Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und ...
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Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
Inhalt
1 Einleitung ....................................................................................................................... 4
2 Grundlagen für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Teltow-Fläming .................. 5
2.1 Rechtsgrundlagen .................................................................................................... 5
2.2 Beteiligte – Aufgaben und Rollen ............................................................................. 5
2.2.1 Jugendamt ....................................................................................................... 5
2.2.2 Kommune ......................................................................................................... 6
2.2.3 Anstellungsträger ............................................................................................. 6
3 Allgemeine Struktur-Qualität ........................................................................................... 6
3.1 Zielgruppen .............................................................................................................. 6
3.1.1 Primäre Zielgruppe ........................................................................................... 6
3.1.2 Sekundäre Zielgruppen .................................................................................... 7
3.2 Sozialraumbeschreibungen für lokale Planungsregionen ......................................... 7
3.3 Finanzielle und technisch-organisatorische Ausstattung .......................................... 7
3.3.1 Finanzielle Ausstattung .................................................................................... 7
3.3.2 Technisch-organisatorische Ausstattung .......................................................... 8
3.4 Qualifikation der Fachkräfte ..................................................................................... 8
3.5 Anstellungsträger ..................................................................................................... 8
3.5.1 Fachanleitung und Dienstaufsicht ..................................................................... 9
3.5.2 Fort- und Weiterbildung, Supervision ............................................................... 9
3.5.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung .......................................................10
4 Spezifische Qualität innerhalb der Kontexte von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit .10
4.1 Jugendclubs ...........................................................................................................11
4.2 Selbstverwaltete und mitbestimmte Jugendräume ..................................................11
4.3 Öffentlicher Raum ...................................................................................................12
4.4 Schule ....................................................................................................................12
5 Qualität innerhalb der Handlungsfelder .........................................................................14
5.1 Offene Treffpunktarbeit/Offene Kontaktangebote (OTPA) .......................................14
5.1.1 Konzept-Qualität .............................................................................................14
5.1.2 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................14
5.1.3 Prozess-Qualität ..............................................................................................15
5.1.4 Ergebnis-Qualität ............................................................................................15
5.1.5 Konzept-Qualität .............................................................................................16
5.1.6 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................16
5.1.7 Prozess-Qualität ..............................................................................................17
5.1.8 Ergebnis-Qualität ............................................................................................18
5.2 Jugendberatung (JB) ..............................................................................................18
5.2.1 Konzept-Qualität .............................................................................................18
5.2.2 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................19
5.2.3 Prozess-Qualität ..............................................................................................20
5.2.4 Ergebnis-Qualität ............................................................................................21
5.3 Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit (SoGA) .............................................22
5.3.1 Konzept-Qualität .............................................................................................22
5.3.2 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................22
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
5.3.3 Prozess-Qualität ..............................................................................................23
5.3.4 Ergebnis-Qualität ............................................................................................24
5.4 Partizipationsprojekte (PP) .....................................................................................24
5.4.1 Konzept-Qualität .............................................................................................24
5.4.2 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................25
5.4.3 Prozess-Qualität ..............................................................................................26
5.4.4 Ergebnis-Qualität ............................................................................................26
5.5 Unterstützung der Eigeninitiative und des ehrenamtlichen Engagements (UEE) ....26
5.5.1 Konzept-Qualität .............................................................................................26
5.5.2 Zielgruppe .......................................................................................................27
5.5.3 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................27
5.5.4 Prozess-Qualität ..............................................................................................27
5.5.5 Ergebnis-Qualität ............................................................................................27
5.6 Beratung von Trägern der Jugendhilfe, Verwaltungen und politischen Gremien
(BTVG) ...................................................................................................................28
5.6.1 Konzept-Qualität .............................................................................................28
5.6.2 Spezifische Struktur-Qualität ...........................................................................29
5.6.3 Prozess-Qualität ..............................................................................................29
5.6.4 Ergebnis-Qualität ............................................................................................29
5.7 Begegnungs- und Beratungsangebote für Eltern mit Kindern und Jugendlichen an
Schulen (BBE) ........................................................................................................29
5.7.1 Konzept-Qualität .............................................................................................29
5.7.2 spezifische Struktur-Qualität ............................................................................30
5.7.3 Prozess-Qualität ..............................................................................................30
5.7.4 Ergebnis-Qualität ............................................................................................30
5.8 Abstimmung der Fachkräfte von Jugendhilfe und Schule (AFJS) ............................30
5.8.1 Konzept-Qualität .............................................................................................30
5.8.2 Struktur-Qualität ..............................................................................................31
5.8.3 Ergebnisqualität ..............................................................................................31
6 Anhang ..........................................................................................................................32
6.1 Partizipation ............................................................................................................32
6.2 Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung .................................................33
6.3 Dokumentation Handlungsfelder .............................................................................33
6.4 Abkürzungsverzeichnis ...........................................................................................33
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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1 Einleitung
Die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
werden der allgemeinen Förderung von Kindern und Jugendlichen zugeordnet.
Die Jugendarbeit1 bildet neben Familie, Schule und Kindertagesbetreuung eine
gleichberechtigte Sozialisations- und Bildungsinstanz und richtet sich grundsätzlich an alle
jungen Menschen, d. h. sie benennt nicht explizit einzelne Zielgruppen. Die Angebote sind
ressourcen- und zukunftsorientiert und agieren nicht defizitorientiert. Sie knüpfen an den
Interessen der jungen Menschen an, werden von diesen mitbestimmt und mitgestaltet. Die
Angebote sollen zu Selbstbestimmung befähigen und die Eigenverantwortung stärken.
Ziel der Jugendarbeit ist es, die jungen Menschen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung
und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen. Damit ist die Jugendarbeit ein
Angebot, in dem persönlichkeitsbildendes, Demokratie förderndes und politisches sowie
soziales Lernen stattfindet.
Die Jugendsozialarbeit2 hingegen richtet sich mit ihren Angeboten an junge Menschen,
welche aufgrund sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen im
besonderen Maße sozialpädagogische Hilfe benötigen. Die Förderung von sozialer
Integration, der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie die Eingliederung in die
Arbeitswelt stehen hier im Vordergrund.
Als Querschnittsaufgabe fließt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz3 in die oben
genannten Bereiche mit dem Ziel ein, junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu
befähigen, sich bzw. die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Im
Vordergrund steht also nicht die Warnung vor Gefahren oder die Verfolgung von Verstößen,
sondern die Vermittlung von Kompetenzen.
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sind
Aufgaben, die nicht losgelöst von einander betrachtet und umgesetzt werden können. Sie
greifen ineinander und bedingen sich in der Regel gegenseitig. Die vorliegenden
Qualitätsstandards sind deshalb arbeitsfeld- und einrichtungsübergreifend angelegt. Sie
werden von allen sozialpädagogischen Fachkräften gleichermaßen genutzt, egal in welchen
Kontexten (Jugendclubs, Jugendräumen, Schule, öffentlicher Raum) sie tätig werden. Sie
fördern das trägerübergreifende sozialräumliche Denken und Handeln, das die Lebenswelt
der jungen Menschen und alle Akteure und Angebote innerhalb und außerhalb der
Jugendhilfe mit einbezieht.
Die Qualitätsstandards bilden zusammen mit dem „Konzept für Jugendarbeit und
Sozialarbeit an Schule im Landkreis Teltow-Fläming für den Zeitraum 2015 bis 2017“ und der
„Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes im Landkreises Teltow-Fläming“ die Grundlage für die tägliche
Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte und Träger im Landkreis Teltow-Fläming.
1 vgl. § 11 SGB VIII - Jugendarbeit 2 vgl. § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit 3 vgl. § 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
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2 Grundlagen für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Teltow-Fläming
2.1 Rechtsgrundlagen
Für die Arbeit nach diesen Qualitätsstandards finden die nachstehenden Rechtsgrundlagen
Anwendung. Je nach Verantwortungsbereich müssen sie Trägern und Fachkräften bekannt
sein.
- Bund:
- SGB VIII,
- Jugendschutzgesetz (JuSchG),
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und
- Bestimmungen zum Datenschutz (Datenschutz-Grundverordnung,
Bundesdatenschutzgesetz, Bereichsspezifische Datenschutzgesetze, kirchliches
Datenschutzrecht).
- Land:
- Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und
Jugendhilfe (AGKJHG)
- Kommunalverfassung (insbesondere § 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern
und Jugendlichen“) und
- Landesdatenschutzgesetz
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.
- Landkreis:
- Konzept für Jugendarbeit und Sozialarbeit an Schule im Landkreis Teltow-Fläming,
- Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-
Fläming und
- Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreises Teltow-Fläming.
2.2 Beteiligte – Aufgaben und Rollen
2.2.1 Jugendamt
Aufgaben/Pflichten: Betriebs-, Sach- und Personalkosten tragen grundsätzlich die
Auftraggeber (Landkreis und Kommune) in gemeinsamer Verantwortung.
Für Reparatur und Neuanschaffung stehen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“
im Landkreises Teltow-Fläming Mittel zur Verfügung.
Anstellungsträger und Auftraggeber klären strukturelle Schnittstellen zwischen der Arbeit der
Fachkräfte im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie anderer
Leistungsbereiche kooperativ. Hierbei sind die Fachkräfte zu beteiligen.
Gemeinsam mit den Kommunen werden die Ziele der Arbeit der Fachkräfte festgelegt.
Danach erfolgt der Zielvereinbarungsprozess mit den leistungserbringenden
Anstellungsträgern.
Der Landkreis Teltow-Fläming hat für den Geltungsbereich dieser Qualitätsstandards die
Rolle des Auftraggebers.
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2.2.2 Kommune
Aufgaben/Pflichten: Betriebs-, Sach- und Personalkosten tragen grundsätzlich die
Auftraggeber (Landkreis und Kommune) in gemeinsamer Verantwortung.
Für Reparatur und Neuanschaffung muss eine angemessene Förderung zur Verfügung
gestellt werden.
Gemeinsam mit dem Landkreis werden die Ziele der Arbeit der Fachkräfte festgelegt.
Danach erfolgt der Zielvereinbarungsprozess mit den leistungserbringenden
Anstellungsträgern.
Anstellungsträger und Auftraggeber klären strukturelle Schnittstellen zwischen der Arbeit der
Fachkräfte im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und anderer
Leistungsbereiche kooperativ. Hierbei sind die Fachkräfte zu beteiligen.
