S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit...

119
d e r C h e m i s c h e n U n t e r s u c h u n g s ä m t e r H a g e n u n d H a m m S t a d t H a g e n M ä r k i s c h e r K r e i s K r e i s O l p e K r e i s S i e g e n - W i t t g e n s t e i n S t a d t H a m m H o c h s a u e r l a n d k r e i s K r e i s S o e s t K r e i s U n n a G e m e i n s a m e r J a h r e s b e r i c h t 2 0 0 6 E n n e p e - R u h r - K r e i s

Transcript of S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit...

Page 1: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

d e rC h e m i s c h e n U n t e r s u c h u n g s ä m t e r

H a g e n u n d H a m m

S t a d t H a g e n

M ä r k i s c h e r K r e i s

K r e i s O l p e

K r e i sS i e g e n - W i t t g e n s t e i n

S t a d t H a m m

H o c h s a u e r l a n d k r e i s

K r e i s S o e s t

K r e i s U n n a

G e m e i n s a m e r J a h r e s b e r i c h t

2 0 0 6E n n e p e - R u h r - K r e i s

Page 2: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Gemeinsamer Jahresbericht 2006

der Chemischen Untersuchungsämter

Hagen und Hamm

Einzugsbereich des CUA Hagen:

Stadt Hagen 197.854 Ennepe-Ruhr-Kreis 343.719

Märkischer Kreis 450.219 Kreis Olpe 142.055 Kreis Siegen-Wittgenstein 292.089 1.283.881 Einzugsbereich des CUA Hamm: Stadt Hamm 184.556 Hochsauerlandkreis 276.756 Kreis Soest 308.880 Kreis Unna 425.946

1.196.138

Einwohnerzahl im Einzugsbereich der Kooperation: 2.480.019

Stichtag: 30. Juni 2005 Lt. Mitteilung des Landesamtes für Statistik u. Datenverarbeitung Nordrhein-Westfalen

Page 3: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Herausgeber Stadt Hagen Der Oberbürgermeister Chemisches Untersuchungsamt Pappelstrasse 1 58099 Hagen Telefon: 02331/207 47 15 Telefax: 02331/207 24 54 E-mail: [email protected] Internet: www.cua-hagen.de Autoren Dr. Jürgen Hild, Dr. Susanne Bischoff, Dr. Christian Gertz, Thorsten Münstedt, Ralf Neumann, Christiane Richter, Sabine Röllecke, Dr. Hans-Udo Rösener, Michael Walter Herausgeber Stadt Hamm Der Oberbürgermeister Chemisches Untersuchungsamt Sachsenweg 6 59073 Hamm Telefon: 02381/178501 Telefax: 02381/172253 E-Mail: [email protected] Internet: www.hamm.de Autoren Anneliese Brockmann, Dieter Erning, Dr. Dirk Höhne, Ilonka Höhne, Dr. Sigrid Littmann-Nienstedt, Bernd Rönnefahrt, Angelika Scherer, Alfred Schulz

Page 4: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm gemeinsam über ihre Tätigkeit im amtlich-hoheitlichen Aufgabenfeld der Lebensmit-telüberwachung und -untersuchung sowie über andere Arbeitsfelder aus den Bereichen Umwelt, Trinkwasser, Blutalkohol und Toxikologie. Der Einzugsbereich umfasst 7 Kreise und zwei Städte im Regierungsbezirk Arnsberg mit insgesamt ca. 2,6 Millionen Einwohnern. Die seit 1999 bestehende Kooperation wurde zum 01. Januar 2006 durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg erweitert, so dass zu Beginn des Berichtsjahres eine fast vollständige Arbeitsteilung im Bereich der Le-bensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetik-Untersuchung begonnen werden konnte. Die chemische Untersuchung von Fleisch und Fleischerzeugnissen wird nun nur noch im Chemischen Untersuchungsamt der Stadt Hamm durchgeführt, die mikrobiologischen Unter-suchungen außer Trink/Brauchwasser im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg. Zur Zeit werden weitere Möglichkeiten zur größeren Zusammenarbeit der Untersuchungsäm-ter im Regierungsbezirk Arnsberg geprüft. Mit großem Aufwand sind aus der AVV RÜB aufwändige Überwachungs- und Untersu-chungsprogramme entwickelt worden, die überwiegend die Untersuchungseinrichtungen betreffen, zum Teil aber auch die Überwachungsämter. Die risikoorientierte Probeplanung ist ein weiteres Feld, mit dem sich alle an der Lebensmittelüberwachung Beteiligten auseinan-dersetzen müssen. Gleiches gilt für die Umsetzung der Kontrollverordnung (EG) 882/2004, die im Hinblick auf eine neue Gebührenregelung zum 01.01.2007 umgesetzt werden muss. Mit den zuständigen Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsämtern verbindet uns eine an-genehme und konstruktive Zusammenarbeit, für die an dieser Stelle ausdrücklich gedankt wird. Nach wie vor gilt der Ausbildung von Lebensmittelchemiepraktikanten/innen, von Lebensmit-telkontrolleuren/innen und Hygienekontrolleuren/innen sowie von Chemielaboranten/innen unser großes Augenmerk. Soweit möglich, werden diese Ausbildungen in beiden Ämtern durchgeführt. Weiterhin wird zahlreichen Schülern die Möglichkeit gegeben, in Kurzpraktika einen Einblick in die verschiedenen Berufsfelder der beiden Untersuchungsämter zu be-kommen. Angesichts der immer geringeren Zahl an technischen Betrieben mit eigenen Labo-ratorien, bei denen Praktika durchgeführt werden, ist es wichtig, gerade dieses Angebot vor-zuhalten. Um die Arbeit der Untersuchungseinrichtungen auch nach außen zu tragen, werden regel-mäßige Kontakte mit der Presse, mit Rundfunk und Fernsehen gepflegt, und dies nicht nur zu aktuellen Anlässen, sondern zumeist regelmäßig. Recht herzlicher Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Chemischen Untersu-chungsämter Hagen und Hamm für ihr engagiertes Arbeiten und dem von persönlicher Moti-vation getragenen Einsatz. Nur gemeinsam konnten die unseren Ämtern im vergangenen Jahr gestellten Aufgaben erfolgreich bewältigt werden. Hagen und Hamm im Juni 2007 (Dr. J. Hild, Ltd. Chemiedirektor) (A. Brockmann, Ltd. Chemiedirektorin)

Page 5: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Hamm

Hagen

Kooperation der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm

Gemeinsamer Einzugsbereich

Hochsauerlandkreis

Ennepe- Ruhr- Kreis

MärkischerKreis

Kreis Olpe

KreisSiegen-Wittgenstein

KreisSoest

KreisUnna

CUA Hagen CUA Hamm

Page 6: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Inhaltsübersicht

Teil I 1. Akkreditierte Untersuchungsbereiche und Organigramme 2. Personalstand am Ende des Berichtsjahres 3. Geräteausstattung: wesentliche Neuanschaffungen 4. Vorträge, Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit (8-...) 5. Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Kommissionen, Ausschüssen (... –12) 6. Teilnahme an Ringversuchen u. Laborvergleichsuntersuchungen (13-21) 7. Teilnahme an Veranstaltungen (22-27) 8. Betriebskontrollen (27) Teil II 1. Probenbilanz 2006 der CUÄ Hagen und Hamm 2. Tabellarische Gesamtübersicht der Probeneingänge der CUÄ Hagen und Hamm (30), Diagr.(31)

