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Prüfungsvorbereitungstutorat Kernkompetenz Schweizer Politik FS 2018 Anna-Lina Müller 7. Semester Politikwissenschaften
Spezialisierung Schweizer Politik
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Inhaltsverzeichnis – 1. Grundlagen
– 1.1 . Schweizerisches System – 1.2 . Demokratietypen
– 2. Föderalismus
– 2.1. Föderalismus als politisches Projekt – 2.2. Institutionen und Funktionsweise
– 2.3. Herausforderungen und Probleme sowie mögliche Reformen – 3. Entscheidungsstrukturen und Entscheidungsprozesse
– 3.1. Wahlen, Parteien, Parteiensystem – 3.2. Regierung
– 3.3. Parlament – 3.4. Interessensverbände und soziale Bewegungen
– 3.5. Direkte Demokratie
– 3.6. Partizipation Seite 2
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1. Grundlagen (Schweizerisches System, Demokratietypen)
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1. 1. System der Schweiz
- Bewaffnete Neutralität - Föderalismus - Konkordanz
- Direkte Demokratie
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1. 2. Demokratietypen
- Arend Lijphart in „Patterns of democracy“ (1984, 1999, 2012) - Schlussfolgerung: „Consensus democracy tends to be the kinder, gentler form of democracy“
- 1. Konsensdemokratie (Bsp Schweiz) - Machtteilung: Ausgewogenheit der Entscheide, Machtbeschränkung vs.
- 2. Mehrheitsdemokratie, „Westminster –Modell“ (Bsp. UK) - Machtkonzentration: Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
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1. Mögliche Prüfungsfragen - Die Schweiz gilt nach Lijphart als Prototyp einer Konsensdemokratie, WEIL die Bundesverfassung von
einem Verfassungsgericht auf ihre Gültigkeit überprüft werden kann. - Zusammenhalt in kulturell fragmentierten Ländern (wie der Schweiz) wird nach Lijphart generiert durch
Consociationalism, WEIL sich Consociationalism durch eine Verständigung, einem Gentlemen`s Agreement der Eliten auszeichnet.
- Welche der folgenden Wirkungen trifft nach Lijphart auf eine Konsensdemokratie zu? - Höheres Wirtschaftswachstum
- Weniger politische Gewalt - Höhere Partizipation
- Tiefere Sozialausgaben pro Kopf - Welches der folgenden Elemente ist nicht Merkmal einer Mehrheitsdemokratie?
- Eine flexible Verfassung
- Ein Mehrheitswahlsystem - Keine Verfassungsgerichtsbarkeit
- Machtteilung zwischen Exekutive und Legislative Seite 7 07.06.2018
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1. Mögliche Prüfungsfragen - Die Schweiz gilt nach Lijphart als Prototyp einer Konsensdemokratie, WEIL die Bundesverfassung von
einem Verfassungsgericht auf ihre Gültigkeit überprüft werden kann. - Zusammenhalt in kulturell fragmentierten Ländern (wie der Schweiz) wird nach Lijphart generiert durch
Consociationalism, WEIL sich Consociationalism durch eine hohe Machtbeschränkung auszeichnet. - Welche der folgenden Wirkungen trifft nach Lijphart auf eine Konsensdemokratie zu?
- Höheres Wirtschaftswachstum - Weniger politische Gewalt
- Höhere Partizipation
- Tiefere Sozialausgaben pro Kopf - Welches der folgenden Elemente ist nicht Merkmal einer Mehrheitsdemokratie?
- Eine flexible Verfassung - Ein Mehrheitswahlsystem
- Keine Verfassungsgerichtsbarkeit - Machtteilung zwischen Exekutive und Legislative
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2. Föderalismus
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2. 1. Föderalismus als politisches Projekt
- Prinzipien: - Alle staatlichen Institutionen (Exekutive, Legislative und Judikative) finden sich auf nationaler und
subnationaler Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde)
- Beteiligung der subnationalen Einheiten im Entscheidungsprozess der nationalen Ebene (Bsp. Ständerat)
- Nationale Ebene wacht über Kohärenz der Handlungen der subnationalen Einheiten (Bsp. Abschaffung Französisch)
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2. 1. Föderalismus als politisches Projekt: Schweiz vor 1848 - Erster Gebrauch: Amerikanische Verfassungsgeschichte - Alte Eidgenossenschaft
- Loser Staatenbund: 13 Alte Orte mit Untertangebieten
- Besetzung durch Napoleon (1798)
- Helvetische Republik (1798 – 1803) - Zentraler Einheitsstaat
- Entstehung Direktorialsystem: Nationale Legislative, Exekutivdirektorium, Freiheiten, Dreisprachigkeit - Restauration (1803-1830)
- Verfassungsstreit: zur Schlichtung Mediationsakte (1803) - Zusammenbruch des Napoleonschen Imperiums, Unabhängigkeit der Schweiz, Rückkehr zu losem
Staatenbund (1815) - Liberale Regeneration (1830-1848)
- Liberale Revolutionen in Stadtkantonen und neuen Kantonen: demokratischer Aufschwung - Konflikt Radikale (Freisinn) vs. Konservative: führt zu Sonderbundskrieg 1847 ! Sieg des Freisinns
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2.1. Föderalismus als politisches Projekt: Schweiz ab 1848
- Bundesverfassung von 1848 - Übergang Staatenbund zu Bundesstaat - Kompromiss zwischen Freisinn (liberaler Bewegung) und Konservativen (katholischen Kantonen)
durch: - Nichtzentralisierung und Autonomie der Kantone
- Gleichberechtigung der Kantone
- Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung auf Bundesebene - Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen
! 4 Eckpunkte der Machtteilung ! Der Schweizerische Föderalismus ist eine institutionelle Lösung eines historischen Konflikts und Ausdruck eines politischen Projekts des Freisinns! Kompromisslösung!
