RVM-AKTUELL 03/2013

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RVM-AKTUELL > III/2013 > S. 08 > S. 04 > S. 12 HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT? VERMÖGENSVERWALTENDE FONDSSTRATEGIEN TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

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Dieser Informationsdienst der RVM Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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RVM-AKTUELL

> III/2013

> S. 08

> S. 04

> S. 12

HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS –

UNABWENDBARES EREIGNIS

BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN,

WENN DER BETRIEB RUHT?

VERMÖGENSVERWALTENDE

FONDSSTRATEGIEN

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

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EDITORIAL

THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial

Bauleistungsversicherung

Vermögensverwaltende Fondsstrategien

Einladung zum RVM-FORUM »Vorbeugen ist besser als heilen – Prävention, der neue Megatrend«

Gesetzliche Grundlagen der Produkthaftung

Haftung des Frachtführers – Unabwendbares Ereignis

RVM – wir stellen uns vor

Kfz-Versicherung: RVM-Unternehmerstammtisch 24. Juli 2013

Betriebsstilllegung – was tun, wenn der Betrieb ruht?

Finetrading – Wareneinkauf clever finanzieren

Unsere IT informiert: E-Mail im Alltag – Spam

Projekte der Weihnachtsspende 2012

RVM / DVR-Fahrsicherheitstraining – Sicherheit geht vor

RVM – in eigener Sache

Michael Friebe Erich Burth

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser,

Naturkatastrophen in neuer Dimension! Bei den Hagelstürmen am 28.07.2013 im Raum Reutlingen, Tübingen, Göppingen und am 06.08.2013 im Zollernalbkreis sind Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen entstanden, die nach neuesten Schätzungen in Richtung 2 Milliarden EUR gehen – und damit höher sein werden als das bisher größte Hagelereignis in München 1984.

Das RVM-Schadenmanagement greift: Innerhalb kürzester Zeit nach den Schadenereignissen wurden uns nahezu 8.500 Schadenfälle angezeigt. Diese wurden sofort verarbeitet, den Versicherern an-gezeigt und die notwendigen weiteren Schritte eingeleitet. Dank den vielen ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr, DRK und THW sind zwischenzeitlich die Notmaßnahmen abgeschlossen, die eigent-lichen Reparaturarbeiten beginnen. Auch hier leisten Handwerker und Fachfirmen überörtlich Unterstützung!

Bei diesem Prozess, der sich insbesondere bei den großen Gebäude-schäden (Industrieobjekte und Lagergebäude mit Schadenhöhen von EUR 500.000 bis zu EUR 1.500.000 sind nicht selten) noch weit in das Jahr 2014 hineinziehen wird, stehen die RVM-Kunden-betreuer den Geschädigten mit Rat und Tat zur Seite!

Schöne Herbsttage wünschen Ihnen

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BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Was war das für ein Gewitterereignis am 28.07.2013 über Baden-Württemberg?! Bei diesem Gewitter wurde eine

Superzelle als Verursacher ausgemacht. Superzellen sind die stärksten und mächtigsten Gewittersysteme auf unserer Erde.

Das besondere an diesen Superzellengewittern ist, dass das Gewitter nicht nur über unsere Köpfe hinweg zieht, sondern

auch noch die Eigenschaft hat zu rotieren (in den USA entwickeln sich viele Superzellen zu lebensgefährlichen Tornados).

RVM-AKTUELL (V1)0913 03

Ihr Ansprechpartner:

Hans Martin Prill

Tel. +49 7121 923-269

[email protected]

Viel teurer, als erwartet … Bauzeit eintreten. Dazu zählen insbe- Gleichfalls sollte man auch an die Bau-

sondere Schäden verursacht durch höhere herrenhaftpflicht-Versicherung denken,

Das Unwetter an diesem Wochenende in Gewalt wie zum Beispiel außergewöhn- um sich vor Risiken aufgrund der Ver-

Baden-Württemberg ist für die Versicherer liches Hochwasser oder Sturm (beide letzungen von Verkehrssicherungspflich-

viel teurer als zunächst erwartet. Nach Ereignisse sind dieses Jahr in Deutschland ten (wie zum Beispiel ungesicherte Bau-

neuen Schätzungen gehen die Kosten häufig eingetroffen). Auch können über grube) zu schützen.

nach dem Hagelsturm in Richtung 2 Mil- eine Bauleistungs-Versicherung Schäden

liarden EUR. durch Vandalismus, unbekannte Eigen- Fazit

schaften des Baugrundes, Konstruktions-

Die Ereignisse der letzten Zeit zeigen, dass und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Hinzu kommen Schäden, die an noch im

es wichtig und richtig ist, mit umfang-Ähnliches versichert werden. Die Bauleis-Bau befindlichen Objekten (Wohngebäude

reichem Versicherungsschutz vorzusor-tungs-Versicherung definiert sich als All-oder auch Industriekomplexe) entstanden

gen, um vor finanziellem Schaden bewahrt gefahrendeckung für das sich im Entste-sind und wahrscheinlich in der Kosten-

zu werden. hen befindliche Bauprojekt. schätzung noch gar nicht berücksichtigt

worden sind.

Nicht versichert sind insbesondere Schä-

Besser auf der sicheren Seite den durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Ex-

plosion, An- oder Abprall bemannter und

Bei derartigen Risiken ist wichtig, dass im unbemannter Flugkörper). Die Gefahr des

Vorfeld eine Bauleistungs-Versicherung Feuerrisikos sollte über eine Feuerroh-

(früher auch Bauwesen-Versicherung oder bauversicherung abgedeckt werden, wel-

Bauversicherung) abgeschlossen worden che während der Bauzeit im Allgemeinen

ist. Diese Versicherungsform schützt Bau- kostenfrei von den Versicherern geboten

unternehmer und Bauherren bei Schäden, wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die

die unvorhersehbar sind und während der Wohngebäudeversicherung umwandelt.

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VERMÖGENSVERWALTENDE FONDSSTRATEGIEN

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer schwieriger wird, mit einzelnen Anlagen den sich ständig wechselnden

Anforderungen am Kapitalmarkt gerecht zu werden. Insbesondere die Auswirkungen der Finanzkrise erschütterte das

Vertrauen der Kapitalanleger. Bereits seit Beginn der Finanzkrise haben wir deshalb bei RVM auf vermögensverwaltende

Fondsstrategien gesetzt. Für jeden Anlegertyp die passende Lösung!

