Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann INVESTITIONSSCHUTZ STEUERRECHT

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STEUERRECHT

Defizite bei der Gesetzesumsetzung und ihre Einfluesse auf das Investitionsumfeld

In den letzten Jahren bemuehte sich die Regierung das Geschaefts- und Investitionsklima zu

verbessern, Unternehmen zu unterstuetzen, Verwaltungsverfahren zu reformieren, Investitionen

zu erlangen und die sozio-oekonomische Entwicklung zu foerdern. Dies spiegelt sich auch in der

Gesetzgebung wider, wie durch die Beschluesse 35/NQ-CP und 19/2017/NQ-CP oder der

Richtlinie 20/CT-TTg. Sie alle haben das Ziel Kontrollen und andere Probleme zu beseitigen und

die Unternehmen an die Hand zu nehmen.

Allerdings ergeben sich anhand unserer Beobachtungen verschiedene Fragen bezueglich der

Umsetzung der Investitions- und Steuerpolitik, die die Erwartungen der Unternehmen bisher nicht

erfuellen konnten.

1. Investitionsschutz

Fuer Anleger stellen die von den zustaendigen Behoerden ausgestellten Lizenzen eine

grosse Verpflichtung gegenueber der Regierung Vietnams dar. Diese Unterlagen sind fuer

die Sicherung der Investments in Vietnam von grosser Bedeutung. Das Investitionsgesetz

hat den Grundsatz des investitionsschutzes bekraeftigt. Dementsprechend sind nach den

neuen Verordnungen die Investitionsanreize niedriger, als jene Anreize, die durch die

Lizenzen gewaehrt wurden. Lizenzhalter sollen die Fruechte dieser Lizenz weiter

geniessen duerfen. In der Praxis gibt es jedoch Faelle von lizensierten Unternehmen, denen

von den Steuerbehoerden Foerdergelder nach einer Steuerpruefung verwehrt wurden. Die

Steuerbehorden behaupten, dass in einigen Faellen Fehler bei der Vergabe der

Foerdergelder durch die Lizenzbehoerden gemacht wurden. Dementsprechend muessen

diese Unternehmen Steuern nachzahlen, aufgrund verspaeteter Zahlungen Zinsen und

sogar Strafzahlungen wegen falscher Steuererklaerungen zahlen. Aus Anlegersicht wird

argumentiert, dass die Regierung ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, das

Prinzip des Investitionsschutzes missachtet habe und die Unternehmen durch die

Steuerbehoerden nun gezwungen werden deren Fehler “auszubaden”. Solche Situationen

setzen die Anleger unter Druck und fuehren zum Vertrauensverlust. Dies fuehrt dazu, dass

Anleger ihren Unmut bei verschiedenen Investorentreffen kundtun werden, was wiederum

das Geschaeftsklima und die Moeglichkeiten Vietnams neue Investoren anzuziehen

nachtraeglich beeinflussen wird.

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2. Einhaltung der Gruendsaetze der Steuererhebung

Die Steuergesetze muessen entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und

der Geschaeftstaetigkeit der Unternehmen permanent angepasst werden. Allerdings kann

die Steuergesetzgebung nicht in allen Faellen eindeutig sein, sondern muss Raum fuer

Interpretationen bieten. Die Steuerpolitik sollte deshalb auf allgemeine Prinzipien und

menschlicher Vernunft fussen. Einige Faelle zeigten aber das mangelnde gesetzliche

Verstaendnis der Steuerbehoerden, wodurch manche Geschaefte voellig ihre

Wirtschaftlichkeit voellig verloren. Darueber hinaus werden gewisse kodifizierte

Zusammenhaenge gewusst anders gehandhabt, um die Steuereinnahmen zu erhoehen.

Im Folgenden werden wir Ihnen einige Beispiele zeigen, um zu veranschaulichen, wie

Steuerbeamte aufgrund des auf Sie ausgeuebten Drucks eine Bewertung auf reine

Aeusserlichkeiten vornehmen, statt die Transaktion selbst zu bewerten. In einigen Faellen

stuetzen sich Steuer- und Zollbehoerden gar auf die Form oder das Erscheinungsbild von

Antraegen, um Art des Geschaefts zu beurteilen.