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2.2. Institutionen und Funktionsweise - Kantone
1. Nichtzentralisierung: Kompetenzvermutung bei Kantonen 2. Souveränität: Existenz garantiert, Organisationshoheit, Freiheit Wahl ihrer Behörden, Ausgedehnte Kompetenzen, Steuerhoheit 3. Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Kantonen (Horizontale Institutionen)
- Konkordate: Interkantonale Vereinbarungen (BS-BL)
- Kantonale Konferenzen (Bsp. Erziehungsdirektorenkonferenz)
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2.2. Institutionen und Funktionsweise - Kantone
4. Gleichberechtigung der Kantone (Vertikale Institutionen) - Rechtliche Gleichheit
- Gleichberechtigte Mitwirkung an Willensbildung auf Bundesebene
- Ständerat: je 2 Sitze, Halbkantone je 1 Sitz - Ständemehr bei Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen
- Standesinitiative, Kantonsreferendum, Vorparlamentarisches Vernehmlassungsverfahren
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2.2. Institutionen und Funktionsweise - Gemeinden
- Älteste politische Institutionen - Gemeindestruktur:
- Gemeindezahl abgenommen
- 94.2% haben weniger als 10 000 Einwohner, Gemeindegrösse im internationalen Vergleich sehr klein
- Gemeindeautonomie (ZG vs. GE) nach kantonalem Recht gewährleistet - Bestandesgarantie
- Organisationsfreiheit - Steuerhoheit
- Selbstständige Erfüllung von Aufgaben
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2.2. Institutionen und Funktionsweise - Aufgabenteilung
- 1848 wenige Aufgaben bei Bund - Seither massiver Ausbau der Bundeskompetenz in 5 Bereichen
- Aufgabenteilung zwischen Bund/Kanton/Gemeinde von dual (Schichttorte) zu cooperative federalism (Marmorkuchen) - Zwar einige Kompetenzen nur bei Bund bzw. Kantonen
- Aber auch parallele Kompetenzen - Und Vollzugsföderalismus: Bund entscheidet (Rahmengesetzgebung), Kantone vollziehen
(Anwendungsgesetze)
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2.2. Institutionen und Funktionsweise - Wirkung kantonaler Autonomie
- Blockaden (Bsp. Frauenstimmrecht: AI weigert sich, umzusetzen) - Innovationen (Bsp. Drogenpolitik: positives Bsp, Ausbreitung auf andere Kantone)
- Vollzugsdisparitäten (Identisches Bundesgesetz wird je nach Kanton unterschiedlich umgesetzt). Hängt ab von: - Art des Bundesgesetzes:
- Wenn klare Vorgaben: tief - Wenn Gestaltungsspielraum: hoch
- Politischen Konstellationen: - Konsens Kantone und Bund hoch: Gesicherte Umsetzung
- Konsens Kantone hoch, Bund tief: Instrumentalisierung - Konsens Kantone und Bund tief: Geringe Umsetzung
- Konsens Kantone tief, Bund hoch: Unvollständige Teilumsetzung
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2.3. Herausforderungen und Probleme - Bestimmungen stammen von 1848: Herausforderung durch veränderte strukturelle Bedingungen
- Unterschiedliche Demographie - Kleinräumigkeit der Kantone
- Unterschiede zwischen Kantonen (ZH 1.4 Mio, AI 15 000)
- Zunahme der Grössenunterschiede
! Spannung zwischen Föderalismusprinzip und Demokratieprinzip! ! Bsp. Sperrminorität: theoretisch 9%, faktisch 20-25 % (Stimmengewicht eines BürgerIn je nach
Kanton unterschiedlich)
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2.3. Herausforderungen und Probleme - Stammt von 1848: Herausforderung durch veränderte strukturelle Bedingungen
- Wirtschaftliche Entwicklung - Unterschiedliche Grösse der kantonalen Volkswirtschaften: BIP Anteile (ZH vs. AI)
- Unterschiedliche Wirtschaftskraft: BIP/EinwohnerIn (BS vs. UR)
- Unterschiedliche Ressourcen für staatliche Aufgaben: Ressourcenindex (ZG vs. UR) ! Stellt Prinzip von Solidarität und Ausgleich auf die Probe
- Entstehung von funktionalen Räumen - Grossregionen (Interkantonale Konkordate) - Agglomeration (Siedlungsgebiet über Stadtgrenzen hinaus)
! Horizontale Politikverflechtung als Folge, führt zu Demokratiedefiziten
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2.3. Mögliche Reformen - Gebietsreformen (Fusion von Kantonen bzw. Gemeinden)
- Inexistenz für Fusionen von Kantonen - Vorhanden für Gemeinden in Agglomeration
- Reform von Ständerat und Ständemehr - Gewichtung nach Bevölkerungsgrösse, neue Mehrheitsregeln - Realisierungschancen gering aufgrund Sperrminorität
- Finanzausgleich - Transferzahlungen, Ausgleich zwischen armen und reichen Kantonen
- 2004: neuer Finanz- und Lastenausgleich - Aufgaben entflechten d.h. Übertragen von Aufgaben an höhere Staatsebene
- Möglich und machbar aber föderalistische Dauerbaustellen
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2. Mögliche Prüfungsfragen - Welche der folgenden Aussagen zum Schweizerischen Föderalismus sind richtig bzw. falsch?
