Privatschulen oder Schulen in freier Trägerschaft – ein Unterschied! Schulstiftung der...

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„Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied! Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

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„Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied!

Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Iris StegmannSchulstiftung der EKBO

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Gliederung

Einführung Funktion, Geschichte und Bestand von Privatschulen in Deutschland Recht und Finanzen von Schulen in freier

Trägerschaft Fazit

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Begriffe

Privatschulbegriff / Schulen in freier Trägerschaft– Privatschule– Schule in freier Trägerschaft

Arten von Schulen in freier Trägerschaft– Ersatzschulen– Ergänzungsschulen

Abgrenzung zur staatlichen Schule / Staatsschule Definition / Trägerorganisationen

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Positive Assoziationen

individuelles Lernen / Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes differenzierte pädagogisches Konzepte / inhaltliche Pluralität Werteerziehung Schlüsselqualifikationen gutes Schulklima / hohe Identifikation der Schüler mit der Schule Innovation / Zukunftsorientierung Ganzheitlichkeit der Bildung (echte) Ganztagsschule Wahlschule Schüler und Eltern als Kunden Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag engagierte Lehrkräfte mit Gestaltungsfreiheit und hoher Identifikation

Sonderungsverbot - Privatschulen sind grundsätzlich offen für jeden !

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Vorurteile

Eliteschulen / Privatschulen haben einen privatkapitalistischen Charakter

Schulen für Dumme Schulen für reaktionäre Schwarze Fluchtburgen vor Ausländern Schulen für eine vernachlässigenswerte

Minderheit

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Stellenwert von Bildungsqualität im Schulwesen

PISA und PISA-E 2000,2003,2006 (OECD-Studien) PISA 2003-Gewinner

– Finnland, Korea, Niederlande Gründe für das gute Abschneiden Finnlands, u.a.

– Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes– Einbeziehung der Eltern in den Bildungs- und

Erziehungsprozess der Schule– Konzept der Ganztagsschule– gemeinsamer Unterricht (Gesamtschulen)

Abschneiden der Schulen in freier Trägerschaft bei PISA-E 2003

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Funktion, Geschichte und Bestand von Privatschulen in Deutschland

1. Funktion von Privatschulen in Deutschland2. Geschichte der Schulentwicklung in

Deutschland3. Aktueller Bestand an Privatschulen in

Deutschland und Europa

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Grundsätzliches- Grundgesetzliches

Einheitliches Schulwesen stünde im Widerspruch zu unserer pluralistischen Gesellschaft

Schulzweck: Schüler haben unterschiedliche Anlagen, Neigungen und Berufswünsche

Staat kann die Vielfalt in der Gesellschaft und die erforderliche Innovation nicht alleine abbilden

Bereicherung und Intensivierung des staatlichen Schulwesens

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Grundgesetzliches

Kein Staatsmonopol im Bildungsbereich - Privatschulgarantie des Art. 7 Absatz 4 Grundgesetz

Prinzip der Vielfalt in Gleichwertigkeit – nicht Gleichartigkeit

Aufsicht des Staates Art. 7 Absatz 1 Grundgesetz Öffentliche Aufgabe: Gleichstellung von

staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft

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Grundgesetzliches

Starke Ausgestaltung der Privatschulgarantie –Gründe:– einmal die prinzipielle Auffassung, dass ein

staatliches Schulmonopol mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist,

– zum anderen die starke Ausgestaltung des Erziehungsrechts der Eltern in Artikel 6 Grundgesetz, welches die freie Schulwahl der Eltern für ihre Kinder gewährt.

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Erfolge von Schulen in freier Trägerschaft

Entwicklung besonderer pädagogischer Profile durch Einzelpersonen (z.B. Montessori)

Schaffung eines freien berufsbildenden Schulwesens (Berufsfachschulen und Fachschulen)

Förderung der Mädchenbildung Internatsschule / Ganztagsschule Sonderpädagogik

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Geschichte des „Privat“Schulwesens

Klosterschulen im 7. Jahrhundert Kodifikationen – Edikt von 794 und

Kapitularien von 802 Karls des Großen Stadt-, Latein- oder Ratsschulen im 13.

