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PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG Heft 3 Übungsleiter AKTUELL 2009 Herausgeber: PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V. 70806 Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon (0 71 54) 83 28-0, Fax: (0 71 54) 83 28-29 Internet: www.pferdesport-bw.de, eMail: [email protected] Redaktion: Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, 89160 Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: (0 73 48) 2 35 37 eMail: [email protected] Reproduktion: Kopierland GmbH, 89073 Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) 6 09 57, Fax: (07 31) 6 09 59 eMail: [email protected]

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PFERDESPORT VERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG

Heft 3 Übungsleiter AKTUELL 2009

Herausgeber:

PFERDESPORTVERBAND BADEN - WÜRTTEMBERG E. V. 70806 Kornwestheim, Murrstraße1/2,Telefon (0 71 54) 83 28-0, Fax: (0 71 54) 83 28-29

Internet: www.pferdesport-bw.de, eMail: [email protected] Redaktion:

Der Vorstand Breitensport - Umwelt - Mitgliederservice Rolf Berndt, 89160 Dornstadt, Ulmer Tal 35, Telefon und Fax: (0 73 48) 2 35 37

eMail: [email protected] Reproduktion:

Kopierland GmbH, 89073 Ulm, Hafenbad 35 Telefon: (07 31) 6 09 57, Fax: (07 31) 6 09 59

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Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009 1

INHALTSVERZEICHNIS TIPPS UND INFORMATION Seite 2

• "Tag der offenen Stalltür" am 4. Oktober • Videospiel für Pferdefans "Mein Pferd und ich" • Eine Frage der Fairness: Etikette im Reitstall • Neue Ausgaben von "PhilHippo" und "pferdenah" erschienen • Neue Vereine in Baden-Württemberg • Neue FN-Partnerbetriebe in Baden-Württemberg • Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien • Satzungsänderung beim Württembergischen Pferdesportverband

AUS- UND WEITERBILDUNG Seite 3 • Infotag des Württembergischen Pferdesportverbandes für Vereine und Betriebe • APO 2010: Pilotkurs "FN-Sportabzeichen-Reiten" • Seminare und Lehrgänge im Überblick

JUGEND IM PFERDESPORT Seite 5 • Kompaktschulung für Jugendmitarbeiter

BREITENSPORT Seite 6 • Breitensportliche Veranstaltungen in Baden-Württemberg • Baden-Württembergisches Quadrillen-Championat in Tübingen-Bühl

PFERD UND UMWELT Seite 6 • Geplantes Schutzgebiet • Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot • Die wichtigsten Regeln für den Ausritt im Überblick

HAFTUNG, RECHT UND FINANZEN Seite 7

• Verletzung der Aufsichtspflicht bei Jugendfreizeiten - Hinweise für den Vorstand • "Ehrenamtspauschale" - Fristverlängerung für eine Satzungsänderung bis 30.06.2009 • Vorstandsamt - Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit

Nächster Redaktionsschluss:

15. April

Titelbild: Spitzensport für Menschen mit Behinderung: Das Schaubild "Para Equestrian" als Highlight im Showprogramm der Equitana 2009 Foto: DKThR (www.dkthr.de) Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Der Übungsleiter AKTUELL ist eine Informationsschrift für Übungsleiter, Trainer und Vereinsmanager in Vereinen und Betrieben, herausgegeben vom Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e.V. Geben sie bitte die Informationen an die Pferdesportler/Innen in ihrem Bereich weiter. Sie können die aktuelle Ausgabe des Übungsleiter AKTUELL auch im Internet unter www.pferdesport-bw.de, www.pferdesport-nordbaden.de, www.pferdesport-suedbaden.de und www.wpsv.de nachlesen und ausdrucken oder sich den Übungsleiter AKTUELL kostenlos per eMail vom Pferdesportverband Baden-Württemberg zusenden lassen. Für übernommene und zugesandte Artikel kann die Redaktion keine Gewähr übernehmen. Verantwortlich für den Inhalt sind die jeweiligen Verfasser der Texte. Wir freuen uns über die Abdrucke und Vervielfältigungen unserer Artikel. Geben sie aber bitte den Übungsleiter AKTUELL mit seiner Ausgabenummer als Quelle an. Redaktionsschluss ist am 15. des jeweiligen Ausgabemonats.

