RiSU-NRW, gültig seit 2007. Schutzstufen Gefährdungsbeurteilung Neue Begriffe T+ KMR-Stoffe...

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RiSU-NRW, gültig seit 2007

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RiSU-NRW, gültig seit 2007

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SchutzstufenGefährdungsbeurteil

ung

Neue Begriffe

T+KMR-Stoffe

Tätigkeits-beschränkungen

zweimal jährlichUnterweisung der Schüler/innen

Naturwissenschaften, Kunst, EL,

Werken…

GültigkeitRISU„Neuerungen“

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Schutzstufe 1

Schutzstufe 2

Schutzstufe 3

Schutzstufe 4

Zunahme derGefährdungspoten

zials

Das Schutzstufenkonze

pt

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Schutzstufe 1:

Xi ; Xn

C

+ • geringe Mengen• geringe Exposition

Maßnahmen: Beachtung der TRGS 500 („Gute Laborpraxis“)§ 8 GefStoffV (s. RiSU S. 154 f)

Kein Gefahrstoff oder:

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Grundlegende Anforderungen (gute Laborpraxis): TRGS 500

(RISU S. 154 ff)Arbeitsplätze sauber haltenVerspritzen und andere Verletzungsgefahren vermeidenNicht essen, trinken, schminken, rauchen, schnupfen,…Beschriftungen und Kennzeichnungen korrekt und leserlichBehälter nur zur Entnahme öffnen und sofort wieder schließenGefahrstoffe sachgerecht entsorgenSchutzausrüstung bestimmungsgemäß verwendenSchüler/innen zwei Mal jährlich unterweisen

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Schutzstufe 2:

Xi ; Xn

C

Maßnahmen: • Beachtung der TRGS 500 • Substitutionsprüfung empfohlen• Expositionsminderung anstreben (z.B. Abzug, Schutzausrüstung, Lüftung)• Vermeidung von Hautkontakt• Gefährdungsbeurteilung § 9 GefStoffV

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Schutzstufe 3:

T ; T+

ohne KMR

Maßnahmen: • Beachtung der TRGS 500 • Substitutionsprüfung Pflicht• Expositionsminderung anstreben (z.B. geschlossene Apparatur, ansonsten Abzug, Schutzausrüstung,)• Vermeidung von Hautkontakt• Gefährdungsbeurteilung • Zugang nur für Fachkundige§ 10 GefStoffV

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Schutzstufe 4:

T ; T+

mit KMR

Maßnahmen: • Beachtung der TRGS 500 • Substitutionsprüfung Pflicht• Expositionsminderung anstreben (z.B. Abzug, Schutzausrüstung, geschlossene Apparatur)• Vermeidung von Hautkontakt• Gefährdungsbeurteilung • Zugangsbeschränkung • Tätigkeitsbeschränkungen beachten (In der Regel keine Verwendung im Unterricht!)

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Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen

Tiefkalte FlüssigkeitenErstickende Gase

Maßnahmen:• gefährliche Mengen vermeiden• Zündquellen vermeiden• Schutz gegen Explosionen (Splitterkorb, Schutzscheibe…)• Löschmittel bereit halten• weitere Maßnahmen

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Was sind KMR-Stoffe?1. Krebserzeugend

• R45; R49• K1; K2 (K1:bekanntermaßen krebserregend, K2:

werden als krebserregend angesehen)

2. Mutagen• R46• M1; M2

3. Fruchtbarkeitsgefährdend/Fruchtschädigend• R60; R61• RF1; RF2; RE1; RE2Achtung bei den Einstufungen K3; M3 oder R3!

(möglicherweise)

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RISU S. 22

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RISU S. 25:

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Tätigkeitsverbot für Schüler/innen:T+ sehr giftigE explosionsgefährlichF+ hochentzündlich (nur in S II erlaubt)

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Generelles Verwendungsverbot in der Schule:

KMR-Stoffe, die nicht in den Ausnahmelisten stehen.

Aktualisierte Liste unter:www.chemietreff.de

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Wo finde ich die Angaben zu den Gefahrstoffen?

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?

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Gefahrensymbole, R- und S-Sätze:

•Etikett•Gefahrstoffdatenbank: www.stoffliste.de•Gefahrstoffliste SR 2004 der DGUV von 2010: www.google.de

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Schutzstufe, Verwendungsverbote:

Maßnahmenliste in „Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2)“, Schriftenreihe der UK : „Prävention in NRW“, Heft 4

www.unfallkasse-nrw.de dort unter „Publikationen“

Allerdings: Stand 2007 aktuelle Ergänzungen: www.chemietreff.de

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Gefährdungsbeurteilungnach

Gefahrstoffverordnung

www.unfallkasse-nrw.de

„Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1)“, Schriftenreihe der UK : „Prävention in NRW“, Heft 3

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Maßnahmenliste(Gefahrstoffliste)

Gefährdungsbeurteilung

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Tätigkeit mitGefahrstoffen?

Substitutionmöglich?

GefahrEinatmen, Haut?

Explosions-,Brandgefahr?

Sonstige Gefahren?

Keine Gefährdungsbeurteilungnotwendig

nein

jaGefahrstoff substituierenNeue Prüfung

ja

nein

nein

nein

nein

Maßnahmen nachMaßnahmenschema I

ja

Maßnahmen nachMaßnahmenschema II

Maßnahmen nachMaßnahmenschema III

Ergebnis derGefährdungsbeurteilung

ja

ja

Seite 24

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Beispiel:

Diffusionsversuch mit Kaliumpermanganat

KMnO4

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Kaliumpermanganat KMnO4

R8:Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen..R22:Gesundheitsschädlich beim Verschlucken..R50/53:Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässernlängerfristig schädliche Wirkungen haben.

S2:Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S60:Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfallzu entsorgen..S61:Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungeneinholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

Schutzstufe 2Schülerversuche 5 -13 möglich, doch besondere Gefahren (Brand)

Stoffliste:

Maßnahmenliste:

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Schema I:Gefahren durch Einatmen oder

Hautkontakt

Heft 3, Seite 25 f

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Schema II:Gefahr durch Brand oder

Explosion

Heft 3, Seite 27

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Schema III:Sonstige Gefahren

Heft 3, Seite 28

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Dokumentation der Maßnahmen entsprechend der

Gefährdungsbeurteilung für den Diffusionsversuch mit

Kaliumpermanganat

Brennbare Stoffe fernhalten

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Wichtige Regeln für das Experimentieren mit

Gefahrstoffen• Verwendete Stoffe in der

Gefahrstoffliste/ Maßnahmenliste nachschlagen

• Gefährdungsbeurteilung durchführen

• Sicherheitsratschläge und Einsatzbeschränkungen (Schutzstufen) unbedingt einhalten

• Gefäße genau beschriften• Entsorgung sachgerecht

durchführen

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Und jetzt sind Sie dran! Gruppenarbeit (3 – 4

TN)

Fallbeispiele für den Umgang mit Gefahrstoffen:

• Extraktion von Blattfarbstoffen und Dünnschichtchromatografie des Extrakts

• Wirkung des Enzyms Katalase