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Technische Universität BerlinStudiengang Nachhaltiges ManagementStudiengangsbeauftragter: Prof. Dr. Dodo zu Knyphausen-AufseßStraße des 17. Juni 13510623 Berlin

www.nama.tu-berlin.de

Berlin, 2015Fakultät VII

Wirtschaft und Management

Studienführer

nachhaltigeS ManageMent

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iMPreSSuM

Herausgeber

Technische Universität BerlinStudiengang Nachhaltiges ManagementStudiengangsbeauftragter: Prof. Dr. Dodo zu Knyphausen-AufseßStraße des 17. Juni 13510623 Berlin

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Redaktion

Claudia BraunDr. Martin HeitmannKatja KürbisOxana Junkereit

Druck

3., überarbeitete Auflage

Berlin, 2015

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Vorwort

Liebe Studierende,

als Studiengangsbeauftragter begrüße ich Sie sehr herzlich an unserer Fakultät. Zusammen mit meinen Kolleg_innen sowie Mitarbeiter_innen freue ich mich sehr, dass Sie sich für den Studiengang „Nachhaltiges Management“ an der Technischen Universität entschieden ha-ben. Der vorliegende Studienführer soll Ihnen die Informationen geben, die Sie brauchen, um sich im ersten Studiensemester und auch da-rüber hinaus schnell zurechtzufinden. Uns ist klar, dass da am Anfang erst mal ganz schön viel auf Sie zukommt. Wir glauben aber auch, dass Sie, wenn Sie sich schnell und strukturiert informieren, schon im ersten Semester zu einem produktiven und inhalts-reichen Studium kommen können. Wir werden Sie dabei so gut wie mög-lich unterstützen. Wenn Sie über den Studienführer hinaus Fragen haben, stehen Ihnen mein Mitarbeiter Dr. Martin Heitmann und ich sehr gerne zur Verfügung. Im Rahmen des Einführungsmoduls werden wir uns auch regelmäßig se-hen und dabei etwaige Unklarheiten im Zusammenhang mit der Orga-nisation des Studiums hoffentlich immer wieder aufklären können. Der Studiengang befindet sich jetzt im dritten Jahr und wir entwickeln uns immer noch weiter. Wir freuen uns über Ihr Engagement, Ihre konstrukti-ven Anregungen und Ihre Diskussionsbereitschaft. Unser Ehrgeiz ist, dass wir auf dieser Basis ein Programm anbieten können, das Sie sehr gut für Ihren weiteren Lebensweg rüstet und uns die Möglich-keit bietet, die zukünftig für Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt wichtigsten Fragen aus unserer wirtschaftswissenschaftlichen Perspektive heraus qualifiziert zu behandeln.

Mit besten Grüßen,Ihr Dodo zu Knyphausen-Aufseß

anSPrechPartner an der fakultät Vii

Studiengangsbeauftragter

Prof. Dr. Dodo zu Knyphausen-AufseßRaum H 9166; Tel.: 030/314-28744; [email protected]

Studienfachberatung

Dr. Martin HeitmannRaum H 9168; Tel.: 030/314-28746; [email protected]

Studentische Studienberatung

www.nama.tu-berlin.deRaum H 3136; Sprechzeiten nach Vereinbarung;[email protected]

Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Katrin TalkeRaum H9151; Tel.: 030/314-22266; [email protected]

Referat Studium und Lehre

Claudia BraunRaum H 3141; Tel.: 030/314-25845; [email protected]

© Knyphausen- Aufseß

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inhaltSVerzeichniS

Vor dem Studium

1.1 Nachhaltiges Management an der TU Berlin •••••••••••••••••••••••••12 Berufsaussichten für Absolvent_innen •••••••••••••••••••••••••••••••••13

1.2 Bewerbung und Zulassung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••14 Hochschul- und Studiengangswechsel ••••••••••••••••••••••••••••••••15

Studium an der TU Berlin

2.1 Allgemeine Informationen zur TU Berlin •••••••••••••••••••••••••••••••18Geschichte, Leitbild und Organisation ••••••••••••••••••••••••••••••••••18

2.2 Fakultät VII - Wirtschaft und Management •••••••••••••••••••••••••••••202.3 Erste Schritte an der TU Berlin •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••21

Wichtige Anlaufstellen •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••24IT Dienste ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••28

2.4 Bachelorstudiengang Nachhaltiges Management •••••••••••••••• 30Studienstruktur ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••30 Basis, Aufbau und Fokus ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••30 PREPARE Praxis - Interdisziplinäres Projekt••••••••••••••••••••• 30 Freie Wahl ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 31 Praktikum •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 32 Bachelorarbeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••33 Rechtliche Grundlagen•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••33 Exemplarische Studienverlaufspläne ••••••••••••••••••••••••••••••33Auswahl Häufige Fragen (FAQ) •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••34

Auslandsaufenthalt

3.1 Auslandsstudium •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••40ERASMUS- und Überseeaustauschprogramme ••••••••••••••••••••••40Weitere Programme ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••40Selbstorganisiertes Auslandsstudium •••••••••••••••••••••••••••••••••••41

Anerkennung von Auslandsleistungen••••••••••••••••••••••••••••••••••423.2 Auslandspraktika ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••43

Neben dem Studium

4.1 Studienfinanzierung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••46BAföG und Darlehen •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••46 Stipendien •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••48 Arbeiten neben dem Studium ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••49

4.2 Sport •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••504.3 Sprachen •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••504.4 Ehrenamtliches Engagement •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••51

Akademische Selbstverwaltung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••51Studentische Initiativen ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••52Nachhaltigkeitsinitiativen in Berlin ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••57

Nach dem Bachelorstudium

5.1 Weiterführendes Masterstudium ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••625.2 Berufseinstieg ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••62

Alumni-Netzwerk der TU Berlin••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••63

Anhang

Studienordnung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••66Prüfungsordnung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••74 Praktikumsrichtlinie ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••78Studienstruktur ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••82Exemplarischer Studienverlaufsplan•••••••••••••••••••••••••••••••••••••83 Campusplan••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••84

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vor dem studium

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1.1 nachhaltigeS ManageMentan der tu Berlin

Auszug aus dem Mission statement der Initiatoren

Übernutzung natürlicher Res-sourcen, steigende Abfallmen-gen, demografischer Wandel oder Chancen- und Einkommensunge-rechtigkeiten stehen beispielhaft für die zahlreichen Herausforderun-gen, denen sich Unternehmen heu-te und in Zukunft bei gleichzeitiger Sicherstellung ihrer ökonomischen Nachhaltigkeit stellen müssen. Auf-holprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern und eine prog-

Mit dem Studiengang „Nachhal-tiges Management“ wird das Ziel verfolgt, die betriebswirtschaftli-che Ausbildung konsequent auf die veränderten Erfordernisse der glo-balen Gesellschaft und ihres Um-ganges mit ihren verschiedenen Umwelten auszurichten.Wir vermitteln methodische, be-triebswirtschaftliche Grundlagen und befassen uns mit den volkswirt-schaftlichen Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Unternehmens-führung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Nachhaltigkeitsge-bieten zu vertiefen - im Bereich der ökologischen, der normativen und der technischen Nachhaltigkeit.Wir wollen einen Beitrag dazu leis-

nostizierte Weltbevölkerung von über neun Milliarden bis zur Mitte dieses Jahrhunderts verschärfen die Dringlichkeit einer nachhalti-gen Wirtschaftsweise. Die TU Berlin stellt sich dieser Her-ausforderung, indem sie die Einfüh-rung eines Bachelorstudienganges „Nachhaltiges Management“ be-schließt. Die Ausgangsüberlegun-gen finden Sie im folgenden „Missi-on Statement“.

ten, dass die Führungskräfte von morgen nicht nur darauf achten, dass die ökonomische Nachhaltig-keit gesichert wird, sondern auch, dass ihre Entscheidungen ethi-schen, sozialen und ökologischen Maßstäben entsprechen. Aber wir wollen nicht nur auf Füh-rungskräfte abheben, sondern die Menschen ganzheitlich anspre-chen. Unsere Studierenden soll-ten daher auch lernen, was nach-haltigen Konsum ausmacht, wie ethisches Konsumentenverhalten gefördert werden kann, wie Wider-stand gegen unethisches Verhalten in Organisationen geleistet werden kann und welche Kräfte man gegen Organisationen einsetzen kann, die sich unethisch verhalten.

Berufsaussichten für Absolvent_innen

Wir gehen davon aus, dass mit Blick auf die zukünftigen Heraus-forderungen an Unternehmen Ab-solvent_innen gefragte Fachkräfte sein werden.Absolvent_innen können entwe-der in die freie Wirtschaft wechseln oder ein Masterstudium anschlie-ßen. Die betriebswirtschaftliche Aus-bildung erfolgt in vergleichba-rer Breite und Tiefe wie in einem

klassischen BWL-Studium, so dass Absolvent_innen nach ihrem Stu-dium vielfältige Funktionen in Un-ternehmen übernehmen können. Gegenüber der breiten Masse der BWL-Absolvent_innen bringen Sie jedoch als Alleinstellungsmerkmal interdisziplinäres, praxisnahes Wis-sen im Bereich nachhaltige Ent-wicklung und nachhaltiges Wirt-schaften mit.Es ist daher davon auszugehen,

dass Sie in Unternehmen zu wich-tigen Mitarbeiter_innen in nahezu allen Bereichen von Einkauf, Supply Chain Management und Produkti-on über Produktmanagement und Marketing bis hin zu Unterneh-mensentwicklung und Strategie werden und/oder in Projekten zum Einsatz kommen, die einen spezi-ellen Nachhaltigkeitsbezug auf-weisen. Ebenso können Sie in der Consultingbranche arbeiten und Unternehmen zu Nachhaltigkeits-

aspekten beraten. Ein drittes wich-tiges Tätigkeitsfeld, bei welchem sich der Anschluss eines Masterstu-diums empfiehlt, ist die Aufnahme einer Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung.

In der vom Center for Sustainabi-lity Management e.V. vorgelegten Studie „Corporate Sustainability Barometer 2012, Praxisstand und Fortschritt des Nachhaltigkeitsma-nagements in den größten Unter-

Logi

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Marketing

Controlling

Responsibility

organisation

PersonalwesenSocialEinkauf

Rechnungswesen

Produktion

Vertriebswesen Finanzierung

Corp

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e ressourcenmanagement

SustainabilityPolitik

Wirtschaft

Fertigung

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Erneuerbare Energien

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Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der TU Berlin ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein von dem für das Schul-wesen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Zugelassen wird im Studiengang Nachhaltiges Management je-weils zum Wintersemester. Der Bachelorstudiengang Nachhalti-ges Management ist zulassungs-beschränkt. Die Studienplätze für das erste Fachsemester werden zu gleichen Teilen nach Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) und

1.2 BewerBung und zulaSSung

Allgemeines

nach Wartezeit vergeben, wobei durch Vorabquoten Studienplätze für ausländische Bewerber_innen und außergewöhnliche Härtefälle, Studierende eines Zweitstudiums, Minderjährige aus Berlin und Bran-denburg sowie beruflich Qualifi-zierte reserviert sind. Da Änderungen im Auswahlverfah-ren möglich sind (z.B. Anzahl der Studienplätze), wird empfohlen, sich während des jeweiligen Bewer-bungszeitraumes über das aktuelle Auswahlverfahren zu informieren. Für den Bachelorstudiengang Nachhaltiges Management erfolgt die Bewerbung derzeit online. Wei-

tere Auskünfte erteilt das Campus Center der TU Berlin.

Pro Semester ist nur ein Zulassungs-antrag an der TU Berlin möglich, bei mehreren Anträgen gilt der letzte (fristgerecht) eingegangene. Auch wenn zunächst eine Absage erteilt wurde, kann noch nachträglich ein Studienplatz angeboten werden.

Dies kann sich bis einige Wochen nach Vorlesungsbeginn hinziehen; eine nachträgliche Einschreibung wird für diese Fälle ermöglicht.

Nähere Informationen zur Bewerbung unter:www.tu-berlin.de/?id=75368Bewerbungsfristen unter:www.tu-berlin.de/?id=7529

Möchten Bewerber_innen den Stu-diengang (und ggf. die Hochschu-le) wechseln, so handelt es sich um einen sogenannten Quereinstieg. Bei einem Wechsel in den Bache-lorstudiengang Nachhaltiges Ma-nagement handelt es sich immer um einen Studiengangswechsel. In diesem Fall ist fristgerecht mit dem Bewerbungsantrag eine Einzelan-erkennung und eine Fachsemes-tereinstufung durch den Prüfungs-

Hochschul- und Studiengangswechsel

ausschuss einzureichen. Bereits erbrachte Studien und Prüfungs-leistungen aus vorangegangenen Studien können hierbei im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung angerechnet werden. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids ist die Einschreibung möglich. Auch hier gilt, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Studienplätze frei sind.

Hochschulwechsel

Studiengangswechsel

Studierende, die sich im Rahmen eines Hochschulwechsels für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigen einen Zulassungsantrag für höhere Fachsemester. Dieser ist beim Immatrikulationsamt der TU Berlin erhältlich. Beim Wech-sel von einer anderen Hochschule

an die TU Berlin muss dem Antrag eine Bescheinigung der bisherigen Hochschule über den Studiengang und die Fachsemesterzahl beige-fügt werden. Eine Zulassung zum höheren Fachsemester ist nur mög-lich, wenn hier Studienplätze durch Wechsel oder Studienabbruch frei geworden sind.

nehmen Deutschlands kommen die Autoren zu dem Schluss „dass die Belegschaft in der Mehrheit der deutschen Großunternehmen noch nicht ausreichend für die Umset-zung von Nachhaltigkeitsmaßnah-men gerüstet ist. (...) Dieser in der Belegschaft identifizierte Mangel offenbart großen Handlungsbe-darf, da die Umsetzung vieler Nach-haltigkeitsmaßnahmen die Einbin-dung einer spezifisch qualifizierten Belegschaft voraussetzt (Kirschten 2008).“ (Schaltegger, Hörisch, Win-dolph, Harms 2012)Auch bei mittelständischen Unter-

nehmen gilt: „Nachhaltigkeit wird als Teil der Unternehmensführung und Bestandssicherung angese-hen. (...) Hinzu kommen Aktivitäten, die Verantwortung für das Nach-haltigkeitsmanagement neben der Aufsicht durch die Unternehmens-führung zusätzlich auf Arbeitsebe-ne zu verankern und damit weiter zu institutionalisieren.“ (Ernst & Young: Agenda Mittelstand: Nach-haltige Unternehmensführung, Lage und aktuelle Entwicklungen im Mittelstand, 2012)

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studium an der tu berlin

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Die TU Berlin blickt auf eine über 125 - jährige Geschichte zurück. Sie entwickelte sich bereits An-fang des letzten Jahrhunderts zu einem „geistigen Mittelpunkt, [...] des technischen Fortschritts“, wie der Verein Deutscher Ingenieure 1906 schrieb. Bis in die 1930er Jah-re brachte die Universität mehrere Nobelpreisträger hervor. Die Ver-treibung jüdischer oder kritischer Wissenschaftler ab 1933 bilden das dunkelste Kapitel in der Geschichte der Universität.Die Neueröffnung 1946 beging man bewusst mit dem neuen und noch heute genutzten Namen »Technische Universität«. Durch Einbeziehung der Geisteswissen-schaften entstand die erste techni-sche Universität in Deutschland mit einem humanistischen Profil. Die Frage nach dem Verständnis der Wechselwirkung von Gesellschaft und Technik ist bis heute aktuell geblieben.Grundlegende Veränderungen für das deutsche Hochschulsystem brachte die Studentenbewegung Ende der 60er Jahre. Durch ihre zentrale Lage war die TU Berlin oftmals Ausgangspunkt für Aktivi-täten der Berliner Studierenden in

Geschichte und Zukunft

dieser Zeit. Der Fall der Mauer ver-größerte schlagartig den Wissen-schaftsstandort Berlin und in der Folge auch seine Kosten. Seit Ende der 90er-Jahre bietet das Land Berlin den Universitäten einerseits finanzielle Planungssi-cherheit und fordert andererseits zahlreiche Reformschritte. Die TU Berlin verfolgt diesen Weg konse-quent. Ein modernes Management, die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüs-se sowie eine exzellente Forschung stehen dabei im Fokus.Im aktuellen Zukunftskonzept ver-pflichtet sich die TU Berlin „dem Prinzip der Nachhaltigkeit [...]. Die TU Berlin erhebt den Anspruch, zu den international führenden Uni-versitäten zu gehören. Dies gilt gleichermaßen für Forschung und Lehre und schließt Querschnittthe-men wie Gleichstellung, Internati-onalisierung und Wissenstransfer mit ein.“

Nähere Informationen zum Zu-kunftskonzept unter:www.tu-berlin.de/?id=3197

2.1 allgeMeine inforMationenzur tu Berlin

Die TU Berlin ist eine weltweit aner-kannte Forschungsuniversität. Die Mitglieder der Universität sind dem Prinzip der nachhaltigen Entwick-lung verpflichtet, das den Erforder-nissen der Gegenwart gerecht wird und zugleich nicht zu Lasten zu-künftiger Generationen geht. For-schung und Lehre sind für uns un-trennbar miteinander verbunden. Die Universität gliedert sich in sie-ben Fakultäten, wobei Nachhalti-ges Management an der Fakultät VII - Wirtschaft und Management angesiedelt ist. Gemäß dem Ser-viceprinzip werden Lehrveran-staltungen fakultätsübergreifend angeboten (u.a. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler von der Fakultät II - Mathematik und Natur-wissenschaften). Die zentralen Einrichtungen über-nehmen übergeordnete Aufgaben,

Leitbild und Organisation

wie u.a. die „Zentraleinrichtung moderne Sprachen“ oder die „Zent-raleinrichtung Hochschulsport“.Kuratorium, Akademischer Senat und erweiterter Akademischer Senat sind die zentralen Entschei-dungsgremien der TU Berlin. Der Präsident und die drei Vize-präsident_innen stellen die „politi-sche“ Leitung der TU Berlin dar. Der 2. Vizepräsident ist zuständig für Lehre und Studium und somit für die Abteilung I - Studierendenser-vice, wo u.a. das Referat für Prüfun-gen integriert ist.Die Kanzlerin ist oberste Verwal-tungschefin und zuständig für das Management der TU Berlin. Dazu gehören z.B. die Personal- und Fi-nanzabteilung sowie die Bauabtei-lung, die u.a. die Hörsäle und Semi-narräume verwaltet.

