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Regionalpolitik EUROPÄISCHE KOMMISSION Dezember 2004 DE DE Verordnungen 1 Kohäsionspolitik 2007 - Kohäsionspolitik 2007 - 2013 2013 Die Vorschläge der Kommission für neue Verordnungen 14. Juli 2004 http://europa.eu.int/comm/ regional_policy

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VerordnungenVerordnungen

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Kohäsionspolitik 2007 - 2013Kohäsionspolitik 2007 - 2013

Die Vorschläge der Kommission für neue Verordnungen

14. Juli 2004

http://europa.eu.int/comm/regional_policy

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General Regulation on the ERDF, the ESF and the Cohesion Fund

ERDF RegulationESF RegulationCohesion Fund Regulation

One Commission Regulation

Information, Publicity, Financial control and Financial corrections

Einstimmigkeit im Rat, Zustimmung des EP

EFRE, ESF: Mitentscheidung EP;Kohäsionsfonds: Konsultation des EP

Neue „Architektur“ der VerordnungenNeue „Architektur“ der Verordnungen

Neu: Allgemeine Verordnung betr. der Kohäsionsfonds; ein neuer "LändlicherEntwicklungsfonds" jetzt ausserhalb der Kohäsionspolitik; eine Durchführungsver-ordnung anstatt fünf; Zuschussfähigkeit nach nationalen Regeln bzw. innerhalb der Allg. VO und fondsspezifischen VO geregelt

Regulation establishing a European grouping of cross-border cooperation (EGCC)

Allgemeine Verordnung mit Bestim-mungen zum EFRE, zum ESF

und zum Kohäsionsfonds

EFRE VerordnungESF VerordnungKohäsionsfonds-Verordnung

Durchführungsverordnung derKommissionbetr. Information+Publizität, Finanz- kontrolle and Finanzkorrekturen

Verordnung bzgl. der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammen- arbeit (EVGZ)

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HintergrundHintergrund

Zwischen 2001 und 2003: Kommission regt ausführliche Debatte über Schwerpunkte und Verwaltung mit Mitgliedstaaten, Regionen und anderen Akteuren an

Februar 2004: Kommission nimmt Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau 2007-13 mit einem Mittelvolumen von 336 Mrd. Euro für die Kohäsionspolitik sowie den 3. Kohäsionsbericht an, der den Rahmen für die Reform der Politik vorschlägt.

Mai 2004: Das Dritte Kohäsionsforum in Brüssel mit über 1.400 Fachleuten signalisiert breite Unterstützung für den Ansatz der Kommission.

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Auswirkungen der PolitikAuswirkungen der Politik

Wachstum: die Kohäsionsinstrumente steigern öffentliche und private Investitionen in den begünstigten Regionen

Konvergenz: die Fonds tragen zu einem höheren BIP in den Regionen mit Entwicklungsrückstand bei

Beschäftigung: Schaffung von Arbeitsplätzen und Steigerung des Potenzials im Bereich Humanressourcen

Steigerung vom physischem und Humankapital

Verbesserte regionale und lokale Governance

Finanzielle Stabilität über 7 Jahre

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ZielStärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und Verringerung regionaler Entwicklungsunterschiede

InstrumenteDrei Ziele und vier Gemeinschaftsinitiativen; 49,5% der Bevölkerung lebt in Fördergebieten nach

Ziel 1oder Ziel 2

FinanzmittelCa. 223 Mrd. Euro oder ein Drittel des EU-Haushalts bzw. 0,45% des EU-BIP

Kohäsionspolitik zwischen 2000 und 2006Kohäsionspolitik zwischen 2000 und 2006

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Kohäsionspolitik 2007-2013

3 Ziele

336,1 Mrd. EUR(0,41% des EU-BIP)

Art. 3-7 und 15-18 Allg. VO undFin. Vorausschau

Konvergenz 78,54% inklusive Sonderprogramm für ultraperiphere Regionen (264 Mrd. EUR)

Programme undInstrumente

Förderfähigkeit Schwerpunkte Mittel

Europäische territoriale Zusammenarbeit 3,94% (13,2 Mrd. EUR)