04

Ihr Ansprechpartner:

Frank Wurster

Tel. +49 7121 923-126

[email protected]

Schwerpunkte unserer Empfehlungen �ein Risikomanagement zur Begrenzung

des maximalen Verlustes mit dem Ziel bildeten der zwischenzeitlich auf 25 Mrd. des Kapitalerhalts im Rahmen eines klar EUR Fondsvolumen angewachsene Car- definierten Anlagehorizontes;mignac Patrimoine und der Ethna Aktiv von �eine Anlagestrategie, die unabhängig Luca Pessarini mit zwischenzeitlich 5 Mrd. von Marktindices umgesetzt wird.EUR Fondsvolumen. Mit diesen beiden

Die wichtigsten Vorteile auf einen BlickFonds konnte über die letzten sechs Jahre

– seit Beginn der Finanzkrise in 2007 – �Aktives Management und laufende

eine Jahresrendite von 5,58 % bezieh-Risikoüberwachung mit dem Ziel der

ungsweise 4,66 % (DAX +0,54 %), bei Verlustvermeidung erhöhen die Chan-

moderater Schwankungsbreite, erzielt cen auf Vermögenserhalt und stetiges

werden. Das Krisenjahr 2008 überstanden Wachstum;

der von Eduard Carmignac gemanagte �Breite Streuung über verschiedenste

Fonds mit einer schwarzen Null und auch Anlageklassen (Aktien, Renten, Roh-

die Kunden des Ethna Aktiv E waren mit stoffe, Währungen) trägt zur Beruhigung

-3,90 % (zum Vergleich DAX - 40 %) noch (=Reduzierung der Schwankungsbreite)

sehr zufrieden. Daneben haben wir auf und Verstetigung des Depots bei;

Basis unserer Expertise im Bereich der �Entlastung des Anlegers von der Ver-

vermögensverwaltenden Fondsstrategien antwortung zur Steuerung und Über-durch gezielte Diversifikation über »Köpfe« wachung einzelner Anlagen;(Fondsmanager/Vermögensverwalter) und �Fondsvermögen sind als Sonderver-»Stile« (Investmentstrategien) drei Strate- mögen vor der Insolvenz der Fondsge-gieportfolios mit jeweils zehn vermögens- sellschaft oder der Bank geschützt.verwaltenden Fonds zusammengestellt.

Mit unserer transparenten und fairen Die Auswahl der passenden Portfoliostrategie Honorargestaltung ist sichergestellt, dass

die Interessen von Berater und Kunden hängt von der Renditeerwartung und der

gleichgerichtet sind. Das »Win-Win-Prin-Verlusttoleranz unserer Mandanten ab. Ziel

zip« für einen langfristigen Anlageerfolg: der Portfoliostrategien »defensiv«, »ausge-

Gerne erläutern wir Ihnen in einem wogen« und »Chance« ist es, das Anlage-

persönlichen Gespräch unsere Strategien. vermögen unter Berücksichtigung des Ren-

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!dite-/Risikoprofils unserer Kunden optimal

zu verwalten.

Vermögensverwaltende Fondsstrategien zeich-

nen sich aus durch

�ein flexibles Asset-Management im Rah-

men eines verbindlich definierten In-

vestmentprozesses;

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EINLADUNG ZUM RVM-FORUM »VORBEUGEN IST BESSER ALS HEILEN – PRÄVENTION, DER NEUE MEGATREND« MIT PROF. DR. DIETRICH GRÖNEMEYER UND DR. MED. THOMAS KONRAD AM MITTWOCH, 16. OKTOBER 2013

Dr. med. Thomas Konrad Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer Rahmenprogramm

Im Rahmenprogramm haben Sie noch Ge-Um nachhaltig zu wirken, muss Gesund- Der Rücken hat uns aufgerichtet, mit dem

heitsvorsorge alle Ebenen des Lebens er- legenheit, die Gesundheit Ihres Rückens aufrechten Gang sind wir Menschen ge-

fassen: Vom Kindergarten über die Schule, mit einem »Back-Check« und Ihre koordi-worden. Fast ist es eine Ironie der Ge-

vom Elternhaus in die Betriebe, Land, nativen Fähigkeiten mit einem »Balance-schichte, dass wir nun alles, was die Hektik

Städte und Kommunen. Denn rund 80 % Check« zu testen. des modernen Alltags mit sich bringt, im aller chronischen Erkrankungen (Rücken- Kreuz spüren.

Ihre Anmeldungschmerzen, Diabetes mellitus und Herz-Nicht nur Fehlhaltungen bei der Arbeit, kreislauferkrankungen) sind allein durch

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis mangelnde Bewegung, Übergewicht und Änderung des Lebensstils vermeidbar. zum 7. Oktober 2013, die Sie gerne online große Lasten führen zu Rückenproblemen. über www.rvm.de oder per E-Mail an Frau Dies sind die Schwerpunktthemen des Auch Stress, Mobbing und Ängste sind Ute Zeile ([email protected]) durchführen Instituts für Stoffwechselerkrankungen in Auslöser für Rückenschmerzen.können. Frankfurt, dessen wissenschaftlicher Lei-

Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer wird auf-ter Dr. med. Thomas Konrad ist. Er wird

aktuelle Trends und Erkenntnisse aufzei- zeigen, dass unser Rücken mehr ist als nur

gen sowie praktische Hinweise geben, wie ein Körperteil, welche überraschenden Zu-

man mit einfachen Mitteln privat und im sammenhänge es gibt und wie eine indi-

Betrieb viel für seine Gesundheit errei- viduelle Vorsorge aussehen kann.

chen kann.

Ihre Ansprechpartnerin:

Ute Zeile

Tel. +49 7121 923-141

[email protected]

Christoph Sonntag, der letztjährige Gast beim RVM-FORUM, hat in unser Gästebuch eingetragen: »Ich frage mich, wie RVM

diesen Abend jemals ohne mich gestalten konnte und vor allem, wie RVM diesen Abend in den nächsten Jahren toppen

möchte – aber das ist zum Glück nicht mein Problem!« Wir sind überzeugt, dass uns die Lösung des scheinbar Unmöglichen

mit einem höchst relevanten und persönlichen Thema und zwei hochkarätigen Referenten gelingen wird.

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

Teil 1: Außervertragliche Haftung / Bei Schäden, die durch ihre Produkte verursacht worden sind, sind Hersteller und

Händler Ansprüchen ausgesetzt, die auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen. Grundsätzlich wird dabei

zwischen der vertraglichen und der außervertraglichen Haftung unterschieden. In diesem Artikel werden wir zunächst die

Grundzüge der außervertraglichen Haftung darstellen.

die Schadensersatzverpflichtung auslöst.

Ein geschütztes sonstiges Recht ist zum

Beispiel das Recht auf Besitz. Das Ver-

mögen als solches wird von § 823 Abs. 1

BGB nicht geschützt. Entsprechend be-

steht eine Haftung wegen Vermögens-

schäden lediglich unter den Voraussetzun-

gen der §§ 823 Abs. 2, 826 BGB.

Voraussetzung der Haftung nach § 823

BGB ist ein schuldhaftes Verhalten des

Schädigers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).

Theoretisch muss der Geschädigte im

Prozess die Voraussetzungen seines An-

spruchs nachweisen. Diese Beweise sind

zum Teil schwer zu führen, da dem Ge-

schädigten die Interna des Hersteller-

betriebes unbekannt sind. Um hier »Waf-

fengleichheit« herzustellen, hat die Recht-

sprechung zur Haftung aus unerlaubter

Handlung für eine Beweislastumkehr und

somit für eine Erleichterung der Durch-

setzung von Ansprüchen der Geschädig-

ten gesorgt (siehe z.B. »Hühnerpesturteil«

BGH NJW 1969, S. 269 ff.).

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

(ProdHaftG)

Wird durch den Fehler eines Produktes je-

mand getötet, an Körper oder Gesundheit

verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist

der Hersteller verpflichtet, den daraus ent-

stehenden Schaden zu ersetzen (§ 1

ProdHaftG). Es handelt sich um eine ver-

schuldensunabhängige Haftung des defi-

nierten Herstellers (siehe unten). Bei Feh-

lerhaftigkeit des Produktes ist ein Entlas-

Außervertragliche Haftung

Die außervertragliche Haftung ist da-

durch gekennzeichnet, dass zwischen

Schädiger und Geschädigtem zum Zeit-

punkt der Schädigung kein Vertrags- bzw.

Schuldverhältnis bestanden hat.

