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Reich bleiben in Österreich Pirmin Fessler, Martin Schürz 1 1. Einleitung Öffentliche Debatten zur Erbschaftssteuer verfehlen vielfach die Fakten des Erbgeschehens. Teils dominieren schlicht interessengeleitete Ideolo- geme von Eliten, und teils resultiert die Faktenferne aus einer schlechten Datenlage, die ihrerseits den Interessen der Mächtigen entspricht. 2 Die Vererbung von Vermögen ist entscheidend für die Reproduktion so- zialer Ungleichheit. Bekannt ist, dass Erbschaften sehr ungleich verteilt sind und dass Erbschaftssteuern, wenn es sie noch gibt, nur eine vermö- gende Minderheit und diese in sehr eingeschränktem Ausmaß betreffen, da sie zumeist hohe Freibeträge vorsehen. Die gesellschaftspolitische Debatte zu Erbschaftssteuern in Österreich bleibt bislang eingeengt auf zwei Fragen: Wer wäre von einer Erbschafts- steuer betroffen, und wie hoch wäre ihr Aufkommen? Diese beiden Fragen verdrängen fundamentalere Themen, die in diesem Artikel besprochen werden sollen: Ÿ Erben und Gerechtigkeitsfragen: Vererbungen sind verbunden mit nor- mativen Gerechtigkeitsfragen. In der modernen bürgerlichen Gesell- schaft bildet sich ein individualistischer Eigentumsbegriff heraus. Erb- schaften laufen aber einem individuellen Leistungsprinzip zuwider. 3 Oft wird in Erbschaftssteuerdebatten die Frage der Gerechtigkeit nur gestreift, und es wird verabsäumt, die eigene normative Perspektive auszuweisen. Erst diese würde erlauben, Vermögenstransfers als Steuerquelle zu legitimieren. Stattdessen wird populistisch argumen- tiert, dass ohnedies fast niemand von der Steuer betroffen wäre. Aus einer Gerechtigkeitsperspektive wäre eine Erbschaftssteuer aber all- gemein zu begründen und nicht opportunistisch über eine geringe Be- troffenheit zu propagieren. Ÿ Erben und Ungleichheit: Viel wird zu steigender oder sinkender Un- gleichheit in der Gesellschaft gemutmaßt. Wenig wird die begrenzte Aussagefähigkeit von statistischen Ungleichheitsmaßzahlen beach- tet. So können Erbschaften statistisch die Ungleichheit – gemessen an den üblichen relativen Ungleichheitsmaßen wie etwa dem Gini-Ko- effizienten – durchaus reduzieren, da die kleinen Erbschaften der 343 39. Jahrgang (2013), Heft 3 Wirtschaft und Gesellschaft

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Reich bleiben in ÖsterreichPirmin Fessler, Martin Schürz1

1. Einleitung

Öffentliche Debatten zur Erbschaftssteuer verfehlen vielfach die Faktendes Erbgeschehens. Teils dominieren schlicht interessengeleitete Ideolo-geme von Eliten, und teils resultiert die Faktenferne aus einer schlechtenDatenlage, die ihrerseits den Interessen der Mächtigen entspricht.2

Die Vererbung von Vermögen ist entscheidend für die Reproduktion so-zialer Ungleichheit. Bekannt ist, dass Erbschaften sehr ungleich verteiltsind und dass Erbschaftssteuern, wenn es sie noch gibt, nur eine vermö-gende Minderheit und diese in sehr eingeschränktem Ausmaß betreffen,da sie zumeist hohe Freibeträge vorsehen.

Die gesellschaftspolitische Debatte zu Erbschaftssteuern in Österreichbleibt bislang eingeengt auf zwei Fragen: Wer wäre von einer Erbschafts-steuer betroffen, und wie hoch wäre ihr Aufkommen? Diese beiden Fragenverdrängen fundamentalere Themen, die in diesem Artikel besprochenwerden sollen:Ÿ Erben und Gerechtigkeitsfragen: Vererbungen sind verbunden mit nor-

mativen Gerechtigkeitsfragen. In der modernen bürgerlichen Gesell-schaft bildet sich ein individualistischer Eigentumsbegriff heraus. Erb-schaften laufen aber einem individuellen Leistungsprinzip zuwider.3

Oft wird in Erbschaftssteuerdebatten die Frage der Gerechtigkeit nurgestreift, und es wird verabsäumt, die eigene normative Perspektiveauszuweisen. Erst diese würde erlauben, Vermögenstransfers alsSteuerquelle zu legitimieren. Stattdessen wird populistisch argumen-tiert, dass ohnedies fast niemand von der Steuer betroffen wäre. Auseiner Gerechtigkeitsperspektive wäre eine Erbschaftssteuer aber all-gemein zu begründen und nicht opportunistisch über eine geringe Be-troffenheit zu propagieren.

