PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND … · Diese hat verfahrenstechnische Vorteile für...

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Validierungsbericht - Version 01 / August 2013 Seite 1 von 25 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VALIDIERUNGSBERICHT LACHGAS- REDUKTION SCHLAMMVERBRENNUNGSANLAGE (SVA) Dokumentversion Version 1 Datum 16.12.2014 INHALT 1. Angaben zur Validierung 2. Allgemeine Angaben zum Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Beurteilung des Projekts 4. Fazit ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Validierung

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PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VALIDIERUNGSBERICHT

LACHGAS- REDUKTION SCHLAMMVERBRENNUNGSANLAGE (SVA)

Dokumentversion Version 1

Datum 16.12.2014

INHALT

1. Angaben zur Validierung

2. Allgemeine Angaben zum Projekt

3. Ergebnisse der inhaltlichen Beurteilung des Projekts

4. Fazit

ANHANG

A1: Verwendete Unterlagen

A2: Checkliste der Validierung

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Zollikon, 16.12.2014

Clea Henzen, Fachexpertin

Denise Fussen, Qualitätssicherung

Joachim Sell, Gesamtverantwortlicher

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A1 VERWENDETE UNTERLAGEN

- Projekte zur Emissionsverminderung im Inland: Ein Modul der Mitteilung des

BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 2013

- 141216- Projektbeschreibung_REAL_N2O_Version 3.docx

- Projektterminplan , 141209-Terminplan Lachgas-Reduktion

- N2O-Online-Messdiagramm als Beispiel

- 141205-Auswertung-SVA-Emissionswerte als Beispiel

- 141202-Massbild der RTO- Anlage

- 141202-Beschreibung RTO- Technologie der

- 141204-Masterarbeit Thermische_Lachgasabreinigung 2011

- 141204-Emissionen_von_Lachgas_aus_der_MBA, Kap. 2.3

- 141210-Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Sensitivität

- 140614-Angebot RTO- Anlage der

- 141201-Organigramm REAL Abwasser

- 141128-Prüprotokoll ABB für N2O Nov. 14

- 141203-uwe Kontrollbericht 2013 SVA REAL

- 141205-Unterlagen Emissionsmessgerät Techn. Spezifikation

- 141211-Justierung Abgas Volumenmessung

- RI- Fliessbild 141207-RI-Fliessbild ; Version G

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Antwort Gesuchsteller.

Die angewandte Technologie der Thermischen Regenerativen Oxidation entspricht dem Stand der

Technik. Der Satz „Die Technologie der Regenerativen Thermischen Oxidation (RTO) wurde für die

Abreicherung von Lachgas bis dato in industriellen Prozessen vor allem in der

Salpetersäureproduktion eingesetzt. Für die Abreicherung von Lachgas aus den Abgasen der

Klärschlammverbrennung sind keine Technologien bekannt, welche Betriebserfahrungen nachweisen

können. Konzeption und Auslegungsdaten für den Bau einer ersten Betriebsanlage bei Real basieren

auf einem einmonatigen Pilotversuch bei der Klärschlammverbrennungsanlage Saidef in Fribourg.

Dabei wurde ein hoher Abscheidegrad von ca. 95% erreicht und es sind keine nennenswerten

Probleme aufgetaucht. wird in die Projektbeschreibung eingefügt.

Im Anhang A2, „Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen“ ist eine

Produktbeschreibung der vorgesehenen Lieferfirma CTP, sowie ein Massbild der geplanten Anlage

beigelegt

Fazit Validierer

Anhand von der Erläuterung des Projekteigners ist klar, dass die RTO-Technologie eine erprobte

Technologie ist. Der Pilotversuch belegt, dass keine nennenswerten Probleme bei der Anwendung in

ARA zu erwarten sind. CR2 kann somit geschlossen werden.

CR 3 Erledigt x

2.1.3 Das Projekt hat keine negativen Nebeneffekte ökologischer, sozialer oder

wirtschaftlicher Art.

Frage

Auf mögliche soziale, wirtschaftliche oder ökologische Nebeneffekte wird nicht eingegangen. Durch

die RTO werden zum Beispiel keine schädlichen Gase in die Luft gelangen? Gibt es schädliche

Abfallprodukte vom Prozess?

Bitte Auswirkungen identifizieren und beschreiben in Kap 2.3 der Projektbeschreibung.

Antwort Gesuchsteller Folgender Satz wird in die Projektbeschreibung eingefügt „Für Lachgas existiert in der Luftreinhalteverordnung der Schweiz kein Grenzwert, da Lachgas nach heutigen Erkenntnissen das Oekosystem (Menschen, Tiere, Pflanzen etc.) nicht schädigt. Es sind jedoch Anzeichen vorhanden, dass Lachgas negative Auswirkungen auf die Ozonschicht haben könnte. Mit Ausnahme von Ammoniakwasser (NH4OH 25%) sind alle Betriebsmittel in der SVA vorrätig oder vorhanden (Strom, Biogas, Druckluft, Betriebswasser Niederdruckdampf). Das Ammoniakwasser für die temporär notwendige SNCR- Entstickung bei der RTO-Anlage ist ein Abfallprodukt der Düngemittelindustrie und besitzt deshalb keine Klimarelevanz. Es wird mittels Wechselcontainer beschafft und gelagert. Pro Monat wird ca. 1 Container à 1000 kg gebraucht. Die neue vollautomatische RTO- Anlage wird ohne Aufstockung mit dem bestehenden Betriebspersonal gefahren.“. Die vorgeschlagene Ergänzung unter Pkt. 2.3 wird ebenfalls eingefügt.