- Westschweizer Gemeinden weisen im interkantonalen Vergleich die grösste Gemeindeautonomie auf.
- Vollzugsdisparitäten sind wahrscheinlicher bei klar formulierten Zielen und Regeln. - Zustimmendes Volks- und ablehnendes Ständemehr begünstigt insbesondere grosse, städtische
Kantone. - Die höchste Zahl an Konkordaten ist zwischen den Kantonen Aargau und Zürich festzustellen.
- Welches der folgenden Elemente ist nicht Teil der Gemeindeautonomie?
- Steuerhoheit - Bestandesgarantie
- Organisationsfreiheit - Mitwirkung an der Willensbildung auf Bundesebene
- Zu beobachten ist eine zunehmend vertikale Politikverflechtung, WEIL funktionale Räume und institutionelle Gebiete immer stärker auseinanderklaffen.
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2. Mögliche Prüfungsfragen - Welche der folgenden Aussagen zum Schweizerischen Föderalismus sind richtig bzw. falsch?
- Westschweizer Gemeinden weisen im interkantonalen Vergleich die grösste Gemeindeautonomie auf.
- Vollzugsdisparitäten sind wahrscheinlicher bei klar formulierten Zielen und Regeln. - Zustimmendes Volks- und ablehnendes Ständemehr begünstigt insbesondere grosse, städtische
Kantone. - Die höchste Zahl an Konkordaten ist zwischen den Kantonen Aargau und Zürich festzustellen.
- Welches der folgenden Elemente ist nicht Teil der Gemeindeautonomie?
- Steuerhoheit - Bestandesgarantie
- Organisationsfreiheit - Mitwirkung an der Willensbildung auf Bundesebene
- Zu beobachten ist eine zunehmend vertikale Politikverflechtung, WEIL funktionale Räume und institutionelle Gebiete immer stärker auseinanderklaffen.
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3.1. Wahlen und Parteien
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlsystem - Mehrheitswahlrecht
- Majorzsystem: „first-past-the-post“ ! der/die Erste bekommt den Sitz - Bsp. UK, Kanada, USA
- Verhältniswahlrecht - Proporzsystem: Sitzverteilung nach Verhältnis - Bsp. Niederlande, Israel
- Folgen des Wahlsystem: Duvergers Gesetz (Durverger 1961) - Mehrheitswahlrecht ! Zweiparteiensystem
- Verhältniswahlrecht ! Vielzahl von Parteien
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlsystem - Nationalrat
- seit 1919 Proporzwahl, vorher Majorz - Kantone bilden Wahlkreise
- Ständerat - In der Regel Majorzwahl mit zweitem Wahlgang - Ausnahmen: Proporzwahlrecht in Jura und Neuchâtel, Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden
- Wahlverfahren in Kompetenz der Kantone
! Schweiz ein Vielparteiensystem aufgrund des Proporzwahlsystems (Duvergers Gesetz)
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlverhalten und Wähleranteile der Parteien - Warum entsteht eine Partei, wer wählt welche Partei und warum erhält eine Partei mehr oder weniger
Wählerstimmen? (Bsp. SVP) ! Wissenschaft bietet verschiedene Erklärungsansätze:
1. Sozialstrukturelle Ansätze
2. Sozialpsychologische Ansätze
3. Rational-Choice Ansatz 4. Realignment-These
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlverhalten und Wähleranteile der Parteien 1. Sozialstrukturelle Ansätze – Wahlentscheid aufgrund von Gruppenzugehörigkeit – „Cleavages“ (Konfliktlinien): 4 klassische gesellschaftliche
Spaltungen in Westeuropa ! Aber: kein frozen party system. Erklärt Aufstieg SVP nicht!
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlverhalten und Wähleranteile der Parteien 2. Sozialpsychologische Ansätze – Wahlentscheid aufgrund von Einstellungen – Sozialisation führt zu Parteiidentifikation
! Allerdings: Abnehmende Parteibindungen (dealignment): mehr Wechselwähler, Issue– und Kandidaten- statt Parteiorientierung. Erklärt Aufstieg SVP nicht!
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlverhalten und Wähleranteile der Parteien 3. Rational-Choice-Ansatz – Wahlentscheid als Nutzenmaximierung (materielle Vorteile) – Zusammenhang mit wirtschaftlicher Entwicklung
– Hohe Arbeitslosigkeit ! viele Stimmen für linke Opposition
– Hohes Wachstum ! viele Stimmen für Regierungspartei ! Unzureichende Erklärung für Schweiz, da kein Oppositionssystem!
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlverhalten und Wähleranteile der Parteien 4. Realignment, neue Cleavages – Entstehung von neuen Cleavages führt zu neuem Wahlverhalten – 1. Materialismus vs. Postmaterialismus (Inglehart 1990)
– Ökonomie vs. Ökologie
– 2. Globalisierungskonflikt: Gewinner vs. Verlierer der Globalisierung (Kriesi et al. 2008) – Öffnung vs. Abgrenzung
! Erklärt Aufstieg der SVP! ! SVP setzt auf Globalisierungsverlierer ! Erfolg
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlbeteiligung
- Wahlbeteiligung stark gesunken! - 1919: 80% - 1995: 42%
- 2011: 49% (! im internationalen Vergleich sehr tief)
- Gründe - Konkordanz statt Konkurrenz (Regierung unabhängig
von Wahlergebnis gleich zusammengesetzt) - Direkte Demokratie: Wahlen „low salience“
- Gleichzeitig aber fördert Direkte Demokratie Interesse an Politik
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3.1. Wahlen, Parteien und Parteiensystem: Wahlbeteiligung
- Nichtwähler - Junge, Frauen - Ansonsten:
- Interesse für Politik
- Nähe zu Partei - Informiertheit über Politik
! Sozialer Wandel: wählen als Option und nicht als Pflicht
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3.1. Mögliche Prüfungsfragen
- Der Nationalrat wird grundsätzlich nach Proporzwahl gewählt, WEIL beim Proporzwahlrecht der/die KandidatIn mit relativer Stimmenmehrheit gewinnt.
