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Zentralverband Oberflächentechnik e.V. report Ausgabe 1 – Januar 2018 OBERFLÄCHENTAGE 2017 Nachbericht Teil 2 Seite 30 NICKEL ZVO bezieht Position Seite 20 ARBEITNEHMERSCHUTZ EU arbeitet an Richtlinie Seite 18

Transcript of report - ZVO...Zentralverband Oberflächentechnik e.V. report Ausgabe 1 – Januar 2018...

  • Zentralverband Oberflächentechnik e.V.report

    Ausgabe 1 – Januar 2018

    OBERFLÄCHENTAGE 2017Nachbericht Teil 2Seite 30

    NICKELZVO bezieht PositionSeite 20

    ARBEITNEHMERSCHUTZEU arbeitet an RichtlinieSeite 18

  • Fikara GmbH & Co. KGSiemensstr. 26-2842551 VelbertTel.: 02051/21880Fax: 02051/22102Internet: www.fikara.deE-Mail: [email protected]

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    Fikara GmbH & Co. KG

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 3

    Liebe Mitglieder, liebe Leser,

    ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns – und ein nicht minder ereignisreiches vor uns. Der ZVO hat auch 2017 einen Fokus auf die politische Interessenvertretung gelegt – und einige Erfolge zu verbuchen: 1:1-Umset-zung der SevesoIII-Richtlinie, Eingang in die Wahlprogramme zur Energiepolitik, Er-leichterungen beim Insol-venzrecht, unter REACH zunächst keine Zulassungs-verpflichtung bei Borsäure sowie erste (ausreichend lange) Zulassungen von Chrom(VI), … Es ist uns gelungen, unseren Bekanntheitsgrad bei den Entscheidungs-trägern zu vergrößern, und die Stimme des ZVO hat offenbar an Gewicht gewonnen. An diese Arbeit werden wir 2018 nahtlos an-knüpfen. In Anbetracht des bevorstehenden Evaluationsberichts der EU-Kommission zu REACH hat der ZVO zum Beispiel Kontakt zu zahlreichen Stakeholdern in Brüssel auf-genommen, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern und eine Erleichterung für KMU zu bewirken. Für Mitte Februar 2018 sind die regionalen Europaabgeordneten verschie-dener Parteien zu einer Diskussionsrunde nach Essen eingeladen, um den Evaluati-onsbericht und das weitere Verfahren zu diskutieren. In Sachen Nickel-Beschränkung ist der ZVO ebenfalls aktiv. In Veröffentli-chungen, Fachtagungen und Kommenta-ren positioniert er sich klar gegenüber der ECHA (siehe auch Beiträge Seite 20, 22 und Positionspapiere auf zvo.org/Publikationen). Und natürlich wird es auch wieder einen Par-lamentarischen Abend in Berlin geben, bei dem sich der ZVO als Mittelstandsvertreter mit Parlamentariern und Mitarbeitern wich-tiger Bundesbehörden bespricht. Diese dritte Veranstaltung in Folge findet nun, anders als zunächst geplant im Februar, am 17. April 2018 statt.

    Dieses Engagement findet offenbar Aner-kennung – und Bestätigung im anhaltenden Mitgliederzuwachs: Anfang 2018 zählt der ZVO 230 Mitglieder! Diese erfreuliche Ent-wicklung hat uns unter anderem in die Lage versetzt, uns personell zu verstärken. Und die Entscheidung, 2017 Birgit Spickermann

    als Referentin Presse und Kommunikation und Dr. Malte Zimmer als Ressortleiter Um-welt- und Chemikali-enpolitik mit in unser

    Team aufzunehmen, hat sich hervorragend bewährt. Damit sind wir auch unserem Ziel, die Kommunikation zu verstärken, einen ent-scheidenden Schritt nähergekommen.

    Eine ebenso erfreuliche Entwicklung zeigen die ZVO-Oberflächentage. Mit dem vierten Besucherrekord in Folge und unter prominenter Fürsprache von Bundeswirt-schaftsministerin Brigitte Zypries endete un-ser Jahreskongress 2017 in Berlin (siehe auch die Nachberichterstattung, Teil 2, Seite 30). Ich bin zuversichtlich, dass es uns mit den diesjährigen ZVO-Oberflächentagen vom 19. bis 21. September 2018 in Leipzig gelingt, die Rekordmarke erneut zu toppen. Wo sonst als in Leipzig, der Wiege und dem Zentrum der Galvanotechnik, sollte dies gelingen. Und die im Vortragsaufruf aufgeführten Themen versprechen wieder eine spannende Veranstal-tung (siehe Seite 11 und Kongress-Homepage oberflaechentage.org).

    Genauso positive Erwartungen haben wir an die SurfaceTechnology GERMANY vom 5. bis 7. Juni 2018 in Stuttgart. Die Stand-flächen für die WELT DER OBERFLÄCHE waren jedenfalls nach kürzester Zeit verge-ben, was für sich spricht.

    Natürlich sind wir nicht glücklich dar-über, dass das Ergebnis der Bundestagswahl nicht zu einer zügigen Regierungsbildung

    Editorial

    Walter Zeschky, ZVO-Präsident

    Die Stimme der Galvano- und Oberflächentechnik weiter stärken

    geführt hat. Glücklicherweise hat diese Si-tuation jedoch offensichtlich dank einer guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, eines hohen Beschäftigungsstands, einer gu-ten Einkommenssituation der Konsumenten und eines weiterhin niedrigen Zinsniveaus wenig Auswirkungen auf die konjunkturelle Lage. Der deutsche Pkw-Markt beispielswei-se erreichte 2017 laut Verband der Automo-bilindustrie (VDA) das höchste Niveau des Jahrzehnts. So ist auch in unserer Branche weitestgehend Optimismus angesagt.

    Wir haben also allen Anlass, zuversichtlich in das neue Jahr zu starten. Ich wünsche allen Mitgliedern und Lesern ein erfolgreiches, ge-sundes und friedvolles neues Jahr 2018,

    Ihr

    Walter Zeschky

    Wir dürfen zuver-sichtlich auf 2018 blicken!

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 5

    ImpressumZVOreport – Zeitschrift des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., BIV, DGO, FGK, FIT

    Erscheinungsweise: 5 x jährl.Auflage: 3.900

    HerausgeberZentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) Postfach 10 10 63, 40710 Hilden Itterpark 4, 40724 Hilden

    Telefon: +49 (0)2103/25 56 10Telefax: +49 (0)2103/25 56 [email protected], www.zvo.org

    RedaktionChristoph Matheis, Hauptgeschäftsführer(Verantwortlich i.S.d.P.)

    Konzeption, Realisation, AnzeigenMaenken Kommunikation GmbH Von-der-Wettern-Straße 2551149 Köln

    Telefon: +49 (0)2203/35 84-0 Telefax: +49 (0)2203/35 84-185www.maenken.com

    VerlagMaenken Kommunikation GmbH

    DruckD+L Printpartner GmbH, Bocholt

    Nächste AusgabeMärz 2018

    Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe6. Februar 2018

    Der Bezugspreis der Zeitschrift beträgt jährlich E 50,– im Inland, E 65,– im Ausland (inkl. MwSt./Versand). Für Vereins- und Verbandsmitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Abdruck unter Quellenangabe honorarfrei – Beleg erbeten.

    Individueller Gestellbau nach höchsten Maßstäben.

    Siehe Seite 34

    Zum Titelbild

    Offizielle Verbandszeitschrift von:

    Inhalt

    53Leistung lohnt sich: 95 Studierende der TU Chemnitz erhielten ein Deutschlandstipendium.

    Die ZVO-Oberflächentage 2017 in Berlin boten neben 70 Aus-stellern 87 Vorträge in fünf parallelen Vortragssessionen.

    Kathodischer Korrosionsschutz steht im Mittelpunkt der Arbeit des neuen ZVO-Fachbereichs.

    15

    30

    Editorial 3Aus den Verbänden 6FiT: Neumitglied Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG 6Neue Mitglieder 6ZVO: Sitzung Ressort Automobil 8DGO: Aufruf Nachwuchsförderpreis 2018 9ZVO: Vortragsaufruf Oberflächentage 2018 11BIV: Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2017 12BIV: 50-jähriges Meisterjubiläum – 50-jähriges Betriebsjubiläum 12FiT: Seminar zur Qualitätssicherung in der Bauteilreinigung 13ZVO: Neuer Fachbereich „Beschichter Kathodischer Korrosionsschutz“ 15DGO: Sitzung AK Wasserstoffversprödung 16

    Bericht aus Berlin und Brüssel 18EU arbeitet weiter an Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes 18Nickelbeschränkung und verlängerter Hautkontakt 20Nickel-Fachtagung zum Stand der ECHA Guideline 22Wer darf Arbeitsplatzgrenzwerte wissenschaftlich herleiten? 24Regulierung von Kobaltsalzen 26REACH: BMWi und Ökopol stellen Studie vor 28

    Titel 30ZVO-Oberflächentage 2017: Oberflächentechnik in der Wertschöpfungskette – Politik und Industrie erkennen den Wert, Teil 2 30

    Fokus 46Fachschule Schwäbisch Gmünd feiert dreifaches Jubiläum 46Fachaufsatz: Oberflächenbehandlung von Magnesium- bauteilen für den Einsatz im optischen Gerätebau 49Neues aus der Normung 50

    Messen und Kongresse 51Neuauflage des ZVO-Einkaufsführers 51

    Wissenschaft und Technik 52TU Chemnitz: Thermochemische Behandlung von galvanischen Hartchromschichten aus Chrom(III)-Elektrolyten 52TU Chemnitz: Mehr als eine Drittelmillion Euro für Stipendien 53TU Ilmenau: Bildungsmechanismus von sechswertigem Chrom auf dreiwertigen Chrom-Passivschichten 54InnoEMat: Positives Fazit nach erstem Statusseminar 55

    Kurz notiert 56Tipps und Termine 62Bezugsquellen 64

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  • ZVOreport 1 | Januar 20186

    Aus den Verbänden

    Die Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG in Haan, seit 1. Juli Mitglied im ZVO, wurde im Jahr 2012 von Yildrim Yar und Ibra-him Demir gegründet.

    Beide Firmengründer verfügten über jahre-lange Erfahrung im Gestellbau und brachten somit das notwendige Know-how mit. Von Anfang an wurde in neueste Technologien und einen modernen Maschinenpark investiert. Modernisierung, Innovation und Erweiterung bilden die Grundpfeiler des Erfolgs.

    Galvano Gestellbau Solingen legt großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt. So kann das Unternehmen auf die individu-ellen Kundenanforderungen eingehen und maßgeschneiderte Lösungen für höchste Qualitätsansprüche anbieten. Unter dieser Vorgabe und unter Einhaltung der Standards nach der DIN EN ISO 9001:2015 fertigen die qualifizierten Mitarbeiter zahlreiche Ge-stelle. Um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, unterliegen alle Gestelle einer strengen Endkontrolle.

    ZVO: Neumitglied Galvano Gestellbau Solingen GmbH & Co. KG

    Kundennähe vom ersten Entwurf bis zum fertigen Präzisionsgestell

    Neue Mitglieder

    Wir begrüßen folgende Neumitglieder (sor-tiert nach Eingang des Mitgliedsantrages):

    DGOFirmenmitglieder:Seit 1. Dezember 2017• Gerhard Weber Kunststoff-Verarbeitung

    GmbH, MindenPersönliche Mitglieder:Seit 1. Januar 2018• Jörg Püttbach, Solingen• Falk Gerhards, Riethnordhausen

    FiTSeit 1. Januar 2018• PERO AG, Königsbrunn• intelligent fluids GmbH, Leipzig

    • Chemische Werke Kluthe GmbH, Heidelberg

    ZVOSeit 1. Januar 2018• B+T Oberflächentechnik GmbH, Wetzlar • Galvano Wittenstein GmbH, Solingen• C.H. Erbslöh GmbH & Co. KG, Krefeld• GalvaConsult GmbH, Fürth• WF Metallveredelung Falkenstein GmbH,

    Affalterbach• Grau und Wagenblast oHG,

    Abtsgmünd-Untergröningen • Fritz Bunte & Co. Metalloberflächen-

    veredelung GmbH & Co. KG, Hannover• Jürgen Paul Metallveredlung GmbH,

    Duisburg

    • Gerd Haas Metallveredelungs-GmbH, Schwelm

    • GTO Gesellschaft für technische Ober-flächenveredelung mbH, Waldkraiburg

    • HATTLER & Sohn GmbH, Villingen-Schwenningen

    • Göttgens Galvanotechnik GmbH, Osnabrück

    • Verzinkerei Rentrop GmbH, Plettenberg • Chrom-Schmitt GmbH & Co. KG,

    Baden-Baden

    Eine nähere Vorstellung finden Sie in dieser bzw. einer der kommenden Ausgaben des ZVOreports.