PräSidiuMfakultäten & Zentralinstitut

zentraleeinrichtungen

PRÄSIDENT

PRÄSIDIALAMTZENTRALE FRAUENBEAUFTRAGTE

KANZLERINVIZEPRÄSIDENTEN UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK

ZE ELEKTRONENMIKROSKOPIE (ZELMI)

ZE HOCHSCHULSPORT (ZEH)

ZE WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND KOOPERATION (ZEWK)

ZE MODERNE SPRACHEN (ZEMS)

ZENTRALES IT- DIENSTLEISTUNGSZENT-RUM (tubiT)

I GEISTESWISSENSCHAFTEN

II MATHEMATIK UND NATUWISSEN-SCHAFTEN

III PROZESSWISSENSCHAFTEN

IV ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIK

V VERKEHRS- UND MASCHINENSYSTEME

VI PLANEN BAUEN UMWELT

VII WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT

ZENTRALINSTITUT EL GOUNA

Organisationsschema der TU Berlin

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Die Fakultät VII - Wirtschaft und Management gliedert sich in die drei Institute Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, Betriebswirt-schaftslehre sowie Technologie und Management. Zum Lehrpersonal gehören neben 22 Professor_in-nen und Juniorprofessor_innen ca. 50 wissenschaftliche Mitarbeiter_

2.2 fakultät Vii -wirtSchaft und ManageMent

innen, zahlreiche Lehrbeauftragte sowie Honorar- und außerplanmä-ßige Professor_innen.Die Bachelorstudiengänge Eco-nomics und Nachhaltiges Ma-nagement sowie die Masterstudi-engänge Industrial and Network Economis und Innovation Manage-ment and Entrepreneurship wer-

2.3 erSte Schritte an der tu Berlin

Zum Studienanfang erhalten alle Studierenden nach der Einschrei-bung im Referat IA Zulassung und Immatrikulation eine detaillierte Anleitung zur Erstellung des Stu-dierendenausweises. Der Studie-rendenausweis ist gleichzeitig Fahrausweis (Semesterticket für Berlin ABC) und Ausweis für die Bi-bliotheken der TU Berlin.Im weiteren Verlauf des Studiums wird für jedes Semester nach der Rückmeldung der Aufkleber für das aktuelle Semester zugeschickt. Die aktuelle Studienbescheinigung lässt sich im persönlichen TUB Por-tal runterladen, eine Anleitung dazu findet sich unter dem Direkt-zungang 161953. Ein möglicher Verlust des Studierendenauswei-ses ist umgehend dem Referat IA Zulassung und Immatrikulation zu melden. Dort wird auch eine

Ersatzkarte beantragt. Die TU Ber-lin bietet allen Studierenden und Mitarbeiter_innen einen zentralen E-Mail-Dienst zum Versenden und Empfangen von E-Mails (Bsp: [email protected]). Studierende sind verpflichtet, dieses Postfach regelmäßig auf neue E-Mails zu kontrollieren, da viele wichtige Informationen und Unterlagen dorthin verschickt wer-den. Zur Onlineanmeldung von Modulprüfungen verwendet die TU ein System namens QISPOS. Nähe-re Informationen erhalten Sie auf Seite 29 des Studienführers. Eine Anleitung finden Sie unter dem Di-rektzugang 66085.Informationen und eine Checkliste zum Studienanfang finden sich un-ter:

www.tu-berlin.de/?id=7517den von der Fakultät VII angeboten. Der Studiengang Wirtschaftsinge-nieurwesen ist ein gemeinsamer Studiengang mit anderen Fakultä-ten der TU Berlin. Auch für die Stu-diengänge Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Statistik und Europawissenschaften steu-ert die Fakultät Lehrinhalte bei. Viele Grundlagenveranstaltungen werden für alle Studierende ge-meinsam angeboten. Insgesamt studieren aktuell beinahe 4000 Stu-dierende an der Fakultät.

Der Fakultätsrat (FKR) ist das wich-tigste Gremium in der Fakultät. Er ist u.a. zuständig für den Haushalt der Fakultät oder die Studien- und Prüfungsordnungen. Die Ausbil-dungskommission berät den FKR in allen Belangen von Lehre und Studium. Der Dekan, vom FKR ge-wählt, leitet die Fakultät, während der Studiendekan für Studium und Lehre zuständig ist.Das Fakultätsservicecenter verwal-tet die Ressourcen. Ihm gehört das Referat Lehre und Studium an.

Wo Direktzugang eingeben?

TU Berlin Lichthof - © TU Berlin

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Schritt 3: Modulprüfungen anmelden

Ihr Studium ist in Module unter-gliedert, die mit Modulprüfungen abschließen. Dies können schrift-liche, oder mündliche Prüfungen sowie Portfolioprüfungen sein. Die TU verfügt über ein Online-System

zur Prüfungsanmeldung, auf das Sie mit ihrem tubIT-Konto Zugriff haben. Das System heißt QISPOS. Bitte schauen Sie immer zuerst in diesem System nach, ob die An-meldung für Ihre Modulprüfungen

Schritt 1: Campuskarte und tubIT-Zugangsdaten besorgen

Die Campuskarte vereint den Stu-dierendenausweis und das Se-mesterticket in einem Dokument. Zusammen mit diesem bekommt man einen Benutzernamen und eine TAN-Liste für den IT-Dienst

der TU, über den alle computerba-sierten Dienste (E-Mail, Web-Portal, Online-Kurse) abgewickelt werden. Die erforderlichen Unterlagen so-wie weitere Informationen liegen dem Zulassungsbescheid bei.

Schritt 2: Zulassungsantrag stellen

Gleich zu Beginn des Studiums ist einmalig der „Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung“ zu stellen, um Ihre Identität zu überprüfen und Ih-nen einen Prüfungsanspruch ein-zuräumen. Den Antrag erhalten Sie im Campus Center. Sie müssen ihn

nur noch ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalaus-weises oder Reisepasses im Cam-pus Center abgeben oder in den Briefkasten Ihres Prüfungsteams einwerfen.

Schritt 4: Informieren

Was muss ich gelesen haben?

Zunächst ist es entscheidend, die Ordnung zur Regelung des allge-meinen Studien- und Prüfungs-verfahrens (AllgStuPO) gelesen zu haben. Hier werden übergreifende Regelungen zum Studium für alle Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge der TU Berlin getroffen, beispielsweise zur Prü-fungsanmeldung, zur Benotung oder zur Wiederholung von Prü-fungen. Für Studierende des Ba-

chelorstudiengangs Nachhaltiges Management ist es zusätzlich wich-tig, die Studien- und Prüfungsord-nung für den eigenen Studiengang zu kennen. In der fachspezifischen Ordnung finden sich zusätzliche Regelungen sowie Angaben zur in-haltlichen Ausgestaltung des Studi-engangs. Die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung findet sich im Anhang des Studienführers.

Aktuelle Ankündigungen zum Stu-diengang finden sich stets auf der Webseite des Studiengangs unter: www.nama.tu-berlin.deZusätzlich zu den Regularien rund um Studienorganisation und -in-halte sollten Studierende auch die Praktikumsrichtlinien kennen. Wei-

Was sollte ich gelesen haben?

terführende Informationen und Übersichten über zentrale Gesetze und Verordnungen finden sich auf den zentralen Webseiten der TU Berlin:

www.tu-berlin.de/?id=8391www.tu-berlin.de/?id=75846

dort möglich ist: Die Anmeldung dort ist verbindlich und ersetzt die persönliche Anmeldung beim Refe-rat Prüfungen. Ist Ihre Prüfungsan-meldung nicht über QISPOS mög-lich, müssen Sie sich persönlich bei Ihrem Prüfungsteam anmel-

den. Über Sonderformen der An-meldung (bspw. Eintragen in eine Liste, Anmeldung bei MOSES) und die Anmelde- bzw. Rücktrittsfristen informiert Sie Ihr Prüfer zu Beginn des Semesters.

Wie ins TU-Portal kommen?

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Beratungsdienstleistungen für Stu-dierende und Zuständigkeit für Be-werbung, Einschreibung, Prüfungs-verwaltung

Raum H70, Hauptgebäudewww.studienberatung.tu-berlin.de

Beratung für Studieninteressierte, Studierende und Studiengangs-wechsler zu den angebotenen Stu-diengängen und Fragen rund ums Studium

Schnelle Hilfe und Weiterleitung

Hilfe bei persönlichen Schwierig-keiten im Studium wie Prüfungs-angst und Arbeitsstörungen

Wichtige Anlaufstellen

Abteilung I Studierendenservice

Allgemeine Studienberatung

Telefonservice - Express

Psychologische Beratung

www.studierendenservice.tu-berlin.de

Tel.: 030/314 [email protected]

Raum H60/61, HauptgebäudeTel.: 030/314 24875 und 030/314 [email protected]

Unterstützung bei Studienfindung und –organisation

Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten

Raum H71, HauptgebäudeTel.: 030/314 [email protected]

Das Referat gliedert sich in:Servicebereich Bachelor

Servicebereich Master

Unterstützung und Beratung auch im Campus Center

Referat IA Zulassung und Immatrikulation

Raum H13-14, Hauptgebäude

Raum H48-59, Hauptgebäude

www.referat-1a.tu-berlin.de

Anmeldung und Zulassung zum Studienabschnitt, Modulprüfun-gen und Abschlussarbeiten, Nach-weise über Studienleistungen

Referat Prüfungen

Zuständig für die Kooperationen und institutionellen Verträge im Be-reich der Studentenmobilität sowie für die Austauschprogramme Eras-mus+, DAAD, Fulbright, DFH etc.

Akademisches Auslandsamt

Raum H39-45, Hauptgebäudewww.auslandsamt.tu-berlin.de

Career Service

Unterstützung von Studierenden, Absolvent_innen und Promovie-renden mit karriere- und berufsför-dernden Maßnahmen

Raum ER 386, Ernst-Ruska-GebäudeTel.: 030/314 [email protected]

Team 5Raum H25, HauptgebäudeTel.: 030/314 24971www.pruefungen.tu-berlin.de

Studentenwerk

Soziale, gesundheitliche, wirt-schaftliche und kulturelle Betreu-ung der Studierenden, u.a. Be-ratungs- und Betreuungsstellen, Studentenwohnheime, BAföG-Amt

Infopoint HardenbergstraßeHardenbergstraße 34Tel.: 030/939 39 [email protected]

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Die Bibliothek Wirtschaft & Management

Die Bibliothek Wirtschaft & Manage-ment (DBWM) ist die Fachbibliothek für Wirtschaft, Recht und Statistik der Fakultät VII Wirtschaft und Ma-

Wissensspeicher

Lernoase

nagement an der TU Berlin. Sie ist die zweitgrößte Bibliothek der TU Berlin.

Sie verfügt über 320.000 Medienein-heiten (Bücher, Zeitschriften, CDs) und Literaturdatenbanken schwer-punktmäßig aus den Themenfel-dern Wirtschaftswissenschaften, Statistik, Gesundheitsökonomie und wissenschaftliches Arbeiten. Mit der Bibliotheksapp für Andro-

id und iOS-Systeme kann das Bib-liothekskonto von unterwegs ver-waltet oder Literatur recherchiert werden. Speziell entwickelte Libra-ry-Toolbars gestalten die Recherche effizienter.

Die Bibliothek befindet sich in der 5. Etage im Hauptgebäude der TU Berlin im Raum H 5150b. Sie verfügt über 190 Arbeitsplätze, vier reser-vierbare Gruppenarbeitsräume, ei-nen Ruheraum sowie einen PC-Pool.

Getränke können in verschlossenen Gefäßen mitgenommen werden. Für die Garderobenschränke wer-den Schlüssel an der Ausleihtheke ausgehändigt.

Servicepoint:

Lesesäle: Mo – Fr 09:00 – 22:00 UhrSa 10:00 – 18:00 Uhr

Servicepoint:

Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit

Ausleihe: Tel.: 030/314 – [email protected]@wm.tu-berlin.de

Das überwiegend studentische Personal an der Ausleihtheke be-antwortet gern alle Fragen zur Bi-bliothek und Literaturrecherche. In Schulungen, Lernvideos und Bera-tungsgesprächen werden wichtige

Aspekte der Informationskompe-tenz vermittelt. Zwei Multifunktionsgeräte zum Kopieren und Drucken sowie ein Buchscanner können gegen eine geringe Gebühr genutzt werden.

Zeitschriftenstelle: Mo – Fr 09:30 – 18:30 Uhr

www.dbwm.tu-berlin.dewww.facebook.com/TUBerlinDBWMwww.youtube.com/user/TUBerlinDBWM

Die Bibliothek Wirtschaft und Management © Jens Rötzsch

Die Bibliothek Wirtschaft und Management © Jens Rötzsch

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IT-Dienste

tubIT

Wireless LAN/eduroam

Vorlesungsverzeichnis (LSF)

tubIT bietet den Studierenden und Beschäftigten als IT-Dienst-leistungszentrum der Technischen Universität Berlin ein vielfältiges Angebot aus allen Bereichen der Informationsverarbeitung. Neben der Verwaltung und Bereitstellung der TU-E-Mailadressen und dem In-ternetzugang auf dem Campus ge-

Das Vorlesungsverzeichnis enthält das gesamte Lehrangebot der TU Berlin und ist das wichtigste Hilfs-mittel zur Erstellung des Stunden-plans. Es enthält alle Lehrveranstal-tungen einschließlich Angaben zu

Die TU Berlin bietet auf ihrem Cam-pus eine weitgehende Abdeckung mit Wireless LAN (WLAN). Studie-rende und Beschäftigte der TU Ber-lin haben somit Zugriff auf das In-ternet und zwar von fast überall auf

hört auch die Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen zum Angebot von tubIT. Der Zugang zu allen zentralen IT-Dienstleistungen erfolgt über das tubIT-Konto auf der Internetseite der TU Berlin. Die TU-E-Mailadresse sollte regelmäßig abgerufen wer-den.www.tubit.tu-berlin.de

dem Campus. Der Zugang erfolgt über das tubIT-Konto.

www.tubit.tu-berlin.de/wlan

Ort, Zeit und Lehrenden sowie kurze Inhaltsbeschreibungen. Zu jedem Semester erscheint es neu und ist online zu finden.

www.tu-berlin.de/lsf

innoCampus

innoCampus ist die zentrale Stel-le der TU Berlin für alle Angebote aus dem Bereich eLearning und eTeaching, eResearch und eScience und bietet Studierenden Support bei der Benutzung der Plattform,

der Einrichtung von Kursen und all-gemeinen Fragen zum eLearning.

www.innocampus.tu-berlin.de

QISPOS

QISPOS ist die Online-Plattform zur elektronischen Prüfungsanmeldung für Studierende. Voraussetzung für den Gebrauch ist auch hier ein tubIT-Konto. Nähere Informationen werden in der jeweiligen Veranstal-tung bekannt gegeben. Zusätzlich können hier der Notenspiegel ein-gesehen und Studierendendaten geändert werden. Die Anmeldung zu Prüfungen ist grundsätzlich er-forderlich. Dies erfolgt in den meis-ten Fällen über QISPOS. Wenn dies

nicht möglich ist, ist eine persön-liche Anmeldung im beim Referat Prüfungen notwendig. Manche Lehrstühle fordern eine zusätzliche Anmeldung über die Lehrstuhlseite oder über ISIS, welche jedoch nicht als Äquivalent zur Anmeldung bei QISPOS bzw. im Referat Prüfungen, d. h. als prüfungsrelevant angese-hen werden kann.

www.tu-berlin.de/login_pw

ISIS

ISIS ist das Information System for Instructors and Students. Dort richten Lehrende Lernplattformen für Lehrveranstaltungen ein, auf welchen Vorlesungs- und Arbeits-materialien heruntergeladen oder auch prüfungsrelevante Themen in Foren besprochen werden können.