Beispiel Nr. 1:

Ein japanisches Unternehmen taetigt eine bedeutsame Investition in einen Industriepark im

Sueden des Landes. Aufgrund der Groesse des Investments wurde der Industriepark als

Ziel fuer neue Industrien angesehen. Das Grossprojekt, das seine Bauzeit von fuenf Jahren

in Anspruch nehmen sollte, stockte, als innerhalb dieses Zeitraums eine grosse Menge

Kapital in Mehrwertsteuerhoehe bezahlt werden sollte. Man beantragte

Mehrwertsteuerrueckerstattung fuer Investitionsvorhaben. Bei Angabe der Mehrwertsteuer

hat das Unternehmen – wie in den Veordnungen vorgesehen - dabei das Formblatt 01 statt

dem Formblatt 02 genutzt. Diesbezueglich hatte die oertliche Steuerbehoerde sogar Hilfe

geleistet, an dessen Leitlinien sich das Unternehmen auch hielt. Die daraufhin beantragte

Mehrwertsteuererstattung wurde laut des Protokolls der Behoerde auch genehmigt. Als

dieser Vorgang jedoch dem Bundesamt gemeldet wurde, lehnt dieses die Rueckerstattung

mit der Begruendung der falschen Art der Erklaerung ab. Das Unternehmen schickte

daraufhin eine schriftliche Erklaerung an das Bundesamt und das Finanzministerium, um

die Rechtmaessigkeit darzulegen. Nach Aufforderung des Bundesamt fuer Steuern musste

das Unternehmen eine Bestaetigung des Industrie- und Handelsministerium einholen, um

nachzuweisen, dass es sich beim Investmentprojekt um eine Verarbeitung natuerlicher

Ressourcen und Mineralien handelte. Obwohl dieser Vorgang laut dem Gesetz nicht

vorgesehen ist, arbeitete das Unternehmen mit dem Ministerium, um den Vorfall ein fuer

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alle mal klaeren zu koennen. Nichtsdestotrotz hat das Unternehmen nach mehr als sechs

Monaten Wartezeit nach Einreichung noch immer keine Antwort erhalten.

In diesem Fall haben die Steuerbehoerden sich bewusst auf Verwaltungsfehler verlassen,

um den Fall zu verzerren. Dies widerspricht den Grundsaetzen des Steuerrechts.

Beispiel Nr. 2:

Gemaess der Bestimmungen zum Ein- und Ausfuhrzoll ist die bei der Abfertigung

ergehende Entscheidung der Zollbehoerde fuer das Unternehmen bindend. Da es sich bei

der Ein- und Ausfuhrabgabe um eine indirekte Steuer handelt, muss das Unternehmen nach

Zugang des Bescheids bzgl der Nachpruefung fuer einen gewissen Zeitraum sicherstellen,

dass die Tatetigkeit im Einklang mit dem Bescheid steht und ggf. nachbessern. Das

Unternehmen meinte, die Zollvorschriften eingehalten zu haben und war zuversichtlich

ihre Taetigkeit fortzusetzen.

Es gibt jedoch Vorfaelle, bei denen bei verschiedenen nachtraeglichen Pruefungen (z.B.

nach drei oder fuenf Jahren, teilweise durch eine andere Zollbehoerde) vorherige

Beurteilungen zuruecknahmen, wodurch die Steuerbelastung stieg. Das Unternehmen

wurde folglich zu einer Nachzahlung von Steuern aufgefordert, obwohl der Geschaeftsplan

und die Gewinn-/Verlistrechnung bereits abgeschlossen waren.

Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Rechtsansichten der Zollbehoerden noch

immer subjektiv, inconsequent und ohne sorgfaltige Abwaegung sind.

Worin besteht die Rechtsgrundlage der rueckwirkenden Anwendung einer Norm? Ist es

Verhaeltnismaessig das Unternehmen fuer Fehler der Behorden verantwortlich zu

machen?

In solchen Faellen ist jene Behoerde fuer die Streitbeilegung zustaendig, die den Beschluss

un die Steuerentscheidung erlassen hat. Vermutlich wird sie zu keiner geeigneten

Streitbeilegung im Stande sein. Unabhaengigkeit und Objektivitaet sind auch im

Widerspruchsverfahren nicht gewahrleistet, wodurch die Geschaeftstaetigkeit des

Unternehmens erheblich beeintraechtigt wird. Darueber hinaus kann sich das Unternehmen

nicht auf die Richtlinien der Behoerde verlassen, wenn sie befuerchten muss trotz

Befolgung in Zukunft bestraft zu werden.