2.1 Probeneingänge CUA Hagen (32) 2.2 Probeneingänge CUA Hamm (33)

3. EG-Berichterstattung 4. Gesamtbilanz (Tabellen) 5. Erläuterungen zu den Beanstandungen (46-90) Teil III 1. Zeitlich begrenzte, regionale Untersuchungsschwerpunkte

(Kurzfassung der Berichte) 1.1 ZBU - 27. Durchgang, 27.105 1.2 ZBU - 27. Durchgang, 27.107 1.3 ZBU - 27. Durchgang, 27.108 1.4 ZBU - 27. Durchgang, 27.109 1.5 ZBU - 27. Durchgang, 27.113 1.6 ZBU - 27. Durchgang, 27.114

2. Sonderberichte

2.1 Untersuchung von Olivenöl, nativ, extra auf Diglyceride und Pyropheophytine 2.2 Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln 2.3 Mykotoxinuntersuchungen 2.4 Untersuchung zum Nachweis einer Behandlung mit ionisierenden Strahlen 2.5 Untersuchung zum Nachweis der Sudan-Farbstoffe 2.6 Anorganische Arsen in Meeresalgen

Teil IV

1. Toxikologische u. forensische Untersuchungen 2. Umwelt- und Wasseruntersuchungen

Anhang amtliche Proben der einsendenden Dienststellen - Tabellen Lagepläne: CUA Hagen und CUA Hamm

Page 7: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

1. Akkreditierte Untersuchungsbereiche – CUA Hagen Gemäß Akkreditierungsurkunde der Staatlichen Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL – NRW - L 29-05-03) ist das Chemische Untersuchungsamt Hagen für die nachfolgenden Berei-che akkreditiert:

Lfd. Nr.

Untersuchungsbereich

1 Sensorik 2 Klassische chemische Analytik (Gravimetrie, Titrimetrie, Kryoskopie, Ebullioskopie, Destil-

lation, Refraktometrie usw.) 3 Kolorimetrie, Photometrie, Fluorimetrie (Flammen-, Polarisations-, UV- und RI-Photometrie) 4 Elektrochemische Analytik (Potentiometrie, Konduktometrie, Polarographie, Voltametrie

usw.) 5 Dünnschichtchromatographie, Papierchromatographie 6 Hochdruckflüssigchromatographie, Ionenchromatographie

(Untersuchungsziel: Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe) 7 Hochdruckflüssigchromatographie, Ionenchromatographie

(Untersuchungsziel: Rückstände, Kontaminanten) 8 Gaschromatographie

(Untersuchungsziel: Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe) 9 Gaschromatographie

(Untersuchungsziel: Rückstände, Kontaminanten) 10 Massenspektrometrie (GC/MS, LC/MS, MS/MS) 11 Elektrophorese, auch Immunelektrophorese 14 Infrarot-Spektrometrie, auch GC/IRD 15 Atomabsorptionsspektrometrie (Flamme und flammenlos), auch GC/AED 22 Immunologische und enzymimmunologische Analytik 25 Enzymatische Analytik 28 Mikroskopie (z. B. auf Bakterien, Pilze, Parasiten, Pollen) 29 Molekularbiologie (z. B. PCR, Hybridisierung, Sequenzierung)

Page 8: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

54Amtsleitung

54/7Qualitätsmanagement

54/0Verwaltung

54/1 + 54/8EDV

54/1Fette, Öle,

Mayonnaisen

54/2

Getreide, Brot,Backwaren

54/4

Obst, Gemüse,Säuglingsnahrung

54/5

Bier, Spirituosen,Honig

54/6

Fruchtsäfte,Konffitüren,Marmeladen,

Erfrischungsgetränke

54/8

Kosmetische Mittel

54/9

Milch,Milcherzeugnisse,Fisch, Suppen

Zusatzstoffe(HPLC)

Fettanalytik(HPLC, GC)

Rückstandsanalytik(GC, GC-MS)

Alkohole(GC)

Immunologie(PCR, ELISA)

HPLCHPLC-MS/MS

Enzymatik

Zentrale Aufgaben

Organisationsstruktur Chemisches Untersuchungsamt Hagen

Page 9: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

1. Akkreditierte Untersuchungsbereiche – CUA Hamm Gemäß Akkreditierungsurkunde der Staatlichen Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL – NRW - L 12-02-03) ist das Chemische Untersuchungsamt Hamm für die nachfolgenden Bereiche akkreditiert:

Lfd. Nr.

Untersuchungsbereich

1 Sensorik 2 Klassische chemische Analytik (Gravimetrie, Titrimetrie, Kryoskopie, Ebul- lioskopie,

Destillation, Refraktometrie usw.) 3 Kolorimetrie, Photometrie, Fluorimetrie (Flammen-, Polarisations-, UV- und RI-Photometrie) 4 Elektrochemische Analytik (Potentiometrie, Konduktometrie, Polarographie, Voltametrie

usw.) 5 Dünnschichtchromatographie, Papierchromatographie 6 Hochdruckflüssigchromatographie, Ionenchromatographie

(Untersuchungsziel: Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe) 7 Hochdruckflüssigchromatographie, Ionenchromatographie

(Untersuchungsziel: Rückstände, Kontaminanten) 8 Gaschromatographie

(Untersuchungsziel: Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe) 9 Gaschromatographie

(Untersuchungsziel: Rückstände, Kontaminanten) 10 Massenspektrometrie (GC/MS, LC/MS, MS/MS) 11 Elektrophorese, auch Immunelektrophorese 14 Infrarot-Spektrometrie, auch GC/IRD 15 Atomabsorptionsspektrometrie (Flamme und flammenlos), auch GC/AED 16 ICP, auch ICP-MS 19 ESR 22 Immunologische und enzymimmunologische Analytik 25 Enzymatische Analytik 26 Mikrobiologie mit nicht zulassungspflichtigen Keimen 27 Mikrobiologie mit pathogenen Keimen 28 Mikroskopie (z. B. auf Bakterien, Pilze, Parasiten, Pollen) 33 Immunfluoreszenz 37 EOX, AOX, TOC

Page 10: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

56Amtsleitung

Qualitätsmanagement

560Verwaltung, EDV

560

Labor 0

Nahrungs-ergänzungsmittel

561

Labor 1

Fleisch,Fleischerzeugnisse,Eier, Eiprodukte,Fertiggerichte

562

Labor 2

LM-Mikrobiologie,Trinkwasser,Bäderwasser

563

Labor 3

Puddinge,Würzmittel,

Speiseeis, Senf,Süßwaren,Schokolade,Teigwaren

564

Labor 4

Bedarfsgegenstände,

Wasch- undReinigungsmittel

565

Labor 5

Ölsamen, Kaffee,Tee, Kakao,Gewürze,

KindernährmittelRauschdrogen,Blutalkohol

566Labor 6

Oberflächenwasser,Grundwasser,

Abwasser, Boden,Schlämme,Abfall,Mineral-undTafel-wasser

FettsäuremusterLebensmittel-bestrahlung

SchwermetallanalytikLebensmittel-Farbstoffe

GC-MS,SPME

Mykotoxine,verbotene fettlösliche

FarbstoffeLHKW

Zentrale Aufgaben

Organisationsstruktur Chemisches Untersuchungsamt Hamm

Page 11: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

2. Personalstand am Ende des Berichtsjahres (ist) 2.1 CUA Hagen

CUA Hagen

LM-Chemiker

9 davon 3 x Teilzeit / Altersteilzeit incl. QM-Beauftragte

Chemie-Ingenieur 1

Chemotechniker 5

davon 1 x Teilzeit

Chemielaboranten 14 davon 5 x Teilzeit

Verwaltungspersonal 4 davon 2 x Teilzeit

Hausmeister 1 Teilzeit

Spülkraft 1 Teilzeit

Chemielaboranten Praktikanten/innen der Lebensmittelchemie

4 2

finanziert durch das Land NRW

2.2 CUA Hamm

CUA Hamm

LM-Chemiker davon im LMBG-Bereich tätig

8

5,5 o.AL

davon 4 x Teilzeit/Altersteilzeit incl. QM-Beauftragte

Chemie-Ingenieure/ innen (Dipl.Ing. FH)

