RS Mediadaten 2014 - thema.swp.de · Format Berliner Format Bankverbindungen Konto-Nummer BLZ...
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Mediadaten 2014Preisliste Nr. 48 · Gültig ab 1. Januar 2014
74405 GaildorfNielsen III b
Mitglied der SÜDWEST PRESSE
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 1
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verlagsangaben 2
Verbreitungsgebiete & Aufl agen 3 – 6
Technische Angaben 7
Verbreitungsanalyse 8
Platzierungen & Anzeigensonderformate 9 – 10
Anzeigenpreise 11 – 12
Anzeigenpreise Stellenmarkt 13 – 14
Abweichende Anzeigenpreise 15
mini-markt 16
Sonderthemen 17 – 18
Prospektbeilagen & Preise 19 – 20
Online-Werbung 21
RegioBusiness 22
Allgemeine Geschäftsbedingungen 23 – 26
Grabenstraße 1474405 Gaildorf Tel. (0 79 71) 95 88-0Mo.–Fr. 8–17.30 • Sa. 9–12 Uhr
TicketverkaufInformieren, auswählen, buchen.Wir beraten Sie gerne!
Vorverkaufsstelle von CTS-Eventim,
Easy Ticket, Reservix und vieles mehr...
RUNDSCHAU
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 2
Verlagsangaben Allgemeine Verlagsangaben
Verlag
NEUE KREIS-RUNDSCHAU GmbH130, 74402 Gaildorf, Grabenstraße 14, 74405 Gaildorf
Telefon Telefax E-Mail
(0 79 71) 95 88-0 (0 79 71) 95 88-22 [email protected]
Direktkontakt Telefon Telefax
GesamtanzeigenleitungJosef [email protected] (07 91) 4 04 - 2 00 (07 91) 4 04 - 2 80
AnzeigenverkaufMathias Ehlert (0 79 71) 95 88-30 (0 79 71) 95 [email protected]
Werbeagenturen + [email protected] (0 79 71) 95 88-14 (0 79 71) 95 88-34
StellenanzeigenChristine [email protected] (0 79 71) 95 88-14 (0 79 71) 95 88-34
[email protected] (0 79 51) 4 09 - 2 63 (0 79 51) 4 09 - 2 69
Erscheinungsweise
werktags, morgens
Format
Berliner Format
Bankverbindungen Konto-Nummer BLZ
Volksbank Hohenlohe eG 111 472 016 620 918 00 IBAN: DE 96 6209 1800 0111 4720 16 BIC: GENODES1VHLSparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim 16 386 622 500 30 IBAN: DE 34 6225 0030 0000 0163 86 BIC: SOLADES1SHA
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben.
Schlusstermine für Aufträge und Druckunterlagen
s/w-Anzeigen für Montag Freitag, 14.00 Uhrund Farbanzeigen für Dienstag bis Freitag Vortag, 11.00 Uhr für Samstag Donnerstag, 16.00 Uhr für Kreiskurier Freitag, 16.00 UhrRubrikenanzeigen Todesanzeigen Vortag, 15.00 Uhr Minimarktanzeigen Montag, 17.30 Uhr
Rücktrittstermine
wie Schlusstermine bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt
Anzeigen-Sonderformate
siehe Seite 9 und 10
Rabatte Malstaffel
3 Anzeigen 3 % 24 Anzeigen 15 % 6 Anzeigen 5 % 52 Anzeigen 20 % 12 Anzeigen 10 %
Rabatte Mengenstaffel Bonusstaffel
1.000 mm 3 % ab 20.000 mm 2 % 3.000 mm 5 % ab 40.000 mm 3 % 5.000 mm 10 % ab 60.000 mm 4 % 10.000 mm 15 % ab 80.000 mm 5 % 15.000 mm 20 % ab 100.000 mm 6 %
Chiffregebühr
Abholung: 4,00 1 zzgl. MwSt. Zusendung: 7,00 1 zzgl. MwSt.
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 3
Verlagsangaben Verbreitungsgebiet
Kupferzell
Waldenburg
Neuenstein
Pfedelbach
Finsterrot
Wüstenrot
Großerlach
Mainhardt
Oberrot
Fichtenberg
Gschwend
Fornsbach
Sulzbach-Laufen
Bühlerzell
Obersontheim
Bühlertann
Rosenberg
StimpfachRosengarten
VellbergMichelfeld
Michelbach/Bilz
Ilshofen
Braunsbach
Wolperts-hausenUntermünkheim
Niederstetten
Schnelldorf
Kreßberg
Fichtenau
Satteldorf
Wallhausen
Frankenhardt
Kirchberga. d. J.
Blaufelden
GerabronnLangenburg Rot a. See
Schrozberg
Crailsheim
Gaildorf
Schwäbisch Hall
Schillingsfürst
Gebsattel
Rothenburgob d. T.
Feuchtwangen
Dinkelsbühl
Künzelsau
Öhringenverkaufte Auflage 4.502 verbreitete Auflage 4.584Druckauflage 5.574
Quelle: IVW I/2013
Verlagsangaben Verbreitungsgebiet
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 4
Kupferzell
Waldenburg
Neuenstein
Pfedelbach
Finsterrot
Wüstenrot
Großerlach
Mainhardt
Oberrot
Fichtenberg
Gschwend
Fornsbach
Sulzbach-Laufen
Bühlerzell
Obersontheim
Bühlertann
Rosenberg
StimpfachRosengarten
VellbergMichelfeld
Michelbach/Bilz
Ilshofen
Braunsbach
Wolperts-hausenUntermünkheim
GroßrinderfeldKülsheim
Lauda
Boxberg
Königshofen
WeikersheimCreglingen
Niederstetten
Schnelldorf
Kreßberg
Fichtenau
Satteldorf
Wallhausen
Frankenhardt
Kirchberga. d. J.
Blaufelden
GerabronnLangenburg Rot a. See
Schrozberg
Crailsheim
Gaildorf
Schwäbisch Hall
Bad Mergentheim
Tauberbischofsheim
Rothenburg ob d. T.
Öhringen
Künzelsau
verkaufte Auflage 40.917 verbreitete Auflage 41.577Druckauflage 45.721
Quelle: IVW I/2013
K O M B I N AT I O N :
Verlagsangaben Verbreitungsgebiet
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 5
Kupferzell
Waldenburg
Neuenstein
Pfedelbach
Finsterrot
Wüstenrot
Großerlach
Mainhardt
Oberrot
Fichtenberg
Gschwend
Fornsbach
Sulzbach-Laufen
Bühlerzell
Obersontheim
Bühlertann
Rosenberg
StimpfachRosengarten
VellbergMichelfeld
Michelbach/Bilz
Ilshofen
Braunsbach
Wolperts-hausenUntermünkheim
Niederstetten
Schnelldorf
Kreßberg
Fichtenau
Satteldorf
Wallhausen
Frankenhardt
Kirchberga. d. J.
Blaufelden
GerabronnLangenburg Rot a. See
Schrozberg
Crailsheim
Gaildorf
Schwäbisch Hall
Schillingsfürst
Gebsattel
Rothenburgob d. T.
Feuchtwangen
Dinkelsbühl
Künzelsau
Öhringen
Verbreitete Auflage:
Neue Kreis-Rundschau 4.584 Quelle: IVW I/2013
KreisKurier 64.160Quelle: ADA I/2013
K O M B I N AT I O N :
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 6
Verlagsangaben Belegungen
Ausgaben ZIS-Nr. Verkaufte Verbreitete Druck- Auflage Auflage auflage
Lokalausgaben
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 4.502 4.584 5.574
KreisKurier 64.160 65.270
Kombinationsausgaben
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 + KreisKurier 68.744 70.844
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 + Haller Tagblatt (25) 102010 21.640 21.982 23.970
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 + Haller Tagblatt (25) 102010 + KreisKurier 86.142 89.240
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 + Hohenloher Tagblatt (27) 101177 18.505 18.769 21.002
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 + Hohenloher Tagblatt (27) 101177 + Haller Tagblatt (24) 102010 35.643 36.167 39.398
Neue Kreis-Rundschau (26) 101648 + Hohenloher Tagblatt (27) 101177 + Haller Tagblatt (25) 102010 + Tauber-Zeitung (28) 100888 40.917 41.577 45.721
Quellen: IVW und ADA I/2013, Verlagsangaben
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 7
Verlagsangaben Technische Angaben
Technische Grunddaten
Satzspiegel 420 x 274,08 mm
Spaltenbreiten 1sp. 2sp. 3sp. 4sp. 5sp. 6sp.
Anzeigenteil in mm: 44,43 190,36 136,29 182,22 228,15 274,08
Textteil in mm: 49,20 103,40 157,60 211,80 266,00
Panorama-Anzeigen Satzspiegel 420 x 595 mm
Druck Druckverfahren: Offset gemäß DIN ISO 12647-3 Druckform: Computer to Plate (CTP)
Grundschrift Anzeigenteil: Helvetica 8 Punkt = ca. 3 mm
Sonderfarben werden grundsätzlich aus dem 4c-Farbmodus aufgebaut (z.B. HKS).Verarbeitet werden Composite-Daten mit korrekter Farbseparation.
Duplex-Abbildungen im 4c-Farbmodus anlegen. Nach Möglichkeit keine RGB- oder LAB-Daten. Bei gewandelten Daten von RGB/LAB zu CMYK besteht kein Reklamationsrecht.
Technische Angaben
Rasterweite bis 48 L/cm
Rasterform elliptisch
Tonwertumfang lichter Ton 3 % bei technischem Rasterton, zeichnende Tiefe 90 %
Tonwertzunahme 26 % gemessen im 50 %-igen Rasterfeld
Strichbreite positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm
Druckunterlagen digital
Anzeigenauftrag / Digitale Druckunterlagen
AnzeigenauftragStellen Sie sicher, dass dem Verlag der Anzeigenauftrag vorliegt. Liefern Sie zu IhremAnzeigenauftrag immer einen Ausdruck der Datei per Fax an den Verlag.
DokumentangabenDateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartnermit Telefon- und Faxnummer
EmpfangszeitenMo.– So. durchgehend
Beratung/Betreuung für technische FragenMo. – Fr. 9.00 bis 16.30 Uhr, Telefon (0 79 51) 4 09 - 2 54
Anlieferungentsprechend Anzeigenschlusszeiten
DruckdateienDruckvorlagen bitte nur mit geschlossenen Dateien digital anliefern oder übertragen,keine DCS2 - Bilder verwenden, CMYK- und Graustufen-Bilder mit 200 dpi, Bilder imStrichbereich ab 600 dpi.
FormatePDF/X-4 (Ausgabebedingungen CMYK, ISOnewspaper26v4, EPS (Schrift inkludiert)
SchriftenSämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden oder im EPS/PDF inkludiert sein.Schriften die in Zeichenwege umgewandelt sind, können im Onlineportal nicht anhanddes Anzeigentextes recherchiert werden.
BegleitunterlagenFür eine farbverbindliche Wiedergabe benötigen wir einen zeitungsgerechten Andruck/Proof gemäß DIN ISO 12647-3.Farbandrucke in 2-facher Ausführung
Datenübertragung
E-Mail: [email protected]
FTP: auf Anfrage (Telefon 0 79 51 / 4 09-2 54)
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 8
Verlagsangaben Verbreitungsanalyse
Auszug aus der IVW-Verbreitungsanalyse 2012
Dt. Einwohner Dt. Haushalte verkaufte Markt- in Tsd. in Tsd. Auflage anteil in %
Verbreitungsgebiet Neue Kreis-Rundschau
Fichtenberg 2,7 1,1 560 100
Gaildorf 10,5 4,3 2.065 100
Gschwend 4,7 2,0 729 67,9
Oberrot 3,3 1,3 549 87,6
Sulzbach-Laufen 2,4 1,0 481 100
Verbreitungsgebiet Haller Tagblatt
Braunsbach 2,2 1,0 483 100
Bühlertann 2,9 1,3 528 100
Bühlerzell 2,0 0,8 399 100
Ilshofen 5,8 2,2 820 73,3
Mainhardt 5,4 2,3 993 100
Michelbach an der Bilz 3,2 1,4 772 100
Michelfeld 3,5 1,4 850 100
Obersontheim 4,5 1,9 900 100
Rosengarten 4,8 2,0 1.057 100
Schwäbisch Hall 33,02 14,3 7.815 97,5
Untermünkheim 2,8 1,2 652 100
Vellberg 4,0 1,8 877 100
Wolpertshausen 1,9 0,7 350 100
Dt. Einwohner Dt. Haushalte verkaufte Markt- in Tsd. in Tsd. Auflage anteil in %
Landkreis Schwäbisch Hall 174,7 73,4 35.194 97,4
Verbreitungsgebiet Hohenloher Tagblatt
Blaufelden 4,9 2,0 928 100
Crailsheim 29,7 12,9 4.937 97,8
Fichtenau 4,4 1,9 525 100
Frankenhardt 4,5 1,9 859 100
Gerabronn 4,0 1,8 766 100
Ilshofen 5,8 2,2 298 26,7
Kirchberg an der Jagst 4,1 1,8 669 100
Kreßberg 3,7 1,6 648 100
Langenburg 1,7 0,7 371 100
Rot am See 4,9 2,1 984 100
Satteldorf 4,9 2,0 951 100
Schrozberg 5,5 2,4 940 100
Stimpfach 2,8 1,2 469 83,9
Wallhausen 3,4 1,3 514 100
Quellen: IVW-Verbreitungsanalyse 2012 und regionale Abo-Tageszeitungen
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 9
Platzierungsbedingungen & Anzeigen-Sonderformate
Textteilanzeigen
Zusatzfarbe möglich
Mindestgröße: 1 Textspalte / 20 mm hoch
Maximalgröße: 2 Textspalten / 80 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: Zusatzfarbe, Farbzuschlag
Blatthohe Anzeigen
auf Textseiten
Mindestgröße: 1 Textspalte / 420 mm hoch
Maximalgröße: 3 Textspalten / 420 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2
Blattbreite Anzeigen
auf Textseiten
Mindestgröße: 6 Anzeigenspalten /70 mm hoch
Maximalgröße: 6 Anzeigenspalten /350 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: blattbreite An zeigen unter80 mm können nur imAnzeigenteil platziert werden.
Satzspiegel 420 mm x 274,08 mm Spaltenbreiten Anz.-teil in mm: 1sp. 44,43 2sp. 90,36 3sp. 136,29 4sp. 182,22 5sp. 228,15 6sp. 274,08
Textteil in mm: 1sp. 49,20 2sp. 103,40 3sp. 157,60 4sp. 211,80 5sp. 266,00Panorama-Anzeigen BF: 420 mm x 595 mm
Eckfeldanzeigen
auf Textseiten
Mindestgröße: 3 Textspalten / 175 mm hoch
Maximalgröße: 4 Textspalten / 310 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2
1.000er-Eckfeld
auf Textseiten
Größe: 4 Textspalten / 208 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2
L-Anzeigen
auf Textseiten, Zusatzfarbe möglich
Mindestgröße: 6 Anzeigenspalten / 70 mm+ 1 Textspalte / 350 mm hoch
Maximalgröße: 6 Anzeigenspalten / 100 mm + 2 Textspalten / 320 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 10
Platzierungsbedingungen & Anzeigen-Sonderformate
Anzeigenstrecken
Mindestgröße: mindestens 4 aufeinanderfol-gende Seiten in einer Ausgabe
Streckenrabatt: ab 4 Seiten 20 %ab 6 Seiten 25 %ab 8 Seiten 30 %
Panorama-Anzeigen
Mindestgröße: 13 Anzeigenspalten /140 mm hoch
Maximalgröße: 13 Anzeigenspalten /420 mm hoch
Tunnel-Anzeigen
auf Textseiten,Zusatzfarbe möglich
Mindestgröße: 5 Textspalten inkl. Bundsteg /140 mm hoch
Maximalgröße: 7 Textspalten inkl. Bundsteg /280 mm hoch
Anmerkungenzur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2
Satelliten-Anzeigen
nur im Anzeigenteil,Zusatzfarbe möglich
Mindestgröße: 3 x 1 Anzeigenspalte /50 mm hoch
Maximalgröße: 5 x 1 Anzeigenspalte /50 mm hoch
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 11
Anzeigenpreise Grundpreise
s/w Preis je mm
Preis 1/1 Seite
1 ZF bis 500 mmFarbzuschlag auf s/w-Preis
1 ZF ab 501 mmFarb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
2 + 3 ZF bis 500 mmFarbzuschlag auf s/w-Preis
2 + 3 ZF ab 501 mmFarb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
Textteilanzeigens/w je mm
Eckfeldanzeigen630 mm, s/w
1.000er-Format998 mm, s/w
NeueKreis-Rundschau
1,13
2.847,60
80,00
1,30
3.276,00
275,00
1,69
4.258,80
2,82
711,90
1.127,74
KreisKurier
1,48
3.729,60
120,00
1,72
4.334,40
375,00
2,26
5.695,20
–
–
NeueKreis-Rundschau
+ KreisKurier
2,10
5.292,00
155,00
2,43
6.123,60
515,00
3,16
7.963,20
–
–
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
2,12
5.342,40
170,00
2,47
6.224,40
540,00
3,22
8.114,40
5,25
1.335,60
2.115,76
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
+ KreisKurier
2,93
7.383,60
225,00
3,40
8.568,00
725,00
4,42
11.138,40
–
–
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
2,15
5.418,00
155,00
2,47
6.224,40
525,00
3,22
8.114,40
5,36
1.354,50
2.145,70
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt
3,55
8.946,00
270,00
4,10
10.332,00
880,00
5,34
13.456,80
8,87
2.236,50
3.542,90
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt+ Tauber-Zeitung
4,05
10.206,00
375,00
4,81
12.121,20
1.025,00
6,12
15.422,40
11,11
2.551,50
4.041,90
Grundpreise zzgl. MwSt.
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 12
Anzeigenpreise Grundpreise
Ortspreise zzgl. MwSt.
s/w Preis je mm
Preis 1/1 Seite
1 ZF bis 500 mmFarbzuschlag auf s/w-Preis
1 ZF ab 501 mmFarb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
2 + 3 ZF bis 500 mmFarbzuschlag auf s/w-Preis
2 + 3 ZF ab 501 mmFarb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
Textteilanzeigens/w je mm
Eckfeldanzeigen630 mm, s/w
1.000er-Format998 mm, s/w
NeueKreis-Rundschau
0,96
2.419,20
70,00
1,10
2.772,00
235,00
1,44
3.628,80
2,40
604,80
958,08
KreisKurier
1,26
3.175,20
100,00
1,46
3.679,20
325,00
1,92
4.838,40
–
–
NeueKreis-Rundschau
+ KreisKurier
1,78
4.485,60
130,00
2,07
5.216,40
440,00
2,69
6.778,80
–
–
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
1,80
4.536,00
140,00
2,10
5.292,00
460,00
2,74
6.904,80
4,46
1.134,00
1.796,40
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
+ KreisKurier
2,49
6.274,80
190,00
2,89
7.282,80
615,00
3,76
9.475,20
–
–
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
1,83
4.611,60
135,00
2,10
5.292,00
450,00
2,74
6.904,80
4,56
1.152,90
1.826,34
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt
3,02
7.610,40
230,00
3,48
8.769,60
745,00
4,54
11.440,80
7,54
1.902,60
3.013,96
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt+ Tauber-Zeitung
3,44
8.668,80
320,00
4,09
10.306,80
870,00
5,20
13.104,00
9,44
2.167,20
3.433,12
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 13
Anzeigenpreise – Stellenmarkt Grundpreise
s/w Preis je mm
Preis 1/1 Seite
1 ZF bis 500 mmFarbzuschlag auf s/w-Preis
1 ZF ab 501 mmFarb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
2 + 3 ZF bis 500 mmFarbzuschlag auf s/w-Preis
2 + 3 ZF ab 501 mmFarb-mm-Preis
Preis 1/1 Seite
NeueKreis-Rundschau
1,15
2.898,00
85,00
1,33
3.351,60
285,00
1,73
4.359,60
KreisKurier
1,53
3.855,60
125,00
1,77
4.460,40
385,00
2,32
5.846,40
NeueKreis-Rundschau
+ KreisKurier
2,14
5.392,80
150,00
2,45
6.174,00
520,00
3,20
8.064,00
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
2,20
5.544,00
175,00
2,56
6.451,20
565,00
3,36
8.467,20
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
+ KreisKurier
2,98
7.509,60
225,00
3,44
8.668,80
740,00
4,49
11.314,80
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
2,22
5.594,40
175,00
2,58
6.501,60
550,00
3,35
8.442,00
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt
3,67
9.248,40
290,00
4,26
10.735,20
925,00
5,53
13.935,60
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt+ Tauber-Zeitung
4,05
10.206,00
375,00
4,81
12.121,20
1.025,00
6,12
15.422,40
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Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 14
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240,00
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3.704,40
KreisKurier
1,30
3.276,00
100,00
1,50
3.780,00
330,00
1,97
4.964,40
NeueKreis-Rundschau
+ KreisKurier
1,82
4.586,40
130,00
2,08
5.241,60
445,00
2,72
6.854,40
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
1,87
4.712,40
145,00
2,18
5.493,60
480,00
2,86
7.207,20
NeueKreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
+ KreisKurier
2,53
6.375,60
190,00
2,92
7.358,40
630,00
3,82
9.626,40
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
1,89
4.762,80
150,00
2,19
5.518,80
470,00
2,85
7.182,00
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt
3,12
7.862,40
245,00
3,62
9.122,40
785,00
4,70
11.844,00
NeueKreis-Rundschau
+ Hohenloher Tagblatt
+ Haller Tagblatt+ Tauber-Zeitung
3,44
8.668,80
320,00
4,09
10.306,80
870,00
5,20
13.104,00
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 15
Abweichende Anzeigenpreise
Abweichende Anzeigenpreise schwarz/weiß
Amtliche Anzeigen / VereineGemeinnützige Einrichtungennicht erwerbswirtschaftlicher Artund die nicht an Dritteweiterberechnet werden
mm-Preis zzgl. MwSt.mm-Preis inkl. MwSt.
Private Familien- undGelegenheitsanzeigenaußer Grundstücke, Gebäude,Beteiligungen, Stellenangebote
mm-Preis zzgl. MwSt.mm-Preis inkl. MwSt.
Farbzuschlag zzgl. MwSt.inkl. MwSt.
Neue Kreis-Rundschau
0,83 0,99
0,77 0,92
8,40 10,00
Neue Kreis-Rundschau+ Haller Tagblatt
1,44 1,71
1,41 1,68
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 16
Mini-Markt Verbreitungsgebiet
Haller TagblattNeue Kreis-RundschauKreisKurier
Verbreitung:Wirtschaftsraum Schwäbisch Hall
Auflagen:Druckauflage 89.240addierte verbr. Auflage 86.142Quelle: IVW 1/2013 ADA 1/2013
25
26
Kombinationen
Mini-Markt-Anzeigen privatMittwoch/Freitag od. Freitag/Mittwoch
Mini-Markt-Anzeigen gewerbl. Mittwoch/Freitag od. Freitag/Mittwoch
35% auf den kombinierten Erscheinungstag
25% auf den kombinierten Erscheinungstag
Mini-Markt am Mittwoch
Mini-Markt-Anzeigen privat zzgl. MwSt.Mini-Markt-Anzeigen privat inkl. MwSt.
Mini-Markt-Anzeigen gewerbl. zzgl. MwSt.Mini-Markt-Anzeigen gewerbl. inkl. MwSt.
Mini-Markt-Anzeigen Grundpreis zzgl. MwSt.Mini-Markt-Anzeigen Grundpreis inkl. MwSt.
Haller Tagblatt (25),
Neue Kreis-Rundschau (26), Kreiskurier
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Mini-Markt am Freitag
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Mini-Markt-Anzeigen Grundpreis zzgl. MwSt.Mini-Markt-Anzeigen Grundpreis inkl. MwSt.
Haller Tagblatt (25)
Neue Kreis-Rundschau (26)
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Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 17
Sonderthemen 2014
Januar
■ Jugend Euro Cup Gaildorf■ Energietage Gaildorf■ Forstwirtschaft■ Trau Dich■ Banken und Versicherungen■ Leben und Wohnen im Alter
Februar
■ Pferdemarkt Gaildorf■ Valentinstag■ Start ins Berufsleben■ Mein eigenes Heim■ Gesundes Schlafen ■ Süßes zum Fasching
März
■ Konfirmation und Kommunion■ Landwirtschaft■ Flott auf 2 + 4 Rädern■ Tag der Rückengesundheit■ Garten im Frühling■ Recht und Rat
April
■ AOK-Jobbörse Gaildorf■ Musik als Hobby■ So schmeckt der Frühling■ Mode im Frühling mit Frisuren■ Auf in den Mai■ Schlemmen an Ostern
Mai
■ Günstige Bauplätze■ Muttertag■ Mein schönes Zuhause
Sp. Garten■ Spargel- und Erdbeerzeit■ Start in die Freibadsaison■ Gesund und Vital
Juni
■ Gastronomie unter freiemHimmel
■ Rosensamstag in Gaildorf■ Trau Dich■ Start ins Berufsleben■ E-Bike
Juli
■ Gastronomie unter freiemHimmel
■ Gaildorfer Samstag■ Moto Cross■ Mein eigenes Heim■ Tipps für die Urlaubszeit■ Rund ums Auto
August
■ Sommerfest Honkling■ Kohlwaldfest■ Fußball-Report■ Lanz Bulldog und Dampffestival
September
■ Langer Einkaufsabend Gaildorf■ Schulanfang■ Tag des Friedhofs■ Mode im Herbst mit Frisuren■ Leben und Wohnen im Alter■ Tag der Küche
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 18
Sonderthemen 2014
Oktober
■ Lichttest■ Musik als Hobby■ Start ins Berufsleben■ Land- und Forstwirtschaft■ In stillem Gedenken■ Kachelofentage
November
■ Adventsausstellungen■ Kirbe Gaildorf■ So schmeckt der Herbst■ Weihnachtsmarkt Gaildorf■ Fit in den Autowinter■ Mit Spaß in den Winter
Dezember
■ Geschenketipps■ Weihnachtsmarkt Fichtenberg■ Schlemmen an Weihnachten■ Weihnachtsglückwünsche■ Jahresrückblick■ Geschäftsgründungen 2014
Magazine RUNDSCHAU
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Die Meister:Die Fußball-Teams aus Oberrot und Eutendorf holen sich die Titel. SEITE VII
Das Ende:Nach 37 591 Tagen wird das kleine Gaildorfer Krankenhaus geschlossen. SEITE IX
Die Straße:Fichtenberger dürfen die Einweihung ihrer Umgehungs-straße feiern. SEITE XI
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Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 19
Prospektbeilagen Allgemeine Angaben · Zusatzbedingungen
Für Prospektbeilagen in der Neuen Kreis-Rundschauf gelten die Allgemeinen Geschäfts be dingungen dieser Preisliste, siehe Seiten 23–25. Darüber hinaus bitten wir folgende Punkte zu beachten:
1. Die Hereinnahme des Auftrages erfolgt vorbehaltlich der Einsichtnahme eines Prospektes, um dessen Übersendung wir 14 Tage vor Beilegung bitten. Beilagen dürfen nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen mindestens acht Seiten Umfang haben oder bei vier und sechs Seiten gefalzt angeliefert werden. In jedem Fall müssen sie zur deutlichen Unterscheidung vom normalen An zeigenteil auf der ersten Seite in einer 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen: „… seitiger Prospekt der Firma …“.
2. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergän-zende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich einem Aufschlag von 25 % je beteiligter Firma berechnet.
3. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Liegen mehrere Beilagenaufträge für eine Ausgabe vor, werden aus technischen Gründen die verschie-denen Prospekte ineinandergelegt.
4. Wesentlicher Bestandteil des Abonnements der Zeitung ist die illustrierte Funk- und Fernsehbeilage rtv, die einmal wöchentlich, jedoch in den einzelnen Lokalausgaben an unterschiedlichen Tagen, zur Einschaltung kommt. Prospekte für diese Tage werden, sofern technisch not wendig, der rtv beigelegt.
5. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3 %).
6. Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündi-gung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag.
7. Die Beilagen bitten wir spätestens drei Tage vor Beilegung frei Haus an die vom Verlag angegebene Versandanschrift zu liefern. Bei Terminunterschreitungen ist eine Ausführung des Beilagenauftrages leider nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der Entgegennahme der Lieferung können die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht überprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbe-halten.
8. Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Hono-rar in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an.
9. Ein Beilagenhinweis erfolgt kostenlos.
10. Bei Warenanlieferungen in nicht unmittelbar maschinentauglicher Form (gebündelt, verschränkt, usw.) behalten wir uns vor, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand mit 3,00 Euro pro 1.000 Exemplaren zu berechnen.
11. Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Einzelblättern oder niederem Papier-gewicht. Fehlstreuungen, Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen unter 120g/m² von ca. 2 % sind branchenüblich. Problembeilagen welche dem Verlag gemeldet wurden und beigelegt werden müssen, können eine Fehlbelegung über 3% verursachen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen
Direktkontakt
[email protected] Tel. (0 79 51) 4 09 - 2 63 Fax (0 79 51) 4 09 - 2 69
Rücktrittstermin
14 Tage vor Erscheinen (bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorarin Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an)
Mindestformat
148 x 210 mm
Höchstformat
230 x 310 mm Größere Formate können verwendet werden,wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden.
Höchstgewicht
50 g1-Blatt-Beilagen müssen ein Mindest-Gewicht von 8 Gramm aufweisen.
Postgebühren
nein
Anlieferungstermin
drei Tage vor Erscheinen (frei Haus)Prospekte maschinengerecht gefaltet auf Europaletten (Poolpaletten), 80 cm x 120 cmund je nach Produktstärke verschränkt zu je 50 oder 100 Stück abgesetzt anliefern.
Lieferadresse
DHO Druckzentrum Hohenlohe-Ostalb GmbH & Co. KGLudwig-Erhard-Str. 10974564 CrailsheimAnlieferungszeiten Mo. bis Fr. 8.00–12.00 Uhr und von 13.00–16.00 Uhr
mit dem Vermerk: Beilagen, RUNDSCHAU Gaildorf
Verbundbeilagen
Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. sich werb-lich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüg-lich einem Aufschlag von 25 % je beteiligter Firma berechnet.
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 20
Prospektbeilagen Grund- und Ortspreise
Grundpreise pro ‰bis 20 gje weitere angefangene 5 g
Ortspreise pro ‰bis 20 gje weitere angefangene 5 g
StückzahlenZahl der erforderlichen BeilagenMo.–Do.Fr.+Sa.
Neue Kreis-Rundschau
99,00 2,80
84,00 2,60
5.150 5.250
Grund- und Ortspreise zzgl. MwSt.
Digitale Beilage online
(Ankündigungsfläche, Beilage, Kundenhomepage)
· Ihre Beilage auf www.swp.de
· Schaltung am Erscheinungstag + an drei weiteren Tagen
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· mindestens vier Seiten Umfang
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Teilbelegungen sind auf Anfrage möglich
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Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 21
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KREIS GÖPPINGEN: GP bei den Neuwagen an der Spitze
STETTEN: 40 Teams kämpfen beim Elfmeterturnier um den Sieg
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Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 22
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RegioBusiness beleuchtet das ökonomische Geschehen grenzübergreifend in den Landkrei-sen Schwäbisch Hall, Main-Tauber, Ansbach und dem Hohenlohekreis. Wirtschaft geht jeden an: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Konsumenten und Sparer, Anleger und Steuerzahler. RegioBusiness berichtet monatlich über das aktuelle Wirtschaftsgeschehen in der Region.
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Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 23
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
11. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtrei-benden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
12. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab-schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzei-gen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der er sten Anzei-ge abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru-fen und veröffentlicht wird.
13. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinausweitere Anzeigen abzurufen.
14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
15. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preisentsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
16. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklär termaßen ausschließlich in be -stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
17. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltungnicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort,,Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
18. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlagesabzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder be hörd liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,
die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen-aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und derenBilligung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftrag geberunverzüglich mitgeteilt.
19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagenoder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei un vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstrei-chen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags-abschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleu-ten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Scha-den bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen entgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung desProbeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 24
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeigeübliche, tat sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, mög-lichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung istinnerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus -zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach derPreisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungverlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag -gebers ist der Verlag berechtigt auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs-ziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehenderRechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme und Aufsichtsvorlagen, sowie vom Auftragge-ber ge wünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – diedurchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe beträgt:
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabeder Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe undEilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die indieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. rtreter das Recht eingeräumt werden, dieeingehenden Ange bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-,Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossenund werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge-sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. ImGeschäftsverkehr mit Kauf leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oderbei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz desVerlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemachtwerden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 25
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Zusätzliche Geschäftsbedingungena) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäfts-
übliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
b) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.
c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Ände-rungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
d) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bild unterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftrag-geber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
e) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.
f) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzei-gen oder Beilagen geleistet.
g) Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von mindestens 51 %. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich orga-nisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammen-schluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüs-sen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
h) Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffent lichungen und Kollektiven behält sichder Verlag das Recht vor, Sonderpreise festzulegen. Diese sind nicht Rabattfähig.
i) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbe-stellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigenannahmeschluss.
j) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber ver pflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
k) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten,die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbe-agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagenaus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grund -preis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nichtprovisioniert.
l) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Daten ver-arbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
m) Mit der Auftragserteilung zur Veröffentlichung seiner Anzeige in der Zeitung erklärt sich der Inserent auch mit der Verbreitung des Anzeigeninhalts im Internetauftritt des Verlags einverstanden.
n) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftrag-geber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme): Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Informationen zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG finden Sie unter www.swp.de/agb.
Preisliste Nr. 48, gültig ab 1. Januar 2014, Seite 26
Verlagsadresse, Geschäftsstelle
Neue Kreis-RundschauGrabenstraße 1474405 Gaildorf
Tel.: (0 79 71) 95 88 - 0Fax: (0 79 71) 95 88 - 22E-Mail: [email protected]
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