Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Standortwahl zwischen einer polnischen Sonderwirtschaftszone und dem deutschen Fördergebiet - Modellierung einer Entscheidungshilfe - von Prof. Dr. St. Kudert Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre insbes. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung - PowerPoint PPT Presentation

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Standortwahl zwischen einer polnischen Sonderwirtschaftszoneund dem deutschen Fördergebiet

- Modellierung einer Entscheidungshilfe -

von Prof. Dr. St. KudertLehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

insbes. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfungan der Europa-Universität Viadrina

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Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

Betriebliche Entscheidungen

Betriebliche Entscheidungen

konstitutiveEntscheidung

konstitutiveEntscheidung

laufendeEntscheidung

laufendeEntscheidung

externextern internintern

Rechts-form-wahl

Rechts-form-wahl

Stand-ort-wahl

Stand-ort-wahl

Steuer-bilanz-politik

Steuer-bilanz-politik

Aus-schüttungs-

politik

Aus-schüttungs-

politik

Finanz-planung

Finanz-planung

Investi-tions-

rechnung

Investi-tions-

rechnung

Steuerliche Teilentscheidung

S = min!

Steuerintegration

G = max!

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Problemstellung: Welche investitionstheoretischen Entscheidungsverfahren im Rahmen der internationalen Standortwahl bieten sich an?

Problemstellung: Welche investitionstheoretischen Entscheidungsverfahren im Rahmen der internationalen Standortwahl bieten sich an?

KapitalwertmethodeKapitalwertmethode EndwertmethodeEndwertmethode

T

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i

EÜAC

100

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Im einzelnen:

• C0 = Kapitalwert der Inv., gemessen im Zeitpunkt 0

• A0 = Höhe der Anfangsauszahlung im Zeitpunkt 0

• t = Periodenindex (t = 1, ... , T)

• EÜt = laufende Einzahlungsüber-schüsse im Zeitpunkt t

• i = Zinsfuß der Alternativ- und Zwischenanlage

Im einzelnen:

• C0 = Kapitalwert der Inv., gemessen im Zeitpunkt 0

• A0 = Höhe der Anfangsauszahlung im Zeitpunkt 0

• t = Periodenindex (t = 1, ... , T)

• EÜt = laufende Einzahlungsüber-schüsse im Zeitpunkt t

• i = Zinsfuß der Alternativ- und Zwischenanlage

Im einzelnen:

• ET = Endwert der Inv., gemessen im Zeitpunkt T

• A0 = Höhe der Anfangsauszahlung im Zeitpunkt 0

• t = Periodenindex (t = 1, ... , T)

• EÜt = laufende Einzahlungsüberschüsse im Zeitpunkt t

• j = Zinsfuß der Alternativanlage

• z = Zinsfuß der Zwischenanlage

Im einzelnen:

• ET = Endwert der Inv., gemessen im Zeitpunkt T

• A0 = Höhe der Anfangsauszahlung im Zeitpunkt 0

• t = Periodenindex (t = 1, ... , T)

• EÜt = laufende Einzahlungsüberschüsse im Zeitpunkt t

• j = Zinsfuß der Alternativanlage

• z = Zinsfuß der Zwischenanlage

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Die KapitalwertmethodeDie Kapitalwertmethode

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Was können Einzahlungen

sein?

Zum Beispiel:

• Umsatzerlöse

• Subventionen

• Investitionszuschüsse

• Investitionszulagen

• Lohnkostenzuschüsse etc.

• Fremdkapitalzuflüsse

Was können Einzahlungen

sein?

Zum Beispiel:

• Umsatzerlöse

• Subventionen

• Investitionszuschüsse

• Investitionszulagen

• Lohnkostenzuschüsse etc.

• Fremdkapitalzuflüsse

Was können Auszahlungen

sein?

Zum Beispiel:

• Materialkosten

• Lohnkosten

• Logistigkosten

• Investitionsanfangsauszahlu

ng

• Steuern

• Zinsen etc.

Was können Auszahlungen

sein?

Zum Beispiel:

• Materialkosten

• Lohnkosten

• Logistigkosten

• Investitionsanfangsauszahlu

ng

• Steuern

• Zinsen etc.