Ÿ Erben und Ungleichheit: Viel wird zu steigender oder sinkender Un-gleichheit in der Gesellschaft gemutmaßt. Wenig wird die begrenzteAussagefähigkeit von statistischen Ungleichheitsmaßzahlen beach-tet. So können Erbschaften statistisch die Ungleichheit – gemessenan den üblichen relativen Ungleichheitsmaßen wie etwa dem Gini-Ko-effizienten – durchaus reduzieren, da die kleinen Erbschaften der

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Vermögensärmeren relativ zu deren geringen Vermögen höher sindals die großen Erbschaften der Vermögensreicheren. Ein Beispiel:Hat eine Person 10 D und eine andere Person 10.000 D an Vermögenund erbt die erste Person 5 D, die zweite hingegen 4.999 D, dann sinktder Gini-Koeffizient. Denn in Relation zum Vermögen hat die vermö-gensärmere Person mehr geerbt. Die Ungleichheit verringert sich,obwohl der Abstand zwischen Arm und Reich angestiegen ist. Trotz-dem sind Erbschaften mitentscheidend für die Reproduktion sozialerUngleichheit. Denn die absoluten Unterschiede zwischen Arm undReich werden größer, und die Vermögensfunktionen ändern sich mitder Höhe des Vermögens. Während Vermögen für weite Teile derBevölkerung nur die Funktion einer Notreserve hat, dominiert in derMitte vor allem das Wohnen im Eigenheim, welches Sicherheit und einwenig an sozialem Status gibt. Erst bei den Reichen verändern sichdiese Vermögensfunktionen, und die Weitergabe innerhalb der Fami-lie und gesellschaftliche Machtausübung werden entscheidend.

Ÿ Erben und Demokratie: Beim Erben geht es um gesellschaftliche Kon-tinuität, die Reproduktion von sozialen Positionen, um Mechanismender Statusweitergabe. Erbschaften, die über viele Generationen akku-muliert werden, führen zu Vermögens- und Machtkonzentration, wel-che die Demokratie beeinträchtigen. Eine zentrale Aufgabe von Erb-schaftssteuern war historisch die Verhinderung von Machtballungen.Dynastische Vermögenskonzentration fördert Korruption sowie Macht-missbrauch und gefährdet demokratische Prozesse.4

Diesen drei Themen gehen wir in diesem Artikel auf Basis der Daten des„Household Finance and Consumption Survey“ des Eurosystems in Öster-reich (HFCS Austria 2010) nach. Kapitel 2 resümiert den konzeptuellenRahmen der Erbschaftsdaten des HFCS Austria 2010. In Kapitel 3 be-schäftigen wir uns mit den Wahrnehmungen der Bevölkerung in Öster-reich zum Erbgeschehen. Kapitel 4 beschreibt die Daten zum Erbgesche-hen in Österreich. In Kapitel 5 werden die Verbindungslinien von Vererbenund Erben über die Generationen dargestellt, und es wird gefragt, ob jeneHaushalte, die bereits geerbt haben, auch die sind, von denen größereErbschaften zu erwarten sind.

2. Daten zum Erben in Österreich

Die Darstellung in diesem Artikel basiert auf den Daten des HFCS Aust-ria 2010. Aufgrund der großen Bedeutung von Erbschaften für die Vermö-gensakkumulation nahm die EZB einen umfangreichen Abschnitt zu Erb-schaften in den HFCS-Fragebogen auf. Der HFCS Austria 2010 beinhalteteinen noch ausführlicheren Abschnitt zum Erben.5

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Informationen zum Erben und Vererben auf Haushaltsebene sindschwer zu erheben. Geld und Tod werden tabuisiert, und Menschen spre-chen ungern darüber. In jenen Ländern, in denen keine Nachlassdatenoder Erbschaftssteuerdaten vorhanden sind, bleibt jedoch jede datenba-sierte Analyse allein auf Haushaltserhebungen angewiesen. KonzeptuelleProbleme bei Forschung zu Vererbungen stellen sich bereits bei der Defi-nition von Erbschaften, da diese nur unzureichend von Schenkungen ab-zugrenzen sind. Wer knapp vor seinem Tod noch etwas an die Nachkom-men verschenkt, mag dies bereits als ein Substitut für die Vererbungverstehen. Schenkungen wären dann vorgezogene Vererbungen undmüssten gemeinsam mit Erbschaften betrachtet werden. Erbschaften aufBasis von Mikrodaten sind untererfasst, und die Antwortverweigerungenzu Erbsummen sind nicht zufällig verteilt, sondern finden sich eher bei Ver-mögenden. Der Maximalwert einer Erbschaft im HFCS Austria 2010 liegtunter 10 Mio. D. Dies verdeutlicht, analog zum Nettovermögen, die Nicht-Erfassung des oberen Randes der Verteilung. Eine lückenhafte Erinne-rung bedeutet eine weitere Beeinträchtigung der empirischen Aussagefä-higkeit der Mikrodaten. Und wichtige Themen des Erbgeschehens sind mitHaushaltserhebungen nur schwer zu klären. So ist die identitätsstiftendeBedeutung des Erbes für die Familie (etwa Fortführung des Familienbe-triebes) empirisch schwer zu erforschen, und es fehlen auch Daten zur in-terpersonellen Beziehung zwischen Erblasser und Erbe, um den Prozess-charakter abbilden zu können.

