Qualitätsmanagementsystem, Akkreditierung, § 18...

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110 [email protected] www.LGA-geo.de Qualitätsmanagementsystem, Akkreditierung, § 18 BBodSchG Zertifizierung nach ISO 9001 Die ISO 9001 ist die internationale Normgrundlage für Qualitätsmanagementsysteme. Alle Abläufe im Betrieb („Prozesse“) werden strukturiert geplant, überwacht und do- kumentiert. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Verbesserung im Sinne der Kundenzufriedenheit. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird durch jährliche externe Überprüfungen („Audits“) überwacht. Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 bestätigt die Kompetenz für die in der Urkunde aufgeführten Verfahren. Unser Institut ist für alle relevanten Probenahmever- fahren im Bereich Altlasten (Boden, Bodenluft, Grundwasser), Trinkwasser, Abwas- ser, Abfall und Bausubstanz akkreditiert. Auch hier erfolgen im 1,5 jährlichen Turnus Überprüfungen durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle). BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften Diese Anerkennung durch die Bundeanstalt für Materialprüfung (BAM) und die Ober- finanzdirektion Hannover (OFD-H) kann ergänzend zur Akkreditierung ausgesprochen werden für die fachliche Kompetenz für Erkundungen auf Liegenschaften des Bundes z. B. Militärische Liegenschaften. Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG In Umsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes hat Bayern eine „Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbe- handlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten)“ erlassen. Sie gilt für Sachverständige (siehe nachfolgend), die Untersuchungsstellen Probenahme und die Untersuchungs- stellen Laboranalytik. Seit 2002 sollen öffentliche Aufträge im Altlastenbereich nur an entsprechend zugelassene Personen bzw. Firmen vergeben werden. Grundlage für die Zulassung als Untersuchungsstelle Probenahme ist die Akkreditierung bzw. ein Fachaudit durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Unser Institut ist für alle Probenahmebereiche (1a – 5a; Probenahme und Vor-Ort-Analytik Feststoffe, Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser, Bodenluft und Deponiegas) zugelassen. Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG, Herr Schillinger, Herr Struller Ergänzend zur Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Probenahme sind meh- rere unserer Mitarbeiter als Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG zuge- lassen. Sie decken folgende Sachgebiete ab: SG 1 („Historische Erkundung / Flächenhafte und standortbezogene Erfassung“) SG 2 („Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer“) SG 5 („Sanierung“) Die Zulassung wird nach Überprüfung von Referenzen und eingehender mündlicher Fachprüfung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ausgesprochen. Herr Schillinger ist zudem Mitglied der Prüfungskommission für Sachverständigenzu- lassungen im Sachgebiet 2. Altlastenkoordinator gemäß DGUV-R 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß DGUV-R 101-004 „Kontami- nierte Bereiche“ (früher BGR 128). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schad- stoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachver- ständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fort- schreibung der BGR 128. Die Fachkunde gemäß DGUV-R 101-004 / BGR 128 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab. BGR 128 Kontaminierte Bereiche TRGS 524 Kontaminierte Bereiche DGUV-R 101-004 Kontaminierte Bereiche

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110 [email protected] www.LGA-geo.de

Qualitätsmanagementsystem, Akkreditierung, § 18 BBodSchG

Zertifizierung nach ISO 9001

Die ISO 9001 ist die internationale Normgrundlage für Qualitätsmanagementsysteme. Alle Abläufe im Betrieb („Prozesse“) werden strukturiert geplant, überwacht und do-kumentiert. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Verbesserung im Sinne der Kundenzufriedenheit. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird durch jährliche externe Überprüfungen („Audits“) überwacht.

Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 bestätigt die Kompetenz für die in der Urkunde aufgeführten Verfahren. Unser Institut ist für alle relevanten Probenahmever-fahren im Bereich Altlasten (Boden, Bodenluft, Grundwasser), Trinkwasser, Abwas-ser, Abfall und Bausubstanz akkreditiert. Auch hier erfolgen im 1,5 jährlichen Turnus Überprüfungen durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle).

