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Protokoll über die 14. Sitzung des Planungsausschusses der RPG Südwestthüringen am 01.11.2011 in Suhl Leitung: Herr Landrat Müller – Vorsitzender des Planungsausschusses Teilnehmer : - Mitglieder des Planungsausschusses (siehe Anwesenheitsliste) - Mitglieder des Planungsbeirates (siehe Anwesenheitsliste) - Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde (TMBLV, Herr Walter) - Vertreter der oberen Landesplanungsbehörde (TLVwA, Herr Hosse) - Vertreter der Regionalen Planungsstelle (Herr Möhring, Herr Margraf, Herr Möllerhenn, Frau Schmidt, Frau Reuter) - weitere Teilnehmer (siehe Anwesenheitsliste) Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit: Die Mitglieder des Planungsausschusses und des Planungsbeirates wurden ordnungsgemäß geladen. Von den 17 Mitgliedern des Planungsausschusses sind 14 anwesend (= 82,3 %), 1 ist entschuldigt, 2 fehlen unentschuldig. Damit ist der Planungsausschuss beschlussfähig. Vom Planungsbeirat sind 8 Mitglieder anwesend. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle (Sitzung vom 20.09.2011 und 11.10.2011) 2. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebietes „Solar- park“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage) in der Gemeinde Breitungen, Landkreis Schmal- kalden-Meiningen (Beschlussvorlage 1) 3. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans der Region Main- Rhön (3) betreffend das Kapitel B VII Energieversorgung, Abschnitt 5.3 Windkraftanlagen (Beschlussvorlage 2) 4. 1. Entwurf LEP Thüringen 2025 Dritte Beratung Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Behördenbeteiligung (Beschlussvorlage 3) 5. Informationen zur Internationalen Bauausstellung Thüringen (Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Abteilung 2, Referatsleiter Baukultur, EU- Förderung, Herr Lerch) 6. Sonstiges Weitere Hinweise / Anfragen zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen die Tagesordnung einstimmig. REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts VORSITZENDER DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

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Protokoll über die 14. Sitzung des Planungsausschusses der RPG Südwestthüringen am 01.11.2011 in Suhl Leitung: Herr Landrat Müller – Vorsitzender des Planungsausschusses Teilnehmer: - Mitglieder des Planungsausschusses (siehe Anwesenheitsliste)

- Mitglieder des Planungsbeirates (siehe Anwesenheitsliste) - Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde (TMBLV, Herr Walter) - Vertreter der oberen Landesplanungsbehörde (TLVwA, Herr Hosse) - Vertreter der Regionalen Planungsstelle (Herr Möhring, Herr Margraf, Herr

Möllerhenn, Frau Schmidt, Frau Reuter) - weitere Teilnehmer (siehe Anwesenheitsliste)

Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit: Die Mitglieder des Planungsausschusses und des Planungsbeirates wurden ordnungsgemäß geladen. Von den 17 Mitgliedern des Planungsausschusses sind

14 anwesend (= 82,3 %), 1 ist entschuldigt, 2 fehlen unentschuldig.

Damit ist der Planungsausschuss beschlussfähig. Vom Planungsbeirat sind 8 Mitglieder anwesend. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle (Sitzung vom 20.09.2011 und 11.10.2011) 2. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im

Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebietes „Solar-park“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage) in der Gemeinde Breitungen, Landkreis Schmal-kalden-Meiningen (Beschlussvorlage 1)

3. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3) betreffend das Kapitel B VII Energieversorgung, Abschnitt 5.3 Windkraftanlagen (Beschlussvorlage 2)

4. 1. Entwurf LEP Thüringen 2025 Dritte Beratung Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der

Behördenbeteiligung (Beschlussvorlage 3) 5. Informationen zur Internationalen Bauausstellung Thüringen (Thüringer Ministerium für

Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Abteilung 2, Referatsleiter Baukultur, EU-Förderung, Herr Lerch)

6. Sonstiges Weitere Hinweise / Anfragen zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen die Tagesordnung einstimmig.