Deliktsrechtliche Haftung gemäß § 823 Bür-

gerliches Gesetzbuch (BGB)

Wer schuldhaft das Leben, den Körper, die

Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum

oder ein sonstiges Recht eines anderen

verletzt, ist nach § 823 Abs. 1 BGB zum

Ersatz des daraus resultierenden Scha-

dens verpflichtet. Wichtig ist, dass nach

§ 823 Abs. 1 BGB nur die Verletzung ganz

bestimmter Rechtsgüter (Leben, Gesund-

heit und Eigentum oder sonstige Rechte)

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tungsbeweis durch den Hersteller nicht lichen Sache bildet, sowie Elektrizität (§ 2 schädigten hauptsächlich verwendet wur-

ProdHaftG). den. Bei Sachschäden gilt eine Selbst-möglich. Im Gegensatz zur BGB-Haftungs- beteiligung von 500 EUR. Reine Vermö-situation, die selbstverständlich neben Wann ist ein Produkt fehlerhaft? gensschäden sind nicht zu ersetzen. Auch dem ProdHaftG gilt, muss der Geschädigte

Schäden am gelieferten Produkt selbst als Endverbraucher lediglich die Kausa-Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht

sind ausgeschlossen. lität und den Produktfehler nachweisen.die Sicherheit bietet, die – unter Be-

rücksichtigung aller Umstände, insbe-Wer haftet? Kann die Haftung des Herstellers ausge-sondere seiner Darbietung und des schlossen oder begrenzt werden?

Nach § 4 Abs. 1 ProdHaftG haftet der Her- Gebrauchs, mit dem der Verbraucher

Vereinbarte Haftungsausschlüsse oder steller, das heißt derjenige, der ein End- billigerweise zu rechnen hat – berech-

Haftungsbegrenzungen zugunsten des produkt, einen Grundstoff oder ein Teil- tigterweise erwartet werden kann (§ 3 Abs.

Herstellers gegenüber dem privaten produkt hergestellt hat. Als Hersteller gilt 1 ProdHaftG).

Produktbenutzer/Verbraucher sind nichtig auch jeder, der sich als Hersteller ausgibt, Haftungsausschlüsse (§ 14 ProdHaftG).indem er seinen Namen, sein Waren-

zeichen oder ein anderes unterschei-Die Haftung ist insbesondere ausgeschlos- Fazitdungskräftiges Erkennungszeichen auf sen, wenn der Hersteller das Produkt nicht

dem Produkt anbringt (Quasi-Hersteller). Insbesondere wegen der Umkehr der Be-in den Verkehr gebracht hat, das Produkt

weislast ist ein Hersteller im Rahmen des den schadensverursachenden Fehler noch Weiterhin wird in § 4 Abs. 2 ProdHaftG als Deliktsrechts einer verschärften Haftung nicht aufwies, als es in den Verkehr Hersteller definiert, wer ein Produkt zum ausgesetzt. Noch einen Schritt weiter gebracht wurde oder der Fehler nach dem Zwecke des Verkaufs, der Vermietung, des geht das Produkthaftungsgesetz, das eine Stand der Wissenschaft und Technik in Mietkaufs oder einer anderen Form des verschuldensunabhängige Haftung des dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Vertriebs im Rahmen seiner geschäft-Herstellers normiert. Außervertraglich betreffende Produkt in den Verkehr brach-lichen Tätigkeit in den Geltungsbereich haftet ein Hersteller in der Regel lediglich te, noch nicht erkannt werden konnte (§ 1 der Europäischen Gemeinschaft einführt für Personen- und Sachschäden. Eine Abs. 2 ProdHaftG). Die Beweispflicht für oder verbringt (sogenannter EU-Impor-Inanspruchnahme wegen reiner Ver-das Vorliegen der vorgenannten Haf-teur). Kann der Hersteller des Produktes mögensschäden ist nur in Ausnahme-tungsausschlüsse hat der Hersteller. nicht festgestellt werden, so gilt gemäß § 4 fällen möglich. Daneben können aber Abs. 3 ProdHaftG jeder Lieferant als

Welche Schäden sind zu ersetzen? auch vertragliche Ansprüche bestehen. dessen Hersteller, es sei denn, dass er dem Auf diese werden wir in der nächsten Geschädigten innerhalb eines Monats

Personenschäden sind stets zu ersetzen. Ausgabe RVM-AKTUELL eingehen.nach Aufforderung den Hersteller oder Bei Personenschäden durch ein Produkt

diejenige Person benennt, die ihm das oder gleiche Produkte mit dem gleichen

Produkt geliefert hat (sogenannte Liefe-Fehler haftet der Ersatzpflichtige bis zu

ranten-Haftung). einem Höchstbetrag von 85 Mio. EUR

(§ 10 ProdHaftG). Sachschäden fallen nur Begriff des Produktes unter den Ersatz, wenn die beschädigten

Ein Produkt ist jede bewegliche Sache, Sachen ihrer Art nach gewöhnlich für den

auch wenn sie einen Teil einer anderen privaten Gebrauch oder Verbrauch be-

beweglichen Sache oder einer unbeweg- stimmt sind und hierzu von dem Ge-

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Danyi

Tel. +49 7121 923-237

[email protected]

GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

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08

Wann liegt ein unabwendbares Ereignis vor?

Hier kann keine generelle Aussage ge-

troffen werden, vielmehr sind immer die

Umstände des Einzelfalles zu bewerten.

Der einschlägigen Kommentierung in der

Literatur zu § 426 HGB ist zu entnehmen,

dass die Beurteilung der Unabwendbarkeit

im Rahmen des § 426 HGB in gleicher

Weise vorzunehmen ist wie bei § 7 II StVG

(Straßenverkehrsgesetz). § 7 II StVG regelt

analog den Haftungsausschluss bei Vor-

liegen eines unabwendbaren Ereignisses.

Folglich kann bei der Bewertung solcher

Fälle auch auf die zu § 7 II StVG ergangene

Rechtsprechung zurückgegriffen werden.

Fehler in der Beschaffenheit eines Fahr-

zeuges entlasten den Frachtführer nur

dann, wenn diese betriebsfremd ein-

greifen. Kein unabwendbares Ereignis liegt

zum Beispiel im Versagen der Bremsen

oder Steuerung oder im Versagen der bei

der Fahrzeugführung tätigen Menschen

vor. Gefordert wird das Verhalten eines

Idealfahrers. Vom besonders sorgfältigen

Fahrer wird Aufmerksamkeit, Umsicht und

Geistesgegenwart erwartet, auch bei Ge-

fahr. Die Anforderungen an das Vorliegen

eines unabwendbaren Ereignisses sind

sehr hoch und wurden nur bei ganz

speziellen Fällen und Sachverhalten bisher

von der Rechtsprechung angenommen.

Die zu beurteilenden Sachverhalte können

sich in vielfältiger Ausprägung zeigen. Aus

diesem Grund nachfolgend einige Bei-

spielfälle aus der Praxis, die allerdings

keinesfalls als abschließend anzusehen

sind und zu teilweise überraschenden Er-

gebnissen führen.

Einige beispielhafte Schaden-Szenarien und

ihre Einordnung

Das vom Frachtführer zu befördernde Gut

wird in Folge eines Unfalles beschädigt, bei

dem ein nachfolgendes Fahrzeug auf das

stehende Fahrzeug des Frachtführers

auffährt. Hier liegt ein unabwendbares Er-

eignis im Sinne des Gesetzes vor, mit der

Folge, dass der Frachtführer nicht zu

haften hat. Der Geschädigte kann sich nur

an den Kraftfahrthaftpflicht-Versicherer

des auffahrenden Fahrzeuges wenden.

