Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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Diss. ETH Nr. 14645 Radioaktive Abfälle in der Schweiz Muster der Entscheidungsfindung in komplexen soziotechnischen Systemen Band I: Haupttext ABHANDLUNG zur Erlangung des Titels DOKTOR DER NATURWISSENSCHAFTEN der EIDGENÖSSISCHEN TECHNISCHEN HOCHSCHULE ZÜRICH vorgelegt von THOMAS FLÜELER dipl. geogr., Universität Zürich geboren am 13. Oktober 1957 von Oberdorf/Stans NW Angenommen auf Antrag von: Prof. Dr. Roland W. Scholz, Referent Prof. Dr. Wolfgang Kröger, Korreferent 2002

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Diss. ETH Nr. 14645

Radioaktive Abfälle in der Schweiz

Muster der Entscheidungsfindung in komplexen soziotechnischen Systemen

Band I: Haupttext

ABHANDLUNG

zur Erlangung des Titels

DOKTOR DER NATURWISSENSCHAFTEN

der

EIDGENÖSSISCHEN TECHNISCHEN HOCHSCHULE ZÜRICH

vorgelegt von

THOMAS FLÜELER dipl. geogr., Universität Zürich geboren am 13. Oktober 1957 von Oberdorf/Stans NW

Angenommen auf Antrag von:

Prof. Dr. Roland W. Scholz, Referent Prof. Dr. Wolfgang Kröger, Korreferent

2002

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Wegen der unterschiedlichen Wertsysteme in demokratischen Gesellschaften ist es offensichtlich, dass eine vollständige Übereinstimmung nicht erreicht werden kann. Infolgedessen ist die einzig gültige Handlungsweise die, einen Prozess zu verfolgen, der so offen, vollständig und gerecht wie möglich ist, und zu versuchen, einen breitestmöglichen Konsens zu entwickeln, um die letztlich gewählte Lösung tragfähig zu machen.

Parker et al. 1984

Verlagsrechtlich nicht-exklusiv gedruckt als

Flüeler, Thomas: Radioaktive Abfälle in der Schweiz. Muster der Entscheidungsfindung in komplexen soziotechnischen Systemen (Band I: Haupttext). Verlag dissertation.de, Berlin, 2002. ISBN 3-89825-485-2

Titelzitat aus: Parker, F.L., R.E. Broshears & J. Pasztor (1984): The disposal of high-level radioactive waste 1984. A comparative analysis of the state-of-the-art in selected countries. Volume I. NAK Rapport 11. Swedish National Board for Spent Nuclear Fuel. Beijer Institute, Royal Swedish Academy of Sciences, Stockholm.

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Hier interessiert der Kulturschauplatz Schweiz, oder besser: das kulturelle Feld, und das heisst …

das in die Zukunft offene, das kulturelle Spannungsfeld …. Der vorliegende Diskurs behandelt also

die Erscheinungen der Kunst nicht als Werte für sich, sondern als Projektionen aus einem vertrauten Schauplatz: der Schweiz.

Uns interessieren hier die … Entstehungsbedingungen, Widerstände, interessiert das kulturelle Spannungsfeld. Das kulturelle Feld.

Wie schon aus dem Titel hervorgeht, versteht sich der Schreibende als Teil dieses Feldes,

sowohl als Bewohner wie als Produkt der behandelten Enge …. Für unsere Kunst ist insgesamt charakteristisch,

dass sie die Zeichen der Zeit kaum reflektiert. … Die von dieser Linie abwichen, die Abweichler,

die Anschluss an die weitere Heimat der Zeit suchten, taten es unter dem Risiko, ihre Heimat zu verscherzen.

… Nichts wird bei uns so sehr gefürchtet wie die «öffentliche Meinung», und die öffentliche Meinung wiederum sorgt dafür,

dass wir uns im Regulativ des durchschnittlichen Umrisses halten.

Paul Nizon, Diskurs in der Enge, 1970

Menschliche Eigenschaften wie Güte, Grosszügigkeit, Offenheit, Ehrlichkeit, Verständnis

und Gefühl sind in unserer Gesellschaft Symptome des Versagens.

Negativ besetzte Charakterzüge wie Gerissenheit, Geltungsbedürfnis und Egoismus hingegen sind

Merkmale des Erfolges. Man bewundert die Qualität der ersteren

und begehrt die Erträge der letzteren.

John Steinbeck

Liest man nur ein Buch, kennt man die Wahrheit;

liest man mehr als ein Buch, hört es nicht mehr auf,

und man stellt fest, dass die Wahrheit

eine Bibliographie hat.

Hugo Loetscher

Unser Volk muss dem technischen Fortschritt

mit seinem Verstand folgen können.

Bundesrat Willi Ritschard in der Nationalratsdebatte

Kaiseraugst und Kernkraftwerke 17. Juni 1975

Vorwort

Abfall als Spiegelbild unserer Gesellschaft, in seiner (unserer) fliessenden Definition neben Wertstoff und Ressource hat es mir schon immer angetan, als Zeichen einer Ex-und-Hopp-Mentalität, aber auch: Abfall als Chance, Ansporn zu einem sorgsameren Umgang mit allem, was uns umgibt, letztlich auch mit uns selbst.

Besonders der Umgang mit radioaktiven Abfällen weist alle Merkmale einer komplexen (Handlungs-)Situation auf, wie in der Folge eingehend aufgezeigt werden soll. Es gilt viele Einzelmerkmale zu beachten – von den Abfalleigenschaften bis zur Überwachung und Qua-litätskontrolle, und zwar oft gleichzeitig und in ihrer Vernetztheit, d.h. mit ihren Neben- und Fernwirkungen technischer, aber auch institutioneller und politischer Art.

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Diese Komplexität macht die Gründe für die Verzögerungen in der nuklearen «Entsorgungs-frage», in der Schweiz wie weltweit, den Verzug bis zu einem gewissen Grad verständlich, vielleicht gar unumgänglich; sicher ist es verfehlt, ex post einzelne «Schuldige» – auf wel-cher Seite auch immer – dafür zu orten, dagegen sollen an dieser Stelle wichtige Mechanis-men des Umgangs mit radioaktiven Abfällen beleuchtet werden. Soweit es einem Akteur in der Arena «radioaktive Abfälle» selbst möglich ist, versuche ich einen «zweiten Blick» auf die Thematik zu wagen, in Anlehnung an Goeudevert [E34:53-56], vielleicht auch eine gewisse «Entdeckung des Anderen» [ebd.:57-62]. Eine Beobachtung zweiter Ordnung im luh-mannschen Sinn1 wird wohl nicht möglich sein. Oft können nur Widersprüche herausgeschält ... und stehen gelassen werden. Trotzdem: Es ist ein Versuch, zu einem Diskurs aus der Enge (heraus) beizutragen.

Die vorliegende Arbeit wurde vom Bundesamt für Energie BFE und vom Schnitter-Fonds für Technikgeschichte der ETH Zürich finanziell unterstützt, indirekt profitierte sie vom Natio-nalfonds-Projekt «Risk Based Regulation – ein taugliches Konzept für das Sicherheits-recht?». Sie ist Teil eines wissenschaftlichen2, aber ebenso – das sei hier nicht verschwie-gen – politischen Umfelds3.

Zur Forderung nach Transparenz gehört auch die Offenlegung meines eigenen Werde-gangs4: Bis 1990 war ich Geschäftsführer der atomenergiekritischen Schweizerischen Ener-gie-Stiftung SES, seither führe ich ein eigenes Büro für Umweltberatung. Dabei bin ich für Umweltverbände tätig gewesen [P222][P223][P224] (u.a. in der Konfliktlösungsgruppe Ra-dioaktive Abfälle KORA von «Energie 2000»), habe aber auch mit Fachleuten der Nagra [G69] – nicht im Auftrag der Nagra – zusammengearbeitet. Seit 1992 bin ich Mitglied der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA, die – als Teil der nuklearen Si-cherheitsbehörden – zu Handen des Bundesrates eine «Zweitmeinung» zu sicherheitsrele-vanten Fragen im Nuklearbereich abzugeben hat. Bis zu ihrer Auflösung war ich Mitglied der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg KFW, die den Regierungsrat des Standortkantons Nid-walden in Sachen Abfalllager am Wellenberg beriet.

Diese Studie ist also eine Art «Experiment» – die Analyse eines laufenden Prozesses durch einen Akteur mit Einsichten in die Arena aus verschiedenartigsten Blickwinkeln. Sie ist ein Risiko – mit beiden Komponenten: Gefahr und Chance; Gefahr, befangen, einäugig zu sein – Chance, Aspekte in einem anderen Licht, und mit einem anderen Hintergrund, als üblich zu beleuchten. Forschungsbezogen führte der transdisziplinäre Charakter zu zwei Hauptan-forderungen bzw. Erkenntnissen: Erstens mussten verschiedene Disziplinen gleichzeitig hin-reichend verstanden und in den Forschungsfragen Gewinn bringend zusammengeführt wer-den, zweitens war Reibungsenergie gewissermassen «gegen» die Fächer zu überwinden, da der disziplinenübergreifende Fokus notwendigerweise jeweils fachintern nicht an der «Front» sein konnte.

Dieses Werk ist – berufsbegleitend – innert 5 Jahren entstanden, aber über zwei Jahrzehnte gewachsen. Es sind unzählige Personen daran beteiligt – ich denke nur an die vielen Biblio-thekare, Bibliothekarinnen, die Hunderte von Dokumenten für mich beschafften. Insbeson-dere aber danke ich den folgenden Personen für die kritische Begleitung einer breit ange- 1 «Die klassischen Rationalitätskonzepte instruieren einen Beobachter erster Ordnung. Er benutzt Zwecke oder

Werte als seinen blinden Fleck und fügt dem, zum Beispiel in der Form von Kosten oder von Feinden, die die Realisierung des Wertes verhindern, ‹constraints› hinzu» [R75, 1993:145ff.]. Ein «Beobachter zweiter Ord-nung» dagegen würde als «Konstruktion» durchschauen, dass – z.B. – Risiken und Gefahren vom Beobachter unabhängig existieren. In letzter Konsequenz wäre dann aber Handeln sowohl unmöglich wie auch nicht gestattet. Siehe auch Beck 1988 [E6].

2 Vergleich von Lagerungskonzepten und Regelungstechniken in verschiedenen Abfallbereichen [G62][G69]. 3 Entwicklung der Lagerkonzeptionen [G62][G65][P215][P401]. 4 Siehe Lebenslauf im Anhang, Band II.

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legten Arbeit zu einem vielschichtigen und kontroversen Thema: meinem Referenten Prof. Roland W. Scholz, ETH, der mich transdisziplinär ermutigt und methodisch immer wieder ge-fordert hat; meinem Korreferenten Prof. Wolfgang Kröger, ETH/PSI, der, in kritischem Ab-stand, dem Vorhaben wohlwollend gegenüberstand; Dr. Michael Aebersold, Bundesamt für Energie BFE; Dr. Peter Bitterli, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK; Ar-min Braunwalder, Schweizerische Energie-Stiftung SES; Marcos Buser, Buser & Finger, Gutachten, Beratungen; Bruno Gschwend, HSK; Beat Hollenstein, KSA; Dr. Emil Kowalski, Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg GNW; Esther Krummenacher, Öko-logische Beratungen (die mich auf vielfältige Art unterstützt hat); Dr. Serge Prêtre, ehem. Direktor der HSK; Prof. Hansjörg Seiler, Univ. Luzern und Freiburg i.Ü.; Dr. Peter Steiner, Komitee für die Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen MNA; Dr. Johannes Vigfusson, HSK; Dr. Beat Wieland, BFE; Dr. Piet Zuidema, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA. Ich danke aber auch allen Anderen, mit denen ich Teilaspekte, Themen und Ideen zu dieser Arbeit diskutieren und weiterentwickeln durfte, sei es beispielsweise im Rahmen der Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen, der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg oder des EU-Projekts Community Waste Management COWAM. Selbstverständlich liegt die inhaltliche Verantwortung bei mir als Autor.

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Zusammenfassung

Auf Langzeitsicherheit ausgerichteter Umgang mit radioaktiven Abfällen ist ein komplexes soziotechnisches Problem, das bisher weder in der Schweiz noch weltweit befriedigend an-gegangen worden ist. Die Internationale Atomenergieorganisation IAEO ortete dabei 1998 als «[e]ines der wichtigsten anzugehenden Themen», «ein besseres Verständnis für die Be-deutung der Prinzipien wie tiefgestaffelte Verteidigung im Zusammenhang mit Abfallentsor-gung zu erlangen …. Es ist nicht Ziel der Sicherheitsanalyse, das Langzeitverhalten des Sys-tems vorauszusagen, sondern die Robustheit des Konzepts bezüglich Sicherheitskriterien zu testen» [G113:238ff.]. Gemäss der Kernenergieagentur NEA der OECD fehlen auch heute noch Grundlagen für einen Vergleich von Lageroptionen [G193:10ff.]. Das 2002 angelaufene sechste EU-Rahmenforschungsprogramm will das «grundlegende wissenschaftliche Verständnis in Bezug auf Sicherheit und Sicherheitsanalysemethoden fördern sowie Ent-scheidungsprozesse entwickeln, die von den engagierten Akteuren als fair und gerecht wahrgenommen werden» [G57].

Die vorliegende Studie (1997 – 2002) untersucht dazu ein neuartiges, empirisch untermau-ertes und konkretes Vorgehen. Der hier entwickelte Ansatz einer Gesamtsystem-Robustheit im nachhaltigen Umgang mit radioaktiven Abfällen ermöglicht es, u.a. auf der Basis einer empirischen Inhaltsanalyse und eines Optionenvergleichs die technische Auslegung eines Lagers, Analysemethoden und institutionelle Absicherungen in und mit einem dynamischen Verfahren zu verbinden. Er versteht sich als Erweiterung der Risikoanalyse- und Risikoma-nagement-Methodik und folgt damit jüngeren Bestrebungen, die auf einen integralen Um-gang mit Risiken abzielen («New Approach»/«Global Approach» und «Compass for Risk Analysis» der Europäischen Union 1989/1999ff.; Empfehlungen zur Schaffung eines «Inter-national Risk and Governance Council» 2002 oder Ernennung einer deutschen Risiko-Kommission 2000, letztlich auch die zu gründende Schweizerische Agentur für Technische Sicherheit). Im Einklang mit Vorschlägen zum umfassenden Einbezug von Akteuren (TRUSTNET 2000, COWAM 2000ff., NEA Forum on Stakeholder Confidence 2000ff.) wird die Prozessorientiertheit in den Vordergrund gestellt.

Zwar existiert zur Frage der Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz eine Vielzahl tech-nischer, z.T. institutioneller Analysen. Intensiven Recherchen zufolge ist allerdings noch nie der Versuch unternommen worden, verschiedene technische, soziale, institutionelle und ethische Aspekte gemeinsam – «integriert» – und systematisch zu betrachten, um die Hin-dernisse auf dem Weg zu einem tragfähigen und nachhaltigen Umgang mit radioaktiven Abfällen zu durchleuchten. Zuhanden der Akteure – Lagerprojektanten der Abfallbranche, Behörden, Fachkreise und Andere – sollen hiermit Grundlagen bereitgestellt werden für eine integrierte, langfristige und transparente Entscheidungsstrategie, die dem komplexen Prob-lem der Lagerung der radioaktiven Abfälle besser gerecht wird. Dies bedeutet, sowohl der atomgesetzlich vorgegebenen Aufgabe einer «dauernden, sicheren Entsorgung und Endla-gerung» als auch der Forderung nach nachhaltiger Entwicklung nachzukommen, wie sie seit 1999 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist (Art. 73).

Die Systemeigenschaften eines Lagers für radioaktive Abfälle führen dazu, dass Langzeitsi-cherheit nicht punktgenau nachgewiesen werden kann. Es wird die Hypothese untersucht, dass eine überzeugende Darlegung der Langzeitsicherheit eines Lagersystems für radioak-tive Abfälle erst in einem ausgedehnten schrittweisen Prozess erfolgt und dabei technische Elemente (Barrieren), wissenschaftliche Nachweismethoden (z.B. Unsicherheitsanalysen) und weit reichende Verfahrensaspekte umfasst.

Diese Wechselwirkung von technischen und nichttechnischen Aspekten ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Deren Zielsetzung ist dreifach bzw. dreigestuft:

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1. Rekonstruktion der Entscheidungsprozesse im Umgang mit radioaktiven Abfällen an Hand zweier Fallbeispiele in der Schweiz (Standortsuche je für ein Endlager für hochra-dioaktive Abfälle bzw. schwach- und mittelradioaktive Abfälle) (Z1)

2. Präsentation von Entscheidungsgrundlagen für die Wahl von Lageroptionen auf der Ba-sis des Prinzips der Nachhaltigkeit (Z2)

3. Entwicklung eines Konzepts der Robustheit des soziotechnischen «Gesamtsystems ra-dioaktive Abfälle» im Hinblick auf eine integrierte, langfristige und transparente Entschei-dungsstrategie (Z3).

Die Rekonstruktion erfolgt auf Stufe 1 an Hand einer (empirischen) Inhalts- oder Dokumen-tenanalyse mit Hilfe von Kriterien aus der Risikowahrnehmungs- und der Entscheidungsfor-schung (Kapitel 8 – 9 bzw. 10 – 14.3). Dabei wurden über 2400 Einträge aus mehr als 2800 bewerteten Dokumenten gemacht. Die Auslegeordnung von Lageroptionen (Stufe 2) fusst normativ auf dem für die Thematik konkretisierten Prinzip der Nachhaltigkeit (12.7) und empirisch auf der Rekonstruktion des Entscheidungsprozesses (12.9). Der Ansatz einer Ge-samtsystem-Robustheit ermöglicht auf der Basis von 1. und 2. sowie der Risikoanalyse-Lite-ratur die Verbindung technischer Auslegung eines Lagers, geeigneter Analysemethoden und institutioneller Absicherungen in und mit einem dynamischen Verfahren (Kapitel 16). Er ist als Erweiterung der Risikoanalyse- und Risikomanagement-Methodik gedacht (Stufe 3), wie sie in Kapitel 11 darstellt ist.

Zur Kategorienbildung in der Inhaltsanalyse packt die Studie das Problem theoriegeleitet von zwei Seiten an. Die erste Perspektive geht von den Betroffenen bzw. interessierten Gruppen aus (im Englischen als «Concerned» zusammengefasst). Sie übernimmt Befunde aus der Risikowahrnehmungsforschung. Diese postuliert, dass sich mit einem erweiterten Rationali-täts- und Risikomodell, welches die Risikowahrnehmung der Betroffenen und Engagierten aufnimmt, institutionelle Entscheidungsanomalien von Projektanten und Behörden verringern lassen. Erweitert werden sollen die Modelle um Aspekte des Risikobegriffs, des Gefahren-charakters und des sozialen Kontexts.

Die zweite Perspektive geht von den institutionellen Entscheidungsträgern aus. Sie verwen-det Erkenntnisse aus der normativen wie auch der empirischen Entscheidungsforschung, aber auch aus dem Systems Engineering. Danach können komplexe Entscheidungssituatio-nen erst dann angemessen angegangen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die der Problemkomplexität gerecht werden: ausreichendes Systemverständnis, Er-kennung von Wahrnehmungs- und Kommunikationsproblemen – siehe erste Perspektive – , Vermeidung von Denkfehlern, Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen, Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration, Untersuchung der Zielbeziehungen, angemes-sene Behandlung verschiedener Ebenen, Nutzung von Warteschlaufen als Chancen. Der zweifache Ansatz und einige, unten stehende, generische Erkenntnisse könnten fruchtbar sein für die Bearbeitung anderer komplexer soziotechnischer Systeme.

Die Inhaltsanalyse über einen Zeitraum von 40 Jahren dokumentiert, dass das Vorgehen der Nagra, aber z.T. auch der politischen Behörden, über viele Jahre hin selbst für Fachleute nicht transparent und nachvollziehbar war. Gründe für den zu Beginn terminlich und sachlich übergrossen Optimismus sind vielschichtig, doch drei Hauptaspekte sind zentral:

1. Die gut bekannte Bautechnik stand im Vordergrund, während die entscheidende Frage der Langzeitsicherheit unterschätzt wurde,

2. Übergeordnete Überlegungen überwogen die spezifischen/sachbezogenen, indem allseits die Abfallfrage energiepolitisch instrumentalisiert wurde,

3. Verfahrensfragen eines derart komplexen Entsorgungsprogramms wurden zu wenig be-achtet und wenn, dann als «politische» Gesichtspunkte gemäss Punkt 2 behandelt.

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Folglich ist die Tatsache, dass auch drei Jahrzehnte nach Gründung der dafür beauftragten Nagra noch immer keine Langzeit- bzw. Endlager in der Schweiz realisiert sind, nicht – wie oft behauptet – «nur» ein «politisches» Problem, also – in enger Optik – eine Frage des aus-reichenden Mitteleinsatzes zur Erreichung genügender Akzeptanz in der Öffentlichkeit. (Technische) Entscheidungsgrundlagen stehen im Gegenteil mit (politischen) Grundsatz- und Folgeentscheidungen in enger Wechselwirkung. Im «Graubereich» dieser Wechselwir-kung befinden sich Aspekte wie Kriteriendefinition, Transparenz, Publikationspflicht, Nach-vollziehbarkeit, Plausibilität, Reviewprozess und stufenweises Vorgehen. Tragfähige politi-sche Entscheidungen im soziotechnischen System «Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle» basieren somit auf soliden technischen Grundlagen, die ihrerseits erst erarbeitet werden können, wenn ihnen entsprechende Vorentscheide einen ausreichenden Rahmen (ein-schliesslich Ressourcen) zur Entfaltung geben.

Die erfolgte Ausweitung des «inneren» Entscheidungsträgerkreises ist im Lauf der Zeit ver-stärkt und professionalisiert worden; die Diskussion wird auch zunehmend sachbezogen geführt. Damit steigen die Chancen, eine «erweiterte Endlagerung» der radioaktiven Abfälle zu erreichen, deren Oberziel die passive Langzeitsicherheit ist, die gleichzeitig aber auch Kontrollmechanismen zur Validierung der Sicherheitsanalysen sowie zur Vertrauensbildung schafft und auf diesem Weg politisch breit abgestützt werden kann.

Empirische Inhaltsanalyse und Studium der internationalen Literatur weisen darauf hin, dass Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit und Verfahrensfragen wie Transparenz, Nachvollziehbar-keit der Argumentation und Beteiligung der Betroffenen Schlüsselgrössen in der Beurteilung der Sicherheit des Systems «radioaktive Abfälle» sind. «Tragfähig» ist eine Entscheidung dann, wenn sie relevante Teile der Problem- und Lösungsbereiche der Hauptakteure um-fasst (15.7). Entsprechend ist gerade in den Grundsatzfragen die Diskussion breit zu führen. Der Aspekt der Kontrolle ist ein Beispiel dafür, wie bei einem komplexen Sachthema, beson-ders einem technologischen Sachzwang, die Dimensionen oft in verkehrter Reihenfolge zur Sprache kommen: zuerst technisch und betriebswirtschaftlich, dann politisch und volkswirt-schaftlich, hernach sozial und zuletzt unter ethischen Gesichtspunkten. Dabei sollte idealer-weise die Reihenfolge umgekehrt sein: Erst wäre eine breite politische Grundsatzdebatte und -entscheidung über ethische Leitlinien zu führen, die dann unter Berücksichtigung von Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie zur Wahl der hierfür optimalen technischen Variante führen müsste.

Dazu ist eine vermehrte «Kontrolle» durch Dritte vorzusehen – durch Stärkung der Aufsichts-behörden, Intensivierung des Reviewprozesses und Einbezug bisher ausgeschlossener oder als nichtgleichwertig betrachteter Akteure. Das heisst im Gegenzug auch, dass alle Partner allfällige Widersprüche/Inkonsistenzen proaktiv zu diskutieren und die Zeitdimensionen (La-gerbau, Lagerauswirkungen) angemessen zu berücksichtigen haben. Letztlich müssen die Generationen, die Nutzen tragen aus der Verwendung von Kernenergie, auch das damit zu-sammenhängende Problem – die radioaktiven Abfälle – verantwortungsvoll zu dem Ihrigen machen.

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Summary

[Radioactive waste management in Switzerland. Patterns of decision making in complex socio-technical systems]

The long-term management of radioactive waste–worldwide–continues to be a major com-plex and yet unresolved socio-technical issue. In 1998 the IAEA, the International Atomic Energy Agency, stated in their “Topical Issues in Nuclear, Radiation and Radioactive Waste Safety”: “The key principle involved is the concept of defence in depth …. One of the impor-tant aspects is the evaluation of the robustness of repository systems …. One of the main issues is obtaining a better understanding of the meaning of principles such as defence in depth in the context of waste disposal” (IAEA 1999a:244 [G113]). The Nuclear Energy Agen-cy NEA 1999 identifies the need to analyse long-term management options as a whole and, specifically, reversibility and retrievability in the final disposal concept. The Sixth Framework Programme of the EU Research and Technology Development launched in 2002 states that “[r]esearch alone cannot ensure societal acceptance; however, it is needed in order to … promote basic scientific understanding relating to safety and safety assessment methods, and to develop decision processes that are perceived as fair and equitable by the stake-holders involved”.

This study (1997 – 2002) attempts to give a novel, empirically based and specified response to these issues. It proposes an integrated overall system robustness in a sustainable radio-active waste management facilitating a combination of technical design issues, analysis me-thods and institutional backup within a dynamic procedure. It strives for a continuous im-provement of the risk analysis and risk management methodology and, hence, follows recent developments to deal with risks in an integral way (“New Approach”/“Global Approach” and “Compass for Risk Analysis” of the European Communities 1989/1999; proposals towards an “International Risk and Governance Council” 2000 under the auspices of OECD or a “UN Risk Assessment Panel” suggested by the German Advisory Council on Global Change 1998). In accordance with endeavours after a thorough stakeholder involvement (TRUST-NET 2000, COWAM 2000passim, NEA Forum on Stakeholder Confidence 2000passim)process orientation is of paramount importance.

A survey of the international literature reveals that a multitude of technical, social, institutional and ethical analyses exist. Till now though, it has not been attempted to examine the diffe-rent and various aspects collectively, in an systematic and integrated manner in order to scan the obstacles on the way to a sustainable management of radioactive waste. On behalf of the stakeholders–proponents, implementers, authorities, experts and the public–funda-mental data and insights shall be presented for an integrated, long-term and transparent decision making strategy which allows to satisfactorily cope with the complex problem of a safe disposal of radioactive waste.

The system characteristics of radioactive waste lead to the fact that long-term safety of a waste disposal intrinsically cannot be mathematically demonstrated. The hypothesis is in-vestigated that a “convincing set of arguments” (NEA) can only be given in an extensive stepwise process and consists of technical elements (barriers), scientific methods (e.g., un-certainty analyses) and comprehensive procedural aspects. This interrelationship between technical and non-technical aspects is the topic of the study presented here. Its objectives are threefold and on three levels:

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• A reconstruction of the decision making processes in radioactive waste management on the basis of two Swiss case studies (siting procedures for a final disposal of high- and intermediate-level as well as low-level radioactive waste, respectively)

• A presentation of decision making fundamentals for disposal options–from surface stor-age to final disposal in the deep geological underground–on the ground of the principle of sustainability

• The development of a concept of robustness of the socio-technical overall „system radio-active waste” with regard to an integrated, long-term, and transparent decision making strategy.

The reconstruction is achieved on level 1 by means of an (empirical) content or document analysis with the help of criteria from both risk perception and decision science research. The proposed layout of disposal options (level 2) is normatively based on a specified principle of sustainability and empirically on the reconstruction of the decision process under investi-gation. The approach of an overall system robustness facilitates–on the basis of 1 and 2 as well as the risk analysis literature–to combine technical design aspects, suitable analysis methods, and institutional backups in a dynamic procedure. It is meant to be an extension of the existing risk analysis and management methodology (level 3).

For the formation of categories in the content analysis the study tackles the issue from two theoretical angles: The first perspective originates from the concerned stakeholders. It adopts insights from risk perception research postulating that institutional decision making anomalies of proponents and authorities may be diminished through an enlarged rationality and risk model which integrates the risk perception of concerned parties. The models are to be expanded by aspects of the risk notion, the hazard properties and the social context.

The second perspective starts out from institutional decision makers. It utilises insight from normative as well as empirical decision science and systems engineering saying that com-plex situations of decision can only be met adequately if certain preconditions are given which fulfil the complexity of the respective issue: Understand the system sufficiently, recog-nise perception and communication aspects (see first perspective), avoid fallacies, consider and adapt problem structures, decompose into subsystems and re-integrate, explore target relations, treat different levels adequately, utilise latency periods as a chance for learning.

The content analysis over a lapse of 40 years substantiates that the radioactive waste pro-ponent’s, partly also the safety authorities’ course of action, was not transparent nor trace-able for many years, even so for experts. The reasons for the initial over optimism are mani-fold but three main aspects are paramount:

• Well-known structural engineering was prioritised whereas the decisive issue of long-term safety was underestimated,

• Political considerations predominated the fact-based ones whereby the waste issue was instrumentalised in energy politics by all parties,

• Procedural issues of such a complex disposal programme were not duly followed, and if they were, they were dealt with as “political” aspects under point 2.

Specifically, it proved that the implementation delay of more than three decades after the establishment of the radioactive waste proponent, Nagra, was not merely a “political” prob-lem as often dogmatised. The (technical) decision basis is in close interconnection with the (political) policy and consequential decisions. In the “grey range” of this interrelationship there are aspects such as the definition of criteria, transparency, duty of publication, trace-ability of arguments, plausibility, reviewing process, and step-by-step procedure. Sustainable political decisions in the socio-technical system called “long-term disposal of radioactive

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waste” are, consequently, based on solid technical grounds which in turn can only be erected if corresponding pre-decisions leave them a sufficient framework (including resources).

The “inner” circle of decision makers has gradually been expanded, strengthened, and pro-fessionalised; more and more, relevant arguments are used in a well-informed discourse. Herewith the chances rise that an “extended final disposal” of radioactive waste may be achieved whose primary goal is passive long-term safety while allowing for control mecha-nisms to validate the performance assessments and to enhance confidence and securing a broad political backup (the specified notion of sustainability favours passive safety without abandoning technical and institutional control).

The empirical content analysis and the literature study suggest that controllability, retrievabil-ity and procedural issues like transparency, traceability of arguments, and stakeholder in-volvement are key elements in the safety assessment of the system “radioactive waste”. A corresponding decision is well supported if it integrates relevant parts of both the problem and solution ranges of the main stakeholders. Therefore, the principle issues have to be thoroughly and broadly discussed. The aspect of control is one example how in a complex factual field the dimensions are often debated in reverse order, especially pertaining to a technological constraint like waste: first technical and commercial, then political and eco-nomical, afterwards social and, last and least, under ethical aspects. Theoretically, it should be the other way around: First, one should have a broad debate and decision on political principles over ethical guidelines, this should in turn lead to the selection of the correspond-ing optimum technical variant, in consideration of ecology, economy and society, the “magic” triangle of sustainability. To reach this stage, an extended “control” by third parties has to be implemented–through strengthening the safety authorities, intensifying the review process and involving stakeholders hitherto excluded or not judged equivalent. As a counter to it, all partners have to proactively discuss eventual contradictions and inconsistencies and to duly consider time dimensions with respect to the construction of disposal facilities and system impacts. Ultimately, the generations taking profit of nuclear power have to gain responsible ownership of its related by-product, the radioactive waste.

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Inhaltsübersicht

Vorwort 3Zusammenfassung 6 Summary 9Inhaltsübersicht 12Inhaltsverzeichnis 13 Verzeichnis der Abbildungen 16 Verzeichnis der Tabellen 17 Abkürzungen 18

Einleitung 21

Teil I: Problem und Methodik

1 Ausgangslage und Problemstellung 22 2 Zielsetzung und Zweck 35 3 Forschungspolitische Einbettung 37 4 Fragestellung 39 5 Analyseverfahren 46 6 Validierung 537 Vorgehen 56

Teil II: Perspektive von unten: Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit

8 Befunde der Risikowahrnehmungsforschung 58 9 Umgang mit Risikowahrnehmung im Bereich radioaktive Abfälle 65

Teil III: Perspektive von oben: Entscheidungsprozesse

10 Befunde der Entscheidungsforschung 111 11 Entwicklung der Entscheidungsfindung bei technischen Systemen 119 12 Entscheidungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen 126 13 Endlager-Standortwahl als Beispiel suboptimaler Entscheidungsfindung 150

Teil IV: Schlussfolgerungen und Weiterentwicklung

14 Argumentationsmuster im Umgang mit radioaktiven Abfällen 163 15 Grundlagen für einen Vergleich von Lageroptionen 179 16 Vorschlag einer integrierten Risikoanalyse: Konzept der Gesamtsystem-

Robustheit 198

17 Argumentationsmuster: einzelne Aspekte (Tabellen) 231

18 Referenzen 315

Anhang (Band II) Inhaltsanalyse Argumentationsmuster: chronologische Tabellierung

Lebenslauf

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3

Zusammenfassung 6

Summary 9

Inhaltsübersicht 12

Inhaltsverzeichnis 13

Verzeichnis der Abbildungen 16

Verzeichnis der Tabellen 17

Abkürzungen 18

Einleitung 21

Teil I: Problem und Methodik

1 Ausgangslage und Problemstellung .......................................................................................221.1 Historische Eckpfeiler ..................................................................................................................221.2 Radioaktive Abfälle in der Gesellschaft: als Politthema und Wertspiegelung .............................251.3 Radioaktive Abfälle in Wissenschaft und Technik: die Langzeitdimension als Herausforderung

der Risikoanalyse.........................................................................................................................281.4 Komplexes soziotechnisches System «Radioaktive Abfälle» .....................................................32

2 Zielsetzung und Zweck ............................................................................................................35

3 Forschungspolitische Einbettung............................................................................................37

4 Fragestellung .............................................................................................................................394.1 Theoretische Fundierung.............................................................................................................39 4.1.1 Analyse «von unten»: Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit ..............................................39 4.1.2 Analyse «von oben»: mehrdimensionale Entscheidungsstrategie ........................................39 4.2 Konkrete Fragestellung................................................................................................................40 4.3 Methodische Fundierung .............................................................................................................40 4.3.1 Grundsätzliches .....................................................................................................................40 4.3.2 Methodenwahl: historisch-kritische Quellenanalyse sowie Inhaltsanalyse ...........................41 4.4 Operationalisierung der Fragestellung und Verwendung von Theoriekonstrukten .....................43

5 Analyseverfahren.......................................................................................................................465.1 Wahl des Verfahrens: typisierende Strukturierung......................................................................46 5.2 Prozess- und Vorgehensstruktur .................................................................................................47 5.3 Aussagekraft des Verfahrens ......................................................................................................49 5.4 Selektionsinteresse und Materialauswahl ...................................................................................50

6 Validierung .................................................................................................................................536.1 Diskussion der Gütekriterien........................................................................................................53 6.2 Interne Gültigkeit (Reliabilität)......................................................................................................53 6.3 Externe Gültigkeit (Validität) ........................................................................................................54 6.4 Offene Fragen..............................................................................................................................55

7 Vorgehen ....................................................................................................................................567.1 Allgemeines Vorgehen.................................................................................................................56 7.2 Vorgehen bei der Inhaltsanalyse: Verdichtung und Interpretation von Information ....................56

Page 14: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

14

Teil II: Perspektive von unten: Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit

8 Befunde der Risikowahrnehmungsforschung .......................................................................58

9 Umgang mit Risikowahrnehmung im Bereich radioaktive Abfälle.......................................659.1 Übertragung der Kriterien auf Fragen der radioaktiven Abfälle...................................................659.2 Materialien: Ergebnisse aus der Inhaltsanalyse..........................................................................679.3 Risikobegriff .................................................................................................................................699.3.1 Risikodefinition .......................................................................................................................699.3.2 Risikoanalyse .........................................................................................................................709.3.3 Risikobetroffenheit .................................................................................................................729.3.4 Befunde aus der Inhaltsanalyse zu allgemeinen Risikofragen ..............................................749.4 Gefahrencharakter .......................................................................................................................769.4.1 Höhe des Schadenspotenzials ..............................................................................................769.4.2 Auftreten der Wirkungen: die Zeitdimensionen......................................................................819.4.3 (Wissenschaftliche) Unsicherheiten.......................................................................................819.4.4 Erfahrung mit der Gefahr .......................................................................................................849.4.5 Freiwilligkeit/Zwang zum Risiko .............................................................................................869.4.6 Individuelle Kontrollierbarkeit, Schadensabwehr ...................................................................869.4.7 Umkehrbarkeit ........................................................................................................................879.4.8 Alltäglichkeit, Vertrautheit.......................................................................................................879.4.9 Wahrnehmbarkeit ...................................................................................................................889.4.10 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum Gefahrencharakter......................................................889.5 Gesellschaftlicher Kontext ...........................................................................................................949.5.1 Nutzen und Verantwortung: mögliche konsistente Strategien der Hauptakteure..................949.5.2 Räumliche/zeitliche Risikoverteilung, Betroffenheit, Verfahrensbeteiligung..........................979.5.3 Informationsgrad, Risikoverständnis, Kenntnisse..................................................................999.5.4 Glaubwürdigkeit, Vertrauen....................................................................................................999.5.5 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum gesellschaftlichen Kontext von Risikofragen............104

Teil III: Perspektive von oben: Entscheidungsprozesse

10 Befunde der Entscheidungsforschung .................................................................................11110.1 Vorbemerkung ...........................................................................................................................111 10.2 Entscheidung, Problem, Information und Unsicherheit .............................................................111 10.3 Schlecht definierte Probleme.....................................................................................................114 10.4 Kriterien der Entscheidungsforschung.......................................................................................114

11 Entwicklung der Entscheidungsfindung bei technischen Systemen ................................11911.1 Frühzeit (bis in die 1960er-Jahre)..............................................................................................119 11.2 Entstehung der (probabilistischen) Risikoanalyse (1970er-Jahre)............................................121 11.3 Soziale Rationalität ....................................................................................................................122

12 Entscheidungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen ......................................................12612.1 Übertragung der Kriterien auf Fragen der radioaktiven Abfälle.................................................12612.2 Materialien: Ergebnisse aus der Inhaltsanalyse........................................................................12712.3 Systemverständnis.....................................................................................................................12812.3.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum Systemverständnis ...................................................13012.4 Vermeidung von Denkfehlern ....................................................................................................13212.4.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Vermeidung von Denkfehlern.....................................13212.5 Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen........................................................13312.5.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zu Problemstrukturen .......................................................13512.6 Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration .............................................................................13812.6.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration .............13912.7 Untersuchung der Zielbeziehungen, Komplexziele ...................................................................14012.7.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zu Zielbeziehungen ..........................................................14112.8 Angemessene Behandlung verschiedener Ebenen ..................................................................14412.8.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Behandlung verschiedener Ebenen...........................144

Page 15: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

15

12.9 Entscheidung unter Unsicherheit...............................................................................................14512.9.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Entscheidung unter Unsicherheit ...............................14612.10 Kooperationsproblem.................................................................................................................14712.10.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum Kooperationsproblem ...............................................14812.11 Nutzung von Warteschlaufen als Chancen ...............................................................................14812.11.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Nutzung von Warteschleifen ......................................149

13 Endlager-Standortwahl als Beispiel suboptimaler Entscheidungsfindung ......................15013.1 Allgemeines ...............................................................................................................................15013.2 Standortwahl für ein Endlager für «kurzlebige» schwach- und mittelradioaktive Abfälle..........15213.3 Standortwahl für ein Endlager für hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle....15613.4 Fazit zur Standortsuche.............................................................................................................159

Teil IV: Schlussfolgerungen und Weiterentwicklung

14 Argumentationsmuster im Umgang mit radioaktiven Abfällen ..........................................16314.1 Dokumentenanalyse (Ziel 1a)....................................................................................................163 14.2 Argumentationsmuster (Ziel 1b) ................................................................................................163 14.2.1 Zusammenstellung der Argumentationen ............................................................................163 14.2.2 Feststellungen......................................................................................................................164 14.3 Vergleich mit Entscheidungsstrategien in anderen Staaten......................................................171

15 Grundlagen für einen Vergleich von Lageroptionen ...........................................................17915.1 Varianten als Grundlage für Entscheidungen............................................................................179 15.2 Ökologische, zeitliche und räumliche Dimension ......................................................................180 15.3 Gesellschaftliche und politische Dimension ..............................................................................18115.4 Ethische Dimension ...................................................................................................................186 15.5 Wirtschaftliche Dimension .........................................................................................................188 15.6 Technische Dimension: Umsetzung ..........................................................................................19015.7 Diskussion: auf der Suche nach einer tragfähigen Entscheidung.............................................193

16 Vorschlag einer integrierten Risikoanalyse: Konzept der Gesamtsystem-Robustheit ....19816.1 Bedarf nach Integration der Aspekte: Allgemeines an Hand des Umgangs mit Dissens .........198 16.2 Technische Robustheit ..............................................................................................................199 16.3 Gesellschaftliche Robustheit dank erweitertem Entscheidungsmodell .....................................208 16.4 Ansatz für eine Robustheit des Gesamtsystems «Radioaktive Abfälle»...................................221 16.5 Forderungen in Bezug auf einen umfassenden technisch-wissenschaftlichen und

gesellschaftlichen Diskurs .........................................................................................................226 16.6 Schluss ......................................................................................................................................227

17 Argumentationsmuster: einzelne Aspekte (Tabellen) .........................................................231

18 Referenzen................................................................................................................................31518.1 Primärliteratur ............................................................................................................................31518.1.1 Allgemeines: Sicherheitsberichte, Gutachten, Stellungnahmen, Medienberichte u.ä. (P) ..31518.1.2 Bundes- und Kantonspolitik: Gesetzes- und andere parlamentarische Debatten (B) .........35118.2 Sekundärliteratur........................................................................................................................36218.2.1 Methoden, Grundlagen, Verschiedenes (M)........................................................................36218.2.2 Entscheidungen/Institutionen/Lernen/Management (E).......................................................36418.2.3 Risikowahrnehmung (R).......................................................................................................36818.2.4 Radioaktive Abfälle: generell/international (G).....................................................................37418.2.5 Radioaktive Abfälle: Meta-Analysen der Entscheidungsprozesse (MA)..............................387

Anhang (Band II) Inhaltsanalyse Argumentationsmuster: chronologische Tabellierung

Page 16: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

16

Verzeichnis der Abbildungen

Abbildung 1: Betrachtungsebene 1: Politisches Patt..............................................................................26

Abbildung 2: Betrachtungsebene 2: Komplexe Entscheidungssituation................................................27

Abbildung 3: Betrachtungsebene 3: Mentale Modelle............................................................................28

Abbildung 4: Abfallströme und ausführende Akteure im schweizerischen Entsorgungskonzept.......... 29

Abbildung 5: Systemeigenschaften eines Lagers toxischer Abfälle...................................................... 31

Abbildung 6: Verknüpfung des dreifachen Ansatzes zur einer Gesamtsystem-Robustheit.................. 36

Abbildung 7: Perspektiven der Fragestellung zur Kriterienlegung ........................................................ 39

Abbildung 8: Kommunikationsmodell mit Sender, Inhalt, Empfänger und Umfeld................................ 42

Abbildung 9: Ziel der Inhaltsanalyse...................................................................................................... 43

Abbildung 10: Theoretischer Bezugsrahmen mit Konzepten und Hilfsmodellen................................... 45

Abbildung 11: Beispiel einer Kommunikationskette (Ausschnitt).......................................................... 49

Abbildung 12: Materialsammlung, Arbeitsprogramm, Teilprodukte, Bezugsrahmen............................ 51

Abbildung 13: Phasenweises Reviewing von Programm und Teilprodukten.........................................55

Abbildung 14: Gefahrenquellen in einem Zwei-Faktoren-Raum............................................................ 60

Abbildung 15: Risikomerkmale von Atomkernkraft und medizinischen Röntgenstrahlen......................61

Abbildung 16: Rückholbarkeit mit Zielkonflikt: Sanierung oder Ressourcennutzung.............................92

Abbildung 17: Entscheidung im Regelkreismodell einer Institution......................................................112

Abbildung 18: Allgemeines Modell des strategischen Entscheidungsprozesses ............................... 113

Abbildung 19: Lineares Entscheidungsmodell..................................................................................... 120

Abbildung 20: Lineares Entscheidungsmodell mit Risikokommunikation............................................ 122

Abbildung 21: Entscheidungsprozess bei der Lagerung radioaktiver Abfälle...................................... 130

Abbildung 22: Probleme in unterschiedlichen Systembereichen......................................................... 134

Abbildung 23: Perspektiven der Akteure: Sicht der Aktionäre............................................................. 136

Abbildung 24: Perspektiven der Akteure: Sicht des Projektanten/Lagerbetreibers............................. 136

Abbildung 25: Perspektiven der Akteure: Sicht der Aufsichtsbehörde................................................ 137

Abbildung 26: Perspektiven der Akteure: Sicht der Regierung eines Standortkantons...................... 137

Abbildung 27: Perspektiven der Akteure: Sicht der Öffentlichkeit....................................................... 138

Abbildung 28: Zeitdimensionen für Entsorgungs- und Haftpflicht........................................................ 139

Abbildung 29: Nachhaltigkeit beruht auf zwei Säulen: Schutz und Interventionspotenzial..................141

Abbildung 30: Versuch einer Klassifizierung von «Unsicherheit»........................................................ 146

Abbildung 31: Ansätze und Mechanismen eines Standortwahlverfahrens.......................................... 160

Abbildung 32: Integration wichtiger Aspekte ins offizielle Lagerungskonzept......................................170

Abbildung 33: Strategien der Entscheidungsfindung in westlichen Industriestaaten...........................172

Abbildung 34: Nachhaltigkeit von Lagersystemen in Bezug auf acht Dimensionen............................ 180

Abbildung 35: Hauptakteure im «System» ‹Radioaktive Abfälle Schweiz›»........................................ 183

Abbildung 36: Im Lauf der Zeit vorgeschlagene Lageroptionen.......................................................... 190

Abbildung 37: Technische Robustheit................................................................................................. 200

Abbildung 38: Lagerkonzept der EKRA: «Kontrolliertes Geologisches Langzeitlager».......................201

Abbildung 39: Entscheidungsablauf nach minimalen gesetzlichen Vorgaben.....................................207

Abbildung 40: Vorschlag eines integralen und rekursiven Entscheidungsablaufs...............................207

Abbildung 41: Dynamisches Entscheidungsmodell mit breiter Akteurbeteiligung............................... 212

Abbildung 42: Gesellschaftliche und institutionelle Robustheit............................................................ 218

Abbildung 43: Transfer von Wissen im Hinblick auf Entscheidung...................................................... 220

Abbildung 44: Robustheit des Gesamtsystems................................................................................... 222

Page 17: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

17

Verzeichnis der Tabellen

Tabelle 1: Basisdaten des nuklearen Stoffflusses in der Schweiz........................................................ 30

Tabelle 2: Allgemeine Risikowahrnehmungskriterien..................................................................... 63–64

Tabelle 3: Risikowahrnehmungskriterien im Bereich der Lagerung radioaktiver Abfälle................ 65–66

Tabelle 4: Kategoriensystem nach der Typisierungsdimension Risikowahrnehmung (Kurzfassung)... 69

Tabelle 5: Individuelles Handlungspotenzial bei den Risiken «Endlager» und «Radon»...................... 81

Tabelle 6: Zeitangaben für Planungshorizonte und mögliche Ereignisse............................................ 98

Tabelle 7: Kriterien zur Überprüfung von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen......... 115–117

Tabelle 8: Entscheidungskriterien im Bereich der Lagerung radioaktiver Abfälle.............................. 126

Tabelle 9: Kategoriensystem nach der Typisierungsdimension Entscheidungsforschung (Kurzf.)... 128

Tabelle 10: Definition der Systembereiche und Problemstellung durch Hauptakteure....................... 134

Tabelle 11: Entscheidungsmuster und -strategien im Umgang mit radioaktiven Abfällen................. 167

Tabelle 12: Kriterien für Lageroptionen und Systemrobustheit.......................................................... 191

Tabelle 13: Lagerkonzeptionen im Systemvergleich.......................................................................... 193

Tabelle 14: Eckpunkte der Beteiligung Dritter.................................................................................... 210

Tabelle 15: Vorschlag eines schrittweisen etappierten Vorgehens.................................................... 223

Argumentationsmuster: einzelne Aspekte Tabelle 16: Argumentationsmuster Risikofragen........................................................................ 232–236

Tabelle 17: Argumentationsmuster Kontrollierbarkeit................................................................. 237–240

Tabelle 18: Argumentationsmuster Rückholbarkeit.................................................................... 241–243

Tabelle 19: Argumentationsmuster Aufsicht................................................................................ 244–253

Tabelle 20: Argumentationsmuster Nagra................................................................................... 254–261

Tabelle 21: Argumentationsmuster Ausland............................................................................... 262–266

Tabelle 22: Argumentationsmuster Beteiligung Dritter............................................................... 267–281

Tabelle 23: Argumentationsmuster Lageroptionen..................................................................... 282–289

Tabelle 24: Argumentationsmuster schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA...................... 290–302

Tabelle 25: Argumentationsmuster hochradioaktive Abfälle HAA.............................................. 303–314

Anhang (Band II)

Tabelle 26: Definition des Kategoriensystems nach der Typisierungsdimension Risikowahrnehmung

Tabelle 27: Definition des Kategoriensystems nach der Typisierungsdimension Entscheidungsfor-schung

Argumentationsmuster: chronologisch Tabelle 28: Argumentationsmuster in Phase 1a («Vorgeschichte» bis 1960)

Tabelle 29: Argumentationsmuster in Phase 1b («Vorgeschichte» 1961 bis 1970)

Tabelle 30: Argumentationsmuster in Phase 2 («Frühphase» 1970 bis 1979)

Tabelle 31: Argumentationsmuster in Phase 3 (gemäss «Gewähr 1985» 1979 bis 1988)

Tabelle 32: Argumentationsmuster in Phase 4 (nach Entscheid zur «Gewähr», 1988 bis Mitte 2002)

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18

Abkürzungen

:n :Seite im jeweiligen Dokument «Ref.» (Bd. II) keine Angaben: Medienmitteilungen der jeweiligen Akteure A (Band II) Analyse AGNEB Arbeitsgruppe des Bundes für die Nukleare Entsorgung AKKW Atomkernkraftwerk AKW Atomkraftwerk AkW Arbeitsgruppe kritisches Wolfenschiessen Anh. Anhang ANS American Nuclear Society ASK Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (ab 1983 HSK) AtG Atomgesetz von 1959 AZ Aargauer Zeitung (Aarau) B Primärliteratur Bundes- und Kantonspolitik B (Band II) Behördenaussage oder Verwaltungsbericht BAG Bundesamt für Gesundheit(swesen) BaZ Basler Zeitung BB Bundesbeschluss BBl Bundesblatt BBr Brückenbauer (Migros-Genossenschaftsbund, Zürich) Beil. Beilage BEW/BFE Bundesamt für Energiewirtschaft/Bundesamt für Energie BNFL britischer Brennelemente-Produzent und Wiederaufarbeiter (British Nuclear Fuels plc) Bot Botschaft (Kleindöttingen) BR Bundesrat BT Badener Tagblatt CEA Commissariat à l’Energie (Frankreich) CEC Commission of the European Community, Kommission der Europäischen Gemein-

schaft Cogéma französische Wiederaufarbereitungsfirma, La Hague csd Colombi, Schmutz, Dorthe (Gutachter der Aufsichtsbehörde) D (Band II) politische (parlamentarische und ausserparlamentarische) Debatte E Sekundärliteratur Entscheidungsforschung usw. E (Band II) internationale Empfehlung (IAEO, NEA usw.) E, e usw. Kategorisierung zu Entscheidungsfragen gemäss Inhaltsanalyse (siehe Tabelle 9) EAEW Eidg. Amt für Energiewirtschaft (ab 1979 BEW, heute BFE) Ed(s) Editor(s), Herausgeber EDI Eidgenössisches Departement des Innern EDMZ Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale, heute Bundesamt für Bauten und Logistik EGA Eidg. Amt für Gesundheitswesen, später BAG EGL Elektrizitätsgenossenschaft Laufenburg EIR Eidg. Institut für Reaktorforschung (heute PSI) EO (Band II) Entscheidungskriterium Optionen (siehe Tabelle 12) EOS Energie de l’Ouest-Suisse EU nn/nn «Energie + Umwelt», Schweizerische Energie-Stiftung SES, Nr./Jahr EVED Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, ab 1998 UVEK FA Freier Aargauer (Aarau) fett Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen in Tabelle 16 bis Tabelle 25 (zur

Vorgehensweise siehe 7.2)F+E Forschung und Entwicklung FV Forum VERA G Sekundärliteratur allgemein/international G (Band II) regulatorische Grundlagen (internationale Übereinkommen, Verfassung, Gesetze,

Verordnungen, Richtlinien o.ä.) G, g usw. Kategorisierung zum Gefahrencharakter gemäss Inhaltsanalyse (siehe Tabelle 4) GAK Gewaltfreie Aktion Kaiseraugst GB (Band II) Geschäftsbericht (i.d.R. der Nagra) GE Gesetzestext o.ä.

Page 19: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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GfS Schweizerische Gesellschaft für praktische Sozialforschung GL Geschäftsleitung GNW Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg GPK Geschäftsprüfungskommission GR (Band II) Grosser Rat, Grossrat GV Generalversammlung HAA hochradioaktive Abfälle HSK Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HWZ Halbwertszeit I (Band II) Information (Dokument als solches nicht bewertet) IAEA International Atomic Energy Agency (Vienna/Wien) IAEO Internationale Atomenergieorganisation (Wien) ICHLRWM International Conference on High-Level Radioactive Waste Management, Las Vegas INFEL Informationsstelle für Elektrizitätsanwendung (der Stromwirtschaft) J (Band II) Gerichtsurteil, Beschwerde, juristische Literatur JdG Journal de Genève K (Band II) Konzeptbericht K, k usw. Kategorisierung zum gesellschaftlichen Kontext von Risikofragen gemäss Inhaltsana-

lyse (siehe Tabelle 4) KARA Koordinationsausschuss Radioaktive Abfälle KASAM Schwedisches Nationaler Rat für radioaktive Abfälle (Swedish National Council for

Nuclear Waste) KEG Kernenergie-Gesetz (Revision des Atomgesetzes) KGL Kontrolliertes Geologisches Langzeitlager (nach EKRA 2000) KKW Kernkraftwerk (KKB: Beznau usw.) KNE Kommission Nukleare Entsorgung KORA Konfliktlösungsgruppe Radioaktive Abfälle KR Kantonsrat KSA Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (eigentlich: Atomanlagen) KSR Eidg. Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität KUeR Kommission für die Überwachung der Radioaktivität (ehem., heute SUeR bzw. KSR) kursiv (Bd. II) (besondere) institutionelle Aspekte, z.T. auch Auszeichnung im Original LDC London Dumping Convention (Abkommen zur Meeresversenkung) LNN Luzerner Neuste Nachrichten LTB Luzerner Tagblatt M (Band II) Medienberichte MCHF Millionen Schweizer Franken MIF radioaktive Abfälle aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung MM Medienmitteilung MNA Komitee für die/eine Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen NA/NI/NR «nagra aktuell» (NA), «nagra informiert» (NI) und «nagra report» (NR): Publikationen

der Nagra Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA NEA Kernenergieagentur (Nuclear Energy Agency) der OECD (Paris) NGB Nagra Gewährs-Bericht NI Nagra informiert NLZ Neue Luzerner Zeitung NNZ Neue Nidwaldner Zeitung (Stans), Kopfblatt der Neuen Luzerner Zeitung NLZ NOK Nordostschweizerische Kraftwerke AG NR (Vorstoss im) Nationalrat, Datum der Behandlung, Einreichedatum erwähnt bei gros-

sem Zeitunterschied zwischen Einreichung und BehandlungNRO Nichtregierungsorganisation (non-governmental organisation NGO) NSG Nagra Sondiergesuch NTB Nagra Technischer Bericht NZ National-Zeitung (Basel) NZZ-S Neue Zürcher Zeitung (-S: NZZ am Sonntag) (Zürich) OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for

Economic Co-operation and Development), Paris o.J. ohne Jahresangabe (der Publikation)

Page 20: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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o.S. ohne Seitenangabe P Primärliteratur Allgemeines PdA/POCH Partei der Arbeit/Progressive Organisationen Schweiz Proc. Proceedings (Tagungsunterlagen) PSI Paul Scherrer Institut (ehem. EIR/SIN) PSR-IPPNW Ärzte/Ärztinnen für soziale Verantwortung, Sektion Schweiz (Basel) R Sekundärliteratur Risikowahrnehmung P&T Partitionierung und Transmutation (Trennung und Umwandlung von Radionukliden) R (Band II) externe Beurteilung (Review) R, r usw. Kategorisierung zu Risikofragen gemäss Inhaltsanalyse (siehe Tabelle 4) RO (Band II) Robustheit des Systems «Radioaktive Abfälle» (siehe Tabelle 12) RR Regierungsrat RBG Rahmenbewilligungsgesuch SBR Schweizerischer Bundesrat SES Schweizerische Energie-Stiftung (Zürich) SGK Schweizerische Gesellschaft der Kernfachleute SHZ Schweizerische Handelszeitung (Zürich) SKB schwedische Entsorgungsunternehmung (Swedish Nuclear Fuel and Waste Manage-

ment Company) SKi schwedische nukleare Aufsichtsbehörde (Swedish Nuclear Power Inspectorate) S(L)MA schwach- und (langlebige) mittelradioaktive Abfälle SNF Schweizerischer Nationalfonds (Bern) SoBli Sonntags-Blick (Zürich) SP Spiegel (Hamburg) SR (Vorstoss im) Ständerat, Datum der Behandlung, Einreichedatum erwähnt bei

grossem Zeitunterschied zwischen Einreichung und Behandlung SSK schwedische Strahlenschutzbehörde SUeR Sektion Überwachung der Radioaktivität (des BAG) SVA nn/nn Bulletin Schweizerische Vereinigung für Atomenergie SVA Nr./Jahr T (Band II) technischer Bericht TA Tages-Anzeiger (Zürich) THORP britische Fabrik für Mischoxidbrennelemente der BNFL TR Technische Rundschau UG AGNEB Untergruppe Geologie der AGNEB UKAEA britische nukleare Aufsichtsbehörde (Atomic Energy Agency) UP3 Fabrik für Mischoxidbrennelemente des französischen Wiederaufarbeiters Cogéma USAEC US-amerikanische nukleare Aufsichtsbehörde (Atomic Energy Commission, ehem.) USD US-Dollar USNRC US-amerikanische nukleare Aufsichtsbehörde (Nuclear Regulatory Commission) UVEK Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation V (Band II) Verfahrensfragen (Einsprachen, Repliken usw.) VL Vaterland (Luzern) VSE Verband der Schweizerischen Elektrizitätswerke (Zürich) W (Band II) politische Werbung WeWo Weltwoche (Zürich) WoZ Wochen-Zeitung (Zürich) ZWILAG Zentrale Zwischenlager Würenlingen AG ! (Band II) Schlüsselargument in Bezug auf Kriterien R/r, E/e, RO und EO

Page 21: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

21

Einleitung

Zur Frage der Lagerung radioaktiver Abfälle existiert in der Schweiz neben behördlichen Gutachten zu Einzelthemen eine Vielzahl technischer, z.T. institutioneller Analysen der je-weils gültigen Lagerungskonzepte5; seit Jahren behandeln auch Umfragen den Bereich ra-dioaktive Abfälle6. Intensiven Recherchen zufolge ist allerdings für die Schweiz noch nie der Versuch unternommen worden, verschiedene ethische, technische, soziale und institutionelle Aspekte gemeinsam – «integriert» – zu betrachten, um die Hindernisse auf dem Weg zu einem tragfähigen Umgang mit radioaktiven Abfällen zu durchleuchten7. Dies ist um so erstaunlicher, als der Bundesrat bereits in seiner Botschaft von 1957 zu einem Atomener-gieartikel in der Bundesverfassung vermutete: «Möglicherweise wird die Beantwortung der Frage, ob die Atomasche [sic!] in technisch einwandfreier Weise unschädlich gemacht ... werden kann, über die Art der künftigen Verwendung der Atomenergie entscheiden» [P763: 1142].

Der «integrierte» Ansatz dieser Studie soll nicht mit einem «integralen», geschweige denn «ganzheitlichen» gleichgesetzt werden8; ein solches Unterfangen wäre in diesem Rahmen auch gar nicht möglich. Der umfangreiche beigefügte Referenzenapparat, vor allem auch zur internationalen sozialwissenschaftlichen Risikoforschung, soll es dem Leser, der Leserin allerdings ermöglichen, die aufgezeigten Argumentationsstränge in der Literatur nachzuvoll-ziehen und ggf. weiterzuverfolgen. Im Sinn einer «Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz» [P380][P381] besteht diesbezüglich nicht nur Forschungs- [P779:29f.], sondern auch Hand-lungsbedarf [P381:55f.]9.

5 Z.B. [P138][P142][P143][P148][P150][P219][P432]. Die Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Re-

ferenzen in Kapitel 18, ab S. 315, gegliedert nach Sachgebieten. Ziffern nach Doppelpunkt sind Seitenanga-ben im jeweiligen Dokument. Für die Abkürzungen siehe Seite 18ff.

6 [P375][P165][P254][P255][P256][P261]. 7 Sogar zur Frage der Risikowahrnehmung an sich gibt es nur eine grössere Studie, nämlich diejenige im Auftrag

der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften SATW 1994 [P756]. Sie ist, wie auch der Ordner «Risiko – Dialog zwischen Theorie und Praxis» des Kantons Zürich [P172], pragmatisch auf Akzeptanz ausgerichtet. Abgesehen vom äusserst fruchtbaren, aber inzwischen abgeschlossenen «Polyprojekt Risiko und Sicherheit technischer Systeme» der ETH Zürich sind die Empfehlungen von Nowotny & Eisikovic 1990 [P678] zum Forschungsbedarf «Entstehung, Wahrnehmung und Umgang mit Risiken» nicht breit aufgenommen wor-den.

8 Siehe Kapitel 3, Seite 37. 9 Eine entsprechende Forderung wurde in jüngerer Zeit auch aus Ingenieurkreisen erhoben: «Obwohl dies ein

Thema ist, das auf Managementebene an allen Abfalltagungen zur Sprache kommt, ist dazu [an der Tagung der Materials Research Society 1997, tf] kein Beitrag geliefert worden .... Zusätzlich zur gängigen PR-Aktivität der mit der Abfallbehandlung betrauten Organisationen könnte es nützlich sein, ein kleines Forschungs- und Entwicklungsprogramm in ‹Kommunikationswissenschaften› zu lancieren, das spezifisch auf die Bedürfnisse der Lagerung radioaktiver Abfälle zugeschnitten ist» (Hadermann et al. 1998 [G84:38]). (Übersetzungen aus dem Englischen sind – wo nicht anderswie ersichtlich – von mir.) Siehe auch Kapitel 3.

Page 22: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

22

Teil I: Problem und Methodik

1 Ausgangslage und Problemstellung

1.1 Historische Eckpfeiler

Die End- bzw. Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle steckt in der Schweiz (wie auch interna-tional) in Schwierigkeiten. Markant im Umgang mit radioaktiven Abfällen sind hier zu Lande folgende historischen Eckpfeiler10:

1957 Der Bundesrat stellt in seiner Botschaft zum Atomenergieartikel in der Bundesverfassung fest: «Eine Aufgabe von bedeutender Tragweite besteht in der Aufstellung von Vorschriften über die Beseiti-gung unverwertbarer Spaltprodukte (sog. radioaktive Abfälle, auch ‹Atomasche› genannt)» [P763:1152]11. Entsprechende Vorschriften finden sich im Atomgesetz von 1959 allerdings nicht (erst im Bundesbeschluss von 1979).

1950/60er Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung, so genannte MIF-Abfälle, gelangen in die Kehrichtab-fuhr bzw. auf Deponien oder werden über das Abwasser «entsorgt». Die Deponierung fester Stoffe wird noch bis in die 1980er-Jahre praktiziert.

1963 Der Bund organisiert erste regelmässige Sammelaktionen (Eidg. Gesundheitsamt, heute Bundesamt für Gesundheit BAG). Aktivitätsangaben gibt es bis 1973 keine.

1967 Örtlicher Protest richtet sich gegen das erste geordnete Zwischenlager-Projekt (Lossy FR). 1969 Es kommt zum Reaktorunfall im «Versuchs-Atomkraftwerk Lucens»: Das Projekt eines zentralen La-

gers in der Reaktorkaverne von Lucens VD wird lanciert, 1972 aber aufgegeben wegen technischer Schwierigkeiten und der Ablehnung durch Bevölkerung und Kantonsregierung.

1969–1983 Radioaktive Abfälle aus der Schweiz werden im Nordatlantik versenkt. 1969 Das erste Atomkernkraftwerk12, Beznau I, wird in der Schweiz in Betrieb genommen. 1971/72 Die Schweizerische Kernenergiegemeinschaft verkündet: «Das Abfallproblem hat Lösungen gefun-

den» (Schweizerische Vereinigung für Atomenergie SVA); «Le problème des déchets radioactifs n'est donc pas d'ordre technique, mais avant tout de nature politique et sociale» [P126].

1972 Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA wird gegründet, ur-sprünglich im Hinblick auf die Trägerschaft eines Zwischenlagers in Lucens. Seitens des Bundes werden die Statuten vom 4.12.1972 vom damaligen Amt für Energiewirtschaft unterzeichnet13 (spä-ter im Zeichen der Trennung von Förderung und Aufsicht der Kerntechnik vom BAG abgelöst).

ab 1973 Es folgen ausgedehnte Erkundungen, erst im Hinblick auf ein Untertagelager für schwachradioaktive Abfälle (in Gips und Anhydrit), ab 1975 mit dem Ziel geologischer Tiefenlager.

1976 Rudolf Weber, SVA, bemerkt im Bulletin der SVA: «Noch vor wenigen Jahren wurde zwar nicht die Bedeutung der Entsorgung der Kernenergie [sic!], wohl aber der dafür zu erbringende technologi-sche und finanzielle Aufwand weit unterschätzt».

1977 Die Stromwirtschaft stellt ein erstes «Konzept für die nukleare Entsorgung in der Schweiz» vor. 1978 erfolgt eine Überarbeitung: Der Termin 1985 – für «Gewähr 1985» – ist auf Grund des Bundesbe-schlusses von 1978 gesetzt.

10 Eine bis Ende 1980er-Jahre umfassende Darstellung der Geschichte der Lagerung radioaktiver Abfälle bietet

Buser 1988 [P142]. Es ist nicht beabsichtigt, hier diese Arbeit fortzusetzen; technische Aspekte werden inso-fern diskutiert, als sie zu einer Verbesserung der Entscheidungsstrategie beitragen können. Im Rahmen der Dokumentenanalyse im Anhang, Band II, wird detailliert auf für die Fragestellung relevante Zusammenhänge eingegangen. Zur Standortwahl siehe Kapitel 13, Seite 150.

11 Genaue Referenzierung der Zitate weiter unten erfolgt im Anhang gemäss Referenzenapparat Primärliteratur: Allgemeines, unter 18.1.1.

12 Die Begriffe «Kernkraftwerk/KKW» und «Atomkraftwerk/AKW/Atommüll» sind heutzutage gewissermassen ideologisch belegt (pro bzw. kontra). Das war nicht immer so: Noch 1973 hiess das KKW Beznau Atomkraft-werk; Interessenverbände der Industrie sind die «Schweizerische Vereinigung für Atomenergie SVA» oder das (deutsche) «Atomforum». Physikalisch korrekt ist die Kombination «Atomkernkraftwerk», da der Spaltungs-prozess im Atomkern, nicht etwa in einem Zellkern, stattfindet. Übrigens wurde die deutsche Fachzeitschrift «Kerntechnik» 1956 als «Atomkernenergie» gegründet.

13 Dies wurde von Seiler 1986 [P784:16] und Buser 1988 [P142:156] moniert.

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1978 Die Kernenergiewirtschaft beteuert, und zwar in der Revision des ersten Entsorgungskonzepts, ein-mal mehr: «Die technische Durchführbarkeit sämtlicher Entsorgungsschritte ist gesichert, d.h. die nukleare Entsorgung wird technisch beherrscht»14.Der Bundesrat beauftragt das Feder führende Departement, die bisherigen und neuen Kernkraft-werksbetreiber «in rechtsgenügender Form darauf aufmerksam zu machen, dass die Werke stillzu-legen sind, wenn das Abfallproblem bis Mitte der achtziger Jahre nicht konkret gelöst ist»15. Dies ist der Grundgedanke von Projekt «Gewähr 1985».

1978-83 Die schweizerischen KKW-Betreiber schliessen Grundlastverträge mit den Wiederaufarbeitern Co-géma (F) und BNFL (GB) ab16. Sie geben 1994 zu: «Um den Betrieb der Kraftwerke aufrechtzuer-halten, mussten [Brenn-]Elemente vom Kraftwerk in ein Zwischenlager abtransportiert werden. Sol-che Zwischenlagerdienste stellten die Wiederaufarbeiter zur Verfügung» [P122].

1979 Die Schweizer Stimmberechtigten nehmen den Bundesbeschluss zum Atomgesetz an, wonach «die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung der ... radioaktiven Abfälle gewährleistet» werden muss. Darin werden auch das Verursacherprinzip festgeschrieben (Art. 10)17 und die Rahmenbewil-ligung auf Lagerprojekte ausgedehnt (Art. 1). Der Bundesbeschluss ist ein indirekter Gegenvor-schlag zur (ersten) Atomschutzinitiative, die knapp abgelehnt wird. Mit einer Verordnung über «vorbereitende Handlungen» wird erstmals eine gesetzliche Grundlage für Bohrungen geschaffen.

1980 Die Nagra sieht zwölf Bohrungen für hochradioaktive Abfälle vor, die von der Bevölkerung in allen ausser einer Gemeinde abgelehnt werden.

1985 Die Nagra reicht ihre Projektberichte zu «Gewähr 1985» ein. Rudolf Rometsch, Präsident der Nagra: «Es besteht heute die zugegebenermassen groteske Situa-tion, dass man auf ein psychologisch-politisches Problem technisch-wissenschaftliche Antworten geben muss. Das ist ein verrücktes Unterfangen, das man nie eingehen sollte. Nur hat die Nagra in ihrer aktuellen Situation keine andere Wahl» (LNN, 21.6.).

1988 Der Bundesrat entscheidet über das Projekt «Gewähr 1985»: der Entsorgungsnachweis für schwachradioaktive und langlebige mittelaktive Abfälle SLMA (Oberbauenstock) und der Sicher-heitsnachweis für hochradioaktive Abfälle HAA seien erbracht, nicht aber der Standortnachweis für HAA (im Kristallin); die Regierung fordert die Ausdehnung der Erkundungen auf Sedimentgesteine.

1990 Abstimmung über die Moratoriums- und die Ausstiegsinitiative, 23.9.: Drei Viertel aller Abstimmen-den stehen hinter dem Satz «Die radioaktiven Abfälle können nicht sicher beseitigt werden». Sogar die Mehrheit (54 Prozent) der Personen, die sowohl Ausstiegs- wie Moratoriumsinitiative ablehnen, sind dieser Meinung [P261:26].

1993 Das Feder führende Departement EVED schreibt in einem Brief zum Vorentwurf einer neuerlichen Revision des Atomgesetzes: «Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine bedeutende nationale Aufgabe der kommenden Jahre …. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass der Bau eines derartigen Lagers mehr ein verfahrensrechtliches und politisches als ein technisches Problem ist.»

1994 Die Nagra wählt den Wellenberg NW als SMA-Standort. Die Nagra reicht HAA-Sondiergesuche für die Standorte Böttstein/Leuggern (Kristallin) sowie Ben-ken (Sedimente: Opalinuston) ein.

14 Oder: «Das Problem der Beseitigung radioaktiver Abfälle ist technisch gelöst .... Die Diskussion um die Entsor-

gung ist – das muss ganz klar gesagt sein – kein Fechtboden für wissenschaftliche Auseinandersetzungen. Die grossen Widerstände wurzeln denn auch im politischen und psychologischen Bereich. Die in Frage kommen-den Gemeinden fürchten, dass auf ihrem Territorium so etwas wie Atombomben eingelagert werden, die Jahr-tausende bewacht werden müssen» (BBC-Hauszeitung 1/1978:12, zitiert nach [P142:162f.]). Vorsichtiger drückt sich Eduard Kiener, damals Direktor des zuständigen Bundesamts, aus: «Sicherlich ist das Abfall-problem heute in der Schweiz noch nicht gelöst. Was wir aber glauben, – Sie werden sagen: ‹Glauben macht selig!› – ist, dass das Abfallproblem notfalls auch in der Schweiz lösbar ist» (in einer Anhörung vom 18.1.1979 zur Atomgesetz-Revision [P253:88]).

15 Eine entsprechende Auflage des Bundesrates erhalten alle Atomkernkraftwerke, z.B. Beznau: «Die Betriebs-Bewilligung vom 30. Oktober 1970 fällt dahin, wenn bis 31. Dezember 1985 kein Projekt vorliegt, welches für die sichere Entsorgung und Endlagerung der aus dem Atomkraftwerk [sic!] Beznau I stammenden radioaktiven Abfälle Gewähr bietet ...» [P201:3]. Allerdings konnte die Frist «angemessen» verlängert werden. Siehe dazu auch die Bestätigung durch Bundesrat Willi Ritschard in einem Brief an die «Autorengruppe ‹Endlagerung radioaktiver Abfälle›» am Geologischen Institut der ETH Zürich vom 29.1.1979, zitiert in [P148:235], sowie durch Peter Pfund, damals Vizedirektor des damaligen Eidg. Amtes für Energiewirtschaft, in [P253:80].

16 Bereits 1968 stiegen die Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK für Beznau mit BNFL wie auch später die Bernischen Kraftwerke BKW für Mühleberg mit Cogéma in die Wiederaufarbeitung ein (Näheres zum Stellen-wert der Wiederaufarbeitung in [P237:11ff.]).

17 Formal gilt es nur für die Abfälle aus Atomkernkraftwerken. Die Verursacher von Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF) müssen ihre Abfälle lediglich «an eine von der zuständigen Behörde bezeichnete Stelle abliefern», «Der Bundesrat regelt die … Beseitigung der Abfälle» (StSG, Art. 27 [P135], siehe auch Botschaft zum Bundesbeschluss von 1977 [B184:22]).

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Mit der Aussicht auf Inbetriebnahme des Zentralen Zwischenlagers «sind sich die schweizerischen Kernkraftwerkbetreiber einig, vorläufig keine weiteren Wiederaufarbeitungsverträge abzuschliessen» [P122]. «Damit kann ein langer Zeitraum überbrückt werden, ohne dass man Zwängen von aussen nachgeben muss, wie dies früher [mit Wiederaufarbeitung?, tf] der Fall war» [P488].

1995 Die unabhängige erdwissenschaftliche Expertengruppe des Bundes, Kommission Nukleare Entsor-gung KNE, beurteilt das Wirtsgestein Kristallin als «ungünstig». Die Nagra will erst daran festhalten, verschiebt die Bohrungen dann aber um ein Jahr. Die Nidwaldner Stimmberechtigten lehnen am 25.6. das Konzessionsgesuch der Nagra für den Wel-lenberg mit 51.9 Prozent Nein ab. Eine Umfrage im Auftrag der Nagra ergibt im Juli, dass über 60 Prozent eine Vorlage angenommen hätten, wenn erst nur über einen Sondierstollen abgestimmt werden müsste und wenn das Lagerkonzept Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit einschlösse.

1996 Auf Grund von Diskussionen mit der Aufsichtsbehörde HSK und der KNE kommt die Nagra zum Schluss, die Untersuchungen im Kristallin nach Westen, ins Mettauertal, zu verschieben und vorerst nur Seismik zu betreiben. Das Sondiergesuch für eine Eichbohrung im Opalinuston im Zürcher Weinland (Benken) dagegen wird vom Bundesrat bewilligt. Mit dem Bau des Zentralen Zwischenla-gers habe der «Zeitdruck [auf das Nagra-Programm, tf] deutlich nachgelassen».

1997 Nagra-Geschäftsleiter Charles McCombie an wissenschaftlicher Konferenz: «Die verbreitete Be-hauptung, dass ‹die Lagerung radioaktiver Abfälle ein rein politisches Problem ist›, ist nicht richtig».

1998 Die Nagra stellt die Untersuchungen im Kristallin zurück. Die bisherigen Endlagerungskosten belaufen sich auf ca. 775 Millionen Franken. Es existiert kein Endlager. Die Genossenschafter «restrukturieren» die Nagra, das Personal wird um 15 Prozent re-duziert, nämlich von ehemals 80 (1995) auf 60 Mitarbeitende. Der Bundesrat initiiert einen «Energiedialog», u.a. um verschiedene Lagerkonzepte miteinander zu vergleichen («kontrollierte rückholbare Langzeitlagerung» vs. Endlagerung), Fazit: Einsetzung der Expertengruppe Entsorgungskonzepte radioaktive Abfälle EKRA.

2000 Die EKRA schlägt das Konzept einer «kontrollierten geologischen Langzeitlagerung» vor, in Erwei-terung des Endlagerkonzepts, unter Berücksichtigung von Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit. Medientenor: «Ausweg aus der Blockade … plötzlich ein Ende der jahrelangen Grabenkämpfe um die Entsorgung der … Abfälle in Sicht … Bewegung in der Atommüll-Debatte … Brückenschlag».

Die Nidwaldner Regierung setzt eine Kantonale Fachgruppe Wellenberg KFW zu ihrer Beratung ein. Nach Diskussionen mit der KFW, der Aufsichtsbehörde HSK und der regionalen Oppositionsgruppe MNA arbeitet die GNW ein neues Gesuch für den Wellenberg aus: Diesmal geht es nur um einen Sondierstollen, das Konzept der EKRA soll umgesetzt werden.

Das UVEK (ehem. EVED) macht einen weiteren Anlauf für eine Revision des Atomgesetzes: Im neuen Kernenergiegesetz soll das Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen festgeschrieben werden.

2001 Gesuch der GNW um einen Sondierstollen Gesamtaufwand der Nagra: über 850 Millionen Franken

2002 Mit 57.7 Prozent lehnt der Nidwaldner Souverän das Projekt Sondierstollen ab. Damit ist auch für den Regierungsrat «der Standort Wellenberg als potenzielles Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle definitiv aus Abschied und Traktanden gefallen».

Die Frage stellt sich, ob die Tatsache, dass auch drei Jahrzehnte nach Gründung der dafür beauftragten Nagra nach wie vor keine Langzeit- bzw. Endlager in der Schweiz realisiert sind, wirklich «nur» ein «politisches» Problem ist, also – in enger Optik – eine Frage des ausreichenden Mitteleinsatzes zur Erreichung genügender Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Vorstehende Fakten lassen vermuten, dass die Verzögerungen durch eine Mischung von Faktoren entstanden, so beispielsweise durch folgende Punkte:

• Auf allen Ebenen erfolgte eine suboptimale Planung (ausreichende gesetzliche Grundla-gen gab es erst ab 1979);

• das Konzept wies gravierende Mängel auf (z.B. keine Seismik vor Bohrungen), die erst nach und nach behoben wurden und werden;

• fachliche Drittmeinungen wurden erst spät berücksichtigt (Untergruppe Geologie der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung UG AGNEB, KNE);

• der Zeitbedarf wurde völlig falsch eingeschätzt (Terminierung von «Gewähr», aber auch Zwischenlagerbedarf18), dies aus verschiedenen Gründen: politischer Druck von Opposi-tion und Abfallproduzenten.

18 Ursprünglich bestand wohl die Annahme, Wiederaufarbeitung ersetze die Endlagerung, d.h. die zur Wieder-

aufarbeitung geschickten abgebrannten Brennelemente müssten nicht mehr zurückgenommen werden. Die

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Diese Faktoren sollen ausgeleuchtet und ergänzt werden. Gegenstand der vorliegenden Studie ist, was die Akteure, Lagerprojektanten der Abfallbranche, Behörden, Fachkreise und Andere zu einer ganzheitlichen Problemlösungsfindung, vielleicht gar zur «Lösung» selbst, beitragen könnten. Aus dieser handlungsorientierten Perspektive heraus sollen – zur Schär-fung der Problemstellung – die «radioaktiven Abfälle» zunächst in 1.2 als gesellschaftlich, dann in 1.3 als wissenschaftlich-technisch relevantes Thema und schliesslich nach 1.4 integriert analysiert werden.

1.2 Radioaktive Abfälle in der Gesellschaft: als Politthema und Wertspiegelung

Aus verschiedensten Gründen – siehe dazu unten – ist der Umgang mit radioaktiven Abfäl-len seit jeher als besonders schwieriges Problem erachtet worden. Wie erwähnt, war das für den Bundesrat bereits 1957 in seiner Botschaft zu einem Atomenergie- und Strahlenschutz-Artikel in der Bundesverfassung klar: «... möglicherweise wird die Beantwortung der Frage, ob die Atomasche ... unschädlich gemacht oder gar nutzbringend verwertet werden kann, über die Art der künftigen Anwendung der Atomenergie entscheiden» [P763:1142/1]. Als in den 1970er-Jahren das Problem erstmals vertieft angegangen wurde, gestand der damalige Energieminister, Bundesrat Willi Ritschard, ein: «Unsere grossen Probleme sind die radio-aktiven Abfälle. Es ist eine Kommission deswegen an der Arbeit. Die Widerstände gegen die Ablagerung, gegen diese Abfälle sind gross. Aber wir hoffen doch, eine Lösung zu finden» [B182:1667].

Doch nicht nur in früheren Jahren und in der Schweiz konnten sich die Verantwortlichen nicht durchsetzen. Im Jahr 1999 schrieb D.W. North, ein langjähriger Kenner der Szene, im weit über die nukleare Gemeinschaft hinaus beachteten «Risk Analysis»: Der Umgang mit (v.a. hoch-)radioaktiven Abfällen «hat den verdienten Ruf, einer der vertracktesten Politikbereiche zu sein, vor die die USA und andere Staaten mit Kernreaktoren für die Stromerzeugung ge-stellt sind» [MA29:751]. Die Situation ist so verfahren, dass der Fragenkomplex selbst in der ursprünglich auf technische Themen spezialisierten Fachorganisation der UNO, der Inter-nationalen Atomenergieorganisation IAEO, Beachtung findet, so jüngst an der Konferenz in Córdoba vom März 2000: «In fast allen technischen Sitzungen der Konferenz gab es Diskus-sionen über die Notwendigkeit, alle interessierten Parteien (‹Akteurgruppen›) am Entschei-dungsprozess im Umgang mit radioaktiven Abfällen teilhaben zu lassen» [G116:vf.].

Je nach der gewählten Betrachtung auf dem politischen und gesellschaftlichen Parkett kom-men verschiedene Ebenen und Grundlagen zum Vorschein, wie radioaktive Abfälle beurteilt werden und werden können.

1. Betrachtung:

Auf der obersten Ebene (Ebene 1) ist die heutige Situation im Bereich radioaktive Abfälle in der Schweiz für die einen ein rein «politisches» – d.h. technisch gelöstes – Problem, für die anderen ein ungelöstes, ja «unlösbares» Problem. Es herrscht ein Patt zwischen den so genannten «Ausführenden»19 und Behörden einerseits, die ein Lager bauen und bewilligen

ersten Verträge von NOK mit BNFL und BKW mit Cogéma enthielten keine Rückführungsklauseln [P784:21]. Die deutsche Bundesregierung ging 1976 so weit, die Wiederaufarbeitung als «schadlose Verwertung» (§ 9a Abs. 1 Atomgesetz) verbindlich vorzuschreiben (was 1994 geändert wurde). Siehe Fussnote 118.

19 Dies ist die offizielle Selbstbenennung der Kernkraftwerkbetreiber und der Nagra im Rahmen der «Konflikt-lösungsgruppe radioaktive Abfälle KORA», die nach der teilweisen Niederlage der «Ausführenden» in der Abstimmung um die Moratoriums- und Ausstiegsinitiative 1990 ins Leben gerufen wurde [P439]. «Ausfüh-

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wollen/müssen, sowie nationaler und lokaler Opposition anderseits, die das Abfallproblem auf die energiepolitische Ebene (Diskussion um die Atomkraft) heben und/oder den Bau ei-nes Lagers verhindern. Konkret heisst das Thema: Endlagerprojekt oder -aktivitäten im Wel-lenberg/in Benken/im Mettauertal. Es stehen sich zwei «Lager» gegenüber: das der «Ausfüh-renden» (Nagra, Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg GNW)/Behörden und das der Opposition (regional und national).

Pattsituation

"Ausführende"Nagra

Behörden

Endlager

WiderstandUmweltverbände

Wellenberg,Benken,

MettauertalEbene 1

Ebene 2

"politisches" Problem "unlösbares" Problem

Abbildung 1: Politisches Patt. In erster – tagespolitischer – Näherung, auf Ebene 1, stehen sich zwei «Lager» gegenüber: die «Ausführenden», allen voran die Nagra, und die Behörden einerseits sowie die Opposition auf lokaler bis nationaler Stufe anderseits. Sie sind im Streit um ein Projekt (Endlager) an einem konkreten Ort (Wellenberg, Benken, Mettauertal).

2. Betrachtung:

Wer etwas tiefer gräbt, stösst zur Ebene 2 vor: Die Komplexität eines Problems ist definiert durch die Anzahl seiner Elemente sowie deren Verschiedenartigkeit und Wechselwirkungen, die sich zudem im Lauf der Zeit ändern (ausgeführt in Kapitel 10, ab Seite 111). Bei Ent-scheidungsprozessen in der Entsorgung von radioaktiven Abfällen haben wir es zweifellos mit komplexen Problemsituationen zu tun. Nach dem Akteurmodell gemäss Rohrmann 1991 [E84] und Wiedemann 1991 [E102] sind die «ausführenden» Organisationen (Nagra, GNW) sowie die Behörden, die Umweltverbände und Teile der Experten institutionelle Akteure; Bürger/inneninitiativen und Teile der Experten sind nichtinstitutionalisierte, soziale Akteure. «Verursacher» der Abfälle sind sowohl institutionelle (KKW-Betreiber, Bundesamt für Ge-sundheit BAG) wie auch soziale Akteure (Stromkonsument/innen). Die Akteure stehen zu-meist in einem ambivalenten Verhältnis zueinander; entsprechend gibt es nicht nur eine Pro- und eine Kontra-Beurteilung, sondern differenzierte Vorstellungen zu einem technischen Projekt bzw. zu einer Ressource (Beurteilungen A, B ...). Die Folge davon sind individuelle und institutionelle Entscheidungsanomalien [E51:138ff.], also – vereinfacht gesagt – Verhal-tensweisen, die von anderen Akteuren nicht mehr nachvollzogen werden können (z.B. zum Prinzip der Nachhaltigkeit) (weitergeführt in Kapitel 8, ab Seite 58)20.

rende» insinuiert den Begriff «Behindernde», der aber für die Verhandlungsseite der Umweltorganisationen doch nicht verwendet wurde.

20 Entscheidungsanomalien sind «empirisch beobachtbare (systematische) Abweichungen individuellen Urteils- und Entscheidungsverhaltens von Standardannahmen entscheidungslogischer Entwürfe …» [E51:1].

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komplexeEntscheidungssituation

technischesSystem

Endlager

RessourceWellenberg,

Benken,Mettauertal

Ebene 1

Ebene 2

Beurteilung ABeurteilung D

Projektant

BehördenVerursacher Umweltverbände

Experten Bürgerinitiativen

institutionelle Akteure

Beurteilung B

Beurteilung C

soziale Akteure

Entscheidungs-anomalien

Abbildung 2: Komplexe Entscheidungssituation. Auf Ebene 2 enthüllt sich eine viel komplexere Entscheidungs-lage, als dies Ebene 1 vermuten lässt. Die beiden «Lager» bestehen aus verschiedenen institutionellen und so-zialen Akteuren, die zu einem Projekt (allgemein: einem technischen System) an einem Ort (einer Ressource) nicht einfach ja oder nein sagen, sondern differenzierte Beurteilungen (A – D) vornehmen, die unter Umständen quer zum «Lagerdenken» liegen.

3. Betrachtung:

Basis der Entscheidungsanomalien (auch des «Patts» in der 1. Betrachtung) ist die Tatsa-che, dass die Akteure von verschiedenen Realitätsmodellen ausgehen, die wiederum auf verschiedenen Rationalitätskonzepten21 beruhen. Diese Zusammenhänge werden aber erst klar, wenn Ebene 3, die Ebene der «mentalen Modelle» [E14], betrachtet wird mit den nach Schein 1992/1995 [E88:33]22 «grundlegenden Annahmen» der Akteure. Diese wiederum machen verständlich, wie die technischen Systeme und ihre Sicherheits-/Risikoanalysen aufgebaut sind und dass bzw. wie sie aus verschiedener Perspektive bewertet werden.

21 Es gibt verschiedene Rationalitätskonzepte. Rationalität kann z.B. sein: absolut, beschränkt (Simon 1957

[E91]), sozial (Perrow 1987 [E74]) (siehe dazu Kapitel 11, ab Seite 119), kommunikativ (Habermas 1981 [E38]), zweckrational (M. Weber 51963 [E99]), systemrational (Luhmann 1968 [E58]).

22 Im Original benutzt Schein den Begriff «basic underlying assumptions», der Übersetzer verwendet dafür «Grundprämissen» oder «Grundannahmen» [E88:29,33].

Page 28: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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mentale Modelle

(tages-)politische Diskussion: Patt

komplexeEntscheidungs-situation

Rationalitätskonzepte,Nachhaltigkeit usw.

Realitätsmodelle

institutionelleAkteure

Technik

sozialeAkteure

Ressource

Risikodefinitionen/Risikowahrnehmung

Ebene 1

Ebene 3

Risikoanalyse

Risiko-kommunikation

RisikobewertungRisikobewertung

Risikoentscheid

Risikoakzeptanz

Ebene 2

Abbildung 3: Mentale Modelle. Erst Ebene 3 mit den mentalen Modellen der Akteure – etwa zu den Konstrukten von Rationalität, Realität oder Risiko – macht die verschiedenen Perspektiven klar, die die Beteiligten in der Be-wertung, Analyse und Entscheidfindung von Technik, Ressource und letztlich damit verbundenem Risiko haben. Folglich ist die «Akzeptanz» eines Risikos, beispielsweise infolge Lagerung radioaktiver Stoffe, nicht überall ge-geben. Grosse Divergenzen führen zu gestörter (Risiko-)Kommunikation.

Aus der Analyse verschiedener Betrachtungsebenen der Akteurgruppen lässt sich somit fol-gende erste Arbeitshypothese ableiten, die angesichts des weltweit unbefriedigenden Um-gangs mit radioaktiven Abfällen nicht trivial ist:

Hypothese 1: Es gibt keine rein «technischen» oder rein «politischen» Sichtweisen im Um-gang mit radioaktiven Abfällen, denn dessen Beurteilung umfasst notgedrungen ethische, soziale, politische, wirtschaftliche, ökologische und technische Dimensionen, die zu einer Gesamtperspektive integriert werden müssen.

Diese Mehrdimensionalität der Frage lädt dazu ein, das Prinzip der Nachhaltigkeit auf die Thematik anzuwenden23, wonach laut der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung 1992 «die heutige Entwicklung die Entwicklungs- und Umweltbedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen nicht untergraben darf» [G140:X]. Nachhaltigkeit beruht dem-nach auf zwei Säulen: Schutz bzw. Sicherheit sowie Interventionspotenzial bzw. Kontroll-möglichkeit heutiger und kommender Generationen (siehe 12.7).

1.3 Radioaktive Abfälle in Wissenschaft und Technik: die Langzeitdimension als Herausforderung der Risikoanalyse

Bei Sonderabfällen und radioaktiven Abfällen richtet sich das Schadenspotenzial nach der Toxizität teilweise hochkonzentrierter Stoffe [G69][G155][G156]. Herausragend ist ihre po-tenziell langfristige Wirkung [G25][G38].

23 Siehe Dimensionen der Nachhaltigkeit in Abbildung 34 und Fokussierung des Prinzips in Abbildung 29.

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Die Abfallströme sind in Abbildung 4 und die Basisdaten in ihren Grundzügen in Tabelle 1 wiedergegeben.

BundMedizinIndustrie

Forschung(PSI, CERN,

Univ.)

Brennstoff-Wiederaufarbeitung

ZWILAGBehandlungsanlagen

Zwischenlager

BAG

KernkraftwerkeBetriebsabfälle (BA)Reaktorabfälle (RA)

Stilllegungsabfälle (SA)Brennelemente (BE)

Schweiz

abgebrannte BE

hochaktive Abfälle(HAA, Glas)

Ausland

Bundes-zwischenlager

Behandlungs-anlagen PSI

EndlagerHAA/LMA

EndlagerSMA

Konditionierungs-anlage

PSI

EL-Betreiber

Nagra

GNW

SMA

konditionierteabgebrannte BE

Meeresversenkung(1969-1982) (SMA) Sammlung

SMAHAA/BE

BA

SA

RASA

HSK

Abbildung 4: Abfallströme und ausführende Akteure im schweizerischen Entsorgungskonzept. Radioaktive Abfälle fallen volumenmässig zu ca. 80%, toxizitätsmässig zu 99% in Atomkernkraftwerken an, der Rest kommt aus der Medizin (v.a. Therapie und Diagnose), der Industrie (z.B. Leuchtstoffe, Brandmelder) und der Forschung. Abgebrannte Brennelemente werden entweder im Ausland wiederaufgearbeitet (zu hochaktivem Glas) oder konditioniert, dann zwischengelagert im ZWILAG, Würenlingen, und schliesslich ins entsprechende Endlager verbracht. Die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (genannt «MIF») werden vom Bund (Bundesamt für Gesundheit BAG) gesammelt und via Bundeszwischenlager im Paul Scherrer Institut PSI in das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA überführt (vorgesehen durch die Genossenschaft für nukleare Ent-sorgung Wellenberg GNW). Bis 1982 wurden SMA auch im Nordatlantik versenkt. Alle Abfälle bedürfen einer so genannten Endlagerfähigkeitsbescheinigung der Nagra und einer Freigabe durch die Aufsichtsbehörde Hauptab-teilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK.

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Abfallart(Lagertyp)

Einlagerungs-typ

Herkunftder Ab-fälle

dominanteRadio-nuklide

Aktivität (1015 Bq)

Isolations-dauer-bedarf

Volumen(m3)

Re-serve

Bruttovolumen (m3)

Wirtgestein(e)(Standort)

Randbe-dingung(KW)

1978 (Entsorgungskonzept VSE u.a. [P870])(SAA)Abfallkategorie I

Kavernen,oberflächennah

BA, SA, aktivierteKompo-nenten

Co-60 HWZ <30a, einige 100a

55000 55000 keine natürlicheIsolation

(SAA und MAA) Abfallkategorie II

Kavernen,geologisch

verfestigteAbfälle, BA, Industrie

Sr-90, Cs-137 HWZ ∼30a,500a

<30000 <30000 Anhydrit, Tone/Mergel, Tonschiefer

(HAA)Abfallkategorie III

Bohrlöcher oder Kavernen

WA <400a: SP >500a: Akt.

einige 1000a, >10000a

500 500 Steinsalz, Anhydrit, Kristallin,Tone/Mergel

5000 MWe

(5 mal 1000 MW während40a)

1985 («Gewähr 1985» [P562]) SAA(Typ A)

Kavernen KKW-Abbruch,MIF

<0.37 100000

40000SAA/LMAA(Typ B)

Kavernen,bergmännischerstellt

BA, MIF, WA 2-6 (Hauptteil)

Np-237, Ra-226

<5550 60000 200000

alpine Mergel (Oberbauen-stock),Kristallin,Anhydrit

HAA(Typ C)

Kavernen,bergmännischerstellt

WA-1 (Glas) Np-237 <163000 einige 10000a 10000 (LMA) 1000 (HAA) [4000 DEL] 200

11200Kristallin(Böttstein)

6000 MWe

(6 mal 1000 MW während40a)

1993/1994ff. (nach dem Entscheid von 1988 zu «Gewähr» [P605][P607][P606]) SMA Kavernen BA, SA,

MIF, WA-6 C-14 160 300-3000a 100000 50000 150000 alpine Mergel

(Wellenberg) HAALMA

Kavernen WA-1–WA-5, LMA

Cs-137 30000 200

∼200000 500 WA 100+4000 DEL

500 100+4000

Kristallin*(Böttstein)

3000 MWe

(heutigerPark während40a)

a Jahre, Akt. Aktiniden (u.a. Plutonium, Thorium), BA Betriebsabfälle, DEL Direkte Endlagerung (abgebrannte Brennelemente statt HAA-Glas [WA-1] aus der Wiederauf-arbeitung), HAA hochradioaktive Abfälle, HWZ Halbwertszeit, (L)MAA (langlebige) mittelradioaktive Abfälle, MIF Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung, MWe Mega-watt elektrische Kraftwerksleistung (KW), SA Stilllegungsabfälle (aus dem AKKW-Abbruch), SAA schwachradioaktive Abfälle, SMA schwach- und mittelradioaktive Abfälle, SP Spaltprodukte (Sr-90, Cs-137 usw.), WA Wiederaufarbeitungsabfälle, WA-6 (SMA aus der Wiederaufarbeitung) – *für den Opalinuston noch nicht erhältlich (Entsorgungsnachweis 2002)

Tabelle 1: Technische und programmbezogene Basisdaten des nuklearen Stoffflusses in der Schweiz.

Page 31: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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Auf Grund der chemischen und physikalischen Eigenschaften (weder Explosivstoffe noch Kritikalität) sowie wegen kleiner treibender Kräfte (im Fall einer geologischen Lagerung) sind in Abfalllagern trotzdem keine katastrophalen Ereignisse zu erwarten. Bei radioaktiven Ab-fällen als «offenem» System ist eine langfristige, schleichende Freisetzung von im Vergleich zum Hintergrund wenig Strahlung emittierenden giftigen Stoffen möglich. Solche Auswirkun-gen sind zeitlich und örtlich schwierig feststellbar (eine Ausnahme bilden gewisse Szenarien menschlichen Eindringens). Der Mechanismus kann als langsame Degradation eines offe-nen Systems mit einher gehenden grossen Unsicherheiten beschrieben werden. In dieser Systemcharakteristik liegt der Hauptunterschied zu anderen technischen Risiken24, wie in Abbildung 5 schematisch aufgezeigt ist.

Risiko,Schaden

Zeit

akut

Mess-grenze langfristig

schleichend

chronisch

1000a100a

??

??

Abbildung 5: Systemeigenschaften eines Lagers toxischer Abfälle. Die Auswirkungen sind potenziell chronisch (keine Spitze, keine akute Gefährdung), werden als «schleichend» wahrgenommen (schlecht verfolgbar, z.T. un-terhalb der Messschwelle, im Niedrigdosisbereich) und sind langfristig (nach Flüeler und van Dorp 2000 [G69: 12ff.]). Dadurch erscheint das – an sich geringe – Risiko über einen langen Zeitraum «verschmiert». Da es sich um eine Prinzipskizze handelt, ist keine Skala angegeben.

Ein solcher Systemmechanismus hat Folgen für die Risikoanalyse von Systemen mit hoch-giftigen Abfällen. Es herrscht international darüber Einigkeit, dass «nicht beabsichtigt ist, einen im mathematischen Sinn strengen Nachweis der Sicherheit zu führen, sondern viel-mehr einen überzeugenden Satz von Argumenten aufzustellen, die eine Sicherheitsanalyse abstützen» [G191:11][G198:10,13]. Wegen der Langzeitcharakteristik des Lagersystems ist das «Ziel der Sicherheitsanalyse nicht die langfristige Vorhersage des Systems, sondern eher die Überprüfung der Konzeptrobustheit im Hinblick auf Sicherheitskriterien» [G113: 245f.]25. Dazu ist eine ausgefeilte Lagerphilosophie und -auslegung mit nacheinander ge-schalteten technischen Barrieren, Überprüfungszyklen und Qualitätssicherung entwickelt worden [G123][G191].

24 Klimarisiken werden hier nicht behandelt. Es ist zu betonen, dass die vorliegende Studie nicht den Anspruch

auf umfassende Bilanzierung erhebt, sondern sich auf unabdingbare Grundlagen für einen Langfristentscheid in Bezug auf das hintere Ende des nuklearen Stoffflusses konzentriert.

25 Gemäss heutigem Stand der Risikoanalyse für radioaktive Abfälle sind für eine «Sicherheitsanalyse» verschie-dene Phasen zu durchlaufen; je nach Stand der Bearbeitung und Integration von Unsicherheitsanalysen ar-beitet man sich vor, vom «performance assessment» über das «safety assessment» bis zum «safety case». Auf diese Einzelaspekte der technischen Risikoanalyse wird hier nicht eingegangen. Siehe dazu etwa [G183] [G184][G191:25ff.][G192].

Page 32: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

32

Die Tatsache, dass Langzeitsicherheit nicht punktgenau nachgewiesen werden kann, führt zu einer zweiten Arbeitshypothese:

Hypothese 2: Eine überzeugende Darlegung der Langzeitsicherheit eines Lagersystems für radioaktive Abfälle erfolgt in einem ausgedehnten schrittweisen Prozess und umfasst techni-sche Elemente (Barrieren), wissenschaftliche Nachweismethoden (z.B. Unsicherheitsanaly-sen) und weit reichende Verfahrensaspekte.

Die vorliegende Studie versucht, beide Hypothesen auszuleuchten und in Erweiterung des Konzepts der Robustheit Ansätze zu einem entsprechenden Entscheidungsprozess aufzu-zeigen. Allgemein gesprochen, ist ein System robust, wenn es auf bedeutsame Änderungen von Parametern, z.B. infolge äusserer Einflüsse, nicht empfindlich reagiert. Streng genom-men können robuste Verfahren nur in eng definierten technischen Systemen durchgeführt werden26. Wie erwähnt, sind die Eigenschaften toxischer Abfalllager-Systeme einzigartig und technisch komplex. Da es sich aber bei der Sicherheitsanalyse eben nicht um einen strin-genten Nachweis handelt, kann selbst «technische» Robustheit nicht wie in herkömmlichen technischen Systemen erreicht werden. Trotzdem sind genau die robusten Kontrollsysteme dafür wie geschaffen, die erwähnten Unsicherheiten anzugehen.

1.4 Komplexes soziotechnisches System «Radioaktive Abfälle»

Der Umgang mit radioaktiven Abfällen weist alle wichtigen Merkmale einer komplexen (Handlungs-)Situation auf ([E13:58-66], siehe 12.3), wie in der Folge eingehend gezeigt wer-den soll. Es gilt viele Einzelmerkmale zu beachten, oft gleichzeitig und in ihrer Vernetztheit, d.h. mit ihren Neben- und Fernwirkungen technischer, aber auch institutioneller und politi-scher Art. Diese Wechselwirkungen sind nicht statisch, sondern dynamisch und äusserst langfristig. Die Eigendynamik des Systems mit seinen technischen, institutionellen und politi-schen Untersystemen ist in ihren Entwicklungstendenzen abzuschätzen. Dabei ist die Situa-tion für die Akteure intransparent – sie besitzen nicht vollständige Information, ja wissen nicht einmal genau, in welcher Situation sie sich zur Zeit befinden. Unsicherheiten über den Lager-zustand und noch mehr über die soziale Umwelt nehmen mit der Zeit zu. Annahmen und Wissen der Akteure über die Struktur dieses komplexen soziotechnischen Systems27, ihr «Realitätsmodell», dürften unvollständig und grossenteils unrichtig sein. Es soll versucht werden, das allseitig offene «System» «Radioaktive Abfälle» weit über seine «offizielle» (mechanistische) Definition – durch die IAEO 1995 – hinaus28 zu spezifizieren, zu beschrei-ben und entscheidungsbezogen anzugehen.

Neben den in Abbildung 4 genannten ausführenden Akteuren existiert gemäss Anhang eineVielzahl von weiteren Interessierten und Betroffenen auf verschiedenen Stufen und Ebenen. Ihre institutionelle Vernetzung und Funktionen sind die folgenden:

26 Dabei ist Robustheit eines Systems nur prüfbar, wenn dessen Parameter klar definiert sind und sichergestellt

ist, dass sich das System innert wohl definierten Grenzen bewegt (nach Weinmann 1991 [M57:33]). 27 Ein soziotechnisches System ist nach Ropohl 1978/1999 «ein Handlungs- oder Arbeitssystem, in dem mensch-

liche und sachtechnische Subsysteme eine integrale Einheit bilden» ([M44:142f.], siehe hier zur Entstehung des Begriffs). Auf den Begriff «Komplexität» wird in 12.3, auf «System» in Tabelle 7 eingegangen. Muster und Strategien der Entscheidungsfindung sind Themen in Teil III.

28 «Das Ziel … ist sicherzustellen, dass innerhalb des [IAEO-]Mitgliedstaates die Komponenten eines umfassen-den Systems des Umgangs mit radioaktiven Abfällen errichtet werden …. Der Gebrauch des Begriffs ‹System› zieht nicht notwendigerweise ein einziges zentralisiertes System für einen Mitgliedstaat nach sich. Es handelt sich dabei eher um die Auflistung aller individuellen Komponenten, beispielsweise der Gesetzgebung, der Be-hördenorganisationen, Betreiber, Anlagen usw., die erforderlich sind für die Handhabung radioaktiver Abfälle» [G109:4f.].

Page 33: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

33

Bundesebene

PolitikBundesrat: erteilt Bewilligungen, ernennt Kommissionen, erlässt Verordnungen Eidgenössisches Parlament (National- und Ständerat): erlässt Gesetze und erteilt Bundesrat und Verwaltung Aufgaben Interessengruppen: Atomwirtschaft, Schweiz. Vereinigung für Atomenergie SVA, nationale Umweltverbände

VerwaltungUVEK, Energiedepartement, mit BFE (Bundesamt für Energie) bzw. HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen): bereitet Bewilligungen vor, erteilt Bewilligungen, Rekursin-stanz bzw. Aufsichtsbehörde EDI, Departement des Innern, mit BAG (Bundesamt für Gesundheit): zuständig für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF), Aufsichtsbehörde des Paul Scherrer Instituts PSIAGNEB Arbeitsgruppe des Bundes für die Nukleare Entsorgung: verwaltungsinternes Koor-dinationsorgan (EDI, UVEK, Justizdepartement)

KommissionenKSA Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen: beratende Kommission des Bundes-rats, Zweitmeinung zur HSK KNE Kommission Nukleare Entsorgung: beratende erdwissenschaftliche Kommission des Bundesrats

Kantons- und Regionsebene

Politik (z.B. Standortkanton oder -region)Regierungsrat: Bewilligungsbehörde für kantonale Hoheit Gemeinderat: zuständig für Nutzungsplanung (Zonenplan) Parlamente: erlassen Gesetze und erteilen Behörde und Verwaltung Aufgaben Interessengruppen: Bürgerinitiativen usw.

Verwaltungzuständig für Gesetzesbereiche in kantonaler Hohlheit (Raumplanung, konventioneller Um-weltschutz, Arbeitssicherheit)

KommissionenKFW Kantonale Fachgruppe Wellenberg: beratende Kommission des Nidwaldner Regie-rungsratsAufsichtskommission(en): Gremien an Standorten (Wolfenschiessen, Benken) mit Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde

Radioaktive Abfälle sind wie alle nuklearen Belange nach Atomgesetz Bundessache, die entsprechende Behördenstruktur sieht demnach offiziell folgendermassen aus:

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Aufgabe/Funktion: Organisation: Beratende Gremien: – Gesetze – Rahmenbewilligungen

Eidg. Parlament

– Verordnungen – Bewilligungen

Bundesrat (Regierung) Arbeitsgruppe des Bundes für die Nukleare Entsorgung AGNEB

– Führung der Bewilligungs-verfahren

Departement UVEK Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA

– Organisation der Bewilli-gungsverfahren

Bundesamt für Energie BFE Kommission Nukleare Ent-sorgung KNE

– Richtlinien – Überprüfung von Projekten – Überwachung der Anlagen

Hauptabteilung für die Si-cherheit der Kernanlagen HSK

Auftragnehmer

Politologisch kann das «System ‹Radioaktive Abfälle Schweiz›» nach Windhoff-Héritier 1987 auch als Politikfeld definiert werden [E103:21f.]. Dazu gehören spezifische Deutungsmuster und Werte, Instrumentarium, Akteurkonstellation, Kooperationsformen und Wissenssystem (siehe Abbildung 35 hinten).

Page 35: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

35

2 Zielsetzung und Zweck Die erwähnte Wechselwirkung von technischen und nichttechnischen Aspekten und die In-tegration von Wissen ist Gegenstand dieser Arbeit. Deren Zielsetzung ist dreifach29:

1. Rekonstruktion der Entscheidungsprozesse im Umgang mit radioaktiven Abfällen an Hand zweier Fallbeispiele in der Schweiz (Standortsuche je für ein Endlager für hoch-radioaktive Abfälle bzw. schwach- und mittelradioaktive Abfälle), Wissensintegration von natürlichen, technischen und sozialen Systemen (Systemwissen) (Z1)

2. Präsentation von Entscheidungsgrundlagen für die Wahl von Lageroptionen auf der Basis des Prinzips der Nachhaltigkeit, Definition von Zielwissen (Z2)

3. Entwicklung eines Konzepts der Robustheit des soziotechnischen «Gesamtsystems radioaktive Abfälle» im Hinblick auf eine integrierte, langfristige und transparente Entscheidungsstrategie, Grundlagen für Handlungswissen (Z3).

Zu 1.: Die Rekonstruktion erfolgt an Hand einer (empirischen) Inhalts- oder Dokumenten-analyse mit Hilfe von Kriterien aus der Risikowahrnehmungs- und der Entscheidungsfor-schung (Kapitel 8 – 9, ab Seite 58, bzw. 10 – 14.3). Es soll nicht eine lückenlose Idiografie der Ereignisse erarbeitet werden, sondern die Analyse des Entscheidungsprozesses samt Stolpersteinen, Widersprüchen und Randbedingungen steht im Vordergrund.

Zu 2.: Die Auslegeordnung erfolgt auf der (normativen) Basis des für die Thematik konkreti-sierten Prinzips der Nachhaltigkeit und der (empirischen) Basis der Rekonstruktion des Ent-scheidungsprozesses (siehe 1.) (12.9). Grundlagen für einen Optionenvergleich fehlen auch international30. So meinte die NEA 1999 in ihren «Strategischen Feldern im Umgang mit ra-dioaktiven Abfällen»: «Es wäre hilfreich zu untersuchen, in wie weit das heutige Konzept der geologischen Tiefenlagerung abgeändert werden müsste, um Rückholbarkeit/Umkehrbarkeit zu verschiedenen Zeiten sicherzustellen» [P659:14].

Zu 3.: Der Ansatz einer Gesamtsystem-Robustheit ermöglicht es, auf der Basis von 1. und 2. sowie der Risikoanalyse-Literatur technische Auslegung eines Lagers, Analysemethoden und institutionelle Absicherungen in und mit einem dynamischen Verfahren zu verbinden (Kapitel 16, ab Seite 198). Er versteht sich als Erweiterung der Risikoanalyse-Methodik, wie sie in Kapitel 11, ab Seite 119, dargestellt ist.

Die Verknüpfung des dreifachen Ansatzes kann folgendermassen schematisiert werden:

29 Gemäss ursprünglichem Projektbeschrieb (Pflichtenheft nach ETH-Vorgabe) bestand die Absicht, den Umgang

mit radioaktiven sowie konventionell-toxischen Abfällen zu vergleichen [G63]. Dies scheiterte jedoch an der Überkomplexität des Vorhabens, da bereits die technischen und institutionellen Rahmenbedingungen grund-verschieden sind, wie in Flüeler & van Dorp 2000 analysiert wird [G69]. So beschränken sich selbst Projekte im Rahmen breitangelegter EU-Forschung auf – nichtrealistische – Referenzabfälle [G23][G24][G25].

30 Bisherige Versuche mit multiattributiven Nutzenanalysen sind unbefriedigend [G91], auch weil die Endlager-optionen nur zwischen «früher» und «später Versiegelung» unterscheiden, also keine «erweiterte» Endlage-rung im Sinn etwa von 16.2 vorsehen.

Page 36: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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radioaktiveAbfälle

Nachhaltigkeit:Sicherheit vs.

Kontrolle

langfristigesGefährdungs

-potenzialRobustheit

Analyse derUnsicherheit(en)

(Sach-)Problem

Merkmal Kriterien KonzeptZiel

Langzeit-sicherheit

von Menschund Umwelt

kein"Nachweis"

möglich

Vertrauen

Zuversicht

Systemwissen Zielwissen Handlungswissen

Abbildung 6: Dreifacher Ansatz zur Gesamtsystem-Robustheit. Lager für radioaktive Abfälle weisen ein hohes, v.a. langfristiges Gefährdungspotenzial auf. Ihre Langzeitsicherheit kann nicht streng nachgewiesen werden, weil das System wegen der notwendigen langen Isolationszeitdauer mit grossen – verschieden gearteten – Unsicher-heiten behaftet ist. Ziel ist ein Umgang mit den Abfällen, der diesen Unsicherheiten gebührend Beachtung schenkt und dem Prinzip der Nachhaltigkeit entspricht, was passiven Schutz wie auch aktive Kontrolle heisst. Das Konzept der Robustheit versucht, diesen verschiedenen Anforderungen in einem schrittweisen, iterativen Prozess gerecht zu werden und Zuversicht zur Analyse («confidence») und Vertrauen («trust») in das Gesamtsystem einschliess-lich der Akteure zu schaffen. Es geht auch um zunehmende Wissensintegration: vom Wissen über Systeme und über Zielvorstellungen bis zum Wissen, wie die Vorstellungen umgesetzt werden können (Handlungswissen).

Bezweckt wird Folgendes: Zuhanden der Akteure – Lagerprojektanten der Abfallbranche, Behörden, Fachkreise und Andere – sollen Grundlagen bereitgestellt werden für eine integ-rierte, langfristige und transparente Entscheidungsstrategie, die dem komplexen Problem der Lagerung der radioaktiven Abfälle besser gerecht wird, das heisst sowohl der gesetzlich vorgegebenen Aufgabe einer «dauernden, sicheren Entsorgung und Endlagerung» [P130] wie auch der Forderung nach nachhaltiger Entwicklung nachzukommen, wie sie in der 1999 vom Volk angenommenen neuen Bundesverfassung festgeschrieben ist: «Bund und Kanto-ne streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihre Erneue-rungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an» (Art. 73) [P136].

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37

3 Forschungspolitische Einbettung «Abfälle» sind einerseits Gegenstand naturwissenschaftlich-technischer Analyse (mit ihren chemisch-physikalischen Eigenschaften), anderseits werden sie rechtlich und somit auch gesellschaftlich erst als solche definiert – etwa im Gegensatz zu «Wertstoffen»/Ressourcen. Da die Studie problem-, also handlungsorientiert ist, bedarf es der Integration naturwissen-schaftlich/technischer Ansätze in die (sozialwissenschaftliche) Risikowahrnehmungs- und Entscheidungsforschung31. Typischerweise liegt eine UNS-Schnittstelle32 vor: Die Analyse im Umwelt- bzw. Abfallbereich (U) bzgl. Fortschritten der Stoffbehandlung und Lagertechnik (N)hat zum Ziel, über die Schiene Erweiterung der Rationalitäts- und Risikomodelle sowie insti-tutionelles Lernen33 und Entscheidungsforschung (S) die Handlungsspielräume der Projek-tanten – aber auch anderer Akteure – auszuloten, was diesen verbesserte Grundlagen für eine komplexitätsgerechte Entscheidungsstrategie bieten soll34. Darin liegt der originäre Cha-rakter der Studie. Abfallwirtschaft ist paradigmatisch eine Schnittstelle zwischen natürlichen und technischen Systemen. Letztlich geht es um die Generierung relevanten Wissens und um dessen Integration: Systemwissen (über den «Ist»-Zustand der natürlichen, technischen und sozialen Aspekte), Zielwissen (was soll mit dem Systemwissen erreicht werden? Soll-Zustand) und Handlungswissen (wie sollen die Ziele erreicht werden?)35. Die disziplinäre und transdisziplinäre36 Kompetenz wird mit umfangreicher kommunikativer Validierung und Re-viewtechnik sichergestellt (siehe Kapitel 6, ab Seite 53).

Der Ansatz der Arbeit passt nicht nur in neuere Bestrebungen institutionalisierter universitä-rer Forschung37, sondern auch in die aktuellen Schwerpunkte der Umweltforschung. Laut der dafür eingesetzten Beratenden Kommission des Bundesamts für Umwelt, Wald und Land-schaft BUWAL soll sich die schweizerische Umweltforschung in den kommenden Jahren u.a. prioritär mit den Bereichen «Gefährdung von Mensch und Umwelt» sowie «Umgang der Ge-sellschaft mit Risiken» befassen [R14][R6]. Die Konferenz der Schweizerischen Wissen-schaftlichen Akademien CASS stellte 1997 Thesen zu «Forschung zu Nachhaltigkeit und Globalem Wandel – Wissenschaftspolitische Visionen der Schweizer Forschenden» auf [R15], u.a.:

• «Das Verständnis von komplexen Systemen erfordert mehr als die Analyse von Teilsys-temen.» (These 2)

31 Zur Frage der «Integriertheit» siehe Pollard et al. (1999) [E77][E16]. 32 Die Arbeit wurde an der Professur für Umweltnatur- und Umweltsozialwissenschaften UNS der Eidg. Techni-

schen Hochschule ETH Zürich ausgeführt. 33 Streng genommen geht es im vorliegenden Kontext um kollektives, interorganisatorisches Lernen, also Lernen

«zwischen» Organisationen und, weiter gefasst, Institutionen, sowie Netzwerken [E49:164ff.]. 34 Der konzeptionelle Ansatz der Professur ETH-UNS ist im Arbeitspapier Nr. 2 von 1994 erläutert [M53]. 35 Die Wissensterminologie ist nicht gefestigt [R6][R15][R98][M27][M28], aber die drei Wissensarten sind aner-

kannt. Handlungswissen kann auch so genanntes «Transformationswissen» (s.u.) sein, dieses soll gemäss der Konferenz der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien CASS zur «Gestaltung des Übergangs vom Ist- zum Sollzustand» beitragen [R15:15].

36 Transdisziplinarität ist problem- und integrationsorientiert (mit ausserwissenschaftlichem Fokus), heterogen, unter Infragestellung der traditionellen Orte der Wissensproduktion, in Zusammenarbeit zwischen ausser- und inneruniversitären Institutionen, dynamisch, meist zeitlich befristet [M21[M40][M41]. Handlungs- und akteur-bezogen soll eine gemeinsame Problemsicht und Sprache gefunden werden, was zu einer Reflexion der ei-genen (disziplinären) Perspektive und insgesamt zu neuem und neuartigem Wissen führt. Da der Adressat, die Adressatin der Forschung im wissenschaftsexternen Umfeld zu finden ist, sind Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit der Beteiligten zentral [M9:14ff.].

37 Dass konkret noch viele Hindernisse im Weg liegen, zeigt das Bedürfnis, Gefässe wie die 2002 gegründete «cogito foundation» zu bilden, die «Brücken zwischen den Wissenskulturen bauen will» [M1:1]. Simon Aeger-ter, Stiftungsratspräsident, «hatte beim Nationalfonds erlebt, dass Gesuche, die sich keinem Bereich zuteilen liessen, aussichtslos waren» (NZZ, 7.2.2002). Hans Weder, Rektor der Universität Zürich, meint: «Auf diesem Feld muss noch sehr viel gearbeitet werden. Das Problem ist im Augenblick, dass für diese Arbeit relativ wenig Spielraum besteht und vor allem wenig Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können» [M55:2].

Page 38: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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• «Das frühzeitige Erkennen und rasche Verständnis unerwarteter Umweltveränderungen erfordern Fachwissen in nicht vorausplanbaren Wissensgebieten.» (6)

• «Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die Wissen-schaft Systemwissen, Zielwissen und Transformationswissen bereitstellt.» (7)

• «Das Verständnis von Prozessen und Wechselwirkungen, insbesondere auch Wech-selwirkungen zwischen natürlichen und menschlichen Systemen, muss verbessert wer-den.» (9)

• «Für eine nachhaltige Entwicklung braucht es Wissen, das die Formulierung konkreter gesellschaftlich-wirtschaftlicher Zielvorstellungen ermöglicht.» (12)

• «Sowohl das Konzept der Nachhaltigkeit als auch das darin eingeschlossene Bild vom Menschen und seiner Stellung in der Natur bedarf einer ethischen Klärung.» (13)

• «Umweltforschung muss die Zusammenhänge zwischen Wissen und Handeln untersu-chen und vermehrt zur Umsetzung des Wissens beitragen.» (15)

• «Die Öffentlichkeit muss verstärkt in die Planung und Realisierung von Forschungsvor-haben mit einbezogen werden – Partizipation heisst kontinuierliche Umsetzung.» (16)

• «Es braucht Strukturanpassungen der Hochschulen und der Forschungsförderung, damit Forschung zur Nachhaltigkeit im inter- oder transdisziplinären Rahmen stattfin-det.» (17)

Das 2002 angelaufene sechste Rahmenforschungsprogramm der EU will den Umgang mit radioaktiven Abfällen als Schwerpunktthema behandeln und hier das «grundlegende wis-senschaftliche Verständnis in Bezug auf Sicherheit und Sicherheitsanalysemethoden fördern sowie Entscheidungsprozesse entwickeln, die von den engagierten Akteuren als fair und gerecht wahrgenommen werden» [G57]. So ist es verknüpft mit dem neuen Schwerpunkt «Bürger und Führung in wissensgestützter Gesellschaft» («Citizens and Governance in a Knowledge-based Society»). Hier soll ein «integriertes Verständnis» entwickelt werden, wie eine Wissensgesellschaft u.a. «die gesellschaftlichen Ziele der EG … der nachhaltigen Ent-wicklung … fördern kann» [G56]. Im Ganzen gesehen passt die Arbeit auch ins sechste EU-Umweltaktionsprogramm «Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand» [G148].

Im Gegensatz zur Meinung der Eidg. Energieforschungskommission CORE [P162:38f.] in ihrem Forschungskonzept 2000 – 2003 sind «die für Entscheide wesentlichen Fragen» nicht «genügend gut beantwortet»38, sondern sollten, wie zu zeigen sein wird, technische und in-stitutionelle Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit Forschungsgegenstand sein, auch For-schungsgegenstand so genannt «vorausschauender» regulatorischer Sicherheitsfor-schung39. Doch praktisch die gesamte (technische) Forschung ist der Betreiberorganisation Nagra überlassen (bzw. diese vergibt Aufträge primär an das Paul Scherrer Institut); regu-latorisch gibt es gar keine Forschung zu Entsorgungsfragen [G96]. Dieser Mangel bzw. Be-darf ist inzwischen von der Aufsichtsbehörde HSK sowie vom Bundesamt für Energie er-kannt worden. Werner Steinmann, Direktor des Amts, lokalisiert «Handlungsbedarf beim neuen Konzept der Kontrollierten Geologischen Langzeitlagerung ... aber auch grundsätzli-che[n] Forschungsbedarf» zu soziologischen und politologischen Aspekten wie auch ent-sprechenden Partizipationsmethoden [P826].

38 Die CORE sprach sich sogar für einen Mittelabbau um die Hälfte aus, von 8 auf 4 Millionen CHF (ebd.). Die

Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA lehnte dies in ihrer Stellungnahme 1999 ab [P481]. 39 Regulatorische, also auf Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden ausgerichtete Forschung wird nach NEA 2001a

in zwei Sparten aufgeteilt: «bestätigende» und «vorausschauende» Forschung («confirmatory» bzw. «anticipa-tory research») [G196]. Vorausschauende Forschung «entsteht aus … einem Bestreben heraus vorauszuse-hen, wo die NRC [die US-amerikanische nukleare Aufsichtsbehörde] allfällig Information benötigt, um auf künftige Probleme der Behörde zu reagieren. Wenn wir warten, bis diese potenziellen Fragen zu tatsächlichen Sorgen werden, kann es zu spät sein, technische Information zu beschaffen, um darauf zeitig zu reagieren» [G207].

Page 39: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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4 Fragestellung

4.1 Theoretische Fundierung

4.1.1 Analyse «von unten»: Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit

Die erste Perspektive, in Teil II, geht von den Betroffenen bzw. Engagierten aus, sozusagen «von unten». Sie übernimmt Befunde aus der Risikowahrnehmungsforschung (siehe Teil II,ab Seite 58). Diese postuliert, dass sich mit einem erweiterten Rationalitäts- und Risikomo-dell, das die Risikowahrnehmung der Betroffenen und Engagierten40 aufnimmt, institutionelle Entscheidungsanomalien von Projektanten und Behörden verringern lassen. Erweitert wer-den sollen die Modelle um Aspekte des Risikobegriffs, des Gefahrencharakters und des so-zialen Kontexts.

4.1.2 Analyse «von oben»: mehrdimensionale Entscheidungsstrategie

Die zweite Perspektive geht in Teil III von den institutionellen Entscheidungsträgern aus, also vergleichsweise «von oben». Sie verwendet Erkenntnisse aus Systems Engineering sowie normativer und empirischer Entscheidungsforschung (siehe Teil III, ab Seite 111), die besagt, dass komplexe Entscheidungssituationen erst dann angemessen angegangen wer-den können, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die der Problemkomplexität ge-recht werden: ausreichendes Systemverständnis, Erkennung von Wahrnehmungs- und Kom-munikationsproblemen – siehe 4.1.1 –, Vermeidung von Denkfehlern, Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen, Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration, Untersu-chung der Zielbeziehungen, angemessene Behandlung verschiedener Ebenen, Nutzung von Warteschlaufen als Chancen.

Abbildung 7 schematisiert die beiden untersuchten Perspektiven (von oben, von unten), die bei der Lagerung radioaktiver Abfälle mitsamt Methoden (Risikoanalyse) und Ziel (Nachhal-tigkeit) eingenommen werden:

Lagerung radioaktiverAbfälle

Lagerkonzept/Risikoanalyse

Prozess Zeit

Ziel: Nachhaltigkeit

Perspektive "von oben":Entscheidung(sforschung EF), Systems Engineering

Perspektive "von unten":Risikowahrnehmung(sforschung RW)

Abbildung 7: Perspektiven der Fragestellung zur Kriterienlegung für die Inhaltsanalyse. «Metamethodische» Klammer ist die parallele System- wie auch Prozessbezogenheit.

40 Im englischen Sprachraum spricht man von «Concerned», also Betroffenen und Engagierten.

Page 40: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

40

Die benutzten Theoriekonstrukte werden bei der Operationalisierung der Fragestellung (in 4.4) vorgeführt.

4.2 Konkrete Fragestellung

Angesichts der offenbar bestehenden Pattsituation bei der Frage der Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz werden die aus 4.1 abgeleiteten Vermutungen geäussert, dass

1. die Sicht der Betroffenen und/oder Engagierten im Risikomanagement bisher nicht ange-messen gewürdigt worden ist,

2. Projektanten und Behörden demzufolge bisher grossenteils nach einem – zu – engen Ra-tionalität- und folglich Risikomodell gehandelt haben sowie dass

3. der Entscheidungsprozess linear und nicht multidimensional, also der Problemkomplexität nicht angemessen gewesen ist.

Es muss betont werden, dass es sich hier um vorläufige (notwendige, nicht hinreichende) Annahmen handelt; es soll nicht zu einem Konversions-Fehlschluss kommen, wonach die Konklusion einer These auch dann falsch ist, wenn deren Prämissen wahr sind. Vom Ansatz her muss dies u.a. auch damit begründet werden, dass es in der Entscheidungstheorie bis-her kein hinreichend geschlossenes Aussagensystem gibt, gerade bei verhaltens- und situa-tionsbedingten Entscheidungsprozessen wie im vorliegenden Fall. Konkret heisst das: Selbst bei «richtigen» Empfehlungen und deren Befolgung kann der «Erfolg» eines verantwortbaren und sicheren Umgangs mit radioaktiven Abfällen nicht garantiert werden – der Prozess ist noch nicht abgeschlossen (es existiert noch kein sicherheitstechnisch befriedigendes und gesellschaftlich toleriertes Langzeitlager für in der Schweiz erzeugte radioaktive Abfälle). Ebenso wird Abstand genommen von einer Hypothesenbildung mit dem Ziel der Falsifika-tion: Angesichts der tatsächlich bestehenden Situation im Bereich der radioaktiven Abfälle wäre diese trivial bei (beispielsweise) einer Hypothese 1, dass die Perspektive der Betroffe-nen bisher angemessen berücksichtigt worden wäre. Erkenntnistheoretisch ist es Ziel der Arbeit, die vielfältigen Argumente im jeweiligen Umgang mit radioaktiven Abfällen und ihre Entwicklung herauszuschälen, nicht eine statistische Repräsentativität der Aussagen zu er-reichen.

Im Rahmen der Fallstudientypisierung, nach Scholz & Tietje 2001 [M51:7], ist die Arbeit an-gelegt als beschreibende Studie, der Referenztheorien, hier aus der Risikowahrnehmung und der Entscheidungsforschung, zu Grunde liegen. Allerdings werden, wie erwähnt, aus den Befunden der Inhaltsanalyse (siehe unten) Vorschläge in Richtung einer erweiterten Ri-sikoanalyse (Ziel 3) und zum Vergleich von Lageroptionen (Ziel 2) gemacht.

4.3 Methodische Fundierung

4.3.1 Grundsätzliches

Es gibt zwei empirische Wege, um die Vermutungen unter 4.2 zu überprüfen:

• analytische Rekonstruktion des Entscheidungsprozesses (mittels Befragungstechniken oder Dokumentenanalyse) oder

• partizipatorische Durchführung und Rekonstruktion mittels Mediationsverfahren, z.B. über Fokusgruppen oder Konsenskonferenzen.

Page 41: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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Meine Wahl fällt auf die Dokumentenanalyse (auch Inhaltsanalyse genannt), und zwar aus verschiedenen Gründen:

1. Methodisch gesehen werden damit Untersuchungspersonen wie auch Sachverhalte nicht verändert, Reproduzierbarkeit ist grundsätzlich gegeben. Vom Vorgehen her räume ich Mediationsverfahren zur Zeit kleine Erfolgschancen ein, wegen der erwähnten Pattsitua-tion und weil solche Verfahren schon mehrfach und ohne oder mit geringem Erfolg ange-wandt worden sind (Konfliktlösungsgruppen [P439][P436] und Energiedialog in «Energie 2000» [P856], PubliForum des Schweizerischen Wissenschaftsrats [P188][P394]). Gleich beurteile ich die Möglichkeiten anderer kommunikativer Methoden wie Befragungen.

2. Für eine Dokumentenanalyse besteht eine gute und langjährige Datenbasis, aus der ein-zelne Interessen mit einem vertretbaren Zeitaufwand klar herausgeschält werden können; falls sie – auf der pragmatischen Ebene und eingedenk ihrer Reaktivität (siehe 4.3.2) – geschickt angelegt wird, ist sie einer Befragung oder Beobachtung gleichwertig [M36:48], aber von den Akteuren bzw. Kommunikanden nicht entscheidend abhängig [M20:39f.].

3. Neben den vielfältigen, teilweise auch kommentarhaften Dokumenten zum «Hauptstrang» der beiden (voneinander abhängigen) Fallbeispiele (1-4A bzw. B, siehe 5.2) stehen In-formationen aus dem «Umfeld» (Nebenstrang 1a-4a) zur Verfügung, die Aussagen über den Kommunikations- und Entscheidungsprozess als solchen zulassen.

4. Im Weiteren ist die Tatsache eine Herausforderung, dass im Bereich der radioaktiven Ab-fälle m.W. bis dato praktisch keine Inhaltsanalysen durchgeführt worden sind41. Selbst technische Fachleute schlagen die Durchführung von Dokumentenanalysen durch, wie dies Thompson 1999 in einer Sonderausgabe der Risk Analysis zum amerikanischen Endlager WIPP tat [G262:840].

5. Gewissermassen ist die vorliegende Arbeit auch eine Studie über Politikevaluation, da sie u.a. die Wirksamkeit staatlichen und para-staatlichen Handelns (Behörde und Nagra) un-tersucht42. Gemäss Evaluationsforschung [E10:185ff.] handelt es sich um ein deskriptives Design einer Längsschnitts-Einzelfallanalyse (eigentlich zwei Fälle: Standortsuche je für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. schwach- und mittelradioaktive Abfälle).

4.3.2 Methodenwahl: historisch-kritische Quellenanalyse sowie Inhaltsanalyse

Die Rekonstruktion der Argumentation im Umgang mit radioaktiven Abfällen setzt eine histo-rische Perspektive voraus. Diese schärft den Blick für Zeitdimensionen, sowohl was das La-gersystem an sich (Abbildung 5) als auch die Langfristigkeit des Projekts (Abbildung 28) be-trifft. Die Geschichtswissenschaft arbeitet mit der so genannten «historisch-kritischen Me-thode», die nach Borowsky u.a. 1989 [M5:157ff.] durch drei Fragenkomplexe qualifiziert ist43:

41 Kraft und Clary 1993 [MA23] werteten 1045 Aussagen von Teilnehmenden an Anhörungen des amerikanischen

Energieamts in vier US-Staaten aus, die es 1986 über die Standortwahl für schwach- und mittelradioaktive Abfälle durchführte. Jede Analyseeinheit, d.h. jede transkribierte Aussage, wurde mit insgesamt 15 Fragen analysiert.

42 Der Begriff «gewissermassen» ist mit Bedacht gewählt, da im vorliegenden Fall entgegen den Vorgaben der Evaluationsforschung nicht scharf Interventionen (neue politische Massnahmen) unterschieden werden, die in ihren Wirkungsverläufen verfolgt werden.

43 Quellenkritik mit Quellenbeschreibung und Textsicherung ist im vorliegenden Fall von untergeordneter Bedeu-tung, da der Zugriff auf die (zeitgenössischen) Dokumente direkt ist und die Verfasser alles Interesse an Zu-schreibbarkeit ihrer Aussagen haben. Der Quelleninterpretation zu Aussagekraft und Informationswert der Do-kumente dagegen ist Gewicht zu geben: Absichten der Verfasser, Situation von Verfasser und Adressat(en), Umstände und Kontext sind zu berücksichtigen. Bedeutsam ist die Frage der «zeitgenössischen Realität» vor allem in der Beurteilung des Standortauswahlverfahrens (siehe Kapitel 13, ab Seite 150). Leider bietet die Ge-schichtswissenschaft offenbar dazu keine methodologische Anleitung.

Page 42: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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• Textkritik: Echtheit des Textes in Bezug auf die Urheberschaft? • historische Kritik: Beziehung des Textes zur zeitgenössischen «Realität»/zu «Realitä-

ten»? Ausschnitt dieser «Realität»? Perspektive dieser «Realität»? Realität bzw. Wirk-samkeit des Textes selbst?

• Ideologiekritik: politischer und «weltanschaulicher» Standpunkt des Verfassers, aber auch des Forschenden?

Die vorliegende Studie ist auch eine Art rückschauender Technikfolgenabschätzung («retro-spective technology assessment»), die sich innerhalb der Technikfolgenabschätzung der historischen Dimension der Technikentwicklung annimmt. Ein Zusammenhang zwischen historischen Einsichten und gegenwärtiger Politikgestaltung kann unter bestimmten Bedin-gungen konstruiert werden, und zwar nach Menkes 1977 [M35] wenn

1. «geschichtliche Prozesse identifiziert oder mit Politikentscheidungen in Verbindung gebracht werden können,

2. die Prozesse im Gegensatz zu Ereignissen übertragbar sind, 3. die Erfahrung verallgemeinerbar ist und 4. Konfliktparteien identifiziert sowie gleichgeartete [«isomorphische»] Konfliktsituatio-

nen modelliert werden können» (ebd.:324).

Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Rekonstruktion zu gewährleisten44, wurde als empirische Methode die Inhaltsanalyse gewählt. Sie geht zunächst vom klassischen Kom-munikationsmodell aus, das schematisch aus vier Positionen besteht (Lasswell 1948 nach [M36:15]): Sender (Kommunikator), Kommunikationsinhalt (Aussagen, Text), Empfänger (Rezipient) und sozialer Situation, in der sich die Kommunikation abspielt45:

Situation

Sender EmpfängerEbene 2

Inhalt

Abbildung 8: Kommunikationsmodell. Nach dem einfachen lasswellschen Modell besteht Kommunikation aus vier Positionen, nämlich aus Sender (Kommunikator, Quelle), Kommunikationsinhalt (Aussage, Nachricht), Empfänger (Rezipient, Ziel) sowie sozialer Situation (Umwelt, Gesamtzusammenhang) (aus Merten 21995 [M36:15]).

Kommunikationsinhalte beschränken sich dabei auf Aussagen, die durch geeignete Notations-techniken (z.B. eine Schrift) aufgezeichnet werden, also manifest sind. Die Analyse kann auf drei verschiedenen Ebenen erfolgen:

44 Der (hermeneutische) Verstehensbegriff der Geschichtswissenschaft (nach Wilhelm Dilthey) hat einen stark

intuitiven Charakter. 45 Watzlawick u.a. 1967/1990 heben die Bedeutung des Beziehungsaspekts (neben dem Inhaltsaspekt) jeder

Kommunikation hervor wie auch die Symmetrie bzw. Komplementarität von Interaktionen [M54:56,70].

Page 43: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

43

• auf syntaktischer (formaler) Ebene, mittels Wortzählungen, Satzbauanalysen usw., • auf semantischer (Bedeutungs-)Ebene, wo die lexikalischen Denotationen (z.B. Synonyme)

von Begriffen im Zentrum stehen, • auf pragmatischer (Wirkungs-)Ebene, die in dieser Studie im Vordergrund steht.

Ziel der Analyse kann jeweils der Kommunikator, der Rezipient/die Zielgruppe(n) oder die Situa-tion sein. Entsprechend vielfältig ist der Verfahrenskanon der Methode. Sie lässt sich an Hand der unten stehenden Abbildung wie folgt definieren: Die Inhaltsanalyse ist eine Methode zur Er-hebung sozialer Wirklichkeit, bei der von Merkmalen eines manifesten Textes auf solche eines nichtmanifesten Kontexts geschlossen wird:

Situation

Kommunikator Rezipient

Kodierer/Analytiker

Kontext

Text

Abbildung 9: Ziel der Inhaltsanalyse sind Aussagen über den Kontext (die soziale Wirklichkeit), die auf Grund textlicher Kommunikationsinhalte gemacht werden können. Aussagen über Kommunikator, Rezipient und Situa-tion sind möglich, wobei die Wechselwirkung mit dem Kodierer/Analytiker immer im Auge zu behalten ist (leicht abgewandelt nach Merten 21995 [M36:16]).

Die Inhaltsanalyse basiert auf dem kommunikationstheoretischen Repräsentationsmodell, wonach Inhalte (Texte) Aspekte der sozialen Wirklichkeit (Kontexte, mit ihrer symbolischen Wirklichkeit) abbilden. Diese und die Wirklichkeit der Erhebung ist nichtkommunikativ; das hat den Vorteil, dass die Inhaltsanalyse des Kodierers/Analytikers unabhängig vom Kommu-nikationsprozess vonstatten gehen kann. Da allerdings dieser seinerseits die Inhaltsmerk-male beeinflusst und die Analyse auf der pragmatischen (Wirkungs-)Ebene erfolgt, ist eine Aussenüberprüfung der Resultate nötig. Dazu dienen Informationen aus dem «Umfeld» und allenfalls Nachfragen bei den Akteuren. Somit soll Reaktivitäten innerhalb des Textentste-hungsprozesses, aber auch allfälligen des Kodierers, entgegengewirkt werden. Eine Reakti-vität ist eine vom methodisch erforderlichen Verhalten abweichende Reaktion einer Untersu-chungsperson, aber auch des Kodierers (siehe Kapitel 6, ab Seite 53).

4.4 Operationalisierung der Fragestellung und Verwendung von Theoriekonstrukten

Im Sinn einer theoriegeleiteten Kategorienbildung wird die Fragestellung in 4.2 durch die Definition von Variablen (Kategorien) konkretisiert, die aus den zwei Forschungsgebieten als Theoriegebäuden abgeleitet sind (Einzelheiten in Merten 21995 [M36] und Mayring 1997 [M34]). Theoretische Kriterien wie beispielsweise Wahrnehmbarkeit oder Glaubwürdigkeit werden zu diesen Konstrukten zusammengefasst und müssen später mittels Indikatoren und (Anker-)Beispielen veranschaulicht werden (siehe weiter unten und Mayring 1997 [M34]):

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44

zu 1. und 2.: aus der Risikowahrnehmungsforschung:– Hauptkategorie «Risikobegriff» (mit den Kategorien «Risikodefinition», «Risikoanalyse», «Risikobetroffenheit»)– Hauptkategorie «Gefahrencharakter» (mit den Kategorien «Schadenspotenzial», «Auftre-ten der Wirkungen», «wissenschaftliche Unsicherheiten», «Erfahrung mit der Gefahr», «Freiwilligkeit», «Kontrollierbarkeit/Schadensabwehr», «Umkehrbarkeit», «Alltäglichkeit/ Vertrautheit», «Wahrnehmbarkeit»)– Hauptkategorie «gesellschaftlicher Kontext» («Nutzen», «Risikoverteilung/Betroffenheit/ Verfahrensbeteiligung», «Informationsgrad/Risikoverständnis», «Glaubwürdigkeit/Vertrau-en»)

zu 3.: aus der Entscheidungsforschung:– Kategorie «Systemverständnis» – Kategorie «Erkennung von Wahrnehmungs- und Kommunikationsproblemen» (s.o.: Vari-ablensatz Risikowahrnehmung) – Kategorie «Denkfehler» (z.B. Vorschlag einer technischen Lösung führt zur Lösung des Gesamtproblems)– Kategorie «Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen» (schlechtstrukturiert: z.B. nicht alle Elemente bekannt, keine eindeutig bestimmbare «optimale» Lösung) – Kategorie «Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration» (z.B. technische Risikoanalyse/ umfassender Langzeitsicherheitsnachweis) – Kategorie «Untersuchung der Zielbeziehungen» (z.B. Aspekte der «Nachhaltigkeit» als Komplexziel analysieren) – Kategorie «angemessene Betrachtung verschiedener Ebenen» (z.B. Anspruchsgruppen) – Kategorie «Verhalten bei Verzögerungen» (z.B. Nutzung von Warteschlaufen als Chancen)

Als theoretische Konstrukte widerspiegeln diese Kategorien das Rationalitätskonzept aus der Risikowahrnehmungsforschung und das Komplexitätskonzept der Entscheidungsforschung, dem sich natürlich die Risikoanalysemethode für den technisch-naturwissenschaftlichen Teil beigesellt. Zur Identifizierung der Handlungsträger werden die Kategorien nach dem Akteur-modell (Rohrmann 1991 [E84] und Wiedemann 1991 [E102]) sortiert. Da Überlegungen und Entscheide im Umgang mit radioaktiven Abfällen gesamthaft gesehen in Organisationen fallen, erhalten institutionelle Aspekte besondere Beachtung; analysiert werden diese nach dem verwaltungswissenschaftlichen Ressourcenansatz (Recht, Wissen, Zeit, personeller Aufwand, Organisation, Geldeinsatz, Strategie), gemäss Knoepfel u.a. in Bussmann u.a.1997 [E10]. Um überindividuelle Rationalität(en) zu erfassen, wird das Konzept der institutio-nellen Anomalien nach Klose 1994 [E51] verwendet. Als Ordnungsprinzip des politischen Prozesses schliesslich findet das Phasenmodell aus der Politikwissenschaft, nach Windhoff-Héritier [E104][E103], Anwendung. Den normativen Leitgedanken liefert das Prinzip der Nachhaltigkeit. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Risikoanalyse und der System-wissenschaft werden die erwähnten Konzeptionen zur Zielerreichung (Ziele 1 bis 3) zusammengefügt. Schematisch präsentieren sich die verwendeten Theoriekonstrukte im Arbeitsfortgang zur Erreichung der drei Ziele wie folgt (Abbildung 10).

Page 45: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

45

Entscheidungs-strukturen

(Entscheidungs-forschung)

Dokumenten-analyse (Z1a)

AuslegeordnungLageroptionen (Z2)

Prinzip derNachhaltigkeit

(Ethik)

"IntegrierteRisikoanalyse" (Z3)

Rationalitäts-konzepte(Risiko-

wahrnehmungs-forschung)

Kriterien

Kriterien

systemisches Akteursmodell(Kommunikationswissenschaft)

Robustheit(en)(Systemwissenschaft)

AkteursmodellDokumenten-

analyse(Teil-)Produktder Studie

HilfsmodelleUmsetzung

Phasenmodell(Politologie)

Ordnungsprinzipdes politischenProzesses(Institutionen)

Methodik

Risikoanalyse("Risikowissenschaft")

Input

Anforderungen

Ressourcenansatz(Verwaltungswissenschaften)

institutionelleAnomalien(Ökonomie/Soziologie)

Identifizierung derHandlungsträger

Rationalität vonOrganisationen

Argumentations-muster (Z1b)

RisikoanalyseKonzept-gebäude

Mitteleinsatz(Umsetzung)

Kriterien

zunehmendeWissensintegration

Systemwissen(technisch, nat.)

ZielwissenSystemwissen

(sozial)

Handlungswissen

rückschauendeTechnikfolgenabschätzung

Abbildung 10: Theoretischer Bezugsrahmen mit Konzepten und Hilfsmodellen aus verschiedenen Wissenschafts-zweigen zur Erreichung der drei Ziele (Z1-Z3). Eine Diskussion folgt jeweils bei der Einführung der Konstrukte in der entsprechenden Arbeitsphase.

Bis auf die Risikowahrnehmung haben alle hinzu gezogenen Theoriekonstrukte gemeinsam, dass sie entweder inhärent oder potenziell system- und prozessbezogen genutzt werden können. Dies kommt dem Ansatz einer «Gesamtrobustheit» entgegen bzw. macht ihn beson-ders fruchtbar, wie aus Abbildung 6 ersichtlich und in 16.3 gezeigt wird.

Page 46: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

46

5 Analyseverfahren

5.1 Wahl des Verfahrens: typisierende Strukturierung

Gemäss Merten ist eine «pragmatisch-pragmatische» Analyse [M36:274] zu wählen, um Aussagen über Kommunikatoren, Rezipienten/Zielgruppen und Handlungshintergrund im Umgang mit radioaktiven Abfällen machen zu können. Mit einer Modifizierung der «typisie-renden Strukturierung» nach Mayring 1997 [M34:90f.], ergänzt um eine «Umfeld»-Analyse, kann ein «metakommunikatives» Verfahren geschaffen werden, das – über Textrelationen hinaus – Rückschlüsse zulässt auf den Kommunikations- bzw. Entscheidungsprozess. Unter «Typen» sind markante Ausprägungen, evtl. Spielarten, der oben erwähnten Kategorien zu verstehen. Mit so genannten «Ankerbeispielen» werden dafür jeweils Muster ausgewählt, die bei Zweifelsfällen zu Rat zu ziehen sind.

Konkret lässt sich von oben nach unten – beispielhaft – folgende Begriffshierarchie aufstel-len:

Begriff: Beispiel:

Theoriegebäude Risikowahrnehmungsforschung theoretisches Konstrukt gesellschaftlicher Kontext (Hauptkategorie K

bzw. k)theoretisches Kriterium Vertrauen (Kategorie) Indikator, Typ historischer Tatbeweis, Glaubwürdigkeit (G/g)Ankerbeispiel «Das Prinzip von Konzentration und Ein-

schluss der Radioaktivität hatte die Regierung schon damals bewogen, die Versenkung von Abfällen im Meer aufzugeben.»

Bewertung (positiv (+)): KG (GROSSBUCHSTABEN)

oder:Theoriegebäude Entscheidungsforschung theoretisches Konstrukt Entscheidungsfragen allgemein (nur eine

Hauptkategorie: E/e)theoretisches Kriterium Nutzung von Warteschlaufen (und Kritik) als

Chancen (Kategorie W/w)Indikator, Typ W: offene Diskussion, Konsistenzprüfung,

Aufnahme von Vorschlägen; Transparenz w: diese Kriterien nicht berücksichtigt, Techni-

ker arbeiten lassen! keinen Verzug zulassen! Ankerbeispiel Meeresversenkung: «die Wiederaufnahme ...

steht ... aus politischen Gründen nicht zur Diskussion. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass sich die Situation in den nächsten 20-30 Jahren ändern könnte» (AGNEB, 1989)

Bewertung (negativ (-)): ew (Kleinbuchstaben)

Schematisch ergeben sich «positive» und «negative» Ausprägungen der Dokumente, die auf der Zeitachse Aussagen über ihre Autoren (Akteure) ermöglichen. Die Vorgehensweise der Kategorisierung für die Typisierungsdimensionen ist in den folgenden Tabellen aufgezeigt: Prinzip in Tabelle 4 und Einzelheiten in Tabelle 26 für die Risikowahrnehmung, Prinzip in Tabelle 9 und Einzelheiten in Tabelle 27 für die Entscheidungsforschung.

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47

5.2 Prozess- und Vorgehensstruktur

Die Dokumentenanalyse lehnt sich an den tatsächlichen Entscheidungsprozess im Umgang mit radioaktiven Abfällen an, der mindestens z.T. seinerseits den dazugehörigen Kommuni-kationsprozess widerspiegelt. Der Prozess wird in folgende Phasen aufgeteilt, wobei der «Hauptstrang» jeweils den Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz behandelt (oder direkt auf die Schweiz bezogen ist bzw. hier im Diskurs von Akteuren verwendet wird), der «Nebenstrang» Ereignisse oder Dokumente, die den Hauptstrang beeinflussen:

Phase 1: Vorgeschichte bis 1970 Aufbau der Atomkerntechnik im Vordergrund, Abfallproblem negiert oder exportiert, Polizeirecht

1 Hauptstrang: (1945)1955 – 1970

Ereignisse und Dokumente von der Diskussion eines Verfassungsartikel über Atomenergie (1956) bis zur Inbetriebnahme des ersten Atomkernkraftwerks (Beznau I) im Jahr 1970, wo-mit die Verursacher des mengen- und aktivitätsmässig weitaus grössten Anteils radioaktiver Abfälle gegeben waren.

1a Nebenstrang (1945 –)1953 – 1970 (Inbetriebsetzung des Atomkernkraftwerks Beznau I)

Der Nebenstrang der «Vorgeschichte» (der Fallstudien 1 und 2) beginnt früher, da die da-malige Einstellung zur Problematik bezeichnend ist (Technikeuphorie, Reaktorbau, teilweise militärische Absichten) und Weichenstellungen für die spätere Entwicklung prägend sind.

Phase 2: Frühphase 1970 – 1979 Abfallproduktion, Gründung der Nagra, Bundesbeschluss zum Atomgesetz

2 Hauptstrang 1970 – 1979

Gründung der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA im Jahr 1972, Erkundungen bis zum Konzept des Projekts «Gewähr 1985»

2a Nebenstrang 1970 – 1979

Phase 3: Vorgehen gemäss «Gewähr 1985»: 1979 – 1988 Vorgehen gemäss «Gewähr 1985»: Auf der Suche nach Standorten bzw. Standortregi-onen

Übergeordnete Aspekte gilt für die gesamte Phase und beide Fallstudien

3 Hauptstrang Übergeordnete Aspekte 1979 – 19883a Nebenstrang Übergeordnete Aspekte 1979 – 1988

Standortsuche gemäss «Gewähr 1985» 1979 – 1988

3A Hauptstrang hochradioaktive Abfälle im Kristallin 1979 – 1988 (Fallstudie 1)3B Hauptstrang schwach- und «langlebige» mittelradioaktive Abfälle SLMA 1979 – 1988 (Fallstudie 2)

Page 48: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

48

Phase 4: Vorgehen gemäss «Gewähr 1985»: ab 1988 Auf dem Weg zur Umsetzung?

Übergeordnete Aspekte gilt für die gesamte Phase und beide Fallstudien

4 Hauptstrang Übergeordnete Aspekte ab 19884a Nebenstrang Übergeordnete Aspekte ab 1988

Standortsuche nach «Gewähr»-Entscheid 1988

Hochradioaktive Abfälle ab 1988 (Fallstudie 1, Forts.)

4A1 Hauptstrang Kristallin ab 19884A2 Hauptstrang Sedimente ab 1988

«Kurzlebige» schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA ab 1988 (Fallstudie 2, Forts.)

4B Hauptstrang «kurzlebige» schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA ab 1988

Die Analyse läuft – für die Studie idealiter, realiter noch komplexer – wie gesagt zweisträngig ab:

• Im «Hauptstrang» (1, 2, 3A/4A bzw. 3B/4B) erfolgen die textlich geronnenen Ereignisse, Kommentare und Analysen (Sicherheitsberichte, Gutachten, Medienmitteilungen, Artikel usw.) der Phasen 1 und 2 sowie innerhalb der beiden Fallstudien A und B in Phasen 3 und 4, die – nota bene – durch Akteure und Situation gekoppelt sind.

• Ein «Nebenstrang» («Umfeld», 1a bis 4a) enthält Ereignisse, die Einfluss auf den Haupt-strang haben, aber davon losgelöst vonstatten gehen.

Konkret könnte ein Analysenausschnitt exemplarisch folgendermassen aussehen:

Kommunikationskette ausgelöst durch Bohrgesuch (Inhalt 1) der Nagra (Akteurgruppe «Pro-jektant», hier Kommunikator K1) zum HAA-Projekt Opalinuston im Zürcher Weinland (Fall-studie 1, Phase 4A2, gefolgt vom Gutachten (Inhalt 2) der KNE («Experten», Rezipient 1a des Gesuchs und Kommunikator K2 des Gutachtens), beides gefolgt von der Einsprache (Inhalt 3) des Vereins BEdeNKEN («Bürgerinitiative» am Nagra-Bohrstandort Benken, K3) an den Bundesrat als primärem Rezipienten (R3a) sowie indirekt an Nagra (R3b) und KNE (R3c):

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49

Nagra

Situation 1

Inhalt 1

Situation 2

Inhalt 2Rezipient 2a =

Kommunikator 1

Situation 3

Kommunikator 1Rezipient 1a =

Kommunikator 2

Rezipient 1b/2b =Kommunikator 3 Inhalt 3

Rezipienten 3a-c, u.a.Kommunikatoren 1(/2)

EinreichungSondiergesuchOpalinuston,

9.11.1994

Kommission fürNukleare

Entsorgung KNE

KNE-Gutachtenzum Bohrgesuch

Nagra(-Stellungnahme)

regionale OppositionBEdeNKEN

Einsprache zumBohrgesuch

Bundesrat (R3a)Nagra (K1/R2a=R3b) usw.

Abbildung 11: Ausschnitt aus einer Kommunikationskette (Beispiel). Siehe Band II, Hauptstrang 4A2 Sedimente ab 1988.

5.3 Aussagekraft des Verfahrens

Es ist unschwer zu erkennen, dass wir es mit immensen Datenmengen zu tun haben, die beliebig viele Relationen beherbergen (z.B. Hauptstrang-Akteur Nagra macht Replik auf die Einsprache der BürgerInneninitiative und nimmt Bezug auf NOK-Pazifik-Bestrebungen, die von Greenpeace enthüllt wurden). Angesichts dieser Komplexität ist nicht vorgesehen, jeden Analyseschritt in der Studie dokumentiert wiederzugeben (Fundstellenbeschrieb, Material-transformation mittels verschiedener Makrooperatoren, z.B. Paraphrasierung usw.). Aller-dings wird der Anspruch erhoben, entscheidende Kenngrössen wie die Kategorienbildung, die Ankerbeispiele, die Kodierregeln nachvollziehbar auszuweisen.

Im Anhang, Band II, weise ich auf spezifische Schwierigkeiten der Einordnung und Bewer-tung von Dokumenten hin. Hier sei lediglich Folgendes generell vermerkt:

• Entsprechend der Vielschichtigkeit des Prozesses und heterogenen Datenherkunft las-sen sich nicht wie in Kraft & Clary 1993 Dokumente als Erhebungseinheiten definieren (z.B. auf einen parlamentarischen Vorstoss folgt eine Antwort des Bundesrats).

• Besondere Vorsicht muss walten, wie viel in eine Aussage hinein interpretiert werden darf (z.B. sind Fragen der Rückholbarkeit, wie sie heute diskutiert werden, in den Vor-schlägen zum Bau von Kavernen in den 1950er-Jahren nicht zur Debatte gestanden, z.B. Jaag 1956, Phase 1, Hauptstrang).

• Je näher die Ereignisse an die Gegenwart heranrücken und je grösser die Datenfülle wird, umso restriktiver erfolgt die Aufnahme von Dokumenten in den Hauptstrang.

Ziel der Inhaltsanalyse in dieser Arbeit ist nicht die zwangsweise Zuordnung von Attributen zu jedem Dokument, sondern die zeitgerechte und doch entwicklungsbezogene Darstellung des Umgangs mit radioaktiven Abfällen im Hinblick auf eine Optimierung des Entscheidungs-prozesses. Entsprechend steht nach dem Ansatz der theoretischen Stichprobenerhebung gemäss Strauss 1994 [M52] nicht die statistische Repräsentativität im Vordergrund, sondern die Herausschälung von Argumentationsmustern46. Solche Muster werden hier für fachliche und institutionelle Themenfelder erstellt.

46 Bei Begriffen wie Argumentations- oder – weiter unten – Entscheidungsmustern ist klarzustellen, dass solche –

analog Metaphern und i.d.R. auch Risiken – nicht «erkannt», sondern konstruiert werden [P678:19]; es wird

Page 50: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

50

5.4 Selektionsinteresse und Materialauswahl

Die Forschungsfragen bestimmen mit der einher gehenden Kategorisierung die Selektions-kriterien: Dokumente, die radioaktive Abfälle in der Schweiz zum Thema haben (internatio-nale Texte, so weit sie für die Schweiz von Interesse sind und/oder vergleichbare Analysen in anderen Staaten darstellen), Zeitraum in chronologischer Reihenfolge ab 1956 bis 1999 (mit punktuellem Bezug zu früheren Texten), Autorenschaft ist durch die Herkunft aus Ak-teurgruppen bestimmt. Berücksichtigt werden auch institutionelle Aspekte.

Schrittweise ging ich bei der Materialauswahl und der Theoriewahl wie folgt vor (Abbildung 12):

Ia. In einer 1. Quellensuche (1997/98) wurden das Quellenmaterial bzw. die Primärdaten dokumentengerichtet entsprechend dem bisherigen Entscheidungsprozess selegiert (be-wusste Auswahl). Erhebungseinheiten waren Sicherheitsberichte, Gesuche, Gutachten und Gegengutachten, behördliche Verfügungen, Bewilligungen, Einsprachen, Bezug nehmende Medienmitteilungen, parlamentarische Debatten u.dgl.

Ib. Untersuchungsgegenstand waren primär Aspekte der Risikowahrnehmung (zum Re-viewing siehe 6.3).

Ic. Risikowahrnehmung wurde in die Risikoanalyse-Methodik integriert (z.B. Rückholungs-option beim Kriterium «Umkehrbarkeit», Ausschlusskriterien bei «Kontrollierbarkeit»)

Id. Fragen der Entscheidungsforschung und des Systems Engineering wurden eingebaut.

Ie/f/g. Das Akteurmodell der Kommunikationswissenschaft sowie das Politikfeld-Modell und der Ressourcenansatz der Politologie wurden auf die Thematik angewandt.

Ih. Normativ zu Grunde gelegt wurde der Ansatz der nachhaltigen Entwicklung.

II. In einer 2. Quellensuche (1998) wurden zur bestmöglichen Abbildung des Kommunikati-onsprozesses autorgerichtet die Akteurgruppen auf allfällige zusätzliche Dokumente hin un-tersucht (siehe Abbildung 35):

Institutionelle Akteurgruppen:

• Projektanten (Nagra zu 2/3/4A, Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg GNW zu 4B)

• Aufsichtsbehörde (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK, Bundesamt für Energie BFE)

• Entscheidbehörde (BFE, EVED/UVEK, Gesamtbundesrat) • Parlamente (National- und Ständerat, Kantonsparlamente) • Verursacher (KKW-Betreiber, Bundesamt für Gesundheit als Sammelstelle für Nicht-

KKW-Abfälle)• Expertengremien (Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung AGNEB, Un-

tergruppe Geologie UG, Kommission für Nukleare Entsorgung KNE, Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen KSA)

• Kantone (v.a. Standortkantone)

allerdings unterstellt, dass sie im positiven Fall einen Sachverhalt plausibel erklären, ohne jedoch einer Art Determinismus zu verfallen (ebd.:20ff.).

Page 51: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

51

• Gemeinden (v.a. Standortgemeinden) • Umweltverbände (Schweizerische Energie-Stiftung SES, Greenpeace usw.)

Soziale Akteurgruppen: • BürgerInneninitiativen (Arbeitsgruppe kritisches Wolfenschiessen AkW, MNA, Hiä Niä

Bauen, CADO Ollon, BEdenKEN usw.) • Einzelgutachter

Weitere Akteure: • Medien

III. In einer 3. Quellensuche erfolgte eine breit gestreute direkte Nachfrage bei den Haupt-akteuren (Februar 1999, siehe Beibrief im Anhang).

IV. In einer 4. Quellensuche wurden gezielt einzelne Exponenten der Akteurgruppen – nach dem ersten Materialdurchlauf der Inhaltsanalyse (siehe Kapitel 7, ab Seite 56) – um weitere relevante Dokumente gebeten (Januar 2000, zum Reviewing siehe 6.3).

Entscheidungs-forschung

Dokumenten-analyse

AuslegeordnungLageroptionen

Prinzip der Nachhaltigkeit

"IntegrierteRisikoanalyse"

Risiko-wahrnehmungs-

forschung Kriterien

Kriterien

zusätzlicheInformationdurch Akteure

Akteursmodell

Ia/1.Quellen-

suche

ReviewerRisk Analysis

Robustheit(en)

ReviewerESREL 2001

AkteursmodellDokumenten-

analyse(Teil-)Produktder Studie

benutzteTheoriekonstrukte

Umsetzung

Rückmeldung

PhasenmodellPolitikfeld-

Modell

ReviewerIHLRWM Conf.

MLS

ordentlicheReview

InstitutionelleAnomalien

Stand

Risikoanalyse

NFP Risk-basedRegulation

KFW

Input

ReviewerNFP

Anforderungen

Risikoanalyse:

Ressourcenansatz

Ib

Ic

Ie

Id

If

Ig

II/2.Quellen-

sucheIII/3.

Quellen-suche

IV/4.Quellen-suche

Ih

DiskursKFW

DiskursCOWAM

System-theorie

DokumenteBFE

SystemsEngineering

Abbildung 12: Materialsammlung. Arbeitsprogramm mit Teilprodukten, eingebettet in den theoretischen Bezugs-rahmen samt Zwischenstufen des Reviewing (siehe dazu Abbildung 13).

Aus einem Zeitraum von über 40 Jahren ((1945-)1956 – Mitte 2002) wurden mehr als 2800 Dokumente gesichtet und bewertet sowie über 2400 Einträge gemacht (Anhang In-haltsanalyse: Ziel 1a, siehe Kapitel 2 und Abbildung 10). Dabei fanden Vollerhebungen dreier Publikationsreihen(gruppen) statt:

• SVA-Bulletin, Zeitschrift der – pronuklearen – Schweizerischen Vereinigung für Atom-energie SVA, Zeitraum (seit Erscheinen) 1957 – Mitte 2002 (Einträge aus über 950 Aus-gaben)

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• «nagra informiert» (1979 – 1998), «nagra bulletin» (Nachf.), «nagra aktuell» (1981 – 1990), «nagra report» (1991 – 1998), «nagra News» (ab Sept. 1998), Nagra-«FOCUS» (ab 1998)

• «Energie + Umwelt», Zeitschrift der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, der führen-den atomkritischen Umweltorganisation, (seit Erscheinen) 1976 – Mitte 2002 (Einträge aus über 80 Heften)

• Mit Hilfe des Bundesamts für Energie ist annähernd eine Gesamterhebung der parla-mentarischen Vorstösse auf nationaler Ebene erreicht worden (1957 – 2001) (über 200 Motionen, Interpellationen, Kleine Anfragen usw.).

Page 53: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

53

6 Validierung

6.1 Diskussion der Gütekriterien

Wenn die Inhaltsanalyse eine Methode zur Erhebung sozialer Wirklichkeit sein soll, muss «Inferenz» (also der Schluss von textinternen auf textexterne Merkmale wie Kommunikator, Rezipient oder Situation) möglich sein [M36:58f.]. Falls sich zudem aber die Inhaltsanalyse, wie erwähnt, auf den manifesten Inhalt von Texten beschränken soll, kommt dem «Hinter-grundwissen» des Kodierers besondere Bedeutung zu: Es muss sichergestellt werden, dass «latente Inhalte», also Relationen zwischen Text und Textinterpret, nicht in die Analyse ein-fliessen (ebd.:56f.). Es kommt hinzu, dass die Aussagekraft von Inferenzen begrenzt ist – Inhaltsanalyse selbst kann einen hochkomplexen Prozess nicht schlüssig rekonstruieren; die Interpretation muss sich auf externe, nicht inhaltsanalytisch gewonnene Kriterien stützen [M20:43]. Im – vorliegenden – Fall eines Einzelkodierers, der zudem Akteur im analysierten Prozess ist (siehe Vorwort, Seite 3ff., und Lebenslauf am Schluss von Band II), ist interner Gültigkeit (Zuverlässigkeit, Reliabilität) und externer Gültigkeit (Validität) besondere Beach-tung zu schenken.47

6.2 Interne Gültigkeit (Reliabilität)

Nach Krippendorff 1980 gewährleistet Reliabilität, dass analytische Ergebnisse (einen Aus-schnitt aus der) Wirklichkeit repräsentieren. Sie ist somit Vorbedingung für Validität, die si-cherstellt, dass die Ergebnisse das repräsentieren, was sie repräsentieren wollen [M30: 129]. Materiell, wenn auch nicht genau begrifflich wird im Validierungsdiskurs48 unterschie-den zwischen temporaler Reliabilität (Stabilität der Ergebnisse), intersubjektiver Reliabilität (Interkoderreliabilität) und instrumenteller Reliabilität (Genauigkeit des Messinstruments).

Stabilität ist die schwächste Form der Reliabilität und bedeutet beispielsweise, dass ein Ko-dierer zu verschiedenen Zeiten – intrasubjektiv – dieselben Resultate liefert. Intersubjektive Reliabilität hat die Wiederholbarkeit (Duplizität) der Forschungsergebnisse zum Ziel: Unab-hängige Kodierer sollen an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten mit denselben Kodierregeln zu den gleichen Schlüssen kommen. Mit instrumenteller Reliabilität als streng-ster Nachweismethode werden unter Test-Standardbedingungen Unterschiede zwischen dem Kodierer bzw. Messinstrument und dem (korrekten) Standard festgestellt. Während Krippendorf Reproduzierbarkeit verlangt, sprechen sich Guba & Lincoln 1989 [E36:242] ge-gen solch positivistische Reliabilität aus und schlagen mit dem Begriff der «dependability» ein paralleles Kriterium zur Beurteilung der Stabilität von Forschungsergebnissen vor. Da-nach muss sichergestellt werden, dass Aussenstehende den Forschungsprozess und die darin gemachte Selektion und Interpretation des Kodierers nachvollziehen können.

Unterkapitel 5.4, Abbildung 12 und Kapitel 7 dokumentieren, dass mit den verschiedenen so genannten Umgängen dem Kriterium der Stabilität nachgekommen worden ist. Da eine adä-quate Analyse des komplexen Systems «Radioaktive Abfälle» in dessen inhaltlicher, verfah-rensmässiger und zeitlicher Vernetzung immer wiederkehrende Querbezüge zwischen den 47 Im Übrigen wird anerkannt, dass sich allgemein die Gültigkeit eines Instruments nicht verifizieren, sondern le-

diglich falsifizieren lässt; wenn dies nicht möglich ist, sind die Aussagen «bis auf Weiteres» gültig [M36:310]. Strenge Validierung in unstrukturierten, offenen Systemen wie dem vorliegenden ist nicht möglich (nach [M51: 332ff.]). Siehe auch 1.3.

48 [M30:129-168][M34:109-115][M36:279-313][M51:331-350][M52][E10:220ff.][M20:171-174][M22:198ff.][M15:239ff.].

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Kategorien schafft, wurde – auch aus Ressourcengründen – von einer Kodierung durch Zweitpersonen abgesehen. Ich hoffe dies allerdings kompensieren zu können durch 1. aus-gedehnte Zitierweise, also einen vergleichsweise geringen Abstraktionsgrad bzw. grosse «Nähe» zur Autorenschaft, und 2. umfassende, strukturierte und thematisch aufgeteilte Auf-listung der Argumentationsmuster (in der Theorie oft «Prototypen» genannt), was zusammen die Nachvollziehbarkeit der Interpretation sicherstellen sollte.

6.3 Externe Gültigkeit (Validität)

Krippendorff 1980 unterscheidet drei Hauptarten von Validierung: A. daten-, B. produkt- und C. prozessbezogene Validität [M30:156ff.]:

A. Datenbezogene Validität: Hierbei untersucht semantische Validität die Logik der Katego-rienbildung, während Stichproben-Validität dem Verhältnis Stichprobe/Grundgesamtheit bzw. der Repräsentativität der untersuchten Daten dient. Datenbezogene Validität ist primär in frühen Phasen der Inhaltsanalyse zu bestimmen.

B. Produktbezogene Validität: Korrelationale Validität ist der Grad der Übereinstimmung zwi-schen Daten der einen und Daten einer zweiten Methode, wobei die Substituierbarkeit von Instrumenten im Vordergrund steht. Vorhersage-Validität bezieht sich auf den Grad der Vor-aussage verschiedener Methoden, also die Übereinstimmung von Inferenzen in einer paral-lelen Prüfung.

C. Prozessbezogene Validität: wird auch Konstrukt-Validität genannt und untersucht die Be-ziehung zwischen Theorie und Instrument. Zum Vergleich werden externe Wissensquellen herangezogen wie etwa Erfolge mit ähnlichen Konstrukten, Erfahrungen mit dem Kontext der verfügbaren Daten, darauf bezogene etablierte Theorien und Modelle sowie Meinungen von Fachleuten und mit den Daten vertrauten Personen.

In der vorliegenden Arbeit bearbeitete ich Validitätsfragen wie folgt (Abbildung 13):

zu A. Durch stufenweise Quellensuche – erst dokumenten-, dann autorgerichtete Untersu-chung zusätzlicher Dokumente – wurde die bestmögliche Abbildung des Kommunikations-prozesses versucht. Mit einem frühen Reviewing (1997/98 zu [G63] und Oktober 1998 zu [G64]) erhielt ich durch Experten im In- und Ausland koderiererunabhängige Aussagen zur Repräsentativität des Datenmaterials. Zu dessen Verbesserung wurden zweimal (III und IVin Abbildung 12) Akteure direkt um weitere Dokumente gebeten. Die stufenweise Abstraktion sollte nachvollziehbar sein: von den Rohdaten (Dokumente) über den Anhang zu den chro-nologischen und schliesslich einzelaspektbezogenen Argumentationsmustern.

zu B/C.: Risikomethodikfragen wurden im Rahmen des Nationalfonds-Projekts «Risk Based Regulation» diskutiert und reviewt [G69], englische Fassungen der – darauf erweiterten – Kapitel 15 [P234] und Kapitel 16 [P235] wurden im Rahmen einer renommierten internatio-nalen Zeitschrift und einer Konferenz (ESREL 2001) reviewt. Mit einer so genannten «Mutual Learning Session» an der Internationalen Transdisziplinaritätskonferenz 2000 in Zürich konnten verschiedene Hypothesen (vor allem aus Kapitel 12) einem internationalen Kreis von Akteuren verschiedenster Herkunft präsentiert werden (das Echo war durchwegs positiv) [P232][P233][P683]. Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Kantonalen Fachgruppe Wellen-berg KFW wurde mir ermöglicht, Teile der Inhaltsanalyse und der Argumentationsmuster im SMA-Bereich vorzulegen. Für 14.3 erfolgte ein inhaltlicher und teilweise methodischer Ver-gleich mit Studien anderer, internationaler Autoren (international/Schweden/USA/Kanada/ Frankreich/Niederlande/Grossbritannien), wobei folgende Hauptfrage zu Grunde lag: Haben die vorliegenden, methodisch verschiedenartigen Untersuchungen zu gleichen/ähnlichen (Inferenz-)Schlüssen geführt? In der KFW erfolgte von 2000 bis 2002 ein ausgedehnter Dis-

Page 55: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

55

kurs über das Standortwahlverfahren (Kapitel 13) sowie die Verknüpfung der Komponenten bzw. Teilsysteme Abfälle-Barrieren-Standort-Sicherheitsanalyse-Langzeitsicherheitsnach-weis (Abbildung 39 und Abbildung 40). Im Rahmen des EU-Projekts Community Waste Ma-nagement COWAM wurden vor allem die Aspekte Wissen, Standortwahl und Einbezug wei-terer Kreise eingehend erörtert (ab 2001) [G172]. Beim Einbezug von Akteuren wird auch von «kommunikativer Validierung» gesprochen [M22:15,176f.,198ff.][M34:112].

