RHEIN-NECKAR November 2018 · 2 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 Aenne Burda –die...

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magazin RHEIN-NECKAR November 2018 Bereicherung für die Wirtschaft S.6 Silicon Valley Einblicke für Unternehmen S.12 Neuer Gesetzentwurf Abmahnmissbrauch eindämmen S.22 IHK-Weiter- bildungs- programm 2019 Up-to-date im Arbeitsalltag S.42 Unternehmer mit ausländischen Wurzeln Kasia Selwent, Gründerin von GolfAir Travel in Heidelberg

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magazinRHEIN-NECKAR November 2018

Bereicherung für die Wirtschaft

S.6

Silicon Valley Einblicke für

Unternehmen S.12

Neuer Gesetzentwurf

Abmahnmissbrauch eindämmen S.22

IHK-Weiter-bildungs-

programm 2019Up-to-date im

Arbeitsalltag S.42

Unternehmer mit

ausländischenWurzeln

Kasia Selwent,Gründerin

von GolfAir Travel in Heidelberg

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IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 1

STANDPUNKT

W ie jede andere Organisationwird die IHK vom Engagementeinzelner Menschen geprägt.

IHK-Ehrenpräsident Hubert Eirich warso ein Mensch, der die IHK Rhein-Neckarin seiner Zeit als Präsident von 1995 bis2005 mit unternehmerischer Weitsichtprägte. Im Oktober 2018 ist Hubert Eirichim Alter von 83 Jahren verstorben. AlsIHK Rhein-Neckar werden wir unseremEhrenpräsidenten Hubert Eirich ein eh-rendes Andenken bewahren.

Die aktuelle IHK-Arbeit wurde inden vergangenen Wochen u. a. durch dieDiskussionen zur Steuerpolitik der Bun-desregierung bestimmt. In der IHK-Voll-versammlungssitzung im Herbst war dieSteuerpolitik das zentrale Thema. Berei-chert wurde die Diskussion bei diesemschwierigen Thema durch Fachimpulsevon Herrn Thomas Schrotz (HeidelbergerDruckmaschinen AG), dem Vorsitzendenunseres IHK-Steuerausschusses (IHKRhein-Neckar), und von Dr. Rainer Kam-beck, Bereichsleiter Steuern in unsererbundesweiten Dachorganisation DIHK.Die Mitglieder unserer Vollversammlungbeteiligten sich intensiv am Gespräch und

Manfred SchnabelPräsident der IHK Rhein-Neckar

Trauer um Hubert Eirich

Besuchen Sie die IHK Rhein-Neckar im Internet: www.rhein-neckar.ihk24.de

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nahmen dadurch ihre Aufgabe im Rahmender Vertretung des Gesamtinteresses derregionalen Wirtschaft engagiert wahr.

Das zentrale Thema unserer Zeit istdie Digitale Transformation. Unterneh-merinnen und Unternehmer hinterfragenihre bisherigen Geschäftsmodelle und ent-wickeln diese weiter. Welche Faktorenwerden über den Unternehmenserfolg vonmorgen in besonderer Weise mitentschei-den? Welche werden weniger wichtig?Welche Schlussfolgerungen sollte ich des-halb für Auf- und Ablauforganisation mei-nes Unternehmens und mein Geschäfts-modell daraus ziehen? Eine Gruppe vonUnternehmern aus unserer Region gingdiesen Fragen im vergangenen Monat imSilicon Valley nach. Sie hinterfragten zuRecht vieles, was sie vor Ort erfuhren.Und sie wussten, dass sie nicht einfach,die an der Westküste der USA funktio-nierenden Ansätze eins zu eins für das ei-gene Unternehmen übernehmen werdenkönnen. Aber wer genau hinhört und hin-sieht, nimmt viele hilfreiche Anregungenmit. Wir als IHK werden für die Unter-nehmen der Region die Erkenntnissegründlich aufbereiten. Einige der An-regungen haben wir für Sie in dieserAusgabe unseres Magazins in der „IHKAktuell“-Rubrik dargestellt.

Viel Spaß beim Lesen!

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2 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

Aenne Burda – die Wirtschaftswunderfrau Ihr Unternehmergeist ist bisheute legendär. Würde Aenne Burda im Jahr 2018 leben, wäre sie ein

Star der Start-up-Szene. Dies vermittelt eine SWR-Produktion, die am 20. November2018 in Offenburg vorgestellt wird. Unter dem Motto „Erzählen Sie uns Ihre Grün-dungsgeschichte“ verlost die IHK Rhein-Neckar zu dieser Premiere zwei Eintrittstickets.

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Am Puls der Wirtschaft Im Neckar-Odenwald-Kreis sind marktführende undausbildungsstarke Unternehmen zuhause. Dies machte ein Besuch von

Manfred Schnabel, Präsident der IHK Rhein-Neckar, bei der Maschinenfabrik GustavEirich in Hardheim und bei der Überbetrieblichen Ausbildungswerkstätte Buchen(ÜAB) eindrucksvoll deutlich. Unser Foto zeigt Schnabel (Mitte) mit dem ÜAB-Vor-standsvorsitzenden Martin Gehrig (l.) und dem Auszubildenden David Müller.

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Diskussion zur Steuerpolitik der Bundesregierung Über die aktuelleSteuerpolitik der Bundesregierung diskutierten IHK-Präsident Manfred

Schnabel (l.) und DIHK-Steuerexperte Dr. Rainer Kambeck mit den Mitgliedernder IHK-Vollversammlung.

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: RITTE

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WR

InhaltMagazin der IHK Rhein-Neckar 11/2018

STANDPUNKTTrauer um Hubert Eirich .....................................................................1

NACHRUFIHK Rhein-Neckar trauert um Ehrenpräsident Hubert Eirich........4

TITELTHEMAGründer mit MigrationsintergrundUnternehmer mit ausländischen Wurzeln bereichern die Wirtschaft .....................................................................................6

IHK AKTUELLFact-Finding-ReiseEinblicke ins Silicon Valley .....................................................12IHK-VollversammlungDiskussion zur Steuerpolitik der Bundesregierung ..................18

Wohnraum für AzubisIHK-Initiative in Heidelberg ....................................................20

IHK on TourAustausch in Stuttgart ..............................................................20

Spannende EinblickeAm Puls der Wirtschaft ............................................................21

Neuer GesetzentwurfAbmahnmissbrauch eindämmen ..............................................22

IHK-Netzwerk „Kleinunternehmen“Ware bestellt und nicht bezahlt?! .............................................23

IHK-Netzwerk „Sicherheit in der Wirtschaft“Spurensicherung am Tatort: Was ist richtig?............................24

Wirtschaftsjunioren sprechen KlarTextWie wir jetzt unsere Zukunft verspielen ..................................26

IHK-Netzwerk „Junge Wirtschaft“Warum sich jeder hinterfragen sollte .......................................26

FIRMENNACHRICHTENSAP Arena„Perfekter Rahmen für Business Events“................................ 28

New Business: Raúl TibidaboUhren in zeitlosem Design.......................................................30

New Business: BrosiuskruscheGroße Geschichte in kurzen Formaten.....................................31

B_FabrikBreidenbach eröffnet 5. Coworking Space...............................32

Büro Blanko – IdeenschmiedeKreativagentur für Print- und Digitalwerbung .........................33

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John DeereNeues Vertriebs- und Marketingzentrum in Walldorf ...............34

Catnic Deutschland GmbHPutzprofile aus eigener Produktion ...........................................34

FlexwordNeue Unternehmensstruktur......................................................35

RütgersNeue Heimat gefunden..............................................................36

U/C-tec Umwelt-Consulting + Technologie20 Jahre erfolgreich gelöste Umweltprobleme..........................36

Hübl GroupTreibt Innovationen im Bauwesen voran ...................................37

ApfelWerkzeuge weltweit im Einsatz.................................................38

Kieser TrainingJubiläum in Mannheim..............................................................39

PerformanceVermögen über Generationen....................................................39

METROPOLREGION RHEIN-NECKARFilm-BiografieAenne Burda – die Wirtschaftswunderfrau ...............................40

RATGEBER

ZU GAST BEI....Restaurant „Zur Rose“ in Neunkirchen ........................................72

Titelfoto: Firmenfoto

VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNGUnternehmensberatung, Mittelstands- finanzierung.................................................nach Seite 7

Auslandsanfragen ..................56Existenzgründungsbörse.........56Jubiläen..................................57Termine...................................57

Öffentl. Bekanntmachungen ...58Wirtschaft im TV ......................69Namen & Nachrichten............70Impressum ..............................71

SERVICE

Weiterbildung.........................42Ausbildung .............................44Auslandsgeschäft...................45Energie & Umwelt ..................48Europäische Union .................48

Öffentliches Auftragswesen ...50Recht......................................51Technologie & Innovation.......53Transport & Verkehr ...............53Wirtschaft digital ...................54

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NACHRUF

Bereits im Jahr 1979 wurde Hubert Eirich als

geschäftsführender Gesellschafter der Ma-

schinenfabrik Gustav Eirich in Hardheim in

die Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar gewählt.

Ab 1989 war er Mitglied im Präsidium, seit 1993 Erster

Vizepräsident. Im Jahre 1995 trat Hubert Eirich die

Nachfolge des tödlich verunglückten Präsidenten Klaus

O. Fleck an. Im Präsidentenamt wurde er in den Jahren

1997 und 2001 mit überwältigendem Votum bestätigt.

Mit zahlreichen Impulsen, Initiativen und auch neuen

konzeptionellen Ansätzen gestaltete Hubert Eirich die

Weiterentwicklung der IHK Rhein-Neckar hin zu einem

Dienstleister für die Wirtschaft in vertrauensvollem

Zusammenwirken von Ehren- und Hauptamt mit.

Unter seiner Ägide führte die IHK Rhein-Neckar

als eine der ersten IHKs bundesweit die doppelte kauf-

männische Buchführung ein. In den folgenden Jahren

konnte der Umlagesatz aufgrund einer konsequenten

Haushaltsführung dreimal gesenkt werden, bei gleich-

IHK Rhein-Neckar trauert um Ehrenpräsident Hubert Eirich

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Am 22. Oktober 2018 verstarb im Alter von 83 Jahren Hubert Eirich, Ehren-präsident der IHK Rhein-Neckar. Mit ihm verliert die Region einen uner-müdlichen Förderer, der sich für die Anliegen der Wirtschaft, die Weiterentwick-lung der regionalen Zusammenarbeit und auch das Unternehmerbildin der Öffentlichkeit in herausragender Weise ehrenamtlich engagiert hat.

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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar trauert um

Hubert EirichEhrenpräsident der IHK Rhein-Neckar

Herr Eirich gehörte der Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar seit 1979 an, von 1995 bis 2005 als IHK-Präsident. In dieser Zeit prägte er das Bild der Wirtschaft unseres

IHK-Bezirks auch überregional in vielfältiger Form. Besonders wegen seiner feinen Art, seines Humors und seiner Geduld im Umgang mit Menschen wurde Herr Eirich immer hoch geschätzt. In Anerkennung seiner Verdienste und seines langjährigen Engagements wurde ihm im Jahre 2005 die Ehrenpräsidentschaft der IHK Rhein-Neckar verliehen.

Als Mensch und Unternehmerpersönlichkeit werden wir Herrn Eirich sehr vermissen. Wir verlieren mit ihm einen engagierten und erfolgreichen Unternehmer,

dem wir ein ehrendes Andenken bewahren.

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Manfred SchnabelPräsident

Dr. Axel NitschkeHauptgeschäftsführer

zeitiger Modernisierung und Erweiterung des gesamten

Dienstleistungsangebotes. Die erfolgreiche Mitwirkung

im Ausbildungspakt war Hubert Eirich ein persönliches

Anliegen. Auch die Unterstützung gerade der mittel-

ständischen Unternehmen, zum Beispiel durch den neu

eingerichteten „Runden Tisch“, war ihm wichtig. Hubert

Eirich setzte sich für den Aufbau eines Euro InfoCenters

mit direktem Draht nach Brüssel ein und unterstützte

persönlich die Entwicklung enger Kontakte nach Ost-

europa, insbesondere zur Ukraine. Sein besonderes Au-

genmerk galt auch den Existenzgründern, die mit dem

IHK-StarterCenter eine zentrale Anlaufstelle in der Re-

gion erhielten.

Ein persönliches Anliegen war Hubert Eirich die

gute Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

in der Metropolregion Rhein-Neckar. Hier engagierte

er sich für neue Stiftungsprofessuren und setzte sich

für den Aufbau neuer Dialogplattformen zwischen

Hochschulen und Betrieben sowie neue regionale Clus-

ter und Netzwerke ein.

Sein herausragendes gesellschaftliches und ehren-

amtliches Engagement und sein Lebenswerk als Unter-

nehmer wurden mit dem Bundesverdienstkreuz und der

Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Hardheim gewürdigt.

Die Universität Heidelberg verlieh ihm die Ehrensenato-

renwürde. Hubert Eirich verkörperte in besonderer

Weise den Ehrbaren Kaufmann, trug den Gedanken der

Selbstverwaltung der Wirtschaft in sich wie kaum ein

zweiter und verstand sich in seiner eigenen Bescheiden-

heit, seinem Pragmatismus und seiner wertschätzenden

Art stets als Dienstleister und Partner der regionalen

Wirtschaft. Die IHK Rhein-Neckar ist Hubert Eirich

zu großem Dank verpflichtet und wird ihm ein ehrendes

Andenken bewahren.

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TITELTHEMA

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Kasia Selwent,Gründerin von GolfAir Travel,sucht derzeit nach Kooperations-partnern, um 2019in Heidelberg undUmgebung Golfund Yoga-Tages-events anzubieten.

Unternehmer mit ausländischen Wurzelnbereichern die Wirtschaft Verglichen mit deutschen Unternehmern, gründen Menschen mit ausländischen Wurzelnhäufiger und längst nicht mehr nur in typischen Branchen wie der Gastronomie. Das zeigenaktuelle Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. Doch was unterscheidetGründer mit Migrationshintergrund von anderen Unternehmern?

VON IRINA PETER

A lles begann mit einem kleinen Gemü-seladen im Mannheimer Jungbusch.32 Jahre später stehen der Bulgur oder

die Kichererbsen mit der aufgehenden Sonneauf der Verpackung in fast jedem Super-marktregal. Unter der Marke Suntat, bis 2017Baktat, beliefert das Unternehmen der Fa-milie Baklan den gesamten europäischenRaum und die USA mit seinen mediterranenund orientalischen Lebensmitteln. Bis heuteist Mannheim der Umschlagplatz für dieüber 3.000 verschiedenen Produkte des Un-ternehmens mit 100 Mitarbeitern in Neckar-au und 1.800 insgesamt.

Mitgründer Mustafa Baklan gilt als der er-folgreichste türkischstämmige Unternehmer

der Quadratestadt. Mit seinen ausländischenWurzeln gehört Baklan zu der Gruppe Men-schen, die häufiger ein eigenes Unternehmengründen als Bundesdeutsche ohne Migrati-onshintergrund. Das zeigt eine aktuelle Un-tersuchung des Deutschen Industrie- und Han-delskammertags: 2017 berieten die IHKs inDeutschland rund 30.000 Menschen mit aus-ländischen Wurzeln zu einer Unternehmens-gründung, was jedem Fünften aller Gründungs-interessierten entspricht und über dembundesdeutschen Durchschnitt liegt. DieserAnteil ist laut einer neuen KfW-Studie seit2005 stabil, nähert sich aber aufgrund der gutenArbeitsmarktsituation in den vergangenenJahren dem Mittel.

Während Menschen mit ausländischenWurzeln früher überwiegend in Branchen

wie Handel und Gastronomie gründeten,machen sie sich heute „immer mehr in derIndustriebranche oder im Dienstleistungs-bereich mit beispielsweise B2B-Angebotenselbstständig“, erläutert DIHK-PräsidentEric Schweitzer. Ein Beispiel ist das Unter-nehmen MotionsCloud aus Mannheim:Gründer Lex Tan hat sich 2016 mit einerApp selbstständig gemacht, die Versicherernund Gutachtern dabei hilft, den Wert vonUnfallschäden zu ermitteln. „Über die Appwerden alle gesammelten Beweise mit Hilfehöchster Sicherheitsstandards gespeichertund Betrugsmöglichkeiten eliminiert“, er-klärt der Gründer.

Lex Tan hatte bereits während des Studi-ums vier Unternehmen gegründet, von denenheute nur noch MotionsCloud existiert. Vor

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Rückschlägen hatte der gebürtige Malaysiernie Angst. „Learning by doing und auch malwas riskieren“, lautet sein Motto. Auch dassei laut Studien typisch für Gründer mit aus-ländischen Wurzeln. Eine mögliche Erklärungfür die höhere Risikobereitschaft ist, dass sieoder ihre Eltern das Herkunftsland verlassenhaben und sie so grundsätzlich offener fürunkonventionelle Wege sind.

Das trifft auch auf die 25-jährige KasiaSelwent zu. Die Spielerin der polnischen Golf-Nationalmannschaft hat sich direkt nach ihremStudium selbstständig gemacht. Ihre FirmaGolfAir Travel bietet exklusive Reisen an, dieGolf mit anderen Erlebnissen rund um Wellnessoder Wein kombinieren. Das Unternehmenaus Heidelberg entwickelt sich gut, mittelfristigwill die gebürtige Polin Mitarbeiter einstellen.Lex Tan hat schon acht.

Im Schnitt schaffen Menschen mit aus-ländischen Wurzeln laut KfW-Gründungs-monitor mehr Arbeitsplätze als Bundesdeut-sche. Allein im Jahr 2018 werden Gründermit Migrationshintergrund nach Einschät-zung des DIHK voraussichtlich bis zu 30.000Menschen zusätzlich beschäftigen. Heuteschon geben Unternehmer mit Migrations-hintergrund in Deutschland rund zwei Mil-lionen Menschen Arbeit.

„Menschen mit Migrationshintergrund be-reichern als Selbstständige die Wirtschaft in

Deutschland“, betont Eric Schweitzer. Sie stel-len laut DIHK einen wichtigen Innovations-motor für die Wirtschaft dar und sind Vorbilderfür eine gelungene Integration. Unter anderemauch, weil sich Unternehmer wie Mustafa Ba-klan in das gesellschaftliche Leben einbringen.Seine Firma ist beispielsweise in regionalenWirtschaftsverbänden aktiv und engagiert sichsozial mit einem eigenen Verein, der „Bil-dungsbrücke“.

Um Gründern den Einstieg in die Selbst-ständigkeit zu erleichtern, bieten die IHKs Be-

ratungen und Informationsunterlagen in ver-schiedenen Sprachen an. Die IHK Rhein-Neckar arbeitet zudem als direkter Mittlerzum Interkulturellen Bildungszentrum oderbeispielsweise dem Deutsch-TürkischemWirtschaftszentrum in Mannheim, das mitt-lerweile als internationales Gründungszen-trum operiert. Auch organisiert das Starter-Center Spezialveranstaltungen in derRhein-Neckar Region, wie die einmal jähr-lich stattfindenden Deutsch-TürkischenWirtschaftsbegegnungen.

Zunehmend erkundigen sich auch Ge-flüchtete bei den IHKs zur Unternehmens-gründung. 2017 waren es in Deutschland700. Das sei in Relation zur Gesamtzahl von152.024 Einstiegsgesprächen im Jahr 2017ein noch kleiner Anteil, allerdings mit stei-gender Tendenz, sagt Schweitzer. Für 2018erwarten die IHKs für alle Gruppen einenleichten Anstieg der Zahl der gewerblichenGründungen, von 279.000 im Jahr 2017 auf282.000.

Eine aktuelle Untersuchung der Prü-fungs- und Beratungsgesellschaft PwCzeigt übrigens: Start-ups in der Rhein-Neckar-Region sind ihrem Standort sehrverbunden. Die Region ist der einzige Start-up-Standort bundesweit, an dem die jungenUnternehmen weder über einen Ortswechselnachdenken noch bereits umgezogen sind.Hohe Zufriedenheit mit dem Gründerklimasei dafür ein Hauptgrund. Das empfandMustafa Baklan schon Ende der 1980erJahre so und wollte nie weg aus Mannheim.Mit seiner Familie wohnt er nach wie vorin der Region und auch die nächste Gene-ration ist schon im Geschäft aktiv. æ

Hoher Wille zur IntegrationNach den 3 Top-Hemmnissen befragt – soviel Prozent der IHK-Experten

sagen: Gründer mit Migrationshintergrund ...

MotionsCloud aus Mannheim, im Bild GründerLex Tan, ermöglicht es Versicherungsexpertenmit einer App, einfach und sicher gemeinsammit Kunden die Schadensabwicklung nachUnfällen zu regulieren.

Die Suntat BLG Kardesler Lebensmittelhan-delsgesellschaft mbH von Mustafa Baklan isteiner der größten Anbieter von mediterranenLebensmitteln in Deutschland. Die Unterneh-mensgruppe umfasst 14 Firmen.

Trotz Hemmnissen sind die Zahlen zu Gründungen durch Menschen mitausländischen Wurzeln seit Jahrenkonstant hoch. IHK-Gründungsbera-ter stellen in ihren Beratungsge-sprächen mit Menschen aus dieserGruppe zwar häufig Defizite im kauf-männischen Bereich fest. Das gelteaber auch für deutsche Gründer.Eine echte Hürde seien jedoch unzu-reichende Deutsch-Kenntnisse, dassagen rund zwei Drittel der IHK-Bera-ter. Viele Gründer müssen hier nach-arbeiten, um sicher mit Geschäfts-und Finanzierungspartnern verhan-deln zu können.

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suchen Beratung zu wenig im professionellen Bereich

haben qualifikatorisch/kaufmännische Defizite

haben unzureichende Deutsch-Kenntnisse

haben Finanzierungsschwierigkeiten

müssen hohe bürokratische Hürden bewältigen

haben unzureichende Fach-/Branchenkenntnisse

müssen kulturelle Hürden beim Weg in dieSelbstständigkeit bewältigen

müssen emotionale Hürden überstehen

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IHK AKTUELL

Die Digitale Transformation ist im vollen Gang. Das eigeneUnternehmen in der Digitalen Transformation richtig aufzustel-len, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer zu einerDaueraufgabe geworden. Viele gehen diese Aufgabe aktiv an.

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verkaufen lassen. Und: Wie gelingt es, dieseProdukte möglichst schnell auf den Marktzu bringen? Es geht also auch um Geschwin-digkeit („Time to market“). Und: Es gehtums Geldverdienen. Auch deshalb sind dieim Valley entwickelten Produkte meist di-gital. Denn so besteht die Chance zur Ska-lierbarkeit. Zur Skalierbarkeit mit nahezunull Grenzkosten.

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 13

IHK AKTUELL

VON MATTHIAS KRUSE

Die Teilnehmer der Fact-Finding-Reise der baden-württembergi-schen IHKs im Silicon ValleyEnde September erfuhren bald,worum es im Silicon Valley vor-

rangig geht: Wie fördert man die Kreativitätam besten, um möglichst viele Ideen zu ge-

nerieren? Wie können aus diesen Ideen Pro-dukte werden, die möglichst vielen Men-schen ihr Alltagsleben möglichst spürbar er-leichtern? Also Produkte, die sich gut

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Wie entsteht Innovation? DasSilicon Valley bietet vieleAnknüpfungspunkte für Unter-nehmerinnen und Unterneh-mer, vor allem bei der Digita-len Transformation.

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14 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

IHK AKTUELL

Auswirkungen weltweit

Was bedeutet das für erfolgreiche etab-lierte Unternehmen aus unserer Region?Sehr viel. Ihr Umfeld hat sich dramatischverändert. Das Silicon Valley mag Vorreiterund weiterhin ein zentraler Hotspot der Di-gitalen Transformation sein. Doch das Sili-con Valley hat Nachahmer, Ableger und Kon-kurrenten bekommen. Es gibt inzwischenmehrere weitere Hotspots der DigitalenTransformation rund um den Globus. Damitkönnen an mehreren Stellen dieser Welt inkürzester Zeit digitale Geschäftsmodelle ent-stehen, die durch ihre Skalierbarkeit großenEinfluss auf die Wettbewerbssituation hie-siger Unternehmen haben.

Einige Grundmuster lassen sich bei dieserneuen Wettbewerbsentwicklung erkennen.Aus diesen Grundmustern lassen sich wie-derum Bausteine für Strategien ableiten, wiesich etablierte Unternehmen in einer digi-talisierten Welt erfolgreich aufstellen kön-nen. Nach diesen Bausteinen waren die Teil-nehmer der Reise für ihre Unternehmen aufder Suche. Bei ihrer Suche waren sich alleTeilnehmer hierin einig: Es gibt kein Patent-rezept, das auf alle Unternehmen passt. JedesUnternehmen muss sich eine eigene Strategieerarbeiten. Dabei können diese Erkenntnisseder Reise helfen.

In Zeiten der Digitalen Transformationhat sich die Schnelligkeit enorm erhöht, mitder neue Produkte an den Markt kommenund an Marktrelevanz gewinnen, also am

Markt bislang gut platzierte Produkte ablö-sen. Das heißt für jedes Unternehmen, dasam Markt erfolgreich bestehen möchte, dasses seine eigene Anzahl von Produktideendeutlich erhöhen und zugleich die Geschwin-digkeit der Produktentwicklung bis zurMarktreife deutlich steigern muss. Die Pro-duktpipeline muss also gut gefüllt werden.In der Sprache der weithin bekannten BCG-Matrix ausgedrückt: Es braucht viel mehrQuestion-Marks als früher, die schneller alsfrüher zu Stars und schließlich Cashcowsweiterentwickelt werden müssen.

Input für etablierte Unternehmen

Die Kernherausforderung ist dabei füretablierte Unternehmen meist nicht die Wei-

terentwicklung von Stars zu Cashcows. Denndazu bedarf es vor allem der Fähigkeit, vor-handene Produkte und Prozesse optimierenzu können, etwa durch kontinuierliche Ver-besserungsprozesse. Darin sind etablierteUnternehmen meist sehr gut. Die Kernhe-rausforderung für etablierte Unternehmenist, Question-Marks zu generieren und zuStars werden zu lassen. Dazu bedarf es vielKreativität.

Kreativität wiederbeleben

Das Gute: Nahezu jedes heute etablierteUnternehmen hatte zumindest einmal dieseKreativität in ihrer Unternehmens-DNA.Sehr oft bei der Geburtsstunde des Unter-nehmens. Meist stand am Anfang des Un-ternehmens eine bahnbrechende Idee. Siewurde dann in den Jahren danach regelmäßigkontinuierlich weiterentwickelt.

Auch diese Wechselfähigkeit ist damalswie heute eine zentrale Voraussetzung fürden Unternehmenserfolg: Erst die Fähigkeitzu haben, kreativ zu sein und so Produktideenentwickeln zu können. Dann aber die Fä-higkeit zu besitzen, als Unternehmen bei ei-nem neu entwickelten Produkt zum richtigenZeitpunkt in den „Normalprozess“ zu wech-seln. Also statt weiter kreativ und fehlerbereitunterwegs zu sein, um große Innovations-sprünge zu erzielen, inkrementell zu werden,„nur noch“ kontinuierliche Verbesserungenvorzunehmen und zunehmend Fehler zu re-duzieren. Diese Wechselfähigkeit ist ein ele-mentarer Schlüssel für den dauerhaften Un-ternehmenserfolg.

Und eine weitere gute Nachricht: Vieleder neuen Tech-Unternehmen im SiliconValley und anderswo verfügen nicht überdiese Wechselfähigkeit. Sie mögen gut imGenerieren neuer Geschäftsideen und in derProduktentwicklung sein. Aber anschließendin den Normalbetrieb zu wechseln, die Fehlerauszumerzen und das Produkt zu optimieren,gelingt vielfach nicht. Ein prominentes Bei-spiel bietet dafür momentan Tesla. Aber Ach-tung: TechUnternehmen sind lernfähig. Siekönnen die Fähigkeit zum Wechsel von derKreativphase zur Optimierung erlernen.

Wie kann man diese beiden Bausteine -zum einen kreative Geschäftsideen und Pro-duktentwicklung, aber auch deren anschlie-ßende Optimierung – im eigenen Unterneh-men gewährleisten?

Einen Beitrag kann die als „Ambidex-trous Leadership“ bekannte Führungsme-thode leisten, also ein beidhändiger Füh-

Die Teilnehmer der Fact-Finding-Reiseder baden-württembergischen IHKs imSilicon Valley: (v.l.) Dr. Christof Maisch(Protektorwerk Florenz Maisch GmbH& Co. KG), Steffen Philipp (HIMA PaulHildebrandt GmbH), Matthias Abt (ABTPrint und Medien GmbH), AlexanderScheidt (KBS Kunststoff-Beschich-tungs-Service GmbH), Matthias Kruse(IHK Rhein-Neckar), IHK-PräsidentManfred Schnabel, Benjamin Walz(GEWATEC GmbH & Co. KG), AlexanderHorch (HIMA Paul Hildebrandt GmbH),Félicienne von Skerst (IHK Rhein-Ne-ckar), Jürgen Lindenberg (LINDY-Elek-tronik GmbH), Bernd Autenrieth (Lan-desmesse Stuttgart GmbH), MarkusLotsch (ADM WILD Europe GmbH &Co. KG) und Dr. Walter Schwelberger(PTS-Prüftechnik GmbH)

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IHK AKTUELL

rungsstil. Beidhändig im Sinne von Fördernvon Kreativität und Fehlertoleranz zur Pro-duktideen-Gewinnung auf der einen Seiteund auf der anderen Seite Fördern kontinu-ierlicher Verbesserung und Fehlervermei-dung bei der Fertigung von Bestandspro-dukten.

Mit welchen Maßnahmen können Unter-nehmer die Fähigkeit ihrer Betriebe zurSchaffung neuer und marktfähiger Produkt-ideen sowie der Schnelligkeit, sie zur Markt-reife zu führen, steigern? Sie können zumeinen im Unternehmen bislang ungenutztesKreativpotenzial heben. Kreative Ideen kön-nen in Gruppen besonders gut entstehen.Vor allem dann, wenn unterschiedlichstePerspektiven und Fähigkeiten in der Gruppevorhanden sind. Heterogen zusammenge-setzte Gruppen kommen deutlich leichterzu neuen Ideen als homogene Gruppen.

Das „Yes“ zählt

Entscheidend ist dabei auch die Einstel-lung („Mindset“). Im Silicon Valley verfol-gen viele den „Yes, and…“-Ansatz. Dabei

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Was braucht es, um das Silicon Valley zu erklären? Vielleicht nur einige Stücke Mäusespeck,ungekochte Spaghetti-Stangen und ein paar Klebestreifen. Denn mit diesen Zutatenlässt sich ein prima Experiment machen: zur Kreativität. Und: Spielerische, lösungsorientierteKreativität von Gruppen ist ein wesentlicher Rohstoff für das Entwickeln neuer Ideen.Und neue Ideen sind der Startpunkt der Wertschöpfungskette des Silicon Valleys.

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geht es darum, in der Ideenentwicklungsphasenicht sofort nach möglichen Gründen für einpotenzielles Scheitern einer Idee zu suchen,sondern die von einem Gruppenmitglied vor-gebrachte Grundidee anzunehmen („yes“) undweiterzuentwickeln („and“).

Zum Entwickeln von Ideen bedarf es ent-sprechender Räume. Das geht mit demSchaffen von Treffpunkten los, an denensich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteraus unterschiedlichsten Unternehmensbe-reichen treffen und ins Gespräch kommenkönnen. Dies fängt auch in den meisten Tech-unternehmen im Valley mit einer obligato-rischen Kaffeeecke an. Und setzt sich in ku-riosen Formen fort. In einem der besuchtenUnternehmen bildete die Base eines Base-ballfeldes den gemeinsamen Wartepunkt fürdie auf einer Ebene verstreuten WCs. Auchbeim gemeinsamen Warten an der Base er-geben sich kurze Gesprächsmöglichkeiten.

Es braucht auch zeitlich Räume. VieleTech-Unternehmen im Valley planen Krea-tivzeit in die Wochenarbeit ihrer Mitarbeiterein. Nicht nur Google ermuntert seine Mit-

arbeiter zum Beispiel, ein Fünftel der Ar-beitszeit anstatt für reguläre Arbeitsaufgabenzum „Spinnen“ einzusetzen, also zum Ideen-Entwickeln.

Wichtige „Maker Spaces“

Aus jeder guten Idee sollte möglichstschnell eine Innovation, also ein marktfä-higes Produkt werden. Auch dafür brauchtes Räume. Viele Unternehmen im Valleyverfügen deshalb über „Maker Spaces“. Indiesen Bastelräumen finden Mitarbeiter alleHilfsmittel, die zum Anfertigen eines Pro-totyps benötigt werden. Warum nicht einensolchen Raum im eigenen Unternehmeneinrichten? Und diesen Raum für möglichstalle Mitarbeiter/innen sichtbar machen. BeiTechunternehmen im Valley befindet er sichmeist an prominenten Stellen im Firmen-gebäude und nicht etwa im Keller oder ver-steckt in einem Gebäudewinkel. Das erhöhtden Stellenwert der Ideenentwicklung undUmsetzung in Prototypen im Unternehmenund erweckt bei Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern unterschiedlichster Unterneh-

mensbereiche Neugier und Lust auf Inno-vationen.

Kreativität und Fehlermachen in der Pro-duktentwicklungsphase können auch durchentsprechende Personalpolitik unterstütztwerden. Kreativität ist bei Menschen unter-schiedlich ausgeprägt. Warum nicht bei derEinstellung der nächsten Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter auch auf das Kreativitäts-pozential achten? Und in der Unterneh-mensbelegschaft auf bereits vorhandeneFähigkeiten und Fertigkeiten ergänzendeQualifikationen?

Auch viele langjährige Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter verfügen über einiges anbislang für das Unternehmen nicht gehobe-nen Kreativitätspotenzialen. Sehr oft kommtes vor, dass Beschäftigte, die monotone Auf-gaben in einem Unternehmen erledigen, ihredurchaus vorhandene kreative Ader in ihrerFreizeit ausleben. Warum nicht diesen Mit-arbeitern die Möglichkeit bieten, diese Krea-tivität ins Unternehmen einzubringen?

Was wird positiv in der Personalpolitiksanktioniert? Wer wird zum Beispiel eher

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befördert? Die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter, die mit neuen Ideen kommen,oder jene, die fehlerfrei ihre Arbeit ver-richten?

Austausch mit Kunden

Das Entwickeln von Ideen ist keinSelbstzweck. Es sollte zielgerichtet er-folgen. Am Ende des Tages soll aus einerIdee ein marktfähiges Produkt entstehen,das bei möglichst vielen Kunden mög-lichst gut ankommt. Nichts ist teurer alseine Produktentwicklung, welche nichterfolgreich am Markt eingeführt werdenkann. Um dieses Risiko zu reduzieren,hat sich bei den Tech-Unternehmen im

Silicon Valley zur Produktneuentwick-lung der kundenzentrierte Ansatz des„Design Thinking“ durchgesetzt. Domi-nierend bei Design Thinking ist der häu-fige Austausch mit dem Kunden in allenProjektphasen.

So lässt sich auch sehr frühzeitig er-kennen, ob eine Produktidee mit großerWahrscheinlichkeit am Markt scheiternwird. Und auch das ist ein Aspekt beimDesign Thinking: das frühe Scheitern(„Fail fast“). Denn ein frühes Scheiterneiner Produktidee spart extrem viele Res-sourcen. Diese Ressourcen lassen sichdann wieder für andere Produktentwick-lungen einsetzen. æ

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A uch wenn sonst alles passt, scheitern gute Ideen oft an der Finanzierung.Um aus Ideen Projekte werden zu lassen, muss man für seine Idee das

passende Förderprogramm im Förderdschungel finden. Im Workshop werdendie wichtigsten Innovationsförderprogramme der EU, des Bundes und desLandes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgestellt.