Ein Frachtführer verursacht in Folge von

Sekundenschlaf einen Unfall, bei dem das

zu befördernde Gut beschädigt wird. Dieser

Fall wurde vom Bundesgerichtshof bereits

entschieden. Der Bundesgerichtshof hat in

diesem Fall sogar offen gelassen, ob der

Fahrer eingeschlafen ist oder ein Fall der

unvorhersehbaren, plötzlichen Ohnmacht

vorlag. Das Gericht hat entschieden, dass

hier kein unabwendbares Ereignis vorliegt

und die Haftung dadurch nicht ausge-

schlossen ist (Aktenzeichen I ZR 166/04,

vom 21.03.2007).

Der Frachtführer erleidet während des

Führens des Fahrzeuges einen Herzin-

farkt. Er kommt von der Straße ab, stürzt

von der Brücke und verstirbt. Fahrzeug und

Ladung werden zerstört. Ein solcher Fall

war bis heute noch nicht Gegenstand eines

gerichtlichen Verfahrens. Dieser Fall wurde

im Wege des Regresses gegen den

Frachtführer erledigt auf Grundlage des

vorgenannten Urteils des Bundesgerichts-

hofes. Der Versicherer des Frachtführers

hat den Schaden reguliert und anerkannt,

dass kein haftungsbefreiendes, unab-

wendbares Ereignis vorliegt.

HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS

Wer seine Güter einem Frachtführer zum Transport anvertraut, kann nicht immer sicher sein, dass er vom Frachtführer

beziehungsweise dessen Versicherer im Schadenfall auch Ersatz des entstandenen Schadens erlangt. Grundsätzlich haftet

der Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 425 Handelsgesetzbuch HGB-Grundhaftung) für alle Schäden,

die während des Zeitraums eintreten, in welchem er die Güter in Gewahrsam hat (Obhutshaftung). Allerdings regelt die

gesetzliche Haftung – in § 426 HGB bei innerdeutschen Transporten und in Art. 17 Abs. 2 CMR bei grenzüberschreitenden

Transporten – auch, dass der Frachtführer von seiner Haftung befreit ist, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die er

selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

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RVM-AKTUELL (V1)0913 09

Versicherungslösungen Sollte die gewichtsabhängige Haftung

nicht ausreichen, um den Warenwert in Soweit auf Grund des zu beurteilenden voller Höhe abzudecken, so trägt Ihr Sachverhaltes kein haftungsbefreiendes, Wareninteressent und Auftraggeber das unabwendbares Ereignis im Sinne der Risiko einer Versicherungslücke. Ihr gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 426 Verkehrshaftungs-Versicherer wird im HGB in Verbindung mit § 7 II StVG vor- Schadenfall maximal entsprechend der liegt, besteht für die zu befördernden Güter gesetzlichen Höchsthaftung entschä-Versicherungsschutz über die Verkehrs- digen, soweit über Ihre Verkehrshaftungs-haftungs-Versicherung des Frachtführers. Versicherung Deckungsschutz besteht.

Für den Fall, dass ein solches unabwend- Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!bares Ereignis eintritt, mit der Folge, dass

der Frachtführer nicht zu haften hat, kann

sich der Wareninteressent und Auftrag-

geber des Frachtführers durch den Ab-

schluss einer Waren-Transport-Versiche-

rung absichern. Eine solche Deckung ge-

währt Versicherungsschutz auch beim Vor-

liegen eines unabwendbaren Ereignisses.

Handlungsempfehlung

Sprechen Sie als Frachtführer Ihren Auf-

traggeber bei Vertragsabschluss auf den

Abschluss einer Waren-Transport-Ver-

sicherung an. Zum einen machen Sie ihn

auf das Problem eines eventuellen Haf-

tungsausschluss aufmerksam, zum ande-

ren stellen Sie sicher, dass das zu be-

fördernde Gut im Rahmen Ihrer Verkehrs-

haftungs-Versicherung ausreichend ver-

sichert ist. Bei innerdeutschen Trans-

porten haften Sie gemäß HGB, soweit 40

SZR (Sonderziehungsrechte) vereinbart

sind, maximal mit ca. 44 EUR je Kilo-

gramm Rohgewicht der Sendung und bei

grenzüberschreitenden Transporten nach

CMR mit ca. 10 EUR je Kilogramm Roh-

gewicht der Sendung. Die Höchsthaftung

hängt ab von den Währungsschwankun-

gen der Sonderziehungsrechte.

Ihr Ansprechpartner:

Sven-Stephen Petersmarck

Tel. +49 7121 923-220

[email protected]

HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS – UNABWENDBARES EREIGNIS

Page 10: RVM-AKTUELL 03/2013

RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Anders als früher bedeutet Logistik heute nicht mehr einfach Waren zu lagern und von A nach B zu transportieren: Logistik

ist vielmehr eine strategische Systemleistung, die aus mehreren, sorgfältig aufeinander abgestimmten Schritten besteht.

Diese komplexe Dienstleistung birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Grund genug für RVM, im Oktober 2002 die

Abteilung Transport/Logistik zu gründen.

Die Bedeutung dieser Abteilung bildet �Frau Belkis Dumlupinar (Sachbearbei- Makler verweisen kann. Das Durchführen

dabei nicht nur das große und kontinuier- tung/Speditionskauffrau) von Schulungen (wie zum Beispiel Fah-�Frau Andrea Kehm (Sachbearbeitung/ liche Wachstumspotenzial der Logistik- rerschulungen) und das Erstellen von Kun-

Speditionskauffrau)branche ab, sondern zeigt sich auch an deninformationen zu bestimmten Fach-�Herr Robin Leppert (Auszubildender der konkreten Beteiligung am Unterneh- themen (wie zum Beispiel Praxistipps für

Kaufmann für Versicherungen)menserfolg von RVM: Alleine in diesem die Schadenbearbeitung oder Hinweise,

Bereich werden derzeit über 700 Verträge worauf bei der Nutzung von elektronischen Wie für jedes Team und jeden Mitarbeiter

mit einem Prämienvolumen von über 4,5 Frachtenbörsen zu achten ist) runden das bei RVM gilt: Der Kunde mit seinen

Mio. EUR bearbeitet! Das Hauptaugen- Leistungsspektrum ab.individuellen Anliegen steht im Vorder-

merk liegt hierbei auf der Betreuung von grund! Wir beschränken uns deshalb nicht Die Leidenschaft für unsere Versiche-Speditionen, Frachtführern und Lager-nur auf das reine Analysieren Ihres Ver- rungssparte macht uns zum kompetenten haltern. Kunden sind aber prinzipiell alle sicherungsbedarfs sondern begleiten Sie Ansprechpartner in Sachen Transport- Unternehmen, die Güter versenden und/ vor allem auch im Schadenfall. Wichtig ist und Verkehrshaftungs-Versicherung für oder beziehen (z.B. Produktions- und uns, anstatt nur auf Impulse von außen zu alle Beteiligten. Wir freuen uns, auch Sie Handelsbetriebe). Das Team zeichnet sich reagieren, dass wir in diesem Bereich mit unserem Dienstleistungsangebot zu durch seine passgenaue Zusammen-selbst Maßstäbe setzen – beispielsweise begeistern! setzung aus:mit der Erstellung von umfassenden Ver-

sicherungskonzepten. Anregungen hierzu �Herr Sven-Stephen Petersmarck (Leiter kommen nicht zuletzt aus der Tages-Team Transport/Logistik)arbeit; die Erfahrungen und Ideen jedes �Herr Jan Newerla (Rechtsassessor und Teammitgliedes zählen. Gruppenleiter)