Entscheidungs-forschung

Dokumenten-analyse

AuslegeordnungLageroptionen

Prinzip der Nachhaltigkeit

"IntegrierteRisikoanalyse"

Risiko-wahrnehmungs-

forschung Kriterien

Kriterien

zusätzlicheInformationdurch Akteure

Akteursmodell

InputReviewer

BFE-Arbeit

ReviewerRisk Analysis

Robustheit(en)

ReviewerESREL 2001

AkteursmodellDokumenten-

analyse(Teil-)Produktder Studie

benutzteTheoriekonstrukte

Umsetzung

Rückmeldung

Phasenmodell

ReviewerIHLRWM Conf.

MLS

ordentlicheReview

InstitutionelleAnomalien

Stand

Risikoanalyse

NFP Risk-basedRegulation

KFW

Input

ReviewerNFP

Anforderungen

Risikoanalyse:

Ressourcenansatz

1997/98

1999

19982000/01

2000/01

1997-2000

2000+1999/00

System-theorie

DiskursKFW Diskurs

COWAM

+2000

+2001

SystemsEngineering

Abbildung 13: Phasenweises Reviewing. Arbeitsprogramm mit Teilprodukten, eingebettet in den theoretischen Bezugsrahmen.

BFE: Bundesamt für Energie (Studie über Risikowahrnehmung), 1997/98; IHLRWM Conf.: International High-Level Radioactive Waste Conference, Las Vegas, Mai 1998 (Differenzen der Risikowahrnehmung: individuelle und institutionelle Entscheidungs-anomalien); NFP: Nationalfonds-Projekt über risikobasierte Gesetzgebung, 1997-1999 (Beitrag einer probabilistischen Risiko-analyse für Abfälle); Information durch Akteure: zugestellte Unterlagen auf Grund einer brieflichen Anfrage vom 10.2.99; MLS: «Mutual Learning Session» der Internationalen Transdisziplinaritätskonferenz, 1999-Feb./März 2000 (Workshop mit Vertretern der beteiligten Akteurgruppen); KFW: Kantonale Fachgruppe Wellenberg (technische Begutachtung des Projekts für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Wellenberg, 2000ff.); Risk Analysis, 2000/2001 (Artikel für das Risk Analysis), ESREL 2001: European Safety & Reliability International Conference, Turin, Sept. 2001 (Auslotung eines umfassenden Robustheitsansatzes für die Beurteilung von Endlagern für radioaktive Abfälle); ausgedehnte Diskurse im Rahmen der KFW (2000 – 2002) und des EU-Projekts Community Waste Management COWAM (ab 2001).

6.4 Offene Fragen

Auf Grund der Komplexität und der «Fortdauer» des Themas sowie weil Interkoder-Reliabi-lität nicht getestet wurde, bleiben natürlich gewichtige Fragen offen, so beispielsweise me-thodologisch nach der Geschlossenheit des Kategoriensystems oder nach allfälligen «Rest-kategorien» (die in einer Wertediskussion eruiert werden müssten), inhaltlich nach Schlüs-sigkeit und Erklärungspotenzial von Interpretationen und daran anschliessenden Folgerun-gen (zumal eben die – erst noch energiepolitisch heftig instrumentalisierte – Frage der Lage-rung radioaktiver Abfälle nicht «abgeschlossen» ist).

Page 56: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

56

7 Vorgehen

7.1 Allgemeines Vorgehen

Das Vorgehen bei der Wahl von Theoriekonstrukten ist in Abbildung 10 aufgezeichnet, bei der Materialsammlung in 5.4 und Abbildung 12, bezüglich Reviewing in Abbildung 13.

7.2 Vorgehen bei der Inhaltsanalyse: Verdichtung und Interpretation von Information

Die Frage der Verdichtung – und Interpretation – von Information bei gleichzeitig aufrecht erhaltener Nachvollziehbarkeit ist eine methodische und darstellerische Knacknuss. In der durchgeführten Inhaltsanalyse lassen sich einige Abstraktionsstufen herausschälen:

1. Dokumente → Inhaltsanalyse (mit genauer Referenzierung, Anhang, Band II) 2. Inhaltsanalyse → chronologische Argumentationsmuster (Tabelle 28 bis Tabelle 32

im Anhang)3. chronologische Argumentationsmuster → spezifische Argumentationsmuster im

Haupttext (Tabelle 16 bis Tabelle 25, Kapitel 17)4. spezifische Argumentationsmuster → Interpretation im Haupttext (jeweils in den Teil-

kapiteln «Befunde aus der Inhaltsanalyse …»)

Um den Übergang Anhang-Argumentationstabellen-textliche Interpretation verständlicher und nachvollziehbar zu machen, sind in Tabelle 16 bis Tabelle 25 Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen jeweils fett gedruckt. Der Vorgang läuft beispielhaft etwa folgendermas-sen ab:

1. Dokumentenauswahl: Votum aus der Nationalratsdebatte von 1990 zu den Atomini-tiativen [B140:109]: «Wenn heute der Bundesrat beispielsweise zugeben muss, dass er keine Übersicht hat, wo die Abfälle gelagert werden und wie gross die Menge die-ser Abfälle ist, ist das begreiflich. Datenbanken gibt es nicht.» (NR Jaeger)

2. Kategorisierung:a. Einordnung nach Hauptkategorie, Hauptkategorie RW (Risikowahrneh-

mung), hier «kn» mit der Charakterisierung «geringe Aufsicht, ungenügende bzw. Abschieben der Führungsrolle/Führungsmangel (nach Tabelle 26, Typi-sierung RW bzw. Tabelle 4, Kurzfassung dazu); Hauptkategorie EF (Ent-scheidungsforschung), hier keine (nach Tabelle 27, Typisierung EF bzw. Tabelle 9, Kurzfassung dazu)

b. Angabe des Dokumententyps, hier «D» [politische Debatte] und allenfallsBerücksichtigung für die Aufnahme als Kriterium bzgl. Lageroption:Tabelle 12, Resultat in Tabelle 13, hier erfolgt als «EO» [Entscheidungskrite-rium Optionen] und «RO» [Robustheit], Grund: Datenbasis für die Zuteilung zu einem Langzeitlager

3. Zuordnung zum Argumentationsmuster im Anhang: hier «Aufsicht», Thema «Auf-gabenwahrnehmung» sowie Thema «Transparenz» (in der chronologischen Argu-mentationstabelle 1988 – 2002, Tabelle 32)

4. Auswahl zur Aufnahme ins Argumentationsmuster im Haupttext: hier «Aufsicht» (Tabelle 19)

5. Textliche Interpretation unter «Befunde aus der Inhaltsanalyse», hier in Teilkapitel 9.5.5, Seite 105.

Page 57: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

57

Gemäss der strukturierten Aufteilung des Materials in Phasen (5.2) lässt sich das methodi-sche Vorgehen der Inhaltsanalyse schematisch wie folgt beschreiben (Etappen in 5.4):

1. Schritt: Bestimmung der Analyseeinheiten

Quellenmaterial (Primärdaten): Erhebungseinheiten: Sicherheitsberichte, Gutachten und Gegengutachten, behördliche Verfügungen,

Bewilligungen, Einsprachen, Bezug nehmende Medienmitteilungen

1. Zusammenstellung nach bewussten Auswahlkriterien Ia-c, danach II(entsprechend dem bisherigen Entscheidungsprozess) Id-g, danach II

Versand an Hauptakteure III(Liste bisher ausgewählter Erhebungseinheiten, chronologisch/nach Teilprozess/nach

Strängen strukturiert, evtl. Angabe der Kategorien: Bitte um Komplettierung, nicht Streichung!) (zur Verhinderung von Artefakten, zur effektiven Rekonstruktion des Prozesses,

erste kommunikative Validierung)

2. Zusammenstellung: Einbezug des Rückflusses

IV nach 5. Schritt

2. Schritt: Erarbeitung der Strukturdimensionen

Ableitung der konkreten Fragestellung aus den Erkenntnissender Risikowahrnehmungsforschung und der deskriptiven und normativen Entscheidungsforschung

(Typisierungsdimensionen sind z.B. die Risikowahrnehmungskriterien) (Kapitel 9 und 12)

3. Schritt: Bestimmung des Kategoriensystems

formale Variablen: Erhebungseinheiten, Stellung im Prozess (Bewilligungsverfahren) inhaltliche Variablen: Kategoriensystem, Handlungsträger (Akteure), Handlungen/Ereignisse, Bewertungen

(Tabelle 4 und Tabelle 9)

4. Schritt: Formulierung von Definitionen/Ankerbeispielen/Kodierregeln zu den einzelnen Kategorien

Definition der unter eine Kategorie fallenden Textbausteine Ankerbeispiele als «Muster» für die Kategorisierung

Kodierregeln zur eindeutigen Zuordnung von Textbausteinen zu Kategorien (Tabelle 4 und Tabelle 9)

5. Schritt: erster Materialdurchlauf: Fundstellenbezeichnung

IV nach 5. Schritt Kategorien ansprechende Textstellen (Fundstellen)

6. Schritt: zweiter Materialdurchlauf: Bearbeitung und Extraktion der Fundstellen

Erarbeitung der Fundstellen, wo nötig Paraphrasierung

8. Schritt: Bestimmung der typischen Ausprägungen

nach den Kriterien: extreme Ausprägung (+/-), besonderes theoretisches Interesse (z.B. Konzeptwandel), Häufigkeit

9. Schritt: Bestimmung der Prototypen

repräsentative Beispiele der Ausprägungen zu Kategoriemerkmalen (Argumentationsmuster. Tabellen 28 bis 32)

10. Schritt: Beschreibung der Entwicklung der Prototypen: Interpretation

thematisch aufgeteilte Strukturierung der Argumentationsmuster (Tabellen 16 bis 25)

0. Schritt: iterativesVorgehen

7. Schritt: Überarbeitung des Kategoriensystems

Page 58: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

58

Teil II: Perspektive von unten: Risikowahrnehmung der Öffentlichkeit

8 Befunde der Risikowahrnehmungsforschung Seriöse Risikoanalysen49 sind Grundlage jedes verantwortungsbewussten Umgangs mit Ri-siken; die bisherigen Arbeiten auf diesem Gebiet sind notwendig, aber nicht hinreichend. Letztlich entscheidend ist die Risikowahrnehmung der Entscheidungsträger. Diese Wahr-nehmung hängt von etlichen qualitativen Kriterien ab (siehe unten).

Die internationale Risikoforschung hat gezeigt, dass, wer diese Kriterien nicht oder nicht genügend berücksichtigt, Entscheidungsanomalien hervorruft [E51] – das Verhalten von Individuen, aber auch von Institutionen, ist nicht (mehr) zweckrational. Wer damit nicht ein-verstanden ist, greift oft (vor)schnell zur Behauptung, jetzt werde nicht mehr «sachlich», sondern «politisch» argumentiert. Das mag, braucht aber nicht zu stimmen.

Die Studie versucht Gründe für diese vermeintlich (rein) «politische» Argumentation zu ana-lysieren, die zu «individuellen» Entscheidungsanomalien führen, sowie Ansätze zu einer Re-duktion «institutioneller» Entscheidungsanomalien aufzuzeigen (siehe Kapitel 12, ab Seite 126).

Im Lauf der 1970er-Jahre wurde erkannt, dass Laien bei ihrer Beurteilung von Wahrschein-lichkeit und Schaden «heuristisch» vorgehen, d.h. intuitive «Daumenregeln des Denkens» anwenden50. So wird ein Ereignis für um so wahrscheinlicher gehalten, je leichter ein ähnli-cher Vorfall erinnert werden kann («Verfügbarkeitsheuristik»51 nach Tversky & Kahneman [R122][R123]). Damit war eine Erklärung der Unterschiede von «objektiven» und «wahrge-nommenen» Risiken gefunden: Wegen dieser «Fehlwahrnehmung» wurden bei Laien «ko-gnitive Anomalien» (‹cognitive biases›) festgestellt. Diese mussten durch Akzeptanzfor-schung eruiert und durch Risikokommunikation behelfsmässig behoben werden. In Kapitel16, ab Seite 198, wird eine integrierte Risikoanalyse mit einem erweiterten Entscheidungs-modell vorgeschlagen.

Auch wenn die Befragungen im Rahmen der so genannten psychometrischen Forschung52

nicht die erhofften stabilen Faktoren der Risikowahrnehmung lieferten, wurde rasch klar, dass Risikobewertung – bei Laien u n d Fachleuten –«unvermeidbar subjektiv» und das «Verständnis begrenzter Urteilsfähigkeit ausschlaggebend für eine wirksame Entscheidfin-dung ist» [R117:182]. Weder ist der Begriff Risiko eindeutig festgelegt noch gibt es ein ob-jektives Risiko [R82:126] noch ein reales «Objekt» genannt Risiko53 [R54:169/171].

49 Risikoanalyse ist hier umfassend definiert. Siehe Abbildung 19, Abbildung 20 und Abbildung 41. 50 Es gibt verschiedene kognitive Heuristiken und Anomalien («biases»): Repräsentativität, Verfügbarkeit sowie

Verankerung und Anpassung. Eine einführende Zusammenfassung dieser Forschung auf deutsch findet sich in Jungermann & Slovic 21997 [R53] und 1993 [R53] sowie vor allem Jungermann u.a. 1998 [R57:166-173].

51 Gerade dieses Resultat ist im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen bedeutsam, da nicht auf Erfahrungs-weissen zurückgegriffen werden kann.

52 Vor allem durch Decision Research, Oregon, um Slovic, Fischhoff und Lichtenstein [R35][R36][R37][R38][R69] [R70][R117][R118][R114][R115][R116]. Eine durchaus kritische Würdigung findet sich in [R83], [R65:25-29] oder [R136][R113]. Siehe auch Fussnoten 55 und 61.

53 Damit soll keinem wie auch immer gearteten Subjektivismus oder Reduktionismus Vorschub geleistet werden. Bestimmte, definierte Risiken sind objektiv und quantitativ erfassbar. Auch Rationalität als Logikkonzept soll nicht in Frage gestellt werden; für ein Verständnis Anderer ist die Annahme von Rationalität unabdingbar [R27:25], gerade im Hinblick auf Handlungsorientierung wie im vorliegenden Fall.

Page 59: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

59

Die erwähnte Verfügbarkeitsheuristik ist einerseits insofern zu relativieren, als Laien bei-spielsweise Wahrscheinlichkeiten nicht definitionsgemäss «schlechter» schätzen als Ex-perten [R70][R127][R18], anderseits zu erweitern, als beide Gruppen ihre eigene Urteilsfä-higkeit überschätzen54. Das Ergebnis hängt zudem von der Art der Befragung ab [R30] wie auch selbstredend von der Definition des Risikos [R125][R127][R39].

Die Hauptdifferenz von technischen Laien zu Fachleuten liegt im Umstand, dass jene qua-litative Kriterien wie die Freiwilligkeit des eingegangenen Risikos, seine Kontrollierbarkeit, seine Verteilung, das Katastrophenpotenzial usw. hoch bewerten und somit notgedrungen zu anderen Ergebnissen kommen. So wird Risiko nicht mit Todesfällen oder Unfallhäufig-keiten gleichgesetzt [R117][R70]; Laien unterscheiden zwischen einem Flugzeugabsturz mit 100 Toten und 100 Autounfällen mit je einem Toten, obwohl das «Risiko» für den Risiko-analytiker dasselbe ist [R118][R62].

Es spielen nicht nur allgemeine Risikodimensionen wie Freiwilligkeit usw. eine Rolle, son-dern auch die Einstellungen der Befragten zu verschiedenen Risikoquellen [G199]55 wie auch zu den verantwortlichen Organisationen [R125]. Somit wird klar, dass die Risikode-batte nicht alle Facetten der Akzeptanzproblematik umfassen kann (Otway et al. 1978 [G210], van der Pligt 1985 [G269:90/95], Eiser et al. [G54]). Entsprechende Untersuchun-gen sind bei der Atomkernenergie besonders wichtig, da diese in allen Analysen eine Son-derstellung einnimmt56. Dieser Technik wird ein hohes, unfreiwilliges, nicht beherrschbares und ungerecht verteiltes Katastrophenpotenzial zugeschrieben, wie die folgende Abbildung 14 zeigt.

Faktor 2

Faktor 1

beherrschbar

nicht schrecklich

keine Gefahr einer globalen Katastrophe

Folgen nicht tödlich

Nutzen gerecht verteilt

Schaden für ein Individuum

geringes Risiko für künftige Generationen

leicht reduzierbar

Risiko nimmt ab

freiwillig

nicht beherrschbar

schrecklich

Gefahr einer globalen Katastrophe

Folgen tödlich

Nutzen nicht gerecht verteilt

Schaden für viele

hohes Risiko für künftige Generationen

nicht leicht reduzierbar

zunehmendes Risiko

unfreiwillig

nicht wahrnehmbar

wahrnehmbar

den Betroffenen unbekannt

den Betroffenen bekannt

neues Risiko

altes Risiko

verzögerte Wirkungen

unmittelbare Wirkungen

wissenschaftlich ungeklärt

wissenschaftlich geklärt

54 [R35][R36][R69][R50][R129][R130].55 Es ist nicht Aufgabe dieser handlungsorientierten Arbeit, die einzelnen sozialwissenschaftlichen Schulen zu

bewerten. Wynne 1989 [R136] stellt kritisch verschiedene Ansätze einander gegenüber: Psychometrie (Slovic u.a.), Sozialpsychologie (Otway u.a. [R88]), Soziologie (Short [R99]), Kulturanthropologie (Douglas & Wildav-sky [R20]). Sjöberg 1996/98 und Sjöberg & Drottz-Sjöberg 2001 weisen statistisch nach, dass psychometrische und kulturtheoretische (kulturanthropologische) Ansätze einen geringen Anteil der Varianz bei Risikowahr-nehmungen erklären können [R102][R103][R105][R106][G239].

56 [G270][R21][G45][R55][R48][R25][G93][G49][G51][R117].

Page 60: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

60

FAKTOR 2 (Unbekanntes Risiko)

FAKTOR 1(Schreckliches Risiko)

Antibiotika

bleihaltige Farben

Impfungen

AspirinKoffein

Valium

chem.Desinfektionsmittel

Laetril

Saccharin

orale Kontrazeptiva

Haarfarben

Mikrowellenöfen

Natriumnitrit

Trinkwasser-Fluorierung

Röntgenstrahlen

chem. Düngemittel

Gentechnologie

Überschallflugzeuge

Kernwaffen (Fallout)

Herbizide

SatellitenabstürzeQuecksilber

radioaktiver AbfallKernreaktoren (Unfälle)

Asbestisolierung

Kohleverbrennung(Luftverschmutzung)

Uranabbau

DOT

Pestizide

Skateboards

Rauchen (Krankheit)

Traktoren

Alkohol

Aufzüge

Autos (Unfälle)

Trampolinspringen

Motorrasenmäher

el. Heimwerkzeuge

Fahrräder

Kettensägen

Abfahrts-Skilauf Rauchen (Feuer)

Motorräder

Brücken

Feuerwerk

Autoabgase (CO) Flüssiggas (Lagerung und Transport)

Nervengas (Unfälle)Kohleabbau (Krankheit)

grosse Dämme (Talsperren)

Wolkenkratzer (Feuer)

HandfeuerwaffenDynamit

Autorennen (Unfälle)

Eisenbahnen

kommerzieller Flugverkehr

Grossbaugewerbe(Brücken, Wolkenkratzer)

Kernwaffen (Krieg)

Fallschirmspringen (Sport)Kohleabbau (Unfälle)

Abbildung 14: Positionen von 60 Gefahrenquellen in einem Zwei-Faktoren-Raum, der aus Beurteilungen über 18 Risikowahrnehmungskriterien gewonnen wurde (oben). Jeder Faktor steht für eine Kombination mehrerer Kriterien (Seite 59 zuvor). Atomkernreaktoren und radioaktive Abfälle befinden sich im rechten, Röntgenstrahlen im linken oberen Quadranten. Quelle: Slovic, Fischhoff & Lichtenstein 1985 [R116], gezeichnet nach (deutsch in) Jungermann & Slovic (1993, 21997) [R54:174] 57. [Laetril galt in den 1970er-Jahren in den USA als Wundermittel gegen Krebs: Vitamin B17, aus Aprikosenkernen gewonnen; DOT: US Department of Transportation.]

Somit wird begreifbar, weshalb Röntgenstrahlung und ionisierende Strahlung aus Atom-kernreaktoren von Laien – im Gegensatz zu Experten – nicht gleich wahrgenommen wer-den:

57 In der Risikoforschung wird immer wieder – wie auch hier – Bezug auf diese Untersuchung genommen, m.E. zu

Recht, da ihre Ergebnisse mindestens qualitativ in der Folge mehrfach reproduziert worden sind. Allerdings ist festzuhalten, dass die Befragungspopulation nur 34 US-amerikanische Studierende umfasste. Zeitpunkt: Au-gust 1980 [R116:92]. Siehe weiter Fussnote 61.

Page 61: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

61

freiwillig

Risiko-merkmal

Risiko-merkmal

chronisch

alltäglich

bestimmtnicht tödlich

bestimmttödlich

unfreiwillig

katastrophal

schrecklich

Exponiertenbekannt

Exponiertennicht bekannt

unmittelbar verzögertder

Wissenschaftbekannt

derWissenschaftnicht bekannt

nichtkontrollierbar

kontrollierbar

neu alt(bekannt)

Durchschnittsbewertung

1 2 3 4 5 6 7

1 2 3 4 5 6 7

Röntgenstrahlen

Kernkraft

Abbildung 15: Bewertete Risikomerkmale von Atomkernkraft und medizinischen Röntgenstrahlen. Quelle: nach Slovic, Fischhoff & Lichtenstein (1980) [R117:196].

Laut zahlreichen empirischen Studien halten viele Menschen die Risiken der Atomenergie für inakzeptabel hoch, z.B. [G54], wogegen die Mehrheit der Kernenergiegemeinschaft die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Unfalls mit verheerenden Folgen als extrem niedrig ein-stuft [G49:146]. Atomkerntechnik wird mit Wirtschaftswachstum verbunden, sie gilt als Pro-totyp58 zentralisierter Grosstechnologie59 [G269:96] und damit nach Krohn & Krücken 1993 Quelle so genannter «evolutionärer Risiken» [R65:21ff.]. Evolutionäre Risiken sind nicht oder schlecht vergleichbar, statistisch ungenügend abgesichert (wenig Erfahrung, Sicher-heitsszenarien beruhen auf Hypothesen) und mit grossen Spannweiten bezüglich Qualität und Umfang der Unsicherheiten versehen60. Es erfolgt nach Luhmann 1990 eine Verschie-bung vom (selbstgetragenen, kalkulierten) Risiko des Entscheiders zur (auferlegten) Gefahr für den von der Entscheidung Betroffenen [R75:174][R65:29]. Es ist zudem nicht mehr möglich, zwischen einem objektiven Risiko und seiner Wahrnehmung durch verschiedene Beobachter zu unterscheiden – es kommt zu einer Subjektivierung der Urteilsbildung. Zu-dem sind evolutionäre Risiken nach Beck 1986 und 1988 – er nennt sie «Modernisierungs-risiken» – u.a. auch örtlich, zeitlich und sozial nicht eingrenzbar, nach den Regeln von Kau-salität, Schuld und Haftung nicht zurechenbar sowie nicht kompensierbar, da irreversibel und global [R4:29-31][R5:120ff.].

Polarisierung war die Folge: auf der einen Seiten die ignoranten Laien, auf der anderen die arroganten, sogar als korrupt taxierten Industrievertreter und Experten (Sjöberg 1980 [R101], Fischhoff 1985 [R32:94]); die Gruppen bleiben unter sich, es findet praktisch kein

58 In Schweden stolperten mindestens zwei Regierungen über die Atomkernenergiefrage, nämlich 1976 und 1978

(nach Drottz-Sjöberg & Sjöberg 1990 [G49:136]). 59 Es wird nicht Luhmann gefolgt, der den Begriff Hoch-, nicht Grosstechnologie gebraucht [R76:93f.], da Kom-

munikationsnetze (Telefon, Verkehr) vom hier diskutierten Risikoaspekt her geringere Bedeutung hätten. 60 Die Klassifikation der Risikotypen nach WBGU 1998 lässt keine eindeutige Zuordnung der radioaktiven Abfälle

zu [M58].

Page 62: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

62

wirklicher Gedankenaustausch statt (ebd.: 90) – im Gegenteil: Gruppendenken grassiert [E43][E17]. Dies ist oft auch im unmittelbaren Kontakt festzustellen, wie etwa – mindestens bei direkten Kontrahenten – im Rahmen der «Konfliktlösungsgruppe Radioaktive Abfälle KORA» Anfang 1990er-Jahre [P185][P186][P436]. Ich werde in 9.1, ab Seite 65, darauf zu-rückkommen.

Die Kriterien zur Risikowahrnehmung, in Kapitel 9 erläutert, lassen sich in Anlehnung an Sjöberg & Drottz-Sjöberg 1994 [R100:42] grob in drei Kategorien einteilen:

• Risikobegriff (Risikodefinition, Risikotyp bzw. -analyse, Betroffenheit bzw. Schutzziele) • Gefahrenpotenzial (Schadenshöhe und -eintritt, wissenschaftliche Unsicherheiten, Erfah-

rung, Freiwilligkeit bzw. Zwang zum Risiko, individuelle Kontrollierbarkeit/Schadensab-wehr, Umkehrbarkeit der Entscheidung, Alltäglichkeit/Vertrautheit, Wahrnehmbarkeit)

• gesellschaftlicher Kontext (effektiver/wahrgenommener Nutzen bzw. Verantwortung, räumliche/zeitliche Risikoverteilung/Betroffenheit/Verfahrensbeteiligung, Verständnis/ Kenntnisse, Vertrauen)

Eine Durchsicht der Literatur erlaubte eine Umgruppierung und Erweiterung der Liste. Dabei stand die Anwendbarkeit auf Fragen radioaktiver Abfälle im Vordergrund, die Herkunft der Kriterien war – aus der Anwendungsperspektive heraus – sekundär61. Individuelle sozioöko-nomische Angaben der Befragten wie Geschlecht, Erziehung, Alter, Einkommen, seelische Empfindlichkeit und persönliche Fähigkeiten (ohne «Risikotraining») korrelieren zwar z.T. hoch mit Risikowahrnehmung, ändern aber nichts an der Varianz verglichen mit den folgen-den drei wichtigsten erklärenden Variablen62:

1. allgemeine Risikosensibilität (Durchschnitt der Angaben zu Nichtstrahlenrisiken) 2. gepooltes Mass der – auch hier gewählten – Risikokriterien oder -dimensionen63

3. wahrgenommenes Risiko der Hintergrundstrahlung

Eine Studie zur Risikowahrnehmung von radioaktiven Abfällen in Schweden erklärt in einer multiplen Regression 65 Prozent der Varianz allein durch diese drei Variablen (Sjöberg & Drottz-Sjöberg 1994 [G238:38]. Auch Brehmer 1987 schliesst aus seinen Ergebnissen, dass die Merkmale der Risikoquellen wichtiger als die Charakteristika der urteilenden Personen sind [R12]. Die meisten Kriterien in der folgenden Tabelle 2 (S. 63 f.) gehen auf die bahnbre-chende Arbeit von Fischhoff et al. 1978 [R38] und deren zahlreiche Variationen zurück, die Fragestellung an sich sowie die Kriterien Nutzen und Freiwilligkeit auf Starr 1969 [R120].

61 Eine Paradigmendiskussion (Psychometrie, Sozialpsychologie, Kulturanthropologie, Soziologie) bieten Sjöberg

1996/1998 [R102][R103] oder Wynne 1982/1989 [R136][E105]. Auf psychologische Systematik (z.B. nach ko-gnitiven, motivationalen oder emotionalen Einflüssen) wurde verzichtet. Auch auf die Kontroverse um «re-vealed/expressed preferences» (Starr: «offengelegte» Statistik als Basis/Mehrheit der späteren Ansätze: di-rekte «ausgedrückte» Meinung der Personen) wird nicht eingegangen.

62 Einzelheiten in [R100:42]. 63 Sjöberg & Drottz-Sjöberg sprechen von Risiko«dimensionen». Fischhoff u.a. verwendeten in der klassischen

Studie ihrer «psychometrischen Schule» 1978 den Ausdruck «Risikoeigenschaften» [R38:139ff.]. Ich wähle den Begriff Kriterien, da die entsprechenden «Eigenschaften» der Risikoquellen die Massgabe für die Wahr-nehmenden sind, nach denen sie die Risiken einschätzen.

Page 63: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

63

Risikowahrnehmungs-kriterium, eingeteilt nach64 ...

Erläuterung [Literatur]

1. ... Risikobegriff Risikodefinition Risiko als Begriff ist nicht eindeutig festgelegt [R54]: Wahrscheinlichkeit,

Schaden (aber auch Ausmass der Sicherheitsmassnahmen [R125]), Funk-tion von beidem (auch [M29]), Varianz, Semivarianz, Kombination. Für Laien ist das Produkt 1x100 nicht dasselbe wie 100x1 [R62][R70]. Im Ge-gensatz zu Experten fokussieren sie sich nicht auf die Sterbewahrschein-lichkeit [R117], jedenfalls nicht bei unfreiwilligen Risiken; bei Atomkraft ent-scheidet das maximal mögliche Schadensausmass [R127][R118]. Risiko ist i.A. situationsabhängig [R12], sozial definiert [R82] und abhängig von Wert-haltungen [R83][R88]. Das «hypothetische» Risiko ist unbestimmbar (es liegt in der Unkenntnis möglicher Risiken) [R53], es ist die Ungewissheit technisch ermöglichter Katastrophenpotentiale [R51:394]). Allgemein wird Probabilistik von Nichtfachleuten schwer verstanden [M32].

Risikoanalyse Laien schätzen die Unfallhäufigkeiten relativ gut ein: Für frequentistische Phänomene haben sie also ein gutes Sensorium. Seltene Todesursachen dagegen über-, häufige unterschätzen sie [R70][R117]: Damit ist bei pro-babilistischen Sachverhalten Vorsicht angebracht.

Risikobetroffenheit Befragte beurteilen die Atomtechnik für eine grosse Anzahl von Personen als Gefahr, fühlen sich persönlich aber nicht direkt bedroht [R116]. Eigene Betroffenheit lässt Risiken höher erscheinen [R78] (Sankt-Florians-Prinzip, siehe aber auch [G216][R42]).

2. ... GefahrencharakterHöhe des Schadenspotenzials Das Katastrophenpotenzial wird schon früh in der Risikoforschung als ent-

scheidend gewertet (Lowrance 1977 [R73], auch [R70][R62][R125][R118] [R103]). «Schrecklichkeit»65 und Katastrophenpotenzial lassen AKW ris-kanter werden als Röntgenstrahlen [R38]; Industriemanager und Tankstel-lenwärter halten die Lagerung von Flüssiggas als technisches Risiko für ge-ringer als Anwohner und Umweltschützer [R66].

Auftreten der Wirkungen Thema ist der Zeitpunkt des Schadenseintritts (gleich nach Auslösen des Ereignisses, mit/ohne Vorwarnzeit [R100] oder verzögert/schleichend)66.

wissenschaftlicheUnsicherheiten67

Eingeführt wurde das Kriterium als «wissenschaftliche Erkenntnis»68 (ne-ben dem Wissen der Betroffenen selbst [R38]). Es besteht bei industriellen Systemen wenig Erfahrung mit Langzeitsicherheit [R116][R32]. Das Selbst-verständnis als Wissenschaftler prägt: Biologen z.B. schätzen Risiken an-ders ein als Ingenieure [G9]. Experten können in Risikoabschätzungen stark differieren (vor der Challenger-Katastrophe um fünf Grössenordnun-gen (Starbuck 1988 [E93:320).

Erfahrung mit der Gefahr (auch Ereignisgeschichte)

Unmittelbarkeit und Neuheit des Risikos haben eine negative Auswirkung auf die Wahrnehmung [R32] [R38]. Fehlende Erfahrung wird durch Vorstel-lungen – welcher Art auch immer – ersetzt [R76].

Freiwilligkeit/Zwang zum Risiko Dass Freiwilligkeit einen positiven Einfluss auf die Risikowahrnehmung hat, gehört zur frühesten Erkenntnis der Risikoforschung (Starr 1969 [R120], später [R38]). Bei freiwillig eingegangenen Risiken zählt die Wahrschein-lichkeit [R127], Sankt Florian spielt keine Rolle [R78].

individuelle Kontrollierbarkeit, Schadensabwehr

Die Vorstellung hoher (eigener) Kontrollierbarkeit wirkt sich negativ aus [R121], indem das eigene Handeln als sicherer eingeschätzt wird als das Anderer («Mir passiert schon nichts!») [G275]: «unrealistischer Optimis-mus» (Weinstein 1984 [R129][R130) oder übermässiges Vertrauen (in sich selbst). Mehr Sicherheitsmassnahmen erniedrigen das wahrgenommene Risiko für Befürworter, erhöhen es für Gegner [R125].

Umkehrbarkeit (Reversibilität) Dieses Kriterium ist die «ultimative» Schadensabwehr. Es basiert auf den Prinzipien der Verantwortungsethik [R52] und der Nachhaltigkeit [G140].

64 Der Einfachheit halber wird hier – streng genommen fälschlicherweise – nicht scharf zwischen Risiko und Ge-

fahr unterschieden (siehe Luhmann 21993 und 1991 [R75][R76:30ff.] und 11.3, ab Seite 122). 65 «dread» (Fischhoff et al. 1978 [R38]:133). 66 «immediacy» sowie «chronic/catastrophic risk» (Fischhoff et al. 1978 [R38]:133), «onset of effects: sudden; lack

of prior warning or large immediate effects» (Sjöberg & Drottz-Sjöberg 1994 [R100:42]). 67 Siehe auch 12.9, ab Seite 145, für die Unterscheidung zwischen «Unschärfe» und «Ungewissheit». 68 «known to science» (Fischhoff et al. 1978 [R38]:133).

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Alltäglichkeit, Vertrautheit In den ersten Untersuchungen wurde der Ausdruck «Alltäglichkeit» verwen-det (als Gegensatz zu «Schrecklichkeit») [R38]. Einige Forscher meinen, dass die Risikowahrnehmung mit vermehrter Debatte (auch in den Medien) steigt [R36][R16][R117] – wegen des Mechanismus der «Verfügbarkeits-heuristik» (siehe oben) [G275][R129]. Allerdings sind die Meinungen dar-über geteilt [R104]. Es besteht keine klare – positive – Beziehung zwischen Akzeptanz und Bekanntheitsgrad (bei Atomkernkraft: van der Pligt 1985 [G269] verweist auf 1970er- und 1980er-Studien).

Wahrnehmbarkeit Nichtwahrnehmbares liegt auf der Linie anderer Kriterien (Wissen, Erfah-rung, Kontrollierbarkeit) und ist mehrheitlich nicht vertraut [R38][R116].

3. ... gesellschaftlichem Kontexttatsächlicher/wahrgenommenerNutzen (einschl. Verantwortung)

Für Starr [R120] besteht eine direkte mathematische Beziehung zwischen Risiko-Akzeptabilität und -Nutzen (positiv, Faktor 1000). Vom Risikoansatz her ist es einsichtig, dass spätere Untersuchungen einen verglichen mit Ri-siko/Gefahr tieferen Stellenwert des Nutzens ergeben haben. Relevant wird der Aspekt bei der Verantwortungszuteilung (Verursacherprinzip).

zeitliche69/räumliche70 Risiko- verteilung, Betroffenheit71,Verfahrensbeteiligung72

Chronische Risiken werden negativer beurteilt [R9]. Spontane Äusserungen zur Sorge um künftige Generationen sind selten [R21]. Eigene Betroffenheit macht teils kritischer (Gefahren gegenüber), teils zuversichtlicher (selbst eingegangenen Risiken gegenüber). Formale und inhaltliche Teilnahme am Entscheidungsprozess erhöht Akzeptanz [R79][R80][R89] [R90][R86][R92] und wird auch aus ethischen Überlegungen heraus ge-fordert [G139].

Informationsgrad, Risiko- verständnis, Kenntnisse

Eigene Kenntnisse und persönliche Erfahrungen lassen Risiken als positi-ver erscheinen [R38][R9][R32]. Bezüglich Häufigkeits- und Wahrscheinlich-keitsschätzungen können sich Experten wie Laien in ungerechtfertigter Si-cherheit wiegen (siehe oben, individuelle Kontrollierbarkeit) (auch nach [R54:189]). Beide Gruppen können Daten und Untersuchungen gegenüber skeptisch sein [R64]. Einige Autoren stellen den Nutzen von Aufklärungs-kampagnen in Frage, da damit Überschätzungen geringer Wahrscheinlich-keiten gefördert würden [R16]. Andere weisen für Laien geringere Urteils-fehler aus, was den «Medieneffekt» und die zu Grunde liegende These der Verfügbarkeitsheuristik relativiert [R18]. In der Berichterstattung über die Katastrophe von Tschernobyl wird den Medien in zahlreichen Studien Se-riosität attestiert; sie verantwortlich für Verwirrung zu machen, wird in Abre-de gestellt (nach Renn 1990 [G220:160ff.]). Obwohl die gängigen Erklä-rungsmodelle kognitiv aufgebaut sind, sind affektive und motivationale As-pekte bei Risikoeinstellungen nicht zu vernachlässigen [G49:147]. Bei Kernkraftwerksangestellten stellte sich Wissen als umgekehrt proportional zur Risikowahrnehmung heraus [G236].

Glaubwürdigkeit, Vertrauen Neue Evidenz erscheint glaubwürdig, wenn sie die eigene Ansicht stützt (nach [R54:200f.]). Vertrauen gilt als Schlüsselbegriff gerade in Bezug auf komplexe Technikfelder, weil sie anderweitig ausserhalb der Expertenwelt nicht greifbar sind. Besonders in den USA scheint die Vertrauenskrise – in traditionelle Institutionen und gewisse Behörden – gross zu sein [R110] [R111]. Nach Kasperson et al. 1992 ist die «Risikokrise» eigentlich eine «Krise der Institutionen» [R59:1975].

Tabelle 2: Allgemeine Risikowahrnehmungskriterien.

69 «intergenerational equity»: (Un-)Gleichheitsprinzip zwischen Generationen – wir nutzen hier und heute, unsere

Kindeskinder tragen das Risiko bzw. sind möglicherweise der Gefahr ausgesetzt (nach NEA 1995 [G185]). 70 «intragenerational equity»: (Un-)Gleichheitsprinzip heute, räumliche Verteilung des Risikos (Zentren nutzen

überproportional, peripherer Standort trägt das Risiko) (ebd.). I.A.: Asymmetrie zwischen Nutzen und Kosten. 71 In der angelsächsischen Literatur wird der Begriff «concern» verwendet. «Betroffen» im Deutschen sind jene,

die direkt/unausweichlich Ziel einer Massnahme (des Projektanten) sind; es können aber auch «Engagierte» sein, die «auf Grund einer gesamtgesellschaftlichen Analyse oder durch ihr Sympathiegefühl sich auch in den Konflikten politisch verantwortlich sehen, in denen das Mass ihrer objektiven persönlichen Betroffenheit über das gesamtgesellschaftliche Mass nicht hinausgeht» (Ebert 1988: [R24:85]). Bei ionisierenden Strahlen bzw. im Fall von «hypothetischen Risiken» ist die Frage besonders virulent, wo «direkte» Betroffenheit anfängt bzw. aufhört.

72 «procedural equity»: Mitspracherecht oder Diktat von «oben» (nach Kasperson et al. 1983 [G139]).

Page 65: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

65

9 Umgang mit Risikowahrnehmung im Bereich radioaktive Abfälle

9.1 Übertragung der Kriterien auf Fragen der radioaktiven Abfälle

Ein Transfer der Risikowahrnehmungskriterien auf das Gebiet der radioaktiven Abfälle ergibt das in unten stehender Tabelle 3 (S. 65f.) entworfene Bild. Es wird in 9.3 bis 9.5, ab Seite 69, erläutert und weiterentwickelt.

Risikowahrnehmungs-kriterium, eingeteilt nach ...

Übertragungauf radioaktive Abfälle

Stichworte zum Umgang mit radioaktiven Abfällen

1. ... Risikobegriff Risikodefinition Funktion von Schadensausmass

und Eintretenswahrscheinlichkeit, Schutzziele für die Umwelt

Schadensaspekt hervorheben (technische Robustheit der Ausle-gung von Lagersystemen73)

Risikoanalyse gemischt deterministisch und sto-chastisch (Langzeitfragen, tiefe Individualdosen angenommen)

nachvollziehbare Konsequenzen-/ Szenarioanalysen mit probabilisti-schen Elementen erarbeiten; Sensi-tivitäts- und Unsicherheitsanalysen; Zeit in die Risikofunktion integrieren

Risikobetroffenheit Schutzziele ausdehnen (Ich/Indivi-duen/Andere/Bevölkerung; Öko-sphäre)

Individual- und Kollektivdosen dis-kutieren, geochemische Flüsse ver-gleichen

2. ... GefahrencharakterHöhe des Schadenspotenzials (hohes) Schadstoffpotenzial über

eine lange Zeit – die «Schrecklich-keit» radioaktiver Lager wird inter-national als höher eingestuft als z.B. die Gefährdung durch Reakto-ren [G246][MA19][R96]

rigoros Konzentrations- statt Ver-dünnungsansatz verfolgen (kurze Materialflüsse, s.u.); Schadensas-pekt hervorheben (Robustheit der Auslegung von Lagersystemen); Individual- und Kollektivdosen dis-kutieren, geochemische Flüsse ver-gleichen; Überwachungs- und Kon-trollprogramm in der Nachbetriebs-phase aufziehen (zum Nachweis der Langzeitsicherheit) (einschl. Mittelzuweisung); Forschung in Par-titionierung & Transmutation74 in-tensivieren

Auftreten der Wirkungen lang andauernde, schleichende und chronische Wirkung, allerdings auf tiefem Niveau

nur indirekte Demonstration des si-cheren Umgangs möglich (siehe oben)

wissenschaftliche Unsicherheiten Endlagersysteme sind «Individu-en», d.h. allgemeine Erkenntnisse sind nur bedingt übertragbar; keine Erfahrung bezüglich Langzeitsicher-heit, gewisse Rückschlüsse aus natürlichen Analoga

siehe Schadenspotenzial; Eignung nachweisen mit externer Überprü-fung

Erfahrung mit der Gefahr (auch Ereignisgeschichte)

ebd. ebd., proaktiv kontaminierte Stand-orte (Altlasten) analysieren (Ver-

73 Zu einem umfassenderen und systematischen Gebrauch des Begriffs «Robustheit» siehe Kapitel 16.74 Mit P&T können länger lebige Radionuklide getrennt und in kürzer lebige umgewandelt werden, was zu einer

Reduktion der Gesamttoxizität führt. Die physikalischen Grundlagen dazu werden verstanden, die (gross)tech-nische Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Das französische Forschungs- und Entwicklungsprogramm verspricht «wesentliche Nachweise» bis spätestens 2006 [G227:10], allerdings unter Einbezug Schneller Brutreaktoren. Bei industrieller Anwendung sollen die Vollkosten für die Brennstoffhandhabung um 10 bis 50 Prozent steigen (Ion 1997 [G127:11]). Der Bedarf nach Langzeitisolation bleibt jedoch nach wie vor bestehen [G185:15][P430]. Siehe auch Fussnoten 92 und 146.

Page 66: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

66

schiedenheiten und wissenschaftli-chen Fortschritt klarlegen); auf kompetentes Engagement in der Vergangenheit hinweisen (Tatbe-weise)

Freiwilligkeit/Zwang zum Risiko «inter-» und «intragenerationelle» Aspekte, Verursacherprinzip

Kontrollierbarkeit einführen und Rückholbarkeit analysieren

individuelle Kontrollierbarkeit, Schadensabwehr

ebd., Grad der «organisierten Si-cherheit» der verantwortlichen In-stitutionen [R125]

ebd., Aufsichtsbehörden stärken und Reviewprozess intensivieren (vermehrte «Kontrolle» durch Drit-te); Widersprüche/Inkonsistenzen proaktiv diskutieren

Umkehrbarkeit (Reversibilität) ebd. ebd., bzgl. Rückholbarkeit schwierig vereinbare Ziele diskutieren (Si-cherheit/Risiken/Ressourcen); aus-reichende Mittel sicherstellen

Alltäglichkeit, Vertrautheit unbekannter Schaden; verzögerte Wirkung

Vertrauen in Experten und Behör-den aufbauen: kompetenten Um-gang mit Abfällen in verwandten Feldern aufzeigen und faire Verfah-ren sicherstellen

Wahrnehmbarkeit kein wahrnehmbares Risiko ebd., auf effektiven Kompetenz-nachweis und Verantwortung in der Vergangenheit verweisen

3. ... gesellschaftlichem Kontexttatsächlicher/wahrgenommenerNutzen (einschl. Verantwortung)

Verursacherprinzip bei der Strom-produktion

klarstellen, dass Nutzen tragende Generation(en) in Pflicht genom-men werden; Position der Ausfüh-renden so erzeugerunabhängig wie möglich ausgestalten

räumliche/zeitliche Risiko- verteilung, Betroffenheit, Verfahrensbeteiligung

«intra-» und «intergenerationelle» Aspekte/Verfahrensgleichheit/Ver-ursacherprinzip: potenziell Betrof-fene nicht identisch mit Verantwort-lichen

aktiv Verantwortlichkeiten und Inter-ventionspotenziale diskutieren: poli-tische Entscheide; Gleichheitsfra-gen seriös angehen, z.B. räumliche Verfahrensgleichkeit: Standortaus-wahl nicht voreilig einengen

Informationsgrad, Risiko- verständnis, Kenntnisse

(über-)komplexe und interdiszipli-näre Argumentation

ausreichenden, transparenten und nachvollziehbaren Informations-transfer sicherstellen, explizite Aus-schluss-/Eignungskriterien bei der Standortwahl aufstellen

Glaubwürdigkeit, Vertrauen wertgeladener Symbolcharakter des Schadenspotenzials der Kernreak-toren, historische und faktische Ver-bindung zur Atombombe; zahlrei-che Untersuchungen dazu vorlie-gend [G160][G143][G245][G246] [G247][G27][G73], Vertrauensver-lust auch in anderen Abfallberei-chen [R59]; teils wird in Frage ge-stellt, ob die Vertrauensfrage in Eu-ropa gleich eminent ist wie in den USA [R103]

Position der Ausführenden so er-zeugerunabhängig wie möglich aus-gestalten (energiepolitisch «neu-tral»); nachweisliche Minimierung und Reduktion der Abfallerzeugung, behördliche Aufsichtsfunktionen von Förderaufgaben trennen (in Übereinstimmung mit dem Überein-kommen über die nukleare Sicher-heit [G120])

Tabelle 3: Kriterien zur Wahrnehmung von Risiken im Bereich der Lagerung radioaktiver Abfälle. Mögliche An-sätze zum Umgang damit werden skizziert. Erläuterungen folgen in 9.3 bis 9.5, ab Seite 69.

Page 67: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

67

Es versteht sich, dass im Folgenden nicht beabsichtigt ist, eine Liste ingenieur-, natur- und sozialwissenschaftlichen Forschungsbedarfs zu erstellen, geschweige denn ein Rezeptbuch für Managementbelange (entsprechend folgen auch keine «Empfehlungen Nr. 1 bis n»). Es sollen aber Hauptlinien, die bisher zu Dysfunktionalitäten geführt haben, und Ansätze zu deren Behebung ausgeleuchtet werden. An Hand der beschriebenen Risikowahrnehmungs-kriterien werden Erfahrungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen analysiert.

Wie andere methodische Zugänge, z.B. technischer Art oder via Risikokommunikation, darf auch der hier benutzte nicht mechanistisch genutzt werden; doch die Literatur zeigt und obige Ausführungen verdeutlichen, dass der Einstieg über die Risikowahrnehmung fruchtbar sein kann und – zumindest für die Schweiz – bisher nicht systematisch untersucht worden ist. Aus der Vernetzung der Gesichtspunkte heraus sind Überlappungen vorgegeben, gerade bei verwandten Kriterien wie Freiwilligkeit und Risikoverteilung oder Querschnittskriterien wie Vertrauen und Verantwortung. Nach der Theorie der «gesellschaftlichen Risikoausweitung» («social amplification of risk» [R60][R95]) «färben» Ereignisse und Sachverhalte mit «Signal-charakter» [R119] am Ort X zum Zeitpunkt Y auf andere Orte zu anderen Zeiten «ab», posi-tiv oder negativ, ohne dass sie – direkt – miteinander verbunden sind (Atomwaffentests oder militärische Altlasten, auch Chemiekatastrophen und Korruptionsfälle in der öffentlichen Ver-waltung). Siehe dazu 9.4.4, ab Seite 84.

9.2 Materialien: Ergebnisse aus der Inhaltsanalyse

Nach der Bestimmung der Kategorien mit harten und weichen Unterkategorien (Tabelle 4, S. 68f.) erfolgt die Definition der unter eine Kategorie fallenden Textbausteine mit Ankerbei-spielen als «Muster» für die Kategorisierung (ausführlich in Tabelle 26, Band II). Zur eindeuti-gen Zuordnung von Textbausteinen zu Kategorien werden Kodierregeln aufgestellt. Die Pri-märdaten sind im Anhang, Band II, detailliert aufgelistet, analysiert und zu so genannten Ar-gumentationsmustern zusammengefasst.

Die folgenden Unterkapitel 9.3 bis 9.5 übertragen die jeweilige Thematik zuerst überblicks-artig auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen und bieten in 9.3.4, 9.4.10 und 9.5.5 eine zusammenfassende Wertung der Inhaltsanalyse nach Anhang. Es ist zu beachten, dass viele Aspekte mit gutem Grund auch in einem anderen Abschnitt behandelt werden könnten. So sind z.B. Schutzziele oder Robustheit Themen, die viele angeführte Bereiche überstrei-chen. Somit werden ständig Querbezüge hergestellt bzw. von den Lesern und Leserinnen gefordert, hervorgerufen durch die inhaltliche, verfahrensmässige und zeitliche Vernetzung des komplexen Prozesses. Es ist erneut zu betonen, dass im vorliegenden Fall die Methode der Inhaltsanalyse primär der systematischen Untersuchung des Datenmaterials und nicht der Klassifizierung von Dokumenten in Unterkategorien dient. Die Aussagen werden aus der Sicht der Risikowahrnehmungsforschung thesenartig formuliert.

Page 68: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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Kategorisie-rung

Abkür-zung

Ausprä-gungen Definition Stichworte

Risikofragenallgemein

R positiv (+) Dimension der Frage er-kannt; umfassende Sicht-weise

«integrierte» Risikoanalyse

r negativ (-) Dimension nicht erkannt; Sichtweise eingeschränkt

«Das Abfallproblem existiert nicht.»

Risikodefinition RD positiv (+) Schadensaspekte erwei-tert

Umweltziele

rd negativ (-) (zu) grobe Modelle in Risikoanalyse

Risikoanalyse RA positiv (+) Konsequenzenanalysen; Unsicherheitsanalysen; breite Untersuchung

Beitrag zur Methodik

ra negativ (-) Projektannahmen wenig abgestützt für «Nachweis»

Risikobetroffen-heit («Risiko-ziele»)

RB positiv (+) diversitäre Schutzziele Individual- und Kollektivdosen geo-chemische Flüsse, Umweltziele

rb negativ (-) Individualdosis für den Menschen durch Meeresversenkung als tief ge-nug gewertet

GefahrencharakterHöhe des Schadens-potenzials

GS positiv (+) Konzentrationsprinzip, Schadensaspekt, Robust-heit, diversitäre Schutz-ziele, Überwachung/ Kontrolle in Nachbetrieb

Verzicht auf Meeresversenkung; EKRA-Konzept

gs negativ (-) Verdünnungsprinzip; verkürzte Vergleiche o.ä.

für Meeresversenkung; Schwermetalle, Betonmasse statt Ra-dioaktivität

Auftreten der Wirkungen/Zeit

GZ positiv (+) Prognosen, Langzeitsze-narien

umfassende Langzeitsicherheitsanaly-sen

gz negativ (-) Langzeitaspekt als Neben-aspekt

Abbruch der Analysen nach x Jahren, nur technische Barrieren

wissen-schaftlicheUnsicherheiten

GU positiv (+) externe Überprüfung, Publikationspflicht, Aus-schlusskriterien

Gutachter wie KNE ernannt; offene Diskussion der Modellierung, Daten-qualität usw.

gu negativ (-) von technisch Versierten als «politisches Problem» abgetan, Konzeptionie-rung ohne Debatte

Verweis auf Pflicht bestehender Behör-den, «keine wissenschaftliche Kontro-verse»Alleingang Anhydrit 1970er-Jahre

Erfahrung mit der Gefahr

GG positiv (+) Tatbeweise Eingeständnis von Fehlern

Verweis auf (Erfahrung mit) Altlasten

gg negativ (-) Verschluss ist kontrolliert, Kontrolle ist Umgebungs-monitoring

Abwiegelung zur Meeresversenkung

Freiwilligkeit/Zwang zum Risiko

GF positiv (+) Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit

Überprüfungsfunktionen im Endlager-konzept

gf negativ (-) Verweis auf Sicherheitsanalyse exante

individuelle Kon-trollierbarkeit,Schadens-abwehr

GK positiv (+) Stärkung der Aufsicht und des Reviewprozesses

neue Gutachter (KNE, KFW), interna-tionale Review

gk negativ (-) Verzicht auf Verstärkung der externen Begutach-tung

Identifikation der Bundesbehörde mit Projektanten, Begnügung mit behörd-licher Expertise

Umkehrbarkeit,Reversibilität

GR positiv (+) Zieldiskussion zu Rückhol-barkeit

Überprüfungsfunktionen im Lagerkon-zept

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69

gr negativ (-)

Alltäglichkeit,Vertrautheit

GA positiv (+) Tatbeweise von Experten und Behörden, transpa-rente Verfahren

differenzierte, aber klare Formulierun-gen in Gutachten

ga negativ (-) Verschleierung

Wahr-nehmbarkeit

GW positiv (+) Tatbeweise von Experten und Behörden, Toxizitäts-angaben

gw negativ (-) Hervorhebung des Volu-mens

gesellschaftlicher KontextNutzen und Verantwortung

KN positiv (+) Nutzen tragende Genera-tion(en) in Pflicht

Verursacherprinzip, Kostenübernah-me; saubere Gewaltentrennung

kn negativ (-) Instrumentalisierung der Abfallfrage, geringe Auf-sicht, ungenügende bzw. Abschieben der Führungs-rolle/Führungsmangel

Meeresversenkung durch die Schweiz, Entsorgung nicht Aufgabe der KKW-BetreiberPrimat der Politik bei Misserfolg der Nagra

Risikoverteilung,Verfahrens-beteiligung

KV positiv (+) Verantwortlichkeiten und Interventionspotenziale,Gleichheitsfragen

Standortauswahl ausdehnen Verfahrensbeteiligung Dritter

kv negativ (-) Forderung nach Beschleu-nigung, Einweg-Kommu-nikation

Standortauswahl einschränken hartnäckige Verweise auf widerspens-tige Opposition

Informations-grad, Risiko-verständnis,Kenntnisse

KI positiv (+) nachvollziehbarer Informa-tionstransfer, Transpa-renz, Optionenvergleich

Forderung nach und Definition von Ab-bruch- und Ausschlusskriterien

ki negativ (-) von Politikern als «politi-sches Problem» (ab)quali-fiziert

Abwiegelung Reduktion der Standorte, Information auf Druck

Glaubwürdig-keit, Vertrauen

KG positiv (+) Abfallminimierung, Aufga-bentrennung,Eingeständnis von Fehlern

Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde

kg negativ (-) Falschaussagen, auswei-chende Aussagen; ungenügende Trennung der Funktionen

technische Probleme gelöst; Dementierung der Meeresversenkung Identifikation der Bundesbehörden mit Projektanten

Tabelle 4: Definition des Kategoriensystems nach der Typisierungsdimension Risikowahrnehmung (Kurzfassung, ausführlich in Tabelle 26 im Anhang, Band II). Ausprägungen: Kategorie wird im Sinn der Risikowahrnehmungs-forschung angesprochen (positiv +) oder nicht (negativ -). Neutrale oder «Nicht»-Aussagen werden nicht erhoben. Es erfolgt keine Aussage zu weiteren Kategorien.

9.3 Risikobegriff

9.3.1 Risikodefinition

Um die Komplexität der Problematik aufzuzeigen, ist es nötig, die Vorgehensweise der nu-klearen Gemeinschaft im Umgang mit radioaktiven Abfällen zu skizzieren. Nach international gültiger Definition ist ein Endlager eine Kernanlage für die Lagerung radioaktiver Abfälle «ohne Absicht der Rückholung»75[G108:18f.]. Im Einklang damit ist die Richtlinie 21, «Schutzziele für die Endlagerung radioaktiver Abfälle», der schweizerischen Behörden

75 Interessanterweise wird nirgends von «final disposal» oder «final repository» gesprochen. Auch Oberflächen-

lager – wie das französischen Centre de l'Aube mit einer beabsichtigten Kontrollphase von 300 Jahren – sind hier eingeschlossen.

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[P329]: «Das Ziel der Endlagerung ist, ... dass ... der Schutz von Mensch und Umwelt ... dauernd gewährleistet ist ...» (Ziff. 4). Falls dieses Ziel wie in der Schweiz mit geologischen Tiefenlagern erreicht werden soll, sind die Abfälle nach dem CC-Prinzip («concentrate and confine») «konzentriert» in einem Mehrfachbarrierensystem so «einzuschliessen», dass langfristig und wartungsfrei keine bzw. nur eine geringe Freisetzung der Radioaktivität zur Einhaltung der Schutzziele erfolgt. Dazu ist ein langfristiges Funktionieren des Systems not-wendig, was wiederum mit Sicherheits-, also Risikoanalysen zu zeigen ist76.

Technisch wird Risiko meist definiert als Multiplikation von Schaden und Eintretenswahr-scheinlichkeit (pro Zeiteinheit). Wegen des physikalischen Zustands (Subkritikalität) der Ab-fälle und der mehrfachen technischen und geologischen Barrieren des Lagersystems (ein-schliesslich geringer treibender Kräfte) wird angenommen, dass allfällig austretende Radio-aktivität keine unmittelbaren akuten, sondern höchstens – stochastische – Langzeitschäden verursachen kann.

Im Gegensatz zu anderen technischen Systemen ist bei einem Endlager ein «Fehlverhalten» nicht durch plötzliches Versagen einer Komponente gekennzeichnet (ausgenommen bei menschlichem Eindringen), sondern durch die stetige Systemdegradation. Besondere Anfor-derungen stellt das Endlager nicht etwa, weil es sich dabei um Grosstechnologie handelt oder weil es physikalisch kritisches Gefahrenpotenzial aufweist, sondern wegen seiner «un-begrenzten» Offenheit. Entsprechend ist zu berücksichtigen, dass – gerade aus der Per-spektive der Risikowahrnehmung [R48:179] heraus – eine jährliche radiologische Individual-dosis als Schadensindikator nicht genügt. Ihre anzunehmende minimale Höhe täuscht dar-über hinweg, dass das damit verbundene Risiko gewissermassen über die Zeit «ver-schmiert» wird: Das – zwar geringe – Risiko dauert über einen unvorstellbar langen Zeitraum an, wie Abbildung 5 aufzeigt. Diese Argumentation wird in 9.3.3 weitergeführt.

9.3.2 Risikoanalyse

Dieser Langzeitcharakter bringt es mit sich, dass bei Sicherheitsanalysen Wahrscheinlich-keitsüberlegungen angestellt werden müssen. Sie eignen sich vor allem zur systematischen Erkundung von Unsicherheiten und Variabilitäten. Geologische Systeme sind aber zu kom-plex, zu wenig vorhersehbar und zu einzigartig, als dass ihnen primär probabilistisch beizu-kommen wäre [G44:521]. Hier ist es schwierig, zum Teil unmöglich, einzelnen Ereignissen (z.B. Wassereinbruch oder Anbohrung in x Jahren) oder Komponenten (Verfüllung in y Jah-ren) (Ausfall-)Wahrscheinlichkeiten zuzuordnen77. Bisher sind international erst wenige um-fassende probabilistische Sicherheitsanalysen für Endlager angefertigt worden78. Aus dieser Einsicht heraus erarbeiten die meisten Endlagerprojektanten – auch die Nagra – determini-stische Konsequenzenanalysen mit einem (idealerweise) abdeckenden Spektrum der Re-chenfälle, die um probabilistische Überlegungen und Berechnungen ergänzt werden.

Eine solche Vorgehensweise kommt den Einsichten aus der Risikowahrnehmung entgegen: Probabilistische Rechnungen sind oft schwer verständlich [M32] und vergleichsweise in- 76 Hier ist nicht die Stelle, auf die gesamte Methodenpalette einzugehen. In keinem Abfallbereich ist die Methodik

so verfeinert worden wie im Umgang mit radioaktiven Abfällen. Siehe auch die einschlägigen internationalen Empfehlungen [G108][G121][G198][G183][G198][G184][G106][G103][G99][G100].

77 Korrekterweise ist festzuhalten, dass internationale Strahlenschutznormen und -empfehlungen aus Risikoüber-legungen abgeleitet sind. Auch die erwähnte schweizerische Richtlinie R-21 basiert auf «gemischten» Schutz-zielen: Schutzziel 1 als deterministische Dosis (die übrigens ihrerseits probabilistische Wurzeln hat), Schutzziel 2 als probabilistisches Risiko. Vor- und Nachteile der jeweiligen Ansätze werden in Flüeler & van Dorp 2000 [G69] ausgelotet.

78 Die Analysen der NEA [G187][G189] auf Grund internationaler Überprüfungen [G186][G188] kanadischer und amerikanischer Sicherheitsanalysen (etwa [G6][G7][G81]) stützen diese Argumentation.

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transparent, da unterschiedliche Typen von Unsicherheit, Variabilität und Szenarienwahr-scheinlichkeit zusammengezogen werden und somit für den Entscheider viel Information verloren geht. Vielmehr wird mit so genannten «robusten Ansätzen» und dem Einbau von Konservativitäten versucht, plausibel darzulegen, dass das Lagersystem so gut ausgelegt ist, dass mit keinem dramatischen Versagen gerechnet werden muss79. So kann der Forderung nach Fehlertoleranz [E97] – im Rahmen des prinzipiell Möglichen – nachgekommen werden.

Schadensbezogen sind so genannte «Worst-case»-Szenarien. Sie sind nach Elster 21997«Downhill»-Szenarien, weil sie sich auf glatte und plausible Übergänge beschränken und nicht Bewegungen «bergaufwärts» zulassen [G55:75f.]. Bei Entscheidung unter Ungewiss-heit wie im vorliegenden Fall sind sie für den Entscheider viel nützlicher als schwer nachvoll-ziehbare «realistische» Annahmen, die dann vielleicht doch nicht richtig sind. Für den Pro-jektanten, bzw. dessen Geldgeber, mag dieses «Overbuilding» [R59:181] unnötig kostspielig sein, für die Nachvollziehbarkeit des Sicherheitsnachweises durch Aussenstehende und da-mit die Glaubwürdigkeit der Argumentation dagegen ist es förderlich, wenn nicht gar – wegen der notwendigen Fehlertoleranz und fehlender Erfahrung – unumgänglich80. Es geht also darum, im Zweifelsfall eher zu ungünstige Annahmen zu treffen und sich deterministisch mit einer gewissen Kausalität zufrieden zu geben. Allerdings ist festzuhalten, dass der Begriff «worst case» insofern unglücklich ist, als er suggeriert, damit den «schlimmstmöglichen» Fall abgedeckt zu haben. Wenn denn das Systemverständnis derart unvollständig ist, dass jeweils – oder in Teilsystemen – ungünstige Annahmen zu treffen sind, wird es konsequen-terweise auch nicht möglich sein, den schlimmstmöglichen Fall zu kennen.

In der Sicherheitsanalyse zum Endlagerprojekt Wellenberg für «kurzlebige» schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA hat die Nagra postuliert, dass Radionuklide aus dem Nahfeld direkt in die Biosphäre freigesetzt werden, somit also die Barrierenwirkung der Geosphäre vernachlässigt (mit Ausnahme der hydraulisch wirksamen Rückhaltung über die Entfernung zur Biosphäre). Grund dafür sind u.a. die Ungewissheiten bei Kolloid- oder Komplexbildung sowie Unsicherheiten bezüglich Wasserwegen [P607:219ff.]. Das ist verständlich. Noch plausibler wäre aber eine Vernachlässigung der technischen Barrieren, da erstens deren Funktionieren von vielen vielfältigen Voraussetzungen abhängt (Abfallzusammensetzung und Qualitätssicherung, Modellierung der Strömungsverhältnisse in den Kavernen, Sorp-tionsannahmen im Nahfeld usw.) und zweitens ja gerade die Geologie als Langfristbarriere wirken soll (siehe auch [P291]). Da technische Barrieren besser beeinflusst und quantifiziert werden können, wäre mittels postuliertem Teilausfall von Barrieren deren Sensitivität, sprich Rückhaltenutzen, besser zu testen. Zudem bedeutet eine faktische Nichtbeachtung der Geosphäre, dass konzeptionell letztlich zu wenig Vertrauen in die geologische Lagerung besteht. Siehe dazu einen Ansatz zur Weiterentwicklung in 16.2.

Weniger rigoros ist der Gebrauch von «Konservativitäten». Diese werden eingesetzt, wenn Unsicherheiten in den Berechnungsgrundlagen zu begegnen ist, z.B. in [P266:103f.]. Bei Modellierungen ist aber darauf zu achten, dass für alle konservativen Annahmen der quan-titative Nachweis erbracht werden muss, dass sie sich auch im Endergebnis konservativ auswirken [P291:2,13f.,18,37]. Konservativitäten dürfen ungenügendes Systemverständnis nicht ersetzen.

79 Das geologische Tiefenlager soll die Wahrscheinlichkeit und/oder Konsequenzen «äusserer Ereignisse»

(menschliches Eindringen oder Meteoriteneinstürze) klein halten. Mit Schutzziel 2 soll dies für ein Endlager in der Schweiz berücksichtigt sein [P329].

80 Slovic et al. 1979ff. halten dafür, dass bei Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit zu viel Information die «Vor-stellungskraft» anheize und die «wahrgenommenen Risiken» eher steigere [G248:239f.][R107:121f.]. Aller-dings ist es auch wieder Slovic, für den «zusätzliche Anstrengungen und Ausgaben erforderlich sein dürften, um die Möglichkeit von Unfällen mit einer hohen Signalwirkung zu verringern» (zusammen mit Jungermann 1993 in [R53:94], zuvor schon 1987 in [R110]).

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Es sind also nachvollziehbare Konsequenzen- und Szenarioanalysen zu erarbeiten. Um die Einflüsse der Parametervariationen bewerten zu können, müssen jene um Sensitivitäts- und Unsicherheitsanalysen ergänzt werden.

Sicherheitsanalysen müssen standortspezifisch sein (einschliesslich Validierung der Modelle und Daten), generische wie von Cohen 1983 [G35] vorgeschlagen, reichen nicht aus. Also kommt der Standortauswahl eine hervorragende Bedeutung zu; sie ist ein erster entschei-dender Schritt im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse (Kapitel 16, ab Seite 198).

Zur Hauptproblematik auf der Suche nach Endlagern in der Schweiz gehört der Umstand, dass das Auswahlverfahren der Nagra für mögliche Standorte für Aussenstehende nicht vollständig nachvollziehbar gewesen ist. Weil der sorgfältige Umgang mit diesem Aspekt weltweit und in allen einschlägigen Untersuchungen81 als entscheidend gewertet wird, gehe ich in Kapitel 13, ab Seite 150, darauf ein82.

9.3.3 Risikobetroffenheit

Im Umgang mit radioaktiven Abfällen83 haben wir es entscheidungstheoretisch mit zwei Knacknüssen zu tun [G55:64]:

• Es gibt das Trittbrettfahrer-Problem («free rider»): Den Nutzen will man, aber ja keinen Nachteil daraus (den können wir ja auf kommende Generationen abschieben).

• Wir sind in einer Art fortgeschrittenem Gefangenendilemma («prisoner's dilemma»)84:Durch die eigene potenzielle Verschmutzung, die gering, langfristig und chronisch ist (siehe Abbildung 5 und 9.4.2), werden wir als Nutzniesser und Nutzniesserinnen aller Voraussicht nach nur gering beeinträchtigt; den Nachkommen, mit denen wir nicht kom-munizieren können, die uns aber vertrauen müssen, haben wir Schutz und Handlungs-freiheit zugleich zu garantieren.

Nach Luhmann 1990 entscheidet sich die profitierende Generation für ein Risiko, das für kommende Generationen zur Gefahr wird [R75:158ff.]. Die Forschung zeigt, dass wir auch bei hoher eigener Risikobereitschaft Mühe haben, Gefahren hinzunehmen, die uns Andere auferlegen [M45:119ff.,300ff.][R117:196,205ff.], und hohen Schutz einfordern [R44]. Trotz dieser Erschwernis und angesichts der erwähnten Dilemmasituationen haben wir uns stell-vertretend für die späteren Generationen einzusetzen (es gibt hier keine Reziprozität). Ein schwieriges Unterfangen. Entsprechend wichtig ist die offensive Diskussion verschiedener Schutzziele, damit den Nutzern die Tragweite ihrer Entscheidung klar gemacht wird.

Nach der behördlichen Richtlinie 21, «Schutzziele für die Endlagerung radioaktiver Abfälle», ist es «das Ziel der Endlagerung ..., ... dass ... künftigen Generationen keine unzumutbaren Lasten und Verpflichtungen auferlegt werden» (Ziff. 4). «Die Vorsorge für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine Aufgabe, die der heutigen nutzniessenden Gesellschaft zukommt und die nicht auf künftige Generationen überwälzt werden darf» (Ziff. 5, Prinzip 6). Zu schüt-zen ist die Einzelperson, im Schutzziel 1 via Individualdosis (0.1 mSv/a), im Schutzziel 3 via Risikobegrenzung. Die Individualdosis ist ein Zehntel der zulässigen Gesamtbevölkerungs-

81 [G4][MA1][G13][G19][G26][MA8][MA9][MA10][G72[MA13][MA16][MA17][G133][G134][G142][G141][MA22]

[G153][MA23][MA24][MA26][MA27][G160][G161][G171][MA30][MA31][G233][G246][G285].82 Das Verfahren steht hier im Vordergrund, zur konkreten «Qualität» eines Standorts sei nichts gesagt. Siehe

auch [P118]. 83 Hier geht es nicht um die Risikosituation infolge Reaktorbetriebs. 84 Diskussion des klassischen Gefangenendilemmas mit seiner Bedeutung für Kommunikation, Solidarität und

Vertrauen in Watzlawick 1976/1998 [R128:103ff.] bzw. Rapoport 1967 [E80].

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dosis von 1 mSv nach Strahlenschutzgesetz [P831], womit weitere mögliche Strahlenquellen im Wirkungsbereich eines Endlagers zugelassen sind85. Im Einklang mit einer schwedisch-schweizerischen Empfehlung [G242] müssen Dosen gemäss R-21 mindestens so weit ge-rechnet werden, bis sie ihr Maximum erreicht haben; Im Gegensatz dazu fordert die US-amerikanische Umweltbehörde EPA einen Sicherheitsnachweis «nur» für die ersten 10 000 Jahre [G267].

Da wir es bei einem radioaktiven Endlager mit Unsicherheiten verschiedenen Typs über lange Zeitperioden zu tun haben (die wir einzuschätzen haben und die glaubwürdig zu kom-munizieren sind), ist es ratsam, den Sicherheitsnachweis als «bewegliches Ziel» mit ver-schiedenen Ansätzen anzuvisieren86:

1. konventioneller Ansatz «individueller Strahlenschutz»: Anthropozentrische Sichtweise ist gewissermassen strahlenschützerisches Paradigma. Es wird unterstellt, dass der Mensch radiologisch zu den empfindlichsten Lebewesen gehört und somit sein Schutz für die ge-samte Lebenswelt abdeckend sei. Hinzu kommt, dass das menschliche Individuum Schutzziel ist, wogegen in der Biologie ansonsten «nur» Arten oder zumindest Populatio-nen geschützt werden sollen. So argumentieren die Sicherheitsbehörden in der Richtlinie R-21 [P329:2] in Übereinstimmung mit der Internationalen Strahlenschutzkommission [G121][G122].

2. Ansatz «Optimierung»: Mit der Angabe der totalen erwarteten Kollektivdosis wird ein weiteres Entscheidungsinstrument geschaffen, um Lageralternativen, z.B. Direkte Endla-gerung und Wiederaufarbeitung, miteinander zu vergleichen [G257:3f.].

3. Ansatz «Aktivität»: Bekannt aus vielen Lebensbereichen und sofort einsichtig sind Abga-bebegrenzungen, wie sie beispielsweise die skandinavischen Aufsichtsbehörden im «Nordic Flag Book» – zusätzlich zum radiologischen Schutzziel – empfehlen [G260].

4. Ansatz «Biodiversität» und «Nachhaltigkeit»: Im Zeichen der nachhaltigen Entwicklung muss der Formulierung im Strahlenschutzgesetz Nachachtung verschafft werden, wonach auch die «Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen» ist (Art. 1 StSG [P135]). Vorschriften dazu empfiehlt das Schwedische Strahlenschutz-Institut SSI 1997 [G257:5f.]87. Weil die Dosisberechnungen für die ferne Zukunft immer weniger über-zeugend werden, schlagen Miller et al. – u.a. für die schwedische Aufsichtsbehörde SKi – Freisetzungsbegrenzungen vor, die einen Bruchteil der natürlichen geochemischen Stoff-flüsse darstellen [G164][G165][G166][G167]. Grundidee dahinter ist, dass ein allfälliger Stofffluss aus einem Endlager den natürlichen Strahlenhintergrund nicht signifikant än-dern darf. Da direkte Vergleiche nur mit natürlich vorkommenden Nukliden machbar sind, wird neben dem radiotoxischen auch das chemotoxische Gefährdungspotenzial berück-sichtigt. Die US-amerikanische Behörde NRC verlangt eine minimale Grundwasserfliess-zeit vom Endlager bis zur Biosphäre von 1000 Jahren [G206].

5. Ansatz «Toxizität»: Unabhängig vom Lagerkonzept und geologischen Standort schlägt Kirchner 1985/1990/1995 einen Toxizitätsindex vor, der die notwendigen Isolationszeit-räume und Rückhaltefaktoren nur aus den Abfalleigenschaften heraus berechnet [G144].

Ab 1994 hat sich die IAEO der Kritik und des Problems ausschliesslicher Schutzziele (wie der Strahlendosis) angenommen und verschiedene Sicherheitsindikatoren untersucht [G107] 85 Mit einer zulässigen Individualdosis von 0.01 mSv/a «in der Region» (jedoch 0.1 mSv/a für die kritische Be-

völkerungsgruppe) trägt die Empfehlung des schwedischen Strahlenschutz-Instituts SSI dem Umstand Rechnung, dass der Nutzen aus der Atomkernenergie nur relativ kurz ist und dass noch etwa 100 weitere Aktivitätsquellen möglich sind, um den Dosiswert für die Bevölkerung auszuschöpfen. In der Schweiz muss ein Wert unter 0.01 mSv/a nicht gerechtfertigt werden (Art. 5 Abs. 2 StSV [P831]).

86 Auf (ebenfalls einleuchtende) sekundäre Kriterien wie etwa Anforderungen an Abfall und Behälter wird hier nicht eingegangen. Sie sind eingebaut in das Konzept der Robustheit, das in Kapitel 16 entwickelt wird.

87 Auch Silini 1992 fordert, dass die Umwelt in die Schutzstandards einbezogen wird [G235]. Hier spielt der Un-sicherheitsfaktor des auf Menschen bezogenen Strahlenschutzes auch eine Rolle; die Bestimmungen wurden – gemäss neuen Erkenntnissen – stetig verschärft [G146].

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[G112][G113]. Die Entwicklung ist noch im Gang [P272]. Die Diskussion neuer Sicherheits-masse wird auch im 2002 angelaufenen Sechsten Rahmenprogramm der EU gefordert, und zwar unter zwei Titeln:

• 2.2 Umgang mit radioaktiven Abfällen, 2.2.1 Forschung zu geologischer Lagerung: «Die Forschung wird sich konzentrieren auf Modelle der Sicherheitsanalyse, Methoden zum Nachweis der Langzeitsicherheit, einschliesslich Sensitivitäts- und Unsicherheitsanaly-sen, sowie Entwicklung und Bewertung alternativer Sicherheitsmasse» [G57].

• 2.3 Strahlenschutz: «Das Oberziel ist die Aufhebung von Unsicherheiten beim Risiko im Niedrigdosisbereich …, was nach wie vor ein strittiges Thema in Wissenschaft und Politik bleibt». Als Forschungsschwerpunkt steht hier die «konzeptionelle und methodische Basis für den Schutz der Umwelt, bessere Einschätzung von und besserer Umgang mit der Auswirkung natürlicher und künstlicher Strahlungsquellen auf Mensch und Umwelt» [G58].

In 16.2 wird ein Versuch zur konkreten Anwendung skizziert.

9.3.4 Befunde aus der Inhaltsanalyse zu allgemeinen Risikofragen

Zu allgemeinen Risikofragen fanden sich bei der Dokumentenanalyse gemäss Anhang die in Tabelle 16, Kapitel 17, aufgelisteten Argumentationsmuster; auch die Kategorien «Risi-kodefinition», «Risikoanalyse» und «Risikobetroffenheit» – nicht Betroffenheit im partizipato-rischen Sinn – sind hier behandelt. Im Folgenden werden die themenspezifischen Ansichten und Tendenzen kurz umrissen88:

Schutz-, Risikoziele

Zwischen «technischer Gemeinschaft» und «Laienpublikum» können sich die Geister bereits an der Grundsatzfrage «wie sicher ist sicher genug?» scheiden. Es geht letztlich um die Ein-dämmung eines unweigerlich verbleibenden «Rest»risikos mittels Risikoanalyse vs. die For-derung nach «absoluter Sicherheit». Die bernische Anti-AKW-Gruppierung «Aktion Mühle-berg stillegen AMüS» brachte es 1993 auf den Punkt und behauptete89: «Wer … Schadens-obergrenzen für eine Anlage verlangt [wie mit einem Schutzziel gemäss Richtlinie R-21], zeigt zum vorneherein, dass auf einen sicheren und dauerhaften Abschluss der radioaktiven Elemente von der Umwelt verzichtet werden muss. Letztlich kann über Jahrhunderte eine unbekannt grosse Anzahl von Menschen geschädigt werden. Damit wächst das Risiko ins Ungeahnte. Und damit werden die Anforderungen an die Nagra … schon im Ansatz massiv heruntergeschraubt.» Konkret für den Standort Wellenberg doppelte STOPP WELLENBERG 1995 nach: «Für ein Lager mit radioaktivem Abfall ist nur die bestmögliche Lösung gut genug.»

88 Die Angaben sind im Anhang, Band II, jeweils genau referenziert. 89 Damit wird gewissermassen die Überlegung bezüglich «verschmiertes» Risiko in Abbildung 5 verabsolutiert und

zugleich ausser Acht gelassen, dass der technische Umweltschutz ganz generell von Schadensbegrenzung – und nicht Schadensverhinderung – ausgeht. Die hier erwähnte Richtlinie von 1980, 1993 revidiert, mit radio-logischen Schutzzielen für den Menschen ist noch heute weltweit eine der schärfsten behördlichen Vorgaben.

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Behandlungsprinzip

Die Gefährlichkeit radiotoxischer Stoffe wurde früh erkannt, Konsequenzen daraus wurden allerdings lange nicht gezogen. Noch 1963 verlangte die neu geschaffene Strahlenschutz-verordnung, bei Abgabe radioaktiver Stoffe ins Abwasser «mit einer reichlichen Wasser-menge nachzuspülen», ab 1969 gelangten – nach eben diesem Verdünnungsprinzip – schwach- und mittelaktive Abfälle aus der Schweiz zur Meeresversenkung in den Nordatlan-tik. Da als Schutzziel lediglich der Mensch definiert war, konnte diese Option risikoanalytisch immer begründet werden [P347][B83]. Das bereits an der ersten Internationalen Konferenz über die friedliche Nutzung der Atomkernenergie aufgestellte Gebot des Einschlusses radio-aktiver Stoffe wurde erst Ende der 1960er-Jahre aufgenommen, so forderten Graf und Zünd 1969, dass «[d]ie Aktivität für unbestimmte Zeit, möglichst ohne Überwachung, an jeglicher Ausbreitung in die Umgebung zu verhindern» [P274] sei.

Robustheit/Unsicherheit

Aus der Einsicht heraus, dass ein strenger mathematischer Nachweis der Langzeitsicherheit bei lange andauernden Gefahrenpotenzialen wie bei hoch toxischen Abfällen nicht erbring-bar ist, schlug bereits 1976 der damalige Koordinationsausschuss Radioaktive Abfälle KARA vor, «Experimente» im (End-)Lager durchzuführen, Buser & Wildi sprachen 1981 von «Test-anlagen», Kasser u.a. 1984 von «Testendlagern», doch entsprechende Arbeiten wurden, wenn überhaupt, auch international erst ab Mitte der 1990er-Jahre, z.B. mit dem belgischen CORALUS-Experiment, aufgenommen [P727]. Damit war, wenn auch nicht immer explizit und praktiziert, der Rahmen gesetzt, dass eine Nachweisführung nur schrittweise, in Etap-pen, mit Zwischenergebnissen, erfolgen konnte. Nidecker von den ÄrztInnen für Soziale Verantwortung PSR ging 1995 einen Schritt weiter und stellte letztlich das prozesshafte Element in den Vordergrund: «… Daher geht es beim Nachweis der Langzeitsicherheit von Endlagern auch nicht um die tatsächliche Eignung eines Standortes, sondern darum, ob der Nachweis in der vorgelegten Form von den am Verfahren beteiligten Institutionen bzw. der Öffentlichkeit akzeptiert werden kann.» Damit konsistent forderte 1991 ein gemeinsames Positionspapier der schwedischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden: «Das Vorgehen bei der Szenarienentwicklung muss gut dokumentiert sein, damit eine unabhängige Über-prüfung möglich ist» [P815]. Doch diese Nachprüfbarkeit war lange Zeit entweder nicht ge-geben, da auf sachlicher Ebene oft nicht einmal Grundfragen (z.B. Inventar) beantwortet oder institutionell keine externen Gutachter beigezogen wurden. Greenpeace schrieb 1993: «Die ‹sichere Endlagerung› ist ein Ding der Unmöglichkeit …. Ob dabei die Richtlinien be-treffend Radioaktivität (HSK-Richtlinie R-21) eingehalten werden, ist langfristig nicht über-prüfbar, weil die Kontrollierbarkeit eines endgültig versiegelten Lagers nicht Bestandteil des Nagra-Konzepts ist.» Entsprechend – und in sich schlüssig – wird von nichttechnischer Seite seit langem das herkömmliche Konzept des «Endlagers» «ohne Absicht der Rückholung» kritisiert. Nachprüf- oder Nachvollziehbarkeit materialisiert sich somit um die Schlüsselfragen «Kontrollierbarkeit» und «Rückholbarkeit» sowie Beteiligung Dritter (von unabhängigen Ex-perten und der Öffentlichkeit), was unten diskutiert wird.

Wie erwähnt, wird das immanente Problem der «Nicht-Nachweisbarkeit» von Langzeitsi-cherheit seit Mitte der 1990er-Jahre auch mittels der Analyse verschiedenster Sicherheitsin-dikatoren in der internationalen Fachdiskussion angegangen [P351]. Die Inhaltsanalyse zeigt, dass der Indikator radiologisches Schutzziel auch aus Transparenzgründen ergänzt (nicht ersetzt!) werden muss, da seine Berechnung auf komplexer Modellierung auf hoher Aggregationsstufe beruht. Der Suche nach so genannten Ausschlusskriterien wird weiter unten nachgegangen.

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9.4 Gefahrencharakter

9.4.1 Höhe des Schadenspotenzials

Da der Schadensaspekt bei radioaktiven Abfällen im Zentrum steht, der Sachverhalt aber eben sehr komplex und zudem Nichtfachleuten schlecht zugänglich ist, müssen verschie-denartige Methoden, auch indirekte, gewählt werden, um die «Robustheit» des Sicherheits-nachweises zu untermauern.

Stoffflussperspektive: kurze Materialflüsse anstreben

Die Atomkernindustrie wirbt damit, dass sie – im Gegensatz zur sonstigen Industrie mit de-ren Hochkaminpolitik – die Abfälle aufkonzentriert und verschliesst («concentrate and con-fine CC»). So heisst es in «nagra informiert» vom August 1997: «Die [Kernenergie] ist für die Entsorgung durch Einschluss geradezu prädestiniert, und zwar einerseits wegen dem günsti-gen Nutzen/Kosten-Verhältnis (pro kWh wird nur sehr wenig Abfall produziert), andererseits weil die Kernspaltung von der Biosphäre materiell vollständig isoliert werden kann und die Abfallstoffe deshalb von Anfang an unter Einschluss anfallen» (Nr. 30:12).

Abgesehen davon, dass ein Reaktor auch im ungestörten Betrieb Radioaktivität über die Medien Luft und Wasser ausstösst (jedes energieumwandelnde technische System emittiert Schadstoffe), beruht das offizielle nukleare «Entsorgungssystem Schweiz» nach wie vor auf der Wiederaufarbeitung ([P621:14)90. Diese wird in einem Grundsatzpapier der Brennstoff-kommission der Überlandwerke vom Juni 1994 als «Rezyklierpfad» bezeichnet [P122:2]: «Mit der Wiederaufarbeitung gelangen 96% des Ausgangsmaterial ein zweites Mal zum Ein-satz». Recherchen haben ergeben, dass von den bisher wiederaufgearbeiteten abgebrann-ten Brennelementen aus den fünf Schweizer Reaktoren etwa 2.6 Tonnen Plutonium abge-trennt worden sind, davon wurden mittels Plutonium-Mischoxid-(MOx-)Brennelementen etwa 1.9 Tonnen wieder eingesetzt, allerdings nur in Beznau I und II; Gösgen verwendet erst seit 1997 MOx-Elemente, Mühleberg und Leibstadt verzichten bisher darauf [P237:84]. Plutonium macht etwa 1 Prozent eines abgebrannten Brennelements aus, Uran 96 Prozent [P122:1]. Hinzu kommt, dass nur etwa ein Drittel des in MOx eingesetzten Plutoniums «verbrannt» wird [P237:54). Erst 1997 hat ein Schweizer Betreiber, die KKW Gösgen-Däniken AG, angekün-digt, wiederaufgearbeitetes Uran überhaupt nochmals zu nutzen.

Mit der heute praktizierten Wiederaufarbeitung sind bedeutende Emissionen verbunden. Durch die Wiederaufarbeitung der schweizerischen Brennelemente werden in den chemi-schen Plutoniumtrennfabriken La Hague und Sellafield letztlich 1000mal mehr radioaktive Stoffe in die Umgebung geleitet als in der Schweiz selbst [P237:24]91. Gemeinhin wird heute dagegen «Recycling» – «Wiederverwertung» – mit geringerem, nicht aber mit zusätzlichem Schadstoffausstoss verbunden92.

90 Die Option «Direkte Endlagerung» wird zwar immer «offengehalten», ist aber bisher nie eingehend untersucht

worden [P482]. Laut Kernenergiegesetz-Entwurf vom März 2000 [P867] soll Wiederaufarbeitung von Brennele-menten aus der Schweiz künftig nicht mehr erlaubt sein, ein Vorschlag, der 2002 im Ständerat zu einem 10-jährigen Moratorium für Wiederaufarbeitung abgeschwächt und vom Nationalrat völlig gestrichen wurde.

91 Dass dies nicht «notwendigerweise» so ist bei der Wiederaufarbeitung, zeigen die Emissionswerte der japani-schen Anlage Rokkasho oder des deutschen Projekts Wackersdorf [P237:22].

92 Ähnlich argumentiert die NEA 1995: «Verglichen mit vielen Chemikalien wird die Giftigkeit radioaktiver Stoffe gut verstanden. Im Gegensatz zu einigen industriellen Chemieabfällen ist allerdings das meiste radioaktive In-ventar nuklearer Abfälle unvermeidliches Nebenprodukt der Energieerzeugung durch Atomkernspaltung und ist, abgesehen von der Verpackung in kleines Volumen, einer weiteren Verringerung durch Wiederverwertung oder Prozessverbesserung nicht zugänglich» [G185:15]. Siehe Flüeler & van Dorp 2000 [G69].

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Wenn die Schweizer Kraftwerksbetreiber rigoros den CC-Ansatz verfolgen würden, müssten sie die Wiederaufarbeitung in den derzeit betriebenen europäischen Anlagen aufgeben, die den nuklearen Stofffluss verlängert und das Abfallvolumen – trotz Anstrengungen – verviel-facht. Durch den Trennprozess fallen u.a. Schlämme, Harze und Bodensatz an, was die Abfallmenge mehr als versechsfacht [P237:36]. Diese Abfälle müssen – zumindest im Fall Frankreichs seit 1991 von Gesetzes wegen – dem Kunden zurückerstattet werden [P726]. Probleme für den Endlagerer könnten sich ergeben, da er bezüglich Qualitätskontrolle voll-ständig auf den ausländischen Wiederaufarbeiter angewiesen ist (siehe auch verschiedene HSK-Gutachten: [P309][P313]). Die La-Hague-Betreiberin Cogéma prüft eine oder zwei von 2800 Glaskokillen, eine Anzahl, die bei 40-jährigem Betrieb der fünf Reaktoren in der Schweiz anfallen würde [P237:55].

Im Jahr 1998 ist die Nagra «restrukturiert» worden, verbunden mit einem bedeutenden Ab-bau von Personal und Geldmitteln. Sie will sich als «Kompetenzzentrum» für radioaktive Abfälle etablieren. Mit Blick auf eine optimale Gestaltung des – im Bau befindlichen – Zen-tralen Zwischenlagers in Würenlingen93 könnte die Genossenschaft eine Führungsrolle in Bezug auf den nuklearen Stofffluss in der Schweiz einnehmen. Dieser Vorschlag berück-sichtigt, dass die Öffentlichkeit bei der Beurteilung von radioaktiven Abfällen nicht nur ein einzelnes Projekt, sondern eine Technik – mit allen vor- und nachgelagerten Teilen – be-wertet [R133:169].

Angesichts des Gefahrenpotenzials und der Langzeitproblematik radioaktiver Abfälle wurde das Behandlungsprinzip Aufkonzentration und Einschluss der Abfälle bereits in den 1950er-Jahren vorgeschlagen und in den 1970er-Jahren mit dem Konzept der «Endlagerung», in-ternational wie in der Schweiz, festgeschrieben. Es galt nicht durchwegs, beteiligte sich doch die Schweiz ab 1969 an der Versenkung von Abfällen im Nordatlantik. Falls «CC» konse-quent hiesige Praxis gewesen wäre, hätte die Schweiz nicht radioaktive Abfälle im – auslän-dischen – Meer versenkt, immerhin nach offiziellen Angaben 10 Prozent der gesamten Akti-vität [G101]. Der Diskurs um die Lagerkonzeption ist in 12.7 wiedergegeben.

Vorstellbar ist aber auch eine weiter entwickelte Wiederaufarbeitung, die zwar nicht zu kür-zeren Stoffflüssen führen würde, aber zusammen mit Separation (Partitionierung) und Transmutation in die Nähe des angestrebten «Brennstoffkreislaufs» käme. Die Technik ist trotz langjähriger Anstrengungen in absehbarer Zeit offenbar noch nicht so weit (siehe auch Fussnoten 74 und 146), doch angesichts der langen Entscheidungsräume im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist diese Strategie einzubeziehen. Obige Fakten sich auch aus einer Teilperspektive wahrgenommen, die vom System Schweiz, wie es heute besteht, ausgeht. In einem radiologischen Vergleich zwischen Wiederaufarbeitung und Direkter Endlagerung kommt die NEA 2000 zum Schluss, dass es «angesichts der inhärenten Beschränkungen in den generischen Berechnungen ganz einfach nicht gerechtfertigt ist, endgültige Schlüsse aus den geringen Unterschieden in den radiologischen Auswirkungen von Kollektiv- und In-dividualdosen zu ziehen» [G197:10f.]. In die gleiche Richtung stösst das Positionspapier der deutschen Internationalen Länderkommission Kerntechnik ILK, mit dem forschungspolitisch bedeutsamen Zusatz, dass «[w]ohl aber ein Verbot der Wiederaufarbeitung sehr wahr-scheinlich die Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Abfalltrennung (Partitionierung) und der Transmutation langlebiger Radionuklide … hemmen würde …. Eine Reduktion der ra-

93 Der bisherige Projektverlauf lässt jedenfalls zu wünschen übrig. So schreibt die KSA 1996: «Unter den gege-

benen Umständen lag eine Rückweisung des Gesuchs nahe. Mit Rücksicht auf die damit verbundenen uner-wünschten Verzögerungen des für die nukleare Sicherheit wichtigen Projekts verzichteten die Behörden jedoch darauf .... Im Vertrauen darauf, dass die HSK die noch fehlenden Unterlagen beschaffen werde, beschloss die KSA, das HSK-Gutachten abzuwarten und sich bezüglich Projektbeschreibung im wesentlichen auf dieses abzustützen» [P473:6]. Der Plasmaofen zur Schmelzung und Verbrennung von Abfall ist ein Pilotprojekt und 2002 noch nicht gesichert.

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diotoxischen Inventare im Abfallstrom … und ein vollständiger Ausschluss der Rekritikali-tätsgefahr im Endlager lassen sich nur durch Wiederaufarbeitung mit fortgeschrittenen Se-parations- und Transmutationstechnologien erreichen. Dafür ist ein kombinierter Einsatz von thermischen und schnellen Reaktoren und u.U. auch unterkritischen, Beschleuniger getrie-benen Systemen notwendig» [G126:4f.].

So gesehen ist der Entscheid für oder gegen Wiederaufarbeitung abhängig von Richtung und Intensität der Folgeentscheide, ein Dilemma, das in Tabelle 13 auf den Punkt gebracht … und stehen gelassen wird.

Risikovergleiche

Die oben vorgestellten Ansätze haben keinen direkten Bezug allfälliger betroffener Personen zum Schadenspotenzial, sondern sollen eine Überprüfung der Arbeit der beteiligten Instituti-onen gestatten. Attraktiv sind natürlich direkte Vergleiche mit anderen Risiken. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten. Sorgfältig ist Vergleichbares Vergleichbarem gegenüberzustellen. Vergleiche sind immer wieder angestellt worden, können beim Rezipienten aber zu noch mehr Ablehnung führen, wenn sie nicht wirklich stimmen, sondern lediglich die relative Un-gefährlichkeit radioaktiver Abfälle suggerieren sollen.

Volumenvergleiche mit Siedlungsabfällen und Klärschlamm oder mit Kohlekraftwerken [P379:3,7] sind nur oberflächlich überzeugend, sie weisen höchstens auf ungelöste Proble-me anderweitig hin. Aber auch Toxizitätsvergleiche mit chemischen Stoffen haben die ver-schiedenen Konzentrationen, den zeitlichen Anfall, die Aufnahme durch den Körper, den Stoffwechsel, den toxischen Wirkungsmechanismus usw. zu berücksichtigen. Krude Verglei-che tödlicher Dosen durch einen Jahresimport von Quecksilberchlorid mit einer Jahrespro-duktion von hochradioaktiven Abfällen sind fachlich unseriös, besonders wenn sie in einer «Zusammenfassung des Konzepts für die nukleare Entsorgung der Schweiz» erscheinen, dies allerdings schon 1978 [P870:[18]]. Brasser u.a. [G23][G24][G25] sowie Little et al. 1996[G155] haben im Rahmen eines EU-Forschungsprogramms radioaktive mit konventionell-toxischen Abfällen verglichen94.

Konsistent ist der Vergleich radioaktiver Abfälle mit der Belastung durch in der Natur vor-kommendes Radongas, da es sich in beiden Fällen, jedenfalls im «Normalbetrieb» eines Endlagers, also ohne Unfallereignis, um radiologische Niedrigstrahlung handelt. Doch auch hier ist vorsichtig ans Werk zu gehen95. Im Folgenden wird erläutert, dass «nackte» Zahlen-gegenüberstellung allein auch hier nicht zum erwarteten Erfolg führen würde.

Üblicherweise gelten «natürliche» Risiken als unfreiwillig, unkontrollierbar, gesellschaftlich niemandem zuzurechnen, letztlich unvermeidbar und damit weniger schlimm als zivilisatori-sche Risiken mit komplementären Eigenschaften [R13][R53:91]. Bei geeigneten Massnah-men ist eine Radonbelastung jedoch nahezu vermeidbar – bestimmt kontrollierbar – und somit eine Mischung beider Risiko«arten». Beim Vergleich mit kosmischer Strahlung, die auch «natürlich» ist, würde der Aspekt Kontrollierbarkeit dahinfallen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Risiken, gerade Strahlenrisiken, taxieren Experten das Ra-donrisiko höher als Laien [R100:47][ [G244:170]. Die Öffentlichkeit ist dem Problem gegen-über eher gleichgültig, in den USA [G59:402f.][G276:65], in Schweden [R100:43][R7:12ff.],

94 Hier ist zu betonen, dass die künstliche Aufkonzentration radioaktiver Stoffe gegenüber ihrem natürlichen Vor-

kommen um bis zu 1000-mal grösser ist als diejenige chemischer Noxen; entsprechend grösser – und von den Wasservorkommen auf der Erde her unmöglich – müsste ihre Verdünnung auf unschädliche Werte sein [G228:18f.].

95 Die Dichte der Radioaktivität ist in Endlagern besonders hoch, die Emissionspfade in die Biosphäre sind anders als bei der Hintergrundstrahlung [G44:525ff.].

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aber auch in der Schweiz. Dabei tragen hier zu Lande Radon und seine Zerfallsprodukte durchschnittlich etwa 40 Prozent (2.2 Millisievert) zur jährlichen Strahlenbelastung bei – je nach Region kann die Dosis viel höher sein, im Jura und in den Alpen bis 150 Millisievert [P76:19f.]. Für Lungenkrebs ist Radon mit zehn Prozent aller Todesfälle nach dem Rauchen die zweitwichtigste Todesursache [P79:20f.]. Die Stiftung für Konsumentenschutz stellte 1997 unter dem Titel «Radon: Die unbekannte Gefahr» fest: «... Seine Schädlichkeit ist schon lange bekannt .... Und dennoch wird Radon als Wohngift – selbst nach Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung von 1994 – von der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenom-men» [P829:18].

Gerade im Fall von Radon zeigt sich, dass die Handlungsfreiheit des Entscheidenden Aus-schlag gebend für sein Verhalten ist: Fisher & Sjöberg 1990 haben für die USA in direkten Tests dokumentiert, dass Leute, die die Absicht hatten, ein Haus zu kaufen, einen dreimal höheren Anreiz zu Radontests hatten, als solche, die bereits ein Haus besassen. Immerhin 15 Prozent von ihnen ergriffen Sanierungsmassnahmen, während es bei den «alten» Haus-besitzern 0.1 Prozent waren [G59:404f.]96.

Interessant sind die fruchtbaren Ansätze, dieses «Radon-Paradoxon» [G217] anzugehen (macht nur Not erfinderisch?). Hier kann lediglich eine kleine Auswahl geboten werden, auch auf die komplexen situativen Entscheidungsprozesse gehe ich nicht ein. Atman et al. 1994 konfrontierten die mentalen Modelle der Experten mit jenen von befragten Laien, womit fal-sche oder irrelevante Vorstellungen direkt verarbeitet werden konnten (Konzept in Bostrom 1992 [R11]). Die darauf hin erarbeitete Broschüre schnitt im Vergleich mit einer – fachlich gleichen – «Experten»-Infoschrift des US-Umweltamts EPA in der Aufnahme durch die Leser und Leserinnen weit besser ab (Atman et al. 1994 [R1]). Golding et al. 1992 veröffentlichten je eine Serie von Fachartikeln und eine mit Schilderungen in persönlichem Stil über die Radonfrage. Die Beiträge im Erzählstil erreichten mehr Aufmerksamkeit, die technischen Artikel erhöhten die Betroffenheit [G78]. Mit Hilfe einer so genannten «Risikoleiter» konnten Sandman et al. 1994 zeigen, dass Entscheidungshilfen zum Vergleich von Risiken, hier Ra-don und Asbest, solche zur Bewertung hoher und tiefer Niveaus innerhalb eines Risikos be-einträchtigen – beide Ziele können bis dato nicht gleichzeitig erreicht werden [R97:44]. Zur besseren Erinnerung schlagen Hampson et al. 1998 eine Information besonders über die synergistische Wirkung mit Rauchen vor, da dieses Risiko vertraut und eingängig ist [G87: 349].

Das Risiko radioaktiver Abfälle nun ist kein «natürliches» Risiko. Seine Herkunft ist techno-logischer Art, es tritt auch nicht im gewohnten, «häuslichen» Rahmen auf. In der Sicht des Risikoträgers ist es «importiert» und unfreiwillig, «sichtbar» in Form von Fässern oder Anla-gen, einer Industrie oder dem Staat «zurechenbar» und kann gänzlich «vermieden» werden ... indem ein Lager verhindert wird [G244:171f.]97. Trotzdem sollen in der nachstehenden Tabelle 5 (S. 80f.) qualitativ nichtpolitische Handlungsmöglichkeiten einiger Akteure skizziert werden, wenn sie mit dem Problem Radon bzw. radioaktives Lager konfrontiert sind. Dabei lege ich das oben genutzte Wahrnehmungsraster zu Grunde.

96 Fisher & Sjöberg [[G59:400f.] führen die Gleichgültigkeit der Hausbesitzer auf die Unsichtbarkeit von Radon

und deren «gute» Erfahrungen damit zurück (sie seien ja schon einige Zeit hier wohnhaft und nicht krank). Sich selber oder sein Haus als «erweitertes Selbst» in Gefahr zu sehen, sei unerträglich. Ausserdem könne nie-mand dafür verantwortlich gemacht werden. Sjöberg & Drottz-Sjöberg 1994 erwähnen auch den «Mir kann das nicht passieren»-Effekt [R100:43], Weinsteins Konzept des «unrealistischen Optimismus» [R129][R130] [G276][G276]. Die Fakten stützen diese These aber nur schlüssig bei denen, die bereits Hausbesitzer sind.

97 Slovic 1996 erwähnt die Situation in New Jersey mit einer teils hohen Radonbelastung: Während Hausbesitzer nicht einmal ihre Gebäude ausmessen liessen, gab es starke Opposition gegen ein Deponieprojekt, mit dem radioaktiv verseuchter Boden aus einer Altlast der 1900er-Wende (Radium einer Leuchtzifferfabrik) «entsorgt» werden sollte. Nach einigen Jahren vergeblichen Bemühens gab der Staat das Vorhaben auf [G244:170].

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Risikowahrnehmungs-kriterium

IndividuellesHandlungspotential bei Radon: R = GROSS, r = kleinEndlager: E = GROSS, e = kleinkein Unterschied: ∼

Bemerkungen

Hausbesitzer Mieter Zuzüger

1. Risikobegriff

Risikodefinition ∼ ∼ ∼ Schadensaspekt wichtig

Risikoanalyse ∼ (∼) ∼ Langzeitbelastung für Ansässige auch vorhanden

Risikobetroffenheit r e r e R E Zuzüger in ihrer Entscheidung noch frei

2. Gefahrencharakter

Höhe des Schadenspotenzials (∼) (∼) (∼) Im Abfall sind verschiedene Stra-hlenarten in unterschiedlicher Menge bzw. Toxizität vorhanden: e; Radon kann «gezielt» und syn-ergistisch wirken (z.B. mit Rau-chen, supra-lineare Dosiswir-kungsbeziehung [G43:III-3:3]: r

Auftreten der Wirkungen (∼) (∼) (∼) siehe Schadenspotenzial

wissenschaftliche Unsicher-heiten

r e r e r e erwähnte Akteure von Fachwelt abhängig und angewiesen auf gesetzliche Vorgaben [R13:127] [G276:81]

Erfahrung mit der Gefahr (auch Ereignisgeschichte)

(R) e (R) e r e Ansässige verweisen auf ihren für sie nicht von Radon beeinflussten Gesundheitszustand (wegen Sto-chastik «Gegenbeweis» für Be-troffene nicht stichhaltig). Erfah-rung mit radioaktivem Abfall ist selten.

Freiwilligkeit/Zwang zum Risiko

r e (R) e R E Mieter kann wegziehen, Zuzugs-willige entscheiden anders.

individuelle Kontrollierbarkeit, Schadensabwehr

R e (r) e R e Hausbesitzer kann sanieren, Mie-ter kann nur bedingt eingreifen (lüften), auch Zuzugswillige än-dern als Individuen nichts am Endlagerprojekt.

Umkehrbarkeit (Reversibilität) (R) e R E R E Hausbesitzer können sanieren, aber (jedenfalls hier zu Lande) nur schwierig wegziehen.

Alltäglichkeit, Vertrautheit (R) e (R) e r e Ansässige meinen – fälschlicher-weise –, mit Radon «vertraut» zu sein, gegenüber anderen natür-lichen Risiken zeichnet sich nach Brun 1992 Radon durch seine «Neuheit» (für das Laienpubli-kum) und die verzögerte Wirkung aus [R13]:124][G276:81].

Wahrnehmbarkeit ∼ ∼ ∼

3. gesellschaftlicher Kontext

tatsächlicher/wahrgenomme-ner Nutzen (einschl. Verant-wortung)

∼ ∼ ∼ kein Nutzen

räumliche/zeitliche Risiko- (R) e r e R E Im «Verfahren» entscheiden der

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verteilung, Betroffenheit, «Verfahrensbeteiligung»

Hausbesitzer (oder auch nicht) oder der Zuzugswillige

Informationsgrad, Risiko- verständnis, Kenntnisse

(R) (e) (r) (e) (R) (e) Alle Varianten sind möglich, wo-bei der Hausbesitzer i.d.R. von der Verwaltungsstelle informiert wird.

Glaubwürdigkeit, Vertrauen ? ? ? allenfalls übersteigertes Vertrau-en in sich selbst(«overconfidence»)

Tabelle 5: Individuelles Handlungspotenzial bei den Risiken «radioaktives Endlager» und «Radon».

Damit sind die «Rahmenbedingungen» für Risikovergleiche Radon/radioaktive Abfälle, je-denfalls was die individuelle Wahrnehmung angeht, gegeben.

9.4.2 Auftreten der Wirkungen: die Zeitdimensionen

Bei der Zeitdimension ist zu unterscheiden zwischen der Langzeitwirkung der ionisierenden Strahlen («objektive» Zeitdimension) und der «institutionellen» Zeitdimension, also der Peri-ode, während der die Entscheidungsprozesse ablaufen. Wir bzw. unsere Nachkommen ha-ben es mit einem chronischen (also nicht punktuellen) und schleichenden (im Niedrigdosis-bereich befindlichen) Schadenspotenzial zu tun, das über eine lange Zeit bestehen bleibt (siehe Abbildung 5). Ursprünglich, 1978, ging die Nagra für hochradioaktive Abfälle von einer notwendigen Isolationsdauer von «einigen tausend Jahren» aus [P870:[21]]. Für «Gewähr 1985» gab sie das Rückhaltepotenzial des Bentonits mit «mehr als 104 Jahren» an, und «die ersten Radionuklide gelangen in die Biosphäre nach 1 Mio. Jahren» [P562:189], die gesamte technische Barrierenwirkung bezifferte sie auf «rund 100 000 [Jahre]» [P636: 27]. Die Richtlinie 21 schreibt vor, dass die Individualdosis von 0.1 Millisievert «zu keiner Zeit» überschritten werde [P329]98.

Was die «institutionelle» Zeitdimension angeht, wurde seit «Gewähr 1985» bis vor einigen Jahren ab Entladung aus dem Reaktor von einer Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente bzw. hochradioaktiven Abfälle während 40 Jahren ausgegangen, damit die Nachzerfallswärme auf eine niedrige Endlagertemperatur abklinge, worauf «das Endlager Typ C [für hochradioaktive Abfälle] (und evtl. A [für schwachaktive Abfälle]) bei Anfall der entsprechenden Abfallkategorien betriebsbereit»99 sein sollen [P562:20]. Die IAEA stellt den ausgesprochenen Langzeitcharakter des Projekts «Endlager» heraus [G113]100.

9.4.3 (Wissenschaftliche) Unsicherheiten

Im Kontext radioaktive Abfälle haben wir es mit einer Reihe von Unsicherheiten zu tun. Zu-sätzlich zu den Unsicherheiten im technischen System, also bei der Risikoabschätzung, kommen die politisch-gesellschaftlichen, die bei der Konzeptwahl eine Rolle spielen101. Kom-plexe Systeme wie Gesellschaften sind offensichtlich nicht stabil, wie der Fall der Berliner

98 Es versteht sich, dass zwischen der Angabe zu den technischen Barrieren und der Einhaltung der Schutzziele

ein umfangreicher Modell- und Szenariensatz liegt. 99 Hiermit sind Wiederaufarbeitungs- bzw. Stilllegungsabfälle gemeint. 100 Diese lange Zeitdimension erklärt auch die Schwierigkeit, Ökobilanzansätze bei radioaktiven Lagern anzuwen-

den [G74]. 101 Der Begriff «Unsicherheit», wie er hier verwendet wird, ist ein Fachbegriff, der mit einer möglichen Gefährdung

selbst nichts zu tun hat («uncertainty» vs. «unsafety»). Selbstverständlich gibt es andere Klassifikationen von Unsicherheit, u.a. solche, die auch die Entscheidungsregeln miteinbeziehen (Bewertung der Risiko-, Summa-tions- und Geldmasse sowie der Nutzenfunktionen) [E24:7-23]. Siehe auch 12.9.

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Mauer 1989 drastisch vor Augen führte. Neben diesen Wahlalternativen (keine simple Ja-Nein-Entscheidung) und den technischen Unsicherheiten treten weitere Entscheidungsunsi-cherheiten auf [R61][R3]: Mehrzieligkeit bzw. Zielwidersprüchlichkeiten (siehe 12.7) sowie Unbestimmtheiten im rechtlichen Bereich zum Beispiel in Bezug auf die Schutzziele (siehe 9.3.3).

Selbst im technischen Bereich sind die Unsicherheiten vielschichtig102. Wir unterscheiden etwa solche bezüglich Modellen/Konzepten, Szenarien und Daten bzw. Variabilität von Mes-sungen103 (siehe auch 9.3.2 und 12.9). Als Beispiel sei nur der Wandel des «geologischen Weltbildes» zum kristallinen Grundgebirge in der Nordschweiz angeführt, der auf eine Er-kenntniszunahme innert weniger Jahre zurückzuführen ist [P228]104:

• 1983: Das Kristallin wird als ungestört und langsam gegen Süden einfallend angespro-chen [P554:73, Fig. 14, franz. Fassung].

• 1985: Nach Seismik und sechs Tiefbohrungen wird der so genannte «Permokarbontrog» entdeckt und als einfacher Graben geschildert [P565:Fig. 3.8].

• 1985: Der Einbezug der Regionalgeologie zeigt, dass Randverwerfungen des Trogs zu Überschiebungen aktiviert wurden, was ein äusserst komplexes Bild ergibt [P495].

Von technischer Seite wird verschiedentlich die Meinung vertreten, dass (die Darstellung von) Komplexität das Vertrauen (in die Risikoanalysen) untergrabe: «complexity kills confi-dence»105. Ich bin gegenteiliger Ansicht. Wie im Umgang mit Risikobetroffenheit und Schutz-zielen kann eine Erweiterung der Methodenpalette und eine offensive Erörterung der Unsi-cherheiten nur zu einer Erhöhung der Redundanz und Diversität – im Sinn einer wissen-schaftlichen «Verteidigung in der Tiefe»106 – führen. Damit wird stabileres, besser gesicher-tes Wissen erzeugt, das letztlich auch mehr Fehlertoleranzen zulässt [R84:83]. Laut Spre-cher & Turner 1991 «kann Unsicherheit als Faktor nicht genug betont werden» [G253:771] – wohl aus negativen Erfahrungen der US-Behörden heraus [MA24].

Überzeugende Argumentation wird besonders bei der Betrachtung von Langzeitphänomenen nötig sein, da ja ein erkenntnistheoretisch strenger Nachweis der Langzeitsicherheit nicht möglich ist. Die Beobachtung und Messung von «heissem» Material über eine ausreichend lange Zeit in Felslaboratorien der «zweiten Generation» mit Probestollen, wie erstmals in Belgien durchgeführt und in Frankreich beabsichtigt, wird hier wichtige Dienste leisten [G133:307][G221:22f.][MA21:94f.].

Eine institutionelle Methode zur Verbesserung des Risikoanalysekonzepts ist das Reviewing, die Überprüfung einer Tätigkeit durch externe Stellen. Damit können wissenschaftliche Män-gel und Differenzen offen diskutiert werden [R90:128], und das Risiko der Unterdrückung von Dissensmeinungen [R93:65,200f.][R133:168], die möglicherweise nötige neue Ansätze bieten, wird minimiert107. Bei der Lagerung radioaktiver Abfälle wurde erst 1980, nach einer

102 Auf weitere Ansätze zum Umgang mit Unsicherheiten in diesem Bereich, wie beispielsweise das Biosphären-

Modell von Barrdahl 1997 [G10] oder die Risikoüberlegungen von Corbett 1988 [G40] in Bezug auf die so ge-nannte «kritische Gruppe», wird hier nicht eingegangen.

103 Rowe 1994 unterscheidet entsprechend «strukturelle», «zeitliche» und «metrische» Unsicherheit. Hinzu fügt er auch eine «Übertragungs-»Unsicherheit («translational»), die bei der Erklärung unsicherer Ergebnisse auftritt [M46]. Abfallbezogen wird die Thematik in Flüeler & van Dorp 2000 analysiert [G69]. Siehe auch Zio 2000 zur Differenzierung von Modellunsicherheit bei Endlagern [G285].

104 Gerade in den Erdwissenschaften wirken sich Konzeptvorgaben drastisch aus – positiv und negativ (Erdöl-Ex-plorationen) [G170].

105 Siehe auch Fussnote 80. 106 «Defence in depth» ist ein Hauptprinzip bei der Sicherheit (nuklear-)technischer Systeme [G102][G115:17ff.]. 107 Wynne 1983 schrieb dazu: «Nicht nur führt der Mangel einer breiteren Kritik oft zu schlechten Entscheidungen

von immenser Grössenordnung, wie im Fall der Concorde oder des fortgeschrittenen Gasreaktors .... Ver-suche, Autorität für bestimmte Entscheidungen und Fragen durch einen falschen Anschein von Sicherheit her-

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Aussprache mit Geologen [P12:3-4], die so genannte «Untergruppe Geologie» der AGNEB als nichtinteressengebundene Zweitmeinung ins Leben gerufen [P15:X]. Ihr folgte 1989 die Kommission Nukleare Entsorgung KNE als Subkommission der Eidgenössischen Geologi-schen Fachkommission [P30:17), womit ein Reviewgremium auch administrativ dem Ener-giewirtschaftsdepartement entzogen war108. Beide haben dem Prozess der Lagersuche in der Schweiz entscheidende Impulse gegeben [P855][P432]. Wenn Pflichtenheft und Tätigkeit transparent sind sowie Unabhängigkeit gewährleistet ist, kann auch eine «peer review» nützlich sein [E46][E94]. International wird Reviewing heute als zwingend und sinnvoll er-achtet [R31:192][G261:344][E12:1754f.][MA9][MA10][G282][G92]109.

Oft lösen aber erst «betroffene» Gruppen durch hartnäckiges Nachfragen und Druck ein Umdenken aus, da andere Akteure zu schwerfällig und vielfältig gebunden sind110. Erst die Publizität um den Sondermüllskandal Love Canal im US-Staat Neuyork ermöglichte Ände-rungen in der staatlichen Abfallpolitik [R81:349], erst nach Schweizerhalle wurde eine schweizerische Störfallverordnung in Angriff genommen [P172:3]), erst Three-Mile-Island und Tschernobyl brachten den «Faktor Mensch» ins Zentrum der Reaktorsicherheit [G102] [E72][E73][E74][E75][E54][M42][E76].

Da die Behörde eine Feder führende Rolle in der «Entsorgung» radioaktiver Abfälle innehat, muss sie die diskursive Risikodebatte strukturieren. Ravetz 1980 geht so weit zu sagen, dass «das Problem der Risiken nicht so sehr eines von Entscheidungen ist, sondern eines ihrer Regelung»111 [R94:53]. Evers & Nowotny 1987 folgern: «Der Streit um die Institutionali-sierung und Regulation technologischen (Wissens-)Fortschritts ist damit in seinem Kern auch ein Streit um die Möglichkeit demokratischer Regeln des Zusammenlebens, und er offenbart die Unzulänglichkeit und Krise jener überkommener Formen von Demokratie, deren Kon-struktion darauf beruhte, dass die Frage nach der Richtung und Generierung des Fortschritts noch keine öffentliche und politische Streitfrage war» [E19:247f.]112. Dies stellt hohe Anforde-rungen an den Managementprozess [R84:8], auch formal, indem Experten- und Dissens-meinungen zeit- und problemgerecht berücksichtigt werden müssen [R87] [MA9:1741][G157]113. Selbst das US-amerikanische Energieamt spricht von der Notwendig-keit «strategischer Planung in einem dynamischen Umfeld» [G252:1559].

Für die Behörden in der Schweiz ist die Einbettung verschiedenster Meinungen um so wich-tiger, als hier «die gesamte Aufsicht des Umgangs mit [radioaktiven] Abfällen ... durch eine sehr kleine Anzahl Personen innerhalb des Bundesamts für Energie und der nuklearen Si-cherheitsbehörden erfolgt (weniger als zehn!)», wie 1994 McCombie als Geschäftsleiter der Nagra hervorhebt [P511:242]. «Sie werden von einer kleinen Beratergruppe unterstützt, un-terhalten selbst aber keine unabhängigen Programme der Datensammlung» (ebd.)114. Ent-sprechend gefordert ist die Verwaltung, was neue Lösungsansätze betrifft. Ballard & Kuhn 1996 [MA1:823] schlagen z.B. für Kanada eine «three-party liaison group» vor mit einem «unparteiischen Mediatorkomitee» sowie je einem, das Vor- und Nachteile eines Lager-

zustellen, führen ... zu einem grösseren und allgemeineren Autoritätsverlust der Institutionen insgesamt, wenn jener Anschein schliesslich, was fast immer eintrifft, zerstört wird» [R133:169].

108 Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die KNE-Zusammensetzung vom Vorsteher des EVED/UVEK bestimmt wird.

109 Ein Aspekt im Misserfolg der britischen Nirex in ihrer HAA-Standortsuche liegt wahrscheinlich im ungenügen-den Reviewing (siehe auch Kemp 1992 [MA21:50-82] und 14.3).

110 Laut Peters et al. 1990 vom Kernforschungszentrum Jülich sind kritische Wissenschaft und Bürgerinitiativen Herausforderung und Warnsystem für die «etablierten» Akteure [G215:132f.]. Das US-amerikanischen Ener-gieamt wertet «die Teilnahme der Öffentlichkeit [als] essenziell in der Problemidentifikation» [G17:1345].

111 «Regulation» im Englischen umfasst gesetzliche Grundlagen, gesetzgeberische und Aufsichtstätigkeit. 112 Für die USA liegt der Grund für das Versagen der Abfallpolitik genau in der Missachtung dieser Überlegungen

(siehe z.B. Kraft 1991 [MA22:164]). 113 Gerade in der Frage um Atomkernkraft wird die Expertenrolle seit Jahren beleuchtet, z.B. [G199][G200]. 114 Siehe auch Fussnote 141.

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standorts untersucht. Alle würden lokal zusammengesetzt und hätten ein gleich hohes Bud-get für Expertenarbeit und Medienpräsentation. Ein solches Vorgehen käme der Forderung nach «Kenntnisgleichstand» («evidentiary equity») der (interessierten) Öffentlichkeit mit den professionellen Akteuren nach, die die sozialwissenschaftliche Risikoforschung seit Jahren ortet [R59:183][R79][R80][G28][R19]. Auf der Suche nach einem Zwischenlager fanden in den USA «strategische Grundsatz-Workshops» mit öffentlicher Teilnahme statt, die der Aus-richtung des Programms dienen sollten [G19:1918f.].

Es geht hier nicht um narrensichere Wegleitungen, die den Königsweg in der Lösung des Problems radioaktiver Abfälle weisen können. Wichtig ist aber das (pro)aktive und prozess-orientierte Engagement der Behörden, in deren Hand die Vorbereitung eines langfristig ver-antwortbaren Konzepts liegt ([R33][R58][R89], siehe 9.5.4). Manchmal muss man «vielleicht eine kurzzeitige Effizienz opfern, um eine Chance für grössere Langzeit-Effektivität zu er-halten» [R33:327] (siehe auch 12.11).

9.4.4 Erfahrung mit der Gefahr

Im langfristigen Umgang mit radioaktiven, aber auch konventionell-toxischen Abfällen ist es besonders schwierig, auf Erfahrung aufzubauen [G38]; dies gilt für die wissenschaftliche Gemeinschaft115 und noch viel mehr für die breite Öffentlichkeit. Risikoabschätzung und «Ri-sikolernen» sind behindert, wenn der Erfahrungsrückfluss verzögert ist (allein schon infolge langer Latenzzeiten bei Kanzerogenität von Chemikalien [R32:91] oder bei radiologisch in-duzierten Krebsarten). Somit versagt natürlich auch die Verfügbarkeitsheuristik der Laien116.

Auch wenn in solchen Fällen eine Übertragung von Erkenntnissen, Erfahrungen und Wissen aus verwandten oder gar anderen Bereichen problematisch ist: Gerade dann findet sie statt, da die neue Situation ja irgendwo verankert werden m u s s . Indirekte «Erfahrung» spielt eine Rolle: der militärische und/oder zivile Umgang mit Abfällen in den amerikanischen Plu-toniumanlagen Savannah River und Hanford [G158][G223][G132] oder in der Atomwaffenfa-brik Rocky Flats [R93:37-77] 117, aber auch die andauernde Umweltverseuchung in den rus-sischen Atomanlagen Mayak, Tomsk und Krasnojarsk [G22] und die Umweltprobleme infolge der Atombombentests [G16].

Die Meeresversenkung radioaktiver Abfälle durch die Schweiz in den Jahren 1978 bis 1983 wurde in Verbindung gebracht mit den Bildern angeschwemmter Fässer vor der bretonischen Küste in den 1960er-Jahren [G79:62f.]: Die Technik war damals dieselbe gewesen, aller-dings durch die Franzosen ausgeübt. Auch aus den Aktionen mit Schweizer Beteiligung wurden schwerbeschädigte Fässer mit austretender Radioaktivität gehoben (TA, 21.1.91).

115 Endlager sind komplexe Systeme (siehe 9.3.1, 9.4.1, 12.9, auch z.B. [G156]). Als Unikate können sie selbst

von Experten nur annähernd charakterisiert werden. Niels Bohr hat übrigens einen Experten definiert als «einen Menschen, der alle Fehler gemacht hat, die gemacht werden können in einem sehr engen Gebiet» (nach [R90:125]).

116 Siehe Fussnoten 50 und 51. 117 Zehn Prozent der öffentlichen nuklearen Ausgaben der USA (350 MUSD) gehen auf das Konto Altlasten

(Spiegel, 20.11.95). Neuere Angaben rechnen für die Plutoniumfabrik Hanford allein mit Sanierungskosten «von 50 bis weit über 100 Milliarden Dollar» (TA, 27.6.2001, siehe aber Fussnote 138).

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Altlasten werden von der Öffentlichkeit genau registriert, die «typischerweise ein langes Ge-dächtnis hat und weitgespannte Zusammenhänge macht» [R59:182], wenn es zum Beispiel – lobenswerterweise offen – im Bulletin der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie heisst: «Zwei Abfallager, die vor fast 40 Jahren im Kernforschungszentrum Dounreay im Norden Schottlands angelegt worden sind, werden jetzt saniert .... Die Umsetzung wird rund 25 Jahre dauern, GBP 214-355 Mio kosten und einige hundert Arbeitsplätze sichern. Das eine Lager ist ein Silo mit flüssigem radioaktivem Abfall, das andere ein Schacht. Dieser ist das wohl schwierigste nukleare Abfallproblem Grossbritanniens. Jetzt sollen die teilweise undokumentierten Abfälle, die schätzungsweise 4 kg Plutonium, 100 kg Uran-235, Werk-zeuge und andere Ausrüstungsteile umfassen, zurückgeholt werden» (SVA-Bulletin Nr. 9/1998:13).

Trotz gegenteiliger Beteuerungen und z.T. auch Tatbeweisen wird fragwürdiger Umgang mit Abfällen auch heute noch praktiziert: «Die Lieferungen radioaktiver Abfälle vom südafrikani-schen Kernkraftwerk Koeberg ... in die staatlichen ... Abfallbehandlungsanlagen Vaalputs sind nach der Vergabe einer neuen Lizenz durch den Council for Nuclear Safety (CNS) wie-der aufgenommen worden. Im September 1996 hatte der CNS Vaalputs die Betriebsbewilli-gung entzogen, nachdem Mängel bei der Dokumentation und beim Betrieb festgestellt wor-den waren. Um Kosten einzusparen, hatte Koebergs Betreiberin Eskom vor drei Jahren die Transporte sistiert, weil der Rückgang beim anfallenden Abfall erkannt wurde. In der Folge wurden die Gräben in Vaalputs nicht wie vorgesehen aufgefüllt und die Behälter somit länger als erwartet der Umwelt ausgesetzt» (SVA-Bulletin Nr. 2/1998:23).

Die Nagra liefert keine glaubwürdige Referenz in «nagra informiert» Nr. 28 vom Oktober 1996, wenn sie unter dem Titel «Die SMA-Endlager der Welt: eine Zusammenstellung der IAEO» Vaalputs in Südafrika, aber auch Morsleben (D), Centre de la Manche (F) und Driggs (GB) aufzählt und dazu bemerkt: «... bereits die Menge der aufgeführten Anlagen überrascht ... den Fachmann und um so mehr den Laien. Über erledigte Aufgaben hört man nur selten und es tut gut, den erfreulichen Zustand der Anstrengungen zur umweltgerechten Entsor-gung der SMA zur Kenntnis zu nehmen» (nagra informiert Nr.28/1996:25).

Für Industrie und Projektanten erschwerend kommt das Phänomen des «Signalwerts», also der gesellschaftlichen Wirkung, hinzu: Unfälle oder Vorkommnisse mit vergleichsweise ge-ringen Folgen, aber hohem Informationsgehalt über das betrachtete System – als mögliche «Vorboten» eines weiteren Schadens – werden als schwerwiegender bewertet als andere [R117:208ff.][R119][R110]. Befragungen durch Slovic et al. 1980 ergaben, dass das Versa-gen einer neuen Autosteuerung mit drei Toten als gravierender betrachtet wird als ein Bus-unglück auf vereister Strasse mit 27 Toten (ebd.). Für Jungermann & Slovic 1993 «impli-ziert» deshalb «der Signalcharakter von Unfällen, dass zusätzliche Anstrengungen und Aus-gaben erforderlich sein dürften, um die Möglichkeit von Unfällen mit einer hohen Signalwir-kung zu verringern. Unfälle, bei denen Strahlung und Chemikalien eine Rolle spielen, haben offensichtlich sehr leicht das Potential für weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen. Daher sollten Entscheidungen, bei denen es um die Kontrolle dieser kriti-schen Technologien geht, den möglichen ‹überschiessenden› Wirkungen in besonderer Weise Rechnung tragen» [R53:94].

Auch positive Erfahrungen ziehen ihre Kreise: Nachdem in den 1970er-Jahren die Hälfte der unter der Ägide des US-Energieamts stehenden SMA-Lager aus Umwelt- und Sicherheits-gründen geschlossen worden waren, taten sich Einzelstaaten zusammen. So errichtete Illi-nois für eine Region von neun Teilstaaten ein Lager, das den bundesstaatlich zulässigen Individualdosisgrenzwert von 0.25 auf 0.01 Millisievert senkte. Der Erfolg war massgeblich zurückzuführen auf vermehrte Beteiligung der Öffentlichkeit, so wurde eine mit beachtlichen Kompetenzen ausgestattete Bürgerberaterkommission geschaffen [G27][G29].

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9.4.5 Freiwilligkeit/Zwang zum Risiko

Im Gefolge der Rinderwahnsinnkrise in Grossbritannien 1996 Befragte hatten besonders Angst vor Gefahren, über die sie gut informiert, denen sie aber weiterhin ausgesetzt sind [R77]. Die Lagerung radioaktiver Abfälle ist prototypisch ein technologischer Sachzwang. Deshalb ist es m.E. nicht angebracht, wie Ballard & Kuhn 1996 freiwillige Standortgemeinden in den Vordergrund zu stellen [MA1:823]. Colglazier & Langum 1988 fordern im Gegenteil, in solchen aufgezwungenen Fällen die potenziell betroffene Bevölkerung nicht zu überrennen (auch ein unvermittelter Aufruf zur Freiwilligkeit kann das sein), sondern besonders behut-sam vorzugehen [MA6:352]. Bei Unfreiwilligkeit ist zusätzlich keine Diskontierung, weder materiell (z.B. in der Dosishöhe) noch finanziell, vertretbar [G185:17]. Die Analyse von Kemp 1992 der Entscheidungsfindungsprozesse in sieben Industriestaaten ist hier hilfreich [MA21:167f.]. Siehe 14.3, ab Seite 171. Die Frage der Kompensationen wird in 9.5.4, 13.4und mit Fazit in 16.4 behandelt.

9.4.6 Individuelle Kontrollierbarkeit, Schadensabwehr

Die Frage der Kontrollierbarkeit hat Alvin Weinberg 1972 in seinem legendären Science-Ar-tikel «Social institutions and nuclear energy» [G275] auf den Punkt gebracht. Dafür, dass die Gesellschaft von den «nuclear people» mit der Kernkraft eine Energiequelle schier unendli-chen Ausmasses kriege, müsse sie selbst ihre eigene Langzeitstabilität und Wachsamkeit gewährleisten (ebd.:27,33f.). An sich war es eine logische Forderung, heute würde man sa-gen: ganz im Zeichen des Verursacherprinzips. Für Weinberg waren die Leichtwasserreak-toren keine «Übergangstechnologie», sondern nur ein Schritt zur Schliessung des Brenn-stoffkreislaufs mit Wiederaufarbeitung, Brüter, Nutzung möglichst vieler Isotope für indus-trielle und medizinische Zwecke, Transmutation usw.

Dass diese Kontrolle, also auch Schadensabwehr, über Tausende von Jahren nicht funktio-nieren kann, war aber der US-amerikanischen Nationalen Akademie der Wissenschaften schon in den 1950er-Jahren klar geworden, weshalb sie 1957 in einem Positionspapier geo-logische Tiefenlager als Entsorgungsstrategie vorzog [G264]118. Zum Schadenspotenzial: Würden alle vier vorgesehenen Abfallgruppen im Wellenberg eingelagert, wäre noch nach 600 Jahren die Hälfte der Radiotoxizität im «Endlager für kurzlebige schwach- und mittel-radioaktive Abfälle» vorhanden119. Das Potenzial ist bei hochaktiven und langlebigen mittel-aktiven Abfällen zu Beginn der Einlagerung um das 500fache grösser120.

Da Schadensabwehr nicht wirklich greifen kann, muss der Schutz als primäres Ziel beson-ders hoch gewichtet werden. Folgerichtig wird gemäss einer internationalen Befragung in der EU Ende 1990er der Bedarf nach Schutzmassnahmen bei radioaktiven Abfällen als sehr hoch ausgewiesen: auf Rang 2 gleich nach Atomwaffen und vor Reaktorbetrieb [R96:17]121.

118 Allerdings wurde keine eigentliche – systematische – Optionenanalyse durchgeführt. Auch war ursprünglich

gedacht, die radioaktiven Abfälle in den Wiederaufarbeitungsanlagen zu behandeln. Erst mit dem Verzicht auf diese Technologie wurde die geologische Endlagerung in den USA wirklich an die Hand genommen (ausführ-liche historische Herleitung in Carter 1987 [MA4:129ff.]). In Deutschland galt die Wiederaufarbeitung bis 1994 als «schadlose Verwertung» der radioaktiven Abfälle [G14:177f.]. Siehe auch Fussnote 18.

119 Nach Nagra 1994f [P607:29]. In dieser Überlegung unberücksichtigt sind die Barrieren, die gegen den Austritt von Radioaktivität vorgesehen sind.

120 Nach Nagra 1994d [P605:60 (Fig. 9b)]. Berücksichtigt ist die Aufnahme über die Nahrung (Ingestion), die Zu-teilung ist vorläufig.

121 Schweden weist auf einer Skala von 0 bis 7 mit 6.17 für radioaktive Abfälle den höchsten Wert auf in der Frage «need for mitigation of risks» (ebd.). SKB hat für das SMA-Lager Forsmark denn auch eine «übersichere» Auslegung («overdesign») gewählt, nur Betriebsabfälle sind zugelassen, die radiologischen Planungswerte

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Die Gesellschaft und somit auch Individuen können höchstens über institutionelle Wege «in-direkt» Kontrolle ausüben [G258], über Druck auf die Aufsichtsbehörden und Projektanten. Colglazier & Langum 1988 führen das Beispiel der «Environmental Evaluation Group» an, die als Überwachungskommission das Entscheidverfahren um das US-amerikanische Pro-jekt WIPP begleitete [MA6:353], das im Mai 1998 die Betriebsbewilligung erhielt.

9.4.7 Umkehrbarkeit

Im Konzept der Nachhaltigkeit ist die Reversibilität von Handlungen – zusammen mit der Überwachung, siehe 12.7 – über den Begriff Handlungsfreiheit eingeschlossen. In der Über-tragung auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen entspricht ihr die Rückholung als ultima ratio im Grundsatz des minimalen Bedauerns.

Die Nagra ging – und geht grundsätzlich heute noch – von einer «definitiven Beseitigung, ohne Absicht der Rückholung» aus: «Diese ist zwar prinzipiell stets möglich, mit der fort-schreitenden Realisierung der hintereinander gestaffelten Einschlussmassnahmen jedoch zunehmend technisch wie wirtschaftlich aufwendig und mit steigender radiologischer Ge-fährdung für das ausführende Personal verbunden» [P562:15]. Gerade um diesem Risiko zu begegnen, müssen Kontrolle und Rückholbarkeit in das Projektdesign i n t e g r i e r t werden. Denn eine Rückholung ist nur gegeben und vertretbar, wenn die Position der Abfälle im La-ger bekannt ist. Nur in einem gut konzipierten Lager kann Ziffer 5, Prinzip 6 der Richtlinie 21 [P329] eingehalten werden, wonach «[a]llfällige Vorkehrungen zur ... Rückholung der Abfälle die passiven Sicherheitsbarrieren nicht beeinträchtigen dürfen». Für Thunberg 1998, Präsi-dentin des schwedischen Beratungsgremiums KASAM, ist der Einbezug der Rückholbarkeit «Erweiterung, nicht Ersatz» des bisherigen (Endlager-) Konzepts. Es handle sich dabei um einen «schwierigen Balanceakt» zwischen zwei ethischen Prinzipien: der zulässige Bürde künftiger Generationen vs. gleichwertigen Möglichkeiten (künftiger Generationen): «Das Konzept der Rückholbarkeit scheint mir als koordinierendes Symbol dieses Wechsels (zwi-schen zwei Phasen mit den zwei Prinzipien) zu funktionieren» [P844].

Ein Z w a n g zur Rückholung würde die Handlungsfreiheit künftiger Generationen einengen, und zwar auch dadurch, dass sie eine gewisse wirtschaftliche Wohlfahrt und ein ausreichen-des technisches Know-how voraussetzen würde. Auch aus diesem Grund ist es unabding-bar, dass eine genügende finanzielle Sicherstellung für spätere Handlungen erreicht wird122.

9.4.8 Alltäglichkeit, Vertrautheit

Aus dem bisher Gesagten wird klar, dass zumindest für Laien keine Vertrautheit mit dem Risiko radioaktive Abfälle entstehen kann. Wie Evers & Nowotny 1987 ausführen, profitiert ältere, bekannte und angenommenerweise vertraute Technik dagegen von einer «Sicher-heitserfahrung» («background of safety») [E19]. Dieser inhärente Mangel muss so gut wie möglich durch Aufbau von Vertrauen in die darauf spezialisierten Institutionen (Behörde, Projektanten, «unabhängige» Wissenschaft) aufgewogen werden. Nach Vlek & Stallén 1981 muss die Öffentlichkeit vom «Grad der organisierten Sicherheit», den diese Einrichtungen erreichen, überzeugt sein [R125]. Dies gilt für den betreffenden Bereich wie auch für ver-

werden bei weitem nicht ausgeschöpft, die Kapazität ist relativ bescheiden. Das Lager ist seit 1988 in Betrieb [MA21:124ff.][G241:14f.]. – Der Eurobarometer 56.2 vom April 2002 geht nicht auf diese Aspekte ein.

122 Paradox ist, dass die demokratische Gesellschaft auf Reversibilität aufbaut, die Technik und z.T. die Natur dagegen nicht. Einzelprozesse wie die «Abfallwirtschaft» der Natur sind geschlossen (Kompostierung), also in einem gewissen Sinn reversibel; Gesamtprozesse wie die Evolution dagegen nicht.

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wandte Felder (Deponiewirtschaft), wobei in der Umsetzung verschiedene Zuständigkeiten erschwerend wirken. Wichtig ist auch, dass faire Verfahren sichergestellt werden (siehe 9.5.2).

9.4.9 Wahrnehmbarkeit

Radioaktive Abfälle sind als solche nicht wahrnehmbar. Entsprechend ist die Öffentlichkeit auf soeben skizzierte Hilfskriterien angewiesen. Die verantwortlichen Institutionen haben ihre Kompetenz und ihr Verantwortungsbewusstsein, auch in der Vergangenheit, nachzuweisen.

9.4.10 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum Gefahrencharakter

Der Konzentrationsansatz wurde dem Verdünnungsansatz durch Meeresversenkung und Wahl der Wiederaufarbeitung lange Zeit nicht grundsätzlich vorgezogen123. Erst 1992 ver-zichtete der Bundesrat, formell nicht vor 1998, darauf, nachdem die meisten anderen Unter-zeichnerstaaten der das Thema behandelnden Londoner Konvention davon Abstand ge-nommen hatten. Der Beschluss zum Verzicht auf Versenkung erfolgte nicht aus freiem Wil-len, sondern «aufgrund der starken Opposition ... sowie des gewachsenen Verständnisses in der Bevölkerung für globale Zusammenhänge» [P39:4/7]. Die IAEO mahnte immer wieder vergeblich, das CC-Prinzip anzuwenden. Laut BUWAL-Experten war dies jedoch gar nie die Absicht der Schweizer Haltung (TA, 29.1.91).

Die Forderung nach einer «lückenlosen Stoffkontrolle von radioaktivem Material» der «ge-samten Stoffkette» wurde schon 1988 von der Schweizerischen Energie-Stiftung SES erho-ben [P792]. Wie erwähnt, sieht der Entwurf vom März 2000 zu einem neuen Kernenergiege-setz (Revision des Atomgesetzes von 1959) den Verzicht auf neue Wiederaufarbeitungsver-träge vor [P867]124. Mit der Errichtung des so genannten Zentralen Zwischenlagers in Wü-renlingen ist der strategische Weg der Wiederaufarbeitung offenbar auch für die KKW-Be-treiber nicht mehr unabdingbar, wie Tabelle 25 aufzeigt – im Gegensatz zum Engpass in den 1970er-Jahren bestehen ja demnächst ausreichend Lagerkapazitäten. Überhaupt haben Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung wie auch die Meeresversenkung stets den Rah-men für das Entsorgungskonzept in der Schweiz gesetzt. 1968 meinte Bundesrat Ritschard: «Mitte der sechziger Jahre hat das EDI ein Gebäude für die Zwischenlagerung projektiert. Kurz darauf setzten aber die [Meeres-]Versenkungsaktionen der OECD ein», womit sich offenbar ein Zwischenlagerprojekt (vorerst) erübrigte. Noch vor 1975 bestand die Annahme, dass hochradioaktive Abfälle in Form von Wiederaufarbeitungsabfällen im Ausland bleiben (Frankreich, Grossbritannien), also kein HAA-Programm aufzustellen sei. Im selben Jahr verkündete Bundesrat Ritschard, «in einer fernen Zukunft» erst seien die Abfälle zurück-nehmen: nämlich in «10-15 Jahren».

Tabelle 23 (unter «Zeitdimension (‹Fristigkeit›)») bis Tabelle 25 (unter «Zeitmanagement») weisen nach, dass alle Zeitdimensionen, sowohl «objektive» wie «institutionelle» als auch projektbezogene125, noch bis in jüngste Zeit sehr unterschiedlich und unrealistisch wahrge-nommen worden sind. So ging die Nagra 1976 davon aus, «in 5 – 10 Jahren» (also bis 1985)

123 Es ist zu betonen, dass der Verdünnungsansatz nicht immer «schlechter» sein muss, z.B. in der Gefährdungs-

bilanz einzelner Nuklide (Verbrennung von 14C vs. Einlagerung in ein Endlager). 124 Dies ist allerdings in der Folge vom Parlament bekämpft worden. Siehe Fussnote 90. 125 Streng genommen gehört unter die Hauptkategorie «Gefahrencharakter» nur die «objektive» Zeitdimension

des Bedarfs an Isolationsdauer, bis das Gefahrenpotenzial auf ein akzeptables Mass, z.B. die «natürliche» Strahlung, abgeklungen ist. «Fristigkeits»fragen und Projektmanagement werden hier behandelt, da sie Hin-weise geben auf die Dringlichkeit, mit der die Problematik angegangen wird (oder nicht).

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ein Endlager (unklar für welche Abfallarten) in Betrieb nehmen zu können. Damals stand die bautechnische Machbarkeit im Vordergrund, Langzeitsicherheitsfragen dagegen noch nicht. Vereinzelt wurde eingeräumt, dass dieses Problem unterschätzt worden war [P879][P503].

Erschwerend kommt hinzu, dass hinter vielen Zeitangaben der Akteure politische Überle-gungen standen, so gerade bei der Festsetzung dieser legendären Frist 1985 für das Projekt «Gewähr», da damit dem 1978 Bundesbeschluss zum Atomgesetz von 1978 für «dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung» Genüge getan werden sollte – als Gegenvorschlag zur ersten Atomschutzinitiative von 1979. Doch auch noch 1991 gaben der Nagra politische Überlegungen den zeitlichen Rahmen: «Die … Nagra will das zehnjährige Kernenergie-Mo-ratorium nutzen, um bis zum Jahr 2000 den noch fehlenden Nachweis für die mögliche Endlagerung hochaktiver und langlebiger Abfälle in der Schweiz zu erbringen ….»

Je nach (politischer) Situation wurden die Zeitmarken gesetzt. 1990 lautete die Forderung der Zentrale der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie SVA: «Unverzügliche Reali-sierung jener Entsorgungsanlagen, welche sicher in der Schweiz gebraucht werden: Zwi-schenlager, Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle». Vier Jahre darauf wollte die Nagra vorwärts machen: Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs am Wellenberg, Baubeginn: «Ende der neunziger Jahre». Hans Issler, der Präsident der Nagra, erklärte: «Schwach- und mittelradioaktive Abfälle liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor. Wir sind der Meinung, dass die Technik für den Bau und Betrieb solcher Entsorgungsanla-gen heute entwickelt ist.» Nach der verlorenen Abstimmung vom Juni 1995 in Nidwalden hiess es aus dem Mund von Kurt Küffer, dem Präsidenten des VSE, plötzlich: «Ein Endlager für die [SMA] brauchen wir dann, wenn die Kraftwerkanlagen nach ihrer Betriebszeit abge-brochen werden, denn da fallen grössere Mengen an Material an. Das wird ab etwa 2025 der Fall sein». Nie Eile angesagt war bei den hochradioaktiven Abfälle, wie in 13.3 ausgeführt wird. 1996 meinte der Direktor des Bundesamts für Energie(wirtschaft), Eduard Kiener, gar: «Grundsätzlich sind zwei verschiedene Lager notwendig. Einerseits das Lager für schwach[-] und mittelaktive kurzlebige Abfälle, das möglichst rasch zu realisieren ist, und anderseits dasjenige für hochaktive Abfälle, bei denen keine Eile geboten ist …. Ich bin der Ansicht, dass eine internationale Lösung in diesem Bereich sogar notwendig ist» (siehe Tabelle 21).

Unter anderem weil die Problematik radioaktiver Abfälle schlecht zugänglich und komplex ist, fokussiert sich der Aspekt «Gefahrencharakter» auf zweierlei: auf institutionelle Gesichts-punkte, v.a. die Überprüfung durch Dritte bzw. allgemein die Beteiligung Dritter (unten in Tabelle 22), sowie die Schlüsselgebiete Kontrollierbarkeit (Argumentationsmuster Tabelle 17 in Kapitel 17) und Rückholbarkeit (Tabelle 18, ebd.). Gerade diese beiden Tabellen legen nahe, dass erst «Druck», also externe Gutachter einerseits und politischer Widerstand anderseits, die «offiziellen» Akteure Behörden und Projektanten dazu brachte, die Fragen vertieft zu behandeln. Jedenfalls ortete selbst die NEA 1999 in ihren «Strategischen Feldern im Umgang mit radioaktiven Abfällen»: «Es wäre hilfreich zu untersuchen, in wie weit das heutige Konzept der geologischen Tiefenlagerung abgeändert werden müsste, um Rückhol-barkeit/Umkehrbarkeit zu verschiedenen Zeiten sicherzustellen» [P659:14].

Kontrollierbarkeit (Tabelle 17)

Die Einsicht, es mit einem grossen – lang andauernden – Gefährdungspotenzial zu tun zu haben, brachte die internationale Fachgemeinde im Lauf der 1970er-Jahre dazu, für radioto-xische Stoffe den Abschluss von der Biosphäre, also eine «Endlagerung», zu fordern. So erklärt sich auch, jedenfalls zum Teil, das Sträuben der Projektanten, Modifikationen am Konzept vorzunehmen.

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Da die Endlagerung aber nur in einem engen Kreis diskutiert wurde (in der Schweiz rund um den Koordinationsausschuss Radioaktive Abfälle KARA 1975/76, in dem nur die Aufsichts-behörde und die Atomwirtschaft vertreten waren), wenig Erfahrung mit Langzeitfragen über-haupt bestand und die Erdwissenschaften als Fach für die Hauptbarriere Geosphäre erst spät einbezogen wurden, erklärt sich ebenso die immer wiederkehrende Forderung nach Kontrolle der Abfälle. An der legendären «Geologenaussprache» von 1979, als erstmals Vertreter der schweizerischen Erdwissenschaften mit der Lagerkonzeption konfrontiert wur-den, ertönte Skepsis von dieser Seite, zumal Aussagen über zukünftiges Verhalten geologi-scher Systeme für diese Fachrichtung eine gänzlich neue Perspektive war [P12]. Bereits 1984 stellte der potenzielle Standortkanton Uri die politische Forderung nach «Kontrollier-barkeit» der Abfälle und folgte damit einer Empfehlung von Experten, die für Standortge-meinden ein Gutachten erstellt hatten [P423].

Weil die Konzeptfrage nicht eingehend und in einem breiten Kreis erörtert wurde, blieben die Vorstellungen einer Modifikation der Endlagerung vage und undifferenziert: Physische Zu-gänglichkeit der Abfallgebinde bis hin zur Lagerung «am Ort der Produktion» (bei den Kraft-werken) als Forderung von Greenpeace stand und steht noch heute bei den meisten Kriti-kern im Vordergrund. Selbst die Nagra meinte im Hinblick auf das Volksvotum von 1995 über den Wellenberg und verstärkt mit ihrem so genannten «angepassten Lagerkonzept» [P625] nach verlorener Abstimmung, ein «offener Zugangsstollen» komme der Forderung nach Kontrolle angemessen nach.

Der Diskurs war unstrukturiert bzw. von den politischen Standpunkten dominiert. Je nach Situation und Ort der Äusserung war die Überwachung für die Nagra «im Konzept … ent-halten», «kein Bestandteil des Sicherheitsdispositivs», oder gar «technisch zwar möglich, … aber zu Lasten der Langzeitsicherheit». Es wurde in der Regel – weder hüben noch drüben – unterschieden zwischen Nahfeld- und Fernfeldmonitoring oder Umweltüberwachung (auf der Erdoberfläche), oft war auch lediglich Dokumentenaufbewahrung damit gemeint, geschweige ging es um Überwachungsziele, -zeiträume, -methoden und -aufwand. Die u.a. eigens für diese Frage vom Bundesrat ins Leben gerufene Technische Arbeitsgruppe Wellenberg sanktionierte die 1998 präsentierte vermeintliche Kompromisslösung «angepasstes Lagerkonzept» als «dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik [entsprechend]» [P842]. Der Spielraum Kontrolle im Rahmen der Endlagerung, den die be-hördliche Richtlinie R-21 in ihrer revidierten Fassung von 1993 gibt [P329], wurde bis vor Kurzem nicht genutzt.

Der Aspekt der Kontrolle ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie bei einem komplexen Sachthema, besonders einem technologischen Sachzwang, die relevanten Dimensionen (siehe Abbildung 34) oft in verkehrter Reihenfolge zur Sprache kommen: zuerst technisch und betriebswirtschaftlich, dann politisch und volkswirtschaftlich, hernach sozial und zuletzt unter ethischen Gesichtspunkten126. Dabei sollte idealerweise die Reihenfolge umgekehrt sein: Erst wäre eine breite politische Grundsatzdebatte über ethische Leitlinien zu führen, die dann unter Berücksichtigung von Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie zur Wahl der hierfür optimalen technischen Variante führen müsste. Ein Kriterienkatalog für die Entscheidungs-findung im System radioaktive Abfälle wird in Unterkapitel 15.6 vorgeschlagen.

Die tatsächlich eingeschlagene umgekehrte Vorgehensweise ist nicht etwa eine schweizeri-sche Eigenart. International war es beide Male Schweden, und hier das Beratungsgremium KASAM, das die Vorreiterrolle übernahm: 1988 forderte es ein Lagerkonzept, das «Kontrol-

126 Interessant ist der Umstand, dass in früheren Jahren von den Kritikern das Kredo der Betreiber «technisch

gelöst, politisch blockiert» mit dem Hinweis angegriffen wurde, viele technische Fragen seien noch offen, in den 1990er-Jahren dagegen die Opposition die Atommüllfrage zunehmend als «gesellschaftspolitische Her-ausforderung» apostrophierte [P252:13].

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len und Korrekturmassnahmen unnötig, gleichzeitig aber nicht unmöglich» machen sollte [G136:15], 1993 zog es mit der Empfehlung an den schwedischen Projektanten SKB nach, einige Jahre vor dem Bau eines definitiven Gesamtlagers ein «Nachweislager» mit 5 bis 10 Prozent der (hochaktiven) Abfallmenge zu bauen [P417:15]. Allerdings war es dann erst die EKRA, die anfangs 2000 ein so genanntes Pilotlager zum Nachweis der Langzeitsicher-heit vorschlug [P215]. Die internationale Gemeinschaft verhielt und verhält sich zu dieser Erweiterung des Endlagerkonzepts nach wie vor abwartend.

Rückholbarkeit (Tabelle 18)

International wie auch in der Schweiz wurde Rückholbarkeit ursprünglich als bergbautechni-sche Selbstverständlichkeit angesehen, bis sich die Endlagerung etablierte. Nach eingehen-der Untersuchung der Langzeitsicherheit kam die internationale Fachgemeinschaft zum Schluss, das Konzept der Endlagerung zu favorisieren, offiziell wird der Begriff «Endlager» («disposal») als Lagerung «ohne Absicht der Rückholung» definiert (siehe Fussnote 75). In der Folge erhielt diese in logischer Konsequenz zumeist schlechte Noten, obwohl sie nicht ganz ausser Acht gelassen wurde.

Analog zur Kontrollierbarkeit und entlang den bekannten – politischen – Linien wurde das Thema Rückholbarkeit wenig ausgelotet127. 1993 verlangten die Umweltverbände «Konzepte mit Rückholbarkeit vor[zu]legen», während die Nagra noch 1995 «keinen Bedarf» nach gründlicher Abklärung ortete. Dies, obwohl sie schon 15 Jahre zuvor einen internen Bericht dazu verfasst hatte [P545] und für die Untergruppe Geologie der AGNEB 1986 Abfälle «ohne erheblichen Zusatzaufwand» rückholbar wären, falls entsprechende technische Vorkehrun-gen getroffen seien, konzeptionell Rückholbarkeit also bereits bei der Projektierung vorgese-hen sei [P855:88).

Im Gegensatz zur komplexeren Thematik der Kontrolle aber wurde die leichter kommuni-zierbare Rückholbarkeit auf den Schild gehoben. Kreuzer vom «Forum für verantwortbare Wissenschaft» meinte 1993 in einem Seminar mit der Nagra: «… die Rückholbarkeit ist … die dringendste Forderung, bevor es ans Vergraben geht». Daraus folgerte 1993 Green-peace, dass die «oberirdische Aufbewahrung am Ort der Produktion (dem AKW) die am wenigsten schlechte Option [ist]: Überwachbarkeit und Rückholbarkeit sind dabei jederzeit garantiert.» 1999 hoben die Umweltverbände die Reversibilität als «de[n] zentrale[n] Ge-danke[n] unserer Konzeptidee» hervor: «Reversibilität lässt sich nicht vereinbaren mit dem Endlagerkonzept. Unsere Konzeptidee will den kommenden Generationen einen dauerhaften Kontrollzugang zum Lagerumfeld sichern, damit ein möglicher Schadensfall frühzeitig er-kannt und verhindert, bzw. begrenzt werden kann» [P801].

Wachsamkeit ist geboten, wenn diese Umkehrbarkeit (Reversibilität) als weiter gehenden Schritt der Rückholbarkeit von verschiedenen Akteuren – mit verschiedenem Hintergrund – postuliert wird. Die französische Regierung hat 1998 in diesem Sinn den folgenden Be-schluss gefasst: «Es ist entscheidend, dass die künftigen Generationen nicht an bereits ge-troffene Entscheidungen gebunden sind und die Strategie ändern können, im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen.» In Abwen-dung vom Verursacherprinzip folgerte sie daraus lediglich einen Forschungs-, nicht aber einen Umsetzungsauftrag: «Pflicht der heutigen Entscheidungsträger» liegt in der «Vorbe-reitung aller möglichen Forschungswege» [P273].

Damit kann sich ein Zielkonflikt auftun, wenn Rückholbarkeit der Ressourcengewinnung dient, mithin ein Instrument ist mit ganz anderer als sicherheitsbezogener Zielrichtung (siehe Abbildung 16).

127 Dies gilt auch auf internationalem Parkett, die «Überlegungen» der NEA 2001 helfen nicht weiter [G197].

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Kontrollierbarkeit

"Ingenieurs"kontrolle

institutionelleKontrolle

SICHERHEIT

SICHERUNG

Monitoring

Umkehrbarkeit

Rückholbarkeit

Sanierung Rückholung

RESSOURCEN

SafeguardsÜberwachung

Sicherheits-analyse

MechanismusZielumsetzungHauptziel

Nebenziel

SICHERHEITRESSOURCEN

MonitoringÜberwachung

Abbildung 16: Rückholbarkeit mit Zielkonflikt. Zum einen ist Rückholbarkeit ein Unterziel der Sicherheit, und zwar als letzter logischer Schritt der Kontrolle eines Endlagers im Fall von gravierendem Systemversagen (Sanierung). Zum andern kann Rückholbarkeit Ausdruck einer Ressourcenpolitik sein, die aber der Sicherung, also den Mass-nahmen gegen den Missbrauch von Spaltstoffen, entgegen steht. Für weitere Überlegungen siehe Text. Das Zwiebelschalenmodell soll hier verdeutlichen, dass einzelne Ziele oder Strategien Teilmengen Anderer sind bzw. andere Ziele/Strategien voraussetzen.

«Rückholbarkeit» ist Ausfluss einer Kaskade von Überlegungen und «verdeckten Agenden» (siehe 12.7), die in der Argumentation aufzudecken sind:

Kriterium Sicherheit (passive Sicherheit vor Schädigung):

Rückholbarkeit an sich hat nicht hohe Priorität. Das Haupt- oder Primärziel ist die Langzeit-sicherheit (fetter Pfeil in Abbildung 16). Bei diesem Ansatz ist Rückholbarkeit die letzte Massnahme, wenn die Kontrolle mittels Überprüfung der Sicherheitsanalyse (sozusagen «living safety analysis») und Überwachung darauf hinweist, dass das System gravierende Mängel hat und eine Sanierung nötig ist128. Es herrscht also eine Abfolge von Vorbedingun-gen einer Sonderart von Rückholbarkeit, nämlich der Sanierung (engl. «recovery»): Kontrol-lierbarkeit (die Fähigkeit zur Kontrolle als solche und damit zur Rückholbarkeit, was ihre und deren Einplanung in der Lagerauslegung voraussetzt) – institutionelle Kontrolle (einschliess-lich Wissen, Technik und Finanzierung) – effektive ingenieursmässige Kontrolle – Monitoring (zur Erfassung abnormaler und nichtduldbarer Situationen) – Rückholbarkeit – Sanierung.

128 Die herkömmliche Sichtweise ist die folgende: Da passive Sicherheit das Hauptziel ist und bei jeglicher Inter-

vention leidet, sind alle aktiven Massnahmen im Widerspruch dazu und demnach verboten; passive Sicherheit muss mittels ex-ante-Sicherheitsanalyse (und nur damit) «nachgewiesen» werden. Dies ist in Diskussion. Ich bin der Auffassung, dass zur Erweiterung des Endlagerkonzepts gewisse validierende in-situ-Massnahmen er-griffen, zumindest untersucht werden sollen, wie dies die EKRA vorschlägt [P215] und die KFW für den Wellen-berg fordert [P401].

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Kriterium Wertstofflager:

Das Material (vor allem Plutonium und Uran) wird nicht als Abfall, sondern als Wertstoff (Ressource) betrachtet. Dies muss ein Neben- oder Sekundärziel sein, ansonsten müssten die Stoffe in einem Zwischenlager an der Erdoberfläche lagern. Bisher herrscht international die Meinung, dass Abfalllagerung («disposal») «ohne Absicht der Rückholung» erfolgt. Im Widerspruch zu dieser zweiten Sichtweise ist nicht nur das Hauptziel der (passiven) Sicher-heit, sondern auch das (politische?) Ziel der Sicherung, die mit so genannten Safeguards-Massnahmen zu gewährleisten ist. In diesem zweiten Fall spricht man von Rückholung.

Kriterium Umkehrbarkeit:

Etwas abgesetzt von den genannten Kriterien ist die Idee der «Umkehrbarkeit». Diese weitet Rückholbarkeit aus auf alle oder die meisten Systemeigenschaften, Massnahmen und damit einher gehenden Entscheidungen. Meines Erachtens ist das illusorisch, da selbst bei kon-trollierter Dauerlagerung («storage») Konditionierung erfolgen muss, die nicht völlig rück-gängig gemacht werden kann.

Wie die Zieldiskussion weiter unten (12.7) zeigt, sollte Kontrollierbarkeit in erster Linie, d.h. vor Rückholbarkeit, sichergestellt sein bzw. gefordert werden, und zwar zur Überprüfung, ob das Hauptziel, die Langzeitsicherheit, eingehalten ist. Rückholbarkeit bzw. Rückholung wäre dann sozusagen Kontrolle zweiter Stufe, wenn Kontrollresultate dies als Konsequenz for-dern. Der Vorschlag der EKRA eines überwachbaren Pilotlagers ([P215], siehe 16.2) doku-mentiert, dass die eigentliche Knacknuss der kommenden Forschung die Frage der Kontrol-lierbarkeit unter Endlagerbedingungen ist, und nicht die Rückholbarkeit als solche. Dazu meinte schon 1998 die KNE: «In letzter Zeit wird auch das Argument vorgebracht, man dürfe nicht durch irreversible Schritte künftigen Generationen ihren Handlungsspielraum ein-schränken. Diese Forderung wird in den aktuellen Endlagerkonzepten, die einen schrittwei-sen Bau, Inbetriebnahme und Verschluss in mehreren Etappen vorsehen, erfüllt. Die Abfälle bleiben über lange Zeit grundsätzlich rückholbar» [P434]129.

International ist eine Absetzbewegung von der Endlagerphilosophie erkennbar (vor allem in den USA, Grossbritannien und Frankreich), deren Beweggründe aber eben vielfältig sind und von Anti-Atom-Haltung über erhoffte Akzeptanzsteigerung bis zur Strategie der Zwischen-lagerung von Wertstoffen für spätere Wiederaufarbeitung reichen (siehe Tabelle 13). Bleibt die Zieldiskussion offen bzw. wird sie nicht geführt, kann jede Akteurgruppe ihre eigenen Motive als Legitimation für die eine oder andere Strategie ins Feld führen (siehe die Diskus-sion in den Niederlanden [P74]). So ist die abwartende Haltung der Sicherheitsfachleute ver-ständlich, für die «Rückholbarkeit nie als Entschuldigung herhalten sollte, um irgendwelche Kompromisse in Bezug auf das Niveau wissenschaftlicher und technischer Gründlichkeit ein-zugehen» [P903].

129 Fussnote 128 macht deutlich, dass dies nicht meine Meinung ist.

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9.5 Gesellschaftlicher Kontext

9.5.1 Nutzen und Verantwortung: mögliche konsistente Strategien der Hauptakteure

Bei radioaktiven Abfällen ist es schwierig, von einem direkten «Nutzen» zu sprechen, da sie definitionsgemäss aus einem vorgelagerten Nutzen130, dem der Stromproduktion in Reakto-ren, der medizinischen Bestrahlung usw., anfallen, und zwar ganz im Sinn des Umwelt-schutzgesetzes131 als «bewegliche Sachen, dere[r] sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist» (USG, Art. 7 Abs. 6 [P133]). Folglich be-steht Gefahr, dass die Problematik instrumentalisiert wird. Genau dies ist der Fall: AKW-Gegner verknüpfen die Diskussion um die Endlagerung mit dem Ausstieg aus «der Atom-energie»132 – sie bestreiten den Nutzen, ja «die Behauptung [des ‹ungelösten Abfallprob-lems›] hat den Status einer suggestiven Gewissheit erlangt und wird nicht mehr hinterfragt», wie Kowalski aus Betreibersicht 1996 feststellt [P447:3]. Das passt genau zur seit Jahrzehn-ten wiederholten Behauptung, das Problem sei «ein politisches, aber kein technisches» (Zeitungsmeldung in vera-bulletin 4/1997) – dies stellt übrigens auch McCombie 1997 in Ab-rede [P515:33]133. Genau so strategisch würden die Kernenergiebefürworter die «Lösung der Entsorgungsfrage» als Freipass für einen weiteren Ausbau der Technik nutzen. Beide Seiten berufen sich – unter anderem – auf die gleiche gesetzliche Grundlage, den Bundesbeschluss zum Atomgesetz [P130:Art. 1/3]. Entsprechend hoch wird die «Entsorgungsfrage» in beiden «Lagern» gehängt (Forum vera, [G212][P710][G263]).

Dabei «wird die Auseinandersetzung mit der Kernkraft am falschen Objekt geführt» [P447: 3]. Im relevanten Zeitrahmen – dem der Isolationsdauer der radioaktiven Stoffe – ist die heutige Gesellschaft Nutzniesserin des nuklear erzeugten Stroms134. Dies schliesst, ob wir wollen oder nicht, auch die AKW-Gegner und -Gegnerinnen ein – es ist ein genau so «un-lösbares Problem» wie letztlich die «dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung», auch wenn sie vom Gesetz her so gefordert wird [P130:Art. 3 Abs. 2]. Beide Feststellungen stehen – unauflösbar – nebeneinander und sind gewissermassen eine atomkernenergiepolitische Paradoxie ersten Ranges.

Also Übungsabbruch? So einfach geht das nicht. Es kann niemand aus der Verantwortung entlassen werden135. Als mögliche konsistente Strategien der wichtigsten Akteurgruppen können folgende Leitlinien skizziert werden (siehe auch 9.5.4 und Kapitel 15):

130 In einem «integralen» Ansatz müsste man das «hintere Ende» des Brennstoff«kreislaufs», also die Abfälle, als

Teil des nuklearen Systems und nicht für sich allein betrachten. So wäre eine umfassende Lebenszyklus-Analyse möglich, die einen Vergleich mit anderen Energiesystemen erlauben würde (aber Fussnote 100).

131 Interessanterweise definiert die internationale nukleare Gemeinschaft den Begriff «nur» für «rechtliche und behördliche Zwecke», und zwar über die Freigrenzen (IAEA 1995 [G108:20]). Die Richtlinie R-21, Schutzziele für die Endlagerung radioaktiver Abfälle, sieht ganz von einer Definition ab [P329:8f.].

132 Es stand nie ein Ausstieg aus der Anwendung in Medizin, Industrie und Forschung zur Debatte. Zudem wur-den die heute anstehenden Probleme in der Tat durch frühere Entscheide geschaffen. Insofern ist es «ratio-nal», die Frage der radioaktiven Abfälle mit dem Betrieb der Reaktoren zu koppeln. Siehe 10.3.

133 Tabelle 28 bis Tabelle 32 (im Anhang, Band II) dokumentieren den ausgedehnten Gebrauch der Begriffspaare politisch/ technisch sowie gelöst/ungelöst und lösbar/unlösbar. Die wechselseitige Verwendung der Paare durch opponierende Akteure bestätigt Hypothese 1 in 1.2.

134 Dieses Argument ist aber nicht zu vermengen mit dem beliebten der «Abstimmung an der Steckdose», also durch ihren Stromverbrauch seien die Konsumenten «schuld» an den Atomkernkraftwerken, ja wollten sie so-gar. Strukturelle Zwänge geben den meisten Einzelverbrauchern relativ wenig Einfluss auf ihren Verbrauch (so wohnen etwa 70 Prozent in diesem Land zur Miete und haben zur Installation der am meisten stromverzeh-renden Geräte im Haushalt nichts zu sagen).

135 Spätere Generationen werden wohl noch strahlenmedizinische Betreuung kriegen (wollen). Bezogen auf die Aktivität beträgt heute der Anteil der Medizin an den radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und For-schung weit weniger als 1 Promille (nach Nagra 1994 [P605:Teil 1,60,A4]).

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• die Nagra: Sie nimmt ihre «Umweltschutzaufgabe» voll und ganz wahr, distanziert sich aber als Umweltschutzorganisation ebenso deutlich energiepolitisch von der Kernener-gie136 (ein «internes» Paradoxon, wenn man an ihre Genossenschafter denkt).

• die Stromwirtschaft: Ihr Hauptzweck ist nicht die Kernenergiestromproduktion – sie ent-wickelt sich gar von der Stromproduzentin weg zur Stromdienstleisterin137. Damit eröffnet sie sich technisch (Wertschöpfung und Diversifizierung) und gesellschaftlich (weg vom Buhmann-Image) neue Felder. Hier ist anzumerken, dass «die» Stromwirtschaft ja nicht nur aus vier Reaktorbetreibern besteht. Deren Kernkraftwerke werden, so lange sie noch laufen dürfen, so sicher wie möglich betrieben (ohne zusätzliche Risiken, z.B. durch Lei-stungssteigerung) und danach verantwortungsvoll stillgelegt. Im Zeichen des Verursa-cherprinzips wird die Nagra gefördert, nicht nach unten «restrukturiert». Das ist mit Kos-ten verbunden – aber lieber heute kalkulierbaren als morgen uferlosen (zur Sanierung der Altlasten138). Beim Kostenaspekt ist übrigens anzumerken, dass die Förderung des (produktiven) «front ends» der Atomkernenergie ungleich grösser war und ist als die In-angriffnahme des «back ends», also der Abfälle139 – dafür kam zum weitaus grössten Teil die öffentliche Hand auf [P330]140. So zieht Kemp 1992 in einer Analyse der Politik in sieben westlichen Industriestaaten den Schluss: «Die Behandlung radioaktiver Abfälle ist das Aschenputtel der Kernenergieindustrie, mit einem Investitionsbeitrag in die Reaktor-entwicklung, der in keinem Verhältnis steht zum Umgang mit dem Abfall» [MA21:5]. Die Ausnahme ist – eventuell mit Frankreich – Schweden (ebd.), das vielleicht Aussicht hat, eine Erfolgsgeschichte punkto radioaktive Abfälle zu schreiben (siehe 14.3).

• der Bund: Zum ersten kommt die nukleare Aufsichtsbehörde HSK ihrer «Treuhänder-funktion gegenüber Regierung, Parlament und Bevölkerung» (Prêtre et al. 1998 [P706: 1.4-3]) kompromisslos nach. «Kostenreduktion durch Abbau der Sicherheit ist kein taug-liches Mittel und wäre auch nicht vereinbar mit Art. 11 der Nuclear Safety Convention, die die Schweiz Ende 1996 unterzeichnet hat» (ebd.:1.4-1). Sie wird personell weiter ausgebaut141 und baut selber ihre Distanz zu Förderern und Nutzern der Atomkerntech-

136 Der soeben zitierte scharfe Analytiker Kowalski macht diesen fatalen Fehler, indem er behauptet, «ein unvor-

eingenommener Beobachter müsste vielmehr zum Schluss kommen, dass die Abfallproblematik ein wichtiges Argument für die Kernenergie ist» (keine oxidative Verbrennung, kleine Mengen, im Gegensatz zu konventio-nell-toxischen Abfällen Abnahme der Giftigkeit infolge radioaktiven Zerfalls). Der Verweis auf den laschen Um-gang mit Abfällen andernorts ist kein hinreichendes positives Argument.

137 Dass dieser Umstieg (nicht Ausstieg) umwelt-, wirtschafts- und gesellschaftsverträglich ist, hat bereits vor nunmehr über zehn Jahren eine vom Bund eingesetzte Expertengruppe Energieszenarien EGES 1988 detail-liert nachgewiesen [P214]. Das «Aktionsprogramm ‹Energie 2000›» macht deutlich, dass laufend neue wirt-schaftliche Spar- und Diversifikationspotenziale dazukommen.

138 Es wird damit gerechnet, dass die über 30 Jahre verteilte Sanierung der radioaktiven und konventionell-toxi-schen Altlasten des US-amerikanischen Energieamts 100 Milliarden USD kosten soll [G176][G177]. Ein Rück-bau der ehemaligen Sondermülldeponie Kölliken würde etwa 900 Millionen CHF kosten (nach BT, 26.4.95), neuere Zahlen sprechen von 100 MCHF bis 1998 sowie weiteren 200 MCHF bis 2010 (siehe www.smdk.ch).

