Positive und negative Auswirkungen auf Natur und ... · b e n e n Wirkzusammenhänge zwischen KUP /...

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Auswirkungen auf Natur und Landschaft KUP/AFS ein Eingriff? Michael Rode Imke Hennemann-Kreikenbohm Positive und negative Auswirkungen auf Natur Positive und negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft und Landschaft KUP / AFS: ein Eingriff? KUP / AFS: ein Eingriff? Energieholz auf dem Acker - zwischen Eingriff und Ausgleich Fachveranstaltung des BfN Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm 01. – 04. September 2008 Michael Rode Imke Hennemann-Kreikenbohm Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover mit Folien-Beiträgen von Lisa Knur DENDROM Fachhochschule Eberswalde

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Auswirkungen auf Natur und LandschaftKUP/AFS ein Eingriff?

Michael RodeImke Hennemann-Kreikenbohm

Positive und negative Auswirkungen auf Natur Positive und negative Auswirkungen auf Natur

und Landschaftund Landschaft

KUP / AFS: ein Eingriff?KUP / AFS: ein Eingriff?

Energieholz auf dem Acker -

zwischen Eingriff und Ausgleich

Fachveranstaltung des BfN

Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm01. – 04. September 2008

Michael RodeImke Hennemann-Kreikenbohm

Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover

mit Folien-Beiträgen vonLisa Knur

DENDROMFachhochschule Eberswalde

Auswirkungen auf Natur und LandschaftKUP/AFS ein Eingriff?

Michael RodeImke Hennemann-Kreikenbohm

KUP / Agroforstsysteme?KUP / Agroforstsysteme?

(Wall-)Hecken, Knicks,

Feldgehölze Streuobstwiesen

Nieder-, MittelwaldFeldgehölze

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FeldgehFeldgehöölzlz-- und Heckenfunktionenund Heckenfunktionen

� Landschaftsbild(Gliederung, Erlebniswert, Eigenart)

� Flora und Fauna(Lebensraum, Biotopvernetzung)

� Mikroklima(Temperatur, Luftfeuchte, Wind)

� Schutzfunktion(Bodenerosion, Wind, Filterwirkung)

� Holzproduktion

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PflegemethodenPflegemethoden

� Knicken, Flechten, Schneitelwirtschaft

� Auf-den-Stock-setzen

- alle 8 bis 15 Jahre

- 10 - 90 cm über dem Erdboden

(je größer der Holzdurchmesser desto höher)

- abschnittsweise (30 m bis 100 m)

- halbseitig (wechselseitig)

- plenterartig

- halbstrauchig

Durch die Pflege der Hecken sollten die

Heckenfunktionen nicht großflächig innerhalb

einer Landschaft stark verändert werden.

Bei der Pflege von Nieder- und Mittelwäldern sollten die Prinzipien des Mosaik-Zyklus beachtet werden.

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GegenGegenüüber der gegenwber der gegenwäärtigen Landnutzung verrtigen Landnutzung veräänderte Wirkfaktorennderte Wirkfaktoren

- Düngung

• Wasserverbrauch

- Pestizideinsatz

• Art, Zeitpunkt und Intensität der Bewirtschaftung

• Zeitraum und Grad der Bodenbedeckung

• Kulturarten und -vielfalt

• Bestandesstruktur

- Bodenbearbeitung

• Flächengröße

• räumliche Verteilung der Kulturen

- Ernte

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AgroforstsystemeAgroforstsysteme

• Erosionsminderung (Wasser- und Winderosion)

• Erhöhung des Humusvorrates (Wasserspeicherung, Filterfunktion, CO2-Senke...)

• Verbesserung der Grundwassergüte

• Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt

• Veränderung (Verbesserung) des Mikroklimas

• Erhöhung der biologischen Vielfalt

• Biotopvernetzung

• Aufwertung des Landschaftsbildes

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WirkungsWirkungs-- und Steuerungsebenenund Steuerungsebenen

Fläche/Schlag

Landschaft

Region

W i

r k u

n g

s e

b e

n e

n

Wirkzusammenhänge zwischen KUP / AFS und dem Naturhaushalt (Landschaftsfunktionen) auf einzelnen Flächen

Wechselwirkungen von KUP / AFS mit anderen Raumnutzungen, beeinflusst durch die Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten sowie durch Akteurskonstellationen und -interaktionen

