Reiner & Partner Unternehmeskurier 2/2013

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KREDITVERSICHERUNG Die Zahlungsmoral sinkt TRANSPORTVERSICHERUNG Wenn die Lieferkette reißt GESUNDHEIT Geheimnis Biorhythmus Nr.2/ 2013 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at Topfit für den Job Wer die Lehrlings- ausbildung ernst nimmt, hat die Nase vorne

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KREDITVERSICHERUNGDie Zahlungsmoral sinkt

TRANSPORTVERSICHERUNG Wenn die Lieferkette reißt

GESUNDHEITGeheimnis Biorhythmus

Nr.2

/2013

...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

Topfit für den JobWer die Lehrlings-ausbildung ernst nimmt, hat die Nase vorne

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Topfit für den Job

Nicht nur das Hotel- und Gastgewerbe, der Handel oder das Baugewerbe kla-gen heute über Schwierigkeiten bei der Mitarbeitersuche, selbst in traditionellen Traumberufen wie Friseurin oder Kfz-Mechaniker wird es immer schwieriger, geeignete Interessenten für eine Lehr-stelle zu finden. Mittel- und langfristig wird der Fachkräftemangel noch gra-vierender: Bis 2015 müssen nach einer aktuellen Prognose mehr als 180.000 neue Arbeitsplätze besetzt werden, da-von rund 63.000 im Bereich Gesund-heits- und Sozialwesen.

Verschärft wird die Lage noch dadurch, dass bis 2015 die Zahl der 15-Jährigen um 10.000 auf 85.000 pro Jahr sin-ken wird. Die Folge: Der Konkurrenz-kampf zwischen Schulen und Betrieben verspricht noch härter, das Angebot am Lehrstellenmarkt noch geringer zu wer-den. Auch die Gefahr, qualifizierte Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter durch Ab-werbung zu verlieren, steigt. Je interes-santer sich ein Betrieb als Arbeitgeber präsentiert, desto größer die Chancen, seine Human ressources auszuweiten bzw. zu erhalten.

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Wer die Lehrlingsaus-bildung ernst nimmt, hat die Nase vornDer Fachkräftemangel zählt heute neben der Wachstumsschwäche im Euroraum und den hohen Energie- und Rohstoffpreisen zu den drei Hauptsorgen der heimischen Unternehmer. Laut einer market-Studie haben 7 von 10 Arbeitgebern Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter zu finden. Bei Betrieben ab 20 Arbeitskräften kann schon jeder zweite personelle Lücken nicht zufriedenstellend schlie-ßen. Umso wichtiger ist es daher, den Fokus auf eine professionelle Lehrlingsausbildung zu legen und damit die personellen Ressourcen des Unternehmens zu fördern. Denn gut ausgebildete Mitarbeiter sind im globalen Wettbewerb der Erfolgsfaktor.

Liebe Leserin, lieber Leser,

„Stecken Sie Ihre Finger nicht in den laufenden Mixer, er könnte dadurch Schaden nehmen!“ Sol-che oder zumindest sinngemäß ähnliche Passagen könnte man durchaus in amerikanischen Ge-brauchsanweisungen lesen. Denn das „Land der unbegrenzten“ Möglichkeiten hat nicht umsonst den Ruf, auch bei Schadener-satzforderungen alle Grenzen zu sprengen. Kein Wunder, dass amerikanische Produkthersteller in ihren Warnhinweisen an alle Eventualitäten denken. Denn tun sie es nicht, sind langen und auf-wändigen Prozessen um die Pro-dukthaftung Tür und Tor geöffnet.

„Und was hat das mit uns zu tun?“, werden Sie sich jetzt vielleicht fra-gen. Leider mehr, als wir uns wün-schen! Denn auch bei uns gibt es in Versicherungsfragen Tenden-zen zu einer Amerikanisierung. Kaum ein Anlassfall ohne Suche nach einem Schuldigen, kaum ein Schaden ohne Schadenersatzfor-derung! Dazu kommt, dass auch Vorschriften und Gesetze immer häufiger zu Stolperfallen für Un-ternehmer werden.

Fazit: Ohne professionelles Risi-komanagement ist heute kaum mehr ein Betrieb vor schwer wie-genden Folgen sicher. Vertrauen Sie daher bei Ihrem Versiche-rungsschutz auf Experten. Alles andere könnte teuer werden!

Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender Gesellschafter

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Wer dann noch das „Glück“ hat, Interes-senten für freie Lehrstellen zu finden, tut gut daran, diese personellen Ressour-cen zu pflegen. Aktuelle Zahlen lassen aber darauf schließen, dass dies der-zeit nur bedingt gelingt. Nicht einmal jeder zweite Lehrling wollte laut einer Umfrage unter 750 Wiener Lehrlingen im erlernten Beruf bleiben, jeder Vier-te wollte definitiv in einen anderen Be-ruf wechseln.