139 Mit «front end» ist hier Forschung und Entwicklung, (Versuchs-)Reaktorbau u.dgl. gemeint, nicht das «front end» des so genannten Brennstoff«kreislaufs»; denn auch hier, beispielsweise auf den Uranerzhalden oder in der Wiederaufarbeitung, sind «back end»-(Abfall-)Aufgaben zu lösen. So «produzieren» die fünf schweizeri-schen Atomkernkraftwerke jährlich etwa 600 000 Tonnen Abraum («mill tailings») ... im Ausland. Wie eingangs erwähnt, ist die vorliegende Arbeit eben nicht «integral».

140 In den vergangenen 30 Jahren wurden über 1.7 Milliarden Franken öffentliche Forschungsgelder für Kernspal-tung und -fusion ausgegeben (nach [P713:19] und Jahresberichten des BEW/BFE zu Forschung und Ent-wicklung). Der «Reparations»-Anteil für Strahlenschutz, Abfälle u.dgl. ist nicht ausgewiesen, aber klein.

141 Prêtre, Direktor der HSK, u.a.: «Der Personalbestand der HSK liegt international gesehen auch nach [erfolgter] Personalaufstockung im unteren Bereich des geforderten Personalbestandes. So sollte die Aufsichtsbehörde nach Artikel 415 des IAEO-Kodes ‹Governmental Organisation› bei einem Land mit einer kleinen Zahl von Kernkraftwerken gleichen Typs im Minimum über 80 – 100 Fachleute verfügen. Mit 76 im technischen Bereich tätigen Fachleuten erreicht die HSK diesen Bestand nur knapp. Erschwerend ... kommt noch hinzu, dass sich Artikel 415 auf Kernkraftwerke gleichen Typs bezieht. In der Schweiz sind jedoch mit Ausnahme der beiden Blöcke des KKB alle Kernkraftwerke technisch sehr verschieden» [P706:1.4-3]. Hier ist anzufügen, dass die «Überprüfung der radioaktiven Abfälle» und die «[w]issenschaftliche Begleitung der vorbereitenden Hand-lungen im Hinblick auf die Endlagerung radioaktiver Abfälle» [P320:2) durch den erwähnten Kode der IAEO

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nik142 aus. Sie geht schrittweise vor [G92:245] und erteilt nur befristete Bewilligungen. Zum zweiten werden die entsprechenden – bisher vernachlässigten – Pflichten im kon-ventionell-toxischen Abfallbereich wahrgenommen bzw. werden die Kantone dazu ange-halten143. Zum dritten werden die übergeordneten Ziele, Verbrauchsstabilisierung und -senkung gemäss «Energie 2000», erreicht bzw. in Bezug auf Nachhaltigkeit griffig kon-kretisiert. Schliesslich ist sich der Staat im Klaren, dass letztlich immer er die Nachsorge für Abfälle übernehmen werden muss, sogar wenn die privaten Verursacher ihr Möglich-stes getan haben. Die Beamten sind es, die der einzigen Institution dienen, die im Hin-blick auf radioaktive Abfälle Chancen auf Kontinuität hat. Hier sind, zu aller Letzt, die Po-litiker, als Vorgesetzte der Beamtenschaft, angesprochen, die oft gerne das ‹Sankt-Flori-ans›-Prinzip gegen aufmüpfige Bürger und Bürgerinnen bemühen (englisch: NIMBY, «Not In My Back Yard») – sie selber sollen nicht dem NIMTO(O)-Effekt verfallen («Not In My Term Of Office»), was heissen würde, die bei radioaktiven Abfällen bestimmt heiklen Entscheide «nicht in meiner Wahlperiode» zu treffen, sondern auf den St. Nimmerleins-tag zu verschieben (siehe 11.3).

• Die Umweltverbände, die BürgerInneninitiativen, die Bevölkerung: Die Auseinanderset-zung wird «am richtigen Objekt» – und zur richtigen Zeit – geführt. Mit der Abschaffung der Nagra, eine im Nationalrat schon erhobene Forderung, ist nichts gewonnen – im Ge-genteil. Offenbar brauchen die anderen Akteure steten Druck144, damit sich etwas in Richtung «Nachhaltigkeit» bewegt. Die Bevölkerung tut nach «ersten Schritten»145 auch weitere – in Richtung «Nachhaltigkeit»146.

nicht abgedeckt ist [G98:Abschn. 101]. Falls die Nagra «internationale Optionen» für Endlager glaubwürdig verfolgt, ist dafür auch eine Intensivierung der behördlichen Tätigkeit unabdingbar (Aufsichtspflicht und Durch-setzungsmöglichkeiten). – Nach einem Vergleich von neun Aufsichtsbehörden besteht ein gewisses Problem, sich kontinuierlich auf die gleichen Berater verlassen zu können. Die finnische STUK ist in derselben Situation, behilft sich aber mit ausgedehnter internationaler Zusammenarbeit [G279:830].

142 International wird beides eigentlich schon seit 1988 von der IAEO gefordert [G98:Abschn. 302f.]. In der Schweiz hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates bereits acht Jahre zuvor auf (Re-)Organisa-tion und Personalmangel hingewiesen [B63:8f.]. Mit der Idee eines unabhängigen «Nationalen Sicherheitsamts NASA» oder eines Schweizerischen Instituts für Technische Sicherheit SITS soll der Trennung vom Förde-rungsgedanken (z.B. via Bundesamt für Energie) nachgekommen werden. Im Zusammenhang mit den kon-taminierten Bahntransportbehältern sprach Prêtre von «copinage» und einer «Atmosphäre der guten Freunde» innerhalb der «kleinen Kernkraft-Gemeinde» (Le Temps, 30.5.98; BaZ, 30.5.98; SoZ, 14.6.98). Heikler er-scheint «das starke Engagement der HSK» bei der Ausarbeitung der Betreiberunterlagen für die Leistungser-höhung des KKW Leibstadt [P474:47] oder gar bei der Planung des Zentralen Zwischenlagers ZZL in Würenlin-gen: «Für die KSA ist angesichts der Dringlichkeit des ZZL verständlich, dass sich die HSK entschlossen hat, das Gesuch [der Projektantin ZWILAG] trotz ungenügender Beurteilungsgrundlagen zu bearbeiten. Der von der HSK eingeschlagene Weg birgt jedoch die Gefahr in sich, dass das Projekt in seiner Entwicklung in ungewöhn-lichem Mass durch die Behörden beeinflusst wird und deshalb eine unabhängige Beurteilung in Frage gestellt ist. Nach Auffassung der KSA muss ein derartiges Vorgehen eine Ausnahme bleiben; sie wird daher künftig empfehlen, ungenügende Gesuche zurückzuweisen» (KSA 1996a [P473:38]).

143 Das vorbildliche «Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft» der Eidg. Kommission für Abfallwirtschaft von 1986 [P180] ist bisher nicht umgesetzt worden; es findet praktisch keinen Niederschlag in den gesetzlichen Ausführungsbestimmungen. Darauf wird in Flüeler & van Dorp 2000 [G69] eingegangen. Hier ist nicht der Ort, einen detaillierten übergreifenden Forderungskatalog aufzustellen. Als Beispiel sei nur erwähnt, dass u.a. das im Labor Entsorgung des Paul Scherrer Instituts akkumulierte Know-how im gesamten Abfallbereich ange-wandt werden müsste – zur Wissenserweiterung hier, aber auch vielleicht zur Kontinuität und Diversifizierung dort. Als Beobachter der Integrierten Projekts (nichtradioaktiver) Abfall des Schwerpunktprogramms Umwelt hatte ich nicht den Eindruck, dass ein angemessener Wissenstransfer bzw. -austausch stattfindet.

144 Die Neue Zürcher Zeitung bemerkt 1998 in ihrer Beilage «Zürcher Flughafen-Jubiläum» zum Schutzverband der Bevölkerung: «Bei aller Skepsis und allen Vorbehalten ... ist das Wirken der Schutzorganisation positiv zu würdigen. Sie hat Wissen und Gewissen gegenüber Umweltbelangen geschärft. Flughafen und Swissair haben viele Impulse aufgenommen und zum Teil gegen heftigen Widerstand von Luftfahrtseite pionierhaften Lösun-gen zum Durchbruch verholfen» [E69:B7].

145 Die Moratoriumsiniative erhielt von Befürwortern und Gegnern, auch dem Bundesrat, das Prädikat «erster Schritt zum Ausstieg». Sie wurde 1990 – im Unterschied zur Ausstiegsinitiative – von Volk und Ständen ange-nommen.

146 Dem Prinzip der Nachhaltigkeit könnte theoretisch auch ein «geschlossener nuklearer Brennstoffkreislauf» entsprechen [G62]. Nötig dafür wären aber nicht allgemeine Schlagworte wie «Offenhalten von Optionen»,

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Wie auf Seite 83 zitiert, geht es nach Evers & Nowotny 1987 eben um einen «Streit um die Institutionalisierung und Regulation technologischen (Wissens-)Fortschritts» und damit um den «Streit um die Möglichkeit demokratischer Regeln des Zusammenlebens». Nowotny & Eisikovic 1990 [P678] bemerken nüchtern: «Risiken entstehen nicht als quasi naturwüchsige Folge technologischen Fortschritts, sie sind zu begreifen als Konsequenz von Entscheidun-gen unter Bedingungen der Unsicherheit, von sozialem Handeln und Interessenlagen. Sich daran entzündende Konflikte, die aus naturwissenschaftlich-technischer Sicht als Störfakto-ren erscheinen, erweisen sich in sozialwissenschaftlicher Perspektive als normale Ausmar-chungs- und Evolutionsprozesse in einer Demokratie, die sich in institutionalisierte Formen binden lassen.» In diesem Sinn kann «Dialog» und «Partizipation» nicht einfach die Errei-chung von «Akzeptanz» heissen – Abfälle können sowieso höchstens toleriert werden, und Energiepolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung.

9.5.2 Räumliche/zeitliche Risikoverteilung, Betroffenheit, Verfahrensbeteiligung

«Was alle angeht, können nur alle lösen.» Friedrich Dürrenmatts Forderung kann im Um-gang mit radioaktiven Abfällen nicht erfüllt werden. Wohl können die hier und heute (poten-ziell) Betroffenen aktiv oder passiv beteiligt werden, nicht aber die künftigen Generationen. Es findet so oder so ein «Risikoexport» in die Zukunft statt.

Räumliche Risikoverteilung, Verfahrensbeteiligung

Durch streng sachliche und transparente, nicht voreilig eingeengte Standortauswahl und eine umfassende Beteiligung der Betroffenen am Entscheidungsprozess kann dem geografischen und dem Verfahrens-Gleichheitsprinzip nachgekommen werden147. Im Hinblick auf eine Optimierung von Lösungsentwürfen, aber auch auf die Beteiligung der Bevölkerung in der Technologiedebatte ist ein Abbau der Rechtsmittel kontraproduktiv. Erfahrungen der Bun-desrepublik Deutschland zeigen, dass der Widerstand bei stärker zentralisierten Ent-scheidungsprozessen zunimmt [P687:24ff.]. In der Auseinandersetzung um eine gleichge-richtete Atomgesetz-Revision in der Schweiz fand eine allgemeine Föderalismusdebatte statt, die den Kern einer ausgreifenden politischen Destabilisierung barg – weshalb die Revi-sion wohl zurückgezogen wurde.

Falls, wie in den USA erfolgt, Verfahrens- und Raumfairness eklatant missachtet und zudem Rechtserlasse umgebogen werden, kommt es – neben weiteren Gründen – zu einer eigentli-chen Stigmatisierung betroffener Standorte [G247][G52]. Das schlechte Image kann auch negative wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen [G151][G162].

sondern dessen Befürworter müssten konkrete Forderungen stellen, z.B. nach einem umfassenden For-schungs- und Entwicklungs(beteiligungs)programm zur Brütertechnologie, zu fortgeschrittenen Reaktortypen, zu Trennung und Umwandlung (P&T) usw. [G227]. Wer eine Langzeitlagerung mit Blick auf eine allfällige Wei-terverwendung von «Wertstoffen» (z.B. Plutonium in abgebrannten Brennelementen) favorisiert [G174], müsste kohärenterweise aktiv diese Strategie wählen. Siehe auch Fussnoten 74 und 91.

147 «intragenerational equity» und «procedural equity». Strenggenommen k a n n es keine vollständige Verfah-rensfairness geben, da die voraussichtlich potenziell meist Betroffenen noch gar nicht geboren sind, also keine Stimme haben. Kasperson et al. 1983 fordern konsequenterweise einen «public defender for the future», also einen «öffentlichen Zukunftsanwalt» mit unabhängigem technischen Personal und Eingriffskompetenz [G139:366]. Posner 1990 sprach sich für einen «Zukunftsrat» aus [P701], in der Folge wurde hier zu Lande das «Modell von Flüh» 1995/96 skizziert [P2].– Eigentlich wird auch das Prinzip der geografischen Fairness noch und noch verletzt: In vielen Staaten befinden sich überdurchschnittlich viele Lager in der Nähe bestehender Atomanlagen [P687:41]. Eine geografische Risikoverteilung kann zudem nur erreicht werden, wenn in einem gegebenen Raum sachlich mehr als ein Lager gerechtfertigt ist, wenn Uranabraum sowie eine grosse zivile und militärische Abfall-Produktion vorliegen (Diskussion in den USA in den 1980er-Jahren).

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Zeitliche Risikoverteilung

Potenzielle Betroffene sind meist nicht, bei künftigen Betroffenen nie identisch mit den Ent-scheidungsträgern und den Verantwortlichen für das Risiko [R121:287]. Die von Svenson & Karlsson 1989 Befragten waren sich des Dilemmas bewusst, in dem wir Heutige leben (siehe Tabelle 6): Für drei bis weniger als sechs künftige Generationen könnten wir heute verant-wortlich sein in unseren Entscheidungen; im Umgang mit radioaktivem Abfall müsste das (schwedische) Parlament dagegen für einen Planungshorizont von rund 50 bis 600 Jahren verantwortlich sein – der kleinste Wert stammte von den Fachleuten des schwedischen Endlagerbetreibers SKB. Das radioaktive Gefahrenpotenzial dagegen dauere bis mehr als 58 000 Jahre an (ebd.:392). Schweden als Staat höre nach spätestens 400 Jahren auf zu existieren.

Frage SKB-Fachleute Stud. der Ingenieur-wissenschaften

GymnasiastInnen Pensionierte

Planungshorizont (*künftige Ereignisse) in Jahren (*geometrische Mittel) allg. Verantwortung übernehmen

5.4 Generationen 3.4 5.9 4.2

Verantwortung des Parlaments im Umgang mit radioaktiven Abfällen

49 588 375 121

gesellschaftlichePlanung im Umgang mit radioaktiven Abfällen

110 458 376 100

gelagerter Brennstoff nicht mehr gefährlich

31 623* 58 076* 5 781* 1 675*

Schweden als Staat nicht mehr existent

266* 392* 248* 248*

Tabelle 6: Zeitangaben für Planungshorizonte und mögliche Ereignisse im Umgang mit radioaktiven Abfällen. Quelle: Svenson & Karlsson 1987 [R121:392f.].

Konsequenterweise sprachen sich die Befragten dafür aus, dass – für diese Dauer – die Verantwortung der heutigen Abfallfachleute und der Politik für künftige Störfälle in einem Endlager grundsätzlich bestehen bleiben müsse. Anders gesagt, fand nur eine mässige Dis-kontierung statt, ein Viertel aller Befragten waren gegen jede Entlassung aus der Verant-wortung (ebd.:395f.). In Übereinstimmung damit sind die Befunde von Baird 1985: Die Risi-koprofile – hier bei Atomkernkraftwerken – waren ab 20 Jahren (bis 5000 Jahre) konstant [R2:242]. Allerdings muss auch der Schluss gezogen werden, dass ein Phänomen Langzeit-charakter hat, wenn es über einige Menschen-Generationen hinweg bestehen bleibt. Somit ist eine Unterscheidung von 500 oder 500 000 Jahren für menschliche Verhältnisse uner-heblich.

Auch vor diesem Hintergrund erscheint «St. Florian» in einem etwas anderen Licht148. Eine Umfrage von Kunreuther et al. 1987 in Nevada ergab, dass Leute, die die Risiken in der Zu-kunft als «ernst zu nehmend» taxierten, auf einer beliebigen Stufe des wahrgenommenen «Eigenrisikos» einem HAA-Lagers im Yucca Mountain um mindestens 30 Prozent weniger zustimmten als solche, für die zukünftige Risiken irrelevant waren [MA12:106f.]. «NIMBY» wird zu «NIABY»: «Not in Anyone's Back Yard» – es geht nicht nur um egoistische Interes-senskonflikte, sondern um allgemeine Wertkonflikte [MA21:3], die künftige Generationen einschliessen. Kein «St. Florian» ist auch die Einschätzung der Innerschweizer und Wein-

148 Siehe Fussnoten 178 und 179 sowie 11.3.

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länder Befragten, dass die Gesamtrisiken eines allfälligen Endlagers für künftige Generatio-nen grösser sein würden als für sie selber [P688:81].

Aus der Einsicht heraus, dass kommende Generationen keinen Nutzen, sondern nur allfälli-gen Schaden aus radioaktiven Lagern haben149, fordert die NEA im Einklang mit der IAEO für jene ein gleiches Schutzniveau wie für unsere Gesellschaft (Prinzip 4, [G185][G108]). Die US-amerikanische Nationale Akademie der Wissenschaften fordert zusätzlichen Schutz, gewissermassen eine «Aufdiskontierung»: «Moralische Intuition sagt uns, dass unsere Nachkommen eine Welt verdienen, die wir besser zu machen versuchten» [G175]. Silini 1992 geht noch einen Schritt weiter und will einerseits die beruflich Exponierten der allge-meinen Bevölkerung gleichstellen (also den betrieblichen Strahlenschutz massiv verschär-fen), anderseits die Umwelt explizit in die Strahlenschutzstandards einbeziehen [G235].

Finanzielle Risikoverteilung

Zur Frage der Risikoverteilung gehört auch die Sicherstellung der Finanzen150 – für Planung, Bau, Betrieb, Nachbetriebsphase inklusive kompetenter Kontrolle zur Erlangung des Lang-zeitsicherheitsnachweises und allfällige Reparaturmassnahmen. Angesichts der Strom-marktöffnung erhält das Thema um so mehr Brisanz, als die Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung teilweise durch die Aktivierung der laufenden Atomkernkraftwerke gebildet werden [P173:141]. Nichtamortisierbare Investitionen könnten so kommenden Generationen zur Last fallen, um so mehr, als mit den aktuellen ökonomischen Entscheidungsmodellen künftige Schäden heute nur mit einem Bruchteil ihres Wertes gerechnet werden [G250]. Zum Thema «Verschiebung der Entscheidung?» siehe 15.7.

9.5.3 Informationsgrad, Risikoverständnis, Kenntnisse

Wie soeben dokumentiert, haben auch Fachleute Probleme mit dem Erkennen von Lang-zeitphänomenen. Beim Laienpublikum korrelieren vermehrte Kenntnisse mit einer negativen Einstellung gegenüber einer Lagerung radioaktiver Abfälle (Lee 1989 in [MA21:19]). Wir ha-ben es mit einem eng gekoppelten interaktiv komplexen System zu tun (siehe 10.2), was das Lernen erschwert [E100][E101]: Die Prozesse sind unvollständig bekannt und zeitgebunden, sie sind in ihrer Richtung festgelegt, es gibt wenig Spielraum [E74:390][E54:192]. Entspre-chend negativ sehen die Assoziationen aus, die Laien mit radioaktiven Abfällen machen [G248][G245][G247].

Zusätzlich zu oben Gesagtem ist es im Risikomanagement wichtig, dass Kenntnisgleich-stand («evidentiary equity») zumindest angestrebt wird zwischen Betroffenen und verant-wortlichen Institutionen [R59] und dass die Beweislast beim Projektanten, nicht bei den potenziellen Risikoträgern, liegt (Colglazier 1991 nach [R59:183]. Die Güte einer Standort- und Risikoanalyse muss relativ einfach nachvollziehbar und transparent sein [G168], dazu gehören explizite Eignungs- und Ausschlusskriterienkataloge (siehe 9.3.2).

9.5.4 Glaubwürdigkeit, Vertrauen

Gerade die «Vertrauensfrage» demonstriert eindrücklich, dass das Risikokonzept die Frage der Akzeptabilität nicht abdeckt, nicht abdecken kann. Sie ist ein indirektes Mass für den Umgang mit Risiken, ja im Umgang mit radioaktiven Abfällen für viele zum Angelpunkt ge- 149 Damit ist die mittel- und langfristige Perspektive gemeint, nicht die zwei bis drei Generationen der «rollenden

Gegenwart» [P692] nach uns. 150 Bundesvorgabe: siehe Fussnote 237.

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worden151. Slovic et al. haben sie in ihrer jüngeren Risikoforschung gar zum Leitmotiv ge-macht152. In komplexen, für Laien nicht durchschaubaren Fragen, aber auch in autoritären Verfahren gilt dies um so mehr, als Vertrauen bei geringer aktiver Beteiligung der Öffentlich-keit die «einzige Quelle der Rechtfertigung» ist [G27:718]. Entsprechend wird der Bereich in 12.7 weiter behandelt.

Kasperson et al. 1992 weisen darauf hin, dass Kontroversen zu Abfallanlagen sich weniger auf Risiken denn auf Institutionen beziehen. Sie seien «in Wirklichkeit gesellschaftliche Ver-trauenskrisen» [R59:1975]. Gleich argumentieren Pijawka & Mushkatel 1991 in Bezug auf das US-amerikanische Endlagerprojekt Yucca Mountain, wenn sie voneinander unabhängige Quellen anführen, die «ernsthafte und kritische Glaubwürdigkeits- und Vertrauensprobleme» des Regierungsvorhabens orten: die Geschäftsprüfungsstelle des Kongresses (General Accounting Office), das Büro für Technikfolgenabschätzung (Office of Technological Assess-ment) [G208][G209], die Nationale Akademie der Wissenschaften (National Academy of Sciences) sowie eine Mehrheit der Bevölkerung des Standortstaats Nevada [G216:191]. Dies galt 1996 für die britische Regierung und ihr Verhalten während der Rinderwahnsinn-krise [R77]. Entsprechend vertrauen (der Verwaltung) der Europäischen Union im Herbst 2001 nur 11 Prozent der Befragten im Eurobarometer 56.2 «Europäer und radioaktive Ab-fälle», dies ist weniger als ein Prozentpunkt mehr, als die Nuklearindustrie aufweist. Demge-genüber haben fast ein Drittel der 16000 Befragten in allen 15 EU-Staaten Vertrauen in «un-abhängige Wissenschaftler» sowie in «Nichtregierungsorganisationen» [G125:4].

Von «Vertrauenskrisen» in der Schweiz zu sprechen, ist vielleicht übertrieben. Allerdings hat sich laut Univox der Anteil der allgemein «Unzufriedenen» von 1986 bis 1997 von 20 auf 44 Prozent mehr als verdoppelt. Damit haben sie diejenigen erstmals überrundet, die «mit der Art und Weise zufrieden sind, wie die Schweiz regiert wird» [P256]. Konkret befragte ein Forschungsteam im Auftrag des Schweizerischen Nationalfonds 1200 Personen nach ihrem Vertrauen in «politische Akteure und Institutionen»: «Sehr oder ziemlich viel Vertrauen» in den Bundesrat hatten 1996 ganze 52 Prozent (1989: 81 Prozent, Rang 3 statt 1), in die Bun-desversammlung 44 zu 76 Prozent (von Rang 4 auf 6), in die Verwaltung 46 statt sieben Jahre zuvor 72 Prozent (beides Mal 5. Rang) [P778]. Im Univox-Kundenzufriedenheitsbaro-meter 2001 verzeichnen die «öffentlichen Verwaltungen» eine Kundenzufriedenheit von 55 Prozent, während sie 1999 bei unter 50 Prozent lag, 1996 bei Messbeginn etwas über 55 Prozent [P256].

Laut Oberholzer u.a. 1995 glauben zwischen 54 («Betroffene SMA») und 69 («Nicht Betrof-fene HAA») Prozent ihrer Befragten, dass bei einem künftigen Zwischenfall in einem Endla-ger «Pannen verschwiegen und die Gefahr verharmlost» würden [P688:160]. Trotzdem spricht es für Oberholzer 1998 für «Vertrauen» in die Nagra, wenn 43 Prozent der Wolfen-schiesser und Bauener Befragten der Meinung sind, sie würde bei einem Unfall im – ange-nommenen – Endlager «objektiv informieren» [P687:88f.]153. In Oberholzers Vergleich mit

151 [G18][R43][R43[R59][G143][MA24][MA28[G157][P513][G160][P687].152 [G73][G70][G72][R110][R111][G245][G246][G247].153 Im April 1993 befragte ein Meinungsforschungsinstitut vier Populationen: allenfalls «Betroffene» eines SMA-

Lagers in Wolfenschiessen und Bauen, dazu «Nicht-Betroffene» im Mittelland; zu einem hypothetischen End-lager für langlebige mittel- und hochradioaktive Abfälle (HAA/LMA) «Betroffene» in einem Gebiet zwischen Schafisheim AG und Siblingen SH, also im Untersuchungsgebiet der Nagra für das Kristallin, Bewohner und Bewohnerinnen der Region Winterthur als «Nicht-Betroffene» bei diesem Lagertyp. Die Werte zur Vertrauens-frage «Nagra informiert objektiv über Unfälle» lauten: 42.9% für die «Betroffenen» eines SMA-Lagers, 34.9% «Nicht-Betroffene»; 31.9% B. HAA-Lager, 33.7% N-B. HAA-Lager (ebd.:88). Dazu ist zu sagen, dass zu die-sem Zeitpunkt schon das Zürcher Weinland als möglicherweise «betroffenes» HAA-Lagerregion feststand, in der SMA-Frage Bauen schon weggefallen war und die Nagra (bzw. die GNW in Wolfenschiessen) bisher noch gar keine Geschichte bezüglich «Ereignissen» aufweisen k a n n . Auch die Fragen nach «wahrscheinlichen Gefahrenszenarien» (Grundwasserverseuchung, Sabotage, «schwerer Zwischenfall im Endlager») oder nach

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der dramatischen Ablehnung des Feder führenden Energieamts in den USA stimmt das wohl (ebd.:59). Doch darf man die Vertrauensfrage nicht überbewerten, wie dies in der US-ameri-kanischen Perzeption den Anschein hat: Auch in der Lagerung schwach- und mittelradioak-tiver Abfälle haben die Amerikaner grossflächig wenig Fortschritt erzielt, obwohl dafür weder das Energieamt zuständig ist noch diesen Abfallarten ein «Bombenstigma» anhaftet [G12: 314].

Alle Aussagen zum Thema «Vertrauen» müssen auf ihre Glaubwürdigkeit, die Authentizität, Konsistenz der Argumentation und den (historischen) Tatbeweis ihrer Urheber abgefragt werden [R86].

Es ist m.E. nicht glaubwürdig, wenn das Forum vera in seinen Grundsätzen «Sicherheit vor energiepolitischer Taktik» verlangt, gleichzeitig aber bereit ist, die Versiegelung eines geolo-gischen Endlagers für radioaktive Abfälle auf unbestimmte Zeit zu verschieben, und dies erst noch unter dem Siegel «Handlungsspielraum muss offen bleiben» verkauft (Bulletin Forum vera 3/98:2). Ein solches Ansinnen ist in der Tat Taktik und kompromittiert das Konzept ei-nes geologischen Lagers, dessen Sicherheit auf Verschluss beruht. Die – notwendige! – Überwachung muss zum Nachweis der Langzeitsicherheit erfolgen, und zwar wie auch die Versiegelung durch die Verursacher, beides kann nicht «unseren Nachkommen überlassen werden»154 (siehe 9.4.1).

«Glaubwürdigkeit» ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung, Vertrauen zu schaffen (die Qualität eines Schauspielers hängt von seiner Interpretation eines Charakters ab, der mit ihm selber nichts zu tun haben muss). Die Argumentation muss auch konsistent, kohärent und möglichst widerspruchsfrei sein. In der Debatte um Lagerkonzepte ist es von der «Technischen Arbeitsgruppe Wellenberg» nicht konsistent, einesteils das «Hüte-Kon-zept» abzulehnen, «das bis heute von keinem Land ernsthaft in Betracht gezogen wird», andernteils von akzeptablen «Oberflächenendlagern» (sic!) zu sprechen, die «laufend kon-trolliert und bei Bedarf unterhalten werden müssen» [P842:7ff.]. Wer – meiner Meinung nach zu Recht – das Konzept Endlagerung favorisiert, muss sowohl das «Hüte-Konzept» wie auch «die international anerkannte Entsorgungsmethode ... Oberflächenendlager» ablehnen. Ei-nige weitere Beispiele: Auch die Umdefinition der Anforderungen an die «Entsorgung und Endlagerung» im Projekt «Gewähr» ist kein Beispiel kohärenter Argumentation [P150][P121] [P142]. «Gewähr 1985» wurde im Abstimmungskampf um die erste Atom(schutz)initiative von Seiten der Politik als mächtiger Hebel angeführt; dass die Frist «angemessen» verlän-gert werden konnte, drang erst im Sommer 1979 durch die Presse an die Öffentlichkeit [P142:70,161]. Die Nagra-Bezeichnung des SMA-Lagers als eines für «kurzlebige» Abfälle ist unrichtig, da ein bedeutender Anteil der Nuklide eine Halbwertszeit von über 30 Jahren hat, also internationaler Gepflogenheit nach nicht kurzlebig ist [G105:11,30]. Ebenfalls un-richtig ist die Behauptung, dass die Wellenberg-Projektantin «GNW gemäss Gesetz unbe-schränkt haftet» (nagra report 3/95:3). Nach Versiegelung eines Endlagers, d.h. nach «Ent-lassung» des Lagers aus dem Atomgesetz, haftet nach Kernenergiehaftpflichtgesetz der

Todesfällen als Konsequenzen sind für Laien zwar eingängig, gehen aber eben gerade an der Charakteristik eines geologischen Tiefenlagers vorbei (langandauernde, schleichende, chronische Phänomene).

154 Bedenklich ist, dass die Technische Arbeitsgruppe Wellenberg dieses «angepasste Lagerkonzept» sanktio-niert [P842:14]. (Erleichterte) Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit werden als «in der Öffentlichkeit laut ge-wordene Forderung[en]» qualifiziert, obschon zumindest die Kontrolle in der wissenschaftlichen Gemeinschaft (auch) unter einem technischen Gesichtspunkt diskutiert wird (siehe 12.7). Flexibilität und Lernfähigkeit sind begrüssenswert, politischer Opportunismus ist es nicht. Es darf nicht zu einer «Verwässerung der guten In-genieurspraxis kommen, um bessere Beziehungen zur Öffentlichkeit zu haben» [G92:245]. «Es könnte eine Tendenz unter Aufsichtsbehörden entstehen, der Öffentlichkeit Teil ihrer (eigenen) Verantwortung abzutreten» [G116:249].

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Staat für allfällige Schäden. Solche Aussagen sind nicht «vertrauensbildend». Anderseits ist es längerfristig vertrauensfördernd, frühere Fehler einzugestehen oder Mängel zuzugeben155.

Weiter ist Authentizität, Echtheit, gefragt. Wenn – richtigerweise – Verantwortung zu über-nehmen ist und das Problem nicht «auf das Ausland abgeschoben werden darf» (Nationalrat Toni Dettling im Bulletin des Forums VERA 3/98:4), dann muss die Standortsuche im Inland auch für die hochradioaktiven Abfälle intensiviert werden. Bei Misserfolg muss zur Auslotung der «Option Ausland» die Nagra personell und finanziell aufgestockt werden – es darf nicht wie erfolgt das Gegenteil geschehen. Die Meeresversenkung war ebenfalls ganz und die Wiederaufarbeitung ist teilweise eine Abschiebung des Problems ins Ausland. Für National-rat Peter Kofmel «wäre die Beseitigung von nuklearen Rückständen durch Export verant-wortungslos und würde unserem Ansehen schaden» (ebd.). In Umfragen sprechen sich üb-rigens potenziell direkt betroffene Befragte gegen eine Auslandlösung aus: Über zwei Drittel in Oberholzers Stichproben würden den Abfall «lieber bei sich aufnehmen» als zu exportie-ren [P687:95f.]. Laut einer gesamtschweizerischen Umfrage vom November 1992 im Auftrag der Nagra soll nur für jeden Zehnten «im Ausland entsorgt werden» [P165:12]156.

Nagra und Sicherheitsbehörden würden ihr echtes Problembewusstsein unter Beweis stel-len, wenn sie sich bei der nächsten Atomgesetz-Revision g e g e n einen Rechtsmittelabbau stark machen würden. Begründung: Guten Argumenten würde eine breite öffentliche Beteili-gung [R84:8] keinen Abbruch tun, diese könnte im Gegenteil zur Problemlösung beitragen157.

Colglazier & Langum 1988 sehen bei schwierigen Standortentscheiden zwei Möglichkeiten: «Entweder ein schwaches Abstimmungsvolk mit purer politischer Macht zu überrennen oder einen objektiveren Auswahlprozess in Gang zu bringen, der als wissenschaftlich glaubwürdig wahrgenommen werden könnte. In diesem Fall könnte die Standortregion, wiewohl in Geg-nerschaft, vielleicht willens sein, ihr Schicksal anzunehmen» [MA6:352]. Damit wäre die Be-hauptung von Wynne 1983 falsifiziert: «... die soziale Organisation (und Sozialpsychologie) wenigstens einiger neuzeitlicher Techniken bringt sie unvermeidbar dazu, nicht nur intern inkohärent zu sein, unfähig, einen gangbaren Weg zwischen Fantasie und Ergebenheit158 zu finden, sondern auch nach aussen konfliktgeladen zu sein, weil sie in ihrem strukturellen Bedarf nach hoher Moral und Verpflichtung dazu neigen, autoritäre und dogmatische Ein-stellungen zu schaffen» [R132:25].

155 Prêtre charakterisierte früher «Tschernobyl» als «psychische Epidemie» [P704:13] oder als «Massenpsycho-

se» (1989 nach [G48:226]). Von dieser These der «Radiophobie» hat er sich in der Zwischenzeit distanziert: «Nach Tschernobyl wurden viele oberflächliche Erklärungen vorgeschlagen, um die Anerkennung der Tatsa-che zu umgehen, dass es sich dabei um ein tiefes gesellschaftliches Problem handelt» [P703:10]. Siehe auch Fussnote 142.

156 Diese Haltung ist konsistent mit Meinungsäusserungen früherer Befragungen: Laut vox-Analyse von 1990 sollte nur nach einem Fünftel «in der Schweiz nicht gebaut» werden [P261:31]. In der univox-Befragung von 1997 empfand jeder Sechste in erster Nennung ein «unterirdisches Lager» als «störend» (nach Flughafen, Autobahn und Atomkernkraftwerk) [P262]. Laut einer Umfrage vom Oktober 2001 «glauben fast zwei Drittel der Bevölkerung, dass diese Aufgabe in unserem Lande lösbar ist» (SVA 21/01:8). – Würde in einem anderen Staat mit hohem Sicherheitsstandard ein Standort gefunden, der schweizerischen Bestimmungen und dem hier skizziertem Vorgehen entspräche, wäre ein solcher Export m.E. gerechtfertigt. Allerdings müssten zusätzliche Aspekte wie Garantieerklärungen des Empfängers, Vertragsunkündbarkeit oder Haftung gründlich abgeklärt werden, wenn diese Option glaubwürdig verfolgt werden sollte. Ideen wie «Castor in der Südsee» lassen nicht auf Verantwortungsbewusstsein schliessen [G249]. Siehe 16.4.

157 Hier muss betont werden, dass laut Seiler 1986 bis damals «die bisherigen umfangreichen atomrechtlichen Bewilligungsverfahren ausser einem grossen Verwaltungsaufwand kaum konkrete Ergebnisse [in Richtung Grundrechtsschutz, tf] gezeitigt haben» [P784:244]. Die Debatten um Endlager und nukleare Leistungssteige-rung von Reaktoren dokumentieren, dass dies heute – über zehn Jahre danach – so nicht mehr stimmt. – Es spielen viele Faktoren mit, doch ohne Verzögerung und Kritik wäre ein SMA-Lager vielleicht im geologisch sub-optimalen Oberbauenstock schon gebaut [P306][P755][P432]: «‹Verzögerung› und ‹Lähmung› als konstruk-tives Element öffentlicher Entscheidungsfindung» [R133:178].

158 «unable to find a viable level between fantasy and demoralization».

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«Der Schlüssel zur Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz [eines] Endlagers ... liegt nach wie vor in der offenen und objektiven Information der Bevölkerung .... Die Bevölkerung muss nachvollziehen können und überzeugt davon sein, dass ein Standort für eine Endlager nur dann akzeptiert wird, wenn er den hohen Anforderungen entspricht und schädliche Auswirkungen praktisch ausgeschlossen werden können», stellt Eduard Kiener, damaliger Direktor des (heutigen) Bundesamts für Energie, 1992 fest (nagra report 6/92:4]. Das erreichen bestimmt nicht Äusserungen der Art, wie sie Rudolf Rometsch, damals Nagra-Präsident, 1980 tat: «Wenn die Abfälle so verpackt sind, wie dies die Nagra tut, nehme ich sie unter mein Bett», nach [P142:81/169].

Am meisten Vertrauen schaffen Tatbeweise. Strikte Gewaltentrennung ist angesagt: Förde-rung und Aufsicht/Schutz gehören nicht unter einen Hut (dies gilt für Projektanten wie für Behörden). Obwohl die Industrie natürlich jahrzehntelang profitierte, war in den USA und in Grossbritannien die Förderung der Atomkerntechnik auf die Dauer kontraproduktiv [G27: 714][R132:22f.], ja mehr und mehr wurden Atomfragen, ob zu Recht oder nicht, als «abge-kartetes Spiel» zwischen Behörden und Industrie wahrgenommen [R25:83]. In den Verei-nigten Staaten wurde die Abtrennung der Aufsichtsbehörde mit der Schaffung der Nuclear Regulatory Commission erst 1975 (ebd.:85) vollzogen. Für die Schweiz brauchte es das Übereinkommen über nukleare Sicherheit von 1994 [G120], damit die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK auch formal vom Bundesamt für Energie losgelöst wird. In diesem Sinn ist auch der Grad der «organisierten Sicherheit» der verantwortlichen Institutio-nen wichtig [R125].

Nach Jahren des «Misserfolgs» ist eine «Umstrukturierung», also Abspeckung der Nagra aus Sicht der Geldgeber gewiss verständlich, im Hinblick auf die übergeordnete Zielsetzung der verantwortungsvollen Umsetzung des gesetzlichen Auftrags allerdings desaströs. Bis vor Kurzem klang der Ruf «Die Zeit drängt» aus den Reihen der Atomwirtschaft – heute droht paradoxerweise Gefahr durch finanzielle und personelle Auspowerung der Genossenschaft. Tatbeweis, dass es den Hauptverursachern der radioaktiven Abfälle ernst mit dem Auftrag zur «dauernden, sicheren Entsorgung und Endlagerung» ist, wäre dabei eine Aufstockung der Nagra.

Tatbeweis der Nagra wiederum gegenüber betroffenen Standortregionen wäre, k e i n e Kompensationen anzubieten. Wenn schon müsste nämlich nicht – wie bei den Wasserzinsen – die heutige Standortgemeinde entschädigt werden, sondern die betroffene Bevölkerung zu den Zeitperioden, in denen das Risiko eines Radioaktivitätsaustritts aus einem Lager am grössten wäre159. Falls das Risiko beachtlich ist, dürfte es bis dahin keine Abzinsung der Gelder geben, der Fonds für «Risikoprämien» müsste gigantisch sein160; wenn das Risiko aber vernachlässigbar ist, muss gar nichts gezahlt werden161.

159 Für den Referenzfall im Wellenberg (SMA) gibt die Nagra eine Zeit nach 1000 Jahren an [P607:166], für den-

jenigen im Kristallin (HAA) 300 000 Jahre [P606:294]. 160 Siehe Fussnote 246. 161 Hinzu kommt, dass der «Wert» von Kompensationszahlungen selbst für den Projektanten nicht «gesichert» ist,

ob also Abgeltungen zur Standortbewilligung und -akzeptanz führen oder gar kontraproduktiv sind [G31][MA18] [G151][G239].

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9.5.5 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum gesellschaftlichen Kontext von Risikofragen

Die Gesichtspunkte «Nutzen und Verantwortung» (KN/kn) sind allein schon dadurch schwie-rig zu beleuchten, dass im Lauf der Zeit ständig eine Verwischung der Ziele, Tätigkeiten und Verantwortungsfelder stattgefunden hat, wie die Argumentationsmuster gemäss Tabelle 19 und Tabelle 20 in Kapitel 17 eindrücklich darlegen. Radioaktiver Abfall ist Sachzwang aus politisch gewollter und behördlich geförderter Tätigkeit heraus (siehe 10.3), nämlich primär aus der Produktion von Strom in Atomkernkraftwerken. Mit dieser diffusen Rollentragung von Bund, Betreibern und Abfallinstitutionen ist auch immer unbestimmt gewesen, wer die Programmführung inne hat. Bezeichnend dafür ist das Fazit der AGNEB, die 1980 die Ver-antwortlichkeiten und eine allfällige «Bundeslösung» zu klären hatte: Der Bund solle «subsi-diär» handeln, falls es bei Betreibern und deren Abfallgenossenschaft Nagra zu einer «gra-vierenden» Abweichung vom – im Bundesbeschluss zum Atomgesetz 1978 verankerten – Verursacherprinzip komme [P13]. Was darunter zu verstehen ist, wurde nicht konkretisiert. Dies erfolgte auch nicht später, obschon der Bundesrat 1988 in seinem «Gewährs»-Ent-scheid von der AGNEB erneute forderte, Grundlage für eine Bundeslösung zu erarbeiten, «falls von dieser Option Gebrauch gemacht werden sollte» [P772]. Aus diesem Selbstver-ständnis heraus folgt, dass die Trennung behördlicher Förder- und Aufsichtsfunktionen erst mit der Unterzeichnung der internationalen Abfallkonvention [P45] und auf Drängen der IAEO [P322] an die Hand genommen worden ist, obschon dies die Geschäftsprüfungskom-mission des Nationalrats bereits 1980 verlangt hatte [B63]. Vor kurzem nun, 2001, hat die unabhängige Expertenkommission EKRA den Auftrag erhalten, einen Bericht über institutio-nelle Strukturen in der nuklearen Entsorgung anzufertigen [P888]162.

In der erwähnten unklaren Situation liegen weitere Schwierigkeiten und Inkonsistenzen auf der Hand. Unter dem Oberkriterium Aufsicht sind im Folgenden einige herausragende Bei-spiele genannt. Es wird unterschieden zwischen entsorgungspolitischer Verantwortung, poli-tischer sowie abfallstrategischer Führung durch den Bund und sicherheitstechnischer Auf-sicht (Argumentationsmuster Aufsicht im weiteren Sinn, Tabelle 19).

Lagerphilosophie

Zwar gab es eine Volksabstimmung (1979) über den Bundesbeschluss mit dem Passus der «dauernden Entsorgung und Endlagerung» radioaktiver Abfälle, aber inhaltlich fand in den 1970er-Jahren keine breite Diskussion über das Entsorgungskonzept der Schweiz, die End-lagerung radioaktiver Abfälle, mit Vor- und Nachteilen, statt. Bis Mitte 1990er-Jahre wurden Forderungen dazu immer wieder abgewiesen (siehe Kapitel 13, insbesondere Tabelle 23).

Verantwortung

Der Bundesrat verkündete wiederholt, das «Errichten … von Endlagern … ist … eine natio-nale Aufgabe» (so 1989 und 1994)163; dies hielt ihn 1999 nicht davon ab, im neuen Kern-energiegesetz-Entwurf das Entsorgungskonzept für hochradioaktive Abfälle «offen» zu las-sen und nicht festzulegen, «wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist», ja es wurde trotz Gesetz und ratifizierter internationaler Abfallkonvention zunehmend von einer «Auslandlösung» ge-sprochen (siehe Tabelle 21). Selbst zu einer Zeit, als Endlagerung von der Mehrheit konzep-tionell noch unbestritten war (1980), sah der damalige Energieminister Schlumpf «in natio-nalen kontrollierten und rückholbaren Zwischenlagern sowie in multinationalen Endlagern» einen «gangbaren Weg» – der Buchstabe des Gesetzes und die Äusserungen Offizieller

162 Er soll sich mit folgenden Themen befassen: heutige Situation der Entsorgung in der Schweiz, rechtliche

Grundlagen, Entsorgungsprogramm, Dialog und Partizipation, Forschung, Organisation und Finanzierung [P43:5]. Er wurde mehrmals, zuletzt auf «voraussichtlich Mitte 2002» in Aussicht gestellt (ebd.).

163 Siehe Inhaltsanalyse, Anhang, Band II, zumeist unter dem Stichwort Komplex «Verantwortung/Solidari-tät/nationale Aufgabe».

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stimmten nicht überein. Zwar war eine leistungsfähige Entsorgerinstitution vorhanden, eben-falls eine Aufsichtsbehörde, doch der Hauptforderung bzw. Empfehlung der IAEO von 1995 nach «Errichtung eines nationalen Systems für den Umgang mit radioaktiven Abfällen» ist nicht nachgekommen worden: Die «Mitgliedstaaten sollen die Kontinuität der Verantwort-lichkeiten sicherstellen» [P353:4].

«Rückstand»

«Aufholbedarf»gegenüber anderen Staaten wurde von offizieller Seite in den 1950er- und 1960er-Jahren in der allgemeinen Atom(reaktor)forschung beklagt, von Behörden und Nagra in den 1970er- und 1980er-Jahren in der Entsorgung als Ganzem, in den 1990er-Jahren noch in der Errichtung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle; in den letzten Jahren dagegen war es an den externen Kommissionen, die «ungenügende» Entwicklung des Entsorgungsprogramms vor allem im HAA-Bereich und den Ressourcenabbau bei der Nagra zu monieren [P478][P434]. Im Einklang mit der international empfohlenen «Kontinuität der Verantwortlichkeiten» schlug 1998 das erdwissenschaftliche Beratergremium KNE vor, «dass … phasengerechte Ablauf- und Zeitpläne erstellt werden …, in welchen Zielvereinba-rungen und geschätzter Arbeitsaufwand der einzelnen Phasen dargelegt werden» [P434: 5] und berief sich hier – paradoxerweise – auch auf Schweden, das sonst von offizieller Seite im Zusammenhang mit der «zügigen» Realisierung von Endlagern genannt wurde.

Behördliche Aufsicht

Inkonsistent mit «nationaler Aufgabe» und Verursacherprinzip ist die Aufsicht minimal ge-halten worden, so dass sogar der ehemalige Direktor der HSK, Roland Naegelin, 1996 fest-stellen musste: «Trotz personellem Ausbau bleiben wir weiterhin dem schweizerischen Prin-zip treu, dass für ein gegebenes Problem in diesem Land weniger Leute eingesetzt werden, als das anderswo üblich ist» [P538]. Grössere Personalaufstockungen fanden nur auf mas-siven äusseren Druck hin statt, nach dem Unfall in Three-Mile-Island und nach der Katastro-phe von Tschernobyl. Entsprechend gering waren von Anfang an die Ressourcen der exter-nen Begutachtung, die zu Beginn auch nur auf Druck und spät (1980 mit der Einsetzung der Untergruppe Geologie der AGNEB) installiert wurde. Im Bereich Entsorgung beschäftigt die Sicherheitsbehörde HSK (seit 1987) nur zwei Erdwissenschaftler und einen Fachmann für Sicherheitsanalysen. Geschäfte wie Transportfragen binden zum Teil Kräfte, die hier fehlen. Die vor über 20 Jahren von Buser erhobene Forderung nach einer «geologischen Landes-anstalt» [P141] steht nicht mehr auf der Agenda. Bis Ende 1990er-Jahre gab es behördli-cherseits keine detaillierte Überprüfung der Inventare und Datenbanken der Nagra (die diese sehr wohl erstellte).

Führung des Bundes, Rolle der AGNEB

Der Mangel an Führung durch den Bund gipfelte in Huhn-und-Ei-Argumentationen, so 1981, als der Bundesrat sich folgendermassen vor die Nagra stellte: «Das unkonventionelle geolo-gische Forschungsprogramm der NAGRA ist weitgehend durch den Termindruck bestimmt», wissend, dass der Bund den von der Elektrizitätswirtschaft vorgeschlagenen Termin für das Projekt «Gewähr 1985» 1976 selber festgesetzt hatte. Wichtige, den Rahmen setzende Fra-gen, wie die Wiederaufarbeitung, wurden vom Bund als «privat», allein im Entscheidungsbe-reich der KKW-Betreiber liegend, eingestuft. Ebenso hielt es der Bundesrat mit möglichen Abfallexporten, z.B. 1989 im Zusammenhang mit China: «Die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke haben den Bundesrat wissen lassen, dass die Verhandlungen … suspendiert worden seien.» Konzeptaufträge wurden immer wieder erteilt (an die KUeR 1957, Strom-wirtschaft 1969, AGNEB 1988), jedoch entweder gar nicht oder nur teilweise bearbeitet.

Bezüglich institutioneller Kontrolle ist bezeichnend, was für eine Rolle die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung AGNEB gespielt hat. An sich hätte sie gemäss Pflich-tenheft von 1978 die Aufgabe, die Konzeptarbeit zu leisten sowie die Arbeit der direkt ver-

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antwortlichen Betreiber zu begleiten [P11:Beilage 1]164. Abgesehen von diesem zwiespältig formulierten Mandat, wurde sie auch aus organisatorischen Gründen dieser Aufgabe nicht gerecht: Sie ist ein rein verwaltungsinternes Gremium, das weder Kompetenzen noch genü-gend Ressourcen hat. Abgesehen von grundlegenden Dokumenten in der Frühphase zur Definition von «Gewähr» oder zur Frage einer Bundeslösung beschränkt sich die Arbeits-gruppe zumeist darauf, jeweils in ihrem Jahresbericht die Aktivitäten anderer Institutionen zusammenzufassen oder ihnen Raum zur Eigendarstellung zu geben ([P11] bis [P43])165.Inhaltlich ist unten die Meinung der AGNEB zu verschiedenen Themen wiedergegeben. Es fällt auf, dass sie zumeist die Haltung der Betreiber bzw. der Nagra vertrat oder gar gerin-gere Anforderungen stellte (wie im Fall der Inbetriebnahme eines Endlagers für hochradio-aktive Abfälle). Positiv zu vermerken ist, dass die Arbeitsgruppe 2000 erstmals seit den Netzplänen der frühen 1980er-Jahre die Forderung an die Nagra nach einem «Vorgehens-plan» für deren HAA/LMA-Programm bis Ende 2002 gestellt hat [P42:3], 2001 verlangte sie für 2002 «Grundlagen» für einen «Zeitplan», bis 2003, «einen Zeitplan HAA/LMA [zu] erstel-len [P43:2].

Konzepterarbeitung1978 Gründung: Auftrag zu Konzeptarbeit sowie Begleitung unscharf formuliert 1979 «vollständig[e] und kohärent[e] Programmübersicht … könnte zu einer Blockierung der Entsorgungsarbeiten führen»1980 «Planung ... und Bau von Zwischenlagern und Endlagern ... solange fortzusetzen, bis für alle radioaktiven Abfälle vergleichbare Alternativen zu deren Beseitigung vorliegen» 1988 Bundesrat: erteilt im Entscheid zu «Gewähr» einen neuen Auftrag an die AGNEB: Überblick/Begleitung der Nagra, Koordination, internationale Entsorgung, Grundlagenerarbeitung für allfällige Bundeslösung 1992 «In ihrem 14. Tätigkeitsbericht für das Jahr 1991 wendet sich die Agneb … mit grundsätzlichen, differenzie-renden Betrachtungen gegen einen Wechsel vom bisherigen Endlagerkonzept zur langfristigen, überwachten Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, wie dies verschiedentlich zur Diskussion gestellt wird.» 1995 Die AGNEB «ist der Ansicht, dass für die Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eine Lö-sung in der Schweiz gefunden werden muss», verschiedene Optionen zur Auswahl: Festhalten am Standort Wel-lenberg «unter Berücksichtigung der Bedenken der Bevölkerung», Suchen eines neuen Standortes, langfristige Zwischenlagerung 1992 SMA: «geologisches Endlager nach wie vor unbestritten die beste Lösung», «möglichst bald zur Verfü-gung», LMA/HAA: «keine dringliche Aufgabe», «Untersuchungen … zielstrebig voranzutreiben. Beim Auftreten entscheidend neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Konzeptwechsel vorgenommen werden … für einen rascheren Vollzug der politischen Ent-scheide zur nuklearen Entsorgung» 2000:Forderung nach einem «Vorgehensplan» für das HAA/LMA-Programm bis Ende 2002 2001: Forderung nach «Grundlagen» für einen «Zeitplan» bis 2003; bis 2003 «Zeitplan HAA/LMA [zu] erstellen»

Projekt «Gewähr 1985»: 1979: Termin nicht zu eng setzen (Nachweis in Schweden war innert 2 Jahren möglich) 1981 mit «Gewähr» «die grundlegenden Zweifel auszuräumen» 1983 gegen Vorschlag ihrer UG AGNEB: für Fristverlängerung1985 Antrag auf Fristverlängerung 1983 Endlager-Inbetriebnahme geplant auf 1995 1987 «[Der Bundesrat] konnte … auf die Begehren der Parlamentarier nach Fristerstreckung solange nicht ein-treten, als die Nagra ihren Bericht nicht abgeliefert hatte ….»

164 15.2.1978: «Die Arbeitsgruppe hat ein Projekt für die Gewährleistung einer sicheren Entsorgung der Kern-

energie [sic!] in der Schweiz zu erstellen. Es sind alle einschlägigen Probleme darzustellen und die zu ihrer Lö-sung notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen vorzuschlagen …. Es sind alle wesentlichen Gesichtspunkte der Entsorgung … in den Gesamtzusammenhang zu stellen … die massgebenden Kriterien zu benennen …. Die interessierten Kreise können angehört werden.» Inhaltliche Abschwächung, aber programm-liche Stärkung in der Revision vom 28.3.1979 (Beilage 4): «Die Arbeitsgruppe … erarbeitet die Entschei-dungsgrundlagen …. Dadurch sollen auf der Seite des Bundes Voraussetzungen geschaffen werden, dass die nukleare Entsorgung sicher und zeitgerecht realisiert werden kann.»

165 Siehe allerdings 13.3 und Fussnote 272.

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Einbezug Dritter: 1978 nach Mandat: «Die interessierten Kreise können angehört werden» (Ziff. 1.5). 1979 am 30.8.79 «erste[r] Kontakt mit Exponenten der Erdwissenschaften» 1989 Beschleunigung im Bewilligungsverfahren gefordert

Bundeslösung:1979 wegen Erzeugerverantwortung «konnte die Aufgabe der Arbeitsgruppe, ein bundeseigenes Entsorgungs-projekt auszuarbeiten, fallen gelassen werden.» 1980 Pro und Kontra einer Bundeslösung, Fazit: Bund subsidiär, falls «gravierende» Abweichung vom Verursa-cherprinzip1988 Bundesrat: Grundlagenerarbeitung für Bundeslösung als neue Aufgabe an AGNEB, «falls von dieser Option Gebrauch gemacht werden sollte»

Meeresversenkung/Auslandsoption:1991 Bundesrat «aus technischen Gründen stets» für Option Meeresversenkung, «hat jedoch stets darauf hin-gewiesen, dass sich die Schweiz nicht zum Schrittmacher der Tiefseeversenkungsmethode machen soll» 1979 Nachweis im Ausland «ausdrücklich» zugelassen 1983 «dem Bund heute keine Alternativen zur Tiefseeversenkung zur Verfügung» 1989 «darauf hingewiesen, dass die Weisungen des Bundesrates aus dem Jahr 1983, wonach die Option Tief-seeversenkung offenzuhalten ist, nach wie vor ihre Gültigkeit haben» 1992 Bundesrat: Verzicht auf Meeresversenkung, «Die Erkenntnis, dass aufgrund der starken Opposition ge-genüber der Versenkung von radioaktiven Abfällen im Meer in den nächsten zwei Dekaden nicht mit der Wieder-aufnahme von legalen Versenkungsaktionen zu rechnen ist sowie des gewachsenen Verständnisses in der Be-völkerung für globale Zusammenhänge, veranlasste die Mehrheit der AGNEB-Mitglieder, sich für eine Überar-beitung der Haltung der Schweiz auszusprechen und einen Verzicht auf weitere Versenkungsaktionen vorzuse-hen.» – «Die Schweiz verzichtet …» «Die Schweizer Delegation … wird diesem Beschluss Rechnung tragen, ohne dabei eine Führungsrolle einzunehmen.» 1999 «Die Entsorgung der HAA/LMA im Ausland steht heute als Option zur Diskussion. Verschiedentlich haben auch schon Gespräche zwischen Betreibern von schweizerischen KKW und ausländischen Regierungsvertretern oder Organisationen stattgefunden und es werden internationale Studien gemacht. Heute zeichnet sich jedoch kein konkretes Projekt ab. Da die Zeit für die Realisierung eines HAA/LMA-Lagers einige Jahrzehnte beträgt, sind deshalb die Arbeiten in der Schweiz zielgerichtet weiterzuführen und dürfen nicht mit dem Hinweis auf eine inter-nationale Lösung hinausgeschoben werden. Sollten HAA/LMA jemals in ein internationales Lager verbracht werden, müssten zudem insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein: …» (entspricht ungefähr Art. 25 Abs. 3 StSV [P831]). «Aus der Sicht der AGNEB heisst dies u.a., dass die am Lager beteiligten Länder das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit … der Behandlung radioaktiver Abfälle … unterzeichnet und ratifiziert haben und eine gemeinsame Kommission einsetzen, welche die Einhaltung der obgenannten Anforderungen zu prüfen hätte.»1994 «anlässlich der 100. AGNEB-Sitzung»: «Obschon die Schweiz in der Forschung bezüglich Endlagerung radioaktiver Abfälle immer noch zu den führenden Ländern gehört, ist sie bei der Realisierung eines solchen Lagers im internationalen Vergleich stetig zurückgefallen. Schweden, Finnland, Frankreich, Spanien und andere Länder betreiben bereits heute Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. In 10 Jahren konnte das finnische Endlager erstellt werden …. In der Schweiz wird es dagegen noch Jahre dauern, bis die ersten radioaktiven Abfälle in ein Endlager verbracht werden können.»

SMA:1991 Konzentration auf will einen Standort, Sondierstollen an allen Standorten «ein volkswirtschaftlicher Unsinn» 1994 Standortwahl ist «nachvollziehbar», Wellenberg hat «Vorteile» und ist «voraussichtlich zur Errichtung des geplanten Endlagers geeignet» 1994 Auflage der «möglichst vergleichbaren geologischen Aussagen» des Bundesratsentscheids vom 1.10.90 erfüllt, Standortwahl «basiert auf einem Datensatz, der eine aussagekräftige vergleichende Gegenüberstellung der vier potentiellen Standorte erlaubte» 1995 Die AGNEB «ist der Ansicht, dass für die Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eine Lösung in der Schweiz gefunden werden muss», verschiedene Optionen zur Auswahl: Festhalten am Standort Wellenberg «unter Berücksichtigung der Bedenken der Bevölkerung», Suchen eines neuen Standortes, langfri-stige Zwischenlagerung

HAA:1987 Inbetriebnahme eines Endlagers «frühestens … 2020» (1987 Nagra: international «[a]lle … auf ca. 2020 gekommen»)1992 LMA/HAA: «keine dringliche Aufgabe»

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1992 SMA: «geologisches Endlager nach wie vor unbestritten die beste Lösung», «möglichst bald zur Verfü-gung», LMA/HAA: «keine dringliche Aufgabe», «Untersuchungen … zielstrebig voranzutreiben. Beim Auftreten entscheidend neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Konzeptwechsel vorgenommen werden … für einen rascheren Vollzug der politischen Ent-scheide zur nuklearen Entsorgung» 2001 HAA: Forderung nach «Zeitplan» der Nagra: für Grundlagen bis 2002, in Einzelheiten bis 2003

Zwischenlagerung:1983 Zwischenlager für MIF nötig, «falls Meeresversenkung ausfallen sollte», Beschluss zu Zwischenlager 1984, Betriebsbewilligung 1987 1995 gegen maximale Ausnutzung des ZZL

Was institutionell daraus für Schlüsse zu ziehen sind, wird in 16.3 und 16.4 erläutert.

Selbst- und Fremdverständnis der Nagra (Tabelle 20)

Im Einklang mit der unklaren Aufgabenteilung, was die strategische Führung des Entsor-gungsprogramms angeht, ist die Rolle der Nagra zu sehen. Die Lösung der «nationalen Auf-gabe» Entsorgung radioaktiver Abfälle durch eine privatwirtschaftliche Institution, also «para-staatlich» [P878:216], ist mit etlichen Spannungsfeldern, gegenläufigen Erwartungen, Ver-haltensweisen und Konditionen verbunden (siehe auch Abbildung 24):

• Bund: politischer und administrativer Druck auf «Lösung» (Frist 1985 mit dem Projekt «Gewähr», Erfolgszwang), vermehrte Kontrolle als bei «privaten» Ansätzen, aber auch Druck auf Geschlossenheit nach aussen (Abfallinstitution erfüllt ja staatliche Aufgabe)

• KKW-Betreiber: finanzielle und inhaltliche Vorgaben (Kostensenkung, Einfluss auf Pro-grammierung und parallele Suche im Ausland, siehe auch Tabelle 21), energiepolitischer Druck (KKW-Ausbau mit Entsorgung gekoppelt)

• Öffentlichkeit: divergierende, nichtkonstante Anforderungen und Grundhaltungen (In-landlösung, Kostenminimierung, «St. Florian», Erfolgserwartung; Technologie- und/oder Atomkritik, Erhaltung der Lebensgrundlagen, Föderalismus)

• Opposition/Kritiker: divergierende Erwartungen, Notwendigkeit zum Zusammenschluss angesichts der – effektiven oder wahrgenommenen – «Koalition» Bund/Betreiber/ Abfal-linstitution, Technologie- und/oder Atomkritik

• Medien: Aufnahme und Wiedergabe von gegensätzlichen Standpunkten («schwarz-weiss»), Personalisierung eines komplexen Technologie- und Umweltdiskurses (Exper-tenstreit, Dichotomie Experte–Laie, Technokrat–Ökofreak, Stadt–Land, Profiteure–Be-troffene usw.), Ausspielung von «Tagesthemen» (siehe chronologische Argumentati-onsmuster im Anhang, Band II), Ausspielung populärer Muster (David gegen Goliath, Misserfolgsgeschichte, Geldvernichtung usw.).

• Abfallinstitution (Nagra, GNW): «die politische Monopolstellung der para-staatlichen In-stitutionen schwächt … ihre Lern- und Anpassungsfähigkeit in einer Gesellschaft, die hohe partizipatorische Anforderungen stellt», sie wird «erst durch erhöhten Druck von aussen [zum Einbezug konkurrierender Interessen in die Planung] gezwungen» (Wälti 1993, [P878:216f.].

Sobald die Nagra Misserfolge zu verzeichnen hatte oder solche bevorstanden, zog sie sich auf «wissenschaftlich-technische» Fragen zurück oder rief nach Entscheidungen des Bun-des. Als sich abzeichnete, dass der Termin 1985 nicht einzuhalten war, hiess es (1982): «Wir verstehen unsere Aufgabe ausschliesslich als eine wissenschaftlich-technische …. Die Bundesbehörden werden … die Grundlagen liefern für politische Entscheide. Diese liegen klar beim Bundesrat.» Als der geforderte «Zusatzstandort» für das SMA-Programm nicht zur Verfügung stand, verkündete die Nagra 1986: Diese Frage solle man «vorläufig offenlassen … Forderungen wie die nach einem schwachen Relief sind indessen nicht erfüllt. Es liegt nun an den Bundesbehörden, die erwähnte Frage zu entscheiden …. Die Nagra sucht für alle Fälle noch einen fünften Sondierstandort. Er käme wahrscheinlich ins Mittelland zu lie-

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gen» (diesem Versprechen kam die Nagra nicht nach). Nach dem Nidwaldner Nein zum Wellenberg verlautete 1995 wie auch sinngemäss 2002: «Deshalb ist es jetzt auch am Bun-desrat und den politischen Instanzen, die weiteren Weichen zu stellen und allenfalls eine grundsätzliche Neuorientierung vorzunehmen.»

Logische Konsequenz ist die Formierung von Blöcken. Gemäss Buser & Wildi 1984 «ver-hielten sich die Bundesbehörden als Koalitionspartner der Elektrizitätswirtschaft und der Nagra» [P150:26]. Durch den zugelassenen Graubereich zwischen strategischer (Bund?) und operativer (Nagra) Führung hatten die Politiker relativ leichtes Spiel, so Nationalrat Jae-ger 1990: «Wenn heute der Bundesrat beispielsweise zugeben muss, dass er keine Über-sicht hat, wo die Abfälle gelagert werden und wie gross die Menge dieser Abfälle ist, ist das begreiflich. Datenbanken gibt es nicht» [B140:109]. 1998 forderte eine IAEO-Expertengruppe in einer Beurteilung der HSK eine Definition der Begriffe «schwach-», «mittel-» und «hoch-radioaktive Abfälle» [P361][P322]. Noch 2002 wird grundsätzlich über Abgrenzung und Aufteilung des Inventars diskutiert [P403].

Blockbildung war der erwähnten Lern- und Anpassungsfähigkeit nicht zuträglich. Opposition wie auch jede Kritik im Allgemeinen wurde mit zunehmendem Zeit- und Kostendruck als Ver- und Behinderung aufgefasst. Zuspitzung einerseits, Abwiegelung anderseits war an der Ta-gesordnung. Anpassungen erfolgten erst nach Niederlagen, und dann erst noch unausgear-beitet, so das «angepasste Lagerkonzept» von 1998 [P625]. Was die Nagra als «präzisie-rende Darstellung der Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit» und vermeintliche Anpassung an Kritik der Wellenberg-Ausmarchung von 1995 ausgab, war in Tat und Wahrheit eine Ein-busse an Sicherheit. Auf unbestimmte Zeit offen gelassene Zugangsstollen führen in einem Bergwerk zu Oxidationen, zu einer hydraulischen Senke, zu einer Beibehaltung des geologi-schen Ungleichgewichts – alles Phänomene, die mit einer Tiefenlagerung eigentlich verhin-dert werden sollten.

Die Verquickung der Aufgaben und Positionen liess wiederholte Forderungen nach Auflö-sung der Nagra und Übertragung der Aufgabe an den Bund aufkommen, bis hin zur zwie-spältigen Begründung, dass die Genossenschaft «zu teuer ist … und weil ihr Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen, nicht mehr zeitgemäss ist. An ihrer Stelle ist eine Regelung zu setzen, die sinnvollere und sparsamere Lösungen der Beseitigung (durch eine rückführ- und überwachbare Lagerung) bzw. Vermeidung des Atommülls bringt» ([B232] NR Weber, 1996). Druck erfährt die Genossenschaft in den letzten Jahren auch von Seiten der Betreiber, die versuchen, die Gestehungskosten nuklearen Stroms auf dem liberalisier-ten Markt zu senken. Flüeler 2000 meinte aus dieser Konstellation heraus: «Der Umgang mit radioaktiven Abfällen ist an einem Wendepunkt .… Druck auf Abfallprojektanten und -betrei-ber wird nicht nur von weiten Teilen der Öffentlichkeit ausgeübt, sondern auch von deren Besitzern …. Als mögliche Konsequenz könnte sich eine Allianz einstellen, zwischen pro-nuklearen Gruppierungen (Aktionäre mit einer Wartestrategie) und Antiatomgruppen (atoma-res Hüteprinzip an Stelle von Endlagern). Dies könnte in unbeschränkte Zwischenlagerung ausmünden» [P232:304].

Ausland (Tabelle 21)

Die erwähnten inkonsistenten, durch die Umstände aber erzwungenen Verhaltensweisen der Akteure treten besonders gut zum Vorschein, wenn der Umgang mit so genannten «Aus-landlösungen» beleuchtet wird. Mit Wiederaufarbeitung und Meeresversenkung kam bereits Ende 1960er die Exportstrategie zur Anwendung, so dass Lutz vom KKW Mühleberg 1970 gar die Meinung vertrat, dass das «Abfallproblem … nicht in den unmittelbaren Aufgabenbe-reich der Kernkraftwerke gehört. Die abgebrannten Brennelemente werden an Wiederaufar-beitungsanlagen abgegeben» [P504] (es gab in den ersten Verträgen keine Rückführungs-klausel). Obwohl laut Strahlenschutzgesetz von 1991 und – präzisiert – gemäss dazu gehö-

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render Verordnung von 1994 die Endlagerung «grundsätzlich» im Inland stattzufinden hat, sind in allen Lagern und auf allen Ebenen seit Thematisierung der Frage Optionen im Aus-land entweder zugelassen oder aktiv gefordert worden. In der Vernehmlassung zum Kern-energiegesetz von 2000 sprachen sich alle Kantone ausser BS, FR, NW, SZ und ZG (Ver-zicht von AI) für internationale Lösungen als Muss aus [P106:9]. Im Einklang mit mehrfachen Äusserungen aus dem Bundesamt für Energie schrieb die technische Aufsichtsbehörde HSK 1997: «Ein gemeinsames multinationales Projekt kann auch sicherheitstechnisch von Vorteil sein …. Es ist somit nicht angebracht, bereits jetzt Schritte zu Realisierung eines solchen Endlagers in der Schweiz einzuleiten» [P319:1]. Die Nagra selbst hielt sich einesteils die Option offen und beteiligte sich zeitweise an der Firma Pangea, musste sich andernteils von Aktionen ihrer Genossenschafter im Ausland (Russland, pazifische Atolle) distanzieren. Die Haltung dieser Hauptakteure steht im Gegensatz zur – befragten – Meinung der Bevölke-rung, die in ihrer Mehrheit eine schweizerische bzw. nationale Lösung bevorzugt [P165]. Dies gilt auch für die Europäische Union, wo im Herbst 2001 [G125] immerhin noch 63 Pro-zent der Befragten Abfall produzierende Länder auch für die Lagerung verantwortlich ma-chen (1998 waren es drei Viertel). Nicht erstaunlich ist, dass in den Niederlanden (ohne ei-genes Lagerprogramm bzw. mit dem absoluten Prinzip der Rückholbarkeit, 12.7.1, 14.3,15.4) am meisten Unterstützung für eine «regionale Lösung» herrscht. Konsistent damit ist, dass die Menschen in der EU offenbar eher besorgt über die Zustände in anderen Staaten als im jeweils eigenen sind [G125:8].

Beteiligung Dritter (Tabelle 22)

Bei gegebener Konstellation nur folgerichtig ist die geringe, erst mit der Zeit zunehmende Beteiligung Dritter an Konzept und Programm zur Entsorgung (externe Experten, Nichtregie-rungsorganisationen und allgemeine Öffentlichkeit). Noch 1980 musste die erst – auf Druck der Erdwissenschaften hin – eingesetzte Untergruppe Geologie der AGNEB fordern, dass «Öffentlichkeit und Publikation … unbedingt notwendig» seien. Ebenso frappant ist aller-dings, dass die Frage der Beteiligung aller relevanten Akteure (englisch «stakeholder in-volvement») gegen Ende der 1990er-Jahre stark an Verbreitung gewonnen hat (siehe Kapi-tel 11, 14.3 und 16.3); man ist versucht, international von einem Paradigmenwechsel zu sprechen. Der Direktor der schwedischen Nuklearaufsicht SKi, Sören Nörrby, formulierte es 1997 so: «Es gibt eine stete Tendenz weg von Aktivitäten um Information und Erziehung der allgemeinen Öffentlichkeit hin zu einer neuen Einstellung, die sich eher auf Dialog und Ein-bezug der Öffentlichkeit und der örtlichen Politik ausrichtet» [P677:15]. Die Eckpunkte der Beteiligung Dritter finden sich in 16.3, besonders Tabelle 14.

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Teil III: Perspektive von oben: Entscheidungsprozesse

10 Befunde der Entscheidungsforschung

10.1 Vorbemerkung

Bei der Erarbeitung von Risikowahrnehmungsaspekten im Rahmen des (internen) Berichts für das Bundesamt für Energie [G64] zeigte sich, dass dieser Ansatz für eine angemessene Analyse des Problems radioaktive Abfälle zwar wichtig und notwendig, aber nicht hinrei-chend ist. Folgende Punkte spielen dabei eine Rolle:

• Da offensichtlich der reale Sachzwang von radioaktiven Abfällen besteht, ist letztlich eine Entscheidung zur Handlung nötig, falls ein verantwortungsvoller Umgang mit den Stoffen angestrebt wird.

• Risikowahrnehmungsfragen beziehen sich in der Regel auf Individuen, die notwendige Entscheidung wird aber von Kollektiven getroffen.

• Selbst die Risikowahrnehmungsforschung fordert nach einer 20-jährigen individualisti-schen Phase eine «Politisierung» ihrer selbst [R112][R113]; individuelle Risikowahrneh-mung erklärt Nicht-Akzeptanz ungenügend [G239].

• Die eingangs geschilderten «Entscheidungsanomalien» beziehen sich nicht allein auf Personen, sondern auf Gruppen und Organisationen, was eine institutionelle Sichtweise bedingt.

• Erkenntnistheoretisch ist auch Nowotny & Eisikovic 1990 zuzustimmen, «dass es nicht der ‹technische Fortschritt› ist, der Veränderungen bewirkt, sondern Entscheidungen, es sind die Folgen von Interessen und von bestimmten Handlungen, ganz gleich[,] ob die beabsichtigten Folgen mit den tatsächlichen nun übereinstimmen oder nicht» [P678:10].

Nachstehend werden Erkenntnisse aus der normativen und beschreibenden Entscheidungs-forschung als Grundlage für die Kategorienbildung der Inhaltsanalyse (12.2) verwendet. Die Entwicklung der Risikoanalyse als Methode dient zur Verknüpfung von Rationalitäts-/Risiko-, Risikowahrnehmungs- und Entscheidungsfragen. Die darauf aufbauenden inhaltsanalyti-schen Befunde bilden den Ausgangspunkt für eine Optimierung des Entscheidungspro-zesses (Kapitel 15 und 16).

10.2 Entscheidung, Problem, Information und Unsicherheit

Durch Entscheidungen werden Handlungsmöglichkeiten oder Alternativen zu – aktiven oder reaktiven – Handlungen. Entscheiden bedeutet demnach einerseits in einer gedanklichen Phase Auswahl, anderseits in einer Realisationsphase Willensbildung und -durchsetzung [E60:2f.]166. Im Prinzip sind Entscheidungsprobleme Informationsprobleme; denn vollständige Information über einen Sachverhalt würde die Diskussion zur Frage der Entscheidung erübrigen – es ergäbe sich keine Abweichung vom Ist- zum Sollzustand, es gäbe also gar kein «Problem» (Abbildung 17). Ist die Information aber unvollständig, ja sogar variabel, wird nicht mehr nur danach gefragt, was zu tun oder zu unterlassen ist, sondern ob zuvor zusätz-liche Information beschafft werden soll oder nicht. Zum Problem der Handlungsentscheidung

166 Hierbei wird unterstellt, dass einer Urteilsbildung («judgement») eine tatsächliche Auswahl («choice») folgt – eine Annahme, die in der Sozialpsychologie nicht unumstritten ist [E1:235]. Die Entscheidungsforschung geht in der Regel davon aus, dass Entscheidungen auch tatsächlich umgesetzt werden.

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kommt das Problem der Informationsentscheidung hinzu [ebd.:Vf.]. Information ist zweckori-entiertes Wissen in einer zukunftsgerichteten Entscheidungssituation; sie dient dazu, die Unsicherheit des Entscheiders über die in der Zukunft tatsächlich eintretende Entwicklung zu reduzieren.

Planung alsgedankliche

Vorbereitung derEntscheidung,Informations-beschaffung

2

Kontrolle als Ist-Soll-Vergleich:

Problem gelöst?1/5

Organisation alsUmsetzung derEntscheidung

4

Entscheidung alsProblemlösung

3

Abbildung 17: Entscheidung im Regelkreismodell einer Institution (verändert nach Mag 1990 [E60:3]). Wichtig ist die Verknüpfung des iterativen und zyklischen Entscheidungsprozesses mit der Schlaufe Problemformulierung (Soll-Ist-Abweichung, 1), Informationsbeschaffung (2), Entscheidung («erste» Lösung des Problems, 3), Umset-zung («Organisation», 4) und Kontrolle (allenfalls «zweite» Lösung des Problems, 5).

Entscheiden heisst also nicht nur das Bevorzugen einer Option [E47:17]. In der Entschei-dungsfindung stellen sich auch folgende Fragen:

• Wie wird ausreichendes Wissen gesammelt? (Abbildung 43) • Wie ist bei Unsicherheit zu urteilen? (Siehe 12.9.)• Wie werden einzelne Werte integriert? (Dimensionsdiskurs in Kapitel 15)• Wie werden die möglichen Auswirkungen eingeschätzt? (Tabelle 13) • Wie werden die Optionen wahrgenommen? (Teil II)

Entscheiden umfasst somit den Prozess der Entscheidung samt Beurteilung, Wahl und idea-lerweise Umsetzung.

Bei komplexen Problemen wie dem vorliegenden sind zumeist mehrstufige Kollektivent-scheide nötig, die sich – idealerweise iterativ – in Teilentscheiden über einen langen Zeit-raum hinziehen können. Mintzberg et al. schlagen folgende Struktur des Entscheidungspro-zesses vor:

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Problem-(an)erken-

nungDiagnose

Lösungs-entwurf

("design")

Aushandlung -Bewertung -

Wahl

AnalyseBewertung

Urteil -Bewertung -

Wahl

Absegnung

SucheVorprüfung("screen")

Problemidentifizierung -entwicklung -auswahl

Validierung: Vergleich von Ausgangs- (Ist) und Endzustand (Soll)

Anstoss -> ZielsucheSituationsanalyse Zielformulierung

LösungssucheSynthese Analyse

AuswahlBewertung Entscheidung Ergebnis/Anstoss

Abbildung 18: Allgemeines Modell des strategischen Entscheidungsprozesses (verändert nach Mintzberg et al.1976 [E65:266]). Unten ist das Grundmodell des «Problemlösungszyklus» im Systems Engineering aufgezeigt [E37:47ff.], wobei «Anstoss» die Schliessung des Regelkreises bedeutet, «Synthese» ist die Erarbeitung von Lösungsvarianten, «Analyse» deren Überprüfung. Bei schlecht definierten Problemen sind die Phasen zumeist nicht so scharf trennbar [E1:274] (siehe unten).

Ausgangspunkt einer angemessenen Problemlösungsstrategie ist eine sorgfältige Situati-onsanalyse mit einer passenden Systemmodellierung. Zur Phase der Problemidentifizierung gehört ausserdem die Formulierung der Ziele, denn «optimale Entscheidungen sind ... immer zielentsprechende Entscheidungen» [E60:28]. Daher ist es erstaunlich, dass in 21 der 25 von Mintzberg et al. 1976 untersuchten Entscheidungsprozesse die Entwicklungsphase, also die Phase der Ausarbeitung von Lösungsoptionen, dominierte [E65:255]. Als «ziemlich seltsam» taxieren die Autoren die Tatsache, dass die Entscheidungstheorie ihrerseits sich fast ausschliesslich mit der Routine «Bewertung – Wahl» beschäftigt [ebd.:257]. Abelson & Levi 1985 stellen einen generellen Forschungsmangel in der Problemerkennung fest [E1: 271]. Nach Janis & Mann 1977 werden in guten Entscheidungen in der Regel etliche Alterna-tiven tief bearbeitet [E44]. Die Suchroutine passt schlechter zu Entscheidungsproblemen als die Ausarbeitung von Lösungsentwürfen [E1:273].

Tversky & Kahneman 1988 unterscheiden zwei Entscheidungsphasen: eine erste «Auslege-phase» («editing phase»), in der «Lösungsoptionen organisiert und umformuliert» werden, und eine zweite «Phase der Bewertung und Wahl» («evaluation and choice phase») [E48]. Gerade in der Auslegephase ist die sorgfältige Formulierung des Sachverhalts wichtig, die einen grossen Einfluss auf – unterschiedliche – Bewertung haben kann («framing» nach Tversky & Kahneman 1981 [E95]). Damit können unerwünschte «Kontexteffekte» vermieden werden [E42:40]. Oft wird eine Entscheidung schon bei der Lösungssuche vorbereitet. Auf die zentrale Rolle des Prozesses an sich und damit des Verfahrens wird weiter unten einge-gangen.

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Um tragfähige Entscheidungen unter Individuen oder Gruppen bzw. Organisationen zu errei-chen – wie bestimmt im Umgang mit radioaktiven Abfällen –, braucht es einen «informierten Konsens», wozu explizit alle möglichen Wege und Konsequenzen von Handlungsverläufen aufzuzeigen sind [E26].

10.3 Schlecht definierte Probleme

Probleme sind – wie erwähnt – die Wahrnehmung von Unterschieden zwischen einem Soll- und einem Ist-Zustand [E1:270][E65:253]. Entscheidungsprobleme sind gut strukturiert, wenn die Entscheider vertraut sind mit deren Anfangszustand (Ist), dem (erwünschten) End-zustand (Soll) und einer definierten Menge von Übergängen [E59]. Umweltprobleme erfüllen diese Bedingungen in der Regel nicht und sind somit schlecht definiert [E81][M51:26ff.,34f.]. Bei schlecht definierten Problemen kennt die Entscheidungsforschung kein dominantes Paradigma, sondern greift auf Konzepte und Methoden vieler Wissenschaften wie Soziolo-gie, Verwaltungswissenschaften, Politologie oder Psychologie zurück [E1:269]. «Die optima-le Lösung ist nicht eindeutig bestimmbar. Es lässt sich nur die relativ beste unter den gefun-denen Lösungen ermitteln» [E70:128].

«Gute» Entscheide sind «gut» im Hinblick auf die Ziele, die verfolgt werden. Somit ist die Problem(an)erkennung und – indirekt – die Zieldiskussion wichtig (12.5 bzw. 12.7).

Zur Problemdefinition erschwerend kommt bei radioaktiven Abfällen hinzu, dass sie ent-scheidungstheoretisch ein so genanntes «implizites Problem» darstellen, also durch eine vorgelagerte Tätigkeit oder Entscheidung (zur Nutzung radioaktiver Stoffe) als Sachzwang entstanden sind. Insofern ist es beispielsweise «rational», die Frage der radioaktiven Abfälle mit dem Betrieb der Reaktoren zu koppeln.

10.4 Kriterien der Entscheidungsforschung

Eine Durchsicht der Literatur (18.2.2) ergibt folgende Aufstellung wichtiger Kriterien zur Über-prüfung der Qualität einer Entscheidung und eines Entscheidungsprozesses, die primär sys-temtheoretisch [E37] fundiert ist (Tabelle 7, S. 115 bis 117):

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Entscheidungskriterien Erläuterung [Literatur]

Systemverständnis Systeme bestehen aus Komponenten und Beziehungen. Die Art der Verknüp-fung (Vernetzung) der Komponenten definiert Struktur und Eigenschaften des Systems [E70:36]. Komplexe Systeme sind gekennzeichnet durch die Vernetzt-heit ihrer Komponenten/Teilsysteme, ihrer vielfältigen Dynamik und unserer un-vollständigen Information über sie [E13:58-66]. Diese Eigenschaften zeitigen Folgen in Bezug auf Zielsetzung, Modellbildung und Informationssammlung, Prognose und Extrapolation, Massnahmenplanung, Entscheidung und Durch-führung sowie Bewertung der Handlungsstrategien [ebd.:67-73]. Soziotechni-sche Systeme bestehen aus einem technischen und einem gesellschaftlichen Teil; sie können im Unterschied zu rein technischen Systemen nicht nur ihren Zustand, sondern auch ihre Systemstruktur ändern, indem sich beispielsweise die Anforderungen der Benutzer ändern [E70:100]. Eine Problemlösung muss bezogen auf das Ziel sein, die Ziele leistungsfähig und zudem flexibel [ebd.:101]. Komplexe Systeme bedürfen verschiedener Analysemittel zum Sys-temverständnis im Hinblick auf seine Funktionsweise, seine Stärken und Schwächen sowie deren Ursachen, die wesentlichen Einflussfaktoren, das Sys-temumfeld, die Chancen und künftigen Gefahren für das System [ebd.:71f.]. Jede Problemstellung ist Teil eines Ganzen, der Problemlösungsprozess muss sich somit immer auch nach aussen, auf das System- und Problemumfeld rich-ten [ebd.:6].

Vermeidung von Denkfehlern Da ausserdem komplexe, vor allem soziotechnische Systeme keine klar defi-nierte Struktur haben, folglich in ihrem künftigen Verhalten nicht bestimmbar sind [E70:14], kommt der Vermeidung von Denkfehlern eine besondere Bedeu-tung zu. Umweltprobleme sind zu vielfältig, als dass wir ihnen allein (zweck-) rational begegnen könnten [E21]. Gomez & Probst 21997 geben Folgendes zu bedenken: Probleme sind nie «objektiv» gegeben, sondern werden (von je-mandem) definiert; ein «gemeinsamer Lernprozess ist Voraussetzung für die Kommunikation zwischen den Beteiligten» [E70:56]. Lineares Kausalitätsden-ken ist bei – unerwarteten – Nebenwirkungen, Schwellen und Aufschaukelun-gen oft überfordert; Wirkungsketten haben dynamische Komponenten ver-schiedenen Aktivitätsgrades. Analysen können in dynamischen Systemen auf einmal nicht mehr den Tatsachen entsprechen. Zu kurzfristig dimensionierte Eingriffe führen eventuell zu einer Destabilisierung des Systems. Die Informa-tionsbasis über komplexe Systeme ist zu schmal, als dass ihr Verhalten vor-aussagbar wäre. Gewisse Aspekte können trotz grossem Aufwand nicht lenk-bar sein: Beherrschbarkeit ist ein Mythos, starre Lösungen gibt es für ein kom-plexes System nicht. Gegen das System sollte nicht vorgegangen werden, d.h. die Systemmechanismen sind zu berücksichtigen. – Formale Kriterien für die Formulierung von Handlungsmöglichkeiten sind in einem soziotechnischen System nicht allein Weg leitend (so zum Beispiel gegenseitiger Ausschluss, er-schöpfende Aufzählung [E60:45f.])

Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen

Problementscheidungen werden durch mehrfache Stimuli ausgelöst. Deren Stärke, also kumulierte Amplitude, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhän-gig, u.a. dem Einfluss ihrer Quelle, dem Interesse des Entscheiders, dem wahrgenommenen Nutzen zur Handlung, der damit verbundenen Unsicherheit und der wahrgenommenen Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Beendigung der Entscheidung [E65:253]. Schlecht definierte Probleme treten oft im Zusam-menhang mit Gruppen und Organisationen auf [E44]. Hierbei kann Kritik durch Konformitätsdruck – welcher Gruppe auch immer – unterdrückt werden [E43]. Bei dynamischen Systemen mit Langfristcharakter sind Rückkoppelungen wichtig, damit die Wirkungsbeziehungen, das Systemumfeld, die Variabilität und allfällige Nebenwirkungen ausreichend berücksichtigt werden können [E70:67ff.]. Lösungen werden so buchstäblich entwickelt.

Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration

Systemtheorie liefert den Rahmen für eine geordnete, «systematische» Pro-blemlösung. Nach einer Grobstrukturierung ermöglichen die resultierenden Un-tersysteme die Bearbeitung von Teilproblemen (Technik, Finanzierung, Politik usw.). Deren Lösung muss immer im Rahmen des Gesamtsystems erfolgen – die Teillösungen sind zu einer Gesamtlösung zusammenzufügen. Was als Komponente und was als System gilt, hängt vom Standpunkt, den Untersu-chungskriterien und Wahrnehmungsfähigkeiten ab [E70:45].

Untersuchung der Zielbeziehungen,

Gerade bei komplexen Problemen ist eine umfassende Zielformulierung wich-tig, damit unscharfe Vorstellungen überprüft, konkretisiert und ergänzt werden können [E70:108]. Damit sind aber nicht diffuse «Komplexziele» [E13:81ff.] ge-

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Komplexziele meint – die genaue Bestimmung von Zielbeziehungen ist hilfreich: Zielgleich-heit, Zielkomplementarität, Zielneutralität, Zielkonflikt und Zielgegensatz [E60:31ff.]. Die Gewichtung der Ziele ermöglicht eine bessere Abwägung von Alternativen und macht die Präferenzen der Beteiligten sichtbar [ebd.:67]. «Mussziele» definieren die Mindestanforderungen an ein System oder eine Lö-sung; «Sollziele» können als Zusatzanforderungen die Lösung stabilisieren [E70:117]. Ergebnisse können so in Bezug auf Art/Inhalt, Höhe/Ausmass, Zeit-/ Ortsbezug und Sicherheit beurteilt werden [ebd.:118][E60:67]. Hilfreich ist hier das Untersuchungskonzept der politischen Programme: Programmziele (Klar-heit, Reichweite, Geltungsdauer), Instrumente und Massnahmen (finanzielle, regulative und persuasive Instrumente, Griffigkeit) [E104:42ff.].

Angemessene Behandlung verschiedener Ebenen

Kontroversen um technische Systeme, z.B. Abfalllager, beziehen sich nicht nur auf Risiken, sondern sind nach Kasperson et al. 1992 «in Wirklichkeit gesell-schaftliche Vertrauenskrisen» [R59:1975]. Zur technischen Ebene tritt eine ge-sellschaftliche. Bei komplexen, für Viele intransparente Situationen haben Wer-te eine handlungsleitende Funktion [E89:10]. Verfahrensfragen werden wichtig – während für Projektanten ein technischer Nutzen (z.B. gutes Auslaugverhal-ten) massgebend ist, kann für Betroffene der «Prozessnutzen» im Vordergrund stehen, also ihr Einbezug in das Verfahren ([E92] nach [E40:35]). Der so ge-nannte «Policy-Stil» spielt dabei eine Rolle: Art des Problemlösungsverfahrens (Offenheit, Transparenz), Art des Akteurkontakts (Kommunikationsverhalten, Verhandlungsart), Problemlösungsverhalten (Zielberücksichtigung, Problem-bezug, Aktivitätsgrad, Planungsperspektive) [E20:214].

Entscheidung unter Unsicherheit

Entscheidungen sind zukunftsgerichtet und erfolgen somit immer bei unvoll-ständiger Information [E60:6]. Wenn den relevanten Ergebnissen Wahrschein-lichkeiten zugeordnet werden können, spricht man allgemein von Entscheidun-gen unter Risiko, wenn nicht, von solchen unter Unsicherheit [E1:232] [E60:74]167. Siehe auch Abbildung 30. Als so zu sagen privilegierte Alternative sprechen Samuelson & Zeckhauser 1988 in einer Entscheidungssituation bei Unsicherheit von einem «status quo bias», «um die gewohnte Geschäftspolitik weiterzuverfolgen, einen Amtsinhaber nochmals für eine weitere Periode zu wählen, um dieselben Produktmarken zu kaufen oder im gleichen Job zu blei-ben» [E87:8]. Hanson 1991 folgert, dass Status quo und anpassungsfähige Alternativen wie das Offenlassen von Optionen, auch die Verschiebung von Entscheiden, die bevorzugten Strategien unter Unsicherheit seien [E40:49f.].

Kooperationsproblem Umwelthandeln ist ein Kooperationsproblem der Art eines Gefangenendilem-mas168: Für den Einzelnen wie für die anderen Mitglieder der Gesellschaft ist es besser, nicht zusammenzuarbeiten und von den Umweltschutzbeiträgen der anderen Partei(en) zu profitieren; paradoxerweise führt diese individuell ratio-nale Strategie zu einem kollektiv ineffizienten Gleichgewicht. Kooperation wäre für alle besser, doch jeder Einzelne überlässt den Umweltschutzbeitrag den Anderen und nutzt so das öffentliche Gut «Umwelt» als Trittbrettfahrer [E30:25]. Franzen 1998 [E30:26ff.] schlägt fünf Lösungsmöglichkeiten des Ko-operationsproblems vor, wovon vier für Umwelthandeln relevant sein können: Individuen kooperieren häufiger, sofern sie wissen, dass ihre eigene Spielge-schichte künftigen Spielern bekannt gemacht wird, oder wenn ihnen Vergeltung droht. Ausserdem sind geeignete externe Eingriffe (etwa Anreize durch den Staat) förderlich, beschränkt auch moralische Appelle, womit Dissonanzen zwi-schen Einstellung und Verhalten reduziert werden können.

Nutzung von Warteschlaufen als Chancen

Schlecht definierte Probleme bedürfen einer gründlichen Situations- und Wir-kungsanalyse. «Ein abgekürztes Verfahren mag zwar auf Anhieb als Effizienz-

167 Spezifischer ist die folgende Klassifikation nach Luce & Raiffa 1957 [E57:13] bzw. Alexander 1970 [E2:365]:

Deterministisches Wissen herrscht bei Sicherheit, vollständiges probabilistisches Wissen bei Risiko, teilweises probabilistisches Wissen bei Unsicherheit, und weder deterministisches noch probabilistisches Wissen gibt es bei Unwissenheit (Ignoranz) (siehe auch [E40:16ff.]).

168 Für Frey & Bohnet 1996 stimmt die Analogie des Gefangenendilemmas bei vielen Umweltproblemen wie etwa dem Treibhauseffekt nicht [E32]. Ist der Umweltschutzbeitrag eines Einzelnen nahe bei Null, entfällt für die Gesellschaft mit vielen Mitgliedern der Anreiz, von der Kooperationsstrategie abzuweichen, sobald die Diffe-renz zwischen Umweltnutzen und Umweltkosten grösser oder gleich Null ist. Das eigeninteressierte «rationale» Individuum allerdings hat keinen Kooperationsanreiz. Somit ist das Gefangenendilemma zur Illustration dienlich (nach [E30:25]). Auf die Asymmetrie im Umgang mit radioaktiven Abfällen – wegen der (nicht anwesenden) künftigen Generationen als «Mitspieler» – wird in 12.10 zurückgekommen.

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steigerung erscheinen, längerfristig zahlt es sich jedoch nicht aus. Werden nämlich Chancen und Probleme ungenügend oder zu spät analysiert, so be-stimmen letztlich Sachzwänge die Handlungen» [E70:66]. Ninck u.a. 1997 sprechen bei Lösungsvorgängen schlecht strukturierter Probleme von oft ein-tretenden «Inkubationsphasen», wo man sich nach intensiver Beschäftigung vorübergehend vom Problem löst, bevor Lösungsideen konkretisiert und aus-gearbeitet werden [E70:129f.]. In politischen Prozessen erkennen Freiburghaus & Zimmermann 1985 eine «Latenzphase», in der sich z.B. dem Staat eine neue Aufgabe stellt oder eine alte neu, in der die politische Arena erst herge-richtet wird, die Akteure ihre Stellungen noch nicht (nicht mehr) fest bezogen haben und die Spielregeln noch nicht festgeschrieben sind [E31:88f.].

Tabelle 7: Kriterien zur Überprüfung von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen.

Kleindorfer et al. 1993 schlagen folgenden Weg vor [E50:388ff.], um die Qualität der Ent-scheidungsfindung zu verbessern (und um letztlich wohl zu einer «guten Entscheidung» zu gelangen [E15])169:

Element 1: Problemidentifizierung

• Definition des real anstehenden Problems (Problemwahrnehmung) • Verhältnis des Problems zu Zielen, Werten und Bedürfnissen • Untersuchung auf der angemessenen Ebene (Analyseebene, Massstab)

Element 2: Institutioneller Rahmen

• Identifizierung der primären und sekundären Akteure • Grad des Verständnisses für deren Ziele, Sichtweisen, Sachzwänge, Agenden • Differenzen der Ziele usw. • Wechselwirkung der Ziele usw. • Verschachtelung sozialer Ebenen (Individuen, Gruppen, Organisationen, Gesellschaft)

Element 3: Informationssammlung

• Informationsbedarf in Bezug auf Tatsachen, Annahmen, Werte der Akteure zur Entwick-lung eines systematischen Problemzugangs

• Entscheidungsanomalien («biases»), Umgang damit • Kosten und Nutzen der Sammlung zusätzlicher Information • Verhältnis von Lösungsverfahren zum Informationsbedarf

Element 4: Wahlprozess

• Auswahl der Ansätze zur Problemlösung • Beteiligung von Akteuren • Techniken• Abwägung zwischen Aufwand (Kosten) und Präzision (Nutzen) • Wahl der Entscheidungskriterien • Auswirkungen von Verschachtelung («nestedness»), Komplexität und Legitimation auf

den gewählten Lösungsansatz

Element 5: Umsetzung

• Erfolgsanteil von Rückkoppelungen (Lerneffekte und Verbesserungen in der Zeit) sowie Kontroll- und Überprüfungsverfahren

169 Der Ansatz entspricht grundsätzlich dem «Problemlösungszyklus» des Systems Engineering [E37:47ff.]. Siehe

auch Abbildung 18.

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• Kriterien der Legitimation (Prozess, durch den die Ergebnisse der Problemlösung als plausible Lösungen für ein relevantes Problem begriffen werden)

• Bewertung des Entscheidungsprozesses (periodische Überprüfung, Reviews, Bench-marking)

Der skizzierte Weg wird unterstützt durch fünf Leitsätze und Konzepte:

1. Kontextabhängigkeit: Analyse der Referenzpunkte und Formulierung («framing») 2. Prozess: «Gute Entscheidungen ergeben sich aus einwandfreiem Prozess, gerade so

wie souveräne Golf- oder Tennisabschläge sich aus souveränen Schlägen ergeben» [ebd.:392]170, Bedarf nach Analyse über lange Zeiträume, Analyse von Fehlerquellen durch Beobachtung, Suche kostenwirksamer Strategien zur Prozessverbesserung

3. Verschachtelung der Ebenen («nestedness»): Überprüfung komplexer Tatbestände aus verschiedenen Perspektiven, Anerkennung und Transparentmachung der Ver-schachtelung, Langfristperspektive (über mehrere Perioden)

4. Beschränkte Rationalität («bounded rationality»): begrenzte Informationsverarbei-tungsfähigkeit (Notwendigkeit von Abwägungen), Unterteilung und Strukturierung komplexer Entscheidungen

5. Legitimation: gemeinsame Formulierung von für Schlüsselakteure relevanten Krite-rien, eine «Entscheidung kann nur erfolgreich sein, wenn sie von allen Parteien als berechtigt wahrgenommen wird» [ebd.:397], weit gefasster Partizipationsprozess

Es gibt keine «einfachen» Entscheidungsregeln, -muster oder -strategien, nach denen in komplexen Situationen wie dem Umgang mit radioaktiven Abfällen vorgegangen werden kann, zumal die (heutigen) Entscheider die «Güte» des Ausgangs ihrer Entscheidung nicht bewerten (und auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden (können)). Doch lassen sich nach Jungermann u.a. 1998 gewisse notwendige Bedingungen oder positive Charakteristika einer Aufgabe formulieren [E47:271ff.]:

• Mit steigender Anzahl der Optionen wird eher attribut- als optionenorientiert entschieden, es wird also nicht Information über eine Option auf allen Attributen (Merkmalen einer Op-tion) gesucht, sondern Information über alle Optionen auf dem wichtigsten, dann auf dem zweitwichtigsten Attribut usw.

• Eine Erhöhung der Attribute erhöht das Vertrauen der Entscheider in ihre Urteile und Wahlen.

• Zeitdruck erhöht die Fehlerquote. • Konkrete Information wird von Entscheidern impliziter Information vorgezogen. • Übersichtliche Information erleichtert die Entscheidung und wird eher verwendet. • Die Vollständigkeit der Optionen hat einen Einfluss auf das Entscheidungsverhalten;

wenn eine Option auf vielen Attributen gut abschneidet, wird geschlossen, dass sie ebenso gut abschneidet auf einem Attribut, über das wenig Information vorliegt.

• Das Darstellungsformat spielt eine Rolle, also die Art, wie Optionen präsentiert werden (so genanntes «framing»).

Auch wenn die Entscheidungsforschung keine einheitliche Modellierung kennt, sind doch alle Ansätze system- und prozessbezogen (siehe auch das «Lebensphasenmodell» im Systems Engineering [E37:47ff.]. In Kapitel 15 und 16 wird versucht, die Erkenntnisse der Entschei-dungsforschung zu berücksichtigen.

170 Das Englische unterscheidet zwischen «shot» (finalem Abschlag) und «swing» (vorgängigem Schlag als

Bewegung).

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119

11 Entwicklung der Entscheidungsfindung bei technischen Systemen Im Hinblick auf radioaktive Abfälle müssen Fragen der Entscheidungsfindung, der Risiko-methodik und der Risikowahrnehmung verknüpft werden. Im Folgenden werden an Hand der Entwicklung der Risikoanalyse171 die Veränderung von Entscheidungskonzepten, Perspekti-ven von «Rationalität»172, Risikowahrnehmung, dies mit Einbezug der Beteiligten, skizziert. Damit soll dargelegt werden, dass die These der Entscheidungsanomalien, die von einer einzigen gültigen Zweckrationalität ausgeht, erweitert werden muss [E45][E52][E73][E74] [E80][R137]. Es wird unterstellt, dass die Diskussion von Rationalitäten zu einer angemes-senen Beschreibung des anstehenden Entscheidungsproblems führt, zu einem logischen Schritt, der bisher allerdings oft nicht gemacht worden ist [R32:95]. Befunde der Risikowahr-nehmung wurden in Tabelle 2 aufgezeigt. Folgerungen in Bezug auf den Entscheidungspro-zess im Umgang mit radioaktiven Abfällen werden in Tabelle 8 gezogen. In Kapitel 16 erfolgt ein Vorschlag in Richtung integrierter Risikoanalyse.

Anzumerken ist, dass die jeweiligen Abläufe schematisiert und die Akteurgruppen idealty-pisch bzw. stark vereinfacht dargestellt sind (so gibt es natürlich nicht «die Öffentlichkeit», auch nicht «die Opposition», aber auch nicht «die Behörden» oder «die Ingenieure»).

11.1 Frühzeit (bis in die 1960er-Jahre)

Prozess:Ein Projektant legt ein Projekt vor (Entscheidungsschritt 1) (siehe Abbildung 19 unten) – die Behörde begutachtet und entscheidet (Schritte 2 und 3) (nach dem Motto «Entscheiden – Ankündigen – Durchsetzen»173)

Mentales Modell:– «absolute» Rationalität: «objektiv», im Prinzip quantitativ vollständig erfassbar, allerdings meist noch nicht nach der Formel Risiko R = Eintretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses W x Schadensausmass A

Techniken:– deterministische Sicherheitsanalyse (mit genügendem Sicherheitszuschlag)

Akteure:– Ingenieure und Naturwissenschaftler (bei Projektant und Behörden) – Öffentlichkeit: passive Rolle

171 Dies geschieht in Anlehnung an und Weiterentwicklung von Otway & Thomas 1982 [R88] sowie Fischhoff 1995

[R34]. Siehe auch Covello & Mumpower 1985 [M8] für technische sowie Nowotny und Eisikovic 1990 [P678: v.a. 25ff.] für soziologische Belange.

172 Rationalität ist «in bezug auf eine gegebene Situation ‹stimmiges›, angemessenes, sinnvolles Verhalten, das auf Einsicht begründet ist» [R8:Bd. 18,87], aber sogar «Handeln mit dem grösstmöglichen Offenhalten von Möglichkeiten» (von Foerster nach Luhmann [R75:185]). Für die interessierende Argumentation werden die Begriffe Rationalität und Risiko parallel geführt. Siehe dazu Abbildung 3.

173 Engl.: wörtlich «entscheiden – verkünden – verteidigen» («decide – announce – defend»).

Page 120: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

120

Projektant Sicherheitsanalyse

Behörden Risikobewertung

Risikoentscheidung

1

2

3

linearer Prozesseindimensionales

System

Abbildung 19: Vereinfachtes 3-Schritt-2-Akteure-Entscheidungsmodell: Auf die Analyse des Projektanten erfolgt linear – mehr oder weniger direkt – Begutachtung und Entscheid durch die Behörden.

Dem beschriebenen Modell liegt zu Grunde, dass Risikowahrnehmung durch «objektive» Daten geleitet werden soll und durch rationale Argumente, die – technische – Rationalität der Ingenieure und Wissenschaftler, verändert werden kann [R82:126]. Diese Rationalität ist in dem Sinn eindimensional [G60:123], als sie Risiko auf eine quantifizierbare Grösse redu-ziert174.

Institutionell ist hervorzuheben, dass die Thematik radioaktiver Abfälle nicht im Rahmen ei-ner eigenen Disziplin oder Fachöffentlichkeit angegangen wird, sondern direkt von den Abfall produzierenden Organisation bzw. von aus diesen entstandenen Unternehmungen. Wohl geschah und geschieht dies in Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungslabors, doch sind seit Beginn der Abfallerzeugung Probleme bzw. Problemlösungsmuster von den Produzenten definiert bzw. erarbeitet worden. Risikowissen, Erkenntnismonopol und Res-sourcen lagen von Beginn weg bei den Produzenten, was die Stellung anderer Akteure – auch der Aufsichtsbehörden – schwächte und die Reviewtätigkeit auf die nukleare Abfallge-meinschaft beschränkte175.

Diesen beiden Modellen – Rationalitäts- wie auch Institutionenmodell – entspricht der Um-gang mit radioaktiven Abfällen in den 1970er-Jahren in der Schweiz. So bestand die erste offizielle Arbeitsgruppe zur Frage der Entsorgung, der Koordinations-Ausschusses Radioak-tive Abfälle KARA, die das «nationale Konzept» der Endlagerung schuf, aus Vertretern des Bundes, der Werke, der Nagra, des EIR und von Motor Columbus. Institutionell war man minimal strukturiert, «übereinstimmend» wurde «auf ... eine eidg. Fachkommission verzich-tet» und mit dem Ausschuss eine «flexiblere, formlosere Lösung gefunden»; ein einziger – neu eingestellter – Mitarbeiter in der ASK (heute HSK) war allein zuständige für radioaktive Abfälle.

174 Allerdings ist hier anzumerken, dass Promotoren der quantitativen Risikoanalyse wie Kaplan & Garrick bereits

früh (1981) von einem einfachen Produkt als Risikodefinition Anstand nahmen und vor Simplifizierungen warn-ten [M29:97]. Dass Systemverständnis im Vordergrund steht, gilt besonders für die Anwendung auf radioaktive Abfälle (J. Garrick, pers. Mitt., 15.9.98).

175 Es ist bezeichnend, dass Modelle und Sicherheitsanalysen im Bereich radioaktiver Abfälle zwar seit jeher in der internationalen Abfallgemeinschaft diskutiert und harmonisiert, doch erst seit wenigen Jahren in wissen-schaftlichen Zeitschriften zur Diskussion gestellt werden. Siehe Fussnote 297.

Page 121: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

121

11.2 Entstehung der (probabilistischen) Risikoanalyse (1970er-Jahre)

Zusätzlich zu ihrer Funktion als (technischer) Schwachstellenanalyse wurde die quantitative, ganz oder teilweise probabilistisch angelegte Risikoanalyse zur Begründung der Akzeptabi-lität niedriger Risiken und als Werkzeug zur Erfassung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses entwickelt176. Hintergrund war meist die wachsende Opposition der Öffentlichkeit, d.h. des Laienpublikums, gegen grosstechnische Vorhaben, der zu begegnen war.

Prozess:Der Projektant legt ein Projekt vor (Schritt 1) (siehe Abbildung 20 unten) – die Behörden überprüfen (mittels Reviewing)(Schritt 2) und entscheiden (Schritt 4); die Öffentlichkeit «er-scheint » (oft als Opposition) und wird aufgeklärt (Schritt 3)

Mentale Modelle: – «absolute» Rationalität für die Risikoanalysen (R = W x A) – «beschränkte» Rationalität («bounded rationality») der Öffentlichkeit, die zu so genannten «kognitiven Anomalien» führt (siehe Simon 1957 [E91])

Techniken:– deterministische Sicherheits- und probabilistische Risikoanalysen (mit möglicherweise ho-hem Schaden, aber bei geringen – errechneten – Wahrscheinlichkeiten), gefolgt von – «Risikokommunikation» (Aufklärung) der Öffentlichkeit zur Akzeptanz der Entscheidung

Akteure:– Ingenieure und Naturwissenschaftler (für die Analyse der «objektiven» Risiken) – Sozialwissenschaftler (für die Wahrnehmungsstudien zu «kognitiven Anomalien») – Kommunikationsfachleute (zur Aufklärung der Öffentlichkeit, mindestens Abschwächung ihrer «Ängste») – Öffentlichkeit (als Aufklärungsbedürftige)

176 Es muss betont werden, dass die Probabilistik bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle nur sehr vorsichtig und

selektiv angewandt wird (siehe Flüeler & van Dorp 2000 [G69], auch [G183][G184][G191][G198][G262]).

Page 122: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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Projektant Behörden

Öffentlichkeit

Risikoanalyse

Risikokommunikation

Risikobewertung

RisikoakzeptanzRisikoentscheidung

Risikomanagement

Risikowahrnehmung

linearer Prozessmehrdimensionales

System

2

3

4

"kognitiveAnomalien"

1

Abbildung 20: 4-Schritt-2+1-Akteur-Modell: Zum in Abbildung 19 genannten Modell hinzu tritt die Risikokommu-nikation zur Belehrung/Aufklärung der Öffentlichkeit als «passiver» Akteurin. Der Prozess ist immer noch linear, aber mit dem Störglied Öffentlichkeit wird das System mehrdimensional.

Den Modellen in Abbildung 19 und Abbildung 20 entspricht etwa der Umgang mit radioakti-ven Abfällen bis Ende 1990er-Jahre in der Schweiz: Er liegt im Wesentlichen auch dem TRUSTNET-Paradigma «von oben nach unten» zu Grunde [M12:11ff.][G90]. Die Beteiligung Dritter (externer Experten, Nichtregierungsorganisationen und der allgemeinen Öffentlichkeit) war anfangs minimal, noch 1980 musste die erst – auf Druck der Erdwissenschaften hin – eingesetzte Untergruppe Geologie der AGNEB fordern, dass «Öffentlichkeit und Publikation … unbedingt notwendig» seien. 1986 konstatierte der Jurist Seiler: «Im … Entsorgungs-bereich gab es … überhaupt nie eine Verfahrensbeteiligung Dritter, indem bei der Erteilung der Betriebsbewilligungen der ganze Fragenkomplex unberücksichtigt blieb … und im Termin 1985 Dritte nicht beteiligt wurden.» Die offiziellen Akteure verhielten sich paternalistisch. So schrieb die Nagra 1987 zu Einwendungen Betroffener im Verfahren zum HAA-Bohrgesuch von Siblingen: «Die Nagra hat ein offenes Ohr für echte Sorgen und Nöte betroffener Men-schen …. Sie erfüllt … eine Aufgabe des Umweltschutzes. Diese lässt sich nicht mit politi-scher Stimmungsmache lösen. Die psychologischen Auswirkungen von Sondierungen hangen zu einem grossen Teil von den Betroffenen selbst ab …. Es steht jedermann frei, sich objektiv zu informieren und damit irrationalen Ängsten zu begegnen.»

Ebenso überraschend ist – wie erwähnt – allerdings, dass die Frage der Beteiligung aller relevanten Akteure zusehends an Verbreitung gewonnen hat (siehe Tabelle 22 und Tabelle 14 sowie Kapitel 11 und 16.3).

11.3 Soziale Rationalität

Die Eskalation der Risikofrage findet auf zwei Ebenen statt: Einerseits wurden die Techniken und damit ihre Risiken komplexer, anderseits die Entscheidungsabläufe komplizierter, indem die Kluft gewachsen ist zwischen dem Risikoanalytiker (der das Risiko berechnet), dem Ent-scheider (der es will bzw. zulässt) und dem Betroffenen (den es – im Fall von langfristigen Risiken – eventuell noch gar nicht gibt). Hinzu kommt, dass mehrere Konfliktebenen zu un-

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terscheiden sind. Nach von Winterfeldt & Edwards 1984 [R126] ist zu unterscheiden zwi-schen Konflikten über

• Daten und Statistiken • Schätzwerte und Wahrscheinlichkeiten • Annahmen und Definitionen • Kosten-Nutzen-Vergleiche• Verteilung von Risiko, Kosten und Nutzen • gesellschaftliche Grundwerte.

Der Streit um die Atomkernenergie – und z.T. folglich um radioaktive Abfälle – bewegt sich auf allen Ebenen, wobei die Kontrahenten gleichzeitig auf verschiedenen Niveaus sein und somit aneinander vorbeireden können (siehe Abbildung 1).

Gerade der Hinweis auf die verschiedenen Arten von Unsicherheiten (siehe zusätzlich 9.4.3 und 12.9) macht deutlich, dass diese aus Expertensicht zweifellos diffuse «soziale Rationa-lität» umfassend die Eigenschaften von Grosstechnologie und «evolutionären Risiken» be-schreiben k a n n . In der öffentlichen Diskussion spielen Risikoeigenschaften eine Rolle, die in Risikostudien nicht behandelt werden [R47][R133], zum Teil – gewissermassen wegen «Überkomplexität» – nicht behandelt werden können: Bei der Atomkerntechnik sind dies beispielsweise der Zusammenhang von militärischer und ziviler Nutzung bzw. die Weiterver-breitung von Atomwaffen177, die «Normalität» von Katastrophen durch die systemimmanente Versagenssituation [E74:57-93][E72] oder die Langfristigkeit und Irreversibilität potenzieller Folgen. Nach Wynne 1983 nimmt die Öffentlichkeit eine Beurteilung der gesamten Technik und deren Institutionen vor [R133].

Der aufgezwungene Charakter von Hochtechnologie lässt u.U. auch die Sankt-Florians-These178, ja die Rolle von Opposition überhaupt, in einem anderen Licht erscheinen. Kemp 1992 konnte zeigen, wie lokale Widerstandsgruppen, die radioaktive Endlager nicht in ihrem Hinterhof haben wollten («not in my back yard», weshalb sie NIMBY's genannt werden [R78]179), zu Informationslieferanten und Vertrauenspersonen für eine Gemeinde wurden, die sich sonst ausgeliefert in einer Entscheidungsmaschinerie Anderer vorkam. So wurde auch eine gewisse Fairness der Debatte wiederhergestellt [G12]. Krohn & Krücken 1993 sind der Meinung, dass «das leicht belächelte Sankt-Florians-Prinzip (‹zünd anderer Leute Häuser an›) ein Veto-Prinzip (‹bei uns nicht›) ist, das sich als sozialer Motor zur Produktion zukunfts-

177 Dieser Zusammenhang ist der nuklearen Gemeinschaft sehr wohl bekannt, aber sie besteht auf der, nach ihrer

Meinung auch faktischen Trennung der beiden Aspekte. Bei der Beurteilung im Rahmen der «sozialen Rationalität» schwingen folgende Sachverhalte dagegen mit: Die Internationale Atomenergie-Organisation IAEO darf systematisch nur Anlagen von Nicht-Atomwaffenstaaten kontrollieren; militärische Anlagen in Atom-waffen-Staaten werden nicht [G30:17], Wiederaufarbeitungsanlagen nur z.T. international überwacht. Der Fall «Irak» macht die Schwächen des internationalen Kontrollsystems besonders deutlich [P713:16-32]. Hug 1987/1998 weist die Offenhaltung der militärischen Option für die Schweiz nach [P330][P332][P333], was vom offiziellen Historiker des damaligen Eidg. Militärdepartements EMD bestätigt wird (Stüssi-Lauterburg 1995 [P835]). Dass der Zusammenhang auch tatsächlich gemacht wird, ist empirisch belegt (z.B. in Eiser et al. 1990 [G54:107]).

178 In Weiterführung des Gedankens könnte auch der Einstieg in die Nutzung der Atomkerntechnologie ohne Konzepte der Abfallwirtschaft als «St. Florian» definiert werden. Doch ist die Bemühung von «NIMBY» oder St. Florian weder in der einen noch in der anderen Weise produktiv; sie führt zu Etikettierung und Schuldzu-weisung, ohne das Problemmuster zu erkennen [[P687]. Überdies wird sie durch Empirie widerlegt: Von 100 000 Bildern, die Slovic et al. 1991 durch Wort-/Bildassoziationen in einer Umfrage erhielten, sind nur 273 auf «NIMBY» zurückzuführen [G245:1605]. Andere Untersuchungen bestätigen dies [R40][G239].

179 Die englische Bezeichnung ist weniger abschätzig als die deutsche. Schliesslich sollte der Heilige Florian eben die Häuser anderer Leute anzünden. Zudem gibt es auch den neutraleren Begriff: «Locally unwanted land-use (LULU)» [R40]. Oberholzer 1998 spricht von «lokal unerwünschten Projekten, Anlagen und Einrichtungen(LUPAE)» [P687:3]. Im Gegensatz zur egoistischen «NIMBY»-Verteidigung von Sonderinteressen hebt der Be-griff «NIABY» (‹not in anyone's back yard›) den allgemeinen Wertkonflikt hervor [MA21:11].

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orientierter Lösungen bewährt» [R65:30] (siehe weiter unten). Bei der Ausgestaltung sozial-verträglicher Technikgestaltung geht Dienel 1993/1997 so weit zu sagen, dass das Risiko-bewusstsein der Laien möglicherweise grundsätzlich sachdienlicher ist als das der Fachleute [E106]. Jedenfalls «tragen Laien wichtigen Bedürfnissen und Werten Rechnung, die in kon-ventionelle Risiko-Analysen selten Eingang finden» (Jungermann & Slovic 21997 [R54: 202]).

Morone & Woodhouse 1986 schätzen das «Handeln umweltbewusster Gruppen und Indivi-duen [als] eine wichtige Komponente im Katastrophenvermeidungssystem» ein, denn ein «Nachlassen der Wachsamkeit derer, die Fehler aufspüren und sie zu korrigieren versuchen, wäre eine Veränderung [dieses] Systems. Schnelle Reaktionen, manchmal sogar Überreak-tionen, sind ein zentraler Aspekt des Teils der Regulierung riskanter Technologien, der auf Versuch und Irrtum beruht» [E67:dt. 279, engl. 174]. Luhmann 1991 drückt sich so aus: «... die protestierende Reflexion leistet etwas, was sonst nirgends geleistet wird. Sie greift The-men auf, die keines der Funktionssysteme, weder die Politik noch die Wirtschaft, weder die Religion noch das Erziehungswesen, weder die Wissenschaft noch das Recht als eigene erkennen würden. Sie kompensiert deutliche Reflexionsdefizite der Gesellschaft – nicht dadurch, dass sie es besser macht; wohl aber dadurch, dass sie es anders macht. Die rasche Durchsetzung von Aufmerksamkeit für ökologische Fragen ist solchen Bewegungen ebenso zu danken wie das zunehmende Infragestellen des Vertrauens in Technik .... Im-merhin ... ist die damit erzeugte Sensibilität für Folgen der Strukturentscheidungen moderner Gesellschaft und für die sozialen Kosten jeder Zeitbindung ein Gewinn, den man nicht unbe-dingt nur negativ bewerten muss» [R76:153f.]. Konkret lobt Bullard 1992 bei der Lagerung von SMA-Abfällen in den USA, dass «die Umwelt- und Bürgerinteressengruppen an der Spitze des Partizipationsprozesses der Öffentlichkeit waren und die meisten Ideen beige-steuert haben, um mit Komplexität und Reichweite der SMA-Technologie fertig zu werden» [G27:719].

Laut Untersuchungen des Kernforschungszentrums Jülich hat sich die deutsche Öffentlich-keit nach dem Unfall in Tschernobyl nicht «emotional» verhalten: «Die meisten Leute waren sich der Gegensätze und Unsicherheiten in der verfügbaren Information bewusst. Demnach kann die subjektive Unsicherheit über die durch die Tschernobyl-Katastrophe verursachte Risikohöhe als objektiv rationale und der Situation angemessene Reaktion gewertet werden» [G215:132], Übers. tf)180. Dazu passt die von Renn 1990 gemachte Beobachtung, dass die in 15 europäischen Staaten gemessenen Ganzkörperdosen hoch korrelieren mit der Zunahme von Widerstand in der Bevölkerung [G220:158]. Entsprechend war der öffentliche Druck Hauptfaktor für die Erlassung von Dosisreduktionsmassnahmen durch die Behörden (und daraus resultierenden effektiven Dosisersparnissen) (ebd.:165). Die so genannten Neuen sozialen Bewegungen und Bürgerinitiativen ihrerseits waren es, die die Gesellschaft zur Sensibilisierung zwangen [R65:29], was diese entsprechend honoriert, indem sie jenen und

180 Dass nicht einfach diffuse Ängstlichkeit im Spiel sein muss, zeigt folgende Aussage des Bundesrates in seiner

Botschaft zu einem Verfassungsartikel betreffend Atomenergie und Strahlenschutz, notabene von 1957: «... die Furcht vor der Gefahr hat die Betriebsinhaber zur Ergreifung aller Sicherheitsmassregeln und das Personal zu grösster Vorsicht veranlasst» [B177:1151]. Der Philosoph Hans Jonas 1979/1984 plädiert geradezu für eine «Heuristik der Furcht»: «Verantwortung ist die als Pflicht anerkannte Sorge um ein anderes Sein, die bei Be-drohung seiner Verletzlichkeit zur ‹Besorgnis› wird ... je weiter noch in die Zukunft, je entfernter vom eigenen Wohl und Wehe und je unvertrauter in seiner Art das zu Fürchtende ist, desto mehr müssen Hellsicht der Ein-bildungskraft und Empfindlichkeit des Gefühls geflissentlich dafür mobilisiert werden .... Wen diese Quelle dafür, ‹Furcht und Zittern› – nie natürlich die einzige, aber manchmal angemessen die dominante – nicht vor-nehm genug für den Status des Menschen dünkt, dem ist unser Schicksal nicht anzuvertrauen. Wir unserseits fürchten nicht den Vorwurf der Kleinmütigkeit oder Negativität ...: begründete Furcht, nicht Zaghaftigkeit; vielleicht gar Angst, doch nicht Ängstlichkeit und in keinem Falle Furcht oder Angst um sich selbst. Der Angst aus dem Wege zu gehen, wo sie sich ziemt, wäre in der Tat Ängstlichkeit» [R52:391f.]. Obwohl von Jonas nicht direkt angewandt auf unsere Thematik ist die Verknüpfung der Begriffe Verantwortung, Sorge («Ent-Sorgung»), Zukunft und Vertrautheit (bzw. Unsicherheit), Vertrauen und Sich-Anvertrauen (Treuhänderfunktion) inter-essant.

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den «alternativen» Fachleuten einen ähnlichen – glaubwürdigen – Status verleiht wie den «etablierten» Forschungsanstalten [G215:132f.].

Im Rahmen «spätindustrieller Grossgefahren» (Beck 1988 [R5:121]) nimmt offenbar die Atomkerntechnik quasi eine «Vorreiter»-Stellung ein. Als direkte Folge davon haben die ra-dioaktiven Abfälle teil daran, weshalb ihre wahrgenommene Nähe in Abbildung 14 verständ-lich wird, ja «sozial rational» – dies auch wenn ihr Gefahrenpotenzial (objektiv im strengsten Sinn) um Grössenordnungen von dem eines Reaktors entfernt ist. Zu diesem Widerspruch gehört die «Rationalität» beider folgender Sichtweisen: die Forderung nach Untrennbarbeit von Abfällen und Produktion (die Anti-AKW-Strategie)181 wie auch der berechtigte Seufzer der zur Entsorgung verpflichteten Nagra mit ihrem Selbstverständnis als «aktive Umwelt-schützer» (McCombie in Bull. Forum vera 3/94:7), sie sei der Sack bei der Strategie «den Sack schlagen, aber den Esel meinen» (Energie-Nachrichten des Energieforums 6/94).

Aufbauend auf den mit der Inhaltsanalyse überprüften Kriterien in den Kapiteln 9 und 12wird in einem «Erweiterungszyklus» die Risikoanalyse ausgebaut, der Ansatz der «Robust-heit» von Systemen und das Lagerkonzept zu einer «erweiterten» Endlagerung entwickelt sowie letztlich das Entscheidungsmodell verfeinert (siehe 16.3 und 16.4).

181 «... der Widerstand gegen die Atomenergie findet seine konstruktive Ergänzung im Energiesparen. Wenn ...

angeblich zwei Drittel der Bevölkerung den Ausstieg aus der Atomenergie befürworten, dann müssten Ge-tränke in Aluminiumdosen eigentlich unverkäuflich sein und müssten Boykottposten vor den entsprechenden Geschäften mit Einwegverpackungen aufziehen. Dies wäre im Sinne von Cornelius Mayer-Tasch ‹Ökonomisie-rung des Widerstands›: Das Elektrizitätsunternehmen zeigt Wirkung, wenn seine Abnehmer Wirkung zeigen! Widerstand gegen einen Grossflughafen oder eine neue Startbahn leistet man am wirksamsten nicht am Bau-platz, sondern vor den Reisebüros» (Ebert 1987 [R24:98]). Mit einem anderen politischen Hintergrund, der die Widersprüchlichkeit der Verbraucher, Verbraucherinnen hervorhebt, wird landläufig oft von der «Abstimmung an der Steckdose» gesprochen, man wolle «das Produkt, aber nicht die Produktion».

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12 Entscheidungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen

12.1 Übertragung der Kriterien auf Fragen der radioaktiven Abfälle

Die in Kapitel 10 untersuchten Entscheidungskriterien werden auf den Umgang mit radioak-tiven Abfällen übertragen (Tabelle 8). Dieser Transfer wird in 12.3 bis 12.11 erläutert und weitergeführt.

Kriterien für Entscheidungen bei komplexen Problemen

Übertragung auf radioaktive Abfälle

Stichworte zum Umgang mit radioaktiven Abfällen

Systemverständnis komplexes soziotechnisches System mit fliessenden System-grenzen und einem aktiven Um-feld; der gesellschaftliche Teil besteht aus den heutigen und zukünftigen Generationen

sorgfältige Systemmodellierung schaf-fen (technisch und gesellschaftlich) mit dem Ziel eines ganzheitlichen Pro-blemverständnisses; system-, ursa-chen- und lösungsorientierten Ansatz verfolgen

Vermeidung von Denkfehlern Prognostizierbarkeit des Sys-tems: Teilsystem «Technik» schlecht, «Gesellschaft» un-möglich; Langzeitsicherheits-nachweis erst mit Daten der Nachbetriebsphase möglich; Berücksichtigung individueller und institutioneller Entschei-dungsanomalien

Robustheit der gewählten Lösung nachweisen; Überwachungs- und Kon-trollprogramm in der Nachbetriebspha-se aufziehen; Reviewprozess intensi-vieren

Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen

radioaktive Abfälle als «impli-zites» Problem (geschaffen mit Nutzung der Nuklearenergie, womit das Energie(mangel)-problem zu lösen war); System-umfeld (Gruppendenken)

Aufsichtsbehörden stärken und Re-viewprozess intensivieren; Widersprü-che/Inkonsistenzen proaktiv diskutie-ren, Zeitdimensionen (Lagerbau, -aus-wirkungen, Dynamik und Variabilität) berücksichtigen

Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration

Langzeitcharakter von Projek-tierung und Bau, Langzeitaus-wirkungen des Lagersystems

Konsistenz der Teilsysteme prüfen

Untersuchung der Zielbeziehungen, Komplexziele

Zielanalyse: Leistungsfähigkeit des Systems (Nachhaltigkeit); Ziel-Mittel-Beziehungen (Ein-satz von Ressourcen zur Zieler-reichung); Verfahrensbeteili-gung («Prozessnutzen»), Ver-trauensfrage

Oberziel ist System-Leistungsfähigkeit: als Stabilität formulieren (Schutz vor Austritt von Radioaktivität); Komple-mentärziel ist Flexibilität (Intervention): Überwachungsprogramm konkretisie-ren, Qualitätssicherung, Reviewing in-tensivieren

Angemessene Behandlung verschiedener Ebenen

Problemstellung nie losgelöst vom Umfeld; umfassende Beur-teilung erst bei Multiperspektivi-tät; breite Wertediskussion bei komplexer Materie

transdisziplinären Diskurs in Gang bringen; verschiedene Sichtweisen be-rücksichtigen; Problem der Produktion von radioaktiven Abfällen zur Sprache bringen

Entscheidung unter Unsicherheit definitive Abfalllagerung ist Ent-scheidung unter Unsicherheit (diese mit der Wissenssituation «teilweises probabilistisches Wissen» verknüpft [E40:16])

Arten von Unsicherheit einander ge-genüberstellen und abwägen (Reduk-tion von Unsicherheit durch Entscheid-verschiebung?)

Kooperationsproblem intragenerationelle und interge-nerationelle Gleichheit (G Gleichheitsprinzip)

Kompatibilität analysieren: internatio-nale Lösung/intragenerationelles G.; aktive Kontrolle/intergenerationelles G.

Nutzung von Warteschlaufen als Chancen

Latenzphasen in einer Zeit des Umbruchs (Konzeptdiskussion, Kostendruck)

offene Diskussion lancieren, Argumen-tation auf Konsistenz prüfen, Vorschlä-ge aufnehmen

Tabelle 8: Entscheidungskriterien im Bereich der Lagerung radioaktiver Abfälle. Mögliche Ansätze zur Konkreti-sierung werden skizziert. Erläuterungen folgen in 12.3 bis 12.11, ab Seite 128.

Page 127: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

127

12.2 Materialien: Ergebnisse aus der Inhaltsanalyse

Nach der Bestimmung der Kategorien mit harten und weichen Unterkategorien Tabelle 9, S. 127f.) erfolgt die Definition der unter eine Kategorie fallenden Textbausteine mit Anker-beispielen als «Muster» für die Kategorisierung (ausführlich in Tabelle 27, Band II). Zur ein-deutigen Zuordnung von Textbausteinen zu Kategorien werden Kodierregeln aufgestellt. Die Primärdaten sind im Anhang, Band II, detailliert aufgelistet, analysiert und zu so genannten Argumentationsmustern zusammengefasst.

Die folgenden Unterkapitel 12.3 bis 12.11 übertragen die jeweilige Thematik zuerst über-blicksartig auf den Umgang mit radioaktiven Abfällen und bieten anschliessend jeweils eine zusammenfassende Wertung der Inhaltsanalyse nach Anhang. Es ist zu beachten, dass viele Aspekte mit gutem Grund auch in einem anderen Abschnitt behandelt werden könnten. So sind z.B. die Problemdefinition oder die Multiperspektivität Schritte, die jeden angeführten Bereich überstreichen. Somit werden ständig Querbezüge hergestellt bzw. von den Lesern und Leserinnen gefordert, hervorgerufen durch die inhaltliche, verfahrensmässige und zeitli-che Vernetzung des komplexen Prozesses. Wie gesagt: Im vorliegenden Fall dient die Me-thode der Inhaltsanalyse primär der systematischen Untersuchung des Datenmaterials und nicht der Klassifizierung von Dokumenten in Unterkategorien. Die Aussagen werden aus der Sicht der Entscheidungsforschung thesenartig formuliert.

Kategori-sierung

Abkür-zung

Ausprä-gungen Definition Stichworte

Entschei-dungsfragenallgemein

E positiv (+) Dimension der Frage erkannt; umfassende Sichtweise

«Aufgabe von bedeutender Trag-weite»

e negativ (-) um Entscheidungsaspekte gedrückt, enge Sichtweise

Abfallfrage «technisch lösbar», auch «unlösbar»

System-verständnis

ES positiv (+) ganzheitliches Problemver-ständnis

sorgfältige Systemmodellierung Aufzeigen von Lücken

es negativ (-) Beschränkung auf technische Barrieren, Paarung «tech-nisch – politisch»; inadäquate Übertragung des «Basismo-dells Schweden»; Verweis auf Technikfortschritt

Versorgung steht über Entsorgung; «Machbarkeit» im Vordergrund; Offenlassen von Stollen in geologi-schem Lager (z.B. GNW 98, schwächt Sicherheit) Transmutation und Separation

Vermeidung von Denkfehlern

EV positiv (+) Robustheitsansatz Überwa-chung; Kontrolle des Nachbe-triebs; Reviewprozess

ev negativ (-) «schnelle Lösung», frühe Ein-engung der Gesteinswahl;

Inkongruenz der Explorati-onsziele;Verliererimage

Meeresversenkung;Verfahrensbeschleunigung;Einengung auf Anhydrit; Verwendung von Tunneldaten (z.B. Seelisberg);Schweiz im «Rückstand»

Berücksichti-gung und An-passung von Problemstruk-turen

EP positiv (+) Verstärkung von Aufsicht und Reviewprozess; Diskussion von Inkonsistenzen; grosse Zeitdimensionen (Lagerbau,-auswirkungen)

Einsetzung von Begleitgruppen

ep negativ (-) mangelhaftes Projektmana-gement

Gefährdungspotenzial als Problem der Öffentlichkeit; unrealistische Termine

Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration

ER positiv (+) Konsistenz der Teilsysteme Forderung nach vollamtlichem, kompetentem und neutralem Gre-mium

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128

er negativ (-) Zeitdruck primär als Behinde-rung wahrgenommen; Projekt hat auch Langzeitcharakter

«Die technische Machbarkeit ist kein Problem .... Der kritische Punkt ist die Langzeitsicherheit»

Untersuchungder Zielbezie-hungen, Kom-plexziele

EZ positiv (+) passiver Schutz vor Interven-tion

Mandat an EKRA zur Konzeptdis-kussion

ez negativ (-) Vorrang der politischen Ziele vor Fakten

nebensächliche Verbesserungen (keine Baggerseen als Ausweich-deponien);Abfallfrage darf Ausbau der Kern-technik nicht behindern – Ausstieg steht über Allem; «Abwärme» als «Hauptproblem»

AngemesseneBehandlungverschiedenerEbenen

EA positiv (+) transdisziplinärer Diskurs; Diskussion der Produktion von radioaktiven Abfällen

konzeptionelle Fragen nicht ausge-schlossen

ea negativ (-) formale Begründungen

selektive Aufnahme von Ar-gumenten

Bundeskompetenz steht immer vor Beteiligung der Standortregionen; Hinweis auf «keine Abstriche am Bohrprogramm» bedeutet nicht Er-weiterung des Explorationskon-zepts (siehe Band II, 3A, entgegen NA 8/81:1)

EntscheidungunterUnsicherheit

EU positiv (+) Abwägung von Unsicherhei-ten;Qualitätssicherung;umfassende Publikation; Reviewing

Vorsorgeprinzip;Forderung nach Alternativstandort

eu negativ (-) überschnelle Entscheidungen; auf Kurzfristigkeit angelegt

Gesuch um Sondierstollen mit Rah-menbewilligungsgesuch verknüpft (Wellenberg)

Kooperations-problem

EK positiv (+) Kompatibilität von Lösungen und Gleichheitsprinzipien; Verantwortung

Überlegungen der EKRA zu Lager-optionen

ek negativ (-) Handlungsinkonsistenz; Herrschaftswissen

Nagra-kritische Waadt für Wellen-berg, Nidwaldner Regierung gegen Stellungnahme von Landrat und Volk

Nutzung von Warteschlaufen(und Kritik) als Chancen

EW positiv (+) Offenheit, Transparenz; Auf-nahme von Vorschlägen; Konsistenzprüfung

Öffnung der Konzeptdiskussion

ew negativ (-) nicht berücksichtigt, Techni-ker arbeiten lassen!, keinen Verzug zulassen! (in frühen Phasen)

Tabelle 9: Definition des Kategoriensystems nach der Typisierungsdimension Entscheidungsforschung (Kurzfas-sung, ausführlich in Tabelle 27 im Anhang, Band II). Analyse gerichtet auf die Handlung/Einstellung der Entschei-dungsinstanzen). Ausprägungen: Kategorie wird im Sinn der Entscheidungsforschung positiv (+) oder negativ (-) angesprochen. Neutrale oder «Nicht»-Aussagen werden nicht erhoben. Es erfolgt keine Aussage zu weiteren Kategorien).

12.3 Systemverständnis

Der Umgang mit radioaktiven Abfällen weist, wie dargelegt, im Sinn von Dörner 1989 alle Merkmale einer komplexen (Handlungs-)Situation auf [E13:58-66]:

Page 129: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

129

Es gilt viele Einzelmerkmale zu beachten – von den Abfalleigenschaften über die Logistik, geeignete Zwischen- und «End»lagerung bis zur Überwachung und Qualitätskontrolle,

• und zwar oft gleichzeitig und in ihrer Vernetztheit, d.h. mit ihren Neben- und Fernwirkun-gen (technischer, aber auch institutioneller und politischer Art). Dies ist zudem

• nicht eine statische, sondern eine dynamische und äusserst langfristige Angelegenheit; • die Eigendynamik des Systems mit seinen Untersystemen (technisch, institutionell, poli-

tisch) muss in ihren Entwicklungstendenzen abgeschätzt werden. Dabei ist die• Situation für die Akteure intransparent – sie besitzen nicht vollständige Information, ja

wissen nicht einmal genau, in welcher Situation sie sich zur Zeit befinden.• Unsicherheiten über den Lagerzustand und noch mehr über die soziale Umwelt nehmen

mit fortschreitender Zeit zu [G224].• Annahmen und Wissen der Akteure über die Struktur des Systems, ihr «Realitätsmo-

dell», dürften unvollständig und grossenteils unrichtig sein.

Bereits die Abfalldefinition als solche ist im erwähnten Sinn «schlecht» definiert: Was Abfälle sind, ist nicht absolut bestimmbar bzw. hängt vom jeweiligen Nutzer oder Inhaber ab. Nach Strahlenschutzgesetz [P135] sind radioaktive Abfälle «radioaktive Stoffe oder radioaktiv kon-taminierte Materialien, die nicht weiterverwendet werden» (Art. 25 Abs. 1 StSG). Nach Um-weltschutzgesetz [P133] sind konventionell-toxische Abfälle «bewegliche Sachen, dere[r] sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist» (Art. 7 Abs. 6 USG). Die Grenze zwischen Wertstoffen, Produkten und Abfällen ist fliessend und abhängig von verschiedenen Rahmenbedingungen182.

Die Art des Lagerkonzepts bestimmt die Systemcharakteristik in weiten Teilen. Das Scha-denspotenzial richtet sich nach der Toxizität z.T. hochkonzentrierter langlebiger Stoffe. Fällt die Wahl auf ein Endlager, d.h. ein geologisches Tiefenlager ohne Absicht der Rückholung, sind auf Grund der chemischen und physikalischen Eigenschaften der einzulagernden Mate-rialien (weder Explosivstoffe noch Kritikalität) und wegen kleiner treibender Kräfte der Geo-logie keine katastrophalen Ereignisse zu erwarten (siehe Abbildung 5). Möglich ist die lang-fristige, schleichende Freisetzung von im Vergleich zum Hintergrund niedrig konzentrierten giftigen Stoffen. Solche Auswirkungen sind zeitlich und örtlich schwierig feststellbar (eine Ausnahme bilden gewisse Szenarien menschlichen Eindringens) [G69].

Bei einem aktiv kontrollierten Langzeitlager dagegen können die nichtschleichenden Freiset-zungsszenarien dominieren, sei dies durch beabsichtigtes Eindringen in ein Oberflächen- oder Tiefenlager, sei dies ein unbeabsichtigtes Entweichen von Radioaktivität. Aus einem Tiefenlager besteht bei diesem Konzept über die notwendigen Kontrollkanäle ein potenzieller Kurzschluss mit der Biosphäre. Die an sich schon komplexe und aufwändige Systemmodel-lierung183 wird hier erschwert durch die Tatsache, dass menschliche Tätigkeit (ungeplantes Eindringen oder notwendige Kontrollfunktion) in einer Sicherheitsanalyse für (Hundert-) Tausende von Jahren nicht hinreichend eruiert werden kann (siehe auch 12.9 zur Frage von Unsicherheit und 12.5 zur Zeitdimension).

Eine sorgfältige Systemmodellierung mit den technischen und gesellschaftlichen Untersys-temen hat ein ganzheitliches Problemverständnis zum Ziel. Abfalllager haben primär Schutz vor dem gesundheitsschädigenden Austritt von Radioaktivität184 zu schaffen; dieser Schutz-nachweis muss aber auch transparent sein – für die heute entscheidenden Generationen wie auch für unsere potenziell betroffenen Nachkommen. Transparenz ist zu institutionalisieren

182 So ist umstritten, ob Plutonium oder Uran aus abgebrannten Brennelementen als Abfall (zur direkten Endlage-

rung) oder als Wertstoff (mit der Wiederaufarbeitung) zu behandeln ist. 183 Siehe dazu [G99][G103][G106][G123[G183][G184][G192][G198][P653][P654][P656][G191][P658].184 Ökozentrisch bzw. nichtanthropozentrisch auch Schutz der Umwelt.

Page 130: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

130

im sachlichen und politischen Entscheidungsprozess, der in seiner Dynamik und Viel-schichtigkeit in der folgenden Abbildung 21 verdeutlicht wird.

Problem-(an)erken

nung:Auftrag

Diagnose:Konzept

MengengerüstMittel

Lösungs-entwurf:

Auslegung desLagers

Aushandlung -Bewertung -

Wahl

AnalyseBewertung

Urteil -Bewertung -

Wahl

Absegnung:AKKW-

BetreiberBehördenBundesratParlament

KantonGemeinde

allg.Öffentlichkeit

Suche:Standort-

sucheVorprüfung:

Reviewing

Problemidentifizierung -entwicklung -auswahl

wissenschaftlicheGemeinschaft

Souverän/Öffentlichkeit

BehördenBundesrat/Parlament

AKKW-Betreiber

BehördenBundesratParlamentSouverän

NagraLagerprojektant,

-betreiber, z.B. GNWBehörden

(Bund,Kanton,

Gemeinde)Souverän

ExpertenBehörden

AKKW-Betreiber

Abbildung 21: Phasen des Entscheidungsprozesses bei der Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz, in An-lehnung an Mintzberg et al. 1976 [E65:266] und Hanson 1991 [E40:10]. Der Prozess besteht für jedes Projekt (Zwischenlager, verschiedene Endlager) aus jeweils mehreren geplanten Etappen: Rahmenbewilligung, nukleare Baubewilligung, evtl. kantonale Konzession, kantonale und kommunale Baubewilligungen, Betriebsbewilligung, Stilllegungsbewilligung für Zwischenlager, Verschluss-/Versiegelungsbewilligung für Endlager. Die Rückkoppelun-gen (Kritik) der nachgelagerten Stufen an die jeweiligen Prozessschritte sind gestrichelt eingezeichnet. Zusätzlich können noch ungeplante Rückkoppelungen erfolgen: Z.B. in einer kantonalen Abstimmung wird ein zuvor von allen anderen Instanzen bewilligtes Projekt zurückgewiesen (wie 1995 oder 2002 beim Wellenberg im Kanton Nid-walden), oder die Betreiber redimensionieren aus Kostengründen ein Projekt der Nagra, oder gar neue Anforde-rungen an ein Lager(konzept) werden gestellt (punktgestrichelte Pfeile unten links). Ganz oben sind die Hauptak-teure angegeben. Siehe konkreten Vorschlag in Tabelle 15.

12.3.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum Systemverständnis

Ein ganzheitliches Systemverständnis setzt ein umfassendes Problemverständnis voraus, das die Aufzeigung von Lücken nicht ausschliesst. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist die Frage der radioaktiven Abfälle allerdings, besonders in der Anfangsphase des Projekts «Gewähr 1985», primär als politisches Vehikel missbraucht worden: «Unlösbarkeit» als «Ar-gument» für den Ausstieg, «Lösung» als «Beweis» der Richtigkeit für die weitere Nutzung der Kernenergie (siehe nach Phasen geordnete Argumentationsmuster, Tabelle 28 bis Ta-belle 32 im Anhang, unter der Rubrik «Problem technisch/politisch», «nicht vorhanden/ exportiert», «(un)gelöst/(un)lösbar»). Gar wie ein roter Faden zieht sich die – vermeintliche – Gegenüberstellung «technisch (gelöst) – politisch (problematisch)» durch den gesamten Prozess hindurch (1957 – Mitte 2002): über 150 Nennungen dieser Art) 185. Diese «unmögli-

185 Siehe Inhaltsanalyse, Anhang, Band II, zumeist unter dem Stichwort «Begriffspaar ‹technisch – politisch›». Im

Jubiläumsbuch der Nagra «25 Jahre Nagra. Die 25-jährige Geschichte der Nagra von der Gründung 1972 bis

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131

che» Situation widerspiegelt sich im Selbstverständnis der Nagra, deren Geschäftsführer Hans Issler 1982 erklärte: «Wir verstehen unsere Aufgabe ausschliesslich als eine wissen-schaftlich-technische.» Zur Erbringung des «Gewährs»-Nachweises meinte Präsident Rudolf Rometsch: «Als Resultat wird nach technischen Lösungen für ein psychologisches Problem gesucht, was natürlich unmöglich ist.»

Dieses Phänomen des «helvetischen Malaise» ist nicht singulär für die Kernenergie, wie der Staatsrechtler Max Imboden schon 1964 – in anderem Zusammenhang – feststellte: «Im Abwägen zwischen technischen Möglichkeiten liegt das Wesen des Politischen» [P378]. Doch der Stellenwert der radioaktiven Abfälle in der Diskussion um die Atomkernenergie war und ist derart hoch, dass Sachfragen oft hintanstehen mussten. So erhielt bereits 1956 die KUeR vom Bundesrat den Auftrag, «sich des Problems [der Abfälle] anzunehmen», doch kam es offenbar nie zur Ausführung. 1979 kommentierte die AGNEB das Entsorgungskon-zept der Stromwirtschaft folgendermassen: «wesentliche Entscheidungen ... im Entsor-gungskonzept» seien «nicht diskutiert» worden, etwa die Rückholbarkeit, Optionen «mit ver-zögerter Wiederaufarbeitung» oder «ohne Wiederaufarbeitung», Zwischenlagerung, auch eine unabhängige Begutachtung sei wichtig. Bis auf diesen letzten Punkt wurden die Fra-genkomplexe jedoch nicht, d.h. erst in jüngster Zeit, angegangen. 1983 meinte das bis dahin einzige unabhängige Fachorgan, die Untergruppe Geologie der AGNEB: «Auf längere Sicht muss angestrebt werden, dass der Bund bei Fragen von nationalem Interesse über ein voll-amtliches, kompetentes und neutrales Gremium verfügt, welches qualifiziert ist, geologische ‹Gutachten zu begutachten›. Solche Fragen betreffen nicht nur die Lagerung radioaktiver Abfälle ….» Diese Forderung verhallte. Denn die Positionen waren bezogen, so 1989 durch den Bundesrat: «Um das Ziel einer ausreichenden, breitgefächerten und sicheren Energie-versorgung weiterhin zu gewährleisten sowie aus ökologischen Gründen ist die Option Kern-energie offenzuhalten …. Die noch offenen Fragen der nuklearen Entsorgung müssen gelöst werden.» Aber auch die «Gegenseite» war klar, 1993 Greenpeace: «Die ‹sichere Endlage-rung› ist ein Ding der Unmöglichkeit.»

Ständerat Piller brachte das Dilemma 1990 auf den Punkt: «Die Sicherheit, mit der gesagt wird, das Problem sei gelöst – ich habe das erstmals bereits in der ersten Hälfte der siebzi-ger Jahres in einem Glanzpapierprospekt gelesen: ‹Die Probleme der Endlagerung sind ge-löst› –, diese Wiederholung wird langsam zur Beschwörungsformel …. Offensichtlich ist der Bundesrat der Meinung, diese Entsorgung müsse möglich sein. Und das eben nährt die Zweifel an der wissenschaftlichen Objektivität. Man müsste sich auch vorstellen können, dass die Entsorgung in der Schweiz nicht möglich ist und dass etwas anderes gesucht wer-den muss.»

Das politisch Durchsetzbare, nicht das sachliche Nötige stand jeweils im Vordergrund. Of-fensichtlich war die Problemdefinition fliessend, was zwangsläufig zu Missverständnissen und Komplikationen führte. So sind auch die Inkonsistenzen der Argumentation erklärbar, wie sie aus Tabelle 28 bis Tabelle 32 im Anhang erscheinen.

Ein ganzheitliches Systemverständnis schliesst den gesellschaftlichen Systemteil ein, und zwar heutige wie kommende Generationen; doch angesichts des erwähnten Primats der (Energie-)Politik war das, mindestens bis in jüngste Zeit, nur ein weiterer Störfaktor, obwohl dieser selbst aus der Perspektive des Projektanten nicht so gesehen zu werden braucht (siehe 12.11).

1997» ist in 45 von 107 potenziellen Passagen die Rede von «politischem» Widerstand [P620]. Siehe auch das Begriffspaar «gelöst/lösbar – ungelöst/unlösbar».

Page 132: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

132

12.4 Vermeidung von Denkfehlern

In Teil II, Kapitel 8 und 9, wurden Gründe für so genannte «individuelle» Entscheidungsano-malien diskutiert. Im Einklang mit der Literatur aus der Entscheidungstheorie wird die These vertreten, dass nicht nur solche «individuellen» Anomalien existieren, wonach sich einzelne – betroffene und ein Projekt opponierende – Bürger nicht zweckrational verhalten, sondern dass es auch eine institutionelle «beschränkte Rationalität» [E61] gibt, die in ihrer – in Bezug auf das anstehende Problem – vergleichsweise engen Sichtweise zu «institutionellen» Ent-scheidungsanomalien [E51] führen kann.

Aus der Vielzahl möglicher «Denkfehler» – oder besser Befangenheiten im eigenen Denk-system – ist die Schwierigkeit der Systemprognostizierbarkeit hervorzuheben. Die Teilsys-teme «Technik» und «Geologie» sind schlecht, das Teilsystem «Gesellschaft» praktisch unmöglich vorherzusagen. Also ist eine auf notwendiger Kontrolle basierende Konzeption systemisch eine schlechte Lösung. Damit die herkömmlich durchgeführte ex-ante-Sicher-heitsanalyse – lange vor dem Einbringen von Abfällen – aber für ein geologisches Tiefenla-ger am spezifischen Standort auch aussagekräftig ist, somit validiert werden kann, ist ein Nachweis der Langzeitsicherheit nur mit Daten der Nachbetriebsphase möglich. Dieser Nachweis ist plausibler, wenn robuste Szenarien (siehe Kapitel 16) als Basis gewählt wer-den; die Transparenz ist eher gegeben, wenn die Arbeit der Projektanten von einem ausge-dehnten Reviewing begleitet wird.

12.4.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Vermeidung von Denkfehlern

Die soeben in 12.3.1 angeführten argumentativen Inkonsistenzen sind Beispiele «institutio-neller Entscheidungsanomalien». Konkret äussert sich dies auch in der Suche nach «schnel-len» Lösungen (siehe Tabelle 29 bis Tabelle 32, Aspekt «Zeitbedarf für Realisierung»). Nach dem bundesrätlichen Entscheid zur «Gewähr», 1988, fiel der Zeitdruck auf der Nagra im Prinzip weg, indem die Landesregierung explizit auf weitere Fristvorgaben verzichtete, ebenfalls ein gewisser Sachdruck, da z.B. die grundsätzliche Frage nach einer Machbarkeit der Endlagerung nicht mehr zu beantworten war. Trotzdem trieb die Genossenschaft das Auswahlverfahren für HAA-Standortgebiete in Sedimenten rasch, nach Meinung von HSK und KNE, zu rasch voran. Die KNE kritisierte das Vorgehen 1990 mit folgenden Worten: «Der Auswahl verschiedener Formationen und verschiedener Standortregionen muss daher eine umfassende, nachvollziehbare Explorationsstrategie zugrunde liegen, um ähnliche Fehler [wie in ‹Gewähr 1985› mit z.B. der Festlegung von Bohrlokationen vor der Seismik] nicht zu wiederholen …. Diese Frage betrifft … auch die Auswahl und Gewichtung der Pa-rameter, die … zum Ausschluss des gesamten westlichen Molassebeckens geführt haben.» Weiter gibt sie im Hinblick auf möglichen Widerstand einen Ratschlag, der aber nicht aufge-nommen wurde: «Die Erfahrung zeigt, dass die Auswahl von Standortgebieten nicht nur klar und nachvollziehbar, sondern auch umfassend sein muss, so wird z.B. regelmässig die Frage aufgeworfen ‹Warum gerade hier bei uns?› Umfassend bedeutet, dass alle möglichen Formationen und Lokalitäten aufgrund der aufgestellten Kriterien geprüft und untersucht werden sollten. Dabei kann iterativ und stufenweise vorgegangen werden, sodass bei jeder Etappe strengere und rigorosere Anforderungen gestellt werden. Ein derartiges Vorgehen würde bedeuten, dass eine umfassende Explorationsstrategie bereits dem Konzept der Se-dimentstudie zugrundeliegt.» Hintergrund war zu jener Zeit wahrscheinlich, dass die Nagra nach wie vor das Kristallin der Schweiz vorzog und die Option Sediment als eine Art Straf-aufgabe auffasste (für Einzelheiten siehe 13.3 und besonders Tabelle 25).

Im Politbereich fürchtete der Bundesrat 1991 in seiner Botschaft zur Teilrevision des Atom-gesetzes, die eine Verfahrensbeschleunigung zum Ziel und eine Schwächung der Kantone zur Folge hatte: «Die Änderungen des Nidwaldner Rechts haben zu Folge, dass die Nid-

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waldner Landsgemeinde den Bau eines Endlagers für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle zumindest vorübergehend blockieren kann …. Es besteht daher die Gefahr, dass das Projekt Wellenberg unabsehbar verzögert wird.» In der Tat lehnte 1995 das Nidwaldner Volk das Begehren der GNW um Rahmenbewilligung am Wellenberg ab; allerdings war es dann der Kanton Nidwalden (und nicht der Bund), der 2000 mit einer Etappierung (erst Sondier-stollen) und sachlichen Vorgaben durch eine kantonale Expertengruppe dem Programm von «nationaler» Bedeutung wieder Schwung gab (siehe 13.2).

Denkfehler zur Systemprognostizierbarkeit von Lagerkonzeptionen (siehe 12.4) und also zu Fragen der Unsicherheit (siehe 12.9) machten die Umweltverbände SES, Greenpeace und MNA, als sie 1999 in ihren «Kernaussagen Umweltorganisationen» zuhanden der EKRA [P800] festhielten: «Die festgestellten Schwächen der Endlagerkonzeption [Ignorierung des Nicht-Wissens, Angewiesensein auf Informationstransfer, keine Eingriffsmöglichkeit, zu gro-sse Risiken] machen die Suche nach einer Alternative unabdingbar. Die kontrollierbare und rückholbare Langzeitlagerung bietet demgegenüber den erforderlichen Gewinn an Sicher-heit.» Das Thema wird in Kapitel 15 aufgenommen.

12.5 Berücksichtigung und Anpassung von Problemstrukturen

Bei den radioaktiven Abfällen handelt es sich, wie in 10.3 betont, um ein so genanntes «im-plizites» Problem: Es wurde geschaffen durch die Nutzung der Atomkernenergie, die – wie im Anhang gezeigt – ihrerseits zur Lösung eines Energie(mangel)problems eingesetzt wur-de. Das Hauptmotto der Kritik war laut Nagra «den Sack schlagen, aber den Esel meinen» (siehe Seite 125). Die allgemeine (energiepolitische) Debatte schlägt immer wieder auf die Frage der radioaktiven Abfälle durch. Dies erklärt auch die Frustration der Akteure: Die Nagra als verantwortliche Endlagergenossenschaft reibt sich seit Jahren an ihrem Dilemma auf, dass sie aus ihrer Optik «technische Antworten auf politische Fragen gibt», wie sich ihr ehemaliger Präsident, Rudolf Rometsch, vor Jahren treffend ausdrückte (siehe 12.3.1). Die Gegner und Gegnerinnen dagegen sehen sich einer «technokratischen» Abfallgemeinschaft (Nagra, Aufsichtsbehörde, Expertengremien) gegenüber, die das aus oppositioneller Sicht «eigentliche» energiepolitische Problem, nämlich das um Fortgang oder Ausstieg aus der Atomenergie, nicht einmal als Problem ansehen. Die «Urheber» des «expliziten» Problems, nämlich die AKKW-Betreiber, sitzen gar nicht am Tisch. Auch für die Aufsichtsbehörde geht es «nur» um technische Fragen; für energiepolitische Fragen seien sie nicht zuständig. Eine derartige Konstellation – wie sie sich in der KORA manifestierte – verstärkt das Gruppen-denken [E43], wodurch sich Akteurgruppen willentlich oder nicht abschotten; dies wiederum kann dazu führen, dass (auch interne) Kritik nicht (mehr) zugelassen wird und dass sich kein gemeinsamer, eventuell zuvor nicht ins Auge gefasster Lösungsraum oder -bereich auftut.

So stellt sich je nach Perspektive das Problemfeld – und daraus der Problemdruck – anders. Abbildung 22 gibt eine allgemeine Darstellung der Abgrenzung einer (Problem-)Situation wieder.

Page 134: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

134

Nebenwirkungsbereich:Hier zeitigt die Lösung

unerwünschte odererwünschte Wirkungen,

die nicht erwartet wurden -negative Wirkungen

führen zu einerErweiterung desProblembereichs

(Problembereich zweiterOrdnung)

Lösungsbereich:Die effektive Lösung wird

hier angesiedelt oderzumindest erwartet

Eingriffsbereich:Eingriffsmöglichkeitenwerden hier vermutet

oder festgestellt

Problembereicherster Ordnung

(auch Problemfeld oderUntersuchungsbereich):Problemzusammenhängewerden hier vermutet und

untersucht

Wirkungsbereich:Hier werden die Auswirkungen

der Lösung erwartet

Abbildung 22: Unterschiedliche Systembereiche (nach Ninck u.a. 1997 [E70:75], stark erweitert). Ist ein Problem angemessen angegangen worden, decken sich Wirkungsbereiche und Problembereich. Je nach eingesetzten Ressourcen ist der Eingriffsbereich grösser oder kleiner. «Neben»wirkungen können so gravierend sein, dass sie zu einer des Problembereichs führen (etwa Problembereich zweiter Ordnung). Tragfähig ist eine Entscheidung dann, wenn sie einen relevanten Teil der Problem- und Lösungsbereiche der Hauptakteure umfasst (siehe Tabelle 10).

Tabelle 10 konkretisiert die völlig verschiedenartige «Problemlage» der einzelnen Akteure:

Systembereich

Akteurgruppen

radioaktive Abfälle (Weiter-)Betrieb der Atomkern-kraftwerke

Nagra Problembereich und Lösungsbereich (technisch)

Nichtproblembereich (wird zum Prob-lembereich zweiter Ordnung)

Standortkanton Problembereich sowie Eingriffs- und Lösungsbereich (politisch und technisch)

Problembereich (politisch)

Opposition Wirkungsbereich (politisch und tech-nisch)

Problembereich und Lösungsbereich (politisch)

Aufsichtsbehörde Problembereich undLösungsbereich (technisch)

Nichtproblembereich (technisch)

Bundesamt für Energie

Nichtproblembereich Problembereich (politisch)

Tabelle 10: Die Hauptakteure definieren die Systembereiche und Problemstellung (nach Abbildung 22) ganz ver-schiedenartig. Demzufolge ist es offensichtlich, dass «aneinander vorbei» geredet wird. Die Hauptverursacher der Abfälle, die AKKW-Betreiber, treten in der Frage der radioaktiven Abfälle nicht in Erscheinung. Dafür haben sie die Nagra gegründet. Für diese wiederum wird die Frage um Weiterbetrieb der Atomkernkraftwerke zu einem (relevanten) Problembereich zweiter Ordnung. Speziell ist die Zweiteilung der Behörden: Die Aufsichtsbehörde Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK erachtet nichttechnische Fragen als Nichtproblembereich, wogegen für das Bundesamt für Energie BFE solche Aspekte zum Problembereich gehören (zur Aufgaben-trennung siehe 12.7). Der Standortkanton ist in einer Zwickmühle, indem er politische und technische Felder angehen muss (Entscheidungen und Lagersicherheit); zur «expliziten» Frage der Energiepolitik sind ihm die Hände weit gehend gebunden.

Page 135: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

135

Zur besonderen Problemstruktur der radioaktiven Abfälle kommt erschwerend die grosse Zeitdimension dazu, präziser: die «objektive» und die «institutionelle» Zeitdimension (siehe 9.4.2). Alle Aspekte führen zur Forderung, dass die Widersprüche/Inkonsistenzen proaktiv zu diskutieren sind, die Zeitdimensionen (Lagerbau, Lagerauswirkungen) zu berücksichtigen und die Aufsichtsbehörden zu stärken sind sowie der Reviewprozess zu intensivieren ist (vermehrte «Kontrolle» durch Dritte).

12.5.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zu Problemstrukturen

Besonders gut ersichtlich ist die Art, wie mit Problemstrukturen umgangen wird, wenn das Projektmanagement einschliesslich Terminpläne analysiert wird (siehe Aspekt «(Zeit-)Ma-nagement» in Tabelle 28 bis Tabelle 32 im Anhang und in Kapitel 13). Summa summarumlässt sich sagen, dass das Management angesichts der Komplexität der Aufgabe unrealis-tisch war. Zum Langzeitcharakter eines Lagerprojekts siehe 12.6.

Verschiedene Akteure definieren verschiedene Problemfelder, haben also auch eine ver-schiedene «Nähe» zu anderen Akteuren, wie Abbildung 23 bis Abbildung 24 veranschauli-chen sollen. Diese «Nähe» drückt sich u.a. darin aus, dass deren Argumentation besser bzw. schlechter (bei grösserer Distanz) verstanden und nachvollzogen werden kann. So entwickeln sie gemeinsame – oder eben gegensätzliche – Vorstellungen. Dies ist hinderlich für den Ressourcenaustausch oder gar eine neue «Kopplung von Politiken» (Abbildung 35). Wenn das Hauptproblem z.B. ist, dass «etwa alle vier Jahre eine neue grosse Stromerzeu-gungsanlage benötigt» wird, wie das der Bundesrat noch 1979 glaubte, rückt die Frage der radioaktiven Abfälle (noch mehr) an den Rand. Auf oberster politischer Ebene stand damals Energiemangel eindeutig vor der Entsorgungsproblematik, so wurde noch 1980 ein Bundes-beschluss zur Einschränkung des Stromverbrauchs (in Krisenzeiten) verabschiedet. Die Ent-sorgung musste herhalten, um energiepolitische Weichen zu stellen. Sie und alle offiziellen Akteure standen im Dienst der Vermeidung von «Engpässen in der Energieversorgung».

Skizzenhaft seien in der Folge einige mögliche Perspektiven von Hauptakteuren aufgezeich-net. Aus «innerer» Logik heraus ist die Entsorgungsfrage für Aktionäre eines Elektrizitäts-werks ein Instrument, das Hauptziel («Fokus»), nämlich die Dividendenausschüttung, zu gefährden (Abbildung 23). In Zeiten der Strommarktliberalisierung sind Kostensenkungen zentral. Entsprechende Signale sind zu hören; so liess Kurt Küffer, NOK, ehemals Präsident des VSE, nun ZWILAG, 1998 verlauten, dass der Betrieb der Kernkraftwerke nur noch «so sicher wie genügend» statt «so sicher wie technisch möglich» zu führen sei (Tabelle 20). Zur Senkung der Entsorgungskosten der Werke wurde folglich Abbau bei der Nagra betrieben; die Entsorgungsgenossenschaft steht dem Aktionariat nicht so «nahe» wie die Positionie-rung der Kraftwerksgesellschaft auf dem Markt.

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136

EW-AktionäreElektrizitätswerk

Kraftwerke

NagraKernkraftwerk

Beteiligungen

Verwaltung

Zwilag

Standortgemeinde(n) Politik

Öffentlichkeit/Medien

UVEKHSK

Stromwirtschaft

andere KKW

FokusStromproduktion

Behörde

FokusDividende

identifizierteAkteurblöcke

eigenes prim.Handlungsfeld

Abbildung 23: Perspektiven der Akteure (Identifikationsgrad bzw. Nähe): Sicht der Aktionäre eines Elektrizitäts-werks. Akteure werden jeweils anders «verortet», z.B. die Aufsichtsbehörde HSK. «Fokus» bedeutet zentrales Ziel bzw. Tätigkeitsfeld. Abkürzungen auf Seite 18ff.

Die Nagra ist somit nicht nur unter «traditionellem» politischem Druck («grüner» und «linker» Herkunft), sondern muss ihre Aufgabe, die «Entsorgung radioaktiver Abfälle» nun auch noch gegen «innen» verteidigen. Entsprechend wird in Abbildung 24 «Stromwirtschaft» nur rand-lich des primären Handlungsfelds der Nagra aufgeführt. In der Zwickmühle zwischen Auf-gabe und mehrseitigem Druck kommt sie in Argumentationsnotstand, wenn sie den verord-neten Abbau mit einem verstärkten Auslandsengagement (zwar zur Drittfinanzierung, aber unter Ressourcenabzug) und der Eigendefinition als «Kompetenzzentrum» (mit zusätzlichen Aufgaben) verbindet. Es trägt nicht zur Glaubwürdigkeit bei, wenn Präsident Issler 1999 auf die Frage des Vertrauensverlusts in die Nagra auf der Suche nach billigeren Auslandlösun-gen meint: «Der Blick über die Grenze ist keine Frage des Vertrauens, sondern Folge der Öffnung des Strommarkts und der Globalisierung …. Für Länder wie die Schweiz – mit einem kleinen Kernenergieprogramm – ist eine multinationale Lösung attraktiv» (Tabelle 20).

Nagra

Genossenschafter

Experten

GNW

Kernkraftwerke

Verwaltung

ZwilagNW

nat. UmweltverbändeÖffentlichkeit

Bundesrat

UVEK

HSK

Stromwirtschaft

intern. Org.

FokusEntsorgung

Behörde

Wolfenschiessen

BAG

PSIMNA

Forschung

BFE

Politik

Medien

KFW/KNE usw.

Abbildung 24: Perspektiven der Akteure (Identifikationsgrad bzw. Nähe): Sicht des Projektanten bzw. Entsor-gungsunternehmens. «Fokus» bedeutet zentrales Ziel bzw. Tätigkeitsfeld. Siehe auch Abbildung 23. Abkürzun-gen auf Seite 18ff.

Im neuen Umfeld der Marktliberalisierung und dem damit einher gehenden Ruf nach «wir-kungsorientierter», sprich oft nur kostengünstigerer Verwaltung sieht sich auch die Aufsichts-

Page 137: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

137

behörde (in Abbildung 25 die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK) mas-siven Pressionen ausgesetzt. Reorganisation und Neuausrichtung bei an sich schon ver-gleichsweise tiefem Bestand stellen hohe Anforderungen an Konstanz und Stabilität des Fokus.

HSKKernanlagen

KernanlagenorganisationPSI

Forschung

Verwaltung

BAG

Standortgemeinde(n)Parlament

Öffentlichkeit

Kommissionen

UVEKBFE

Stromwirtschaft

Experten

Fokusnukleare Aufsicht

Interessengruppen

Muttergesellschaft

Aufsichts-kommission

(en)Bundesrat

intern. Org.

"Öffentlichkeit" Wirtschaft

"Politik"

Medien

Abbildung 25: Perspektiven der Akteure (Identifikationsgrad bzw. Nähe): Sicht der Aufsichtsbehörde. «Fokus» bedeutet zentrales Ziel bzw. Tätigkeitsfeld. Siehe auch Abbildung 23. Abkürzungen auf Seite 18ff.

Nötig ist bei beiden Hauptakteuren die klare Definition von und «nachhaltige» Ausrichtung auf die zentralen, langfristigen Problem- (und damit Lösungs-!)Felder, allenfalls in der Bil-dung neuer Koalitionen (siehe dazu auch 9.5.1, 12.10 und 16.3).

Eine besondere Perspektive hat ein so genannter «Standortkanton», also einer, der sich mit einem konkreten Lagerstandort auseinandersetzen muss – in der Schweiz, in einem kleinen Kanton, angesichts einer Bundesaufgabe (Atomenergie ist Bundessache) eine gigantische Angelegenheit (Abbildung 26). Nach schwierigen Erfahrungen schlug sich die Regierung im Kanton Nidwalden recht gut (siehe 13.2).

Regierungsrat NW

AKW

Landrat

PolitikHSK

UVEKBFE

Stromwirtschaft

Experten/Komm.

"Atomwirtschaft"

Aufsichtskommission

Bundesrat

Wolfenschiessen

"Bund"

Nagra

Zwilag

EW

kant.Öffentlichkeit

MNA

KFW GNW

Schweizer Öffentlichkeit

FokusKanton

SMA-Lager

CKWKantone

Medien

Abbildung 26: Perspektiven der Akteure (Identifikationsgrad bzw. Nähe): Sicht der Regierung eines potenziellen Standortkantons (Nidwalden NW). «Fokus» bedeutet zentrales Ziel bzw. Tätigkeitsfeld. Siehe auch Abbildung 23. Abkürzungen auf Seite 18ff.

Page 138: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

138

Eigentlich – nicht wertend gemeint – «perspektivenlos» ist die «allgemeine Öffentlichkeit» (Abbildung 27), da sie als «Allgemeinheit» keinen projekt- oder aufgabenbezogenen Fokus hat. Umfragen haben ergeben, dass sie der Abfallfrage ambivalent gegenübersteht; es sei eine «nationale Aufgabe» [P165], die «nicht gelöst» [P255][P261] sei, wozu man aber nicht Hand biete [P262]. Entsprechend wichtig sind die Aussagen und Handlungen der Hauptak-teure (siehe dazu vor allem 9.5).

Öffentlichkeit

AKW

Verwaltung

Standortgemeinde(n)

Politik

HSK

Kommissionen

UVEK

BFE

StromwirtschaftExperten

"Atomwirtschaft"

UmweltverbändeAufsichtskommission(en)

Bundesrat

Standortkanton

"Bern"

Nagra/GNWZwilag

EW

Abbildung 27: Perspektiven der Akteure (Identifikationsgrad bzw. Nähe): Sicht der Öffentlichkeit. Sie hat im Ge-gensatz zu den anderen Akteuren keinen eigentlichen «Fokus». Abkürzungen auf Seite 18ff.

12.6 Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration

Wie erwähnt dient ein systemischer Ansatz auch einer «systematischen» Problemlösung. Nach einer Grobstrukturierung ermöglichen die resultierenden Untersysteme die Bearbeitung von Teilproblemen (Technik, Finanzierung, Politik usw.). Deren Lösung muss immer im Rahmen des Gesamtsystems erfolgen – die Teillösungen müssen zu einer Gesamtlösung zusammengefügt werden. Eine umfassende Sicherheitsanalyse eines Lagerstandorts (inklu-sive Validierung) baut auf entsprechenden politischen Vorgaben auf (Ziel einer «dauernden, sicheren Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle» nach Bundesbeschluss zum Atomgesetz oder Ziel einer kontrollierten Langzeitlagerung), muss aber auch eine angemes-sene Umsetzungsstrategie und Finanzierung beinhalten. Dazu gehört eine entsprechende Ziel-Mittel-Relation: Leistungsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit des Systems müssen intakt sein. Die Entsorgungsstrategie muss kohärent sein, auch in ihrer Öffnung für die «Umwelt», wenn sie also Aspekte/Forderungen von aussen integriert. Eine Öffnung braucht aber trotz-dem nicht im Widerspruch zur Kohärenz des Programms zu sein, da dies zu einer internen Stabilisierung führen kann [E10:274]. Siehe dazu beispielsweise 12.7.

Erschwerend für die Beurteilung dessen, was zur Stabilisierung – nicht zur Verkrustung, aber auch nicht zur Aufgabe – eines Lagerprogramms führt, ist der ausgesprochene Langzeit-charakter von Projektierung und Bau des Lagersystems (Abbildung 28), dies neben den offensichtlich objektiven Langzeitauswirkungen. Dies konzediert neuerdings auch die IAEA 1999a [G113].