Durch die RTO entstehen keine schädlichen Gase die in die Luft gelangen können. Durch die hohe

Prozesstemperatur werden im Gegenteil allenfalls im Abgas vorhandene organische Bestandteile wie

VOC abgebaut.

Fazit Validierer

Der Validierer kann nach Prüfung der LRV die Erläuterung des Projekteigners bestätigen.

Durch die neue RTO Anlage würden auch keine zusätzlichen schädlichen Gase entstehen. Zudem

werden die Emissionen von zuständigen Behörden überwacht, wodurch Möglichkeiten für

Plausibilisierungen entstehen, die an anderer Stelle beschrieben sind. CR 3 wird somit geschlossen.

CR 4 Erledigt x

2.4.1 Der Umsetzungsbeginn des Projekts liegt bei der Einreichung des Gesuchs nicht länger

als drei Monate zurück.

2.4.2 Die Belege für den Umsetzungsbeginn sind konsistent mit den Angaben in der

Projektbeschreibung.

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Frage

Bitte kurz begründen, warum der Kauf von der Anlage die erste bedeutende Verpflichtung ist und

wieso die Investition in die Rauchgasbehandlung noch nicht als Umsetzungsbeginn zählt.

Antwort Gesuchsteller

Die Rauchgaskondensation wird im Februar 2015 als Vorprojekt in Betrieb genommen und getestet;

d.h. ca. 3 Monate vor der Bestellung der RTO-Anlage. Diese hat verfahrenstechnische Vorteile für die

gesamte Rauchgasreinigung auch wenn die RTO- Anlage nicht gebaut würde.

Erst der Vertrag der RTO- Anlage per Juni 2015 stellt den point of no return für das Projekt dar.

Fazit Validierer

Der Validierer ist einverstanden, dass der Kaufvertrag für die RTO-Anlage dem Umsetzungsbeginn

entspricht, und die Vorinvestitionen in der Rauchgaskondensation somit nicht als Umsetzungsbeginn

gilt. CR 4 wird somit geschlossen.

CR 5/CAR5 Erledigt x

2.4.1 Der Umsetzungsbeginn des Projekts liegt bei der Einreichung des Gesuchs nicht länger

als drei Monate zurück.

Frage

Siehe FAR 1.

Antwort Gesuchsteller

-

Fazit Validierer

Siehe FAR 1.

CR 6 Erledigt x

2.5.1 Die geplante Projektlaufzeit entspricht der festgelegten Nutzungsdauer bzw. der

branchenüblichen Amortisationsfrist. (→ Tabelle 10 in Anhang A2 der Mitteilung)

Frage

Die geplante Projektlaufzeit entspricht nicht der Nutzungsdauer bzw. der branchenüblichen

Amortisationsfrist. Der Validierer geht davon aus, dass das Projekt nicht nach 4 Jahren schon zu

Ende ist, sondern weiterläuft und die RTO Anlage nicht nach 4 Jahren still gelegt wird bzw. nach 4

Jahren keine neue RTO Anlage installiert wird. Bitte bei der Projektlaufzeit die erwartete

Nutzungsdauer angeben (siehe hierzu auch Angaben seitens BAFU). Bitte dies in der ganzen

Projektbeschreibung anpassen, inklusive den Berechnungen zu Projektemissionen,

Referenzemissionen, Leakage und Emissionsverminderungen.

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Antwort Gesuchsteller

Textänderung unter „Laufzeit des Projekts“

Die Projektlaufzeit beträgt ab Umsetzungsbeginn 7 Jahre

Die gewählte Amortisationsfrist von 4 Jahren berücksichtigt die zurzeit geltende Beschränkung der

Kompensationspflicht bis zum Jahr 2020. und berücksichtigt zudem die hohe mechanische Belastung

der RTO- Anlage (hohe Temperatur, Korrosionsgefahr).

Die Berechnungen zu Projektemissionen, Referenzemissionen, Leakage und Emissionsminderungen

werden angepasst.