Wirkzusammenhänge zwischen KUP / AFS und den Landschaftsfunktionen in einem größeren Landschaftsausschnitt mit Aggregation bedeutsamer Wirkzusammenhänge der einzelnen Flächen

Bo

tto

mu

p-W

irk

un

ge

n

(verändert nach Wiehe und Rode 2007)

Wiehe, J., Rode, M.W. 2007: Auswirkungen des Anbaus von Pflanzen zur Energiegewinnung auf den Naturhaushalt und andere Raumnutzungen.Rundgespräche der Kommission für Ökologie 33: Energie aus Biomasse: Ökonomische und ökologische Bewertung, Verlag Dr. Friedrich Pfeil, München: 101-113.

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Wirkkomplex: Bodenverlust (Wind- und Wassererosion)

Windschutzwirkung von Gehölzstreifen

verändertes Abflussverhaltenverändertes Abflussverhalten

geringere Intensität der Bodenbearbeitung bei Gehölzkulturen

längere Bodenbedeckung durch Gehölzkulturen

mögl. negative Auswirkungenmögl. positive Auswirkungen

(verändert nach Wiehe und Rode 2007)

Wiehe, J., Rode, M.W. 2007: Auswirkungen des Anbaus von Pflanzen zur Energiegewinnung auf den Naturhaushalt und andere Raumnutzungen.Rundgespräche der Kommission für Ökologie 33: Energie aus Biomasse: Ökonomische und ökologische Bewertung, Verlag Dr. Friedrich Pfeil, München: 101-113.

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Region 1 (Teilbereich der Gemeinde Schladen):

� Winderosionsempfindlichkeit gering

� Verdichtungsempfindlichkeit hoch bis sehr hoch

� Erosionsempfindlichkeit durch Wasser mittel bis sehr hoch

Region 2 (Teilbereich der Gemeinde Fassberg):

� Winderosionsempfindlichkeit groß

� Verdichtungsempfindlichkeit sehr gering

� Erosionsempfindlichkeit durch Wasser mittel bis hoch

Region 3 (Teilbereich der Gemeinde Geeste):

� Winderosionsempfindlichkeit groß

� Verdichtungsempfindlichkeit gering

� Erosionsempfindlichkeit durch Wasser sehr gering

StandortabhStandortabhäängige Empfindlichkeit der Landschaftsfunktionenngige Empfindlichkeit der Landschaftsfunktionen Wiehe 2007:SUNREG II

Wiehe, J. 2007: Analyse der Auswirkungen des Ausbaus der energetischen Biomassepfade auf Natur und Landschaft. In: Ökologische Optimierung der Produktion und energetischen Nutzung von Bio-masse – Natur- und raumverträglicher Ausbau energetischer Biomassepfade (SUNREG II), 2. Zwischenbericht. (unveröffentlicht).

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Zur Vermeidung von Konflikten kann an verschiedenen Stellen in den Wirkungsketten Einfluss genommen werden:

Ausgangsparameter: Fruchtarten: Pappel, Mais-ZR-Weizen, Anbauverfahren: Agroforstsystem oder Pappel-KUP

Bewertung der Wirkung: Wasserbedarf „sehr hoch“

Folge auf einem Standort mit geringer

Grundwasserneubildungsrate: „sehr hohes“ Risiko einer

Beeinträchtigung der Grundwasserdargebotsfunktion

Die beeinträchtigte Landschaftsfunktion steht in Wechselwirkung mit den Raumnutzungen: Futter- und Nahrungsmittelproduktion,Trinkwassergewinnung, Naturschutz

Folge in einer konkreten Region: „geringes“ Konfliktpotenzial

Die Wahl der Kulturverfahren und die Standortbedingungen bei derBewirtschaftung von KUP und AFS auf einer Fläche sind gleichermaßen mit

entscheidend für die Naturverträglichkeit in einer Region.

