Recht der freien Selbstverwaltung Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistet den Gemeinden das...

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Recht der freien Recht der freien Selbstverwaltung Selbstverwaltung Artikel 28 des Grundgesetzes Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistet den Gemeinden das gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Diese Verantwortung zu regeln. Diese Vollmacht umfasst auch das Vollmacht umfasst auch das Recht auf eigene Recht auf eigene Haushaltsführung. Haushaltsführung.

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Recht der freien SelbstverwaltungRecht der freien Selbstverwaltung

Artikel 28 des Grundgesetzes Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistet den Gemeinden das gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der Recht, alle Angelegenheiten der

örtlichen Gemeinschaft im Rahmen örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener der Gesetze in eigener

Verantwortung zu regeln. Diese Verantwortung zu regeln. Diese Vollmacht umfasst auch das Recht Vollmacht umfasst auch das Recht

auf eigene Haushaltsführung.auf eigene Haushaltsführung.

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Aufgaben der GemeindeAufgaben der Gemeinde

Aufgaben des eigenen Aufgaben des eigenen

WirkungskreisesWirkungskreises freiwillige Aufgabenfreiwillige Aufgaben

pflichtige Selbstverwaltungsaufgabenpflichtige Selbstverwaltungsaufgaben

Aufgaben des übertragenen Aufgaben des übertragenen

WirkungskreisesWirkungskreises WeisungsangelegenheitenWeisungsangelegenheiten

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Unterschiede Privatwirtschaft/Unterschiede Privatwirtschaft/öffentliche Finanzwirtschaftöffentliche Finanzwirtschaft

Privatwirtschaft = Maximalprinzip – Privatwirtschaft = Maximalprinzip – Gewinnerzielung steht im Gewinnerzielung steht im VordergrundVordergrund

Öffentl. Finanzwirtschaft = Öffentl. Finanzwirtschaft = Minimalprinzip – Aufgabenerfüllung Minimalprinzip – Aufgabenerfüllung steht im Vordergrundsteht im Vordergrund

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KameralistikKameralistik

Kameralistik ist das bisher weit Kameralistik ist das bisher weit verbreitete Buchungssystem der verbreitete Buchungssystem der öffentlichen Verwaltung. öffentlichen Verwaltung.

Sie ist eine Geld- und Sie ist eine Geld- und Finanzrechnung, die den Finanzrechnung, die den Erfordernissen der staatlichen und Erfordernissen der staatlichen und kommunalen Haushalte durch exakte kommunalen Haushalte durch exakte Aufzeichnungen der Einnahmen und Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben gerecht wird.Ausgaben gerecht wird.

Sie baut auf Zahlungsströmen auf.Sie baut auf Zahlungsströmen auf.

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Bisheriges HaushaltsrechtBisheriges Haushaltsrecht

GeldverbrauchskonzeptGeldverbrauchskonzept Einnahmen und Ausgaben werden Einnahmen und Ausgaben werden

erfassterfasst keine vollständigen Informationen über keine vollständigen Informationen über

Vermögen und VerbindlichkeitenVermögen und Verbindlichkeiten keine Information über Kosten und keine Information über Kosten und

LeistungenLeistungen

= wir leben auf Kosten unserer = wir leben auf Kosten unserer NachkommenNachkommen

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Neues HaushaltsrechtNeues Haushaltsrecht

Ermittlung von Kosten und Ermittlung von Kosten und LeistungenLeistungen

Kosten- und LeistungstransparenzKosten- und Leistungstransparenz Darstellung des VermögensverzehrsDarstellung des Vermögensverzehrs Darstellung der tatsächlichen Darstellung der tatsächlichen

SchuldenSchulden Bildung von Rückstellungen für Bildung von Rückstellungen für

später anfallende Aufwendungenspäter anfallende Aufwendungen

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Ergebnis des neuen Ergebnis des neuen Haushaltsrechtes Haushaltsrechtes

Keine wundersame Geldvermehrung Keine wundersame Geldvermehrung – eher das Gegenteil– eher das Gegenteil

aberaber

realistischer Blick in die realistischer Blick in die Vermögenslage der KommuneVermögenslage der Kommune

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Vorteil des neuen HaushaltsrechtsVorteil des neuen Haushaltsrechts

Die Doppik schafft Die Doppik schafft Transparenz für Transparenz für Konsequenz Konsequenz !!

