Regionale Kulturpolitik NRW Projektaufruf 2013 · Projektaufruf 2013 Mit dem Förderprogramm...

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OstWestfalenLippe GmbH · Jahnplatz 5 · 33602 Bielefeld · Tel 05 21.9 67 33-0 · Fax 05 21.9 67 33-19 · www.ostwestfalen-lippe.de 1|5 Regionale Kulturpolitik NRW Projektaufruf 2013 Mit dem Förderprogramm Regionale Kulturpolitik (RKP) unterstützt die Landesregierung die kulturelle Profilbildung der Regionen in Nordrhein- Westfalen. Unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen kulturellen und landschaftlichen Ausprägungen ist es das Ziel, die regionale Identität nach innen wie nach außen zu stärken. Durch Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in der Region sollen vorhandenen Kräfte und Ressourcen gebündelt, vernetzt und kultu- relle Angebote verbessert werden. Im Sinne einer regionalen Profilbildung für OstWestfalenLippe hat sich der Fachbeirat Kultur der OstWestfalenLippe GmbH auf nachfolgend beschrie- bene Förderschwerpunkte geeinigt: Die Regionale Kulturpolitik in OstWestfalenLippe Die Region OstWestfalenLippe ist außergewöhnlich. Nicht Metropole, nicht rein ländlicher Raum. Das harmonische Nebeneinander von städtischem Ballungsraum und dörflichen Strukturen, von Geschichte und Moderne ver- leiht der Region einen besonderen Reiz. Die Großstädte Bielefeld und Pa- derborn, Mittelstädte wie Detmold, Gütersloh, Herford oder Minden haben eine vielfältige urbane Kultur. Der ländlich geprägte Raum in den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Minden-Lübbecke, Lippe und Paderborn wird besonders durch bürgerschaftliches Engagement kultureller Laienakteure, durch Musikschulen und Museen geprägt. Folglich lautet das Leitthema der kulturellen Profilbildung im Förderprogramm der Regionalen Kulturpolitik „Wir sind Stadt und Land“. Projekte der regionalen Kulturpolitik sollen das Leitthema „Wir sind Stadt und Land“ umsetzen helfen. Künstler und Kulturschaffende sind aufgeru- fen, Projekte zu entwickeln und durchzuführen, die einerseits zur Vermitt- lung von Persönlichkeit, Fantasie und Kreativität und andererseits zur Attraktivierung der Region beitragen. Dabei sollen gezielt die Stärken der Region unterstrichen werden. Zwei zentrale Leitsätze tragen dazu bei, das Profil für OstWestfalenLippe weiter zu schärfen: 1. „Wir sind jung!“ – Entwicklung der Modellregion Kulturelle Bildung 2. „Wir sind Stadt und Land“ – Attraktivierung der Region

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Regionale Kulturpolitik NRW Projektaufruf 2013 Mit dem Förderprogramm Regionale Kulturpolitik (RKP) unterstützt die Landesregierung die kulturelle Profilbildung der Regionen in Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen kulturellen und landschaftlichen Ausprägungen ist es das Ziel, die regionale Identität nach innen wie nach außen zu stärken. Durch Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in der Region sollen vorhandenen Kräfte und Ressourcen gebündelt, vernetzt und kultu-relle Angebote verbessert werden. Im Sinne einer regionalen Profilbildung für OstWestfalenLippe hat sich der Fachbeirat Kultur der OstWestfalenLippe GmbH auf nachfolgend beschrie-bene Förderschwerpunkte geeinigt: Die Regionale Kulturpolitik in OstWestfalenLippe Die Region OstWestfalenLippe ist außergewöhnlich. Nicht Metropole, nicht rein ländlicher Raum. Das harmonische Nebeneinander von städtischem Ballungsraum und dörflichen Strukturen, von Geschichte und Moderne ver-leiht der Region einen besonderen Reiz. Die Großstädte Bielefeld und Pa-derborn, Mittelstädte wie Detmold, Gütersloh, Herford oder Minden haben eine vielfältige urbane Kultur. Der ländlich geprägte Raum in den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Minden-Lübbecke, Lippe und Paderborn wird besonders durch bürgerschaftliches Engagement kultureller Laienakteure, durch Musikschulen und Museen geprägt. Folglich lautet das Leitthema der kulturellen Profilbildung im Förderprogramm der Regionalen Kulturpolitik „Wir sind Stadt und Land“. Projekte der regionalen Kulturpolitik sollen das Leitthema „Wir sind Stadt und Land“ umsetzen helfen. Künstler und Kulturschaffende sind aufgeru-fen, Projekte zu entwickeln und durchzuführen, die einerseits zur Vermitt-lung von Persönlichkeit, Fantasie und Kreativität und andererseits zur Attraktivierung der Region beitragen. Dabei sollen gezielt die Stärken der Region unterstrichen werden. Zwei zentrale Leitsätze tragen dazu bei, das Profil für OstWestfalenLippe weiter zu schärfen:

1. „Wir sind jung!“ – Entwicklung der Modellregion Kulturelle Bildung 2. „Wir sind Stadt und Land“ – Attraktivierung der Region

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1. „Wir sind jung!“: Weiterentwicklung der „Modellregion Kulturelle Bildung OstWestfalenLippe“ OstWestfalenLippe ist „drittjüngster“ Regierungsbezirk in Deutschland. Nach einer Bundesprognose wird die Region im Jahr 2020 „jüngster“ Re-gierungsbezirk sein. Von 1987 bis 2006 ist die Zahl der Einwohner mit 15 Prozent doppelt so stark gewachsen wie im Landesdurchschnitt von NRW. OstWestfalenLippe ist der Regierungsbezirk in Deutschland mit dem höchsten Aussiedleranteil. Der Zuzug von Migranten hat den Anteil der Jugendlichen unter 20 Jahren deutlich erhöht. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung setzt die Region auf Initiativen, die die Zukunftschancen der nachfolgenden Generation erhöhen und ihnen Perspektiven eröffnen. Durch die „Modellregion Kulturelle Bil-dung OWL“ bekommt kulturelle Teilhabe einen hohen Stellenwert. Neuro-biologische Studien zeigen, dass eine frühzeitige ästhetische Erziehung Intelligenz, schulische Leistung, Sozialverhalten und weitere Schlüsselqua-lifikationen fördert. Kulturelle Bildung verhilft dazu, Bildungsungleichheiten abzubauen, der Entstehung bildungsferner Schichten und anregungsarmer Umfelder entgegenzuwirken und ist somit ein wichtiges Vehikel für Integra-tion. Gemeinsam mit dem Koordinationskreis Kulturelle Bildung entwickelt das OWL Kulturbüro Strukturen, Strategien und Konzepte für kulturelle Bildung in der Region. Eine Bestandsaufnahme zu Angeboten kultureller Bildung konnte bereits 2009 Anregungen und Orientierungshilfen für die zukünftige regionale Ausrichtung sowie für die Entwicklung von beispielhaften Projek-ten wie „KulturScouts OWL“ geben, das seit seiner Initiierung im Jahr 2010 jährlich über 1700 Kinder und Jugendliche aller weiterführenden Schulen in Kultureinrichtungen der gesamten Region führt. Förderkriterien 1

a) Im Förderprogramm RKP wird künstlerische und kulturelle Qualität eines Projekts höher gewertet als pädagogische Kompetenz.

b) Projekte sollen die Übertragbarkeit in die Region OstWestfalenLippe mitdenken und Defizite in Teilregionen überwinden helfen.

c) Angebote sollen mehrere Zielgruppen ansprechen und in der Integ-rationsarbeit neue ästhetische Formen und Vermittlungsangebote entwickeln.

d) Qualifizierungsmaßnahmen zum Kennenlernen neuer Methoden, zur Unterstützung interdisziplinärer Projektarbeit, als Multiplikato-renschulung und Netzwerkarbeit werden begrüßt.

e) Projekte sollen die Kommunikation, die Vernetzung und den Aus-tausch von Kompetenzen in der kulturellen Bildung auf kommunaler und Kreisebene sowie für die gesamte Region unterstützen.

Projekte, die die Kriterien des Landesprogramms Kultur und Schule erfüllen, können nicht berücksichtigt werden!

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2. „Wir sind Stadt und Land!“ – Attraktivierung der Region Die globale Modernisierung in Produktion, Kommunikation und in der Ge-sellschaft zeigt auch in ländlich geprägten Regionen wie OstWestfalenLip-pe eine spezifische Wirkung. Die Auflösung vertrauter Strukturen verstärkt das Bedürfnis nach kultureller Selbstdefinition und kulturellen Bezugspunk-ten. Kaum eine andere Region in Deutschland zeichnet sich durch eine solche Nähe von Stadt und Land aus wie OstWestfalenLippe. Dieses außerge-wöhnliche Charakteristikum birgt Chancen in sich: Städtische Ballungsge-biete und eine weitläufige Kulturlandschaft sind in OstWestfalenLippe eng verbunden, bilden Kraftquelle und Spannungsfeld zugleich. Großstadtkultur und gewachsene ländliche Strukturen befruchten sich gegenseitig. Dies prägt die Region insgesamt, macht sie besonders. • OstWestfalenLippe ist Mittelstand: Aus den mittelständisch geprägten

Strukturen der vorwiegend familiengeführten Unternehmen erwächst ei-ne regionale Einbindung, die ein besonderes Klima der Kooperation nach innen wie nach außen herstellt. In OstWestfalenLippe haben Bran-cheninitiativen und Netzwerke Tradition.

