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PREISLISTE 2019 ÖSTERREICH OST/SÜD BETON BETONBLOXX ® RECYCLING KIES wopfinger.com

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PREISLISTE 2019ÖSTERREICH OST/SÜD

BETON BETONBLOXX® RECYCLING KIES wopfinger.com

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UNSER ANGEBOT 2019

INHALT SEITE

BETON 2

Allgemeines zu Bestellung und Lieferung 3

ÖKOBETON 4

Betonsorten mit garantierten Eigenschaften 7

Sonderbetone 10

Betone für definierte Anwendungen 12

Aufzahlungen für Sonderleistungen 16

Frachtzonen / Überzeitzuschläge 18

Sonstiges 19

LABOR 21

BETONFÖRDERUNG 23

BETONBLOXX® 25

STANDORTE Verkaufsgebiet Ost/Süd 27

Betonwerke / Kieswerke / Recycling / Betonbloxx® 27

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR BETON UND BETONPUMPLEISTUNGEN 28

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BETON 2019

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BESTELLZEITbis 50 m³ bis 12:00 Uhr

des vorigen Arbeitstagesüber 50 m³ zwei Arbeitstage

vor dem geplanten EinsatzPumpe, Kranwagen drei Arbeitstage

vor dem geplanten Einsatz

LIEFERZEITMontag – Donnerstag 7:00–16:30 UhrFreitag 7:00–12:00 Uhr

Für Lieferungen außerhalb der Lieferzeit wird ein Überzeitzuschlag (siehe Seite 18) verrechnet.

BESTELLBEDINGUNGENStornierungen und Umbestellungen von Betonlieferungen unbeachtlich des Grundes bis 12:00 des Vortages sind kostenfrei, danach werden ab 50 m³ EUR 15,00 je m3 der bestellten Menge verrechnet. Für Stornos und Umbe-stellungen über 200 m³ sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen, jedoch werden mindestens EUR 700,00 in Rechnung gestellt. Bei Restmengenüberschreitung von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10 % der Ge-samtbestellmenge behalten wir uns vor, Mehrkosten zu verrechnen und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Liefer-folge. Bei Abrufbestellungen muss der fixe Liefertermin mindestens 3 Stunden vor dem Abrufbestellzeitpunkt bekannt gegeben werden. Sollten wir aufgrund der Baustellenanforderung aus mehr als einem Werk liefern müssen, behalten wir uns das Recht vor, geänderte Frachtkosten (Zonen) weiter zu verrechnen. Die Entscheidung, welcher Fahrmischertyp für den Transport zum Einsatz kommt, obliegt der Fuhrparkdisposition und erfolgt mit dem Ziel, die Kosten für den Kunden zu minimieren. Aus diesem Grund können Mindermengenreklamationen nicht anerkannt werden.

Die Rechnungslegung erfolgt täglich mittels elektronischer Rechnungsübermittlung. Bei Übermittlung einer Rechnung in Papierform behalten wir uns das Recht vor EUR 2,00 je Faktura in Rechnung zu stellen. Rechnungskorrekturen werden nur innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet. Alle darüber hinaus gehenden Korrekturen werden nicht anerkannt. Nach örtlicher Verfügbarkeit werden Betone einschließlich C25/30 XC2 mit Anteilen aus rezyklierten, aufbereiteten und gewaschenen Gesteinskörnungen hergestellt.

PREISANGABENDie Preisliste ist gültig ab 01.01.2019 bis auf Widerruf. Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen. Angeführte Preise sind exklusive 20 % Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, je m3. Aufzahlungen sind mit einem „+“ vor dem Betrag gekennzeichnet. Die angeführten Transportbetonpreise gelten zugestellt mit Fahrmischer in Lieferzone 1 (bis 5 km) und verstehen sich zuzüglich Landschaftsschutzabgabe in der Höhe von derzeit EUR 0,44 je m3

für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

LIEFERHINWEISE, LIEFERSCHEINDie Baustelle muss über eine für unsere Fahrzeuge einwandfrei befahrbare Zu- und Abfahrt verfügen. Die Instandhaltung der Zu- und Abfahrt, sowie die Reinhaltung aller Straßen und Wege von Verschmutzungen, die durch unsere Fahrzeuge aus dem Baustellenbereich hinausgeschleppt werden, obliegt dem Auftraggeber. Kosten für allfällige behördliche Sondergenehmigungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Lieferschein ist vom Verwender zu kontrollieren und von diesem vor Entladebeginn zu unterzeichnen.

BEIGABE VON FREMDMATERIALIENBeigabe von Fremdmaterial (Fasern, etc.) durch den Verwender beendet unsere gesetzliche und vertragliche Produktver-antwortung mit der Bereitstellung des Transportbetons im Fahrmischer. Für danach auftretende Mängel und Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.

PREISÄNDERUNGS-, RÜCKTRITTSRECHTEine Mengenänderung (gesamt oder Einzelpositionen) von mehr als 10 % der beauftragten Liefermenge berechtigt uns zu einer Preisanpassung. Die Verschiebung eines beauftragten Bauvorhabens/Bauteils um mehr als vier Wochen berechtigt uns zu einer Preisanpassung bzw. zum Vertragsrücktritt.

SICHERHEITSDATENBLATT FÜR TRANSPORTBETONBeachten Sie bitte das Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010, V1, welches auf unserer Homepage (wopfinger.com) abrufbar ist.

Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Sie bekommen genau das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt.

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Ökologisierung ist nicht nur ein Trend – es ist der Weg der Zukunft, den die Wopfinger Transportbeton schon heute beschreitet.

Das Prinzip von Ökobeton ist eigentlich ganz einfach. Anstatt Baurestmassen zu deponieren, schließt man den Kreislauf, indem man diese erneut als Rohstoff zur Betoner-zeugung verwendet. Sand- und Schotterressourcen werden geschützt – nicht unbedeutend, wenn man bedenkt, dass in Österreich jährlich circa 20 Millionen Tonnen Sand und Kies zur Produktion von Beton eingesetzt werden, die der Natur unwiederbringlich verloren gehen. Außerdem können teure Deponieflächen, die für kommende Generationen wiederum Altlasten bedeuten, damit fast gänzlich eingespart werden. Wopfinger Transportbeton hat die Zeichen der Zeit erkannt und leistet seit mehreren Jahren einen aktiven Beitrag zur Einsparung natürlicher Gesteinskörnungen und Pionierarbeit in der technischen Entwicklung der Nassaufbereitung und der Weiterentwicklung der Betonrezeptur.

MIT NACHHALTIG BAUEN

AUSGEZEICHNET MIT DEM IBO-ZERTIFIKATDie Zertifizierung von Wopfinger ÖKOBETON durch das Institut für Baubiologie und –ökologie (IBO) als Ökologisches Produkt unterstreicht das materialökologische Alleinstellungsmerkmal und bestätigt uns auf diesem Gebiet im Zeichen der Ressourcenschonung konsequent weiter zu arbeiten.

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1 ANLIEFERUNG DER HOCHBAURESTMASSENMineralische Baurestmassen, die zum Beispiel beim Abbruch von Gebäuden

oder Verkehrsflächen anfallen, werden in unsere Annahmestellen angeliefert.

2 VORSORTIERUNGEntfernung von groben Verunreinigungen wie Holz, Metalle und Kunst-stoffe im Zuge der Anlieferung. Diese werden händisch aussortiert und einer Wiederverwertung zugeführt.

