Ringvorlesung: Die neuen Europäer und das alte Europa Die Europäische Union und die...

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Ringvorlesung: Die neuen Europäer und das alte Europa Die Europäische Union und die Osterweiterung: Stabilitätsexport oder Imperial Overstretch ? Prof. Dr. Dr.h.c. Reinhard Meyers Donnerstag, 28. Oktober

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Ringvorlesung: Die neuen Europäer und das alte EuropaRingvorlesung: Die neuen Europäer und das alte Europa

Die Europäische Union und die

Osterweiterung:

Stabilitätsexport

oder

Imperial Overstretch ?

Prof. Dr. Dr.h.c. Reinhard Meyers

Donnerstag, 28. Oktober 2004

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1. Definitorisches Die Dialektik von Erweiterung und Vertiefung der EU – Motor der

europäischen Integration ?

2. Effekte Was hat sich in Europa am 1. Mai im Vergleich zur alten EU der Fünfzehn verändert ?

3. Hauptprobleme Welche wirklichen Probleme, und welche bloßen Scheinprobleme, hat die EU-Erweiterung den Mitgliedern der Union und ihren Bürgern beschert ?

4. Versicherung gegen Krisen ? Betreibt die EU Stabilitätsexport nach Ost- und Südosteuropa – oder

läuft sie Gefahr, im Imperial Overstretch zu enden ?

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Definitorisches

Die Dialektik von Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union

-

Motor der europäischen Integration

??

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Vertrag von Rom25. März 1957

Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen Republik, der Präsident der Italienischen Republik, Ihre königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Ihre Majestät die Königin der Niederlande,

entschlossen durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu den gleichen hohen Zielen bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,

haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.

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Vom Europa der Sechs…

1957

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…über das Europa der Neun…

1973 Nord-Erwei-terung

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…und das Europa der Zehn…

1981ErsteSüder-weiterg.

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…und das Europa der Zwölf…

19862.Süd-Erweiterg.

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…zum Europa der Fünfzehn…

1995EFTA-Erweiterg.

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…und darüber hinaus…

Kopen-hagenDez.2002

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Die neuen Mitglieder seit 1.4.2004

Europa ist wie ein Fahrrad: Wenn es nicht vorwärts fährt, fällt es um.

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Die Europa- und Assoziierungsabkommmen

Land Unterzeichnung Inkrafttreten AntragEuropaabkommen Europaabkommen Mitgliedschaft

Bulgarien März 1993 Februar 1995 Dezember 1995

Tschech Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Januar 1996

Estland Juni 1995 Februar 1998 November 1995

Ungarn Dezember 1991 Februar 1994 März 1994

Lettland Juni 1995 Februar 1998 Oktober 1995

Litauen Juni 1995 Februar 1998 Dezember 1995

Polen Dezember 1991 Februar 1994 April 1994

Rumänien Februar 1993 Februar 1995 Juni 1995

Slowakei Oktober 1993 Februar 1995 Juni 1995

Slowenien Juni 1996 Februar 1999 Juni 1996

Land Unterzeichnung Inkrafttreten AntragAssoziierungs- Assoziierungs- MitgliedschaftAbkommen Abkommen

Türkei September 1963 Dezember 1964 14 April 1987

Malta Dezember 1970 April 1971 16 Juli 1990

Zypern Dezember 1972 Juni 1973 3 Juli 1990

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PROZESS DER INTEGRATION EUROPASPROZESS DER INTEGRATION EUROPAS

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WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATIONSSCHRITTE

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Schaffung von Wohlfahrt durch Marktintegration und Management

internationaler wirtschaftlicher

Interdependenz

resultierend aus funktionalen wirtschaftlichen,

gesellschaftlichen und politischen Sachzwängen, die

letztlich auf den Fortschritt der Produktivkräfte und

die durch ihn induzierten Veränderungen im

gesellschaftlichen Überbau zurückzuführen sind

Notwendigkeit von Integration zur Sicherung des gemeinsamen Überlebens relativ kleiner europäischer nationaler Volkswirtschaften in einer zunehmend interdependenten und von den USA und Japan dominierten Weltwirtschaft

zentrale Rolle einer

Koalition nationaler

politischer und

sozioökonomischer

Eliten mit

supranationalen

Akteuren zur

Beförderung

gemeinsamer

Interessen

FunktionalismusNeofunktionalismus

Interdependenztheorien

zentrale Rolle der Staaten und ihrer rationalen Interessen:

zwischenstaatliche Kooperation und Verflechtung von

Politikebenen begründen einen transnationalen

Verhandlungs- und Entscheidungsrahmen, innerhalb dessen

gemeinsame Lösungen für gemeinsame Policy-Probleme

entwickelt werden

FöderalismusIntergouvernementalismus Friede durch

Kooperation und gemeinsame

Sicherheitsproduktion

Notwendigkeit von Integration zur Vermeidung

zukünftiger Konflikte in (West) Europa durch

Einbettung (und damit Kontrolle) des deutschen

Potentials in eine supranationale Governance-

Struktur gestützt auf die Beilegung des deutsch-

französischen Gegensatzes

Integrationsresultante

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Effekte

Was hat sich in Europa am 1.Mai 2004 im Vergleich zur alten EU der Fünfzehn

geändert ??

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WAS SICH WIRKLICH ÄNDERT

Der 1. Mai 2004 hat eine hohe symbolische Signalwirkung, doch wird

der tatsächliche Beitritt der Zehn v. a. in wirtschaftlicher Hinsicht

zunächst weniger Änderungen bringen, als weithin vermutet. Das liegt

daran, dass in wichtigen Bereichen des Binnenmarktes schon in der

zweiten Hälfte der Neunziger durch Assoziierungsverträge und

Europaabkommen weitgehend freier Marktzugang bestand und

gleichzeitig Übergangsregelungen in den verbleibenden Bereichen

(z.B. Textilindustrie) eine volle Marktintegration verzögern.

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Im Rahmen der Europaabkommen wurde der Güterhandel bereits in den letzten Jahren

weitgehend liberalisiert, Zölle und Einfuhrquoten fast vollständig abgeschafft. Diese umfassende

Marktöffnung spiegelt sich in der engen Handelsverflechtung zwischen der EU und den

Beitrittsländern wider. Gleichzeitig werden aber über den 1. Mai hinaus für die neuen

Mitglieder noch Übergangsregelungen in einzelnen Bereichen (u.a. Umwelt- und

Gesundheitsstandards) gelten.

Die Kapitalverkehrsfreiheit ist ebenfalls seit längerem verwirklicht. Einzig im kurzfristigen

Bereich gibt es noch Beschränkungen. Über den Beitritt hinaus können die Mitgliedsländer beim

Erwerb von Grund und Boden sowie Immobilien Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren in

Anspruch nehmen.

Bei der Personenfreizügigkeit können die Altmitglieder den Zuzug von Arbeitnehmern aus den

Beitrittsländern bis zu fünf Jahre (plus einer zweijährigen Verlängerung) verzögern. Der

Zugang zu den Arbeitsmärkten ist dann noch immer nur mit einer Arbeitsgenehmigung

möglich. Nahezu alle EU-15 Länder werden davon Gebrauch machen. Großbritannien

beschränkt die Ansprüche auf Sozialleistungen, was nach dem Gemeinschaftsrecht allerdings

problematisch ist.

GEMEINSAMER BINNENMARKTGEMEINSAMER BINNENMARKT

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GEMEINSAMER BINNENMARKTGEMEINSAMER BINNENMARKT

Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit tritt erst mit dem 1. Mai für die neuen

Mitglieder in Kraft. Übergangsregelungen gibt es für alle neuen Mitglieder bspw. für die

Umsetzung der EU-Standards zur Anlegerentschädigung (je nach Land bis max. Ende

2007). Deutschland kann das Angebot ausländischer Dienstleistungen in den Branchen

Baugewerbe, Reinigungsbetriebe und Innendekorateure vorerst beschränken.

Das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht der EU wird ab dem 1. Mai in den neuen

Mitgliedstaaten angewandt. Besonders bei den staatlichen Sektorbeihilfen haben die neuen

Mitglieder lange Übergangszeiten erhalten, um den Strukturwandel abfedern zu können.

