Risiko-Management für Existenzgründer 23.November...
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RisikoRisiko--Management Management ffüür Existenzgrr Existenzgrüündernder23.November 200723.November 2007
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Debeka Hochschulservice
» Birgit Grigg-LangDipl.Päd., Regionalleiterin
» Michael PellmannVersicherungskaufmann
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Ein kurzer Rückblick
Die Debeka - ein Unternehmen mit über 100 jähriger Erfahrung
1905: Gründung der „Krankenunterstützungskasse für die Gemeindebeamten der Rheinprovinz“
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Ein kurzer Rückblick
Von der Krankenunterstützungskassezu einem der größten Versicherungs- und FinanzdienstleistungsunternehmenDeutschlands
» Krankenversicherung (seit 1905)» Lebensversicherung (seit 1947)» Bausparkasse (seit 1974)» Allgemeine Versicherung (seit 1981)» Pensionskasse (seit 2002)
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Pressestimmen
Die Wirtschaftspresse bestätigt der Debeka gute Leistungen zu
günstigen Preisen
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Aktiengesellschaft(AG)
Allgemeine Versicherung AG
Bausparkasse AG
Pensionskasse AG
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
(VVaG)
Krankenversicherungsverein a. G.
Lebensversicherungsverein a. G.
100 % der Aktien
Philosophie und Konzept
Unsere Versicherten sind mehr als „nur“Kunden, sie sind Mitglieder des Unternehmens
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Philosophie und Konzept
Höchstmögliche Leistungen für unsere Mitglieder
» Hohe Renditen durch erfolgreiche Anlagepolitik» Produkte mit hervorragendem Preis-Leistungs-
Verhältnis» Kundenorientierung und Service» Niedrige Verwaltungskosten
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Rahmenbedingungen der Existenzgründung
» Ausreichende finanzielle Mittel für z.B» Eigenbedarf» Gehälter für evtl. Mitarbeiter
(Sozialversicherungsanteil)
» Miete für Büro und Lagerräume» Materialbeschaffung» Nebenkosten» Steuer» Versicherungsbeiträge» etc...
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Risiko- und Vorsorgemanagement
1. Wissenschaftliche Definition der Versicherung
2. Was ist Risiko-Management?
3. Risikobewertung
4. Risikobewältigung
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Wissenschaftliche Definition
„Versicherung ist die Deckung eines imeinzelnen ungewissen, insgesamt geschätztenMittelbedarfs auf der Grundlage desRisikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit.“
Prof. Dr. Dieter Farny
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Was ist Risiko-Management?
Risiko-Management ist» die planmäßige, zielgerichtete Bewältigung
von Risiken » durch den Einsatz geeigneter risikopolitischer
Instrumente » im Hinblick auf ein individuelles Sicherheitsniveau.
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Risikobewertung» Existenzgefährdendes Risiko
(z. B. schwere Erkrankung, Berufsunfähigkeit, Brand)
» Risiko mit mittlerer Auswirkung(z. B. kurzfristiger Produktionsausfall, Diebstahlschäden, Unfälle geringer Schwere)
» Geringe Risiken(z. B. Risiken, die den Existenzgründer im Schadenfall nur in begrenzten Maß belasten und die durch eigene Mittel versicherbar sind)
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Risikobewältigung» Es stellt sich jetzt die Frage, wie Sie zukünftig die
existentiellen Risiken» Krankheit» Alter» Tod» Berufsunfähigkeit» Unfall
managen?
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Krankenversicherung
» Selbständige/Freiberufler sind gemäß
Sozialgesetzbuch V versicherungsfrei.
Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem
privaten und freiwillig gesetzlichen Versicherungs-
schutz.
» Selbständige/Freiberufler sind versicherungsfrei in
der gesetzlichen Rentenversicherung
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Versicherungspflicht kraft Gesetzes
Einige Personenkreise sind jedoch in der gesetzlichenRentenversicherung versicherungspflichtig wie z. B.
» Berufsgruppen mit eigenem organisiertem Versorgungswerk § 6 SGB VI
» Selbständige Lehrer und Erzieher § 2 Nr. 1 SGB VI» Handwerker, die in einer Handwerksrolle
eingeschrieben sind § 2 Nr. 8 SGB VI» Künstler und Publizisten Künstlersoz.G. § 2 Nr. 5
SGB VI
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KrankenversicherungEinsteigertarife für Existenzgründer:
» Bieten günstigen Einstieg in die private
Krankenversicherung in der Aufbauphase
» Später - bei gefestigter finanzieller Lage - sichert
sich der Existenzgründer das Recht auf Umstellung
in einen qualitativ höheren Versicherungsschutz.