    All dies ließ die Nachfrage nach Ge-stellen „made in So-lingen“ in die Höhe schnellen und führte dazu, dass die Räumlichkeiten rasch aus allen Nähten platzten. Ein neuer Standort musste gefunden werden: Die heutigen modernen Gebäude mit rund 1.200 Quadratmetern Produktionsfläche und 150 Quadratmetern Bürofläche bieten genügend Platz, um der Zukunft positiv entgegenzusehen.

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 7

    Aus den Verbänden Aus den Verbänden

  • ZVOreport 1 | Januar 20188

    Aus den Verbänden

    Das ZVO-Ressort Automobil unter Leitung von Rainer Venz traf sich am 16. Novem-ber zu seiner letzten turnusmäßigen Sitzung 2017 im The Squaire Conference Center in Frankfurt a.M.

    Der nächste Stuttgarter Automobiltag der DGO-Bezirksgruppe Stuttgart findet am 24. Januar 2019 statt und wird wie in den Vorjahren durch das Ressort Automobil mit vorbereitet. Nach intensiver Diskussion ver-ständigten sich die Ressortmitglieder auf den vorläufigen Arbeitstitel „Oberflächentechnik im Automobilbau: Werte und Emotionen durch Design, Dekoration und Funktion“.

    Der Arbeitskreis ZnNi berichtete über den Qualitätsstand Zink-Nickel-Oberflächen und bedankte sich beim ZVO für die Finan-zierung eines zweiten Ringversuchs zur Kor-rosionsprüfung mit Schrauben.

    Neben Neuerscheinungen und Überar-beitungen von DIN-Normen (siehe auch S. 50) informierte der Bereich Normung über einen geplanten Ringversuch zur DIN EN ISO 21968 „Nichtmagnetische metallische Überzüge auf metallischen und nichtmetal-lischen Grundwerkstoffen – Messung der Schichtdicke – Wirbelstromphasenwechsel-verfahren“, die gerade vom Parallelausschuss NA 062-01-61 AA „Mess- und Prüfver-fahren für Schichten und Schichtsysteme“ überarbeitet wird. Auf der nächsten ISO TC Tagung voraussichtlich im Januar 2018 werden die ISO 6158 „Chromschichten für technische Anwendungen“ und die ISO 9717 „Phosphatschichten auf Metall“ behandelt.

    Der PG Mechanische Verbindungsele-mente des Deutschen Schraubenverbands arbeitet an zahlreichen Projekten: Zum Bei-spiel an der Empfehlung VDA 235-205 „Ultrafeste Verbindungselemente (bainiti-sche Vergütung)“, die um eine weitere Emp-fehlung „Ultrafeste Verbindungselemente (martensitische Vergütung)“ ergänzt werden soll. Außerdem entwirft er eine Empfehlung für „Hochfeste Muttern“ für die Automo-bilindustrie (künftig VDA 235-106). Zwei AiF-Projekte zur Spannungsrisskorrosion infolge Korrosionswasserstoffs wurden abge-schlossen, ein Folgeprojekt mit dem Ziel, ei-ne Versuchsmethodik zur Übertragbarkeit auf

    reales Korrosionsverhalten zu entwickeln, ist geplant. Ein weiteres neu gestartetes AiF-Pro-jekt beschäftigt sich mit der Analyse des Trap-verhaltens von Wasserstoff bei hoch- und ultrafesten Stählen. Ziel ist die Entwicklung von Werkstoffzuständen mit geringer Ver-sprödungsanfälligkeit. Zur ISO/FDIS 4042 „Verbindungselemente – galvanische Überzü-ge“ wird das Erfordernis eines Temperns für hochfeste Schrauben der Festigkeitsklassen 10.9/10 diskutiert – mit Blick auf die ISO 19598, die Tempern ab 1.000 MPa generell vorschreibt. Zudem befasst sich der DSV mit einer Beurteilung des Veränderungsgrads von Schrauben mit schwarzen Überzügen. In sei-ne Empfehlung, die Basis zur Überarbeitung der DIN 34804 sein wird, sind zahlreiche Kommentare von Anwendern, unter ande-rem auch vom ZVO, eingeflossen. Weiteres Thema: die Charakterisierung elektrischer Eigenschaften von Schraubenverbindungen im Hinblick auf Elektromobilität. Hierzu läuft ebenfalls ein AiF-Projekt.

    Um die Verbaubarkeit von Schrauben mit Innen-Kraftangriffen zu prüfen, wird gera-de eine Prüfmethode mit speziellen Prüfbits und axialen Anpresskräften erprobt. Zudem läuft ein Ringversuch zum Verhalten von kle-benden Beschichtungen auf Schraubenober-flächen. Ziel ist die Überarbeitung der DIN 267-27. Ein anderer Ringversuch zur Salz-sprühnebelprüfung nach DIN EN ISO 9227-NSS ist angelaufen. Im Fokus steht die Reduzierung von Streuungen der Versuchser-gebnisse sowie die Einbeziehung der Anhän-ge in ISO/FDIS 10683 und ISO/FDIS 4042 zur Bewertung der Aggressivität von Prüf-

    kammern. Außerdem überarbeitet der DSV seine Leitlinie „Einfluss von Schütt- und Transportprozessen auf die Korrosionsschutz-eigenschaften mechanischer Verbindungsele-mente“. Die Leitlinie „Anlieferzustand vor der Oberflächenbeschichtung; Kompendium mit Erfahrungen aus der Praxis“ ist fertigge-stellt und auf der DSV-Homepage veröffent-licht. Zum „Einfluss von Oberflächenfehlern (Überwalzungen, Beizgrübchen, etc.) auf die Dauerhaltbarkeit von schlussvergüteten und schlussgewalzten Schrauben“ läuft ebenfalls ein AiF-Projekt.

    Der VDA AK Oberflächentechnik bringt aus der 49. Sitzung vom 26. April 2017 die gute Nachricht mit, dass der Arbeitskreis nicht dem Kostensenkungsprogramm des VDA zum Opfer fällt. Die nächste Sitzung findet am 27. November 2017 in Herzog-enaurach statt. Dort soll unter anderem eine engere Zusammenarbeit angeregt werden, um gemeinsam Themen wie „Stoffregulie-rungen“ und „Normung“ anzugehen.

    Ein Thema, das den ZVO derzeit be-schäftigt, ist die Beschränkung von Nickel. Die Erläuterungen der ECHA zum Eintrag 27 haben die Industrie sehr verunsichert. Insbesondere die Beispiele zum „prolonged contact“ wurden kontrovers diskutiert und erschienen auch dem ZVO in vielen Fäl-len zweifelhaft. Mit seinem Positionspapier (Stand 21.08.2017) verdeutlicht der ZVO seine Interpretation des Eintrages 27 anhand des Originaltextes (siehe Beitrag S. 20).

    Die nächste Sitzung des Ressorts Kom-munikation findet am 7. Februar 2018 vor-aus sichtlich an der TU Darmstadt statt.

    ZVO: Ressort Automobil

    Fokus auf Normungsarbeit und Umwelt- und Chemikalienpolitik

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  • ZVOreport 1 | Januar 2018 9

    Aus den VerbändenAus den Verbänden

    Seit 27 Jahren zeichnet die DGO hervorragende Arbeit auf dem Gebiet der Oberflächentechnik aus. Auch 2018 wird in Leipzig anlässlich der ZVO-Oberflächentage wieder ein Förderpreis an einen jungen Kollegen übergeben.

    Noch bis zum 31. Januar 2018 können geeignete Kandi-daten – in der Regel ein Absolvent einer deutschen Fach-hochschule oder Hochschule – vorgeschlagen wer-den. Dem Vorschlag sollte eine kurze Begründung beiliegen.

    Der Gewinner erhält einen Geldbetrag von 1.000 Euro sowie eine Einladung zu den ZVO-Oberflächentagen 2018, die vom 19. bis 21. September in Leipzig stattfinden. Ebenfalls bis zum 31. Januar können sich Interessierte für die Vortragsreihe zum Thema „Ergebnisse aus der Forschung – Junge Kollegen berichten“ auf den ZVO-Oberflächentagen anmelden. Vor-schläge mit einem Vortragsabstract sowie einer Referentenvita (Musterdateien unter www.ober-flaechentage.de, Vortragsaufruf ) senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail mit dem Be-treff „Förderpreis 2018/Junge Kollegen“ an [email protected]

    DGO: Nachwuchsförderpreis 2018

    Förderpreis für junge Talente

  • ZVOreport 1 | Januar 201810

    Aus den Verbänden

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 11

    Aus den VerbändenAus den Verbänden

    Vom 19. bis 21. September 2018 machen die ZVO-Oberflächentage mit der 57. DGO-Jahrestagung in Leipzig halt. Vorträge können über die Kongress-Homepage online eingereicht werden.

    Die Behandlung von Oberflächen stellt eine Schlüsseltechnologie zur technisch-wissenschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Lö-sung aktueller Probleme bei der Entwicklung innovativer Produkte dar. Die jährlich im September stattfindenden ZVO-Oberflächentage leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

    Vornehmliches Ziel des ZVO-Kongresses ist die gezielte Vernet-zung von Forschung und Praxis zum The-ma Galvano- und Oberflächentechnik und die Unterstützung der branchenübergrei-fenden Kommunikation. Das Erschließen neuer Anwendungsbereiche für galvanische Beschichtungen und die steigenden An-forderungen an beschichtete Oberflächen sowie der Umgang mit neuen gesetzlichen Vorschriften auf EU- und Bundesebene sind dabei die Kernthemen. Von deren Praxis-orientierung profitiert dabei besonders das Fachpublikum aus Entwicklung, Konstruk-tion, Design und Fertigung.

    Mit zuletzt 665 Teilnehmern in Berlin haben sich die jährlichen ZVO-Oberflä-chentage zu einem der führenden Oberflä-chenforen für Anwender, Abnehmer von Oberflächen, Wissenschaftler, Entwickler, Konstrukteure, Einkäufer, QM- sowie Ver-triebsmitarbeiter aus allen industriellen Wirtschaftsbereichen etabliert. Auch 2018 erwartet der ZVO zahlreiche internationale Teilnehmer, welche die vielfältigen Möglichkeiten zu gegenseitiger Information und gemein-samer Diskussionen als Basis für zukünftige Entwicklungen in ihren jeweiligen Segmenten nutzen werden. Dem grenzüberschreitenden Gedankenaustausch misst der ZVO-Kongress von jeher eine beson-dere Bedeutung bei.

    Themen der ZVO-Oberflächentage 2018

    Zu folgenden Themen können Vortragsvorschläge eingereicht werden:Schwerpunktthemen 2018•OberflächentechnikimSpannungsfeldvonLeichtbauwerkstoffen•SalzsprühtestundmöglicheAlternativen:Quovadis?•OberflächentechnikfürEnergiespeicherund-umwandlung

    •eMobility:AuswirkungenaufundChancenfürdieGalvanobranche•BeschichtungenaufBasisChromtrioxidnachdemSunset-Date:Sta-

    tus der Autorisierungen und Beschichtungs-Alternativen•ÜberzehnJahreREACH:FolgenundErgebnisse•Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz in Oberflächen-

    technikbetrieben Kontinuierliche Themen•ErgebnisseausderForschung–JungeKollegenberichten•ErgänzendeTechnologienzurGalvano-undOberflächentechnik•GalvanisiergerechtesKonstruieren

    •Fortschritte in der Anlagen- und Steue-rungstechnik

    •KathodischerKorrosionsschutz•Verschleißschutz•NeueAnforderungenandieGalvano-und

    Oberflächentechnik•VonderProzessüberwachungzurProdukt-

    qualität•Funktionsschichten•AnwendungsnaheZukunftstechnologien•AktuelleHigh-End-Verfahren•Energieeffizienz in der Galvano- und

    Oberflächentechnik•Materialeffizienz in der Galvano- und

    Oberflächentechnik•Industrielle Bauteilreinigung mit Fokus

    auf den Grundlagen zur Vorbehandlung in der Galvanotechnik

    •AusderAnwendungstechnikFür einen Vortrag werden 30 Minuten

    inklusive zehn Minuten für die Diskussion angesetzt. Produkt-/Werbevorträge werden nicht angenommen. Da-für stehen die kostenpflichtigen „Marketingvorträge“ zur Verfügung.