Der Zugang erfolgt über das tubIT-Konto.Manche Lehrstühle schützen ihre ISIS-Kurse mit Passwörtern, die meist in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben werden.

www.isis.tu-berlin.de

MOSES

Das Moses-Konto ist ein optimiertes Verteilungsverfahren für Tutorien und Studierendenverwaltung an der TU Berlin. Die Verwaltung der Studierenden in den großen Pflicht- und Serviceveranstaltungen, wie der Mathematik für Ingenieure, ist mit einem hohen Aufwand verbun-den. Das Moses-Konto ist ein Sys-tem, mit dem die überschneidungs-

freie und bezüglich der Wünsche der Studierenden optimierte Verteilung der Studierenden auf die Tutorien verschiedener Kurse vorgenommen wird. Außerdem werden mit dem Moses-Konto einige Klausuren (An-meldung, Ergebnisbekanntgabe) des Bachelorbereiches verwaltet.

www.moseskonto.tu-berlin.de

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Basis, Aufbau und Fokus

Während die Module im Basisbe-reich vor allem von der Fakultät VII gelehrt werden, findet in den höhe-ren Semestern zunehmend eine Ver-schränkung mit interdisziplinären Themen anderer Fakultäten statt. Der Basisbereich enthält Module, die den Bereichen BWL, VWL, Recht und Methoden zugeordnet werden können. Viele der hier zu erwer-benden Grundkenntnisse sind für ein Verständnis der vertiefenden Module im Aufbaubereich Voraus-setzung (z.B. „Externes und internes Rechnungswesen“ für „Nachhaltig-keitsorientiertes Controlling“, oder „Organisations- und Innovationma-nagement“ für „Nachhaltige Unter-nehmensführung“). Im Aufbaubereich können betriebs-wirtschaftliche Grundlagen vertieft werden.Die Module im Fokusbereich be-

2.4 BachelorStudiengangnachhaltigeS ManageMent

Studienstruktur

handeln hauptsächlich die Nach-haltigkeitsdimension, der sie zuge-ordnet wurden (z.B. sozialer Fokus), weisen jedoch ihrerseits immer auch Schnittstellen zu anderen Di-mensionen auf. Fokus ist hier als in-haltlicher Schwerpunkt der Module zu verstehen und nicht als Vertie-fungsrichtung. Es wurde bewusst darauf geachtet, dass alle Studie-renden in jedem Fokusbereich zwei Module belegen müssen. Dadurch soll eine Bandbreite von Themen vermittelt werden, die für ein ganz-heitliches Verständnis nachhaltiger Unternehmensführung und -ent-wicklung von Bedeutung ist. Stu-dierende sollen für das Auftreten von Zielkonflikten und Problemver-lagerungen sensibilisiert werden. Eine Vertiefung in einem bestimm-ten Fokusbereich ist dennoch mit Hilfe der freien Wahl möglich.

PREPARE Praxis - Interdisziplinäres Projekt

Eine Besonderheit des Studiums bil-det die Möglichkeit, über einen Zeit-raum von sechs Monaten ein eige-nes Projekt durchzuführen. Je nach inhaltlichem Interesse gibt es hierzu

grundsätzlich zwei Möglichkeiten:- Modul Prepare Praxis bzw.- Modul Interdisziplinäres Projekt

Freie Wahl

Im Bereich Freie Wahl dürfen ge-nerell alle Module aus dem Gel-tungsbereich des Hochschulrah-mengesetzesbelegt werden, die nicht bereits in Pflicht- oder Wahl-pflichtbereichen eingebracht wur-den. Es kann sich dabei sowohl um vertiefende Module handeln als auch um Module im Sinne eines Studium Generale. Module der TU im freien Wahlbereich müssen Sie immer persönlich vor der Prüfung im Referat Prüfungen anmelden. Es gelten dieselben Regeln zur Wie-

derholung von Prüfungen wie für alle anderen Module. Sobald Sie die erste Prüfungsleistung erbracht haben, müssen Sie das Modul auch zu Ende bringen. Ein Tausch des Mo-duls ist dann nicht mehr möglich. Es ist möglich, mit Hilfe dieses Bereichs bspw. einen Fokusbereich des Stu-diums zu vertiefen, eine Sprache zu erlernen oder an einer der Pro-jektwerkstätten der TU Berlin (www.projektwerk-staetten.tu-berlin.de) teilzunehmen.

PREPARE Praxis

Interdisziplinäres Projekt

Mit dem Modul PREPARE haben Stu-dierende die Möglichkeit, die auf dem Arbeitsmarkt immer stärker nachgefragten Sozial- und Manage-mentkompetenzen zu schärfen. In einwöchigen Blockseminaren wer-den ausgewählte Kompetenzen trainiert (z.B. Projekt- oder Perso-

Alternativ können die Studierenden an einem von der Fakultät VII ange-botenen interdisziplinären Projekt teilnehmen. Das Interdisziplinäre Projekt findet jeweils in Kooperation

nalmanagement). Im Anschluss an werden diese neuen Fähigkeiten in einem mehrwöchigen Praxisprojekt angewendet. Bei überwiegend frei-er Zeiteinteilung bearbeiten Studie-rende eine reale Aufgabenstellung von Unternehmen aus der Region.

mit einem Partner statt und behan-delt aktuelle, interdisziplinäre Frage-stellungen im Kontext des nachhal-tigen Managements.

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Praktikum

Um Einblick in die Arbeit von Un-ternehmen oder Organisationen zu bekommen, ist ein Praktikum von acht Wochen zu absolvieren. Der Nachweis muss bis zur Anmeldung der letzten Modulprüfung erfolgen.Die praktische Tätigkeit ist wesentli-cher Bestandteil des Studiengangs. Während dessen sollen Studieren-de berufspraktische Kenntnisse erwerben, verschiedenen Bereiche eines Unternehmens/einer Orga-nisation in ihren Aufgaben und Ar-beitsweisen sowie in ihrem Zusam-menspiel kennenlernen.Darüber hinaus sollen Sie Einblicke in die individuellen und sozialen Probleme der Arbeitswelt gewin-nen, die insbesondere für die ei-gene gesellschaftliche Standortbe-stimmung wichtig sind und nicht von der Hochschule erfüllt werden können. Diese praktischen Erfah-rungen sind eine wichtige Grund-lage zum Verständnis der Studien-inhalte. Voraussetzung für den Erwerb von 12 LP ist neben dem eigentlichen Praktikum von acht Wochen Dauer in Vollzeit die Teilnahme an einem praktikumsbezogenen Workshop. Dieser dient der Einbettung des Praktikums in das Studium.Das Praktikum kann in verschiede-nen Tätigkeitsbereichen absolviert werden (u.a. Produktion, Marketing

und Vertriebswesen, Personalwe-sen, oder Corporate Social Respon-sibility,). Wichtig ist, dass die Tätig-keit einen Bezug zu nachhaltiger Unternehmensführung/-entwick-lung aufweist.Für die Anerkennung des Prakti-kums ist der Beauftrage für Prakti-kumsangelegenheiten zuständig, bei dem die entsprechenden Be-scheinigungen vorzulegen sind.Empfohlen wird das Praktikum erst nach dem 4. Fachsemester abzu-leisten. Ein Praktikum, das im Rah-men eines anderen Studiengangs geleistet wurde, kann nach inhaltli-cher Prüfung durch den Beauftrag-ten angerechnet werden. Sonstige Berufs- oder Werkstudententätig-keiten sind nur in Ausnahmefällen als Praktikum anrechenbar.Mehr Informationen finden sich in den Praktikumsrichtlinien, die grundlegend für die Anerkennung eines Praktikums sind (siehe An-hang Seite 78). Die Suche nach einer Praktikums-stelle wird eigenverantwortlich durchgeführt. Tipps zur Stellensu-che gibt es bei der Studienfach-beratung, sowie bei einschlägigen Jobbörsen im Internet, z.B. www.green-in-berlin.de, www. nachhalti-gejobs.de, www.greenjobs.de und www.sneep.info.

Zum Studienabschluss ist eine Ba-chelorarbeit anzufertigen. Man sollte frühzeitig ein Thema suchen, da ggf. bei gefragten Fachgebieten die Betreuungskapazitäten nicht ausreichen.Es gibt generell zwei Wege: Ei-nerseits können Studierende mit Themenvorschlägen auf Lehrstüh-le zugehen. Andererseits können sie die Fachgebiete konsultieren. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Studienfachberatung,

Bachelorarbeit

sowie bei einschlägigen Job- und Abschlussarbeitsbörsen im Inter-net, z.B. www.greenjobs.de. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unterneh-men/Institution oder während des Auslandsaufenthalts ist möglich, erfordert allerdings zusätzlich eine Betreuung durch die TU Berlin.Die rechtlichen Bestimmungen sind in der der AllgStuPO und in der Prüfungsordnung des Studien-gangs (siehe Anhang) festgelegt.

Rechtliche Grundlagen (Ordnungen)

Grundsätzlich ist die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) für alle Studiengänge der TU Berlin obligatorisch. Des Weiteren gibt es eine studi-engangsspezifische Studien- und Prüfungsordnung für jeden Stu-diengang. Die Studienordnung regelt die Rahmenbedingungen

Jeder Studierende gestaltet seinen Studienverlauf selbst. Zur Orientie-rung gibt es einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der helfen kann das Studium langfristig und individuell zu planen. Module sind dabei grundsätzlich nicht einzelnen Fachsemestern zugeordnet. Da Aufbaumodule je-

Exemplarische Studienverlaufspläne

für Studieninhalt und -ablauf. In der Prüfungsordnung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Die Praktikumsrichtlinien regelt die Anerkennung von studi-engangsspezifischen Praktika.Die aufgeführten Ordnungen fin-den sich alle im Anhang ab Seite 66.

doch teilweise auf Basismodulen aufbauen, empfiehlt es sich, zu-nächst hauptsächlich Basismodule zu belegen und nur partiell Aufbau- und Fokusmodule einzustreuen. Im zweiten und dritten Studienjahr sollte sich dieses Verhältnis nach und nach umkehren.

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Ja, dies ist möglich. Die Note des Be-reichs errechnet sich in diesem Fall als Mittel aus allen belegten Modu-len. Diese Teilnote geht dann aber nur mit der für den Bereich vorge-sehenen Anzahl von LP in den Ab-schlussschnitt ein. Die Note ist also nicht verloren, die Leistungspunkte erscheinen auch alle auf dem Zeug-nis. Sie haben dann lediglich einen Bachelorabschluss mit mehr als 210 LP. Die Anmeldung erfolgt analog zu anderen Modulen. Bsp.: Studen-

Kann ich Module anrechnen lassen, auch wenn ich nicht mehr genügend freie LP für das Modul in dem entsprechenden Bereich habe?

tin Constanze hat im freien Wahlbe-reich des Bachelors bereits ein Mo-dul mit 5 LP angemeldet, es fehlt noch 1 LP. Sie möchte gerne den weiterführenden Kurs mit ebenfalls 5 LP belegen. Die Note errechnet sich dann beispielsweise mit (5 LP * 1,3 + 5 LP * 2,0) /10 LP = 1,6. Die so errechnete Teilnote geht dann mit 6 LP als freier Wahlbereich ein und Constanze hat einen Bachelorab-schluss mit 214 LP.

Generell gilt: Die StuPO inklusive Änderungen stellt die rechtliche Grundlage dar. Dabei ist die All-gStuPO die höherrangige Ordnung gegenüber den studiengangsbe-zogenen Ordnungen. Der Studien-

Studienführer und StuPO bzw. QISPOS unterscheiden sich. Was gilt?

führer ist nur ein Wegweiser durch das Studium. Da er nur einmal im Jahr aktualisiert wird, können die darin enthaltenen Informationen überholt sein. Achten Sie daher im-mer auf das Erscheinungsdatum.

auSwahl häufiger fragen (faQ)

Nein, dies ist ohne Ausnahme nicht möglich. Haben Sie vergessen, ein Modul fristgerecht anzumelden

Ich habe vergessen, mich vor der Prüfung ordnungsgemäß anzumelden. Kann ich das Modul trotzdem noch einbringen?

Dies ist in der AllgStuPO geregelt. Demnach müssen Klausurergebnis-se spätestens sechs Wochen nach dem Klausurtermin veröffentlicht werden. Fristüberschreitungen müssen begründet werden. Die Arbeiten sind befristet zur Einsicht-nahme bereitzustellen. Dabei sind

Welche Rechte habe ich bei Klausureinsichten?

die Aufgabenstellungen und Mus-terantworten bzw. der Bewertungs-maßstab zugänglich zu machen. Verpassen Sie den Einsichtstermin, haben Sie kein Recht auf erneute Einsichtnahme. In der Regel kann ein Vertreter mit Vollmacht die Ein-sichtnahme für Sie übernehmen.

und die Prüfung bereits (auch in Teilen) abgelegt, so müssen Sie das gesamte Modul erneut belegen.

Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Dies ist ebenso in der AllgStuPO geregelt. Nicht bestandene Modulprüfun-gen der Bachelor- oder Masterprü-fung können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholung einer Prüfung soll in derselben Form wie die nicht bestandene Prü-

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was sind die Konsequenzen?

fung durchgeführt und muss bis zu Beginn des folgenden Semes-ters angeboten werden. Die zweite Wiederholungsprüfung findet in der Regel mündlich statt. Vor der zweiten Wiederholung erhält die Studentin oder der Student einen schriftlichen Bescheid der zustän-digen Stelle der Zentralen Univer-

Ich habe eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden. Was kann ich tun?

Fand die zweite Wiederholungsprü-fung als schriftliche Prüfung statt und haben Sie auch diese nicht

bestanden, so besteht in der zwie-ten Wiederholung die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung.

sitätsverwaltung mit Angabe der Wiederholungsfrist sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Insgesamt haben Sie für jede Prü-fung im Bachelor- und Masterstu-diengang außer der Abschlussar-beit drei Versuche. Bestehen Sie die Prüfung zum dritten Mal nicht, so haben Sie die Prüfung endgül-tig nicht bestanden und werden

exmatrikuliert. Sie können dann in keinem Studiengang an einer deut-schen Hochschule mehr studieren, der das endgültig nicht bestande-ne Modul im Pflichtbereich enthält. Bitte beachten Sie, dass an anderen Hochschulen Abweichungen von dieser Regelung auftreten können, z. B. eine Ausweitung auf den Wahl-pflichtbereich.

Kann ich bestandene Modulprüfungen wiederholen?

Die Wiederholung einer bestande-nen Prüfung ist nicht zulässig.

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Kann ich Module über die vorgesehenen hinaus belegen?

Zusätzlich zu den vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen

können Sie jederzeit Zusatzmo-dule belegen, um weitergehende

Wie funktioniert eine Wiederholungsprüfung?

Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Prüfungsform der Erstprüfung statt. Sie melden sich genau wie zum ersten Prüfungsver-such an. Die zweite Wiederholungs-prüfung (dritter Prüfungsversuch) erfolgt in der Regel mündlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Prüfungsform zu ändern. Ein An-trag an den Prüfungsausschuss ist nicht notwendig. Die Anmeldung

zur zweiten Wiederholungsprüfung kann ausschließlich persönlich im Referat Prüfungen erfolgen. Dabei ist die gewünschte Prüfungsform anzugeben. Wenn Sie sich münd-lich prüfen lassen wollen, sollten Sie unbedingt vor der Anmeldung im Referat Prüfungen den zuständi-gen Prüfer darüber informieren und sich einen Termin geben lassen.

Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite?

Die Regelstudienzeit ist lediglich eine rechnerische Größe für die Dauer des Studiums bei einem Vollzeitstudium. Die individuellen Lebensumstände jedes Studieren-den (Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kinder, usw.) führen jedoch oft zu einem Überschreiten der Regelstu-dienzeit. Studientechnisch entste-

Sie können sich von angemeldeten Prüfungen innerhalb der gesetzten Fristen jederzeit wieder abmel-den. Sobald Sie jedoch die erste Prüfungsleistung erbracht haben, ist ein Wechsel des Moduls nicht

hen Ihnen hierbei keinerlei Nach-teile. BAföG-Empfänger_innen sowie Stipendiat_innen müssen bei einer Überschreitung der Regelstu-dienzeit jedoch unbedingt mit der finanzierenden Stelle sprechen, da hierdurch in der Regel Förderan-sprüche entfallen.

mehr möglich. Haben Sie also eine Klausur nicht bestanden oder den ersten Teil einer Portfolioprüfung erbracht, so müssen Sie das Mo-dul auch zu Ende bringen. Das gilt nicht für Zusatzmodule.

Muss ich ein einmal angemeldetes Modul auch abschließen oder kann ich es durch ein anderes ersetzen, wenn es mir nicht mehr gefällt?

Kann ich bereits im Bachelorstudium Module für das Masterstudium bele-gen?

Ja, das ist ohne Probleme im Be-reich von Zusatzmodulen möglich. Diese werden dann im Masterstudi-um auf Antrag anerkannt. Werden mehr als 30 LP anerkannt, so wer-

den Sie direkt in ein höheres Fach-semester eingestuft. Zusatzmodule können im Referat Prüfungen an-gemeldet werden.

Ich möchte mich für ein Stipendium/ Praktikum/... bewerben und benötige einen Nachweis über meine relative Note („Beste x%“).

Ein Nachweis über die relative Note kann immer nur nach Abschluss eines Studiums erstellt werden. Schreiben Sie eine Email mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen, Ihrem Stu-diengang und Ihrer Matrikelnum-mer an [email protected]. Sobald der Nachweis erstellt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können

sich die unterschriebene Beschei-nigung abholen. Der gesamte Pro-zess nimmt in der Regel höchstensfünf Werktage ein. Für eine Beschei-nigung über die relative Note in ei-ner einzelnen Prüfung wenden Sie sich daher bitte an den zuständi-gen Modulverantwortlichen.

Qualifikationen zu erlangen. Auf Antrag an das Referat Prüfungen werden diese auf Ihrem Abschluss-zeugnis aufgeführt. Die Eintragung kann dabei entweder durchgehend mit oder ohne Note vorgenom-men werden. Generell haben TU-Studierende die Möglichkeit, alle Module von TU, FU und HU Berlin zu belegen. Dabei gilt, dass regu-lären Kursteilnehmern der Vorrang gegeben wird, falls der Kurs in der Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldung erfolgt persönlich im

Referat Prüfungen. Dort können Sie Zusatzmodule - anders als reguläre Module - auch jederzeit wieder ab-melden.Im Ausland belegte Module, die nicht im regulären Curriculum an-erkannt werden, können nicht als Zusatzmodule im Zeugnis einge-tragen werden, da Sie mit dem Transcript der Austauschhochschu-le bereits einen Nachweis über die entsprechenden Leistungen erhal-ten haben.

Sollten Sie auch diese Prüfung end-gültig nicht bestehen, so werden

Sie exmatrikuliert.

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auslands-aufenthalt

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AuslAn

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Informationen zu den Möglichkei-ten eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Bachelorstudiengangs Nachhaltiges Management gibt das Akademische Auslandsamt auf seinen Internetseiten und zu den Sprechzeiten an der Infothek im Campus Center.

Raum H 39-45, Hauptgebäudewww.auslandsamt.tu-berlin.de

Die im Rahmen eines Auslandsstu-diums und einer Hochschulkoope-ration an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien-leistungen und Prüfungen können anerkannt werden, sofern zuvor ein Learning Agreement (Kursauf-

ERASMUS ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den Austausch von Studierenden und Dozenten durch finanzielle Förde-rung und organisatorisch erleich-tern soll. Das Programm ist flexibel für Studierende einsetzbar. Es bie-tet diverse Möglichkeiten, einen Teil des Studiums im Ausland zu

listung für das beabsichtigte Studi-um) vereinbart wurde, welches den Vorgaben der Prüfungsordnung entspricht.Dies wird vor allem ermöglicht durch das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), welches seit mehreren Jahren an der TU Berlin angewandt wird und eine vereinfachte Anerkennung von an anderen Hochschulen er-brachten Leistungen ermöglicht.Wer einen Teil seines Studiums im Ausland verbringen möchte, muss nicht nur viele Informationen ein-holen, sondern darüber hinaus seinen Studienverlauf frühzeitig anpassen, um eine Studienverlän-gerung zu vermeiden.

verbringen und dabei von den Vor-teilen des Programms zu profitie-ren. Bachelorstudierende müssen zu Beginn des Austauschaufent-haltes mindestens im dritten Fach-semester sein, um an einem Aus-tausch teilnehmen zu können.

https://eu.daad.de/erasmus/de

3.1 auSlandSStudiuM

ERASMUS- und Übersee-Austauschprogramme

Weitere Programme werden auf den Internetseiten des Akademi-schen Auslandsamtes näher vorge-

stellt. Eine Auswahl wird im Folgen-den kurz beschrieben.

Weitere Programme

Das Fulbright-Programm bietet im Rahmen eines akademischen und interkulturellen Austauschs mit den USA unter anderem Förderpro-gramme für Wissenschaftler_innen,

DAAD und PROMOS

Die vielfältigen Programme des DAAD reichen vom kurzfristigen Austausch für Forschung oder Leh-re bis zum mehrjährigen Promo-tionsstipendium. Über das PRO-MOS-Programm des DAAD werden Kurzstipendien für Abschlussarbei-

ten an ausländischen Hochschulen und Semesterstipendien weltweit vergeben sowie die Teilnahme an Sprach- und Fachkursen und Prak-tika gefördert.

www.daad.de

und Studierende an. Das Fulbright- Programm ist vor allem in den USA sehr renommiert. www.fulbright.de

Fulbright

ASA-Programm

Das ASA-Programm vergibt Teilsti-pendien an Studierende, die sich gemeinsam für eine verantwor-tungsvollere, gerechtere und nach-haltigere Welt einsetzen möchten. Dem 3- bis 6-monatigen Projekt-aufenthalt in Afrika, Asien, Latein-

amerika oder Südosteuropa gehen dabei vorbereitende Seminare vor-an, in denen sich beispielsweise mit entwicklungspolitischen Inhalten auseinandergesetzt wird.

www.asa-programm.de

Selbstorganisiertes Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium ist auch ohne ERASMUS- oder Übersee-Stipendi-um an der gewünschten Universi-tät möglich. Die Anerkennung der im Ausland belegten Module kann dann jedoch nur erfolgen, wenn die Learning Agreements vom Prüfungsausschuss genehmigt

werden, eine Absprache vor dem Auslandsaufenthalt ist demnach unerlässlich. Zur Finanzierung kann BAföG oder ein Bildungskredit be-antragt werden.

www.bafoeg.bmbf.de

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Anerkennung von Auslandsleistungen

Im Ausland erbrachte Studienleis-tungen können grundsätzlich an der TU Berlin anerkannt werden. Für eine Anerkennung muss eine Bestätigung der Gastuniversität über die Teilnahme und den er-folgreichen Abschluss der im Aus-land erbrachten Module vorgelegt werden (Transcript of Records) und die belegten Fächer müssen vom Prüfungsausschuss anerkannt wer-den. Hierzu muss die im Ausland erbrachte Studienleistung als äqui-valent zu den an der TU Berlin ver-mittelten Lehrinhalten eingestuft werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet dabei über die Ver-gleichbarkeit. Der Abschluss eines Learning Agreements im Vorfeld wird in jedem Fall empfohlen.

Vor der Abfahrt:• Klärung der Anrechnungsmög-

lichkeiten mit der Studienfach-beratung und/oder dem Prü-fungsausschuss

• Abschluss eines Learning Ag-reements (Formular LA) über die Module, die im Ausland belegt werden und an der TU Berlin anerkannt werden sollen

Im Ausland:• Aktualisierung des Learning

Agreements in Absprache mit der Studienfachberatung und/oder der/dem zuständigen Modulverantwortlichen, falls eine Änderung in der Modul-wahl eintritt

Nach der Rückkehr: • Antrag auf Anerkennung an-

derweitig erbrachter Prüfungs-leistungen an den Prüfungs-ausschuss mit gewünschter Zuordnung der Module zu den jeweiligen Bereichen des Stu-diums (Formular ASP)

Ein Praktikum im Ausland ist sowohl für die persönliche als auch für die berufliche Entwicklung eine sehr gute und sich lohnende Erfahrung. Der Umgang mit anderen Kulturen und die Selbstorganisation vor Ort erweitern den eigenen Horizont. Die Suche nach einem Praktikums-platz im Ausland gestaltet sich ähn-lich der Suche eines Praktikums im Inland. Dabei kann auch der Career Service unterstützen.Zudem gibt es verschiedene Aus-tauschorganisationen wie IAESTE, aber auch Lehrstühle und studenti-sche Initiativen (insbesondere AIE-SEC) bieten verschiedene Ausland-spraktika an.

www.iaeste.dewww.aiesec.de

Zusätzlich zur Suche nach dem Praktikumsplatz ergeben sich Schwierigkeiten vor allem bei dem Beachten ortsspezifischer Regula-rien. Beispielsweise muss in vielen Ländern eine Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsnummer vor-gelegt werden oder zumindest die vorherrschende Situation mit dem Unternehmen abgeklärt werden. Es ist leider oftmals nicht möglich, alle Regularien im Vorfeld zu erfüllen. Auch die Wohnungssuche gestaltet sich vor Ort oftmals einfacher oder

wird gar dort erst möglich. Es müs-sen Visa-, Krankenversicherungsan-gelegenheiten und sonstige Forma-litäten geklärt werden. Außerdem sollten sich die Praktikant_innen im Vorfeld mit den lokalen Bege-benheiten und Besonderheiten des Landes beschäftigen, um vor Ort keine bösen Überraschungen zu er-leben.Wenn die Praktikantin oder der Praktikant die Landessprache nicht hinreichend spricht, sollte sie oder er vor dem Praktikum einen Inten-sivkurs mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen besuchen, wo-durch sich das Praktikum viel erfolg-reicher und mit mehr Freude absol-vieren lässt. Über Fördermöglichkeiten infor-miert ebenfalls der Career Service der TU Berlin. Es gibt unter anderem Zuschüsse zur Finanzierung durch das EU-weite PROMOS Programm oder auch durch Vulcanos, welches sich auf das Zielland Japan konzen-triert.

3.2 auSlandSPraktika

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neben dem studium

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neben

dem

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4.1 Studienfinanzierung

Deutsche Studierende (unter be-stimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende) ohne ausreichende finanzielle Mittel können für ein Erststudium Leis-tungen nach dem Bundesausbil-dungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Zurzeit wird die För-derung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Dar-lehen gewährt. Gefördert wird nur innerhalb der Regelstudienzeit, au-ßer die Regelstudienzeit wurde auf-grund von Krankheit oder Kinderer-

BAföG

KfW-Studienkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet über ihre Vertriebspartner zinsgünstige Darlehen für bis zu 650 Euro pro Monat über höchs-tens zehn Semester an. Der Studi-enkredit richtet sich im Gegensatz zu BAföG an alle EU-Bürger und wird ohne Bonitätsprüfung und unabhängig von der Einkommens-situation gewährt. Achtung: Der

Zinssatz wird halbjährlich neu fest-gelegt! Diverse Privatbanken bie-ten ebenfalls Studienkredite an, ein Vergleich der Konditionen und die Lektüre von Test-Ergebnissen der Stiftung Warentest werden drin-gend empfohlen!

www.kfw.de

ziehung überschritten. Vorsicht bei Fach- oder Studiengangwechsel: Es besteht die Gefahr, die Förderung zu verlieren.

Amt für AusbildungsförderungBehrenstr. 40 – 41, 10117 BerlinTel. 030/93939 70www.studentenwerk-berlin.de/ba-foeg

Das Studentenwerk Berlin bietet individuelle Beratungen (auch zum BAföG) im Campus Center an.

Überbrückungsdarlehen

Studierende, bei denen sich die BAföG-Förderung verzögert, kön-nen bis zur Überweisung des

BAföG-Geldes vom Studentenwerk Berlin ein Überbrückungsdarlehen erhalten.

Darlehen

Studierende, die ihr Studium vor-aussichtlich innerhalb der nächs-ten zwölf Monate erfolgreich ab-schließen werden, können bei der

gemeinnützigen Studentischen Darlehenskasse e. V. ein Studienab-schlussdarlehen beantragen.

Studienabschlussdarlehen

Wer sich vorübergehend in finan-ziellen Schwierigkeiten befindet, kann beim Studentenwerk ein zins-loses Darlehen beantragen.Weitere Informationen zur Studien-

finanzierung gibt es bei der allge-meinen Studienberatung:

www.studienberatung.tu-berlin.de/menu/studieren/finanzieren/

Kurzfristige Darlehen

Studierende in einer fortgeschritte-nen Ausbildungsphase können bis zu 24 Monate lang einen Bildungs-kredit in Höhe von 300 Euro monat-lich erhalten, jedoch in der Regel

nur bis zum Ende des zwölften Stu-diensemesters.

www.bva.bund.de www.kfw.de

Bildungskredit

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neben

dem

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Studienstiftungen fördern nicht nur Studierende mit überdurchschnitt-lichen Leistungen, sondern auch gesellschaftspolitisches und sozi-ales Engagement. Begabtenförde-rungswerke orientieren sich in der Regel in Anlehnung an das BAföG. Das gilt für die Förderungshöchst-dauer ebenso wie für die Höhe des Stipendiums. Berechnungsgrundla-

Das Deutschlandstipendium för-dert Studierende sowie Studienan-fänger_innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Stu-dium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendiat_innen erhalten das ein-kommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich

ge ist die wirtschaftliche Bedürftig-keit. Dazu kommt noch eine monat-liche „Studienkostenpauschale“ in Höhe von 300 Euro. Ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

www.stipendienlotse.dewww.mystipendium.dewww.stipendiumplus.de

zu BAföG-Leistungen) für mindes-tens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrie-ren können.

www.deutschland-stipendium.de

Studienstiftung des deutschen VolkesStudienförderwerk Klaus MurmannFriedrich-Ebert-Stiftung (SPD)Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)

Stipendien

Der Zuschussfonds richtet sich in erster Linie an ausländische Studie-rende, die weder staatliche noch private Zuwendungen erhalten und in Prüfungssituationen oder wäh-rend einer Erkrankung nicht wie

Deutschlandstipendium

Weitere Studienstiftungen neben der genannten sind:

Zuschüsse in Notfällen

bisher ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit finanzieren können.

Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke)Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)Hans-Böckler-Stiftung (DGB)

Arbeiten in der Universität als studentische Mitarbeiterinoder studentischer Mitarbeiter

Arbeiten neben dem Studium

Bereits während des Studiums zu arbeiten ist für viele Studierende unabdingbar, aber auch durchaus sinnvoll und interessant. Neben der Studienfinanzierung steht hierbei oft auch der Wunsch nach Praxiser-fahrung im Vordergrund. Stellenan-gebote für studentische Beschäftig-te sind den Informationstafeln oder den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle zu entnehmen. Außer-dem werden die Stellenausschrei-

bungen auf den Internetseiten des Personalrats der studentischen Be-schäftigten der TU Berlin aufgelis-tet. Der Stundensatz beträgt derzeit 10,98 Euro brutto. Der Umfang der Arbeit beträgt mindestens 41 Stun-den pro Monat, bis zu 80 Stunden sind möglich. Aktuelle Ausschrei-bungen sind online im Stellenticket der TU Berlin einzusehen:

https://tub.stellenticket.de

Arbeiten in einem Unternehmen als Werkstudent_in

Für Arbeitgeber stellen Werkstu-dent_innen eine wesentliche Mög-lichkeit dar, Nachwuchskräfte zu rekrutieren und diese an ihr Un-ternehmen zu binden. Für die Stu-dierenden bedeutet dies einen zu-sätzlichen Zeitaufwand von meist 10 bis 20 Stunden pro Woche, der neben dem regulären Studium zu absolvieren ist. Von normalen Stu-dentenjobs in der Privatwirtschaft unterscheidet sich eine Tätigkeit als Werkstudentin oder -student

durch seine größere fachliche Nähe zum Studium. Da bereits ein großer Praxisbezug durch die Werkstuden-tentätigkeit erlangt wird, können bei entsprechender Einhaltung der Praktikumsrichtlinien diese Tätig-keiten als technisches Grundprakti-kum angerechnet werden. Ausschreibungen für Werkstuden-tentätigkeiten sind u.a. auf den Sei-ten des Career Service zu finden:

www.tu-berlin.de/?id=24290

Studentenjobs in der Privatwirtschaft

Auch die Privatwirtschaft bietet ein umfassendes Jobangebot explizit

für Studierende. Die Tätigkeitsfelder sind äußerst vielfältig. Beispielhaft

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seien hier Stellen im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der In-dustrie genannt. Zu den Arbeitszei-ten, Gehältern und sonstigen Re-

gularien können keine allgemeinen Aussagen getroffen werden, diese sind dem jeweiligen Arbeitsvertrag zu entnehmen.