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Krankentagegeld-VersicherungKrankentagegeld-VersicherungWird ein Selbständiger krank, so verdient er in der Regel kein Geld und erhält keine sechswöchige Lohnfortzahlung wie ein Angestellter!
Existenzgründer sollten daher auf jeden Fall eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen!
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Gesetzliche und private Krankenversicherung
GKV PKVPrinzip
Sachleistungsprinzip: Kostenerstattungsprinzip:Behandlung mit Der Patient erhält vom ArztVersichertenkarte eine Rechnung; es wird ent-
sprechend dem versichertenTarif erstattet.
TrägerAllgemeine Ortskrankenkassen Unternehmen der privaten(AOK), Ersatzkassen, Betriebs- Krankenversicherungkrankenkassen
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GKV PKVBeitragsfaktoren
Der Beitrag richtet sich nach Der Beitrag ist abhängigdem Bruttoeinkommen. von Alter, Geschlecht und
Gesundheitszustand.
BeitragszuschussArbeitgeberzuschuss von Arbeitgeberzuschuss von ca. 50 % ca. 50 %, maximal die Hälfte
des durchschnittlichenHöchstbetrages der GKV
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Gesetzliche und private Krankenversicherung
Familienmitglieder
Leistungsumfangambulant
Familienmitglieder ohne Jedes Familienmitglied zahlteigenes bzw. mit geringem einen individuellen Beitrag.Einkommen sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert.
- 10 Euro Praxisgebühr je - Freie ArztwahlQuartal
- Zuzahlung für Medikamente - Erstattung aller verordneten,- Selbstbeteiligung bei Heil- medizinisch notwendigen
mitteln, Hilfsmitteln und Medikamente bzw. HeilmittelFahrtkosten
GKV PKV
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Regelleistung im Mehrbett- Privatärztliche Behandlungzimmer und 10 Euro Zuzahlung für (auch Wahlleistungen wie Ein-max. 28 Tage im Kalenderjahr bzw. Zweibettzimmer und Chef-
arztbehandlung, wahlweiseKrankenhaustagegeld)
Leistungsumfangstationär
Zahnbehandlung / Zahnersatz
- 100 %ige Erstattung bei Zahnbe- Kostenerstattung bei Zahnbe-handlung durch den Kassenarzt handlung und Zahnersatz je
- Festzuschüsse bei Zahnersatz nach Vertragsgestaltung.
GKV PKV
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Versicherungsschutz grund- weltweiter Versicherungsschutzsätzlich in Ländern der EUoder in Ländern, mit denen einSozialversicherungsabkommenbesteht
LeistungsumfangVersicherungsschutz im Ausland
GKV PKV
Gesetzliche und private Krankenversicherung
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PflegepflichtversicherungDie Pflegeversicherung ist seit dem 01. Januar 1995 eine Pflichtversicherung, unabhängig ob gesetzlich oder privat krankenversichert.Sie bietet jedoch nur eine Grundversorgung bei Pflegebedürftigkeit
» im Alter» nach schwerer Krankheit oder» nach einem Unfall.
Eine zusätzliche private Vorsorge ist auch hier empfehlenswert!
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Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge
Angestellte und Arbeiter sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit -
wenn auch nicht ausreichend - im Alter und bei Invalidität versorgt. Im Todesfall hätte die GRV für den Unterhalt der Familie gesorgt.
Als Selbständiger sind Sie i. d. R. nicht versicherungspflichtig und sollten daher rechtzeitig mit Ihrer privaten Vorsorge beginnen!
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Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge
» Kapitalbildende Lebens- /Rentenversicherung» finanzielle Absicherung für das Alter und die Zeit nach
der Selbständigkeit» Todesfallschutz und Absicherung der Hinterbliebenen
(Familie, aber auch Geschäfts-partner)
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Basisrente für Selbstständige
Rüruprente als Altersvorsorge und Steuersparmodell
» Als Sonderausgaben werden Beiträge zur Basisrente steuerlich gefördert
» Abzugsfähigkeit beginnend ab 2005 mit 60% ansteigend in 2%-Schritten bis 2025 auf 100%
» Abzugsvolumen:» Ledige bis 20.000 €» Verheiratete bis 40.000 €
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Basisrente für Selbstständige
Jahr Besteuerungsanteilder Rente
Rentenbeiträgeabzugsfähig bis
2005 50% 60% = 12.000 €2010 60% 70% = 14.000 €2025 85% 100% = 20.000 €2040 100% 100% = 20.000 €
Quelle: BMF
Für den Besteuerungsanteil der Rente gibt es hohe Freibeträge!