- Das Gesetz von Duvergers besagt, dass das Mehrheitswahlrecht zu mehr/vielen Parteien führt.
- Welche der folgenden Faktoren treffen auf die Wahl des Ständerates zu? - Das Wahlverfahren liegt in der Hand der Kantone
- Wird grundsätzlich nach Proporzwahlrecht gewählt
- Wurde bis 1919 nach Majorz-, seither aber nach Proporzwahlrecht gewählt - Die Kantone bilden die Wahlkreise
- Der sozialpsychologische Ansatz erklärt den Aufstieg der SVP nicht, WEIL in der Schweiz eine abnehmende Parteibindung (realignment) festzustellen ist.
- Der sozialstrukturelle Ansatz und der Rational-Choice-Ansatz unterscheiden sich insofern, als dass ersterer von Wechselwählern ausgeht, während letzterer stabile Beziehungen zwischen den Parteien und ihren WählerInnen proklamiert.
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3.1. Mögliche Prüfungsfragen
- Der Nationalrat wird grundsätzlich nach Proporzwahl gewählt, WEIL beim Proporzwahlrecht der/die KandidatIn mit relativer Stimmenmehrheit gewinnt.
- Das Gesetz von Duvergers besagt, dass das Mehrheitswahlrecht zu mehr/vielen Parteien führt.
- Welche der folgenden Faktoren trifft/treffen auf die Wahl des Ständerates zu? - Das Wahlverfahren liegt in der Hand der Kantone
- Wird grundsätzlich nach Proporzwahlrecht gewählt
- Wurde bis 1919 nach Majorz-, seither aber nach Proporzwahlrecht gewählt - Die Kantone bilden die Wahlkreise
- Der sozialpsychologische Ansatz erklärt den Aufstieg der SVP nicht, WEIL in der Schweiz eine abnehmende Parteibindung (realignment) festzustellen ist.
- Der sozialstrukturelle Ansatz und der Rational-Choice-Ansatz unterscheiden sich insofern, als dass ersterer von Wechselwählern ausgeht, während letzterer stabile Beziehungen zwischen den Parteien und ihren WählerInnen proklamiert.
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3.2. Regierung
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3.2. Regierungssystem Schweiz
- Mischform aus präsidentiellem und parlamentarischem System: Direktorialsystem - BR von Parlament gewählt - Aber relative Unabhängigkeit von Parlament und Regierung (kein Misstrauensvotum) !
Machthemmung - Bundesrat als Exekutivbehörde
- Oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes - Wird alle 4 Jahre, jeweils nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates von der
Bundesversammlung gewählt - Wahlverfahren:
- Bisherige Mitglieder werden zuerst gewählt, nach Reihenfolge des Dienstalters
- Absolutes Mehr notwendig ! mehrheitsfähige Kandidierende gesucht - Besteht aus 7 Mitgliedern, Sprachregionen angemessen berücksichtigt
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3.2. Zusammensetzung Bundesrat
- Übergrosse Regierungskoalition: Konkordanz - 1848 – 1959: erst nach und nach Konkordanz - 1959-2003: Zauberformel
- Prinzip: 2:2:2:1 (2 SP, 2 FDP, 2 CVP, 1 SVP)
- 2003: Anpassung an Wähleranteil der SVP - 2007 – 2014: Panne der Konkordanz: Nicht Wiederwahl Blocher, Abspaltung BDP
- 2015: Wiederherstellung der Konkordanz
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3.2. Funktionsweise des Bundesrates
- Kollegialitätsprinzip - BR entscheidet als Kollegium - Einfache Mehrheitsregel
- Entscheide werden geschlossen nach aussen vertreten
! Spannungen zwischen Mehrheitsregel nach innen und Kollegialitätsprinzip nach aussen
- Departementalprinzip - Jeder Bundesrat für ein Departement zuständig
- Innerhalb Departement: Vorbereitung und Vollzug der Geschäfte
! Spannungen zwischen Kollegialitätsprinzip und Departementalprinzip
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3.2. Funktionsweise des Bundesrates
- Koordinationswirkung des Kollegialitätsprinzips - Ämterkonsultation: Einwände anderer Amtsstellen erfassen - Mitberichtsverfahren
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3.2. Regierungsreform
- Gescheiterte Reformvorschläge - Andere Stellung im politischen System
1. Volkswahl des BR
2. Änderung des Wahlverfahrens
- Verbesserung der Funktionsfähigkeit 3. Erhöhung Anzahl Mitglieder (Horizontale Erweiterung) um zeitlicher Überbelastung vorzubeugen
4. Entlastung durch delegierte MinisterInnen (vertikale Erweiterung): Einführung einer Zwischenebene 5. Aufwertung des Bundespräsidiums
! Allesamt abgelehnt, gescheitert
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3.2. Regierungsreform
- Realisierte Reformvorschläge - Verbesserte Unterstützung des BR
- Verwaltungsrevisionsgesetz (VOG) 1914: Bundeskanzlei
- Revision VOG 1979: Bundeskanzlei wird zur Stabsstelle
- Schaffung Generalsekretariate, Staatssekretariate und persönliche Mitarbeiter für BR
! Politisierung der Verwaltung