Damit Firmen bei Innovationsvorhaben schnell an ihr Ziel gelangen, bietetdie IHK am 6. Dezember 2018 in Mosbach Unternehmen, Gründern und Er-findern einen gezielten Überblick zu Fördermöglichkeiten. Hier erfahren Firmen,wie sie ihre Idee bzw. Entwicklung schützen lassen können und wo sie ambesten bei der Umsetzung ihrer Ideen anfangen sollten.

Die IHK informiert zu Neuheiten bei Förderprogrammen und zeigt Beispieleund Tipps aus der unternehmerischen Praxis. Hier haben Unternehmensver-treter die Gelegenheit, mit Praktikern und den Vertretern der Projektträgerder Förderprogramme direkt in Kontakt zu kommen.

Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153113996

Unser Bild zeigt einen Einzelteil-Prototyp für die Auto-mobilindustrie. Vieleinternational erfolg-reiche Unternehmennutzen das Design-Potenzial im SiliconValley.

IHK-INFORMATIONSVERANSTALTUNG

Ideen auf die Sprünge helfen

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I H R E I H K F ÜR S I E

IHK-VOLLVERSAMMLUNG

Diskussion zur Steuerpolitik der Bundesregierung„Die Steuereinnahmen steigen, gleichzeitig erhöht sich dieSteuerlast für die Unternehmen, obwohl der Spielraum fürSteuersenkungen da wäre.“ So kommentierte Dr. RainerKambeck, Leiter des Bereichs Wirtschafts- und Finanzpoli-tik, Mittelstand beim Deutschen Industrie- und Handelskam-mertag (DIHK), die Steuerpolitik der Bundesregierung beider IHK-Vollversammlung im September.

Kambeck machte deutlich, dassauch in diesem Jahr die öffentli-chen Haushalte insgesamt mit ei-

nem deutlichen Überschuss abschließenwerden. „Statt neue Steuern, wie die Di-

gitalsteuer, einzuführen und den Büro-kratieaufwand durch geplante Anzeige-pflichten für Steuerpflichtige zu erhöhen,sollte der Solidaritätszuschlag abge-schafft und der Mittelstandsbauch bei

der Einkommensteuer beseitigt werden.Denn mit Steuerbelastungen für Unter-nehmen in Höhe von etwa 30 Prozentliegt Deutschland weltweit an der Spitze.Andere Länder haben ihre Steuern be-reits gesenkt oder haben Steuerentlas-tungen angekündigt“, so DIHK-ExperteKambeck.

IHK-Präsident Manfred Schnabel for-dert vor diesem Hintergrund eine um-fassende Reform des deutschen Steuer-systems, die die bürokratischen Lastenfür die Steuerpflichtigen spürbar redu-ziert. „Abgaben wie der Solidaritätszu-schlag, deren Zweckbindung entfallenist, sollten abgeschafft werden“, soSchnabel weiter.

Die Mitglieder der IHK-Vollver-sammlung befürchten Wettbewerbsver-zerrungen, die sich durch die regionalunterschiedlichen Belastungen bei derGewerbe- und Grundsteuer noch vergrö-ßern können. Die Unternehmerinnen undUnternehmer diskutierten zudem übermehr Transparenz in der Steuergesetz-gebung und im Steuervollzug. æ

IHK-Präsident Manfred Schnabel (l.) und DIHK-Steuerexperte Dr. Rainer Kambeck diskutieren gemeinsam mit der IHK-Vollversammlung über dieaktuelle Steuerpolitik. Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Interview mit Kambeck auf Seite 19.

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INTERVIEW

„Steuerpolitik eindämmen“Im Interview mit dem IHK-Magazin erläutert Dr. Rainer Kambeck die aktuellen Steuerpläne der Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag sieht keine Steu-erentlastungen für Unternehmen vor.Wie beurteilen Sie die Steuerpläneder Bundesregierung?

Dr. Rainer Kambeck:Aus Sicht der Un-ternehmen gibt der Koalitionsvertragin Sachen Steuerpolitik nicht allzu vielAnlass, sehr optimistisch zu sein. Steu-ererhöhungen werden zwar ausge-schlossen. Aber das erwarten Bürgerund Unternehmen angesichts der hohenÜberschüsse in den öffentlichen Haus-halten auch. Eine eindeutige Agendazur Verbesserung der steuerlichen Rah-menbedingungen für die hiesigen Un-ternehmen lässt der Koalitionsvertragleider nicht erkennen. Das heißt abernicht, dass sich in der Steuerpolitik indieser Legislaturperiode nichts bewe-gen ließe. Wir klammern uns jedenfallsan jeden Halbsatz, der Maßnahmen an-deutet, die in die richtige Richtung ge-hen könnten. So wird zum Beispiel einedeutsch-französische Initiative zur Wei-terentwicklung einer einheitlichen Be-messungsgrundlage bei der Körper-schaftsteuer angekündigt.

Dabei will die Regierung auch aufReformen in anderen Ländern, zumBeispiel den USA, reagieren. Das kanndoch eigentlich nur bedeuten, dass mandabei die Steuerbelastung auch redu-ziert. Angekündigt werden etwa auchdie Einführung einer steuerlichen För-derung von Forschung und Entwick-lung und eine Reform der Einfuhrum-satzsteuer. Zudem soll die Digitali-sierung der Steuerverfahren beschleu-nigt werden, was auch zu einem Ausbauvon technologischen Kapazitäten inden Finanzverwaltungen führen wird.

Wenn durch diesen Prozess Verfahrenvereinfacht und Bürokratie abgebautwerden, profitieren davon auch die Un-ternehmen.

Was hat die Bundesregierung in dieserLegislaturperiode bereits für die Wett-bewerbsfähigkeit der Unternehmengetan?

Kambeck:Vorgelegt hat die Regierungeinen Entwurf für das „Familienent-lastungsgesetz“, mit dem sie die ge-setzlichen Vorgaben für die Anhebungdes Grundfreibetrags in der Einkom-mensteuer, Anpassungen des Tarifs zurAbmilderung der sogenannten kaltenProgression und die Erhöhung des Kin-dergeldes bzw. der Kinderfreibeträgeumsetzen will. Davon profitierendurchaus viele kleine und mittlere Un-ternehmen – auch, wenn das Gesetzmit einer ganz anderen Motivation ein-gebracht wird. Zudem geht derzeit einGesetzentwurf in die parlamentarischeBeratung, mit dem der Umsatzsteuer-betrug im Online-Handel bekämpftwerden soll.

Die Zielsetzung dieses Gesetzes istsehr zu begrüßen, weil vor allem Händ-ler aus Asien Online-Plattformen nut-zen, um ihre Produkte ohne Umsatz-steuer zu verkaufen. Alle ehrlichenHändler werden so im Wettbewerb be-nachteiligt. Allerdings gibt es noch ei-nigen Bedarf, den Gesetzentwurf nach-zubessern. Vor allem sollte sich die neueingeführte Haftungsregel für die Platt-formbetreiber auf Händler aus Dritt-staaten beschränken, weil sonst vieleTausend Händler vom neuen Gesetzbetroffen sind, bei denen das Problemgar nicht erst existiert.

Die letzte Reform der Unternehmens-besteuerung liegt schon zehn Jahre zu-rück. Welche steuerlichen Änderungenwären für die Unternehmen wichtig?

Kambeck: Es bildet sich derzeit in derTat ein großer Reformstau. Der Un-

ternehmensteuerreform im Jahr 2008haben die Kapitalgesellschaften zwareine Senkung der Steuersätze in derKörperschaftsteuer und die Personen-unternehmen eine Vergünstigungbei im Unternehmen einbehaltenenGewinnen zu verdanken, aber es wur-den auch viele Maßnahmen einge-führt, mit denen die Bemessungs-grundlage der Unternehmensteuerndeutlich erweitert wurde.

Bei genau diesen Maßnahmen gibtes auch den dringendsten Korrektur-bedarf. So sollte zum Beispiel jeglicheForm der Besteuerung von Kosten-elementen wieder zurückgedrängtund so eine Besteuerung der Unter-nehmenssubstanz vermieden werden.Das ist besonders offensichtlich beiden Hinzurechnungen in der Gewer-besteuer: Kosten wie Zinsen, Mieten,Pachten sowie Leasing- und Lizenz-gebühren werden dem Gewinn desUnternehmens hinzugerechnet undder Gewerbesteuer unterworfen.

Die Gewerbesteuer stellt im inter-nationalen Vergleich ohnehin bereitseine Sonderbelastung für die hiesigenUnternehmen dar, die dringend redu-ziert werden muss. Die seit 2008 aus-geweiteten Hinzurechnungen ver-schärfen diese Belastung noch. Kosteneines Unternehmens bei der Bestim-mung der Leistungsfähigkeit zu igno-rieren, weil die Gewerbesteuer als„Objektsteuer“ betrachtet wird, gehtan der Realität der Betriebe vorbei.Die permanent stattfindenden Ein-griffe in die Substanz der Betriebe ha-ben sehr konkret weniger Investitionenund weniger Arbeits- und Ausbil-dungsplätze zur Folge.

Das ausführliche Interviewmit Dr. Rainer Kambeck

finden Sie unter: https://bit.ly/2QL6xxm

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IHK AKTUELL

IHK ON TOUR

Austausch inStuttgart

WOHNRAUM FÜR AZUBIS

IHK-Initiative in Heidelberg

IHK-Spitzen beraten Zukunftsthemen mit der Wirtschaftsministerin

IHK-Präsident Manfred Schnabel undIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. AxelNitschke haben sich gemeinsam mit

den weiteren baden-württembergischenIHK-Spitzen mit WirtschaftsministerinDr. Nicole Hoffmeister-Kraut ausge-tauscht. Im Mittelpunkt des Gesprächsstanden Digitalisierungsthemen. IHK-Vertreter und Wirtschaftsministerin wa-ren sich einig, das Zukunftsthema künst-liche Intelligenz im Land voranzu-bringen.

Weitere Themen waren die europäi-schen und globalen Rahmenbedingun-gen, die die exportstarken Unternehmenin Baden-Württemberg zurzeit beschäf-tigen. æ

IHK setzt sich für für zweites Ausbildungs-haus ein

Z usammen mit Südwestmetall undweiteren Unterstützern im Beiratsetzt sich die IHK Rhein-Neckar

dafür ein, in Heidelberg ein zweites Aus-bildungswohnheim einzurichten. Ziel istes, den Ausbildungsstandort Heidelberg

Die IHK-Vertreter –darunter ManfredSchnabel (2. Reihe,2.v.l.) und Dr. AxelNitschke (3. Reihe,l.) – zusammen mitBaden-Württem-bergs Wirtschafts-ministerin Dr. NicoleHoffmeister-Kraut

für junge Nachwuchskräfte attraktiv zugestalten und die Rahmenbedingungenfür eine Ausbildung zu stärken, damitdie lokalen Betriebe auch zukünftig ihrenFachkräftebedarf decken können.

Der Fachkräftemangel ist nach einer ak-tuellen Umfrage der IHK Rhein-Neckarfür Betriebe der Region das „Geschäftsri-siko Nummer 1“. Durch unbesetzte Aus-bildungs- und Fachkräftestellen kommt esschon heute zu Wertschöpfungsverlustenund damit auch zu entgangenen Steuer-einnahmen für Kommunen.

Der Wohnraum in Heidelberg für Aus-zubildende ist knapp und teuer. Daherwar es wichtig, dass die Stadt Heidelberg– gemeinsam mit lokalen Partnern – dasbundesweit erste Ausbildungshaus zum1. September 2016 eröffnet hat. Mit sei-nen 66 Studios bietet das Ausbildungs-

haus den lokalen Betrieben einen Vorteilim Wettbewerb um Berufsnachwuchs.Vor allem kleine und mittelständischeBetriebe sind vom Fachkräftemangel be-troffen, daher sind aktuell 30 Prozent derZimmer an diese vergeben. Den Auszu-bildenden bietet es eine arbeitsortnaheUnterkunft und ein soziales Umfeld.Durch die soziale Integration wird Aus-bildungsabbrüchen vorgebeugt und dieStandortbindung von Auszubildendengefördert.

Erste Erfahrungen belegen: Das Hausleistet, über seine Funktion als Wohnheimhinaus, einen wichtigen Beitrag zur Sta-bilität des Wirtschaftsstandortes Heidel-berg und bietet Mehrwerte für alle Be-teiligten. Das erste Ausbildungshausdeckt jedoch den Bedarf der Wirtschaftnicht ausreichend ab. æ

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SPANNENDE EINBLICKE

Am Puls der WirtschaftIHK-Präsident Schnabel besucht Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis sind markt-führende und ausbildungsstarke Un-ternehmen zuhause. Dies machte ein

Besuch von Manfred Schnabel, Präsidentder IHK Rhein-Neckar, bei der Maschi-nenfabrik Gustav Eirich in Hardheim ein-drucksvoll deutlich. Empfangen wurdedie IHK-Delegation von den Geschäfts-führern Stefan Eirich und Ralf Rohmannsowie von Paul Eirich, Generalbevoll-mächtigter. Die Nähe und der persönlicheKontakt zu Mitgliedsunternehmen liegenIHK-Präsident Schnabel besonders amHerzen. „Nur so können wir als IHK dieInteressen der regionalen Wirtschaft ver-treten“, so Schnabel.

Die Maschinenfabrik Gustav EirichGmbH & Co KG wurde als Mühlenwerk-statt gegründet. Seit 1863 entstand darausdie weltweit tätige EIRICH-Gruppe,

die mittlerweile auf vier Kontinenten in13 Ländern mit Auslandsniederlassungenu. a. in Brasilien, China, Indien, Japan,Russland, Südafrika und den USA tätigist. Geschäftsführer Ralf Rohmann prä-sentierte das Unternehmen und seine aus-gefeilten Produkte zum Mischen von Stof-fen aller Art. Eirich verkaufe prozessualeLösungen, also das Mischen selbst. „DasProdukt Mischer ist damit für uns Mittelund Zweck für unsere Kernkompetenz,die Verfahrenstechnik“, so Rohmann. Inder Wertschöpfungskette sei Eirich damitdirekt der Rohstoffgewinnung nachgela-gert. Die Exportquote betrage rund 80Prozent.

Nach dem Rundgang diskutiertenSchnabel und Rohmann über die Heraus-forderungen eines familiengeführten Un-ternehmens. An der Diskussion beteiligtensich auch IHK-HauptgeschäftsführerDr. Axel Nitschke und StandortleiterDr. Andreas Hildenbrand. Die unterneh-merischen Risiken seien heutzutage meistunkalkulierbar. Zusätzlich zu den wirt-

IHK-Präsident Manfred Schnabel(Mitte) und ÜAB-Vorstandsvor-sitzender MartinGehrig (l.) spre-chen mit DavidMüller (r.) überdessen Ausbildungzum Zerspanungs-mechaniker.

schaftlichen Risiken wie Fachkräfteman-gel gebe es immer mehr politische Risikenwie Zölle oder Bürokratie, die mit plötz-lichen Umsatzrückgängen oder mit dras-tischen Kostenschüben verbunden seien,so Rohmann. IHK-Präsident Schnabel be-tonte, dass die IHK diese Themen derzeitintensiv bearbeitet.

Gelebte Fachkräftesicherung

Für IHK-Präsident Schnabel hat derländliche Teil des IHK-Bezirks viel zu bie-ten. Er ist ein attraktiver, lebenswerter und– bei aller ländlichen Idylle – dynamischerStandort, kurzum ein starkes Stück Me-tropolregion Rhein-Neckar. „Hier sindpfiffige Ideen, Gespür für den Markt undKundennähe zuhause“, erklärt Schnabel.Davon zeigte sich Schnabel auch beiseinem Besuch der ÜberbetrieblichenAusbildungswerkstätte Buchen e. V.(ÜAB) überzeugt. Zusammen mit MartinGehrig, Vorstandsvorsitzender der ÜABund Geschäftsführer der Hoffmann + Kripp-ner GmbH, IHK-HauptgeschäftsführerDr. Axel Nitschke und IHK-StandortleiterDr. Andreas Hildenbrand informierte sichSchnabel vor Ort über die Aktivitäten desSchulungszentrums. Im direkten Gesprächmit Auszubildenden und Ausbildern er-hielt er einen Einblick in die Aktivitäten

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der Werkstätten. Die IHK werde diese wich-tige Bildungseinrichtung für die Wirtschaftdes Neckar-Odenwald-Kreises auch künftigunterstützen, versicherte Schnabel. Dies seiein weiterer konkreter Beitrag, mit dem dieIHK die Wettbewerbsfähigkeit der Unter-nehmen und der Region stärke.

Die ÜAB, seit 1974 eine Gemeinschafts-initiative der IHK mit aktuell 35 Mitglieds-unternehmen im Neckar-Odenwald-Kreis,ist seit vielen Jahren auf Erfolgskurs. JürgenWeiß, ÜAB-Geschäftsführer und gleichzei-tig IHK-Bildungsberater, führte aus, dassrund 90 Auszubildende in ihrem erstenAusbildungsjahr in den Werkstätten seien.Das entspreche rund einem Drittel aller ge-

werblich-technischen Auszubildenden imNeckar-Odenwald-Kreis, die frisch ange-fangen haben. Dieser hohe Anteil verdeut-liche den enormen Stellenwert, den die ÜABfür die Ausbildung insbesondere in mittlerenund kleinen Unternehmen im Neckar-Oden-wald-Kreis habe, erklärte Weiß. Hinzu kä-men rund 450 Auszubildende in kürzerenFachlehrgängen. „Zahlreiche Prüfungsbestehaben ihr Rüstzeug in der ÜAB mit auf denWeg bekommen“, so Weiß stolz. „Und ausvielen dieser Fachkräfte sind heute Füh-rungskräfte geworden“, ergänzte Gehrig mitBlick auf viele Unternehmen im Neckar-Odenwald-Kreis.

Investitionen in moderne Maschinen und

technische Anlagen stehen bei der ÜAB stetsim Vordergrund. Der geplante Ausbau werdedie ÜAB noch moderner machen, zeigtensich die Besucher überzeugt. Förderanträgeüber rund 450.000 Euro für Modernisierungund Digitalisierung sind gestellt. So halteman mit der Ausstattung in den Betriebenstets Schritt, lobte IHK-Präsident Schnabeldiese Strategie. Bei Unternehmen und Kurs-besuchern steht die in der ÜAB angeboteneAus- und Weiterbildung anhaltend hoch imKurs. Die ÜAB hat sich in der RegionNeckar-Odenwald und darüber hinaus zueiner echten Qualitätsmarke entwickelt undist als Kompetenzzentrum für beruflicheBildung anerkannt. æ

Bei der Maschinen-fabrik Gustav EirichGmbH & Co KG inHardheim: IHK-Haupt-geschäftsführer Dr. Axel Nitschke, Geschäftsführer RalfRohmann, General-bevollmächtigter PaulEirich, IHK-PräsidentManfred Schnabelund GeschäftsführerStephan Eirich (v.l.)

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NEUER GESETZENTWURF

Abmahnmissbrauch eindämmenIHK-Interessenvertretungauf Bundesebene

D ie IHK-Organisation setzt sich da-für ein, dass wettbewerbsrechtlicheAbmahnungen nicht missbraucht

werden. In den vergangenen Jahren hatsich ein fragwürdiges Geschäftsmodell

entwickelt: Im Vordergrund steht nichtdas Anliegen, für einen fairen Wettbewerbzu sorgen, sondern das finanzielle Eigen-interesse des Abmahnenden.

In Teilbereichen der deutschen Wirt-schaft entstehen durch unseriöse Abmah-nungen erhebliche Mehrbelastungen fürUnternehmen. Insbesondere bei kleinerenBetrieben führt dies zu großer Unsicher-

heit, welche besonderen Anforderungenan Homepages, Online-Shops oder Wer-beanzeigen zu stellen sind.

Unter Mitwirkung der IHK-Organi-sation und von Wirtschaftsverbändenhat der Gesetzgeber einen Gesetzentwurferstellt, der den Missbrauch von Abmah-nungen unterbinden soll. Der Entwurfgreift viele Anregungen der Wirtschaft

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auf und sieht u. a. folgende Neuregelun-gen vor:

AbmahnbefugnisVereine und Verbände, die in der Ver-

gangenheit für eine große Anzahl vonAbmahnungen verantwortlich waren,sollen künftig besser kontrolliert werden.Sie müssen sich durch das Bundesamtfür Justiz in eine Liste eintragen lassen,was nur unter bestimmten Bedingungenmöglich ist.

MissbrauchsvermutungenIm Gesetz gegen den unlauteren Wett-

bewerb sollen künftig Fallgruppen ge-nannt werden, bei denen eine miss-bräuchliche Abmahnung vermutet wird.Diese Regelbeispiele sind die Fälle, überdie sich Händler seit Jahren ärgern.

Höhere Anforderungen an Abmahnschreiben

Die Anforderungen an den Inhalt vonAbmahnungen sollen steigen. Insbeson-dere müssen die Voraussetzungen derAnspruchsberechtigung klar und ver-

ständlich angegeben werden. Dies be-deutet, dass in der Abmahnung unter an-derem bereits sehr deutlich begründetsein muss, warum eine Wettbewerber-eigenschaft des Abmahnenden vorliegt.

Deckelung der AbmahnkostenBei so genannten Bagatellverstößen

soll ein Ersatz der Abmahnkosten aus-geschlossen sein.

Fliegenden Gerichtsstand abschaffenBislang konnten Abmahner sich das

Gericht aussuchen, an dem sie den Abge-mahnten verklagen. Dies hatte sowohl lo-gistische als auch rechtliche Konsequenzenfür den Abgemahnten. Zum einen wegender teils langen Wege zum Gericht, zumanderen wegen der teils sehr unterschied-lichen Rechtsprechung der Gerichte zurmaximalen Höhe der zulässigen Streit-werte. Zukünftig soll das Gericht am Sitzdes Abgemahnten zuständig sein. æ

Ansprechpartnerin: Sanja Mülbert, Tel.: 06221 9017-658

E-Mail: [email protected]

IHK-NETZWERK „KLEINUNTERNEHMEN“

Ware bestellt und nicht bezahlt?!IHK informiert Unter- nehmen zu verschiedenen Themen

Bereits bevor ein Produkt verkauft wird,kann schon einiges dafür getan wer-den, dass das Geld kommt. Wird eine

Rechnung trotzdem nicht bezahlt und bleibtdie Forderung deswegen aus, gibt es eineReihe von Instrumenten, die eingesetzt

I H K -M I TMACHORG AN I S AT I ON

IHK-Standortleiter Dr. Andreas Hildenbrand (l.) mit den Referenten Dr. Rainald Krumpa und SanjaMülbert beim IHK-Netzwerktreffen Kleinunternehmen in Mosbach

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werden können, um doch noch an das Geldzu kommen. So gibt es beispielsweise dasgerichtliche Mahnverfahren, das Inkassound die Zwangsvollstreckung. Ebenso be-steht die Möglichkeit des ausgelagertenRechnungsmanagements und des Facto-rings, also des Verkaufens von Forderungenan einen Dienstleister.

Im Rahmen des vergangenen MosbacherTreffens des IHK-Netzwerks Kleinunter-nehmen nahm sich IHK-RechtsexpertinSanja Mülbert dieser Instrumente an. Siezeigte insbesondere auf, wie ein Mahnwesenmit gerichtlichem Mahnverfahren in der Pra-xis funktioniert. Verwende man das Mahn-portal der Länder unter www.mahnge-richte.de, sei es ganz einfach. Dr. RainaldKrumpa, Finanzexperte der Deutschen Ver-mögensberatung, baute darauf auf und er-

klärte, wie ein solches Mahnwesen in einRechnungsmanagement – ohne oder mitFactoring – integriert werden kann. Die Aus-lagerung des Rechnungsmanagements aneinen spezialisierten Dienstleister (ohneFactoring) koste rund zwei Prozent der Rech-nungssumme. Die Teilnehmer brachten ihreeigenen Erfahrungen ein und diskutiertenmit. IHK-Standortleiter Dr. Andreas Hil-denbrand rundete die Diskussion ab undmoderierte den Austausch über möglicheThemen für kommende Netzwerktreffenim Neckar-Odenwald-Kreis. Mit einerVisitenkartenparty und angeregten Gesprä-chen klang die IHK-Veranstaltung aus.

Steuertipps für kleine Unternehmen

Das nächste Treffen des IHK-Netzwer-kes Kleinunternehmen findet am 21. No-

vember 2018 in Heidelberg statt. DasThema diesmal: Steuertipps für kleineUnternehmen.

Wer selbstständig ist, hat viele Berüh-rungspunkte mit dem Finanzamt. So musszum Beispiel jährlich die Steuererklärungerstellt werden. Die Umsatzsteuervor-anmeldung fällt ebenso regelmäßig an wievielleicht die Gewerbesteuerzahlung. Dochmuss auch eine Bilanz erstellt werden?Viele Unternehmer stehen hier vor der He-rausforderung, den Überblick zu behaltenund das Richtige zu tun. æ

Weitere Informationen zum IHK-Netzwerk Kleinunternehmen und

Anmeldung zur Veranstaltung am 21. November 2018 unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/netzwerk-kleinunternehmen

IHK-NETZWERK „SICHERHEIT IN DER WIRTSCHAFT“

Spurensicherung am Tatort: Was ist richtig?Wertvolle Tipps für Firmen imIHK-Netzwerk

Der gesprengte Bankautomat, die ge-stohlenen Werkzeuge oder auch derBetriebsunfall mit möglicherweise

tödlichen Folgen: Immer, wenn etwas

„Schlimmes“ passiert ist, kommt im Nach-gang die Spurensicherung der Polizei insSpiel. Beim dritten Treffen des IHK-Netz-werks „Sicherheit in der Wirtschaft“ be-richteten Jürgen Paukner, Erster Krimi-nalhauptkommissar und Leiter derKriminalinspektion 8 bei der Kriminal-polizeidirektion Heidelberg, sowie Kri-minaloberkommissar Steffen Michler über

solche Einsätze. Grundsätzlich wird nichtnur ein subjektiver Befund mit Zeugen-befragung und Umfeldanalyse angesto-ßen, vor allem der objektive Bereich imeigentlichen Kerngebiet der Kriminaltech-nik spielt hier die Hauptrolle.

Dabei geht es nicht nur um wissen-schaftliche Verfahren für die Spurennach-weise, sondern auch um die dann folgen-

Wie verhält man sichbei Kriminal- oder Unfällen im Unterneh-men? Die Teilnehmer der vergangenen Sitzung des IHK-Netz-werkes „Sicherheit inder Wirtschaft“ erhiel-ten dazu wertvolle Informationen.

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GREMIENSITZUNG IM DEZEMBER

Einladung zur IHK-Vollversammlung

den Aktivitäten der Labore, der Kriminal-techniker und vielen Sachverständigenund weitere wissenschaftlich-sicherheits-technische Schritte. „Die Methoden derTV-Serie ‚CSI‘ haben wir leider nicht, daist viel Fiktion dabei“, so Paukner bei sei-nen Ausführungen. Mit einem Beispiel-video über das Sprengen eines Geldauto-maten in Mannheim zeigte er auf, dassauch bei vermeintlich aussichtslos zer-störten Tatorten trotzdem noch ein gutesSpurenbild zur Rekonstruktion der Tat undIdentifizierung der Täter möglich ist. Oft-mals sei es jedoch so, dass die Tatorte nichtunbedingt auf den ersten Blick als solchezu erkennen sind und der Einbruch oderdas Delikt erst nach mehreren Wochenentdeckt wird. Teilweise haben sich danndie Spuren verflüchtigt, wobei die Spe-zialisten eigentlich immer fündig werden,so die beiden Kriminaltechniker Pauknerund Michler.

Verhalten am Tatort

Grundsätzlich, so die Empfehlung derbeiden Experten, sollte, selbst in nochso aussichtslosen Situationen die fol-gende „Spurenhygiene“ beachtet wer-den, denn dies erleichtert die Verfolgungdurch die Kriminaltechnik sehr. JeglicheVeränderungen am Tatort erschweren die

Arbeit der Kriminalisten. Personal-Spu-ren oder die schnelle biologische Verwi-schung, zum Beispiel einer Schuhspur,sollte nicht durch ein schnelles „Sauber-machen“ des Tatortes zerstört werden.

Ein verantwortliches Informieren derGeschäftsleitung gehört dazu ebenso wieein weitläufiges Absperren bzw. Vermei-den des Zutritts am Tatort. Danach erfolgtsofort die Verständigung der Polizei. Ei-genmächtige Veränderungen am Tatortsollten nicht vorgenommen werden. Sen-sible Dinge, die eventuell im Umlauf imHaus im Zusammenhang mit dem Deliktstehen, sollten gesichert werden, zumBeispiel durch Einlegen in eine Plastik-tüte. Namenslisten von Personen, die Zu-tritt zum Tatort haben, helfen ebenso wieInventarnummern von Maschinen oderGegenständen, die bei der Spurensiche-rung Relevanz haben könnten.

Dazu gehört auch der Blick auf tat-ortfremde Gegenstände, die „eigentlichda nicht hingehören“. Fazit der beidenam Ende des Vortrages, an den sich eineintensive Diskussion anschloss: Fingerweg vom Tatort. æ

Weitere Informationen zum IHK-Netzwerk„Sicherheit in der Wirtschaft“ unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/netzwerk-sicherheitswirtschaft

Zu der mitgliederöffentlichen Vollver-sammlung der IHK Rhein-Neckar in

Mannheim am Mittwoch, 12. Dezember2018 um 15:00 Uhr, sind IHK-Mitgliederbzw. deren Vertreter herzlich eingeladen.

Aufgrund der begrenzten Plätze werden dieschriftlichen Anmeldungen nach ihrem Ein-gang berücksichtigt. Melden Sie sich bittebis spätestens Mittwoch, 28. November2018, per Post oder E-Mail bei:

IHK Rhein-Neckar, Frau Jessica NemecPostfach 10 16 61, 68016 MannheimE-Mail: [email protected]

Die Sitzungstermine der IHK-Vollversammlung 2019 sind:

Mittwoch, 20. März 2019Mittwoch, 3. Juli 2019Mittwoch, 25. September 2019Mittwoch, 4. Dezember 2019

Weitere Informationen zum IHK-Gremium erhalten Sie unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/vollversammlung

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IHK AKTUELL

WIRTSCHAFTSJUNIOREN SPRECHEN KLARTEXT

Wie wir jetzt unsere Zukunft verspielenKlarText-Veranstaltung derWirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen

Glaubt man Politikern und Medien, läuftes rund in Deutschland wie nie zuvor.Ganz falsch ist das sicher nicht. Aber

laufen wir nicht Gefahr, uns im politisch-wirtschaftlichen Klein-Klein der Gegenwart

den Blick auf die Herausforderungen derZukunft zu verstellen? Demografischer Wan-del, digitale Revolution und ökologischerRaubbau schreiten voran, während Deutsch-land mit Stillstand und Klientelpolitik glänzt.

Das meint auch der Gast der Wirtschafts-junioren Mannheim-Ludwigshafen bei derenKlarText-Veranstaltung am 15. November2018 um 18:30 Uhr in Mannheim – WolfgangGründinger. Der Demokratieforscher und

Publizist prangert diese Zustände, die er„Alte-Säcke-Politik“ nennt, seit Jahren anund kämpft unermüdlich für ein Umdenken– vor allem bei jüngeren Generationen, derenZukunft rigoros verheizt und aufs Spiel ge-setzt wird. Doch wo ist er, der Aufstand derGenerationen? æ

Anmeldung und weitereInformationen unter:

www.wirtschaftsjunioren.org

IHK-NETZWERK „JUNGE WIRTSCHAFT“

Warum sich jeder hinterfragen sollteRückblick auf spannende Veranstaltung in Mannheim

W enn das Thema den Puls der Zeittrifft, muss der Gastgeber – die trio-group Mannheim – auch mal ein

schwedisches Einrichtungshaus um zahlrei-che Sitzgelegenheiten erleichtern. Über ein-hundert interessierte Gäste kamen zu denvergangenen Impulsvorträgen der Wirt-schaftsjunioren Mannheim - Ludwigshafenunter dem Motto „Zwischen Extremen – au-toritärer Führungsstil oder doch keine Füh-rungskräfte“. Drei Referenten ga-ben aufschlussreiche Einblicke inverschiedene Führungsstile: Flo-rian Hochenrieder, ehemaligerFührungsoffizier der Bundeswehr,überraschte die Wirtschaftsjunio-ren und ihre Gäste mit seinem Vor-trag. Wer hätte gedacht, dass beiWeiterbildungen der Bundeswehrgerne einmal die Dienstgradab-zeichen von den Schultern entferntwerden und die anschließenden

Aufgaben und Prüfungen im Team nach Fä-higkeiten und Fertigkeiten verteilt werden?

Mit Humor und einer Allegorie vonSwisscom zu Game of Thrones faszinierteFelix Hollenstein (Head of Human CenteredDesign, Swisscom) die Gäste. Denn wennVeränderungen anstehen, dann verteidigenFührungskräfte ihre Abteilungen wie dieFürsten im Fantasy-Kassenschlager ihreLändereien.Der Konzern hat sich entschlos-sen, neue Wege der Führung zu gehen. DieSchweizer Presse kommentierte dies mit„Swisscom schafft die Chefs ab“. Wirt-schaftspsychologe Prof. Dr. Rüdiger Rein-hardt (Hochschule für Wirtschaft und Um-

welt Nürtingen-Geislingen) machte an-schaulich, welche Rolle unser Stammhirnbeim Thema Führung spielt. Wenn ich aufein anderes Lebewesen treffe, frage ich mich:

1. Kann er/sie mich fressen? 2. Kann ich ihn/sie fressen? 3. Kann ich mich mit ihm/ihr paaren?

Was zunächst amüsant klingt, hat durchausTiefgang. Die Impulse zeigten den anwe-senden Unternehmern, Führungskräften unddenen, die es noch werden wollen, wie wich-tig es ist, sich selbst und seine Art, mit Men-schen umzugehen, immer wieder neu zuhinterfragen. In Zeiten ständiger Verände-rung und neuer Anforderungen ist ein Füh-

rungsstil kein alter Stiefel, denman einfach durchzieht, son-dern ein Softskill, an dem manständig arbeiten sollte. æ

Weitere Informationen zu den IHK-NetzwerkenJunge Wirtschaft unter:

www.wirtschafts-junioren.org (Mannheim-

Ludwigshafen)www.wj-hd.de (Heidelberg)

IHK-ZAHL DES MONATS

3Prüfungs-Bundesbeste gibt es in diesem Jahr imIHK- Bezirk Rhein-Neckar. Wer 2018 zu den Besten inder Aus- und Weiterbildung zählt, lesen Sie in unsererDezember-Ausgabe.

Ihr Unternehmen im IHK-Magazin

Nutzen Sie unser IHK-Magazin als Plattform für Ihr Unternehmen. StellenSie Ihr Unternehmen und Ihre Angebote vor, werden Sie bekannter

und gewinnen Sie potenzielle Kunden sowie neue Kooperationspartner.

