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© Dr. Carsten Ulbricht 1 © Dr. Carsten Ulbricht Rechtsupdate 2018 – Social Media Marketing nach EuGH und DSGVO 08.10.2018 Berlin

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Rechtsupdate 2018 – Social Media Marketing nach EuGH und DSGVO08.10.2018 Berlin

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RA Dr. Carsten Ulbricht

§ Bartsch Rechtsanwälte

§ IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz

§ Spezialisierung auf Internet, E-Commerce, Mobile und Social Media

§ Blog „Internet, Social Media & Recht“

www.rechtzweinull.de

www.twitter.com/intertainment

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Ab 25.Mai 2018 kann jeder abgemahnt werden und muss mit Strafen von 20 Millionen Euro oder 4% des eigenen

Jahresumsatzes rechnen

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Jeder der Daten verarbeitet, braucht dafür jetzt immer eine Einwilligung

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Wer Dritten personenbezogene Daten weitergibt, muss immer einen

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag schließen

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8Weiterführend: www.kurzlink.de/rant

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TEIL I

Rechtliche Grundlagen

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VerarbeitungpersonenbezogenerDaten

VerbotmitErlaubnisvorbehalt

PrüfungErlaubnistatbestände(LEGITIMATION)

ErfüllungInformationspflichten(INFORMATION)

A. Grundlagen

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AnonymeDaten

GesetzlicheErlaubnistatbestände

Art.6Abs.1DSGVO Datenverarbe

itung

zulässig

ZweckbindungInformationspflichtenDokumentation Betroffenenrechte

VertragsabwicklungVorvertraglicheAnfrage

Einwilligung

Keinedatenschutz-rechtlicheRelevanz

Interessenabwägung(VernünftigeErwartungen)

A. Grundlagen

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Personenbezogene Daten (Art. 4 Nr.1 DSGVO)„alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identi-fizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person")beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Personangesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittelsZuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einerKennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oderzu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziertwerden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen,genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen odersozialen Identität dieser natürlichen Person sind.“

è Weiter Begriff des Personenbezugesè Identifizierbarkeit eines „unique user„ genügt

B. Anwendungsbereich

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Erlaubnistatbestände (Art. 6 DSGVO)§ die Einwilligung (Art. 6 Abs.1 lit.a DSGVO)§ der Vertrag(Art. 6 Abs.1 lit.b DSGVO)§ Datenverarbeitung kraft rechtlicher Verpflichtung

(Art. 6 Abs.1 lit.c DSGVO)§ „berechtigte Interessen“(Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO)

C. Erlaubnistatbestände

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Anforderungen der Einwilligung§ freiwillig§ informiert§ unmissverständlich (d.h. Erklärung oder sonstige

eindeutig bestätigende Handlung (kein Opt-Out))§ getrennt von anderen Sachverhalten (AGB?)§ jederzeitige Widerrufbarkeit§ Information über Widerrufbarkeit§ Beachtung des Kopplungsverbotes (Art.7 Abs.4

DSGVO)

D. Einwilligung (Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO)

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Anforderungen „Berechtigte Interessen“§ Berechtigtes Interesse des Verantwortlichenèz.B. Direktwerbung§ Notwendigkeitèkein milderes Mittel§ Keine überwiegenden Interessen des BetroffenenèVernünftige Erwartungen des Betroffenen§ Sorgfältige Abwägung

F. Ber. Interessen (Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO)

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Informationspflichten (Art. 13 Abs.1 DSGVO)

§ Identität des Verantwortlichen§ Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten§ Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage§ Berechtigtes Interesse§ Empfänger§ Übermittlung in Drittstaaten

G. Informationspflichten

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Informationspflichten (Art. 13 Abs.2 DSGVO)

§ Dauer der Speicherung§ Rechte der Betroffenen§ Widerrufbarkeit von Einwilligungen§ Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde§ Verpflichtung zur Bereitstellung

personenbezogener Daten§ Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

G. Informationspflichten

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TEIL II

Tracking und Targeting

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Tracking § Webanalyse (z.B. Google Analytics)

Targeting§ Online Behavioural Advertising§ Retargeting (z.B. Custom Audience from Website)§ Targeting über Datenupload (Custom Audience

from File)

A. Grundlagen

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VerarbeitungpersonenbezogenerDaten(z.B.ErstellungpseudonymerNutzungsprofile)

LegitimationüberberechtigteInteressen(Art.6Abs.1lit.fDSGVO)grundsätzlichmöglich?

SorgfältigeAbwägungundDokumentation

JA

nachAnsichtinLiteratur/Verbänden

JA

SofortigeSetzungvonCookiesInformationinderDatenschutzerklärung

Widerspruchsmöglichkeit(Opt-Out)

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Stellungnahme der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 26.04.2018

§ Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a. DSGVO) zwingend bei

Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen

aA. Stellungnahmen Verbände, Schwartmann/Kleinwegen Art. 21 Abs.1 DSGVO, Erw 47 DSGVO vgl. www.kurzlink.de/datenschutzkonferenz

B. Tracking und Targeting

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VerarbeitungpersonenbezogenerDaten(z.B.ErstellungpseudonymerNutzungsprofile)

LegitimationüberberechtigteInteressen(Art.6Abs.1lit.fDSGVO)grundsätzlichmöglich?

