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Seite 1 von 30 Gemeinde Saalbach-Hinterglemm PLANUNGSBERICHT zur Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich "Saalbach Vogelwiese" GV-Beschluss: Druckdatum: 16.11.2020 Auftragnehmer: ATELIER 3, DI Hartl und DI Heugenhauser Projektleitung: Arch. DI Wolfgang Hartl Bearbeitung: Arch. DI Martin Fadum Bearbeitung in der Gemeinde: Renate Enn Geschäftszahl OrtsplanerIn: R3-TÄ196 Aktenzahl der Gemeinde: 711/2020 Aktenzahl der Landesregierung: 21003-T618/104 OrtsplanerIn

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Gemeinde Saalbach-Hinterglemm

PLANUNGSBERICHT zur Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes

im Bereich "Saalbach Vogelwiese"

GV-Beschluss:

Druckdatum: 16.11.2020

Auftragnehmer:

ATELIER 3, DI Hartl und DI Heugenhauser

Projektleitung:

Arch. DI Wolfgang Hartl

Bearbeitung:

Arch. DI Martin Fadum

Bearbeitung in der Gemeinde:

Renate Enn

Geschäftszahl OrtsplanerIn:

R3-TÄ196

Aktenzahl der Gemeinde:

711/2020

Aktenzahl der Landesregierung:

21003-T618/104

OrtsplanerIn

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Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrensablauf ...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 2. Veranlassung und Verfahrensgegenstand ........... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3. Vorbeurteilung der Umweltrelevanz .................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4. Planungsgrundlagen ................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 5. Beschränkungen (Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen)Fehler! Textmarke nicht definiert. 6. Infrastrukturelle Erschließung ............................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 7. Strukturuntersuchung und UmwelterheblichkeitsprüfungFehler! Textmarke nicht definiert. 8. Bebauungsplanung (gemäß ROG 2009) ............... Fehler! Textmarke nicht definiert. 9. Gutachten ................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 10. Auszug aus dem Flächenwidmungsplan ............. Fehler! Textmarke nicht definiert.

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1. Verfahrensablauf Verfahrensschritt Zeitpunkt bzw.

von

bis

Öffentlichkeitsarbeit

---

Vorbegutachtung der TAÄ Antrag:

LRG-Mitteilung:

GV-Beschluss zur Auflage des TAÄ-Entwurfs (inklusive Bebauungsplan)

---

Kundmachung der Auflage des TAÄ- Entwurfs (inklusive Bebauungsplan)

Von:

Bis:

Verständigung über Auflage des TAÄ-Entwurfs im Planungsgebiet (inklusive Entwurf des Bebauungsplanes)

---

GV-Beschluss der TAÄ (inklusive Bebauungsplan)

---

Aufsichtsbehördliche Genehmigung der TAÄ

Antrag:

Bescheid:

Rechtswirksamkeit der TAÄ (inklusive Bebauungsplan)

---

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1.1. Anregungen

Lfd. Nr.

Name - VerfasserIn Inhalt der Äußerung

1.2. Einwendungen

Lfd. Nr.

Name - VerfasserIn Inhalt der Äußerung

1.3. Regionalverband

Lfd. Nr.

Name - VerfasserIn Inhalt der Äußerung

1.4. Stellungnahmen öffentlicher Planungsträger

Lfd. Nr.

Name - VerfasserIn Inhalt der Äußerung

2. Veranlassung und Verfahrensgegenstand 2.1. Veranlassung

Geringfügige Erweiterung des Baulandes "GG" Richtung Süden und Westen für die geplante Errichtung eines Betriebsgebäudes.

2.2. Lage der Abänderungsfläche:

Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich ca. 2.300 m südöstlich vom Zentrum von Saalbach (Gemeindeamt), südlich der Saalach, im Bereich der Vogelwiese.

2.3. Übersichtsplan / Orthophoto Maßstab: 1 : 10000 bis 1 : 20000 (Variabel)

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2.4. Verfahrensgegenstand bzw. von der Teilabänderung betroffene Grundstücke

Gst. Nr. KG-Nummer

KG-Name

1837/12 57314 Saalbach

1787/1 57314 Saalbach

Die Gesamtfläche der Teilabänderung beträgt 1461 m² 2.5. Widmungsänderungen

Die oben angeführten Grundstücke werden durch die vorliegende Flächenwidmungsplan-Änderung von:

Fläche [m²] Widmung

1001 Bauland/Gewerbegebiet

460 Grünland/Ländliches Gebiet

in :

TLF Fläche [m²] Widmung Folge-widmung

1 460 Bauland/Gewerbegebiet -

2 1001 Grünland/Ländliches Gebiet -

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umgewidmet.

2.6. Befristung

; bis:

2.7. Betroffene Mappenblattnummern

4025-5101

2.8. Angrenzende Widmungen

Der gegenständliche Bauplatz ist als GG gewidmet und grenzt im Norden, Westen und Süden an GLG, im Osten an GG.

Im Süden erfolgt eine Erweiterung der Baulandfläche (GG), im Norden eine Rückwidmung in GLG.

3. Vorbeurteilung der Umweltrelevanz

Gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes ist eine Umweltprüfung (UP) dann durchzuführen, wenn der jeweilige Schwellenwert überschritten wird und kein Ausschlusskriterium zutrifft, bzw als Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) festgestellt wurde, dass erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Bei Unterschreiten des Schwellenwertes ist eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) durchzuführen, wenn kein Ausschlusskriterium zutrifft

3.1. Schwellenwertprüfung

[m²]

Fläche der umweltrelevanten Änderungen 460

Allenfalls weitere umweltrelevante Änderungen

Summe der zusätzlich für die Schwellenwertbeurteilung relevanten Flächen in m² (Kumulationsregel)

0

Allenfalls weitere zusätzlich für die Schwellenwert-beurteilung relevante Flächen in m² (Kumulationsregel)

Gesamtausmaß der gemäß ROG relevanten Flächen je 460

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Kategorie

Lage der Abänderungsfläche in einem Schutzgebiet Nein

Ergebnis der Schwellenwertprüfung:

Eine Schwellenwertüberschreitung liegt vor

Nein

Kurzbeschreibung der Schwellenwertprüfung

3.2. Ausschlusskriterienprüfung

Entsprechend den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes ist eine Umweltprüfung dann nicht erforderlich, wenn zumindest eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist

A) Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe oder durch einen anderen Planungsträger eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse hinreichend aktuell sind, und aus einer neuerlichen Umweltprüfung sind keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten.

Ja

B) Die Planung stellt eine Anpassung an tatsächlich gegebene (rechtskonforme) Struktur- und Nutzungsverhältnisse dar.