3 BRECHENDas vorsortierte Material wird mittels Brecher zerkleinert.

4 NASSAUFBEREITUNG & KLASSIERUNGDas gebrochene Material wird gewaschen, klassiert (gesiebt) und

kleinste noch vorhandene störende Teile werden maschinell entfernt.

5 REZYKLIERTE GESTEINSKÖRNUNGMehr als 98% des Baurestmassenmaterials wurden wiederverwertet

und können dem Wertekreislauf erneut zugeführt werden.

6 ÖKOBETONDer Kreislauf schließt sich: Die rezyklierte, aufbereitete, gewaschene und zertifizierte

Gesteinskörnung wird entsprechend den Anforderungen zu ÖKOBETON verarbeitet. Ein nachhaltiger Baustoff mit hohen Produkt- und Qualitätsstandards ist entstanden.

KREISLAUF

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WOPFINGER VERFÜLLMATERIAL WVM®

Wopfinger Verfüllmaterial WVM® wird aus gebrochenen, rezyklierten Hochbaurestmassen hergestellt. WVM® ist ein leistungsfähiges, umweltschonendes und nachhaltiges Produkt, das der ONR 23131 entspricht.Aufgrund seiner vielseitigen Eigenschaften ist WVM® leicht und rasch zu verarbeiten und für jeden gewünschten Bereich zur Verfüllung von Hohlräumen einsetzbar.

SAUBERKEITSSCHICHT Die ökologische, pumpfähige Sauberkeitsschicht besteht aus rezyklierten, aufbereiteten und gewaschenen Gesteinskörnungen mit hervorragenden Verarbeitungseigenschaften und ist in folgenden Druckfestigkeits- und Expostionsklassen erhältlich: X0, C8/10 X0 und C12/15 X0. Der Anteil an Recyclingmaterial im Beton ist auf die erforderlichen Druckfestigkeiten abgestimmt.

IHRE VORTEILE: sehr fließfähig pumpfähig nahezu setzungsfrei

QUALITÄTÖKOBETON ist nicht einfach ein Baustoff, ÖKOBETON ist genormte Qualität.

Ökobeton ist ein ÖNORM geprüftes, hochwertiges Transportbetonprodukt, welches einer strengen Qua-litätskontrolle unterliegt. Ziel der Wopfinger Transportbeton ist es, durch gezielte Forschung die Einsatz-möglichkeiten des Ökobetons zu erweitern sowie die Ressourcenschonung zu erhöhen.Immer mehr Bauherren setzen auf nachhaltiges Bauen. Auch die öffentliche Hand verwendet bewusst Ökobeton. Dies wird auch von Seiten der EU forciert, die bis 2020 vorschreibt, dass 30 Prozent aller Primärrohstoffe durch Recyclingprodukte ersetzt werden sollen. Ökologisierung ist somit nicht nur ein Trend – es ist der Weg der Zukunft.

PRODUKTEÖKOBETON NACH ÖNORM B 4710-1Ökobeton wird bis einschließlich C25/30 XC2 mit Anteilen aus rezyklierten, aufbereiteten und gewasche-nen Gesteinskörnungen hergestellt. Auch wenn der Ökobeton in seiner Zusammensetzung nicht für jede Anwendung geeignet ist, erfüllt er in vielen Fällen die gestellten Erfordernisse.

DIE EINSATZMÖGLICHKEITEN: Rohrgrabenverfüllung im Leitungsbau Kanalbau Tankverfüllung Künettenverfüllung Leichtgewichtige Unterkonstruktion durch geringe

Rohdichte (z.B. Dachboden) Hinterfüllung von Swimmingpools Baugrubenhinterfüllung

DIE EINSATZMÖGLICHKEITEN: Bauteile im Innenbereich von Gebäuden Innenwände, mehrschalige Fertigkellerwände Bodenplatten Decken (Hohldielen, Einhängdecken) Fundamente Estriche

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BETONSORTEN MIT GARANTIERTEN EIGENSCHAFTENNach ÖNORM B 4710-1, mit rezyklierten Gesteinskörnungen (RH-B), Größtkorn 32 mm, Konsistenz C0 bis F45, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung mittel (EM).

Kein Korrosions- oder AngriffsrisikoX0Unbewehrte Fundamente ohne Frost, Füll- und Ausgleichsbeton ohne Frost.

Druckfestigkeitsklasse Preis

X0 80,50

C8/10 81,50

C12/15 83,50

C16/20 84,50

Kein WasserdruckXC1 Beton in Gebäuden mit geringer Luftfeuchtigkeit bzw. mit geeigneter Abdichtung.

Druckfestigkeitsklasse Preis

C12/15 84,50

C16/20 84,50

C20/25 85,50

C25/30 86,00

Kein WasserdruckXC2Bauteile im Trockenen bzw. mit geeigneter Abdichtung

Druckfestigkeitsklasse Preis

C20/25 87,00

C25/30 87,00

SONDERBETONE

Betone für SauberkeitsschichtenÖkologische pumpfähige Sauberkeits-schicht aus rezyklierten, aufbereiteten und gewaschenen Gesteinskörnungen mit hervorragenden Verarbeitungs-eigenschaften. Pumpfähig ab F52GK16, CEM II 42,5 N

Druckfestigkeitsklasse Preis

X0 80,50

C8/10 X0 81,50

C12/15 X0 83,50

WVM Wopfinger VerfüllmaterialÖkologische hochfließfähige Künetten- u. Hohlraumverfüllung aus rezyklierter u. aufbereiteter Gesteinskörnung. Größt-korn 8 mm, je nach Anforderung höhere Konsistenz auf Anfrage möglich.

Preis

bis F52 68,50

F59 74,50

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BETONSORTEN MIT GARANTIERTEN EIGENSCHAFTENNach ÖNORM B 4710-1 mit Größtkorn 32 mm, Konsistenz C0 bis F45, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung mittel (EM).

Kein Korrosions- oder AngriffsrisikoX0Unbewehrte Fundamente ohne Frost, Füll- und Ausgleichsbeton ohne Frost.

Druckfestigkeitsklasse Preis

X0 80,50

C8/10 81,50

C12/15 83,50

C16/20 84,50

Kein WasserdruckXC1 Beton in Gebäuden (trocken oder ständig nass) mit geringer Luftfeuchte; Beton, der ständig Wasser ausgesetzt ist. (zB. Fundamente ständig im Grund-wasser)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C12/15 84,50

C16/20 84,50

C20/25 85,50

C25/30 86,00

C30/37 91,50

Kein WasserdruckXC2Langzeitig wasserbenetzte (nass, selten trocken) Betonoberflächen; (vielfach bei Gründungen.)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C16/20 87,00

C20/25 87,00

C25/30 87,00

C30/37 92,50

C35/45 99,50

C40/50 104,50

C45/55 109,50

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Wasserundurchlässigkeit, Wasserdruckhöhe bis 10 mB1Unter der Frostgrenze bei chemisch nicht angreifendem Grundwasser. XC3/XW1 (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C20/25 89,00

C25/30 89,00

C30/37 95,00

C35/45 102,00

C40/50 107,00

C45/55 119,00

C50/60 124,00

Frost ohne Taumittel und wasserundurchlässigB2Außen liegende Bauteile, Bauteile im chemisch schwach angreifenden Grundwasser, zB. Schwimmbäder XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 92,00

C30/37 97,00

C35/45 105,00

C40/50 110,00

C45/55 121,00

C50/60 126,00

B3Wasserbauten, annähernd waagrechte, außen liegende Bauteile. (Neigung ≤ 5 %)XC4/XW1/XD2/XF3/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 95,00