Doch es gibt auch Beispiele, wie inno-vative Unternehmen die Fluktuation von jungen Mitarbeitern vermeiden und die Motivation und Firmentreue erhöhen können. Zu den bewährtesten Rezepten gehört es, den oft strapazierten Slogan „Karriere mit Lehre“ im eigenen Unter-nehmen zu leben. Je höher die Zahl von Führungskräften, für welche eine Leh-re das Sprungbrett zur Karriere gewe-sen ist, desto glaubwürdiger wird das Versprechen von der Lehre als Karriere-chance. Am attraktivsten erscheinen Ar-beitgeber, wenn sie dem Wunsch nach Karrieremöglichkeiten, persönlicher Ent-wicklung und Weiterbildung entspre-chen. Dazu gehört auch, den Fachkräf-ten von morgen möglichst frühzeitig he-rausfordernde Aufgaben zu übertragen.

Das Sprichwort „Lehrjahre sindkeine Herrenjahre“ hat ausgedient

Hohe Fluktuationsraten sind nicht nur schädlich für das Image eines Unter-nehmens, sie sind vor allem teuer. Denn Aus- und Weiterbildung kosten Geld, je-der verlorene Mitarbeiter bedeutet da-her auch eine verlorene Investition. Kei-ne Frage, dass in innovativen Unter-nehmen, die Lehrlingsausbildung ernst nehmen, das Sprichwort „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ keinen Platz haben darf. Das beste firmeninterne Ausbil-

dungskonzept hat wenig Sinn, wenn die Lehrlingsausbildner keinen „Draht“ zu jungen Menschen haben und den Lehr-lingen nicht mit Respekt und Wertschät-zung begegnen.

Bewährt hat es sich vielfach, potenziel-le Lehrlinge schon während der Schul-zeit in den Betrieb hineinschnuppern zu lassen und mit Schulen zusammenzuar-beiten. Der erste Lehrtag sollte als Ba-sis für eine erfolgreiche Lehrzeit betrach-tet werden und entsprechend sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Eine persönliche Begrüßung des Lehrlings durch den Lehrberechtigten oder Per-sonalverantwortlichen, die Vorstellung des Ausbilders und des engeren Mitar-beiterkreises, das Zuweisen des Arbeits-platzes und der Garderobe und eine Führung durch den Betrieb sowie eine kurze überblicksmäßige Erklärung der Tätigkeit und Arbeitsabläufe sollte eben-so selbstverständlich sein, wie eine Be-sprechung über betriebsspezifische Ge-pflogenheiten und organisatorische Fra-gen. Signalisieren Sie dem Lehrling, dass er jederzeit Fragen stellen kann und Fragen auch erwünscht sind.

Der Wiener Unternehmensberater „pra-xiserfolg“ empfiehlt folgende Maßnah-men, um die Lehrlinge im Unternehmen zu halten

Klare Aufgabenverteilung mit Zuord-nung von adäquater Verantwortung

Attraktive Arbeitsplatzgestaltung

Stärkung der Ausbilder-Lehrling-Be-ziehung

Verstärktes Einbinden der Lehrlinge in die Teams

Mitarbeitergespräche

Anbieten von lehrlingsspezifischen Karrieremöglichkeiten („Lehre mit Matura“)

Förderung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen (z.B „Soft skills“ für Lehrlinge)

GesundheitsförderungsprojekteGemeinschaftliches Erleben (Ausflü-ge, Sportveranstaltungen, etc.)

Topfit für den Job

„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“

Benjamin Franklin (1706-90), amerikanischer Politiker,

Schriftsteller und Naturwissenschaftler

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4 Transportversicherung

Diese Erfahrung machte ein mittelstän-discher Glaserzeuger, der sich auf in-dividuelle Geschenkartikel und Sieges-trophäen aus teurem Fusingglas und aus mundgeblasenem Glas spezialisiert hatte. Das Unternehmen vertraute seine Warentransporte seit Jahren einer Spe-dition an, die vorwiegend Händler im Inland und im benachbarten Ausland belieferte. Als ein Sattelschlepper des Frächters wegen einer kurzen Unauf-merksamkeit des Lenkers gegen die Leitplanken prallte und in der Folge um-stürzte, wurde trotz aufwändiger Verpa-ckung ein beträchtlicher Teil der Fracht zerstört. Mangels Transportversicherung blieb der Glaserzeuger auf einem Groß-teil des Schadens sitzen.

Da dem Lenker des Sattelschleppers kei-ne grobe Fahrlässigkeit anzulasten war, wurde der Kunde des Spediteurs nur ge-mäß allgemeiner österreichischer Spe-diteurbestimmungen entschädigt. Das bedeutet: Die Höhe der Entschädigungs-summe errechnet sich, unabhängig vom

wahren Wert der Ware, ausschließlich aus der Tonnage der transportierten Warenlieferung. Obendrein ist die Höchstentschädigungssumme je Scha-densfall mit nur 1.090 Euro gedeckelt. Somit deckte diese Entschädigung dem Glaserzeuger nur einen Bruchteil des real erlittenen Schadens.

