Referat für Stadtplanung 233-24883 und Bauordnung · PDF fileTogal-Grundstück ein...
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Bauvorhaben Berg-am-Laim-StraßeAntrag Nr. 08-14 / A 02779 von Herrn Stadtrat Robert BrannekämperFrau Stadträtin Eva Maria Caimvom 27.09.2011
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 08859
Anlagen:1. Antrag Nr. 08-14 / A 027792. Lageplan Stadtbezirk 143. Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 2030 – Aufstellungsbeschluss -
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.03.2012 (SB)Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Herr Stadtrat Brannekämper und Frau Stadträtin Caim haben am 27.09.2011 den anliegenden Antrag Nr. 08-14 / A 02779 (Anlage 1) gestellt.Dieser beinhaltet den Auftrag an die Stadtverwaltung zu prüfen, ob in der Berg-am-Laim-Straße 127-129 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel Wohnen möglich scheint.Mit Schreiben vom 24.11.2011 bat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung um Fristverlängerung.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit in den Bereich Stadtentwicklung und Bauleitplanung fällt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zum Antrag Nr. 08-14 / A 02779 wie folgt Stellung:
Anlässlich eines Vorbescheidsantrags zur Umnutzung des bestehenden Bürogebäudes in ein Low-Budget-Hotel, überwiegend positiv verbeschieden am 14.10.2011, wurden von Herrn Stadtrat Brannekämper und Frau Stadträtin Caim Bedenken hinsichtlich der
Telefon: 233-22038 233-24883
Telefax: 233-24215
Referat für Stadtplanungund Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/34 BPLAN HA II/30 V
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Abwertung des Stadtbezirks durch ein 'Massenquartier' geäußert und um Prüfung zur Unterbringung von Wohnnutzung gebeten.
Das Vorhaben liegt im Umgriff des seit 26.08.1975 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 82c und ist planungsrechtlich nach § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der Bebauungsplan setzt u.a. Gewerbegebiet (GE) fest, die Art der Nutzung wird definiert durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968, die in § 8 Wohnnutzung ausschließt.
Ferner ist das in Rede stehende Baugrundstück, Berg-am-Laim-Straße 127-129, vom Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2030 erfasst. Dieser wurde vom Stadtrat am 11.02.2009 gefasst mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung der dauerhaften Funktionsfähigkeit des bestehenden Zentrums an der Baumkirchner Straße und der Wahrung des Gebietscharakters der vorhandenen Gewerbeflächen beiderseits der Neumarkter Straße.Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Areal „Gewerbegebiet“ dar . Dieses Planungsziel ist eine Vorgabe für die weitere planerische Entwicklung und für ein Bebauungsplanverfahren.
Bei einer Änderung des Bebauungsplans in Richtung Wohnen wären die Entwicklungs-absichten im Bereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 2030 gefährdet. Bei einer Aufweitung der Wohnbauflächen und einem weiteren Heranrücken von Wohnbebauung, könnte die planerische Absicht zur langfristigen Sicherung der gewerblichen Struktur und zukünftigen Entwicklung im Bereich Neumarkter Straße nicht mehr gehalten werden. Eben diese Zielsetzung wurde mit dem Aufstellungsbeschluss gefasst.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist bemüht, an geeigneten Stellen, auch durch Umwandlung von gewerblichen Flächen in Wohnbauflächen, dem Wohnungsdruck zu begegnen.Die Eignung dieses Grundstücks wird jedoch aus verschiedenen Gründen nicht gesehen.
Zum einen ist hier für Wohnnutzung der entsprechende Schutz vor Störungen oder Beeinträchtigungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm nicht herzustellen, zum anderen ist aber auch für das bestehende Gewerbegebiet die zukünftige genehmigte Betriebsaus-übung sicherzustellen. Auf nördlich angrenzenden Grundstücken ist u. a. ein Autohaus und auf dem ehemaligen Togal-Grundstück ein Betrieb für Entsorgungstechnik vorhanden. Als genehmigte Betriebe haben diese auch weiterhin das Recht, ihre Nutzung mit entsprechenden Emissionen auszuüben.In diesem Gewerbegebiet sind auch Nutzungen wie Bordelle und Vergnügungsstätten vorhanden, die mit einer heranrückenden Wohnbebauung kollidieren würden. Ein ausreichend geschütztes Wohnumfeld wäre nicht gegeben.
Außerdem stehen fehlende gut erreichbare Erholungs- und Grünflächen einer Ansiedlung weiterer Wohnungen in dem Areal entgegen. Die angrenzenden Flächen sind alle in
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privater Hand. Die Möglichkeit des Zugriffs bzw. der Überplanung ist deshalb nicht gegeben. Daher kann in diesem städtebaulichen Kontext die Situierung von Wohnbebauung nicht weitergeführt werden.
Dem Antrag Nr. 08-14 / A 02779 von Herrn Stadtrat Robert Brannekämper und Frau Stadträtin Eva Maria Caim vom 27.09.2011 kann somit nicht entsprochen werden.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat der Beschlussvorlage zugestimmt und einen Abdruck erhalten.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 14 Berg am Laim wurde gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 (Katalog des Planungsreferates, Ziffer 12) Bezirksausschuss-Satzung durch Übermittlung von Abdrucken der Vorlage unterrichtet.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Tausend, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der ReferentinIch beantrage Folgendes:
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen, wonach die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel Wohnen aus den oben dargestellten Gründen nicht möglich ist.
2. Der Antrag Nr. 08-14 / A 02779 von Herrn Stadtrat Robert Brannekämper und Frau Stadträtin Eva Maria Caim vom 27.09.2011 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle
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III. Beschluss nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) MerkStadtbaurätin
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IV. Abdruck von I. - III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstellean das Revisionsamtan die Stadtkämmereimit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. WV Planungsreferat – SG 3 zur weiteren Veranlassung.
Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt. 2. An das Direktorium HA II/BA 3. An das Direktorium HA II/V 1 4. An den Bezirksausschuss 14 5. An das Kommunalreferat 6. An das Kulturreferat 7. An das Baureferat 8. An das Kreisverwaltungsreferat 9. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 10. An das Planungsreferat – SG 3 11. An das Planungsreferat – HA I 12. An das Planungsreferat – HAII/01 13. An das Planungsreferat – HA II/ 32 P 14. An das Planungsreferat – HA II/ 34 B 15. An das Planungsreferat – HA IV
mit der Bitte um Kenntnisnahme.16. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA II/30 V
zum Vollzug des Beschlusses.
Am Planungsreferat – SG 3