Nein

C) Mit der Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.

Nein

D) Es handelt sich um eine geringfügige Änderung (Überarbeitung, Fort-schreibung) einer Planung, durch welche die Art und das Ausmaß der Umweltauswirkungen offensichtlich nur unwesentlich geändert werden.

Ja

Begründung für Anwendung eines Ausschlusskriteriums

Im Zuge der Erstellung des REK wurde die Fläche bereits umweltgeprüft (Entwicklungsfläche 21b). Bei den Schutzgütern Geologie, Klima/Luft sowie Mensch (Naturgefahren und Land- und Forstwirtschaft) finden sich Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung der Umweltauswirkungen. Diese werden im Abschnitt Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen behandelt. Eine Strukturuntersuchung und UEP ist daher nicht erforderlich.

3.3. Verträglichkeitsabschätzung bei Europaschutzgebieten

1) Die TAÄ Fläche befindet sich innerhalb oder in der Nähe eines Europaschutzgebietes

Nein

2) Die Verträglichkeit ist gegeben - Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Es ist auszuschließen, dass die vorliegende TAÄ erhebliche

Ja

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Auswirkungen auf Europaschutzgebiete gemäß § 5 Z 10 des NschG 1999 oder Wild- Europaschutzgebiete gemäß § 108 JG 1993 aufweist.

Begründung, warum eine/keine Naturverträglichkeit vorliegt

3.4. Ergebnisse der Vorbeurteilung der Umweltrelevanz

Als Ergebnis der Vorbeurteilung einer Umweltrelevanz für die vorliegende Teilabänderung ist Folgendes festzustellen:

Eine Umwelterheblichkeitsprüfung ist erforderlich Nein

Eine Umweltprüfung ist erforderlich Nein

Eine FFH- Naturverträglichkeitsprüfung ist erforderlich Nein

3.5. Stellungnahmen des Landes zur Vorbeurteilung der Umweltrelevanz

3.6. Behandlung der Stellungnahmen des Landes durch den/die Ortsplaner/in

4. Planungsgrundlagen 4.1. Gesetzliche Grundlagen

Siehe Auflistung im Kapitel Gutachten

4.2. Relevante Aussagen der überörtlichen Raumplanung

Landesentwicklungsprogramm (LEP) und/oder Sachprogramme (SP)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist eine Verordnung der Salzburger Landesregierung. Es enthält die Grundsätze und Leitlinien der Landschaftsplanung. Die gegenständliche Teiländerung des FWPL orientiert sich insbesondere an folgenden Leitbildern: - Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung, - Am Öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes,

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- Dezentrale Konzentration (Gestreute Schwerpunktbildung); - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt, - Erhalt und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft, Laut den Festlegungen des LEP wird die Gemeinde Saalbach-Hinterglemm dem Ländlichen Raum zugeordnet, liegt jedoch an keiner Hauptverkehrs- und Entwicklungsachse. In der Zentralörtlichen Gliederung des Landesentwicklungsprogramms scheint die Gemeinde Saalbach-Hinterglemm nicht auf. Für die vorliegende Teiländerung sind folgende Punkte des LEP von Interesse bzw. von Bedeutung: B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien Ziele: (1) Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraum und haushälterische Nutzung von Grund und Boden. (2) Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten möglichst im Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme. (3) Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem Umfang. (4) Schutz der Bevölkerung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen. (5) Vermeidung von Nutzungskonflikten. Maßnahmen: (5) Die künftige Siedlungsentwicklung soll vorrangig im Anschluss an bereits bestehende geeignete Siedlungen erfolgen. C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft Ziele: (2) Freihaltung der Abflussräume und Gewässernahbereiche von Nutzungen, die den Abfluss und die ökologische Funktionsfähigkeit von Gewässern beeinträchtigen. Maßnahmen: (1) Die durch Naturgefahren (. . ., Hochwasser, . . .) bedrohten Bereiche sind von solchen Nutzungen freizuhalten, die eine weitere Erhöhung des Schadenspotentials nach sich ziehen würden. D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung Ziele: (1) Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der angestrebten wirtschafts- und raumstrukturellen Ziele des Landes besonders notwendig ist.

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(4) Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebetrieben durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Maßnahmen: (3) Notwendige Erweiterungsflächen für Industrie und Gewerbe sind zur Verhinderung von Konflikten mit anderen Nutzungen zu sichern. (4) Bei funktionaler Eignung von Betriebsstandorten soll eine entsprechende dichtere Bebauung vorgesehen werden. (6) Standortentscheidungen sollen durch eine vorausschauende Liegenschaftspolitik unter Berücksichtigung einer sinnvollen Anordnung und Abgrenzung der Grundflächen optimiert werden.

4.3. Relevante Aussagen des Regionalprogramms

Das Amt der Salzburger Landesregierung hat am 21. 02.2014 das Regionalprogramm RV Pinzgau für verbindlich erklärt. Es finden sich darin keine spezifischen Aussagen zum gegenständlichen Projekt. Generell kann aus dem Themenbereich Wirtschaft und Betriebsstandorte auszugsweise angeführt werden: 3 WIRTSCHAFT UND BETRIEBSSTANDORTE 3.1 Schaffung eines regionalen Ausgleichs in wirtschaftlicher Hinsicht Ziel: Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung im gesamten Pinzgau (sowohl in zentralen als auch peripheren Gebieten) 3.2 Stärkung und Ausbau der regional bedeutenden Wirtschaftsbereiche Ziel: Ausbau des Handels- und Produktionsbereichs Allgemeine Empfehlung: Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Produktionssparten - (z.B. Holzbearbeitung- und Holzverarbeitung, Bauwesen, ...). Ziel: Förderung von Kooperationen und Produktionsketten Allgemeine Empfehlung: Unterstützung von Initiativen zum Aufbau von wirtschaftlichen Netzwerken - zur Förderung von Kooperationen und Produktionsketten. 3.3 Aufwertung der regionalen Wirtschafts- und Betriebsstruktur Ziel: Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Sicherung und beim Ausbau bestehender Betriebe und Betriebsstandorte Allgemeine Maßnahme: Minimierung des Konfliktpotenzials durch Maßnahmen der Örtlichen Raumplanung 3.4 Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Reduzierung der Auspendlerzahlen

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Ziel: Verbesserung und Ausweitung des Arbeitsplatzangebots zur Erreichung der angestrebten Beschäftigungsziele Allgemeine Empfehlung: Unterstützung von Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen (für hochqualifizierte Fachkräfte etc.) 3.5 Schaffung und Erhaltung von Betriebs- und Gewerbegebieten auf regionalen Eignungsflächen Ziel: Sicherung von Betriebsbaulandflächen zur Erreichung des angestrebten Beschäftigungsziels in den Teilregionen Ziel: Sicherung und Entwicklung von attraktiven regionalen Betriebsstandorten und Gewerbegebieten

4.4. Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Textliche Aussagen / Ziele und Maßnahmen des REK

Die Gemeinde Saalbach-Hinterglemm hat am 12.12.2018 ein Räumliches Entwicklungskonzept gemäß § 23 ROG 2009 beschlossen.

