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PRESSEINFORMATION Neue Vereinbarungen über KVH ® und Duobalken ® / Triobalken ® Holzbau Deutschland, Bund deutscher Zimmermeister im Zentralverband des deutschen Baugewerbes und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. haben die Überarbeitete Vereinbarungen über KVH ® (Konstruktionsvollholz) aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie sowie die Vereinbarung über Duobalken ® / Triobalken ® grundlegend überarbeitet und in wichtigen Punkten technisch angepaßt. Die Überarbeitung wurde not- wendig, da sich die bauaufsichtlichen Anforderungen für diese Produkte geändert haben. Die jetzt vorliegende Vereinbarung über KVH ® ermöglicht, Konstruktionsvollholz gemäß deutschen und ausländischen Sortiernormen herzustellen. Die Öffnung für ausländische Sor- tiernormen dürfte die Anwendung in Exportmengen deutlich vereinfachen. Zudem wird durch Bezugnahme auf DIN EN 14081-1 für nicht keilgezinktes Vollholz und DIN EN 15497 mit Anwendungsnorm 20000-5 für keilgezinktes Vollholz der Übergang auf ein europäisches Regelwerk vollzogen. Bei der Definition der Oberflächenklassen wurde eine Rissbreitenbegrenzung sowie eine Beschränkung von Harzgallen auch bei der Oberflächenklasse KVH ® NSi eingeführt. Künftig wird für beide Qualitäten eine technische Trocknung im Sinne der DIN 68800-2 gefordert. Damit kann KVH ® auch ohne weitere Nachweise für zahlreiche Konstruktionen in den Gebrauchsklassen 0 und 1 nach DIN 68800-1 und -2 verwendet werden. Die aktuelle Vereinbarung enthält Beispiele für die CE-Kennzeichnung, die auf die aktuellen Vorschrif- ten der europäischen Union abgestimmt sind. Ebenfalls angepasst wurden die Vorzugs- abmessungen. Analog Änderungen wurden bei der Vereinbarung über Duobalken ® / Triobalken ® (Balken- schichtholz gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-9.1-440) durchgeführt. Aller- dings beschränkt sich die Vereinbarung zur Zeit noch auf Balkenschichtholz gemäß allge- meiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-9.1-440. Eine Erweiterung auf Balkenschichtholz nach DIN EN 14080:2013 wird für die kommende Fassung geplant. Mehr Informationen über Konstruktionsvollholz KVH ® und Duobalken ® / Triobalken ® auf der Homepage der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V., www.kvh.de.

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PRESSEINFORMATION Neue Vereinbarungen über KVH® und Duobalken® / Triobalken® Holzbau Deutschland, Bund deutscher Zimmermeister im Zentralverband des deutschen Baugewerbes und die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. haben die Überarbeitete Vereinbarungen über KVH® (Konstruktionsvollholz) aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie sowie die Vereinbarung über Duobalken® / Triobalken® grundlegend überarbeitet und in wichtigen Punkten technisch angepaßt. Die Überarbeitung wurde not-wendig, da sich die bauaufsichtlichen Anforderungen für diese Produkte geändert haben. Die jetzt vorliegende Vereinbarung über KVH® ermöglicht, Konstruktionsvollholz gemäß deutschen und ausländischen Sortiernormen herzustellen. Die Öffnung für ausländische Sor-tiernormen dürfte die Anwendung in Exportmengen deutlich vereinfachen. Zudem wird durch Bezugnahme auf DIN EN 14081-1 für nicht keilgezinktes Vollholz und DIN EN 15497 mit Anwendungsnorm 20000-5 für keilgezinktes Vollholz der Übergang auf ein europäisches Regelwerk vollzogen. Bei der Definition der Oberflächenklassen wurde eine Rissbreitenbegrenzung sowie eine Beschränkung von Harzgallen auch bei der Oberflächenklasse KVH®NSi eingeführt. Künftig wird für beide Qualitäten eine technische Trocknung im Sinne der DIN 68800-2 gefordert. Damit kann KVH® auch ohne weitere Nachweise für zahlreiche Konstruktionen in den Gebrauchsklassen 0 und 1 nach DIN 68800-1 und -2 verwendet werden. Die aktuelle Vereinbarung enthält Beispiele für die CE-Kennzeichnung, die auf die aktuellen Vorschrif-ten der europäischen Union abgestimmt sind. Ebenfalls angepasst wurden die Vorzugs-abmessungen. Analog Änderungen wurden bei der Vereinbarung über Duobalken® / Triobalken® (Balken-schichtholz gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-9.1-440) durchgeführt. Aller-dings beschränkt sich die Vereinbarung zur Zeit noch auf Balkenschichtholz gemäß allge-meiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-9.1-440. Eine Erweiterung auf Balkenschichtholz nach DIN EN 14080:2013 wird für die kommende Fassung geplant. Mehr Informationen über Konstruktionsvollholz KVH® und Duobalken® / Triobalken® auf der Homepage der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V., www.kvh.de.

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