Folge auf einem Standort mithoher

Grundwasserneubildungsrate: „geringes“ Risiko einer Beeinträchtigung der

Grundwasserdargebotsfunktion

Folge in einer konkreten Region: „hohes“ Konfliktpotenzial

(verändert nach Wiehe und Rode 2007: s. Folie 8 )

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höherer Anteil gleichartig bewirtschafteter Flächen in einer Landschaft und „Schlagvergrößerung“

geringerer Einsatz von

Pflanzenschutzmitteln und daher höherer Anteil von Wildkräutern, ggf. Saumbildung

Veränderung derlandschaftlichen Eigenart

Veränderung der Sichtbeziehungen durch höhere Bestände

größere Vielfalt an Anbaukulturen (Strukturreichtum, höherer Gehölzanteil)

mögl. negative Auswirkungenmögl. positive Auswirkungen

WirkkomplexWirkkomplex: : VerVeräänderung des Landschaftsbildesnderung des Landschaftsbildes

(verändert nach Wiehe und Rode 2007)

Wiehe, J., Rode, M.W. 2007: Auswirkungen des Anbaus von Pflanzen zur Energiegewinnung auf den Naturhaushalt und andere Raumnutzungen.Rundgespräche der Kommission für Ökologie 33: Energie aus Biomasse: Ökonomische und ökologische Bewertung, Verlag Dr. Friedrich Pfeil, München: 101-113.

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Wanderungsbarrieren für Offenlandarten

Vernetzung von Gehölzbeständen (inkl. Wäldern) (Trittsteine, Leitstrukturen etc.)

Verringerung der innerartlichen Diversität durch hohen Einkreuzungsdruck weniger Gehölzklone

Steigerung der Artenvielfalt durch geringeren Einsatz vonPflanzenschutzmitteln

Erhöhter Einwanderungsdruck von Gehölzarten in Offenlandbiotope

Verdrängung von Acker- und Offenlandarten durch Struktur- und Bestandesklimaänderungen

größere Artenvielfalt durch höheren Strukturreichtum und Vielfalt der Anbausysteme

mögl. negative Auswirkungenmögl. positive Auswirkungen

WirkkomplexWirkkomplex: : VerVeräänderung des Lebensraumesnderung des Lebensraumes

(verändert nach Wiehe und Rode 2007: s. Folie 8 )

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Biomasse und NaturschutzBiomasse und NaturschutzBiomasse und NaturschutzBiomasse und Naturschutz

AnteilAnteilAnteilAnteil an der Gesamtflan der Gesamtflan der Gesamtflan der GesamtfläääächechechecheAcker: 29 %Acker: 29 %Acker: 29 %Acker: 29 %GrGrGrGrüüüünland:15%nland:15%nland:15%nland:15%NSG + LSG: 50%NSG + LSG: 50%NSG + LSG: 50%NSG + LSG: 50%Vogelschutz: 29%Vogelschutz: 29%Vogelschutz: 29%Vogelschutz: 29%FFH: 40%FFH: 40%FFH: 40%FFH: 40%Vorrang + Vorsorge GrVorrang + Vorsorge GrVorrang + Vorsorge GrVorrang + Vorsorge Grüüüünland: 2%nland: 2%nland: 2%nland: 2%Vorrang + Vorsorge NL: 47%Vorrang + Vorsorge NL: 47%Vorrang + Vorsorge NL: 47%Vorrang + Vorsorge NL: 47%

N. Buhr, November 2007, Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover,

Datenquellen: LGN (Auszug aus den Geobasisdaten), Geodatenzentrum (Verwaltungsgrenzen),

GEOSUM (Geo-Daten-Server der niedersächsischen Umweltverwaltung), RROP SFA.

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Biomasse und NaturschutzBiomasse und NaturschutzBiomasse und NaturschutzBiomasse und Naturschutz

ÜÜÜÜberlagerungberlagerungberlagerungberlagerung Naturschutz mit Naturschutz mit Naturschutz mit Naturschutz mit AckerflAckerflAckerflAckerfläääächen: 15%chen: 15%chen: 15%chen: 15%GrGrGrGrüüüünland: 13%nland: 13%nland: 13%nland: 13%

AnteilAnteilAnteilAnteil an der Gesamtflan der Gesamtflan der Gesamtflan der GesamtfläääächechechecheAcker: 29 %Acker: 29 %Acker: 29 %Acker: 29 %GrGrGrGrüüüünland:15%nland:15%nland:15%nland:15%NSG + LSG: 50%NSG + LSG: 50%NSG + LSG: 50%NSG + LSG: 50%Vogelschutz: 29%Vogelschutz: 29%Vogelschutz: 29%Vogelschutz: 29%FFH: 40%FFH: 40%FFH: 40%FFH: 40%Vorrang + Vorsorge GrVorrang + Vorsorge GrVorrang + Vorsorge GrVorrang + Vorsorge Grüüüünland: 2%nland: 2%nland: 2%nland: 2%Vorrang + Vorsorge NL: 47%Vorrang + Vorsorge NL: 47%Vorrang + Vorsorge NL: 47%Vorrang + Vorsorge NL: 47%

N. Buhr, November 2007, Institut für Umweltplanung Leibniz Universität Hannover,

Datenquellen: LGN (Auszug aus den Geobasisdaten), Geodatenzentrum (Verwaltungsgrenzen),

GEOSUM (Geo-Daten-Server der niedersächsischen Umweltverwaltung), RROP SFA.