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Neues SteuerungsmodellNeues Steuerungsmodell

Elemente des Neuen Elemente des Neuen Steuerungsmodells Steuerungsmodells

sindsind ProdukteProdukte BerichtswesenBerichtswesen ControllingControlling DoppikDoppik Kosten- und LeistungsrechnungKosten- und Leistungsrechnung

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Komponenten des Neuen Komponenten des Neuen Kommunalen RechnungswesensKommunalen Rechnungswesens

ErgebnisrechnungErgebnisrechnung (Ertrag/Aufwand)(Ertrag/Aufwand)

Finanzrechnung Finanzrechnung (Ein- und Auszahlungen)(Ein- und Auszahlungen)

Vermögensrechnung – Vermögensrechnung – Bilanz Bilanz (Vermögen/Schulden)(Vermögen/Schulden)

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HaushaltHaushalt

Der Haushaltsplan ist die gesetzliche Der Haushaltsplan ist die gesetzliche Grundlage für die Haushalts- und Grundlage für die Haushalts- und

Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr.Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr.

Der Haushaltsplan ist die Der Haushaltsplan ist die unverzichtbare Anlage zur unverzichtbare Anlage zur

Haushaltssatzung. Haushaltssatzung.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan Haushaltssatzung und Haushaltsplan bilden eine Einheit.bilden eine Einheit.

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Der HaushaltsplanDer Haushaltsplan- Definition -- Definition -

Der Haushaltsplan ist die nach den Vor-Der Haushaltsplan ist die nach den Vor-schriften der Gemeindeordnung und schriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung der Gemeindehaushaltsverordnung durch die Haushaltssatzung durch die Haushaltssatzung festgestellte, für die Haushalts- und festgestellte, für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Wirtschaftsführung der Gemeinde maßgebende Zusammen-stellung der maßgebende Zusammen-stellung der für das Haushaltsjahr veranschlagten für das Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, Einnahmen und Ausgaben, Verpflichtungsermächtigung (und Verpflichtungsermächtigung (und Erträge und Aufwendungen).Erträge und Aufwendungen).

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Unterteilung des HaushaltsplanesUnterteilung des Haushaltsplanes

VerwaltungshaushaltVerwaltungshaushalt Regelmäßig wiederkehrende Regelmäßig wiederkehrende

Einnahmen und Ausgaben zur Erfüllung Einnahmen und Ausgaben zur Erfüllung der Aufgaben der Aufgaben

VermögenshaushaltVermögenshaushalt Investive Ausgaben und die dazu Investive Ausgaben und die dazu

bestimmten Einnahmenbestimmten Einnahmen

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Gliederung des HaushaltsplanesGliederung des Haushaltsplanes

KameralKameral EinzelpläneEinzelpläne AbschnitteAbschnitte UnterabschnitteUnterabschnitte

DoppischDoppisch ProduktbereicheProduktbereiche ProduktgruppenProduktgruppen ProdukteProdukte

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Was bildet den HaushaltsplanWas bildet den Haushaltsplan

BestandteileBestandteile EinzelpläneEinzelpläne GesamtplanGesamtplan StellenplanStellenplan

AnlagenAnlagen VorberichtVorbericht FinanzplanFinanzplan ÜbersichtenÜbersichten

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Grundsätze der Grundsätze der EinnahmebeschaffungEinnahmebeschaffung

Sonstige EinnahmenSonstige Einnahmenspezielle Entgeltespezielle EntgelteSteuernSteuernKrediteKredite

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HaushaltsgrundsätzeHaushaltsgrundsätze

Die Haushaltsgrundsätze sichern Die Haushaltsgrundsätze sichern die Rechtseinheitlichkeit und die die Rechtseinheitlichkeit und die Vergleichbarkeit der öffentlichen Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte. Sie sind die tragenden Haushalte. Sie sind die tragenden

Säulen der kommunalen Säulen der kommunalen Haushaltswirtschaft, auf denen Haushaltswirtschaft, auf denen

Ordnungsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit und Haushaltsablauf aufgebaut sind.Haushaltsablauf aufgebaut sind.

