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Immo-Portal VBS
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
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Immo-Portal VBS Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................ 5
1.1 Ziel des Immo-Portals VBS ...................................................................................... 5
1.2 Struktur Immo-Portal VBS ........................................................................................ 5
1.3 Geltungsbereich des Immo-Portals VBS .................................................................. 5
1.4 Pflege- und Änderungswesen Immo-Portal VBS ...................................................... 5
1.5 Verweise auf weiterführende Vorgaben und Regelungen ......................................... 6
1.6 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 6
2 Zuständigkeiten ...................................................................................................... 7
2.1 Rollenmodell mit Hauptaufgaben ............................................................................. 7
2.2 Rollenbeschriebe ..................................................................................................... 7
2.2.1 Rollenbeschreibung Departementsebene 7
2.2.2 Rollenbeschreibung Eigentümervertreter 8
2.2.3 Rollenbeschreibung Mieter 10
2.2.4 Rollenbeschreibung Nutzer 11
2.2.5 Rollenbeschreibung Betreiber 13
2.3 Organe und Agenden der Zusammenarbeit ........................................................... 14
2.3.1 Immobilienkonferenz 15
2.3.2 Konferenz Leitende 15
2.3.3 Plattform Zusammenarbeit 16
2.3.4 Plattform Bedürfnisse / Vorhaben und Mehrjahresplanung 16
2.3.5 Plattform Betreiber 17
2.3.6 Plattform strategisches Projektcontrolling Kunde 18
2.4 Projektorganisation ................................................................................................ 19
2.4.1 Übersicht 19
2.4.2 Projektorganisationen für Einzelvorhaben 19
2.4.3 Projektorganisation Typ I (kleiner 10 Mio.) 20
2.4.4 Projektorganisation Typ II (grösser 10 Mio.) 20
2.4.5 Organe in den Projektorganisationen 21
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2.4.6 Einsatz der Projektorganisationen im Immobilienprozess 21
2.4.7 Durchführung von Kick-Off-Sitzungen 23
2.4.8 Betriebsprojektorganisation im Immobilienprozess 24
2.4.9 Beziehung Stammorganisation (Linie) zur Projektorganisation 26
2.4.10 Zuständigkeiten in den Projektorganisationen 27
2.4.11 Instrumente der Projektorganisation 30
2.5 Unterschriftenregelung ........................................................................................... 31
3 Aufgaben .............................................................................................................. 39
3.1 Aufgabenmodell ..................................................................................................... 39
3.2 Steuerungsmodell .................................................................................................. 40
3.3 Aufgabenbeschriebe .............................................................................................. 41
3.3.1 Aufgabenbeschrieb Strategie Immobilienmanagement 41
3.3.2 Aufgabenbeschrieb Bedürfnisplanung und Bedürfnisvoranmeldung (> 3 Mio.) 43
3.3.3 Aufgabenbeschrieb Investitionsplanung und Bedürfnisformulierung 45
3.3.4 Aufgabenbeschrieb Planung und Realisierung Vorhaben 47
3.3.5 Aufgabenbeschrieb Betrieb 49
3.3.6 Aufgabenbeschrieb Nutzung 51
3.3.7 Aufgabenbeschrieb Nachkalkulation Immobilien und Nachkalkulation Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE) 53
3.3.8 Aufgabenbeschrieb Interessenwahrung 54
4 Terminplanung ..................................................................................................... 56
4.1 Rahmenterminpläne Einzelvorhaben ...................................................................... 56
5 Vertragswerke ...................................................................................................... 60
5.1 Büro- und Verwaltungsbauten ................................................................................ 60
5.2 Ausgangslage ........................................................................................................ 60
5.3 Zuständigkeiten ...................................................................................................... 60
5.4 Verwaltungsimmobilien des BBL ............................................................................ 60
5.5 Verwaltungsimmobilien der armasuisse Immobilien ............................................... 60
5.6 Zentrale Ansprechstelle VBS für das BBL .............................................................. 60
5.6.1 Generelle Aufgaben 60
5.6.2 Spezifische Aufgaben 60
5.7 Aufgaben, die durch die Ansprechstelle nicht wahrgenommen werden .................. 61
5.8 Mieter resp. Verwaltungseinheiten des VBS ........................................................... 61
5.9 Rahmen – Immobilienrelevante Vorgaben.............................................................. 61
6 Produktspezifikation ............................................................................................ 69
6.1 Mietsache............................................................................................................... 71
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6.1.1 Flächen, Objekte 71
6.1.2 Mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten 72
6.1.3 Basisausstattung 73
6.2 Gebäudebetrieb ..................................................................................................... 75
6.2.1 Reinigung 75
6.2.2 Hauswartdienste 75
6.2.3 Umgebungspflege, Winterdienst 76
6.2.4 Kontroll- und Sicherheitsdienste 77
6.2.5 Ver- und Entsorgung 78
6.2.6 Inspektion und Wartung 79
6.2.7 Heiz- und Betriebskostenabrechnung 79
6.2.8 Stillsetzung / Stilllegung 80
6.3 Dienstleistungen..................................................................................................... 81
6.3.1 Objektrückgaben 81
6.3.2 Treuhänderische Bewirtschaftung 81
6.3.3 Einsatz- und Ausbildungsunterstützung 82
6.3.4 Beratungs- und Supportleistungen 82
7 Schnittstellen ....................................................................................................... 83
7.1 Immobilien, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Rüstungsablauf (RABL) .......................................................................................... 83
7.1.1 Zweck, Positionierung des Kapitels und Grundsätze 83
7.1.2 Grundlagen 84
7.1.3 Rollen 85
7.1.4 Prozesse 87
8 Links/Verweise ..................................................................................................... 97
8.1 Glossar Immobilien VBS ........................................................................................ 99
8.2 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................ 109
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1 Einleitung 1.1 Ziel des Immo-Portals VBS Das Immo-Portal VBS regelt die Abläufe, Zuständigkeiten, Kompetenzen sowie die Formen der Zusammenarbeit der Rollenträger Nutzer (NU), Mieter (MI), Eigentümervertreter (EV), Betreiber (BE) und Departementsebene (DE) des Immobilienmanagements VBS.
Das Immo-Portal VBS dient den Mitarbeitenden als Nachschlagewerk und bildet die Grund-lage für die kontinuierliche Verbesserung der Zusammenarbeit.
1.2 Struktur Immo-Portal VBS
Abbildung 1: Struktur Immo-Portal VBS
1.3 Geltungsbereich des Immo-Portals VBS Die Bestimmung des Immo-Portals VBS gelten für alle Immobilien des VBS mit Ausnahme der Immobilien des Departementsbereichs Sport.
1.4 Pflege- und Änderungswesen Immo-Portal VBS Für die Pflege des Immo-Portals VBS ist der Eigentümervertreter zuständig. Das Ände-rungswesen erfolgt über die Plattform Zusammenarbeit. Anträge zu Änderungen können an armasuisse Immobilien (IMS-Koordinator) gerichtet werden.
Datum Kapitel Titel Änderung 01.01.2017 1 bis 9 Immo-Portal VBS Erstausgabe
01.09.2017 1 bis 9 Immo-Portal VBS Anpassung nach Ausbildung 2016/2017
Abbildung 2: Änderungsmanagement
Verweise
Immo-Strategie VBS
rollenspezifische Regeln
rollenübergreifende Regeln
strategische und operative Vorgaben
Links
Departementsebene (DE)
Eigentümervertreter (EV)
Mieter (MI)
Nutzer (NU)
Betreiber (BE)Rollenübergreifende
Regeln und Formulare
Immo-Portal VBS
Portfolio-Strategie Immobilien-bestand VBS
Stationierungs-konzept
Sachplan Militär
Weitere
Links
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1.5 Verweise auf weiterführende Vorgaben und Regelungen Weiterführende Regelungen zu verschiedenen Themen im Immobilienmanagement sind in den einzelnen Managementsystemen der Rollenträger geregelt.
Eigentümervertreter - armasuisse Immobilien → siehe Managementsystem armasuisse
Mieter im Verteidigungsbereich → siehe Planungshandbuch (Übergangsversion)
Mieter armasuisse → siehe Managementsystem armasuisse Betreiber LBA → weiterführende Dokumente befinden sich im Zusammenhang mit den Projekten WELOG und der Prozessorganisation auf deren Ablagen (SAP, SolMan) oder sind im Aufbau Betreiber BABS → weiterführende Dokumente Departementsebene – Raum und Umwelt --> keine weiterführende Dokumente 1.6 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen bilden die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) und die Weisungen des VBS über das Immobilien-, Raumord-nungs- und Umweltmanagement (WIRU).
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2 Zuständigkeiten 2.1 Rollenmodell mit Hauptaufgaben
Abbildung 3: Rollenmodell
2.2 Rollenbeschriebe 2.2.1 Rollenbeschreibung Departementsebene Zielsetzung der Funktion • Politisch-strategische Führung des Immobilienmanagements VBS Hauptaufgaben • Erarbeitet die Immobilienstrategie • Stellt Antrag an den Bundesrat für die Genehmigung des Immobilienprogramms und des
Sachplan Militär • Stellt das departementale Controlling im Immobilienmanagement VBS sicher • Wirkt mit bei der Erarbeitung von Nutzungskonzepten • Stellt die departementale Interessenwahrung gegenüber Dritten sicher • Erarbeitet departementale Normen und Standards und Vorgaben in den Bereichen Fi-
nanzen und Personal • Erarbeitet das Raum und Umwelt-Leitbild und die Ziele (RUMS) und nimmt Behörden-
aufgaben in den Bereichen Raumordnung und Umwelt wahr (Militärisches Plangenehmi-gungsverfahren (MPV), Vollzug Umweltrecht, Sachplanverfahren)
• Leitet das oberste Immobiliengremium (Konferenz Leitende) und nimmt Einsitz in weitere Gremien
• Führt fallweise Immobiliengeschäfte mit erheblicher politischer oder raumplanerischer Tragweite
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• Erarbeitet und setzt die departementalen Vorgaben und Weisungen zur Informations- und Objektsicherheit im VBS durch
Verantwortungen • Verantwortet ein ganzheitliches Immobilienmanagement unter Beachtung der Leistungs-
aufträge der Departementsbereiche, der Portfoliogrösse sowie der finanziellen, personel-len und politischen Rahmenbedingungen
Kompetenzen • Genehmigt das Stationierungskonzept und Nutzungskonzepte mit politischer und/oder
raumplanerischer Dimension • Erlässt die Immobilienstrategie • Genehmigt die Portfoliostrategie • Genehmigt die Investitionsplanung • Erlässt Vorgaben zum Controlling im Immobilienmanagement VBS • Nimmt Stellung im Rahmen der departementalen Interessenwahrung • Erlässt Normen und Standards (fallweise) • Erlässt das Raum und Umwelt-Leitbild und -Ziele • Erlässt die departementalen Vorgaben in den Bereichen Finanzen und Personal für das
Immobilienmanagement VBS • Erlässt Verfügungen im Rahmen der Behördenaufgaben in den Bereichen Raumordnung
und Umwelt (militärische Plangenehmigungen, Vollzug Umweltrecht) • Erlässt departementale Vorgaben und Weisungen zur Informations- und Objektsicherheit
im VBS
2.2.2 Rollenbeschreibung Eigentümervertreter Zielsetzung der Funktion • Sicherstellung (als Bau- und Liegenschaftsorgan) der Eigentümerinteressen für das Im-
mobilienportfolio des VBS Hauptaufgaben • Führt alle immobilienrelevanten Kredite (Investitions- und Aufwandkredite) ohne die Kre-
dite für Betreiberleistungen, die über Leistungsvereinbarung (LV) geführt werden • Leitet das Immobilienportfolio VBS ausgerichtet auf die departementalen Interessen
(Führt die Immobilien im Anlagevermögen) • Stellt die Evaluation, Entwicklung, Beschaffung, die Bewirtschaftung, die Veräusserung
und den Rückbau der VBS-Immobilien sicher • Analysiert laufend das Portfolio und plant die Instandsetzung der Immobilien nach Ab-
gleich mit der Bedürfnisanalyse des Nutzers / des Mieters • Nimmt als Eigentümervertreter Teile des strategischen Immobilienmanagements (Erar-
beitung Portfoliostrategie, Nutzungskonzepte (NUK), Entwicklungsplanungen (EP), Lö-sungsfindung sowie die strategische Bedürfnis- und Vorhabenssteuerung) wahr
• Sorgt bei den nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilien VBS für eine nachhaltige Aus-serbetriebnahme
• Führt die Erarbeitung des Immobilienprogramms VBS und vertritt die Eigentümerinteres-sen im National- und Ständerat und deren Kommissionen
• Führt die mehrjährige Investitionsplanung
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• Stellt für die Bau- und Liegenschaftsbelange sowie für Planungsrecht die Interessenwah-rung gegenüber Dritten sicher
• Unterstützt die Departementsebene bei der Erarbeitung der Immobilienstrategie • Vereinbart mit dem Mieter die Erstellung von Nutzungskonzepten und führt deren Erar-
beitung unter Einbezug der andern Rollen • Stellt die Rechtskonformität der Immobilien sicher • Unterstützt die Mieter in ihren Aufgabenbereichen (Bedürfnisvoranmeldung, Bedürfnis-
formulierung und –prüfung, Wirtschaftlichkeitsrechnung) • Beauftragt und steuert den Betreiber im Rahmen der immobilienrelevanten Betreiberleis-
tungen (IBL) • Führt zentral die relevanten Immobiliendaten und -kennzahlen der Rollenträger zusam-
men • Leitet die Plattformen (Zusammenarbeit, Bedürfnis, Vorhaben, Mehrjahresplanung
(BVM), Strategisches Projektcontrolling Kunde (SPC K)) Verantwortungen • Verantwortet die Wahrung der Eigentümerinteressen als Eigentümervertreter im Immobi-
lienmanagement des VBS (gegen innen und gegen aussen) • Verantwortet eine laufende Analyse des Portfolios und die Umsetzung der Portfoliostra-
tegie im Hinblick auf eine optimale Mittelverwendung • Verantwortet eine kritische Bedürfnisprüfung und das Aufzeigen von Alternativen • Verantwortet die Planung und Realisierung von Vorhaben Kompetenzen • Genehmigt Nutzungskonzepte ohne politische und/oder raumplanerische Dimension
bzw. beantragt die übrigen Nutzungskonzepte zur Genehmigung durch die Departe-mentsebene
• Erlässt Normen und Standards in seinem Bereich (Baustandards) • Entscheidet bezüglich Freigabe und Zuteilung von Verpflichtungs- und Zahlungskrediten
aufgrund der genehmigten Botschafts- bzw. Budgetplanungen • Entscheidet über längerfristige Drittvermietungen und Grossveranstaltungen • Entscheidet bei nichtbetriebsnotwendigen Immobilien VBS über den Reservebestand und
die Ausserbetriebnahme • Initialisiert im Rahmen der kreditwirksamen Leistungsverrechnung nötigenfalls den Be-
reinigungs- und Eskalationsprozess • Entscheidet über Schliessung von nicht sicherheits- und/oder nicht gesetzeskonformen
Standorten
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2.2.3 Rollenbeschreibung Mieter Zielsetzung der Funktion • Führung der Immobilienplanung des Departementsbereichs als Mieter sowie als zentrale
Ansprechstelle für die Nutzer Hauptaufgaben • Ist für den Nutzer zentrale Ansprechstelle für Immobilienbelange. Er übernimmt in dieser
Funktion die interne Koordination der Nutzer gegenüber den anderen Rollen des Immobi-lienmanagements
• Erarbeitet und beantragt die Bedarfs- und Flächenstandards bei der Plattform Zusam-menarbeit und stellt deren Umsetzung sicher
• Unterstützt den Eigentümervertreter bei der Erarbeitung des Immobilienprogramms bzw. Armeebotschaft und vertritt die Mieterinteressen in den Kommissionen Nationalrat / Ständerat (NR/SR)
• Analysiert das Portfolio und erarbeitet aus der Gesamtkonzeption die übergeordneten Planungen und Konzepte (Stationierungskonzept bis hin zu Teilkonzepten wie z.B. San D der Armee), leitet daraus Beiträge zur Investitionsplanung ab und stimmt diese mit weite-ren Planungen (Rüstung, IT) ab
• Steuert und optimiert die Nutzerbedürfnisse und Immobilienmassnahmen der Nutzer und stimmt diese mit der Instandsetzungsplanung des Eigentümervertreters ab
• Beauftragt gemeinsam mit dem Eigentümervertreter die Erstellung der Entwicklungspla-nungen (EP) sowie Nutzungskonzepte (NUK) und beteiligt sich an deren Erarbeitung
• Erteilt aufgrund der genehmigten Nutzungskonzepte (NUK) Aufträge für die Umset-zungsplanung und steuert sie (organisatorische Massnahmen oder Bedürfnisformulie-rung)
• Stellt die Aktualisierung des Mengengerüstes sicher, schliesst die Mietvereinbarungen mit dem Eigentümervertreter ab und koordiniert die Umlage der Mietkosten auf die Nut-zer
• Nimmt Einsitz in den Projektorganisationen (inkl. Projektaufsichten) der Einzelvorhaben und koordiniert sie mit Beschaffungsvorhaben ausserhalb des Immobilienmanagements
• Erstellt unter Einbezug der Nutzer die Nutzer- Sicherheits- und Betriebskonzepte und -handbücher (NSB-K/-H)
• Prüft das Bedürfnis und erarbeitet nach Eingabe und mit Unterstützung des Nutzers die Bedürfnisvoranmeldung und/oder die Bedürfnisformulierung inkl. WIBE und stellt gemäss Unterschriftenregelung die Genehmigung, Priorisierung und Weiterleitung an den Eigen-tümervertreter sicher
• Steuert die Belegung der Immobilienstandorte und beauftragt Massnahmen • Plant und steuert die Kündigung von nicht mehr benötigten Objekten und beauftragt den
Betreiber mit der Objektrückgabe • Unterstützt den Eigentümervertreter bei der Interessenwahrung gegenüber Dritten Verantwortungen • Verantwortet die Bedürfnisprüfung (Wirtschaftlichkeit, Übereinstimmung mit Stationie-
rungskonzept, Masterplan, Bedarfs-, Belegungs- und Flächenstandards sowie überge-ordneten Planungen)
• Verantwortet die termingerechten Bedürfnisvoranmeldungen und Bedürfnisformulierun-gen sowie deren Qualität
• Gibt die Einzelvorhaben phasenweise und termingerecht zur weiteren Bearbeitung frei (Ampelentscheide Projektpflichtenheft, Vorprojekt, Projekt usw.)
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• Verantwortet gemeinsam mit dem Eigentümervertreter die strategische Vorhabensteue-rung (vorhabensübergreifende Kosten- und Termineinhaltung sowie Abstimmung der personellen und finanziellen Ressourcen)
• Verantwortet die Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Finanzierbarkeit der Immobili-enplanung (Stationierungskonzept) und deren Zielerreichung
Kompetenzen • Genehmigt Bedürfnisvoranmeldungen und Bedürfnisformulierungen sowie Projektände-
rungen • Entscheidet bei Einzelvorhaben (Ampelentscheide) gemäss Kompetenzregelung • Genehmigt Nutzungskonzepte ohne politische und/oder raumplanerische Dimension
bzw. beantragt die übrigen Nutzungskonzepte zur Genehmigung durch die Departe-mentsebene
• Entscheidet über die Nutzungsdauer von Standorten in Abstimmung mit dem Eigentü-mervertreter
2.2.4 Rollenbeschreibung Nutzer Zielsetzung der Funktion • Wirtschaftliche und vorgabenkonforme Nutzung der Immobilien sowie Wahrnehmung der
Interessen vor Ort Hauptaufgaben • Baut ein Beziehungsnetz zu den Rollenträgern des Immobilienmanagements, zu Behör-
den und zu Dritten auf und unterhält dieses • Verfolgt das Geschehen im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Immobilien, wel-
ches in politischer und in rechtlicher Hinsicht relevant ist (Publikationen, Fristenlauf, poli-tisches Geschehen auf der Gemeindeebene) und leitet diese Informationen an die richti-gen Stellen weiter (Interessenwahrung). Unterstützt die anderen Rollenträger bei der In-teressenwahrung gegenüber Dritten.
• Erstellt die Belegungsplanung (insb. Personen und Material/Systeme) und sorgt für die Restbelegung mit dem Ziel einer Verdichtung der Belegung (an andere Truppenkörper).
• Führt die geplanten und effektiven Belegungsdaten in der geforderten Qualität sowie freie Kapazitäten
• Koordiniert die Nutzung durch die Truppe, durch Dritte und den Betrieb in seinem Modul • Erstellt anhand verschiedener Vorgaben den Befehl (Handlungsanweisung) für die
rechtskonforme und sichere Nutzung der Immobilien • Stellt eine den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Mietvereinbarung und den Befehlen
entsprechende Nutzung sicher • Setzt den Befehl zur Sicherstellung der Einhaltung der integralen Sicherheit durch • Erstellt und setzt die Notfallorganisation in seinem Bereich durch (vgl. Notfall- und Si-
cherheitskonzept, Evakuationsübungen etc.) • Setzt den Befehl zur Umsetzung der Umweltvorgaben durch • Optimiert seine Abläufe und setzt organisatorische Lösungen um, bevor ein neues Be-
dürfnis ausgelöst wird • Analysiert und formuliert seine Bedürfnisse quantitativ und qualitativ in hinreichender
Genauigkeit (Arbeitsplätze, Technik, spezielle Räume etc.) z.Hd. des Mieters resp. zu-handen des Nutzer-, Sicherheits- und Betriebskonzepts (NSB-K) und erarbeitet gemein-sam mit dem Mieter die Bedürfnisvoranmeldung und/oder Bedürfnisformulierung
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• Stellt die Betriebsprojektorganisation sicher, begleitet und unterstützt die Realisierung seiner Bedürfnisse während der Planungs- und Realisierungsphase
• Bringt fachliche Nutzerkompetenz in diverse Projekte ein: Nutzer-, Sicherheits- und Be-triebshandbuch (NSB-H), Integrales Sicherheitskonzept (ISK), Ver- und Entsorgungskon-zept (VEK), Nutzungskonzepte (NUK), Entwicklungsplanungen (EP), Nutzungsregelun-gen, Nutzungsregelung für Dritte, Bauvorhaben, Grossanlässe, Umweltvollzug z.B. Pro-gramm Natur, Landschaft, Armee (NLA) usw.
• Unterstützt den Mieter in der Erarbeitung der WIBE für die Immobilienbedürfnisse • Beurteilt die Wirtschaftlichkeit von übergeordneten Konzepten (z.B. Stationierungskon-
zept, Tankstellenkonzept) Verantwortungen • Verantwortet die Meldung von Ereignissen und Planungen Dritter, welche die Interessen
des VBS tangieren können. ( single point of contact (SPOC)-Funktion) • Verantwortet die wirtschaftliche Auslastung der ihm zugewiesenen Immobilien und die
Qualität der Berichterstattung an den Mieter • Verantwortet die wirtschaftliche und geregelte Nutzung in den ihm zugewiesenen Immo-
bilien • Verantwortet die Wirtschaftlichkeit von Lösungen zur Befriedigung von neuen Bedürfnis-
sen Kompetenzen • Kann die nötigen nicht immobilienrelevanten Betreiberleistungen (NIBL) gemäss Pro-
duktekatalog Logistikbasis der Armee (LBA) beim Betreiber unter Berücksichtigung der Kostenoptimierung bestellen
• Hat Einsicht in die aufbereiteten Kennzahlenvergleiche, Belegungs- und Auslastungszah-len, Mietkostenrechnung und Mietkostenprognosen
• Weist die Immobilien im Rahmen bestehender Vereinbarungen an die Truppe zu • Gibt das Einverständnis für zivile Mitbenutzungen • Initialisiert die Rückgabe nicht mehr benötigter Immobilien und beantragt die Objektrück-
gabe beim Mieter • Ordnet organisatorische Lösungen vor Bedürfnisänderungen an
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2.2.5 Rollenbeschreibung Betreiber Zielsetzung der Funktion • Erbringung der Immobilien-Betreiberleistung im VBS-Portfolio gemäss Service Level Ag-
reement (SLA) und der Einsatz- und Ausbildungsunterstützung zugunsten der Nutzer Hauptaufgaben • Immobilienrelevante Betreiberleistung (IBL):
o Ist gegenüber dem Eigentümervertreter der Generaldienstleister für die immo-bilienrelevanten Betreiberleistungen
o Stellt die geforderte Nutzungsbereitschaft und den wirtschaftlichen, sicher-heits- sowie gesetzeskonformen Betrieb sämtlicher Immobilien gemäss Ser-vice-Level-Agreement (SLA) mit dem Eigentümervertreter sicher
o Berät den Eigentümervertreter, Mieter und die Nutzer in Fragen des Betriebs und des Unterhalts der Immobilien
o Führt die Verhandlungen über die Vereinbarung von Leistungen mit dem Ei-gentümervertreter und dem Mieter
o Erbringt im Betrieb und der Instandhaltung sowie den infrastrukturellen Diens-ten die administrativen Leistungen mit Schwerpunkt auf Planung, Organisati-on, Handhabung und Qualitätssicherung (z.B. Einhaltung der Instandhaltungs-, Unterhalts-, und Prüfvorschriften), allenfalls mit Unterstützung Dritter
o Beteiligt sich an der Erarbeitung von Normen und Standards (v.a. für den Be-reich Betrieb und Unterhalt/Instandhaltung)
o Erbringt im Betrieb und in der Instandhaltung sowie den infrastrukturellen Diensten die operativen Leistungen mit Schwerpunkt auf Umsetzung und Aus-führung fallweise mit Unterstützung Dritter
o Plant und steuert die Leistung aller internen und externen Leistungserbringer o Unterstützt den Eigentümervertreter im Bereich der kaufmännischen Bewirt-
schaftung mit Fachbereichsleistungen und durch die Erledigung besonderer Aufträge
o Nimmt die Kreditverantwortung mit den Aufgaben Planung, Budgetierung, Steuerung und Controlling für die Betriebskredite und für allenfalls vom Eigen-tümervertreter oder vom Mieter abgetretene Kredite gemäss Service-Level-Agreement (SLA) wahr
o Stellt nach Vorgabe die Umsetzung der Störfallverordnung für Tankanlagen sicher
o Erstellt im Rahmen des baubegleitenden Facility Managements die Betreiber-konzepte mit dem Ziel, den zukünftigen Betrieb vorzubereiten und die Le-benswegkosten zu optimieren und dokumentiert den Betrieb mittels Betreiber-Handbüchern
o Ist Besteller der von Dritten zu erbringenden immobilienrelevanten Betreiber-leistungen
o Unterstützt den Eigentümervertreter (EV) und die Departementsebene (DE) in der Interessenwahrung
o Plant rechtzeitig die von ihm benötigten Mittel • Nicht-Immobilienrelevante Betreiberleistung (NIBL):
o Stellt zugunsten der Nutzer die Einsatz- und Ausbildungsunterstützung ge-mäss Produktkatalog Betreiber sicher
o Unterstützt den Mieter bei der Objektrückgabe an den Eigentümervertreter gemäss dem Objektrückgabeprozess
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Verantwortungen • Verantwortet einen betriebswirtschaftlichen und gesetzeskonformen Betrieb und Unter-
halt sämtlicher Immobilien des VBS • Verantwortet eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Einsatz- und Ausbildungsunterstützung
zugunsten der Nutzer • Verantwortet eine Mehrjahresplanung der Betreiberressourcen in Abhängigkeit des Im-
mobilienbestandes sowie des Objektzu- und abgangs • Verantwortet die Verrechnung von IBL und Kosten auf das Objekt und pro Produkt • Verantwortet die Qualität der IBL gegenüber dem Eigentümervertreter Kompetenzen • Vereinbart die Übertragung von Aufgaben vom Mieter an den Betreiber oder vom Betrei-
ber an den Nutzer (Delegierte immobilienrelevante Betreiberleistungen DIBL) • Ist befugt, Weisungen gegenüber Dritten im Rahmen der Leistungserbringung zu erteilen • Beantragt Schliessungen nicht sicherheits- und gesetzeskonformer Anlagen, Anlagentei-
len und Gebäuden beim Eigentümervertreter • Gibt wertvermehrende Kleinmassnahmen zugunsten der Nutzer nach Vorgabe des Ei-
gentümervertreters frei bzw. realisiert sie • Verfügt über die Durchsetzungskompetenz als Objektverantwortlicher gegenüber den
Nutzer in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich • Verfügt über direkte Beschaffungskompetenz im Rahmen der Vorgaben des Eigentümer-
vertreters und der Einkaufsstelle • Legt die Leistungen für die Produkte der nicht immobilienrelevanten Betreiberleistungen
fest und verhandelt die Leistungserbringung mit den Nutzern 2.3 Organe und Agenden der Zusammenarbeit
Abbildung 4: Organe der Zusammenarbeit
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2.3.1 Immobilienkonferenz
Leitung armasuisse Immobilien
Beteiligte Alle interessierten Stellen im Immobilienmanagement VBS
Inhalte Die „Immobilienkonferenz“ informiert über das Immobilienmanagement VBS.