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2000 2010 2020 2030 2040 2050 2060 2070

Produktion KKW/Betriebsabfälle

Wiederaufarbeitungs-abfälle

Rücklieferung WA-Abfälle

MIF-Abfälle

Zentrales Zwischenlager

SMA-Lager

HAA/LMA-Lager

Entsorgungspflichtige

Haftpflichtige

Betrieb Stilllegung

Betrieb

Betrieb

(Stilllegung)

Betrieb 35 J.Bau

Bau

Bau

Bund

Bund

?

?

KKW

KKW

KKW/Endlagerinstitution

KKW/ZWILAG/Endlagerinstitution

Abbildung 28: Zeitdimensionen für Entsorgungs- und Haftpflicht. Abkürzungen auf Seite 18ff.

12.6.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Zerlegung in Teilsysteme und Reintegration

Die Langfristigkeit eines Lagerprojekts macht ein konsistentes Management und eine ange-messene Ressourcenallokation schwierig (Abbildung 28), selbst wenn man den absehbaren Verschluss als «definitive» Projektbeendigung erklärt. Zu Beginn des ersten definierten Pro-gramms (Projekt «Gewähr 1985») war man sich der Vielschichtigkeit der Problematik nicht bewusst (oder wollte sie nicht wahrhaben). So sind Aussprüche wie die folgenden von Rudolf Rometsch zu verstehen: «Dass das Projekt machbar ist, wissen wir heute schon, doch der Sicherheitsnachweis steht noch aus» (1982); oder: «Die technische Machbarkeit ist kein Problem .... Der kritische Punkt ist die Langzeitsicherheit ...» (1984).

Auch die «Politik» wies keine angemessene Ziel-Mittel-Relation auf. Trotz Erklärung der Entsorgung als «nationaler Aufgabe» wurde sie fast ausschliesslich der Genossenschaft der KKW-Betreiber, der Nagra, überlassen, nach einem einseitig verstandenen «Verursacher-prinzip» (Beispiel: 1979 konstatierte die AGNEB, dass wegen Erzeugerverantwortung «die Aufgabe der Arbeitsgruppe, ein bundeseigenes Entsorgungsprojekt auszuarbeiten, fallen gelassen werden konnte»). Die mangelhafte Dotierung der Aufsichtsbehörde wurde schon mehrfach erwähnt (siehe insbesondere Tabelle 19); aber auch die Sicherheitsforschung im Bereich Entsorgung wird fast ausschliesslich der Nagra bzw. dem von dieser alimentierten Paul Scherrer Institut überlassen. 1999 sprach sich die zuständige Eidgenössische Ener-gieforschungskommission CORE für eine Halbierung der Mittel in der Periode 2000 bis 2003 aus: «Unabhängig von der Suche und Prüfung konkreter Standorte für Endlager (was nicht Aufgabe der Energieforschung ist) haben die Untersuchungen in den letzten Jahren die für

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140

Entscheide wesentlichen Fragen genügend gut beantwortet, so dass es angängig ist, die für diesen Bereich reservierten Mittel der öffentlichen Hand in den nächsten Jahren auf die Hälf-te abzubauen (von heute rund 8 Millionen auf 4 Millionen Franken)» [P162:38f.].

12.7 Untersuchung der Zielbeziehungen, Komplexziele

Nach Mag 1990 sind «[o]ptimale Entscheidungen ... immer nur auf ein bestimmtes Ziel hin optimal, auf andere Ziele hin oft nicht» [E60:28]. Das viel zitierte Schlüsselwort «Vertrauen» dagegen ist im Sinn von Dörner 1989 ein so genanntes «Komplexziel» [E13:81ff.]. Solche Ziele sind in der Analyse schlecht zu gebrauchen, weil sie entweder Worthülsen sind oder gar nicht erreicht bzw. evaluiert werden können. Beispiel: Die einen rüsten ab, die anderen auf – und beide tun dies für «den Weltfrieden». Analog ist Vertrauen in Teilziele aufzuglie-dern, nach Dörner zu «dekomponieren» (siehe auch [G130] und 9.5.4).

Eine angemessene Zielanalyse hat die angestrebte Leistungsfähigkeit eines Systems zu durchleuchten, ebenso die – soeben erwähnten – Ziel-Mittel-Beziehungen (Einsatz von Res-sourcen zur Zielerreichung) und die Verfahrensbeteiligung («Prozessnutzen»). Nach wie vor Ziel im Umgang mit radioaktiven Abfällen in der Schweiz ist, dass «die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung der ... radioaktiven Abfälle gewährleistet» werden muss. Dies wurde 1979 in einer Abstimmung über den Bundesbeschluss zum Atomgesetz festgesetzt [P130].

Letztlich muss die Lagerung radioaktiver Abfälle nach technischen Kriterien konkret konzi-piert werden. Dazu ist ein Variantenstudium erforderlich, das Entscheidungen über Grund-satzfragen, auch Zielfragen, voraussetzt. Seit einigen Jahren ist der Ruf nach einem Optio-nenvergleich international immer lauter geworden [P417][P657]. Die NEA forderte 1999: «Eine gesamthafte Zuversicht [‹confidence›] muss in einem viel breiteren Publikum entwi-ckelt werden, wenn eine Entscheidung zur Durchführung der Entsorgung akzeptabel sein soll» [P656:8ff.]. Die IAEO meinte schon ein Jahr zuvor: «Vor dem Hintergrund der gegen-wärtigen zweifelnden Haltung vieler Leute gegenüber der etablierten Expertensicht, dass hochradioaktive Abfälle in tiefen Lagern im Untergrund ohne Absicht der Rückholung ent-sorgt werden sollten, müssten die möglichen Alternativen – Langzeitzwischenlager an der Oberfläche und Lagerung mit vorgekehrter Rückholbarkeit – von unabhängigen internatio-nalen, durch die IAEO zusammengestellte Gruppen kritisch durchleuchtet werden» [P359].

Bei komplexen Sachverhalten ist es durchaus möglich, dass konkurrierende Ziele bestehen. Das Zauberwort «Nachhaltigkeit», auch ein Komplexziel, umfasst Schutz von und Hand-lungsspielraum für Generationen der Zukunft. Im Fall der sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle sind also passiver Sicherheit und «aktiver» Kontrolle bzw. Überwachung parallel Be-achtung zu schenken. Überlegungen zu entsprechenden Entscheidungssituationen sind in Flüeler 1998c [E29] angestellt. In diesem Zusammenhang werden von verschiedenen Auto-ren «versteckte Ziele» (nach Keeney & von Winterfeldt 1986 so genannte «hidden agen-das») unterstellt, dass also Widerstand gegen ein Einzelprojekt «nur» vorgeschoben sei zur Erreichung weiter gesteckter Ziele [R61:420]186. Das Konzept der Mehrzieligkeit braucht solche Konstruktionen nicht zu bemühen.

186 Böswillig könnte man auch der NEA eine «versteckte Agenda» unterstellen, wenn sie neuerdings mit der Idee des «Forum on Stakeholder Confidence» [P662] alle Beteiligte am Prozess teilhaben lassen will, denn: «… es herrscht Übereinstimmung darüber, dass der Umgang, die Zwischen- und Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente … eine Vorbedingung für die allgemeine Akzeptanz der fortgesetzten und zukünftigen Nutzung der Kernenergie ist; dies sollte somit einer besonderen Kategorie von hoher Priorität zuge-wiesen werden» [P655:43]. Auch in den Statuten der heute offenen IAEO steht zuoberst die «[Beschleunigung] …

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Der Widerspruch in der Debatte lässt sich an einem Zielvergleich illustrieren (siehe Abbildung 29).

komplementäreZielbeziehung

konkurrenzierendeZielbeziehung

passivesKontrollsystem

(zerstörungsfreieValidierung des

Endlagersystems)

aktivesKontrollsystem

("Gesellschaft" beiLangzeitlager,

Bohrung auch beiEndlager)

(aktive) Intervention

(passiver) Schutz

Abbildung 29: Das Prinzip der Nachhaltigkeit («die Entwicklungs- und Umweltbedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen nicht untergraben» (nach [G140:X])) beruht auf zwei Säulen: auf Schutz sowie Inter-ventionspotenzial heutiger und kommender Generationen. Je nach Lagerkonzept für radioaktive Abfälle wird das eine oder das andere Ziel höher bewertet: Intervention bei einem kontrollierten Langzeitlager, Schutz bei einem Endlager. Doch bei einem aktiven Kontrollsystem stehen Intervention und Schutz in einer konkurrenzierenden Zielbeziehung, wogegen ein «passives Kontrollsystem» eine Zielverträglichkeit ermöglicht.

Oberziel bei der Lagerung radioaktiver Abfälle ist als Leistungsfähigkeit die Stabilität des La-gersystems: Der Schutz vor gesundheitsgefährdendem Austritt von Radioaktivität ist dauernd zu gewährleisten. Diese Ziel- und Kriteriendiskussion wird in Kapitel 15 weiter geführt.

Der Einsatz von Ressourcen zur Zielerreichung (Ziel-Mittel-Relation) ist entscheidend für die Realisierbarkeit von Zielen. Endlager verlangen eine ausreichende Unterstützung von Pro-jektanten und Betreibern zur Charakterisierung von Standorten, Verifizierung von Modellen und Validierung von Sicherheitsanalysen. Kontrollierte Langzeitlager verlangen eine ausrei-chende Mittelzuweisung über die Kontrolldauer hinweg (siehe 12.6).

12.7.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zu Zielbeziehungen

Andere Ziele verschiedener Akteure brauchen aber nicht einmal «versteckte Agenden» zu sein. Staatliche Stellen beharren auf der Durchsetzung einmal gefällter Entscheide (wie par-tizipatorisch oder nicht diese auch zu Stande gekommen seien) (siehe 9.5.1); Projektanten arbeiten an Teillösungen (die Nagra an technischen Sicherheitsanalysen), müssen aber nur schon aus institutionellen und finanziellen Gründen auf die Hauptabfallverursacher Rücksicht nehmen (siehe 12.5.1); Bürgerinitiativen und Umweltverbände wollen Druck ausüben, sind aber auch spenden- und damit kampagnenabhängig.

des Beitrags der Atomkraft zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der ganzen Welt» (Artikel II, Ziele), erst unter Artikel III A.6 findet sich die Aufgabe, «Sicherheitsstandards für den Schutz der Gesundheit und die Mini-mierung der Gefahr für Leben und Eigentum [sic!] zu etablieren» [P334].

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142

Die Symbolkraft und effektive Instrumentalisierung der radioaktiven Abfälle für energiepoliti-sche Zwecke ist so gross, dass sie den Blick für Sach- und Schutzfragen manchmal ver-stellen. Dies ist geschehen, als in den letzten Jahren die Frage «Endlagerung oder Lang-zeitlagerung?» wieder187 vermehrt diskutiert worden ist – aus ganz unterschiedlicher Optik (Flüeler 1991 [P222], ders. 1993 [P223], «Hüte»-Idee nach Macy 1989 [P506]/Kreuzer 1990 [P452]/Bauriedl 1995 [P86] oder nach Lutz 1997 [P505])188. Wenn ein Problem – hier der langfristige Umgang mit radioaktiven Abfällen – anders definiert wird, ist es verständlich, dass auch die Ziele andere sind. Abgesehen von der unterschiedlichen Problemdefinition (siehe oben) ist der Disput m.E. auf eine widersprüchliche Interpretation von Nachhaltigkeit zurückzuführen. Diese wurde in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung 1992 folgendermassen definiert: «Die heutige Entwicklung darf die Entwicklungs- und Umweltbe-dürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen nicht untergraben» [G140:X]189.

Da das Konzept der Nachhaltigkeit bisher im Bereich der radioaktiven Abfälle nicht konkreti-siert worden ist (siehe den Versuch in Kapitel 15), wird seine Interpretation jedem Akteur nach dessen Gusto überlassen. So liest es das Forum vera einseitig auf den Schutzaspekt bezogen: «Das Gebot der Nachhaltigkeit verlangt, keine Lasten auf unsere Kinder abzuwäl-zen» [P249]. Damveld & van den Berg 1998, in neuerer Zeit von den schweizerischen Um-weltverbänden zitiert190, stellen die Rückholbarkeit in den Vordergrund: «Die heutige Gene-ration stellt hohe Anforderungen an die Lagerung von Atomabfall, was auch [auf] die zukünf-tigen Generationen zutreffen müsste, um negative Effekte zu vermeiden. Permanente Rück-holbarkeit kann dem entsprechen. So wird mit permanenter Rückholbarkeit [jeder kommen-den Generation] die Möglichkeit gegeben, den Abfall zu kontrollieren und entsprechende Massnahmen zu treffen» [P163:7]. Die «Departementsstrategie» des UVEK spricht von «ökologischer», «wirtschaftlicher» und «sozialer Nachhaltigkeit» [P864:18], auch die Nie-derlande haben ihr Langzeitlager auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, aber nicht spezifiziert [P167][P74][G273][P787]. Tabelle 23 (in Kapitel 17) mit dem Argumentationsmuster zu den Lageroptionen über vier Jahrzehnte hinweg macht deutlich, dass Zieldiskussionen mit Vor-schlägen und Forderungen zu Konzeptänderungen früh, immer wieder, von Fachleuten, Be-troffenen und Gegnern, angestossen worden sind:

Zieldiskussion

1979 «Geologen» (Aussprache): eher Zwischenlagerung 1979 Heierli: langfristige Zwischen- oder Endlagerung in Kaverne 1984 Kasser u.a.: «Endlager im Sinne einer irreversiblen und nicht überwachbaren Deponierung der Abfälle sind in absehbarer Zeit nicht verantwortbar.» 1984 Opposition von Ollon Mesocco, Bauen: Abkehr von der «Endlagerphilosophie» 1984 Kt. Uri: «Konzept eines unkontrollierten zugunsten eines kontrollierten Endlagers» zu überprüfen 1985 Kt. Waadt/Obwalden: auf Festschreibung des Endlager-Prinzips zu verzichten1993 Umweltverbände: «Keine Endlagerprinzipentscheide können gefällt werden, bevor der Stand der Technik international geklärt ist (Rückholbarkeit, Kontrollierbarkeit, etc.).» 1993 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Strahlenschutzverordnung: «Die Formulierung, dass die Be-seitigung von radioaktiven Abfällen (Art. 87) so zu erfolgen habe, dass nach der Beseitigung keine Sicherheits-

187 Nach sehr offenen Optionen in der Frühzeit der industriellen Nutzung von Atomkernenergie lebte die Diskus-

sion in den 1970er-Jahren auf: mit dem Konzept des rückholbaren Tiefenlagers (Heierli 1979 [P297], Ham-mond 1979 [G86], siehe auch AGNEB [P13:Beilage IV]), aber ebenso in kritischen Voten von erdwissenschaft-licher Seite (Prof. Allemann in [P12]). Siehe Abbildung 36.

188 Macy, Kreuzer und Bauriedl sind – schematisch – dem Lager der «Opposition» zuzuordnen, Lutz war u.a. Kraftwerksleiter des KKM und Geschäftsleiter der Zwischenlager Würenlingen AG ZWILAG.

189 Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission, 1987): «Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart [der heutigen Generationen] befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können» [G277:46].

190 Die SES forderte 1999 in der Vorbereitung der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für Radioaktive Abfälle EKRA: «Die Autoren des holländischen Berichts ‹Nuclear Waste and Nuclear Ethics› (Herman Damveld und Robert Jan van den Berg) zuhanden der holländischen Kommission Lagerung radioaktiver Abfälle (CORE) sind von der Expertengruppe beizuziehen …» [P796].

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und Überwachungsmassnahmen mehr nötig sind, wird durchwegs kritisiert. So wird geltend gemacht, die Be-stimmung lasse einseitig nur die Endlagerphilosophie zu, was heute nicht mehr vertretbar sei ….» 2000 Kt. Nidwalden in Vernehmlassung zum Kernenergiegesetz-Entwurf: «Konzept der kontrollierten und rück-holbaren Langzeitlagerung» verlangt

Eine Auseinandersetzung damit wurde mehrfach versprochen, aber – bis zur EKRA – nie geführt:

1980 AGNEB: «Planung ... und Bau von Zwischenlagern und Endlagern ... solange fortzusetzen, bis für alle radio-aktiven Abfälle vergleichbare Alternativen zu deren Beseitigung vorliegen» 1985: BEW: Atomgesetzrevision «[verlangt] nicht unbedingt eine Endlagerung» 1990 Kowalski, Nagra: «… im Konzept ist die Kontrollmöglichkeit enthalten.» 1992 AGNEB: LMA/HAA: «keine dringliche Aufgabe», «Untersuchungen … zielstrebig voranzutreiben. Beim Auf-treten entscheidend neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Konzeptwechsel vorgenommen werden» 1993 Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone «ARGE Nagra»: «Diskussion von Entscheidungsgrundlagen

und Erarbeiten gemeinsamer Positionen zu zentralen Fragen» (Kontrollmöglichkeiten)1995 BR Ogi nach Nein am Wellenberg: «Alle Optionen sind wieder gegeben. Sowohl der Einbezug der drei an-deren Standorte, als auch eine Lagerung im Ausland oder an der Oberfläche sind in Betracht zu ziehen.» 1996 Nationalrat: «Nach dem knappen Nein … zum Standort Wellenberg soll die Frage der nuklearen Entsorgung gründlich überdacht und im Rahmen einer Totalrevision des Atomgesetzes neu angegangen werden. Dieser An-sicht ist auch der Bundesrat.» 1996 AGNEB: verschiedene Optionen zur Auswahl: Festhalten am Standort Wellenberg «unter Berücksichtigung der Bedenken der Bevölkerung», Suchen eines neuen Standortes, langfristige Zwischenlagerung, Export der ra-dioaktiven Abfälle, Agneb schon 1993 zum Schluss gekommen, dass der Standort Wellenberg «zweckmässig und nachvollziehbar» sei

Im Gegenteil sind Forderungen oder Vorgaben entweder abgeblockt oder verwässert wor-den.

1980ff. Projekt «Gewähr 1985»: Abschwächung der Vorgaben 1981 Nagra: Projekt «Gewähr 1985» wird als «Sandkastenübung 85» abqualifiziert 1996 BKW: «Aus der Beilage (Nagra-Stellungnahme) geht hervor, dass die Kontrollierbarkeit des Endlagers im vorliegenden Konzept bereits voll realisiert ist und die Frage der Rückholbarkeit im Rahmen der laufenden Pro-gramme abgeklärt wird. Für eine entsprechende spezielle Studie … besteht daher bei der Nagra kein Bedarf ….» 1998: «Konzeptionelle Diskussion über Endlager oder kontrollierte Langzeitlager hält die GNW für überflüssig ….»

Eine ausgedehnte, offene Konzeptdiskussion hat bis vor Kurzem in der Schweiz nicht statt-gefunden, obschon das Problem seit je als gravierend angesehen worden ist:

1956 Bundesrat: «das Uran und seine Produkte sind von äusserster Gefährlichkeit» 1957 Bundesrat: Atomartikel angesichts des «starken Rückstands» gegenüber anderen Staaten «zu einer Schick-salsfrage geworden», aber auch Abfallproblem «Aufgabe von bedeutender Tragweite» 1961 EGA: radioaktive Abfälle «seit mehreren Jahren ein Problem, das in zunehmendem Masse als lästig und bedrohlich empfunden wird» 1966 Bundesrat: «Es gilt auch, die Bevölkerung in der Nachbarschaft einer solchen Anlage davon zu überzeugen, dass diese keine Gefährdung darstellt und dass deren Verwirklichung im Interesse einer grösseren Gemeinschaft liegt.»1990 Kraut, Sozialwissenschaftler, repräsentative Umfrage: Konsens quer durch alle Schichten und Gruppierun-gen, selbst in bürgerlichen Kreisen, dass das Abfallproblem ungelöst ist 1992 Kiener, BEW: «Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine der zentralen und politisch umstrittensten Aufgaben der Energiepolitik.» 1994 EVED, Botschaft Teilrevision des Atomgesetzes: «Trotz … Moratorium muss für die Entsorgung der radio-aktiven Abfälle, die in erster Linie in den Kernkraftwerken, aber auch in der Medizin, Industrie und Forschung an-fallen, eine Lösung gefunden werden. Dies ist eine bedeutende nationale Aufgabe der kommenden Jahre. Insbe-sondere kann die Entsorgung der kurzlebigen schwach- und mittelaktiven Abfälle nicht mehr länger aufgeschoben werden. Dabei hat sich in letzter Zeit immer deutlicher gezeigt, dass der Bau eines derartigen Lagers mehr ein verfahrensrechtliches und politisches als ein technisches Problem ist.» 1998 Weltwoche: «Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist und bleibt eine der gesellschaftlichen Hauptauf-gaben in den nächsten Jahrhunderten.» 1999 Ergebnisse der Studie Univox-Umwelt: «Als besonders störend empfunden werden: Flughäfen, Lager für radioaktiven Abfall, Autobahnen, Kernkraftwerke und chemische Fabriken (45 bis 30 Prozent der Nennungen). Ausbauvorhaben solcher Anlagen sind die wahrscheinlichste[n] Konfliktherde ….»

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International wie auch hier zu Lande ist inzwischen die Einsicht gewachsen, dass eine breite Grundsatzdiskussion statt finden muss, wenn eine tragfähige Lösung gefunden werden soll (siehe zu allen Punkten 15.7).

12.8 Angemessene Behandlung verschiedener Ebenen

Der Hinweis von Kasperson et al. 1992 auf Abfalllagerkontroversen als «in Wirklichkeit ge-sellschaftlichen Vertrauenskrisen» [R59:1975], macht deutlich, dass eine Problemstellung nie losgelöst vom ihrem Umfeld ist. Eine umfassende Beurteilung ist erst bei Berücksichti-gung verschiedener Sichtweisen möglich [R49]. Mit zunehmender Komplexität nimmt auch die Bedeutung der Wertediskussion zu [E42:10][E21].

12.8.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Behandlung verschiedener Ebenen

Wer an einer umfassenden Perspektive und an tragfähigen Lösungen interessiert ist, sollte einen Diskurs über das Problem der Produktion von radioaktiven Abfällen in Gang setzen. Zwar ist es richtig, dass nach schweizerischem Staatsverständnis die Abstimmung an der Urne die Bürgerbeteiligung schlechthin (fettgedruckte Zahlen in Tabelle 14) ist, mithin wei-tere Engagements als überflüssig angesehen werden unter dem Motto «die Landsgemeinde ist die Konsenskonferenz» [P446]. Doch ist offensichtlich die Problematik radioaktiver Abfälle zu komplex, als dass sie mit Abstimmungsbüchlein oder auch mit einem intensiven Abstim-mungskampf (bei unterschiedlichem Ressourceneinsatz der Seiten) bestritten werden könn-te. Erst nach der Annahme der Moratoriumsinitiative im September 1990 wurden in der Schweiz nichtoffizielle Experten zu Gesprächen im Atombereich geladen (abgesehen von den berühmten Gösgener Hearings in den 1970er-Jahren):

• 1991/1992 «Aktionsprogramm ‹Energie 2000›»: «Konfliktlösungsgruppen» zu Wieder-aufarbeitung und SMA-Lager, bei Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen NRO [P222]

• 1998 Publiforum «Strom und Gesellschaft»: erste gross angelegte Konsenskonferenz in der Schweiz, u.a. zum Thema radioaktive Abfälle (einzige Experten: Roland Naegelin, KSA; Piet Zuidema, Nagra), Beteiligung freiwilliger Laien [P394]

• 1998 Einsetzung der Arbeitsgruppe «Energie-Dialog zur Entsorgung» durch den Ener-gieminister, Bundesrat Leuenberger (unter der Leitung von Prof. Ruh, Sozialethiker): Vertiefung des Konzepts «kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung», Vergleich mit Endlagerung und «angepasstem Lagerkonzept der Nagra», «… alle relevanten Unterla-gen den Abstimmungsunterlagen bei[zu]geben …. Die Öffentlichkeit ist während dem Verfahren in geeigneter Weise … zu informieren», unter Mitwirkung von NRO [P856]

• 1999 Ernennung der EKRA durch den Energieminister, unter Mitwirkung von NRO • 2000 Ernennung der KFW durch den Regierungsrat des Kantons Nidwalden, unter Mit-

wirkung der NRO

Das Institut IDHEAP 1997 [P436] hat in seiner Evaluation der «Konfliktlösungsgruppen» Vor-aussetzungen für eine Mediation aufgelistet:

– Freiwilligkeit – angepasste Auswahl der Beteiligten – Konsens über Definition des Themas, Mandat, Spielregeln, Zeitplan (in ausgedehnten Vor-verhandlungen)– Transparenz

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145

– gleiche Ressourcen (Finanzen, Mitarbeiter, Zugang zu Informationen, politisches Poten-zial)– Interessen-, nicht Wertekonflikt – Kompromissbereitschaft auf allen Seiten – professionelle Mediation

Die Versuche von Politik und Behörden mit solchen «Konfliktlösungsgruppen» (sic!) [P439] haben diese Massstäbe nicht erfüllt [M43][P185][P186]. Bezeichnend ist, dass nach der Nie-derlage von Nagra/GNW am Wellenberg 1995 eine so genannte Technische Arbeitsgruppe Wellenberg TAG eingesetzt wurde, dazu wurde zwar die Nidwaldner Opposition eingeladen; es ist aber nicht einzusehen, warum dies «voraussetzungslos» geschehen sollte [P856] – schliesslich hatte sie im Juni 1995 die Abstimmung um den Wellenberg gewonnen, der Bun-desrat hatte nach dem Fiasko versprochen, «alle Optionen zu untersuchen» (Bundesrat Ogi) ... und in der Arbeitsgruppe «Energie-Dialog» durfte sie Einsitz nehmen (ebd.). Auch im «Energie-Dialog» übrigens sind Mittel und Zeit sehr kurz bemessen worden.

12.9 Entscheidung unter Unsicherheit

Eine definitive Lagerung radioaktiver Abfälle ist keine Entscheidung unter Risiko, sondern eine Entscheidung unter Unsicherheit, da die zugeordneten Wahrscheinlichkeiten unvoll-ständig bekannt sind [E40:16]. Während Risikoentscheidungen vom Ansatz des erwarteten Nutzens dominiert werden, sind im Umgang mit Unsicherheit verschiedene Modelle im Wett-bewerb191.

Welche Arten von Unsicherheit bei der Lagerung von radioaktiven Abfällen im Vordergrund stehen192, ist auch hier durch die Konzeptwahl bestimmt. Bei geologischen Tiefenlagern als Endlager ist das hauptsächliche Freisetzungsszenario nicht mit akut induziertem dramati-schem Versagen verbunden, sondern allenfalls mit einer langsamen Systemdegradation. Die Langzeitlagerung dagegen stützt definitionsgemäss auf Kontrollen durch heutige und kom-mende Generationen ab.

Unsicherheit lässt sich in Unschärfe und Ungewissheit aufteilen [G69] (Abbildung 30). Bei Unschärfe sind die Kenntnisse theoretisch möglich193:

• zufällige Unsicherheit (mit der Variabilität/Streuung stochastischer Variablen) und statisti-sche Unsicherheit (infolge kleiner Datensätze)

• Modell-Unsicherheit (strukturelle Unsicherheit) wegen ungenügender, aber prinzipiell erweiterbarer Systemkenntnisse

Bei Ungewissheit dagegen ist man auf mehr oder weniger plausible Vermutungen ange-wiesen:

• Szenarien-Unsicherheit (zeitliche und strukturelle Unsicherheit bezüglich künftigen Ent-wicklungen und menschlichem Verhalten).

191 Für die Diskussion der Unsicherheitsparadoxa und der Entscheidungskriterien bei Unsicherheit wird auf Han-

son 1991 verwiesen [E40:41-50]. 192 Siehe dazu auch 9.4.3. 193 Unschärfe entspricht den Typen 1 bis 3, Ungewissheit dem Typ 4 gemäss National Research Council 1990

[P643].

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Der Anwendungsbereich der Probabilistik nimmt in dieser Aufzählung von oben nach unten ab. Einer allfälligen langsamen Systemdegradation eines Endlagers liegen keine scharf defi-nierten Ereignisse zu Grunde (ausser bei Meteoriteneinschlag oder Anbohrung). Demzufolge sind auch keine Fehlerbäume und bei einer Gesamtaussage keine direkten probabilistischen Aussagen in Form einfacher Risikozahlen möglich bzw. sinnvoll. Trotzdem ist infolge Daten-unsicherheit und Langzeitcharakter die Anwendung der Probabilistik an sich sinnvoll, wenn nicht unumgänglich [G69]. Kontrollierte Langzeitlagerung dagegen ist dominiert von nicht-kalkulierbaren Ungewissheiten, da der Wirksamkeit aktiver technischer Kontrollen weder Wert an sich noch Wahrscheinlichkeiten zugeordnet werden können.

zeitliche und strukturelleUnsicherheit im Hinblick auf

Systementwicklung undmenschliches Verhalten

Annahmen

Variabilität,Datenabweichung,Repräsentativität

Wissen grundsätzlichmöglich

Unsicherheit

Unschärfe

Parameter-Unsicherheit

Ungewissheit

Modellunsicherheit Szenariounsicherheitstrukturelle Unsicherheit,

ungenügendesSystemwissen

Wahrscheinlichkeit

Abbildung 30: Versuch einer Klassifizierung des Schlüsselbegriffs «Unsicherheit». «Wahrscheinlichkeit» steht für den Grad möglicher Anwendung probabilistischer Methoden.

Die wissenschaftlich-technische Gemeinschaft geht mit Unsicherheit um, indem sie sich um raffiniertere Modellierung bemüht, zuverlässigere Daten beschafft, und Parameter- und Sen-sitivitätsanalysen macht sowie ein ausgedehntes Peer-Reviewing organisiert. Die Öffentlich-keit oder Laiengruppen dagegen sind darauf angewiesen, dass sie Vertrauen in die Behör-den haben können, nur in Einzelfällen können sie auf «Gegenexperten» zurückgreifen. Ihre Basis ist somit primär verfahrensbezogen.

Sachbezogen wird in der Abwägung von Unsicherheiten durch die Konzeptwahl (dauerüber-wachtes) Langzeitlager keine Reduktion von Unsicherheit erreicht. Eine Verschiebung des Langzeitlagers verringert die Ungewissheit bezüglich gesellschaftlicher Kontrollen nicht, im Gegenteil; eine Verschiebung des Endlagers verletzt das Verursacherprinzip und kann we-der auf Motivation noch Know-how kommender Generationen bauen. Diese Überlegungen fliessen ein in die Grundlagen für einen Optionenvergleich in Kapitel 15.

12.9.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Entscheidung unter Unsicherheit

Gemäss NEA 1999 ist wie erwähnt «Nachweis der Sicherheit» eines Lagers nicht als stren-ger mathematischer Beweis zu führen, sondern «vielmehr als überzeugender Satz von Ar-

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147

gumenten, die eine gesamte Sicherheitsanalyse [safety case] stützen» [G191:11]. Damit wird die Bedeutung der (verschiedenen Arten von) Unsicherheit anerkannt. Relative Sicherheit, d.h. «nur» Parameter-Unsicherheit im Sinn von Abbildung 30, herrscht im Fall von techni-schen Barrieren, da Komponenten und Werkstoffe statistisch ausreichend ausgetestet sein können und sind. Dominieren allerdings wie im vorliegenden Fall Langzeitaspekte (über Hun-derte und Tausende von Jahren), ist es riskant, aus Termingründen «verstärkt auf künstliche Barrieren aus[zu]weichen», wie dies Anfang und Mitte 1980er von Nagra und Bundesver-tretern vorgeschlagen wurde.

Aus dem gleichen Grund werden auch die Umweltverbände 1998 der Sachlage nicht ge-recht, wenn ihr «Konzept der kontrollierten Langzeitlagerung» allein oder primär auf techni-schen Barrieren aufbaut, denn: «Die Technik (Primär-Barrieren) erlaubt die kontrollierte La-gerung auf lange Zeit (60-80 Jahre)». Mit am meisten, nämlich Szenariounsicherheit behaftet ist diese Vorstellung, wenn die Verbände ein Jahr später von Folgendem ausgehen: «Unsere Konzeptidee verlangt nicht nach Retouchen am Endlagerkonzept, sondern nach einer neuen Philosophie. Die Kontrollierbarkeit auf Jahrhunderte/Jahrtausende hinaus muss jetzt vorge-dacht werden und es müssen entsprechende Strukturen, welche dies ermöglichen, geschaf-fen werden.» Derartige Entwicklungen setzen Szenarien mit einer kontinuierlichen und stabi-len gesellschaftlichen und institutionellen Ordnung voraus – ungleich unsicherere Zustände als die bereits schwierigen Prognosen bezüglich Geosphäre. Auch wenn die Absichten löb-lich sind, lassen sie ein umfassendes System- und Problemverständnis vermissen, denn «[u]nsere Konzeptidee will den kommenden Generationen einen dauerhaften Kontrollzugang zum Lagerumfeld sichern, damit ein möglicher Schadensfall frühzeitig erkannt und verhin-dert, bzw. begrenzt werden kann. Das lässt sich am ehesten mit den Kontrollgängen in einer Staumauer vergleichen.» Kontrollen in einem sicherheitsgerichteten Langzeitlagersystem ge-hen weit über konkrete physische Präsenz des Menschen hinaus, wie in 16.2 dargelegt wird.

Hier ist Breitschmid 2000 zuzustimmen, wenn er der Auffassung ist, dass «[d]ie Dilemmas nicht in einem herkömmlichen naturwissenschaftlich-technischen Prozedere gelöst können, sondern nur durch kluge Vorgehensweisen unter Berücksichtigung aller jeweils denkbaren Unsicherheiten prozesshaft angegangen werden.» Doch genau die Analyse der Unsicher-heiten führt zum gegenteiligen Schluss als Breitschmieds Fazit: «… Diese Einsichten zwin-gen uns zur Feststellung, dass sich künftige Generationen mit unserem radioaktiven Abfall in irgendeiner Form beschäftigen müssen, bis die Radioaktivität auf ein unschädliches Mass abgeklungen ist …. Der optimale Weg muss in Zukunft von jeder Generation in einem breiten wissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Diskurs erarbeitet werden.» Grundlage dazu sind die Schlüsse aus der Untersuchung der Zielbeziehungen (in 12.7). Ein Vorschlag zu einem konsistenten Vorgehen in der «Dilemma»-Situation wird in Kapitel 15 entwickelt.

12.10 Kooperationsproblem

In Verschärfung des klassischen Gefangenendilemmas haben wir es im Umgang mit radio-aktiven Abfällen mit einem «asymmetrischen Spiel» zu tun [E62:91]. Die «Spieler» sind we-der in der gleichen Situation noch haben sie die gleichen Präferenzen. Vertreter der kom-menden Generationen sitzen nicht am Tisch, diese können auch nicht vertreten werden (sie-he 9.5.2). Die so genannte «intergenerationelle Gleichheit» («intergenerational equity») ist damit nicht gegeben. Wenn wir die Abfälle aus Schweizer Reaktoren, Industriebetrieben, Labors und Spitälern zur Lagerung auch noch exportieren, verletzen wir zudem die «intrage-nerationelle Gleichheit». Wenn wir mit unseren Nachkommen mindestens versuchen zu ko-operieren, dann dürfen wir von ihren (künftigen) Umweltbeiträgen nicht im Übermass profitie-ren; wir profitieren so oder so, denn ein anthropogenes Abfallproblem ist immer ein Nicht-

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nullsummenspiel: Die allfälligen (Umwelt-)Kosten tragen die künftigen Generationen, ohne dass sie einen Nutzen von der Abfallproduktion gehabt hätten.

Von den Lösungsmöglichkeiten des Kooperationsproblems nach Franzen 1998 [E30:26ff.] ist der Druck auf die einen Spieler nach Bekanntmachung der eigenen Spielgeschichte bereits aufgenommen worden, nämlich mit der Forderung nach «Tatbeweis» als Teilziel des Kom-plexziels «Vertrauen» (siehe 9.5.4 und 12.7). Auch die Instrumente Vergeltung, externe Ein-griffe und moralische Appelle werden immer wieder angewandt, allerdings manchmal mit Auswirkungen, die das Gegenteil von dem sind, was damit beabsichtigt wurde. Da bezüglich künftigen Generationen, also nichtspielenden Spielenden, keine Reziprozität herrscht (sie können nicht unabhängig auf Spielzüge ihrer Vorfahren reagieren), sind die heutigen Gene-rationen aufgerufen, besonders vorsichtig vorzugehen. Mit dem Konzept der Robustheit soll dieser vorsichtige Ansatz («prudent approach») ausgebaut werden (siehe Kapitel 16).

12.10.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zum Kooperationsproblem

Kooperations- und damit Gleichheitsfragen werden berührt in der Thematik der Problemlö-sung «Ausland» (Tabelle 21), im immer wieder kehrenden Aspekt des «St. Florian» oder weiteren Handlungsinkonsistenzen, die in Tabelle 28 bis Tabelle 32 (Anhang) wiedergege-ben sind (siehe auch 11.3). Das Prinzip, wonach die nutzniessende(n) Generation(en) auch die Folgen ihres Tuns tragen soll(en), wird von einer überwältigenden Mehrheit geteilt, in der Europäischen Union gemäss Eurobarometer 2001 von 80 Prozent der Befragten [G125:10].

12.11 Nutzung von Warteschlaufen als Chancen

In der beschreibenden Entscheidungstheorie wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass Entscheidungsfindung eine Abfolge von Wahlakten sei. In den letzten Jahren dagegen ha-ben verhaltungswissenschaftlich orientierter Organisationsforscher, wie Cyert & March 1995, eine Betrachtungsweise angenommen, «welche die erste Prämisse vieler Theorien der Wahlakte in Frage stellt, nämlich die Prämisse, dass Leben gleichbedeutend mit Wählen ist. Sie argumentieren, dass Leben in erster Linie nicht Wählen, sondern Interpretieren bedeutet. So gesehen sind die Ergebnisse eines Prozesses – sowohl verhaltenswissenschaftlich wie auch ethisch – generell weniger wichtig als der Prozess selbst» [E11:234f.].

Neben der Orientierung am Prozess und der Rolle des Verfahrens, die weiter unten zur Sprache kommen, können somit auch Verzögerungen in ein anderes, weniger negatives Licht gerückt werden. Für die (wissenschaftliche) Forschung jedenfalls sind Latenzphasen, Zeiten des Wartens, der scheinbaren «Unproduktivität», nach Freiburghaus & Zimmermann 1985 [E31:88ff.) fruchtbar. Die Zeit des Umbruchs im Umgang mit radioaktiven Abfällen kann das auch sein, indem Forderungen nach Weiterentwicklung der Lagerkonzeption aufgenom-men werden. Die Geschichte zeigt, dass Kritik, wenn auch zeitverzögert, meist aufgenom-men worden ist. Angesichts des Kostendrucks infolge Liberalisierung des Energiemarkts kann aber auch das Gegenteil der Fall sein – eine Verschiebung der Entscheide und/oder eine Aufweichung der Sicherheitsanforderungen an ein Lager (siehe 15.7).

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12.11.1 Befunde aus der Inhaltsanalyse zur Nutzung von Warteschleifen

Am Wellenberg wollten GNW und Nagra 1994/95 mit einer Abstimmung gleich die Rahmen-bewilligung für ein SMA-Lager erhalten. Dabei wurden sie gewarnt, nicht alles auf einmal zu wollen, sondern schrittweise, in Etappen vorzugehen. «Ein Prozess in Schritten mit demo-kratischer Begleitung und einer anderen Philosophie, nämlich statt eines Endlagers ein kon-trolliertes Langzeitlager, dieser Weg könnte Akzeptanz finden, vermutet Leo Odermatt. Bei einem Ja gebe das Volk alles aus der Hand» (BBr, 14.6.1995). Die Gesuchsteller mochten aber nicht warten – und verloren im Juni 1995 die Abstimmung. Zuerst wurden noch die alten Sündenböcke gesucht: «Für die Ablehnung dürfte weniger die kantonale Opposition als vielmehr die massive Gegenkampagne der schweizerischen Umweltorganisationen bestim-mend gewesen sein … gelungen, … Angst und Zweifel … zu verbreiten und zudem die Kom-petenz und Integrität der Behörden in Frage zu stellen … ausserdem … weniger dem Projekt als dem Vorgehen eine Absage erteilt» (NR 4/95). Doch auf Grund der sogleich, im Juli 1995, in Auftrag gegebenen Meinungsumfrage zeigte sich, dass in der Tat die Kopplung Sondierstollen/Endlager das wichtigste Motiv für die Ablehnung gewesen war: «Die Nidwald-ner möchten offensichtlich später nochmals mitbestimmen, wenn weitere Ergebnisse nach dem Vortrieb des Stollens vorliegen. Die Tatsache, dass der Regierungsrat bei ungünstigen Befunden den Bau des Endlagers hätte blockieren können, hatte wenig Gewicht …. Obwohl die vielen günstigen Resultate aus Oberflächenuntersuchungen und Bohrungen kaum auf noch zu erwartende Überraschungen hinweisen, erwarten die Nidwaldner offensichtlich zu-sätzliche Entscheidungsgrundlagen aus den Stollenuntersuchungen» [P375]. Leo Odermatt «wies darauf hin, dass sein Komitee im Vorfeld der Abstimmung immer wieder eine Etappie-rung vorgeschlagen habe. Dieses Vorgehen sei damals von der Nagra vehement abgelehnt worden» (BT, 28.3.1996).

Die erwähnte Episode ist nur eine unter vielen – Begriffe wie «raschmöglichst», «ohne Ver-zug» sind korreliert mit Wehklagen, man sei mit dem Programm «im Rückstand»; sie gehen aber auch einher mit einer durchwegs unrealistischen Zeitplanung, wie die Teilaspekte unter der Rubrik «(Zeit-)Management» in Tabelle 28 bis Tabelle 32 (Anhang), z.T. unter «Zeitdi-mension (‹Fristigkeit›)» in den Tabelle 24 und Tabelle 25 (Kapitel 17) zeigen.

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13 Endlager-Standortwahl als Beispiel suboptimaler Entscheidungsfindung

13.1 Allgemeines

Die Argumentationsmuster zu den Lageroptionen in Tabelle 23 (Kapitel 17) sowie Tabelle 28 bis Tabelle 32 (Anhang, Band II) zeigen auf, dass die Diskussion um Konzepte der Lage-rung radioaktiver Abfälle in der Schweiz durchwegs extern bestimmt war. Nach Aufgabe des Verdünnungsprinzips («mit einer reichlichen Wassermenge nachspülen») sah man in den 1960er-Jahren «die Errichtung eines grossen Magazins» (für MIF-Abfälle) vor. 1968 konnte Bundesrat Willi Ritschard vermelden: «Mitte der sechziger Jahre hat das EDI ein Gebäude für die Zwischenlagerung projektiert. Kurz darauf setzten aber die [Meeres-]Versenkungsak-tionen der OECD ein.» Ab 1968 sollte eigentlich mit der Inbetriebnahme des KKW Beznau auch die Frage der hochaktiven Abfälle aufgegriffen werden – dem war nicht so, weil die ersten Wiederaufarbeitungsverträge keine Rücklieferung hochaktiver Gläser vorsahen. Das zuständige Bundesamt für Energiewirtschaft konstatierte «ab 1969 folgende Regelung der Entsorgung: Die abgebrannten Brennelemente ... wurden ins Ausland zur Wiederaufarbei-tung abgeliefert.» Noch zwei Jahre darauf meinte das KKW Mühleberg sagen zu dürfen: Das «Abfallproblem gehört … nicht in den unmittelbaren Aufgabenbereich der Kernkraftwerke. Die abgebrannten Brennelemente werden an Wiederaufarbeitungsanlagen abgegeben». Die Nagra wurde 1972 mit der Aufgabe, «Untertagelager» zu bauen, gegründet, ab 1975 ging es mit einem im kleinen Kreis des Koordinations-Ausschusses Radioaktive Abfälle KARA erko-renen «nationalen Konzept» um «Endlager». Dieser KARA war die erste offizielle Arbeits-gruppe zur Frage der Entsorgung, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Werke, der Nagra, des EIR und von Motor Columbus. Dabei wurde «übereinstimmend ... auf ... eine eidg. Fachkommission verzichtet» und eine «flexiblere, formlosere Lösung gefunden»; ein neuer Mitarbeiter in der ASK (heute HSK) war allein für radioaktive Abfälle zuständig.

Um hochaktive Abfälle hatte sich die Genossenschaft offiziell erst mit dem Entsorgungskon-zept der Elektrizitätswirtschaft von 1978 zu kümmern. Anfänglicher Optimismus wich der Einsicht, das Problem unterschätzt zu haben. Es folgten die Verwässerung der Anforderun-gen an das Projekt «Gewähr 1985» und 1988 die Aufteilung des Entsorgungsnachweises in Machbarkeits-, Sicherheits- und Standortnachweis.

Forderungen nach Konzeptänderungen kamen bereits in den 1970er-Jahren auf, und zwar von Fachleuten, Betroffenen und Gegnern, z.T. unabhängig voneinander. Eine Auseinan-dersetzung damit wurde mehrfach versprochen, aber nie geführt (siehe 12.7.1). Als die offi-ziellen Akteure Mitte der 1970er-Jahre die Endlagerung zum «nationalen Konzept» erkoren hatten, sollte das damit verbundene Projekt «Gewähr 1985» zügig realisiert werden, wie dies der Terminplan im Entsorgungskonzept der Betreiber von 1978 belegt [P870:6-61,6-64]. Währenddessen hiess es aus dem Eidgenössischen Gesundheitsamt (heute BAG) noch 1975: «Die endgültige Lösung ist ein Langzeitproblem ... nicht dringend.» Die neue Dring-lichkeit war insofern angesagt, als der Betrieb der laufenden Atomkernkraftwerke mit der Entsorgungsfrage gekoppelt wurde.

So wurde die Thematik derart politisch hochgefahren, dass Forderungen nach Anpassungen abgeblockt und Vorgaben (wie etwa die «Gewähr») verwässert wurden, ja eigentlich eine tatsächliche Auseinandersetzung mit allen Dimensionen (siehe Abbildung 34) und Frage-stellungen durch die Blockbildung verunmöglicht wurde. Die Nagra nannte den «keine be-sonderen Anforderungen» stellenden Lagerbau «eine unterirdische Anlage, die rund sechs-mal kleiner wäre[ ] als eine Röhre des Seelisberg-Tunnels», für die Umweltverbände glichen die Überwachungsaufgaben «am ehesten …Kontrollgängen in einer Staumauer», die vom

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Bundesrat nach dem Nein am Wellenberg eingesetzte Technische Arbeitsgruppe sprach sich zwar gegen kontrollierte Langzeitlager, aber für so genannte «Oberflächenendlager» wie das Centre de l’Aube aus. Die politischen Parteien beschränkten sich auf die Debattierung der finanziellen Aspekte rund um den Entsorgungsfonds.

Richtigerweise erachtete der Bundesrat bei der Abfassung der Fondsverordnung 1999 «das Ergebnis der bisherigen technisch-wissenschaftlichen Diskussion politisch als noch zu wenig tragfähig». Statt diese Diskussion in gesamter Breite zu fördern, setzte das Feder führende Departement UVEK im gleichen Jahr beim erneuten Versuch der Revision des Atomgeset-zes von 1957 zunächst auf politische Ausmarchung: «Der Vorentwurf zum Kernenergiege-setz soll für die schwach- und mittelaktiven Abfälle von der Endlagerung mit langer Rückhol-barkeit ausgehen, wobei je nach Ergebnis der Überprüfung durch die Expertengruppe das eine oder andere Konzept der nachfolgenden Botschaft zugrunde gelegt werden soll. Das Entsorgungskonzept für die hochaktiven Abfälle soll im Vorentwurf Kernenergiegesetz offen bleiben.» Erst die anschliessende Einsetzung der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle EKRA führte institutionalisiert zu einer inhaltlichen Weiterführung der De-batte – gemäss dem fast durchwegs positiven Medienecho offenbar etwas, worauf die Betei-ligten gewartet hatten. Anstoss für konkrete Änderungen (am Wellenberg-Projekt) gab die Nidwaldner Regierung, die die Kritikpunkte am ursprünglichen Endlagerkonzept aufnahm und 1995 beim Departement UVEK durchsetzte, Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit ein-zubeziehen. Sie war es auch, die im Jahr 2000 die Kantonale Fachgruppe Wellenberg KFW ins Leben rief, um diese Konzeptänderung zu begleiten (siehe 13.2). Aus der unter 9.3.2 ausgeführten Komplexität eines Endlagersystems lässt sich zweierlei folgern:

• Es kann weder positive «Eignungskriterien» für radioaktive Endlager geben noch muss ein einzelnes «Abbruchkriterium», etwa ein zu hoher hydraulischer Durchlässigkeitsbei-wert, zum Ende einer Untersuchung führen. Handkehrum darf aber auch nicht eine «ab-schliessende» Sicherheitsanalyse abgewartet werden, sondern muss die Arbeit von ver-schiedener Seite und aus verschiedenem Blickwinkel periodisch mit den Aufgaben an-gepassten Kriteriensätzen evaluiert werden. Die Bewertung eines – prozessorientierten – Kriteriensatzes ist transparenter als der Nachweis der Einhaltung eines einzelnen radio-logischen Schutzziels.

• Die Langzeitsicherheit eines (geologischen) Endlagers muss in jedem Fall standortspezi-fisch «nachgewiesen» werden. Da aber die natürliche Barriere, also die Geologie, dazu einen wesentlichen Beitrag leistet, leisten muss, sind sicherheitsbezogene Standortei-genschaften bei der Standortauswahl entscheidend. Entsprechend wird in den folgenden zwei Unterkapiteln 13.2 und 13.3 beleuchtet, wie die Nagra mit den Kriterien «Wirtgestei-ne», «Lagerauslegung», «Explorationsstrategie», «Ausschlusskriterien» umgegangen und schliesslich zu einer Standortwahl gekommen ist. Ebenfalls angegeben sind die je-weils genannten terminlichen Vorstellungen.

Im Folgenden geht es um Transparenzmachung des bisherigen Entscheidungsprozesses, um allfällige Defizite in der Methodik und um mögliche Erkenntnisse für deren Weiterent-wicklung, da der Prozess der sicheren Langfristlagerung radioaktiver Abfälle noch im Gang ist. Für eine angemessene, «faire» Beurteilung ist eine zeitgeschichtliche Perspektive not-wendig, die eine Beschreibung und Bewertung der Ereignisse aus der Zeit – der zeitgenös-sischen «Realität» (siehe 4.3.2) – heraus, und nicht ex post, versucht.

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13.2 Standortwahl für ein Endlager für «kurzlebige» schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Bei der Gründung 1972 der Nagra hiess deren Auftrag «Untertagelager» für so genannte «niedrigaktive Abfälle», womit die bereits laufenden Erkundungen der NOK um das KKW Beznau herum fortgesetzt wurden (siehe Tabelle 24, Kapitel 17)194. Sie wuchsen sich 1974 bis 1976 aus zu einem Gips- und Anhydritprogramm mit 22 potenziellen Standorten, wobei allerdings die Auswahlkriterien unklar blieben und das Programm nicht realisiert wurde. Es handelte sich dabei um eine Schweizer Variante der internationalen Suche in Evaporiten (v.a. Salzformationen). Da das Vorgehen der Nagra forsch und schnell, ohne lokale Bewilli-gung und ohne Konsultation der Betroffenen, aber mit Absegnung durch die Bundesbehör-den, erfolgte, war geharnischter Widerstand die Konsequenz. Die Test-Bohrung in Bex VD erfolgte ohne Bewilligung der kantonalen Behörde. Als im Frühling 1974 eine erste Sondier-bohrung in Airolo stattfinden sollte, regte sich Opposition der Gemeinde, sobald die Untersu-chungsziele bekannt wurden.

Ausgangspunkt für die Behörden war eine Modellstudie von 1980 für ein Lager in der Mo-lasse des Mittellandes [P71]. Bereits ein Jahr darauf engte die Nagra in einem neuen Unter-suchungsprogramm den Kreis von zuerst 100 auf 20 Standorte ein: Kein Ort im Mittelland befand sich darunter – obwohl die Eignung der einzigen tektonisch ruhigen Region in der Schweiz für ein B-(SLMA-)Lager (einschliesslich längerlebigen mittelaktiven Abfällen) im Prinzip bejaht wurde [P638:Vol. 1,41]. Damals kam der Wellenberg – unter dem Flurnamen «Altzellen» laufend – nicht in die engere Wahl: Die geometrischen Daten, d.h. die Wirtge-steinsausdehnung, wurden als «mittel»195, deren Prognostizierbarkeit als «genügend» quali-fiziert. Eine Stufe schlechter hätte das Aus bedeutet (ebd.:Annexe 5). Auch andere Orte, wie etwa das Val Canaria in Anhydritformation, das durchwegs gute Voraussetzungen gehabt hätte, wurden nicht weiterverfolgt (ebd.: Annexe 3).

Zwei Jahre darauf, 1983, waren nur noch drei Standorte im Rennen: Bois de la Glaive (An-hydrit), Oberbauenstock (Mergel) und Piz Pian Grand (Kristallin) [P556]. Alle drei Orte be-fanden sich in der tektonisch unruhigen und geologisch komplexen Alpen- bzw. Voralpen-zone. Gut verteilt war die Zugehörigkeit zu drei Landesteilen und die Abgeschiedenheit von den Hauptproduzenten und -konsumenten, den Atomkernkraftwerken und den Ballungszen-tren. Auch wenn Diversifizierung wünschbar ist, war doch, bei Verzicht auf Sondierstollen, das Problem der Vergleichbarkeit angelegt. Entsprechend lautete der Vorgehensplan wie folgt: «Für jedes dieser drei Standortgebiete will die Nagra ihre Untersuchungen zunächst in gleicher Weise weiterführen, Arbeitsprogramme für geologische Sondierungen aufstellen und – sofern die Detailarbeiten keine unvorhergesehenen Probleme zutage bringen – die Verhält-nisse im Wirtgestein durch den Bau von Sondierstollen vor Ort abklären» [P556:V]. Folglich verlangte die Nagra, im Dezember 1983, für alle Standorte Sondierbohrungen. Mit Entscheid vom September 1985 lehnte dies der Bundesrat ab und forderte einen vierten Standort, der fünf Auswahlkriterien genügen sollte [P771]:

«1. Gute geologische Prognostizierbarkeit 2. Gebiet mit schwachem topographischem Relief ... 3. Einfache und leicht zu sondierende hydrogeologische Verhältnisse 4. Möglichst grosse unterirdische Wasserfliesszeiten zur Biosphäre ... 5. Tektonisch und seismisch ruhige Zone».

194 Vorgehen und Ereignisse sind detailliert im Anhang, Band II, Hauptstrang 1, 2, 3B und 4B, aufgelistet. 195 Gerade diese hob die Nagra 1992 als besonders positiv hervor [P594:38].

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Was die Nagra mit ihrem Gesuch Wellenberg vom Juni 1987 anbot, entsprach diesen Krite-rien nicht. Die HSK beschied dem Wellenberg in ihrem Gutachten vom Dezember 1987: «[Er] erfüllt dieses Ziel nicht» (ausführlich in [P306]). Allerdings hatte im Januar des vorher-gehenden Jahres die damalige Nidwaldner Regierung die Genossenschaft zu Untersuchun-gen eingeladen [P60:6]. Entsprechend kam die Nagra zur Auffassung, dass «eine ‹Gleich-behandlung› aller potentiellen Standorte in der Sondierphase nicht zweckmässig und nicht möglich» sei (nach [P600:20]).

Selbst der Entscheid zum Projekt «Gewähr 1985» im Juni 1988, notabene zu Gunsten des Oberbauenstocks, spielte nun keine Rolle mehr. Darin hielt der Bundesrat den Sicherheits- und Standortnachweis der Nagra, den sie eben im Oberbauenstock in Bezug auf schwach- und mittelaktive Abfälle geführt hatte, für erbracht [P772]. Kritik, auch von Gutachtern der HSK, änderte an diesem Entscheid nichts [P121][P755].

Obwohl im Rückblick sachlich nicht nachvollziehbar, machte die Nagra im November 1988 nochmals Stollenanträge für alle drei ursprünglichen Standorte [P586]. Sie schlug darin auch die längerlebigen mittelaktiven Abfälle dem HAA-Endlager zu196. Im Oktober 1990 beschloss der Bundesrat, über die Anträge nicht zu entscheiden, «bis für alle drei Standorte möglichst vergleichbare geologische Aussagen gemacht werden können» (nach [P594:39]. Dies war eine Bestätigung des Entscheids von 1985, in dem bereits eine «vergleichbare Auswertung der Arbeiten an den [drei] Standorten» gefordert worden war. Jetzt kam lediglich noch der Wellenberg hinzu.

Der bundesrätliche Beschluss bedeutete eine «De facto Kopplung aller vier Standorte», wie die Nagra in ihrem «Vorbericht zur Standortwahl» vom Juni 1993 treffend bemerkte [P598: 11]. Sie hielt sich nicht an die Vorgaben des Bundesrats und entschied sich im erwähnten «Vorbericht» für den Wellenberg, der «mit grosser Wahrscheinlichkeit geeignet», die ande-ren Orte dagegen nur «voraussichtlich geeignet» seien (ebd.:52)197. Dass sie schon früh auf einen Standort gesetzt hatte, zeigen die finanziellen Aufwendungen, die einen «geologi-schen Gleichstand» der vier Konkurrenten gar nicht ermöglichten: 1991 und 1992 gab die Genossenschaft für den Wellenberg 43 Millionen Franken aus, für die anderen Standorte zusammen dagegen nur 5.2 Millionen Franken [GB 1991:36, 1992:38)198. Die Mitte Novem-ber 1993 nachgeschobenen Berichte konnten nicht mehr erstaunen: Der Wellenberg war gesetzt [P597][P607].

Die Geologenkommission KNE akzeptierte 1994 den Entscheid, machte allerdings – für den Fall eines Misserfolgs – ihrerseits auf die «günstigen» Standorte im Mittelland aufmerksam [P432:4]. Zum Bois de la Glaive, aber auch zum ganzen SMA-Programm, äusserte sie sich folgendermassen: «Die oben erwähnten Unsicherheiten in der Beurteilung dieses Standortes liegen v.a. an der Natur des gewählten Wirtgesteins und waren seit dem Beginn des Pro-jektes bekannt. Sie hätten durch die ursprünglich vorgesehenen Schrägbohrungen und Stol-len teilweise ausgeräumt werden können. Diese Aussage ist auch für die andern Sta[n]dorte

196 Diese Umteilung führte zur Argumentation, dass «die Forderung nach einem zusätzlichen Standort [im Mittel-

land] somit hinfällig» wurde [P842:19]. Allerdings ist die einzulagernde Radioaktivität bedeutend höher als bei anderen SMA-Lagern (vgl. [G256:11]).

197 Die Genossenschaft schrieb 1993 zum Thema Sondierstollen: «Es bestand nicht die Absicht, alle drei [ande-ren] Stollen auszuführen» [P594:13]. Gerechterweise ist festzuhalten, dass auch die Haltung des Bundesrats nicht immer widerspruchsfrei war. So schreibt er in seiner Antwort auf eine parlamentarische Interpellation Iten vom 30.11.1992: «Der Bundesrat ist nie davon ausgegangen, dass alle der zur Diskussion stehenden vier Standorte durch einen Sondierstollen zu erschliessen seien. Schon ... 1989 hat der Bundesrat festgehalten: ‹... Aus volkswirtschaftlichen Gründen wäre es nicht tragbar, für den Bau eines Endlagers gleichzeitig an mehreren Standorten Sondierstollen bis in den Endlagerbereich vorzutreiben ...›» [B90:2f.].

198 Ein abschliessender finanzieller Vergleich ist nicht möglich, da entsprechende Daten nicht zugänglich sind.

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gültig. Es ist daher zu bedauern, dass heute eine wichtige Entscheidung gefällt werden muss, ohne die Resultate derartiger Sondierungen» (ebd.:letzter Teil,8).

Die Forderung nach «geologischem Gleichstand» und «Sondierstollen an allen Standorten» – wie auch nach Überwachung/Kontrolle und Rückholbarkeit – war zuvor schon aus Umwelt-kreisen (Flüeler 1991 [P222:4f.], ders. 1994 [P507:10]) erhoben worden.

Im Juni 1995 verwarf das Nidwaldner Stimmvolk die Forderung der Projektantin, der Genos-senschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg GNW, nach einer Gesamtkonzession. Un-mittelbar darauf liess die GNW eine repräsentative Umfrage durchführen. Danach hätten 65.5 Prozent aller Stimmenden ja gesagt, wäre nur über den Sondierstollen abgestimmt worden, 60.8 Prozent ja, falls das Lagerkonzept Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit einge-schlossen hätte (NR 1/96:3)[P375].

Als Antwort auf die Forderungen präsentierte die Nagra 1998 ein so genanntes «Angepass-tes Lagerkonzept», wobei «angepasst» vornehmlich die Offenlassung des Stollensystems bedeutete. Von Expertenseite (KNE 1998, KSA 1998) wurde es scharf kritisiert. Flüeler meinte 1999: «‹Das wäre die schlechteste aller Lösungen.› Diese Variante würde nämlich die Sicherheitsanforderungen aufweichen, weil die Lagerbetreiber immer darauf verweisen könnten, das Lager sei ja zugänglich und liesse jederzeit Reparaturarbeiten zu ….».

Treibende Kraft für ein produktives weiteres Vorgehen war in der Folge nicht der Bund – die vom Bundesrat eingesetzte «Technischen Arbeitsgruppe» des Bundes sanktionierte das «Angepasste Lagerkonzept» und sprach sich gegen Ausschlusskriterien aus –, sondern die Regierung des Standortkantons Nidwalden. Sie setzte 2000 ein eigenes Expertengremium ein, die Kantonale Fachgruppe Wellenberg KFW, die das neu aufzulegende Sondierstollen-projekt und das auf der Grundlage des EKRA-Berichts von der GNW zu überarbeitende La-gerkonzept zu beurteilen hatte. Auf Grund von Fachgesprächen legte Ende 2000 die HSK ei-nen Vorschlag für Ausschlusskriterien vor (primär zum Wasserfluss), nach denen das Unter-suchungsprogramm Sondierstollen am Wellenberg gemessen werden soll [P324] [P325]. Nachdem sich die KFW mit den Anpassungen und Entwicklungsarbeiten einverstanden erklärt hatte [P401], reichte Anfang 2001 die GNW ein entsprechend überarbeitetes Son-dierstollengesuch ein [P271]. Im September 2002 lehnte der Nidwaldner Souverän das Pro-jekt ab. Damit ist auch für den Regierungsrat «der Standort Wellenberg als potenzielles La-ger für schwach- und mittelaktive Abfälle definitiv aus Abschied und Traktanden gefallen».

Fazit zu den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen SMA

Die Analyse des Vorgehens führt zum Schluss, dass das Auswahlverfahren der Nagra 1978 bis 1993 von Aussenstehenden grossenteils nicht nachvollzogen werden konnte und kann, von externen Vorgaben beeinflusst war, nicht eingehend diskutierte Konzeptänderungen (vom Tief- zum Hochlager, Wegfall der langlebigen mittelaktiven Abfälle) erfuhr und schliess-lich als solches nicht zum heutigen Standort am Wellenberg geführt hat [P402].

Die Nagra beschloss bereits 1981/82, sich auf «vorhandene geologische Karten und Kennt-nisse» zu stützen, eine Strategie, die 1984 von der Aufsichtsbehörde sanktioniert wurde und eigentlich im Widerspruch zu den Bohrgesuchen der Nagra von 1983 stand. Der Bundesrat lehnte 1985 gar die Gesuche um den Bau von Sondierstollen ab, womit zusätzlich nur noch vergleichsweise wenig Information (von der Erdoberfläche aus) gewonnen werden konnte. Trotz entsprechenden Hinweisen eines behördlichen Gutachters (csd für die ASK 1984) war Explorierbarkeit des Wirtgesteins kein Kriterium der Standortwahl. Erst die wiederholte For-derung der Aufsichtsbehörde nach einem Tieflager (für die langlebige mittelaktiven Abfälle LMA) zwang die Nagra, die Ausdehnung des Wirtgesteins genauer abzuklären. Die HSK

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hatte bereits 1983 für die LMA einen Isolationsdauerbedarf von «mehreren 10 000 Jahren» festgestellt, die Nagra liess sich bis 1988 Zeit, mit einer Reduktion des Inventars auf so ge-nannte «kurzlebige» Abfälle die Errichtung eines Tiefenlagers obsolet zu machen bzw. eine Standortgebietausweitung auf das Mittelland abzuwenden.

Bezüglich Ausschlusskriterien verwies die Abfallgemeinschaft – Projektanten und HSK – immer auf die Schutzziele der R-21 (mit entsprechenden Berechnungen argumentierte die Behörde beim Thema Tiefenlager), trotz der Forderung der Untergruppe Geologie von 1984 wurden von den Behörden nie detaillierte Kriterien gefordert bzw. von der Nagra erarbeitet. Vermengt wurde die Suche mit der Diskussion um einen «vierten Standort» (im Mittelland) und der (politischen) Vorgabe, an drei bzw. vier Standorten parallel vorzugehen (so ge-nannter «Gleichstand», der streng genommen so gar nicht möglich war). Erst mit dem Man-dat des Nidwaldner Regierungsrats an die KFW von 2000 wurde eine explizite Beurteilung von Ausschlusskriterien durch Dritte verlangt. Damit nahm die Kantonsregierung Forderun-gen aus der Diskussion um die Abstimmung über das Rahmenbewilligungsgesuch von 1994/95 auf. Im Hinblick auf den weiteren Prozess wird nun ein zweites Mal eine Inventarre-duktion ins Auge gefasst [P403]. Der Regierungsrat des Kantons forderte eine Beschränkung der SMA-Abfälle auf solche mit Nukliden, die eine Halbwertszeit von maximal 30 Jahren aufweisen, was der Definition der IAEO entspricht199. Diesmal sollte die Auslegungsänderung an Hand von konkreten geologischen Gegebenheiten und in einem transparenten und nach-vollziehbaren Verfahren erfolgen. Bezeichnenderweise begann der Internetauftritt der KFW mit der Losung «Offene, transparente Sachinformation als Beitrag zur öffentlichen Debatte» (www.wellenberg.org, nach dem negativen Entscheid im September 2002 wurde die KFW vom Regierungsrat, somit auch ihre Internetseite, aufgelöst).

Zwei entscheidende Rahmenbedingungen haben sich in der Zwischenzeit also geändert: Die allgemeine Konzeptphase geht in eine Umsetzungsphase über und das weitere Vorgehen findet geplant-prozesshaft und unter Beteiligung der Hauptakteure statt (Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit war Teil des Mandats der kantonalen Expertengruppe KFW, die Opposi-tionsgruppe MNA konnte Prozess und Argumentation selber verfolgen). Die Strategie der li-nearen Entscheidung (von Behörden und Betreibern) (Abbildung 19), allenfalls erweitert um mehr oder weniger geschickte Risikokommunikation (Abbildung 20), entwickelt sich somit zumindest ansatzweise zu einem dynamischen Entscheidungsmodell (Abbildung 41, Seite 212). Die Gründe für den neuerlichen negativen Entscheid am Wellenberg können hier nicht ausgeleuchtet werden (in der Inhaltsanalyse auch nicht aufgearbeitet); wichtig war wohl die Fixierung auf einen einzigen Standort, was die Nein-Stimmenden aus ihrer Sicht in eine ge-wisse Zwangslage brachte (trotz Ausschlusskriterien wäre der Druck getätigter Investitionen stark auf einer im Sinn der Projektanten positiven Entscheidung – für die Errichtung eines Endlagers – gelegen). Dass die offiziellen Akteure dazu gelernt haben, wurde nicht entspre-chend honoriert, vielleicht auch weil aussenstehende Lernwillige dies in der polarisierten At-mosphäre nicht ausreichend erkennen konnten – die Geschichte der politisch dominierten Standortwahl prägte allzu sehr.

199 In technischer Optik wäre eine weniger rigide Festlegung, die sich dafür auf die Langzeitsicherheit bezogen

hätte, wünschbar gewesen, da Nickel-63 aus den Stilllegungsabfällen mit einer Halbwertszeit von knapp 100 Jahren die Aktivität des Lagerguts zu neun Zehnteln dominiert, also allein dieser Umstand eine Beschrän-kung auf so definierte «kurzlebige» Abfälle obsolet macht [P607:28f.]. Doch ist die Argumentation des Kantons verständlich, da die Nagra – fälschlicherweise – von 1988 bis über die Abstimmung von 1995 hinaus immer von einem Lager für «kurzlebige» Abfälle sprach (siehe Tabelle 24). Entsprechend ist in der Tabelle unter «Terminplan, offiziell» auch das HAA/LMA-Lager genannt, da eben Abfälle hierher transferiert werden müssen.

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13.3 Standortwahl für ein Endlager für hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle

Im Gegensatz zu dem relativ gesehen kleineren Problem der schwach- und mittelradioakti-ven Abfälle ist die Suche der Nagra nach einem Standort für hochradioaktive Stoffe bis 1988 gut analysiert [P138][P148][P150][P142]. Eine systematische Aufarbeitung der Argumentati-onsmuster nach einheitlichen Kriterien wird allerdings erst hier, mit Tabelle 25 (Kapitel 17)geleistet200. Bereits im August 1980 stellte eine Gruppe von Geologen in einem Fachge-spräch mit der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung AGNEB und der Nagra verschiedene Mängel im Untersuchungsprogramm der Genossenschaft fest: Kritisiert wurden die Kriterien für die Wahl der Wirtsgesteine, der Bohrregionen (ohne vorgängige Seismik), die Kriterien für die Endlagerung überhaupt; ebenfalls beanstandet wurde, dass die Forschungsarbeiten nicht genügend veröffentlicht wurden und dass der Zeitplan («Gewähr» bis 1985) zu kurz bemessen sei [P15:Beilage V][P12][P148:122ff.].

Gemäss Beurteilung durch Aufsichtsbehörde und danach Bundesrat von 1988 hatte die Nagra 1985 ihren Entsorgungsnachweis präsentiert in Form eines «Machbarkeits-» und ei-nes «Sicherheitsnachweises» auf Grund eines Sondierprogrammes mit Seismik und Bohrun-gen im Kristallin der Nordschweiz. Ein geeigneter Standort konnte nicht angegeben werden, der «Standortnachweis» blieb also aus. Es sei vermutlich schwierig, einen ausreichend gros-ser, geeigneter Gesteinskörper im heterogenen und tektonisch stark geprägten kristallinen Grundgebirge zu finden. Auch sei dieses unter dem neu entdeckten Permokarbontrog zu tief.

Aus diesem Grund empfahl die HSK in ihrem Gutachten zum Projekt «Gewähr 1985», die Untersuchungen auf die homogeneren, besser explorier- und prognostizierbaren Sediment-gesteine auszudehnen201. In seinem Entscheid von 1988 forderte der Bundesrat die Nagra auf, die Arbeiten auf «nicht-kristalline Wirtgesteine (Sedimente)» auszuweiten. Darauf legte die Nagra u.a. die so genannte Sedimentstudie vor. Diese beurteilte die unabhängige Kom-mission Nukleare Entsorgung KNE, das Nachfolgegremium der Untergruppe Geologie der AGNEB, im Februar 1990 wie folgt202: «Die Auswahl von 2 Formationen (Opalinuston und Untere Süsswassermolasse) aus der Reihe der in der Schweiz in Frage kommenden Sedi-mentgesteine ist so nicht nachvollziehbar .... Die Nagra engt sich damit bereits in der Kon-zept-Phase der Sedimentstudie auf nur einen Teilbereich der Schweiz (die NE-Schweiz) ein, bestimmt daraus als weitere Einengung bereits 8 Standortregionen, aus welchen schliesslich nur noch zwei Standortregionen übrig bleiben» [P431:7].

Mit Gesuch vom November 1994 beabsichtigte die Nagra, weitere Bohrungen im Kristallin und eine Eichbohrung im Opalinuston im Zürcher Weinland abzuteufen. Diese Bohrung zur Eichung seismischer Messungen begrüsste die KNE, wogegen sie zum Sondiergesuch Leuggern/Böttstein im Mai 1995 bemerkte: «Die KNE stellt mit Erstaunen fest, wie wenig die Nagra die eigenen Untersuchungsresultate bei der Planung der künftigen Untersuchungen im Kristallin berücksichtigt .... Die Erfolgschancen [mit Schrägbohrungen einen für ein End-lager genügenden Kristallinkörper von geeigneter Ausdehnung zu finden] können bei den

200 Vorgehen und Ereignisse sind detailliert im Anhang, Band II, Hauptstrang 1, 2, 3A und 4A1 (Kristallin) bzw.

4A2 (Sedimente) aufgelistet. 201 Ein weiteres, zuvor zu wenig berücksichtigtes Ausschlusskriterium für das betrachtete Kristallin in der Nord-

Schweiz war das Vorhandensein von Exfiltrationsgebieten (z.B. Thermalwasserzone Zurzach). 202 Die Kommission zitiert zudem den Bericht vom März 1986 der damaligen Untergruppe Geologie der AGNEB

zum Projekt «Gewähr»: «‹Nachteilig wirkte sich aus, dass die Bohr-Lokationen, in Abweichung von Gepflogen-heiten der Industrie, schon vor Inangriffnahme der seismischen Untersuchungen definitiv festgelegt wurden.› Und: ‹Die Bohrkampagne und die geophysikalischen Messungen haben nun allerdings ergeben, dass der geo-logische Aufbau dieser Region (Nordschweiz) wesentlich komplizierter und ungünstiger ist, als man ursprüng-lich hätte annehmen können›» [P431:8].

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geschilderten Verhältnissen nicht abgeschätzt werden» [P433:7]. Darauf wollte die Nagra keine Kursänderung vornehmen, der KNE-Bericht sei ohne Rücksprache mit den Nagra-Ex-perten entstanden (BT, 4.7.95). In der Folge riefen die Bundesbehörden die «Arbeitsgruppe Kristallin Nordschweiz», bestehend aus HSK, KNE und Nagra, zusammen. Diese einigte sich im Juni 1996 auf die Verschiebung der Untersuchungen – vorerst Seismik – nach Westen [P59]. Im Gegensatz zur Diskussion um den Stellenwert von «Gewähr» wurde nun erstmals ein Schlüsselbegriff, nämlich der «Standortnachweis» definiert: «Für das weitere Vorgehen, das auch Abklärungen in Sedimentgesteinen einschliesst, ist es wichtig, dass eine klare Definition der im Bundesratsbeschluss festgehaltenen Begriffe besteht» [P59], um, wie es später hiess, «Missverständnissen bei der Interpretation des Begriffs ‹Standortnachweis› vorzubeugen» [P321:2f.].

Nach den seismischen Messungen im Mettauertal hat die Nagra im Sommer 1998 bekannt gegeben, vorerst keine weiteren Bohrungen im Kristallin durchzuführen und «das Schwer-gewicht der Arbeiten» auf den Opalinuston im Zürcher Weinland zu legen (Mitteilung vom 19.6.98). Auf Grund der schleppenden Entwicklung im HAA-Programm stellte die KNE 1998 fest: «Obwohl in der Schweiz seit zwei Jahrzehnten die Frage der sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle intensiv untersucht wird und in zahlreichen Teilgebieten wesentliche Fortschritte erreicht wurden …, sind die Ergebnisse der Standorterkundung/Standortevalua-tion für ein HAA-Endlager im Vergleich zu ausländischen Programmen ungenügend. Ein Grund liegt darin, dass allzu lange einzig die problematische Kristallin-Option verfolgt bzw. deren schwierige Exploration zu spät anerkannt wurde …. Kristallin 2001: Gestützt auf den aktuellen Kenntnisstand und eine umfassende Bilanzierung der bisherigen Resultate ist ein Entscheid über Abbruch oder Weiterführung der Untersuchungen im Kristallin zu ziehen. Aussagen über dessen Eignung müssen durch belastbare Resultate dokumentiert sein …. Die Standortsuche für ein HAA-Endlager in der Schweiz soll zielgerichtet und zügig weiter-geführt werden …. Das Einschalten einer 20jährigen Zwischenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm ab dem Jahr 2001 lässt Zweifel am der wirklichen Realisie-rung eines HAA-Endlagers in der Schweiz aufkommen. Nach Ansicht der KNE ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz mit diesem langen Unterbruch nicht mehr sichergestellt.»

Fazit zu den langlebigen mittel- und hochradioaktiven Abfällen

Mit Seitenblick auf Schweden203 hatte die Nagra für das HAA-Programm schon 1980 Granit als Wirtgestein für die Erbringung von «Gewähr» gewählt; selbst nach dem Vorschlag der HSK von 1986, «Endlagerkonzepte sind auch in Sedimenten zu verfolgen», beharrte die Genossenschaft auf ihrem Kristallinprogramm. Noch 1996 meinte Charles McCombie von der Nagra, «[m]an habe sich grundsätzlich die Frage gestellt, ob im Kristallin weitere Pro-gramm[e] sinnvoll seien. Der positive Entschluss lasse auch einen Hinweis auf Schweden, Finnland, Japan, Kanada und Spanien zu, die alle ihre Kristallingebirge für ein Endlager un-tersuchen». 1998 forderte die KSA in ihrem Positionspapier: «Die Option Opalinuston für die Endlagerung der HAA/LMA soll mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Bei der Option Kristal-lin sind eine Bilanz und ein klarer Entscheid über Abbruch oder Weiterführung der Untersu-chungen erforderlich. Eine Option soll nur dann aufrechterhalten werden, wenn sie tatsäch-lich aktiv weiterverfolgt wird.» Wie erwähnt, stellte auch die KNE eine Fixierung auf das fest-gefahrene Programm fest.

Für Projekt «Gewähr 1985» galt 2020 als das Jahr der Inbetriebnahme des HAA-Endlagers [P554:28], übrigens in Übereinstimmung mit den – allerdings nach wie vor heute auch noch

203 Für unser Land – auch international – war Schweden immer ein Referenzfall. Siehe Inhaltsanalyse, Anhang,

Band II, unter dem Stichwort «Basismodell Schweden».

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terminlich gültigen! – nordischen Programmen [P685][P747]204, jedenfalls bestand nach wie vor der Grundsatz, dass Endlager «bei Anfall der entsprechenden Abfallkategorien betriebs-bereit sind» [P562:20], auch wenn bereits «erst etwa ab dem Jahr 2020» formuliert wurde [ebd.:2]. Offensichtlich spielten entsprechende Überlegungen und eine angenommene AKKW-Betriebszeit von 40 Jahren in der Festsetzung der Kosten eine Rolle, wie aus folgen-dem BFE-Dokument von 1999 ersichtlich ist: «Weshalb gibt es in der Schweiz bis heute kei-nen Entsorgungsfonds für radioaktive Abfälle? Die Stillegungskosten werden durch den Still-legungsfonds gedeckt. Bezüglich der Entsorgungskosten ging man ursprünglich davon aus, dass die Endlager während der Betriebszeit der Kernkraftwerke errichtet und damit der grösste Teil der Kosten laufend bezahlt würden. Aufgrund der Verzögerungen fallen nun bis zur Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke rund ¼ der gesamten Entsorgungskosten an. Die Sicherstellung der übrigen Entsorgungskosten erfolgt durch die Kernkraftwerkbetreiber mittels Rückstellungen» [P104:3].

Im Entsorgungskonzept von 1992 hiess es noch, das Endlager für hochradioaktive Abfälle werde «erst etwa ab dem Jahr 2020 benötigt» [P594:2]. Heute plant die Genossenschaft ein solches Endlager auf die Zeit «ab 2045», der Entscheid über den Standort sei «erst in rund 20 Jahren fällig» (TA, 9.9.98)205. Reaktorbetreiber sprechen von einem Zwischenlagerbetrieb von 80 Jahren [P697:4.1-7] – im Gegensatz zu den ursprünglich vorgesehenen 30 bis 40 Jahren. Solche Zeiterstreckungen sind mit dem Verursacherprinzip nicht zu vereinbaren. Abgebrannte Brennelemente fallen seit den 1980er-Jahren an, in Kürze wird das Zentrale Zwischenlager stehen; wie lange dagegen die Atomkernkraftwerke noch in Betrieb (und da-mit die wichtigsten Abfallproduzenten greifbar) sein werden, ist unklar206.

Nach den Aussagen gemäss Tabelle 21 zu schliessen, ist der HAA-Standortnachweis in der Entsorgungspolitik der Betreiber seit geraumer Zeit nur noch eine Formsache – man ist an den Begriff «Sandkastenübung 85» für das Projekt «Gewähr» erinnert –, da eine Auslandlö-sung anvisiert wird und mit dem bevorstehenden Bau eines Zwischenlagers keine Zwischen-lagerengpässe mehr zu erwarten sind, die in den 1970er-Jahren zur Wahl der Wiederauf-arbeitung geführt hatten. Hans Issler, Nagra-Präsident, war 1999 entwaffnend offen: «Der Blick über die Grenze ist keine Frage des Vertrauens, sondern Folge der Öffnung des Strom-markts und der Globalisierung …. Für Länder wie die Schweiz – mit einem kleinen Kernener-gieprogramm – ist eine multinationale Lösung attraktiv.»

Nach der Reaktion des Bundes und der Aufsichtsbehörde zu schliessen, scheint die Strate-gie der Betreiber durchzuschlagen. Im Vorentwurf zu einem Kernenergiegesetz schreibt das UVEK 1999: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist», für diese Abfälle «muss frühestens im Jahr 2020 ein Lager bereitstehen. Deshalb kann die Konzeptfrage heute offen bleiben». Die HSK bereitete das Terrain 1997 vor: «Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hoch-aktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet werden; hingegen sollen die noch offenen Fragen betreffend der prinzipiellen Machbarkeit beantwortet und Möglichkeiten für eine internationale Lösung abgeklärt werden.» Und Serge Prêtre, der damalige HSK-Direktor selbst, liess 1998 gar verlauten: «Ein Verzicht auf Benken wäre keine Tragik …. Es ist mög-

204 Leitgedanke bei der Festsetzung des Termins «2020» war, dass innert 40 Jahren nach Anfall der ersten Ab-

fälle ca. 1980 die Wärmeleistung der hochaktiven Abfälle bzw. abgebrannten Brennelemente auf ein sicher-heitsmässig akzeptables Niveau gefallen ist. Danach flacht sich die Kurve so ab, dass eine weitere Abkühlung in der Zwischenlagerung – jedenfalls bei den Uranbrennelementen, die damals massgebend waren – in Bezug auf die Sicherheit keinen Vorteil bringen würde [P237:49f.]. In der Kostenstudie 2001 geht die Nagra von 60 Jahren Betriebszeit der Kraftwerke aus [P904].

205 «Erst um die Mitte des nächsten Jahrhunderts sinnvoll» (Nagra, Medienmitteilung, 19.6.98). 206 Die Tatsache, dass die zu Beginn der 1980er-Jahre erstellten Netzpläne nicht eingehalten wurden, ist kein

ausreichender Grund dafür, auf eine detaillierte Zeitplanung zu verzichten. Neuerdings – 2001 – stellt die AGNEB eine entsprechende Forderung wieder [P43:2].

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lich, dass der Bundesrat eines Tages findet, der Standortnachweis für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz sei nicht mehr nötig und anachronistisch geworden. Die-ses Konzept stammt ja aus den achtziger Jahren, als man noch vom Bau weiterer Kern-kraftwerke ausging.» Selbst der Energieminister und die Medien übernehmen die Termin-verschiebung, zum Teil gar die Priorität einer Auslandlösung (nach Tabelle 21).

Paradoxerweise liegt es offensichtlich bei den hochradioaktiven Abfällen an den externen Kommissionen, Druck in Richtung fristgerechter Umsetzung zu machen, und zwar gegen den Widerstand von Bund, Aufsichtsbehörde und Projektanten oder zumindest Abfallerzeu-gern. Dies ist umso paradoxer, also vom Sachlichen her der Schluss zu ziehen ist, dass die Arbeiten im Opalinuston mit einem unvergleichlich kleineren Aufwand an Zeit und Ressour-cen207 bessere Resultate geliefert haben als das jahrelange Abmühen im Kristallin. 1998 schrieb die KSA, aufgerufen durch die schleppende und gleichzeitig alarmierende Entwick-lung, in ihrem Positionspapier: «Konkrete Standorte für Endlager in der Schweiz sind in je-dem Fall nachzuweisen. Eine Endlagerung der HAA/LMA im Ausland soll nicht a priori aus-geschlossen, jedoch nur als zusätzliche Option neben der Endlagerung im Inland verfolgt werden. Die Abklärung einer Endlageroption im Ausland darf die Suche nach einem Endla-gerstandort im Inland keinesfalls beeinträchtigen und den Termin für die Endlagerung nicht verzögern.» Und die KNE doppelte mit der Kritik am «Einschalten einer 20jährigen Zwi-schenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm» nach. «Nach Ansicht der KNE ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz mit diesem langen Unterbruch nicht mehr si-chergestellt.»

Die Demarchen haben insofern gefruchtet, als 2000 das UVEK in seinem Vernehmlas-sungsentwurf zum Kernenergiegesetz an Entsorgungsnachweis und -pflicht analog «Ge-währ» festhielt und das Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen festschrieb. Auch die AGNEB fordert, wie erwähnt, in ihrem Tätigkeitsbericht 2001 einen Zeitplan für das HAA/LMA-Programm.

13.4 Fazit zur Standortsuche

Allgemeine Aspekte

Die Standortauswahl bewegt sich auf drei Ebenen zwischen zwei Extremen (siehe Abbildung 31):

• auf Ebene 1 zwischen «technischer» Auswahl, bei der expertendefinierte Sicherheit prio-ritär ist, und Auswahl nach dem Prinzip der Freiwilligkeit («volunteerism»), wo finanzielle Abgeltungen im Zentrum stehen

• auf Ebene 2 zwischen der (Laien-)Forderung nach «absoluter» Sicherheit und der risiko-gestützten Angabe «genügender» Sicherheit durch Experten

• auf Ebene 3 zwischen der Forderung nach dem «bestmöglichen Standort» und einem aus einem Wettbewerb hervorgegangen Standort mit Kompensationszahlungen.

Somit finden sich kategorische Aussagen übers Kreuz bei Laien wie auch bei Experten:

207 Da die Daten darüber leider nicht zur Verfügung gestellt wurden, kann dazu keine präzisere Aussage gemacht

werden. Jedenfalls bestätigen die Angaben der jüngsten Kostenstudie – 2001 – der KKW-Betreiber diese Vermutung. Zuidema & Issler 2001 veranschlagen Einsparungen von 400 MCHF auf 1900 MCHF «bis Be-triebsaufnahme» seit der Studie 1994, was «hauptsächlich auf die Änderung des Wirtgesteins zurückzuführen ist» [P904:3.2-3f.].

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Bedarf: Problem "vorhanden"

Vertrauen

PrioritätSicherheit

"Experten"

Gefahr:"absolute"Sicherheit

Sicherheit

Risiko:"genügende"Sicherheit

Freiwilligkeit

Bereitschaft zurBeteiligung

PrioritätFreiwilligkeit

"Laien"

Alternativoption (im Fall eines Misserfolgs)

=

<

Veto, dezentral

zentralistisch

Wissen

(Mit-)Verantwortung

Kommunikation

VerfahrenProzess

Transparenz

"bestmöglicher"Standort

Standort imWettbewerb

Ebene 2

Ebene 1

Kompensations-zahlungen

keine Zahlungen

Ebene 3

Zeit... Generation 1000Generation 1, 2, ...

Abbildung 31: Ansätze und Mechanismen eines Standortwahlverfahrens. Erläuterungen im Text.

Analog zur Frage der Wissensgenerierung sind folgende Punkte wichtig: Transparenz, Nach-vollziehbarkeit, frühzeitiger Einbezug der Betroffenen, schrittweises Vorgehen, Vertrauen in die Akteure. Zusätzlich entscheidend sind vorgängige Definition und Beibehaltung klarer Kriterien (in Bezug auf Sicherheit, Ethik usw.). Bei der Standortwahl ist zu unterscheiden zwischen Methodik, Durchführung sowie Ergebnis des Verfahrens. Kriterienänderungen müssen begründet und im Konsens erfolgen. Im Fall eines Scheiterns des Verfahrens sind Alternativoptionen vorzusehen.

Methodisch ist es zentral, historische Tatsachen/Meinungen, allg. Phänomene, in ihrem zeit-lichen Kontext – in ihrer zeitgenössischen «Realität» eben – zu situieren, ohne sie schön zu reden, also gewissermassen validierte «zeitimmanente» Kritik zu üben (die m.E. stringenter ist, als wenn sie mit ex-post-Argumenten erfolgt). Konkret stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, dass die Nagra im internationalen Vergleich bei ihrer Standortwahl, zu-mindest zu so genannt schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, gut abschneidet, in der hiesigen, inländischen Debatte aber Forderungen/Kriterien/Anregungen nicht (ausreichend) aufgenommen hat. Für den Projektanten positives «Minimalfazit» wäre: Das Standortaus-wahlverfahren war damals so üblich, d.h. von guter/genügender Qualität. Negatives «Maxi-malfazit» dagegen wäre: Das Verfahren war absolut unbefriedigend, weil es (nach heutigem Stand des Wissens) inkonsistent, regelwidrig, politisch dominiert usw. Ich neige zu einer «mittleren» Variante, die da etwa heisst: Zwar war das Verfahren damals so üblich, das Vor-gehen der Nagra war im internationalen Vergleich sogar fortschrittlich, aber die damalige Kritik (nicht der heutige Wissensstand) aus dem schweizerischen Umfeld wurde nicht genü-gend aufgenommen, der Handlungsspielraum der Akteure Projektant und Behörde wurde nicht ausreichend genutzt, das «Lernangebot» (durch Anregungen) zumeist abgelehnt. Fazit: Sogar aus damaliger Sicht – zeitimmanent –, vor dem Hintergrund dazumal verfügbaren Wissens war das Vorgehen unbefriedigend.

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Ausgleichsleistungen werden in der Standortdiskussion prominent thematisiert (hierher ge-hören nicht Leistungen im direkten Zusammenhang mit einem Projekt wie etwa die Finanzie-rung von kommunalen Begleitgruppen). Es existieren dazu drei Hauptpositionen:

1. Keine Kompensationen: Alle Zahlungen jedweder Art werden als Bestechung gewer-tet.

2. Finanzielle Kompensationen: Wie in anderen Infrastrukturbereichen (z.B. Wasser-kraftwerke) sollen die Regionen für die Zurverfügungstellung von Ressourcen ent-schädigt werden.

3. Sachkompensationen im Umweltbereich208: Abgegolten werden dürfen im Prinzip nur die vom Risiko Betroffenen, also die Bevölkerung zu den Zeitperioden, in denen das Risiko eines Radioaktivitätsaustritts aus einem Lager am grössten wäre. Falls das Risiko beachtlich ist, dürfte es bei finanziellen Kompensationen bis dahin keine Ab-zinsung der Gelder geben, der Fonds für «Risikoprämien» müsste gross sein; wenn das Risiko aber vernachlässigbar ist, muss gar nichts gezahlt werden. Sachkompen-sationen in verwandten Bereichen (z.B. Sanierung konventioneller Altlasten, Auf-nahme von Quellen- und Grundwasserkatastern im Einzugsbereich u.Ä.) würden die-ses Dilemma umschiffen und heutigen wie zukünftigen Generationen zu Gute kom-men.

Auf Grund der Dimensionsdiskussion in Kapitel 15 neige ich zur dritten Position. Möglichen wirtschaftlichen Einbussen im Fremdenverkehr infolge Stigmatisierung [G247][G52][P376] ist frühzeitig mit einer breit angelegten glaubwürdigen Information der Touristen und Touristin-nen zu begegnen.

Spezifische Aspekte

Eine Analyse des Programmverlaufs und des Entscheidungsprozesses im Umgang mit ra-dioaktiven Abfällen in der Schweiz zeigt, dass externe Faktoren dafür massgebend waren – nicht «nur» politische (Kopplung der Betriebsbewilligungen an die «Gewähr»), sondern ebenso technische: Der verfügte Stopp der Meeresversenkung machte Zwischenlagerung und später Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig, der Mangel an Zwischenlagerkapazitäten in den 1970er-Jahren führte zu den (zweiten) Wiederaufarbei-tungsverträgen (1978-1983), der dräuende Termin der Rückführung der Glaskokillen führte zum Bedarf nach dem Zentralen Zwischenlager sowie – zusammen mit dem Versenkungs-stopp – zur Festsetzung der Endlager-Eckdaten209.

Für die vorliegende Arbeit von Bedeutung ist die Tatsache, dass das Vorgehen der Nagra, aber z.T. auch der politischen Behörden, über viele Jahre hin selbst für Fachleute nicht transparent und nachvollziehbar war. Gründe für den zu Beginn terminlich und sachlich übergrossen Optimismus sind vielschichtig, doch drei Hauptaspekte sind zentral:

1. Die gut bekannte Bautechnik stand im Vordergrund, während die entscheidende Frage der Langzeitsicherheit unterschätzt wurde,

2. Übergeordnete Überlegungen überwogen die sachbezogenen, indem allseits die Abfallfrage energiepolitisch instrumentalisiert wurde,

3. Verfahrensfragen eines so komplexen Entsorgungsprogramms wurden zu wenig be-achtet und wenn, dann als «politische» Gesichtspunkte gemäss Punkt 2 behandelt.

208 Nach Frey & Schaltegger 2000 werden in der Ökonomie Sachleistungen als Kompensationen als ineffizient

bewertet, da sie beim Empfänger Umtauschkosten verursachen, wogegen monetäre Abgeltungen keine Kosten nach sich ziehen [M19:84]. Allerdings gestehen sie zu, dass bei asymmetrischen Kosten- und Nutzenvertei-lungen – wie eben prototypisch bei Endlagern – die Risikowahrnehmung (sic!) und damit das Konfliktpotenzial besonders hoch ist (ebd.:51ff.).

209 Die Frage der (Nicht-)Legalität der Zwischenlagerung nach Wiederaufarbeitung in Frankreich gemäss Gesetz Nr. 91-1381 vom 30.12.1991 ist ein weiteres Thema.

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Da das Problem der Lagerung radioaktiver Abfälle bei der Programmausarbeitung vor allem als bergmännisches betrachtet wurde, sind die engen Termine erklärbar, selbst wenn die politischen Vorgaben von «Gewähr» ausser Acht gelassen würden. Die «Bereitstellung ent-sprechender Endlager» wurde im Entsorgungsprogramm von 1978 als eine «mittel- bis lang-fristig zu verwirklichende Aufgabe» taxiert [P870:6-60]. Die «Schritte zur Bereitstellung von Abfallagern» gingen von, grosszügig gerechnet, etwa einem Dutzend Jahren aus bis zur In-betriebnahme (ebd.:6-94) – aus heutiger Sicht eine groteske Vorstellung des Entsorgungs-programms. Die Tatsache, dass die von der AGNEB Anfang der 1980er-Jahre ausgearbei-teten Netzpläne nie eingehalten wurden/werden konnten [P17], führte wohl in späteren Jah-ren dazu, keine Zeitvorgaben mehr zu machen, eine Entscheidung, die dem Programm alles andere als förderlich war.

Trotzdem ist der Beurteilung der HSK des Auswahlverfahren im HAA-Programm wohl zuzu-stimmen, dass «[d]as Vorgehen … im grossen Ganzen den Empfehlungen der [IAEO] [ent-spricht], wie sie im Safety Guide: Siting of Geological Disposal Facilities … [[P350]] festge-halten sind». Denn diese sind in Bezug auf einen ausreichenden Satz an Standortwahlkrite-rien, auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit nicht hilfreich. Im Rückblick ist zu sagen, dass das Vorgehen der Nagra dem damaligen Stand der Standortsuche entsprach, im Vergleich zu grossen Staaten wie Deutschland, Frankreich, Grossbritannien oder den USA gar fort-schrittlich war. Gerade hier in führenden Industrienationen wurden allfällig bestehende Krite-rien entweder nicht beachtet oder umgangen. Angesichts der Fakten- (Anforderungen an die Langzeitsicherheit) und der Akzeptanzlage (Einbezug der Betroffenen und demokratische Abstützung) muss man die Entscheidungsfindung auch international als zumindest subopti-mal bezeichnen, eine Analyse, der seit einiger Zeit massgebende Kreise in den zuständigen internationalen Organisationen beipflichten (siehe 14.3).

In der Schweiz waren es beim HAA-Programm – im Gegensatz zum SMA-Programm – vor allem die externen Gutachtergremien, die auf eine konsistente und kontinuierliche Abwick-lung pochten. Die Nagra hatte sich – nach dem Misserfolg im Kristallin sowieso – schon früh auf die «Option Ausland» eingestellt (siehe auch Tabelle 20 und Tabelle 21). Beim SMA-Programm fällt die aktive Rolle der Regierung des potenziellen Standortkantons Nidwalden auf, der sozusagen die Führung in der Konkretisierung und Umsetzung der Arbeiten inne hatte – bis zum erneuten Nein des Volkes im September 2002. In Aufnahme von Forderun-gen aus der Debatte um das Rahmenbewilligungsgesuch von 1994/95 drang er etwa auf die Formulierung von Ausschlusskriterien und die offene Diskussion der Inventarfrage. In der Tat ist die Bewertung eines – prozessorientierten – Kriteriensatzes transparenter als der Nach-weis der Einhaltung eines einzelnen, hoch aggregierten radiologischen Schutzziels.

Konzeptionell ist festzustellen, dass Betreiber, Projektanten und Behörden zwar unter Zwang und zögerlich, aber trotzdem im Lauf der Jahre viele Forderungen aufgenommen, also eine gehörige Anpassungsleistung erbracht haben. In Bezug auf institutionelles Lernen wird die Definition von Argyris 1982 bestätigt, dass «organisationelles Lernen» ein «Prozess des Ausfindigmachens und Korrigierens von Fehlern» sei [E4]. Es dominiert im komplexen und energiepolitisch überprägten System «Radioaktive Abfälle» die Lernform «Versuch und Irr-tum»210. Was inhaltlich, verfahrensbezogen und institutionell für Schlüsse gezogen werden können, wird in Kapitel 16 erläutert.

210 Kissling-Näf, Knoepfel & Bussmann 1997 unterscheiden fünf Lernformen: anbefohlenes Lernen, instrumentel-

les Lernen, Versuch und Irrtum («trial and error»), Lernen am Modell («lesson-drawing») und Lernen im «Labo-ratorium» (Pilotversuche, Sozialexperimente) [E10:273][E49]. Siehe auch Fussnote 280 und 11.3.

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Teil IV: Schlussfolgerungen und Weiterentwicklung

14 Argumentationsmuster im Umgang mit radioaktiven Abfällen

14.1 Dokumentenanalyse (Ziel 1a)

Wie in 7.2 dargelegt, wurden aus einem Zeitraum von über 40 Jahren ((1945-)1956 – Mitte 2002) mehr als 2800 Dokumente gesichtet und bewertet sowie über 2400 Einträge gemacht. Methodenkritisch ist, wie erwähnt, bzgl. Inhaltsanalyse zu beachten, dass viele Aspekte mit gutem Grund in verschiedenen Zusammenhängen behandelt werden können. So sind z.B. Schutzziele oder Problemdefinition Themen, die viele oder alle angeführten Bereiche über-streichen. Somit werden ständig Querbezüge hergestellt bzw. von den Lesern und Leserin-nen gefordert, hervorgerufen durch die inhaltliche, verfahrensmässige und zeitliche Vernet-zung des komplexen Systems. Es wurde klar gemacht, dass in dieser Studie die Methode der Inhaltsanalyse vor allem der systematischen Untersuchung des Datenmaterials und nicht der Klassifizierung von Dokumenten in Unterkategorien dient.

14.2 Argumentationsmuster (Ziel 1b)

Zur Strukturierung des umfassenden Materials wurden nach Programm-Phase 1 bis 4 The-menfelder, so genannte Argumentationsmuster, herausgeschält (Ziel 1b). Die Einteilung er-folgte an Hand der Kriterien, wie sie in 4.4 erwähnt sind, namentlich aus Risikoanalyse und -management sowie Risikowahrnehmungs- und Entscheidungsforschung. Programmliche Sachthemen (HAA und SMA) mit dazu gehörenden Teilfragen (Isolationszeiten, Wirtge-steine, Konzeptionierung, Untersuchungsstrategien usw.) flossen ebenso ein wie Verfah-rens-, Projektmanagement- und Organisationsbelange. Immer wiederkehrende Fragen wur-den aufgenommen (z.B. Option «Ausland», «St. Florian», siehe 11.3). Um die Einbettung des Umgangs mit radioaktiven Abfällen zu verdeutlichen, wurden einige knappe Angaben zu politischem Kontext, Technologiepolitik, in der Phase jeweils «heiss» behandelten (Tages-) Themen und -geschäften sowie wichtigen Ereignisse auf internationaler Ebene aufgeführt.

14.2.1 Zusammenstellung der Argumentationen

Die Ergebnisse finden sich, nach Phase geordnet, in Tabelle 28 bis Tabelle 32 im Anhang,Band II, einzelne Aspekte bereits im Tabellenkapitel 17 im Haupttext. Phase 1 wurde zu-sätzlich unterteilt, da erst nach 1960 die eigentliche «Vorbereitung» der kommenden Phasen stattfand. Dabei erfolgt die Aufstellung nach Themen geordnet:

Risikoanalyse: Schutz-, Risikoziele; Behandlungsprinzip; Aufkonzentration und Einschluss («Confine and Concentrate CC»); Verdünnung und Verteilung («Dilute and Disperse DD»); Robustheit/Unsicherheit

(Risiko-)Management: Lageroptionen; Konkretisierung; Zeitdimension («Fristigkeit»); Kon-zeptänderungen (offiziell); Kontrollierbarkeit; Rückholbarkeit

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Hochaktive Abfälle (HAA): Langzeitfrage, Isolationsdauerbedarf; Wirtgesteine; Auslegung des Lagers; Untersuchungsstrategie; Ausschlusskriterien; Standortwahl (Nachvollziehbar-keit)

Schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA): Langzeitfrage, Isolationsdauerbedarf; Wirtge-steine; Auslegung des Lagers (Änderungen; Untersuchungsstrategie; Ausschlusskriterien; Standortwahl; (Nachvollziehbarkeit); «Gleichstand»

«Lösung im Ausland»

Problemperspektive: Problem technisch/politisch; Problem nicht vorhanden/exportiert; Pro-blem (un)gelöst/(un)lösbar

(Zeit-)Management; Vorgaben; Terminplanung, offiziell; Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung; HAA-Lager; SMA-Lager (Inbetriebnahme); Zwischenlager; kurzer Zeit-bedarf; «schnelle» Lösungen; «Rückstand», Verweise

Nagra: Selbstverständnis der Nagra; Druck auf die Nagra; Politischer Druck; Inhaltlicher Druck; Zeitlicher Druck; Information, wissenschaftlicher Diskurs; Transparenz

Aufsicht: Rolle des Staates; Aufgabenwahrnehmung; personelle Ressourcen; Aufgaben-trennung; unabhängige Review; Auflösung Nagra/Bundeslösung?

Beteiligung/Verfahren: Information der Öffentlichkeit; Einbezug der Betroffenen; Rechts-wege; Verfahrensbeschleunigung ; «St. Florian»

Ethik: Verursacherprinzip (Verletzung); sachlich, finanziell; Zielbeziehungen; Verantwortung für Abfälle, Verantwortung für Energiepolitik; Rationalität; Konsistenz der Argumentation: Nagra, Politik

Verschiedenes (auch Nebenstrang): politischer Kontext; Technologiepolitik; Tagesthemen, Tagesgeschäft; internationale Eckpunkte

14.2.2 Feststellungen

In 4.3.2 wurde mit Menkes 1977 [M35] postuliert, dass ein Zusammenhang zwischen histori-schen Einsichten und gegenwärtiger Politikgestaltung unter bestimmten Bedingungen kon-struiert werden könne, wenn

1. «geschichtliche Prozesse identifiziert oder mit Politikentscheidungen in Verbindung gebracht werden können,

2. die Prozesse im Gegensatz zu Ereignissen übertragbar sind, 3. die Erfahrung verallgemeinerbar ist und 4. Konfliktparteien identifiziert sowie gleichgeartete [«isomorphische»] Konfliktsituatio-

nen modelliert werden können» (ebd.:324).

Im Rahmen des noch laufenden Gesamtprozesses des Umgangs mit radioaktiven Abfällen konnten Teilprozesse mit Argumentationssträngen identifiziert werden (Anhang bzw. Tabelle 28 bis Tabelle 32), Tabelle 11 definiert dazu gehörende Entscheidungen und Akteure. Somit sind gewisse Aussagen auf Grund geschichtlicher Erkenntnisse möglich. Die Argumentatio-nen wurden im Haupttext jeweils nach einzelnen Gesichtspunkten strukturiert und kommen-tiert: Risikoaspekte im Detail in 9.3.4, 9.4.10 und 9.5.5, Entscheidungsaspekte in 12.3.1, 12.4.1, 12.5.1, 12.6.1, 12.7.1, 12.8.1, 12.9.1, 12.10.1 und 12.11.1.

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Entscheidungsbezogen sind im Verlauf der Zeit die in Tabelle 11 aufgelisteten Muster her-auskristallisierbar. Unter teilweiser Verwendung der Begrifflichkeit von Böschen 2000 [M6] 211

lässt sich eine zunehmende Öffnung der Diskussion feststellen: von der Fachorganisation der Industrie (Nagra) über die geschlossene bis hin zur offenen Fachöffentlichkeit mit so genannten Gegenexperten. Damit einher gehend weitete sich die Problemdefinition vom internen Fachproblem der Abfalldeponierung in den 1960er- und frühen 1970er-Jahren bis zur Konzeptfrage (vom Endlager zum Langzeitlager) und deren anschliessender Konkretisie-rung (im Rahmen des von der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg KFW initiierten Fachdia-logs, siehe 13.2). Während die Ressourcen zu Beginn bei der Elektrizitätswirtschaft und teils bei der Aufsichtsbehörde lagen, wurden nach der Moratoriumsabstimmung 1990 (vergebli-che) Vermittlungsversuche gestartet, die nach der Wellenberg-Abstimmung 1995 zu Ver-handlungen und ab 1999 zu pluralistischen Fachdiskussionen ausgebaut wurden. Mit der Zeit öffnete sich konsistenterweise der Entscheidungsrahmen vom Inseldasein der Bautech-niker bis zum einem strategischen und fachlichen Diskurs, die Definitionsmacht verschob sich zunehmend weg von der Industrie zu weiteren Akteurgruppen. Der Problemhorizont lag anfänglich bei der Bautechnik, erweiterte sich zur Langzeitsicherheit und lässt schliesslich den Umgang mit radioaktiven Abfällen als komplexes fachliches und institutionelles Lang-zeitprojekt und -thema erscheinen. Zusammenfassend lässt sich eine zusehends integrie-rende Wissensgenerierung erkennen (siehe Abbildung 43 hinten), die von einem gewissen Verständnis für verschiedene Perspektiven, einer Durchlässigkeit der Denkstile [M14] und einem Wissensaustausch geprägt ist, was der Komplexität des Problems durchaus ange-bracht ist.

211 Böschens Unterscheidung von Fach- und Problemöffentlichkeit ist nicht aufrecht zu erhalten, da der Umgang mit radioaktiven Abfällen immer eine problembezogene (Sachzwang-)Thematik war.

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– 1972 1975/76 1978/79 1980 – 1995 1995 1995 – 1999 1999 – (Haupt-)Akteure

Stromwirt-schaft(lokale Oppo-sition)

Stromwirtschaft NagraAufsichts-behörde(regionale Op-position)

Stromwirtschaft NagraBehördeWissenschaft reg. Opposition UmweltverbändeParlamentÖffentlichkeit

Nagra, später auch GNWBehördeKommissionennat. Opposition UmweltverbändeParlament

Öff. (Souverän des Kantons Nid-walden)nat./reg.OppositionUmweltverbändeNagra/GNWBehörde

nationale/regio-nale Opposition UmweltverbändeKommissionenNagra/GNWBehörde

Kanton Nidwalden (for-dert Bund heraus) BundesratEKRAKFWNagraBehördereg. Opposition

Akteur-typen

IngenieureBautechnik

Fach-organisationBau-/Geotech-nikBehörde

PolitikgeschlosseneFachöffentlich-keit, Geologie

Politikz.T. offene Fach-öffentlichkeit,Gegenexperten

offene Fach-öffentlichkeit,Gegenexperten

Dialoggruppen(z.B. Energie-Dialog)

RegionalregierungKommissionenoffene Fachöffent-lichkeit

Ressourcen Industrie Industrie Behörde

IndustrieBehördeMedien

Vermittlungsver-such des Bundes (KORA)

Verhandlungen (Einbezug der Umweltverbände)Mittelreduktion bei der Nagra

pluralistische Fachdis-kussionen

Entschei-dungen

Entsorgungals Aufgabe, Gründung der Nagra

EndlagerungTermin 1985 für «Gewähr»

Bundes-Be-schluss Atomge-setz, «Gewähr»

Einsetzung von «Konfliktlösungs-Gruppen» durch den Bund (1990, nach Annahme der Moratoriums-initia-tive)

Abstimmung zum Gesuch Wellen-berg (abgelehnt)

Internationale Ab-fallkonvention1997 (nationale Aufgabe) – Suche der Industrie nach Auslandlösungen

Revision des Endlager-konzepts: Kontrollier-tes geologisches Lang-zeitlager KGL

Entschei-dungstypen

technischerSachzwang

Konzeptfrage,Entscheiden–Ankündigen–Durchsetzen

politische Vor-gabe, Zielset-zung

politische Ausmar-chung

politische Vor-gabe, Zwang zur Konzept-Diskus-sion

wirtschaftliche Ar-gumentation(Ressourcen-Ab-bau, Entsor-gungs-Fonds)

behördliche Ernennung einer Konzept-Kom-mission (EKRA), fachliche Ausmar-chung,integrierter Prozess: Öffnung

Entschei-dungs-rahmen

Insel Wagenburg Grabenkampf, Konfrontation Polarisierung

Polarisierung Auflösung der tra-ditionellen Gra-benlinien

strategischer und fach-licher Diskurs

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Problem-definition

1 (Entsor-gung)

2 (Endlage-rung)

2a (Konkretisie-rung von 2)

(3) (Themen Kontrollierbarkeit/Rückholbarkeit)

3a (Themen von 3 offiziell auf die Agenda gesetzt

3b (Diskussion von 3)

4 (KGL)

Typen der Problemde-finition und -bereiche

internesFachproblem

FachproblemBetreiber/Behörde

gesetzliche An-forderung,Wahrnehmungder Öffentlichkeit

Fach- und politi-sches Problem un-ter Druck offen dis-kutiert

Fachproblem poli-tisch unterstützt (Themen von 3)

Konzeptfrage of-fen diskutiert

Fachprobleme offen diskutiert

Definitions-macht

Industrie Fachorganisa-tionBehörde

Fachöffentlich-keit Souverän

BehördenFachöffentlichkeit

OppositionSouverän

Industrie (Aus-land; Mittelabbau Nagra)Kommissionenintern. Agenturen (NEA, IAEO)

Kommissionenintern. Agenturen (NEA, IAEO)

Problem-horizont

Bautechnik Bautechnik Sicherheits-analyse

Langzeitsicher-heit

Langzeitsicher-heit

Langzeitsicher-heit vs. Rückhol-barkeit

Langzeitsicher-heit, Rückholbar-keit und Kontrol-lierbarkeitkein «Nachweis von Langzeit-sicherheit: «Satz von Argumen-ten»,chronisches Pro-blem, Stofffluss

institutionelles und fak-tisches Langzeitpro-jekt, Komplexität

Paradigma Deponie Endlagerung Endlagerung (Endlagerung) ?-lagerung «erweiterte» Endlagerung

Tabelle 11: Entscheidungsmuster und -strategien im Umgang mit radioaktiven Abfällen. KORA: Konfliktlösungsgruppe Radioaktive Abfälle, KGL: Kontrolliertes geologisches Langzeitlager. Themenfelder sind in den Tabellen der Argumentationsmuster aufgelistet.

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Die konkrete sachbezogene Analyse der Argumentationen führt gesamthaft zu folgenden Feststellungen:

Allgemeines: «politische» oder «technische» Frage?

• Wie ein roter Faden zieht sich die – vermeintliche – Gegenüberstellung «technisch (ge-löst) – politisch (problematisch)» durch den gesamten Prozess hindurch (1957 – Mitte 2002: über 150 Nennungen dieser Art). Dieses Phänomen des «helvetischen Malaise» ist nicht singulär für die Kernenergie, bemerkte doch der Staatsrechtler Max Imboden schon 1964 – in anderem Zusammenhang –: «Im Abwägen zwischen technischen Mög-lichkeiten liegt das Wesen des Politischen.» Trotzdem stellt der Umgang mit radioaktiven Abfällen besondere Herausforderungen in Bezug auf Langzeitaspekte und den «Nach-weis» von Langzeitsicherheit.

• Die Frage der radioaktiven Abfälle wird hüben wie drüben als politisches Vehikel miss-braucht: «Unlösbarkeit» als «Argument» für den Ausstieg, «Lösung» als «Beweis» der Richtigkeit für die weitere Nutzung der Kernenergie.

Haltung gegenüber technologischen Fragen (Risikodebatte, Langzeitphänomene)

• Wie bei anderen komplexen soziotechnischen Systemen, insbesondere bei technischen Sachzwängen, erfolgte der Umgang mit radioaktiven Abfällen in «verkehrter» Reihen-folge der Dimensionen (siehe Abbildung 34): zuerst technisch und betriebswirtschaftlich, dann politisch und volkswirtschaftlich, hernach sozial und zuletzt unter ethischen Ge-sichtspunkten.

• Verschiedene Einstellungen zu technologischen Fragen manifestieren sich im andersar-tigen Umgang mit Sicherheit bzw. Risiko: Während die nukleare Abfallgemeinschaft von einem – unvermeidlichen – «Rest»-Risiko ausgeht, das es mittels Risikoanalyse und daraus abgeleiteten Massnahmen einzugrenzen gilt, fordert ein Teil der Opposition (aus der Anti-AKW-Bewegung) «absolute Sicherheit», «bestmögliche Lösungen» und den «besten Standort».

• Langzeitaspekte werden erst ab Mitte 1970er-Jahre berücksichtigt. Die Abfallgemein-schaft schafft dazu das Konzept der Endlagerung, Teile weiterer Experten und der Öf-fentlichkeit antworten wiederholt mit dem Ruf nach Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit. Ein konzeptioneller Versuch zu deren Integration erfolgt mit den Vorschlägen der Exper-tengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle EKRA 2000.

• Die Einsicht, dass ein strenger mathematischer Nachweis der Langzeitsicherheit bei lange andauernden Gefahrenpotenzialen wie bei hoch toxischen Abfällen nicht erbring-bar ist, führt zu einer besonderen Betonung schrittweisen Vorgehens. Neben dem Pro-zess – und zur Formierung eines tragfähigen Prozesses! – ist die Bildung eines «Satzes von Argumenten» (NEA 1999 [G191:11]) entscheidend, der technologische Antworten (z.B. verschiedene, gestaffelte Sicherheitsindikatoren, Testlager) und institutionelle Ein-bettung (z.B. Qualitätssicherung, Reviewing) umfasst.

Beteiligung Dritter und Verfahren

• Bis 1980 werden allgemein «Dritte», also nicht zu den Projektanten/Betreibern, Auf-sichtsbehörden und deren direkt beauftragten Experten Gehörende, nicht in die Ent-scheidfindung einbezogen: Das lineare Entscheidungsmodell (Abbildung 19) herrscht vor – Abfallproduzenten, Projektanten und Behörden entscheiden. Mit der Einsetzung der Untergruppe Geologie (UG) der AGNEB (1980) und deren Nachfolgerin Kommission für die nukleare Entsorgung KNE (1989) ändert sich dies zunehmend, bis zur den Standort-kanton beratenden Kantonalen Fachgruppe Wellenberg KFW. Diese externen Gremien haben jeweils entscheidende neue Impulse entweder selbst gegeben oder aufgenommen (UG: Programmkritik, Nichtnachvollziehbarkeit der Standortwahl, umfassende Publika-

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tionspflicht, Review, Beteiligung der Öffentlichkeit; KNE: Kritik am Kristallin-Programm, Ausdehnung der Untersuchung auf Sedimente, Programm-Management; EKRA: Inte-gration von Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit ins Endlagerkonzept; KFW: Aus-schlusskriterien, Inventardiskussion, Konkretisierung des EKRA-Konzepts, aktiver Einbe-zug weiterer Hauptakteure, Transparenz in der Argumentation).

• Die breite Öffentlichkeit hat ihre «Beteiligung» jeweils in Abstimmungen erzwungen und damit Druck auf Veränderung und Konzeptanpassungen ausgeübt.

• Nach dem Moratoriumsentscheid von 1990 (zehnjähriger Baustopp für Atomkernkraft-werke) werden im Rahmen des «Aktionsprogramms ‹Energie 2000›» erstmals Vertreter «nichtoffizieller» Experten-Meinungen zum Entscheidungsprozess zugelassen.

• Verfahrensfragen eines derart komplexen Entsorgungsprogramms wurden zu wenig be-achtet und wenn, dann als «politische» Gesichtspunkte (ab)qualifiziert. Partizipative Me-thoden werden erst zögerlich und unsystematisch angewandt.

Konzeption und Entwicklung des Entsorgungsprogramms, Lernprozesse

• Konzept, Vorgaben und Fristen sind immer wieder – zum Teil geringfügig, zum Teil be-trächtlich – geändert worden. Erst in jüngerer Zeit werden diese Revisionen in einem breiteren Kreis diskutiert.

• Terminlich und sachlich herrschte besonders in den 1980er-Jahren ein übergrosser Op-timismus: Bezüglich Lagerung steht zu Beginn des Entsorgungsprogramms die gut be-kannte Bautechnik im Vordergrund, während die entscheidende Frage der Langzeitsi-cherheit unterschätzt wird.

• Da Überblick und umfassendes Verständnis im komplexen System «Radioaktive Abfälle» für fast alle Akteure unmöglich ist, werden Hilfsgrössen hinzugezogen, im fachtechni-schen Bereich (z.B. Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit, Ausschlusskriterien, Sicherheits-indikatoren, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) wie auch in Verfahrensfragen (z.B. Trennung von Förderung und Aufsicht beim Bund, umfassende Veröffentlichung der Unterlagen, schrittweises und etappiertes Vorgehen, externe Begutachtung).

• Bezüglich Lernprozessen dominiert im komplexen und energiepolitisch überprägten Sys-tem «Radioaktive Abfälle» die Form «Anpassungslernen» bzw. «Versuch und Irrtum», die durch Programmsackgassen (HAA: Schwierigkeiten im Kristallin der Nordschweiz) oder den politischen Druck (SMA: Ablehnung des Konzessionsgesuchs zum Wellenberg 1995) induziert wurde. Das Instrumentarium zur Aneignung von Werten ist wenig entwi-ckelt (Information; Medien; Volksabstimmung, wenige weitere Partizipationsformen; re-gulative Politik im Atombereich nicht konkretisiert212).

• Im Rahmen der Interaktion der Akteurgruppen [nach [E10:272ff.] (Abbildung 35) kommt es teilweise zu einer Annäherung und schrittweisen Aneignung von Werten (Kontrollier-barkeit und Rückholbarkeit, Erweiterung der Endlagerphilosophie). Der Ressourcenaus-tausch wird durch die politische Instrumentalisierung der Abfallfrage behindert. Eigentli-che Netzwerke [E41:388ff.] bestehen nur unter Lagerbetreibern/-projektanten sowie Be-hörden (nationale Aufsichtsbehörden/Forum NEA). Meist ingenieurwissenschaftliche Ex-perten und Universitäten, institutionell auch Kommissionen, bilden mit Betreibern und Behörden die «nukleare Gemeinschaft» im engeren Sinn (z.B. Forum IAEA). Abgesehen von der (privatwirtschaftlichen) Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA gibt es in der Schweiz weder ein Forschungszentrum noch ein Strate-gieorgan für (radioaktive) Abfallfragen. Dies war einerseits prozesshemmend, indem wichtige Themenfelder (siehe Abbildung 32) erst spät eingebracht wurden, anderseits – ex post gesehen – vielleicht hilfreich, indem in der Forschungsphase über das ganze System radioaktive Abfälle gesehen Innovation und Unabhängigkeit möglich waren. Für

212 Das Atomgesetz von 1959 ist unspezifisch, der Bundesbeschluss von 1978 dagegen mit Zielformulierung ver-

sehen; die Richtlinie R-21 von HSK/KSA 1980/1993 ist schutzzielbezogen, aber recht weit interpretierbar, «nur» behördenverbindlich und als Amtserlass nicht einer breiteren Diskussion unterzogen.

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die Umsetzungsphase ist das Fehlen eines systematisch verbindenden Netzwerks fatal. Wissenstransfer und technisch wie sozial abgesicherte Programmierung kann nur dau-erhaft sein, wenn ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden (ebd.:372f.).

• Führungsrolle: Beim HAA-Programm sind es – im Gegensatz zum SMA-Programm – vor allem die externen Gutachtergremien, die auf eine konsistente und kontinuierliche Ab-wicklung pochen. Die Nagra hatte sich – zumal nach dem Misserfolg im Kristallin – schon früh auf die «Option Ausland» eingestellt. Beim SMA-Programm fällt die aktive Rolle der Regierung des potenziellen Standortkantons Nidwalden auf, der sozusagen die Führung in der Konkretisierung und Umsetzung der Arbeiten inne hatte, bis zur Ablehnung des Sondierstollens 2002 durch den Kantonssouverän. In Aufnahme von Forderungen aus der Debatte um das Rahmenbewilligungsgesuch von 1994 etwa drang er auf die Formu-lierung von Ausschlusskriterien und die offene Diskussion der Inventarfrage. In der Tat ist die Bewertung eines – prozessorientierten – Kriteriensatzes transparenter als der Nach-weis der Einhaltung eines einzelnen, hoch aggregierten radiologischen Schutzziels. Komplementär fällt die relativ passive Rolle des Bundes in der «nationalen Aufgabe» der Entsorgung radioaktiver Abfälle auf, die stark kontrastiert mit seiner aktiven Rolle bei der Einführung der Atomtechnologie in den 1950er- und 1960er-Jahren.

Eine schematische Auflistung der Einbringung und «Aufnahme» einzelner sachlicher und in-stitutioneller Themenfelder findet sich in Abbildung 32:

Nagra gegr.1972 20001980 1990

Rückholbarkeit

Kontrollierbarkeit

Unabhängiges Reviewing

Kriterien

Nachvollziehbarkeit

Veröffentlichung

E

E

E

E

Pa

E

ÖÖ

Ö

Ö

E

IAEO

Ö

Ö E

Trennung Förderung/Aufsicht

Lagerkonzept

Wirtgestein

Transparente Finanzierung

Beteiligung der Öffentlichkeit

IAEO

Pa

E

E

EL eELPa/Ö

Ö Ö Ö Ö(W)

(

(

)

( ))

��

� �

DL

Abbildung 32: Integration wichtiger Aspekte ins offizielle Konzept der Lagerung radioaktiver Abfälle. Zeitdifferenz zwischen erster Aufbringung eines Aspekts (Ö, E, Pa) und dessen Aufnahme (�). Empirische Grundlage dafür ist die Inhaltsanalyse im Anhang. Pa Parlament, E Experte(n), Ö Öffentlichkeit (W: Abstimmung zum Wellenberg 1995), IAEO Internationale Atom-energieorganisation (Empfehlung; Internationales Abfallübereinkommen 1997); DL kontrollierte Dauerlagerung, EL Konzept der Endlagerung, eEL erweiterte Endlagerung/Kontrollierte geologische Langzeitlagerung KGL

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171

14.3 Vergleich mit Entscheidungsstrategien in anderen Staaten

Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in anderen Ländern eine stattliche (Schweden, Grossbri-tannien), ja geradezu überbordende (USA) Literatur zur Frage des Umgangs mit radioaktiven Abfällen. Die wichtigsten Vergleichsstudien sind im Referenzenteil «MA» (18.2.5), aber auch in «G» (18.2.4) aufgelistet, hervorzuheben sind dabei vor allem:

• Blowers, Lowry & Solomon (1991): The international politics of nuclear waste [MA3] • Carter (1987): Nuclear imperatives and public trust: dealing with radioactive waste [MA4] • Carter (1993): Ending the gridlock on nuclear waste storage [MA5] • Colglazier (1982): The politics of nuclear waste [MA7] • Dunlap, Kraft & Rosa (1993): Public reactions to nuclear waste: citizens' views of reposi-

tory siting [MA11] • Easterling & Kunreuther (1995): The dilemma of siting a high-level nuclear waste reposi-

tory [MA11] • English (1992): Siting low-level radioactive waste disposal facilities [MA13] • Jacob (1990): Site unseen: the politics of nuclear waste repository [MA20] • Kemp (1992): The politics of radioactive waste disposal [MA21] • Vári, Reagan-Cirincone & Mumpower (1994): LLRW disposal facility siting. Successes

and failures in six countries [MA33] • WIBERA (2000): Beteiligungsverfahren bei der Standortauswahl für die Endlagerung ra-

dioaktiver Abfälle. Projekt Beteiligungsverfahren. Auswertung internationaler Erfahrungen (im Rahmen des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte AkEnd) (Schweden, Frankreich, USA, Schweiz) [G278]

• etliche schwedische Veröffentlichungen (siehe Referenzenteile «G» und «P», 18.2.4 bzw. 18.1.1)

• einige, vor allem jüngere Publikationen der internationalen Organisationen, v.a. der IAEO und der NEA, aber auch der EU, Zusammenfassung der neueren Entwicklungen in NEA 2000a [G194]

• einige wegweisende Berichte des US-amerikanischen Nationalen Forschungsrats NRC [G175][G176][G177][G179][G264][G265].

Es ist weder beabsichtigt noch möglich, hier eine vergleichende Analyse über den Umgang mit radioaktiven Abfällen durchzuführen. Im Sinn externer Validierung (siehe 6.3) wurde le-diglich überprüft, ob die in dieser Arbeit entdeckten Argumentations- und Entscheidungsmu-ster anderswo auch auftreten bzw. thematisiert sind. So ist festzustellen, dass die Konstella-tion, wie sie im «System Schweiz» erscheint (Abbildung 35), auch in den anderen untersuch-ten Industriestaaten auftritt. In Atomwaffenstaaten ist die Verbindung militärischer und ziviler Technik verständlicherweise grösser als hier zu Lande, Jacob 1990 spricht für die USA gar von einem «nuclear establishment» [MA20:21ff.]. Aber die in Teil I und II angesprochenen Mechanismen finden sich überall, zum Teil faktisch bedingt (durch die Eigenschaften von Radioaktivität und des Lagersystems), zum Teil dadurch, dass der Umgang mit ionisierender Strahlung über internationale Organisationen (siehe unten) weltweit harmonisiert ist, also positive wie negative Assoziationen auch entsprechend diffundieren.

Kemp 1992 analysierte die Entscheidungsfindungsprozesse in sieben Industriestaaten [MA21] in einer systematisch auch zehn Jahre später noch wichtigen Arbeit, wenngleich sich seither Vieles geändert hat. Danach heisst der eine extreme Ansatz «Entscheiden – Ankün-digen – Durchsetzen» (siehe 11.1): Beteiligung der Öffentlichkeit wird minimiert, die verant-wortlichen Stellen haben den Prozess unter Kontrolle, deshalb wird er auch «zentralisiert»

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und «geschlossen» genannt. Auf der anderen Seite steht, idealtypisch, die «rollende»213 und «offene» Planung mit den Schritten: «Kriterien festlegen – Konsultieren – Filtern – Entschei-den»214. Hier wird die Öffentlichkeit frühzeitig einbezogen, die «Filterung», wohl Abwägung, wird schrittweise und transparent vollzogen. Auf Kemps Achse liegen die Niederlande und die USA am einen, Frankreich und Grossbritannien am anderen Ende des Spektrums (siehe Abbildung 33).

Kriterien festlegenDezentralisiert

OffenZentralisiert

Geschlossenkonsultierenfiltern

entscheiden

ankündigen

durchsetzenentscheiden

USA Schweiz

KanadaNiederlande Schweden

Grossbritannien

Frankreich

Abbildung 33: Strategien der Entscheidungsfindung bezüglich der Abfallpolitik in sieben westlichen Industrie-staaten. Erläuterungen im Text. Quelle: nach Kemp 1992 [MA21:167].

Es gibt keinen «Königsweg», offensichtlich sind die USA nicht «erfolgreicher» als Grossbri-tannien, aber auch nicht umgekehrt215. Die Tatsache, dass Schweden und die Schweiz am selben Ort positioniert sind, heisst auch nicht, dass sie in derselben Lage sind. Weitere poli-tische und institutionelle Rahmenbedingungen sind wichtig. Die Niederlande favorisieren die Strategie «Langzeitlager», wobei die Begründung sowohl in Richtung Wertstofflager (Pluto-nium, Uran) wie auch Risikounsicherheiten (minimales Bedauern) geht, also sehr ambivalent ist [G173][G46][G25]. Die auf der Achse der Schweiz nahe stehenden USA sehen Endlager vor, haben aber noch nicht einmal einige zentrale Zwischenlager realisieren können216,217.Kemp bezeichnet denn auch nicht die genaue Position des jeweiligen Staates als entschei-dend, sondern «die Richtung, in die sich der Ansatz bewegt» [MA21:168]. So hat Schweden weitaus systematischer als die Schweiz Entscheidungsstrategien analysiert und grossräumig partizipatorische Instrumente eingesetzt218. Die KASAM 1998 kam in einem Vergleich von Prozessen in Kanada, Grossbritannien, Frankreich und Finnland «zum Schluss, dass die Verantwortung, die die Regierung übernimmt, und die tatsächlichen Möglichkeiten der loka-

213 Kemp nennt den Ansatz «devolved» (ebd.), meint also etwa, dass Verantwortung und Entscheidfindung in

Rückkopplungsschlaufen auf weitere Akteure übertragen wird («devolution» ist Dezentralisierung). 214 «establish criteria – consult – filter – decide» (ebd.). 215 Striktes «Entscheiden – Verkünden (Ankündigen) – Verteidigen (Durchsetzen)» jedenfalls ist nicht Erfolg

versprechend [G160]. 216 USA: [G12][G16][G17][G18][G19][G29][G31][G32][G47][G52][G54][G70][G71][G72][G73][G175][G77][G86]

[G97][G129][G130][G135][G138][G139][G141][G142][G143][G149][G151][G153][G157][G160][G161][G162][G169][G171][G206][G216][G223][G224][G225][G226][G233][G234][G244][G245][G246][G247][G248][G248][G253][G259][G263][G275][MA6][MA8[MA13][MA15][MA16][MA17][MA18][MA19][MA22][MA23][MA24][MA26][MA27][MA28][MA29].

217 Allerdings wurde 1999 das Endlager WIPP (Waste Isolation Pilot Plant) in Carlsbad, Neu-Mexiko, in Betrieb genommen, wo so genannte Transuran-Abfälle aus der Produktion von Atomwaffen gelagert werden [G97]. Im März 2002 hat sich Präsident G.W. Bush hinter die Empfehlung des Energieamts zu Gunsten von Yucca Mountain als Endlager für abgebrannte Brennelemente gestellt [G205].

218 Schweden: [G3][G4][G5][R7][MA8][G136][G137][G203][MA30][MA31][G194:39-45,65-66,109-116,123-126,143-146][G237][G241][R121][G257][G137][G243].Schweiz: [P185][P186][P187][P188][P195][P222][P223][P436][P439][P784][P856][P878][G194:91f.].

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len Gemeinde zu Einsicht und Einflussnahme zwei wichtige Faktoren für Glaubwürdigkeit und Resultate der Abfallprogramme sind» [P420]219. Auch besteht in Schweden ein Aus-stiegsbeschluss seit dem Volksreferendum vom 1980, das für die Regierungen zwar nicht bindend, jedoch Weg leitend gewesen ist [P680]. Die Erfolgschancen zur Lösung des «gor-dischen Knotens» (Kemp) stehen im Norden besser [MA21:127f.]220. International wird vom «Oskarshamn»-Modell gesprochen, benannt nach einer Standortgemeinde, in der weit rei-chende, informelle Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem formellen Verfahren einer Umweltver-träglichkeitsprüfung verbunden werden [G278:12f.][G3][G194:39-45][M39]. Allerdings beste-hen laut jüngerer ExpertInnenmeinung in Schweden als «ungelöste Fragen» noch «Unsi-cherheit(en), wie der bevorstehende Planungs- und UVP-Prozess zu gestalten ist, wie Zuversicht und Rechtmässigkeit von Akteuren und Prozessen zu erreichen sind» sowie die «lange Zeitspanne des Planungsprozesses» [M3:1].

Interessant sind die jeweiligen Vergleiche, die in der Schweiz mit Schweden (immer als Mu-sterbeispiel221) angestellt werden– von der Fristsetzung für Projekt «Gewähr 1985» über die Wahl von Kristallin als Wirtgestein (von Nagra und Behörden beigezogen) bis zur Konsistenz und Kontinuität des schwedischen Entsorgungsprogramms (von der KNE erwähnt als Vorbild für das schleppende HAA-Programm). Von Betreiber- und Behördenseite wird nicht ins Feld geführt, dass Schweden – wie die meisten anderen EU-Staaten mit beträchtlicher Abfallpro-duktion – ein Importverbot für Nuklearabfälle kennt [P420:203ff.]. Überhaupt besteht in Schweden eine offene Diskussion über die Problematik, so wird das F+E-Programm von SKB alle drei Jahre einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Das Beratergremium KASAM hat bereits einige fruchtbare Gedanken in die – internationale – Diskussion einge-bracht, z.B. 1988 die Integration von Kontrollfunktionen in das Endlagerkonzept [P416]. «Zu den Aufgaben der KASAM (Schwedischer Nationaler Rat für nuklearen Abfall) gehört es, alle drei Jahre für die schwedische Regierung einen besonderen unabhängigen Bericht über den Stand des Wissens auf dem Gebiet der radioaktiven Abfälle zu erstellen. Mit diesen Berich-ten versucht KASAM eine Anzahl von Themen abzudecken, die in der allgemeinen Debatte auf besonderes Interesse stossen und wo ein Bedürfnis für korrekte und lesbare Information … besteht.»

KASAM 1993 setzte sich für die finanzielle Unterstützung der Standortgemeinden zum Bei-zug externer Experten zur Bewertung der SKB-Arbeiten ein, die alljährlich umgerechnet etwa 340 000 CHF aus dem Entsorgungsfonds erhalten. «Diese werden von den Gemeinden zum Aufbau von Kompetenz verwendet, zur Information der Öffentlichkeit und zur Anstellung von Experten, damit sie in den Entscheidungen … unterstützt werden», wie Espejo & Gill 1998 in einer interessanten Arbeit über «Die systemischen Rollen von SKI und SSI im schwedischen nuklearen Abfallsystem» schreiben [P197:8].

Die Analyse von Misserfolgen verschiedener Lagerprogramme ist illustrativ, ebenso der Ler-neffekt, der daraus erzielt wurde. Nach dem Fiasko, das in Grossbritannien Nirex mit ihrer Gesteinscharakterisierungsanlage («Rock Characterisation Facility») für SMA bei Sellafield

219 Als einziger Staat der Welt hat Finnland mit der Ratifikation durch das Parlament im Mai 2001 ein Endlager für

hochradioaktive Abfälle genehmigt, nachdem sich bereits die Standortgemeinde (Eurajoki) und die Aufsichts-behörde STUK dafür ausgesprochen hatten (SVA 11/2001:2f.). Nach dem Bau des Untergrundlabors soll das Endlager ab 2010 gebaut und 2020 in Betrieb genommen werden [G194:75-77]. Ob allerdings Finnland inter-national als Vorzeigebeispiel gelten kann, ist ungewiss. Die Hälfte der Bevölkerung (gegen 28%, 1998) glaubt, dass die Geologie in Finnland nicht sicher genug für Endlagerung sei. Für 71% sind «radioaktive Abfälle eine fortdauernde Bedrohung für das Leben zukünftiger Generationen» [G201:522]. Somit besteht zumindest eine gewisse Diskrepanz zwischen Wahrnehmung durch Gesamtbevölkerung und Entscheidungsträger.

220 Siehe auch Fussnote 121. 221 Siehe Inhaltsanalyse, Anhang, Band II: jeweils Eintrag unter «Basismodell Schweden», Argumentationsmuster

Aufsicht, Tabelle 19.

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erlebte222, startete das Entsorgungsunternehmen 1998 eine so genannte Transparenzinitia-tive und wurde in der Folge vollständig – personell und organisatorisch – umgebaut. «Wir müssen unsere Lektion lernen», wie es David Wild von Nirex 2001 formulierte [G280]:

• Prozessbezogen heisst das, klare Entscheidungspunkte zu bestimmen, Klarheit über die Art der Entscheidung zu schaffen, die Behörde einzubeziehen (bisher war das Ent-sorgungsprogramm einzig Sache der Betreiber), ein «Vertrags»verhältnis zwischen der Industrie und potenziellen Standortgemeinden anzuerkennen sowie ein Vetorecht oder das Freiwilligkeitsprinzip ins Auge zu fassen. Ebenso soll das zuvor «geschlossene» Standortauswahlverfahren geöffnet werden, und zwar mit einer «offenen Anwendung von Kriterien», einer Publikation der Standorte sowie «kontinuierlicher Konsultation».

• Das Verhalten von Nirex soll geändert werden, indem das Programm nicht «zu schnell vorangetrieben» wird, das Konzept überprüft werden muss, die Akteure «laufend Zugang zu und Einfluss auf die Arbeit» haben, sowie eine «peer pre-view» durchgeführt wird. Lo-kalen Sichtweisen soll Respekt gezollt werden: «Einbezug, nicht Information» heisst die Devise. Die Entscheidungen sollen nachvollziehbar sein.

• Strukturell muss die Entsorgungsorganisation von den Abfallproduzenten getrennt wer-den. Eine Langzeitperspektive im Denken ist vonnöten. Verschiedenartige Fertigkeiten sind erforderlich (technische und wissenschaftliche Expertise, gesellschaftliche Schlüs-selaspekte, Ernst zu nehmendes Interesse der Öffentlichkeit).

Als wichtig erachtet wird die Formulierung und Diskussion von Alternativoptionen: In komple-xen Systemen ist immer wieder mit unerwarteten Ereignissen (technischer oder politischer Art) zu rechnen. Entsprechend müssen bei wichtigen Weichenstellungen Auffangszenarien erarbeitet werden, die Sackgassen und Misserfolge nicht zu einem generellen Stillstand des Programms werden lassen.

In Deutschland ist mit dem Konsensentscheid zwischen Bundesregierung [G251] und Elek-trizitätswirtschaft ein zehnjähriges Moratorium für Gorleben ausgerufen worden. Gleichzeitig wurde ein Arbeitskreis Endlager AkEnd ernannt [G194:105-108], der ein neues Standortaus-wahlverfahren, einschliesslich intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit [G278], entwickeln soll. Der Entscheid der Regierung, das Verfahren vollständig neu aufzurollen, ist umstritten [G126:18][G150].

Frankreich hat mit dem Gesetz von 1991 das Prinzip der Freiwilligkeit eingeführt, worauf sich für die Errichtung eines Untergrundlabors im Hinblick auf die Endlagerung hochradioak-tiver Abfälle 30 Gemeinden meldeten. Auf Grund technischer und soziopolitischer Kriterien wurden zehn Gemeinden ausgewählt, von denen die zuständige Entsorgungsunternehmung ANDRA acht untersuchte. Infolge heftigen regionalen und nationalen Widerstands stoppte die Regierung das Vorhaben im Juni 2000 [G194:45-48,127-129][G278:16-18[MA2].

In den USA haben Easterling & Kunreuther zusammen mit Vertretern aus Politik, Umweltor-ganisationen, Bürgerinitiativen und der Industrie Empfehlungen zur Standortsuche («Facility Guidelines») für umweltrelevante Grossprojekte entwickelt [MA12]. Grundsätze sind u.a. folgende (ebd.:168ff.):

• Bedarfsnachweis, Einsicht in die Notwendigkeit der «besten Lösung» für das Problem • Reduktion der wahrgenommenen Risiken: Garantie der Einhaltung strenger Sicherheits-

vorgaben, ein unabhängiges Prüfverfahren und lokale Kontrolle (örtliche Sicherheits-kommissionen mit dem Recht auf Abschaltung der Anlage); Absicherung durch Verträge

222 Verschiedene weitere Aktivitäten wurden ins Leben gerufen, so etwa 1998 der Stakeholder Dialogue von BNFL

[G34], aus dem beachtenswerte Empfehlungen folgten [G1], oder die Konsenskonferenz vom Mai 1999 über den Umgang mit radioaktiven Abfällen in Grossbritannien [G230].

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• Kompensationen: Behandlung aller negativen Auswirkungen der Anlage, keine übertrie-benen Versprechungen und Ansprüche (Standortgemeinde muss mit Anlage besser ge-stellt sein als ohne. Wird die Anlage allerdings für nicht legitim erachtet wird, werden Ausgleichsmassnahmen als Bestechung empfunden.)

• faire Methode der Standortauswahl: Suche nach geeigneten Standorten durch Freiwillig-keit («the voluntary model», mit Referendumsrecht), Wettbewerb unter Gemeinden, geo-grafische Fairness (Verteilungsgerechtigkeit)

• Öffentlichkeitsbeteiligung: breite Partizipation, mit angemessenen Ressourcen für eine wirksame Beteiligung

• Suche nach Konsens • Bestimmung realistischer Zeitpläne: Zeiteinräumung, um alle Fragen gründlich und öf-

fentlich zu behandeln; selbstgesteuerter, von unabhängigen Fachleuten unterstützter Forschungsprozess

• dauernde Offenhaltung mehrfacher Optionen.

Zwar konnte an 29 Projekten deren Anwendbarkeit erfolgreich getestet werden [G152], doch ist die reale Wahl des Standorts Yucca Mountain alles andere als nach den empfohlenen Kriterien erfolgt223.

Erstaunlich und erfreulich ist das Engagement der ehedem technokratischen internationalen Atomorganisationen wie NEA und IAEO, die in jüngster Zeit einige bemerkenswerte Schrif-ten und Diskussionsbeiträge herausgegeben haben224. Denn auch international ist die Situa-tion derart verfahren, dass der Fragenkomplex selbst in der IAEO Beachtung findet, so jüngst an der Konferenz in Córdoba vom März 2000: «In fast allen technischen Sitzungen der Konferenz gab es Diskussionen über die Notwendigkeit, alle interessierten Parteien (‹Akteurgruppen›) am Entscheidungsprozess im Umgang mit radioaktiven Abfällen teilhaben zu lassen» [G116:vf.].

Die Rolle der internationalen Organisationen (Abbildung 35), die im Umgang mit ionisieren-den Strahlen eine tragende Rolle spielen, widerspiegelt die Mehrfachfunktion, die viele Län-derbehörden im Nuklearbereich innehaben:

• Sie sind als technische Körperschaften geschaffen worden, die also naturgemäss Mühe bekunden mit der Integration nichttechnischer Gesichtspunkte;

• so sind sie einesteils als (technische) Förderungsinstrumente der Kerntechnik gegründet worden (und damit aber eben auch, gemäss Hypothese 1, mit politischen Implikationen behaftet);

• andernteils fungieren sie als Beratungsinstrumente bei der Überwachung (Strahlen-schutz, Reaktorunfälle, Notfallschutz) und institutionellen Aufsicht durch die jeweiligen staatliche Organe;

• dabei üben sie aber nicht die eigentliche Kontrolle (mit Ausnahme der Safeguards-Mass-nahmen der IAEO) aus, sondern gewähren nur Hilfestellung und machen Empfehlungen.

Damit ist nicht nur ihre zwiespältige Rolle zwischen Promotion und Schutz angelegt, sondern auch erklärt, weshalb sie in der Ansprache der in dieser Studie untersuchten Kriterien (wie Information, Transparenz, Offenheit usw.) eine sehr lange Anlaufzeit brauchten. Es muss auf alle Mitgliedstaaten Rücksicht genommen werden und die Harmonisierung ist jeweils flä-chendeckend zu erreichen (bei der IAEO weltweit, bei der NEA in allen beteiligten Industrie-staaten der OECD). Das Trägheitsmoment hat aber nicht nur negative Seiten, denn jede Po-sition oder Positionsänderung muss auf alle (viele) möglichen – zunehmend eben auch nicht-

223 [MA4][MA5][MA11][MA12][MA15][MA20][MA22][MA24][MA27][MA30].224 [G102][G107][G108][G112][P357][G113][G114][G116][P366][P367].

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technischen – Auswirkungen abfragt werden. Als Beispiel dafür sei das Papier der IAEO 1998a zu «Technischen, institutionellen und ökonomischen Faktoren eines multinationalen Endlagers» genannt, das auch für «nationale» Projekte Gültigkeit hat: «Definitionsgemäss ist ein Endlager ein Langzeitprojekt, das sich über Jahrhunderte … oder sogar viel länger … erstreckt … zieht eine relativ lange Vorlaufzeit nach sich … und wird voraussichtlich während mehreren Jahrzehnten Abfall aufnehmen. Nach Verschluss wird fast sicher eine Überwa-chungs- und Kontrollperiode durchgeführt, und zwar sogar [sic!] für untiefe Deponien an Land …. Dies unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit des Faktors Kontinuität, nicht nur aus vertraglicher, sondern auch technischer Sicht (Möglichkeit/Zwang zu Weitergabe/Annahme von Abfall, Abfallannahmekriterien und Abfallqualität, Kontrolle und Überwachung usw.).»

Im Verlauf der 1990er-Jahre ist bei den internationalen Organisationen die Einsicht in die Tatsache gereift, dass bei so komplexen Fragen wie der vorliegenden die technische Fach-welt allein nicht über Strategien mit ethischen, ökonomischen und politischen Dimensionen entscheiden kann, sondern dass gemäss Positionspapier der NEA 1995 zur Ethik ein «in-formiertes Urteil der Gesellschaft nötig» ist [G185:]. Für Aussenstehende mag diese Einsicht spät, zu spät kommen, doch der «vorsichtige Ansatz («prudent approach») ist für die techni-schen Institutionen bezeichnend und in einer turbulenten Zeit des Werte- und Umfeldwan-dels vielleicht ratsam. In ihrer Konferenz über «Behördliche Aufsicht der Langzeitsicherheit in der Entsorgung radioaktiver Abfälle» in Córdoba befürchtet die NEA bei sozusagen «zu viel» Beteiligung von Laien, dass «… die Behörden vielleicht einem Druck der Öffentlichkeit auf die Wahrnehmung ihrer beruflichen Verantwortung ausgesetzt sein könnten, der im Risiko münden könnte, ‹gute Ingenieurspraxis zu verwässern, um bessere Beziehungen zur Öffent-lichkeit zu haben›» [P665:249]. Der – anzustrebende – Dialog dürfe nicht zur Aufweichung der Rollen führen, wozu klare gesetzliche Vorgaben zu schaffen seien. Dass der Ansatz noch immer sehr technikzentriert, um nicht zu sagen technokratisch ist, veranschaulicht die gültige IAEO-Definition eines Systems «Radioaktive Abfälle» von 1995 als «einer Auflistung aller individuellen Komponenten, beispielsweise der Gesetzgebung, der Behördenor-ganisationen, Betreiber, Anlagen usw. [sic!]» ([G109:4f.], siehe 1.4); die IAEO subsumiert also alles, was nicht gemäss traditionellem Eigenbild zum «System» gehört unter «usw.»225.

Dazu passt, dass nach wie vor auch international gesehen der rote Faden des Begriffspaars «technisch (gelöst) – politisch (problematisch)» besteht. In einem Ländervergleich, den die Autoren auch für die Schweiz anstellten, bemerkten dazu jedoch F.L. Parker et al. bereits 1984: «Wegen der unterschiedlichen Wertsysteme in demokratischen Gesellschaften ist es offensichtlich, dass eine vollständige Übereinstimmung nicht erreicht werden kann. Infolge-dessen ist die einzig gültige Handlungsweise die, einen Prozess zu verfolgen, der so offen, vollständig und gerecht wie möglich ist, und zu versuchen, einen breitestmöglichen Konsens zu entwickeln, um die letztlich gewählte Lösung tragfähig zu machen. Es muss anerkannt werden, dass das Ergebnis jeglicher Lösung mit einem nichtreduzierbaren Anteil an Unsi-cherheit verbunden ist …. Eine ‹Lösung› kann nur in einem nationalen, nicht einem wissen-schaftlichen Kontext gefunden werden» [P696]. Übrigens fordert auch die Internationale Abfallkonvention von 1997 die Staaten auf, die Frage der radioaktiven Abfälle als so zu sa-gen nationale Aufgabe zu betrachten [P45:Präambel xi].

Auf übergeordneter Ebene wird u.a. in Anlehnung an den «Neuen Ansatz» der Europäischen Union EU [M10][M11] eine Harmonisierung der Risikodiskussion (und damit ein umfassen-des Risikomanagement) diskutiert. Verschiedene Empfehlungen in diese Richtung sind aus-

225 Agentur-intern finden erste zögerliche Gehversuche mit Arbeitsgruppen statt [G117], die im Direktorium der

IAEO 2001 auf verhaltenes positives Echo stossen: «Aktion Nr. 7 – Entwicklung eines schrittweisen Arbeits-programms mit dem Ziel, die weiter gefassten gesellschaftlichen Dimensionen des Umgang mit radioaktiven Abfällen zu behandeln, einschliesslich eines angemessenen Mechanismus zur Programmberatung und Bewer-tung von dessen Eignung und Fortschritt» [G118:7].

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gesprochen worden: eine «International Science, Risk and Public Policy Commission» [M38] bzw. ein «International Risk and Governance Council» [M18][M25][M31], ein vom Wissen-schaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen empfohlenes «UN Risk Assessment Panel» [M58:21]226 oder der geplante europäische «Compass for Risk Analysis» [M26]227.

Auf der konkreten Programmebene bewegt sich das Projekt der US-amerikanischen Natio-nalen Wissenschaftsakademie NAS bzw. des Nationalen Forschungsrats NRC «Grundsätze und betriebliche Strategien für etappierten Endlagersysteme» (2001 – 2002, 20 Monate), das im März 2002 einen Zwischenbericht ablieferte [G180]. Geologische Endlager für hochra-dioaktive Abfälle werden hierin als «risikobeladene, komplexe, erste Langzeit-Projekte ihrer Art» bezeichnet (ebd.:Beibrief:1). Es wird auch ein phasenweises Vorgehen vorgeschlagen, das wie das EKRA-Konzept eine «Pilotanlage» («pilot scale facility») zur Kontrolle und Über-wachung vorsieht, «um das gesamte Abfallbehandlungssystem so weit wie möglich zu testen – den weiteren gesellschaftlichen und institutionellen Kontext eingeschlossen» (ebd.:10), allerdings ohne – im Zwischenbericht – genauer darauf einzugehen. Zur Begleitung ist ein «technisches Überwachungsgremium» («technical oversight board»)228 vorgesehen, auf dessen Funktion und Zusammensetzung im Schlussbericht im Herbst 2002 eingegangen werden soll.

Auf der konkreten Prozessebene und in einem Ansatz «von unten» ist das Bahn brechende EU-Projekt TRUSTNET im Fünften EU-Rahmenforschungsprogramm zu erwähnen, das das «Top-Down»- Paradigma (siehe 11.1 und 11.2) durch ein «Mutual Trust»-Paradigma (Para-digma «gegenseitigen Vertrauens») ersetzen will, wobei Experten und Akteure auf allen Ebenen unter Leitung der Behörden in einen Dialog treten sollen. In elf verschiedenartigen Fallstudien (Nuklear- und Chemierisiken, gentechnische Methoden, Naturgefahren usw.) wurde versucht, technische Risiken unter Einbezug aller Akteurgruppen lokal zu diskutieren [M12:3-9][G90]229. Im Bereich radioaktive Abfälle ist im Nachgang dazu das Projekt COWAM (Community Waste Management European Concerted Action) gestartet worden [G172], in ähnlichen Seminaren soll nach Schweden, Grossbritannien, Frankreich und Deutschland u.a. auch die Schweiz (Wellenberg, im September 2002) untersucht werden.

226 In der Zwischenzeit ist eine deutsche Risikokommission gegründet worden, die im Auftrag der Bundesgesund-

heitsministerin und des Bundesumweltministers Vorschläge entwickeln soll, wie die Risikobewertung und das Festlegen von Standards verbessert werden kann [M48]. Schwerpunkte sind u.a. chemische, biologische und radiologische Belastungen. Hintergrund dafür ist die «Sorge, bei Unsicherheiten und Wissenslücken über ur-sächliche Zusammenhänge bestimmter Schadstoffe (oder Schadstoffkombinationen) keine ausreichende Vor-sorge und Aufklärung der Bevölkerung betreiben zu können» [M23:15].

227 Für die Schweiz ist hier das Nationalfonds-Projekt «Risk Based Regulation – ein taugliches Konzept für das Si-cherheitsrecht?» zu nennen [M16][M17], das die Vergleichbarkeit von Risiken systematisch untersucht [G69]. Siehe auch z.B. [M4].

228 Es scheint gewisse Ähnlichkeiten mit der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg KFW zu haben, wobei dieser keine Überwachungsaufgabe zukommt.

229 Auch gibt es das EU-Projekt RISCOM II «Verbesserung der Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit im Umgang mit radioaktiven Abfällen (2000 – 2003), das allerdings noch keine (Zwischen-)Ergebnisse geliefert hat. Im Beschrieb steht: «Das Projekt bedeutet eine grosse Anstrengung in fünf Staaten zur Förderung der Ent-wicklung eines ‹europäischen Ansatzes› in Richtung Einbezug der Öffentlichkeit und glaubhafte Entschei-dungsprozesse im Gebiet radioaktive Abfälle. Es wird sich eine Methodik zur Integration wissenschaftlicher, prozess- und organisationsbezogener Gesichtpunkte in einem konsistenten Rahmen verbesserter Transparenz zu Nutze machen. Das Projekt legt eine ‹Karte› mit Werten in der Sicherheitsanalyse vor, eine Überprüfung der Dialogprozesse und Anhörungstypen, eine Diagnose der Organisationsstrukturen sowie ein Verständnis des Einflusses von Organisationen auf Transparenz» [G41].

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Dass es der EU ernst mit dem Anliegen ist230, zeigt die Fokussierung des 2002 angelaufenen Sechsten Rahmenprogramms231. Unter dem Titel 2.2 soll der Umgang mit radioaktiven Abfäl-len als Schwerpunkt behandeln werden. «Forschung allein kann gesellschaftliche Akzeptanz nicht garantieren, allerdings ist sie nötig, um … das grundlegende wissenschaftliche Ver-ständnis in Bezug auf Sicherheit und Sicherheitsanalysemethoden zu fördern sowie Ent-scheidungsprozesse zu entwickeln, die von den engagierten Akteuren als fair und gerecht wahrgenommen werden» [G57]. Im Forschungsschwerpunkt «geologische Lagerung» steht unter «Neue und verbesserte Werkzeuge» folgende Anforderung: «Die Forschung wird sich konzentrieren auf Modelle der Sicherheitsanalyse, Methoden zum Nachweis der Langzeit-sicherheit, einschliesslich Sensitivitäts- und Unsicherheitsanalysen, sowie Entwicklung und Bewertung alternativer Sicherheitsmasse und besserer Führungsprozesse, die Anliegen der Öffentlichkeit über Abfalllagerung wirklich aufnehmen» (ebd.).

In diesem Sinn ist es auch verwandt mit dem neuen Schwerpunkt «Bürger und Führung in wissensgestützter Gesellschaft» («Citizens and Governance in a Knowledge-based So-ciety»). Hiermit soll ein «integriertes Verständnis» entwickelt werden, wie eine Wissensge-sellschaft u.a. «die gesellschaftlichen Ziele der EU … der nachhaltigen Entwicklung … för-dern kann» [G56]. Es passt zum Übereinkommen von Aarhus von 1998, das Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ins Zentrum von Umweltprojekten stellt [G272], das mit der Schweiz abgestimmt wurde und im Anhang I unter (1) Energiebereich explizit (End-)Lager für radioaktive Abfälle umfasst.

230 In einer Resolution von 1998 über «Kernenergie und lokale/regionale Demokratie» hat das EU-Komitee der

Regionen Transparenz, Beteiligung und die finanzielle Unterstützung der Regionen sowie ökonomische Be-wertung allfälliger Standortprojekte als unabdingbar erachtet [G36].

231 Diese Aktivität ist allenfalls auch Ausfluss des schlechten Images der Europäischen Union bei ihren Bürgerin-nen in Bezug auf radioaktive Abfälle, wie es der Eurobarometer 56.2 vom Oktober/November 2001 dokumen-tiert. Nur 11 Prozent haben, wie gesagt, Vertrauen in die EU [G125:4]. Danach haben die Schweden am meis-ten Vertrauen in die NRO (70%) wie auch in die Nuklearindustrie (36%) sowie überdurchschnittlich in die EU (20%). Auch die nationale Aufsichtsbehörde (SKi) kriegt in Schweden die besten Noten (60%).

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15 Grundlagen für einen Vergleich von Lageroptionen

15.1 Varianten als Grundlage für Entscheidungen

Die Lagerung radioaktiver Abfälle muss letztlich nach technischen Kriterien konkret konzi-piert werden. Dazu ist ein Variantenstudium erforderlich. Seit einigen Jahren ist der Ruf nach einem Optionenvergleich international immer lauter geworden [P417][P657]. Die NEA for-derte 1999: «Eine gesamthafte Zuversicht [‹confidence›] muss in einem viel breiteren Publi-kum entwickelt werden, wenn eine Entscheidung zur Durchführung der Entsorgung akzepta-bel sein soll » [P656:8ff.]. Die IAEO meinte schon ein Jahr zuvor: «Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen zweifelnden Haltung vieler Leute gegenüber der etablierten Expertensicht, dass hochradioaktive Abfälle in tiefen Lagern im Untergrund ohne Absicht der Rückholung entsorgt werden sollten, müssten die möglichen Alternativen – Langzeitzwischenlager an der Oberfläche und Lagerung mit vorgekehrter Rückholbarkeit – von unabhängigen internatio-nalen, durch die IAEO zusammengestellte Gruppen kritisch durchleuchtet werden» [P359].

Auf den Punkt gebracht wurde die Frage im Rahmen der Evaluation des kanadischen End-lagerprogramms, als das von der Regierung zur unabhängigen Überprüfung des Programms beauftragte Panel 1998, nach achtjähriger intensiver Bearbeitung und Anhörung von Akteu-ren, feststellte: «Die Wahl von etwas ist keine Wahl» («The choice of one is no choice», nach [G26:56]). Die Entscheidungstheorie geht grundsätzlich von verschiedenen Optionen aus, die einer Entscheidung zu Grunde gelegt werden müssen. Auch auf der Basis der Analysen in Kapitel 14 ist deutlicher Handlungsbedarf angesagt, die Konzeptdebatte offen und breit zu führen. In der Tat forderte die IAEO bereits 1996 einen «Vergleich verschiedener Optionen für spezifische Abfallströme (z.B. Oberflächenlagerung oder geologische Tiefenlagerung für schwachaktive Abfälle)» [P356:17], die NEA 1999 doppelte in ihrer «Überprüfung der Ent-wicklungen im letzten Jahrzehnt» [P658:9ff.] nach und verlangte eine «offene Diskussion des Für und Wider von Umkehrbarkeit und Rückholbarkeit» sowie der Dauerlagerung an der Oberfläche und der Partitionierung/Transmutation, mit einer entsprechenden «Aufstellung von Strategien und Verfahren», allerdings ohne dafür nötige Ressourcen freizusetzen.

Im Folgenden wird versucht, eine Auslegeordnung von Lageroptionen zu schaffen232 und damit Ziel 3 dieser Arbeit zu erreichen. Da gemäss Abbildung 34 verschiedenste Dimensio-nen eine Rolle spielen, ist diese Auslegeordnung breit zu diskutieren.

232 Eine erste Skizze dieses Vorschlags wurde bereits in Flüeler 2001 [G67] publiziert. Diese wiederum fusst auf

Flüeler 1998a [P228], 1999b [G66] im Rahmen eines Seminars des US-amerikanischen Forschungsrats NRC 1999 [P644] und 2000b [P233].

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heute in 100 Jahren in n Jahren

6. Ökonomie:Kosten

3. Umwelt:Schutz

4. Gesellschaft/5. Politik:

Akzeptanz

7. Raum

8. Zeit1. Abwägung 2. technisches

Lagerystem

7. Raum

Abbildung 34: Nachhaltigkeit von Lagersystemen. Acht Dimensionen, nicht «nur» die drei des klassischen magi-schen Dreiecks Umwelt-Gesellschaft-Wirtschaft, müssen berücksichtigt werden: Eine (ethische) Abwägung findet statt über die Auslegung des Lagers (technische Dimension) entlang der ökologischen Dimension (Schutz der Umwelt), der sozialen und politischen Dimensionen (Gesellschaft und Machtverhältnisse bestimmen die Akzep-tanz) sowie der wirtschaftlichen Dimension (Kosten der Lagerung samt institutioneller Begleitung). Diese Ent-scheidung hat ebenso eine eminente räumliche (Ort/Lage) und zeitliche Dimension (Isolations- bzw. Betroffen-heitszeitdauer).

Die Dimensionen seien kurz skizziert. In Kapitel 16 wird ein Vorschlag zur Integration der Dimensionen vorgestellt.

15.2 Ökologische, zeitliche und räumliche Dimension

Auf die Dimensionen Umwelt, Zeit und Raum ist in 1.3 bereits eingegangen worden. Hier ist noch zu unterscheiden zwischen physikalisch vorgegebener zeitlicher Dimension und pro-jektbezogener zeitlicher Dimension. Wären alle vier vorgesehenen Abfallgruppen gemäss Langzeitsicherheitsbericht der Nagra von 1994 im Wellenberg eingelagert worden, wäre noch nach 600 Jahren die Hälfte der Radiotoxizität im «Endlager für kurzlebige schwach- und mittelradioaktive Abfälle» vorhanden233. Dieses «Giftpotenzial» ist bei hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfällen zu Beginn der Einlagerung um das 500-fache grösser234.Im Gegensatz zur Verdünnungsstrategie («DD») ist das hier angewandte Konzentrations- und Isolationsprinzip (CC) inhärent «undemokratisch» [P442], da so das Gefährdungspoten-zial räumlich an einem Ort erhöht wird, um es nicht überall, zu Lasten der gesamten Mensch-heit und Umwelt, zu verteilen. Damit ist gleich zu Beginn dokumentiert, dass und wie die Dimensionen ineinander verschachtelt sind. Die ökologische Langzeitcharakteristik der Abfälle schlägt sich in zeitlichen und räumlichen Verteilungsfragen nieder, die als «inter-» und «intragenerationelle (Un-)Gleichheit» in Gesellschaft und Politik ausdiskutiert werden müssen. Somit überprägen die ökologische bzw. die zeitliche Dimension die anderen Di-mensionen.

233 Gemäss Nagra 1994f [P607:29]. In dieser Überlegung unberücksichtigt sind die Barrieren, die gegen den

Austritt von Radioaktivität vorgesehen sind. 234 Gemäss Nagra 1994d [P605: Vol. 1,60]. Berücksichtigt ist die Aufnahme über die Nahrung (Ingestion), die

Zuteilung ist vorläufig.

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Auch projektbezogen handelt es sich bei einem Lager für radioaktive Abfälle um ein Lang-zeitphänomen. 1998 stellte die IAEO richtigerweise fest: «Definitionsgemäss ist ein Endlager ein Langzeitprojekt, das sich über Jahrhunderte … oder sogar viel länger … erstreckt … zieht eine relativ lange Vorlaufzeit nach sich … und wird voraussichtlich während mehreren Jahrzehnten Abfall aufnehmen. Nach Verschluss wird fast sicher eine Überwachungs- und Kontrollperiode durchgeführt, und zwar sogar [sic!] für untiefe Deponien an Land …. Dies unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit des Faktors Kontinuität, nicht nur aus vertraglicher, sondern auch technischer Sicht (Möglichkeit/Zwang zu Weitergabe/Annahme von Abfall, Abfallannahmekriterien und Abfallqualität, Kontrolle und Überwachung usw.)» [P358:9].

15.3 Gesellschaftliche und politische Dimension

Die genannte Langzeitproblematik zieht den Umstand nach sich, dass die Nutzniessenden das mit einem Lager verbundene Risiko (wahrscheinlich) nicht tragen – Nutzen und Kosten klaffen auseinander. Die toxischen Abfälle sind nach Beck 1988, wie in Kapitel 8 dargelegt, als so genanntes «Modernisierungsrisiko» folgendermassen [R5:120] charakterisiert235:

• Sie sind nach Ort, Zeit, betroffener Bevölkerung nicht eingrenzbar • Kausalität, Haftung ist letztlich niemandem zurechenbar • Die Irreversibilität allfälliger Folgen ist nicht kompensierbar.

Luhmann 1990 spricht, auch im Abfallbereich, von «Rationalitätszumutungen» bei der Ver-schiebung vom (selbstgetragenen, kalkulierten) Risiko des Entscheiders zur (auferlegten) Gefahr für später allenfalls davon Betroffene, ja «[d]as riskante Verhalten des einen wird zur Gefahr des anderen, und die Differenz von Gefahr und Risiko wird zum politischen Problem» [R75:150,161].

Ob es den Akteuren passt oder nicht: Über kurz oder lang muss eine irgend wie geartete Partnerschaft zwischen Betreibern, Öffentlichkeit, Politik, politischer Verwaltung und Auf-sichtsbehörden aufgebaut werden. Denn erstens gehören wir zu den vergleichsweise weni-gen profitierenden Generationen der Nutzung von Atomkernenergie, was alle in die Pflicht nimmt, und zweitens sind alle Akteure interessiert daran, ein ausreichendes Sicherheitsni-veau der Lagerung zu erreichen, wenn auch aus verschiedenen Gründen:

• Betreiber (Projektanten)236: haben den Auftrag, ein Projekt auszuführen und Lager zu betreiben auf Grund von vorgegebenen Sicherheitsstandards (Sicherheitsnachweis), um ihrer Verantwortung nach sicherer Abfalllagerung nachzukommen; sie wollen keine Ver-zögerungen, aber klare Vorgaben, und dies zu «vernünftigen» Kosten

• (heutige) Öffentlichkeit: will Sicherheit und Kontrolle, Transparenz und vollständige Be-teiligung

• künftige Generationen: verlangen voraussichtlich zuerst Top-Sicherheit, wollen keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Massnahmen und keine Einschränkung in der Landnutzung, dagegen vielleicht Kontrollmöglichkeiten im Fall von Systemversagen

• Politik: will davon alles, je nach politischer Konstellation (Einige befürworten ein Hinaus-schieben der Entscheide nach dem Motto «NIMTOO» «Not In My Term Of Office», also «nicht während meiner Amtszeit»)

235 Wie in Abbildung 5 gezeigt, steht bei den radioaktiven Abfällen nicht die akute Gefahr für Individuen im Vorder-

grund, sondern ein chronisches, «schleichendes» Risiko. 236 Dass die Sicht von Abfallproduzenten und Lagerbetreibern nicht identisch sein muss bzw. dies Spannungen

erzeugt, zeigen die Überlegungen in 9.5.1 sowie Abbildung 23 und Abbildung 24.

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• politische Behörden (z.B. Bundesamt für Energie, Bundesrat): müssen die Langzeithaf-tung übernehmen und die jeweiligen Forderungen unter einen Hut bringen

• Aufsichtsbehörden (HSK, BAG): überprüfen auftragsgemäss für die künftigen Genera-tionen treuhänderisch die Langzeitsicherheit und definieren die Anforderungen der heu-tige lebenden Generationen aus einer Sicherheitsperspektive (d.h. dass Kontrolle nicht einfach eine Verzögerung des Verschlusses ist, sondern ein Mechanismus, der zusätzli-che Sicherheit bringt).

Nicht unerwähnt bleibe, quasi als Unterordnung der sozialen und politischen, die rechtliche Dimension: Immer noch wird von der schweizerischen Gesetzgebung eine «dauernde, si-chere Entsorgung und Endlagerung» im Inland gefordert237. Zusätzlich gilt das Abkommen über radioaktiven Abfall der IAEO, das die Schweiz im April 2000 ratifiziert und sich demge-mäss zur «Lösung» verpflichtet hat, denn die Lagerung radioaktiver Abfälle ist eine so zu sagen eine «nationale Aufgabe»: Die Vertragsstaaten sind laut Präambel xi davon «… über-zeugt, dass radioaktive Abfälle in dem Staat endgelagert werden sollen, in dem sie erzeugt wurden» [P45][B190:32]. Diesen «nationalen» Charakter der Entsorgung hat die Landesre-gierung wiederholt betont (so 1989 und 1994). Damit darf auch das Verursacherprinzip nicht kollidieren, aus dem der Bundesrat schliesst, dass die «Entsorgung somit nicht eine staat-liche Aufgabe ist» [B192:2747].

Da nicht alle Ziele aller Akteure zu erreichen sind, muss eine Zieldiskussion stattfinden und eine Priorisierung ausgehandelt werden. Unten wird vorgeschlagen, das Prinzip der Nach-haltigkeit als Messlatte zu benutzen, und zwar konkretisiert nach den in Abbildung 29 aufge-zeigten Teilzielen Schutz und Intervention. Mit seinen Akteuren und Akteurgruppen kann das «System ‹Radioaktive Abfälle Schweiz›» wie in Abbildung 35 skizziert auch als Politikfeld definiert werden [E103:21f.].

237 Nach Strahlenschutzgesetz (Art. 25 Abs. 3), Kosten nach Art. 4 StSG [P135] und Art. 3 Abs. 2 sowie Art.10

Abs. 1 BB AtG [P130]. Hier wird der Standpunkt vertreten, dass die Forderungen nach Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit damit nicht im Widerspruch zu sein brauchen. Gemäss der bundesrätlichen Botschaft zu einer Revision des Atomgesetzes (Kernenergiegesetz) vom Februar 2001 [B192] liegen dem Lagerungskon-zept denn auch die Empfehlungen der EKRA [P215] zu Grunde.

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HSK

PSIForschung

KNE

Standortgemeinde

Eidg.Parlament

Öffentlichkeit

UVEK

BFE

Stromwirtschaft

Experten

nat. Umweltverbände

KKW-Muttergesellschaften

Aufsichtskommission

BundesratIAEO,

NEA usw.

Wissenssystem

"Politik"

Medien

Werte,Deutungen

Nagra GNW

(Ebenen 2/3 in Abbildung 3 )

BAG

KSAAGNEB

EDI

Ämter

KommissionenDepartemente

Aufsicht

Standortkanton

KFW(aufgelöst)

"Ausführende"

Bürgergruppen

SVA

ZWILAG

Weitere Akteure KKW

Atomwirtschaft

Netzwerkbildung,Ressourcenaustausch,

neue Kopplung vonPolitiken

AkteurskonstellationInstrumentarium

Verständigung über Instrumenteund Problemlösungsverfahren

Umdeutung undAneignung vonInstrumenten

Abkürzungen auf Seite 18ff.

Abbildung 35: Hauptakteure im «System ‹Radioaktive Abfälle Schweiz›» (stark vereinfacht). Es ist auch ein «Po-litikfeld» (nach Windhoff-Héritier 1987 [E103:21f.] und [E10:272]) mit Werten/Deutungen, Instrumentarium, Ak-teurkonstellation samt Kooperationsformen und Wissenssystem. Je nach Akteur können die Perspektiven ver-schieden sein (siehe beispielsweise Abbildung 23 bis Abbildung 27). Dem schweizerischen Staatsverständnis nach könnte «Öffentlichkeit» auch unter «‹Politik›» stehen, da mittels Volksinitiativen Ziele und Instrumente ver-ändert bzw. neu eingebracht werden können. Entgegen dem politologischen Modell ist das Wissenssystem nicht autark, sondern Teil der Akteurkonstellation («Ausführende», Aufsicht, Ämter usw. tragen ihren Teil bei; umge-kehrt sind «Experten» usw. auch Akteure).