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2 Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009

TIPPS UND INFORMATIONEN

"Tag der offenen Stalltür" am 4. Oktober Mit einer groß angelegten Mailing-Aktion hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) Mitte Februar alle Pferdesportvereine und Partner-Pferdebetriebe in Deutschland aufgerufen, beim "Tag der offenen Stalltür" am 4. Oktober mitzumachen. Unter dem Motto "Komm zum Pferd" sollen Vereine und Betriebe bundesweit an dem von FN und Landespferdesportverbänden initiierten Aktionstag ihre Pforten öffnen und für das Pferd und den Pferdesport werben. Dazu wurde ein Flyer, der über die Aktion und die Teilnahmemöglichkeiten informiert, an über 7.600 Vereine und über 3.700 FN-Partnerbetriebe verschickt. Weitere Infos bei der FN, Abteilung Breitensport, Vereine/Betriebe, Martin Otto, Telefon (0 25 81) 63 62-211, eMail: [email protected]. FN...aktuell 04/18.02.09

Videospiel für Pferdefans "Mein Pferd und ich" "Mein Pferd und ich 2" ist die Fortsetzung zum erfolgreichen Reitsport- und Lifestyle-Videospiel des Jahres 2007. Es lässt die Spieler Dank der verschiedenen Spiele und Aktivitäten rund um die Pferdepflege die intensive Bindung zwischen Pferd und Reiter erleben. Die Spieler trainieren ihr Pferd in den Kategorien Springen, Dressur und Vielseitigkeit. Die FEI stand bei der Entwicklung der In-Game-Features mit Rat und Tat zur Seite, um die realistischte Reiterfahrung zu kreieren, die in einem Spiel möglich ist. Überzeugen Sie sich selbst: http://videogames.atari.com/myhorseandme/index.php. 134. E-Mail-Newsletter aus Warendorf

Eine Frage der Fairness: Etikette im Reitstall Die Beschäftigung mit dem Pferd ist in der Gemeinschaft am schönsten. Sollte man meinen. Doch während sich in manchen Reitvereinen und Reitställen Pferdefreunde entspannt ihrer Passion widmen, herrscht in anderen Ställen Zickenkrieg und Mobbing. Grund genug für die FN nach der erfolgreichen Aktion "Etikette beim Turnier - der Ton macht den Erfolg" nun Teil II "Eine Frage der Fairness - Etikette im Reitstall" folgen zu lassen. Den neuen Flyer sowie die "Zehn goldenen Stallregeln" und den Flyer "Der Ton macht den Erfolg" unter: http://pferd-aktuell.de/Doc-..4209/d.htm. 135 E-Mail-Newsletter aus Warendorf

Neue Ausgaben von "PhilHippo" und "pferdenah" erschienen Die von der FN herausgegebenen E-Mail-Newsletter "PhilHippo" und "Pferdenah" - der Newsletter rund ums Pferd und der Newsletter für Pferdefreunde sind als Ausgabe 02/2009 erschienen. Wer die Newsletter noch nicht kennt und mal reinschauen möchte, findet diese auf den Internetseiten der FN unter www.pferd-aktuell.de -dt-

Neue Vereine in Baden-Württemberg Beim Amtsgericht Pforzheim wurde am 30.12.2008 in das Vereinsregister eingetragen: Therapie- und Pferdesportzentrum Birkenhof-Grunbach e.V. mit Sitz in Engelsbrand-Grunbach, Reiterring Hügelland. Staatsanzeiger vom 27.02.09

Neue FN-Partnerbetriebe in Baden-Württemberg Partner-Pferdebetrieb der FN und Mitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg wurden in: 74670 Forchtenberg-Holzweiler Hof, Reiterhof Voelcker, Holzweiler Hof 2. 75031 Eppingen-Dammhof, Dammhof-Reiten auf Islandpferden, Horst und Friederike von Gemmingen, Dammhof 7. 78176 Blumberg-Nordhalden, Reitbetrieb Andrea Mattes, Endergasse 9. 79312 Emmendingen-Windenreute, Reitanlage Sebastian Schneider, Schneckenberg 100. -dt-

Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien Die drei Sportbünde im LSV Baden-Württemberg (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord, Württembergischer Landessportbund) haben in der Zeitschrift "Sport in BW", Ausgabe WLSB-03/2009, nochmals die Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des Kultusministeriums vom 01.01.2005 veröffentlicht. In den Förderrichtlinien wird die Zuteilung von Landesmitteln für Bau (Neubau, Erweiterung; Modernisierung), Kauf und Instandsetzung von Vereinssportanlagen geregelt. Anträge für eine Fördermaßnahme werden durch die Bauberatung (Referat Sportstättenbau) des jeweiligen Landessportbundes geprüft. Besonders zu beachten ist die Regelung, dass im Verein kein Baubeginn ohne Bewilligungsbescheid oder Baufreigabe erfolgen darf. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Förderung. -dt-

Satzungsänderung beim Württembergischen Pferdesportverband (WPSV) Bei seiner Mitgliederversammlung am 21. März in Neuhausen auf den Fildern hat der WPSV mit Zustimmung der anwesenden Stimmberechtigten, in mehreren Punkten eine Satzungsänderung vorgenommen. Der WPSV wird nun von einem Präsidenten und seinem Präsidium geführt. Neben redaktionellen Änderungen wurde in der neuen Satzung auch der Modus der Wahl der Delegierten zum Landesverband neu geregelt. Die vom WPSV in den "Landtag der Reiter" zu entsendenden Delegierten werden zukünftig in den 17 Pferdesportkreisen bei den PSK-Mitgliederversammlungen gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Delegierten richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder der in den jeweiligen PSK angeschlossenen Vereinen in Bezug auf die Gesamtmitgliederzahl aller Vereine des WPSV. -dt-

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Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009 3

AUS- UND WEITERBILDUNG

Infotag des Württembergischen Pferdesportverbandes (WPSV) am 18. April 2009 von 9 bis 16 Uhr

Tagungsort: 74074 Heilbronn, Jägerhausstraße 119 (Gaststätte Trappensee)

*** Eine gemeinsame Veranstaltung des WPSV und

des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg

*** Eingeladen zu dieser Veranstaltung sind

alle Interessenten aus Vereinen und Partnerbetrieben der FN

Programm: 09.00 Uhr Begrüßung 09.15 - 12.00 Uhr Aktuelle Aspekte in der Pferdehaltung Referent: Karl-Heinz Vollmer, Kompetenzzentrum für Pferdezucht und Pferdehaltung in Baden-Württemberg zirka 10.30 Uhr Kaffepause 12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause 13.00 - 14.30 Uhr Aktuelle Gesichtspunkte zur modernen Pferdefütterung Refernt: Alfred Reichert, Oberstaufen 15.00 - 16.00 Uhr Haftung und Versicherung im Pferdebetrieb und im Verein- Der Sportversicherungsvertrag Referent: Rolf Berndt, DOSB-Vereinsmanager B (Pferdesport) und Vereinsberater im WPSV 16.30 Uhr Ende der Veranstaltung Kosten: 25,00 Euro pro Person für Seminarteilnahme, Pausengetränke und Mittagessen. Anmeldung: Bitte schriftlich bis zum 11. April an die Geschäftsstelle des WPSV, Murrstraße 1/2, 70806 Kornwestheim, eMail: [email protected]. Bitte Scheck beifügen oder den Betrag auf das Konto des WPSV bei der BW Bank Stuttgart, Kontonummer: 78 71 51 61 66, BLZ 600 501 01 überweisen.

