Prüfbericht - Niedersachsen · Die 220-kV-Verbindung von Conneforde nach Wilhelmshaven dient neben...

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Darstellung der 380 kV-Höchstspannungsfreileitung Wilhelmshaven – Umspannwerk Conneforde (Landkreis Ammerland) im Landes-Raumordnungsprogramm Prüfbericht Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat 303

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Darstellung der 380 kV-Höchstspannungsfreileitung

Wilhelmshaven – Umspannwerk Conneforde (Landkreis Ammerland) im Landes-Raumordnungsprogramm

Prüfbericht

Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzReferat 303

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1. Beschreibung des Vorhabens Die geplante Freileitung führt über eine Strecke von ca. 36 km langen 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Maade (Stadt Wilhelmshaven) zum UW Conneforde (Gemeinde Wiefelste­de, Landkreis Ammerland) und verläuft überwiegend entlang einer bestehenden 220-kV-Freilei­tung.

Die 380-kV-Freileitung wird als 4-System-Gestänge ausgeführt und im ersten Schritt mit 2 Sys­temen belegt, um in einem weiteren Schritt auf 4 Systeme ausgebaut werden zu können. Die Seilbelegung wird als 4er Bündel ausgeführt, um die Geräuschentwicklung zu minimieren. Die Werte der TA-Lärm werden eingehalten.

Die Mastarten können je nach Erforderlichkeit festgelegt werden, üblicherweise werden Ton­nenmasten eingesetzt. Die Mastdimension beträgt bei einem 4-System 380-kV Tonnenmast ca. 60 m bis 80 m in der Höhe und ca. 40 m in der Breite bei den Traversen. Die Spannfeldlängen zwischen den Masten variieren zwischen ca. 250 m und 500 m. Der Schutzstreifen einer 380-kV-Freileitung variiert zwischen ca. 60 m und 80 m.Bei besonderen Anforderungen können diese Vorgaben angepasst und optimiert werden, um dem Landschaftsbild sowie sensiblen Bereichen gerecht zu werden.

2. Verlauf des Abstimmungsprozesses Im Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) vom 10.11.2006 wurden in der zeichnerischen Darstellung zwischen Wilhelmshaven und Connefor­de bereits zwei Verbindungen der Spannungsebene 220/380 kV als Vorranggebiet Leitungs­trasse dargestellt. Dabei handelte es sich um die vorhandene 220 kV-Leitung und die geplante 380 kV-Leitung. Diese Darstellung basierte aber noch nicht auf räumlichen Betrachtungen.

Auf Einladung der Stadt Wilhelmshaven wurde die geplante Leitung durch E.ON Netz am 12.12.2006 der Stadt Wilhelmshaven sowie den Landkreisen Friesland und Ammerland vorge­stellt. Ein weiterer Abstimmungstermin fand am 24.01.2007 statt.

Mit Schreiben der Regierungsvertretung Oldenburg vom 29.01.2007 wurden die Unteren Lan­desplanungsbehörde gebeten, den Entwurf der Darstellung der Trasse im LROP-Maßstab zu überprüfen und Hinweise zu Konflikten bzw. möglicherweise konfliktärmeren Trassenführungen zu geben.

Am 26.03.2007 wurde mit E.ON Netz und dem Landkreis Friesland das Thema „technische Al­ternativen“ besprochen.

Mit der Einladung zum Erörterungstermin im Beteiligungsverfahren zur Änderung und Ergän­zung des LROP am 09.05.2007 wurde den zum Termin geladenen Stellen einschließlich der berührten Gemeinden die von E.ON beantragte Vorzugstrasse vorgelegt, die im Gegensatz zu dem in das Beteiligungsverfahren gegebenen Entwurf des LROP im nördlichen Abschnitt eine Neutrassierung enthält. Im Rahmen des Erörterungstermins bestand die Gelegenheit, zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

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3. Erforderlichkeit der NetzausbaumaßnahmeE.ON Netz GmbH ist als Übertragungsnetzbetreiber unter anderem verantwortlich für die Über­tragung elektrischer Energie im Großteil Niedersachsens. E.ON Netz ist Eigentümer und Betrei­ber von Hochspannungsnetzen (110 kV) und Höchstspannungsnetzen (380 kV/220 kV).Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet E.ON Netz u. a. dazu, Kraftwerke an das je­weils geeignete Netz anzuschließen und die Nachfrage nach Übertragungskapazitäten zu be­friedigen.