BAM/OFD-H Anerkennung für Erkundung von Bundesliegenschaften

Diese Anerkennung durch die Bundeanstalt für Materialprüfung (BAM) und die Ober-finanzdirektion Hannover (OFD-H) kann ergänzend zur Akkreditierung ausgesprochen werden für die fachliche Kompetenz für Erkundungen auf Liegenschaften des Bundes z. B. Militärische Liegenschaften.

Untersuchungsstelle gemäß § 18 BBodSchG

In Umsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes hat Bayern eine „Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbe-handlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten)“ erlassen. Sie gilt für Sachverständige (siehe nachfolgend), die Untersuchungsstellen Probenahme und die Untersuchungs-stellen Laboranalytik. Seit 2002 sollen öffentliche Aufträge im Altlastenbereich nur an entsprechend zugelassene Personen bzw. Firmen vergeben werden. Grundlage für die Zulassung als Untersuchungsstelle Probenahme ist die Akkreditierung bzw. ein Fachaudit durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Unser Institut ist für alle Probenahmebereiche (1a – 5a; Probenahme und Vor-Ort-Analytik Feststoffe, Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser, Bodenluft und Deponiegas) zugelassen.

Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG, Herr Schillinger, Herr Struller

Ergänzend zur Anerkennung als Untersuchungsstelle für die Probenahme sind meh-rere unserer Mitarbeiter als Altlastensachverständige gemäß § 18 BBodSchG zuge-lassen. Sie decken folgende Sachgebiete ab: SG 1 („Historische Erkundung / Flächenhafte und standortbezogene Erfassung“) SG 2 („Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer“) SG 5 („Sanierung“) Die Zulassung wird nach Überprüfung von Referenzen und eingehender mündlicher Fachprüfung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt ausgesprochen. Herr Schillinger ist zudem Mitglied der Prüfungskommission für Sachverständigenzu-lassungen im Sachgebiet 2.

Altlastenkoordinator gemäß DGUV-R 101-004 „Kontaminierte Bereiche“

Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß DGUV-R 101-004 „Kontami-nierte Bereiche“ (früher BGR 128). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schad-stoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachver-ständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fort-schreibung der BGR 128. Die Fachkunde gemäß DGUV-R 101-004 / BGR 128 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.

BGR 128Kontaminierte Bereiche

TRGS 524Kontaminierte Bereiche

DGUV-R 101-004Kontaminierte Bereiche

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110 [email protected] www.LGA-geo.de

Rüstungsaltlasten

Fachkundiges Büro für Rüstungsaltlasten

Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat nach eingehender Prüfung der Qualifikation und Referenzen eine Liste der fachkundigen Büros für Rüstungsaltlas-ten aufgestellt.

Inspektionsstelle für Rüstungsaltlasten und Kampfmittel

Unser Institut führt nicht nur eigene Erkundungen und Bewertungen in diesem Sachgebiet auf höchstem fachlichem Niveau durch, sondern ist auch qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu über-nehmen. Die Inspektionsstelle ist nach ISO 9001 zertifiziert und hat ein QM-System gemäß DIN EN ISO/IEC 17020.

Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Unser Institut hat vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum „Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen in beschränktem Umfang“ erhalten. Diese umfasst das Aufsuchen, Freilegen und Ber-gen von Fundmunition.

Mitglied im Fachausschuss „Militärische Altlasten“ des ITVA (Ingenieurtech-nischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V.)

Der ITVA hat sich der Förderung des Fachdialogs durch fachgebietsübergreifende Zusammenführung von Fachleuten verschrieben. Die Fachausschüsse erarbeiten Arbeitshilfen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen.

Arbeitshilfe „Sprengplätze“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Im Auftrag des LfU haben wir eine Arbeitshilfe für die Erkundung, Bewertung und Sanierung von Sprengplätzen erarbeitet. Sie umfasst eine Ableitung der Gefähr-dungsbereiche aus der historischen Nutzung und gibt eine Handlungsempfehlung für die Bearbeitung dieses Typs militärischer Altlasten.

Contractor des U.S. Army Corps of Engineers (USACE)

Seit vielen Jahren sind wir für USACE und ITAM auf verschiedenen Liegenschaften der U.S. Army tätig. Die Aufgaben umfassen alle Arten von umwelttechnischen Erkundungen, Studien und Planungen.