Eine professionelle Warentransportver-sicherung hätte der mittelständischen Firma hohe Schadenskosten erspart. Sie bietet Versicherungsschutz für alle Gefahren, denen Güter während der Dauer des Transportes ausgesetzt sind und garantiert den Unternehmen durch die Absicherung der Transportrisiken eine sichere Kalkulation der Waren-transporte. Moderne Transportversiche-rer bieten den Industrie-, Gewerbe- und Handelsunternehmen umfassende Ver-sicherungskonzepte, eine kompetente Vertrags- und Schadenbearbeitung und bei Bedarf weltweit zuverlässige Koope-rationspartner sowie Know-how über die internationalen Märkte.

Zur Absicherung des Transportrisikos gibt es unterschiedliche Konzepte: Zu den gebräuchlichsten zählen heute die sogenannten „Umsatzpolizzen“, deren Prämien sich entweder anhand der Um-sätze der transportierten Waren oder des Handelsbilanzumsatzes des versi-cherten Unternehmens richten. Die Ver-sicherungsgesellschaft deckt gegen eine monatliche oder jährliche Prämie das vertraglich definierte Risiko. Zum Ende des Versicherungsjahres werden in der Regel die bezahlten Vorausprämien und der Warenumsatz gegenübergestellt, wodurch sich eine Prämiengutschrift oder eine Nachzahlung ergeben kann.

Gerade beim Abschluss einer Trans-portversicherung muss der individuelle Bedarf des versicherten Unternehmens mit dem Kleingedruckten in der Polizze in Einklang gebracht werden. Professio-nelle Beratung ist daher unumgänglich.

Wir suchen gerne für Sie nach einer opti-malen Versicherungslösung.

Knapp 345 Millionen Tonnen von Waren aller Art wurden 2011 laut Statistik Austria von heimischen Lkws und Sattelkraftfahrzeugen auf der Straße transportiert. Dazu kommen noch rund 108 Millionen Tonnen Güter auf Österreichs Schienennetz. Moderne Transportversicherungen bieten Versicherungslö-sungen, die genau auf den Bedarf des Kunden abgestimmt sind. Ohne professionellen Versicherungs-schutz ist jeglicher Warentransport ein Hasardspiel.

Wertvolle Fracht braucht Versicherungsschutz vom Profi

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Betriebsunterbrechungsversicherung 5

Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Brand in der Maschinenhalle ei-nes österreichischen Werkzeug- und Formenbauers kam zum ungünstigsten Zeitpunkt: Wenige Tage vor Ausliefe-rung einer aufwändigen Spritzguss-form entzündeten sich durch einen elektrischen Defekt Magnesiumspäne an einer CNC-Fräse und setzte meh-rere Paletten mit Kleinteilen in Brand. Obwohl beherzte Mitarbeiter mit Feuer-löschern den Brand zu löschen versuch-ten, griff das Feuer auf weitere Maschi-nen und einen Teil des Daches über, ehe es von der Feuerwehr eingedämmt werden konnte. Der Sachschaden war beträchtlich, die Produktion musste für mehrere Wochen stillgelegt werden.

Als noch schwer wiegender stellten sich die Folgen des Produktionsausfalls her-aus. Nicht nur, dass die laufenden Per-sonal- und Betriebskosten nicht durch Erträge abgedeckt werden konnten, als größtes Problem erwies sich, dass das

Unternehmen die Liefertermine nicht einhalten konnte und beträchtliche Er-tragsausfälle in Kauf nehmen musste – ein Umstand, der mangels Betriebs-ausfallversicherung das Unternehmen beinahe in den Ruin geführt hätte.

Die Risikomanager führender Unter-nehmen sind sich laut einer aktuellen internationalen Studie eines weltweit agierenden Versicherungskonzerns ei-nig, dass Betriebsunterbrechungen heute zu den größten Risiken zählen. Denn als Folge außer- und innerbetrieblicher Prozessoptimierungen und Effizienzstei-gerungen sind Unternehmensprozesse heute deutlich komplexer und somit auch störungsanfälliger als noch vor wenigen Jahren. So sind moderne, hoch flexible und bis in letzte Glied optimierte Liefer-ketten für die Produktionsbetriebe zwar sehr kosteneffizient, jedoch auch beson-ders störungsanfällig. Just-in-Time Kon-zepte reduzieren zwar deutlich Lagerka-pazitäten und somit auch Lagerkosten, verschärfen aber auch das Risiko eines Produktionsausfalls, welcher wiederum zu einer Lieferunfähigkeit führen kann.