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VorgabenVorgaben

Bundeswaldgesetz § 2 Abs. 1: Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mitForstpflanzen bestockte Grundfläche („jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche[ist] dem Wald(ordnungs)recht zuzuordnen“) Ausnahmen sind genau definiert – Agrarholz nicht enthaltenABER: Nutzungs-+Bewirtschaftung im Gegensatz zu Leitbildern des Waldgesetzes

Landwirtschaft umfasst entsprechend § 201 des Baugesetzbuches und § 585 Abs. 1 S. 2 BGB im rechtlichen Sinne positiv insbesondere die Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse durch unmittelbare Bodennutzung mit dem Ziel der Gewinnerzielung (Knur, Murach, Witt 2008).

Knur 2008

Deshalb kann “Agrarholzanbau als „auf kurzfristige und regelmäßige Ernten ausgerichtete Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse durch unmittelbare Bodennutzung mit dem Ziel der Gewinnerzielung [generell] als Landwirtschaft im rechtlichen Sinne verstanden werden“ (Witt & Ihonor Rechtsgutachten 2008)

Behalten Agrarholzflächen ihren Status als landwirtschaftliche Fläche und werden kein Wald, gilt die Anlage besagter Flächen nicht als Aufforstung im Sinne des BWaldG.

Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung “Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen” am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.

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VorgabenVorgaben

Länder: Kurzumtriebsplantagen für energetische Zwecke auf landwirt-schaftlichen Ackerflächen bis zu einem Aufwuchsalter von 20 Jahren gelten nicht als Wald, daher ist keine forstrechtliche Genehmigung notwendig.(basierend auf dem Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 13.04.2006 Art. 62a: „Flächen, die nach Maßgabe der Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemainschaften Direktzahlungen im Rahmen der GAP erhalten bleiben auch beim Anbau v. Agrarholz landwirtschaftliche Fläche“)

Entwurf zur Novellierung d. BWaldG, BMELV - 1. HALBJAHR 2008: ...sieht die Ausnahme von Agrarholz sowohl in Form von Kurzumtriebs-plantagen als auch in Form von Agroforstsystemen im BWaldG vor.

UVPG: Vor der Anlage einer Kurzumtriebsplantage mit einer Flächengröße von über 50 ha ergibt sich eine Verpflichtung zur UVP.

Knur 2008

Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung “Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen” am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.

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VorgabenVorgaben

Dauergrünland: Auf Dauergrünland kann bis zu 50 Bäumen/ha angepflanzt werden, um den beihilfefähigen Status zu erhalten. Darüber hinaus ändert sich die Hauptnutzung: Dauerkultur. Dauerkulturen begründen bisher im Grundsatz keine Beihilfefähigkeit für Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämiendurchführungsverordnung (Verordnung (EG) 1782/2003)

Grünlandumbruch ist bis zur regionalen Verringerung des Grünlandanteils um 5% im Vergleich zum Jahr 2003 genehmigungsfrei möglich. Ab 5 % Verringerung ist das Land verpflichtet, eine Verordnung zu erlassen, nach der der Umbruch von Dauergrünland einer vorherigen Genehmigung bedarf (BMELV 2006). BnatSchG § 5: Auf Erosionsstandorten, bei hohem Grundwasserstand und auf Moorstandorten ist Grünlandumbruch unzulässig (Eingriff)

Weitergehende Regelungen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich! In Brandenburg ist bspw. gemäß § 1 b Abs. 4 BbgNatSchG aAuch die Änderung der Nutzungsart von Dauergrünland auf Niedermoor gilt als Eingriff in Natur und Landschaft. In anderen Bundesländern, wie z.B. Niedersachsen, erfüllt der Grünlandumbruch auf Niedermoorstandorten keinen Eingriffstatbestand (Knur,

Murach, Witt 2008).