APO 2010: Pilotkurs "FN-Sportabzeichen-Reiten" Das "FN-Sportabzeichen-Reiten" gehört in die Kategorie der Motivationsabzeichen und soll künftig die Reiternadel ersetzen. Es soll wie das bekannte Sportabzeichen, dass die Sportvereine anbieten, jährlich von jedermann abgelegt werden können. Das "FN-Sportabzeichen-Reiten" soll eine wettbewerbsfreie Überprüfung des eigenen Ausbildungsstandes unter Berücksichtigung besonderer Fitness- und Gesundheitsaspekte für den Reiter bieten. Die Idee für dieses Pilotprojekt entstand aus Überlegungen über den Reitsport an sich. Hier fällt auf, dass Reiter sich oft selbst nicht als "Sportler" erleben. Was in anderen Sportarten selbstverständlich ist, zum Beispiel das Aufwärmen der Muskulatur vor der eigentlichen sportlichen Leistung, ist im Pferdesport nicht üblich. Hier muss ein Umdenken erfolgen, denn diese Unkenntnis hat oft auch negative Folgen für das Pferd. Wie soll ein Pferd beispielsweise locker und geschmeidig werden, wenn auf seinem Rücken ein Reiter sitzt, der in seiner Muskulatur selber noch steif und nicht erwärmt ist? Den Abschluss des Pilotprojektes bildete eine Überprüfung, bestehend aus einem Caprilli-Test und einem Koordinationstest. FN...aktuell 06/18.03.09

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4 Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009

Seminare und Lehrgänge im Überblick 4. April: Aktuelles und Wissenswertes für den Pferdehalter

Ort: Gundelfingen bei Freiburg Infos bei: Kompetenzzentrum für Pferdezucht und Pferdehaltung, Tel. (0 73 85) 9 69 02-15

4. April: Gesundheitsmanagement im Pferdebetrieb

Ort: Gundelfingen bei Freiburg Infos bei: Kompetenzzentrum für Pferdezucht und Pferdehaltung, Tel. (0 73 85) 9 69 02-15

4. April: Lehrgang zum Trainer C und B Western EWU/DOSB mit Marina Perner u. Ulla Tewes 04.04.-12.04. und 02.05.-10.05. Trainer C Teil 1 und Teil 2. 11.04.-12.04. und 04.05.-10.05.

Trainer B Teil 1 und Teil 2. Ort: FN-Partnerbetrieb Pfeifferhof geV. in Rot an der Rot-Haslach

Infos bei: Pfeifferhof geV. Haslach, Manfred Laib, Telefon (0 83 95) 9 41 10 oder (01 73) 9 53 88 14

5. April: PM-Ausbildungsreihe "Die Ausbildung des Reitpferdes mit Unterstützung

der Doppellonge" mit Wilfried Gehrmann Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach/Lauter in Gomadingen-Marbach

Infos bei: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Bereich Persönliche Mitglieder, Judith Schaefers, Telefon (0 25 81) 63 62-246, eMail: [email protected]

11. April: WBO-Lehrgang mit Lukas Vogt

Ort: Reitanlage des RFV Aufhausen in Heidenheim-Aufhausen Infos bei: Iris Vogel, Tel. (01 71) 7 87 31 14

20. April: Horsemanship Kurs mit Marina Perner Kurs 1: 20.-21.04./Kurs 2: 23.-24.04./Kurs 3: 10.-12.06.2009 Ort: FN-Partnerbetrieb Pfeifferhof geV. in Rot an der Rot-Haslach Infos bei: Pfeifferhof geV. Haslach, Manfred Laib, Telefon (0 83 95) 9 41 10 oder (01 73) 9 53 88 14 25.-26. April: Unfallverhütung im Reitsport - durch sicheres Verhalten, Lehrgang der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft Ort: VBG-Ausbildungsstätte Schloss Lautrach bei Memmingen Infos bei: VBG Schloss Lautrach, Tel. (0 83 94) 9 26 13 29. April: Regionale Fachtagung der PM in Baden-Württemberg "Wie an der Spanischen Hofreitschule" mit dem langjährigen Oberbereiter der Hofreitschule Hans Riegler Ort: Gestüt Birkhof in Donzdorf

Infos bei: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Bereich Persönliche Mitglieder, Judith Schaefers, Telefon (0 25 81) 63 62-246, eMail: [email protected]

7. Mai: DAP-Seminarreihe "Besser Sitzen" mit Christoph Hess und Eckart Meyners

Ort: Reiterverein Heilbronn Infos bei: Deutsche Akademie des Pferdes, Claudia Gehlich, Telefon (0 25 81) 63 62-179, eMail:[email protected]

8-10. Mai: Schnupperlehrgang Vierspänner mit Heinz Münzenmaier

Ort: FN-Partnerbetrieb Christel Erz in Machtolzheim Infos bei: Heinz Münzenmaier, Tel. (0 70 25) 44 50