1,5

Chemotechniker/innen 5 davon 2 x Teilzeit

Laboranten/innen

5 davon 3 x Teilzeit

EDV-Systembetreuerin

0,5

Technische Assistenten/innen (biologisch/chemisch)

4 davon 1 x Teilzeit

Verwaltungspersonal incl. Hausmeister und Reinigungspersonal

7 davon 4 x Teilzeit

Praktikanten/innen der Lebensmittelchemie

2 finanziert durch das Land NRW

Page 12: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

3. Wesentliche Neuanschaffungen im Verlauf des Berichtsjahres:

3.1 CUA Hagen

Labordatensystem

EDV-Ausstattung (Server, Rechner, Monitore, Drucker, Beamer)

Gaschromatograph mit FID und CO-Detektor

Gaschromatograph-Massenspektrometer

Kühl-, Gefrierschränke, Thermostate

Rotationsverdampfer

Möblierung

3.2 CUA Hamm

Laborabzüge Ionenchromatographie-System Temperatur- und Zeitsteuergerät Behrotest EDV-Ausstattung (PC, Drucker, Faxgerät, Digitalkamera) Kühl-/Gefrierkombination Taschen-Leitfähigkeitsmessgerät Taschen-pH-Messgerät Gaschromatographie-/Massenspektronomie-System Büchi-Aufschluss-Einheit Kolonienzähler mit Lupe Mobiliar

Page 13: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

8

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

4. Vorträge, Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit 4.1 Vorträge

Ch. Gertz "Neuere Untersuchungsverfahren zur Erkennung von Olivenölverfälschungen"

Deutsch-Italienische Gesellschaft Würzburg, Institut für Romanische Philologie der Universität Würzburg, 18.1.2006

Ch. Gertz "Moderne analytische Verfahren für die Untersuchung von Olivenöl"

Europäische Kommission- Expertengruppe "Olivenöl- Neue Analysenverfahren" Brüssel, Belgien, 22.2.2006

Ch. Gertz Analytische Verfahren zur Erkennung von Olivenölverfälschungen 5th International Olive Congress, Zürich, Schweiz, 30.3.2006

Ch. Gertz Olivenöl-Gold des Mittelmeeres

Slow-Food Convivium Herne, 26.4.2006

J. Hild Werbung und Kennzeichnung auf kosmetischen Produkten - was muss, was kann, wie sollte es sein! Cosmetic Business, München, 04. u. 05. Mai 2006

Ch. Gertz Alles über Olivenöl- Vortrag und Verkostung Evangelischer Seniorenkreis Hagen-Holthausen, 20.5.2006

Ch. Gertz Kontaminanten in Speiseölen - Rechtliche Grundlagen

DGF Workshop "Weichmacher und andere Kontaminanten in pflanzlichen Ölen und Fetten," Hagen, 28-29.5.2006

Ch. Gertz Olivenöl-Gold des Mittelmeeres-Vortrag und Verkostung

Mütterkreis Hagen-Haspe, 16.8.2006

Ch. Gertz "Relationship between Oil Composition and Frying Behaviour B. Matthäus 4th Euro Fed Lipid Congress in Madrid, Spanien, 1-4. Oktober 2006

Ch. Gertz "A Simple Mathematical Procedure for the fast Classification of Vegetable Oils".

4th Euro Fed Lipid Congress in Madrid, Spanien, 1-4. Oktober 2006

Ch. Gertz "Veränderungen von Fetten und Ölen beim Erhitzen und bei der Lagerung DGF Workshop "Frittieren, Backen, Braten", Wien 29.10.-31.10.2006

Ch. Gertz "Möglichkeiten der Verwendung von Zusatzstoffen und natürlichen Additiven zur

Verbesserung der Haltbarkeit DGF Workshop "Frittieren, Backen, Braten", Wien 29.10.-31.10.2006

Ch. Gertz " Was passiert in der Friteuse oder Siedepfanne ? Chemie und Physik des

Frittierens, Fettaufnahme beim Frittieren DGF Workshop "Frittieren, Backen, Braten", Wien 29.10.-31.10.2006

Ch. Gertz "Lebensmittelhygienische Aspekte beim Umgang mit Fetten und Ölen in der Küche", DGF Workshop "Frittieren, Backen, Braten", Wien 29.10.-31.10.2006

Page 14: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

9

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Ch. Gertz Analytik von Olivenöl: nativ extra oder doch gepanscht ? Novia HPLC-Tage in Mannheim, 9.11.2006

Ch. Gertz Sinn und Zweck von Laborvergleichsuntersuchungen

Kaufmanntage der DGF in Heidelberg, 22.11.2006

M. Walter „Verbraucherschutz von Brüssel bis Hagen“ im Rahmen der 9. Hagener Europawochen, Hagen, 10. Mai 2006

M. Walter Theoretischer Lehrgang für Lebensmittelkontrolleurinnen und

Lebensmittelkontrolleure „Milch und Milcherzeugnisse“, Akademie f. öffentl. Gesundheitswesen in Düsseldorf, 18. Sept. 2006 u. 20. Nov. 2006

S. Littmann- Nienstedt Vortrag „Kochpökelwaren – Verfälschung durch stickstoffhaltige D. Erning Zutaten“ 28. Lemgoer Arbeitstagung Fleisch und Feinkost, 07.11.05 A. Brockmann Vortrag „Lebensmittelkennzeichnung unter Berücksichtigung der

Allergenproblematik“, CDU- Frauenkreis Hamm- Mark, Hamm

J. Hild Lehrauftrag: „Kosmetische Mittel u. Bedarfsgegenstände“ Bergische Universität Wuppertal, SS 2006

4.2 Veröffentlichungen

A. Brockmann Organisationsformen der Amtlichen Lebensmittelüberwachung in der

Bundesrepublik Deutschland, Poster zur Jahrestagung des Regionalverbandes NRW der Lebensmittelchemischen Gesellschaft

Ch. Gertz Pyropheophytin a - Determination of thermal degradation products of chlorophyll H. J. Fiebig a in virgin olive oil .Eur.J. Lipid Sci. Technol. 108 (2006), 1062- 1065

Ch. Gertz Isomeric diacylglycerols- Determination of 1,2- and 1,3-diacylglycerols in virgin H. J. Fiebig olive oil .Eur.J. Lipid Sci. Technol. 108 (2006), 1066-1069