§ 7 SprengG

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110 [email protected] www.LGA-geo.de

Gebäudeschadstoffe, Rückbau Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle

Unser Institut führt nicht nur eigene Erkundungen und Bewertungen in diesem Sachgebiet auf höchstem fachlichem Niveau durch, sondern ist auch qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu über-nehmen. Die Inspektionsstelle ist nach ISO 9001 zertifiziert und hat ein QM-System gemäß DIN EN ISO/IEC 17020.

„Sanierungsfachgutachter“ und „Sanierungsfachplaner“ des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. (GVSS)

Der Verband benennt besonders qualifizierte Firmen nach Prüfung von Personal-qualifikation, Ausstattung und Referenzen als Sanierungsfachgutachter (Erkundung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen) und/oder als Sanierungsfachplaner (Planung, Ausschreibung und Überwachung von Schadstoffsanierungen an Gebäu-den).

„Fachberater Abbruch“ des Deutschen Abbruchverbands e.V. (DA)

Der Deutsche Abbruchverband hat Herrn Dr. Kisskalt als Fachberater Abbruch be-nannt. Er ist auch Mitglied des Fachausschusses „Ingenieurbüros“ und Referent bei Fortbildungsmaßnahmen des Verbands.

Sachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519 „Asbest“

Die TRGS 519 „Technische Regeln Gefahrstoffe – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ regelt den Arbeits- und Immissionsschutz bei Arbei-ten an Asbestprodukten. Alle unsere Sachverständigen haben den Sachkundelehr-gang gemäß Anlage 3 der TRGS 519 einschließlich Prüfung durch das Gewerbe-aufsichtsamt abgelegt.

Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 521 „Alte Mineralwolle“

Die TRGS 521 „Technische Regeln Gefahrstoffe – Abbruch-, Sanierungs- und In-standhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ regelt den Umgang mit kanzerogen Mineralfaserprodukten. Alle unsere Sachverständigen haben einen Sachkundelehr-gang zu den Inhalten der TRGS 521 abgelegt.

Altlastenkoordinator gemäß DGUV-R 101-004 „Kontaminierte Bereiche“

Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß DGUV-R 101-004 „Kontami-nierte Bereiche“ (früher BGR 128). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schadstoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachverständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fortschreibung der BGR 128. Die Fachkunde gemäß DGUV-R 101-004 / BGR 128 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.

Arbeitshilfe „Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz - Erkundung, Pla-nung, Ausführung“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Mit dieser Ausgabe der LfU-Arbeitshilfe wurde die Arbeitshilfe "Kontaminierte Bau-substanz" aus dem Jahr 2003 nun von der LGA in Kooperation mit Herrn Dr. Sedat (SVB) grundlegend überarbeitet. Sie umfasst neben Beschreibung und Bewertung der Probenahmeverfahren vor allem auch ausführliche Hinweise zu Art und Fund-stellen schadstoffhaltiger Baumaterialien. Die Arbeitshilfe wird ergänzt durch eine Datenbank mit Bildverzeichnissen und Suchfunktionen.

Handbuch „Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft“

Herr Schillinger und Herr Dr. Kisskalt sind Autoren des Kapitels „Erkundung und Bewertung für den kontrollierten Rückbau“ in diesem aktuellen Fachbuch zu allen Aspekten der Gebäudeschadstoffe.

BGR 128Kontaminierte Bereiche

TRGS 524Kontaminierte Bereiche

TRGS 519Asbest

TRGS 521Alte Mineralwolle

DGUV-R 101-004Kontaminierte Bereiche

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110 [email protected] www.LGA-geo.de

Weitere persönliche Zulassungen und Sachkundenachweise

LGA - Sachverständige

Unsere Sachverständigen wurden von der LGA (Landesgewerbeanstalt Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts) in einem förmlichen Akt bestellt und vereidigt. Sie sind zu neutraler und gewissenhafter Tätigkeit verpflichtet.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Untersuchung von Boden- und Grundwasserschäden, Herr Dr. Eberlein

Die Industrie- und Handelskammern können herausragend qualifizierte Fachleute für bestimmte Themen als Sachverständige benennen („Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gemäß § 36 GewO“). Die Bestellung setzt eine positive Bewertung durch ein Fachgremium sowie eine Prüfung voraus.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß BaustellV (SiGeKo), Frau Weiblen, Herr Linzer

Der SiGe-Koordinator stimmt die verschiedenen Gewerke auf der Baustelle bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen oder bei Baustellen ab einer gewissen Größe hinsichtlich des Arbeitsschutzes aufeinander ab.