Rhythmus 1-mal jährlich
2.3.2 Konferenz Leitende
Leitung Departementsebene Chef Raum und Umwelt, Generalsekretariat VBS
Beteiligte Eigentümervertreter Leiter armasuisse Immobilien
Mieter Verteidigung Chef A Stab
Mieter/Betreiber BABS Stv. Direktor BABS
Betreiber Verteidigung Chef LBA
Personal und Finanzen VBS Chef Personal und Finanzen VBS
Inhalte Die „Konferenz Leitende“
• ist das oberste Führungsorgan im Immobilienmanagement VBS und verantwortet das Immobilienmanagement VBS umfassend
• genehmigt organisationsübergreifende Entwicklungen und Veränderungen im Immobili-enmanagement VBS
• unterstützt die Departementsebene beim strategischen Controlling (z.B. Umsetzung des Stationierungskonzept)
• fällt Grundsatzentscheide und klärt strategische Fragen
Rhythmus 2-mal jährlich
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2.3.3 Plattform Zusammenarbeit
Leitung Eigentümervertreter Leiter Portfolio- und Umweltmanagement
Beteiligte Departementsebene Raum und Umwelt VBS
Departementsebene Personal und Finanzen VBS
Eigentümervertreter Leiter Fachbereich Planung, Controlling und Support Eigentümervertreter Leiter Baumanagement Eigentümervertreter Leiter Facility Management
Eigentümervertreter Leiter Fachteam Unternehmensentwicklung und Pro- zesse (IMS Koordinator)
Mieter Verteidigung Chef Immobilien Verteidigung, A Stab
Mieter Verteidigung Chef Mietermanagement, A Stab
Mieter Generalsekretariat VBS Dienste GS VBS
Mieter armasuisse vertreten durch Eigentümervertreter
Mieter/Betreiber BABS Chef Fachbereich Immobilien und Logistik
Betreiber Verteidigung Chef Betreiber Immobilien Verteidigung
Inhalte Die „Plattform Zusammenarbeit“ • fördert das Rollenverständnis und die Zusammenarbeit im Immobilienmanagement VBS • stellt die Ausbildung im Immobilienwesen VBS sicher • gibt Vorgaben und pflegt das Immobilien-Portal VBS • informiert über Vorgaben (z. B. Weisungen, Sachplan Militär, Normen und Standards) • rapportiert über Zielvorgaben (z. B. Umsetzung Stationierungskonzept, Objektrückgabe) • ist vorbereitendes Organ für die „Konferenz Leitende“ • genehmigt erstinstanzlich Normen und Standards
Rhythmus 4-mal jährlich
2.3.4 Plattform Bedürfnisse / Vorhaben und Mehrjahresplanung Leitung Eigentümervertreter Leiter Fachbereich Portfoliomanagement (PFM)
Beteiligte Departementsebene Raum und Umwelt VBS, C MPV
Eigentümervertreter Leiter Baumanagement
Eigentümerverteter Leiter Facility Management
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Eigentümervertreter Leiter Fachbereich Strategische Immobilienprojekte
Mieter Verteidigung Chef Immobilien Verteidigung, A Stab
Mieter Verteidigung Chef Mietermanagement, A Stab
Mieter Verteidigung Chef Projektsteuerung Immo Ausbildung, A Stab
Mieter Verteidigung Chef Projektsteuerung Immo Operationen, A Stab
Mieter Verteidigung Chef Projektsteuerung Immo Streitkräftebasis, A Stab
Mieter Generalsekretariat VBS Dienste GS VBS
Mieter armasuisse Ressourcen und Support armasuisse
Mieter/Betreiber BABS Chef Fachbereich Immobilien und Logistik
Betreiber Verteidigung Chef Betreiber Immobilien Verteidigung, LBA
Inhalte Die „Plattform Bedürfnisse / Vorhaben und Mehrjahresplanung“ • priorisiert die Bedürfnisse und Vorhaben (inkl. Änderungen) von Eigentümervertreter und
Mietern. • stimmt die Bedürfnisse und Vorhaben auf die Mehrjahresplanung (Investition und Auf-
wand), das Immobilienprogramm und die Budgetplanung (Eigentümervertreter und Mie-ter) ab.
• übergibt den Investitionsplan Immobilien VBS zur Freigabe durch die Armeeführung und die Geschäftsleitung armasuisse Immobilien und zur Genehmigung durch die Departe-mentsebene.
Rhythmus 2-mal jährlich
2.3.5 Plattform Betreiber Leitung Eigentümervertreter L GE Facility Management
Beteiligte Betreiber V
Betreiber BABS
fallweise Bewirtschafter
Inhalte • Bewirtschaftungskonzept • Betreiberkonzept • SLA / Service Level • Baubegleitendes FM • Informationsaustausch • Beauftragung Kooperationspartner
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• Datenmanagement • Controlling FM • Qualitätssicherung FM • Mandatsübergabe
Rhythmus • Entwicklungsthemen gemäss Jahresagenda (fixe Termine, jährlich gleich) • Tagesgeschäft monatlich oder bei Bedarf 2.3.6 Plattform strategisches Projektcontrolling Kunde Leitung Eigentümervertreter Leiter Fachbereich Strategische Immobilienprojekte (SIP)
Beteiligte Eigentümervertreter: Projektportfoliomanager FB SIP
Eigentümervertreter: Investitions- und Botschaftsplanung FB PFM
Mieter Verteidigung: A Stab, Projektsteuerung und Mietermanagement
Mieter Generalsekretariat VBS: Dienste GS VBS
Mieter armasuisse : Ressourcen und Support armasuisse
Mieter BABS: Chef Fachbereich Immobilien und Logistik
Fallweise nehmen weitere Vertreter seitens Eigentümervertreter, Mieter oder Betreiber teil.
Inhalte Die „Plattform strategisches Projektcontrolling Kunde“
• überprüft die beauftragten Projekte (Qualität, Kosten und Termine) als Grundlage für die Mehrjahresplanung (Investition und Aufwand), das Immobilienprogramm und die Budget-planung (Eigentümervertreter und Mieter)
• bereitet die Mehrjahresplanung für die „Plattform Bedürfnisse / Vorhaben und Mehrjah-resplanung“ vor
• sorgt für die Differenzbereinigung und Vorbereitung der Ampelentscheide: Lösungsstra-tegie, Machbarkeitsstudie, Projektpflichtenheft, Bauprojekt, Realisierung und Projektän-derungsanträge
• bereitet die Projektaufsichtssitzungen vor • informiert über Lösungsstrategien • priorisiert die Kleinvorhaben von Nutzerbedürfnissen
Rhythmus 1-mal monatlich
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2.4 Projektorganisation 2.4.1 Übersicht Das vorliegende Kapitel regelt für das Immobilienmanagement VBS den Einsatz der Projekt-organisationen zur Umsetzung von Einzelvorhaben aller Kategorien. In Abhängigkeit der Projektkategorie (gross, mittel, klein) wird pro Einzelvorhaben eine ein- oder zweistufige Pro-jektorganisation eingesetzt.
2.4.2 Projektorganisationen für Einzelvorhaben Projektorg. Typ I Typ II Art Einstufige Projektorganisation Zweistufige Projektorganisation Wann • Projekte bis 10 Mio. Investition
• Kleine Projekte, fallweise • Projekte grösser 10 Mio. Investition • Projekte bis 10 Mio. mit grosser Komplexität
und/oder mit grosser politischer Bedeutung Projekt- Aufsicht 1)
• Leitung Eigentümervertreter oder Mieter (DU CdA) (wird fallweise durch die Geschäftslei-tung armasuisse Immobilien und C A Stab festgelegt)
• Eigentümervertreter, Projektleiter Bauma-nagement
• GS VBS • Mieter • Nutzer • Betreiber • Weitere Vertreter fallweise
Projektteam Bauherr
• Leitung: Projektleiter armasuisse Immobi-lien
• Mieter • Nutzer (inkl. Vertretung der Betriebspro-
jektorganisation) • Facility Management armasuisse Immobi-
lien • Betreiber • Fallweise Fachbereich Strategische Im-
mobilienprojekte armasuisse und weitere Vertreter
• Leitung: Projektleiter armasuisse Immobilien • Mieter • Nutzer (inkl. Vertretung der Betriebsprojekt-
organisation) • Facility Management armasuisse Immobilien • Betreiber • Fachbereich Strategische Immobilienprojek-
te armasuisse, und weitere Vertreter
Projektteam Beauftragte
• Leitung: Projektleiter Beauftragter • Fachplaner • Fachbauleiter • Weitere Vertreter fallweise
• Leitung: Projektleiter Beauftragter • Fachplaner • Fachbauleiter • Weitere Vertreter fallweise
Betriebspro-jekt-organisation
• Leitung: Betriebsprojektleiter/ Nutzer • Bei Tangierung Vertreter IT, Rüstung und
weitere Fachstellen (z. B. Informations- und Objektsicherheit (IOS), Verpflegung)
• Leitung: Betriebsprojektleiter/ Nutzer • Bei Tangierung Vertreter IT, Rüstung und
weitere Fachstellen (z. B. Informations- und Objektsicherheit (IOS), Verpflegung)
Abbildung 5: Projektorganisation für Einzelvorhaben
1) Die Mitglieder der Projektaufsicht sind in der Regel Mitglied der Geschäftsleitung ihrer Stammorganisation
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2.4.3 Projektorganisation Typ I (kleiner 10 Mio.)
Abbildung 6: Projektorganisation Typ I
2.4.4 Projektorganisation Typ II (grösser 10 Mio.)
Abbildung 7: Projektorganisation Typ II
Projektteam BauherrLeitung: Projektleiter armasuisse Immo- Mieter - Nutzer inkl. Vertretung der Betriebs-
projektorganisation- Facility Management armasuisse Immo- Betreiber- Fallweise FB Strategische Immobilienprojekte ar
Immo- Weitere Vertreter
Betriebsprojekt-organisation
Behörden (am Standort)
Fachstellen armasuisse / VBS /
Bund
Spezialisten / Experten
Projektteam Beauftragte Leitung: Projektleiter Beauftragter - Fachplaner- Fachbauleiter- Weitere Vertreter fallweise
Projektteam BauherrLeitung: Projektleiter armasuisse Immo- Mieter - Nutzer inkl. Vertretung der Betriebs-
projektorganisation- Facility Management armasuisse Immo- Betreiber- FB Strategische Immobilienprojekte ar
Immo- Weitere Vertreter
Projektaufsicht- Leitung: Eigentümervertreter oder Mieter / Nutzer
(DU CdA)- Eigentümervertreter- GS VBS- Mieter- Nutzer- Betreiber - weitere Vertreter fallweise
Betriebsprojekt-organisation
Behörden (am Standort)
Fachstellen armasuisse / VBS /
Bund
Spezialisten / Experten
Projektteam Beauftragte Leitung: Projektleiter Beauftragter- Fachplaner- Fachbauleiter- Weitere Vertreter fallweise
Politische und strategische
Kontakte
21/112
• Wenn ein Immobilienvorhaben mit einem Rüstungs- und/oder Informatik-Vorhaben ver-knüpft ist, muss die Projektaufsicht der Projektorganisationen Typ II zusammengelegt werden. Die Leitung der Projektaufsicht obliegt nach dem Schwergewichtsprinzip dem gewichtigsten Bereich. Siehe hierzu auch die Rahmenvereinbarung (TUNE) über die Zu-sammenarbeit zwischen den Departementsbereichen Verteidigung und armasuisse.
2.4.5 Organe in den Projektorganisationen Projektaufsicht In einer zweistufigen Projektorganisation Typ II trägt die Projektaufsicht für das Einzelvorha-ben die Entscheidverantwortung innerhalb der definierten Rahmenbedingungen (z. B. Kos-tenrahmen und Finanzierungsjahr). Die Projektaufsicht: • entscheidet bei den Kostenvoranschlags-Positionen Reserve/Unvorhergesehenes über
die Kreditfreigabe, • stellt die Aufsicht über die Einhaltung der Termin- und Kostenvorgaben sowie die Einhal-
tung der quantitativen und qualitativen Vorgaben durch das Projektteam Bauherr sicher, • stellt die Herbeiführung der „Ampelentscheide“ im Rahmen der operativen Prozessschrit-
te sicher und gibt die Anträge des Projektteams Bauherr zuhanden des Strategischen Projektcontrolling Kunde frei,
• entscheidet über Varianten, • stellt die Aufsicht über die Bewirtschaftung der bewilligten Verpflichtungskredite durch
das Projektteam Bauherr sicher und hat insbesondere die Übersicht über bewilligte Mehr-/ Minderkosten (z. B. Projektänderungen, Bauerschwernisse oder Vergabeerfolge) und beauftragt bei Bedarf Korrekturmassnahmen,
• und nimmt für Belange von politischer und/oder strategischer Bedeutung Kontakte mit internen und externen Stellen wahr (z. B. Regierungsvertreter).
Die Finanzkompetenzen Projektaufsicht: • entscheidet über kostenrelevante Projektänderungen, welche mit den bewilligten Kredi-
ten finanziert sind (Vergabeerfolge und/oder Reserve/ Unvorhergesehenes), • gibt bei ausgewiesenem Bedarf den Antrag auf Krediterhöhung frei. Die Projektaufsicht soll möglichst früh eingesetzt werden – in der Regel ab der Phase Lö-sungsstrategie bis Ende der Realisierung. Der Vorsitz der Projektaufsicht wird bei Vorhaben >10 Mio. durch den Leiter armasuisse Immobilien, den Leiter Portfolio- und Umweltmanage-ment armasuisse Immobilien oder durch einen DU CdA wahrgenommen. Für komplexe und/oder politisch brisante Vorhaben 3 bis 10 Mio. ist auf Antrag eines Rollenträgers eben-falls eine Projektorganisation Typ II mit einer Projektaufsicht einzusetzen. In einer einstufigen Projektorganisation Typ I wird die Aufsichtsfunktion sinngemäss durch das Strategische Projektcontrolling Kunde wahrgenommen. 2.4.6 Einsatz der Projektorganisationen im Immobilienprozess Der Einsatz einer Projektorganisation Typ I oder Typ II wird durch die Plattform Kunde unter der Leitung der armasuisse Immobilien, Fachbereich Strategische Immobilienprojekte (SIP) oder gemäss Auftrag der Linie Verteidigung und armasuisse festgelegt.
• Die (bauseitige) Projektorganisation wird spätestens zum Start Projektdefiniti-on/Machbarkeit eingesetzt.
• Bei komplexen Vorhaben mit umfangreichem Varianten-Studium kann die (bauseitige) Projektorganisation inkl. Projektaufsicht bereits bei der Lösungsfindung eingesetzt wer-den (z. B. für die Erarbeitung von Lösungsstrategien/-varianten).
• Betriebs- bzw. Nutzerseitig wird in vielen Fällen bereits in der Frühphase der Vorhaben eine Betriebsprojektleitung eingesetzt; z. B. für technisch-taktische Abklärungen im Rah-men der Standortevaluation für Funksysteme und der Erarbeitung des Nutzer-, Sicher-heits- und Betriebskonzept (NSB-K).
22/112
Abbildung 8: Einsatz der Projektorganisation im Projektverlauf
23/112
2.4.7 Durchführung von Kick-Off-Sitzungen Die Kick-Off-Sitzung wird beim Start der Erarbeitung einer Bedürfnisformulierung durchge-führt. Sie wird zwingend für alle Vorhaben grösser 10 Mio. durchgeführt (für alle Bot-schaftsprojekte), fallweise auch für Vorhaben 3 bis 10 Mio. Die Grundlage für die Durchfüh-rung von Kick-Off-Sitzungen ist in jedem Fall ein Entwurf der Bedürfnisformulierung, für In-standsetzungsbedürfnisse, sinngemäss ein Vorabzug des Instandsetzungsbedürfnisses (gelbes Mäppli).
Mit der Kick-Off-Sitzung erfolgt der Anstoss für ein neues Vorhaben. Die Themen einer Kick-Off-Sitzung sind folgende: • Vorstellen der Mieter- und/oder Instandsetzungsbedürfnisse • Abgleich strategische Stossrichtung (Stationierungskonzept, MASTERPLAN) • Abstimmung Nutzerbedürfnis – Instandsetzungsbedürfnisse und weiteren Immobiliensei-
tigen Abhängigkeiten (z. B. Generelle Entwässerungsplanung (GEP) / Ver- und Entsor-gungskonzept (VEK))
• Entscheid betreffend der Entwicklung eines NSB-Konzepts entlang der Projektierung • Grobterminplan festlegen (fallweise Vorlauf Standortevaluation) • Abstimmung mit laufenden Vorhaben Nach der Kick-Off-Sitzung sollen alle relevanten Grundlagen durch die zuständigen Rollen-träger zeitgerecht in ihrem Bereich beschafft werden können (z.B. Zustandserfassung eines Objektes durch den Facility Manager). Die Einhaltung des Rahmenterminplanes wird somit sichergestellt.
Leitidee Kick-Off Sitzung:
Abbildung 9: Leitidee Kick-Off-Sitzung
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Die Kick-Off-Sitzung wird entweder durch den zuständigen Projektportfoliomanager (Fachbe-reich Strategische Immobilienprojekte für Instandsetzungsvorhaben) oder durch den Mie-ter/Nutzer (für Nutzerbedürfnisse) durchgeführt. Der Leiter Portfoliomanagement definiert mit der Bereinigung der Investitionsplanung die Zuständigkeit für die Durchführung der Kick-Off-Sitzung. • Für reine Mietervorhaben wird der Lead dem Mieter/Nutzer zugewiesen. • Für Instandsetzungsmassnahmen und Portfolio-Bereinigungen (Nutzungskon-
zept/Instandhaltungs-Vorhaben) wird der Lead dem Portfoliomanager zugewiesen. Der Portfoliomanager definiert den Lead für die Erarbeitung der Bedürfnisformulierung.
An der Kick-Off-Sitzung nehmen in der Regel Teil: Portfoliomanager, Projektportfoliomana-ger, Mieter und Nutzer.
Fallweise weitere Teilnehmende: Generalsekretariat VBS Raum und Umwelt (Sachplan- und Militärisches Plangenehmigungsverfahren (MPV)-Relevanz). Informations- und Objektsi-cherheit (IOS), Facility Manager, Umweltmanagement Normen & Standards, Betreiber und Rüstungsvertreter.
Für die einzelnen Rollen wird eine Teilnahme auf nachstehender Stufe angestrebt:
Nutzer Mieter BE ar Immo Projekte CHF >10 Mio.
GL DU CdA C Immo V C B+B oder C ALC
L PUM
Abbildung 10: Rollen
2.4.8 Betriebsprojektorganisation im Immobilienprozess Der Nutzer koordiniert, führt und steuert die Betriebsprojektorganisationen in seinem Zustän-digkeitsbereich. Die fachliche Verantwortung gegenüber den anderen Rollenträgern des Im-mobilienmanagements VBS verbleibt in jedem Fall beim Mieter.
Die Betriebsprojektorganisation stellt eine der Bauplanung vorauslaufende Betriebsplanung sicher. Sie stellt in allen Phasen die phasengerechte Spezifikation der betrieblichen Anforde-rungen an die bauseitigen Leistungen sicher (z. B. Definition einer Kranbahn mit Hakenhöhe und -last zuhanden Projektpflichtenheft).
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Abbildung 11: Beiträge der Bau- und Betriebsprojektorganisation im Immobilienprozess
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2.4.9 Beziehung Stammorganisation (Linie) zur Projekt-organisation
Die Mitglieder der Projektorganisation sowie der ständigen Organe der Zusammenarbeit (Strategisches Projektcontrolling Kunde und Plattform Bedürfnisse, Vorhaben & Mehrjahres-planung) werden durch die Stammorganisation designiert. Die Mitglieder der Projektaufsicht sind in der Regel Mitglied der Geschäftsleitung ihrer Stammorganisation.
Abbildung 12: Stammorganisation
Der Fachdienstweg von der Projektorganisation führt in jedem Fall zum Strategisches Pro-jektcontrolling Kunde (SPC K).
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Projektteam Bauherr Das Projektteam Bauherr trägt für das Einzelvorhaben die Vorgehens- und Ergebnisverant-wortung innerhalb der definierten Rahmenbedingungen (z. B. Investitions-/Mietkosten-Vorgabe, Rahmentermine). Das Projektteam Bauherr:
• führt das Einzelvorhaben und stellt die Einhaltung der Vorgaben in allen Teilbereichen sicher (quantitativ/qualitativ, Kosten und Termine),
• stellt die Schnittstellen zu allen betroffenen Stellen sicher, z. B. Behörden, inter-ne/externe Fachstellen (z. B. Kompetenzzentrum (KOMZ), Informations- und Objektsi-cherheit (IOS)), Spezialisten/Experten, sowie der Betriebsprojektorganisation,
• stellt bei Abweichungen von den definierten Rahmenbedingungen die unverzügliche In-formation der Entscheidträger sicher (z. B. Bauerschwernisse, teuerungsbedingte Mehr-kosten),
• stellt die Bewirtschaftung der bewilligten Verpflichtungskredite sicher und hat insbeson-dere die Übersicht über Mehr-/ Minderkosten (z. B. Projektänderungen oder Bauer-schwernisse) und ergreift bei Bedarf Korrekturmassnahmen. Zeigt sich während der Pla-nung/Realisierung, dass ein bewilligter Kredit nicht ausreicht, so muss unverzüglich ein Zusatzkredit angefordert werden. Es dürfen keine Verpflichtungen eingegangen werden, die nicht durch bewilligte Verpflichtungskredite gedeckt sind.
Finanzkompetenzen Projektteam Bauherr:
• entscheidet über Mehrkosten, welche durch Bauerschwernisse, Vergabenachteile oder durch teuerungsbedingte Mehrkosten verursacht werden und mit den freigegebenen Krediten finanziert sind,
• entscheidet über Projekt-, bzw. Bestellungsänderungen ohne (Mehr-) Kostenfolge, davon ausgenommen sind Änderungen, welche eine Abweichung von Vorgaben und Standards darstellen (z. B. Minergie-Standard), dem Inhalt/Zweck des bewilligten Kredites wider-sprechen oder andernorts Mehrkosten verursachen (z. B. Auslagerung von Elementen in ein anderes Vorhaben),
• stellt bei allen kostenrelevanten Projekt-, bzw. Bestellungsänderungen Antrag an die Pro-jektaufsicht (Projektorganisation Typ II) oder an das Strategische Projektcontrolling Kun-de (Projektorganisation Typ I),
• stellt bei ausgewiesenem Nutzerbedürfnis Antrag auf Krediterhöhung an die Projektauf-sicht (Projektorganisation Typ II) oder an das Strategische Projektcontrolling Kunde (Pro-jektorganisation Typ I),
2.4.10 Zuständigkeiten in den Projektorganisationen Projektleiter Bauherr Der Projektleiter Bauherr als Leiter des Projektteams Bauherr:
• führt das Projekt und nimmt die Gesamt-Koordination des Immobilienprojektes vor, ins-besondere die Koordination weiterer Immobilienprozesse (z. B. Miete, Kauf/Verkauf, Be-wirtschaftung),
• organisiert und leitet die Bau-Projektorganisation, • erarbeitet oder beschafft die Definition der Projektziele und Rahmenbedingungen, • formuliert Funktions-, Baubeschriebe, Kosten, Termine (z. Bsp. Machbarkeitsstudien,
Projektpflichtenheft), • erarbeitet Entscheidungsgrundlagen und führt rechtzeitig die Entscheide herbei; • stellt die Schnittstellen zur Projektaufsicht, zum Projektteam Beauftragte und zur Platt-
form Strategisches Projektcontrolling Kunde sicher, • überwacht Kosten, Termine und Qualität und ergreift korrektive Massnahmen, • veranlasst die Schlussprüfung, Abnahme und Übergabe des Bauwerkes inkl. der Gebäu-
detechnischen Installationen,
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• initialisiert und überwacht die Garantiemängelaufnahme und Garantiearbeiten, • stellt für die Erarbeitung des Bewirtschaftungskonzeptes die Schnittstelle zum Facility
Manager sicher, • stellt für die Erarbeitung des Betreiberkonzepts die Schnittstelle zum Betreiber sicher, • bewertet bei der Beschaffung von gebäudetechnischen Anlagen die Lebenswegkosten
und stimmt sich betreffend der Service- und Wartungsverträge mit dem Betreiber ab, • stellt das Berichtswesen und das Controlling sicher, • erarbeitet das Informations- und Kommunikationskonzept und setzt es um. • stellt die Erarbeitung der Immobilienprojektakten sicher, sorgt für die Übergabe der Ob-
jektakten und stellt die Archivierung der Archivakten sicher. Nutzer Als Mitglied des Projektteams Bauherr: • bringt die Nutzeraspekte in die Projekte und die Nutzer-, Sicherheits- und Betriebskon-
zepte (NSB-K) ein, • veranlasst die Ausbildung des Betriebspersonals (inkl. Truppe) im eigenen Bereich, • aktualisiert die Formulierung der nutzerspezifischen bzw. betrieblichen Bedürfnisse) von
der Grobplanung bis zum Feinlayout, wie z. B. sicher: o Raumcharakter (z. B. Produktion, Lager, Administration), o Raumgrössen aus betrieblicher Sicht, o Raumbedingungen (z.B. Licht, Luft, Akustik, Bodenbelastung, Angaben über
Ausbau aus Sicht der Benutzer), o Betriebsabläufe, Beziehungsschemata, betriebliche Einrichtungen sowie wei-
tere nutzerspezifische Angaben (z. B. Anschlusswerte); o Belegungskonzepte und Layouts, o Raumreserven und Angaben über die erforderliche Flexibilität,
• nimmt die Nutzer-Interessen im Rahmen der übergeordneten Projektziele wahr, • analysiert die Lösungen und vergleicht sie mit den Anforderungen (Beurteilungskriterien
und Pflichtenhefte). Beurteilt die Abweichungen und schlägt wirkungsvolle Massnahmen zur Behebung der Schwachstellen zuhanden des Projektleiters Bauherr vor,
• informiert den Projektleiter Bauherr unverzüglich im Falle von unvorhergesehenen Ereig-nissen, welche den Projektablauf beeinflussen könnten,
• veranlasst die Ausbildung des Betriebspersonals (inkl. Truppe) im eigenen Bereich, • plant die Belegung vom Groblayout bis zur Feinplanung • plant den Umzug, • nimmt seine Aufgaben im Rahmen der Inbetriebnahme/Betriebsaufnahme und der
Übernahme sicher, • stellt er für die nicht bauseits finanzierten Betriebseinrichtungen die Schnittstelle zur Mon-
tage/ Inbetriebnahme/ Garantieerledigung sicher (z. B. Sendeanlage/Waffe), • übernimmt er gemeinsam mit dem Mieter die fertig gestellte Mietsache mit Nutzerdoku-
mentation vom Bewirtschafter. • meldet dem Facility Manager seinen Bedarf an Objektakten und wirkt mit bei der Erstel-
lung der Immobilienprojektakten, • stellt den Betriebsprojektleiter
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Mieter Der Mieter verantwortet die Wirtschaftlichkeit von Lösungen zur Erfüllung von neuen Bedürf-nissen. Der Mieter als Mitglied des Projektteams Bauherr: • entwickelt entlang der Projektphasen die Nutzer- Sicherheits- und Betriebskonzepte in
Zusammenarbeit mit dem Nutzer, • stellt die Budgetierung und Finanzierung der Bruttomietkosten sowie deren Umlage auf
die Nutzer sicher, • stellt gemeinsam mit dem Nutzer die Planung der nicht bauseits finanzierten Betriebsein-
richtungen sicher, ermittelt deren Kosten und stellt die Finanzierung sowie die Beschaf-fung derselben sicher,
• informiert den Projektleiter Bauherr unverzüglich im Falle von unvorhergesehenen Ereig-nissen, welche den Projektablauf beeinflussen könnten,
• harmonisiert Bezugstermine, Kündigungen und vorgegebenen Nutzungshorizonten (z.B. basierend auf Übergangsfristen) mit der Belegungsplanung,
• übernimmt gemeinsam mit dem Nutzer die fertig gestellte Mietsache.
Facility Manager Der Facility Manager als Mitglied des Projektteams Bauherr: • stellt im Planungsverlauf und bei der Realisierung in Zusammenarbeit mit dem Bertreiber
sicher, dass das Vorhaben im Hinblick auf die Lebenswegkosten optimiert ist (Bewirt-schaftungs- und Betreiberkonzept),
• stellt bei den Vorhaben eine bestmögliche Flexibilität für mögliche Folgenutzungen sicher (inkl. Markttauglichkeit),
• definiert das Betreibermodell auf der Basis des Betreiberkonzepts, • stellt die Budgetierung der (externen) Miet- und Betriebskosten sicher (finanzierungswirk-
sam und Leistungsverrechnung), • übernimmt das Objekt vom Projektleiter und übergibt dieses als Mietsache an den Mie-
ter/Nutzer und für die Betreiberleistungen an den Betreiber • definiert die Objektakten mit Fokus auf deren Nutzung über den gesamten Lebensweg
(inkl. Bezeichnungen, Ablage und Austauschformaten) und sorgt für die Meldung des Bedarfs an Objektakten gegenüber dem Projektleiter Bauherr.
Betreiber Der Betreiber als Mitglied des Projektteams Bauherr: • vertritt den internen/externen Betreiber und wahrt dessen Interessen im Projektablauf, • erstellt das Betreiberkonzept und formuliert die baulichen/räumlichen Anforderungen des
Betreibers (z. B. für Reinigung, Winterdienst, Sicherheit, Alarmierung, Mess-, Steuer-, Regel-, und Leittechnik (MSRL)),
• bringt Erfahrungen aus dem Betrieb der Objekte ein bzw. holt diese rechtzeitig vor Auf-nahme der Projekttätigkeit bei internen/externen Betreibern ein,
• nimmt Einfluss auf Ausstattungs- und Gestaltungsmerkmale z. B. Bodenbeläge und Fensterflächen,
• stellt die Koordination zum laufenden Immobilienbetrieb sicher, • stellt während der Realisierung von Baumassnahmen fallweise die Sicherungs- und
Überwachungsaufgaben bei Objekten der Verteidigungsinfrastruktur sicher, • plant den zukünftigen Betrieb und ermittelt die Betreiberkosten für die zu erbringenden
Leistungen,
30/112
• sorgt rechtzeitig für die Bereitstellung der im Betrieb benötigten Eigen- und Fremdleis-tungen und stellt rechtzeitig die Betriebsmittel des Betreibers bereit,
• stellt die Planung und Vorbereitung der Inbetriebnahme des Objektes inkl. der techni-schen Anlagen sicher,
• wirkt mit bei der Schlusskontrolle, Abnahme, Inbetriebnahme und Übergabe an den Nut-zer und übernimmt das Objekt für den Regelbetrieb,
• meldet dem Facility Manager seinen Bedarf an Objektakten und wirkt mit bei der Erstel-lung der Immobilienprojektakten.