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3.2. Mögliche Prüfungsfragen - Folgende Aussagen treffen auf den Bundesrat zu:
- Wird alle vier Jahre nach der Gesamterneuerung des Ständerates gewählt - Bisherige Mitglieder werden zuerst gewählt
- Wird nach absolutem Mehr gewählt
- Seit 1919 war immer mindestens ein SVP-Vertreter im Bundesrat vertreten - Das Kollegialitätsprinzip dient der negativ Koordination, also dem Finden des kleinsten gemeinsamen
Nenners. - Das Kollegialitätssystem führt zu Spannungen zwischen Konsensregel nach innen und
Kollegialitätsprinzip nach aussen, WEIL sich die Politikformulierung stärker in die Departemente verlagert. - Folgende Prinzipien beschreiben die Funktionsweise des Bundesrates:
- Föderalismus - Kollegialitätsprinzip
- Departementalprinzip - Proporzprinzip
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3.2. Mögliche Prüfungsfragen - Folgende Aussagen treffen auf den Bundesrat zu:
- Wird alle vier Jahre nach der Gesamterneuerung des Ständerates gewählt - Bisherige Mitglieder werden zuerst gewählt
- Wird nach absolutem Mehr gewählt
- Seit 1919 war immer mindestens ein SVP-Vertreter im Bundesrat vertreten - Das Kollegialitätsprinzip dient der negativ Koordination, also dem Finden des kleinsten gemeinsamen
Nenners. - Das Kollegialitätssystem führt zu Spannungen zwischen Konsensregel nach innen und
Kollegialitätsprinzip nach aussen, WEIL sich die Politikformulierung stärker in die Departemente verlagert. - Folgende Prinzipien beschreiben die Funktionsweise des Bundesrates:
- Föderalismus - Kollegialitätsprinzip
- Departementalprinzip - Proporzprinzip
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3.3. Parlament
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3.3. Parlament Stellung und Funktion
- Stellung des Parlaments im politischen System - Oberste Gewalt des Bundes
- Funktionen 1. Repräsentationsfunktion
2. Budget, Rechnung, Kontrolle - Aufsicht gegenüber BR (Interpellation und Anfrage)
3. Wahlfunktion - BR, BundeskanzlerIn, BundespräsidentIn, Mitglieder Bundesgericht, General
4. Gesetzgebungsfunktion - Anträge an BR (Motion und Postulat)
- Aufträge an Bundesversammlung (parlamentarische Initiative) - Keiner Verfassungsgerichtsbarkeit unterstellt
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3.3. Parlament: Kommissionen
- Vorberatend, Problemlösungsinstanz des Parlaments - Sitzzuteilung proportional zur Fraktionsstärke - Seit 1992: 11 ständige Kommissionen (Stärkung des Parlaments)
- Aufgabe: Vorbereitung der Geschäfte und Antragsstellung im Rat
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3.3. Parlament: Fraktionen
- Zusammenschlüsse von ParlamentarierInnen gleicher Parteizugehörigkeit oder ähnlicher ideologischer Ausrichtung
- Mindestens 5 Mitglieder eines Rates
- Wichtige Rolle bei Vorberatung der Geschäfte (gelten als wichtigste Gruppierung der Bundesversammlung)
- Fraktionsdisziplin niedrig
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3.3. Parlament: Milizparlament
- Prinzip: keine BerufspolitikerInnen (freiwillige, nebenberufliche Übernahme von öffentlichen Aufgaben und Ämtern)
- ParlamentarierInnen bekommen eine Entschädigung
- Seit den 1970er Jahren: Zeitaufwand gestiegen, Parlamentarierarbeit komplexer geworden ! individuelle Professionalisierung
- Problem der Interessensbindung
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3.3. Mögliche Prüfungsfragen
- Die Anzahl der vom Parlament veränderten Bundesratsvorlagen ist gestiegen. - In den seit 1992 11 vorberatenden Kommissionen sitzen Vertreter ideologisch ähnlich denkender
Parteien, WEIL die Mitglieder der Kommissionen proportional zur Fraktionsstärke gewählt werden.
- Die Anzahl an ParlamentarierInnen, die ihr politisches Amt als Vollzeitamt wahrnehmen, hat abgenommen, WEIL das Parlament infolge der immer komplexer werdenden Aufgaben eine individuelle Professionalisierung erlebt.
- Bringen Sie den Entscheidungsablauf des Parlaments in eine Reihenfolge
- Vorberatung in der Kommission des Zweitrates - Navettensytstem
- Einigungskonferenz - Behandlung in den Fraktionen des Erstrates
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3.3. Mögliche Prüfungsfragen
- Die Anzahl der vom Parlament veränderten Bundesratsvorlagen ist gestiegen. - In den seit 1992 11 vorberatenden Kommissionen sitzen Vertreter ideologisch ähnlich denkender
Parteien, WEIL die Mitglieder der Kommissionen proportional zur Fraktionsstärke vertreten sind.
- Die Anzahl an ParlamentarierInnen, die ihr politisches Amt als Vollzeitamt wahrnehmen, hat abgenommen, WEIL das Parlament infolge der immer komplexer werdenden Aufgaben eine individuelle Professionalisierung erlebt.