Rüruprente als Altersvorsorge und Steuersparmodell
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Berücksichtigung von Beiträgen alsAltersvorsorgeaufwendungen
2005 20250
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
steuerfreier Teil
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Betriebliche Altersvorsorge
Vorteile auf einen Blick
Für den Arbeitgeber
Mitarbeiter werden an das Unternehmen gebunden
Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer steigt
Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung sind Betriebsausgaben und wirken sich steuermindernd aus
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Betriebliche Altersvorsorge
Vorteile auf einen Blick
Für den Arbeitnehmer
Absicherung im Todesfall
Finanzielle Leistung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (unabhängig von der Sozialversicherung)
Zusätzliche Rente im Alter
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Das Drei-Schichten-Modell
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Erwerbsminderung» Für Geburtsjahrgänge ab 1961 gibt es
grundsätzlich nicht mehr die Berufsunfähigkeit sondern die Erwerbsminderung
» Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht in der Regel nur nach Erfüllung einer Wartezeit.
» Die gesetzliche Kranken- bzw. Rentenversicherung kann lediglich eine Grundversorgung gewährleisten.
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Private BerufsunfähigkeitsversicherungFolgen:» Es zählt die allg. Leistungsfähigkeit, nicht der
erlernte Beruf» Wer länger als 6 Stunden arbeiten kann - egal
welche Tätigkeit, bekommt keine Leistungen» Bei Eintritt der Leistungsunfähigkeit
- Gefährdung der Existenz des Unternehmens- Gefährdung der finanz. Absicherung der Familie
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Jahr für Jahr verletzensich annähernd 8,5Millionen Menschen inDeutschland beiUnfällen; fast 20.000kommen dabei umsLeben.
Unfallversicherung
» Alle 6 Sekunden ereignet sich in Deutschland zuHause und in der Freizeit ein Unfall mit teilweiseschwerwiegenden Folgen.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Analyse 2004
Verkehr5 %
Freizeit31 %
Hausbereich32 %
Schule, Studium, Beruf
32 %
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Gesetzliche Unfallversicherung» Absicherung über Berufsgenossenschaft nur, wenn
Beiträge von Selbständigen und Freiberuflern bezahlt werden
» auch hier nur Grundabsicherung, d. h. keine Absicherung im privaten Bereich
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Private Unfallversicherung» Private Unfallversicherung: Rund um die Uhr,
weltweit, für Beruf und Freizeit
» Möglichkeit einer Firmen-Gruppen-Unfallversicherung
» Finanzielle Absicherung für Invaliditäts- und Todesfall
» Krankentagegeld
» Absicherung der Arbeitskraft
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Gewerbeversicherungen
» Betriebshaftpflichtversicherung
» Betriebsinhaltsversicherung
» Elektronikversicherung
» Maschinenversicherung
» Gebäudeversicherung / Glasversicherung
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Betriebshaftpflichtversicherung
» Schützt gegen Schäden, die Dritten durch den zu versichernden Betrieb oder die zu versichernden Personen aufgrund fahrlässigen Verschuldens entstehen.Personen- und Sachschäden
» Bei bestimmten Berufen, z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter, Immobilienmakler, Betreuer, Versicherungsvermittler, Öff. Bestellte Gutachter und Sachverständige, ist eine separate Vermögensschadendeckung empfehlenswert.
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Betriebsinhaltsversicherung
Sichert den Warenbestand und dieBetriebseinrichtung des Betriebes gegen Schädendurch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus,Leitungswasser, Sturm und Hagel.
» Kann ergänzt werden um Elementarschäden» Betriebsunterbrechung kann mitversichert werden
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Gewerbeversicherung
» ElektronikversicherungZusätzliche Versicherung der elektronischen Geräte gegen weitere Gefahren wie Kurzschluss, Über- und Unterspannung, unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung, Sabotage u.ä.
» MaschinenversicherungZusätzliche Versicherung der Maschinen und maschinellen Einrichtungen gegen weitere Gefahren wie Maschinenbruch, Kurzschluss, Fehlbedienung, unsachgemäße Handhabung, Versagen von Sicherheitseinrichtungen, Sabotage u.ä.
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Gewerbeversicherung
» GebäudeversicherungVersicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel am Betriebsgebäude.
» Grund- und HausbesitzerhaftpflichtversicherungSchützt gegen Schäden, die Dritten auf dem Betriebsgrundstück zustoßen.
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Zu guter Letzt!
Wir wünschen Ihnenalles Gute und viel Erfolg!
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