Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung. Rechtsdurchsetzung BRK = geltendes Recht keine...

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Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung

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Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung

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Rechtsdurchsetzung

• BRK = geltendes Recht

• keine UN-Klagemöglichkeit

• Beschwerde vor Ausschuss, wenn Rechtsweg in D. ausgeschöpft

• Verfahren im Zusatzprotokoll geregelt

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Überwachung

• Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 34)

• 18 Mitglieder• seit 2011 mit Theresia

Degener• prüft Staaten- und Parallel-

berichte

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Berichte

• 1. deutscher Staatenbericht war im März 2011 fällig, wurde im August 2011 im Kabinett verabschiedet

• dann alle 4 Jahre

• Zivilgesellschaft verfasst z. Zt. in der BRK-Allianz mit 78 Verbänden einen koordinier-ten Parallelbericht (= Schatten-, = Alterna-tivbericht), s. www.brk-allianz.de

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Umsetzung und Perspektiven

• Handlungsbedarfe

• Aktivitäten der Bundesregierung und anderer

• Perspektiven

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Handlungsbedarf in Deutsch-land (Forderungen 2009)

• „Nichts über uns ohne uns!“ realisieren

• Aktionspläne auf Bundes- und Länderebene erstellen

• Bundes- und Landesgesetz-gebung überprüfen

• themenspezifische Aktionspläne erstellen (z.B. Frauen, inklusive Bildung, berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit)

(Foto: © Ralf Ternes)

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weiterer Handlungsbedarf

• Gesetze mit Sanktionsmöglichkeiten versehen (z.B. SGB IX)

• Schulgesetze (der Länder) ändern

• einkom.- + verm.unabhängiges Gesetz zur Sozialen Teilhabe schaffen (Entwurf durch FbJJ seit 4. Mai 2011)

• jede Förderung an die Bedingung der Barrierefreiheit knüpfen

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Was bisher geschehen ist ...• Focal Point beim BMAS

• Monitoring-Stelle beim Dt. Institut für Menschenrechte

• Koordinierungsmechanismus beim Beauftrag-ten der BR für die Belange beh. Menschen

• Kampagne „alle inklusive!“ 1-3/2009 mit 8 Konferenzen und konkreten Forderungen

• Weiterentwicklung der Forderungen durch den DBR (2010)

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... was noch geschehen ist

• Gremien und Konferenzen beim BMAS

• Verbände werden in 2 Ausschüssen am Prozess zur Aktionsplanerstellung beteiligt (Arbeitsausschuss, Inklusionsbeirat)

• in Rheinland-Pfalz ist erster Aktionsplan im März 2010 verabschiedet worden

• Aktionsplan ist vom Kabinett Juni 2011 verabschiedet worden, hat aber wenig mit den Vorgaben der BRK zu tun, s. www.einfach-teilhaben.de/SharedDocs/Downloads/DE/UN_BRK/NAP.pdf?_blob=publicationFile © ISL e.V.

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Perspektiven für die Betroffenen und ihre Verbände

• von alleine geschieht meist wenig - also aktiv bleiben und die Umsetzung der BRK einfordern

• die BRK ist ein gutes Werkzeug, das es zu nutzen gilt

(Foto: © DieausAngeln/Klaassen)

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Denkbare Aktivitäten

• Aktionspläne einfordern, Eckpunkte dazu erarbeiten

• Konkrete kurz- und mittelfristige Forderungen formulieren

• Parallel-/Schattenberichte verfassen

• „Campaign of shame“

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Danke und viel Erfolg!

(Foto: © Stephanie Hofschlaeger)

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