R9344979 - Fischar · 2012-04-11 · Title: Microsoft Word - R9344979.rtf Author: Administrator...
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
KaliumpermanganatDruckdatum 17.06.2011 Überarbeitet am 17.06.2011
R2159 1/19 DE
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname : KaliumpermanganatStoffname : Kaliumpermanganat INDEX-Nr. : 025-002-00-9 CAS-Nr. : 7722-64-7 EG-Nr. : 231-760-3
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen.
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den Verwendungsbeschränkungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : Otto Fischar GmbH & Co. KG
Kaiserstr. 221 66133 Saarbrücken
Telefon : 0681 98217-02Telefax : 0681 98217-99Email-Adresse : [email protected] Auskunftgebender Bereich
: Abteilung QM: Frau Dr. Laura Göbl E-Mail: [email protected]
1.4. Notfallauskuft Giftinformationszentrum-Nord : 0551 19240
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R2159 2/19 DE
2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Zielorgane Gefahrenhinweise
Oxidierende Feststoffe Kategorie 2 H272
Akute Toxizität Kategorie 4 H302
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 H400
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 H410
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahrensymbol / Gefahrenkategorie R-Sätze
Brandfördernd (O) R 8
Gesundheitsschädlich (Xn) R22
Umweltgefährlich (N) R50/53
Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Wichtige schädliche Wirkungen
Menschliche Gesundheit : Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen. Keine weiteren Informationen verfügbar.
Physikalische und chemische Gefahren
: Siehe Abschnitt 9 für physikalisch-chemische Informationen. Keine weiteren Informationen verfügbar.
Mögliche Wirkungen auf die Umwelt
: Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie. Keine weiteren Informationen verfügbar.
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrensymbole :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit
langfristiger Wirkung.
P220 Von Kleidung/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren.
P221 Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion : P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: • Kaliumpermanganat
2.3. Sonstige Gefahren
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P210 Vor Hitze/ Funken/ offener Flamme/ heißer
Oberfläche fernhalten
P501 Inhalt/ Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
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Keine anderen Informationen verfügbar.
3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Chemische Bezeichnung Identifikationsnummer Menge [%]
Kaliumpermanganat
INDEX-Nr. CAS-Nr. EG-Nr. C&L-Nr.
: : : :
025-002-00-9 7722-64-7 231-760-3 02-2119752445-36-0000
> 97,5 - <= 100
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise : Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen.
Vergiftungssymptome können sich auch erst nach einigen Stunden zeigen. Mindestens 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung belassen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Arzt konsultieren.
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen. Sauerstoff geben. Arzt
konsultieren. Nach Hautkontakt : Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder
Hautreizung einen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt : Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den
Augenlidern. Arzt konsultieren. Nach Verschlucken : Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen - einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome : reizende Wirkungen Husten
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Hornhauttrübung Übelkeit Atemnot Erbrechen
Effekte : Keine weiteren Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel : Keine Information verfügbar.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung
: Nicht brennbar. Brandfördernd Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Geeignete Schutzkleidung tragen (Vollschutzanzug).
Weitere Information : Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebel kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Für angemessene Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
: Mechanisch aufnehmen. Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Nicht mit Sägemehl oder anderen brennbaren Stoffen aufnehmen Staubbildung vermeiden.
Weitere Information : Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
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7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren. Staubbildung vermeiden. Bei Staubbildung für geeignete Entlüftung sorgen. Notfallaugenduschen sollten in unmittelbarer Nähe verfügbar sein.
Hygienemaßnahmen : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Staub oder Sprühnebel nicht einatmen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: An einem kühlen Ort aufbewahren. Im Originalbehälter lagern.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
: Dieses Produkt ist nicht brennbar. Brandfördernd Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
: Behälter dicht geschlossen halten. Trocken aufbewahren. Vor Hitze schützen.
Zusammenlagerungshinwei se
: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Keine Information verfügbar.
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8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Andere Arbeitsplatzgrenzwerte
Gesetzliche Grundlage
: Deutschland. TRGS 900, Arbeitsplatzgrenzwerte in der Umgebungsluft
Gesetzliche Liste : TRGS 900 Werttyp : AGW: Art der Exposition : Inhalierbare Fraktion. Wert : 0,5 mg/m3 Anmerkungen : Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes(AGW)und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden (siehe Nummer 2.7)
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Hinweis : Erforderlich bei Auftreten von Stäuben Halbmaske mit Partikelfilter P2 (DIN EN 143).
Handschutz
Hinweis : Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Nachfolgende Information gilt für wässrige, gesättigte Lösungen. Beachten Sie die Angaben des Herstellers in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit sowie die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz (mechanische Belastung,
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Kontaktdauer). Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Material : Naturkautschuk
Handschuhe : >= 8 h
Handschuh-Stärke : 0,5 mm
Material : Nitrilkautschuk
Handschuhe : >= 8 h
Handschuh-Stärke : 0,35 mm
Material : Polychloropren
Handschuhe : >= 8 h
Handschuh-Stärke : 0,5 mm
Augenschutz
Hinweis : Dicht schließende Schutzbrille
Haut- und Körperschutz
Hinweis : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form : kristallin
Farbe : violett metallisch
Geruch : geruchlos Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar pH-Wert : 7,2 - 9,7
20 g/l 20 °C
Schmelzpunkt/Schmelzbereich : ca. 240 °C
Siedepunkt : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit : nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : < 0,01 hPa 20 °C
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Relative Dichte : Keine Daten verfügbar
Dichte : 2,703 g/cm3 20 °C
Wasserlöslichkeit : 65,1 g/l 20 °C
Löslichkeit in anderen :
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Lösungsmitteln nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: -1,73
Zündtemperatur : Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung : > 240 °C
Viskosität, dynamisch : nicht anwendbar
Viskosität, kinematisch : nicht anwendbar
Explosionsgefährlichkeit : Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
Oxidierende Eigenschaften : Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren Informationen verfügbar.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Hinweis : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2. Chemische Stabilität
Hinweis : Zersetzt sich beim Erhitzen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Thermische Zersetzung : > 240 °C
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Organische Materialien Von brennbaren Stoffen fernhalten. Säuren
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Essigsäureanhydrid Fein verteiltes Aluminium Pulverförmige Metalle Ammoniumverbindungen Reduktionsmittel Schwefelsäure Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid Schwefelwasserstoff Alkohole Fluorwasserstoff
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
: Keine bekannt.
11. Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Produkt: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Akute Toxizität
Oral
Werttyp : Schätzwert Akuter Toxizität Wert : 1101,01 mg/kg Methode : Rechenmethode
Weitere Information
Sonstige Hinweise zur Toxizität
: Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen.
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Akute Toxizität
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Oral
Werttyp : LD50 Wert : 1090 mg/kg Spezies : Ratte
Reizung
Haut
Ergebnis : Starke Hautreizung
Augen
Anmerkungen : ätzende Wirkungen Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung
Anmerkungen : Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Akute Toxizität
Fisch
Spezies : Carassius auratus Expositionsdauer : 96 h Werttyp : LC50 Wert : 3,6 mg/l
Spezies : Gambusia affinis
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Expositionsdauer : 96 h Werttyp : LC50 Wert : 12 mg/l
Spezies : Ictalurus catus (Wels) Expositionsdauer : 96 h Werttyp : LC50 Wert : 0,1 mg/l
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren.
Spezies : Daphnia magna Expositionszeit : 48 h Werttyp : EC50 Wert : 0,056 mg/l Anmerkungen : Literaturwert
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz
Anmerkungen : Keine Daten verfügbar
Biologische Abbaubarkeit
Anmerkungen : Die Methoden zur Beurteilung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
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KaliumpermanganatDruckdatum 17.06.2011Überarbeitet am 17.06.2011
R2159 15/19 DE
Bioakkumulation
Anmerkungen : Bioakkumulation ist unwahrscheinlich.
12.4. Mobilität im Boden
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Mobilität
Anmerkungen : Keine Daten verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Inhaltsstoff: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Anmerkungen : Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Produkt: Kaliumpermanganat CAS-Nr. 7722-64-7
Sonstige ökologische Hinweise
Anmerkungen : Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Produkt : Ein Entsorgen zusammen mit normalem Abfall ist nicht erlaubt. Eine spezielle Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Vorschriften ist erforderlich. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Verunreinigte Verpackungen
: Reste entleeren. Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Europäischer Abfallkatalogschlüssel
: Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallverzeichnis festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger festzulegen.
14. Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
1490
14.2. UN-ordnungsgemäße Versandbezeichnung
ADR : KALIUMPERMANGANAT RID : KALIUMPERMANGANAT IMDG : POTASSIUM PERMANGANATE
14.3. Gefahrenklasse(n) Transport
ADR-Klasse (Gefahrzettel; Klassifizierungscode; Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr; Tunnelbeschränkungscode)
:
5.1
5.1; O2; 50; (E)
RID-Klasse (Gefahrzettel; Klassifizierungscode; Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr)
:5.1
5.1; O2; 50
IMDG-Klasse (Gefahrzettel; EmS)
: 5.1
5.1; F-H, S-Q
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14.4. Verpackungsgruppe
ADR : II
RID : II
IMDG : II
14.5. Umweltgefahren
Kennzeichnung gemäß 5.2.1.8 ADR : Fisch und Baum Kennzeichnung gemäß 5.2.1.8 RID : Fisch und Baum Kennzeichnung gemäß 5.2.1.6.3 IMDG : Fisch und Baum Klassifizierung als umweltgefährdend gemäß 2.9.3 IMDG
: ja
Gekennzeichnet mit "P" gemäß 2.10 IMDG : nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
entfällt 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
IMDG : entfällt
15. Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
TA LUFT : Kaliumpermanganat: Maximalkonzentration: 1 mg/m3
Kaliumpermanganat: Base Emission Rate: 5 g/hr
WGK (DE) : Kaliumpermanganat: WGK Kenn-Nummer 1.936; WGK:3;
stark wassergefährdend; Selbsteinstufung gemäß VwVwS, Anhang 3.
Störfallverordnung : 3 Unterliegt der StörfallV.
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KaliumpermanganatDruckdatum 17.06.2011Überarbeitet am 17.06.2011
R2159 18/19 DE
Sonstige Vorschriften : Beschäftigungsbeschränkung: Die dem Schutz vor
Gefahrstoffen dienenden Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinienverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten.
Kaliumpermanganat: Gesetzliche Liste Anmeldung Anmeldenummer AICS JA DSL JA NV (CN) JA ENCS (JP) JA (1)-446 SHL (JP) JA (1)-446 EINECS JA 231-760-3 KECI (KR) JA KE-29180 NZIOC JA TSCA JA
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Derzeit liegen uns hierzu keine Informationen von unserem Lieferanten vor.
16. Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze.
R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
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H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Weitere Information Sonstige Angaben : Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf
den Stand unserer Kenntnisse zum Zeitpunkt der Überarbeitung und dienen dazu, unsere Produkte im Hinblick auf zu treffende Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts und keine Produktinformation oder Produktspezifikation dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das neue Material übertragen werden
|| Sektion wurde überarbeitet.