�Frau Marliese Strohschen (Kundenbe-Im Bereich Schaden erfolgt die Schaden-treuerin)bearbeitung bis zu gewissen Grenzen auf-�Herr Norbert Schmauser (Kundenbe-grund von Regulierungsvollmachten: Ein treuer)

�Frau Nadine Bauer (Sachbearbeitung/ veritabler Vertrauensbeweis der Versiche-

Versicherungskauffrau) rer, auf welchen nicht jeder Assekuranz-

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Ihr Ansprechpartner:

Sven-Stephen Petersmarck

Tel. +49 7121 923-220

[email protected]

Page 11: RVM-AKTUELL 03/2013

RVM-AKTUELL (V1)0913 11

KFZ-VERSICHERUNG: RVM-UNTERNEHMERSTAMMTISCH 24. JULI 2013

Für RVM begrüßten Herr Michael Friebe Beziehung konnte hierbei vertieft oder gar tieren oder verkaufen. Unseren Kunden

neu geknüpft werden. und Herr Christian Begemann in Ismaning wollen wir die Möglichkeit bieten, sich in

35 Unternehmer aus ganz Bayern zum einem ungezwungenen Rahmen zu treffen, Nach dem offiziellen Teil besuchten die regen Austausch rund um das Thema zu informieren und mit einem Versicherer Teilnehmer gemeinsam das Benefizspiel in direkten Kontakt zu treten.«, so Chris-Kraftfahrtversicherung. Hierbei stellte des FC Bayern gegen den FC Barcelona. Im tian Begemann, RVM Niederlassungs-sich auch dieses Jahr die R+V Versiche-Rahmen des Uli Hoeneß Cups trafen leiter München und Organisator. Offen-rung den Fragen der Teilnehmer in den hierbei die beiden letztjährigen Halbfina- sichtlich liegen wir mit unserem Konzept Bereichen Vertrag wie auch Schaden. listen der Champions League in der bereits richtig, wie wir auch dieses Jahr wieder aus Angeführt von Herrn Richard Stokes Monate vorher mit 71.000 Zuschauern Reaktionen der Teilnehmer entnehmen (Filialdirektor R+V München) und Frau ausverkauften Allianz Arena aufeinander. konnten. Es ist für uns Ansporn auch 2014 Almut Weber (Kraftfahrtschaden-Leitung Der Erlös von rund 2,5 Mio EUR wurde im einen RVM-Stammtisch zu organisieren Stuttgart) wurde informiert und sehr rege Übrigen ausschließlich sozialen Zwecken und ansprechend zu gestalten. Dies gilt diskutiert. »Ihre Kritik, Anregungen und zugeführt. Mit Spannung wurde an diesem natürlich für den offiziellen wie auch den Wünsche an uns haben wir verstanden und

gemütlichen Teil. Abend der Auftritt des neuen Bayern werden uns nun gemeinsam mit RVM Trainers Pep Guardiola und natürlich von umgehend an die Umsetzung machen«, so

Herzlichen Dank an alle Teilnehmer. Wir FC Barcelonas Weltfußballer Lionel Messi das Fazit von Richard Stokes. Treffender freuen uns, Sie auch 2014 wieder be-erwartet. Mit 2:0 konnte der Triple-Sieger hätte man es, aus RVM-Sicht, am Ende grüßen zu dürfen!FC Bayern schließlich das Spiel für sich des offiziellen Teils des Stammtisches

entscheiden.sicher nicht formulieren können.

»Mit dem RVM-Unternehmerstammtisch Vor der Veranstaltung, in den Pausen

gehen wir einen anderen Weg. In einem von sowie im Anschluss bot sich den Teil-

nehmern die Möglichkeit des persön- der Teilnehmerzahl begrenzten Rahmen

lichen Kennenlernens und Austausches. wollen wir weder uns als RVM noch unsere

So manche geschäftliche oder persönliche Produkte und Dienstleistungen präsen-

Zum dritten Mal fand der RVM-Unternehmerstammtisch für Spediteure und Logistiker in München statt. Der Austausch

untereinander sowie mit einem Versicherer stand auch dieses Jahr wieder auf dem Programm. Abgerundet wurde die

Veranstaltung mit einem Besuch des Benefizspiels FC Bayern gegen FC Barcelona im Rahmen des Uli Hoeneß Cups.

Ihr Ansprechpartner:

Christian Begemann

Tel. +49 173 3280169

[email protected]

Page 12: RVM-AKTUELL 03/2013

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BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?

Im vergangenen Jahr wurden innerhalb weniger Monate zahlreiche Brände in stillgelegten Betrieben gemeldet: »Brand in

stillgelegter Autowerkstatt« (29.05.12), »Brand in stillgelegtem Brauereigebäude« (23.07.12), »Brand in stillgelegter

Mühle« (30.11.12) – so oder ähnlich war es der Presse zu entnehmen. Nachdem auch stillgelegte Betriebe oder Still-

legungen von Teilen eines Betriebes für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft von Relevanz sein können, sollte

dieser Thematik eine hohe Bedeutung zugemessen werden. Dies erst recht, wenn diese Betriebsbereiche direkt an weitere

Betriebsräume angrenzen. Darüber hinaus handelt es sich bei Betriebsstilllegungen auch um sogenannte anzeigepflichtige

Gefahrerhöhungen, die dem Versicherer – zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes – gemeldet werden müssen.

Wodurch können sich Betriebsstilllegungen und Einbruchdiebstahl besteht zudem ein

ergeben? erhöhtes Leitungswasserrisiko: Sofern die

wasserführenden Leitungssysteme nicht

abgesperrt und entleert werden, besteht Nicht nur durch Auftragseinbrüche in

die Gefahr, dass über einen langen Zeit-wirtschaftlichen Krisenzeiten oder durch

raum hinweg unbemerkt Leitungswasser betriebliche Umstrukturierungen ergeben

austreten kann und hierdurch einen er-sich Betriebsstilllegungen. Auch durch

heblichen Sachschaden verursacht.längere Betriebsferien oder saisonale Be-

triebsstillstände können sich Zustände er- Welche Präventionsmaßnahmen sollten in geben, welche stark von einer permanen- diesem Zusammenhang beachtet werden?ten Nutzung der betrieblichen Räume

abweichen.Aufgrund der Tatsache, dass stillgelegte

Weshalb ist hierdurch ein erhöhtes Gefähr- Betriebe beziehungsweise Betriebsteile in

dungspotenzial gegeben? der Regel nicht mehr durchgehend per-

sonell besetzt sind, ist davon auszugehen,

dass Brände nicht rechtzeitig erkannt und Sicherlich ist zunächst richtig, dass mit

in der Konsequenz auch nicht mehr er-der Stilllegung von Betrieben beziehungs-

folgreich bekämpft werden können. weise Betriebsteilen produktionsspezi-

fische Risiken wegfallen. Auf der anderen Auf nachstehende Punkte sollte deshalb Seite erhöht sich insbesondere das Risiko unbedingt geachtet werden:durch Brandstiftung in erheblichem Ma-

· Elektrische Anlagen und Geräteße: Nicht weniger als ein Drittel aller �Installation eines Hauptschalters zur Feuerschäden bei stillgelegten Betrieben

generellen Stromlosschaltungwird durch Brandstiftung verursacht. �Trennung elektrischer Geräte (auch