Die Mikrodaten des HFCS Austria 2010 haben aber auch viele Vorteilegegenüber Steuerdaten. So erlauben sie, Erwartungen und Einstellungender Menschen zum Erben abzufragen. Zudem ist gerade der Haushalt oftdie ökonomisch relevante Einheit in Bezug auf die Nutznießung des Er-bes, und der Haushaltsfokus des HFCS entspricht diesem Gedanken. Dabei Erbschaftssteuern meist hohe Freibeträge gelten, sind Steuerdatenzudem besonders selektiv. Die kleinen Erbschaften, welche unter denFreibetragsgrenzen liegen, sind für die Empfänger vergleichsweise be-deutsam, werden aber in Steuerdaten nicht erfasst. Zudem fehlen beiSteuerdaten Informationen zu den soziökonomischen Charakteristika dererbenden und vererbenden Personen. Zusammenhänge der Vererbungmit dem Einkommen, der Bildung, dem Alter oder Familienstand der Erbenkönnen damit nicht analysiert werden. Doch genau diese sind wichtig, umdie Dynamik des Erbens zu verstehen.

Erben ist ein Vermögenstransfer, der zumeist innerhalb einer Familie er-folgt. Die materiellen Erbschaften müssen gemeinsam mit all den anderenim jeweiligen familiären Kontext erbrachten Hilfestellungen betrachtetwerden. Schenkungen, Finanzierung der Ausbildung der Kinder, Bereit-stellung von sozialen Kontakten, Weitergabe von klassenspezifischemHabitus usw. belegen, dass eine isolierte Betrachtung des Erbens diese

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Multidimensionalität der Reproduktion von sozialer Ungleichheit verfehlenwürde. Das Erben folgt keinen Zufällen des Schicksals, sondern ist für rei-che Menschen absehbar. Nach einer Vielzahl von vorangegangenen fami-liären Unterstützungen können Reiche im Todesfall ihrer Eltern mit Erb-schaften rechnen. Diese Erbschaftserwartung wird das Verhalten beimVermögensaufbau beeinflussen und etwa eine risikoorientierte Veranla-gungsstrategien (Kreditaufnahme für Immobilien, Unternehmensbeteili-gungen, Aktienveranlagung) erlauben. Das ideologische Gerede vom un-ternehmerischen Mut zum Scheitern findet sich am ehesten bei denmateriell abgesicherten Erbaspiranten.

Die Erbquote – der Anteil der Erbenhaushalte an den gesamten Haus-halten – beträgt in Österreich rund 35%. Im HFCS wurden für jeden Haus-halt die Erbschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit ihrem damali-gen Wert erhoben. Einerseits kann ein Haushalt mehrmals zu verschiede-nen Zeitpunkten geerbt haben, andererseits erben verschiedene Haushal-te zu unterschiedlichen Zeiten. Um diese Ereignisse miteinander verglei-chen zu können, bedarf es einer Umrechnung der Werte. Besonders beiImmobilienerbschaften ist eine angemessene Wertanpassung aberschwierig, da sich Wertänderungen nach Lage, Bausubstanz, Umbautenund vielen anderen Faktoren für jede einzelne Immobilie beträchtlich von-einander unterscheiden. In der Literatur ist es üblich, für Wertsteigerungenvon Erbschaften Realzinssätze von etwa 2% bis 3% p. a. anzunehmenoder Immobilienpreisindizes zu verwenden, die meist eine noch stärkereWertsteigerung beinhalten. Die Methode, Wertsteigerungen von Erb-schaften anzunehmen, ist aus mehreren Gründen umstritten. Einerseitsist unklar, ob die Wertsteigerungen selbst als eine Komponente der Erb-schaft zu betrachten sind. Andererseits ist fraglich, wie viel einer Erbschaftin den Konsum fließt und wie viel für Vermögensaufbau verwendet wird.Klar ist, dass sich dieses Muster bei unterschiedlichen Haushaltstypensehr unterscheidet. Grundsätzlich werden arme Menschen ihre Erbschaf-ten eher konsumieren und reiche Menschen sie eher sparen. Doch dieErbformen unterscheiden sich. Im geerbten Haus wird vielleicht nur ge-wohnt und die Miete erspart. Das Sparbuch wird hingegen leicht für Kon-sumzwecke zu verwenden sein. Ein Aktienpaket wird bei einer volatilenKursentwicklung an der Börse zeitbezogen unterschiedlich viel wert sein.Jedenfalls ist die Annahme, dass Erbschaften einfach gespart werden unddemnach mit einer angenommen Durchschnittsverzinsung im Wert anstei-gen, nicht haltbar. Eine präzise Analyse würde aber Informationen überden ganzen Lebenszyklus der Personen erfordern, und dies geht über dieMöglichkeiten empirischer Sozialforschung hinaus.

Wir verwenden in diesem Artikel zwei besonders vorsichtige Wertdefini-tionen für die Erbschaften der Haushalte. Beim einfachen Wert werdenErbschaftswerte abgebildet, wie sie von den Befragten angegeben wur-

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den. Es wird ein realer Wertverfall (im Vergleich zum Verbraucherpreisin-dex, VPI) unterstellt. Beim Gegenwartswert werden Erbschaftswerte mitdem VPI hochgerechnet. Dies entspricht einem realen Werterhalt inBezug auf die, anhand des VPI gemessene, Kaufkraft. Die Gegenwarts-werte beziehen sich auf das Jahr der Durchführung des HFCS 2010.Diese Definitionen implizieren, relativ zur akademischen Literatur, deutlichgeringere Erbschaftswerte.