- Bringen Sie den Entscheidungsablauf des Parlaments in eine Reihenfolge
- Vorberatung in der Kommission des Zweitrates (2) - Navettensytstem (3)
- Einigungskonferenz (4) - Behandlung in den Fraktionen des Erstrates (1)
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3.4. Interessensverbände
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3.4. Interessensverbände: Allgemein
- Definition - Mitgliederorganisation, welche die Berufs- und Standesinteressen einer Gesellschaftsgruppe
artikuliert, bündelt und gegenüber den Mitgliedern, der Öffentlichkeit, der Regierung und der Verwaltung durch Druckausübung vertritt
- Politologische Relevanz - Teil des Machtgefüges
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3.4. Interessensverbände in verschiedenen Demokratiemodellen
- Mehrheitsdemokratie: Pluralismus ! Voneinander unabhängige Interessensverbände versuchen unkoordiniert, Einfluss auf Regierung zu nehmen (Lobbying)
- Konsensdemokratie: Korporatismus ! Interessensverbände koordinieren sich untereinander (Dachverbände) und werden in die Politik mit einbezogen (Formulierung und Vollzug)
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3.4. Interessensverbände in der Schweiz: Arbeitgeber
- Frühe Konstituierung auf nationaler Ebene zu Dachverbänden - Z.B. Economiesuisse (Vertritt exportorientierte Unternehmen) - Z.B. Gewerbeverband (Vertritt Binnenmarkt)
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3.4. Interessensverbände in der Schweiz: Arbeitnehmer
- Eher später Konstituierung aufgrund der dezentralen Industrialisierung und den gesellschaftlichen Spaltungen
- Vergleichsweise tiefe Organisationsfähigkeit
- Wenig Mitglieder - Weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer durch GAV abgedeckt
- Zusammenschluss zu Dachverbänden
- Z.B. Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) - Z.B. Travail Suisse
- Zusammenschluss aus Christnationalem Gewerkschaftsbund (CNG) und Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbänden (VSA)
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3.4. Interessensverbände in der Schweiz: Beziehung zu Staat
- Mitwirkung der Verbände bei: 1. Politikformulierung
– Expertenkommissionen
– Vernehmlassungsverfahren
– Lobbying im Parlament – Leitung und Finanzierung von Abstimmungskampagnen
2. Umsetzung der Politik – Konsultation oder Dienstleistungen für Verwaltung
– Delegation von Vollzugsaufgaben an Verbände: parastaatlicher Politikvollzug – Bsp. Milchkontingentierung
! Einbezug in Politik wegen Vetomöglichkeiten der Verbände durch direktdemokratische Instrumente
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3.4. Interessensverbände in der Schweiz: Einordnung und Entwicklung
- Schweizer Verbandssystem: Korporatistisch - Sozialpartnerschaft, Dachverbände, Kooperation - ABER: Machtsymmetrie zugunsten Arbeitgeber, dezentralisierte Lohnverhandlungen, schwache
Reichweite der GAV - Entwicklung seit den 1990er Jahren: Pluralistischer
- Globalisierung und wirtschaftliche Krisen führen zu
- Spannungen zwischen exportorientierten und der binnenmarktwirtschaftlichen Arbeitgeberverbänden
- Spannungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden
- Vermehrt Lobbying, Liberalisierung in vielen Bereichen
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3.4. Soziale Bewegungen
- Thematisieren Anliegen ausserhalb der Institutionen v.a. seit 1960ern - Offene „Political Opportunity Structure“ - Familien der Sozialen Bewegungen
- Traditionelle und konservative Bewegungen
- Arbeiterbewegung - Neue sozialen Bewegungen
! Politikbeteiligung hat nicht abgenommen, sondern verlagert sich
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3.4. Mögliche Prüfungsfragen
– Welche der folgenden Aussagen zum Schweizerischen Verbändesystem ist richtig bzw. falsch? – Ein pluralistischeres Verbändesystem und zunehmende Polarisierung im Parteiensystem seit 1990
führen vermehrt zu Entscheidungsblockaden
– In der Schweiz gibt es eine Machtasymmetrie zugunsten der ArbeitnehmerInnen. – Nach einem Peak während, respektive zwischen den Weltkriegen haben die Streiktage in der
Schweiz stark abgenommen, bevor sie ab den 1990er Jahren wieder auf ein gleich hohes Niveau wie zwischen 1911 und 1932 gestiegen sind.
– Der Wähleranteil für linke Parteien bestimmen die Ausgestaltung eines pluralistischen oder korporatistischen Verbandssystem
– Die Schweizerischen Interessensverbände sind laut Arendt Lijphart gemäss dem Idealtyp des Pluralismus organisiert.
– Der Abdeckungsgrad, also die Anzahl Angestellter, die der GAV unterstellt sind, liegt in der Schweiz bei unter 50%.
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3.4. Mögliche Prüfungsfragen
– Welche der folgenden Aussagen zum Schweizerischen Verbändesystem sind richtig bzw. falsch? – Ein pluralistischeres Verbändesystem und zunehmende Polarisierung im Parteiensystem seit 1990
führen vermehrt zu Entscheidungsblockaden
– In der Schweiz gibt es eine Machtasymmetrie zugunsten der ArbeitnehmerInnen. – Nach einem Peak während, respektive zwischen den Weltkriegen haben die Streiktage in der
Schweiz stark abgenommen, bevor sie ab den 1990er Jahren wieder auf ein gleich hohes Niveau wie zwischen 1911 und 1932 gestiegen sind.
– Der Wähleranteil für linke Parteien bestimmen die Ausgestaltung eines pluralistischen oder korporatistischen Verbandssystem
– Die Schweizerischen Interessensverbände sind laut Arendt Lijphart gemäss dem Idealtyp des Pluralismus organisiert.
– Der Abdeckungsgrad, also die Anzahl Angestellter, die der GAV unterstellt sind, liegt in der Schweiz bei unter 50%.