13. Juni: Workshop "Entspannungsübungen" mit Manfred Laib Ort: FN-Partnerbetrieb Pfeifferhof geV. in Rot an der Rot-Haslach Infos bei: Pfeifferhof geV. Haslach, Manfred Laib, Telefon (0 83 95) 9 41 10 oder (01 73) 9 53 88 14

26. Juni: Wochenendkurs "Bodenarbeit" mit Ursula Tewes Ort: FN-Partnerbetrieb Pfeifferhof geV. in Rot an der Rot-Haslach Infos bei: Pfeifferhof geV. Haslach, Manfred Laib, Telefon (0 83 95) 9 14 10 oder (01 73) 9 53 88 14

Die Termine für Abzeichenprüfungen finden Sie unter: www.pferdesport-bw.de >Landeskommission >Abzeichenprüfungen

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Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009 5

JUGEND IM PFERDFESPORT

Kompaktschulung für Jugendmitarbeiter Im Sechserpack zum qualifizierten Jugendmitarbeiter: An sechs Montagabenden im Zeitraum vom 4. Mai bis 22. Juni bietet die Württembergische Sportjugend (WSJ) in Kooperation mit mehreren Fachverbandsjugenden die Schulungsreihe "WSJ vor Ort - Kompaktschulung für Jugendmitarbeiter". Jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr dreht sich - parallel an acht Orten (siehe Kasten) - alles rund um die Jugendarbeit im Sportverein. In der Schulungsreihe werden Zuschuss- und Fördermöglichkeiten vorgestellt, die aktuellen Jugendschutzbestimmungen erläutert sowie die Zielgruppe "Jugend heute" näher betrachtet. Die Teilnehmer lernen auch, wie man Freizeiten organisiert, Konflikte mit Jugendlichen sinnvoll anpackt und löst oder einen motivierenden Einstieg in eine Sportschule gestaltet. Die WSJ-Referenten geben zudem Tipps rund um Fragen der sportlichen Jugendarbeit. Eingeladen sind alle Vereinsmitglieder, die Kinder- und Jugendgruppen betreuen - egal in welcher Sportart. Zusätzliches "Schmankerl": Mit der Teilnahme an den sechs Schulungsabenden und einem zusätzlichen Aufstockungslehrgang (Freitag, 18. bis Sonntag 20. September) an der Landessportschule Albstadt kann man direkt in die Aufbaustufe der Jugendleiter-Lizenzausbildung der WSJ einsteigen. Die ausführliche Beschreibung der Jugendleiter-Lizenzausbildung finden Sie in der aktuellen Lehrgangsbroschüre 2009 der Württembergischen Sportjugend. Sie kann unter Telefon (07 11) 2 80 77-137 kostenlos angefordert werden. Die Schulungsmaßnahmen werden jeweils in Kooperation von zwei bzw. mehreren Sportkreisjugenden (Regionalgruppen) an unterschiedlichen Austragungsorten durchgeführt.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick: Termine: 4. Mai, 11. Mai, 18. Mai, 8. Juni, 15. Juni, 22. Juni 2009 Zeit: 18.30 bis 21.30 Uhr Orte: Bad Mergentheim (Regionalgruppe Mergentheim/Tauberbischofsheim) Öhringen (Regionalgruppe Heilbronn/Hohenlohe/Schwäbisch Hall) Stuttgart-Feuerbach (Regionalgruppe Stuttgart/Esslingen/Ludwigsburg/Rems-Murr) Tübingen (Regionalgruppe Tübingen/Böblingen/Reutlingen) Öpfingen (Regionalgruppe Alb-Donau/Biberach) Wellendingen (Regionalgruppe Rottweil/Tuttlingen) Heidenheim (Regionalgruppe Heidenheim) Ravensburg (Regionalgruppe Ravensburg/Bodensee) Wer kann teilnehmen? Alle interessierten Vereinsmitarbeiter/innen aus allen Sportarten, die Kinder-

und Jugendgruppen betreuen. Mindestalter: 15 Jahre Lehrgangsgebühr: Euro 21,- Kooperationspartner: Fachverbände: Aikido, Badminton, Gardetanz, Handball, Ju-Jutsu,

Leichtathletik, Reiten, Schwimmen, Ski, Tauchen, Tennis, Tischtennis, Volleyball, DJK.