Sie möchten auch in unser Magazin? Erfahren Sie mehr über Ihre Firmen-nachricht in unserem IHK-Magazin unter www.rhein-neckar.ihk24.de/firmennachrichten

26 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

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28 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

FIRMENNACHRICHTEN

W ir sind sehr zufrieden,ein ausgewogenes Pro-gramm liefern zu kön-

nen, das Menschen mit unter-schiedlichen Interessen und

jeder Altersgruppe anspricht“,erläutert Daniel Hopp, Ge-schäftsführer der SAP ArenaBetriebsgesellschaft der Multi-funktionsarena Mannheim mbH

& Co. KG und der Adler Mann-heim. Rund 115 Events organi-siert sein 45-köpfiges Team proJahr. „Das Wichtigste dabei ist,dass die Veranstaltungsbesucher

ihren Aufenthalt bei uns genie-ßen und unvergessliche Mo-mente mit nach Hause nehmen“,betont der 38-jährige Kauf-mann. Damit das gelingt, arbei-

„Perfekter Rahmen fürBusiness Events“Beim Konzert von Metallica im Februar 2018feierte sie den elfmillionsten Besucher: Seitihrer Eröffnung 2005 lockt die SAP Arena mitinternational erfolgreichen Künstlern undSportevents Besucher in die Metropolregion.

SAP ARENA

Die SAP Arena ist durch ihre direkte Autobahnanbindung an die A 656und das nahe gelegene Autobahnkreuz Mannheim gut zu erreichen. DieStadtbahnlinie und die S-Bahn verbinden die Location mit dem Mann-heimer Bahnhof mit Anschluss in alle Richtungen. Direkt vor dem Gebäudekönnen bis zu 11.500 Autos parken.

Von Helene Fischer bis zu Live-Shows mit 3D-Dinosauriern,Firmenevents oder einer Hochzeitsfeier in der „Friedrichspark“-Fankneipe – die SAP Arena in Mannheim schafft durch ihre Flexibilitätfür jedes Event den geeigneten Rahmen.

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ten er und seine Mitarbeiter kon-tinuierlich an der Infrastruktur:„Hier investieren wir vom erstenTag an, damit die Halle zu jedemZeitpunkt gepflegt und tech-nisch auf dem neuesten Standist.“ So zählt die SAP Arena seitdreizehn Jahren zu den mo-dernsten Veranstaltungslocati-ons in Europa.

Große Flexibilität auch beiBusiness Events

„Unser Vorteil ist die Flexi-bilität“, sagt Hopp. Zwar ist dieSAP Arena die Heimat der Ad-ler Mannheim, lässt sich aberschnell von einem Eisstadionin ein Handballfeld oder eineKonzerthalle für bis zu 14.500Besucher verwandeln. „DieSAP Arena ist auch ein per-

fekter Rahmen für BusinessEvents“, so Hopp. Die Locationsei ideal für Kongresse, Tagun-gen oder Messen. Neben ihrergroßen Nutzfläche von rund44.200 Quadratmetern verfügtBaden-Württembergs größteMultifunktionshalle nämlichüber zahlreiche Konferenz-räume und Restaurants. „ObJahresauftakt, Hauptversamm-lung, Businessmeeting, Work-shop, Produktpräsentation,Weihnachts- oder Firmenfeier,wir bieten vielfältige Möglich-keiten für jede Firmenveran-staltung“, sagt der Geschäfts-führer.

Die Haupthalle kann dabeibeispielsweise für bis zu 10.000Personen mit Bühne und Rei-henbestuhlung genutzt werden,

eignet sich aber auch für Eventsmit kleinerer Teilnehmerzahlwie Galadinner oder Mitarbei-terfeiern mit bis zu 1.000 Teil-nehmern. „Mit unserem erfah-renen Team sowie einem großenPool an Dienstleistern könnenwir alles bieten, Teilleistungenoder eben auch die Gesamtor-ganisation inklusive Konzep-tion, technischer Planung undDurchführung der Veranstal-tung“, erklärt Hopp. Auch hiergeht es um Erlebnisse: „Nacheinem Seminar können die Teil-nehmer zum Beispiel eineRunde Schlittschuh fahren, inden Sportler- oder Backstage-bereich spicken oder Eishockeyspielen“, erläutert er.

Das Logo des Hauptspon-sors SAP steht übrigens nicht

nur auf dem Dach der Multi-funktionsveranstaltungshalle.Der Geist des Software-Unter-nehmens wirkt auch in derArena: „Wir waren 2013 bun-desweit die erste Multifunkti-onshalle, die flächendeckendesWLAN für ihre Gäste einge-richtet hat“, so Hopp. „Bei ITund IoT möchten wir auch wei-terhin führend sein. Das gelingtuns bislang mit der Adler App“,sagt er. In die App integriert isteine Art „Indoor Navigations-system“ für Besucher derArena. Kommt es zu Staus aneiner Theke oder Toilette, zeigtdie App dem Gast die Besu-cherströme an und navigiert ihnzu einem Ort, der gerade we-niger stark besucht ist.

www.saparena.de

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 25

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FIRMENNACHRICHTEN

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Wollen zeitlose Eleganz mit feiner Uhrmacherkunst verbinden: die Gründer der Raúl Tibidabo UG – Yannick Wyzralek und Christine Glenk

Inspiriert vom Lebensstil aufden Straßen Barcelonas sind die Uhren der Raúl Tibidabo UG.

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A lles begann mit meiner Liebefür schöne Uhren und der Fo-

tosammlung eines spanischenFotografen, Raúl, die mir zufälligin die Hände fiel“, erinnert sichYannick Wyzralek. „Die Bilderzeigten Barcelona, seine Men-schen und Architektur. Raúls Fas-zination für die Kunst von AntoniGaudí und den mediterranenLebensstil in Barcelona stecktemich an.“

Uhren inzeitlosem Design

RAÚL TIBIDABO

2016 gründete Wyzralekschließlich zusammen mit Chris-tine Glenk in Mannheim die Uh-renmanufaktur Raúl TibidaboUG. Die Uhren sind minimalis-tisch designt und sollen an diemediterrane Architektur erin-nern. „Außerdem wird GaudísStil in der geschwungenen, aberklaren und schlichten Form sicht-bar“, erzählt Wyzralek.

„Wir verwenden nur hochwer-tige Materialien und Komponen-ten“, so der studierte Betriebs-wirt. In Handarbeit entstehenaus italienischem Naturleder,Schweizer Uhrwerk, gebogenemSaphirglas und hochwertigenGehäusen aus Edelstahl einzig-artige Uhren.

Bislang gibt es nur einzelne Mo-delle, die man beispielsweise bei„BUTIQ“ im Mannheimer Quar-tier Q 6 Q 7 kaufen kann. Dasjunge Unternehmen aus Mann-heim plant, sobald wie möglich ingrößerem Stil zu produzieren.„Wir möchten uns als junges Un-ternehmen jedoch nicht soforthoch verschulden. Der Marke-ting- und Produktionsapparatsind einfach zu kostenintensiv,um das als Start-up stemmen zukönnen“, so der Gründer.

Deshalb sucht Raul Tibidaboderzeit Investoren und Crowd-funder, die das Vorhaben unter-stützen möchten.

www.raul-tibidabo.com

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Das IHK-Magazin berichtet in seiner Serie „New Business“ monatlich über Start-ups.Wir präsentieren Unternehmerinnen und Unternehmer mit kreativen und nachhaltigenGeschäftsideen. Heute stellen wir die Raúl Tibidabo UG und die Brosiuskrusche GmbH vor.

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V om Siegerpodium des DDCAwards zum Videodreh mit

Usain Bolt – ihr Arbeitsalltag führtdie Mannheimer FilmproduzentenGerry Brosius und ChristopherKrusche über die ganze Welt. Ins-besondere ihre Kompetenz inpunkto Storytelling und Drama-turgie hat die BrosiuskruscheGmbH, gegründet 2017, in kür-zester Zeit zur gefragten Ansprech-partnerin für Unternehmen undWerbeagenturen werden lassen.„Film ist ein unglaublich starkes,allerdings auch unglaublich häufiggenutztes Marketingtool. Dasmacht es vielen Unternehmenschwer, aus der Masse hervorzu-

stechen“, umschreibt Gerry Bro-sius die Problematik vieler KMU.„Genau an diesem Punkt kommenwir ins Spiel: Wir konzipieren pa-ckende Spannungsbögen, erzählenauthentische, markenkonformeGeschichten und schaffen damitsowohl cineastischen als auch un-ternehmerischen Impact.“ Dasshier nicht nur große Worte gespro-chen werden, zeigen die Produk-tionen der beiden Mannheimer. IhrImagevideo für das IT-SecurityUnternehmen Virtual Forge wirdvon Experten mit Ikonenwerkenwie Apples 1984 verglichen. Siewurden mit dem DDC Award fürGute Gestaltung ausgezeichnet

und haben bei den Cannes Corpo-rate Media & TV Awards Silberin der Kategorie Imagefilm sowieGold in der Kategorie CorporateVideo gewonnen. Beim anstehen-den German Design Award 2019zählt Brosiuskrusche zu den Gold-favoriten. „Die positive Resonanzauf diese und andere Produktionenzeigt, dass Film auch im Zeitalterder digitalen Medienflut nochein Alleinstellungsmerkmal seinkann“, so Christopher Krusche.

Brosius und Krusche haben ihrHandwerk von der Pike auf in Film,TV und Werbung gelernt. DieseFähigkeiten werden auch von an-deren Agenturen gerne in An-

Bei den Cannes Corporate Media & TV Awards: Silber- und Gold-Gewinner Gerry Brosius (l.) und ChristophKrusche (r.) mit Alexander V. Kammel, Gründer Cannes Corporate Media & TV Awards (2.v.l.), und Sieer Angar,Gschäftsführer Königsweg GmbH (2.v.r.)

Große Geschichten in kurzen Formaten BROSIUSKRUSCHE

spruch genommen, zum Beispielwenn es darum geht, sensible Pro-duktionen zu managen oder be-rühmte Persönlichkeiten wie UsainBolt oder David Beckham zu in-szenieren. „Die Darstellung sol-cher Persönlichkeiten erfordert vorallem Effektivität. Solche Produk-tionen sind oft minutiös durchge-taktet, jede Minute kostet Geld. Estreffen verschiedene Erwartungs-haltungen aufeinander: die desAuftraggebers, die des PR-Mana-gers, die des Regisseurs. Diese Si-tuation lässt sich nur mit viel Fin-gerspitzengefühl handeln, unddieses Fingerspitzengefühl ist ebeneiner der Gründe, warum uns un-sere Kunden für solche Aufträgebuchen“, beschreibt Krusche dieArbeit mit den Topstars. Auchwenn ihre Arbeit sie mittlerweileum den halben Globus führt, siehtBrosiuskrusche sein Kerngeschäftnach wie vor in der Rhein-Neckar-Region. „Wir haben bei diesen Pro-jekten beide unheimlich wertvolleErfahrungen und vor allem auchKontakte sammeln können undteilen das Interesse an fremdenKulturen, Menschen und Ländern.Unser Fokus liegt trotzdem ganzklar in der Rhein-Neckar Region.Mit Unternehmen wie Boschoder Virtual Forge haben wir hiertreue Auftraggeber, mit denen wirgerne und erfolgreich zusammen-arbeiten. Auch die KMU-Land-schaft finden wir unheimlich span-nend“, fasst Brosius zusammen.„Die Stadt Mannheim hat unsebenfalls früh unterstützt und unsjede Menge Entwicklungsraumgeboten. Hierhin kommen wir im-mer zurück!“

www.brosiuskrusche.com

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Lernen Sie Ihre IHK kennenDie IHK Rhein-Neckar lädt ihre neuen Mitgliedsunternehmen

zu Informationsveranstaltungen an die Standorte Mosbach,Mannheim und Heidelberg ein. Dies ist nicht nur eine nützlichePlattform, um in persönlichen Kontakt mit IHK-Mitarbeitern zukommen, sondern auch, um vor Ort bei einem kleinen Imbissandere Teilnehmer kennenzulernen. Neben Informationen überdie vielfältigen Aufgaben und das Dienstleistungsangebot der

IHK Rhein-Neckar werden im persönlichen Gespräch Einblickein das ehrenamtliche Engagement von Unternehmerinnen undUnternehmern aus dem IHK-Bezirk ermöglicht.

Nächster Termin: Mittwoch, 21. November 2018, 8:30 bis 11:00 Uhr

IHK Rhein-Neckar, Heidelberg

Anmeldung:www.rhein-neckar.ihk24.de/neumitglieder

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Im September 2018 hat dieBreidenbach GmbH mit der

„B_Fabrik“ ihren bislang größ-ten Coworking Space eröffnet.Es ist der fünfte Standort desUnternehmens, das seit 2011 inHeidelberg und MannheimRaum für junge Unternehmenund Freelancer schafft. Die„B_Fabrik“ befindet sich imdenkmalgeschützten Klinker-steingebäude am HeidelbergerBe- triebshof und bietet Arbeits-plätze für rund 40 Coworker.Neben festen und flexiblen Ein-zelarbeitsplätzen gibt es hierTeambüros sowie voll ausge-stattete Workshop- und Bespre-chungsräume, die auch von ex-ternen Unternehmen gebuchtwerden können.

„Im Moment sind es durch-schnittlich 20 Coworker täg-lich“, erläutert Shiva Hamid,eine von drei Geschäftsführernder Breidenbach GmbH. NebenFreelancern aus unterschiedli-chen Bereichen, darunter App-

Entwickler, Architekten, Unter-nehmensberater oder Blogger,sitzen hier auch mehrere Un-ternehmen wie Serpenteq, einStart-up für IT-Security, dasModeratorenwerk Jan Doeringund das Produktionsbüro für dieARD-Serie „Hotel Heidel-berg“. Bevor sich jemand beiihnen einrichtet, lernen Hamidund die beiden anderen Ge-schäftsführer die Person in ei-nem ausführlichen Gesprächkennen. „So können wir späteroptimal Synergien zwischenden einzelnen Coworkern er-möglichen“, so Hamid, die zu-sammen mit Birk Bauer undEnno Fedderken die Breiden-bach GmbH leitet. Dabei sinddie Coworking Spaces der Brei-denbach GmbH, die aus derKultur- und Kreativwirtschaftstammt, für alle Branchen offen.„Aus dieser Durchmischungentstehen nämlich oft interes-sante neue Perspektiven“, er-zählt Hamid. So arbeitet bei-

spielsweise der Thieme Verlagaus Stuttgart in der „B_Fabrik“mit Medizinstudierenden an ei-nem neuen Lernportal.

Den neuen Coworking Spacefinanziert Breidenbach zu je ei-nem Drittel aus eigenen Mitteln,einem Bankkredit und einem„Crowd Invest“. „Dahinter ste-cken Menschen aus unsererCommunity, die an uns und un-sere Arbeit glauben“, erklärtShiva Hamid. Das Konzept habeauch die Vermieter überzeugt.„Es ist das erste Mal, dass wireinen langfristigen Mietvertraghaben. Alle anderen Standortesind Zwischennutzungen oderzeitlich begrenzt“, sagt sie. Zuder Breidenbach GmbH mit Sitzim Mannheimer C-HUB gehö-ren in Heidelberg die Breiden-bach Studios, das Coworking imDezernat 16 und der Fenster-Platz sowie seit 2015 der Co-working Space DOCK3 inMannheim.www.bfabrik-coworking.de

FIRMENNACHRICHTEN

Breidenbach eröffnet 5. Coworking SpaceB_FABRIK

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Auch mit ihrem neuen Coworking Space „B_Fabrik“ möchte die Breidenbach GmbH einen Ort kreativenSchaffens und kulturellen Miteinanders schaffen. Bei der Eröffnung im September: (v.l.) Birk Bauer (Geschäfts-führer Breidenbach GmbH), Prof. Dr. Eckart Würzner (Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg), Shiva Hamidund Enno Fedderken (beide Geschäftsführer Breidenbach GmbH).

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Die Fuchs Petrolub SE hat zweiGrundstücke auf der Friesen-heimer Insel in Mannheim ge-kauft. Die beiden erworbenenGrundstücke führen zu einerFlächenerweiterung von 25Prozent des Standorts Mann-heim, der dann insgesamtüber 135.000 Quadratmeterumfasst. Der Erwerb ist Teil der globalen Investitionsoffen-sive von Fuchs mit dem Ziel,das anhaltende Wachstumlangfristig abzusichern. Aufden neuen Flächen sind ein zu-sätzliches Bürogebäude undein neues Logistikzentrum miteinem Hochregallager für Roh-stoffe geplant. Insgesamt wirdFuchs in den kommenden dreibis vier Jahren rund 50 Millio-nen Euro in die Erweiterungdes Standorts Mannheim in-vestieren. www.fuchs.com

FUCHS PETROLUBGlobaleInvestitionsoffensive

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Dienstleistungen in den Berei-chen Webdesign, Printdesign,

Logo- und Corporate-Design-Er-stellung, Grafikdesign sowieganzheitliche Designkonzepteund Marketingstrategien gehörenzu den Angebotsschwerpunktender Kreativagentur Büro Blanko.2012 von Philipp Ludwig gegrün-det und seit 2017 mit Sitz in Mann-heim, betreut die Agentur mitmehreren Freelancern in den Be-reichen Videografie, Fotografieund 3D-Animation Kunden wieu. a. den Mannheimer Morgen,das Econo Magazin, Red Bull

Kreativagenturfür Print- und Digitalwerbung

BÜRO BLANKO – IDEENSCHMIEDE

Deutschland und die Adler Mann-heim. „Wir kümmern uns um alleFragen rund um Marken-Kom-munikation – digital oder klas-sisch. Bei uns wird auch gernenoch zum Stift gegriffen und ge-

zeichnet“, erzählt Ludwig. „Wirunterstützen unsere Kunden dabei,ihre Zielsetzungen zu erreichen;mit individuell auf die jeweiligenAnforderungen zugeschnittenenLösungen.“ Aktuell investiert

Büro Blanko in neue Maschinenim Bereich Textildesign, um dieAngebote in den Bereichen Cor-porate Fashion, Arbeitskleidungund Promo-Textilien zu erwei-tern. www.bueroblanko.de

Gründer PhilippLudwig (l.) undGrafikdesigner Misak Allawerdianim kreativem Austausch

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Catnic ist ein Gründungsmit-glied von Europrofiles, dem euro-päischen Fachverband der Putz-profilhersteller, und eine Tochtervon Tata Steel, einem der größtenStahlproduzenten der Welt. Catnicist spezialisiert auf die Herstellung

von Baukomponenten, die bei derVerarbeitung von Innen- und Au-ßenputzen, Trockenbau- und Voll-wärmeschutzsystemen verwendetwerden.

Der Putzprofilhersteller wur-de 1992 gegründet, beschäftigt

derzeit 40 Mitarbeiter und bear-beitet die Märkte in Skandinavien,in den Baltischen Staaten sowiein Ost- und Südosteuropa. Zu denKunden gehören Baustoffhändlerund Baumärkte in ganz Europa.

www.catnic.de

höhten Kundenorientierung‟, hebtChristoph Wigger, Vice PresidentSales & Marketing Region 2, dieVorteile der Neustrukturierung her-vor. „Nachdem wir in den vergan-genen Jahren unser Vertriebsnetz

deutlich gestärkt haben, könnenwir unsere Vertriebspartner undKunden jetzt noch besser unter-stützen.‟

Mit den Erd- und Tiefbauarbei-ten wurde bereits begonnen, und

das neue Verwaltungsgebäude sollim Frühjahr 2020 fertiggestelltwerden. Die Grundstücksflächebeträgt 7.600 Quadratmeter undsoll 11.000 Quadratmeter Büro-fläche bieten. www.johndeere.de

FIRMENNACHRICHTEN

Die John Deere GmbH & Co.KG eröffnet ein neues Ver-

triebs- und Marketingzentrum inWalldorf und bildet drei neue Un-terregionen in der Region 2(Europa, Naher und Mittlerer Os-ten, Nordafrika und GUS). AmStandort Walldorf investiert dasUnternehmen in ein neues Verwal-tungsgebäude, in dem über 300Mitarbeiter der folgenden Ein-heiten zusammenarbeiten: JohnDeere International (Schaffhausen/Schweiz), John Deere VertriebDeutschland (Bruchsal) und Sales& Marketing Center (Mannheim).Unter einem Dach sollen Synergienbesser genutzt und eine intensivereund effizientere Kooperation zwi-schen den verschiedenen Bereichenermöglicht werden. Die Investiti-onssumme beträgt rund 30 Mil-lionen Euro. „Das neue Kompe-tenzzentrum ist ein weitererkonsequenter Schritt zu einer er-

Neues Vertriebs- und Marketingzentrum in WalldorfJOHN DEERE

Im September gaben ChristophWigger (Vice President Sales &Marketing Region2) und ChristianeStaab (Bürger-meisterin StadtWalldorf) dasStartsignal inWalldorf.

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Seit Ende Juli 2018 produziertdie Catnic Deutschland

GmbH in sieben Fertigungslinienihre wichtigsten Produkte amStandort Sinsheim selbst. Da-durch können zum Beispiel auchSonderprofile hergestellt wer-den. „Angesichts der anhaltendguten Baukonjunktur in Deutsch-land und vielen anderen europäi-schen Ländern war ein zweiterProduktionsstandort in der Cat-nic Gruppe unumgänglich, umdie stark gewachsene Nachfragezu befriedigen“, erläutert UdoBerg, zuständig für die operativeGeschäftsführung.

Putzprofile auseigener Produktion

CATNIC DEUTSCHLAND GMBH

Blick auf den Catnic-Standortin Sinsheim: Dieneue Produktionwird zunächst imEinschichtbetriebgefahren, einZweischicht-betrieb ist in Planung.

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FIRMENNACHRICHTEN

Von Mannheim aus weltweit vertreten: hier der Eingang zum flexword-Office in London

Neue Unternehmensstruktur FLEXWORD

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Im Mai hat die Haus+CoProjektmanagement GmbHein modernes Logistikzen-trum in Worms fertigge-stellt. Der Startschuss fürden Bau fiel bereits im Ok-tober 2017. Die Logistik-halle mit fast 11.000 Qua-dratmetern Fläche dienteiner Tochter der DeutschePost DHL Group als regio-nale Drehscheibe für denTransport von Waren. DieHalle selbst ist zweigeteiltund umfasst insgesamt10.881 Quadratmeter La-gerfläche. Angeschlossenist zudem ein Bürotrakt mit weiteren 384 Quadrat-metern.Der Immobilienent-wickler Haus+Co Projekt-management wurde 1995in Heidelberg gegründet.Neben Wohnbau liegt einweiterer Schwerpunkt aufder Restrukturierung undNeupositionierung von Ge-werbeliegenschaften.Erfolg-reiche Projekte in der Me-tropolregion Rhein-Neckarsind u. a. das Eichendorff-Forum in Heidelberg unddieRevitalisierung des vor-maligen SÜBA-Areals in Ho-ckenheim.

www.hausundco.de

HAUS&CO PROJEKTMANAGEMENTNeues Logistikzentrum in Worms

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Der internationale Sprachen-dienstleister flexword Trans-

lators & Consultants mit Haupt-sitz in Mannheim ist weiter aufExpansionskurs.

Um seinem internationalenWachstum Rechnung zu tragenund gleichzeitig die Flexibilitätfür strategische Akquisitionenund weitere Niederlassungen zuerhöhen, gibt sich das Unterneh-men eine neue Struktur: Zum 1.September 2018 firmierte flex-word in Deutschland von einerklassischen Partnergesellschaftzur flexword Germany GmbHum. Als Dachgesellschaft überalle vier Ländergesellschaften –USA, Serbien, Deutschland undGroßbritannien – wurde zudemdie flexword Holding geschaf-

fen. „Wir sind in den vergange-nen Jahren stark gewachsen, ge-rade auch international. Mit derneuen Unternehmensstrukturwollen wir uns für die Zukunftflexibel aufstellen. In der neuenHolding können wir den einzel-nen Ländergesellschaften nunmehr Freiräume geben, schnellerdurch Akquisitionen expandie-ren – und wir sind damit auchnoch attraktiver für potenziellePartner oder Mitarbeiter“, freutsich Goranka Miš-Cak, Gründe-rin und Geschäftsführerin vonflexword.

Über alle Standorte hinwegbeschäftigt die Firma aktuellrund 50 Mitarbeiter und kannweltweit auf ein Netzwerk von6.500 Übersetzern zurückgrei-

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fen. Das Unternehmen konnteseine Umsatzsteigerung von über40 Prozent in 2017 auch im erstenHalbjahr 2018 halten. „Die bei-den vergangenen Jahre standenfür flexword ganz im Zeichen derExpansion: Das Unternehmen istdurch zahlreiche Stammkundenund Großaufträge rasch gewach-sen. flexword ist als Überset-zungsdienstleister besondersstark positioniert in den BranchenPharma, Medizin, Technik undbei internationalen Wirtschafts-und Anwaltskanzleien“, so Miš-Cak weiter.

Durch den Aufbau von vierLändergesellschaften – der letzteStandort, Jacksonville (Florida),wurde 2016 eröffnet – in unter-schiedlichen Zeitzonen kannflexword nach eigenen Angabennoch ausgedehntere Servicezei-ten für seine Kunden anbieten.

www.flexword.de

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36 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

FIRMENNACHRICHTEN

Das neue Bürogebäude der Rütgers GmbH & Co KG Kälte: Klima inMannheim-Mallau

Auftrag erhalten sollte, nur denKeller und das Hallenfundamentübernehmen“, erinnert sich Neu-berger. Umso mehr freut es ihn,

dass der Neubau des Bürogebäu-des nun in den Händen von Streiblag, der rechtzeitig zum 100. Ge-burtstag von Rütgers im Jahr

A ls Josef Neuberger 1984 in dieFirma seines Großvaters ein-

stieg, hatte die Mannheimer Rüt-gers GmbH & Co. KG Kälte:Klima ihre Adresse noch in Q7 –mitten in der Innenstadt. „Meineerste Entscheidung war es deshalb,einen neuen Standort zu suchen“,blickt der Firmenchef heute zurück.„Und so war ich sehr froh, als unsdie Mannheimer Wirtschaftsförde-rung ein Grundstück in Mannheim-Mallau vermittelte, wo es damalseigentlich nur Weizenfelder gab.“

Errichtet wurden eine Halleund ein Verwaltungsbau – beidem allerdings eine sparsameFertigbauvariante den Zuschlagbekam. „Unser Senior wolltemöglichst wenig Geld ausgeben,und so durfte das Bauunterneh-men Streib, das eigentlich den

Neue Heimat gefunden

RÜTGERS

Eine mobile Grundwasserreinigungsanalage der U/C Umweltconsulting+ Technologie GmbH im Einsatz

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2019 im September 2018 einge-weiht wurde.

13 Büros verschiedener Größenumfasst der Bau – außerdem einGroßraumbüro sowie Bespre-chungs- und Nebenräume. Einehelle Klinkerfassade umhüllt denBetonbau, große Holz- und Alu-miniumfenster lassen viel Licht indie Räume. Ein Innenhof kann inden Pausen genutzt werden und lädtzum Grillen ein.Der Eingang wirdvon einem beleuchteten Leitschildmit dem Schriftzug Rütgers einge-fasst, das dem Besucher den Wegins Gebäude weist. Zusammen be-trägt die Fläche rund 800 Quadrat-meter und bietet 36 Mitarbeiternmoderne Arbeitsplätze. Insgesamtzählt die Belegschaft 150 Personen,die über ganz Deutschland verteiltsind. Die Investitionssumme betrug2,5 Millionen Euro – ein Budget,das dank der konsequenten Bau-leitung von Neubergers Frau, Mar-ketingchefin Dr. Maria Krüsel-mann, auch eingehalten wurde.

www.ruetgers.de

in Deutschland, Frankreich, Ita-lien, Schweiz, Niederlande, USAund Österreich an. U/C-tec ist

ein Spezialunternehmen u. a. fürAltlastenerkundung, Baugrund-gutachten, Planung, Bau und

Hervorgegangen ist die U/C-tec Umweltconsulting +

Technologie GmbH unter derLeitung von Diplom-GeologeGerd M. Wiedenbeck im Jahr1998 aus der damaligen Fachab-teilung „Altlasten + Umwelt“ beider Kraftanlagen Heidelberg AG,zuerst mit Sitz in Mauer bei Hei-delberg, dann ab 2003 auch imIndustriegebiet „Impex“ in Wall-dorf. Wiedenbeck ist seit vielenJahren auch Referent für Fortbil-dungsveranstaltungen beim Um-weltinstitut Offenbach, demBDG e. V./Bonn und bekanntdurch zahlreiche Fachveröffent-lichungen. Eingebunden in einbundesweites Netzwerk mit über80 Mitarbeitern bietet das Unter-nehmen seine Dienstleistungen

20 Jahre erfolgreich gelöste UmweltproblemeU/C-TEC UMWELTCONSULTING + TECHNOLOGIE

FIRM

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Betrieb von Anlagen zur Sanierungvon Boden und Grundwasser so-wie für Innenraumschadstoffe,Rückbauplanungen und Schad-stoffkataster.

Das Team von U/C-tec bestehtaus öffentlich bestellten und ver-eidigten Sachverständigen für Alt-lasten und Gewässer IHK, Sach-verständigen nach §18 Bundes-bodenschutzgesetz (BBodSchG)und Sachverständigen Geologendes BDG e. V. Bei Grundstücks-transaktionen erstellt das Unter-nehmen Wertgutachten mit An-gabe des Altlastenrisikos fürKäufer und Verkäufer. Darüber hi-naus hat die U/C-tec zwei Patentefür verfahrenstechnische Lösun-gen zur Entfernung von Schadstof-fen aus dem Boden entwickelt. Zuden Kunden zählen u. a. Industrie,Fachbehörden, Kommunen sowieUS Army und US Air Force.

www.uc-tec.de

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FIRMENNACHRICHTEN

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 37

Die Hübl Group aus Ketsch ist spezialisiert auf Schilderbrücken, die Autofahrern den Weg weisen. Gemeinsammit Kooperationspartnern aus der Forschung will das Unternehmen künftig für Innovationen im Straßen-und Gebäudebau sorgen.

Schilderbrücken auf Autobah-nen müssen Wind sowie ex-

tremen Temperaturen trotzen unddürfen gleichzeitig nicht zuschwer sein. Deshalb werden siein einer speziellen Hohlkasten-bauweise aus Aluminium undStahl gefertigt, die Rudolf Hüblbereits 1972 erfunden hat. DieseTechnologie hat sich auf deut-schen Straßen ebenso etabliert wiesein Unternehmen. Heute leitetSohn Dieter Hübl die Hübl Groupin Ketsch mit 22 Mitarbeitern. Erist außerdem der einzige Sach-verständige Deutschlands, der ge-richtstaugliche Gutachten beiSchäden an Schilderbrücken nachUnfällen erstellen darf.

Das Unternehmen gliedert sichin vier Einheiten und bietet unter-schiedliche Leistungen im Ver-kehrstechnikbereich an. Die VT-Ingenieure beispielsweise prüfenBeton- und Stahlbauwerke, unter-stützen Kunden bei Planung oder

beispielsweise Bauüberwachung.Die Hübl-Verkehrstechnik wie-derum kümmert sich um die War-tung, Sanierung und Mängelbe-seitigung an Verkehrszeichen-brücken, Masten, Beton- undStahlbauwerken oder Lärmschutz-wänden. „Zu den Kunden zählenfast alle Landeshauptstädte und-behörden wie Hessen Mobil oderStraßen NRW“, erklärt Geschäfts-führer Ralph Lopp. „Seit eini-gen Jahren nutzen wir unserKnow-how auch, um neue Bau-stoffe und digitale Lösungen inder Bau- und Verkehrstechnik zuetablieren.“

Das Unternehmen möchtedazu beitragen, dass neuartigeund erneuerbare Baustoffe künf-tig Ressourcen schonen und dieSicherheit im Bauwesen erhöhen.„Es ist heute schon so, dass ge-wisse Baustoffe nicht verarbeitetwerden können, weil es auf Au-tobahnen zu heiß wird. Da müs-

sen neue, ökologisch verträglicheLösungen her“, erläutert Lopp.Sein Team kooperiert deshalb un-ter anderem mit dem KIT Inno-vation HUB im Rahmen des Pro-jekts „Prävention im Bauwesen“.Zudem konzipiert die HüblGroup derzeit zusammen mitPartnern aus Forschung und Pra-xis einen neuen Zertifikatslehr-gang. „Auch hier wird es darumgehen, vor dem Hintergrund kli-matischer Veränderungen neueBaustoffe, Verfahren und Präven-tionsstrategien zu erarbeiten“,sagt Lopp.

Der Lehrgang wird sich an alleam Bau Beteiligten richten. SeineInhalte und innovativen didakti-schen Methoden wurden bereitsin Workshops und Fachtagungendes Unternehmens wie der Tagungzu Molekularbiologischen Bau-stoffen und Industrie 4.0 EndeSeptember 2018 erprobt.

www.huebl-gruppe.de

Treibt Innovationen im Bauwesen voranHÜBL GROUP

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„In allen Unternehmen werdenDaten gespeichert, jedoch oft-mals nicht wirklich genutzt“, er-läutert Dr. Jörg Thienemann,Managing Director der DetectValue GmbH. Vor allem imRechnungswesen und Repor-ting werde das Potenzial digita-ler Informationen bei der Pla-nung und Steuerung von Unter-nehmen kaum ausgeschöpft,so Thienemann. Mit ihren Busi-ness IntelligenceLösungenmöchte Detect Value aus Wall-dorf das ändern: Die Business-Analytics-Experten verknüpfenbetriebswirtschaftliches Fach-wissen mit technischem Know-how. „Im ersten Schritt führenwir die Daten aus verschiede-nen Quellen zusammen undbereiten sie anschließend gutverständlich auf, zum Beispielin Grafiken. Damit schaffen wirfür unsere Kunden eine zuver-lässige Entscheidungsgrund-lage“, sagt Thienemann. Aufdieser können UnternehmenGeschäftsprozesse beispiels-weise im Bereich Finance undControlling dann digitalisierenund automatisieren. So könnensie laut Thienemann Prozesseeffizienter machen und agilerwirtschaften. „Schließlich ziehensie einen Mehrwert aus den ge-sammelten Daten, aus dem sieneue Geschäftsmodelle und In-novationen entwickeln können“,so der Controlling- Experte.Zehn Jahre nach Gründung ge-hört das 30-köpfige Unterneh-men seit Anfang 2018 zur Falk-Gruppe. „Seitdem haben wirunsere digitalen Services umManagementberatung für dieUnternehmenssteuerung erwei-tert“, erklärt Thienemann. Falkmit Sitz in Heidelberg ist eineunabhängige, mittelständischeWirtschaftsprüfungs-, Steuer-und Unternehmensberatungs-gesellschaft und hat mehr als400 Mitarbeiter an zehn Stand-orten in Deutschland undShanghai.

www.detect-value.com

DETECT VALUE Wertschöpfung ausBusiness Daten

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38 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

FIRMENNACHRICHTEN

Der Dossenheimer Betriebsein-richter Apfel feiert 2018 sein

30-jähriges Betriebsjubiläum.Was 1988 als One-Man-Show ineinem Nebengebäude des elterli-chen Anwesens begann, ist heuteeine Marke in der Welt der Me-tallverarbeitung.

Als gelernter Landmaschi-nenmechaniker gründet StefanApfel mit gerade 22 Jahren dieApfel GmbH und erkennt schnelldie Bedürfnisse des Marktes. DieFertigungstiefe wird ständig er-weitert, eine neueProduktions-halle errichtet – es beginnt einerasante Entwicklung. Mit erhöh-tem Platzbedarf konfrontiert, ent-wickelt Apfel eigene Lagersys-teme, um die vorhandenen Räu-me effektiver zu nutzen und

gleichzeitig die Fertigung zurationalisieren.

