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Praxistipps Das Jahressteuergesetz 2018 Seite 04 Erfolgreiches Personalmanagement trotz Fachkräftemangel Elisa Aichinger, Senior Managerin bei Deloitte Österreich, im Interview Seite 06 Schutz für Whistleblower Seite 09 Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG Seite 10 Ausgabe 8/2018

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PraxistippsDas Jahressteuergesetz2018 Seite 04

Erfolgreiches Personalmanagementtrotz FachkräftemangelElisa Aichinger, Senior Managerin beiDeloitte Österreich, im Interview Seite 06

Schutz fürWhistleblower Seite 09

Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStGSeite 10

Ausgabe 8/2018

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Gunnar FreiWirtschaftsprüfer und Steuerberater

Andreas KapfererWirtschaftsprüfer und Steuerberater

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Liebe LeserInnen,

nach einem intensiven Herbst startet nun die Vorweihnachtszeit, die auch traditionell die Zeit der Rück- und Ausblicke ist.

Wenn wir auf 2018 zurück blicken, so hat uns im Frühjahr die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit allen dazugehörigen Fragen beschäftigt. Der Datenschutz wird uns wohl auch im kommenden Jahr begleiten - das erfahren wir in der täglichen Beratung. Ebenso oft tauchen Fragen rund um die Arbeitszeitflexibilisierung (12-Stunden-Tag) und deren Umsetzung in der Praxis auf. Last but not least hat die Digitalisierung endgültig bei Klein- und Mittelbetrieben Einzug gehalten und ist nicht mehr nur „den Großen” vorbehalten. Die digitale Revolution betrifft dabei alle Unternehmensbereiche und gerade in der

Buchhaltung und im Rechnungswesen dominieren wesentliche Änderungen die neuen Arbeitsabläufe. Sie sehen, auch 2019 wird spannend - aus steuerlicher und beratender Sicht. Steuertipps um bares Geld zu sparen geben wir Ihnen auf Seite 11. Bei Fragen oder Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Gunnar FreiAndreas Kapferer

EditorialEditorialEditorialEditorial

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Inhalt

04Das Jahressteuergesetz2018

11Steuertippszum Jahresende

06Erfolgreiches Personalmanagementtrotz FachkräftemangelElisa Aichinger, Senior Managerin beiDeloitte Österreich, im Interview

12Ein Traditionshaus mit WeitblickDas Steyrer Hotel & RestaurantChristkindlwirt im Deloitte Kundenportrait

09Schutz fürWhistleblower

15Insights

10Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG

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Praxistipps | Ausgabe 8/2018

Das Jahressteuergesetz 2018Um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu reduzieren und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, wurde die Jahressteuergesetzgebung initiiert. Das Jahressteuergesetz 2018, das am 4. Juli 2018 im Nationalrat verabschiedet wurde, beinhaltet steuerliche Erleichterungen für Familien, die Abschaffung diverser Gebühren und Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung. In der Folge werden die wesentlichsten Eckpunkte im Überblick dargestellt.

Familienbonus Der „Familienbonus Plus“ ist ein Steuerabsetzbetrag. Dieser reduziert die Steuerlast direkt, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Der Familienbonus wird an den Bezug von Familienbeihilfe gekoppelt, daher kann dieser auch für Kinder nach dem 18. Geburtstag be-zogen werden, dann aber nur reduziert in der Höhe von 500 Euro pro Jahr. Im Gegenzug entfallen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.

Der Familienbonus kann ab 2019 beansprucht werden. Wahlweise wird dieser über die laufende Lohnverrechnung ausbezahlt oder erstmalig bei der Steuererklärung 2019 beantragt. Weiters wird die Möglichkeit bestehen, diesen zwischen den (Ehe)partnern je zur Hälfte aufzuteilen. Der Familienbonus in der gesetzlich vorgesehenen Höhe steht nur für Kinder im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Familienbonus an das Preisniveau des

Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Familienbonus. Um auch geringverdienende Alleinerzieher und Alleinverdiener nachhaltig zu entlasten, erhalten diese künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

Änderungen des UmsatzsteuergesetzesAufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und in Hinblick auf den unionsrechtlich vorgegebenen Rahmen kommt es zur Ausweitung der Istbesteuerung auf alle freiberuflichen Tätigkeiten unabhängig von der Rechtsform. Des Weiteren wird bei der Margenbesteuerung die vereinfachte Ermittlung der Marge bei Reiseleistungen entfallen, da diese nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH steht. Ab 2019 kommt es zur Leistungsortänderung bei bestimmten elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk und Fernsehdienstleistungen innerhalb der EU. Liegen EU-Umsätze von weniger als

10.000 Euro vor, so bleibt der Leistungsort im Inland. Dies bringt Erleichterungen für KMUs, die nur gelegentlich solche Leistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen.