Als weitere Schadenursachen sind da- von Kaffeemaschinen, Wasserkocher, rüber hinaus technische Ursachen (elek- Kühlschränken, Heizlüfter etc.) vom trische Anlagen etc.) sowie fahrlässiges StromnetzVerhalten (feuergefährliche Arbeiten etc.) · Brandlastenzu erwähnen. Allerdings ergibt sich nicht �Reduzierung der Brandlasten (Ver-nur im Bereich der Brandentstehung ein packungsmaterialien, Paletten etc.) höheres Gefährdungspotenzial. Auch Ein- innerhalb und außerhalb der Gebäudebruchdiebstahldelikte nehmen bei stillge- �Vermeidung der Lagerung brennbarer legten Betrieben in erheblichem Maße zu: Materialien direkt an Gebäudeau-Je schlechter der optische Eindruck eines ßenwänden und an der UmzäunungGebäudes (zerstörte Scheiben etc.), umso �Rauchverbotniedriger ist die Hemmschwelle von �Generelle Vereinbarung eines Rauch-Straftätern, einen Vandalismusschaden verbotes mit definierten Raucher-anzurichten. Neben den Gefahren Feuer zonen

Page 13: RVM-AKTUELL 03/2013

RVM-AKTUELL (V1)0913 13

Ihr Ansprechpartner:

Joachim Roth

Tel. +49 7121 923-273

[email protected]

Fazit· Reparaturarbeiten

�Aktive Begleitung von sogenannten

Stilllegungen von Betrieben beziehungs-»Heißarbeiten«

� weise Betriebsteilen können oftmals spon-Bereitstellung von Löschgeräten

� tan entstehen. Auch wenn diese »Neben-Durchführung von Nachkontrollen

bereiche« augenscheinlich nicht mehr die · Einbruchrisiko

� höchste Bedeutung haben, können diese Instandhaltung der Umzäunung

� erfahrungsgemäß doch noch eine wichtige Installation einer Außenbeleuchtung

Rolle zur Aufrechterhaltung der Be-(gegebenenfalls über Bewegungs-

triebsbereitschaft spielen. Oftmals wer-melder)

� den in diesen Objekten weniger wert-Bewachung durch Sicherheitsunter-

haltige Materialien wie zum Beispiel Ver-nehmen (in Abhängigkeit der Begehr-

packungen, ausrangierte Maschinen oder lichkeit der gelagerten Güter)

Maschinenteile gelagert. · Leitungswasserrisiko

�Ausreichende Beheizung und Kontrol-

Aus versicherungstechnischer Sicht han-le der Gebäude und Gebäudeteile

� delt es sich bei Betriebsstilllegungen um Absperren und Entleeren der was-

eine sogenannte »anzeigepflichtige Ge-serführenden Anlagen

fahrerhöhung«. Eine Abstimmung mit

Müssen sicherheitstechnische Anlagen funk- dem Versicherer zur Aufrechterhaltung

tionsbereit gehalten werden? des uneingeschränkten Versicherungs-

schutzes ist somit zwingend erforderlich.

Auch wenn es zunächst hinderlich er-

Haben Sie Beratungsbedarf? RVM unter-scheint: Auch unter schwierigen Rahmen-

stützt Sie gerne.bedingungen sollten sicherheitstechni-

sche Anlagen stets funktionsbereit sein.

Gerade wenn Standorte nicht mehr oder

nur noch mit einer sehr geringen Zahl an

Mitarbeitern besetzt sind, gewinnen auto-

matische Sicherheitseinrichtungen wie

automatisch gesteuerte Brandschutztore,

Brandmeldeanlagen und Brandbekämp-

fungsanlagen (Sprinkleranlagen etc.) ein

Mehr an Bedeutung.

Insofern sollte sichergestellt sein, dass

Wartungsarbeiten und Revisionen durch

Fachfirmen und VdS-Sachverständige an

technischen Anlagen und Einrichtungen

weiterhin durchgeführt werden.

BETRIEBSSTILLLEGUNG – WAS TUN, WENN DER BETRIEB RUHT?

Page 14: RVM-AKTUELL 03/2013

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Alternative, also bankenunabhängige Finanzierungswerkzeuge gewinnen immer mehr an Bedeutung im Mittelstand: Fine-

trading ist eine solche Alternative. Das Konzept für Finetrading ist einfach: Ein Zwischenhändler, der sogenannte Fine-

trader, agiert zwischen Lieferant und Käufer und finanziert die verhandelte Bestellung.

FINETRADING – WARENEINKAUF CLEVER FINANZIEREN

Ablauf Finetrading-Prozess Einkünfte erzielen, bevor er Geld aus- henden Mehrbedarf an Kapital zu deck-

geben muss; en, kann Finetrading genau das Richtige Zunächst verhandelt der Käufer direkt mit �Liquidität unabhängig von den Ban- sein.seinem Lieferanten die Konditionen und ken; bestellt die Waren nach Rücksprache mit �Sofortiger Geldfluss beim Lieferanten; Sie haben Interesse? Sprechen Sie mit dem Finetrader. Der Lieferant liefert die �Minimierung des Zahlungsausfallrisi- unseren Experten!bestellte Ware direkt an den Käufer. Der kos beim Lieferanten;Lieferant stellt dem Finetrader darüber �Stärkung der Handelsbeziehung zwi-eine Rechnung. Die Begleichung der schen Lieferant und Käufer.Forderung des Lieferanten erfolgt durch

den Finetrader sofort unter Ausnutzung Die Voraussetzungenvon Skonto. Der Finetrader stellt sei-

nerseits dem Käufer eine Rechnung über �Finanziert werden kann nur Handels-die Warenlieferung mit einem Zahlungs- ware; ziel von maximal 120 Tagen. Der Käufer �Mindesteinkaufsvolumen EUR 50.000;begleicht die Rechnung flexibel inner- �Ihr Unternehmen muss kreditversiche-halb dieser Frist. rungsfähig sein.

Die Vorteile Finetrading gibt es mittlerweile seit fast

zehn Jahren am Markt. Das Marktvo-�Lange Zahlungsziele für den Käufer; lumen beläuft sich auf mehrere Milliar-�Er kann produzieren, verkaufen und den EUR. Um einen kurzfristig entste-

Ihr Ansprechpartner:

Rudi Brunner

Tel. +49 7121 923-116

[email protected]

Page 15: RVM-AKTUELL 03/2013

UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL IM ALLTAG – SPAM

Die E-Mail ist aus der heutigen Welt der Kommunikation kaum noch wegzudenken – weder im privaten noch im

geschäftlichen Bereich. Sie lässt sich einfach und unkompliziert anwenden und erreicht komfortabel und effizient sehr

schnell viele Empfänger. Allerdings sind es genau diese Vorzüge, die dieses Medium auch für Werbezwecke und für

kriminelle Machenschaften interessant macht. Mittlerweile umfassen diese unerwünschten E-Mails – auch SPAM genannt

– ungefähr 95% des gesamten E-Mail-Aufkommens bei RVM. Um dieser Flut an »Unrat« Herr zu werden, werden E-Mails bei

RVM automatisch auf SPAM kontrolliert und ausgefiltert.