Grenzüberschreitendeund transnationale

Programmund Netzwerke (EFRE)

Grenzregionen, trans-nationale Koopera-tionsräume, Netz-

werke

• Innovation;• Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang;• Bildung, Kultur

35,61% für grenz-überschreitend, 12,12% für ENI 47,73% für transn. 4,54% f. Netzwerke

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 17,22% (57,9 Mrd. EUR)

Nationale und regionale Pro-gramme EFREESF

Kohäsionsfonds

Regionen mit BIP/Kopf75% in der EU25

Statistischer EffektRegionen mit BIP/Kopf

75% in der EU15 und >75% in der EU25

Mitgliedstaaten mitBSP/Kopf 90%

in der EU25

• Innovation;• Umweltschutz/ Risikovorsorge; • Zugang; • Infrastrukturen; • Humanresourcen; • Verwaltungskapazität• Verkehr(TENs); • Umweltvorhaben; • nachhaltige Verkehr- und Energieinfrastruktur

67,34%= 177,8 Mrd. EUR

8,38%= 22,14 Mrd. EUR

23,86%= 62,99 Mrd. EUR

Regionale Programme (EFRE) nationale Programme(ESF)

"Phasing-in"(EFRE)

im Prinzip alle Regionen ausserhalb "Konvergenz"; Mitgliedstaaten schlagen

ein Liste vor (NUTS I or II)

Regionen mit Ziel 1-Statuszwischen 2000-06 undnicht vom Konvergenz-

ziel betroffen

• Innovation;• Umweltschutz/• Risikovorsorge; • Zugang; • Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS)

• Innovation;• Umweltschutz/• Risikovorsorge; Zugang;• Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS)

83,44%= 48,31 Mrd. EUR

16,56%= 9,58 Mrd. EUR

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48.31

177.80

22.14

62.99

9.58

Konvergenz

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Europäische territoriale Zusammenarbeit

Regionen unter 75% BIP

Statistisch betroffene Regionen

Kohäsionsfonds

Spez. Programm fürultraperiph. Regionen: 1.1

Regionen ausser-halb Konvergenz

Phasing-infür Regionen in Ziel 1

zwischen 2000-06

Grenzübergr. Zus.arbeit: 4.7

TransnationaleZus.arbeit: 6.3

Aussengrenzen: 1.6

Netzwerke: 0.6

Kohäsionspolitik 2007-2013Kohäsionspolitik 2007-2013Aufteilung nach Zielen in Mrd. Euro (insgesamt: EUR 336.1 Mrd. EUR)

Art. 15-18 Allg. VO und

Fin. Vorausschau

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Leitmotive der Reform Leitmotive der Reform

Konzentration: mehr strategische Ausrichtung und Verstärkung der Schwerpunkte der Union; geographisch: ca. 80% der Mittel für die am wenigsten entwickelten Regionen; inhaltlich: Schwerpunkt auf die Agenden von Lissabon und Göteborg

Verwaltungsvereinfachung: Zahl der Verordnungen reduziert; weniger Ziele-weniger Fonds; Programmierung; Gebietsabgrenzung; Monofondsprogramme; flexiblere Finanzverwaltung; Proportionalität in den Bereichen Kontrolle, Evaluierung und Begleitung; Zuschussfähigkeitsregeln

Dezentralisierung: Stärkung der regionalen und lokalen Akteure

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Konzentration: Konzentration: strategischer Ansatzstrategischer Ansatz

Art. 23-30 Allg. VO.

Annahme strategischer Leitlinien für Kohäsion durch den Rat nach Stellungnahme des Parlaments vor Beginn der neuen Programmperiode: Festlegung klarer Prioritäten für die drei Ziele

Deutliche Verbindung zwischen Kohäsionspolitik und den Lissabon- und Göteborg-Strategien, verstärkter Bezug auf die Grundzüge der gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik und der Europäischen Beschäftigungsstrategie

Jährlicher Bericht der Kommission an die EU- Institutionen über den Fortschritt der Mitgliedstaaten und Überprüfung durch den Rat im Frühjahr

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VerordnungenVerordnungen unter 75% in EU25

statistischer Effekt (unter 75% in EU15, darüber in EU25)

“natürlich" über 75% wegen Wachstum

Andere Regionen

Index EU 25= 100

Quelle: Eurostat

Art. 5+6 Allg. VO.