Besonders für Klein- und Mittelbetrie-be, die nicht über eine solide Eigen-mittelausstattung verfügen, können die Folgen eines Betriebsausfalls Existenz bedrohend werden. Die Betriebsunter-brechungsversicherung schützt Unter-nehmen vor den finanziellen Einbußen und Belastungen, die durch die zeit-weise Unterbrechung des Betriebs ent-stehen können. Sie kommt für die trotz Betriebsstillstand fortlaufenden Kosten, wie Lohnkosten, Miete und Leasing

von Räumlichkeiten, Fahrzeugen und Maschinenpark auf und ersetzt gegebe-nenfalls nicht erwirtschaftete Gewinne. Versicherungsleistungen werden für die Zeit des Betriebsstillstandes, maximal für die bei Vertragsabschluss vereinbar-te Zeit erbracht. Dabei sollten nicht nur die Wiederherstellungszeiten sondern auch Lieferzeiten von Produktionsma-schinen berücksichtigt werden.

Bei der Festlegung der Versicherungs-summe und der Leistungen sollte nicht auf die Unterstützung durch einen er-fahrenen Versicherungsexperten ver-zichtet werden. Wir beraten Sie gerne!

Risiko Betriebsunterbrechung – wenn die Lieferkette reißt, wird s teuer

„Die Folgen eines Betriebsausfalls können ein Unternehmen in den Ruin treiben. Wir haben die passende Versicherungslösung.“

Manfred ReinerGF Gesellschafter

Ein unerwarteter Sachschaden trifft Unternehmen meist doppelt: Auf der einen Seite der Sachscha-den, auf der anderen der Produkti-onsausfall. Doch während Risiken wie Feuer, Sturm oder Blitzschlag zumeist von einer Versicherung gedeckt sind, ist das Folgerisiko Betriebsunterbrechung in vielen Fällen nicht versichert. Das kann fatale Folgen haben.

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Darunter verstehen wir letztlich das Zu-kommen-Lassen eines Vorteils an einen Gesellschafter, der einem fremden Drit-ten nicht gewährt würde. Klassische Bei-spiele sind z. B. der Verkauf eines Autos unter dem Verkehrswert an den Gesell-schafter, aber auch der Ankauf eines Wirtschaftsgutes vom Gesellschafter zu einem überhöhten Preis. Ein weiteres Bei-spiel ist die Übernahme von Kosten aus dem Privatbereich (die Urlaubsreise des Gesellschafters wird in der GmbH als Geschäftsreise verbucht, die Privatkü-che wird als Büroeinrichtung abgerech-net) oder die Anstellung des Ehepartners oder eines Kindes, ohne dass diese Per-son tatsächlich im Unternehmen arbeitet.

Werden solche verdeckte Gewinnaus-schüttungen durch die Betriebsprüfung festgestellt, so kommt es einerseits zu ei-ner Korrektur des betrieblichen Aufwan-

des (= 25 % Körperschaftssteuer), an-dererseits zur Vorschreibung von bis zu 33 % Kapitalertragssteuer. Insge-samt kann eine vGA im Betrag von z. B. € 50.000 eine Steuerbelastung von € 29.165 ( € 12.500 KöSt + € 16.667 KESt) auslösen. Hinzu kommt dann noch die Strafe in einem eventuellen Finanz-strafverfahren.

In letzter Zeit wird seitens der Finanz ver-stärkt auch die Darlehensgewährung an den Gesellschafter durch die Gesellschaft unter diesem Blickwinkel betrachtet. Die-se passiert ja oftmals schleichend durch Entnahmen des Gesellschafters aus der GmbH, die über die Geschäftsführer be-züge hinausgehen. Praxisfälle sind die Bezahlung der Einkommenssteuer des Gesellschafters über das GmbH-Konto, die Zahlung von Krankenzusatz- oder Lebensversicherungsprämien aus dem

Bankkonto der GmbH etc. Es entsteht da-durch eine Forderung der GmbH an den Gesellschafter (oftmals über Jahre konti-nuierlich ansteigend).

Manche Betriebsprüfer versuchen nun verstärkt solche Gesellschafterverrech-nungskonten als vGA zu behandeln und wollen entsprechend Kapitalertragssteu-er zur Vorschreibung bringen.

Die Rechtsprechung der Höchstgerichte liefert dabei gute Argumente. Dort wird auf den Fremdvergleich abgestellt und wie bei Krediten – um einen solchen han-delt es sich letztlich – die Frage nach vertraglichen Abmachungen, Zinsen und Sicherheiten gestellt. Kann hier der Fremdvergleich nicht erbracht werden, so hat der Prüfer gute Erfolgsaussichten.