    Stichtag für die Anmeldung von Vorträgen zu den Schwerpunktthe-men 2018 oder den ständigen Themenbereichen ist der 31. Januar 2018.

    Die Einreichung von Vorträgen und Marketing-Impulsvorträgen er-folgt ausschließlich online auf www.oberflaechentage.de. Jeder Vortrag muss mit einem Vortragsabstract und einer Kurzvita des Referenten im Word-Format sowie einem Profilbild des Referenten versehen wer-den. Auf der Internetseite sind entsprechende Musterdateien einge-stellt.

    ZVO: Oberflächentage 2018

    Vortragsaufruf: Jetzt einreichen!

    LEIPZIG19.-21.09.2018

  • ZVOreport 1 | Januar 201812

    Aus den Verbänden

    BIV: Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2017

    Zwei Bundessieger und ein Zweitplatzierter

    BIV: Innung Rhein-Ruhr

    50-jähriges Meisterjubiläum – 50-jähriges Betriebsjubiläum

    Unter dem Motto „Können kennt keine Grenzen“ kürte der Zentral-verband des Deutschen Handwerks (ZDH) auch 2017 wieder die bes-ten Auszubildenden im Leistungswettbewerb des Deutschen Hand-werks. Unter den Preisträgern befanden sich auch drei Vertreter des Graveur- bzw. Galvaniseur-Handwerks.

    Bereits zum 66. Mal wurden am 2. Dezember 2017 im Leistungswett-bewerb des Deutschen Handwerks die besten Gesellen des Handwerks ausgezeichnet. Die Festveranstaltung fand im Rahmen der zweiten „Europäischen Woche der Berufsbildung“ statt, mit der die EU-Kom-mission die hohe Bedeutung der beruflichen Bildung unterstreicht.

    Tom Yzerman von der Bornemann GmbH aus Wermelskirchen wurde als I. Bundessieger 2017 im Graveur-Handwerk ausgezeichnet. Daneben gewann Michael Zitzmann von der Proba Metallverede-lung/Ostalbkreis den Entscheid im Beruf des Oberflächenbeschich-ters. Maximilian Altmann von der Giesecke & Devrient GmbH/München wurde II. Bundessieger im Graveur-Handwerk.

    Anne-Marie Descôtes, die französische Botschafterin in Deutsch-land, überreichte gemeinsam mit ZDH-Präsident Hans Peter Woll-seifer den I. Bundessiegern die von Bundespräsident Frank Walter

    Die Graveur- und Metallbildner-Innung Rhein-Ruhr konnte 2017 gleich zwei Jubilare feiern.

    Brigitte Röher beging ihr 50-jähriges Meis-terjubiläum und gleichzeitig konnte die Fir-ma Gravierend Esser UG, vormals Brigitte Röher Gestaltungstechnik, ihr 50-jähriges Betriebsjubiläum feiern.

    Brigitte Röher und Till Esser, Inhaber der Firma Gravierend Esser UG, erhielten im Rahmen der Jahresabschlusssitzung der Gra-veur- und Metallbildner-Innung Rhein-Ruhr im November 2017 die Ehrenurkunden der Handwerkskammer Düsseldorf aus den Hän-den von Obermeister Michael Splittorf. Er dankte den Jubilaren für die langjährige ehren-amtliche Innungsarbeit und wünschte beiden weiterhin viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

    Unter Anwendung modernster Gravier-, Fräs- und Lasertechnik hatte Bundessieger Tom Yzerman ein Rasierset bestehend aus Rasierpinsel, Rasiermesser und Bartkamm sowie einer Kiste mit Spiegel zur Aufbe-wahrung gefertigt.

    Obermeister Michael Splittorf (r.) überreichte seinem Düsseldorfer Kollegen und stellvertretenden Obermeister Till Esser die Ehrenurkunde für das 50-jährige Betriebsjubiläum und seiner langjähri-gen Vorgängerin im Amt und Ehrenobermeisterin Brigitte Röher den goldenen Meisterbrief.

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    Steinmeier unterzeichneten Urkunden. Der Bundespräsident ist Schirmherr des Leistungswettbewerbs.

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 13

    Aus den VerbändenAus den Verbänden

    Die insgesamt sieben Vorträge boten viel Wissen zur Optimierung von Reinigungsprozessen und zur Qualitätssicherung in der Bauteilreinigung.

    Während der Praktika konnten die Teilnehmer Messungen, wie hier zur Kontrolle der Bauteilsauberkeit durch Fluoreszenzmess-technik, selbst durchführen.

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    Es war ein breites Branchenspektrum, das die 30 Teilnehmer der zweitätigen FiT-Qua-lifizierung zur Qualitätssicherung in der Bauteilreinigung am 9. und 10. November in Frankenthal repräsentierten. Alle waren mit der Erwartung gekommen, Wissen für die Optimierung von Reinigungsprozessen mit nach Hause zu nehmen – und diese Erwar-tung wurde voll erfüllt. Das machten nicht nur die begeisterten Kommentare der Teil-nehmer nach den zwei Veranstaltungstagen deutlich, sondern auch die Gesamtbewer-tung des Seminars mit der Gesamtnote 1,28.

    Automobil- und Zulieferindustrie, Teileher-steller, Maschinenbau, Beschichtungs- und Oberflächentechnik, Präzisionsoptik, Druck-technik, Elektronik, Motorenbau und Lohn-reinigung – so unterschiedlich die Branchen auch sind, aus denen die 30 Teilnehmer zum Seminar „Prozessoptimierung“ des FiT nach Frankenthal kamen, eines einte sie: die Er-wartung, ihr Know-how im Bereich der in-dustriellen Teilereinigung soweit zu vertiefen, um bestehende Reinigungsprozesse unter Sauberkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten überwachen, steuern und optimieren zu kön-nen. Dafür bot die zweitägige Veranstaltung Wissen in Theorie und Praxis.

    Grundlagen Reinigen und Qualitätssicherung

    Der erste Tag startete mit einer Einführung in das Thema, die über die Grundlagen,

    Zusammenhänge und daraus abzuleitenden Maßnahmen für die Qualitätssicherung in der Bauteilreinigung informierte. Es schlos-sen sich drei Vorträge zu den Themen „Che-mie des Reinigungsprozesses“, „Überwachen der Reinigerkonzentration“ und „Kontrolle der Bauteilsauberkeit“ an. Sie boten theore-tisches Wissen, wie sich eine hinreichende Bauteilsauberkeit durch effiziente Qualitäts-kontrolle sowie optimierte Verfahrens- und Anlagentechnik stabil und wirtschaftlich er-zielen lässt. Am Nachmittag folgte der prak-tische Seminarteil. In vier parallelen Praktika präsentierten erfahrene Applikationsingeni-eure bewährte Messgeräte und -verfahren zur Überwachung der Tensidkonzentration mit-tels Blasendrucktensiometrie und der Buil-derkonzentration durch Ultraschallsensorik sowie zur Kontrolle der Bauteilsauberkeit hinsichtlich filmischer und partikulärer Ver-unreinigungen. Die Teilnehmer konnten da-bei teilweise selbst Messungen durchführen.

    Know-how zu den technischen Grundla-gen in der industriellen Bauteilreinigung bot der zweite Tag. Zunächst stand ein Vortrag zur Verfahrens- und Anlagentechnik auf der Agenda. Weitere Vorträge beschäftigten sich mit der Ultraschall-Reinigungstechnik und der reinigungsgerechten Gestaltung von Bau-teilen. Abgerundet wurde das Programm an diesem Tag durch parallele Praktika zu den Themen Ultraschall, emulgierende und de-mulgierende Reinigungschemie sowie Konzi-pieren der Reinigungstechnik. Anwendungs-

    techniker demonstrierten den Teilnehmern dabei die Wirkweise von Reinigungsmecha-nismen und zeigten Lösungsansätze für deren effiziente Nutzung auf.

    Die Beurteilung der Qualifizierungsmaß-nahme durch die Teilnehmer mit der Ge-samtnote 1,28 belegt, dass der FiT mit dem Programm den Wissensbedarf von Anwen-dern industrieller Reinigungs- und Messtech-nik getroffen hat.

    Grundlagenseminar zur Qualitäts-sicherung wird 2018 fortgesetzt

    Das von der fairXperts GmbH & Co. KG organisierte und aus zwei Veranstaltungen bestehende Grundlagenseminar „Quali-tätssicherung in der Bauteilreinigung“ wird 2018 fortgesetzt. Ein eintägiges Seminar zur Prozessgestaltung findet am 20. Juni 2018 statt. Am 15. und 16. November 2018 folgt das Seminar Prozessoptimierung. Um einen maximalen Lernerfolg zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl jeweils auf 40 Personen begrenzt. Beide Veranstaltungen werden im CongressForum Frankenthal durchgeführt.

    Das Grundlagenseminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Ent-wicklung, Konstruktion, Technologie, Ar-beits vorbereitung, Fertigung und dem Qualitätswesen aus den Branchen Automo-bilindustrie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Feinmechanik, Optik, Medizin-technik sowie Oberflächen- und Beschich-tungstechnik.

    FiT: Seminar zur Qualitätssicherung in der Bauteilreinigung

    Vorträge und Praktika zur Opti-mierung von Reinigungsprozessen begeisterten Teilnehmer

  • ZVOreport 1 | Januar 201814

    Aus den Verbänden

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  • ZVOreport 1 | Januar 2018 15

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    ZVO: Neuer Fachbereich

    FB „Beschichter Kathodischer Korrosionsschutz“ gegründetRund 15 Teilnehmer aus ZVO-Mitgliedsun-ternehmen und ZVO kamen am 15. Novem-ber 2017 im Lindner Congress Hotel in Düs-seldorf zusammen, um den Startschuss für einen neuen Fachbereich zum Thema „Be-schichter Kathodischer Korrosionsschutz“ zu geben.

    Ziel der Kick-off-Veranstaltung war es, zu eruieren, ob es für Beschichter rund um den kathodischen Korrosionsschutz ausreichend gemeinsame Thematiken und Problemati-ken gibt, die sich mit gebündelten Kräften in Form eines ZVO-Fachbereichs nutzbringend bearbeiten lassen.

    Bei der Abfrage aktueller und relevanter Themen zeigte sich schnell eine hohe Über-einstimmung bei den Beteiligten. Die iden-tifizierten Themen wurden im Anschluss geclustert und priorisiert:1. Forderungen der Kunden

    •Einheitliche Sprachregelung, um Kun-denforderungen auf Offenlegung von Daten, Informationen, Know-how zu be-gegnen

    •Umgangmit immer irrationalerenKun-denforderungen

    •Muster Qualitätssicherungsvereinbarun-gen (QSV)

    •Kontinuierliche Information an Anwen-der/Kunden, zum Beispiel zum Korrosi-onsschutz mit Zink

    •FehlerbilderimkathodischenKorrosions-schutz (analog zu VDA, Band 16: Fehler-bilder dekorative Oberflächen)

    2. Mitarbeiter•Ausbildung (Austausch, Aktualisierung

    der Ausbildungsverordnung zum Beispiel durch Inhalte aus Verfahrensmechaniker Beschichtungstechnik)

    •Fachkräftemangel:Personalrekrutierenund halten

    •SchulungfürMitarbeiter(zumBeispielFührungskräfte)

    •Leiharbeiter3. Entwicklung

    •Entwicklungs-oder„Prüfprojekte“(AiF)•EntwicklungneuerKorrosionsschutztests

    (Prognosetools)•Normierungsarbeit

    4. Recht•Gewährleistung/Produkthaftung:Was

    kanneineGalvanikleisten?•AGB:FehlerquoteMassenschüttgüter•Geheimhaltung&Selbstauskunft•VersicherbarkeitvonGalvaniken

    5. Politik •Energie

    6. Internationalisierung•Druck aus dem Ausland/Kundenforde-

    rung nach Expansion an dessen Auslands-standorte

    Darüber hinaus maßen die Unternehmens-vertreter dem Networking und Benchmark

    eine wichtige Rolle innerhalb der Fachbe-reichsarbeit bei.