3. Wahrnehmungen zum Erben

Reichtum wird im Kapitalismus gemeinhin über Leistung des Individuums(Anstrengung, Ideen, Ausbildung) legitimiert. Erben wird daher mit Reich-tum ohne Leistung assoziiert. Beckert (2004) spricht vom unverdientenVermögen. Doch jeder Mensch hat sein eigenes Empfinden zu Leistungoder Gerechtigkeit. Und die subjektiven Wahrnehmungen können rationa-len Argumenten und abstrakten Gerechtigkeitsprinzipien zuwiderlaufen.

Im HFCS Austria 2010 wurde die Zustimmung zu „Reich wird man übersErben“ abgefragt. Diese Äußerung findet eine breite Akzeptanz. Eine sol-che Ansicht steht in Kontrast zum Ideologem, dass Erben alle, aber beson-ders die Mitte beträfe. Bei der Gruppe der Erben scheint man hingegendazu zu neigen, die Beantwortung dieser Frage zu vermeiden. Eine deutli-che Antworthäufung findet sich knapp unter der Mitte (Kategorie 5).

De facto macht nicht erst das Erben reich, vielmehr werden die Weichenzum Reichwerden lebensgeschichtlich bereits viel früher gestellt. Am An-

Abbildung 1: „Reich wird man übers Erben“ (Befragungsergebnisse)

Quelle: HFCS Austria.

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fang stehen die richtigen, d. h. die reichen Eltern, und danach folgen ideal-typisch die frühkindliche Förderung, der Privatkindergarten, die Privat-schule, die Klavierstunden und Freundesauswahl aus der gleichen privile-gierten Schicht. Danach kommen die richtige Studienwahl, die finanzielleUnterstützung durch die Eltern, ein gefestigter klassenspezifischer Habi-tus und ein Arbeitsplatz mit höherem Einkommen, danach die Ehe miteiner akademischen Partnerin. Eher zur Abrundung des materiellen Kom-forts – und keinesfalls als Starthilfe – trudelt um die Übergangszeit zurPensionierung dann eine Erbschaft ein. Die Erbschaft ist nicht der Kulmi-nationspunkt einer durch die Eltern betriebenen familiären Absicherungder sozialen Privilegierung, sondern nur ihr sichtbarer materieller Aus-druck. Die Zementierung sozialer Ungleichheit über die Generationen er-folgt auf zahllosen Wegen, und die besseren Möglichkeiten der Kinder vonreichen Eltern sind vielfältig.

Die Frageformulierung im HFCS Austria 2010 ist vorsichtig gewählt: „Nie-mand sollte bessere Möglichkeiten im Leben haben, nur weil er/sie geerbthat.“ Doch sogar diese zurückhaltende (weil Privilegien aufgrund des Er-bens grundsätzlich nicht ausschließende) Äußerung findet breite Zustim-mung (mehr als 60%). Generell wird in der Bevölkerung demnach eine ausdem Erben resultierende gesellschaftlich bevorzugte Stellung abgelehnt.Innerhalb der Gruppe der Erben wird die Besserstellung aber tendenzielleher für gerechtfertigt gehalten. Dies ist zum Verständnis von Legitimations-fragen bei Ungleichheit ein wichtiges Ergebnis: Die eigenen materiellen Pri-

Abbildung 2: „Niemand sollte bessere Möglichkeiten im Lebenhaben, nur weil er/sie geerbt hat“ (Befragungsergebnisse)

Quelle: HFCS Austria.

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vilegien dürften zum Teil auch die Rechtfertigungen zur gesellschaftlichenHierarchie prägen. Abstrakte Gerechtigkeitsurteile stehen nur in einemlosen Zusammenhang mit der individuellen materiellen Ausstattung.

Menschen beurteilen ihr Wohlergehen nicht zuletzt, indem sie ihre Le-benssituation mit jener anderer Menschen vergleichen: „Im Vergleich zuanderen in Österreich, glauben Sie, dass Sie Ihren gerechten Anteil amWohlstand, mehr als Ihren gerechten Anteil, etwas weniger oder viel weni-ger erhalten?“ Diese Frage (siehe Abb. 3) zielt nur auf die subjektive Wahr-nehmung. Wir können nun darstellen, inwieweit sich Erben und Nicht-Erbenbei ihren Gerechtigkeitswahrnehmungen unterscheiden. Generell glaubteine Mehrheit der Befragten, dass sie ihren gerechten Anteil am Wohl-stand erhalten. Es gibt aber über ein Drittel, die denken, zu wenig bzw. vielzu wenig zu erhalten. Im ungerechten Überfluss wähnen sich nur wenige.Privileg- und Mangelwahrnehmung sind nicht gleich verteilt. In dieser Grup-pe ist der Anteil der Erbenhaushalte mit 43% am größten. Zudem sind jeneErbenhaushalte, die meinen, mehr als einen gerechten Anteil am Wohl-stand zu erhalten, auch jene mit den höchsten Erbschaften. Sie haben imDurchschnitt 480.000 Euro (Gegenwartswert: 670.000 D) geerbt. Im Ver-gleich dazu haben Erben in der Gruppe „gerechter Anteil“ nur 140.000 D(Gegenwartswert: 236.000 D) und jene, die meinen, dass sie etwas wenigerals ihren gerechten Anteil am Wohlstand haben, nur 122.000 D (Gegen-wartswert: 202.000 D) und jene, die viel weniger als ihren gerechten Anteilzu erhalten vermeinen, nur 90.000 D (Gegenwartswert: 150.000 D) geerbt.