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Problemstellung: Integration der Modifikationen in die Kapitalwertformel!Problemstellung: Integration der Modifikationen in die Kapitalwertformel!

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Problemstellung: Wie kann St formal dargestellt werden?Problemstellung: Wie kann St formal dargestellt werden?

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Problemstellung: Wie groß ist s ?

Lösungsansatz: Die Variable s läßt sich formal unter den vereinfachenden Annahmen des Geltens von Grenz- bzw. Differenzsteuersätzen bei der Einkommensteuer und einem festen Gewerbesteuerhebesatz mit Hilfe der Teilsteuerrechnung als effekter Steuersatz darstellen, der unabhängig von einer konkreten Bemessungsgrundlage die interdependente Wirkung von Steuern veranschaulicht.

Problemstellung: Wie groß ist s ?

Lösungsansatz: Die Variable s läßt sich formal unter den vereinfachenden Annahmen des Geltens von Grenz- bzw. Differenzsteuersätzen bei der Einkommensteuer und einem festen Gewerbesteuerhebesatz mit Hilfe der Teilsteuerrechnung als effekter Steuersatz darstellen, der unabhängig von einer konkreten Bemessungsgrundlage die interdependente Wirkung von Steuern veranschaulicht.

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Die Sonderwirtschaftszone Küstrin-Slubice

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SWZ Küstrin-SlubiceSWZ Küstrin-Slubice

Warschau

Danzig

Posen

KrakauDresden

Berlin

Bremen

Hannover

Köln

Frankfurt

Stuttgart

München

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Themenschwerpunkte der StandortpräsentationThemenschwerpunkte der Standortpräsentation

1. Die rechtlichen Regelungen über die Sonderwirtschaftszonen (SWZ)1. Die rechtlichen Regelungen über die Sonderwirtschaftszonen (SWZ)

Das Sonderwirtschaftszonengesetz(SWZG)

Das Sonderwirtschaftszonengesetz(SWZG)

Die Sonderwirtschaftszonenverordnung(SWZVO Küstrin-Slubice)

Die Sonderwirtschaftszonenverordnung(SWZVO Küstrin-Slubice)

2. Die Bestimmungen zu den Förderinstrumenten in Ostbrandenburg2. Die Bestimmungen zu den Förderinstrumenten in Ostbrandenburg

Das Investitionszulagengesetz 1999(InvZulG)

Das Investitionszulagengesetz 1999(InvZulG)

Der Investitionszuschuß(27. Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe)

Der Investitionszuschuß(27. Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe)

Page 9: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

Art. 12 Abs. 1 bis 6 SWZG gibt den rechtlichen Förderrahmen vor, der durch die jeweilige SWZVO auszufüllen ist.

Art. 12 Abs. 1 bis 6 SWZG gibt den rechtlichen Förderrahmen vor, der durch die jeweilige SWZVO auszufüllen ist.

Art. 12 Abs. 1 bis 6 SWZG:

Abs. 1: Die VO darf das Einkommen des Steuerpflichtigen für die Hälfte der Zonenlaufzeit von der ESt bzw. KSt befreien.

Abs. 2: Die VO darf für die Restlaufzeit bis zur Hälfte des Einkommens von der ESt bzw. KSt freistellen.

Abs. 3: Für Steuerpflichtige, bei denen Abs. 1 und 2 nicht greifen, sind Sofort-abschreibungen gestattet.

Abs. 4: Für Steuerpflichtige, bei denen Abs. 1 und 2 nicht greifen, sind außerdem erhöhte Abschreibungen gestattet.

Abs. 2-4: gelten nur noch für Altfälle!Ab 2001: Die Steuerminderung darf

max.50 % der InvSumme betragen (Art. 17 I Nr. 34 KStG-PL).

Art. 12 Abs. 1 bis 6 SWZG:

Abs. 1: Die VO darf das Einkommen des Steuerpflichtigen für die Hälfte der Zonenlaufzeit von der ESt bzw. KSt befreien.

Abs. 2: Die VO darf für die Restlaufzeit bis zur Hälfte des Einkommens von der ESt bzw. KSt freistellen.

Abs. 3: Für Steuerpflichtige, bei denen Abs. 1 und 2 nicht greifen, sind Sofort-abschreibungen gestattet.