Fallweise weitere Vertreter Fallweise werden weitere Vertreter einbezogen (z. B. Fachbereich Strategische Immobilien-projekte und/oder Fachbereich Umweltmanagement, Normen und Standards (UNS) ar-masuisse Immobilien). Der Projektleiter Bauherr regelt deren Einbezug. Der Einbezug soll insbesondere erfolgen bei wichtigen Zwischenentscheiden und/oder wenn sich die Rahmen-bedingungen gemäss letztem Ampelentscheid stakt verändern (z. B. bei umfangreichen Pro-jektänderungen). In Absprache mit dem Projektleiter Bauherr können fallweise weitere ver-waltungsinterne Stellen beigezogen werden (z. B. Informations- und Objektsicherheit (IOS)).
2.4.11 Instrumente der Projektorganisation Folgende Instrumente und Hilfsmittel spielen im Rahmen der Projektarbeit eine zentrale Rol-le für die Kommunikation zwischen der Projektorganisation und den beteiligten Stellen (z. B. Stammorganisation, PF Strategisches Projektcontrolling Kunde (SPCK): • Aufträge und Projektdokumente
Es werden ausschliesslich die standardisierten Dokumente eingesetzt (z. B. Formular "Auftrag/Ampelentscheid", sowie die Dokumente pro Phase, z. B. "Bauprojekt mit Kos-tenvoranschlag" bei der Projektierung),
• Protokolle der Projektorgane Die Protokolle sind ein zentrales Informations- und Kommunikationsmittel zwischen den beteiligten Stellen. Sämtliche Protokolle der Projektteams Bauherr und der Projektauf-sicht sind dem zuständigen Projektportfoliomanager zur Kenntnis zuzustellen,
• Periodische Berichterstattung Einzelvorhaben Für alle Vorhaben, die grösser als 3.0 Mio. Franken sind, erfolgt im Projektmanagement-Tool eine quartalsweise Berichterstattung mit einem definierten Berichtsraster. Diese Be-richte werden den beteiligten Stellen zur Verfügung gestellt.
• Projektänderungswesen Anträge für Projekt- und Bestellungsänderungen erfolgen mit dem gleichnamigen Formu-lar. Das Formular bezweckt eine saubere Abwicklung und Dokumentation der kostenre-levanten Projektänderungen, insbesondere mit Blick auf eine allfällige Krediterhöhung. Das Projektänderungswesen ist das zentrale Instrument für die Bewirtschaftung der be-willigten Kredite durch das Projektteam Bauherr. Die Verwendung der Projektreserven ist detailliert zu dokumentieren.
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2.5 Unterschriftenregelung Liste der Unterschriftenregelung
Aufgaben/Schritte Kat. Bedarfsträger Betrei-ber
Eigentümer-vertreter
Verteidi-gung
BABS ar-masui
sse
GS VBS (inkl. NDB)
EV (IS-
Bedürfnisse)
Mehrjahresplanung
Freigabe der Mehrjahrespla-nung, Harmonisierung Miet-kostenbudgets / Investitio-nen
CdA Direktor RC General-sekre-tär/in
L ar Immo
Immobilienprogramm
Genehmigung Bauprojekt Eingabe für die Botschaft
(siehe Projektierung)
Botschaftsentwurf z. H. Bun-desrat freigeben (E: GS VBS)
CdA Direktor RC General-sekre-tär/in
L ar Immo
Budgetplanung
Mengengerüst und Standard für die Mietvereinbarungen in Abhängigkeit der Budget-vorgabe definieren
DU C Immo V
MI
BABS
MI ar MI GS VBS
Jährliche Mietvereinbarung für Budgeteingabe freigeben
C Immo V MI
BABS
MI ar MI GS VBS
Jährliche Mietvereinbarung unterzeichnen nach Budgetgenehmigung durch die Eidg. Räte
C A Stab Direktor L KB General-sekre-tär/in
L FM
Vorhaben und Kreditsteuerung
Vorgaben für die Feinplanung der Kleinvorhaben <3 Mio. inkl. Grobzuteilung der Kredittranche.
Grobzuteilung der Kredittranchen an MI und für Instandsetzungs- und Rückbauvorhaben
L FB PFM
Vorgaben für die Feinplanung der Kleinvorhaben inkl. Grobzutei-lung der Kredittranchen im eige-nen Bereich
DU C Immo V
MI
BABS
MI ar MI GS VBS
Vorhaben <3 Mio. im eigenen Bereich priorisieren. EV für In-standsetzungs- und Rückbauvor-haben.
DU C Immo V
MI
BABS
MI ar MI GS VBS
L FB PFM
Feinplanung Vorhaben <3 Mio. im eigenen Bereich genehmigen, Einzelvorhaben zur Weiterbear-beitung freigeben. EV für In-standsetzungs- und Rückbauvor-haben.
DU C Immo V
MI
BABS
MI ar MI GS VBS
L FB PFM
L FB PFM
Nutzungskonzepte
Genehmigung Nutzungskon-zepte2
CH CdA Direktor RC General-sekre-tär/in
L ar Immo
R C A Stab Direktor RC General-sekre-tär/in
L ar Immo
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Aufgaben/Schritte Kat. Bedarfsträger Betrei-ber
Eigentümer-vertreter
Verteidi-gung
BABS ar-masui
sse
GS VBS (inkl. NDB)
EV (IS-
Bedürfnisse)
Entwicklungskonzepte
Entwicklungskonzept genehmi-gen, resp. freigeben1
L C A Stab Direktor RC General-sekre-tär/in
L ar Immo
Normen und Standards
Normen und Standards inkl. Preise genehmigen/freigeben
C A Stab Direktor RC General-sekre-tär/in
L ar Immo
Bedürfnisformulierung Einzelvorhaben
Bedürfnisvoranmeldung einreichen (Unterschrift zu zweien) Bedürfnisvoranmel-dung zur Aufnahme in die Investitionsplanung
.
K keine keine keine keine keine
M DU CdA C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
FM * L FB FM
G DU CdA C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
FM * L FB FM
Bedürfnisformulierung ein-reichen (Unterschrift zu zweien)
* = Instandsetzungsbedürf-nisse <3 Mio. werden im Rahmen der Instandset-zungsplanung mit dem MI besprochen, aber nicht ein-zeln unterzeichnet. Instand-setzungsbed. >3 Mio. wer-den gemeinsam durch das Facility Management und durch den MI gem. Unter-schriftenregelung unter-zeichnet.
K DU CdA C Immo V
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
FM* L FB FM
M DU CdA C A Stab
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
FM* L FM
G DU CdA CdA
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
FM* L FM
Lösungsstrategie
Entscheid Bedürfnisabde-ckung, Angebot mit Kosten (Grobschätzung Realisie-rungskosten/ und Brutto-mietkosten) und Wirtschaft-lichkeitsrechnung
K DU CdA C Immo V
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
L FB PFM
M DU CdA C A Stab
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
L PUM
G DU CdA CdA
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
L ar Immo
Betrieb
Rahmenmietvereinbarung unterzeichnen (Unterschrift zu zweien) 4
C A Stab CdA
C Kom-merz
Direktor
L KB ZD RC
C Diens-te
General-sekre-tär/in
L ar Immo L FM
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Aufgaben/Schritte Kat. Bedarfsträger Betrei-ber
Eigentümer-vertreter
Verteidi-gung
BABS ar-masui
sse
GS VBS (inkl. NDB)
EV (IS-
Bedürfnisse)
Unterzeichnung R-SLA (Unterschrift zu zweien)
C LF 8 C LBA 8
L ar Immo RC
Unterzeichnung S-SLA (Unterschrift zu zweien)
C LF 8 C LBA 8
L ar Immo RC
Unterzeichnung Nachträge zu R-SLA / S-SLA (Unter-schrift zu zweien)
C BIV 8 C LF 8
L FM L ar Immo
Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung
Unterzeichnung Titelseite Projektdokumente generell (Machbarkeitsstudie, Pro-jektpflichtenheft, Vorprojekt, Bauprojekt, KV)
K L FB BM PL BM BePV
M L BM PL BM BePV
G L BM PL BM BePV
Projektdefinition / Machbarkeitsstudie
Auftrag Ausarbeitung Pro-jektdefinition / Machbarkeits-studie
K L PPR
M L FB SIP
G L FB SIP
Genehmigung Projektdefini-tion / Machbarkeitsstudie und Projektpflichtenhefte 6
K DU CdA C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 L PPR
M DU CdA C A Stab
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 C BIV 8 L FB SIP
G DU CdA CdA
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 C LF 8 L FB SIP
Projektierung
Auftrag Ausarbeitung Vor-projekte
K L PPR
M L FB SIP
G L FB SIP
Genehmigung Vorprojekt K DU CdA
C Immo V
M DU CdA
C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 C BIV 8 L FB SIP
G DU CdA
C Immo V
C GB
Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 C LF 8 L FB SIP
Auftrag Ausarbeitung Bau-projekt
K L PPR
M L FB SIP
G L FB SIP
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Aufgaben/Schritte Kat. Bedarfsträger Betrei-ber
Eigentümer-vertreter
Verteidi-gung
BABS ar-masui
sse
GS VBS (inkl. NDB)
EV (IS-
Bedürfnisse)
Genehmigung Vor- oder Bauprojekt Eingabe in Botschaftspro-zess
K DU CdA C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 L PPR
M DU CdA C A Stab
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 C BIV 8 L FB SIP
G CdA DU CdA
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
7 C LF 8 L ar Immo
Ausschreibung/Realisierung
Auftrag Vorbereitung der Ausführung
Generell gilt Die Vorbereitung der Ausfüh-rung wird nur in Ausnahmefäl-len vor der Kreditbewilligung durch die Eidg. Räte ausge-löst. Die Dringlichkeit des Vorhabens resp. der vorzeiti-ge Beginn der Vorbereitung der Ausführung muss im Im-mobilienprogramm oder/und im Bauprojekt explizit erwähnt bzw. begründet sein.
K
M DU CdA C Immo
V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 L FB SIP
G DU CdA C Immo
V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
7 L FB SIP
Projektrealisierung freigeben K DU CdA C Immo V
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
7 L PPR
M DU CdA C A Stab
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
7 L FB SIP
G DU CdA CdA
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
7 L ar Immo
Projekt- und Bedürfnisänderungen
Bestellungsänderungen im Rahmen der bewilligten Verpflichtungskredite.
Wenn Bestellungsänderun-gen aus den Reservepositi-onen (z.B. Unvorhergesehe-nes) finanzierbar.
K DU CdA
DU C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
L PPR
M DU CdA C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
L FB SIP
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Aufgaben/Schritte Kat. Bedarfsträger Betrei-ber
Eigentümer-vertreter
Verteidi-gung
BABS ar-masui
sse
GS VBS (inkl. NDB)
EV (IS-
Bedürfnisse)
G DU CdA C Immo V
C GB Direktor
MI ar L KB
MI GS VBS
DU GS VBS
L FB SIP
Bestellungsänderungen, welche einen Zusatzkredit, eine Krediterhöhung oder eine Anpassung der Kosten-vorgabe erforderlich ma-chen.
K DU CdA C Immo V
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
FM L FB FM
L PPR
M DU CdA C A Stab
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
FM L FM
L FB SIP
G DU CdA CdA
C GB Direktor
L KB RC
DU GS VBS
General-sekre-tär/in
FM L FM
L FB SIP
Geschäftsfall Objektrückgabe – Objektkündigungen durch Verteidigung
Kündigung von Immobilien der Verteidigung durch die DU CdA (Sammelliste)
K DU CdA C Immo V
M DU CdA C A Stab
G DU CdA CdA
Widerruf einer Kündigung
K DU CdA C Immo V
M DU CdA C A Stab
G DU CdA CdA
Abbildung 13: Liste der Unterschriftenregelung
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Legende Bedürfnisse / Vorhaben
(Investitionen) Mietkosten während Nut-zungs- resp. Bindungsdauer
Kündigungen (Neuwert indexiert, resp. Reprowert)
Klein (K) K = bis 3 Mio. K = bis 3 Mio. K = bis 3 Mio.
Mittel (M) M = grösser 3 Mio. und bis 10 Mio.
M = grösser 3 Mio. und bis 10 Mio.
M = grösser 3 Mio. und bis 10 Mio.
Gross (G) G = grösser 10 Mio. G = grösser 10 Mio. G = grösser 10 Mio.
Abbildung 14: Legende
Kat. Kategorie 1 Mieter nur, wenn Objekte aus dem Kernbestand betroffen sind 2 Zusätzliche Departementsebene bei Sachplan-Relevanz 3 Inkl. Major-User Verteidigungsbereich für die Vermittlung von Büro- und
Verwaltungsbauten Platz Bern 4 Unterschriftenkompetenz für RMV mit Mietern ausserhalb VBS:
Seite Mieter: 1. Unterschrift: Stv. Amtsdirektor
2. Unterschrift: Amtsdirektor Seite armasuisse: 1. Unterschrift: Leiter armasuisse Immobilien
2. Unterschrift: Rüstungschef (RC) 5 bei Botschaftsprojekten grösser 10 Mio. mit zweistufiger Projektorgani-
sation i. d. R. im Rahmen der Projektaufsichtssitzungen 6 Wenn sich im Verlauf der Planung wesentliche Abweichungen zu den
Planungsannahmen (z.B. Kosten und Wirtschaftlichkeit) ergeben, kommt für den nächsten Ampelentscheid die Kompetenzregelung gem. Tria-ge/Lösungsstrategie / Angebot zum Tragen
7 Ampelentscheide für Instandsetzungsvorhaben werden durch Mieter gemäss Unterschriftenregelung unterzeichnet 8 bei SLA-Partner LBA
CH Schweiz weit
R regional
L lokal
GS VBS DU GS VBS Chef direktunterstellte Bereiche Generalsekretariat VBS und Chef VBS (z.B. Oberauditoriat, Nachrichtendienst Bund)
MI GS VBS Mieter GS VBS (Chef Dienste)
MI GS VBS Mieter GS VBS (Immobilienvertreter des betroffenen Bereichs, z.B. Oberauditorat, Nachrichtendienst Bund)
NDB Nachrichtendienst Bund
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BABS C GB Chef des jeweils betroffenen Geschäftsbereiches
MI BABS Mieter BABS
Verteidigung CdA Chef der Armee
DU CdA direkt unterstellte Chef der Armee
C A Stab Chef Armeestab
C Immo V Chef Immobilien Verteidigung
DU C Immo V direkt unterstellte Chef Immobilien Verteidigung
C LBA Chef Logistikbasis der Armee
C LF Chef Logistikführung
C LFB Chef Betreiber Immobilien Verteidigung
armasuisse RC Rüstungschef
L ar Immo Leiter armasuisse Immobilien
L KB Leiter Kompetenzbereiche (inkl. ar Immo als Mieter armasuisse)
L KB ZD Leiter Kompetenzbereich Zentrale Dienste
L FB SIP Leiter Fachbereich Strategische Immobilienprojekte
L PPR Leiter Projektportfolioregion
L FM Leiter Facility Management
L FB FM Leiter Fachbereich Facility Management (je Region)
L PUM Leiter Portfolio- und Umweltmanagement
L FB PFM Leiter Fachbereich Portfoliomanagement
L BM Leiter Baumanagement
L FB BM Leiter Fachbereich Baumanagement (je Region)
PL BM Projektleiter Baumanagement
PFM Region Portfoliomanager (je Region)
MI ar Mieter armasuisse (Leiter Transport und Zoll)
MI ar Mieter armasuisse (Immobilienvertreter des betroffenen Kompetenzbe reichs)
BePV Beauftragter Projektverfasser (VBS-extern)
Wechsel der Projektgrössen im Projektverlauf (Klassenspringer) Durch eine Anpassung der Investitions- und/oder die Bruttomietkosten im Prozessverlauf, kann ein Vorhaben in eine höhere Projektgrösse wechseln (klein-mittel-gross). In diesem Fall müssen die Unterschriften für die neue Projektgrösse gemäss Bedürfnisformulierung Einzel-vorhaben spätestens mit dem nächsten Ampelentscheid geleistet werden. Die Projektgrösse wird durch die höhere Stufe (Investition oder Bruttomietkosten) bestimmt.
Der CdA muss z. B. das Bauprojekt unterzeichnen, wenn die Investitionskosten im Projekt-verlauf auf über 10 Mio. gestiegen sind. Das gilt ebenfalls, wenn die Kostensteigerung aus-
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schliesslich durch technische Massnahmen ohne zusätzlichen Mieternutzen begründet ist. (z.B. Unterhaltsmassnahmen, Erdbebensicherheit).
Projektänderung im Projektverlauf Die Unterschriftsregelung unterscheidet in Projekt- und Bedürfnisänderungen. • mit Finanzierung innerhalb der bewilligten Kredite (z. B. Reserve/Unvorhergesehenes) • welche eine Anpassung der Kostenvorgabe (Änderung vor der vor der Kreditbewilligung)
bzw. einen Zusatzkredit oder eine Krediterhöhung (Änderung nach der Kreditbewilligung) erforderlich machen.
Für die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Projektorgane ist das Kapitel 2.4 "Projek-torganisationen" zu beachten (siehe jeweils unter "Finanzkompetenzen").
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3 Aufgaben 3.1 Aufgabenmodell
Abbildung 15: Aufgabenmodell
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3.2 Steuerungsmodell Im Steuerungsmodell werden jene Führungs-, Kern- und Supportprozesse beschrieben, wel-che aus der Sicht der Bedürfnis- und Belegungssteuerung sowie der Schaffung von Kosten-transparenz besonders relevant sind. Es handelt sich hierbei um ein Zusammenspiel zwi-schen Nutzer (NU), Mieter (MI), Eigentümervertreter (EV) und Betreiber. Es zeigt übergeord-net den Grundmechanismus auf, wie die Beschaffung, die Bewirtschaftung und Entwicklung von Immobilien im Lebenszyklus so optimiert werden kann, dass diese wirtschaftlich genutzt und die resultierenden Kosten (Lebenswegkosten) minimiert werden können.
Das vorliegende Steuerungsmodell dient als Basis für das Aufgabenmodell Immobilienma-nagement VBS und für die Aufgabenbeschriebe der Rollen in den verschiedenen Phasen im Immobilienmanagement VBS.
Abbildung 16: Steuerungsmodell
Mietkostenplanung inkl. WIRE
Mietkosten-verrechnung
Belegungssteuerung
NutzungPlanung und Realisierung VorhabenBedürfnisplanung
Portfoliomanagement (Bedürfnissteuerung)
Mie
tkos
tenp
lanu
ng /
WIR
EBe
dürfn
is- u
nd B
eleg
ungs
steu
erun
g
Mietkosten-verrechnung
Mietkosten-feinplanung
WIBE
Nutzer (D)
EV (D)
EV (D)
Mieter (D)
Präzisierung WIBE
Finanzprozesse Bund (Planung, Budgetierung, Finanzierung)
Bedürfnis- und Instandsetzungs-planung
Bedürfnis- prüfung grob
MS30 MS60
Anmiete
Belegungs-optimierung
Bau / RückbauMieter (D)
Mieter (D)
Lösungsfindung
Belegungs-steuerung
Nutzer (D)
Nutzer (D)
Bedürfnis-formulierung
Mieter (D) EV (D)
Bedürfnis-voranmeldung
Geschäftsleitung (E)
Kauf
Bedürfnis-prüfung
Betrieb
Dritt-Vermietung
Nutzung
Portfolioanalyse Portfolio-strategie
Strategische Vorhabenssteuerung (Multiprojektmanagement)
Ebene Portfolio
Ebene Einzelvorhaben
Bedürfnis- und Belegungsdokumentation (Mieter/Nutzer)
Verkauf
Betreiber (D)
EV (D) EV (D)
Ebene Einzelvorhaben
Ebene Portfolio
EV (D)
EV (D)
Mieter (D)
Analyse Bedürfnis
Mieter (D)EV (E)EV (D)
Interessenswahrung
Normen & Standards
NachkalkulationWIRE
EV (D)
Bedürfnis- und Vorhabenspriorisierung
MS50
EV (D)
EV (D)Mieter (E)Portfolioanalyse (Stao K, NUK)
Mieter (D)
MS20
EV (D)
Steuerung Einzelvorhaben
WIRE
MS10
Mieter (E)
Mieter (D)
EV (E) Mieter (D)
Mietkostenplanung
Für Bedürfnisse < 3 Mio
Für Bedürfnisse > 3 Mio
EV (D)
Berechnung Lebensweg-kostenEV (D)
Strategie Immobilienmanagement
Bedürfnisplanung und Bedürfnisvoranmeldung
Investitionsplanung und Bedürfnisformulierung
Planung und Realisierung Vorhaben
Nutzung
Nachkalkulation WIRE
Interessenwahrung gegenüber Dritten
Betrieb
Nutzer (D)Mieter (D)
Nutzer (D) Mieter (D)
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3.3 Aufgabenbeschriebe 3.3.1 Aufgabenbeschrieb Strategie Immobilienmanagement Leistungsziel Die strategische Steuerung des Portfolios ist sichergestellt.
Input Übergeordnete strategische Vorgaben (z.B. Weiterentwicklung der Armee, standortbezogene Bundesrats- und Parlamentsentscheide, Finanzvorgaben).
Output Die Strategie Immobilienmanagement VBS liegt vor. Handlungsbedarf ist identifiziert. Aufgaben Nutzer • Unterstützt den Mieter bei der Erarbeitung von strategischen Immobilienkonzepten mit
Fachbeiträgen aus Nutzersicht Mieter • Ist Ansprechstelle und Auftraggeber für die durch Armee/Bundesamt für Bevölkerungs-
schutz (BABS) zu erstellenden Konzepte (z.B. Bevorratungskonzept, Einlagerungskon-zept, Einsatz- und Ausbildungskonzept, Tankstellenkonzept) und leitet aus diesen Kon-zepten Massnahmen betreffend der Immobilien ab;
• Analysiert das Portfolio bezüglich Auslastung, Vereinbarkeit mit konzeptionellen Grund-lagen sowie Übereinstimmung mit Rüstungs- und Informatik-Beschaffungen und bean-tragt beim Departement Anpassungen an das Stationierungskonzept;
• Analysiert das Portfolio und beantragt beim Eigentümervertreter die Erstellung von stra-tegischen Immobilienkonzepten (z.B. Nutzungskonzepte) und beteiligt sich an deren Er-arbeitung;
• Erarbeitet strategische Immobilienkonzepte (z.B. Nutzungskonzepte) in Zusammenarbeit mit dem Nutzer;
• Stellt die Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Finanzierbarkeit der Immobilienplanung in Zusammenarbeit mit dem Eigentümervertreter sicher;
• Stellt die Abstimmung mit den Rüstungs- und Informatik-Beschaffungen sicher. Eigentümervertreter • Analysiert das Portfolio bezüglich Struktur und Flexibilität, Funktionalität, Kosten, Rechts-
konformität, Umwelt und Sicherheit sowie Objektzustand; • Erstellt eine strategische Immobilienplanung aus Sicht Eigentümervertreter (Angebots-
planung); • Definiert strategische Vorgaben für das Immobilienportfolio nach dem Abgleich mit dem
Mieter/Nutzer (z.B. Portfoliostrategie, Normstrategien); • Erarbeitet gemeinsam mit dem Mieter die strategischen Immobilienkonzepte (z.B. Nut-
zungs-, Entwicklungskonzepte); • Verabschiedet die strategischen Immobilienkonzepte und beantragt deren Genehmigung; • Führt das Immobiliencontrolling (Portfoliomanagement)
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Betreiber • Unterstützt die Erarbeitung von strategischen Immobilienkonzepten mit Fachbeiträgen
aus Betreibersicht und Beiträgen zu den Betriebskosten; • Liefert Kennzahlen zu Betriebskosten; • Zeigt mögliche Konsequenzen bei der Umsetzung der Strategien in Bezug der Betreiber-
leistungen (Finanzen und Personal) auf. Departementsebene • Führt das departementale Immobiliencontrolling; • Wirkt fallweise bei der Erarbeitung von strategischen Immobilienkonzepten mit (z.B. Nut-
zungskonzepte, Entwicklungspläne); • Genehmigt Anpassungen am Stationierungskonzept; • Führt den Sachplan Militär unter Einbezug des Mieters und des Eigentümervertreters; • Genehmigt die strategischen Immobilienkonzepte mit politischer und/oder raumplaneri-
scher Dimension; • Genehmigt die Portfoliostrategie VBS; • Erlässt die Immobilienstrategie VBS. Dokumente / Formulare • Immobilienstrategie VBS • Portfoliostrategie • Stationierungskonzept • Sachplan Militär • Kennzahlensystem (kein Link) • Angebotsplanung Eigentümervertreter (kein Link)
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3.3.2 Aufgabenbeschrieb Bedürfnisplanung und Bedürfnisvoran-meldung (> 3 Mio.)
Leistungsziele
Das Bedürfnis für ein Immobilienvorhaben ist analysiert und spezifiziert.
Der Nutzer ist sich über die Wirtschaftlichkeit seines Bedürfnisses und dessen Konsequen-zen im Klaren.
Sämtliche genehmigten mittel- und langfristigen Bedürfnisse sind schweizweit in qualitativer und quantitativer Hinsicht vorangemeldet und in die Investitionsplanung aufgenommen.
Input Eine Problemstellung ist formuliert (ein Bedürfnis ist erkannt).
Output Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE) auf der Basis von Kennzahlen und der Bele-gungsauslastung liegt vor
Das Bedürfnis ist priorisiert und in die Vorhabens- und Finanzplanung eingeflossen.
Die Bedürfnisvoranmeldung (inkl. Instandsetzung) > 3 Mio. liegt genehmigt vor.
Aufgaben
Nutzer • Setzt die Betriebsprojektorganisation ein; • Prüft Belegungsdaten und sucht organisatorische Lösungsmöglichkeiten innerhalb seiner
Mietfläche (zur Vermeidung von zusätzlichen Raumbedürfnissen); • Analysiert die Problemstellung und liefert dem Mieter Grundlagen zur Erstellung der Wirt-
schaftlichkeitsbetrachtung (WIBE). Wenn eine Lösung ohne zusätzlichen Raum nicht möglich ist: • Formuliert und begründet sein Bedürfnis quantitativ und qualitativ in hinreichender Ge-
nauigkeit (Arbeitsplätze, Technik, spezielle Räume etc.) unter Einbezug des Mieters; Mieter • Prüft Belegungsdaten und organisatorische Lösungsmöglichkeiten in einem erweiterten
Perimeter (zur Vermeidung von zusätzlichen Raumbedürfnissen) und koordiniert die Be-dürfnisse verschiedener Nutzer;
• Erstellt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE) basierend auf den Angaben des Nut-zers;
• Prüft das Bedürfnis des Nutzers (Vollständigkeit und Qualität, Übereinstimmung mit Sta-tionierungskonzept, Übereinstimmung mit Rüstungs- und IT-Beschaffungen, Bedarfs- und Flächenstandards, Wirtschaftlichkeit sowie übergeordneten Planungen);
• Gleicht die Bedürfnisse der Nutzer mit der Strategie Immobilienmanagement und der Instandsetzungsplanung (grobe Abschätzung) ab und konsolidiert die Bedürfnisvoran-meldung auf Basis der Angaben des Eigentümervertreters;
• Genehmigt das Nutzerbedürfnis oder weist dieses gänzlich respektive zur Überarbeitung zurück;
• Erstellt, in Absprache mit dem Nutzer, die Bedürfnisvoranmeldung; • Priorisiert die Bedürfnisse des Nutzers zuhanden der Investitionsplanung.
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Eigentümervertreter • Erstellt die Bedürfnisvoranmeldung für Instandsetzungsvorhaben in Abstimmung mit be-
kannten Nutzerbedürfnissen; • Ergänzt die Bedürfnisvoranmeldung des Mieters mit allfälligen Instandsetzungsmass-
nahmen; • Unterstützt fallweise den Mieter beim Abgleich seiner Bedürfnisse mit der Strategie Im-
mobilienmanagement und der Instandsetzungsplanung; Betreiber • Unterstützt fallweise den Mieter und den Eigentümervertreter bei der Ausarbeitung der
Bedürfnisse und bringt die Betreiberaspekte ein; Departementsebene • Kein Beitrag Dokumente / Formulare • Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung • Formular Nutzer-, Betrieb- und Sicherheitskonzept (NSB-K/H) • Leitfaden zum Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung • Preisliste Immobilien • Preisliste Nutzung (kein Link)
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3.3.3 Aufgabenbeschrieb Investitionsplanung und Bedürfnisformu-lierung
Leistungsziele Das Bedürfnis ist priorisiert und mit der Investitionsplanung abgestimmt.
Das Bedürfnis ist: • qualitativ und quantitativ klar definiert, • nachvollziehbar begründet, • formell überprüft und analysiert sowie • erneut priorisiert und mit der Investitionsplanung abgestimmt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE) ist präzisiert.
Input Eine Problemstellung ist formuliert (ein Bedürfnis ist erkannt).
Die Bedürfnisvoranmeldung (inkl. Instandsetzung) > 3 Mio. liegt genehmigt vor.
(Steuerungsmodell Meilenstein MS10)
Output Das Bedürfnis ist priorisiert und in die Vorhabens- und Finanzplanung eingeflossen.
Die Investitionsplanung liegt genehmigt vor.
Die Bedürfnisformulierung liegt genehmigt vor oder das Bedürfnis ist zurückgewiesen.
(Steuerungsmodell Meilenstein MS20)
Aufgaben
Nutzer • Führt und steuert die vorausschreitende Betriebsprojektorganisation; • Analysiert, formuliert und begründet das Nutzerbedürfnis quantitativ und qualitativ in hin-
reichender Genauigkeit (Arbeitsplätze, Technik, spezielle Räume, betriebliche Anforde-rungen während Bauphase etc.) mit Unterstützung des Mieters;
• Liefert dem Mieter die Textbausteine für die Bedürfnisformulierung; • Liefert Grundlagen für die Präzisierung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE); • Unterstützt den Mieter bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der NSB-Konzept Mieter • Priorisiert die Bedürfnisse des Nutzers zuhanden der Investitionsplanung; • Erstellt fallweise ein Nutzer-, Sicherheits- und Betriebskonzept (NSB-K) bzw. aktualisiert
das Nutzer-, Sicherheits- und Betriebshandbuch (NSB-H); • Präzisiert und genehmigt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE); • Prüft das Bedürfnis des Nutzers (u.a. Wirtschaftlichkeit, Übereinstimmung mit Stationie-
rungskonzept, Übereinstimmung mit Rüstungs- und IT-Beschaffungen, Bedarfs- und Flä-chenstandards sowie übergeordneten Planungen);
• Stellt die Abstimmung mit der Instandsetzungsplanung und weiteren Planungsbereichen sicher;
• Prüft Belegungsdaten und organisatorische Lösungsmöglichkeiten in einem erweiterten Perimeter (zur Ausnutzung bestehender Infrastruktur);
• Erstellt – in Absprache mit dem Nutzer – die konsolidierte Bedürfnisformulierung; • Genehmigt das Bedürfnis des Nutzers oder weist es gänzlich resp. zur Überarbeitung
zurück.