Aus diesem kann aus dem Textteil Entwicklungsziele- und Maßnahmen (Kapitel Wirtschaft sowie Ortsteilweise Zielsetzungen) auszugsweise angeführt bzw. der gegenständlichen Teiländerung des FWPL zugeordnet werden:

4.3. Schutzgut Wasser und Wasserwirtschaft

Z: Uferbereiche der Saalach, Brunnen und Quellen schützen

M: Im Böschungsbereich der Saalach einen Streifen je nach standortbezogener Festlegung (gemessen von der Böschungsoberkante des Ufers) von einer Bebauung freihalten.

4.6. Schutzgut Mensch

Z: Die Bevölkerung vor den Gefahren des Wildbachs und der Fließgewässer schützen

M: Grundsätzlich keine neue Baulandausweisung bzw. Rückwidmung von

bestehendem, unbebautem Bauland in Roten Gefahrenzonen der WLV und der Wasserwirtschaft (WR und FR, FRG).

5. Bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturelle Gegebenheiten

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5.2. Wirtschaft

Grundsätzlich ist eine möglichst breit gefächerte Wirtschaftsstruktur anzustreben, eine vielseitige Entwicklung der Wirtschaft zu begünstigen, um dadurch eine dauerhafte und sichere Existenz der Wohnbevölkerung zu gewährleisten.

Z: Das gute Arbeitsplatzangebot halten bzw. steigern.

Z: Breitgefächerte Wirtschaftsstruktur anstreben.

Z: Sicherstellung und Förderung der bestehenden Betriebe und die Ansiedlung von neuen Betrieben begünstigen, damit die dauerhafte Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze gewährleistet ist.

M: Entsprechende Bereitstellung von betrieblichen Flächen.

5.2.2 Sekundärer Sektor: Industrie und Gewerbe.

Z: Sicherung, Stärkung und weitere Ansiedlung von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes unter Berücksichtigung von Standortqualität und Umweltverträglichkeit.

Z: Schaffung von Arbeitsplätzen zum Abbau des Auspendlerüberschusses.

M: Widmen von gewerblichen Flächen.

Z: Grundstücksmobilität von bereits gewidmeten und unverbauten Gewerbeflächen durch geeignete Maßnahmen erhöhen.

6. Siedlungsstrukturelle Gegebenheiten

6.2. Baulandbedarf Gewerbe- und Betriebsflächen

Z: Vorsorge bzw. Bereithaltung von Flächen für die gewerbliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Standortwahl.

6.5. Ortsteilweise Zielsetzungen

Die ortsteilweisen Zielsetzungen richten sich grundsätzlich nach dem Entwicklungsplan und den standortbezogenen Festlegungen.

6.5.1 Bereich Vorderglemm

Der Siedlungsbereich Vorderglemm, im östlichen Teil des Gemeindegebietes gelegen, weist deutliche Zersiedelungstendenzen auf. Hier soll eine Entwicklung

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durch Bebauungskonzentration, durch Bebauungsarrondierung und maßvolle Erweiterung der gegenwärtigen Siedlungs- und Widmungsgrenzen erfolgen. Dadurch kann das optische Erscheinungsbild der vorhandenen Siedlungszellen verbessert werden.

Gemäß Entwicklungsplan Widmungen vornehmen.

Im Bereich Saliterer, zwischen Landesstraße und der Saalach, ist eine begrenzte Baulandentwicklung für Touristische bzw. Betriebliche Zwecke geplant.

Das bestehende Gewerbegebiet weiter taleinwärts, nördlich und südlich der Saalach (Vogelwiese) soll im Bestand gesichert und nur maßvoll erweitert werden.

Im Planteil (Entwicklungsplan) ist die gegenständliche Fläche der Entwicklungsfläche mit der Nr. 21b zuzuordnen.

In den Standortbezogenen Festlegungen zu dieser Entwicklungsfläche sind alle für die Umwidmung erforderlichen Maßnahmen gelistet – siehe diesbezüglich die Ausführungen unter Punkt Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen.

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5. Beschränkungen (Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen)

Im Bereich der Teilabänderungsfläche sind Kennzeichnungen oder Kenntlich-machungen bekannt:

Ja Hinweis: Wenn im oben angeführte Feld "NEIN" ausgewählt wurde, müssen die unten angeführten detaillierten Nachweise vorhandener Beschränkungen (Kennzeichnungen und/oder Kenntlichmachungen) nicht ausgefüllt werden.

5.1. Naturschutz

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind naturschutzrechtliche Beschränkungen vorhanden: Ja

Beschreibung dieser naturschutzrechtlichen Beschränkung(en) In den Standortbezogenen Festlegungen sind für die Entwicklungsfläche 21b folgende Rahmenbedingungen getroffen: R: Nur Betriebe mit höchstens geringen Emissionen zulassen R: Projektbezogene Festlegungen im Zuge der weiteren Verfahrensschritte Das bestehende Bauland wird an der Nordseite (der Landesstraße und dem nördlich davon gelegenen Tourismusbetrieb „Saliterer“ zugewandt) in Grünland rückgewidmet, im Gegenzug wird das Bauland an der Südseite geringfügig (lediglich ca. 50% der Fläche der Rückwidmung) erweitert. Dadurch verschiebt sich der Bauplatz gewissermaßen nach Süden, der Abstand zum „Saliterer“ wird erhöht. Die Einhaltung der Emissionen bei den hier angesiedelten Betrieben wird in den folgenden Verfahrensschritten (Gewerberecht) gewährleistet. Diesbezüglich liegen daher keine Beschränkungen vor. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen naturschutzrechtlichen Beschränkungen (Gutachten, Stellungnahmen etc) :

5.2. Wasserwirtschaft

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind wasserrechtliche Beschränkungen vorhanden: Nein

Beschreibung dieser wasserrechtlichen Beschränkung(en)

In den Anmerkungen zu den Standortbezogenen Festlegungen wurde folgende Aussage getroffen:

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Bei der Bewertung sind die jeweils letztgültigen Unterlagen (Gefahrenzonenpläne bzw. Revisionspläne, Biotopkartierung udgl.) heranzuziehen. Im Textteil des REK, Ziele und Maßnahmen, Kapitel 4.6. Schutzgut Mensch, ist folgendes Ziel angeführt: M: . . . Rückwidmung von bestehendem, unbebautem Bauland in Roten Gefahrenzonen der WLV und der Wasserwirtschaft (WR und FR, FGR). Seit Erstellung des REK wurde der Gefahrenzonenplan der Bundeswasserbauverwaltung (BWB) überarbeitet, der nördliche Teil der bereits als Bauland ausgewiesenen Fläche liegt nunmehr in roten Gefahrenzonen der BWB (FR, FGR). Diese Fläche wird daher in Grünland Ländliche Gebiete rückgewidmet. Ein kleiner Bereich an der Nordwestecke befindet sich in der gelben Gefahrenzone der BWB (FG), dies stellt jedoch keinen Hinderungsgrund dar, die BWB wird im Bauverfahren eingebunden. Es liegen diesbezüglich somit keine Beschränkungen vor. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen wasserrechtlichen Einschränkungen (Gutachten, Stellungnahmen etc) :

5.3. Wildbach, Lawinen, Steinschlag usw.

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund naturräumlicher Gefährdungen vorhanden: Ja

Beschreibung dieser naturräumlichen Gefährdungen und der damit verbundenen Beschränkung(en) In den Standortbezogenen Festlegungen ist für die Entwicklungsfläche 21b folgende Rahmenbedingung getroffen: R: Objektschutzmaßnahmen bei Bebauung, geologisch-geotechnische Beurteilung. Ein entsprechendes Gutachten wurde erstellt – siehe Punkt Geologie. Ein kleiner Teil im Nordosten der bereits bestehenden Baulandfläche liegt in der roten Gefahrenzone der WLV (WR), dieser wird in Grünland rückgewidmet. Das Planungsgebiet befindet sich zudem fast zur Gänze in der gelben Gefahrenzone der WLV (WG). Diesbezüglich liegt eine Stellungnahme der WLV, DI Reinhard Ribitsch vom 25.06.2020 (e-mali) vor. Darin werden Vorgaben zum geplanten Bauvorhaben festgelegt – siehe Anlage.

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Daraus lässt sich ableiten, dass kein Einwand gegen geplante Umwidmung besteht. Die WLV wird im Zuge des Bauverfahren eingebunden. Diesbezüglich liegen somit keine Beschränkungen vor. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen naturräumlichen Gefährdungen (Stellungnahme der WLV etc) : File: wlv_stellungnahme.pdf (Link: http://portal.salzburg.gv.at/rogserve/Index?cmd=getblob&blobablageid=233462)

5.4. Geologie

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund geologischer Problemlagen oder Gefährdungen vorhanden: Ja

Beschreibung dieser Gefährdungen und der damit verbundenen Beschränkung(en) In den Standortbezogenen Festlegungen ist für die Entwicklungsfläche 21b folgende Widmungsvoraussetzung getroffen: W: geologisch-geotechnische Beurteilung, Sicherung des Oberhanges. Diesbezüglich wurde vom Antragsteller die mjp Ziviltechniker GmbH um Abgabe einer projektbezogenen geologisch- geotechnischen Stellungnahme ersucht. In dieser Stellungnahme vom 13.11.2020, GZ 200108-01 – siehe Anlage – wird folgendes Resümee (Auszug) getroffen: Das Projektgrundstück, die ehemalige, heute inaktive Erosionsböschung der Saalach, zeigt keine Hinweise auf aktive schneller ablaufende Hangbewegungen. Die seichtgründigen Kriechbewegungen . . . sind lokale Phänomene und daher im Hinblick auf die generelle Hangstabilität nicht maßgeblich für das gegenständliche Vorhaben. Durch das Abrücken des Baukörpers vom Hangfuß wurden die erforderlichen Böschungseinschnitte für die Baugrube auf weniger als 3 m reduziert und wird der bergseitige Hangfuß nur noch im Bereich der SW-Ecke angeschnitten. Die dort anzutreffende, dominante, flach bis mittel in den Hang einfallende Schieferung des Felses (Phyllite) wirkt sich positiv auf die Hangstabilität aus. Diesbezüglich liegen daher keine Beschränkungen vor. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen geologischen Beschränkungen (Baugrundgutachten etc): File: 3-196-geo-200408-01_ST01.pdf (Link: http://portal.salzburg.gv.at/rogserve/Index?cmd=getblob&blobablageid=233797)

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5.5. Wald

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund vorhandener Waldflächen vorhanden: Nein

Beschreibung dieser Beschränkung(en) In den Standortbezogenen Festlegungen ist für die Entwicklungsfläche 21b folgende Widmungsvoraussetzung getroffen: W: gegebenenfalls Nichtwaldfeststellung oder Rodungsbewilligung. Von der gegenständlichen Umwidmung ist die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Waldfläche nicht betroffen, eine Nichtwaldfeststellung oder Rodungsbewilligung ist daher nicht erforderlich. Diesbezüglich liegen daher keine Beschränkungen vor. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen Beschränkungen (Rodungsbewilligungen, Auszug aus dem WEP etc):

5.6. Lärm

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund immissionsschutztechnischer Problemlagen vorhanden: Nein

Beschreibung dieser immissionsschutztechnischen Problemlagen und der damit verbundenen Beschränkung(en) Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen immissionsschutztechnischen Beschränkungen (Lärmschutzgutachten etc) :

5.7. Altlasten und Verdachtsflächen

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund von Altlasten/Verdachtsflächen vorhanden: Nein Beschreibung der Altlasten und Verdachtsflächen und der damit verbundenen Beschränkung(en): Allfällige Unterlagen:

5.8. Bauverbotsbereiche (Eisenbahnen, Seilbahnen, Stromleitungen usw)

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund von Bauverboten vorhanden: Nein

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Beschreibung dieser Bauverbotsbereiche und der damit verbundenen Beschränkung(en) Laut dem Flächenwidmungsplan kreuzt eine 30-kV-Freileitung des Planungsgebiet. Diese wurde im Bereich des Weges verkabelt und ist in der Natur somit nicht vorhanden. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen Bauverbotsbereichen

5.9. Sonstige Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen

Im Bereich der Umwidmungsfläche sind Beschränkungen auf Grund anderer Fachmaterien vorhanden: Nein

Beschreibung dieser Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen (Bergrechtliche Festlegungen, etc) und der damit verbundenen Beschränkung(en) Klima/Luft: In den Standortbezogenen Festlegungen ist für die Entwicklungsfläche 21b folgende Aussage getroffen: Widmung GG möglich Im gegenständlichen Fall erfolgt – entsprechend der Bestandswidmung – eine Baulandwidmung als GG. Allfällige Unterlagen zu den beschriebenen Beschränkungen

5.10. Stellungnahmen der Fachdienststellen des Landes

5.11. Behandlung der Stellungnahmen des Landes durch den/die OrtsplanerIn

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6. Infrastrukturelle Erschließung Für die Teilabänderungsfläche sind infrastrukturelle Erschließungen notwendig

Ja

Begründung: Hinweis: Wenn im oben angeführten Feld "NEIN" ausgewählt wurde, müssen die unten angeführten detaillierten Nachweise über infrastrukturelle Erschließungen nicht ausgefüllt werden.