Wichtige Termine und Perioden:

- Einreichung Gesuch beim BAFU 19.12.2014

- Verfügungsentscheid BAFU 2.3.2015 (wird zu diesem Zeitpunkt erwartet)

- Entscheid Vorstand REAL 16.3.2015 (Vorgabe für die Delegiertenversammlung)

- Entscheid Delegiertenversammlung REAL 26.5.2015 (Definitive Kreditfreigabe)

- Bestellung RTO- Anlage 1.6.2015

- Umsetzungsbeginn 1.6.2015 (Beginn Kreditierungsphase)

- Kreditierungsperiode (7Jahre) 1.6.2015 bis 1.6.2022

- Wirkungsbeginn 1.4.2016 (Beginn Monitoring)

- Abschreibungsperiode (4 Jahre) 1.4.2016 bis 1.4.2020 (Wichtig für die Kapitalkosten

in der Wirtschaftlichkeitsberechnung)

- Nutzungsperiode 1.4.2016 bis 1.6.2022 = 74 Monate (Wichtig für die

Erträge aus dem Verkauf von Bescheinigungen)

Fazit Validierer

Nach ausführlichen Gesprächen zwischen Validierer und Gesuchsteller wurde Folgendes

angenommen:

Die technische Nutzungsdauer = Projektlaufzeit entsprich neu 15 Jahre (nicht

4 Jahre wie zu Beginn festgehalten und nicht 7 Jahre, wie in der

Zwischenantwort oben formuliert)

Die Amortisationsfrist in der Wirtschaftlichkeitsberechnung beträgt aufgrund

der Unsicherheiten bezüglich Kompensationspflicht nach 2020 4 Jahre, was

laut Gesuchsteller mit der Firmenleitung abgesprochen ist

Der Validierer bestätigt die Nutzungsdauer von 15 Jahren und ist einverstanden mit der Annahme,

dass in der Wirtschaftlichkeitsanalyse die Amortisationsfrist 4 Jahre beträgt, also die Zeitspanne

umfasst, in der mit einiger Sicherheit mit Erlösen aus Bescheinigungen gerechnet werden kann. Da

das Projekt hohe Investitionen tätigen muss und als einzige Ertragsquelle Erlöse aus

Bescheinigungen hat, ist diese Annahme gerechtfertigt.

Das CR 6 kann somit geschlossen werden.

.

CR 7 Erledigt x

3.1.3 Alle indirekten Emissionen sind mit einbezogen.

Frage

Bitte eventuelle indirekte Emissionen spezifizieren, welche könnten diese Emissionen sein und wenn

diese für die Emissionsreduktion von kleiner Bedeutung sind, bitte in der Projektbeschreibung

erwähnen und kurz begründen (zum Beispiel der Transport von Reduktionsmittel).

Zusammenfassung:

Projektemissionen: Restliche N2O Emissionen, Strom für Anlagenbetrieb (ist korrekt berücksichtigt)

Indirekte Projektemissionen: Zum Beispiel Transport der Hilfsstoffe. Bitte gemäss der Besprechung

nachweisen, dass diese vernachlässigbar sind oder sonst miteinbeziehen (fehlt noch)

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Leakage: Klärschlammgas (ist korrekt berücksichtigt, siehe zusätzlicher Kommentar dazu unter CR 8).

Antwort Gesuchsteller

Grundsätzlich gilt der Transport für das Betriebsmittel Ammoniakwasser (NH4OH) als indirekte

Emission. Das für die temporäre Entstickung notwendige flüssige Betriebsmittel wird in

Wechselcontainern (à 1000 l Inhalt) angeliefert. Pro Jahr werden ca. 12 Wechselcontainer benötigt.

Der Transport dieser Wechselcontainer ist als indirekte CO2-Emission im Verhältnis zu den gesamten

Emissionsminderungen verschwindend klein (< 0,1 %) und wird deshalb in der Berechnung nicht

berücksichtigt.

Fazit Validierer

Die Erläuterung des Projekteigners, dass die Transportemissionen gegenüber der

Gesamtemissionsverminderung vernachlässigbar sind, ist für den Validierer angebracht. Somit hält

der Validierer den Punkt indirekte Emissionen als geklärt und das CR 7 als abgeschlossen.

CR 8 Erledigt x

3.1.4 Alle Leakage-Emissionen sind mit einbezogen.

Frage

Bitte präzisieren, dass der Emissionswert, mit dem die Leakage aus der Nutzung von Klärgas

berechnet wird, der Emissionswert von Erdgas ist. Die Annahme ist: durch die Nutzung des eigenen

Klärgases, wird diese Menge im Netz durch Erdgas ersetzt.

Antwort Gesuchsteller

Auf Basis der Auslegung der RTO- Anlage wird der Heizenergieverbrauch mit durchschnittlich 283 kW

angegeben. Die Heizung der RTO- Anlage wird ausschliesslich mit Klärgas betrieben. Dies bedeutet,

dass in Zukunft dieser Klärgas- Leistungsanteil (283 kWh/h) nicht mehr nach Aufbereitung als Methan

in das Erdgasnetz eingespiesen wird. Der Emissionsfaktor für Erdgas beträgt 0,198 t CO2 eq

pro MWh. (Tabelle 11 unter A3 der BAFU Vollzugsmitteilung)

Fazit Validierer

Das Thema Leakage wurde korrekt und nachvollziehbar erläutert und die entsprechenden

Berechnungsmethoden und das Monitoring sind korrekt ausgeführt. Somit ist das CR 8

abgeschlossen.