Beispiel Nr. 3:

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Bei der Zollermittlung gab es Faelle, bei denen der Zollbeamte aufgrund eines

verwaltungstechnischen Missgeschicks, wie das versehentliche Nichtankreuzen einer

Angabe, hoehere Abgaben geltend machte, ohne Rechtsgrundlage oder Begruendung

hoehere Zollabgaben verlangt wurden.

Nach erfolgreichem Widerspruchsverfahren haette die Ausgangsbehoerde diese

Entscheidung zuruecknehmen und einen neuen Bescheid, mit einer Neufestlegung der

Steuern, erlassen muessen. Dies tat sie jedoch seit vielen Monaten nicht. Folglich hat das

Unternehmen einen bedeutenden Betrag bei der Steuerbehoerde offen.

Sollte ein Unternehmen eine Steuerschuld nicht bezahlt haben, muss sie dies nach

Feststellung der Steuerbehoerde sofort nachholen und nach Ablauf einer Frist

Verzugszinsen zahlen. Im umgekehrten Fall jedoch, indem das Unternehmen rechtswidrig

zu hohe Steuern zahlen musste, kann sich die Rueckzahlung an das Unternehmen erhelich

verzoegern.

Beispiel Nr 4:

In Bezug auf die Einkommenssteuer (“PIT”) haben viele japanische Unternehmen das

Problem der Berechnung des Nettoeinkommens in Bruttoeinkommen. Zuvor hielt man sich

an die offizielle Richtlinie der Ho-Chi-Minh-Steuerabteilung. Bei der spaeteren

Steuerpruefung wandte die Steuerbehoerde jedoch eine voellig andere Formel an, die

rueckwirkend fuer den Zeitraum 2009 bis 2012 Anwendung fand. Diese rueckwirkende

Anwendung fuehrte nicht nur zu einer zusaetzlichen Einkommenssteuerlast, sondern

darueber hinaus auch zu Verzugszinsen und Strafgelder wegen falsch eingereichtem

Steuerbescheids. Dieses Vorgehen untergraebt das Vertrauen der Unternehmen in ein

Investitionsumfeld, indem die Steuerpolitik uneinheitlich ausgeuebt wird und die

Steuerbehoerden Macht ausueben, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.

Beispiel Nr. 5: Rueckerstattungsverfahren

Das eingeholte Feedback einer Feldstudie zeigte, dass die meisten Unternehmen keine

Schwierigkeiten hatten, die benoetigten Dokumente zur Steuerrueckerstattung vorzulegen.

In einigen provinzen gab es jedoch eine Reihe von Problemen bei der Durchfuehrung des

Rueckerstattungsverfahrens, wie:

· Zeit zur Rueckerstattung:

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Unternehmen mussten laenger warten als vorgesehen. Die gesetzliche Frist zur Vorab-

Rueckerstattung betraegt sechs Tage und die Rueckerstattung nach der Pruefung 40 Tage

seit der vollstaendigen Antragsstellung

· Antragsunterlagung zur Rueckerstattung:

Der Steuererstattungsantrag wird immernoch handschriftlich bei dem Finanzamt vor Ort

gestellt.

· Die Unternehmen haben ihre Besorgnis ueber die nichtverfuegbare Erstattung geaeussert.

Stattdessen werde man auf den naechsten Zahlungszeitraum verwiesen. Dies fuehrt zu

Einschraenkungen im Cashflow bei den unternehmen. Zudem fehlt es an Gerechtigkeit im

Steuererstattungsverfahren. Wenn ein Unternehmen mit der Zahlung von Steuern in verzug

geraet, muss es Zinsen und Strafzahlungen leisten. Umgekehrt hat das Unternehmen keine

Ansprueche bei Verspaetung der Behoerden.

· Steuerverwaltung:

Unternehmen beschweren sich, dass sie in einigen Provinzen eine Zusage einreichen

muessen, keine Einkaeufe mit neugegruendeten Unternehmen getaetigt zu haben. Eine

Reihe von Steuerbeamten verlangte dennoch Rechnungen, Quittungen und Nachweise von

Kaeufen und Verkaeufen, obwohl das Steuergesetz nicht vorsieht.