Ch. Gertz Chapter 21: “Developments in Frying" in “Modifying lipids for use in food ed. by

F.Gunstone Woodhead Publishing Ltd, Cambridge, England, 2006, pp 517-539 Dr. Littmann- Nachweis von laurinsäurereichem Fett neben Milchfett in Eisproben,

Nienstedt DLR 102 (2006), S. 249-259

Dr. Littmann- Kochpökelwaren; Verfälschung durch stickstoffhaltige Zutaten, Nienstedt Fleischwirtschaft, 2006, Heft 2, Seite 24-25

Dr. Littmann- Verbraucherschutz: Schinkenbegriff droht zu verwässern, Nienstedt/ Fleischwirtschaft, 2006, Heft 10, Seite 51-56 Kugler (Erlangen) Brockmann Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und Organisationsformen der Lebensmittel- Lohs überwachung in Deutschland, Lebensmittelchemie 60, 106-113 (2006) (Kritzmow)

Page 15: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

10

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Dr. Littmann- Bezeichnung für „Kochpökelwaren“, die nicht die weltweit geltenden Mindestan- Nienstedt anforderungen für Kochschinken und Vorderschinken erfüllen Kugler Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Band 1 Supplement 2, (Erlangen) Dez. 2006 4.3 Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Höhne Information und Amtsbesichtigung für Rechtsreferendare der Stadt Hamm

Dr. Höhne Pressekonferenz zum Jahresbericht 2005, Radio Lippewelle Hamm, Westfälischer Anzeiger, WDR Radio und Studio Dortmund (Lokalzeit)

S. Röllecke „Girlsday“ – Urlaubskorb

S. Bischoff Dr. Hild Zahlreiche Interviews und Pressegespräche Dr. Gertz Dr. Höhne „Girlsday“ im Chemischen Untersuchungsamt Schulz Erning Rönnefahrt 5. Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Kommissionen, Ausschüssen

5.1 Arbeitsgruppen der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh)

Arbeitsgruppe »Fleischwaren«

Dr. Littmann-Nienstedt (Schriftführerin)

Arbeitsgruppe »Bedarfsgegenstände«

Rönnefahrt (korresp. Mitglied)

Arbeitsgruppe »Fragen der Ernährung«

Dr. Höhne (korresp. Mitglied)

Arbeitsgruppe »Pharmakologisch wirksame Stoffe« Dr. Höhne (korresp. Mitglied)

Arbeitsgruppe »Lebensmittelüberwachung«

Brockmann (Obfrau)

Arbeitsgruppe »Anorganische Bestandteile« Erning (korresp. Mitglied)

Arbeitsgruppe »Lebensmittelmikrobiologie«

Erning

Page 16: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

11

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Arbeitsgruppe »Fisch und Fischerzeugnisse« Walter

Arbeitsgruppe »Kosmetische Mittel« Dr. Hild

Arbeitsgruppe »Pestizide« Röllecke (korresp. Mitglied)

5.2 Arbeitsgruppe, Kommissionen u. a. nach § 64 LFGB, Bundesamt für Verbraucherschutz u. Lebensmittelsicherheit (BVL) oder Bundesinstitut für Risikomanagement (BfR)

Arbeitsgruppe »Ei-Analytik« Dr. Littmann-Nienstedt

(Obfrau) Arbeitsgruppe »Fleischerzeugnisse«

Dr. Littmann-Nienstedt (Obfrau)

Arbeitsgruppe »Backwaren« Dr. Littmann-Nienstedt Arbeitsgruppe »Analytik d. Vitamine u. vitaminähnl. Substanzen« Dr. Höhne Kosmetik-Kommission Dr. Hild Arbeitsgruppe»Analytik« der Kosmetik-Kommission Dr. Hild

Unterarbeitsgruppe Analytik der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel (BLAPS)

Röllecke

5.3 Arbeitsgruppen der Leiterkonferenz der Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter NRW

Arbeitsgruppe »Fleisch, Fisch, Feinkost, Tierarzneimittel«

Dr. Littmann-Nienstedt

Arbeitsgruppe »Süßwaren«

Scherer

Arbeitsgruppe »Bedarfsgegenstände«

Rönnefahrt

Arbeitsgruppe “Mikrobiologie, Hygiene”

Erning

Arbeitgruppe »Schwermetalle, anorg. Bestandteile«

Erning (stellv. Obmann)

Arbeitsgruppe »Obst, Gemüse, Pilze und deren Produkte, Hülsen-früchte, Gewürze, Mykotoxine«

Dr. Höhne (Obmann)

Arbeitsgruppe »Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Fertiggerichte«

Dr. Höhne

Arbeitsgruppe »Qualitätssicherung«

Tammen-Meyran, Höhne, I.; Schulz Dr. Bischoff

Arbeitsgruppe »Fruchtsaft, alkoholfr. Erfrischungsgetränke, Wein, Bier, Spirituosen, Konfitüren«

Richter

Page 17: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

12

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Arbeitsgruppe »Kosmetik« Dr. Hild

Arbeitsgruppe »Backwaren« Neumann

Arbeitsgruppe »Obst/Gemüse« Röllecke

Arbeitsgruppe »Pestizide« Röllecke

Arbeitsgruppe »Milcherzeugnisse, Fette, Speiseeis, Imitate« Walter

5.4 weitere Gremien

Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS), Arbeitsgruppe »Diätetische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen«

Dr. Höhne

Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen und des BVL (ALTS)

Dr. Littmann-Nienstedt

Unterarbeitsgruppe » Normabweichungen bei Kochschinken« des ALTS

Dr. Littmann-Nienstedt

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. SB-Verpackungsprüfung beim Internationalen DLG-Qualitäts-wettbewerb für Convenience-Produkte

Dr. Littmann-Nienstedt

Konferenz der Amtsleiter der Chemischen und Lebensmittelunter-suchungsämter Nordrhein-Westfalen beim Städtetag, Köln

Brockmann Dr. Hild

Regionalverband Nordrhein-Westfalen der LChemG der GDCh

Brockmann (Schriftf.)

Arbeitskreis »Analytische Qualitätssicherung NRW«

Schulz

Fachberater im KATS, Hamm Brockmann, Schulz

DIN-Arbeitsgruppe »Hygienische Anforderungen an das Geschirrspülen« im Arbeitskreis »Außer-Haus-Verpflegung«

Erning (korresp. Mitglied)

Working Group on Analytical Methods of Cosmetics, Brüssel Dr. Hild Gemeinschaftsausschuss des DIN, der DGF und des BVL für die Analytik von Fetten, Ölen, Fettprodukten, verwandten Stoffen und Rohstoffen

Dr. Gertz

Arbeitsgruppe » Technologie der Fette« der DGF Dr. Gertz Arbeitsgruppe » Analysen und Einheitsmethoden« der DGF Dr. Gertz (Vorsitzender) Nationales Spiegelgremium des CEN/TC 307 beim DIN Dr. Gertz Arbeitsgruppe Fette u. Wachse beim Fachausschuß Pharmazeutische Technologie der Deut. Arzneibuch-Kommission

Dr. Gertz

Arbeitsgruppe »Native Öle« beim Institut für Getreideforschung der Bundesanstalt für Ernährung