Abs. 4: Für Steuerpflichtige, bei denen Abs. 1 und 2 nicht greifen, sind außerdem erhöhte Abschreibungen gestattet.

Abs. 2-4: gelten nur noch für Altfälle!Ab 2001: Die Steuerminderung darf

max.50 % der InvSumme betragen (Art. 17 I Nr. 34 KStG-PL).

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§§ 5 und 8 der SWZVO Küstrin-Slubice:

§ 5: Abs. 1 gewährt eine ESt- oder KSt-Befreiung für maximal 10 Jahre.

§ 8: gewährt eine ESt- oder KSt-Minderung um 50 % für die Restlaufzeit.

Voraussetzung ist insbesondere, dass

• die Investitionsausgaben mehr als 1 Mio. ECU betragen

oder alternativ

• mindestens 50 Arbeitnehmer dauerhaft in fester Anstellung beschäftigt werden.

SWZVO sind noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst worden!

§§ 5 und 8 der SWZVO Küstrin-Slubice:

§ 5: Abs. 1 gewährt eine ESt- oder KSt-Befreiung für maximal 10 Jahre.

§ 8: gewährt eine ESt- oder KSt-Minderung um 50 % für die Restlaufzeit.

Voraussetzung ist insbesondere, dass

• die Investitionsausgaben mehr als 1 Mio. ECU betragen

oder alternativ

• mindestens 50 Arbeitnehmer dauerhaft in fester Anstellung beschäftigt werden.

SWZVO sind noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst worden!

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• §§ 10 Abs. 1 und 2 gewähren für bestimmte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erhöhte Abschreibungen bis zum vierfachen der geltenden Abschreibungssätze.

• §§ 10 Abs. 1 und 2 gewähren für bestimmte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erhöhte Abschreibungen bis zum vierfachen der geltenden Abschreibungssätze.

• § 11 gewährt Sofortabschrei-bungen auf erworbene Rechte und andere immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

• § 11 gewährt Sofortabschrei-bungen auf erworbene Rechte und andere immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

§§ 10 und 11 der SWZVO Küstrin-Slubice regeln für die Altfälle das Trostpflaster:§§ 10 und 11 der SWZVO Küstrin-Slubice regeln für die Altfälle das Trostpflaster:

1. Ergebnis:1. Ergebnis:

• Bei allen Maßnahmen ist der Umfang der Förderung abhängig vom Investitions-volumen und der Höhe des Einkommens!

• Bei allen Maßnahmen ist der Umfang der Förderung abhängig vom Investitions-volumen und der Höhe des Einkommens!

• Ertrag- und finanzstarke Unternehmen erhalten auch eine hohe Förderung, während die Tarif- und Abschreibungs-vergünstigungen für finanz- und ertragschwache Unter-nehmen sogar ins Leere laufenkönnen!

• Ertrag- und finanzstarke Unternehmen erhalten auch eine hohe Förderung, während die Tarif- und Abschreibungs-vergünstigungen für finanz- und ertragschwache Unter-nehmen sogar ins Leere laufenkönnen!

Page 11: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Weitere strukturelle Besonderheiten für eine optimierte Wirtschaftstätigkeit in der SWZ

Weitere strukturelle Besonderheiten für eine optimierte Wirtschaftstätigkeit in der SWZ

Rechtliche Restriktionen:

• Das Unternehmen in Polen sollte aus rechtlichen Gründen eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) sein. Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Form der Betriebstätte ist erst seit 2000 möglich.

• Eine Neufassung des DBA D/PL ist zur Zeit in Arbeit. Es ist zu prüfen, ob sich hierdurch Auswirkungen auf die SWZ ergeben.

• Mit der Hinarbeit auf den geplanten EU-Beitritt geht eine restriktivere Genehmigungser-teilung für die Aufnahme von Wirtschaftstätigkeiten in SWZ einher.

Rechtliche Restriktionen:

• Das Unternehmen in Polen sollte aus rechtlichen Gründen eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) sein. Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Form der Betriebstätte ist erst seit 2000 möglich.

• Eine Neufassung des DBA D/PL ist zur Zeit in Arbeit. Es ist zu prüfen, ob sich hierdurch Auswirkungen auf die SWZ ergeben.