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Eigentümervertreter • Priorisiert die Bedürfnisse in Zusammenarbeit mit Mieter aufgrund der zur Verfügung
stehenden personellen und finanziellen Ressourcen; • Nimmt die Bedürfnisse in die Vorhabens- und Finanzplanung auf; • Unterstützt fallweise den Mieter beim Abgleich seiner Bedürfnisse mit der Strategie Im-
mobilienmanagement inkl. Instandhaltungsplanung. • Erstellt die Bedürfnisformulierung für Instandsetzungsmassnahmen unter Einbezug allfäl-
liger Nutzerbedürfnisse; • Erstellt die Investitionsplanung unter Einbezug der Beteiligten. Betreiber • Unterstützt fallweise den Mieter und den Eigentümervertreter bei der Ausarbeitung der
Bedürfnisformulierung und bringt die Betreiberaspekte ein; Departementsebene • Genehmigt die InvestitionsplanungDokumente / Formulare • Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung • Raumbedarf global • Leitfaden zum Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung • Nutzer-, Sicherheits- und Betriebskonzept NSB-K • Bedarfs- und Flächenstandards • Preisliste Immobilien • Preisliste Nutzung (kein Link)
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3.3.4 Aufgabenbeschrieb Planung und Realisierung Vorhaben Leistungsziele
Die wirtschaftlichste Lösungsvariante ist realisiert.
Input Die genehmigte Bedürfnisformulierung liegt vor. (Steuerungsmodell Meilenstein MS20).
Output Die Immobilie ist zur Nutzung freigegeben. (Steuerungsmodell Meilenstein MS50)
Aufgaben
Nutzer • Prüft, ob die vom Eigentümervertreter vorgeschlagene Lösung mit seinem Bedürfnis
übereinstimmt; • Stellt die Nutzung während der Realisierung (Übergangslösung) sicher; • Unterstützt den Mieter bei der Überprüfung/Aktualisierung der WIBE auf die Lösungsva-
rianten des Eigentümervertreters; • Unterstützt den Mieter bei der Aktualisierung des Nutzer-, Sicherheits- und Betriebs-
Konzepts; • Formuliert fallweise Projektänderungsanträge; • Übernimmt die Immobilie zur Nutzung. Mieter • Überprüft/aktualisiert die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE) auf die Lösungsvarianten
des Eigentümervertreters; • Unterstützt den EV in der Erarbeitung der Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE); • Prüft vor jedem Ampelentscheid ob die Lösung mit den konzeptionellen Grundlagen der
Armee, Rüstungs- und IT-Beschaffungen übereinstimmt; • Stellt die Abstimmung für die Beschaffung von Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln
mit dem Zeitplan von Immobilienvorhaben sicher; • Steuert vorhabenübergreifend seine personellen und finanziellen Ressourcen für die Re-
alisierung und die Nutzung (Projektportfoliomanagement); • Detailliert das Nutzer-, Sicherheits- und Betriebskonzept; • Gibt die Einzelvorhaben phasenweise und termingerecht zur weiteren Bearbeitung frei
(Ampelentscheide zu Lösungsstrategie, Machbarkeitsstudie / Projektpflichtenheft, Vor-projekt, Bauprojekt);
• Genehmigt Projektänderungsanträge; • Nimmt die Mietkosten der Einzelvorhaben in die Budgetplanung auf; • Vertritt die Bedürfnisse und deren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber Dritten (Par-
lament, C VBS etc.). Eigentümervertreter • Erstellt für die Lösungsvarianten die Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE) basierend auf
den Inhalten der WIBE ergänzt mit den Immobilienkosten; • Aktualisiert die Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE) fallweise vor nachfolgenden Ampel-
entscheiden; • Leitet das Projekt (Vorstudien, Planung und Realisierung); • Kalkuliert phasenweise die Mietkosten; • Erarbeitet phasenweise das Bewirtschaftungskonzept;
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• Formuliert fallweise Projektänderungsanträge; • Steuert für die einzelnen Vorhaben die finanziellen und personellen Ressourcen für die
Planung und Realisierung (Projektportfoliomanagement); • Erarbeitet das Immobilienprogramm VBS und vertritt die Vorhaben gegenüber Dritten
(Parlament, C VBS etc.); • Übergibt die Immobilie zur Nutzung und in den Betrieb. Betreiber • Erarbeitet phasenweise das Betreiberkonzept; • Plant und organisiert die finanziellen und personellen Ressourcen für die Erbringung der
Immobilienbetreiberleistungen und sorgt rechtzeitig für die von ihm benötigten Betriebs-mittel.
Departementsebene • Nimmt die Behördenaufgaben in den Bereichen Raumordnung und Umwelt wahr (Militä-
risches Plangenehmigungsverfahren (MPV), Vollzug Umweltrecht, Sachplanverfahren) und erlässt entsprechende Verfügungen.
Dokumente / Formulare • Formular Projekt- und Bedürfnisänderungen • Checkliste Dokumentation Facility Manager (FM) Immobilien • Nutzer-, Sicherheits- und Betriebs-Konzept • Bewirtschaftungskonzept • Betreiberkonzept (auf Sharepoint verfügbar) • Arbeitsanweisung Projektänderungswesen • Ausbildung Belegungsplanung BELPLAN (Tool, kein Link) • Rahmenterminplan 3-10 Mio. • Rahmenterminpläne Vorhaben >10 Mio. • Ablaufschema Wirtschaftlichkeitsbetrachtung / Wirtschaftlichkeitsrechnung
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3.3.5 Aufgabenbeschrieb Betrieb Leistungsziele Die Immobilie ist sicher- und gesetzeskonform und kann genutzt werden. Input Die Immobilie wurde dem Betreiber zugeteilt.
Output Erbrachte Betreiberleistungen (Immobilienrelevante Betreiberleistungen (IBL) und Nicht-immobilienrelevante Betreiberleistungen (NIBL)
Aufgaben Nutzer • Bestellt und vereinbart mit dem Betreiber die Nicht-Immobilienrelevanten Betreiberleis-
tungen (NIBL) auf der Basis der Produktespezifikation; • Bezieht den Betreiber aktiv in seine Planungen/Tätigkeiten ein (Abspracherapport); • Unterstützt den Betreiber mit Betreiberleistungen, welche er in Verbindung mit dem
Kerngeschäft erbringt (Delegierte immobilienrelevante Betreiberleistungen (DIBL)). Mieter • kein Beitrag Eigentümervertreter • Beauftragt und steuert den Betreiber im Rahmen der immobilienrelevanten Betreiberleis-
tungen (IBL); • Beantragt bei Bedarf - zur Sicherstellung der Betreiberleistungen - allfällige Budgetkor-
rekturen beim Departement; • Nimmt die Rolle des Leistungsbezügers im Rahmen der Leistungsverrechnung war; • Sorgt für die Kosten-Nutzen-Optimierung auf dem Lebensweg. Betreiber • Budgetiert die für den Betrieb der Immobilien notwendigen Kredite; • Ist für die immobilienrelevanten Betreiberleistungen gegenüber dem Eigentümervertreter
der Generaldienstleister; • Stellt die geforderte Nutzungsbereitschaft und den wirtschaftlichen, sicherheits- sowie
gesetzeskonformen Betrieb sämtlicher Immobilien gemäss Service Level Agreement SLA mit dem Eigentümervertreter sicher;
• Setzt die Vorgaben aus der Produktespezifikation und der Service-Levels, im Rahmen der Betreiberleistung um;
• Führt Verhandlungen über die Vereinbarung von Leistungen (SLA) mit dem Mieter/Nutzer und dem Eigentümervertreter;
• Gibt wertvermehrenden Kleinmassnahmen zugunsten der Nutzer nach Vorgabe des Ei-gentümervertreters frei;
• Beantragt Schliessungen nicht sicherheits- und gesetzeskonformer Anlagen, Anlagentei-len und Gebäuden beim Eigentümervertreter;
• Vereinbart mit dem Nutzer Betreiberleistungen, welche er in Verbindung mit dem Kern-geschäft erbringt (Delegierte immobilienrelevante Betreiberleistungen (DIBL));
• Unterstützt den Nutzer als Dienstleister während der Nutzungsphase; • Aktualisiert das Betreiber-Handbuch;
• Liefert dem Eigentümervertreter die Betreiberkosten.
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Departementsebene • Beurteilt und entscheidet über gestellte Anträge (Finanzen, Personal) Dokumente / Formulare • Service-Level’s (kein Link) • Rahmen-spezifisches Service Level Agreement Eigentümervertreter (R-/S-SLA EV) –
Betreiber (BE) (kein Link) • Produktekatalog Betreiber Immobilien VBS (auf dem Intranet verfügbar) • Betreiber-Handbuch • Bewirtschaftungshandbuch
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3.3.6 Aufgabenbeschrieb Nutzung Leistungsziel Gesetzes- und sicherheitskonform genutzte und optimal ausgelastete Immobilien (gemäss Kennzahlen und Benchmarks)
Input Die Immobilie wurde dem Nutzer übergeben.
Output Ausgelastete Immobilien
Erfolgte Objektrückgabe an den Eigentümervertreter
Aufgaben
Nutzer • Erstellt die Belegungsplanung gemäss Vorgaben im erforderlichen Detaillierungsgrad; • Weist laufend die Ist-Belegung aus und pflegt die Mutationen in Abweichung zur Pla-
nungsgrundlage in die entsprechenden Systeme ein; • Meldet den Handlungsbedarf an den Mieter; • Sorgt für die rechtskonforme und sichere Nutzung der Immobilien; • Betreibt eine Sicherheits- und Notfallorganisation; • Setzt den Befehl zur Sicherstellung der Einhaltung der integralen Sicherheit und Umset-
zung der Umweltvorgaben durch; • Erbringt, im Rahmen der Nutzung Gebäudebetreiberleistungen (z.B. Innerer Dienst / de-
legierte immobilienrelevante Betreiberleistungen (DIBL); • Aktualisiert das Nutzer-, Sicherheits- und Betriebs-Handbuch; • Meldet dem Mieter zu dem Rückgabeprozess die nicht mehr benötigten Objekte / Immo-
bilien; • Beantragt die Räumung der nicht mehr benötigten Objekte / Immobilien beim Mieter; • Stellt sicher, dass die geräumten und an den Eigentümervertreter zurückgegebenen Ob-
jekte nicht wieder belegt werden. Mieter • Analysiert laufend die effektive standortgebundene Auslastung und leitet Massnahmen
zur Optimierung des Kernbestandes daraus ab; • Analysiert laufend die effektive standortübergreifende Auslastung und beantragt die not-
wendigen Anpassungen des Stationierungskonzeptes; • Stellt die Ergebnisse der Auslastung dem Eigentümervertreter als Grundlage für die Port-
folioanalyse zur Verfügung; • Prüft mittels Audits die vom Nutzer gemeldete Ist-Belegung und leitet die erforderlichen
Massnahmen ein; • Prüft die zu kündigenden Objekte mit den strategischen Immobilienkonzepten (Stationie-
rungskonzept, Nutzungskonzept, etc.); • Kündigt die geprüften und durch den Eigentümervertreter bestätigten Objekte (kleinste
kündbare Mieteinheit, Objektrückgabe an Eigentümervertreter ohne Auflage Mieter mög-lich);
• Beauftragt den Betreiber mit der Mieterteilräumung der vom Eigentümervertreter zur Kündigung genehmigten Objekte;
• Beantragt die Entlassung der Immobilien aus dem Anlageschutzverzeichnis; • Steuert die Objektrückgabe;
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• Stellt die Aktualisierung des Mengengerüstes sicher, schliesst die Mietvereinbarungen mit dem Eigentümervertreter ab und stellt die Umlage der Mietkosten auf die Nutzer si-cher.
Eigentümervertreter • Vermietet die Immobilie für den definierten Zweck; • Kündet und schliesst nicht sicherheits- und gesetzeskonforme Anlagen, Anlageteilen und
Gebäude; • Erstellt für die Nutzung der Immobilien die notwendigen Vorgaben; • Prüft die vom Mieter beantragten Kündigungen, genehmigt diese oder weist sie zurück; • Nimmt die Immobilien vom Mieter zurück und führt die notwendigen Datenmutationen in
den Systemen durch; • Aktualisiert das Bewirtschaftungs-Handbuch; • Stellt die Verrechnung der Mietkosten sicher. Betreiber
• Meldet dem Nutzer betriebliches Optimierungspotenzial; • Steuert und setzt die beauftragten Objektrückgaben um; • Führt ein Objektrückgabe-Reporting; • Unterstützt den Mieter bei der Objektrückgabe an den Eigentümervertreter gemäss dem
Objektrückgabeprozess. Departementsebene
• Erstellt Nutzungsvorgaben im Bereich Integrale Sicherheit; • Entscheidet über die Entlassung der Immobilien aus dem Anlageschutzverzeichnis. Dokumente / Formulare • Formular Kündigung • Mietvereinbarung • Rahmen-Immobilienrelevante Vorgaben (kein Link) • Nutzer-, Sicherheits- und Betriebs-Handbuch
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3.3.7 Aufgabenbeschrieb Nachkalkulation Immobilien und Nach-kalkulation Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE)
Leistungsziel Die Baukennzahlen sind basierend auf der Bauabrechnung geprüft.
Die Wirtschaftlichkeit für Vorhaben > 10 Mio. ist innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme überprüft.
Input Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE)
Bauabrechnung
Kosten aus Betrieb
Output Definierte Korrekturmassnahmen
Weiterentwicklung der Kennzahlen
Aufgaben
Nutzer • Dokumentiert die Ergebnisse der Nutzung und führt den Soll-Ist-Vergleich der Nutzungs-
kosten (Kerngeschäft) mit Unterstützung des Mieters durch; • Unterstützt den Mieter bei der Nachkalkulation Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE); • Optimiert fallweise die Kosten der Nutzung. Mieter • Erstellt die Nachkalkulation Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE) und entwickelt seine
Kennzahlen weiter. • Leitet Massnahmen für den laufenden Betrieb sowie künftige Immobilienvorhaben ab. Eigentümervertreter • Erstellt die Nachkalkulation Immobilien und entwickelt seine Kennzahlen weiter; • Optimiert fallweise die Immobilienkosten; • Erstellt die Nachkalkulation Wirtschaftlichkeitsrechnung (WIRE) basierend auf den Inhal-
ten der Nachkalkulation Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WIBE) ergänzt mit den Immobi-lienkosten.
Betreiber • Kein Beitrag Departementsebene • Kein Beitrag Dokumente / Formulare • Preisliste Nutzer (kein Link) • Preisliste Immobilien
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3.3.8 Aufgabenbeschrieb Interessenwahrung Leistungsziel
Die Interessen des VBS gegenüber Dritten sind gewahrt.
Die optimale Nutzung von VBS Immobilien ist gewährleistet und unberechtigte Einschrän-kungen auf das Eigentum, die Nutzung und die Entwicklung sind verhindert.
Input Geschäfte oder Planungen Dritter, welche einen direkten oder indirekten Einfluss auf das Eigentum, die Nutzung oder die Entwicklung von VBS-Immobilien haben.
Output Wertsicherung der Immobilie.
Aufgaben
Nutzer • Unterstützt den Eigentümervertreter und die Departementsebene in der Interessenwah-
rung; • Verfolgt das Geschehen im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Immobilien, wel-
ches in politischer und in rechtlicher Hinsicht relevant ist (Publikationen, Fristenlauf, poli-tisches Geschehen auf der Gemeindeebene) und meldet diese Informationen mittels „Kontaktformular aktive Interessenwahrung IWD“ an armasuisse Immobilien;
• Koordiniert als „Hauptnutzer“ die Interessen verschiedener Nutzer eines Standorts; • Baut ein Beziehungsnetz insbesondere zu den lokalen Behörden und zu Dritten auf und
unterhält dieses. Mieter • Unterstützt den Eigentümervertreter und die Departementsebene in der Interessenwah-
rung; • Wahrt die Interessen für die langfristigen Nutzerbedürfnisse und stellt diese über die Nut-
zer sicher. Eigentümervertreter • Wahrt die Interessen für die Bau- und Liegenschaftsbelange als Eigentümervertreter im
Immobilienmanagement des VBS unter Einbezug der betroffenen Rollenträger; • Nimmt Stellung zu allen Geschäften, welche das Eigentum direkt betreffen (z.B. Kant.
Inventare, Starkstromvorlagen, Strassenbauprojekte, Wasserkraftanlagen, Antennenpro-jekte, Seilbahnen, zivile Nutzungen von Waffen- und Schiessplätzen, Ortsplanungen etc.) und informiert den Nutzer, Mieter und die Departementsebene;
• Unterstützt die Departementsebene bei der departementalen Interessenwahrung. Betreiber • Unterstützt den Eigentümervertreter und die Departementsebene in der Interessenwah-
rung; • Verfolgt auf bezeichneten Immobilien das Geschehen, welches in politischer und in recht-
licher Hinsicht relevant ist (Publikationen, Fristenlauf, politisches Geschehen auf der Gemeindeebene) und meldet diese Informationen mittels „Kontaktformular aktive Interes-senwahrung IWD“ an armasuisse Immobilien;
Departementsebene • Wahrt die departementalen Interessen des VBS unter Einbezug der betroffenen Rollen-
träger; • Nimmt Stellung zu allen Geschäften, welche
a) abschliessend vom Parlament bzw. Bundesrat genehmigt werden b) von departementalen Interesse sind (z.B. Gesetze, Verordnungen, kant. Richtpläne,
55/112
Sachplanungen, nat. Inventare, generelle Strassenbauprojekte etc.) c) nicht eigentumsbezogene Sachverhalte beinhalten (z.B. Fälle mit negativen Auswir-kungen auf Übermittlungsanlagen, militärischer Luftraum, etc.)
Dokumente / Formulare • „Kontaktformular aktive Interessenwahrung IWD“ (siehe Intranet armasuisse -> Interes-
senwahrung)
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4 Terminplanung 4.1 Rahmenterminpläne Einzelvorhaben Allgemeine Bemerkungen zu den Rahmenterminplänen Ergänzend zu den Rahmenterminplänen Immobilien VBS sind folgende allgemeine Bemer-kungen zu beachten:
• Die Rahmenterminpläne bilden einen „Standardablauf“ für durchschnittlich komplexe Vorhaben einer Kategorie ab (Vorhaben klein, mittel, gross).
• Die Rahmenterminpläne berücksichtigen den durchschnittlichen Zeitbedarf unter Berück-sichtigung der Vorgaben BöB/VöB.
• Bei komplexen Vorhaben mit aufwändigen Lösungsstrategien und/oder WTO-Verfahren verlängern sich die Fristen zusätzlich. armasuisse Immobilien definiert die Fristen bei be-troffenen Vorhaben fallweise.
• Der Zeitbedarf für die Erarbeitung von Lösungsstrategien ist schwer abschätzbar. Die festgelegten Zeitfenster berücksichtigen eine durchschnittliche Komplexität. Bei komple-xen Lösungsstrategien (z.B. Standortevaluation über mehrere Kantone) definiert ar-masuisse Immobilien die Fristen fallweise.
• Für Vorhaben 3 bis 10 Millionen Franken kommt ein vereinfachtes Botschaftsverfahren zur Anwendung. Sie werden im jeweiligen Immobilienprogramm grob umschrieben. Die Liste der Vorhaben im Immobilienprogramm stellt den jeweiligen aktuellen Planungsstand dar, und ist nicht abschliessend. Der Abgabetermin für die Dossier Bauprojekt/KV für Vorhaben 3 bis 10 Millionen Franken ist i.d.R. Ende Dezember vor dem Botschaftsjahr.
• Neben vielen weiteren Kriterien werden die Vorhaben mit der Investitionsplanung auf Grund des Projektstands und ihrer Dringlichkeit beurteilt und priorisiert. Deshalb kann das Finanzierungsjahr nicht ausschliesslich aus dem Abgabetermin einer Bedürfnisfor-mulierung abgeleitet werden.
• Bei Vorhaben mit fixierten Endterminen (z.B. Abhängigkeit mit Rüstungsgeschäft) defi-niert der Leiter Fachbereich Portfoliomanagement von armasuisse Immobilien den Abga-betermin für die Bedürfnisformulierung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (z.B. Notwendigkeit Lösungsstrategie resp. Standortevaluation).
• Die Bedürfnisformulierung ist eine Schlüsselaufgabe. Es gilt der Grundsatz, dass Bedürf-nisformulierungen zum ersten möglichen Termin erarbeitet werden (nicht so spät wie möglich).
• Qualitativ hochwertige Bedürfnisvoranmeldungen erleichtern allen betroffenen Stellen die fristgerechte Informationsbeschaffung im Hinblick auf die spätere Bedürfnisformulierung (z.B. Start einer Zustandsanalyse für betroffene Objekte).
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Zeitbedarf abgestuft nach Vorhabenkategorie
Abbildung 17: Zeitbedarf abgestuft nach Vorhabenkategorie
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Rahmenterminplan für Vorhaben 3 bis 10 Mio.
Abbildung 18: Rahmenterminplan für Vorhaben 3 bis 10 Mio.
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Rahmenterminplan für Vorhaben grösser 10 Mio. Franken
Abbildung 19: Rahmenterminplan für Vorhaben grösser 10 Mio. Franken
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5 Vertragswerke 5.1 Büro- und Verwaltungsbauten Das Dokument Büro- und Verwaltungsbauten ist unter folgendem Link ersichtlich.
5.2 Ausgangslage Gemäss Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) ist das BBL für die Unterbringung der VBS Verwaltung in der Region Bern zuständig. Die VILB regelt dabei im Detail die Aufgaben und Befugnisse der Bau- und Liegenschaftsorgane (BLO) und der Benutzerorganisationen (BO).
Das vorliegende Papier regelt in diesem Zusammenhang die Aufgaben des Eigentümerver-treters VBS und der Mieter als Verwaltungseinheiten des VBS (Generalsekretariat VBS, Oberauditorat, Nachrichtendienst des Bundes, Verteidigung, Bundesamt für Rüstung (ar-masuisse), Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Bundesamt für Sport).
5.3 Zuständigkeiten Die Rolle der zentralen Ansprechstelle VBS für Verwaltungsimmobilien gegenüber dem BBL ist dem Eigentümervertreter VBS übertragen, d.h. armasuisse Immobilien, Fachbereich Port-foliomanagement.
Innerhalb jedes Mieters koordiniert eine Stelle die internen Bedürfnisse und ist einzige Kon-taktstelle für die zentrale Ansprechstelle VBS.
5.4 Verwaltungsimmobilien des BBL Der grösste Teil der Arbeitsplätze der VBS Verwaltung in der Region Bern, für das Bundes-amt für Bevölkerungsschutz und das Bundesamt für Sport schweizweit, sind in Immobilien des BBL untergebracht. Diese Immobilien gehören zum Portfolio des BBL.
5.5 Verwaltungsimmobilien der armasuisse Immobilien Ein Teil der Arbeitsplätze der VBS Verwaltung in der Region Bern sind in Immobilien des Portfolios armasuisse Immobilien untergebracht.
5.6 Zentrale Ansprechstelle VBS für das BBL Die zentrale Ansprechstelle VBS hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:
5.6.1 Generelle Aufgaben − Sicherstellung eines Ansprechpartners für alle Mieter resp. Verwaltungseinheiten im VBS.
− Vertretung der Anliegen der Mieter gegenüber dem BBL für die Fragen in Zusammenhang mit der Unterbringung, für die nach VILB das BBL zuständig ist.
5.6.2 Spezifische Aufgaben − Vorprüfung, Harmonisierung und Koordination der Unterbringungsbedürfnisse (Einzelbe-
dürfnisse) der Mieter zuhanden des BBL.
− Vertretung der Interessen des VBS gegenüber dem BBL
61/112
− Mitarbeit bei der Umsetzung von Unterbringungsstandards auf Basis der BBL Weisungen.
− Mitarbeit bei der Umsetzung der Unterbringungsplanung BBL für die VBS Verwaltung im Raum Bern.
5.7 Aufgaben, die durch die Ansprechstelle nicht wahrgenom-men werden
− Erstellen von Budgetunterlagen sowie Mitarbeit bei der Budgetierung
− Erarbeitung der Bedürfnisplanung der Mieter für das BBL
− Mitarbeit bei der Erstellung von Leistungsvereinbarungen
− Mitarbeit bei der Erstellung von Mietverträgen
− Abschliessen von Mietverträgen mit Dritten
− Beauftragung baulicher Massnahmen
5.8 Mieter resp. Verwaltungseinheiten des VBS Die Mieter resp. die Verwaltungseinheiten des VBS melden ihre Bedürfnisse mittels Formular BBL und einer nachvollziehbaren Begründung an armasuisse Immobilien, Fachbereich Port-foliomanagement, welche die Bedürfnisse nach einer formellen Vorprüfung an das BBL wei-terleitet.
5.9 Rahmen – Immobilienrelevante Vorgaben Zweck und Zielsetzung Nutzungsregelungen fassen die für eine bestimmungsgemässe, gesetzeskonforme und si-chere Nutzung der Immobilien des VBS zu beachtenden Vorgaben und Anweisungen zu-sammen. Das Modell der Nutzungsregelung wird mit der Überarbeitung der Weisungen des VBS über das Immobilien-, Raumordnungs- und Umweltmanagement im VBS (WIRU) einge-führt und hat einen Zusammenhang mit weiteren Grundlagen
In der Abbildung 20 wird das Modell der Nutzungsregelung aufgezeigt. Das Modell beruht aufn den Vorgaben verschiedener Stellen, die in Anweisungen für die Nutzung umgesetzt werden müssen.
62/112
Abbildung 20: Modell Nutzungsregelung
Der Eigentümervertreter erarbeitet verschiedene Vorgaben, wobei das Bewirtschaftungs-handbuch als übergeordnetes Instrument angesehen werden kann. Ein Teil des Bewirtschaf-tungshandbuchs umfasst die wichtigsten Vorgaben für den Mieter und Nutzer in den „Immo-bilienrelevanten Vorgaben“. Falls es an einem Standort keine standortspezifischen Vorgaben gibt, können die allgemein gültigen Rahmen - Immobilienrelevanten Vorgaben (R-IRV ) gel-ten.
Die Rahmen - Immobilienrelevanten Vorgaben richten sich an Mieter und Nutzer, bei wel-chen gemäss Weisungen des VBS über das Immobilien-, Raumordnungs- und Umweltma-nagement im VBS (WIRU) die Verantwortung für die bestimmungsgemässe, gesetzeskon-forme und sichere Nutzung der übernommenen Liegenschaften liegt. Mieter und Nutzer in-formieren sich deshalb darüber, welche Vorgaben an ihren Standorten relevant sind und sorgen für eine stufengerechte Umsetzung der Vorgaben in Form von Befehlen, Betriebs-handbücher etc. zuhanden der Benutzer der VBS-Infrastrukturen.
Ansprechpartner armasuisse Immobilien • Facility-Management, Portfoliomanagement: Geografische Zuständigkeiten: weitere In-
formationen zu den geografischen Zuständigkeiten armasuisse Immobilien (Regionen) • Ansprechstellenliste Fachberater Umweltmanagement, Normen und Standards (UNS):
weitere Informationen zu den Ansprechstellen UNS • Kompetenzzentren VBS (KOMZ ): weitere Informationen zu den Kompetenzzentren VBS • Servicecenter GIS: Link in Bearbeitung
63/112
Vorhandene Regelungen und Grundlagen Bei Immobilien des VBS werden verschiedenste Konzepte und Grundlagen erarbeitet. Es handelt sich dabei um folgende, mögliche Dokumente (nicht abschliessend): • Natur Landschaft Armee (NLA) • Benutzungsordnung für Zivilpersonen • Generelle Entwässerungsplanung (GEP) • Informationen über vorhandene VBS-eigene Wasserversorgungen • Versorgungs- und Entsorgungskonzept (VEK) • Lärmbericht Schiesslärmmanagementsystem (SLMS) • Integrales Schutzkonzept (ISK) • Störfall-Bericht • Denkmalschutz Inventarblatt (HOBIM, ADAB) • Inventar Kampf- und Führungsbauten mit ökologischer Bedeutung (IKFÖB) Inventarblatt • Nichtionisierende Strahlung-Standortdatenblatt (NIS) • Nutzungskonzept (NUK) • Nutzer, Sicherheits- und Betriebskonzept (NSB-K) • Verträge Sachplan Militär Der Sachplan Militär erlaubt auf überörtlicher Ebene, die militärischen Infrastruktur-bedürfnisse grob mit den übrigen räumlichen Interessen abzustimmen und planerisch sicher-zustellen. Standorte wie Waffenplätze, Schiess- und Übungsplätze, Militärflugplätze, Ar-meelogistikcenter, Rekrutierungscenter, Übersetzstellen und besondere Anlagen werden im Sachplan Militär erwähnt. Der Sachplan Militär kann mit folgendem Link abgerufen werden: http://www.vbs.admin.ch/de/themen/raumplanung-immobilien/sachplan-militaer.html.
Im Sachplan werden folgende Punkte abgehandelt: • Auszug aus dem Sachplan
o Hauptzweck o Belegungsdauer o Belegungsperiode o Betroffene nationale Schutzobjekte o Grundeigentümer o Betroffene Gemeinden o Karten Nr. o Erläuterungen
• Karte aus dem Sachplan • Zusätzliche Angaben nach Nutzungsart
o Spl Waffen
o Flpl Gemeinden mit Lärmbelastung > 60 dB(A) Gemeinden mit Hindernisbegrenzung Dokumentation Militärische Flugbewegungen gemäss Fluglärmberechnung
o Übersetzstellen Modul Nr.