Horizontal Monitoring - Das Ende der Betriebsprüfung?Als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung wird eine freiwillige begleitende Kontrolle (Horizontal Monitoring) für Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlösen eingeführt. Die Anregung kam von der niederländischen Finanzverwaltung, die vor über zehn Jahren unter der Bezeichnung Horizontal Monitoring neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der niederländischen Finanzverwaltung entwickelte. Bei Unternehmern, die die Teilnahme an diesem Verfahren beantragen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ersetzt ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem

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in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und einem laufenden Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche Außenprüfung.

Erweiterung des Advance Ruling

Ab 2019 wird das kostenpflichtige Advance Ruling (Auskunftsbescheid über die abgabenrechtliche Beurteilung zukünftiger Sachverhalte) auch für Internationales Steuerrecht, Missbrauch und ab 2020 auch für den Bereich der Umsatzsteuer möglich sein. Dies war bisher nur für Fragen in Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen möglich.

Einführung einer HinzurechnungsbesteuerungIn Hinblick auf die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Hintanhaltung von internationalen Steuervermeidungspraktiken wird eine Hinzurechnungsbesteuerung für niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft

eingeführt. Noch nicht ausgeschüttete, niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft oder Betriebstätte werden in Zukunft unmittelbar der österreichischen beherrschenden Körperschaft als Gewinne zugerechnet. Zu den betroffenen Passiveinkünften zählen beispielsweise Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden, Einkünfte aus Tätigkeiten von Versicherungen und Banken sowie Ein-künfte aus Abrechnungsunternehmen.

Sonstige Änderungen

• Für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen (müssen), wird eine Abzugsteuer in der Höhe von zehn Prozent der Entschädigungssumme eingeführt. Mit dieser Abzugsteuer ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten.

• Für die oben erwähnten Infrastrukturprojekte werden auch die zugrundeliegenden Bestands-

und Dienstbarkeitsverträge von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit.

• Die Gebühr für die Bürgschaftserklärungen im Zusammenhang mit Mietverträgen wird künftig entfallen.

• Der Ratenzahlungszeitraum bei der Wegzugsbesteuerung wird auf fünf Jahre verkürzt.

• Das Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren bei Niedrigbesteuerung des Empfängers aufgrund einer Steuerermäßigung oder -rückerstattung kann nachträglich rückgängig gemacht werden, wenn innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren nach dem Anfallen dieser Aufwendungen tatsächlich keine Steuerermäßigung oder -rückerstattung in Anspruch genommen wurde. Diese Frist wird auf neun Jahre verlängert.

Rainer [email protected]

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Erfolgreiches Personalmanagement trotz FachkräftemangelElisa Aichinger, Senior Managerin bei Deloitte Österreich, im Interview

Mitarbeiter zählen zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren eines Unternehmens. Wie man es in Zeiten des Fachkräftemangels schafft, seinen Personalbedarf solide und langfristig zu decken, wollten wir von Elisa Aichinger, Senior Managerin bei Deloitte Österreich, erfahren. Sie ist seit 2008 im Bereich Human Capital tätig und unterstützt österreichische Unternehmen bei der Optimierung ihrer Personalarbeit.

Wie ist dein Werdegang bei Deloitte und was kann man sich unter deiner Tätigkeit vorstellen?Ich bin Betriebswirtin und habe in einer kleinen Unternehmensberatung gearbeitet, als ich bei einer Veranstaltung einen Deloitte Mitarbeiter kennengelernt habe. 2008 habe ich dann meine Tätigkeit bei Deloitte begonnen. Mittlerweile bin ich für den Bereich Social Innovation zuständig. Die Personalarbeit steht derzeit vor sehr vielseitigen sozialpolitischen Herausforderungen: Die Diversität am Arbeitsmarkt, der akute Fachkräftemangel und der demografischen Wandel verlangen nach langfristigen Lösungen. Meine Aufgabe ist es, die Interessen von allen Beteiligten auf einen Nenner zu bringen. Sowohl Unternehmen, Mitarbeiter als auch der Arbeitsmarkt profitieren von

erfolgreicher Personalarbeit. Dabei dürfen wir unterstützen.