• Mit der Hinarbeit auf den geplanten EU-Beitritt geht eine restriktivere Genehmigungser-teilung für die Aufnahme von Wirtschaftstätigkeiten in SWZ einher.

Wirtschaftliche Restriktionen:

• Für die Planung einer realen Investition ist die Frage der Eigen- oder Fremdfinanzierung bzw. der Refinanzierung zu erörtern.

• Die in der SWZ erwirtschafteten Gewinne sollten aus Risikogründenan die deutsche Spitzeneinheit ausgeschüttet werden.

• Die polnische Inflationsrate liegt momentan bei ca. 10 %.

• Das Gebiet der SWZ ist in einem Territorium mit schwach entwickelter Infrastruktur belegen.

Wirtschaftliche Restriktionen:

• Für die Planung einer realen Investition ist die Frage der Eigen- oder Fremdfinanzierung bzw. der Refinanzierung zu erörtern.

• Die in der SWZ erwirtschafteten Gewinne sollten aus Risikogründenan die deutsche Spitzeneinheit ausgeschüttet werden.

• Die polnische Inflationsrate liegt momentan bei ca. 10 %.

• Das Gebiet der SWZ ist in einem Territorium mit schwach entwickelter Infrastruktur belegen.

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Der Wirtschaftsstandort Ostbrandenburg

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Frankfurt (Oder)Frankfurt (Oder)

Warschau

Danzig

Posen

KrakauDresden

Berlin

Bremen

Hannover

Köln

Frankfurt

Stuttgart

München

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Die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten in OstbrandenburgDie Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten in Ostbrandenburg

Steuerfreie Investitionszulage (IZ)Steuerfreie Investitionszulage (IZ) Steuerpflichtiger Investitionszuschuß (IS)

Steuerpflichtiger Investitionszuschuß (IS)

• Anspruchsgrundlage bildet das Investitionszulagengesetz 1999, so dass ein Rechtsanspruch besteht.

• Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (§ 1 InvZulG 1999).

• Fördergebiet sind die neuen Bundes-länder. Bei betrieblichen Investitionen auch West-Berlin (§ 1 und 2 InvZulG).

• Förderfähig sind abnutzb., bewegl. WG des Anlagevermögens.

• Die IZ beträgt max. 12,5 % bzw. 25 % für KMU (§ 2 Abs. 6 und 7 InvZulG)

• § 9 InvZulG regelt die ertragsteuerliche Behandlung. Die InvZul gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und mindert nicht die BGL der AfA.

• Anspruchsgrundlage bildet das Investitionszulagengesetz 1999, so dass ein Rechtsanspruch besteht.

• Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (§ 1 InvZulG 1999).

• Fördergebiet sind die neuen Bundes-länder. Bei betrieblichen Investitionen auch West-Berlin (§ 1 und 2 InvZulG).

• Förderfähig sind abnutzb., bewegl. WG des Anlagevermögens.

• Die IZ beträgt max. 12,5 % bzw. 25 % für KMU (§ 2 Abs. 6 und 7 InvZulG)

• § 9 InvZulG regelt die ertragsteuerliche Behandlung. Die InvZul gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und mindert nicht die BGL der AfA.

• Grundlage der Förderung bildet der 27. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ v. 29.01.1998

• Dieses Förderprogramm des Bundes vermittelt keinen Rechtsanspruch.

• Fördergebiet sind grundsätzlich alle Länder, wobei sich die Höhe der Förderung in Abhängigkeit vom Gewerbe, der Lage und der Größe des Unter-nehmens sowie seinem Einzugsbereich ergibt.

• Förderfähige Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich bis zu 35 % der AHK, für KMU bis 50 % förderfähig.

• Die Förderung ist steuerpflichtig, wobei R 34 EStR ein Wahlrecht vorsieht.

• Grundlage der Förderung bildet der 27. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ v. 29.01.1998

• Dieses Förderprogramm des Bundes vermittelt keinen Rechtsanspruch.

• Fördergebiet sind grundsätzlich alle Länder, wobei sich die Höhe der Förderung in Abhängigkeit vom Gewerbe, der Lage und der Größe des Unter-nehmens sowie seinem Einzugsbereich ergibt.

