Ringvorlesung: Die neuen Europäer und das alte EuropaRingvorlesung: Die neuen Europäer und das alte Europa
Die Europäische Union und die
Osterweiterung:
Stabilitätsexport
oder
Imperial Overstretch ?
Prof. Dr. Dr.h.c. Reinhard Meyers
Donnerstag, 28. Oktober 2004
1. Definitorisches Die Dialektik von Erweiterung und Vertiefung der EU – Motor der
europäischen Integration ?
2. Effekte Was hat sich in Europa am 1. Mai im Vergleich zur alten EU der Fünfzehn verändert ?
3. Hauptprobleme Welche wirklichen Probleme, und welche bloßen Scheinprobleme, hat die EU-Erweiterung den Mitgliedern der Union und ihren Bürgern beschert ?
4. Versicherung gegen Krisen ? Betreibt die EU Stabilitätsexport nach Ost- und Südosteuropa – oder
läuft sie Gefahr, im Imperial Overstretch zu enden ?
Definitorisches
Die Dialektik von Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union
-
Motor der europäischen Integration
??
Vertrag von Rom25. März 1957
Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen Republik, der Präsident der Italienischen Republik, Ihre königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Ihre Majestät die Königin der Niederlande,
entschlossen durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu den gleichen hohen Zielen bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,
haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.
Vom Europa der Sechs…
1957
…über das Europa der Neun…
1973 Nord-Erwei-terung
…und das Europa der Zehn…
1981ErsteSüder-weiterg.
…und das Europa der Zwölf…
19862.Süd-Erweiterg.
…zum Europa der Fünfzehn…
1995EFTA-Erweiterg.
…und darüber hinaus…
Kopen-hagenDez.2002
Die neuen Mitglieder seit 1.4.2004
Europa ist wie ein Fahrrad: Wenn es nicht vorwärts fährt, fällt es um.
Die Europa- und Assoziierungsabkommmen
Land Unterzeichnung Inkrafttreten AntragEuropaabkommen Europaabkommen Mitgliedschaft
Bulgarien März 1993 Februar 1995 Dezember 1995
Tschech Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Januar 1996
Estland Juni 1995 Februar 1998 November 1995
Ungarn Dezember 1991 Februar 1994 März 1994
Lettland Juni 1995 Februar 1998 Oktober 1995
Litauen Juni 1995 Februar 1998 Dezember 1995
Polen Dezember 1991 Februar 1994 April 1994
Rumänien Februar 1993 Februar 1995 Juni 1995
Slowakei Oktober 1993 Februar 1995 Juni 1995
Slowenien Juni 1996 Februar 1999 Juni 1996
Land Unterzeichnung Inkrafttreten AntragAssoziierungs- Assoziierungs- MitgliedschaftAbkommen Abkommen
Türkei September 1963 Dezember 1964 14 April 1987
Malta Dezember 1970 April 1971 16 Juli 1990
Zypern Dezember 1972 Juni 1973 3 Juli 1990
PROZESS DER INTEGRATION EUROPASPROZESS DER INTEGRATION EUROPAS
WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATIONSSCHRITTE
Schaffung von Wohlfahrt durch Marktintegration und Management
internationaler wirtschaftlicher
Interdependenz
resultierend aus funktionalen wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Sachzwängen, die
letztlich auf den Fortschritt der Produktivkräfte und
die durch ihn induzierten Veränderungen im
gesellschaftlichen Überbau zurückzuführen sind
Notwendigkeit von Integration zur Sicherung des gemeinsamen Überlebens relativ kleiner europäischer nationaler Volkswirtschaften in einer zunehmend interdependenten und von den USA und Japan dominierten Weltwirtschaft
zentrale Rolle einer
Koalition nationaler
politischer und
sozioökonomischer
Eliten mit
supranationalen
Akteuren zur
Beförderung
gemeinsamer
Interessen
FunktionalismusNeofunktionalismus
Interdependenztheorien
zentrale Rolle der Staaten und ihrer rationalen Interessen:
zwischenstaatliche Kooperation und Verflechtung von
Politikebenen begründen einen transnationalen
Verhandlungs- und Entscheidungsrahmen, innerhalb dessen
gemeinsame Lösungen für gemeinsame Policy-Probleme
entwickelt werden
FöderalismusIntergouvernementalismus Friede durch
Kooperation und gemeinsame
Sicherheitsproduktion
Notwendigkeit von Integration zur Vermeidung
zukünftiger Konflikte in (West) Europa durch
Einbettung (und damit Kontrolle) des deutschen
Potentials in eine supranationale Governance-
Struktur gestützt auf die Beilegung des deutsch-
französischen Gegensatzes
Integrationsresultante
Effekte
Was hat sich in Europa am 1.Mai 2004 im Vergleich zur alten EU der Fünfzehn
geändert ??
