Warum Kurzumtriebsplantagen - landwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
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Transcript of Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Copyright, 2002 © Michael Sonntag
E-Mail: [email protected]://www.fim.uni-linz.ac.at/staff/sonntag.htm
Mag. Dipl.-Ing. Dr. Michael Sonntag
Rechtliche Aspekte des Einsatzes Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearnvon WeLearn
Institut für Informationsverarbeitung und Mikroprozessortechnik (FIM)
Urheberrecht, Datenschutz
Michael Sonntag 2Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Ja, dürfen’s denn das überhaupt???
Genau das wollen wir uns hier kurz überlegen Nur eine kurze Einführung;viele Details, die nicht behandelt werden! Viele weitere Gebiete die man beachten muß!
Datenschutz: Namen/Bilder von Schülern im Internet
Einleitung
Soll WeLearn eingesetzt werden, so müssen auch Materialien angeboten werden!
Entweder: Komplett selbst erstellen Oder: Kopieren, zusammenstellen, erweitern, …
Auf gut österreichisch:
Michael Sonntag 3Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Urheberrecht:Eigene Werke
Selbst erstelltes Material ist mit der Erstellung geschützt Gewisse Werkhöhe nötig: Sehr niedrig angesetzt
Dies gilt für Lehrer genauso wie für Schüler! Wichtigster Punkt:
Persönliche Prägung durch den Schaffenden Jemand Anderer mit identischer Aufgabe hätte es anders gemacht
Gilt für Papier, Computer, …. Digitale Werke können leichter vervielfältigt werden, aber das ist
“bloß” ein praktisches Problem, kein rechtliches! Schutzdauer:
Signierte Werke: Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Anonyme Werke: Bis 70 Jahre nach Erschaffung des Werkes
» Bzw. 70 Jahre nach Tod des Urhebers, falls dieser vorher bekannt wird
Michael Sonntag 4Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Urheberrecht:Fremde Weke
Nur in äußerst begrenztem Umfang dürfen fremde Werke in eigene Poduktionen integriert werden
Rechtserwerb ist hierfür jederzeit möglich: Vertrag mit Urheber! Werke können der Öffentlichkeit übergeben werden
Jeder kann sie völlig frei nutzen Ins Internet stellen ist KEINE derartige Genehmigung!
“Integration” fremder Werke durch Links meist erlaubt Zumindest als Link auf die Startseite; Deep-links umstritten/riskant
Was kein Werk ist, ist meist dennoch gechützt! Z. B. Leistungsschutzrechte
Daher IMMER (irgend)eine Erlaubnis für Übernahme suchen!
Michael Sonntag 5Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Urheberrecht:Schulbuchfreiheit
Einzelne Sprachwerke (keine Computerprogramme!) und bildliche Darstellungen können integriert werden, wenn …
Die Quelle veröffentlicht ist (Buchhandel, Internet, …) Ergebnis muß nach Beschaffenheit für Schulgebrauch dienen Ergebnis muß als Schulbuch bezeichnet werden (nicht wörtlich) Zur Erläuterung des eigentlichen Inhalts (Beispiele, Illustration, ...) Im durch den Zweck gerechtfertigen Umfang (Minimalität) Die Quelle angegeben wird
Ähnliches gilt für Bilder, Skulpturen, Bauwerke, …
Vorsicht: Verwertungsgesellschaften können Vergütungen verlangen (Problem, falls kein Verkauf erfolgt!)
Michael Sonntag 6Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Urheberrecht:Zitate
Integration von (Teilen) fremder Werke in eigene Werke Existiert für Text, Bilder, Musik, …
Quellenangabe erforderlich: Urheber + Bezeichnung (=Titel) Ein Link ist keine Quellenangabe!
Eigenes “Werk” muß tatsächlich ein Werk sein Eigener Beitrag nötig
2 Arten: Wissenschaftl. Großzitat: Auch ganze Werke; nur in wiss. Werken Kleinzitat: Nur einzelne kleinere Teile (Sätze, Absätze, Liedzeilen, …)
Keinerlei Kosten
Internet: Links selbst sind auch keine Zitate!