6.1. Trinkwasserversorgung

Eine ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Trinkwasserversorgung ist im Bereich der Umwidmungsfläche vorhanden: Ja

Beschreibung der Trinkwasserversorgung Die Trinkwasserversorgung erfolgt lt. Bestätigung vom 15.6.2020 über das Netz der Wassergenossenschaft Saalbach. Bestätigung des Versorgungsunternehmens: File: trinkwasser_best.pdf (Link: http://portal.salzburg.gv.at/rogserve/Index?cmd=getblob&blobablageid=229407)

Formblätter beiliegend:

6.2. Abwasserentsorgung (Niederschlags- und Schmutzwasser)

Eine ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgung ist im Bereich der Umwidmungsfläche vorhanden: Ja

Beschreibung der Abwasserentsorgung (Niederschlags- und Schmutzwasser) Die Entsorgung der Schmutzwässer kann gemäß Bestätigung vom 15.9.2020 durch Anschluss an den Ortskanal erfolgen. Die Oberflächenwässer werden auf Eigengrund versickert. Bestätigung des Entsorgungsunternehmens: File: Abwasser_Lageplan.pdf (Link: http://portal.salzburg.gv.at/rogserve/Index?cmd=getblob&blobablageid=229408) File: abwasser_bestaetigung.pdf (Link: http://portal.salzburg.gv.at/rogserve/Index?cmd=getblob&blobablageid=229409)

Formblätter beiliegend:

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6.3. Verkehrserschließung

Die Umwidmungsfläche ist verkehrlich ausreichend, dem Stand der Technik entsprechend erschlossen: Ja

Beschreibung der Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung erfolgt über die bestehende Abzweigung von der L 111 über die Brücke der Brückengemeinschaft Vogelwiese (Bestätigung v. 9.9.2020) und weiter über das Gemeindegrundstück Nr. 1781/2 auf das gegenständliche Grundstück Nr. 1837/12 (Eigentümer Antragsteller Franz Eder). Bestätigung des Straßenerhalters bzw ÖV-Anbieters: File: best_bruecke.pdf (Link: http://portal.salzburg.gv.at/rogserve/Index?cmd=getblob&blobablageid=229410)

Formblätter beiliegend

6.4. Sonstige infrastrukturelle Erschließungen

Die Umwidmungsfläche ist mit weiteren Einrichtungen der technischen Infrastruktur erschlossen:

Beschreibung der sonstigen infrastrukturellen Erschließungen Bestätigung des Infrastrukturanbieters:

6.5. Stellungnahmen der Fachdienststellen des Landes

6.6. Behandlung der Stellungnahmen des Landes durch den/die OrtsplanerIn

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7. Strukturuntersuchung

7.1. Planungsrelevante Umstände - Beschreibung der Flächennutzung, vorhandener Bebauungsstruktur etc.

Das Planungsgebiet befindet sich ca. 2.300 m südöstlich vom Zentrum von Saalbach (Gemeindeamt), südlich der Saalach, im Bereich der Vogelwiese. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung eines Handwerkszentrums geplant, in welchem 2 Betriebe untergebracht werden sollen. Die gegenständliche Teiländerung dient der Verbesserung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Die bereits als Bauland Gewerbegebiete ausgewiesene Fläche wird derzeit lediglich als Lagerplatz verwendet. Die Bebauungsstruktur südlich der markanten Strukturgrenze der Saalach wird bestimmt von den östlich gelegenen Lagerhallen (überwiegend mit Satteldächern) der Baufirma Glemmtaler Bau. Nördlich der Saalach, nordwestlich des Planungsgebietes, noch südlich der L111, befindet sich der Standort des Jugendheim „Saliterer“, ein 3-geschoßiges Gebäude mit Satteldach. Nördlich der L111 reihen sich weitere Gewerbebetriebe aneinander.

Unterlagen zu den planungsrelevanten Umständen (Gutachten, Stellungnahmen etc):

8. Bebauungsplanung (gemäß ROG 2009) Allfällige Planfreistellung Für den Bereich der vorliegenden Teilabänderung wird eine Planfreistellung beschlossen:

Nein

Begründung einer Planfreistellung Die neu in Bauland auszuweisende Fläche ist selbstständig nicht bebaubar, daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes lt. ROG § 50 Abs. 2 Z 6 nicht erforderlich. Anmerkungen zum Bebauungsplan

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9. Gutachten

9.1. Würdigung der Übereinstimmung mit den Vorgaben der überörtlichen Raumplanung

Im LEP finden sich folgende allgemeine Aussagen, die der gegenständlichen Umwidmung zugeordnet werden können: - Haushälterische Nutzung von Grund und Boden - Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten - Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem Umfang - Vermeidung von Nutzungskonflikten - Freihaltung der Abflussräume und Gewässernahbereiche von Nutzungen - Die durch Naturgefahren – hier: Hochwasser – bedrohten Bereiche sind von solchen Nutzungen freizuhalten, die eine weitere Erhöhung des Schadenspotentials nach sich ziehen würden - Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbebetrieben durch Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten - Notwendige Erweiterungsflächen für das Gewerbe sichern - Bei funktionaler Eignung von Betriebsstandorten eine entsprechende dichtere Bebauung vorsehen - Standortentscheidungen sollen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Anordnung und Abgrenzung der Grundflächen optimiert werden. Im Regionalprogramm Pinzgau finden sich folgende allgemeine Aussagen, die der gegenständlichen Umwidmung zugeordnet werden können: - Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung im gesamten Pinzgau - Stärkung und Ausbau der regional bedeutenden Wirtschaftsbereiche - Ausbau des Handels- und Produktionsbereichs durch Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Produktionssparten - Unterstützung von Initiativen zur Förderung von Kooperationen - Aufwertung der regionalen Wirtschafts- und Betriebsstruktur - Minimierung des Konfliktpotenzials durch Maßnahmen der Örtlichen Raumplanung - Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Reduzierung der Auspendlerzahlen, Verbesserung und Ausweitung des Arbeitsplatzangebots zur Erreichung der angestrebten Beschäftigungsziele, Unterstützung von Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen - Entwicklung von attraktiven regionalen Betriebsstandorten Im vorliegenden Fall ist die Errichtung eines Handwerkszentrums geplant, in welchem 2 Betriebe mit ca. 17 Mitarbeitern untergebracht werden sollen. Die gegenständliche Teiländerung dient der Verbesserung der Bebaubarkeit des Grundstückes.