CR 9 Erledigt x

3.3.1 Die Formel zur Berechnung der erwarteten Projektemissionen ist vollständig und

korrekt.

3.3.3 Die weiteren Annahmen zur Berechnung der erwarteten Projektemissionen sind

nachvollziehbar und zweckmässig.

3.3.4 Die Annahmen zur Berechnung der erwarteten Projektemissionen sind konservativ und

berücksichtigen alle relevanten Unsicherheitsfaktoren.

3.3.5 Alle Unterlagen zur Prüfung von Daten, Annahmen und Parametern der erwarteten

Projektemissionen sind vorhanden.

Frage

a. Bitte die Quellen zu den Annahmen und Faktoren immer nennen. Gibt es zum Beispiel

Literatur, die die Wirkung von einer RTO auf die Lachgasmenge beschreibt?

b. Ist die Berechnung der Projektemissionen konservativ? Wenn ja, warum?

c. Ist Stromverbrauch der RTO Anlage berechnet oder geschätzt? Welche Annahmen liegen

zugrunde?

Für die korrekte Formulierung der Projektemissionen bitte die Vollzugsmitteilung, Kapitel 4.3,

vergleichen.

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Antwort Gesuchsteller

a. RTO- Anlagen werden seit Längerem für die Lachgasminderung in industriellen Anlagen, im

Besondern bei der Salpetersäureherstellung, sowie in der mechanisch biologischen

Abfallbehandlung eingesetzt (s. Literaturhinweis unter Anhang A2; Emissionen von Lachgas aus

der MBA)

b. Die Berechnung der Projektemissionen sind konservativ gerechnet. Es wird von einer

Abscheiderate von 90% ausgegangen (Garantiewert der vorgesehen Lieferfirma), obwohl die

Abscheiderate bei ca. 95% liegen sollte. Die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung angenommene

Jahresbetriebsdauer von 7 500 h ist ebenfalls konservativ.

c. Der Stromverbrauch basiert auf den Angaben der ausgewählten Lieferfirma CTP und richtet sich

nach den Erfahrungswerten ähnlich grosser RTO- Anlagen.

Fazit Validierer

Die zugestellten Dokumente enthalten ausreichende Informationen über den Prozess und die

Eckdaten der RTO- Anlage und deren Wirkung. Abscheiderate und Jahresbetriebsdauer werden für

die Berechnungen der Emissionsverminderung auf konservativen Weisen miteinbezogen.

Der Validierer hält die Dokumente als relevant für die Beantwortung des CR. Somit kann das CR 9

geschlossen werden.

CR 10 Erledigt x

3.4.1 Die zur Bestimmung des Referenzszenarios verwendete Methode ist korrekt.

Frage

Bitte erwähnen, wenn es keine Alternative zum Projekt gibt. Wäre es möglich einen anderen Prozess

zu nutzen, um die Lachgasemissionen zu reduzieren? Wieso kommt es zu dieser Technologiewahl?

Antwort Gesuchsteller

Im Vorfeld des Projektes wurde versucht durch Aenderung von Verbrennungsparametern

(Temperatur, O2- Gehalt, etc.) die Lachgasemissionen an der Quelle zu reduzieren. Diese Versuche

waren nicht erfolgreich, sodass man sich auf eine end of pipe - Lösung resp. auf die RTO

konzentrierte, als einzige Technologie mit Praxiserfahrungen in der Klärschlammverbrennung

(Pilotanlage in der Saidef, Fribourg).

Fazit Validierer

Der Projekteigener hat vor der Wahl von der RTO Anlage andere möglichen Verfahren ohne positive

Ergebnisse geprüft.

Der Validierer hält die Wahl der RTO Anlage für die Lachgasemissionsverminderung als

nachvollziehbar. Somit ist das CR 10 abgeschlossen.

CR 11 Erledigt x

3.5.4 Die Annahmen zur Berechnung der Referenzentwicklung sind konservativ und

berücksichtigen alle Unsicherheitsfaktoren.

3.5.5 Alle Unterlagen zur Prüfung von Daten, Annahmen und Parameter der

Referenzentwicklung sind vorhanden.

Frage

Kommentar und Zusammenfassung des Validierers: Gemäss den Erklärungen während der

gemeinsamen Sitzung beruhen die ex-ante Schätzungen der Referenzemissionen auf kontinuierlichen

Messwerten. Die Messungen folgen pro Sekunde oder in kürzeren Intervallen. Die Gesamtemissionen

werden integriert. Mit den vorhandenen Messdaten können beliebige Mittelwerte gebildet werden über

Stunden, Tage, Wochen, Monate oder Jahre.

Die vorliegende ex-ante Schätzung aufgrund der Messdaten kann nur schwer validiert werden. Die

Verminderungen von N2O Emissionen ex-post ergeben sich aus dem Vergleich von zwei

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kontinuierlichen Messungen vor und nach der RTO-Anlage, so dass hier ex-post Plausibilisierungen

mit verschiedenen Mittelwerten und auch dem Einsatz von Hilfsstoffen gemacht werden können.