• OstWestfalenLippe ist Natur: Teutoburger Wald, Wiehen-, Eggegebirge und Sennelandschaft prägen die Region ebenso wie die Flusslandschaf-ten von Weser, Ems, Lippe, Werre und Diemel. In der Gesundheitsregi-on OstWestfalenLippe geben über 120 Parks und Gärten der Region ein unverwechselbares Gesicht. Hier findet sich die Hälfte aller Kurorte Nordrhein-Westfalens. Aus diesem Zusammenhang ist in zehnjähriger Zusammenarbeit das Projekt Garten_Landschaft OstWestfalenLippe (GaLa) erwachsen. Die GaLa verbindet kulturelle Projekte wie „Garten-bühnen - Bühnengärten“ und das Literatur- und Musikfestival „Wege durch das Land“ mit dem gartenkulturellen Erbe der Region.

• OstWestfalenLippe hat Kultur in Spitze und Breite: 170 Museen halten die Epochen der Geschichte in Erinnerung. Wichtige Themen sind die Spuren der Weserrenaissance und die ostwestfälisch-preußische Ge-schichte sowie das reiche monastische Erbe, das in dem Netzwerkpro-jekt „Klosterlandschaft OWL“ herausgearbeitet wird. Zwei herausragen-de Schaustücke der Weltarchitektur bieten Raum für die Kunst der Mo-derne: Die Bielefelder Kunsthalle von Philip Johnson sowie das MARTa Herford von Frank Gehry. Institutionen wie die Nordwestdeutsche Philharmonie, die international renommierte Hochschule für Musik Detmold oder die Hochschulen für Kirchenmusik Herford sowie Veranstaltungen wie die Haller Bachtage, die Corveyer Musikwochen und die Lemgoer Internationalen Orgeltage machen OstWestfalenLippe zu einer klingenden Region. Die darstellende Kunst – Schauspiel und Musiktheater – spielt auf den Bühnen in Bielefeld, Gütersloh, Paderborn und Detmold. Einen Anker-punkt für weltweit bekannte Tanztheater-Ensembles bildet das alljährli-che Tanzfestival Bielefeld mit einem Workshop- und Performance-Programm, 2008 erweitert um die neue Initiative „Tanz OWL“, für die mehrere Städte aus allen Kreisen in OstWestfalenLippe kooperieren. Eine aktive Szene zeitgenössischer Kultur – von Jazz, Rock und Pop über die freie Theaterszene bis hin zu zeitgenössischer Kunst, Film und Fotografie - belebt die Region mit ihren Ideen. Internationale Einflüsse

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prägen das traditionsreiche Weltnacht-Festival sowie das Internationale Straßentheaterfestival und das Short Film Festival in Detmold.

Die oben beschriebenen Profile stecken das Feld für zukünftige förderwür-dige Projekte der Regionalen Kulturpolitik ab. Ziel ist es, das Spezifische der Region herauszuarbeiten, neu zu verknüpfen und zu stärken. Neue Lösungen binden Kreative an die Region und ziehen neue Köpfe an. Mit dem Blick auf die spezifischen Profile der Region sollen Alleinstellungs-merkmale herausgearbeitet und gestaltet werden. Förderkriterien 2 Die Regionale Kulturpolitik will sich in ihrer Förderempfehlung von folgen-den Überlegungen leiten lassen:

a) Neue Kooperationen und Initiativen in den Themenbereichen „Kul-tur, Natur und Gesundheit“, „Kultur und Wirtschaft“, „Kreativwirt-schaft“ und „kulturelle Bildung“ profilieren OstWestfalenLippe als att-raktive Region für Kulturschaffende wie für Kulturbesucher und tra-gen zur Identifikation bei.

b) Die landschaftlichen, architektonischen und historischen Besonder-heiten der Region sollen konzeptionell mit Kultur verbunden und dadurch hervorgehoben werden.

c) Veranstaltungsangebote und Kultur-Routen erschließen neue Ziel-gruppen und sind Grundlage für die Entwicklung von kultur-touristischen Angeboten.

d) Innovative Marketingmaßnahmen, Informations- und Kommunikati-onsstrukturen sorgen für Transparenz, schaffen Vernetzungsanrei-ze und Zugänge zu Kulturerlebnissen, die für Bekanntheit auch au-ßerhalb der Region sorgen.

e) Vernetzung stärkt, verbindet viele Kompetenzen und versorgt eine Teil- oder die Gesamtregion mit kulturellen Angeboten.

f) Projekte sollen die vielfältigen Möglichkeiten zeitgenössischer Me-dien als Bildungs- und/oder Gestaltungselement nutzen

g) Initiativen sollen so angelegt werden, dass sie die Zukunftschancen der nachfolgenden Generationen erhöhen. Projekte mit dem Schwerpunkt „Demographie“ werden bevorzugt berücksichtigt.