Die Grenzkontrollen bleiben bestehen, da die Neumitglieder nicht automatisch dem

Schengen-Abkommen beitreten. 2006 sollen aber die innergemeinschaftlichen

Grenzkontrollen mit CZ, HU, PL und SK aufgehoben

werden.

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INSTITUTIONENINSTITUTIONEN

Die Beitrittsländer haben bereits im Europäischen Konvent am Entwurf des EU-

Verfassungsvertrages mitgearbeitet, haben Beobachter ins Europäische Parlament entsandt

und waren bei den Treffen des Europäischen Rates anwesend. Volle Mitwirkungsrechte

erhalten sie allerdings erst mit dem Beitritt. Dabei gelten für die Zeit bis zum Amtsantritt

der neuen Kommission am 1. November 2004 Übergangsregelungen.

Ab 1. Mai ist jedes Neumitglied mit einem voll stimmberechtigten Kommissar, allerdings

ohne eigenes Portfolio, vertreten. In der neuen Kommission der EU-25 verzichten die

großen Mitgliedsländer dann auf ihren zweiten Kommissar und die Geschäftsbereiche

werden für das Kollegium der 25 neu festgelegt.

In der neuen fünfjährigen Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments, die mit den

Wahlen im Juni 2004 beginnt, erhalten die Neumitglieder 162 der insgesamt 732 Sitze.

Im Ministerrat wird die bisherige Stimmenverteilung für die Übergangszeit

fortgeschrieben. Ab dem 1. November tritt dann die im Nizza-Vertrag vorgesehene neue

Stimmengewichtung in Kraft, die eine Spreizung der Stimmen zwischen 3 und 29 vorsieht.

Gleichzeitig wird die Mehrheitsschwelle erhöht, wonach eine Entscheidung mit

qualifizierter Mehrheit in der EU-25 232 von insgesamt 321 Stimmen erfordert (72,3%).

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Hauptprobleme

Welche wirklichen Probleme

- und welche Scheinprobleme –

hat die EU-Erweiterung den Mit-

gliedstaaten und ihren Bürgern

beschert ?

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Hauptprobleme (1)

• Das Akzeptanzproblem

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Hauptprobleme (2)

• Das Migrationsproblem

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ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEITARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT

2+3+2 Modell

Arbeitsmarkt kann bis zu sieben Jahre lang geschützt werden !

1. PHASE Übergangsfrist 2 Jahre

Aussetzung der gemeinschaftsrechtlichen

Arbeitnehmerfreizügigkeit in allen Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, ihren

Arbeitsmarkt ab Beitritt auf Grund nationaler Massnahmen

(Änderung des Ausländerrechts/Arbeitserlaubnisverfahren

etc.) für MOE-Staatsangehörige zu öffnen.

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Vor Ablauf der 1. Phase

Alt-Mitgliedstaaten unterrichten die EU-Kommission förmlich darüber ob sie:

a.) nationale Massnahmen zur Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für

weitere drei Jahre weiterführen wollen oder

b.) Freizügigkeit nach Gemeinschaftsrecht unter Einschluss einer

Schutzklausel für ihren nationalen Arbeitsmarkt gewähren wollen

Alt-Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit nach EG-Recht ohne Schutzklausel

gewähren, können auf eine Mitteilung an die Kommission verzichten.

Zusätzlich: zwischen dem zweiten und fünften Jahr haben die Neu-Mitgliedstaaten

die einmalige Möglichkeit, einen Antrag auf Abkürzung der Übergangsfrist zu

stellen. Es gilt das gleiche Mitteilungsverfahren wie beschrieben.

Das heißt wiederum, dass bei nicht erfolgter Mitteilung automatisch das

Gemeinschaftsrecht (volle Freizügigkeit) in dem besagten Alt-Mitgliedstaat gilt.