An Gesuchsteller: Zusammenfassend bittet der Validierer diesen Prozess gemäss der Sitzung in der

Projektbeschreibung nochmals genauer zu beschreiben und zwar die ex-ante Schätzung im Kapitel

der Referenzentwicklung und den ex-post Nachweis im Monitoring.

Nach Auffassung des Validierers sollten Cross-checks und Plausibilisierungen im Monitoringbericht

beschrieben sein und verifiziert werden, dies vor allem auch aufgrund der grossen Schwankungen der

Werte. Der Validierer geht davon aus, dass es keine systematischen Fehler bei einzelnen Messungen

gibt, so dass sich aufgrund der grossen Anzahl von Messungen allfällige Messungenauigkeiten

ausgleichen würden.

Antwort Gesuchsteller

Ergänzung zur Referenzentwicklung (ex-ante-Schätzung) Pkt. 4.4 der Projektbeschreibung:

Die für die Berechnung der Lachgasfracht online gemessenen Rauchgasmengen und

Lachgaskonzentrationen werden im Prozessleitsystem 5 Jahre lang gespeichert (4 parallel laufende

Raid- Festplatten). Als Vorprojekt wird im Januar 2015 zuerst die Rauchgaskondensation realisiert

(siehe Technologiebeschreibung). Die Inbetriebnahme der Rauchgaskondensation reduziert die

Rauchgasmenge und erhöht proportional die Lachgaskonzentration. Anschliessend werden im

Februar 2015 durch die umfangreiche Emissions- und Vergleichsmessungen im

Abgas der SVA durchgeführt und damit die bestehenden Emissionsmessungen (Rauchgasmenge und

Lachgaskonzentration) neu justiert. Anschliessend folgt bis zum geplanten Wirkungsbeginn (April

2016) ein ca. einjähriger Probebetrieb (Referenzbetrieb). Die Emissions- und Vergleichsmessungen

durch die werden alle 3 Jahre wiederholt. Zudem wird die Anlage vom Amt für

Umwelt (UWE) des Kantons Luzern bezüglich Betrieb und Emissionen überwacht und jährlich ein

Kontrollbericht verfasst (s. Anhang A4 Unterlagen zum Monitoring; Kontrollbericht 2013)..

Mögliche Plausibilisierung der gemessenen Lachgaskonzentrationen beim Monitoring:

Gemäss Untersuchungen bei der Verbrennung von Gaskohle konnte ein Zusammenhang zwischen

der Bildung von N2O und NOx aufgezeigt werden (s. Literaturhinweis „gewitra“ im Anhang A2). Je

tiefer der N2O-Wert, umso höher der NOx- Wert. Für die SNCR- Entstickung resp. Reduktion von

NOx- wird geregelt Ammoniakwasser in die RTO- Anlage eingedüst. Die Dosiermenge des

eingedüsten Ammoniakwassers wird aufgezeichnet. Dieser Zusammenhang ermöglicht eine

Plausibilisierung der gemessenen Lachgaskonzentrationen, womit systematische Messfehler erkannt

werden.

Fazit Validierer

Der Prozess zur Erfassung der Lachgasemissionen vor und nach der Anlage, sowie der Zeitplan für

deren Umsetzung sind klar aufgezeigt. Die Berechnungen und das Monitoring berücksichtigt das

Thema der Referenzemissionen korrekt und nachvollziehbar. Plausibilisierungen sind ausreichend

vorhanden, inklusive Cross-Checks mit Daten, die den zuständigen Behörden geliefert werden. Somit

ist das CR 11 abgeschlossen.

CR 12 Erledigt x

3.6.1 Die erwarteten Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet.

Frage

Im ersten Monitoringjahr müssten die Emissionen niedriger sein, da die Anlage erst ab März 2016 in

Betrieb ist.

Bitte die Tabelle im Kapitel 4.5 der Vorlage zur Projektbeschreibung korrekt ausfüllen.

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Antwort Gesuchsteller

Die erwarteten Lachgasfrachten (Referenz-, Projektszenario + Leakage) werden im 1. Monitoringjahr

2016 in der Tabelle korrigiert.

Fazit und Validierer

Die Emissionen wurden in der Tabelle im Kapitel 4.6 korrekt ergänzt. Die Projektemissionen,

Referenzemissionen und Leakage wurden im Kapitel 4.3. bis 4.6. richtig berechnet und in der Tabelle

korrekt übertragen. Der Validierer hat die Berechnungen kontrolliert sowie die angewandten

Parameter. Die Berechnung der erwarteten Emissionsverminderung ist korrekt.

Somit ist das CR 12 abgeschlossen.

CR 13 Erledigt x

4.1.5 Die Annahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit sind konservativ und

berücksichtigen alle Unsicherheitsfaktoren.

4.1.6 Alle Unterlagen zur Prüfung von Daten, Annahmen und Parameter der

Wirtschaftlichkeitsanalyse sind vorhanden.