Wie melde ich mich an? Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular im Internet unter:

kompakt.wsl.de <ohne www.> und senden Sie den vollständig ausgefüllten

Abschnitt an die genannte Adresse. Die Anmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn die Erteilung eines Bankeinzugs beiliegt.

Hinweis: Rechtzeitig vor Beginn der Schulungsreihe erhalten Sie ein

Einladungsschreiben mit sämtlichen wichtigen Informationen zum Schulungsablauf incl. Anreisebeschreibung.

Anmeldeschluss: 27. März 2009 Nähere Informationen: WSJ-Geschäftsstelle, Sabine Feifl, Telefon (07 11) 2 80 77-144 WPSV/WSJ

Petra Rometsch

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6 Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009

BREITENSPORT

Breitensportliche Veranstaltungen in Baden-Württemberg Datum: Tage: PLZ/Ort: Infos bei: Kontakt: Disziplin: 05.04.09 1 71701 Schwieberdingen Frau Friehs 07150 32760 Reiten 05.04.09 1 78467 Überlingen Frau Schnetter 0176 63170676 Reiten 05.04.09 1 89168 Niederstotzingen Frau Koch 0173 3935330 Reiten 13.04.09 1 79353 Bahlingen Herrn Breisacher 07663 4740 Reiten 19.04.09 1 71642 Ludwigsburg Frau Müller 0175 4165287 Reiten 25.04.09 1 78166 Donaueschingen Herrn Oefinger 0174 9847200 Reiten 03.05.09 1 79650 Steinen Frau Herb 0175 5217697 Reiten 10.05.09 2 89520 Heidenheim Frau Vogel 07364 957496 Reiten

Quelle: LK-BAW, Stand: 25.03.2009

Baden-Württembergisches Quadrillen-Championat in Tübingen-Bühl Der Reit- und Fahrverein Bühl ist der Ausrichter des Baden-Württembergischen Quadrillen-Championats 2009. Im Rahmen seines Hallenturniers vom 1. bis 3. Mai hat der Verein 5 Quadrillen-Wettbewerbe ausgeschrieben. Die Ausschreibung finden Sie im Reiterjournal 3/2009. Nennungsschluss ist der 31.03.2009. Kontakt: Erhard Lohmüller, Telefon (0 74 72) 52 52. -dt-

PFERD UND UMWELT

Geplantes Schutzgebiet Pferdesportkreis Tübingen Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit der Anhörung zur Verordnung über den geplanten Schonwald "Nördlicher Neckarhang" (zugleich Teil des Vogelschutzgebiets Schönbuch) begonnen. Das geplante Schutzgebiet hat eine Größe von rund 288 ha und liegt auf dem Gebiet der Stadt Reutlingen, Gemarkung Altenburg, Rommelsbach, Degerschlacht, Oferdingen und Sickenhausen, der Stadt Tübingen, Gemarkung Lustnau und Pfrondorf und der Gemeinde Kirchentellinsfurt, Gemarkung Kirchentellinsfurt. Der Schonwald, am Südostrand des Schönbuchs gelegen, ist Teil des bewaldeten Neckarhangbogens zwischen den Ortschaften Tübingen-Lustnau und Pliezhausen, nördlich der Bundesstraße B 27. Im Schutzgebiet sind keine besonderen Beschränkungen für das Reiten vorgesehen. Es gelten die Regelungen des Landeswaldgesetzes § 37. RP Tübingen vom 19.02.09

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man mit einem Geländewagen, der als Lastkraftwagen zugelassen ist, an Sonn- und Feiertagen auf Deutschlands Straßen einen Pferdeanhänger ziehen darf. Recherchen der VFD haben ergeben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 StVO Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden, auch an Sonn- und Feiertagen geführt werden dürfen. Die alte Regelung, dass man für derartige Gespanne an Sonn- und Feiertagen eine Ausnahmegenehmigung braucht, gilt nicht mehr. Die Verkehrsminister der Länder haben dies auf der Verkehrsministerkonferenz in Merseburg einstimmig beschlossen. Pferd & Freizeit 1/2009