Wie funktioniert diese Unterstützung?In den meisten Fällen stellen öffentliche Einrichtungen wie das AMS oder der Europäische Sozialfonds ein Budget zur Verfügung, damit wir interessierte Betriebe kostenfrei bei der Verbesserung der Personalarbeit in unterschiedlichen Bereichen beraten können.

Können Sie uns etwas mehr über diese Beratungsprogramme erzählen?Aktuell arbeite ich bei drei Beratungsprogrammen mit. Da gibt es zum einen die „Impulsberatung für Betriebe“, die zu 100 % vom österreichischen AMS gefördert wird. Im Rahmen dieser Beratung arbeiten wir an fünf personalrelevanten Themen. Die Bewältigung von Kapazitätsschwankungen, das Schaffen von altersgerechten Arbeitsbedingungen, die Integration von arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen in Unternehmen, die Förderung von betrieblicher Vielfalt sowie die betriebliche Aus- und Weiterbildung sollen dabei verbessert werden. Die Schwerpunkte werden je nach Betrieb individuell gesetzt, um Fachkräfte zu finden und auch zu halten.

Die anderen zwei Projekte sind beide

vom Europäischen Solzialfonds und dem österreichischen Sozialministerium gefördert. Bei der „Demografieberatung“ geht es um die Bewältigung des demografischen Wandels auf unterschiedlichsten Handlungsebenen. Neben der Mitarbeiterführung und der Arbeitsplatzgestaltung werden zum Beispiel auch Altersstruktur, gesundheitliche Aspekte oder Themen wie lebenslanges Lernen mit den Betrieben analysiert, erarbeitet und verbessert.

Das Programm „Equal Pay“ hat zum Ziel, die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen zu schließen. Durch die Erarbeitung von transparenten und fairen Gehaltssystemen wird die Attraktivität als Arbeitgeber erhöht und Konfliktpotenzial reduziert.

Wer kann diese Beratung in Anspruch nehmen und wie kommen interessierte Unternehmen zu einer Beratung?Die angebotenen Beratungen stehen bis auf wenige Ausnahmen für alle österreichischen Unternehmen zur Verfügung – egal wie groß sie sind und egal welcher Branche sie angehören.

Unternehmen, die beispielsweise an der Impulsberatung interessiert sind, können

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sich mit dem regional zuständigen Service für Unternehmen des AMS in Verbindung setzen. Für die Demografieberatung oder das Programm Equal Pay können die Unternehmer gerne direkt mich und mein Team kontaktieren oder über die entsprechende Website (www.demografieberatung.at | www.equalpay.at) ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

Abgesehen von solchen Beratungsprogrammen: Inwiefern haben die Politik und öffentliche

Einrichtungen sonst noch Einfluss auf den Fachkräftemangel?Um langfristig in einem interessanten und finanziell attraktiven Job tätig sein zu können, ist Aus- und Weiterbildung das Um und Auf. Darin sehe ich persönlich die größte Chance. Die Politik ist hier gefragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und entsprechende Programme zu unterstützen.. Doch auch die Betriebe sind gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu agieren und Fortbildung entsprechend zu fördern.

Wie kann dieses Agieren der Betriebe aussehen?Die zentrale Frage ist in Zukunft nicht: Finde ich die Person mit den Qualifikationen, die ich haben möchte? Vielmehr sollte man sich fragen: Passt die Person zu unserer Unternehmenskultur? Was sind die notwendigen Mindestqualifikationen? Verfügt die Person über das Potenzial, alle erforderlichen Kompetenzen On-the-job zu lernen?