Die Arbeitsvermittlung Heinzel-männchen ist eine Einrichtung des Studentenwerks Berlin. Sie ver-mittelt Arbeitsangebote von der ungelernten Aushilfskraft bis zum

hochqualifizierten Facharbeiter an Studierende Berliner Hochschulen und Fachhochschulen.

www.studentenwerk-berlin.de/jobs

Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen

Beim Hochschulsport können Stu-dierende aus dem umfangreichen Sportangebot von derzeit 700 Kur-sen in über 100 Sport- und Bewe-gungseinrichtungen wählen. Die

Sportkurse sind in der Regel sehr preisgünstig. Die Einschreibung er-folgt zu Beginn des Semesters.

www.tu-sport.de

4.2 SPort

Hochschulsport an der TU

Das Angebot der studentisch or-ganisierten SKB reicht von Sprach-lerngruppen über Schreibwerkstät-ten und Sprachpartnerschaften bis hin zu einem Multi-Kulti-Café mit kulturellen Veranstaltungen und Partys. Das umfangreiche Sprach-

Die ZEMS (Zentraleinrichtung mo-derne Sprachen) der TU Berlin bietet den Studierenden ein weit gefächertes Angebot an Fremd-sprachenkursen, darüber hinaus

kursangebot beinhaltet auch exoti-sche Sprachen wie Bulgarisch oder Mongolisch, die von Muttersprach-lern in kleinen Kursen unterrichtet werden. Die Einschreibung findet immer zu Semesterbeginn statt.www.skb.tu-berlin.de

Studierende haben an der TU Berlin mehrere Möglichkeiten, Sprachen zu erlernen, wobei diese teilweise

im Studium angerechnet werden können.

4.3 SPrachen

Sprach- und Kulturbörse

ZEMS

können Kurse in Deutsch als Fremd-sprache (DaF) belegt werden.

www.zems.tu-berlin.de

Ein wichtiger Bestandteil des Uni-versitätslebens sind die Gremien der akademischen Selbstverwal-tung. Hier werden alle Studienbe-lange diskutiert und beschlossen. Studierende sind in allen Gremien der TU Berlin vertreten. Als „Aufsichtsrat“ und oberstes Gre-mium der Universität fungiert dabei das Kuratorium (KU). Hier werden grundsätzliche Entscheidungen über die Ausrichtung der Universi-tät getroffen. Das „Parlament“ der Universität ist der Akademische Senat (AS), der über die Einrichtung neuer Studi-engänge, universitätsweite Rege-lungswerke und die Entwicklungs- und Ausstattungspläne befindet. Zur Entscheidungshilfe beauftragt der Akademische Senat Kommis-sionen, die sich mit diversen The-men befassen, u.a. die Kommission für Studium und Lehre (LSK), die Empfehlungen zu Studien- und Prü-fungsordnungen ausspricht.

Auf Fakultätsebene gibt es die Fa-kultätsräte (FKR). Hier werden alle Fragen der Fakultät diskutiert. Die Fakultätsräte beauftragen verschie-dene Kommissionen für Beratungs-zwecke. Im Bereich Studium und Lehre ist dies die Ausbildungskommission (AK), die entsprechende Beschluss-vorlagen weiterreicht. Außerdem bestellt der Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss zu jedem Studiengang, der sich mit Prüfungs-angelegenheiten befasst.Da sich jede Fakultät in verschiede-ne Institute aufgliedert, gibt es auch für die Verwaltung derer die sog. In-stitutsräte.

Neben der akademischen Selbst-verwaltung, gibt es die studenti-sche Selbstverwaltung, bei der sich Gremien nur aus studentischen Vertreter_innen bilden. Das größ-te Gremium ist das Studierenden-parlament (StuPa), in dem bspw.

4.4 ehrenaMtlicheS engageMent

Akademische und studentische Selbstverwaltung

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Studentische Initiativen

AIESEC und IAESTE an der TU Berlin

Fachschaftsteam e. V. (FT)

AIESEC ist die größte internationa-le Studierendenorganisation mit weltweit rund 700 Lokalkomitee in über 80 Ländern. In Deutschland ist AIESEC an über 50 Universitä-ten vertreten. Durch intensive in-ternationale Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen mit externen Partnern ermöglichen wir Studie-renden weltweit, ihre Persönlich-keit zu entwickeln und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitzuge-stalten. Unser weltweites Netzwerk bietet vielfältige Möglichkeiten für unsere Praktikant_innen, Mitar-beiter_innen sowie Unternehmen, sich im Rahmen des internationalen Praktikantenaustauschs bei uns zu engagieren und gemeinsam Aktivi-

Das Fachschaftsteam ist Deine Fachschaft! Wir treten für Fairness und Transparenz im Studium ein, unterstützen Dich im Studienall-tag und schaffen durch unsere Ver-

täten zu organisieren. IAESTE wurde im Jahr 1948 gegründet und hat bisher weltweit schon über 300 000 Studierende in mehr als 60 Länder vermittelt. IAESTE-Praktika sollen Studierenden der Ingenieur- und Naturwissenschaften, der Land- und Forstwirtschaften nach Ab-schluss des Grundstudiums sowohl einen besseren Praxisbezug vermit-teln als auch einen Einblick in das Leben, die Kultur und die Denkwei-se anderer Menschen gewähren.

EB [email protected]

anstaltungen eine akademische Atmosphäre an unserer Universi-tät, bei der auch der Spaß nicht zu kurz kommt. Wir vertreten Dich hochschulpolitisch in Gremien und

Verträge zum Semesterticket dis-kutiert und abgestimmt werden. Außerdem stellt das StuPA den All-gemeinen Studierendenausschuss (AStA), bei dem jedes Mitglied ein Referat betreut. Daneben deckt der AStA noch andere Aufgabenfelder

ab (z.B. BAföG- und Sozialberatung, Ausländer_innen-Beratung, Semes-terticketbüro)

www.stupa.tu-berlin.de/?id=83244

setzen uns für Deine Belange ein. Hierzu gehört unser Engagement im Institutsrat, im Fakultätsrat und im Akademischen Senat, wo wir für faire und gleiche Bedingungen für alle Studierenden zum Beispiel bei Fächerwahl, Praktikum und Prüfun-gen und für mehr Transparenz zum Beispiel bei Bewertungen eintreten. Dich im Studium zu unterstützen ist für unsere Mitglieder Ehrensache. Wir organisieren Deine Orientie-rungstage, Deine Erstifahrt, bieten Dir Informationsveranstaltungen zur Bachelorarbeit und vor allem haben wir beinahe unendlich vie-le Klausuren für Dich und Deine Prüfungsvorbereitung gesammelt. Schau einfach bei unserem Klau-suren- und Skriptdruckservice im H 9115 vorbei (Öffnungszeiten auf unserer Webseite). Unsere Diskussi-onsreihe mit Themen aus Wirtschaft und Gesellschaft „Abende der VII“, unsere Partys und unsere Schnee-

ballschlachten sind legendär; doch wir haben noch lange nicht genug! Zudem weisen wir auf Vorträge und Veranstaltungen in der TU und in Berlin hin. Interesse? Besuche un-sere Webseite, www.wiwiberlin.de oder folge uns einfach bei Fa-cebook. Unser Engagement ist eh-renamtlich und lebt von den Ideen und dem Einsatz unserer Mitglieder. Du findest das Prüfungsamt blöd? Du willst über hochschulpolitische Themen diskutieren und verste-hen, wie die Uni so funktioniert? Du möchtest in der Uni Fußball spielen, Partys feiern oder spannende Dis-kussionen zu verschiedensten In-halten organisieren? Komm zu uns – gemeinsam gestalten wir die Uni!

Raum H 9115mail@fachschaftsteam.dewww.fachschaftsteam.dewww.facebook.com/fachschaftsteam

Es gibt nichts genialeres, als auf ein erfolgreich abgeschlossenes Pro-jekt zurückzuschauen, sei es eine große Hausaufgabe oder eine sehr gute Klausurleistung. Bei MTP set-zen wir unsere Anforderungen je-doch ein wenig höher: Wenn Du an außergewöhnlichen Projekten zu-sammen mit Firmen wie Microsoft, L‘Oréal, Google, Jung von Matt oder Immobilienscout24 arbeiten möch-

test, gerne Akquisegespräche mit Sponsoren führst, deine kreativen Werbeideen mit einem Marketing-budget von mehreren 1000 Euro verwirklichen oder Events für mehr als 300 Besucher organisieren willst, schau mal bei MTP vorbei.

[email protected]/berlinwww.facebook.com/mtphauptstadt

MTP - Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V.

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Arbeitsgruppe Wirtschaftsingenieure e.V.

Die Arbeitsgruppe Wirtschaftsinge-nieure e.V. (AG WiIng) wurde 1980 als Studenteninitiative gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz an der Technischen Uni-versität Berlin. Seitdem können sich interessierte Studierende in der studentischen Initiative der TU Berlin engagieren. Die AG WiIng hat das Ziel, die Studienqualität der Studierenden der TU Berlin zu ge-währleisten und zu erhöhen. Dabei begleiten wir die Studierenden in allen Phasen des Studiums – vom Erstsemestertag bis in den Berufs-einstieg. In ungezwungener und

lockerer Arbeitsatmosphäre, kann bei uns jeder Studierende mit etwas Eigeninitiative und Engagement, eigene Ideen zur Verbesserung des Studienalltags in die Tat umsetzen und selbst neue Anreize und Moti-vation finden. Als Hochschulgrup-pe des Verbandes Deutscher Wirt-schaftsingenieure (VWI) ist die AG WiIng in einem deutschlandweiten Netzwerk aktiv.

Raum EB [email protected]

Das Company Consulting Team e. V., Berlins studentische Unterneh-mensberatung, besteht heute aus über 70 aktiven Mitgliedern aller Berliner Hochschulen. Wir bera-ten kleine, mittelständische sowie Großunternehmen in den unter-schiedlichsten Branchen. Dabei lie-gen unsere Kernkompetenzen in den Bereichen Marketing, Human Resources, Systemanalysen sowie Strategie-, QM- und IT-Beratung. Seit 1993 blicken wir auf mehr als 450 erfolgreich durchgeführte Be-ratungsprojekte mit u. a. der Fraun-hofer Gesellschaft, IBM, Lufthansa, Siemens und Bombardier zurück.

Wir bieten Dir die Möglichkeit, ne-ben Deinem theoretischen Studium praktische Erfahrung zu sammeln, die Mitarbeit an interessanten Pro-jekten, Kontakt zu verschiedenen Unternehmen, Workshops, Schu-lungen und Seminare mit kompe-tenten Referenten sowie gemein-same Aktivitäten. Du bist motiviert, hast Lust Praxiserfahrung zu sam-meln und viel Spaß zu haben? Wir freuen uns auf Dich!

Raum EB [email protected]/companyconsultingteam

Company Consulting Team e. V. WiwiCafé

Das WiwiCafé ist für Studierende aller möglichen Studienrichtun-gen der Treffpunkt zum Plaudern, Lernen, Entspannen und Kontakte knüpfen. Während der Vorlesungs-zeit sorgen dabei ca. 30 studenti-sche Ehrenamtliche für einen re-gulären Betrieb, so dass ihr immer montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr im Raum EB 302 (einfach den

Schildern folgen) mit frischem Bio- und Fair-Trade- Kaffee, Baguettes, Kuchen, Eis, Schokoriegeln, Soft-

drinks und Bier versorgt seid. Das WiwiCafé- Team veranstaltet regel-mäßig Spieleabende, Filmabende, Stammtische und interne „Kaffee-fahrten“ und ist nicht zuletzt für seine außergewöhnlichen Partys bekannt. Lust mitzumachen? „Es-presso yourself!“ und übernimm in einer Freistunde eine Schicht im Wi-wiCafé. Sprich uns einfach an oder schreib uns eine E-Mail. Die Schich-ten werden in der ersten Semester-woche verteilt, aber auch für Nach-zügler finden wir immer einen Platz im Café. Wir freuen uns auf dich!

Raum EB [email protected]/wiwicafe

© WiwiCafé

Das Unikino an der TU Berlin freut sich auch dieses Semester wieder, tolle neue und glorreiche alte Filme präsentieren zu können. Innerhalb der Vorlesungszeit zeigen wir jeden Donnerstag um 19 Uhr einen Kino-film. Hierbei bieten wir eine breite Masse, von Comedy zu Drama, von Action bis zum Animationsfilm an. Dazu gibt’s Chips, Popcorn, Bier und Softdrinks. Die Mitgliedschaft im Club kostet 20 Cent, der Eintritt 1,80 Euro. Und auch die Tradition darf

nicht fehlen: Jedes Wintersemester zeigen wir die Feuerzangenbowle in einem großen Hörsaal. Das Uni-kino ist ebenso vielseitig wie seine Mitarbeiter und seine Zuschauer. Um diesem Anspruch weiterhin treu zu bleiben, freuen wir uns natürlich immer über weitere Filmverliebte, die wie wir neben ihrem Studium noch etwas Lustiges unternehmen wollen und Spaß an Filmen haben. Kontaktiere uns einfach bei einer Vorstellung.

Unikino

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Nachhaltigkeitsinitiativen in Berlin

Projektwerkstätten

Die „Projektwerkstätten für sozial und ökologisch nützliches Denken und Handeln“ werden bereits seit 1985 an der TU Berlin angeboten. An einer Projektwerkstatt können alle interessierten Studierenden al-ler Hochschulen und Studiengänge teilnehmen. Besonders ist hierbei, dass weder Professor_innen noch wissenschaftliche Mitarbeiter_in-nen beteiligt sind. Die Projekte, die sich zumeist mit sozialökologischen Fragestellungen befassen, werdenlediglich von einer Tutorin oder

einem Tutor begleitet. Nach Ab-schluss einer Projektwerkstatt be-steht gegebenenfalls die Möglich-keit sich die erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen. Wenn Du Lust hast dich eigenverantwortlich und interdisziplinär mit selbst gewähl-ten sozialökologischen Themen auseinanderzusetzen, sind die Pro-jektwerkstätten genau das richtige für Dich!

www.projektwerkstaetten.tu-berlin.de/

Blue Engineering

Anfang 2009 aus einer Idee an der TU Berlin entstanden, existieren mittlerweile drei Gruppen, die sich unter dem Leitbild „Blue Enginee-ring – Ingenieur_innen mit sozialer und ökologischer Verantwortung“ mit verschiedenen Aspekten des In-genieurberufs beschäftigen.Ein Ziel ist es, gleichermaßen Stu-dierende als auch arbeitende In-genieur_innen für verschiedene Dimensionen der Technik zu sen-sibilisieren, die über das reine Ver-ständnis von technischen Fakten und Zusammenhängen hinaus ge-hen. Dies schließt die gesellschaftli-

che Rolle und Nutzung von Technik ebenso ein wie die ökonomischen Bedingungen, die für eine sozial und ökologisch verantwortbare Technikentwicklung erforderlich sind.Es besteht die Möglichkeit am Se-minar oder der Projektwerkstatt teilzunehmen.

Raum: W [email protected]

bonding-studenteninitiative e.V.

