RDG Praxiswissen 2012-2

4
RDG MANAGEMENT-BERATUNGEN GMBH · www.rdg-gmbh.de Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff · HRB 50 314 Köln 50968 KÖLN Mathiaskirchplatz 5 Tel 0221 / 93 55 88 0 Fax 0221 / 93 55 88 55 [email protected] 15834 RANGSDORF Fontaneweg 4 Tel 033708 / 52 97 00 Fax 033708 / 52 97 09 [email protected] 22085 HAMBURG Hofweg 5 Tel 040 / 25 33 64 90 Fax 040 / 25 33 64 91 19 [email protected] 70597 STUTTGART Weidachstr. 5 Tel 0711 / 72 20 77 90 Fax 0711 / 72 20 77 99 [email protected] 60596 FRANKFURT Gartenstr. 143 Tel 069 / 21 08 56 00 Fax 069 / 21 08 56 99 [email protected] 99084 ERFURT Bonifaciusstr. 15 Tel 0361 / 55 12 67 4 Fax 0361 / 55 12 67 6 [email protected] RDG-Praxiswissen Ausgabe 02/2012 Mittelstand und Finanzierung MANAGEMENT-BERATUNGEN KÖLN · BERLIN · HAMBURG · STUTTGART · FRANKFURT · ERFURT News Gültigkeit des Überschuldungsbegriffs Quick Check Advanced 12.05 RDG-Finanzfundament Praxisfall Handwerk Finanzamt streicht Fremdleisteraufwand Köpfe der RDG Dipl.-Wirt.-Inf. Bernd Krause

description

RDG Praxiswissen 2012-2

Transcript of RDG Praxiswissen 2012-2

Page 1: RDG Praxiswissen 2012-2

RDG MANAGEMENT-BERATUNGEN GMBH · www.rdg-gmbh.de Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff · HRB 50 314 Köln

50968 KÖLN Mathiaskirchplatz 5 Tel 0221 / 93 55 88 0 Fax 0221 / 93 55 88 55 [email protected] 15834 RANGSDORF Fontaneweg 4 Tel 033708 / 52 97 00 Fax 033708 / 52 97 09 [email protected] 22085 HAMBURG Hofweg 5 Tel 040 / 25 33 64 90 Fax 040 / 25 33 64 91 19 [email protected] 70597 STUTTGART Weidachstr. 5 Tel 0711 / 72 20 77 90 Fax 0711 / 72 20 77 99 [email protected] 60596 FRANKFURT Gartenstr. 143 Tel 069 / 21 08 56 00 Fax 069 / 21 08 56 99 [email protected] 99084 ERFURT Bonifaciusstr. 15 Tel 0361 / 55 12 67 4 Fax 0361 / 55 12 67 6 [email protected]

RDG-Praxiswissen Ausgabe 02/2012

Mittelstand und Finanzierung

MANAGEMENT-BERATUNGEN KÖLN · BERLIN · HAMBURG · STUTTGART · FRANKFURT · ERFURT

� News

Gültigkeit des Überschuldungsbegriffs

Quick Check Advanced 12.05

RDG-Finanzfundament

� Praxisfall Handwerk

Finanzamt streicht Fremdleisteraufwand

� Köpfe der RDG

Dipl.-Wirt.-Inf. Bernd Krause

Page 2: RDG Praxiswissen 2012-2

RDG-Praxiswissen

Mittelstand und Finanzierung

Ausgabe 02 / 2012 2

� News ...

... aus Wirtschaft und Wissenschaft

Gültigkeit des Überschuldungsbegriffs

„Gesetz treibt lebensfähige Firmen in die Insolvenz“ - Im Zuge der Finanzmarkt-

krise wurde die Pflicht für Unternehmen gelockert, in einer Schieflage einen Insol-

venzantrag zu stellen. Experten warnen nun: Wird die Übergangsregelung nicht

verlängert, steuern zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz (Quelle: FAZ vom

18.6.2012).

Um die Antragspflicht am 1.1.2014 zu vermeiden, sollen heute schon Maßnah-

men zur Beseitigung negativen Eigenkapitals eingeleitet werden, u.a. qualifizierte

Rangrücktritte, Verzichte, Einlagen, Kapitalerhöhungen.

... aus unserem Haus

Quick Check Advanced 12.05

Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind unterjährig häufig unvollständig ge-

bucht. Seit Jahren bietet RDG für Unternehmer und Banker das Programm „Quick-

Check“ an, das nach überschaubaren Dateneingaben dem Nutzer Abgrenzungsbu-

chungen vorschlägt. Zielsetzung ist, auch unterjährig eine verlässliche Controlling-

basis zu haben.

Das Programm steht auf unserer Homepage www.rdg-gmbh.de zum freien

Download bereit. Es erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit.

RDG-Finanzfundament

Investitionen sind für Unternehmen und Kreditinstitute wichtiger denn je. Sie si-

chern – richtig geplant und umgesetzt – für beide Partner die Existenz. Für das

Unternehmen wird die Zukunftsfähigkeit erhalten, für das Kreditinstitut bedeutet

Finanzierung von Investitionen das wichtige Brot- und Buttergeschäft.

Da Fehlinvestitionen oft Ursache für Unternehmensschieflagen und damit für

Kreditleistungsstörungen sind, unterstützen wir mit dem Beratungsprodukt „RDG-

Finanzfundament“ Unternehmen bei Finanzierungsentscheidungen. Wir bereiten

Investitionsvorhaben und Finanzplanungen bankenkompatibel auf und präsentie-

ren sie professionell.