Es wird empfohlen, dass der zuständige Fachausschuss jeder Kommune sich mindestens
einmal pro Jahr mit der Lebenssituation junger Menschen und den Leistungen nach
§§ 11 bis 14 SGB VIII befasst.
Um bei den handlungsfeldbezogenen Leistungen für die Zielgruppen nicht überdimensional
zu kürzen, werden möglichst umfangreiche Stellenumfänge angestrebt.
Die jeweilige Kommune hat für den Geltungsbereich dieser Qualitätsstandards die Rolle des
Auftraggebers.
2.2.3 Anstellungsträger
Aufgaben/Pflichten: Die gemeinsam festgelegten Ziele werden in einer Zielvereinbarung
festgeschrieben.
Der Anstellungsträger erarbeitet eine Konzeption, die mindestens im Zweijahresrhythmus
fortgeschrieben wird.
Der Anstellungsträger nimmt an den Gesprächen zur Evaluation und Fortschreibung der
Arbeit seiner Fachkräfte teil und stellt in Vorbereitung Dokumentationen, aktuelle
Konzeptionen, Sachberichte und Jahresarbeitspläne zur Verfügung.
Anstellungsträger und Auftraggeber klären strukturelle Schnittstellen zwischen der Arbeit der
Fachkräfte im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie anderer
Leistungsbereiche kooperativ. Hierbei sind die Fachkräfte zu beteiligen.
Der Träger gewährleistet, dass eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages
auf der Grundlage der §§ 8a Abs. 4 und 72a SGB VIII vorliegt.
3 Allgemeine Struktur-Qualität
3.1 Zielgruppen
3.1.1 Primäre Zielgruppe
Primäre Zielgruppe für Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind junge Menschen, in der Regel 10- bis
21-Jährige.
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3.1.2 Sekundäre Zielgruppen
Die sekundäre Zielgruppe bilden:
- Erwachsene, die in der zu klärenden Angelegenheit wichtig sind,
- Eltern bzw. andere Sorgeberechtigte,
- Lehrer*innen,
- Familien, die ehrenamtlich tätig sein wollen,
- Nachbarn,
- Vertreter von Politik und Verwaltung (z. B. Kommunale Verwaltungen, Bürgermeister,
Ausschüsse und Vertretungen),
- Einzelpersonen und Gruppen, die ehrenamtlich im Sozialraum wirken,
- Anbieter von Kultur, Bildung, Sport und Freizeitmöglichkeiten,
- Unternehmen als Sponsoren,
- Kirchengemeinden u. a. Glaubensgemeinschaften,
- freie Träger, die Angebote für junge Menschen realisieren, und
- Institutionen, Einrichtungen und Projekte, die sich mit jungen Menschen befassen.
3.2 Sozialraumbeschreibungen für lokale Planungsregionen
Für die Sozialraumbeschreibungen sind folgende Mindestinhalte darzustellen:
- gesetzliche Grundlagen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
- Beschreibung der spezifischen Lebenslagen junger Menschen und ihrer Lebenswelten in
der jeweiligen lokalen Planungsregion,
- strategische als auch (Handlungs-)Ziele der Beteiligten und
- Absprachen und Regelungen zur Evaluation der Zielerreichung und der
Qualitätssicherung der Angebote.
Es wird empfohlen, dass der zuständige Fachausschuss jeder Kommune sich mindestens
einmal pro Jahr mit der Lebenssituation junger Menschen und den Leistungen nach
§§ 11 bis 14 SGB VIII befasst und auch die strategischen Ziele bewertet.
3.3 Finanzielle und technisch-organisatorische Ausstattung
Betriebs-, Sach- und Personalkosten tragen grundsätzlich die Auftraggeber in gemeinsamer
Verantwortung. Zuerst werden die Ziele der Arbeit der Fachkräfte gemeinsam ausgehandelt.
Nach einer Einigung erfolgt die Auftragsaushandlung mit den leistungserbringenden
Anstellungsträgern.
3.3.1 Finanzielle Ausstattung
Es erfolgt eine stabile, transparente und pauschalisierte Förderung durch das Jugendamt im
Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“.
Für Reparatur und Neuanschaffung muss eine angemessene Förderung zur Verfügung
gestellt werden.
Die Gehälter der Fachkräfte orientieren sich an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes.
Für die regelmäßige berufliche Nutzung privater Fahrzeuge bestehen schriftliche
Festlegungen.
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3.3.2 Technisch-organisatorische Ausstattung
Fachkräfte brauchen persönliche, vor Störungen zu schützende, abschließbare
Arbeitsplätze, die mit Internetzugang, Computer und Telefon ausgestattet sind. Regelmäßig
wechselnde Arbeitsorte und das Durchdringen der Arbeit durch digitale Medien erfordern in
der Regel mobile Endgeräte (Smartphones) mit ausreichend Datenvolumen.
Vor- und Nachbereitung der Angebote sind Arbeitszeit, dies gilt auch für die Fahrt von
Angebotsort zu Angebotsort.
3.4 Qualifikation der Fachkräfte
Die Einhaltung der Verpflichtung zur Beschäftigung von Fachkräften ist grundsätzlich Sache
des Anstellungsträgers.
Formale Qualifikation:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Hochschulstudium (Bachelor oder Master
of Arts) mit sozialpädagogischer Qualifikation im Fachbereich Soziale Arbeit (mindestens
staatlich anerkannter, Sozialpädagoge oder /-arbeiter
- Zertifikatskurse des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) mit
Gleichwertigkeitsfeststellung für den Teilbereich Jugend- und Jugendsozialarbeit in der
Jugendhilfe
- staatlich anerkannter Erzieher mit einer mindestens 200-stündigen sozialpädagogischen
Weiterbildung im Bereich der Jugend- und/oder Jugendsozialarbeit
Der Anstellungsträger hat sicherzustellen, dass die Fachkraft den formalen Anforderungen
entspricht.
Bei Fachkräften
- mit anderen sozialwissenschaftliche Hochschulabschlüssen als den oben genannten,
- Studierenden der Sozialen Arbeit (u. a. Direkt- oder berufsbegleitendes Studium, Duales
Studium),
- staatlich anerkannten Erzieher*innen,
- Mitarbeitende aus Jugendverbänden und dergleichen,
- Quereinsteiger*innen,
- ist eine Beschäftigung nur im Einvernehmen mit dem Jugendamt und klaren
Verabredungen zur Weiterbildung möglich.
Die persönliche Eignung wird ebenfalls vom Anstellungsträger überprüft und gesichert.
3.5 Anstellungsträger
Der Anstellungsträger sichert die Dienst- und Fachaufsicht. Er beantragt die Zuwendung für
die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Fachkräfte entsprechend der jeweils
geltenden Richtlinie.
Der Anstellungsträger arbeitet auf Grundlage einer Konzeption, die mindestens im
Zweijahresrhythmus fortgeschrieben wird.
Der Anstellungsträger ist verantwortlich für:
- aktuelle Stellenbeschreibungen,
- Unterstützung der Fachkräfte bei Kriseninterventionen,
- Sicherstellung der Umsetzung der Regelungen des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB
VIII und der Regelungen nach § 72a SGB VIII durch die Fachkräfte,
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- Fortbildung der Fachkräfte,
- Teilnahme der Fachkräfte an den Netzwerken, Arbeitsgemeinschaften,
Fallbesprechungen mit anderen Fachkräften,
- Teilnahme der Fachkräfte an Supervisionen und,
- Dokumentation der Arbeit der Fachkräfte.
3.5.1 Fachanleitung und Dienstaufsicht
Für die Fachanleitung und Dienstaufsicht ist der Anstellungsträger verantwortlich.
Die Fachanleitung und Dienstaufsicht wird durch die Durchführung von Dienstberatungen,
Teamsitzungen und Personalgesprächen sichergestellt. Für das jeweilige Vorgehen gibt es
die folgenden Mindeststandards:
Dienstberatungen als Ort der gemeinsamen Besprechung für Anstellungsträger und
Arbeitnehmer*innen:
- finden mindestens viermal im Jahr statt.
- steuern die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und Praktikanten*innen und klären
Entscheidungsfragen, Aufgabenteilung und -verteilung.
Teamsitzungen als kollegiale Begegnungen:
- finden mindestens monatlich statt.
- ermöglichen die gegenseitige Information aus Netzwerken und Arbeitskreisen und dienen
der alltäglichen Arbeitsorganisation.
Personalgespräche:
- finden jährlich für die einzelne Fachkraft statt.
- dienen dem Feedback zwischen Anstellungsträger und Arbeitnehmer und
- bilden die Grundlage für die gemeinsamen Fachgespräche (Zielvereinbarungsprozess,
Jahresgespräche).
Anstellungsträger und Auftraggeber klären strukturelle Schnittstellen zwischen der Arbeit der
Fachkräfte im Leistungsbereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und anderer
Leistungsbereiche kooperativ. Hierzu können Fachkräfte konzeptionelle Vorschläge
unterbreiten.
Aufgrund der strukturellen Beteiligung der jungen Menschen im Bereich der Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit können Abweichungen zu den Vereinbarungen aus den
Fachgesprächen eintreten.
3.5.2 Fort- und Weiterbildung, Supervision
Fachkräfte haben Anspruch auf:
- regelmäßigen Fachkräfteaustausch,
- 40 Stunden Fort- oder Weiterbildung pro Jahr (Vollzeitstelle) und
- viermal Supervision im Jahr.
Die Zeiten für Supervision, Fort- und Weiterbildung sind als Arbeitszeit abzurechnen. Die
Kosten trägt der Anstellungsträger. Bei einer Freistellung über 40 Stunden ist vorher
Einvernehmen mit den Auftraggebern herzustellen.
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3.5.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Träger gewährleistet, dass eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages
auf der Grundlage der §§ 8a Abs. 4 SGB VIII und § 72a SGB VIII vorliegt.
Angelehnt an § 72a SGB VIII erklären die Jugendinitiativen in einer Selbstverpflichtung, dass
das Wohl und die Rechte der Kinder und Jugendlichen beachtet werden.
Es ist sicherzustellen, dass der Träger den Schutzauftrag verantwortungsvoll wahrnimmt und
bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzieht.
Die Erziehungsberechtigten, das Kind oder der Jugendliche werden in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes
oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Es ist darauf hinzuwirken, dass die Personensorgeberechtigten erforderliche Hilfen
annehmen und dass die Träger das Jugendamt Teltow-Fläming informieren, falls die
angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung des Kindeswohls
abzuwenden.
Der Mitteilungsbogen des Landkreises Teltow-Fläming ist von allen Trägern zu nutzen4.