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3.5. Direkte Demokratie
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3.5. Geschichte der Volksrechte in der Schweiz
- Kontinuitätsthese: - Direkte Demokratie aus Tradition
- Diskontinuitätsthese:
- (Direkte) Demokratie als Import der französischen Revolution
- 1848: Liberale Repräsentationsdemokratie mit direktdemokratischen Zusätzen
- Volksmitspracherecht statt nur Repräsentation - Danach: Kontinuierlicher Ausbau der direktdemokratischen Institutionen auf Bundesebene
- Kantone als Vorbilder
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3.5. DD-Institutionen auf Bundes(!)ebene
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3.5. Grundkonzept und Funktionslogik der halbdirekten Demokratie
- Prinzip - Volk kann bei hoher politischer Bedeutung mitwirken
– Funktionslogik
– Halbdirekte Demokratie als Selektionssystem – Volk als Kontrollinstanz für wichtigste Fragen
– Schutz der Volksrechte durch Recht und Verfassung – Direkte Demokratie als Konkordanzzwang (z.B. Einbezug der Verbände)
– Kantone – Haben stärker ausgebaute Volksrechte
– Sind sehr unterschiedlich in der Ausgestaltung (GL vs. GE) und Nutzung von Direkter Demokratie
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3.5. Referendum: Bremswirkung
- Funktionen - Erlaubt Ausüben einer fallweisen Opposition (Veto)
- Mehrheitskoalition muss potentiellen Nutzen eines Gesetzes gegen Risiko eines Referendumserfolgs abwägen (je näher an Status quo, desto unwahrscheinlicher Referendum)
- Bei vollständiger Informiertheit aller Akteure würden keine fakultativen Referenden ergriffen, bzw. keine Vorlagen in obligatorischen Referenden abgelehnt
- Innovationshemmung/Status Quo verstärkend
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3.5. Initiative: Gaspedal
- 4 Funktionen: Initiative als... - ... Ventil (Hohe Erfolgschance, geringe Innovation) - ... Schwungrad und Verhandlungspfad (Hohe Erfolgschance, geringe Innovation)
- ... Katalysator (Geringe Erfolgschance, hohe Innovation)
- ... Wahlhelfer (Kein Zusammenhang)
! Je innovativer, bzw. je weiter weg von Status quo, desto unwahrscheinlicher Erfolg
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3.5. Initiative und Referendum: Systemwirkungen – Systemwirkungen Initiativen
– Kompensation der Innovationsschwächen (punktuell ja ABER Systemüberlastung) – Systemwirkung Referenden
– Institutioneller Treiber der Machtteilung (Regierungskonkordanz und vorparlamentarisches Verfahren)
– Doppelte Innovationshemmung (Bsp. Verspäteter Sozialstaat, tiefe Staatsquote) – Systemwirkung Referenden und Initiativen
– Integrationswirkung
– Auswirkung auf Gesellschaft – Verbessert Steuermoral
– Steigert Zufriedenheit und macht glücklich – Auswirkung auf Wirtschaft
– Pessimistisch: Wachstumsschwächen – Optimistisch: Bremst den Steuerstaat, kein Robin-Hood-Effekt von Initiativen
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3.5. Initiative: Mögliche Prüfungsfragen
– Welche der folgenden Aussagen treffen auf die direkte Demokratie der Schweiz zu? – Alle Verfassungsänderungen und Beitrittsbeschlüsse zu supranationalen Organisationen
unterliegen dem fakultativen Referendum.
– Wer heute eine Volksinitiative lanciert, hat bessere Aussicht auf Erfolg also noch vor 40 Jahren. – Je weiter die Abweichung eines Gesetzes vom Status quo, desto höher der Nutzen für die
Befürworter, aber desto kleiner die Erfolgschancen – Nach Neidhart (1970) ist der Konkordanzzwang ein Produkt der direkten Demokratie, WEIL alle
oppositionellen Kräfte eingebunden werden, um ein allfälliges Referendum zu verhindern. – Referenden bremsen den Steuerstaat, WEIL die Nutzungshäufigkeit die Zufriedenheit mit der
Demokratie verbessert. – Bei Volksinitiativen zeigt sich kein Robin-Hood Effekt, WEIL Volksinitiativen Innovationsschwächen
punktuell kompensieren. – Die Schweiz zeichnet im internationalen Vergleich eine hohe Staatsquote aus, WEIL die Schweiz
infolge der Bremswirkung von Referenden wenig aussenpolitisches Engagement aufweist
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3.5. Initiative: Mögliche Prüfungsfragen
– Welche der folgenden Aussagen treffen auf die direkte Demokratie der Schweiz zu? – Alle Verfassungsänderungen und Beitrittsbeschlüsse zu supranationalen Organisationen
unterliegen dem fakultativen Referendum.
– Wer heute eine Volksinitiative lanciert, hat bessere Aussicht auf Erfolg also noch vor 40 Jahren. – Je weiter die Abweichung eines Gesetzes vom Status quo, desto höher der Nutzen für die
Befürworter, aber desto kleiner die Erfolgschancen – Nach Neidhart (1970) ist der Konkordanzzwang ein Produkt der direkten Demokratie, WEIL möglichst
alle oppositionellen Kräfte eingebunden werden, um ein allfälliges Referendum zu verhindern. – Referenden bremsen den Steuerstaat, WEIL die Nutzungshäufigkeit die Zufriedenheit mit der
Demokratie verbessert. – Bei Volksinitiativen zeigt sich kein Robin-Hood Effekt, WEIL Volksinitiativen Innovationsschwächen
punktuell kompensieren. – Die Schweiz zeichnet im internationalen Vergleich eine hohe Staatsquote aus, WEIL die Schweiz
infolge der Bremswirkung von Referenden wenig aussenpolitisches Engagement aufweist.