Durch die Bauweise von „Apo-thekerschränken“ angeregt, wer-den erste Konstruktionen mit Ver-tikalauszügen realisiert und in dereigenen Produktion eingesetzt.Schnell beginnt man mit der Seri-enfertigung und der Vermarktungvon Werkzeugschränken. Heuteverrichten Tausende WKS Werk-zeugschränke ihren Dienst in Me-tallverarbeitungsbetrieben rundum den Globus. Durch ihre Bau-weise und eine Vielzahl an spe-ziellen Bestückungsmöglichkeitenbieten sie perfekte Lösungen fürnahezu alle in der metallverabei-tenden Industrie verwendetenWerkzeuge. Mittlerweile verfügtApfel über ein umfangreiches Pro-

Werkzeuge weltweit im EinsatzAPFEL gramm von über 600 Produkten

für die professionelle Betriebsaus-stattung – von Werkzeugschränkenfür verschiedenste Gewerke überWerkstattwagen, Arbeitsinseln undLagertürme bis hin zum ergono-mischen Schweißplatz.

Seit 30 Jahren investiert dasUnternehmen in neue und auto-matisierte Technologien. „Beson-ders stolz sind wir auf unserenneuen Lagerturm mit integrier-ter Steuerung per iPhone oderiPad“, betont Stefan Apfel. DerNutzer könne diese, so der Ge-schäftsführer, kinderleicht bedie-nen und mit der eingebauten Ka-mera das Lagergut jederzeiterfassen und dokumentieren – sokönnen Artikel einfach undschnell gefunden, leerstehendeLagerflächen oder Fehlmengensofort erkannt und alle Vorgängeam Lagerturm online verfolgtwerden. www.apfel-gmbh.de

Die Apfel GmbH feiert 2018 ihr 30-jäh-riges Firmenjubiläum. Insgesamt beschäftigtdas Dossenheimer Unternehmen rund 50 Mitarbeiter.

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FIRM

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Die Heidelberger Defino Institutfür Finanznorm GmbH hat denRechtsformwechsel zur Aktien-gesellschaft vollzogen. „Mitdem Schritt zur AG öffnen wiruns mittelfristig für weitere Part-ner als Mitaktionäre und unter-streichen damit unseren An-spruch als Brancheninitiative“,erklärt Defino-Vorstand KlausMöller. Vorrangiger Geschäfts-zweck des 2011 gegründetenUnternehmens ist die Zertifizie-rung von Personen, Unterneh-men und Hilfsmitteln, die vonDefino initiierte und andere we-sentliche Standards und Nor-men für die Finanzbranche voll-ständig und verbindlich um-setzen. Vorsitzender des Auf-sichtsrats ist Dr. Bernhard Ter-mühlen. Dem Vorstand des Defino-Kuratoriums gehören außerdem Frank Kettnaker, Dr. Bernward Maasjost und Dr. Herbert Walter an.

www.defino.de

DEFINO INSTITUT FÜR FINANZNORM Von der GmbH zur AG

Sandhausen hat die MK BadManufaktur GmbH ihren neuenShowroom eröffnet. Verantwort-lich für die neue Ausstellung istShowroom-Leiterin Natalie Weber. Ein Besuch der rund 230Quadratmeter großen Bäderaus-stellung in Sandhausen gleicht,so Weber, einem Kurzurlaub inder Toskana: Vom Pizzaofen imHof bis zum Espresso im Show-room erleben Besucher hier ein südländisches Wohlfühlam-biente.

www.mk-badmanufaktur.de

MK BAD MANUFAKTUR Showroom in Sandhausen

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ziell geschult und durchlaufen einemehrmonatige Ausbildung, die inZusammenarbeit mit der BSA-Akademie durchgeführt wird.

Das Kieser Training Mann-heim wird geleitet von HolgerWasmuth und beschäftigt zurzeitzehn Mitarbeiter in Vollzeit undTeilzeit. Der Jahresumsatz beläuftsich auf rund 1,1 Millionen Euro.In Zusammenarbeit mit der Deut-schen Hochschule für Präventionund Gesundheitsmanagement(DHfPG) Saarbrücken bildet dasKieser Training duale Studentenmit den Schwerpunkten Fitness-ökonomie und Gesundheitsma-nagement aus.

Im Jahr 2018 wurde das Kie-ser Training neu aufgestellt. „Die

Kieser-eigene Forschungsein-richtung bringt in Zusammenar-beit mit der Kieser-eigenen Ge-räteentwicklung immer wiederneue Trainingsgeräte heraus.Nach der Beckenbodenmaschineund den Trainingsmaschinen fürdie Sprunggelenkssupinationund -pronation sind infimetrischeTrainingsmaschinen – Maschi-nen, die gegen den vom Trainie-renden selbst erzeugten Wider-stand arbeiten, ohne externeGewichte – die neueste Entwick-lung“, so Wasmuth. Kieser Trai-ning Mannheim hat eine Trai-ningsfläche von 600 Quadrat-metern und eine Studiofläche von800 Quadratmetern.

www.kieser-training.de

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 39

FIRMENNACHRICHTEN

Interessierte Kunden bankenun-abhängig bei der Anlage in In-

vestmentfonds zu betreuen – mitdieser Idee ist die PerformanceAG schon seit über 24 Jahren amMarkt etabliert. Mit Erfolg –schon ein Jahr nach der Grün-dung 1994 wurde die Firmavon der Zeitschrift Finanztest(Stiftung Warehtest) geprüft undin den Punkten Beratungsquali-tät und Unabhängigkeit ausge-zeichnet.

Gute Bewertungen begleitendas von Markus Flick ins Lebengerufene und alleinverantwortlichgeführte Mannheimer Unterneh-men bis heute: Bei dem Vermö-gensverwalterwettbewerb desNewsletters „€uro-fondsexpress“2018 belegte die Performance AGPlatz 2 und bestätigte damit dieguten Ergebnisse der letzten vierJahre. Alle drei Spezialisten desVermögensberaters, die an demRanking zum „Finanzberater desJahres“ (Wirtschaftsmagazin€uro) teilnahmen, konnten sichzudem unter den besten 100 des

Vermögen über GenerationenPERFORMANCE Performance im Bereich Kapital-

anlagen und Investmentfonds be-schäftigt ist. Diese teilen sichgleichgewichtig in Privatkunden,meist aus der MetropolregionRhein-Neckar, und institutionelleMandanten, für deren Betreuung2008 eine Tochtergesellschaft inder Schweiz gegründet wurde.

„Unter der Verwendung einesrisikokontrollierten Handelssys-tems überprüfen wir wöchentlichdie verfügbaren Investmentfondsnach ihren Risikoklassen“, erklärt

Jacobs den Portfolio-Beratungs-ansatz. „In einem zweiten Schrittwerden Aufwärtstrends analy-siert. Unser Ziel ist es, eine ak-tienähnliche Rendite zu erreichen,ohne das Risiko dieses Marktesin Kauf zu nehmen.“

Ergänzend zum SchwerpunktInvestmentfondsberatung ist diePerformance AG auch als Versi-cherungsmakler aktiv, um eineganzheitliche Betreuung ihrerMandanten zu gewährleisten.

www.performance-ag.de

K ieser Training in Mannheimwurde im September 1998 er-

öffnet. Es war der 16te KieserTraining-Betrieb in Deutschland.Das Schweizer Unternehmen be-treibt als nicht börsenotierte AGseine Expansion sowohl mit ei-genen Filialen als auch mit Fran-chising.

Inzwischen gibt es Standortein der Schweiz, Österreich, Lu-xemburg, Deutschland und Aus-tralien. Aktuell steht der chine-sische Markt im Fokus getreuder Zielsetzung des Unterneh-mensgründers Werner Kieser,

der ganzen Welt den Rücken zukräftigen.

Schwerpunkte des Angebotssind das präventive Training anselbstentwickelten Maschinen unddie Therapie von Rückenbe-schwerden mit den Geräten derMedizinischen Kräftigungsthera-pie (MKT). Komplettiert wird dasTraining durch Geräte für den Be-ckenboden und die Sprungge-lenke. Jede Kieser-Niederlassungbeschäftigt einen Arzt, der die Kun-den in allen medizinischen Fragenrund um das Training berät. AlleTrainer (Instruktoren) werden spe-

Jubiläum in Mannheim KIESER TRAINING

Jahres 2018 platzieren. Insgesamtbeschäftigt das Unternehmen fünfFinanzexperten.

„Diese nachhaltigen Erfolge,unsere langjährigen Kenntnisseund die Tatsache, dass wir inha-bergeführt sind und unabhängigagieren, stellen den Mehrwert fürunsere derzeit rund 600 Kundendar“, so Andreas Jacobs, der bei

Die Bullen undBären an der Aktienbörse werden bei derPerformance AG genau beob-achtet.

FIRM

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40 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

METROPOLREGION RHEIN-NECKAR

NEWS

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: SWR

Aenne Burda – die Wirtschaftswunderfrau FILM-BIOGRAFIE

F arbe, Chic und den Spaßan Mode wollte AenneBurda den Frauen der

Nachkriegszeit endlich wiederzurückbringen.

Die richtige Idee zur richti-gen Zeit. Dass modische Klei-dung mit den Burda-Schnittenfür jede Frau erschwinglichwurde, gab vielen Auftrieb

und Selbstbewusstsein – undmachte Aenne Burda zur er-folgreichen Geschäftsfrau undzu einer Inkarnation der deut-schen Wirtschaftswundergene-ration. Im Dezember 2018strahlt das Erste einen Zweitei-ler über die Offenburger Ver-legerin aus, die mit burda mo-den ein Verlagsimperium auf

baute und das Selbstschneidernnach Schnittmusterbögen po-pularisierte

Die Erfolgsgeschichte Aenne Burda

Offenburg, Ende der vierzigerJahre. Anna Burda ist mit demDrucker und Verleger FranzBurda verheiratet, dessen Betrieb

im Wiederaufbau schnell wiederprosperiert. Aber das wohlsitu-ierte Leben einer Verlegergattingenügt Anna nicht.

Sie träumt davon, für die sichlangsam von den Kriegswundenerholende deutsche Gesell-schaft eine stilbildende Mode-zeitschrift ins Leben zu rufen.Franz ist dagegen, dem Patriar-

Ihr Unternehmergeist ist bis heute legendär. Würde Aenne Burda im Jahr 2018leben, wäre sie ein Star der Start-up-Szene. Ein „Role model“ für Emanzipationwar die erfolgreiche Unternehmerin schon zu ihrer Zeit – lange bevor die Ideeweiblicher Selbstbestimmung überhaupt Thema wurde.

Aenne Burda (gespielt von Katharina Wackernagel) mit der ersten Ausgabe ihrer Modezeitschrift

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chen missfällt die Idee einer ar-beitenden Ehefrau. Als Annaentdeckt, dass Franz mit seinerehemaligen Sekretärin nicht nureine langlaufende Beziehung,sondern auch eine Tochter hat,die so alt ist wie ihr jüngsterSohn, ist sie tief getroffen. Völ-lig außer sich ist sie, als sie er-fährt, dass Franz seiner Gelieb-ten ausgerechnet eine Mode-zeitschrift finanziert. Dabei wardas ihre Idee.

Anna stellt ihren Mann vordie Wahl: Entweder die Schei-dung – oder er überschreibt ihr

den Zeitschriftenverlag derKonkurrentin. Kompromisslosvertreibt Anna ihre Gegenspie-lerin und fängt sofort an, dasBlatt nach ihren eigenen Vor-stellungen umzuformen.

Sie, die selbst gar nicht nähenkann, ist entschlossen, den FrauenSchnitte zur Verfügung zu stellen,die praktisch jede umsetzen kann.Daran hindert sie weder ihre Un-erfahrenheit noch die plötzlichüber sie hereinbrechende Schul-denlast des Verlags. Anna nimmtihr Leben selbst in die Hand,nennt sich ab sofort Aenne, aus

der Gattin wird die erfolgreicheGeschäftsfrau, ein Role modelfür Emanzipation, bevor die Ideeweiblicher Selbstbestimmungüberhaupt Thema wird.

Dennoch bleiben Aenne undFranz Burda ein Paar: Aus derbürgerlichen Ehe wird die Ge-meinschaft zweier Alphatiere,die einander nichts schenkenund doch immer verbundenbleiben.

Aufwändiger Zweiteiler

Das Drehbuch zu „AenneBurda – die Wirtschaftswun-

derfrau“ schrieb Regine Biele-feldt, Franziska Meletzky istdie Regisseurin des aufwändi-gen Zweiteilers, den KnutLoewe und Katharina Ost aus-statteten.

Neben Katharina Wackerna-gel und Fritz Karl spielen u. a.Luise Wolfram, Annika Olbrich,Christoph Glaubacker, CorneliaGröschel, Jean-Yves Berthe-loot, Michele Cuciuffo undHansa Czypionka mit. Es pro-duzierte die Polyphon Picturesim Auftrag des SWR für DasErste.

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 41

METROPOLREGION RHEIN-NECKAR

Das Erste zeigt die SWR-Produktion am5. und 12. Dezember 2018, jeweils Mitt-

woch, um 20:15 Uhr. Im Anschluss an denzweiten Teil folgt um 21:45 Uhr die SWR-Do-kumentation „Aenne Burda – die Königinder Kleider“ von Sigrid Faltin. Vor der TV-Ausstrahlung des Zweiteilers im Dezemberfeiert die SWR-Auftragsproduktion „AenneBurda – die Wirtschaftswunderfrau“ amDienstag, 20. November 2018, in der Offen-burger Oberrheinhalle große Premiere.

Teilnahme an der PremiereWir verlosen 1 x 2 Tickets zur Premiere

in Offenburg unter Frauen, die mit ihrem Un-ternehmen Mitglied der IHK Rhein-Neckarsind (Geschäftsführerinnen, Inhaberinnen).Die Gewinnerin und ihre Begleitung erlebeneinen unvergesslichen Abend mit Rotem Tep-pich, Stars und Glamour sowie prickelnderAtmosphäre der 1950er Jahre. Einlass istum 17:00 Uhr. Die Filmpremiere beginnt um18:00 Uhr. Die An- und Rückreise erfolgt auf

eigene Rechnung. Was Sie machen müssen,um zu gewinnen? Beantworten Sie unsdie Frage „Wieso haben Sie gegründet?“per E-Mail bis zum 14. November 2018,12:00 Uhr an [email protected](mit Angabe Ihres Unternehmens sowieTelefonnummer und E-Mail-Adresse).

Aus allen gültigen Einsendungen wird dieGewinnerin ausgelost. Wir freuen uns aufIhre Gründungsgeschichte!

Gewinnspiel zu „Aenne Burda“Erzählen Sie uns Ihre Gründungsgeschichte

IHK-NewsletterImmer up-to-date mit unserem Newsletter-Angebot – melden Sie sichjetzt an unter: www.rheinneckar.ihk24.de/newsletter

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42 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

RATGEBER

WE I T E RB I L DUNG

IHK-WEITERBILDUNGSPROGRAMM 2019

„Im Arbeitsalltag up-to-date bleiben“Haben Sie schon Ihre Weiterbildun-gen 2019 geplant? Oder die IhrerMitarbeiter? Dorothee Balke, IHK-Bereichsleiterin für Weiterbildung,erklärt im Interview, weshalb Weiter-bildung immer wichtiger wird.

Machen Sie den Karrieresprung – mit einer Weiterbildung bei der IHK Rhein-Neckar.

Warum ist Weiterbildung für dieberufliche Karriere wichtig?

Dorothee Balke:Märkte, Techni-ken und Geschäftsmodelle än-dern sich immer schneller. Umden beruflichen Erfolg langfris-tig zu sichern und von diesenEntwicklungen nicht abgehängtzu werden, müssen Arbeitneh-mer mit ihren Kenntnissen undKompetenzen stets auf demLaufenden bleiben. Die Bereit-schaft, lebenslang zu lernen, istdaher für eine berufliche Wei-terentwicklung von großer Be-deutung. Dies kann in unter-schiedlichen Richtungen pas-sieren: Kürzere Anpassungs-fortbildungen aktualisieren vor-handenes Wissen und ermögli-chen, im Arbeitsalltag immerup-to-date zu bleiben. Soge-nannte Aufstiegsfortbildungen,die mit einer IHK-Prüfungenden (Fachwirte, Industrie-meister oder Betriebswirte), be-reiten mit ihren größeren The-menfeldern beispielsweise aufdie Übernahme von Führungs-aufgaben oder auch neuen Auf-gaben in den Unternehmen ge-zielt vor.

Wie können Arbeitgeber ihreMitarbeiter unterstützen undderen Weiterentwicklung för-dern?

Balke: Abhängig von der Art derWeiterbildung gibt es unter-schiedliche Unterstützungsfor-men. Dies beginnt bereits beider Auswahl der passenden Wei-terbildungsveranstaltung. InJahresgesprächen wird in derRegel der Fortbildungsbedarfder Mitarbeiter thematisiert.Sieht der Mitarbeiter für seinAufgabengebiet die Notwendig-keit einer Weiterbildung, kann

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: SRG

WER

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EIN-NE

CKAR

DIHK-STUDIEHöhere

Berufsbildung zahlt sich aus

Von Höherer Berufsbildung– also der erfolgreichen

Aufstiegsfortbildung zumMeister, Fachwirt oder auchBilanzbuchhalter – profitie-ren sowohl Unternehmen alsauch die Absolventen selbst,wie die aktuelle DIHK-Erfolgs-studie Weiterbildung ein-drücklich belegt. Luft nachoben sieht der DIHK aber beider Optimierung des soge-nannten Aufstiegs-BAföG so-wie bei der Förderung vonBekanntheitsgrad und Imageder Höheren Berufsbildung.

Eine Kurzfassung der DIHK-Studie ist abrufbar unter:

https://bit.ly/2Ig7iv6

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er bereits danach recherchieren.Häufig unterstützen Arbeitge-ber durch Vorschläge auch hin-sichtlich Thema und Format undübernehmen beispielsweise dieadministrative Unterstützungbei der Anmeldung. Auch derHinweis eines Arbeitgebers aufdas Aufstiegs-BAföG ist zur Fi-nanzierung der Aufstiegsfort-bildungen hilfreich.

Kommen wir zum IHK-Weiter-bildungsangebot. Welche The-men werden 2019 neu im Pro-gramm sein?

Balke: 2019 setzen wir einen zu-sätzlichen Fokus auf das Thema„Demografiefeste Unterneh-mensstrukturen“ und „Digitali-sierung meistern“. Mit unserenneuen Angeboten unterstützenwir die Unternehmen, diese

zwei Themen anzugehen; häu-fig gibt es hierbei Schnittstellen.Wichtig für uns ist beispiels-weise, wie Unternehmen für dieHerausforderungen des demo-grafischen Wandels gewappnetsind: Wie ist die Altersstrukturim Betrieb, wie finde ich neueMitarbeiter, wie kann ich be-rufserfahrene Mitarbeiter ar-beitsplatzgerecht qualifizieren?

RATGEBER

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 43

V iele Unternehmen suchen händeringendnach Fachkräften. Gehören Sie auch dazu?

Nutzen Sie bereits die Potenziale Ihrer Mitar-beiter vor Ort in Ihrer strategischen Fachkräf-teplanung? Ein zentraler Baustein ist bei derFachkräftesicherung eine zielgerichtete Wei-terbildung, sodass Sie schon heute dem Mangelan qualifizierten Mitarbeitern entgegenwirkenkönnen. Die langfristigen Vorteile zielgerichteterWeiterbildung Ihrer Mitarbeiter?

Ihre Mitarbeiter sind den Herausforderungenzukünftiger Markt- und Technikentwicklun-gen gewachsen.Sie entwickeln bereits heute die Potenziale

künftiger Fach- und Führungskräfte und si-chern sich langfristig das Erreichen IhrerUnternehmensziele.Sie verbessern die Zusammenarbeit IhrerMitarbeiter untereinander und optimierendamit Ihre internen und externen Prozesse. Sie steigern Ihre Arbeitgeberattraktivität undkönnen kompetente Mitarbeiter rekrutierenund binden.

Das Angebot der IHK Rhein-Neckar bietet Ihnenverschiedene Optionen, Weiterbildung in IhremUnternehmen bedarfsorientiert umzusetzen:

Sie schicken Ihre Mitarbeiter in unsere of-fenen Veranstaltungen.

Sie nutzen Themen aus unserem Weiterbil-dungsangebot und wir organisieren mit un-seren Referenten ein Inhouse-Seminar inIhrem Unternehmen. Wir entwickeln mit Ihnen ein neues Konzeptzur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Unabhängig von dem jeweiligen Format, bietenwir Ihnen mit unseren erfahrenen Referenteneine optimale Mischung aus Theorie und Praxismit Inhalten, die unmittelbar im Arbeitsalltagumgesetzt werden können.

Ansprechpartnerin: Doreen Arnold, Tel.: 0621 1709-851

E-Mail: [email protected]

IHK-Inhouse-Seminare – Weiterbildung bequem und effizient

Ein großes Thema ist hierbeiauch das Wissensmanagement,das zum Beispiel in der neuenISO 9001:2015 an Bedeutunggewinnt. Der Gewinn und Erhaltvon Kompetenzen in einem Un-ternehmen erhält eine größereGewichtung.

Wie sehen Sie die Weiterbildungallgemein im Wandel? WelcheAuswirkungen hat das auf dasIHK-Angebot?

Balke:Wir bieten bereits seit Jah-ren verschiedene Veranstal-tungsformate an, zusätzlich

Das Team der IHK-Weiter-bildung rund um Leiterin Dorothee Balke (r.): JedenMonat führt das IHK-Teampersönliche Beratungen im„Haus der Wirtschaft“ inMannheim durch.

Unser Bild zeigt die Absolventen einiger IHK-Weiterbildungsangebote des Jahres 2018. Sie wissen: Mit dem IHK-Abschluss haben sie besteChancen, die Karriereleiter noch einige Stufen weiter zu erklimmen.

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Fachkräftefür Lebens-mitteltechnikkommen inUnternehmender Ernäh-rungswirt-schaft zumEinsatz.

AUSB I L DUNG

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: HAN

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F achkräfte für Lebensmittel-technik werden von vielen Be-

trieben der Ernährungswirtschaftausgebildet und können in unter-schiedlichen Bereichen eingesetztwerden. Leider entscheiden sichimmer weniger junge Menschen,diesen spannenden und zukunfts-orientierten Ausbildungsberuf zuerlernen. Um diesem Trend entge-genzuwirken, verfolgen die IHK

Rhein-Neckar und das food.netz -Lebensmittelnetzwerk Rhein-Ne-ckar e. V. gemeinsam das Ziel, denAusbildungsberuf „Fachkraft fürLebensmitteltechnik“ in der Re-gion zu stärken. Dazu wurden imHerbst 2018 zwei Maßnahmen ge-startet:

Eine Online-Umfrage ermitteltden Bedarf in der Region undgibt den Unternehmen die

Ausbildungsbetriebe gesuchtLEBENSMITTELTECHNIKER

Die IHK Rhein-Neckar lädt am22. November und 5. Dezem-

ber 2018 jeweils um 14:00 Uhrzum achten Ausbilder-Seminarein. Thema der Veranstaltungen ist„Was macht gute Führung aus?Die Start-up-Generation auf derÜberholspur oder im Windschattenihrer Ausbilder“. Im Workshop

wird Hauptreferentin Iréne Greinervom Institut für Pädagogische Fort-bildung und Beratung Greiner dasFundament für eine neue Füh-rungsautorität vorstellen und er-proben.

Anmeldung unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/

event/15380009

Wie tickt die Start-up-Generation?IHK-AUSBILDERSEMINAR

zu den klassischen Präsenzver-anstaltungen auch BlendedLearning und Webinare. Damitfindet jeder ein Format für sich,das nicht nur dem individuellenLerntypus entspricht, sondernWeiterbildung auch unabhängigvon regionalen und zeitlichen

Vorgaben befreien kann. Einweiteres Format ist das Inhouse-Seminar. Dieses Format nutzenUnternehmen, um intern The-men aus unserem Programm an-zubieten, die aber inhaltlichnoch einmal auf den Betrieb ab-gestimmt sind.

Ist Weiterbildung denn auchnach der Ausbildung einThema? Welche Tipps habenSie für Unternehmen und derenfrisch ausgelernte Mitarbeiter?

Balke: Ausbildung ist ein zen-traler Baustein in der Fach-kräftesicherung eines Unter-

nehmens. Eine zielgerichtete,bedarfsorientierte Weiterbil-dung ist darauf aufbauend dernächste Baustein für gut qua-lifizierte Mitarbeiter.

Dies trägt langfristig zu ei-nem nachhaltigen Unterneh-menserfolg bei.

P lanen Sie bereits jetzt Ihre Weiterbildungsziele 2019 – für IhreMitarbeiter oder für Sie persönlich. Ab sofort ist das IHK-Wei-

terbildungsprogramm 2019 als E-Book oder Printexemplar verfügbar.Die Angebote umfassen Vorbereitungslehrgänge auf IHK-Fortbil-dungsprüfungen ebenso wie eine Vielzahl von Seminaren und Zer-tifikatslehrgängen. Unterschiedliche Formate, von Präsenzlehrgängenüber Blended Learning bis zu Webinaren, bieten Weiterbildung, diesich an dem individuellen Bedarf des Teilnehmers ausrichtet. Zu-sätzlich zu aktuellen Themen finden Sie Vorbereitungslehrgänge aufIHK-Prüfungen oder Möglichkeiten, Kompetenzen praxisnah zu er-weitern. Erfahrene Dozenten verbinden in den Veranstaltungen Theo-

rie und Praxis, um die Teilnehmer nachhaltig auf künftige Heraus-forderungen vorzubereiten.

Das IHK-Weiterbildungsprogramm ist abrufbar unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/weiterbildungsprogramm

Das IHK-Team Weiterbildung berät Interessierte auch individuell.Nutzen Sie dazu die Beratungstage jeweils am zweiten Donnerstagjeden Monats von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr im „Haus der Berufs-bildung“ in Mannheim.

Anmeldung zu den IHK-Beratungstagen unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153114084

Den Karrieresprung wagen – IHK-Weiterbildungsprogramm 2019 erschienen

Möglichkeit, ein Feedback zumThema Ausbildung zu geben.Sie wird bis zum 30. November2018 online stehen. Weitere In-formationen unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/lebensmittelPasst der Ausbildungsberuf zumUnternehmen? Welche Voraus-setzungen müssen erfüllt wer-den? Wie sehen HR-Expertenaus regionalen Unternehmendiesen Ausbildungsberuf und

welche Erfahrungen haben siegemacht? Zum Ausbildungsbe-ruf „Fachkraft für Lebensmit-teltechnik“ informiert die IHKRhein-Neckar am 13. Novem-ber 2018 in Heidelberg. Refe-renten aus regionalen Ausbil-dungsbetrieben und Berater derIHK Rhein-Neckar werden ausder Praxis berichten.

Anmeldung unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/

event/153114938

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anteilen aufzubauen. Inwieweitdazu auch die inländische Pro-duktion chinesisch-ausländi-scher Joint Ventures sowie aus-ländischer Tochterunternehmenzählt, bleibt unklar.

Investitionen in Elektro-autoproduktion

Die Elektroautoquote ab 2019lenkt Investitionen in die Elek-tromobilität. Dabei zeichnet sichbereits die Gefahr von Überka-pazitäten ab. Bislang haben dahernur 15 Hersteller die benötigteProduktionsgenehmigung derStaatlichen Kommission für Ent-wicklung und Reform NDRC

(National Development and Re-form Commission) erhalten.Noch vor Wegfall des Joint-Ven-ture-Zwangs wurden bereits neueNEV-Joint-Ventures gegründet,unter anderem auch von großendeutschen Automobilherstellern.Auch Kfz-Zulieferer stellen sichauf die von der Regierung for-cierte Elektromobilität ein. In-ternationale wie deutsche Firmenbauen ihre Forschungs- und Ent-wicklungskapazitäten vor Ortaus. Dies ist notwendig, um sichrechtzeitig als Zulieferer auch fürzukunftsträchtige inländischeOEM (Original Equipment Ma-nufacturer) zu etablieren.

Zertifizierungsvorschriften für Zulieferer

Unter www.cqc.com.cnveröf-fentlicht das China Quality Cer-tification Centre die für die Bran-che gültigen Produktionsnor-men. Darüber hinaus ist für vieleKfz-Teile eine Zertifizierung mitdem China Compulsory Certifi-cate (CCC)erforderlich.

Eine Liste findet sich auf derInternetseite www.cccap.org.cndes China Certification Centre forAutomotive Products. Informatio-nen zu Zollangelegenheiten enthältdie Internetseite des chinesischenZollamts (www.customs.gov.cn).

gtai/IHK Rhein-Neckar

RATGEBER

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 45

AUS L ANDSGESCHÄ F T

A b 2019 greift in China dieElektroautoquote und zwingt

die Branche zu einem radikalenKurswechsel hin zu New EnergyVehicles (NEV). Schon heute istdie Volksrepublik der größteNEV-Markt.

Die Regierung fördert gezieltProduktion und Absatz von NEV.So lockert China die bisherigenBeschränkungen für ausländi-sche Investoren in der Automo-bilbranche schrittweise. Bislangdurften sich ausländische Auto-bauer zu maximal 50 Prozent anchinesischen Firmen beteiligenund maximal zwei Joint Ventureseingehen. Gemäß der im Juni2018 veröffentlichten neuen Ne-gativliste gelten keine Beschrän-kungen mehr für die Herstellungvon Fahrzeugen mit alternativemAntrieb sowie für Spezialfahr-zeuge.

Im Jahr 2020 sollen sie auchfür die Nutzfahrzeugsparte und2022 für die Sparte der Pkw mitkonventioneller Antriebstechnikwegfallen. Ab 2023 dürfte damitdie Branche komplett geöffnetsein. Das industriepolitische Pro-gramm „Made in China 2025"verfolgt das Ziel, eine vollstän-dige NEV-Wertschöpfungskettemit hohen inländischen Markt-

Wandel in Kfz-Branche

CHINA

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Den amtlichen Produktionserhe-bungen im Bergbau und Ver-

arbeitenden Gewerbe, die monat-lich und vierteljährlich aufgrunddes Gesetzes über die Statistik imProduzierenden Gewerbe durch-geführt werden, liegt das Güter-verzeichnis für Produktionsstatis-tiken (GP) zugrunde.

Das Verzeichnis wurde nun ak-tualisiert und wird ab dem Berichts-jahr 2019 eingesetzt. Die berichts-pflichtigen produzierenden Be-triebe werden von den StatistischenLandesämtern in den nächsten Ta-gen bzw. Wochen über das neueGüterverzeichnis detailliert infor-miert. Dabei erhalten die Betriebe

Ab 2019 neues Güterverzeichnis INDUSTRIEUNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND

Straßenszene in Hongkong: Die Automobilindustrie in China verändert sich aktuell massiv.

eine Übersicht, in der die bishervon ihnen gemeldeten Güterartendes GP 2009 denen des neuen Gü-terverzeichnisses GP 2019 gegen-übergestellt sind.

Die Betriebe können Korrektu-ren oder Ergänzungen vornehmenund diese den Statistischen Lan-desämtern zurückmelden. Dortwerden die aktualisierten Angabenbereits in den ab 2019 verwendetenIDEV-Formularen vorbelegt undstehen somit den Betrieben bei der

Durchführung der Erhebung zurVerfügung. Dadurch wird es ihnenerleichtert, ab Januar 2019 bzw. abdem ersten Quartal 2019 ihre Pro-duktionsangaben nach dem GP2019 zu melden. Der Aufwand, derden Unternehmen bei der Umstel-lung zusätzlich entsteht, soll so re-duziert werden.

Das neue Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken für

2019 ist abrufbar unter: www.destatis.de

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RATGEBER

46 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

KOMPE T EN Z Z EN T RUM I ND I E N

Förderung der Textilindustrie Indiens Textilindustrie hat noch erheb-

liches Modernisierungspotenzial und be-nötigt neue Produktionstechniken. Einehöhere Auslastung und höhere Produkti-vität selbst der vorhandenen Maschinenwird auch durch das niedrige Lohnniveauder Branche und die entsprechend geringeQualifizierung der Arbeitskräfte ge-bremst. Deutsche Maschinen gelten impreissensiblen indischen Markt nicht sel-ten als übertechnisiert und teuer, Abneh-mer finden sich allerdings in den nochstärker auf Qualität setzenden Betrieben.Die indischen Spinn- und Webbetriebenehmen hinsichtlich Größe, Produktivität,Qualität und Preis eine internationale Spit-zenposition ein. Indien war 2017 nachChina der wichtigste Exportmarkt fürdeutsche Spinnereimaschinen und aufPlatz fünf bei Webmaschinen, meldet derVerband Deutscher Maschinen- und An-lagenbau (VDMA). Das indische Textil-ministerium hat im August 2018 Ände-

rungen an dem seit 1999 bestehendenTechnology Upgradation Funds Scheme(TUFS) vorgenommen. Das nun erweiterteTechnologieförderprogramm erlaubt esden Banken, Textilfirmen Finanzierungenfür technologische Verbesserungen zu ge-ben. Die für den TUFS zur Verfügung ste-henden Mittel wurden aufgestockt.

gtai/IHK Rhein-Neckar

Investitionen in höherwertigeMaschinen

In Teilen der indischen Abnehmerbran-chen für Maschinen zeichnet sich ein Trendhin zu höherwertiger Ausrüstung ab. Derindische Werkzeugmaschinenbau etwa er-wartet im laufenden Finanzjahr 2018/19ein Wachstum von 15 bis 20 Prozent. In-ländische und importierte Maschinen be-dienen jeweils rund die Hälfte der Nach-frage. Vor allem Industrieunternehmenmodernisieren bestehende Anlagen undstatten sie mit effizienteren Maschinenaus. Indien holt bei Automatisierungs-,Sensor- und Messtechnik sowie dem Ein-satz von IT-Systemen auf. Das Land zählt

zu den wachstumsstärksten Märkten fürIndustrieroboter, die hauptsächlich in derKfz-Industrie eingesetzt werden. AuchKraftwerksbetreiber zeigen großes Inte-resse an Automatisierung, Fernüberwa-chungs- und Fernsteuerungstechnik. Mit-telständische Firmen wollen ältereMaschinen und Verfahren für Industrie-4.0-Anwendungen umrüsten. Der Maschi-nenbau in Indien profitiert von der gutenLage in Abnehmerbranchen wie der Kfz-Industrie, die einer der wichtigsten Käufervon Maschinen im Land ist. Die Motori-sierung der Bevölkerung fängt erst an.Viele Motorradfahrer werden noch auf Au-tos umsteigen. Dies sollen nach Regie-rungsplänen bis zum Jahr 2032 nur nochElektrofahrzeuge sein. Indische Firmenwie JSW und Mahindra planen Werke fürE-Autos. Eine Infrastruktur für die Elek-tromobilität muss indes noch aufgebautwerden, Pilotprojekte laufen.

gtai/IHK Rhein-Neckar

Weitere Informationen zum IHK-Kompetenzzentrum Indien unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/indien

KOMPE T EN Z Z EN T RUM PO L EN

Änderungen für Kleinunternehmen

Zum ersten Januar 2019 tritt ein neuesGesetz zur Änderung des Sozialversiche-rungssystems in Polen in Kraft. Danach sol-len die Sozialversicherungsbeiträge fürKleinunternehmen und Selbstständige ge-senkt werden, in dem sie proportional zum

Unternehmenseinkommen berechnet wer-den. Voraussetzung für die Steuererleichte-rung ist, dass das Unternehmenseinkommennicht höher als das 2,5- Fache des polnischenMindestlohns ist. Laut Schätzungen der Re-gierung könnten circa 175.000 Unterneh-men von der Gesetzesänderung betroffensein. Dadurch könnte sich die Zahl der Un-ternehmensinsolvenzen verringern.