4 Spezifische Qualität innerhalb der Kontexte von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Die Kontexte beschreiben die Räumlichkeiten, die äußere Umgebung und deren
Besonderheiten für die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen dieser Qualitätsstandards. Die
weiter unten beschriebenen Handlungsfelder stehen immer im Zusammenhang mit den
Kontexten. Kontext und Handlungsfeld bilden damit eine strukturelle Einheit.
4 Download „Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“(Mitteilungsbogen und Anlage 1) siehe: http://kinderschutz.teltow-flaeming.de.
Kontexte Jugendclubs
Selbstverwaltete und mitbestimmte Jugendräume
Öffentlicher Raum
Schule
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4.1 Jugendclubs
Der Landkreis Teltow-Fläming verwendet den Begriff Jugendclub für Jugendhäuser,
Freizeiteinrichtungen, Jugendzentren, Jugendfreizeitzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Einrichtungen der Jugendarbeit usw. Gemeint sind stationäre Einrichtungen der offenen
Jugendarbeit, in denen Fachkräfte beschäftigt werden.
Die Räume der Jugendclubs sind Funktionsräume für ausschließlich diesen Zweck. Sie sind
grundsätzlich gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Die für die in der Konzeption beschriebenen Angebote/Aufgaben der Jugendclubs benötigten
Räume und technischen Grundvoraussetzungen sind sicherzustellen. Die technische
Ausstattung muss auf dem aktuellen Stand sein.
Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Interessen und Zeiten der Jugendlichen. Die
wöchentlichen Öffnungszeiten und die Orte, an denen Angebote der offenen Gruppenarbeit
stattfinden, sind allen Interessierten bekannt zu machen.
In Jugendclubs, in denen nur eine sozialpädagogische Fachkraft arbeitet, können offene
Treffpunktarbeit und Gruppenarbeit nur dann gleichzeitig angeboten werden, wenn:
- eine Honorarkraft eines der Angebote realisiert und/oder
- ein Clubrat/Ehrenamtlicher eines der Angebote in Eigenaktivität realisiert und dafür ein
entsprechender Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Jugendclubs müssen attraktiv sein und sich am Nutzungszweck orientieren.
Mitbestimmungsgremien, wie z. B. ein Clubrat sind in jedem Jugendclub zu etablieren.
Jugendclubs kooperieren mit relevanten Partnern im Gemeinwesen.
Die Reinigung der Jugendclubs sowie der Außenanlagen wie auch Baumaßnahmen müssen
professionell erfolgen. Sie sind Trägeraufgabe und müssen von ihm abgesichert werden.
4.2 Selbstverwaltete und mitbestimmte Jugendräume
Jugendräume sind von Kommunen finanzierte Räume in den Ortsteilen, die Jugendlichen
oder Jugendinitiativen die Möglichkeit geben, ihre freie Zeit mitbestimmt oder selbstbestimmt
zu gestalten und nach ihren Vorstellungen mit Leben zu füllen. Jugendliche beteiligen und
engagieren sich regelmäßig, sie organisieren Projekte und werden dabei von den
Fachkräften unterstützt.
Die Freizeitgestaltung erfolgt in der Regel in Selbstorganisation.
Jugendräume sollen ausschließlich für Kinder und Jugendliche zu Verfügung gestellt
werden.
In der Regel werden die Jugendräume von Freiwilligen oder Ehrenamtlichen betreut.
Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen dabei Eigeninitiative und ehrenamtliches
Engagement.
Jugendliche und sozialpädagogische Fachkräfte stellen gemeinsam Regeln für die Nutzung
des Jugendraumes auf (z. B. Hausordnung, Clubordnung).
Ein Rückzugsraum, z. B. für Beratung soll vorhanden sein, ist aber keine Bedingung.
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4.3 Öffentlicher Raum
Alle Handlungsfelder können auch im öffentlichen Raum angeboten werden. Mit öffentlichem
Raum werden hier die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen, die angrenzenden privaten
oder öffentlichen Gebäude und das Umfeld von Jugendclubs und Schulen bezeichnet. Es
sind frei zugängliche Räume.
Für Fachkräfte, die Unterstützung für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen und
Lebenssituationen im öffentlichen Raum leisten, also im Sinne des vormaligen Arbeitsfeldes
Mobile Jugendarbeit/Streetwork arbeiten, gelten nachfolgende Regeln:
Fachkräfte verweisen auf die Angebote in Jugendclubs, Schule und Jugendamt.
Aufträge an die Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit kommen
folgendermaßen zustande:
- Der erste Schritt ist die Sozialraumerkundung (Situationsbeschreibung), um zu
entscheiden, ob die Unterbreitung eines Kontaktangebotes an Jugendliche sinnvoll ist.
- Der nächste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe, um ihre Sichten
kennenzulernen und fachlich einschätzen zu können, ob das Angebot sinnvoll sein kann.
- Nach 3- bis 6-monatigen Kontakten zur Zielgruppe sollten Informationen und fachliche
Einschätzungen mit den Auftraggebern (Landkreis und Kommune) rückgekoppelt und ein
fachliches Angebot unterbreitet werden.
- Die Auftraggeber entscheiden über den sozialpädagogischen Auftrag in dem Wissen,
dass dessen Realisierung bis zu vier Jahre in Anspruch nehmen kann.
- Projekte, die mit Zielgruppen im öffentlichen Raum arbeiten, werden jährlich anhand der
vereinbarten Zielstellungen evaluiert.
Fachkräfte halten regelmäßige Kontakt(büro)zeiten für junge Menschen vor. Diese sowie die
Zeiten der verschiedenen Angebote sind in geeigneter Weise zu veröffentlichen, verbindlich
zu gestalten und vor Störungen zu schützen. Den jungen Menschen ist während der
vereinbarten Kontaktzeiten ein offener und freier Zugang zu ermöglichen. Generell sind
vereinbarte Kontaktzeiten mit jungen Menschen prioritär zu behandeln, da Zuverlässigkeit
und Pünktlichkeit die wichtigsten strukturellen Bedingungen für das Entstehen von Vertrauen
darstellen.
Festlegungen zu Möglichkeiten und Grenzen gegenseitiger Informationen mit Polizei und
Staatsanwaltschaft sind abzustimmen und schriftlich zu fixieren (Vereinbarung zu
Schweigepflicht durch Jugendamt mit Anstellungsträger).
4.4 Schule
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist ein entwicklungsförderndes, von jungen Menschen
mitgestaltetes und mitbestimmtes, präventives sozialpädagogisches Angebot im Rahmen der
Jugendhilfe.
Arbeitet eine Fachkraft auf Dauer am Ort Schule, sind Schüler aller Klassenstufen dieser
Schule potentiell die Zielgruppe.
Im auf „Pflicht basierenden System“ Schule spielen Teilhabe und Information bei Zuweisung
(siehe 6.1 Partizipation) regelmäßig eine größere Rolle als in anderen Kontexten.
Angebote orientieren sich grundsätzlich und vorrangig an den Interessen der jungen
Menschen.
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Bei offenen Angeboten können Eltern mit einbezogen werden, besonders bei jüngeren
Schülerinnen und Schülern. Im Fokus bleibt dabei immer der junge Mensch.
Sozialpädagogische Fachkräfte können auch Lehrkräfte und Schulleiter*innen beraten.
Dabei werden Unterschiede zwischen schul- und sozialpädagogischen
Herangehensweisen/Rollenverständnissen geklärt.
Die Räume, in denen Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit stattfinden, sollten
in der Regel nicht für den Unterricht genutzt werden. Hier bietet sich auch die Kooperation,
z. B. mit umliegenden Jugendhäusern an.
Angebote können sowohl in den die Schule umgebenden Sozialraum geöffnet werden als
auch schulübergreifend sein.
Die Fachkraft nimmt bei Notwendigkeit an schulischen Konferenzen und Elternabenden teil.
Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung, die Dienst- und Fachaufsicht bei dem
Anstellungsträger.
Zusätzlich zu den Angeboten gem. §§ 11, 13 und 14 SGB VIII kooperiert die Fachkraft mit
Anbietern, vernetzt sich mit Diensten und kann bei Bedarf auch selbst Angebote gemäß
§ 16 SGB VIII anbieten, insbesondere Beratungs-, Begegnungs- und Bildungsangebote für
Eltern der Kinder und Jugendlichen an der Schule. Dafür kooperiert die Fachkraft mit
Familienzentren.
Eltern können so auch primäre Zielgruppe offener Angebote werden. Im Fokus bleibt dabei
auch hier immer der junge Mensch, in der Regel 6 – 18-jährige Kinder und Jugendliche.
Fachkräfte können Orte, an denen sich Eltern aufhalten, um diesen zu begegnen und sich
vorzustellen (z. B. wenn Eltern ihre Kinder und Jugendlichen abholen, Elternkonferenzen,
Elternabende, Tage der offenen Tür, Aushänge).
Innerhalb von Beratungen wird zu Arbeitsteilung und Kooperation mit anderen Diensten
entlang der Interessen der Kinder, Jugendlichen und der Eltern entschieden. Die Regel ist
Beratungsarbeit am Ort Schule mit Eltern, Kindern und Jugendlichen gemeinsam
(Beratungsarbeit kann am Ort Schule gemeinsam mit Eltern, Kindern und Jugendlichen
geleistet werden).
Bei Partizipationsprojekten wird der Auftrag des Projektes mit den Verantwortlichen der
Schule geklärt, ebenso der geplante Umgang mit den Ergebnissen. Es wird eine Situation
geschaffen, in der die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützt werden, sich auf sich selbst
zu besinnen und „es nicht den Erwachsenen recht zu machen“. Bei den Stufen der
Beteiligung dominieren Teilhabe, zugewiesen und informiert, Mitwirkung und Mitbestimmung
(siehe 6.1 dieses Dokuments).
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5 Qualität innerhalb der Handlungsfelder
5.1 Offene Treffpunktarbeit/Offene Kontaktangebote (OTPA)
5.1.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Offene Treffpunkte stehen jungen Menschen, die diese nutzen wollen, ohne Vorbedingungen
zur Verfügung. Kontakt und Begegnung bilden den Mittelpunkt der offenen Treffpunktarbeit.
Sie stellt Räume zum Experimentieren und Gestalten zur Verfügung. Junge Menschen sind
eingeladen miteinander zu spielen, zu reden, zu lernen oder sich zu erholen.