4.1.12 Die Sensitivitätsanalyse ist korrekt.

Frage

a. Warum sind die Annahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit konservativ? Bitte

begründen.

b. Für alle Faktoren/Daten/Annahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung bitte eine Quelle oder

ein Dokument (zum Beispiel Offerte des Lieferanten) angeben. Wenn möglich diese

Dokumente beilegen. Wo die Daten eine Schätzung von REAL sind, bitte dies deklarieren und

begründen.

c. Bitte erläutert welche Bedeutung der Preis der Bescheinigung für das Projekt hat.

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Antwort Gesuchsteller

a. Die Annahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit sind konservativ, da die Risiken für eine

solche Pilotanlage nicht zusätzlich berücksichtigt wurden.

Die gewählte Amortisationszeit von 4 Jahren berücksichtigt die zur Zeit geltenden Unsicherheiten

der Kompensationspflicht über das Jahr 2020 hinaus und führt deshalb zu hohen jährlichen

Kapitalkosten. Es besteht jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Bescheinigungen auch nach

dem Jahr 2020 verkauft werden können.

b. Da die Planungstiefe per dato noch gering ist, sind die meisten Investitionskosten geschätzt.

Ausnahme: Für die RTO- Anlage (grösster Investitionsposten) liegt ein Angebot der vor

(siehe Angebot im Anhang A3 Wirtschaftlichkeitsanalyse)

c. siehe Wirtschaftlichkeitsberechnung im Anhang A3 (Grenzkosten pro Bescheinigung)

Fazit Validierer

Das Projekt erfordert hohe Investitionen und weist als einzige Ertragsquelle Erlöse aus

Bescheinigungen aus. Ansonsten erzeugt es nur Kosten. Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, ist

aus Gründen der Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Wert der Bescheinigungen nach 2020 der

Validierer einverstanden mit der Amortisationsfrist von 4 Jahren.

Zusammenfassend für CR 13 gilt:

a. Die Annahme zur Wirtschaftlichkeitsberechnung sind konservativ

b. Genaue Zahlen bezüglich der Gesamtkosten können noch nicht geliefert werden, die Offerte

für die RTO Anlage ist aber als Anhang beigelegt. Der Validierer erachtet dieses Dokument

und der weiteren Schätzung als Abschätzung für die Investitions- und Betriebskosten des

Projekts.

c. Die Bedeutung des Preises der Bescheinigungen ist korrekt im Anhang zur

Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen.

Bei einem Projekt, dass nur Kosten erzeugt veranschaulicht eine Sensitivitätsanalyse die

Auswirkungen auf den nötigen Preis für Bescheinigungen, während die Unwirtschaftlichkeit in jedem

Fall gegeben ist. Zur Veranschaulichung wurde eine Sensitivitätsanalyse mit Variationen von +/-10%

der Investitionskosten durchgeführt. Aus Sicht des Validierers ist dies ausreichend (da die

Unwirtschaftlichkeit und Zusätzlichkeit gegeben ist). CR 13 kann somit geschlossen werden.

CR 14 Erledigt x

4.3.1 Das Projekt entspricht nicht der üblichen Praxis.

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Bitte ausführen, wie die übliche Praxis bei anderen ARAs aussieht. Wie häufig wird die RTO-

Technologie oder andere Technologien zur Verhinderung von Lachgasemissionen im Kanton bzw. der

Schweiz angewandt? Bitte möglichst mit Evidenz belegen.

Antwort Gesuchsteller

Es sind keine ARAs in der Schweiz bekannt, welche bis dato ein konkretes Projekt zur

Emissionsminderung von Lachgas beim BAFU eingereicht haben.

Es sind keine Projekte im Kanton Luzern bekannt, wo zur Verringerung von Lachgasemissionen die

RTO- Technologie oder ähnliche Technologien eingesetzt wurden.

Bekannt ist ein Projekt im Kanton Wallis bei CIMO Monthey wo die RTO- Technologie zur

Abscheidung von Lachgas in einem industriellen Prozess eingesetzt wird.

Ansonsten wird die RTO- Technologie bei der Rauchgasreinigung bei mechanisch- biologischen

Abfallbehandlungsanlagen (MBA) eingesetzt. (s. Literaturhinweis Emissionen von Lachgas aus der

MBA im Anhang A2)

Fazit Validierer

Die Erläuterung des Projekteigners ist ausreichend, um zu bestätigen, dass die RTO-Technologie in

ARAs keine übliche Praxis ist. Somit ist das CR 14 abgeschlossen.

CR 15 Erledigt x

5.1.1 Die gewählte Monitoringmethode ist geeignet und angemessen (bezüglich Berechnung

der Projektemissionen und Bestimmung der Referenzentwicklung).