2. PHASE Möglichkeit Regelungen um 3 Jahre zu verlängern

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3. PHASE Alt-Mitgliedstaaten können die Frist um weitere 2 Jahre auf

insgesamt 7 Jahre verlängern

Die Beitrittskandidaten konnten für sich insbesondere folgende

Zusatzregelungen erreichen:

Sie können spiegelbildliche Beschränkungen einführen

Sie haben eine Bemühensklausel der EU 15 durchgesetzt, deren Arbeitsmärkte

auf Grund nationaler Regelungen sogar schon vor Beitritt zu liberalisieren.

Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit

Ausschließlich zur Flankierung dieser Regelung (d.h. bei eingeschränkter

Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Ausweichen in die Dienstleistungserbringung zu

verhindern) können Deutschland und Österreich die Dienstleistungsfreiheit in

bestimmten Bereichen einschränken

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3. PHASE Alt-Mitgliedstaaten können die Frist um weitere 2 Jahre auf

insgesamt 7 Jahre verlängern

Deutschland:

Bau- und Baunebengewerbe sowie Teilbereiche des Handwerks

(Gebäudereinigung, Innendekorateure)

Österreich:

Baugewerbe, gärtnerische Dienstleistungen, Reinigungs- und Sozialdienste

sowie Schutzdienste

Wichtig: Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gilt also nur für

Arbeitnehmer, die bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

eingesetzt sind. Sie gilt nicht für Selbständige, die allein arbeiten unter

Beachtung des europäischen Rechts, wonach der Selbständige im Handwerk

seine Befähigung (z.B. durch mindestens sechsjährige Leitung eines Betriebes

im Heimatland) nachweisen muss.

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Hauptprobleme (3)

• Das Finanzierungsproblem

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BUDGET UND FINANZENBUDGET UND FINANZEN

Die neuen Mitglieder leisten ihren Beitrag zum EU-Budget (EUR rd. 3,2 Mrd. in

2004) nach den gleichen Regeln wie die Altmitglieder. Um eine Verschlechterung

ihrer Haushaltssituation gegenüber der EU zu verhindern, erhalten CZ, CY, MT

und SV bis zum Ende dieser Finanzierungsperiode einen Ausgleich von knapp

EUR 1 Mrd. Darüber hinaus wird allen Ländern eine cash-flow facility zur

Verfügung gestellt (insgesamt EUR 2,4 Mrd. bis Ende 2006). Bis Ende 2006

fließen den Neumitgliedern Strukturhilfen von EUR 21, 8 Mrd. sowie EUR 9,8

Mrd. im Rahmen der EU-Agrarpolitik zu.

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Hauptprobleme (4)

• Das Disparitätsproblem

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BIP im Vergleich

BIP pro Kopf(in EUR)

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000

Bulgarien

Estland

Lettland

Litauen

Polen

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Tschechien

Ungarn

Albanien

Bosnien-H.

Kroatien

Mazedonien

Serbien-M.

EU 15

Quelle: Nationale Statistik, EU Kommission., BA-CA Konzernvolkswirtschaft

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Population (millions)

GDP per capita as percentage of EU-

15 average,PPS

GDP growth rate, per cent, PPS

Employment rate, per cent

Bulgaria 7.9 26 4.8 51

Cyprus 0.7 77 2.0 69

Czech Republic 10.2 62 2.0 65

Estonia 1.3 40 6.0 62

Hungary 10.1 53 3.5 57

Latvia 2.3 35 6.1 60

Lithuania 3.4 39 6.8 60

Malta 0.4 69 1.7 55

Poland 38.2 41 1.4 52

Romania 21.8 27 4.9 58

Slovakia 5.4 47 4.4 57

Slovenia 2.0 69 2.9 63

EU-15 381 100 1.0 64

The ten new members 74 47 2.4 56

EU-25 455 91 1.1 63

All data are for 2002

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Agriculture as a percentage of GDP

Percentage of the workforce employed in agriculture

Bulgaria 12.5 10.7

Cyprus 4.3 5.3

Czech Republic 3.7 4.9

Estonia 5.4 6.5

Hungary 4.3 6.0

Latvia 4.7 15.3

Lithuania 7.1 18.6

Malta 2.8 2.2

Poland 3.1 19.6

Romania 13 37.7

Slovakia 4.5 6.6

Slovenia 3.3 9.7

All data are for 2002

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Baseline growth projection*

Years to catch up with the EU-15 average**

Bulgaria 2.8 63

Cyprus 3.1 21

Czech Republic 3.1 39

Estonia 4.5 31

Hungary 3.0 34

Latvia 3.0 58

Lithuania 2.9 53

Malta 3.4 29

Poland 2.9 59

Romania 2.6 80

Slovakia 3.2 38

Slovenia 3.1 31

* Growth based on governments continuing their present policies.