Dann geht es darum, in betrieblichen Abläufen die Möglichkeit zur

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Weiterentwicklung zu schaffen. Denn die betrieblichen Rahmenbedingungen und notwendige Kompetenzen ändern sich rasend schnell. Die Halbwertszeit von Wissen liegt im Schnitt aktuell bei fünf Jahren. In Bereichen wie der IT, im Controlling oder im Rechtswesen liegt sie sogar bei lediglich 12 bis 18 Monaten. Durch die steigende Lebenserwartung werden Berufslaufbahnen künftig rund 50 Jahre dauern. Lebenslanges Lernen ist folglich eine Notwendigkeit um im schnellen Wandel mithalten zu können – für Betriebe gleichermaßen wie Beschäftigte.

Welche Merkmale machen Arbeitgeber attraktiv?Die Mitarbeiter wollen sich im Betrieb willkommen fühlen. So kann man zum Beispiel neuen Mitarbeitern einen erfahreneren Kollegen als Mentor oder Onboarding-Buddy zur Seite stellen. Wertschätzung wird auf verschiedenste Weise ausgedrückt. Das kann von einem fundierten Angebot an Aus- und Weiterbildungen über ansprechende Personalzimmer bis hin zum Entgegenkommen bei Dienstplänen oder Überstunden reichen. Jedes Unternehmen muss für sich individuell entscheiden, was für Mitarbeiter und Betrieb am passendsten ist.

Das Geld spielt keine Rolle?Natürlich muss das Gehalt dem Vergleich mit Kollegen im eigenen Unternehmen und am Markt standhalten. Es ist aber nur einer von vielen Faktoren und nicht für sich allein entscheidend.

Wo findet man als Unternehmer die besten Mitarbeiter?Bei dieser Frage ist es essenziell, sich vorher Gedanken zu machen, wen man eigentlich ansprechen will.

Die junge Generation ist definitiv über Social Media wie etwa Facebook am besten erreichbar. Das setzt aber voraus, regelmäßige Social-Media-Aktivitäten zu planen und einen professionellen Auftritt zu gestalten. Für höher qualifizierte Stellen eignen sich hier auch LinkedIn oder Xing sehr gut.

Offline kann es spannend sein, statt den klassischen Schaltungen in Tageszeitungen auf Inserate in alternativen Medien zu setzen, die genau die richtige Zielgruppe erreichen.

Was meinst du dabei mit alternativen Medien? Kannst du uns dazu ein Beispiel geben?Hier muss man kreativ werden. Nehmen wir an, wir suchen einen Investmentbanker für einen Job in Tirol. Hier stehen wir im Wettbewerb mit Arbeitgebern aus Großstädten wie London oder Frankfurt. Es gilt also diejenigen Investmentbanker zu finden, für die die Region Tirol ein Mehrwert ist. Mit einem Inserat in einer regionalen Mountainbike- oder Wanderzeitschrift erreicht man zwar wenige – aber dafür genau diejenigen, für die gerade die Region in unserer Stellenanzeige ein Pluspunkt ist. Ein Inserat in einer Tageszeitung erreicht zwar mehr, aber nicht unbedingt die richtigen potenziellen Arbeitnehmer.

Kannst du abschließend drei Schlüsselfaktoren für erfolgreiches Personalmanagement zusammenfassen?Zum einen müssen jedem Mitarbeiter die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche klar sein. Das lässt sich am einfachsten durch gut ausgearbeitete Stellen- und Aufgabenprofile erreichen.

Zudem ist Transparenz im Personalmanagement wichtig, damit sich jeder Mitarbeiter gerecht behandelt fühlt und auch weiß, wie Leistungen honoriert werden. Es muss klar sein, wie Karriereentwicklung im Unternehmen funktioniert, was die Voraussetzungen für Gehaltserhöhungen sind und wie außerordentliche Leistung definiert ist.

Letztlich muss Personalmanagement als Führungsaufgabe gesehen werden. Ein Geschäftsführer sollte sich Zeit dafür nehmen – oder eine andere Führungskraft mit dieser Aufgabe betrauen.

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Praxistipps | Nr. 3/2017

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Schutz für Whistleblower Hinweisgebersysteme nehmen

einen immer größeren praktischen Stellenwert in

Unternehmen ein. Grund genug für die Europäische Kommission, einen eigenen Richtlinienentwurf zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auszuarbeiten. Ziel des Kommissionsentwurfs ist die Begründung eines wirksamen Whistleblower-Schutzes. Hinweisgebern sollen drei Meldekanäle zur Verfügung stehen: interne Meldestellen, Behörden und der Gang an die Öffentlichkeit. Nur Meldungen von Verstößen in bestimmten Rechtsgebieten sollen geschützt werden, darunter fallen z.B. öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit und Umweltschutz. Die Richtlinie soll Hinweisgeber schützen, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben, etwa Arbeitnehmer.