IHK Rhein-Neckar/AHK Wirtschaftsnachrichten

Online-Handel wächst stetig Laut Eurostat tätigten 45 Prozent der Polen

2017 Einkäufe über das Internet. Der Anteilder Internetnutzer, die virtuell Geld ausgeben,beträgt laut Marktforschungsinstitut Gemius56 Prozent. Ein Jahr zuvor lag der Anteil nochbei 54 Prozent. Zwischen März und April 2018wurden dazu 1.500 Internetnutzer befragt. DasSortiment der online erworbenen Produktewird demnach breiter. Unter den Spitzenreiternbefanden sich nicht mehr nur Audio-, Video-

Die kroatische Regierung setztdie 2017 begonnene Steuerre-

form fort. Die beschlossenen Ab-gabensenkungen sollen die Wirt-schaft und Verbraucher 2019 um

rund 365 Millionen Euro entlasten.Mit den neuen Steuererleichterun-gen will die Regierung 2019 vorallem die Kaufkraft der kroatischenBevölkerung mit geringeren Ein-

Steuersenkungen geplantKROATIEN kommen und den privaten Ver-

brauch insgesamt stärken. ZumJahresbeginn 2019 soll die Mehr-wertsteuer für Frischfleisch, Fisch,Obst und Gemüse sowie Windelnvon derzeit 25 auf dann 13 Prozentreduziert werden.

Geringfügige Änderungen sindauch in der Einkommensteuer ge-

plant. So soll die Steuerbemes-sungsgrundlage für den Spitzen-steuersatz von 36 Prozent von der-zeit rund 2.370 Euro auf circa 4.050Euro angehoben werden. Fernerwurde eine Senkung der Grunder-werbsteuer von vier auf drei Pro-zent angekündigt.

gtai/IHK Rhein-Neckar

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RATGEBER

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 47

„Made in Germany“ weiterhin sehr beliebt

Auch in Zeiten von Sanktionspolitik undImportbeschränkung kann „Made in Ger-many“ seinen Platz auf dem russischenMarkt behaupten. Zwar gelangen seit 2014keine Lebensmittel aus Deutschland mehrin russische Supermarktregale, doch einigedeutsche Unternehmen produzieren vor Ortund liefern aus lokaler Herstellung. Einigedeutsche Einzelhändler sind seit vielen Jah-ren erfolgreich auf dem russischen Markttätig. Auf diesem Weg bleiben deutsche Mar-ken unter erschwerten Wettbewerbsbedin-

gungen weiterhin beim Kunden präsent –auch, wenn die Produkte selbst nicht mehrin Deutschland hergestellt sind. Die Kon-sumenten vertrauen auf deutsche Qualität.Bei ihren Marketingaktivitäten sollten deut-sche Anbieter in Russland unbedingt das In-ternet einbeziehen. Die internetaffinen Rus-sen tauschen sich gerne in sozialenNetzwerken über Produkte aus.

gtai/IHK Rhein-Neckar

Weitere Informationen zum IHK-Kompetenzzentrum Russland unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/russland

KOMPE T EN Z Z EN T RUM RUSS L AND

Steigender Bedarf an Abhol- und Logistikzentren

Die Logistikbranche in Russland setztihre dynamische Entwicklung fort und wirdbis 2020 voraussichtlich pro Jahr um fastacht Prozent wachsen. Der hohe Bedarf anLagerkapazitäten und Logistikzentren ent-steht vor allem durch den florierenden On-line-Handel. Der russische E-Commerce-Markt hatte 2017 ein Volumen von etwa 15Milliarden Euro und das Wachstum beträgtjährlich etwa 20 Prozent. Auch Einzelhan-delskonzerne treiben die Entwicklung ihrerOnline-Vertriebskanäle voran und investie-ren in große Abhol- und Logistikzentren.Im ersten Halbjahr 2018 wurden allein imGebiet Moskau fast 40 Prozent mehr Lager-flächen belegt. Um auch die riesigen WeitenRusslands mit Waren beliefern zu können,müssen neue Logistikhubs und Verteilzen-tren entstehen. Auch sind in vielen russischenLagerhallen die Logistikprozesse nicht mehrzeitgemäß. Dieses Potenzial, das sich ausder Optimierung von Logistikprozessen er-gibt, bietet auch Geschäftschancen für deut-sche Firmen. gtai/IHK Rhein-Neckar

und Hausgeräte und Smartphones, sondernauch Bekleidung, Kosmetika und Accessoires.

Auch die Anzahl der registrierten inländi-schen Online-Shops wächst. Anfang 2018 wa-ren offiziell 29.100 Online-Shops registriert.Die Wirtschaftsauskunftei Bisnode Polska gehtallerdings davon aus, dass davon aber nur circa20.000 Shops aktiv sind. Unangefochtener Spit-

zenreiter der Einkaufsplattformen bleibt nachwie vor Allegro.pl, über die nahezu 40 Prozentaller Online-Verkäufe laufen. Unter den Top 5finden sich aber bereits zwei Anbieter, die inPolen selbst keine Online-Plattform registrierthaben, sondern nur mit ins Polnische übersetz-ten Internetauftritten auf Kundenjagd gehen:Amazon und AliExpress. Laut Angaben von

Gemius konnte die zur chinesischen Alibaba-Gruppe gehörende Plattform AliExpress diewestliche Konkurrenz in punkto Kundenzahlbereits überholen. gtai/IHK Rhein-Neckar

Weitere Informationen zum IHK-Kompetenzzentrum Polen unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/polen

IHK-VERANSTALTUNGVertrieb in Russland

Ob Ihr Unternehmen erst am Abwägenist, den russischen Markt für sich neu zu er-schließen oder es dort bereits im Geschäftist, die Veranstaltung hilft Ihnen dabei miteinem Gesamtüberblick über die aktuelleMarktlage sowie unternehmerischen Tippszur Geschäftspartnersuche, zu wichtigenMessen, zur Vertriebsoptimierung, Zoll, Zer-tifizierung wie auch zur Vertragsgestaltungin den Sanktionszeiten.

Termin und Ort:Dienstag, 27. November 2018,10:00 bis 18:00 UhrIHK Rhein-Neckar, Mannheim

Teilnahmeentgelt:240 Euro für IHK-, AHK-, HWK-Mitglieder 360 Euro für Nichtmitglieder

Weitere Informationen und Anmeldung:www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153115349

SOCIAL MEDIA-ANGEBOTE FÜR UNTERNEHMENOnline präsent sein

Mit einem Unternehmenssteckbrief Wer bung für die ei-gene Firma machen, spezielle Informationsveranstal-

tungen zur Ausbildung für Absolventen und Schüler postenoder mit einer Last-Minute-Anzeige noch für das laufendeAusbildungsjahr einen Azubi suchen? Die IHK Rhein-Neckarbietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, ihre Aus-

bildungsangebote auf den Social Media-Kanälen der IHKzu präsentieren. Diese brauchen dafür keine eigene Präsenzund profitieren von einer Online-Reichweite von rund 4.000Fans im Alter von 14 bis 28 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/azubionlinefinden

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überprüfen. Bisher sind alle Re-gistrierungen einer von zehn Ge-rätekategorien und einer von 32Gerätearten zugeordnet. Diesewurden am 15. August 2018 durchsechs neue Gerätekategorien undsiebzehn neue Gerätearten abge-löst. Die Stiftung EAR hat deshalbam 26. Oktober 2018 alle beste-henden Registrierungen auf dieneuen Gerätekategorien und Ge-rätearten umgestellt. Alle Betrof-fenen sind verpflichtet, für die rich-tigen Gerätekategorien undGerätearten registriert zu sein. Des-halb sollten sie kontrollieren, obdie automatische Umstellung kor-rekt und vollständig erfolgt ist. Warein Hersteller zum Beispiel bisherfür Kategorie Nummer 7 (Spiel-zeug sowie Sport- und Freizeitge-räte) registriert, wird dies anhandvon Plausibilitätsüberlegungen au-tomatisch umgestellt auf die neue

Kategorie Nummer 5 „Kleinge-räte“ – dies sind definitionsgemäßGeräte, deren Länge, Höhe undBreite jeweils maximal 50 Zenti-meter beträgt. Falls die Produktedieses Herstellers zum Teil auchgrößere Abmessungen ausweisen,muss der Hersteller umgehend eineweitere Registrierung für die neueKategorie Nummer 5 „Großge-räte“ beantragen. Das EDV-Systemder Stiftung EAR versendet keineneuen Registrierungsbescheide al-lein aufgrund der automatischenUmstellung und voraussichtlichauch keine „Benachrichtigungs-E-Mails“ an alle registrierten Un-ternehmen, sodass die Betroffenenselbst aktiv werden müssen.

Ansprechpartner:Klaus Peter Engel

Tel.: 06221 9017-693E-Mail: klaus.engel@rhein-

neckar.ihk24.de

48 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

RATGEBER

Alle Hersteller und Importeurevon Elektro- und Elektronik-

geräten, die bei der zuständigen

Stelle „Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR)“ registriert sind,sollten ihre Registrierungsdaten

Umstellungspflicht beachten ELEKTROGESETZ

Seit Anfang September 2018können Unternehmen ihre not-

wendige Registrierung bei der„Zentralen Stelle Verpackungsre-gister“ vornehmen. Verpflichtetdazu sind alle gewerblich tätigenErstinverkehrbringer (Herstellerund Importeure) verpackter Wa-ren, deren Produkte von privatenEndverbrauchern oder vergleich-

baren Zielgruppen wie Gaststätten,Hotels, Verwaltungen, Freizeitein-richtungen oder Büros von Frei-beruflern genutzt werden.

Es gibt keine Bagatellgrenzen,unterhalb derer die Pflicht entfal-len könnte. Die Registrierungwird vom neuen Verpackungsge-setz zwingend verlangt, und zwarim Vorfeld des Markteintritts. Das

Registrierungsfrist läuftVERPACKUNGSREGISTER neue Gesetz tritt am 1. Januar

2019 in Kraft. Bereits jetzt bietetdie zuständige Zentrale Stelle Ver-packungsregister eine „Vor-Re-gistrierung“ an. Diese gilt als„vollwertige“, also ausreichendeRegistrierung und muss im Januar2019 nicht wiederholt oder erneu-ert oder vervollständigt werden.Sie wird als „Vor“-Registrierungbezeichnet, da die Zentrale StelleVerpackungsregister formal vordem 1. Januar 2019 noch keineRechtsgrundlage für ihre Tätig-

keiten hat und deshalb bis dahinquasi vorläufig agiert.

Die (Vor-)Registrierung istüber die sogenannte LUCID-Da-tenbank vorzunehmen (https://lucid. verpackungsregister.org).Zusätzlich zu den üblichen Un-ternehmensdaten sind insbeson-dere die Namen aller Marken, dieein Unternehmen in Verkehrbringt, anzugeben.

Weitere Informationen unter:www.rhein-neckar.ihk24.de

Nummer 3400

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Auch Hersteller von Waschmaschinen sollten die Umstellungspflichtfür Elektrogeräte im Blick haben.

EUROPÄ I S CH E UN I ON

Sowohl für europäische alsauch britische Unternehmen

ist unklar, wie die künftigen Rah-menbedingungen für Geschäfteüber den Ärmelkanal aussehenwerden. Ein Brexit ohne Aus-

trittsabkommen und ohne Über-gangsphase ist zu einem realis-tischen Basisszenario geworden.Zur Vorbereitung ihrer Wirtschaftauf ein mögliches „No-Deal-Sze-nario“ hat die britische Regie-

rung zahlreiche Hinweise auf ih-rer Website online gestellt (Kurz-Link: https://bit.ly/2w6jFFe). Mitden britischen Handlungsempfeh-lungen sollten sich Unternehmenmit UK-Geschäft auseinanderset-

Vorbereitungen auf einen „harten Brexit“GROSSBRITANNIEN

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zen, insbesondere dann, wenn sieüber eine Tochtergesellschaft inGroßbritannien verfügen. Denn beieinem No-Deal-Szenario würdeder freie Warenverkehr nach dem29. März 2019 eingestellt werden,und es gelten für die Ausfuhr vonWaren aus UK in EU-Mitglied-staaten dieselben Zoll- und Ver-brauchssteuervorschriften wie für

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RATGEBER

Houses of Parliament mit dem Big Ben in London: Wohin geht dieReise für das United Kingdom?

Die IHK Rhein-Neckar ist Partnerim Enterprise Europe Network,einem EU-Beratungsnetzwerk zurFörderung des Auslandsgeschäftsund der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unterneh-men. Enterprise Europe Networkwird kofinanziert durch die Euro-päische Union.

Weitere Informationen unter: www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 432

Drittstaaten. Hier eine Zusammen-fassung zentraler Handlungsem-pfehlungen, auf die sich britische(Tochter-)Gesellschaften bei ei-nem No-Deal-Szenario einstellensollten:

Importe aus der EU nach UK

Britische (Tochter-)Gesell-schaften müssen zunächst eine bri-tische EORI-Nummer (EconomicOperator Registration and Identi-fication) beantragen. Diese wirdfür die bei einem harten Brexit zuerbringenden Einfuhranmeldun-gen benötigt. Bei der Einfuhr wer-den auch wieder Zölle zu entrichtensein, diese richten sich zunächstnach den Meistbegünstigungszoll-sätzen der WTO. Einfuhranmel-dungen können wahlweise überZolldienstleister, Speditionen odervom Importeur selbst über entspre-chende Softwarelösungen erstelltwerden. Dies kann mit Kosten ver-bunden sein. Gegebenenfalls be-steht auch für deutsche Unterneh-men Handlungsbedarf, dement-sprechend sollten AGBs, Verträgeund Incoterms-Klauseln angepasstwerden. Unklar ist derzeit, ob – zurErleichterung von Einfuhranmel-dungen für britische Kunden – auchnicht in UK ansässige Unterneh-men eine britische EORI-Nummerbeantragen können.

Exporte aus UK in die EU

Britische Tochtergesellschaf-ten, die bisher nur die EU belieferthaben, sollten bis Ende März 2019Export-Wissen aufbauen und sichmit EU-Zolltarifen und der Erstel-lung von Ausfuhranmeldungenvertraut machen. Für Zollanmel-dungen müssen die auszuführen-den Produkte nach britischen Wa-rentarifnummern klassifiziertwerden. Zudem wird möglicher-weise auch eine Ausfuhrlizenz oderein Genehmigung (beispielsweisefür Dual-Use-Güter) zukünftig be-nötigt, um bestimmte Arten vonWaren aus dem Vereinigten Kö-nigreich zu exportieren. Lieferket-ten sollten zudem überprüft wer-den, denn Produkte, die in UK

hergestellt oder zusammengesetztwerden, verlieren ihren EU-Präfe-renzursprung. Ausführliche Infos zum Waren-

verkehr auf der oben genanntenWebsite der britischen Regierungunter „Importing and exporting“.

CE-Kennzeichnungen und Anzeige-pflicht für bestimmte Waren

Bestimmte Produkte, wie bei-spielsweise medizintechnische Ge-räte, dürfen bei einem No-Deal nurdann in der EU in Verkehr gebrachtund in Betrieb genommen werden,wenn sie mit einer CE-Kennzeich-nung versehen sind. Diese Kenn-zeichnung darf nur angebracht wer-den, wenn geregelte produkt-spezifische Konformitätsbewer-tungsverfahren durchgeführt wur-den. Für bestimmte Produktbe- rei-che ist die Präsenz eines be-vollmächtigten Vertreters (autho-rized representative) erforderlich.Der bevollmächtigte Vertreter hat

den Auftrag, die Konformität vonProdukten entsprechend geltenderEU-Vorschriften zu prüfen. Im Ver-einigten Königreich angesiedelt,verlieren bevollmächtigte Vertreterab dem Austrittsdatum ihren EU-Status. Sowohl britische als auchdeutsche Unternehmen, die für ihreProdukte eine CE-Kennzeichnungbenötigen, müssen nach dem Brexitsicherstellen, dass die erforderli-chen Zertifikate von einem bevoll-mächtigten Vertreter mit Sitz in derdann EU-27 ausgestellt werden.Hiesige Unternehmen, die Ver-triebsleistungen für in Großbritan-nien ansässige Medizintechnikerzum Beispiel für die D-A-CH-Re-gion oder Mittel-Osteuropa über-nommen haben, sollten deshalbfrühzeitig überlegen, ob sie künftigdie Rolle des Inverkehrbringers unddamit auch die CE-Konformitäts-erklärung für die betreffenden Pro-dukte übernehmen möchten. Diessollten sie dann entsprechend mit

ihrem britischen Partner möglichstzeitnah besprechen. Hinweise zu Kennzeichnungs-

pflichten, Fahrzeug-Typengeneh-migungen und anderen Regularienauf der oben genannten Websiteder britischen Regierung unter„Labelling products and makingthem safe“.

Öffentliche Aufträge

Bei einem ungeregelten Austrittim März 2019 werden öffentlicheAufträge für Großbritannien künf-tig nicht mehr über die europäischeDatenbank für öffentliche Aus-schreibungen TED (Tender Elect-ronic Daily) publiziert. Stattdessenbeabsichtigt das Vereinigte König-reich, einen eigenen elektronischenBenachrichtigungsdienst bereitzu-stellen.

Geschäftsreisende in die EU

Gemäß dem Schengener Grenz-abkommen müssen Staatsbürgeraus Drittländern, also künftig auchbritische Staatsbürger, im Besitzeines Reisepasses sein. Da Dritt-staatsangehörige sich 90 Tage imSchengen-Raum aufhalten dür-fen, ist bei der Einreise in die EUsicherzustellen, dass der Reisepassam Ankunftstag mindestens nochsechs Monate gültig ist. Nicht ge-regelt ist, worauf sich EU-Bürgerkünftig bei der Einreise nach UKbeispielsweise für die Erbringungvon Dienstleistungen einstellenmüssen.

UK-Führerscheine könnten inder EU ihre Gültigkeit verlieren.Um innerhalb der EU ein Fahrzeugzu führen, benötigen Inhaber einerbritischen Fahrerlaubnis dann ei-nen internationalen Führerschein.EU-Führerscheine werden lautMitteilung der britischen Regie-rung Mitte September dieses Jahresihre Gültigkeit im Vereinigten Kö-nigreich hingegen bis auf weiteresnach dem Brexit behalten.

Die IHK Rhein-Neckar informiert aktuell zum Brexit

unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/

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RATGEBER

50 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

Bereits heute werden die meis-ten öffentlichen Aufträge

elektronisch ausgeschrieben.Nun wird die eVergabe ab18. Oktober 2018 Pflicht für EU-weite Vergabeverfahren. Zukünf-tig reicht es nicht mehr, die Auf-tragsbekanntmachung in elek-tronischer Form lediglich an dasAmt für Veröffentlichungen derEU zu übermitteln und im Nach-gang die Vergabeunterlagen je-dem Interessenten frei und direktüber das Internet zur Verfügungzu stellen. Die gesamte Kommu-nikation und Abwicklung erfolgtab dem 18. Oktober ausschließ-lich in elektronischer Form. Diegeänderten Schwellenwerte sindhierfür maßgebend: Für Bauauf-träge gelten 5.548.000 Euro; fürLiefer- und Dienstleistungsauf-träge 221.000 Euro.

Wie wird das Verfahren künftig ablaufen?

Der öffentliche Auftraggeberhat für jede seiner Ausschreibun-gen eine Abruf-Adresse zu hin-terlegen und alle für das Verga-beverfahren relevanten Unter-lagen, insbesondere die Leis-

tungsbeschreibung dem Bieterallgemein verfügbar, nichtdiskri-minierend, unentgeltlich, unein-geschränkt, vollständig und di-rekt elektronisch zur Verfügungzu stellen. Zudem müssen dieVergabeunterlagen mit den all-gemein verbreiteten Erzeugnis-sen der Informations- und Kom-munikationstechnologie (IKT)kompatibel sein (vgl. § 11 Abs.1 VgV).

Ebenso sind auch die Bieterin einem solchen EU-Vergabe-verfahren dazu verpflichtet, po-tenzielle Fragen, fehlende Anga-ben und Nachweise zur Eignungoder Informationen, die zur Auf-klärung des abgegebenen Ange-bots beitragen, ausschließlichelektronisch einzureichen. Bie-ter, die ihr Angebot nicht elek-tronisch einreichen, werden au-tomatisch vom Vergabeverfahrenausgeschlossen.

Ausblick zur Einführung der eVergabe bei nationalen Vergabeverfahren

Ab dem 1. Januar 2019 müs-sen öffentliche Auftraggebergrundsätzlich die Einreichung

eVergabe wird PflichtELEKTRONISCHES VERFAHREN OHNE ALTERNATIVE

Die Verwaltungsvorschrift derLandesregierung über die

Vergabe öffentlicher Aufträge(VwV Beschaffung) vom 24. Juli2018 wurde am 29. August 2018im Gemeinsamen Amtsblatt(S. 490) des Landes Baden-Würt-

temberg veröffentlicht und trittam 1. Oktober 2018 in Kraft.

Mit der Neufassung der VwVBeschaffung wird die Unter-schwel lenvergabeordnung(UVgO) für die Beschaffung vonLieferungen und Dienstleistun-

gen durch die Behörden, Betriebeund Einrichtungen des Landeseingeführt.

Dabei wurden die Regelungender UVgO im Wesentlichen 1:1übernommen. Die geltende Ver-gabe- und Vertragsordnung für

Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung BADEN-WÜRTTEMBERG

von Teilnahmeanträgen und An-geboten mithilfe von elektroni-schen Mitteln akzeptieren. Diesgilt auch dann verpflichtend fürdie Vergabestellen, wenn diesedie elektronische Einreichungvorab in ihren Teilnahmevoraus-setzungen ausgeschlossen haben.In der Praxis bedeutet dies füröffentliche Auftraggeber, dassdiese ab dem 1. Januar eineGrundlage (Vergabeplattform)für die Annahme elektronischeingereichter Teilnahmeanträgeund Angebotsunterlagen schaf-fen müssen. Dieses Vorgehendient als Vorbereitung für die abdem 1. Januar 2020 verpflichtendeingeführte eVergabe im Bereichder nationalen Vergabeverfahren,also unterhalb der genanntenSchwellenwerte.

Nützliche Tipps speziell für Bieter

Sofern Bieter an einem EU-Vergabeverfahren konkretes In-teresse bekunden, sollten sie sichdirekt auf der vom öffentlichenAuftraggeber eingerichteten In-ternetadresse mit ihren Daten re-gistrieren lassen, dies vor demHintergrund, dass Bieter automa-tisch sowohl über etwaige Bieter-fragen und deren Beantwortungals auch von etwaigen Änderun-

gen der Vergabeunterlagen unmit-telbar in Kenntnis gesetzt werden,ohne dass sie dies mühsam selbstin Erfahrung bringen müssen. DesWeiteren sollten Bieter eine all-gemeine Info-E-Mail-Adresse ei-gens für Ausschreibungen einrich-ten, sodass Kollegen im Falle vonUrlaub oder Krankheit ebenfallsauf Informationen aus dem EU-Vergabeverfahren zurückgreifenkönnen.

Amtliches Verzeichnis vermeidetBürokratie

Um an einem europaweitenoder nationalen Vergabeverfah-ren teilnehmen zu können, ist dieEinreichung einer Vielzahl um-fangreicher Dokumente erforder-lich, die für jede Ausschreibunggesondert einzureichen sind.Dies verursacht Kosten und bin-det Ressourcen. Eine Alternativehierzu bietet die Präqualifizie-rung mit der Eintragung in dasamtliche Verzeichnis der IHK fürUnternehmen und freiberuflichTätige aus dem Liefer- undDienstleistungsbereich.

Weitere Informationen unter: www.rhein-neckar.ihk24.de

Nummer 3962060und

www.amtliches-verzeichnis.ihk.de

Leistungen – Teil A (VOL/A) trittaußer Kraft.

Die Neufassung der VwV Be-schaffung und die Arbeitshilfendazu sind auf der Internetseitedes Ministeriums für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau einge-stellt.

Weitere Informationen unter: www.wm.baden-wuerttem-berg.de/beschaffung-land

Ö F F EN T L I C H E S AU F T R AGSWES EN

Sie haben Neuigkeiten über Ihr Unternehmen?Dann informieren Sie sich auf unserer Internetseite www.rhein-neckar.ihk24.de/firmennachrichten

darüber, wie Ihr Unternehmen ins IHK-Magazin kommt.

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Unternehmen unterliegen im Falle ei-ner Verletzung des Schutzes perso-

nenbezogener Daten grundsätzlich derMeldepflicht gegenüber der Aufsichts-behörde und der Benachrichtigungs-pflicht gegenüber dem Betroffenen (vgl.Artikel 33, 34 der Europäischen Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO)).

Für wen gilt die Meldepflicht?

Adressat der Regelung ist jeder Ver-antwortliche im Sinne der DSGVO. Diesist jede natürliche oder juristische Per-son, Behörde, Einrichtung oder andereStelle, die – allein oder gemeinsam –über die Zwecke und Mittel der Daten-verarbeitung entscheidet. Liegt eineAuftragsverarbeitung vor, ist der Auf-tragsverarbeiter verpflichtet, den Ver-antwortlichen unverzüglich zu informie-ren. Dieser nimmt dann die Meldung andie Aufsichtsbehörde vor.

Wann besteht die Meldepflicht?

Grundsätzlich ist ein Unternehmenverpflichtet, jede Verletzung des Schut-zes personenbezogener Daten an die zu-ständige Aufsichtsbehörde zu melden.Nach der DSGVO stellt jede Verletzung

der Sicherheit (egal ob unbeabsichtigt),die zur Vernichtung, zum Verlust zurVeränderung, zum unbefugten Zugangoder zur unbefugten Offenlegung vonpersonenbezogenen Daten führt, einemeldepflichtige Verletzung dar. Die Mel-dung ist unverzüglich und möglichst bin-nen 72 Stunden vorzunehmen. Kann die72-Stunden-Frist nicht eingehalten wer-den, ist der Meldung eine Begründungfür die Verzögerung beizufügen. EineMeldung kann ausnahmsweise unter-bleiben, wenn die Datenschutzverlet-zung nicht zu einem Risiko für dieRechte und Freiheiten der betroffenenPersonen führt.

Was ist Inhalt der Meldung?

Die Meldung an die Aufsichtsbehördemuss mindestens die Beschreibung derArt der Verletzung, die Angabe von Ka-tegorien und ungefährer Zahl der Betrof-fenen und der Datensätze enthalten. Au-ßerdem ist – sofern die Pflicht zurBestellung besteht – Name und Kontaktdes Datenschutzbeauftragten zu benen-nen. Abschließend hat eine Beschreibungder wahrscheinlichen Folgen der Daten-schutzverletzung sowie der von dem

RATGEBER

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 51

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Melde- und BenachrichtigungspflichtenSERIE DATENSCHUTZ

R ECH T

Welche Daten speichert Ihr Unternehmen über die Kunden? Und ist gewährleistet,dass diese rechtssicher verwendet werden dürfen?

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Z ahlreiche arbeitsrechtliche unddem Arbeitsschutz dienende

Vorschriften verpflichten den Ar-beitgeber, diese seinen Arbeitneh-mern zugänglich zu machen. Dazuzählen u.a.:

Allgemeines Gleichbehand-lungsgesetz (AGG)§ 61 b Arbeitsgerichtsgesetz(ArbGG)Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz)Arbeitszeitgesetz (ArbZG)BetriebsvereinbarungenMutterschutzgesetz(MuSchG)Teilzeit- und Befristungs-gesetz (TzBfG)

Alle Vorschriften müssen vonallen Betrieben, unabhängig vonihrer Tätigkeit, bekannt gegebenwerden. Zusätzlich zu den für alleFirmen geltenden Vorschriften sindin vielen Branchen spezielle, aufdie jeweilige Branche zugeschnit-tene Unfallverhütungsvorschriftenauszuhängen. Welche Vorschriftendies im Einzelnen sind, kann vonder Gewerbeaufsicht erfragt wer-den, die gleichzeitig auch das ord-nungsgemäße Aushängen dieserVorschriften überwacht.

Der Arbeitgeber kann seiner ge-setzlichen Verpflichtung zum„Aushang“ in unterschiedlicher

Art und Weise nachkommen. DieTexte können an einer allgemeinzugänglichen und häufig frequen-tierten Stelle im Betrieb ausge-hängt werden. Soweit einzelne Vor-schriften lediglich das „Bereit-halten zur Einsichtnahme“ fordern,kann der Einsichtsort in derselbenArt und Weise bekannt gemachtwerden. Oft ist dies die Personal-stelle des Betriebes. Kommt derArbeitgeber seiner Aushangpflichtnicht nach, können unterschiedli-che Folgen eintreten. Der Arbeit-geber kann sich schadensersatz-pflichtig machen, wenn der Verstoßgegen eine Aushangpflicht ursäch-lich für den Eintritt eines Schadensgeworden ist. Bei den meisten Vor-schriften stellt eine Verletzung derAushangverpflichtungen eineOrdnungswidrigkeit dar, die miteinem Bußgeld belegt werdenkann. Sind betriebsverfassungs-rechtliche Regelungen betroffen,können Beseitigungs- und Unter-lassungsansprüche bestehen; Ver-stöße im Zusammenhang mit Wah-len können eine Anfechtbarkeit derWahl zur Folge haben.

Die komplette Übersicht mitallen Details zu denbranchen-

übergreifend aushangpflichtigenGesetzen ist abrufbar unter: www.rhein-neckar.ihk24.de

Nummer 10311

52 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

RATGEBER

Verantwortlichen ergriffenen undvorgeschlagenen Maßnahmen zurBehebung zu erfolgen.

Wann ist zu benachrichtigen?

Hat die Datenschutzverlet-zung voraussichtlich ein hohesRisiko für die persönlichenRechte und Freiheiten der betrof-fenen Person zur Folge, hat derVerantwortliche den Verstoßnicht nur der zuständigen Auf-sichtsbehörde zu melden, son-dern muss darüber hinaus die be-troffene Person ohne unange-

messene Verzögerung benach-richtigen. Die Benachrichtigungsollte so rasch wie möglich undin enger Absprache mit der zu-ständigen Aufsichtsbehörde er-folgen.

Weitere Informationen zum In-halt der Benachrichtigung gegen-über dem Betroffenen, welche Aus-nahmen es hierbei gibt und was beiVerstößen gegen die Melde- undBenachrichtigungspflicht passiert,ist nachzulesen unter:

www.rhein-neckar.ihk24.deNummer 4047718

Aushangpflichtige GesetzeSERIE ARBEITSRECHT

A b dem 3. Dezember 2018 giltdie neue Geoblocking-Ver-

ordnung. Geoblocking hindertKunden daran, Waren undDienstleistungen aus anderenMitgliedstaaten im Internet ein-zusehen und zu bestellen.

Ziel der Verordnung ist es, un-gerechtfertigtes Geoblocking alseine Form der Diskriminierung,die auf der Staatsangehörigkeit,dem Wohnsitz oder dem Ort derNiederlassung der Kunden be-ruht, zu verhindern. Zugangs-beschränkungen zu Online-Be-nutzeroberflächen, Waren oderDienstleistungen, Einschrän-kung bei Zahlungsmethoden oderunterschiedliche AGBs stellenbeispielsweise solche Diskrimi-nierungen dar.

Online-Händler müssen nundarauf achten, dass keine Kundenaus anderen EU-Mitgliedstaa-ten für angebotene Waren oderDienstleistungen ausgeschlossenwerden. Eine Lieferung in einenanderen Mitgliedstaat ist aller-dings nicht zwingend, es reicht,dass die Ware abgeholt werdenkann bzw. an eine passendeAdresse geschickt werden kann.

AGBs und Preise dürfen sichgrundsätzlich weiterhin zum Bei-spiel auf länderspezifischenShops von einem Mitgliedstaatzum anderen unterscheiden. Esmuss aber möglich sein, denShop eines anderen Landes auf-zurufen und dort zu bestellen.Die Weiterleitung auf die Lan-desseite ist allerdings nur nachZustimmung des Kunden (nichtmehr automatisch) erlaubt. EC-und Kreditkarten aus allen EU-Staaten müssen akzeptiert wer-den, und bei den Bezahlmetho-den dürfen keine Unterschiedegemacht werden. Die Regelun-gen gelten vorerst nicht für ur-heberrechtlich geschützte Warenwie Musik, Online-Spiele oderE-Books. IHK-Tipp für Online-Händler: Überprüfen Sie IhrenOnline-Shop im Hinblick auf dietechnischen Einstellungen, dieZahlmethoden und AGBs undnehmen Sie die gegebenenfallserforderlichen Änderungen vor.

Ansprechpartnerin: Sanja Mülbert

Tel.: 06221 9017-657E-Mail: sanja.muelbert@

rhein-neckar.ihk24.de

Online-Shopbetreiber aufgepasstGEOBLOCKING KOMMT

Derzeit erhalten zahlreiche Unternehmen Telefaxe vonder sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale

(DAZ)“, mit der Aufforderung zur Unterzeichnung. Solltenauch Sie ein solches Fax bekommen haben, unterzeich-nen Sie es auf keinen Fall.

Haben Sie es bereits unterschrieben zurückgesendet,sollten Sie die Erklärung umgehend widerrufen oder sichdringend an die IHK Rhein-Neckar wenden.

Ansprechpartnerin: Sanja MülbertTel.: 06221 9017-657

E-Mail: [email protected]

Neue Betrugsmasche per FaxDATENSCHUTZAUSKUNFT-ZENTRALE

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A b Januar 2019 treten wiederzahlreiche Änderungen und

Ergänzungen in den Gefahrgut-vorschriften für die Verkehrsträ-ger Straße, Schiene, See und Luftin Kraft. Was sich alles ändert,stellen Experten im Rahmen ei-ner IHK-Informationsveranstal-tung am 3. Dezember 2018 in

Mannheim vor. Die Informati-onsveranstaltung richtet sich anGefahrgutbeauftragte und Mit-arbeiter aus den Logistik- undVersandbereichen aller Bran-chen.

Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/

event/15392348

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 53

RATGEBER

Der Bedarf an Gesundheits-dienstleistungen und medi-

zinisch-technischer Versorgungwächst weltweit. Neue Technikenund medizinische Produkte, bei-spielsweise in den BereichenClinical Engineering, bildge-bende Diagnostik, Rehabilitation

und regenerative Medizin, kom-men zu großen Teilen aus deut-schen Unternehmen. Die zuneh-mende Digitalisierung derLebens- und Wirtschaftsbereicheeröffnet zudem weitere Chancenfür die Entwicklung einer digi-talen Gesundheitsvorsorge.