Dr. Gertz

Deutsches Olivenöl-Sensorik Panel Dr. Gertz DGF Olivenöl Sensorik Panel Dr. Gertz DLG-Qualitätsprüfung für Backwaren/Süßwaren Richter Arbeitskreis Qualitätssicherung Nord Dr. Bischoff Gesundheitsausschuss des Städtetages NW Dr. Hild Fachberater ABC-Dienst in der Katastrophenschutzleitung der Stadt Hagen

Dr. Rösener

Page 18: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

13

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

6. Teilnahme an Ringversuchen (RV) und Laborvergleichsuntersuchungen (LVU) 6.1 Ringversuche und Laborvergleichsuntersuchungen - CUA Hagen lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

1 RV Frittierfett Polare Anteile nach Schulte GAFETT 2 RV Öle Triglyceride GAFETT 3 RV Öle Peroxidzahl ISO 4 RV Öle Wachse ISO/Bunge 5 LVU Speisefette und

Öle Margarine Halbfettmargarine Frittierfette

Säurezahl Peroxidzahl Anisidinzahl Fettsäureverteilung Transfettsäuren Buttersäure PAK Sterine Stigmastadien Vitamin A Vitamin E polare Anteile Polymere TG

DGF

6 RV Speiseöle Wasser ISO TC 34 7 LVU Backwaren

(Kekse) Wasser Asche ( 550°C ) Rohprotein ( N*5,8 ) Fett Butterfett ( f = 3,5 ) Stärke Saccharose Cholesterin

LVU-Herbolzheim

8 LVU

Vollkornkeks

Trockenmasse

Cholesterin ( F= 360 )

Stärke ( Mehlf.=1,435)

CVUA Münster

9 LVU Rotwein Alkohol

Sorbinsäure

SO2

CHEK, NL

10 LVU Spirituose Relative Dichte

Alkohol

Acetaldehyd

Essigsäureethylester

Isoamylalkohole

Isobutanol

Methanol

Milchsäureethylester

Propan-1-ol

Alkohol

Ethylcarbamat

LVU-Herbolzheim

Page 19: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

14

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

11 LVU Vollbier = VB

Schankbier = SB

Alkohol

Stammwürze

Scheinbarer Extrakt

Wirklicher Extrakt

Vergärungsgrad,schein

Doemens Technikum

12 LVU Vollbier = VB

Schankbier = SB

Alkohol

Stammwürze

Scheinbarer Extrakt

Wirklicher Extrakt

Vergärungsgrad,schein

Doemens Technikum

13 LVU Fruchtsaft Relative Dichte 20°/20°C pH-Wert Titrierb. Gesamtsäu. pH 8,1 Saccharose (wasserfrei) Glucose (wasserfrei) Fruktose (wasserfrei) Asche Phosphat Kalium Calcium Magnesium Sorbit

LVU-Herbolzheim,

14 LVU Tierart Fremdeiweiß

Molken-Protein Casein Weizen Soja

LVU-Herbolzheim

15 RV Honig Freie Säure DIN

16 Proficiency Study 336

Fish (smoked makerel)

Histamin Chek; Groningen

17 RV Schmelzkäse 2006 RVQS 245

Schmelzkäse: Proben 1 u. 2

Fett

Fett Trockenmasse Protein (N*6,38) Lactose Kochsalz pH-Wert Nitrat Citronensäure

MUVA Kempten

18 Sensorik 2006 RVQS 247

Milch

Pulver

Grundgeschmacksart süß

Rangordnungsprüfung

Grundgeschmacksart salzig

Rangordnungsprüfung

MUVA Kempten

19 Proficiency Study 327

Glutamic acid in soup

Suppe Glutaminsäure CHEK, Groningen

20 LVU Tierart

Fremdeiweiß

Molken-Protein Casein Weizen

Soja

Lippold

Page 20: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

15

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

21 RV Duschbad IPBC CUA Hagen

22 RV Créme IPBC CUA Hagen

23 LVU Sonnenschutz-creme

UV-Filter LVU’s

24 LVU Sonnenschutz-

creme

Tocopherolacetat LVU’s

25 LVU Sonnenschutz-

creme

pHB-Ester LVU’s

26 RV Öl Phthalsäuredimethylester

Phthalsäurediethylester

Phthalsäuredibutylester

Phthalsäurecyclohexylester

Adipinsäureethylhexylester

Trikresylphosphat

DGF

27 RV Schrot

Schrot 1

Schrot 2

Schrot 3

Schrot 4

Schrot 5

Schrot 6

Oel 1

Oel 2

Oel 3

Oel 4

Oel 5

Oel 6

Extraktionslösungsmittel

Hexan

DGF

28 Proficiency Test

Aubergine Acetamiprid

Azoxystrobin

Bifenthrin

Brompropylat

Carbaryl

Carbendazim

Chlorpyrifos

Cyprodinil

Diazinon

Dichlofluanid

Fludioxonil

Imazalil

Lambda-Cyhalothrin

Myclobuthanil

Parathion

Pirimicarb

EU, Almeria,

Spain

Page 21: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

16

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

29 Proficiency Test

EU PT

SRM 01

Apfelsaft

Chlormequat

Dichloroprop

2-Naphthoxyessigsäure

Fluazifop

Mepiquat

Quizalofop

EU Ref. Labor

30 Proficiency Test

Phthalate 3/2006

Oel 1

Oel 2

Oel 3

Oel 4

Oel 5

Dimethylphthalat

Diethylphthalat

Dibuthylphthalat

Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Diallylphthalat

Dicyclohexylphthalat

Dinonylphthalat

Diisobuthylphthalat

Dimethylphthalat

Diethylphthalat

Dibuthylphthalat

Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Diallylphthalat

Dicyclohexylphthalat

Dinonylphthalat

Diisobuthylphthalat

Dimethylphthalat

Diethylphthalat

Dibuthylphthalat

Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Diallylphthalat

Dicyclohexylphthalat

Dinonylphthalat

Diisobuthylphthalat

Dimethylphthalat

Diethylphthalat

Dibuthylphthalat

Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Diallylphthalat

Dicyclohexylphthalat

Dinonylphthalat

Diisobuthylphthalat

Dimethylphthalat

Diethylphthalat

Dibuthylphthalat

Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Diallylphthalat

Dicyclohexylphthalat

Dinonylphthalat

Diisobuthylphthalat

DGF

Page 22: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

17

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

6.2 Ringversuche und Laborvergleichsuntersuchungen - CUA Hamm

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

1 Fischerzeugnisse 2006

Fischsauce Buttersäure Fett Milchfett Essigsäure Saccharin Natriumchlorid Benzoesäure Sorbinsäure

LVU- Herbolzheim

2 Trinkwasser I/2006 Badegewässer

Wasser Fäkalcoliforme Keime Gesamtcoliforme Keime

NLGA Aurich

3 Proficiency study 336/2006

Fisch Histamin CHEK

4 Trinkwasser I/2006

Trinkwasser

Koloniezahl 20°C n. TrinkwV 1990 Koloniezahl 36°C n. TrinkwV 1990 Escherichia coli in 100 ml n. DIN EN ISO 9308-1 Coliforme Keime in 100 ml Enterokokken in 100 ml n. DIN EN ISO 7899-2 Pseudomonas aeruginosa in 100 ml n. DIN EN 12780