Primär soll auf interne Meldekanäle und -verfahren zurückgegriffen werden, das sind Personen oder Dienststellen, die für Folgemaßnahmen zu den Meldungen zuständig sind. Unternehmen sollen verpflichtet werden, interne Meldekanäle einzurichten, wenn sie entweder über mindestens 50

Beschäftigte verfügen, oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als EUR 10 Mio ausweisen. Auch etwa staatliche Verwaltungsstellen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sollen dazu verpflichtet werden.

Nach Eingang der Meldung hat innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung an den Hinweisgeber zu erfolgen und passende Folgemaßnahmen müssen ergriffen werden (z.B. Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder Befassung einer zuständigen Behörde). Repressalien gegen den Hinweisgeber sind bei sonstiger Sanktionierung zu unterlassen, z.B. Suspendierung, Entlassung oder vergleichbare Maßnahmen, Herabstufung oder Versagung einer Beförderung, negative Leistungsbeurteilung oder Schädigung, einschließlich Rufschädigung.

Sollten die internen Meldekanäle unwirksam sein, soll es für Hinweisgeber die Möglichkeit geben, sich direkt an neu einzurichtende zuständige Behörden zu wenden. Unter bestimmten Umständen steht als letzter Weg offen, Verstöße publik zu machen, d.h. sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Auch diese Hinweisgeber sollen von der Richtlinie

Sascha Jung [email protected]

Deloitte Legal bezieht sich auf die ständige Kooperation mit Jank Weiler Operenyi, der österreichischen Rechts-anwaltskanzlei im inter- nationalen Deloitte Legal-Netzwerk.

geschützt werden.Wenngleich bislang bloß ein Richtlinienentwurf vorliegt, wird es für Unternehmen, die in den geplanten Anwendungsbereich fallen würden (mindestens 50 Mitarbeiter oder Jahresbilanzsumme von mehr als EUR 10 Mio), sinnvoll sein, sich schon jetzt mit dieser Thematik im Detail zu befassen, um nach Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht rasch reagieren zu können.

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Praxistipps | Ausgabe 8/2018

Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG

Um in den Genuss der Vorteile des Gewinnfreibetrages zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

• Sie erzielen Gewinne aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb).

• Diese Gewinne werden Ihnen persönlich zugerechnet.

• Beantragung des Gewinnfreibetrages in der jeweiligen Steuererklärung.

• Führung eines gesonderten Verzeichnisses der zugrundegelegten Wirtschaftsgüter.

Der Gewinnfreibetrag gliedert sich in zwei Teile:

1. Der Grundfreibetrag: Dieser beträgt 13 % bis zu einem Gewinn i.d.H.v. EUR 30.000, d.h. max. EUR 3.900. Der Grundfreibetrag kann auch bei pauschaler Gewinnermittlung in Anspruch genommen werden. Dieser wird auch von Seiten des Finanzamtes bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt..2. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist, wie der Name schon verrät, an Investitionen gebunden. Die angeschafften Wirtschaftsgüter müssen dem Anlagevermögen des Betriebes zugeordnet werden, eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren aufweisen und dürfen nicht gebraucht sein. Es können z.B. Computer, Maschinen oder Geschäftseinrichtungen angeschafft werden. Eine Ausnahme besteht für

Personenkraftfahrzeuge. Für diese kann kein Freibetrag geltend gemacht werden. Weiters können auch bestimmte Wertpapiere gekauft werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist mit der Höhe des Investitionsvolumens begrenzt und in Abhängigkeit des Gewinnes gestaffelt. Dieser kann max. EUR 41.450 betragen.

Sollte es zu einem vorzeitigen Ausscheiden der Wirtschaftsgüter innerhalb von vier Jahren kommen, erfolgt eine Nachversteuerung des in Anspruch genommenen Gewinnfreibetrages.