Es gilt zudem der gesetzliche Biotopschutz, dem z.B. Nasswiesen, Feuchtwiesen oder Trockenrasen unterliegen.

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VorgabenVorgaben

FoVG, § 1:

Forstliches Vermehrungsgut darf nur nach Maßgabe der im FoVG aufgeführten Vorschriften „erzeugt, in Verkehr gebracht, eingeführt oder ausgeführt werden“.Zweck des Gesetztes ist „den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.“

� Das FoVG gilt nur für die im FoVG gelisteten Baumarten. � Das FoVG gilt nicht „(...) für Pflanzenteile und Pflanzgut, die

nachweislich nicht für forstliche Zwecke bestimmt sind (..)“ (§1 (3))..“� Der Begriff „forstlicher Zweck“ selbst ist im FoVG nicht klar definiert, nur in

Begründung zum FoVG aufgeführt

Salix ist weder in Artenliste des FoVG noch des landwirtsch. SaatVerkGaufgeführt. � darf – sofern kein privatrechtlicher Sortenschutz vorliegt – frei vermehrt und in Verkehr gebracht werden!

Bundesländer: unterschiedliche Interpretation des forstlichen Zwecks bei der Agrarholzproduktion und somit der Anwendung des FoVG für Agrarholzfächen

Knur 2008

Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung “Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen” am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.

Auswirkungen auf Natur und LandschaftKUP/AFS ein Eingriff?

Michael RodeImke Hennemann-Kreikenbohm

Vorgaben (Cross Vorgaben (Cross ComplianceCompliance und und GfPGfP sind zu beachten!) sind zu beachten!)

• Düngung: Düngemittelgesetz, Düngeverordnung, Wasserhaushaltsgesetz, BnatSchG § 5

• Bodenbearbeitung: Bundesbodenschutzgesetz, BBoSchV

• Pflanzenschutz: PflSchG, PflSchSachkV, PflSchAnwV, PflSchMittelV, Bienenschutz-V, WHG, BnatSchG § 5

• Nutzungsartenwechsel (z.B. Grünlandumbruch): BnatSchG § 5: Erosionsstandorte, hoher Grundwasserstand, Moorstandorte, z.T. Landeswassergesetze

• Bedrohte Arten: BNatSchG, BArtSchV

• Waldbewirtschaftung: Bundeswaldgesetz, Forst-und Waldgesetze der Länder, PflSchG, WHG,Wassergesetze der Länder, BNatSchG,

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Vorgaben (Cross Vorgaben (Cross ComplianceCompliance und und GfPGfP sind zu beachten!) sind zu beachten!)

In den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis wird der

Agrarholzanbau bisher nicht explizit berücksichtigt.

Obwohl der Agrarholzanbau aus politischer Sicht als

konform betrachtet wird*, kann er durch die Behörden

u.U. als Eingriff in Natur und Landschaft gewertet

werden. * Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 28. September 2007 und der 69. Umweltministerkonferenz vom 15.-16. November 2007

Das Anlegen von Agrarholzflächen sollte vor

Maßnahmebeginn beim Amt f. Landwirtschaft / Untere

Naturschutzbehörde angezeigt werden. Das gilt

insbesondere für die Anlage in Schutzgebieten.

Dabei sind die Schutzziele und die Vorgaben der

jeweiligen Schutzgebietsverordnungen zu beachten.

Knur 2008

Knur, L. 2008: Aktueller Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen der Agrarholzproduktion. Vortrag anlässlich der 3. Fachtagung “Bäume auf landwirtschaftlichen Flächen” am 28.04.2008 in Cottbus. FH-Eberswalde, DENDROM.

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VorgabenVorgaben

• generell: ROG, LROG, LROP, RROP

• Landwirtschaft / Forstwirtschaft: qualitative Vorgaben (EU, national) // BWaldG, LWaldG //Forstlicher Rahmenplan

• Naturschutz: BNatSchG, LNatG, FFH-RL, Vogelschutzrichtlinie // Landschaftsrahmenpläne,

Landschaftspläne, SchuVO

• Trinkwassergewinnung: WRRL, WHG, LWG // Wasserwirtschaftliche Planung, SchuVO

• Landschaftsbezogene Erholung: BNatSchG, LNatG //SchuVO

• Hochwasserschutz: Hochwasserschutzgesetz, WRRL, WHG, LWG // Hochwasserschutzpläne

Die Wirkungen auf allgemeine, nicht flächenkonkrete Nachhaltigkeitsziele wie Biotopverbund, CBD etc. sind bislang kaum untersucht.