• Förderfähige Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich bis zu 35 % der AHK, für KMU bis 50 % förderfähig.

• Die Förderung ist steuerpflichtig, wobei R 34 EStR ein Wahlrecht vorsieht.

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Integration der deutschen Förderinstrumente in das KapitalwertmodellIntegration der deutschen Förderinstrumente in das Kapitalwertmodell

Erfolgswirksame Behandlung des InvestitionszuschussesErfolgswirksame Behandlung des Investitionszuschusses

InvestitionszulageInvestitionszulage InvestitionszuschußInvestitionszuschuß

„Erfolgsneutrale“ Behandlung des Investitionszuschusses„Erfolgsneutrale“ Behandlung des Investitionszuschusses

)1(0,0 IZAA DDIZ )1(0,0 ISAA DD

IS

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Gegenüberstellung der Förderinstrumente in der poln. SWZ und in OstbrandenburgGegenüberstellung der Förderinstrumente in der poln. SWZ und in Ostbrandenburg

Ertrag- und substanzsteuerliche Präferenzenin Polen (indirekte Förderung)

Ertrag- und substanzsteuerliche Präferenzenin Polen (indirekte Förderung)

Investitionszulagen und -zuschüsse inOstbrandenburg (direkte Förderung)

Investitionszulagen und -zuschüsse inOstbrandenburg (direkte Förderung)

• Volle Befreiung des Einkommens für die Hälfte der Zonenlaufzeit (max. Förderung 50 % der Investitionssumme).

• Hälftige Befreiung des Einkommens für den Rest des Bestehens der Zone (max. Förderung für ca. weitere 10 Jahre).

• Befreiung von Grund- und Immobiliensteuern.

• Volle Befreiung des Einkommens für die Hälfte der Zonenlaufzeit (max. Förderung 50 % der Investitionssumme).

• Hälftige Befreiung des Einkommens für den Rest des Bestehens der Zone (max. Förderung für ca. weitere 10 Jahre).

• Befreiung von Grund- und Immobiliensteuern.

• Investitionszulagen fördern Unternehmen unabhängig von ihrer Finanz - und Ertragssituation.

• Durch Investitionszuschüsse werden ertragschwache Unternehmen stärker gefördert als ertragstarke.

• KMU erhalten besonders hohe IZ und in Brandenburg besonders hohe Investitionszuschüsse (bis zu 50 %).

• Investitionszulagen fördern Unternehmen unabhängig von ihrer Finanz - und Ertragssituation.

• Durch Investitionszuschüsse werden ertragschwache Unternehmen stärker gefördert als ertragstarke.

• KMU erhalten besonders hohe IZ und in Brandenburg besonders hohe Investitionszuschüsse (bis zu 50 %).

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Page 16: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Problemstellung: Wie hoch ist der jeweilig anzuwendende Steuersatz in Abhängigkeit von den Handlungsalternativen?

Problemstellung: Wie hoch ist der jeweilig anzuwendende Steuersatz in Abhängigkeit von den Handlungsalternativen?

Investition in PolenInvestition in Polen Investition in BrandenburgInvestition in Brandenburg

• unbeschränkte KSt-Pflicht in Polen, aber Befreiung des Einkommens zu 100 %

• keine Gewerbesteuer

• bei Ausschüttung an dt. Mutter-KapG folgt beschränkte KSt-Pflicht der Mutter-KapG (grunds. 15 % QuSt-Pl)

• DBA schränkt Besteuerung im Quellenstaat ein, d. h. 5 % QuSt-Pl auf die Dividende, wenn Schachtelbeteiligung (> 25 %)

• Art. 10 i. V. m. 21 DBA D-Pl und § 8b Abs. 1 KStG-D stellen die Dividende in D steuerfrei, dafür aber 5 % fiktive nBA (§ 8b Abs. 5 KStG-D) (s1)

• Gewinne sind zwar steuerfrei, aber bei Ausschüttung an dt. natürl. Anteilseigner folgt ESt-Pflicht (s2) [Halbeinkünfteverf.]