    Das erste Thema, dem sich die Beschich-ter des Fachbereichs widmen, sind Qualitäts-sicherungsvereinbarungen, die in der Regel zwischen Abnehmer und Lieferant geschlos-sen werden. Hierzu sollen mit entsprechender juristischer Unterstützung Musterformulie-rungen erarbeitet werden, die detailliert und rechtssicher festlegen, welche Rechte und Pflichten Lieferanten in Bezug auf die Qua-lität ihrer Produkte haben. In der nächsten Präsenzsitzung Anfang 2018 werden die For-mulierungen diskutiert und verabschiedet.

    Das zweite Thema auf der Agenda des neuen Fachbereichs sind Fehlerbilder im ka-thodischen Korrosionsschutz.

    Kathodischer Korrosionsschutz steht im Mittel-punkt der Arbeit des neuen ZVO-Fachbereichs.

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  • ZVOreport 1 | Januar 201816

    Aus den Verbänden

    Die diesjährige Sitzung des Arbeitskreises Wasserstoffversprödung am 9. November 2017 bei der Firma SurTec in Zwingenberg war die 23. seit Gründung des Diskussions-forums. Die Teilnahme steht jedem offen, der in seiner beruflichen Tätigkeit mit der Thematik Wasserstoffversprödung in Verbin-dung mit galvanotechnischen Verfahren kon-frontiert ist. Dies unterscheidet den AK von Fachausschüssen der DGO, die einen festen gewählten Teilnehmerkreis haben. Die wech-selnden Teilnehmer sorgen hierbei für eine stets lebendige Diskussion.

    Etwa 30 am Thema Wasserstoffversprödung besonders interessierte Teilnehmer – vorwie-gend aus der Industrie, aber auch aus Institu-ten – diskutierten über neueste Erkenntnisse

    und Erfahrungen. Wie in der Vergangenheit ging es hierbei um theoretische Grundlagen und den Nachweis der Wasserstoffversprö-dung insbesondere für hochfeste Bauteile aus Stahl. Zur Vermeidung einer Werkstoff-schädigung bei der Vorbehandlung sowie bei galvanotechnischer Beschichtung sind besondere Maßnahmen, Bestimmungsme-thoden für Wasserstoff, Bewertungskriterien und Wärmebehandlungsverfahren von zent-raler Bedeutung und waren Gegenstand von Vorträgen und Diskussion. Zunehmende Aufmerksamkeit gilt betriebsbedingten Schä-den nach mehreren Monaten im Einsatz und deren Ursachen.

    Das häufig zentrale Verständnisproblem beim Phänomen Wasserstoffversprödung be-steht darin, dass es sich nicht um eine Ma-

    terialeigenschaft, sondern um eine Systemei-genschaft handelt. Nur wenn die einzelnen Komponenten des Systems, ein kritischer Werkstoffzustand mit vorliegenden Zugspan-nungen sowie einem Wasserstoffgehalt, lokal in einem kritischen Verhältnis zueinander ste-hen, kann es zu dem wassersstoffinduzierten verzögerten Sprödbruch kommen. Dies be-deutet ein zeitlich nicht vorhersagbares und daher meist dramatisches Bauteilversagen. Als kritisch gelten hochfeste Stähle oberhalb einer Festigkeit von 1.000 MPa. Für die Zug-spannungen sowie die im Bereich maximaler Verformung wirksamen Wasserstoffkonzent-rationen können keine begrenzenden Anga-ben gemacht werden. Entscheidend für die initiale Rissbildung ist die Diffusion des ato-maren Wasserstoffes im Bauteil zum Ort der

    DGO: Arbeitskreis Wasserstoffversprödung

    Lebhafte Diskussion über neueste Erkenntnisse und Erfahrungen

    Der AK Wasserstoffversprödung kam zu seiner 23. Sitzung zusammen.

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 17

    Aus den VerbändenAus den Verbänden

    maximalen Verformung und damit einer dreidimensionalen plastischen Deforma-tion. Dies ist ein zeitabhängiger Prozess. Für die Prüftechnik bedeutet dies, dass ein definierter Dauerzugversuch bzw. ein extremer Langsamzugversuch zu wählen sind. Die näheren Zusammenhänge sind umfassend in DIN 50969 „Vermeidung fertigungsbedingter wasserstoffinduzierter Sprödbrüche bei hochfesten Bauteilen aus Stahl“, Teil 1 und 2, dargestellt.

    Ein häufig aufgeworfenes Thema ist, ob aus einer Wasserstoffbestimmung des Bauteils auf eine Versprödung bzw. Ver-sprödungsfreiheit geschlossen werden kann. Und wenn ja, mit welcher Sicher-heit. Ganz klar ist, dass die Systemei-genschaft eine solche Schlussfolgerung nicht zulässt. Lediglich im Einzelfall ei-ner Serienfertigung von Bauteilen mit identischem Gefüge und kontrolliert konstanten Prozessdaten, bei denen die Versprödungsfreiheit durch etwa Dau-erzugversuche nachgewiesen ist, können Wasserstoffbestimmungen in der geschil-derten Korrelation als belastbares Kri-terium verwendet werden. In der Praxis stellt dies aber im Allgemeinen einen zu großen Aufwand dar und ist daher wenig realistisch. Was sind also die geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung einer Was-serstoffversprödung hochfester Bauteile aus Stahl bei galvanotechnischen Prozes-sen?EinoftnichtausreichendbeachteterAspekt ist die Tatsache, dass der Galvano-betrieb die Kenntnis und Ausrüstung für die Behandlung derartiger Teile aufweisen muss. Es geht hier um sicherheitsrelevan-te Bauteile und es gilt zu berücksichtigen, dass ein Fehlverhalten bei Unkenntnis der Zusammenhänge, das heißt fehlender Kompetenz im Fall auftretender Schäden durchaus ein Existenzproblem für den Betrieb darstellen kann. Erforderlich für die erfolgreiche Behandlung derartiger Bauteile ist ein fachlicher Austausch zwi-schen dem Auftraggeber und dem gal-vanotechnischen Betrieb über die charak-teristischen Bauteildaten gefolgt von einer darauf abgestimmten Prozessfolge in der Galvanik. Entscheidend ist ein möglichst geringes Wasserstoffangebot in der Pro-zessfolge und in den meisten Fällen eine Wärmebehandlung, die weder die aufge-brachte Schicht noch die Festigkeit des Grundwerkstoffes beeinträchtigen darf.

    Sie muss zudem in ihrer Dauer durch Effusion den Wasserstoffgehalt im Bau-teil auf eine unterkritische Konzentration reduzieren – letztlich zu beweisen durch eine mechanische Prüfung am Bauteil oder unter definierten Bedingungen an Vergleichsproben.

    Das wasserstoffbedingte Auftreten von Schäden im Betrieb hat zu einer Erweiterung der DIN 50969 durch Ein-führung von Teil 3: „Nachträglich be-triebsbedingte Einflüsse und erweiterte Prüfungen“ geführt. Korrosionsbeding-ter Wasserstoff kann entstehen in sauren Korrosionsmedien, bei Sauerstoffarmut, bei Spaltkorrosion, in Fehlstellen bei metallischen Barriereschutzschichten sowie bei kathodischem Schutz. Die Norm beschreibt kombinierte elektro-chemisch-mechanische Prüfverfahren. In der Praxis ist im Gegensatz zu dem fer-tigungsbedingten kurzfristig recht hohen Wasserstoffangebot im Betrieb ein gerin-ges Wasserstoffangebot über jedoch lange Zeiträume entscheidend. Die ausgewerte-ten Schadensfälle zeigen, welche Bedeu-tung hierbei der Stahlqualität zukommt. Schadensrelevant waren etwa Karbidaus-scheidungen, die eine Korngrenzenschwä-chung und Wasserstofffallen bewirken. Bei den vorwiegend im asiatischen Raum (China) aufgetretenen Schäden wirkt der infolge der hohen Luftverschmutzung auftretende saure Regen stark korrosions-fördernd. Werkstofftechnische Abhilfe ist hier vor allem durch einen erhöhten Rein-heitsgrad etwa durch Vakuumschmelzung der Materialien notwendig. Entsprechen-de Aktivitäten im Bereich der Normung werden etwa vom Schraubenverband ent-wickelt.

    Berichtet wurde über zwei beginnende Forschungsvorhaben der TU Darmstadt zur H-Spannungsrisskorrosion von hoch-festen Schrauben mit Beschichtungen auf Zn-Basis und zur Bewertung der Anfällig-keit von Vergütungsstählen für hochfeste Schrauben gegenüber wasserstoffindu-zierter Spannungsrisskorrosion. In beiden Fällen wird über Ergebnisse in zukünfti-gen Sitzungen berichtet werden.

    Die Vorträge des AK sind auf der Homepage von SurTec sowie der DGO unter Fachausschüsse/AK Wasserstoffver-sprödung aufrufbar.

    Prof. Wolfgang Paatsch

  • ZVOreport 1 | Januar 201818

    Bericht aus Berlin und Brüssel

    Seit 2016 werden in Brüssel verschiedene Än-derungsvorschläge für die EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (2004/37/EG) diskutiert. Die Überar-beitung geschieht in Paketen: Das erste um-fasste Arbeitsplatzgrenzwerte für 13 chemi-sche Stoffe. Nun folgen Paket zwei und drei.

    In ihrem Arbeitsprogramm für 2016 erklär-te die Europäische Kommission, bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, einschließlich derer zu Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz, zu überprüfen.

    Ziel ist es, durch die Einführung neuer oder die Veränderung bereits bestehender Ar-beitsplatzgrenzwerte (Occupational Exposure Limits, OELs) die arbeitsbedingte Exposition

    gegenüber Karzinogenen und Mutagenen zu reduzieren, die Wirksamkeit der EU-Rechts-vorschriften in diesem Bereich zu erhöhen und für mehr Klarheit und ausgewogenere Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsak-teure zu sorgen. Zur Überarbeitung der Richtlinie folgt die Kommission bisher einem dreistufigen Verfahren.

    Im Rahmen des ersten Pakets, das am 13. Mai 2016 vorgelegt wurde, wurden Grenz-werte für die arbeitsbedingte Exposition für 13 chemische Stoffe eingeführt – hierunter auch bestimmte Chrom(VI)-Verbindungen. Nach intensiven Diskussionen zwischen Kom-mission, Rat und Parlament sieht der finale Rechtstext einen Chrom(VI)-Grenzwert von 0,010 mg/m3 für die ersten sieben Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie vor und anschlie-ßend einen Grenzwert von 0,005 mg/m3.

    Am 10. Januar 2017 legte die Kommission ein zweites Paket vor, mit sieben weiteren Stoffen (für den ZVO weniger relevant). Derzeit wer-den die Vorschläge der EU-Kommission im Rat und im federführenden Ausschuss für Be-schäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments beraten.

    Auf diese zwei Pakete soll nun ein drit-tes Paket folgen, das derzeit für April 2018 geplant ist. In Vorbereitung auf diese an-stehende Initiative hat die Kommission am 27. November 2017 eine sogenannte „Fol-genabschätzung in der Anfangsphase“ (in-ception impact assessment) veröffentlicht. Der Fokus des Dokuments liegt unter an-derem auf Formaldehyde und 4,4'-Methy-lene-bis(2-chloroaniline) (MOCA) sowie Cadmium, Beryllium und Arsensäure (und deren Salze). Der ZVO hat zügig reagiert und

    Paket zwei und drei der Karzinogene-Richtlinie

    EU arbeitet weiter an Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes

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    Die EU überprüft derzeit bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit.