64/112
Name Koordinaten
Boden und Kataster der belasteten Standorte (KbS) Grundsätze Bodenschutz • Allgemein
o Kein baulicher Eingriff auf Standorten mit einem Eintrag im Kataster der belas-teten Standorte VBS (Kataster der belasteten Standorte (KbS) VBS)
o Kein Befahren des Bodens mit militärischen Fahrzeugen (Ausnahme: explizit definierte Flächen für Ausbildungszwecke)
• Schiessplätze o Schussabgabe nur auf definierte Ziele, welche vorschriftsmässig unterhalten
sind o Das Einrichten von neuen Zielen ist eine bauliche Massnahme und Militäri-
sches Plangenehmigungsverfahren (MPV)-relevant und darf daher nur durch ar Immo ausgeführt werden
o Keine Schussabgabe in Gewässer, Abstand mind. 10m o Keine Beweidung von Kugelfängen o Keine Beweidung von Böden mit Überschreitung der Sanierungswerte ge-
mäss der Verordnung über Belastung des Bodens (VBBO) Ansprechpartner: KOMZ Boden
Der aktuelle Kataster der belasteten Standorte (KbS) VBS befindet sich im Internet (http://www.kbs-vbs.ch) oder im GIS von armasuisse Immobilien.
Denkmalschutz
Grundsätze Denkmalschutz: • Ziel des Denkmalschutzes ist es, das bauhistorische Erbe in seinem Umfeld zu erhalten • Bauliche Massnahmen in denkmalgeschützten Objekten dürfen nur in Absprache mit
dem Kompetenzzentrum (KOMZ) Denkmalschutz vorgenommen werden. Der Nutzer ist nur am Rande von den Auflagen des Denkmalschutzes betroffen, da sich die-se v.a. auf bauliche Eingriffe beziehen.
Denkmalschutzinventare VBS (HOBIM, ADAB) Das VBS führt die Inventare HOBIM (militärische Hochbauten) und ADAB (unterirdische An-lagen). Der Denkmalpflegecode ist in der Objektliste aus Kapitel 6 ersichtlich und wird auch im GIS armasuisse Immobilien und im SAP BW abgebildet. Er setzt sich aus folgenden Ab-kürzungen zusammen: N = nationale Bedeutung / R = regionale Bedeutung / L = lokale Bedeutung; 1 = integral er-haltenswert / 2 = partiell erhaltenswert / d = zu dokumentieren. Eine aktuelle Übersicht über die Denkmalschutzsituation des VBS befindet sich im SAP BW und im GIS armasuisse Immobilien.
Zivile Denkmalschutzinventare des Bundes
Hinweisinventarblätter sind bei armasuisse Immobilien abgelegt und bei Bedarf über das Kompetenzzentrum (KOMZ) Denkmalschutz erhältlich.
Weiter für den Denkmalschutz relevant sind folgende zivile Inventare welche auf http://map.geo.admin.ch oder im GIS armasuisse Immobilien abrufbar sind: • Historische Verkehrswege (IVS) • Schützenswerte Ortsbilder (ISOS) • Kulturgüter (KGS)
65/112
Ansprechpartner: KOMZ Denkmalschutz
Lagerung von gefährlichen Gütern
Grundsätze Umgang und die Lagerung von gefährlichen Gütern: • Gefährliche Güter (für Mensch, Tier und Umwelt) dürfen nur entsprechend des techni-
schen Datenblatts bzw. Sicherheitsdatenblatt gelagert werden. • Munitionslager oder Teile davon dürfen nicht an Private für die Lagerung von Munition,
Munitions-Halbfabrikaten, Spreng- und Explosivstoffen oder anderem Material verwendet werden.
Gewässerschutz Grundsätze Gewässerschutz: • Grundwasserschutzzonen
o Keine Ziele auf Spl in Grundwasserschutzzonen o Keine grundwassergefährdeten Tätigkeiten ausüben o Kein Abstellen von Fahrzeugen o Landwirtschaftliche Nutzung gemäss Schutzzonenreglement
• Betankung von Fahrzeugen o Betankung von Fahrzeugen nur an den vorgesehenen Standorten o Regelmässige mobile Betankung (insbesondere Betriebsstoff-
Betankungscontainer BBC) nur an geeigneten Standorten (befestigte Plätze mit entsprechender Entwässerung, u.a. Ölabscheider) in Absprache mit dem Betreiber und Eigentümervertreter
• Fahrzeugwäsche o Fahrzeugwäsche nur an den ausgerüsteten Standorten (Auskunft gibt der Be-
treiber) o Auf Abspritzplätzen (Kaltwasser, Netzdruck) dürfen weder Hochdruckreiniger
noch Waschmittel eingesetzt werden • Lagerung von Gütern
o Lagerung von wassergefährdenden Stoffen nur in geeigneten Behältnissen und an geeigneten resp. den vorgesehenen Standorten
• Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz) o Übungen/Tätigkeiten generell und insbesondere entlang von Gewässern mit
potentieller Gewässerverschmutzung sind zu unterbinden. o Keine Schussabgabe in Gewässer, Abstand mind. 10m o Keine Fahrten in Gewässer, Ausnahme: explizit definierte Übergänge für Aus-
bildungszwecke Grundwasserschutzdossiers und Unterlagen zur generellen Entwässerungsplanung (GEP) können, soweit vorhanden, beim zuständigen FM eingesehen werden.
Ansprechpartner: KOMZ Wasser Eine aktuelle Gewässerschutzkarte befindet sich auf http://map.geo.admin.ch oder im GIS armasuisse Immobilien.
Lärm Militärischer Schiesslärm Grundsätze Lärmschutz: • Einhaltung Lärmgrenzwerte
66/112
• Schussabgabe nur von definierten Stellungen und Zielen • Verwendung der definierten Waffensysteme • Einhaltung der Schiesszeiten, Schusszahlen und Anzahl Nachtschiessen, welche in der
Datenbank des Schiesslärmmanagementsystems (SLMS) abzufragen sind Vorgaben SLMS: • Schusszahlen nach Stellungs- und Zielräume • Stellungsräume • Zielräume • Waffensysteme • Schiesszeiten • Anzahl Nachtschiessen Angaben zum SLMS (Ansprechpartner vor Ort, Daten und Karten) sind beim KOMZ Lärm erhältlich.
Militärischer Fluglärm Grundsätze Lärmschutz: • Einhaltung des Betriebsreglements
o Einhaltung Lärmgrenzwerte o Einhaltung der militärischen Flugbewegungen gemäss Fluglärmberechnung
Ansprechpartner: KOMZ Fluglärm
Natur (Fauna und Flora) Grundsätze Naturschutz: • Schutz von Flora und Fauna • Änderungen in der militärischen Nutzung von Flächenobjekten von Lebensrauminventa-
ren des Bundes sind im Konzept Natur Landschaft Armee (NLA) und/oder Einvernehmen nach Art. 4 Verordnung über die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze (VWS) zu regeln
• Landwirtschaftliche Nutzung gemäss Pachtauflagen aus dem Konzept NLA • Keine Beweidung von Kugelfängen • Keine Beweidung von Böden mit Überschreitung der Sanierungswerte gemäss Verord-
nung über Belastungen des Bodens (VBBO) • Rechtskonforme Verwertung des Schnittguts von Zielgebieten • Verhindern von Waldbränden und Bränden in Trockenperioden Falls ein NLA erarbeitet wurde, kann dieses beim Kompetenzzentrum (KOMZ) Natur bezo-gen werden.
Ansprechpartner: KOMZ Natur Die aktuellen Inventare befinden sich auf http://map.geo.admin.ch oder im GIS armasuisse.
Naturgefahren Grundsätze Naturgefahren: • Vermeidung von Personen- und Sachschäden durch gravitative Naturgefahren (Hoch-
wasser, Überschwemmung, Grundwasseranstieg, Bergsturz, Steinschlag, Lawinen, Ero-sion, Murgang, Rutschung) bei der Nutzung der VBS Objekte.
• Der Nutzer hat sich vor der Nutzung ins Bild zu setzen ob eine Gefahr besteht. Bei den hier aufgeführten Gefährdungen handelt es sich um Einträge, die in einem GIS-System erfasst worden sind.
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Ansprechpartner: Fachberater Naturgefahren Der aktuelle Stand der Naturgefahrenkartie-rung befindet sich auf http://map.bafu.admin.ch. Falls eine Kartierung vorhanden ist, kann die aktuelle Gefahrenkarte im kantonalen GIS abgerufen werden (www.kkgeo.ch).
Nicht Ionisierende Strahlung (NIS)
Grundsätze Schutz vor nicht ionisierender Strahlung: • Aufzeigen von NIS-relevanten Zonen von ortsfesten Anlagen • Kein Aufenthalt der Nutzer in Zonen mit erhöhter nichtionisierender Strahlung Detaillierte Standortdatenblätter, Messberichte oder Auskünfte über NIS-relevante Zonen für Anlagen des VBS können beim Kompetenzzentrum (KOMZ) Nichtionisierende Strahlung (NIS) angefordert werden. Mobilfunkanlagen öffentlicher Anbieter sind auf http://map.geo.admin.ch verfügbar.
Ansprechpartner: KOMZ NIS
Radon Grundsätze Schutz vor Radon: • Aufzeigen Radonmessungen des VBS • Keine Überschreitung der max. Aufenthaltszeit in Objekten mit erhöhter Radon-Strahlung Detaillierte Messberichte können beim Kompetenzzentrum (KOMZ) Strahlenschutz angefor-dert werden.
Ansprechpartner: KOMZ Strahlenschutz Die aktuelle Radonrisikokarte der Schweiz und die Suchmaschine nach Gemeinden kann auf der Internetseite beim Bundesamt für Ge-sundheit (BAG, weitere Informationen zur Radonrisikokarte) eingesehen werden.
Strassen und Wanderwege
Die militärische Nutzung ist mit der Nutzung von Strassen und Wanderwegen abzugleichen um Konflikte zu verhindern. • Keine Gefährdung von Drittpersonen durch militärische Nutzung in Gebieten mit Wan-
derwegen und anderen Wegen/Strassen • Bei Schiessplätzen sind die Schiessen zu publizieren und die gefährdeten Räume (Si-
cherheitszonen) zu sichern. Die aktuellen Wanderwege und öffentlichen Strassen befinden sich auf http://map.geo.admin.ch oder im GIS armasuisse Immobilien.
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Notfall- und Evakuierungskonzept
Grundsätze: • Erarbeitung und Aktualisierung des objektspezifischen Notfallkonzepts durch den Nutzer
in Absprache mit dem Betreiber • Organisation der Ausbildung und Durchführung von Übungen durch den Nutzer in Ab-
sprache mit dem Betreiber • Erstellung der Fluchtwegpläne durch den Eigentümervertreter Das Notfallkonzept beinhaltet insbesondere • Übersicht über den Standort mit Sammelplatz und Anfahrtswegen • Abläufe für die ausgewählten schädigenden Ereignisse • Checklisten für besondere Aufgaben während der Ereignisse • Adressen von wichtigen Stellen im Ereignis • Festlegung was durch wen in welchem Rhythmus instruiert wird • Notfallzettel für das Verhalten der Gebäudenutzer im Ereignisfall,
Beispiel Notfallhandbuch der Bundesverwaltung ist auf dem Intranet abrufbar (weitere Informationen zum Notfallhandbuch).
Security Umsetzung der organisatorischen Anforderungen Security gemäss Weisungen CdA und fallweise Massnahmen aus dem Integralen Sicherheitskonzept (ISK VBS) der Informations- und Objektsicherheit (IOS).
Generelle Vorgaben des Eigentümervertreters für die Gestaltung der Hausord-nung
Die für die Erstellung der Nutzungsregelung zuständige Stelle hat für die einzelnen Objekte eine Hausordnung zu erstellen. Diese hat sie mit dem Betreiber abzusprechen. Gemäss ar-masuisse Immobilien müssen in einer Hausordnung folgende Punkte enthalten sein: • Alle Gebäude und Räumlichkeiten sind sorgfältig und ihrer Bestimmung entsprechend zu
verwenden. Von den Vorgaben abweichender Gebrauch bedarf einer Zustimmung von armasuisse Immobilien und des Betreibers. Insbesondere ist Beachtung auf die Grenzen der Belastbarkeit zu legen (z.B. Brücken, Bodenbelastung, Brandabschnitte, Brandlasten, Fluchtwege etc.).
• Die maximalen Belegungen dürfen nicht überschritten werden (z.B. Zimmerbelegung). • Mängel am Mietobjekt sind dem Betreiber zu melden. Für Schäden an Einrichtungen und
Material, welche auf unsachgemässen Gebrauch der Mietsache oder auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ist der Verursacher haftbar.
• Bauliche Veränderungen an der Mietsache dürfen nur durch armasuisse Immobilien oder in deren Auftrag (z.B. Kleinmassnahmen durch Betreiber) vorgenommen werden. Das gilt insbesondere auch für Truppenarbeiten. Änderungsbedarf am Mietobjekt ist über den or-dentlichen Weg mittels Bedürfnisformulierung an den operativen Mieter zu richten.
• Es ist verboten an Installationen Änderungen oder Reparaturen vorzunehmen. • Die Benützer der Anlage sind gehalten mit Energie (Licht, Strom, Heizung, Lüftung,
Warmwasser usw.) sparsam umzugehen. • Die Entsorgung von Abfällen erfolgt gemäss Entsorgungskonzept des Betreibers. • In Objekten des VBS gilt ein Rauchverbot. Ausnahmen bilden vorschriftsgemässe
Fumoirs (gemäss Vorgaben armasuisse Immobilien). • Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. • Die Anweisungen des Betreibers sind zu befolgen.
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6 Produktspezifikation Übersicht Produktspezifikationen
Die Produktspezifikationen stellen übergeordnete, qualitative Grundlagen für die detaillierten Vereinbarungen und Ausführungsdokumente dar.
Nr. Produktgrup-pe
Pflic
htbe
zug
beim
EV
*)
Pflic
htbe
zug
beim
EV
**)
Wah
lfrei
heit Nr. Produkt
1. Mietsache X 1.1 Flächen, Objekte
X 1.2 Mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten
X 1.3 Basisausstattung
2. Gebäudebetrieb X 2.1 Reinigung ***)
X 2.2 Hauswartdienste ***)
X 2.3 Umgebungspflege, Winterdienste ***)
X 2.4 Kontroll- und Sicherheitsdienste
X 2.5 Ver- / Entsorgung
X 2.6 Inspektion und Wartung
X 2.7 Heiz- und Betriebskostenabrechnung
X 2.8 Stillsetzung
3. Dienstleistungen X 3.1 Objektrückgaben
X 3.2 Treuhänderische Bewirtschaftung
X 3.3 Einsatz- und Ausbildungsunterstützung
X 3.4 Beratungs- und Supportleistungen
Abbildung 21: Übersicht Produktspezifikationen
*) Für Büro- und Verwaltungsbauten im Raum Bern: Übergangslösung gemäss Rah-menmietvereinbarung
**) Mit Ausnahme von denjenigen Zusatzleistungen, für welche kein Pflichtbezug besteht (fallweise festzulegen). Im Weiteren kann der Mieter/Nutzer, insbesondere bei Einsatzrelevanz oder Synergien mit dem Kerngeschäft, auf operativer Ebene Eigenleistungen erbringen, wobei die De-legationskompetenz im Verteidigungsbereich beim Betreiber LBA liegt.
***) Die Produkte „Reinigung“, Hauswartdienste“ und „Umgebungspflege, Winterdienste“ sind auf Stufe 6 des Kontenplans NRM (Neues Rechnungsmodell des Bundes) zu „Be-treuung und Pflege“ zusammengefasst.
Es sind nur diejenigen Produkte aufgelistet, welche vom Eigentümervertreter oder vom Be-treiber verantwortet werden. Produkte, deren Leistungen von anderen Stellen beim Bund oder im VBS oder vom Mieter selber erbracht werden, sind nicht aufgeführt.
Basisleistungen • Basisleistungen sind Regelung im Rahmen der periodischen Vereinbarungen zwischen
dem Leistungsbezüger und dem Leistungserbringer • Die Basisleistungen werden laufend bzw. nach Bedarf ohne weiteren Auftrag erbracht.
Es besteht ein Pflichtbezug bzw. eine Lieferverpflichtung.
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Zusatzleistung • Die Zusatzleistungen werden jährlich als Gesamtmenge pro Produkt vereinbart ("Topf")
und im Rahmen der vereinbarten Menge fallbezogen, konkret beschrieben und gemäss separater Kompetenzregelung abgerufen.
Die Basis- und Zusatzleistungen stehen mit der übergeordneten NRM-Gliederung in folgen-der Beziehung: NRM-Gliederung IBL
Immobilienrelevante Betreiberleistungen
NIBL Nicht immobilienrelevante Betreiberleistungen
Mietsache Bereitstellung der ausgebauten Miet-sache inkl. mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten sowie Basisaus-stattung
Basisleistungen 1.1 Flächen, Objekte
Keine
1.2 Mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten
1.3 Basisausstattung Objektbezogene Dienstleistungen Heiz- und Warmwasseraufberei-tungs- sowie Nebenkosten: Mit dem Gebrauch der Sache (Stufe Gebäu-de) anfallend, gemäss Mietrecht separat verrechenbare Leistungen (Bezug auf Allgemeinflächen bzw. –kosten)
Basisleistungen 2.1 Reinigung
Keine
2.2 Hauswartdienste 2.3 Umgebungspflege,
Winterdienste
2.4 Kontroll- und Sicher- heits dienste
2.5 Ver- / Entsorgung 2.6 Inspektion und
Wartung
2.7 Heiz- und Betriebs- kostenabrechnung
Nutzerspezifische Dienstleistun-gen Direkt mit der Mietfläche im Zusam-menhang stehende, regelmässige Dienstleistungen sowie Ver- und Entsorgungsleistungen
Basisleistungen 2.1 Reinigung
Keine
2.2 Hauswartdienste 2.3 Umgebungspflege, Winterdienste
2.5 Ver- / Entsorgung
Zusatzdienstleistungen Zusatzleistungen des Gebäudebe-triebs und Dienstleistungen
Zusatzleistungen 2.1 Reinigung
2.2 Hauswartdienste 2.3 Umgebungspflege, Winterdienste
2.4 Kontroll- und Sicherheits- dienste
2.5 Ver- / Entsorgung 2.8 Stillsetzung Dienstleistungen Dienstleistungen 3.2 Treuhänderische Be- wirtschaftung 3.4 Beratungs- und Sup- portleistungen
3.1 Objektrückgaben 3.3 Einsatz- & Ausbildungs- unterstützung
Abbildung 22: NRM-Gliederung
2.1, 2.2, 2.3, 2.5: Falls keine Unterscheidung zwischen Allgemein- und Mietflächen -> Zuteilung zu objektbezogenen Dienstleis-tungen
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Büro- und Verwaltungsimmobilien des BBL
Für Büro- und Verwaltungsimmobilien des BBL im Raum Bern gelten die Produktegliederun-gen und Spezifikationen des BBL.
6.1 Mietsache 6.1.1 Flächen, Objekte Leistungsumfang
Die Vermietung umfasst die Bereitstellung von ausgebauten Mietflächen bzw. -objekte (i.d.R. ganze Liegenschaften bzw. wirtschaftliche Einheiten), einschliesslich aller damit verbunde-nen branchenüblichen Leistungen des Eigentümers, um die vereinbarte Gebrauchstauglich-keit unter Einhaltung aller damit verbundenen gesetzlichen und VBS-internen Vorgaben zu gewährleisten.
Zur Mietfläche bzw. zu den Mietobjekten gehören insbesondere auch (vergleiche auch De-tailspezifikation Mietsache): • Passivkomponenten der EDV-Ausstattung / Telefonie („bis zur Steckdose“) • Personenaufzüge und Fassadenreinigungsanlagen • Sanitärapparate • Brandschutzeinrichtungen (u.a. Handfeuerlöscher) • Signaletik • Kunst am Bau, sofern er als fest mit der Mietsache zusammenhängend bzw. als Teil der
Mietsache zu betrachten ist. • Folgende Betriebseinrichtungen (fest eingebaute Einrichtungen, die einer spezialisierten
Nutzung des Gebäudes dienen; vgl. BKP 3), die nicht als eigentliche „Produktionsanla-gen“ gelten, u.a.:
o Transportanlagen wie Warenaufzüge, Seilbahnen, Krananlagen, Hebebüh-nen, Verladerampen, Rohrpostanlagen, etc.
o "Gewerbeküchen" (bei Pächtern mit Ausnahmen gemäss Usanz) o Laborkapellen o Für die Ver- und Entsorgung aller Betriebseinrichtungen notwendigen Installa-
tionen
Basisleistung (NRM-Gliederung: Mietsache)
• Bereitstellung der Mietflächen bzw. -objekte (Roh-, Ausbau) gemäss den definierten Standards
• Eigentümerleistungen: o Kapitalkosten, Abschreibungen o Rückbau o Versicherungen, Steuern, Abgaben o Zumietkosten zuzüglich Verwaltungshonorare o Verwaltung (inkl. Datenmanagement) o Instandhaltung (werterhaltend; soweit nicht als Betriebskosten separat verre-
chenbar; vgl. dazu Produkt 2.6.6„Inspektion & Wartung“)
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Zusatzleistung
• Keine
Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse)
Bemerkungen
• Die Bereitstellung dieses Produkts erfolgt über Immobilienkredite („bauseitig finanziert“). • Das VBS verfügt als „Selbstversicherer“ über keine Gebäudeversicherungs-, Mobiliarver-
sicherungen, etc. Die Wiederherstellung der Mietsache stellt im Schadenfall der Eigen-tümervertreter sicher, was mit einer entsprechenden Kostenkomponente anstelle der ei-gentlichen Prämienleistungen an Drittversicherungen in den Nettomietkosten berücksich-tigt wird.
• Die hoheitlichen Feuerwehrdienste sind nicht immobilienrelevante Leistungen. Das VBS regelt die internen Verantwortlichkeiten und Kostenübernahme der internen Betriebsfeu-erwehr und von Einsätzen öffentlicher Feuerwehren in separaten Regelungen. Entspre-chende Lasten des Eigentümervertreters werden in den Nettomietkosten berücksichtigt, während Kosten infolge mieterseitigen Verschuldens (z.B. bei Fehlalarmen etc.) separat verrechnet werden.
• Der Vollzug der Störfallverordnung für Tankanlagen gehört im Rahmen der Vermietung zu den Eigentümerlasten.
• Explizit nicht zur Mietsache gehören (vgl Detailspezifikation Mietsache): o Betriebseinrichtungen, die als "Produktionsanlagen" zu verstehen sind wie
Bremsprüfstand, Fahrzeuglift, Spritzkabine, Waschrohr, Waffensysteme, Si-mulatoren etc.
o Übrige Gegenstände, welche ausserhalb des Immobilienmanagements be-reitgestellt und unterhalten werden
o Arbeitsplattformen (Informatik-, Telekommunikations- und weitere Führungs-mitteln einschliesslich Aktivkomponenten für die Übertragung der Signale auf LAN und WAN)
6.1.2 Mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten Leistungsumfang Mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten umfassen bauliche Massnahmen, welche auf-grund von spezifischen Mietbedürfnissen realisiert werden und mit der Mietsache fest ver-bundene Gebäudeteile, technische Einrichtungen etc. darstellen (keine Produktionsanlagen).
Basisleistung (NRM-Gliederung: Mietsache) • Bereitstellung der mieterspezifischen Aus-, Um- oder Einbauten gemäss den spezifi-
schen Mietbedürfnissen • Eigentümerleistungen:
o Kapitalkosten, Abschreibungen, sofern nicht vom Mieter selber finanziert o Rückbau o Versicherungen, Abgaben o Verwaltung o Instandhaltung (werterhaltend; soweit nicht als Betriebskosten separat verre-
chenbar; vgl. dazu Produkt 2.6 „Inspektion & Wartung“)
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Zusatzleistung • Keine Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Die Bereitstellung dieses Produkts erfolgt über Immobilienkredite („bauseitig finanziert“). • Rückbau- bzw. Restzahlungskonditionen im Falle von (vorzeitigen) Kündigungen werden
separat geregelt. • Das VBS verfügt als „Selbstversicherer“ über keine Gebäudeversicherungs-, Mobiliarver-
sicherungen etc. Die Wiederherstellung der mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten stellt im Schadenfall der Eigentümervertreter sicher, was mit einer entsprechenden Kos-tenkomponente anstelle der eigentlichen Prämienleistungen an Drittversicherungen be-rücksichtigt wird.
6.1.3 Basisausstattung
Leistungsumfang Die Standardausstattung umfasst mobile Gegenstände (auch solche, die ohne nennenswerte Eingriffe befestigt bzw. entfernt werden können), welche dem Immobilienmanagement zuge-ordnet werden.
Basisleistung (NRM-Gliederung: Mietsache)
• Erstausstattung und Ergänzungsbeschaffung o Definition der Ausstattung (anhand Standards) o Beschaffung o Lieferung o Einrichtung (gemäss Vorgaben Mieter)
• Bewirtschaftung o Lagerbewirtschaftung, Pooling, Inventarverwaltung o (Möbel-)Reparaturen, -auffrischungen o Ersatzbeschaffung o Rückschübe einschl. Transporte und Gebäuderäumungen o Entsorgung, Rampenverkäufe
Zusatzleistung • Keine
Produktverantwortung • Eigentümervertreter
Bemerkungen • Bezugspflicht über die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes beim Bundesamt für Bau-
ten und Logistik (BBL), sofern im Lieferungsumfang vorgesehen. • Gegenstände, welche vom Betreiber zur Leistungserbringung von Gebäudebetrieb und
Zusatzleistungen benötigt werden, sind den jeweiligen Produkten zugeordnet. • Das VBS verfügt als „Selbstversicherer“ über keine Gebäudeversicherungs-, Mobiliarver-
sicherungen, etc. Die Ersatzbeschaffung der Basisausstattung stellt im Schadenfall der
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Eigentümervertreter sicher, was mit einer entsprechenden Kostenkomponente anstelle der eigentlichen Prämienleistungen an Drittversicherungen berücksichtigt wird.
Basisausstattung
Der Umfang der Basisausstattung (enthaltend mobile Gegenstände gemäss BKP 9, Ausstat-tung) richtet sich vollumfänglich nach bestehenden und praxiserprobten Ausstattungskatalo-gen und ist wie folgt in abschliessender Form definiert:
Alle Artikel aus Katalog "Büroausstattung" des BBL 1 (namentlich beinhaltend): • Tische • Korpusse • Beistellmöbel (Schränke, Regale) • Sitzmöbel • Schlüsselbehältnisse, Tresore, Panzerschränke • Kleinmobiliar, Organisationsmittel, Informations- und Schulungsmittel • Betriebsgeräte Alle Artikel aus dem Katalog "Kasernenausstattung" des VBS 2 (namentlich beinhaltend): • Möbel • Textilien • Kleininventar / Ausrüstungsgegenstände Alle Artikel aus dem Katalog "Küchenausstattung" des VBS 2 (namentlich beinhaltend): • Ess- und Fassgeschirr • Küchenutensilien • Kücheneinrichtung
Aussengeräte und mobile Geräte im Sportbereich; ausgenommen mobile Geräte sowie Hand- und Spielgeräte, welche im Detailetat 47.1.1, mobile Geräte + Kleinmaterial der LBA aufgeführt sind 3.
1 Explizit nicht Bestandteil sind aus dem BBL-Sortiment die anderen Kataloge „Bürobedarfs-
artikel“, „Bürotechnik“ und „Hausdienstmaterial“ https://intranet.bbl.admin.ch/bbl_kp/de/home.html Der Eigentümervertreter behält sich bei umfassenden, BBL-seitigen Änderungen des Kata-logs „Büroausstattung“ Anpassungen der oben erwähnten Definition in Absprache mit der Mieterschaft vor.
2 Die Verantwortung für die Kataloge liegt (gemäss definierter Produktverantwortung) beim Eigentümervertreter. Link in Bearbeitung
3 Feste Geräte und Geräteraumeinteilungen sind Bestandteil der Produkte 1.1 „Flächen, Objekte“ bzw. 1.2 „Mieterspezifische Aus-, Um- oder Einbauten“.
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6.2 Gebäudebetrieb 6.2.1 Reinigung Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen zur Reinigung und Pflege von Miet- und Allgemeinflächen bzw. ganzen Mietobjekten
Basisleistung (NRM-Gliederung: Allgemeinflächen Objektbezogene Dienstleistungen Mietflächen Nutzerspezifische Dienstleistungen) • Laufende Unterhaltsreinigung • Tagesdienste • Fenster- und Fassadenreinigung • Spezielle Innenreinigungen (periodische Tätigkeiten wie Teppich shamponieren) • Entsorgung von Papierkörben und Abfalleimern bis zur Objektsammelstelle (ausgenom-
men Produktionsstätten) Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) • Mehrleistungen gegenüber den Standards • Individuelle Reinigungsaktionen (z.B. nach Veranstaltungen) • Reinigung von Ausstattungen einschliesslich Vorhänge • Endreinigung nach Rückgabe des Mietobjekts Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft können auch im Rahmen der Mietvereinbarungen definiert werden. (z. B Reinigung von Küchen und Essräumen durch fest zugeteilten „Kantiniers“.
• Die Differenzierung von Miet- und Allgemeinflächen wird nur bei marktgängigen Bench-marking-Objekten (z.B. Bürogebäude) vollzogen. Entsprechende Entscheide sind ob-jektweise aufgrund der Bewirtschaftungsanforderungen zu treffen (z.B. Drittvermietun-gen, etc.). Falls keine Differenzierung von Miet- und Allgemeinflächen erfolgt, werden die Basisleis-tungen im Rahmen der NRM-Gliederung als „objektbezogene Dienstleistungen“ geführt.
