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Stephanie Rachor Richterin am Bundesarbeitsgericht und stellvertretende Pressesprecherin Bundesarbeitsgericht: Update Kündigungsschutz 2017 Veranstaltung am 08.09.2017 im Saarbrücker Schloss Freitag 08.09.2017, 12.00 bis 17.30 Uhr -Gebühr € 335 netto -Fünf Stunden Fortbildung Betrieblicher Anwendungsbereich des KSchG Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Personen in Elternzeit - Konsul- tationsverfahren - Interessenausgleich mit Namensliste Druckkündigung Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung - Zufallsfund Beschäftigtendatenschutz - Verwertungsverbote im Kündigungsschutzprozess - Verwertung von Äußerungen des Arbeitnehmers im „bEM-Gespräch“ Außerordentliche Kündigung - Drogenkonsum - Abmahnung Verpflichtung zur Teilnahme an Personalgespräch Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Repräsentanten des Arbeitgebers Änderungskündigung - Bestimmtheitsanforderungen - Verhältnismäßigkeit - AGB- Kontrolle Anhörung des Betriebsrats - abschließende Stellungnahme - Anhörung „auf Vorrat“ - alternativer Kündigungssachverhalt Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Verwirkung Kündigungsschutzprozess - Antragstellung - Darlegungslast Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf Sozialplanabfindung Dr. MANFRED SCHNEIDER Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Luisenthalerstraße 95 66126 Saarbrücken Telefon 06898 / 75 90 580 Telefax 06898 / 75 90 579 Postbank Saarbrücken IBAN DE33 5901 0066 0998 0436 66 BIC PBNKDEFF [email protected] www.saarbruecker-arbeitsrechtstag.com

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Stephanie Rachor Richterin am Bundesarbeitsgericht und stellvertretende Pressesprecherin Bundesarbeitsgericht: Update Kündigungsschutz 2017 Veranstaltung am 08.09.2017 im Saarbrücker Schloss Freitag 08.09.2017, 12.00 bis 17.30 Uhr -Gebühr € 335 netto -Fünf Stunden Fortbildung

,

Betrieblicher Anwendungsbereich des KSchG

Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Personen in Elternzeit - Konsul-

tationsverfahren - Interessenausgleich mit Namensliste

Druckkündigung

Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung - Zufallsfund

Beschäftigtendatenschutz - Verwertungsverbote im Kündigungsschutzprozess -

Verwertung von Äußerungen des Arbeitnehmers im „bEM-Gespräch“

Außerordentliche Kündigung - Drogenkonsum - Abmahnung – Verpflichtung zur

Teilnahme an Personalgespräch

Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Repräsentanten

des Arbeitgebers

Änderungskündigung - Bestimmtheitsanforderungen - Verhältnismäßigkeit - AGB-

Kontrolle

Anhörung des Betriebsrats - abschließende Stellungnahme - Anhörung „auf Vorrat“

- alternativer Kündigungssachverhalt

Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Verwirkung

Kündigungsschutzprozess - Antragstellung - Darlegungslast

Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf Sozialplanabfindung

Dr. MANFRED SCHNEIDER Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Luisenthalerstraße 95 66126 Saarbrücken Telefon 06898 / 75 90 580 Telefax 06898 / 75 90 579 Postbank Saarbrücken IBAN DE33 5901 0066 0998 0436 66 BIC PBNKDEFF [email protected] www.saarbruecker-arbeitsrechtstag.com

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Anmeldung per Fax 06898 / 75 90 579 einfach nur diese Seite übermitteln

oder per Mail: [email protected]

Stephanie Rachor

Richterin am Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht: Update Kündigungsschutz 2017

Veranstaltung 08.09.2017 - 12.00 bis 17.30 – Saarbrücker Schloss

I. Veranstaltungsort Saarbrücker Schloss / Anfahrt und Parkplätze Die Veranstaltung findet im Saarbrücker Schloss statt: Schlossplatz 1, 66119 Saarbrücken

www.saarbruecker-schloss.de

Das Schloss ist über die unmittelbar unterhalb des Schlosses vorbeiführende A 623 zu erreichen. Es bietet die perfekte Örtlichkeit zur Durchführung unserer Veranstaltung. Daneben beinhaltet es das Historische Museum Saar und das Museum in der Schlosskirche. Für Gastronomie ist rund um den Schlossplatz gesorgt. Parken bietet sich in den Parkhäusern "Staatstheater", Schillerplatz 1 und "Par-ken am Schloss", Talstraße 38 an. Informationen über die Anfahrt zum Schloss finden Sie unter: www.saarbruecker-schloss.de/kontakt/anfahrt/

II. Teilnahmegebühr / Stornierung Teilnahmegebühr: € 335 netto zuzüglich 19 % USt, mithin € 398,65 brutto. Darin enthalten: Skript,

Getränke und Snacks. Stornierung: € 40 bis zwei Wochen vor dem Termin. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor dem Termin wird die Hälfte, danach die volle Gebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bei Absage der Veranstaltung wird die volle Gebühr erstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

III. Anmeldebestätigung / Rechnung / Fachanwaltsordnung und § 37 BetrVG / Teilnahmebestätigung Nach der Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die Rechnung gemäß § 14 UStG. Die

Veranstaltung erfüllt die Anforderungen der Fachanwaltsordnung und von § 37 Absatz 6 BetrVG. Wir bestätigen fünf Stunden Fortbildung.

Mit der Veröffentlichung meines Namens, meiner Anschrift und Tätigkeit in der Teilnehmerliste und der Zusendung von Einladungen - Nichtzutreffendes gegebenenfalls gerne streichen - bin ich einverstanden:

Name / Vorname................................................................................................................................................................... Kanzlei / Unternehmen / Funktion....................................................................................................................................... Anschrift / Mail..................................................................................................................................................................... Tel / Fax................................................................. Datum / Unterschrift..........................................................................

[email protected] www.saarbruecker-arbeitsrechtstag.com