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Allgemeine GrundsätzeAllgemeine Grundsätze

Stetige AufgabenerfüllungStetige Aufgabenerfüllung Konjunkturgerechtes VerhaltenKonjunkturgerechtes Verhalten Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeit und

SparsamkeitSparsamkeit HaushaltsausgleichHaushaltsausgleich Wahrheit und KlarheitWahrheit und Klarheit ÖffentlichkeitÖffentlichkeit

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VeranschlagungsgrundsätzeVeranschlagungsgrundsätze

VollständigkeitVollständigkeit BruttoveranschlagungBruttoveranschlagung FälligkeitsprinzipFälligkeitsprinzip JährlichkeitJährlichkeit GesamtdeckungGesamtdeckung

Grundsätze ordnungsgemäßer Grundsätze ordnungsgemäßer BuchführungBuchführung

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Einnahmen der GemeindeEinnahmen der Gemeinde

SteuernSteuern RealsteuernRealsteuern HundesteuerHundesteuer ZweitwohnungssteuerZweitwohnungssteuer

GebührenGebühren VerwaltungsgebührenVerwaltungsgebühren BenutzungsgebührenBenutzungsgebühren

BeiträgeBeiträge

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SteuernSteuern- Definition -- Definition -

Steuern sind Geldleistungen, die nicht Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.die Leistungspflicht knüpft.

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Gebühren Gebühren - Definition -- Definition -

Gebühren sind Geldleistungen, die Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Behörden sonstige Tätigkeit – der Behörden (Verwaltungsgebühren) oder für die (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) Einrichtungen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.erhoben werden.

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BeiträgeBeiträge- Definition -- Definition -

Beiträge sind einmalige Beiträge sind einmalige Geldleitungen, die für die Herstellung Geldleitungen, die für die Herstellung sowie den Aus- und Umbau einer sowie den Aus- und Umbau einer notwendigen öffentlichen Einrichtung notwendigen öffentlichen Einrichtung von allen denjenigen erhoben von allen denjenigen erhoben werden, denen hierdurch Vorteile werden, denen hierdurch Vorteile erwachsen.erwachsen.

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VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen

Eine Verpflichtungsermächtigung Eine Verpflichtungsermächtigung berechtigt die Verwaltung zum berechtigt die Verwaltung zum

Eingehen von finanziellen Eingehen von finanziellen Verpflichtungen, die künftige Verpflichtungen, die künftige

Haushaltsjahre mit Ausgaben für Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionen und

InvestitionsförderungsmaßnahmInvestitionsförderungsmaßnahmen belasten.en belasten.

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HaushaltssatzungHaushaltssatzung

PflichtsatzungPflichtsatzung Geltungsdauer ist beschränktGeltungsdauer ist beschränkt Tritt grundsätzlich zum 01.01. eines Tritt grundsätzlich zum 01.01. eines

Jahres in KraftJahres in Kraft Teilweise genehmigungsbedürftigTeilweise genehmigungsbedürftig Kann über das Jahresende hinaus geltenKann über das Jahresende hinaus gelten Außenwirkung hinsichtlich der Außenwirkung hinsichtlich der

Festsetzung der Realsteuerhebesätze Festsetzung der Realsteuerhebesätze bzw. Umlagenbzw. Umlagen

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Inhalt der HaushaltssatzungInhalt der Haushaltssatzung

Festsetzung des Haushaltsvolumens Festsetzung des Haushaltsvolumens getrennt nach Verwaltungs- und getrennt nach Verwaltungs- und VermögenshaushaltVermögenshaushalt

ErmächtigungErmächtigung zur Aufnahme von Kreditenzur Aufnahme von Krediten zum Eingehen von zum Eingehen von

VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen zur Aufnahme von Kassenkreditenzur Aufnahme von Kassenkrediten

Hebesätze/UmlagesätzeHebesätze/Umlagesätze

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Entstehung der HaushaltssatzungEntstehung der Haushaltssatzung

PlanungPlanungAufstellung Aufstellung BeratungBeratungBeschlussfassungBeschlussfassungPrüfung/GenehmigungPrüfung/GenehmigungAusfertigungAusfertigungVeröffentlichungVeröffentlichung InkrafttretenInkrafttreten

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Was ist genehmigungsbedürftig?Was ist genehmigungsbedürftig?