Sind dir die Vorlesungen zu theore-tisch? Möchtest du auch praxisna-he Einblicke bekommen? bonding bietet dir diese Möglichkeit! Von Ex-kursionen in ein Gasturbinen- oder Stahlwerk über Vorträge zum Bier-brauen bis hin zu deutschlandwei-ten Konstruktionswettbewerben ist alles dabei. Hast du einen Wunsch? Dann sag uns Bescheid oder orga-nisiere sogar dein eigenes Projekt. Wir sind auch Studierende, die eh-renamtlich für andere Studierenden kostenlose Veranstaltungen auf die Beine stellen. Unsere jährliche Fir-menkontaktmesse ist dabei unser größtes Projekt.Durch die Zusammenarbeit mit unserem internationalen Koopera-tionspartner BEST, lernst du auch Menschen aus aller Welt kennen und Soft- und Hardskilltrainings

© bonding Studenteninitiative e.V.

helfen dir dich in diversen Berei-chen nach deinen Wünschen wei-terentwickeln.Wir freuen uns dich bei unserer nächsten Veranstaltung mit dabei zu haben. Falls du Interesse hast uns näher kennen zu lernen, dann

komm zu unserem wöchentlichen Treffen am Donnerstag um 18:30 Uhr.

Raum EB [email protected]/berlinwww.facebook.com/bondingberlin

Für alle Informationen, den Film-plan und die genauen Räume be-suche uns doch einfach mal auf unserer Website. Zum Login geht’s mit dem Benutzernamen „Uni“ und dem Passwort „Kino“. Oder suche uns bei Facebook auf unter Charlie‘s

Campus Filmclub an der TU Berlin. Wir freuen uns auf ein neues, span-nendes Kinosemester und dich!

www.unikino.tu-berlin.de

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sneep

KriWi

Die KriWi (Kritische Wirtschafts-wissenschaftler_innen) ist eine Ar-beitsgruppe, die aus Studierenden aus dem Bereich der Wirtschafts-wissenschaften besteht. Diese hinterfragen in Lesegruppen und Diskussionsrunden den aktuellen Lehrbetrieb und beschäftigen sich mit wirtschaftlich relevanten The-men. Auf der Homepage der KriWi findet man außerdem interessan-

te Veranstaltungsempfehlungen. Möchtest Du mit Gleichgesinnten über alternative Ansätze zur Ge-staltung von Wirtschaft und Gesell-schaft diskutieren? Alle Studieren-den aus allen Fachbereichen sind herzlich eingeladen an einem Tref-fen teilzunehmen!

http://kriwi.fsiwiwiss.de/

Nudge it!

„Nudge it!“- das ist eine Gruppe jun-ger, engagierter Menschen, die sich für eine nachhaltigere Gesellschaft einsetzt. Die Mehrzahl der Men-schen wird beispielsweise beim Einkaufen von Automatismen, dem Design der Umgebung und Ge-wohnheiten gesteuert. Die „Nudge it!“-Initiative möchte diese Erkennt-

nis nutzen, um durch „Anstupser“ (to nudge (engl.): anstupsen) nach-haltigere Konsumentscheidungen zu etablieren. Interesse geweckt? Dann informiere Dich oder werde Nudge-Netzwerkmitglied!

[email protected]

sneep ist ein studentische Netz-werk für Wirtschafts- und Unter-nehmensethik. sneep tritt dafür ein, nachhaltiges Wirtschaften in Theorie und Praxis voranzubringen und den wirtschafts- und unter-nehmensethischen Diskurs in Wirt-schaft und Gesellschaft zu stärken. sneep arbeitet bundesweit in über 20 Lokalgruppen, die sich regelmä-ßig treffen und Workshops, Diskus-sionsveranstaltungen, Tagungen oder Filabende zu wirtschafts- und

unternehmensethischen Themen durchführen. Mindestens zweimal im Jahr finden auch größereTagungen statt, die u.a. der Vernet-zung und dem Austausch der Lokal-gruppen dienen sollen.

Mehr Informationen und Kontakt zur Lokalgruppe Berlin unter:www.xing.com/net/sneepwww.sneep.infowww.facebook.com/sneepberlin

netzwerk-n

Das netzwerk-n unterstützt Initia-tiven und Interessierte bei der Ver-netzung, um gemeinsam für eine nachhaltigere Hochschullandschaft einzutreten. Darüber hinaus berät es bei der Umsetzung von Nachhal-tigkeitsprojekten an Hochschulen von der Finanzierung und Mitglie-

dergewinnung bis zur Realisierung.Du möchtest, dass Deine Hoch-schule nachhaltiger wird und hast eventuell schon eine konkrete Idee? Dann kontaktiere die Coaches von netzwerkn!

www.netzwerk-n.org

© AmnestyInternational

Amnesty International Hochschulgruppe TU Berlin

Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrech-te wendet sich Amnesty gegen schwerwiegende Menschenrechts-verletzungen. Amnesty ist Teil einer Bewegung, in der Menschen zusam-menkommen, um sich gemeinsam gegen Menschenrechtsverletzun-gen einzusetzen - und zwar nicht abstrakt, sondern ganz konkret und für Tausende, die in Gefahr sind.Die Stärke von Amnesty liegt im

freiwilligen Engagement von mehr als drei Millionen Menschen welt-weit: Für eine Welt ohne Menschen-rechtsverletzungen. Jeder kann sich an unseren Aktionen beteiligen und

Veränderungen bewirken. Das Cre-do von Amnesty lautet: Du kannst.Unsere Hochschulgruppe wurde 2002 gegründet. Wir arbeiten fa-kultäts- und hochschulübergrei-fend. Wir organisieren Filmabende an der Uni, gehen gemeinsam zu Demonstrationen und machen mit Petitionen und anderen Aktionen direkt aufmerksam auf Menschen-rechtsverletzungen. Eine kleine Auswahl unserer aktuellen Themen: Chemieunglück in Bhopal, Asylsys-tem Europas, LGBTI-Rechte und die Menschenrechte in Zeiten der Di-gitalisierung. Klingt das spannend? Dann besuch uns, komm ins Ge-spräch und erlebe eine spannende Zeit!

[email protected]/AmnestyInter-nationalTuBerlin

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nach dem bachelorstudium

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Im Anschluss an das Bachelorstudi-um empfiehlt sich ein weiterführen-des Masterstudium insbesondere für diejenigen, die eine akademi-sche Laufbahn, eine Karriere in der Unternehmensberatung sowie eine gehobene Position in einem Unter-nehmen anstreben.Der konsekutive Masterstudien-gang Nachhaltiges Management an der TU Berlin befindet sich derzeit im Aufbau und wird zum Sommer-semester 2017 starten. Alternativ gibt es mehrere auf Nachhaltiges

Da Absolvent_innen trotz ihres Praktikums vorwiegend theoreti-sches Wissen aufweisen und meist keine umfassende Berufserfahrung haben, ist der Berufseinstieg eine besondere Herausforderung. Um sich schon optimal auf den Be-rufseinstieg vorzubereiten, ist es essentiell zu wissen, welche Anfor-derungen an die Bewerber für eine Einstellung im gewünschten Berufs-feld gestellt werden. Generell ist zu sagen, dass die Kon-taktaufnahme zu Unternehmen schon während des Studiums zum Besipiel über ein Praktikum erfol-gen kann. Studierende, die bis zu ihrem Abschluss nur wenige Kon-takte zu potentiellen Arbeitgebern

Wirtschaften spezialisierte Mas-terstudiengänge wie beispw. den MBA Sustainability Management an der Leuphana Universiät in Lü-neburg, den Masterstudiengang Nachhaltiges Wirtschaften an der Universität Kassel sowie den Master in Sustainability Economics and Ma-nagement an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Es ist wei-terhin denkbar ein klassisches BWL-Masterstudium anzuschließen.

aufgebaut haben, sollten sich für ei-nen Berufseinstieg über Ausschrei-bungen bzw. Inserate entscheiden.Es bieten sich zwei verschiedene Möglichkeiten. Zu unterscheiden ist zwischen dem Direkteinstieg und einem Einstieg über ein Trainee-programm. Der Direkteinstieg ist die Einstellung auf eine festgelegte, bestimmte fachliche Position. Dabei hat man meist mehr Verantwortung und damit verbunden auch ein hö-heres Einkommen. Beim Einstieg über ein Traineeprogramme hat man die Möglichkeit, die verschie-denen Abteilungen eines Unterneh-mens rotierend kennenzulernen. Häufig werden von den Unterneh-men unterschiedliche Positionen

5.1 weiterführendeS MaSterStudiuM

5.2 BerufSeinStieg

oder Programme angeboten, die den Studierenden ermöglichen, ei-nen für sie individuellen Einstieg zu finden. Die Programme dauern i. d. R. zwei bis drei Jahre und beinhal-ten häufig Seminare und Netzwerk-veranstaltungen.Beide Möglichkeiten haben jeweils ihre individuellen Vorteile. Die Be-werber_innen sind angehalten, sich im Voraus gut zu informieren. Für die potentiellen Arbeitgeber spielen sowohl der Verlauf und Aufbau des Studiums als auch die individuelle Abschlussnote und Studiendauer der Absolventen eine entscheidende Rolle. Wichtig sind zudem praktische und außeruni-versitäre Tätigkeiten, die über die

Studieninhalte hinausgehen. Hier-zu zählen neben den bei dem zu absolvierenden Pflichtpraktikum erworbenen sozialen und metho-dischen Kompetenzen auch die bei außeruniversitären Tätigkeiten er-worbenen Fertigkeiten und Erfah-rungen. Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus auch Zusatz-qualifikationen wie zusätzliche Aus-bildungen, Sprachkenntnisse sowie interkulturelle Kompetenzen. Das Corporate Sustainability Barometer 2012 misst als Kompetenzanforde-rung für Fachkräfte im nachhaltigen Management weiterhin Persönlich-keitskompetenzen eine große Be-deutung zu.

Alumni-Netzwerk der TU Berlin

Die Absolvent_innen werden in das Alumni-Netzwerk der TU Berlin inte-griert. Das nationale Absolventen- und Ehemaligenprogramm wurde 1999 mit dem Ziel gegründet, mög-lichst viele Absolvent_innen mit ihrer Alma Mater zu verbinden. Es zeigte sich zunehmend, dass viele Alumni, die erfolgreich in ihrem Be-ruf eingestiegen sind, großes Inter-esse daran haben, mit der TU Berlin und auch mit Berliner Unterneh-men zusammen zu arbeiten.Auf diese Weise sind bereits zahl-reiche, wertvolle Partnerschaften zwischen der TU Berlin und Unter-nehmen entstanden, welche auf

das große Engagement der Alum-ni zurückzuführen ist. Durch das Netzwerk soll das Praxiswissen der Absolvent_innen an die Universi-tät zurückgeholt und das Studium nachhaltig verbessert werden. Die Mitgliedschaft bei den TU Alumni ist kostenfrei und erfolgt online un-ter:

www.alumni.tu-berlin.de

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anhang

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Vom 11. Juli 2012

Der Fakultätsrat der Fakultät VII - Wirt-schaft und Management - der Techni-schen Universität Berlin hat am 11.07.2012 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), die fol-gende Studienordnung für den Bachelor-studiengang Nachhaltiges Management beschlossen:

Inhaltsübersicht§ 1 Geltungsbereich§ 2 Beschreibung des Studiengangs§ 3 Studienziele§ 4 Berufliche Tätigkeitsfelder§ 5 Studienbeginn§ 6 Umfang und Abschluss des Studiums§ 7 Internationalisierung§ 8 Studienberatung, Studienforum und

Mentoringprogramm§ 9 Fachpraktikum§10 Module und Modulkatalog§11 Leistungspunkte§12 Lehrveranstaltungsarten§13 Prepare Praxis oder Interdiszplinäres Projekt§14 Aufbau des Studiums§15 Studienverlauf§16 Schlussbestimmungen

§ 1 geltungsbereichDiese Studienordnung regelt in Verbin-dung mit der Prüfungsordnung vom 11.07.2012 Ziel, Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiengangs Nachhaltiges Ma-nagement an der Technischen Universität Berlin.

§ 2 Beschreibung des Studiengangs(1) Die wissenschaftliche Ausbildung im Studiengang Nachhaltiges Management soll den Studierenden die grundlegenden theoretischen sowie praxisrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten einer nach-haltigen Betriebswirtschaft vermitteln, durch Einübung in das wissenschaftli-che Denken ihre Urteilskraft stärken und Nachhaltigkeit als Leitbild unternehme-rischen Handelns im Bewusstsein des Einzelnen verankern. Dabei nimmt Nach-haltigkeit als betriebswirtschaftliches Konzept auf den Tatbestand Bezug, dass Wertschöpfungsprozesse Beiträge ver-schiedener Bezugsgruppen (Stakeholder) erfordern. Unternehmen können daher nur dann langfristig erfolgreich geführt werden, wenn durch ausreichende Be-rücksichtigung der einzelnen Stakehol-derinteressen die unabdingbare Teilnah-me der Bezugsgruppen am Prozess der Wertschöpfung sicher- gestellt ist.

Studienordnung für den BachelorStudien-gang nachhaltigeS ManageMent (engl. SuSta-inaBle ManageMent) der techniSchen uniVer-Sität Berlin

(2) Diese Ziele sollen durch eine inter-disziplinäre Ausbildung erreicht werden, die eine integrative Betrachtung von wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, technischen und normativen Aspekten in Theorie als auch Praxis vermittelt.

(3) Zur theoretischen Ausbildung gehört die Vermittlung grundlegender Gesetz-mäßigkeiten und Zusammenhänge in den relevanten wissenschaftlichen Diszi-plinen, die Anleitung zu logischem, analy-tischem und kritischem Denken sowie die Vermittlung der Fähigkeit, sich selbststän-dig mit neuen Problemstellungen kritisch auseinanderzusetzen.

(4) Zur praxisbezogenen Ausbildung ge-hören unter anderem- die Aneignung von Kenntnissen über Strukturen, Abläufe, Rechtsvorschriften etc.;- die Vermittlung instrumenteller Fähig-keiten zur Umsetzung der Theorie in die Praxis;- die Entwicklung der Fähigkeit, mit un-vollständigen Informationen und unter Zeitdruck sinnvolle Lösungen zu erarbei-ten;- die Vermittlung der Prinzipien der Team-arbeit;- das Einüben kooperativen und konstruk-tiven Konfliktlösungsverhaltens.

(5) Darüber hinaus ist es Aufgabe der Uni-versität, die Studierenden dabei zu unter-stützen, den persönlichen Standort in der Gesellschaft zu finden und Klarheit über die eigene soziale Rolle zu gewinnen.

(6) Die Lehrveranstaltungen werden überwiegend in deutscher Sprache ange-boten. Einige Lehrveranstaltungen wer-den in englischer Sprache angeboten.

§ 3 Studienziele(1) AbsolventInnen des Bachelorstudi-engang Nachhaltiges Management be-herrschen wirtschaftswissenschaftliche und methodische Grundlagen und haben vertiefende Kompetenzen in verschiede-nen betriebswirtschaftlichen Grund- und Querschnittsfunktionen erworben. Sie kennen die unterschiedlichen Dimensio-nen einer nachhaltigen Entwicklung und daraus resultierende Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensführung.

(2) AbsolventInnen des Bachelorstudien-gangs Nachhaltiges Managements haben Kompetenzen erworben, die es den ihnen ermöglichen, Zusammenhänge ihres un-ternehmerischen Handelns mit Umwelt und Gesellschaft zu verstehen und Wert-schöpfungsprozesse gleichzeitig ökono-misch, ökologisch und sozial zu gestalten und dabei technische Rahmenbedingun-gen zu berücksichtigen.

(3) Sie kennen Methoden, Denk- und Arbeitsweisen anderer Fachdisziplinen und können zwischen verschiedenen In-teressen vermitteln, mit Fachleuten aus anderen Disziplinen zusammenarbeiten und interdisziplinäre Fragestellungen be-arbeiten.

(4) Durch die vielseitige Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen sowie durch

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spezielle Lehrangebote verfügen Absol-ventInnen des Bachelorstudiengangs Nachhaltiges Management über wichti-ge Schlüsselqualifikationen (Soft Skills). Hierzu zählen u.a. Kompetenzen in der Projekt- und Teamarbeit, in Moderations- und Präsentationstechniken sowie in der Anwendung computergestützter Metho-den.

(5) Um die Studienziele zu erreichen, werden wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen, Sozial-, Natur- und Ingeni-eurwissenschaften miteinander verbun-den. Eine besondere Rolle fällt dabei den übergreifenden Fächern zu sowie der Berücksichtigung interdisziplinärer As-pekte in den einzelnen Fachgebieten. Das Wahlpflichtangebot ist darauf ausgelegt, gleichzeitig die für eine berufsqualifizie-rende Ausbildung notwendige fachliche Breite zu gewährleisten.Das Bachelorstudium des Nachhaltigen Managements an der Technischen Uni-versität Berlin erfolgt simultan, d. h. In-halte aus verschiedenen Disziplinen wer-den zeitlich parallel, inhaltlich verzahnt und methodisch integriert angeboten. Aufgrund des fachlich breit gestreuten Lehrangebots bietet die Technische Uni-versität Berlin optimale Bedingungen für eine derart interdisziplinär ausgerichtete Ausbildung.