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Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009 7

Die wichtigsten Regeln für den Ausritt auf einen Blick

Der nächste Frühling kommt bestimmt. Reiterinnen und Reiter warten sehnlichst darauf, dass sich dieser lange Winter endlich verabschiedet. Beim Ausritt zu zweit oder in der Gruppe die Natur erleben ist jetzt das erklärte Ziel. Das Ausreiten mit dem Pferd soll ein Naturerlebnis sein. Damit es das auch wird, ist das Beachten der gesetzlichen Regelungen, das normgerechte Verhalten und der verantwortungsvolle Umgang mit sich, dem Pferd und der Natur für jeden Reiter selbstverständlich. Wer sich an die Regeln hält, schafft dem Reitsport Sympathien und keine Gegner.

���� Reiten im Straßenverkehr Beim Reiten auf Straßen, privaten und öffentlichen Wegen sind Reiter Verkehrsteilnehmer. Für sie gelten die Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Das heißt, Reiter und Pferd sind den Fahrzeugen gleichgestellt, sind selbst aber kein Fahrzeug. Das bedeutet, dass z. B. die Fahrbahn benutzt werden muss. Bürgersteige und Radwege sind tabu. Pferde dürfen im Straßenverkehr grundsätzlich nur von geeigneten Personen, die ausreichend auf sie einwirken können, geritten oder geführt werden. Eine gute reiterliche Grundausbildung und eine anschließende Ausbildung zum Deutschen Reitpass der FN vermitteln das entsprechende Reiterliche Wissen und Können.

���� Reiten in der offenen Landschaft und im Wald

Hier ist das Reiten nur auf Straßen und dafür geeigneten privaten und öffentlichen Wegen gestattet. Also, auf Feld-, Wald- und Wanderwegen. Letztere müssen aber mindestens 3 Meter breit sein, damit sich Reiter, Fußgänger und Wandergruppen im Schritt gefahrlos Begegnen können. Das Reiten auf Sport- und Lehrpfade ist nicht erlaubt, ebenso nicht das Reiten auf Liegewiesen, Äcker, Wiesen, Stoppelfelder und in Feucht- und Trockenbiotope. Wenn aufgrund schlechter Bodenverhältnisse ein Weg für das Reiten nicht geeignet ist , sollte man den Weg meiden oder einen Umweg in Kauf nehmen.

���� Reiten in Naturschutzgebieten

Naturschutzgebiete sind an dem dreieckigen Schild mit grünem Rand, weißem Feld mit dem Adlersymbol und dem Schriftzug "Naturschutzgebiet" zu erkennen. Hier ist das Reiten nur auf Straßen und befestigten Wegen gestattet. In einzelnen Naturschutzgebieten gibt es aber abweichende Regelungen. Das kann auch für die geschützten Schon- und Bannwälder zutreffen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Regelung gilt, können Ihr Verein oder Ihr Betrieb, oder Sie selbst sich bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder Forstämtern erkundigen.

Rolf Berndt

HAFTUNG, RECHT UND FINANZEN

Verletzung der Aufsichtspflicht bei Jugendfreizeiten -

Hinweise für den Vorstand Führt ein Verein eine Veranstaltung durch, so trifft ihn Grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Personen, die befugt an der Veranstaltung -sei es im Innen- oder Außenbereich- teilnehmen. Ihn trifft also die Veranstalterhaftpflicht. Wichtig sind bei der Planung von Veranstaltungen, das die Vereine ihre über den Sportbund bestehende Vereinshaftpflichtversicherung prüfen. Betriebe sollten ihre Veranstalterhaftpflichtversicherung prüfen und ggf. diese abschließen. Aufsichtspersonen, die zur Betreuung von Minderjährigen eingesetzt werden, können sich vom Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung nur dann vor Gericht exkulpieren, wenn sie nachweisen und beweisen können, was sie konkret an Maßnahmen und Vorsorge getroffen haben, damit es nicht zu Schadensfällen kommt. Dies setzt voraus, dass zum Beispiel bei der Vorbereitung von Jugend- und Freizeitmaßnahmen das Personal entsprechend geschult und angeleitet wird. Einschlägige Hinweise in den Rechtsvorschriften finden sich in § 832 BGB "Haftung des Aufsichtspflichtigen". www.redmark.de/verein (HaufeIndex: 2029394)