AnsichtderDatenschutzbehörden

SorgfältigeAbwägungundDokumentation

JA

nachAnsichtinLiteratur/Verbänden

JA NEIN

FreiwilligeEinwilligung(Art.7DSGVO)

SofortigeSetzungvonCookiesInformationinderDatenschutzerklärung

Widerspruchsmöglichkeit(Opt-Out)

SetzungvonCookiesNACHEinwilligungInformationinderDatenschutzerklärung

Widerspruchsmöglichkeit(Opt-Out)

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TEIL III

Joint Controllership

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TEIL III

Joint Controllership

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TEIL III

Joint Controllership

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TEIL III

Joint Controllership

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TEIL III

Joint Controllership

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TEIL III

Joint Controllership

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EuGH Urteil (C-210/16) vom 05.06.2018

§ Fanpagebetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt

èMitverantwortung des Fanpagebetreibers für Datenverarbeitung auf Facebook

§ EuGH gemeinsame Verantwortung nicht gleichwertige Verantwortlichkeit

§ Rechtsfolgen Art. 26, 82 DSGVO

A. Mitverantwortlichkeit

Weiterführend: www.kurzlink.de/mitverantwortung

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EuGH Urteil (C-210/16) vom 05.06.2018

§ Fanpagebetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt

èMitverantwortung des Fanpagebetreibers für Datenverarbeitung auf Facebook

§ EuGH gemeinsame Verantwortung nicht gleichwertige Verantwortlichkeit

§ Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes steht aus

A. Mitverantwortlichkeit

Weiterführend: www.kurzlink.de/mitverantwortung

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Entschließungen der DSK vom 07.06.2018 / 05.09.2018§ Einwilligung für Tracking§ Information über Datenschutzerklärung§ Joint Controllership Agreement (Art. 26 DSGVO)Reaktion und HandlungsempfehlungenèSeiten-Insights-Erweiterung von Facebook (siehe

https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum)

èDatenschutzerklärung für Verarbeitung auf Facebookseite

èInformation über gemeinsame Verantwortung

B. Folgen

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TEIL IV

Influencer Marketing

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A. FIFA Fail

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Werbung ?§ Jedes Verhalten, dass eigenen oder

fremden Absatz fördert§ bei Gegenleistung eigentlich immerè § 6 Telemediengesetz (TMG)è § 5a UWGè § 58 Rundfunkstaatsvertrag (RfStV)è Product Placement

A. Kennzeichnungspflichten

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èErkennbarkeit des kommerziellen Zwecks für durchschnittlich informierten Nutzer entscheidend

§ „Sponsored“ nach Landgericht München (Az.: 4 HK O 21172/14) in Fortführung der entsprechenden BGH Rechtsprechung (Az. I ZR 2 /11) nicht ausreichend

èVerantwortlich Influencer, Agentur undUnternehmen (§ 8 Abs.2 UWG)

B. Kennzeichnungspflichten

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D. Kennzeichnungspflichten

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E. Vertragsgestaltung

§ Leistungsgegenstand§ Umfang / Produkt / Kampagne§ Nutzungsrechte (Medien / Bearbeitung / Sprache etc.)§ Sponsoringleistung§ Mitwirkungspflichten (Produktion / Promotion Termine)§ Einhaltung Transparenzpflichten, sonst Risikoverteilung§ Exklusivität bestimmtes Produkt / Dienstleistung§ Geheimhaltungspflichten

Weiterführend:Influencer Marketing & Recht für Unternehmen, Agenturen und Influencer www.kurzlink.de/hashtag

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TEIL V

Zusammenfassung

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Tracking und Targeting§ Prüfung der Drittanbietertools§ Entscheidung über Legitimationstatbestand§ Informationspflichten in Datenschutzerklärung erfüllen§ Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) anbieten§ Verhältnis zu Drittanbietern klären (Auftragsverarbeitung

oder gemeinsame Verantwortung)

Mitverantwortlichkeit für Facebookseiten§ Eigene Datenverarbeitung bewerten§ Informationspflichten erfüllen§ Information über gemeinsame Joint Controllership

Zusammenfassung

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• Bewertung der Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu Tracking, Targeting & Co unter der DSGVO(www.kurzlink.de/dsgvo-tracking)

• Mein erster DSGVO Rant – Zu viele Mythen und gefährliches Halbwissen zum neuen europäischen Datenschutzrecht(www.kurzlink.de/rant)

• Whatsapp & Recht – FAQ zur Zulässigkeit der Kundenkommunikation über Mobile Messenger(www.kurzlink.de/messenger)

• Abmahnwellen wegen DSGVO Verstößen ?! Was dagegen spricht und wie man eine Abmahnung wegen Datenschutzverstößen abwehren kann(www.kurzlink.de/dsgvo-abmahnung)

• Social CRM & Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und -pflege in und über Soziale Netzwerke(www.kurzlink.de/socialcrm)

Weiterführende Links

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Literatur

www.kurzlink.de/smbuch

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Eure Fragen ?

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BartschRechtsanwälteDr.CarstenUlbrichtM.C.L.

Stafflenbergstraße 2470184StuttgartTelefon:+49(0)7112384953Fax:+49(0)71123849531E-Mail:[email protected]

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