C30/37 101,00

C35/45 108,00

C40/50 112,50

Wasserundurchlässigkeit, Wasserdruckhöhe über 10 mB4Wasserbauten und dichte Beton-bauwerke, die hohem Wasserdruck ausgesetzt sind. XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 96,00

C30/37 103,50

C35/45 110,50

C40/50 114,00

C45/55 125,00

C50/60 130,50

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Gut durchlässige Hinterfüllung ohne besondere Anforderungen

Preis

Einkornfilterbeton 16/32 81,00

Einkornfilterbeton 8/16 87,00

Einkornfilterbeton 4/8 96,50

Einkornfilterbeton

Bauteile, die Frost und Taumittel ausgesetzt sindB5Senkrechte Bauteile, die Feuchtigkeit, Frost und taumittelhaltigem Sprühnebel ausgesetzt sind. (Neigung > 5 %)XC4/XW2/XD2/XF2/XF3/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 99,00

C30/37 105,50

C35/45 112,50

C40/50 118,00

B7Waagrechte Bauteile, die Frost und Taumittel direkt ausgesetzt sind. (Neigung ≤5 %) XC4/XW2/XD3/XF4/XA1L (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 109,50

C30/37 112,50

Umweltbelastete BauteileB6/C3A-freiBauteile, die einer mäßig chemischen angreifenden Umgebung (lösend und treibend) ausgesetzt sind. zB. Abwas-seranlagen CEM I 42,5 N C3A-frei XC4/XW2/XD3/XF2/XF3/XA2L/XA2T/C3A-frei (A)

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 118,50

C30/37 123,50

SONDERBETONE

Pflasterdrainbeton

Stark wasserdurchlässig und entspricht der Expositionsklasse X0.

Preis

Pflasterdrainbeton GK16 86,00

Pflasterdrainbeton GK8 87,50

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FarbbetonUm ihrem Bauwerk eine individuelle und einzigartige Note zu geben, besteht die Möglichkeit Betone einzufärben.

Farbe nach Kundenwunsch Bezeichnung Preis

ab C25/30 B2 Anfrage

Beton mit StahlfasernEs besteht in vielen Fällen die Möglichkeit alternativ zur herkömmlichen Mattenbewährung Stahlfasern einzusetzen und damit Geld zu sparen. Anwendungsbeispiele: Fundamentplatten, Wände, Kellerwände, Zaunfundamente … Das bedeutet, der Transport, die Lagerung und die Verlegung von Bewehrungsmatten sowie das Setzen von Abstand-haltern entfällt. So reduziert sich der Aufwand auf Ihrer Baustelle auf ein Minimum. Das spart Zeit und damit Geld.

Stahlfasern BEKAERT Dramix® 3D 45/50 BL,KrampeHarex Fibrin® DE 50/1,0 N-K20.Andere Stahlfasern auf Anfrage.

Preis

je kg* 2,00

* Der Stahlfaserpreis beinhaltet folgende Dienstleistungen: Faserbeigabe, Homogenisierung, Konsistenzeinstellung, Qualitätsüberprüfung und Produktgewährleistung.

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BETONE FÜR DEFINIERTE ANWENDUNGENBetone nach Richtlinien und Merkblättern ÖBV (Österreichische Bautechnik Vereinigung), Spezialbetone

Sichtbeton – Geschalte Betonflächen (Ausgabe 11/2009)Wesentlich für das ästhetische Empfinden von Transportbeton als Baustoff ist die Oberfläche. Damit können Sie dem Bauwerk Ihre ganz persönliche, individuelle Note geben.

C25/30XC3/XD2/XF1/XA1L/SB(A)*

Bezeichnung Preis

BSBQ1** 100,00

BSBQ2*** 124,00

sandgestrahlte Betonoberfläche

geschalte Sichtbetonoberfläche

gestockte Betonoberfläche

* Andere Expositionsklassen auf Anfrage.** Preise exklusive Heiz- und Kühlkosten zur Einhaltung der Frischbetontemperatur an der Einbaustelle max. +27°C. *** Preise exklusive Heiz- und Kühlkosten zur Einhaltung der Frischbetontemperatur an der Einbaustelle von

+15°C bis +27°C. Achtung, die Lufttemperatur beim Betoneinbau muss zwischen +5°C bis +30°C liegen.

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Monolithische Bodenplatten (Ausgabe 10/2008)Hallen boden Konsistenz F52.

Kurzbezeichnung Preis Preis

B2 98,00 104,00

B4 102,50 108,00

B7 117,00 123,00

Stahlfaserbeton nach Richtlinie und sonstige Anwendungen für StahlfasernMonolithische Boden-platten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innen- bzw. Außenflächen.Ausgangsbeton ab C25/30 B2, Konsistenz F52.

Bezeichnung Gebrauchstauglichkeit Preis

FaB T1 BZ3,0/G1 + 34,00

FaB T2 BZ3,0/G2 + 41,00

FaB T3 BZ4,5/G3 + 48,00

Fugenarme Monolithi-sche Bodenplatten Ausgangsbeton ab C30/37 B2, Konsistenz F52.

Bezeichnung Gebrauchstauglichkeit Preis

FaB T4 BZ4,5/G4 + 55,00

FaB T5 BZ4,5/G5 + 62,00

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C25/30 C30/37

Kunststoff-FaserbetonPreis

Fab FS-Mikrofasern Vermeidung von Frühschwindrissen + 15,50

Fab BBG-Mikrofasern Erhöhter Brandschutz für unterirdische Verkehrsbauwerke + 29,00

Fab-Makrofasern Anfrage

Das Flügelglätten von Betonen mit künstlich eingeführten Luftporen (XF2, XF3, XF4) ist nicht zulässig!

* Andere Expositionsklassen auf Anfrage.** Preise exklusive Heiz- und Kühlkosten zur Einhaltung der Frischbetontemperatur an der Einbaustelle max. +27°C. *** Preise exklusive Heiz- und Kühlkosten zur Einhaltung der Frischbetontemperatur an der Einbaustelle von

+15°C bis +27°C. Achtung, die Lufttemperatur beim Betoneinbau muss zwischen +5°C bis +30°C liegen.

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Bohrpfähle (ÖNORM B 4710-1), dichte Schlitzwände, TiefgründungenKurzbezeichnung Expositionsklasse Preis

Druckfestigkeitsklasse C25/30, auf Anfrage möglich auch in C30/37, Konsistenz F59.

B8 XC3/XW1/UB1 (A) 97,00

B9 XC3/XW1/UB2 (A) 99,00

B10 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L/UB1 (A) 99,00

B11 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L/UB2 (A) 102,00

B12 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L/UB1 (A) 103,00

Bohrpfähle (Richtlinie – Ausgabe 11/2013)Größtkorn 32 mm, Konsistenz mindestens F59, WA15.

BS TB1Unter Wasser betonierte, verrohrt gebohrte Pfähle; Endlosschneckenpfähle; Schlitz-wandelemente und suspensi-onsgestützte Pfähle; Pfähle im vorwiegend bindigen Boden.

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Preis

C25/30 XC3/XF1/XA1L CEM II 42,5 N 105,00

C25/30 XC3/XF1/XA1T CEM I 52,5 N C3 A-frei 124,00

BS TB2Im Trockenen betonierte Pfähle, z.B. Bohrpfähle mit oder ohne Verrohrung ge-bohrt; Pfähle im vorwiegend nicht-bindigen Boden.