Aus meiner Sicht kann steuerlich nur ange-raten werden Gesellschafterverrechnungs-konten zum Bilanzstichtag glattzustellen. Sollte dies nicht immer möglich sein, so ist jedenfalls ein kontinuierliches Ansteigen über Jahre hinweg zu vermeiden. Idealer-weise sollten auch wiederkehrende Rück-führungen geleistet werden.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Steuertipp6

Sowohl die Steuernachzahlungen als auch allfällige Finanzstrafen können sich für die betroffenen Unternehmen zu erheblichen Beträgen summieren. Im selben Heft finden Sie einen Artikel von Dr. Alexander Anderle zu den zivilrechtlichen Folgen von sogenannten verbotenen Leistungen an die Gesellschafter. Im Steuerrecht wird der Großteil die-ser Sachverhalte durch den Begriff der „verdeckten Gewinnausschüt-tung“ (im Folgenden kurz vGA) abgedeckt.

Steuertipp

Verbotene Leistungen an Gesellschafter = verdeckte Gewinnausschüttung

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Rechtstipp 7

Gesellschaftern steht grundsätzlich gegenüber der Gesellschaft der ih-nen zukommende Anteil am Bilanz-gewinn des festgestellten Jahresab-schlusses und für von ihnen gegenüber der Gesellschaft erbrachte Leistungen eine Gegenleistung (Kaufpreis, ....) in fremdüblicher Höhe zu, d.h. in einer Höhe, in der eine Gesellschaft auch ei-nem fremden Dritten gegenüber einen Kaufpreis oder ein sonstiges Entgelt be-zahlen würde. Insbesondere Konzerne betreffend, kann bei „sachlicher Recht-fertigung“ davon abgewichen werden.

Zu den verbotenen Leistungen, die ne-ben den zivilrechtlichen Folgen auch steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können, gehören nach oberst-

gerichtlicher Judikatur beispielsweise die Bezahlung eines über dem ortsüb-lichen Mietzins liegenden Entgelts für von einem Gesellschafter an die Ge-sellschaft vermietete Geschäftsräum-lichkeiten, die Bezahlung von Verbind-lichkeiten eines Gesellschafters durch die Gesellschaft, die Bezahlung ei-nes über dem Verkehrswert liegenden Kaufpreises für den Verkauf einer Lie-genschaft des Gesellschafters an die Gesellschaft sowie beispielsweise die Bezahlung von Zinsen für ein vom Ge-sellschafter der Gesellschaft in der Kri-se gewährtes Darlehen (eigenkapita-lersetzendes Darlehen).

Sämtliche verbotene Leistungen, zu dessen Rückzahlung der Gesellschaf-

ter, der die Leistungen empfangen hat, verpflichtet ist, haften neben dem Ge-schäftsführer auch die übrigen Gesell-schafter, auch wenn sie selbst keine verbotenen Leistungen erhalten haben, sofern die verbotene Leistung vom Ge-sellschafter, der diese empfangen hat, nicht mehr erlangt werden kann. Auf Rückzahlungsansprüche, die aus ver-botenen Leistungen resultieren, kann die Gesellschaft nicht wirksam ver-zichten.

Neben obigen Beispielen verbotener Leistungen können diese auch in wech-selseitigen Finanzierungen (zB Cash-Pooling) und Sicherheitenbestellungen in Unternehmensgruppen/Konzernen bestehen, die zu entsprechenden Haf-tungen führen.

Es ist daher zu empfehlen, neben Transaktionen zwischen Gesellschaf-tern und der Gesellschaft auch im Rahmen von Finanzierungen von Un-ternehmen mögliche Haftungsrisiken endsprechend durch fachkundige Be-rater prüfen zu lassen bzw. mit die-sen entsprechende Lösungen auszuar-beiten.

Verfasser: Dr. Alexander Anderle

Grundsätzlich haften Gesellschafter einer GmbH und Aktionäre einer AG im Gegensatz zu den Gesellschaftern von Personengesellschaften (OG, KG – unbeschränkt haftender Gesellschafter) nur mit ihrer Einlage, die sie über-nommen haben. Sind sie ihrer Einlageleistung nachgekommen und wur-de die Einlage nicht zurückbezahlt, so ist grundsätzlich keine Haftung der Gesellschafter mehr gegeben. Diese Haftungsbeschränkung ist an die Ein-haltung der strengen Grundsätze der Kapitalerhaltung und des Gläubiger-schutzes gebunden. Werden diese Grundsätze durch verbotene Leistungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter verletzt, haften die Gesellschafter und auch die Geschäftsführer, die derartige Leistungen zugelassen haben.

Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer für verbotene Leistungen Rechtstipp

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Versicherungstipp8

Dort wurden die Geschäftsführer eines großen Lebensmittelproduzenten mit rund 18.000 Klagen (!) eingedeckt und zu je 100.000 Euro Strafe ver-donnert, weil sie – so der Vorwurf des Arbeitsinspektorats – gegen das Ar-beitszeitgesetz verstoßen haben! Und weil jede einzelne Übertretung, auch wenn sie laut Stempeluhr oft nur ein, zwei Minuten betrug, mit einer geson-derten Klage geahndet wurde, fanden die behördlichen „Minutenzähler“ bei ihren Kontrollen 18.000 mal Grund zum Einschreiten.