Dazu gehören spezifische Deutungsmuster und Werte, ein Instrumentarium, Akteurkonstel-lation(en), Kooperationsformen und ein Wissenssystem:

Zu Deutungsmustern und Werten:

Das Konzept der Nachhaltigkeit muss in seinen verschiedenartigen Interpretationen durch Handlungsträger mit entsprechenden Schlüsselbegriffen wie Kontrollierbarkeit, Rückholbar-keit usw. analysiert werden. In der Diskussion geht es nicht an, dass verschiedene Barrieren gegeneinander ausgespielt werden, etwa nach dem Motto: «Was ist stabiler, die Gesell-schaft oder das Gestein?» [P617]. Technologiekultur wie auch technische und wissenschaft-liche Erkenntnisse – gerade was diese Frage angeht – sind Teile der Gesellschaft; sie ste-hen heute und auch künftig mit der Gesellschaft in Wechselwirkung. Auch Verantwortlich-keiten dürfen nicht verwedelt werden, indem «nationale» gegen «staatliche» Aufgaben ge-stellt werden.

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Zum Instrumentarium:

Neben der Atom- und der Strahlenschutzgesetzgebung bietet die Richtlinie 21 der Aufsichts-behörde, Schutzziele für die Endlagerung radioaktiver Abfälle eine Grundlage [P329]:

«Das Ziel der Endlagerung ist, ... dass− der Schutz von Mensch und Umwelt ... dauernd gewährleistet ist, − künftigen Generationen keine unzumutbaren Lasten und Verpflichtungen auferlegt werden.» (Ziff. 4) «Allfällige Vorkehrungen zur Erleichterung von Überwachung und Reparaturen eines Endlagers oder Rückholung der Abfälle dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren nicht beeinträchtigen.» (Ziff. 5, Prinzip 5) «Die Vorsorge für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist eine Aufgabe, die der heutigen nutzniessenden Ge-sellschaft zukommt und die nicht auf künftige Generationen überwälzt werden darf.» (Ziff. 5, Prinzip 6) «Nach dem Verschluss des Endlagers sollen keine weiteren Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sein.» (Ziff. 6, Schutzziel 3)

Zusätzlich zu den Anforderungen an den Schutz sind auch Kontroll- und Schutzbeweise-Klauseln vorhanden:

«Soweit es mit den Anforderungen an die Sicherheit vereinbar ist, sollen nachträgliche Eingriffe in das Endlager-system nicht behindert werden. Die Rückholbarkeit ... ist bei den heutigen Endlagerkonzepten im Prinzip gege-ben, auch wenn die Rückholung mit einem erheblichen Aufwand verknüpft ist.» (Ziff. 5, Prinzip 5) «Der Projektant hat zu jeder Stufe des Bewilligungsverfahrens (Rahmen-, Bau-, Betriebs- und schliesslich Ver-schlussbewilligung) eine Sicherheitsanalyse vorzulegen. Nach den ersten Erkundungen sind die sicherheitsrele-vanten Kenntnisse über das Endlagersystem während des Baus und des Betriebs des Endlagers zu vervollständi-gen. Der laufenden Zunahme der Erkenntnisse entsprechend ist die Sicherheitsanalyse für die Nachverschluss-phase zu verfeinern.» (Ziff. 7.1) «Es ist ... zu zeigen, dass die verwendeten Rechenmodelle einzeln und gesamthaft für das spezifische Endlager-system anwendbar sind (Validierung).» (Ziff. 7.6)

Diese und andere Überlegungen müssen im gesamten Instrumentarium der Akteure (Abbildung 35) berücksichtigt werden, z.B.:

• IAEO, NEA und andere internationale Körperschaften: z.B. internationale Abfallkonven-tion

• Bundesrat, Parlament: Bewilligungen; Atomgesetz/Kernenergiegesetz, Strahlenschutz-gesetz, Verordnungen usw.

• Standortkanton(e): z.B. Bergregal in Nidwalden • Aufsichtsbehörden: Bewilligungen, Freigaben, Auflagen usw. • Kommissionen: Gutachten, Stellungnahmen, Empfehlungen, Positionspapiere usw. • Umweltverbände, Bürgergruppen, Öffentlichkeit: Eingaben, Beschwerden; Volksrechten

(Initiativen, Petitionen) usw.

Auf die diskursiven Methoden der Beteiligung wird weiter unten eingegangen.

Zur Akteurkonstellation:

Wie oben ersichtlich, ist «die» Akteurkonstellation nicht konstant, sondern kann sich je nach Rahmenbedingungen und Einflussgrössenveränderung wandeln. Die Politiknetzwerke kom-men weiter unten zur Sprache.

Zu Kooperationsformen:

Die verschiedensten durchgeführten Mediationsversuche in der Schweiz (von der «Konflikt-lösungsgruppe Radioaktive Abfälle KORA» 1991 bis zum «Energie-Dialog 1998) haben den Vorgaben der Sozialwissenschaft nicht entsprochen [M43]. So fordert Enderlin Cavigelli 1993 in ihrer Auswertung zur Arbeitsgruppe Wiederaufarbeitung der KORA: «Es ist allseits genü-gend Tauschmacht vorhanden … Zugang zu Information u.a.» und folgert aus dem tatsäch-lich abgelaufenen Prozess: «Es bestehen berechtigte Zweifel, ob diese Bedingung … erfüllt war …. Personell und finanziell verfügt die Betreiberseite über eindeutig mehr Tauschmacht» [P185]. Voraussetzung für eine Mediation sind nach IDHEAP 1997 [P436]: Freiwilligkeit; an-

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gepasste Auswahl der Beteiligten; Konsens über Definition des Themas, Mandat, Spielre-geln, Zeitplan (in ausgedehnten Vorverhandlungen); Transparenz; gleiche Ressourcen (Fi-nanzen, Mitarbeiter, Zugang zu Informationen, politisches Potenzial); Interessen-, nicht Wer-tekonflikt; Kompromissbereitschaft auf allen Seiten; professionelle Mediation. Ansätze zum Ausbau der Formen finden sich in 16.3.

Zum Wissenssystem:

Die Erfahrung lehrt, dass komplexe Systeme wie Gesellschaften offensichtlich nicht stabil sind (Fall der Berliner Mauer 1989), aber auch, dass sich das geologische Weltbild innert kurzer Zeit ändern kann (siehe z.B. den Erkenntniszuwachs im Zusammenhang mit der Ent-deckung des Permokarbontrogs in der Nordschweiz, 9.4.3). Das Wissenssystem ist – ent-gegen der politologischen Theorie [E103:21f.][E10:272] – nicht ausserhalb der Akteurkon-stellation, sondern die Forschungsgemeinschaft ist Teil davon238. Ausserdem ist die Proble-matik radioaktiver Abfälle charakteristisch für eine transdisziplinäre Bearbeitung239, die nach Scholz 2000 Wissen nicht einseitig festmacht: «Transdisziplinarität strebt nach einem Wech-sel von Forschung für die Gesellschaft zu Forschung mit der Gesellschaft …. Sitzungen wechselseitigen Lernens … sollten als Werkzeuge begriffen werden, um einen effizienten Wissenstransfer von der Wissenschaft zur Gesellschaft und von Probleminhabern (d.h. Wis-senschaft, Industrie, Politik usw.) zur Wissenschaft aufzubauen» [M50:13]. Nowotny 1998 spricht gar von «Tauschzonen des Wissens» [M40]. Dass eine technische Gemeinschaft damit Mühe bekundet, ist einleuchtend. Besonders schwierig ist die Situation in nuklearen Belangen, wo der Bund – gemäss überstrapaziertem Verursacherprinzip – die Verantwor-tung an die Abfallerzeuger abgab. Wälti 1993 schreibt dazu: «Mit der Delegation des Voll-zugs an eine para-staatliche Institution wird [der] Verhandlungsprozess – zumindest in der Planungsphase – unterbunden. Die Nagra ist in der Gestaltung ihrer Planung weitgehend autonom. Dem Bund kommt dabei die Kontrollfunktion zu. Der Vollzug durch para-staatliche Institutionen ist dabei in der Regel effizient und zielgerichtet …. Auf der anderen Seite schwächt jedoch die politische Monopolstellung der para-staatlichen Institutionen ihre Lern- und Anpassungsfähigkeit in einer Gesellschaft, die hohe partizipatorische Anforderungen stellt … erst durch erhöhten Druck von aussen [wird sie zum Einbezug konkurrierender Inte-ressen in die Planung] gezwungen» [P878:216f.]240.

Risikowissen, Erkenntnismonopol und Ressourcen lagen bis Mitte 1980er- Jahre bei den Produzenten, was die Stellung anderer Akteure – auch der Aufsichtsbehörden – schwächte und die Reviewtätigkeit auf die nukleare Abfallgemeinschaft beschränkte. In den 1970er-Jahren wurde der Denkstil im Bereich radioaktive Abfälle durch die Fachöffentlichkeit Bau-technik geprägt, erst nach und nach erweiterte sich der Problemhorizont auf Langzeitaspekte und wurden Fragen wie Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit umfassend angegangen – infolge Wahrnehmung der Öffentlichkeit, Druck von unabhängigen Experten und gesetz-lichen Auflagen (siehe Abbildung 32 und Tabelle 11)241. Nach und nach ist es so möglich, die Basis für Wissenserzeugung zu erweitern (siehe Abbildung 43).

Konsistent damit schlagen Minsch u.a. 1998 in ihren «Institutionelle[n] Reformen für eine Po-litik der Nachhaltigkeit» vier Gruppen von Strategien vor [M37]:

238 Das Entsorgungslabor des Paul Scherrer Instituts PSI erhält viele Hauptaufträge von der Nagra [P626]; in der

kleinen Schweiz sind Forschende zum Teil auch Entscheidungsträger. 239 Siehe dazu Fussnote 36 sowie Kapitel 3 im Allgemeinen, aber auch 16.3, insbesondere Abbildung 43. 240 Ob tatsächlich der Vollzug «dabei in der Regel effizient und zielgerichtet» erfolgt, wird hier stark bezweifelt,

zumal Wälti ja eben – zu Recht – Defizite in «Lern- und Anpassungsfähigkeit» ausmacht. Die Befunde der In-haltsanalyse weisen eher auf das Gegenteil hin.

241 Dieses Phänomen ist nicht singulär für den nuklearen Abfallbereich, sondern lässt sich beispielsweise auch bei Chemierisiken orten [M6:281].

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• Reflexivitätsstrategien mit «Systemen der Berichterstattung», Expertengremien, verbes-serter Strukturierung von Informationen in Entscheidungsprozessen sowie nachhaltig-keitsorientierter Forschung, Bildung und Wissenschaft

• Partizipations-/Selbstorganisationsstrategien mit u.a. Beteiligungsrechten und diskursi-ven Beteiligungsmodellen

• Ausgleichs- und Konfliktregelungsstrategien mit u.a. so genannten «advokatorischen» Institutionen wie einem «Nachhaltigkeitsrat» der Regierung, «Nachhaltigkeitsdiensten» in Organisationen, freiem Zugang zu Informationen, Abgeltung von NRO und Monopolkon-trollen, «stärkerer Einbindung von N[R]Os in … Verhandlungsprozessen» sowie

• Innovationsstrategien mit u.a. Haftungsrecht, «kooperativer Entwicklung der regionalen Ebene».

15.4 Ethische Dimension

Normativ bietet sich das Konzept der Nachhaltigkeit an, weil es einesteils ermöglicht, Aspek-te nach einzelnen Dimensionen und schrittweise – systematisch – zu analysieren, andern-teils dazu zwingt, die erwähnten Dimensionen (und damit Perspektiven, Bedürfnisse und auch Wissenssysteme) integriert, prozessbezogen und verantwortungsethisch zu betrachten sowie letztlich die Frage einer Entscheidung zuzuführen. Dabei baut Nachhaltigkeit im Sinn der oben erwähnten und erweiterten Definition von Rio 1992 auf den Prinzipien der Verant-wortung und der Vorsorge auf und will sowohl den Schutz- wie auch den Kontrollaspekt ma-ximieren:

• Prinzip Verantwortung: «Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Le-bens auf Erden und die Möglichkeiten späterer Generationen, ein würdiges Leben zu führen, nicht ungebührlich eingeschränkt werden.» Jonas 1979 [R52:36] «Künftige Generationen haben das Recht, keine Erzeugnisse und Abfälle früherer Generationen vorfinden zu müssen, welche ihre Gesundheit bedrohen oder einen übermässigen Bewachungs- und Bewirtschaftungsaufwand erfordern.» Saladin & Zenger 1988 [P749]

• Vorsorgeprinzip242:«Handle im Fall von Unsicherheit so, dass du den schlimmsten Ausgang der Handlung vermeidest.» Cornelis 2001 [M7]

Im Gegensatz zur hier vorgeschlagenen Spezifizierung (12.7, Abbildung 29) wurde leider die Gelegenheit verpasst, das Konzept schärfer zu formulieren. Konkret steht in der Erklärung von Rio zu radioaktiven Abfällen:

«Die einzelnen Länder sollten mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten ..., um die anfallende Menge radioaktiver Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren oder zu beschränken.» Agenda 21 von 1992 (Abschnitt 2, Kapitel 22) [G140:41]

Auch andernorts findet sich – bis heute – keine Konkretisierung des Gedankens. So etwa auch nicht in der niederländischen Gesetzgebung, die im Gegensatz zu den meisten Staaten 1989 Langzeitlagerung, also explizit nicht Endlagerung, für den Umgang mit radioaktiven Abfällen vorschreibt und als Ziel Rückholbarkeit aller toxischen Abfälle konzeptionell veran-kert. Zwar wurde zuhanden des Parlaments 1990 eine Debatte in Aussicht gestellt243, doch

242 Die Europäische Union hat 2000 das Vorsorgeprinzip zu ihrer Leitschnur im Umgang mit Unsicherheit erklärt

[E18].243 «Zum selben Zeitpunkt wurde betont, dass die versprochene öffentliche Konsultation angepasst werden sollte,

um die Formulierung des NEPP-Aktionspunkts 62 abzuwägen, der eine Methodenbewertung verlangt, welche Abfalllagerung vorzuziehen sei, und zwar im Licht des erklärten Regierungsziels, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen» [P167].

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meines Wissens hat sie nie stattgefunden bzw. ist keine Handlungsanleitung daraus ent-standen [G273][P787]. «Fortwährende Überwachung» basiert, auch wenn so argumentiert wird [G85], nicht wirklich auf einer egalitären Ethikkonzeption, da wir kommende Generatio-nen durch den Zwang zur Kontrolle uns als Entscheider-Generationen nicht «gleichstellen».

Die an sich löbliche Idee des UVEK von 2000, seine Departementsstrategie [P864] auf Nachhaltigkeit aufzubauen, «[d]abei … Zielkonflikte offenzulegen und die getroffenen Wer-tungen zu begründen», wird untergraben, indem von verschiedenen «Nachhaltigkeiten» die Rede ist. Wir werden zur Thematik auch hier nicht fündig: «Nachhaltigkeit im Energie-Be-reich bedeutet im Einzelnen: Ökologische Nachhaltigkeit … Die sichere Lagerung nuklearer Abfälle … Wirtschaftliche Nachhaltigkeit … Die Internalisierung externer Kosten…» [ebd.: 3,18ff.]. Zumindest müsste man erwarten können, dass Nachhaltigkeit im Umgang mit ra-dioaktiven Abfällen nicht einfach mit herkömmlich definierter geologischer Endlagerung gleichgesetzt wird (siehe Abbildung 36 unten). Ebenfalls wenig hilfreich für unsere Belange ist die vom BUWAL initiierte Debatte zur Nachhaltigkeit bzw. die Nachhaltigkeitsforschung [P380][P381][P779]. Auch die Energieforschungskommission CORE sieht, wie in 12.6.1 er-wähnt, nicht einmal Forschungsbedarf im technischen Bereich. Dies ist alles höchst erstaun-lich, ja befremdlich, wenn man bedenkt, dass der Schweizer Souverän im April 1999 mit der Annahme der neuen Bundesverfassung in Art. 73 die Nachhaltigkeit als – eine – Maxime unseres Staates festgeschrieben hat: «Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewo-genes Verhältnis zwischen der Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Be-anspruchung durch den Menschen anderseits an» [P136].

Auf der internationalen Ebene hat die nukleare Gemeinschaft Schutzprinzipien festgehal-ten244:

«Prinzip 4: Schutz künftiger Generationen ... vorhergesagte [mögliche] Auswirkungen auf die Gesundheit künftiger Generationen nicht grösser als deren re-levante Höhe, wie sie heute akzeptabel ist» «Prinzip 5: Lasten auf künftigen Generationen ... künftigen Generationen nicht übermässige Lasten aufbürden» «Prinzip 7: Kontrolle der Erzeugung radioaktiven Abfalls ... Die Erzeugung ... soll auf einem praktikablen Minimum gehalten werden.» IAEO 1995 [G108]

«... das Konzept Endlagerung erfordert es, dass die Anwesenheit von Abfall sicher vergessen werden darf.... Für den extremen Fall der Rückholung ... könnten die ingenieurmässigen Verfahren eventuell schwierig und kosten-intensiv, aber nicht unmöglich sein.» NEA 1995 [G185:20]

«Der Umgang mit radioaktivem Abfall sollte sich in der Langzeitperspektive nach Möglichkeit nicht auf institutio-nelle Abmachungen/Vorkehrungen oder Handlungen als notwendige Sicherheitseigenschaften verlassen, obwohl sich künftige Generationen vielleicht dafür entscheiden können ....» IAEO 1995, zu Prinzip 5 [ebd.:7]

Das schwedische Beratergremium KASAM formulierte bereits 1988 zusätzlich Kontrollmög-lichkeiten:

«... Die Wahl dessen, was zu tun ist, obliegt der betroffenen [künftigen] Generation [sic!] und beruht auf deren eigener Bewertung der angetroffenen Vor- und Nachteile .... Diese Überlegungen führen zu einem zweifachen Schluss: Ein Lager sollte so gebaut werden, dass Kontrollen und Korrekturmassnahmen unnötig, gleichzeitig aber nicht unmöglich sind.» [G136:15]

244 Diese sind – verglichen mit der Regulierung anderer technischer Systeme recht früh – in den 1970er-Jahren

niedergelegt worden [G181:12,65ff.][G182].

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Trotz dieser an sich einleuchtenden Leitlinien ist auch international die Situation so blo-ckiert245, dass der Fragenkomplex selbst in der ursprünglich auf technische Themen speziali-sierten Fachorganisation der UNO, der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO, Be-achtung findet, so vor kurzem an der Konferenz in Córdoba vom März 2000: «In fast allen technischen Sitzungen der Konferenz gab es Diskussionen über die Notwendigkeit, alle in-teressierten Parteien (‹Akteurgruppen›) am Entscheidungsprozess im Umgang mit radioakti-ven Abfällen teilhaben zu lassen» [G116:vf.]. Siehe dazu im Einzelnen 14.3, doch auch auf internationaler Ebene sind bis auf Beteiligungsforderungen keine Umsetzungsvorschläge gemacht worden. Das Konzept der erweiterten Endlagerung (Flüeler 1996 [G62]) bzw. kon-trollierten geologischen Langzeitlagerung (EKRA 2000 [P215] versucht, so gut als möglich, intergenerationelle Gleichheit zu erhalten.

15.5 Wirtschaftliche Dimension

Ökonomie gewinnt an Bedeutung durch die nach und nach international greifende Strom-markt«liberalisierung», unter der die bisher quasi-monopolistische Elektrizitätswirtschaft, und hier vor allem die kapitalintensive Nuklearstromproduktion, zu leiden hat [G190]. Dies zieht auch Forderungen nach Kostensenkungen im «hinteren Ende» der Energie- und Stoffflüsse nach sich, wie die erfolgte «Umstrukturierung» der Nagra vor Augen führt. So wird Druck auf die Abfallprojektanten nicht nur wie bis anhin von weiten Teilen der Öffentlichkeit ausgeübt, sondern auch von deren Genossenschaftern.

Damit befinden wir uns im Umgang mit radioaktiven Abfällen an einem Wendepunkt. Schlüs-selbegriffe sind: Globalisierung, Öffnung des Energiemarkts mit einher gehendem verschärf-tem Wettbewerb, Profitdenken der Aktionäre oder «shareholder value» (Kostenminimierung bedeutet keine zusätzlichen Investitionen ins «hintere Ende» der Energie- und Stoffflüsse), Straffung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Die Folge davon ist die Suche nach «schlanken» Lösungen (Deponien auf pazifischen Atollen oder in Russland) und eventuell ein Abbau von Kompetenz. Das Ganze läuft unter dem Segel vermeintlicher «Nachhaltig-keit» («Joint ventures» der Art Abfall gegen Geld und möglicherweise Wissen).

Unheilige Allianzen bauen sich vielleicht auf zwischen Kernkraftbefürwortern (Aktionäre mit möglicher Aussitzstrategie bis zur Kernkraftakzeptanz) und AKW-Gegnern (die das «Hüte-prinzip» geologischen Tiefenlagern vorziehen, siehe 12.7). Diese Konstellation könnte in einer Strategie der Zwischenlagerung als Dauerprovisorium enden – auf Kosten der Sicher-heit, bedürftiger heutiger Regionen und künftiger Generationen.

Der Einsatz von Ressourcen zur Zielerreichung (Ziel-Mittel-Relation) ist ganz entscheidend für die Realisierbarkeit von Zielen. Endlager verlangen eine ausreichende Unterstützung von Projektanten und Betreibern zur Charakterisierung von Standorten, Verifizierung von Mo-dellen und Validierung von Sicherheitsanalysen. Kontrollierte Langzeitlager verlangen eine ausreichende Mittelzuweisung über die Kontrolldauer hinweg246. Seiler gab 1986 zu beden-

245 Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt es weltweit nirgends (das finnische Lager wurde 2001 bewilligt);

seit Mai 1998 ist die US-amerikanische «Waste Isolation Pilot Plant WIPP» im Besitz der Einlagerungsbewilli-gung für militärische Transuran-Abfälle. Siehe Fussnoten 217 und 219.

246 Swahn 1992 macht für Schweden eine Rechnung nur für den vergleichsweise simplen Fall einer Überwachung aus Proliferationsgründen. Damit eine Person rund um die Uhr ein Lager bewachen könnte, bräuchte es vier Leute für einen Schichtbetrieb mit Kosten von jährlich 400 000 USD [G255:158]. Eine Kontrolldauer von 250 000 Jahren zöge Kosten von 100 Milliarden USD nach sich. Auch in Schweden muss der Entsorgungs-fonds nach dem Verursacherprinzip, also heute, geäufnet werden, ein Teil über Realverzinsung des Kapitals von 2.5 Prozent. Doch Nettozins setzt reales Wirtschaftswachstum in derselben Höhe voraus, also über 250 000 Jahre – ein Ding der Unmöglichkeit.

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ken, dass eine Überbürdung von Überwachungsaufgaben an künftige Generationen rechtlich nur zulässig sei, wenn die Überwachung während der erforderlichen Zeitdauer gewährleistet sei [P784:z.B.134]. Bereits kurzfristig inkonsistent ist die Tatsache, dass zwar die Verord-nung über die Entsorgungskosten auf dem Endlagerungskonzept basiert, das UVEK jedoch 1999 beschlossen hat, das Entsorgungskonzept für hochaktive Abfälle solle «offen bleiben». Laut Medien «erachtet der Bundesrat das Ergebnis der bisherigen technisch-wissenschaftli-chen Diskussion [offensichtlich] politisch als noch zu wenig tragfähig»247. In ihrem Plädoyer für kontrollierte Dauerzwischenlager machen Damveld & van den Berg 1998 eine entschei-dende Bemerkung: «Eine wichtige Rahmenbedingung ist dabei allerdings, dass genügend Geld reserviert ist, um die zukünftigen Lagerkosten bezahlen zu können» [P163:2].

Analog zur Argumentation, dass die heutige Nutzung nichterneuerbarer Ressourcen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zulässig ist, falls nach Erdmann 1995 «die damit verbunde-nen Einbussen für künftige Generationen kompensiert werden – in erster Linie in Form von vermehrtem Knowhow zur Ressourcensubstitution» [M13:42], lässt sich Folgendes geltend machen: Die Gewährleistung ausreichender Ressourcen – nicht nur Geld, auch die gesicher-te Weitergabe von Know-how und Technik – wäre Bedingung dafür, dass die heutigen Gene-rationen künftigen Generationen eine erhöhtes Risiko bzw. vermehrte Kontrolle eines Lager-systems überbürden «dürften». Wie Erdmann zur Energiefrage weiter schreibt, besteht auch beim Umgang mit radioaktiven Abfällen, analog, der «kritische Engpass darin, dass die heu-tige Zivilisation möglicherweise unfähig und/oder unwillens ist, den Lern- und Innovationspro-zess in erforderlichem Umfang und in erforderlichem Tempo aufrechtzuerhalten. Nachhaltig-keit ist nur erreichbar, wenn und solange die Problemlösungsfähigkeit schneller voranschrei-tet als die ständig neu auftauchenden und geschaffenen Probleme, die es durch den menschlichen Geist zu lösen gilt» (ebd.).

Allein und konkret auf die Lagerkosten bezogen orten Zuidema & Issler 2001 folgende wich-tige Faktoren [P904:3.2-6]:

• gesetzliche und behördliche Randbedingungen (Regelung der Verantwortlichkeiten, stra-tegische Vorgaben wie paralleles Vorgehen verschiedener Optionen, Bewilligungsver-fahren, Entscheidungswege und -instanzen inkl. Rekursmöglichkeiten, finanzielle Beiträ-ge des Staates an ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm)

• technische Randbedingungen (Grösse des Nuklearprogramms, Bedeutung anderer als KKW-Abfallverursacher, Geologie, Raumplanung, Überraschungen und Schwierigkeiten)

• Vorgehensstrategie (Verfahren zur Standortwahl mit der Anzahl Meilensteinen usw., un-tersuchte Wirtgesteine, Wahl des Lagerkonzepts)

• gesellschaftliche und politische Einflüsse («gesellschaftlicher Wille zur Lösung der Ent-sorgung, … Akzeptanz, Entscheidungsfreudigkeit von Politik und Behörde, … Einfluss-nahme der Kernenergieopposition …»)

In einer Analyse des Beispiels Finnland (siehe 14.3) eruieren die Autoren «folgende Punkte, welche den grossen und kostengünstigen Fortschritt ermöglicht haben», auch wenn vielleicht andere Schlüsse daraus gezogen werden: «Die Art des Vorgehens, wo vermieden wurde, technische Fragen (z.B. Standortuntersuchungen) mit viel Aufwand abzuklären, bevor die gesellschaftlichen und politischen Grundsatzentscheide … gefällt wurden, und die Disziplin aller Involvierten, sich an die vereinbarten Zeitpläne zu halten» (ebd.:3.2-7). Ein systema-tisches Vorgehen wird in 16.4 vorgeschlagen.

247 Inzwischen ist das Konzept der EKRA dem revidierten Atomgesetz zu Grunde gelegt worden (Botschaft vom

Februar 2001 [B192]).

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15.6 Technische Dimension: Umsetzung

Im Lauf der Jahrzehnte sind etliche technische Optionen für Lager für radioaktive Abfälle diskutiert worden. Eine Übersicht bietet Abbildung 36:

• «Hüte»-Idee («Nuclear Guardianship») Macy 1989 [P506], Kreuzer 1990 [P452], Bauriedl 1995 [P86] Kontrolle

• überwachtes rückholbares Zwischenlager («Monitored Retrievable Storage») Centre de l’Aube [G2]

• rückholbares Tiefenlager («Underground Retrievable Storage») Inter- Hammond 1979, Heierli 1979 [P297]

ven- Ver-• rückholbares Endlager («Underground Retrievable Disposal») Roseboom 1983/1994 [G226] oder tion ursacher-

«geologische Zwischenlagerung» Hériard Dubreuil et al. 1998 [G89]

• offenes «Endlager» wie Yucca Mountain [G32][G11], prinzip allenfalls «angepasstes Lagerkonzept» Nagra 1998 [P625]

• «Endlager Plus» Flüeler 1998 [P228] oder«kontrolliertes geologisches Langzeitlager» EKRA 2000 [P215] passiver

• Endlager mit ex-ante-Sicherheitsanalyse Nagra 1985 [P565] Schutz

Abbildung 36: Verschiedene Lageroptionen, die im Lauf der Zeit vorgeschlagen worden sind. Sie sind in der Reihenfolge aufgelistet, wie sie den Schwerpunkt setzen bzgl. den beiden Zielen der Nachhaltigkeit: Schutz und Kontrolle/Intervention.

Einerseits sind die Optionen zum Teil kombinierbar, anderseits lassen die international ak-zeptierten Standards, wie oben ersichtlich, auch einen gewissen Spielraum zu. Es spielt bei-spielsweise eine entscheidende Rolle, wie folgende Anforderungen an ein Langzeitlager um-gesetzt werden (siehe auch die rechtlichen Vorgaben weiter oben):

«Es wird anerkannt, dass das künftige Verhalten des Endlagersystems gut genug verstanden werden muss, um zu gewährleisten, dass keine schädliche Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt erfolgen kann .... Es wird anerkannt, dass Sicherheitsbewertungen bereits in einem frühen Forschungsstadium wie auch während des gesamten Projektablaufs voll in die Programme zur Errichtung von Endlageranlagen integriert werden müs-sen .... Bevor die Genehmigung ... erteilt wird, müssen die Sicherheitsbewertungen schrittweise ... erfolgen, um festzustellen, ob zusätzliche Informationen nötig sind, und – wenn ja – welcher Art .... Vertrauen wird auch geschaffen, wenn in einem Validierungsprozess sichergestellt wird, dass die angewandten Prognosemodelle dem tatsächlichen Verhalten des Systems hinreichend entsprechen .... Dies erfordert eine sys-tematische Bewertung der Modellierungsergebnisse in Bezug auf ... Experimente im Feld ....» NEA/OECD 1991 [G183:10ff.]

Auch die von der Schweiz unterzeichnete und ratifizierte internationale Abfallkonvention von 1997 geht mit Art. 16iii in diese Richtung: «Im Fall einer Anlage zur Dauerlagerung [‹sto-ckage définitif›] werden die [durch Betrieb, Instandhaltung, Überwachung, Aufsicht und Ver-suche] erzielten Ergebnisse verwendet, um im Hinblick auf den Verschluss die Gültigkeit der aufgestellten Hypothesen zu bestätigen und zu überprüfen und um die [vorgängig erstellten Sicherheitsanalysen] auf den neusten Stand zu bringen» [P45][P859]. Das Übereinkommen verlangt überdies, in Präambel xi) als quasi nationale Aufgabe, eine Sicherstellung des nöti-gen qualifizierten Personals und entsprechender Finanzierung auch zur Gewährleistung der

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Kontinuität der institutionellen Kontrollen und Überwachungsmassnahmen, «so lange wie sie nach Verschluss … als nötig erachtet werden» (Art. 22) [P45]248.

Oberziel bei der Lagerung radioaktiver Abfälle ist die Stabilität des Lagersystems: Der Schutz vor gesundheitsgefährdendem Austritt von Radioaktivität ist zu gewährleisten. Kom-plementärziel ist Flexibilität, definiert als Interventionspotenzial. Dazu ist ein aussagekräfti-ges Überwachungs- und Kontrollprogramm zu konkretisieren, das selbstverständlich Publi-kation der Arbeiten, intensives Reviewing und entsprechende Qualitätssicherung umfasst.

Gemäss den Vorgaben aus Risikowahrnehmungs- und Entscheidungsforschung sowie mit Hilfe der Inhaltsanalyse (Anhang) wurden Kriterien für die Wahl von Lageroptionen und die Robustheit des Systems «Radioaktive Abfälle» eruiert) (Tabelle 12).

EO Entscheidungskriterium Optionen Integration des jeweiligen Aspekts in der Entscheidungsmatrix Lageroptionen (siehe Tabelle 13) Stichwörter: Systemfluss, Unsicherheit(en), Stand der Technik, Technikfortschritt, Ressourcen, Rückholbarkeit, Entscheider, versteckte Agenden (Instrumentalisie-rungen)

RO Robustheit Integration des jeweiligen Aspekts im Konzept «Robustheit» (siehe Abbildung 37, Abbildung 42 und Abbildung 44) Stichwörter: externe Begutachtung, Zielvorgaben und -einhaltung, Zwischenent-scheide, Kriteriendefinition, Rollenverständnis, offene Diskussion, Nachvollziehbar-keit usw.

Tabelle 12: Kriterien für die Wahl von Lageroptionen und die Robustheit des Systems «Radioaktive Abfälle».

Mit den Eckpunkten der Nachhaltigkeit – «Kontrolle» und «Schutz»249 – wird eine Liste von Kriterien für den Vergleich von Lagerkonzeptionen vorgeschlagen (Tabelle 13, S. 192f.).

248 In der Übersetzung des Bundesrats: «während des für erforderlich erachteten Zeitraums nach dem Verschluss

eines Endlagers» [B190:43f.]. 249 Verschiedene ethische und «pseudo»[M7]-ethische Prinzipien liegen der Gegenüberstellung zu Grunde: Ver-

ursacherprinzip, Vorsorgeprinzip, Nachhaltigkeitsprinzip, Prinzip der zulässigen Bürde künftiger Generationen, Prinzip der gleichwertigen Möglichkeiten (künftiger Generationen), Prinzip der Generationenkette, Prinzip der «rollenden Gegenwart» (siehe auch [P692] und Fussnote 251).

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Vorrangziele

KriteriumKontrolle

[Grad der Wichtigkeit] Schutz

[Grad der Wichtigkeit]

Schutz gering (mit Verweis auf Reparatur-fähigkeit Reduktion der Sicherheits-standards in der Bauphase möglich)

grösser (Hauptziel)

Kurzfristige Sicherheit (z.B. betrieblicherStrahlenschutz)

hoch (abhängig von den Ausga-ben)

hoch (abhängig von den Ausgaben)

Langfristige Sicherheit geringer (Nebenziel) höher (Hauptziel)

(Möglicher) System-fluss

schnelle Bewegungen gesell-schaftlicher/technischer Ei-genschaften,instabil

langsame Degradation geologi-scher Systeme, natürliche Phäno-mene teilweise voraussagbar

Systemwechsel möglicherweise abrupt allmählich Missbrauch von Spalt-stoffen (Safeguards)

schlecht (relativ einfacher Zu-gang)

gut

Interventionspotenzial gross (Hauptziel) klein (Nebenziel)

Flexibilität gross (Eingriffe: Änderung der technischen Barrieren) Proliferationsgefahr (Hauptziel) Gefahr des Aufschubs

klein (Nebenziel)

Sachzwang hoch (Kontrolle) mittel (abhängig von der Güte der Sicher-heitsanalysen)

Unsicherheit(en)Unschärfe mittel (technische Barrieren) gross (Streuung, Datensätze)

Ungewissheit gross (Wirksamkeitsdauer des Kontrollsystems; unerwünschte Ein-griffe)

mittel (abhängig von der Szenariorobust-heit)

Erfahrung kurz, schlecht keine Technikgläubigkeit(Fortschritts-Abhängigkeit)

gross (zukünftige Lösungen, In-vestitionen in Kerntechnikforschung vorausgesetzt)

mittel (heutige Lösungen)

Ressourcen(Wertstoffe)

greifbar (nur sinnvoll bei weiterer bzw. verstärkter Nutzung der Atom-kernenergie)

schlecht greifbar

Verursacherprinzip negiert prinzipiell eingehalten Entscheidungsträger legitimierte Teile der heutigen Gesellschaft in Vertretung der heu-

tigen und zukünftigen Risikoträger Interessenkollisionen(Gleichheitsaspekte)

heutige Generation(en): Nutzniesser, Teile als Risikoträger (intragenerationelle Gleichheitsfrage)künftige Generationen: Risikoträger (intergen. Gleichheitsfrage)

Externalitäten/Kosten(Menschlich, technisch, finanziell)

sehr gross, zu Lasten kommen-der Generationen (grösserer Dis-kontierungssatz), grösserer Glaube an technologischen und medizini-schen Fortschritt

gross, hauptsächlich zu Lasten der nutz-niessenden Generationen (kleinerer Dis-kontierungssatz), Vertrauen auf heute vor-handene Technik (verfügbar bis zum defi-nitiven Verschluss des Systems)

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StrategischerHintergrund:Variation möglicher «versteckter Agenden» (ohne Hierarchie)

1. Langfristige Aufgabe der Gesell-schaft bzgl. radiologischer Altlasten («Hüteprinzip»)2. Wille zu Sanierungsmassnahmen bei Systemversagen (eine Interpre-tation von Handlungsfreiheit) 3.Ressourcenlager für eine nuklea-re Renaissance (Rückholbarkeit)

4. politischer Opportunismus (grösste Chance für Akzeptanz)

5. Argument der billigsten Lösung (Abfallerzeuger, heutige Genera-tion)

6. Argument für den Ausstieg (keine dauerhafte Lösung des Abfallpro-blems)7. Angst vor Technokratenlösung der Endlagerung (Rückholbarkeit)

1. «Aus den Augen aus dem Sinn»-Menta-lität

2. Vorrang passiver Sicherheit, keine Bürde für künftige Generationen (zweite Interpretation von Handlungsfreiheit) 3. Wille zur Durchsetzung des Verursa-cherprinzips (Zwang zum Langzeitsicher-heitsnachweis durch den Betreiber) 4. Abfallerzeuger könnten sich aus dem Staub machen (Kostenersparnis, «schlan-ke» Lösungen) 5. Kontrollierbarkeit könnte Sicherheits-standards und Konzeptqualität unterlaufen (mit möglichem «angepasstem offenem Endlager»)6. Argument für Fortsetzung des Atom-pfads (Abfall«lösung» gefunden)

7. Angst vor Politikerlösung nie endender Zwischenlagerung (Dauerprovisorium)

Extreme Variante Oberflächendauerlager geologisches (Tiefen-)Endlager

Tabelle 13: Lagerkonzeptionen im Vergleich. Auswirkungen der Dominanz der zwei entgegengesetzten Nachhal-tigkeitsziele (Umkehrbarkeit/Rückholbarkeit wird als extreme Variante von «Kontrolle» typisiert). Je nach Ausge-staltung sind Annäherungen möglich (Langzeitlager im Untergrund vs. Endlager ohne Validierung in der Nach-betriebsphase) oder Unterschiede werden noch grösser (Oberflächenlager vs. erweitertes Endlagerkonzept mit ausgedehnter Überprüfung der Sicherheitsanalyse).

15.7 Diskussion: auf der Suche nach einer tragfähigen Entscheidung

Abbildung 36 spannt die Variationsbreite der Optionen im technischen wie auch nichttechni-schen Bereich auf, Tabelle 13 nennt die in der Optionsbeurteilung zu prüfenden Kriterien. Empirische Inhaltsanalyse und Studium der internationalen Literatur (14.3) zeigen, dass Kon-trollierbarkeit, Rückholbarkeit und Verfahrensfragen wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Argumentation und Beteiligung der Betroffenen Schlüsselgrössen dabei sind. Letztlich geht des darum, eine tragfähige «Lösung» für das Problem der radioaktiven Abfälle zu fin-den. «Tragfähig» ist eine Entscheidung dann, wenn sie relevante Teile der Problem- und Lösungsbereiche der Hauptakteure umfasst (siehe Tabelle 10). Entsprechend ist gerade in den Grundsatzfragen die Diskussion breit zu führen. Wie in Tabelle 23 auf- und in 12.7.1 ausgeführt, sind Anstösse und Forderungen dazu früh, immer wieder und aus verschiedenen Richtungen gekommen. Doch eine Auseinandersetzung damit wurde zwar mehrfach ver-sprochen (wenn auch wahrscheinlich nur unter den «offiziellen» Akteuren), aber bis vor Kurzem nicht geführt. Im Gegenteil sind Forderungen oder Vorgaben entweder abgeblockt oder verwässert worden.

Wichtig ist, nicht wie früher eine «rasche» Technokraten- oder Polit«lösung» («technical» oder «political fix») anvisieren zu wollen250. Es ist eine vermehrte schrittweise «Kontrolle» durch Dritte durchzuführen – durch Stärkung der Aufsichtsbehörden, Intensivierung des Re-viewprozesses und Einbezug bisher ausgeschlossener oder nicht gleichwertig betrachteter Akteure.

250 1972 verkündete der Bundesrat: «Problem der endgültigen Abfallagerung in der Schweiz innert nützlicher Frist

und auf befriedigende Art gelöst» [B129:1864f.].

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Das heisst aber im Gegenzug auch, dass alle Partner – in Selbst- und Fremdreflexion [R138:382]– allfällige Widersprüche/Inkonsistenzen (und es gibt solche, z.B. in Tabelle 13) proaktiv zu diskutieren und die Zeitdimensionen (Lagerbau, Lagerauswirkungen) angemes-sen zu berücksichtigen haben – dies unter Wahrung von Respekt für andere, gegenteilige Meinungen. Ziel ist ein im oben genannten Sinn «tragfähiger» Minimalkonsens. Mit fort-schreitendem Kenntnisstand und nach gemeinsamen Zwischenentscheiden könnten die Op-tionen eingeengt werden. Damit sollten die verschiedenen Optionen «konzeptionell ver-gleichbar» sein, wie dies im Schlussbericht des «Energie-Dialogs Entsorgung» 1998 sowie von den Umweltverbände gefordert wird [P103].

Die heftige und persistente Auseinandersetzung um Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit (Tabelle 17 und Tabelle 18) zeigt, dass das Komplementärziel Flexibilität (Interventionspo-tenzial) der Nachhaltigkeit in das Lagerkonzept eingebaut werden muss. Allerdings ist des-sen eigentliches Hauptziel der dauerhafte Schutz vor ionisierender Strahlung. Darin sind sich die Hauptakteure international wie hier zu Lande und auch im Zeitverlauf einig. So schreiben die Umweltverbände im Rahmen des «Energie-Dialogs» 1998 und in ihrem Beitrag «Radio-aktive Abfälle: Handlungsperspektiven (Positionspapier der Umweltorganisationen)»: «Das Mass der allgemeinen Sicherheit (nachweislich dauerhafter Schutz der Menschen und der Mitwelt) muss gegenüber dem heutigen Endlagerprojekt erhöht werden» sowie als Charakte-risierung der zeitlichen Dimension: «Entsprechend dem Gefährdungszeitraum» [P103]. Dam-veld & van den Berg 1999 statuieren richtigerweise: «Gemäss den Grundsätzen der nachhal-tigen Entwicklung dürfen die Bedürfnisse der künftigen Generationen nicht durch die heutige gefährdet werden. Also muss die Dauerlagerung des radioaktiven Abfalls so konzipiert wer-den, dass es zu keiner Schädigung in der Zukunft kommt» [P164]. Daran in erster Linie sind also alle Optionen nach Tabelle 13 und damit verbundene Aussagen zu messen:

«Schnelle Lösungen» («fixes»), vermeintliche Aufnahme von Bedenken:

1993 Nagra: «Technisch stellt der Bau eines Endlagers keine besonderen Anforderungen. Bei einem Endlager für kurzlebige Abfälle handelt es sich zum Beispiel um eine unterirdische Anlage, die rund sechsmal kleiner wäre[ ] als eine Röhre des Seelisberg-Tunnels.» 1993 Greenpeace: «die Lager … werden wie Bunker aus Kriegszeiten auf künftige Generationen als Mahnmal für eine fehlgelaufene Irrsinnstechnologie wirken» 1995 Greenpeace: «Die Lösung ist bestechend einfach, vernünftig und volkswirtschaftlich effizient. Sie wird von Greenpeace schon seit Jahren propagiert …. Durch die Lagerung bei oder in den AKWs entstehen keine neuen atomaren Standorte = weniger Gefahrenquellen in der Schweiz.» 1996 Issler, Nagra, nach der Niederlage am Wellenberg: «Wir haben bereits Änderungen am Konzept vorge-nommen. Die Abfälle sind während der Konzessionszeit von fünfzig Jahren jederzeit kontrollier- und rückholbar. Ob das Lager danach weiterhin offengehalten werden soll, soll die künftige Generation [sic!] entscheiden.» 1999 Nagra: «offenes Lager» («Angepasstes Lagerkonzept») als «Geologisches Lager» mit den Vorteilen eines «Lagers an der Erdoberfläche» interpretiert

Unangemessene Zeitdimensionen:

1999 Umweltverbände: «Die Technik (Primär-Barrieren) erlaubt die kontrollierte Lagerung auf lange Zeit (60 –80 Jahre)» 2000 Breitschmid: «… Diese Einsichten zwingen uns zur Feststellung, dass sich künftige Generationen mit unse-rem radioaktiven Abfall in irgendeiner Form beschäftigen müssen, bis die Radioaktivität auf ein unschädliches Mass abgeklungen ist …. Der optimale Weg muss in Zukunft von jeder Generation in einem breiten wissen-schaftlich-technischen und gesellschaftlichen Diskurs erarbeitet werden.»

Unangemessene Zielhierarchisierung:

1998 Damveld & van den Berg: «Die heutige Generation stellt hohe Anforderungen an die Lagerung von Atom-abfall, was auch [auf] die zukünftigen Generationen zutreffen müsste, um negative Effekte zu vermeiden. Perma-nente Rückholbarkeit kann dem entsprechen. So wird mit permanenter Rückholbarkeit [jeder kommenden] Gene-ration die Möglichkeit gegeben, den Abfall zu kontrollieren und entsprechende Massnahmen zu treffen. Auf diese Weise können unumkehrbare Folgen vermieden werden ….» 1998 Französische Regierung, zur Rückholbarkeit: «Es ist entscheidend, dass die künftigen Generationen nicht an bereits getroffene Entscheidungen gebunden sind und die Strategie ändern können, im Hinblick auf die zwi-

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schenzeitlich erfolgten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen.» «Pflicht der heutigen Entscheidungs-träger» liegt in der «Vorbereitung aller möglichen Forschungswege.» 2000 GNW: «Die … GNW … nimmt den Bericht der … EKRA … mit Befriedigung zur Kenntnis …. Die … Arbeits-gruppe … hat das von der GNW erarbeitete neue Lagerkonzept '98, das die Vorteile der kontrollierten Lagerung mit den Vorteilen einer definitiven Endlagerung verbindet, der blossen Langzeitlagerung ohne geologische Sicher-heitsbarrieren gegenübergestellt. Der Vergleich fiel eindeutig zugunsten der geologischen Sicherheit sowie der Forderung nach Reversibilität und somit des GNW-Konzepts aus.» 2000 Breitschmid: «Die zentrale ethische Voraussetzung … ist die Forderung, dass jede Generation in allen vor-stellbaren Entwicklungen und Störungen handlungsfähig bleibt …. Wenn [Handlungen] aus irgendeinem Grund unterlassen werden, bieten die möglichst optimalen technischen und geologischen Barrieren noch einen gewissen Schutz vor Strahlenschäden …. Alle Überwachungs- und Kontrollsysteme können jedoch die geologische Bar-rierewirkung einschränken. Für eine Langzeitsicherheit mit entsprechenden Handlungsmöglichkeiten muss dieser Nachteil in Kauf genommen werden ….»

Nicht durchdachte Schlüsse und «Konzepte», unangebrachte Vergleiche:

1997 Kreuzer, nux: letztlich Umkehrbarkeit der Entscheide gefordert 1998 Forum vera: «Bei der Bereitstellung der Endlager dürfen ... keine unwiderruflichen Entscheide getroffen und keine Sachzwänge geschaffen werden. Der definitive Verschluss des Lagers kann unseren Nachkommen überlassen werden» 1998 NR Rechsteiner: «Um die finanziellen Löcher zu stopfen, werden auch Schrottreaktoren nicht abgestellt …. Würde der Markt spielen, würde man Leibstadt schliessen und den Konkurs anmelden …. Ungefragt soll das Volk weitere Sicherheitseinbussen schlucken. Ehrlicher wäre es, zu den Fehlern zu stehen, sogar wenn es uns etwas kostet …. Die Ankündigung des Bundesrates vom geordneten Rückzug [aus der Kernenergie, 22.10.1998] liesse sich gewinnbringend in Politik umsetzen: – Austritt aus den internationalen Atomenergie-Organisationen (Erspa-rnis[:] 10-20 Mio.) …. Der technische Fortschritt ist unaufhaltsam ….» 1998 Nagra: präsentiert ein scheinbar an die Erfordernisse aus der verlorenen Abstimmung am Wellenberg «an-gepasstes Lagerkonzept»: Offenhaltung des Zugangsstollens (später als «GNW 98» bezeichnet), «[d]as ange-passte Lagerkonzept wird allen ... Forderungen [passive Langzeitsicherheit, Verursacherprinzip und Handlungs-spielraum künftiger Generationen] gleichermassen gerecht» 1999 Umweltverbände: «Typologisierung der Lager: … Auslegung … Geograf. Standort … z.B. Kaverne in tro-ckenem Gestein … tektonisch ruhige Zone … Evtl. Nahfeld AKW» 1999 Umweltverbände: «Die festgestellten Schwächen der Endlagerkonzeption [Ignorierung des Nicht-Wissens, Angewiesensein auf Informationstransfer, keine Eingriffsmöglichkeit, zu grosse Risiken] machen die Suche nach einer Alternative unabdingbar. Die kontrollierbare und rückholbare Langzeitlagerung biete demgegenüber den erforderlichen Gewinn an Sicherheit.»1999 Damveld & van den Berg: «Mit permanenter Rückholbarkeit müssen jeder nachfolgenden Generation Mög-lichkeiten geboten werden, den Abfall zu kontrollieren und allfällige Massnahmen zu ergreifen. Auf diese Weise können unumkehrbare Folgen verhindert werden. Gleichzeitig wird der dafür nötige Aufwand zunehmen, weil die Dauerlagerung ja aufrechterhalten werden muss …. Gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung dürfen die Bedürfnisse der künftigen Generationen nicht durch die heutige gefährdet werden. Also muss die Dau-erlagerung des radioaktiven Abfalls so konzipiert werden, dass es zu keiner Schädigung in der Zukunft kommt.» 1999 Umweltverbände: «Reversibilität ist der zentrale Gedanke unserer Konzeptidee. Reversibilität lässt sich nicht vereinbaren mit dem Endlagerkonzept. Unsere Konzeptidee will den kommenden Generationen einen dau-erhaften Kontrollzugang zum Lagerumfeld sichern, damit ein möglicher Schadensfall frühzeitig erkannt und ver-hindert, bzw. begrenzt werden kann. Das lässt sich am ehesten mit den Kontrollgängen in einer Staumauer ver-gleichen.»2000 Breitschmid: «… Diese Einsichten zwingen uns zur Feststellung, dass sich künftige Generationen mit unse-rem radioaktiven Abfall in irgendeiner Form beschäftigen müssen, bis die Radioaktivität auf ein unschädliches Mass abgeklungen ist …. Die Dilemmas können nicht in einem herkömmlichen naturwissenschaftlich-technischenProzedere gelöst, sondern nur durch kluge Vorgehensweisen unter Berücksichtigung aller jeweils denkbaren Unsicherheiten prozesshaft angegangen werden. Der optimale Weg muss in Zukunft von jeder Generation in einem breiten wissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Diskurs erarbeitet werden.»

Derartige «plakative» Aussagen sind politisch wohl attraktiv, auf den ersten Blick eventuell – zumindest für die jeweilige Klientel – gar einleuchtend und verstärken in ihrer «Geschlos-senheit» das Gruppendenken [E43]. Damit schotten sich die Akteurgruppen, ob willentlich oder nicht, ab; dies wiederum kann dazu führen, dass (auch interne) Kritik nicht (mehr) zu-gelassen wird und dass sich kein gemeinsamer, eventuell zuvor nicht ins Auge gefasster Lösungsraum oder -bereich auftut.

Im Zeichen der Zieldiskussion sollte Kontrollierbarkeit – und damit Überwachung – in erster Linie (vor Rückholbarkeit) sichergestellt sein bzw. gefordert werden, und zwar zur Überprü-

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fung, ob das Hauptziel, die Langzeitsicherheit, eingehalten ist. Rückholbarkeit bzw. Rück-holung wäre dann sozusagen Kontrolle zweiter Stufe, wenn Kontrollresultate dies als Konse-quenz fordern – oder aber Rückholbarkeit dient der Ressourcengewinnung, mithin ein In-strument mit ganz anderer Zielrichtung (siehe Abbildung 16). Wenn nach Damveld & van den Berg 1999 für Kontroll- und Rückholmassnahmen «der dafür nötige Aufwand zunehmen [wird], weil die Dauerlagerung ja aufrechterhalten werden muss», ist das Prinzip der «Gleich-behandlung kommender Generationen», wie sie die Abfallkonvention in Artikel 5 fordert, verletzt. Wie der Vorschlag der EKRA eines Pilotlagers zeigt ([P215], siehe 16.2), ist die Fra-ge der Kontrollierbarkeit unter Endlagerbedingungen die eigentliche Knacknuss, nicht die Rückholbarkeit. Dazu meinte schon 1998 die KNE: «In letzter Zeit wird auch das Argument vorgebracht, man dürfe nicht durch irreversible Schritte künftigen Generationen ihren Hand-lungsspielraum einschränken. Diese Forderung wird in den aktuellen Endlagerkonzepten, die einen schrittweisen Bau, Inbetriebnahme und Verschluss in mehreren Etappen vorsehen, erfüllt. Die Abfälle bleiben über lange Zeit grundsätzlich rückholbar» [P434].

Auch die Zwischenlager-Philosophie kann verschiedene Hintergründe haben: einerseits die Befürchtung, so genannte endgültige Lösungen nach dem Motto «aus den Augen aus dem Sinn» könnten unverzeihliche und unbehebbare Fehler bergen, anderseits die – energiepoli-tisch gegenteilige – Hoffnung, dass die Lager bei einer nuklearen Renaissance als kosten-günstiges Wertstoffdepot nutzbar wären. In beiden Fällen wären extrem kostenintensive Überwachungen (zum Schutz und gegen Spaltstoffmissbrauch) einzurichten, die so teuer sein könnten, dass sie gar nicht von den Verursachern zurückgestellt werden könnten, son-dern von den zukünftigen Akteuren finanziert werden müssten. Damit nun – in beiden Fällen! – die ethischen Prinzipien der «rollenden Gegenwart» und der Generationenkette251 nicht verletzt werden, muss die Nukleartechnik ausreichend unterhalten bzw. gefördert werden, um das jeweils nötige Know-how und die Finanzierung mindestens teilweise zu sichern. Zu-mindest im ersten Fall der schutzbezogenen Argumentation ist dies paradox252.

Entscheidungstheoretisch ist die Dauerzwischenlagerung die Option der Nichtentscheidung. Sie wird oft – und auch hier aus gegensätzlichen Positionen heraus253 – mit der intuitiv at-traktiven Forderung nach mehr Forschung verbunden. Diese Haltung wird von Veijo Ryhä-nen, dem Direktor der finnischen Abfallgesellschaft Posiva, treffend taxiert [P747]: «Nicht-ausführung der Endlagerung (Nullalternative) würde in Tat und Wahrheit unendlich lange fortgesetzte Zwischenlagerung bedeuten. Bezüglich Entscheidungsfindung käme die Alter-native Abtrennung und Transmutation effektiv der Nullalternative gleich, weil die dafür erfor-derliche Technik heute gar nicht zur Verfügung steht. Es kommt hinzu, dass selbst dann diese Methode den Bedarf nach Endlagerung nicht aus der Welt schaffen würde …. Endla-gerung … wird mehr Wahlfreiheit für die kommenden Generationen zulassen als die Nullal-ternative; abgebrannter Brennstoff kann, wenn nötig, selbst aus einem tiefen Endlager zu-rückgeholt werden»254.

Bedenklich ist die Nichtentscheidungs-Aussage im Vorentwurf für ein neues Kernenergiege-setz des UVEK 1999: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist …. Eine Zwischenlagerung ist … dann denkbar, wenn eine geologische Tiefenlagerung zwar möglich, aber nicht zweckmässig ist 251 Beide fordern: Durch entsprechende kontinuierliche Vorkehrungen werden nicht nur die Bedürfnisse der heuti-

gen, sondern auch die der nächstfolgenden zwei bis mehreren Generationen gedeckt [P692][G202:30ff.]. 252 Die logische Folgerung aus pronuklearer Sicht machte schon Weinberg 1972 mit seiner Idee der «nuklearen

Priesterschaft» [G275:33f.]. 253 Von offizieller, Kernenergie befürwortender wie auch gegnerischer Seite wird Transmutation immer wieder in

die Waagschale geworfen [P101][P469][P862][P683], aber von fachkundiger Seite immer wieder relativiert bzw. mit gewichtigen Vorbedingungen verknüpft [P514][P434][P430][MA29][G178][G266].

254 Interessanterweise vorgetragen am «Internationalen Symposium über den Umgang mit radioaktiven Abfällen – Nachhaltige Endlagerung oder provisorische Lösungen?» des Forums vera vom März 2000.

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(z.B. Ressourcenschonung, andere technische Möglichkeiten der Entsorgung wie Transmu-tation)» (Art. 31) [P862]. Separation und Transmutation als valable Strategien zur (teilwei-sen!) Verminderung des Gefährdungspotenzials setzen dramatisch verbesserte Wiederauf-arbeitung, einen gut funktionierenden Brennstoffkreislauf industriellen Massstabs und eine klare Verpflichtung zu nuklearer Forschung und Entwicklung sowie nuklearbasierter Ener-giepolitik voraus. Mit der UVEK-Aussage dagegen werden die oben angesprochenen Prinzi-pien und das gesetzlich verankerte Verursacherprinzip verletzt, da weder Wege dazu aufge-zeigt noch Programme vorgeschlagen noch Forschung intensiviert werden. Im Gegenteil werden eben keine Termine genannt, will die CORE die minimalen Forschungsgelder im Ent-sorgungsbereich halbieren [P162] und soll laut gleichem Entwurf zum Kernenergiegesetz die Wiederaufarbeitung verboten werden.

Zur Frage der Nichtentscheidung meint Greber 1995 von AECL aus ethischer Sicht: «Ent-scheidungen zur Entsorgung müssen den unvermeidbaren Grad an Unsicherheit gebührend berücksichtigen. Absolute Gewissheit bei der Erfassung von Langzeitauswirkungen der Ent-sorgung ist nicht möglich. Auch gibt es keine Gewissheit bezüglich der Handlungen oder Nichthandlungen künftiger Generationen … es besteht die Verantwortung, auf der Grundlage verfügbarer Informationen das Beste zu machen. Wenn Zweifel herrschen über die Auswir-kungen unserer Entscheidungen in der Zukunft, besteht der ethische Ansatz darin, auf der vorsichtigen Seite zu irren [to err on the side of prudency]. Allerdings muss anerkannt wer-den, dass eine Nichthandlung im Zusammenhang mit radioaktiven … Abfällen eine de-facto-Entscheidung zur Weitergabe der Last an künftige Generationen ist, den von dieser Generation erzeugten Abfall zu behandeln» [P277:143].

Nach Durchsicht der Literatur255 und unter dem Prinzip der Nachhaltigkeit (siehe auch 12.7)erscheinen die Argumente für eine Verschiebung des Konzeptentscheids mit einher gehen-der Dauerzwischenlagerung nicht zwingend. Wie die wenigen einschlägigen Befragungen zeigen, bekunden die meisten Leute Mühe, Langzeitaspekte zu erfassen – übrigens im Ein-klang mit der Wirtschaft (siehe Tabelle 6, auch [G171]). Doch das lang anhaltende Gefah-renpotenzial und die Fristigkeit der Institutionen als Hort der Kontrolle bzw. Technikentwick-lung divergieren so stark, dass das Verursacherprinzip keinen weiteren Aufschub zulässt. Zudem zeigen US-amerikanische Studien, dass die Alternative der An-Ort-Lagerung (bei den Reaktoren) im Vergleich mit einem Endlager nicht favorisiert wird [G12].

Zusammenfassend bemerkt die IAEO 1997 treffend: «Insbesondere … ist es wünschens-wert, den Projektanten, die Aufsichtsbehörde und andere Akteure in einen fortwährenden Dialog zu verwickeln …. Ein solcher Dialog kann möglicherweise in einen Wechsel von Me-thoden und Ansätze münden …. Die Grundsätze, auf denen die Sicherheitsanalyse basiert, müssen robust und einer breiten Palette von Zuhörerschaft einfach kommunizierbar sein …. Im Gefolge des Gesagten kann es nicht wirklich angebracht sein, auf der Basis unvollständi-gen Wissens eine Entscheidung hinauszuzögern, den Prozess der endgültigen Lagerung radioaktiver Abfälle in einer geologischen Anlage voranzutreiben, weil Alternativen dazu nur Zwischenlösungen sind und nichtreduzierbare Unsicherheiten natürlicherweise immer beste-hen bleiben werden» [P357:30].

255 [G20][MA5][MA12][R26][G55][R29][G77][G80][R45][G109][R52][G136][G137][G139][R62][P469][G175][G185]

[G211][G214][G218][G224][G233][G234][G232][G235][G254][R121][G275].

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16 Vorschlag einer integrierten Risikoanalyse: Konzept der Gesamtsystem-Robustheit

16.1 Bedarf nach Integration der Aspekte: Allgemeines an Hand des Umgangs mit Dissens

In einer Überprüfung der Entwicklungen im letzten Jahrzehnt stellt die NEA 1999 fest, dass die hauptsächlichen technischen Herausforderungen der geologischen Endlagerung zuneh-mend besser integriert worden sind, so die Auslegung der technischen Barrieren, die Cha-rakterisierung der möglichen Standorte und die Bewertung des (technischen) Gesamtsys-tems («total-system performance») [G192:7]256. Ein Jahr darauf gesteht die NEA zu, dass «die mit dem Umgang mit radioaktiven Abfällen betrauten Institutionen sich der Tatsache mehr und mehr bewusst geworden sind, dass technische Begutachtung und Expertenzuver-sicht in die Sicherheit der geologischen Endlagerung radioaktiver Abfälle für sich allein nicht genügen, geologische Endlagerung einem breiteren Publikum gegenüber zu rechtfertigen … die Entscheidungen, ob, wann und wie [diese] umzusetzen sei, werden einer umfassenden Überprüfung durch die Öffentlichkeit und der Beteiligung aller relevanten Akteure bedürfen» [G194:3]. Folgerichtig und passend zu Bestrebungen der IAEO [G116] beschliesst sie im August 2000, ein so genanntes «Forum on Stakeholder Confidence» zu schaffen, dessen Form allerdings noch diskutiert wird [G154](Stand Mitte 2002).

Im Verlauf der 1990er-Jahre ist im Rahmen der internationalen Organisationen die Einsicht in die Tatsache gereift, dass bei so komplexe Fragen wie der vorliegenden die technische Fachwelt allein nicht über Strategien mit ethischen, ökonomischen und politischen Dimen-sionen entscheiden kann, sondern dass – gemäss Positionspapier der NEA 1995 zur Ethik – ein «informiertes Urteil der Gesellschaft nötig» ist [G185:]. Allerdings definiert die IAEO noch im gleichen Jahr das System «Radioaktive Abfälle» als «eine Auflistung aller individuellen Komponenten, beispielsweise der Gesetzgebung, der Behördenorganisationen, Betreiber, Anlagen usw.» ([G109:4f.], siehe 1.4); alles, was nicht gemäss traditionellem Eigenbild zum «System» gehört, wird in «usw.» zusammengefasst.

Da bei Entscheidungen im Umgang mit radioaktiven Abfällen Abwägungen – z.B. im Dreieck der Nachhaltigkeit (Abbildung 34) – unvermeidbar sind, wird hier das Konzept der «integrier-ten», technischen und gesellschaftlichen Robustheit vorgeschlagen. Damit soll eine Minimie-rung negativer Nebenauswirkungen des Langzeitlagersystems erzielt werden.

Allgemein gilt ein System als «robust», wenn es nicht empfindlich auf bedeutsame Änderun-gen der Parameter, beispielsweise infolge Einflüssen von aussen, reagiert. Offensichtlich können Verfahren nur dann als im strengen Sinne robust bezeichnet werden, wenn das Pro-blem ausschliesslich technischer Art ist. Die Systemeigenschaften radioaktiver Abfälle sind aber derart (Abbildung 5), dass – wie erwähnt – bzgl. Langzeitsicherheit «nicht beabsichtigt ist, einen im mathematischen Sinn strengen Nachweis der Sicherheit zu führen, sondern eher einen überzeugenden Satz von Argumenten aufzustellen, die eine Sicherheitsanalyse abstützen» [G191:11][G198:10,13]. Entsprechend kann hier nicht einmal «technische» Ro-bustheit wie in anderen, herkömmlichen technischen Systemen angepeilt werden. Trotzdem sind es gerade robuste Kontrollsysteme, die der Charakterisierung und Bewertung der in 9.4.3, 12.9 und Kapitel 15 erwähnten vielfältigen Unsicherheiten dienen, die ihrerseits die vielschichtigen Wechselwirkungen zwischen technischen und gesellschaftlichen Aspekten dokumentieren.

256 Der Ansatz zu den folgenden Überlegungen wurde an der Konferenz ESREL 2001 präsentiert [P235].

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Angestrebt wird, wie unten dargelegt, ein konservatives, passives, stabiles System mit ein-gebauten Kontroll- und Eingreifmechanismen. Der Überlegung liegt die Annahme zu Grunde, dass nach Pearce 1979 eine integrierte Sichtweise nötig ist, um mit komplexen soziotechni-schen Systemen angemessen umzugehen [G213:265]257. Übertragen auf radioaktive Abfälle bedeutet dies, dass technische Barrieren gegen den Austritt von Radioaktivität gefragt sind wie auch gesellschaftliche Kontrollen, um Zuversicht in die technischen Risikoanalysen und Vertrauen in die damit beauftragten Personen und Institutionen zu erlangen und aufrecht zu erhalten. In der Tat ist es die Integration gesellschaftlicher Aspekte und Forderungen in das Konzept der «tiefgestaffelten Verteidigung» oder «defence in depth», mit dem die technische Gemeinschaft vertraut ist (Abbildung 37 und Abbildung 42).

Die oben erfolgte Analyse des Entscheidungsprozesses im Umgang mit radioaktiven Abfäl-len, eigentlich deren Einbettung in eine «politische Dimension» der Radioaktivität, ermöglicht eine umfassendere Perspektive als bisher meist eingenommen, die die Ausgangsfrage «technisches oder politisches Problem?» von 1.2 zwar nicht auflöst, aber auf eine andere Ebene hebt. Die Berücksichtigung von Befunden aus den Bereichen Risikowahrnehmung, Entscheidungsforschung, Management und institutionellem Lernen kann Impulse geben für eine Erweiterung der Ansätze, z.B. was Ziel, Zweck und Umfang der Risikoanalyse angeht. Damit wird «integrierte Robustheit» des betrachteten Systems und «integrierte Risikoana-lyse» zur Erfassung dieses Systems angestrebt. Dass hier Abklärungsbedarf besteht, stellt die IAEO 1998 in den «Hauptthemen in der Sicherheit radioaktiver Abfälle» fest: «Eines der wichtigsten anzugehenden Themen ist es, ein besseres Verständnis für die Bedeutung der Prinzipien wie tiefgestaffelte Verteidigung im Zusammenhang mit Abfallentsorgung zu erlan-gen» [P360:243ff.]. Es muss klargestellt werden, dass hier nicht eine deterministische Sicht-weise vertreten wird, indem einfach möglichst viele «Barrieren rund um die Abfälle herum» gebaut werden sollen, sondern der vertretene Robustheitsgedanke erstreckt sich über kon-zeptionelle Fragen und soll auch prozessorientiert sein.

16.2 Technische Robustheit

Es herrscht international die Übereinkunft, dass Langzeitsicherheit vor ionisierender Strah-lung nicht über Gebühr von aktiven Massnahmen abhängen darf. Folglich muss der Schutz-mechanismus primär in der Auslegungsphase aufgebaut werden [G113:233-255]. Wegen der Langzeitcharakteristik des Lagersystems ist, wie erwähnt, das «Ziel der Sicherheitsana-lyse nicht die langfristige Vorhersage des Systems, sondern eher die Überprüfung der Kon-zeptrobustheit im Hinblick auf Sicherheitskriterien» [ebd.:245f.].

Gemäss NEA 1999a [G191:30-37] kann technische Robustheit folgendermassen unterteilt werden258 (Abbildung 37):

• Ingenieurs-Robustheit: «[b]eabsichtigte Vorkehrungen in der Auslegung, die die System-leistung [«performance»] verbessern», wie konservativ ausgestaltete Barrieren, Abfall-konditionierung in stabiler Matrix und physische Trennung des Abfall in Behälter mit be-grenzter Grösse

• innere Robustheit: «[b]eabsichtigte Vorkehrungen bei Standortauswahl und Lagerausle-gung, die schädliche Eigenschaften und Quellen der Unsicherheit vermeiden», wie Standortauswahl im tiefen Untergrund von Sedimentschichten mit selbstheilenden Eigen-schaften und einer ruhigen Tektonik und Geschichte, fern von potenziellen Ressourcen

257 Erst so ist es auch möglich, zu Ebene 3 in Abbildung 3 und zur «sozialen Rationalität» (11.3) vorzustossen. 258 «engineered robustness», «intrinsic robustness», «system robustness»; «performance robustness».

Page 200: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

200

• Systemrobustheit: Kombination von Vorkehrungen bei Standortauswahl und Lagerausle-gung, ergänzt um Peer-Reviewing und Qualitätssicherungsverfahren.

Voraussagen von Gesundheitsschädigungen über sehr langen Zeitperioden sind kritisch. Zur Kompensation ist es nützlich, andere Sicherheitsindikatoren als Dosis und Risiko zu betrach-ten [G107]. Dieser Ansatz führt zur:

• Leistungs-Robustheit: Vergleich der auf den Menschen ausgerichteten Kriterien Individu-aldosis und -risiko mit Abfall- und Umweltsicherheitsindikatoren, die mit weniger Unsi-cherheit verbunden sind als die hoch aggregierten radiologischen Schutzziele.

Biosphäre

(technische) Systemrobustheit(Peer-Review, QS)

containers

Geosphäre("natürliche" Barriere)= innere Robustheit

= Ingenieurs- Robustheit

betroffeneGruppe ("ZIEL")

allgemeine Barrieren, standortunabhängig

Kavernen, Zugangverfüllt, verschlossen

Fluss durchtechnische

undnaturlicheBarrieren

Container

Behälter

weitere technische Barrieren, standortabhängig

Fluss vonder Geo- zurBiosphäre

Konzentrationin der Umwelt

Individual-dosis

Risiko

Auswirkungauf die

Gesundheit

=Leistungs-robustheit

Unsicherheit

Hierarchieder

Sicherheitsanzeiger

Matrix

AbfallInventarQUELLE

Abfall

Fernfeld

Nahfeld

Abbildung 37: Technische Robustheit. Die Langzeitsicherheit langlebiger radioaktiver Abfälle basiert vornehmlich auf passiven Barrieren, technischen oder natürlichen. Robustheit sollte erreicht werden mit sorgfältiger Stand-ortauswahl (innere Robustheit), kluger Auslegung des Lagersystems (Ingenieurs-Robustheit) mit dem Mehrfach-barrierensystem – von der Gefahrenquelle bis zur betroffenen Zielgruppe – gemäss tiefgestaffelter Verteidigung sowie systematischer Überprüfung und Qualitätssicherung (QS, technische Systemrobustheit). Weil die Voraus-sage von gesundheitlichen Langzeitschädigungen heikel ist, sind andere Sicherheitsanzeiger als Dosis und Risikokriterien sinnvoll. Dieser Ansatz führt zur Leistungs-Robustheit.

Forderungen nach Revision des Endlagerkonzepts sind schon in den 1970er-Jahren erho-ben worden, kurz nach dem Entscheid von Elektrizitätswirtschaft und Behörden dazu (siehe Tabelle 13). Das Spektrum reicht von einer «Erweiterung» des Konzepts bis zur Dauerlage-rung an der Erdoberfläche in Bunkern (Abbildung 36). Die Forderung nach einem «Endlager Plus» (Flüeler 1998 [P228]) oder das von der Expertengruppe EKRA im Januar 2000 vorge-stellte «Kontrollierte Geologische Langzeitlager KGL» [P215] grenzen sich ebenso klar ab

Page 201: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

201

vom so genannten «Hüte»prinzip259 der unendlichen Kontrolle wie vom 300 Jahre zu kontrol-lierenden Oberflächenlager nach französischer/spanischer (Centre de l'Aube/El Cabril), ge-schweige denn englischer (Drigg) Art, wie auch vom Tiefenlager-Projekt Yucca-Mountain der US-amerikanischen Energiebehörde DOE, wonach der Zugangsstollen 300 Jahre offen zu lassen ist und im Normalbetriebsfall die Kavernen nicht verfüllt werden sollen [G32][G11]. Es grenzt sich aber – im Hinblick auf den notwendigen Nachweis der Langzeitsicherheit –eben-so ab vom traditionellen Endlagerkonzept der Nagra, das unter dem Titel «Nachbetriebs-phase» bisher lediglich ein fakultatives Umweltmonitoring an der Erdoberfläche vorsah: «Nach Stillegung des Endlagers SMA und dem Verschluss der [des?] Zugangs- und der Versiegelung des Verbindungsstollens kann die Überwachung der Endlageranlage durch Kontrollmessungen an der Oberfläche weitergeführt werden .... Da die Überwachung zur Langzeitsicherheit des Endlagers nicht beizutragen hat, werden die vorgesehenen Kontroll- und Überwachungsmassnahmen im vorliegenden Bericht [Technischer Bericht der GNW zum Wellenberg, tf] nicht weiter spezifiziert» [P266:83].

Abbildung 38: Schematisches Lagerkonzept «Kontrolliertes Geologisches Langzeitlager KGL» der EKRA, eine Weiterentwicklung des Endlagerkonzepts, indem Elemente zur in-situ-Überprüfung der Sicherheitsanalysen ein-gebaut werden. Es gibt drei hauptsächliche Systemelemente: das Hauptlager, das Testlager und das Pilotlager. Das Testlager wird während oder gleich nach der Standorterkundung eingerichtet und dient als Felslabor zur Durchführung standortspezifischer Untersuchungen im Hinblick auf die ex-ante-Sicherheitsanalyse und zur Aus-legung des Hauptlagers. Es liegt in der Nähe des Hauptlagers, das etwa 95 Prozent des Abfalls beherbergt (schwarze Kasten) und dessen Kavernen gleich nach Einlagerung verfüllt werden. Die Zugangsschächte und Stollen (1 und 2) bleiben während der Beobachtungsphase offen. Zur Gewährleistung der Sicherheit sind Ein-richtungen für einen raschen Lagerverschluss (3) in Krisenzeiten (aus welchen Gründen auch immer) zu schaffen. Das Pilotlager wird von den anderen Lagern hydraulisch vollständig isoliert und soll repräsentative 5 Prozent des Inventars aufnehmen. Es dient der Überwachung des Langzeitverhaltens der technischen Barrieren und des Nahfelds, der Bestätigung der Prognosemodelle für den Nachweis der Langzeitsicherheit und der Langzeitkon-trolle über den Verschluss des Hauptlagers hinaus (Quelle: EKRA 2000 [P215:52-56]).

259 Siehe Buser 1998 [P145] zur Kritik des «Hüte»prinzips. Die Technische Arbeitsgruppe Wellenberg [P842:7ff.]

konstruiert einen Unterschied zwischen diesem und dem Oberflächenlager (genannt kontrolliertes «Oberflä-chenendlager» (sic!)), der aber konzeptuell nicht ersichtlich ist.

Nebengestein

Wirtgestein

Nebengestein

Hauptlager Testlager Pilotlager

Betriebsgebäude

1 1

2

3

3

1) Stollen Nahfeldüberwachung

2) Stollen Umweltüberwachung

3) Verschluss /Selbstverschluss

offen

verfüllt

Page 202: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

202

Die Nagra ging – und geht grundsätzlich heute noch – von einer «definitiven Beseitigung, ohne Absicht der Rückholung» aus: «Diese ist zwar prinzipiell stets möglich, mit der fort-schreitenden Realisierung der hintereinander gestaffelten Einschlussmassnahmen jedoch zunehmend technisch wie wirtschaftlich aufwendig und mit steigender radiologischer Gefähr-dung für das ausführende Personal verbunden» [P562:15]. Gerade um diesem Risiko zu be-gegnen, müssen Kontrolle und Rückholbarkeit in das Projektdesign integriert werden, was schon Wakerley & Edwards 1986 forderten [G274] und auch Bestandteil des EKRA-Kon-zepts ist. Nach der Niederlage von 1995 hat die GNW für den Wellenberg in ihrem «Ange-passten Lagerkonzept» auch einen verzögerten Verschluss angeboten, eine Idee allerdings, die das Hauptziel des passiven Schutzes verletzt, wie das mehrfach in der Zwischenzeit kri-tisiert worden ist.

Ein Nachweis der Langzeitsicherheit ist zu erbringen, auch wenn die Bedingungen inhärent ungünstig sind260; denn die Auslegung wie auch die Sicherheitsanalysen für Endlager beru-hen auf Modellvorstellungen und Experimenten im Feld oder im Labor. Um Vorhersagen über das Langzeitverhalten des Systems zu überprüfen, müssen die Vorstellungen in situwährend allen Lagerphasen, besonders aber unter Endlagerbedingungen in der Nachbe-triebsphase, verifiziert und validiert werden261. Mit dem stufenweisen Verschluss des Lagers wird dieses – nach der Störung des Gleichgewichts durch den Bau – allmählich wieder in einen langfristig ausgeglichenen Zustand übergehen, welcher den Modellannahmen der Si-cherheitsanalyse entsprechen soll. Beim EKRA-Konzept sind zu Validierungs- und Überwa-chungszwecken verschiedene Stollen vorgesehen, um allfällige Veränderungen im Nahfeld des Lagers zu entdecken und die Umgebung des Wirtgesteins in Richtung Biosphäre zu überwachen (Abbildung 38). Die Messdauer richtet sich nach dem neuen Gleichgewichtszu-stand und nach den Ergebnissen während der Überwachungsperiode. Danach wird der Ab-fall entweder bei gravierendem Systemversagen zurückgeholt oder im Fall einer positiven Sicherheitsbewertung endgültig versiegelt.

Die Kontrolle hat also auch den Zweck, – im Zeichen des minimalen Bedauerns («minimum regret») – irreversible Folgen eines Endlagerversagens zu minimieren. Sie muss – selbst-verständlich unter Aufsicht der Behörden – durch den Endlagerbetreiber erfolgen, und nicht «bis sich unsere Kindeskinder von unserer sorgfältigen Arbeit überzeugt haben und be-schliessen, den Zugangsstollen zu verfüllen und zu versiegeln», wie das die GNW vage in «Das Endlager im Wellenberg: Antworten auf Ihre Fragen» vorsieht bzw. bis zur Diskussion mit der KFW vorsah [P267:[7]]262.

260 Rudolf Rometsch 1991: «Die Modelle, welche die entscheidenden Voraussagen über das zukünftige Verhalten

des Endlagers vermitteln, sind Produkte des menschlichen Geistes. Es gibt keinen direkten Weg, sie durch Experimente zu validieren, denn die zu beachtenden Zeiträume sind rund zweihundertmal grösser als die Lebenserwartung der Experimentatoren» [P743]. Die Technik versucht dem mit Konservativität zu begegnen [G159].

261 Die im Technischen Bericht zum Wellenberg [P266:82] unter «Endlagerbetrieb» erwähnten «abschliessende[n] Langzeitsicherheitsanalysen» mit «Bohrungen an der Oberfläche sowie noch auszuführenden Bohrungen unter Tag» decken diese Forderung nicht ab. Dies dokumentiert auch das folgende, apodiktisch formulierte Zitat aus «nagra informiert» vom August 1997: «Überwachung und Rückholbarkeit sind technisch möglich, gehen aber zu Lasten der Langzeitsicherheit!» [P514:23].

262 Kowalski 1990 ging von «einigen zehn Jahren» aus [P443]. Wenn der Zugangstollen auch den «Kindeskin-dern» offen stehen würde, könnte dies Einbussen an Sicherheit nach sich ziehen, doch «[d]ie Anlage darf we-der bergmechanische noch geochemische Nachteile erleiden» (ebd.). In einer «Aufforderung der Umweltorga-nisationen zum Gespräch» (nach der Sistierung der KORA) meinte die Nagra 1993 zum Verschluss des End-lagers: Er «soll erst erfolgen[,] nachdem sich unsere Nachkommen von der Unbedenklichkeit der Lagerstätte überzeugen konnten.»

Page 203: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

203

Brisanz erhält diese Vorstellung von Kontrolle dadurch, dass sie vom der Nagra nahe ste-henden Forum vera 1998 aufgenommen wurde263: «Bei der Bereitstellung der Endlager dür-fen ... keine unwiderruflichen Entscheide getroffen und keine Sachzwänge geschaffen wer-den. Der definitive Verschluss des Lagers kann unseren Nachkommen überlassen werden» (Bulletin des Forums vera 3/98:2). Was hier unter dem Titel «Handlungsspielraum muss offen bleiben» formuliert wird, entspricht nicht dem Kontrollgedanken, der die Kritik am ur-sprünglichen Wellenberg-Projekt geleitet hat (siehe Tabelle 23 und Tabelle 24): Die Sach-zwänge s i n d schon geschaffen, und die Verursacher dieser Sachzwänge m ü s s e n den Nachweis der Langzeitsicherheit selber erbringen, er darf nicht – auch nicht in Teilen – ab-geschoben werden. Denn: «Mit dem Verschluss des Endlagers hört die Haftung des Inha-bers auf; für Schäden, welche n a c h dem Verschluss entstehen, haftet a u s s c h l i e s s -l i c h und u n b e s c h r ä n k t der Bund .... Weil der Verschluss für Aufsicht und Haftung entscheidend ist, darf er erst bewilligt werden, wenn der Inhaber des Lagers den Nachweis der Langzeitsicherheit erbracht hat» ([P9], Hervorhebungen im Original [P8]).

Was hier skizziert wird, ist seit einiger Zeit in der internationalen Gemeinschaft, auch in IAEO-Arbeitsgruppen [G112], in Debatte [G163]264. Allerdings hat sich wegen der heiklen Abwägungen (Kontrollmassnahmen dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren nicht beein-trächtigen) noch kein Konsens ergeben. Die NEA 1997 fürchtet sich davor, dass «… die Behörden vielleicht einem Druck der Öffentlichkeit auf die Wahrnehmung ihrer beruflichen Verantwortung ausgesetzt sein könnten, der im Risiko münden könnte, ‹gute Ingenieurspra-xis zu verwässern, um bessere Beziehungen zur Öffentlichkeit zu haben›», der Dialog dürfe nicht zur Aufweichung der Rollen führen, klare gesetzliche Vorgaben seien nötig [P665]. Das EU-Projekt «Themennetz über die Rolle des Monitoring in einem etappierten Ansatz Rich-tung Endlagerung» [G42] (2001 – 2003) befasst sich mit Möglichkeiten und Aussagekraft von Überwachungsmethoden in einem Endlager265. Ziele sind, «das Verständnis der Rolle und Optionen von Monitoring in einem etappenweisen Ansatz zur Endlagerung zu verbessern» sowie «herauszufinden, wie [es] zur Entscheidungsfindung, betrieblicher und Nachver-schluss-Sicherheit wie auch Zuversicht in die Sicherheit beitragen kann». Konkrete Ergeb-nisse sind noch keine erhältlich [G50].

Im Zug der Diskussion mit der KFW, ab Mitte 2000, übrigens unter Beteiligung der Nidwald-ner Oppositionsbewegung MNA, haben Nagra und GNW – wie auch die Aufsichtsbehörde HSK – in der Zwischenzeit die Vorgaben des EKRA-Konzepts aufgenommen und nach den Forderungen der KFW [P401] konkretisiert [P270]. Die GNW hat in der Folge Anfang 2001 ein separates Sondiergesuch eingereicht [P271], das im September 2002 zur Abstimmung gelangte – mit für sie und den verbesserten Prozess negativem Ergebnis. Im Rahmen dieses Diskurses wurden auch verschiedene Sicherheitsmasse – neben dem letztlich entscheiden-den radiologischen Schutzziel – besprochen. Allerdings ist bisher dieses Konzept der «er-weiterten Endlagerung» noch keiner internationalen Review unterzogen worden266.

263 Es scheint eine frappante Koinzidenz mit den Forderungen aus Umweltkreisen nach «Umkehrbarkeit/Rever-

sibilität» der Entscheide auf. Siehe 15.7.264 Fairerweise ist zu betonen, dass 1993 das schwedische Expertengremium KASAM in seiner Überprüfung des

F+E-Nachweis-Programms 1992 von SKB ein rückholbares «Nachweislager» mit 5-10% der Abfallmenge vor-geschlagen hat, allerdings erstreckt sich der Zeithorizont dafür nur über einige wenige Jahre [P417], sind also ausgedehnte Langzeituntersuchungen wie in einem Pilotlager (Abbildung 38) nach Vorstellungen der EKRA oder KFW nicht vorgesehen.

265 Partner sind neben Nagra: Nirex (Grossbritannien), Dt. Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe, CEN·SCK (Belgien), SKB (Schweden), Nuclear Research and Consultancy Group (NL), Enresa (Spanien), Safety Assessment Management (GB), Sprava Ulozist Radioaktivnich Odpadu (Tschechien), Andra (Frankreich), Posiva Oy (Finnland), National Agency for Radioactive Waste and Enriched Fissile Materials (B).

266 Die Aufsichtsbehörde HSK fordert dies erst bei einem allfälligen Rahmenbewilligungsgesuch.

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204

Exkurs:Verbindung von Langzeitsicherheitsanalyse und Transparenz an Hand der Debatte über «Kurzlebigkeit» von Abfällen

Die Frage des Inventars ist unlösbar mit der Sicherheitsanalyse für radioaktive Langzeitlager und deren Nachvollziehbarkeit in der Entstehung verbunden. Im Folgenden wird versucht, durch Einführung nachvollziehbarer Zwischenschritte ein auch für Nichtspezialisten plausi-bles Verfahren zu beschreiten und damit ein akzeptables Endprodukt, den «Nachweis» der Langzeitsicherheit, zu erzielen.

Das Verfahren der Abfallsorten-Zuteilung auf End- oder Langzeitlager ist verzweigt und ver-schiedentlich rückgekoppelt. Es geht aus von einem Vergleich der Nuklidkonzentrationen in einem Abfallgebinde mit der für jedes Nuklid erlaubten so genannten Grenzkonzentration für ein Lager an einem bestimmten Standort267. Die Grenzkonzentrationen werden aus verein-fachten/provisorischen Sicherheitsanalysen (nach [G95]) abgeleitet und sind vom Endlager abhängig, etwa in Bezug auf seinen Bau, die technischen Barrieren sowie den Geodatensatz des Standorts [P569]. Mit verbesserter Abfallcharakterisierung und zunehmend vertiefter Standortinformation lassen sich die Zuteilung der Abfälle verfeinern, die Sicherheitsanalyse verbessern und/oder Anpassungen an Standort und Barrieren vornehmen.

Nach internationaler Übereinkunft gelten Radionuklide mit Halbwertszeiten von höchstens 30 Jahren als kurzlebig [G105:30]. Diese Definition der IAEO gilt für «oberflächennahe oder geologische Lageranlagen» als Optionen (ebd.:13). Da ja das Lager am Wellenberg als KGL konzipiert werden sollte, trifft die Definition umso mehr zu, als die IAEO dabei von institutio-nellen Kontrollen ausgeht (ebd.:16/30). Aktivitätskonzentrationen für langlebige Alphastrahler als Kriterium werden hier nach «gegenwärtiger Praxis mit oberflächennaher Lagerung in verschiedenen Staaten» (ebd.:16) beispielhaft genannt und nicht etwa als Richtwert empfoh-len. Die zugegebenermassen etwas unscharfe Definition umfasst nicht nur Alphastrahler, sondern erwähnt diese nur beispielhaft (siehe dazu Näheres in [P403]).

Das Thema der Abfälle, ihrer Definition und Zuteilung zu allfälligen Lagern beschäftigt die öffentliche Schweiz seit Jahrzehnten (siehe die Argumentationsmuster Aufsicht und Nagra, Tabelle 19 bzw. Tabelle 20). So stellte Nationalrat Jaeger 1990 fest: «Wenn heute der Bun-desrat beispielsweise zugeben muss, dass er keine Übersicht hat, wo die Abfälle gelagert werden und wie gross die Menge dieser Abfälle ist, ist das begreiflich. Datenbanken gibt es nicht». Doch bereits 1984 forderte der Kanton Uri in seiner Vernehmlassung zu den Stollen-gesuchen der Nagra [P95:3ff.] und wieder 1987 zum Projekt «Gewähr 1985»: «Offen sei heute noch teilweise die für den Kanton Uri wichtige Frage nach der Zuteilung einzelner Ab-fallsorten» (nach [P27:30]).

Gemäss gängiger Praxis teilte die Nagra in den 1980er-Jahren für das «Projekt Gewähr 1985» bzw. ihr Entsorgungsprogramm die Abfälle zwei vorgesehenen Lagern zu [P569]: einem für hochaktive Abfälle, konkret verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung (Typ C) und einem zweiten für alle anderen Abfalltypen (Typ B einschl. A). Im Rahmen ihrer Begut-achtung stellte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK 1984 fest, für Typ B sei der Nachweis der Einhaltung der Schutzziele mit einen Lager auf oder über der Talsohle evtl. nicht oder nur für kurzlebige Abfälle zu erbringen. Sie forderte für nichtkurzle-bige Abfälle des Typs C einen Alternativstandort ([P302, siehe auch 13.2). Zum Nagra-Refe-renzstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) Oberbauenstock [P569] schloss sie 1987: «Die Toxizität der Abfälle im Endlager Typ B ist fast ausschliesslich durch

267 In der Zwischenzeit hat die Nagra vom Ansatz der Grenzkonzentration zu Gunsten einer vereinfachten Sicher-

heitsanalyse Abstand genommen (siehe Kurzbeschreibung, auch des Aspekts Kurzlebigkeit, in [P403]).

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die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bestimmt …. Der Sicherheitsnachweis … würde sich stark vereinfachen, wenn diese Abfälle … im Endlager Typ C beseitigt würden» [P306:17-2f.].

Um diesem Dilemma zu entgehen, beschränkte die Nagra 1988 die Abfälle für das B-Lager, d.h. sie schlug die (langlebigen) mittelaktiven Kategorien aus der Wiederaufarbeitung (so genannte WA-2 bis WA-6) dem Endlager für – neu – hochradioaktive und langlebige mittel-radioaktive Abfälle (HAA/LMA) zu268. In diesem Sinn folgerichtig sprach die Nagra beim B-Lager von nun an von einem Lager für «kurzlebige schwach- und mittelradioaktive Abfälle», nach wie vor mit SMA abgekürzt. Die Untersuchungen an Bois de la Glaive, Oberbauenstock und Piz Pian Grand wurden demnach «bis auf weiteres allein unter dem Aspekt der Endla-gerung der SMA geführt, langlebige α-haltige mittelaktive Abfälle (LMA) werden separat be-trachtet. Auch die Untersuchungen am Wellenberg NW sollen sich zunächst auf den für die Endlagerung der SMA bestimmten Teil konzentrieren» [P584:D1-7]. Hier wären LMA allen-falls «in einem speziellen Tieflager oder in einer Sonderkaverne» in Betracht gekommen (ebd.).

Verglichen mit dem Inventar Oberbauenstock waren die «SMA»-Abfälle ab der Konzeptän-derung von 1988 in der Tat «kurzlebig» bzw. kurzlebiger. Verwirrung stiftete die Nagra aller-dings, indem sie wahlweise einmal vom Lager für kurzlebige Abfälle [P597][P598] nach IAEO-Definition269, einmal vom SMA-Lager nach Abfallherkunft270 sprach. In der Diskussion wurde Kurzlebigkeit mit dem SMA-Lager an sich gleichgesetzt271. Entsprechend operierte man insgesamt mit einer Isolationsdauer in der Grössenordnung von 300 Jahren: «Wie lange werden die radioaktiven Abfälle strahlen? Die typischen Radionuklide in den kurzlebigen radioaktiven Abfällen haben Halbwertszeiten unter 30 Jahren. Nach zehnfacher Halbwerts-zeit – für kurzlebige Abfälle also nach 300 Jahren – … stellen die kurzlebigen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle für die Umwelt kein Problem mehr dar» [P59610f.].

In Tat und Wahrheit hatten aber in der Sicherheitsanalyse zum Rahmenbewilligungsgesuch 1994 über 90% der aufgelisteten Nuklide Halbwertszeiten von mehr als 30 Jahren [P599] [P607]. Trotzdem formulierte GNW 1994 Folgendes: «Das projektierte Endlager wird auf kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle beschränkt. Ihre Anfangsaktivität wird durch Radionuklide mit kurzen Halbwertszeiten bestimmt, der Gehalt an langlebigen Nukliden wird unter einem sicherheitsmässig zulässigen Niveau liegen …» [P265:3]. Die Wechseltermi-nologie wurde von vielen offiziellen Akteuren übernommen, so von der AGNEB [P35], der HSK [P312] und vom Bundesrat [B198]. Dieser meinte 1995 in einer Antwort auf die Inter-pellation Iten vom 19.9.94, es seien «ausschliesslich kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle vorgesehen … jedoch nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu machen, dass keine Abfälle mit geringen Anteilen an langlebigen Radionukliden in einem Endlager Wellen-berg gelagert werden», es sei somit «nicht zweckmässig, … bereits heute verbindliche Be-dingungen festzulegen» [B91]. Noch 2000 gelangte die AGNEB zur Auffassung, dass «[e]ine Überprüfung des vorgesehenen Inventars durch die … HSK ergab, dass bis auf drei Aus-nahmen alle Abfallsorten gemäss Richtlinien der … IAEA kurzlebig sind …. Der definitive Entscheid sollte erst getroffen werden, wenn das Lager gebaut ist. Ein wichtiger Aspekt bei diesen technischen Diskussionen ist aus der Sicht der AGNEB die Öffentlichkeitsarbeit. Da- 268 Die Thematik der Inventarbeschränkung wurde somit schon vor Jahren aufgegriffen. Dieser Handlungsspiel-

raum besteht im Zwei-Lager-Konzept konsequenterweise beim HAA/LMA-Lager nicht mehr. 269 «Was sind kurzlebige Abfälle? … gekennzeichnet durch Nuklide mit Halbwertszeiten von 30 Jahren und weni-

ger» (Nagra aktuell 2/89). 270 «Was sind schwach- und mittelaktive Abfälle? Darunter versteht man Abfälle aus dem Betrieb, dem späteren

Abbruch der Kernkraftwerke und Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung» [P609:[2]]. 271 So wurden, wie erwähnt, selbst in der regierungsrätlichen Verleihung zum Sondierstollen Wellenberg vom

September 2001 irrtümlicherweise Definition nach Fussnote 270 und Kurzlebigkeit kombiniert [P722]. Siehe auch Fussnote 199, allgemein 13.2.

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her sollte der Kommunikation vermehrt Gewicht beigemessen werden» [P42:3]. Die Begriff-lichkeit – historisch z.T. verständlich, aber verwirrlich – fördert allerdings diese Kommunika-tion nicht.

Eine konsistente Abfallklassifikation wurde und wird nicht nur vom Nidwaldner Regierungsrat oder zuvor von der Urner Regierung gefordert, sondern auch international, wozu die oben diskutierte Begriffsunschärfe und -verwirrung ein schlagendes Beispiel ist. Konkreter Anlass dazu in der Schweiz ist die Empfehlung einer vom Bundesrat beauftragten internationale Mission zur Beurteilung der Arbeit der HSK, Definitionen für die Begriffe «schwach-», «mittel-» und «hochradioaktiver Abfall» zu erarbeiten [P361:R30]. Am Dritten Wissenschaftlichen Forum der IAEO vom September 2000 wurde im offiziellen Dokument bemängelt, dass «[r]a-dioaktiver Abfall irgendwie geheimnisumwittert ist, was wenigstens teilweise das Ergebnis der komplexen und manchmal undurchsichtigen Begriffswelt der Spezialisten ist» [P367:5]. Entsprechend verlangt die Abfallkonvention von 1997 von den Unterzeichnerstaaten, also auch der Schweiz, nationale Berichte mit den jeweiligen Abfallinventaren [P45].

Auf Grund dieser Analyse können die folgenden Schlüsse gezogen werden:

• Die Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers muss mit einer nach dem jewei-ligen Stand des Wissens revidierten Sicherheitsanalyse gezeigt werden,

• die – strengen – Schutzziele der R-21 müssen selbstverständlich eingehalten werden, zusätzlich sind aber aus Gründen der Reduktion von Unsicherheiten über grosse Zeit-räume sowie der Transparenz weitere Sicherheitsindikatoren zu berücksichtigen,

• «Einzelkriterien» wie die Kurzlebigkeit der Abfälle, deren Herkunft o.dgl. sind der Kom-plexität der Thematik nicht angemessen, sondern durch einen Kriteriensatz verschiede-ner Indikatoren zu ersetzen,

• diese Wahl und die anschliessende Bewertung sollen durchgehend nachvollziehbar und plausibel erfolgen sowie

• letztlich ist ein «robustes» Lagersystem im Sinne von 1.3 zu gewährleisten.

Robustheit eines Systems ist nur prüfbar, wenn dessen Parameter klar bestimmt sind und sichergestellt ist, dass sich das System innert wohl definierten Grenzen bewegt [M57:33]. Konkret hiess das beispielsweise für die Kantonale Fachgruppe Wellenberg KFW, dass «kleine Änderungen von Rahmenbedingungen» nicht «zu dominanten Dosisbeiträgen ein-zelner Nuklide nahe dem radiologischen Schutzziel führen» dürfen [P400:11].

Da sich die Anforderungen an das Isolationsvermögen eines Lagers aus dem vorgesehenen Radionuklidinventar ergeben, muss der Anteil langlebiger Radionuklide für ein SMA-Lager begrenzt werden.

Zur Herleitung der Langzeitsicherheitsanalyse und damit zur Transparenz ist Folgendes zu bemerken: Bisher sind alle Akteure, die nicht unmittelbar an der komplexen Analyse gear-beitet haben, auf «Endprodukte» verwiesen worden: auf technischer Ebene auf den Sicher-heitsbericht, der Auskunft über die Einhaltung der R-21 (Schutzziele) zu geben hat, auf juri-stischer Ebene auf das Rahmenbewilligungsgesuch, allenfalls das Gesuch um Konzession einer Anlage. In technischen Belangen geht die nach gesetzlichen Vorgaben gewählte Stra-tegie, in Abbildung 39 A genannt, von der Sicherheit von Mensch und Umwelt aus und ist für Aussenstehende ausschliesslich produktbezogen, Strategie B dagegen ermöglicht im juristi-schen Verfahren bereits heute eine gewisse Beteiligung und ist somit prozessbezogen. Selbstverständlich erfolgt der Entscheid hier «offen», doch die Grundlagen dazu (aus der technischen Ebene nach Strategie A) liegen erst am Schluss vor.

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207

Abfallproduktion(Radionuklide)

Triage nachHerkunft

prov.Sicherheits-

analyse

"Nachweis"SicherheitsberichtDosiseinhaltung

technische Aspekte

juristische Aspekte

öffentlichzugänglich

Rahmen-bewilligungs-

gesuch

Entscheid Bericht

A

B

Abbildung 39: Entscheidungsablauf nach minimalen gesetzlichen Vorgaben. In der produktbezogenen Strategie Asind nur Experten beteiligt, in Strategie B dagegen (Rechtsverfahren) ist Beteiligung der Betroffenen möglich, wobei deren Entscheidungsgrundlage aus Strategie A hervorgeht. Die technische Ebene ist mit der juristischen Ebene nur in einer Richtung verbunden.

Ein erweitertes, auch auf technischer Ebene öffentlich wahrnehmbar schrittweises Verfahren würde den Abfall- und den Standortdiskurs über die «KFW-Kriterien»-Diskussion rekursiv und nach Strategie B kombinieren:

Abfallproduktion(Radionuklide)

Triage nachHerkunft

prov.Sicherheits-

analyse

"Nachweis"SicherheitsberichtDosiseinhaltung

1. Abfallfragen

öffentlichzugänglich

geowiss.Daten

(KFW-)KriterienInventar

(KFW-)KriterienGeosphäre

(Ausschlusskr.)

2. Standortfragen

EntscheidRahmen-

bewilligung

EntscheidSondierstollen

AB

(bereits praktiziert)AB

Abbildung 40: Vorschlag eines integralen und rekursiven Entscheidungsablaufs. Technische und juristische Ebene bzw. Abfall- und Standortfragen werden – durch die Einführung von Kriterien – verknüpft und transparenter gemacht. In der Entwicklung der Sicherheitsanalyse wird der Kreis der Beteiligten vergrössert. Die Strategie ist sowohl prozess- wie auch produktbezogen. Die Vorgehensweise soll zur Robustheit des Systems beitragen.

Analog zu den – im Konsens erreichten – Ausschlusskriterien im Bereich Geosphäre [P401] [P325] müsste ein Kriteriensatz für Inventar und Abfallzuordnung erarbeitet werden. Die Kan-tonale Fachgruppe Wellenberg KFW hat dazu bzw. zur damit verknüpften Sicherheitsanalyse

Page 208: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

208

Vorstellungen skizziert [P403]. Die AGNEB hat im Rahmen dieser Diskussion zugesichert, eine Untergruppe Abfallinventar einzusetzen (ebd.:17)272.

Solche Bestrebungen zur Diversifikation von Sicherheitsindikatoren und zur Verbesserung von Transparenz sowie Einbezug der Betroffenen sind im Einklang mit der international lan-cierten Diskussion273. Dies ist auch Thema des 2002 angelaufenen Sechsten Rahmenpro-gramms der EU [G57][G58].

16.3 Gesellschaftliche Robustheit dank erweitertem Entscheidungsmodell

Der Systemansatz verdeutlicht die Tatsache, dass die verschiedenen Projektphasen eines Lagerstandorts – von der Standortauswahl über Charakterisierung, Auslegung und Betrieb zu Überwachung und Verschluss – mindestens einige Jahrzehnte benötigen274. Demnach müssen Betriebsgrundsätze und -konzepte in einen konsistenten und schrittweisen Ent-scheidungsfindungsprozess integriert werden. Sie sind dynamisch, anpassungsfähig, ja ex-perimentell [G37] in ihren Instrumenten zu gestalten, jedoch nicht in ihren Endzielen, nämlich dem Schutz der heutigen und künftigen Generationen und Umwelten. Ein System ist nach Rip 1987 sozial robust, wenn die meisten Argumente, die Faktenlage, die sozialen Koalitio-nen, Interessen und Werte zu einer konsistenten Option führen [E83:359]. Also müssen die betroffenen und entscheidenden Akteure zu einigen gemeinsamen Interessen eine Überein-kunft erzielen, was in der Folge skizziert wird.

Mit Hilfe der (individuellen) Risikowahrnehmungs- und (institutionellen) Entscheidungsfin-dungskriterien ermöglicht die Inhaltsanalyse, auf empirischem Weg relevante Anforderungen der Gesellschaft an den Umgang mit radioaktiven Abfällen herauszuschälen. Von verschie-denen Akteurgruppen (direkt Betroffenen, Standortkantonen, Umweltverbänden, Fachleuten usw. usw.) sind kritische Punkte aufgebracht und mit der Zeit von den verantwortlichen In-stitutionen aufgenommen worden. Dazu gehören: die Trennung von behördlicher Förderung und Aufsicht, angemessene verursachergerechte Finanzierung, umfassende Publikation der Arbeiten, Nachvollziehbarkeit der Argumentation, transparente Formulierung von Kriterien (Standort, Inventar usw.), Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit, umfassende unabhängige Über-prüfung, schrittweise und etappierte Verfahren, Einbezug der Öffentlichkeit (in mit Kompe-tenzen versehenen Aufsichtskommissionen).

Dieses Ergebnis stimmt mit dem Befund überein, den die internationale nukleartechnische Gemeinschaft in jüngerer Zeit selbst gemacht hat275: der Einsicht, dass alle relevanten Ak-teure in den Entscheidungsprozess einzubeziehen sind. Dies geht so weit, dass die Organi-sation der Behörden (in den OECD-Staaten) NEA 2001 die Öffentlichkeit und die Gegner-schaft heute im Rahmen ihrer Qualitätsmanagementprogramme quasi offiziell als «Kunden» anerkannt276. Das 2002 angelaufene sechste Rahmenprogramm der EU will in seinem The-

272 Damit scheint die AGNEB gewillt zu sein, ihrer zugedachten Rolle gerecht zu werden. Die Nagra schrieb im

Tätigkeitsbericht der AGNEB für 2001 allerdings bereits: «Die Fragen der KFW zum Abfallinventar sind … ge-klärt» [P43:22].

273 [G107][G112][G113][P272][G191][G194][G116]. 274 Zum Vergleich: Der Bau des Lötschberg-Basistunnels wird als «Jahrhundertprojekt» (NZZ, 16.5.2001) charak-

terisiert. Er soll nach neun Jahren Bauzeit – falls der Terminplan eingehalten wird – 2007 dem Verkehr überge-ben werden. Die Dimension ist auch dann eine andere, wenn hier mit «Jahrhundertprojekt» dessen Bedeutung für den Bahnverkehr, und nicht primär das Projekt an sich, gemeint ist.

275 [P656][P657][P659][P366][P75][P662][P367]. 276 «Wenn Aufsichtsbehörden ein Qualitätsmanagementmodell für ihre Organisation verwenden, weisen sie übli-

cherweise fünf oder sechs Körperschaften aus, die legitimes Interesse an ihren Tätigkeiten haben. Solche Ak-teure beinhalten: – die allgemeine Öffentlichkeit … – nukleare Bewilligungsinhaber … – Regierungsämter … –

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mengebiet 2.2 Umgang mit radioaktiven Abfällen nicht nur das «grundlegende wissenschaft-liche Verständnis in Bezug auf Sicherheit und Sicherheitsanalysemethoden fördern», son-dern «Entscheidungsprozesse entwickeln, die von den engagierten Akteuren als fair und gerecht wahrgenommen werden» [G57]. In diesem Sinn ist es auch verwandt mit dem neuen Schwerpunkt 1.7 «Bürger und Führung in wissensgestützter Gesellschaft» («Citizens and Governance in a Knowledge-based Society»)277. Damit soll ein «integriertes Verständnis» entwickelt werden, wie eine Wissensgesellschaft u.a. «die gesellschaftlichen Ziele der EG … der nachhaltigen Entwicklung … fördern kann» [G56]. Ein Ziel ist dabei unter 1.7.2 «Bürger-schaft, Demokratie und neue Formen der Führung», «auf verschiedenen Ebenen die Ent-wicklung von Führungsformen zu unterstützen, die verbindlich, rechtmässig und genügend robust sowie flexibel sind, um den gesellschaftlichen Wandel anzugehen», aber auch «die Entwicklung der institutionellen und gesellschaftlichen Fähigkeit im Bereich Konfliktregelung zu unterstützen, Erfolgs- oder Misserfolgsfaktoren in Konfliktverhinderung zu orten und ver-besserte Optionen für Konfliktvermittlung zu entwickeln» (ebd.). Letztlich geht es darum, «Engagement und Teilnahme der Bürger und Bürgerinnen in europäischen Politikfragen zu fördern [sowie] die Wahrnehmung und die Konsequenzen zu verstehen, die sich aus Bür-gerschaft heraus ergeben» (ebd.).

In der folgenden Tabelle 14 sind die Eckpunkte der Beteiligung Dritter im Schweizer Prozess im Umgang mit radioaktiven Abfällen aufgelistet, dabei wird meist nur das erste Auftreten des jeweiligen Indikators genannt. Die Aspekte sind selbstverständlich nicht isoliert, sondern erst im Gesamtrahmen zu werten.

1957 Volksabstimmung vom 24.11.: 77% für einen Verfassungsartikel zur Atomenergie 1959 Gesetz: Polizeiliche Bewilligung, vom Parlament Konzessionsverfahren abgelehnt 1961 erstes Projekt eines nationalen «Lagerplatzes» für radioaktive Abfälle: «Das sich für uns stel-

lende Problem ist … weit weniger ein technisches als ein psychologisches.»1964 M. Imboden, Staatsrechtler: Aufsehen erregendes Buch genannt «Helvetisches Malaise»:

«Im Abwägen zwischen technischen Möglichkeiten liegt das Wesen des Politischen.» 1964ff. Bauentscheid AKKW 1967 KSA zu Kaiseraugst: «Die Frage der definitiven Lagerung fester Abfälle … ist … nach Ansicht

der KSA technisch lösbar.»1968 «definitives Lagerhaus» Lossy FR: örtlicher Protest, Projekt abgebrochen (ebenso Lucens) 1969 erste politische Resolution gegen AKW (Grosser Rat Kanton Baselstadt) 1970 P. Courvoisier, ASK (heute HSK): «Das Abfallproblem existiert nicht.» 1972 auf Bundesebene erster parlamentarischer Vorstoss nach der 1957er-Debatte (Nationalrat) 1974 Bundesrat W. Ritschard: «Unsere grossen Probleme sind die radioaktiven Abfälle. Es ist eine

Kommission [KARA?278] deswegen an der Arbeit. Die Widerstände gegen die Ablagerung, gegen diese Abfälle sind gross. Aber wir hoffen doch, eine Lösung zu finden.»

– erste Sondierbohrung in Airolo TI: Opposition der Gemeinde bei Bekanntwerden der Unter-suchungsziele

1975 W. Hunzinger, Chef Strahlenschutz Eidg. Gesundheitsamt (später BAG): «Die endgültige Lö-sung ist ein Langzeitproblem ... nicht dringend …. Die technischen Probleme sind lösbar …. Die Vertreter des Bundes haben zudem an die Atomgegner appelliert, die Bevölkerung nicht gegen die Untersuchungen der NAGRA ... aufzuhetzen. Um die interessant scheinenden geologischen Informationen erforschen zu können, müssen gewisse psychologische Voraus-setzungen gegeben sein.» (Kaiseraugst-Hearing, 18. – 21.9.)

1977 H. Rausch, Verwaltungsrechtler: erste juristische Analyse, rechtliche Lücken aufgezeigt (Be-teiligung Betroffener nicht gesichert)

weitere nationale Behörden und Körperschaften im Kernkraftbereich … – besorgte Aktivistengruppen» [P664: 15].

277 Diese Aussage ist integriert betrachtet gerechtfertigt, auch wenn der Themenbereich 1.7 seinen Hauptaus-gangspunkt einerseits bei der Informationstechnologie, anderseits bei der Erweiterung der Europäischen Ge-meinschaft, Regionalisierungsbestrebungen und Fremdenfeindlichkeit hat.

278 Koordinations-Ausschuss Radioaktive Abfälle des Amtes für Energiewirtschaft auf dem Entsorgungsgebiet ra-dioaktive Abfälle: erstes offizielles Gremium zur Bearbeitung der Frage (gegründet 1976). Siehe Kapitel 13.

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1978 EVED (heute UVEK): «weltweit versäumt ..., rechtzeitig (d.h. als eine Opposition noch kaum bestanden hatte) eine praktikable Methode der Beseitigung zu demonstrieren»; nicht den Be-hörden vertrauen, sondern «den – im Grunde recht banalen – Überlegungen folgen»; «Wi-derstand muss ... notfalls gebrochen werden»

– Festsetzung «Gewähr 1985» (Entscheid Bund/Stromwirtschaft): keine Publikation, keine öf-fentliche Auflage der Konzeption

– Gründung der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung AGNEB 1978/1979

Bundesbeschluss zum Atomgesetz, Pflicht und Auftrag zur «dauernden sicheren Entsorgung und Endlagerung», 1979 vom Volk angenommen (Umfrage: 86% der Meinung, dass eine «si-chere Lagerung ... auf längere Frist gewährleistet sein muss»)

1979 Kritik von Seiten der Erdwissenschaften, Aussprache mit Geologen der Hochschulen (Krite-rien, Richtlinien fehlen, geologische Landesanstalt nötig, internationale Review, Publikation)

1980 Gründung der Untergruppe Geologie der AGNEB, erstes erdwissenschaftliches Gutachter-gremium: «Öffentlichkeit und Publikation … unbedingt notwendig»

– H. Rausch: «… so muss andererseits bemerkt werden, dass auch die heutige Praxis zum Atomgesetz noch nicht dem Standard entspricht, den das Gewässerschutzgesetz nicht nur für Grossanlagen, sondern auch für jedes Einfamilienhaus verlangt: Keine Baubewilligung ohne vorgängige Sicherung der Abwasserreinigung [Art. 19 und 20].»

1981 AGNEB: Definition «Gewähr» ist eine «politische Reaktion auf die Frage, ob durch die Erzeu-gung von Kernenergie [sic!] ein unlösbares Abfallproblem entstehen könne»

1982 R. Rometsch: «… nach technischen Lösungen für ein psychologisches Problem gesucht, was natürlich unmöglich ist.»

1983/1984

massiver Widerstand in Ollon, Mesocco, z.T. Oberbauen, Forderung nach Referendums-pflicht und Rückholbarkeit

1984 F.L. Parker et al.: «Eine ‹Lösung› kann nur in einem nationalen, nicht einem wissenschaftli-chen Kontext gefunden werden.» (siehe unten)

1984 Atominitiative: abgelehnt 1985 Standortkantone: «geologischer Gleichstand» und Ausschlusskriterien gefordert

– Nidwaldner Opposition MNA gegründet: obligatorische Abstimmung verlangt (Initiative) 1986 parlamentarische Forderung nach Zugang zu «sämtlichen Dokumenten» «im Interesse einer

… breit abgestützten, demokratischen Entscheidungsfindung» (Nationalrat) – H. Seiler, Verwaltungsjurist: « Im … Entsorgungsbereich gab es … überhaupt nie eine Ver-

fahrensbeteiligung Dritter, indem bei der Erteilung der Betriebsbewilligungen der ganze Fra-genkomplex unberücksichtigt blieb … und im Termin 1985 Dritte nicht beteiligt wurden.»

1987 Nagra: «In jedem Land liegt der Kern der Endlagerproblematik letztlich im Vertrauensverhält-nis zwischen der Bevölkerung und den technisch Verantwortlichen in den ausführenden Or-ganisationen.»

– Nagra: «…. In Anbetracht des politischen Ursprungs der Forderung nach Gewähr scheint es uns wesentlich, einen Konsensus zwischen allen Beteiligten darüber zu erarbeiten, wie die Arbeit im Hinblick auf die Verwirklichung der Endlagerung weitergeführt werden soll und kann.» (Definition «aller» Beteiligter?)

1989 Gründung der Kommission nukleare Entsorgung KNE (Nachfolgegremium der Untergruppe Geologie): Fachgremium aus Vertretern der Schweizer Hochschulen

– parlamentarischer Vorstoss zur Prüfung der «Dauerzwischenlagerung» – ab 1989 Straffung der Gesetzgebung in die Wege geleitet, 1994/95 quasi sistiert (Wider-

stand der Kantone bzw. des Ständerates) 1990 AKW-Baustopp (Moratorium) vom Volk angenommen 1995 Ablehnung des GNW-Gesuchs am Wellenberg durch das Nidwaldner Volk (ebenso 2002)

– V. Schatzmann, Leiterin des Stabs Kommunikation bei der Nagra: «Das knappe Resultat deutet darauf hin, dass viele Stimmende weniger dem Projekt als dem Vorgehen eine Absa-ge erteilt haben. Falls diese Interpretation … zutrifft, dürfte ein neues Gesuch um die Teilkon-zession für den Sondierstollen angezeigt sein.» – wichtigstes Motiv der Ablehnung: Kopplung Sondierstollen/Endlager: «Die Nidwaldner möchten offensichtlich später nochmals mitbestimmen, wenn weitere Ergebnisse nach dem Vortrieb des Stollens vorliegen.» (IHA/GfM: Meinungsumfrage im Auftrag der Nagra, Juli 1995, veröffentlicht am 27.3.96, nach nagra report 1/96:2f.) – trotzdem Ablehnung 2002

Tabelle 14: Eckpunkte der Beteiligung Dritter. Fette Zahlen geben prägende Volksabstimmungen an. Kursivausgezeichnet sind Indikatoren mit partizipatorischem Aspekt.

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Die Aufstellung verdeutlicht, dass in der Schweiz nicht nur der «Bürgerdialog» lange nicht gepflegt wurde – die breite Öffentlichkeit hat ihre «Beteiligung» erst in Abstimmungen er-zwungen, siehe 14.2.2 –; selbst andere «Dritte» (neben Behörden und Betreibern) wie ex-terne Experten und Nichtregierungsorganisationen wurden erst nach und nach einbezogen, wie dies Tabelle 22 dokumentiert. Noch 1980 musste die erst jetzt – auf Druck der Erdwis-senschaften hin – eingesetzte Untergruppe Geologie der AGNEB fordern, dass «Öffentlich-keit und Publikation … unbedingt notwendig» seien.

Etwas bewirkende Anstösse zur Konzeptdiskussion kamen im Fall des HAA-Programms von beharrlichen externen Gutachtergremien (erst der Untergruppe Geologie der AGNEB, dann der Kommission Nukleare Entsorgung KNE), im Fall des SMA-Programms erst durch die Ab-stimmungsniederlage der Nagra/GNW 1995 am Wellenberg. Die bis dahin betont Projekt-freundliche Nidwaldner Regierung besann sich auf ihre Rolle, etwa die einer Treuhänderin von Sicherheit für ihre Bevölkerung und Umwelt, nahm die Kritik der Opposition auf und setz-te eine eigene Expertenkommission ein, die Kantonale Fachgruppe Wellenberg KFW. Damit leitete sie einen transparenten, offenen und schrittweisen Prozess ein – abgesehen von der rein konzeptionell arbeitenden EKRA ein Novum in der Geschichte der radioaktiven Abfälle in der Schweiz. Das Mandat vom Juni 2000 an die Expertengruppe lautete: «Beurteilung der Ausschlusskriterien, … des Abfallinventars, … des Plans für den Sondierstollen und des überarbeiteten Lagerkonzepts auf der Grundlage des EKRA-Berichts, Sachinformation als Beitrag zur öffentlichen Debatte, Controlling vor Ort, weitere Arbeiten gemäss Auftrag des Kantons». Doch offenbar ging die Konzeptrevision mit der Fixierung auf einen Standort dem Nidwaldner Souverän nicht weit genug.

Ebenso frappant ist allerdings, dass wie erwähnt auch international die Frage der Akteursbe-teiligung aller relevanten Akteure in den letzten paar Jahren an Verbreitung gewonnen hat; es könnte ein Paradigmenwechsel von Information/Erziehung zu Dialog/Einbezug der Öffent-lichkeit stattfinden (siehe 9.5.5, Kapitel 11 und 14.3). In Fortsetzung der Überlegungen in Kapitel 11 lässt sich ein Modell der umfassenden Beteiligung der Akteure im Rahmen der – nun «integrierten» – Risikoanalyse skizzieren.

Dabei bleibt unbestritten, dass auf Seiten der Nichtfachleute Wahrnehmungs«anomalien» existieren, also gleiche oder ähnliche Sachverhalte auf Grund nichtrationaler Überlegungen als anders empfunden werden (z.B. Strahlenrisiken bei Radon vs. industriell verursachte Niedrigstrahlung, siehe Abbildung 15). Allerdings ist festzustellen, dass die technische Fach-welt wegen ihrer engen (quantitativen) Definition von Risiko ebenfalls Anomalien unterliegt, also «erweitertem» Risikoverständnis gegenüber traditionell taub ist (siehe 9.3.1 und 11.1).Um dieses Phänomen abzuschwächen und zu einer abgestützten Entscheidungsfindung zu kommen, wird vorgeschlagen, dass eine umfassende Risikoanalyse (Abbildung 41) und da-mit ein umfassendes Entscheidungsmodell in groben Zügen folgende Merkmale aufweist279:

Prozess

Auf Initiative eines gesellschaftlich breit zusammengesetzten Konzeptgremiums (siehe 16.4)werden Grundsätze und darauf aufbauend alternative Optionen erörtert – Projektant, Be-hörde und Gremium einigen sich auf einen konzeptionellen Rahmen – dieser wird in der Öf-fentlichkeit offen diskutiert – nach erfolgter Konsultation arbeitet der Projektant ein Projekt aus (vormals Schritt 1, Abbildung 20) – die Behörden überprüfen und lassen begutachten – allenfalls kommt es zu einer Überarbeitung – schliesslich wird es durch die betroffene Region (betroffene Öffentlichkeit) abgesegnet.

279 International lässt sich vielleicht schematisch folgende Entwicklung zeichnen: von der Formulierung quantita-

tiver Risikoziele («risk targets») über den Einbezug nichtquantitativer Risikowahrnehmungsgrössen mittels Risikoakzeptanz («risk acceptance») zum heute anvisierten Ziel der Risikoführung («risk governance»).

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Der Prozess ist gekennzeichnet durch dynamisches gegenseitiges Verstehen und Lernen sowie Ausarbeiten des Projekts. Transparente Entscheidungsgrundlagen mit allen relevan-ten Vor- und Nachteilen der Optionen sind bereitzustellen und offen zu diskutieren, indem auch die Bezugsrahmen hinterfragt werden. Veränderungen in Zeit und Kontext sind zu be-rücksichtigen, d.h. Entscheidungskriterien können sich während eines Projektablaufs ändern (Beispiel: Einschätzung der Überwachung von Langzeit-/Endlagern). Widersprüchliche Ziel-setzungen sind mit ihren Vor- und Nachteilen in aller Breite auszulegen. Ein solches Vorge-hen entspricht dem «Veränderungslernen»280, das in der organisationalen Lerntheorie vor-geschlagen wird, dessen Voraussetzungen aber u.a. institutionalisierte Programmevaluation ist [E56:3ff.].

Mentale Modelle:

– «absolute» Rationalität für die Risikoanalysen (im engeren Sinn) – «beschränkte» Rationalität als heuristischer Ansatz für die Laien – «soziale» Rationalität für eine «erweiterte» Risikobewertung, die in die Sicherheitsanalyse des Projektanten integriert werden soll, auf der Basis der hier diskutierten Risikokriterien und validiert im schweizerischen Kontext

Techniken:

Risikomanagement mit seinen Teilschritten und Teilinstrumenten Risikowahrnehmung, -ana-lyse, -bewertung, -kommunikation, -akzeptanz und -entscheid ist ein umfassender, schritt-weiser und rekursiver Prozess.

Betreiber Behörde Öffentlichkeit

Risikoanalyse

Risikokommunikation

Zeit &Kontextdynamischer Prozess

mehrdimensionalesSystem

RisikoakzeptanzRisikokommunikation

Risiko-bewertung Risiko-

bewertung

Risiko-bewertung

Risiko-bewertung

Risiko-wahrnehmung

Risiko-wahrnehmung

Risiko-analyse

Risikomanagement

Risiko-entscheidung

Abbildung 41: Mehrschritt-3-Akteur-Modell: Alle Akteure (summarisch gruppiert nach Betreibern/Projektanten, Behörden und Öffentlichkeit) sind gleichberechtigt und lernen – theoretisch – voneinander. Öffentlichkeit steht dabei für «Dritte», d.h. nicht zu Betreibern und Behörden gehörende Akteure. Es gibt keine «besseren» Wahr-nehmungen der Realität oder «besseren» Rationalitätsbegriffe. Der Prozess ist dynamisch, iterativ schrittweise und mehrdimensional.

280 Nach Argyris & Schön 1978 [E5] «double-loop learning» («Veränderungslernen» gemäss [E23:59f.]) im Ge-

gensatz zum «single-loop learning» («Anpassungslernen», ebd.), wo «kleinere, reversible Veränderungen verhaltensbetonter und instrumenteller Art vorgenommen» werden (ebd:59).

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Akteure:

Es wird die – an sich selbstverständliche, aber nicht immer präsente – Tatsache anerkannt, dass alle Handelnden einer (wertegeladenen) Risikowahrnehmung unterstehen. Es gibt kei-ne «besseren» Wahrnehmungen von Realität oder Rationalität [R138:382][R49]. Im Klartest heisst das, dass die Öffentlichkeit– in ihrer Vielschichtigkeit – als gleichwertiger Partner zu akzeptieren ist, d.h. Risikokommunikation erfolgt nicht erst in der Schlussphase eines Pro-jekts. Basis des Wissensaustauschs (siehe unten) ist neben einem gemeinsamen «Grund-wissen» ein Verständnis für die Perspektiven Anderer. Alle Akteure handeln gemäss ihren Verantwortlichkeiten. Eine umfassende Abwägung muss stattfinden, in der jede Akteur-gruppe ihre Kompetenz einzubringen hat. Plakativ heisst das beispielsweise, dass letztlich eine «informierte Gesellschaft» die «Entsorgung» von radioaktiven Abfällen in Vulkanen nicht befürworten würde, selbst wenn dadurch das Problem «rasch» «gelöst» würde, «mach-bar», billiger und weiter weg wäre als aufwändige Programme zu Hause. Konkretisiert und auf die Realität der existierenden radioaktiven Abfälle in der Schweiz heruntergebrochen wird die Idee in Abbildung 42 und Abbildung 44.

Ich schlage keine neue Methode vor, sondern die Erweiterung der bisher geltenden menta-len Modelle: Zur «absoluten» und «beschränkten» Rationalität kommt die «soziale Rationa-lität» (siehe 11.3 und [E74:375ff.]) hinzu, die ein erweitertes Risikoverständnis voraussetzt und damit auch eine umfassendere Risikoanalyse, im Rahmen eines definierten Gesamtsys-tems, ermöglicht. Umfassende Beteiligung und Interessenberücksichtigung, gerade in der Konzeptphase, ist das Stichwort, da nur so tragfähige Entscheide über Probleme von gro-sser Tragweite langfristig legitimiert werden können. Wynne hat zudem 1989 darauf hinge-wiesen, dass Information nur für Diejenigen Informationscharakter hat, die deren zu Grunde liegende Annahmen teilen, ansonsten wird sie als Artefakt (ab)gewertet (nach [P678:40]). Ein dynamisches, gegenseitiges Lernen der Akteure nimmt zwar Zeit in Anspruch, kann aber auf die Dauer effektiver (zielgerichteter) und effizienter (mit weniger Reibungsverlusten ver-bunden) sein.

Da wie gesagt nicht alle Ziele aller Akteurgruppen erreicht werden können, müssen sie nach ihrer jeweiligen Verantwortung ausgehandelt werden [MA26:134]. Es wäre vermessen und naiv anzunehmen, dass Akteure durch diese Debatte ihr Wertsystem ändern, jedenfalls nicht im Kern. Doch ist es vorstellbar, dass sie es in seinen von Sabatier 1987 so genannten «Se-kundäraspekten» modifizieren könnten [E86:671], und zwar in so weit, als sie ein gemeinsa-mes Interesse identifizieren oder, wie es Carter 1987 nannte, «gemeinsamen Boden» [MA4: 427] finden.

Die erwähnte Definition der «sozialen Robustheit» nach Rip verdeutlicht, dass «Prozess» nicht «nur» eine Frage der Beteiligung ist, sondern dass hier ganz verschiedene As-pekte aus verschiedenen Perspektiven integriert bzw. problematisiert werden:

• Langzeitsicherheit: Da ein «Nachweis der Sicherheit» nicht als strenger mathematischer Beweis, sondern gemäss NEA 1999 «eher als überzeugender Satz von Argumenten, die eine gesamte Sicherheitsanalyse [safety case] stützen» [G191:11], zu führen ist, kann «Zuversicht» in eine Sicherheitsanalyse nur schrittweise erlangt werden.

• Langzeitprojekt: Ein langfristig angelegtes Lagerprojekt muss über Jahrzehnte von der technischen Gemeinschaft, den politischen Entscheidungsträgern und der breiten Öffent-lichkeit getragen werden (NEA 1999, ebd.). Es muss schrittweise, mit Rückkopplungs-schlaufen und Zwischenentscheiden abgearbeitet werden (National Research Council 2002 [G180]).

• Nachhaltigkeit: In seiner Dimensionsbetrachtung (Abbildung 34) ist das Konzept der Nachhaltigkeit inhärent system-, aber auch prozessbezogen.

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• Entscheidungsfrage: Ein Entscheid ist nicht allein das Bevorzugen einer Option, sondern auch dessen vor- und nachgeschalteter Prozess mit Problemdefinition, Beurteilung, Wahl und Umsetzung (siehe Abbildung 17 und Abbildung 18).

• Risikodebatte: «Risiken … sind zu begreifen als Konsequenz von Entscheidungen unter Bedingungen der Unsicherheit, von sozialem Handeln und Interessenlagen», wie Nowot-ny & Eisikovic 1990 soziologisch die Ausmarchung der Interessen umschreiben [P678]. Hierbei können – positiv – die «Ausgestaltung des Entscheidungsspielraums und ein Be-mühen um erhöhte ‹Gestaltungs-Kompetenz›» oder – negativ – die «Suche nach Ersatz-sicherheiten» im Vordergrund stehen (ebd.:36).

• Technik- und Fortschrittsdebatte: Ausmass und Richtung von Technologiepolitik sind öffentliche und politische Streitfragen (Evers und Nowotny 1987 [E19:247f.]), die stetig und stets ausgetragen werden.

• Integration technischer und politischer Aspekte, Lernprozess: «Das Erreichen glaubwür-diger Kompromisse hängt im weiteren von kollektiven Lernprozessen ab, die am ehesten ausgelöst werden, wenn die Behörden vom technokratischen Planungsverständnis ab-kehren, die Trennung politischer und technischer Fragen aufheben und die Betroffenen in allen wichtigen Planungsphasen beiziehen» (Vatter 1995 [P868]).

• Verantwortung, Projektabwicklung und Mediation: Nach Wälti 1993 ist der Vollzug der nuklearen Entsorgung «geradezu als Lehrstück eines immer tiefer in die Sackgasse ge-ratenen Prozesses» aufzufassen, «das traditionelle Verfahren in Energiefragen stösst generell an Grenzen», in der Reaktion auf den «umweltpolitische[n] Entscheidungsnot-stand … werden … konkrete Entscheide von den Behörden hinausgeschoben und in viele Teilentscheide aufgesplittert, in der Hoffnung[,] den Widerstand bei jedem Schritt abzufangen und mit gelegentlichen Konzessionen weiterzukommen. Der Opposition ge-gen das Endlagerprojekt bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als auf jeden Teilent-scheid zu reagieren und ihn wirkungsvoll zu blockieren …. Die Behörden sehen sich ih-rerseits in der Rolle der Verteidiger, die jeden Blockierungsversuch abwehren müssen» [P878:216]. Weidner 1993 meint, dass das «wechselseitige Ausloten von Handlungs-spielräumen und die Suche nach neuen Lösungen in einem fairen Dialog» bei der Medi-ation auf der Annahme basiert, «dass Konsense möglich sind und allen Beteiligten dien-licher sein können als Dauerstreit ohne echten Dialog, der zu einem unnötigen Ver-schleiss von noch vorhandenen Gemeinsamkeiten führt» [M56:232].

• Systemvertrauen durch Verfahren: «Verfahren … reichen allein niemals aus, um Legiti-mität des Entscheidens … zu bewirken. Sie sind jedoch die Form, in der das politische System zu seiner eigenen Legitimation beiträgt. Sie symbolisieren … Kontinuität ähnli-cher Erfahrungen, und das ist unentbehrliche Voraussetzung für jedes Lernen. Das Pub-likum kann so durch Erfahrung lernen , sich trotz prinzipieller Variabilität allen Rechts im grossen und ganzen sicher zu fühlen, und Systemvertrauen fassen» (Luhmann 1969/ 1983 [R74:199]). Sowden 1984 spricht im Zusammenhang mit für aussen Stehende nicht nachvollziehbare Probabilistik von «Prozessnutzen» [E92]281.

• Leistungen durch Netzwerke: Die Entscheidungs- und Organisationstheorie geht davon aus, dass Leistungen in Unternehmen eher deren Systemeigenschaften zuzuschreiben sind als Interessen oder Absichten einzelner Akteure (Perrow 1984/1987 [E74]). Nach Cyert & March 1995 werden sie sogar «nicht durch einen Entscheidungsprozess in einer einzigen Unternehmung erzeugt, sondern durch komplizierte Netzwerke von interagie-renden Organisationen und organisationalen Teilbereichen» [E11:229]. Netzwerke sind wesentlich durch Interaktionen, also auch Prozesse charakterisiert. Nur in einem Netz-werk ist es möglich, dass Hauptargumente, Faktenlage, soziale Koalitionen, Interessen und Werte zu einer konsistenten Option führen, also «sozial robust» sind. Entscheide,

281 Partizipation und Legitimation sollen allerdings nicht zu einer Vermeidung von Kritik oder einer «Verklärung

des Funktionierens der Demokratie» beitragen [P678:31ff.].

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auch politische, können als Reviews (Überprüfungen) aufgefasst werden, die die Pro-jekte sukzessive absichern.

• Moderne Managementprinzipien: Die neuen ISO 9000:2000-Qualitätsmanagement-Stan-dards gehen nicht nur in ihrem Grundsatz 4 von einem Prozessansatz aus, sondern die gesamte Führungsphilosophie baut auf Dynamik, Einbezug der Betroffenen (von Kunden bis zu Mitarbeitenden), Systemgedanken und kontinuierliche Verbesserung [M24].

Es zeigen sich demnach interdisziplinäre Konvergenzen in Bezug auf den Prozesscharakter, wie ein komplexes Problem anzugehen ist, die zum Schluss führen, dass für die gesamte Entscheidung nicht nur das Ergebnis, sondern ebenso das Verfahren bzw. der Weg dazu wichtig ist, damit dieses Ergebnis bzw. das Unternehmen als Ganzes einen ausreichenden Reifegrad entwickeln kann.

Bei aller Betonung der Prozessorientierung kann es nicht um Beliebigkeit gehen. Nachhal-tigkeit und hier die Zielhierarchie Schutz > Kontrolle sind der Massstab (siehe 12.7). Diese Zieldiskussion muss konkret auch deshalb breit und offen geführt werden, weil eingängige, aber zu einfache Formeln (wie der Ruf nach «Reversibilität aller Entscheidungen», siehe 16.2 und gleich unten) zu entlarven und fundamentale Widersprüche frühzeitig auszuräumen sind, da sich deren Auswirkungen meist auf Kosten späterer Generationen einstellen, ihre Unbrauchbarkeit der Glaubwürdigkeit des gesamten Systems abträglich ist und nachträglich eingebaute Korrekturen angesichts der grossen Tragweite des Entsorgungsprogramms zu-mindest teuer zu stehen kommen, wenn sie überhaupt zielführend sind.

Vor dem Hintergrund der Strommarktliberalisierung282, des Ressourcenabbaus, des Hinaus-schieben von Entscheiden und der Aufweichung von Programms muss es darum gehen, auf der Basis der Nachhaltigkeit eine klare, auch «nachhaltige» Haltung zu zeigen und nach einer Niederlage nicht einfach die Flinte ins Korn zu werfen – was den Verdacht nahe legen würde, das bisher vertretene Konzept sei gar nicht so tief verwurzelt283 – oder einfach Be-stehendes, auch eigene Vor-Urteile, zu sanktionieren, evtl. wider besseres Wissen:

1994 Issler, Nagra, vor der Wellenberg-Abstimmung: «Schwach- und mittelradioaktive Abfälle liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor. Wir sind der Meinung, dass die Technik für den Bau und Betrieb solcher Entsor-gungsanlagen heute entwickelt ist. Im Gegensatz dazu ist das Problem der Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle noch eine langfristige Aufgabe … in der Schweiz, wenn sie je hier stattfinden soll, zwischen den Jahren 2020 und 2050 vorgesehen.» 1995 Küffer, VSE, nach der Wellenberg-Abstimmung: «Ein Endlager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle brauchen wir dann, wenn die Kraftwerkanlagen nach ihrer Betriebszeit abgebrochen werden, denn da fallen grös-sere Mengen an Material an. Das wird ab etwa 2025 der Fall sein.» 1995 Nagra, nach Medien: kein Zeitdruck, da Zwischenlagerung in den bestehenden KKW und im Zwilag möglich ist bzw. wird 1995 BR Ogi, nach dem Nein am Wellenberg: «Alle Optionen sind wieder gegeben. Sowohl der Einbezug der drei anderen Standorte, als auch eine Lagerung im Ausland oder an der Oberfläche sind in Betracht zu ziehen.» 1995 Nagra, nach dem Nein am Wellenberg: «Die Nagra habe jetzt über 15 Jahre nach einem von Bundesrat und Parlament begrüssten Konzept gearbeitet. ‹Deshalb ist es jetzt auch am Bundesrat und den politischen Instanzen, die weiteren Weichen zu stellen und allenfalls eine grundsätzliche Neuorientierung vorzunehmen.›» 1998 Technische Arbeitsgruppe Wellenberg TAG: gegen kontrollierte Langzeitlagerung («bis heute von keinem Land ernsthaft in Betracht gezogen»), aber für «Oberflächenendlager» («… in Frankreich sollen die Anlagen nach einigen hundert Jahren ‹banalisiert› werden, d.h. die Überwachung wird eingestellt und das Gelände zur Nutzung freigegeben»), «Das angepasste Lagerkonzept [der GNW] entspricht dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik …. Die Langzeitsicherheit kann damit gewährleistet werden … wird der in der Öffent-

282 UVEK-Generalsekretär Werder: «Wenn ausländische Investoren Schweizer Stromproduzenten und -verteiler

in ihre Kontrolle bringen, garantiert niemand mehr dafür, dass die Reserven wie vorgesehen für die Entsorgung liegen bleiben» (TA, 30.3.1999).

283 Als sich Anfang der 1980er-Jahre die Aufsichtsbehörde für die Herauslösung der langlebigen mittelaktiven Abfälle aus dem so genannten Typ-B-Lager, also für eine Tieflagerung, aussprach, meinte Rudolf Rometsch kurzerhand, dann könne man ja ein Zentrum für alle Abfälle an einem anderen Ort bauen, z.B. am Kaistenberg AG (BaZ, 22.12.1983) (Tabelle 24).

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lichkeit laut gewordenen Forderung nach erleichterter Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit über eine Zeitspanne von bis zu 100 Jahren gerecht» 1999 Umweltverbände, zum EKRA-Konzept: «Durch die fehlende Integration der bemerkenswerten ethisch/ gesellschaftlichen Überlegungen im Kapitel ‹Gesellschaftlichen Erwartungen …› in den technischen Teil wird die von uns eingebrachte Konzeptidee sozusagen reduziert auf eine ‹Endlagerung mit verzögertem Verschluss› (Mischkonzept KGL-GEL). Dies entspricht exakt dem ‹angepassten Lagerkonzept Wellenberg›, dessen einzige Anpassung darin besteht, die Lagerkavernen statt 40 Jahre nun 100 Jahre offenzuhalten …. Unsere Konzeptidee verlangt nicht nach Retouchen am Endlagerkonzept, sondern nach einer neuen Philosophie.»

Voten der Öffnung dagegen sind geeignet, den allfälligen Lösungsraum für «tragfähige» Entscheidungen aufzuspannen:

1991 Baer, BEW: «Zu Beginn dieses Jahres gelangte die [SES] mit einem Brief an den Vorsteher des EVED mit dem Vorschlag, … auch die Lagerungsphilosophie für radioaktive Abfälle zu diskutieren …. Zur Diskussion dieser Auslegeordnung wird die Durchführung einer Konferenz vorgeschlagen, an der sich alle massgeblichen Kräfte beteiligen sollten.» 1996 Kiener, BEW: «Die Anliegen und Ängste der Bevölkerung müssen inskünftig vermehrt in die Diskussion einbezogen werden. Ich denke dabei an … Überwachung, Rückholbarkeit, Verschluss des Endlagers, Haft-pflichtfragen, etc. …. Die konzeptionellen Überlegungen … könnten zu Neupositionierungen in der Entsorgungs-politik führen.» 1997 Kreuzer, nux: Abkehr von der Forderung nach oberirdischen Mausoleen 1997 McCombie: «Die gängige Behauptung, dass ‹die Entsorgung des radioaktiven Abfalls ein rein politisches Problem› sei, ist nicht wahr.» 1999 Umweltverbände: «Die kontrollierbare und rückholbare Langzeitlagerung biete demgegenüber den erfor-derlichen Gewinn an Sicherheit. Die Konzeption ist indes im einzelnen noch auszugestalten. Jedenfalls ist es aber auf keinen Fall genügend, die bekannte Endlagerkonzeption um die verlängerte Zugänglichkeit zu ergän-zen ….» 2000 EKRA: «Die mit [dem Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle] verbundenen naturwissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Probleme wurden in der Anfangsphase der friedlichen Kernenergienutzung unterschätzt.»2000 Kreuzer, nux: «Das Hüte-Konzept stellt zweifellos sehr hohe Anforderungen und ist mit grossen Unsicher-heiten belastet. Die Urheber und VerfechterInnen des Konzepts haben das wohl erkannt. Sie haben denn auch das Bewachungskonzept … nicht als ‹die Lösung› der Abfallfrage dargestellt. Ebensowenig kann das Konzept Endlagerung ‹die Lösung› sein.» 2000 BaZ: «Eher unüblich in atomaren Fragen hat der Bericht der Expertengruppe ausschliesslich positive Re-aktionen ausgelöst. Greenpeace sieht in dem Bericht ‹eine wertvolle Diskussionsgrundlage und begrüsst die Ausweitung sicherheitstechnischer Kontrollmassnahmen gegenüber den alten Konzepten der Nagra als Fort-schritt›. WWF Schweiz spricht von einem ‹Silberstreifen am Horizont›. 2001 Umweltverbände an Wildi, EKRA: «Vorerst möchten wir uns herzlich … für die geleistete Arbeit bedanken. Besonders gefreut hat uns das faire und transparente Vorgehen anlässlich des Hearings und auch die gebotene Möglichkeit, zum Entwurf des Schlussberichts Stellung nehmen zu können.»

Der Vorschlag der EKRA und die konsequente Haltung der Nidwaldner Regierung zeugen davon, Zweifel bzw. Unsicherheiten zu benennen, Beteiligte miteinzubeziehen und vorsichtig und schrittweise vorzugehen. Die soeben zitierte Reaktion in den Medien und bei Hauptak-teuren lässt eine gewisse Hoffnung aufkommen, dass unter den Beteiligten ein Minimalkon-sens aufgebaut werden kann, z.B. eine gemeinsame Wahrnehmung der effektiv bestehen-den Abfallprobleme, eine gemeinsame Definition und Hierarchisierung der in Tabelle 13 ge-nannten Ziele und gemeinsame Perspektiven über die umsetzbaren Managementoptio-nen284. Nach Strohl 1995 «lehrt die Erfahrung , dass das Funktionieren institutioneller Me-chanismen im Allgemeinen effizient und dauerhaft ist, wenn sie den Schutz vitaler Interessen der Gesellschaft zum Zweck haben; eine gut informierte Öffentlichkeit kann mit anderen Faktoren zusammen zu deren Aufrechterhaltung beitragen» [P832:125f.].

Eine derart wahrgenommene gemeinsame Interessenlage fusst auf einer Art Kooperation (siehe 12.10 und 15.3). Demnach ist ersichtlich, dass Diskussionen technischer Aspekte eines Risikomanagements erst fruchtbar sein können, wenn ein minimales Vertrauensver-

284 Ansätze dazu wurden mit Hauptakteuren an einer so genannten «Mutual Learning Session» an der Transdizi-

plinaritätskonferenz 2000 versucht und waren im Rahmen der geringen Ressourcen erfolgreich [P232][P233].

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hältnis aufgebaut worden ist [R21]. Diese Beziehungen sind bei der Errichtung von institutio-nellen Barrieren in der tiefgestaffelten Verteidigung im Auge zu behalten (Abbildung 42). Die Wahl behördlicher und anderer Kontrollen wird meist im Rahmen nichttechnischer Entschei-dungen vollzogen. Institutionelle Kontrolle ist aktiv (Unterhalt und Überwachung/Validierung, Überprüfung/Reviewing), passiv (Grundbuchung und Nutzungsbeschränkung gegen Ein-dringen von aussen) sowie intermediär (Dokumentation, Wissenstransfer, Aus- und Weiter-bildung). Nach IAEO 1999 «muss Kontrolle dazu beitragen, dass der Lagerstandort gesell-schaftliche Wirklichkeit wird, d.h. Kontrolle sollte auf ‹aktive› Art durchgeführt werden und den Akteuren Platz für Engagement ermöglichen» [G113:238].

Doch die institutionelle Kontrolle geht weit über die erwähnten administrativen Belange hin-aus (wenngleich auch diese Fragen angesichts der Zeitdimensionen alles andere als trivial sind [G258]). So setzt sie an einer Programm- und idealerweise Budgetüberwachung der gesamten Entsorgung an. Dies war in der Schweiz nie der Fall, wie die Stellung der AGNEB, der eine solche Rolle zukommen könnte, verdeutlicht (siehe 9.5.5). Aus dem systemischen Ansatz heraus wird gemäss erweitertem Entscheidungsmodell vorgeschlagen, dass ein übergeordnetes Konzeptgremium geschaffen wird.

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Öffentlichkeit:lokal/regional

Gesamtentscheid

NRO, EinsprecherÜberprüfung, Problemidentifizierer

Regierung, ParlamentReg' und parl. Entscheide

öffentliche VerwaltungGrundbuchung, Nutzungsplan, Eigentum

intern. OrganisationenEmpfehlungen

AufsichtsgremienAufsicht, Reviewing

SicherheitsbehördenBewilligung, Kontrolle

ExpertenBeratung, Reviewing

Endlager- bauer, -betreiber

Auslegung,Sicherheitsanalyse

Konditionierung Zwischenlagerung

Abfallverpackung

AbfallerzeugerAbfall, Finanzierung

Lieferantenradioaktives

Material

Lieferanten Akteure, betroffene/interessierte Kreiseradioaktives Material Produkte, Tätitgkeiten, Verantwortlichkeiten

Instandhaltung

BetriebMonitoring

Grundbuchung

Monitoring

(Monitoring)

Nachbetriebs-phase

Landnutzungs-beschränkung

Validierung

QS

QS

QS

QS

QS

Validierung

Dokumentation

Dokumentation

Kontrolle

Eindringens-kontrolle

Ausbildung

Wissens-transfer

Kontrolle

Instandhaltung institutionelle Aktivität, je nach Phase, QS = Qualitätssicherung

nationale Entscheidung

Aufbau g

egenseitigen

Vertrauens

Vorbetriebs-phase

alle PhasenTests

Reviewing

Modellverifizierung

QS

QS

QS

Beratung

"Performanceassessment"

Model-lierung

Q-Produkte

Q-Produkte

Peer-Reviewing

ReviewingStandortentscheide

Wissens-transfer

Abbildung 42: Gesellschaftliche und institutionelle Robustheit. Akteure handeln gemäss ihren Verantwortungsbe-reichen. Je nach gegenseitigem Ver- oder Misstrauen dienen ihre Handlungen als institutionelle Barrieren und führen potenziell zu einer konsistenten, d.h. robusten Entscheidung, die gestützt wird durch schrittweisen Aufbau von Zuversicht in das Gesamtsystem. Beachtung verdienen besondere Aktivitäten in definierten Phasen. «Perfor-mance assessment»: rollende Überprüfung und Abänderung der Sicherheitsanalyse.

Vertrauen und Zuversicht der Öffentlichkeit hängen, wie in 9.5.4 ausgeführt, vom «Grad der organisierten Sicherheit» [R125] ab, die von den beteiligten Institutionen aufgebaut worden ist. Da ja externes (Fach-)Wissen von Experten nötig ist, muss die Öffentlichkeit Vertrauen in die wissenschaftlich-technische Gemeinschaft haben. Ihre Urteilsbasis ist somit nicht nur fach-, sondern ebenso – wenn nicht primär – prozessbezogen. Demnach braucht es nicht nur Zuversicht in die technischen Risikoanalysen, sondern auch Vertrauen in die damit be-auftragten Personen und Institutionen sowie in das gewählte Verfahren. Bei komplexen Technikfeldern ist Vertrauen (in ExpertInnen und deren Arbeit) ein Schlüsselbegriff zum

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Transfer von Wissen. Gerade im Umgang mit radioaktiven Abfällen kann nicht auf erfahrene, bekannte Technik abgestützt werden, sondern muss Nicht-Wissen durch Vertrauen in die spezialisierten Institutionen (Behörde, Projektanten, «unabhängige» Wissenschaft) aufge-wogen werden. Ihr Gewicht nimmt in autoritären Verfahren zu, wo geringe aktive Beteiligung der Öffentlichkeit herrscht und diese vermehrt Vertrauen in verschiedenartigsten Infor-mationsträgern sucht (Behörden, Antragsteller, Experten, «Gegenexperten», Nichtregie-rungsorganisationen NRO usw.).

Folgende Punkte scheinen dabei ausschlaggebend:

Art und Qualität des Wissens

Komplexe Themen bedürfen verschiedener Zugänge zu Problemlösungen (natur-, ingenieur- und sozialwissenschaftlich). Auch sind verschiedene Ebenen zu bearbeiten (ethische, kon-zeptionelle, technische usw. Ebene). Verschiedene Zielgruppen sind mit angepasster Infor-mation zu bedienen. Da Wissen nicht einfach «objektiv» besteht, sondern interessengeleitet ist, braucht es jeweils vom Projektanten unabhängige Expertise, um zu einer pluralistischen Sicht zu gelangen. Die Bereitstellung einer einzigen Option ist ungenügend (nach der Art «one choice is no choice»).

Herkunft/Absender von Wissen

Perspektivenunterschiede bzw. andere Schwerpunktsetzung ergeben sich durch die ver-schiedene Herkunft (i.w.S. gemeint) der Akteure. Einerseits erfolgt durch die Arbeitsteilung eine Delegation von Wissen an Experten, anderseits lebt die Bevölkerung z.T. näher an der Realität (nach dem Motto «Laien sind Experten des Alltags»). Gewisse zentralisierte NRO erleben «globale Steuerungen» in ihrer Programmgestaltung, wogegen die Bürger vor Ort eine lokale Sicht der Dinge haben. Die «versteckten Agenden» der Experten sind offen zu legen; damit soll die Bezeichnung der «Unabhängigkeit» von Experten relativiert werden.

Rahmenbedingungen: Zugang zu Wissen, Ressourcen

Entscheider, Entscheiderinnen sind auf Wissen aus verschiedenen Quellen angewiesen, um zu einem «umfassenden», alle wichtigen Gesichtspunkte berücksichtigenden Urteil zu gelan-gen. Ausreichende Ressourcen sind dabei entscheidend: «Betreiberwissen» und «Gegen-wissen» müssen qualifiziert gegeneinander abgewogen werden, Entscheider vor Ort sollen die Möglichkeit haben, sind kontinuierlich und kompetent mit Dissensfragen auseinander zu setzen.

Gute Praxis in Bezug auf Rahmenbedingungen lebt Schweden, wo potenzielle Standortge-meinden eigenes Fachwissen aufbauen bzw. Experten beiziehen können (siehe 14.3). Die Finanzierung erfolgt aus einem staatlich verwalteten Fonds und nach einheitlichen Ansätzen. Die Art der Verwendung der Gelder bleibt den Gemeinden überlassen. Verursachergemäss wird der Fonds von den Abfallproduzenten (KKW-Betreibern) geäufnet. In Belgien werden die kommunalen Begleitgruppen (MONA in Mol und STOLA in Dessel), mit Sekretariat und je einem natur- und sozialwissenschaftlichen Experten, direkt vom Antragsteller (ONDRAF-NIRAS) entschädigt [G194:131-137]. In der Schweiz schuf die Regierung des potenziellen Standortkantons Nidwalden eine eigene Expertengruppe, deren Aufwand sie der Gesuch-stellerin GNW verrechnete. In beiden Staaten werden – nach dem Verursacherprinzip – letzt-lich die Kosten auch von den Abfallproduzenten bzw. StromverbraucherInnen getragen. Es fragt sich, ob mit einem internationalen Netz von Experten genügend kritische Masse «loka-ler Expertise» aufgebaut werden kann.

Schematisch lassen sich die gemachten Überlegungen folgendermassen aufzeigen Abbildung 43):

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politische Konzeption/"Ideologie"/versteckte Agenden

"Gesamt-Systemwissen" (Ist-Zustand)

"Gegenwissen"

wissenschaftlicher Diskurs

Vertrauen

EbeneAkteure

Ressourcen

"Projektantenwissen" "Bundeswissen""Universitäres Wissen"

"Laienwissen"

Bund

Experten

Bevölkerung

Urteil

EntscheidungSouverän/Bund(abhängig vompolitischenSystem)

Gerichte

Vermittlung

Zielwissen (Soll-Zustand)

Handlungswissen

Umsetzung/Handlung

Vor-Urteil

Handlungswissen

Abbildung 43: Transfer von Wissen im Hinblick auf Entscheidung (und Umsetzung). Das System wird zusammen-gehalten durch einen transparenten, nachvollziehbaren wissenschaftlichen (und gesellschaftlichen) Diskurs, Ver-trauen in die Akteure und ein gemeinsames Grundverständnis zur politischen Konzeption («common ground»: Nachhaltigkeit der Abfalllagerung, passive Sicherheit kombiniert mit Kontrolle und Rückholbarkeit o.dgl.). Schritt-weises und rekursives Vorgehen sollten Qualität der Fachkenntnis und Entscheidungen sichern. Zur Kurzdefini-tion der Wissensarten siehe Kapitel 3.

Wissen wird also nicht mit Expertenwissen (v.a. Wissen technischer Experten) allein gleich-gesetzt. Es ist aber auch klar, dass Basiswissen für ein Endlager als technisches System bei wie auch immer genannten Fachpersonen liegt. Expertentum ist – gemäss der maximal aus-differenzierten Arbeitsteilung, die wir erleben – per se undemokratisch. Dies lässt sich bei aller Unterstützung des Einbezugs Betroffener nicht wegdiskutieren. Doch sind einige Ge-sichtspunkte zu berücksichtigen:

1. Experten sind definitionsgemäss nur auf ihrem engen Gebiet Fachpersonen – je bessere, umso mehr, sozusagen ein Paradoxon. Da wir es bei toxischen Abfällen exemplarisch mit einem auch technisch komplexen Sachverhalt zu tun haben, braucht es Interdisziplinarität. Also bereits Experten diskutieren miteinander – streng genommen – mit verschiedenen Kon-zept- und Modellvorstellungen in einem meta-wissenschaftlichen Bereich. Der Reibungsver-lust ist minimiert, aber existent.

2. Entscheidungen (nicht nur in demokratischen Gesellschaften) werden – zwar idealerweise auf der Grundlage von Expertenwissen – von Nicht-Experten getroffen. Also müssen sich Experten in jedem Fall mit «Laien» herumschlagen ... und diese sich mit Experten. Dies gilt, ob sich der Prozess nach neuerem Paradigma erweiterter Beteiligung oder im lineares Ent-scheidungsmodell des «Entscheiden – Ankündigen – Durchsetzen» vollzieht. Gemäss neue-rem Paradigma sind mehr Akteure beteiligt, was wohl möglicherweise etwas über den Zeit-rahmen, aber nichts über die Qualität der Entscheidung aussagt. Überdies garantiert ein «guter» Entscheid noch kein «gutes» Ergebnis [E15:7].

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Die Entscheidung liegt also bei Anderen, aber das Basiswissen bei Spezialisten und Spezia-listinnen. Insofern ist auch Abbildung 31 bewusst so, in ihrer zugegebenermassen schemati-sierten Dichotomie, gewählt: Experten/Wissen – Laien/Vertrauen. Das heisst allerdings auch, dass bei dieser extremen Arbeitsteilung eine Entscheidung nur so gut sein kann, wie das «schlechteste» (Teil-)Wissen als Grundlage dazu. Nach Kissling-Näf & Knoepfel 1996 «dürfte … [e]ine Politik umso lernfähiger sein, je ausgeprägter die gesellschaftliche Rück-koppelung und je einfacher der Zugang zu neuen Wissensbeständen organisiert wird» [E49:182]. Strukturierung von Information, Überprüfung, auch durch besondere Gremien, schaffen einen fruchtbaren Boden, um «Reflexivität» zu schaffen, die «dazu dient, das Wis-sen um Nebenfolgen im Handeln von Akteuren, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen» [M37:143].

3. Letztlich kommt eine Besonderheit der Branche hinzu (Obiges gilt ja für viele andere kom-plexe Systeme auch): An Abfällen ist eigentlich – ausser den direkt involvierten der abfall-technischen Fachwelt – niemand genuin interessiert. Die meisten Akteure instrumentalisie-ren die Frage, wie beispielsweise in 9.5.1 gezeigt wurde. Die Sachzwang-Problematik, der Abfälle unterstehen, führt dazu, dass eine «Lösung» gefunden werden muss, was erkennt-nistheoretisch zusätzliche Schwierigkeiten bereitet.

16.4 Ansatz für eine Robustheit des Gesamtsystems «Radioaktive Abfälle»

Oberziel bei der Lagerung radioaktiver Abfälle ist die Stabilität des Lagersystems: Der dau-erhafte Schutz vor gesundheitsgefährdendem Austritt von Radioaktivität ist zu gewährleisten. Komplementärziel ist Flexibilität, definiert als Interventionspotenzial285: Ein aussagekräftiges Überwachungs- und Kontrollprogramm ist zu konkretisieren, das selbstverständlich Publika-tion der Arbeiten, intensives Reviewing, entsprechende Qualitätssicherung und breite Beteiligung der Betroffenen und Akteure umfasst. Aus der Einsicht heraus, dass das Ge-samtsystem «Radioaktive Abfälle» die oben genannten komplexen Charakteristiken auf-weist, wird die Problematik – im Einklang mit der von der Schweiz ratifizierten Internationalen Abfallkonvention von 1997 [P45] – als nationales Problem betrachtet, das auf dem Territo-rium der Schweiz und auf der Basis des heutigen Wissens angegangen [P420] werden muss.

Wir haben es mit einem ausgesprochenen Langzeitprojekt zu tun: «Definitionsgemäss ist ein Endlager ein Langzeitprojekt, das sich über Jahrhunderte … oder sogar viel länger … er-streckt … zieht eine relativ lange Vorlaufzeit nach sich … und wird voraussichtlich während mehreren Jahrzehnten Abfall aufnehmen. Nach Verschluss wird fast sicher eine Überwa-chungs- und Kontrollperiode durchgeführt, und zwar sogar [sic!] für untiefe Deponien an Land …. Dies unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit des Faktors Kontinuität, nicht nur aus vertraglicher, sondern auch technischer Sicht (Möglichkeit/Zwang zu Weitergabe/Annahme von Abfall, Abfallannahmekriterien und Abfallqualität, Kontrolle und Überwachung usw.)» (IAEO 1998 [P358:9]). Siehe dazu Abbildung 44.

285 Der diesbezüglichen Zögerlichkeit von Zuidema 2000 ist beizupflichten: «Es herrscht ebenso breite Überein-

kunft darüber, dass Rückholbarkeit nie als Entschuldigung herhalten sollte, um irgendwelche Kompromisse in Bezug auf das Niveau wissenschaftlicher und technischer Gründlichkeit einzugehen, bevor damit begonnen wird, Abfallbehälter in ein Endlager einzulagern» [P903:[2]]. Positiv interpretiert ist die Zähigkeit, mit der Kon-zeptänderungen im Lauf der Jahre abgelehnt wurden, auf den sicherheitsgerichteten und evidenzbezogenen Ansatz der Fachleute zurückzuführen. Insofern dient «Robustheit» dazu, neue Vorschläge durchwegs auf Herz und Nieren zu prüfen.

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Gesamtsystem-Robustheit

gesellschaftliche (=Entscheidungs-) Robustheit

Techniksystem-Robustheit

Systemleistungs-Robustheit

inhärente Robustheit

Ingenieurs-Robustheit

technische =Robustheit

Abbildung 44: Robustheit des Gesamtsystems. Die verschiedenen Arten von Robustheit sind als Schalen der «tiefgestaffelten Verteidigung» («defence in depth») idealisiert. Die Gesamtsystem-Robustheit («overall system robustness») besteht aus zwei Hauptunterschalen: die technische (Abbildung 37) und die gesellschaftliche Ro-bustheit, auf der letztlich die Entscheidungen fallen (Abbildung 42). Sie sind nicht streng nacheinander geschaltet, sondern ineinander geschachtelt, z.B. wirken sich gesellschaftliche Entscheidungen über die Atomkernenergiege-setzgebung auf die Endlagerauslegung aus und beeinflussen so die Ingenieurs- und inhärente Robustheit («engineered/intrinsic robustness»). Damit soll klar gemacht werden, dass der Ansatz nicht «objektivistisch» ist, indem er technische und gesellschaftliche «Robustheit» auf dieselbe Ebene stellt. Letztlich entscheidende Vali-dierung ist die Ausführung eines Lagerkonzepts mit «erwiesener» Langzeitsicherheit und gestützt durch entspre-chende Diskurse, Entscheidungen und Handlungen.

Um dieses Ziel zu erreichen braucht es eine langfristige, umfassende, aber auch schrittweise Planung286, wie dies die KNE 1998 für das HAA-Programm skizziert hat: «Die KNE schlägt … vor, dass … phasengerechte Ablauf- und Zeitpläne erstellt werden …, in welchen Ziel-vereinbarungen und geschätzter Arbeitsaufwand der einzelnen Phasen dargelegt werden.» Wenn die betroffene Öffentlichkeit wirklich beteiligt wird, steigt die Chance, dass getroffene Entscheidungen auch in Zukunft legitimiert akzeptiert werden [P197:10] (Tabelle 15). Abstimmungen können, falls entsprechend aufgebaut, als umfassendes Reviewing aufge-fasst werden; sie sind als weit repräsentativeres Instrument durch «modernere» Arten der Partizipation nicht zu ersetzen, sondern zu ergänzen [P446][P825]287.

286 Die Empfehlungen sind, wiewohl unabhängig davon entwickelt, im Einklang mit dem (Zwischen-) Bericht des

US-amerikanischen Nationalen Forschungsrats NRC vom März 2002 über etappierte Lagerplanung [G180]. 287 Standortentscheide sollten m.E. wegen der ungleichen Nutzen-Risikoverteilung von der jeweils betroffenen

Region gefällt werden, da eine Abstimmung auf nationaler Ebene aller Wahrscheinlichkeit nach den (regio-nalen) Risikoaspekt der Betroffenen gegenüber dem (nationalen) Nutzenaspekt der Mehrheit benachteiligt.

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Daten-samm-lung

PhaseSystem-kompo-nente

Bewilligungs-schritt

Verant-wortung (Arbeits-intensität)

Beteiligungder Öffent-lichkeit

Bemer-kungen

Rahmen: Aus-schluss- und In-ventarkriterien,Auslegungs-basis,Verfahren

SS**, K

Ab-/Zustim-mung zu Standort und vorbereiten-den Handlun-gen

alle Zeitab-schnitte ab-hängig von Ergebnissen

erste Bohrun-gen usw.

Bewilligung für vorbereitendeHandlungen

Standortcharak-terisierung

Sondierstol-len

BB* S, K

Testlager Ab-/Zustim-mung zu Hauptlager

schrittweise Abänderungder Ausle-gung

Auslegung Rahmen-bewilligung

BB S, K

Bau Hauptlager Baubewilligung BB S, K Pilotlager Betrieb Betriebsbewilli-

gungBBB S, K

systemati-sche und kontinuier-liche Sys-tembewer-tung

schrittweise Kavernen-verfüllung

(Nachbetriebs-)Überwachung

BBB SS, K

schrittweiser Verschluss

Verschlussbewil-ligung

BB SS, K

Ab-/Zustim-mung zu Ver-schluss

unabh.Monitor-ingpro-gramm(wegen Qua-litätssiche-rung und Vertrauens-gewinn)

integriert

Versiegelung Hauptlager/ Testlager

Entlassung aus der Atomgesetz-gebung (je nach Ergebnissen)

BB SS, K Entschei-dung über Verschlussoder Ab-bruch

aktivesMonitoring

Hauptlager Staatsbesitz SS

(passives)Monitoring

Pilotlager(Zugangs-stollenver-schluss zu bestimmen

S, K Ab-/Zustim-mung zu «endgülti-gem» Ver-schluss

zusätzlich

Gedächtnis Hauptlager/ Testlager

S

Tabelle 15: Vorschlag eines schrittweisen etappierten Vorgehens. Mögliche schematische Übersicht über die einzelnen Lagerphasen, Datensammlung und Verantwortlichkeiten der Betreiber (*B) und der Sicherheitsbehör-den bzw. Verwaltung (S) in den späteren Phasen. Es geht nicht um die Aufweichung der «ungeteilten» Verant-wortung der Abfallerzeuger bzw. Lagerbetreiber, sondern um die Angabe des Intensitätsgrads der Arbeit (z.B. B<BB). Auch das Engagement eines unabhängigen Aufsichtsgremiums (K) und die Öffentlichkeit an bestimmten wichtigen Entscheidungspunkten sind angegeben. Die Systemkomponenten sind von EKRA 2000 übernommen.

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Da, wie hiermit ersichtlich, der Lagerprozess von Standortcharakterisierung über Bau, Einla-gerung, Überwachung bis zu Verschluss und Monitoring viele Jahrzehnte dauern wird, ist das Prinzip der Generationenkette [P692][G202:30ff.] nicht verletzt: Die Bedürfnisse der le-benden und nächstfolgenden Generationen werden gedeckt, diese nächstfolgenden werden sogar wichtige Entscheidungen treffen. Ein solcher Prozess trägt auch dazu bei, dass das Interesse an der Frage nicht erlahmt, was seinerseits Auswirkungen auf Wissenserhalt, auf-datierte Archivierung und gesicherte Finanzierung hat. Hier besteht klar Denk- und Hand-lungsbedarf, denn es sind erst vergleichsweise wenige umfassende Überlegungen dazu gemacht worden [G218][G128][G258][G131[G240][P363].

Nichtsdestotrotz ist dies eine Absage an eine ständige Überwachung, wie die neueren Ana-lysen in Bezug auf die institutionelle Begleitung von radioaktiven Altlasten in den USA dra-stisch vor Augen führen [P853:2]288: «Es ist mittlerweile klar geworden, dass verhältnismä-ssig wenige der Abfallstandorte der US-amerikanischen Energiebehörde so weit saniert werden, dass sie für bedingungslose Nutzung freigegeben werden können. ‹Langzeitver-wahrung› (Tätigkeit zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren, die an ihren Stand-orten nach Sanierungsaufgabe bestehen bleiben können) wird für über 100 der 144 Abfall-standorte unter der Kontrolle der Energiebehörde erforderlich sein …. Die Einzelheiten der Langzeitverwahrung sind noch nicht abgeklärt, die Angemessenheit der Finanzierung ist nicht sichergestellt, und es gibt keine überzeugende Beweislage, dass institutionelle Kon-trollen … über eine lange Zeit verlässlich sind.» Strohl meinte schon 1995: «… institutionelle Instrumente, obzwar unerlässlich bezüglich Langzeitsicherheit, sollten nur als Beitrag rela-tiver Wichtigkeit und begrenzter Dauer angesehen werden, und dies muss klargestellt wer-den.»

Das System «Radioaktive Abfälle» der Schweiz bzw. Schweizer Herkunft muss immer einer Gesamtbewertung unterzogen werden. Es dürfen also nicht – isoliert – einige Teilsysteme betrachtet werden, z.B. eine vorteilhafte Geologie, eine mehrheitlich befürwortende lokale Bevölkerung oder ein prall gefüllter Fonds, sondern es ist das ganze Bild zu bewerten: v.a. kompetente und unabhängige Abfallinstitutionen, umsetzbares Programm mit realistischen Meilensteinen, gesichertes Know-how, starke Aufsicht, umfassendes Reviewing, ausrei-chende Finanzierung, politische Unterstützung auf nationaler und regionaler Ebene (es geht in diesem Langzeitprojekt ja zumindest um Jahrzehnte). In diesem Sinn kriegt eine Lösung «Ausland» schlechte Noten, nicht weil sie a priori ausgeschlossen wäre, sondern weil viele Faktoren unsicher bzw. nicht bestimmbar sind [P182]. Parker et al. zogen schon 1984 be-grifflich den interessanten Schluss: «…. Eine ‹Lösung› kann nur in einem nationalen, nicht einem wissenschaftlichen Kontext gefunden werden» [P696]. Dies passt zu der Forderung der Internationalen Abfallkonvention von 1997, die Frage der radioaktiven Abfälle als natio-nale Aufgabe zu betrachten [P45], da die Vertragsstaaten «überzeugt [sind], dass radioaktive Abfälle in dem Staat endgelagert werden sollen, in dem sie erzeugt wurden» [B190:32]. Einer solchen Vorstellung der – nationalen – Gesamtverantwortung soll der Ansatz der Ge-samtrobustheit entgegenkommen289.

288 Dies gilt auch anderswo: «Archiven droht Datenverlust. Enger Zeithorizont elektronischer Systeme …. Die

schweizerische Archivdirektorenkonferenz warnt vor dem Verschwinden zahlloser Daten, da die elektronischen Datenträger oft keine dauerhafte Archivierung mehr ermöglichten» (NZZ, 26.3.2002). «Passwort im Grab. Der Tod eines Administrators macht historische Dokumente unzugänglich. Das norwegische Zentrum für Sprache und Kultur legt digitale Kopien der wertvollsten historischen Dokumente zu Forschungszwecken in einer Daten-bank ab. Bereits vor einigen Jahren verstarb der dafür verantwortliche Administrator. Sein Passwort hatte er nie jemandem mitgeteilt …. Vergangene Woche hat der Leiter des Zentrums am Radio um die Hilfe von Hackern gebeten …» (TA, 10.6.2002).

289 Gedanklich liesse sich auch eine internationale Gesamtverantwortung postulieren, die bisher aber (und wohl auch in weiterer Zukunft) an der Überkomplexität eines allfälligen Vorhabens, das den beschriebenen Anforde-rungen gerecht wird, scheitert.

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Konzeptionelle Entscheide sind frühzeitig zu fällen und breit abzustützen, so meint die IAEO 1996: «Vorkehrungen, die künftige Rückholung erleichtern, sind jedoch nicht ausgeschlos-sen, unter der Voraussetzung, dass sie die Endlagersicherheit nicht beeinträchtigen …. Es ist wichtig, dass mögliche Handlungen nach Verschluss vorgängig zum Verschluss in Be-tracht gezogen werden und Teil eines Gesamtplans zur Umsetzung der Entsorgung sind» [P356:14]. Für konzeptionelle Fragen wird ein Nationaler Rat für den sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen ernannt, der aus Vertretern und Vertreterinnen aller relevanten Akteur-gruppen (Abbildung 35) besteht und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet ist. Er wacht über die Einhaltung der Ziele, Programme, Planung usw., organisiert den nationalen Diskurs, wie er oben skizziert wurde, erstattet dem Bundesrat periodisch Bericht und steht der Landesregierung beratend mit Vorschlägen zur Seite. Seine Abgrenzung als Diskussi-onsplattform zu einer – umstrukturierten – AGNEB als Verwaltungsorgan müsste umschrie-ben werden290.