Schlussfolgerungen:

· Die zusaetzlichen Anforderungen an Unternehmen weitere Dokumente einreichen zu

muessen, ist schwierig und kostspielig.

· Verzoegerte Rueckerstattungen koennen zu Cashflow-Problemen fuehren. Alle

Unternehmen mussen ueberhoehte Strafzinsen bei verspaeteter Einreichung zahlen,

waehrend sie im umgekehrten Fall nichts erhalten.

· Die erfoderliche Zusage nicht von neugegruendeten Unternehmen gekauft zu haben,

bringt einige Unternehmen in Schwierigkeiten, da sie im Einzelfall nicht wissen, ob ein

Lieferbetrieb neu gegruendet wurde oder nicht.

Darueber hinaus kann diese Anforderung neu gegruendete Unternehmen diskriminieren,

was es ihnen erschwert, Waren zu verkaufen.

Empfehlungen:

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· Die GDT sollte die Risikobewertungskriterien fuer die Identifizierung von Steuerzahlern

mit hohem Risiko ueberpruefen und verbessern, indem sie einen Triage-Prozess anwendet,

der eine rasche Ausgabe von Erstattungen fuer den Grossteil der foerderfaehigen

Unternehmen ermoeglicht. Vorzugsweise sollte die Frage der Rueckerstattung an

Unternehmen mit geringem Risiko automatisiert werden.

· Mittelfristig soltle die GDT eher auf elektronische, als auf Papierrechnungen bauen. Dies

wuerde die risikobasierte Triage und Verifizierung sowie die auf Post-Offset-Risiko

basierenden Pruefaktivitaeten besser unterstuetzen. Ausserdem bedarf es eines staerker

risikobasierten Pruefungsprogramms bzgl. Der Mehrwertsteuer- und

Einkommenssteuererstattungen und/oder der Verrechnung von

Mehrwertsteuergutschriften.

· Mittel- bis langfristig bedarf e seines integrierten Data-Warehouse-Systems, um die

Risikobewertung und Compliance-Aktivitaeten zu unterstuetzen.

· Stellen Sie sicher, dass die oertlichen Steuerbehoerden die Unternehmen nicht nach mehr

Dokumenten fragen, als gesetzlich vorgeschrieben sind.

Beispiel Nr. 6: Verrechnen der Zahlungen mit anderen Steuern

Derzeit duerfen Unternehmen den ueberbezahlten Betrag einer Steuer nicht mit anderen

unterbezahlten ausgleichen. Es ist nicht erlaubt zwischen Positionen derselben Steuer zu

verrechnen. Ein Unternehmensvertreter beschwerte sich ueber einen Vorfall, be idem man

die PIT (Position 1004) mit dem Gehalt (Position 1001) verrechnete und die Steuer

vollstaendig und rechtzeitig zahlte. Trotzdem verhaengte die Steuerbehoerde eine

Strafzahlung und verlangte Zinszahlungen. Eine Auswirkung auf die Steuereinnahmen

bestand nicht. Die Nichtanerkennung der Verrechnung fuehrt zu unnoetigen Problemen

fuer Unternehmen.

Empfehlung:

Die Steuerbehoerden sollten Strafen nur nach Verrechnung zwischen Steuern, Unterkonten

und Unterposten verhaengen. In Faellen von Fehlbuchungen, in denen die gezahlte

Gesamtsteuer hoeher oder gleich hoch zur zu zahlenden Steuer ist, sollten Unternehmen

erinnert werden und sollten die Zahlen anpassen koennen. Es sollte keine

Verwaltungsstrafe oder Zinszahlung geben.

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Beispiel Nr. 7: Werbe- und Promotionskosten

Laut dem Handelsrecht muessen sich Unternehmen, die Werbung oder Werbeprogramme

betreiben, beim Ministerium fur Industrie und Handel (DOIT) registerieren lassen. Die

Mehrwertsteuer-Ausgangsrechnung muss null ergeben. Die Frist zur Durchfuehrung der

Verkaufsfoerderungsprogamme, um Rabatte zu erhalten, darf 90 Tage im Jahr und 45 Tage

pro Programm nicht ueberschreiten.