Michael [email protected]

Hier nun ein Beispiel:Ein Gewerbetreibender erzielt einen vorläufigen Gewinn i.d.H.v. EUR 100.000 und kauft begünstigte Wertpapiere i.d.H.v. EUR 9.000. Ohne Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages würde eine Einkommensteuerbelastung i.d.H.v. gerundet EUR 37.900 resultieren. Unter Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages gem. § 10 EStG ergibt sich folgende Situation: Der max. Gewinnfreibetrag beträgt EUR 13.000 (13 % von EUR 100.000). Der in Pkt 1 beschriebene Grundfreibetrag beträgt EUR 3.900, somit verbleiben EUR 9.100 für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Da Wertpapiere i.d.H.v. 9.000 EUR angeschafft

wurden, kann der in Pkt 2 beschriebene investitionsbedingte Freibetrag i.d.H.v. EUR 9.000 geltend gemacht werden. Die Einkommensteuerbelastung beträgt nun gerundet EUR 31.500 und ist somit um EUR 6.400 geringer. Im besten Fall hätte der Gewerbetreibende um EUR 100 mehr an Wertpapieren gekauft, um den Gewinnfreibetrag bestmöglichst auszunützen.

Auf den Punkt gebracht: Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG kann die Einkommensteuerbelastung erheblich reduzieren. Durch gezielte Investitionen in ausgewählte Anlagegüter kann auch der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausgenützt werden. Für eine optimale Ausnützung dieser Steuerbegünstigung, berät Sie Ihr Deloitte-Experte.

Sie erzielen als natürliche Person Gewinne aus einer betrieblichen Tätigkeit? Falls ja, dann nützen Sie die Vorteile des Gewinnfreibetrages gem. § 10 EStG und reduzieren somit Ihre Einkommensteuerbelastung.

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Praxistipps | Ausgabe 8/2018

Steuertipps:

• Spenden: Überprüfen der gemeldeten Spenden

• Forschungsprämie: Stellen Sie einen Antrag für die Forschungsprämie

• Energieabgabenvergütung: Letztmöglicher Antrag für 2013 möglich

• Frist für den Antrag auf Rückerstattung ausländischer Quellensteuer bedenken

• Anlagevermögen und Abschreibung: Investieren Sie noch 2018

• Pensionsrückstellungen: Prüfen Sie die Wertpapierdeckung

• Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Passen Sie Ihr Investitionsvolumen an Ihren Gewinn an

• Sozialversicherung: Passen Sie die Beitragsgrundlage an Ihren tatsächlichen Gewinn an

• Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen: Nützen Sie die Freibeträge

• Familienbonus: Informieren Sie die Personalverrechnung

• Kinderbetreuungskosten: Zahlen Sie diese noch 2018

• Personenversicherungen und Wohnraumschaffung: Bezahlen Sie diese noch 2018

• Krankheitskosten: Prüfen Sie die Höhe des Selbstbehaltes und steuern Sie den

Steuertipps zum Jahresende:

Zahlungszeitpunkt

• Werbungskosten: Tätigen Sie noch heuer Ausgaben

• Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Steuern Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen

• KFZ-Sachbezug beim Gesellschafter-Geschäftsführer: Profitieren Sie von der neuen Wahlmöglichkeit

• Sozialversicherung „Neue Selbstständige“: Achten Sie auf die Versicherungsgrenze

Gesetzliche Vorgaben:

• Registrierkasse: Erstellen Sie einen Jahresbeleg vor Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr

• Sanierungsscheck für Private: Reichen Sie einen Antrag ein

• Kleinunternehmerregelung: Überprüfen Sie die Umsätze in Hinblick auf die Kleinunternehmergrenze

• Datenschutz-Grundverordnung: Prüfen Sie den Umgang mit sensiblen Daten

• WiEReG: Prüfen Sie, ob eine Meldepflicht besteht und erfüllen Sie diese

• Umsatzsteuer: Änderung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungs- und Beherbergungsnebenleistungen von 13 % auf 10 %.

Informieren Sie sich HIER im Detail zu den einzelnen Punkten.

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Direkt hinter der berühmten Wallfahrtskirche in Christkindl, umgeben vom Naturschutzgebiet Steyrer Au, liegt der Christkindlwirt. Das Stammhaus im Stadtteil Christkindl wurde bereits im Jahr 1710 erstmals urkundlich erwähnt. Seit 1931 befindet sich das geschichtsträchtige Anwesen im Eigentum der Familie Baumgartner.