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 19

    Bericht aus Berlin und Brüssel Bericht aus Berlin und Brüssel

    Feedback zur Folgenabschätzung eingereicht. Hier geht es weniger um die Stoffe als um das Prozedere und insbesondere um drei Aspekte, die der ZVO bereits in seinem Feedback zur Folgenabschätzung an die Kommission deut-lich gemacht hat:

    1. Synergien zwischen Arbeitsplatz-grenzwerten und der Zulassungs-pflicht unter REACH nutzen

    Dies war auch ein Thema des Gesprächs zwischen dem ZVO und der Abteilung „Ge-sundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ der Generaldirektion Beschäftigung der EU-Kommission in Juli 2017 in Luxemburg. Damals schon hatte der ZVO aufgezeigt, dass sich OELs effektiver, schneller und wirkungs-voller im Vergleich zu REACH einführen bzw. umsetzen und anpassen lassen. Während OELs in maximal zwei Jahren EU-weit einge-führt werden können, benötigt zum Beispiel die Regulierung von Chromtrioxid unter dem REACH-Verfahren – von der Priorisie-rung bis zum Ablaufdatum (Sunset date) – et-wa 84 Monate. Mit der Festlegung von einem europaweiten Grenzwert für Chrom(VI) im zweiten Paket (siehe oben) hat die Kommis-sion einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Jetzt hat jedoch der Gerichtshof der Europäischen Union in einer Entscheidung klargestellt, dass bei einer Doppelregulierung (Zulassung unter REACH und OEL) es einer gründlichen Prüfung bedarf, ob die Anforde-rungen unter REACH wirklich notwendig sind. Die Kommission sollte die Synergien von OELs und REACH nutzen und dadurch aktiv zum Bürokratieabbau beitragen.

    2. Stärkere Einbindung der KMU

    KMU erwarten keine geringeren Anforde-rungen. Jedoch sollten die formalen Belas-tungen auf ein Minimum reduziert werden. Die Regulierungen sollten die Maßnahmen bevorzugen, die sowohl die Ziele erreichen können, als auch für KMU leicht umzusetzen sind. Die kleinen und mittleren Unterneh-men haben eigene, wertvolle Erfahrung in der Einhaltung von OELs, welche die Kommissi-on nutzen sollte.

    3. Wissenschaftliche Expertise als Basis der weiteren Vorgehensweise

    Es soll hierbei insbesondere beachtet werden, dass nur „Sound Science“ die Grundlage für belastbare Aussagen und legislative Entschei-dungen sein darf. Das heißt zum Beispiel, dass gut dokumentierte Methoden genutzt werden sollten, um eine eingehende Über-prüfung der OELs durch wissenschaftliche Peers zu ermöglichen.

    Basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf den Antworten der Umfrage wird die Kommission im nächsten Schritt eine entsprechende Folgenabschät-zung (impact assessment) erarbeiten. An-schließend werden die Ergebnisse in Form ei-nes Rechtssetzungsvorschlags EU-Parlament und Rat vorgelegt.

    Und die regulatorischen Mühlen der Kommission mahlen weiter: Die EU-Kom-missarin Marianne Thyssen, zuständig für Beschäftigung und Soziales, hat bereits ein viertes Paket mit weiteren Arbeitsplatzgrenz-werten angekündigt.

    Politische Pinnwand

    25. Januar 2018 Fachkonferenz des BMWi zu „Rohstoffe effizient nutzen“. Weitere Infos unter http://bit.ly/2C2IhjO

    24. – 25. Januar 2018 BAuA Workshop für Anwender zu „Einfa-ches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG). Weitere Infos unter http://bit.ly/2kmdAhl

    29. – 31. Januar 2018 Veranstaltung der ECHA: „REACH 2018 Stakeholders’ Day“ in Helsinki. Weitere In-fos unter http://bit.ly/2yfPgmf

    6. – 8. Februar 2018 Europäische Leitmesse der Energie- und Wasserwirtschaft „E-world energy & wa-ter“ in Essen. Weitere Infos unter http://bit.ly/2iCRjvY

    1. März 2018 Veranstaltung des Portals ChemicalWatch: „REACH Compliance for Downstream Users“ in Brüssel. Weitere Infos unter http://bit.ly/2ARTdD9

    Voraussichtlich bis Ende Q1 2018 Koalitionsverhandlungen in Deutschland.

    17. April 2018 ZVO lädt zum Parlamentarischen Abend in Berlin ein.

    4. Mai 2017 Fachworkshop der UBA und des Öko-Insti-tut e.V. zu „REACH und Rohwasserschutz – PMT-Stoffe erkennen und ihre Emissio-nen vermeiden“. Weitere Infos unter http://bit.ly/2yj5MSw

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  • ZVOreport 1 | Januar 201820

    Bericht aus Berlin und Brüssel

    Die Verwendung von Nickel als Metall unter-liegt einer Beschränkung. Sie ist niedergelegt im Eintrag 27 zum Anhang XVII von REACH (siehe Kasten). Die wesentlichen Formulie-rungen sind recht eindeutig – lediglich der Abschnitt 1(b) ist seit einigen Monaten hef-tig umstritten.

    Folgende Formulierungsbestandteile des Ab-schnitt 1(b) sind relevant: Betroffen sind•articles(Erzeugnisse)•intendedto(dazuvorgesehen)•come into direct and prolonged with the

    skin (in direkten, anhaltenden/ausgedehn-ten/verlängerten Hautkontakt zu kommen)

    •iftherateofnickelrelease(…)isgreaterthan0.5µg/cm2/week (wenn die Nickellässigkeit (…) größer ist als 0,5µg/cm2/Woche.)

    Auslöser für die kontroverse Diskussion und große Nervosität im Markt ist der Entwurf einer Guideline der ECHA, die verdeutlichen soll, welche Bauteile betroffen sein könnten.1 Sie fußt unter anderem auf der Definition des

    „prolonged contact“ aus dem Jahre 2014.2 Laut ECHA basiert die Definition des „aus-gedehnten Hautkontaktes“ auf einer streng wissenschaftlichen Herleitung und bildet da-mit auch die Basis der Guideline. Die darin beispielhaft aufgeführten Artikel entsprächen dem Sinne der Beschränkung.

    Basis der gesamten Definition ist somit zunächst die Definition des „ausgedehnten Hautkontakts“ selbst. Bei der genauen Be-trachtung dieser Herleitung entstehen jedoch Zweifel an der wissenschaftlichen Aussage-kraft: „Ausgedehnter Hautkontakt ist definiert als Kontakt der Haut mit Nickel von mögli-cherweise länger als 10 Minuten an drei oder mehr Gelegenheiten in zwei Wochen, oder 30 Minuten an einer oder mehr Gelegenheiten in zwei Wochen.“(“Prolonged contact with the skin is defined as contact with the skin of nickel of potential-ly more than 10 minutes on three or more oc-casions within two weeks, or 30 minutes on one or more occasions within two weeks.”)

    Nickelbeschränkung und der verlängerte Hautkontakt

    ECHA-Versuch einer wissenschaft lichen Begründung hinterlässt Fragezeichen

    2 min 1 hour 1 day 1 week 1 week

    Release (µg/cm2)

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 21

    Bericht aus Berlin und Brüssel Bericht aus Berlin und Brüssel

    Die Studien über Nickelfreisetzung werfen weitere Fragen über die wissenschaftliche He-rangehensweise der ECHA auf (siehe Abbil-dung 2 =Tabelle 2 aus dem Originaltext der Definition).

    Die ECHA diskutiert nicht die extrem abweichenden Ergebnisse. Studien von Julan-der et al. (Zeile 2) und Studien des Karolinska Instituts in Schweden, Arbeitskreis Lidén et al. (Zeile 4) unterscheiden sich im Bereich 30 Minuten bis 1 Stunde um den Faktor 3 bis 5. Weitere Angaben des Arbeitskreises Lidén et al. (Zeile 3) weichen extrem von den eigenen, späteren Ergebnissen ab. Ganz besonders auffällig ist, dass die ECHA sich auf unveröffentlichte Resultate bezieht. Dies ist in der wissenschaftlichen Arbeitsweise je-doch nicht vorgesehen. Ergebnisse müssen unabhängig reproduzierbar sein. Andernfalls sind sie nicht überprüfbar und für Schluss-folgerungen nur bedingt geeignet. Dennoch wiederholt die ECHA diese Vorgehensweise mehrfach (siehe Definition auf Seite 4, 6 (drei unveröffentliche Zitate), 7 (zwei unveröffent-lichte Zitate) und 10. Die Repräsentativität der Daten ist daher fraglich.Die ECHA verschärft das Schutzziel erneut (Seite 8 der Definition), indem sie einen will-kürlichen Faktor 2 implementiert. Zitat:„To take into account the higher skin perme-ability/sensitivity of the areas where e.g. je-wellery are generally worn compared to skin of the back which is used in clinical tests, a

    factor of 2 should be applied to cover higher skin permeability/sensitivity and area.“

    Der übliche Prüfbereich auf dem Rücken wird als weniger sensibel angesehen als zum Beispiel Bereiche, an denen Schmuck getra-gen wird. Dem wird durch einen Faktor 2 Rechnung getragen. Allerdings soll die Be-schränkung nicht nur für Schmuck und die davon betroffenen Hautbereiche gelten, was die Guideline von ECHA mehr als deutlich macht. Hier werden Schlüssel, Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände aufgeführt. Die davon betroffenen Hautbereiche wie Hände werden jedoch sicher eine geringere Sensibi-lität aufweisen.Die Zusammenfassung der Ergebnisse führt die ECHA zu folgendem Schluss. Zitat (Seite 9):„Taking together, the information from cli-nical patch tests with liquids and tests using alloys indicate that exposure to 0.023 – 0.067 µg Ni/cm2 could cause skin reactions to low amounts of Ni-sensitised individuals. This value is within the range of measured release values of 0.02-0.068 µg/cm2 /1 hour from alloys.”

    Der Faktor 2 führt bemerkenswerterwei-se fast exakt auf den für die Freisetzungsrate von Legierungen ermittelten Wert. Auffällig ist jedoch, dass selbst unter diesen verschärf-ten Bedingungen nur eine geringe Anzahl der nickel-sensibilisierten Probanden („low amounts of Ni-sensitised individuals“) eine Hautreaktion zeigten.

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Definition im Ergebnis wissenschaftlich un-vollständig, wenig plausibel und für reale Fälle nicht anwendbar ist. Der Beschrän-kungsbereich der Entry 27 wird unbegründet ausgeweitet. Durch einseitige Datenauswahl wird das Risiko überschätzt – damit entsteht eine unnötige Überregulierung. Die Herlei-tung betrachtet die wissenschaftlichen Ergeb-nisse nicht vollständig und die Repräsentati-vität der Daten ist zumindest nicht eindeutig. Letztlich wird durch einen unbegründeten Faktor ein willkürliches, zusätzliches Vorsor-geprinzip eingeführt.

    Die Definition des anhaltenden Haut-kontakts führt über die Guideline der ECHA zu unabsehbaren Folgen für die Wirtschaft. Derartige Konsequenzen müssen sorgfältige, objektive Gründe voraussetzen. Diese sind durch die oben genannten Fakten mehr als in Frage gestellt.

    Außerdem sollten einer Regulierungs-maßnahme signifikante Fallzahlen zugrun-de liegen. Dies ist jedoch weder für die Zehn-Minuten-/30-Minuten-Definition be-legbar, noch sind sie jenseits von Schmuck und Piercings auch nur ansatzweise epide-miologisch.

    Die Definition bedarf dringend einer sorg-fältigen wissenschaftlichen Überarbeitung. Sie ist weder als Grundlage zur Durchsetzung der Beschränkung, noch für die Abfassung einer diesbezüglichen Guideline geeignet.