Dabei ist ein klares und transparentes Rollenverständnis nötig. So ist es beispielsweise nicht an der Aufsichtsbehörde, sich Überlegungen zur «finanziellen Attraktivität» von Konzepten zu machen291, sondern sicherheitstechnische und allenfalls volkswirtschaftliche zur Konti-nuität der Überwachungsmassnahmen. Sie darf sich auch nicht dazu hergeben, gesetzlich vorgeschriebene Programme zu verwässern, wie dies im HAA-Bereich der Fall war: «Zu-sammenfassend wird festgestellt, dass alle Abfall-Verursacher sinnvolle Entsorgungskon-zepte entwickelt haben …. Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hochaktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet werden; hingegen sollen die noch offenen Fragen betreffend der prinzipiellen Machbarkeit beantwortet und Möglichkeiten für eine internationale Lösung abgeklärt werden.» Oder: «Ein gemeinsames multinationales Projekt kann auch sicherheitstechnisch von Vorteil sein …. Es ist somit nicht angebracht, bereits jetzt Schritte zu Realisierung eines solchen Endlagers in der Schweiz einzuleiten» [P319:1]. Diese Sicherheitsgerichtetheit der Aufsicht gilt natürlich auf alle Seiten292. So warnt die NEA 1997, «… die Behörden könnten vielleicht einem Druck der Öffentlichkeit auf die Wahrnehmung ihrer beruflichen Verantwortung ausgesetzt sein, der im Risiko münden könnte, ‹gute Ingenieurspraxis zu verwässern, um bessere Beziehungen zur Öffentlichkeit zu haben›», der Dialog dürfe nicht zur Aufweichung der Rollen führen, klare gesetzliche Vorgaben seien nötig [P665]. Der Einsitz des Bundes in der Forschungsinstitution Nagra, als MIF-Verantwortlicher dagegen nicht in der künftigen Lagerbetreiberin GNW, ist damit nicht zu vereinbaren.

Die Nagra und verwandte Organisationen müssen ihre einmal breit abgesegneten Pro-gramme beharrlich durchziehen, im Wissen um die Langfristigkeit der Projekte. Wenn die Genossenschaft ihre Arbeit nicht im jetzt geltenden institutionellen Rahmen – als Genossen-schaft der KKW-Betreiber – erfüllen kann, ist die Bildung einer selbständigen Anstalt mit einer breit zusammengesetzten Aufsichtskommission ins Auge zu fassen293. Ihre Argumen-tation ist durchwegs sicherheitsgerichtet, sie arbeitet ja im «nationalen Auftrag», aber unab-

290 Bei definiertem Rollenverständnis aller involvierten Hauptakteure (siehe gleich unten) ist es zulässig bzw. aus

vorausgegangener Argumentation notwendig, eine derartige Körperschaft zu bilden, auch wenn «die Situation hinsichtlich er nuklearen Entsorgung in der Schweiz wegen den vielen beteiligten Gremien kaum überblickbar ist» [P908:[1]].

291 Z.B. HSK 1997: «Diesem Konzept [der Nagra] entsprechend soll das SMA-Endlager am Wellenberg ohne un-nötigen Verzug realisiert werden, auch wenn eine längerfristige Zwischenlagerung sicherheitstechnisch verant-wortbar ist und finanziell attraktiver sein könnte» [P319:7].

292 Siehe Fussnote 285. 293 Abgesehen von einer Verletzung des Verursacherprinzips stehe ich – insbesondere für die Schweiz – einer

«Bundeslösung» skeptisch gegenüber. In der hiesigen kleinen Abfallgemeinschaft wäre eine strikte Trennung von Ausführung und Aufsicht praktisch unmöglich. Die «grossen» Beispiele staatlicher Versuche (USA, Deutschland, auch Frankreich) sprechen für (gegen) sich, während Schweden mit klarer Funktionstrennung und starken unabhängigen Akteuren positiv heraussticht.

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hängig von der Behörde. Die Zahlung von Abgeltungen lehnt sie ab, da sie keine «Risiko-prämien» ausrichtet, auch nicht wenn es nur den Anschein danach hat. Zu überlegen sind allenfalls Kompensationen im Umweltbereich, wie dies Vatter 1995 [P868] vorschlug.

Die Gesprächspartner und -partnerinnen begegnen einander mit Respekt und nehmen an-derer Leute Meinungen ernst. Die «Totalinstrumentalisierung» der Frage und Marginalisie-rung anderer Meinungen ist abzulehnen, wie dies Eduard Kiener vom BEW/BFE 1992 tat: «Das Nichtlösen der Entsorgungsprobleme wäre gleichbedeutend mit dem Ausstieg aus der Verantwortung. Wenn wir nicht in der Lage sind, die Entsorgung (übrigens nicht nur die nu-kleare) zu bewältigen, dann sind Zweifel sicher berechtigt, ob wir überhaupt noch fähig sind, die Zukunftsprobleme zu meistern» [P428:9ff.].

Nach schwedischem Vorbild294 findet periodisch – z.B. auch alle drei Jahre – eine breit an-gelegte Überprüfung des gesamten Entsorgungsprogramms samt Finanzierung295 statt. In der Tat «stellen [d]ie Projekte Wellenberg und Entsorgungsnachweis grosse technisch-wis-senschaftliche Herausforderungen der HSK dar» [P908:[1]] – allerdings nicht nur für die HSK als solche, und auch nicht nur «technisch-wissenschaftliche». Dieser Forschungs- und Um-setzungsbedarf ist, konkret begründet, verursachergerecht ausreichend zu alimentieren. Bei konkreten Lagerprojekten ist eine Review auch im internationalen Rahmen durchzuführen, damit möglichst viel Kompetenz und breite Erfahrung eine maximale Abstützung der Ent-scheide ermöglicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es nicht ein Rezept oder eine Methode gibt, die einen sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen aufzeigen, geschweige denn gewährlei-sten296. Doch die Kombination von breit diskutierter Konzeption, Stand der Technik, umfas-sender Überprüfung und letztlich politischer Absegnung durch die relevanten Entschei-dungsträger erscheint als Vorbedingung für ein allseits tragfähiges Lagerungsprogramm.

16.5 Forderungen in Bezug auf einen umfassenden technisch-wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs

Der zweifache Ansatz (mit Kriterien der Risikowahrnehmung «von unten» sowie der Ent-scheidungsforschung «von oben») und einige generische Erkenntnisse könnten fruchtbar sein für die Bearbeitung anderer komplexer soziotechnischer Systeme. Die Ausführungen in Kapitel 16 lassen sich – für den Dialog in einem komplexen sozio-technischen Umfeld gene-rell – auf Grundsätze bringen, die im Umgang mit radioaktiven Abfällen immer wieder ange-sprochen worden sind (siehe auch Abbildung 32):

294 Z.B. KASAM 1998: «Zu den Aufgaben der KASAM (Schwedischer Nationaler Rat für nuklearen Abfall) gehört

es, alle drei Jahre für die schwedische Regierung einen besonderen unabhängigen Bericht über den Stand des Wissens auf dem Gebiet der radioaktiven Abfälle zu erstellen. Mit diesen Berichten versucht KASAM eine An-zahl von Themen abzudecken, die in der allgemeinen Debatte auf besonderes Interesse stossen und wo ein Bedürfnis für korrekte und lesbare Information … besteht» [P420].

295 Ausreichende und transparente Finanzierung ist entscheidend, da sie Vorbedingung für Programmkontinuität gemäss Vorgaben ist. Jüngstes – negatives – Beispiel ist die aufdatierte Kostenstudie 2001 der Betreiber [P904], die im Fall des HAA/LMA-Lagers etwa von einer Einlagerung zwischen 2050 und 2065 ausgeht und somit – abc-gesehen von der Verzögerung – das EKRA-Konzept mit Pilot- und Testlager sowie ausgedehnter Überwachungsphase nur verbal, in einer Fussnote, berücksichtigt. Ein transparenter und extern überwachter Fonds muss die Finanzierung des EKRA-Konzepts samt Rückholung sicherstellen.

296 Multiattributive Nutzenanalysen [G142][G91, Analytischer Hierarchischer Prozess [M49][M2], UVP bzw. Stra-tegische Umweltprüfung (SEI) [M3], RISCOM-Modell [E3]/[P54][G41], COWAM [G172] usw. können nützliche Werkzeuge sein, genügen im Einzelnen aber nicht für eine langfristige Absicherung des Lagerprogramms.

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227

• Transparenz der Entscheidungsfindung: Konzept- und Programmerarbeitung müssen breit erörtert werden.

• Klare, aber offene Führungsstrukturen sind nötig, um Konsistenz und Konstanz der Pro-grammierung im Hinblick auf die Zielerreichung sicherzustellen; keine Aufteilung in viele – (teil-)verantwortliche – Gremien (z.B. Rolle der AGNEB, gemäss Tabelle 19).

• Etappenweises Vorgehen mit Zwischenentscheiden unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Motto «Umwege erweitern die Ortskenntnis» sichert erreichte Zwischenziele und den Prozess ab: «Zügigkeit» allein ist kein Qualitätsmerkmal, enge Befristung kann letztlich zu grösseren Verzögerungen führen.

• Formulierung und Diskussion von Alternativoptionen: In komplexen Systemen ist immer wieder mit unerwarteten Ereignissen (technischer oder politischer Art) zu rechnen. Ent-sprechend müssen bei wichtigen Weichenstellungen Auffangszenarien erarbeitet wer-den, die Sackgassen und Misserfolge nicht zu einem generellen Stillstand des Pro-gramms werden lassen (siehe zweimaliges Debakel, 1995 und 2002, am Wellenberg).

• Nachvollziehbare und plausible Bewertungskriterien sind konkret zu formulieren und of-fenzulegen.

• Einsichtsrecht in alle Daten bzw. Publikation: Im Bereich radioaktive Abfälle ist der wis-senschaftliche Diskurs bis anhin praktisch ausschliesslich in «grauer» Literatur297 geführt worden, periodische Veröffentlichungen in Review-Zeitschriften sind wünschbar.

• Reviewprozess, «unabhängige» Begutachtung: Dissens ist als Optimierungschance zu betrachten, nicht zum Vorneherein als Behinderung.

• Wissenschaftliche Begleitung: Zur Qualitätssicherung und offenen Diskussion ist eine offizielle periodische Review mit angemessener Ressourcenausstattung nötig und ver-trauensbildend.

• Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Betroffenen: Damit werden frühzeitig relevante Aspekte berücksichtigt und eine und breite gesellschaftliche Absicherung der Entscheide erreicht, denn «[j]ede Region der Schweiz wird für die Lösung schwieriger Aufgaben nur dann Hand bieten, wenn sie korrekt behandelt wird» (Regierungsrat Kan-ton Uri, März 1990 [P491:4]).

16.6 Schluss

Für die vorliegende Arbeit von Bedeutung ist die Tatsache, dass das Vorgehen der Nagra, aber z.T. auch der politischen Behörden, über viele Jahre hin selbst für Fachleute nicht transparent und nachvollziehbar war. Gründe für den zu Beginn terminlich und sachlich übergrossen Optimismus sind vielschichtig, doch drei Hauptaspekte erscheinen zentral:

• Die gut bekannte Bautechnik stand im Vordergrund, während die entscheidende Frage der Langzeitsicherheit unterschätzt wurde,

• Übergeordnete Überlegungen überwogen die sachbezogenen, indem allseits die Abfall-frage energiepolitisch instrumentalisiert wurde,

• Verfahrensfragen eines derart komplexen Entsorgungsprogramms wurden zu wenig be-achtet und wenn, dann als «politische» Gesichtspunkte gemäss Punkt 2 behandelt.

Die Hypothesenbeantwortung sieht wie folgt aus:

297 Es gibt bisher nur sehr wenige Publikationen von Sicherheitsanalysen für Endlager, die in allgemein zugäng-

lichen referierten Zeitschriften erschienen sind, etwa zwei Spezialausgaben der Reliability Engineering & Sys-tem Safety, Vol. 42, 1993 bzw. Vol. 69, 2000 oder ein Sonderheft der Risk Analysis, Vol. 129, No. 5, 1999.

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Hypothese 1

Die auf eine vermeintlich «störende» Beteiligung Dritter gemünzte Dichotomie «politisch –technisch» ist eine unerlaubte Verkürzung des Problems.

Der Aspekt der Kontrolle – als Hilfsgrösse für den Umgang mit Langfristproblemen – ist ein Beispiel dafür, wie bei einem komplexen Sachthema, besonders einem technologischen Sachzwang, die Dimensionen oft in verkehrter Reihenfolge zur Sprache kommen: zuerst technisch und betriebswirtschaftlich, dann politisch und volkswirtschaftlich, hernach sozial und zuletzt unter ethischen Gesichtspunkten. Dabei sollte idealerweise die Reihenfolge um-gekehrt sein: Erst wäre eine breite politische Grundsatzdebatte über ethische Leitlinien zu führen, die dann unter Berücksichtigung von Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie zur Wahl der hierfür optimalen technischen Variante führen müsste.

Ein umfassendes Systemverständnis ist entscheidend, gerade bei Abfällen. Diese zwingen einen, die ganze Stoffkette anzuschauen. Komplexe Probleme können nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt werden: Weder ein «technical fix› noch ein ‹political fix› – aus der Tages- oder Wochenpolitik heraus – sind dauerhafte Lösungen. Das Programm ist umfas-send, langwierig und langzeitlich. Wo möglich, sollte es bestimmbar und überschaubar sein; eine «internationale Lösung» oder Warten auf einen Technologiesprung würde die Unwäg-barkeiten erhöhen, abgesehen vom Verursacherprinzip und der Vorgabe der internationalen Abfallkonvention.

(Technische) Entscheidungsgrundlagen stehen mit (politischen) Grundsatz- und Folgeent-scheidungen in enger Wechselwirkung. Im «Graubereich» dieser Wechselwirkung befinden sich Aspekte wie Kriteriendefinition, Transparenz, Publikationspflicht, Nachvollziehbarkeit, Plausibilität, Reviewprozess und stufenweises Vorgehen. Tragfähige politische Entschei-dungen im soziotechnischen System «Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle» basieren somit auf soliden technischen Grundlagen, die ihrerseits erst erarbeitet werden können, wenn ih-nen entsprechende Vorentscheide einen ausreichenden Rahmen (einschliesslich Ressour-cen) zur Entfaltung geben. Konzeptionell ist festzustellen, dass Betreiber, Projektanten und Behörden zwar unter Zwang und zögerlich, aber trotzdem im Lauf der Jahre viele Forderun-gen aufgenommen, also eine gehörige Anpassungsleistung erbracht haben. In der Umset-zungsphase wird sich nun zeigen müssen, wie ernst diese Konzeptmodifikationen genom-men werden.

Hypothese 2

Langzeitsicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen lässt sich nicht punktgenau «bewei-sen». Dazu braucht es diversifizierte Ansätze, die auf dem in den Ingenieurwissenschaften vertrauten Konzept der «tiefgestaffelten Verteidigung» («defence in depth») mit nachge-schalteten «Barrieren» aufbauen können. Ein Vorschlag in Richtung Robustheit des Gesamt-Systems «Radioaktive Abfälle» zur Erweiterung dieses Barriereprinzips um institutionelle und gesellschaftliche Aspekte in einem schrittweisen Entscheidungsprozess soll, als Antwort auf Hypothese 2, dazu beitragen.

Die Ausweitung des «inneren» Entscheidungsträgerkreises ist verstärkt und zunehmend pro-fessionalisiert worden; die Diskussion wird auch oft sachbezogen geführt. Damit steigen die Chancen, eine «Endlagerung» der radioaktiven Abfälle zu erreichen, deren Oberziel die pas-sive Langzeitsicherheit ist, die gleichzeitig aber auch Kontrollmechanismen zur Validierung der Sicherheitsanalysen sowie zur Vertrauensbildung schafft und auf diesem Weg politisch breit abgestützt werden kann. Letztlich müssen die Generationen, die Nutzen tragen aus der Verwendung von Atomkernenergie, auch das damit zusammenhängende Problem – die ra-dioaktiven Abfälle – verantwortungsvoll und -bewusst zu dem Ihrigen machen.

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229

Empirische Inhaltsanalyse und Studium der internationalen Literatur (14.3) zeigen, dass technische «Hilfsgrössen» wie Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit und Verfahrensfragen wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Argumentation und Beteiligung der Betroffenen Zu-gangsstrategien sind, um dem Ziel der Langzeitsicherheit gesellschaftlich beizukommen und darüber eine gemeinsame, tragfähige Entscheidung treffen zu können. «Tragfähig» ist eine Entscheidung dann, wenn sie relevante Teile der Problem- und Lösungsbereiche der Haupt-akteure umfasst (siehe Tabelle 10). Entsprechend ist gerade in den Grundsatzfragen die Diskussion breit zu führen. Denn es gilt nach wie vor, was die NEA in ihrem Ethikpapier zur (geologischen) Endlagerung vor über 10 Jahren, 1991, schrieb: Über Strategien mit ethi-schen, ökonomischen und politischen Dimensionen könne die technische Fachwelt allein nicht entscheiden, dazu sei ein «informiertes Urteil der Gesellschaft nötig». Ein Verweis auf die «inhärent» direktdemokratischen Strukturen der Schweiz allein genügt nicht. Der Einbe-zug der Betroffenen und Engagierten muss aktiv und glaubwürdig gesucht werden.

Konsequenterweise ist eine vermehrte «Kontrolle» des Gesamtprogramms durch Dritte durchzuführen – durch Stärkung der Aufsichtsbehörden, Intensivierung des Reviewprozes-ses und Einbezug bisher ausgeschlossener oder als nicht gleichwertig betrachteter Akteure. Das heisst im Gegenzug auch, dass alle Partner allfällige Widersprüche/Inkonsistenzen pro-aktiv zu diskutieren und die Zeitdimensionen (Lagerbau, Lagerauswirkungen) angemessen zu berücksichtigen haben.

Zwei entscheidende Rahmenbedingungen haben sich seit dem Bundesbeschluss zum Atom-gesetz von 1978 geändert, gemäss dem «die dauernde, sichere Entsorgung und Endlage-rung der ... radioaktiven Abfälle gewährleistet» sein muss: Die allgemeine Forschungs- und Konzeptphase geht in eine Umsetzungsphase über und das weitere Vorgehen findet ge-plant-prozesshaft sowie unter Beteiligung der Hauptakteure statt. Die Strategie der linearen Entscheidung (von Behörden und Betreibern) (Abbildung 19), allenfalls erweitert um mehr oder weniger geschickte Risikokommunikation (Abbildung 20), ist zumindest ansatzweise in einem Übergang zu einem dynamischen und integrativen Entscheidungsmodell (Abbildung 41), unter Einbezug der Akteure, ohne dass jemand die Realität «besser» wahrnehmen will oder eine «bessere» Rationalität besitzt. Die schwedische KASAM schreibt 1998, dass die Endlagerung ein Symbol für die Frage sei, «wie die heutige Generation ganz allgemein ihre Verantwortung für die Langzeitauswirkungen des menschlichen Einflusses auf die Umwelt wahrnimmt» [P421:3].

Auf einen kurzen Nenner gebracht ergeben sich folgende

Einsichten

A Oberziel bei der Lagerung radioaktiver Abfälle ist die Stabilität des Lagersystems: Der dauerhafte Schutz vor gesundheitsgefährdendem Austritt von Radioaktivität ist zu gewähr-leisten.

B Lagerung radioaktiver Abfälle ist auch ein Langzeitprojekt: Langfristige, umfassende, aber auch schrittweise Planung ist nötig.

C Die Problematik ist – im Einklang mit der von der Schweiz ratifizierten Internationalen Ab-fallkonvention von 1997 – als nationales Problem zu betrachten, das auf dem Territorium der Schweiz, mit hiesiger institutioneller Einbettung und auf der Basis des heutigen Wissens an-gegangen werden muss.

D Konzeptionelle Entscheide sind frühzeitig zu fällen und breit abzustützen.

E Klares und transparentes Rollenverständnis der Akteure ist nötig.

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230

Daraus folgen einige

Anstösse zur Konkretisierung und Umsetzung

zu A Komplementärziel ist Flexibilität, definiert als Interventionspotenzial; Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit sind entsprechend einzustufen.

zu B Ein aussagekräftiges Überwachungs- und Kontrollprogramm des Langzeitlagersystems ist zu konkretisieren. Es umfasst selbstverständlich Publikation der Arbeiten, intensives Re-viewing, entsprechende Qualitätssicherung und breite Beteiligung der Betroffenen und Ak-teure.

zu B Es ist eine periodische, breit angelegte Überprüfung des Entsorgungsprogramms auf-zuziehen. Dies schliesst institutionelle und Verfahrensaspekte sowie Forschung und Ent-wicklung explizit ein. Wissenschaftlich-technisch ist das fruchtbare, aber pilotartige Konzept der Kontrollierten geologischen Langzeitlagerung KGL einer ausgedehnten internationalen Review zu unterziehen.

zu C/D Ein Nationaler Rat für den sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen unter Beteili-gung aller relevanten Akteurgruppen ist zu schaffen. Er kriegt ein Pflichtenheft zur angemes-senen Begleitung des skizzierten Lagerprogramms, dies in Zusammenarbeit mit einer um-strukturierten AGNEB.

zu D Umfassende Beteiligung der potenziellen Standortregionen ist als erweitertes Pro-gramm- und Projektreviewing zu verstehen. Entscheide, auch politische, können als Reviews (Überprüfungen) aufgefasst werden, die «gute» Projekte sukzessive absichern.

zu E Gemäss Verursacherprinzip sorgen die Abfallerzeuger für eine langfristig sichere Lage-rung der Abfälle samt deren Finanzierung. Entsprechend muss der Bund in seiner Rolle als Sammler und Erzeuger von Abfällen klar positioniert sein.

zu E Die klare Führung der einmal breit abgesegneten Programme durch den Bund (z.B. mittels einer umstrukturierten AGNEB) ist sicherzustellen. Ihm obliegt Oberaufsicht über und Kontrolle von Programm und Finanzen.

zu E Das beharrliche Durchziehen der einmal breit abgesegneten Programme durch unab-hängige und ausreichend alimentierte Entsorgungsinstitutionen (z.B. entsprechend konzi-pierte Nagra und Lagerbetreiberunternehmen) ist zu gewährleisten.

Page 231: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

231

17 Argumentationsmuster: einzelne Aspekte (Tabellen)

Tabelle 16: Argumentationsmuster Risikofragen......................................................................... 232–236

Tabelle 17: Argumentationsmuster Kontrollierbarkeit.................................................................. 237–240

Tabelle 18: Argumentationsmuster Rückholbarkeit .................................................................... 241–243

Tabelle 19: Argumentationsmuster Aufsicht................................................................................ 244–253

Tabelle 20: Argumentationsmuster Nagra................................................................................... 254–261

Tabelle 21: Argumentationsmuster Ausland................................................................................ 262–266

Tabelle 22: Argumentationsmuster Beteiligung Dritter................................................................ 267–281

Tabelle 23: Argumentationsmuster Lageroptionen...................................................................... 282–289

Tabelle 24: Argumentationsmuster schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA...................... 290–302

Tabelle 25: Argumentationsmuster hochradioaktive Abfälle HAA.............................................. 303–314

Page 232: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

232

Argumentationsmuster Risikofragen

ThemaKriterien

ange-sprochen

1955 – 1960

Schutz-, Risikoziele RB/rb,RD/rd

1956 Bundesrat: «das Uran und seine Produkte sind von äusserster Gefährlichkeit»

Behandlungsprinzip GS/gsAufkonzentration und Einschluss («Confine and Concentrate CC»)

1957 Bundesrat: Vergraben verhindern

Verdünnung und Verteilung («Dilute and Disperse DD»)

1955 EGA: Vergraben Kehrichtdeponien

Robustheit/Unsicherheit

RD/rd,RA/ra,GU/gu;EV/ev,EU/eu

ThemaKriterien

ange-sprochen

1961 – 1970

Schutz-, Risikoziele RB/rb,RD/rd

1961 EGA: radioaktive Abfälle «seit mehreren Jahren ein Problem, das in zunehmendem Masse als lästig und bedrohlich empfunden wird»

Behandlungsprinzip GS/gsAufkonzentration und Einschluss («Confine and Concentrate CC»)

1969 Graf und Zünd, MC: «Die Aktivität für unbestimmte Zeit, möglichst ohne Überwachung, an jeglicher Ausbreitung in die Umgebung zu verhindern.»

Verdünnung und Verteilung («Dilute and Disperse DD»)

1963 SSVO: «Wer radioaktive Abfälle an das Abwasser abgibt, hat mit einer reichlichen Wassermenge nachzuspülen.» ab 1969 Meeresversenkung

Robustheit/Unsicherheit

RD/rd,RA/ra,GU/gu;EV/ev,EU/eu

1969 Graf und Zünd, MC: «Bei allen in Frage kommenden Möglichkeiten der Atomabfallbeseitigung fehlt die langjährige Erfahrung.»

ThemaKriterien

ange-sprochen

1970 – 1979

Schutz-, Risikoziele RB/rb,RD/rd

Page 233: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

233

Behandlungsprinzip GS/gsAufkonzentration und Einschluss («Confine and Concentrate CC»)

1976 KARA: «Deponie im immobilen Schichtwasser ... im Kristallin» (aber siehe Wirtgestein)

Verdünnung und Verteilung («Dilute and Disperse DD») Robustheit/Unsicherheit

RD/rd,RA/ra,GU/gu;EV/ev,EU/eu

1976 KARA: Experimente im Lager durchzuführen

ThemaKriterien

ange-sprochen

1979 – 1988

Schutz-, Risikoziele RB/rb,RD/rd

1980 HSK/KSA: radiologische Schutzziele für den Menschen 1987 Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz: «auch mit Blick auf die Tier- und Pflanzenwelt»

Behandlungsprinzip GS/gsAufkonzentration und Einschluss («Confine and Concentrate CC»)

«[s]eit der ersten Internationalen Konferenz über die friedliche Nutzung der Atomenergie 1955 … gilt … weltweit der Grundsatz»

Verdünnung und Verteilung («Dilute and Disperse DD»)

1979 Schweiz unterzeichnet Londoner Abkommen von 1972 1985 Versenkungsstopp nicht zugestimmt, weil Endlager/Zwischenlager fehlt

Robustheit/Unsicherheit

RD/rd,RA/ra,GU/gu;EV/ev,EU/eu

1981 Buser & Wildi: Testanlagen1984 Kasser u.a.: Testendlager 1984 Parker et al.: strenger Nachweis unter gebräuchlichen Prüfbedingungen nicht machbar, Verminderung der Unsicherheit so vernünftig wie möglich, Begrenzung möglicher Konsequenzen, Entwicklung von Korrekturmassnahmen wo erforderlich 1987 SES: «breitangelegte Debatte zwischen den betroffenen Wissenschaften, den Behörden und Politikern durchzuführen»

ThemaKriterien

ange-sprochen

1988 – 2002

Schutz-, Risikoziele RB/rb,RD/rd

1990 SKi: Kollektivdosis in Schweden als Indikator der Endlagersicherheit verwendet, nicht jedoch in der Schweiz 1993 Miller et al. für SSI: Angleichung an geochemische Stoffflüsse als Schutzziel eines Endlagers 1993 AMüs: Risikoanalyse vs. «absolute Sicherheit»: «Wer … Schadensobergrenzen für eine Anlage verlangt [Schutzziel der Richtlinie R-21], zeigt zum vorneherein, dass auf einen sicheren und dauerhaften Abschluss der radioaktiven Elemente von der Umwelt verzichtetwerden muss. Letztlich kann über Jahrhunderte eine unbekannt grosse Anzahl von Menschen geschädigt werden. Damit wächst das Risikoins Ungeahnte. Und damit werden die Anforderungen an die Nagra … schon im Ansatz massiv heruntergeschraubt.» 1994 IAEO: Diskussion verschiedener Schutzziele (Sicherheitsindikatoren, siehe 9.3.3) 1995 STOPP WELLENBERG:«Ein ‹Endlager› ist ein technisches Werk von Menschenhand. Kein Menschenwerk ist für unabsehbare Zeit sicher.»1997 SSI: Umweltschutz (Artenvielfalt und nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen zu schützen, biologische Auswirkungen zu analy-

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sieren)1997 IAEO: «Bisher sind Risiko und Dosis als hauptsächliche Sicherheitsanzeiger benutzt worden, aber andere Indikatoren werden auch als potenziell anwendbar identifiziert.» 1998 Umweltorganisationen: «Das Mass der allgemeinen Sicherheit (nachweislich dauerhafter Schutz der Menschen und der Mitwelt) mussgegenüber dem heutigen Endlagerprojekt erhöht werden.» 1998 IAEO: «Mehr Aufmerksamkeit sollte der Entwicklung alternativer und zusätzlicher Sicherheitsindikatoren gewidmet werden, die nicht von der Anwesenheit von Menschen in der Biosphäre abhängen.»

Behandlungsprinzip GS/gsAufkonzentration und Einschluss («Confine and Concentrate CC»)

1988 Schenkel, KKG: «Radioaktive Abfälle stehen vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an unter Kontrolle …. Die Wirksamkeit der Einschluss-massnahmen kann problemlos überwacht werden.» 1992 Bundesrat: Verzicht auf Meeresversenkung1994 Änderung des Londoner Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung in Kraft, während 25 Jahren keine Versenkung von radioaktiven Abfällen 1998 Bundesrat: Schweiz unterzeichnet das Protokoll zur Änderung des Londoner Übereinkommens.

Verdünnung und Verteilung («Dilute and Disperse DD»)

1991 AGNEB: Bundesrat «aus technischen Gründen stets» für Option Meeresversenkung, «hat jedoch stets darauf hingewiesen, dass sich die Schweiz nicht zum Schrittmacher der Tiefseeversenkungsmethode machen soll»

Robustheit/Unsicherheit

RD/rd,RA/ra,GU/gu;EV/ev,EU/eu

1990 NR Günter: «Seit dem Frühjahr 1987 versuche ich herauszufinden, was man unter hoch-, mittel oder schwachradioaktivem Abfall versteht …. Bis heute wurde mir keine Definition vorgelegt, was diese Definition nun heisst …. Jetzt stellt sich heraus, dass sich diese Kategorien nur auf die Handhabung und den Transport beziehen, nicht aber auf die Lagerung …. Wir müssen nach den Vorstellungen derVerwaltung in der Schweiz zuerst ein Loch für eine Deponie graben und dann schauen, was in dieses Loch hineingeht. Hierauf will man den Abfall anhand der Eigenschaften der Deponie definieren. Man will das Ross am Schwanz aufzäumen.» 1990 WWF: «Sicher ist: Eine Garantie für die ‹dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung› wird es nie geben.» 1990 Nagra: «Qualitätssicherung bei radioaktiven Abfällen», Abfall als Qualitätsprodukt 1990 SKi/HSK/SSI: «Das Vorgehen bei der Szenarienentwicklung muss gut dokumentiert sein, damit eine unabhängige Überprüfung mög-lich ist.» 1991 Rometsch, Nagra: «Die Modelle, welche die entscheidenden Voraussagen über das zukünftige Verhalten des Endlagersystems ver-mitteln, sind Produkte des menschlichen Geistes. Es gibt keinen direkten Weg, sie durch Experimente zu validieren ….» 1991 NEA/IAEO/EK: «… Sicherheitsbewertungen [müssen] schrittweise ... erfolgen, um festzustellen, ob zusätzliche Informationen nötigsind …. Vertrauen wird auch geschaffen, wenn in einem Validierungsprozess sichergestellt wird, dass die angewandten Prognosemodelledem tatsächlichen Verhalten des Systems hinreichend entsprechen .... Dies erfordert eine systematische Bewertung der Modellierungser-gebnisse in Bezug auf ... Experimente im Feld ....» 1992 Zurkinden, HSK: «Kontrollierte Endlagerung»: «Es gilt das international anerkannte Grundprinzip, dass das gewählte Endlagersystemdie Sicherheit gewährleisten muss, ohne dass zukünftige Generationen nachträgliche Massnahmen ergreifen müssen. Nachträgliche Massnahmen sollen aber nicht verunmöglicht werden.» 1992 KSA: «Reparaturen nur sinnvoll, wenn der unmittelbare Endlagerbereich direkt überwacht würde, sodass allfällige Aktivitätsaustrittefrühzeitig entdeckt werden.» 1992 Nagra: keine Absicht zur Ausführung aller drei Stollen für die SMA-Standortsuche 1992 KORA-AG SMA: Arbeitsplan: «folgende Fragen im Vordergrund: … Grundprinzipien der Zuteilung der Abfälle …, Geologische Anfor-derungen …, Möglichkeiten und Grenzen des Sicherheitsnachweises unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeitdauer» 1993 Greenpeace: «Die ‹sichere Endlagerung› ist ein Ding der Unmöglichkeit …. Ob dabei die Richtlinien betreffend Radioaktivität (HSK-Richtlinie R-21) eingehalten werden, ist langfristig nicht überprüfbar, weil die Kontrollierbarkeit eines endgültig versiegelten Lagers nicht Bestandteil des Nagra-Konzepts ist.»

Page 235: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

235

1993 Flüeler, SES: «Das Wirtgestein soll vor einer Lagerwahl mit realistischen Simulationen, also unter den möglichen Bedingungen des künftigen Endlagers, untersucht werden ….» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «… 3. Optimale Barrierenphilosophie … nachdem ‹worst case›, nach dem schlimmstmöglichen Störfallszenario, auszulegen …» 1994 Gruppe Ökologie & PanGeo zum SMA-Projekt Wellenberg der GNW: lediglich Modellannahmen zu den positiv beurteilten (hydro)-geologischen Verhältnissen (keine Befunde), fehlender Nachweis der Konservativität (nötig bezogen auf das Gesamtergebnis der Modellie-rung), fehlende Validierung der Rechenprogramme und Modelle, Schutzzielüberschreitungen (besonders bemerkenswert angesichts derKenntnis- und Datenlücken) 1994 Nagra: Modellinventar Radioaktive Abfälle MIRA, erstmals umfassende Kalkulation des «Inputs» in ein Lager 1994 CAN: Langzeitsicherheit «letztlich nicht prognostizierbar», es «muss darauf beharrt werden, dass ein Experiment Wellenberg-Lager-stätte so konzipiert wird, dass die für die Langzeitsicherheit wesentlichen Faktoren während des Verlaufes des Experimentes hinreichendgenau beobachtet und erfasst werden können» 1994 Zurkinden, HSK: «Nach dem Verschluss ist ein Endlager keine Atomanlage mehr.» 1995 Baltes, GRS: «Es ist allgemeines internationales Verständnis, dass der Nachweis der langzeitigen Sicherheit von Endlagern im striktenSinn nicht erbracht werden kann, da prognostische Aussagen zum Standortverhalten in die ferne Zukunft erfolgen müssen.» 1995 STOPP WELLENBERG: «Für ein Lager mit radioaktivem Abfall ist nur die bestmögliche Lösung gut genug.»1995 Nidecker, PSR/IPPNW: «Der Nachweis der Langzeitsicherheit ist auf die bisherige Art und Weise allein mit einer Modellierung der zukünftig ablaufenden Vorgänge naturwissenschaftlich exakt nicht möglich … kann weder die Richtigkeit eines Eignungsnachweises nocheine falsche Entscheidung korrigiert werden. Daher geht es beim Nachweis der Langzeitsicherheit von Endlagern auch nicht um die tat-sächliche Eignung eines Standortes, sondern darum, ob der Nachweis in der vorgelegten Form von den am Verfahren beteiligten Institutio-nen bzw. der Öffentlichkeit akzeptiert werden kann.» 1995 Bundesrat: Bedarf nach gesetzlicher Regelung der rechtlichen Situation nach Endlagerverschluss (Dauer der Überwachung nachVerschluss, Haftung) 1996 Nagra zum Wellenberg, nach Niederlage: «Die Lagebeurteilung darf … in technischer Hinsicht als abgeschlossen betrachtet werden – die politischen Aspekte aber bedürfen einer dringenden Klärung.» 1997 Richardson, Experte: «… das neue CORALUS-Experiment [im belgischen Mol] ist das erste, das mit Aktiniden versetztes Glas in realerVerfüllung und in Container-Situationen verwendet. Diese Experimente werden einige Jahre Laufzeit brauchen, bis für Sicherheitsanalyse nützliche Ergebnisse vorliegen …. Der Mangel an verlässlichen experimentellen Daten … bleibt, ich zitiere, ein ‹ernsthaftes Problem›.»1998 Nagra: «International besteht ein Trend, der langfristigen Zwischenlagerung, der Rückholbarkeit, und – im Sinne einer Erhöhung der ‹Robustheit› der Endlagerlösung – neben den geologischen Barrieren[ ] den technischen Barrieren verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.»1998 Flüeler, Experte: «Eigentliche Knacknuss ist die Frage: Wie wird ausreichende, aussagekräftige Überwachung zum Nachweis der Güte des Langzeitlagers sichergestellt?» – «Es sind schon etliche technische Optionen vorgeschlagen worden, die zum Teil kombinierbar sind. Die international akzeptierten Standards lassen auch einen gewissen Spielraum zu.» Forderungen: «… ausgefeiltes, genügend langesÜberwachungsprogramm mit stufenweisem Verschluss, Ziel: ausreichender Nachweis der Langzeitsicherheit, -verursachergerechte und im Projekt eingeplante technische und finanzielle Sicherstellung des Verschlusses/der Versiegelung sowie einer allfälligen Rückholung»1998 TAG: «Ein Endlager soll erst verschlossen werden, wenn die Langzeitsicherheit nachgewiesen ist, die Bewilligung der Behörden vor-liegt und ein tragfähiger gesellschaftlicher Konsens erreicht ist … Das angepasste Lagerkonzept [der GNW] entspricht dem aktuellen inter-nationalen Stand von Wissenschaft und Technik …. Die Langzeitsicherheit kann damit gewährleistet werden …. wird der in der Öffentlichkeitlaut gewordenen Forderung nach erleichterter Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit über eine Zeitspanne von bis zu 100 Jahren gerecht …. Ausschlusskriterien sind die behördlichen Schutzziele der KSK/KSA-Richtlinie R-21.» 1998 KSA: «An der Endlagerung … in geeigneten geologischen Formationen ist festzuhalten. Das Lagerkonzept soll präzisiert und bei Bedarf ergänzt werden …. Im Endlager selbst und in dessen Umgebung sind bis zum Verschluss die Felsmechanik, der Wasser- und der Wärmehaushalt so zu überwachen, dass die den Sicherheitsanalysen zugrunde gelegten Modellannahmen überprüft und die Prognosen

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über das Langzeitverhalten erhärtet werden können. Nach dem definitiven Verschluss des Endlagers darf eine Überwachung nicht mehrerforderlich sein. Überwachungsmöglichkeiten dürfen die Anforderungen an die passive Sicherheit des Lagers nicht reduzieren.» 1998 KNE: zum schwedischen Programm: «ab dem Jahre 2001 … Erstellen von Untertagebauten … Baubeginn ab 2005-2008 … mit Ver-suchseinlagerung von HAA-Behältern … untertägiges Felslabor in Äspö … umfangreiche Experimente starteten bereits 1990 und sollen bis über das Jahr 2025 hinaus durchgeführt werden …. Eine Schliessung des Felslabors ist erst vorgesehen, wenn der Betrieb des HAA-End-lagers … erfolgreich angelaufen ist …. Die KNE bewertet den Stellenwert eines Felslabors gleich hoch wie die SKB. Auch im internationalenVergleich zeichnet sich eine ähnlich Einschätzung ab ….» 1999 Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: «Untersuchungen, die eine Basis für ein (oder mehrere) Endlager bilden sollen, sindletztlich nie zu einem wissenschaftlich einwandfreien Nachweis eines absolut sicheren Endlagers gelangt …. Bei hohem Schadenpotentialbetrifft [die Entsorgung] geologische Zeiträume. Eine Abschätzung des Gefährdungspotentials über einen derart langen Zeitraum hinweg ist nahezu ausgeschlossen.» 2000 Nygårds, SKB: Phase 1 des HAA-Lagers: Einlagerung von 10 Prozent der abgebrannten Brennelemente, ab 2015, Dauer 5 Jahre 2002 Steinmann, Direktor BFE: «Fakultätsübergreifende und vom Bund mitfinanzierte Forschungsprojekte sollten auch in anderen Bereichenfolgen. Diese über die eigentliche Entsorgungsforschung hinausgehenden Fragestellungen sollten vermehrt auch unabhängig von den direkt Beteiligten an Hochschulen, Forschungsinstituten etc. angegangen werden.»

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 16: Argumentationsmuster Risikofragen mit den Kategorien «Risikodefinition», «Risikoanalyse» und «Risikobetroffenheit». Verwandte angesprochene Kategorien sind erwähnt. Sonderfragen wie «Kontrollierbarkeit» und «Rückholbarkeit» sind in Tabelle 17 und Tabelle 18 behandelt. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2). Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen.

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Argumentationsmuster Kontrollierbarkeit

1961 – 1970 1969 Graf und Zünd, MC: «Die Aktivität für unbestimmte Zeit, möglichst ohne Überwachung, an jeglicher Ausbreitung in die Umgebung zu verhindern.»

1970 – 1979 –

1979 – 1988 1980 Nagra in Geologenaussprache: «Endlagerung diese Möglichkeit nicht auszuschliessen» 1984 Kasser u.a.: Überwachung1984 Kt. Uri: Forderung nach «Kontrollierbarkeit»1984 Rometsch: «Kontrollen, zum Beispiel Gewässerkontrollen, bleiben möglich» 1984 Parker et al.: Entwicklung von Korrekturmassnahmen wo erforderlich 1985 Nagra: «Auswertung eines in situ Versuchs (Beobachtungen an den Materialien des Lagerguts während einiger Jahrzehnte)» 1985 Nagra: «kann nicht von der Nagra beantwortet werden», aber möglich, Offenhaltung der Kavernen: «weder ein Mehr an Sicherheit noch zusätzliche Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit»1985 Nagra: «[a]uch nachher [nach Verschluss] sind Kontrollen von denkbaren Austrittswegen möglich» 1986 Parker: in-situ-Tests 1986 HSK: «die verwendeten Modelle und ihre bestimmenden Parameter … unter endlagerähnlichen Bedingungen zu validieren»

1988 – 2002 1988 KASAM: «Ein Lager sollte so gebaut werden, dass Kontrollen und Korrekturmassnahmen unnötig, gleichzeitig aber nicht unmöglich sind.» 1990 Regierung des Kantons Waadt: Forderung nach Aufgabe des Konzepts «Endlager» zu Gunsten überwachbarer Dauerzwischenlager1990 Kowalski, Nagra: «… im Konzept ist die Kontrollmöglichkeit enthalten. Zur Beurteilung der technischen Realisierbarkeit des Kontrollsystems werden die notwendigen Abklärungen durchgeführt. Das sogenannte Monitoring des Nahfelds (des inneren Endlagerbereichs) muss dabei sinnvoll und wirksam sein, die … Parameter müssen bezüglich der Isolation der Abfälle aussagekräftig sein. Durch die Kontrolle darf aber die Langzeitsicherheit des Endlagers nicht beeinträchtigt werden. 1990 NR Carobbio: «… von verschiedenen Seiten her immer stärkere Zweifel über die Tauglichkeit von Endlagern geäussert, weil bei der Endlagerung … kein rasches Ein-greifen mehr möglich ist, wenn einmal radioaktive Substanzen entweichen oder andere Zwischenfälle eintreten sollten.» 1990 «Protocole d'accord»: Sondierkantone GR, NW, UR und VD zur Zusammenarbeit verpflichtet: u.a. Verzicht auf mittelradioaktive Abfälle, Kontrollierbarkeit abzuklären 1991 Issler, Nagra: «Durch die Kontrolle des Nahfelds (des inneren Endlagerbereiches) kann die Güte der Isolation der Abfälle so lange wirksam überwacht werden, als der Zugang zum Endlager offen bleibt.» 1992 Zurkinden, HSK: «Kontrollierte Endlagerung»: «Es gilt das international anerkannte Grundprinzip, dass das gewählte Endlagersystem die Sicherheit gewährleisten muss, ohne dass zukünftige Generationen nachträgliche Massnahmen ergreifen müssen. Nachträgliche Massnahmen sollen aber nicht verunmöglicht werden.» 1992 KSA: «Reparaturen nur sinnvoll, wenn der unmittelbare Endlagerbereich direkt überwacht würde, sodass allfällige Aktivitätsaustritte frühzeitig entdeckt werden.» 1992 Naegelin, HSK: «Eine Betreuung sollte wohl nicht länger nötig sein, als Vorsorge für den dafür nötigen Aufwand getroffen werden kann (Entsorgungsfonds) …. Auch ohne spezifizierte Rückholbarkeit sind Kontrollmessungen aussen oder über Sonden auch innen zur Beobachtung der Sicherheit des Endlagers denkbar.» 1992 Kowalski, Nagra: «Die Überwachung ist kein Bestandteil des Sicherheitsdispositivs.»1992 KORA-AG SMA: Arbeitsplan: «folgende Fragen im Vordergrund: … Kontrollierbarkeit» 1993 Nagra: Die kommende Generation soll sich anhand von Kontrollmassnahmen von der Qualität des Endlagers überzeugen können und selbst entscheiden, ob sie die Überwachung weiterführen[ ] oder aber den Zugang verfüllen und versiegeln [will].» 1993 Bundesrat: Überwachung nicht notwendig (Umgebungsüberwachung vorgesehen) 1993 Umweltverbände: «Keine Endlagerprinzipentscheide können gefällt werden, bevor der Stand der Technik international geklärt ist (Rückholbarkeit, Kontrollierbarkeit, etc.).» 1993 Nagra: «Die unterirdische Anlage soll überdies so erstellt werden, dass man die Kavernen während Jahrzehnten kontrollieren kann. Der Verschluss soll erst erfolgen[,]

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nachdem sich unsere Nachkommen von der Unbedenklichkeit der Lagerstätte überzeugen konnten.» 1993 Nagra, auch NTB 93-02: im Wellenberg «Kontrolle des Lagers vorgesehen» (Kavernen während offenem Zugangsstollen, Umfeld «zeitlich unbeschränkt») 1993 Niederländische Regierung: «Ein Langzeitlager für hochgiftigen Abfall muss erstellt werden … muss Rückholbarkeit erlauben …. der gesamte Prozess muss grundsätzlich umkehrbar sein, um ihn kontrollierbar zu machen.» 1993 Greenpeace: «Die ‹sichere Endlagerung› ist ein Ding der Unmöglichkeit …. Ob dabei die Richtlinien betreffend Radioaktivität (HSK-Richtlinie R-21) eingehalten werden, ist langfristig nicht überprüfbar, weil die Kontrollierbarkeit eines endgültig versiegelten Lagers nicht Bestandteil des Nagra-Konzepts ist … oberirdische Aufbewahrung am Ort der Produktion (dem AKW) die am wenigsten schlechte Option: Überwachbarkeit und Rückholbarkeit sind dabei jederzeit garantiert» 1993 SKi, Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 1992: Begriff «Nachweislager» «eindeutig irreführend» (gleicher Umfang in vielen Teilgebieten wie bei einem Lager 1:1) 1993 KASAM: Überprüfung des F+E+Nachweis-Programms 1992 von SKB: empfohlene Schwerpunkte für SKB: Nachweislager mit 5-10% der Abfallmenge1993 Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone «ARGE Nagra»: «Diskussion von Entscheidungsgrundlagen und Erarbeiten gemeinsamer Positionen zu zentralen Fragen» (Kontrollmöglichkeiten)1993 BAG/EDI, Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Strahlenschutzverordnung: «Die Formulierung, dass die Beseitigung von radioaktiven Abfällen (Art. 87) so zu erfolgen habe, dass nach der Beseitigung keine Sicherheits- und Überwachungsmassnahmen mehr nötig sind, wird durchwegs kritisiert.»1993 Seminar zwischen dem ‹Forum für verantwortbare Wissenschaft› und der Nagra, nach AMüs: «Kontrolle … von hier aus ist es nur ein weiterer Schritt zur dauerhaften Überwachung … Nagra ablehnend … Bewachung bedeutet einen unübersehbaren ökonomischen Aufwand und sie verstösst ebenfalls gegen den Anspruch der Nagra, ‹kün[f]tige Generationen nicht zu belasten›. Bewachung ist nicht nur eine technologische, sondern eine gesellschaftspolitische Herausforderung, womit die Nagra allein über-fordert ist. Bewachung verlangt eine fortdauernde Kommunikation und die Organisierung kontinuierlich arbeitender Info-Träger. Überwachung bedeutet, dass das Problem … institutionalisiert wird.» 1993 HSK/KSA, Richtlinie R-21: «Allfällige Vorkehrungen zur Erleichterung von Überwachung und Reparaturen eines Endlagers … dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren nicht beeinträchtigen …. Nach dem Verschluss des Endlagers sollen keine weiteren Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sein …. Soweit es mit den Anforderungen an die Sicherheit vereinbar ist, sollen nachträgliche Eingriffe in das Endlagersystem nicht behindert werden …. Der laufenden Zunahme der Erkenntnisse entsprechend ist die Sicherheitsanalyse für die Nachverschlussphase zu verfeinern …. Es ist ... zu zeigen, dass die verwendeten Rechenmodelle einzeln und gesamthaft für das spezifische Endlagersystem anwendbar sind (Validierung).» 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Alle erdenklichen Vorkehrungen sind zu schaffen, auch nach Verschluss des Lagers/der Lager eine radiologische Überwachung und Rückhol-barkeit zu gewährleisten. Die Methoden der Messtechnik sind entscheidend zu verbessern.» 1994 SES: «Die wichtigsten SES-Forderungen zum Atommüll: … Überwachungskonzept» 1994 Bauriedl: «Die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in zugänglichen, überwachbaren und jeweils nach dem neuesten Stand der Technik veränderbaren Lagern würde also bedeuten, dass wir unseren Nachkommen die Möglichkeit geben, sich besser zu schützen[,] als wir es konnten.» 1994 nach NR Weder, Bericht des US-amerikanischen Energieministeriums «Kommunikationsmassnahmen zur Überbrückung von zehn Jahrtausenden»: «… empfiehlt unter anderem die Schaffung einer ‹atomaren Priesterschaft› …. Eine Arbeitsgruppe der nordischen Länder kam z.B. in einem 1993 veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die wichtigen Informationen während der ersten 1000 Jahre erhalten bleiben müssen.» 1994 GNW und Wolfenschiessen, Vertrag: «Anhand [von] Kontrollmassnahmen soll nach Abschluss der Einlagerung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. Kom-petenzen entschieden werden, ob die Überwachung weitergeführt oder der Zugangsstollen verfüllt und versiegelt werden soll.» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «… 8. Permanente Überwachung … hinreichende Dokumentation» 1994 GNW, TB 94-01: «Nach Stillegung des Endlagers SMA und dem Verschluss de[s] Zugangs- und der Versiegelung des Verbindungsstollens kann die Überwachung der Endlageranlage durch Kontrollmessungen an der Oberfläche weitergeführt werden. Sie … sollen lediglich einen letzten, für künftige Generationen sichtbaren Nachweis für die richtige Auslegung des Endlagers erbringen. Da die Überwachung zur Langzeitsicherung des Endlagers nicht beizutragen hat, werden die vorgesehenen Kontroll- und Überwa-chungsmassnahmen im vorliegenden Bericht nicht weiter spezifiziert.» 1994 IAEO: «Wegen der ausgedehnten zu betrachtenden Zeiträume ist es nicht vernünftig, auf aktive Messung, Überwachung oder andere aktive institutionelle Kontrollen oder Sanierungsschritte abzustellen, um die Langzeitsicherheit eines geologischen Endlagers zu gewährleisten.» 1995 Arbeitsgruppe Wellenberg des Kantons Nidwalden: Forderung nach Kontrollmöglichkeit bei der Einlagerung 1995 GNW: «Die … vom Regierungsrat formulierten Auflagen werden bei der weiteren Arbeit … zu berücksichtigen sein.» 1995 NR Iten: Kontrolle «an der Oberfläche … zu spät»

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1995 STOP WELLENBERG: «Der Regierungsrat, das MNA und die Parteien CVP, LP und DN haben als Minimalbedingungen für die Erteilung der Konzessionen die Kontrol-lierbarkeit und Rückholbarkeit des Lagerinventars gefordert. Die beiden Forderungen sind nicht erfüllt.» 1995 Greenpeace: «Der heutige Stand von Wissenschaft und Technik kann keine auf lange Zeit sichere Lagerung garantieren …. Die Abfälle sollen am Ort ihrer Produktion – bei den stillzulegenden Atomkraftwerken – gelagert werden …. Abfälle für Kontrollen zugänglich …» 1995 Bundesrat: Bedarf nach gesetzlicher Regelung der rechtlichen Situation nach Endlagerverschluss (Dauer der Überwachung nach Verschluss, Haftung) 1995 Greenpeace: «Die atomaren Abfälle werden oberirdisch gelagert. Die Abfälle sind kontrollierbar, da sie zugänglich gelagert werden …. Für Unbefugte ist der Zugang selbstverständlich erschwert. Die Verpackung der Abfälle ist reparierbar[,] da zugänglich … an neue Technologien in der Zukunft anpassbar …. Heute begangene Fehler sind auch morgen noch reparierbar.» 1995 Weltwoche, Meinung einer Wolfenschiesserin: «Seit sie in den Endlagern von Schweden und Finnland war, habe sie keine Angst mehr vor dem Atommüll. ‹Die Arbeiter sind ohne Schutzgwändli herumgelaufen, hatten nur einen Helm auf dem Kopf›».1995 Beeler, GNW: «Wolfenschiessen hat dem Endlager zugestimmt, weil seine Bewohnerinnen und Bewohner unsere Arbeit aus der nächsten Nähe beobachten konnten und offensichtlich zum Eindruck gekommen sind, der Nagra könne man trauen.» 1995 GNW: «... so lange eine kontrollierte Anlage bleiben, bis ... unsere Kindeskinder ... beschliessen, den Zugangsstollen zu ... versiegeln», «… jede mögliche Freisetzung … wird im Ansatz, in der unmittelbaren Umgebung der Kaverne, also ‹vor Ort›, erkannt werden …. Der definitive Verschluss des Endlagers wird also erst dann erfolgen, wenn sich künftige Generationen anhand der Langzeitkontrollen über die Sicherheit des Lagers ein Bild gemacht haben.» 1995 Issler nach Abstimmungsniederlage am Wellenberg: «Wir haben bereits Änderungen am Konzept vorgenommen. Die Abfälle sind während der Konzessionszeit von fünfzig Jahren jederzeit kontrollier- und rückholbar.» 1995 GR Breitschmid, Kt. Bern, Standesinitiative: Forderung nach Kontrollierbarkeit bei Lagerkonzepten 1995 BKW an GR Breitschmid: «bei der Nagra kein Bedarf» nach Abklärung der Kontrollierbarkeit 1996 Stüssi-Lauterburg, EMD: «Die politische Entwicklung schien es … 1981 … dem Bundesrat zu erlauben, die Geheimhaltung betreffend die Uranreserve des Bundes auf-zuheben …. So wenigstens glaubte das Kollegium zu entscheiden, denn in Wirklichkeit hatte die Schweizer Illustrierte bereits 1958 das Vorhandensein und den Einlage-rungsort des Vorrats publiziert, was jedoch offenbar mittlerweile von jedermann vergessen worden war.» 1996: «Geheimes Waffenlager der USA in Österreich geräumt … Die Lager waren Anfang der fünfziger Jahre … heimlich angelegt worden.»1996 EVED/Regierungsrat Kt. NW: Aussprache, Kontrollierbarkeit abzuklären1996 IAEO: falls Notwendigkeit der Überwachung «aus Gründen der Akzeptanz in der Öffentlichkeit»: aufrechtzuerhalten, «solange sie die Unversehrtheit des Mehrfachbarrie-rensystems nicht gefährdet, wohlwissend jedoch, dass eine solche Überwachungsmessung [‹monitoring›] unwahrscheinlicherweise dazu in der Lage ist, Änderungen zu orten, die sich auf die Endlagersicherheit auswirken könnten …. Es ist wichtig, dass mögliche Handlungen nach Verschluss vorgängig zum Verschluss in Betracht gezogen werden und Teil eines Gesamtplans zur Umsetzung der Entsorgung sind.» 1997 EVED, Einsetzung der TAG: «Fragen bezüglich … Kontrollierbarkeit …. und Verschliessbarkeit eines Endlagers erarbeiten» 1997: «Nicht nur die USA hatten … heimlich Waffenlager in Österreich angelegt; auch die Sowjets besassen geheime Depots mit Waffen und Sprengstoff.» 1997 McCombie, Nagra: «Überwachung und Rückholbarkeit sind technisch zwar möglich, gehen aber zu Lasten der Langzeitsicherheit!»1997 EVED: Sistierung des Rahmenbewilligungsverfahrens: Fragen nach Kontrollierbarkeit zu beantworten 1997 Medien: «Der frühere Umweltschutzberater des russischen Präsidenten, Alexander Jablowow, hält es für möglich, dass koffergrosse russische Atombomben verschwunden sind … er stützte entsprechende Aussagen des ehemaligen Sekretärs des Nationalen Sicherheitsrates, Alexander Elbed. Dieser hatte vor wenigen Wochen erklärt, über 100 kleine Atombomben würden vermisst.» 1998 TAG: «Überwachung der Umwelt in der Umgebung des Endlagers im Sinne von vertrauensbildenden Massnahmen auch nach dem Verschluss sinnvoll», gegen kontrol-lierte Langzeitlagerung («bis heute von keinem Land ernsthaft in Betracht gezogen»), aber für «Oberflächenendlager» («… in Frankreich sollen die Anlagen nach einigen hundert Jahren ‹banalisiert› werden, d.h. die Überwachung wird eingestellt und das Gelände zur Nutzung freigegeben»); «Das angepasste Lagerkonzept [der GNW] entspricht dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik …. Die Langzeitsicherheit kann damit gewährleistet werden …. wird der in der Öffentlichkeit laut gewordenen Forderung nach erleichterter Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit über eine Zeitspanne von bis zu 100 Jahren gerecht»1998 IAEO, Technische, institutionelle und ökonomische Faktoren: «Definitionsgemäss ist ein Endlager ein Langzeitprojekt, das sich über Jahrhunderte … oder sogar viel länger … erstreckt … zieht eine relativ lange Vorlaufzeit nach sich … und wird voraussichtlich während mehreren Jahrzehnten Abfall aufnehmen. Nach Verschluss wird fast sicher eine Überwachungs- und Kontrollperiode durchgeführt, und zwar sogar [sic!] für untiefe Deponien an Land …. Dies unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit des Faktors

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Kontinuität, nicht nur aus vertraglicher, sondern auch technischer Sicht (Möglichkeit/Zwang zu Weitergabe/Annahme von Abfall, Abfallannahmekriterien und Abfallqualität, Kontrolle und Überwachung usw.).» 1998 Miller & Ikeda, Experten der Schwedischen Strahlenschutzbehörde SSI: detaillierter Vorschlag für eine Umsetzung nachbetrieblicher Überwachung und Rückholbarkeit 1998 Energie-Dialog unter H. Ruh: Vertiefung des Konzepts «kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung»1998 Flüeler, Experte: «Eigentliche Knacknuss ist die Frage: Wie wird ausreichende, aussagekräftige Überwachung zum Nachweis der Güte des Langzeitlagers sichergestellt?» – «Es sind schon etliche technische Optionen vorgeschlagen worden, die zum Teil kombinierbar sind. Die international akzeptierten Standards lassen auch einen gewissen Spielraum zu.» Forderungen: «… ausgefeiltes, genügend langes Überwachungsprogramm mit stufenweisem Verschluss, Ziel: ausreichender Nachweis der Langzeitsicherheit, -verursachergerechte und im Projekt eingeplante technische und finanzielle Sicherstellung des Verschlusses/der Versiegelung» 1998 KSA: «Im Endlager selbst und in dessen Umgebung sind bis zum Verschluss die Felsmechanik, der Wasser- und der Wärmehaushalt so zu überwachen, dass die den Sicherheitsanalysen zugrunde gelegten Modellannahmen überprüft und die Prognosen über das Langzeitverhalten erhärtet werden können. Nach dem definitiven Verschluss des Endlagers darf eine Überwachung nicht mehr erforderlich sein. Überwachungsmöglichkeiten dürfen die Anforderungen an die passive Sicherheit des Lagers nicht reduzieren.» 1998 Nagra, NTB 98-04: «präzisierende Darstellung der Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit», radiologische Nachbetriebsüberwachung nicht ausgeführt 1998 Beobachter: «Jahrelang wurden in Frutigen BE radioaktiv verseuchte Fässer gestapelt. In den Akten fehlt jeder Hinweis auf ihren Verbleib. Wahrscheinlich wurden sie im Atlantik versenkt.» 1998 IAEO: «Kontrolle muss dazu beitragen, dass der Lagerstandort gesellschaftliche Wirklichkeit wird, d.h. Kontrolle sollte auf ‹aktive»› Art durchgeführt werden und den Akteuren Platz für Engagement ermöglichen.» 1998 ICRP: «Zwischenlagerung von Abfall zieht Überwachung und Instandhaltung der Anlage nach sich. Zwischenlagerung ist demzufolge verbunden mit betrieblicher Exposi-tion des Personals, andauernden Risiken von Freisetzungen bei Unfällen, finanziellen Vorsorgen zur Deckung der Betriebs- und Stilllegungskosten, fortwährender Abhängigkeit von institutionellen Kontrollen und so mit einer Überbürdung von Lasten auf künftige Generationen …. Die Kommission hat das Gefühl, dass es keinen Grund gibt, weshalb diese Kontrollen nicht während einer verlängerten Zeitperiode aufrecht erhalten werden sollten und sie somit einen signifikanten Beitrag an die gesamte Strahlensicherheit insbesondere von untiefen [shallow] Entsorgungsanlagen leisten können.» 1999 IAEO: «Hauptsächliche Sorgen der Öffentlichkeit» (im Umgang mit radioaktiven Abfällen): «… Wie können Leckagen früh genug entdeckt werden, damit sie repariert werden können, bevor die Umwelt verseucht ist?» 1999 IAEO, Bericht über «Aufbewahrung von Dokumenten aus der Abfallentsorgung»: «In Auslegung und Betrieb eines Endlagers wird anerkannt, dass es nötig sein kann, dessen Sicherheit nach dem Verschluss durch institutionelle Kontrolle über den Standort zu erhöhen.» 1999 NEA: offene Diskussion des Für und Wider von Langzeitüberwachung (dazu angepeilte Aufstellung von Strategien und Verfahren) 1999 U.S. Nationale Akademie der Wissenschaften: «Es ist mittlerweile klar geworden, dass verhältnismässig wenige der Abfallstandorte der US-amerikanischen Energiebe-hörde so weit saniert werden, dass sie für bedingungslose Nutzung freigegeben werden können. ‹Langzeitverwahrung› (Tätigkeit zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren, die an ihren Standorten nach Sanierungsaufgabe bestehen bleiben können) wird für über 100 der 144 Abfallstandorte unter der Kontrolle der Energiebehörde erfor-derlich sein …. Die Einzelheiten der Langzeitverwahrung sind noch nicht abgeklärt, die Angemessenheit der Finanzierung ist nicht sichergestellt, und es gibt keine überzeugende Beweislage, dass institutionelle Kontrollen … über eine lange Zeit verlässlich sind.» 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen 2002 Steiner, MNA, Forderung nach dauernder Kontrolle: «Diese Reaktionsmöglichkeit setzt natürlich den Fortbestand einer Gesellschaft voraus. Die Forderung ist in der Schweiz unterdessen teilweise aufgenommen, aber leider weder konsequent zu Ende gedacht noch in einem weiteren Kreis international diskutiert worden. Es besteht der Eindruck einer ‹Fingerübung›, um uns Kritiker der Endlagerung stillzustellen.»

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 17: Argumentationsmuster Kontrollierbarkeit. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2). Für präzise Zitie-rung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen.

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Argumentationsmuster Rückholbarkeit

bis 1970 –

1970 – 1979 1975 EAEW: Rückholung der «Glasblöcke» «jederzeit» vorgesehen, «falls sich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben sollten» 1978 ASK: Rückholbarkeit soll «grundsätzlich ... nicht notwendig» sein

1979 – 1988 1979 AGNEB: in Entsorgungskonzept von VSE u.a. nicht behandelt 1979 ASK: angesprochen 1980 Nagra in Geologenaussprache: «Endlagerung diese Möglichkeit nicht auszuschliessen» 1980 Rometsch: «grundsätzlich immer» rückholbar 1980 Gewaltfreie Aktion Graben: «rückholbar versorgen …?» 1980 AGNEB: «Rückholbarkeit nicht völlig ausgeschlossen» 1980 Nagra: Interner Bericht zur Rückholbarkeit von SMA, abgelehnt 1980 Nagra: «nach der Versiegelung … minimal oder gar unmöglich … namentlich aus sicherheitstechnischen Gründen abwegig»1984 Kasser u.a.: Reversibilität des Konzepts1984 Kt. Uri: Forderung nach «Rückholbarkeit»1985 Nagra: «kann nicht von der Nagra beantwortet werden», offene Kavernen: «weder ein Mehr an Sicherheit noch zusätzliche Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit» 1985 Energieforum: «Solche Vorkehrungen schwächen die Wirksamkeit der Einschlussmassnahmen und beeinträchtigen die Langzeitsicherheit des Endlagers.» 1986 UG AGNEB: «Rückholbar» heisst: entsprechende technische Vorkehrungen getroffen, Rückholbarkeit vorgesehen, ohne erheblichen Zusatzaufwand»

1988 – 2002 1991 franz. Gesetz: jährliche Berichterstattung der Regierung an das Parlament über den Fortgang der Forschungsarbeiten: u.a. über die Möglichkeiten der rückholbaren und nichtrückholbaren Lagerung («stockage réversible ou irréversible») 1991 Flores, Sandia-Laboratorien: Studie zur Rückholbarkeit von Abfällen aus dem geplanten Endlager für hochradioaktive Abfälle Yucca Mountain 1992 KSA: «Die Rückholbarkeit ist im Prinzip immer gegeben. Das Gewährleisten einer in der Praxis auch sinnvoll durchführbaren Rückholbarkeit darf nicht auf Kosten der passiven Sicherheit gehen.» 1992 Naegelin, HSK: «Entsprechende Diskussionen haben … begonnen und die Forderung stösst insofern auf Sympathie, als sie erlaubt, Irreversibilitäten zu vermeiden.» 1992 KORA-AG SMA: Arbeitsplan: «folgende Fragen im Vordergrund: … Rückholbarkeit …» 1993 Bundesrat: keine speziellen Vorkehrungen zur Rückholbarkeit getroffen 1993 Niederländische Regierung: «Ein Langzeitlager für hochgiftigen Abfall muss erstellt werden … muss Rückholbarkeit erlauben …. der gesamte Prozess muss grundsätzlich umkehrbar sein, um ihn kontrollierbar zu machen.» 1993 SKi, Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 1992: Vorbereitung für den Fall der Rückholung «unabdingbar» 1993 KASAM: Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 1992 von SKB: empfohlene Schwerpunkte für SKB: Nachweislager mit 5-10% der Abfallmenge mit Rückholbarkeit 1993 Umweltverbände: «Konzepte mit Rückholbarkeit vorlegen»1993 SES: «Die wichtigsten SES-Forderungen zum Atommüll: … Rückholbarkeit» 1993 Seminar zwischen dem ‹Forum für verantwortbare Wissenschaft› und der Nagra, nach AMüs: «Rückholbarkeit Hier zeigte sich die Nagra am zugänglichsten, [jene] wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen … aber nach dem Stand der Planung mit einem erheblichen technischen Aufwand verbunden … für die Nagra eine technologische Her-ausforderung, was ihrem Denken entgegenkommt; zudem setzt sie Vertrauen in die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik voraus – dies hat bei der Nagra ein posi-tives Echo ausgelöst …. die Rückholbarkeit ist … die dringendste Forderung, bevor es ans Vergraben geht.» 1993 Greenpeace: «oberirdische Aufbewahrung am Ort der Produktion … am wenigsten schlechte Option: Überwachbarkeit und Rückholbarkeit … dabei jederzeit garantiert»

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1993 HSK/KSA, Richtlinie R-21: «Allfällige Vorkehrungen zur Erleichterung von … Rückholung der Abfälle dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren nicht beeinträchtigen …. Soweit es mit den Anforderungen an die Sicherheit vereinbar ist, sollen nachträgliche Eingriffe in das Endlagersystem nicht behindert werden. Die Rückholbarkeit ... ist bei den heutigen Endlagerkonzepten im Prinzip gegeben, auch wenn die Rückholung mit einem erheblichen Aufwand verknüpft ist.» 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Alle erdenklichen Vorkehrungen sind zu schaffen, auch nach Verschluss des Lagers/der Lager eine radiologische Überwachung und Rückhol-barkeit zu gewährleisten. Die Methoden der Messtechnik sind entscheidend zu verbessern.» 1994 Nagra: «Eine Rückholung der Abfälle ist technisch möglich, wenn auch sehr aufwendig. Im Interesse der Langzeitsicherheit wird auf die Möglichkeit einer technisch ver-einfachten und somit weniger aufwendigen Rückholung der Abfälle verzichtet.»1994 Bauriedl: «Die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in zugänglichen, überwachbaren und jeweils nach dem neuesten Stand der Technik veränderbaren Lagern würde also bedeuten, dass wir unseren Nachkommen die Möglichkeit geben, sich besser zu schützen[,] als wir es konnten.» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «… 8. Permanente … Rückholbarkeit/hinreichende Dokumentation» 1994 Breitschmid: «Das Konzept der Rückholbarkeit muss in der Schweiz grundsätzlich diskutiert und eingeführt werden.» 1994 Roseboom: Vorschlag einer offenen«rückholbaren Deponie im Untergrund» («underground retrievable disposal»), dessen Abfall «ewig» («indefinitely») rückholbar ist 1995 Arbeitsgruppe Wellenberg des Kantons Nidwalden: «Die dauernd mögliche, technisch einfache Rückholbarkeit ist unter dem Aspekt der Langzeitsicherheit zu verwerfen.» 1995 Bundesrat: Überwachung während Betrieb vorgesehen 1995 STOP WELLENBERG: «Der Regierungsrat, das MNA und die Parteien CVP, LP und DN haben als Minimalbedingungen für die Erteilung der Konzessionen die Kontrol-lierbarkeit und Rückholbarkeit des Lagerinventars gefordert. Die beiden Forderungen sind nicht erfüllt.» 1995 Greenpeace: «Die atomaren Abfälle werden oberirdisch gelagert …. Die Abfälle sind (wie z.B. in den Niederlanden) rückholbar.» 1995 Issler nach Abstimmungsniederlage am Wellenberg: «Wir haben bereits Änderungen am Konzept vorgenommen. Die Abfälle sind während der Konzessionszeit von fünfzig Jahren jederzeit kontrollier- und rückholbar.» 1995 GR Breitschmid, Kt. Bern, Standesinitiative: Forderung nach Rückholbarkeit bei Lagerkonzepten 1995 BKW an GR Breitschmid: «bei der Nagra kein Bedarf» nach Abklärung der Rückholbarkeit 1995 BR Ogi an Regierungsrätin Schaer: «Die insbesondere von Kernenergiegegnern immer wieder angesprochene Rückholbarkeit würde ein entscheidendes Abweichen von dieser gesetzlichen Vorgabe [der ‹dauernden sicheren Entsorgung und Endlagerung›] erfordern. Sie müsste im Rahmen der vorgesehenen Totalrevision des Atomgesetzes beschlossen werden ….» 1996 EVED/Regierungsrat Kt. NW: Aussprache, Rückholbarkeit abzuklären 1996 IAEO: «Vorkehrungen, die künftige Rückholung erleichtern, sind jedoch nicht ausgeschlossen, unter der Voraussetzung, dass sie die Endlagersicherheit nicht beeinträch-tigen …. Es ist wichtig, dass mögliche Handlungen nach Verschluss vorgängig zum Verschluss in Betracht gezogen werden und Teil eines Gesamtplans zur Umsetzung der Entsorgung sind.» 1997 EVED; Einsetzen der TAG: «Fragen bezüglich … Rückholbarkeit … eines Endlagers erarbeiten» 1997 EVED: Sistierung des Rahmenbewilligungsverfahrens: Fragen nach Rückholbarkeit und Verschliessbarkeit eines Endlagers zu beantworten 1997 Buser, Experte: «Die Endlagerstrategie sieht als Option die Rückholbarkeit der Abfälle vor …. Der Zeitpunkt des definitiven Verschlusses eines Endlagers kann Gegens-tand eines Generationenvertrages sein …. Dabei schliesst die Beteiligung an diesem Dialog Kritik und Einwände an den heutigen Programmen nicht aus. Ganz im Gegenteil: gesellschaftlich tragfähige Lösungen erfordern skeptisches Hinterfragen. So ist es durchaus denkbar, dass eine Annäherung der beiden Strategien durch eine stärkere Einbin-dung einzelner kontroverser Elemente der Debatte zu erreichen ist. Denken wir doch an die umstrittene, in der Schweiz frühzeitig postulierte Möglichkeit der Rückholbarkeit.» 1997 McCombie, Nagra: «Überwachung und Rückholbarkeit sind technisch zwar möglich, gehen aber zu Lasten der Langzeitsicherheit!» 1997 Nold et al., Nagra: eher reaktive Beschreibung von Rückholbarkeit 1997 Kreuzer, nux: Abkehr von der Forderung nach oberirdischen Mausoleen; Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit, letztlich Umkehrbarkeit der Entscheide gefordert 1998 TAG: «erleichterte Rückholbarkeit nicht zu fordern», «Das angepasste Lagerkonzept [der GNW] entspricht dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik …. Die Langzeitsicherheit kann damit gewährleistet werden …. wird der in der Öffentlichkeit laut gewordenen Forderung nach erleichterter Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit über eine Zeitspanne von bis zu 100 Jahren gerecht» 1998 Flüeler, Experte: «Ziel: ausreichender Nachweis der Langzeitsicherheit, -verursachergerechte und im Projekt eingeplante technische und finanzielle Sicherstellung des Verschlusses/der Versiegelung sowie einer allfälligen Rückholung» 1998 Miller & Ikeda, Experten der Schwedischen Strahlenschutzbehörde SSI: detaillierter Vorschlag für eine Umsetzung nachbetrieblicher Überwachung und Rückholbarkeit

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1998 Energie-Dialog unter H. Ruh: Vertiefung des Konzepts «kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung» 1998 KSA: «Massnahmen zur erleichterten Rückholung von Abfällen dürfen keinesfalls die Einhaltung der Schutzziele für Endlager in Frage stellen. Beim Abwägen zwischen dem Handlungsspielraum und der Sicherheit kommender Generationen ist der Sicherheit Priorität einzuräumen … Massnahmen zur erleichterten Rückholbarkeit der Abfälle können die Langzeitsicherheit eines Endlagers beeinträchtigen.» 1998 Nagra, NTB 98-04: «präzisierende Darstellung der Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit» 1998 IAEO: «Vom der Hintergrund der gegenwärtigen zweifelnden Haltung vieler Leute gegenüber der etablierten Expertensicht, dass hochradioaktive Abfälle in tiefen Lagern im Untergrund ohne Absicht der Rückholung entsorgt werden sollten, müssten die möglichen Alternativen – Langzeitzwischenlager an der Oberfläche und Lagerung mit vorge-kehrter Rückholbarkeit – von unabhängigen internationalen, durch die IAEO zusammengestellte Gruppen kritisch durchleuchtet werden.»1998 KNE: «In letzter Zeit wird auch das Argument vorgebracht, man dürfe nicht durch irreversible Schritte künftigen Generationen ihren Handlungsspielraum einschränken. Diese Forderung wird in den aktuellen Endlagerkonzepten, die einen schrittweisen Bau, Inbetriebnahme und Verschluss in mehreren Etappen vorsehen, erfüllt. Die Abfälle bleiben über lange Zeit grundsätzlich rückholbar.»1998 Umweltverbände: «Reversibilität: Jede Art des Umgangs mit radioaktiven Abfällen muss korrigierbar und damit dem Wissens- und Technikfortschritt zugänglich sein …. Zugriff auf Abfälle bleibt vorhanden, ermöglicht … Reparatur der Barrieren … Zeitliche Dimension. Entsprechend dem Gefährdungszeitraum.»1998 franz. Regierung: «Es ist entscheidend, dass die künftigen Generationen nicht an bereits getroffene Entscheidungen gebunden sind und die Strategie ändern können, im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen.» «Pflicht der heutigen Entscheidungsträger liegt in der «Vorbereitung aller mögli-chen Forschungswege.» 1998 ICRP: «Zwischenlagerung von Abfall zieht Überwachung und Instandhaltung der Anlage nach sich. Zwischenlagerung ist demzufolge verbunden mit betrieblicher Exposi-tion des Personals, andauernden Risiken von Freisetzungen bei Unfällen, finanziellen Vorsorgen zur Deckung der Betriebs- und Stilllegungskosten, fortwährender Abhängigkeit von institutionellen Kontrollen und so mit einer Überbürdung von Lasten auf künftige Generationen. Ähnliche Betrachtungen gelten, wenn Rückholbarkeit ins Entsorgungskonzept aufgenommen wird.» 1999 KASAM/IAEO: Seminar zur Rückholbarkeit: « Es kann keine Abfallentsorgung geben, wenn es keine weltweite Übereinstimmung über deren Sicherheit gibt …. Neue Fragen und Herausforderungen beeinflussen die Sicherheitstätigkeiten der IAEO …. Es wird wichtig sein, internationale Übereinkunft in Schlüsselfragen zu erzielen ….» 1999 US-amerikanischer Nationaler Forschungsrat NRC: Seminar zu «disposal vs. disposition» (geologisches Endlager ohne Absicht der Rückholung vs. Lagerungs«plan»), «Geologische Lagerung bleibt die einzige verfügbare Langzeitlösung …. Heute sind die grössten Herausforderungen für den Umgang mit Abfall gesellschaftlicher Art.» 1999 NEA: offene Diskussion des Für und Wider von Umkehrbarkeit und Rückholbarkeit (dazu angepeilte Aufstellung von Strategien und Verfahren) 2000 GNW: «Die … GNW … nimmt den Bericht der … EKRA … mit Befriedigung zur Kenntnis …. Die … Arbeitsgruppe … hat das von der GNW erarbeitete neue Lagerkonzept '98, das die Vorteile der kontrollierten Lagerung mit den Vorteilen einer definitiven Endlagerung verbindet, der blossen Langzeitlagerung ohne geologische Sicherheitsbarrieren gegenübergestellt. Der Vergleich fiel eindeutig zugunsten der geologischen Sicherheit sowie der Forderung nach Reversibilität und somit des GNW-Konzepts aus.» 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz: Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen, aber ohne Erwähnung der Rückholbarkeit 2000 Nygårds, SKB: «Ethische Grundsätze scheinen sich … ziemlich oft zu widersprechen …. Als Ergebnis der Diskussion darüber kam die Frage der Rückholbarkeit aufs Tapet …. alternative Optionen sollen so lange wie vernünftig offen gehalten werden.» 2000 Zuidema, Nagra: «Es herrscht … breite Übereinkunft darüber, dass Rückholbarkeit nie als Entschuldigung herhalten sollte, um irgendwelche Kompromisse in Bezug auf das Niveau wissenschaftlicher und technischer Gründlichkeit einzugehen, bevor damit begonnen wird, Abfallbehälter in ein Endlager einzulagern.» 2000 IAEO: Hauptthemen … Rückholbarkeit und Umkehrbarkeit2001 KFW: EKRA-Konzeptanforderungen für den Standort Wellenberg im Rahmen des Sondierstollen-Gesuchs der GNW konkretisiert2001 MNA: Forderung nach einem «Bergungskonzept» (Rückholtechnik) am Wellenberg 2002 Steiner, MNA, Forderung nach Reversibilität: «… Die Forderung ist in der Schweiz unterdessen teilweise aufgenommen, aber leider weder konsequent zu Ende gedacht noch in einem weiteren Kreis international diskutiert worden … Eindruck einer ‹Fingerübung›.»

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant Tabelle 18: Argumentationsmuster Rückholbarkeit. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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Argumentationsmuster Aufsicht

Thema – 1960 «Rückstand», Ver-weise

1956 SR: «Aufholbedarf auf dem Gebiet der Atomforschung zu decken»

Rolle des Staates 1945 Bundesbeschluss: Subventionen zur Atomforschungsförderung 1957 Beitritt zur IAEO

Aufgabenwahrneh-mung

1945 Studienkommission für Atomenergie (Militär) 1956 *Delegierter für Atomfragen, 1960 *KSA 1960 Bundesrat: kein Eidg. Amt für Atomenergie, auf Intervention der SVA hin verhindert; «das bewegliche System eines Delegierten geeigneter»

personelle Ressour-cenAufgabentrennung KSA: 5 von 9 Mitgliedern von der Reaktor AG in den Bundesdienst übergetreten unabhängige Review (1956 *KUeR, BR-Auftrag, «sich des Problems anzunehmen», offenbar nie ausgeführt) Auflösung Nagra/ Bundeslösung?

Thema 1961 – 1970 «Rückstand», Ver-weise Rolle des Staates 1966 Bundesrat: «Natürlich kann der Bund ... seine ... zuständigen Stellen verstärken, ... [e]ine Aufblähung des Beamtenapparates ... wäre jedoch kaum

zu vertreten.». Aufgabenwahr-nehmung

KSA, – 1968 Delegierter, z.T. EGA/BAG (ab 1963 MIF-Sammlungen) 1960er: hohe Belastung des EAEW

personelleRessourcenAufgabentrennungunabhängige Review Auflösung Nagra/ Bundeslösung?

Thema 1970 – 1979 «Rückstand»,Verweise Rolle des Staates 1972 EVED: erstmals Hinweis einer Behörde auf das Problem der radioaktiven Abfälle

1972 EAEW ist Nagra-Genossenschafter (-1975) Aufgaben-wahrnehmung

1973 ASK löst KSA als Aufsichtsbehörde ab 1976 *KARA, «übereinstimmend ... auf ... eidg. Fachkommission verzichtet, ... flexiblere, formlosere Lösung gefunden» 1978 *AGNEB: Konzeptarbeit sowie Begleitung (Aufgabenbereich unscharf formuliert)

personelleRessourcen

eine einzige Person in der ASK für Lagerfragen

Aufgabentrennungunabhängige Review 1975 KARA: «übereinstimmend ... auf ... eidg. Fachkommission verzichtet»

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1975 Bundesrat: Auftrag an Schweiz. Geophysik. Kommission zur Kartierung des Untergrunds Auflösung Nagra/ Bundeslösung?

1975 EAEW: Bundesaufgabe «sollte jedenfalls geprüft werden»1978 BR Ritschard: «einzig sichere Organisation ... ist der Staat» (in der Diskussion um Stilllegungsfonds).

Thema 1979 – 1988 «Rückstand»,Verweise

1979 AGNEB: Termin nicht zu eng (Nachweis in Schweden innert 2 Jahren) 1980 McCombie: «Die Schweiz ist anderen Ländern vielleicht etwas voraus in der Projektierung von Lagern; die Kenntnisse über den geologischenUntergrund … sind dagegen relativ bescheiden und verlangen nach einer Verbesserung.» 1988 Nagra: «Mit der Anerkennung des Entsorgungsnachweises hat die Schweiz einen vom Ausland bereits gemachten Schritt nachvollzogen ….»

Rolle des Staates 1979 AGNEB: «vollständig[e] und kohärent[e] Programmübersicht … könnte zu einer Blockierung der Entsorgungsarbeiten führen» 1986 Bundesrat: Hearings nicht Sache des Bundes 1987 Tages-Anzeiger: «Politik zunehmend in der Rolle der Sachzwangverwalterin der modernen Wirtschaft und Technik»

Aufgaben-wahrnehmung

1980 Bundesrat Schlumpf: «gangbaren Weg …in nationalen kontrollierten und rückholbaren Zwischenlagern sowie in multinationalen Endlagern … solche Lösung … sicher nicht einfach zustande zu bringen» 1981 Bundesrat: Lagerungsproblem «gesamthaft erst spät in Angriff genommen» – Wiederaufarbeitung privatrechtlich1981 Bundesrat: «Der Bundesrat kann auf die Dauer der [Probebohrungs-] Verfahren keinen Einfluss nehmen.»1981 Bundesrat: «Das unkonventionelle geologische Forschungsprogramm der NAGRA ist weitgehend durch den Termindruck bestimmt.» 1982 Bundesrat Schlumpf: «in der Tat aus verschiedenen Gründen etwas Verspätung», Nagra hat Programm «etwas modifiziert» 1984 Buser & Wildi: «Die Bundesbehörden verhielten sich als Koalitionspartner der Elektrizitätswirtschaft und der Nagra …. Sie verstehen zum Teil auch ihre Aufgabe falsch: Sie haben nicht dafür zu sorgen, DASS ‹Gewähr› erbracht wird, sondern zu prüfen, OB ‹Gewähr› erbracht wurde.» 1987 AGNEB: «[Der Bundesrat] konnte … auf die Begehren der Parlamentarier nach Fristerstreckung solange nicht eintreten, als die Nagra ihren Be-richt nicht abgeliefert hatte ….» 1988 Bundesrat: neuer Auftrag an AGNEB: Überblick/Begleitung der Nagra, Koordination, internationale Entsorgung, Grundlagenerarbeitung für allfällige Bundeslösung

personelle Ressour-cen

1980 HSK-Personalerhöhung nach TMI-Unfall 1982 Bundesrat: «der Verwaltung infolge Personalstopp nur in sehr beschränktem Umfang Personal zur Verfügung» 1982 Bundesrat: Bewilligungsverfahren und Gesuchsbeurteilung «erfordern einen sehr grossen Aufwand und bedeuten eine sehr starke Belastung der technischen und juristischen Sachbearbeiter.» 1984 drei Erdwissenschaftler bei der Aufsichtsbehörde HSK beschäftigt (ab 1987 bis 2001 zwei Geologen und ein Sicherheitsanalytiker)1986 HSK-Personalerhöhung nach Tschernobyl-Unfall

Aufgabentrennung 1983 UG AGNEB: «Auf längere Sicht muss angestrebt werden, dass der Bund bei Fragen von nationalem Interesse über ein vollamtliches, kompe-tentes und neutrales Gremium verfügt, welches qualifiziert ist, geologische ‹Gutachten zu begutachten›. Solche Fragen betreffen nicht nur die Lage-rung radioaktiver Abfälle ….»

unabhängige Review 1979 Buser: Forderung nach einer geologischen Landesanstalt1979 AGNEB: 30.8. «erste[r] Kontakt mit Exponenten der Erdwissenschaften» 1979/81/84 SES/Buser u.a.: Forderung nach einer internationalen Review (von Bund und HSK abgelehnt) 1980 *UG AGNEB1980 Rometsch: «Vor der Bewilligung … wird zwischen der Nagra, der Arbeitsgruppe [AGNEB] sowie den begutachtenden und bewilligenden Stellen hart diskutiert werden.» 1981 Bundesrat: Oberexpertise «könnte kaum neue Ergebnisse liefern», aber zu Verzögerungen führen ab 1982 Aufsichtskommissionen Sondierstandorte HAA (BR-Antwort auf Forderung nach «neutralem und unabhängigem Experten») 1988 *Kommission Nukleare Entsorgung KNE: Nachfolge der UG AGNEB

Auflösung Nagra/ 1979 AGNEB: wegen Erzeugerverantwortung «konnte die Aufgabe der Arbeitsgruppe, ein bundeseigenes Entsorgungsprojekt auszuarbeiten, fallen

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Bundeslösung? gelassen werden.» 1980 AGNEB: Pro und Kontra einer Bundeslösung, Fazit: Bund subsidiär, falls «gravierende» Abweichung vom Verursacherprinzip 1986 NR Fetz: Aufforderung nach Einstellung der «Gewähr»-Arbeiten: «Wir fordern die Einsetzung einer Gruppe von unabhängigen Wissenschaftern,die sich mit dem Problem … beschäftigt.» 1988 SR Bührer: Forderung nach Rücktritt des Nagra-Managements1988 Bundesrat: Grundlagenerarbeitung für Bundeslösung als neue Aufgabe an AGNEB, «falls von dieser Option Gebrauch gemacht werden sollte»

Thema 1988 – 2002 «Rückstand»,Verweise

1988 Bundesrat: «Nur wenige Länder kennen Entsorgungsforderungen im Sinne von Gewähr», Entzug der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke wäre «unverhältnismässig» 1990 NR Schmidhalter: «Gelöst ist auch die Lagerung der radioaktiven Abfälle. Einige Mitglieder unserer Fraktion waren in Frankreich, Schweden und Finnland. Sie konnten sich überzeugen, wie gut dort die Probleme gelöst sind …. Wir haben auch Vertrauen in die Nagra.» 1990 Bundesrat Ogi: «Wir wollen das Problem der nuklearen Abfälle lösen. Und was die Schweden können, können wir auch. Wir müssen eine Lösung finden.» 1990 Nagra: unterirdische Endlagerung «von Schweden bereits praktiziert», Nagra-Konzept «ähnlich der Lösung in Schweden» 1992 Kiener, BEW: «Die Schweiz, welche mit den Projekten der Nagra in der ersten Hälfte der Achtzigerjahre noch zu den führenden Nationen gehörte, läuft mehr und mehr Gefahr, … auf die hinteren Ränge abzufallen. Dies liegt nicht an der Nagra …, sondern am erwähnten politischen Umfeld». 1992 Issler, Nagra: «Die Schweiz droht … im Vergleich zum Ausland beim Vollzug der nuklearen Entsorgungsaufgaben arg in Verzug zu geraten.» 1994 Bundesrat: «Insbesondere kann die Entsorgung der kurzlebigen schwach- und mittelaktiven Abfälle nicht mehr länger aufgeschoben werden. Dabei hat sich in letzter Zeit immer deutlicher gezeigt, dass der Bau eines derartigen Lagers mehr ein verfahrensrechtliches und politisches als ein technisches Problem ist. Diese belegen auch Beispiele aus dem Ausland. In Schweden wurde im Frühjahr 1989 ein bergmännisch erstelltes Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in Betrieb genommen. Ein ähnliches Lager ist im Mai 1992 in Finnland in Betrieb gegangen.» 1994 NR Strahm, Naturfreunde: «Im Gegensatz zu den skandinavischen Ländern ist in der Schweiz die Rückstellungspraxis intransparent …. Es besteht … weder ein Meldepflicht noch eine öffentliche Aufsicht noch irgend ein anderweitiger Kontrollmechanismus!» 1994 NUKEM: «Interessanterweise ist die Türe zu Schwedens Erfolg vielleicht durch eine politische Entscheidung geöffnet worden, die das Land 1980 traf: alle zwölf seiner Kernreaktoren bis 2010 abzustellen. Indem man sich über den Ausstieg aus der Kernkraft einigte, entfernte Schweden geschickt das vielleicht grösste Hindernis der Abfallentsorgung.» 1994 AGNEB, «anlässlich der 100. AGNEB-Sitzung»: «Obschon die Schweiz in der Forschung bezüglich Endlagerung radioaktiver Abfälle immer noch zu den führenden Ländern gehört, ist sie bei der Realisierung eines solchen Lagers im internationalen Vergleich stetig zurückgefallen. Schweden, Finnland, Frankreich, Spanien und andere Länder betreiben bereits heute Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. In 10 Jahren konnte das finnische Endlager erstellt werden …. In der Schweiz wird es dagegen noch Jahre dauern, bis die ersten radioaktiven Abfälle in ein Endlager verbracht werden können.» 1995 Medien, Wolfenschiesserin: «Seit sie in den Endlagern von Schweden und Finnland war, habe sie keine Angst mehr vor dem Atommüll. ‹Die Arbeiter sind ohne Schutzgwändli herumgelaufen, hatten nur einen Helm auf dem Kopf›». 1996 McCombie: «Man habe sich grundsätzlich die Frage gestellt, ob im Kristallin weitere Programm[e] sinnvoll seien. Der positive Entschluss lasse auch einen Hinweis auf Schweden, Finnland, Japan, Kanada und Spanien zu, die alle ihre Kristallingebirge für ein Endlager untersuchen.»1997 McCombie: «Auch die Standortsuche war in der Vergangenheit oft zu wenig demokratisch abgestützt; heute wird in verschiedenen Ländern ver-sucht, die Öffentlichkeit besser in die Prozesse der Entscheidungsfindung einzubinden (z.B. in Frankreich, in Schweden, in Kanada und in der Schweiz).» 1998 KNE: «Obwohl in der Schweiz seit zwei Jahrzehnten die Frage der sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle intensiv untersucht wird und in zahlreichen Teilgebieten wesentliche Fortschritte erreicht wurden …, sind die Ergebnisse der Standorterkundung/Standortevaluation für ein HAA-Endlager im Vergleich zu ausländischen Programmen ungenügend. Ein Grund liegt darin, dass allzu lange einzig die problematische Kristallin-Option verfolgt bzw. deren schwierige Exploration zu spät anerkannt wurde …. Die KNE erachtet es als sinnvoll, wenn bei der längerfristigen Planung

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der NAGRA-Arbeiten Erfahrungen aus anderen Ländern mitberücksichtigt werden. Dies umso mehr, als in verschiedenen Ländern bereits SMA-Endla-ger realisiert wurden, und die Planung der HAA-Endlager einen fortgeschritteneren Stand erreicht haben. Als Vergleich … eignet sich … ein Blick nach Schweden und Finnland, haben doch beide Länder vergleichbare Endlagerprojekte …. Nach schwedischem Gesetz müssen die Betreiber der Kern-kraftwerke alle drei Jahre der Behörde einen umfassenden Bericht [zu Forschungs- und Untersuchungsprogrammen] unterbreiten …. Festlegen von mindestens zwei HAA-Standorten … ab dem Jahre 2001 … Erstellen von Untertagebauten … Baubeginn ab 2005-2008 … mit Versuchseinlagerung von HAA-Behältern … untertägiges Felslabor in Äspö … umfangreiche Experimente starteten bereits 1990 und sollen bis über das Jahr 2025 hinaus durchgeführt werden …. Eine Schliessung des Felslabors ist erst vorgesehen, wenn der Betrieb des HAA-Endlagers … erfolgreich angelaufen ist …. Die KNE bewertet den Stellenwert eines Felslabors gleich hoch wie die SKB. Auch im internationalen Vergleich zeichnet sich eine ähnlich Einschätzung ab ….», «Die KNE schlägt … vor, dass … phasengerechte Ablauf- und Zeitpläne erstellt werden …, in welchen Zielvereinbarungen und geschätzter Arbeitsaufwand der einzelnen Phasen dargelegt werden.» 1998 Umweltorganisationen: «Die Frage der Langzeitlagerung von Atommüll muss im Zusammenhang stehen mit konkreten Strategien des Ausstiegs aus der Atomenergie. Ein vorzeitiger Ausstieg entschärft den gesellschaftspolitischen Konflikt um die radioaktiven Abfälle, begrenzt das nukleare Risiko, senkt den Zeitdruck und schafft günstigere Voraussetzungen für die Standortauswahl.» (impliziter Vergleich mit Schweden) 1999 Issler, Nagra: «Schon jetzt sind wir zehn bis fünfzehn Jahre im Verzug. In Finnland und Schweden sind solche [SMA-]Endlager schon seit langem erfolgreich in Betrieb.» 2000 Medien: «‹Die Zwilag kommt goldrichtig› … Schweizer Lagerung im Hintertreffen. Vergleich. Wie andere Länder mit der Lagerung radioaktiverEndprodukte umgehen.»

Rolle des Staates 1988 Bundesrat: «Beseitigung radioaktiver Abfälle primär Sache der Verursacher»1988 Kiener, BEW, nach Medien: «stellte fest, dass es nicht eine Entscheidungsschwäche der Behörde[,] sondern des Staates gibt. Der Regierung würde in der Demokratie immer weniger Spielraum gelassen.» 1988 Bundesrat: «Nur wenige Länder kennen Entsorgungsforderungen im Sinne von Gewähr», Entzug der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke wäre «unverhältnismässig» 1988 Bundesrat: «Der Bundesrat hält nach wie vor und mit Überzeugung an der Option Kernenergie fest.» 1989 Bundesrat: «Um das Ziel einer ausreichenden, breitgefächerten und sicheren Energieversorgung weiterhin zu gewährleisten sowie aus ökologi-schen Gründen ist die Option Kernenergie offenzuhalten …. Die noch offenen Fragen der nuklearen Entsorgung müssen gelöst werden.»1989 Bundesrat: «Das Errichten von Endlagern … ist … eine nationale Aufgabe, die nicht an regionalem Egoismus und partikulären Interessen scheitern darf. Der Bundesrat machte bereits verschiedentlich deutlich, dass regionaler Widerstand kein Kriterium für die Wahl eines Endlagerstandortes sein kann.»1989 Bundesrat: «Eine sorgfältige Durchführung und Überprüfung der Forschungsarbeiten für die Lagerung radioaktiver Abfälle ist Voraussetzung für die Offenhaltung der Option Kernenergie.» 1990 Bundesrat: «Für die Ausfuhr der Brennelemente zur Wiederaufarbeitung braucht es eine Bewilligung, nicht aber für die Wiederaufarbeitung selbst, da diese im Ausland vorgenommen wird. Deshalb benötigen auch die Wiederaufarbeitungsverträge keine Bewilligung des Bundes.» 1991 AGNEB: Bundesrat «aus technischen Gründen stets» für Option Meeresversenkung, «hat jedoch stets darauf hingewiesen, dass sich die Schweiz nicht zum Schrittmacher der Tiefseeversenkungsmethode machen soll» 1995 IAEO: Errichtung eines nationalen Systems für den Umgang mit radioaktiven Abfällen, System «ist eine Aufzählung aller einzelner Be-standteile [‹components›], beispielsweise Gesetzgebung, Aufsichtsbehörden, Betreiber, Anlagen usw. die für den Umgang mit radioaktiven Abfällen erforderlich sind» – Verantwortlichkeiten, Mitgliedstaat: 1 Gesetzlicher Rahmen (u.a. Definition und Klassifizierung der Abfälle), 2 Aufsichtsbehörde, 3 Verantwortung der Abfallerzeuger und Anlagenbetreiber (bei mehreren Betreibern: die «Mitgliedstaaten sollen die Kontinuität der Verantwortlichkeiten sicherstellen»), 4 angemessene Ressourcen; Behörde: 5 Durchsetzung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, 6 Durchführung des Bewilli-gungsprozesses, 7 Beratung der Regierung; Erzeuger und Anlagenbetreiber: 8 sicherer Umgang mit dem radioaktiven Abfall, 9 Nachweis eines ak-zeptablen Bestimmungsorts für den radioaktiven Abfall 1997 IAEO: Abkommen über radioaktive Abfälle: sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen ist in erster Linie nationale Aufgabe (nach Präambel xi), «wirksame Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde zu gewährleisten», «Trennung der Aufgaben der staatlichen Stelle» (Kontrolle) von der Förderung

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der Kernenergie, «angemessene Finanzmittel» und «ausreichende Anzahl von qualifiziertem Personal mit entsprechender Ausbildung, Schulung und Wiederholungsschulung», Aufstellung und Durchführung von Qualitätssicherungsprogrammen1998 Espejo & Gill, «Die systemischen Rollen von SKI und SSI im schwedischen nuklearen Abfallsystem»: «Im Interesse der Gesellschaft ist es wichtig, dass unabhängige Kapazität geschaffen wird, um die Sichtweisen und Entscheidungen des [nuklearen Abfall-]Systems herauszufordern, vielleicht in der Form akademischer Zentren zur Unterstützung der Gemeinden und Umweltaktivisten, aber auch in der Form von SKI/SKBs Rolle als Anwälte der Gemeinde. Dies ist das Herzstück der Transparenz.» 2002 Steinmann, Direktor BFE: «Das BFE sieht vor, in Zukunft den Einfluss des Bundes auf das Entsorgungsprogramm zu stärken und die verwaltungsinterne Führungsrolle zu übernehmen.»

Aufgaben-wahrnehmung

1988 Bundesrat: gegen Einschränkung des «Monopols» der Nagra auf Information (NR Euler) 1988 Nationalrat: «In der Rundschau TV DRS vom 12. Januar 1987 hat der Direktor der … HSK, Herr Direktor N[ae]geli[n], die Auffassung vertreten, den Bund interessiere nicht, was mit unseren radioaktiven Abfällen (vor allem den schwach- und mittelaktiven) im Ausland geschehe. Wichtig sei nur die Sicherheit der Funktion der Anlagen in der Schweiz.» 1989 Bundesrat Ogi: «Wenn es sein muss, bin ich bereit, ein Lager für radioaktive Abfälle einer Region aufzuzwingen. Das ist meine Aufgabe.» 1989 Bundesrat: «Die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke haben den Bundesrat wissen lassen, dass die Verhandlungen … suspendiertworden seien.» (Zusammenarbeit mit China) 1990 Bundesrat: « … der Bundesrat ist nicht bereit, auf sachlich gerechtfertigte Regelungen zu verzichten und als richtig anerkannte Konzept kurzfristig zu verlassen … der Ansicht, dass … Studien zur längerfristigen Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle auf dem Areal der Kernkraftwerke nicht ausge-führt werden sollten» 1990 NR Jaeger: «Wenn heute der Bundesrat beispielsweise zugeben muss, dass er keine Übersicht hat, wo die Abfälle gelagert werden und wie gross die Menge dieser Abfälle ist, ist das begreiflich. Datenbanken gibt es nicht.» 1990 Regierung des Kantons Uri: «Jede Region der Schweiz wird für die Lösung schwieriger Aufgaben nur dann Hand bieten, wenn sie korrekt be-handelt wird. Sämtliche bisherigen Abklärungen im Kanton Uri konnten nur deshalb so durchgeführt werden, weil bei gleichzeitigem Vorgehen ver-gleichbare Auswertungen an verschiedenen Orten in Aussicht standen. Die HSK … empfiehlt nun dem Bundesrat aus fachlichen und zeitlichen Überle-gungen, diesen Weg des politischen Vertrauens zu verlassen. Damit verliert sie die Stellung der neutralen Fachinstanz und gleichzeitig das Ver-trauen der betroffenen Bevölkerung in ihre Objektivität. Uri wehrt sich entschieden gegen jegliche politische Wertung durch Fachinstanzen und spricht der HSK die Zuständigkeit hiefür ab.» 1992 Zurkinden, HSK: «Kontrollierte Endlagerung»: «Es gilt das international anerkannte Grundprinzip, dass das gewählte Endlagersystem die Sicher-heit gewährleisten muss, ohne dass zukünftige Generationen nachträgliche Massnahmen ergreifen müssen. Nachträgliche Massnahmen sollen aber nicht verunmöglicht werden.» 1992 Bundesrat, Verzicht auf Meeresversenkung: «Die Schweizer Delegation … wird diesem Beschluss Rechnung tragen, ohne dabei eine Füh-rungsrolle einzunehmen.» 1992 Naegelin, HSK: «Eine Betreuung sollte wohl nicht länger nötig sein, als Vorsorge für den dafür nötigen Aufwand getroffen werden kann (Entsor-gungsfonds) …. Auch ohne spezifizierte Rückholbarkeit sind Kontrollmessungen aussen oder über Sonden auch innen zur Beobachtung der Sicherheit des Endlagers denkbar …. Entsprechende Diskussionen haben … begonnen und die Forderung stösst insofern auf Sympathie, als sie erlaubt, Irrever-sibilitäten zu vermeiden.» 1994 Zurkinden, HSK: «In Ausübung der Aufsichtspflicht versteht sich [die HSK] sozusagen als Treuhänderin der allgemeinen Bevölkerung. Sie hat die Aufgabe, genau hinzuschauen.» 1994 BEW: Dialog abgebrochen: «Das ist nicht unser Bier.» 1996 NEA, Behördliche Aufsicht der Langzeitsicherheit in der Entsorgung radioaktiver Abfälle: «… die Behörden könnten vielleicht einem Druck der Öffentlichkeit auf die Wahrnehmung ihrer beruflichen Verantwortung ausgesetzt sein, der im Risiko münden könnte, ‹gute Ingenieurspraxis zu ver-wässern, um bessere Beziehungen zur Öffentlichkeit zu haben›» – Dialog darf nicht zur Aufweichung der Rollen führen, klare gesetzliche Vorgaben nötig1996 Wilmot: Informelles Internationales Seminar zur Analyse der Beziehungen von Behörden und Projektanten in Bezug auf die Bewertungsprogramme

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bei der Bewilligung von Endlagern: Gemeinsame Datenbanken und Standards (Inventare, thermodynamische Daten, Terminologie), Protokolle für Peer-Reviews und Anstoss für Expertenmeinungen, Erwartungen in Bezug auf ‹Validierung›, Bedarf nach behördeninterner Expertise 1997 Nörrby, SKi: «Es gibt eine stete Tendenz weg von Aktivitäten um Information und Erziehung der allgemeinen Öffentlichkeit hin zu einer neuen Einstellung, die sich eher auf Dialog und Einbezug der Öffentlichkeit und der örtlichen Politik ausrichtet … SKi ist auf diesem Gebiet seit langem tätig …. Diese Anstrengungen sind Teil des F+E-Programms von SKi.» 1997 Richardson, Abfallspezialist: «… in den vergangenen acht Jahren habe ich in der Verfolgung der Forschung und Analyse von 30 bis 40 nationalen und internationalen Programmen gelernt, dass sich das an solchen Treffen wie hier Gesagte nicht immer in Aussagen und Darstellungen gegen-über der Öffentlichkeit wiederfindet.» 1997 HSK: «Zusammenfassend wird festgestellt, dass alle Abfall-Verursacher sinnvolle Entsorgungskonzepte entwickelt haben …. Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hochaktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet werden; hingegen sollen die noch offenen Fragen betreffend der prinzipiellen Machbarkeit beantwortet und Möglichkeiten für eine internationale Lösung abgeklärt werden …. Ein gemeinsames multinationales Projekt kann auch sicherheitstechnisch von Vorteil sein …. Es ist somit nicht angebracht, bereits jetzt Schritte zu Realisierung eines solchen Endlagers in der Schweiz einzuleiten.» 1998 Prêtre u.a., HSK: HSK hat «Treuhänderfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Bevölkerung» 1998 Prêtre, HSK: «Wir hören beide Kritiken, wir seien eine Prostituierte der Kernenergie oder ein überkritische Behörde, die alles mögliche verlangt. Dies zeigt, dass sich die HSK bemüht, möglichst objektiv und unbeeinflusst von Parteiinteressen ihre Aufgabe zu erfüllen.» 1998 Prêtre, HSK, nach Medien: «Der Sicherheitsbericht des Kernkraftwerks Leibstadt entstand in enger Zusammenarbeit mit der unabhängigen Prüf-stelle des Bundes …. ‹In der Tat›, gesteht HSK-Chef Serge Prêtre ein, ‹ist es zu ungewöhnlichen Situationen gekommen.›» 1998 Internationale Expertengruppe der IAEO zur HSK: Definitionen der Begriffe «schwach-», «mittel-» und «hochradioaktive Abfälle» nötig,Erarbeitung einer Regelung für radioaktive Altlasten, Prüfung und Bewertung des KSA-Positionspapiers [P478] bzgl. Verzögerungen eines Hochakti-vlagers, Schaffung eines Entsorgungsfonds analog dem Stilllegungsfonds; Verfolgen der Stilllegungsprojekte und -kosten, Bereitstellung von Personal 1999 Medien zum Entsorgungsfonds: «Für die hochaktiven Abfälle wird der Vorentwurf aber noch kein Entsorgungskonzept enthalten. Offensichtlicherachtet der Bundesrat das Ergebnis der bisherigen technisch-wissenschaftlichen Diskussion politisch als noch zu wenig tragfähig.»1999 UVEK: Entsorgungskonzept für hochaktive Abfälle «soll offen bleiben» (aber die Verordnung über die Entsorgungskosten basiert auf dem Endla-gerungskonzept)1999 HSK: «Die HSK ist besorgt [dafür], dass eine dauerhafte Sicherheit gewährleistet wird. Sie wird jedes vorgelegte Entsorgungsprojekt mit Objekti-vität und Gründlichkeit im Hinblick auf dieses Ziel prüfen.» 1999 UVEK: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist …. Eine Zwischenlagerung ist … dann denkbar, wenn eine geologische Tiefenlagerung zwar möglich, aber nicht zweckmässig ist (z.B. Ressourcenschonung,andere technische Möglichkeiten der Entsorgung wie Transmutation)» (Art. 31). 2001 AGNEB: Trotz grossem Aufwand gibt es in der Schweiz noch kein Lager, weder für schwach- noch für hochaktive Abfälle. Dafür sind unter ande-rem politische Gründe verantwortlich …. Die AGNEB wird vermehrt Führung und Einfluss wahrnehmen ….»

personelleRessourcen (siehe oben und unten)

1988 IAEO, Kode zur Sicherheit von Kernkraftwerken: Ressourcenbedarf der Aufsichtsbehörde: «Vollzeit-Personal von ungefähr 80 bis 100 Fachleuten kann etwa die Mindestzahl … sein, um einige Leistungsreaktoren desselben Typs zu bewilligen und zu betreiben» (exkl. Expertenbeizug)1989 KNE: «… festzustellen, dass seit Beginn 1989 die Mitglieder der Kommission voll mit der Stellungnahme zur Sedimentstudie der Nagra beschäftigt waren. Es blieb dabei kaum Zeit, geologische Grundsatzfragen … zu formulieren und zu bearbeiten. Die Kommission hofft, im Jahr 1990 genügend Zeit für die Analyse dieses Problemkreises zu haben.» 1992 Projektausschuss «Aufgabenanalyse HSK»: «Wegen ständig wachsenden Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit verlangte die HSK im Zusam-menhang mit dem Budget 1991 weitere 14 Stellen. Diesem Begehren konnte nicht entsprochen werden, da die 1991 dem BEW zugesprochenen Stellen aufgrund energiepolitischer Prioritäten den Bereichen ‹sparsame und rationelle Energieverwendung› und ‹Energie 2000› zugeteilt wurden. Die HSK hält an ihrem Begehren … fest», Schlussfolgerung: Ausschuss unterstützt das Begehren. 1993 Bundesrat: «Der Bundesrat ist sich des Handlungsbedarfs auf diesem Gebiet bewusst … Es ist richtig, dass unser Land auf dem Gebiet der ra-dioaktiven Abfälle und deren Überwachung in der Umwelt über technische und wissenschaftliche Kompetenzen verfügt, aber über eine beschränkte

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Anzahl Experten, sowohl in der Privatwirtschaft wie auch bei den Bundesbehörden (HSK, PSI).» 1994 Zurkinden, HSK: «In Ausübung der Aufsichtspflicht versteht sich [die HSK] sozusagen als Treuhänderin der allgemeinen Bevölkerung. Sie hat die Aufgabe, genau hinzuschauen …. Die Arbeitslast wird mit der sich nähernden Realisierungsphase jetzt aber zunehmen, und ich kann nur hoffen, dass der HSK die notwendigen Mittel auch in Zukunft gegeben werden.» 1995 HSK: «In der heutigen Zusammensetzung der HSK steht dem Bereich Entsorgung zu wenig personelle Kapazität zur Verfügung, um die zu-künftigen Aufsichtstätigkeiten mit der erforderlichen Tiefe bzw. fristgerecht wahrzunehmen.» 1995 Bundesrat: «Eine weitere Erhöhung des Personalbestandes ist vorgesehen … von 35 im Jahr 1979 auf 77 im Jahr 1995 erhöht … den neuen Bedürfnissen angepasst …. Damit erfüllt die Schweiz Artikel 11 des Übereinkommens» (der IAEO zur nuklearen Sicherheit). 1996 Naegelin, HSK: «Trotz personellem Ausbau bleiben wir weiterhin dem schweizerischen Prinzip treu, dass für ein gegebenes Problem in diesem Land weniger Leute eingesetzt werden, als das anderswo üblich ist …. Nach … 1988 (Projekt Kaiseraugst) beschäftigte sich die HSK nicht mehr mit neuen Reaktorprojekten; Schwerpunkte wurden Nachrüstung, Entsorgung und vor allem der Reaktorbetrieb … Hohe Priorität haben auch die Entsor-gungsanlagen; das Gefahrenpotential ist zwar geringer als bei den KKW, aber doch nicht Null, und es gehört sich doch wohl einfach, dass das Abfall-problem gelöst wird, solange die Produktion Nutzen bringt.» 1997 IAEO: Abkommen über radioaktive Abfälle: «wirksame Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde zu gewährleisten», «angemessene Finanzmittel» und «ausreichende Anzahl von qualifiziertem Personal mit entsprechender Ausbildung, Schulung und Wiederholungsschulung», Aufstellung und Durchführung von Qualitätssicherungsprogrammen1998 Prêtre u.a.: «Ohne dieses zusätzliche Personal, das zwischenzeitlich eingestellt werden konnte, kann die HSK ihren Auftrag nicht mit der notwen-digen Sorgfalt und Tiefe ausführen, ihre Treuhänderfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Bevölkerung wäre gefährdet und ihre fachliche Glaubwürdigkeit beeinträchtigt. Der Personalbestand der HSK liegt international gesehen auch nach dieser Personalaufstockung im unteren Bereich des geforderten Personalbestandes.» 1998 Internationale Expertengruppe der IAEO zur HSK: ausreichende Bereitstellung von Personal 1998 Wickham et al., Vergleich der behördlichen Forschung und Forschungspolitik in neun Staaten: Schweiz hat mit Grossbritannien zusammen fast nurbehördenexterne Forschung, mit Finnland zusammen Schwierigkeit der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Beratern 1999 Medien: «… grössere Schlagkraft der HSK nötig. Denn mit der Strommarktöffnung nehme der Kostendruck zu und damit auch die Versuchung, zu Lasten der Sicherheit Geld einzusparen … ‹Bislang wurden Vorschriften immer ein wenig interpretiert› und zuweilen nur mündlich mitgeteilt, wie [HSK-Direktor Serge] Prêtre sagte. So wussten HSK-Leute schon lange, dass Eisenbahnwagen nach dem Transport von abgebrannten Brennelementenverstrahlt waren. Sie schritten jedoch nicht ein, weil sie die Radioaktivität als zu gering einstuften. Solche Nachsicht soll nicht mehr möglich sein ….» 1999 IAEO: Kaderbeamte der Aufsichtsbehörden «waren sich einig, dass Aufsichtsorgane es akzeptieren müssen, dass es von Wert ist, eine lernende Organisation zu sein».

Aufgabentrennung 1988 IAEO, Kode zur Sicherheit von Kernkraftwerken: Forderung nach Trennung von Förderung und Aufsicht in der Behörde, Unabhängigkeit der Aufsicht – Ressourcenbedarf der Aufsichtsbehörde: «Vollzeit-Personal von ungefähr 80 bis 100 Fachleuten kann etwa die Mindestzahl … sein, um einige Leistungsreaktoren desselben Typs zu bewilligen und zu betreiben» (exkl. Expertenbeizug) 1989 Medien: Im Kanton Uri «hat sich die Regierung im Prinzip die Argumente der GegnerInnen zu eigen gemacht. Die Ergebnisse der Sondier-bohrungen sollen zuerst von einem unabhängigen Institut geprüft werden, bevor die Bewilligung für einen Sondierstollen gegeben wird.» 1992 WoZ: «Vom Befund der ‹Komplizenschaft› ist es nicht mehr weit zur Anprangerung politisch-wirtschaftlicher Verfilzung und Mauschelei.»1993 Umweltverbände fordern «die zügige Reorganisation der HSK hin zu einer eigentlichen Atomkontrollbehörde, … eine substantielle Aufstockung der Stellen, der Qualifikation (mindestens entsprechend der Empfehlung der IAEA) und der Mittel für die HSK, … die zwingende Einholung von au-ssenstehenden Gutachten bei Bewilligungsverfahren (die Gutachter haben volles Einsichtsrecht in alle relevanten Informationen und Daten), … die paritätische Zusammensetzung der Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen [sic!] (KSA) …» 1994 IAEO: Abkommen über die nukleare Sicherheit: «wirksame Trennung der Aufgaben der staatlichen Stelle» (Kontrolle) von der Förderung der Kernenergie, «angemessene Finanzmittel» und «ausreichende Anzahl von qualifiziertem Personal mit entsprechender Ausbildung, Schulung und Wie-derholungsschulung», Aufstellung und Durchführung von Qualitätssicherungsprogrammen1995 Bundesrat: «Die administrative Unterstellung unter das BEW tangiert in keiner Weise die fachliche Unabhängigkeit der HSK …. Die organisatori-

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schen und personellen Vorkehren genügen Artikel 8 des Übereinkommens.» 1997 Minderheit UREK NR: «echte unabhängige Kontrollbehörde für Atomanlagen zu schaffen, die nicht mit den Bewilligungsbehörden des Bundes verflochten ist» 1997 Abkommen über radioaktive Abfälle («Waste Convention»): «wirksame Unabhängigkeit» der Aufsichtsbehörde zu gewährleisten, Sicherstellungdes nötigen qualifizierten Personals und entsprechender Finanzierung auch zur Gewährleistung der Kontinuität der institutionellen Kontrollen und Überwachungsmassnahmen, «so lange wie sie nach Verschluss … als nötig erachtet werden», sicherer Umgang mit radioaktiven Abfällen als «nationale Aufgabe» (nach Präambel xi)) 1998 NR Rechsteiner: «Wie die Vorfälle mit den verseuchten Atomzügen gezeigt haben, kann man den Sicherheitsbehörden nicht trauen. Sie sind Teil des Systems und als gläubige Anhänger der Kernenergie für eine unabhängige Kontrolle ungeeignet.» 1998 Prêtre, HSK: «copinage» und «Atmosphäre der guten Freunde» innerhalb der «kleinen Kernkraft-Gemeinde» 1999 Medien: «Die Aufsichtsbeschwerde [zur Sicherstellung der Entsorgungskosten], die [NR Rechsteiner] mit der Energiestiftung SES erarbeitet hat, ist juristisch und technisch breit abgestützt. Sie sei die adäquate Antwort auf eine Politik jener zuständigen Behörden, sagt Rechsteiner, ‹die seit zwanzig Jahren einfach nichts gemacht haben›.» 1999 Medien: «Fast 20 Jahre hat es gedauert, bis für die grösste Kontrollbehörde des Bundes ein klares, von Interessenkonflikten freies Pflichtenheft geschrieben wird. Schon 1980 nämlich hatte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates kritisiert, die … HSK könne nicht frei entscheiden, wie intensiv sie Atomkraftwerke kontrollieren wolle. Als problematisch gilt bis zur Stunde vor allem die Unterstellung unter das Bundesamt für Energie, das seine Mittel teilweise für die Förderung der Kernenergie einsetzt … grössere Schlagkraft der HSK nötig. Denn mit der Strommarktöffnung nehme der Kostendruck zu und damit auch die Versuchung, zu Lasten der Sicherheit Geld einzusparen … ‹Bislang wurden Vorschriften immer ein wenig inter-pretiert› und zuweilen nur mündlich mitgeteilt, wie [HSK-Direktor Serge] Prêtre sagte. So wussten HSK-Leute schon lange, dass Eisenbahnwagen nach dem Transport von abgebrannten Brennelementen verstrahlt waren. Sie schritten jedoch nicht ein, weil sie die Radioaktivität als zu gering einstuften. Solche Nachsicht soll nicht mehr möglich sein …. Nicht mehr vereinbar mit ihrer Unabhängigkeit ist der Einsitz der HSK-Leute bei der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie» (SVA). 1999 «Mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1999 hat die Bundesversammlung die Waste Convention genehmigt und den Bundesrat zur Ratifika-tion ermächtigt.» 2000 KFW-Mandat: Controlling vor Ort 2002 Medien: «Die vier Atomkraftwerke der Schweiz werden von einer unabhängigen Behörde kontrolliert. Doch die tut sich schwer mit der personellen Abgrenzung von der Atomwirtschaft ….»

unabhängige Review 1989 KNE als Nachfolge der verwaltungsunabhängigen Untergruppe Geologie der AGNEB eingesetzt (unter A. Steck), «… festzustellen, dass seit Beginn 1989 die Mitglieder der Kommission voll mit der Stellungnahme zur Sedimentstudie der Nagra beschäftigt waren. Es blieb dabei kaum Zeit, geologische Grundsatzfragen … zu formulieren und zu bearbeiten. Die Kommission hofft, im Jahr 1990 genügend Zeit für die Analyse dieses Problemkreises zu haben.» 1989 Medien: Im Kanton Uri «hat sich die Regierung im Prinzip die Argumente der GegnerInnen zu eigen gemacht. Die Ergebnisse der Sondierboh-rungen sollen zuerst von einem unabhängigen Institut geprüft werden, bevor die Bewilligung für einen Sondierstollen gegeben wird.» 1989 Bundesrat: «Eine sorgfältige Durchführung und Überprüfung der Forschungsarbeiten für die Lagerung radioaktiver Abfälle ist Voraussetzung für die Offenhaltung der Option Kernenergie.» 1991 Kriesi Politologe, Referat an der Entsorgungskonferenz: Vorschlag des Einbezugs von Kritikern in die Nagra1992 Regierungsrat des Kantons Uri: Wahl eines unabhängigen Fachberaters zur Beurteilung der Nagra-Abklärungen und der HSK-Begutachtung 1993 SES: «Die Umweltorganisationen haben weitgehend auf Rechtsmittel verzichtet und Facharbeit von unabhängigen Experten eingebracht. Sonst würde in der Schweiz tatsächlich schon Atommüll gelagert, aber auf absolut unverantwortliche Weise.» 1994 Flüeler, SES: «unabhängige schweizerische und internationale Begutachtung» des Wellenberg-Projekts gefordert 1995 Beratende «Kantonale Arbeitgruppe Wellenberg» der Nidwaldner Regierung, unter Beizug zweier «kritischer Stimmen» aus Oppositionskreisen,zur Begutachtung der GNW-Projekteingaben 1995 GNW: «Die GNW versteht die Stellungnahme des Regierungsrates als Vertrauensbeweis und Anerkennung der bisherigen Arbeit. Als besonders

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wertvoll empfindet sie den Bericht der vom Regierungsrat eingesetzten ‹Arbeitsgruppe Wellenberg›, der neben unabhängigen Fachleuten auch Expo-nenten der kritischen Nidwaldner Kreise angehört haben …. Die von ihr und vom Regierungsrat formulierten Auflagen werden bei der weiteren Arbeit … zu berücksichtigen sein.» 1995 NR Iten: Langzeitsicherheitsstudie der Nagra zum Wellenberg «durch unabhängige und aussenstehende Experten überprüfen zu lassen», Bun-desrat: «Forderung nach unabhängiger, interdisziplinärer Überprüfung» mit KNE und weiteren Experten erfüllt 1996 Arbeitsgruppe Kristallin Nordschweiz zur Begleitung der HAA-Arbeiten der Nagra 1997 Minderheit UREK NR: «echte unabhängige Kontrollbehörde für Atomanlagen zu schaffen, die nicht mit den Bewilligungsbehörden des Bundes verflochten ist» 1996/97 Bundesrat Leuenberger: Ausschlusskriterien, Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit: «… sollen auf technischer Ebene in einer Arbeitsgruppe über-prüft und bearbeitet werden … unter Beizug weiterer interessierter Stellen (zum Beispiel Standortgemeinde und Opponenten)», darauf «Technische Arbeitsgruppe Wellenberg TAG» durch Bundesrat eingesetzt 1998 Energie-Dialog unter H. Ruh: Vertiefung des Konzepts «kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung» «auf einen ausgereifteren Stand, kon-zeptionell vergleichbar mit dem Konzept ‹Endlager› zu bringen» 1998 Espejo & Gill, «Die systemischen Rollen von SKI und SSI im schwedischen nuklearen Abfallsystem»: «Im Interesse der Gesellschaft ist es wichtig, dass unabhängige Kapazität geschaffen wird, um die Sichtweisen und Entscheidungen des [nuklearen Abfall-]Systems herauszufordern, vielleicht in der Form akademischer Zentren zur Unterstützung der Gemeinden und Umweltaktivisten, aber auch in der Form von SKI/SKBs Rolle als Anwälte der Gemeinde. Dies ist das Herzstück der Transparenz.» 1998 KSA: Positionspapier «Aktuelle Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz» 1998 KNE: «Entwicklung der Arbeiten» der Nagra 1998 KNE: «Nach schwedischem Gesetz müssen die Betreiber der Kernkraftwerke alle drei Jahre der Behörde einen umfassenden Bericht [zu For-schungs- und Untersuchungsprogrammen] unterbreiten ….» 1999 SKi, Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 98 von SKB: Abklärung der (finanziellen) Unterstützung von Umweltverbänden 1999 Einsetzung der verwaltungsunabhängigen Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle EKRA (unter W. Wildi) durch den Bun-desrat2000 Nygårds, SKB: «… die Berichte über Geleistetes und Arbeitsprogrammvorschlag … werden einem breit angelegten Reviewing durch Regierungs-behörden, wissenschaftliche Institutionen und Umweltorganisationen unterzogen» 2000 SES, zur EKRA: «Die Expertengruppe ist mit Fachleuten aus den Bereichen Kommunikation, Psychologie/Soziologie und (Staats[-])Recht zu erweitern …. Die Autoren des holländischen Berichts ‹Nuclear Waste and Nuclear Ethics› (Herman Damveld und Robert Jan van den Berg) zuhanden der holländischen Kommission Lagerung radioaktiver Abfälle (CORE) sind von der Expertengruppe beizuziehen …. Bereits vor Beginn des Energie-Dialogs hat die SES ein internationales Symposium zum aktuellen Stand von Lagerkonzepten in verschiedenen Ländern gefordert. Es wäre an der Zeit, dieses Symposium unter Federführung des UVEK nun durchzuführen (unter Einbezug der Endlagerkritiker) ….» 2000 Einsetzung der beratenden Kantonalen Fachgruppe Wellenberg KFW (unter W. Wildi) durch den Regierungsrat des Kantons Nidwalden zur Be-gleitung und Begutachtung der GNW/Nagra-Arbeiten, Medien: «Die unabhängige Expertengruppe hat … den grossen Vorteil, dass sie in der öffentli-chen Diskussion glaubwürdiger ist als die im Dienste der AKW stehende Nagra und die notorisch atomfreundliche Bundeskontrollbehörde. Ihr Bericht ist gerade deshalb ein wichtiger Beitrag zur Vertrauensbildung auf dem Weg zum notwendigen Konsens in der Entsorgung des Atommülls.»2000 Breitschmid: internationale Diskussion 2002 Regierungsrat Kt. Nidwalden: «Die HSK sieht im Weiteren eine internationale ‹peer review› des Wellenberg-Projektes im Rahmen der Wie-deraufnahme des Rahmenbewilligungsverfahrens vor …. die vorgängige Validierung des Messkonzeptes für die Ausschlusskriterien ist ebenfalls eine wichtige Auflage der Konzession»

AuflösungNagra/Bundeslösung?

1988 NR Euler: Monopol der Nagra auf Information einschränken 1990 CADO Ollon, Hiä Niä Uri, AkW Wolfenschiessen, Gruppo Pian Grand Misox und MNA: Forderung nach Auflösung der Nagra und Einstellung der Sondierarbeiten 1996 NR Weber: Forderung nach Auflösung der Nagra, «weil sie zu teuer ist … und weil ihr Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen, nicht

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mehr zeitgemäss ist. An ihrer Stelle ist eine Regelung zu setzen, die sinnvollere und sparsamere Lösungen der Beseitigung (durch ein rückführ- und überwachbare Lagerung) bzw. Vermeidung des Atommülls bringt» 1997 KNE: «Nach Ansicht der KNE ist die Abfallproblematik während des Betriebs der Kernkraftwerke [durch den Bund] einer Lösung zuzuführen und durch geeignete Massnahmen zu konkretisieren.» 1998 Buser, Experte HSK: «Ein Blockieren von Lösungsbestrebungen könnte unter Umständen nur dazu führen, dass der Staat schliesslich Ausführung und besonders Finanzierung selber sicherstellen muss.» 1998 Weltwoche: «8. These. Die Nagra entlassen» 1999 Wildi, Experte: «Die Suche nach einem Standort … wird … weiter erschwert und das Ergebnis hinausgezögert. Walter Wildi, Geologe und Mitglied der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA), denkt deshalb laut darüber nach, ‹ob der Bund die Aufgabe der Nagra nicht selbst übernehmen will, wie vom Gesetz bei Bedarf vorgesehen – aber auf Kosten der Kraftwerkbetreiber›.» 1999 SES, nach Medien: « Die SES … schlägt vor, die Leitungen durch den Bund enteignen zu lassen. Dieser soll im Gegenzug für die Folgekosten der Atomkraft aufkommen, allerdings nicht ohne zuvor auch Hand auf die Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerke gelegt zu haben. Eine weniger radikale Variante wäre ein Pfandrecht.» 1999 Flüeler, Experte: «Der zu erwartende Preisdruck infolge einer – gewiss wünschenswerten – Marktöffnung zur Halbzeit der Betriebsdauer der neu-eren Produktionsanlagen wird … den Kostendruck auf die Entsorgung massiv erhöhen …. Zwei Möglichkeiten bieten sich den Behörden, um diesem Umstand zu begegnen: Entweder definieren sie klare Bedingungen zum Abschluss des laufenden Entsorgungsprogramms mit entsprechenden Auflagen an die Abfallproduzenten oder die Behörden (d.h. der Bund) führen die Entsorgung in eigener Regie durch, auf Kosten der Abfallerzeuger und mit geeigneten Kontrollmechanismen.» 2000 EKRA: «Die finanzielle Unabhängigkeit des Entsorgungsprogramms von den Betreibern der Kernkraftwerke ist schon heute zu sichern. Ausser-dem sind die notwendigen institutionellen Anpassungen vorzunehmen.» 2000 SES: «Die Forderung der EKRA, wonach die Nagra durch eine von den AKW-Betreibern unabhängige Entsorgungsgesellschaft abzulösen sei, muss sofort an die Hand genommen werden.» 2000 Braunwalder, SES: «Die Nagra ist von den AKW-Betreibern abzunabeln und in eine unabhängige Organisation überzuführen.» 2000 Breitschmid, Umweltverbände: «Die Nagra sollte aufgelöst werden. Die anstehenden Aufgaben müssen von einer unabhängigen staatlichen Or-ganisation übernommen werden.» 2001 Wildi, EKRA/KFW: …. In der Bevölkerung wird auch die Tatsache schlecht aufgenommen, dass die nationale Aufgabe der Entsorgung privatenOrganisationen anvertraut wurde …. Grund hierzu war die Forderung nach der Trennung der Akteure der Entsorgung, namentlich der Abfall produzie-renden Kraftwerke, von den Kontrollbehörden des Bundes. Die Ekra schlägt daher vor, dass die legale Basis, die Organisationsstrukturen und die Fi-nanzierung der Entsorgung neu überdacht werden. Der Entwurf zu einem neuen Kernenergiegesetz (KEG) stellt einen Schritt in dieser Richtung dar. Nun hat die Ekra einen Auftrag zur Ergänzung ihres Berichtes erhalten.»

Tabelle 19: Argumentationsmuster Aufsicht. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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Argumentationsmuster Nagra

Thema 1970 – 1979 Selbstverständnis 1972 *Nagra, zuerst ist nur Zwischenlagerung als Aufgabe, ab 1975 Endlagerung, ab 1978 HAADruck auf die Nagra Politischer Druck 1970 Kühn für SVA: «Abfallfrage ... so weit gelöst, dass sie die Anwendung der Kernenergie nicht behindert.»

1978 ASK: «sichere Verbringung [der] Abfälle ausserhalb des Biozyklus ist notwendig» als eine von vier Voraussetzungen einer «gut funktionierende[n],für die Bevölkerung akzeptable[n] Kerntechnik» Koppelung mit Betriebsbewilligung

Inhaltlicher Druck (siehe auch oben)

1978 Bundesbeschluss zum Atomgesetz Projekt «Gewähr 1985»

Zeitlicher Druck Frist 1985 Information, wissen-schaftlicher Diskurs

keine breite Konzeptdiskussion

Transparenz keine breite Konzeptdiskussion

Thema 1979 – 1988 Selbstverständnis 1980 Issler: «Umweltschutzaufgabe»

1982 «Wir verstehen unsere Aufgabe ausschliesslich als eine wissenschaftlich-technische ….»1982 Rometsch: «Als Resultat wird nach technischen Lösungen für ein psychologisches Problem gesucht, was natürlich unmöglich ist.»1985 Rometsch: «Das ‹Projekt Gewähr› gibt eine wissenschaftliche Antwort auf eine rein politische Frage» 1985 Rometsch: «auf ein psychologisch-politisches Problem technisch-wissenschaftliche Antworten» zu geben 1985 Nagra: «Es liegt im nationalen Interesse ….»1986 Kowalski: «die nationale Dimension der Entsorgungssaufgabe» 1987 «Entsorgungsnachweis von der Frage der Bewilligung weiterer Kernkraftwerke abzukoppeln»

Druck auf die Nagra 1979 Geologen: politische Verbindung der Entsorgung?! 1980 Buser: «wirtschaftlich und politisch unabhängig[e] Institution» als Bedingung 1984 NZZ: «Eine sichere und kostengünstige Endlagerung verlangt ... nach einer stärkeren Abschirmung der Nagra von der Energiepolitik.»

Politischer Druck 1979 Bundesrat: «Sollte in den nächsten Jahren keine Lösung [für die Endlagerung] gefunden werden, so dürften nach dem vorliegenden Bundesbe-schluss im Gegensatz zum alten Atomgesetz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden.» (sowie Bundesbeschluss, AKKW-Betriebsbewilligungen und «Gewähr») 1980 Energieforum: «Die Bereitstellung geeigneter Lagerstätten für radioaktive Abfälle ist eine ... nationale Aufgabe.» 1987 NWA: «Es sollen keine neuen Sachzwänge geschaffen werden, weder durch die Produktion neuer Abfälle, noch durch die Erteilung von Rah-menbewilligungen und/oder Baubewilligungen für neue AKW, bevor die sichere Endlagerung gewährleistet ist, wie dies der Bundesrat vor der Abstim-mung zur ersten Atominitiative ausdrücklich versprochen habe.» 1988 Bundesrat: Betriebsbewilligungen der Werke bleiben in Kraft bis zum Bundesratsentscheid über den Standortnachweis.

Inhaltlicher Druck (siehe auch oben)

1979 Buser: Nagra-Programm «vollkommen ungenügend», keine bindenden Kriterien1979 SES: Forderung nach internationaler Begutachtung 1980 McCombie: «Die Breite des Gebiets macht uns abhängig von engen Kontakten mit anderen Ländern.» 1980 Trümpy, UG AGNEB: wissenschaftliche Kriterien für die Wahl der Bohrregionen nicht publiziert 1984 Kiener, BEW: «Die professionelle, umfassende Arbeit kam erst, als man Druck ausübte. Als der Termin feststand, war die Elektrizitätswirt-schaft auch sofort bereit, das 200-Millionen-Programm aufzustellen.»

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Zeitlicher Druck 1979 Geologen: Zeitrahmen knapp (Gewähr bis 1985) 1985 Küffer: «Dieser zeitliche Druck auf die Arbeit der NAGRA – vor allem als Konzession aufgrund des Drucks der Gegner zustandegekommen – wird von diesen dazu benutzt, der NAGRA Unwissenschaftlichkeit vorzuwerfen.»

Information,wissenschaftlicher Diskurs

keine Publikationspflicht 1979 Geologen: Erdöldaten unter Verschluss 1980 Trümpy & Wildi: nicht informiert über Programm 1980 Nagra: «Die … wissenschaftliche Diskussion … wird von der Nagra … vorbehaltlos begrüsst …. Gesetzliche Bestimmungen stellen sicher, dass sich die zuständigen Behörden jederzeit über den Stand der Arbeiten orientieren können.» 1987 SES: «breitangelegte Debatte zwischen den betroffenen Wissenschaften, den Behörden und Politikern durchzuführen»

Transparenz 1979 Rometsch: «der zu jedem Endlager geforderte Nachweis ... ist nicht leicht so überzeugend darstellbar, dass gar keine Zweifel mehr übrig bleiben» 1979 Buser: bindende Kriterien und Richtlinien fehlen 1979 Geologen: Publikation als notwendige Grundlage 1980 UG AGNEB: «Öffentlichkeit und Publikation … unbedingt notwendig»1980 Bundesrat: «nicht vorgesehen, Stellungnahmen wie jene der Geologengruppe ... den im Bewilligungsverfahren einspracheberechtigten Parteien zu unterbreiten»1980 HSK/KSA: Richtlinie 21 zu radiologischen Schutzzielen 1984 UG AGNEB: Richtlinien zu Isolationszeitbedarf fehlen 1984 Kt. Uri: Inventar fehlt in Gesuchsunterlagen1986 NR Mauch: Forderung nach Zugang zu «sämtlichen Dokumenten» «im Interesse einer … breit abgestützten, demokratischen Entscheidungsfin-dung»

Thema 1988 – 2002 Selbstverständnis 1990«Qualitätssicherung bei radioaktiven Abfällen», Abfall als Qualitätsprodukt

1991 Issler, Nagra: «Inbezug auf die Strombeschaffung aus Kernenergie werden in den nächsten Jahren der sichere, langfristige Betrieb der beste-henden fünf Kernkraftwerke und Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch die langfristigeBereitstellung der benötigten Entsorgungsanlagen.» 1991 McCombie, Nagra: «Wir auf dem Gebiet der Entsorgung radioaktiver Abfälle fühlen uns als integraler Bestandteil gemeinsamer Anstrengungen, durch aktive Schutzmassnahmen unsere Erde den nächsten Generationen sauber weiterzugeben. Die Nagra begrüsst deshalb intensivierte und kon-struktive Wechselwirkungen mit allen anderen Organisationen, welche auch Umweltschutzaufgaben wahrnehmen.» 1992 Issler, Nagra: Wir unterstützen diese Bemühungen und nehmen aktiv an den Gesprächen und Konferenzen teil, da die anstehenden Aufgaben nur in einem Klima des Dialoges und der konstruktiven Gesprächsbereitschaft gelöst werden können …. Die gesetzlichen Instrumente sind für ein zielstrebiges Vorgehen … unzureichend. Die Verfahren sollten gestrafft und vereinfacht werden. Die Kompetenzzuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bedürfen einer Klärung. Damit ist auch ein Handlungsbedarf auf der politischen Ebene gegeben.» 1993 «Bis 1982 wurden schwachaktive Abfälle in der Tiefsee versenkt. Wegen fehlender politischer Akzeptanz ist die Tiefseeversenkung eingestellt worden …. Technisch stellt der Bau eines Endlagers keine besonderen Anforderungen. Bei einem Endlager für kurzlebige Abfälle handelt es sich zum Beispiel um eine unterirdische Anlage, die rund sechsmal kleiner wäre[ ] als eine Röhre des Seelisberg-Tunnels.» 1994 Inserat: «In der Krebstherapie nehmen mit den Heilungschancen auch die radioaktiven Abfälle zu. Die Zeit ist reif, sie von der Nagra dauerhaft entsorgen zu lassen …. Die Nagra hat nicht nur den gesetzlichen Auftrag, sondern auch das geeignete Rezept, sie jetzt sicher zu entsorgen.» 1994 Issler, Nagra: «Schwach- und mittelradioaktive Abfälle liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor. Wir sind der Meinung, dass die Technik für den Bau und Betrieb solcher Entsorgungsanlagen heute entwickelt ist.» 1995 GNW: «Wichtiger Beitrag zur Lösung einer nationalen Umweltschutzaufgabe» 1995 Issler, Nagra, nach Niederlage am Wellenberg: «Technisch haben wir seriös gearbeitet. das aktuelle Problem ist politisch …. Entscheidend für die Ablehnung waren vermutlich vielmehr Ängste und die Verunsicherung der Bevölkerung, zu der übrigens die Kernkraftwerkgegner von aussen her

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massiv und mit viel Emotionen beigetragen haben …. Das knappe Nein vom Wochenende zwingt uns, den Ball and die Politik zurückzuspielen …. Jetzt braucht es einen Marschhalt.» 1996 «Wie weiter am Wellenberg? … Die Lagebeurteilung darf … in technischer Hinsicht als abgeschlossen betrachtet werden – die politischen Aspekte aber bedürfen einer dringenden Klärung.» 1997 Kowalski, Nagra/GNW: «… problematisch wird es, wenn aus einer verzerrten Perspektive die Radioaktivität als ‹bösartige Gefahr der Moderne› überschätzt wird und die Politik falsche, kontraproduktive Entsorgungsmassnahmen verlangt, beispielsweise das ‹ewige Hüten› der Abfälle, statt der Endlagerung in geologischen Strukturen.» 1998 Kowalski, GNW: «… technische Antworten genügen nicht, um politische Fragen zu beantworten, wie Dr. Rometsch einmal zutreffend gesagt hat ….»1998 NTB 98-04: an die Erfordernisse aus der verlorenen Abstimmung am Wellenberg «angepasstes Lagerkonzept», Offenhaltung des Zu-gangsstollens, «präzisierende Darstellung der Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit»: radiologische Nachbetriebsüberwachung nicht ausgeführt; «[d]as angepasste Lagerkonzept wird allen ... Forderungen [passive Langzeitsicherheit, Verursacherprinzip und Handlungsspielraum künftiger Generationen] gleichermassen gerecht» 1999 Issler, Nagra: auf die Frage des Vertrauensverlusts in die Nagra auf der Suche nach billigeren Auslandlösungen: «Der Blick über die Grenze ist keine Frage des Vertrauens, sondern Folge der Öffnung des Strommarkts und der Globalisierung ….Für Länder wie die Schweiz – mit einem kleinen Kernenergieprogramm – ist eine multinationale Lösung attraktiv.» 1999 «Technisch ausgereifte, im Detail untersuchte Konzepte für geologische Lager liegen vor. Das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle kann für Jahrzehnte offen gelassen werden. Den Entscheid, das Lager zu verschliessen, kann man also künftigen Generationen überlassen.» 2000 GNW: «Die … GNW … nimmt den Bericht der … EKRA … mit Befriedigung zur Kenntnis …. Die … Arbeitsgruppe … hat das von der GNW erar-beitete neue Lagerkonzept '98, das die Vorteile der kontrollierten Lagerung mit den Vorteilen einer definitiven Endlagerung verbindet, der blossen Langzeitlagerung ohne geologische Sicherheitsbarrieren gegenübergestellt. Der Vergleich fiel eindeutig zugunsten der geologischen Sicherheit sowie der Forderung nach Reversibilität und somit des GNW-Konzepts aus.» 2000 GNW: «Die GNW ist dabei, ihr bereits 1998 angepasstes Lagerkonzept entsprechend den Vorgaben der … EKRA zu bereinigen und zu konkretisieren. Sie wird ihre Arbeitspläne den nun eingesetzten Fachleuten zur unabhängigen und sachlichen Überprüfung vorlegen.»

Druck auf die Nagra Politischer Druck 1988 NR Euler: Monopol der Nagra auf Information einschränken

1990 Umweltorganisationen: «Schiffbruch der ‹Endlagerstrategie› von Bund und AKW-Betreibern … Nach 18 Jahren Arbeit und 350 Millionen Franken Kosten hat die Nagra, die ‹Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle›, ihr 1976 selbst gesetztes Ziel nicht erreicht ….» 1992 Ruh, Sozialethiker: «Die Umkehr der Beweislast: Die Betreiber, nicht die Endlagerer, müssen beweisen, dass die Abfälle nicht schädlich bzw. ‹endlagerbar› sind …. Die Betreiber müssen die Endlagerer darum ersuchen, autonom und unabhängig von der Tatsache, dass es Abfälle gibt, Grund-sätze über die Sicherheit aufzustellen. Streng genommen müssten Betreiber und Endlagerer personell und institutionell vollständig getrennt operieren …. Zur Erhöhung der Sicherheit ist an eine mehrfache Verwaltung der Endlager zu denken, eventuell an die Oberhoheit der UNO.» 1993 Greenpeace & SES: «‹Konfliktlösung› eines Folgeproblems ist sinnlos, wenn gleichzeitig das Hauptproblem verschärft wird.» 1993 NR Fischer: «Ohne befriedigende Lösung des Entsorgungsproblem ist der Bau neuer Kernenergieanlagen nicht denkbar.»1993 NOK, Bundesrat Ogi, nach Medien: «Mit Genugtuung nehmen die Gesprächspartner Kenntnis davon, dass im Bereich Entsorgung endlich weitere Schritte anstehen …. Die beförderliche Behandlung [der] Zwischen- und Endlagerprojekte schafft günstige Voraussetzungen für die Offenhaltung der Option Kernenergie.» 1993 AMüs: «Gelingt es der Atomwirtschaft, ihre Lösung durchzusetzen, wird der Anreiz zur Weiterführung der Forschung gänzlich wegfallen und das atomare Roulette kaum mehr zu stoppen sein …. Aber hüten wir uns vorallem davor, den Atomstrategen zu bequemen Kompromissen und damit zu Akzeptanz zu verhelfen … Die Durchsetzung der Forderung ‹Keine Atommüllager, solange noch Müll produziert wird› schafft lediglich (Zeit-)Raum, um daran zu arbeiten, den Schaden möglichst zu begrenzen.» 1995 Medien: «Das einzige klare Resultat, das die Nagra bisher vorzuweisen hat, sind die Zahlen der Bilanz: 618 Millionen Franken wurden bisher ausgegeben – ohne dass dafür ein greifbarer Ertrag herausgeschaut hätte …. Die Geschichte der Nagra entwickelt sich damit immer mehr zu einer

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Chronik des Misserfolgs.» 1996 Medien: «Mehr als 600 Millionen Franken haben die Arbeiten der Nagra bis heute gekostet. Langsam beginnen deshalb auch die Schweizer AKW-Betreiber zu rechnen: Den rein ‹politischen› Hochaktiv-Nachweis wollen sie so billig wie möglich erbringen. Entsprechend schmal ist ihr Benkener Programm …. Bis es soweit ist, wird die Nagra ihr undurchsichtiges Doppelspiel weiterverfolgen. Zum faktischen Endlager-Standort wird dereinst nicht die Sondiergemeinde Benken, sondern das aargauische Würenlingen, das sein Ja-Wort zum Bau eines zentralen Zwischenlagers für hochaktiven Abfall bereits gegeben hat.» 1996 NR Weber: Forderung nach Auflösung der Nagra, «weil sie zu teuer ist … und weil ihr Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen, nicht mehr zeitgemäss ist. An ihrer Stelle ist eine Regelung zu setzen, die sinnvollere und sparsamere Lösungen der Beseitigung (durch ein rückführ- und überwachbare Lagerung) bzw. Vermeidung des Atommülls bringt» 1997 SES & Greenpeace: «Die Nagra verliert zunehmend an Glaubwürdigkeit …. Mit einer Petition verlangen [Greenpeace und SES] einen vorläufigenStopp der Nagra-Standortsuche. Die Pläne und Konzepte der Nagra sind offenzulegen und in einer breiten politischen Diskussion einer grundlegenden Neubeurteilung zu unterziehen …. Die Nagra ist nun seit mehr als 20 Jahren mit einem einseitigen Konzept auf der Suche nach einem Lager-Standort [für hochradioaktive Abfälle]. Sie hat dabei bis heute mehr als 662 Millionen Franken in den Sand gesetzt, die von den KonsumentInnen über die Strompreise finanziert wurden.» 1997 KNE: «Mit Schreiben vom 9. Mai 1997 an das EVED zeigte sich die KNE besorgt über die Entwicklung der Arbeiten zur Endlagerung der radioak-tiven Abfälle in der Schweiz …. Mit den angekündigten Budgetkürzungen der Nagra bestehe die Gefahr, dass die Arbeiten nicht mehr im erforderlichen Umfang und genügend breit durchgeführt werden.» 1997 Medien: «Die Nagra gerät unter massiven Spardruck … 700 Millionen Franken haben die Schweizer AKW-Betreiber bisher für die Suche nach einem Endlager investiert. Jetzt drehen sie der Nagra den Geldhahn zu. Ohne Fremdaufträge droht ein Personalabbau von bis zu 30 Prozent …. Die bevorstehende Öffnung des europäischen Strommarkts drückt auf die fetten Margen …. ‹Das ist eine Luxus-Nagra, wie sie in der Schweiz betrieben wird, nicht mehr tragbar›, sagt AKW-Vertreter Fuchs» (Geschäftsleiter KKW Gösgen). 1997 McCombie, Nagra: «Die ‹Lösung des Abfallproblems› wird aber weitherum als wichtige Voraussetzung für die Nutzung der Kernenergie angese-hen. Daraus entsteht ein sozialethischer und politischer Druck, diese Entsorgungsaufgabe zu lösen.» 1998 Küffer, ZWILAG: «so sicher wie genügend» statt «so sicher wie technisch möglich»1998 Weltwoche: «8. These. Die Nagra entlassen … Nicht dass die Nagra-Aktivitäten gänzlich für die Katz gewesen wären …. Wenn die eigentlich zur Abklärung einer technischen Frage verpflichtete Organisation sich jetzt aber als scharfmacherische Politstrategieagentur gebärdet, wie einem Protokoll der Klausurtagung vom 14./15. Januar zu entnehmen ist, das Greenpeace anonym zu gespielt worden ist, dann muss doch dringend empfohlen werden, die eidgenössischen Verbindlichkeiten mit der Nagra aufzulösen …. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist und bleibt eine der gesellschaftlichen Hauptaufgaben in den nächsten Jahrhunderten, und sie darf nicht einem Geheimklüngel übertragen sein …. Zu suchen ist ein Gremium, das eher an der Entsorgung als an der Generierung von Abfällen interessiert ist.» 1999 Beobachter: «700 Millionen Franken für eine Nullösung … Auf der Nagra lastet von Anfang an ein grosser Druck …. die Nagra sucht noch immer nach Standorten. Sie kann keine Gewähr bieten für die sichere Entsorgung – weder für hochaktive noch für schwach- und mittelaktive Abfälle. Für dieses Nullergebnis wurden bislang insgesamt 700 Millionen Franken ausgegeben …. Die Suche nach einem Standort … wird … weiter erschwert und das Ergebnis hinausgezögert. Walter Wildi, Geologe und Mitglied der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA), denkt deshalb laut darüber nach, ‹ob der Bund die Aufgabe der Nagra nicht selbst übernehmen will, wie vom Gesetz bei Bedarf vorgesehen – aber auf Kosten der Kraftwerkbetreiber›.» 1999 Flüeler, Experte: «Der zu erwartende Preisdruck infolge einer – gewiss wünschenswerten – Marktöffnung zur Halbzeit der Betriebsdauer der neu-eren Produktionsanlagen wird … den Kostendruck auf die Entsorgung massiv erhöhen …. Zwei Möglichkeiten bieten sich den Behörden, um diesem Umstand zu begegnen: Entweder definieren sie klare Bedingungen zum Abschluss des laufenden Entsorgungsprogramms mit entsprechenden Auflagen an die Abfallproduzenten oder die Behörden (d.h. der Bund) führen die Entsorgung in eigener Regie durch, auf Kosten der Abfallerzeuger und mit geeigneten Kontrollmechanismen.» 2000 Flüeler, Experte: «Der Umgang mit radioaktiven Abfällen ist an einem Wendepunkt … Druck auf Abfallprojektanten und -betreiber wird nicht nur von weiten Teilen der Öffentlichkeit ausgeübt, sondern auch von deren Besitzern …. Als mögliche Konsequenz könnte sich eine Allianz ein-

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stellen, zwischen pronuklearen Gruppierungen (Aktionäre mit einer Wartestrategie) und Antiatomgruppen (atomares Hüteprinzip an Stelle von Endla-gern). Dies könnte in unbeschränkte Zwischenlagerung ausmünden.»

Inhaltlicher Druck (siehe auch oben)

1988 AGNEB: Regelung der Berichterstattung über die laufenden Arbeiten der Nagra, Forderung nach vermehrter Berichterstattung nachgekommen1988 Analyse der Sedimente 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Die Verzögerungen bzw. die Kritik an der offiziellen Atommüllpolitik seien primär ‹politisch›, eine Behauptung, die gern und oft fallengelassen wird. Dass diese damit nicht wahrer wird, zeigen nachfolgende grundlegende Gedanken. Bereits der Titel dieses Beitrags spielt auf die jahrzehntelange fachliche Auseinandersetzung der ‹Kritiker› mit dem Thema an …. Entscheidend für das weitere Vorgehen sind folgende Schritte: - Intensive und breite Forschung jetzt … in der Schweiz und in Zusammenarbeit mit Atommüllnationen …. Das Wirtgestein soll vor einer La-gerwahl mit realistischen Simulationen, also unter den möglichen Bedingungen des künftigen Endlagers, untersucht werden … - Prinzip Sicherheit und Rückholbarkeit: Zwischenlagerung nach dem Stand von Wissen und Technik …. - Sicherheit kommt vor Geld und Terminen. Kosten- und Zeitfaktor sind von Anfang an der Sicherheit unterzuordnen … transparent zu machen» 1993 Wälti, Politologin: «Mit der Delegation des Vollzugs an eine para-staatliche Institution wird [der] Verhandlungsprozess – zumindest in der Pla-nungsphase – unterbunden. Die Nagra ist in der Gestaltung ihrer Planung weitgehend autonom. Dem Bund kommt dabei die Kontrollfunktion zu. Der Vollzug durch para-staatliche Institutionen ist dabei in der Regel effizient und zielgerichtet …. Auf der anderen Seite schwächt jedoch die politische Monopolstellung der para-staatlichen Institutionen ihre Lern- und Anpassungsfähigkeit in einer Gesellschaft, die hohe partizipatorische Anforderungen stellt … erst durch erhöhten Druck von aussen [zum Einbezug konkurrierender Interessen in die Planung] gezwungen» 1998 Energie-Dialog, Ruh, Sozialethiker: «Folgende Grundsatzfragen stehen im Vordergrund: - Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Endla-gerung und der kontrollierten Langzeitlagerung; - Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung und der direkten Endlagerung. Zu den weiteren … Fragen gehören: - Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit …; - Verschluss eines Endlagers; - Verantwortlichkeit und Haftung in ferner Zukunft …; - Sicherstellung der Finanzierung der nuklearen Entsorgung» 1998 KSA: «Das Lagerkonzept soll präzisiert und bei Bedarf ergänzt werden …. Im Endlager selbst und in dessen Umgebung sind bis zum Verschluss die Felsmechanik, der Wasser- und der Wärmehaushalt so zu überwachen, dass die den Sicherheitsanalysen zugrunde gelegten Modellannahmenüberprüft und die Prognosen über das Langzeitverhalten erhärtet werden können …. Personalbestand und Budget der Nagra sind dem Entsorgungs-programm unter Berücksichtigung der vorliegenden KSA-Empfehlungen anzupassen.» 1998 KNE: «Die KNE erachtet es als sinnvoll, wenn bei der längerfristigen Planung der NAGRA-Arbeiten Erfahrungen aus anderen Ländern mitberück-sichtigt werden …. Die KNE schlägt … vor, dass … phasengerechte Ablauf- und Zeitpläne erstellt werden …, in welchen Zielvereinbarungen und geschätzter Arbeitsaufwand der einzelnen Phasen dargelegt werden.» 1999 NOK: «Bei hochaktiven Abfällen bieten sich multinationale Lösungen an, weil die Mengen sehr gering sind … überhaupt keine zeitliche Dring-lichkeit …. Auch die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber prüfen solche Lösungen, wie den Behörden grundsätzlich bekannt ist . Unabhängig davon ar-beitet die Nagra.» 1999 Medien: «Die NOK verhandeln mit einem amerikanisch-russischen Konsortium … Geprüft wird das Pazifik-Dossier von Herbert Bay, Vizedirektor bei den … NOK in Baden …. Unter Entsorgungs-Experten geniesst die private US-Initiative allerdings einen höchst zweifelhaften Ruf: ‹Ein dubioses Projekt›, urteilt Hans Issler, Chef der Nagra.» 2000 EKRA: Vorschlag eines Konzepts der KGL, der «kontrollierten geologischen Endlagerung, das Endlagerung und Reversibilität verbindet» (drei Komponenten: Hauptlager, Testlager; Pilotlager zur Überwachung des Langzeitverhaltens, Bestätigung der entsprechenden Prognosemodelle und als «Nachweislager»; Unterschied zum «angepassten Lagerkonzept Wellenberg»: nach KGL werden die Lagerkavernen rasch verfüllt und entsteht ein Pilotlager zur Überwachung und Kontrolle 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen2001 KFW: EKRA-Konzeptanforderungen für den Standort Wellenberg im Rahmen des Sondierstollen-Gesuchs der GNW konkretisiert

Zeitlicher Druck 1988 Bundesrat: «kein Grund ersichtlich, weshalb die sichere Endlagerung auch der hochaktiven Abfälle nicht machbar sein sollte … Nur wenige Länder kennen Entsorgungsforderungen im Sinne von Gewähr», Entzug der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke wäre «unverhältnismässig», «Für die Detailerkundung des Endlagerbereichs [für hochradioaktive Abfälle] … muss mit einem Zeitbedarf von mindestens zehn bis fünfzehn Jahren gerechnet werden. Weil eine über mehr als ein Jahrzehnt hinausgehende Fristverlängerung … nicht sinnvoll wäre, beschloss der Bundesrat, keine neue Frist

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anzusetzen.»1990 KNE: «Nach eigenen Angaben steht der Nagra heute genügend Zeit zur Suche nach einem Endlager zur Verfügung. Nach Wegfallen des Zeit- und Beweisdruckes von ‹Gewähr 1985› muss daher nicht mehr die grundsätzliche Frage nach einer Machbarkeit der Endlagerung beantwortet werden.» 1998 KNE: Bund soll «Abfallproblematik … während dem Betrieb der Kernkraftwerke einer Lösung zuführen».1998 KSA: «Die Bereitstellung eines HAA-LMA-Endlagers ist für den Zeitpunkt vorzusehen, an dem die ersten hochaktiven Abfälle eingelagert werden können, d.h. etwa für das Jahr 2020 …. Am Zieltermin 2020 … ist grundsätzlich festzuhalten. Verschiebungen auf spätere Termine wären primär mit Sicherheitsüberlegungen zu begründen …. Konkrete Standorte für Endlager in der Schweiz sind in jedem Fall nachzuweisen …. Die Abklärung einer Endlageroption im Ausland darf die Suche nach einem Endlagerstandort im Inland keinesfalls beeinträchtigen und den Termin für die Endlagerung nicht verzögern.»1998 KNE: «Gemäss NTB 92-02 wird ein HAA-Endlager wegen der notwendigen Zwischenlagerung zur Abkühlung der hochaktiven Abfälle frühestensab dem Jahr 2020 benötigt …. Die neue Arbeitsplanung der Nagra [u.a. Baubeginn erst ab 2045] wirft nach Ansicht der KNE eine Reihe offener Fragenauf:1. Das Einschalten einer 20jährigen Zwischenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm ab dem Jahr 2001 lässt Zweifel am der wirklichen Realisierung eines HAA-Endlagers in der Schweiz aufkommen. Nach Ansicht der KNE ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz mit diesem langen Unterbruch nicht mehr sichergestellt …. 2. Der vorgeschlagene Ablaufplan widerspricht dem Bundesratsentscheid vom 3. Juni 1988 zum Projekt Gewähr …. Es kann nicht im Interesse des Bundes sein, die Arbeiten zur Endlagerung … erst nach erfolgter Stillegung der KKW[s] bzw. nach einem allfälligen Ausstieg aus der Kernenergie … wieder in Angriff zu nehmen. 3. Der vorgelegte Plan äussert sich nicht bezüglich der Erstellung eines Felslabors an einem möglichen Standort. Nach heutigem Stand von Wissen-schaft und Technik ist die Phase eines Felslabors unabdingbar vor dem eigentlichen Bau des Endlagers …. 4. Möglichkeiten zur Beteiligung der Schweiz an internationalen Endlagerprojekten können nur ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn auch wirklich konkrete Projektangebote vorliegen. Bis heute zeichnet sich weltweit kein einziges Projekt in dieser Richtung ab. Im Gegenteil, ver-schiedene Länder haben die Annahme ausländischen Abfalls zur Endlagerung im Gesetz ausgeschlossen (u.a. Frankreich, Deutschland). Ungelöst sind auch völkerrechtliche Aspekte und Haftungsfragen, die selbst innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch keiner einheitlichen Lösung zugeführt werden konnten. Nach Ansicht der KNE werden mit der starken Ausrichtung der Planung auf multinationale Projekte unrealistische Zielsetzungengesetzt bzw. falsche Hoffnungen geweckt ….»

Information,wissenschaftlicher Diskurs

1988 AGNEB: Regelung der Berichterstattung über die laufenden Arbeiten der Nagra, Forderung nach vermehrter Berichterstattung nachgekommenVeröffentlichung der Ergebnisse (z.B. Bohrungen) 1989 IAEO, Sicherheitsgrundsätze: 10 technische Kriterien: u.a. Mehrfachbarrierenprinzip («overall systems approach»: Sicherheitsanalyse für alle Teilsystem gemeinsam entscheidend, nicht für einzelne Systeme), Radionuklidinventar nach den Auslegungsannahmen zu definieren, fest Form der Abfälle, festzusetzende Zeit «vollständiger Isolation», Auslegung zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen nach Verschluss, «ausreichende Tiefe» des Lagers gefordert 1989 Issler, Nagra: Beteiligung ausländischer Fachexperten? «Auch die begutachtenden Behörden … haben … immer externe Berater beigezogen … zumindest würde die Nagra ein solches Vorgehen begrüssen.» 1991 NEA/IAEO/EK: «Es wird anerkannt, dass Sicherheitsbewertungen bereits in einem frühen Forschungsstadium wie auch während des gesamtenProjektablaufs voll in die Programme zur Errichtung von Endlageranlagen integriert werden müssen .... Bevor die Genehmigung ... erteilt wird, müssen die Sicherheitsbewertungen schrittweise ... erfolgen, um festzustellen, ob zusätzliche Informationen nötig sind, und – wenn ja – welcher Art.» 1992 repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag der Nagra: «Schliesslich bewerten 78% der Befragten die Nagra-Informationstätigkeit als zumin-dest teilweise unklar oder unvollständig.» 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Für eine seriöse Beurteilung der Szenarien Wiederaufarbeitung/Direkte ‹End›lagerung standen uns zu wenig spezifisch (Anlagen-)Daten zur Verfügung. So überliessen uns die Betreiber nicht alle – ihnen zugänglichen – nötigen Informationen, und wir verfügten weder über Originaldaten noch direkten Kontakt mit Vertretern der Direkten Lagerung, zum Beispiel aus Schweden oder den USA.» 1993 Umweltverbände: fordern «die zwingende Einholung von aussenstehenden Gutachten bei Bewilligungsverfahren (die Gutachter haben volles

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Einsichtsrecht in alle relevanten Informationen und Daten)» 1994 Frei u.a., Ökonomen: «Zwei Drittel aller Befragten (in Wolfenschiessen und Bauen nur 54%) sind … überzeugt, dass die Betreiber des Endlagers Zwischenfälle verschweigen oder die Gefahr verharmlosen werden.» 1996 SKi, Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 1995 von SKB: «SKI hat das Forschungs-, Entwicklungs- und Nachweis-Programm 95 an 60Behörden und Organisationen zur Überprüfung geschickt. Die Organisationen und Behörden schliessen Universitäten und Technika ein, örtliche Si-cherheitskommissionen, die Gemeinden mit Kernanlagen wie auch die Vereinigung der Lokalen Behörden, das Schwedische Umweltamt, die Nationale Planungsbehörde und das SSI.» 2000 KFW-Mandat: Sachinformation als Beitrag zur öffentlichen Debatte 2002 Regierungsrat Kt. Nidwalden: «Gleichzeitig mit dem Entscheid der Auflage des Konzessionsgesuchs hat der Regierungsrat zu verschiedenenForderungen des [MNA] Stellung genommen. Er geht davon aus, dass mit den vorgesehenen Konzessionsauflagen den Forderungen des MNA Rech-nung getragen wird. So wird die Forderung nach einer internationalen Prüfung der Ausschlusskriterien ausdrücklich als Auflage übernommen. Die HSK sieht im Weiteren eine internationale ‹peer review› des Wellenberg-Projektes im Rahmen der Wiederaufnahme des Rahmenbewilligungsverfahrens vor …. die vorgängige Validierung des Messkonzeptes für die Ausschlusskriterien ist ebenfalls eine wichtige Auflage der Konzession.»

Transparenz 1990 NR Jaeger: «Wenn heute der Bundesrat beispielsweise zugeben muss, dass er keine Übersicht hat, wo die Abfälle gelagert werden und wie gross die Menge dieser Abfälle ist, ist das begreiflich. Datenbanken gibt es nicht.» 1990 NR Günter: «Seit dem Frühjahr 1987 versuche ich herauszufinden, was man unter hoch-, mittel oder schwachradioaktivem Abfall versteht …. Bis heute wurde mir keine Definition vorgelegt, was diese Definition nun heisst …. Jetzt stellt sich heraus, dass sich diese Kategorien nur auf die Handha-bung und den Transport beziehen, nicht aber auf die Lagerung.» 1990 Bundesrat: « … der Bundesrat ist nicht bereit, auf sachlich gerechtfertigte Regelungen zu verzichten und als richtig anerkannte Konzept kurzfristig zu verlassen … der Ansicht, dass … Studien zur längerfristigen Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle auf dem Areal der Kernkraftwerke nicht ausge-führt werden sollten» 1990 SKi/HSK/SSI: «Das Vorgehen bei der Szenarienentwicklung muss gut dokumentiert sein, damit eine unabhängige Überprüfung möglich ist …. Es wird hervorgehoben, dass Standortauswahl, Lagerauslegung und Sicherheitsanalyse Teile eines schrittweisen Prozesses in einem Endlagerprogrammsein sollten …. Um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen, ist es wichtig, dass der Standortauswahlprozess so transparent wie möglich ist.» 1993 NR Strahm, Naturfreunde: «Im Gegensatz zu den skandinavischen Ländern ist in der Schweiz die Rückstellungspraxis intransparent …. Es besteht … weder ein Meldepflicht noch eine öffentliche Aufsicht noch irgend ein anderweitiger Kontrollmechanismus!» 1993 Umweltverbände: «Anstelle des Durchpaukens einer ‹Lex Wellenberg› [Verfahrensbeschleunigung mit der Teilrevision des Atomgesetzes] hat die Nagra erst den Tatbeweis zu erbringen, dass alle erforderlichen standortunabhängigen Vorarbeiten geleistet sind (Inventarklärung, Spezifikation aller Abfallsorten, Eingangskontrolle, Betriebsmanagement usw.).» 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Lückenlose Spaltstoffkontrolle ist unabdingbar .… wenigstens im Inland eine möglichst lückenlose Stoffbilanz und Kontrolle (nicht nur Papierkontrolle) von radioaktivem Material durchzuführen» 1993 SKi, Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 1992: Zeitplan, bessere Strukturierung gefordert (mit Phasen, [Zwischen-]Zielen und erwar-teten Ergebnissen), «in vielen Fällen gerade genügend und manchmal kaum genügend» 1993 KASAM: Überprüfung des F+E+Nachweis-Programms 1992 von SKB: «völlig unbefriedigend» bzgl. Methodenbeschrieb und Umfang; SKBs Zeit-planung «offensichtlich unrealistisch» – Offenheit und Transparenz unabdingbar 1994 IAEO, Klassifizierung: Empfehlungen zur Kategorisierung aller radioaktiven Abfälle zu jeder Zeit und nach Gefährdungspotenzial 1994 Nagra: Modellinventar Radioaktive Abfälle MIRA1995 Nagra, nach Medien: «Die Nagra bezeichnete diese Studie [der KNE zum HAA-Programm der Nagra] inzwischen als nur eine der Äusserungenverschiedener Bundesinstanzen …. Wie bei der Nagra betont wird, ist es nicht üblich, dass Berichte wie derjenige der KNE – der noch nicht diskutiert werden konnte – in die Öffentlichkeit gelangen …. Auf welchen Kanälen das erfolgt sei, könne man nicht beurteilen; hingegen lasse sich ein Zusam-menhang mit der vor zehn Tagen erfolgten Ablehnung der beiden Wellenberg-Vorlagen im Kanton Nidwalden nicht ausschliessen.» 1998 KNE: «Die KNE erachtet es als sinnvoll, wenn bei der längerfristigen Planung der NAGRA-Arbeiten Erfahrungen aus anderen Ländern mitberück-sichtigt werden.»

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1998 Entsorgungsfonds transparent(er) gestaltet1998 Internationale Expertengruppe der IAEO zur HSK: Definitionen der Begriffe «schwach-», «mittel-» und «hochradioaktive Abfälle» notwendig, Erarbeitung einer Regelung für radioaktive Altlasten, Prüfung und Bewertung des KSA-Positionspapiers [[P478] bzgl. Verzögerungen eines Hoch-aktivlagers, Schaffung eines Entsorgungsfonds analog dem Stilllegungsfonds; Verfolgen der Stilllegungsprojekte und -kosten, Bereitstellung von Per-sonal1999 Umweltverbände zur Sicherstellung der Entsorgungskosten: «Atomkraftgegner beschweren sich, Bundesrat Leuenberger passt das nicht schlecht … Die Aufsichtsbeschwerde entwickle Druck für grösstmögliche Transparenz.» 2000 IAEO: «Abfallklassifizierung Radioaktiver Abfall ist irgendwie geheimnisumwittert, was wenigstens teilweise das Ergebnis der komplexen und manchmal undurchsichtigen Begriffswelt der Spezialisten ist …. Von Vertragsparteien der Abfallkonvention [[P45] werden nationale Bericht gefordert mit u.a. nationalen Abfallinventaren» 2002 AGNEB: Untergruppe Abfallinventar gebildet

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 20: Argumentationsmuster Nagra. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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Argumentationsmuster Ausland

1955 – 1960 (1957 NR Giovanoli: «Lehnt der Bundesrat ... Bestrebungen, in der Schweiz ausländische Atomfriedhöfe zu erstellen, ab?»)

1961 – 1970 1968 erster WiederaufarbeitungsvertragBEW: «ab 1969 folgende Regelung der Entsorgung: Die abgebrannten Brennelemente ... wurden ins Ausland zur Wiederaufarbeitung abgeliefert.»1969 Graf & Zünd, MC: «Wahrscheinlichkeit sehr klein, in der Schweiz einen geeigneten, sicheren Experimentierplatz zu finden.» ab 1969 SMA im Atlantik versenkt

1970 – 1979 1970/71 KKM: «Abfallproblem gehört allerdings nicht in den unmittelbaren Aufgabenbereich der Kernkraftwerke. Die abgebrannten Brennelemente werden an Wieder-aufarbeitungsanlagen abgegeben.» 1977 Iran: innert 10 Jahren übernehmbar

1979 – 1988 1979 Argentinien: allgemein gehaltenes Angebot 1979 Bundesrat: Kriterien für eine Lagerung im Ausland, «Sicherheit der Bevölkerung absolute Priorität ... Geologie erschöpfend untersucht und beurteilt», Garantien des Empfängerstaates (eigenes Kernenergieprogramm vorausgesetzt) 1979 AGNEB: Nachweis im Ausland «ausdrücklich» zugelassen 1982 Issler, Nagra: «Übrigens darf man die Möglichkeit einer Endlagerung im Ausland nicht ganz vergessen …. Es ist heute doch relativ offen, ob wir in der Schweiz jemals hochaktive Abfälle endlagern werden.» 1983 AGNEB: «dem Bund heute keine Alternativen zur Tiefseeversenkung zur Verfügung» 1984 China 1984 Buser & Wildi: «günstigere Gebiete im Ausland» 1985 Nagra: «Im Gegensatz [zu den SMA] ist bei den starkradioaktiven Abfällen eine gemeinsame Beseitigung im Rahmen internationaler Vereinbarungen denkbar, vorab aus wirtschaftlichen Gründen.» 1985 Versenkungsstopp nicht zugestimmt 1987 China/Australien 1987 Nagra: Meeresversenkungsoption offen halten 1987 NR Gerster: Standesinitiative für Endlagerung «grundsätzlich in der Schweiz»1988 KSA: zu Wellenberg: «Als weitere Alternative regt die KSA an, dass insbesondere für α-haltige Abfälle aus der Wiederaufarbeitung internationale Optionen weiterverfolgt werden.»