Wer Erbschaftssteuervorhaben primär unter dem Gesichtspunkt vonFreibeträgen thematisiert, kann sich nur noch auf eine Schwundvariante

Abbildung 3: „Gerechter Anteil“ (Befragungsergebnisse)

Quelle: HFCS Austria.

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von Gerechtigkeit beziehen – auf die Frage: „Wie viel Erbe ist gerecht?“Doch dies unterstellt, dass Erben an sich gerecht ist, exzessive Erbschaf-ten aber einen gesellschaftlichen Beitrag leisten sollen. Was exzessiv seinsoll, bleibt dem subjektiven Urteil überlassen. Folglich kollabieren gesell-schaftspolitische Debatten zu einer Erbschaftssteuer bei Überzeugungenund Ressentiments zur Höhe von Freibeträgen.

Grundlegender setzt daher eine Frage nach sozialer Gerechtigkeit an,welche das unvermeidliche Spannungsverhältnis beim Erben zwischenIndividuum, Familie und Gesellschaft auslotet. So wie individueller Nutzeninnerfamiliär mit einem familiären Ausgleich (zwischen Geschwistern) kol-lidieren kann, kollidiert auch familiärer Nutzen mit gesellschaftlichenGleichheitsvorstellungen. Wem es um soziale Gerechtigkeit geht, darffolglich keine Ausnahmen oder Besserstellungen für Familien bei der Be-steuerung propagieren. Die Idee, dass die Kinder es einmal besser habensollen, basiert eben auf Familienwerten und muss daher in einem Span-nungsverhältnis zu gesellschaftlichen Überlegungen von Chancengleich-heit stehen. Das Erbschaftsprivileg führt dazu, dass es jene ohne Erb-schaften schwerer haben. Erbschaftssteuerausnahmen für Familienwürden den dynastischen Aspekt des Erbens verstärken.

4. Erben in Österreich

Erbschaftsdaten aus dem HFCS Austria 2010 liefern mit jenen der Geld-vermögenserhebung 2004 und der Immobilienvermögenserhebung2008 ein kohärentes Bild6 und stimmen mit internationalen Befundenüberein.7

4.1 Wer erbt?

Je vermögender Haushalte sind, desto häufiger haben sie auch schonetwas geerbt. Der Anteil der Erbenhaushalte liegt im ersten Nettovermö-gensdezil bei nur 10%, hingegen im obersten Dezil über 70% (Abbildung4). Sind ältere Personen in einem Haushalt, ist die Wahrscheinlichkeit grö-ßer, dass im Haushalt bereits geerbt wurde. Ältere Menschen hatten auchlänger Zeit zum Ansparen und sind deswegen häufiger in den oberen Net-tovermögensdezilen zu finden.

Bei den Erben liegt der Mittelwert des Nettovermögens bei rund460.000 D und ist damit fast dreimal so hoch wie jener der Nicht-Erben(rund 160.000 D). Die 35% Erbenhaushalte verfügen über mehr als 62%des gesamten Nettovermögens.

Einer hohen Zahl an geringfügigen Erbschaften steht eine niedrige Zahlan hohen Erbschaften gegenüber. Die durchschnittliche Erbschaft betrug

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rund 150.000 D (Gegenwartswert: 240.000 D) Der Median liegt bei rund64.000 D (Gegenwartswert: 100.000 D). Dies indiziert eine hohe Streuungder Erbschaften. Abbildung 5 zeigt, dass die Höhe der Erbschaften beson-ders im Top-Dezil stark ansteigt. Die Mediane der Gegenwartswerte errei-

Abbildung 4: Anteil der Erbenhaushalte in denNettovermögensdezilen

Quelle: HFCS Austria, OeNB.

Abbildung 5: Medianerbschaftswerte der Erbenhaushalte nachNettovermögensdezilen

Quelle: HFCS Austria, OeNB.

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chen im obersten Nettovermögensdezil Größenordnungen von mehr als300.000 D.

Die Höhe der geerbten Beträge im HFCS Austria 2010 zeigt, dass alleaktuellen Vorschläge zu einer Erbschaftssteuer (von Gewerkschaften, po-litischen Parteien) von vornherein nur auf eine ganz kleine Gruppe derErben zielen würden; eine Gruppe, die zudem vergleichsweise weit größe-re Möglichkeiten der Steuervermeidung hat. Bei den Top-10% liegt derMedian des Gegenwartswerts der Erbschaften nicht einmal bei einem Drit-tel der etwa von der SPÖ diskutierten Freibetragsgrenze in der Höhe von1 Mio. Euro. Die Besteuerungsvorhaben fallen mit hohen Freibeträgen,niedrigen Steuersätzen und langen Ausnahmelisten bescheiden aus undkönnen ihre Gerechtigkeitsperspektive nicht konsistent argumentieren.Denn sie haben erstens nicht die gesellschaftlichen Folgen des Privilegsdes Erbens an sich zum Thema – die Zementierung sozialer Ungleichheitüber Generationen –, zweitens fordern sie keine Besteuerung von leis-tungsfreiem Vermögenszuwachs an sich, und drittens wollen sie nicht ein-mal eine Erbschaftssteuer analog der Besteuerung von Arbeitseinkom-men. Sie zielen nur diffus auf eine Gerechtigkeitssymbolik unter derNebenbedingung einer Minimierung der Zahl der von einer Erbschafts-steuer Betroffenen. Ob dann die Steuereinnahmen, trotz der geringenZahl der möglicherweise Betroffenen, beträchtlich wären, würde von einerkonsequenten Verhinderung von Steuerflucht der Vermögenden abhän-gen. Es steht aber zu vermuten, dass jene, die sich dem Thema der Ver-mögenskonzentration so opportunistisch nähern, auch bei der Umsetzungdes Steuervorhabens konsequent lasch bleiben.