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3.6. Partizipation und Meinungsbildung bei Sachabstimmungen
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3.6. Partizipation: Wer beteiligt sich (nicht)?
– Datenquellen und Methoden – Auswertungen der offiziellen Abstimmungsdaten – Durchführung von Nachbefragungen (VOX-Analyse)
– Insgesamt: sinkender Trend (ca. 45%), aber Vorlagenspezifisch
– Stimmbeteiligung – Abhängig von sozialer Struktur
– Alter, Geschlecht, Bildung, Interesse, Kompetenz – Abhängig von Vorlage
– Informiertheit wichtig: Je komplexer die Vorlage, desto eher bleibt Stimmbeteiligung tief – Knappheits-Hypothese: Je intensiver die Abstimmungskampagne, desto höher die
Beteiligung
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3.6. Strategien zur Meinungsbildung bei Sachabstimmungen
– Heuristische Strategien – Status-Quo Heuristik – Vertrauensheuristik
– Parteiheuristik
– Systematische Strategien (inhaltliche Auseinandersetzungen) – Ersetzen heuristische Strategien
– Bedeutender bei hoher Kampagnenintensität – Weit verbreitet
! Auch in der direkten Demokratie spielt Elite eine wichtige Rolle für die Qualität des Stimmentscheids
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3.6. Sind Abstimmungen käuflich?
– Propagandaregulierungen – Verbot politischer Werbung in Fernsehen und Radio (Ausnahme: Abstimmungssendungen) – Kaum Regulierungen für privatrechtliche Organisationen
– Regulierung für staatliche Instanzen
– Keine öffentlichen Gelder für Propaganda – Stellungnahme und Engagement aber erlaubt
– Informationspflicht: sachlich und ausgewogen (Bsp. Abstimmungsbüchlein BR)
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3.6. Sind Abstimmungen käuflich?
– 2 Studien 1. Hertig (1982): Zusammenhang zwischen Werbetätigkeit in Zeitungen und Abstimmungsresultat festgestellt
2. Kriesi (2005, 2009): Behördenunterstützung (Intensität und Richtung der Kampagne) spielen eine Rolle bei Referenden (nicht aber bei Initiativen)
! Geld bei knappen Resultaten möglicherweise ausschlaggebend
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3.6. Mögliche Prüfungsfragen
– Welche der folgenden Aussagen trifft auf Sachabstimmungen in der Schweiz zu? – Kriesi (1982) vermutet, dass Abstimmungen käuflich sind, da er einen signifikanten
Zusammenhang zwischen Zeitungsanzeigen und Erfolg einer Initiative respektive eines Referendums findet.
– Heuristische Strategien sind bedeutender bei hoher Kampagnenintensität.
– Kriesi (2005) sieht die Kompetenz der StimmbürgerInnen deutlich positiver als noch Gruner und Hertig (1983).
– Die Höhe der Stimmbeteiligung hängt vor allem von der Komplexität der Vorlage ab. – Welche der folgenden Propagandaregulierungen gelten nicht für privatrechtliche Organisationen?
– Keine Stellungnahme im Abstimmungskampf – Informationspflicht
– Keine öffentlichen Gelder zur Propaganda
– Kaum Regulierungen
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3.6. Mögliche Prüfungsfragen
– Welche der folgenden Aussagen trifft/treffen auf Sachabstimmungen in der Schweiz zu? – Kriesi (1982) vermutet, dass Abstimmungen käuflich sind, da er einen signifikanten
Zusammenhang zwischen Zeitungsanzeigen und Erfolg einer Initiative respektive eines Referendums findet.
– Heuristische Strategien sind bedeutender bei hoher Kampagnenintensität.
– Kriesi (2005) sieht die Kompetenz der StimmbürgerInnen deutlich positiver als noch Gruner und Hertig (1983).
– Die Höhe der Stimmbeteiligung hängt vor allem von der Komplexität der Vorlage ab. – Welche der folgenden Propagandaregulierungen gelten nicht für privatrechtliche Organisationen?
– Keine Stellungnahme im Abstimmungskampf – Informationspflicht
– Keine öffentlichen Gelder zur Propaganda
– Kaum Regulierungen
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4. Fazit und Ausblick
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4. Fazit und Ausblick: Veränderung der Konsensdemokratie
– Vertikale Dimension (Vetorecht, verhindernd) – Stabilität des Schweizer Föderalismus – Reaktion auf neue Herausforderungen: Ausbau Horizontalföderalismus und funktionale Räume
– Horizontale Dimension (Deliberativ, ermöglichend)
– Neue Spannungen durch Globalisierung – Veränderung von Strukturen der Machtteilung (Konkordanz „en panne“)
– Zunehmende Polarisierung des Parteiensystems – Verbandssystem: zunehmend pluralistische Züge
– Direkte Demokratie – Machtteilungsprobleme werden mit DD noch vertieft
– Polarisierung und Entscheidungsblockaden ! Vom Extremfall zum Normalfall?
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Fragen?
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5. Tipps
– Lest die Fragen genau durch. Nehmt euch genug Zeit dafür – Schaut euch die Übungsfragen der Vorlesung nochmals durch – Konzentriert euch aufs Wesentliche
– www.vimentis.ch
– Bei allfälligen Fragen: [email protected] oder Forum (OLAT)
Viel Erfolg und toi toi toi!
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