Ein Beispiel für viele, das zeigt, dass Führungskräfte von Unternehmen heu-te tendenziell viel leichter mit dem Ge-setz in Konflikt kommen als noch vor ein, zwei Jahrzehnten. Zu den häufigs-ten Fehlern zählen neben Übertretun-gen von Gesetzen und Verordnungen

unzureichendes Risikomanagement, Fristversäumnisse, mangelhaftes Fi-nanzmanagement und mangelnde Buchführung sowie juristische Fehlein-schätzungen bei Auslandsgeschäften. Was bedeutet das für den Versiche-rungsschutz?

Geschäftsführer haften auch für Fehler ihrer Mitarbeiter

Professionelle Rechtsschutz- und Haft-pflichtlösungen sind für Unternehmen und ihre Führungskräfte unverzichtbar. Denn Geschäftsführer müssen nicht nur die strafrechtliche Verantwortung für eigene Fehler, sondern in vielen Fällen auch für jene ihrer Mitarbeiter tragen.

Eine auf den persönlichen Bedarf zu-geschnittene Rechtsschutzversicherung

entbindet zwar den Versicherten nicht von seiner zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung, bietet aber professio-nellen Rechtsbeistand durch kompe-tente Rechtsanwälte und Sachverstän-dige. Denn auch vor dem Zivilgericht drohen hohe Strafen mit schwer wie-genden finanziellen Folgen, wenn Führungskräfte die gesetzliche Sorg-faltspflicht verletzt haben. Sie haften in diesem Fall persönlich und mit ih-rem Privatvermögen. Eine Directors & Officers Versicherung (D&O-Versi-cherung, auch Managerhaftpflichtver-sicherung genannt) bietet Versiche-rungsschutz speziell für Führungskräfte von Unternehmen.

Die Notwendigkeit eines professionel-len Risikomanagement ist aber keines-wegs auf Großunternehmen und Kon-zerne beschränkt. Auch die Tischlerei, die Fleischhauerei, der Installateur oder der Wirt im Dorf brauchen Versi-cherungslösungen, die wirklich halten, was sie versprechen. Unternehmen und ihre Führungskräfte sind daher gut beraten, beim Risikomanagement auf Profis aus der Versicherungsbranche zu vertrauen. Rufen Sie uns an, wir be-raten Sie unabhängig und kompetent!

Die ständig wachsende Gesetzesflut und der Drang von Politik und Behörden, alles regulieren zu müssen, bereitet vielen Unternehmern Kopfzerbrechen. Die Fronten zwischen den Unternehmen und den Be-hörden scheinen sich zu verhärten. Diesen Eindruck erhält man jeden-falls, wenn man sich ein Beispiel vor Augen führt, das vor wenigen Wochen in Oberösterreich die Wogen hoch gehen ließ.

Die Geschäftsführerhaftung enthält Stolperfallen ohne Ende Versicherungstipp

Sind Sie ein Fall für den Versicherungstreuhänder?Füllen Sie dazu den Fragebogen auf unserer Homepage aus und Sie erhalten die Antwort!

Eine genaue Auswertung Ihrer Analyse übermitteln wir Ihnen gerne!

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Kreditversicherung 9

Zahlungsmoral sinkt: Vertrauen ist gut, Kontrolle und Schutz sind besserDie Zahlungsmoral sinkt. Laut einer aktuellen Studie unter 1.700 Klein- und Mittelunternehmen zahlen Österreichs KMUs ihre Rechnungen deut-lich später als vor der Finanzkrise. Auch ein Blick auf die Insolvenzstatistik 2012 zeigt, dass das Risiko von Kreditausfällen steigt. Kreditversicherun-gen schützen nicht nur vor dem Risiko von Zahlungsausfällen, sondern prüfen bei Bedarf auch die Bonität der Kunden.

Laut Analyse der Creditreform Wirt-schafts- und Konjunkturforschung zur In-solvenzentwicklung im Jahr 2012 schlit-tern pro Werktag durchschnittlich 25 heimische Unternehmen in die Insol-venz. Das bedeutete für das Vorjahr 6.266 Firmeninsolvenzen, ein leichtes Plus von 1,2% gegenüber 2011. Zählt man auch die 10.545 Privatinsolvenzen des abgelaufenen Jahres dazu, dann waren mehr als 80.000 Gläubiger von Insolvenzen betroffen. Der potenzielle Schaden aus Insolvenzverbindlichkei-ten dürfte 2012 mehr als drei Milliar-den Euro betragen. Kein Wunder, dass die Verbindlichkeiten insolventer Unter-nehmen häufig auch weitere betroffene Firmen mit in die Pleite reißen.