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Die bereits als Bauland Gewerbegebiete ausgewiesene Fläche wird derzeit lediglich als Lagerplatz verwendet. Durch die Bebauung wird sie einer der Widmung entsprechenden Nutzung zugeführt. In einer Tourismusgemeinde wie Saalbach-Hinterglemm ist die Schaffung eines Standortes für Handwerksbetriebe mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen von großer Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde. Nutzungskonflikte sind nicht zu erwarten: das nächstgelegene Wohngebiet ist bereits entsprechend entfernt und durch die Saalach und die L111 abgetrennt, durch die Umwidmung wird der Bauplatz gewissermaßen nach Süden verschoben, der Abstand zum „Saliterer“ nördlich der Saalach wird erhöht. Eine Übereinstimmung mit den Vorgaben des LEP und des REG-Pi ist somit gegeben.

9.2. Würdigung der Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes

Raumordnungsziele und –grundsätze § 2 (1) Die Raumordnung hat folgende Ziele zu verfolgen: 1. Die räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen für leistbares Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften sowie eine intakte Umwelt sind nachhaltig zu sichern. Durch die gegenständliche Umwidmung wird die wirtschaftliche Grundlage für einen ortsansässigen Betrieb nachhaltig gesichert. 2. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen und pfleglich zu nutzen, um sie für die Zukunft in ausreichender Güte und Menge zu erhalten. Die Vielfalt von Natur und Landschaft ist zu erhalten. Gleichbedeutsam sind der Schutz und die Pflege erhaltenswerter Kulturgüter, Naturgegebenheiten und des Landschaftsbildes. Der freie Zugang zu Wäldern, Seen, öffentlichen Fließgewässern und sonstigen landschaftlichen Schönheiten ist zu sichern bzw anzustreben. Durch die Rückwidmung von einem ca. 1.000 m² großen Streifen entlang der Saalach von Bauland in Grünland und der damit einhergehenden Verbreiterung der Zufahrtsstraße, welche gleichzeitig der Rad- und Wanderweg ist, wird der Zugang zu diesem landschaftlich schönen Fließgewässer verbessert. 3. Die zum Schutz vor Naturgefahren notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben, wobei auf bestehende Dauersiedlungs- und Wirtschaftsräume Bedacht zu nehmen ist. Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sollen von Nutzungen freigehalten werden, welche diese Vorkommen beeinträchtigen und ihre Gewinnung verhindern können. Bei der gegenständlichen Teiländerung erfolgt eine Anpassung der bestehenden Baulandflächen an die aktuellen Gefahrenzonen der WLV und der

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Bundeswasserbauverwaltung (BWB) – die in den roten Zonen befindlichen Bereiche werden in Grünland „Ländliche Gebiete“ rückgewidmet. 4. Die Erhaltung einer lebensfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist sicherzustellen. Von der gegenständlichen Teiländerung wird kein landwirtschaftlich bedeutender Boden beansprucht, aktive landwirtschaftliche Betriebe sind nicht betroffen. 5. Gewerbe, Industrie und Handel sind in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu sichern und zu verbessern, wobei einerseits auf die Standorterfordernisse, die verfügbaren Roh- und Grundstoffe, die Energie und Arbeitsmarktsituation und andererseits auf die Umweltbeeinträchtigung und die benachbarten Siedlungsgebiete Rücksicht zu nehmen ist. Durch die vorliegende Umwidmung kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert und Arbeitsplätze können gesichert werden. Der gegenständliche Betriebsstandort wurde im Zuge der Erstellung des REK auf seine Eignung geprüft und als Entwicklungsfläche 21b aufgenommen. 6. Der Tourismus ist unter Berücksichtigung der ökologischen Belastbarkeit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Raums, der Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes sowie der vorrangigen Beteiligung der einheimischen Bevölkerung an der Entwicklung und der Vielfalt der Freizeit- und Erholungsbedürfnisse der Gäste auch durch die Sicherung geeigneter Flächen zu entwickeln und konkurrenzfähig zu erhalten. Der Tourismus ist vom gegenständlichen Vorhaben nicht betroffen. 7. Das Siedlungssystem soll derart entwickelt werden, dass a) die Bevölkerungsdichte eines Raumes mit seiner ökologischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit im Einklang steht, Die Bevölkerungsdichte wird durch das gegenständliche Projekt nicht erhöht. b) die Versorgung der Bevölkerung in ihren Grundbedürfnissen in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität sichergestellt und eine entsprechende Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge vor allem durch Revitalisierung und Stärkung der Orts- und Stadtkerne in zumutbarer Entfernung gewährleistet ist, Durch die Verbesserung der Bebaubarkeit des gegenständlichen Grundstückes werden die Grundbedürfnisse Arbeiten und Wirtschaften sichergestellt. c) räumliche Strukturen geschaffen werden, die eine nachhaltige und umwelt- sowie ressourcenschonende Mobilität ermöglichen, Die gegenständliche Fläche liegt unmittelbar an der Zufahrtsstraße, was eine nachhaltige Erschließung bedeutet. Im Zuge des geplanten Bauverfahrens wir auch eine Verbreiterung der Zufahrt umgesetzt. d) zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs benötigte Flächen nicht für eine bloß zeitweilige Wohnnutzung verwendet werden, Es sind hier keine Wohnungen geplant.