Ihr Ansprechpartner:

Timo Notonica

Tel. +49 7121 923-274

[email protected]

Woher kommt der Begriff SPAM? · Blacklists: Das sind Listen mit bereits Wahrscheinlichkeit dieser sogenannten

verdächtigen oder bekannten SPAM- »False Positives« sehr gering, jedoch nicht

auszuschließen.»SPAM ist ursprünglich ein Markenname Absendern.

für Dosenfleisch, bereits 1936 entstan- · Greylisting: Eine E-Mail wird zunächst

Vermuten Sie einmal, dass eine E-Mail von den aus SPiced hAM […]. Während der nicht angenommen. Erst wenn sie –

Ihnen nicht bei uns angekommen ist: Ihr Rationierung im Krieg war Spam eines der normalerweise automatisiert – erneut

Kundenbetreuer hilft Ihnen gerne weiter!wenigen Nahrungsmittel, die in Großbri- geschickt wird, wird sie akzeptiert.

· Mit Hilfe von Stichwörtern, die tannien praktisch überall und uneinge- Scoring:

häufig in SPAM-E-Mails vorkommen, schränkt erhältlich waren. Die Omni-

wird anhand der Häufigkeit und der präsenz dieses Fleisches, ähnlich wie

Bedeutung der Wörter eine Punktzahl für später die unerwünschter Botschaften

die E-Mail errechnet. Übersteigt die E-(zum Beispiel als E-Mails), förderte die

Mail einen bestimmten Schwellenwert, Entwicklung des Begriffs.« (Wikipedia)

wird sie ausgefiltert.

Viele Algorithmen

False Positives

Um die Masse der SPAM-Mails sinnvoll

und automatisch ausfiltern zu können, Wo gehobelt wird, fallen leider auch immer

gibt es heute viele technische Möglich- Späne: Bei dieser Menge an ausgefilterten

keiten. Die Arbeit wird bei RVM von einem E-Mails und auch der Kreativität der

zentralen Mailgateway verrichtet. Dieser »Bösen Buben« bleibt es nicht aus, dass

setzt verschiedene Filter an, um die ab und zu »gute« E-Mails fälschlicher-

Herkunft und die Vertrauenswürdigkeit weise ausgefiltert werden. Auf Grund der

einer E-Mail zu überprüfen. sich stetig anpassenden Filter ist die

RVM-AKTUELL (V1)0913 15

Page 16: RVM-AKTUELL 03/2013

16

Ihre Ansprechpartnerin:

Ute Zeile

Tel. +49 7121 923-141

[email protected]

In dieser Ausgabe von RVM-AKTUELL stellen wir Ihnen gleich zwei Aktionen vor: Den Verein zur Förderung von Kindern aus

Familien, die von Sucht betroffen sind »Vergessene Kinder e. V. Reutlingen« sowie das Präventionsprojekt »Anna & Marie –

kleine und große Freundin« des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverein Reutlingen e. V.

PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

Der Verein »Vergessene Kinder« wurde fühlen. Es dominiert das Gefühl, verlassen gruppe wird, wie die vorherigen Gruppen,

über einen Zeitraum von 18 Monaten zu sein. Das Risiko für die Entwicklung von 1995 gegründet. Die Arbeit des Vereins

Suchterkrankungen oder anderer psychi-gründet auf der Beobachtung, dass Kinder durchgeführt. In der Ferienzeit sowie für

aus Familien, die von Sucht betroffen den Herbst sind eine geführte Wanderung scher Probleme erhöht sich.

sind, vermehrt unter seelischen Belastun- mit Lamas und weitere erlebnisorientierte Der Verein bietet Beratung für Jugendliche gen leiden. Die Ziele des Vereins sind: Auf- Angebote und Freizeitaktivitäten geplant.und junge Erwachsene an. Er unterhält klärung der Öffentlichkeit über die Aus-sozialpädagogische Kindergruppen, die Da der Verein keine öffentliche Finanz-wirkungen von Suchterkrankungen in der Elternabende, Elternberatung und erleb- mittel erhält, haben wir diesen gerne mit Familie, Bewusstmachung der besonderen nispädagogische Aktivitäten durchführen. unserer Spende unterstützt. Situation von Kindern und Jugendlichen, Für die Betreuer werden Weiterbildungs-Förderung von Suchtprävention, Initiie-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:maßnahmen finanziert. Es finden regel-rung von Weiterbildungsmaßnahmen und mäßig Veranstaltungen statt, um die Öf-Bereitstellung von Beratungs- und Grup-

www.vergessene-kinder-reutlingen.defentlichkeit zu informieren.penangeboten für betroffene Kinder, Ju- [email protected]

gendliche und Familien.Mit unserer Spende wurde eine neue

Kindergruppe (inzwischen die 8. Gruppe) In einer »Suchtfamilie« fehlen feste Re-mitfinanziert. Die Vorbereitungen für die geln und verlässliche Bezugspersonen.

am 19. Juni 2013 gestartete Gruppe ha-Kinder sind oft angespannt und zwischen

ben schon Anfang des Jahres mit Anfragen den Eltern hin- und hergerissen. Oft haben

und Elterngesprächen begonnen. Jeden sie das Gefühl, zwischen den Eltern zu

Mittwoch treffen sich die Kinder im Alter stehen, nicht geliebt und akzeptiert zu

von 7–13 Jahren von 17–18.30 Uhr. Alle werden. Dazu kommen noch Schuld-

Kinder sind für die Gruppenarbeit ge-gefühle, vielleicht für die Sucht der Eltern

mitverantwortlich zu sein. Dies führt bei eignet, und die Eltern bereit, an Eltern-

den Kindern und Jugendlichen oft zu gesprächen und Elternabenden regelmä-

ßig teilzunehmen. Die jetzige Kinder-Misstrauen und Unterdrückung von Ge-

Page 17: RVM-AKTUELL 03/2013

Eine Freundin zum Zuhören Nach neun Monaten Laufzeit nahmen

beziehungsweise nehmen insgesamt be-

Das Präventionsprojekt »Anna & Marie – reits zwölf Mädchen und heranwachsende

kleine und große Freundin« wird vom Frauen an dem Projekt erfolgreich teil. Das

Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Projekt wird beworben durch das Jugend-

Reutlingen e.V. angeboten und begleitet. amt und Schulen, teilweise melden sich

die Eltern auch direkt beim Kinderschutz-

»Manchmal fühl ich mich einsam und bund. In den Fällen, in denen die Eltern die

allein, wird mir alles zu viel, hab ich Angst, Teilnahme am Projekt mittragen, sind die

dass alles um mich herum zusammen- Freundschaften am stärksten, bestätigt

bricht, möchte ich nur noch weg, weiß Frau Dr. Katarina Mallok, Koordinatorin des

nicht weiter, dann wäre es gut, eine große Projekts. Gründe hierfür sind, dass die

Freundin zu haben, die mir zuhört, mich Mädchen in keinen Loyalitätskonflikt zwi-

ernst nimmt, mich so akzeptiert wie ich schen der großen Freundin und den Eltern

bin, mir Mut macht meinen eigenen Weg fallen, wodurch die Begegnungen unbe-

zu finden«. lastet stattfinden können und einen Raum

für die eigenen Bedürfnisse der Mädchen

schaffen. Dies ist sehr wichtig, denn viele Einsamkeit und geringes Selbstvertrauen

der Mädchen und heranwachsenden Frau-ist das zentrale Thema der Mädchen und

en fühlen sich von der Außenwelt oft miss-heranwachsenden Frauen zwischen 12

verstanden, glauben in der Schule oder in und 24 Jahren, die an dem Projekt Anna &

der Gestaltung der Partnerschaft versagt zu Marie des Reutlinger Kinderschutzbundes

haben, manche leiden leider auch bereits bisher teilgenommen haben. Das Projekt,

an Depressionen. Durch die wertschätzen-in dem erwachsene Frauen als große

de Zuwendung der »großen Freundin« Freundin Mädchen und junge Frauen in

aktivieren die Mädchen eigene Kräfte, ge-schwierigen Lebensphasen begleiten, läuft

winnen an Selbstvertrauen, suchen Zugangin Reutlingen seit Ende 2012.

zu den Mitmenschen, entdecken neue

Möglichkeiten im Rahmen der schu-

lischen und beruflichen Perspektiven.