„Vor zehn Jahren haben wir hier gerade am letzten Feinschliff gearbeitet“, erinnert sich Georg Baumgartner, Geschäftsführer und Eigentümer des Christkindlwirts, während er den Hotelgang entlangspaziert. 2008 wurde das Restaurant um ein Hotel mit dreißig exklusiven Zimmern erweitert. Das Großprojekt wurde kurz nach der Übernahme des Familienunternehmens durch Georg Baumgartner gestartet. Er selbst war damals mit 21 Jahren Oberösterreichs jüngster Unternehmer.

„Eigentlich wurde mein Interesse an der Tourismusbranche erst durch ein Maturaprojekt an der HAK-Steyr so richtig geweckt. Als ich wenig später den Familienbetrieb übernommen habe, war das natürlich eine große Aufgabe“, erzählt Baumgartner. „Beim Umbau haben wir beinahe die gesamte bestehende Substanz erneuert. Aufgrund der Steillage musste jedes Werkzeug und jeder Kübel mit einem Kran zur richtigen Stelle befördert werden.“

© Christkindlwirt

Ein Traditionshaus mit Weitblick Das Steyrer Hotel & Restaurant Christkindlwirt im Deloitte KundenportraitBereits in jungen Jahren übernahm Georg Baumgartner die Verantwortung für einen traditionsreichen Familienbetrieb. Dabei hat er Mut und Geschäftssinn bewiesen – und das Menschliche im Christkindlwirt nie aus den Augen verloren.

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Familienfoto | © Christkindlwirt

Mut zu neuen WegenDie Anstrengungen haben sich gelohnt: Mit Geschäftskunden unter der Woche und Urlaubsgästen am Wochenende erreicht der Christkindlwirt eine Auslastung von über 80 Prozent. „Viele haben mir zu Beginn von der Verknüpfung von Zielgruppen abgeraten. Gerade die ist heute aber hauptverantwortlich für unseren Erfolg“, so Baumgartner. Er war schon immer offen für neue Wege. So wurde der „Private Wellness“ Trend im Christkindlwirt bereits früh mit Ideen wie einer Private-Whirlpool-Lounge oder einer eigenen Wellness-Suite aktiv aufgegriffen und seither über Anbieter wie Jochen Schweizer stark promotet.

Auch mit seinem letzten Projekt „Hotel & Day Spa Vitus Steyr“ hat Georg Baumgartner einen guten Riecher für neue Trends bewiesen. Die Grundidee war die Integration von kleinen Appartements in eine Wohnresidenz, 2017 wurde eröffnet. „Die Gäste bleiben zwischen einer Nacht und einem Jahr in einem der vierzehn kleinen Appartements, die von uns serviciert werden. Das Vitus-Day-Spa ist eines der Highlights und kann exklusiv gebucht werden“, beschreibt der Hotelier das neue Konzept. Erfolgsentscheidend sei hier sicherlich, dass die Appartements lediglich drei Minuten vom Stammhaus in Christkindl entfernt liegen und so zu 100 % durch das bestehende Personal betreut werden können. Damit bleibt der Mehraufwand überschaubar.

Mit vereinten KräftenDer Erfolg gibt Georg Baumgartner recht, nimmt aber auch einiges an Zeit in Anspruch. Bei 365 Tagen Betrieb im Jahr ist vor allem die Eigentümerfamilie selbst stark gefordert. Das hohe Arbeitspensum ist nur durch starken familiären Zusammenhalt und gegenseitiges Vertrauen zu bewältigen. Baumgartner kann sich glücklich schätzen: „Wir sind ein Familienbetrieb durch und durch. Ich habe das Glück, dass meine Ehefrau Regina die große Leidenschaft für den Tourismus teilt. Vor allem aber hat

sie Verständnis dafür, dass ich jeden Tag arbeite. Anders könnte man einen solchen Betrieb nicht erfolgreich führen.“

Doch nicht nur der durchgehende Betrieb fordert den Hotelier: Wie in der gesamten Tourismusbranche ist der aktuelle Mitarbeitermangel auch beim Christkindlwirt ein akutes Thema. „Die Zeiten haben sich geändert. Viele Menschen betrachten die Arbeit im Tourismus heute nur noch als ein kurzes Zeitfenster in ihrem Leben. Das ist natürlich legitim, stellt uns aber vor Herausforderungen“, bestätigt Georg Baumgartner. Im Umgang mit seinen Mitarbeitern setzt er auf gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung. Den Christkindlwirt will er als Arbeitgeber entsprechend positionieren: „Es muss wieder etwas wert sein, in einem Haus mit gutem Ruf zu arbeiten.“