** Years to reach the Eu-15`s average GDP per head under the EIU`s benign scenario, which assumes

the EU-15 will grow at 2 per cent per year

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Höhere Wachstumsdynamik als in Westeuropa

Bruttoinlandsprodukt (Reale Vrdg. zum Vorjahr in %)

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5

5,0

2000 2001 2002 2003 2004

EU-15

CEE 8

SEE 7

BA-CA Konzernvolkswirtschaft

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Boomgebiet Zentral- und OsteuropaBIP pro Kopf in Euro

(Veränd. in % 1997 bis 2002)

12

58

17

-1

59

-10

0

10

20

30

40

50

60

70

MOE *) Südamerika Entwicklungsl.Asiens

China Euroraum

BA-CA Konzernvolkswirtschaft*) Beitrittsländer plus BG, RO, HR

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Starke Handelsverflechtungen mit der EUExportanteil mit EU 25

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Bulgar

ien

Estlan

d

Lettl

and

Litau

en

Polen

Rumän

ien

Slowak

ei

Slowen

ien

Tsch

echie

n

Ungar

n

Beitrit

tslän

der

EU 25

Portu

gal

Grie

chen

land

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Exporte in EU 15 Exporte in Beitrittsländer

EU 25

geringster Anteil innerhalb EU

höchster Anteil innerhalb EU

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Was das Kapital in den Osten lockt:

• Absatzmarkt: mehr als 100 Mio.Konsumenten; Wachstumsraten 2 x höherals in Westeuropa ( 2004: 4,4%)

• Produktion (nicht nur für standardisierteMassenware) Arbeitskosten* (pro h/in Euro): Slowakei 3,23 Slowenien: 7,27 Zum Vergleich: Österreich 20,96 Deutschland 25,92

allerdings: stark steigende Löhne: bis zu + 10% Jahr (Polen)

• Zusätzliche Investitionsanreize(Strategischer Wettbewerb, Sonderwirtschaftszonen, Besteuerung, EU-Förderungen etc. )

*Werte für 2002 nach WIFO/EUROSTAT

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Wachsende weltwirtschaftl.Verflechtungen

Bestand an ausländischen Direktinvestitionen1)

(in Mrd. Euro)

0

20

40

60

80

100

120

140

1990 1995 2000 20021) Beitrittsländer plus Rumänien und BulgarienBA-CA Konzernvolkswirtschaft

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Hitliste der FDI-Empfänger

0

10

20

30

40

50

60

FDI-Bestand in USD

Polen

Tschechien

Russland

Ungarn

Kroatien

Rumänien

Slowakei

Bulgarien

Ukraine

Slowenien

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Hitliste der FDI-Empfänger (pro Kopf)

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

FDI-Bestand pro Kopf in USD

TschechienEstlandSlowenienKroatienPolenUngarnLettlandSlowakeiLitauenBulgarien

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Rangliste der Investoren

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

FDI in %

Deutschland

Niederlande

USA

Frankreich

Österreich

UK

Italien

Zypern

Schweden

Belgien

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Zielländer deutscher Investoren

0

10

20

30

40

50

60

70

80

in %

PolenTschechienRusslandUngarnSlowakeiSlowenienRumänienKroatienBulgarienBaltikum

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Internationale/nationale Kennzeichen

In der Regel West-Ost-Gefälle:

• Arbeitsmarkt

• Kaufkraft

• Soziale Schichtung

• Infrastruktur

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Ökonomische Effekte der Osterweiterung für Deutschland ( zum Vergleich Österreich und Polen)

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