WAS SICH WIRKLICH ÄNDERT
Der 1. Mai 2004 hat eine hohe symbolische Signalwirkung, doch wird
der tatsächliche Beitritt der Zehn v. a. in wirtschaftlicher Hinsicht
zunächst weniger Änderungen bringen, als weithin vermutet. Das liegt
daran, dass in wichtigen Bereichen des Binnenmarktes schon in der
zweiten Hälfte der Neunziger durch Assoziierungsverträge und
Europaabkommen weitgehend freier Marktzugang bestand und
gleichzeitig Übergangsregelungen in den verbleibenden Bereichen
(z.B. Textilindustrie) eine volle Marktintegration verzögern.
Im Rahmen der Europaabkommen wurde der Güterhandel bereits in den letzten Jahren
weitgehend liberalisiert, Zölle und Einfuhrquoten fast vollständig abgeschafft. Diese umfassende
Marktöffnung spiegelt sich in der engen Handelsverflechtung zwischen der EU und den
Beitrittsländern wider. Gleichzeitig werden aber über den 1. Mai hinaus für die neuen
Mitglieder noch Übergangsregelungen in einzelnen Bereichen (u.a. Umwelt- und
Gesundheitsstandards) gelten.
Die Kapitalverkehrsfreiheit ist ebenfalls seit längerem verwirklicht. Einzig im kurzfristigen
Bereich gibt es noch Beschränkungen. Über den Beitritt hinaus können die Mitgliedsländer beim
Erwerb von Grund und Boden sowie Immobilien Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren in
Anspruch nehmen.
Bei der Personenfreizügigkeit können die Altmitglieder den Zuzug von Arbeitnehmern aus den
Beitrittsländern bis zu fünf Jahre (plus einer zweijährigen Verlängerung) verzögern. Der
Zugang zu den Arbeitsmärkten ist dann noch immer nur mit einer Arbeitsgenehmigung
möglich. Nahezu alle EU-15 Länder werden davon Gebrauch machen. Großbritannien
beschränkt die Ansprüche auf Sozialleistungen, was nach dem Gemeinschaftsrecht allerdings
problematisch ist.
GEMEINSAMER BINNENMARKTGEMEINSAMER BINNENMARKT
GEMEINSAMER BINNENMARKTGEMEINSAMER BINNENMARKT
Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit tritt erst mit dem 1. Mai für die neuen
Mitglieder in Kraft. Übergangsregelungen gibt es für alle neuen Mitglieder bspw. für die
Umsetzung der EU-Standards zur Anlegerentschädigung (je nach Land bis max. Ende
2007). Deutschland kann das Angebot ausländischer Dienstleistungen in den Branchen
Baugewerbe, Reinigungsbetriebe und Innendekorateure vorerst beschränken.
Das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht der EU wird ab dem 1. Mai in den neuen
Mitgliedstaaten angewandt. Besonders bei den staatlichen Sektorbeihilfen haben die neuen
Mitglieder lange Übergangszeiten erhalten, um den Strukturwandel abfedern zu können.