1988 – 2002 1988 NR Mauch: «unsere moralische Pflicht, auf diese Exporte [nach Australien und/oder China] unter allen Umständen zu verzichten» 1988 Bundesrat: «Einfuhr … nur bewilligt werden kann, wenn entsprechende Zwischenlagerkapazitäten in der Schweiz zur Verfügung stehen»1988 PSR-Ärzte: «Neues Atommüllkonzept: direkte Endlagerung, Suche in den Sedimenten, internationale Zusammenarbeit» 1989 Issler, Nagra: «Grundsätzlich ist festzuhalten, dass vor allem aus ökonomischen Gründen multinationale Endlager für hochaktive Abfälle anzustreben sind. Vor allem für solche Länder wie die Schweiz …» (schlechte Auslastung des Lagers; Argumente gegen eine internationale Lösung: «Fragen der Eigenständigkeit, der Eigenversorgung beziehungsweise der Auslandabhängigkeit») 1989 AGNEB: «darauf hingewiesen, dass die Weisungen des Bundesrates aus dem Jahr 1983, wonach die Option Tiefseeversenkung offenzuhalten ist, nach wie vor ihre Gültigkeit haben»

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1990 SES: «Wie seit Jahren wiederholt, stehen zwei Stossrichtungen im Vordergrund: - einerseits endlich die Untersuchung des schweizerischen Mittellandes als Standortregion für alle Abfalltypen, das verglichen mit den Alpen und Voralpen sowie der Nordschweiz geologisch stabil ist, - anderseits die internationale Suche nach einem gemeinsamen Lager für Atommüll-produzierende Industriestaaten für hochaktiven Abfall» 1991 Bundesrat «aus technischen Gründen stets» für Option Meeresversenkung, «hat jedoch stets darauf hingewiesen, dass sich die Schweiz nicht zum Schrittmacher der Tiefseeversenkungsmethode machen soll» 1991 Kiener, BEW: «Die Schaffung von Endlagermöglichkeiten in unserem Land ist … eine Voraussetzung für einen definitiven Verzicht auf die Wiederaufnahme der Tiefsee-versenkung.»1991 Strahlenschutzgesetz: «Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland beseitigt werden.» (Abs. 3), doch: Der «Bundesrat um-schreibt die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Ausfuhrbewilligung erteilt werden kann» 1991 Issler, Nagra: «Für die Endlagerung hochaktiver Abfälle sind längerfristig europäische Lösungen anzustreben. Zur Zeit sind solche Ansätze durch die zum Teil mangelnde Akzeptanz solcher Anlagen erschwert. Der Nachweis der technischen Machbarkeit und damit verbunden die Akzeptanzförderung auf nationaler Ebene sind zur Voraussetzung geworden, später über multinationale Lösungen diskutieren zu können. Dafür steht noch genügend Zeit zur Verfügung. Entsprechende Grundsatzentscheide sollten jedoch zu Beginn des nächsten Jahrhundert[s] gefällt werden können.» 1992 Kiener, BEW: «Das Strahlenschutzgesetz verlangt, dass wir die Endlagerung grundsätzlich in der Schweiz durchführen … [drei Sätze weiter:] Für die volumenmässig geringen hochaktiven Abfälle wären einige wenige Endlager für ganz Europa ausreichend; aus politischen Gründen kann sich aber heute kein Land mehr erlauben, fremde radioaktive Abfälle zu übernehmen.» 1992 Bundesrat: Verzicht auf Meeresversenkung, «Die Erkenntnis, dass aufgrund der starken Opposition gegenüber der Versenkung von radioaktiven Abfällen im Meer in den nächsten zwei Dekaden nicht mit der Wiederaufnahme von legalen Versenkungsaktionen zu rechnen ist sowie des gewachsenen Verständnisses in der Bevölkerung für globale Zusammenhänge, veranlasste die Mehrheit der AGNEB-Mitglieder, sich für eine Überarbeitung der Haltung der Schweiz auszusprechen und einen Verzicht auf weitere Versenkungsaktionen vorzusehen.» – «Die Schweiz verzichtet …» «Die Schweizer Delegation … wird diesem Beschluss Rechnung tragen, ohne dabei eine Führungsrolle einzunehmen.»1992 repräsentative Umfrage im Auftrag der Nagra: für «nationale Lösung der Problems»: 59% (49% der Romands) 1993 EVED: «Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine bedeutende nationale Aufgabe der kommenden Jahre.» 1993 Nagra: «Gibt es keine möglichen Alternativen zur Lagerung in der Erde? Bis 1982 wurden schwachaktive Abfälle in der Tiefsee versenkt. Wegen fehlender politischer Akzeptanz ist die Tiefseeversenkung eingestellt worden …. Weshalb sucht man keine Lösungen im Ausland? In der Schweiz herrscht ein breiter Konsens darüber, dass die im eigenen Land produzierten Abfälle grundsätzlich auch im eigenen Land entsorgt werden sollen. Dieser ethische Anspruch wurde auch vom Gesetzgeber festgehalten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es später zu internationalen Lösungen kommen kann, insbesondere für hochaktive Abfälle, die in sehr kleinen Mengen anfallen.» 1993 Braunschweiger Manifest: «Für die Entsorgung der in einem Land produzierten radioaktiven Abfälle besteht eine nationale Verantwortung. Für die Endlagerung dieser Abfälle müssen von unabhängigen Experten international anerkannte hohe Sicherheitsstandards aufgestellt werden. An diesen sind die jeweiligen nationalen Endlagerkonzepte auszurichten.»1993 BAG/EDI, Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Strahlenschutzverordnung: «In einer Stellungnahme wird verlangt, die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen (Art. 89) zum Zweck der Beseitigung nicht zu ermöglichen. Verschiedentlich wird gefordert, Artikel 89 restriktiver zu fassen …. In einer Stellungnahme wird begrüsst, dass mit der Formulierung von Artikel 89 die Meeresversenkung nicht mehr möglich sein werde.» 1993 Bundesrat: «Im weiteren stellt im besonders empfindlichen Ökosystem des Meeres gelagerter Atommüll ein ökologisches Risiko dar, das zu ermitteln und gegebenenfalls zu vermindern ist … Der Bundesrat ist sich des Handlungsbedarfs auf diesem Gebiet bewusst.» 1994 Bundesrat: «Trotz … Moratorium muss für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, die in erster Linie in den Kernkraftwerken, aber auch in der Medizin, Industrie und Forschung anfallen, eine Lösung gefunden werden. Dies ist eine bedeutende nationale Aufgabe der kommenden Jahre.» 1994 Nagra: «Ein Endlager für hochaktive Abfälle wird in der Schweiz frühestens ab dem Jahr 2020 gebaut werden müssen, falls sich bis dann keine internationalen Lösungen abzeichnen.»1994 Strahlenschutzverordnung: «Eine Bewilligung für die Ausfuhr von radioaktiven Abfällen zum Zwecke der Beseitigung kann ausnahmsweise erteilt werden, wenn: a) die Garantie besteht, dass im Empfängerstaat genügende Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, b) ein geeignetes, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechendes Endlager zur Verfügung steht, und c) die Beseitigung im Rahmen einer völkerrechtlichen Vereinbarung erfolgt.» (Art. 93) 1994 KKG: «… die schweizerischen Kernkraftwerkbetreiber … sind … daran interessiert, sich diesbezügliche Optionen offenzuhalten» (informelle Diskussion möglicher Ge-

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schäfte zwischen russischen Wiederaufarbeitungsfirmen und der Schweizer Atomwirtschaft) 1994 Regierungsrat des Kantons Aargau: «Die Nagra hat dem Regierungsrat zugesichert, dass es sich bei ihren kommenden Aktivitäten in der Nordschweiz nicht um Beginn der Realisierung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle handle; dafür stünden langfristig internationale Lösungen im Vordergrund.»1996 Kiener, BEW: «… hochaktive Abfälle, bei denen keine Eile geboten ist … Ich bin der Ansicht, dass eine internationale Lösung in diesem Bereich sogar notwendig ist» 1996 Issler, Nagra: «‹Hochradioaktiver Abfall muss erst während rund 40 Jahren zwischengelagert werden, bevor er einem Endlager zugeführt werden kann›, erklärte Issler. Deshalb existiere auf der ganzen Welt bisher noch kein Endlager. ‹Die Möglichkeit ist sehr gering, dass überhaupt jemals ein Endlager in der Schweiz gebaut wird. Für die relativ wenigen hochradioaktiven Abfälle, die anfallen, genügen theoretisch zwei Endlager in Europa. Es wäre unsinnig, in jedem Land eines zu bauen›, führte Issler deshalb aus. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, müsse aber auch die Schweiz entsprechende Untersuchungen vornehmen und diese vorlegen können.»1997 Greenpeace: «Rund 4'000 Kubikmeter schwachradioaktiver Abfall von schweizerischen AKW-Brennelementen sollen in der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague definitiv deponiert werden. Eine entsprechende Klausel, die sowohl gegen schweizerisches als auch französisches Atomrecht verstösst, steht offenbar in den Verträgen zwischen den schweizerischen AKW-Betreibern und der französischen Wiederaufarbeitungsgesellschaft Cogéma.» 1997 Bundesrat Leuenberger: bei den hochradioaktiven Abfällen «ist eine internationale Lösung im europäischen Verbund anzustreben»1997 Issler, Nagra: Interviewer: eine Garantie, dass es in der Schweiz einmal kein internationales Endlager gibt, die gibt es nicht. Antwort «Nein. sicher nicht. Aber wenn es ein internationales Endlager geben sollte, bräuchte das sicher in jedem Fall entsprechende Bestimmungen, Staatsverträge und so weiter. In der heutigen Situation schliessen die Gesetze so etwas nicht aus, fördern es aber a priori auch nicht.» 1997 HSK: «Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hochaktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet werden; hingegen sollen die noch offe-nen Fragen betreffend der prinzipiellen Machbarkeit beantwortet und Möglichkeiten für eine internationale Lösung abgeklärt werden.» – «Ein gemeinsames multinationales Projekt kann auch sicherheitstechnisch von Vorteil sein …. Es ist somit nicht angebracht, bereits jetzt Schritte zu Realisierung eines solchen Endlagers in der Schweiz einzuleiten.»1998 Küffer, Zwilag, Medien: «Der Widerstand in den einzelnen Ländern habe der Diskussion über ein weltweit zentrales Endlager neue Nahrung gegeben», «Die Forderung nach gleich langen Spiessen bei der Öffnung des Strommarktes sowie der Widerstand in den einzelnen Ländern gegen Endlager habe der Diskussion über ein weltweit zentrales Endlager neue Nahrung gegeben …. Nach Küffer wäre es vernünftig, radioaktive Abfälle aus KKW zusammen mit Atomwaffen endzulagern.»1998 Medien: «Die Schweiz unterzeichnet das Protokoll zur Änderung des Londoner Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung …. Insbesondere verbietet es die Versenkung aller Arten von radioaktiven Abfällen. Die Schweiz ist seit 1979 Vertragsstaat.» 1998 IAEO: «Ein multinationales Endlager kommt am ehesten in einem sich freiwillig meldenden Gastland zu liegen. Dieses Land muss auch fähig sein, ein angemessenes Niveau technologischer Fähigkeiten, Ressourcen und Engagement nachzuweisen.» – «Es ist wahrscheinlich, dass die gesetzliche und behördliche Situation in Ländern ähnlich ist, die ein multinationales Endlager in Betracht ziehen wollen, und dass unter Partnern Schutzmassnahmen leicht harmonisiert werden könnten …. «Im Allgemeinen und prin-zipiell sind die grundsätzlichen Themen bei einem multinationalen Endlager nicht viel anders als bei nationalen Projekten»; qualitative Unterschiede: gute und verlässliche Information, Haftbarkeit und Stabilität der Partner, Vertragsdauer, Verantwortlichkeiten, finanzielles Engagement, Kostenschlüssel, Missbrauch von Spaltstoffen (Safeguards), Abfalleigentum1998 Prêtre, HSK: «Es ist schon sehr viel Geld, um bloss einen Nachweis zu erbringen. Es geht ja nicht darum, bereits ein Endlager für hochaktive Abfälle zu bauen. Dieses bräuchte man frühestens in fünfzig Jahren …. Es könnte aber sein, dass sich in fünfzig Jahren eine internationale Lösung anbietet …. Es wäre toll, wenn sich die Schweiz an einer europäischen Lösung beteiligen könnte. In Fachgesprächen mit Kollegen in anderen Ländern spüre ich eine grosse Bereitschaft. Aber zurzeit verbieten fast alle europäi-schen Gesetzgebungen die Entsorgung von Fremdabfällen. Und daran will zurzeit niemand rütteln, weil man Angst hat, diese Frage würde sofort zu politisch. Das könnte sich aber bald ändern …. Es ist möglich, dass der Bundesrat eines Tages findet, der Standortnachweis für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz sei nicht mehr nötig und anachronistisch geworden. Dieses Konzept stammt ja aus den achtziger Jahren, als man noch vom Bau weiterer Kernkraftwerke ausging.» 1998 KSA: «Konkrete Standorte für Endlager in der Schweiz sind in jedem Fall nachzuweisen. Eine Endlagerung der HAA/LMA im Ausland soll nicht a priori ausgeschlossen, jedoch nur als zusätzliche Option neben der Endlagerung im Inland verfolgt werden. Die Abklärung einer Endlageroption im Ausland darf die Suche nach einem Endlagerstandort im Inland keinesfalls beeinträchtigen und den Termin für die Endlagerung nicht verzögern.» 1998 Medien: «In Frankreich lagern nach offiziellen Berichten illegal knapp 9000 Tonnen radioaktiver Abfälle, von denen zwei Drittel aus Deutschland und Japan stammen. 361 Tonnen sind schweizerischen Ursprungs. Die Abfälle hätten nach französischem Recht nach der Aufbereitung in der Anlage von La Hague in ihre Ursprungsländer zurückgeführt werden müssen.» 1998 KNE: «Möglichkeiten zur Beteiligung der Schweiz an internationalen Endlagerprojekten können nur ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn auch wirklich konkrete

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Projektangebote vorliegen. Bis heute zeichnet sich weltweit kein einziges Projekt in dieser Richtung ab. Im Gegenteil, verschiedene Länder haben die Annahme ausländischen Abfalls zur Endlagerung im Gesetz ausgeschlossen (u.a. Frankreich, Deutschland). Ungelöst sind auch völkerrechtliche Aspekte und Haftungsfragen, die selbst innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch keiner einheitlichen Lösung zugeführt werden konnten. Nach Ansicht der KNE werden mit der starken Ausrichtung der Planung auf multina-tionale Projekte unrealistische Zielsetzungen gesetzt bzw. falsche Hoffnungen geweckt ….» 1998 HSK, KNE, KSA, BFE, Nagra, GNW, Aussprache: «Die Option der Beteiligung an einem allfälligen internationalen Endlagerprojekt bleibt offen, darf jedoch die Endla-gersuche in der Schweiz nicht verzögern.» 1998 Medien: «Statt viel schwach und mittel radioaktiven Müll würde die Schweiz nur eine kleine Menge Abfall aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield zurücknehmen – aller-dings hoch radioaktiven …. Im Bundesamt für Energiewirtschaft, in den AKW und bei der Nagra ist man von der ‹Curie swap›-Idee begeistert.»1998 Nagra, 12.12.: «Die Nagra … nimmt zu einem Bericht in der heutigen Ausgabe der Berner Zeitung wie folgt Stellung: Die Nagra wurde angefragt, ihr anerkannt hohes Know-how … in eine internationale Projektstudie für ein Lager von hochradioaktiven Abfälle einzubringen. An der Projektstudie PANGEA nehmen Fachleute aus den USA, Kanada, Grossbritannien und der Schweiz teil. Die laufenden Projekte der Nagra werden durch die Teilnahme an dieser internationalen Studie in keiner Weise tangiert.»1999 Greenpeace: «Die Schweizer Atomindustrie ist nicht länger gewillt, das Atommüllproblem zu lösen. Sie beabsichtigt, die gesamte Menge des aus dem Betrieb der Atom-kraftwerke anfallenden hochaktiven Abfalls nach Russland abzuschieben. Dies geht [aus] einer gemeinsamen Absichtserklärung der Schweizer Atomindustrie mit dem Russi-schen Ministerium für Atomenergie (Minatom) hervor. Das Dokument wurde … Greenpeace zugespielt …. Danach sollen 2000 Tonnen abgebrannte Brennelemente … nach Russland abgeschoben werden. Mit diesem Handel würden sämtliche neu anfallenden hochaktiven Abfälle aller Schweizer AKW (bis zu einer Betriebszeit von 40 Jahren) im Ausland entsorgt …. Die von der Atomindustrie anvisierte Abschiebung des Atommülls torpediert die Arbeit der Nagra auf diesem Gebiet.»1999 NOK, «zur Greenpeace-Pressekonferenz ‹Endlager in Russland›»:«… Bei hochaktiven Abfällen bieten sich multinationale Lösungen an, weil die Mengen sehr gering sind … überhaupt keine zeitliche Dringlichkeit …. Auch die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber prüfen solche Lösungen, wie den Behörden grundsätzlich bekannt ist . Unabhängig davon arbeitet die Nagra ….» 1999 Kommentar in der «Aargauer Zeitung», 13.1.: «Wer daran denkt, mit Russland Nuklear-Geschäfte zu machen, der lädt Widerstand geradezu ein. Dass die Gespräche strikt vertraulich bleiben sollten, ist der Glaubwürdigkeit der Kraftwerkbetreiber ebensowenig förderlich wie die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden und die Endlager-Sucher der Nagra bis gestern keine Ahnung von der Russland-Connection hatten.» 1999 Medien: «Die NOK verhandeln mit einem amerikanisch-russischen Konsortium … Geprüft wird das Pazifik-Dossier von Herbert Bay, Vizedirektor bei den … NOK in Baden …. Unter Entsorgungs-Experten geniesst die private US-Initiative allerdings einen höchst zweifelhaften Ruf: ‹Ein dubioses Projekt›, urteilt Hans Issler, Chef der Nagra …. Auch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien ist beunruhigt: ‹Da versucht ein privates Unternehmen ein Geschäft zu machen. Solche Entsorgungsprojekte sind nicht seriös›, sagt IAEO-Sprecher Heinz-Friedrich Meyer.» 1999 Bay, NOK: «In der Tat glauben wir, dass für die Entsorgung von hochaktiven Abfällen eine internationale Lösung gesucht werden muss.»1999 Nagra: «Die … Nagra hat ihre internationale Berater- und Dienstleistungstätigkeit auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung 1998 weiter ausgebaut. In diesem Bereich erzielte die Nagra … einen Umsatz von 2.5 Mio. Franken. Hauptaufgabe bleibe die Vorbereitung der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz.» 1999 Medien: «Die Pläne zur Entsorgung von Schweizer Atommüll in Russland oder auf Wake Island, USA, sind konkreter, als die AKW-Betreiber bisher zugegeben haben. Das zeigt ein Protokoll, das nun aufgetaucht ist …. NOK-Sprecher Christoph Tromp wollte gestern zu den neusten Enthüllungen keine Stellung nehmen.» 1999 Bundesrat, Antrag zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Behandlung radioaktiver Abfälle: in erster Linie nationale Aufgabe (Präambel xi)) 1999 Issler, Nagra: «Bund, Kernkraftwerksgesellschaften und Nagra verfolgen dieselbe Entsorgungsstrategie: Radioaktive Abfälle sind grundsätzliche in der Schweiz zu ent-sorgen …. Für die Entsorgung der eher kleinen Mengen an hochaktiven Abfällen will man sich die Option einer sinnvollen, multinationalen Lösung offen halten …. Mit unseren Abklärungen bereiten wir eine inländische Lösung vor. Zur Zeit ist kein Verlass, dass uns das Ausland diese Abfälle abnehmen wird …. Es müsste nachgewiesen werden, dass multinationale Endlager dem hohen, international geforderten Sicherheitsstandard entsprechen. Auch die politische und soziale Stabilität im Gastland müsste gewährleistet sein. Welcher Weg schliesslich beschritten wird, ist ein politischer Entscheid.» 1999 Bundesrat Leuenberger: «Ein Lager für hochaktive Abfälle muss frühestens im Jahre 2040 zur Verfügung stehen. Die Frage des Konzepts für ein solches Lager wird international diskutiert. Hier besteht also nicht unmittelbar ein Handlungsbedarf.» 1999ff. Pangea, Internet: «Alle Staaten, einschliesslich Australien, sind verantwortlich dafür, dass mit allen Abfällen so sicher wie nur irgend möglich umgegangen wird. Austra-lien bietet weltweit die beste Lösung an, wegen seiner einzigartigen Geologie und wegen seinem stabilen politischen Systems sowie seiner gut entwickelten ökonomischen und rechtlichen Infrastruktur. Australien ist auch einzigartig in Bezug auf seine technologische Leistungsfähigkeit, seinen internationalen Ruf bezüglich Aktivität gegen den Miss-

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brauch von Kernspaltmaterial und seine Umwelttradition. Der saubere Umgang mit jeglichen Abfällen kann Verhandlungen mit Anderen beinhalten, deren Abfall zu behandeln. Dieser Prozess ist normal: vom Haushaltsabfall bis zur internationalen Verschiebung von biologischen, metallischen und Sonderabfällen. Diese Abfälle werden tagtäglich über Land, Gemeinde-, Staats- und nationale Grenzen transportiert.» 1999 AGNEB: «Die Entsorgung der HAA/LMA im Ausland steht heute als Option zur Diskussion. Verschiedentlich haben auch schon Gespräche zwischen Betreibern von schweizerischen KKW und ausländischen Regierungsvertretern oder Organisationen stattgefunden und es werden internationale Studien gemacht. Heute zeichnet sich jedoch kein konkretes Projekt ab. Da die Zeit für die Realisierung eines HAA/LMA-Lagers einige Jahrzehnte beträgt, sind deshalb die Arbeiten in der Schweiz zielgerichtet weiterzufüh-ren und dürfen nicht mit dem Hinweis auf eine internationale Lösung hinausgeschoben werden. Sollten HAA/LMA jemals in ein internationales Lager verbracht werden, müssten zudem insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein: …» (entspricht ungefähr Art. 25 Abs. 3 StSV [P831]) «Aus der Sicht der AGNEB heisst dies u.a., dass die am Lager be-teiligten Länder das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit … der Behandlung radioaktiver Abfälle … unterzeichnet und ratifiziert haben und eine gemeinsame Kommission einsetzen, welche die Einhaltung der obgenannten Anforderungen zu prüfen hätte.» 1999 KSA, nach AGNEB: «Veranlasst durch Pressemitteilungen wurde diese Frage in der KSA wiederholt besprochen. Die Bedingungen für die Ausfuhr von radioaktiven Ab-fällen zur Entsorgung im Ausland sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Nach Auffassung der KSA erfüllt zur Zeit keine der heute bekannten Optionen diese Bedingen . Zu bedauern ist, dass die zuständigen Stellen des Bundes zum Teil erst über die Presse von entsprechenden Aktivitäten der Elektrizitätswirtschaft erfahren ….» 2000 BFE, Vernehmlassung Kernenergiegesetz: alle Kantone ausser BS, FR, NW, Schweiz, ZG (Verzicht von AI): «Das vorgeschlagene Konzept für schwach- und mittelak-tive Abfälle wird unterstützt …. Für hochaktive Abfälle jedoch muss an internationalen oder europäischen Lösungen mitgearbeitet werden.»; SP, auch WWF: «gegen die Verlagerung des Entsorgungsproblems ins Ausland», Parti suisse du Travail, Grüne: «Grundsätzlich soll an der Entsorgung im Inland festgehalten werden.»; Swissmem: «Eine zwingende Entsorgung im Inland wird als nicht sinnvoll erachtet.»; Elektrizitätswirtschaft: «Alle sicheren Entsorgungsvarianten seien als Optionen offen zu halten.» (Elektrizi-tätswirtschaft, Nagra. Forum vera) 2000 UVEK: «Laut der russischen Delegation hat die russische Regierung kürzlich einem neuen Gesetz zur Handhabung abgebrannter Brennelemente zugestimmt …. Ein allfälliges konkretes Angebot, schweizerische Brennelemente in ein russisches Entsorgungszentrum zu verbringen, wäre aus Schweizer Sicht abzulehnen. Die Ausnahmere-gelung … gemäss Strahlenschutzverordnung kann nicht in Anspruch genommen werden, unter anderem weil Russland über kein Endlager verfügt.» 2001 Kiener, BFE, nach Medien: «Das Strahlenschutzgesetz sagt, dass der Bundesrat ausnahmsweise eine Lagerung im Ausland zulassen kann. Es müssen aber gewichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss ein solches Lager – nicht einfach ein Projekt –in einem interessierten Land bereits bestehen. Zweitens muss es den Anforderungen genügen, wie sie auch in der Schweiz zu erfüllen wären. Und drittens bedürfte es dafür einer staatsvertraglichen Regelung, nicht einfach einer privaten Abmachung. Diese Bedingungen sind heute nirgends erfüllt. Die Fachleute sind sich allerdings darüber einig, dass für die relativ geringen Mengen stark radioaktiven Abfalls einige wenige Lager in ganz Europa genügen würden … die genannten Anforderungen sind heute auch in Russland nicht erfüllt … vorläufig müssen wir damit rechnen, dass wir im Inland zu entsorgen haben, weshalb die Nagra ihre Arbeiten fortführen muss.» 2001, Medien: «Pro Jahr sollen laut UVEK in Zukunft zwei Behälter mit Abfällen aus Frankreich in die Schweiz zurückkommen. Die Rückführung … aus Sellafield GB … sei in den nächsten Jahren noch nicht vorgesehen. Gemäss Strahlenschutzgesetz müssen … aber auch diese Abfälle zurückgeholt werden.» 2002 Steinmann, Direktor BFE: «Es wird insbesondere darum gehen, die Eckpunkte für die nächsten Schritte (Entscheid Schweiz oder Ausland, Standortwahl, Standortunter-suchungen, Inbetriebnahme) festzulegen …. Es darf nicht sein, dass die Realisierung eines Lagers HAA/LMA hinausgezögert wird, weil erstens ein solches angeblich zur Zeit noch nicht nötig sei und zweitens auf eine internationale – sprich ausländische Lösung – gehofft wird.» 2002 Medien: «‹Die Zeichen für eine anständige Lösung stehen schlecht›, sagte Eva Geel von Greenpeace Schweiz vor den Medien. Angesichts des starken Widerstands hier zu Lande gegen Atommülllager vor der eigenen Haustür verabschiede sich die Schweizer Atomindustrie zunehmend von dieser Idee.»2002 Nagra: «Die Wahl – ein eigenes nationales Tiefenlager oder Beteiligung an einem multinationalen Lager im Ausland, das internationalen Sicherheitsstandards entspricht – muss bereits [sic!] um 2020 gefällt werden, da die Standorterkundung und der Bau 20 bis 30 Jahre in Anspruch nehmen wird.»

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 21: Argumentationsmuster Ausland. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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Argumentationsmuster Beteiligung Dritter

ThemaKriterien

angespro-chen

1955 – 1960

Information der Öffentlichkeit

KI/ki 1957 Kantonsrat Zürich: «Aus Presseberichten ist zu entnehmen ... sehr ernste Gefahr ...»

Einbezug der Betroffenen

KV/kv,KI/ki;EV/ev,EA/ea,EW/ew

1958 NZZ: «Wo es um die Verwertung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken geht …, haben die aufgeregten Propagandisten der Atomangst auch auf der Linken offenbar nichts zu suchen.»

Rechtswege KV/kv 1958 Atomgesetz: Konzessionierung abgelehnt (Polizeirecht) Verfahrens-beschleunigung

kv; ev, ew

«St. Florian» kn

ThemaKriterien

angespro-chen

1961 – 1970

Information der Öffentlichkeit

KI/ki

Einbezug der Betroffenen

KV/kv,KI/ki;EV/ev,EA/ea,EW/ew

Rechtswege KV/kvVerfahrens-beschleunigung

kv; ev, ew

«St. Florian» kn Meeresversenkung

ThemaKriterien

angespro-chen

1970 – 1979

Information der Öffentlichkeit

KI/ki 1972 NR Müller: «Erkundigungen ... ergaben ausweichende Antworten»1976 Nagra: keine Vororientierung der Gemeinden

Einbezug der Betroffenen

KV/kv,KI/ki;EV/ev,EA/ea,EW/ew

1974 BR Ritschard: «Widerstände … gross» 1974 Airolo: Opposition bei Bekanntwerden der Untersuchungsziele 1975 Hunzinger EGA: «an die Atomgegner appelliert, die Bevölkerung nicht gegen die Untersuchungen der NAGRA ... aufzuhetzen» 1976 Nagra: wegen ungenügenden Enteignungsrechts Bohrgesuche suspendiert infolge grosser Opposition

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Rechtswege KV/kv 1974 Nagra: Testbohrung Bex ohne Bewilligung der kantonalen Behörden 1977 Rausch: rechtliche Lücken

Verfahrens-beschleunigung

kv; ev, ew 1978 EVED: «Widerstand muss ... notfalls gebrochen werden»

«St. Florian» kn 1976 Schmidt-Küster: «Voraussetzungen schaffen, um die bei ihnen erzeugten radioaktiven Abfälle auch auf ihrem eigenen Territorium endgültig zu lagern».

ThemaKriterien

angespro-chen

1979 – 1988

Information der Öffentlichkeit

KI/ki 1980 Issler, Nagra: «durch die Nagra selber informiert [worden ist] die Bevölkerung dagegen nur in wenigen Fällen» (bei den HAA-Probe-bohrungen)1980 Nagra: Umfrage ergibt Informationsdefizit der Öffentlichkeit1986 Seiler: bei «Gewähr» «keine Publikation und öffentliche Auflage … nie eine Verfahrensbeteiligung Dritter» 1987 Nagra: «offensichtlich in keinem Land möglich, die sprichwörtliche Person auf der Strasse … zum Abfallspezialisten zu erziehen»

Einbezug der Betroffenen

KV/kv,KI/ki;EV/ev,EA/ea,EW/ew

1980 UG AGNEB: «Öffentlichkeit und Publikation … unbedingt notwendig» 1980 Alle Standortgemeinden ausser einer lehnen Sondierbohrungen für HAA ab. 1981 Bundesrat: Gründe für Verzögerung: u.a. «Umfang des im Verfahren eingegangenen Materials» 1981 IG Pro Fricktal: «unter dem Motto ‹nationale Aufgabe› einer Minderheit des Volkes in einem entfernten ländlichen Gebiet aufgebürdet»1982 Nagra gegen «Vetorecht» von Kantonen und Gemeinden ab 1982 Aufsichtskommissionen an den HAA-Sondierstandorten ab 1983 Widerstand in SLMA-Standortregionen, Volksinitiative zur Referendumspflicht1984 NR Mascarin: «Es gibt kein AKW Kaiseraugst und auch keine NAGRA-Endlagerstätten über den Kopf der Betroffenen hinweg.» 1984 Bundesrat: «Ein fakultatives Referendum, wie es nun die Initiative vorsieht, würde die Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle zusätzlich erschweren. Spannungen zwischen den betroffenen Gebieten und den anderen Landesteilen wären zu befürchten.» 1985 Aufsichtskommissionen an den SLMA-Standorten 1985 Oppositionsgruppe «Atommüll Hiä Niä» fordert vom Kanton Uri einen «Nagra-kritischen» Wissenschafter in der Aufsichtskommis-sion.1986 Nidwaldner MNA: Initiative zur Mitsprache der Landsgemeinde 1986 Seiler: «Im … Entsorgungsbereich gab es … überhaupt nie eine Verfahrensbeteiligung Dritter, indem bei der Erteilung der Betriebs-bewilligungen der ganze Fragenkomplex unberücksichtigt blieb … und im Termin 1985 Dritte nicht beteiligt wurden.» 1987 Nagra: «Die Nagra hat ein offenes Ohr für echte Sorgen und Nöte betroffener Menschen …. Sie erfüllt … eine Aufgabe des Umwelt-schutzes. Diese lässt sich nicht mit politischer Stimmungsmache lösen. Die psychologischen Auswirkungen von Sondierungen hangen zu einem grossen Teil von den Betroffenen selbst ab …. Es steht jedermann frei, sich objektiv zu informieren und damit irrationalen Ängsten zu begegnen.»1987 Rometsch: «Diskussion … auf den bekannten zwei Ebenen weiter: zwischen Fachleuten … und in den politischen Gruppierungen derdemokratischen Gesellschaft, von denen immer wieder Impulse zur Klärung von Schutzanforderungen ausgehen»

Rechtswege KV/kv 1979 Verordnung über vorbereitende Handlungen 1980 Rausch: ungenügende gesetzliche Regelung1986 Seiler: «keine Publikation und öffentliche Auflage … nie eine Verfahrensbeteiligung Dritter»

Verfahrens-beschleunigung

kv; ev, ew 1979 Bundesrat: «etwa alle vier Jahre eine neue grosse Stromerzeugungsanlage benötigt …. Der Bundesrat möchte … auf Dringlichkeits-recht verzichten … aber das ordentliche Verfahren soweit wie möglich beschleunigen.»

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1981 Expertengruppe zur Revision des Atomgesetzes: Bewilligungen sollen Bundessache sein (Revision sistiert) «St. Florian» kn 1979+ Verwässerung der «Gewähr»

1980 Bachs: Der Rechtsberater der Gemeinde «wie auch der Gemeinderat … halten fest, dass es ihnen nicht grundsätzlich um die Ver-hinderung von Probebohrungen und der Lagerung radioaktiver Abfälle gehe. Die getroffene Standortwahl sei aber nicht zwingend ….»1987 Ollon: «Anstatt einen Machbarkeitsnachweis gutzuheissen, der die ‹Gewähr› nur im Namen trage, wäre es wünschenswert, die Un-tersuchungen fortzusetzen.»

ThemaKriterien

ange-sprochen

1988 – 2002

Information Dritter, auch der Öffentlichkeit

KI/ki 1993 Enderlin Cavigelli, Auswertung zur Arbeitsgruppe Wiederaufarbeitung der Konfliktlösungsgruppe Radioaktive Abfälle KORA: «Es istallseits genügend Tauschmacht vorhanden … Zugang zu Information u.a. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob diese Bedingung in diesem Prozess erfüllt war …. Personell und finanziell verfügt die Betreiberseite über eindeutig mehr Tauschmacht.»1995 Nagra, nach Medien: «Die Nagra bezeichnete diese Studie [der KNE zum HAA-Programm der Nagra] inzwischen als nur eine der Äusserungen verschiedener Bundesinstanzen …. Wie bei der Nagra betont wird, ist es nicht üblich, dass Berichte wie derjenige der KNE – der noch nicht diskutiert werden konnte – in die Öffentlichkeit gelangen …. Auf welchen Kanälen das erfolgt sei, könne man nicht beurteilen; hingegen lasse sich ein Zusammenhang mit der vor zehn Tagen erfolgten Ablehnung der beiden Wellenberg-Vorlagen im Kanton Nidwalden nicht ausschliessen.» 1997 Greenpeace, SES: «Die Pläne und Konzepte der Nagra sind offenzulegen und in einer breiten politischen Diskussion einer grundlegenden Neubeurteilung zu unterziehen ….»1997 Richardson, Abfallspezialist: «… in den vergangenen acht Jahren habe ich in der Verfolgung der Forschung und Analyse von 30 bis 40 nationalen und internationalen Programmen gelernt, dass sich das an solchen Treffen wie hier Gesagte nicht immer in Aussagen und Darstellungen gegenüber der Öffentlichkeit wiederfindet.» 1998 Nagra zu ihrem Engagement im Ausland: «Die Nagra … nimmt zu einem Bericht in der heutigen Ausgabe der Berner Zeitung wie folgtStellung: Die Nagra wurde angefragt, ihr anerkannt hohes Know-how … in eine internationale Projektstudie für ein Lager von hochra-dioaktiven Abfälle einzubringen.» 1999 Greenpeace, «Geheimpapier zeigt: Atomlobby spielt Russisches Roulett»: «Dies geht [aus] einer gemeinsamen Absichtserklärung der Schweizer Atomindustrie mit dem Russischen Ministerium für Atomenergie (Minatom) hervor. Das Dokument wurde … Greenpeace zugespielt.»1999 Aargauer Zeitung dazu: «Dass die Gespräche strikt vertraulich bleiben sollten, ist der Glaubwürdigkeit der Kraftwerkbetreiber eben-sowenig förderlich wie die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden und die Endlager-Sucher der Nagra bis gestern keine Ahnung von derRussland-Connection hatten.» 1999 Medien: «Die Pläne zur Entsorgung von Schweizer Atommüll in Russland oder auf Wake Island, USA, sind konkreter, als die AKW-Betreiber bisher zugegeben haben. Das zeigt ein Protokoll, das nun aufgetaucht ist …. NOK-Sprecher Christoph Tromp wollte gestern zu den neusten Enthüllungen keine Stellung nehmen.» 1999 KSA: «Veranlasst durch Pressemitteilungen wurde diese Frage in der KSA wiederholt besprochen. Die Bedingungen für die Ausfuhrvon radioaktiven Abfällen zur Entsorgung im Ausland sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Nach Auffassung der KSA erfüllt zur Zeit keine der heute bekannten Optionen diese Bedingen . Zu bedauern ist, dass die zuständigen Stellen des Bundes zum Teil erst über die Presse von entsprechenden Aktivitäten der Elektrizitätswirtschaft erfahren ….» 2000 KFW-Mandat: Sachinformation als Beitrag zur öffentlichen Debatte

Einbezug der Betroffenen

KV/kv,KI/ki;EV/ev,

1988 Kiener, BEW, nach Medien: «stellte fest, dass es nicht eine Entscheidungsschwäche der Behörde[,] sondern des Staates gibt. DerRegierung würde in der Demokratie immer weniger Spielraum gelassen.» 1988 HSK auf Forderung des AkW nach «gemeindeeigener beratender Kommission»: HSK-Antwort vom 23.11.: mangels gesetzlicher

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EA/ea,EW/ew

Grundlage nicht möglich, AkW ja in der offiziell eingesetzten Aufsichtskommission vertreten 1989 Bundesrat Ogi: «Wenn es sein muss, bin ich bereit, ein Lager für radioaktive Abfälle einer Region aufzuzwingen. Das ist meine Aufgabe.»1989 Regierung des Kantons Graubünden: Ablehnung des Sondierstollengesuchs für den Piz Pian Grand, Auflagen und Vorbehalte «zu einem grossen Teil nicht erfüllt» (z.B. erforderliche Auswertungen), weshalb weitere Bewilligungen «auf Vorrat» verweigert würden1989 Bundesrat: «Das Errichten von Endlagern … ist … eine nationale Aufgabe, die nicht an regionalem Egoismus und partikulären Interessen scheitern darf. Der Bundesrat machte bereits verschiedentlich deutlich, dass regionaler Widerstand kein Kriterium für die Wahl eines Endlagerstandortes sein kann.» 1989 Bundesrat: «Der Bundesrat bedauert, dass die Nagra die Arbeiten am Bois de la Glaive nicht ohne Behinderungen ausführen kann.Diese Behinderungen erfolgen, obwohl [sic!] der Bundesrat die Arbeiten bewilligt und obwohl das Bundesgericht diesen Entscheid gestützt hat …. Der Bundesrat ruft die Bevölkerung von Ollon mit Nachdruck auf, die Arbeiten zu tolerieren und Ruhe zu bewahren.» 1989 AGNEB: Beschleunigung im Bewilligungsverfahren gefordert 1990 Medien: Regionen Lombardei und Piemont den Ministerpräsidenten und die Vertretung im Europarat gebeten, «alles zu unterneh-men», damit im Misox kein Atommülllager gebaut werde, «sehr grosse Gefahr für die oberitalienischen Gewässer» 1990 Bundesrat: « … der Bundesrat ist nicht bereit, auf sachlich gerechtfertigte Regelungen zu verzichten und als richtig anerkannte Kon-zept kurzfristig zu verlassen … der Ansicht, dass … Studien zur längerfristigen Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle auf dem Areal der Kernkraftwerke nicht ausgeführt werden sollten» – «Während Italien von der Schweiz verlangt, das Projekt ganz fallenzulassen, konnteBundesrat Adolf Ogi bei einem Treffen mit dem italienischen Umweltminister Giorgio Ruffolo nur zusichern, Italien zu informieren, falls die Arbeiten an diesem Vorhaben wieder aufgenommen würden.» 1990: Regierungsrat des Kantons Uri: «Jede Region der Schweiz wird für die Lösung schwieriger Aufgaben nur dann Hand bieten, wenn sie korrekt behandelt wird. Sämtliche bisherigen Abklärungen im Kanton Uri konnten nur deshalb so durchgeführt werden, weil bei gleich-zeitigem Vorgehen vergleichbare Auswertungen an verschiedenen Orten in Aussicht standen. Die HSK … empfiehlt nun dem Bundesrat aus fachlichen und zeitlichen Überlegungen, diesen Weg des politischen Vertrauens zu verlassen. Damit verliert sie die Stellung der neutralen Fachinstanz und gleichzeitig das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in ihre Objektivität. Uri wehrt sich entschieden gegen jegliche politische Wertung durch Fachinstanzen und spricht der HSK die Zuständigkeit hiefür ab.» 1990 Landsgemeinde vom 29.4.: Annahme der drei MNA-Initiativen: Nagra muss Konzession für Bauten im Untergrund einholen 1990 Huber, SVA: «Wir wollen einen fairen und kompetenten Dialog mit gezielten Informationen aus unserer Sicht aufrechterhalten»1990 Issler, Nagra: «Die Verfahren sollen gestrafft und vereinfacht werden.» 1991 Einsetzung der Konfliktlösungsgruppe Radioaktive Abfälle KORA durch das BEW 1991 Leuggern bereit, ein Endlager aufzunehmen 1992 repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag der Nagra: «Schliesslich bewerten 78% der Befragten die Nagra-Informationstätigkeitals zumindest teilweise unklar oder unvollständig.» 1992 Ruh, Sozialethiker: «Die Rechte der direkt Betroffenen müssen gewahrt werden …. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass zukünftige Generationen nur Betroffene, aber nicht Stimmfähige sind. Deshalb muss eine Form des Risikodialogs gefunden werden, welche diesen Problemstellungen entspricht. Es ist an einen neuen Gesellschaftsvertrag zu denken, bei dem ein Naturgerichtshof eingesetzt wird; d.h. der Schutz der zentralen Lebensgrundlagen erfolgt über die gerichtliche Gewalt, evtl. über einen ‹Rat der Weisen›.» 1992 Arbeitsgruppe Bund/Kantone: Arbeitsgruppe zwischen Standortkantonen und Bund gebildet (Vorsitz: alt Regierungsrat E. Keller,Basel), «welche die politischen Entscheide im Hinblick auf die Endlagerung kurzlebiger schwach- und mittelradioaktiver Abfälle koordinierensoll»1992 «Konfliktlösungsgruppe radioaktive Abfälle KORA»: AG kurzlebige SMA, Aufruf zur Nominierung der Vertretung 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Für eine seriöse Beurteilung der Szenarien Wiederaufarbeitung/Direkte ‹End›lagerung standen uns zu wenig spezifisch (Anlagen-)Daten zur Verfügung. So überliessen uns die Betreiber nicht alle – ihnen zugänglichen – nötigen Informationen,und wir verfügten weder über Originaldaten noch direkten Kontakt mit Vertretern der Direkten Lagerung, zum Beispiel aus Schweden oder

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den USA.» 1993 Sistierung der Gespräche innerhalb der KORA wegen der Bewilligung der Leistungserhöhung im AKKW Mühleberg 1993 Harder, NOK: «Auch die Konfliktlösungsgespräche über ‹radioaktive Abfälle› werden von den Umweltorganisationen boykottiert. Wir verurteilen dieses bedenkliche Verhalten …. Wir halten weiter an ‹Energie 2000› fest …. Wir verhalten uns loyal gegenüber den Behördenund erwarten dasselbe seitens der Behörden …. Wir sind weiterhin bereit, in diesen Konfliktlösungsgruppen mitzuarbeiten, gegebenenfallsauch nur noch mit den Behörden.» 1993 SES: «Die Umweltorganisationen haben weitgehend auf Rechtsmittel verzichtet und Facharbeit von unabhängigen Experten einge-bracht.»1993 Enderlin Cavigelli, Auswertung zur Arbeitsgruppe Wiederaufarbeitung der Konfliktlösungsgruppe Radioaktive Abfälle KORA: Struk-turmängel des Prozesses, u.a. « Es ist allseits genügend Tauschmacht vorhanden. Ressourcen: Geld, Mitarbeiter, polit. Potential, Zugang zu Information u.a. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob diese Bedingung in diesem Prozess erfüllt war …. Personell und finanziell verfügt die Betreiberseite über eindeutig mehr Tauschmacht …. Es sollten möglichst alle am Konflikt Beteiligten im Prozess vertreten sein. Dieser Punkt wurde grundsätzlich erfüllt, die Seite der Umweltverbände ist allerdings untervertreten [zusätzlich Ethiker, neben dem Vertreter des PSI ein «kritischer Wissenschaftler»] …. Definition des Themas. Ist der Verhandlungsgegenstand klar und von beiden Seiten akzeptiert? … Dieser grundlegende Punkt wurde viel zu wenig geklärt.» 1993 Flüeler, Umweltverbände: «Unterlagen wie Entscheidungsfindung sind der Öffentlichkeit transparent zu machen (u.a. mit öffentlichenHearings). Diese Forderung ist nicht zu verwechseln mit Abfindungen an Standortgemeinden.» 1993 Wälti, Politologin: Vollzug der nuklearen Entsorgung: «geradezu als Lehrstück eines immer tiefer in die Sackgasse geratenen Pro-zesses», «das traditionelle Verfahren in Energiefragen stösst generell an Grenzen», «umweltpolitische[r] Entscheidungsnotstand», «generelle Krise des traditionellen hoheitlichen Entscheidungsmodells ‹entscheiden, bekanntgeben, verteidigen›» – Reaktion darauf:«konkrete Entscheide von den Behörden hinausgeschoben und in viele Teilentscheide aufgesplittert, in der Hoffnung[,] den Widerstand bei jedem Schritt abzufangen und mit gelegentlichen Konzessionen weiterzukommen. Der Opposition gegen das Endlagerprojekt bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als auf jeden Teilentscheid zu reagieren und ihn wirkungsvoll zu blockieren …. Die Behörden sehen sichihrerseits in der Rolle der Verteidiger, die jeden Blockierungsversuch abwehren müssen». 1993 Gemeinderat Würenlingen zum ZWILAG, nach Medien: «… Arbeitsgruppe bereits vor längerer Zeit eingesetzt worden. Dabei habe der Gemeinderat damals darauf geachtet, dass Befürworter und Gegner in dieser Kommission vertreten sind» 1993: «ohne Zeitverzug» 1994 Ständerat bei der Absegnung der Nidwaldner Kantonsverfassung: «Für ein atomares Abfallager – konkret geplant am Wellenberg – hat dies wohl nur vorübergehende Bedeutung, denn eine Änderung des Atomgesetzes liegt schon beim Parlament.» 1994 SR Plattner: «Für Kommunikation statt Konfrontation in der Endlagerfrage»: Vorschlag einer Konsenskonferenz für ein Endlager1994 Kowalski, GNW: Landsgemeinde ist Konsenskonferenz. 1994 Lustenberger-Murer, MNA: «Wolfenschiessen nimmt gerade zwei Millionen an Steuergeldern ein im Jahr, zu wenig für die flächen-mässig grösste Nidwaldner Gemeinde. Die WolfenschiesserInnen sind NutzniesserInnen des kantonalen Finanzausgleichs – gezwunge-nermassen. Man wird deswegen oft gehänselt.» 1994 Seiler, Jurist: «Die Unbestimmtheit des Gesetzes kann dadurch kompensiert werden, dass über die Errichtung einer Anlage im Ein-zelfall demokratisch entschieden wird …. Wenn das Gesetz so unbestimmt ist, dass die wesentlichen Fragen offen bleiben, dann müssendie Ausführungsakte der Abstimmung unterstehen, weil sonst die demokratische Legitimation nicht mehr gegeben ist …. Wo nicht zwin-gende Gründe für eine Kompetenzverlagerung nach ‹oben› bestehen, soll die Zuständigkeit ‹unten› bleiben. Dabei sind bei der Abwä-gung, ob ‹zwingende Gründe› bestehen … auch die längerfristigen Auswirkungen auf die Qualität der Demokratie zu berücksichtigen …. Wer behauptet, es bestehe ein Sachzwang für irgend eine Lösung, ist dafür beweispflichtig.» 1994 Nagra: «Grundsätze für die Abgeltung … Die Standortgemeinde, der Kanton und der Bund können auf Wunsch ebenfalls Mitglieder der GNW werden …. Unabhängig von der Mitgliedschaft ist der Einsitz der Gemeinde und des Kantons in der Verwaltung der GNW vorgesehen …. Die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ist in der Schweiz bei standortgebundenen Anlagen, welche dem Wohle

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der Gemeinschaft dienen, üblich» (Verweis auf Wasserrechte, Kraftwerke und Zwilag) 1994 Medien: «Endlager im Wellenberg auf guten Wegen. Nidwalden und Wolfenschiessen lassen sich ihr Einverständnis von der Nagravergolden», «Nagra ködert Nidwalden mit Millionen. Das Endlager am Wellenberg soll vergoldet werden», darin L. Odermatt, Präsident des MNA: «Wer interessiert sich noch für Fragen der Sicherheit, wenn solche Summen dastehen?» 1994 SKi, Überprüfung des Nachtrags zum F+E-Nachweis-Programm 1992 von SKB: «Für einen erfolgreichen Konsultativprozess müssen die beteiligten Parteilen ausreichende Ressourcen zur Beteiligung haben. Eingedenk der verschiedenen Reaktionen der Reviewgremien … glaubt auch SKI, dass die Finanzierung der … Gemeinden … eine notwendige Bedingung für deren freiwillige Beteiligung im Stand-ortauswahlverfahren ist.» 1994 Medien: «Schafft Nidwalden Landsgemeinde ab? … Etliche Nidwaldnerinnen und Nidwaldner haben offensichtlich Mühe mit ihrer Landsgemeinde. Innert drei Stunden kam eine Initiative zusammen, die bezweckt, dass die wichtigsten Wahlen und Abstimmungen an derUrne entschieden werden.» 1994 Medien zur Orientierungsversammlung in Wolfenschiessen: «Gerügt wird … das Vorgehen des Gemeinderates. Dieser hat Ende Märzverlauten lassen, er informiere, sobald ‹definitive Ergebnisse› vorlägen. Den Vertrag mit der Nagra hatte er allerdings bereits Ende Januar unterzeichnet …. Die Diskussion macht es deutlich: Das Dorf ist gespalten.» 1994 Strohl, NEA: «… die Erfahrung lehrt, dass das Funktionieren institutioneller Mechanismen im Allgemeinen effizient und dauerhaft ist, wenn sie den Schutz vitaler Interessen der Gesellschaft zum Zweck haben; eine gut informierte Öffentlichkeit kann mit anderen Faktorenzusammen zu deren Aufrechterhaltung beitragen» 1994 Einsetzung der «Kantonalen Arbeitgruppe Wellenberg» durch die Nidwaldner Regierung, – L. Odermatt, MNA, und P. Frey, AkW, als «kritische Stimmen» gewählt 1994 nach Nagra, zur Gemeindeversammlung von Wolfenschiessen: Vertrag mit GNW angenommen (Abgeltungen) mit 322 Ja zu 189 Nein; zusätzliche Lieferung von «Gratisstrom» im Wert von 3.5 bis 4 Mio CHF an den Kanton 1994 Medien: «Atomabfälle müssen entsorgt werden, und vielleicht ist der Wellenberg der richtige Standort …. Aber wie kann sich ein Dorf, bevor die Sicherheitsfragen definitiv geklärt sind, auf einen solchen Handel einlassen?» 1994 SES: «Nach dem gekauften Entscheid hat die … Nagra … das Rahmenbewilligungsgesuch … eingereicht. Sie ist nicht gewillt, denkantonalen Entscheid an der Landsgemeinde im nächsten Jahr abzuwarten. Diese Eile der Nagra ist sachlich nicht begründet …. DieEignung des Wellenbergs lässt sich erst durch die zukünftigen Sondierstollen genauer bestimmen …. Die Nagra will offenbar [die] Forde-rungen [der SES] nicht in ihr Lagerkonzept einbeziehen und stattdessen das dadurch provozierte höhere Gefahrenpotential durch saftigeRisikoprämien kompensieren.» 1994 Medien, Landsgemeindereform in Nidwalden: «Regierungs- und Ständeratswahlen, Verfassungsänderungen und gewisse Sachge-schäfte werden in Zukunft an der Urne entschieden.» 1995 Kantonale Arbeitsgruppe Wellenberg: Forderung nach Mitsprache und Kontrollmöglichkeit bei der Einlagerung 1995 Landrat Wütz, Waldshut, zu Nagra-Abklärungen in der Nordschweiz, Medien: «Ich verkenne die Notwendigkeit nicht …, jedoch mussgerade wegen der … Massierung kerntechnischer Anlagen in der Nähe des Landkreises Waldshut die Option für die Untersuchung geeig-neter Lagerstätten in der Innerschweiz offengehalten werden … Akzeptanz … auf der deutschen Seite äusserst fraglich» 1995 Medien: «Waadt opponiert dem Wellenberg nicht», Zwang zur Unterbreitung von kantonalen atomgesetzlichen Stellungnahmen (seit 1981): Dreiviertelsmehrheit (73%) für positive Stellungnahme der Regierung zum Wellenberg in kantonaler Abstimmung, Stimmbetei-ligung 27.4% – 1984 waren 70% gegen Untersuchungen der Nagra in Ollon. 1995 Seiler, Jurist: «Die Standortsuche für Endlager und andere ungeliebte Anlagen: Kompensationszahlungen zwischen Marktwirtschaftund Demokratie» 1995 Weltwoche: W. Blättler, ehem. Gemeinderat: «Jeder weiss, dass es hier nicht demokratisch zugeht, alles dreht sich nur ums Geld.» – «… damit Wolfenschiessen im Jahr 2040, wenn der Geldhahn zugedreht wird, nicht ‹in ein grausames Loch fällt›´– so Gabriel –, hat die GNW eine Viertelmilliarde für die Stiftung Wellenberg lockergemacht.» – Weitere Meinung: «Wir haben niemals ja zum Endlager gesagt, … wir haben nur den finanziellen Abgeltungen zugestimmt!»

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1995 Medien: «Zurzeit ist die Nervenkraft auf beiden Seiten etwas erschöpft, vor allem nachdem in Computerschrift verfasste Schandbriefemit persönlichen Anwürfen im kleinen Halbkanton zirkuliert sind …. Es wird nichts mehr so sein in Nidwalden, wie es war, lautet eine oft gehörte Bemerkung.» 1995 nach Medien: «‹Einen Riesenmangel›, ortet Leo Odermatt, Präsident des … MNA, in der Schweizer Atomgesetzgebung: ‹Bei der Bewilligung eines Endlagers für atomare Abfälle wird die Bevölkerung vor Ort nicht in das Verfahren einbezogen. Dabei hat sie ein vitales Interesse daran, dass eine solche Anlage keine Gefährdung bringt›. Vor diesem Hintergrund sei die Abstimmung am 25. Juni in Nidwalden über das Konzessionsgesuch … wohl weltweit einmalig.» 1995 SKi, Überprüfung des Nachtrags zum F+E-Nachweis-Programm 1992 von SKB: «Für einen erfolgreichen Konsultativprozess müssen die beteiligten Parteilen ausreichende Ressourcen zur Beteiligung haben. Eingedenk der verschiedenen Reaktionen der Reviewgremien … glaubt auch SKI, dass die Finanzierung der … Gemeinden … eine notwendige Bedingung für deren freiwillige Beteiligung im Stand-ortauswahlverfahren ist.» 1995 Lüthi, BEW: «Ein bedeutender Teil der Bevölkerung … ist der Meinung, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle nötig und machbar ist. Dieselben Leute opponieren aber einem Endlagerbau in ihrer Umgebung. Eine solche Haltung wird manchmal NYMBY-Syndrom ge-nannt – die Abkürzung von ‹not in my backyard» [nicht in meinem Hinterhof]. Nagra und GNW gehen mit dieser Haltung auf zwei Arten um: mit Appellen an die Solidarität und Angebot[en] finanzieller Abgeltung …. Die Zahlungen werden in keiner Weise als Kompensation für die Akzeptanz einer gewissen Risikostufe verstanden …. Drei Gründe für die Verzögerung in der Schweiz …. Vor allem ist sie auf die direkte Demokratie in der Schweiz zurückzuführen …. Dies verlangsamt den Entscheidungsfindungsprozess – nicht nur im nu-klearen Bereich …. Auch ist zu sagen, dass das schweizerische Atomgesetz zum Teil überholt ist. Es sieht keine detaillierten Vorkehrun-gen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle vor …. Schliesslich ist es eine Tatsache, dass der gesamte bewohnbare Raum in der Schweiz ziemlich dicht bevölkert ist.» 1995 Medien: «Rückschlag für die Nagra in Nidwalden», «Zum einen liessen sich die Nidwaldner Stimmberechtigten von der Überzeu-gung leiten, dass die direkte Mitsprache des Volkes in dieser wichtigen Frage weiterhin gesichert sein müsse. Zum andern hat der Eindruck, es seien noch längst nicht alle Probleme abgehakt, eine Rolle gespielt …. Entsprechend widerspiegeln das Resultat und die geführtenDiskussionen nach weit verbreiteter Ansicht den hohen Diskussionsstand in Nidwalden …. Die Ablehnung kann als Beweis fehlenden Vertrauens [in Regierung und Behörden] interpretiert werden.» 1995 Issler, Nagra: «Technisch haben wir seriös gearbeitet. das aktuelle Problem ist politisch …. Die Frage der finanziellen Abgel-tungen stand in allen elf Gemeinden nie im Vordergrund. Entscheidend für die Ablehnung waren vermutlich vielmehr Ängste und die Ver-unsicherung der Bevölkerung, zu der übrigens die Kernkraftwerkgegner von aussen her massiv und mit viel Emotionen beigetragen haben…. Wenn jeder Kanton sagen kann, was er bei sich will und was nicht, dann stehen wir am Ende tatsächlich vor einem Scherbenhaufen.»1995 Schatzmann, Nagra: «Das knappe Resultat deutet darauf hin, dass viele Stimmende weniger dem Projekt als dem Vorgehen eine Absage erteilt haben. Falls diese Interpretation … zutrifft, dürfte ein neues Gesuch um die Teilkonzession für den Sondierstollen ange-zeigt sein.» 1995 HSK: u.a. «folgende Aufgaben übertragen: … - Beantwortung von Fragen aus Parlament, Verwaltung und der Öffentlichkeit betreffenddie Sicherheit der beaufsichtigten Anlagen und mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt; - Information der Bevölkerung und Medienüber die Sicherheit …» NEA, Umwelt- und Ethik-Grundlage der (geologischen) Endlagerung: Technische Fachwelt allein kann nicht über Strategien mit ethischen,ökonomischen und politischen Dimensionen entscheiden, «informiertes Urteil der Gesellschaft nötig» 1996 Meinungsumfrage im Auftrag der Nagra: wichtigstes Motiv der Ablehnung: Kopplung Sondierstollen/Endlager: «Die Nidwaldner möchten offensichtlich später nochmals mitbestimmen, wenn weitere Ergebnisse nach dem Vortrieb des Stollens vorliegen. Die Tatsache,dass der Regierungsrat bei ungünstigen Befunden den Bau des Endlagers hätte blockieren können, hatte wenig Gewicht.» 1995 WoZ, Kommentar: «Früher habe ich die kritischen Leute in Nidwalden immer etwas beneidet: Sie schienen trotz allem verwurzelt in der Gegend und trotz allem akzeptiert als Teil der Dorfgemeinschaften …. Zum erstenmal wurden Frauen und Männer, die sich gegen die Nagra exponiert hatten, mit handfesten und unflätigen Drohungen anonymer Anrufer konfrontiert. Leute, die so unverrückbar wie der Wel-

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lenberg zu diesem Kanton zu gehören schienen, überlegten sich auf einmal, ob sie auch anderswo leben könnten.» 1995 NZZ: «Eine gewisse momentane Ratlosigkeit sowohl bei den KKW-Betreibern wie auch bei den politischen Behörden ist … unverkennbar … Viel eher als ein gesellschaftlicher Konsens zur Atomenergie könnte ein solcher über die – fast triviale – Notwendigkeiteines Endlagers zu erreichen sein. Angesichts der staatspolitischen Dimension … müsste man sich fragen, ob Exekutive und Parlamentsich zu einem Endlager … nicht die Rückendeckung einer eidgenössischen Volksabstimmung holen sollten … damit ein wichtiges argu-mentatives Instrument in der Hand gegen die Verknüpfung des Endlagerbaus mit möglichen anderen Bedingungen, etwa einem Begehrennach einem generellen Ausstieg aus der Kernenergie.» 1995 Medien: «Für den Nidwaldner Regierungsrat ist ein Atommüllager im Wellenberg kein Thema mehr. Nach dem Nein des Volkes … betrachtet die Regierung das Verfahren als abgeschlossen.» 1995 Medien: «Die bereits dem Parlament vorgelegte Teilrevision des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz möchte Ogi ‹nicht wei-terverfolgen›. ‹Sorgfalt geht in diesem Fall vor Zeitdruck›.»1995 «Kanton Aargau stellt Nagra Bedingungen … Weiter verlangt der Regierungsrat, dass sie aargauische Interessen berücksichtigt …. Zur Information und Vertrauensbildung hat der Regierungsrat … eine kantonale Begleitkommission eingesetzt. Sie besteht aus zehn Be-hörden- und Bevölkerungsvertretern (davon zwei aus Baden-Württemberg).» 1995 Vatter, Politologe: «Die Institutionalisierung von fairen Entscheidungsregeln allein genügt aber nicht»: «Wesentliches Element bildet neben einer frühen und transparenten Informationspolitik der Behörden eine offene Konfliktaustragung unter den Beteiligten …. DasErreichen glaubwürdiger Kompromisse hängt im weiteren von kollektiven Lernprozessen ab, die am ehesten ausgelöst werden, wenn dieBehörden vom technokratischen Planungsverständnis abkehren, die Trennung politischer und technischer Fragen aufheben und die Be-troffenen in allen wichtigen Planungsphasen beiziehen.» – «… weitere Chance des fairen Interessenausgleichs …: die Suche nach Kom-pensationslösungen …. Ausländische Erfahrungen zeigen, dass gerade finanzielle Abgeltungen an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbeizielen. Sinnvoller als monetäre Entschädigungen scheinen z.B. Kompensationen im Umweltbereich.»1996 Nagra: «Die Lagebeurteilung darf … in technischer Hinsicht als abgeschlossen betrachtet werden – die politischen Aspekte aber bedürfen einer dringenden Klärung.» 1996 Kiener, BEW, nach Medien: «Ein zweiter Anlauf auf dem Wellenberg? … Unerlässliche Signale vom Bund … Sicher ist, so BEW-Direktor Eduard Kiener, dass jeder Anschein, man wolle gegenüber Nidwalden mit dem Bundesvogt drohen, vermieden werden soll. Einetappiertes Vorgehen habe man der Nagra und der GNW im übrigen schon immer vorgeschlagen.» 1996 nach Medien: «Leo Odermatt, Präsident des [MNA], wies darauf hin, dass sein Komitee im Vorfeld der Abstimmung immer wiedereine Etappierung vorgeschlagen habe. Dieses Vorgehen sei damals von der Nagra vehement abgelehnt worden.» 1996 Sidler, Forum vera: «Die Rechte des Standortkantons müssen respektiert werden,, das Nidwaldner Volk muss … abstimmen und entscheiden können. Die Rechte der Nidwaldner dürfen wegen eines ‹missliebigen› Entscheids nicht beschnitten werden, auch nicht durch Bundesrecht. Es ist zu hoffen, dass die NAGRA und die anderen zuständigen Stellen aus der verlorenen Abstimmung dierichtigen Lehren gezogen haben und dass sie zukünftig ein Projekt und Vorlagen präsentieren, die den berechtigten Sorgen der Bevölke-rung besser Rechnung tragen.» 1996 Kiener, BEW: «Die Anliegen und Ängste der Bevölkerung müssen inskünftig vermehrt in die Diskussion einbezogen werden. Ich denke dabei an … Überwachung, Rückholbarkeit, Verschluss des Endlagers, Haftpflichtfragen, etc. …. Die konzeptionellen Überlegungen … könnten zu Neupositionierungen in der Entsorgungspolitik führen.» 1996 Bundesrat, nach Medien: »Der Bundesrat will das Gespräch mit allen Beteiligten wieder aufnehmen und setzt grosse Erwartungen in die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung.» 1996 EVED: «… aus technischer Sicht spricht nichts gegen die Errichtung eines Endlagers am Wellenberg. Anderseits muss der Entscheiddes Nidwaldner Volkes respektiert werden.» 1996 Bundesrat Leuenberger, nach SVA: «In einem Schreiben an die Nidwaldner Regierung erachtet Bundesrat Leuenberger den Standort Wellenberg … als bestgeeigneten Standort … keine Gründe gegen ein Endlager Wellenberg …. Es gelte indessen den Entscheiddes Nidwaldner Volkes zu respektieren … Forderungen des Regierungsrates … übernommen»: Rahmenbewilligungsverfahren vorläufig

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einstellen und ein etappiertes Verfahren unterstützen – Ausschlusskriterien, Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit: «… sollen auf technischerEbene in einer Arbeitsgruppe überprüft und bearbeitet werden … unter Beizug weiterer interessierter Stellen (zum Beispiel Standortgemeinde und Opponenten)» 1996 nach Medien: «Das oppositionelle Demokratische Nidwalden (DN) … enttäuscht. Leuenberger übernehme unbesehen die Argu-mentation der Atomlobby und halte überdies Versprechen nicht ein …. Es hätten zum Beispiel in Aussicht gestellte Gespräche mit derGegnerschaft … bisher nicht stattgefunden.» 1996 Bundesrat: «Der Bundesrat war immer der Meinung, dass die sistierten Gespräche wiederaufgenommen werden sollten. Vorausset-zung ist jedoch die Bereitschaft aller Gruppen, ohne Vorbedingungen an diesem Dialog teilzunehmen.» 1997 EVED: Einsetzen einer «Technischen Arbeitsgruppe Wellenberg TAG»: «… Weiter sollen Vertreter der innerkantonalen Opposition eingeladen werden, in der Arbeitsgruppe Einsitz zu nehmen. Bedingung ist natürlich, dass alle Mitglieder zu einer voraussetzungslosenMitarbeit bereit sind.» 1997 McCombie: «Die Entsorgungsfachleute beurteilen heute die Kommunikation mit Politikern, der Öffentlichkeit, den Medien (usw.) zur Erreichung der Akzeptanz für die vorgeschlagenen Lösungen als ihr grösstes Problem …. Auch die Standortsuche war in der Vergangen-heit oft zu wenig demokratisch abgestützt; heute wird in verschiedenen Ländern versucht, die Öffentlichkeit besser in die Prozesse der Entscheidungsfindung einzubinden (z.B. in Frankreich, in Schweden, in Kanada und in der Schweiz) …. Zu begrüssen ist, dass alle rele-vanten Fakten und Meinungen zu jedem Thema dem Publikum offengelegt werden können.» 1997 Nörrby, SKi: «Es gibt eine stete Tendenz weg von Aktivitäten um Information und Erziehung der allgemeinen Öffentlichkeit hin zu einer neuen Einstellung, die sich eher auf Dialog und Einbezug der Öffentlichkeit und der örtlichen Politik ausrichtet … SKi ist auf diesem Gebiet seit langem tätig …. Diese Anstrengungen sind Teil des F+E-Programms von SKi.» 1997 IDHEAP, Evaluation von «Energie 2000»: «Soziotechnische Verfahrensmängel: Vorverhandlungen, Mediatorwahl bzw. Media-torbetreuung, Professionalität …. In ausgiebigen Vorverhandlungen mit den Parteien soll das Tätigkeitsfeld, die Arbeitsweise (Spielregeln),das Mandat (Zielformulierung), der Beteiligtenkreis und der ungefähre Zeitplan der Konfliktlösungsgruppe festgelegt werden …. dieSchweizer Verfahren ohne eine vorgängige systematische Untersuchung ausländischer Verfahren bzw. ohne systematische Orientierung an bestehenden ausländischen Konzepten ‹aus der Taufe gehoben› worden … Relevante Kontextvariablen (z.B. hängige Projekte, laufendeVerfahren, anstehende Abstimmungen), welche den Prozess in günstiger oder ungünstiger Weise beeinflussen können, müssen einleitend… eingehend diskutiert werden ….» 1998 Espejo & Gill, Rollen von SKI und SSI: «Die Regierung hat beschlossen, dass im Standortauswahlprozess … engagierte Gemeinden Mittel aus dem [Entsorgungs-]Fonds kriegen können (2 Mio SEK pro Jahr). Diese werden von den Gemeinden zum Aufbau von Kompetenzverwendet, zur Information der Öffentlichkeit und zur Anstellung von Experten, damit sie in den Entscheidungen … unterstützt werden …. Im Interesse der Gesellschaft ist es wichtig, dass unabhängige Kapazität geschaffen wird, um die Sichtweisen und Entscheidungen des [nuklearen Abfall-]Systems herauszufordern, vielleicht in der Form akademischer Zentren zur Utestützung der Gemeinden und Um-weltaktivisten, aber auch in der Form von SKI/SKBs Rolle als Anwälte der Gemeinde. Dies ist das Herzstück der Transparenz.» 1998 Andersson, Entscheidungsansätze: «Experten haben in beiden Ländern [Grossbritannien und Schweden] die Entscheidungspro-zesse beherrscht. Nun besteht Bedarf nach … einem echten Konsultationsprozess.»1998 Medien: «Endlager an die Urne … Das in Benken zur Diskussion stehende Lager für hochradioaktive Abfälle sollte dem Volk vorge-legt werden, finden die Gegner …. Nicht Technokraten sollten über die Zukunft bestimmen, so Präsident Jean-Jacques Fasnacht. ‹Dasletzte Wort muss das Volk haben.› …. Der Jestetter Bürgermeister Alfons Brohammer sicherte den Weinländern bereits seine Unterstüt-zung zu. Er verwies auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichts, da andere deutsche Gemeinden zum Thema Fluglärm erwirkt haben. Darin werde die Legitimation der deutschen Nachbargemeinden zur Wahrung ihrer Belange bejaht.» 1998 «Der Schweizerische Wissenschaftsrat hat im Rahmen seines Programms für Technologiefolgen-Abschätzung (TA) ein Projekt ‹Pu-bliforum› zum Thema Strom und Gesellschaft lanciert …. Erstmals werde das Modell der ‹Konsens-Konferenzen› … in der Schweiz getes-tet.»1998 «Energie-Dialog Entsorgung» unter H. Ruh, Vorschlag des Vorsitzenden: «… alle relevanten Unterlagen den Abstimmungsunter-

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lagen beigegeben …. Die Öffentlichkeit ist während dem Verfahren in geeigneter Weise … zu informieren.» 1998 Kiener, BEW zur Frage des Abtausches von schwach- und mittelaktivem gegen hochaktiven Abfall, nach Medien: «‹Wir legen allesauf den Tisch.› Den Schwarzen Peter schiebt Kiener der Umweltverbänden zu … ‹die hätten das alles thematisieren können.›» 1999 Medien: «Mit 63 Stimmen vorläufig unterstützt wurde eine Einzelinitiative, mit der Jean-Jacques Fasnacht (Benken) eine Mitsprachedes Volkes bei Atomendlagern fordert …. Diese Einzelinitiative solle unterstützt werden, sagte Roland Brunner (SP, Rheinau): ‹So können wir im Kanton Zürich mit breit abgestützten Volksentscheiden an die Lösung dieses Problems herangehen.› Richard Weilenmann (SVP,Buch am Irchel) bezeichnete die Initiative als ‹unnötig› und als ‹Angriff gegen die Kernenergie› ….» – «Das Zürcher Stimmvolk soll diesel-ben Rechte wie die Nidwaldner haben, so Jean-Jacques Fasnachts Forderung: eine Mitsprache bei Endlagerungsprojekten – mit allenKonsequenzen»1999 HSK: «Die HSK stellt fest, dass das Konzept der geologischen Endlagerung in gewissen Kreisen der Bevölkerung als Entsorgungs-möglichkeit nicht bedingungslos anerkannt wird. Dies zeigen die Forderungen nach Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit …. Die HSK befürwortet deshalb die Anstrengungen zur Diskussion der Entsorgungsproblematik in der Öffentlichkeit, damit zu diesem Punkt ein demokratisch abgestützter Entscheid getroffen werden kann …. Zu dieser Debatte hält die HSK fest, dass die Entwicklung eines Endlagers bis zu seinem Verschluss ein stufenweiser Prozess mit mehreren Bewilligungsschritten ist, der sich über viele Jahrzehnte er-streckt. Mit den Bewilligungen … wird kein unwiderruflicher Entscheid getroffen und kein irreversibler Schritt gemacht. Der spätere Ver-schluss eines Endlagers, der einen irreversiblen Charakter aufweist, darf erst nach gesellschaftlicher Akzeptanz vorgenommen werden.»1999 Nationaler Forschungsrat NRC: «Heute sind die grössten Herausforderungen für den Umgang mit Abfall gesellschaftlicher Art ….Gelegenheiten die Beteiligung der Öffentlichkeit zu steigern und deren Vertrauen zu gewinnen, sind verpasst worden.» 1999 NEA: «Abfallspezialisten sind sich zutiefst darüber im Klaren geworden, dass technisches Fachwissen und technische Zuversicht in das Konzept der geologischen Entsorgung für sich allein ungenügend sind, um einem weiteren Publikum gegenüber die geologische Entsorgung als Abfalllagerungslösung zu rechtfertigen. Eine gesamthafte Zuversicht muss in einem viel breiteren Publikumentwickelt werden, wen eine Entscheidung zur Durchführung der Entsorgung akzeptabel sein soll.» 1999 NEA: «Ein tragfähiges Endlagerprojekt erfordert – von Seiten der grösseren technischen Gemeinschaft, der politischen Entschei-dungsträger und der breiten Öffentlichkeit – Zuversicht unter weiter gefassten, nichttechnischen Gesichtspunkten der Endlagerentwick-lung.»1999 NEA: Bedarf nach offener Diskussion des Für und Wider von Langzeitüberwachung, von Umkehrbarkeit und Rückholbarkeit(dazu angepeilte Aufstellung von Strategien und Verfahren), des Für und Wider der Dauerlagerung an der Oberfläche und der Partitio-nierung/Transmutation 1999 IAEO: Kaderbeamte der Aufsichtsbehörden «waren sich einig, dass Aufsichtsorgane es akzeptieren müssen, dass es von Wert ist,eine lernende Organisation zu sein». 2000 Flüeler, ETH, Gegenseitiges Lernen, Internationale Transdisziplinaritäts-Konferenz: «Diese Veranstaltung hat zum Ziel, ein Forum für gegenseitiges Lernen zu sein bzw. zu werden für Teilnehmende, die sich durch Transdisziplinarität auszeichnen, um existierende interna-tionale Dilemmata im Bereich radioaktiver Abfälle zu analysieren …. Möglichkeiten und günstige Bedingungen einschliesslich institutionellerStrukturen und angemessener Anreize sollen untersucht werden, um aus der scheinbaren Sackgasse herauszukommen und in Richtung eines nachhaltigen Umgangs mit Atommüll zu gehen.» 2000 UVEK, Entwurf zum Kernenergiegesetz: Zustimmung des Standortkantons zu einer Rahmenbewilligung für ein «geologi-sches Tiefenlager» erforderlich 2000 IAEO, Córdoba-Konferenz: «In fast allen technischen Sitzungen der Konferenz gab es Diskussionen über die Notwendigkeit, alle interessierten Parteien (‹Akteurgruppen›) am Entscheidungsprozess im Umgang mit radioaktiven Abfällen teilhaben zu lassen.»2000 Beerli, Forum vera: Demokratie ist, wenn die Experten die Sicherheit kontrollieren und die Leute die Experten.» 2000 Waldvogel, ETH: «Es muss immer genügend Zeit geben für demokratische Prozesse …. Methoden der Beteiligung müssen im Prozess verwendet werden und die dafür benötigte Zeit ist nie ‹unnötig›». 2000 Nygårds, SKB: «Wahrnehmung und Einstellung der Mitglieder der Öffentlichkeit muss auf offene und ehrliche Art begegnet werden ….

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Einstellungsveränderungen und Aufbau von Vertrauen brauchen einfach Zeit …. Der Ansatz schrittweiser Durchführung ist ein sensiblerund effizienter Weg, wie man mit einer grossen Zahl technologischer und demokratischer Fragen umgehen kann, die untrennbar mit einemso bedeutenden und komplexen Projekt wie einem tiefen Endlager verbunden sind.» 2000 Zuidema, Nagra: «Erfahrung mit der Umsetzung von Entsorgungsprojekten macht eindeutig klar, dass Konsens innerhalb der betei-ligten wissenschaftlichen Gemeinschaft als solcher nicht ausreicht; gesellschaftliches Vertrauen in das System wie auch in den Umset-zungsprozess ist entscheidend für die Erreichung von Akzeptanz …. In jüngster Zeit sind die Fragen einer schrittweisen Umsetzung und der Möglichkeit zur Rückholung in den meisten Ländern mit einem aktiven Entsorgungsprogramm zur Diskussion gekommen.» 2000 Medien: «Eine repräsentative Umfrage des GfS-Forschungsinstituts im Auftrag der Crédit Suisse zeigt, dass der Bundesrat wiedermehr Vertrauen geniesst. Er verzeichnete einen starken Zuwachs um 16 Punkte auf 55 Prozent» (1999 gegenüber 1998). 2000 Medien: «Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Einzelinitiative von Jean-Jacques Fasnacht aus Benken über die Mit-sprache des Volks bei Atomendlagern nicht zu unterstützen …. Die Kantonsverfassung enthalte bereits eine genügend demokratischeMitsprache …. Fasnacht, Präsident der Bewegung gegen eine Atommülldeponie in Benken (‹Bedenken›), hingegen wirft dem Regierungsrat‹Etikettenschwindel› vor. Die Regierung erwecke ‹offenbar bewusst den falschen Eindruck›, das Volk habe beim Bau von Atomendlagernwesentliche Mitbestimmungsrechte. Nach heutigem Recht habe eine Volksabstimmung zu Atomendlagern lediglich konsultativen Charakter.»2000 NEA: «Der Entscheidungsfindungsprozess und die Wege zur Akteurbeteiligung unterscheiden sich von Land zu Land. Es ist wichtig, Gemeinsamkeiten und Unterschiede auszumachen, die Hauptanliegen der verschiedenen Interessengruppen zu verstehen und Mittel zu wirksamem Austausch zu entwickeln. Das Forum on Stakeholder Confidence (FSC) ist beauftragt worden, die Lektionen zu untersu-chen und zu konzentrieren, die aus nationaler und internationaler Erfahrung gelernt werden können.» 2000 IAEO, 3. Wissenschaftliches Forum: Vorschlag des Panels, dass die IAEO «eine Rolle spielen könnte in der Förderung aktiven Engagements zwischen der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen» 2000 Medien: «Bezüglich der Endlagerung von radioaktiven Abfällen wollen die Schweiz und Deutschland stärker kooperieren. DieseErgebnisse hat die jährliche Tagung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) zu Tage gefördert. Dabei kam auch die Sorge Deutschlands über das geplante Endlager für hochradioaktive Abfälle in Benken ZH zum Aus-druck: Die deutschen Vertreter in der DSK unterstützten das Anliegen der grenznahen Landkreise, vermehrt über den Stand der dortigenErkundungsarbeiten informiert zu werden.» 2001 Bundesrat, Botschaft zu Kernenergiegesetz: dreifaches Veto des Standortkantons Nidwalden möglich 2001nach Medien: «Dieses Standby-Angebot der Nidwaldner Opposition hat grosse Bedeutung. Denn das Komitee hat bisher alle Pläne für ein Nuklearlager im Wellenberg durchkreuzt. Jetzt offerieren die Gegner ‹kritische Mitarbeit›. Ist das der Beginn eines geordnetenRückzugs?»2001 NEA: «Wenn Aufsichtsbehörden ein Qualitätsmanagementmodell für ihre Organisation verwenden, weisen sie üblicherweise fünf odersechs Körperschaften aus, die legitimes Interesse an ihren Tätigkeiten haben. Solche Akteure beinhalten: – die allgemeine Öffentlichkeit … – Nukleare Bewilligungsinhaber … – Regierungsämter … – weitere nationale Behörden und Körperschaften im Kernkraftbereich … – Besorgte Aktivistengruppen.» 2001 Wildi, EKRA/KFW: «… Ziel ist die Errichtung eines Lagers, welches für seine Umgebung keine Gefahr darstellt. Der Erfolg wird wesentlich von der Transparenz des Prozesses, einer aktiven Information und einer engagierten Diskussion aller betroffenen Kreise abhängen.»2001 Mitsprache im Kanton Zürich, Medien: «Der Regierungsrat lehnt das Begehren ab. Mit 10 zu 4 Stimmen hat sich auch die vorbera-tende Kantonsratskommission für Staat und Gemeinden gegen die Einzelinitiative ausgesprochen …. Der Initiant … Fasnacht meinte, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Kantons genügten nicht, nur die Mitbestimmung des Zürcher Volks an der Urne garantiere diebestmögliche Sicherheit und Akzeptanz für ein allfälliges Atommülllager.» 2001 UVEK: «Informationsveranstaltung Schweiz-Deutschland über die Entsorgung … Eine gleichwertige Beteiligung der deutschen Bevölkerung in künftigen Bewilligungsverfahren … «Wie Dr. Eduard Kiener, der Direktor des Bundesamts für Energie, ausführte, hatte der

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Bundesrat für die Begleitung der Feldarbeiten in Benken eine Aufsichtskommission eingesetzt …. Der Kreis Waldshut-Tiengen ist mit einem Beobachter in der Kommission vertreten ….» 2001 Medien: «Grenzenloser Widerstand gegen Atomlager … «Die Gegner des geplanten Atomendlagers in Benken lancieren eine Volk-sinitiative. Und auch die deutschen Nachbarn machen mobil. Vor drei Wochen lehnte der Kantonsrat eine Einzelinitiative von Jean-JacquesFasnacht ab …. ‹Die Betroffenheitsdemokratie muss Grenzen haben, weil ein Endlager sonst nie möglich ist› …. Der Verein Bedenken hat deshalb eine Volksinitiative gestartet …. Die Gegner des Atomendlagers kämpfen nicht nur mit politischen Argumenten. Der VereinBedenken hat beim Öko-Institut Darmstadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Anforderungen an ein Atomendlager genau untersuchen und die kurz- und langfristigen Risiken einschätzen soll.» 2001 Regierungsrat Kt. Nidwalden: «Gleichzeitig mit dem Entscheid der Auflage des Konzessionsgesuchs hat der Regierungsrat zu ver-schiedenen Forderungen des [MNA] Stellung genommen. Er geht davon aus, dass mit den vorgesehenen Konzessionsauflagen den For-derungen des MNA Rechnung getragen wird.» 2001 MNA: «Die Antworten auf die im Januar erhobenen ‹14 Forderungen› fallen zwar unterschiedlich, insgesamt aber nicht befriedigendaus. Der vom MNA ausgegangene Versuch einer Konsenslösung ist damit gescheitert …. Grundsätzlich wird anerkannt, dass der Regie-rungsrat sich grosse Mühe gemacht hat, die Anliegen des MNA zu verstehen und ihnen Rechnung zu tragen. Für die getroffenen Zusagenfehlt dem Regierungsrat indes teilweise die rechtliche Kompetenz ….» 2002 Lancierung der Kantonalzürcher Initiative «Atomfragen vors Volk»2002 Flüeler, unabh. Experte: «… Damit die Abklärungen und Bewertungen nicht «nur» Experten überlassen und die Langzeitprojekteperiodisch abgesichert werden, sind wie in der Frage der Betriebsdauer von Kraftwerken die Betroffenen einzubeziehen. Eine umfassendeMitwirkung darf nicht nur – aus taktischen Gründen – dem Kanton Nidwalden vorbehalten bleiben (der sich dieses Recht zudem via Ber-gregal selbst erkämpft … hat); glaubwürdig ist die Politik erst, wenn sie dieselben Rechte auch einer Standortregion für hochaktive Abfälle zugesteht. Den Tatbeweis dafür kann sie bei der Revision des KEG erbringen.» 2002 Nationalrat, nach Medien: «Mit 76 gegen 58 Stimmen hat es der Nationalrat … abgelehnt, die Zustimmung des Standortkantons für neue Atomanlagen zu verlangen.» (am Tag nach dem Nidwaldner Nein gegen den Sondierstollen allerdings knapp befürwortet)

allg. Rechtsfragen KV/kv 1989 EVED, Revision der Verordnung über vorbereitende Handlungen: bundesrätliches Bewilligungsverfahren auf Aspekte der nuklearen Sicherheit beschränkt. «Übrige Arbeiten (z.B. Seismik, Bohrungen geringer Tiefe) bedürfen keiner Bewilligung des Bundesrates mehr,müssen jedoch den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Die neue Verordnung soll zur Beschleunigung der Arbeit der Nagra führen.» 1990 Bundesbeschluss zum Atomgesetz: (zweite) Verlängerung (bis zum 31.12.2000) 1991 Bundesrat: «Die nukleare Entsorgung stösst auf grosse Schwierigkeiten. 1985 hat der Bund vorbereitende Handlungen bewilligt … insbesondere in Ollon … praktisch verunmöglicht …. Der Kanton Nidwalden hat aufgrund von Volksinitiativen verschiedene Änderungendes kantonalen Rechts beschlossen, welche die Arbeiten der Nagra wesentlich erschweren können …. Falls sich die politischen undrechtlichen Voraussetzungen der nuklearen Entsorgung in den nächsten ein bis zwei Jahren nicht verbessern, ist eine Teilrevision des Atomgesetzes vorzusehen.» 1993 Verfassung des Kantons Bern: «Öffentliche Aufgaben»: «Die natürliche Umwelt ist für die gegenwärtigen und künftigen Generationengesund zu erhalten. Sie soll durch staatliche und private Tätigkeiten so wenig wie möglich belastet werden.» (Art. 31 Abs. 1) 1994 IAEO: Abkommen über die nukleare Sicherheit 1997 IAEO: Abkommen über radioaktive Abfälle («Waste Convention») 2000 Bundesrat: zusammen mit Kernenergiegesetz-Entwurf (ohne Bedarfsnachweis) Antrag auf – unveränderte – dritte Verlängerung des Bundesbeschlusses (mit Bedarfsnachweis) (bis Ende 2010)

Verfahrens-beschleunigung

kv; ev, ew 1989 Bundesrat: «Das Errichten von Endlagern … ist … eine nationale Aufgabe, die nicht an regionalem Egoismus und partikulären Inter-essen scheitern darf. Der Bundesrat machte bereits verschiedentlich deutlich, dass regionaler Widerstand kein Kriterium für die Wahl eines Endlagerstandortes sein kann. Die Endlager sind dort zu erstellen, wo günstige Standorteigenschaften bestehen, und nicht dort, wo der Widerstand am geringsten ist.» Gesetzesänderung «wenn nötig» in Betracht gezogen

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1991 NR Fischer, nach Medien: «Aargauer Nationalrat fordert den Abbau von Verfahrenshürden» 1991 Bundesrat: «Die nukleare Entsorgung stösst auf grosse Schwierigkeiten. 1985 hat der Bund vorbereitende Handlungen bewilligt … insbesondere in Ollon … praktisch verunmöglicht …. Der Kanton Nidwalden hat aufgrund von Volksinitiativen verschiedene Änderungendes kantonalen Rechts beschlossen, welche die Arbeiten der Nagra wesentlich erschweren können …. Falls sich die politischen undrechtlichen Voraussetzungen der nuklearen Entsorgung in den nächsten ein bis zwei Jahren nicht verbessern, ist eine Teilrevision des Atomgesetzes vorzusehen. Das EVED ist bestrebt, mit den betroffenen Kantonen eine Vereinbarung in diesen Fragen zu erzielen.» 1991 Issler, Nagra: «Die gesetzlichen Instrumente sind für ein zielstrebiges Vorgehen bei den Standortabklärungen unzureichend. Die Verfahren sollen gestrafft und vereinfacht werden. Die Kompetenzzuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bedürfen einer Klärung.»1992 Issler, Nagra, nach Medien: «Mit dem Bau eines Endlagers für schwachradioaktive Abfälle könne die Nagra vor der Jahrhundertwende… nur beginnen, wenn die Verfahren gestrafft und die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen geklärt werden» 1993 Bundesrat: «Dabei hat sich in letzter Zeit immer deutlicher gezeigt, dass der Bau eines derartigen Lagers mehr ein verfahrens-rechtliches und politisches als ein technisches Problem ist.» 1993 SES: «Nicht das möglichst schnelle Verschwinden des schwach- und mittelaktiven Atommülls … darf das Ziel sein …, Ziel muss die Qualität der Arbeit der Entsorgerin NAGRA sein …. Grund für die lange Verzögerung der … Entsorgung ist nicht so sehr das komplizierteVerfahren oder die St. Florians-Politik der Standortgemeinden, sondern die allzulange unkontrollierte Arbeit der vorwiegend von den AKW-Betreibern finanzierten NAGRA.» 1993 Forum vera: «… die vorgeschlagene Konzentration der Verfahren … begünstige eine sachgerechte und sichere Entsorgung existie-render und zu erwartender Abfälle» 1993 SES: «Über eine Verfahrensvereinfachung … liesse sich allenfalls dann reden, wenn die betroffenen Gemeinden und Kantone sich zu einem frühen Zeitpunkt, beispielsweise nach Abschluss der vorbereitenden Handlungen, zu Lagerprojekten mit einem verbindlichen Grundsatzentscheid an der Urne äussern könnten.» 1993 nach BEW/EVED, Auswertung der Vernehmlassung zur Teilrevision des Atomgesetzes: 10 Kantone für, 14 Kantone gegen den Vorentwurf; «In einem föderativen Staat stehen die kantonalen Kompetenzen über den nationalen Interessen … zu zentralistisch … Eingriff in die kantonale und kommunale Autonomie … Vorentwurf ist nicht verfassungskonform, da er gewisse kantonale Zuständig-keiten übergeht …. Für die gegenwärtige lange Dauer der Verfahren sind die Bundesbehörden verantwortlich.» 1993 Wälti, Politologin: «Die Straffung und Zentralisierung des Bewilligungsverfahrens garantiert nicht, dass Entscheide automa-tisch schneller gefällt und vollzogen werden können» [Verweis auf den Militärbereich, zu anderen Mitteln gegriffen] 1994 Bundesrat, Botschaft zur Teilrevision des Atomgesetzes: «Trotz … Moratorium muss für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, diein erster Linie in den Kernkraftwerken, aber auch in der Medizin, Industrie und Forschung anfallen, eine Lösung gefunden werden. Dies ist eine bedeutende nationale Aufgabe der kommenden Jahre. Insbesondere kann die Entsorgung der kurzlebigen schwach- und mittelaktivenAbfälle nicht mehr länger aufgeschoben werden. Dabei hat sich in letzter Zeit immer deutlicher gezeigt, dass der Bau eines derartigenLagers mehr ein verfahrensrechtliches und politisches als ein technisches Problem ist. Dies belegen auch Beispiele aus dem Ausland. In Schweden wurde im Frühjahr 1989 ein bergmännisch erstelltes Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in Betrieb genommen. Ein ähnliches Lager ist im Mai 1992 in Finnland in Betrieb gegangen …. Die Änderungen des Nidwaldner Rechts haben zu Folge, dass dieNidwaldner Landsgemeinde den Bau eines Endlagers für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle zumindest vorübergehend blockierenkann …. Es besteht daher die Gefahr, dass das Projekt Wellenberg unabsehbar verzögert wird.» – Enteignungsrecht, kommunale und kantonale Bewilligungen auf Departementsstufe, Recht über Untergrund abtreten, «Die Anliegen der Kantone werden wenn immer möglichberücksichtigt.»1994 TA, Kommentar: «Die jetzt vom Bundesrat präsentierte Reorganisation der Umweltverträglichkeitsprüfung zeigt einen verantwortlichenWeg: Sie verkürzt das Verfahren, ohne den Schutz wesentlicher öffentlicher und privater Interessen zu schwächen. Beim Atom, beimLuftfahrt- und beim Natur- und Heimatschutzgesetz hingegen geht der Deregulierungsschnitt wesentlich tiefer. Dort steht klar eine politisch brisante neue Gewichtung von Werten und Interessen auf dem Spiel.» 1994 Kiener, BEW: «Das revidierte Atomgesetz ist nur für jene ein Rückwärtsschritt, die keine Problemlösung wollen.»

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1994 Kiener, BEW, nach Medien: «Der Direktor des … BEW, Eduard Kiener, versicherte, die Kantone behielten ihr Mitspracherecht. [Er]gab zu verstehen, dass er mit einem Referendum der Umweltverbände gegen die Revision rechnet. Dennoch zeigte er sich zuversichtlichund sprach von einer ‹Morgenröte in Nidwalden›. Die Kantonsregierung und die Standortgemeinde Wolfenschiessen hätten eine konstruk-tive, wenn auch nicht kostenlose Mitarbeit aufgenommen …. Als Zufall bezeichnete der BEW-Chef den Umstand, dass das Bundesgerichtebenfalls gestern die Begründung des Nagra-Urteils vom 30. August 1993 veröffentlichte und das Mitspracherecht der Nidwaldner bestä-tigte. Die Begründung sei formalistisch, sagte Kiener. Sie ändere nichts daran, dass das Urteil hinfällig werde, wenn die vorgeseheneGesetzesrevision wirksam werde.» 1994 Medien: «‹Der Entwurf zur Atomgesetzrevision hat in Nidwalden Missmut und Enttäuschung hervorgerufen.› Mit diesen Worten be-grüsste der Nidwaldner Regierungsrat Victor Durrer Bundesrat Adolf Ogi in Stans …. Er mache sich Sorgen, sagte Ogi. Als Folge derBlockiermentalität drohe die Schweiz in einen Energienotstand zu geraten. Mit der Atomgesetzrevision wolle der Bundesrat nicht Land und Leute und die Regierung von Nidwalden im Hinblick auf das Atommüllager Wellenberg austricksen. Der Bund müsse vielmehr die Interes-sen des ganzen Landes verfolgen und in dieser Frage von nationalem Interesse entscheiden können.» 1994 Regierung des Kantons Nidwalden, nach Medien: «Enttäuscht ist sie aber vom Bundesrat, der mit einer Revision des Atomgesetzesdiese Rechte einschränken will.» 1994 Nagra: Atomgesetz-Revision: «wichtiges Anliegen zur Beschleunigung der Entsorgungsarbeiten», «Mitwirkung der Kantone … nichtsubstantiell geschmälert, sondern nur auf eine andere Ebene verlagert.» 1994 Ständerat bei der Absegnung der Nidwaldner Kantonsverfassung: «Für ein atomares Abfallager – konkret geplant am Wellenberg – hat dies wohl nur vorübergehende Bedeutung, denn eine Änderung des Atomgesetzes liegt schon beim Parlament.» 1994 Medien: «‹Lex Wellenberg›: Ogis Pläne durchkreuzt … Für die Mitglieder der ständerätlichen Kommission geht der Abbau kantonaler Rechte und Kompetenzen … zu weit. Insbesondere wehrten sie sich … gegen das Ansinnen, den Nidwaldner Stimmberech-tigten die Mitsprache über die Konzessionserteilung für das Wellenberg-Endlager zu entziehen.» Revision des Atomgesetzes «einstweilen zurückzustellen»1995 Issler, Nagra: «Wenn jeder Kanton sagen kann, was er bei sich will und was nicht, dann stehen wir am Ende tatsächlich vor einemScherbenhaufen.»1995 Medien: «Die bereits dem Parlament vorgelegte Teilrevision des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz möchte Ogi ‹nicht weiterver-folgen›.‹Sorgfalt geht in diesem Fall vor Zeitdruck›.» 1995/96 Parlament beschliesst Nichteintreten auf AtG-Revision, Medien: «Die ‹Lex Wellenberg› ist vom Tisch. Nach dem Ständerat hat nunauch der Nationalrat die Konsequenzen aus dem Nidwaldner Nein zu einem Endlager für radioaktive Abfälle gezogen und stillschweigendNichteintreten auf die Teilrevision des Atomgesetzes beschlossen …. Nach dem knappen Nein … zum Standort Wellenberg soll die Frageder nuklearen Entsorgung gründlich überdacht und im Rahmen einer Totalrevision des Atomgesetzes neu angegangen werden. Dieser Ansicht ist auch der Bundesrat.» (de facto Teilrevision abgelehnt)

«St. Florian» kn 1990 TA; Kommentar: «Der Vorwurf der Sankt-Florians-Politik wird überall dort gerne erhoben, wo sich lokale oder regionale Minderheitengegen nationale Mehrheiten oder Belastungen wehren. Doch … handelt die verschonte Mehrheit der Schweizer Bevölkerung jeweils nachdem genau gleichen Prinzip: Vergraben wir den Müll ruhig in Ollon oder im Wellenberg, dann haben wir ihn in Basel, Bern und Zürichwenigstens los … Beim Start ins Schweizer Atomzeitalter in den 60er Jahren war das Entsorgungsproblem noch kaum bekannt …. Erst mit der Anti-AKW-Bewegung der 70er Jahre wurde die Kernenergieentsorgung in einer breiteren Öffentlichkeit als Problem erkannt.» [analogesVerhalten bei Deponie- und Sondermüllofen-Projekten erwähnt] 1990 SES: «St. Florians-Prinzip herrscht bei Bund und Nagra, nicht bei den Gegnern … Angesichts der dürftigen Grundlagen liegt der Verdacht nahe, dass nicht die verknurrten Standortgemeinden St. Florian bemühen (sie haben gute sachliche Gründe), sondern die Nagrabei ihrer Wahl nach dem Prinzip des (politisch) schwächsten Gliedes vorging – und dieses Glied liegt in den ökonomischen und politischenRandregionen der Schweiz.» 1990 WWF: «Auch wenn sich die Bevölkerung zur Frage des Atommülls nie äussern konnte, – radioaktiver Abfall ist produziert worden, wir müssen eine Lagerungslösung finden. Politisch glaubwürdig wird die Suche jedoch erst, wenn erkannt ist, dass man mindestens nicht

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unbegrenzt mehr Abfall produzieren darf. St. Florians-Politik zu treiben dagegen heisst, erst atomare Abfälle entstehen zu lassen, ohne auch nur einen Schimmer von einer ‹Entsorgungs›-Strategie zu haben. Genau das haben Bund und Elektrizitätswirtschaft getan.» 1990 Umweltverbände: «Besonders perfide ist, dass die Nagra die Verantwortung für ihr Fiasko der betroffenen Bevölkerung mit deren ‹St. Florians-Haltung› zuschiebt. Dabei ist ihr eigenes konzeptloses Vorgehen, das konstruktiver Kritik standgehalten hat, höchst verantwor-tungslos. Und auch das der Behörden, die die Nutzung der Atomenergie forcieren wollen, ohne sich über die Frage des Jahrtausendestrahlenden Atommülls auch nur annähernd im klaren zu sein …. Konsequent, aber nicht ‹St.Florian› oder ‹unehrlich› ist dagegen, das Problem zwar anzugehen, aber auch nicht zu seiner Verschärfung, sprich Vermehrung des Atommüllberges, beizutragen.» 1992 KSA: «Auch könnte die Gefahr des Abschiebens ins Ausland bestehen, ohne dass dort bessere Lösungen vorhanden sind (St. Flori-ans-Politik). Zudem stehen in der Schweiz politische und gesetzliche Hindernisse einer Lösung im Ausland entgegen. Als vorläufige Kon-sequenzen dieser Überlegungen ergeben sich: In der Schweiz muss eine eigene Lösung gesucht und gefunden, jedoch nicht notwendi-gerweise auch realisiert werden ….» 1992 Umfrage im Auftrag der Nagra: für «nationale Lösung der Problems»: 59% (49% der Romands); hier «an einem geologisch geeig-neten Ort»: 54% «Ja», 32% «Eventuell» 1993 Wälti, Politologin: «Eher neutraler [als das St.-Florians-Prinzip] ist der Begriff des NIMBY (Not In My Back Yard)-Effekts) …. Laut Mazmanian und Morell reflektiert die NIMBY-Haltung der Betroffenen mehr als nur pures Eigeninteresse; sie entspringt im Gegenteil einem weitgefassten technologiekritischen Bewusstsein. Der Protest gegen das (sic!) Endlagerprojekt in der Schweiz ist ein Gemisch aus Tech-nologie- und Fortschrittsfeindlichkeit, Erhaltung der Lebensgrundlagen, für zukünftige Generationen, Verteidigung der Kantons- und Ge-meindehoheit einschliesslich der kulturellen Identität und auch der Verfolgung von Eigeninteressen.» 1994 Bundesrat Ogi, nach Medien: «Er mache sich Sorgen, sagte Ogi. Als Folge der Blockiermentalität drohe die Schweiz in einen Energienotstand zu geraten.» 1994 Medien, zu SES-Tagung: «Mit den unbequemen Fragen werde nicht eine Sankt-Florians-Politik angestrebt, betonten die Kritiker in Olten wiederholt. Vielmehr sei die grösstmögliche Sicherheit ihr Ziel. In diesem Sinne richtete eine ältere Nidwaldnerin in Olten an alle Verantwortlichen die eindringliche Bitte, die Angst der Bevölkerung ernst zu nehmen.» 1995 Medien: «Waadt opponiert dem Wellenberg nicht», Zwang zur Unterbreitung von kantonalen atomgesetzlichen Stellungnahmen (seit 1981): Dreiviertelsmehrheit (73%) für positive Stellungnahme der Regierung zum Wellenberg in kantonaler Abstimmung, Stimmbetei-ligung 27.4% – 1984 waren 70% gegen Untersuchungen der Nagra in Ollon. 2002: Medien: Mit 57.7 Prozent lehnt der Nidwaldner Souverän das Projekt Sondierstollen ab. Damit ist – wie auch für die GNW – für den Regierungsrat «der Standort Wellenberg als potenzielles Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle definitiv aus Abschied und Traktanden gefallen».

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 22: Argumentationsmuster Beteiligung Dritter. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2). Siehe auch Tabelle 14.

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Argumentationsmuster Lageroptionen

ThemaKriterien

ange-sprochen

1955 – 1960

Lageroptionen GU/guKN/kn

1955 EGA: «im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung an einer hierzu bestimmten Stelle in mindestens 150cm Tiefe vergraben.»

Konkretisierung Zeitdimension(«Fristigkeit»)

R/r,GG/gg;E/e

1959 Bundesrat: Problem nicht dringlich

Konzeptänderun-gen (offiziell)

GU/gu,GF/gf,GR/gr

1957 Bundesrat: «... das Vergraben in die Erde und das in Flüsse und Bäche muss verhindert werden ….»

ThemaKriterien

ange-sprochen

1961 – 1970

Lageroptionen GU/guKN/kn

1963 EGA: «Für die endgültige Lösung dieses Problems plant das Eidg. Gesundheitsamt die Errichtung eines grossen Magazins.»1963 EIR: Suche nach einer «natürlichen Höhle oder ... einer künstlichen Baute»

Konkretisierung Zeitdimension(«Fristigkeit»)

R/r,GG/gg;E/e

1968 «Die Tat»: «Verschiedene Provisorien halfen die mageren Jahre zu überbrücken, ... aber eine dauerhafte Lösung lässt sich nun nichtmehr hinauszögern.»

Konzeptänderun-gen (offiziell)

GU/gu,GF/gf,GR/gr

ThemaKriterien

ange-sprochen

1970 – 1979

Lageroptionen GU/guKN/kn

1973 Nagra: «Untertagelager»1975/76 KARA: Endlagerung von Behörden und Betreibern zur offiziellen Doktrin ernannt («nationale[s] Konzept»)

Konkretisierung 1977, Rev. 1978 VSE u.a.: Entsorgungskonzept mit geologischer Endlagerung Zeitdimension(«Fristigkeit»)

R/r,GG/gg;E/e

1975 Hunzinger, EGA: «Die endgültige Lösung ist ein Langzeitproblem ... nicht dringend.» 1975/76 «Gewähr 1985»

Konzeptänderun-gen (offiziell)

GU/gu,GF/gf,GR/gr

1975 EAEW «Lagerung» zu «Endlagerung»

ThemaKriterien

ange-sprochen

1979 – 1988

Lageroptionen GU/gu 1979 Bürgisser u.a. (SES): Endlagerung

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KN/kn 1979 «Geologen» (Aussprache): eher Zwischenlagerung1979 Heierli: langfristige Zwischen- oder Endlagerung in Kaverne1984 Kasser u.a.: «Endlager im Sinne einer irreversiblen und nicht überwachbaren Deponierung der Abfälle sind in absehbarer Zeit nichtverantwortbar.» 1984 Opposition von Ollon Mesocco, Bauen: Abkehr von der «Endlagerphilosophie»1984 Kt. Uri: «Konzept eines unkontrollierten zugunsten eines kontrollierten Endlagers» zu überprüfen 1985 Kt. Waadt/Obwalden: auf Festschreibung des Endlager-Prinzips zu verzichten

Konkretisierung 1979 Bundesrat: ein oder mehrere ausgearbeitete Projekte «mit Aussicht auf Erfolg» 1980 Rometsch: rollendes statt perfektes Forschungsprogramm 1980 Nagra: für «Gewähr» «genügen nach Auffassung von Behörden und Nagra Modellprojekte» 1980 AGNEB: «Planung ... und Bau von Zwischenlagern und Endlagern ... solange fortzusetzen, bis für alle radioaktiven Abfälle vergleich-bare Alternativen zu deren Beseitigung vorliegen» 1981 Nagra: «Sandkastenübung 85» 1981 AGNEB: «die grundlegenden Zweifel auszuräumen» 1982 Bundesrat: «Modellstandort»1984 Bundesrat: «Gewähr» ist «Zwischenschritt ..., bei dem es darum geht, die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung nachzuweisen»1988 Bundesrat: Machbarkeits-, Sicherheits- und Standortnachweis für schwachradioaktive und langlebige mittelaktive Abfälle SLMA am Oberbauenstock erbracht; Machbarkeits- und Sicherheitsnachweis für hochradioaktive Abfälle HAA erbracht (auf Grund der Referenzboh-rung Böttstein), nicht aber Standortnachweis

Zeitdimension(«Fristigkeit»)

R/r,GG/gg;E/e

1981 Bundesrat: «gesamthaft erst spät in Angriff genommen»1981 Nagra: (Verschluss-)«Entscheid erst in 100 Jahren» 1983 Nagra: «Forschungs- und Projektierungsarbeiten … langfristig angelegt …. Auch das Endlager für [SMA] … kaum vor Mitte der neun-ziger Jahre betriebsbereit» 1983 Rometsch: auf die Frage der Belastung durch radioaktive Abfälle im Verhältnis zum Nutzen der Stromlieferung aus Kernkraftwerkenwährend 40 Jahren: «Wir müssen uns – überlappt mit diesen 40 Jahren – 30 bis 40 Jahre um die Abfallprodukte kümmern …. Dann sollensie … in ein Endlager kommen, in dem sie keine Belastung mehr darstellen. Zeitlich sind also Nutzen und Belastung gleich gross.»1986 HSK: « … es empfiehlt sich, die Endlagerplanung in aller Ruhe voranzutreiben und dabei auch die zukünftigen Entwicklungen zu verfolgen, bevor man irreversible Schritte einleitet.» 1987 Nagra: Endlagerbeginn «auch auf das Jahr 2080 verschoben»1987 Rometsch: «Entscheid … erst im nächsten Jahrhundert …, wenn es möglich sein wird, zwischen einem ausführungsreifen und ak-zeptierten Projekt im eigenen Land und einem ebenso gut dokumentierten internationalen Projekt zu wählen»

Konzeptänderun-gen (offiziell)

GU/gu,GF/gf,GR/gr

1980 Rometsch, Nagra: notfalls technische Barrieren1985 Kiener, BEW: aus Termingründen «verstärkt auf künstliche Barrieren ausweichen» 1985: BEW: Atomgesetzrevision «[verlangt] nicht unbedingt eine Endlagerung» (Revision später sistiert) 1987 HSK: für SMA: «Im Extremfall könnte man auf die natürliche Migrationsbarriere verzichten.» 1987 HSK: LMA zu Sedimenten, kein SMA-Tieflager mehr 1988 Nagra: SMLA � SMA 1988 Bundesrat: Kristallin � Sedimente

ThemaKriterien

ange-sprochen

1988 – 2002

Lageroptionen GU/gu 1988 PSR-Ärzte: «Neues Atommüllkonzept: direkte Endlagerung, Suche in den Sedimenten, internationale Zusammenarbeit», zwischen-

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KN/kn zeitlich: Lagerung «bei den Werken selber» 1989 SES: «… die schweizerische Endlagerstrategie [sollte] … zu Gunsten einer direkten Endlagerung völlig revidiert werden» 1989 KSA: «Der Ausschuss ‹Strahlenschutz und Entsorgung» stellte Überlegungen hinsichtlich Alternativen zum jetzigen Konzept derEndlagerung in den geologischen Schichten der Schweiz an.» 1989 KSA: «möchte jedoch betonen, dass die kontrollierte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle über einen Zeitraum von mehreren De-zennien nicht dazu führen darf, dass dieser Entsorgungsschritt zum permanenten Zustand und schliesslich zum Endlager-Ersatz wird»1990 CADO, Hiä Niä, AkW Wolfenschiessen, Gruppo Pian Grand und MNA: neues Entsorgungskonzept gefordert (Lagerung bei den AKW) 1990 Regierung des Kantons Waadt: Forderung nach Aufgabe des Konzepts «Endlager» zu Gunsten überwachbarer Dauerzwischenlager 1990 Kreuzer, nux: «Dauerzwischenlager statt ‹End›lager: Wir stehen zu unserer Hinterlassenschaft und bauen heute die bestmöglichenoberirdischen Behälter, übergeben sie unseren Nachkommen zum dauernden Hüten und zur Weiterentwicklung.» 1993 Umweltverbände: «Keine Endlagerprinzipentscheide können gefällt werden, bevor der Stand der Technik international geklärt ist (Rückholbarkeit, Kontrollierbarkeit, etc.).» 1993 Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone «ARGE Nagra»: «Diskussion von Entscheidungsgrundlagen und Erarbeiten gemeinsamer Positionen zu zentralen Fragen» (Kontrollmöglichkeiten) 1993 AMüS: «Es ist durchaus sinnvoll, die Diskussion um das Hüte-Konzept …, über die Rückholbarkeit zu lancieren. Aber hüten wir uns vorallem davor, den Atomstrategen zu bequemen Kompromissen und damit zu Akzeptanz zu verhelfen.» 1994 Küffer, Zwilag: «Direkte Endlagerung ist aus heutiger Sicht für einen Teil der abgebrannten Brennelemente der richtige Weg.» 1995 BR Ogi nach Nein am Wellenberg: «alle Optionen sind wieder gegeben» (u.a. Ausland, Oberflächenlager) 1996 Nationalrat: «Nach dem knappen Nein … zum Standort Wellenberg soll die Frage der nuklearen Entsorgung gründlich überdacht und im Rahmen einer Totalrevision des Atomgesetzes neu angegangen werden. Dieser Ansicht ist auch der Bundesrat.» 1996 RR Kt. Nidwalden: von BR Leuenberger «Forderungen des Regierungsrates … übernommen»: Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit 1997 SES und Greenpeace: «Die Pläne und Konzepte der Nagra sind offenzulegen und in einer breiten politischen Diskussion einer grundlegenden Neubeurteilung zu unterziehen.» 1997 Lutz, Zwilag: «Die Ruinen eines dieser sieben Weltwunder waren es …, die mich auf die Idee eines achten Weltwunders brachten …. Eine Pyramide, die auch die ägyptischen Vorbilder an Grösse und konstruktiver Gestaltung übertrifft. Sie wird ebenfalls in einer Wüste errichtet. Von allen Nationen, die Kernkraftwerke betreiben.» 1997 Kreuzer, nux: Abkehr von der Forderung nach oberirdischen Mausoleen, Kontrollierbarkeit, letztlich für Umkehrbarkeit der Entscheide1997/98 Buser, Experte HSK: «Hüten versus endlagern: ein Konflikt im Zeichen der Zeit», Ablehnung des Hüteprinzips 1999 NEA: «Der Begriff ‹Nachweis der Sicherheit› … ist nicht als strenger Sicherheitsbeweis im mathematischen Sinn gedacht,sondern eher als überzeugender Satz von Argumenten, die eine gesamte Sicherheitsanalyse [safety case] stützen … Ein tragfähiges End-lagerprojekt erfordert – von Seiten der grösseren technischen Gemeinschaft, der politischen Entscheidungsträger und der breiten Öffent-lichkeit – Zuversicht unter weiter gefassten, nichttechnischen Gesichtspunkten der Endlagerentwicklung …. Bespiele dazu: … Studium der Existenz und Machbarkeit von Alternativen zur geologischen Tiefenlagerung» 2000 Kt. Nidwalden in Vernehmlassung zum KEG-Entwurf: «Konzept der kontrollierten und rückholbaren Langzeitlagerung» verlangt

Konkretisierung 1990 «Protocole d'accord»: Sondierkantone GR, NW, UR und VD zur Zusammenarbeit verpflichtet: u.a. Verzicht auf mittelradioaktive Ab-fälle, Kontrollierbarkeit abzuklären 1992 AGNEB: «In ihrem 14. Tätigkeitsbereicht für das Jahr 1991 wendet sich die Agneb … mit grundsätzlichen, differenzierenden Be-trachtungen gegen einen Wechsel vom bisherigen Endlagerkonzept zur langfristigen, überwachten Zwischenlagerung der radioaktivenAbfälle, wie dies verschiedentlich zur Diskussion gestellt wird.» 1992 KSA: «Das Gewährleisten einer in der Praxis auch sinnvoll durchführbaren Rückholbarkeit darf nicht auf Kosten der passiven Sicher-heit gehen.» 1992 Greenpeace: «Nicht die beste, aber die am wenigsten schlechte Behandlungsart für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen ist die oberirdische Aufbewahrung am Ort der Produktion (AKW) … so sicher wie technisch nur irgendwie möglich, in einem mit natürlicher Kon-

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vektion gekühlten gigantischen Bunker … als Mahnmal» 1992 KORA-AG SMA: Arbeitsplan: «folgende Fragen im Vordergrund: Vor- und Nachteile der geologischen Endlagerung gegenüber einerlangfristigen, kontrollierten Zwischenlagerung …, gegenüber der oberflächennahen Deponierung 1993 SKi, Überprüfung des F+E-Nachweis-Programms 1992: Begriff «Nachweislager» «eindeutig irreführend» (gleicher Umfang in vielen Teilgebieten wie bei einem Lager 1:1), Vorbereitung für den Fall der Rückholung «unabdingbar» 1993 KASAM: Überprüfung des F+E+Nachweis-Programms 1992 von SKB: empfohlene Schwerpunkte für SKB: Nachweislager mit 5-10% der Abfallmenge mit Rückholbarkeit 1993 Greenpeace: «die Lager … werden wie Bunker aus Kriegszeiten auf künftige Generationen als Mahnmal für eine fehlgelaufene Irr-sinnstechnologie wirken» 1995 Issler nach Abstimmungsniederlage am Wellenberg: «Wir haben bereits Änderungen am Konzept vorgenommen. Die Abfälle sind während der Konzessionszeit von fünfzig Jahren jederzeit kontrollier- und rückholbar. Ob das Lager danach weiterhin offengehalten werden soll, soll die künftige Generation entscheiden.» 1998 Flüeler, Experte: Zwar zwingt die Frage [der Veranstaltung] «Hüten oder Endlagern?» zur Berücksichtigung vieler wichtiger Dimen-sionen …, doch suggeriert sie falsche, zu einfache Antworten auf einen umfangreichen Themenkomplex. Eigentliche Knacknuss ist dieFrage: Wie wird ausreichende, aussagekräftige Überwachung zum Nachweis der Güte des Langzeitlagers sichergestellt?» 1998 TAG: gegen kontrollierte Langzeitlagerung («bis heute von keinem Land ernsthaft in Betracht gezogen»), aber für «Oberflächenend-lager» («… in Frankreich sollen die Anlagen nach einigen hundert Jahren ‹banalisiert› werden, d.h. die Überwachung wird eingestellt und das Gelände zur Nutzung freigegeben») – «erleichterte Rückholbarkeit nicht zu fordern … Das angepasste Lagerkonzept [der GNW] ent-spricht dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik …. Die Langzeitsicherheit kann damit gewährleistet werden …. wird der in der Öffentlichkeit laut gewordenen Forderung nach erleichterter Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit über eine Zeitspanne von bis zu 100 Jahren gerecht» 1998 McCombie & Zuidema, Nagra: «Überwachung und Rückholbarkeit – Themen zunehmender Wichtigkeit» 1998 Miller & Ikeda, Experten der Schwedischen Strahlenschutzbehörde SSI: detaillierter Vorschlag für eine Umsetzung nachbetrieblicherÜberwachung und Rückholbarkeit 1998 Nagra: an die Erfordernisse aus der verlorenen Abstimmung am Wellenberg «angepasstes Lagerkonzept»: Offenhaltung des Zu-gangsstollens (später als «GNW 98» bezeichnetes Konzept), «[d]as angepasste Lagerkonzept wird allen ... Forderungen [passive Lang-zeitsicherheit, Verursacherprinzip und Handlungsspielraum künftiger Generationen] gleichermassen gerecht» 1998 KNE: «… das vorgeschlagene Konzept der kontrollierten Langzeitlagerung [ist] … keine Alternative … widerspricht sowohl rechtlichen und ethischen[ ] wie auch sicherheitstechnischen Grundsätzen, vor allem aber auch dem Prinzip des nachhaltigen Handelns … verlangt unter anderem, dass radioaktive Abfälle so entsorgt werden, dass daraus für nachfolgende Generationen keine Lasten oder Ge-fahren erwachsen …. Neuerdings werden auch Pläne zur Transmutation der langlebigen Isotope … diskutiert … noch viele Fragen offen … schwer durchführbar …. Die erforderliche Wiederaufarbeitungstechnologie ist heute in diesem Umfang nicht verfügbar resp. in der Schweiz überhaupt nicht vorhanden.» 1998 Energie-Dialog unter H. Ruh: Vertiefung des Konzepts «kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung» «auf einen ausgereifterenStand, konzeptionell vergleichbar mit dem Konzept ‹Endlager› zu bringen», ebenso Vergleich mit dem «angepassten Lagerkonzept derNagra», nach NZZ: «Für die hochradioaktiven Abfälle war man sich einig, dass das Konzept ‹kontrolliertes Langzeitlager› auf denselbenausgereiften Stand wie das Konzept ‹Endlager› gebracht werden solle.» 1998 Umweltorganisationen: «Geograf. Standort … z.B. Kaverne in trockenem Gestein … tektonisch ruhige Zone … Evtl. Nahfeld AKW» – «Die Technik (Primär-Barrieren) erlaubt die kontrollierte Lagerung auf lange Zeit (60-80 Jahre).»1998 HSK, KNE, KSA, BFE, Nagra, GNW: Aussprache, Konsens zum Konzept der geologischen Endlagerung: «… nach heutigem Wis-sensstand eine langfristig sichere Lösung der Entsorgung der radioaktiven Abfälle …. Ein zeitlich begrenztes Offenhalten der Stollen und Kavernen, sowie bei den HAA-Abfällen und den abgebrannten Brennelementen, die Möglichkeit der Rückholung nach Verschluss, sollenuntersucht werden. Der Langzeitsicherheit muss aber in jedem Fall Priorität eingeräumt werden.», Konsens zum Wellenberg: «… als er-

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folgversprechende Option für ein SMA-Endlager betrachtet. In einem nächsten Schritt sollen mit einem Sondierstollen die Verhältnisse vor Ort erkundet werden. Die Langzeitsicherheit soll auch bei allfälligen Massnahmen zur Kontrolle und Überwachung des Endlagers gewähr-leistet werden. Die von den Umweltverbänden geforderte Studie zum Konzept der kontrollierten Langzeitlagerung darf die Arbeiten zur Erstellung des Sondierstollens nicht verzögern.» 1998 nach Facts: «Statt viel schwach und mittel radioaktiven Müll würde die Schweiz nur eine kleine Menge Abfall aus der Wiederaufar-beitung in Sellafield zurücknehmen – allerdings hoch radioaktiven …. Im Bundesamt für Energiewirtschaft, in den AKW und bei der Nagra ist man von der ‹Curie swap›-Idee begeistert.» 1999 HSK: «das vorliegende Dokument erarbeitet, welches ein nachvollziehbares und von allen Beteiligten akzeptiertes Konzept für die Beurteilung des Standortnachweise enthält. Dazu gehört, neben der Beschreibung des Endlagerkonzepts, eine Liste der sicherheits- und bautechnisch relevanten Aspekte und Kenngrössen» 1999 Bundesrat: Antrag zur Ratifizierung des Übereinkommens über die Behandlung radioaktiver Abfälle: sichere Lagerung ist nationaleAufgabe (Präambel xi)). 1999 GNW: «Mit dem neuen Lagerkonzept '98 auf dem richtigen Weg … das die Vorteile der kontrollierten Lagerung mit den Vorteilen einer definitiven Endlagerung verbindet» 1999 UVEK: «Der Vorentwurf zum Kernenergiegesetz soll für die schwach- und mittelaktiven Abfälle von der Endlagerung mit langer Rückholbarkeit ausgehen, wobei je nach Ergebnis der Überprüfung durch die Expertengruppe das eine oder andere Konzept der nachfol-genden Botschaft zugrunde gelegt werden soll. Das Entsorgungskonzept für die hochaktiven Abfälle soll im Vorentwurf Kernenergiegesetzoffen bleiben.» 1999 UVEK zum Entsorgungsfonds, NZZ: «Für die hochaktiven Abfälle wird der Vorentwurf aber noch kein Entsorgungskonzept enthalten.Offensichtlich erachtet der Bundesrat das Ergebnis der bisherigen technisch-wissenschaftlichen Diskussion politisch als noch zu wenig tragfähig.»1999 Flüeler, Experte: «… ‹Hüte›-Ideen werden in erster Linie mit der Skepsis gegenüber dem Nachweis einer sicheren Endlagerung in geologischen Formationen begründet. Eine Erweiterung des Endlagerkonzepts um ein sorgfältig konzipiertes, gestaffeltes System zumNachweis der Langzeitsicherheit soll dieser Skepsis begegnen …. Eine Dauerlagerung der Abfälle nach den Vorstellungen der ‹Hüte›-Ideenoder ihrer abgeschwächten Varianten kann nicht im Sinn eines nachhaltigen Handelns sein, denn ein Zwang zur Überwachung würde dieHandlungsfreiheit künftiger Generationen bestimmt nicht erweitern, wohl aber ihren Schutz schmälern …. Auslegung und Sicher-heitsnachweise für ein Endlager in geologischen Formationen, also für ein Lager mit langfristig umweltverträglichen Stoffflüssen, beruhen … nicht nur auf Informationen aus Sondierbohrungen, sondern auch auf Modellvorstellungen …, welche an einem bestimmten Standort gewonnen und mit Hilfe von länger andauernden Tests validiert werden.» 1999 Sozialdemokratische Partei der Schweiz, nach NZZ: «SP-Kritik am … Entsorgungs-Fonds», Kritik an Übergangsfristen (5 Jahre seien zu lang), an fehlender Nachschusspflicht und ungeklärter Beitragspflicht bei Kostenüberschreitungen, «das Bundesamt für Energiehabe seine Aufsichtspflichten sträflich vernachlässigt» 1999 UVEK, Vorentwurf zu einem Kernenergiegesetz: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festge-legt, wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist …. Eine Zwischenlagerung ist … dann denkbar, wenn eine geologische Tiefenlagerung zwar möglich, aber nicht zweckmässig ist (z.B. Ressourcenschonung, andere technische Möglichkeiten der Entsorgung wie Transmutation)», für diese Abfälle «muss frühestens im Jahr 2020 ein Lager bereitstehen. Deshalb kann die Konzeptfrage heute offen bleiben.» 1999 nach AZ: «Zwilag-Halle wegen Wellenberg-Verspätung … Beim Bau eines Endlagers am Wellenberg bis etwa 2010 hätte es wenig Sinn gemacht, die schwachaktiven Abfälle zuerst zwischenzulagern …. Mit dem Bau sind die KKW-Betreiber vom Platz her auf der sicherenSeite und könnten die Abfälle statt 25 bis 35 auch 55 oder 60 Jahre zwischenlagern.» 1999 SES, Greenpeace, MNA: «Die EKRA zeigt Forschungs- und Argumentationslücken zu wenig auf …. Das von der EKRA formu-lierte Mischkonzept ‹Kontrollierte geologische Langzeitlagerung/Geologische Endlagerung› (KGL-GEL) entspricht nicht unserer Konzeptideeeiner kontrollierbaren, rückholbaren Langzeitlagerung. Das Konzept der KGL-GEL geht nach wie vor von der Prämisse der ‹Endlagerung›aus …. Unsere Konzeptidee verlangt nicht nach Retouchen am Endlagerkonzept, sondern nach einer neuen Philosophie. Die Kon-

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trollierbarkeit auf Jahrhunderte/Jahrtausende hinaus muss jetzt vorgedacht werden und es müssen entsprechende Strukturen, welche dies ermöglichen, geschaffen werden …. Reversibilität ist der zentrale Gedanke unserer Konzeptidee. Reversibilität lässt sich nicht vereinbarenmit dem Endlagerkonzept. Unsere Konzeptidee will den kommenden Generationen einen dauerhaften Kontrollzugang zum Lagerumfeld sichern, damit ein möglicher Schadensfall frühzeitig erkannt und verhindert, bzw. begrenzt werden kann. Das lässt sich am ehesten mit den Kontrollgängen in einer Staumauer vergleichen.» 1999 KNE, zum «Angepassten Lagerkonzept» von Nagra/GNW: «Die passive Langzeitsicherheit des Endlagers nach Verschluss bleibt auchnach der langen Zwischenphase der Offenhaltung gewährleistet … gesellschaftliche Anliegen und Forderungen nach Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit berücksichtigt … bringt gegenüber dem ursprünglichen Konzept … langfristig keinen Sicherheitsgewinn.» 1999 Nagra: «Technisch ausgereifte, im Detail untersuchte Konzepte für geologische Lager liegen vor. Das Lager für schwach- und mit-telaktive Abfälle kann für Jahrzehnte offen gelassen werden. Den Entscheid, das Lager zu verschliessen, kann man also künftigen Genera-tionen überlassen.», Berichte zum «Entsorgungsnachweis» für HAA/LMA einzureichen, «Option eines multinationalen Lagers für hochaktiveAbfälle offen» 1999 NEA: «Es wäre hilfreich zu untersuchen, in wie weit das heutige Konzept der geologischen Tiefenlagerung abgeändert wer-den müsste, um Rückholbarkeit/Umkehrbarkeit zu verschiedenen Zeiten sicherzustellen.»2000 EKRA: Vorschlag eines Konzepts der KGL, der «kontrollierten geologischen Endlagerung, das Endlagerung und Reversibili-tät verbindet» (drei Komponenten: Hauptlager, Testlager; Pilotlager zur Überwachung des Langzeitverhaltens, Bestätigung der entspre-chenden Prognosemodelle und als «Nachweislager»; Unterschied zum «angepassten Lagerkonzept Wellenberg»: nach KGL werden die Lagerkavernen rasch verfüllt und entsteht ein Pilotlager zur Überwachung und Kontrolle 2000 GNW: «Die … GNW … nimmt den Bericht der … EKRA … mit Befriedigung zur Kenntnis …. Die … Arbeitsgruppe … hat das von der GNW erarbeitete neue Lagerkonzept '98, das die Vorteile der kontrollierten Lagerung mit den Vorteilen einer definitiven Endlagerungverbindet, der blossen Langzeitlagerung ohne geologische Sicherheitsbarrieren gegenübergestellt. Der Vergleich fiel eindeutig zugunstender geologischen Sicherheit sowie der Forderung nach Reversibilität und somit des GNW-Konzepts aus.» 2000 SES: «Der langjährige Kampf der SES und anderer Umweltorganisationen für ein neues und sichereres Lagerkonzept für Atommüll zeigt erste Erfolge …. Gleichzeitig muss Planungsgleichstand zwischen dem alten Nagra-Endlagerkonzept und dem neuen Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung hergestellt werden.» 2000 BaZ: «Eher unüblich in atomaren Fragen hat der Bericht der Expertengruppe ausschliesslich positive Reaktionen ausgelöst. Greenpeace sieht in dem Bericht ‹eine wertvolle Diskussionsgrundlage und begrüsst die Ausweitung sicherheitstechnischer Kontrollmass-nahmen gegenüber den alten Konzepten der Nagra als Fortschritt›. WWF Schweiz spricht von einem ‹Silberstreifen am Horizont›. Und die Nagra, die seit Jahrzehnten einen Standort für ein Lager sucht, ‹begrüsst› den Bericht.»; Bund: «Vielleicht das Ei des Kolumbus … Deblo-ckierte Köpfe … Kompromiss macht allen Freude»; BZ: «Ausweg aus der Blockade … plötzlich ein Ende der jahrelangen Grabenkämpfe umdie Entsorgung der radioaktiven Abfälle in Sicht …. Vor Illusionen sei aber gewarnt ….» 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Emp-fehlungen, an Entsorgungsnachweis und -pflicht analog «Gewähr» festgehalten 2000 Kreuzer, nux: «Das Hüte-Konzept stellt zweifellos sehr hohe Anforderungen und ist mit grossen Unsicherheiten belastet. Die Urheber und VerfechterInnen des Konzepts haben das wohl erkannt. Sie haben denn auch das Bewachungskonzept … nicht als ‹die Lösung› derAbfallfrage dargestellt. Ebensowenig kann das Konzept Endlagerung ‹die Lösung› sein.» 2000 Braunwalder, SES: «Nach dem Energiedialog ‹Radioaktive Abfälle› nahm die Nagra die Hauptforderung der Umweltorganisationennach Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit … zwar auf. Doch die präsentierte ‹Konzeptänderung› ist ein fauler Zauber …. Die … EKRA … schlägt das neue Konzept der ‹kontrollierten geologischen Langzeitlagerung› vor. Das ist ein kreativer und interessanter Ansatz, der jetzt auf den gleichen Planungsstand gebracht werden muss wie das Endlagerkonzept der Nagra.» 2000 Breitschmid, SES: Einsichten wie Unmöglichkeit eines «naturwissenschaftlich einwandfreien Nachweis[es]» «zwingen uns zur Fest-stellung, dass sich künftige Generationen mit unserem radioaktiven Abfall in irgendeiner Form beschäftigen müssen, bis die Radioaktivitätauf ein unschädliches Mass abgeklungen ist …. Wenn [Handlungen] aus irgendeinem Grund unterlassen werden, bieten die möglichst

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optimalen technischen und geologischen Barrieren noch einen gewissen Schutz vor Strahlenschäden …. Der optimale Weg muss in Zukunftvon jeder Generation in einem breiten wissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Diskurs erarbeitet werden …. Die EKRA sollte ihren Konzeptentwurf unabhängig von einem konkreten Standort weiterbearbeiten.» 2001 KFW: EKRA-Konzeptanforderungen für den Standort Wellenberg im Rahmen des Sondierstollen-Gesuchs der GNW konkretisiert 2002 Steiner, MNA, Forderung nach dauernder Kontrolle und Reversibilität: «Diese Reaktionsmöglichkeit setzt natürlich den Fortbestand einer Gesellschaft voraus. Die Forderung ist in der Schweiz unterdessen teilweise aufgenommen, aber leider weder konsequent zu Endegedacht noch in einem weiteren Kreis international diskutiert worden. Es besteht der Eindruck einer ‹Fingerübung›, um uns Kritiker der Endlagerung stillzustellen.»

Zeitdimension(«Fristigkeit»)

R/r,GG/gg;E/e

1988 Bundesrat: «Für die Detailerkundung des Endlagerbereichs [für hochradioaktive Abfälle] … muss mit einem Zeitbedarf von mindes-tens zehn bis fünfzehn Jahren gerechnet werden. Weil eine über mehr als ein Jahrzehnt hinausgehende Fristverlängerung … nicht sinn-voll wäre, beschloss der Bundesrat, keine neue Frist anzusetzen.» 1990 Zwilag, nach TA: «Dank dem neuen Zwischenlager gewinne man Zeit für die Suche nach einem Endlager …. Zudem schaffe die Zwilag Spielraum, damit keine Abfallengpässe entstünden.» 1992 Umfrage, Nagra: «Die Schweizer Bevölkerung wünscht, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle so rasch wie möglich gelöst wird.»1992 Issler, Nagra: «Kurzlebige Abfälle … liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor und die Bereitstellung eines Endlagers für diese Abfallkategorie ist deshalb zeitlich dringlicher.» 1994 Issler, Nagra: «Schwach- und mittelradioaktive Abfälle liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor. Wir sind der Meinung, dass die Technik für den Bau und Betrieb solcher Entsorgungsanlagen heute entwickelt ist. Im Gegensatz dazu ist das Problem der Entsorgungder hochradioaktiven Abfälle noch eine langfristige Aufgabe … in der Schweiz, wenn sie je hier stattfinden soll, zwischen den Jahren 2020 und 2050 vorgesehen.» 1995 NR Iten: «Die Entscheidungsträger haben hier Verantwortungen wahrzunehmen in einem Bereich, wo man sich technologisch noch in ungewissen Zonen bewegt und wo Entscheidungen für mehrere nachfolgende Generationen Auswirkungen haben werden … unverant-wortlich, sich aus zeitlichen oder anderen Gründen zu einem Entscheid drängen zu lassen, der einzelne Sicherheitsaspekte vernachlässigt.»1995 STOP WELLENBERG: «Ein Zeitdruck für die Lösung des Atommüllproblems besteht nicht: Die Zwischenlagerung ist bestimmt nichtauf alle Zeit die beste, aber für den Moment die sicherste. Sie gewährleistet die dauernde Kontrolle und Überwachung.» 1995 Küffer, VSE: «Ein Endlager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle brauchen wir dann, wenn die Kraftwerkanlagen nach ihrer Be-triebszeit abgebrochen werden, denn da fallen grössere Mengen an Material an. Das wird ab etwa 2025 der Fall sein.» 1995 Nagra, nach TA: kein Zeitdruck, da Zwischenlagerung in den bestehenden KKW und im Zwilag möglich 1998 Fischer, GNW: «Angesichts der langen und nicht ganz fassbaren Zeiträume ist jede Endgültigkeit ein Problem. Wird die übernächsteGeneration besser in der Lage sein, die notwendigen Entscheide zu treffen? Als Verursacher haben wir sicher die Pflicht, Lösungen vorzu-bereiten und die finanziellen Mittel bereitzustellen. Technisch gesehen besteht keine Eile, aber politisch sind Lösungen gefragt.»1998 Forum vera: «Technisch lösbare Aufgaben müssen zügig angegangen werden, die Kopplung zu anderen Problemen der Energiepolitikdarf nicht zu Verzögerungen führen …. Aufgaben sind zu erledigen – nicht zu verschleppen.» 1998 Umweltorganisationen: «Die Technik (Primär-Barrieren) erlaubt die kontrollierte Lagerung auf lange Zeit (60-80 Jahre).» 1999 NOK: «… Bei hochaktiven Abfällen bieten sich multinationale Lösungen an, weil die Mengen sehr gering sind … überhaupt keine zeitliche Dringlichkeit ….» 1999 Bay, NOK: «… im Moment gebe es gar ‹keine Abfälle, die in ein Endlager gehen könnten›. Angesichts der derzeitigen nuklearenSicherheitsstandards in Russland ‹mache ich kein[en] Hehl daraus, dass wir heute keine abgebrannten Brennelemente dorthin schickenwürden›, sagte Bay, ‹aber wird müssen langfristig denken›» 2000 Waldvogel, ETH: «Es muss immer genügend Zeit geben für demokratische Prozesse …. Methoden der Beteiligung müssen im Prozess verwendet werden und die dafür benötigte Zeit ist nie ‹unnötig›». 2000 Nygårds, SKB: «… bereits in den ersten 1980er-Jahren wurde ein System aufgestellt mit einer ziemlich klaren Rollenteilung zwischen den Akteuren und mit einem detaillierten und geregelten Finanzierungsmodus …. Ein System wurde eingeführt, das von SKB alle drei Jahre

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die Unterbreitung eines detaillierten Forschungs- und Entwicklungsprogramms zuhanden der Regierung verlangte … die Berichte überGeleistetes und Arbeitsprogrammvorschlag … werden einem breit angelegten Reviewing durch Regierungsbehörden, wissenschaftliche Institutionen und Umweltorganisationen unterzogen …. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein schrittweises Vorgehen notwendig ist, um das Projekt eines tiefen Endlagers durchzuziehen.» 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen, an Entsorgungsnachweis und -pflicht analog «Gewähr» festgehalten 2000 Margulies, Forum vera: «Immer mehr gelangt man zur Einsicht, dass technische Lösungen im eigenen Land mit erhöhter Dring-lichkeit zu realisieren sind, nicht zuletzt deshalb, weil die Liberalisierung des Strommarktes für Unternehmen und Investoren grössere Spielräume schafft …. Solange wir mit eigenem Recht im eigenen Land noch über Entsorgungslösungen bestimmen können, sollten wir das tun.» 2002 Steinmann, Direktor BFE: «Es wird insbesondere darum gehen, die Eckpunkte für die nächsten Schritte (Entscheid Schweiz oder Ausland, Standortwahl, Standortuntersuchungen, Inbetriebnahme) festzulegen.»

Konzeptänderun-gen (offiziell)

GU/gu,GF/gf,GR/gr

1991 Baer, BEW: «Zu Beginn dieses Jahres gelangte die [SES] mit einem Brief an den Vorsteher des EVED mit dem Vorschlag, … auch dieLagerungsphilosophie für radioaktive Abfälle zu diskutieren …. Zur Diskussion dieser Auslegeordnung wird die Durchführung einer Konferenz vorgeschlagen, an der sich alle massgeblichen Kräfte beteiligen sollten.» 1992 Nagra, NTB 92-02: offizielle Dokumentation der Konzeptänderung vom SLMA- zum SMA-Lager (1988)1995 AGNEB: Die AGNEB «ist der Ansicht, dass für die Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eine Lösung in der Schweizgefunden werden muss», verschiedene Optionen zur Auswahl: Festhalten am Standort Wellenberg «unter Berücksichtigung der Bedenkender Bevölkerung», Suchen eines neuen Standortes, langfristige Zwischenlagerung 1995 Kiener, BEW: «… Überwachung, Rückholbarkeit, Verschluss des Endlagers, Haftpflichtfragen, etc. …. Die konzeptionellen Überle-gungen … könnten zu Neupositionierungen in der Entsorgungspolitik führen.» 1997 Kiener, BEW: «Das Atomgesetz muss revidiert werden …. Weiter müssen die rechtlichen Regelungen der nuklearen Entsorgung vertieft werden; dies haben die Unsicherheiten bei den politischen Diskussionen um den Wellenberg deutlich gezeigt. Stichworte hier sind: Endlagerung oder kontrollierte Langzeitlagerung, Kontrollierbarkeit, Rückholbarkeit, Überwachung nach Verschluss. Auch immer wiederangesprochene Fragen wie die Wiederaufarbeitung sind durch den Gesetzgeber zu entscheiden. Die Sicherstellung der Entsorgungskostenwird bei der Gesetzesrevision ebenfalls wieder zu reden geben.» 1998 Nagra, nach SoZ: «Nagra wird nervös … Die Bundesexperten nähern sich immer mehr den Positionen der Umweltverbände an ….» 1999 UVEK: «Der Vorentwurf zum Kernenergiegesetz soll für die schwach- und mittelaktiven Abfälle von der Endlagerung mit langer Rück-holbarkeit ausgehen, wobei je nach Ergebnis der Überprüfung durch die Expertengruppe das eine oder andere Konzept der … Botschaftzugrunde gelegt werden soll. Das Entsorgungskonzept für die hochaktiven Abfälle soll im Vorentwurf Kernenergiegesetz offen bleiben.»1999 Entsorgungsfonds, NZZ: «Für die hochaktiven Abfälle wird der Vorentwurf aber noch kein Entsorgungskonzept enthalten. Offensicht-lich erachtet der Bundesrat das Ergebnis der bisherigen technisch-wissenschaftlichen Diskussion politisch als noch zu wenig tragfähig.»2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Emp-fehlungen, an Entsorgungsnachweis und -pflicht analog «Gewähr» festgehalten

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 23: Argumentationsmuster Lageroptionen. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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Argumentationsmuster schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA

Thema 1945 – 1960 Ausschlusskriterien 1955 EGA: «Der Ort soll sich mit Sicherheit ausserhalb des Trinkwassereinzugsgebietes befinden.»

Thema 1961 – 1970 Langzeitfrage,IsolationsdauerbedarfWirtgesteine ab 1968 NOK: (Anhydrit) Auslegung des Lagers (Änderungen

siehe Lageroptionen

Untersuchungs-strategieAusschlusskriterienStandortwahl (Nachvollziehbarkeit)«Gleichstand» –

Thema 1970 – 1979 Langzeitfrage,IsolationsdauerbedarfWirtgesteine 1972-1976 Nagra: Anhydrit und Gips

1975 EAEW: (auch Granit) 1976 Jäckli: auch Opalinuston und Steinsalz 1976 Nagra: Granit und Gneis «in der Schweiz … ausser Betracht» 1978 VSE u.a.: «Bisherige Anstrengungen» fast ausschliesslich Anhydrit 1978 ASK: Mittelland und subalpine Molasse 1979 ASK: «noch umfangreiche geologische Detailuntersuchungen notwendig»

Auslegung des Lagers (Änderungen Untersuchungs-strategie

1974 Nagra: Testbohrung Bex , erste Sondierbohrung Airolo 1976 Nagra u.a.: Bohrprogramm Stüblenen 1978 VSE u.a.: «In Erweiterung des bestehenden Anhydritprogramms sind vorerst für die übrigen Formationen alle verfügbaren Informationen … aus-zuwerten.»

AusschlusskriterienStandortwahl (Nachvollziehbarkeit)

1973 Nagra u.a.: erstes Erkundungsprogramm, unklar 1976 KARA: Kriterien 1978 ASK: Kriterienkatalog 1979 ASK: für Standortwahl «keine einzige geologische Formation in der Schweiz genügend bekannt»

«Gleichstand» – Zeitmanagement

Vorgaben 1978 Bundesbeschluss zum Atomgesetz: «dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung» 1978 AKKW-Betriebsbewilligungen an Gewähr bietendes Projekt gebunden (bis 1985)

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Terminplanung, offiziell

1976 KARA: «Mitte bis Ende der 80-iger Jahre» Endlager in Betrieb (Frist � 1985)1978 VSE u.a.: Entsorgungskonzept, Termin «1985» auf geringer Informationsbasis bestimmt; Endlager Typ A (oberflächennahe künstliche Kavernen und Untertagebauten): «verfügbar in der ersten Hälfte der 80er Jahre», Endlager Typ B: «verfügbar ab 1985» 1978 EVED: Ende 1980er-Jahre Endlager in Betrieb

SMA-Lager(Inbetriebnahme)

1973 Nagra: «Untertagelager» für «niedrig aktive Abfälle» 1976 Jäckli: Mitte 1980er-Jahre «erste Anlagen mindestens betriebsbereit» 1976 Nagra: «in 5 – 10 Jahren» (1985!)1977 EIR: Ende 1980 Konzept

Thema 1979 – 1988 Langzeitfrage,Isolationsdauerbedarf

1983 HSK: «mehrere zehntausend Jahre» (inkl. LMA) 1983 Nagra, NTB 83-03: «einige 1000 Jahre» 1987 HSK: Reduktion des Isolationsbedarfs infolge Verzichts auf LMA

Wirtgesteine 1979: Bürgisser u.a.: «Die Möglichkeit der Lagerung … in oberflächennahen Felskavernen wird in vielen Ländern intensiv studiert …, doch gilt Anhydrit als Wirtgestein als ausgesprochene Schweizer Spezialität.» 1979 ASK: Molasse und Mesozoikum, «wenig intensiv[e] Erforschung des tieferen Untergrundes», Sondierstollen in Alpenstandortgebieten nötig 1979 Nagra: nur Anhydrit 1980 Nagra: Anhydrit und Mergel 1983 UG AGNEB: Anhydrit, nicht Ton, für Kristallin 1983 Nagra: Anhydrit, Mergel, Kristallin 1984 HSK: (tektonisch ruhiger usw.) Alternativstandort gefordert1986 Nagra: Frage nach Zusatzstandort «vorläufig offenlassen … Die Nagra sucht für alle Fälle noch einen fünften Sondierstandort. Er käme wahr-scheinlich ins Mittelland zu liegen».

Auslegung des Lagers (Änderungen)

1978 VSE u.a.: geologisches Tieflager 1980 Nagra: Tieflager (ohne Stilllegungsabfälle in Containern) 1983 Nagra: Hochlager 1983 HSK: Hochlager «zu Häupten der Bevölkerung» nachteilig1983 Rometsch: mögliches Entsorgungszentrum für alle Abfälle an einem anderen Ort (Kaistenberg AG), falls Behörden Tieflagerung wollen 1984 HSK: Alternativstandort gefordert 1984 UG AGNEB: für Tieflager-Studie 1985 Bundesrat: Auswertung aller drei Standorte und «grundsätzlich alternatives Endlagerkonzept»1986 UG AGNEB: «die Auflage der Bundesbehörden, auch eine Variante ‹Tieflager› … einzubeziehen, nachdrücklich unterstützen» 1987 Nagra: LMA «in einem Tieflager mit senkrechtem Zugangsschacht zu beseitigen – sei es im gleichen Gebiet wie die kurzlebigen Abfälle, sei es an einem separaten Standort im Mittelland» 1988 Nagra: Wellenberg «zunächst auf … SMA … konzentrieren»

Untersuchungs-strategie

1979 ASK: Sondierstollen in Alpenstandortgebieten nötig1980 Rometsch: rollendes statt perfektes Forschungsprogramm 1980 Nagra: Machbarkeit in Anhydrit und Mergel 1981/82 Nagra: «Die Geologen haben sich auf vorhandene geologische Karten und Kenntnisse gestützt …. Nur vereinzelt müssen diese Recher-chen durch örtliche Begehungen … ergänzt werden.» 1983 Nagra: drei Sondierstollen-Gesuche 1983 Bundesrat: SMA-Programm (Typ B) «wird sich ... auf geologische Daten von bereits heute vorliegenden Untersuchungen abstützen müssen», «endgültige Standortwahl» erst bei Gesteinseignung

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1983 HSK: Typ B «mit geringerer Bearbeitungstiefe behandelt» 1984 csd für ASK: Oberbauenstock: «… wenig unternommen, um die Prognostizierbarkeit zu verbessern … Ausdehnung des Wirtgesteins … nur mangelhaft abgeklärt» 1984 HSK: Primat der Abklärungen von «aussen nach innen»1985 Nagra: «Bei dem Nachweis der Langzeitsicherheit der Endlagerung wurden nur die dem vorhandenen Kenntnisstand entsprechenden Schlussfol-gerungen gezogen.» 1985 Nagra: «Vertiefung … erst angezeigt, wenn ein Standort gewählt sein wird» 1985 Bundesrat: Stollenbaugesuche abgelehnt, Entscheid über diese zweite Phase erst, «wenn die Resultate der ersten Phase von allen drei Standorten ausgewertet sind und zudem ein grundsätzlich alternatives Endlagerkonzept untersucht wurde» 1985 Nagra: «Ohne eigentliche Zugangsstollen können einzig von der Erdoberfläche aus Probebohrungen durchgeführt werden» 1986 UG AGNEB: «das Ergebnis entspricht nicht den Erwartungen … Hauptgewicht …auf die C-Lager gelegt … Erstellung von B-Lagern … jedochdringlicher… fast ausschliesslich die Variante ‹Hochlager› studiert» 1987 Nagra: Sondierstollengesuch Wellenberg 1988 Bundesrat: Bohr- und. Stollenbewilligung im Wellenberg

Ausschlusskriterien 1980 HSK/KSA: radiologische Schutzziele für den Menschen 1984 HSK: Nachweis der Einhaltung der Schutzziele mit einen Lager auf oder über der Talsohle evtl. nicht oder nur für kurzlebige Abfälle zu erbringen (Alternativstandort nötig) 1987 HSK: «Die Toxizität der Abfälle im Endlager Typ B ist fast ausschliesslich durch die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bestimmt …. Der Sicherheitsnachweis … würde sich stark vereinfachen, wenn diese Abfälle … im Endlager Typ C beseitigt würden.»

Standortwahl (Nachvollziehbarkeit)

1979 ASK: «Detaildaten ungenügend» 1979 Nagra: 20 Kriterien zu Gesteinseigenschaften 1981 Nagra: von 100 auf 20 Standorte engerer Wahl 1983 UG AGNEB: «meist sinnvoll … in manchen Fällen nicht nachvollziehbar»1983 Bundesrat: «endgültige Standortwahl» erst bei Gesteinseignung 1983 Nagra: «Die Gesamtbewertungen können nicht allein durch schematische Addition der Punktezahlen ermittelt werden.» 1983 Nagra: «reichliche[s] Platzangebot» am Oberbauenstock 1984 UG AGNEB: Standortwahlkriterien «sollten so bald als möglich bekannt gegeben werden» 1984 Kasser u.a.: «Katalog konkreter, detaillierter Anforderungkriterien an ein Wirtgestein» fehlt.1984 HSK: «nicht völlig nachvollziehbar» 1984 Kt. Uri: mindestens zwei Standorte je Gesteinsformation gefordert 1985 Nagra: «Gewähr» kein Präjudiz für Standortwahl, «Modell»-Datensatz Oberbauenstock 1985 HSK: Alternativstandort gefordert (LMA nicht in Hochlager) 1985 Nagra: «Kompromiss zwischen vertretbarem Aufwand und dem momentanen Kenntnisstand» 1986 Kt. Nidwalden: «auf Anfrage der Nagra bereit» 1986 UG AGNEB: «Auswahlverfahren für die drei Modellstandorte … nur zum Teil kontrollierbar». «Die Überlegungen … sind zum Teil verständlich, zum Teil nicht ohne weiteres reproduzierbar. Das ‹Punktesystem› in [NTB] 83-15 ist nicht besonders aufschlussreich.» 1986 UG AGNEB: «Modellstandort» Oberbauenstock «auch … in einem Gebiet mit kompliziertem tektonischem Bau» 1986 HSK: Oberbauenstock «wenig abgestützt» 1986 Nagra: Frage nach Zusatzstandort «vorläufig offenlassen … Forderungen wie die nach einem schwachen Relief sind indessen nicht erfüllt. Es liegt nun an den Bundesbehörden, die erwähnte Frage zu entscheiden …. Die Nagra sucht für alle Fälle noch einen fünften Sondierstandort. Er käme wahrscheinlich ins Mittelland zu liegen»1987 HSK: «Die HSK … schlägt [aus Prioritätsgründen] vor, die Forderung nach einem Alternativstandort nur mit den langlebigen Abfällen und den

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Untersuchungen für das Tieflager zu verknüpfen.» «Gleichstand» 1983 Nagra: «Für jedes dieser drei Standortgebiete will die Nagra ihre Untersuchungen zunächst in gleicher Weise weiterführen.»

1984 Kt. Uri: Untersuchungen «an allen Standorten parallel und in gleichen Schritten zu führen und allfällige Informationsvorsprünge auszuglei-chen»1985 Bundesrat: Phase II erst «wenn die Resultate der ersten Phase von allen drei Standorten ausgewertet» 1987 Nagra: «Die Frage der Erfüllung der bundesrätlichen Auflagen [5. Standort, Gleichstand] stellt sich übrigens heute noch nicht, weil das vorliegende Gesuch [Wellenberg] unabhängig von den laufenden Untersuchungen … eingereicht wird, und keinerlei Kopplung … beabsichtigt wird.»1988 Nagra: «eine ‹Gleichbehandlung› aller potentiellen Standorte in der Sondierphase nicht zweckmässig und nicht möglich»

ZeitmanagementVorgaben 1980 Rometsch: «Lösung» innert 5 Jahren

1982 Issler: Termin 1985 «nicht realistisch» 1983 UG AGNEB: für Fristverlängerung (AGNEB dagegen) 1985 AGNEB: Antrag auf Fristverlängerung

Terminplanung, offiziellPlanung 1982 Bundesrat: «in den Neunziger Jahren» in Betrieb

1982/3 Nagra: «aus technischen und Verfahrensgründen kaum vor Mitte der neunziger Jahre» betriebsbereit 1983 AGNEB: 1995 in Betrieb 1985 Nagra, «Gewähr»:Endlager Typ B «so schnell wie technisch-organisatorisch möglich verfügbar» (Typ A u.a. für Stilllegungsabfälle «bei Anfall der entsprechenden Abfallkategorien betriebsbereit») 1985 Nagra: «kaum vor Mitte der neunziger Jahre» in Betrieb 1985 Energieforum: «… ab 1995» in Betrieb

Thema 1988 – 2002 Langzeitfrage,Isolationsdauerbedarf

1989 Nagra: «Was sind kurzlebige Abfälle?: … gekennzeichnet durch Nuklide mit Halbwertszeiten von 30 Jahren und weniger» 1990 Nagra: «Die Überlegungen können am Beispiel der Endlagerung kurzlebiger Abfälle erläutert werden … Ihre Toxizität ist kleiner als bei vielen üblichen chemischen Abfällen, und im Gegensatz zu diesen zerfallen sie relativ rasch zu nicht aktiven Stoffen: Bereits nach der technisch beherrschbaren Zeitspanne von 300 Jahren ist ihr Gefahrenpotential vernachlässigbar klein. Für ihre Endlagerung gibt es seit Jahren erprobte Verfahren.»1990 Issler, Nagra: radioaktive Abfälle «keine singuläre Erscheinung. Verschiedene Eigenschaften würden sogar deren Endlagerung erleichtern, insbe-sondere das anfänglich schnelle Abklingen ihrer Radioaktivität, also ihrer Toxizität» 1990 Abstimmungskomitee 3 x Ja Strom ohne Atom: Endlager Graubünden: «Vor 100'000 Jahren, als Mammut und Höhlenbär ihre Spuren über die mächtigen Gletscher zogen, wurden unsere Berge von Menschen bevölkert …. Vor 500 Jahren vertrieben unsere Vorfahren fremde Vögte aus den Tälern. Rätien wurde eigenständig. Jetzt aber schleicht sich ein neuer Vogt in unsere Berge ….» 1992 KORA-AG SMA: Arbeitsplan: «folgende Fragen im Vordergrund: … Grundprinzipien der Zuteilung der Abfälle …, Geologische Anforderungen …, Möglichkeiten und Grenzen des Sicherheitsnachweises unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeitdauer» 1993 SES: «noch nicht einmal ein sauberes Konzept für ein SMA-Lager, weder Mengen noch genaue Zusammensetzung der einzulagernden Abfällesind bekannt» 1993 Nagra: «Wie lange werden die radioaktiven Abfälle strahlen? Die typischen Radionuklide in den kurzlebigen radioaktiven Abfällen haben Halb-wertszeiten unter 30 Jahren. Nach zehnfacher Halbwertszeit – für kurzlebige Abfälle also nach 300 Jahren – … stellen die kurzlebigen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle für die Umwelt kein Problem mehr dar.» 1993 Nagra, NTB 93-15: «Endlager für kurzlebige Abfälle. Vorbericht zur Standortwahl»1993 Nagra: «Technisch stellt der Bau eines Endlagers keine besonderen Anforderungen. Bei einem Endlager für kurzlebige Abfälle handelt es sich zum Beispiel um eine unterirdische Anlage, die rund sechsmal kleiner wäre[ ] als eine Röhre des Seelisberg-Tunnels.»

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1993 Nagra, NTB 93-26: Sicherheitsanalyse mit provisorischer Abfallsortenzuteilung, 93% der aufgelisteten Nuklide mit Halbwertszeiten >30 Jahre1993 Naturfreunde Schweiz u.a.: «kurzlebige» Abfälle: «verschleiert die Tatsache, dass für mindestens 500 Jahre ein gefährlicher Austritt von Radioak-tivität in die Umwelt verhindert werden muss» 1993 Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone «ARGE Nagra»: «Diskussion von Entscheidungsgrundlagen und Erarbeiten gemeinsamer Positionenzu zentralen Fragen» (Beschränkung auf kurzlebige Abfälle) 1994 Bundesrat: «Die Änderungen des Nidwaldner Rechts haben zu Folge, dass die Nidwaldner Landsgemeinde den Bau eines Endlagers für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle zumindest vorübergehend blockieren kann ….» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «1. Nur ‹kurzlebige› ‹schwach-› und mittelaktive Abfälle SMA … , ausgenommen sind genau spezifizierte und begründete Fälle …» 1994 IAEO: Klassifizierung radioaktiver Abfälle. Sicherheitsempfehlung: Definition «kurzlebig»: Halbwertszeit von 30 Jahren, Begrenzung langlebiger α-Strahler – bezogen auf «Oberflächen- oder geologische Entsorgungsanlage» 1994 Nagra: «Was sind schwach- und mittelaktive Abfälle? Darunter versteht man Abfälle aus dem Betrieb, dem späteren Abbruch der Kernkraftwerke und Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung.» 1994 GNW: Gesuch um Erteilung einer Rahmenbewilligung: «Die Gesuchstellerin beantragt eine Bewilligung für ‹kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle› …. Ihre Aktivität wird durch Radionuklide mit kurzen Halbwertszeiten dominiert. Der Gehalt an längerlebigen Nukliden soll unter einem sicher-heitsmässig unbedenklichen Wert liegen ….» 1994 CAN: Abfallkategorien und damit auch das langlebige Nuklidinventar «viel zu wenig genau definiert», «für die Einlagerung von [längerlebi-gen] Nukliden wird eine besondere Begründung sowie eine genaue Spezifikation vorausgesetzt» 1995 Kant. Arbeitsgruppe Wellenberg: Forderung nach Einschränkung des Abfallinventars 1995 BR-Antwort auf Interpellation Iten vom 19.9.94: «ausschliesslich kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle vorgesehen … jedoch nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu machen, dass keine Abfälle mit geringen Anteilen an langlebigen Radionukliden in einem Endlager Wellenberg gelagert werden», nicht zweckmässig, … bereits heute verbindliche Bedingungen festzulegen» 1995 Abstimmungskomitee STOP WELLENBERG: Nach 50, 60 Jahren ist alles vorbei, sagte Landammann Käslin 1989. Nur 300 Jahre wird die Gefahr dauern, meinte BEW-Direktor Eduard Kiener im Jahre 1991. Unterdessen gilt für das Gros der Abfälle ein Zeithorizont von 500 bis 1500 Jahren, für ‹einen Anteil› an ‹langlebigen Nukliden› beträgt er neuerdings 100'000 Jahre.» 2000 GNW, TB 00-01: «Die im Rahmenbewilligungsgesuch 1994 gemachten Angaben zum Abfallinventar haben im Rahmen der erforderlichen Ge-nauigkeit ihre Gültigkeit behalten … als obere Grenze.» 2000 AGNEB: «Eine Überprüfung des vorgesehenen Inventars durch die … HSK ergab, dass bis auf drei Ausnahmen alle Abfallsorten gemäss Richtli-nien der … IAEA kurzlebig sind …. Der definitive Entscheid sollte erst getroffen werden, wenn das Lager gebaut ist. Ein wichtiger Aspekt bei diesen technischen Diskussionen ist aus der Sicht der AGNEB die Öffentlichkeitsarbeit. Daher sollte der Kommunikation vermehrt Gewicht beigemessen wer-den.»2001 Wildi, KFW: «In dieses Lager würden konditionierte, feste Abfälle verbracht, welche einen überwiegenden Anteil an Radionukliden mit einer Halbwertszeit von weniger als 30 Jahren aufweisen. Diese würden nach 300 Jahren noch 1 Promille ihrer ursprünglichen Aktivität aufweisen. Beim erforderlichen sicheren Einschluss geht es damit um eine Zeitspanne von Jahrhunderten ….» 2001 KFW, Bericht zum Konzessionsgesuch: «Da sich die Anforderungen an das Isolationsvermögen eines Lagers aus dem vorgesehenen Radionukli-dinventar ergeben, muss der Anteil langlebiger Radionuklide für ein SMA-Lager begrenzt werden.» 2001 MNA: Verzicht auf langlebige Radionuklide sowie Wiederaufarbeitungsabfälle (indirekt Bezug zu Mittelland-Standort) 2001 Regierungsrat Kt. NW: «Der Regierungsrat schliesst sich den vorgeschlagenen Auflagen und Empfehlungen [der KFW] an. Hinsichtlich des In-ventars wird jedoch zusätzlich eine Beschränkung auf SMA-Abfälle mit Radionukliden einer Halbwertszeit von maximal 30 Jahren gefordert, unter klarer Begrenzung des Anteils von Verunreinigungen durch Nuklide längerer Halbwertszeit.»

Wirtgesteine 1988 Bundesrat: «Nach neuer Arbeitsplanung der Nagra fällt die Untersuchung eines vierten Standorts mit den Untersuchungen in Sedimentgesteinenzusammen.»1989 HSK, zum Alternativstandort: HSK «der Ansicht, dass die Erfüllung der Auflage 3 verschoben und im Rahmen des Sedimentprogramms der Nagra

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nachgeholt werden kann» 1990 SES: «Wie seit Jahren wiederholt, … im Vordergrund … endlich die Untersuchung des schweizerischen Mittellandes als Standortregion für alle Abfalltypen» 1992 Steck, KNE zu den langlebigen Abfällen: «Standortsuche erfolgreich …, wenn man sich auf die geologisch einfacheren Gebiete des Mittellandes konzentriert» (auch auf SMA beziehbar) 1992 Nagra: Anhydrit: «im Vergleich zu den andern … untersuchten Gesteine weniger Datenmaterial. Dies liegt unter anderem daran, dass im Ausland eine mögliche Endlagerung im Anhydrit vorderhand nicht weiterverfolgt wird und deswegen auch kein Austausch von Messergebnissen im internationalen Rahmen erfolgt» 1992 Naturfreunde u.a.: «Geologisch ruhiges Mittelland ungenügend untersucht» 1993 KNE: falls «ungünstige Verhältnisse gefunden», ist das Programm «wieder auf die Reservestandorte Bois de la Glaive und Oberbauenstock, oder auf die Sedimentoptionen [auszudehnen]». «Die Standorte im Mittelland sind deshalb günstig, da sie einerseits in tektonisch ruhigen Regionen liegen und andererseits durch geringe hydraulische Potentialgefälle charakterisiert sind.» 1994 KNE:«Die Standorte im Mittelland sind deshalb günstig, da sie einerseits in tektonisch ruhigen Regionen liegen und andererseits durch geringe hydraulische Potentialgefälle charakterisiert sind.» 1998 Technische Arbeitsgruppe TAG: Zusätzlicher Standort im Mittelland: «Diese Forderung ist … im Zusammenhang mit langlebigen mittelradioaktivenAbfällen erhoben worden … [g]emäss heutigem Konzept … hinfällig.» 2001 MNA: Verzicht auf langlebige Radionuklide sowie Wiederaufarbeitungsabfälle (indirekt Bezug zu Mittelland-Standort) 2002 MNA: «Weil ein alternativer Standort ausserhalb der Alpen nie in die Abklärungen einbezogen worden ist, sei es logisch, dass der Wellenberg als ‹einziger› auch der ‹beste Standort› sein müsse.»

Auslegung des Lagers (Änderungen)

1988 Nagra: Beschränkung auf «kurzlebige» schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA (Auflage eines vierten Standorts nur für ein Abfallinventar mit bedeutendem Anteil längerlebiger Nuklide gültig, zusammen mit hochaktiven Abfällen auch im Sediment zu untersuchen) 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «1. Nur ‹kurzlebige› ‹schwach-› und mittelaktive Abfälle SMA … , ausgenommen sind genau spezifizierte und begründete Fälle … 2. Integrale Stoff- und Produktekontrolle … Im Rahmen eines überprüfbaren Qualitätssicherungssystems sind die Behälter hinreichend oft einer Testprüfung zu unterziehen. 3. Optimale Barrierenphilosophie … nach dem ‹worst case›, nach dem schlimmstmöglichen Störfallszenario, auszulegen» 1996 EVED/Regierungsrat Kt. NW: Aussprache, kontrollierbares Lager mit Rückholbarkeit gefordert1998 TAG: «Das angepasste Lagerkonzept [der GNW] entspricht dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik …. Die Langzeit-sicherheit kann damit gewährleistet werden …. wird der in der Öffentlichkeit laut gewordenen Forderung nach erleichterter Rückholbarkeit und Kontrol-lierbarkeit über eine Zeitspanne von bis zu 100 Jahren gerecht» 1998 Nagra, NTB 98-04: «Angepasstes Lagerkonzept», Offenhaltung des Zugangsstollens 1998 Bär, SES: «Die zweite Aussage der Nagra und der Betreiber [im Rahmen des «Energie-Dialogs»] lautete, das Wellenberg-Konzept sei überarbeitet worden und genüge nun den Forderungen nach Rückholbarkeit und Kontrollierbarkeit. Dieser Aussage wurde vom Vertreter der KNE klar widersprochen. Einmal, weil zum sogenannt neuen Konzept keinerlei technische Berichte vorliegen. Und zum anderen, weil ein Endlagerkonzept nicht einfach ‹nachgebessert› werde könne. ‹Ein rückholbares und kontrollierbares Langzeitlager braucht ein völlig neues Design›, erklärte der KNE-Vertreter. Es stellt neue Anforderungen an geologische, hydrologische und chemisch-physikalische Verhältnisse, die auch auf die Standortabklärungen Auswirkungen haben.»1998 KNE: Das «Angepasste Lagerkonzept» «bringt gegenüber dem ursprünglichen Konzept … langfristig keinen Sicherheitsgewinn.»1999 Flüeler: «Ob diese Testkaverne im Wellenberg zu stehen käme, dazu will sich Flüeler nicht äussern. Auf jeden Fall reiche es aber nicht, das Wel-lenberg-Projekt während hundert Jahren offen zu lassen, wie das die Nagra nun als Kompromiss vorschlage: ‹Das wäre die schlechteste aller Lösungen.› Diese Variante würde nämlich die Sicherheitsanforderungen aufweichen, weil die Lagerbetreiber immer darauf verweisen könnten, das Lager sei ja zugänglich und liesse jederzeit Reparaturarbeiten zu ….» 2000 EKRA: SMA-Projekt Wellenberg: «Zusätzlich sind die Möglichkeiten der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung bezüglich Lage und Ausle-gung eines Pilotlagers zu prüfen.», Unterschied zum «angepassten Lagerkonzept Wellenberg»: nach KGL werden die Lagerkavernen rasch verfüllt und

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entsteht ein Pilotlager zur Überwachung und Kontrolle 2000 GNW: «Die GNW ist dabei, ihr bereits 1998 angepasstes Lagerkonzept entsprechend den Vorgaben der … EKRA zu bereinigen und zu konkreti-sieren.»2001 Wildi: «Wegen der … Veränderungen in einem offenen Lager wäre die umfassende Beobachtung in einem offen gelassenen Lagerraum wohl die schlimmste denkbare Lösung ….»