BIP/Kopf 2000-2001-2002

Geographische KonzentrationRegionen unter oder nahe der 75% Marke

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Konzentration der FinanzmittelKonzentration der Finanzmittel

Art. 16-18 Allg. VO.

„Konvergenz“: 78,5% (264 Mrd. EUR) der gesamten Mittel für Mitgliedstaaten und Regionen auf Ebene NUTS II, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung, nationalem und regionalem Wohlstand und Arbeitslosigkeit

„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“: 17,2% (57,9 Mrd. EUR) der gesamten Mittel für Regionen auf Ebene NUTS 1 oder 2, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung, regionalem Wohlstand, Arbeitslosen- und Beschäftigungsquote, Ausbildungsstand der Beschäftigten, und Bevölkerungsdichte

„Europäische territoriale Zusammenarbeit“: 3,94% (13,2 Mrd. EUR) der gesamten Mittel, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung

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VerwaltungsvereinfachungVerwaltungsvereinfachung

Art. 8-13 und 73 Allg. VO

Allgemein: 3 statt 7 Ziele; 3 statt 5 Fonds; Monofonds-Programme als Regel; keine Gebiets- festlegung außerhalb des „Konvergenz“-Zieles

Programmierung: statt 3 noch 2 Schritte

Zusätzlichkeit: Nur noch für das „Konvergenz“-Ziel

Finanzverwaltung: erfolgt auf Ebene der Schwerpunkte und erlaubt damit größere Flexibilität

Zuschussfähigkeit von Ausgaben: Definition nach nationalen Regeln (wenige Ausnahmen)

Kontrollsystem: proportional zum Verhältnis der Gemeinschaftsbeteiligung (geringerer Aufwand, wenn diese unter 33% oder 250 Mio. EUR)

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DezentralisierungDezentralisierung

Art. 12 und 58 1a)Allg. VO

Stärkere Rolle für die Regionen: gemeinsame Verwaltung zwischen der europäischen, nationalen, regionalen, städtischen und lokalen Ebene

Alle Regionen sind an der Kohäsionspolitik beteiligt

Städtische Angelegenheiten: Verantwortung durch städtische Behörden möglich

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Prinzipien der Förderung werden Prinzipien der Förderung werden beibehalten (1)beibehalten (1)

Art. 8-10 Allg. VO

Komplementarität, Konsistenz und Übereinstim-mung mit den Gemeinschaftsrecht: Interventionen ergänzen nationale, regionale und lokale Prioritäten und stehen im Einklang mit Gemeinschaftspolitiken und -recht

mehrjährige Programmplanung sichert Kontinuität

Partnerschaft: zwischen Kommission und Mitgliedstaat sowie regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Partnern der Zivilgesellschaft während der Vorbereitung, Begleitung und Evaluierung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und der operationellen Programme

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Prinzipien der Förderung werdenPrinzipien der Förderung werdenbeibehalten (2)beibehalten (2)

Art. 11 - 14 Allg. VO. Art. 11-14 Allg. VO.

Subsidiarität und Proportionalität: Durchführung der Programme auf der dem Mitgliedstaat entsprechenden Ebene und Verwaltung in den Bereichen Kontrolle, Evaluierung und Berichte proportional zur Gemeinschaftsbeteiligung

Gemeinsame Verwaltung: Kommission und Mitgliedstaaten übernehmen Verantwortung bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel

Zusätzlichkeit: kein Rückgang öffentlicher Ausgaben im Bereich des „Konvergenz“-Ziels

Gleichstellung von Männern und Frauen: betrifft alle Phasen der Durchführung

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Finanzreserven: Förderung von Finanzreserven: Förderung von mehr Qualität und Flexibilität mehr Qualität und Flexibilität

Art. 35 and 36 Allg. VO. Art. 20, 48, 49

Allg. VO

Gemeinschaftliche Qualitätsreserve: 3% der Mittel in den Zielen „Konvergenz“ und „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden vom Rat 2011 zwischen den Mitgliedstaaten nach Programmfortschritt und qualitativen Kriterien aufgeteilt