Der Deutsche Kinderschutzbund arbeitet

ausschließlich mit ehrenamtlichen Mit-

arbeitern zusammen, welche sich für

verschiedene Aufgaben engagieren. Die

ehrenamtlichen Mitarbeiter bringen meis-

tens keine sozialpädagogische oder the-

rapeutische Ausbildung mit, wohl aber

leben sie in ausgeglichenen und stabilen

Verhältnissen. Um die Aufgabe der großen

Freundin professionell ausführen zu kön-

nen, bedarf es zunächst einer intensiven,

mehrtägigen Schulung sowie einer regel-

mäßigen Supervision. Weiterhin mussten

auch die Räumlichkeiten geschaffen wer-

den, in welchen die Freundinnen unge-

stört sich austauschen können.

Wir sind froh, dass wir mit unserer Spende

hierfür die notwendigen finanziellen Mit-

tel für die Einführung des Projekts bieten

konnten.

PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

RVM-AKTUELL (V1)0913 17

Ihre Ansprechpartnerin:

Larissa Schadenberger

Tel. +49 7121 923-147

[email protected]

Page 18: RVM-AKTUELL 03/2013

18

Ihre Ansprechpartnerin:

Sarah Rothacker

Tel. +49 7121 923-144

[email protected]

Die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen ist uns sehr wichtig. Daher haben wir allen Personen ein freiwilliges Sicherheits-

und Fahrsicherheitstraining unter dem Motto »Gefahren erkennen – Gefahren vermeiden – Gefahren bewältigen« ange-

boten.

RVM / DVR-FAHRSICHERHEITSTRAINING – SICHERHEIT GEHT VOR

Jeder zweite kennt vermutlich das Pro- sen für solche Situationen erproben. Sie waren begeistert und haben sich das

blem aus eigener Erfahrung: Auf dem Weg lernten, Fehler im Umgang mit dem Fahr- Fahrsicherheitstraining nicht so effektiv

zu einem Termin oder auf dem Heimweg zeug zu vermeiden und Risiken im Stra- und interessant vorgestellt.

sind die Gedanken noch am Arbeitsplatz ßenverkehr richtig einzuschätzen, um

beziehungsweise leitet die Musik im Auto Gefahren besser erkennen und vermeiden Ab diesem Jahr werden wir das Fahr-

schon die Freizeit ein – und dann passiert zu können. sicherheitstraining fest in unser betrieb-

plötzlich etwas total Unerwartetes: Ein liches Arbeitssicherheitskonzept integrie-

Kind läuft über die Straße, das Fahrzeug Unsere MitarbeiterInnen wurden in vielen ren, um die Gefahren der Wege- und

vor einem macht eine Vollbremsung oder Situationen durch praktische Übungen Dienstwegeunfälle zu reduzieren bezie-

man selbst macht einen folgenschweren sowie moderierten Gesprächen geschult. hungsweise am Besten ganz zu vermei-

Fahrfehler. Das Autofahren ist zur täg- Bestandteile des Fahrsicherheitstraining den.

lichen Routine geworden. Ohne groß nach- waren auch: die richtige Sitzhaltung, Aus-

zudenken, spult man seine Wege ab. Viele weich- und Bremsmanöver auf verschie-

Autofahrer wissen nicht, wie in einer Ge- denen Untergründen sowie die Fahrtech-

fahrensituation der kürzeste Bremsweg nik in einer Kurve. Jeder – selbst ein Auto-

erzielt oder effektiv gelenkt wird. fahrer, der lange Jahre unfallfrei gefahren

ist – lernte seine Grenzen kennen und hat

In unserem Fahrsicherheitstraining konn- für die Zukunft wertvollen Input erhalten.

ten die TeilnehmerInnen Verhaltenswei- Unsere teilnehmenden MitarbeiterInnen

Page 19: RVM-AKTUELL 03/2013

Weiterbildung:Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter bilden mittlerweile die wertvollste

Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist

es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen

tieferen Einblick zu geben, was sich bei

uns »so tut«.

Neue MitarbeiterInnen:

Wir haben uns verstärkt durch:

Kundenbetreuer

Jubiläum:Sachbearbeiterin Administration

Sachbearbeiterin Vorsorge

Sachbearbeiterin KFZ

Kundenbetreuer

Sachbearbeiterin Komposit

Sachbearbeiterin Administration

Auszubildende Kauffrau für

Versicherungen und Finanzen

Studentin Bachelor of Arts (B.A.)

an der DHBW

Auszubildende Kauffrau für

Versicherungen und Finanzen

Auszubildende Kauffrau für

Versicherungen und Finanzen

Auszubildender Kaufmann für

Versicherungen und Finanzen

Auszubildende Kauffrau für

Versicherungen und Finanzen

Student Bachelor of Arts (B.A.)

an der DHBW

Studentin Bachelor of Arts (B.A.)

an der DHBW

Teamleiter KFZ

�Herrn Raymond Janßen

· Frau Therese Maier

· Frau Elfriede Fuhry-Müller

· Herrn Hermann Köster

· Frau Nadine Stein

· Frau Madeleine Köber

· Frau Sofia El Mestary

· Frau Carolina Göggel

· Frau Kathrin Herrmann

· Frau Jessica Liebelt

· Herrn Tim Schmitte

· Frau Erika Schuster

· Herrn Christof Seeger

· Frau Jasmin Weller

· Herrn Marenus Memleb

Frau Veronika Roller

Wir bilden uns für Sie weiter. Zur Ausbil-

derin IHK haben die Prüfung erfolgreich

absolviert:

Herzlichen Glückwunsch!

Ihr 10-jähriges Firmenjubiläum hatten

am 01.04.2013

am 01.06.2013

am 01.07.2013

am 01.09.2013

Wir gratulieren recht herzlich!

�Frau Nadine Bauer

�Frau Daniala Loock

�Frau Beatrice Stengel

�Frau Sonja Vollmer

· Frau Manuela Engel

· Herr Hans Martin Prill

· Frau Evelyn Kupriss

· Frau Bahar Özer

· Frau Stefanie Poggensee

· Frau Nicole Siebert

RVM – IN EIGENER SACHE

RVM-AKTUELL (V1)0913 19

Ihre Ansprechpartnerin:

Larissa Schadenberger

Tel. +49 7121 923-147

[email protected]

IMPRESSUM

Herausgeber

RVM Versicherungsmakler

GmbH & Co. KG und

RVM Finanzmanagement

GmbH & Co. KG

Arbachtalstraße 22

72800 Eningen u. A.

Tel. +49 7121 923-0

Fax +49 7121 923-200

www.rvm.de

Redaktionelle

Verantwortung

Thomas Gaugele

Satz

www.arcusmarketing.de

Ihr Ansprechpartner:

Herr Thomas Gaugele

Tel. +49 7121 923-155

[email protected]

Dieser Informationsdienst der RVM-

Gruppe dient Ihrer persönlichen

Unterrichtung über Neuerungen aus

den Bereichen Versicherung und Vor-

sorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt

kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung

keine Gewähr übernommen werden.

Über Anregungen, Hinweise oder den

Wunsch nach weiteren Informationen

freuen wir uns.

Page 20: RVM-AKTUELL 03/2013

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