Die Grenzkontrollen bleiben bestehen, da die Neumitglieder nicht automatisch dem
Schengen-Abkommen beitreten. 2006 sollen aber die innergemeinschaftlichen
Grenzkontrollen mit CZ, HU, PL und SK aufgehoben
werden.
INSTITUTIONENINSTITUTIONEN
Die Beitrittsländer haben bereits im Europäischen Konvent am Entwurf des EU-
Verfassungsvertrages mitgearbeitet, haben Beobachter ins Europäische Parlament entsandt
und waren bei den Treffen des Europäischen Rates anwesend. Volle Mitwirkungsrechte
erhalten sie allerdings erst mit dem Beitritt. Dabei gelten für die Zeit bis zum Amtsantritt
der neuen Kommission am 1. November 2004 Übergangsregelungen.
Ab 1. Mai ist jedes Neumitglied mit einem voll stimmberechtigten Kommissar, allerdings
ohne eigenes Portfolio, vertreten. In der neuen Kommission der EU-25 verzichten die
großen Mitgliedsländer dann auf ihren zweiten Kommissar und die Geschäftsbereiche
werden für das Kollegium der 25 neu festgelegt.
In der neuen fünfjährigen Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments, die mit den
Wahlen im Juni 2004 beginnt, erhalten die Neumitglieder 162 der insgesamt 732 Sitze.
Im Ministerrat wird die bisherige Stimmenverteilung für die Übergangszeit
fortgeschrieben. Ab dem 1. November tritt dann die im Nizza-Vertrag vorgesehene neue
Stimmengewichtung in Kraft, die eine Spreizung der Stimmen zwischen 3 und 29 vorsieht.
Gleichzeitig wird die Mehrheitsschwelle erhöht, wonach eine Entscheidung mit
qualifizierter Mehrheit in der EU-25 232 von insgesamt 321 Stimmen erfordert (72,3%).
Hauptprobleme
Welche wirklichen Probleme
- und welche Scheinprobleme –
hat die EU-Erweiterung den Mit-
gliedstaaten und ihren Bürgern
beschert ?
Hauptprobleme (1)
• Das Akzeptanzproblem
Hauptprobleme (2)
• Das Migrationsproblem
ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEITARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT
2+3+2 Modell
Arbeitsmarkt kann bis zu sieben Jahre lang geschützt werden !
1. PHASE Übergangsfrist 2 Jahre
Aussetzung der gemeinschaftsrechtlichen
Arbeitnehmerfreizügigkeit in allen Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, ihren
Arbeitsmarkt ab Beitritt auf Grund nationaler Massnahmen
(Änderung des Ausländerrechts/Arbeitserlaubnisverfahren
etc.) für MOE-Staatsangehörige zu öffnen.
Vor Ablauf der 1. Phase
Alt-Mitgliedstaaten unterrichten die EU-Kommission förmlich darüber ob sie:
a.) nationale Massnahmen zur Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für
weitere drei Jahre weiterführen wollen oder
b.) Freizügigkeit nach Gemeinschaftsrecht unter Einschluss einer
Schutzklausel für ihren nationalen Arbeitsmarkt gewähren wollen
Alt-Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit nach EG-Recht ohne Schutzklausel
gewähren, können auf eine Mitteilung an die Kommission verzichten.
Zusätzlich: zwischen dem zweiten und fünften Jahr haben die Neu-Mitgliedstaaten
die einmalige Möglichkeit, einen Antrag auf Abkürzung der Übergangsfrist zu
stellen. Es gilt das gleiche Mitteilungsverfahren wie beschrieben.
Das heißt wiederum, dass bei nicht erfolgter Mitteilung automatisch das
Gemeinschaftsrecht (volle Freizügigkeit) in dem besagten Alt-Mitgliedstaat gilt.
2. PHASE Möglichkeit Regelungen um 3 Jahre zu verlängern
3. PHASE Alt-Mitgliedstaaten können die Frist um weitere 2 Jahre auf
insgesamt 7 Jahre verlängern
Die Beitrittskandidaten konnten für sich insbesondere folgende
Zusatzregelungen erreichen:
Sie können spiegelbildliche Beschränkungen einführen
Sie haben eine Bemühensklausel der EU 15 durchgesetzt, deren Arbeitsmärkte
auf Grund nationaler Regelungen sogar schon vor Beitritt zu liberalisieren.
Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit
Ausschließlich zur Flankierung dieser Regelung (d.h. bei eingeschränkter
Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Ausweichen in die Dienstleistungserbringung zu
verhindern) können Deutschland und Österreich die Dienstleistungsfreiheit in
bestimmten Bereichen einschränken
3. PHASE Alt-Mitgliedstaaten können die Frist um weitere 2 Jahre auf
insgesamt 7 Jahre verlängern
Deutschland:
Bau- und Baunebengewerbe sowie Teilbereiche des Handwerks
(Gebäudereinigung, Innendekorateure)
Österreich:
Baugewerbe, gärtnerische Dienstleistungen, Reinigungs- und Sozialdienste
sowie Schutzdienste
Wichtig: Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gilt also nur für
Arbeitnehmer, die bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
eingesetzt sind. Sie gilt nicht für Selbständige, die allein arbeiten unter
Beachtung des europäischen Rechts, wonach der Selbständige im Handwerk
seine Befähigung (z.B. durch mindestens sechsjährige Leitung eines Betriebes
im Heimatland) nachweisen muss.
Hauptprobleme (3)
• Das Finanzierungsproblem
BUDGET UND FINANZENBUDGET UND FINANZEN
Die neuen Mitglieder leisten ihren Beitrag zum EU-Budget (EUR rd. 3,2 Mrd. in
2004) nach den gleichen Regeln wie die Altmitglieder. Um eine Verschlechterung
ihrer Haushaltssituation gegenüber der EU zu verhindern, erhalten CZ, CY, MT
und SV bis zum Ende dieser Finanzierungsperiode einen Ausgleich von knapp
EUR 1 Mrd. Darüber hinaus wird allen Ländern eine cash-flow facility zur
Verfügung gestellt (insgesamt EUR 2,4 Mrd. bis Ende 2006). Bis Ende 2006
fließen den Neumitgliedern Strukturhilfen von EUR 21, 8 Mrd. sowie EUR 9,8
Mrd. im Rahmen der EU-Agrarpolitik zu.
Hauptprobleme (4)
• Das Disparitätsproblem
BIP im Vergleich
BIP pro Kopf(in EUR)
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Bulgarien
Estland
Lettland
Litauen
Polen
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Albanien
Bosnien-H.
Kroatien
Mazedonien
Serbien-M.
EU 15
Quelle: Nationale Statistik, EU Kommission., BA-CA Konzernvolkswirtschaft
Population (millions)
GDP per capita as percentage of EU-
15 average,PPS
GDP growth rate, per cent, PPS
Employment rate, per cent
Bulgaria 7.9 26 4.8 51
Cyprus 0.7 77 2.0 69
Czech Republic 10.2 62 2.0 65
Estonia 1.3 40 6.0 62
Hungary 10.1 53 3.5 57
Latvia 2.3 35 6.1 60
Lithuania 3.4 39 6.8 60
Malta 0.4 69 1.7 55
Poland 38.2 41 1.4 52
Romania 21.8 27 4.9 58
Slovakia 5.4 47 4.4 57
Slovenia 2.0 69 2.9 63
EU-15 381 100 1.0 64
The ten new members 74 47 2.4 56
EU-25 455 91 1.1 63
All data are for 2002
Agriculture as a percentage of GDP
Percentage of the workforce employed in agriculture
Bulgaria 12.5 10.7
Cyprus 4.3 5.3
Czech Republic 3.7 4.9
Estonia 5.4 6.5
Hungary 4.3 6.0
Latvia 4.7 15.3
Lithuania 7.1 18.6
Malta 2.8 2.2
Poland 3.1 19.6
Romania 13 37.7
Slovakia 4.5 6.6
Slovenia 3.3 9.7
All data are for 2002
Baseline growth projection*
Years to catch up with the EU-15 average**
Bulgaria 2.8 63
Cyprus 3.1 21
Czech Republic 3.1 39
Estonia 4.5 31
Hungary 3.0 34
Latvia 3.0 58
Lithuania 2.9 53
Malta 3.4 29
Poland 2.9 59
Romania 2.6 80
Slovakia 3.2 38
Slovenia 3.1 31
* Growth based on governments continuing their present policies.