Der Raum Wilhelmshaven ist derzeit mit Freileitungen der Spannungsebenen 110 kV und 220 kV erschlossen. Die 220-kV-Verbindung von Conneforde nach Wilhelmshaven dient neben der Versorgung von INEOS und über 220-/110-kV-Netzkuppler der untergelagerten 110-kV Span­nungsebene Leistungsabtransport von Einspeisern:

des bestehenden thermischen Kraftwerks und der (den regionalen Strombedarf überschreitenden) Überschussleistung aus dezentralen

Energieerzeugungsanlagen aus dem regionalen 110-kV-Netz.

Am Standort Wilhelmshaven sind neben dem geplanten Bau zweier Steinkohlekraftwerke (800 MW und 1050 MW) und eines GuD-Kraftwerks (400 MW), auch eine Reihe von Industrieansie­delungen bzw. Erweiterungen (z.B. INEOS) und der Bau eines Tiefwasserhafens geplant.Entsprechende Netzanschlussanfragen liegen der E.ON Netz vor.

Die vorhandene 220-kV-Freileitung kann über die Verpflichtungen aus dem Erneuerbare Ener­gien Gesetz (EEG) zum „vorrangigen“ Anschluss des OWP Nordergründe hinaus keine weitere Einspeisekapazität mehr aufnehmen. Eine Umstellung der heutigen 220-kV-Freileitung auf 380 kV in der vorhanden Beseilung ist auf Grund der Verpflichtung zur Einhaltung der TA Lärm nicht möglich. Dies gilt auch für eine Umbeseilung auf heutige 380-kV-Standartsysteme.

Da die vorhandene 220-kV-Freileitung Conneforde - Maade keine weitere Einspeiseleistung mehr aufnehmen kann, besteht die Notwendigkeit des Neubaus einer zusätzlichen 380-kV-Kraftwerksfreileitung.

Die Errichtung der 380-kV-Leitung Wilhelmshaven - Conneforde macht die sichere Abführung der Leistung aus neuen Kraftwerksblöcken möglich. Sie schafft damit eine wichtige Standortvor­aussetzung für die Ansiedlung weiterer Erzeugungseinheiten am Kraftwerksstandort Wilhelms­haven.Die vorhandene 220-kV-Leitung sichert weiterhin die Versorgung der angeschlossenen Kunden und bedeutet gleichzeitig, dass für diese Kunden kein Änderungsbedarf für deren Betriebsmittel besteht.

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4. Technische Alternativen/ErdverlegungFür eine Erdverlegung kommen technisch VPE-Kabel (Kunststoffisolierung) oder gasisolierte Leiter (GIL) in Betracht. Diese Leitungsarten sind für die Übertragungsaufgabe prinzipiell geeig­net. Das Kabel hat aus betrieblicher Sicht den Nachteil, dass es geringer belastbar als die Frei­leitung ist und damit einen thermischen Engpass im 380-kV-Freileitungsnetz bildet. Die GIL hat ähnliche elektrische Eigenschaften wie eine Freileitung.

Die Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen bringt im Vergleich zu Freileitungen deutlich höhere Kosten mit sich. Die „Vergleichende Studie zu Stromübertragungstechniken im Höchst­spannungsnetz“ (ForWind/Oswald 2005) hat am Beispiel der Trasse Ganderkesee – St. Hülfe ergeben, dass für ein VPE-Kabel 2,8 bis 4,3-fache Investitionskosten wie für eine Freileitung zu erwarten sind. Für eine GIL liegen die Investitionskosten im Vergleich zur Freileitung beim 6,6 bis 11,3-fachen. Bei diesem Projekt betragen die Gesamtkosten (Barwerte der Investitions- und Betriebskosten inkl. Verluste) bei einer Betrachtungsdauer von 40 Jahren für die zweisystemige Ausführung bei der Freileitung rund 88 bis 92 Mio. € (je nach Ausbauszenario). Die Kabelaus­führung ist gegenüber der Freileitung um 102 bis 124 Mio. € (Faktor 2,2 bis 2,4) und die GIL um 323 bis 401 Mio. € (Faktor 4,7 bis 5,4) teurer.Auch wenn diese Daten für das geplante Vorhaben 380-kV-Leitung Ganderkesee-St. Hülfe er­rechnet wurden, ist nicht zu erwarten, dass sich die Kostenrelationen bei der Verbindung Wil­helmshaven-Conneforde grundsätzlich anders darstellen.

Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage des Landes Niedersachsen mitgeteilt, dass eine Kos­tenumlage der mit einer Erdverkabelung einhergehenden Mehrkosten grundsätzlich nicht zuläs­sig sei, da nur die wirtschaftlich notwendigen Herstellungskosten auf die Netzkosten umgelegt werden können. Ausnahmen von Freileitungen seien nur denkbar, wenn ein Planfeststellungs­verfahren zu dem Ergebnis käme, dass eine Freileitung überhaupt nicht genehmigungsfähig sei und eine Ersatztrassenführung nicht verfügbar ist. Derartige Fälle werden sich wohl auf Querun­gen von Großstädten beschränken, die aber bei den jetzt in Niedersachsen vorgesehenen Netzausbauten nicht geplant sind. Das Thema Erdverkabelung war Gegenstand der Diskussion im Änderungsverfahren des Ener­giewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Zuge des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes. Ein Regierungsentwurf sah die Möglichkeit der Verkabelung auf Teilstrecken (10 % der Neu­baustrecken) vor. Letztlich hat der Bundestag diese Ausnahmeregelung nicht in das Gesetz aufgenommen um eine zusätzliche Belastung der Netzkosten zu vermeiden. Auch die Bundes­länder haben im Bundesrat darauf verzichtet, eine solche Regelung einzufordern. Eine Ausnah­memöglichkeit wurde nur für einen 20 Kilometer-Küstenstreifen geschaffen, in dem eine Verka­belung von 110 KV-Leitungen durch Planfeststellungsbeschluss zugelassen werden kann. Für die in Niedersachsen geplanten 380 KV-Leitungen blieb die Rechtslage unverändert. Damit wurde die bisherige rechtliche Grundlage, die Basis der Aussage der Bundesnetzagentur war, bestätigt und bleibt unverändert.

Da das Energiewirtschaftsrecht in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist es nicht zulässig, dass das Land Niedersachsen im Zuge des Landes-Raumordnungsprogramms zu Regelungen kommt, die dem Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich widersprechen.

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Hinzu kommt, dass das EnWG für die Realisierung einer Erdverlegung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht ermöglicht. Damit können auch nicht die Beschleunigungs­möglichkeiten, die in das EnWG im Zuge des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes eingefügt wurden, genutzt werden.

5. Beschreibung und Bewertung der Trasse Im Planungsraum ist bereits eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende 220 kV-Freileitung von Maade nach Conneforde vorhanden. Im Sinne des Bündelungsgrundsatzes (LROP-Entwurf Ka­pitel 4.2 06 Satz 2) wird eine Parallelführung der geplanten mit der vorhandenen Leitung ange­strebt. Lediglich auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven ist östlich der Autobahnanschluss­stelle Fedderwarden eine Neutrassierung in Anlehnung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur vorgesehen.

Die im Zuge des LROP-Verfahrens angestellten Ermittlungen haben ergeben, dass eine enge Parallelführung zur vorhandenen 220 kV-Freileitung in einigen Teilbereichen möglich und sinn­voll ist. In anderen Trassenabschnitten wäre aber eine enge Parallelführung mit erheblichen Konflikten verbunden, da bestehende oder geplante Bebauung (Wohnen bzw. Gewerbe) oder naturschutzfachlich wertvolle Bereiche gequert würden. Diese kleinräumigen Abweichungen sind aber in der Maßstabsebene des LROP nicht darstell­bar und gehören inhaltlich auch nicht zur Regelungsebene des LROP. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Trasse gefunden werden kann, für die im Folgeverfahren Feintrassierungen zu entwi­ckeln sind, die zu einer Konfliktminimierung beitragen.

Bei der weiteren Planung sind folgende Bereiche besonders zu berücksichtigen:• Die Leitung nähert sich auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven dem EU-Vogelschutz­

gebiet Voslapper Groden an. Die Auswirkungen sind im Planfeststellungsverfahren zu ermitteln und zu bewerten.