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e) eine bestmögliche Abstimmung der Standorte für Wohnen, wirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Dienstleistungseinrichtungen sowie für Erholungsgebiete erreicht wird und Der gegenständliche Betriebsstandort wurde im Zuge der Erstellung des REK auf seine Eignung geprüft und als Entwicklungsfläche 21b aufgenommen. f) die Bevölkerung vor Gefährdung durch Naturgewalten und Unglücksfälle außergewöhnlichen Umfangs sowie vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen durch richtige Standortwahl dauergenutzter Einrichtungen und durch Schutzmaßnahmen bestmöglich geschützt wird. Im Zuge der Erstellung des REK wurde der gegenständliche Standort in Bezug auf Naturgefahren und Umweltbelastungen geprüft, die standortbezogenen Festlegungen wurden erfüllt bzw. umgesetzt. 8. Die Erhaltung und Entwicklung einer möglichst eigenständigen und nachhaltigen Energieversorgung ist zu unterstützen. Die nachhaltige Energieversorgung wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorgegeben. 9. Die Grundlagen für die langfristige Entwicklung der Wirtschaft, der Infrastruktur und des Wohnungswesens sowie für die erforderlichen Strukturanpassungen sind zu sichern und zu verbessern. In einer Tourismusgemeinde wie Saalbach-Hinterglemm ist die Schaffung eines Standortes für ein Handwerkszentrum und der Ansiedelung von 2 neuen Handwerksbetrieben mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung. 10. Für die Bevölkerung in allen Teilen des Landes ist die Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen sowie deren Verbesserung durch die Schaffung einer ausgeglichenen Wirtschafts- und Sozialstruktur und aktiver Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums anzustreben. Durch die Schaffung eines Standortes für Gewerbebetriebe in der ansonsten tourismusorientierten Gemeinde wird die Wirtschaftsstruktur ausgeglichen und gestärkt. (2) Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: 1. haushälterische und nachhaltige Nutzung von Grund und Boden, insbesondere der sparsame Umgang mit Bauland; Übereinstimmung: Im gegenständlichen Fall werden ca. 460 m² Bauland ausgewiesen und im Gegenzug ca. 1.000 m² Bauland in Grünland rückgewidmet. 2. Vorrang der öffentlichen Interessen vor Einzelinteressen; Übereinstimmung – Die Schaffung eines Standortes für Gewerbebetriebe – und die damit verbundenen Arbeitsplätze – liegt im Interesse der Gemeinde.

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3. Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen und Vermeidung von Zersiedelung; Übereinstimmung – Die Fläche ist bereits überwiegend als Bauland ausgewiesen, es erfolgt lediglich eine Anpassung (Rückwidmung) an die aktuellen Gefahrenzonen der WLV und der BWB sowie eine geringfügige Erweiterung. Dadurch werden die hier maßgeblichen Strukturgrenzen Saalach im Norden, Waldrand im Süden) nicht überschritten. 4. verstärkte Berücksichtigung der Umweltschutzbelange und entsprechende Wahrnehmung der Klimaschutzbelange bei der Abwägung ökologischer und ökonomischer Ansprüche an den Raum, Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes; Übereinstimmung: Im gegenständlichen Fall werden ca. 460 m² Bauland neu ausgewiesen und im Gegenzug ca. 1.000 m² Bauland in Grünland rückgewidmet. 5. Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und sonstigen Infrastruktureinrichtungen unter Beachtung größtmöglicher Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen; Übereinstimmung – Die Fläche ist infrastrukturell voll erschlossen und liegt unmittelbar an der Zufahrtsstraße. 6. Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung und Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität; Übereinstimmung: Im gegenständlichen Fall findet die gewerbliche Entwicklung an einem bestehenden Gewerbegebiets-Standort statt. 7. aktive Bodenpolitik der Gemeinden für leistbares Wohn- und Betriebsbauland; Übereinstimmung: Im vorliegenden Fall ist eine aktive Bodenpolitik nicht erforderlich, da lediglich eine geringfügige Baulandkorrektur erfolgt. Im Zuge der Teiländerung wird auch eine Verbreiterung der Zufahrtsstraße umgesetzt. 8. sparsame Verwendung von Energie und vorrangiger Einsatz heimischer erneuerbarer Energieträger; Übereinstimmung: Diese wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorgegeben. 9. verstärkte Berücksichtigung unterschiedlicher Auswirkungen von Planungen auf Frauen und Männer, auf Kinder und Jugendliche, auf ältere Menschen sowie auf Menschen mit Behinderung. Übereinstimmung: Im Zuge der Teiländerung wird auch eine Verbreiterung der Zufahrtsstraße, welche gleichzeitig der Rad- und Wanderweg ist, umgesetzt.

9.3. Würdigung der Übereinstimmung der Teilabänderung mit den Planungsaussagen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes

Die Gemeinde Saalbach-Hinterglemm hat am 12.12.2018 ein Räumliches

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Entwicklungskonzept gemäß § 23 ROG 2009 beschlossen. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung eines Handwerkszentrums geplant, in welchem 2 Betriebe mit ca. 17 Mitarbeitern untergebracht werden sollen. Die gegenständliche Teiländerung dient der Verbesserung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Die bereits als Bauland Gewerbegebiete ausgewiesene Fläche wird derzeit lediglich als Lagerplatz verwendet. Durch die Bebauung wird sie einer der Widmung entsprechenden Nutzung zugeführt. Zudem wirkt sich die Bebauung positiv auf die Betriebs-Baulandbilanz aus. Grundsätzlich ist in Saalbach-Hinterglemm eine möglichst breit gefächerte Wirtschaftsstruktur anzustreben. Eine vielseitige Entwicklung der Wirtschaft ist zu begünstigen, um dadurch eine dauerhafte und sichere Existenz der Wohnbevölkerung zu gewährleisten und das Arbeitsplatzangebot zu steigern. Durch die Widmungskorrektur bei dieser Fläche wird die Ansiedlung von 2 neuen Betrieben mit den dazugehörigen Mitarbeitern ermöglicht. Der Standort wurde im Zuge der Erstellung des REK untersucht, die Baulandwidmung wird gemäß dem Entwicklungsplan (der westliche Bereich der Entwicklungsfläche 21b) vorgenommen. Zudem wird der unter Schutzgut Mensch angeführten Maßnahme, bestehendes und unbebautes Bauland in Roten Gefahrenzonen der WLV und der BWB rückzuwidmen, nachgekommen. Eine Übereinstimmung mit den Planungszielen des REK scheint somit gegeben.