Viele Unternehmen, wie bspw. Unternehmen in der Produktion und im Einzelhandel,

beklagen die Schweirigkeiten bei der Registrierung der Werbe- und Promotionsprogramme

bei der DOIT. Die Muster- und Testprodukte, die dem Handelsministerium vorgewiesen

werden muessen, werden haeufig bereits bei Kundengespraechen eingesetzt. Daher werden

diese Ausgaben bei der Steuerpruefung nicht anerkannt, da sie nicht wie erforderlich

nachgewiesen wurden. Vielmehr werden diese Unternehmen mit einer Geldstrafe belegt.

In anderen Faellen haben die Unternehmen ordnungsgemaess alles eingereicht, jedoch nie

eine Antwort erhalten. Aufgrund der Geschaeftsanforderungen setzten die Unternehmen

die Werbe- und Promotionsprogramme um. Die Kosten hierfuer konnten jedoch bei der

Steuerpruefung nicht abgesetzt werden.

Auswirkungen:

Jene Ausgaben, die den Unternehmen waehrend des Geschaeftsbetriebs entstanden,

konnten aufgrund fehlender Nachweise der Registrierung von Werbe- und

Promotionsprogramme nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Empfehlungen:

Es sollte eine bessere Koordinierung und ein besserer Informationsaustausch zwischen

Bundessteueramt und der DOIT erfolgen, um solche Probleme fuer Unternehmen zu

vermeiden. Die GDT sollte in Erwaegung ziehen, eine an die DIOT gesendete Kopie der

Registrierung zu akzeptieren und es Unternehmen zu ermoeglichen, die Ausgaben in

solchen Faellen abzusetzen. Die Unternehmen sollten anregt werden Quittungen

aufzubewahren.

1. Mehrwertsteuerrechnung

1. Anmeldung

Problem: Unternehmen in Vietnam koennen vorgedruckte, selbst gedruckte und

sogar elekronische Rechnungen, die kuerzlich getestet wurden, nutzen. Die

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Steuerrechnungsvorlage muss festgelegte Posten aufweisen und bei den oertlichen

Steuerbehoerden angemeldet werden. Innerhalb von fuenf Tagen muss die

Steuerbehoerde dem Unternehmen eine mitteilung ueber die Verwendung der

Mehrwertsteuerrechnung zukommen lassen. Bei Exportwaren koennen

Handelsrechnungen anstaelle von inlaendischen Steuerrechnungen verwendet

werden. GDT-Verfahren zur Verwaltung der selbst gedruckten Rechnungen sind

handschriftlich und daher fuer Unternehmen sehr zeitaufwaendig. Laut des

Feedbacks verschiedener Unternehmen dauerte es etwa 30 Tage bis die

Steueridentifikationsnummer fuer die Mehrwertsteuerrechnung verwerdet werden

konnte. Dabei musste ein komplizierter und langwieriger Prozess von innerhalb der

staatlichen Verwaltung durchlaufen werden.

Auswirkungen:

Unternehmen verbringen viel Zeit mit der Verwendungen von

Mehrwertsteuerrechnungen im Geschaeftsbetrieb .

Empfehlung:

Die GDT sollte den Prozess der Genehmigung/Erteilung von

Mehrwertsteuerrechnungen der Unternehmen ueberpruefen, um unnoetige Arbeit

zu vermeiden. Es wird empfohlen, die Anforderung fuer eine Genehmigung der

GDT zu streichen, um die Zeit zur Ausstellung zu verkuerzen.

3.2. Probleme bei der Inrechnungstellung von Geschaeften im Wert von 200.000 VND und

darueber

Gemaess Artikel 16.2 des Rundschreibens 39/2014/TT-BTC muss der Verkauefer bei

jedem Geschaeft im Wert von mehr als 200.00 VND entweder sofort eine Rechnung

austellen bzw. Namen, Adresse und Steuernummer nennen oder im Laufe des Tages die

Rechnung (fuer jedes Geschaeft) ausstellen. Dies stellt sich fuer Unternehmen als

kompliziert, zeitraubend und kostspielig dar, da fuer die Ausstellung von Rechnungen extra

Personal angestellt werden muss. Besonders belastend ist dies fuer Unternehmen mit vielen

Einzelhandelsgeschaeften

Ausiwrkungen:

Bei einer Feldstudie sprachen Unternehmen von 4000 bis 5000 Bestellungen pro Tag, die

einen Wert von 200.000 VND ueberschreiten (besonders im E-Commerce), wobei Kunden

keine Rechnung haben wollen.