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Preis

C25/30 XC3 103,00

BS TBP Primärpfähle bei über-schnittenen Bohrpfahlwänden.

Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Preis

C12/15 (56) XC3* 101,00

Innenschalenbeton (Ausgabe 12/2012)C25/30, F45, Bindemittel C3A-frei

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

WDI XC4/XF3/XA1T/XA1L 127,00

Beton für Kläranlagen (Ausgabe 03/2009)Ausgangsbeton C25/30 (56), Konsistenz F45, Alle BS1-Betone mit C3A-freiem Bindemittel. Exklusive Kühlkosten!

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

BS 1 K XC4/XF3/XAK/RRS 127,00

* Nachweis am Festbeton gemäß ONR 23303. Preisänderung in Abhängigkeit von Witterungsbedingungen und Arbeitsablauf möglich.

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Innenschalenbeton (Ausgabe 12/2012)C25/30, F45, Bindemittel C3A-frei

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

WDI XC4/XF3/XA1T/XA1L 127,00

Beton für Kläranlagen (Ausgabe 03/2009)Ausgangsbeton C25/30 (56), Konsistenz F45, Alle BS1-Betone mit C3A-freiem Bindemittel. Exklusive Kühlkosten!

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

BS 1 K XC4/XF3/XAK/RRS 127,00

* Nachweis am Festbeton gemäß ONR 23303. Preisänderung in Abhängigkeit von Witterungsbedingungen und Arbeitsablauf möglich.

Weitere Kombinationen von XM1, XM2 oder XM3 mit Expositionsklassen-Kurzbezeichnungen wie z.B. B3, B5 und B7 sind möglich (Verschleißtest nach Böhme).

Betone mit erhöhter Verschleißbeanspruchung (ÖNORM B 4710-1)

Mäßige Verschleiß­beanspruchung B2 XM1, CEM II 42,5 N, F45

Druckfestigkeitsklasse Preis

C25/30 106,00

C30/37 113,00

Straßenunterbeton nach RVS 08.17.02B7CEM II 42,5 N (DZ)Konsistenz C1-C2 od. F52

Bezeichnung Preis

GK32 127,50

Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weiße Wannen (Ausgabe 01/2018)

Bezeichnung Expositionsklasse Preis

Ausgangsbeton C25/30 (56), Konsistenz F45, Alle BS 1-Betone mit C3A-freiem Bindemittel. Exklusive Kühlkosten!

Betonstandard BS 1Frischbetontemp. ≤ 22o Cbei Kons*, Kon1*

Frischbetontemp. ≤ 27o C bei Kon2*

Betonstandard BS 1 PLUSFrischbetontemp. ≤ 25o Cbei Weiße Wanne klassisch Kons*, Kon1*

Frischbetontemp. ≤ 27o Cbei Kon2*

Frischbetontemp. ≤ 22o Cbei Weiße Wanne optimiert Kons*, Kon1* und Kon2*

Wände und Platten, alle Wasserdrücke

BS 1 A XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 118,00

BS 1 A PLUS XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 123,00

Dicke Wände und Platten, alle Wasserdrücke

BS 1 B XW1/XF3/XAT-A/XC2/XD/RRS 118,00

BS 1 B PLUS XW1/XF3/XAT-A/XC2/XD/RRS 123,00

Verkehrsbauwerke ohne Taumitteleinwirkung, alle Wasserdrücke

BS 1 C XW2/XF4/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 127,00

BS 1 C PLUS XW2/XF4/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS 132,00

Wände und Platten, bei hohem chem. Angriff durch Grundwasser, alle Wasserdrücke

BS 1 E XW2/XF3/XAT-C/XAL-C/XC2/XD/RRS 126,50

BS 1 E PLUS XW2/XF3/XAT-C/XAL-C/XC2/XD/RRS 131,50

Wände und Platten mit erhöhtem Brandschutz, alle Wasserdrücke

BS 1 F XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS/BBG 162,00

BS 1 F PLUS XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/XC2/XD/RRS/BBG 167,00*Konstruktionsklasse

Ab einer Tageshöchsttemperatur von 29° C behalten wir uns das Recht vor, aus technischen Gründen nicht zu liefern.

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BETON 2019

AUFZAHLUNGEN FÜR SONDERLEISTUNGENKonsistenz Preis

F38, C2, C1, C0 –

F52 + 4,00

F59 + 8,00

F66 Anfrage

Bindemittel Preis

CEM II 42,5 R + 5,00

CEM III 32,5 N oder CEM III 32,5 R Anfrage

CEM I 52,5 R + 17,00

CEM I 42,5 N HS C3A-frei + 17,00

CEM I 52,5 N HS C3A-frei + 19,00

Weißzement (CEM I 42,5 R oder CEM I 52,5 N) Anfrage

Mehrzement CEM II je10 kg + 1,30

Mehrzement CEM I je 10 kg + 2,0016

Straßenoberbeton (mit Edelbruch-korn), AKR geprüft (PositivListe Gestein der ASFINAG nach RVS 08.17.02, Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) B7 XM2, CEM II 42,5 N (DZ) Konsistenz C1-C2 od. F52

Bezeichnung Preis

GK22 156,00

GK16 162,00

GK11 168,00

GK8 174,00

Straßenbetone für rasche Verkehrsfreigabe B7 XM2

Bezeichnung Preis

24 Std. Beton GK8, GK11, GK16, GK22 mind. + 15,00

12–18 Std. Beton GK8, GK11, GK16, GK22 mind. + 25,00

6–8 Std. Beton GK8, GK11, GK16, GK22, max. 5 m3/FM mind. + 35,00

Merkblatt Selbstverdichtender Beton

Bezeichnung PreisMindestverrechenbare Betongüte C25/30, GK16 F66. Nicht für alle Betongüten anwendbar.

SCC1 + 38,00

SCC2 + 40,00

WSC – selbstverdichtender Beton + 20,00

Straßenoberbeton (mit Edelbruch-korn) mit AKR-Langzeiterfahrung nach RVS 08.17.02 (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) B7 XM2, CEM II 42,5 N (DZ)Konsistenz C1-C2 od. F52

Bezeichnung Preis

GK22 143,00

GK16 149,00

GK11 155,00

GK8 161,00

Straßenoberbeton nach RVS 08.17.02

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BETON 2019

BET

ON

Besondere EigenschaftenPumpbeton Preis

PB Förderdistanz bis maximal 50 lfm (bei C12/15 X0 F45) + 5,00

Förderdistanz bis maximal 50 lfm (ab C12/15 XC1 F45) + 4,00

PB+ Förderdistanz größer 50 lfm (ab C16/20 XC1 F52) ab + 6,00

PB City inkl. F52 GK16 Ø 65 mm (ab C16/20 XC1) + 18,00

PB City+ Förderdistanz > 50 lfm ab C25/30 B2 (inkl. F52, GK16 Ø 65 mm) + 18,00

Aufzahlungen für besondere Eigenschaften Preis

SB Sichtbeton ab C25/30 B2 nach ÖNORM B 4710-1 + 4,00

RS ab C25/30 XC1 Reduziertes Schwinden + 15,00

RRS ab C25/30 XC1 Stark reduziertes Schwinden + 19,00

BL Geringe Blutneigung Anfrage

Rdb Erhöhter Luftporengehalt bei Randbalken (C25/30 od. C30/37 B7 GK22) + 8,50

VV Verlängerte Verarbeitungszeit Anfrage

A1,5 Festgelegte Abreißfestigkeit ab C25/30 B2 + 6,00

WE 1 Wärmeentwicklungsklasse max. 22° C Frischbetontemperatur CEM I C3A-frei Anfrage*