In dieses Bild passt auch das Ergeb-nis einer Studie zum Zahlungsverhalten der heimischen Klein- und Mittelbetrie-be. Sie besagt, dass die Zahlungsmoral tendenziell sinkt. Während die Zahl der Unternehmen, die pünktlich ihre Rech-

nungen zahlen, sinkt, steigt die Zahl je-ner, die sich erst nach Überschreitung der Zahlungsfristen zur Begleichung der offenen Rechnungen bequemen. Am si-gnifikantesten sank die Zahlungsmoral im verarbeitenden Gewerbe. Hier sank die Zahl der pünktlichen Zahler inner-halb eines Jahres von mehr als 70 auf knapp 60%. Bereits jeder zehnte Mittel-ständler beklagt Forderungsverluste von mehr als 1% im Verhältnis zum Umsatz.

Gerade in Zeiten schleppenden Zah-lungsverhaltens und steigender Firmen-insolvenzen ist es wichtig, das Risiko „Zahlungsverhalten“ versichern zu las-sen. Professionelles Risikomanagement hat daher auch bei diesem Thema hohe Priorität.

Kreditversicherungen gelten meist ge-genüber Privat- und Firmenkunden. Der Versicherungsfall tritt in der Regel ein, wenn über den Schuldner ein Insolvenz-verfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird, im Fall eines

außergerichtlichen Quoten- oder Liqui-dationsvergleichs mit sämtlichen Gläu-bigern, wenn Zwangsmaßnahmen zur Erreichung einer Zahlung aussichtslos sind oder bei Vereinbarung einer Wa-renrücknahme wegen Insolvenzgefahr.

Wer mit einer Kreditversicherung vor-sorgt, muss keine Liquiditätsengpässe durch Zahlungsausfälle fürchten. Ein positiver Nebeneffekt: Der Versicherer übernimmt für den Versicherungsneh-mer die laufende Bonitätsprüfung sei-ner Kunden.

Ihr Versicherungsexperte entwickelt ge-meinsam mit Ihnen Strategien zur Risi-kominimierung. Fragen Sie uns, wir be-raten Sie gerne!

Der Name Kreditversicherung leitet sich von dem Umstand her, dass zwischen der Lieferung ei-ner Ware bzw. der Erbringung einer Dienstleistung und deren Bezahlung eine bestimmte, meist vereinbarte Zeitspanne liegt, während der das liefernde Un-ternehmen dem belieferten Unter-nehmen sozusagen Kredit gibt.

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Betriebliche Altersvorsorge10

Ist Österreich beim Thema Altersvorsor-ge wirklich die Insel der Seligen, die heimische Politiker bei jeder Gelegen-heit beschwören? Das darf bezweifelt werden. Im Nachbarland Deutschland wird längst intensiv über die drohen-de Altersarmut diskutiert. Wer heute 2.500 Euro brutto im Monat verdient, der muss nach 35 Jahren Vollzeitar-beit ab 2030 mit einer Rente in Höhe des Grundsicherungsbeitrags von 688 Euro rechnen. Mit dieser Prognose hat ausgerechnet die deutsche Arbeitsmi-nisterin Ursula von der Leyen (CDU) eine intensive Diskussion um Altersar-mut in Deutschland ausgelöst. Denn jede/r dritte Deutsche wäre damit im Alter von einem sozialen Absturz be-droht. Ursula von der Leyen hat kei-neswegs ins Blaue prognostiziert. Sie beruft sich auf Berechnungen des Bun-desarbeitsministeriums.

Während Altersarmut also in Deutsch-land längst ein Thema ist, will die Poli-

tik in Österreich den Wählerinnen und Wählern noch immer weismachen, dass die staatlichen Pensionen gesi-chert sind. Die Betroffenen sehen die Zukunft längst nicht mehr so rosig: Laut einer aktuellen Umfrage rechnen 59% der Österreicherinnen und Österrei-cher damit, dass ihre staatliche Pensi-on im Alter nicht reicht.

Vor diesem Hintergrund wird die be-triebliche Vorsorge immer mehr zum Wettbewerbsvorteil, wenn es um mo-tivierte Mitarbeiter und erfolgreiche Personalsuche geht. Umso mehr, als die betriebliche Vorsorge sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen bietet.

Für den Arbeitnehmer lässt sie Dank der Einsparungen bei Steuer und So-zialversicherung die durchschnittliche Pension wesentlich höher ausfallen als bei der Veranlagung der Netto-Gehaltserhöhung. Weil das eingesetz-

te Kapital Sondervermögen darstellt, bedeutet das auch Sicherheit im Insol-venzfall. Für den Arbeitgeber bringt die bAV vor allem eine Ersparnis von Steuern und Lohnnebenkosten, da die Beiträge als Betriebsausgaben abzugs-fähig sind.

Nicht zu vergessen die emotionale Be-deutung der Pensionsvorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ein Unternehmen, das die berechtigten Sorgen seiner Arbeitnehmer um den Erhalt des gewohnten Lebensstandards teilt und Lösungen im Kampf gegen die Armutsfalle anbietet, darf sich größe-rer Mitarbeitertreue sicher sein.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Mitarbeitern einen Teil des Gehal-tes als Pensions- und Altersvorsorge an-zubieten. Das Thema ist komplex, ver-trauen Sie daher auf die Unterstützung von erfahrenen Experten. Wir beraten Sie gerne kompetent und unabhängig!