• keine GewESt-Pflicht der Dividende, da Kürzung nach § 9 GewStG

• unbeschränkte KSt-Pflicht in Polen, aber Befreiung des Einkommens zu 100 %

• keine Gewerbesteuer

• bei Ausschüttung an dt. Mutter-KapG folgt beschränkte KSt-Pflicht der Mutter-KapG (grunds. 15 % QuSt-Pl)

• DBA schränkt Besteuerung im Quellenstaat ein, d. h. 5 % QuSt-Pl auf die Dividende, wenn Schachtelbeteiligung (> 25 %)

• Art. 10 i. V. m. 21 DBA D-Pl und § 8b Abs. 1 KStG-D stellen die Dividende in D steuerfrei, dafür aber 5 % fiktive nBA (§ 8b Abs. 5 KStG-D) (s1)

• Gewinne sind zwar steuerfrei, aber bei Ausschüttung an dt. natürl. Anteilseigner folgt ESt-Pflicht (s2) [Halbeinkünfteverf.]

• keine GewESt-Pflicht der Dividende, da Kürzung nach § 9 GewStG

• unbeschränkte KSt-Pflicht in Deutschland

• Höhe der Gewerbesteuer in Abhängigkeit vom Hebesatz

• Gewinne mit 25 % KSt belastet + 16,67 eff. GewSt bei 400 %igem Hebesatz (s3)

• bei Ausschüttung an dt. natürl. Anteils-eigner kommt halbe ESt hinzu (s4)

• unbeschränkte KSt-Pflicht in Deutschland

• Höhe der Gewerbesteuer in Abhängigkeit vom Hebesatz

• Gewinne mit 25 % KSt belastet + 16,67 eff. GewSt bei 400 %igem Hebesatz (s3)

• bei Ausschüttung an dt. natürl. Anteils-eigner kommt halbe ESt hinzu (s4)

s1 = SQPl + SnBA = 6,875 %

s2 = SQPl + SnBA + (1 -SQPL - SnBA)·SED·1/2 = 29,46 %

s3 = SGe+SKStD·(1-SGe) = 37,5 %

s4 = [SGe+SKStD·(1-SGe)] +

SED·1/2 ·[1 - (SGe+SKStD·(1-SGe))] = 52,65 %

s1 = SQPl + SnBA = 6,875 %

s2 = SQPl + SnBA + (1 -SQPL - SnBA)·SED·1/2 = 29,46 %

s3 = SGe+SKStD·(1-SGe) = 37,5 %

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%)5(Din)nBA(sgabenBetriebsausfähigenichtabzugnDD

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DnBA

DBA

Page 17: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Tochter-GmbH

Spitzen-einheit

G in SWZ 100KSt-PL 0QuSt-PL 5 KSt-D 0SnBA 1,875EK in D 93,125

Bei Ausschüttung an dt. Gesellschafter:ESt-D 22,58EK in D 70,54

95G = 100

PolenDeutschland

nationalesSteuerrecht

nationalesSteuerrecht

Geltungsbereich DBA Deutschland-Polen

Problemstellung: Welcher Besteuerung unterliegen die Gewinne aus der SWZ beim Transfer nach D?Problemstellung: Welcher Besteuerung unterliegen die Gewinne aus der SWZ beim Transfer nach D?

Page 18: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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2. Ergebnis:2. Ergebnis:

Werden diese Gewinne dann aber von der Spitzeneinheitan deren Gesellschaf-ter ausgeschüttet, geht die Steuer-befreiung teilweise verloren (Halbeinkünfteverf.).

Werden diese Gewinne dann aber von der Spitzeneinheitan deren Gesellschaf-ter ausgeschüttet, geht die Steuer-befreiung teilweise verloren (Halbeinkünfteverf.).

Das Modell eignet sich also vor allem für unternehmensbezogeneKapitalgesellschaften als Mutter, die Teile ihrer Gewinne regel-mäßig thesaurieren.

Das Modell eignet sich also vor allem für unternehmensbezogeneKapitalgesellschaften als Mutter, die Teile ihrer Gewinne regel-mäßig thesaurieren.

Wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft an einer Tochter in der SWZ beteiligt ist, können die Gewinne mit einer minimalen Steuerbelastung nach Deutschland transferiert werden.

Wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft an einer Tochter in der SWZ beteiligt ist, können die Gewinne mit einer minimalen Steuerbelastung nach Deutschland transferiert werden.

Vorteilhaftigkeitsanalyse der alternativen StandorteVorteilhaftigkeitsanalyse der alternativen Standorte

Eine formale Betrachtung könnte erfolgen, indem man die Differenz der alternativen Kapitalwerte betrachtet, also einen Differenzkapitalwert bildet.

C = CSPl-CSD

Eine formale Betrachtung könnte erfolgen, indem man die Differenz der alternativen Kapitalwerte betrachtet, also einen Differenzkapitalwert bildet.

C = CSPl-CSD

Paxisorientiert könnte eine Vorteilhaftigkeitsabwägung mit Hilfe einer simulierten Investition über einen 10-Jahreszeitraum erfolgen.

Simulationstableau

Paxisorientiert könnte eine Vorteilhaftigkeitsabwägung mit Hilfe einer simulierten Investition über einen 10-Jahreszeitraum erfolgen.

Simulationstableau

Page 19: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Das Simulationstableau der InvestitionsalternativenDas Simulationstableau der Investitionsalternativen

Tabelle 1 Vorgang Periode 0 1 2 . . . T

I nvestit ion (A0)

I Z

I S

Umsatz

Summe EZ

Lohn

Logistik

Material

Steuern I I I

Summe AZ

disk. EÜ

Kapitalwert I

Kapitalwert I I

Tabelle 2 Vorgang Periode 0 1 2 . . . T

Umsatz

I S

AZ

AfA

Periodengewinn

Verlustverrechnung

stpfl . Einkommen

Steuern I

Steuern I I

Page 20: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Page 21: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Der SachverhaltDer Sachverhalt

Die in Deutschland tätige Knack&Wurst GmbH mit Sitz in München ist aufgrund ihrer exzellenten Erzeugnisse und der damit einhergehenden ausgezeichneten Situation im Unternehmen auf der Suche nach neuen Produktionsstandorten (Gründung von 100 %igen Tochterunternehmen - 100 % eigenfinanziert).Von einem Kollegen der Branche erfuhr der Absatzleiter der Gesellschaft Her Fix, daß man in Polen ausgezeichnete Geschäfte machen könne und der russische Markt nah und unersättlich wäre. Außerdem müsse in bestimmten Gebieten niemand Steuern zahlen.Mit diesem Know-how versehen, hielt der Absatzleiter anläßlich des allwöchentlichen brain stormings vor dem Geschäftsführer der GmbH, Herrn Scheu, einen flammenden Vortrag über die Chancen des osteuropäischen Marktes. Am Ende des Vortrags legte Herr Scheu einen Vertrag zum Erwerb eines 10 ha großen Areals in der Nähe Küstrins vor, den dieser sogleich unterschreiben solle, da das einmalig günstige Angebot nur noch bis zum Ende der Woche bestünde.Herr Alternativ, ein Assistent der Geschäftsleitung, riet dem Geschäftsführer von der Unterzeichnung ab und unterbreitete seinerseits den Vorschlag, lieber im Osten Deutschlands zu bleiben; hier kenne man Land und Leute und die Förderung von Investitionen sei ohnehin unschlagbar.Darauf entbrannte eine heftige Diskussion, die der Senior schlichtete, indem er den Kontrahenten bis zum Wochenende Zeit gab, ihre Meinungen anhand einer Fallstudie zu unternauern.