6.2.2 Hauswartdienste Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Mietsache sowie der Allgemeinbereiche.
Basisleistung NRM-Gliederung: Allgemeinflächen -> Objektbezogene Dienstleistungen Mietflächen -> Nutzerspezifische Dienstleistungen • Erste Kontaktstelle für Mieter bei gebäudebetrieblichen Fragen (z.B. gebäudetechnische
Defekte, Unsauberkeit, etc.) einschliesslich Problemtriage und Weiterleitung an die zu-ständigen Stellen
• Routinekontrollen (Bereich Ver-/Entsorgung, Gebäudesicherheit) • Bedienung der gebäudetechnischen Anlagen nach separaten Vorgaben, diverse War-
tungs- und Inspektionsarbeiten (Bereich Inspektion und Wartung) • Sicherstellen der Objektsauberkeit
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• Durchsetzen/Einhalten der Hausordnung/immobilienrelevanten Vorgaben • Auswechseln von defekten Beleuchtungskörpern • Kleinere Instandhaltungsmassnahmen (im Rahmen Kompetenz Leistungserbringer) • Überwachung und Kontrolle der veranlassten Instandhaltungsmassnahmen durch Dritte • Begleitung von Dritten einschliesslich Türöffnung für Lieferanten, Servicemonteure, etc. Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) • Spezialaufträge im Zusammenhang mit Hauswartdienstleistungen Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft werden im Rahmen der Mietvereinbarungen definiert. • Leistungen des Produkts Inspektion und Wartung, welche das Hauswartpersonal er-
bringt, werden dem Produkt Hauswartung zugeordnet. • Die Differenzierung von Miet- und Allgemeinflächen wird nur bei marktgängigen Bench-
marking-Objekten (z.B. Bürogebäude) vollzogen. Entsprechende Entscheide sind ob-jektweise aufgrund der Bewirtschaftungsanforderungen zu treffen (z.B. Drittvermietun-gen, etc.). Falls keine Differenzierung von Miet- und Allgemeinflächen erfolgt, werden die Basisleistungen im Rahmen der NRM-Gliederung als „objektbezogene Dienstleistungen“ geführt.
6.2.3 Umgebungspflege, Winterdienst Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen zur Instandhaltung und Pflege sämtlicher Aussenanlagen (Vege-tationsflächen, Strassen, Wege, Plätze, Spiel- und Freizeitanlagen, etc.), der Bauwerksbe-grünung (Dach- und Fassadenbegrünung) sowie im Winter zur Schneeräumung und zum Streudienst.
Basisleistung NRM-Gliederung: Allgemeinflächen Objektbezogene Dienstleistungen Mietflächen Nutzerspezifische Dienstleistungen • Gärtnereidienste einschliesslich Abfuhren von Laub, Schnittgut, Unkraut, etc. • Kleinreparaturen (Landschäden) bei Einfriedungen, Platten, Wegen, Plätzen, etc. • Montage, Demontage von Umgebungsausstattung (z.B. Bänke) • Schneeräumung und Streudienst/Enteisung (inkl Pisten und Rollwege der Flugplätze) • Felsreinigung • Forstdienst • Reinigung von Aussenanlagen • Pool- und Teichreinigungen Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) • Mehrleistungen gegenüber den Standards • Spezialaufträge im Zusammenhang mit Umgebungsarbeiten
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Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft werden im Rahmen der Mietvereinbarungen definiert. • Es erfolgt i.d.R. keine Differenzierung von Miet- und Allgemeinflächen im Aussenbereich.
In diesem Fall werden die Basisleistungen im Rahmen der NRM-Gliederung als „objekt-bezogene Dienstleistungen“ geführt.
6.2.4 Kontroll- und Sicherheitsdienste Leistungsumfang Leistungen zur Sicherung der Gebäude/Objekte, deren Nutzer und eines gefahrenfreien Ge-bäudebetriebes, welche nicht im Rahmen der gesetzeskonformen Bereitstellung der Mietflä-chen oder -objekte zu erbringen sind bzw. innerbetriebliche Aktivitäten darstellen.
Basisleistung (NRM-Gliederung: Objektbezogene Dienstleistungen) • Besetzung der Alarmzentralen (schweizweit) Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) • Logendienst (Empfang, Zutrittskontrolle) • Reservationen • Parkplätze • Handlungen in Stör- oder Notfällen • Besetzung der Notruf- und Alarmzentrale (vor Ort / auf Loge geschaltet) • Spezialaufträge im Zusammenhang mit Kontroll- und Sicherheitsdiensten Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft werden im Rahmen der Mietvereinbarungen definiert. • Im Verteidigungsbereich ist der Logen- und Rondendienst nicht Sache des Immobilien-
management • Rondendienste erfolgen nur bei Vorhandensein einer Loge. Sofern eine Arealüberwa-
chung vorgesehen ist, werden innerhalb der definierten Perimeter stichprobenweise Prü-fungen der Gebäude von aussen durchgeführt (explizit nicht innerhalb von Gebäuden).
• Nicht Bestandteil dieses Produktes (innerbetriebliche Tätigkeiten der Mieter) sind: o Schlüssel-, Badgeverwaltung o Personenschutz: Phys. Personenschutz, Datenschutz, Personensicherheits-
prüfung o Business Continuity Management (BCM): Krisen- und Katastrophenvorsorge,
Notfall- und Wiederanlaufplanung o Informations- bzw- Informatiksicherheit o Unfallverhütung (SUVA) o Umweltschutz
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6.2.5 Ver- und Entsorgung Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen, welche die Versorgung der Anlagen und Systeme mit Energie sowie mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen inkl. Betriebsoptimierung bzw. die Entsorgung von Abfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen. Die Entsorgung von Be-triebseinrichtungen („Produktionsanlagen“) und Ausstattungen sowie die Essensrestentsor-gung sind nicht Teil dieser Leistung.
Basisleistung NRM-Gliederung: Allgemeinflächen Objektbezogene Dienstleistungen Mietflächen Nutzerspezifische Dienstleistungen
Ver- und Entsorgung von Energie und Wasser einschliesslich Nebenleistungen: • Wärme (Heizung, Warmwasser) • Kälte • Strom • Wasser • Abwasser • Betrieb von Entwässerungspumpen
Müll (ohne Sondermüll): • Abfallsammlung (z.B. Müll, Papier, Karton, PET, Batterien, Metall, Kompost; abschlies-
send im Umsetzungskonzept zu regeln), soweit nicht bei Reinigung enthalten, vom Anfall bis zur Übergabestelle
• Gebühren für Kehrichtabfuhr inkl. Containerleerungen • Kosten für die fachgerechte Entsorgung durch Drittfirmen Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) • Entsorgung von Sondermüll, Sperrgut einschliesslich Gebühren • Entsorgung von kontaminiertem Bodenmaterial (z.B. auf Schiessplätzen) • Kehrichtsackvignetten • Aktenentsorgung (vertrauliche Dokumente) • Sonderaktionen bei Umzügen, (Archiv-)Räumungen, etc. • Anschlussgebühren für TV/Radio/Telefon, etc. (Ausnahmen vorbehalten, falls direkte
Zuscheidung auf Mieter bzw. Verrechnung möglich ist)
Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft werden im Rahmen der Mietvereinbarungen definiert. • Abonnements- und Nutzungsgebühren für TV/Radio/Telefon, etc. sind nicht Bestandteil
dieses Produkts. • Die Differenzierung von Miet- und Allgemeinflächen wird nur bei marktgängigen Bench-
marking-Objekten (z.B. Bürogebäude) vollzogen. Entsprechende Entscheide sind ob-jektweise aufgrund der Bewirtschaftungsanforderungen zu treffen (z.B. Drittvermietun-gen, etc.). Die – fast überall – fehlenden Messinstallationen, welche für eine getrennte Aufnahme bzw. Verrechnung des nutzungsspezifischen bzw. allgemeinen Verbrauchs nötig wären, verunmöglichen bzw. erschweren diese Unterscheidung. Falls keine Diffe-
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renzierung von Miet- und Allgemeinflächen erfolgt, werden die Basisleistungen im Rah-men der NRM-Gliederung als „objektbezogene Dienstleistungen“ geführt.
6.2.6 Inspektion und Wartung Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen zur Sicherstellung des Betriebes von - der Mietsache zudienen-den - gebäudetechnischen Anlagen einschliesslich der damit verbundenen Pikettdienste, soweit diese nicht vom Hauswart (vgl. Produkt Hauswartdienste) erbracht werden.
Basisleistung (NRM-Gliederung: Objektbezogene Dienstleistungen) • Bedienung und Störungsbehebung • Reinigung der gebäudetechnischen Anlagen • Wartung und Inspektion der Anlagen einschliesslich Ersatz der Verschleissteile (Filter,
etc.); nicht enthalten sind Instandsetzungen (mit den Nettomietkosten abgedeckt) • Verbrauchserfassung und Abrechnungsservice einschliesslich Unterhalt der nötigen Ap-
parate • Versicherungsprämien, soweit sie sich ausschliesslich auf die gebäudetechnische Anlage
beziehen • Verwaltungsarbeit, die mit dem Betrieb der gebäudetechnischen Anlage zusammenhängt • Ausbildung der Truppen für den selbständigen Betrieb und die Wartung von gebäude-
technischen Anlagen • Führung bestehender Dokumentationen über gebäudetechnische Einrichtungen ein-
schliesslich Aktualisierung bei Änderungen Zusatzleistung • Keine Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft werden im Rahmen der Mietvereinbarungen definiert. • Inspektion und Wartung von Betriebseinrichtungen und mieterspezifische Aus-, Um- oder
Einbauten, welche Bestandteil der Mietsache sind, werden über dieses Produkt (verursa-chergerecht) verrechnet.
6.2.7 Heiz- und Betriebskostenabrechnung Leistungsumfang Gesamtheit aller Leistungen, welche die zeit- und qualitätsgerechte Heiz- und Betriebskos-ten-abrechnung in Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (im Mietrecht unter Nebenkosten geführt) sicherstellt.
Basisleistung (NRM-Gliederung: Objektbezogene Dienstleistungen) • Jährliche Abrechnung und Verteilung gemäss separaten Vorgaben auf die Mieterschaft
nach Beendigung der Abrechnungsperiode • Festlegung des Kostenverteilschlüssels • Aufbewahrung und bei Bedarf Offenlegung der Belege und Rechnungen
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Zusatzleistung • Keine Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse) Bemerkungen • Im Falle einer pauschalen Verrechnung der Heiz- und Betriebskosten entfällt dieses Pro-
dukt. In diesem Fall werden die Leistungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und bei Bedarf Offenlegung der Belege und Rechnungen im Rahmen der normalen Ver-waltungstätigkeiten durchgeführt und verrechnet.
6.2.8 Stillsetzung / Stilllegung Leistungsumfang Gesamtheit aller Leistungen, welche der Stillsetzung oder Stilllegung der Mietsache dienen (aktueller Bedarf -> Reserve / Leerstand).
Basisleistung • Keine Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) präzisieren nach Stillset-zung/Stilllegung • Endreinigung, Tankleerungen • Sicherheitsmassnahmen (Zutrittssicherung, etc.) • Bauliche Aufwendungen sowie Koordination der externen Betreiber bezüglich reduzier-
tem Gebäudebetrieb nach Stillsetzung • Kündigung von Anschlüssen und Mietleitungen • Räumung Basisausstattung / Mobiliar • Etc. Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse)
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6.3 Dienstleistungen 6.3.1 Objektrückgaben Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen zur Rückgabe eines Objektes an den EV.
Basisleistung • keine Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen)
• Demontage, Transport und Ausbau von Mieterutensilien (ohne Basisausstattung) • Koordination und Support Mieterteilräumungen, wie Entklassifizierung, Führung der Teil-
räumung und Ausnetzung. • Durchführung der Mieterteilräumungen, wie Räumung der Produktionsanlagen und Be-
triebsmittel, Kündigung von nutzerseitigen Verträgen. • Entklassifizierung / Streichung aus dem Anlageverzeichnis Produktverantwortung • Betreiber Bemerkungen • Eigenleistungen des Mieters bei einsatzrelevanten Tätigkeiten sowie bei Synergien mit
dem Kerngeschäft sind zu definieren. • Personalverschiebungen erfolgen grundsätzlich ohne Mitnahme der Basisausstattung 6.3.2 Treuhänderische Bewirtschaftung Leistungsumfang Gesamtheit der Leistungen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben, welche für den Mieter auf Stufe Untervermietung (z.B. Parkplatz- oder Eventmanagement) erledigt werden.
Basisleistung • Keine Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen)
• Bewirtschaftung zwecks dauernder Vollvermietung bzw. gemäss spezieller Vorgaben des Auftraggebers
• Vertragsmanagement (Untermietverträge, Nutzungsbewilligungen, etc.) • Inkasso der Nettomietzinse und Heiz- und Betriebskosten inklusive Abrechnung, von
Nutzungsgebühren gemäss separaten Tarifen, etc. • Betreuung der Mieterschaft einschliesslich Korrespondenz • Abwicklung von Schadenfällen • Buchführung • Reporting Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse)
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6.3.3 Einsatz- und Ausbildungsunterstützung Leistungsumfang Nicht abgeschlossene Sammlung diverser Leistungen, welche im Rahmen der Einsatz- & Ausbildungsunterstützung angeboten werden.
Basisleistung • Keine Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen)
Indoor Leistungen • Übergabe und Rücknahme der Ausbildungsinfrastruktur • Umrüsten von Räumen mit Mobiliar und audiovisuellen Mitteln • Austausch Bettwäsche, Kücheninventar Outdoor Leistungen • Absperrdienst auf Schiessplatz organisieren, inkl. Instruktion Truppen/Kader • Umsetzung und Sicherstellung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Schiess-
und Gefechtsübungen • Einrichten Schiessplatz; Erteilung Feuerfreigabe • Bedienung PAZIBA, TAA, Zielpanzer etc. • Sicherstellen der Blindgängervernichtung (auf bundeseigenen Schiessplatz) • Beurteilen der Lawinengefahr • Einsatz und Führung von Dienstpersonal • Erstellen und aktualisieren von Ausbildungsgrundlagen • Planen und führen der Einsätze ImmoDok AGFA • Führen des Systems und der Geheimaktenkontrolle der erstellten Dokumente Produktverantwortung • Betreiber 6.3.4 Beratungs- und Supportleistungen Leistungsumfang Gesamtheit der Beratungs- und Supportleistungen, welche ausserhalb der vereinbarten bzw. branchenüblichen Bewirtschaftungsarbeiten verrichtet werden:
Basisleistung • Keine Zusatzleistung (NRM-Gliederung: Zusatzdienstleistungen) • Gesamtheit aller das Flächenmanagement betreffenden Leistungen, welche nutzerorien-
tiert sind oder in Bezug auf informationstechnische Hilfsmittel (EDV-System) einen deut-lich höheren Standard aufweisen
• Beratungen bei der Möblierung (Layout-Planungen, etc.) • Spezialaufträge Produktverantwortung • Eigentümervertreter (armasuisse)
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7 Schnittstellen 7.1 Immobilien, Informations- und Kommunikationstechnologie
(IKT), Rüstungsablauf (RABL) 7.1.1 Zweck, Positionierung des Kapitels und Grundsätze Dieses Kapitel regelt die Schnittstellen zwischen den Vorgehensweisen Immobilien, Informa-tions- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Rüstungsablauf (RABL) in den Einzelvor-haben. Es ist für alle drei Vorgehensweisen verbindlich. Die Schnittstellen sollen durch die Rollen- und Funktionsträger aller drei Vorgehensweisen bzw. Beschaffungs-Prozesse ein-heitlich wahrgenommen werden.
Die Schnittstellen und Zuständigkeiten innerhalb der Vorgehensweisen werden nicht darge-stellt (z.B. Entscheidkompetenz bei einem Meilenstein bzw. Ampelentscheid im Immobilien-Prozess). Die Prozesse in den einzelnen Vorgehensweisen sind in unterschiedlicher Körnig-keit dokumentiert.
Die Bereinigung der Schnittstellen basiert auf folgenden Grundsätzen. Die Abgrenzung zwi-schen den Vorgehensweisen Immo, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Rüstungsablauf (RABL) ist für alle Aspekte identisch betreffend:
• einheitliche Prozess-Zuweisung der einzelnen Produkte bzw. Beschaffungsbereiche (Immobilienprozess vom Grundstück bis zur Basisausstattung/Mobiliar).
• einheitliche Zuständigkeiten der zentralen Rollen- und Funktionsträger für die einzelnen Produkte bzw. Beschaffungsbereiche über den ganzen Lebensweg (gemäss Vereinba-rungen Immobilien und Titel der Vereinbarung zwischen den Gruppen Verteidigung und armasuisse (TUNE14)).
• einheitliche, klar geregelte Budgetverantwortung für die einzelnen Produkte bzw. Be-schaffungsbereiche (von der Planung, Beschaffung/Realisierung, Betrieb, Instandhal-tung/Instandsetzung bis zur Ausserdienststellung).
• einheitliche Gültigkeit der Prozesse und Rollen für alle Kunden aus dem Verteidigungs-bereich (alle DU OE CdA) und den zivilen Departementsbereichen (z.B. Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)).
Abweichungen von diesen Grundsätzen erfolgen punktuell, wenn dadurch gezielt Synergien genutzt werden können bzw. wenn dadurch der Kundennutzen verbessert werden kann.
Die Regelungen für Prozesse mit Wirkung auf das ganze Departement sind so auszurichten, dass sie für alle Departementsbereiche Gültigkeit haben (z.B. Bereitstellen Telefonie für alle Organisationseinheiten (OE) des VBS).
Die Rahmenvereinbarung Titel der Vereinbarung zwischen den Gruppen Verteidigung und armasuisse (TUNE14) regelt die Zusammenarbeit und lenkungsform der Gruppen Verteidi-gung und armasuisse im Departement VBS. Diese Regelung vereinheitlicht und harmonisiert die relevanten Schnittstellen Verteidigung / armasuisse zu Prozessen und Phasen, zu Gre-mien, Rollen und Funktionen sowie zu den erbringenden Lieferergebnissen und -objekten.
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Abbildung 23: "Big Picture"-Projektarten
7.1.2 Grundlagen Das vorliegende Kapitel basiert auf den folgenden Grundlagen:
• Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Departementsbereichen Verteidigung und armasuisse (TUNE14) vom 01.12.2013.
• Verordnung des VBS über das Armeematerial (Armeematerialverordnung, VAMAT). • Weisungen des CdA über das Armeematerial (WAMAT). • Reglement 51.950, Projektmanagement Verteidigung (PM V).
Vorhabensplanung/
Initialisierung
Vorevaluation
Einführung und Abschluss
Evaluation
Beschaffung
Nutzung
Ausserdienststellung
Vorgehensweisen
RABL IKT IMMO Übrige
Vorhabensplanung/
Initialisierung
Voranalyse
Konzept
Realisierung
Einführung und Abschluss
Nutzung
Ausserdienststellung
Ausschreibung
Realisierung(Inbetriebnahme)
Lösungsstrategie
Projektdefinition/Machbarkeit
Bedarfsplanung Nutzungskonzepte
Bedürfnisformulierung
Projektierung
Nutzung / Betrieb Bewirtschaftung
Objektrückgabe Liquidationsprozess
Ausarbeitung Planung
Versuch
Durchführung
Auswertung
Umsetzung
Einführung
Nutzung
Lösungs-suche Konzeption
Initialisierung Initialisierung
Organisations-entwicklung
Strategische Übungen
MS 60
MS 50
MS 25
MS 40
MS 30
MS 20
MS 10
Prog
ram
m- o
der P
roje
ktph
asen
(Gen
erik
)
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7.1.3 Rollen Die Rollen in den Vorgehensweisen Immobilien, IKT und RABL sind in den jeweiligen Grund-lagen definiert. Die Rollen aller drei Vorgehensweisen sind vergleichbar. In jeder Vorge-hensweise kennt man z.B. einen "strategischen" Kundenvertreter bzw. Auftraggeber (Innen-sicht VBS). Sie sind jeweils im Armeestab angesiedelt.
Immo
IKT RABL
inkl. Anteil IKT Kundenvertreter, bzw. Auftraggeber im IKT-Prozess und RABL
Mieter Organisationen: A Stab Immo V (für den V-Bereich), BABS, ar-masuisse, GS VBS
Fähigkeitsbereiche der Armeeplanung Organisation: A Stab, A Plan, IKT
Fähigkeitsbereiche der Armeeplanung Organisation: A Stab, A Plan
Kundenvertreter bzw. Bedarfsträger
Nutzer Organisationen: Ausbildung, Operationen und Streitkräftebasis-BABS, armasuisse, GS VBS
Leistungsbezügerorgani-sation (LBO), PPV und weitere DU OE CdA Organisationen: DU OE CdA
Bedarfsträger Organisationen: Ausbildung, Operationen und Streitkräftebasis
Auftragnehmer (VBS-Innensicht) bzw. Eigen-tümervertreter
Eigentümervertreter (EV) Organisation: armasuisse Immo
in der Regel armasuisse
in der Regel armasuisse
Leistungserbringer (Betrieb)
Betreiber (BE) Organisationen: Logistikbasis der Armee (für die ganze Gruppe V)
Zentraler Leistungser-bringer IKT (zen LE IKT VBS) für FU- und IKT-Systeme Organisation: Führungsunterstüt-zungsbasis (für das ganze VBS)
Leistungserbringer Organisation: Logistikbasis der Armee (für die ganze Gruppe V) Organisation: Führungsunterstüt-zungsbasis (für das ganze VBS)
Abbildung 24: Bezeichnung der Rollen im Immobilien, IKT- und dem Rüstungsprozess
Grundsätzlich erfolgt die inhaltliche Arbeit innerhalb der Vorgehensweise (Immobilien, Infor-mations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Rüstungsablauf (RABL)). Der Abgleich zwischen diesen Prozessen erfolgt in der Regel "horizontal".
• In der Masterplanung erfassen und synchronisieren die Bedürfnisträger und Auftraggeber den fähigkeitsorientierten Bedarf.
• Die Initialisierung eines Vorhabens erfolgt in der Regel zwischen den Bedürfnisträgern (Nutzer / Mieter, Leistungsbezügerorganisation und Projektplanungs-Verantwortliche). Mit der Initialisierung wird eine konsistente Bedürfnisdefinition über die Vorgehensweise bzw. über die Beschaffungsprozesse sichergestellt (Menge, Standard, Raum, Termin, usw.).
• Die technische Harmonisierung erfolgt zwischen den Leistungserbringern über den Pro-zessverlauf (über den gesamten Lebensweg von der Initialisierung über die Beschaffung / Realisierung, Betrieb, Instandhaltung / Instandsetzung bis zur Ausserdienststellung).
• Betriebliche Fragen werden durch die zuständige Beschaffungsstelle mit dem zukünfti-gen Betreiber geklärt (z.B. späterer Betrieb eines Zutrittskontroll-Systems).
Die Initialisierung "über die Diagonale" ist nicht zulässig (Auslösen Immobilien-Bedürfnis durch die Leistungsbezügerorganisation (LBO)). Die Rollenträger könnten andernfalls ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. Es können Lücken bei der Finanzierung der Vorhaben entstehen.
Der "Mieter" ist für die bedarfsseitige Gesamtkoordination des Vorhabens verantwortlich.
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Abbildung 25: Zusammenarbeit der Rollenträger im Immobilien-, IKT- und Rüstungsprozess
Bed
arf
Bed
ürfn
is-
träg
erA
uftr
ag-
gebe
rR
ealis
ieru
ngB
etrie
b
IMMO
MINutzer / Mieter
IKT / RABL
Initialisierung LBO
MASTERPLANUNG
Bed
arf
Abgleich / Synchronisation
BEBetreiber LBA
MI IKT V / A Plan
Bedarfsträger DU OE CdA
EVarmasuisse Immo
Harmonisierung
Zen LE IKTVBS FUB
Auftragnehmerarmasuisse
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7.1.4 Prozesse Die Prozesse der Vorgehensweisen Immobilien, Informations- und Kommunikationstechno-logie (IKT) und Rüstungsablauf (RABL) sind in den jeweiligen Grundlagen definiert. Mit dem vorliegenden Dokument wird die übergreifende Zusammenarbeit im Prozessverlauf aufge-zeigt.
Der Lead für die Gesamtkoordination wird in der Phase Triage / Lösungsstrategie (Immo) bzw. Vorhabensplanung / Initialisierung (IKT und RABL) fallweise festgelegt. Der Lead wird nach folgenden Prinzipien einvernehmlich zwischen den Vorgehensweisen zugewiesen: • Nach Schwergewichtsprinzip (z.B. nach Anteilen am gesamten Investitionsvolumen) • System-Kenntnissen bei komplexen technischen Systemen • nach der zeitlichen Dringlichkeit bzw. Betroffenheit (unterschiedlicher Planungsvorlauf)
Abbildung 26: Zusammenarbeit der Rollenträger im Prozessverlauf
Basierend auf dem vorliegenden Schnittstellenkapitel müssen die Schnittstellen für komplexe Vorhaben in der Phase Projektdefinition (Immo) bzw. Vorevaluation / Voranalyse (IKT / RABL) überprüft bzw. bereinigt werden. Fallweise müssen sie in Form einer Leistungsab-grenzungsmatrix bereinigt und präzisiert werden.
Die Schnittstellen müssen phasenweise konkretisiert werden (planerische Bereinigung, aus-führungstechnische Bereinigung bis zum gemeinsamen Abschluss). Änderungen während der Ausführung sind kostenrelevant und verursachen in der Regel ungeplante Mehrkosten.
Aspekte des späteren Betriebs müssen ebenfalls phasenweise konkretisiert werden. Das gilt einerseits für den Immobilienbetrieb durch den Betreiber und auch für den Betrieb der IKT-Infrastrukturen (z.B. Bewirtschaften von Zutritts-Kontrollsystemen). Der Einbezug der "Leis-tungserbringer Betrieb" (zen LE IKT VBS und Betreiber LBA) ist jeweils durch den verant-wortlichen Projektleiter sicherzustellen.
BE
EV
IKT VARP
MI
ANIPT
Bedürfnis-formulierung
Lösungs-strategie
Projektdefinition /Mach-
barkeitsstudieProjektierung Ausschreibung / Realisierung
MS 10 MS 20 MS 25 MS 30 MS 50
Bedürfnis-formulierung einreichen
Imm
obili
en
Aufgabenwahrnehmung und Zwischenentscheide (Ampelentscheide) gemäss Gesamtprozessmodell Immo VBS
Vorhabensan-meldung/
Projektantrag/ Anforderungen/Projektauftrag
VorevaluationVoranalyse
BeschaffungRealisierung
Einführung und
Abschluss
IKT
/ RA
BL
Lead-Prozess gemäss
„Schwerge-wichtsprinzip“
Lösungsstra-tegie Auftra-gserteilung
Projektdefi-nition /
Machbarkeit
Vorprojekt Projekt / KV
MPV und Botschaft
Ausschreibung und Vorhaben realisieren. Übergabe der Mietsache an den Mieter
Objektbewirt-schaftung
InitialisierungMasterplan-
abgleich
Betreiberlei-stungen im
Rahmen SLA
Kündigung, Antrag auf
Deklassierung und Entlassung aus Schutzzone
MS 40 MS 60
Nutzung Aussendienst-stellung
Projekthandbuch,Anforderungen
Informatiksicherheit und Datenschutz (ISDS), Bericht
Voranalyse, System-bewirtschaftungskonzept
Konzept ISDS,
Typenwahl, Bericht
Konzept / Evaluation
Systemdesign Einführungs- und Ausbil-
dungskonzept Konzept ISDS
Bericht Realisierung
Betriebskzpt. ISDS definitiv / Ausführungs-
bestimmungen Änderungs-
dienst Übernahme
Systemverantwortung
Nutzung/Betrieb
Objektrück-gabe,
Liquidation
Vorhaben-planung
InitialisierungEvaluationKonzept
Änderungs-anträge/ ISDSSicherheits-
berichte
Aufgabenwahrnehmung gemäss Gesamtprozessmodell Immo VBS
Koordination und
Optimierung laufender Betrieb
Initialisierung Ausserdienst-stellung bzw. Objektrück-
gabe
ADS-Konzept / ADS-Antrag / ADS-Auftrag
Betrieb gemäss
Betriebsvereinbarung.
Wartungs- und Support-verträge
Aufgabenwahrnehmung gemäss Vereinbarung TUNE14
Start Ausserdienst-stellungs- bzw. Liquidations-projekt (Liquidations-auftrag)
Festlegen Projektorganisation, Meilensteine, Grobdefinition
der Schnittstellen
Detailspezi-fikation
Schnittstellen, Abgleich
Terminplan
Planen und koordinieren der Ausführung, Planen des
späteren Betriebs
Systembewirt-schaftung,
Lebensweg-management
BE LBA, Log-CenterZen LE IKT Aufgabenwahrnehmung gemäss Vereinbarung TUNE14
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Zuständigkeiten (DEBI)
Für die übergreifende Zusammenarbeit gelten die folgenden DEBI. Es werden nur die Pro-zessübergreifenden Zuständigkeiten aufgezeigt. Die Zusammenarbeit innerhalb der Vorge-hensweisen wird nicht dargestellt - sie ist in den spezifischen Regelungen definiert (Immo-Portal VBS und Vereinbarung Titel der Vereinbarung zwischen den Gruppen Verteidigung und armasuisse (TUNE14)).
Nr. Prozessschritt Tätigkeit / Aktivität D E B I MS20 Bedürfnisformulierung
(Immo) Abgleich mit Masterplan Initialisieren der anderen Pro-zesse (Immo, IKT und RABL)
MI (Nutzer) B MIB DOUAMPFIS fallweise
Vorhabensplanung/ Initialisierungsphase (IKT/ RABL)
LBOI PPV / BTR
AGI + R DOUAMPFIS fallweise
MS25 Lösungsstrategie (Immo) Kontaktaufnahme zwischen den Leistungserbringern und defi-nieren der Ansprechpartner und der Projektorganisation. Festle-gen der Meilensteine. Grobdefi-nition der Schnittstellen
EVB
MIB
EV AN zen LE IKT BE NU IPT
fallweise
Konzept (IKT) IPTI PL / PA IPT fallweise
Vorevaluation (RABL) IPT PL / PA IPT fallweise
Projektdefinition / Mach-barkeitsstudie (Immo)
Detailspezifikation der Schnitt-stellen zwischen den Prozessen Immo, IKT und RABL. Erstellen einer "Leistungsabgrenzungs-matrix" (Chrützlistich). Harmo-nisieren der Terminplanung.