    REACH, Annex XVII, Entry 27:

    Nickel

    1. Shall not be used:

    (a) in any post assemblies which are inserted into pierced ears and other pierced parts of the human body unless the rate of nickel release from such post assemblies is less than 0,2 µg/cm²/week (migration limit);

    (b) in articles intended to come into direct and prolonged contact with the skin such as:

    • earrings, • necklaces, bracelets and chains, anklets, finger rings, • wrist-watch cases, watch straps and tighteners, • rivet buttons, tighteners, rivets, zippers and metal marks,

    when these are used in garments.

    If the rate of nickel release from the parts of these articles coming into direct and prolonged contact with the skin is greater than 0,5 µg/cm²/week. (c) in articles referred to in point (b) where these have a non-nickel coating unless such coating is sufficient to ensure that the rate of nickel release from those parts of such articles coming into direct and prolonged contact with the skin will not exceed 0,5 µg/cm²/week for a period of at least two years of normal use of the article.

    2. Articles which are the subject of paragraph 1 shall not be placed on the market unless they conform to the requirements set out in that paragraph.

    3. The standards adopted by the European Committee for Standardisa-tion (CEN) shall be used as the test methods for demonstrating the conformity of articles to paragraphs 1 and 2.

    Definition building of prolonged contact, Seite 11:

    Starting from the time-related information on Ni release from alloys combined with information on Ni-sensitised subject’s reactions to different doses, and information on skin uptake and penetration, it was estimated which contact time would sufficiently protect Ni-sensitised and not yet sensitised subjects from contact dermatitis.

  • ZVOreport 1 | Januar 201822

    Bericht aus Berlin und Brüssel

    Der TÜV Rheinland hatte zu einer Vortrags- und Diskussionsveran-staltung zum Thema Nickel am 4. Dezember 2017 nach Köln ein-geladen. Rund 70 Teilnehmer aus Industrie und Behörden, darunter auch Vertreter des ZVO, folgten dem Mammutprogramm von letzt-lich 14 Vorträgen.

    Neben der Frage, worum es sich beim „verlängerten Hautkon-takt“ handelt, wie er in der einschlägigen Nickelbeschränkung nach REACH Anhang XV (Eintrag 27) genannt ist, stellte sich die Frage, ob die Beschränkung und der aktuelle Entwurf der ECHA Guideline dem gleichen Schutzziel folgen.

    In zahlreichen Vorträgen wurde die industrielle Nutzung von Ni-ckel als Metall beleuchtet. Eine signifikante Beschränkung der weite-ren Nutzung hätte offensichtlich immense Auswirkungen auf existie-rende Industriezweige bis hin zu alltäglichen Gebrauchsgegenständen (zum Beispiel Schlüssel).

    Immer wieder wurde betont, dass zu den Beispielgegenständen aus der Guideline keine praktischen Erkenntnisse zu allergischen Reakti-onen vorliegen. Ganz im Gegensatz dazu wird die Beschränkung mit ihren Beispielen zu Gegenständen mit besonders langem Hautkontakt wie Piercings oder Schmuck einhellig akzeptiert. Ein Vortrag seitens eines Vertreters des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) zur all-ergischen Wirkung von Nickel und Beobachtungen zur Bildung einer Sensibilisierung konnte den offensichtlichen Widerspruch nicht voll-ends aufklären.

    Im Gegensatz dazu führte ein juristischer Vortrag sehr deutlich vor Augen, welche dramatischen Folgen ein Verstoß gegen die Guide-line in der gängigen Rechtsprechung haben kann. Unter anderem ist keine reale Gefährdung notwendig, um bei Überschreitung der in der Guideline genannten Beurteilungsgrenzwerte strafrechtlich verfolgt werden zu können. Entsprechend sorgfältig müsste die Betrachtung

    seitens der ECHA zu den notwendigen Beschränkungsbedingungen ausfallen. Der ZVO zeigte jedoch in einem Kurzvortrag auf, dass schon die Definition des „verlängerten Hautkontakts“ aus dem Jahre 2014 wissenschaftlich sehr fragwürdig ist.

    Die kontroverse Diskussion führte zu keinem befriedigenden Er-gebnis, sondern hinterließ die Teilnehmer zum Teil ratlos. Obwohl die als Entwurf vorliegende Guideline gemäß der allgemeinen Erfah-rung Bereiche reguliert, die offenbar keine allergischen Probleme im Umgang mit Nickel verursachen, wird der Verstoß zum persönlichen Risiko.

    Auch die anwesende ECHA-Vertreterin konnte als Scientific Of-ficer keinen weiteren Aufschluss geben. Jedoch versprach sie, die Bei-träge der Veranstaltung nach Helsinki zu berichten.

    Fachtagung zum Stand der ECHA Guideline

    Nickel: Was ist längerer Hautkontakt?

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    Der aktuelle Entwurf der ECHA Guideline zum Thema Nickel führt zu allgemeiner Verwirrung und Verunsicherung.

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 23

    Bericht aus Berlin und Brüssel Bericht aus Berlin und Brüssel

  • ZVOreport 1 | Januar 201824

    Bericht aus Berlin und Brüssel

    grenzwerten im Detail stellen sich schnell Fragen:

    Auf Seite 16 beispielsweise sind die ak-tuellen nationalen Arbeitsplatzgrenzwerte zusammengestellt, offenbar, um das aktuelle Schutzniveau abschätzen und vergleichen zu können. Jedoch beinhaltet die Darstellung keinerlei Vergleich über die Messbedingun-gen wie Abstand zur Quelle oder ob perso-nenbezogen oder ortsfest zu messen ist. Dies wäre für einen aussagefähigen Vergleich je-doch Voraussetzung.

    Im weiteren Verlauf listet der Vorschlag vorhandene analytische Methoden für Nickel und seine Verbindungen in der Luft auf. Die Methoden weisen folgende LOQs (limits of quantitation, also Bestimmungsgrenzen) auf (in µg/m3): 1.8, 0.06, 1, 0.4, 5.2, 0.47 bei je-weils vergleichbarem Luftvolumen.

    Der wesentliche Aspekt ist hier nicht die Abweichung der Verfahren untereinander. Es fehlt vielmehr die Betrachtung der Prä-zision der Verfahren, also die Wiederholbar-keit und Vergleichbarkeit. Vor allem letzte-res – die Vergleichbarkeit der Methode an verschiedenen Orten mit unterschiedlichen Bearbeitern und Equipment – wird stark von der Güte der Probenahme abhängen, weni-ger von den hochgezüchteten Laboranalyse-geräten. Eine solche Betrachtung macht die ECHA jedoch nicht. Es erfolgt beispielswei-se keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit von zu hoch gemessenen Expositionswerten aufgrund der Schwankungen im Probenah-mesystem.

    Das Vorschlagspapier der ECHA setzt sich weiterhin mit der Möglichkeit eines Bio-monitoring auseinander. Dargestellt werden die Zusammenhänge zwischen äußerer Expo-sition über die Luft und korrespondierender Urinkonzentration der betroffenen Mitarbei-ter. Die Oberflächenindustrie, namentlich

    die Galvanotechnik („electroplating“), wird besonders eingehend betrachtet. In Tabelle 21 auf Seite 48 des Papiers werden insgesamt neun Studien darüber aufgeführt. Mit auf-genommen wurde noch eine Studie aus der Batteriefertigung. Die Studien stammen aus den Jahren 1978 bis 2000. Obwohl sie einen Zusammenhang von äußerer Exposition und Urinkonzentration aufzeigen sollen, machen vier der Studien keine Angaben zu den herr-schenden Luftkonzentrationen. Einige der Studien umfassten Stichproben von weniger als zehn Personen.

    Die Studien mit Angabe beider not-wendigen Werte, also Expositionshöhe und Urinkonzentration, erweisen sich als wider-sprüchlich. Eine Studie von Hogveit et al. (1978) findet für eine Exposition von 0.23 +/- 0.42 µg/m3 eine Urinkonzentration von 129.2 +/- 105.6 µg/l. Morgan and Rouge (1979) finden hingegen für 0.5 +/- 2.47 µg/m3 eine korrespondierende Urinkonzentrati-on von 65 +/- 42 µg/l. Hogveit et al. führten eine weitere Studie durch (1979) und kamen zu einem Zusammenhang von 0.02-0.14 µg/m3 mit 25 – 255 µg/l. Die Studie von Ber-nacki et al (1980) ermittelte für weit höhe-re Luftkonzentrationen (9.3 +/- 4.4 µg/m3) wieder niedrigere Urinkonzentrationen (46 +/- 32 µg/m3 nach der Schicht)

    Es ist offensichtlich, dass die Studien ins-gesamt keine schlüssige Korrelation ergeben. Dennoch gibt die ECHA mathematische Zu-sammenhänge in Form von linearen Regressi-onen an (Seite 49, siehe Abbildung 1).

    Regressionskoeffizienten könnten einen Anhalt über den Grad der Korrelation geben, werden aber seitens der ECHA nicht angege-ben. Jedoch zeigen einfache Rechnungen den Wert dieser drei Formeln zum Zusammen-hang von äußerer Exposition mit der Urin-konzentration. Dazu sind in die Formeln der

    EU-Kommission auf der Suche nach Zuständigkeiten

    Wer darf Arbeitsplatzgrenzwerte wissenschaftlich herleiten?

    Table 22: Correlations between the concentration of readily soluble nickel compounds in the work place air (A) and the concentration of the metal in urine samples (from DGF 2004)

    Linear regression n r References

    Ni (U) [µg/l] = 26.8 + 522.8 Ni (A) [mg/m3] 19 0.82 Tola et al. 1979

    Ni (U) [µg/l] = 2.0 + 700 Ni (A) [mg/m3] Nieboer et al. 1999

    Ni (U) [µg/g creatinine] = 6.0 + 430 Ni (A) [mg/m3] 13 0.96 Oliveira et al. 2000

    Bisher gab es in der EU-Kommission eine klare Arbeitsteilung: DG EMPL (Generaldi-rektion Beschäftigung) war mit ihrem Fach-gremium SCOEL (Scientific Committee on Occupational Limits) zuständig für die Re-gulierung von Expositionen am Arbeitsplatz, DG Health Food and Safety kümmerte sich um Verbraucherartikel und DG ENV (Gene-raldirektion Umwelt) war für die Umwelt zuständig. Durch REACH änderte sich je-doch vieles. So überschneiden sich plötzlich Zuständigkeiten. Und dass die DG GROW (Generaldirektion Wirtschaft) für REACH zu-ständig ist, macht es nicht übersichtlicher. Bei Nickel war das Problem besonders ekla-tant: Beschränkungen und/oder Autorisie-rungen unter REACH, zusätzlich Grenzwerte am Arbeitsplatz … Die Widersprüche waren vorprogrammiert.

    Anscheinend bevorzugt die EU-Kommission die REACH-Schiene, denn sie beauftragte die ECHA mit ihrem Fachgremium RAC (risk assessment committee) mit der Ausarbeitung von Arbeitsplatzgrenzwerten. RAC sollte sich eine Meinung bilden und wissenschaftliche Hinweise geben1. Um sein Fachgremium zu unterstützen, erarbeitete die ECHA einen Vor-schlag für Nickel und seine Verbindungen2.

    Quantitative Risikoeinschätzung notwendig

    Nach den ersten Erfahrungen mit Autorisie-rungen, unter anderem im Falle Chromtri-oxid, erschienen Arbeitsplatzgrenzwerte für viele in der Industrie das kleinere Übel. Der Umgang damit ist wohl bekannt.

    Arbeitsplatzgrenzwerte sollen den Mit-arbeiter vor einem zu hohen Risiko durch die entsprechende Substanz schützen. Dies setzt voraus, dass sich das Risiko quantita-tiv einschätzen lässt. Eine wissenschaftliche Betrachtungsweise ist daher unumgänglich. Diesem Anspruch wurde bisher der SCOEL gerecht. Jedoch kam er nach Meinung vieler zu langsam zu Ergebnissen. Nun müssen der RAC und die dahinterstehende ECHA sorg-fältige wissenschaftliche Arbeitsweise anwen-den und sich daran messen lassen.

    Bei der Betrachtung des Vorschlags der ECHA zur Unterstützung von Arbeitsplatz- Abbildung 1: Regressionen zum Biomonitoring

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 25

    jedem Zeitpunkt für den Mitarbeiter vor Ort eine Expositionsmöglichkeit gegeben wäre. Das ist in der Regel jedoch nicht der Fall und lässt eine exaktere Recherche und Darstellung wünschen.