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

VORSITZENDER DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

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TOP 1.: Protokollkontrolle (Sitzung vom 20.09.2011 und 11.10.2011) Herr Müller: - es geht um das Protokoll der Sitzung vom 20.09.2011 (Protokoll vom 11.10.2011 noch in

Arbeit) - in der Regionalen Planungsstelle liegen keine Einwände vor - es gibt keine Anfragen / Hinweise - die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen das o. g. Protokoll einstimmig TOP 2.: Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthürin-gen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebie-tes „Solarpark“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage) in der Gemeinde Breitungen, Land-kreis Schmalkalden-Meiningen (Beschlussvorlage 1) Erläuterung – Herr Möllerhenn: - die Gemeinde Breitungen plant, in der Grumbachaue ein Sondergebiet „Solarpark“ (20,1

ha) zu errichten dies widerspricht aber dem Regionalplan Südwestthüringen (RP SWT) - 17,6 ha der

geplanten Fläche liegen in einem Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung (LB-38 Südlich Barchfeld), 2,5 ha liegen in einem Vorbehaltsgebiet Rohstoffe (kis-10 Breitungen Dänischer Berg)

- zu beachten ist, dass es innerhalb des Vorranggebietes LB-38 in der Grumbachaue auf einer Fläche von ca. 8 ha eine hohe Cadmiumbelastung von über 20 mg/kg Boden gibt (resultiert aus der Einleitung von Produktionsabwässern des ehemaligen Leuchtstoffwer-kes Bad Liebenstein aus den 80er Jahren) – siehe Antragsunterlagen aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes ist eine Sanierung der mit Cadmium be-

lasteten Grumbachaue z.Z. nicht absehbar eine landwirtschaftliche Nutzung auf diesen ca. 8 ha ist nicht möglich die restlichen ca. 9,6 ha des Vorranggebiets LB-38 sind landwirtschaftlich nutzbare

Flächen (angrenzende Randflächen entlang der belasteten Grumbachaue) - die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen entspricht den Klimaschutzzielen des Freistaa-

tes Thüringen und dem Regionalen Energiekonzept Südwestthüringen - im RP SWT ist unter G 3-20 ausgeführt, dass raumbedeutsame Photovoltaik-Anlagen auf

baulich vorgeprägten Flächen wie Deponien und Konversionsflächen errichtet werden können das mit Cadmium belastete Gebiet in der Grumbachaue ist als wirtschaftliche Kon-

versionsfläche zu bewerten entspricht dem RP SWT

- insgesamt ist festzustellen, dass durch den Antrag auf Zielabweichung bestehende Ziele der Raumordnung in ihren Grundzügen nicht in Frage gestellt werden und dass die ein-hergehende Flächenumnutzung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist eine Zielabweichung ist möglich

- Bitte um Zustimmung zur BV 1 Beratung: Frau Rexrodt: Herr Möllerhenn: - das beantragte Sondergebiet wider- Zur Klarstellung:

spricht dem Ziel LB-38 - beantragte Fläche f. den Solarpark: 20,1 ha - war die Absicht zur Ausweisung dieses - davon liegen 17,6 ha in dem Vorranggebiet

Sondergebietes schon während der landwirtschaftliche Bodennutzung LB-38 Phase der Änderung des Regional- - und von diesen 17,6 ha befinden sich ca. plans bekannt ? 8 ha in einem cadmiumbelasteten Gebiet.

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Die Cadmiumbelastung in der Grumbach- aue ist schon länger bekannt. Es ist aber eine kleine Fläche (ca. 8 ha), die im Maßstab 1 : 100.000 (Raumnutzungskarte) nicht dar-stellbar ist. Die Gesamtfläche für den geplanten Solar-park (20,1 ha) ist im Maßstab 1 : 100.000 darstellbar. Dieses Vorhaben war aber bisher nicht bekannt.

Herr Seifert: Herr Möllerhenn / Herr Möhring: - fragt nach, was mit der Cadmium- Die Flächen werden bemulcht. Biomasse ver-

belastung passiert ? bleibt auf der Fläche oder wird entsorgt. Beim Regionalen Entwicklungskonzept „Mitt- leres Werratal“ wurde versucht, das Problem einer Lösung zuzuführen. Aufgrund der enor-men Größe der cadmiumbelasteten Fläche ist ein Bodenaustausch nicht realistisch. Die Ab-sicht, die Flächen aufzuforsten ist ebenfalls verworfen worden. Eine fachgerechte Sanierung des Areals

übersteigt die Finanzierungsmöglichkeit des Freistaates Thüringen.