§ 4 Berufliche tätigkeitsfelder(1) AbsolventInnen des Studiengangs Nachhaltiges Management können in allen Bereichen der Wirtschaft, in Unter-nehmensberatungen oder in der Wissen-

schaft tätig werden. Der Breite der Aus-bildung entsprechend bieten sich ihnen sehr vielfältige berufliche Tätigkeitsberei-che. Typische Tätigkeitsbereiche, die aus Sicht betriebswirtschaftlicher Nachhaltig-keit gestaltet werden können, sind u. a.:

- Controlling / Rechnungswesen- Produktion- Logistik, Einkauf- Marketing und Vertriebswesen- Personalwesen- Ressourcenmanagement- Finanzierung und Organisation- Unternehmensberatung zu

Nachhaltigkeitsthemen- Corporate Social Responsibility

(2) Diese Tätigkeitsbereiche bieten zudem vielfache Ansatzpunkte für die spätere Existenzgründung, z. B. in der Unterneh-mensberatung oder als selbstständige Unternehmerinnen oder selbstständige Unternehmer.

§ 5 StudienbeginnDas Lehrangebot ist auf einen Studien-beginn im Wintersemester angelegt. Eine Aufnahme zum Sommersemester ist nicht möglich.

§ 6 umfang und abschluss des Studi-ums(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Der Umfang der Studienanfor-derungen ist so bemessen, dass das Stu-dium einschließlich der Prüfungen von Studierenden, die sich ausschließlich dem Studium widmen, in dieser Zeit abge-

schlossen werden kann.(2) Das Studium wird mit der Prüfung zum Bachelor of Science (B.Sc.) abgeschlossen. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

§ 7 internationalisierung(1) Zur Förderung der fremdsprachlichen und interkulturellen Kompetenz sowie zur Vorbereitung auf das zunehmend interna-tionale Berufsfeld von Betriebswirten mit einer Kernkompetenz in nachhaltigem Management wird ein Studienaufenthalt im Ausland empfohlen. Die am Studien-gang beteiligten Fachgebiete bemühen sich zu diesem Zweck um vielfältige inter-nationale Kooperationsbeziehungen. Die Planung des Auslandsaufenthaltes sollte ein Jahr im Voraus begonnen werden. Studierenden, die einen Auslandsaufent-halt im Rahmen ihres Studiums absol-vieren wollen, wird dringend empfohlen, vorher an einer Studienberatung teilzu-nehmen und ein „Learning Agreement“ ab- zuschließen.

(2) Auslandspraktika vermitteln neben dem Erwerb fachpraktischer Fähigkeiten in besonderer Weise Einblicke in die kom-munikativen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten der Berufswelt anderer Länder und werden deshalb ausdrücklich empfohlen.

(3) Das Lehrangebot beinhaltet englisch-sprachige Lehrangebote. Die Studieren-den sind aufgefordert, diese gezielt zu nutzen.

§ 8 Studienberatung,Studienforum und Mentoringprogramm(1) Das Angebot der Allgemeinen Studi-enberatung umfasst fächerübergreifende Themen rund um das Studieren und den Übergang Schule – Hochschule sowie die psychologische Beratung. Sie obliegt dem Studierendenservice der Techni-schen Universität Berlin.

(2) Für Fragen in Bezug auf die Studien- und Prüfungsorganisation ist die Studien-fachberatung der Fakultät VII zuständig. Sie wird unter anderem von studenti-schen Beschäftigten ausgeübt und ist He-rausgeber eines Studienführers.

(3) Die inhaltliche Beratung ist Aufgabe der Fachgebiete bzw. der Modulverant-wortlichen.

(4) Die Fakultät VII organisiert einmal pro Semester ein Studienforum, bei welchem Lehrende und Studierende zusammen-kommen, um aktuelle Probleme des Stu-diengangs zu besprechen und Anregun-gen auszutauschen.

(5) Die Fakultät VII etabliert ein Mento-ringprogramm, das Studierende im Ver-lauf ihres Studiums gezielt unterstützen soll. Jede Mentorin bzw. jeder Mentor trifft sich regelmäßig mit einer Gruppe von Studierenden. Die Mentorinnen und Mentoren dienen auch als Ansprechpart-nerinnen bzw. Ansprechpartner bei Prob-lemen.

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§ 9 fachpraktikum(1) Es ist ein Fachpraktikum im Gesamtum-fang von mindestens acht Wochen Dauer (12 Leistungspunkte) als Bestandteil des Curriculums abzuleisten. Das Praktikum muss spätestens bis zur Anmeldung der letzten Modulprüfung nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, das Prakti-kum in der zweiten Hälfte des Studiums zu absolvieren. Das Praktikum wird durch einen vor- und einen nachbereitenden Workshop in das Studium eingebunden.

(2) Für die Anerkennung des Fachprak-tikums ist der Prüfungsausschuss der Fakultät VII zuständig, bei dem die Ar-beitsbescheinigungen der betreffenden Firmen oder Organisationen und die Prak-tikumsberichte vorzulegen sind.

(3) Einzelheiten sind in den Praktikums-richtlinien geregelt.

§ 10 Module und Modulkatalog(1) Im Studium sind Module aus den unter § 13 genannten Modulgruppen zu bele-gen.

(2) Die Zuordnung einzelner Module zu den Modulgruppen sowie die Prüfungs-form und die Bewertung mit Leistungs-punkten sind in der vom Fakultätsrat der Fakultät VII beschlossenen Modulliste festgelegt.

(3) Der oder die Verantwortliche für das jeweilige Modul verfasst eine Beschrei-bung des Moduls, in der folgende Punkte beschrieben werden:

1. Qualifikationsziele2. Lehrinhalte3. Modulbestandteile4. Beschreibung der Lehr- und

Lernformen5. Voraussetzungen für die Teilnahme6. Verwendbarkeit7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte8. Prüfung und Benotung des Moduls9. Dauer des Moduls10. Teilnehmer(innen)zahl11. Anmeldeformalitäten12. Literaturhinweise, Skripte13. Sonstiges

(4) Die Modulbeschreibungen und die aktuell gültige Fassung der Modulliste bil-den den vom Fakultätsrat beschlossenen Modulkatalog und werden vom Fakul-tätsrat in der jeweils aktuellen Fassung im Internet auf den Studiengangsseiten der Fakultät veröffentlicht.

§ 11 leistungspunkte(1) Der zeitliche Aufwand der Studieren-den für ein Studienmodul wird in Leis-tungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) gemessen. Auf ein Semester ver-teilt bedeutet ein Leistungspunkt einen mittleren Studienaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden für die Teilnahme an den Lehrveranstaltun-gen sowie das selbst-ständige Bearbeiten des Stoffes, die An-fertigung der Übungsarbeiten, die Prü-fungsvorbereitung und die Prüfung.

(2) Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten

ist der erfolgreiche Abschluss eines Mo-duls. Die vollständige Beschreibung der inhaltlichen Anforderungen an eine Prü-fung ist Teil der Beschreibung des Moduls.

§ 12 lehrveranstaltungsarten(1) Die Lehrinhalte werden in folgenden Lehrveranstaltungsarten vermittelt, die Bestandteile von Modulen sind:

a) Vorlesung (VL)In Vorlesungen wird der Lehrstoff durch die Lehrenden vorgetragen.

b) Übung (UE)Übungen dienen der Aufarbeitung und Vertiefung des in den Vorlesungen ver-mittelten Stoffes anhand geeigneter Bei-spiele. Gleichzeitig sollen die Studieren-den die in den Vorlesungen vermittelten Kenntnisse durch die Bearbeitung von Aufgaben exemplarisch anwenden ler-nen.

c)Tutorium (TUT)Tutorien dienen der Aufarbeitung und Vertiefung des in den Vorlesungen ver-mittelten Stoffes sowie der Behandlung von Übungsaufgaben in kleinen Grup-pen. Die Teilnehmerzahl soll nach Mög-lichkeit 15 Studierende nicht übersteigen.

d) Integrierte Lehrveranstaltung (IV)In Integrierten Lehrveranstaltungen wechseln sich die verschiedenen Lehrver-anstaltungsformen ohne feste zeitliche Abgrenzung miteinander ab.

e) Projekt (PJ)Projekte sind Lehrveranstaltungen, in denen fachübergreifend oder einzelfach-bezogen in kooperativen Arbeitsformen ein Planungs- und Realisierungsprozess durchgeführt wird.

f )Seminar (SE)In Seminaren referieren Lehrende und Studierende über ein bestimmtes Thema, mit dem sich die Teilnehmenden durch Diskussionsbeiträge wissenschaftlich aus-einandersetzen können.

g) Exkursion (EX)Exkursionen sind eine Veranstaltungs-form zur Stärkung des Praxisbezugs der Lehre. Durch Werksbesichtigungen und Diskussionen mit Praktikern anässlich von Besuchen in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie natio-nalen und internationalen Institutionen wird den Studierenden das theoretisch Gelernte veranschaulicht und ihnen einen Eindruck von Problemen beim Umsetzen der Theorie in die Praxis vermittelt. Exkur-sionen können Bestandteil einzelner Mo-dule sein, sie werden nach Maßgabe der Haushaltsmittel durchgeführt.

h) Kolloquium (CO)Ein Kolloquium ist eine Lehrveranstal-tung, bei der die Diskussion zwischen den Studierenden und den Lehrenden im Vor-dergrund steht.

§ 13 Prepare Praxis oder interdiszipli-näres Projekt(1) Das Modul „Prepare Praxis“ hat zum

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Ziel, Studierende in berufsrelevante Schlüssel- und Managementkompeten-zen zu schulen. Die Studierenden wählen ein einwöchiges Training zu einer der fol-genden Managementkompetenzen aus: Marketing und Sales management, Pro-jektmanagement, Controllingkonzepte, Personalmanagement. Darauf aufbauend führen die Studierenden in interdiszipli-nären Gruppen semesterbegleitend ein Praxisprojekt zu der von Ihnen gewählten Managementkompetenz durch. Dabei er-arbeiten die Projektgruppen selbständig Lösungen für die realen Aufgabenstellun-gen des jeweiligen Auftraggebers.

(2) Alternativ können die Studierenden an einem von der Fakultät VII angebotenen interdisziplinären Projekt teilnehmen. Das Interdisziplinäre Projekt findet jeweils in Kooperation mit einem Unternehmen statt und behandelt aktuelle, interdiszi-plinäre Fragestellungen im Kontext des nachhaltigen Managements. Bei der Bear-beitung der Fragestellung sollen die Stu-dierenden Methoden der Projektarbeit erlernen und ihr interdisziplinäres Wissen praktisch anwenden.

(3) Der Fakultätsrat kann auf Vorschlag des Prüfungsausschusses andere Projek-tangebote der Fakultät VII als Interdiszip-linäres Projekt zulassen, sofern diese die Bearbeitung interdisziplinärer Fragestel-lungen im Kontext des nachhaltigen Ma-nagements zum Inhalt haben.

§ 14 aufbau des Studiums(1) Das Bachelorstudium umfasst neben

der Bachelorarbeit (12 LP), dem Modul Prepare Praxis oder Interdisziplinäres Projekt (6 LP) und dem unbenoteten Fachpraktikum (mindestens acht Wochen Umfang, 12 Leistungspunkte) Module im Umfang von 180 LP. Davon sind Module aus folgenden vier Bereichen zu belegen:a) Basis: Rechtliche, wirtschaftliche und methodische Pflichtmodule im Umfang von 78 LP.b) Aufbau: Betriebswirtschaftliche Wahl-pflichtmodule im Umfang von 48 LP. Aus den beiden Modulgruppen „Grundfunkti-onen“ und „Querschnittsfunktionen“ sind jeweils vier Module zu belegen.c) Fokus: normative, soziale, ökologische und technische Wahlpflichtmodule im Umfang von 36 LP. Aus den drei Modulgruppen „Werte und Normen“, „Sozialer Fokus“ und „Ökologi-scher und technischer Fokus“ sind jeweils zwei Module zu belegen. Einige Module im Fokus bilden Themenbereiche, von de-nen aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe nur maximal ein Modul belegt werden darf.e) Freier Wahlbereich: Wahlmodule im Umfang von 18 LP.Zusätzlich werden regelmäßig Softskill-Workshops (keine Leistungspunkte) zu verschiedenen Themen angeboten. Für die Teilnahme an den Workshops wird ein Zertifikat vergeben.

(2) Wenn in einem Wahlpflichtmodul mehr Leistungspunkte erbracht wurden, als im Wahlpflichtbereich eingebracht werden können, so können diese im frei-en Wahlbereich angerechnet werden.

(3) Der Fakultätsrat kann weitere Wahl-pflichtmodule in den Modulkatalog auf-nehmen, die in besonderer Weise dazu beitragen, die Studienziele gem. § 3 zu erreichen. Der Fakultätsrat kann Wahl-pflichtmodule aus dem Modulkatalog streichen oder austauschen sofern die Studienziele gem. § 3 dadurch nicht ge-fährdet werden und der Umfang des Wahlpflichtangebots eine Auswahl für die Studierenden ermöglicht.

(4) Die Module des freien Wahlbereichs sind grundsätzlich aus dem gesamten Lehrangebot der Hochschulen im Gel-tungsbereich des Hochschulrahmenge-setzes wählbar.

§ 15 StudienverlaufExemplarische Studienverlaufspläne des Bachelorstudiums sind der Studienord-nung als Anlage 2 beigefügt.

§ 16 Schlussbestimmungen(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Univer-sität Berlin in Kraft.

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PrüfungSordnung für den BachelorStudien-gang nach- haltigeS ManageMent (engl. SuS-tainaBle ManageMent) der techniSchen uni-VerSität BerlinVom 11. Juli 2012

Der Fakultätsrat der Fakultät VII – Wirt-schaft und Management - der Techni-schen Universität Berlin hat am 11.07.2012 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berli-ner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), die folgende Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Nachhaltiges Ma-nagement beschlossen:

Inhaltsübersicht§ 1 Geltungsbereich§ 2 Zweck der Bachelorprüfung§ 3 Akademischer Grad§ 4 Bachelorprüfung§ 5 Bachelorarbeit§ 6 Schlussbestimmungen

§ 1 geltungsbereichDiese Prüfungsordnung regelt in Ver-bindung mit der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Prüfungsverfahrens in Bachelor- und Masterstudiengängen (All-gPO) in der jeweils gültigen Fassung das Prüfungsverfahren für den Bachelorstu-diengang Nachhaltiges Management an der Technischen Universität Berlin.

§ 2 zweck der BachelorprüfungDie Bachelorprüfung bildet einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulab-schluss des Studiums. Durch die Bache-lorprüfung soll festgestellt werden, ob die Studierenden die Zusammenhänge ihres Studienfaches überblicken, die Fähigkei-ten besitzen, wissenschaftliche Metho-den und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben haben, so dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, kritischem Denken und zu gesell-schaftlich verantwortlichem Handeln be-fähigt sind.

§ 3 akademischer gradAufgrund der bestandenen Bachelorprü-fung verleiht die Technische Universität Berlin den akademischen Grad „Bachelor of Science“ (abgekürzt B.Sc.).

§ 4 Bachelorprüfung(1) Die Bachelorprüfung besteht aus Modulprüfungen im Umfang von 186 Leistungspunkten, dem Fachpraktikum im Umfang von 12 Leistungspunkten sowie der Bachelorarbeit nach § 5 (12 Leistungspunkte). Die Modulgruppen, in denen Modulprüfungen abzulegen sind, werden durch die Studienordnung § 14

Abs. 1 festgelegt. Die Zuordnung einzel-ner Module zu den Modulgruppen sowie die Prüfungsform und die Bewertung mit Leistungspunkten sind in der vom Fakul-tätsrat der Fakultät VII beschlossenen Mo-dulliste festgelegt (Anlage 1 der Prüfungs- ordnung).

(2) Der Prüfungsanspruch bleibt grund-sätzlich nach der Exmatrikulation be-stehen, längstens jedoch vier Semester, sofern die für das jeweilige Modul erfor-derlichen Prüfungsvoraussetzungen vor der Exmatrikulation erbracht wurden. Über weitere, von dieser Regelung abwei-chende Ausnahmen, entscheidet der Prü-fungsausschuss.