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Der Aufwand der Rechnungsstellung ist zu gross. Es muessen eine Menge Resourcen in

die Buchhaltung zur Rechnungsstellung gesteckt werden, um die staatlichen Vorgaben zu

erfuellen. Dies fuehrt zu erhoehten Kosten fuer Unternehmen und Schwierigkeiten die

Buecher zu fuehren.

Empfehlung:

Es wird empfohlen, Unternehmen zu erlauben, elektronische Rechnungen und Quittungen

zu verwenden oder bei allen Geschaeftsvorgaengen ueber 200.00 VND, bei denen Kunden

nicht jedes einzelne Geschaeft abgerechnet haben wollen, eine Gesamtabrechnung am

Ende des Tages zuzulassen.

3.3. Rechnungen im Einzelhandel

Geschaeftsvorgaenge unter 200.000 VND:

Zurzeit sind Gesamtabrechnungen nur fuer Geschaefte unter 200.000 VND rechtmaessig.

Fuer den Kaeufer gibt es jedoch keine Moeglichkeit der Absetzung von Steuern ohne

Rechnung, wobei es hier unterschiedliche Handhabung je nach Steuerbehoerde gibt.

Auswirkungen:

Laut dem Feedback der Unternehmen liegt der Wert der einzelnen Transaktionen zwar

unter 200.000 VND, jedoch liegt die Anzahl der Vertragsschliessungen sehr hoch. Wenn

die Unternehmen diese Kosten nicht von der Mehrwertsteuer absetzen koennen, werden

diese Kosten sich zu einem grossen Betrag summieren, was zu Nachteilen, insbesondere

bei kleinen oder neugegruendeten Unternehmen, fuehren wird.

Empfehlung:

Die Steuerabteilung des Finanzminsteriums sollte erwaegen, Unternehmen die

Moeglichkeit zu geben, diese Kosten abzusetzen und diese dazu anzuhalten, die Nachweise

aufzubewahren, um die Geschaeftstaetigkeit beweisen zu koennen.

3.4. Rechnungen von Unternehmen bei Betriebseinstellung, Schliessung und Aufloesung

Problem:

Zwei Unternehmen schliessen Vertraege ueber Waren und/oder Dienstleistungen. Wenn

nun der Verkaeufer aus irgendeinem Grund seinen Betrieb einstellt, werden die

ausgestellten Rechnungen von den Steuerbehoerden als ungeeignet angesehen. Folglich

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koennen bei dem Kaeufer enstandene Kosten nicht abgesetzt werden. Dabei spielt es keine

Rolle, ob das Geschaeft bereits abgeschlossen wurde oder ob der Verkaeufer nach dem

Abschluss weggelaufen ist oder aufgeloest wurde (???).

Auswirkungen:

Unternehmen unterliegen zusaetzlichen “Vertragsstrafzinsen” auf den unbezahlten Betrag,

was inbesondere zu Problemen bei gutglaeubigen Unternehmen fuehrt. Die

Rechtmaessigkeit von Mehrwetsteuerrechnungen ist nicht feststellbar, solange diese nicht

auf der Liste der “unlauteren Unternehmen” der Steuerbehorde stehen.

Empfehlung:

Es empfiehlt sich, sich auf mehrere Anzeichen von unternehmerischen Fehlverhalten zu

stuetzen und sich auf Geschaeftsdetails und weiterer Informationen Dritter zu berufen, um

die Rechte des Unternehmens sicherzustellen. Es ist ratsam die Risiken auf die

Steuerbehoerde zu verlagern, wenn keine Beweise fuer das Fehlverhalten des Verkaeufers

vorliegen und die Ausgaben absetzbar sind.

Es wird erforderlich sein, den Prozess zur Frueherkennung solcher Rechnung faelschender

Unternehmen neu auszurichten und Betroffene dabei zu unterstuetzen diese “schwarzen

Schafe” zukuenftig zu erkennen. Zukuenftig koennte bspw. eine App entwickelt werden,

die bei der Erkennung von gefaelschten Rechnungen hilft.