NLGA Aurich

5 Schwermetalle 2006

Brühwurst Blei Cadmium Quecksilber

LVU- Herbolzheim

6 Trinkwasser 3/2006 A 1: Anionen, Trübung

Trinkwasser Bromat Chlorid Fluorid Nitrat Sulfat Trübung

LÖGD NRW

Trinkwasser 5/2006

Trinkwasser KB8,2 KS4,3

Calcium Magnesium Leifähigkeit pH- Wert Calcitlösekapazität

LÖGD NRW

8 Proficiency study 346/2006

Limonade Fructose Glucose Lactose Saccharose

CHEK

9 Proficiency study 342/2006

Energy Drink Sorbinsäure Benzoesäure Farbstoff Koffein

CHEK

10 Drogenscreening 1/2006

Urin Drogen/ Arzneistoff – Screening DGKL

Page 23: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

18

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

11 RV für Ethanolbestimmungen 1/2006, 3/2006, 4/2006

Serum Blutalkohol DGKL

13 Trinkwasser II/2006

Trinkwasser Koloniezahl 20°C n. TrinkwV 1990 Koloniezahl 36°C n. TrinkwV 1990 Escherichia coli in 100 ml n. DIN EN ISO 9308-1 Coliforme Keime in 100 ml n. DIN EN ISO 9308-1 Enterokokken in 100 ml n. DIN EN ISO 7899-2 Clostridium perfringens in 100 ml n. TrinkwV 2001 (mCP-Agar) Legionella spec. N. UBA-Empfehlung

NLGA Aurich

14 Trinkwasser III/2006

Badegewässer Koloniezahl 20°C n. TrinkwV 1990 Koloniezahl 36°C n. TrinkwV 1990 E. coli Enterokokken

NLGA Aurich

Trinkwasser IV/2006

Trinkwasser Legionella spec. N. UBA-Empfehlung

NLGA Aurich

16 RV 2/06 Trinkwasser

LHKW Benzol

AQS BW /LUA NRW

17 17.Länderüber-greifender RV Elemente

Abwasser

Aluminium Arsen Blei Cadmium Chrom Eisen Kupfer Nickel Quecksilber Zink

LUA NRW

Trinkwasser-RV A3 0406

Trinkwasser Aluminium Eisen Kalium Mangan Natrium SAK436

Beh. . Wissensch. U. Gesundheit Hamburh

19 LVU 1/06 LVU 2/06

Grundwasser LHKW AQS NRW

LVU 3/06 Materialextrakt PCB AQS NRW

LVU 4/06 Sickerwasser Natrium Kalium Calcium Magnesium

AQS NRW

LVU 5/06 Referenzmaterial PCB AQS NRW

LVU 6/06 Referenzlösung LHKW AQS NRW

Page 24: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

19

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

24 Fleischwaren 2006, Teil 1a

Brühwurst Asche Rohprotein Fett Hydroxyprolin Gesamt-Phosphat Wasser Stärke Natriumchlorid

LVU Herbolzheim

Fleischwaren 2006, Teil 1b

Brühwurst Citronensäure Natriumacetat Glutaminsäure Gluconsäure NPN Kollagenabbaurodukte, qual. Kollagenabbaurodukte, quant.

LVU Herbolzheim

25 LVU Fruchhtsaft 2006, Teil Elemente

Fruchtsaft Kalium Calcium Magnesium

LVU Herbolzheim

26 LVU 2044 /2006

Gewürz Farbstoff Sudan I Sudan II Sudan III Sudan IV

FAPAS

27 LVU 2219/2006 Weizenmehl DON FAPAS

28 LVU 2231/2006 Frühstücksgetreide Zearalenon FAPAS

LVU 0769/2006 Getränk Antimon Arsen, gesamt Chrom Cadmium Kupfer Zink

FAPAS

29 LVU 2139/2006 Nahrungsergänzung, flüssig

Vitamin B1 Vitamin B2 Vitamin B6

FAPAS

LVU 2/2006 Wein Ochratoxin A CVUA Münster

LVU 3/2006 Mineralwasser Natrium Calcium Magnesium Chlorid Sulfat

CVUA Münster

LVU 4/2006 PVC- Folie Dioctyladipat (DOA) CVUA Münster

LVU 5/2006 Honig Mangan CVUA Münster

30 LVU 1623/2006 Apfelsaft Patulin FAPAS

31 Milchpulver 2006 Milchpulver Wasser Fett Eiweiß Lactose Butterfett

LVU- Herbolzheim

32 Metalle in Kindernahrungsmitteln 2006

Kindernahrung auf Milchbasis

Natrium Kalium Magnesium Calcium Eisen Zink

LVU- Herbolzheim

Page 25: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

20

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

lfd. Nr.

RV/LVU Matrix Parameter Veranstalter

33 Trinkwasser 1/2006

Trinkwasser Ammonium Bor Calcium Magnesium Quecksilber Siliciumdioxid pH- Wert

LÖGD NRW

34 Speiseöl 2006 Speiseöl Gesamttocopherole α-, β-, γ-Tocopherol

LVU Herbolzheim

35 Proficiency study 356

Suppe Glutaminsäure CHEK

36 Proficiency study 337

Salatsauce Sorbinsäure Benzoesäure

CHEK

37 LVU 2045 Zuckerware Farbstoffe quant. FAPAS

38 LVU 0498/2006 Mandeln Aflatoxin B1 Aflatoxin B2 Aflatoxin G1 Aflatoxin G2

FAPAS

LVU 0487/2006 Milchpulver Aflatoxin M1 FAPAS

LVU 228/2006 Mais Fumonisin B1

Fumonisin B2

FAPAS

LVU 0361/2006 Colagetränk Acesulfam K Benzoesäure Coffein Saccharin

FAPAS

39 LVU 1753/2005 Paprikagewürz Ochratoxin A FAPAS

40 Teigwaren 2006 Teigware Wasser Cholesterin Kochsalz Fett Eiweiß Eigehalt

LVU- Herbolzheim

42 Proficiency study 344

Gewürz Aflatoxin B1 Aflatoxin B2 Aflatoxin G1 Aflatoxin G2

CHEK

43 Kakaoerzeugnis 2006

Schokolade Fett Milchfett Coffein Theobromin Saccharose Trockenmasse

LVU- Herbolzheim

Page 26: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

21

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Verwendete Abkürzungen für Organisatoren von Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen: § 64 AG Backwaren Arbeitsgruppe „Backwaren“ nach § 64 LFGB beim BVL

§ 64 AG Fleisch Arbeitsgruppe „Fleischerzeugnisse“ nach § 64 LFGB beim BVL

AG Backwaren NRW Arbeitsgruppe Backwaren-Sachverständige der Leiterkonferenz der Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter NRW

AQS B-W Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg

AQS NRW Analytische Qualitätssicherung Nordrhein-Westfalen

BFR Bundesinstitut für Risikobewertung

BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Berlin/Bonn

CHEK Proficiency Study Program, The Food and Consumer Safety Authority (VWA), Groningen, NL

CVUA Münster Chemisches Landes- und Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Münster

DGF Deutsche Gesellschaft für Fettwissenschaft e.V.