Der Offene Treffpunkt selbst ist das Angebot, in dem Kommunikation regelmäßig und
zuverlässig unter den Gleichaltrigen und zu den sozialpädagogischen Fachkräften
aufgenommen werden kann. Offene Treffpunkte sind grundsätzlich für alle jungen Menschen
niederschwellig zugänglich. Sollte es dennoch Eingrenzungen bei der Zielgruppe geben,
müssen diese konzeptionell begründet und untersetzt sein.
Im Rahmen der OTPA werden junge Menschen vor Gefährdungen geschützt.
Als OTPA gilt die Zeit, in der Fachkräfte in Offenen Treffpunkten ohne andere Aufgaben zur
Verfügung stehen bzw. diese vor- und nachbereiten.
Angebotsformen
- Raum mit attraktiven Möglichkeiten für den Aufenthalt und die Begegnung junger
Menschen mit einer gesprächs- und kontaktbereiten Fachkraft, die aktiv kommuniziert,
temporäre Kontaktfenster nutzt, aber nicht aufdringlich ist.
- Raum, in dem Informationen zu Angeboten für junge Menschen für diese leicht zu
erhalten sind.
Zielgruppe
Junge Menschen, in der Regel 10- bis 21-Jährige.
Ziele
- Ermöglichung einer offenen, vertrauensfördernden und direkten Kommunikation
zwischen jungen Menschen und zu Fachkräften,
- Ideenfindung und -umsetzung für andere Handlungsfelder (Offene Gruppenangebote
(OGA), Jugendberatung (JB) usw.) und
- Raum zur Verfügung stellen, in welchem junge Menschen sich erproben können und
konstruktiv Feedback erhalten.
5.1.2 Spezifische Struktur-Qualität
Technische Ausstattung
Jungen Menschen steht die Nutzung von Internet, TV- und Radioprogrammen zur
Verfügung.
Werden PCs und WLan im Offenen Treffpunkt zur Verfügung gestellt, gewährleistet der
Anstellungsträger den Schutz junger Menschen vor jugendgefährdenden Inhalten, z. B. mit
Hilfe von Software.
In Einrichtungen, in denen nur eine sozialpädagogische Fachkraft arbeitet, können offene
Treffpunktarbeit und Gruppenarbeit nur dann gleichzeitig angeboten werden, wenn:
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- eine Honorarkraft eines der Angebote realisiert und/oder
- ein Clubratsmitglied/ Ehrenamtliche eines der Angebote in Eigenaktivität realisiert und
dafür ein entsprechender Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Handlungsabläufe für schwierige Situationen werden im Vorfeld erarbeitet (analog z. B. zu
den Festlegungen von § 8a SGB VIII; siehe 3.5 Anstellungsträger).
5.1.3 Prozess-Qualität
Rolle der sozialpädagogischen Fachkraft
- Begleiter*in, Ermöglicher*in, Partner*in und Vermittler*in und
- Organisator*in für den Rahmen der OTPA und die Mitbestimmung der jungen Menschen.
- Sie wirkt deeskalierend und schützt bei Bedarf Einzelne.
Regeln des Zusammenseins
Die Regeln der Zusammenarbeit in der OTPA sind mit den jungen Menschen gemeinsam zu
entwickeln. An die Regeln wird respektvoll und freundlich erinnert, junge Menschen sind in
die Durchsetzung einzubeziehen.
Durchführung
Für die Durchführung der OTPA ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Im Rahmen einer persönlichen Begrüßung der Nutzer soll der Einzelne erfahren, dass
man für ihn bei Bedarf zur Verfügung steht.
- Es ist eine Situation/Atmosphäre zu schaffen, in der es den jungen Menschen leicht fällt,
auch schwierige Fragen zu besprechen. Hierzu ist das Kontaktangebot unaufdringlich
aber deutlich einladend zu gestalten (Präsentsein zum Gespräch).
Beteiligung junger Menschen
Hier kommen die Beteiligungsstufen 5 bis 8 „zugewiesen, aber informiert“, „Mitwirkung“,
„Mitbestimmung“ und „Selbstbestimmung“ (siehe 6.1 Partizipation) zur Anwendung.
Kooperationspartner
Die Fachkräfte laden die Kooperationspartner Schule und Hort aktiv ein und stellen ihre
Arbeit vor.
5.1.4 Ergebnis-Qualität
Evaluation
Da das Image der Einrichtungen großen Einfluss auf den Zugang von Kindern und
Jugendlichen zu den Angeboten hat, untersuchen die Fachkräfte der Jugend- und
Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes die Attraktivität
ihrer Einrichtungen. Sie befragen sowohl die Besucher ihrer Treffpunkte als auch die
Nichtnutzer (soweit die Befragung von Nichtnutzern möglich ist). Bei den Nichtnutzern sollen
strukturelle, inhaltliche und persönliche Hinderungsgründe erforscht werden..
Erfolg
OTPA ist erfolgreich, wenn:
- aus Gesprächen Projektideen entstehen,
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- sich junge Menschen mit persönlichen Angelegenheiten an die Fachkräfte (wieder)
wenden,
- junge Menschen auf Empfehlung Anderer kommen und Kontakt/Hilfe suchen,
- Gespräche zu politischen, kulturellen und sozialen Themen stattfinden und Fachkräfte als
Diskussionspartner angenommen werden,
- junge Menschen bereit sind, Beziehungen zu Fachkräften einzugehen (z. B. durch
Nachfragen zur Person, zu Werthaltungen u. ä.) und/oder
- sich junge Menschen auf Verabredungen einlassen, sich an diese halten und bereit sind,
mit Konflikten konstruktiv umzugehen.
Dokumentation
Fachkräfte entwickeln Dokumentationshilfen, die den o. g. Standards und den persönlichen
Arbeitsabläufen entsprechen. Offene Gruppenangebote (OGA)
5.1.5 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Gruppen finden sich auf Grund des gemeinsamen Interesses der Einzelnen an den Themen
oder den anderen Gruppenmitgliedern zusammen
Angebote kommen unter Mitwirkung junger Menschen zustande und werden in
demokratischen Prozessen von diesen mitbestimmt. Ideal ist das Prinzip der
Selbstbestimmung (Projektverantwortung bei jungen Menschen in Kooperation mit
Fachkräften) bzw. die Selbstverwaltung (vollständige Entscheidungsfreiheit in der Gruppe
durch die Gruppe).
Die Nutzung der OGA und der Verbleib in ihr sind freiwillig.
Angebotsformen
- Einzelveranstaltungen (z. B. Turniere, gemeinsame Spiele, gemeinsames
Kochen/Essen),
- „Ketten“ (z. B. wöchentliche oder monatliche Arbeitsgemeinschaften oder Jungen-
/Mädchen-Treffs) und
- längere Projekte (z. B. mehrtägige Ferienfahrten, Exkursionen mit Vor- und Nachtreffen).
Zielgruppe
Junge Menschen, in der Regel 10- bis 21-Jährige.
Ziele
Für das Handlungsfeld stehen folgende sozialpädagogischen Ziele:
- Kontakte und Beziehungen zwischen jungen Menschen und zu Fachkräften ermöglichen
(Beziehungsarbeit steht immer prioritär vor Inhalten und Arbeitsstrukturen),
- Entwicklung komplexer Projekte (als dies in OTPA möglich ist) durch junge Menschen
ermöglichen und umsetzen und
- Kommunikations- und Kooperationskompetenz sowie Konfliktfähigkeit fördern und
trainieren.
5.1.6 Spezifische Struktur-Qualität
Räumliche Ausstattung
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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- passend zu OGA (Abgrenzung zu OTPA muss möglich sein, um gegenseitige
Beeinträchtigungen zu vermeiden.) und
- Nutzung von Sporthallen bzw. Außengelände o. ä. muss möglich sein.
Qualifikation
Unter der Anleitung der Fachkräfte können auch Jugendleiter-Card-Inhaber*innen (JuLeiCa)
OGA durchführen.
Konzepte/Analysen
Bei längeren Projekten, wie z. B. Ferienfahrten, liegt ein Kurzkonzept in Schriftform vor.
Fallbesprechungen sollten möglich sein.
5.1.7 Prozess-Qualität
Rolle der sozialpädagogischen Fachkraft
Die sozialpädagogische Fachkraft ist Begleiter*in, Ermöglicher*in, Organisator*in, Partner*in
und Vermittler*in. Sie bietet sich als authentisches Gegenüber an, sie verhält sich kontakt-
und beziehungsorientiert.
Beteiligung
Für junge Menschen kommen hier die Beteiligungsstufen 6 bis 9 „Mitwirkung“,
„Mitbestimmung“, „Selbstbestimmung“ und „Selbstverwaltung“ (siehe 6.1 Partizipation) zur
Anwendung.
Beteiligt werden auch Personensorgeberechtigte durch Erlaubnisse bei Fahrten und
Übernachtungen, bei Kindern evtl. bei vorbereitenden Elternabenden.
Fachkräfte bieten sich bei gemeinsamen Fällen (z. B. Überweisung eines Kinderschutzfalles
an den Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes) als Teilnehmer für Helferkonferenzen
an.
Schnittstellen zu anderen Bereichen (Horte, Schule o. ä.)
Wird OGA in anderen Bereichen angeboten, ist zur Zielerreichung besonders wichtig, dass
dieses Angebot mit allen Beteiligten gut durchgeführt bzw. vor- und nachbereitet wird. Die
jungen Menschen stehen im Mittelpunkt.
Idealverläufe
Orientierungsphase:
Den Kindern und Jugendlichen ist geeignete Unterstützung zu geben, damit diese in Kontakt
untereinander und in Kontakt zum Thema kommen. Dazu sind die Potentiale der Einzelnen
und die Ressourcen der Gruppe zu aktivieren.
Vertiefungsphase:
Neben der Auseinandersetzung mit einem Thema/einer Technik stehen der Spaß am Tun in
der Gruppe und das Training der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im
Mittelpunkt.
Abschlussphase:
Mit geeigneten Mitteln hat die Fachkraft dafür Sorge zu tragen, dass die Situation/der
Gruppentreff gut beendet wird (Feedback).
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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5.1.8 Ergebnis-Qualität
Erfolg
OGA ist erfolgreich, wenn:
- die Gruppe Lust hat, sich wieder zu treffen/weiterzumachen,
- eine Gruppenatmosphäre geschaffen werden konnte, die von Respekt, Freundlichkeit,
Offenheit und Solidarität gekennzeichnet ist,
- die Gruppe lernt,
- Entscheidungen zu treffen und dafür die Verantwortung zu übernehmen und
- die unterschiedlichen Ressourcen, die die Einzelnen einbringen, zu nutzen.