Einzelstaatliche Reserve für Unvorherge-sehenes: 1% der Mittel des „Konvergenz“-Zieles und 3% der Mittel des Ziels „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden von den Mitgliedstaaten im Falle unvorhergeseh-ener wirtschaftlicher oder sozialer Krisen eingesetzt

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Gemeinschaftliche strategische Leitlinien für Kohäsion

auf Vorschlag der Kommission Annahme durch den Ratnach Zustimmung des Parlaments

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Einzelstaatlicher strategischer Rahmenplan Entscheidungen der Kommission auf Vorschlag des Mitglied-

staates und auf Basis der gemeinschaftlichen Leitlinien zur Vorbereitung der operationellen Programme

22

Operationelle Programmeein Programm je Fonds und Mitgliedstaat oder Region

beschreibt Schwerpunkte, Verwaltung und Finanzmittel; Vorschlag: Mitgliedstaat/Region; Entscheidung. Kommission

33

Programmdurchführung und Projektauswahldurch Mitgliedstaat oder Region; Prinzip der „gemeinsamen

Verwaltung“ in Abstimmung mit der Kommission44

Strategischer Rahmen, Programmplanung, Strategischer Rahmen, Programmplanung, follow-upfollow-up und und jährliche Debattejährliche Debatte

55Strategisches follow-up und jährliche Debatte

im Rahmen der Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates aufBasis von Jahresberichten der Kommission

Art. 16-21 and 28 Allg. VO.

Art. 23-29 Allg. VO.

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Gemeinsame Verwaltung Gemeinsame Verwaltung und Kontrolleund Kontrolle

Art. 42 - 46and 52 - 54 Allg. VO.

Allgemein: Mitgliedstaaten müssen effiziente Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Kontrollsysteme aufbauen; Kommission überprüft diese, setzt ggfls. Zahlungen aus und erhebt Rückforderungen

Operationelle Programme: Verwaltungsbehörden zuständig für Programmdurchführung; Zertifizierungsbehörde bestätigt Ausgaben; Kontrollbehörde führt Kontrollen in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch

Kommission: hat Verantwortung für den Haushaltsvollzug und führt eigene Kontrollen durch

Proportionalität: einige Bestimmungen können wegfallen, wenn die Gemeinschaftsbeteiligung unter 33% oder 250 Mio. EUR liegt.

Art. 12, 57-59, 69-73Allg. VO.

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1919

Finanzielle Beteiligung der FondsFinanzielle Beteiligung der Fonds

Differenzierung der Beteiligungssätze wegen unterschiedlicher wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Problemlagen, Beteiligung orientiert sich an den öffentlichen Ausgaben und beträgt maximal: 85% für den Kohäsionsfonds; ultraperiph. Regionen und

periph. Griechische Inseln75% im Rahmen des Ziels “Konvergenz” (Ausnahme: 80% in Mitgliedstaaten mit Kohäsionsfonds)50% im Rahmen des Ziels “Regionale Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung”75% im Rahmen des Ziels “Europäische territoriale Zusammenarbeit”

+10% für “interregionale Zusammenarbeit”+5% (bis maximal 60%) im Rahmen des Zieles “regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” für Inseln, Berggebiete, Gebiete mit geringer oder sehr geringer Be-

völkerungsdichte und Gebiete mit Außengrenzen der Gemeinschaft bis 30.04.2004

Art. 51+52 Allg. VO.

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2020

Konvergenz und regionale WettbewerbsfähigkeitKonvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit

Einsatzgebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Art. 4, 5 EFRE VO

"Konvergenz"-Ziel: FuE und Technologietransfer, insbes. für KMU; Informationsgesellschaft; Umwelt-infrastrukturen; Risikoprävention; Tourismus; Verkehrsinfrastrukturen/TEN; Energieinfrastruk-turen/erneuerbare Energie; Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturen; Investitionsbeihilfe für KMU

Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung": Innovation und wissensbasierte Gesellschaft (KMU-Förderung etc.); Umwelt und Risikoprävention (Natura 2000; erneuerbare Energien; sauberer öffentlicher Nahverkehr; Notfallpläne bei Umweltkatastrophen); Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikationsnetzen –außerhalb städt. Zentren (Verbindungen zu TEN; Internetzugang etc. für KMU)

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Grenzüberschreitende wirtschaftliche und soziale Aktivitäten Stärkung unternehmerischer Tätigkeiten; Umweltschutz; Verkehrs-, Kommunikations- und Umweltinfrastukturentwicklung; Gesundheits-, Bildungs- und kulturelle Zusammenarbeit

Transnationale Zusammenarbeit: Wasser- und Küstenmanagement; Zugang zu Verkehrs- und Kommunikationsnetzen; Risikovorsorge, maritime Sicherheit etc.; Wissenschafts- und Technologienetzwerke

Netzwerke und Erfahrungsaustausch: im Bereich Regionalpolitik zwischen regionalen und lokalen Behörden zu den Bereichen Innovation, Umwelt und Städtepolitik sowie EU-weite Kooperationsprogramme (Studien, Datensammlung und Analyse zu Entwicklungstrends der Gemeinschaft)

Art. 5 ERDF Reg.

Europäische territoriale ZusammenarbeitEuropäische territoriale Zusammenarbeit Einsatzgebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Art. 6 EFRE VO

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Schwerpunkt BeschäftigungSchwerpunkt BeschäftigungEinsatzgebiete des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Art. 2 ESF Reg.Art. 3 ESF VO

Ziele "Konvergenz" und "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung":Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Betrieben; Förderung des Zugangs zu Beschäftigung; Verbesserung der sozialen Integration und Bekämpfung von Diskriminierungen; Förderung von Reformen in diesen Bereichen (Partnerschaften, Pakte) Ziel "Konvergenz": Investitionen in Humankapital (Bildung, Ausbildung, Weiterbildung, post-graduierte Studiengänge); Kapazitätsentwicklung öffentlicher Verwaltungen und anderer Einrichtungen (Studien, sowie Aus- und Fortbildung für Strukturfondsakteure)

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Schwerpunkt Verkehrs- und Umwelt-Schwerpunkt Verkehrs- und Umwelt-infrastrukturen: infrastrukturen: Einsatzgebiete des Kohäsionsfonds

Art. 2 - 3 CF Reg.Art. 3 Allg. VO ,

5 KF-VO.

Mehrjährige Planung: der Kohäsionsfonds wird Teil der Programmplanung und –durchführung im Rahmen gemeinsamer Programme mit dem EFRE im Bereich Verkehrs- und Umweltinfrastrukturen

Kofinanzierung für Projekte: prioritäre Transeuropäische Netze; Erreichung der Umweltschutzziele der Gemeinschaft; nachhaltige Verkehrs- und Energiesysteme

Bedingte Förderung: in Abhängigkeit von der Entwicklung der öffentlichen Schulden des Mitgliedstaates

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Europäischer Verbund für grenzüber-Europäischer Verbund für grenzüber-schreitende Zusammenarbeit (EVGZ)schreitende Zusammenarbeit (EVGZ)

Art. 1-3 EVGZ-VO

Hintergrund: Schwierigkeiten in der Ausführung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Programme und Projekte, insbesondere wegen unterschiedlicher nationaler Rechtsgrundlagen und Verfahren;

Ansatz: Schaffung einer Institution mit Rechtspersönlichkeit, die – basierend auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Mitgliedstaaten und/oder Regionen - grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme und Projekte im Rahmen dieser Vereinbarung ausführt; Rechtsgrundlage: Art. 159 Abs. 3 EGV

an die EVGZ kann keine finanzielle Verantwortung für die Verwaltung von Gemeinschaftsmittel übertragen werden

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Weiteres VerfahrenWeiteres Verfahren

Ende 2005: Entscheidung von Rat und Parlament über die Verordnungen

Anfang 2006: Rat nimmt gemeinschaftliche strategische Leitlinien an

2006: Vorbereitung der Programmperiode 2007-2013

1. Januar 2007: Beginn der Durchführung