5.1.2 Die Monitoringmethode ist vollständig und korrekt beschrieben.

Frage

Bitte das Kapitel Monitoring mit der Formel zur Berechnung der Emissionsverminderungen und mit

allen nötigen Parametern ergänzen. Zum Beispiel wird die Einheit mg/Bm3 noch umgerechnet werden,

um auf tCO2eq/a zu kommen. Alle Parameter zur Erhebung der Lachgasemissionen (vor und nach

der Anlage) aber auch die Parameter bezüglich des Stromverbrauchs sollen in der Formel und als

Parameter definiert werden.

Für jeden Faktor und Parameter bitte eine entsprechende Tabelle ausfüllen.

Zu Punkt 5.1.1. siehe CR 11.

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Validierungsbericht - Version 01 / August 2013

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Antwort Gesuchsteller

Basis für die Erfassung der Lachgasemissionen im Referenz- und Projektszenario sind:

1. Online N2O- Konzentrationsmessung vor dem Rauchgaswäscher (Referenzszenario)

→ neue Messung (Einheit mg/m3)

2. Online N2O- Konzentrationsmessung nach der RTO (Projektszenario)

→ bestehende Messung (Einheit mg/m3)

3. Online Rauchgasmengenmessung → bestehende Messung (m3/h)

Alle diese 3 Messsysteme werden im Prozessleitsystem (PLS) normiert auf 1013 mbar Luftdruck und

auf die Temperatur 273 °K.

Damit können die Aktivierungsraten Ap und ARE (Output in t N2O /a ) berechnet werden.

Der gesamte Datensatz (alle 3 Messwerte, z.B. im Minutentakt) wird archiviert und auf 4 parallelen

Festplatten für 5 Jahre archiviert.

Nach Bedarf können die im PLS archivierten Werte auf eine Excel- Datei übertragen und ausgewertet

werden. Zur Kontrolle der Einhaltung der Luftreinhalte- Verordnung (LRV) durch das

Umweltschutzamt des Kantons Luzern (uwe) wird dies bereits heute für die Schadstoffe im Abgas

durchgeführt.

(s. im Anhang A4 Kontrollbericht des uwe 2013).

Es ist geplant, diese amtliche Kontrolle auch auf die N2O- Emissionen zu erweitern.

Fazit Validierer

Die angewandte Methode für die Erfassung der Lachgasemissionen und deren Verminderung ist

angebracht. Die Methode wurde mit Details über die Messpunkte und Einheiten ergänzt. Die

Emissionen der Anlage werden zusätzlich durch den Kanton überprüft, was, wie explizit erwähnt wird,

cross-ckecks bzw. Plausibilisierungen zulässt.

Nach ausführlichen Diskussionen zwischen Validierer und Gesuchsteller wurden im Monitoringteil die

Berechnungen und Parameter für die Projektemissionen, Referenzemissionen, Leakage und

Emissionsverminderungen korrekt und nachvollziehbar beschrieben. Zusätzlich wurde das Monitoring

und die Erhebung der Parameter in ausreichender Ausführlichkeit und nachvollziehbar beschrieben.

Das Monitoring ist somit nachvollziehbar, korrekt und angemessen

CR 15 kann somit geschlossen werden.

CR 16 Erledigt x

5.2.1 Alle zu überwachenden Daten und Parameter sind identifiziert.

Frage

a. Der Stromverbrauch der Anlage ist auch ein Parameter und verursacht Emissionen im

Projekt. Wie wird dieser überwacht und in die Berechnung integriert?

b. Bitte die Angaben zu den Parametern mit der Genauigkeit der Messungen ergänzen.

c. Bitte auch qualitative Parameter ergänzen. So könnte es sein, dass zukünftig N2O Emissionen

reguliert werden, oder dass es aufgrund zukünftiger Fördermittel zu einer Wirkungsaufteilung

kommen sollte. Dies ist im Monitoring jeweils festzuhalten.

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Antwort Gesuchsteller

a. Der Stromverbrauch der RTO-Anlage wird separat gemessen und archiviert. In der Auswertung der

Projektemissionen wird der Stromverbrauch zu den Lachgasemissionen dazugezählt:

EP = EP N2O+Stromemission

b. Für die N2O- Konzentrationsmessungen werden kontinuierliche Gasanalysatoren Typ EL 3020 der

Fa. ABB verwendet. Diese sind mit dem Infrarot-Photometer Uras26 ausgerüstet.

Messprinzip: Nichtdisperse Infrarotabsorption. Messgenauigkeit: +- 3%

s. im Anhang A4 ; Datenblatt der Gasanalysatoren

Die Gasanalysatoren werden alle 3 Monate neu kalibriert (Servicevertrag mit der Lieferfirma ABB)

s. im Anhang A4 Datenblatt Kalibrierung N2O vom 28.10.14.

c. Es ist möglich, dass für N2O im Abgas in Zukunft ein Grenzwert vorgeschrieben wird. Dies ist

zurzeit nicht in Sicht. Zudem würden Uebergangsfristen gewährt, die weit über die geplante

Projektlaufzeit hinausgehen würden. Zukünftige Fördermittel sind ebenfalls keine angekündigt.