Viele Unternehmen haben dasPotenzial, mit ihrer Expertise inden Healthcare-Markt einzutre-ten, trauen sich jedoch nicht. Diegrößten Hemmnisse sind oftmalsfehlende Branchenkenntnisseoder regulatorische Hemmnisse,wie bspw. die EU-Medizinpro-dukte-Verordnung (MDR bzw.MDD), sowie langsame Entschei-dungsprozesse. Die IHK Rhein-Neckar zeigt am 20. November

2018 bei der Informationsveran-staltung „Mittelstand trifft Health-care – Meine Produkte für denGesundheitsmarkt?!“ in Mann-heim, wo Wachstumsfelder liegenund welche Möglichkeiten für Un-ternehmen bestehen, erfolgreichin die Gesundheitsbranche ein-zusteigen

Anmeldung unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/

event/153113962

Mittelstand trifft Healthcare IHK-VERANSTALTUNG

V on der Produktentwick-lung bis hin zur Vermarktung

von Produkten und Dienstleis-tungen – die Technologietrans-fer-Coachs der IHK unterstützenneutral und kostenfrei bei der Su-

che nach passenden Kooperati-onspartnern. Über 100 Koopera-tionen mit Partnern von Hoch-schulen und von forschendenUnternehmen wurden auf dieseWeise bereits angebahnt. Das

kostenfreie Service-Angebotumfasst dabei auch Themen wieDigitalisierung, IT- und Informa-tionssicherheit.

Viele Forschungs- und Ent-wicklungsprojekte können mit

mit den richtigen Fördermöglich-keiten deutlich günstiger als er-wartet umgesetzt werden.

Weitere Informationen unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/

technologietransfer

Unterstützung bei der Produktentwicklung und DigitalisierungIHK-TECHNOLOGIETRANSFER

T E CHNO LOG I E & I NNOVAT I ON

Der Allgemeine DeutscheFahrrad-Club (ADFC) in

Mannheim sagt dem Fahrradklauden Kampf an. Durch Fahrrad-Codierung werden Diebstählevermieden und die Aufklärungs-rate erhöht. Dabei wird das Fahr-

rad dauerhaft mit einem indivi-duellen alphanumerischen Codeversehen. Der Code enthält ver-schlüsselte Angaben zu Namenund Adresse des Besitzers, dieden Behörden eine individuelleZuordnung des Rades ermögli-

chen. Polizei oder Fundbüro er-kennen anhand des Codes sofortdie Eigentümerin oder den Ei-gentümer des Fahrrads – ohneRückgriff auf zentrale Datenban-ken. Codieren dient der eindeu-tigen Zuordnung eines Fahrradeszu Besitzerin oder Besitzer. Diesist vor allem im Fall eines Dieb-stahls hilfreich, falls das Rad bei-spielsweise von der Polizei bei

Hehlern gefunden wird oder esin einem Fundbüro auftaucht.Auch hat der erkennbare Codeam Rad eine abschreckende Wir-kung auf mögliche Diebe. Bisauf wenige Ausnahmen (etwaCarbon-Rahmen) können alleFahrräder und auch Fahrrad-Ak-kus codiert werden.

Weitere Informationen: www.adfc-bw.de/mannheim

Aktion gegen FahrraddiebstahlADFC

Neue Gefahrgutvorschriften 2019IHK-INFORMATIONSVERANSTALTUNG

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Ab 2019 gelten neueGefahrgut-vorschriften.

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54 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

RATGEBER

W IR T SCHA F T D I G I TA L

Der Bandbreitenbedarf einesUnternehmens lässt sich

nicht pauschal festlegen. Mitdem Breitbandrechner vomBreitbandbüro des Bundes(BBB) haben Unternehmen dieMöglichkeit, mit Hilfe einfacherKennzahlen die heute und zu-

künftig benötigte Bandbreite fürihren Betrieb analysieren zu las-sen. Die Berechnung erfolgt ano-nym und dauert maximal zweiMinuten.

Weitere Informationen unter:www.rhein-neckar.ihk24.de

Nummer 3956882

Bedarf ausrechnen lassenBREITBANDRECHNER

Die IHK macht die Möglichkei-ten der Digitalisierung für Ihr

Unternehmen greifbar und unter-stützt Sie auf dem Weg des digi-talen Wandels. Ob Industrie 4.0,Smart Data, E-Commerce oderOnline-Marketing – für Unterneh-men eröffnen sich viele neue Mög-

lichkeiten. Wählen Sie aus rund40 Veranstaltungen und Weiterbil-dungsseminaren der IHK im zwei-ten Halbjahr 2018 das für Sie pas-sende Angebot aus!

Weitere Informationen unter:www.rhein-neckar.ihk24.de

Nummer 25199

Den Digitalen Wandel gestaltenIHK-VERANSTALTUNGEN 2018

Die Industrie ist an einer disrup-tiven Schwelle angekommen.

Der Einsatz von künstlicher Intel-ligenz mit den Konzepten des ma-schinellen Lernens eröffnet neuePerspektiven bei der Lösung undBeherrschung komplexer techni-

scher Sachverhalte. Dabei hält die künstliche Intel-

ligenz Einzug in unterschiedlichsteAnwendungsgebiete – sei es SmartCity, Industrie 4.0 oder AutonomesFahren. Die Technologien rund umkünstliche Intelligenz sind die Bau-

Künstliche Intelligenz hautnah IHK-VERANSTALTUNG

steine, die für autonome bezie-hungsweise lernende Systeme er-forderlich sind, welche selbststän-dig auf unvorhergesehene Situ-ationen reagieren und Entschei-dungen treffen sollen. KünstlicheIntelligenz ist eine der Schlüssel-technologien der Zukunft und hatdas Potenzial wirtschaftliche Ab-läufe massiv zu beeinflussen.

Für den Mittelstand könnten

sich neue spannende Geschäfts-felder ergeben. Wo geht die Reisehin? Was sind heute schon mach-bare Anwendungen? Diese undweitere Fragen werden in einerIHK-Veranstaltung am 28. No-vember 2018 in Heidelberg be-antwortet.

Anmeldung unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/

event/153113963

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56 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

Die IHK Rhein-Neckar unterstützt mit derNachfolgebörse nexxt-change Unternehmenbei der Suche nach einem geeigneten Nach-folger oder tätigen Teilhaber, ebenso diejeni-gen, die sich eine selbstständige Existenzschaffen wollen.

Über die Recyclingbörse verbindet sie Unterneh-men, die für ihre Produktionsrückstände Wieder-

verwertungsmöglichkeiten suchen.

Für die Nutzung der Börsen fallen keine Kosten an.

Die IHK übermittelt lediglich Angaben, die die um Vermittlungnachsuchenden Unternehmen und Personen über sich selbst mit-geteilt haben. Die IHK übernimmt keine Haftung für Richtigkeitund Vollständigkeit der übermittelten Angaben.Interessenten wenden sich bitte schriftlich unter Nennung derChiffre-Nummer oder zur Aufnahme eines Veröffentlichungs-wunsches an die zuständigen Ansprechpartner bei der IHK Rhein-Neckar:Ansprechpartner und weitere Informationen (Angebote und AGB): Nachfolgebörse nexxt-change:Angelika ScholzTel.: 06221 9017-656, Fax: 06221 9017-5656E-Mail: [email protected] www.nexxt-change.org

Recyclingbörse:Klaus Peter Engel, Tel.: 06221 9017-693, Fax: 06221 9017-5693E-Mail: recyclingboerse@rhein-neckar.ihk24.dewww.ihk-recyclingboerse.deGerne übernehmen wir die Anzeigenschaltung (Angebot/Gesuch) für Sie.

DIE IHK-BÖRSENExistenzgründungsbörseAngebote

HD-A-90/18Nachfolger Top-Franchise-FilialenDean&David - Fresh to eat. PremiumHealthy Fast Food, hoher Bekannt-heitsgrad und Alleinstellungsmerk-mal in einem sehr starken Wachs-tumssegment. Aktuell drei etablierteFilialen in Heidelberg und Mann-heim, vierte Filiale in Planung pluswachsendes Cateringsegment, sehrgute Umsatz- und Finanzkennzahlenmit Top-Renditen; neue Unterneh-mensbewertung (Cut 31. Oktober2018) mit 3.160 TEUR: 1. Umsatz-entwicklung 2018 Plus 16 bis 27Prozent; 2. Gewinn (EBIT) 20 bis 28 Prozent; langfristige Mietverträge,Verkauf ganze Region (alle Filialenzusammen) oder pro Stadt/Filiale;Kaufpreis: VB 2.850 TEUR für alle Fi-lialen (Preis je Filiale, siehe Einzelan-zeigen im Portal). Testat zum Unter-nehmenswert liegt vor (Wertermitt-lung gemäß IDW-Standard); Verkaufvon Geschäftsanteilen von 49 bis100 Prozent mit tätiger Beteiligungals Geschäftsführer gewünscht; Ei-genkapitalnachweis erforderlich(mind. 15 Prozent) bei Finanzierung.

HD-A-92/18Zum Verkauf steht ein Einzelunter-nehmen, welches komplett auf tren-dige, hochqualitative Umstandsmodespezialisiert ist. Ein Zusatzsortimentim Bereich Geschenkartikel und Ba-bybekleidung bis Größe 74 rundetdas Sortiment ab. Derzeit werdenfünf Mitarbeiter auf Minijob-Basis be-schäftigt und ein Umsatz zwischen100.000 bis 250.000 Euro pro Jahrerwirtschaftet. Zusätzlich verfügt dasUnternehmen über einen Online-Shop. Des Weiteren gehört zum La-dengeschäft ein großer Lagerraummit Aufenthaltsbereich. Der Standortbefindet sich direkt im Zentrum derHeidelberger Altstadt. Der Käuferkann direkt im laufenden Betrieb ein-steigen. Auch für Existenzgründereine gute Möglichkeit zum Einstieg.

HD-A-93/18Inhabergeführtes Kinderschuhgeschäftsucht Nachfolger. Filiale wird aktuelldurch einen Kooperationspartner be-trieben. Geschäftslage: 1b-Lage, Par-allel zur langen Hauptstraße, AltstadtHeidelberg. Verkaufsfläche: 85 qm. Lager ca. 21 qm, 4 Schaufenster.Übergabe: 1. Januar 2019. Besonder-heiten: Zusammenarbeit mit Schuhma-chermeister bei Reklamationen, Innen-längenmessung. Das Schuhgeschäftist spezialisiert auf Kinder- und Jugend-schuhe bis Größe 38. Sehr gut be-treute Stammkundschaft.

HD-A-94/18Gut gehender Straßenbaubetrieb/Gar-tenbaubetrieb im Neckar-Odenwald-Kreis sucht aus Altersgründen einenNachfolger.

HD-A-95/18Wir sind ein gut positioniertes Unter-nehmen der Branche Hausmeisterser-vice mit circa 16 festen Objekten. Un-ser Aufgabengebiet umfasst Trep-penhausreinigung, Winter- und Kehr-dienst, allgemeiner Service am Ge-bäude, Pflege von Außenanlagen undMülltonnenbereitstellung. Wir habenzwei Mitarbeiter. Ideal wäre ein Nach-folger mit elektronischem und hand-werklichem Geschick. Eine gute, nach-haltige, wirtschaftliche Unternehmens-situation bietet eine sehr gute Basis fürden Start in die unternehmerischeSelbstständigkeit. Entsprechende Un-terstützung in der Anfangszeit wird ge-währleistet.

HD-A-96/18Nachhilfeinstitut in Heidelberg suchteinen freien Handelsvertreter, der dieLernförderung vollumfänglich über-nimmt. Dies umfasst die Suche undAufnahme von Kindern, die gesamteOrganisation der Lernförderung(keine Durchführung), die Einstellungund Entwicklung von Nachhilfeleh-rern, die Betreuung von Familien, Behörden und Netzwerkpartnern. Sieverfügen über einen akademischenHintergrund, über ein hohes Maß anEigenverantwortung und Motivation.Hierbei werden Sie von uns umfas-send betreut.

HD-A-98/18Hochwertige Metallverarbeitung/Schlosser mit Schwerpunkten Stahl-bau, Treppen und Geländer, Paletten-und Kragarmregale sowie Lagerbüh-nen sucht Nachfolger. Wir verkaufen,planen, fertigen und montieren kun-denspezifische Problemlösungen ausMetall. Wir sind mit eigenen Mitar-beitern, Fuhrpark und Ausstattungam Markt. Jahresumsatz circa eineMillion Euro. Ideal wäre ein Kauf-mann mit technischem Hintergrundoder ein Schlosser mit Schweißer-ausbildung und kaufmännischenKenntnissen. Erfahrungen im Ver-kauf wären von Vorteil. Einarbeitungwird gewährleistet. Immobilie ange-mietet, Mietvertrag kann übernom-men werden.

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www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 57

SERVICE

JUBILÄENDie IHK Rhein-Neckar hat auf Antrag

der Unternehmen an folgende Arbeits-jubilare Ehrenurkunden verliehen, in denenihre Treue und bewährte Pflichterfüllunganerkannt worden sind.

Wenn Sie an dieser Dienstleistung derIHK interessiert sind, so fordern Sie bitteAuftragsunterlagen an. Diese Urkundestellt eine bleibende Erinnerung dar. Miteiner repräsentativen Mappe ist sie gegeneinen Kostenbeitrag von 29 Euro (zzgl.MwSt) bei der IHK Rhein-Neckar zu erhal-ten. Wir bieten die Urkunden auch in einemsilbernen Aluminiumrahmen zum Kom-plettpreis von 37 Euro (zzgl. MwSt) an.

Nähere Informationen gibt Ihnen gerne unser ServiceCenter:Tel.: 0621 1709-0Fax: 0621 1709-100

Wir gratulieren:Albert Altenbach BauunternehmungGmbH & Cie., Heidelberg40 Dienstjahre: Arie Krüger10 Dienstjahre: Thomas Strauss

Arco Armaturenfabrik Obrigheim KG25 Dienstjahre: Viktor Bauer, Salvatore Sofia15 Dienstjahre: Alexander Hug, Waldemar Schechtel

BÄKO Süd-West Bäcker- u. Konditorengenossenschaft eG, Edingen-Neckarhausen25 Dienstjahre: Georg Weber

Chemische Werke Kluthe GmbH, Heidelberg25 Dienstjahre: Frank Elsner

Draht Mayr GmbH, Dielheim40 Dienstjahre: Dieter Epp

Geuder AG, Heidelberg10 Dienstjahre: Kevin Antz, Tiziana Stisi

INTER Krankenversicherung AG,Mannheim25 Dienstjahre: Michael Grob

Maschinenfabrik Gustav EirichGmbH & Co KG, Hardheim40 Dienstjahre: Ulrika Ebert, Eugen Henneka, Dieter Spengler, Wolfgang Stöffel25 Dienstjahre: Jürgen Blatz, MonikaDörr, Steffen Hauk, Klaus Kressner,Martin Kuch, Steffen Schwab

MGM Metall-Giesserei-MannheimGmbH25 Dienstjahre: Andreas Leopold

Norbert Schneider, Mosbach25 Dienstjahre: Manuela Schoder

Paul Fierek Transport GmbH, Weinheim40 Dienstjahre: Lothar Farda

Peek & Cloppenburg KG, Mannheim40 Dienstjahre: Andrea Birkle

ProMinent GmbH, Heidelberg25 Dienstjahre: Martina Gamperling,Frithjof Wedel

Smurfit Kappa GmbH, St. Leon Rot25 Dienstjahre: Thomas Speckert10 Dienstjahre: Simon Alhas, Thomas Dahm, Kemal Ersoy, Andreas Schnur

Steitz Präzisionstechnik GmbH,Mannheim40 Dienstjahre: Helmuth Sattler

Volksbank Franken eG, Buchen25 Dienstjahre: Uwe Altmann, Carmen Eisenhauer, Silke Günther, Rainer Kehl, Michaela Knapp, Steffen Kuhn, Corinna Maier, Sven Niederberger, Christiane Pföhler,Heidi Rögner, Melanie Schäfer, Andrea Schneider, Alexander Stich

Volksbank Sandhofen eG, Mannheim25 Dienstjahre: Petra Seber

feld, gerne aus dem technischenHandel. Das Unternehmen solltemehr als zehn Mitarbeiter haben undsich zwischen Stuttgart, Karlsruhe,Wiesbaden, Frankfurt bewegen.

HD-G-19/18Zurzeit sind wir mandatiert, ein Un-ternehmen aus dem Bereich der Wä-getechnik zu suchen. Unser Mandantbesitzt bereits ein Unternehmen indieser Branche und sucht hierfür

einen strategischen Zukauf. UnserMandant hat uns folgendes Suchpro-fil übermittelt: Mitarbeiter: 1-10, Um-satz: bis drei Millionen Euro. EBIT:positive Ertragslage ist gewünscht,aber nicht zwingend notwendig.Standort. In einem Umkreis von 50 Kilometern von Mannheim. Gernegeben wir Ihnen weitere Informatio-nen in einem unverbindlichen Ge-spräch. Hierfür fallen für Sie keineKosten an.

TERMINEInnovation, Umwelt, Energie

8. November 2018POTENZIALE – Wirtschaft trifft WissenschaftIndustrie 4.0 zum AnfassenWiesloch

15. November 2018Workshop IT-Sicherheit@MittelstandMosbach

20. November 2018Mittelstand trifft Healthcare: Meine Produkte für den Gesundheitsmarkt?!Mannheim

28. November 2018Hochwasserschutzforum in der MetropolregionLudwigshafen

6. Dezember 2018Ideen auf die Sprünge helfen: Patente, Fördermittel, Produkt-entwicklungMosbach

18. und 25. Oktober 2018Energiescouts Rhein-Neckar: Workshop 1 und 2Heidelberg/Wiesloch

Mehr zu den einzelnen Veranstaltungen unter:www.rhein-neckar.ihk24.deNummer 25016

Ansprechpartnerin: Gabriele DornerTel.: 06221 9017-691

International7. November 2018Verträge schließen und Verhandeln in IndienOrt: IHK Rhein-Neckar, MannheimVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartner: Thomas RiemTel.: 0621 1709-130

7. November 2018Zoll im Quadrat: Innerbetriebliche Vorbereitung fürbevorstehende Zoll-Betriebs-prüfungen und Auditierungen (AEO)Ort: IHK Rhein-Neckar, MannheimVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Andrea FörsterTel.: 0621 1709-164

8. November 2018Zoll im Quadrat: Warenursprung und PräferenzenOrt: IHK Rhein-Neckar, MosbachVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Andrea FörsterTel.: 0621 1709-164

20. November 2018UN-Kaufrecht in der PraxisWebinar Veranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Félicienne von SkerstTel.: 0621 1709-226

27. November 2018Vertrieb in RusslandOrt: IHK Rhein-Neckar, MannheimVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Dr. Jelena MöbusTel.: 0621 1709-282

29. November 2018Wirtschaftstag Polen Ort: IHK Rhein-Neckar, MannheimVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Heide SchmidtTel.: 0621 1709-147

5. Dezember 2018Zoll im Quadrat: AusfuhrOrt: IHK Rhein-Neckar, MannheimVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Andrea FörsterTel.: 0621 1709-164

5. Dezember 2018Zoll im Quadrat: Ausfuhrverfahren – Are you ready for Brexit?Ort: IHK Rhein-Neckar, MannheimVeranstalter: IHK Rhein-NeckarAnsprechpartnerin: Andrea FörsterTel.: 0621 1709-164

Recht

6. November 2018Geldwäschegesetz: Vorgaben für den HandelOrt: IHK Rhein-Neckar, HeidelbergAnsprechpartnerin: Sanja MülbertTel.: 06221 9017-657Anmeldung: www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153106140

Steuern

20. November 2018GoBD und ihre Bedeutung für kleineund mittelständische UnternehmenOrt: Haus der Berufsbildung, MannheimAnmeldung: www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153113636

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckarhat am 26. September 2018 aufgrund

− von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechtsder Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl.I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbauverzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht desBundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in der jeweiligen Fas-sung,

− in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatli-che und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter aufder Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 30. März 2017 (BGBl. I S.711), zu-letzt geändert durch die Berichtigung vom 20. April 2017 (BGBl. I S.993), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

InhaltsübersichtI. Zuständigkeit

§ 1 ZuständigkeitII. Schulungssystem

§ 2 Schulungssystem§ 3 Kurspläne

III. Anerkennung der Schulungen§ 4 Anerkennungsvoraussetzungen§ 5 Lehrpläne§ 6 Sachlicher und zeitlicher Umfang§ 7 Lehrkräfte§ 8 Schulungsmethoden§ 9 Schulungsstätten und Schulungsmaterial§ 10 Teilnehmerzahl§ 11 Rechtswirkungen der Anerkennung

IV. Durchführung der Schulungen§ 12 Pflichten des Veranstalters§ 13 Befugnisse der IHK

V. Prüfungen§ 14 Prüfungsarten, Prüfungsdauer und Bestehen der Prüfung§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen§ 16 Zulassung zur Prüfung§ 17 Rücktritt von der Prüfung§ 18 Ausschluss von der Prüfung§ 19 Niederschrift§ 20 Bescheid bei Nichtbestehen§ 21 Wiederholungsprüfung

VI. ADR-Schulungsbescheinigung§ 22 Erteilung und Erweiterung§ 23 Geltungsdauer§ 24 Verlängerung der Geltungsdauer

VII. Schlussvorschriften§ 25 Inkrafttreten

I. Zuständigkeit

§ 1 Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer – im folgenden IHK genannt – ist zu-ständig für

– die Anerkennung und Überwachung von Schulungen, die Veranstalter inSchulungsstätten im Bezirk der IHK durchführen,

– die Durchführung von Prüfungen für Teilnehmer/Teilnehmerinnen an vonder IHK anerkannten Schulungen,

– die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von ADR-Schulungsbeschei-nigungen für erfolgreiche Teilnehmer/Teilnehmerinnen an von der IHKdurchgeführten Prüfungen und

– die Umschreibung der ADR-Schulungsbescheinigungen des Bundesmi-nisteriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern.

II. Schulungssystem

§ 2 Schulungssystem

(1) Erstschulungen können aus folgenden Kursen bestehen:– Basiskurs,– Aufbaukurs Tank,– Aufbaukurs Klasse 1,– Aufbaukurs Klasse 7.

(2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einem Kurs für alle schulungs-

pflichtigen Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen.

§ 3Kurspläne

Zur Sicherstellung der Schulungsinhalte erlässt die IHK die DIHK-Kursplänefür die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/Gefahrgutfahrerinnen als Verwal-tungsvorschrift. Die Kurspläne beinhalten mindestens die Kenntnisbereicheaus Unterabschnitt 8.2.2.3 ADR. Die IHK gibt den Erlass der Verwaltungs-vorschrift in ihrem Mitteilungsblatt bekannt. Sie stellt den Veranstaltern dieKurspläne als Grundlage für die Schulungen zur Verfügung.

III. Anerkennung der Schulungen

§ 4Anerkennungsvoraussetzungen

(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt,wenn die vorgesehenen Schulungen den Anforderungen des ADR undden §§ 5 bis 10 dieser Satzung entsprechen.

(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, die Schulungen ordnungsgemäßdurchzuführen. Hierzu hat er auf Verlangen der IHK geeignete Nachweisevorzulegen. Insbesondere kann die IHK ein „Führungszeugnis zur Vorlagebei einer Behörde“, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowiedie Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts verlangen. DieseNachweise sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als dreiMonate sein.

§ 5Lehrpläne

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die IHK prüft, ob dieseden Anforderungen der DIHK-Kurspläne gemäß § 3 entsprechen.

§ 6Sachlicher und zeitlicher Umfang

(1) Gegenstand der Schulungen sind die Lerninhalte der für die einzelnenKurse gemäß § 3 erlassenen DIHK-Kurspläne.

(2) Der Veranstalter muss nachweisen, dass er seinen Schulungen mindes-tens folgende Zeitansätze zugrunde legt:

a) Bei Erstschulungen: – Basiskurs 18 Unterrichtseinheiten Theorie

1 Unterrichtseinheit praktische Übungen

– Aufbaukurs Tank 12 Unterrichtseinheiten Theorie1 Unterrichtseinheit praktische

Übungen – Aufbaukurs Klasse 1 8 Unterrichtseinheiten Theorie – Aufbaukurs Klasse 7 8 Unterrichtseinheiten Theorie.

b) Bei Auffrischungsschulungen: 8 Unterrichtseinheiten Theorie 4 Unterrichtseinheiten

praktische Übungen

(3) Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nichtmehr als acht Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen. Nach längstensdrei Unterrichtseinheiten ist eine Pause einzulegen.

(4) Der Unterricht darf grundsätzlich in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhrstattfinden.

(5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nichtzulässig.

§ 7Lehrkräfte

(1) Lehrkräfte müssen

– über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvor-schriften verfügen und

– die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem Themensektor notwendi-gen besonderen Kenntnisse haben und

– zur erwachsenengerechten Vermittlung der erforderlichen Kenntnissebefähigt sein und

– eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung für alle Klassen in Tanksund anders als in Tanks oder einen gültigen Schulungsnachweis fürGefahrgutbeauftragte (Straßenverkehr) besitzen.

(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähige Schulungs- und Tätigkeits-

nachweise vorzulegen. Die IHK soll ein Beurteilungsgespräch führen;sie kann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 8Schulungsmethoden

(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht mit praktischenSchulungsteilen durchzuführen. In die Vermittlung der Kenntnisse kön-nen elektronische Lernmedien unter Anleitung und bei durchgehenderAnwesenheit einer Lehrkraft gemäß § 7 einbezogen werden. Die prak-tischen Schulungsteile sind gemäß DIHK-Kursplan durchzuführen.

(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.

§ 9Schulungsstätten und Schulungsmaterial

(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignete Räume underforderliche Übungsplätze verfügt. Diese müssen so beschaffen undgelegen sein, dass die Schulungen sachgerecht, ohne Störung der öf-fentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne Störung derTeilnehmer/Teilnehmerinnen durchgeführt werden können.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass für jeden Teilnehmer/jede Teil-nehmerin ein ausreichender Arbeitsplatz vorhanden ist.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass geeignete visuelle Hilfsmittelvorhanden sind, die in den zu nutzenden Räumen sachgerecht einsetz-bar sind.

(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes, aktuellesSchulungsmaterial verfügt. In dieser Hinsicht kommen insbesonderedie einschlägigen Vorschriftenwerke sowie Fachbücher oder Skripten inBetracht.

(5) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes technischesSchulungsmaterial (Kraftfahrzeug, Ladungssicherungsmittel, Mittel zurDurchführung der Feuerlöschübung etc.) verfügt.

§ 10Teilnehmerzahl

Je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer/Teilnehmerinnen zulässig. DieIHK kann entsprechend der Beschaffenheit der für die Schulung genutztenRäume eine geringere Höchstzahl festsetzen.

§ 11Rechtswirkungen der Anerkennung

(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die inihr bezeichneten Kurse und deren Kombinationen im Rahmen von Schu-lungen durchzuführen.

(2) Die Anerkennung wird längstens auf drei Jahre befristet.

IV. Durchführung der Schulungen

§ 12 Pflichten des Veranstalters

(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bieten, dass dieTeilnehmer/Teilnehmerinnen die vorgeschriebenen Kenntnisse erwerbenkönnen. Der Veranstalter hat bei jeder von ihm durchgeführten Schulungdie Vorgaben des § 2 zum Schulungssystem und die Anforderungender §§ 5 bis 10 einzuhalten.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass dem aktuellen Stand der Ent-wicklungen auf dem Gebiet des Straßengefahrguttransports Rechnunggetragen wird und dass sich die eingesetzten Lehrkräfte entsprechendder aktuellen Rechtsentwicklung in ihren Schulungsbereichen weiterbil-den.

(3) Der Veranstalter hat der IHK rechtzeitig vor Beginn der Schulung die Ter-mine, den Unterrichtsplan mit der Schulungsstätte (Räume), denNamen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilnehmer/Teil-nehmerinnen zu übermitteln.

(4) Der Veranstalter hat die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mit-tels amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und durch Führung vonAnwesenheitslisten eine jeweils lückenlose Teilnahme zu belegen. DieOriginale der Anwesenheitslisten sind der IHK auszuhändigen.

(5) Der Veranstalter hat der IHK die Teilnehmerdaten rechtzeitig zu über-mitteln und dafür zu sorgen, dass spätestens am Tag der Prüfung für

Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

SERVICE

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SERVICE

jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein Lichtbild in Passbildqualitätgemäß Anlage 8 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes(Passverordnung – PassV) vom 19. Oktober 2007, zuletzt geändertdurch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (BGBl. I S. 162),in der jeweiligen Fassung, vorliegt.

(6) Will der Veranstalter nach Anerkennung einer Schulung Veränderungenhinsichtlich solcher Umstände vornehmen, die für die Anerkennung vonBedeutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der IHK einzuholen;dies gilt insbesondere für die eingesetzten Lehrkräfte und die Schu-lungsstätten.

§ 13Befugnisse der IHK

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach §§ 4 bis 10 und Pflichtennach § 12 sicherzustellen, kann die IHK dem Veranstalter Auflagen er-teilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in derAnerkennung enthaltenen Vorbehalts nachträglich angeordnet werden.

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter seine Schulungen nachAufforderung entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften modifi-ziert.

(3) Die IHK ist befugt, die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungenauch durch die Entsendung von Beauftragten zu überprüfen.

(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vorschriften des Verwaltungs-verfahrensgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 12. April2005 (Gbl. S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom12. Mai 2015 (Gbl. S. 324) über die Rücknahme und den Widerruf vonVerwaltungsakten entzogen werden, wenn der Veranstalter den in dieserSatzung festgelegten Anforderungen nicht genügt oder sie von vornhe-rein nicht erfüllte oder den Pflichten oder den ihm erteilten Auflagenzuwiderhandelt.

V. Prüfungen

§ 14Prüfungsarten, Prüfungsdauer und Bestehen

der PrüfungDie Tabelle enthält die Regelungen zu Prüfungsart, zur Prüfungsdauer, zurAnzahl der Prüfungsfragen und zum Bestehen der Prüfung.

Prüfungsart Prüfungsdauer Anzahl der Mindestanzahl der in Minuten Prüfungsfragen richtig zu beant-

wortenden Fragen zum Bestehen der Prüfung

Basiskurs 45 30 25Aufbaukurs Tank 45 24 20Aufbaukurs Klasse 1 30 15 11Aufbaukurs Klasse 7 30 15 11Auffrischungs-schulung 30 15 11

§ 15Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Die Prüfung kann entwederauf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHKbestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß8.2.2.7 ADR.

(3) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(4) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(5) Hilfsmittel sind nicht zugelassen.

(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerin-nen mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Teilnehmer/Teil-nehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann,dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.

(7) Vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmer/Teilnehmerinnen überden Ablauf der Prüfung belehrt.

(8) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebogen der Indus-trie- und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaftfür berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbil-dung mbH, verwendet. Die Prüfungsfragen beziehen sich auf die in§ 6 Abs. 1 benannten Lerninhalte. Es werden ausschließlich Multiple-Choice-Fragen gestellt. Jede Frage hat vier Antwortvorschläge, wovonnur eine Antwortvorgabe richtig ist.

(9) Nach Abschluss der Prüfung sind die Schulungs- und Prüfungsunterla-gen sechs Jahre, die Prüfungsbögen selbst ein Jahr aufzubewahren.

§ 16Zulassung zur Prüfung

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zu-gelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Fehlzeiten an derentsprechenden, von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat.

(2) Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wennder Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 erfülltund die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat bzw. eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auffrischungsprüfung nur zu-gelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen desAbs. 1 erfüllt und eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt

§ 17Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück,gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilneh-mer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, sogilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüg-lich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück,entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Machtder Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/siewegen Krankheit die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat derTeilnehmer/die Teilnehmerin dies spätestens drei Tage nach dem Prü-fungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später alsam Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht,in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesund-heitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit ent-schieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtigerGrund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

§ 18Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin Täuschungshandlungen oderstört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teil-nahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss ent-scheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.

§ 19Niederschrift

Für jeden Prüfungstermin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthältfolgende Angaben:

– Art der Prüfung– Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen– Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung– Name der aufsichtführenden Person– Feststellung der Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen– Name und Unterschrift des Prüfers/der Prüferin– Erklärung über die erfolgte Belehrung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen

über den Ablauf der Prüfung

§ 20Bescheid bei Nichtbestehen

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einenschriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbe-lehrung zu versehen.

§ 21Wiederholungsprüfung

Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nacheiner angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirkder IHK ohne nochmalige Schulung zu. Der schriftliche Antrag ist auch inelektronischer Form möglich.

VI. ADR-Schulungsbescheinigung

§ 22Erteilung und Erweiterung

(1) Die IHK erteilt eine ADR-Schulungsbescheinigung, wenn die Zulassungs-voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 erfüllt sind und die entsprechendePrüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 14 und 15 bestandenwurde.

(2) Die IHK erweitert die ADR-Schulungsbescheinigung, wenn die Zulas-sungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 2 erfüllt sind und die entspre-chende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 14 und 15bestanden wurde.

(3) Die IHK schreibt die ADR-Schulungsbescheinigung gemäß § 1 um.

§ 23Geltungsdauer

Für die Geltungsdauer der ADR-Schulungsbescheinigung ist das Datum derPrüfung „Basiskurs“ maßgebend.

§ 24Verlängerung der Geltungsdauer

(1) Die IHK verlängert die ADR-Schulungsbescheinigung, wenn der Inha-ber/die Inhaberin die Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 3 erfüllt. Hatder Inhaber/die Inhaberin innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monatenvor Ablauf der Geltungsdauer der ADR-Schulungsbescheinigung odernach Ablauf (aufgrund einer Ausnahmegenehmigung) eine von der IHKanerkannte Auffrischungsschulung besucht sowie die entsprechendePrüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 14 und 15 bestanden,ist die ADR-Schulungsbescheinigung ab Ablauf ihrer Gültigkeit zu ver-längern. Ansonsten ist das Datum der Prüfung „Auffrischungsschulung“maßgebend.

(2) Die ADR-Schulungsbescheinigung darf auch verlängert werden, wennstatt der Auffrischungsschulung und der Auffrischungsprüfung eine vonder IHK anerkannte Erstschulung besucht und die entsprechende Prü-fung/entsprechenden Prüfungen bestanden wurde/n. § 16 Abs. 1 und2 sind anzuwenden. Hinsichtlich des Verlängerungsdatums gilt Abs. 1entsprechend.

VII. Schlussvorschriften

§ 25Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzungbetreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen vom 5. Dezember2012 (veröffentlicht im „IHK-Magazin Rhein-Neckar“, Nr. 1/2013, S. 56)außer Kraft.

Mannheim, den 26. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

Mannheim, den 27. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

Am 29. August 2018 wurde der Sachverständige

Dipl.-Ing. Thomas WeisserJahnstraße 11, 68535 Edingen-Neckarhausen

Telefon: 06203 9572920Sachgebiet: „Schäden an Gebäuden“

von der IHK Rhein-Neckar öffentlich bestelltund vereidigt.