DGKL Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin, Bonn

DIN Deutsches Institut für Normung

DLA Dienstleistung Lebensmittel Analytik GbR, Ahrensburg

Doemens Academy GmbH, Gräfelfing

FAPAS Food Analysis Performance Assessment Scheme (FAPAS) des britischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

ISO TC 34 International Standard Organisation – Technical Commitee 34

LGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

LÖGD NRW Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW

LUA NRW Landesumweltamt NRW

LUA Saarland Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken

LVU-Herbolzheim Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen GbR, Ute und Ralf Lippold, Herbolzheim

MUVA Kempten MUVA Kempten Qualitäts- und Laborzentrum, Kempten

NLG Aurich Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Aurich

QM Bury, UK Quality Management Ltd., Bury, Lancashire, UK

SSOG Societa Italiana per lo studio delle Sostanze Grasse

Page 27: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

22

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

7. Teilnahme an Veranstaltungen 7.1 CUA Hagen Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 18.01. Vortrag über Olivenöl bei der Deutsch-

Italienischen Gesellschaft in Würzburg Würzburg Dr. Gertz

26.01. Gerätedemonstration GC/MS Mülheim Röllecke Rümenapp

31.01. 21.04.

Sitzung „Neuorganisation der Untersuchungs-ämter“

Düsseldorf Essen

Dr. Hild Dr. Hild

02.02. Seminar „Automatisierung in der GC/MS“ Sprockhövel Rümenapp 09.02. Fachbesprechung in Hamm Hamm Dr. Hild 15.02. 29.03. 04.04. 25.10.

Arbeitsgruppensitzung „Kosmetische Mittel“ Berlin Frankfurt/Main Düsseldorf Essen

Dr. Hild Münstedt Dr. Hild Münstedt Dr. Hild

16.02. Informationsveranstaltung über das neue EU-Lebensmittelrecht

Düsseldorf Walter

20.02. Vortrag bei der EU-Kommission Experten-gruppe „Olivenöl“

Brüssel, Belgien Dr. Gertz

08.03. Arbeitstagung Regionalverband Nordrhein-Westfalen

Bonn Dr. Hild Röllecke Walter

16.03.-17.03.

Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden Dr. Hild

20.03. Info zum Pilotprojekt OWL Bielefeld Dr. Hild Kalms

21.03. LC-MS Seminar Bonn Biermann 22.03.-24.03.

Forum Cosmeticum 2006 Würzburg Dr. Hild

24.03.-25.03.

Teilnahme am Training des Deutschen Oli-venöl-Panels

Aachen Dr. Gertz

29.03. Arbeitsgruppensitzung „Milcherzeugnisse, Fette, Speiseeis, Imitate“

Leverkusen Walter

29.03.-31.03.

Teilnahme am 5. Int. Olivenöl-Congress Zürich/Schweiz Dr. Gertz

24.04.-25.04. 15.11.

Unterarbeitsgruppensitzung „Analytik der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (BLAPS)

Berlin Röllecke Röllecke Röllecke

26.04. Arbeitsgruppensitzung „QS NW“ Essen Dr. Bischoff 28.04. 20.10.

Probenplanbesprechung Hamm Dr. Hild Walter

02.05.-05.05.

Arbeits- und Fortbildungstagung der Wein-sachverständigen

Köln Richter

03.05. Basistraining HPLC Kompakt Köln Svoboda 04.05.-05.05.

Sitzung des Gemeinschaftsausschusses Fett (DIN, BmELV, DGF)

Stuttgart Dr. Gertz

09.05. Gemeinsame Sitzung der CMA und DGF Fachgruppe Analytik und QS

Münster Dr. Gertz

10.05. Enzymatik-Seminar Darmstadt Köhler Mironowicz

Page 28: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

23

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 10.05.-11.05.

Sitzung der Kosmetik-Kommission beim Bun-desinstitut für Risikobewertung (BfR)

Berlin Dr. Hild

11.05.-12.05.

GDCh-Arbeitsgruppensitzung „Fisch und Fischwaren“

Rostock Walter

17.05. ALS-Arbeitsgruppensitzung „Kosmetische Mit-tel“

Kassel Dr. Hild

18.05. Besprechung von Probenahmeplänen Arnsberg Walter 24.05. Amtsleiterkonferenz beim Städtetag Köln Dr. Hild 07.06. 08.06. 27.06.

Informationen „Neuorganisation der Chemi-schen Untersuchungsämter“

Lüdenscheid Schwelm Olpe u. Siegen

Dr. Hild Dr. Hild Dr. Hild

13.06. 14.12.

Teilnahme an der Sitzung der Beigeordneten zur Neuorganisation der Untersuchungsämter

Düsseldorf Dr. Hild Dr. Hild

14.06. Teilnahme an der Sitzung Risikoorientierte Probenahme beim MUNLV

Düsseldorf Dr. Gertz

19.06. Arbeitsgruppensitzung „AG NW Backwaren“ Detmold Neumann 20.06. Lebensmittelrechtstag, Backwaren Detmold Neumann 02.08. Teilnahme an einer Besprechung betr. LM-

überwachung/-untersuchung – EDV-Konzept Düsseldorf Dr. Hild

16.08. Teilnahme am Treffen des Deutschen Olive-nölpanels

Frankfurt Dr. Gertz

29.08. Arbeitsgruppensitzung „Obst, Gemüse, Pilze und deren Produkte, Hülsenfrüchte, Würzmit-tel und Gewürze“

Hamm Röllecke

04.09. Arbeitsgruppensitzung „ZBU-AG“ Düsseldorf Dr. Hild 18.09.-20.09.

35. Deutscher Lebensmittelchemikertag Dresden Dr. Hild

25.09.-26.09.

Fortbildung „Neue analytische Methoden und rechtliche Vorgaben in der Pestizidanalytik“

Frankfurt/Main Röllecke

26.09.-27.09.

Fortbildung „Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR)“

Herne Dr. Hild

30.09.-05.10.

Vortrag und Teilnahme am EUROFEDLIPID Congress, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates

Madrid, Spanien Dr. Gertz

05.10. Fortbildung „Problemlösungen und Tipps in der GC/MS“

Köln Berge

18.10. Arbeitsgruppensitzung „§64 LFGB“ Berlin Dr. Hild Münstedt

19.10. Gemeinsame Fachtagung für die in der Le-bensmittelüberwachung tätigen Berufsgrup-pen

Düsseldorf Walter Röllecke

24.10. Arbeitsgruppensitzung „Getränke“ Paderborn Richter 25.10. Sachverständige bei der DLG-

Qualitätsprüfung Berlin Richter

29.10. Teilnahme, Organisation und Durchführung des DGF-Workshops „Frittieren, Backen, Bra-ten“

Wien/Österreich Dr. Gertz

31.10. Teilnahme am IKW/ALB-Workshop Frankfurt am Main Dr. Hild 02.11. Fortbildung „Führen einer Behörde/eines Lan-

desbetriebes unter betriebswirtschaftl. Aspek-ten“

Herne Dr. Hild

14.11. Besprechung „Anstalt d. öffentl. Rechts Wuppertal Dr. Hild Dr. Gertz

16.11.-19.11.

Teilnahme an dem jährl. Training des Deut-schen Olivenölpanels beim Griechischen Mi-nisterium

Athen/Griechenland Dr. Gertz

21.11. Arbeitskreissitzung „Qualitätssicherung Nord“ Hannover Dr. Bischoff

Page 29: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

24

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 22.11.-23.11.