Sollte es keine Aenderungen an der aktuellen lage der Nichtabzugsfaehigkeit geben, wird

es notwendig sein, Richtlinien zu entwickeln, um die Strafzinsen fuer gutglaeubige

Unternehmen zu verhindern.

1. Sanktionen gegen Steuerbeamte

Das Staatshaftungsgesetz sieht vor, dass der Staat fuer rechtswidriges Handeln seiner

Organe haften muss. Zudem hat das Finanzministerium ebenfalls Vorschriften zur

Disziplinierung von Steuer- und Zollbeamte erlassen. In der Praxis werden die

Steuerbeamten fuer ihr rechtswidriges Handeln jedoch nicht in Verantwortung gezogen.

Eine Entschaedigung fuer die Unternehmen gibt es nicht. Auf der anderen Seite werden

Unternehmen, denen Fehler unterlaufen oder in irgendeiner Art rechtswidrig handeln,

drakonische Strafen auferlegt, welche sich auf den Cashflow des Investitionsprojektes

auswirkt. Zudem stellen wir fest, dass das geltende Steuerrecht bisher noch keine

Regelungen gegen die Veroeffentlichung von gesetzeswidrigen Dokumenten und

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Entscheidungen oder die Veroeffentlichund von Dokumenten mit widerspruechlichem

Inhalt enthalten.

Da es fuer diese Falle keine Strafen gibt, hat die mangelnde Umsicht der Steuerbeamten

bei der Vorbereitung von Dokumenten, Steuererinnerungsentscheidungen und offiziellen

Schreiben zugenommen.

Die oben dargelegten Faelle zeigen die boeswillige Auslegung der Gesetzesnormen

zuungunsten von Unternehmen, um diese steuerlich zu benachteiligen. Solche Art von

Faellen koennte der Gesetzgeber verfolgen und zukuenftig angemessene Sanktionen gegen

Steuerbeamte verhaengen.

2. Reduzierung der Bearbeitungszeit

Um die Verbesserung des Verwaltungsverfahrens zu fierdern, verwenden die

Steuerbehoerden derzeit das Steuerverwaltungssystem (Tax Management System, TMS)

zur Verwaltung der Steuerschulden von Unternehmen. Dieses Programm berechnet anhand

der Steuererklaerung automatisch die Steuerabgaben und Verzugszinsen. Jedoch werden

zum Teil Steuerschulden im System aufgezeichnet, die selbst die Beamten sich nicht

erklaeren koennen. Dies fuehrt zu Auseinandersetzungen der Unternehmen mit den

Behorden. Es gibt Steuerschulden, die Unternehmen das ganze Jahr beschaeftigen und die

genauso lang dauern, um im Steuersystem verarbeitet zu werden.

Vorschlaege:

Waehrend des Implementierungsprozesses muessen die Steuerbehoerden in besonderem

Masse Vereinbarungen mit den Investoren einhalten und erhoehten Respekt dem Gesetz

und dem Steuerzahler gegenueber zeigen.

Die Steuerbehoerden muessen das Geschaeftsgebahren der Unternehmen aus praktischer

Sicht beurteilen. Nur dann kann ggf. eine angemessene Strafe erfolgen. Die Behorde darf

bei ihrer Beurteilung keinesfalls die Art des Geschaefts ausser Acht lassen.

Gegen Steuerbeamte, die rechtswidrige Entscheidungen faellen, sollten Sanktionen

verhaengt werden, so dass sie mehr Verantwortung fuer ihre eigenen Entscheidungen

uebernehmen koennen. Ausserdem sollte eine Hotline fuer Fragen und Feedback von

Unternehmen eingerichtet werden. Gerade diese Personen muessten besonders gut im

Steuerwesen ausgebildet sein, um Fragen beantworten oder ggf. mit den Fachabteilungen

in Kontakt treten zu koennen.

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3. Einfuerzoelle im Rahmen von Freihandelsabkommen Unterschiedliche Zollbehandlung

fuer in Veitnam hergestellte Waren

Im Rahmen der Integration in den Weltmarkt hat Vietnam mehrere Freihandelsabkommen

unterzeichnet und die Waren der Handelspartner damit Vorzug gegenueber anderen

gegeben. Dennoch unterliegen Waren, die in Vietnam hergestellt wurden und den Regeln

des Herkunftslandslandes entsprechen (mit Ausnahme von Waren aus zollfreien

Regionen), nicht den Ein- und Ausfuhrregelungen.