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SERVICE

60 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat am 26. September 2018 aufgrund

– von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzicht-barer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626),in der jeweiligen Fassung,

– in Verbindung mit dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraft-fahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S.1958), zuletztgeändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162), in der jeweiligen Fassung,

– sowie in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes(BKrFQV) vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2108), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom14. August 2017 (BGBl. I S. 3232), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

Inhaltsübersicht§ 1 Sachliche Zuständigkeit§ 2 Örtliche Zuständigkeit§ 3 Prüfungsarten§ 4 Vorbereitung der Prüfung§ 5 Grundsätze für alle Prüfungen§ 6 Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation§ 7 Zulassung zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation§ 8 Rücktritt von der Prüfung§ 9 Ausschluss von der Prüfung§ 10 Durchführung der Prüfung Grundqualifikation§ 11 Durchführung der Prüfung beschleunigte Grundqualifikation§ 12 Anforderungen in der theoretischen Prüfung§ 13 Anforderungen in der praktischen Prüfung§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses§ 15 Niederschrift§ 16 Erteilung der Bescheinigung§ 17 Nichtbestehen der Prüfung§ 18 Inkrafttreten

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar – im folgenden IHK genannt – ist zuständig für die Durchführungvon Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), sofern es sich um die Prüfung „beschleu-nigte Grundqualifikation“ gemäß § 4 Abs. 2 BKrFQG handelt. Ansonsten ist durch Aufgabenübertragung die IHK Re-gion Stuttgart zuständig.*

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberinseinen/ihren Wohnsitz hat. Im Falle der Prüfung „Grundqualifikation“ gemäß § 4 Abs. 1 BKrFQG ist die IHK RegionStuttgart zuständig.* Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin kann mit seiner/ihrer Zustimmung an eine an-dere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden, wenn innerhalb eines Vierteljahres weniger als drei Bewer-ber/Bewerberinnen zur Prüfung anstehen oder dem Bewerber/der Bewerberin andernfalls wirtschaftliche Nachteileentstehen.

* zur Aufgabenübertragung: Beschlüsse der Vollversammlungen der IHK Rhein-Neckar vom 4. Dezember 2013,genehmigt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Schreiben vom 12. De-zember 2013 (Az. 82-4221.2 – 09/51), und der IHK Region Stuttgart vom 11. Dezember 2013, genehmigtdurch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Schreiben vom 12. Dezember 2013(Az. 82-4221.2 – 04/76).

§ 3Prüfungsarten

Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation sind

(1) in der Grundqualifikation

1. „Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß § 1 Abs. 2 BKrFQV.

2. „Grundqualifikation Quereinsteiger“ gemäß § 1 Abs. 3 BKrFQV (Prüfung „Grundqualifikation Regelprüfung“– reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung gemäß § 4 Berufszugangsverord-nung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) oder gemäß § 5 Berufszugangsverordnung für den Güter-kraftverkehr (GBZugV) waren).

3. „Grundqualifikation Umsteiger“ gemäß § 3 BKrFQV (Prüfung „Grundqualifikation Regelprüfung“ – reduziertum die theoretischen und praktischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachgewiesenen Qualifikationwaren).

(2) in der beschleunigten Grundqualifikation

1. „beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß § 2 Abs. 4 BKrFQV.

2. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ gemäß § 2 Abs. 7 BKrFQV (Prüfung „beschleunigte Grund-qualifikation Regelprüfung“ – reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung gemäߧ 4 PBZugV oder gemäß § 5 GBZugV waren).

3. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ gemäß § 3 BKrFQV (Prüfung „beschleunigte GrundqualifikationRegelprüfung“ – reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachgewiesenenQualifikation waren).

§ 4Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Daten zur Person und der Prüfungsart auf einemFormular der IHK vorgenommen werden. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Der Anmeldung sind Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 6 bzw. 7 bei-zufügen.

(4) Die IHK soll die Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberinnen unter Berücksichtigung der Reihenfolge der ein-gegangenen Anmeldungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Dieschriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Prüfungsbewerber/derPrüfungsbewerberin

– Ort und Zeitpunkt der Prüfung– die Art der Prüfung– die Prüfungsdauer– die Art der zugelassenen Hilfsmittel– die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung– die in §§ 8 und 9 getroffenen Regelungen über Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung

bekannt.

§ 5Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(3) Die in den §§ 10 und 11 genannten theoretischen Prüfungen sind schriftliche Prüfungen. Die schriftlichen Prü-fungen können entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt dasVerfahren.

(4) Die in den §§ 10 und 11 genannten Zeitansätze – sowohl für die theoretische als auch praktische Prüfung– sind reine Prüfungszeiten. Vor- und nachbereitende Arbeiten, wie z. B. Erläuterungen zum Prüfungsablauf,Aufbau/Wiederaufbau von Übungen, Erläuterungen zur Prüfungsbewertung sind nicht Bestandteil derPrüfungszeit.

(5) Die Prüfung wird entsprechend der Anmeldung und der Zulassungsvoraussetzungen entweder für den „Güter-kraftverkehr“ oder für den „Personenverkehr“ abgelegt.

(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen festgestellt. Teilnehmer/Teilnehme-rinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.

(7) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilnehmern/Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung sowie die Prüfer/Prü-ferinnen bekannt gegeben.

(8) Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind nach Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen zu befragen, ob sie von ihremRecht zur Ablehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen.Über einen Ablehnungsantrag entscheidet die IHK.

(9) Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befangen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferinvon der Prüfung ausschließen. Bestehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prüfungsamtes, somuss die IHK den betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen.

(10) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer/eine Prüferin ausgeschlossen, so soll der Teilneh-mer/die Teilnehmerin zum nächsten Termin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer/die aus-geschlossene Prüferin nicht sogleich durch einen anderen Prüfer/eine andere Prüferin ersetzt werden kann.

(11) Für die Prüfungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen dieser Satzung die Gemeinsamen Richtlinien derIndustrie- und Handelskammern betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer/Fahre-rinnen im Güterkraft- und Personenverkehr (herausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertage. V.). Diese werden von der IHK als Verwaltungsvorschrift erlassen. Die IHK gibt den Erlass dieser Verwal-tungsvorschrift in ihrem Mitteilungsblatt bekannt.

§ 6Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 („Grundqualifikation Quereinsteiger“)nur zugelassen, wenn er/sie den entsprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4 PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III derVerordnung (EG) Nr. 1071/2009)

oder

2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verord-nung (EG) Nr. 1071/2009)

vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 („Grundqualifikation Umsteiger“) nurzugelassen, wenn er/sie

1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/„beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung“gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,

Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation derFahrer/Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr

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oder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nichtGegenstand der Umsteigerprüfung ist,

oder

3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E,C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben])

oder

4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABlNr. L226/4 vom 10.9.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem10.09.2009 erworben] bzw. D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben])

oder

5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV

oder

6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQV

vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur praktischen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 („Grundqualifikation Regelprü-fung“, „Grundqualifikation Quereinsteiger“, „Grundqualifikation Umsteiger“) nur zugelassen, wenn er/sie sichgegenüber der IHK verpflichtet, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug für die Abnahme der praktischen Prüfung zustellen. Geeignet ist ein Prüfungsfahrzeug, das den Anforderungen gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 genügt. Sollte derTeilnehmer/die Teilnehmerin keine Möglichkeit haben, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug zu stellen, kann die IHKauf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin ein geeignetes Prüfungsfahrzeug vermitteln.

(4) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur praktischen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 („Grundqualifikation Regelprü-fung“, „Grundqualifikation Quereinsteiger“, „Grundqualifikation Umsteiger“) nur zugelassen, wenn er/sie sichgegenüber der IHK verpflichtet, zur praktischen Prüfung einen Fahrlehrer zu stellen, der im Besitz einer gültigenFahrlehrererlaubnis gemäß Fahrlehrergesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162 ber. 3784), in der jeweiligenFassung, für die Fahrerlaubnisklassen CE für den Güterkraftverkehr beziehungsweise DE für den Personenverkehrist. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin keine Möglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g. Vorausset-zungen erfüllt, zu stellen, kann die IHK auf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin einen entsprechendenFahrlehrer vermitteln.

(5) Für die Zulassung zur „Grundqualifikation Regelprüfung“ gelten nur die Absätze 3 und 4.

(6) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wirdsie von der IHK widerrufen.

§ 7Zulassung zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 („beschleunigte GrundqualifikationRegelprüfung“) nur zugelassen, wenn er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach§ 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechendenSchulung vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 („beschleunigte GrundqualifikationQuereinsteiger“) nur zugelassen, wenn er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach§ 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die entsprechenden Unterrichtsteile undden entsprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4 PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III derVerordnung (EG) Nr. 1071/2009)

oder

2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verord-nung (EG) Nr. 1071/2009)

vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 („beschleunigte GrundqualifikationUmsteiger“) nur zugelassen, wenn er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die entsprechenden Unterrichtsteile und

1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/„beschleunigten Grundqualifikation Regelprüfung“gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,

oder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nichtGegenstand der Umsteigerprüfung ist,

oder

3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E,C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben])

oder

4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABlNr. L226/4 vom 10.9.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem10.09.2009 erworben] bzw. D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben])

oder

5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV

oder

6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQV

vorlegt.

(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wirdsie von der IHK widerrufen.

§ 8Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der theoretischen oder der praktischen Prüfung zurück, gilt diejeweilige Prüfung als nicht abgelegt. Das Gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfungnicht erscheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf einer Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht be-standen. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegeneines solchen Grundes. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegenKrankheit nach Beginn der Prüfung abbrechen musste, so hat er/sie dies spätestens drei Tage nach dem Prü-fungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nach-zuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtesmit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt.Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlaufder praktischen Prüfung aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlosseneTeile der Prüfung als abgelegt anerkannt werden.

§ 9Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin eine Täuschungshandlung oder stört er/sie den Prüfungsablauf er-heblich, ist er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen. Über den Ausschluss entscheidet dieIHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 10Durchführung der Prüfung Grundqualifikation

(1) Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1-3 („Grundqualifikation Regelprüfung“, „Grundqualifikation Quereinsteiger“,„Grundqualifikation Umsteiger“) besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretischeund die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.

(2) Für die theoretische Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern, he-rausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-WeiterbildungmbH, verwendet.

(3) Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (z.B. Freitext, Lü-ckentext oder Rechnungen, Auswertung von Grafiken und Piktogrammen) und der Erörterung von Praxissitua-tionen.

(4) Die praktische Prüfung besteht aus einer Fahrprüfung, einem praktischen Prüfungsteil und der Bewältigung vonkritischen Fahrsituationen.

1. Für die praktische Prüfung setzt die IHK einen amtlich anerkannten Sachverständigen/eine amtlich aner-kannte Sachverständige oder einen amtlich anerkannten Prüfer/eine amtlich anerkannte Prüferin für denKraftfahrzeugverkehr ein, der/die im Besitz einer gültigen Berechtigung zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfungist. Die praktische Prüfung kann auch von einem IHK-Mitarbeiter/einer IHK-Mitarbeiterin mit gleichwertigerQualifikation abgenommen werden. Die IHK kann weitere sachkundige Personen hinzuziehen.

2. Für die Fahrprüfung und die Bewältigung kritischer Fahrsituationen wird ein Kraftfahrzeug entsprechend derdem Teilnehmer/der Teilnehmerin erteilten höchsten Fahrerlaubnisklasse bezogen auf die Abmessungenund Gewichte von Lkw oder Omnibussen eingesetzt. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht im Besitzeiner Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E bzw. D1 oder D1E ist, hat er/sie die Prüfung auf einem Fahrzeugder Fahrerlaubnisklasse C bzw. D abzulegen. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Nummern 2.2.6bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen. Zusätzlich muss das Prüfungs-fahrzeug die Anforderungen der Nummer 2.2.16 der Anlage 7 der FeV erfüllen.

3. Für die Bewältigung von kritischen Fahrsituationen können die Kraftfahrzeuge durch den Einsatz eines leis-tungsfähigen Simulators ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die IHK.

4. Die Dauer der Prüfung für die Grundqualifikation beträgt:

Prüfungsart Prüfungsdauer Prüfungsdauer in Minuten – praktische Prüfung in Minuten –theoretische Prüfung Fahrprüfung praktischer kritische

Prüfungsteil Situationen

Regelprüfunggemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 240 120 30 max. 60

Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 170 120 30 max. 60

Umsteigergemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 110 60 30 max. 30

(5) Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung oder die praktische Prüfung dürfen wiederholt werden.

(6) Nach Abschluss der Gesamtprüfung sind die Unterlagen zur Prüfung zwei Jahre und das Ergebnis der Prüfungfünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 11Durchführung der Prüfung beschleunigte Grundqualifikation

(1) Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1-3 („beschleunigte GrundqualifikationRegelprüfung“, „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“, „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“)besteht aus einer theoretischen Prüfung.

(2) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern, herausgegeben vonder DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.

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(3) Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (z. B. Freitext, Lückentext oderRechnungen, Auswertung von Grafiken und Piktogrammen).

(4) Die Dauer der Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation beträgt:

Prüfungsart Prüfungsdauer in Minuten – theoretische Prüfung

Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 90

Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 60

Umsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 45

(5) Die Prüfung darf wiederholt werden.

(6) Nach Abschluss der Gesamtprüfung sind die Unterlagen zur Prüfung zwei Jahre und das Ergebnis der Prüfungfünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 12 Anforderungen in der theoretischen Prüfung

(1) Gegenstände der theoretischen Prüfung:

Die in der Anlage 1 der BKrFQV genannten Kenntnisbereiche sind Gegenstand der jeweiligen Prüfungen für denGüterkraftverkehr und den Personenverkehr gemäß der nachstehenden Tabelle:

(2) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben Grundqualifikation

1. Die Prüfung besteht, bezogen auf die jeweilige Gesamtpunktzahl, zu gleichen Teilen aus Multiple-Choice-Fra-gen, Fragen mit direkter Antwort und der Erörterung von Praxissituationen, sofern sie Gegenstand der Prüfungsind. Die Kenntnisbereiche 1., 2. und 3. werden, soweit sie Gegenstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilenberücksichtigt.

2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximal vier Punkten bewertet. Sie können mehrere Antwortvorschlägeenthalten, von denen bis zu vier Antwortvorgaben richtig sein können.

3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wertigkeit von maximal fünf Punkten.

4. Die Erörterung einer Praxissituation besteht aus verbundenen Fragen mit direkter Antwort.

(3) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben beschleunigte Grundqualifikation

1. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (z. B. Freitext, Lückentextoder Rechnungen, Auswertung von Grafiken oder Piktogrammen). Die Kenntnisbereiche 1., 2. und 3. werden,soweit sie Gegenstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen berücksichtigt.

2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximal vier Punkten bewertet. Sie können mehrere Antwortvorschlägeenthalten, von denen bis zu vier Antwortvorgaben richtig sein können.

3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wertigkeit von maximal fünf Punkten.

§ 13Anforderungen in der praktischen Prüfung

(1) Fahrprüfung

1. Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen oder Auto-

bahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte stattfinden.

2. Die Fahrprüfung soll vorzeitig beendet werden, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin grobe Fahr- und Ver-haltensfehler in Bezug auf die StVO zeigt.

3. Wird die Fahrprüfung vorzeitig beendet, wird sie mit null Punkten bewertet.

(2) Praktischer Prüfungsteil

Ziel dieses Prüfungsteils ist die Bewertung der folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten der in den Anlagen 1und 2 der BKrFQV genannten Kenntnisbereiche gemäß der nachstehenden Tabelle:

(3) Bewältigung kritischer Fahrsituationen

1. Ziel bei der Bewältigung kritischer Fahrsituationen ist insbesondere die Bewertung der Fähigkeiten des Teil-nehmers/der Teilnehmerin bezüglich der Beherrschung des Fahrzeugs bei unterschiedlichem Fahrbahnzu-stand je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit.

2. Die Bewältigung kritischer Fahrsituationen wird auf einem geeigneten Gelände durchgeführt, wobei Gefähr-dungen für Dritte ausgeschlossen sein müssen.

§ 14Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung

des Prüfungsergebnisses(1) Bewertung der Prüfungen für die Grundqualifikation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer bei Multiple-Choice Fragen – ist nur in ganzen oder halben Punktenzulässig.

2. Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in der theoretischen und der praktischen Prüfungerzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.

3. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl gemäß nachfol-gender Aufstellung erreicht wurden:

4. Die Teile der praktischen Prüfung gemäß § 10 Abs. 4 werden jeweils getrennt voneinander bewertet.

Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl gemäß der nach-folgenden Aufstellung erreicht wurden und der in jedem Teil der Prüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 20Prozent der jeweils möglichen Punktzahl liegt.

In den praktischen Prüfungen Güterkraftverkehr und Personenverkehr sind insgesamt höchstens folgendePunkte erreichbar:

Der Prüfer/die Prüferin hat nach Beendigung des jeweiligen praktischen Prüfungsteils dem Teilnehmer/derTeilnehmerin die Bewertung und deren wesentliche Gründe mitzuteilen. Der Prüfer/die Prüferin hat ein Prü-fungsprotokoll anzufertigen und der IHK auszuhändigen.

5. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden wurden.

(2) Bewertung der Prüfungen für die beschleunigte Grundqualifikation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer bei Multiple-Choice Fragen – ist nur in ganzen oder halben Punktenzulässig.

2. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Auf-stellung erreicht wurden.

(3) Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch die IHK. Aufgrund der erbrachten Prüfungsleistungen stellt dieIHK das Prüfungsergebnis fest und erklärt die Prüfung für bestanden oder nicht bestanden.

Kenntnis-bereiche

1.

2.

3.

Kenntnisse/ Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der BKrFQV

1.1

1.2

1.3

1.41.51.6

2.1

2.22.3

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

3.6

3.73.8

GrundqualifikationQuereinsteigerbeschleunigte GrundqualifikationQuereinsteigerGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrPersonenverkehr

--

----

--

Güterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr Personenverkehr----

GrundqualifikationUmsteigerbeschleunigte GrundqualifikationUmsteiger

--

--

--

GüterkraftverkehrPersonenverkehrPersonenverkehr

GüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehr Personenverkehr

--

--

--

Güterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehr

Grundqualifikation Regelprüfungbeschleunigte Grundqualifikation RegelprüfungGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehr PersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehr

Kenntnis-bereiche

1.

3.

Regelprüfung

GüterkraftverkehrPersonenverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehr

Quereinsteiger

GüterkraftverkehrPersonenverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehrGüterkraftverkehrPersonenverkehr

Quereinsteiger

GüterkraftverkehrPersonenverkehrPersonenverkehr

GüterkraftverkehrPersonenverkehr

GrundqualifikationKenntnisse/Fähigkeitengemäß Anlage 1 und 2 BKrFQV

1.41.51.6

3.2

3.3

3.5

Prüfungsart Grundqualifikation Mögliche Gesamtpunktzahl

Regelprüfung 162Quereinsteiger 114Umsteiger 72

Prüfungsart mögliche davon Grundqualifikation Gesamtpunktzahl Fahrprüfung praktischer Prüfungsteil kritische Situationen Regelprüfung 120 60 30 30Quereinsteiger 120 60 30 30Umsteiger 80 30 30 20

Prüfungsart beschleunigte Mögliche GesamtpunktzahlGrundqualifikation

Regelprüfung 60Quereinsteiger 40Umsteiger 30

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§ 15Niederschrift

Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgende Angaben:

– den Namen, den Vornamen, ggf. den Geburtsnamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, Geburtsland so-wie die Anschrift und Nationalität des Teilnehmers/der Teilnehmerin,

– Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung,

– die Art und Bestandteile der Prüfung,

– die Feststellung der Identität des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrer Prüfungsfähig-keit,

– die Belehrung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegen Besorgnis derBefangenheit abzulehnen,

– Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung,

– das Prüfungsergebnis, die Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung,

– Name/Namen und Unterschrift(en) der Prüfer/Prüferinnen.

§ 16Erteilung der Bescheinigung

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Bescheinigung der IHK über das Bestehender Prüfung.

§ 17Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK über dasNichtbestehen der Prüfung. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 18Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehrvom 4. Dezember 2007 (veröffentlicht im „IHK-Magazin Rhein-Neckar“, Nr. 6/2008, S. 56; berichtigt im „IHK-MagazinRhein-Neckar“, Nr. 7-8/2008, S. 90) außer Kraft.

Mannheim, den 26. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit Schreiben vom5. Oktober 2018, Az.: 42-4221.2-09/64.

Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“veröffentlicht.

Mannheim, den 8. Oktober 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

SERVICE

www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 63

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat am 26. September 2018 aufgrund

– von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarerAnordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in der je-weiligen Fassung,

– in Verbindung mit der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahr-gutbeauftragtenverordnung – GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. I S. 341), zuletzt geändert durchArtikel 2 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

InhaltsübersichtI. Zuständigkeit

§ 1 ZuständigkeitII. Schulungssystem

§ 2 SchulungssystemIII. Anerkennung der Schulungen

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen§ 4 Lehrpläne§ 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang§ 6 Lehrkräfte§ 7 Schulungsmethoden§ 8 Schulungsstätten und Schulungsmaterial§ 9 Teilnehmerzahl§ 10 Rechtswirkungen der Anerkennung

IV. Durchführung der Schulungen§ 11 Pflichten des Veranstalters§ 12 Befugnisse der IHK

V. Prüfungen§ 13 Prüfungsarten§ 14 Vorbereitung der Prüfung§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen§ 16 Zulassung zur Prüfung§ 17 Grundprüfung§ 18 Ergänzungsprüfung§ 19 Verlängerungsprüfung§ 20 Rücktritt von der Prüfung§ 21 Ausschluss von der Prüfung§ 22 Niederschrift§ 23 Bescheid bei Nichtbestehen der Prüfung

VI. Schulungsnachweis§ 24 Voraussetzungen für die Erteilung und Erweiterung § 25 Geltungsdauer § 26 Verlängerung der Geltungsdauer

VII. Schlussvorschriften§ 27 Inkrafttreten

I. Zuständigkeit

§ 1Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar – im folgenden IHK genannt – ist zuständig für:– die Anerkennung von Lehrgängen und die Überwachung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten

im Bezirk der IHK durchführen, – die Durchführung von Prüfungen,

– die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Schulungsnachweisen, – die Umschreibung von Schulungsnachweisen gemäß § 7 Abs. 3 GbV, – die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 GbV.

II. Schulungssystem

§ 2 Schulungssystem

Die Schulungen werden nach Verkehrsträgern unterteilt. Schulungen können einzeln oder kombiniert durchgeführtwerden für: – den Straßenverkehr – den Eisenbahnverkehr – den Binnenschiffsverkehr – den Seeschiffsverkehr

III. Anerkennung der Schulungen

§ 3Anerkennungsvoraussetzungen

(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt, wenn die vorgesehenen Schulungenden Anforderungen der GbV und den §§ 4 bis 9 dieser Satzung entsprechen.

(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, die Schulungen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu hat er auf Ver-langen der IHK geeignete Nachweise vorzulegen. Insbesondere kann die IHK die Vorlage des polizeilichen Füh-rungszeugnisses, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung desFinanzamts verlangen. Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monatesein.

§ 4Lehrpläne

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die Lehrpläne müssen die Sachgebiete, die sich aus den Unter-abschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV i. V. m. § 5 Abs. 1 ergeben und die geplantenZeitansätze für die jeweiligen Sachgebiete enthalten. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.

§ 5Sachlicher und zeitlicher Umfang

(1) Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:

– Nationale Rechtsvorschriften (insbesondere GbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, StVO, WHG)– Klassifizierung– Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen– Kennzeichnung, Bezettelung von Versandstücken

Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträgers müssen insbesonderefolgende Sachgebiete sein:

– Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport – Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen – Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen)– Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)– Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prüfung und Ko-

dierung)– Besonderheiten bei Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbenen Tafeln – Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Verpacken, Befüllen,

Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen und Beförderungsausrüstung).

Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte

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(2) Der Veranstalter hat seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrunde zu legen:

– 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Verkehrsträger (30 Unterrichtseinheiten [UE]),– 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger (10 UE).

(3) Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tagumfassen. Nach längstens 3 UE ist eine Pause einzulegen.

(4) Der Unterricht darf grundsätzlich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfinden.

(5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 6Lehrkräfte

(1) Lehrkräfte müssen

– über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvorschriften verfügen und – die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem Sachgebiet notwendigen besonderen Kenntnisse haben und – zur erwachsenengerechten Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse befähigt sein und– einen gültigen Gb-Schulungsnachweis für den/die zu schulenden Verkehrsträger besitzen.

(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähige Schulungs- und Tätigkeitsnachweise vorzulegen. Die IHK soll ein Be-urteilungsgespräch führen; sie kann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 7Schulungsmethoden

(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. In die Vermittlung der Kenntnisse könnenelektronische Lernmedien unter Anleitung und bei durchgehender Anwesenheit einer Lehrkraft gemäß § 6 ein-bezogen werden.

(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.

(3) Die Durchführung von Schulungen in englischer Sprache bedarf der besonderen Anerkennung, die die IHK nurerteilt, wenn die Vorgaben des § 5 Abs. 3 GbV erfüllt sind. Alle der IHK in Verbindung mit dem Anerkennungs-verfahren und den Schulungen anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.

§ 8Schulungsstätten und Schulungsmaterial

(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignete Räume verfügt. Diese müssen so beschaffen undgelegen sein, dass die Schulungen sachgerecht, ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung undohne Störung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen durchgeführt werden können.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein ausreichender Arbeitsplatzvorhanden ist.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass geeignete visuelle Hilfsmittel vorhanden sind, die in den zu nutzendenRäumen sachgerecht einsetzbar sind.

(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes, aktuelles Schulungsmaterial und die einschlägigenVorschriftenwerke verfügt.

§ 9Teilnehmerzahl

Je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer/Teilnehmerinnen zulässig. Die IHK kann entsprechend der Beschaffenheitder für die Schulung genutzten Räume eine geringere Höchstzahl festsetzen.

§ 10Rechtswirkungen der Anerkennung

(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Schulungen gemäß § 2und deren Kombinationen durchzuführen.

(2 Die Anerkennung wird auf längstens drei Jahre befristet.

IV. Durchführung der Schulungen

§ 11 Pflichten des Veranstalters

(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vorgeschriebenenKenntnisse erwerben können. Der Veranstalter hat sich bei jeder von ihm durchgeführten Schulung nach demin § 2 beschriebenen Schulungssystem zu richten und die Anforderungen der §§ 4 bis 9 einzuhalten.

(2) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin in der Schulung über aktuelleeinschlägige Vorschriften verfügt.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass dem aktuellen Stand der Entwicklung auf dem Gebiet des Gefahrgut-transportrechts Rechnung getragen wird und dass sich die eingesetzten Lehrkräfte entsprechend der aktuellenRechtsentwicklung in ihren Schulungsbereichen weiterbilden.

(4) Der Veranstalter hat der IHK rechtzeitig vor Beginn der Schulung die Termine, den Unterrichtsplan mit der Schu-lungsstätte (Räume), den Namen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnenzu übermitteln.

(5) Der Veranstalter hat die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festzu-stellen und durch Führung von Anwesenheitslisten eine jeweils lückenlose Teilnahme zu belegen. Die Anwesen-heitslisten sind der IHK nach Beendigung der Schulung zuzusenden.

(6) Der Veranstalter hat für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin, der/die ohne Fehlzeiten an einer Schulung vonGefahrgutbeauftragten im Rahmen einer anerkannten Schulung teilgenommen hat, eine Teilnahmebescheini-gung, die den Vorgaben der IHK entspricht, auszustellen.

(7) Will der Veranstalter nach Anerkennung einer Schulung Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vorneh-

men, die für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der IHK einzuholen; diesgilt insbesondere für die eingesetzten Lehrkräfte und die Schulungsstätten.

§ 12Befugnisse der IHK

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 9 und Pflichten nach § 11 sicherzustellen, kann die IHKdem Veranstalter Auflagen erteilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in der Anerkennungenthaltenen Vorbehalts nachträglich angeordnet werden.

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter seine Schulungen nach Aufforderung entsprechend den jeweilsgeltenden Vorschriften modifiziert.

(3) Die IHK ist befugt, die Durchführung der Schulungen – auch durch die Entsendung von Beauftragten – zu über-prüfen.

(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württembergin der Fassung vom 12. April 2005 (Gbl. S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai2015 (Gbl. S. 324) über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten entzogen werden, wenn derVeranstalter den in dieser Satzung festgelegten Anforderungen nicht genügt oder sie von vornherein nicht erfüllteoder den Pflichten oder den ihm erteilten Auflagen zuwiderhandelt.

V. Prüfungen

§ 13Prüfungsarten

Prüfungen nach GbV sind

1. die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,2. die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) umfasste, 3. die Verlängerungsprüfung.

§ 14Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefristauf einem Formular der IHK erfolgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Die IHK soll den Teilnehmer/die Teilnehmerin rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfungeinladen. Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Teilneh-mer/der Teilnehmerin

– den Ort und den Zeitpunkt der Prüfung,– die Art der Prüfung,– die Prüfungsdauer,– die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung,– die nach § 15 Abs. 8 zugelassenen Hilfsmittel– sowie die in §§ 20 und 21 getroffenen Regelungen über Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung bekannt.

§ 15Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(2) Die Durchführung von Grundprüfungen und Ergänzungsprüfungen in englischer Sprache ist nur unter den Be-dingungen des § 6 Abs. 3 GbV möglich. Die Übersetzung der Prüfungsunterlagen erfolgt ausschließlich durchdie das Copyright haltende DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Wei-terbildung mbH auf Anforderung der jeweiligen IHK.

(3) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Die Prüfung kann entweder auf Papier oder in elektronischer Formdurchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 1.8.3.12.2und 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.

(4) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(5) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweisesfestgestellt. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen ander Prüfung nicht teilnehmen.

(6) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilnehmern/Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung sowie der Prüfer/diePrüferin bekannt gegeben.

(7) Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind nach Bekanntgabe des Prüfers/der Prüferin zu befragen, ob sievon ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauchmachen wollen. Über einen Ablehnungsantrag entscheidet die IHK.

(8) Als Hilfsmittel sind ausschließlich die einschlägigen Vorschriftentexte in schriftlicher Form und ein netzunab-hängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen.

(9) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern, herausgegebenvon der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH,verwendet. Die Fragen und Fallstudien berücksichtigen die in § 5 Abs. 1 genannten Sachgebiete.

(10) Bei den Fragen mit direkter Antwort sind je nach Schwierigkeitsgrad 1, 2, 3 oder 4 Punkte erreichbar. Bei jederFallstudie sind insgesamt 10 Punkte erreichbar.

(11) Bei Multiple-Choice-Fragen ist ein Punkt erreichbar. Die Fragen enthalten vier Antwortvorschläge, wovon nureine Antwortvorgabe richtig ist.

(12) Die Bewertung der Prüfungsleistung ist außer bei Multiple-Choice-Fragen in halben und ganzen Punktenzulässig.

(13) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen sechs Jahre, die Prüfungsbogen selbst ein Jahr aufzube-wahren.

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SERVICE

§ 16Zulassung zur Prüfung

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Grundprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerindas Original einer vom Veranstalter ausgestellten Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahmean einer Schulung, für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Ergänzungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilneh-merin einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (giltanalog für den Seeschiffsverkehr) und das Original einer vom Veranstalter ausgestellten Teilnahmebescheinigunggemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme an einer Schulung, für die die Prüfung abgenommen werden soll, vor-legt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Verlängerungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teil-nehmerin einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN(gilt analog für den Seeschiffsverkehr) für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt und der Prüfungs-termin innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.

(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wirdsie von der IHK widerrufen.

§ 17Grundprüfung

(1) Die Prüfungsfragebogen für die Grundprüfung enthalten Fragen mit direkter Antwort, Multiple-Choice-Fragen undmiteinander verknüpfte Fragen nach einer Aufgabenbeschreibung (Fallstudie).

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal erreichbarenPunktzahl und zur Verteilung der Punkte.

(3) Nach der Grundprüfung vermerkt die IHK auf der Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 die Teilnahme ander Prüfung und händigt sie dem Teilnehmer/der Teilnehmerin aus.

(4) Die Grundprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.

§ 18Ergänzungsprüfung

(1) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal erreichbarenPunktzahl und zur Verteilung der Punkte.

(2) § 17 Abs. 1, 3 und 4 gelten entsprechend.

§ 19Verlängerungsprüfung

(1) Die Prüfungsfragebogen für die Verlängerungsprüfung enthalten Fragen mit direkter Antwort und Multiple-Choice-Fragen.

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal erreichbarenPunktzahl und zur Verteilung der Punkte.

(3) Die Verlängerungsprüfung darf unbegrenzt wiederholt werden. Die Prüfung muss innerhalb der Geltungsdauerdes Schulungsnachweises abgelegt werden.

§ 20Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. DasGleiche gilt, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht be-standen. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegeneines solchen Grundes. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegenKrankheit die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin dies spätestensdrei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstagausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugniseines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, obein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

§ 21Ausschluss von der Prüfung

(1) Unternimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf er-heblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschlussentscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.

§ 22Niederschrift

Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgende Angaben:

– Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität sowie Anschrift desTeilnehmers/der Teilnehmerin,

– Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung,– Name der aufsichtführenden Person,– Art und Bestandteile der Prüfung,– Feststellung der Identität des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrer Prüfungsfähigkeit,– die Belehrung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegen Besorgnis der

Befangenheit abzulehnen,– Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung,– Prüfungsergebnis, Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, – Name und Unterschrift des Prüfers/der Prüferin.

Anzahl derVerkehrs-träger

1

2

3

4

Prüfungs-dauerin Minuten

100

150

200

250

Maximalerreich-barePunktzahl

60

90

120

150

Mindest-punktzahlzum Be-stehen der Prüfung

30

45

60

75

Verteilung der Punkte

50 Punkte für Fragen (davon max. 13 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 10 Punkte für die Fallstudie

70 Punkte für Fragen (davon max. 18 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

90 Punkte für Fragen (davon max. 23 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 30 Punkte für drei Fallstudien

110 Punkte für Fragen (davon max. 28 Punkte für Multi-ple-Choice-Fragen), 40 Punkte für vier Fallstudien

Anzahl derVerkehrs-träger

1

2

3

Prüfungs-dauerin Minuten

50

100

150

Maximalerreich-barePunktzahl

30

60

90

Mindest-punktzahlzum Be-stehen der Prüfung

15

30

45

Verteilung der Punkte

20 Punkte für Fragen (davon max. 5 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 10 Punkte für die Fallstudie

40 Punkte für Fragen (davon max. 10 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

60 Punkte für Fragen (davon max. 15 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 30 Punkte für drei Fallstudien

Anzahl derVerkehrs-träger

1

2

3

4

Prüfungs-dauerin Minuten

50

75

100

125

Maximalerreich-barePunktzahl

30

45

60

75

Mindest-punktzahlzum Be-stehen der Prüfung

15

22,5

30

37,5

Verteilung der Punkte

30 Punkte für Fragen (davon max. 7 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

45 Punkte für Fragen (davon max. 10 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

60 Punkte für Fragen (davon max. 13 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

75 Punkte für Fragen (davon max. 16 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

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§ 23Bescheid bei Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Be-scheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

VI. Schulungsnachweis

§ 24Voraussetzungen für die Erteilung und Erweiterung

(1) Die IHK erteilt den Schulungsnachweis, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 erfüllt sindund die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 17 bestanden wurde.

(2) Die IHK erweitert den Schulungsnachweis, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 2 erfüllt sindund die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 18 bestanden wurde.

(3) Schulungsnachweise nach § 7 Abs. 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV werden auf Antrag von der IHKin einen (regulären) Schulungsnachweis nach § 4 GbV umgeschrieben.

§ 25Geltungsdauer

Der Schulungsnachweis wird für fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Grundprüfung erteilt. BeiErweiterung des Schulungsnachweises ändert sich die Geltungsdauer des Schulungsnachweises nicht.

§ 26Verlängerung der Geltungsdauer

Die IHK verlängert den Schulungsnachweis für den/die darin bescheinigten Verkehrsträger, wenn der Inhaber/dieInhaberin die Zulassungsvoraussetzung nach § 16 Abs. 3 erfüllt und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung

der §§ 15 und 19 bestanden wurde. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin innerhalb der letzten zwölf Monate vorAblauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises die Verlängerungsprüfung bestanden, wird der Schulungsnach-weis um fünf Jahre ab Ablauf seiner Geltungsdauer verlängert. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin mehr als zwölfMonate vor Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises die Verlängerungsprüfung bestanden, so ist für dieVerlängerung des Schulungsnachweises dieses Prüfungsdatum maßgebend.