Michael Sonntag 7Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Urheberrecht:Vervielfält. für Schulgebrauch
Keine Integration, sondern gesonderte Reproduktion Kopieren nur in Klassenstärke erlaubt
Konkrete Klasse, konkretes Fach/Stunde VERBOTEN: Schulbücher, Lehrbücher, Skripten, …
Nach Beschaffenheit und Bezeichnung für Unterricht bestimmt Keine andere Verwendung nach dem Einsatz erlaubt!
Internet: Zugangskontrolle nötig! Ungesichert: Kein kopieren in Klassenstärke mehr!
Ähnlich/Gleich: Vervielfältigung für Unterrichtsgebrauch Z. B. für die Vorbereitung
Michael Sonntag 8Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Urheberrecht:Bilder
Grafiken sind nicht Bilder: Literatur oder angewandte Kunst Haben deshalb kleinere Abweichungen!
Zusätzliche Komplikation: Zweite Kategorie der Lichtbilder Lichtbildwerk: Urheberrecht gilt voll; künstlerisches Element nötig
» Kann aber auch bei Schnappschüssen vorliegen! (Einfaches) Lichtbild: “Normales” Foto
» Ähnlich zu Lichtbildwerken, aber gewisse Ausnahmen/Änderungen» Schutzfrist: 50 Jahre ab Herstellung/Veröffentlichung
Analoges Problem bei Filmen Filmwerke Laufbilder
“Recht am eigenen Bild” Siehe später!
Michael Sonntag 9Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Datenschutz:Namenslisten im Internet
Einstellen ins Internet ist eine Veröffentlichung Namenslisten sind personenbezogene Daten Jede Veröffentlichung, Erhebung, Verwendung, … ist verboten!
» Ausnahmen müssen gesetzlich oder vertraglich erfolgen! Dies gilt auch bei beschränkter Öffentlichkeit (z. B. Schulintern)
In der Regel notwendig: Zustimmung des Betroffenen Schulisches Problem: Minderjährige! Zustimmung der Eltern muß eingeholt werden
Betrifft: Alle Daten mit Personenbezug Name, Geburtsdatum, Klasse, Noten, …
Gilt auch für Daten von Lehrern! Aber erlaubt: Name, Schultelefonnr., Fächer, Klassen, ...
Jederzeit erlaubt: “Anonyme” Daten (z. B. “Hans M.”)
Michael Sonntag 10Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Datenschutz:Bilder im Internet
Genau gleich wie bei anderen Daten (siehe oben) Zusätzlich: Persönlichkeitsrechtlicher Bildnisschutz
Bildnisse dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden
Daher sehr viel erlaubt bei “Personen öffentlichen Interesses”» Schüler werden dies fast nie sein!
Berechtigtes Interesse: “Schutz der Privatsphäre” gilt immer» Verhindert daher fast alle Veröffentlichungen bei Schülern
Zustimmung zur Veröffentlichung ist jederzeit möglich» Explizit (Eltern), aber auch konkludent (eindeutiges Verhalten) möglich
Z. B. erlaubt: Klassen-Homepage mit Paßbildern, die NUR den Klassenmitgliedern zugänglich ist!
Michael Sonntag 11Rechtliche Aspekte des Einsatzes von WeLearn
Datenschutz:Zustimmung durch Teilnahme?
Bloße Teilnahme an Schul-/Sportveranstaltungen reicht als konkludente Zustimmung zur Veröffentlichung nicht aus!
Echt öffentliche Veranstaltungen: Veröffentlichung erlaubt!» Für “übliche” Zwecke (z. B. Bericht darüber); nicht für Werbung, ...
Schulveranstaltungen sind meist rechtlich (Zugang) und praktisch (keine öff. Einladung) Privatveranstaltungen
Z. B. Klassenausflüge, Schiwochen; Fraglich: Schulmeisterschaften Veröffentlichung bei geschlossenem Kreis daher auch nur
innerhalb dieses Kreises, d. h. Klassen-/Schulintern Dies gilt für Namen, Bilder, Ergebnisse, … Internet: Wenn keine exakte Beschränkung möglich ist, dann
etweder gar nicht veröffentlichen oder den kleineren Bereich wählen!
Copyright, 2002 © Michael Sonntag
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Mag. Dipl.-Ing. Dr. Michael Sonntag
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