Solarpark ist eine Möglichkeit zur Nutzung der Fläche – z.Z. keine andere Lösung in Sicht.

Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 1 mit folgendem Abstim-mungsergebnis:

anwesende Stimmberechtigte: 14 davon dafür: 12 dagegen: 0

Enthaltungen: 2 Die „Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Ausweisung eines Sondergebietes „Solarpark“ (Photovoltaik-Freiflächenanlage) in der Gemeinde Breitungen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen“ wird unter der Beschluss-Nr. PLA 12/277/2011 geführt. TOP 3.: Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthürin-gen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans der Regi-on Main-Rhön (3) betreffend das Kapitel B VII Energieversorgung, Abschnitt 5.3 Wind-kraftanlagen (Beschlussvorlage 2) Erläuterung – Frau Schmidt: - mit der Änderung des Regionalplans Main-Rhön im Abschnitt 5.3 werden 94 Gebiete für

die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen ausgewiesen davon 52 Gebiete als Vorranggebiete für Windkraftnutzung und 42 Gebiete als Vor-

behaltsgebiete für Windkraftnutzung - zwei Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung grenzen unmittelbar an die Planungsre-

gion Südwestthüringen (WK 58 und WK 85) grenzüberschreitende Wirkungen sind wahrscheinlich bzw. anzunehmen in Südwestthüringen sind die angrenzenden Flächen als Vorranggebiete Freiraumsi-

cherung ausgewiesen (bei WK 58 das FS-92 und bei WK 85 das FS-97) es stehen somit raumordnerisch relevante Erfordernisse der Freiraumsicherung ent-

gegen

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von der Ausweisung der Vorbehaltsgebiete WK 58 und WK 85 ist abzusehen die grenzüberschreitende Berücksichtigung der „Kriterien für den Ausschluss und die

Beschränkung der Windkraftnutzung“ (siehe Anhang zum Ziel B VII 5.3.2) wird einge-fordert

- Bitte um Zustimmung zur BV 2 Herr Möhring – ergänzende Hinweise: - sowohl im Regionalplan Nordhessen als auch im Regionalplan Main-Rhön ist festzustel-

len, dass es raumordnerisch relevante Defizite bei der umweltrechtlichen Bearbeitung bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung gibt

- zwischen den Bundesländern gibt es Probleme beim Berücksichtigen / Beachten von Sachverhalten ist zurück zu führen auf fehlende Abstimmungen zwischen den be-nachbarten Behörden und Planungsverbänden / Planungsgemeinschaften bzw. nicht ausreichende Wichtung im Rahmen der Abwägung der vorgebrachten Anregungen / Hinweise / Einwände

Beratung: Herr Seifert: - die Ausweisung des WK 58 (bis an die Landesgrenze heran) ist schon als forsch zu be-

zeichnen Landwirtschaft in Thüringen ist auch betroffen für das Grüne Band gibt es ebenfalls relevante Auswirkungen

Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 2 mit folgendem Abstim-mungsergebnis:

anwesende Stimmberechtigte: 14 davon dafür: 14 dagegen: 0

Enthaltungen: 0 Die „Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3) betreffend das Kapitel B VII Ener-gieversorgung, Abschnitt 5.3 Windkraftanlagen“ wird unter der Beschluss-Nr. PLA 13/278/2011 geführt. TOP 4.: 1. Entwurf LEP Thüringen 2025 - Dritte Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Behördenbeteiligung (Be-schlussvorlage 3) Herr Müller: - zu diesem Thema gab es bereits mehrere Beratungen der RPG; auch zum Regionalfo-

rum in Meiningen gab es Diskussionen dazu - in der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde sich auf eine Vorgehensweise

zur Erarbeitung der Stellungnahme geeinigt die einzelnen Schritte wurden eingehalten (z.B. Terminverlängerung für Stellung-

nahmen der Gebietskörperschaften, Erarbeitung und Vorlage eines Entwurfs der Stellungnahme) Planungsstelle hat versucht, alle bisher geäußerten Anregungen / Hinweise (so-

fern raumordnerisch von Belang) aufzunehmen an dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank an die Mitarbeiter der Regionalen Pla-

nungsstelle für die sehr ausführliche und gute Stellungnahme

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- in der jetzigen Phase ist eine weitere umfassende Diskussion von Einzelthemen des 1. Entwurfs des LEP 2025 nicht mehr sinnvoll in der Stellungnahme ist das Wesentli-che enthalten