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Das OWL Kulturbüro berät und begleitet Kulturprojekte bis zur Antragsstel-lung inhaltlich und fachlich. Die Bezirksregierung Detmold übernimmt die Beratung zur Finanzierung und Förderung. Das Antragsverfahren

Projektanträge für 2014 müssen bis zum 30. September 2013 mit Anga-ben zum Projektvorhaben und zur Gesamtfinanzierung auf einem Pro-jekt-Datenblatt in digitaler Form und im Original mit Unterschrift beim OWL Kulturbüro eingereicht werden.

Download des Projekt-Datenblatts unter www.kulturbuero-owl.de

Die eingereichten Projektvorschläge werden im Oktober im Fachbeirat Kultur der OstWestfalenLippe GmbH beraten und bewertet. Im An-schluss daran erhalten die Antragsteller der vom Fachbeirat Kultur in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW für förderfähig empfohlenen Projekte eine Mittei-lung, verbunden mit der Aufforderung, bis zum 31. Dezember 2013 bei der Bezirksregierung Detmold – Dez 48.2. einen formellen Zuwen-dungsantrag einzureichen (www.bezreg-detmold.nrw.de). Hiermit ist noch keine verbindliche Förderzusage verbunden! Diese erfolgt mit dem formellen Zuwendungsbescheid durch die Bezirksregierung Detmold und ist zeitlich abhängig von der Verabschiedung des Haushaltes des Landes NRW für 2014.

Kontakt: OstWestfalenLippe GmbH OWL Kulturbüro Antje Nöhren Jahnplatz 5 33602 Bielefeld Tel: (0521) 96733-17 Fax: (0521) 96733-19 Mail: [email protected] Web: www.owl-kulturbuero.de

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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung*)

Bezirksregierung Detmold Leopoldstr. 15

32756 Detmold

Betr.:

Bezug:

1. Antragstellerin/Antragsteller

Name / Bezeichnung

Anschrift: Straße / PLZ / Ort/Kreis

Auskunft erteilt: Name / Tel. (Durchwahl)

Gemeindekennziffer:

Konto-Nr. Bankleitzahl

Bankverbindung: Bezeichnung des Kreditinstituts

Landesplanerische Kennzeichnung:

2. Maßnahme

Bezeichnung / angesprochener Zuwendungsbereich

Durchführungszeitraum: von / bis

*) siehe Ausfüllanleitung

- 2 -

OnKo
Dieses Formular können Sie direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Beginnen Sie bitte im Feld Betr.:
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3. Finanzierungsplan*)

Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit)

20 20 20 und folg.

in EUR

1 2 3 4

3.1 Gesamtkosten

3.2 davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben

3.3 abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) ./. ./. ./.

3.4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben = = =

3.5 Beantragte Förderung (Nr. 4)

3.6 bewilligte / beantragte öffentliche Förderung (ohne 3.5) durch

3.7 Eigenanteil

4. Beantragte Förderung

Zuwendungsbereich Zuweisung / EUR

Darlehen / EUR

Schulden- diensthilfen /

EUR

v.H. von Nr. 3.4

1 2 3 4 5

Summe

*) siehe Ausfüllanleitung

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5. Begründung

5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammen-hang mit anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen)

5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenmittel, Förderhöhe, Landes-interesse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)

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6. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, die voraussichtliche Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin / für den Antragsteller, Finanzlage der Antragstellerin / des Antragstellers usw.

7. Erklärungen

Die Antragstellerin / Der Antragsteller erklärt, dass

7.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbe-scheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten,

7.2 sie / er zum Vorsteuerabzug � nicht berechtigt ist, � berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben (Nr. 3.2) berücksichtigt hat

(Preise ohne Umsatzsteuer)

7.3 die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind.

...................................................................................................................................................................