§ 5 Bachelorarbeit(1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungs-arbeit und zugleich Teil der wissenschaft-lichen Ausbildung. Sie kann auch außer-halb der Universität angefertigt werden, die Regelungen über die Betreuerin oder den Betreuer bleiben unberührt. In der Bachelorarbeit soll die Kandidatin oder der Kandidat zeigen, dass sie bzw. er in der Lage ist, innerhalb einer vorge-gebenen Frist ein Problem aus seinem Studiengang selbstständig nach wissen-schaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Aufwand für die Bachelorarbeit wird mit 12 Leistungspunkten bewertet. Eine Präsentation der Bachelorarbeit vor den Gutachterinnen und Gutachtern wird empfohlen. Die Bachelorarbeit kann nach Maßgabe von Absatz 7 auch als Gruppen-arbeit ausgegeben werden.

(2) Nach der Zulassung zur Bachelorprü-fung kann die oder der Studierende bei der zuständigen Stelle der Zentralen Uni-versitätsverwaltung die Ausgabe einer Bachelorarbeit beantragen. Die oder der Studierende kann eine Betreuerin oder einen Betreuer und ein Thema vorschla-gen; Betreuerin oder Betreuer kann jede Prüferin und jeder Prüfer nach § 3 Abs. 1 AllgPO sein. Nach Rücksprache mit der Kandidatin oder dem Kandidaten leitet die Betreuerin oder der Betreuer den Vor-schlag für das Thema an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwal-tung weiter, die das Thema ausgibt und das Abgabedatum aktenkundig macht.

(3) Der Prüfungsausschuss achtet auf die Gleichwertigkeit der Themen und darauf, dass die Bachelorarbeit innerhalb der Be-arbeitungsfrist angefertigt werden kann.

(4) Die Bearbeitungsfrist beträgt drei Mo-nate. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag der oder des Stu-dierenden nach Stellungnahme des Be-treuers oder der Betreuerin die Bearbei-tungszeit ausnahmsweise um bis zu drei weitere Monate verlängern. Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben wer-den.

(5) Die oder der Studierende hat bei der Abgabe der eigenständig angefertigten Bachelorarbeit schriftlich zu erklären, dass die Arbeit ohne unerlaubte fremde Hil-fe angefertigt und keine anderen als die

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angegebenen Quellen und Hilfsmittel be-nutzt wurden. Entlehnungen aus anderen Arbeiten sind an den betreffenden Stellen in der Bachelorarbeit kenntlich zu ma-chen. Ist die Bachelorarbeit mit Zustim-mung der Betreuerin oder des Betreuers in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anlage eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. Die fer-tige Arbeit ist bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung fristgemäß und in zweifacher Ausferti-gung einzureichen. Das Abgabedatum wird dort aktenkundig gemacht. Die Ar-beit wird zur Begutachtung und Bewer-tung weitergeleitet.

(6) Die Bachelorarbeit ist von zwei Gut-achterinnen bzw. Gutachtern, darunter der Betreuerin oder dem Betreuer zu be-werten. Die Bewertungen sollen inner-halb von vier Wochen nach Abgabe der Arbeit der zuständigen Stelle der Zent-ralen Universitätsverwaltung zugehen. Bei unterschiedlichen Bewertungen der Bacheloarbeit, die mehr als eine Note voneinander abweichen, wird ein dritter Gutachter/eine dritte Gutachterin vom zuständigen Prüfungsausschuss benannt. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten. Wenn das arithmetische Mittel mit „nicht ausreichend“ benotet wird, jedoch zwei Prüferinnen oder Prüfer mit mindestens „ausreichend“ benoten, ist die Gesamtno-te mit „ausreichend“ festzulegen.

(7) Die Bachelorarbeit kann ein von mehreren Studierenden gemeinsam

bearbeitetes Thema haben (Gruppenar-beit), wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag jedes Studierenden aufgrund der Angabe von objektiven Kri-terien wie Abschnitten oder Seitenzahlen eindeutig abgrenzbar ist und den Anfor-derungen von Absatz 1 Satz 3 entspricht.Es sind mindestens zwei Betreuerinnen und Betreuer zu bestellen, darunter min-destens eine Prüfungsberechtigte oder ein Prüfungsberechtigter. Eine Grup-penarbeit ist von den Studierenden ge-meinsam zu beantragen. Der Prüfungs-ausschuss entscheidet über den Antrag aufgrund einer gemeinsamen Stellung-nahme der vorgesehenen Betreuerinnen und Betreuern. Die Erklärung gemäß Absatz 5 Satz 1 hat jede Kandidatin oder jeder Kandidat für seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil abzugeben.

(8) Nicht fristgemäß eingereichte oder mit nicht ausreichend bewertete Bache-lorarbeiten können nur einmal wieder-holt werden. Eine Rückgabe des Themas in der im Absatz 4 genannten Frist ist nur zulässig, wenn die Kandidatin oder der Kandidat bei seiner ersten Bachelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hatte.

(9) Die bewertete Bachelorarbeit bleibt beim Institut der Betreuerin oder des Be-treuers. Sie darf der Verfasserin oder dem Verfasser zeitweilig zur Einsichtnahme und zur Anfertigung von Kopien überlas-sen werden. Sie ist mindestens drei Jahre lang aufzubewahren.

§ 6 Schlussbestimmungen(1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Univer-sität Berlin in Kraft.

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PraktikuMSrichtlinien für den BachelorStu-diengang nachhaltigeS ManageMent

Vom 04.12.2013

Inhaltsübersicht§ 1 Ziel des Praktikums§ 2 Beauftragte/-r für

Praktikumsangelegenheiten§ 3 Einbettung des Praktikums in den

Studienverlauf§ 4 Dauer und Umfang des Praktikums§ 5 Inhalt des Praktikums

§ 6 Auswahl der Praktikumsstelle undBewerbung

§ 7 Anrechnung des Praktikums§ 8 Praktikum im Ausland§ 9 Anrechnung sonstiger Tätigkeiten§ 10 Inkrafttreten

Der Fakultätsrat der Fakultät VII Wirtschaft und Management hat folgende Prakti-kumsrichtlinien erlassen:§ 1 ziel des PraktikumsStudierende des Bachelorstudiengangs Nachhaltiges Management haben ent-sprechend der Prüfungsordnung und der Studienordnung des Bachelorstudien-gangs Nachhaltiges Management eine berufspraktische Ausbildung (Praktikum) nachzuweisen. Das Konzept des Prakti-kums geht von einem wechselseitigen Lernverhältnis aus. Die Studierenden

sollen durch das Praktikum Kontakte zu Unternehmen/Organisationen knüp-fen sowie Praxiserfahrungen sammeln. Darüber hinaus soll das Praktikum die Studierenden mit ihrer zukünftigen Be-rufssituation sowie mit den technischen, ökonomischen und sozialen Bedingun-gen von Betrieben vertraut machen. Die Studierenden haben in dieser Zeit au-ßerdem die Gelegenheit, Denken und Verhaltensweisen sowie Strukturen in einem Unternehmen/einer Organisation kennen zu lernen. Die Unternehmen/Or-ganisationen können ihrerseits durch die Kooperation mit der Universität und die enge Anbindung zu Forschung und Lehre profitieren.

§ 2 Beauftragte/-r für Praktikumsange-legenheitenDer Fakultätsrat der Fakultät VII ernennt für die Dauer seiner Amtszeit eine/-n Beauftragte/-n für Praktikumsangelegen-heiten.

§ 3 einbettung des Praktikums in den StudienverlaufUm von dem Erfahrungshintergrund aus dem Studium im Praktikum profitieren zu können, wird empfohlen, das Praktikum frühestens nach dem 4. Fachsemester durchzuführen. Die Durchführung des

Praktikums wird für die vorlesungsfreie Zeit empfohlen.

§ 4 dauer und umfang des Praktikums(1)Das Praktikum hat insgesamt eine Dau-er von mindestens acht Wochen in Voll-zeit, wobei eine Dauer von vier Wochen je anrechenbares Praktikum nicht unter-schritten werden soll. Die Teilnahme an einem praktikumsbezogenen Workshop ist fester Bestandteil des Moduls.

(2) Für das Praktikum und die Teilnah-me am praktikumsbezogenen Workshop werden 12 Leistungspunkte (nach ECTS) vergeben.

(3) Spätestens mit der Meldung zur letz-ten Modulprüfung bzw. zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist ein Vermerk der oder des Beauftragten für Praktikumsan-gelegenheiten bei der zuständigen Stel-le der Zentralen Universitätsverwaltung einzureichen, der die Durchführung eines Praktikums von mindestens 8 Wochen be-scheinigt.

§ 5 inhalt des Praktikums(1) Das Praktikum kann in Unternehmen/Organisationen in den folgenden Tätig-keitsbereichen absolviert werden:

- Controlling / Rechnungswesen- Produktion- Logistik, Einkauf- Marketing und Vertriebswesen- Personalwesen- Ressourcenmanagement- Finanzierung und Investition

- Unternehmensführung und Organisation- Unternehmensberatung- Corporate Social Responsibility- Informations- und Datenverarbeitung

Dabei muss die Tätigkeit einen Bezug zu nachhaltiger Unternehmensführung/-entwicklung aufweisen.

(2) Auch fachbezogene praktische Tätig-keiten, die nicht unter Abs. 1 aufgeführt sind, können, wenn Sie den Anforderun-gen dieser Praktikumsrichtinien entspre-chen, durch die/den Beauftragte/-n für Praktikumsangelegenheiten angerechnet werden.

(3) Die Praktikantinnen und Praktikanten stimmen die Ausbildungsinhalte in eige-ner Verantwortung diesen Richtlinien ent-sprechend mit dem Unternehmen bzw. der Organisation ab. In Zweifelsfällen ist die oder der Beauftragte für Praktikums-angelegenheiten zu befragen.

§ 6 auswahl der Praktikumsstelle und BewerbungDie Studierenden bewerben sich grund-sätzlich selbst um eine Praktikumsstelle. Die Studienfachberatung sowie der Stu-dienführer weisen geeignete Praktikums-börsen aus.

§ 7 anrechnung des Praktikums(1) Für die Anrechnung des Prakti-kums nach Inhalt und Dauer ist die/ der Beauftragte/-r für Praktikumsangelegen-heiten zuständig.

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(2) Die Studierenden weisen ihr Praktikum durch Bescheinigungen über die ausge-übten Tätigkeiten nach. Diese Bescheini-gung ist vom Unternehmen bzw. von der Organisation vorzulegen und enthält fol-gende Informationen:- Unternehmen/Organisation und Kon-taktdaten der/des Praktikumsbetreuen-den- Name, Vorname, Geburtstag und –ort der Praktikantin/ des Praktikanten- Beginn und Ende der Praktikumszeit- explizite Angabe der Fehltage, auch wenn keine Fehltage angefallen sind- Aufschlüsselung der Tätigkeiten nach Tä-tigkeitsbereich bzw. –art und Dauer- Bestätigung über die Reflexion der Tä-tigkeit und des erlernten Wissens inner-halb des Unternehmens/der Organisation durch einen schriftlichen Bericht oder eine Rücksprache mit der/dem Prakti-kumsbetreuenden

(3) Fehlzeiten wegen Krankheit oder Ur-laub sind in der Regel nachzuholen.

(4) Haben die Praktikant/innen den gefor-derten Umfang ihres Praktikums nachge-wiesen, so erhalten sie darüber von der/dem Beauftragen für Praktikumsange-legenheiten einen entsprechenden An-rechnungsvermerk. Ein Praktikum, das im Rahmen eines anderen Studiengangs geleistet wurde, kann nach inhaltlicher Prüfung durch die/den Beauftragte/n für Praktikumsangelegenheiten angerechnet werden.

§ 8 Praktikum im ausland(1) Ein Praktikum im Ausland wird den Studierenden nachdrücklich empfohlen. Die Anerkennung erfolgtnach § 7.

(2) Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abge-fasst sind, können beglaubigte Überset-zungen gefordert werden.

§ 9 anrechnung sonstiger tätigkeitenAnderweitig erbrachte Praktika und Tä-tigkeiten können, sofern sie den Anforde-rungen dieser Praktikumsrichtinien ent-sprechen, anerkannt werden. Hierfür ist die/der Praktikumsbeauftragte zuständig. § 10 inkrafttreten Diese Praktikumsrichtlinien tritt für Stu-dierende des Bachelorstudiengangs Nachhaltiges Management am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

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AnhAn

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a Architekturgebäude

Straße des 17. Juni 152

a-f Architekturgebäude Flachbau

Straße des 17. Juni 152

aM Alte M

ineralogie

Hardenbergstraße 38

aMP Anw

endungszentrum

Mikroproduktionstechnik

Pascalstraße 13-14

B Bauingenieurgebäude Hardenbergstraße 40A

Ba Alter Bauingenieurflügel (im

Physikgebäude)

Hardenbergstraße 40

Bel Kindergarten, Café Campus,

Gerhard Ertl Center

Marchstraße 6 und 8

Bh-a/Bh-n Bergbau und Hüttenw

esen, Altbau und Neubau

Ernst-Reuter-Platz 1

BiB Universitätsbibliothek der TUB & UdK

Fasanenstraße 88

c Chemiegebäude

Straße des 17. Juni 115

e Elektrotechnische Institute, Altbau

Einsteinufer 19

e-n Elektrotechnische Institute,

Neubau

Einsteinufer 17

eB Erweiterungsbau

Straße des 17. Juni 145

eMh Gebäudeteile Elektrom

a-schinen (EM

) und Hochspan-nungstechnik (HT)

Einsteinufer 11

er Ernst-Ruska-Gebäude Hardenbergstraße 36A

ew Eugene-Paul-W

igner- Gebäude Hardenbergstraße 36

f Flugtechnische Institute

Marchstraße 12-14

fh Gebäude

Fraunhoferstraße 33-36

h Hauptgebäude der Techni-schen Universität Berlin

Straße des 17. Juni 135

hBS Gebäude Hardenbergstraße 16-18

he Hörsaalgebäude

Elektrotechnik

Straße des 17. Juni 136

hf Hermann-Föttinger-Gebäu -

de M

üller-Breslau-Straße 8

hf-LA Energielabor

Müller-Breslau-Straße 8

hft Hochfrequenztechnik Einsteinufer 25

hl Heizung und Lüftung M

archstraße 4

k Kraftfahrzeuge

Straße des 17. Juni 135

kf ehem. Kraft- und Fernheiz-

werk

Fasanenstraße 1A

kt Kerntechnik

Marchstraße 18

kwt Kraftw

erkstechnik und Apparatebau

Fasanenstraße 1

l ehem. Lebensm

ittelchemie

M

üller-Breslau Straße 10

M Gebäudeteil M

echanik Straße des 17. Juni 135

Ma M

athematikgebäude

Straße des 17. Juni 136

Mar Gebäude

M

archstraße 23

MB Gebäude

M

üller-Breslau-Straße 11-12

MS M

echanische Schw

ingungslehre Einsteinufer 5

Pc Physikalische Chemie

Straße des 17. Juni 135

Ptz Produktionstechnisches Zentrum

Pascalstraße 8-9, 13-14rdh Rudolf-Draw

e-Haus Fasanenstraße 89

Se-RH Reuleaux-Haus, Eisen-bahnlehranlage

Straße des 17. Juni 135

Sg Severin-Gelände

Salzufer 17-19, Dovestraße 6

St Gebäude

Steinplatz 2

ta Technische Akustik Einsteinufer 25

taP Technische Akustik Prüfhal-le

Einsteinufer 31

tc Technische Chemie

Straße des 17. Juni 124

tel ehem. Telefunken-Hoch-

haus Ernst-Reuter-Platz 7

teM Transelektronenm

i-kroskopie

M

archstraße 10

tk Thermodynam

ik und Kälte -technik

Straße des 17. Juni 135

V Verformungskunde, Zentral-

einrichtung Hochschulsport (ZEH)

Straße des 17. Juni 135

VwS ehem

. Versuchsanstalt für W

asserbau und Schiffbau, Zentralw

erkstatt

Müller-Breslau-Straße 15

w W

asserbau und

Wasserw

irtschaft

Straße des 17. Juni 144 und 144A

wf W

erkzeugmaschinen und

Fertigungstechnik

Fasanenstraße 90

z Poststelle, Druckerei,

Materialausgabe

Straße des 17. Juni 135

Technische Universität B

erlinC

ampus C

harlottenburg

Stand: N

ovember 2013

ww

w.tu-berlin.de

Info

Pförtner

Plan des zentralen TU-Campus in Berlin-Charlottenburg- ©

TU Berlin, Abt. IV Gebäude-/Dienstemanagem

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