Gemeinsam mit der Entwicklung des internationalen Handels ist der Import/Export vor Ort

zu einer gaengigen Praxis geworden. Als ein Land, das sich auf die Lohn- und

Auftragsfertigung spezialisiert hat, ist Vietnam zu einem Ziel vieler internationaler Marken

geworden, die nach Einsatzstoffen und Produktionsdienstleistungen suchen. Eine uebliche

Handelspraxis ist es, das ein internatioanler Verkaeufer einen Lohnfertigungsvertrag mit

einem vietnamesischen Hersteller abschliesst, um ein bestimmtes Produkt herzustellen und

dieses dann an einen anderen vietnamesischen Kaeufer weiterzuverkaufen. Ein solches

Vorgehen stellt in der Praxis einen In- und Export vor Ort dar, da die Ware Vietnam zwar

nicht verlaesst, aber rechtlich gesehen wegen des internationalen Verkauefers aus- und

wieder eingefuehrt wird.

Teilweise fuehrt die Einfuehrung von Freihandelsabkommen zu dem Paradoxon, dass

einheimisch produzierte Waren unter MFN-Zoelle fallen, waehrend durch die Praxis des

In- und Exports vor Ort Firmen aus zollfreien Laendern keine Zollabgaben zahlen muessen.

Ein weiteres Hindernis, welches durch die Regulierungen von Freihandelsabkommen

geschaffen wird, ist der Fall, indem ein in Vietnam hergestelltes Produkt mit einem C/O-

Formblatt D nach Singapur exportiert wird, das dann mit Back-to-Back-C/O der Behoerden

Singapurs zurueck nach Vietnam importiert wird. Obwohl dieses Beispiel wirtschaftlich

gesehen unsinnig ist, unterliegen solche Waren der Vorzugsbehandlung der ATIGA, da sie

alle vier Bedingungen des Vertrags erfuellen.

Obwohl es sich bei dem vorgenannten Vorgehen und dem In- und Exports vor Ort um

verschiedene Geschaeftspraktiken handelt, sind die Gueter und Parteien doch dieselben.

Der einzige Unterschied liegt darin, dass die aus auslaendischen Firmen in- und

exportierten Produkte Vietnam physisch nie verlassen haben. Dieser Unterschied aendert

jedoch nichts an der Art des Geschaefts und der Herkunft der Waren. Um die

Vorzugsbehandlung beim Zoll zu erhalten, hat der Verkaeufer in Singapur keine andere

Wahl, als die Fracht und Versicherung unnoetigerweise zu bezahlen.

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Vorschlag:

Uns ist bewusst, dass sich die Regierung dieses Paradoxons gewusst ist und bestimmte

Leitlinien zur Nichtanwendbarkeit der MFN-Gebuehr herausgegeben hat (z.B. im

Amtsblatt Nr. 2497/ BCT-XNK des Ministeriums fuer Industrie und Handel vom 23.

Maerz 2011 und im Amtsblatt Nr. 1744/ TCHQ des Amts fuer Allgemeine Zollsachen vom

22. April 2011).

Dennch sind diese Leitlinien keine Rechtsdokumente, sondern lediglich voruebergende

Leitlinien. Daher schlagen wir der Regierung vor, dass sie die geltende Rechtslage

dahingehend aendert, dass die zollrechtliche Vorzugsbehandlung nicht nur solchen

Unternehmen zugute kommt, die den In- und Export vor Ort durchfuehren, sondern ebenso

einheimischen Unternehmen.

Dies stellen einige der bemerkenswerten Probleme des Steuerrechts dar, die wir in letzter

Zeit beobachten konnten. Hoffentlich koennen diese Hindernisse in dieser praegenden Zeit

durch die Zusammenarbeit und Koordination der Behorden geloest werden, damit

Ressourcen gespart und das Vertrauen auslaendischer Investoren gestaerkt werden kann.

Bitte zögern Sie nicht, Herrn Rechtsanwalt Oliver Massmann unter

[email protected] zu kontaktieren, sofern Sie Fragen haben oder mehr darüber

erfahren möchten. Oliver Massmann ist der Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.

Vielen Dank!