9.4. Gutachten des/der OrtsplanerIn

Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich ca. 2.300 m südöstlich vom Zentrum von Saalbach (Gemeindeamt), südlich der Saalach, im Bereich der Vogelwiese. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung eines Handwerkszentrums geplant, in welchem 2 Betriebe mit ca. 17 Mitarbeitern untergebracht werden sollen. Die gegenständliche Teiländerung dient der Verbesserung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Die bereits als Bauland Gewerbegebiete ausgewiesene Fläche wird derzeit lediglich als Lagerplatz verwendet. Durch die Bebauung wird sie einer der Widmung entsprechenden Nutzung zugeführt. In den Standortbezogenen Festlegungen finden sich bei folgenden Schutzgütern Widmungsvoraussetzungen (W: Maßnahmen, die zu erfolgen haben bevor die Widmung weiterverfolgt werden kann) sowie Rahmenbedingungen (R: Maßnahmen,

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die im Zuge der Teilabänderung umzusetzen sind): Naturschutz: R: Nur Betriebe mit höchstens geringen Emissionen zulassen R: Projektbezogene Festlegungen im Zuge der weiteren Verfahrensschritte Das bestehende Bauland wird an der Nordseite (der Landesstraße und dem nördlich davon gelegenen Tourismusbetrieb „Saliterer“ zugewandt) in Grünland rückgewidmet, im Gegenzug wird das Bauland an der Südseite geringfügig (lediglich ca. 50% der Fläche der Rückwidmung) erweitert. Dadurch verschiebt sich der Bauplatz gewissermaßen nach Süden, der Abstand zum „Saliterer“ wird erhöht. Die Einhaltung der Emissionen bei den hier angesiedelten Betrieben wird in den folgenden Verfahrensschritten (Gewerberecht) gewährleistet. Naturgefahren (Wildbach und Lawinenverbauung): R: Objektschutzmaßnahmen bei Bebauung, geologisch-geotechnische Beurteilung. Ein entsprechendes Gutachten wurde erstellt – siehe Punkt Geologie. Ein kleiner Teil im Nordosten der bereits bestehenden Baulandfläche liegt in der roten Gefahrenzone der WLV (WR), dieser wird in Grünland rückgewidmet. Das Planungsgebiet befindet sich zudem fast zur Gänze in der gelben Gefahrenzone der WLV (WG). Diesbezüglich liegt eine Stellungnahme der WLV, DI Reinhard Ribitsch vom 25.06.2020 (e-mali) vor. Darin werden Vorgaben zum geplanten Bauvorhaben festgelegt – siehe Anlage. Daraus lässt sich ableiten, dass kein Einwand gegen geplante Umwidmung besteht. Die WLV wird im Zuge des Bauverfahren eingebunden. Geologie: W: geologisch-geotechnische Beurteilung, Sicherung des Oberhanges. Diesbezüglich wurde vom Antragsteller die mjp Ziviltechniker GmbH um Abgabe einer projektbezogenen geologisch- geotechnischen Stellungnahme ersucht. In dieser Stellungnahme vom 13.11.2020, GZ 200108-01 – siehe Anlage – wird folgendes Resümee (Auszug) getroffen: Das Projektgrundstück, die ehemalige, heute inaktive Erosionsböschung der Saalach, zeigt keine Hinweise auf aktive schneller ablaufende Hangbewegungen. Die seichtgründigen Kriechbewegungen . . . sind lokale Phänomene und daher im Hinblick auf die generelle Hangstabilität nicht maßgeblich für das gegenständliche Vorhaben. Durch das Abrücken des Baukörpers vom Hangfuß wurden die erforderlichen Böschungseinschnitte für die Baugrube auf weniger als 3 m reduziert und wird der bergseitige Hangfuß nur noch im Bereich der SW-Ecke angeschnitten. Die dort anzutreffende, dominante, flach bis mittel in den Hang einfallende Schieferung des Felses (Phyllite) wirkt sich positiv auf die Hangstabilität aus. Land- und Forstwirtschaft: W: gegebenenfalls Nichtwaldfeststellung oder Rodungsbewilligung. Von der gegenständlichen Umwidmung ist die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Waldfläche nicht betroffen, eine Nichtwaldfeststellung oder

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Rodungsbewilligung ist daher nicht erforderlich. Klima/Luft (Sonstige Kennzeichnungen und Kenntlichmachungen): Widmung GG möglich Im gegenständlichen Fall erfolgt – entsprechend der Bestandswidmung – eine Baulandwidmung als GG. Zu den folgenden Schutzgütern wurden bei den Standortbezogenen Festlegungen keine Aussagen zu etwaigen Maßnahmen getroffen, es finden sich im REK jedoch allgemeine Aussagen, daher werden folgende Ergänzungen vorgenommen: Wasserwirtschaft – Gefahrenzonen der Saalach: In den Anmerkungen zu den Standortbezogenen Festlegungen ist folgende Maßnahme aufgelistet: Bei der Bewertung sind die jeweils letztgültigen Unterlagen (Gefahrenzonenpläne bzw. Revisionspläne, Biotopkartierung udgl.) heranzuziehen. Im Textteil des REK, Ziele und Maßnahmen, Kapitel 4.6. Schutzgut Mensch, ist folgendes Ziel angeführt: M: . . . Rückwidmung von bestehendem, unbebautem Bauland in Roten Gefahrenzonen der WLV und der Wasserwirtschaft (WR und FR, FGR). Seit Erstellung des REK wurde der Gefahrenzonenplan der Bundeswasserbauverwaltung (BWB) überarbeitet, der nördliche Teil der bereits als Bauland ausgewiesenen Fläche liegt nunmehr in roten Gefahrenzonen der BWB (FR, FGR). Diese Fläche wird daher in Grünland Ländliche Gebiete rückgewidmet. Ein kleiner Bereich an der Nordwestecke befindet sich in der gelben Gefahrenzone der BWB (FG), dies stellt jedoch keinen Hinderungsgrund dar, die BWB wird im Bauverfahren eingebunden. Diverse Bauverbotsbereiche: Laut dem Flächenwidmungsplan kreuzt eine 30-kV-Freileitung des Planungsgebiet. Diese wurde im Bereich des Weges verkabelt und ist in der Natur nicht vorhanden. Alle Maßnahmen wurden somit umgesetzt bzw. nachgewiesen, diesbezüglich bestehen keine Einwände zur geplanten Umwidmung. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Netz der Wassergenossenschaft Saalbach. Die Entsorgung der Schmutzwässer erfolgt über Anschluss an den bestehenden Schmutzwasserkanal. Die Oberflächenwässer werden auf Eigengrund versickert. Die Verkehrserschließung erfolgt über die bestehende Abzweigung von der L111 über die Brücke der Brückengemeinschaft Vogelwiese und weiter über das Gemeindegrundstück Nr. 1781/2 auf das Grundstück des Antragstellers.

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Sämtliche Aufschließungserfordernisse sind somit gegeben - die Planungsfläche besitzt Baulandeignung. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die geplante Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes ohne Störung von Planungszielen in die Raumordnungsgrundsätze der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm gut einordnen lässt. Unter Bedachtnahme auf die obig genannten Ausführungen kann der Gemeindevertretung eine positive Beschlussfassung aus Sicht der Raumordnung empfohlen werden.

Der/Die OrtsplanerIn

Arch. DI Wolfgang Hartl

ATELIER 3, DI Hartl und DI Heugenhauser