Modernes Storytelling als ErfolgsstrategieAufgrund seines großen Engagements

wurde Georg Baumgartner kürzlich von der Oberösterreichischen Landesregierung in das neue Tourismus-Strategieboard gewählt. Baumgartner ist überzeugt: Der heimische Tourismus ist stark im Kommen. Neben der hohen Qualität und Sicherheit werde vor allem auch das vielfältige Angebot rund um Sport, Berge, Seen und Kultur sehr geschätzt. Erfolgreiches Storytelling sei dabei immer wichtiger. „Die Tourismusangebote müssen eine reizvolle Geschichte erzählen. Digitalisierung spielt dabei eine große Rolle. Nicht nur ein WhatsApp Service oder eine digitale Gästemappe, auch die Betreuung der sozialen Medien und die Kooperation mit Bloggern und Influencern ist essenziell“, erklärt Baumgartner.

Tradition setzt sich durchDem Christkindlwirt ist es ein großes Anliegen, den Betrieb modern und zukunftsfit zu halten. Dabei wird auch gerne auf externe Beratung durch das Team von Deloitte zurückgegriffen. Doch auch in Zeiten des digitalen Wandels

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© Christkindlwirt

steht bei Familie Baumgartner stets der Hausverstand im Vordergrund. „Wir fragen uns laufend, was unsere Gäste wirklich brauchen. Die Erfahrung zeigt: Neben all der Technik ist die persönliche Betreuung sicherlich unsere größte Stärke.“

Ein Beispiel dafür ist das weltbekannte Postamt Christkindl, das direkt im Gebäude des Christkindlwirts untergebracht ist. Jährlich werden hier über zwei Millionen Postkarten und Briefe geöffnet und

beantwortet. Kinder aus aller Welt schreiben dem Christkind ihre Wünsche und Sorgen und werden dafür mit einem Antwortschreiben durch die Post belohnt. „Die Übersetzung der Briefe ist durchaus immer wieder herausfordernd – Post aus Indien oder China ist schließlich keine Seltenheit“, erzählt Baumgartner und lacht. In wenigen Wochen steht die Weihnachtszeit wieder vor der Tür. Über zehn Mitarbeiter der Post werden dann im Christkindlwirt wieder Christkind spielen.

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Insights

Business Run in InnsbruckNatürlich dürfen bei uns auch Spaß und Sport nie zu kurz kommen. Aus diesem Grund haben wir uns auch heuer wieder dem Business Run gestellt Bei angenehmer Temperatur haben wir die tolle Stimmung beim Lauf durch die Stadt genossen.

Betriebsausflug MünchenAm 21. September sind wir bei herrlichem Wetter mit zwei Bussen nach München aufgebrochen. Dort haben wir uns den kniffligen Rätseln in verschiedenen „Escape-Rooms“ gestellt. Gut gelaunt haben wir den Sonnenschein bei einem Picknick im Englischen Garten genossen und uns dann durch die Stadt treiben lassen.

Seefelder FachtagungAndreas Kapferer, als Landespräsident der Vereinigung der Wirtschaftstreuhänder hat auch heuer Berufsvertreter nach Seefeld gebeten, wo hochkarätige Vortragende aus dem BMF und der Branche zu spannenden Themen des Steuerrechts vorgetragen haben. Auch Steuerberater unserer Kanzlei waren sowohl auf der Zuhörer- als auch der Vortragenden-Seite vertreten.

Praxistipps | Ausgabe 8/2018

Page 16: Praxistipps 8 Deloitte Tirol...Personalmanagement trotz Fachkräftemangel Elisa Aichinger, Senior Managerin bei Deloitte Österreich, im Interview ... 2018 im Nationalrat verabschiedet

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine “UK private company limited by guarantee” („DTTL“), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch “Deloitte Global” genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter www.deloitte.com/about finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. „Making an impact that matters” – mehr als 260.000 Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klienten, Mitarbeiter und die Gesellschaft erbringen.

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