WE 2 Wärmeentwicklungsklasse max. 27° C Frischbetontemperatur Anfrage*

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AUFZAHLUNGEN FÜR SONDERLEISTUNGENKonsistenz Preis

F38, C2, C1, C0 –

F52 + 4,00

F59 + 8,00

F66 + 15,00

Bindemittel Preis

CEM II 42,5 R + 5,00

CEM I 52,5 R + 17,00

CEM I 42,5 N HS C3A-frei + 17,00

CEM I 52,5 N HS C3A-frei + 19,00

Slagstar 42,5 N C3A-frei (Ökobindemittel) Anfrage

Mehrzement je 10 kg + 1,20

Größtkorn Gesteinskörnung Preis

22 mm + 2,00

16 mm + 6,50

8 mm bis C30/37 + 20,00

4 mm bis C25/30 + 29,00

Zusätze und Zusatzmittel Preis

Fließmittel (PCE) je Liter (Beigabe auf der Baustelle) + 6,00

Verzögerer je Liter (Beigabe auf der Baustelle) + 4,00

Quellmittel ab C25/30 + 19,00

Abbindebeschleuniger (Chloridhältig) ab C25/30 + 50,00

Abbindebeschleuniger (Chloridfrei) ab C25/30 + 60,00

* Sollte im Produktionswerk keine Kühlanlage vorhanden sein, so wird die Kühlung nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, insbesondere für Auf-/Abbau, Miete Lagertank, Kosten Anlieferung Stickstoff, Kosten Stickstoff flüssig, Fernüberwachung Tankinhalt, eigenes Labor, Miete Zementkühlanlage

Verzögerte Anfangserhärtung Preis

VA 4 bis ca. 4 Stunden** + 6,20

VA 6 bis ca. 6 Stunden** + 10,50

VA > 6 über 6 Stunden** Anfrage

** abhängig von der Lufttemperatur

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BETON 2019

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ÜBERZEITZUSCHLÄGEFür Lieferungen außerhalb der Lieferzeit. Mindestabnahme drei Fuhren je Fahrzeug. Mindestens eine Fuhre pro Stunde. Wartezeit zwischen den Fuhren EUR 60,00/Mann pro Stunde!

Wochentage Preis

Montag - Donnerstag 5:00 – 7:00 16:30 – 20:00

Freitag 5:00 – 7:00 12:00 – 20:00

Samstag 5:00 – 12:00

Überstundenzuschlag je Fuhre mind. 105,00

Bei Selbstabholung je m3 mind. 7,50

Bereitstellung Mischanlage je Std.* 235,00

Nacht, Sonn- und Feiertage Preis

Montag – Freitag 20:00 – 5:00

Samstag 12:00 – 24:00

Sonn- und Feiertag 0:00 – 24:00

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag je Fuhre mind. 285,00

Bei Selbstabholung je m3 mind. 29,00

mind.

* Für Lieferungen außerhalb der Lieferzeit gerechnet von Bestellzeit bis Abfahrt des letzten Fahrmischers von der Baustelle zuzüglich 1,5 Std. Vor- und Nachrüstzeit.

FRACHTZONENSämtliche Transportbetonpreise verstehen sich frei Lieferzone 1 (= bis 5 km Fahrtentfernung vom Transportbetonwerk), Preiskorridor 4. Darüber hinaus wird je 5 km Fahrtentfernung ein Zuschlag gemäß der untenstehenden Tabelle verrechnet. Basis für die Korridorfestlegung ist die vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus auf https://www.bmnt.gv.at/energie-bergbau/energiepreise/aktuelle-treibstoffpreise-euro-pro-liter.html veröffentlichte Treibstoffpreisentwicklung Diesel. Bei Verlassen des aktuellen Preiskorridors wird ab dem Folgemonat eine Preisanpassung entsprechend dem dann aktuellen Preiskorridor verrechnet.

Preiskorridor 2 3 4 5 6

Zone gefahrene km mit Fahrmischer 1,05 – 1,149·

1,15 – 1,249·

1,25 – 1,349·

1,35 – 1,449·

1,45 – 1,549·

1 5 km ––– ––– ––– ––– –––

2 10 km – 0,20 – 0,10 1,80 + 0,10 + 0,20

3 15 km – 0,40 – 0,20 3,60 + 0,20 + 0,40

4 20 km – 0,60 – 0,30 5,40 + 0,30 + 0,60

5 25 km – 0,80 – 0,40 7,20 + 0,40 + 0,80

6 30 km – 1,00 – 0,50 9,00 + 0,50 + 1,00

7 35 km – 1,20 – 0,60 10,80 + 0,60 + 1,20

8 40 km – 1,40 – 0,70 12,60 + 0,70 + 1,40

9 45 km – 1,60 – 0,80 14,40 + 0,80 + 1,60

10 50 km – 1,80 – 0,90 16,20 + 0,90 + 1,80

11 55 km – 2,00 – 1,00 18,00 + 1,00 + 2,00

12 darüber Anfrage

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BETON 2019

BET

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SONSTIGESPreis

MindermengeBei Zufuhr von unter 8,5 m³ je Fuhre, auch bei Rest- und Serienlieferungen je fehlendem m³.

Mindermengenzuschlag 20,00

Wintererschwernisvon 1. November bis 31. März.

Wintererschwerniszuschlag je m3 7,00

Schneekettenpauschale je Montage 45,00

Entsorgung von RestbetonEntsorgung von nicht auf der Baustelle entleertem Beton im Werk oder auf der Deponie.

Restbetonentsorgung je m3 63,00

EntladedauerDie freie Entlade- und Wartezeit (Beginn mit Ankunft Baustelle) beträgt 5 min pro m³.

Verlängerte Entladezeit pro begonnener 5 min. 7,00

SelbstabholvergütungNachlass für im Betonwerk abgeholten Transportbeton.

Transportvergütung je m3 6,00

Frischbetonkühlung

Kühlung nach technischen Erfordernissen/Möglichkeiten, je m³ mind. 50,00

Sollte im Produktionswerk keine Kühlanlage vorhanden sein, so wird die Kühlung nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, insbesondere für Auf-/Abbau, Miete Lagertank, Kosten Anlieferung Stickstoff, Kosten Stickstoff flüssig, Fernüberwachung Tankinhalt, eigenes Labor, Miete Zementkühlanlage

SonstigesKann eine Baustelle ohne unser Verschulden nicht wie vereinbart beliefert werden, wird für die Bereitstellung pro Fahrmischer und Stunde verrechnet.

Regiezeit Fahrmischer pro Std. 84,00

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* Für Lieferungen außerhalb der Lieferzeit gerechnet von Bestellzeit bis Abfahrt des letzten Fahrmischers von der Baustelle zuzüglich 1,5 Std. Vor- und Nachrüstzeit.

FRACHTZONENSämtliche Transportbetonpreise verstehen sich frei Lieferzone 1 (= bis 5 km Fahrtentfernung vom Transportbetonwerk), Preiskorridor 4. Darüber hinaus wird je 5 km Fahrtentfernung ein Zuschlag gemäß der untenstehenden Tabelle verrechnet. Basis für die Korridorfestlegung ist die vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus auf https://www.bmnt.gv.at/energie-bergbau/energiepreise/aktuelle-treibstoffpreise-euro-pro-liter.html veröffentlichte Treibstoffpreisentwicklung Diesel. Bei Verlassen des aktuellen Preiskorridors wird ab dem Folgemonat eine Preisanpassung entsprechend dem dann aktuellen Preiskorridor verrechnet.