Untersuchungs-strategie

1988 Nagra: zu Oberbauenstock, Bois de la Glaive und Piz Pian Grand:«von den bewilligten Sondierarbeiten … keine allzu weitgehende Verbesserungder Entscheidungsbasis bezüglich des künftigen Baus des Sondierstollens erwartet», «beobachtete Heterogenität … gross … Positive Aussagen konnten mit … Phase I … nicht erwartet werden», Stollenvortrieb an allen drei Standorten beantragt, «weil … keine Ausschlussgründe vorgefunden wurden …. Es ist jedoch nicht vorgesehen, an allen drei Standorten gleichzeitig Sondierstollen zu erstellen.» 1989 HSK: Untersuchungen der ersten Phase «nicht im vollen Umfang» durchgeführt 1991 AGNEB: Konzentration auf will einen Standort, Sondierstollen an allen Standorten «ein volkswirtschaftlicher Unsinn» 1992 Nagra, NTB 92-02: nie Absicht zum Bau von vier Sondierstollen bestanden1993 Milnes, Experte der HSK: Detailkartierung der Strukturgeologie am Wellenberg «ungenügend» 1993 Bundesrat: nie vier Stollen gefordert, «nicht tragbar, ... gleichzeitig an vier Standorten Sondierstollen bis in den Endlagerbereich voranzutreiben» 1993 Naturfreunde u.a.: «Sondierstollen an allen vier Standorten und in der geologisch weniger unruhigen Molasse des Mittellandes»1994 HSK: Mergelvorkommen im Wellenberg «wahrscheinlich geeignet»; Bois de la Glaive: «spezielle[r] Fall», Nachweis von nicht Wasser führendem Anhydrit «schwierig zu erbringen»; Oberbauenstock und Piz Pian Grand mit «verhältnismässig kurze[n] Migrationswege[n]» 1994 KNE zum Standortvergleich: «Es ist … zu bedauern, dass heute eine wichtige Entscheidung gefällt werden muss, ohne die Resultate [der ur-sprünglich vorgesehenen Schrägbohrungen und Stollen].» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «… 5. … Sondierstollen an allen Standorten … 6. Lang-zeitanalysen für alle Standorte» 1994 Flüeler, SES: «Falls das Auswahlverfahren der vier Standorte den zu erstellenden hohen internationalen Sicherheitsstandards [‹Braunschweiger Manifest›, Punkt 6: «Für die Entsorgung der in einem Land produzierten radioaktiven Abfälle besteht eine nationale Verantwortung. Für die Endlagerung dieser Abfälle müssen von unabhängigen Experten international anerkannte hohe Sicherheitsstandards aufgestellt werden. An diesen sind die jeweiligen nationalen Endlagerkonzepte auszurichten.»] nicht genügt, muss die Standortsuche weitergeführt werden.» 1994 GNW: Rahmenbewilligungsgesuch im Hinblick auf den Bau eines Endlagers gestellt, erhoffte Erteilung: Ende 1997 1994 SES: «Diese Eile der Nagra ist sachlich nicht begründet …. Die Eignung des Wellenbergs lässt sich erst durch die zukünftigen Sondierstollen genauer bestimmen ….» 1994 GNW: «…fachlich nicht fundiert. So werden für das Gesuch um die Rahmenbewilligung … Kenntnisse gefordert, die erst in späteren Bewilligungs-phasen vorliegen werden …» 1995 Kant. Arbeitsgruppe Wellenberg: Forderung nach Variantenvergleich 1995 HSK: «Die HSK hätte es begrüsst, wenn zusätzliche Kenntnisse über den Standort mittels des Sondierstollens vorgängig zum Rahmenbewilli-gungsgesuch hätten gewonnen werden können.» 1995 Fritschi, Nagra: «Vor dem Bau der Lagerkavernen wird der Wellenberg mit einem Sondierstollen etappenweise von innen untersucht …. Während des Kavernenausbruchs erhalten wir die letzten Daten für die abschliessende Beurteilung der Langzeitsicherheit …. Im Gegensatz zu oberirdischen Bauwerken können also bei einem Endlager einzelne Entscheide erst während dem eigentlichen Bau getroffen werden. Für uns heisst ‹verantwortungs-voll handeln› auch, dies nicht unnötig früh zu versuchen.» 1995 Abstimmungskomitee STOP WELLENBERG: «Keine Rahmenbewilligung vor Abschluss des Sondierprogrammes!» 1995 GNW: Sondierstollen nicht vor Rahmenbewilligungsgesuch: «Kenntnisstand … nach Meinung der Sicherheitsbehörden … ausreichend»1995 IHA/GfM: Meinungsumfrage im Auftrag der Nagra, Juli 1995: wichtigstes Motiv der Ablehnung: Kopplung Sondierstollen/Endlager1996 EVED/Regierungsrat Kt. NW: Aussprache, erneutes Gesuch nur zu einem Sondierstollen akzeptiert 1997 KNE: «Auswertung der 1. Untersuchungsphase am Wellenberg noch unvollständig» 1998 Kowalski: «Aus praktischen Gründen, um einem Grundsatzentscheid herbeizuführen, beantragte die GNW eine Gesamtkonzession zum Bau des

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Sondierstollens und zur Erstellung des Endlagers ….» 2000 Bundesrat Leuenberger und Nidwaldner Regierungsrat: «Basierend auf dem Bericht der … EKRA … müssen vorerst die Pläne für den Sondier-stollen angepasst werden.» 2000 KFW-Mandat: Beurteilung des Plans für den Sondierstollen und des überarbeiteten Lagerkonzepts auf der Grundlage des EKRA-Berichts 2001 GNW: Gesuch für den Bau eines Sondierstollens

Ausschlusskriterien 1988 Nagra, NTB 88-18: «keine Argumente geliefert, welche eine sichere Endlagerung der kurzlebigen schwach- und mittelaktiven Abfälle und der langlebigen mittelaktiven Abfälle am Oberbauenstock ausschliessen würde ….Begründete Zweifel an der Standorteignung hätten als Ausschlussgrund zu gelten. Positive Aussagen konnten mit … Phase I … nicht erwartet werden.» 1988 Nagra, NTB 88-19:«keine Hinweise entdeckt worden …, welche die der provisorischen Standortwahl zugrunde liegenden Annahmen grundsätzlich in Frage stellen würden», analog 88-17: «keine Hinweise für stichhaltige Ausschlussgründe», S. X-4) 1988 Nagra, NTB 88-20: «Schlüssige Ergebnisse erwartet werden konnten nur im negativen Sinne – das Erkennen von Ausschlussgründen hätte un-weigerlich zur Aufgabe oder zumindest zur Zurückstellung des betroffenen Standorts … führen müssen. Unter Ausschlussgründen sollen zunächst Erkenntnisse verstanden werden, welche geologische oder hydrogeologische Annahmen in Fragen stellen würden, die zur Wahl des jeweiligen Gebiets als Standortgebiet geführt hatten.» 1989 HSK: für «sequentielle[s] Vorgehen» (Konzentration «auf einen erstgewählten Standort», Ausdehnung «nur im Falle negativer Befunde»)1992 Nagra: aus vier von fünf abgeschlossenen Bohrungen keine Resultate gefunden, die ein Lager am Wellenberg ausschliessen würden 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «… 4. Plausible und nachvollziehbare Auswahlme-thodik einschliesslich konkreter, wissenschaftlich definierbarer Auswahlkriterien» 1994 Breitschmid: Forderung nach «wissenschaftlich plausible[r] Begründung eines Abbruchs» 1994 SES: «Das Auswahlverfahren der Nagra ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar …. Die Kriterien für die Gesteine … müssen quantitative Grenzwerte beinhalten.» 1994 CAN: «bereits mit der Rahmenbewilligung konkrete Ausschluss- bzw. Abbruchkriterien zu formulieren. Damit meinen wir Kriterien, die beispiels-weise im Bereich Geologie klar festhalten, dass der Standort Wellenberg als ungeeignet zu betrachten ist, wenn sich im Zuge der weiteren geologischen Untersuchungen oder gar erst im Verlauf der Bauarbeiten zeigen sollte, dass gewisse die Sicherheit gewährleistende geologische Gegebenheiten nicht vorhanden, oder, umgekehrt, wider Erwarten doch vorhanden sind.» 1994 WWF Unterwalden: «Um die Rahmenbewilligung werde ersucht, bevor die Ergebnisse eines Sondierstollens vorlägen» 1995 Arbeitsgruppe Wellenberg: «Die GNW bzw. die Aufsichtsbehörden des Bundes haben vor Baubeginn des Pilotstollens darzulegen, nach welchen sogenannten ‹Ausschluss-Kriterien› und mit welcher wissenschaftlich nachvollziehbaren Methodik im Verlaufe der weiteren Untersuchung und Planung jeweils über ein ‹Go› oder ‹No Go› entschieden werden soll.» 1995 GR Breitschmid, Kt. Bern, Standesinitiative: «Die Standortauswahl für alle atomaren Abfälle ist mit einer wissenschaftlich fundierten Grenzwert-methodik und mit konkreten Ausschlusskriterien neu zu bearbeiten.» 1995: Regierungsrat Kt. Nidwalden, Medien: «Erstmals so verbindlich ist die Forderung nach Ausschlusskriterien» 1995 HSK: Frage nach konkreten Grenzwerten und Ausschlusskriterien für die Standortwahl: «Bei einer … Standortwahl sind die vorliegenden Kennt-nisse noch unvollständig; sie erlauben kaum eine fundierte quantitative Sicherheitsanalyse. Die Beurteilung der HSK erfolgte deshalb aufgrund qualitati-ver Kriterien.» GNW: «quantitative ‹Ausschlusskriterien›»: Dosen über 0.1 mSv/a, «weder möglich noch sinnvoll … die Festlegung von spezifischen Grenzen für ein-zelne Parameter …. Es kommt stets auf die umfassende Gesamtbeurteilung an» 1996 Bundesrat: Forderungen des Nidwaldner Regierungsrates nach Analyse von Ausschlusskriterien übernommen (in TAG zu behandeln) 1997 EVED: Sistierung des Rahmenbewilligungsverfahrens: klare Ausschlusskriterien zu definieren 1998 TAG: «Die Forderung nach einer Art Checkliste von örtlich messbaren geologisch-hydrogeologischen Grenzwerten … ist … nicht sachgerecht und nicht sinnvoll, da die Sicherheit des Endlagers bestimmt wird durch das Zusammenwirken von mehreren, sich gegenseitig bedingenden Hauptkom-ponenten …. Ausschlusskriterien sind die behördlichen Schutzziele der KSK/KSA-Richtlinie R-21 …. Abgeleitete Indikatoren sind für die lokale Umge-bung der einzelnen Kavernen wichtige, von den Schutzzielen abgeleitete physikalische Grössen» (Werte für «hydraulische Transmissivität von wasser-

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führenden Systemen», «lokalen Durchlässigkeitsbeiwert im Bereich der Kavernen» und «minimalen Abstand zu auslegungsbestimmenden Inhomoge-nitäten und zum Nebengestein» definiert) 2000 Bundesrat Leuenberger: Ausschlusskriterien zu formulieren2000 KFW-Mandat: Beurteilung der Ausschlusskriterien2000 Breitschmid: «Die Standortfrage muss … mit intelligenten Auswahlmethoden und nachvollziehbaren Kriterien durchgeführt werden.»2001 HSK: Formulierung und Herleitung quantitativer Ausschlusskriterien zum Wasserfluss an Hand des in der Sicherheitsanalyse von 1994 (NTB 94-06) Dosis bestimmenden 14C2001 Regierungsrat Kt. Nidwalden: «So wird die Forderung nach einer internationalen Prüfung der Ausschlusskriterien ausdrücklich als Auflage über-nommen … die vorgängige Validierung des Messkonzeptes für die Ausschlusskriterien ist ebenfalls eine wichtige Auflage der Konzession»

Standortwahl (Nachvollziehbarkeit)

1988 Bundesrat:: Bewilligung der Sondierarbeiten am Wellenberg, «Nach neuer Arbeitsplanung der Nagra fällt die Untersuchung eines vierten Standorts mit den Untersuchungen in Sedimentgesteinen zusammen.» 1988 Nagra, NTB 88-18: «keine Argumente geliefert, welche eine sichere Endlagerung der kurzlebigen schwach- und mittelaktiven Abfälle und der langlebigen mittelaktiven Abfälle am Oberbauenstock ausschliessen würde», «beobachtete Heterogenität … gross» – «Begründete Zweifel an der Standorteignung hätten als Ausschlussgrund zu gelten. Positive Aussagen konnten mit … Phase I … nicht erwartet werden.» 1988 Nagra, NTB 88-20: Oberbauenstock und Piz Pian Grand «stark kupiert und für die Ausführung von seismischen Messungen oder gar Bohrungen ungeeignet»1988 Nagra: «Vorbehältlich eigentlicher geologischer Überraschungen» Eignung aller drei Standorte gegeben. «Dies trifft auch [auf] den nachträglich ausgewählten vierten Standort Wellenberg NW zu.» 1989 HSK: für «sequentielle[s] Vorgehen» (Konzentration «auf einen erstgewählten Standort», Ausdehnung «nur im Falle negativer Befunde»)1990 SES: «Wie seit Jahren wiederholt, stehen zwei Stossrichtungen im Vordergrund: – einerseits endlich die Untersuchung des schweizerischen Mit-tellandes als Standortregion für alle Abfalltypen, das verglichen mit den Alpen und Voralpen sowie der Nordschweiz geologisch stabil ist, – anderseits die internationale Suche nach einem gemeinsamen Lager für Atommüll-produzierende Industriestaaten für hochaktiven Abfall» 1990 SKi/HSK/SSI: Behördenempfehlung für radioaktive Abfälle: «Um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen, ist es wichtig, dass der Stand-ortauswahlprozess so transparent wie möglich ist ….» 1992 Steck, KNE: «Es bestehen … gute Gründe anzunehmen, dass eine Standortsuche erfolgreich sein wird, wenn man sich auf die geologisch einfa-cheren Gebiete des Mittellandes konzentriert und die Untersuchungen entsprechend breit durchführt.» 1993 Nagra: Wirtgestein «genügend mächtig … geringe Wasserdurchlässigkeit … und in einem tektonisch ruhigen Gebiet» 1993 Bundesrat: Beurteilungskriterien «… beziehen sich … auf die Beurteilung der radiologischen Auswirkungen des Gesamtsystems und nicht auf Grenzwerte einzelner Systemparameter» 1993 SES: «Standorte … nach Kriterien ausgewählt …, die für Geologen nicht nachvollziehbar sind» 1993 Nagra, NTB 93-15: Wellenberg «bietet im direkten Vergleich … eindeutige Vorteile», 1993 Nagra, NTB 93-02: Wellenberg favorisiert, «Bundesrätliche Auflagen und politische Forderungen erfüllt» 1993 Naturfreunde u.a.: «Sicherheitsanalysen unerlässlich» vor Standortentscheid 1993 Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone «ARGE Nagra»: «Diskussion von Entscheidungsgrundlagen und Erarbeiten gemeinsamer Positionenzu zentralen Fragen» (Standort erster Priorität) 1994 HSK: positive Aufnahme: Mergelvorkommen im Wellenberg «wahrscheinlich geeignet», Standortwahl «zweckmässig»; Bois de la Glaive: «spezi-elle[r] Fall», Nachweis von nicht Wasser führendem Anhydrit «schwierig zu erbringen»; Oberbauenstock und Piz Pian Grand mit «verhältnismässigkurze[n] Migrationswege[n]» 1994 KNE: «vorläufige Einschränkung der weiteren geologischen Untersuchungen auf einen einzigen Standort … vernünftig»; falls «ungünstige Ver-hältnisse gefunden», ist das Programm «wieder auf die Reservestandorte Bois de la Glaive und Oberbauenstock, oder auf die Sedimentoptionen [aus-zudehnen]»1994 AGNEB: Standortwahl ist «nachvollziehbar», Wellenberg hat «Vorteile» und ist «voraussichtlich zur Errichtung des geplanten Endlagers geeignet» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»: «… 4. Plausible und nachvollziehbare Auswahlmethodik

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…. Falls das Auswahlverfahren der vier Standorte den zu erstellenden hohen internationalen Sicherheitsstandards [‹Braunschweiger Manifest›, Punkt 6: «Für die Entsorgung der in einem Land produzierten radioaktiven Abfälle besteht eine nationale Verantwortung. Für die Endlagerung dieser Abfälle müssen von unabhängigen Experten international anerkannte hohe Sicherheitsstandards aufgestellt werden. An diesen sind die jeweiligen nationalen Endlagerkonzepte auszurichten.»] nicht genügt, muss die Standortsuche weitergeführt werden.» 1994 Breitschmid, SES: Kritik am Auswahlprozedere, «angewendete Methodik wissenschaftlich ungenügend nachvollziehbar», Forderung nach zusätzlichen Untersuchungen 1994 Egloff, Nagra: «Die Kriterien der [Standort-]Wahl wurden angezweifelt und liessen sich für die Öffentlichkeit mit rein geologischen Argumenten nur schwer erläutern.» 1994 SES: «Ein Atom-Endlager am Wellenberg: Ist hier das Gestein am härtesten? Oder der Widerstand am schwächsten? …» 1994 SES: «Das Auswahlverfahren der Nagra ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar …. Die Kriterien für die Gesteine … müssen quantitative Grenzwerte beinhalten.» 1995 GR Breitschmid, Kt. Bern, Standesinitiative: «Die Standortauswahl für alle atomaren Abfälle ist mit einer wissenschaftlich fundierten Grenzwert-methodik und mit konkreten Ausschlusskriterien neu zu bearbeiten.» 1995 Nidwaldner Souverän: Ablehnung des Konzessionsgesuchs 1996 Bundesrat Leuenberger: «In einem Schreiben an die Nidwaldner Regierung erachtet Bundesrat Leuenberger den Standort Wellenberg … als bestgeeigneten Standort … keine Gründe gegen ein Endlager Wellenberg …. Es gelte indessen den Entscheid des Nidwaldner Volkes zu respektieren … Forderungen des Regierungsrates … übernommen» 1997 EVED: Sistierung des Rahmenbewilligungsverfahrens: Fragen nach der Standort-Reevaluation zu beantworten 1997 EVED: Einsetzung der Technischen Arbeitsgruppe TAG 1997 GNW: «Im Juni 1997 sistierte der Bundesrat das eidgenössische Rahmenbewilligungsverfahren …. Dies erfolgte aus politischen Gründen …. Einem Lager am Wellenberg stehen keine sicherheitstechnischen, sondern politische Gründe entgegen.» 1997 TAG, 2. Sitzung: «die damalige [Standort-]Wahl auch aus heutiger Sicht nachvollziehbar» 1997 Issler, Nagra: «Ein geeigneter Standort für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle konnte durch ein mehrstufiges Auswahlverfahren nachgewiesen werden (Standort Wellenberg, NW).» 1998 TAG: Standortbeurteilung: «… kein Bedarf, weitere Kriterien zu definieren», «Standort Wellenberg weiterzuverfolgen» 1998 Kowalski, GNW: «Die Standortwahl für ein EL-SMA begann bereits im Jahre 1978 durch die Überprüfung von insgesamt 100 potentiellen Stand-orten anhand vorhandener geologischer Daten …. Insbesondere die von den politischen Behörden verlangte zeitliche Kopplung der Untersuchungen an den einzelnen Standorten untereinander und die Bindung der Untersuchungen an eine vergleichenden Zwischenauswertung von Oberflächenuntersu-chungen an allen Standorten hat gegenüber dem technisch optimalen Projektablauf zu kostenwirksamen Verzögerungen von mehreren Jahren geführt.» 1998 HSK, KNE, KSA, BFE, Nagra, GNW: Aussprache: Konsens zum Wellenberg: «… als erfolgversprechende Option für ein SMA-Endlager betrachtet. In einem nächsten Schritt sollen mit einem Sondierstollen die Verhältnisse vor Ort erkundet werden. Die Langzeitsicherheit soll auch bei allfälligen Massnahmen zur Kontrolle und Überwachung des Endlagers gewährleistet werden» 2000 EKRA: SMA-Projekt Wellenberg: «… ist weiterzuverfolgen … Zusätzlich sind die Möglichkeiten der kontrollierten geologischen Langzeitlagerungbezüglich Lage und Auslegung eines Pilotlagers zu prüfen.» 2000 Bundesrat Leuenberger in einem Brief an die Nidwaldner Regierung, nach Medienbericht: «Der Vorsteher des … UVEK, Moritz Leuenberger, wolle am Standort Wellenberg festhalten, denn er erfülle auf Grund der heutigen Kenntnisse die Anforderungen sowohl für die ursprüngliche geologische Endlagerung als auch für die kontrollierte geologische Langzeitlagerung» 2000 Breitschmid: «Die Standortfrage muss für die kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung neu aufgerollt werden und in einem redlichen Verfah-ren mit intelligenten Auswahlmethoden und nachvollziehbaren Kriterien durchgeführt werden.» 2001 HSK: Auswahlverfahren 1978-1993: «… Praxis der Endlagersuche stark entwickelt und auch die Wissenschaft hat erhebliche Fortschritte ge-macht. Waren die ersten Auswahlverfahren in der Schweiz noch eigentliche Pionierarbeiten, so kann man sich heute auf eine international anerkannte Praxis des Vorgehen stützen …. Beurteilt man die ersten Schritte des Verfahrens aus heutiger Sicht, so kann man durchaus Kritik anbringen. Doch aus dem damaligen Umfeld betrachtet war das Verfahren recht breit angelegt und beruhte auf vernünftigen Auswahlkriterien …. Mit dem Bundesrats-

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entscheid von 1985 zu den Sondierstollen … änderten sich die Rahmenbedingungen für die Nagra ….»; Wahl der 100 und von 100 auf 20 Standorte: «nicht nachvollziehbar dokumentiert», «Systematik … nicht dokumentiert und auch nicht erkennbar» – von 20 auf 3: «nachvollziehbar dargestellt, auch wenn der Detaillierungsgrad der Angaben aus heutiger Sicht eher bescheiden erscheint» 2002 KFW, Bericht zur Standortwahl: «Der Einbezug des Wellenbergs stellt eine Abweichung vom ursprünglichen Vorgehenskonzept dar, ist aller-dings aufgrund der veränderten politisch-behördlichen Rahmenbedingungen für das Verfahren erklärbar …. Falls die Konzession für einen Sondierstollen nicht erteilt wird oder sich der Standort Wellenberg als ungeeignet erweist, kann nicht auf bereits früher identifizierte Standorte zurückgegriffen werden. Daher ist rechtzeitig ein Auffangszenarium für das weitere Vorgehen bei der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung der schwach- und mit-telradioaktiven Abfälle zu entwickeln.» 2002 MNA: «Das … MNA kann dem Bericht zur Standortwahl Wellenberg nur soviel abgewinnen: Er belegt, dass das Evaluationsprogramm der Nagra für einen Lager-Standort für radioaktive Abfälle mangelhaft und aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar gewesen ist …. Dem Bericht selbst sind schwere methodische und faktische Mängel vorzuhalten.» 2002: Nidwaldner Souverän sagt nein zum Sondierstollen. Wie für die GNW ist damit für den Regierungsrat «der Standort Wellenberg als potenzielles Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle definitiv aus Abschied und Traktanden gefallen».

«Gleichstand» 1988 Nagra, NTB 88-18: Stollenvortrieb an allen drei Standorten beantragt, «weil … keine Ausschlussgründe vorgefunden wurden …. Es ist jedoch nicht vorgesehen, an allen drei Standorten gleichzeitig Sondierstollen zu erstellen. Das bisherige parallele Vorgehen, mit gleichzeitigen Untersuchungen an mehreren Standorten, ist nämlich nur in den frühen Phasen der Auswahl geeigneter Standorte angezeigt.» 1988 Nagra, Antrag auf Fortsetzung der Untersuchungen: zeitliche Kopplung der Standorte aufheben 1989 Nagra: Gleichstand der Untersuchungen an den drei Standorten nicht erreicht1989 Nagra an Nidwalden: In ihrer Antwort an den Nidwaldner Regierungsrat wehrt sich die Nagra gegen den Vorwurf, die Sondierstandorte nicht gleich zu behandeln. 1989 Bürgerinitiative «Atommüll hiä niä»: unterstützt «ohne jeden Vorbehalt» die Einsprache der Urner Regierung von 1988 (bundesrätliche Forderung der Gleichzeitigkeit der Sondierarbeiten nicht eingehalten) 1989 Nidwaldner Landammann an der Landsgemeinde: «Eine Pressemitteilung, wonach die Nagra den Bundesrat um die Aufhebung der Bedingung für die gleichzeitige Behandlung aller möglichen Standorte ersucht habe, liess die Regierung von Nidwalden aufschrecken. Sie liess die Nagra unmissver-ständlich wissen, dass sie unter diesen Umständen nicht bereit sei, auf das Bewilligungsverfahren einzutreten … absolut unumgänglich, dass die Son-dierungen überall gleichzeitig parallel durchgeführt werden.» (von Nagra schriftlich akzeptierte Forderung, per Fax vom 28.4., relativiert in nachgescho-benem Brief)(nach Interpellation Zumbühl vom 15.3.1989) 1989 Bundesrat: «Der Bundesrat zeigt Verständnis für den Wunsch nach Gleichstellung der Arbeiten», gleichzeitiger Bau von Sondierstollen «aus volkswirtschaftlichen Gründen … nicht tragbar» 1989 HSK: zeitliche Kopplung und vergleichbare Auswertung: nicht erfüllt, «zwar auf die Auflage 2, nicht aber auf den Standort Bois de la Glaive zu verzichten»1990 Regierungsrat des Kantons Uri: «Jede Region der Schweiz wird für die Lösung schwieriger Aufgaben nur dann Hand bieten, wenn sie korrekt behandelt wird. Sämtliche bisherigen Abklärungen im Kanton Uri konnten nur deshalb so durchgeführt werden, weil bei gleichzeitigem Vorge-hen vergleichbare Auswertungen an verschiedenen Orten in Aussicht standen. Die HSK … empfiehlt nun dem Bundesrat aus fachlichen und zeit-lichen Überlegungen, diesen Weg des politischen Vertrauens zu verlassen. Damit verliert sie die Stellung der neutralen Fachinstanz und gleichzeitig das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in ihre Objektivität. Uri wehrt sich entschieden gegen jegliche politische Wertung durch Fachinstanzen und spricht der HSK die Zuständigkeit hiefür ab.» 1990: Bundesrat, Entscheid zum Nagra-Antrag vom 23.11.88: Entscheid verschoben, bis «möglichst vergleichbare geologische Aussagen gemacht werden können»; Druck der Kantone nachgegeben (gegen Antrag der HSK); Druck auf Ollon, die Sondierarbeiten «nicht weiter zu verzögern»1990 Bundesrat: mit «Protocole d'accord» (Vereinbarung) Sondierkantone GR, NW, UR und VD zur Zusammenarbeit verpflichtet, Gleichstand1991 Medienbericht: «Aufgrund der Stellungnahmen der Regierungen von Uri und Graubünden könne … keine gemeinsame Sprachregelung erreichtwerden» (Die Urner Regierung weist am 26.3. einen Entwurf des Bundesamts für Energiewirtschaft zurück, der Zugeständnisse der Standortkantonevorsieht). «Darauf verzichtet die Nidwaldner Regierung auf eine Unterzeichnung.»

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1992 Nagra: «Am Bois de la Glaive konnten wichtige Sondierbohrungen abgeteuft werden, wodurch die Nagra der bundesrätlichen Auflage von ‹mög-lichst vergleichbaren geologischen Aussagen› an den potentiellen Endlagerstandorten nachkommen konnte.» 1992 Arbeitsgruppe Bund/Kantone, «welche die politischen Entscheide im Hinblick auf die Endlagerung kurzlebiger schwach- und mittelradioaktiverAbfälle koordinieren soll» 1992 Nagra, NTB 92-02: nie Absicht zum Bau von vier Sondierstollen bestanden 1993 Nagra: zuhanden von Ollon: Die «gewonnenen geologischen und hydrogeologischen Daten … bildeten eine gute Grundlage für die vom Bundesrat verlangte vergleichende Beurteilung». 1993/1995 Bundesrat: möglichst vergleichbare geologische Aussagen, die sich aber «nicht auf einen buchhalterischen Vergleich nach Unter-suchungsaufwand und Bohrmetern beziehen können», nie vier Stollen gefordert, «nicht tragbar, ... gleichzeitig an vier Standorten Sondierstollen bis in den Endlagerbereich voranzutreiben» 1993 SES: «kein Gleichstand der Untersuchungen …, wenn die Nagra im letzten Jahr für den Wellenberg 18 Mio Franken ausgibt, und für die anderen Standorte … zusammen 4 Mio.» 1993 Nagra, NTB 93-15: Bundesrat: «de facto Kopplung aller vier Standorte», Begründung Standortwahl: Wellenberg «bietet im direkten Vergleich … eindeutige Vorteile», 1993 Nagra, NTB 93-02: «Bundesrätliche Auflagen und politische Forderungen erfüllt» 1993 Naturfreunde u.a.: «Politischer, nicht geologischer Widerstand entschied: … kein Gleichstand der Untersuchungen …» 1993 Harder, NOK: «Ein völliger Gleichstand der Untersuchungen an allen vier Standorten ist ohnehin eine politische Illusion und eine Geldverschwen-dung sondergleichen….» 1993 Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone «ARGE Nagra»: Ablösung des «Protocole d’accord» vom Okt. 1990, «Diskussion von Entschei-dungsgrundlagen und Erarbeiten gemeinsamer Positionen zu zentralen Fragen» (Vergleichbarkeit) 1994 KNE: Standorte «in ihrer geologischen Beschaffenheit verschieden und darum nur bedingt vergleichbar», «schwer vergleichbar»1994 AGNEB: Auflage der «möglichst vergleichbaren geologischen Aussagen» des Bundesratsentscheids vom 1.10.90 erfüllt, Standortwahl «basiert auf einem Datensatz, der eine aussagekräftige vergleichende Gegenüberstellung der vier potentiellen Standorte erlaubte» 1994 Flüeler, SES: «Forderungskatalog für ein ‹schwachaktives› Lager (nicht abschliessend)»:«… 5. ‹[G]eologischer Gleichstand›: Sondierstollen an allen Standorten … 6. Langzeitanalysen für alle Standorte …» 1995 GNW: «Der Bund hat … nie einen ‹Gleichstand› der Untersuchungen verlangt (der für Standorte mit unterschiedlicher Geologie und Topographie grundsätzlich nicht zu erreichen, ja nicht einmal zu definieren ist), sondern einen Kenntnisstand, der zur vergleichenden Beurteilung ausreichend ist.» 1998 Kowalski, GNW: «Die Standortwahl für ein EL-SMA begann bereits im Jahre 1978 durch die Überprüfung von insgesamt 100 potentiellen Stand-orten anhand vorhandener geologischer Daten …. Insbesondere die von den politischen Behörden verlangte zeitliche Kopplung der Untersuchungen an den einzelnen Standorten untereinander und die Bindung der Untersuchungen an eine vergleichenden Zwischenauswertung von Oberflächenuntersu-chungen an allen Standorten hat gegenüber dem technisch optimalen Projektablauf zu kostenwirksamen Verzögerungen von mehreren Jahren geführt.» 1998 SES zum TAG-Bericht: «Übler Griff in die Trickkiste», «… die heutige Präsentation des seit 5 Monaten unter Verschluss gehaltenen Schlussbe-richts … als politische Provokation … bringt fachlich nichts Neues und ist ein Rückenschuss gegen den laufenden Energie-Dialog. Die von der Arbeits-gruppe präsentierten ‹Verbesserungen› am Lagerkonzept sind nichts anderes als ein Etikettenschwindel.»

ZeitmanagementVorgaben 1988 Bundesrat: «kein Grund ersichtlich, weshalb die sichere Endlagerung auch der hochaktiven Abfälle nicht machbar sein sollte … Nur wenige Länder

kennen Entsorgungsforderungen im Sinne von Gewähr», Entzug der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke wäre «unverhältnismässig», «Für die Detailerkundung des Endlagerbereichs [für hochradioaktive Abfälle] … muss mit einem Zeitbedarf von mindestens zehn bis fünfzehn Jahren gerechnet werden. Weil eine über mehr als ein Jahrzehnt hinausgehende Fristverlängerung … nicht sinnvoll wäre, beschloss der Bundesrat, keine neue Frist anzusetzen.»1990 Bundesbeschluss zum Atomgesetz, Änderung vom 22.6. (2. Verlängerung bis zum 31.12.2000) 2000 Bundesrat: zusammen mit Kernenergiegesetz-Entwurf (ohne Bedarfsnachweis) Antrag auf – unveränderte – dritte Verlängerung des Bundesbe-schlusses (mit Bedarfsnachweis) (bis Ende 2010)

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Terminplanung, offiziell

1996 Kiener, BEW: «Grundsätzlich sind zwei verschiedene Lager notwendig. Einerseits das Lager für schwach[-] und mittelaktive kurzlebige Abfälle, das möglichst rasch zu realisieren ist, und anderseits dasjenige für hochaktive Abfälle, bei denen keine Eile geboten ist …. Ich bin der Ansicht, dass eine internationale Lösung in diesem Bereich sogar notwendig ist.» 1998 KNE: «Gemäss NTB 92-02 wird ein HAA-Endlager wegen der notwendigen Zwischenlagerung zur Abkühlung der hochaktiven Abfälle frühestens ab dem Jahr 2020 benötigt …. Die neue Arbeitsplanung der Nagra [u.a. Baubeginn erst ab 2045] wirft nach Ansicht der KNE eine Reihe offener Fragen auf: 1. Das Einschalten einer 20jährigen Zwischenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm ab dem Jahr 2001 lässt Zweifel am der wirkli-chen Realisierung eines HAA-Endlagers in der Schweiz aufkommen. Nach Ansicht der KNE ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz mit diesem langen Unterbruch nicht mehr sichergestellt …. 2. Der vorgeschlagene Ablaufplan widerspricht dem Bundesratsentscheid vom 3. Juni 1988 zum Projekt Gewähr …. Es kann nicht im Interesse des Bundes sein, die Arbeiten zur Endlagerung … erst nach erfolgter Stillegung der KKW[s] bzw. nach einem allfälligen Ausstieg aus der Kernenergie … wieder in Angriff zu nehmen. 3. Der vorgelegte Plan äussert sich nicht bezüglich der Erstellung eines Felslabors an einem möglichen Standort. Nach heutigem Stand von Wissen-schaft und Technik ist die Phase eines Felslabors unabdingbar vor dem eigentlichen Bau des Endlagers …. 4. Möglichkeiten zur Beteiligung der Schweiz an internationalen Endlagerprojekten können nur ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn auch wirk-lich konkrete Projektangebote vorliegen. Bis heute zeichnet sich weltweit kein einziges Projekt in dieser Richtung ab. Im Gegenteil, verschiedene Länder haben die Annahme ausländischen Abfalls zur Endlagerung im Gesetz ausgeschlossen (u.a. Frankreich, Deutschland). Ungelöst sind auch völkerrecht-liche Aspekte und Haftungsfragen, die selbst innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch keiner einheitlichen Lösung zugeführt werden konnten. Nach Ansicht der KNE werden mit der starken Ausrichtung der Planung auf multinationale Projekte unrealistische Zielsetzungen gesetzt bzw. falsche Hoffnungen geweckt ….» 1999 UVEK, Vorentwurf zu einem Kernenergiegesetz: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, , wann die Ent-sorgungspflicht erfüllt ist.»

Planung 1990 Hählen, SVA: «Unverzügliche Realisierung jener Entsorgungsanlagen, welche sicher in der Schweiz gebraucht werden: Zwischenlager, Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle» 1992 Kowalski, Nagra: «im Jahr 2000 zumindest im Bau»1993 Nagra: für 1994 ist die Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs vorgesehen, Baubeginn: «Ende der neunziger Jahre» 1994 Issler, Nagra: «Schwach- und mittelradioaktive Abfälle liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor. Wir sind der Meinung, dass die Technik für den Bau und Betrieb solcher Entsorgungsanlagen heute entwickelt ist.» 1995 Küffer, VSE: «Ein Endlager für die [SMA] brauchen wir dann, wenn die Kraftwerkanlagen nach ihrer Betriebszeit abgebrochen werden, denn da fallen grössere Mengen an Material an. Das wird ab etwa 2025 der Fall sein.» 1996 Kiener, BEW: «Grundsätzlich sind zwei verschiedene Lager notwendig. Einerseits das Lager für schwach[-] und mittelaktive kurzlebige Abfälle, das möglichst rasch zu realisieren ist, und anderseits dasjenige für hochaktive Abfälle, bei denen keine Eile geboten ist …. Ich bin der Ansicht, dass eine internationale Lösung in diesem Bereich sogar notwendig ist.» 1998 KNE: Bund soll «Abfallproblematik … während dem Betrieb der Kernkraftwerke einer Lösung zuführen». 1998 Grandchamp, BKW: Bau- und Betriebszeit bis 2040 1998 KNE: «Endlager sollen auf den Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, an dem endlagerfähige Abfälle vorliegen.»

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 24: Argumentationsmuster schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwiesen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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Argumentationsmuster hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle HAA/LMA

Thema – 1960 Zeitmanagement

VorgabenTerminplanung, offiziell

1959 Bundesrat: Problem nicht dringlich

Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung Planung HAA-Lager Zwischenlager 1956 Jaag, Dir. Eawag: erste Schritte zu unternehmen, radioaktive Abfälle zentral zu lagern (Vorschlag Kaverne)

1957 Schweiz. Vereinigung für Gewässerschutz: «gefahrlose Beseitigung ... nur durch eine zentrale Stapelung für die ganze Schweiz gewährlei-stet»

Thema 1961 – 1970 Zeitmanagement

Vorgaben erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra Terminplanung, offiziell

erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra

Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

vor 1975 Annahme, dass hochradioaktive Abfälle im Ausland bleiben (Frankreich, Grossbritannien)

Zwischenlager 1968 BR Ritschard: «Mitte der sechziger Jahre hat das EDI ein Gebäude für die Zwischenlagerung projektiert. Kurz darauf setzten aber die [Meeres-]Ver-senkungsaktionen der OECD ein.»

Thema 1970 – 1979 Langzeitfrage,Isolationsdauerbedarf

1974 Milnes/1975 EAEW: «Endlagerungszeiten von mehreren Hundertausenden von Jahren»1976 Jäckli: 1 Mio J., ohne Transurane: 1’000-10’000 J. 1976 KARA: 1 Mio J. für Aktiniden 1977 IAEO: 100’000 J. 1977 EU: «Millionen von Jahren» 1978 ASK: HAA 10’000 J. 1978 VSE u.a.: «einige 1000 bis max. 10'000 Jahre»

Wirtgesteine erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra Auslegung des Lagers erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra Untersuchungs-strategie

erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra, laut VSE u.a. ab 1975 «zusätzlich ins Tätigkeitsprogramm aufgenommen»

Ausschlusskriterien erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra Standortwahl (Nachvollziehbarkeit)

erst mit Entsorgungskonzept 1978 Aufgabe der Nagra

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ZeitmanagementVorgaben 1978 Bundesbeschluss zum Atomgesetz: «dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung»

1978 AKKW-Betriebsbewilligungen an Gewähr bietendes Projekt gebunden (bis 1985) Terminplanung, offiziell

1976 KARA: «Mitte bis Ende der 80-iger Jahre» Endlager in Betrieb (Frist � 1985)1978 VSE u.a.: Entsorgungskonzept, Termin «1985» auf geringer Informationsbasis bestimmt, Endlagerung «kaum vor dem Jahr 2000 notwendig»1978 EVED: Ende 1980er-Jahre Endlager in Betrieb

Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

1975 BR Ritschard: «in einer fernen Zukunft» Abfälle zurücknehmen: 10-15 Jahre1976 KARA: «Ende der 80iger oder anfangs der 90iger Jahre» 1976 NOK: «nicht vor dem 1988» 1976 KARA: «um 1990» 1978 VSE u.a.: «wenn überhaupt, dann frühestens zu Beginn der 90er Jahre»

Planung HAA-Lager 1975 Ritschard: auch hochradioaktive Abfälle in der Schweiz endzulagern (wegen Rückführung aus der Wiederaufarbeitung) 1976 Jäckli: Mitte 1980er-Jahre «erste Anlagen mindestens betriebsbereit» 1976 KARA: «Mitte bis Ende der 80-iger Jahre» 1978 VSE u.a.: Projekt «ausgearbeitet und bewilligt bis 1990», Endlagerung «kaum vor dem Jahr 2000 notwendig»

Zwischenlager 1973 Rometsch: «zentrale [Zwischen-]Lagerung in der Schweiz auf genossenschaftlicher Basis [Nagra!] nahe vor der Verwirklichung» 1978 – 1983 neue Wiederaufarbeitungsverträge infolge Mangel an Zwischenlager-Kapazität: «Solche Zwischenlagerdienste stellten die Wiederaufar-beiter zur Verfügung».

Thema 1979 – 1988 Langzeitfrage,Isolationsdauerbedarf

1983 Nagra: «einige 10'000 Jahre» 1983 HSK: «einige Millionen Jahre»1984 UG AGNEB: empfiehlt Richtlinien bzgl. Isolationszeitbedarf der Abfälle

Wirtgesteine 1979 ASK: Molasse und Mesozoikum, «wenig intensiv[e] Erforschung des tieferen Untergrundes» 1979 Geologenaussprache: unklare Präferenzen 1980 Nagra: Kristallin1985 Nagra: kann «mit guter Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass Gebiete mit gleichem oder anderem Wirtgestein angetroffen werden»1986 Kt. Aargau: «schon wiederholt darauf hingewiesen, dass … auch alternative Wirtgesteine (Sedimente) untersucht werden sollten» 1986 HSK: «Endlagerkonzepte sind auch in Sedimentgesteinen zu verfolgen.» 1988 Nagra: «Zusätzlich zum Kristallin werden die Sediment-Optionen intensiver abgeklärt» 1988 Bundesrat: Forderung nach Erkundung in Sedimenten

Auslegung des Lagers 1978 VSE u.a.: geologisches Tieflager 1988 Nagra: LMA aus Typ B von «Gewähr» integrieren

Untersuchungs-strategie

1979 Geologenaussprache: Bohrdichte gering, Zeit knapp1979 ASK: Molasse und Mesozoikum, «wenig intensiv[e] Erforschung des tieferen Untergrundes» 1980 Buser & Wildi: konzeptionelle Mängel 1980 Rometsch: rollendes statt perfektes Forschungsprogramm 1980 Nagra: in 4 Jahren 12 Bohrungen nötig für «Gewähr» (im Kristallin der Nordschweiz als «Schwergewicht») 1980 UG AGNEB: Kritik an Bohrungen ohne vorgängige Geophysik 1980 ASK: «Wegen des knappen Termins 1985 … möglichst rascher Beginn der Sondierungen angezeigt» 1981 Bundesrat: «‹Gewähr› aufgrund [von] vier Bohrungen» 1982 Nagra: erstes reflexionsseismisches Programm, Permokarbontrog erst nach Bohrung Riniken kartiert 1983 HSK: «Die Resultate der bisherigen Bohrungen (Böttstein, Weiach, Riniken) werden kaum genügen ….»

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1985 Nagra: «Bei dem Nachweis der Langzeitsicherheit der Endlagerung wurden nur die dem vorhandenen Kenntnisstand entsprechenden Schlussfol-gerungen gezogen.»

Ausschlusskriterien 1980 HSK/KSA: radiologische Schutzziele für den MenschenStandortwahl (Nachvollziehbarkeit)

1979 ASK: Kriteriensatz «ohne Wertung und Gewichtung», «Den Vorzug erhalten Standorte, die sich mit möglichst zerstörungsfreien Techniken möglichst zuverlässig (geologische Prognostizierbarkeit) erkunden lassen.» 1981 Buser & Wildi: «Fehlende verbindliche Richtlinien» 1981 Nagra: «über die … Schutzziele hinausgehende … verbindliche … Kriterien … heute nicht … relativ willkürlich, da viele Parameter standortspezi-fisch sind … nicht abschliessend …, da eine Gewichtung der Kriterien erst aufgrund der Sicherheitsanalysen möglich ist»

ZeitmanagementVorgaben 1980 Rometsch: «Lösung» innert 5 Jahren

1982 Issler: Termin 1985 «nicht realistisch» 1983 UG AGNEB: für Fristverlängerung (AGNEB dagegen) 1985 Nagra, «Gewähr»:Endlager Typ C «bei Anfall der entsprechenden Abfallkategorien betriebsbereit» 1985 AGNEB: Antrag auf Fristverlängerung

Terminplanung, offiziell

1981 Bundesrat auf SR Bührer: Beginn der Einlagerung um 2020

Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

1980 Nagra: «Ab 1980 werden hochradioaktive Abfälle vom Ausland nur noch auf Zeit übernommen – die Schweiz ist vorbereitet.»

HAA-Lager 1981 Nagra: Beginn der Einlagerung: «um 2020» 1981/82 Nagra: Standortnachweis und Rahmenbewilligungsgesuch: bis 2000 1983 Nagra, NTB 83-02: «nach 2020» 1985 Nagra, NGB 85-01: «erst etwa ab dem Jahr 2020 benötigt» 1985 Energieforum: «Inbetriebnahme ab 2020» 1987 Nagra: international «[a]lle … auf ca. 2020 gekommen» 1987 AGNEB: «frühestens … 2020»

Zwischenlager Studie für EIR-Zwischenlager: Anfang 1986 in Betrieb 1983 AGNEB: Zwischenlager für MIF nötig, «falls Meeresversenkung ausfallen sollte», Beschluss zu Zwischenlager 1984, Betriebsbewilligung 1987 1984 Bundesrat: für MIF «raschmöglichst» wegen Versenkungsstopp 1987 Grundsatzentscheid ZZL

Thema 1988 – 2002 Langzeitfrage,IsolationsdauerbedarfWirtgesteine 1989 Issler, Nagra: «Dieses ausgesuchte Wirtgestein muss sowohl räumlich als auch zeitlich prognostizierbar sein.»

1992 Steck, KNE: «Es bestehen … gute Gründe anzunehmen, dass eine Standortsuche erfolgreich sein wird, wenn man sich auf die geologisch einfa-cheren Gebiete des Mittellandes konzentriert und die Untersuchungen entsprechend breit durchführt.» 1995 Regierung des Kantons Aargau: «Die Nagra soll sich bei ihren Abklärungen nicht auf das Aargauer Kristallingestein konzentrieren, sondern sich als Option … auch die Molassesedimente des Mittellandes offenhalten.» 1996 Bundesrat: «Die Bundesinstanzen teilen die Ansicht, dass der im kristallinen Grundgebirge geführte Sicherheitsnachweis nicht auf Sedimentgestein übertragen werden kann …. Die weitergehende Erkundung der Molasse würde … aufwendige grossräumige Abklärungen erfordern.»

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Auslegung des Lagers 1998 KNE: «OPA-Entsorgungsnachweis 2001: Für den Opalinuston ist neben dem Standortnachweis noch der bautechnische Machbarkeits- und der Sicherheitsnachweis zu erbringen. Dazu gehört auch ein klar skizziertes Endlagerkonzept (Auslegung des Barrierenkonzeptes, Tiefenlage, Platzbedarf, etc.) ….» 1998 Aussprache zwischen HSK, KNE; KSA; BFE; Nagra, GNW: Konsens zum Konzept der geologischen Endlagerung: «… nach heutigem Wissens-stand eine langfristig sichere Lösung der Entsorgung der radioaktiven Abfälle ….Ein zeitlich begrenztes Offenhalten der Stollen und Kavernen, sowie bei den HAA-Abfällen und den abgebrannten Brennelementen, die Möglichkeit der Rückholung nach Verschluss, sollen untersucht werden. Der Lang-zeitsicherheit muss aber in jedem Fall Priorität eingeräumt werden.» Konsens zum Opalinuston: «Für die Erbringung des Entsorgungsnachweises für die hochaktiven und langlebig mittelaktiven Abfälle hat die Option Opalinuston Priorität. Der Entsorgungsnachweis besteht aus drei Teilbereichen: dem Standortnachweis, dem Nachweis der bautechnischen Machbarkeit und dem Sicherheitsnachweis. Dazu gehört auch ein Konzept des zukünftigen Endlagerbauwerkes.» 1999 KSA: «‹Die Konsequenzen der direkten Endlagerung, sowohl für Uran-Brennelemente als auch für MOX-Brennelemente sind integrale Bestandteiledes Entsorgungsnachweises.› Der im Rahmen des Projekts ‹Gewähr› erbrachte Sicherheitsnachweis bezog sich auf die Endlagerung der aus der Wiederaufarbeitung anfallenden verglasten hochaktiven Abfälle im Kristallin; die direkte Endlagerung … wurde nicht explizit berücksichtigt.»

Untersuchungs-strategie

1988 Nagra, NTB 88-25: «Die Sedimente der Nordschweiz sind, im Gegensatz zum Kristallin, in zahlreichen Artikeln recht detailliert beschrieben. Der Hauptteil dieses Zwischenberichts besteht denn auch aus einer Sichtung und Synthese dieser Literatur.» 1990 KSA: Eignung der Wirtgesteine für eine direkte Endlagerung von abgebrannten Brennelementen zu berücksichtigen («gegenwärtig noch unklar …, ob die heute bestehenden Wiederaufarbeitungsverträge … verlängert werden») 1990 Zwilag: «Dank dem neuen Zwischenlager gewinne man Zeit für die Suche nach einem Endlager …. Zudem schaffe die Zwilag Spielraum, damit keine Abfallengpässe entstünden.» 1990 KNE: «Die Auswahl von 2 Formationen … aus der Reihe der in der Schweiz vorkommenden Sedimentgesteine ist so nicht nachvollzieh-bar …. Aufgrund der im vorliegenden Bericht dargestellten Angaben lässt sich diese Einschränkung zu einem so frühen Zeitpunkt … nicht vertreten. Nach eigenen Angaben steht der Nagra heute genügend Zeit zur Suche nach einem Endlager zur Verfügung.» 1994 Buser, Experte BEW: «Weshalb die Bohrung Siblingen … dennoch zur Ausführung gelangte, wurde seitens der Nagra materiell nicht begründet.Möglicherweise befürchtete die Genossenschaft, durch ein Nachgeben in Siblingen Präjudize bei anderen Konfliktstandorten (insb. Ollon) zu schaffen.» 1994 McCombie, Nagra: «Beide Wirtgesteinsoptionen werden parallel bearbeitet. Für beide werden Feldarbeiten, Ingenieurstudien und Sicherheitsab-klärungen durchgeführt.» 1994 Nagra: Kristallin: «Geeignete Bereiche vorhanden – ihre Ausdehnung ist jedoch nicht bekannt» 1995 KNE: «Die bisherigen Untersuchungen der Nagra haben gezeigt, dass das Kristallin der Nordschweiz … eher ungünstig ist. …. Weitere Un-tersuchungen … sind mit grossen Risiken verbunden, könnten kostspielig werden und dies möglicherweise[,] ohne zum gewünschten Erfolg zu führen.» 1995 Issler, Nagra, nach Medienbericht: «Ungeachtet kritischer Expertenmeinungen will die Nagra an ihren Plänen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vorderhand festhalten…. Der KNE-Bericht sei ohne Rücksprache mit den Nagra-Experten entstanden …. Die Experten hätten vielmehr aus geologischer Sicht Prioritäten gesetzt.» 1995 nach Medienbericht: «Die Nagra … wird die geplanten seismischen Messungen im Zürcher Weinland und im nördlichen Aargau um ein Jahr auf den Winter 1996/97 verschieben. Dies ist das Ergebnis eines Meinungsaustausches zwischen der Nagra, der HSK … und deren Geologie-Experten der KNE … die Bundesexperten … forderten die Nagra auf, weiter westlich nach besseren Grundlagen für die Beurteilung des Kristallins zu suchen. Zudem regten sie die Schaffung einer Arbeitsgruppe an, die … ein optimiertes Untersuchungskonzept ausarbeiten soll.» 1995 SES: Forderung nach Abweisung des Sondiergesuchs NSG 19 und nach Verpflichtung zur Fortsetzung der Standortsuche im Kristallin «in geeig-neter Weise»: «Wir wenden uns gegen eine blosse Sistierung …. Dies würde den Anschein von zielgerichteten Aktivitäten der Nagra im Kristallin-Pro-gramm erwecken, obwohl sie diesbezüglich … untätig bleiben könnte …. Gerade dies darf aber nicht eintreten. Obwohl nun offenkundig ist, dass das Kristallin-Programm nur unter grossen Schwierigkeiten und mit erheblichen Aufwendungen weitergeführt werden kann, darf man es im heutigen Zeit-punkt nicht einfach aufgeben. Die Verlegung auf die Sediment-Option und deren Aufwertung zur Option der ersten Priorität[ ] bergen das Risiko, dass man im Falle eines Fehlschlages mit leeren Händen dastünde.» 1996 McCombie, Nagra, nach Medien: «Man habe sich grundsätzlich die Frage gestellt, ob im Kristallin weitere Programm[e] sinnvoll seien. Der positive

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Entschluss lasse auch einen Hinweis auf Schweden, Finnland, Japan, Kanada und Spanien zu, die alle ihre Kristallingebirge für ein Endlager un-tersuchen.»1996 Medien: «Die Nagra hat ihr Programm für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle im nördlichen Teil des Kantons Aargau auf Druck von Experten und Behörden ändern müssen.» 1996 Medien: «‹Vorwaldscholle› statt Böttstein/Leuggern … Vom kommenden November an sollen … als erstes seismische Messungen von der Ober-fläche aus durchgeführt werden. Nach deren Auswertung will die Nagra voraussichtlich im Herbst 1997 ein Gesuch für eine Sondierbohrung einreichen.» 1996 Arbeitsgruppe Kristallin: «Die Arbeitsgruppe Kristallin Nordschweiz, bestehend aus Vertretern der HSK, der KNE und der Nagra, hat zwischen Oktober 1995 und April 1996 in sechs Sitzungen das weitere Vorgehen … diskutiert und beurteilt …. Die geologischen Synthesearbeiten der Nagra haben viel zum wissenschaftlichen Verständnis des kompliziert aufgebauten kristallinen Grundgebirges der Nordschweiz beigetragen. Es bleiben aber noch wichtige Fragen offen, die nur durch weitere Sondierungen abgeklärt werden können …. Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass der Erfolg des vorgesehenen Untersuchungsprogrammes im Kristallin mit hoher Ungewissheit verbunden ist. Die KNE schätzt die Möglichkeiten für die Erbringung des Standortnachweises in der Vorwaldscholle durch Oberflächenuntersuchungen geringer ein als die Nagra. Die Arbeitsgruppe geht jedoch davon aus, dass bei sehr günstigen geologischen Verhältnissen ein Standortnachweis mit Untersuchungen von der Oberfläche aus erbracht werden kann. Mit diesem Vorbehalt unterstützt die Arbeitsgruppe die Fortführung der Untersuchungen im kristallinen Grundgebirge.», Beilage 1: «Erläuterung des Beg-riffes Standortnachweis im Rahmen des Entsorgungsnachweises»: «Im Beschluss des Bundesrates vom 3. Juni 1988 zum Projekt Gewähr wurde der … Entsorgungsnachweis … in drei Teile gegliedert: den Sicherheitsnachweis, den Standortnachweis, und den Machbarkeitsnachweis …. Für das weitere Vorgehen, das auch Abklärungen in Sedimentgesteinen einschliesst, ist es wichtig, dass eine klare Definition der im Bundesratsbeschluss festge-haltenen Begriffe besteht.» 1997 KNE: «Mit den angekündigten Budgetkürzungen der Nagra bestehe die Gefahr, dass die Arbeiten nicht mehr im erforderlichen Umfang und ge-nügend breit durchgeführt werden. [Die KNE] bemängelte insbesondere, dass die Suche nach einem Endlager HAA/LMA unter Verweis auf eine inter-nationale Lösung, die sich bis heute nirgends abzeichnet, nicht mehr genügend breit und zuwenig konsequent verfolgt» 1997 HSK: «Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hochaktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet werden; hinge-gen sollen die noch offenen Fragen betreffend der prinzipiellen Machbarkeit beantwortet und Möglichkeiten für eine internationale Lösung abgeklärt werden.» 1998 Bundesrat, nach SVA: «Der Bundesrat hat das Bewilligungsverfahren für die Durchführung von geologischen Untersuchungen in den Gemeinden Leuggern und Böttstein … zurückgestellt. Gleichzeitig hat er ein Gesuch der Umweltorganisationen von 1995 … abgewiesen.» 1998 KSA: «Die Option Opalinuston für die Endlagerung der HAA/LMA soll mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Bei der Option Kristallin sind eine Bilanz und ein klarer Entscheid über Abbruch oder Weiterführung der Untersuchungen erforderlich. Eine Option soll nur dann aufrechterhalten werden, wenn sie tatsächlich aktiv weiterverfolgt wird.» 1998 KNE: «Obwohl in der Schweiz seit zwei Jahrzehnten die Frage der sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle intensiv untersucht wird und in zahlreichen Teilgebieten wesentliche Fortschritte erreicht wurden …, sind die Ergebnisse der Standorterkundung/Standortevaluation für ein HAA-End-lager im Vergleich zu ausländischen Programmen ungenügend. Ein Grund liegt darin, dass allzu lange einzig die problematische Kristallin-Option ver-folgt bzw. deren schwierige Exploration zu spät anerkannt wurde …. Kristallin 2001: Gestützt auf den aktuellen Kenntnisstand und eine umfassende Bilanzierung der bisherigen Resultate ist ein Entscheid über Abbruch oder Weiterführung der Untersuchungen im Kristallin zu ziehen. Aussagen über dessen Eignung müssen durch belastbare Resultate dokumentiert sein …. Die Standortsuche für ein HAA-Endlager in der Schweiz soll zielgerichtet und zügig weitergeführt werden …. Das Einschalten einer 20jährigen Zwischenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm ab dem Jahr 2001 lässt Zweifel an der wirklichen Realisierung eines HAA-Endlagers in der Schweiz aufkommen. Nach Ansicht der KNE ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz mit diesem langen Unterbruch nicht mehr sichergestellt.» 1998 Aussprache zwischen HSK, KNE; KSA; BFE; Nagra, GNW: Konsens: «… die Nagra wird einen Statusbericht abliefern …. Ein allfälliger Verzicht auf die Option Kristallin ist erst sinnvoll, wenn die Eignung des Opalinustons im Rahmen des Entsorgungsnachweises nachgewiesen ist.» 1999 NOK: «… Bei hochaktiven Abfällen bieten sich multinationale Lösungen an, weil die Mengen sehr gering sind … überhaupt keine zeitli-che Dringlichkeit ….»1999 Bay, NOK: «In der Tat glauben wir, dass für die Entsorgung von hochaktiven Abfällen eine internationale Lösung gesucht werden muss.»

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1999 Issler, Nagra: «Der Blick über die Grenze ist keine Frage des Vertrauens, sondern Folge der Öffnung des Strommarkts und der Globalisierung ….Für Länder wie die Schweiz – mit einem kleinen Kernenergieprogramm – ist eine multinationale Lösung attraktiv.» 1999 UVEK: «Das Entsorgungskonzept für die hochaktiven Abfälle soll im Vorentwurf Kernenergiegesetz offen bleiben.» 1999 UVEK, Vorentwurf zu einem Kernenergiegesetz: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist», für diese Abfälle «muss frühestens im Jahr 2020 ein Lager bereitstehen. Deshalb kann die Konzeptfrage heute offen bleiben» 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen, an Entsorgungsnachweis und -pflicht analog «Gewähr» festgehalten 2002 Bundesumweltminister Trittin: «… der … Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) [hat sich] eingehend mit dem Schweizer Auswahlverfahren beschäftigt. Die Expertise des AkEnd wird in Kürze abgeschlossen und der Deutsch-Schweizerischen Kommission (DSK) zur Stel-lungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme der DSK kann voraussichtlich im Sommer 2002 fertiggestellt werden» (Mitte 2002 nicht abgeschlossen)2002 Steinmann, Direktor BFE: «Es wird insbesondere darum gehen, die Eckpunkte für die nächsten Schritte (Entscheid Schweiz oder Ausland, Standortwahl, Standortuntersuchungen, Inbetriebnahme) festzulegen …. Es darf nicht sein, dass die Realisierung eines Lagers HAA/LMA hinausgezö-gert wird, weil erstens ein solches angeblich zur Zeit noch nicht nötig sei und zweitens auf eine internationale – sprich ausländische Lösung – gehofft wird.»

Ausschlusskriterien 1988 Nagra, NTB 88-25: «Die Sedimente der Nordschweiz sind, im Gegensatz zum Kristallin, in zahlreichen Artikeln recht detailliert beschrieben. Der Hauptteil dieses Zwischenberichts besteht denn auch aus einer Sichtung und Synthese dieser Literatur.» 1990 KNE: «… kann positiv festgestellt werden, dass Sedimentgesteine grundsätzlich besser prognostizierbar sind als Kristallingesteine …. Allerdings entspricht das heute von der Nagra bei der Erstellung der Sedimentstudie und der Auswahl der zu prospektierenden Gebiete gewählte Vorgehen weit-gehend wieder demjenigen, das seinerzeit beim Kristallin-Konzept gewählt wurde[,] und beschränkt sich arbiträr auf dieselben Standortregionen …. Die Auswahl von 2 Formationen … aus der Reihe der in der Schweiz vorkommenden Sedimentgesteine ist so nicht nachvollziehbar.» 1990 HSK: «Die HSK kam zum Schluss, dass das Auswahlprozedere im Hinblick auf den gegenwärtigen Kenntnisstand zu rasch vorangetrie-ben wurde.» 1996 Bundesrat: «Kriterien für den Abbruch der Sondierarbeiten sind aus wissenschaftlichen Gründen nicht nötig. Mit den vorgesehenen Sondierar-beiten sollen die Eigenschaften des Opalinustons erkundet werden.» 1998 KASAM: «Die Berichterstattung durch SKB [über den Standortwahlprozess] muss Auswahlkriterien und eine Systemanalyse inklusive Rechen-schaft über die Methodik beinhalten.»

Standortwahl (Nachvollziehbarkeit)

1990 SES: «Wie seit Jahren wiederholt, stehen zwei Stossrichtungen im Vordergrund: - einerseits endlich die Untersuchung des schweizerischen Mit-tellandes als Standortregion für alle Abfalltypen, das verglichen mit den Alpen und Voralpen sowie der Nordschweiz geologisch stabil ist, - anderseits die internationale Suche nach einem gemeinsamen Lager für Atommüll-produzierende Industriestaaten für hochaktiven Abfall» 1990 KNE: «Die Auswahl von 2 Formationen … aus der Reihe der in der Schweiz vorkommenden Sedimentgesteine ist so nicht nachvollziehbar …. Nach eigenen Angaben steht der Nagra heute genügend Zeit zur Suche nach einem Endlager zur Verfügung. Nach Wegfallen des Zeit- und Beweis-druckes von ‹Gewähr 1985› muss daher nicht mehr die grundsätzliche Frage nach einer Machbarkeit der Endlagerung beantwortet werden …. Der Auswahl verschiedener Formationen und verschiedener Standortregionen muss daher eine umfassende, nachvollziehbare Explorationsstrategiezugrunde liegen, um ähnliche Fehler [wie in ‹Gewähr 1985 mit, z.B. Festlegung von Bohrlokationen vor der Seismik] nicht zu wiederholen.»1990 HSK: «Mit einem breit angelegten Vorgehen bleibt verhältnismässig lange eine grosse Flexibilität erhalten. Die Konzentration auf ein einzelnes Standortgebiet erfolgt aufgrund einer genügend breiten, sorgfältig erhobenen Datenbasis und kann deshalb überzeugend begründet werden. Da die Untersuchungen zur Standortcharakterisierung meist in einem politisch heiklen Umfeld durchgeführt werden müssen, hat nach Ansicht der HSK ein derart durchgeführtes Auswahlprozedere die besten Chancen[,] akzeptiert zu werden.» 1990 SKi/HSK/SSI: «Es wird hervorgehoben, dass Standortauswahl, Lagerauslegung und Sicherheitsanalyse Teile eines schrittweisen Prozesses in einem Endlagerprogramm sein sollten …. Um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen, ist es wichtig, dass der Standortauswahlprozess so transparent wie möglich ist.» 1991 Medien: «Die … Nagra will das zehnjährige Kernenergie-Moratorium nutzen, um bis zum Jahr 2000 den noch fehlenden Nachweis für die mögliche

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Endlagerung hochaktiver und langlebiger Abfälle in der Schweiz zu erbringen …. Eine entsprechende Synthese wird beim Kristallin laut jetzigem Fahrplan bis ungefähr Ende 1992 vorliegen … Etwa 1996 ist laut Charles McCombie von der Nagra dann der Entscheid fällig, ob man beim Kristallin mit einem zusätzlichen Feldprogramm weitermachen will oder ob die Verhältnisse beim Opalinuston, wie erhofft günstiger sind …. Bis im Jahr 2000 – gemäss Nagra-Präsident Hans Issler das erklärte Ziel der Nagra – soll der vom Bund geforderte Standortnachweis in einer dieser Gesteinsarten auch für die hochaktiven Abfälle vorliegen.» 1991 Issler, Nagra: «Ziel der weiteren Abklärungen ist, zur Jahrhundertwende mindestens ein Standortgebiet als ausreichend geeignet für den Stand-ortnachweis vorschlagen zu können.» 1991 nach SVA: «Die aargauische Gemeinde Leuggern im Unteren Aaretal ist grundsätzlich bereit, in ihrer Region das künftige Endlager für hochra-dioaktive Abfälle aufzunehmen.» 1992 Steck, KNE: «… Suche nach geeigneten Gebieten für die Endlagerung der langlebigen radioaktiven Abfälle in der Schweiz nicht problemlos. Es bestehen aber gute Gründe anzunehmen, dass eine Standortsuche erfolgreich sein wird, wenn man sich auf die geologisch einfacheren Gebiete des Mittellandes konzentriert und die Untersuchungen entsprechend breit durchführt.» 1994 Buser, Experte BEW: «Weshalb die Bohrung Siblingen … dennoch zur Ausführung gelangte, wurde seitens der Nagra materiell nicht begründet.Möglicherweise befürchtete die Genossenschaft, durch ein Nachgeben in Siblingen Präjudize bei anderen Konfliktstandorten (insb. Ollon) zu schaffen.» 1994 Nagra: «Die Nagra wurde … aufgefordert, den Nachweis eines Wirtgesteinskörpers mit genügender Ausdehnung und geeigneten Eigenschaften zu erbringen (Standortnachweis …) sowie das geologische Untersuchungsprogramm dabei auch auf Sedimentgesteine auszuweiten. Die in diesem Gesuch beantragten Feldarbeiten sollen Grundlagen für einen Standortnachweis erbringen.» 1995 SES: «… nun aber erstaunlich, dass das Hochaktiv-‹Entsorgungs›programm von der NAGRA trotzdem nur sehr schmalbrüstig vorangetriebenwird. Bei genauerer Analyse gewinnt man den Eindruck, dass die NAGRA selber nicht mehr daran glaubt ….» 1995 KNE, zum Sondiergesuch Benken: «Die in den Bohrungen bestimmten Eigenschaften können … gut extrapoliert werden …. Angesichts der Be-deutung des Opalinustons für den Standortnachweis ist zu fordern, dass … ergänzende … Grundlagenuntersuchungen, wie sie für das kristalline Ge-stein seit längerer Zeit im Felslabor Grimsel durchgeführt werden, auch für den Opalinuston an einem geeigneten Standort an die Hand genommen werden.» 1995 GR Breitschmid, Kt. Bern, Standesinitiative: «Die Standortauswahl für alle atomaren Abfälle ist mit einer wissenschaftlich fundierten Grenzwert-methodik und mit konkreten Ausschlusskriterien neu zu bearbeiten.» 1995 Issler, Nagra, nach Medien: «‹Die geplante Bohrung in Benken ist lediglich eine Eichbohrung›, meint der Nagra-Chef …. Aber es fehle tatsächlich noch der Nachweis der technischen Machbarkeit und auch der Sicherheitsnachweis. ‹Insgesamt müssen wir hier noch mehr machen als beim Kristal-lin›.»1996 Bundesrat: «Die Bundesinstanzen teilen die Ansicht, dass der im kristallinen Grundgebirge geführte Sicherheitsnachweis nicht auf Sedimentgestein übertragen werden kann. Die geologisch-hydrologischen Datensätze, die mit der Sondierbohrung Benken gewonnen werden, können die Grundlage eines Sicherheitsnachweises für ein Endlager im Wirtgestein bieten. Daneben werden parallel zum beantragten Sondierprogramm am Mont Terri, Kanton Jura, ergänzende gesteinsspezifische Grundlagenuntersuchungen durchgeführt …. Der Auswahl des Standortgebietes Zürcher Weinland ging ein breit angelegtes Auswahlverfahren voraus …. Die Bundesinstanzen (HSK, KNE und KSA) konnten diesen Auswahlschritt nachvollziehen …. Die weitergehende Erkundung der Molasse würde … aufwendige grossräumige Abklärungen erfordern.» 1996 Medien: «Das Endlagerproblem ist ‹technisch schwierig und politisch sensibel›, stellte Nagra-Präsident Hans Issler an einer Medienorientierung in Baden nüchtern fest. Weil derzeit kein neues Kernkraftwerk zur Diskussion stehe, habe wenigstens der Zeitdruck nachgelassen. Ein Endlager für hochaktive Abfälle ist erst im Zeitraum 2030 bis 2050 nötig. Der Standortnachweis für den Opalinuston dürfte bis im Jahr 2000, jener für das Kristallin bis 2003 vorliegen.» 1997 SES, Greenpeace: «Mit einer Petition verlangen [Greenpeace und SES] einen vorläufigen Stopp der Nagra-Standortsuche. Die Pläne und Kon-zepte der Nagra sind offenzulegen und in einer breiten politischen Diskussion einer grundlegenden Neubeurteilung zu unterziehen.»1997 McCombie, Nagra: «Auch die Standortsuche war in der Vergangenheit oft zu wenig demokratisch abgestützt; heute wird in verschiedenen Ländern versucht, die Öffentlichkeit besser in die Prozesse der Entscheidungsfindung einzubinden (z.B. in Frankreich, in Schweden, in Kanada und in der Schweiz).»

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1998 Prêtre, HSK: «Ein Verzicht auf Benken wäre keine Tragik … Es ist möglich, dass der Bundesrat eines Tages findet, der Standortnachweis für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz sei nicht mehr nötig und anachronistisch geworden. Dieses Konzept stammt ja aus den achtziger Jahren, als man noch vom Bau weiterer Kernkraftwerke ausging.» 1998 Medien: «Der Entscheid über den Standort sei erst in rund 20 Jahren fällig, sagte [Nagra-Präsident] Issler. Gebaut werden soll es ab etwa dem Jahr 2045.» 1998 KSA: «Konkrete Standorte für Endlager in der Schweiz sind in jedem Fall nachzuweisen. Eine Endlagerung der HAA/LMA im Ausland soll nicht a priori ausgeschlossen, jedoch nur als zusätzliche Option neben der Endlagerung im Inland verfolgt werden. Die Abklärung einer Endlageroption im Ausland darf die Suche nach einem Endlagerstandort im Inland keinesfalls beeinträchtigen und den Termin für die Endlagerung nicht verzögern.» 1998 KNE: «OPA-Entsorgungsnachweis 2001: Für den Opalinuston ist neben dem Standortnachweis noch der bautechnische Machbarkeits- und der Sicherheitsnachweis zu erbringen …. Die Standortsuche für ein HAA-Endlager in der Schweiz soll zielgerichtet und zügig weitergeführt werden.» 1998 Aussprache zwischen HSK, KNE; KSA; BFE; Nagra, GNW: Konsens zum Opalinuston: «Für die Erbringung des Entsorgungsnachweises für die hochaktiven und langlebig mittelaktiven Abfälle hat die Option Opalinuston Priorität. Der Entsorgungsnachweis besteht aus drei Teilbereichen: dem Standortnachweis, dem Nachweis der bautechnischen Machbarkeit und dem Sicherheitsnachweis. Dazu gehört auch ein Konzept des zukünftigenEndlagerbauwerkes.», Konsens zur Weiterführung des HAA-Programms: «Die Arbeiten sollen ohne unnötigen Verzug weitergeführt werden. Die Nagra wird ein zielgerichtetes Untersuchungsprogramm erarbeiten, welches das weitere Vorgehen bzw. die Etappen bis zum Bau des Lagers auf-zeigt. Es soll auch eine Phase mit einem Felslabor am potentiellen Standort eingeplant werden …. Die Option der Beteiligung an einem allfälligen inter-nationalen Endlagerprojekt bleibt offen, darf jedoch die Endlagersuche in der Schweiz nicht verzögern.» 1999 UVEK: «Das Entsorgungskonzept für die hochaktiven Abfälle soll im Vorentwurf Kernenergiegesetz offen bleiben.» 1999 UVEK, Vorentwurf zu einem Kernenergiegesetz: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, , wann die Ent-sorgungspflicht erfüllt ist», für diese Abfälle «muss frühestens im Jahr 2020 ein Lager bereitstehen. Deshalb kann die Konzeptfrage heute offen bleiben» 2000 UVEK, Vernehmlassung Kernenergiegesetz (Revision Atomgesetz): Konzept der Entsorgung auf der Basis der EKRA-Empfehlungen, an Entsor-gungsnachweis und -pflicht analog «Gewähr» festgehalten, Zustimmung des Standortkantons zu einer Rahmenbewilligung für ein «geologisches Tie-fenlager» erforderlich (Art. 43) 2001 HSK: «Das Vorgehen, wie es bei der Auswahl eines Sedimentstandortes zur Anwendung kam, entspricht im grossen Ganzen den Empfehlungender [IAEO] …. Für die Beurteilung der ersten zwei Nachweise [Machbarkeit, Sicherheitsnachweis] stehen Kriterien zur Verfügung, nicht aber für den Standortnachweis. Die HSK hat deshalb zusammen mit den anderen betroffenen Behörden und mit der Nagra ein Konzept und Kriterien für die Beur-teilung des zu erbringenden Standortnachweises erarbeitet.» 2001 Breitschmid, Umweltverbände: «Die Standortfrage muss für die kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung neu aufgerollt werden und in einem redlichen Verfahren mit intelligenten Auswahlmethoden und nachvollziehbaren Kriterien durchgeführt werden.» 2002 Bundesumweltminister Trittin: siehe oben.

ZeitmanagementVorgaben 1988 Bundesrat: «kein Grund ersichtlich, weshalb die sichere Endlagerung auch der hochaktiven Abfälle nicht machbar sein sollte … Nur wenige Länder

kennen Entsorgungsforderungen im Sinne von Gewähr», Entzug der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke wäre «unverhältnismässig», «Für die Detailerkundung des Endlagerbereichs [für hochradioaktive Abfälle] … muss mit einem Zeitbedarf von mindestens zehn bis fünfzehn Jahren gerechnet werden. Weil eine über mehr als ein Jahrzehnt hinausgehende Fristverlängerung … nicht sinnvoll wäre, beschloss der Bundesrat, keine neue Frist anzusetzen.»1990 Bundesbeschluss zum Atomgesetz, Änderung vom 22.6. (2. Verlängerung bis zum 31.12.2000) 2000 Bundesrat: zusammen mit Kernenergiegesetz-Entwurf (ohne Bedarfsnachweis) Antrag auf – unveränderte – dritte Verlängerung des Bundesbe-schlusses (mit Bedarfsnachweis) (Änderung vom 4.10., vom Parlament zugestimmt, bis Ende 2010)

Terminplanung, offiziell

1996 Kiener, BEW: «Grundsätzlich sind zwei verschiedene Lager notwendig. Einerseits das Lager für schwach[-] und mittelaktive kurzlebige Abfälle,das möglichst rasch zu realisieren ist, und anderseits dasjenige für hochaktive Abfälle, bei denen keine Eile geboten ist …. Ich bin der Ansicht, dass eine internationale Lösung in diesem Bereich sogar notwendig ist.»

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1998 KNE: «Gemäss NTB 92-02 wird ein HAA-Endlager wegen der notwendigen Zwischenlagerung zur Abkühlung der hochaktiven Abfälle frühestensab dem Jahr 2020 benötigt …. Die neue Arbeitsplanung der Nagra [u.a. Baubeginn erst ab 2045] wirft nach Ansicht der KNE eine Reihe offener Fragen auf:1. Das Einschalten einer 20jährigen Zwischenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm ab dem Jahr 2001 lässt Zweifel am der wirklichen Realisierung eines HAA-Endlagers in der Schweiz aufkommen. Nach Ansicht der KNE ist der Erhalt der fachlichen Kompetenz mit diesem langen Unterbruch nicht mehr sichergestellt …. 2. Der vorgeschlagene Ablaufplan widerspricht dem Bundesratsentscheid vom 3. Juni 1988 zum Projekt Gewähr …. Es kann nicht im Interesse des Bundes sein, die Arbeiten zur Endlagerung … erst nach erfolgter Stillegung der KKW[s] bzw. nach einem allfälligen Ausstieg aus der Kernenergie … wieder in Angriff zu nehmen. 3. Der vorgelegte Plan äussert sich nicht bezüglich der Erstellung eines Felslabors an einem möglichen Standort. Nach heutigem Stand von Wissen-schaft und Technik ist die Phase eines Felslabors unabdingbar vor dem eigentlichen Bau des Endlagers …. 4. Möglichkeiten zur Beteiligung der Schweiz an internationalen Endlagerprojekten können nur ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn auch wirklich konkrete Projektangebote vorliegen. Bis heute zeichnet sich weltweit kein einziges Projekt in dieser Richtung ab. Im Gegenteil, ver-schiedene Länder haben die Annahme ausländischen Abfalls zur Endlagerung im Gesetz ausgeschlossen (u.a. Frankreich, Deutschland). Ungelöst sind auch völkerrechtliche Aspekte und Haftungsfragen, die selbst innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch keiner einheitlichen Lösung zugeführt werden konnten. Nach Ansicht der KNE werden mit der starken Ausrichtung der Planung auf multinationale Projekte unrealistische Zielsetzungengesetzt bzw. falsche Hoffnungen geweckt ….» 1999 UVEK, Vorentwurf und Erläuternder Bericht zu einem Kernenergiegesetz: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zur-zeit nicht festgelegt, , wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist», für die HAA-Abfälle «muss frühestens im Jahr 2020 ein Lager bereitstehen. Deshalb kann die Konzeptfrage heute offen bleiben» 2000 AGNEB: erstmals seit den Netzplänen Anfang 1980er Forderung an die Nagra nach einem «Vorgehensplan» bis Ende 2002: Entscheid überRealisierbarkeit eines nationalen oder internationalen Lagers, Zeitpunkt Standortentscheid, Felslabor, Inbetriebnahme

Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

1989 Issler, Nagra: «Die ersten verglasten und in Stahlzylinder abgefüllten Abfälle werden ab etwa 1993 in die Schweiz zurückkommen.» 1990 ZWILAG: «… Wichtiger jedoch ist die Hortung der hochaktiven Schweizer Atomabfälle, die ab 1993 aus ausländischen Aufbereitungsanlagenzurückkommen werden.» 1993 Bundesrat: «Die ersten Rücklieferungen von radioaktiven Stoffen aus La Hague sind für das Jahr 1996 vorgesehen, aus Sellafield nicht vor Ende 1997. Der genaue Zeitplan, die Mengen und die Kategorien sind noch nicht bekannt.» 1994 NR Neuenschwander: «Mit den Bauarbeiten sollte am Zwilag im Frühjahr 1995 begonnen werden, um so mehr, als die Abfälle aus der Wieder-aufarbeitung zurückgenommen werden müssen.» 1995 Ruh, SVA, nach Medien: «bestätigte …, dass beide Länder [Frankreich und Grossbritannien] den hochradioaktiven Abfall erst retournieren, ‹wenn gegen die Jahrtausendwende das Zwischenlager in Würenlingen(Zwilag) bezugsbereit sein wird›» 1997 Greenpeace: «Rund 4'000 Kubikmeter schwachradioaktiver Abfall von schweizerischen AKW-Brennelementen sollen in der Wiederaufarbei-tungsanlage La Hague definitiv deponiert werden. Eine entsprechende Klausel, die sowohl gegen schweizerisches als auch französisches Atomrecht verstösst, steht offenbar in den Verträgen zwischen den schweizerischen AKW-Betreibern und der französischen WiederaufarbeitungsgesellschaftCogéma.»1997 Issler, Nagra: «Gestützt auf die Verträge, die abgeschlossen wurden, sind die ersten Abfälle auf Ende der 90er Jahre zum Rücktransport bereit.» 1998 Medien: «In Frankreich lagern nach offiziellen Berichten illegal knapp 9000 Tonnen radioaktiver Abfälle, von denen zwei Drittel aus Deutschland und Japan stammen. 361 Tonnen sind schweizerischen Ursprungs. Die Abfälle hätten nach französischem Recht nach der Aufbereitung in der Anlage von La Hague in ihre Ursprungsländer zurückgeführt werden müssen.» 2001 Rücknahmepflicht von Stilllegungsabfällen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen?2001 Ankunft erster Brennelemente (aus KKL) und erster Wiederaufarbeitungsabfälle (Glaskokillen) aus La Hague im ZWILAG

Planung HAA-Lager 1990 ZWILAG: «… nach neuesten Plänen soll die Nagra ab 2020 … ihre [sic!] Endlager fertig haben.» 1991 Nagra: «Um das Jahr 1992 dürfte die Gesamtbewertung der Optionen im Kristallin und in den Sedimenten möglich sein. Danach soll ein Standort,

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im Kristallin oder in den Sedimenten, für eingehende Untersuchungen bezeichnet werden.» 1991 Medien: «Die … Nagra will das zehnjährige Kernenergie-Moratorium nutzen, um bis zum Jahr 2000 den noch fehlenden Nachweis für die mögliche Endlagerung hochaktiver und langlebiger Abfälle in der Schweiz zu erbringen …. In erster Linien soll in den nächsten drei, vier Jahren die Option … im Opalinuston vorangetrieben werden …. Was das Sedimentgestein zweiter Priorität, die untere Süsswassermolasse, betrifft, gedenkt man im nächsten Schritt mittels einer detaillierten Auswertung der bestehenden geologischen Daten vorerst die meistversprechenden Gebiete ausfindig zu machen …. Etwa 1996 ist laut Charles McCombie von der Nagra dann der Entscheid fällig, ob man beim Kristallin mit einem zusätzlichen Feldprogrammweitermachen will oder ob die Verhältnisse beim Opalinuston, wie erhofft, günstiger sind …. Bis im Jahr 2000 – gemäss Nagra-Präsident Hans Issler das erklärte Ziel der Nagra – soll der vom Bund geforderte Standortnachweis in einer dieser Gesteinsarten auch für die hochaktiven Abfälle vorliegen.» 1991 Issler, Nagra: «Ziel der weiteren Abklärungen ist, zur Jahrhundertwende mindestens ein Standortgebiet als ausreichend geeignet für den Stand-ortnachweis vorschlagen zu können.» 1991 Medien: «Ein Endlager für hochaktive Abfälle werde frühestens im Jahr 2020 in der Schweiz benötigt, da erst dann die Abfälle in endlagerfähiger Form vorlägen.» 1992 AGNEB: LMA/HAA: «keine dringliche Aufgabe» 1994 Nagra: «Ein Endlager für hochaktive Abfälle wird in der Schweiz frühestens ab dem Jahr 2020 gebaut werden müssen, falls sich bis dann keine internationalen Lösungen abzeichnen.» 1994 Issler, Nagra: «… das Problem der Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle noch eine langfristige Aufgabe … in der Schweiz, wenn sie je hier stattfinden soll, zwischen den Jahren 2020 und 2050 vorgesehen.» 1995 Issler, Nagra, nach Medien: «Das Endlagerproblem ist ‹technisch schwierig und politisch sensibel›, stellte Nagra-Präsident Hans Issler an einer Medienorientierung in Baden nüchtern fest. Weil derzeit kein neues Kernkraftwerk zur Diskussion stehe, habe wenigstens der Zeitdruck nachge-lassen. Ein Endlager für hochaktive Abfälle ist erst im Zeitraum 2030 bis 2050 nötig. Der Standortnachweis für den Opalinuston dürfte bis im Jahr 2000, jener für das Kristallin bis 2003 vorliegen.» Mit dem Bau des Zentralen Zwischenlagers habe der «Zeitdruck [auf das Nagra-Programm, tf] deutlich nachgelassen».1996 Kiener, BEW: «Grundsätzlich sind zwei verschiedene Lager notwendig. Einerseits das Lager für schwach[-] und mittelaktive kurzlebige Abfälle, das möglichst rasch zu realisieren ist, und anderseits dasjenige für hochaktive Abfälle, bei denen keine Eile geboten ist …. Ich bin der Ansicht, dass eine internationale Lösung in diesem Bereich sogar notwendig ist.» 1996 Issler, Nagra: «‹Hochradioaktiver Abfall muss erst während rund 40 Jahren zwischengelagert werden, bevor er einem Endlager zugeführt werden kann›, erklärte Issler. Deshalb existiere auf der ganzen Welt bisher noch kein Endlager. ‹Die Möglichkeit ist sehr gering, dass überhaupt jemals ein Endlager in der Schweiz gebaut wird. Für die relativ wenigen hochradioaktiven Abfälle, die anfallen, genügen theoretisch zwei Endlager in Europa. Es wäre unsinnig, in jedem Land eines zu bauen›, führte Issler deshalb aus. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, müsse aber auch die Schweiz entsprechende Untersuchungen vornehmen und diese vorlegen können.» 1997 HSK: «Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hochaktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet wer-den; hingegen sollen die noch offenen Fragen betreffend der prinzipiellen Machbarkeit beantwortet und Möglichkeiten für eine internationale Lösung abgeklärt werden.» – «Ein gemeinsames multinationales Projekt kann auch sicherheitstechnisch von Vorteil sein …. Es ist somit nicht angebracht,bereits jetzt Schritte zu Realisierung eines solchen Endlagers in der Schweiz einzuleiten.» 1997 Eigenwillig, Fachverband für Strahlenschutz: «Grundsätzlich … zur nationalen Aufgabe erklärt … allerdings … fehlende Akzeptanz … Deswegen gibt es seit zwanzig Jahren immer wieder Diskussionen über internationale Kooperationen …. Es zeigt sich aber schnell, dass die Schwierigkeiten für eine internationale Kooperation eher höher sind als bei einer nationalen Lösung. Dafür gibt es z.B. folgende Gründe …» (siehe oben)1998 ZWILAG: «Die Zwischenlager Würenlingen AG hat … um Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen nachgesucht …. Mit dem Bau eines Endlagers für hochaktive Abfälle müsse ohnehin erst in etwa 50 Jahren begonnen werden – überdies schlössen die Kernkraftwerkbetreiber eine internationale Endlagerlösung nicht (mehr) aus.» 1998 KNE: Bund soll «Abfallproblematik … während dem Betrieb der Kernkraftwerke einer Lösung zuführen». 1998 Grandchamp/Sahli, BKW: Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle: Standortcharakterisierung und Bau 2024-2053, Betriebsdauer 15 Jahre 2051-

2065, Verschluss 2066-2069

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1998 Prêtre, HSK: «Es ist schon sehr viel Geld, um bloss einen Nachweis zu erbringen. Es geht ja nicht darum, bereits ein Endlager für hochaktive Abfälle zu bauen. Dieses bräuchte man frühestens in fünfzig Jahren …. Es könnte aber sein, dass sich in fünfzig Jahren eine internationale Lösung anbietet …. Es wäre toll, wenn sich die Schweiz an einer europäischen Lösung beteiligen könnte …. Es ist möglich, dass der Bundesrat eines Tages findet, der Standortnachweis für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz sei nicht mehr nötig und anachronistisch geworden. Dieses Konzept stammt ja aus den achtziger Jahren, als man noch vom Bau weiterer Kernkraftwerke ausging.» 1998 Medien: «Wie Nagra-Präsident Hans Issler im Rahmen einer Medienkonferenz … auf dem Bohrplatz in Erinnerung rief, bedarf es zur Realisierung eines Endlagers, das in der Mitte des kommenden Jahrhunderts zur Verfügung stehen muss, eines politischen Prozesses.» 1998 Issler, Nagra, nach Medien: «Der Entscheid über den Standort sei erst in rund 20 Jahren fällig …. Gebaut werden soll es ab etwa dem Jahr 2045 … Nagra-Berichte zum Entsorgungsnachweis, die dem Bundesrat in etwa drei bis vier Jahren eingereicht werden sollen …» 1998 KSA: «Die Bereitstellung eines HAA-LMA-Endlagers ist für den Zeitpunkt vorzusehen, an dem die ersten hochaktiven Abfälle eingelagertwerden können, d.h. etwa für das Jahr 2020 …. Am Zieltermin 2020 … ist grundsätzlich festzuhalten. Verschiebungen auf spätere Termine wären primär mit Sicherheitsüberlegungen zu begründen …. Konkrete Standorte für Endlager in der Schweiz sind in jedem Fall nachzuweisen …. Die Abklärung einer Endlageroption im Ausland darf die Suche nach einem Endlagerstandort im Inland keinesfalls beeinträchtigen und den Termin für die Endlagerung nicht verzögern.» 1998 KNE: «Endlager sollen auf den Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, an dem endlagerfähige Abfälle vorliegen …. Gemäss NTB 92-02 wird ein HAA-Endlager wegen der notwendigen Zwischenlagerung zur Abkühlung der hochaktiven Abfälle frühestens ab dem Jahr 2020 benötigt …. Die neue Arbeitsplanung der Nagra [u.a. Baubeginn erst ab 2045] wirft nach Ansicht der KNE eine Reihe offener Fragen auf: … Das Einschalten einer 20jährigen Zwischenphase des ‹Nichts-Tuns› im HAA-Untersuchungsprogramm ab dem Jahr 2001 lässt Zweifel am der wirklichen Realisierung eines HAA-Endlagers in der Schweiz aufkommen» 1999 Bundesrat Leuenberger: «Ein Lager für hochaktive Abfälle muss frühestens im Jahre 2040 zur Verfügung stehen. Die Frage des Konzepts für ein solches Lager wird international diskutiert. Hier besteht also nicht unmittelbar ein Handlungsbedarf.» 1999 UVEK, Vorentwurf und Erläuternder Bericht zu einem Kernenergiegesetz: «Für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle wird zurzeit nicht festgelegt, , wann die Entsorgungspflicht erfüllt ist», für die HAA-Abfälle «muss frühestens im Jahr 2020 ein Lager bereitstehen. Deshalb kann die Konzeptfrage heute offen bleiben» 2000 Nygårds, SKB: Phase 1 des HAA-Lagers: Einlagerung von 10 Prozent der abgebrannten Brennelemente, ab 2015, Dauer 5 Jahre 2000 Ryhänen, Posiva: «Das finnische Programm zielt auf den Bau eines nationalen tiefen Endlagers für abgebrannten Brennstoff in den 2010er-Jahren ab, und die Anlage sollte 2020 in Betrieb gehen.» 2000 Nagra: «Das Einreichen der Berichte zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle beim Bundesrat ist im Jahr 2002 vorgesehen. Die Eck-pfeiler des Entsorgungsnachweises sind: Sicherheit, bautechnische Machbarkeit, Standorteignung. Ein geologisches Lager für hochaktive Abfälle wird erst um die Jahre 2040/2050 benötigt.» 2002 Nagra: «Die Wahl – ein eigenes nationales Tiefenlager oder Beteiligung an einem multinationalen Lager im Ausland, das internationalen Sicher-heitsstandards entspricht – muss bereits [sic!] um 2020 gefällt werden, da die Standorterkundung und der Bau 20 bis 30 Jahre in Anspruch nehmen wird.»

Zeitbedarf für Realisierung

1990 KNE, zu HAA: «Nach eigenen Angaben steht der Nagra heute genügend Zeit zur Suche nach einem Endlager zur Verfügung. Nach Wegfallen des Zeit- und Beweisdruckes von ‹Gewähr 1985› muss daher nicht mehr die grundsätzliche Frage nach einer Machbarkeit der Endlagerung beantwortet werden.» 1990 HSK, zu HAA: «Auswahlprozedere im Hinblick auf den gegenwärtigen Kenntnisstand zu rasch vorangetrieben … Mit einem breit angelegten Vor-gehen bleibt verhältnismässig lange eine grosse Flexibilität erhalten. Die Konzentration auf ein einzelnes Standortgebiet erfolgt aufgrund einer genügend breiten, sorgfältig erhobenen Datenbasis und kann deshalb überzeugend begründet werden. Da die Untersuchungen zur Standortcharakterisierungmeist in einem politisch heiklen Umfeld durchgeführt werden müssen, hat nach Ansicht der HSK ein derart durchgeführtes Auswahlprozedere die besten Chancen[,] akzeptiert zu werden.» 1990 Hählen, SVA: «Unverzügliche Realisierung jener Entsorgungsanlagen, welche sicher in der Schweiz gebraucht werden: Zwischenlager, Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle»

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1992 AGNEB: SMA: «geologisches Endlager nach wie vor unbestritten die beste Lösung», «möglichst bald zur Verfügung», LMA/HAA: «keine dringliche Aufgabe», «Untersuchungen … zielstrebig voranzutreiben. Beim Auftreten entscheidend neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung könnte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Konzeptwechsel vorgenommen werden … für einen rascheren Vollzug der politischen Entscheide zur nuklearen Entsorgung» 1992 Issler, Nagra: «Kurzlebige Abfälle … liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor und die Bereitstellung eines Endlagers für diese Abfallkate-gorie ist deshalb zeitlich dringlicher.» 1992 Forum vera: «… tritt dafür ein, dass die notwendigen Entsorgungsvorhaben unabhängig vom weiteren Schicksal der Kernenergienutzung in der Schweiz zügig realisiert werden.» 1993 Harder, NOK: «Da die radioaktiven Abfälle jedoch eine Realität sind …, sollte an sich die Einsicht bestehen, dass die Abfälle baldmöglichst und für die Nachwelt sicher zu lagern sind.» 1994 Issler, Nagra: «Schwach- und mittelradioaktive Abfälle liegen bereits heute in endlagerfähiger Form vor. Wir sind der Meinung, dass die Technik für den Bau und Betrieb solcher Entsorgungsanlagen heute entwickelt ist.» [SMA ohne Verzug, vor der Abstimmung vom Juni 1995 in Nidwalden, siehe 13.2]1995 Küffer, VSE: «Ein Endlager für die [SMA] brauchen wir dann, wenn die Kraftwerkanlagen nach ihrer Betriebszeit abgebrochen werden, denn da fallen grössere Mengen an Material an. Das wird ab etwa 2025 der Fall sein.» [SMA: hat wie HAA auch Zeit, nach der für die GNW negativ verlaufenen Abstimmung in Nidwalden, siehe 13.2] 1997 HSK: «Für das erst in mehreren Jahrzehnten benötigte Endlager für hochaktive Abfälle soll die Realisierung noch nicht eingeleitet werden …. Es ist somit nicht angebracht, bereits jetzt Schritte zu Realisierung eines solchen Endlagers in der Schweiz einzuleiten.» 1998 KNE: Bund soll «Abfallproblematik … während dem Betrieb der Kernkraftwerke einer Lösung zuführen». 1998 Fischer, GNW: «Angesichts der langen und nicht ganz fassbaren Zeiträume ist jede Endgültigkeit ein Problem. Wird die übernächste Generation besser in der Lage sein, die notwendigen Entscheide zu treffen? Als Verursacher haben wir sicher die Pflicht, Lösungen vorzubereiten und die finan-ziellen Mittel bereitzustellen. Technisch gesehen besteht keine Eile, aber politisch sind Lösungen gefragt.» 1998 Beerli, Forum vera: «Wo Lösungen möglich sind, sind sie zügig zu realisieren – dort, wo Lösungen noch gesucht werden müssen, sind die not-wendigen Arbeiten ohne politisch-taktische Behinderungen zu leisten …. Was heute ansteht, ist noch kein Lagerbau, sondern erst eine weitere Unter-suchung mit dem Sondierstollen. Hier muss ohne unnötige Verzögerungen entschieden … werden.» 1999 Bundesrat Leuenberger: «Ein Lager für hochaktive Abfälle muss frühestens im Jahre 2040 zur Verfügung stehen. Die Frage des Konzepts für ein solches Lager wird international diskutiert. Hier besteht also nicht unmittelbar ein Handlungsbedarf.» 2002 Nagra: «Die Wahl – ein eigenes nationales Tiefenlager oder Beteiligung an einem multinationalen Lager im Ausland, das internationalen Sicher-heitsstandards entspricht – muss bereits [sic!] um 2020 gefällt werden, da die Standorterkundung und der Bau 20 bis 30 Jahre in Anspruch nehmen wird.»

[kein Eintrag] zur fraglichen Zeit kein Thema – nicht relevant

Tabelle 25: Argumentationsmuster hochradioaktive und langlebige mittelradioaktive Abfälle HAA/LMA. Für präzise Zitierung und Referenzierung sei auf den Anhang verwie-sen. Schlüsselwörter bzw. Schlüsselaussagen sind jeweils fett gedruckt (zur Vorgehensweise siehe 7.2).

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18 Referenzen Die Einteilung richtet sich nach der in dieser Arbeit erfolgten Verwendung der Quellen. Zur Primärliteratur gehören alle in der Inhaltsanalyse berücksichtigten, auf die Schweiz be-zogenen Dokumente. Allerdings flossen hier auch Titel der Sekundärliteratur ein. Doppel-nennungen sind somit möglich.

18.1 Primärliteratur

18.1.1 Allgemeines: Sicherheitsberichte, Gutachten, Stellungnahmen, Medienberichte u.ä. (P)

[P1] Aargauer Kurier (1994): Keine Angst vor dem Bohren. «Leuggern ist kernenergie-freundlich» (Interview mit Gemeindeammann Kurt Wyss). «Aargau ist mit Kernenergie gross geworden» (Interview mit Nagra-Präsident Hans Issler). 1.9.1994:13,15,17.

[P2] A-Bulletin (1996): Das Modell von Flüh. Ein «Zukunftsrat als Dritte Parlamentskammer». Nr. 383. 29.2.1996:1-5.

[P3] Abstimmungskomitee 3 x Ja (1990): Endlager Graubünden. Chur/Zürich.

[P4] Abstimmungskomitee STOP WELLENBERG ([1995]): Der Wellenberg: Ein Stück Heimat. Stans.

[P5] Abstimmungskomitee STOPWELLENBERG (1995): Wellenspiegel. Informationsblatt. Nr. 1/März. Stans.

[P6] Abstimmungskomitee Stop Wellenberg (2002): Sicher ist nur ein Nein! Kantonale Abstimmung vom 22. September 2002. Abstimmungskomitee Stop Wellenberg, Stans.

[P7] Abteilung Umweltschutz (1998): Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung UVP. Umwelt Aar-gau. Nr. 3. September 1998:57-60.

[P8] Aebersold, T. (1997): Kontrolliert – unkontrolliert – unkontrollierbar. Haftungsfragen bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. NZZ. 7.3.97:16.

[P9] Aebersold, T. (o.J.): Rechtsfragen zur unterirdischen Endlagerung radioaktiver Abfälle. Lizentiatsarbeit. Universität Bern.

[P10] Aegerter, I. (1984): Die Angst der SES vor dem Projekt «Gewähr». Manuskript.

[P11] AGNEB (1979): [1.] Tätigkeitsbericht über die Zeitdauer vom 15.2.78 bis zum 28.2.79. Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung AGNEB. Bundesamt für Energiewirtschaft BEW, Bern.

[P12] AGNEB (1980a): Bericht über die Aussprache mit Geologen am 30.8.1979. Februar 1980. BEW, Bern.

[P13] AGNEB (1980b): «Beseitigung der Abfälle durch den Bund». Grundlagen, heutige Tätigkeiten und mög-liche neue Aufgaben des Bundes im Hinblick auf die nukleare Entsorgung, Vor- und Nachteile einer Bundes-lösung. 1.12.1980. BEW, Bern.

[P14] AGNEB (1980c): 2. Tätigkeitsbericht. Berichtsperiode: 1.3.79 – 31.12.79. BEW, Bern.

[P15] AGNEB (1981): 3. Tätigkeitsbericht. Berichtsperiode: 1.1.80 – 31.12.80. BEW, Bern.

[P16] AGNEB (1982): 4. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P17] AGNEB (1983a): Netzplan «Gesamtprogramm für die nukleare Entsorgung». Stand: 31. Dezember 1982. Beilage I zum 5. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P18] AGNEB (1983b): Endlager für radioaktive Abfälle. Nicht-nukleare Aspekte. Beilage II zum 5. Tätigkeits-bericht. Erarbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen. BEW, Bern.

[P19] AGNEB (1983c): Stillegungsstudien der schweizerischen Kernkraftwerke. Beilage III zum 5. Tätigkeits-bericht. Erarbeitet durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK. BEW, Bern.

[P20] AGNEB (1983d): Zwischenlagerung der BAG-Abfälle, falls die Meerversenkung ausfallen sollte. Arbeits-papier zuhanden der … AGNEB. AGNEB-155. BEW, Bern.

[P21] AGNEB (1984a): 6. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

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[P22] AGNEB (1984b): Beilage zum 6. Tätigkeitsbericht der AGNEB (AGNEB-165). Stellungnahme zur Tief-seeversenkung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle durch die Schweiz. April 1983. BEW, Bern.

[P23] AGNEB (1984c): Beilage zum 6. Tätigkeitsbericht der AGNEB (AGNEB-175). Planung von Zwischenla-gern in der Schweiz für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus den Bereichen des EIR und des Bun-desamtes für Gesundheitswesen. Dez. 1983. BEW, Bern.

[P24] AGNEB (1985): 7. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern (enthält: Die Lagerung hochradioaktiver Abfälle unter dem Meeresboden der Tiefsee. Das International Seabed-Disposal Programm und die Stellung der Schweiz. Bericht einer ad hoc Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Energiewirtschaft. Januar 1984).

[P25] AGNEB (1986): 8. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P26] AGNEB (1987a): 9. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P27] AGNEB (1987b): Bericht der AGNEB zum Projekt Gewähr 1985. Juni 1987. BEW, Bern.

[P28] AGNEB (1988): 10. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P29] AGNEB (1989): 11. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P30] AGNEB (1990): 12. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P31] AGNEB (1991): 13. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P32] AGNEB (1992): 14. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P33] AGNEB (1993): 15. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P34] AGNEB (1994a): 16. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P35] AGNEB (1994b): AGNEB-Stellungnahme zum Standortentscheid der Nagra für ein Endlager kurzlebiger schwach- und mittelaktiver Abfälle. BEW, Bern.

[P36] AGNEB (1995): 17. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P37] AGNEB (1996): 18. Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P38] AGNEB (1997): 19.Tätigkeitsbericht. BEW, Bern.

[P39] AGNEB (1998): 20. Tätigkeitsbericht. Bundesamt für Energie, Bern.

[P40] AGNEB (1999): 21. Tätigkeitsbericht. Bundesamt für Energie, Bern.

[P41] AGNEB (2000): 22. Tätigkeitsbericht. Bundesamt für Energie, Bern.

[P42] AGNEB (2001): 23. Tätigkeitsbericht. Bundesamt für Energie, Bern.

[P43] AGNEB (2002): 24. Tätigkeitsbericht. Bundesamt für Energie, Bern.

[P44] Åhäll, K.-I. (1988): Nuclear waste in Sweden–The problem is not solved! Lindbergs Grafiska, Uppsala.

[P45] AIEA (1997a): Convention commune sur la sûreté de la gestion du combustible usé et sur la sûreté de la gestion des déchets radioactifs (Gemeinsames Übereinkommen über die sichere Handhabung abgebrannter Brennelemente und über die sichere Handhabung radioaktiver Abfälle). Verabschiedung am 5.9.1997. Agence Internationale d’Energie Atomique AIEA, Vienne (dt. Text in der Botschaft 99.035 des Bundesrats vom 31.3.1999 [B190]).

[P46] AIEA (1997b): L’AIEA a 40 ans. Supplément au Bulletin de l’AIEA. Septembre 1997. AIEA, Vienne.

[P47] Aikin, A.M., J.M. Harrison & F.K. Hare (1977): The management of Canada’s nuclear wastes. Report EP 77-6. Ministry of Energy, Mines and Resources.

[P48] Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) (1984): Die radioaktiven Abfälle in der Schweiz. Eigenschaften und mögliche Gefahren. Gegenwärtige Beurteilung der Sicherheit ihrer Endlagerung. Mai 1984. AVES, Wettingen.

[P49] AKW/Endlager für Atomträume. Facts. Nr. 26. 29.6.1995:18-22.

[P50] Alder, F. (1975): Koordination der Tätigkeiten in der Schweiz auf dem Gebiet «Behandlung und Lage-rung von radioaktivem Abfall». Brief vom 4.7.1975 an das Amt für Energiewirtschaft.

[P51] Althaus, R. (1976): Kurzbericht über Konferenz betreffend Public Policy Issues in Nuclear Waste Ma-nagement in Deplains, Illinois USA vom 27. – 29.10.1976. Bernische Kraftwerke AG. KARA-46.

[P52] Ambassadeur de Suisse (1978): Déclaration du Conseil fédéral suisse. 11 juillet. Paris.

[P53] Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL (1998): Start zur Radon-Messkampagne im Kanton Zürich. Umweltpraxis Nr. 15. März 1998:17-19.

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[P54] Andersson, K. (ed., 1998): Review/decide and inquiry/decide. Two approaches to decision making. Report from a team syntegrity meeting. Project RISCOM. SKI Report 98:5/SSI-report 98-3. SKi, SSI, Stockholm.

[P55] Anon. (1983): Zwischenlagerung der BAG-Abfälle, falls die Meerversenkung ausfallen sollte. Arbeitspa-pier zuhanden der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung AGNEB. AGNEB-155. BEW, Bern.

[P56] Anon. (1997): [Einführung] Schwerpunktthema «Entsorgung: Das Reizthema des Atomzeitalters?». Strahlenschutz-Praxis. Heft 3/97. Organ des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V.:3.

[P57] Appel, D. & J. Kreusch (1995): Anforderungen an Standortsuche und Eignungsnachweis bei der Endla-gerung radioaktiver Abfälle. In: J. Brauns & G.G. Eigenwillig (Hg.): Entsorgung: Wiederverwertung-Beseitigung. Bd. I. 27. Jahrestagung, 25.-29.9.1995, Fachverband für Strahlenschutz. TÜV Rheinland, Köln:195-204.

[P58] Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone Uri, Nidwalden, Graubünden und Waadt zu den Sondier-bohrungen der Nagra (ARGE Nagra) (1993): Bericht zu Handen des Bundesrates sowie der Regierungen der Kantone Uri, Nidwalden, Graubünden und Waadt. Juni 1993. o.O.

[P59] Arbeitsgruppe Kristallin Nordschweiz (1996): Schlussbericht der Arbeitsgruppe. HSK, Villigen-HSK.

[P60] Arbeitsgruppe kritisches Wolfenschiessen AkW (1996): Chronik Wellenberg. 1934 bis Juni 1996. AkW, Wolfenschiessen.

[P61] Arbeitsgruppe Volkswirtschaft Wellenberg (1998): Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines SMA-Lagers Wellenberg. Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht Keller). Juni 1998. Stans.

[P62] Arbeitsgruppe Wellenberg (1995): Stellungnahme zum Rahmenbewilligungsgesuch für ein Lager für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle (Lager SMA). Bericht an den Regierungsrat Nidwalden vom 5. Ja-nuar (so genannter Bericht Galliker).

[P63] ASK (1976): Anfallende Abfälle von der Uranmine bis zum Endlager. KARA-49/ASK-AN-222. Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen ASK, Würenlingen.

[P64] ASK (1977): Wahrscheinlichkeitstheoretische Betrachtungen für ein Lager mit radioaktiven Abfällen. KARA-55. 7.2.1977. ASK, Würenlingen.

[P65] ASK (1978a): Sicherheit der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Grundlagen zur Standortbeurteilung von Lagerstätten. Basler&Hofmann, csd Colombi Schmutz Dorthe. ASK-E3. EAEW/ASK. Zürich, Aarau.

[P66] ASK (1978b): Sicherheit der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Geologische Freisetzungsmodelle. Grob-zonierung der Schweiz. csd Colombi Schmutz Dorthe. ASK-E4. EAEW/ASK. Aarau.

[P67] ASK (1978c): Zur Sicherheit von Endlagern in geologischen Formationen. Heutige Denkweise der ASK zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in geologischen Formationen der Schweiz. KSA 21/9. ASK, Würenlingen.

[P68] ASK (1979a): Geologie der nuklearen Entsorgung. Kommentar zum Entsorgungskonzept der Elek-trizitätswirtschaft. Colombi Schmutz Dorthe. 9.1.79. EAEW/ASK. Zürich.

[P69] ASK (1979b): Kriterien für die Endlagerung hochaktiver Abfälle in geologischen Formationen. Litera-turstudie. ASK-E5. 25.5.79. ASK, Würenlingen.

[P70] ASK (1979c): Endlagerung radioaktiver Abfälle, Sicherheitsaspekte. 20.6.1979. ASK, Würenlingen.

[P71] ASK (1980): Sicherheit der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Schwach- und mittelaktive Abfälle in der mittelländischen Molasse. Modellstudie. Basler&Hofmann, csd Colombi Schmutz Dorthe. Bericht ASK-E7. EAEW/ASK. Aarau.

[P72] ASK (1980): Gutachten zu den 12 Sondiergesuchen NSG 2 bis NSG 13 der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle. ASK 23/2. ASK, Würenlingen.

[P73] ASK (1985): Modellstudie zum Kristallin. ASK-E9. ASK, Würenlingen.

[P74] AVT (1993): The position of the Dutch Government on deep burial. The National Environmental Policy Plan, action point 62. 8 pp.

[P75] Baer, A. (2000): Basic safety principles of INSAG and their application in radioactive waste manage-ment. In: IAEA: Safety of radioactive waste management. Proc. of an International Conference. Córdoba, 13-17 Mar, 2000. IAEA, Vienna:85-96.

[P76] BAG (1992/1999): Radioaktivität und Strahlenschutz. Bundesamt für Gesundheit(swesen) BAG, Bern.

[P77] BAG (1996a): Radon-Information. März 1996. Bundesamt für Gesundheit BAG, Bern.

[P78] BAG (1996b): Radon. Merkblätter zur Senkung der Radongaskonzentration in Wohnhäusern. April 1996. BAG, Bern.

[P79] BAG (1996c): Radon von A bis Z. Mai 1996. BAG, Bern.

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[P80] BAG (o.J.): Radioprotection. Strahlenschutz. Jahresbericht 1998 der Abteilung Strahlenschutz. BAG, Bern.

[P81] BAG, Sektion Strahlenschutz (1982): Kostenüberprüfung unter Berücksichtigung der Genossenschafts-beiträge des Bundes an die NAGRA. AGNEB-154. Bundesamt für Gesundheitswesen BAG, Bern.

[P82] Baltes, B. (1995): Sicherheitskriterien für Endlager. Atomwirtschaft atw. Heft 3. März:178-181.

[P83] Bär, R. (1994): Das langlebigste Erbe unserer Zivilisation. Verantwortung für eine ferne Zukunft. In: Öffentliches Hearing «Verantwortung für eine ferne Zukunft. Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen am Beispiel Wellenberg». 14.12.1994. CAN, Zürich.

[P84] Bär, R. (1998): Energie-Dialog «Entsorgung». Votum von Rosmarie Bär, Präsidentin der Schweize-rischen Energie-Stiftung SES, im Namen der Umweltorganisationen und des Komitees für die Mitsprache der Nidwaldner Bevölkerung [sic!] bei Atomanlagen (MNA). Medienkonferenz zum Schlussbericht. 23.11.1998. Bun-deshaus, Bern.

[P85] Bastide F. & P. Fabbri (1990): Lebende Detektoren und komplementäre Zeichen: Strahlenkatze, bre-chendes Auge und Atomsirene. In: R. Posner (Hg.): Warnungen an die ferne Zukunft. Atommüll als Kommuni-kationsproblem. Raben, München:85-94.

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[P132] Bundesgericht (1993): Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. August 1993 i.S. Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA gegen Kanton Nidwalden und Verfassungsgericht des Kantons Nidwalden. BGE 119 Ia 390.

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[P188] Enderlin Cavigelli, R. & P. Schmid (1998): PUBLIFORUM «Strom und Gesellschaft». Evaluationsbericht der Stiftung Risiko-Dialog. Document de travail/Arbeitsdokument TA/DT 21/1998. Schweizerischer Wissen-schaftsrat, Programm TA, Bern.

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[P196] Erklärung von Bern (1990): Uran fällt nicht vom Himmel. Uranabbau und Menschenrechte – ein Beispiel. EvB, Zürich.

[P197] Espejo, R. & A. Gill (1998): The systemic roles of SKI and SSI in the Swedish nuclear waste manage-ment system. Synchro’s report for project RISCOM. SKI Report 98:4/SSI-report 98-2. SKi, SSI, Stockholm.

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[P199] EVED (1976): Bundesvertreter in der NAGRA. Brief von Bundesrat W. Ritschard an Direktor M. Thut, Präsident der NAGRA. 10.5.1976. Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement EVED, Bern.

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[P201] EVED (1978b): Atomkraftwerk Beznau. Bewilligung für den Weiterbetrieb bis 31.12.1979. EVED, Bern.

[P202] EVED (1978c): Die Entsorgung der schweizerischen Kernkraftwerke. EVED, Bern.

[P203] EVED (1979): Entsorgung der Kernenergie. Antrag an den Bundesrat. 14. Mai. EVED, Bern.

[P204] EVED (1982): Verfügung zu den Einsprachen/Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Leibstadt gegen die Erteilung. 15.2.1984. EVED, Bern.

[P205] EVED (1985a): Vorentwurf und Erläuternder Bericht zu einem Kernenergiegesetz vom 1. Oktober 1985. EVED, Bern.

[P206] EVED (1985b): Auswertung der Vernehmlassung vom Vorentwurf des EVED vom 1. Oktober 1985 zu einem Kernenergiegesetz. EVED, Bern.

[P207] EVED (1986): Auflage der Unterlagen zum Projekt «Gewähr 1985». Medienmitteilung vom 16.12.1986. EVED, Bern.

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[P209] EVED (1987b): Botschaft zu einem Kernenergiegesetz (KEG). Entwurf 20.8.1987. EVED, Bern.

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[P213] EVED (1997c): Zweite Sitzung der Technischen Arbeitsgruppe. Pressemitteilung vom 5.6.97. EVED, Bern.

[P214] Expertengruppe Energieszenarien EGES (1988): Energieszenarien. Möglichkeiten, Voraussetzungen und Konsequenzen eines Ausstiegs aus der Kernenergie. EVED. EDMZ, Bern.

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[P216] Facts (1995): AKW/Endlager für Atomträume. Uranhandel/Das Ende eines strahlenden Geschäfts. Nr. 26. 29.6.1995:18-22, 23-25.

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[P242] Forum vera (1997): Inseratekampagne. «Entsorgung geht uns alle an: Auch bei den radioaktiven Abfäl-len!» usw. November 1997.

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[P246] Forum vera (2000a): Inseratekampagne. [lange grüne Bank] «Wer jetzt das Problem der radioaktiven Abfälle darauf schiebt, schiebt es auf spätere Generationen ab.» – «Wenn Sie nicht lesen mögen, was wir zu sagen haben, lesen Sie doch, was Bundesrat Leuenberger zu lesen bekommen hat.» [EKRA-Bericht]. März.

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[P533] MNA (2000e): Wieviel Vertrauen schenken wir der KFW? Ausserordentliche MNA-Mitgliederversamm-lung im Dezember 2000. MNA, Stans. Siehe www.mna.ch/news.

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[P549] Nagra (1981b): Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in der Schweiz – Potentielle Standortgebiete für ein Endlager Typ B. Band 1 (Grundlagen und Vorgehen zur Standortwahl), Band 2 (Stand-ortgebiete der engeren Wahl). NTB 81-04.

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[P553] Nagra (1982): Monitoring des déchets radioactifs. Institut fédéral de recherches en matières de réac-teurs, Würenlingen. Rapport technique NTB 82-02.

[P554] Nagra (1983a): Nukleare Entsorgung Schweiz – Konzept und Stand der Arbeiten 1982. NTB 83-02.

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[P556] Nagra (1983c): Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in der Schweiz: Evaluation der potentiellen Standortgebiete. Band 1 (Grundlagen, Bewertungskriterien und Ergebnisse), Band 2 (Standortbezo-gene Anhänge und Beilagen). NTB 83-15.

[P557] Nagra (1983d): Sondiergesuch NSG 16 Oberbauen Stock. Gesuch um die Erteilung einer Bewilligung für geologische Untersuchungen am Oberbauen Stock (Gemeinde Bauen, Kt. Uri).

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[P562] Nagra (1985b): Nukleare Entsorgung Schweiz: Konzept und Übersicht über das Projekt Gewähr 1985. NGB 85-01.

[P563] Nagra (1985c): Projekt Gewähr 1985. Radioaktive Abfälle: Eigenschaften und Zuteilung auf die Endla-ger-Typen. NGB 85-02.

[P564] Nagra (1985d). Projekt Gewähr 1985. Endlager für hochaktive Abfälle: Bautechnik und Betriebsphase. NGB 85-03.

[P565] Nagra (1985e). Projekt Gewähr 1985. Endlager für hochaktive Abfälle: Das System der Sicherheits-barrieren. NGB 85-04.

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[P567] Nagra (1985g). Projekt Gewähr 1985. Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle: Bautechnik und Betriebsphase. NGB 85-06.

[P568] Nagra (1985h). Projekt Gewähr 1985. Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle: Das System der Sicherheitsbarrieren. NGB 85-07.

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[P570] Nagra (1985j): Sedimentation und Tektonik im Tertiär der Nordschweiz. NTB 85-14.

[P571] Nagra (1985k): Sondiergesuche Typ B, NSG 15, 16 und 17: Das Vernehmlassungsverfahren. NTB 85-45.

[P572] Nagra (1985l): Schreiben der NAGRA vom 12. Dezember 1985 an Landammann Remigi Blättler, Kanton Nidwalden.

[P573] Nagra (1985m): Von der Natur lernen. Wie können radioaktive Abfälle sicher eingeschlossen werden? Sept. 1985. Nagra, Baden.

[P574] Nagra (1986a): Geophysikalisches Untersuchungsprogramm Nordschweiz: Reflexionsseismik 82. NTB 84-15.

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[P576] Nagra (1986c): Radioökologische Modellierung der Biosphäre am Beispiel des Modellgebietes Ober-bauenstock. Motor Columbus, Baden. NTB 85-32.

[P577] Nagra (1986d): Überlegungen zur Ausdehnung geeigneter kristalliner Wirtgesteine für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Nordschweiz. NTB 86-26 (so genannter «Nachbericht»).

[P578] Nagra (1987a): Entscheiderhebliche Gutachten und Stellungnahmen zum Projekt Gewähr 1985. 3 Bei-lagen. 23.2.1987. Nagra, Baden.

[P579] Nagra (1987b): Inseratekampagne «Nagra informiert: Es geht um Sicherheit».

[P580] Nagra (1987c): Sondiergesuch NSG 18 Wellenberg. Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für geologi-sche Untersuchungen am Wellenberg (Gemeinde Wolfenschiessen, Kt. Nidwalden).

[P581] Nagra (1987d): Programme suisse de recherches et de surveillance du site d’immersion de déchets radioactifs en Atlantique Nord-Est. Programme «PROSPER», Rapport final. NTB 87-11.

[P582] Nagra (1988a): Berichterstattung über die Untersuchungen der Phase I am potentiellen Standort Ober-bauenstock (Gemeinde Bauen, UR). NTB 88-18.

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[P583] Nagra (1988b): Berichterstattung über die Untersuchungen der Phase I am potentiellen Standort Piz Pian Grand (Gemeinden Mesocco und Rossa, GR). NTB 88-19.

[P584] Nagra (1988c): Übersicht über die Untersuchungen der Phase I an den potentiellen Standorten Bois de la Glaive, Oberbauenstock und Piz Pian Grand. NTB 88-20.

[P585] Nagra (1988d): Sedimentstudie – Zwischenbericht 1988. Möglichkeiten zur Endlagerung langlebiger radioaktiver Abfälle in den Sedimenten der Schweiz. Textband/Beilagenband. NTB 88-25.

[P586] Nagra (1988e): Antrag zur Bewilligung der Fortsetzung der Untersuchungsprogramme ... durch den Vortrieb von Sondierstollen [Ollon VD, Bauen UR, Mesocco und Rossa GR]. 23.11.88.

[P587] Nagra (1989a): Inseratekampagne «Ist Ihre Steckdose sauber? Ja – weil wir Endlager für radioaktive Abfälle bauen. Umwelt schützen. Nagra». Januar/April 1989.

[P588] Nagra (1989b): Sondierbohrung Leuggern. Geologie. Textband. NTB 86-05.

[P589] Nagra (1989c): Wellenberg Arbeitsprogramm Teil 1 für Untersuchungen von der Erdoberfläche aus und Sondierbohrungen SB 1, 3 & 4. NTB 89-12.

[P590] Nagra (1990): Sedimentäre Architektur der distalen Unteren Süsswassermolasse und ihre Beziehung zur Diagenese und den petrophysik. Eigenschaften am Beispiel der Bohrung Langenthal. Geologisches Institut der Universität Bern. NTB 90-41.

[P591] Nagra (1991a): Wellenberg Arbeitsprogramm Teil 2 für Untersuchungen in den Sondierbohrungen SB 6 und SB 2. NTB 90-47.

[P592] Nagra (1991b): Sedimentstudie Zwischenbericht 1990. Zusammenfassende Übersicht der Arbeiten von 1988 bis 1990 und Konzept für das weitere Vorgehen. NTB 91-19.

[P593] Nagra (1991c): Inseratekampagne «Der Tumor ist zwar weg, aber der radioaktive Abfall noch da.» Herbst 1991.

[P594] Nagra (1992a): Nukleare Entsorgung Schweiz – Konzept und Realisierungsplan. NTB 92-02.

[P595] Nagra (1992b): Nukleare Entsorgung Schweiz. nagra informiert. Nr. 2.

[P596] Nagra (1993a): ?Fragen und Antworten! zur Entsorgung radioaktiver Abfälle. März. Nagra, Wettingen.

[P597] Nagra (1993b): Vergleichende Beurteilung der Standorte Bois de la Glaive, Oberbauenstock, Piz Pian Grand und Wellenberg. Endlager für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle (Endlager SMA). Text-band/Beilagenband. NTB 93-02.

[P598] Nagra (1993c): Endlager für kurzlebige Abfälle. Vorbericht zur Standortwahl. NTB 93-15.

[P599] Nagra (1993d): Beurteilung der Langzeitsicherheit des Endlagers SMA am Standort Wellenberg. NTB 93-26.

[P600] Nagra (1993e): Geologische Grundlagen und Datensatz zur Beurteilung der Langzeitsicherheit des Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle am Standort Wellenberg (Gemeinde Wolfenschiessen, NW). NTB 93-28.

[P601] Nagra (1993f.): Geschäftsbericht 1992. Nagra, Wettingen.

[P602] Nagra (1994a): Entsorgung radioaktiver Abfälle. Einrichtung neuer organisatorischer Strukturen.

[P603] Nagra (1994b): Inseratekampagne mit Fragen: «Ausgerechnet jetzt, wo die Bundeskasse leer ist, soll das Endlager für radioaktive Abfälle gebaut werden?» Mai.

[P604] Nagra (1994c): Inseratekampagne «In der Krebstherapie nehmen mit den Heilungschancen auch die radioaktiven Abfälle zu. Die Zeit ist reif, sie von der Nagra dauerhaft entsorgen zu lassen.» Mai.

[P605] Nagra (1994d): Model radioactive waste inventory for Swiss waste disposal projects. Vol. 1: Main report. NTB 93-21.

[P606] Nagra (1994e): Kristallin-I. Safety assessment report. NTB 93-22.

[P607] Nagra (1994f): Bericht zur Langzeitsicherheit des Endlagers SMA am Standort Wellenberg. NTB 94-06.

[P608] Nagra (1994g): Sedimentstudie Zwischenbericht 1993. Zusammenfassende Übersicht der Arbeiten von 1990 bis 1994 und Konzept für weitere Untersuchungen. NTB 94-10.

[P609] Nagra (1994h): Hochaktive Abfälle: Untersuchungen in der Nordschweiz für den Entsorgungsnachweis. Juni 1994. Nagra, Wettingen.

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[P610] Nagra (1994i): Sondiergesuch NSG 19. Leuggern/Böttstein. Gesuch um die Erteilung einer Bewilligung für die Durchführung eines Sondier- und Untersuchungsprogrammes in den Gemeinden Leuggern (AG) und Böttstein (AG). November 1994.

[P611] Nagra (1994j): Sondiergesuch NSG 20. Benken. Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für die Durchführung eines Sondier- und Untersuchungsprogramms in der Gemeinde Benken (ZH). November 1994.

[P612] Nagra (1995a): Sondiergesuche NSG 19 (Leuggern/Böttstein) und NSG 20 (Benken). Stellungnahme zu den Eingaben. 5.5.1995. Nagra, Wettingen.

[P613] Nagra (1995b): Inseratekampagne mit Fragen: «Warum verteilt man das Risiko nicht? Zwei, drei Fässer für jede Gemeinde, das wäre gerecht.» Mai. Nagra, Wettingen.

[P614] Nagra (1995c): Nidwalden gegen GNW. nagra report 4/95.

[P615] Nagra (1996a):Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (Endlager SMA). Zwischenbericht über die Untersuchungen 1994/95 am Standort Wellenberg (Gemeinde Wolfenschiessen, NW). NTB 96-03.

[P616] Nagra (1996b): Inseratekampagne «Versetzen Sie sich einmal in die Lage unserer Kinder ...» [Erwach-sene in Sandkasten]. Juni 1996.

[P617] Nagra (1997a): Was bürgt für mehr Stabilität: Gestein oder Gesellschaft? nagra informiert. Nr. 30. August 1997.

[P618] Nagra (1997b): Aufbauphase abgeschlossen – Nagra gibt sich neue Strukturen. Pressemitteilung vom 15.9.1997. nagra report 3/97:4.

[P619] Nagra (1997c): Geosynthese Wellenberg 1996. Textband/Anhänge und Beilagen. NTB 96-01.

[P620] Nagra (1997d): 25 Jahre Nagra. Die 25-jährige Geschichte der Nagra von der Gründung 1972 bis 1997. Nagra, Wettingen.

[P621] Nagra (1997e): Nagra 1996. Geschäftsbericht. Nagra, Wettingen.

[P622] Nagra (1998a): Protokoll der Klausurtagung Nukleare Entsorgung vom 14./15. Januar 1998, Hotel du Parc, Baden.

[P623] Nagra (1998b): 25 Jahre Nagra – Rückblick und Ausblick in die Zukunft. nagra report 1/98. Mai:2.

[P624] Nagra (1998c): Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle am Standort Wellenberg. Untersuchungskonzept Sondierstollen. (NTB 98-05 gestrichen, soll später als Technischer Bericht der GNW erscheinen)

[P625] Nagra (1998d): Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle am Standort Wellenberg. Etappen auf dem Wege zum Verschluss; präzisierende Darstellung der Kontrollierbarkeit und Rückholbarkeit. NTB 98-04.

[P626] Nagra (1998e): Entsorgungskonzept. Focus 01. Themenheft zur nuklearen Entsorgung. Dezember.

[P627] Nagra (1998f): Geschäftsbericht 1997. Nagra, Wettingen.

[P628] Nagra (1999a): Know-how der Nagra gefragt: Internationale Zusammenarbeit und Beratung ausgebaut. Pressemitteilung vom 22.1.1999.

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[P771] Schweizerischer Bundesrat (1985): Entscheid über das Gesuch der Nagra um die Erteilung der Bewilli-gung von vorbereitenden Handlungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelra-dioaktive Abfälle in Bauen (UR) [analog: Mesocco und Rosso/Ollon]. Entscheid vom 30.9.1985. Bern.

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[P773] Schweizerischer Bundesrat (1988b): Entscheid über das Gesuch der Nagra um die Erteilung der Bewilligung von vorbereitenden Handlungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Wolfenschiessen (NW) und Engelberg (OW). 31.8.88. Bern.

[P774] Schweizerischer Bundesrat (1990): Volksabstimmung vom 23. September 1990. Erläuterungen des Bundesrates zur Moratoriumsinitiative und zur Ausstiegsinitiative.

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[P861] UVEK (1999d): Energiepolitische Weichenstellungen: Elektrizitätsmarktöffnung und Kernenergie. Medienmitteilung vom 10.6.1999. UVEK, Bern.

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[P864] UVEK (2000b): Departementsstrategie UVEK. UVEK, Bern.

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[P866] UVEK (2000d): Bundesrat verabschiedet kernenergiepolitsches Paket. Medienmitteilung vom 6.3.2000. UVEK, Bern.

[P867] UVEK (2000e): Kernenergiegesetz. Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren. Vernehmlassungsent-wurf und Erläuternder Bericht. 6./10.3.2000. UVEK, Bern.

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[P870] Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE), Gruppe der Kernkraftwerkbetreiber und -projektan-ten (GKBP), Konferenz der Überlandwerke (UeW) & Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) (1978): Die nukleare Entsorgung in der Schweiz. 9.2.1978. [VSE, Zürich] (auch als Kurzversion «Zusammenfassung des Konzepts für die nukleare Entsorgung in der Schweiz» herausgegeben)

[P871] Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (EntsFV) vom 6.3.2000. SR 732.014.

[P872] Verordnung über den Strahlenschutz (SSVO) vom 19.4.1963.

[P873] Verordnung über den Strahlenschutz vom 30.6.1976.

[P874] Verordnung über vorbereitende Handlungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für radioak-tive Abfälle vom 15.11.1979 (Stand: 27.11.1989). SR 732.012.

[P875] Vonarburg, B. (1988): Das Endlager: Endpunkt einer Grosstechnologie – und Symbol für ihr Ende? Tages-Anzeiger. 9.6.1988.

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[P890] Wilmot, R.D. (1997): Management of safety assessments. An informal international seminar sponsored by the Environmental Agency. Version 1. Galson, Oakham UK.

[P891] Wilmot, R.D., D.A. Galson & B.G.J. Thompson (1998): Management of safety assessments. Lessons learned from national projects. 8th ICHLRWM, Las Vegas. ANS, La Grange Park, IL:838-840.

[P892] Wilson, R. (1995): Some transboundary environmental issues of public concern. IAEA-SM-338/37. In: IAEA et al.: Electricity, health and the environment: Comparative assessment in support of decision making. Proc. of an International Symposium. Vienna. 16-19 Oct. 1995:387-401.

[P893] Winiger, A. (1961): Die Schweiz im Wettbewerb um die Erschliessung der Kernenergie. Vortrag an der Generalversammlung der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie (SVA). Technische Rundschau. Nr. 30. 4.7-1961:33,35.

[P894] Woche (1995): Atommüll. Mit Millionen ein Ja gekauft? Nr. 18. 1.5.1995.

[P895] Wochen-Zeitung (1999a): Nukleare Kuschelgruppe. Kommentar der Woche. 4.3.99.

[P896] Wochen-Zeitung (1999b): Das strahlende Dilemma. Anti-AKW-Bewegung: Zwist wegen Atommüllfrage. Nr. 27. 8.7.99:1,3.

[P897] WWF Aargau u.a. (1996/1997): Der NukleAargau hat genug. Petition. Aargauer Panda. Nr. 4. Dezem-ber 1996. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession 1997:2199f.

[P898] WWF Schweiz (1983/1990): Wird die Schweiz zum Atommüllager? WWF-Panda-Magazin II/83 Atom-müllsorgen. Faltbroschüre zur Abstimmungskampagne vom 22./23.9.1990. WWF, Zürich.

[P899] WWF Schweiz und Schweizerische Energie-Stiftung SES (1981): Die Geister, die ich rief …. Materialien zum Problem Atommüll. WWF-Lehrerservice 4/81. Zürich.

[P900] Zehntner, D. (1988): Alles ohne Gewähr. Bilanz. Nr. 4/88:65-73.

Page 351: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

351

[P901] Zimmermann, W. (1972): bis der Krug bricht. Atomkraft – Segen oder Fluch. Viktoria Verlag, Oster-mundigen.

[P902] Zipfel, O. (1958): Verhältnis von Staat und Wirtschaft im Bereiche der Atomenergie. Vorabdruck aus dem Protokoll der ordentlichen Delegiertenversammlung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins vom 14.9.57. 17.2.57. o.O.

[P903] Zuidema, P. (2000): Comments on the international situation on waste management. International Sym-posium on Radioactive Waste Management – Sustainable Disposal or Tentative Solutions? March 30, Bern. Forum vera, Zurich.

[P904] Zuidema, P. & H. Issler (2001): Kosten der Endlagerung radioaktiver Abfälle. SVA-Informationstagung «Die Kernenergie im offenen Strommarkt». 12.–13.11.2001. Zürich. SVA, Bern.

[P905] Zurkinden, A. (1992): Überblick über den internationalen Stand bei den Sicherheitsprinzipien für die Endlagerung. In: KSA: Sicherheitsprinzipien für die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Klausurtagung 1992 des Ausschusses «Strahlenschutz und Entsorgung». Tagungsbericht. KSA 21/75. KSA, Würenlingen:11-14.

[P906] Zurkinden, A. (1994): Gewährleistung des Schutzes von Mensch und Umwelt. In: Öffentliches Hearing «Verantwortung für eine ferne Zukunft. Vom Umgang mit radioaktiven Abfällen am Beispiel Wellenberg». 14.12.1994. CAN, Zürich.

[P907] Zurkinden, A. (1995): Beantwortung der Fragen [vom 21.12.1994] von Dr. F. Breitschmid. HSK, Würenlingen.

[P908] Zurkinden, A. (2002): Aufgaben der HSK bei der nuklearen Entsorgung. 18.2.2002. HSK 21/72. HSK, Villigen-HSK.

18.1.2 Bundes- und Kantonspolitik: Gesetzes- und andere parlamentarische Debatten (B)

Jahresangaben zum Verfasser, zur Verfasserin beziehen sich auf den Zeitpunkt der Be-handlung bzw. Überweisung durch den jeweiligen Rat.

[B1] Anon. bzw. Versch. (1978): Interpellation 77.421 vom 19.9.1977 – Demonstration in Gösgen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:13-15.

[B2] «Gruppo Pian Grand» (1984): Petition 84.261 vom 21.12.1983. Sondierbohrungen der NAGRA im Misox. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1905-1907.

[B3] Aeppli (1999): Einfache Anfrage 98.1206 vom 18.12.1998 – Radioaktive Verseuchung der Meere durch Wiederaufarbeitungsanlagen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:603f.

[B4] Bär (1988): Motion 88.407 vom 17.3.1988 – Atommülltransporte ins Ausland. Verbot. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1186f.

[B5] Bär (1990): Postulat 90.488 vom 23.3.1990 – Vermittlungsgeschäfte und Exporte von Abfällen. Verbot. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1263.

[B6] Bär (1993a): Interpellation 93.3112 vom 16.3.1993 – Probleme um Thorp in Sellafield. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2000-2002.

[B7] Bär (1993b): Interpellation 93.3113 vom 16.3.1993 – Einsatz von Plutonium. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2034f.

[B8] Bär (1993c): Interpellation 93.3114 vom 16.3.1993 – Rücknahme von radioaktivem Abfall aus Wieder-aufarbeitung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2035f.

[B9] Bär (1994): Frage 94.5220 vom 3.10.1994 – Schweizer Atommüll nach Russland. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1616.

[B10] Bär (1995): Dringliche Einfache Anfrage 95.1026 vom 6.3.1995 – Verschlossene «Endlager» von radio-aktiven Abfällen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1699f.

[B11] Bauer (1977): Interpellation 77.379 vom 14.6.1977 – Radioaktive Abfälle. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1365f., Wintersession:161-168.

[B12] Baumann Ruedi (1998): Einfache Anfrage 98.1094 vom 23.6.1998 – Fusions- und Atomenergiefor-schung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2328f.

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352

[B13] Bäumlin (1990): Interpellation 90.836 vom 4.10.1990 – Zweifel an der Kompetenz und Unabhängigkeit der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Wintersession:2493f.

[B14] Belletti (1990): Postulat betreffend die Koordination der Einsätze zwischen Tessin und Graubünden bei den Bundesbehörden gegen die Realisierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle im Gebiet des Piz Pian Grand (Mesocco). Kantonsrat des Kantons Graubünden. 2.3.1990.

[B15] Bodenmann (1988): Interpellation 88.510 vom 22.6.1988 – Export von Schwerem Wasser nach Indien. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1187.

[B16] Borel (1983): Einfache Anfrage 83.700 vom 23.6.1983 – NAGRA. Neutrale Experten. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1573f.

[B17] Borel (1984): Einfache Anfrage 84.618 vom 12.3.1984 – Geologische Karten der Schweiz. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession.

[B18] Braunschweig (1983): Einfache Anfrage 83.653 vom 17.3.1983 – Eidgenössisches Institut für Reaktor-forschung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1082f.

[B19] Braunschweig (1983a): Postulat 83.393 vom 16.3.1983 – Versenkung von Atommüll im Meer. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1509f., schriftliche Antwort: 1522f.

[B20] Braunschweig (1983b): Einfache Anfrage 83.736 vom 7.10.1983 – Eidgenössisches Institut für Reaktor-forschung. Plutonium. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat.

[B21] Braunschweig (1984): Einfache Anfrage 84.753 vom 4.10.1984 – Schweizer Plutonium. Verwendung in Frankreich. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1965f.

[B22] Braunschweig (1986): Interpellation 85.916 vom 4.10.1985 – Versenkung von Atommüll im Meer. Hal-tung der Schweiz. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1692-1696.

[B23] Braunschweig (1989): Frage 100. Konflikt Nagra/Gemeinde Ollon/VD. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Wintersession:2037.

[B24] Breitschmid (1995): Dringliche Motion 174/95 vom 4.7.1995 – Standesinitiative «Kontrollierbare und rückholbare Atommüllkonzepte». Grosser Rat des Kantons Bern. Bau, Verkehr + Energie, 6.11.1995:1073-1075.

[B25] Bührer (1981): Interpellation 81.530 vom 8.10.1981 – Nukleare Entsorgung. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Ständerat. Wintersession:472-474.

[B26] Bührer (1984a): Postulat 84.426 vom 4.5.1984 – Radioaktive Abfälle. Entsorgungsprogramm. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Herbstsession:422-426.

[B27] Bührer (1984b): Einfache Anfrage 84.732 vom 20.9.1984 – Nukleare Entsorgung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Wintersession.

[B28] Bührer (1988): Einfache Anfrage 87.723 vom 17.12.1987 – Nukleare Entsorgung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Frühjahrssession:123.

[B29] Bundi (1993): Dringliche Einfache Anfrage 93.1087 vom 30.11.1993 – Nukleare Entsorgung in Ost-europa. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2613.

[B30] Carobbio (1976): Einfache Anfrage 76.609 vom 1.3.1976 – Radioaktive Abfälle. Lagerstätten. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:863f.

[B31] Carobbio (1979): Einfache Anfrage 79.781 vom 2.10.1979 – Atom-Industrie. Exporte nach Argentinien. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1724f.

[B32] Carobbio (1981): Einfache Anfrage 81.642 vom 18.3.1981 – Radioaktive Abfälle bei Airolo. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1415f.

[B33] Carobbio (1982): Interpellation 82.446 vom 23.6.1982 – Nuklearprojekte. Finanzielle Folgen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1444f.

[B34] Carobbio (1983): Einfache Anfrage 83.616 vom 2.2.1983 – Val Canaria und San Bernardino. Lagerstät-ten für radioaktive Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:1064.

[B35] Carobbio (1984): Frage 15. Radioaktives Material. Strassentransporte. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Wintersession:1596.

[B36] Carobbio (1990): Motion 90.415 vom 14.3.1990 – Lagerung radioaktiver Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession.

[B37] Chavanne (1977): Einfache Anfrage 77.697 vom 9.6.1977 – Radioaktive Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1392.

Page 353: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

353

[B38] Chiffelle (1997): Einfache Anfrage 97.1091 vom 17.6.1997 – Lufttransport von Plutonium. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2924f.

[B39] Crevoisier (1981): Einfache Anfrage 81.713 vom 23.9.1981 – Behandlung von Nuklearabfällen. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1785.

[B40] Crevoisier (1982): Interpellation 81.557 vom 1.12.1981 – Radioaktive Abfälle. Versenkung ins Meer. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:554f.

[B41] Danuser (1990): Interpellation 90.671 vom 17.9.1990 – Verwendung von Plutonium in schweizerischen Atomkraftwerken. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2489f.

[B42] Eggli (1982a): Interpellation 81.362 vom 19.3.1981 – NAGRA-Bohrgesuche. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1387.

[B43] Eggli (1982b): Interpellation 81.362 (neue Fassung) – NAGRA-Bohrgesuche. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:953-955.

[B44] Eidg. Verkehrs und Energiewirtschaftsdepartement EVED (1976): Ergänzung des Atomgesetzes durch einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss. Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren. 10.12.1976 (Abdruck in: SVA-Bulletin, Beilage zum Bulletin. Nr. 1. Jan. 1977. SVA, Bern)

[B45] Engelberger (1996): Interpellation 96.3200 vom 3.6.1996 – Schlussbericht der Nagra zum Endlager Wellenberg. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1508f.

[B46] Euler (1979): Motion 79.512 vom 26.9.1979 – Abstimmungserläuterungen. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Wintersession:1679-1683.

[B47] Euler (1982a): Einfache Anfrage 82.623 vom 4.3.1982 – Stillegung von Atomanlagen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:1022.

[B48] Euler (1982b): Interpellation 82.395 vom 9.6.1982 – Vorgehen der NAGRA im Fricktal. Amtliches Bulle-tin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1466f.

[B49] Euler (1982c): Einfache Anfrage 82.655 vom 15.6.1982 – AKW Kaiseraugst. Einwendungen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1489.

[B50] Euler (1988): Postulat 87.334 vom 11.3.1987 – Nagra-Bericht «Gewähr 1985». Massnahmen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1196f,1279ff.

[B51] Fankhauser (1988): Frage 11. 13.6.1988 – Strahlender Abfallstahl. Amtliches Bulletin der Bundesver-sammlung. Nationalrat. Sommersession:635.

[B52] Fasnacht (1999): Einzelinitiative Kantonsrat Zürich.

[B53] Fetz (1986): Postulat 85.450 vom 5.6.1985 – Nagra-Projekt «Gewähr». Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Herbstsession:1691f.

[B54] Fischer-Seengen (1991): Motion 91.3016 vom 23.1.1991 – Teilrevision der Kernenergiegesetzgebung.Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1337f.

[B55] Fraktion der Grünen (1995): Standesinitiative «Kontrollierbare, wissenschaftlich fundierte Atommüllkon-zepte». Grosser Rat des Kantons Aargau. Motion vom 12.9.1995.

[B56] Fraktion der PdA/PSA/POCH (1981): Interpellation 81.384 vom 1.6.1981 – AKW Mühleberg. Private Schutztruppe. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1378f.

[B57] Fraktion der PdA/PSA/POCH (1983): Interpellation 83.435 vom 7.6.1983 – Atommüll. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1521, schriftliche Antwort: 1522f.

[B58] Gerster, Fosco, Huggel-Neuenschwander, Stopper (1988): Motion vom 10.8.1987 – Standesinitiative [Endlagerung in der Schweiz/Anforderungen an Endlager im Ausland]. Protokoll des Regierungsrates des Kan-tons Zürich. Sitzung vom 24.2.1988. KR Nr. 127/1987.

[B59] Gerwig (1979): Dringliche Einfache Anfrage 79.613 vom 6.3.1979 – Atomgesetz. Auslegung. National-rat. Frühjahrssession:475-477.

[B60] Gerwig (1980): Frage 15 vom 29.9.1980. NAGRA. Geologenbericht. Amtliches Bulletin der Bundesver-sammlung. Nationalrat. Herbstsession:998.

[B61] Gerwig (1982a): Einfache Anfrage 82.723 vom 6.10.1982 – Nukleare Entsorgung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1845f.

[B62] Gerwig (1982b): Einfache Anfrage 82.724 vom 6.10.1982 – Argentinien. Export einer Schwerwasseran-lage. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1846f.

Page 354: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

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[B63] Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats/Schweizerischer Bundesrat (1980): Sicherheit der Kernkraftwerke. Bericht 80.072 der Geschäftsprüfungskommission an den Nationalrat vom 14.11.1980 und Stel-lungnahme des Bundesrates vom 7.1.1981. Bundesblatt 1981 II 467-490.

[B64] Grobet (1977): Einfache Anfrage 77.721 vom 22.6.1977 – Kernenergie. Propaganda. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1376.

[B65] Grobet (1979a): Einfache Anfrage 79.673 vom 22.3.1979 – Nukleare Abfälle. Wiederaufarbeitung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:907.

[B66] Grobet (1979b): Einfache Anfrage 79.704 vom 12.6.1979 – Radioaktive Abfälle. Lagerung in Argenti-nien. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1717f.

[B67] Gross Jost (1999): Motion 99.3147 vom 19.3.1999 – Für eine generelle Gefährdungshaftung nach den Verursacherprinzip. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1309. (verschoben)

[B68] Grüne Fraktion (1988): Interpellation 88.308 vom 29.2.1988 – Atommüll. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Herbstsession:1183f.

[B69] Grüne Fraktion (1995): Standesinitiative «Kontrollierbare und rückholbare Atommüllkonzepte». Kantons-rat Solothurn. 26.8.1995.

[B70] Grüne Fraktion (1997): Interpellation 97.3132 vom 20.3.1997 – Atomare Wiederaufarbeitung. Folgen für Mensch und Umwelt. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2903-2906.

[B71] Grüne Fraktion (1999): Parlamentarische Initiative 98.420n vom 18.6.1998 – PUK zur Überwachung und Kontrolle der Atomenergie. Separatum.

[B72] Günter (1980): Einfache Anfrage 79.811 vom 29.11.1979 – Nagra. Vertrauensverlust. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:410f.

[B73] Günter (1983): Interpellation 83.437 vom 7.6.1983 – Radioaktive Abfälle. Tiefseeversenkung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1521-1523.

[B74] Hafner Rudolf (1988): Frage 29. Absturz eines radioaktiven Satelliten. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Herbstsession:1319f.

[B75] Herczog (1983): Interpellation 83.340 vom 2.3.1983 – AKW Mühleberg. Radioaktive Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1041f.

[B76] Hollenstein (1997): Interpellation 97.3414 vom 23.9.1997 – Wiederaufarbeitung von Schweizer Atom-müll in Osteuropa. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2910.

[B77] Hubacher (1982a): Einfache Anfrage 81.751 vom 2.12.1981 – Radioaktive Abfälle. Betriebsgebäude. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:587f.

[B78] Hubacher (1982b): Einfache Anfrage 81.762 vom 8.12.1981 – Atommüll. Endlagerung. Amtliches Bulle-tin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:1027.

[B79] Hubacher (1984a): Frage 43. NAGRA-Projekt «Gewähr». Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:238f.

[B80] Hubacher (1984b): Dringliche Einfache Anfrage 84.636 vom 12.3.1984 – Atommüll nach China. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:460.

[B81] Hubacher (1984c): Einfache Anfrage 84.651 vom 20.3.1984 – Schweizerische Informationsstelle für Kernenergie (SIK). Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1021.

[B82] Hubacher (1985): Einfache Anfrage 85.697 vom 2.10.1985 – Versenkung von Atommüll im Meer. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2289f.

[B83] Hubacher (1986): Motion 85.547 vom 18.9.1985 – Projekt «Gewähr» und Moratorium für AKW. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1690f.

[B84] Humbel (1980): Frage 3 vom 29.9.1980. Uran. Erpressung durch die USA? Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Herbstsession:993f. (auch Frage 1 Günter und 2 Gerwig)

[B85] Humbel (1981): Frage 23 vom 25.6.1981. NAGRA-Bohrungen. Amtliches Bulletin der Bundesversamm-lung. Nationalrat. Sommersession:679.

[B86] Humbel (1983): Interpellation 83.906 vom 7.10.1983 – Nukleare Entsorgung. Konzept. Amtliches Bulle-tin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1863f.

[B87] Humbel (1985): Interpellation 84.558 vom 4.10.1984 – Kernenergiefreundliche Regionen. Vorzugsbe-handlung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1281.

Page 355: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

355

[B88] Humbel (1987): Einfache Anfrage 86.775 vom 19.12.1986 – Radioaktive Abfälle aus KKW. Zwischenla-ger. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:569f.

[B89] Iten (1989): Interpellation 89.392 vom 15.3.1989 – Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:198-200.

[B90] Iten Joseph (1993): Interpellation 92.3461 vom 30.11.1992 – Standortwahl für Nagra-Bohrungen. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:631f.

[B91] Iten Joseph (1995): Interpellation 94.3325 vom 19.9.1994 – Endlager für radioaktiven Abfall im Wellen-berg. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:998-1001.

[B92] Jaeger (1972a): Motion 11339 vom 5.6.1972 – Schutz vor Atomkraftwerken. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Wintersession:2119-2127.

[B93] Jaeger (1972b): Kleine Anfrage Nr. 144 vom 5.6.1972 –Atomkraftwerke. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Sommersession:1372f.

[B94] Jaeger (1977): Motion 77.486 vom 1.12.1977 – Politische Institutionen. Glaubwürdigkeit. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:940-943.

[B95] Jaeger (1979) Einfache Anfrage 79.623 vom 8.3.1979 – Abstimmungsbeeinflussung durch öffentliche Unternehmungen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:892f.

[B96] Jaeger (1980) Interpellation 79.542 vom 27.11.1979 – Nukleare Entsorgung. Gutachten. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:875-877.

[B97] Jaeger (1984): Frage 40: EVED. Dokumentation für Kaiseraugst-Kommission. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:113ff.

[B98] Jauslin (1978): Motion 77.343 vom 24.3.1977 – Nukleartechnik. Konsultative Kommission. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Sommersession:246-250.

[B99] Keller (1983): Interpellation 83.533 vom 24.6.1983 – Nationale und lokale Interessen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1854f.

[B100] Keller Rudolf (1992): Interpellation 92.3084 vom 11.3.1992 – Gefährdung der Nordwestschweizer Bevölkerung durch Atommülltransporte. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommerses-sion:1241f.

[B101] Keller und Belletti (1994): Schriftliche Anfrage betreffend die Erdbebensicherheit der Region Piz Pian Grand. Kantonsrat des Kantons Graubünden. Protokoll Nr. 717 vom 24.3.1992.

[B102] Kessler (1957): Kleine Anfrage vom 9.9.1957 – [radioaktive Abfälle aus dem Atomreaktor Würenlingen in einem alten Festungswerk bei Schlieren verstaut]. Protokolle des Kantonsrates. Kt. Zürich. 2.11.1957:2112f.

[B103] Landolt (1979): Einfache Anfrage vom 5.3.1979 – Radioaktives Material. Transportsicherheit. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:903.

[B104] LdU/EVP-Fraktion (1984): Motion 84.430 vom 4.6.1984 – Nagra-Projekt «Gewähr». Verlängerung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession.

[B105] LdU/EVP-Fraktion (1988): Interpellation 88.301 vom 29.2.1988 – Kernkraftwerkbetreiber. Umgang mit radioaktiven Abfällen und behördliche Aufsicht. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbst-session:1181-1183.

[B106] LdU-Fraktion (1975): Postulat 75.430 vom 20.6.1975 – Änderung des Atomgesetzes. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession.

[B107] Leutenegger Oberholzer (1988a): Atommülltransporte und Zukunft des Atomkraftwerks Beznau. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession.

[B108] Leutenegger Oberholzer (1988b): Interpellation 88.315 vom 29.2.1988 – Affäre Transnuklear/Nukem. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1184f.

[B109] Loretan Otto (1998): Motion 98.3511 vom 9.10.1998 – Stilllegungs- und Entsorgungskosten der schwei-zerischen KKW. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat.

[B110] Martin (1983):Interpellation 83.515 vom 23.6.1983 – Atommüll. Endlagerung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1540f.

[B111] Mascarin (1982a): Interpellation 81.546 vom 30.11.1981 – Uran aus Namibia. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:556f.

[B112] Mascarin (1982b): Interpellation 82.325 vom 1.3.1982 – Kernkraftwerk Kaiseraugst. Uranhandel mit Südafrika. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1008f-1010.

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[B113] Mascarin (1983): Interpellation 83.332 vom 28.2.1983 – Atommüllbeseitigung im Meer. Amtliches Bulle-tin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1520ff.

[B114] Mascarin (1984): Interpellation 81.546 vom 30.11.1981 [B111] – Uran aus Namibia. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:345f. (behandelt)

[B115] Mascarin (1986): Interpellation 83.552 vom 19.9.1983 – Truppeneinsatz in Kaiseraugst. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1867.

[B116] Matossi (1981): Einfache Anfrage 81.628 vom 12.3.1981 – NAGRA. Bewilligung von Probebohrungen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Herbstsession:438.

[B117] Mauch (1979): Frage 43 vom 10.12.1979. Energieversorgung. Amtliches Bulletin der Bundesversamm-lung. Nationalrat. Wintersession:1570.

[B118] Mauch (1981): Interpellation 81.407 vom 11.6.1981 – Nukleare Entsorgung. Zwischenbericht. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1362f.

[B119] Mauch (1986): Einfache Anfrage 86.647 vom 9.6.1986 – Nagra-Bericht «Gewähr 1985». Veröffentli-chung der internen Dokumente. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1526.

[B120] Mauch (1986): Interpellation 84.530 vom 3.10.1984 – Energiepolitik [Frage 4]. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1639,1641.

[B121] Mauch (1988a): Interpellation 87.554 vom 23.9.1987 – Rücklieferung radioaktiver Abfälle in die Schweiz. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1888.

[B122] Mauch (1988b): Frage 24. 7.3.1988 – Affäre Transnuklear. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:117f.

[B123] Mauch Ursula (1988c): Interpellation 88.587 vom 21.9.1988 – Projekt «Gewähr». Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1959f.

[B124] Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK NR (Teuscher) (1997): Mo-tion 96.2021 vom 18.2.1997 – Atomkraftwerke. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession: 7.5.1997 vom Bundesrat gutgeheissen, hängig (Frühjahrs-session 1999).

[B125] Morf (1979): Einfache Anfrage 78.827 vom 27.11.1978 – AKW Gösgen. Beschwerden. Amtliches Bulle-tin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:471-473.

[B126] Morf (1980/1981) Interpellation 80.446 vom 11.6.1980. – Entsorgung. Oberexpertise. Votum vom 12.3.1980. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession 1980:199ff. Sommerses-sion 1981:909ff.

[B127] Morf (1981): Interpellation 80.447 vom 11.6.1980 – EIR. Forschungsprogramm. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:389-391.

[B128] Morf (1987): Einfache Anfrage 87.615 vom 16.3.1987 – Atommüll nach China. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1052.

[B129] Müller-Zürich (1973): Kleine Anfrage 461 vom 24.9.1973 – Atommüll. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Wintersession:1863f.

[B130] Nanchen (1979) Einfache Anfrage 79.618 vom 7.3.1979 – Atomanlagen. Volksinitiative. Rundschreiben der GD PTT. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:892.

[B131] Nationalrat (1957): 7340. Atomenergie und Strahlenschutz. Verfassungsartikel. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:643-653.

[B132] Nationalrat (1959): 7587. Atomenergie und Strahlenschutz. Bundesgesetz. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Herbstsession:598-641.

[B133] Nationalrat (1960): 7948. Reaktoranlagen in Würenlingen. Übertragung auf den Bund. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühlingssession:43-60.

[B134] Nationalrat (1966): 9371. Reaktorentwicklung in der Schweiz. Förderung. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Frühlingssession:137-159.

[B135] Nationalrat (1974): 12082. Elektrizitätsversorgung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Herbstsession:1651-1674.

[B136] Nationalrat (1975): Kaiseraugst und Kernkraftwerke. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Sommersession:857-904.

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[B137] Nationalrat (1978): 77.053 Atomgesetz. Revision. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Frühjahrssession:457-469.

[B138] Nationalrat (1982): EURATOM. Zusammenarbeit. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Herbstsession:1096-1098.

[B139] Nationalrat (1988): Energiepolitik. Persönliche Vorstösse. 3. Fragen im Zusammenhang mit dem Kern-brennstoffkreislauf. 4. Atomgesetzgebung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1145,1154-1159,1266-1271.

[B140] Nationalrat (1990): Atomenergie. Volksinitiativen. 89.032. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:92-122.

[B141] Nationalrat/Ständerat (1987/1988): Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Australien und China. Botschaft und Beschlussentwurf vom 20.5.1987. Bundesblatt 1987 II:1269-1310. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Ständerat. Wintersession 1987:646-648. Nationalrat. Sommersession 1988:827-839.

[B142] Nationalrat/Ständerat (1994ff.): Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atom-gesetz. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession 1994:956-960/Wintersession 1994/95:274f.,347/Frühjahrssession 1996:58f. Ständerat. Herbstsession:956-960.

[B143] Nef (1979): Einfache Anfrage 79.701 vom 12.7.1979 – Atomexperten. Falschaussagen? Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1716f.

[B144] Noi (1989): Schriftliche Anfrage betreffend Weiterführung des Untersuchungsprogrammes der Nagra am Piz Pian Grand. Kantonsrat des Kantons Graubünden. Protokoll Nr. 3202 vom 18.12.1989.

[B145] Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke, Basel (1982): Petition 82.259 vom 23.3.1982. Thermische Grosskraftwerke am Oberrhein. Staatsvertrag. Amtliches Bulletin der Bundesversamm-lung. Nationalrat. Herbstsession:1386-1390.

[B146] Oehen (1972): Einfache Anfrage Nr. 66 vom 2.3.1972 – Atomkraftwerke. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1862.

[B147] Oehen (1974): Kleine Anfrage Nr. 631 vom 19.3.1974 – Energie-Forschung. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1567.

[B148] Oehen (1977): Interpellation 76.333 vom 16.3.1976 – Elektrizitätsmonopol. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:409-411.

[B149] Oehen (1979): Einfache Anfrage 79.654 vom 20.3.1979 – Kernbrennstoffe. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Sommersession:900f.

[B150] Ostermann (1997): Motion 97.3344 vom 19.6.1997 – Lufttransport von Plutonium. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2838f.

[B151] Parlamentarische Initiative (1985): Parlamentarische Initiative 84.221 vom [19.12.1985] – Atomkraft-werke. Moratorium. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2194-2201.

[B152] Petitpierre (1990): Interpellation 89.754 vom 11.12.1989 – Radioaktive Abfälle. Lagerung in Kernkraft-werken. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:754.

[B153] Piller (1981): Einfache Anfrage 81.605 vom 2.3.1981 –Nukleare Entsorgung. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Ständerat. Frühjahrssession.

[B154] Piller (1984): Interpellation 84.545 vom 3.10.1984 – Energiepolitik. Amtliches Bulletin der Bundesver-sammlung. Ständerat. Wintersession:688-691.

[B155] Pini (1984): [Frage 42.] NAGRA-Bohrungen. Widerstände in Italien. Amtliches Bulletin der Bundesver-sammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:238.

[B156] Plattner (1997): Interpellation 96.3420 vom 19.9.1996 – Zwilag. Baubewilligung und Teilbetriebsbewilli-gung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Frühjahrssession:326-328.

[B157] Plattner (1998): Dringliche Interpellation 98.3222 vom 8.6.1998 – Radioaktivitätslecks beim Transport von abgebrannten Brennelementen aus Schweizer Kernkraftwerken. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Sommersession:713-717.

[B158] Rebeaud (1989): Einfache Anfrage 89.1089 vom 18.9.1989 – Radioaktive Abfälle und nukleare Zusam-menarbeit mit China. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2288.

[B159] Rechsteiner Rudolf (1997a): Einfache Anfrage 97.1098 vom 19.6.1997 – Plutoniumtransporte per Flug-zeug. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2925f.

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[B160] Rechsteiner Rudolf (1997b): Interpellation 96.3641 vom 12.12.1996 – Verkauf der Motor-Columbus und der Elektrowatt AG und Sicherung der Atommüllfinanzierung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Frühjahrssession:611f.

[B161] Rechsteiner Rudolf (1998a): Einfache Anfrage 98.1057 vom 29.4.1998. – Nichtamortisierbare Investitio-nen. Energieforschung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2309.

[B162] Rechsteiner Rudolf (1998b): Einfache Anfrage 98.1058 vom 29.4.1998. – Kernfusion. Vermehrte For-schung trotz gegenteiliger Empfehlung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstses-sion:2310f.

[B163] Rechsteiner Rudolf (1998c): Interpellation 98.3558 vom 9.12.1998 – Bananenschale und Atommüll. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1353f.

[B164] Rechsteiner Rudolf (1999a): Parlamentarische Initiative 98.421 vom 22.6.1998 – Schaffung einer unab-hängigen Verifikations- und Kontrollbehörde für Atomanlagen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nati-onalrat. Frühjahrssession:455-462.

[B165] Rechsteiner Rudolf (1999b): Einfache Anfrage 98.1209 vom 18.12.1998 – Atomare Wiederaufarbeitung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:605f.

[B166] Rechsteiner Rudolf (2001): Interpellation 01.3387 vom 21.6.2001 – Atommüllexporte nach Russland und Wiederaufarbeitung im Ausland. Vom Bundesrat gutgeheissen am 21.9.2001. Separatum.

[B167] Rubi (1980): Einfache Anfrage 79.806 vom 26.11.1979 – NAGRA. Bohrungen auf der Grimsel. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:409.

[B168] Ruffy (1984): Kernkraftwerk Kaiseraugst. Separatum.

[B169] Sager (1989): Interpellation 89.379 vom 13.3.1989 – Entsorgung radioaktiver Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1219f.

[B170] Schaffer (1972): Kleine Anfrage Nr. 106 vom 16.3.1972 – Atomkraftwerke. Amtliches Bulletin der Bun-desversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1863.

[B171] Schmid Odilo (1999): Interpellation 98.3580 vom 15.12.1998 – Betreiben Nuklearenergiegegner Völker-mord? Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:535-538.

[B172] Schweizerische Eidgenossenschaft (1981): Gesuch um Erteilung der Rahmenbewilligung für ein Lager für angereichertes Uran in Form von Hexafluorid vom 6. Juni 1981. Bundesblatt 1982:722-1091.

[B173] Schweizerische Eidgenossenschaft (19ff.): Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. National-rat/Ständerat. Frühjahrs-, Sommer-, Herbst-, Wintersession. Bern.

[B174] Schweizerische Eidgenossenschaft (19ff.): Bundesblatt. Nr. n.

[B175] Schweizerischer Bundesrat (1946): Bundesbeschluss über die Förderung der Forschung auf dem Ge-biete der Atomenergie. Botschaft 5074 vom 17.7.1946. Bundesblatt 1946 II:928-935.

[B176] Schweizerischer Bundesrat (1957a): Beitritt der Schweiz zur Internationalen Atomenergie-Agentur. Botschaft 7339 vom 1. März. Bundesblatt 1957 I:829-868.

[B177] Schweizerischer Bundesrat (1957b): Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel betreffend Atomenergie und Strahlenschutz. Botschaft 7340 vom 26.4.1957. Bundesblatt 1957 I:1137-1158.

[B178] Schweizerischer Bundesrat (1958): Entwurf zu einem Bundesgesetz über die friedliche Verwendung der Atomenergie und den Strahlenschutz. Botschaft 7587 vom 8.12.1958. Bundesblatt 1958 II:152ff.

[B179] Schweizerischer Bundesrat (1960): Übertragung der Anlagen der Reaktor AG an eine der Eidgenössi-schen Technischen Hochschule angeschlossene Anstalt. Botschaft 7948 vom 29.1.1960. Bundesblatt 1960 I:496-515.

[B180] Schweizerischer Bundesrat (1966): Ausbau der schweizerischen Elektrizitätsversorgung. Bericht 9603 vom 23.12.1966. Bundesblatt 1966 II:932-966.

[B181] Schweizerischer Bundesrat (1968): Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Lagerhau-ses zur Einlagerung schwach radioaktiver Abfälle in Lossy/Passafou. Botschaft 9872 vom 21.2.1968 und Entwurf Bundesbeschluss. Bundesblatt 1968 I:441-449.

[B182] Schweizerischer Bundesrat (1974): Elektrizitätsversorgung. Botschaft und Beschlussentwurf vom 11.9.1974. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1658,1667. (resultierender Beschluss vom 13.12.1974)

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[B183] Schweizerischer Bundesrat (1977a): Volksinitiative «zur Wahrung der Volksrechte und der Sicherheit beim Bau und Betrieb von Atomanlagen». Botschaft 77.054 vom 24.8.1977. Bundesblatt II:355:369-371 [BBl 1977 III:318,333,370].

[B184] Schweizerischer Bundesrat (1977b): Ergänzung des Atomgesetzes. Botschaft 77.053 vom 24.8.1977. Bundesblatt 1977 III:293.

[B185] Schweizerischer Bundesrat (1989): Volksinitiativen «Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)» und «für den Ausstieg aus der Atomenergie». Botschaft 89.032 vom 12.4.1989. Bundesblatt II:1.

[B186] Schweizerischer Bundesrat (1990): Wie weiter nach der Volksabstimmung vom 23. September 1990? Parlamentarische Vorstösse über energiepolitische Fragen. Stellungnahme des Bundesrates. Februar 1991.

[B187] Schweizerischer Bundesrat (1993): Genehmigung der Rahmenbewilligung des Bundesrates für das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen und Gewährung eines Verpflichtungskredits für die finanzielle Beteiligung des Bundes. Botschaft 93.055 und Beschlussentwurf vom 23.6.1993.

[B188] Schweizerischer Bundesrat (1995): Nukleare Sicherheit. Übereinkommen. Botschaft 95.072 und Be-schlussentwurf vom 18.10.1995. Bundesblatt 1995 IV 1343. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Natio-nalrat. Frühjahrssession:59-61.

[B189] Schweizerischer Bundesrat (1998): Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003. Botschaft 98.070, Beschlüsse und Gesetzesentwürfe vom 25.11.1998.

[B190] Schweizerischer Bundesrat (1999): Gemeinsames Abkommen über die Sicherheit der Behandlung ab-gebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle. Botschaft 99.035 vom 31.3.1999.

[B191] Schweizerischer Bundesrat (2000): Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz. Botschaft 00.030 und Gesetzesentwurf vom 1.3.2000. Bundesblatt 2000: 1693-1699.

[B192] Schweizerischer Bundesrat (2001): Kernenergiegesetz. Entwurf und Botschaft 01.022. Bundesblatt 2001:2754-2805,2829-2867, aber auch 2717f.,2740-2753.

[B193] Schweizerischer Bundesrat/Nationalrat (1980/1981): Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Elektrizitätsversorgung. Botschaft 80.086 und Beschlussentwurf vom 26.11.1980. Bundesblatt 1981:223-231. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:361-364.

[B194] Schweizerischer Bundesrat/Nationalrat (1982/1983): Atomgesetz. Verlängerung des Bundesbeschlus-ses. Botschaft 82.060 und Beschlussentwurf vom 25.8.1982. Bundesblatt 1982 III:21-39. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession 1982/83:2-9.

[B195] Schweizerischer Bundesrat/Nationalrat (1985): Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung. Bot-schaft und Beschlussentwurf vom 22.5.1985. Antrag der Kommission, Diskussion und Abstimmung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2185-2193.

[B196] Schweizerischer Bundesrat/Nationalrat (1994): Radioaktive Abfälle. Zwischenlager. 93.055. Botschaft und Beschlussentwurf vom 23.6.1993. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstses-sion:1798-1802, 1838-1849.

[B197] Schweizerischer Bundesrat/Ständerat/Nationalrat (1983) (1984): Volksinitiativen 83.002 Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke und 83055 Energieversorgung. Botschaften und Beschlussentwürfe vom 26.1.1983 und vom 1.6.1983. Bundesblatt I:753 und II:1414. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Herbstses-sion 1983:497-517. Nationalrat. Frühjahrssession 1984:514-571.

[B198] Schweizerischer Bundesrat/Ständerat/Nationalrat (1994)(1996): Botschaft 94.008 über die Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz. Änderungen. Bundesblatt:1361-1393. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat, Herbstsession 1994:956-960; Nationalrat. Frühjahrssession 1995:274f. Frühjahrssession 1996:58f.

[B199] Seiler (1984): Einfache Anfrage 84.641 vom 14.3.1984 – AKW und Vegetationsschäden. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:1019f.

[B200] Sozialdemokratische Fraktion (1975): Postulat 75.408 vom 17.6.1975 – Revision des Atomgesetzes. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession.

[B201] Sozialdemokratische Fraktion (1988a): Interpellation 88.312 vom 29.2.1988 – Transnuklear-Skandal. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1184.

[B202] Sozialdemokratische Fraktion (1988b): Motion 88.531 vom 22.6.1988 – Verzicht auf Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1192f.,1158.

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[B203] Sozialdemokratische Fraktion (1998): Dringliche Einfache Anfrage 98.1078 vom 9.6.1998 – Konsequen-zen der Grenzwertverletzungen bei Atomtransporten. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2317-2321.

[B204] Spielmann (1988): Frage 23. 7.3.1988 – Transport von Nuklearabfällen. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:117.

[B205] Spoerry (1995): Interpellation 94.3419 vom 6.10.1994 – Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:1001-1004.

[B206] Spoerry-/Baumberger (1996): Interpellation 94.3419 vom 6.10.1994 – Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1496-1498.

[B207] Ständerat (1946): 5074[5974]. Förderung der Atomforschung. Amtliches Bulletin der Bundesversamm-lung. Ständerat. Herbstsession: 260-273, 292-296.

[B208] Ständerat (1957): 7340. Atomenergie und Strahlenschutz. Verfassungsartikel. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Sommersession:93-98.

[B209] Ständerat (1978a): 77.053 Atomgesetz. Revision. 77.054 7340 Atomanlagen. Volksinitiative. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Sommersession:252-290.

[B210] Ständerat (1978b): 77.258 Petition für einen vierjährigen Baustopp aller Atomkraftwerke in der Schweiz [Gewaltfreie Aktion gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst GAK]. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. 77.269 Petition des Nordwestschweizer Aktionskomitees gegen Atomkraftwerke [NWA]. Ständerat. Sommerses-sion:291f.

[B211] Ständerat (1990): Volksinitiativen. Atomenergie. 89.032. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Frühjahrssession:23-35.

[B212] Steinegger (1983): Interpellation 83.577 vom 27.9.1983 – Radioaktive Abfälle. Endlager. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:1862f.

[B213] Steinegger (1988): Einfache Anfrage 88.639 vom 18.3.1988 – Sondierarbeiten der Nagra. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:990f.

[B214] Stump (1998): Motion 98.3274 vom 22.6.1998 – Konsequenzen aus dem Atomtransportskandal. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:2191f.

[B215] Stump (1999): Einfache Anfrage 98.1202 vom 18.12.1998 – Radioaktiver Abfall ist keine Bananen-schale. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:602.

[B216] Teuscher (1998): Motion 97.3568 vom 4.12.1997 – Stopp der umweltschädlichen Wiederaufarbeitung von Brennelementen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:739f.

[B217] Thür (1988a): Interpellation 88.357 vom 9.3.1988 – Transport von Brennelementen aus Atomkraftwer-ken. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1186.

[B218] Thür (1988b): Frage 40. 14.3.1988 – Verschwundenes Plutonium in Würenlingen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:263.

[B219] Thür (1988c): Interpellation 88.558 vom 23.6.1988 – Geheimer IAEA-Bericht. Bulletin der Bundesver-sammlung. Nationalrat. Herbstsession:1187f.

[B220] Thür (1996a): Interpellation 95.3040 vom 1.2.1995 – Vorwürfe gegen das AKW Beznau. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1501-1503.

[B221] Thür (1996b): Postulat 95.3041 vom 1.2.1995 – AKW Beznau. Einsetzung einer unabhängigen Exper-tenkommission. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1503f.

[B222] Thür (1996c): Interpellation 96.3057 vom 12.3.1996 – Unklarheiten bei der Rahmenbewilligung des Zwischenlagers in Würenlingen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1507f.

[B223] Thür (1997a): Interpellation 96.3670 vom 13.12.1996 – Kernkraftwerk Gösgen. Plutoniumhaltige Brenn-elemente. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:607f.

[B224] Thür (1997b): Interpellation 97.3144 vom 20.3.1997 – Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrenn-stoffe. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2906-2908.

[B225] Ueltschi (1977): Interpellation 76.428 vom 20.9.1976 – Sondierbohrungen in Lenk und Lauenen. Amtli-ches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:408f.

[B226] Urek-NR (1994): Postulat 93.055 vom 29.8.1994 – Finanzielle Sicherstellung der Endlagerung radio-aktiver Kernbrennstoffe. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1849.

Page 361: Radioaktive Abfälle in der Schweiz

361

[B227] Urek-NR (1995): Postulat 95.3085 vom 25.2.1995 – Erhöhung Personalbestand HSK. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat.

[B228] Villiger-Steinegger (1988): Motion 87.353, Postulat vom 18.3.1987. – Atomgesetzgebung. Revision. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1189-1191.

[B229] Vincent (1979): Einfache Anfrage 79.637 vom 19.3.1979 – Atomgesetz. Interpretation. Amtliches Bulle-tin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:879.

[B230] Vincent (1980): Motion 78.329 vom 2.3.1978 – Atomenergie. Verstaatlichung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:217f.

[B231] Wanner (1990): Frage 1. Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen durch den Bund. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1497.

[B232] Weber Agnes (1997a): Motion 96.3644 vom 12.12.1996 – Auflösung der NAGRA in ihrer heutigen Form. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession.

[B233] Weber Agnes (1997b): Frage vom 10.3.1997 – Hochradioaktiver Müll der Schweiz. Lagerung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:144.

[B234] Weber-Arbon (1978): Interpellation 77.421 vom 19.9.1977 – Demonstration in Gösgen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:13-15.

[B235] Weder Hansjürg (1995): Einfache Anfrage 94.1132 vom 6.10.1994. – Atommüll. 10 000 Jahre nach uns. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2548f.

[B236] Weder-Basel (1984a): Interpellation 84.351 vom 12.3.1984 – Atomkraftwerke. Mitverursacher des Wald-sterbens? Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Sommersession:997-999.

[B237] Weder-Basel (1984b): Einfache Anfrage 84.672 vom 2.5.1984 – Atommüll. Versenkung im Atlantik. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1483.

[B238] Weder-Basel (1985/1986): Motion 85.522 vom 21.6.1985 – Nagra-Arbeiten. Unabhängige Experten-gruppe. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1688-1690 – Medienmitteilung vom 3.9.1985.

[B239] Weder-Basel (1986): Motion 85.522 – Radioaktivität und Waldsterben. Amtliches Bulletin der Bundes-versammlung. Nationalrat. Frühjahrssession.

[B240] Weder-Basel (1988a): Interpellation 87.998 vom 18.12.1987 – Projekt «Gewähr». Nichteinhalten der Termine. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession: 468f. Herbstsession:1197.

[B241] Weder-Basel (1988b): Interpellation – Verkrüppelte Insekten durch Radioaktivität. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Separatum.

[B242] Wild (1957): Interpellation 698 vom 3.6.1957. Atomkraftwerk-Bauprogramm. Beantwortung am 7.10.1957. Protokolle des Kantonsrats Zürich:1829-1831,1956-1960.

[B243] Wittenwiler (1996): Interpellation 96.3431 vom 25.9.1996 – Radioaktive Abfälle. Dialog allein genügt nicht. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Wintersession:2482.

[B244] Zehnder (1978): Einfache Anfrage 78.720 vom 19.6.1978 – Atommüll-Panne. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1482.

[B245] Ziegler (1995): Motion 95.3397 vom 28.9.1995 – Ausfuhr von radioaktiven Abfällen. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1506.

[B246] Ziegler-Genf (1974): Einfache Anfrage Nr. 613 vom 12.3.1974 – Kernkraftwerk Verbois. Krebsgefahr. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1091f.

[B247] Ziegler-Genf (1975): Einfache Anfrage 75.676 vom 20.3.1975 – Kernkraftwerk Verbois. Nationalrat. Sommersession:1043.

[B248] Ziegler-Genf (1976): Postulat [12140] vom 4.10.1974 – Radioaktive Abfälle. Transport und Lagerung. Nationalrat. Frühjahrssession:387f. Antwort des Bundesrats auch als KARA-13, 15.4.1976.

[B249] Ziegler-Genf (1980): Einfache Anfrage 80.642 vom 18.3.1980 – NAGRA. Werbung. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Frühjahrssession:840f.

[B250] Ziegler-Genf (1983): Interpellation 83.516 vom 23.6.1983 – Atommüll. Versenkung ins Meer. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Nationalrat. Herbstsession:1522f.

[B251] Zumbühl (1989): Interpellation 89.403 vom 15.3.1989 – Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung. Ständerat. Sommersession:1220ff., Herbstsession:552ff.

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[B252] Zürcher Kantonsrat (1991): Stellungnahme des Kantons Zürich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes über die Wünschbarkeit der Errichtung eines zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen (Antrag des Regierungsrats vom 19. Dezember 1990 und gleichlautender Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 25. Januar 1991) 3126. 203 Sitzung, Montag, 18. Februar 1991:12827-12945.

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