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8. Anlagen (z.B. bei Zuwendungen für Baumaßnahmen)*)

● Bau- und/oder Raumprogramm ● Vollständige Entwurfszeichnungen sowie Auszug aus Flurkarte und Lageplan ● Erläuterungsbericht mit genauer Beschreibung der Baumaßnahme und Ausführungsart sowie der Beschaffenheit des Baugrundes ● Bericht über den Stand der bauaufsichtlichen und sonst erforderlichen Genehmigungen, die

- soweit bereits vorhanden - beizufügen sind ● Kostenberechnungen, aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276, Flächenberechnungen und Berechnung des Rauminhalts nach DIN 277 oder Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 283 ● Angabe des vorgesehenen Vergabeverfahrens ● Bauzeitplan ● Vergleichsberechnungen für Anschaffungs- oder Herstellungskosten und in besonders begrün- deten Fällen eine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung

....................................................................... .................................................................................. (Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift) ( .......................................................................) (Name, Funktion)

*) siehe Ausfüllanleitung

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9. Ergebnis der Antragsprüfung durch die baufachliche Stelle

1. Nach Prüfung der dem Antrag beigefügten Pläne, Erläuterungen, Kostenberechnungen und sonstigen Unterlagen wird festgestellt, dass die Baumaßnahme den baulichen Anforderungen und hinsichtlich der Planung und Konstruktion den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – nicht – entspricht.

Die baufachliche Stellungnahme wurde beigefügt. 2. Für die Durchführung der Baumaßnahme hat die Antragstellerin/ der Antragsteller folgende Ausgaben geplant: ................................... EUR 3. Aufgrund der Prüfung wird folgender Betrag als angemessen erachtet: ................................... EUR

....................................................................... .................................................................................. (Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift)

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Auszahlung der Zuwendung Absender:

Ansprechpartner: ____________________

Tel.-Nr.: ___________________________

An die Bezirksregierung Detmold Dezernat 48 / Kultur 32754 Detmold

Betr.: Projekt _______________________________________________ Bezug: Zuwendungsbescheid vom ____________

Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den o. g. Zuwendungsbescheid wird verzichtet.

Die bewilligte Zuwendung wird unter Beachtung der Allgemeinen Nebenbestimmungen (Nr. 1.4 ANBest-P/1.5 ANBest-I/1.4 ANBest-G)* *(Nichtzutreffendes bitte streichen) in voller Höhe in Höhe eines Teilbetrages von ___________________ Euro angefordert. Um Überweisung des angeforderten Betrages auf das folgende Konto wird gebeten: Konto-Nr.: Geldinstitut: Bankleitzahl:

Sonstiges:

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift

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Ort, Datum Zuwendungsempfängerin / Zuwendungsempfänger

Tel.:

An (Bewilligungsbehörde) _______________________________________

Verwendungsnachweis Zuwendungszweck Betr.:

Durch Zuwendungsbescheid(e) des (Bewilligungsbehörde)

vom _________________ Az.: ___________________ über _____________________ EUR

vom _________________ Az.: ___________________ über _____________________ EUR

wurden zur Finanzierung der o.a. Maßnahme insges. bewilligt _____________________ EUR

Es wurden ausgezahlt insges.______________________ EUR

I. Sachbericht

Eingehende Darstellung der durchgeführten (Bau-)Maßnahme (z.B. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan)

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- 2 - II. Zahlenmäßiger Nachweis 1. Einnahmen

Lt. Zuwendungs-bescheid Lt. Abrechnung Art

Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen 1) EUR v.H. EUR v.H.

Eigenanteil

Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung)

Bewilligte öffentliche Förderung durch

Zuwendung des Landes

Insgesamt

100 100

2. Ausgaben

Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung

insgesamt davon

zuwendungs-fähig

insgesamt davon

zuwendungs-fähig

Ausgabengliederung 1) 2)

EUR EUR EUR EUR

Insgesamt

___________________________________

1) Sofern die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Einnahmen in der Sachakte in zeitlicher Reihenfolge und nach Buchungsstellen geordnet festgehalten hat, können die Einnahmen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans (wie unter 1. dargestellt) summarisch dargestellt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Ausgaben.

2) Bei Baumaßnahmen sind nur die Summen der Kostengruppen (bei Hochbauten nach DIN 276 gegliedert, bei anderen

Baumaßnahmen nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides) anzugeben.

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III. Ist-Ergebnis

Lt. Zuwendungsbe-scheid zuwendungsfähig

EUR

Ist-Ergebnis lt. Abrechnung

EUR

Ausgaben (Nr. II.2.)

Einnahmen (Nr. II. 1.)

Mehrausgaben

Minderausgaben

IV. Bestätigungen

Es wird bestätigt, dass ○ die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids beachtet wurden, ○ die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die An- gaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

____________________________________ _____________________________________ (Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift)