Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und...

15
Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 15 26.02.2014 1 Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014

Transcript of Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und...

Page 1: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 1

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“nach§ 8a SGB VIII

Zusammenarbeit im KinderschutzFachvormittag am 26.02.2014

Page 2: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 2

► SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffendenEntscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen der Eltern

2

► Gesetzliche Grundlagen

seit 2005: § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, betrifft nur dieJugendhilfe (KICK), neu gefasst durch KKG 1.1.2012

1 - 3 betrifft das Jugendamt: Gefährdungseinschätzung,Familiengericht, Maßnahmen ergreifen4 betrifft Träger: Pflicht zur Gefährdungseinschätzung mithilfe einer IeF,Vereinbarungen mit Trägern der Jugendhilfe5 betrifft Träger: Pflicht zur Datenweitergabe an das JA, soweit erforderlich

§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung, betrifft den Bereich außerhalb derJugendhilfe (seit 1.1.2012)

Page 3: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 3

► Aufgabe der IeF

Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt und berät Fachkräfte aufder Basis vor Ort vorliegender Informationen zur Frage, wie dieseInformationen im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdungeinzuschätzen sind, und welche Handlungskonsequenzen sich darausergeben.

Page 4: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 4

► Zielsetzung der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“

Im Vorfeld der Einschaltung des Jugendamtes sollen Signale aufKindeswohlgefährdung erkannt und fachlich qualifiziert eingeschätztwerden.Schwelle herabsetzen, sich mit Gefährdung zu beschäftigen undSignale ernst zu nehmen.

Page 5: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 5

• Mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Erziehungsberatungund eine auf dieses Arbeitsfeld bezogene Zusatzqualifikation

• Praktische Erfahrungen mit Gefährdungseinschätzungen und eineFortbildung zu Themen des Kinderschutzes in mindestens einem derfolgenden Vertiefungsgebiete des Kinderschutzes:– Körperliche Misshandlung– Seelische Misshandlung– Sexuelle Gewalt– Vernachlässigung

► Fachliche Anforderungen an IeF (nach bke 1/2012)

Page 6: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 6

• Kenntnisse und Erfahrungen in der familialen Dynamik konflikthafterBeziehungen.

• Kenntnis der rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes (BGB,FamFG, SGB VIII).

• Kenntnis der Verfahren zu § 8a SGB VIII in der zu beratendenEinrichtung, beim Jugendamt und beim Familiengericht.

• Erfahrungen in Praxisberatung und/oder Supervision.Eine insoweit erfahrene Fachkraft muss zudem persönlich für die

Aufgabe des Kinderschutzes geeignet sein nach den Kriterien• Belastbarkeit• Urteilsfähigkeit• Professionelle Distanz

► Fachliche Anforderungen an IeF (nach bke 1/2012)

Wissen um die Angebote der Jugendhilfe vor Ort

Page 7: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 7

seit 2007 in Karlsruhe: Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen derJugendhilfe, große Träger haben eigene IeF, kleine Einrichtungen sollen IeF ausPool nutzen (einschl. SJB selbst)

derzeit 10 IeF auf der Liste, Zentrale Tel.Nr. ist 133-5360 (Sekretariat PBSt)Sexuelle Gewalt = AllerleiRauh Tel. 133-5381 und -5382

Derzeit gibt es noch keine Vereinbarungen mit anderen Berufsgruppennach §8b, das wird in der nächsten Zeit durch das Jugendamt in Verhandlungenmit den Berufsgruppen geklärt.

7

►Vereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe nach § 8a

Page 8: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 88

►Wer verantwortet was

► Verantwortung der IeF► Sie prüft kritisch die Argumentationslinien für und gegen den Verdachteiner Kindeswohlgefährdung und sorgt für Vollständigkeit und Eindeutigkeitder Gewichtungen und Entscheidungen.► Sie speist Fachkenntnisse ein, die die anfragenden Fachleute bei derVervollständigung und Bewertung von Beobachtungen unterstützen.► Sie sorgt bei Bedarf dafür, dass es ein unterschriftsfähiges Protokoll gibt,das ggfs. für eine gerichtliche Verwendung geeignet ist.► Sie überprüft die Beobachtungsdokumentation auf Präzision undVollständigkeit.► Sie sorgt dafür, dass alle Vereinbarungen präzise festgehalten undterminiert sind.

Page 9: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 9

►Wer verantwortet was► Verantwortung der anfragenden Fachkraft► Sie entscheidet letztlich, ob sie das Kindeswohl gefährdet sieht undentsprechende Schritte unternimmt.► Sie behält damit die Fallverantwortung.► Sie meldet gegebenenfalls ans Jugendamt.► Sie dokumentiert das Einschätzungsverfahren gemäß ihrer eigenen Richtlinien.

► Verantwortung des Jugendamtes► geregelt in§ 8a (1-3) SGB VIII► Sobald es Kenntnis erhält muss es zum Schutz des

Kindes/Jugendlichen handeln► Bietet Hilfe und Unterstützung an und organisiert diese.► Ergreift Maßnahmen bis hin zum Familiengericht

Page 10: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 10

► Ablauf einer Gefährdungseinschätzung:

Hinweise auf mögliche KiWoGe, z.B. regelmäßig sehr ungepflegt, blaueFlecken, sehr ängstliches und schreckhaftes Kind, sehr unstrukturierte undnicht einfühlsame Eltern, häufige Fehlzeiten, häufiger Einrichtungswechselusw (Checklisten)► Vorsichtiges Ansprechen bei den Eltern► Beratung mit KollegInnen bzw. Vorgesetzten► Hinzuziehen einer IeF, pseudomisierte Fallberatung► Entscheidung ob V.a. KiWoGe oder nicht,► Eltern Hilfen anbieten, IeF unterstützt ggfls. dabei,► bei Bedarf Meldung ans Jugendamt

10

Page 11: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 1111

Beispiel:

Page 12: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 12

Besprechung mitFachkollegInnen,Leitung,Mehr-Augen-Prinzip

Hinweise auf einemögliche KiWoGe

gewichtigeAnhaltspunkte?

JA NEIN

keine Dokumentationerforderlich

Leitung informieren,ggfls IeF hinzuziehen,Dokumentation

Gefährdungs-einschätzung

► Stufenweises Vorgehen:

Page 13: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 13

FortbestehenderVerdacht aufGefährdung

Nicht akuteGefährdung

AkuteGefährdung

wirksam

Nicht wirksam

Meldung an denSozialen Dienst

Einbezug derEltern:Besprechung vonMaßnahmen

Gefährdungs-einschätzung

Überprüfung derMaßnahmen Ende

Page 14: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 14

► Üblicherweise 1 – 3 Termine•► Gelegentlich reicht telefonische Beratung aus•► Beratung erfolgt anonym, Datenschutz ist gewährleistet•► Sobald der Soziale Dienst informiert ist endet IeF-Auftrag•► IeF Einschätzung ist nicht bindend, Abweichung aber gut dokumentieren•► Dokumentation und Unterschriften unter Protokolle oft schwierig•► Bei Verdacht auf KiWoGe ist IeF verpflichtend, solange der Soziale Dienstnicht eingeschaltet wird

► Erfahrungswerte:

Page 15: Rolle und Arbeitsweise der „Insoweit erfahrenen Fachkraft ... · §8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen, Recht auf Beratung ohne Wissen

Rolle und Arbeitsweise der„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach§ 8a SGB VIII

Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst / 1526.02.2014 15

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!