Zusatzfragen Validierer

a. In der Projektbeschreibung und in der Antwort fehlen die Berechnungen, die im Monitoring

angewandt werden, um die Emissionsverminderung anhand von den verfügbaren Parametern

zu rechnen. Der Stromverbrauch ist Teil der Projektemissionen und soll während des

Monitorings erhoben werden, um die verursachten Emissionen zu berechnen. Auch das

Leakage verursacht durch den Verbrauch von Klärgas (Erdgas) soll im Monitoring erhoben

werden. Dies sind zwei Parameter, die ähnlich wie die Lachgasemissionen beschrieben

werden sollen. Bitte das Kapitel zum Monitoring ergänzen

b. Die angewendeten Messgeräten und deren Kalibrierung werden ausreichend beschrieben

und anhand von Anhängen präzisiert. Dieser Frage ist somit abgeschlossen.

c. Das Inkrafttreten allfälliger möglicher Vorschriften bezüglich Lachgasemissionen würden

gemäss Bestätigung der zuständigen Behörde (persönliche Mitteilung Frau Osmann) nicht im

Rahmen der Kreditierungsperiode stattfinden.

Fazit Validierer

Nach ausführlichen Diskussionen zwischen Validierer und Gesuchsteller wurden im Monitoringteil die

Berechnungen und Parameter für die Projektemissionen, Referenzemissionen, Leakage und

Emissionsverminderungen korrekt und nachvollziehbar beschrieben. Die Zusatzfragen wurden somit

ausreichend beantwortet.

CR 16 kann somit geschlossen werden.

CR 17 Erledigt x

5.2.2 Zur Plausibilisierung der Monitoringdaten sind Daten und Parameter identifiziert, die

nicht Teil des Monitorings sind.

Frage

Wie werden die Ergebnisse des Monitorings plausibilisiert? Dies kann zum Beispiel über einen Cross-

Check mit Mengenflüssen/Massenbilanz zum Beispiel von Hilfsstoffen beziehungsweise der

Stromrechnung geschehen. Bitte die Plausibilisierungsmethode in der Beschreibung ergänzen.

Antwort Gesuchsteller

Siehe Antworten unter CR 11

Fazit Validierer

Ein Cross-Check der Emissionsverminderung wird durch den Zusammenhang zwischen der Bildung

von N2O und NOx durchgeführt werden. Zusätzlich sind Cross-checks mit den Daten der Behörde

möglich. Diese Plausibilisierungen sind ausreichend.

CR 17 kann somit geschlossen werden.

CR 18 Erledigt x

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5.3.1 Die Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Datenerhebung und Datenarchivierung sind

klar definiert.

5.3.2 Die Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle sind

definiert.

5.3.4 Prozesse und Infrastrukturen für die Archivierung der Daten sind angemessen und

zweckmässig

Frage

a. Wie wird die Qualitätskontrolle durchgeführt und wer ist dafür verantwortlich?

b. Wo werden die Daten archiviert?

c. Angabe zur Prozess- und Managementstrukturen und Verantwortliche vom Monitoring fehlen.

d. Ein Teil des Anhangs zum Monitoring fehlt.

Bitte diese Punkte in der Projektbeschreibung ergänzen. Aus der Beschreibung des Monitorings

muss klar ersichtlich sein, wie dieses abläuft, wer für was verantwortlich ist, etc.

Antwort Gesuchsteller

a. Das Prozedere der Qualitätskontrolle, Datenarchivierung und Verantwortlichkeiten soll gleich oder

ähnlich der bereits heute durchgeführten Emissionskontrolle erfolgen.

b. Siehe Angaben unter CR 15

c. Organigramm der Bereichsleitung REAL Abwasser s. Unterlagen zum Monitoring Anhang 4

Verantwortlich für die Qualitätssicherung resp. für die Zusammenstellung der für das Monitoring

wichtigen Daten ist die Betriebsleitung der SVA REAL, Werner Preisig.

Das 4- Augenprinzip ergänzt der Bereichsleiter REAL Abwasser, Alexander Kleiner

Fazit Validierer

Die Prozesse der Qualitätskontrolle und der Datenarchivierung werden ausreichend beschrieben. Die

Personen, die für das Management der Daten verantwortlich sind, sind bestimmt und ihre Rolle

innerhalb des Unternehmens beschrieben. CR 18 kann somit geschlossen werden.

FAR 1 Erledigt

2.4.1 Der Umsetzungsbeginn des Projekts liegt bei der Einreichung des Gesuchs nicht länger

als drei Monate zurück.

Fazit Validierer

Der Umsetzungsbeginn entspricht dem Kaufvertrag der RTO-Anlage. Dieser wird planmässig im Juni

2015 unterschrieben sein und liegt im Moment der Validierung noch nicht vor. Dieser Vertrag soll im

Anhang des Monitoringberichts beigelegt werden und im Rahmen der Verifizierung überprüft werden.

Da der Umsetzungsbeginn ausschlaggebend ist für den Beginn der Kreditierungsperiode erachtet der

Validierer ein FAR für angebracht.