Preiskorridor 2 3 4 5 6

Zone gefahrene km mit Fahrmischer 1,05 – 1,149·

1,15 – 1,249·

1,25 – 1,349·

1,35 – 1,449·

1,45 – 1,549·

1 5 km ––– ––– ––– ––– –––

2 10 km – 0,20 – 0,10 1,80 + 0,10 + 0,20

3 15 km – 0,40 – 0,20 3,60 + 0,20 + 0,40

4 20 km – 0,60 – 0,30 5,40 + 0,30 + 0,60

5 25 km – 0,80 – 0,40 7,20 + 0,40 + 0,80

6 30 km – 1,00 – 0,50 9,00 + 0,50 + 1,00

7 35 km – 1,20 – 0,60 10,80 + 0,60 + 1,20

8 40 km – 1,40 – 0,70 12,60 + 0,70 + 1,40

9 45 km – 1,60 – 0,80 14,40 + 0,80 + 1,60

10 50 km – 1,80 – 0,90 16,20 + 0,90 + 1,80

11 55 km – 2,00 – 1,00 18,00 + 1,00 + 2,00

12 darüber Anfrage

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LABOR 2019

LAB

OR

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LABORLEISTUNGENDie angebotenen betontechnologischen Leistungen auf der Baustelle verstehen sich zuzüglich Kilometerkosten, Arbeits-zeit sowie An- und Abfahrt. Die Preise für betontechnologische Leistungen (exkl. Attestkosten) gelten in der Normal-arbeitszeit. Darüber hinaus verrechnen wir außerhalb der Normalarbeitszeiten bzw. Samstag einen Zuschlag von 50 % und an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von 100 %. Die Bestellung von betontechnologischen Leistungen muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem Bedarf erfolgen.

Frischbetonprüfungen Baustelle Labor

Konsistenz, Ausbreitmaß 155,00 62,00

Rohdichte 134,00 57,00

Luftgehalt 165,00 98,00

Wasser/Bindemittel-Wert (W/B-Wert) Bestimmung 227,00 167,00

Rücksiebung (Korngrößenverteilung) 227,00 167,00

Faserauszählung 402,00 335,00

Frischbetongesamtprüfung Baustelle Labor

1 Serie Probewürfel, Bestimmung der Konsistenz, Bestimmung W/B-Wert, 1 Luftporen-Prüfung, Frischbeton-Temperaturmessung, Rohdichte 484,00 386,00

Probekörperherstellung Baustelle Labor

1 Serie Würfel für Druck- oder Frostprüfung 273,00 186,00

1 Serie Platten für Prüfung der Wassereindringtiefe 273,00 186,00

1 Serie Balken für Spaltzugfestigkeit oder Biegezugfestigkeit 273,00 186,00

Attestkosten Labor

Würfeldruckfestigkeiten (Attest akkreditierte Prüfstelle) 124,00

Würfeldruckfestigkeiten (Attest WTB) 98,00

Wassereindringtiefe (Attest akkreditierte Prüfstelle) 721,00

Wassereindringtiefe (Attest WTB) 621,00

Biegezugfestigkeit (Attest akkreditierte Prüfstelle) 124,00

Spaltzugfestigkeit (Attest akkreditierte Prüfstelle) 124,00

Rücksiebung 361,00

Auszählung Luftporenkennwerte (L300, Abstandsfaktor) 1.236,00

Hydratationswärme-Messung im Bauteil inkl. grafischer Auswertung je Messung

bis 4 Tage 279,00

über 4 Tage Anfrage

Sonstiges

Betontechnologe exkl. Wegzeit pro begonnener Stunde 103,00

An- und Abfahrt Laborfahrzeug je km 1,26Rückprallhammerprüfung am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt je h, Abrechnung je begonnener ¼ Stunde 98,00Abreißfestigkeit am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt je h, Abrechnung je begonnener ¼ Stunde 304,00

Abnahme von Betonmischwerken je Überprüfung 1.072,00

Weitergabe von Chargen- oder Betonierprotokollen je Lieferschein 11,00

Weitergabe von Rezeptdaten, Prüfdaten oder Formblättern je Rezept oder Formblatt 34,00

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BET

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FÖR

DER

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G

BETONFÖRDERUNG 2019

BetonpumpenDie Preise bedingen eine Mindestförderleistung von durchschnittlich mehr als 15 m³ je Stunde auf der Baustelle.

Pumpenbereitstellung Mastlänge 20-36 m 37-42m 43-48 m* >48m*

An- und Abfahrt – – – Anfrageinkl. Pumpen von 20 m3 Beton 410,00 520,00 680,00 Anfrageab dem 1. m3 – – – Anfrageab dem 21. m3 11,00 13,20 17,30 Anfrage

Unterschreitung der Mindestpumpleistung Mastlänge 20-36 m 37-42m 43-48 m* >48m*

An- und Abfahrt je Std. (Mindestverrechnung 1,5 Std.) 160,00 180,00 200,00 Anfragezuzüglich Regie je begonnener ½ Stunde (an Bau bis ab Bau) 80,00 90,00 100,00 Anfragebei Stornierungen (werktags Mo–Fr) 24 Std. bis 12 Std. vor Einsatz 205,00 260,00 340,00 Anfragebei Stornierungen (werktags Mo–Fr) unter 12 Std. vor Einsatz 410,00 520,00 680,00 Anfrage

Sonderleistungen Preis

Samstageinsatz 5:00–12:00 + 25 %Samstag ab 12:00, Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze + 50 %Standortverlegung der Pumpe während eines Einsatzes auf der Baustelle 75,00

Rohr- und Schlauchleitungen** Preis

Schmiermische zum Anpumpen je m3 100,00Personal bauseits nicht gestellt, pauschal 525,00Ø 65 mm, 100 mm, 125 mm je lfm 5,50An- und Abtransport von Rohr- und Schlauchleitungen über 50 lfm, pauschal 320,00

Serviceleistungen Preis

Rundverteiler Miete pro Monat (Abrechnung nach Kalendertagen) 1.000,00An- und Abtransport Rundverteiler AnfrageFördern von Stahlfaserbeton + 1,00Auswaschen der Betonpumpe in einem unserer Transportbetonwerke 150,00Rüttlerbereitstellung pro Einsatz und Kalendertag 50,00

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BET

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FÖR

DER

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Kranwagen* Preis

An- und Abfahrtspauschale 130,00Förderung/m3 27,00Die kostenfreie Entlade- und Wartezeit je Fahrzeug beträgt 45 min., darüber hinaus pro begonnener 5 Min. 7,00

* nach örtlicher und zeitlicher Verfügbarkeit** Personal zum Verlegen, Abbau und Reinigung muss bauseits gestellt werden

Zum Anpumpen ist auf der Baustelle ausreichend Zementschlämme (100 kg) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzung für einen ungehinderten Einsatz der Betonpumpe zu schaffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahr-bare An- und Abfahrtswege, für das Aufstellen der Pumpe geeignete Standorte und ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der För-deranlage bereitgestellt wird. Das kostenlose Stornieren des Förderge-räts ist bis mindestens 24 Stunden (werktags) vor Beginn des Einsatzes möglich. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Straßen- oder Gehsteigabsperrungen rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Etwaige Verschmutzungen der Straßen, der Gehsteige, von Gebäude-

teilen, Ländereien und Gewässern sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu entfernen. Für Folgeschäden die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen haften wir nicht, sorgen jedoch für ein Ersatzgerät. Die Reinigung der Baustellenein- und -ausfahrt obliegt dem Auftraggeber. Kosten für vorgeschriebe-ne Begleitfahrzeuge und Routengenehmigungen werden separat in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass nur Betonpumpen, welche durch die Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H. bereit- gestellt werden, verwendet werden dürfen. Bitte beachten Sie weiters unsere Sicherheits- und Aufstellhinweise für den sicheren Einsatz unserer Betonpumpen (siehe Betonpumpenfolder) auf unserer Website (wopfinger.com/Service/Pumpenservice).