VII. Schlussvorschriften

§ 27Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung betreffend die Schulung, die Prüfungund die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte vom 6. Juli 2011 (veröffentlicht im „IHK-Magazin Rhein-Neckar“, Nr. 7-8/2011, S. 90) außer Kraft.

Mannheim, den 26. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“veröffentlicht.

Mannheim, den 27. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckarhat am 26. September 2018 aufgrund

– von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechtsder Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl.I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbauverzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht desBundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in der jeweiligen Fas-sung,

– in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgeset-zes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990(BGBl. I S. 1690), zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in der jeweiligen Fassung und der§§ 4 bis 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonen-verkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), zuletzt geän-dert durch Artikel 484 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl.I S. 1474), in der jeweiligen Fassung,

– sowie in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 1 des Güterkraftverkehrsge-setzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni1998 (BGBl. I S. 1485) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzesvom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214), in der jeweiligen Fassung und§§ 5 bis 7 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr(GBZugV) vom 21. Dezember 2011 (BGBl. S. 3120), zuletzt geändertdurch Artikel 7 der Verordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I S.3920) in der jeweiligen Fassung

folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Inhaltsübersicht

§ 1 Sachliche Zuständigkeit§ 2 Örtliche Zuständigkeit§ 3 Prüfungsausschüsse§ 4 Prüfungsarten§ 5 Vorbereitung der Prüfung§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen§ 7 Sachgebiete der Prüfung§ 8 Schriftliche Prüfung§ 9 Mündliche Prüfung§ 10 Rücktritt von der Prüfung§ 11 Ausschluss von der Prüfung§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungser-

gebnisses§ 13 Niederschrift§ 14 Nichtbestehen der Prüfung§ 15 Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung§ 16 Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen/beschränkter

Fachkundenachweise§ 17 Inkrafttreten

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar – im folgenden IHK ge-nannt – ist zuständig für

– die Bildung der Prüfungsausschüsse,– die Durchführung von Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung fürden Güterkraftverkehr (GBZugV),

– die Durchführung von Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung fürden Straßenpersonenverkehr (PBZugV) für den Taxen- und Mietwagenver-kehr, ansonsten ist durch Aufgabenübertragung die IHK Region Stuttgartzuständig.*

– die Umschreibung gemäß § 16.

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewer-ber/die Prüfungsbewerberin seinen/ihren Wohnsitz hat. Im Falle derPrüfung „Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Miet-wagenverkehr“ gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4 PBZugV ist die IHK RegionStuttgart zuständig.*

(2) Hat der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin seinen/ihren Wohn-sitz im Ausland, ist die IHK des Bezirkes zuständig, in dem der Prüfungs-bewerber/die Prüfungsbewerberin arbeitet. Abweichend von Satz 1 istfür Prüfungsbewerber/Prüfungsbewerberinnen für den Personenverkehrmit Pkw die nächstgelegene IHK zuständig.

(3) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin kann mit seiner/ihrerZustimmung an eine andere IHK verwiesen werden.

*Durch Beschluss der Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar vom 4. De-zember 2013, genehmigt durch das Ministerium für Finanzen und Wirt-schaft Baden-Württemberg mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 (Az.82-4221.2-05/62) und der IHK Region Stuttgart vom 11. Dezember 2013,genehmigt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Würt-temberg mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 (Az. 82-4221.2-04/78),wurde die Durchführung der Fachkundeprüfung für den Straßenpersonen-verkehr, ohne Taxen- und Mietwagenverkehr gemäß § 4 für Bewerber ausdem Bezirk der IHK Rhein-Neckar auf die IHK Stuttgart übertragen. Insoferngelten für die Durchführung der Fachkundeprüfung Straßenpersonenver-kehr, ohne Taxen und Mietwagenverkehr, die von der IHK Region Stuttgarterlassenen Regelungen.

§ 3Prüfungsausschüsse

(1) Die IHK bildet Prüfungsausschüsse für

a) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der

fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraft-verkehrs,

b) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises derfachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenper-sonenverkehrs.

(2) Die IHK beruft für einen Zeitraum von fünf Jahren in ausreichender An-zahl geeignete Prüfer/Prüferinnen als Vorsitzende und Beisitzer. Die IHKerrichtet aus diesem Kreis zu den jeweiligen Prüfungsterminen einenPrüfungsausschuss für die Durchführung der Prüfung zum Zwecke desNachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen desGüterkraftverkehrs bzw. zur Führung von Unternehmen des Straßenper-sonenverkehrs.

(3) Zusammensetzung und Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse richtensich nach den maßgeblichen Bestimmungen der

a) Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)b) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

beide in der jeweiligen Fassung, wobei die Prüfungsausschüsse auseinem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und zwei Beisitzern/Beisitzerin-nen bestehen.

(4) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind ehrenamtlich tätig, sofernsie nicht bei der IHK beschäftigt sind. Hinsichtlich ihrer Pflichten geltendie Vorschriften der §§ 83, 84 und 86 des Verwaltungsverfahrens-gesetzes des Landes Baden-Württemberg (LVwVfG) in der jeweiligenFassung.

(5) Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse erhaltenfür ihren Einsatz pro Prüfungstag neben den Fahrtkosten eine Aufwands-entschädigung in Höhe von 50,00 Euro.

§ 4Prüfungsarten

Die Prüfung findet statt als Prüfung für

– den Güterkraftverkehr,– den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehroder

– den Taxen- und Mietwagenverkehr.

§ 5Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK bestimmt die Prüfer/Prüferinnen und setzt Ort und Zeitpunktder Prüfung fest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsartund unter Beachtung der Anmeldefrist auf einem Formular der IHK er-

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

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folgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Formerfolgen.

(3) Die IHK soll die Prüfungsbewerber/Prüfungsbewerberinnen unter Be-rücksichtigung der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen recht-zeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen.Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen.Die Einladung gibt dem Prüfungsbewerber/der Prüfungsbewerberin

– Ort und Zeitpunkt der Prüfung,– die Art der Prüfung,– die Prüfungsdauer,– die zugelassenen Hilfsmittel,– die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung,– die in §§ 10 und 11 getroffenen Regelungen über Rücktritt undAusschluss von der Prüfung

bekannt.

§ 6Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen undeinem mündlichen Teil besteht.

(2) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(3) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Über die ausnahmsweise Zulassungvon Personen, die an der Prüfung nicht beteiligt sind, entscheidetdie IHK.

(4) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Prüfungsteilnehmer/ Prü-fungsteilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt.Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen, deren Identität nichtzweifelsfrei festgestellt werden kann, werden zu dieser Prüfung nichtzugelassen.

(5) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern/ Prüfungs-teilnehmerinnen die Prüfer/Prüferinnen bekannt gegeben.

(6) Die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen sind nach Bekannt-gabe der Prüfer/Prüferinnen zu befragen, ob sie von ihrem Recht zurAblehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befan-genheit Gebrauch machen wollen. Über einen Ablehnungsantrag ent-scheidet die IHK.

(7) Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befangen, so kann die IHK denbetroffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschlie-ßen. Bestehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prü-fungsamtes, so muss die IHK den betroffenen Prüfer/die betroffenePrüferin von der Prüfung ausschließen.

(8) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer/eine Prü-ferin ausgeschlossen, so soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-nehmerin zum nächsten Termin eingeladen werden, sofern derausgeschlossene Prüfer/die ausgeschlossene Prüferin nicht sogleichdurch einen anderen Prüfer/eine andere Prüferin ersetzt werden kann.

(9) Erfolgte die Zulassung zur Prüfung aufgrund falscher Angaben, wirdsie von der IHK widerrufen.

(10) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern/Prüfungs-teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung, insbesondere die Bearbei-tungszeit, die Gesamtpunktezahl und die in den einzelnenPrüfungsteilen zu erreichenden Punktezahlen, die Bedingungen für dieZulassung zum mündlichen Teil gemäß § 12 sowie für das Bestehender Prüfung und die zugelassenen Hilfsmittel bekannt gegeben.

(11) Als Hilfsmittel sind ausschließlich Taschenrechner zugelassen. DieseTaschenrechner müssen netzunabhängig und nicht kommunikations-fähig sein.

(12) Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die gemeinsamen Fragebö-gen der Industrie- und Handelskammern, herausgegeben von derDIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderungder IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.

(13) Die Fragen und Aufgaben berücksichtigen die in § 7 genannten Sach-gebiete.

(14) Die Fragen mit direkter Antwort und Multiple-Choice-Fragen im 1. Prü-fungsteil (§ 8 Abs. 1) haben, je nach Schwierigkeitsgrad, eine Wertig-keit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten. Die Fragen mit direkter Antwort im2. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) können miteinander verbunden und miteiner höheren Punktzahl festgelegt werden.

(15) Die Bewertung der Prüfungsfragen ist – außer bei Multiple-Choice-Fragen – in halben und ganzen Punkten zulässig.

(16) Die Gesamtpunktezahl teilt sich bei allen Prüfungsarten wie folgt auf:

– schriftliche Fragen: 40 %– schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 %– mündliche Prüfung: 25 %

(17) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen ein Jahr aufzube-wahren. Das Prüfungsergebnis ist fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 7Sachgebiete der Prüfung

(1) Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten, die in den schriftlichen Prü-fungsteilen und im mündlichen Prüfungsteil nachgewiesen werden müs-sen, ergeben sich für:

– den Güterkraftverkehrund– den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr ausAnhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweiligen Fas-sung

sowie– den Taxen- und Mietwagenverkehr aus Anlage 3 zur PBZugV in der je-weiligen Fassung.

(2) Die Sachgebiete werden gegliedert in:

– Recht– Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens– Technische Normen und technischer Betrieb– Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz– Grenzüberschreitender Verkehr

(3) Die Sachgebiete werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen wiefolgt gewichtet:

– Recht: 25 %– Kaufmännische und finanzielleFührung des Unternehmens: 35 %

– Technische Normen und technischer Betrieb: 15 %– Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung,Umweltschutz: 15 %

– Grenzüberschreitender Verkehr: 10 %

§ 8Schriftliche Prüfung

(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen und zwar aus:

– schriftlichen Fragen (1. Teil), die Multiple-Choice-Fragen und Fragenmit direkter Antwort umfassen und

– schriftlichen Übungen/Fallstudien (2. Teil), die verbundene Fragenmit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben umfassen.

(2) Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt bei der Prüfung für:

– den Güterkraftverkehrund– den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehrzwei Stunden je Prüfungsteilund– den Taxen- und Mietwagenverkehr eine Stunde je Prüfungsteil.

(3) Die Höchstpunktzahl für die schriftlichen Prüfungsteile beträgt

– beim Güterkraftverkehrund– beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehrfür den 1. Teil 120 Punkte und für den 2. Teil 105 Punkte

und– beim Taxen- und Mietwagenverkehr: – für den 1. Teil 60 Punkte, – für den 2. Teil 52,5 Punkte.

(4) Die schriftliche Prüfung kann entweder auf Papier oder in elektronischerForm erfolgen. Die IHK bestimmt das Verfahren.

§ 9Mündliche Prüfung

(1) Die mündliche Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin nicht überschreiten.

(2) Die Höchstpunktzahl für die mündliche Prüfung beträgt

– beim Güterkraftverkehrund– beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen-und Mietwagenverkehr, 75,0 Punkte

und– beim Taxen- und Mietwagenverkehr 37,5 Punkte.

(3) Die erbrachte Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung wird vom Prü-fungsausschuss in Punkten bewertet. Das Ergebnis der mündlichen Prü-fung fließt in die Gesamtbewertung der Prüfung nach § 12 ein.

§ 10Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn derPrüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wennein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfungnicht erscheint.

(2) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf derPrüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der

Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu er-klären.

(3) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin aus einem wich-tigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines sol-chen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilneh-merin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit nachBeginn der Prüfung abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich,spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage einesärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestelltwurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfäl-len ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagenzur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, obein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt.

§ 11Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungs-handlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie vonder weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Das Gleichegilt bei Verstoß gegen § 6 Absatz 13. Über den Ausschluss entscheidet dieIHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen

und Feststellung des Prüfungsergebnisses(1) Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in den schrift-

lichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergeb-nisse, die in Punkten ausgedrückt werden.

(2) Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-nehmerin zugelassen, wenn er/sie mindestens 50 Prozent der jeweiligenPunktezahl in beiden schriftlichen Teilprüfungen erreicht hat.

(3) Die mündliche Prüfung entfällt, wenn in den schriftlichen Teilprüfun-gen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzieltwurden.

(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-teilnehmerin mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahlerreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nichtunter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl gemäß §§ 8 und 9liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

(5) Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der Prüfung fest, indem erdiese für „bestanden“ oder für „nicht bestanden“ erklärt.

(6) Die Prüfung gemäß § 6 Absatz 1 darf wiederholt werden.

§ 13Niederschrift

Für jeden Prüfungsteilnehmer/jede Prüfungsteilnehmerin ist eine Nieder-schrift anzufertigen. Diese enthält folgende Angaben:

– Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,Geburtsland, Nationalität sowie Anschrift des Prüfungsteilnehmers/derPrüfungsteilnehmerin,

– Ort, Datum, Beginn und Ende der Bearbeitung durch den Prüfungsteilneh-mer/die Prüfungsteilnehmerin,

– die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie der sonst an-wesenden Personen,

– die Prüfungsart (§ 4), die Sachgebiete (§ 7) und die Prüfungsteile(§§ 8, 9) der Prüfung,

– Feststellung der Identität des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilneh-merin sowie die Erklärung seiner/ihrer Prüfungsfähigkeit,

– die Belehrung des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin übersein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangenheit ab-zulehnen,

– einen etwaigen Ablehnungsantrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungs-teilnehmerin wegen Besorgnis der Befangenheit oder eine inhaltsgleicheErklärung eines Prüfers/einer Prüferin sowie die Entscheidung darüber,

– eine summarische Aufzeichnung über den mündlichen Teil der Prüfung,– die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen, die Erklärung über dasBestehen oder Nichtbestehen der Prüfung,

– die Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssauschusses.

§ 14Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einerRechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

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SERVICE

§ 15Erteilung der Bescheinigung der

fachlichen Eignung(1) Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungs-

teilnehmerin eine Bescheinigung der IHK, die im Falle einer Prüfung für:

– den Güterkraftverkehr bzw. den Straßenpersonenverkehr ohneTaxen- und Mietwagenverkehr dem Muster des Anhangs III der Ver-ordnung (EG) Nr. 1071/2009 entspricht,

oder– den Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster der Anlage 5 derPBZugV entspricht.

(2) Die Bescheinigung muss folgende Sicherheitsmerkmale ausweisen:DIN A4, Zellulosepapier mindestens 100 g/m² versetzt mit Spezial-fasern, die unter UV-Licht sichtbar werden, Farbe Pantone kräftig beige-farben, eingeprägtes „D“, Seriennummer und Ausgabenummer.

§ 16Umschreibung gleichwertiger Abschluss-

prüfungen/beschränkter Fachkundenachweise(1) Gemäß § 7 Abs. 1 der GBZugV und § 6 Abs. 2 der PBZugV sind auf An-

trag folgende gleichwertige Abschlussprüfungen in Fachkundenachweisegemäß § 15 umzuschreiben, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember2011 begonnen worden ist:

Güterverkehr:

– Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- undStraßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,

– Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau(seit 01. August 2005 Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleis-tung),

– Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrs-fachwirtin,

– Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirt-schaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach undMannheim,

– Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich WirtschaftI Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güter-verkehr der Fachhochschule Heilbronn,

– Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition,Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,

– Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logis-tik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.

Personenverkehr:

– Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- undStraßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,

– Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrs-fachwirtin,

– Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt beider Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,

– Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin imFachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft undLogistik an der Fachhochschule Heilbronn,

– Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirt-schaftlerin an der Technischen Universität Dresden,

– Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logis-tik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.

(2) Eine Umschreibung ist gemäß § 6 Abs. 1 PBZugV auch für weitere Ab-schlussprüfungen möglich, sofern das zuständige Bundesministerium

diese im Verkehrsblatt bekannt gegeben hat.

(3) Bescheinigungen über den Nachweis der fachlichen Eignung, die biszum Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung von Rechtsvor-schriften zum Güterkraftverkehrsgesetz vom 23. Februar 1993 (BGBl. IS. 268) auf die Durchführung von Güternah- oder Umzugsverkehr oderauf innerstaatliche Beförderungen beschränkt wurden, können in eineunbeschränkte Fachkundebescheinigung nach § 15 umgeschriebenwerden.

§ 17Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungs-ordnung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar für Fachkunde-prüfungen für den Straßenpersonen- und Güterverkehr vom 4. Dezember2013 (veröffentlicht im „IHK-Magazin Rhein-Neckar“, Nr. 2/2014, S. 55)außer Kraft.

Mannheim, den 26. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

Mannheim, den 27. September 2018

Manfred Schnabel Dr. Axel NitschkePräsident Hauptgeschäftsführer

68 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

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SERVICE

Das TV-Highlight im NovemberSonntag, 11. November Callin' Mr. Brain

Donnerstag, 15. November Typisch! Die Kartoffelchips-Cousins

Heiner Johanning und sein Cousin Martin Jo-hanning aus Rehden im Landkreis Diepholz gehenneue Wege in der Landwirtschaft. Sie produzierenChips aus ihren eigenen Kartoffeln. Schon alsKinder lebten sie nur wenige Kilometer vonei-nander entfernt, hatten einen guten Draht zuei-nander und zur Kartoffel. Heiner ist gelernterLandwirt, Martin kommt aus dem Kartoffelgroß-handel. Gemeinsam wissen sie alles über Anbau,Vermehrung und Lagerung von Kartoffeln. Voracht Jahren hatten kam ihnen dann die Idee fürdie Chipsproduktion. Mittlerweile produzierensie im großen Stil und beliefern Supermärkte imganzen Norden. NDR Fernsehen, 18:15 Uhr

Mittwoch, 21. November Leschs Kosmos

Stauhölle, Klimachaos und Ressourcen-schwund: Unsere Mobilität steuert auf ein Ka-tastrophen-Szenario zu. An technischen Lösun-gen mangelt es nicht – aber sind sie auchzukunftstauglich? Harald Lesch taucht ein indie Zukunftsvisionen der Forscher. Können au-tonome Autos dabei helfen, unsere Mobilität si-cherer zu machen – oder bergen sie eine neueGefahr? Der erste schwere Unfall eines selbstfahrenden Autos forderte ein Todesopfer. Könnenautonome Autos ausreichend sicher werden unddie Stauhölle beenden? Und welche Macht haben

die Maschinen schon über uns? Die meistenMenschen sind geneigt, der Technik zu vertrauen– vor allem, wenn es das Leben bequemer macht,etwa beim Navigieren. Am Orientierungssinnlässt sich beobachten, wie die Technik uns be-einflusst.ZDFinfo, 17:15 Uhr

Donnerstag, 22. November Xenius: Homo digitalis (1/2)

Erklimmt der Homo sapiens durch die Ver-schmelzung von Mensch und Technik bald eineneue Stufe der Evolution? Das zumindest ist dieVision von Transhumanisten. Dafür lassen siesich Computerchips unter die Haut spritzen undträumen von leistungsfördernden Prothesen undImplantaten. Andererseits fürchten Kritiker, dasses bald schwierig sein könnte, sich den techno-logischen Möglichkeiten zu verweigern. Waspassiert mit der Gesellschaft, wenn Implantateoder Prothesen auf den Markt kommen, die diemenschliche Leistung verbessern? Aktuell trei-ben viele der großen Hightech-Unternehmendie Verschmelzung von Mensch und Technikweiter voran. Facebook möchte es seinen Usernzum Beispiel in naher Zukunft ermöglichen, perGedanken zu tippen.ARTE, 17:25 Uhr

Freitag, 23. November Xenius: Homo digitalis (2/2)

In künstlichen Welten sind wir so gut wie all-mächtig: Wir können fliegen, beamen, mit Aliens

Als Mr. Brain präsentiert William Cohn kuriose Zusammenhänge und skurrile Fakten.

Regelmäßige Sendungen: freitagsZur SacheDie einstündige Live-Diskussionsrunde erörtertein Thema von regionaler Bedeutung.RNF, 15:00 UhrWdh. sonntags 18:00 Uhr

„UP! Das Existenzgründermagazin“ Inhaltlich dreht sich alles um Start-ups in derMetropolregion Rhein-Neckar. Vorgestellt wer-den u. a. Geschäftsideen, kreative Macher undExistenzgründerzentren. Samstag um 18:30, Montag um 15:00und Mittwoch um 12:00 Uhr

kämpfen, in fremde Körper schlüpfen, Phobienheilen oder schneller lernen. Die künstlichenWelten von Virtual Reality und Augmented Rea-lity versprechen, unsere kühnsten Träume wahrzu machen – und das so realistisch, dass es dasmenschliche Leben stärker verändert als Com-puter oder Smartphones. Stimmt das? Oder Istder aktuelle VR-Hype wieder nur eine Riesen-blase, die bald zerplatzt? Um das zu klären,startet „Xenius“ zu einer Erkundung aufs Ho-lodeck. Im European Center for Virtual Reality(CERV) in Brest macht Moderator Gunnar Merg-ner eine außerkörperliche Erfahrung, die ihmein ganz neues Körpergefühl verleihen soll.

ARTE, 16:35 UhrKurzfristige Programmänderungen

sind möglich.

Unser Leben ist geprägt von Trends.Nicht, was Sie jetzt denken. Hier geht's nichtum Karottenhosen, sondern um wahrhaftige,um revolutionäre Trends. Um den Börsen-handel zum Beispiel, die Messung der Zeitoder die moderne Robotik. Na gut, auch einbisschen um Kosmetik. Aber ist es nicht be-achtlich, dass wir uns heute das gleiche Zeugins Gesicht schmieren wie schon die altenÄgypter? Was das alles mit Hieroglyphenzu tun hat und warum Ökonomen ganz genauauf den Lippenstift ihrer Frauen achten, verrätder Allesbesserwisser in dieser Folge „Callin'Mr. Brain“.

ZDFneo, 16:15 Uhr

WIRTSCHAFT IM TV10. November bis 10. Dezember 2018

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neu errichteten Laborgebäude vor Ort kontrol-liert. Das dritte vorgestellte Projekt auf demMannheimer Campus war eine Server-Farm –treibt Roche doch seit einigen Jahren denWandel zum digitalen Unternehmen voran. ImOCM-Vertriebsgebäude (Open Campus Mann-heim) finden nicht nur rund 200 Mitarbeitereinen Arbeitsplatz – dort vermittelt auch ein

„Virtual Reality Lab“ mittels interaktiver 3D-Modelle Kunden einen Eindruck, wie ihr mitRoche-Systemen ausgestattetes Labor künftigaussehen wird. Komplettiert werden die In-vestitionen durch den größten Kaltwasser-speicher Deutschlands, der dafür sorgt, dassdie vorhandenen Kältemaschinen besser aus-genutzt werden.

70 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

NAMEN & NACHRICHTEN

Über 400 Millionen Euro flossen seit 2015in den Mannheimer Standort von Roche.Mitte September 2018 wurden fünf großeBauprojekte feierlich eingeweiht. Die größteEinzelinvestition in der Geschichte von Rochein Mannheim ist ein Neubau für die Pharma-produktion für rund 170 Millionen Euro. DieQualität der Produkte wird in einem ebenfalls

Zum 1. Januar2019 übernimmtGerard Uytdewilligendas Technische Vor-standsressort derGrosskraftwerk Mannheim AG. Der59-jährige Niederländer tritt dieNachfolge von Manfred Schuma-cher an, der ab 1. Januar 2019eine Leitungsfunktion innerhalb desRWE-Konzerns wahrnehmen wird.Als Master of Science Energie- undProzesstechnologie verfügt Uytde-willigen über mehr als 30 JahreErfahrung in der Energiebranche.Nach Stationen bei Akzo NobelChemicals und der EnBW AG, beider er als Bereichsdirektor derEnBW Benelux B.V. federführendam Eintritt des deutschen Energie-versorgers in den Benelux-Marktbeteiligt war, folgten verschiedeneFührungspositionen bei großen Un-ternehmen der Energiebranche.

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Bei der Verleihung des Siegels an Optik Dieterich mit Volker Dieterich (3.v.l.) undseinem Team, zusammen mit IHK-Branchenbetreuer Ralf Schlindwein (r.)

Optik Dieterich unterder Leitung von VolkerDieterich hat als ersterAugenoptikbetrieb in

Heidelberg das SiegelSpezialist GLEITSICHT+der WissenschaftlichenVereinigung für Augen-optik und Optometrie

(WVAO) erhalten.GLEITSICHT+ ist eine

Initiative der WVAO mitSitz in Mainz, die mit

2.000 MitgliedernEuropas größte fach-

wissenschaftliche Orga-nisation für Augen-

optiker und Optome-tristen ist. Zielsetzung

ihrer Arbeit ist u. a.eine fachspezifische

und zukunftsorientierte-Weiterentwicklung der

Berufsausübung.

Fünf freudige Gesichter für fünf Gebäude: Roche-Verwaltungspräsident Dr. Christoph Franz, Manfred Lucha, Minister für Soziales und IntegrationBaden-Württemberg, Dr. Ursula Redeker, Sprecherin der Geschäftsführung der Roche Diagnostics GmbH in Mannheim, Dr. Gottfried Ludewig, Leiterder Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, und Prof. Hagen Pfundner, Vorstand Roche Pharma AG (v.l.)

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www.rhein-neckar.ihk24.de IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 71

Impressum

Herausgeber:Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar

Redaktion:Andrea Kiefer (verantw.)Annegret Rupp, Ulla Cramer, Heliné Grimm, Laura SalamaL1,2, 68161 MannheimTel.: 0621 1709-210 oder -213Fax.: 0621 1709-5210, E-Mail: [email protected]

Weitere Autoren:Matthias Kruse, Irina Peter

Neuigkeiten über Ihr Unternehmen? www.rhein-neckar.ihk24.deNummer 3091Informiert Sie.

Gesamtherstellung, Verlag,Anzeigenverwaltung, Satz, Layout,Druck und Abonnements:Prüfer MedienmarketingEndriß & Rosenberger GmbH76532 Baden-BadenNiederlassung Rhein-Neckar:Gabelsbergerstraße 568165 MannheimTel.: 0621 43700204Fax: 0621 43700208E-Mail: [email protected]/Anzeigenleitung:Achim Hartkopf

11 Ausgaben/Jahrz. Z. gilt Anzeigenpreisliste Nr. 40vom Januar 2018Abonnementpreis jährlichEuro 30,00 inkl. MwSt.

IHK Rhein-NeckarStandort MannheimL 1, 268161 MannheimTel.: 0621 1709-0Fax: 0621 1709-5511E-Mail: [email protected] HeidelbergHans-Böckler-Straße 469115 HeidelbergTel.: 06221 9017-0Standort MosbachOberer Mühlenweg 1/174821 MosbachTel.: 06261 9249-0Haus der BerufsbildungWalter-Krause-Straße 1168163 Mannheim

Datenschutzrechtliche Informationen: www.rhein-neckar.ihk24.de/datenschutz

Mitgliederservice:Bei nicht gewünschter Zeitschriften-Belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Siesich bitte an: Telefon-Hotline: 0621 1709-333Fax: 0621 1709-5296E-Mail: [email protected]

Die Zeitschrift ist das offizielle Organder IHK Rhein-Neckar. Der Bezug derIHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen dergrundsätzlichen Beitragspflichtals Mitglied der IHK.

ISSN 1868-7008Druckauflage: 30.000 ExemplareErscheinungsdatum: 9. November 2018

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B+S-Geschäfts-führer Konrad

Weiß (l.) und Mit-arbeiterin Katja

Vogt erhielten ihreEhrung aus den

Händen von Helmfried Meinel,Ministerialdirek-tor im Umwelt-ministerium

Baden-Württem-berg (r.).

In Karlsruhe wurde erstmals der Gipfelstürmer-Award der Regionalen Kompetenzstellen des Netz-werks Energieeffizienz (KEFF) durch das Umwelt-ministerium Baden-Württemberg verliehen. Mit demPreis werden Unternehmen geehrt, die betrieblicheEnergieeffizienzmaßnahmen in Folge eines kosten-freien KEFF- Energiechecks vorbildlich umgesetzthaben. Die B&S Service GmbH mit Sitz in Waldan-gelloch wurde mit dem 2. Platz geehrt. Nach demEnergiecheck durch KEFF-Moderator Bernhard Röh-

berg hatte die Betriebsführung unter der Leitungvon Geschäftsführer Konrad Weiß ein Monitoring-konzept entwickelt, um alle Komponenten des Neu-baus noch besser aufeinander abzustimmen.Daraus ergaben sich mehrere Optimierungsmaß-nahmen: Biomasseheizung mit Pufferspeicher, Ein-zelraumregelung, Beschattungsanlage und Photo-voltaik-Anlage mit Wärmepumpe. Die B&S ServiceGmbH rechnet mit einer Energieeinsparung von60.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar trauert um

Günter StollHerr Stoll war 25 Jahre lang Mitglied der Vollversammlung unserer IHK,

davon vier Jahre im Präsidium. In Anerkennung seines ehrenamtlichen Engagementswurde er im Jahr 2001 zum Ehrenmitglied des Präsidiums ernannt.

Wir verlieren mit ihm einen engagierten und erfolgreichen Unternehmer, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren.

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Manfred SchnabelPräsident

Dr. Axel NitschkeHauptgeschäftsführer

Ab April 2019 wirdAndreas Kempffneuer Geschäftsfüh-rer bei der IHKRhein-Neckar. Ver-

bunden mit der Position ist auchdie Leitung des Geschäftsbereichs„Industrie, Innovation und Unter-nehmensförderung“. Kempff trittdie Nachfolge des langjährigenGeschäftsführers und stellvertre-tenden Hauptgeschäftsführers Dr.Wolfgang Niopek an. Niopek gehtnach mehr als 30 Jahren IHK-Tä-

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IN tigkeit in den Ruhestand. „Wirfreuen uns sehr, dass wir einensehr qualifizierten Nachfolger ge-winnen konnten.“, freuen sich IHK-Präsident Manfred Schnabel undIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. AxelNitschke. Andreas Kempff ist der-zeit noch Hauptgeschäftsführerder IHK Südlicher Oberrhein, fürdie er seit fast zwölf Jahren tätigist. Er wurde 1967 in Hamburg ge-boren und studierte an der Univer-sität Trier unter anderem Volks-wirtschaftslehre mit dem Schwer-

punkt Stadt- und Regionalökono-mie. Bis April 2019 wird Dr. Wolf-gang Niopek das IHK-„Haus derWirtschaft“ in Heidelberg leiten.

Als Nachfolger von Michael Teich,ausgeschiedenes Mitglied derVollversammlung in der Wahl-gruppe Industrie, ist Markus A.Döring, Geschäftsführender Ge-sellschafter der Alfra GmbH inHockenheim, in die IHK-Vollver-sammlung kooptiert worden.

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Im idyllischen Örtchen Neunkirchen im Oden-wald bietet das Restaurant „Zur Rose“ seinekulinarischen Spezialitäten an.

Der Biergarten lädt im Sommer zu einem gemüt-lichen Abend ein.

72 IHK-MAGAZIN RHEIN-NECKAR 11/2018 www.rhein-neckar.ihk24.de

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Die Geschichte, wie er als Gastro-nom nach Neunkirchen im Oden-wald kam, erzählt Gerardo Tri-marco gerne – hat sie doch einen

hohen Unterhaltungswert, zumindest imRückblick. „Im Jahr 1985 hatte mein Schwie-gervater einen Pizzaofen aus unserem Imbissin Besigheim am Neckar an einen Landsmannverkauft, ohne jedoch dessen Kontaktdatenaufzuschreiben. Das einzige, an das er sicherinnerte, war, dass der Heimatort der Käuferirgendetwas mit Neun zu tun hatte“, berichtetder gebürtige Italiener. „Das war der einzigeAnhaltspunkt für meine Suche, als das Geldauch nach Wochen noch nicht eintraf.“ Undso verschlug es ihn eines Tages nach Neun-kirchen, wo Trimarco schließlich fündigwurde. „Der Gastwirt bestritt auch keineswegsseine Schulden bei mir, berichtete mir jedochausführlich, dass das Geschäft einfach nichtlaufe.“ Und da sah Trimarco die Chance, sei-

Restaurant „Zur Rose“ in Neunkirchen

trum des 1.870-Einwohner-Dorfs, zu demauch viele Gäste von außerhalb kommen.

Für Sven Awe, Geschäftsführer der AronaGmbH in Waibstadt, ist die „Rose“ fast wieein zweites Wohnzimmer. Auch er kam vorrund 25 Jahren eher zufällig in den idyllischenOrt, als er in die Geschäftsführung des Fami-lienunternehmens einstieg und auf der Suchenach einem geeigneten Wohnort war. „Ichmag es nicht hochgestochen und künstlich“,betont der Unternehmer, „sondern schätzeeine familiäre und bodenständige Atmo-sphäre.“ Und so ist er regelmäßig – auch mitseiner Familie – in der „Rose74“ anzutreffen.Sein Lieblingsplatz ist im Sommer der Bier-garten, über den sich eine Rebe mit einer2000-jährigen Geschichte rankt. „Vor einigenJahren habe ich hier meinen 50. Geburtstagmit einem großen Büffet, Tanz und Live-Mu-sik gefeiert“, berichtet Awe. „Und ein Jourfixe ist jedes Jahr der 23. Dezember. Dannkommt bei der Familie Trimarco das ganzeDorf zu einem Guinness-Abend zusammen.“Mit dem Ehepaar ist er inzwischen auch privatgut befreundet. Dass er mit dem Arona-Sor-timent von getrocknetem Gemüse bei GerardoTrimarco nicht punkten kann, bedauert Awenicht wirklich. „Zwar setzt die Nahrungsmit-telindustrie unsere Produkte gerne in Suppenund auch in Pizzas ein, doch Gerardo kochtausschließlich mit frischen Zutaten – und dasschätze ich sehr.“ Ulla Cramer

Was machen Unternehmer eigentlich,wenn sie sich einmal nicht um Zahlenund Kunden kümmern? Wo entspan-nen sie? Wo laden sie ihren Akku auf?Hier stellen Ihnen IHK-Mitglieder Restaurants vor, in denen sie gerne zuGast sind. Heute präsentiert IhnenSven Awe, Geschäftsführer der AronaGmbH in Waibstadt, die Ristorante-Pizzeria „Zur Rose“ in Neunkirchen.

nen Traum vom eigenen Restaurant zu ver-wirklichen. Er stieg in den Pachtvertrag einund zog mit Frau Graziella und damals dreikleinen Kindern in den Odenwald.

„Was ich damals nicht wusste, ich war der16. Pächter in acht Jahren – und das Gebäudeaus dem Jahr 1861 in einem schlimmen Zu-stand“, blickt Trimarco zurück. Doch die Fa-milie blieb, krempelte die Ärmel hoch, res-taurierte und renovierte. Heute ist ihrRistorante „Zur Rose“, das sie inzwischenauch erworben haben, ein kleines architek-tonisches Schmuckstück mit vielen italieni-schen und deutschen kulinarischen Highlightsvon liebevoll angerichteten Antipasti überPizzaspezialitäten bis zu Entrecote, Garnelenund Muscheln. Und: Der Gasthof ist das Zen-

Sind schon seit vielen Jahren befreundet: SvenAwe (Mitte) und das Ehepaar Trimarco

Schön hier!

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