Generell deuten Schätzungen darauf hin, dass Erbschaften mit jeder Er-höhung der Erbschaftssteuern um ein Prozent lediglich um 0,1 bis 0,2%zurückgehen würden.8 Und selbst bei stärkeren Reaktionen spricht die ak-tuelle ökonomische Theorie für deutlich höhere „optimale“ Steuern aufErbschaften. Piketty und Saez (2012) zeigen dies etwa in einer Studie, diedemnächst in der renommierten internationalen Fachzeitschrift „Econo-metrica“ erscheinen wird, und berechnen auf Datenbasis auch die ent-sprechenden Steuersätze.

4.2 Bedeutung des Erbens relativ zum Vermögen

Der Anteil der Erbschaften ist ein grober Indikator für den leistungsfreienTeil des Vermögens. Davies und Shorrocks (1999) fassen in ihrem be-kannten Überblicksartikel zur Vermögensverteilung die vorliegenden Ar-beiten so zusammen, dass sie von einem Beitrag der Erbschaften zum pri-vaten Vermögen in der Höhe von 35% bis 45% ausgehen. Die Streuungder Ergebnisse geht auf unterschiedliche Abgrenzungen des Vermögens(Erbschaften, Schenkungen, Lebensversicherungen, Bildungsausgaben),

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verschiedene Bewertungsmöglichkeiten (z. B. unterschiedliche Verzin-sungssätze) und unterschiedliche Erhebungszeitpunkte zurück. Erb-schaftswerte in Aktien, Unternehmensbeteiligungen, Fonds, Sparbüchern,Bargeld, Immobilien, Lebensversicherungen usw. haben verschiedeneWertverläufe. Hierzu müssen willkürliche Annahmen getroffen werden.

Die Streuung des Erbschaftsanteils ist nach Vermögensdezilen nochviel unterschiedlicher. Abbildung 6 zeigt die Relation der Erbschaften zumBruttovermögen nach Nettovermögensdezilen. Für vermögensärmereHaushalte machen deren vergleichsweise geringe Erbschaften (siehe Ab-bildung 5) einen relativ betrachtet höheren Anteil an ihrem Bruttovermö-gen aus als die deutlich höheren Erbschaften bei den vermögensreicherenHaushalten. Damit hängt auch die Tatsache zusammen, dass empirischErbschaften die – an klassischen relativen Verteilungsmaßen wie demGini-Koeffizienten – gemessene Vermögensungleichheit oftmals reduzie-ren.9 Dieser kontraintuitive Befund zeigt, wie wichtig es ist, in Ungleich-heitsfragen exakt zu argumentieren. Die Erbschaften selbst sind mit einemGini-Koeffizienten (Gegenwartswerte inklusive null für Nicht-Erben) von0,89 noch ungleicher verteilt als das Vermögen. Selbst unter den Erben al-lein (Gegenwartswerte exklusive Nicht-Erben) bleibt der Gini-Koeffizientmit 0,68 ausgesprochen hoch.

Abbildung 6: Mediananteil der Erbschaftswerte (Gegenwartswerte)am Bruttovermögen nach Nettovermögensdezilen

Quelle: HFCS Austria.

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5. Erben – soziale Klammer über Generationen

Nur wenige Studien beschäftigen sich auf Basis der mangelhaften Da-tenlage mit dem Erbgeschehen über mehrere Generationen hinweg.Diese Studien verweisen auf eine enorme Bedeutung des Erbgeschehensüber mehrere Generationen hinweg.10

Im Falle einer Haushaltserhebung sind die Forschungsmöglichkeiten inBezug auf dieses gesellschaftspolitisch bedeutende Thema einge-schränkt, da ja nicht mehrere Generationen befragt werden. Dennochkann der Frage nachgegangen werden, inwiefern jene Haushalte, indenen selbst geerbt wurde, auch die sind, von denen Erbschaften zu er-warten sind, bzw. ob jene Haushalte, die geerbt haben, auch jene sind, diebesonders viel an Vermögen weiterzugeben haben.

Um der Frage nach dem zu erwartenden Erbe nachzugehen, teilen wirzuerst alle Haushalte in vier Gruppen ein:

ii(i) jene Haushalte, in denen mindestens eine Person unter 60 Jahrenlebt;

i(ii) jene Haushalte, in denen alle Personen mindestens 60 Jahre, abernoch nicht alle mindestens 70 sind;

(iii) jene Haushalte, in denen alle Personen mindestens 70 Jahre, abernoch nicht alle mindestens 80 sind;

(iv) jene Haushalte, in denen alle Personen mindestens 80 Jahre sind.Diese Vierteilung ermöglicht es, den Alterseffekt beim Erben weitgehend

auszuschalten, da Haushalte, in denen alle Personen bereits über 60 sind,eine deutlich geringere Wahrscheinlichkeit als jüngere Haushalte aufwei-sen, in Zukunft noch etwas zu erben.