Dokumentation
OGA ist zu dokumentieren. Dies ermöglicht, unterstützt und kontrolliert der Anstellungsträger
(persönliche Inhalte der Nutzer*innen und Fachkräfte bleiben geschützt).
5.2 Jugendberatung (JB)
5.2.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Das Angebot Jugendberatung wird durch gezielte, persönliche Inhalte, schützende
Gesprächsführung verwirklicht. Hier werden junge Menschen bei der Bearbeitung ihrer
Anliegen, Konflikte und/oder Probleme begleitet und eine handlungsorientierte Lösung
entwickelt. Dabei bedient sich Jugendberatung verschiedener methodischer Verfahren.
Jugendberatung und die potentiellen Ergebnisse stehen im Zusammenhang mit dem Umfeld
des Jugendlichen. Somit kann Jugendberatung Beiträge leisten, die der Jugendliche in
seinem jeweiligen Umfeld leben und/oder durchsetzen kann.
Die Entscheidung, das Angebot in Anspruch zu nehmen, ist durch den jungen Menschen
sowohl zu Beginn der Beratung als auch im Prozess immer wieder freiwillig zu treffen.
Die Tätigkeit im Handlungsfeld Jugendberatung umfasst bei Bedarf auch die Begleitung
junger Menschen bei der Umsetzung ihrer Ziele. Dies bedeutet einen höheren Zeitaufwand
und braucht die entsprechende Erlaubnis des Anstellungsträgers, den unmittelbaren
Arbeitsplatz verlassen zu können.
Angebotsformen
Die Angebote reichen von einmaligen gezielten Gesprächen bis zu gemeinsamen, u. U.
mehrmonatigen Beratungsprozessen.
Grundsätzlich lassen sich folgende Beratungsformen unterscheiden:
- Informationsberatung
(Beschaffung bzw. Vermittlung spezifischer durch den jungen Menschen nachgefragter
Informationen und Unterstützung bei der handlungsorientierten Verwertung der
erhaltenen Informationen) und
- entwicklungsbegleitende Beratung/Beratungsprozesse
(beratende Klärungshilfe komplexerer Anliegen, Konflikte und/oder Probleme, i.d.R.
mehrere Beratungsgespräche):
- aufsuchende Beratungsformen
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(Hausbesuche, Elternarbeit, Kooperationen mit Lehrkräften u. ä.) und
- begleitende Beratungsformen
(Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Ämtern, u. a.).
- Kriseninterventionen
(als krisenhaft und bedrohlich erlebte Situationen werden bis zur wiedererlangten
Handlungsfähigkeit des jungen Menschen oder durch Verweisung an z. B. den SpD des
Jugendamtes bearbeitet).
Zielgruppe
Junge Menschen, in der Regel 10- bis 21-Jährige.
Ziele
Für das Handlungsfeld stehen folgende sozialpädagogische Ziele:
- Junge Menschen sollen gestärkt werden, die Verantwortung für ihr Anliegen, ein Problem
oder den Konflikt zu übernehmen und unterstützt werden, damit umzugehen. Somit
werden das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit gefördert.
- Junge Menschen sollen unterstützt werden, ein Anliegen, einen Konflikt und/oder ein
Problem zu artikulieren und zu verstehen. Der unmittelbare Leidensdruck soll verringert
werden. Der junge Mensch wird in die Lage versetzt, die Beteiligten und
Zusammenhänge zu erkennen.
- Junge Menschen sollen geeignete/individuell passende Lösungsvarianten entwickeln,
Prioritäten und Konsequenzen erkennen und erste Lösungsschritte gehen. Dabei werden
ihr Selbstbewusstsein/Selbstvertrauen gestärkt und die Fähigkeiten zur Selbsthilfe
unterstützt.
- Problemen soll das Bedrohliche genommen werden. Sie sollen als Ereignis im Leben
eines jungen Menschen beherrschbar werden. Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten
werden aufgezeigt.
- In der Informationsberatung erhalten junge Menschen Informationen bzw. Zugang zu
Informationsquellen und Unterstützung bei deren individuellen Ver- und Bewertung.
- In Krisensituationen verfolgt die Beratung zunächst das Ziel zu deeskalieren und zu
einem gründlicheren/und langfristigeren Klärungsprozess anzuregen.
Vorgesehen sind folgende Handlungsziele für die beratenden Fachkräfte:
- Gesprächsbereitschaft signalisieren,
- sich in die Lage versetzen, stimmige und relevante Informationen vorzuhalten,
- klares Rollenverständnis im Beratungsprozess deutlich machen,
- Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten benennen,
- beteiligte Erwachsene ansprechen und ggfs. zur Selbstkritik anhalten und
- ggfs. eine Vermittlung zu Fachinstitutionen gestalten.
5.2.2 Spezifische Struktur-Qualität
Konzept
Die Fachkraft konzipiert die Beratung themen- und altersgerecht für junge Ratsuchende. Sie
entscheidet und veröffentlicht, ob sie selbst beraten oder an andere verweisen kann.
Formale Qualifikation der beratenden Fachkräfte
Fachkräfte, die regelmäßig in größerem Umfang beraten, sind entweder im Rahmen ihrer
Berufsausbildung für Beratung qualifiziert worden oder besuchen eine Weiterbildung zum
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Berater. Kollegiale Beratung muss grundsätzlich nach Bedarf der Fachkraft ständig möglich
sein.
Räumliche Absicherung
Jugendberatung braucht geschützte Räume, die die Möglichkeit zur vertraulichen Beratung
als auch zum ungestörten Telefonieren bieten.
Zusammenarbeit und Vernetzung
Die beratenden Fachkräfte sind persönlich mit den zuständigen Sachbearbeitern des
Jugendamtes (z. B. Sozialpädagogischer Dienst) bzw. mit den zuständigen Fachkräften
andere Angebote bekannt. Sie haben die Verfahren der Zusammenarbeit (z. B. auch
Kinderschutz) geklärt und erprobt. Es sind kurze, verlässliche Wege vereinbart
(Rückmeldung bei Kriseninterventionen innerhalb von zwei bis drei Stunden, bei anderen
Beratungen innerhalb 24 Stunden werktags).
5.2.3 Prozess-Qualität
Rolle der beratenden Fachkräfte
Grundsätzlich signalisieren Fachkräfte jungen Menschen Gesprächsbereitschaft und
sprechen bei Bedarf persönliche Einladungen aus. Junge Menschen bestimmen, was sie in
der Beratung bearbeiten wollen und definieren das Ziel der Beratung. Berater machen
Vorschläge zur Bearbeitungsmethode. Sie sind in der Lage, ihre persönlichen beraterischen
Möglichkeiten und Grenzen zu definieren und benennen diese bei Bedarf.
Bei Informationsberatungen unterstützen Fachkräfte:
- bei der genauen Definition des Anliegens,
- bei der Informationssuche oder Informationsgabe, um eigenes Handeln der jungen
Menschen zu ermöglichen und
- beim Erkennen der Möglichkeiten und Grenzen von Hilfesystemen.
Die Fachkräfte verweisen zielgerichtet auf Spezialisten.
Bei begleitender Beratung unterstützen Fachkräfte bei:
- der genauen Definition des Anliegens,
- der Erarbeitung eines eigenen Problem- und Zusammenhangverständnisses,
- der Erarbeitung von eigenen Lösungswegen durch den Jugendlichen und
- der Entscheidung, ob und wann junge Menschen den ersten Lösungsschritt gehen
wollen.
Einbezug von Personensorgeberechtigten und/oder Kooperationspartnern
Die Fachkräfte schlagen im Einzelfall den Einbezug vor und erklären ihre damit verbundenen
Absichten. Die jungen Menschen selbst entscheiden und wählen das weitere Vorgehen5.
Typischer Verlauf, Verlaufsphasen
- Kontaktaufnahme zum Thema, zu sich selbst und zum Beratungssetting,
- Problemdefinition durch junge Menschen selbst,
- Verstehen des Problems und seiner Zusammenhänge,
- Arbeit an Lösungen und Zielen sowie
5 Siehe Punkt 3.5.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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- Verabredungen zu nächsten Schritten bei Lösung und in Beratung.
Für die individuelle Vorbereitung einer Beratungssitzung sollen der Fachkraft mindestens
10 Minuten zur Verfügung stehen, für die Nachbereitung 10 bis 15 Minuten pro Sitzung.
5.2.4 Ergebnis-Qualität
Jugendberatung ist erfolgreich, wenn junge Menschen:
- sich verstanden fühlen, sie sich mit Ergebnissen und Absprachen identifizieren können
und diese umsetzen wollen bzw. reflektiert nicht umsetzen,
- Vermittlung/Verweisung annehmen können, ggfs. verschiedene Lösungsvarianten
durchdacht haben,
- sich bestärkt/ermutigt fühlen,
- neue Lösungsideen entwickeln konnten,
- emotional erleichtert sind,
- bereit sind, sich von der Beratung mit der Fachkraft zu lösen,
- sie freiwillig gesucht und angenommen haben, sie sich öffnen können und von der
Fachkraft begleitet selbstständig handeln, guter Kontakt besteht,
- sich in der Lage sehen, mit Problemen eigenständig lösend umzugehen, wiederkommen
oder die Bereitschaft signalisieren, später Ergebnisse von Lebensprozessen rückmelden
und/oder
- eigene Probleme besser verstehen, erfolgreich bearbeiten und eigene Lösungen
erarbeiten.
Jugendberatung ist erfolgreich, wenn Fachkräfte:
- nach der Sitzung/dem Prozess Inhalte der Beratung für sich selbst zum Abschluss
bringen konnten,
- bemerken, wann Beratungsprozesse beendet werden sollten,
- Verabredungen einhalten konnten und
- zuverlässig waren.
Teilnehmerfeedback
Beim Abschluss jeder Sitzung und in unklaren Situationen ist das Feedback der Teilnehmer
einzuholen (auch als Prozessfeedback). Es soll nicht diskutiert werden. Verständnisfragen
sind möglich und sinnvoll. Das Feedback dient auch der Überprüfung der Wahrnehmungen
der Fachkraft.
Dokumentation
Die Dokumentation muss schriftlich und geschützt erfolgen. Es wird zwischen interner und
externer Dokumentation unterschieden.
Die interne Dokumentation für die Fachkraft soll enthalten:
- Aussagen Angebotsform und Inhalt
- Aussagen zum Verhalten der jungen Menschen,
- Aussagen zur Qualität der Kommunikation und
- Aussagen zum Verlauf.