- die RPG geht davon aus, dass es einen 2. Entwurf zum LEP 2025 geben wird die RPG hofft, dass die umfassend dargelegten Anregungen in ihrem Sinne aufge-

griffen werden der 2. Entwurf wird dann wohl kaum noch veränderbar sein

Beratung: Herr Müller: - nach Beratung im Präsidium wird vorgeschlagen, eine Ergänzung der Stellungnahme

vorzunehmen – Seite 17, 2.2.12 Z: Die Forderung zur Streichung des Plansatzes ist zu ergänzen um den Passus, dass alle Grundzentren aus dem Regionalplan Südwestthüringen aufzunehmen sind. Begründung: Wenn der Plansatz im LEP nach Abwägung der Anregungen nicht gestri-chen wird, bleiben die dort enthaltenen Grundzentren bestehen. Diese Grundzentren werden aus Sicht der RPG den regionalen Erfordernissen zur Absicherung einer qualifi-zierten Grundversorgung nicht hinreichend gerecht. Wenn im März 2011 (Genehmigung des Regionalplans Südwestthüringen) die Grundzentren noch richtig waren, so sind sie es nun, mit dem LEP-Entwurf (Juli 2011) nicht mehr ?

Herr Bauer: - unterstützt die Ausführungen von Herrn Müller - bezüglich Ausweisung von Grundzentren müssen klare, nachvollziehbare Kriterien sei-

tens des Landes vorgegeben werden– die eigentliche Bestimmung der Grundzentren er-folgt weiterhin durch die RPG Subsidaritätsprinzip beibehalten

- die Ausweisung der Grundzentren in Thüringen steht im Gegensatz zu den Ausweisun-gen in den benachbarten Ländern das Land sollte hier so steuern, dass auch in Thü-ringen konkurrenzfähige Grundzentren und somit Versorgungsfunktionen vorhanden und entwicklungsfähig sind

- Zustimmung zur BV 3 Herr Lamprecht: - neben Abstimmungen mit den benachbarten Ländern sind auch die Abstimmungen in-

nerhalb des Landes zu intensivieren bisher im LEP 2025 nicht erkennbar im Regionalforum wurden Abstimmungsdefizite durch das TMBLV zugegeben

- redaktionelle Hinweise zur Stellungnahme: Seite 37, lfd. Nr. 114:

In der Anregung muss es richtig heißen „europäisch bedeutsame Straßenverbin-dung“.

Seite 48, lfd. Nr. 158: In der Anregung muss es am Satzende richtig heißen“sind zu streichen“.

Frau Rexrodt: Herr Müller / Herr Margraf: - bedankt sich (auch im Namen ihrer Mit- Aus dem Teil 1 können / sollen die

arbeiter) ausdrücklich für die vorgelegte Kommunen Aussagen übernehmen. Stellungnahme Eine „kommunale Nuancierung“ der Aus-

- begrüßt auch, dass bezüglich Schriftgröße sagen wäre sinnvoll. Bei wörtlichen Über- des LEP eine Anregung aufgenommen nahmen sollte auf die Stellungnahme wurde der RPG verwiesen werden.

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- inhaltlich gibt es volle Zustimmung zur Stellungnahme

- Anfrage: inwieweit können / sollen die Kommunen die Inhalte aus dem Teil 1 der Stellungnahme (Grundsätzliches) über- nehmen ?