Gerne werden wir auch auf Empfehlung der Kreditinstitute tätig, wenn ein Vor-

haben unterstützt werden könnte, jedoch noch keine die Marktfolge überzeugen-

den Argumente und Unterlagen vorliegen. Wir stellen Ihnen gern unser „RDG-

Finanzfundament“ unverbindlich vor Ort vor.

Page 3: RDG Praxiswissen 2012-2

RDG-Praxiswissen

Mittelstand und Finanzierung

Ausgabe 02 / 2012 3

� Praxisfall Handwerk -

Finanzamt streicht Fremdleisteraufwand

Das Handwerksunternehmen hatte Großaufträge zu guten Konditionen

akquiriert. Mit eigenen Personalkapazitäten konnten die Projekte nicht

abgearbeitet werden. Der Unternehmer vergab Aufträge an Fremdleister.

Bei einer unterjährigen Umsatzsteuerprüfung stellte das Finanzamt (FA) fest,

dass zwei Subleister keine gültige Steuernummer besitzen und keine USt abgeführt

hatten. Vollstreckungsmaßnahmen liefen ins Leere, sie waren abgetaucht.

Entsprechend strich das Finanzamt bei dem Handwerker den Vorsteuerabzug,

machte eine Forderung von T€ 140 geltend. Es habe auffallen müssen, dass die

Subleister keine gültigen Steuernummern hatten. Der Bescheid blieb zunächst über

Wochen liegen – bis das Finanzamt in ein Konto vollstreckte.

Bevor sich die Kreditinstitute weiter engagierten, wünschten sie einen Status,

der einen Überbrückungskredit legitimieren sollte. Die Pfändung lag bereits fünf

Wochen auf dem Konto.

RDG-Beratungsansätze:

• Kurzfristige Klärung des Sachverhaltes durch Einbeziehung des Unterneh-

mers und Steuerberaters

• Erstellung eines kurzfristigen Erfolgs- und Finanzstatus des Unternehmens

• Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt mit dem Ziel einer Ratenzahlung

• Einbindung der Finanzpartner zur Sicherstellung der Finanzierung

RDG-Ergebnisse:

• Die Fehlerhaftigkeit der Steuernummer auf den Subleisterrechnungen war

für einen neutralen Steuerberater offensichtlich (Vergleichsbeispiel Num-

mernschild: „K-1004 AZ“ anstelle „K-AZ 1004“). Die Forderung des FA

war rechtmäßig. Ertragssteuerschulden sollten auch noch folgen.

• Das Unternehmen erwies sich in der Vergangenheit als wirtschaftlich. Auf-

fälligkeiten in der Kontoführung gab es bisher nicht.

• Mit dem FA wurde ein kurzfristiger Termin anberaumt. Es entsandte einen

Liquiditätsaußenprüfer, der vor Ort eine Ratenzahlung untersuchte. Er

schlug eine Lösung vor, die die Schuld auf mehrere Raten verteilte.

RDG-Tipp:

• Plausibilitätsprüfung von Steuernummern bei neuen relevan-

ten Subleistern durch Steuerberater

• Früh Liquiditätsaußenprüfungen durch FA beantragen, um

brauchbare Ratenzahlungsvereinbarungen abzuschließen

Page 4: RDG Praxiswissen 2012-2

RDG-Praxiswissen

Mittelstand und Finanzierung

Ausgabe 02 / 2012 4

� Köpfe der RDG

Herr Dipl.-Wirt.-Inf. Bernd Krause, Jahrgang 1969, ist als

gebürtiger Wolfsburger mit der Marke Volkswagen groß

geworden.

Er absolvierte eine Berufsausbildung zum Kommunikations-

elektroniker mit der Fachrichtung Informationstechnik bei der

Volkswagen AG. Das Interesse an betriebswirtschaftlichen

Themen in Verbindung mit der Aufgeschlossenheit für

technische Fragen führte ihn zum Studium der Wirtschaftsinformatik an der TH

Braunschweig sowie an die Universität zu Köln. Vor seinem Studium arbeitete er

bei Volkswagen de México S.A. de C.V. 1989 kam Herr Krause als Berater und

Dozent zur RDG.

Von 2004 bis 2011 baute er die Niederlassung der RDG in Hamburg auf. Seit

2008 ist er Partner der Gesellschaft und seit 2011 am Standort in Köln in leitender

Position.

Seine Beratungstätigkeit erstreckt sich über das gesamte betriebswirtschaftliche

Portfolio. Besonders Führungs- und Marketingfragestellungen sowie die

Unternehmensnachfolge und die damit oftmals verbundene

Unternehmensbewertung sind in jüngster Vergangenheit zentrale Themen seiner

Arbeit gewesen. Auf Grund des Erfahrungsschatzes im Bereich Informationstechnik

gehört auch die Einführung von Steuerungsinstrumenten zu seinem Repertoire.

Der begeisterte Langstreckenläufer Krause hat die nötige Ausdauer, um für seine

Kunden, Geschäftspartner sowie Seminarteilnehmer ein Maximum an Leistung

herauszuholen.

Impressum:

RDG-Praxiswissen: Mittelstand und Finanzierung

RDG Management-Beratungen GmbH Mathiaskirchplatz 5, 50968 Köln Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff

Telefon: 0221/935588-0 Telefax: 0221/935588-55 Email: [email protected] Internet: www.rdg-gmbh.de

Sitz der Gesellschaft ist Köln Handelsregister HRB 50314 USt-ID: DE 227065945

Nachdruck und Weitergabe gestattet.