EVB MIB EV AN zen LE IKT BE NU PL / IPT
fallweise
MS30 Projektierung (Immo) Planerische Bereinigung zwi-schen den Prozessen Immo, IKT und RABL. Spezifizieren der Schnittstellen (Definieren der Übergabepunkte mit Art, Menge, Leistung / Dimensionie-rung, Termine usw.)
EVB
MIB EV AN zen LE IKT BE NU IPT
fallweise
Konzept (IKT) IPTI PLI IPT fallweise
Evaluation (RABL) IPTR PLR IPT fallweise
MS40 Ausschreibung / Realisie-rung
Ausführungstechnische Berei-nigung zwischen den Prozes-sen Immo, IKT, RABL. Detail-absprachen für Realisierung (Ausführungsplanung, Montage / Erstellung, Inbetriebnahme usw.).
EVB MIB EV AN zen LE IKT BE NU IPT
fallweise
Realisierung (IKT) IPTR PL / PAR IPT fallweise
Beschaffung (RABL) IPTR PL / PAR IPT fallweise
MS50 Einführung und Abschluss (IKT / RABL)
IPTR PL / PAR IPT fallweise
Nutzung / Betrieb (Immo) Koordination in der Nutzungs-phase, bzw. im Betrieb
EVB BEB1
EVB EV AN zen LE IKT BE MI/NU IPT
fallweise
Nutzung (IKT / RABL) zen LE IKT und / oder LE Log/Infra
LWM
IPT fallweise
MS 60 <
Objektrückgabe Liquidationsprozess (Immo)
Initialisieren Ausserdienststel-lung bzw. Objektrückgabe und bereinigen der Schnittstellen. Weiternutzung abklären bzw Ausserdienststellung initialisie-ren und bereinigen der Schnitt-stellen.
NUB MUB EV AN zen LE IKT BE IPT
fallweise
Ausserdienststellung (IKT / RABL)
IPTI AG LWM
IPT fallweise
Abbildung 27: Zuständigkeiten für die Prozess-übergreifende Zusammenarbeit zwischen Immobilien- IKT- und Rüstungsablauf.
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Im Master-DEBI werden nur die zentralen Rollenträger dargestellt. Insbesondere ist der Bei-zug der Funktionen anderer Vorgehensweisen sicherzustellen. Der Beizug weiterer Stellen (z.B. Informations- und Objektsicherheit (IOS)) erfolgt fallweise und ist in den weitergehen-den Prozessdarstellungen detailliert geregelt (z.B. im Immo-Portal VBS).
Legende:
B) Immobilienvorhaben (DEBI für Vorhaben Kernbestand)
I) Informatik für bezeichnete FU und IKT Systeme
R) Rüstungsvorhaben für Armee inkl. FU und IKT Systeme
1) Im Rahmen der SLA Eigentümervertreter - Betreiber LBA
PA Projektaufsicht
PL Projektleiter
Immobilien-Prozess IKT-Ablauf Rüstungsablauf
MI Mieter A Stab, Immo V
AG Auftraggeber (Projektphase) A Stab, A Plan
Auftraggeber (Nutzungspha-se) LBA / SYM, Lebenswegma-nagement, LWM
AG Auftraggeber (Projektphase) A Stab, A Plan
Auftraggeber (Nutzungspha-se) LBA / SYM, Lebenswegma-nagement, LWM
NU Nutzer LBO Leistungsbezügerorganisation DU OE CdA
PPV Planung, Projekte, Versuche
BT Bedarfsträger weitere DU CdA
EV Eigentümervertreter armasuisse Immobilien
AN Auftragnehmer armasuisse
AN Auftragnehmer armasuisse
BE Betreiber LBA für ganze Gruppe V (Infra Center)
zen LE IKT Zentraler Leistungserbringer zen LE IKT VBS i.d.R. FUB
LWM LBA (Lebenswegmanage-ment)
Abbildung 28: Immobilien-Prozess
Das Integrierte Projektteam, IPT (in den Vorgehensweisen Rüstung- und IKT-Ablauf) defi-niert sich wie folgt:
Das Integrierte Projektteam besteht aus den Vertretern von Auftraggeber, Auftragnehmer, Bedürfnisträger und Leistungserbringer, die über die Projektphasen hinweg ein System über den Lebensweg steuern.
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Finanzierung Bereich Planung /
Engineering Budgetierung Kredit Bemerkungen
Immobilien, Mietsache 1)
Realisierung von Immobi-lien (Nutzerbedürfnisse, Flächen / Objekte), Mieter-spezifische Aus-, Um- oder Einbauten inkl. Basisausstat-tung
ar Immo ar Immo Investitionen Immobilien
Verrechnung der Nettomietkosten an den Mieter mittels Leistungsverrechnung
Betriebskosten Immobilien (im Rahmen S-SLA)
ar Immo (Lead) LBA LF
ar Immo (LV/fw) LBA LF(fw)
Betriebskosten Immobilien (diverse)
Verrechnung der Betriebskosten an die Mieter mittels Leis-tungsverrechnung.
Instandhaltung Immobilien (im Rahmen S-SLA)
ar Immo (Lead) LBA LF
ar Immo (LV/fw) LBA LF(fw)
Immobilienun-terhalt
Instandhaltung der Immobilien durch den Betreiber LBA im Rahmen der Kompe-tenzregelung S-SLA.
Instandsetzung Immobilien ar Immo ar Immo Investitionen Immobilien
Verrechnung von Wertvermehrenden Anteilen an die Mieter mittels Leistungsver-rechnung.
Objektrückgabe Immobilien Mieterteilräumung (Effekten Mieter) individuell bis und mit Objektrückgabe an Eigentümervertreter.
ar Immo (Lead) LBA LF
ar Immo (LV/fw) LBA LF (fw)
Investitionen Immobilien (Rahmenkredit für Rückbau- und Desinvestiti-onen)
IT-Mittel zur Sicherstellung des technischen Gebäude-betriebs, Beschaffung, Betrieb und Instandhaltung (z.B. Server, Software-Lizenzen bei ZUKO u. dgl.)
ar Immo 2
FUB
FUB (fw / LV)
FUB
Informatik, Telematik und Kommunikationstechnik
Neu- und Ersatzinstallatio-nen Telefon: Endgeräte, (Tischapparate, FAX) TVA, PSA, DECT usw.
DLZ HQ V
FUB
ar Immo 2
DLZ HQ V
FUB
FUB (LV, fw)
Instandhaltung Telefon: Unterhalt, Reparaturen, Ser-viceverträge, Änderungen durch andere Raumbelegun-gen usw.
DLZ HQ V
FUB
ar Immo 2
DLZ HQ V
FUB
FUB (LV, fw)
Neu- und Ersatzinstallatio-nen Aktivkomponenten: Router, Server usw.
IKT V / A Plan
FUB
ar Immo 2
IKT V / A Plan
FUB
PEB
RP
AEB
IKT
FUB (LV, fw)
Ik Sachkredit (FUB)
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Bereich Planung / Engineering
Budgetierung Kredit Bemerkungen
Instandhaltung Aktivkom-ponenten: Unterhalt, Repara-turen, Serviceverträge usw.
IKT V / A Plan
FUB
ar Immo 2
IKT V / A Plan
FUB
EIB
IKT
FUB (LV, fw)
Ik Sachkredit (FUB)
Neu- und Ersatzinstallatio-nen Multimediageräte für Truppe und Verwaltung: Beamer, Visualizer, Smart-Board usw. 3)
A Plan
ar KB F+A
ar Immo 2
A Plan
LBO / PPV
AEB
Instandhaltung Multimedia-geräte für Truppe und Ver-waltung: Unterhalt, Reparatu-ren, Serviceverträge usw.
A Plan
ar KB FA
ar Immo 2
A Plan
EIB
Neu- und Ersatzausrüstung Büroautomation: (PC, Dru-cker, Bildschirme usw.)
IKT V / A Plan
FUB
IKT V / A Plan
FUB
IKT / AEB
Ik Sachkredit (FUB)
Instandhaltung Büroauto-mation: Unterhalt, Reparatu-ren, Serviceverträge usw.
IKT V / A Plan
IKT V / A Plan
IKT / AEB
Ik Sachkredit (FUB)
Rüstungsgüter, Systeme
Sämtliches Armeematerial wie z.B. Flugzeuge, Aufklärungs-mittel, Waffen, Simulatoren usw., die über den Rüstungs-ablauf beschafft werden.
A Stab armasuisse
A Stab, A Plan PEB, RP, AEB und AMB
Ausserdienststellung von Armeematerial
A Stab LBA armasuisse
A Stab armasuisse
AMB Über das AMB werden sämtliche Aufwendun-gen für Verkaufsvorbe-reitungen und/oder Entsorgungen von ausser Dienst gestell-tem Armeematerial abgedeckt.
Nutzerspezifische Betriebsmittel und -einrichtungen (exkl Armeematerial) Neu- und Ersatzbeschaf-fung sowie Instandhaltung Nutzerspezifische und mobilie (i.d.R. nicht fest montierte) Betriebsmittel wie z.B. Werkstattausrüstung
Bedürfnisträger (z.B. Linie DU OE CdA)
Bedürfnisträger (z.B. Linie DU OE CdA)
Diverse, i.d.R. Betriebskredite
Abbildung 29: Finanzierung
Legende: 1) Der Umfang der Mietsache wird im Immo-Portal VBS, Kapitel 6 "Produktespezifikatio-
nen" beschrieben.
2) Bei der Realisierung im Rahmen von Bauvorhaben erfolgt das Engineering für fest mit dem Bau verbundene Geräte und Einrichtungen fallweise durch die armasuisse Im-mobilien bzw. durch den beauftragten Fachplaner.
3) Multimediale Ausrüstungen, MMA (Audio-visuelle Mittel bzw. Darbietungsmaterial)
fw Voranschlagskredite finanzierungswirksam
LV Voranschlagskredite Leistungsverrechnung
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In der Armeebotschaft an die Eidg. Räte (Immobilien- und Rüstungsprogramm) ist in den Beschreibungen des jeweiligen Geschäfts auf die Kosten in den anderen Beschaffungs-bereichen bzw. auf die gesamten Beschaffungs- und wiederkehrenden Betriebskosten hinzu-weisen. Zum Beispiel auf bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit einem Rüstungsge-schäft.
Projektorganisationen Für die Arbeit innerhalb der drei Vorgehensweisen Immobilien, Informations- und Kommuni-kationstechnologie (IKT) und Rüstungsablauf (RABL) gelten die jeweiligen Vorgaben für die Zusammenarbeit bzw. die Projektorganisation (z.B. Immo-Portal Kapitel 2 "Projektorganisati-on").
Der Gesamtkoordinator stellt als Projektleiter die Abstimmung zwischen den Vorgehenswei-sen Immobilien, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Rüstungsablauf (RABL) sicher. Wenn bei einem Vorhaben mehrere Beschaffungsprozesse betroffen sind, wird eine gemeinsame Projektaufsicht installiert.
Die dargestellte Projektorganisation gemäss Abbildung 32 entspricht einer maximalen Aus-prägung. Die Projektorganisationen werden im Rahmen der Vorhabenplanung initialisiert. Je nach Projektkategorie (Kat. A, B oder C gem. Titel der Vereinbarung zwischen den Gruppen Verteidigung und armasuisse (TUNE14), sollen die Aufgaben innerhalb der Projektorganisa-tion zusammengefasst werden.
Abbildung 30: Projektorganisation MS 20 bis MS 50 (wenn mehrere Beschaffungsprozesse betroffen sind)
RPL Auftrag-nehmer
Projektleiter
RPLAuftrag-geber
RPL Bedarfs-
träger
RPL LWM
RPL IKT
• Technik• Technik ILS• Kommerz• Qualität• Immo
• Einsatz• Ausbildung• Betrieb• Sicherheit (ISDS-V)
Legende
Auftragnehmer armasuisse
Auftraggeber V (A Stab)
Bedarfsträger V
Leistungserbringer V
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Schnittstellen Koordination (Beschaffung)
Leistung Pro-zess
Miet-kosten- rele-vanz
Bemerkungen
armasuisse Immo-bilien (Eigentümer-vertreter)
Gebäudeinfrastruktur (passiv), Wire-Center 19" Racks, Gebäudeverkabe-lung, Universelle Gebäudeverkabelung (Kupferkabel und Lichtwellenleiter bzw. Glasfaserkabel). Verkabelung und technische Installatio-nen für: − Zutrittskontrollsysteme (ZUKO) − Closed Circuit Television (Überwa-
chungskamerasystem) − Gegensprechanlagen (GSA) − Gebäudeleitsysteme (GLS) − Sicherheitsleitsysteme (SLS) − usw. Niederspannungsinstallationen ab Ge-bäudeeintritt bis zur Steckdose (inkl. Niederspannungs-Hauptverteilung, usw.).
Immo ja
FUB (Beschaffung durch BBL und armasuis-se KB F+A)
Aktivkomponenten, Server, Router, Switch, Endgeräte, Closed Circuit Tele-vision (Überwachungskamerasystem), Gegensprechanlagen, Sicherheitsleit-system, Rack usw (inkl. Patchkabel).
IKT RABL
nein
A Stab (Beschaffung ar-masuisse KB F+A)
Systeme, Simulatoren u. dgl. (Rüs-tungsgüter).
IKT RABL
nein
A Stab (Beschaffung ar-masuisse KB F+A)
Multimediaeinrichtungen: − Alle Public Viewing Systeme LAD
sowie Soundsysteme wie DVD/ VCR/ Tuner, Radio+TV, Verstärker, Boxen oder Quellensteuergeräte, Visualizer, Beamer, interaktives Board, SMART-Board, Projektionswände.
− Alle audiovisuellen Telekommunkati-onsverfahren (Videokonferenz) inkl. Multimediatische mit PC-Rack und Kabelschlauch.
− Opitsche Systeme wie DVD Film- und Fernsehkameras
RABL MMA
nein
FUB (Beschaffung BIT und armasuisse KB F+A)
PBX (Teilnehmervermittlungsanlagen), Telefonendgeräte, DECT, Funk, Syste-me, LAN-Management, usw. (inkl. Patchkabel).
IKT RABL
nein
Abbildung 31: Abgrenzung zwischen den Koordinations- bzw. Beschaffungsstellen, Farb-Legende zu Prinzipgrafik
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Prinzipgrafik für die Leistungsabgrenzung innerhalb Beschaffung respektive Mietrelevanz.
Abbildung 32: Prinzipgrafik für die Leistungsabgrenzung zwischen Immobilien- IKT- und Rüstungsablauf
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Die Verkabelungen (Passivkomponenten) bis und mit Steckdosen und Halterungen / Befesti-gungen zu den Endgeräten (PC, Drucker, Beamer, Server, Teilnehmervermittlungsanlagen usw.) werden grundsätzlich bauseits bereitgestellt. Die Grundlagen für diese Verkabelungen sind geregelt in der Empfehlung der Koordination Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) / Universelle Kommunikationsverkabelung (UKV) und in der Technischen Vorgabe TW UKV-VBS.
Die Aktivkomponenten und Endgeräte (PC, Drucker, Beamer, Server, Teilnehmervermitt-lungsanlagen usw.) werden nicht bauseits bereitgestellt. Sie werden über den IKT-Prozess beschafft, Installiert und betrieben.
Die Leistungen der einzelnen Prozesse und Rollen sind im Wesentlichen in der Prinzipgrafik bezeichnet. Ergänzend gelten folgende Präzisierungen:
1. Primärverkabelung d.h. ab Gebäudeeintritt (Medienübergabestelle) zu den Gebäude-verteilern (GV), Lichtwellenleitern (LWL) und Rechenzentralen.
2. Sekundärverkabelung d.h. ab Gebäudeverteilern (GV), Lichtwellenleitern (LWL) zu den Etagenverteilern (EV). Diese Verkabelung (LWL) wird auf dem LWL-Panel geführt.
3. Tertiärverkabelung d.h. ab den Etagenverteilern (EV) zu den Arbeitplätzen. Diese Ver-kabelung (Cu) wird auf RJ45 Patch-Panel geführt.
4. Die Lieferung der Patchkabel (Cu und LWL) ist Sache der FUB.
5. Die Patchkabel für den Anschluss (Eingänge) von Aktivkomponeten müssen durch den Systemspeziallisten geliefert werden.
6. Sofern Befestigungen von Endgeräten nicht von deren Herstellern geliefert werden, müssen die Anforderungen so früh wie möglich an den Bau gestellt werden
7. Die Lage und die Befestigung für Beamer, Smart-Boards etc. muss möglichst früh ge-klärt werden, damit die Anschlüsse und Unterkonstruktionen für die Montage vorbereitet werden können.
Die Aktivkomponenten und Endgeräte (Server, Teilnehmervermittlungsanlage, Etagenvertei-ler sowie Beamer, Projektionsflächen, Smart Board usw.) werden gemäss IKT-Prozess, resp. Rüstungs-Ablauf beschafft und betrieben. Aus Sicherheitsgründen gilt das ausdrücklich auch für gebäudeseitige Installationen, wenn sie an die Universelle Kommunikations-Verkabelung (UKV) angeschlossen sind (z.B. Gross- und Plasmabildschirme usw.).
19" Racks, UKV, Starkstromanschlüsse, etc. werden durch den Bau geliefert. Der Lead für die Koordination der bauseitigen Anschluss-Standorte liegt beim Projektleiter Bauherr (im Zusammenhang mit den Raum-Layouts). Die Leistungserbringer IKT definieren den An-schlussstandard, nachdem sie die Bedürfnisse mit den Nutzern bereinigt haben.
Die Festsetzung der Punkte 6+7 gelten sinngemäss ebenfalls für die Telefoninstallationen. Die Teilnehmervermittlungsanlagen und die Endgeräte (Tischstationen, DECT und derglei-chen) werden durch den Leistungserbringer IKT finanziert, beschafft und betrieben. Die Leis-tungen werden separat verrechnet, in der Regel durch das BIT).
Die Schränke für die Aktivkomponenten werden bauseits bereitgestellt. Der Bau liefert Stan-dard 19" Racks (siehe TW UKV-VBS). Alle Aktivkomponeten müssen für den Einbau in diese Racks vorbereitet sein. Systemspezifische Schränke wie Serverracks und dergleichen wer-den nicht durch den Bau geliefert.
Davon ausgenommen sind eigentliche Rechenzentren und die Schränke für die Ausrüstung in der Hauptverteilung (in der Regel durch Systemlieferant). Die Raumlayouts für Server-/ Verteilräume und dergleichen werden durch den Projektleiter Bauherr nach Massgabe der Leistungserbringer IKT geplant.
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Termine und zeitliche Abfolge In der Regel können die Prozessschritte im Rüstungs- und Immobilienprozess nicht parallel abgewickelt werden. Die systemseitigen Anforderungen an eine Immobilie können oft erst nach der Typen-Wahl definiert werden (ist das neue Kampfflugzeug grösser als das alte?). Trotzdem ist es wichtig, dass der Immobilienprozess parallel initialisiert wird. Die Immobilien-belange werden von Beginn weg berücksichtigt. Der Investitionsbedarf kann geplant werden - fallweise in Szenarien je nach möglichen Konsequenzen im Bereich Immobilien. Spätes-tens nach der Konzeptphase werden die Detailspezifikationen z. Hd. Immobilienprozess ab-geliefert, so dass das Vorhaben projektiert und fallweise zur Botschaftsreife geplant werden kann.
Die System- bzw. rüstungsseitige Planung hat die bauseitigen Realisierungszeiten inkl. fall-weise erforderlicher Plangenehmigung (MPV) zu berücksichtigen. Für den Durchlauf der or-dentlichen Prozesse ab genehmigter Bedürfnisformulierung bis zur Kreditbewilligung durch die Eidg. Räte dauert es rund drei Jahre. Wegen dem parlamentarischen Botschaftsverfah-ren und wegen beschaffungsrechtlichen Gründen (BoeB, VoeB) kann der Prozess kaum gestrafft werden.
Bei Rüstungsvorhaben ist ebenfalls zu beachten, dass für das Aufstellen der Einrichtungen (z.B. Antennenfelder) eine militärische Baubewilligung (MPV) erforderlich ist. Die Beschaf-fung ist in solchen Fällen mit dem Bewilligungsverfahren abzustimmen, weil möglicherweise beschaffungsrelevante Auflagen auferlegt werden können oder die Realisierung an einem vorgesehenen Standort nicht bewilligt werden kann (z.B. Antennenstandort in Schutzgebiet).
Abbildung 33: Zeitliche Abfolge Rüstungsablauf und Immobilienprozess (Beispiel: nachgelagertes Immobilienbe-dürfnis aus Rüstungsvorhaben)
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Erfahrungsgemäss herrscht in der Schlussphase eines Vorhabens grosse Hektik. Zudem bestehen für die Installation der sensiblen elektronischen Systeme erhöhte Anforderungen an die Staubfreiheit und die Vermeidung von Erschütterungen. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Schlussphase eines Vorhabens gemeinsam sorgfältig geplant wird. Es sind Meilen-steine mit klar vereinbarten Terminen und (Raum-) Konditionen zu vereinbaren.
Abbildung 34: Zeitliche Abfolge für Installation von IKT-Mitteln- und -Systemen in Immobilien
8 Links/Verweise Immobilienstrategie VBS
Portfoliostrategie
Stationierungskonzept
Sachplan Militär
Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung
Formular Nutzer-, Sicherheit-, und Betriebs-Konzept /– Handbuch
Leitfaden zum Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung
Vorlage Raumbedarf global
Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung (Raumbedarf global)
Leitfaden zum Formular Bedürfnisvoranmeldung / Bedürfnisformulierung
Bedarfs- und Flächenstandards
Formular Projekt- und Bedürfnisänderungen
Checkliste Dokumentation FM Immobilien
Formular Bewirtschaftungskonzept / -handbuch
Formular Betreiberkonzept / -handbuch
Arbeitsanweisung Projektänderungswesen
Rahmenterminplan 3-10 Mio.
Rahmenterminpläne Vorhaben >10 Mio.
Tabelle Richttermine Vorhaben
Begleitformular Ampelentscheid Auftrag
Formular Kündigung
Mietvereinbarung
Mieterkündigung
Formular Kündigungsbestätigung
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Preisliste Immobilien
Beschaffung Basisausstattung
Aufgabenmodell
Steuerungsmodell
Büro- und Verwaltungsbauten
Detailspezifikation Mietsache
Vollständige Rahmenmietvereinbarung (Vorgaben/Konzepte) http://www.ar.admin.ch/de/armasuisse-immobilien/immo-portal.html
Konzept Normen & Standards, Zweck Link in Bearbeitung
Sachplan Militär http://www.vbs.admin.ch/de/themen/raumplanung-immobilien/sachplan-militaer.html
Kurzfristige Vermietung http://www.vtg.admin.ch/de/service/vermietung-immobilien.html
Kataster der belasteten Standorte VBS www.kbs-vbs.ch
Denkmalschutzinventare http://www.ar.admin.ch/de/armasuisse-immobilien/technische-vorgaben-armasuisse-immobilien/denkmalschutz.html
Zivile Inventare http://map.geo.admin.ch
Aktuelle Gewässerschutzkarte http://www.ar.admin.ch/de/armasuisse-immobilien/technische-vorgaben-armasuisse-immobilien/wasser.html
Aktueller Stand Naturgefahrenkartierung http://map.bafu.admin.ch
Download Gefahrenkarte www.kkgeo.ch Mobilfunkanlagen Geoinformationssystem http://map.funksender.admin.ch
Radonrisikokarte https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/radon/radongebiete-ch.html
Aktuelle Wanderwege und öffentliche Strassen http://map.geo.admin.ch
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8.1 Glossar Immobilien VBS
Begriff Abkür-zung Definition Q
Abschreibungen Wertminderung auf Sachgütern und auf Positionen des immate-riellen Vermögens. Unterscheidung in planmässige und ausser-planmässige Abschreibungen. Planmässige Abschreibungen werden auf Grund der Entwertung durch Alterung und Nutzung auf die Abschreibungsdauer verteilt. Ausserplanmässige Ab-schreibungen sind dauernde Wertminderungen, die nicht durch ordentliche Nutzung begründet sind.
2
AGFA-Kategorien AGFA = Abteilung für Genie und Festungen; A für erstes EDV-Projekt.
Einteilung der militärischen Objekte in diverse Nutzungs- und Bereitschafts-Kategorien. Anlagen mit militärischer Nutzung in der ausserordentlichen Lage (Kategorie 1 bis 4) und Anlagen ohne militärische Nutzung in der ausserordentlichen Lage (Kate-gorie 6 bis 9.3). Die aktuelle AGFA-Kategorie eines Objektes geht aus dem "Anlageverzeichnis hervor.
2
ALVO-Behelf
Der ALVO-Behelf ist eine Vorgabe für die Liquidation von Kampf- und Führungsbauten. Er richtet sich an alle am Liquidationspro-zess beteiligten Stellen und zeigt, in welchen Fällen und mit welchen Prioritäten Objekte ganz oder teilweise rückzubauen sind und was dabei zu beachten ist.
Anmiete Mietobjekte, welche von Dritten zugemietet werden.
Areal Ein Areal fasst ein oder mehrere geographisch zusammengehö-rige Objekte zusammen, die auf der gleichen oder angrenzenden Parzelle liegen, an eine gemeinsame Erschliessung angeschlos-sen sind und/oder in einem Gesamtüberbauungsplan realisiert wurden. Objekte können trotz geographischer Nähe ausnahms-weise (historische Gründe, besondere Objekte) zu einem sepa-raten Areal zusammengefasst sein.
Aufwand In der Buchhaltung erfasster Wertverzehr (Ausgaben und buch-mässige Aufwendungen wie Abschreibungen und zeitliche Ab-grenzungen).
2
Ausgaben Zahlungen an Dritte einschliesslich kreditorische Belastungen. 2
Ausräumung (teilweise / vollständig)
Die Ausräumung erfolgt nach der Mieter-Teilräumung, der Strei-chung aus dem Anlageverzeichnis und der Objektrückgabe. Die Ausräumung erfolgt nach Vorgaben des Eigentümervertreters und umfasst die Auslagerung des Mobiliars und der Versor-gungsgüter (Betriebsstoffe, usw.). Im Zusammenhang mit der Ausräumung erfolgt fallweise die Desarmierung und der Ausbau von (nicht klassifizierten) Simulatoren u dgl..
2
Bau- und Liegenschaftsor-gan
BLO armasuisse Immobilien nimmt im VBS die Rolle des BLO wahr, das BBL nimmt diese Rolle für alle übrigen Departemente in der Bundesverwaltung wahr.
Im VBS wird dieser Begriff nicht verwendet, das BLO in VBS ist der Eigentümervertreter.
Betreiber BE Der Betreiber nimmt die Aufgaben der operativen Bewirtschaf-tung für die Immobilien gemäss SLA sowie betriebliche Einsatz- und Ausbildungsunterstützung wahr.
Betreiberkonzept
BE-K Das Betreiberkonzept dokumentiert wie der Betreiber die Betrei-berleistungen gemäss Vorgaben des Bewirtschaftungskonzepts umsetzt. Das Betreiberkonzept enthält Spezifikationen aus Sicht des Betreibers. Es wird über die Projektphasen fortgeschrieben und detailliert.
Betreibermodell Ein Betreibermodell beschreibt die Aufgabenteilung von sämtli-chen Leistungserbringern im Immobilienbetrieb.
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Betriebseinrichtungen Betriebseinrichtungen sind fest mit dem Bau verbundene Geräte und Einrichtungen (inkl. der dazugehörigen IKT-Mittel), die in der Regel der spezialisierten Nutzung des Gebäudes dienen. Dazu gehören auch Gegenstände, die zwar mobil sind, aber als Be-standteil (Zubehör) einer fest eingebauten Betriebseinrichtung zu betrachten sind.
Betriebsfahrzeug Echte Betriebsfahrzeuge sind immatrikulierte Fahrzeuge, welche für den Betrieb der Unternehmung benötigt werden und nicht in das Produkt eingehen.
Unechte Betriebsfahrzeuge sind immatrikulierte Fahrzeuge, welche Teil des Trp-Fz-Pool sind, jedoch für Betriebszwecke den Betrieben zur Verfügung gestellt werden.
Betriebskosten BK Jährliche Ausgaben, welche durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausga-ben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste und die Abgaben und Beiträge.
Im Rahmen des Mietermodells wird bei den Betriebskosten un-terschieden nach BK1 (Objektbezogenen Kosten) und BK2 (Nut-zerspezifischen Kosten).
BK1 beziehen sich auf das gesamte Mietobjekt, werden durch die Eigentümerin getragen und periodisch über eine Abrechnung den Mietern weiterbelastet. Dazu gehören Heiz- und Warmwas-serkosten sowie Nebenkosten wie zum Beispiel Ver-/Entsorgung, Betreuung/Pflege, Inspektion/Wartung.
BK2 beziehen sich auf die Mietfläche, sind also nutzerspezifisch. Sie werden im freien Markt durch die Mieterin direkt getragen (zum Beispiel Strom, Wasser im Mietobjekt). Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen oder bedingt durch die Auf-wand/Nutzen-Betrachtung sind BK2 teilweise nicht von BK1 getrennt und werden den Mietern mit den objektbezogenen Kos-ten verrechnet.
Betriebsmittel Betriebsmittel sind alle Arbeitsmittel, inkl. der dazugehörigen IKT-Mittel. Es handelt sich um mobile Gegenstände oder solche, die ohne nennenswerte Aufwendungen bzw. Eingriffe befes-tigt/entfernt werden können. Es wird unterschieden zwischen Betriebsmitteln des Nutzers und Betriebsmitteln des Betreibers.
Als untergeordnete Definition versteht man den Begriff „unechte Betriebsmittel“. Diese bezeichnet Armeematerial, das normaler-weise der Disposition von Armeematerial unterliegt und zeitweilig für Betriebszwecke bereitgestellt wird.
Betrieb und Instandhaltung Gruppe operativer Prozesse gemäss ProLeMo, die Leistungen enthält wie Betrieb, Störungsanalyse, Inspektion, Wartung, In-standsetzung, Ver- und Entsorgung, Energiecontrolling, Be-triebsoptimierung, Reinigung und Pflege.