• Das geplante interkommunale Gewerbegebiet Jade-Weser-Park ist zu umgehen, da die­ses eine herausragende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region hat und eine Querung mit einer zusätzlichen Freileitung die Entwicklung dieses Gebiets er­heblich beeinträchtigen würde. Deshalb ist die Freileitung in diesem gesamten Bereich nördlich der A 29 zu führen.

• Die Leitungsführung im Bereich Bockhorn/Neuenburger Urwald ist so anzulegen, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den naturschutzfachlichen Interessen im Westen und der Wohnnutzung im Osten erreicht wird. Die Detailplanung ist eng mit der Gemein­de Bockhorn abzustimmen. Für das FFH-Gebiet „Neuenburger Holz“ ist eine Verträglichkeitsvorprüfung durchzufüh­ren.

• Die Beeinträchtigungen des westlich von Sande liegenden Vorranggebiets Grünlandbe­wirtschaftung, -pflege und –entwicklung sind insbesondere durch eine Trassenbünde­lung soweit wie möglich zu minimieren.

• Die Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets „Driefeler Wiesen“ (Gemeinde Bock­horn) sind insbesondere durch eine Trassenbündelung soweit wie möglich zu minimie­ren.

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6. Auswirkungen auf die UmweltDer Bedarf für den Bau einer zusätzlichen Leitung wurde bereits oben dargestellt.

Technische Alternativen (Erdverlegung) sind zwar technisch machbar, jedoch wirtschaftlich nicht vertretbar. Detaillierte Untersuchungen für andere vergleichbare Planungen haben erge­ben, dass auf der 380 kV-Ebene eine Erdverlegung im Vergleich zu einer Freileitung auch bei einer langfristigen Betrachtung deutlich höhere Kosten mit sich bringen würde.

Die Freileitung wird insbesondere Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Avifauna ha­ben. Andere Umweltbeeinträchtigungen (z.B. Flora, Boden und Lärm) werden dagegen als rela­tiv geringfügig eingeschätzt.

In einigen Trassenbereichen sind erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausge­schlossen (insbesondere EU-Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden“, Naturschutzgebiet „Drie­feler Wiesen“, FFH-Gebiet „Neuenburger Holz“). Die Trassenprüfung und Abwägung auf Ebene des LROP hat ergeben, dass es keine konfliktärmere Trassenführung gibt, die diese Gebiete weiträumig umgeht und Beeinträchtigungen völlig ausschließt.

Im Rahmen der Feintrassierung und des Planfeststellungsverfahrens sind die Beeinträchtigun­gen in Abwägung mit den anderen berührten Belangen soweit wie möglich zu minimieren. Die verbleibenden Auswirkungen sind zu ermitteln und zu bewerten. Kompensationsmaßnahmen sind auf der Basis der rechtlichen Vorschriften zu planen und durchzuführen.

7. Weiteres Vorgehen Das LROP-Beteiligungsverfahren hat ergeben, dass der Landkreis Friesland grundsätzlich eine unterirdische Leitungsführung bevorzugen würde. Sollte dieses nicht möglich sein, wird einer Parallelführung zur vorhandenen 220 kV-Leitung zugestimmt. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die für die Feintrassierung formulierten Anforderungen eingehalten werden (siehe Kapitel 5.). Die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Ammerland haben der vorgelegten Planung zuge­stimmt. Von den Gemeinden wurde eine Erdverlegung gefordert. Die Stadt Schortens forderte ebenso wie der Landkreis Friesland eine Umgehung des interkommunalen Gewerbegebiets Jade-Weser-Park. Dieses ist durch die für die Feintrassierung formulierten Anforderungen (sie­he Kapitel 5.) gesichert.Zu der Trassenführung der geplanten Freileitung wurden von den übrigen Gemeinden keine Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung und Ergänzung des LROP wurde das landesplanerische Abstimmungserfordernis erfüllt. Für die im Ergebnis als Vorranggebiet Lei­tungstrasse im Entwurf der zeichnerischen Darstellung des LROP festgelegte Trasse besteht kein Bedarf nach einer weiteren raumordnerischen Prüfung und Abstimmung, so dass bei Nut­

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zung dieser Trasse auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet werden kann.

Im Genehmigungsverfahren sind die Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.Im Rahmen dieses Verfahrens hat auch die Abstimmung des Vorhabens mit anderen raumbe­deutsamen Planungen und Maßnahmen zu erfolgen.

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