Wichtig sind darüber hinaus Inhalte des Feedbacks, Regeln und andere Verabredungen,
Protokollniederschriften (wenn sinnvoll mit wörtlicher Rede). Die Dokumentation dient
ausschließlich der beratenden Fachkraft und muss verschlossen werden.
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Die externe Dokumentation für die Fachöffentlichkeit (Supervisionsgruppe,
Anstellungsträger, Fachbehörde) soll enthalten:
- Themenstatistik (Es gilt der Grundsatz, dass Inhalte durch Außenstehende nicht mit der
beratenen Person verbunden werden können.),
- Vermittlungsstatistik (Verabredung im Gespräch) und
- zeitlicher Umfang und Zahl der Sitzungen/Prozesse.
5.3 Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit (SoGA)
5.3.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Das Handlungsfeld der SoGA umfasst ein zeitlich befristetes Angebot für einen festen
Personenkreis von jungen Menschen, die für sie interessante Themen, Probleme, Anliegen
und/oder Fragen innerhalb und unter Beachtung der Kommunikations- und insbesondere
Reflexionsmöglichkeiten einer Gruppe bearbeiten möchten.
Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit ist ein Angebot des sozialen Lernens, in dem
sowohl das jeweilige Thema, als auch die Kultur des Umgangs der Gruppenmitglieder im
Mittelpunkt der Bearbeitung stehen.
Angebotsformen
Die Angebotsformen reichen von einmaligen Treffen bis zu mehrtägigen Projekten bzw.
regelmäßig als Prozess stattfindenden Treffen.
SoGA bedient sich einer enormen methodischen Vielfalt. Sie kann gesprächs-, themen-,
aktions- und erlebnisorientiert sein. Die Wahl der Methode ergibt sich aus den Wünschen
und Interessen der jungen Menschen und wird anhand der Ziele der pädagogischen Arbeit
durch die Fachkraft geplant und gemeinsam mit den Nutzer entschieden.
Zielgruppe
Junge Menschen, in der Regel 10- bis 21-Jährige (begrenzt durch Reflexions- und
Feedbackfähigkeiten).
Ziele
Für das Handlungsfeld stehen folgende sozialpädagogische Ziele:
- Auseinandersetzung mit Themen, Problemen und Fragen in der Absicht der Klärung in
der Gruppe,
- Trainieren von sozialem Verhalten in Gruppen, um soziale Kompetenz zu erwerben bzw.
diese zu fördern,
- Gewinnung von Erkenntnissen über Selbst- und Fremdwahrnehmung,
- Entwicklung von Lösungsvarianten/Standpunkten,
- Kennenlernen und Ausprobieren von alternativen Verhaltensformen (bezogen auf bereits
vorhandene Verhaltensmuster) und
- Verbesserung des sozialen Klimas im alltäglichen Kontext der SoGA.
5.3.2 Spezifische Struktur-Qualität
Räumliche Voraussetzungen:
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Der Raum, in dem SoGA stattfindet, verfügt über die notwendigen Materialien und
technische Ausstattung. Dies schätzt die Fachkraft anhand ihres Konzeptes ein.
Zeitliche Bedingungen:
SoGA erfolgt in einer vereinbarten Zeitstruktur.
SoGA bedarf einer intensiven Vor-/Nachbereitung der jeweiligen Treffen. Die dazu
erforderliche Zeit ist Bestandteil der SoGA.
Qualifikation der Fachkraft:
Fachkräfte, die SoGA durchführen, sollen sich zum Thema Gruppenarbeit qualifizieren.
Bei Bedarf ist der Einsatz von externen Spezialisten zu ermöglichen.
Gruppengröße:
Die Gruppengröße sollte ein Verhältnis von Gruppenleiter zu Teilnehmern von 1:10 nicht
überschreiten.
5.3.3 Prozess-Qualität
Themen und Bearbeitungsformen
Die Auswahl möglicher Themen und Bearbeitungsformen orientiert sich an der
Lebensrealität und an den Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen. Sie sind in
persönlichen Gesprächen zu ihren Vorstellungen zu befragen und nach Möglichkeit in die
Auswahl, Vorbereitung und Durchführung der Gruppenarbeit unmittelbar einzubeziehen.
Beteiligung
Themenstellung, Dauer, Zeit und Ort der SoGA sind mit den jungen Menschen gemeinsam
zu vereinbaren. Veränderungen sind mit ihnen abzustimmen.
Regeln
Die Regeln des Zusammenseins sind in der SoGA gemeinsam mit den jungen Menschen zu
entwickeln. Die Regeln sollten visualisiert und bei jeder Sitzung/Treffen durch die jungen
Menschen kontrolliert bzw. bei Bedarf neu diskutiert/festgelegt werden. Äußerungen der
Teilnehmenden basieren auf freiwilliger Grundlage und unterliegen der Verschwiegenheit.
Für die Einhaltung/Gewährleistung dieser Regeln sind alle gemeinsam verantwortlich.
Rolle der Fachkraft
Die Rolle der Fachkraft im Rahmen der SoGA besteht in erster Linie darin, Beziehung und
Kontakt zu ermöglichen. Sie ermutigt die Teilnehmenden das Angebot des sozialen Lernens
anzunehmen.
Die Fachkräfte sind verantwortlich für den Inhalt der SoGA. Dabei übernehmen sie
moderierende Aufgaben im Prozessablauf und vermitteln zwischen den Gruppenmitgliedern.
Dies erfordert bei der Vor- und Nachbereitung der einzelnen Gruppenarbeitssitzungen:
- eine klare Benennung der Ziele und Inhalte sowie des methodischen Vorgehens,
- eine zeitliche Strukturierung der einzelnen Sitzungen/des Gesamtprozesses,
- die Sicherstellung der benötigten Materialien, Räume und Medien sowie
- die Aufbereitung der bisherigen Informationen zur Zielgruppe.
Verlauf
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Idealtypische Verlaufsphasen von Einzelveranstaltungen und Sitzungen sind:
- Anfangsphase:
Am Beginn einer Gruppenveranstaltung steht eine Orientierungsphase, in der die
Teilnehmer Kontakt (zu sich selbst, untereinander, zum Thema) herstellen und sich zu
den vereinbarten Regeln und Zielen verständigen. Der Einstieg wird methodisch vielfältig
gestaltet (leichte Zugänge).
- Arbeitsphase:
In dieser Phase geht es um das Kennenlernen verschiedener Sichten/Meinungen, um die
Selbst- und Fremdwahrnehmung, um das Erkennen von Folgen und die Verantwortung
für das eigene Handeln. Die Teilnehmer sollen ihre Handlungsressourcen erkennen und
für sich als Orientierung annehmen können.
- Abschlussphase:
Die Gruppe ist im Begriff sich aufzulösen, weil das Ziel erreicht wurde,
Rahmenbedingungen dies vorgeben oder es zu unüberbrückbaren Konflikten gekommen
ist. Die Leitung unterstützt Reflexion und Auswertung des Prozesses. Der Prozess wird
angemessen dokumentiert. Die Gruppe gestaltet einen gemeinsamen Abschied.
5.3.4 Ergebnis-Qualität
SoGA ist erfolgreich, wenn:
- konzeptionell festgelegte Ziele erreicht wurden bzw. Veränderungen gemeinsam
verabredet und Fragen der Weiterarbeit geklärt wurden,
- Vereinbarungen (organisatorisch-inhaltliche Absprachen, kontinuierliche Teilnahme)
eingehalten wurden,
- im Teilnehmenden-Feedback eine positive, an den Zielen orientierte Grundeinstellung
oder Tendenz geäußert wurde,
- Erlerntes sichtbar/erkennbar/spürbar umgesetzt wird und/oder
- Auseinandersetzungen mit Themen, Problemen und Fragen der Gruppe angeregt
werden konnten.
Die Auswertung der Veranstaltungen ist Teil der Umsetzung von SoGA. Neben der
Auswertung der einzelnen Fachkraft besteht die Möglichkeit, bei Bedarf die Prozesse im
Team oder mit anderen Kollegen zu reflektieren. Die SoGA ist schriftlich zu dokumentieren.
5.4 Partizipationsprojekte (PP)
5.4.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Junge Menschen werden in die Gestaltung des Gemeinwesens und seiner Institutionen als
Experten in eigener Sache einbezogen. Sie werden beteiligt, um eigene Lösungen zu
entwickeln. Sie setzen sich partizipativ und demokratisch mit ihrer Situation und ihrer Zukunft
auseinander.
Partizipationsprojekte werden realisiert, wenn bei der Planung und Durchführung von
Vorhaben geeignete kinder- und jugendspezifische Beteiligungsverfahren angewandt und
junge Menschen an Planungs- und Umgestaltungsprozessen in der Kommune, in der Schule
oder der Jugendeinrichtung beteiligt werden sollen.
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Wichtig ist die Rückkopplung mit relevanten Gremien, sodass die Ergebnisse der PP in
politische und organisationsentwickelnde Prozesse einbezogen werden.
Angebotsformen
- (Internet-)Befragungen und Webforen, Fragebogen-Aktionen,
- World Café, Zukunftskonferenz, BarCamps6,
- Referenden, Beiräte, Kinder- und Jugendparlamente oder
- Konferenzen, Bürgerhaushalte, Bürgerbeteiligungsverfahren (Planungszellen) und
Mediationen.
Online-Beteiligungs-Werkzeuge können sein:
- Blogs (öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal),
- Facebook- und WhatsApp-Gruppen,
- YPart.eu (gemeinnützige Beteiligungsplattform zur Sammlung, Diskussion und
Abstimmung von Ideen),
- yourpart.eu (gemeinsames (kollaboratives) Schreiben unter Nutzung des Formates
Etherpad, dieses erlaubt es mehreren Personen, in Echtzeit einen Text zu bearbeiten,
wobei alle Änderungen sofort bei allen Teilnehmern sichtbar werden.),
- Loomio (Online-Werkzeug zur Entscheidungsfindung),
- Liquid Feedback (Software für Antragsentwicklung und Entscheidungsfindung in
demokratischen Prozessen, für Konsultationen (Meinungsaustausch) und
Onlinediskussionen),
- Camper (BarCamp-Tool, vgl. Fußnote 10).
Zielgruppe
Zielgruppe sind junge Menschen und ggf. Erwachsene, die in der zu klärenden
Angelegenheit wichtig sind.