Herr Dr. Voigt: - bekräftigt noch einmal die Aussagen, dass sich das Land Thüringen nicht ausreichend

mit den benachbarten Ländern Bayern und Hessen abgestimmt hat (z.B. „überregionale Entwicklungsachsen“ in Bayern) und schlägt vor, diesen Passus als Ergänzung der Stel-lungnahme (im Teil 1) aufzunehmen

- macht gleichzeitig deutlich, dass das in der letzten Sitzung des Planungsausschusses geforderte „Fazit“ (komplette Überarbeitung und Neuvorlage des LEP 2025) nicht deut-lich genug in der Stellungnahme enthalten ist fordert die Ergänzung / Klarstellung der Stellungnahme (im Teil 1) um dieses „Fazit“

Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 3 unter Beachtung / Ein-arbeitung folgender Ergänzungen / Korrekturen / Klarstellungen:

Teil 1 – Seite 3: Zum Abstimmungsgebot mit den benachbarten Bundesländern Hessen und Bayern ist ein entsprechender Passus aufzuneh-men.

Teil 1 – Seite 3: Als Fazit ist aufzunehmen, dass das „LEP Thüringen 2025“

komplett zu überarbeiten, erneut vorzulegen sowie einer noch-maligen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu unterzie-hen ist.

Teil 2 – Seite 17, lfd. Nr. 44: Anregung und Begründung sind um den Passus zu ergänzen,

dass alle Grundzentren aus dem Regionalplan Südwestthürin-gen aufzunehmen sind.

Teil 2 – Seite 37, lfd. Nr. 114: In der Anregung muss es richtig heißen „europäisch bedeutsa-

me Straßenverbindung“. Teil 2 – Seite 48, lfd. Nr. 158: In der Anregung muss es am Satzende richtig heißen „sind zu

streichen“.

Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 14 davon dafür: 14 dagegen: 0

Enthaltungen: 0 Die „Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Behördenbeteiligung zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025“ wird unter der Be-schluss-Nr. PLA 14/279/2011 geführt. Als weiteres Mitglied des Planungsausschusses ist Herr Kaminski anwesend. Die Zahl der Stimmberechtigten erhöht sich somit aus 15.

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TOP 5.: Informationen zur Internationalen Bauausstellung Thüringen (Thüringer Minis-terium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Abteilung 2, Referatsleiter Baukultur, EU-Förderung, Herr Lerch) Einführung - Herr Müller: - das Thüringer Kabinett hat am 14.06.2011 beschlossen, eine IBA Thüringen unter dem

Motto „Wandel wird Kulturlandschaft“ bis zum Jahr 2023 zu veranstalten - Grundlage dafür war eine Machbarkeitsstudie, die in Zusammenarbeit zwischen TMBLV,

Bauhaus-Universität Weimar sowie Architekten- und Ingenieurkammer Thüringen erstellt wurde

das Thema der IBA „Wandel wird Kulturlandschaft“ gleicht dem Thema des LEP 2025 „Kulturlandschaft im Wandel“ gibt es Zusammenhänge ? welche sind das ? was ist Ziel der IBA Thüringen wer sind Akteure ? welchen Beitrag kann die RPG leisten ?

wir sind gespannt auf die Ausführungen / Erläuterungen Referat - Herr Lerch: - bedankt sich für das Interesse der RPG Südwestthüringen an diesem Thema und für die

Einladung zum Thema „IBA Thüringen“ zu referieren - „IBA“ ist ein Instrument, dass seit über 100 Jahren für bestimmte Entwicklungen ange-

wandt wird - Probleme, die nicht in der alltäglichen Arbeit einer Lösung zugeführt werden können,

sollen über IBA-Projekte geklärt werden (über verschiedene Partner, Netzwerke, Koope-rationen usw.)

- Spezifik in Thüringen: da bestimmte Probleme ganz Thüringen betreffen (demografischer Wandel, Energiewende, Daseinsvorsorge), soll Thüringen insgesamt IBA-Ort werden „IBA Thüringen 2023“

- Zeitplan: 2011 – 2015 Phase Konzept 2015 – 2019 Phase Projekt (Realisierung) 2019 – 2023 Phase Export (Außenwerbung, Übertragbarkeit) zentrale Jahre in Thüringen:

o 2019: 100 Jahre Bauhaus, 100 Jahre Weimarer Republik, Auslaufen des Solidar-pakts

o 2023: 100 Jahre Bauhaus-Ausstellung - IBA-Programm - IBA-Prozess - IBA-Projekte

noch 2011 soll die Gründung einer IBA GmbH erfolgen (mit Geschäftsführer, Mitar-beitern usw.) ist Voraussetzung für alle weiteren Abläufe der IBA

es gibt keine neuen Förderprogramme zur Umsetzung der Projekte; IBA-Projekte sol-len Vorrang bei Vergabe von Fördermitteln haben

- verweist auf die Internet-Seiten der „IBA Thüringen“ Referat – siehe Anlage Anfragen / Diskussion: Herr Luther: Herr Lerch: - fragt nach, woher die zur Gründung einer Die Organisationsstrukturen für die IBA

IBA notwendigen finanziellen Mittel her- sind für zwei Jahre aus dem Landeshaus- kommen sollen ? halt gesichert.