Bewirtschaftungskosten Kosten, die durch die ordnungsgemässe Bewirtschaftung des Grundstückes entstehen und die dem Mieter nicht direkt belastet werden können. Sie umfassen in der Regel die Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten.
Bewirtschaftungskonzept BW-K Das Bewirtschaftungskonzept dokumentiert die FM-gerechten Anforderungen einer Immobilie aus Sicht des Eigentümervertre-ters. Es stellt die genehmigte Grundlage für die Bewirtschaftung dar und regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit zwischen Eigentümervertreter, Betreiber und Mieter. Es wird über die Projektphasen fortgeschrieben und detailliert.
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Bruttomietkosten BMK Gesamtes Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Über-lassung des Mietobjektes schuldet.
Darin enthalten sind die Entgelte für:
• Nettomietkosten
• Betriebskosten
• Zusatzdienstleistungen
Deklassierung Durch den Operativen Mieter vorgenommene Rückstufung einer operationellen Anlage der Truppe von einer wichtigen in eine weniger wichtige Kategorie. in eine AGFA-Kategorie die keine Nutzung durch die Truppe mehr beinhaltet (Kategorie 6 bis 9.3). Die Deklassierung einer Anlage erfolgt gleichzeitig mit der Kün-digung durch den Operativen Mieter.
2
deklassifizieren Klassifizierte Informationen von einer höheren Klassifizierungs-kategorie (GEHEIM bzw. VERTRAULICH) in eine tiefere Klassi-fizierungskategorie (VERTRAULICH bzw. nicht klassifiziert) zurück stufen.
2
Departementsebene DE Die Departementsebene ist verantwortlich für die politisch-strategische Führung des Immobilienmanagements im VBS.
Die Rolle wird durch den Bereich Raum und Umwelt VBS im Generalsekretariat VBS wahrgenommen.
Departementsleitung VBS DL VBS Geschäftsleitung des Departementes VBS
Desarmierung
Die Desarmierung umfasst nach vorgängiger Mieter-Teilräumung, der Streichung aus dem Anlageverzeichnis und der Objektrückgabe die vollständige oder ggf. teilweise Auslagerung aller fest installierten Waffen und militärischen Systeme aus einem Objekt. Die Desarmierung erfolgt fallweise je nach vorge-sehener Weiterverwendung eines Objektes.
2
Dispositionsbestand DB Der Dispositionsbestand umfasst diejenigen Objekte, welche im Besitz des VBS sind und nicht mehr zur Deckung von Aufgaben der Armee und der Verwaltung gebraucht werden.
Von diesen überzähligen Objekten wird sich das VBS nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen trennen.
Objekte im Dispositionsbestand werden stillgelegt, rückgebaut oder an Dritte verkauft. In Einzelfällen können Objekte an Dritte vermietet werden.
Eigentümervertreter EV Der Eigentümervertreter nimmt die Rolle des Bau- und Liegen-schaftsorgans (BLO) des VBS wahr. Er tritt in Vertretung der Departementsebene als Eigentümer der Immobilien des VBS auf. In dieser Rolle ist er für die optimale Vermietung der Immo-bilien des VBS an die Operativen Mieter im VBS zuständig.
Der Eigentümervertreter ist für die operative Führung- und Steu-erung des Immobilienmanagements des VBS verantwortlich.
Die Rolle des Eigentümervertreters wird durch armasuisse Im-mobilien wahrgenommen.
entklassifizieren Den Klassifizierungsvermerk nach Wegfall der Schutzwürdigkeit streichen. (Für Objekte siehe dazu auch [Streichung / Entlassung aus dem Anlageverzeichnis]
2
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Entwicklungskonzept Konzept zur Abstimmung der Nutzungen (Objekte und Areale) sowohl aus dem Kern- als auch aus dem Dispositionsbestand mit der örtlichen / regionalen Raumplanung. Erkannt werden dabei die örtliche Raumqualität und das Potenzial der Objekte / Areale, mit dem Ziel einer Immobilienentwicklung mit hoher Wertschöpfung.
Facility Management FM Facility Management ist die strategische Management-Disziplin, die die Analyse, Dokumentation und Optimierung aller kostenre-levanten Vorgänge rund um ein Gebäude und seine Anlagen und Einrichtungen ganzheitlich und über den gesamten Lebenszyklus unter besonderer Berücksichtigung der Nutzerinteressen und der Unterstützung des Kerngeschäfts umfasst.
1
Feinsegmentierung Die Feinsegmentierung ist eine Objekteinteilung innerhalb des Kern- und Dispositionsbestandes, aus der die Absicht für den Umgang mit jedem Objekt abgeleitet werden kann.
Für Objekte im Kernbestand wird diese Unterteilung auf Grund der gegenwärtigen Nutzungsanforderung des Mieters bestimmt.
Im Dispositionsbestand wird diese Unterteilung für den besten angestrebten Zustand aus strategischer und betriebswirtschaftli-cher Sicht bestimmt.
Flächenmanagement Systematische Bewirtschaftung der Gebäudefläche (Erhebung und Nachführung von Flächenbestand, Flächenbedarf, Flächen-nutzung, Flächenbelegung und Flächenkosten)
Gebäude Entspricht per Definition einem Objekt, wird aber in der Nut-zungssicht von SAP RE-FX als Gebäude bezeichnet.
1
Immobilie Unbewegliche Sache (wie z.B. Grundstück, Gebäude, Areal). 1
Immobilienbewirtschaftung Sammelbegriff für die Bewirtschaftung von Immobilien unabhän-gig der Zielsetzung
1
Immobiliencontrolling Instrument zur Steuerung des Immobilienmanagements. Ver-gleicht die Entwicklung des Portfolios mit den strategischen Vorgaben und bildet damit die Plattform für die Definition von Korrekturmassnahmen.
Immobilienmanagement unterstützt das VBS bei der Erfüllung der Kernaufgaben mit der Bereitstellung, Erhaltung und Betrieb von immobilienbezogenen Dienstleistungen
immobilienrelevante Betrei-berleistungen
IBL immobilienrelevante Betreiberleistungen umfassen sämtliche Leistungen zum Betrieb von Immobilien:
Nicht dazu gehören Nicht immobilienrelevante Betreiberleistun-gen (NIBL, siehe sep. Beschreibung).
1
Informationsschutz Informationsschutz umfasst den Schutz militärischer Informatio-nen, insbesondere deren Klassifizierung und Bearbeitung. Infor-mationsschutzmassnahmen beziehen sich insbesondere auf militärische Sachverhalte, schutzwürdiges Armeematerial und militärische Anlagen.
Bei der Objektrückgabe dürfen in der Anlage nur entklassifizierte – d.h. nicht mehr schutzwürdige - Informationen verbleiben. Klassifizierte Informationen sind zu entfernen.
innerbetriebliche Leistungs-verrechnung
ILV Im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden Kostenumlagen und –verteilungen von den einen Kostenstellen aufgrund von Leistungsbezügen auf andere Kostenstellen vor-genommen.
2
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Instandhaltung IH Kombination aller technischen und administrativen Massnahmen sowie Massnahmen des Managements während des Lebenszyk-lus eines Objektes zur Sicherstellung des funktionsfähigen Zu-standes oder zur Anpassung an neue Anforderungen oder Be-dürfnisse.
Die Instandhaltung gliedert sich in
Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung (vgl. DIN 31051).
1
Instandsetzung
IS Wiederherstellung der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer [SIA 469]
1
Integrales Sicherheitskon-zept
ISK Bei den ISK von Immobilien Objekten geht es darum, einen hinreichenden Sicherheitszustand anzustreben. Haupttreiber der Sicherheit ist die jeweilige Nutzung des Objekts bzw. Areals. Deshalb ist für eine zielgerichtete Sicherheitsplanung und schliesslich für die Einleitung von notwendigen Massnahmen die Erkennung der Sicherheitsrelevanz der zu schützenden Funktio-nen, Finanzwerte, Güter, Munition etc. notwendig. Mit dem ISK wird angestrebt, dass bei Objekten und Arealen des VBS die Sicherheitsmassnahmen derart getroffen werden, dass die finan-ziellen Mittel optimal eingesetzt werden.
Investitionsrechnung Teil der Rechnung der Verwaltungseinheiten (Band 2) beinhal-tend die Investitionskredite (Investitionsausgaben) und die Inves-titionseinnahmen.
2
Kernbestand KB Gegenwärtiger Bedarf von Armee und Verwaltung. VBS intern vermietet inkl. Objekte mit eingeschränkter Nutzung oder redu-zierter Bereitschaft
klassifizieren Ein Objekt betreffend Informationsschutz als schutzwürdig erach-ten und demzufolge einer vorbestimmten Klassifizierungskatego-rie (VERTRAULICH, GEHEIM) zuzuordnen.
2
Kosten Wert aller verbrauchten bzw. in Anspruch genommener Güter und Dienstleistungen pro Periode, und zwar für die Erstellung der eigentlichen betrieblichen Leistungen.
2
Kündigung Ordentliche Kündigung:
Im Rahmen des Budgetprozesses können Objekte ohne vertrag-liche Mindestlaufzeit (das heisst ohne gültige Nutzungsvereinba-rung) zur Rückgabe im Folgejahr gekündigt werden. Bei geplan-ter Rückgabe im Folgejahr erfolgt keine Vertragserneuerung, bei einem späteren Termin wird der Vertrag bis zum geplanten Rückgabezeitpunkt verlängert und entsprechend budgetiert (aufwändige bzw. komplexe Objektrückgaben). Die zur Rückga-be vorgesehenen Objekte werden der Vermieterin durch die Mieterin zum Start des Mietvereinbarungsprozesses bis zum 30. September schriftlich angezeigt (Sammelliste).
Ausserordentliche Kündigung:
Die Mietverhältnisse können mit einer ausserordentlichen Kündi-gung unterjährig jederzeit gekündigt werden. Bei der ausseror-dentlichen Kündigung haftet die kündigende Partei für die anfal-lenden finanzierungswirksamen Kosten (Verträge mit externen Dienstleistern, Serviceabos etc).
Materialschutz
Für schutzwürdiges Armeematerial besteht ausschliesslich die Klassifizierung GEHEIM. Der CdA legt fest, welches Material zu klassifizieren ist. Klassifiziertes Material muss bei der Objekt-rückgabe aus der Anlage entfernt werden.
Mieter MI Rolle, der gegen die Entrichtung eines Mietpreises eine Sache zum Gebrauch zeitweise überlassen wird
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Mieterbedürfnis Bedürfnis des Mieters wie zusätzliche Fläche, Umnutzung etc. in Abgrenzung zu den Instandsetzungsbedürfnissen des Eigentü-mervertreters.
Mieter-Teilräumung
Die Mieter-Teilräumung von Objekten umfasst die vollständige Auslagerung sowohl der Munition, als auch aller klassifizierten Dokumente und klassifizierten Materialien aus einem Objekt. Zudem ggf. die Demontage und Auslagerung aller relevanten Komponenten der klassifizierten Schutz- und Sicherheitseinrich-tungen (SMUD, Mun Mag-Alarm, usw.) sowie die Kappung aller Verbindungen zum A-Netz / Knoten. Nach Vollzug der Mieter-Teilräumung kann das betroffene Objekt (sofern keine verblei-bende Teilnutzung oder keine Umnutzung bestehen bleibt) mit-tels schutzzonenmässiger Rückstufung bzw. Entlassung aus der Schutzzonenpflicht nach Verfügung CdA aus dem Anlagever-zeichnis gestrichen und an den Eigentümervertreter zurückge-geben werden.
Für die Mieter-Teilräumung gilt der Grundsatz "nur so viel wie nötig". So verbleiben z. Bsp. die Basisausstattung und das Mobi-liar im Objekt. Mit der Mieter-Teilräumung wird ein Objekt i.d.R. besenrein gereinigt.
2
Mietkosten Siehe Nettomietkosten und Bruttomietkosten
Mietvereinbarung MV Die jährliche Mietvereinbarung wird als Sammelmietvereinbarung zwischen dem Vermieter (armasuisse Immobilien) und den Mie-tern abgeschlossen. Sie enthält umfasst das gesamte Mengen-gerüst inkl. Standards pro Mieter.
Nettomietkosten Die Nettomietkosten enthalten folgende Kostenelemente:
• Abschreibungen (differenziert nach Objekttypen)
• Kapitalkosten (kalkulatorische Zinsen) gemäss Vorgabe der Eidgenössischen Finanzverwaltung
• Zumietkosten (Miet- und Pachtzinse, Baurechtszinse)
• Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten)
• Instandsetzung
• Versicherungen, Steuern und Abgaben
Nicht immobilienrelevante Betreiberleistungen
NIBL Nicht immobilienrelevante Betreiberleistungen der LBA sind definierte Dienste ohne relevanten Bezug zur Immobilie, die der Betreiber LBA zu Gunsten der Mieter / Nutzer V leistet
Nutzungskonzept NUK Ein Konzept für die Zuweisung der Nutzungen zu den Objekten / Arealen, unter Berücksichtigung der Angebots- und Bedarfspla-nung, national oder regional / lokal. Eine objektscharfe Trennung nach Kern- und Dispositionsbestand wird dabei vorgenommen.
Nutzungsregelung Nureg Vereinbarung zwischen dem Mieter und der Eigentümervertrete-rin über die bestimmungsgemässe, rechtskonforme und sichere Nutzung eines Objektes oder Areals.
Für einfache Standard-Objekte werden objekttypenspezifische Nutzungsregelungen in die Rahmenmietvereinbarung integriert. Für komplexere Objekte und Areale sind standortspezifische Nutzungsregelungen zu erarbeiten.
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Objekt Obj Ein Objekt ist jede, auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Baute, Fläche oder bauliche Infrastruktur einer be-stimmten Nutzung, die von armasuisse Immobilien bewirtschaftet wird. Das führende Informatiksystem für Objekte ist SAP Immobi-lienmanagement (SAP RE-FX). Ein Objekt ist genau einem Areal zugeordnet. Objekte, welche verschiedenen Arealen angehören, müssen nach Arealzugehörigkeit aufgeteilt werden. Infrastruktur bildet dann ein eigenes Objekt, wenn sie sich ausserhalb des Arealperimeters befindet. Infrastrukturen, die nicht als eigenes Objekt geführt werden, sind unter dem Punkt „allgemeine Objek-tumgebung“ aufgeführt oder im Objekt enthalten.
Das Objekt wird abhängig vom Objekttyp in einer der vier Reprä-sentationen als Volumen-, Flächen-, Linien- oder Punktobjekt abgebildet:
• Ein Volumenobjekt ist ein allseitig umbauter Raum bei dem das Volumen für die Nutzung Voraussetzung ist. Volumenob-jekte verfügen über durchgängige Geschoss- und Raumbe-zeichnung, die eine Orientierung ermöglichen. Sie verfügen über ein unabhängiges vertikales bzw. horizontales Er-schliessungssystem, sowie mindestens eine selbständige vertikale Tragkonstruktion mit separater Aussen- bzw. Brandmauer.
• Ein Flächenobjekt ist eine definierte Fläche, die einer oder mehreren Nutzungen dient und nicht allseitig umbaut ist.
• Ein Linienobjekt ist ein Objekt, dessen Länge viel grösser ist als die Breite und bei dem die massgebenden Kennzahlen abhängig von der Länge sind.
• Ein Punktobjekt ist geografisch auf einen kleinen Raum be-grenzt und die massgebenden Kennzahlen haben keinen Zu-sammenhang mit dessen Geometrie.
Objektrückgabe Objektrücknahme
Mit der Objektrückgabe wird ein Mietobjekt durch den Operativen Mieter an den Eigentümervertreter zurückgegeben. Der Mieter wird aus dem Mietverhältnis entlassen, sobald er seine Pflichten für die Deklassierung, die Mieter-Teilräumung sowie die Deklas-sifizierung / Streichung aus dem Anlageverzeichnis erfüllt hat und den Verlauf der Weiterverwendung nicht mehr beeinflussen kann. Die Rückgabemodalitäten werden im Hinblick auf die Wei-terverwendung (interne Weitervermietung, Hüten, Verkauf, Ver-mietung/ Verpachtung, Rückgabe an externen Vermieter) vor-gängig zwischen den Parteien (Vermieter, Mieter) geregelt. Über die Objektrückgabe/-rücknahme wird durch den Vermieter ein Protokoll erstellt. [siehe auch RMV]
Portfoliomanagement, Im-mobilien
PFM Das Portfoliomanagement beschreibt den Ablauf für die kontinu-ierliche zielgerichtete Steuerung und Entwicklung des Immobili-enportfolios mit hoher Wertschöpfung, unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen, rechtlichen, sozialen, kulturel-len und von Sicherheitsaspekten; dazu gehören insbesondere die strategische Planung der optimalen Nutzung, Bereitstellung und Erhaltung der Immobilien sowie die Segmentierung (Kern- / Dispositionsbestand).
1
Rahmenmietvereinbarung RMV Die Rahmenmietvereinbarung wird zwischen den strategischen Mietern und dem Eigentümervertreter abgeschlossen und regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit. Sie ist mehrere Jahre gültig und bildet die Basis für die Miet- und die Nutzungsverein-barungen.
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Rahmen-Service Level Ag-reement
R-SLA EV-BE
Das Rahmen-Service-Level-Agreement regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümervertreter und den internen Betreibern inkl. Rechte und Pflichten. Es ist mehrere Jahre gültig und bildet die Basis für die Spezifische SLA EV-BE.
Rückbau / Teilrückbau Der Rückbau erfolgt nach der Mieter-Teilräumung, der Strei-chung aus dem Anlageverzeichnis und der Objektrückgabe. Er umfasst in der Regel auch die vollständige Desarmierung und Ausräumung. Nach dem Vollzug des Rückbaus ist das betroffe-ne Objekt entweder stillgelegt oder abgebrochen.
2
Safety Mittels Safety-Massnahmen soll unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse und der wirtschaftlichen Aspekte die grösstmögliche Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explo-sivstoffen durch Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Explo-sions- und Brandereignisse sowie Minimierung der Schadenfol-gen solcher Ereignisse bewirkt werden.
2
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Schutzzonen Der CdA teilt die Anlagen in eine oder mehrere Schutzzonen ein. Es werden folgende Schutzzonen mit den dazugehörigen Schutzmassnahmen unterschieden:
Schutzzone 1
Anlagen, Anlagenteile und Areale, die in der Regel von aussen her wahrnehmbar und teilweise frei zugänglich sind. Die verwal-tende Stelle kann folgende Massnahmen anfordern:
1. Umzäunung / Gebäudehärtung 2. Überwachung 3. Schutz vor Sabotage Schutzzone 2
Anlagen und Anlagenteile, die in der Regel von aussen her nicht wahrnehmbar sind, von Unbefugten nicht betreten werden kön-nen und deren Zerstörung oder Beschädigung den Betrieb und/oder den Zweck der Anlage selbst oder andere Anlagen bzw. Teile davon oder die Auftragserfüllung von Teilen der Ar-mee gefährdet. Die verwaltende Stelle hat folgende Massnah-men anzuordnen:
1. spezielle Bezeichnung von Anlagen und Anlagenteilen mit Zugang über Zutrittskontrolle und Kontrollführung über alle Zutritte.
2. Zutritt nur nach Identifizierung und mit Zutrittsbewilligung. 3. Schutz vor Sabotage 4. Überwachung oder Bewachung als Regelfall Schutzzone 3
Anlagen und Anlagenteile, die von Aussen her nicht wahrnehm-bar sind und deren Zerstörung oder Beschädigung die Auf-tragserfüllung des Bundesrates, der Armee oder wesentlicher Teile davon nachhaltig gefährdet. Die verwaltende Stelle hat folgende Massnahmen anzuordnen:
1. spezielle Bezeichnung von Anlagen oder Anlagenteilen in der Schutzzone
2. mit zusätzlichen Schutzmassnahmen;
3. Kontrollführung über alle Zutritte;
4. besonderer Sabotageschutz;
5. Bewachung oder Überwachung.
Die verwaltenden Stellen beantragen dem CdA die festzulegen-den Schutzzonen pro Objektgruppe.
Innerhalb dieser Schutzzonen scheiden die verwaltenden Stellen spezielle Bereiche aus, um den Zutritt auf jene Personen zu beschränken, die darin eine Funktion unbedingt erfüllen müssen.
Die IOS/Stab CdA beurteilt die Anträge der verwaltenden Stellen betreffend Einteilung der Anlagen und Anlagenteile in Schutzzo-nen gemäss „Verordnung über den Schutz militärischer Anla-gen“.
2
Spezifisches Service Level Agreement EV-BE
S-SLA EV-BE
Das Spezifische Service-Level-Agreement regelt Leistung und Menge sowie die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümervertreter und den internen Betreibern. Es ist ein Ka-lenderjahr gültig und enthält vor allem Aussagen zu den Kosten und spezielle Regelungen für einzelne Objekte oder Aussagen zu besonderen Aufträgen.
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Begriff Abkür-zung Definition Q
Standards Die Standards beinhalten zu gewährleistende Funktionen und bestimmte weitere Eigenschaften der Objekte und Leistungsar-ten. Sie legen spezifische Anforderungen (Vorgaben und an-wendbare Normen) fest und haben einen bestimmten örtlichen und zeitlichen Gültigkeitsbereich.
Stillsetzung Stillsetzung ist eine zeitlich vorausgeplante Unterbrechung der Funktionserfüllung.
Stilllegung Stilllegung ist eine endgültige (irreversible) Beendigung der Funktionserfüllung; Stilllegung meint auch die Einordnung in ein Segment. Sie erfolgt bei Immobilien im Dispositionsbestand welche nicht einer zivilen Nutzung zugeführt werden können. Diese Immobilien sollen in einen Zustand überführt werden, in dem sie möglichst tiefe wiederkehrende Kosten verursachen. Sie werden ausgeräumt, fallweise rückgebaut und verschlossen. Für stillgelegte Objekte bleibt das VBS haftbar.
Streichung / Entlassung aus dem Anlageverzeichnis
Anlagen werden mittels Verfügung des CdA aus dem Anlagever-zeichnis gestrichen / entlassen mit gleichzeitiger Aufhebung der Unterstellung unter die Anlageschutzgesetzgebung. Aus dem Anlageverzeichnis gestrichene Objekte können öffentlich zu-gänglich gemacht werden.
Verpflichtungskredite VK Ermächtigung des Parlamentes, für ein bestimmtes Vorhaben oder eine Gruppe gleichartiger Vorhaben bis zum bewilligten Höchstbetrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen.
2
Wirtschaftseinheit WE Entspricht per Definition einem Areal, wird aber in der Nutzungs-sicht von SAP RE-FX als Wirtschaftseinheit bezeichnet.
Zusatzdienstleistungen ZDL immobilien-relevante Leistungen, welche nicht in den Betriebs- oder Nettomietkostenenthalten sind (z.B. Logendienste, Haus-wartdienste, Büroreinigung über der Basisleistung)
Quellen: Die hauptsächlichen Quellen sind das KBOB-Glossar sowie das Glossar NRM der EFV. Diese beiden Glossar sind grundsätzlich verbindlich. Alle Abweichungen zu diesen Glossar sind explizit ausgewiesen. Quelle 1 KBOB-Glossar Quelle 2 Glossar Handbuch HH + RF (NRM)
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8.2 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bezeichnung ADAB Arbeitsgruppe Denkmalschutz bei militärischen Anlagen und Bauten/ Denkmalschutzinven-
tar der Kampf- und Führungsbauten
ADS Ausserdienststellung
AEB Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (Kredit, bzw. Budget)
AeD Änderungsdienst
AG Auftraggeber (VBS-Innensicht)
ALC Armeelogistikcenter
AMB Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (Kredit, bzw. Budget)
AN Auftragnehmer (VBS-Innensicht)
A Plan Armeeplanung (A Stab)
AS Aussenstelle
BABS Bundesamt für Bevölkerungsschutz
BLO Bau- und Liegenschaftsorgan
BBL Bundesamt für Bauten und Logistik
BE Betreiber
BE-H Betreiberhandbuch
BöB Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
BVM Bedürfnisse, Vorhaben und Mehrjahresplanung (Plattform)
BW-H Bewirtschaftungshandbuch
KB F+A Führungs- und Aufklärungssysteme (Kompetenzbereich der armasuisse)
BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
BM Baumanagement (armasuisse Immobilien)
BoeB Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
BPL Betriebsprojektleiter
BR Bundesrat
BT Bedürfnisträger
C Chef
Cu Kupfer
DEBI Durchführung, Entscheid, Beteiligung, Information
DECT Digital Enhanced Cordless Telecommunications (Standard für Schnurlostelefone)
DELTA Bezeichnung für eine Fähigkeitslücke (Differenz) im Rahmen der Masterplanung
Dir Direktor
DLV Dienstleistungsvertrag
DLZ HQ V Dienstleistungszentrum Hauptquartier Verteidigung
DU OE CdA Direkt unterstellte Organisationseinheiten des Chef der Armee
EIB Ersatzmaterial und Instandhaltungsbudget (Kredit)
EV Eigentümervertreter
FB Fachbereich
Flpl Flugplatz
FM Facility Manager oder Facility Management
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Abkürzung Bezeichnung Fhr-Anlage Führungsanlage
FUB Führungsunterstützungsbasis
fw finanzierungswirksam
GEP Generelle Entwässerungsplanung
GIS Geoinformationssystem
GLS Gebäudeleitsysteme
GSA Gegensprechanlagen
GS VBS Generalsekretariat Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
GV Gebäudeverteilern
HOBIM Inventar der Militärischen Hochbauten der Schweiz
IBL Immobilienrelevante Betreiberleistungen
IFMA Schweiz International Facility Management Association, Chapter Schweiz
IKFOEB Inventar Kampf- und Führungsbauten mit ökologischer Bedeutung
IKT Informations- und Kommunikationstechnologie
Immo V Immobilien Verteidigung (A Stab)
IOS Informations- und Objektsicherheit
IRV Immobilienrelevante Vorgaben
ISDS Informations- und Datensicherheit
ISIM Informationssystem Immobilien des Militärs
ISK Integrales Schutzkonzept
ISOS Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
IVS Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz
KB Kompetenzbereich
KBOB Koordination Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes
KbS Kataster der belasteten Standorte
Kdt Kommandant
KGS Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung
KOMZ Kompetenzzentrum
KV Kostenvoranschlag
L Leiter
LBA Logistikbasis der Armee
LBO Leistungsbezügerorganisation
LE Leistungserbringer
LV Leistungsverrechnung oder Leistungsvereinbarung
LW Luftwaffe
LWL Lichtwellenleiter
LWM Lebenswegmanagement
MG Militärgesetz
MPV Militärisches Plangenehmigungsverfahren
MSA Materielle Sicherstellung der Armee (Gesamtdarstellung der Teilbudgets Rüstung: PEB, AEB, EIB und AMB)
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Abkürzung Bezeichnung MSRL Technik Mess-, Steuer-, Regel-, und Leittechnik (oft auch als Gebäudeleittechnik (GLT) oder Ge-
bäudeautomation (GA) bezeichnet)
MWS Managementbehelf Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
ODA Organisation der Ausbildungsdienste
OE Organisationseinheit
MI Mieter
NIBL nicht immobilienrelevanten Betreiberleistungen
NIS Nichtionisierende Strahlung NLA Natur Landschaft Armee
NR Nationalrat
NRM Neues Rechnungsmodell
NSB-K Nutzer-, Sicherheits- und Betriebskonzept
NU Nutzer
NUK Nutzungskonzepte
Nureg Nutzungsregelung
PBX Teilnehmervermittlungsanlage
PEB Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (Kredit, bzw. Budget)
PF Portfolio
PFM Portfoliomanagement
PM Projektmanagement
PMS LW Prozess-Management-System Luftwaffe PPV Organisationseinheit Planung, Projekte und Versuche
PQM Projektbezogenes Qualitätsmanagement
ProLeMo Prozess- und Leistungsmodell der IFMA Schweiz
PUM Portfolio- und Umweltmanagement
PSA Personensuchanlage
A Stab Armee Stab
QM Qualitätsmanagement
RABL Rüstungsablauf
RC Rüstungschef
Rekr Zen Rekrutierungszentrum
RMV Rahmenmietvereinbarung
RP Rüstungsprogramm
RU Raum- und Umweltleitbild
IP Immobilienprogramm
IPIM Investitionsplanung Immobilien
R-IRV Rahmen- Immobilienrelevante Vorgaben
RPL Ressortprojektleiter
S-IRV Standortspezifische- Immobilienrelevante Vorgaben
S-SLA spezifisches Service Level Agreement
SKB Streitkräftebasis
SIP Strategische Immobilienprojekte
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Abkürzung Bezeichnung SLA Service Level Agreement
SLS Sicherheitsleitsysteme
SLMS Schiesslärm-Managementsystem
SPC K Strategisches Projektcontrolling Kunde
Spl Schiessplatz
SPOC Single point of contact
SR Ständerat
TUNE14 Titel der Vereinbarung zwischen den Gruppen 'Verteidigung' und 'armasuisse'
TVA Teilnehmervermittlungsanlage
TW UKV-VBS Technische Weisung Universelle Kommunikationsverkabelung VBS
Ues St Übersetzstelle
UNS Umweltmanagement, Normen und Standards
UKV Universelle Kommunikationsverkabelung
V Verteidigungsbereich
VA Verfahrensanweisung
VAMAT Armeematerialverordnung
VBBO Verordnung über Belastung des Bodens
VEK Ver- und Entsorgungskonzept
VILB Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes
VoeB Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
VWS Verordnung über die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
WAMAT Weisung Armeematerial
WIBE Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
WIRU Weisungen des VBS über das Immobilien-, Raumordnungs- und Umweltmanagement im VBS
WIV Weisungen über die Nutzung und den Betrieb der Infrastrukturen der Gruppe Verteidigung
Wpl Waffenplatz
WWS Weisungen des Kommandanten Herr über die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
zen LE IKT VBS (FUB)
Zentraler Leistungserbringer Informations- und Kommunikationstechnologie VBS (FUB)
ZUKO Zutrittskontroll-System
Abbildung 35: Abkürzungsverzeichnis