Ziele
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei jungen Menschen und anderen
Einwohnern,
- Förderung der respektvollen und direkten Kommunikation durch Austausch von
Sichtweisen unter den Beteiligten und die Erarbeitung von gemeinsamen Lösungen und
Ideen,
- Erhöhung der Identifikation mit dem Umfeld bei jungen Menschen, da sie dieses selbst
mitgestalten,
- Erhöhung der Transparenz und Information über kommunale und politische Strukturen
und
- Beitrag zur Demokratisierung des Gemeinwesens.
5.4.2 Spezifische Struktur-Qualität
Formale Qualifikation der Fachkräfte
6 Definition: Barcamp: offene Tagung mit offenen Workshops, deren Inhalte und Ablauf von den Teilnehmern zu Beginn der Tagung selbst entwickelt und im weiteren Verlauf gestaltet werden
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Die Fachkräfte müssen über Erfahrung in der anzuwendenden Methode verfügen und/oder
externe Unterstützung durch entsprechende Fachkräfte hinzuziehen.
5.4.3 Prozess-Qualität
Rolle der Fachkraft und Verlauf
- Klärung des Auftrages, der Neu- Beauftragung zwischen den Interessengruppen oder
- Klärungshilfe, wenn es zu keinem PP kommen kann, weil die Bedingungen nicht
gegeben sind,
- Übersetzer zwischen verschiedenen Interessen und Sichtweisen,
- Moderierende entlang der ausgewählten Angebotsform,
- Präsentator der Ergebnisse vor formellen Gremien bzw. Coach der eigenständigen
Präsentation durch die Zielgruppe und/oder
- Begleiter, Kontrolleur des Umsetzungsprozesses.
5.4.4 Ergebnis-Qualität
Die Arbeit der Fachkraft im Handlungsfeld PP ist erfolgreich, wenn:
- Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme trainiert und zunehmend gelebt
werden,
- junge Menschen und andere Einwohner eigene, kreative Lösungen und Alternativen für
ihr Leben, ihre Umwelt und/oder das Gemeinwesen entwickeln und diese gemeinsam mit
anderen umsetzen,
- Beteiligte sich gegenseitig ernst nehmen und die Arbeitsergebnisse der PP wertschätzen,
- Verabredungen in der Folge der Projekte eingehalten werden,
- neue Netzwerke von Menschen im Gemeinwesen entstanden sind und der Umgang
miteinander respektvoller und offener wird,
- die Teilnehmenden offen Feedback geben und
- Ziele der Auftragsklärung erreicht werden konnten oder gemeinsam reflektiert wurde,
warum dies nicht möglich war.
Dokumentation und Feedback an Auftraggeber
PP werden in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert; Abweichungen vom Auftrag werden
gemeinsam mit den Auftraggebern reflektiert.
5.5 Unterstützung der Eigeninitiative7 und des ehrenamtlichen Engagements8 (UEE)
5.5.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Ehrenamtliche Arbeit bedeutet Teilhabe, Mitgestaltung und -wirkung, Bürgernähe und
Einflussnahme in allen Bereichen der Gesellschaft. Ehrenamt und Eigeninitiative brauchen
professionelle Unterstützung.
7 „Eigeninitiative“: Junge Menschen tun etwas für sich und ihre Gemeinschaft. 8 „ehrenamtliches Engagement“: Für andere (Jugendliche für Kinder oder Erwachsene für junge Menschen) Menschen oder das gesamte Gemeinwesen wird eine Leistung erbracht.
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Hauptamtlich Tätige müssen sich als Partner für ehrenamtlich engagierte Personen
verstehen. Die Fachkraft unterstützt Ehrenamtliche und junge Menschen bei ihrem
Engagement, motiviert, ebnet Wege, verhandelt und begleitet das Finden von Lösungen.
Die Grundlage für ehrenamtliches Engagement und jugendliche Eigeninitiative muss die
ausreichende staatliche finanzielle Förderung von Jugendarbeit sowie die Setzung von
geeigneten Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche sein.
Angebotsformen
- Informationsberatung und Begleitung von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen,
- Workshops (z. B. Jugendgruppenleiter Ausbildung),
- Mediator*in /Moderator*in zwischen verschiedenen Interessengruppen und
- Begleitung selbstverwalteter Jugendräume bei Nachfrage und selbstbestimmter
Jugendräume nach Verabredung und Abhalten von Sprechstunden.
5.5.2 Zielgruppe
- junge Menschen und ihre Familien, die ehrenamtlich tätig sein wollen,
- Nachbarn von selbst verwalteten Jugendräumen,
- Vertreter*innen von Politik und Verwaltung in der Kommune,
- Einzelpersonen und Gruppen, die ehrenamtlich im Sozialraum wirken,
- Anbieter von Kultur, Bildung, Sport und Freizeitmöglichkeiten,
- Unternehmen als Sponsoren sowie
- Kirchengemeinden und andere Glaubensgemeinschaften.
Ziele
- Junge Menschen und andere Einwohner*innen werden für Eigeninitiative und
ehrenamtliches Engagement gewonnen und unterstützt.
- Aushandlungsprozesse, vor allem in Konfliktfällen, werden unterstützt und gestaltet.
- Bedürfnisse und Interessen junger Menschen sowie Defizite und Konflikte werden
erkannt und kommuniziert.
5.5.3 Spezifische Struktur-Qualität
Finanzielle Absicherung
Die Arbeit mit Ehrenamtlichen soll gesondert gefördert sein, damit sie nicht in Konkurrenz zu
anderen Vorhaben der Fachkräfte und Jugendlichen gerät.
5.5.4 Prozess-Qualität
Rolle der Fachkraft
- Vermeidung einer Doppelrolle bei selbstbestimmten Jugendräumen (Vertreter der
Gemeinde als Vermieter und begleitende sozialpädagogische Fachkraft) Berater*in,
Moderator*in, Mediator*in,
- Organisator*in von Ressourcen und Umfeldbedingungen,
- Unterstützer*in für Ehrenamtliche und
- unterstützende Öffentlichkeitsarbeiter*in.
5.5.5 Ergebnis-Qualität
UEE ist erfolgreich, wenn:
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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- junge Menschen durch die Unterstützung zunehmend besser in der Lage sind, ihre
eigenen Interessen umzusetzen,
- junge Menschen Selbstständigkeit und Verantwortungsübernahme trainieren können,
- Kommunikation zwischen jungen Menschen und anderen Bürger direkt, respektvoll und
verbindlich gelebt wird,
- selbstverwaltete Jugendräume entstehen und bestehen bleiben, die durch das
Gemeinwesen akzeptiert sowie insbesondere durch die inhaltliche Arbeit anerkannt sind
und dadurch die soziale Infrastruktur verbessert wird,
- gesellschaftliche Anerkennung durch Nutzer*innen und Öffentlichkeit und Bestätigung für
Eigeninitiative und ehrenamtliche Personen stattfindet,
- Zielgruppen sich selbst mit Interessen an die Fachkraft wenden,
- Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene zugehört wird, beide Seiten sich
gegenseitig ernst nehmen, Verabredungen treffen und diese auch einhalten,
- gegenüber allen beteiligten Seiten Transparenz hergestellt und erhalten werden konnte.
5.6 Beratung von Trägern der Jugendhilfe, Verwaltungen und politischen Gremien (BTVG)
5.6.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Das Angebot der Beratung richtet sich an Träger der freien Jugendhilfe, an Verwaltungen
und an politische Gremien, die Anliegen zur Klärung junger Menschen betreffenden Fragen
mit professioneller Unterstützung bearbeiten wollen. Interessenten wenden sich an die
Fachkraft und gehen mit dieser ein entsprechendes Arbeitsbündnis ein.
Zu Beratungsbündnissen kann es sowohl durch Nachfrage der Zielgruppen kommen, als
auch durch offensive Angebote, die die Fachkräfte unterbreiten können, falls ihnen im
Rahmen ihrer beruflichen Arbeit Beratungsbedarf als notwendig erscheint.
Angebotsformen
Information, Beratung und Empfehlung bei:
- Entwicklungen von Konzeptionen (z. B. von Jugendräumen),
- lokalen Planungen zu Angeboten und Themen junger Menschen,
- Angebotsabstimmungen (z. B. der regional ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen),
- örtlichen Kooperationen (z. B. von Jugendhilfe und Schule),
- Informationsberatung (z. B. Fördermöglichkeiten),
- Informationsberatung zu Kinderschutz-Fragen und
- nicht erkannten bzw. übersehenen Entwicklungen im Gemeinwesen.
Zielgruppen
- freie Träger, die Angebote für junge Menschen realisieren,
- Kommunale Verwaltungen, Bürgermeister*innen,
- Kommunale Ausschüsse und Vertretungen sowie
- Institutionen, Einrichtungen und Projekte, die sich mit jungen Menschen befassen.
Ziele
- Übersetzen der Anliegen von jungen Menschen für die jeweiligen Zielgruppen,
- Erteilen sachkundiger Informationen zu Lebenslagen junger Menschen in ihrem
Zuständigkeits- oder Interessenbereich für die jeweiligen Zielgruppe(n),
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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- Beschreibung von tatsächlichen Lebenslagen junger Menschen zur Qualifizierung der
Konzeptionen und der Jugendhilfeplanung, Unterstützung einer Konzeptionsentwicklung
in der lokalen Planungsregion (s. Allgemeine Struktur-Qualität) und
- Entdecken und Nutzbarmachen von Synergien durch Kooperation und
Angebotsabstimmung.
5.6.2 Spezifische Struktur-Qualität
Formale Qualifikation
Fachkräfte informieren, beraten und moderieren.
Neben beraterischen und moderativen Kompetenzen ist es besonders wichtig, dass
Fachkräfte wissenschaftliche Theorien und faktisches Wissen von Meinungen und Absichten
trennen und dies darstellen können.
5.6.3 Prozess-Qualität
Rolle der Fachkraft
Dieses Handlungsfeld basiert in besonderem Maße auf dem Vertrauen der Auftraggeber, die
sich zugleich beraten lassen. Mit dieser Doppelrolle muss transparent umgegangen werden.
5.6.4 Ergebnis-Qualität
Beratung von Trägern, Verwaltungen und politischen Gremien ist erfolgreich, wenn:
- Erkenntnisse über Lebenslagen und Lebensgefühle junger Menschen in
Entscheidungsprozesse einbezogen werden können,
- Politik sich unterstützt fühlt, Entscheidungen zu treffen, die Auswirkungen auf junge
Menschen haben,
- Finanzierungsmöglichkeiten bekannt sind,
- Kooperationen entstehen,
- offen mit Interessengegensätzen und Meinungsverschiedenheiten umgegangen werden
konnte,
- Angebote abgestimmt sind und/oder
- auf Problemsituationen substantiell und professionell reagiert werden kann.