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BETONBLOXX® 2019

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BETONBLOXX® FÜR VIELE ANWENDUNGEN

BETONBLOXX® werden an der Baustelle versetzt und sind sofort einsatzbereit. Sie sparen Projektzeit, aufwändiger Schalungsbau entfällt und Aushärtezeiten gibt es nicht. Mit ihren variablen Einsatzmöglichkeiten eignen sich BETONBLOXX® speziell für die Errichtung von Lagerräumen, Boxen, Fundamentblöcke, Stützmauern, Silos und Hallen – beispielsweise, um Schüttgüter oder Wertstoffe zu trennen. Aber auch Lärmschutzwände oder Böschungssanierungen lassen sich einfach aus ihnen errichten. Einzige Voraussetzung ist ein flacher, stabiler Unter-grund. Im Zweifelsfall empfehlen wir, unbedingt ein statisches Gutachten für den Untergrund erstellen zu lassen.

Frachtzone je Fuhre LKW

bis 25 km 320,00

bis 50 km 380,00

über 50 km Anfrage

Entladezeit

Die ersten 30 Min. pro Lieferung sind frei. Darüber hinaus verrechnen wir pro begonnenen 30 Min. 75,00

Frachtaufschlag bei Kleinmengen

pro Fuhre / Ladegewicht bis 15 t 105,00

Kupplungshaken/Transportbehelf im Set (2 Stk.) 215,00

Alle Lieferpreise sind gültig für voll beladenen LKW (max. 25 t) und Abladung vor Ort ohne Versetzen. Lieferung auf Anfrage, Selbstabholung möglich! Alle angegebenen Preise exkl. 20 % MwSt.

Toleranzen

Die Beurteilungen eventueller Maßabweichungen der BLOXX erfolgen in Anlehnung an die ÖNORM B 3328 bzw. ÖNORM DIN 18202 unter Berücksichtigung von zusätzlichen +/– 5 mm.

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BETONBLOXX® 2019

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betonbloxx.com

Kendl

Untersiebenbrunn

Steinbrunn

Großwilfersdorf

Die Karte zeigt unsere Hauptproduktionsstandorte.

Beratung & VertriebT 02253/6551-162 M 0664/410 10 37E [email protected]

Sämtliche Preise beziehen sich pro Stück ab Werk (Selbstabholung). Alle Betonbloxx werden in Betongüte C25/30 (B2) hergestellt. Aufpreis für besondere Betoneigenschaften bzw. für Sonderausführungen auf Anfrage.

Artikel Maße in cm (L x B x H) Gewicht Preis

160/8er BLOXX 160 x 80 x 80 ca. 2.480 kg 132,00

120/6er BLOXX 120 x 80 x 80 ca. 1.860 kg 110,00

80/4er BLOXX 80 x 80 x 80 ca. 1.240 kg 89,00

40/2er BLOXX 40 x 80 x 80 ca. 620 kg 78,00

160/4er BLOXX, schmal 160 x 40 x 80 ca. 1.240 kg 104,00

120/3er BLOXX 120 x 40 x 80 ca. 930 kg 90,00

40/1er BLOXX 40 x 40 x 80 ca. 310 kg 66,00 160F/4er BLOXX, flach 160 x 40 x 40 ca. 620 kg 87,00

120F/3er BLOXX, flach 120 x 40 x 40 ca. 465 kg 69,00

80F/2er BLOXX, flach 80 x 40 x 40 ca. 310 kg 66,00

40F/1er BLOXX, flach 40 x 40 x 40 ca. 155 kg 63,00

Sonderformen

Abschluss-BLOXX 160 x 80 x 80 ca. 1.860 kg 163,00

Abschluss-BLOXX 80 x 80 x 80 ca. 930 kg 118,00

Abschluss-BLOXX 160 x 40 x 40 ca. 465 kg 106,00

Abschluss-BLOXX 80 x 40 x 40 ca. 235 kg 81,00

Sockel-BLOXX 160 x 80 x 80 ca. 1.860 kg 157,00

Sockel-BLOXX 160 x 40 x 80 ca. 930 kg 115,00

160/8er BLOXX rund 160 x 80 x 80–R ca. 2.300 kg 147,00

Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen (siehe betonbloxx.com).

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STA

ND

OR

TE

STANDORTE 2019

Das Team von Wopfinger Transportbeton – Ihr direkter Draht zu unseren Werken! VERKAUFSGEBIET OST BESTELLUNG VERKAUF

Liesing 01/869 33 29 0664/826 09 21 1230 Wien, Siebenhirtenstraße 17 Freudenau 01/728 24 35 0664/826 08 31 1020 Wien, Freudenauer Hafenstraße 30 Gerasdorf 01/734 65 52 0664/612 87 48 2201 Gerasdorf, Schmalbachstraße Untersiebenbrunn 01/734 65 52 0664/612 87 31 2284 Untersiebenbrunn, Schönfelderstraße Parndorf 02166/226 46 0664/612 87 31 7111 Neudorf/Parndorf, Lange Mekotte Stockerau 02266/726 93 0664/612 87 48 2000 Stockerau-Unterzögersdorf, In der Leiten Gst. 416 VERKAUFSGEBIET SÜD BESTELLUNG VERKAUF

Eggendorf 02628/650 97 0664/826 08 35 2492 Eggendorf, Am Wr. Neustädter Kanal Steinbrunn 02624/522 92 0664/826 09 98 2491 Steinbrunn, Industriegelände 1 Seibersdorf 02624/522 92 0664/826 08 35 2444 Seibersdorf, An der B60 Gloggnitz 02662/201 20 0664/826 08 33 2640 Gloggnitz-Stuppach, Alois Orth Allee 1–3 Hütten 02644/74 25 0664/826 08 33 2840 Grimmenstein, Wechselbundesstraße 14 Sieggraben 02621/240 48 0664/826 09 98 7223 Sieggraben, Untere Hauptstraße 366 Markt Allhau 03356/79 25 0664/612 87 43 7411 Markt Allhau, Wolfauer Straße 105 Großwilfersdorf 03385/87 05 0664/612 87 43 8263 Großwilfersdorf, Kohlfeldweg 276 KIESWERKE VERKAUF

Untersiebenbrunn 0664/612 87 31 2284 Untersiebenbrunn, Schönfelderstraße Eggendorf 0664/826 08 35 2492 Eggendorf, Am Wr. Neustädter Kanal Großwilfersdorf 0664/612 87 43 8263 Großwilfersdorf, Kohlfeldweg 276 RECYCLING VERKAUF

Großwilfersdorf (Annahme & Aufbereitung) 0664/612 87 43 8263 Großwilfersdorf, Kohlfeldweg 276 DEPONIE Bodenaushub* VERKAUF

Eggendorf 0664/826 08 35 2492 Eggendorf, Am Wr. Neustädter Kanal Großwilfersdorf 0664/826 08 32 8263 Großwilfersdorf, Kohlfeldweg 276 BETONBLOXX® VERKAUF

Untersiebenbrunn 0664/410 10 37 2284 Untersiebenbrunn, Schönfelderstraße Steinbrunn 0664/410 10 37 2491 Steinbrunn, Industriegelände 1 Großwilfersdorf 0664/410 10 37 8263 Großwilfersdorf, Kohlfeldweg 276

* Schlüssel-Nr. siehe separate Preisliste 27

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Ihr direkter Draht zu unseren Werken.