Abbildung 7 zeigt die Anteile der vier Haushaltsgruppen an der österrei-chischen Haushaltspopulation. In knapp 28% der Haushalte in Österreichleben nur Personen, die bereits 60 oder mehr Jahre alt sind. Auf Perso-nenebene gäbe es mehr Ältere, da es sich bei diesen Haushalten vorwie-gend um Einpersonen- oder Zweipersonenhaushalte handelt. Diese dreiGruppen weisen einen unterproportionalen Anteil am gesamten Nettover-mögen auf, der mit dem Alter der Haushaltsmitglieder abnimmt. Einerseitshatten die Älteren bereits mehr Zeit, Vermögen anzusparen, andererseitshandelt es sich um kleinere Haushalte, die wohl auch in ihrer Pension zu-mindest Teile ihrer Ersparnisse konsumieren oder über Schenkungen wei-tergeben. Des Weiteren könnte es sich um Kohorteneffekte handeln; d. h.es werden Unterschiede in der Sparfähigkeit und Sparbereitschaft in ver-schiedenen Zeiträumen abgebildet (Konjunkturphasen, wirtschaftspoliti-sche Eigenvorsorgekampagne usw.). Fragen des Lebenszyklus lassen sichmit den HFCS-Daten nicht beantworten. Kohorteneffekte werden von Quer-schnittsdaten unterschätzt, weil Vermögende länger leben, was in der Er-hebung zu einem Selektionsbias zu reicheren älteren Haushalten führt.

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Abbildung 7: Haushaltsgruppen nach Alter der Personen und Anteilam Nettovermögen

Quelle: HFCS Austria.

Wir wollen im Folgenden klären, ob jene Haushalte, die selbst geerbthaben, auch jene sind, die im Ruhestand noch über relativ hohe Vermö-gen verfügen, die dann auch an Nachkommen weitergegeben werdenkönnen. Dazu berechnen wir sowohl den Anteil der einzelnen Haushalts-gruppen, aufgeschlüsselt nach Erben und Nicht-Erben, sowie deren Anteilam gesamten Nettovermögen.

Tabelle 1 zeigt den Anteil am Nettovermögen und den Anteil der Grup-pe an der gesamten Haushaltspopulation. So wird ein über- bzw. unter-proportionales Nettovermögen sichtbar. Ein Relationswert von eins ent-spräche einem zur Größe der Gruppe genau proportionalen Nettover-mögen.

Abbildung 8 illustriert dies grafisch. Die Erbenhaushalte in allen Haus-haltskategorien halten einen deutlich überproportionalen Anteil am Netto-vermögen, während die Haushalte, in denen nicht geerbt wurde, einendeutlich unterproportionalen Anteil halten. Besonders ausgeprägt ist die-ser Unterschied bei jüngeren Haushalten, da junge Erben relativ zu etwaGleichaltrigen durch die Erbschaft zu überdurchschnittlich viel Vermögengelangen. Aber auch für die älteren Haushaltsgruppen, in denen kaumnoch Erbschaften zu erwarten sind, gilt, dass Erbenhaushalte relativ zuHaushalten, die nicht geerbt haben, deutlich mehr Vermögen halten undbis in die älteste Gruppe sogar über ein überproportionales Nettovermö-gen in Bezug auf ihre Gruppengröße verfügen (Relation 1). Nicht-Erben

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verfügen hingegen in jeder Alterskategorie über deutlich unterproportiona-le Nettovermögensanteile (jeweils 0,61).

Tabelle 1: Anteil der Haushaltsgruppen an Haushaltspopulationund Nettovermögen nach Erben

Anteil an derHaushalts-population

Anteil amNettovermögen

unter 60-Jährige im Haushaltnicht geerbt 47,2 28,4

geerbt 25,0 49,9

alle Personen im Haushalt über 60, aber nicht alle über 70nicht geerbt 8,7 5,2

geerbt 5,7 7,0

alle Personen im Haushalt über 70, aber nicht alle über 80nicht geerbt 5,7 3,1

geerbt 3,4 4,0

alle Personen im Haushalt über 80nicht geerbt 3,0 1,1

geerbt 1,3 1,3

Gesamt 100,0 100,0

Quelle: HFCS Austria 2010. OeNB.

Abbildung 8: Anteil am gesamten Nettovermögen relativ zum Anteilan der Haushaltspopulation

Quelle: HFCS Austria.

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6. Schlussfolgerungen

In diesem Artikel haben wir uns mit drei Fragestellungen zu den Erb-schaftsdaten des HFCS Austria 2010 beschäftigt:

ii(i) Ein Großteil der Befragten meint, dass Menschen durch Erben reichwerden. Und viele empfinden es als ungerecht, wenn Erben alleinaus ihren Erbschaften gesellschaftliche Vorteile erwachsen. Dochdie Erben selbst beurteilen dies weniger kritisch. Mag sein, dass siedie eigenen Privilegien verdrängen, mag sein, dass sie andere Wer-te (z. B. Familienwerte) in den Vordergrund stellen. Jedenfalls gilt:Wer erbt, wird dies nicht unbedingt als unverdientes Vermögen ver-stehen. Erbschaften verletzen zwar das Leistungsprinzip, doch diesmuss noch nicht mit Gerechtigkeitsüberzeugungen von Menschenkollidieren, denn das subjektive Gerechtigkeitsempfinden kann sichhöchst widersprüchlich zusammensetzen.