    Als weiteres Risiko wird der direkte Haut-kontakt mit Nickellösungen bei Montage und Demontage bzw. Trommelbefüllung und -entnahme der Bauteile, bei der Elektrolyter-gänzung sowie bei der abwassertechnischen Behandlung der Lösungen postuliert. Bei der Demontage wäre diese Möglichkeit ein fata-les Qualitätsproblem, das wohl jeder Betrieb aus Eigeninteresse tunlichst vermeidet. Wie es zum Elektrolytkontakt bei der Montage und Befüllung kommen kann, also bei Tei-len, die noch gar nicht mit dem Elektrolyten in Berührung kamen, ist schleierhaft.

    Transport von Flüssigkeiten und die Abwasserbehandlung erfolgen nahezu ausschließlich über Pumpen, Rohr- und Schlauchleitungen, also in mehr oder weni-ger geschlossenen Systemen. Wo ECHA hier ein besonderes Risiko zum dermalen Kontakt sieht, bleibt unbegründet. Mindestens muss dieses Risiko als in Umfang und Zeit stark begrenzt betrachtet werden. Auch hier wäre sorgfältige Recherche und korrekte, vollstän-dige Darstellung hilfreich gewesen, um der Meinungsbildung des RAC realistische Ein-schätzungsmöglichkeiten zu geben.

    Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das vorliegende Vorschlagspapier der ECHA kei-ne Einschätzung der realen Gegebenheiten für technisch in der Galvanik wenig versier-te RAC gibt. Ganz im Gegenteil werden in vielen Bereichen Zusammenhänge und Kor-relationen postuliert, die sich beim genauen Hinsehen nicht bestätigen lassen. Wie eine solche Vorarbeit die sorgfältige wissenschaftli-che Erarbeitung eines zweckmäßigen Arbeits-platzgrenzwertes durch den RAC unterstüt-zen soll, ist mehr als fraglich.

    Die Tatsache, dass von Arbeitspapieren dieser Art die Zukunft von ganzen Branchen und Technologien abhängen könnte, gibt An-lass zur Sorge. Klare und unmissverständliche Kommunikation der Bedenken gegenüber Entscheidungsträgern scheint mehr als drin-gend geboten.

    Das ZVO-Ressort Umwelt- und Chemi-kalienpolitik wird das Thema weiter adres-sieren (siehe Beitrag auf Seite 22) und hierzu auch mit anderen betroffenen Verbänden zu-sammenarbeiten.

    1 https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/rac_man-date_oels_en.pdf/9f9b7fb9-545a-214c-69f0-dff5f5092174

    2 http://www.pssewloclawek.pl/pliki/aktualnosci/dokumen-tacja_rac/dokumentacja%20RAC%20dla%20niklu%20i%20jego%20zwiazkow.PDF

    Bericht aus Berlin und Brüssel Bericht aus Berlin und Brüssel

    Abbildung 1 die Konzentrationen in der Luft unter dem Wert Ni(A) einzutragen – wohl-gemerkt ist der Wert in mg/m3 einzutragen! Ergebnis ist eine Vorhersage der zu erwarten-den Urinkonzentration. Bei den in der Gal-vanotechnik heute üblichen Konzentrationen von 0 bis 1µg/m3, also 0 bis 0.001µg/m3 (wie auch die Studien überwiegend fanden), fin-den sich folgende Ergebnisse:

    Tola et al. 1979: 26.8 – 27.3 µg/lNieboer et al. 1999: 2.0 – 2.7 µg/lOliveira et al. 2000: 6.0 – 6.4 µg/l

    In Anbetracht der Schwankungen der Ergeb-nisse derartiger Studien (siehe Abbildung 1) ist jedes Ergebnis für sich als konstanter Wert anzusehen, zumal die Regressionen selbst kei-ne Varianzen enthalten, die eine Präzisions-schätzung erlauben würden. Zudem überlap-pen sich die Ergebnisse nicht, so dass keine Übereinstimmung gegeben ist.

    Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die ver-fügbaren Informationen zum Biomonitoring für die Galvanotechnik („electroplating“) nicht anwendbar sind und keine verwertba-ren Informationen liefern. Möglicherweise ist dies der Grund, warum ECHA die folgende Empfehlung im Vorschlagspapier formuliert (Seite 48):

    “This indicates that the use of a biological limit value for nickel in urine may not be fea-sible when setting an OEL around 10 µg/m3 or lower as the levels in urine from workers may not be significantly different from those of the general population.”

    ECHA empfiehlt bereits hier eine un-tere Grenze für den möglichen OEL, über den sich RAC eine Meinung bilden soll. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass eine solche Meinungsbildung bezüglich Biomonitoring schwierig sein wird – es sei denn man kommt zu dem Schluss, dass es für Nickel in der Gal-vanik unbrauchbar zur Festlegung eines Ar-beitsplatzgrenzwerts ist.

    Als letztes Beispiel für die Vorarbeit der ECHA zur Information und zur Unterstüt-zung der Meinungsbildung zu einem mögli-chen Arbeitsplatzgrenzwert durch RAC seien die Angaben zur Verwendung der Nickelver-bindungen diskutiert. Im Fokus stehen da-bei die Einschätzungen zur Galvanotechnik. Hier führt ECHA auf Seite 22/23 aus:

    “Workers in electroplating shops may be exposed to Ni substances in the form of mis-ts, dusts and powders from electrolytic solu-tions, nickel anodes, nickel plate and wastes during the plating operation, maintenance of solutions and plant and cleaning of the pre-mises, equipment and plant. These present an inhalation risk. Skin contact with nickel plating solutions can occur for example when loading and unloading workpieces from the jigs and barrels and making-up, replenishing or destroying plating solutions.”

    Unrealistische Annahmen für die Galvanotechnik

    Es wird einerseits ein Risiko begründet, das aus Nebeln, Staub und Pulvern resultiert, die wäh-rend der Beschichtung, Elektrolytpflege und Anlagenpflege sowie Reinigungsarbeiten ent-stehen. Dazu ist zu sagen, dass ein Austrag aus Lösungen ohne Bildung von Aerosolen schwer vorstellbar ist. Ohne starke Gasbildung (wie beim Hartverchromen) haben die Verbindun-gen als nichtflüchtige Substanzen kaum eine Tendenz, den gelösten Zustand zu verlassen. Und selbst eine Belüftung der Lösungen mit Luft, sollte sie technisch sinnvoll sein, kann aufgrund der Gasblasengröße nur schwierig ein nennenswertes Aerosol bilden. Nickelano-den und Nickelbeschichtung („Nickel plate“) sind solide Festkörper, die keine Pulver freiset-zen – zumal die Nickelanoden wohl meisten im flüssigen Medium zu finden sind.

    Die Darstellung der ECHA erweckt den Eindruck, als ob in jedem Arbeitsschritt zu

    Am Beispiel von Nickel offenbaren sich die Probleme und Widersprüche bei den Zuständigkeiten.

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  • ZVOreport 1 | Januar 201826

    Bericht aus Berlin und Brüssel

    •Service life (worker at industrial site)-Industrial handling ofsurfaced treated articles (passivated/pleated)(measured data & MEASE)

    •Service life (professional worker)-Professional handling of sur-faced treated articles (passivated/pleated)(measured data & MEASE)

    Über Herkunft und Alter der gemessenen Werte informiert die Studie nicht. Ebenso sind die Randbedingungen für die Modell-berechnungen nicht im Detail dargelegt. Zwar erscheinen einige Daten nicht plausibel, jedoch ist eine Bewertung der zugrunde ge-legten Expositionswerte am Arbeitsplatz schwierig. Allerdings weist die ECHA daraufhin, dass beispielsweise für den Umgang mit pulverförmigem Kobaltsalz (beim Nachschärfen, bei Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten) eine Expositionszeit von bis zu acht Stunden angenommen wurde (Seite 6), was eher unplausibel ist. Es ist daher davon auszugehen, dass die Expositionswerte mit Skepsis zu betrachten sind.

    Im „call for evidence“ fragte ECHA nun nach weiteren Infor-mationen, insbesondere zu folgenden fünf Themengebieten:1. Verwendungen, in denen Kobaltsalze als Intermediates verwen-

    det werden. In Registrierungsdossiers waren derartige Verwen-dungen genannt worden.

    2. Alternativen zur Verwendung von Kobaltsalzen, sowohl Ersatz der Substanz als auch der Technologie. Sollte eine derartige Sub-stitution nicht möglich sein, bat ECHA um Auskunft über tech-nische oder ökonomische Schwierigkeiten des Ersatzes, Preise für alternative Substanzen oder Technologien oder andere relevante Information.

    3. ECHA vermutet die höchsten Expositionen durch Inhalation bei der Nutzung von pulverförmigem Kobaltsalz. Daher fragt ECHA nach dem möglichen Einfluss einer entsprechenden Be-schränkung auf das Geschäft. Zusätzlich sollten spezifische Infor-mationen über die Einsatzmengen gegeben werden.

    4. Es wurde gefragt, ob zusätzliche technische Maßnahmen ge-plant seien, um Kobaltsalze sicher handzuhaben; beispielsweise geschlossene Systeme, erhöhte Automation etc. Es sollten detail-lierte Angaben gemacht werden.

    5. Für alle fünf Verbindungen sollten Angaben über die Mengen in Verwendung – nach Sektoren getrennt – sowie über den Trend der letzten Jahre gemacht werden.

    Enge Zusammenarbeit mit dem Kobaltinstitut

    Naturgemäß sind die Angaben für die Oberflächenbranche nur schwierig, da sie als Querschnittsbranche sehr viele Varianten auf-weist. Dennoch hat der ZVO nach einer Umfrage Stellung genom-men und Informationen gegeben. Gleichzeitig wurde die Zusam-menarbeit mit dem Kobaltinstitut4 vertieft, das sich naturgemäß um alle Verwendungen und Fragestellungen kümmert.

    Regulierung von Kobaltsalzen

    ECHA fragt – Industrie antwortetInteressierte oder betroffene Kreise konnten der ECHA nach einem „call for evidence“1 bis Ende September 2017 Informationen über fünf spezifische Kobaltsalze zuleiten. Es handelte sich dabei um Ko-baltnitrat, Kobaltsulfat, Kobaltcarbonat, Kobaltchlorid und Kobalt-acetat. Auch der ZVO ist hier aktiv geworden.

    Die EU-Kommission hatte die ECHA aufgefordert, ein Beschrän-kungs-Dossier für den Anhang XV gemäß Artikel 69(1) von REACH zu erstellen2. Im Mai 2017 veröffentlichte die ECHA daraufhin eine Studie über die Bedingungen der Verwendung der fünf Kobaltsalze3. Auf 80 Seiten wurde die Risikosituation bei neun verschiedenen Ver-wendungen beleuchtet, an erster Stelle in der Oberflächenbehandlung.

    Risikoeinschätzung bei der Oberflächenbehandlung

    Die Studie stellt für den Bereich Oberflächenbehandlung für fünf übergeordnete Expositionsszenarien mit diversen Unterpunkten gemessene und modellierte Daten (mittels Modellierungssoftware MEASE) zusammen (Seiten 18 bis 21):•Formulationofmetalsurfacetreatmentpreformulations(measured

    data & MEASE) •Useatindustrialsite–Passivationprocesses(measureddata&MEASE)•Useatindustrialsite-Platingprocessesinsurfacetreatment(measured

    data & MEASE)

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 27

    Bericht aus Berlin und Brüssel Bericht aus Berlin und Brüssel

    Die ECHA hat Informationen zu Kobaltsalzen gesammelt, um ein Beschränkungs-Dossier zu erstellen.

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    Zusammen mit dem Kobaltinstitut werden weitere Informationen an politische Kreise und Behörden vorbereitet. Dabei geht es ne-ben der oft fehlenden Plausibilität der Risi-kovermutungen und -schätzungen auch um die möglichen ökonomischen Auswirkungen.