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KUP / AFS KUP / AFS –– ein Eingriff?ein Eingriff?

§ 18 BNatSchG: KUP und AFS sind ein Eingriff, wenn auf der Fläche keine reguläreAufforstung oder ackerbauliche Nutzung zulässig ist. Andererseits stellt eine ordnungsgemäße Landwirtschaft keinen Eingriff dar, soweitdie Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

§ 30 BNatSchG: Die Betroffenheit besonders geschützter Biotope, streng geschützter Arten sowie den europäischen Vogelarten als auch die Genehmigungsvoraussetzungen in Natura 2000-, FFH-, Vogelschutz-, Naturschutz- od. Landschaftsschutzgebieten müssen beachtet und überprüft werden.

§ 5 BNatSchG Abs. 4: Ein Eingriff kann vorliegen, wenn die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft bei der Anlage einer Kurzumtriebsplantage nicht eingehalten wird und die Bewirtschaftung nicht standortangepasst erfolgt.

Umweltministerkonferenz 2007: Der Anbau von mehrjährigen Kulturen zur Biomasseerzeugung auf Ackerflächen (...) ist im Regelfall nicht als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes (...) anzusehen (keine rechtliche Bindung).

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Die sich durch die Implementierung von KUP und AFS auf die Die sich durch die Implementierung von KUP und AFS auf die LandschaftsLandschafts--

funktionenfunktionen ergebenden Auswirkungen sind ergebenden Auswirkungen sind standortspezifischstandortspezifisch..-- positive Wirkungen auf positive Wirkungen auf „„abiotischeabiotische““ StandorteigenschaftenStandorteigenschaften

-- Wirkungen auf das Landschaftsbild sind je nach LandschaftsWirkungen auf das Landschaftsbild sind je nach Landschafts--

strukturstruktur, r, rääumlicher Dichte und Flumlicher Dichte und Fläächenverteilung unterschiedlich.chenverteilung unterschiedlich.

-- Wirkungen auf die BiodiversitWirkungen auf die Biodiversitäät sind je nach Landschaftsstruktur,t sind je nach Landschaftsstruktur,

rrääumlicher Dichte und Flumlicher Dichte und Fläächenverteilung unterschiedlich.chenverteilung unterschiedlich.

-- Wirkungen auf schWirkungen auf schüützenswerte Arten sind artspezifisch.tzenswerte Arten sind artspezifisch.

FazitFazit

KUP und heutige AFS sind neuartige Systeme. Das erfordert die KUP und heutige AFS sind neuartige Systeme. Das erfordert die

Anpassung bestehender RegelungenAnpassung bestehender Regelungen..

KUP und AFS zwischen Eingriff und Ausgleich?KUP und AFS zwischen Eingriff und Ausgleich?

AbhAbhäängigngig

-- von der Art der auszugleichenden Mavon der Art der auszugleichenden Maßßnahmenahme

-- vom Standortvom Standort

-- von der Ausgestaltung des Anbaus und der rvon der Ausgestaltung des Anbaus und der rääumlichen Verteilungumlichen Verteilung

SteuerungsmSteuerungsmööglichkeiten durch Landschaftsplanung, glichkeiten durch Landschaftsplanung,

Regionalplanung, AUP usw. prRegionalplanung, AUP usw. prüüfen und ggf. weiterentwickeln.fen und ggf. weiterentwickeln.

Auswirkungen auf Natur und LandschaftKUP/AFS ein Eingriff?

Michael RodeImke Hennemann-Kreikenbohm

Positive und negative Auswirkungen auf Natur und LandschaftPositive und negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft

KUP / AFS: ein Eingriff?KUP / AFS: ein Eingriff?

Vielen Dank fVielen Dank füür Ihre Aufmerksamkeitr Ihre Aufmerksamkeit

Energieholz auf dem Acker -

zwischen Eingriff und Ausgleich

Fachveranstaltung des BfN

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http://www.umwelt.uni-hannover.de/projekte.htmlhttp://www.dbfz.de/aktuelle_Projekte/Webseite%20Biomassekonkurrenz.htm