** Years to reach the Eu-15`s average GDP per head under the EIU`s benign scenario, which assumes
the EU-15 will grow at 2 per cent per year
Höhere Wachstumsdynamik als in Westeuropa
Bruttoinlandsprodukt (Reale Vrdg. zum Vorjahr in %)
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
2000 2001 2002 2003 2004
EU-15
CEE 8
SEE 7
BA-CA Konzernvolkswirtschaft
Boomgebiet Zentral- und OsteuropaBIP pro Kopf in Euro
(Veränd. in % 1997 bis 2002)
12
58
17
-1
59
-10
0
10
20
30
40
50
60
70
MOE *) Südamerika Entwicklungsl.Asiens
China Euroraum
BA-CA Konzernvolkswirtschaft*) Beitrittsländer plus BG, RO, HR
Starke Handelsverflechtungen mit der EUExportanteil mit EU 25
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Bulgar
ien
Estlan
d
Lettl
and
Litau
en
Polen
Rumän
ien
Slowak
ei
Slowen
ien
Tsch
echie
n
Ungar
n
Beitrit
tslän
der
EU 25
Portu
gal
Grie
chen
land
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Exporte in EU 15 Exporte in Beitrittsländer
EU 25
geringster Anteil innerhalb EU
höchster Anteil innerhalb EU
Was das Kapital in den Osten lockt:
• Absatzmarkt: mehr als 100 Mio.Konsumenten; Wachstumsraten 2 x höherals in Westeuropa ( 2004: 4,4%)
• Produktion (nicht nur für standardisierteMassenware) Arbeitskosten* (pro h/in Euro): Slowakei 3,23 Slowenien: 7,27 Zum Vergleich: Österreich 20,96 Deutschland 25,92
allerdings: stark steigende Löhne: bis zu + 10% Jahr (Polen)
• Zusätzliche Investitionsanreize(Strategischer Wettbewerb, Sonderwirtschaftszonen, Besteuerung, EU-Förderungen etc. )
*Werte für 2002 nach WIFO/EUROSTAT
Wachsende weltwirtschaftl.Verflechtungen
Bestand an ausländischen Direktinvestitionen1)
(in Mrd. Euro)
0
20
40
60
80
100
120
140
1990 1995 2000 20021) Beitrittsländer plus Rumänien und BulgarienBA-CA Konzernvolkswirtschaft
Hitliste der FDI-Empfänger
0
10
20
30
40
50
60
FDI-Bestand in USD
Polen
Tschechien
Russland
Ungarn
Kroatien
Rumänien
Slowakei
Bulgarien
Ukraine
Slowenien
Hitliste der FDI-Empfänger (pro Kopf)
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
FDI-Bestand pro Kopf in USD
TschechienEstlandSlowenienKroatienPolenUngarnLettlandSlowakeiLitauenBulgarien
Rangliste der Investoren
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
FDI in %
Deutschland
Niederlande
USA
Frankreich
Österreich
UK
Italien
Zypern
Schweden
Belgien
Zielländer deutscher Investoren
0
10
20
30
40
50
60
70
80
in %
PolenTschechienRusslandUngarnSlowakeiSlowenienRumänienKroatienBulgarienBaltikum
Internationale/nationale Kennzeichen
In der Regel West-Ost-Gefälle:
• Arbeitsmarkt
• Kaufkraft
• Soziale Schichtung
• Infrastruktur
Ökonomische Effekte der Osterweiterung für Deutschland ( zum Vergleich Österreich und Polen)
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