Page 25: PREISLISTE 2019 - wopfinger.com · 6 WOPFINGER VERFÜLLMATERIAL WVM® Wopfinger Verfüllmaterial WVM® wird aus gebrochenen, rezyklierten Hochbaurestmassen hergestellt. WVM® ist

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§ 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Geschäftsbedingungen1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen

Auftraggeber (AG) und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Wider-sprüchen in der angeführten Reihenfolge:

- Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des Leistungs- gegenstandes) - Diese AGB - Die für Beton (die Ware) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1., sowie die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter der Österreichischen Bautechnikvereinigung.1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wir-

kungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden.

1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumen-tenschutzgesetzes.

§ 2 – Lieferung und Leistung2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t

Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat die behördliche Genehmigung recht-zeitig zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen und die Kosten dafür zu übernehmen.

2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle. 2.3 An vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen ist der AN bei von ihm unbeein-

flussbaren Behinderungen, sowie in allen Fällen höherer Gewalt nicht gebunden, insbesondere dann nicht, wenn die Außentemperatur unter + 3 C°, gemessen im Lieferwerk, liegt. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, wobei dem AN das Recht zusteht, vom Auftrag teilweise oder für den gesamten restlichen Lieferumfang zurückzutreten, ohne dass der AG daraus Ansprüche geltend machen kann. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflich-tung befreit. Eine allfällige Beauftragung von Sublieferanten bleibt dem AN vorbe-halten.

2.4 Sollte die von der Baustelle abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht geliefert werden, so hat dies der AG dem AN unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Liefe-rung nicht innerhalb von eineinhalb Stunden ab dieser Mitteilung, so steht dem AG im Falle eines Verschuldens des AN im Sinne des Pkt. 5.8 der Ersatz des durch die Verspätung entstandenen unmittelbaren Schadens zu.

2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nach zu verrechnen. Für bestellte und nicht abgenommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten im vollen Umfang zu berechnen.

2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN hier von mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit zu verständigen. Die Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

2.7. Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt.

§ 3 – Pumpleistungen3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des

Fahrmischers beizustellen. 3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Beton-

pumpe bzw. der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Ein-bringen des Betons ist ausschließlich der AG verantwortlich.

3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchlei-tung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten. Um deshalb die vereinbarte Betongüte sicherzustellen, ist eine geänder-te Rezeptur zu erstellen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt bei Pumplei-tungslängen von über 50 m der AG.

3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie deren Reinigung ist der AG verantwortlich und übernimmt für den Fall des Verlustes gegenüber dem AN die Haftung.

3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verant-wortlich. Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der Betonpumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der Fahrmischerrutschen auf der Bau-stelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen.

§ 4 – Prüfung am Frischbeton4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen im Sinne

des Pkt. 1.1 anzuwenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse eines Laboranten im Sinne des Punkts 9.6.1 der ÖNORM B 4710, Teil 1. nachweisen kann.

4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festge-stellt, sind diese unverzüglich schriftlich dem AN mitzuteilen.

§ 5 – Gewährleistung und Schadenersatz5.1 Der AN leistet Gewähr, dass der von ihm gelieferte Beton im Zeitpunkt der Über-

gabe die vereinbarten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. 5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN ver-

lässt. 5.3 Der AN leistet keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste Verän-

derungen am Produkt (z.B. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht wer-den. Der AN leistet darüber hinaus keine Gewähr für jenen Betonierabschnitt, in welchem der AG ohne Einverständnis des AN den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller zusammen einbringt.

5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft.

5.5 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Un-terlässt der AG diese Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge.

5.6. Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine staatliche autorisierte oder akkreditierte Prüfanstalt heranzuziehen. Die damit ver-bundenen Kosten trägt im Falle vertragskonformer Lieferung der AG.

5.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Man-gelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe hat der AG zu beweisen.

5.8. Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahr-lässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folge-schäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist ausgeschlossen.

5.9. Die Beweislast für das Verschulden trägt der AG. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung.

§ 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen6.1 Angebotene Preise sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsbestandteile

berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenerhöhungen ab Vertragsabschluss werden mindestens gemäß dem vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung für Transportbeton verrechnet.

6.2 Die Abrechnung der vom AN erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen erfolgt auf Grund der vom AG bestätigten Lieferscheine.

6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rech-nungen des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleiben vorbehalten und erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG.

6.4 Sämtliche Forderungen des AN werden sofort fällig, wenn der AG mit der Er-füllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen.

6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen entschei-det über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen durch den AG ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.6 Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN, unbeschadet weiterer Ansprüche die Listenpreise. Der AN hat für diesen Fall das Wahlrecht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ab-hängig zu machen, oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag oder von dessen Teilen zurückzutreten. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung gefordert werden.

6.7 Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit un-bezahlte Forderungen werden der CRIF im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 – 153 Gewerbeordnung übermittelt.

6.8 Die Rechnungslegung erfolgt täglich mittels elektronischer Rechnungsübermittlung. Bei Übermittlung einer Rechnung in Papierform behalten wir uns das Recht vor EUR 2,00 je Faktura in Rechnung zu stellen.

§ 7 – Sicherungsrechte7.1 Der gelieferte Beton bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN

(Eigentumsvorbehalt). 7.2 Der AG tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware

gegen seine Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen des AN mit allen Nebenrechten zahlungshalber an den AN ab, und zwar in Höhe des Wertes der Lieferungen und Leistungen. Dies gilt entsprechend bei der Be- oder Verarbeitung, bei Verbindung oder Vermengung oder wenn der Beton oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstückes eines Dritten werden. Gerät der AG in Verzug, so hat er auf Anforderung des AN die Abtretung Schuldnern anzuzeigen, dem AN die zur Geltendmachung der Rechte gegen den Drittschuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazu notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

7.3 Den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Beton darf der AG weder verpfänden, noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger In-anspruchnahme durch dritte Personen ist der AG verhalten, das Eigentumsrecht des AN geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen.

§ 8 – Gefahrenübergang Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in wel-

chem der Beton den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in jenem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt.

§ 9 – Erfüllungsort und Gerichtsstand9.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN.9.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des AN örtlich

und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.9.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Stand September 2016Satz- und Druckfehler vorbehalten.

WOPFINGER TRANSPORTBETON Ges.m.b.H., Zentrale: 2522 Oberwaltersdorf, Brückenstraße 3, Tel.: +43/2253/6551-0, Fax: +43/2253/6294, E-Mail: [email protected], wopfinger.com

Oberbank Konto-Nr.: 4151.1086.87, IBAN: AT70 1502 4041 5110 8687, BIC: OBKLAT2LFirmenbuchnummer: 107266 w, Firmenbuchgericht: Wr. Neustadt, Gerichtsstand: Baden

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETON UND BETONPUMPLEISTUNGEN 2019

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Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H.,Brückenstraße 3, 2522 OberwaltersdorfTel.: +43/2253/65 51-0, Fax: +43/2253/62 94, E-Mail: [email protected]

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