Bei Zahlung einer "Ehrenamtspauschale" - Fristverlängerung

für eine Satzungsänderung bis 30.06.2009 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Frist, in der schädliche Folgen für die Gemeinnützigkeit des Vereins durch eine Satzungsänderung abgewendet werden können, nun vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Infos gibt es beim VereinsServiceBüro des WLSB unter (07 11) 2 80 77-125, und [email protected]. www.wlsb.de

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8 Übungsleiter AKTUELL – Heft 3/2009

Vorstandsamt - Rechtsfragen rund um die Vorstandsarbeit In der Praxis ist oft festzustellen, dass Vorstände in beängstigender Weise ihre Geschäfte führen und sich zum Teil bewusst über bestehende Spielregeln und Rahmenbedingungen hinwegsetzen. Immer wieder ist dabei zu hören, dass man ja "nur ehrenamtlich tätig sei", und dass ein anderer "den Job" übernehmen könne, wenn einem das eine oder andere nicht passe. Eine solche Einstellung ist nicht nur kurzsichtig, sie birgt auch erhebliche persönliche Risiken. Vielmehr sollte jeder Vorstand die Haftungsfrage für sich persönlich klären und in aller Offenheit damit in eine Vorstandssitzung gehen, um die anderen Vorstandsmitglieder zu informieren. Nicht zuletzt deshalb, um auch für die Zukunft des Vereins noch eine entsprechende Weichenstellung vornehmen zu können. 1. Ehrenamt und Haftungsrecht Nach dem BGB-Vereinsrecht wird ein e. V. (eingetragener Verein) durch den vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 BGB vertreten. Handelt der Vorstand, wird über Rechtsgeschäfte mit Dritten stets der Verein verpflichtet. D. h., dass im Regelfall Verbindlichkeiten, z. B. Zahlungsansprüche Dritter aus dem Vereinsvermögen ausgeglichen werden müssen. 2. Haftungsbereiche in der Vorstandsarbeit Generell muss von folgenden zwei Bereichen ausgegangen werden, wenn Haftungsfragen rund um den Vorstand zu betrachten sind:

• Haftung gegenüber dem Verein • Haftung gegenüber Dritten

Bei der Prüfung von Haftungsfragen geht man am besten nach folgendem einfachen Schema vor, um den richtigen Ansatzpunkt und vor allem die sogenannte Anspruchsgrundlage zu finden, von der der geltend gemachte Anspruch gegen den Vorstand abgeleitet wird:

• Wer will, • was, • von wem, • warum?

3. Haftung gegenüber Dritten Bei den Haftungsfragen gegenüber Dritten sind mehrere Bereiche voneinander zu unterscheiden, da sie auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen und daher höchst unterschiedliche Voraussetzungen aufweisen:

1. Haftung aus unerlaubter Handlung (Schadenersatz) 2. Haftung wegen Insolvenz des Vereins 3. Haftung wegen Versicherungsschadens 4. Haftung im Sozialversicherungsrecht 5. Haftung im Steuerrecht 6. Haftung nach Umwandlungsrecht (UmwG)

Es existieren keine speziellen Haftungsgrundsätze im Vereinsrecht für den Verein und seine Organe bzw. Organmitglieder. D. h., es gelten die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts, die im BGB geregelt sind. 4. Haftung der Vorstandsmitglieder im Innenverhältnis Mit der Annahme der Wahl als Vorstandsmitglied beginnt die Haftung und es kommt zugleich zwischen dem Vorstand und dem Verein ein Rechtsverhältnis zustande, innerhalb dessen der Vorstand Pflichten und Aufgaben gegenüber dem Verein erfüllen muss. Wichtig: Dieses Rechtsverhältnis kommt zwischen dem Verein als Auftraggeber und dem Vorstandsmitglied als Auftragnehmer zustande und nicht mit den einzelnen Vereinsmitgliedern. Wenn es also zu einem Fehlverhalten kommt, macht sich der Vorstand lediglich gegenüber dem Verein schadenersatzpflichtig (Stefan Wagner, Dresden). www.redmark.de/verein/news