Mitarbeiterbindung ist kein Luxus – die Firmenpension als WettbewerbsvorteilAlle jammern über den zunehmenden Fachkräftemangel, nur wenige stellen sich offensiv diesem Pro-blem. Wer rechtzeitig auf betriebliche Vorsorge (bAV) als Instrument der Mitarbeiterrekrutierung und -bindung setzt, verschafft sich Wettbewerbsvorteile, die in Zeiten steigender Unsicherheit über die staatliche Altersvorsorge nicht unterschätzt werden sollten.

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11 Wirtschaftsbarometer I Gesundheit I Kurioses

Um 0,2% gesunken ist die reale Wirtschaftsleistung in Österreich im vierten Quartal 2012. Das ergab die Schnellschätzung des WIFO. Im Vorjahresvergleich ex-pandierte das BIP um 0,4%. Für das gesamte Jahr 2012 ergab sich vorläufig ein Wirtschafts-wachstum von 0,7%. Sowohl die Exporte als auch die Importe san-ken gegenüber der Vorperiode um jeweils 0,1%. Die private Kon-sumnachfrage sank gegenüber der Vorperiode um 0,1%. Eine Stagnation war laut WIFO bei den Investitionen der heimischen Unternehmen zu verzeichnen. In der Bauwirtschaft stabilisierte sich hingegen die Konjunktur weiter. Kaum Impulse lieferte hingegen der Bereich Handel, Kfz, Verkehr, Beherbergung und Gastronomie.

Ihr Biorhythmus lässt sich nicht überlisten!

Dass Menschen am Vormittag am Hö-hepunkt ihrer Leistungsfähigkeit stehen, ist wissenschaftlich erwiesen. Über Mit-tag sinkt die Leistungskurve in der Re-gel stark ab und am Nachmittag ist man wieder fit und voller Schaffenskraft. Wer effizient arbeiten möchte, lehnt sich bes-ser nicht gegen diesen Rhythmus des ei-genen Körpers auf, sondern macht ihn sich zu Nutze. Anstrengende Arbeiten lassen sich am besten am Vormittag erle-digen. Zu Mittag sollte nicht schnell eine Kleinigkeit verdrückt werden – besser fährt, wer seine Mittagspause wirklich nur für Essen und Erholung verwendet.

In der Zeit nach der Pause wäre es ide-al, sich um Routineangelegenheiten zu kümmern. Am Nachmittag schnellt die Leistungskurve wieder nach oben und man ist fit für anspruchsvolle Tätigkei-ten. Gehen Sie einfach bewusst mit der – für Arbeitnehmer übrigens gesetzlich verordneten – Arbeitspause um.

Wer auf seinen Körper hört und dem Bio-rhythmus folgt, wird über kurz oder lang die Arbeit als weniger „stressig“ empfin-den. Die „verlorene“ Zeit durch die Pau-sen kommt bestimmt durch das dann effi-zientere Arbeiten wieder herein!

Mehr denn je ist heute im beruflichen Leben hohe Leistungsfähigkeit ge-fragt. Unternehmer arbeiten meist unter einem großen Druck und absol-vieren ein gewaltiges Arbeitspensum. Dazu kommt oft noch der Stress, sich um mehrere Dinge gleichzeitig kümmern zu müssen, und ungesunde Ernährung: Ein Schokoriegel oder ein Leberkäsesemmerl, hektisch zwi-schen zwei Terminen hinuntergeschlungen. Wer seinen Biorhythmus mit Füßen tritt, braucht auf Folgen wie Stress, Überarbeitung und Schlapp-heit nicht lange zu warten.

Wirtschaftsbarometer

Eigene Fingerabdrücke auf der SterbeurkundeBesonders schlau meinte es ein Brite anzustellen, der im Jahr 2005 seinen Tod vorgetäuscht hatte, damit seine „Witwe“ eine hohe Lebensversiche-rung kassieren konnte. Der gebürtige Ecuadorianer Hugo Jose Sanchez war mit seiner Ehefrau Sophia auf Urlaub in sein Heimatland gefahren. Nach dem Urlaub flog die Frau alleine nach England zurück – mit einer Urne im Gepäck. Sie gab vor, ihr Mann sei in Ecuador umgekommen und einge-äschert worden. Mit der Lebensversi-cherung in Höhe von umgerechnet mehr als 1 Mio. Euro setzte sich das Paar samt Kindern nach Australien ab. Doch Kriminaltechniker fanden auf der Todesurkunde des „Verunglückten“ dessen Fingerabdrücke, das Paar wur-de zu hohen Haftstrafen verurteilt.

KURIOSES

Page 12: Reiner & Partner Unternehmeskurier 2/2013

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