    Das Kobaltinstitut geht davon aus, dass es zu einer Beschränkung kommen wird. Jedoch

    ist deren Ausrichtung und Umfang unklar. Es werden Daten und Informationen auf der Ba-sis folgender Szenarien vorbereitet:Szenario 1: Beschränkung einer spezifischen

    physikalischen Form, zum Bei-spiel pulverförmig,

    Szenario 2: Beschränkung spezifischer Ver-wendungen,

    Szenario 3: Beschränkung über einen oder mehrere Arbeitsplatzgrenzwerte,

    Szenario 4: strikte Durchsetzung einer frei-willigen Selbstverpflichtung der Industrie.

    Letztlich muss die ECHA darlegen, dass die Beschränkung die geeignetste Methode zur Regulierung und damit der Risikoverringe-rung durch Kobaltsalze ist. Durch weitere Informationen möchte das Kobaltinstitut er-reichen, dass diese Bewertung auf korrekten, plausiblen und objektiven Daten beruhen wird.

    Das ZVO-Ressort Umwelt- und Chemi-kalienpolitik wird die Thematik weiterverfol-gen und über die Entwicklung informieren.

    1 https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/cfe_backg-round_note_cobalt_salts_en.pdf/dace35e4-1ad2-eb7c-0725-146bb480b49f

    2 https://www.echa.europa.eu/documents/10162/13641/com-missions_request_cobalt_salt_en.pdf/d21c5c69-9640-47c5-9b36-40060590c17a

    3 https://echa.europa.eu/documents/10162/13641/cobalts_salts_study_report_en.pdf/42f0947f-e7fe-7b14-fc97-cfda-0c068e9d

    4 Cobalt Institute, 18 Jeffries Passage, Guildford GU1 4AP, Vereinigtes Königreich, Telefon: +44 1483 578877, https://www.cobaltinstitute.org/

  • ZVOreport 1 | Januar 201828

    Bericht aus Berlin und Brüssel

    REACH nach 2018

    BMWi und Ökopol stellen Studie vorÖkopol hat im Auftrag des Bundesministeri-ums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zu den Regulierungsalternativen „Be-schränkung“ und „Zulassung“ nach REACH angefertigt. Das ZVO-Ressort Umwelt- und Chemikalienpolitik war in Berlin vertreten, als am 5. Dezember 2017 im BMWi die Untersuchungsergebnisse vorgestellt und Handlungsoptionen für die Zukunft disku-tiert wurden.

    Die Ökopol-Studie sollte klären, unter wel-chen Gegebenheiten die „Beschränkung“ oder die „Zulassung“ nach REACH zu bevor-zugen sei. Hierzu wurden unter anderem In-terviews mit Betroffenen (Stakeholdern) und Behörden durchgeführt, an denen auch der ZVO beteiligt war. Zudem sichtete Ökopol die bisherigen Zulassungen und Beschrän-kungen. Als typische Beispiele wurden die Fälle des Chromtrioxids (Zulassung) und der

    Isocyanate (Beschränkungsvorschlag) näher betrachtet.

    Fokus auf Risiko-Management- Optionen-Analyse (RMOA)

    Schwerpunkt der Veranstaltung in Berlin war die Handhabung der Risiko-Manage-ment-Optionen-Analyse (RMOA), die sich mittlerweile europaweit als geeignetes Werk-zeug zur Entscheidungsvorbereitung heraus-kristallisiert hat. In der RMOA soll die für den jeweils betrachteten Fall einer besorgni-serregenden Substanz und/oder Verwendung die am besten geeignete Regulierungsmaß-nahme identifiziert werden.

    Die vorgestellte Studie konzentrierte sich auf Beschränkung und Zulassung, allerdings ergab die Diskussion mit Behörden und In-dustrievertretern, dass diese beiden Maßnah-men keineswegs die einzigen sind. Weitere regulative Maßnahmen könnten zum Bei-

    spiel die Festlegung von Arbeitsplatzgrenz-werten, Kennzeichungen nach CLP oder auch gar keine Maßnahmen sein. Um den Aufwand zu begrenzen, standen diese ande-ren Möglichkeiten jedoch nicht im Fokus der Studie.

    Werkzeug „Entscheidungsbaum“

    Ökopol stellte den Entwurf eines Entschei-dungsbaumes vor. Er soll schrittweise durch die Bearbeitung führen, um auf Basis folge-richtiger Entscheidungen zwischen Beschrän-kung und Zulassung als am besten geeignete Methode unterscheiden zu können. Der Ent-scheidungsbaum war Gegenstand lebhafter Diskussion und wurde im Rahmen von be-hördlicher und industrieller Gruppenarbeit gezielt mit praktischen Erfahrungen abge-glichen. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in die endgültige Formulierung des Studienergebnisses einfließen.

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  • ZVOreport 1 | Januar 2018 29

    Bericht aus Berlin und Brüssel Bericht aus Berlin und Brüssel

    Vorläufig konnte festgehalten werden, dass die Behörden umso eher die für die Industrie nachteilige Zulassung anstreben, je weniger aussagefähig die Informationen seitens der In-dustrie über Verwendungen und Expositions-szenarien sind. Dies gilt umso mehr, als viele Mitgliedsstaaten nicht über die Erfahrungen und regulativen Infrastrukturen verfügen, wie sie beispielsweise in Schweden, Dänemark, Frankreich oder Deutschland vorliegen.

    Bei der Zulassung liegt im Gegensatz zur Beschränkung die Informationspflicht bzw. Beweislast bei den Betrieben und nicht bei den Behörden. Daher ist der Zulassungspro-zess für die Industrie mit viel Aufwand und Unsicherheiten verbunden.

    Deutschland will sich dafür einsetzen, die einheitliche Vorgehensweise für die Erstel-lung von RMOAs europaweit zu etablieren, um unter anderem die von der Industrie ins Zentrum gehobene Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit zu unterstützen.

    Beschränkung oder Zulassung nach REACH? Der Entscheidungsbaum soll schrittweise durch die Bearbeitung führen.

    Gra

    fik: Ö

    kopo

    l

    Prüfung ob Beschränkung gem.

    Artikel 68(2) „fast track“

    Daten hinreichend für Bestimmung der gefährlichen

    Eigenschaften?

    CMR?

    PBT/vPvB/gleichermaßen

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  • ZVOreport 1 | Januar 201830

    Titel

    ZVO-Oberflächentage 2017

    Oberflächentechnik in der Wertschöp fungskette – Politik und Industrie erkennen den Wert, Teil 2

    LegierungsschichtenTemperaturbeständigkeit von Passivierungsschichten Passivierungen auf Zink und Zinklegierun-gen – ein Thema, mit dem sich Patricia Preik-schat intensiv auseinandersetzt – verzögern als dünne Barriereschichten die Überzugs-korrosion der zinkhaltigen Schicht, die im System des kathodischen Korrosionsschutzes als Opferanode fungiert und so das Stahlbau-teil in seiner Funktion schützt. Während der Korrosionsschutz der früher üblichen, auf Chrom(VI) basierenden Gelb- und Oliv-chromatierungen bereits bei recht moderater Temperatureinwirkung von 100 °C versagt, sind die dreiwertigen Dickschichtpassivierun-gen hier deutlich besser. Dies hat zu erheblich höheren Anforderungen in Spezifikationen geführt, beispielsweise für Automobilteile, die bei ihrem Einsatz in der Nähe der Brem-sen oder im Motorraum Temperaturen von 100 °C bis 150 °C ausgesetzt sind.

    Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass Funktion und Aussehen zum Teil hinter den Erwartungen bleiben. Auch aus diesem Grund wird die Passivierung unter anderem durch eine zusätzliche Versiegelung ergänzt. Dabei sind Unterschiede zwischen Zink aus schwachsauren Elektrolyten und Zink aus al-kalischen Elektrolyten erkennbar.

    Über den Grund dieses Effekts gibt es unterschiedliche Modellvorstellungen, von Elektrolyteinschlüssen bis zur Kristallstruktur der Zinkschicht, vom Rissmuster der Passi-vierungen über ihre Schichtdicke bis hin zu ihrer Zusammensetzung. Hauptsächlich ist das unterschiedliche Verhalten auf die Trock-nung bei meist etwa 70 °C zurückzuführen, bei der Wasserreste (Hydroxid, Kristallwasser) und eventuell Reste organischer Säuren in der Schicht verbleiben. Neue Formulierungen für Passivierungen liefern bessere Ergebnisse sowohl bei Zinkschichten aus sauren Elekt-rolyten als auch bei alkalischen Systemen. Erkennbar ist dies unter anderem an der sehr geringen Rissbildung der Passivierungen.

    Topcoats für Verbindungselemente Christian Kaiser befasste sich mit den verschie-denen Anforderungen der Automobilindustrie an die Oberflächenbeschichtung von Verbin-

    dungselementen, die in ihrem Lebenszyklus ei-ner Vielzahl an verschiedenen Beanspruchun-gen ausgesetzt sind. Die langjährige Funktion dieser Bauteile muss daher durch eine ebenso multifunktionelle Oberflächenbeschichtung gewährleistet werden. Verbindungselemente werden auch bei elektrisch betriebenen Fahr-zeugen in vergleichbarem Umfang Einsatz finden, allerdings werden durch die Nachfra-ge nach Schichten auf hochfestem Stahl so-wie nach dem Schutz vor Kontaktkorrosion (Stahl-Aluminium oder Stahl-CFK) zusätzli-che Anforderungen zu erwarten sein.

    Korrosionsbedingte Funktionsstörungen wie das Festsetzen und der Verschleiß sowie das unbeabsichtigte Lösen einer Verbindung werden durch ein mehrschichtiges Korrosi-onsschutzsystem verhindert. Galvanisch auf-gebrachtes Zink oder eine Zinklegierung brin-gen den kathodischen Korrosionsschutz, eine Konversionsschicht sowie abschließend der Topcoat komplettieren das System. Vor allem

    Mit einem neuerlichen Teilnehmerrekord von 665 Teilnehmern und unter prominenter Für-sprache von Bundeswirtschaftsministerin Bri-gitte Zypries endeten am 15. September die diesjährigen ZVO-Oberflächentage in Berlin. In fünf parallelen Vortragssessions mit insge-samt 87 Vorträgen wurden an den drei Veran-staltungstagen die aktuellen Trends, Entwick-lungen und Innovationen der Galvanotechnik vorgestellt und diskutiert. In der begleitenden Industrieausstellung präsentierten insgesamt 70 Aussteller ihre Produkte und Innovatio-nen. Im Folgenden setzen wir die in Ausgabe 5/2017 des ZVOreports begonnene Nachbe-richterstattung fort.

    Das umfangreiche Programm an Vorträgen bot im Bereich der Legierungsschichten vor allem verschiedene Aspekte zur Herstellung und Nachbehandlung von Zink-Nickel als einem der wichtigsten Schichtsysteme. Dar-über hinaus wurden Perspektiven durch den Einsatz von Zinn-Zink oder die Weiterent-wicklung von Aluminiumlegierungen gebo-ten. Aus dem Bereich der Hochschulen zeigt die Vorstellung wichtiger Entwicklungsme-thoden auf, in welcher Richtung Neuheiten im Bereich der Oberflächenbehandlung zu erwarten sind. Der Schutz gegen Verschleiß ist neben dem Korrosionsschutz ein zuneh-mend wichtiges Charakteristikum für Ober-flächen, bei dem vor allem Nickelschichten in den unterschiedlichen Zusammensetzungen ein hohes Potenzial besitzen. Zur Gewähr-leistung der Bearbeitungsqualitäten sind zu-verlässige Verfahren der Prozesskontrolle ein unerlässlicher Bestandteil der Prozesstechnik.

    70 Aussteller haben sich in den großzügigen Räumen präsentiert.

    ZVO-Präsident Walter Zeschky bei der Begrü-ßungsansprache

  • ZVOreport 1 | Januar 2018 31

    Titel Titel

    ZVO-Oberflächentage 2017

    Oberflächentechnik in der Wertschöp fungskette – Politik und Industrie erkennen den Wert, Teil 2

    Zink-Nickel zeichnet sich bei der Kombinati-on mit Aluminium und weiteren eingesetzten Werkstoffen durch eine geringe Potenzialdif-ferenz aus. Besondere Beständigke