Gesamtbetrag der Kredite für Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenInvestitionsförderungsmaßnahmen

Gesamtbetrag der Gesamtbetrag der VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen

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Behandlung von MehrausgabenBehandlung von Mehrausgaben

DeckungsfähigkeitDeckungsfähigkeit Minderausgaben oder Mehreinnahmen Minderausgaben oder Mehreinnahmen

berechtigen zu Mehrausgabenberechtigen zu Mehrausgaben

NachtragshaushaltssatzungNachtragshaushaltssatzung

Genehmigung von über- und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgabenaußerplanmäßigen Ausgaben

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Notwendigkeit zum Erlass einer Notwendigkeit zum Erlass einer NachtragshaushaltssatzungNachtragshaushaltssatzung

erheblicher Fehlbetragerheblicher Fehlbetrag bisher nicht veranschlagte erhebliche bisher nicht veranschlagte erhebliche

AusgabenAusgaben bisher nicht veranschlagte bisher nicht veranschlagte

Baumaßnahmen oder Baumaßnahmen oder InvestitionsförderungsmaßnahmenInvestitionsförderungsmaßnahmen

Abweichungen vom StellenplanAbweichungen vom Stellenplan Änderung der HaushaltssatzungÄnderung der Haushaltssatzung

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Elemente der HaushaltsrechnungElemente der Haushaltsrechnung

HaushaltssollHaushaltssoll

HaushaltsresteHaushaltsreste

AnordnungssollAnordnungssoll

KassenresteKassenreste

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Bestandteile der Bestandteile der HaushaltsrechnungHaushaltsrechnung

Kassenmäßiger AbschlussKassenmäßiger Abschluss

HaushaltsrechnungHaushaltsrechnung

ÜbersichtenÜbersichten

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FinanzausgleichFinanzausgleich

Festsetzung der Finanzausgleichsmasse Festsetzung der Finanzausgleichsmasse im Landeshaushaltim Landeshaushalt

Schlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisungen, Zentralitätsmittel, Zentralitätsmittel,

BedarfszuweisungenBedarfszuweisungen FehlbetragszuweisungenFehlbetragszuweisungen SonderbedarfszuweisungenSonderbedarfszuweisungen

Darlehen aus dem kommunalen Darlehen aus dem kommunalen InvestitionsfondsInvestitionsfonds

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GemeindeschlüsselzuweisungGemeindeschlüsselzuweisung

AusgangsmesszahlAusgangsmesszahl

./. Steuerkraftmesszahl./. Steuerkraftmesszahl

: 2: 2

= allgem. Schlüsselzuweisung= allgem. Schlüsselzuweisung

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AusgangsmesszahlAusgangsmesszahl

EinwohnerzahlEinwohnerzahl

XX

Grundbetrag gem. HaushaltserlassGrundbetrag gem. Haushaltserlass

für allgem. Schlüsselzuweisungfür allgem. Schlüsselzuweisung

bzw. Sonderschlüsselzuweisungbzw. Sonderschlüsselzuweisung

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SteuerkraftmesszahlSteuerkraftmesszahl

= Summe der Steuerkraftzahlen= Summe der Steuerkraftzahlen

Steuerkraftzahl =Steuerkraftzahl =tatsächliches Steueraufkommen für die tatsächliches Steueraufkommen für die

Zeit vom 01.07. bis 30.06.Zeit vom 01.07. bis 30.06.

bei Realsteuern = (Ist-Aufkommen bei Realsteuern = (Ist-Aufkommen

./. Hebesatz) X Nivellierungssatz./. Hebesatz) X Nivellierungssatz

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Kreis- bzw. AmtsumlageKreis- bzw. Amtsumlage

SteuerkraftmesszahlSteuerkraftmesszahl

+allgem. Schlüsselzuweisung+allgem. Schlüsselzuweisung

+ Sonderschlüsselzuweisung+ Sonderschlüsselzuweisung- FinanzausgleichsumlageFinanzausgleichsumlage

- ------------------------------------------------------------------------------- X Umlagesatz des Kreises bzw. des X Umlagesatz des Kreises bzw. des

AmtesAmtes