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- aus welchen Mitteln sollen die IBA-Projekte Für die Finanzierung der Projekte wird auf finanziert werden ? vorhandene Förderprogramme zurück-

gegriffen. Es soll eine Konzentration der Fördermit-

tel auf ausgewählte, sinnvolle Projekte er-folgen.

Herr Müller: Herr Lerch: - d.h., es erfolgt eine Umverteilung der Stimmt zu, dass es zu Umverteilungen

vorhandenen finanziellen Mittel ? von Mitteln kommen wird.

- fragt nach, wer dann darüber entscheidet, was „ausgewählt und sinnvoll“ ist ?

Frau Rexrodt: Herr Lerch: - fragt nochmals bezüglich der Bereitstellung Das Kabinett hat die Machbarkeitsstudie

von Finanzen für die IBA Thüringen nach zur IBA Thüringen beschlossen. - wer ist für das weitere Vorgehen auf Landes- Noch 2011 soll die IBA GmbH gegründet

ebene verantwortlich ? werden (Geschäftsführer und Mitarbeiter). Die finanziellen Mittel sind im Landes-HH bereitgestellt.

Der GmbH soll ein Beirat an die Seite ge-stellt werden, der aus nationalen und in-ternationalen Mitgliedern besteht.

Herr Margraf: Herr Lerch: - fragt nach, welches Gremium über die Aus- Nach der Gründung der IBA GmbH soll

wahl an Projekten entscheidet ? es einen ersten Projektaufruf geben. - ab wann können Projekte bei wem einge- Projekte werden durch die GmbH ausge-

reicht werden ? wählt, in Verbindung mit dem Beirat. Es - welche Kriterien müssen für ein IBA-Projekt ist vorstellbar, dass Projekte in den Werk-

erfüllt werden ? stätten ausgewählt werden – aber all das - was kann die RPG tun, um von der IBA zu muss die GmbH entscheiden; er möchte

profitieren ? hier nicht vorgreifen. Wichtig ist, dass bei den Projekten unter-schiedliche Akteure zusammenarbeiten / kooperieren. Es soll eine regionale Wert-schöpfung entstehen. Projekte sollen in die Welt getragen werden.

Herr Böse: Herr Lerch: - wer werden die Gesellschafter der GmbH Bis jetzt der Freistaat Thüringen. Weitere

sein ? Gesellschafter sind denkbar. Herr Müller: - dankt für die Ausführungen von Herrn Lerch zur „IBA Thüringen 2023“ TOP 6.: Sonstiges Termine

- 07.11.2011, 17.00 Uhr, Zentrale Festveranstaltung „20 Jahre RPG’en in Thürin-

gen“ in Hermsdorf (Stadthaus)

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- 05.12.2011, 17.00 Uhr Festveranstaltung „20 Jahre RPG Südwestthüringen“ im Ringberg-Hotel Suhl

19.00 Uhr Jahresabschluss RPG Südwestthüringen im

Ringberg-Hotel Suhl - 06.12.2011, 9.30 Uhr Präsidium im Ringberg-Hotel Suhl

10.00 Uhr Planungsversammlung + Planungsbeirat im Ringberg-Hotel Suhl

- 31.01.2012 Planungsausschuss/Planungsversammlung + Planungs- beirat (Hauptthema: Regionalplanverfahren Südwestthüringen – Teil 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (Fortführung des Verfahrens und 1. Änderung))

Die 14. Sitzung des Planungsausschusses wird gegen 11.15 Uhr durch den Vorsitzenden, Herrn Müller, beendet. protokolliert: gelesen und genehmigt: gez. gez. (Reuter) (Müller)

Vorsitzender des Planungsausschusses Landrat

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