Außer Acht gelassen wurden in diesem Artikel etwa Fragen nacheiner gerechten Aufteilung des Erbes innerhalb der Familie oder derBedeutung von Affekten und Emotionen beim Erben.11 Doch geradeGeschwisterkonflikte beim Erben und Emotionen zu wahrgenomme-nen Ungerechtigkeiten beim Erben können soziale Themen überla-gern oder kontrastieren. Ungerecht behandelt fühlen sich viele, ohneje gesellschaftliche Gerechtigkeitsprinzipien anzustreben. Aber beieiner sozial gerechten Erbschaftssteuer ginge es fundamental umdas Aufbrechen sozialer Verkrustungen über Generationen. Im 18.Jahrhundert waren dies die Privilegien des Adels. Heute sind es Pri-vilegien einer Geldaristokratie, welche zu einer dynastischen Vermö-genskonzentration führen und demokratische Institutionen untergra-ben. Gerechtigkeit ist hierbei keine unumstrittene theoretische Refe-renz, und dies erschwert eine vernünftige Debatte zu einer Erb-schaftssteuer.

i(ii) Während vermögende Haushalte häufiger und auch größere Sum-men geerbt haben, bleiben ihre Erbschaften relativ zu ihrem Vermö-gen bescheiden. Dies bedeutet nicht, dass das Erben ohnehin nichtso wichtig ist, sondern dass die vielen anderen Unterstützungen rei-cher Eltern – „gifts are an upper-class phenomen“ (Arrondell) – nichtvergessen werden dürfen. Die Vermögensverteilung – gemessen anden üblichen Verteilungsmaßzahlen – kann durch das Erben in einerGeneration tendenziell sogar gleicher werden. Obwohl die Abständezwischen Reichen und Armen absolut größer werden, können siesich relativ zum Vermögen verringern. Erbschaften stellen zudemnur einen kleinen Teil aller Transfers zwischen Generationen dar.Die Weitergabefunktion von Vermögen bleibt auf vermögende Haus-halte konzentriert.

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(iii) Die HFCS-Erbschaftsdaten belegen eine starke dynastische Bedeu-tung des Erbens. Jene Haushalte, die selbst geerbt haben, verfügenüber einen deutlich überproportionalen Anteil am Nettovermögen.Das eine Drittel der Erben verfügt über fast zwei Drittel des gesam-ten Vermögens. Die Erben sind jene, die viel weitervererben und sodie Vermögenskonzentration vorantreiben. Dem Matthäus-Effektentsprechend gilt: Wer hat, dem wird gegeben. Wer mit Vorteilen insLeben startet, kann mit weiteren Privilegien rechnen.

Emanzipatorische Erbschaftssteuerideen werden nicht in die Familien-falle tappen und das Vererben in der Familie über höhere Freibeträge oderniedrigere Steuersätze besserstellen. Denn dies würde vermögende Fa-milien unter dem ideologischen Deckmantel der Familienwerte privilegie-ren. Die Klassenspezifika des Erbgeschehens sind evident.

Anmerkungen1 Private Meinung der Autoren.2 Siehe Marterbauer, Schürz (2007).3 Cunliffe, Erreygers (2012).4 Beckert (2013).5 Siehe www.hfcs.at.6 Schürz (2007), Fessler et al. (2010).7 Kohli et al. (2006), Stutz et al. (2006), Szydlik (2004).8 Slemrod und Kopczuk (2000).9 Ein weiterer Grund ist der measurement error und der daraus resultierende „attenuation

bias“. In den HFCS-Daten wird bei einer Regression der Erbschaftswerte auf das Ver-mögen ein Koeffizient kleiner als 1, aber größer als 0 geschätzt. Das heißt, die Erbschaf-ten steigen mit dem Vermögen, aber der Wert der Erbschaften in Relation zum Vermö-gen sinkt mit steigendem Vermögen. Auch wenn durch entsprechende IV-MethodenVermögen instrumentiert wird, um dem Problem des attenuation bias entgegenzuwir-ken, bleibt der Koeffizient dennoch stabil kleiner als 1.

10 Arrondell et al. (1997).11 Schürz (2013).

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Zusammenfassung

Die Vererbung von Vermögen ist entscheidend für die Reproduktion sozialer Ungleich-heit. Auf Basis von Daten des „Household Finance and Consumption Survey“ beschäftigtsich dieser Artikel mit dem Erbgeschehen in Österreich. Wahrnehmungen zum Erben,Häufigkeit und Umfang des Erbens sowie seine dynastische Bedeutung werden behandelt.Generell wird in der Bevölkerung demnach eine aus dem Erben resultierende gesellschaft-lich bevorzugte Stellung abgelehnt. Innerhalb der Gruppe der Erben wird die Besserstel-lung aber tendenziell eher für gerechtfertigt gehalten. Je vermögender Haushalte sind,desto häufiger haben sie auch schon etwas geerbt. Bei den Erben liegt der Mittelwert desNettovermögens bei rund 460.000 D und ist damit fast dreimal so hoch wie jener der Nicht-

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Erben (rund 160.000 D). Die 35% Erbenhaushalte verfügen über mehr als 62% des gesam-ten Nettovermögens. Die Erben sind jene, die viel weitervererben und so die Vermögens-konzentration vorantreiben.

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