Zertifizierter Kanalsanierungsberater (DWA), Herr Schillinger

Herr Schillinger wurde vom DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Ab-wasser und Abfall e.V.) nach entsprechender Ausbildung und Prüfung als Zertifizier-ter Kanalsanierungsberater benannt. Er ist zudem als Ausbilder für die Themen Altlasten, Schadstoffe und Umweltschutz beim DWA tätig.

Beratender Geowissenschaftler BDG, Herr Dr. Kisskalt

Der BDG (Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler) vergibt diesen Titel für selbständig beratende Geowissenschaftler, die über eine langjährige Berufspraxis verfügen. Sie sind den Berufsregeln des BDG verpflichtet, so dass eine qualitativ hochwertige und die Kriterien des Berufsverbandes erfüllende Consultingleistung gewährleistet ist.

Akademische(r) Geoinformatiker(in) Universität Salzburg Frau Weiblen, Herr Struller

Die Ausbildung zum Akademischen Geoinformatiker umfasst ein zweijähriges Fern- und Präsenzstudium an der Universität Salzburg. Die Absolventen besitzen umfas-sende Kenntnisse in den Bereichen Geographische Informationssysteme, Daten-banken, Datenvisualisierung, Fernerkundung und Kartographie.

Sachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519 „Asbest“

Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 521 „Alte Mineralwolle“

Altlastenkoordinator gemäß DGUV-R 101-004 / BGR 128 „Kontaminierte Berei-che“

Sachkunde für Arbeiten nach TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“

Probenahme gemäß LAGA PN 98

Alle unsere Sachverständigen haben diese Sachkundelehrgänge abgelegt.

SiGeKonach RAB 30 zu § 3Baustellenverordnung

TRGS 519Asbest

TRGS 521Alte Mineralwolle

DGUV-R 101-004Kontaminierte Bereiche

BGR 128Kontaminierte Bereiche

TRGS 524Kontaminierte Bereiche

LAGA PN 98Probenahme

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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH Christian-Hessel-Straße 1, 90427 Nürnberg Tel. 0911 – 12076 100, Fax 0911 – 12076 110 [email protected] www.LGA-geo.de

Mitgliedschaften in Verbänden und Initiativen

Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG)

www.geoberuf.de

Deutsche Geologische Gesellschaft (DGG)

www.dgg.de

Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)

www.itv-altlasten.de

Verband für Geoökologie in Deutschland e. V.

www.geooekologie.de

Deutscher Abbruchverband (DA)

www.deutscher-abbruchverband.de

Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS)

www.gesamtverband-schadstoff.de

Bündnis zum Flächensparen

Am 29.07.2003 haben Umwelt- und Innenministerium gemeinsam mit den kommu-nalen Spitzenverbänden sowie 23 weiteren Partnern das Bündnis zum Flächenspa-ren ins Leben gerufen. In einer Gemeinsamen Erklärung haben sich die Partner verpflichtet, zu einer deutlichen Reduzierung des Flächenverbrauchs beizutragen. Mittlerweile ist das Bündnis zum Flächensparen auf über 40 Mitglieder angewach-sen.

Hauptaktivitäten des Bayerischen Umweltministeriums und der Bündnispartner sind die Bewusstseinsbildung für das Flächensparen sowie die Unterstützung der bayeri-schen Kommunen bei der Durchführung der Flächenmanagements.

www.stmuv.bayern.de/themen/boden/flaechensparen/buendnis.htm

Umweltpakt Bayern

Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsre-gierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverant-wortung und Kooperation. Die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Wirt-schaft erklären im Umweltpakt ihre nachdrückliche Überzeugung, dass die natürli-chen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Im Vordergrund steht dabei die vorausschauende Vermeidung künf-tiger Umweltbelastungen und nicht deren Reparatur.

www.umweltpakt.bayern.de