5.7 Begegnungs- und Beratungsangebote für Eltern mit Kindern und Jugendlichen an Schulen (BBE)
5.7.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Das Angebot richtet sich an Eltern von Kindern und Jugendlichen in der Schule . Fachkräfte
unterstützen Eltern durch Begegnungsangebote und klärende Beratung, die in der Regel in
direkter Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften mündet oder verweisen Eltern und
Lehrkräfte an Zuständige. Die Aufgabe der Fachkräfte ist es zu sondieren, zu verweisen und
lösungsorientierte Beratungsprozesse vorzubereiten.
Sollen mehrere oder alle Kinder und Jugendliche bzw. Eltern einer Klasse erreicht werden,
organisieren die Fachkräfte thematische oder anlassbezogene Veranstaltungen.
Angebotsformen sind insbesondere
- Elternabende mit Erziehungsberatungsstellen für Horte und Schulklassen
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- Initiierung von Elternstammtischen in Abstimmung mit der Schulleitung/Klassenleitung
- Teilnahme und Unterstützung erster Elternabende
- Tage der offenen Tür
- direkt ansprechbar sein, wenn Eltern ihre Kinder und Jugendlichen abholen
Zielgruppe
Eltern, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte und Erziehungsbeauftragte9
Ziele
- Anliegen klären
- an zuständige Spezialisten*innen verweisen und damit effektive Unterstützung
organisieren
- die Erziehungskompetenz stärken
- bessere Teilhabe an schulischen und anderen gesellschaftlichen Prozessen (durch
Informationen)
- direkte, klärende und lösende Kommunikation herstellen (unterstützen)
5.7.2 spezifische Struktur-Qualität
- (potenzielle) Kooperationspartner*innen in diesem Handlungsfeld sind Spezialdienste
des Landkreises, Hortner*innen, Erziehungs- und Familienberatungsstellen,
Familienzentren und Einrichtungen der stationären (und ambulante) Hilfen zur Erziehung
bei freien Trägern
- zusätzliche Kompetenzen der Fachkräfte: aktuelles Verweisungswissen zum Konzept,
Auftrag, Inhalten und Arbeitsformen der Kooperationspartner
- Fachkräfte vernetzen sich aktiv mit den Kooperationspartnern durch vorbereitende
Kontaktaufnahme auch jenseits konkreter Fallarbeit
- siehe Standards Jugendberatung
5.7.3 Prozess-Qualität
- in Beratungssituationen klärt die Fachkraft das Anliegen, verweist kompetent an
zuständige Spezialist*innen und ermutigt/unterstützt die Eltern, sich an diese zu wenden
- Begegnungs - Veranstaltungen werden durch die Fachkraft durch kompetente
Moderation und eigene inhaltliche Beiträge geleistet
5.7.4 Ergebnis-Qualität
BBE ist erfolgreich, wenn …
- Eltern klärende Beratung und Begegnungsangebote angenommen haben, sich und ihre
Anliegen akzeptiert fühlen, Alternativen für eigenes weiteres Handeln entwickeln konnten
und gewählt/ entschieden haben
- die Kommunikation in der Schule direkter, offener, höflicher und freundlicher geworden ist.
5.8 Abstimmung der Fachkräfte von Jugendhilfe und Schule (AFJS)
5.8.1 Konzept-Qualität
Kurzbeschreibung
Die Fachkräfte in den spezialisierten pädagogischen Institutionen Schule, Hort, SaS u.a.
Jugendhilfeleistungserbringer wollen effizient ihre jeweiligen Aufträge gegenüber Kindern
9 § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz
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und Jugendlichen an den Schulen erbringen. Dafür brauchen sie regelmäßige
Verständigungen zur aktuellen Situation und Abstimmungsmöglichkeiten zu Zielen und
Absichten für geplante Projekte und Vorhaben. Damit sollen Ineffektivität und Konflikte
vermieden werden.
Angebotsformen sind insbesondere
- Aktive Teilnahme durch die Fachkräfte an regelmäßigen Abstimmungsrunden mit
Schulleitung und Hortleitungen
- Aktive Teilnahme an (für die Fachkräfte relevanten Teilen der) Dienstberatungen der
Schule
- Aktive Information (und Austausch) zu Blickwinkeln, Konzepten und Ideen der Jugendhilfe
- Aktive Absprachen mit den Vorsitzenden der Elternkonferenzen
Zielgruppe
Schulleitungen, Hortleitungen, Vorsitzende der Elternkonferenzen
Ziele der Arbeit im Handlungsfeld
- nachhaltige Wirkungen für verschiedene pädagogische Anstrengungen ermöglichen und
sichern
- effiziente Angebote der Systeme Schule und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und ihre
Eltern im Lebensort Schule ermöglichen
- Eltern,Kinder und Jugendliche erhalten ganzheitliche Unterstützung
- Kinder, Jugendliche und Eltern meistern den Übergang zwischen den Institutionen
(Kita - Grundschule - weiterführende Schule) leichter und besser und werden beim
Wechsel zwischen parallelen Lebensräumen (Familie, Schule, Hort, Gemeinwesen)
unterstützt
5.8.2 Struktur-Qualität
Abstimmungsrunden finden monatlich statt.
5.8.3 Ergebnisqualität
Das Handlungsfeld AFJS ist erfolgreich, wenn...
- Schwerpunkte der Arbeit, geplante Projekte und Angebote zwischen Schulleitung, SaS
und Hort gegenseitig bekanntgemacht sind und
- bei inhaltlicher oder struktureller Übereinstimmung aufeinander abgestimmt sind
(Vermeidung von Doppelarbeit)
- Eltern und Kinder die pädagogische Arbeit an der Grundschule als ein aufeinander
abgestimmtes Gesamtpaket von Spezialisten*innen erleben
- Eltern,Kinder und Jugendliche auf kurzen Wegen kompetente Ansprechpartner*innen
finden.
Qualitätsstandards in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Teltow-Fläming
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6 Anhang
6.1 Partizipation
Partizipation spielt eine besondere Rolle in der JA/JSA. In Workshops wurde sich dazu
verständigt, das Modell „9 Stufen der Beteiligung/Partizipation“ (Ladder of Partizipation) des
US-amerikanischen Sozialpsychologen Roger Hart (1992) zu verwenden. Richard Schröder
(1995:16 f.) hat eine deutsche Adaption vorgelegt.
Das Stufenmodell ermöglicht die Ausprägung partizipativer Prozesse besser zu beschreiben.
9 Stufen der Beteiligung/Partizipation (Ladder of Partizipation)
9. Selbstverwaltung
8. Selbstbestimmung
7. Mitbestimmung
6. Mitwirkung
5. zugewiesen aber informiert - Information durch Zuweisung -
4. Teilhabe
3. Alibi-Teilhabe
2. Dekoration
1. Fremdbestimmung
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Erläuterung
1. Fremdbestimmung: (Manipulation) Kinder und Jugendliche fungieren z. B. als
Plakatträger auf einer Erwachsenen-Demo und sollen den Eindruck vermitteln, dass ihr
Handeln selbstbestimmt sei. Doch sowohl Inhalte als auch Formen und Ergebnisse des
Vorhabens sind fremdbestimmt.
2. Dekoration: Kinder und Jugendliche wirken mit, ohne zu wissen, worum es dabei geht.
Die Erwachsenen geben allerdings nicht vor, dass die Kinder und Jugendlichen
selbstbestimmt handeln.
3. Alibi-Teilhabe: Kinder und Jugendliche nehmen an einer Veranstaltung freiwillig teil,
haben jedoch keine Stimme und sind kaum vorbereitet.
4. Teilhabe: Kinder und Jugendliche wissen, warum sie mitmachen, und sie dürfen über ihre
von Erwachsenen gesteuerte Teilnahme hinaus mit handeln.
5. Zugewiesen, aber informiert: Kinder und Jugendliche sind über ein von Erwachsenen
vorbereitetes Projekt gut informiert, wissen also, warum sie teilnehmen und was sie bewirken
wollen.
6. Mitwirkung: Kinder und Jugendliche können ausführend und evaluierend, aber nicht
planend mitwirken.
7. Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche wirken bei Planung und Umsetzung
verantwortlich mit. Die Projektidee kommt zwar von Erwachsenen, aber alle Entscheidungen
werden demokratisch getroffen.
8. Selbstbestimmung: Das Projekt wird nicht mit, sondern von Kindern und Jugendlichen
initiiert. Erwachsene beteiligen sich unterstützend.
9. Selbstverwaltung: Völlige Selbstorganisation z. B. einer Jugendgruppe. Diese
entscheidet selbst, ob und wie sie Erwachsene zu Rate zieht.
6.2 Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Auf der Informationsplattform des Netzwerkes Kinderschutz finden Sie den Mitteilungsbogen
des Landkreises Teltow-Fläming. Er ist von allen Trägern zu nutzen10!
6.3 Dokumentation Handlungsfelder
Fachkräfte entwickeln Dokumentationshilfen, die den o. g. Standards und den persönlichen
Arbeitsabläufen entsprechen.
6.4 Abkürzungsverzeichnis
AGKJHG - Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches
Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
AFJS - Abstimmung der Fachkräfte von Jugendhilfe und Schule an
Grundschulen
10 Link zum Download der „Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“;
Mitteilungsbogen und Anlage1: http://kinderschutz.teltow-flaeming.de
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BBE - Begegnungs- und Beratungsangebote für Eltern mit Kindernan
Grundschulen
BTVG - Beratung von Trägern der Jugendhilfe, Verwaltungen und
politischen Gremien
bzw. - beziehungsweise
d. h. - das heißt
evtl. - eventuell
ggfs. - gegebenenfalls
JB - Jugendberatung
JMStV - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
JuLeiCa - Jugendleitercard (Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der
Jugendarbeit)
JuSchG - Jugendschutzgesetz
MBJS - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
OGA - offene Gruppenangebote
o. ä. - oder ähnliches
o. g. - oben genannte
OTPA - offene Treffpunktarbeit
PP - Partizipationsprojekte
SGB - Sozialgesetzbuch
SoGA - sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit
u. a. - unter anderem
u. ä. - und ähnliche
UEE - Unterstützung der Eigeninitiative und des ehrenamtlichen
Engagments
usw. - und so weiter
vgl. - vergleiche