Photovoltaikanlagen müssen umgerüstet werden

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  • 7/29/2019 Photovoltaikanlagen mssen umgerstet werden

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    Photovoltaikanlagen mssen umgerstet werden

    Information fr Anlagenbetreiber

    In Deutschland gibt es inzwischen ber eine Million

    Photovoltaikanlagen. Davon mssen rund 300.000Photovoltaikanlagen bis sptestens Ende 2014 technischumgerstet werden. Nur die Betreiber der betroffenen Anlagenwerden dazu von ihrem Netzbetreiber angeschrieben.

    Betroffen sind Anlagen, die mehr als 10 Kilowatt Leistunghaben und je nach Leistungsklasse im Zeitraum 1. Mai 2001bis 31. Dezember 2011 in Betrieb gegangen sind. DieUmrstung ist fr die Betreiber im Normalfall kostenlos undwird vom rtlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) organisiert. DerGesetzgeber hat die Anlagenbetreiber mit der sogenannten

    Systemstabilittsverordnung zur Mitwirkung verpflichtet. Diesemssen einen Fragebogen ausfllen und an denVerteilnetzbetreiber zurckschicken.

    Von ber 8.600 Anlagen im sdhessischen Netzgebiet desVNB mssen rund 2.330 Anlagen umgerstet werden. DieseAnlagen knnen eine Spitzenlast von etwa 85.000 Kilowatt indas Netz einspeisen. Der VNB informiert dieseAnlagenbetreiber schriftlich in drei Wellen: Die Besitzer von 86Anlagen ber 100 Kilowatt Leistung haben bereits AnfangNovember letzten Jahres die Fragebogen erhalten. EndeFebruar beginnt nun die nchste Welle fr rund 490Solaranlagen mit ber 30 Kilowatt Leistung. Im Sommer dannbekommen die Betreiber von circa 1.750 Anlagen zwischen 10und 30 Kilowatt Post von dem Darmstdter Unternehmen. DerVNB ist auf die fristgerechte Mitarbeit der Betreiberangewiesen. Deswegen appelliert der Geschftsfhrer desVNB an die Anlagenbesitzer: Als Netzbetreiber bentigen wirunbedingt die technischen Daten der jeweiligen Anlage. Ohnediese Informationen knnen wir die Nachrstpflicht nichterfllen. Die Umrstung ist erforderlich, um die Stabilitt des

    Stromnetzes nicht zu gefhrden. Bei einer Verweigerung derMitarbeit knnte sogar die Zahlung der Einspeisevergtungausgesetzt werden.

    Der Grund fr diese strenge Regelung: Die Frequenz imStromnetz betrgt in Europa im Normalbetrieb 50 Hertz. Steigtdie Frequenz, weil besonders viel Strom eingespeist wird,leidet die Netzstabilitt. Deswegen schalten sichPhotovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. April 2001 und 31.Dezember 2011 installiert wurden, bei einer Frequenz von 50,2Hertz automatisch ab. Dies war solange problemlos, wie es nur

    wenige Anlagen gab. Mittlerweile betrgt die installierteLeistung aller Solaranlagen zusammengenommen 32

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    Gigawatt. Etwa 10 Gigawatt bringen die Anlagen ans Netz, dieetzt nachgerstet werden mssen. Dies entspricht etwa derLeistung von 10 Kohlekraftwerken. Wenn diese gleichzeitigautomatisiert vom Netz gehen, droht ein flchendeckenderBlackout. Um dem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber im

    Juli die sogenannte Systemstabilittsverordnung erlassen.Darin ist geregelt, bis wann welche Anlagenklassen umgerstetwerden mssen. Die Umrstung wird vom jeweiligenVerteilnetzbetreiber vor Ort organisiert und ist fr die Betreiberkostenlos, wenn ein vom Netzbetreiber ausgewhltesUnternehmen mit der Umrstung beauftragt bzw. einbestimmtes Kostenniveau nicht berschritten wird. Die Kostenwerden bundesweit auf die Netzentgelte und die EEG-Umlageumgewlzt. Alle Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet,den Netzbetreiber zu untersttzen. Anlagen mit einer Leistungvon mehr als 100 Kilowatt mssen bis zum 31. August 2013

    nachgerstet werden. Diejenigen mit einer Leistung von mehrals 30 Kilowatt haben eine Frist bis zum 31. Mai 2014. DasGros der Anlagen, mit einer Leistung zwischen 10 und 30Kilowatt, muss bis zum 31. 12. 2014 umgerstet werden.

    Der VNB hat ein umfangreiches Informationsportal zum diesemThema auf seiner Webseite (www.vnb-rmn.de) eingerichtet.

    http://www.vnb-rmn.de/http://www.vnb-rmn.de/http://www.vnb-rmn.de/http://www.vnb-rmn.de/