Die in Deutschland tätige Knack&Wurst GmbH mit Sitz in München ist aufgrund ihrer exzellenten Erzeugnisse und der damit einhergehenden ausgezeichneten Situation im Unternehmen auf der Suche nach neuen Produktionsstandorten (Gründung von 100 %igen Tochterunternehmen - 100 % eigenfinanziert).Von einem Kollegen der Branche erfuhr der Absatzleiter der Gesellschaft Her Fix, daß man in Polen ausgezeichnete Geschäfte machen könne und der russische Markt nah und unersättlich wäre. Außerdem müsse in bestimmten Gebieten niemand Steuern zahlen.Mit diesem Know-how versehen, hielt der Absatzleiter anläßlich des allwöchentlichen brain stormings vor dem Geschäftsführer der GmbH, Herrn Scheu, einen flammenden Vortrag über die Chancen des osteuropäischen Marktes. Am Ende des Vortrags legte Herr Scheu einen Vertrag zum Erwerb eines 10 ha großen Areals in der Nähe Küstrins vor, den dieser sogleich unterschreiben solle, da das einmalig günstige Angebot nur noch bis zum Ende der Woche bestünde.Herr Alternativ, ein Assistent der Geschäftsleitung, riet dem Geschäftsführer von der Unterzeichnung ab und unterbreitete seinerseits den Vorschlag, lieber im Osten Deutschlands zu bleiben; hier kenne man Land und Leute und die Förderung von Investitionen sei ohnehin unschlagbar.Darauf entbrannte eine heftige Diskussion, die der Senior schlichtete, indem er den Kontrahenten bis zum Wochenende Zeit gab, ihre Meinungen anhand einer Fallstudie zu unternauern.

Folgendes Zahlenmaterial stand den Mitarbeitern zur Beurteilung der alternativen Investitionen zur Verfügung:

•Gesamtinvestition: 100.000.000,- DM•Planungshorizont: 10 Jahre

Periode 1 2 3 4 ... 10•Umsatz: 8 60 140 kontinuierliche Steigerung um 6 %•Lohnkosten D: 3 12 20 kontinuierliche Steigerung um 4 %•Lohnkosten Pl: 2 10 16 kontinuierliche Steigerung um 5 % in Mio.•Logistikkosten D: 1 3 6 kontinuierliche Steigerung um 2 % DM•Logistikkosten Pl: 3 6 9 kontinuierliche Steigerung um 7 %•Materialkosten: 50 % der Umsätze•Abschreibungen sind linear vorzunehmen•Zins der Alternativ- und Zwischenanlage ist 15 % zzgl. 3 %iges Sicherheitsäquivalent für poln. SWZ•Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland ist 400 %•Die IZ betragen 10 %, die IS 25 % der Investitionssumme

Folgendes Zahlenmaterial stand den Mitarbeitern zur Beurteilung der alternativen Investitionen zur Verfügung:

•Gesamtinvestition: 100.000.000,- DM•Planungshorizont: 10 Jahre

Periode 1 2 3 4 ... 10•Umsatz: 8 60 140 kontinuierliche Steigerung um 6 %•Lohnkosten D: 3 12 20 kontinuierliche Steigerung um 4 %•Lohnkosten Pl: 2 10 16 kontinuierliche Steigerung um 5 % in Mio.•Logistikkosten D: 1 3 6 kontinuierliche Steigerung um 2 % DM•Logistikkosten Pl: 3 6 9 kontinuierliche Steigerung um 7 %•Materialkosten: 50 % der Umsätze•Abschreibungen sind linear vorzunehmen•Zins der Alternativ- und Zwischenanlage ist 15 % zzgl. 3 %iges Sicherheitsäquivalent für poln. SWZ•Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland ist 400 %•Die IZ betragen 10 %, die IS 25 % der Investitionssumme

Page 22: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Das Simulationstableau der Investition in OstbrandenburgDas Simulationstableau der Investition in Ostbrandenburg

Tabelle 1 Vorgang Periode 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

I nvestit ion (A0)

I Z

I S

Umsatz

Summe EZ

Lohn

Logistik

Material

Steuern

Summe AZ

disk. EÜ

Kapitalwert I

Kapitalwert I I

Tabelle 2 Vorgang Periode 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Umsatz

I S

AZ

AfA

Periodengewinn

Verlustverrechnung

stpfl . Einkommen

Steuern

Page 23: Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden?

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Das Simulationstableau der Investition in der SWZ Küstrin-SlubiceDas Simulationstableau der Investition in der SWZ Küstrin-Slubice

Tabelle 1 Vorgang Periode 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

I nvestit ion (A0)

I Z

I S

Umsatz

Summe EZ

Lohn

Logistik

Material

Steuern

Summe AZ

disk. EÜ

Kapitalwert I

Kapitalwert I I

Tabelle 2 Vorgang Periode 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Umsatz

I S

AZ

AfA

Periodengewinn

Verlustverrechnung

stpfl . Einkommen

Steuern