Jahrhundert Erste städtische Schulordnungen

(Hagenau 1430) Deutsche Schreib- und Leseschulen Winkelschulen und Mädchenschulen

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Geschichte des „Privat“Schulwesens

zunehmende Verstaatlichung der Schule im Laufe der Renaissance

mit dem Aufkommen des Absolutismus zieht der Staat das gesamte Schulwesen an sich

Etatismus – Privatschule stets Fremdkörper und Gefährdung der Allzuständigkeit des Staates – gerade im Bildungswesen

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Geschichte des „Privat“Schulwesens

1919: in Bayern wird die anerkannte Privatschule mit öffentlichen Berechtigungen und Anspruch auf Finanzhilfe geschaffen

Drittes Reich: Verbot des Privatschulwesens und Verstaatlichung

Wie zahlreiche andere Institutionen ersteht das Privatschulwesen 1945 auf der Rechtsbasis, die bis 1932 erstanden war.

Kein nachhaltiger Wiederaufbau des Privatschulwesens bis heute

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Schulen in freier Trägerschaft

2700 allgemeinbildende Schulen in Deutschland, mit knapp 622.000 Schüler/Innen (Quote: 6,9 Prozent)

berufsbildende Schulen: 226.000 Schülern/innen (Quote: 8,2 Prozent)

Nachfrage: Bundesweit ist seit 1995 bis 2005 die Anzahl der Schüler an allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft um 24 Prozent gestiegen; an staatlichen Schulen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Schüler um 3 Prozent gesunken

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Vergleich mit europäischen Nachbarländern

Frankreich: Privatschulanteil bei knapp einem Fünftel. Belgien: jedes zweite Kind besucht eine Privatschule Spanien: 38 Prozent Privatschulanteil Niederlanden: Nur jedes vierte Kind besucht dort eine

staatliche Schule (77 Prozent Privatschulen). Deutschland: nach aktuellen Umfragen würden rund ein

Fünftel aller Eltern ihr Kind am liebsten an eine Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen.

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Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft

1. Das Recht der Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft

2. Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft

3. Kosten eines staatlichen Schülers

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Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft

Differenzierung Ersatzschulen / Ergänzungsschulen

Landeszuschuss für Ersatzschulen Berechnungsgrundlage sehr verschieden Eigenleistung des freien Trägers / Schulgeld /

Sonderungsverbot Schulen in freier Trägerschaft erhalten in

Deutschland zu wenig finanzielle Unterstützung vom Staat (effektiv nur ca. 2/3)

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Kosten eines staatlichen Schülers

Kosten eines staatlichen Schülers als Basis für die Finanzierung von Privatschulen

BVerfG und BVerwG: Berechnung eine Aufgabe des Landes

unabhängige Gutachten - Steinbeisakademie Heidenheim (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und NRW)

In NRW sind etwa 30 Prozent der echten Kosten eines staatlichen Schülers nicht bekannt

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Fazit

Alle entscheidenden Impulse der Pädagogik sind von Einzelpersönlichkeiten ausgegangen !

Freie Schulen mit Ihren differenzierten pädagogischen und an den Bedürfnissen Ihrer Schüler orientieren Profilen können ein besonders vielfältigen Angebot machen !

Freie Schulen arbeiten eigenständig und effizient, sie können sich im Gegensatz zum Staat schnell an neue Entwicklungen anpassen !

Die Geschichte der Pädagogik ist auch die Geschichte der Innovationskraft der freien Schulen. Von dieser Innovation profitiert selbstverständlich auch der Staat, welcher erfolgreiche Schulmodelle (kostenfrei) übernehmen kann.

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Fazit

Die Väter des Grundgesetzes haben im Artikel 7 Absatz 4 bewusst eine Errichtungsgarantie für Privatschulen formuliert, welche die Grundlage für die Gewährung einer angemessenen staatlichen Finanzhilfe ist !

Schul- und Qualitätsentwicklung werden besonders wirksam durch Einzelschulen voran gebracht, weil sie im Rahmen ihrer Selbstgestaltungsmöglichkeiten eigene Wege gehen können. Schulen in freier Trägerschaft sollten daher vermehrt in einen fairen und qualitätsfördernden Wettbewerb mit staatlichen Schulen treten !

Bildungspolitik muss gewährleisten, dass unterschiedlichen Konstellationen Raum gelassen wird, dass pluralistische Pädagogik und ein Wettbewerb verschiedener pädagogischer Konzepte möglich wird (Pluralität der Wege) !

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