Teilnahme und Vortrag bei den Kaufmannta-gen der DGF

Heidelberg Dr. Gertz

22.11. Teilnahme an der Konferenz der Leiter der Chemischen und Lebensmitteluntersu-chungsämter

Bonn Dr. Hild

23.11. Lebensmittel-Monitoring Düsseldorf Röllecke 29.11. Arbeitskreissitzung (AK CVUA) Essen Dr. Hild 29.11. Sitzungsteilnahme an der vorläufigen Kom-

mission für Kosmetische Mittel Berlin Dr. Hild

29.11. Workshop zur DIN EN/IEC 17025:2005 Krefeld Dr. Bischoff 07.12. Arbeitsgruppensitzung „Pestizide NRW“ Leverkusen Röllecke

7.2 CUA Hamm Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 10.01. Betriebsbesichtigung der Fa. van Netten (Süß-

waren, Schokolade) Dortmund Heitkämper,

Meierkord-Stumpf, Schul-te, Beer, Dr. Littmann-Nienstedt

19.01. Arbeitsgruppe „Mykotoxine“ Hamm Dr. Höhne 25.01. Enzymatik Workshop der Fa. R-Biopharm Darmstadt Schulte 08.02. 20.09. 22.11.

Arbeitskreis „Analytische Qualitätssicherung NRW“

Herne Schulz

09.02. Unterarbeitsgruppe „Kochschinken“ des ALTS Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

15.02. Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hamm Heitkämper, Schulte

16.02. 10.08.

Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachver-ständiger der Länder und des BVL (ALS) Arbeitsgruppe ”Diätetische Lebensmittel und Ernährungs- und Abgrenzungsfragen”

Mainz Dr. Höhne

20.-21.02. Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. SB-Verpackungsprüfung beim Internationalen DLG-Qualitätswettbewerb für Schinken und Wurst

Kassel Dr. Littmann-Nienstedt

23.02. Tagung Trinkwasserringversuche, LÖGD, NLGA

Osnabrück Bierkämper, Schulz

08.03. Regionalverband Nordrhein-Westfalen der LChemG in der GDCh

Bonn Brockmann

08.-09.03. NKF-Rechnungswesen Hamm Schulz 29.-31.03. 14. Wasserhygienetage Bad Elster, Verein für

Wasser-, Boden- und Lufthygiene Bad Elster Erning

16.-17.03. 19. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden Brockmann 08.03. Regionalverbandstagung NRW der LChG Bonn Brockmann,

Dr. Höhne 31.03. 39. Detmolder Gespräch, CVUA OWL Detmold Brockmann 06.04. Agilent World Tour 2006 Münster Mannshoven,

Schulte, Dr. Höhne

20.04. 17.10.

Arbeitsgruppe „Analytik der Vitamine und vitaminähnlichen Substanzen“

Berlin Dr. Höhne

Page 30: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

25

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 24.04. Arbeitsgruppe „Fleisch, Fisch Feinkost, Tier-

arzneimittel“ Essen Dr. Littmann-

Nienstedt 26.04. 29.11.

Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ Essen Krefeld

Tammen-Meyran, Höhne, I.

26.04. Arbeitsgruppe „Lebensmittelüberwachung“ Frankfurt Brockmann 03.05. Fortbildungsveranstaltung Lebensmittelüber-

wachung, Bezirksregierung Arnsberg Frau Höhne,

Schulz 04.05. Arbeitsgruppe „Süßwaren“ Münster Scherer 08.05. 7. Münster‘sches Lebensmittelrechts-

Kolloquium Münster Dr. Höhne

10.05. Arbeitsgruppe „Mikrobiologie, Hygiene“ Dortmund Erning 12.05. Fa. BGS, Bestrahlungstechnik Wiehl Dr. Littmann-

Nienstedt, Frau Höhne

18.05. Arbeitsgruppe „Diätetische Lebensmittel, Nah-rungsergänzungsmittel, Fertiggerichte“

Münster Dr. Höhne

23.05. 29.11.

Arbeitsgruppe „Bedarfsgegenstände“ Hamm Düsseldorf

Rönnefahrt

24.05. 22.11.

Konferenz der Amtsleiter der Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter Nordrhein-Westfalen beim Städtetag

Köln Dr. Höhne

12.-14.06. Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmit-telhygiene und der vom Tier stammenden Le-bensmittel tätigen Sachverständigen und des BVL (ALTS)

Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

20.06. 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide

Detmold Brockmann

21.06. Büchi-Seminar für Lebensmittelanalytik Oberhausen Heitkämper, Kirchhoff, Pietrasz

21.06. 57. Tagung für Getreidechemie Detmold Brockmann 21.-22.06 Arbeitskreis der Mineralwassersachverständi-

gen Karlsruhe Schulz

23.-24.08. Arbeitsgruppe „Backwaren“ Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

29.08. Arbeitsgruppe „Obst, Gemüse, Pilze und deren Produkte, Hülsenfrüchte, Gewürze, Mykotoxi-ne“

Hamm Dr. Höhne

05.09. Workshop zur schnellen Aminosäureanalytik mit EZ: Fast Analyse-Kit

Hamm Kaim, Hajdu-ga, Stalz, Pietrasz, Heit-kämper, Schul-te, Kirchhoff, Dr. Littmann-Nienstedt,

12.-13.09. Enzymatik Workshop der Fa. R-Biopharm Darmstadt Kirchhoff 19.09. Fa. DreiMeister, Pralinen- und Schokoladen-

Hersteller Werl Heitkämper,

Schulte, Mei-erkord-Stumpf, Scherer

19.-20.09. Deutscher Lebensmittelchemikertag Dresden Rönnefahrt 19.-20.09. Akademie f. öffentl. Gesundheitswesen: Hygie-

ne in Trinkwasserinstallationen - Planung, Aus-führung, Betrieb und Instandhaltung - Schulung nach VDI 6023 Kategorie A

Wiesbaden Erning

26.,27.09. u. 02.11.

Führen einer Behörde/eines Landesbetriebes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten

Herne Tiggemann, Dr. Höhne

Page 31: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

26

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 27.- 28.09.

BEW-Forum „Altlasten / Bodenschutz“ Duisburg Schulz

19.10. Fachtagung des MUNLV für die in der Le-bensmittelüberwachung tätigen Berufsgruppen

Düsseldorf Frau Höhne, Dr. Littmann-Nienstedt

25.10. Arbeitsgruppe „Fleischerzeugnisse“ Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

06.11. Arbeitsgruppe „Fleischwaren“ Kulmbach Dr. Littmann-Nienstedt

07.11. Workshop „Technologische Aspekte zu Zusatz-stoffen in Fleischerzeugnissen“

Kulmbach Dr. Littmann-Nienstedt

08.11. 2. Informationstreffen „Lebensmittelbestrah-lung“

Karlsruhe Frau Höhne

15.11. Aktuelle Entwicklungen in der Lebensmittel-überwachung

Bad Sassendorf Dr. Höhne

20.11. Symposium Separatorenfleisch und Kochpö-kelwaren

Münster Dr. Littmann-Nienstedt

23.11. Lebensmittel-Monitoring 2007 Düsseldorf Dr. Höhne 29.11. Workshop „Ausgewählte Aspekte der DIN EN

ISO/IEC 17025:2005“ Krefeld Tammen-

Meyran, Frau Höhne

05.-06.12. Chromeleon-Grundlagenkurs, Fa. Dionex Idstein Herr Bednarek 08.12. Fachbereichstag FH Lippe u. Höxter Lemgo Brockmann 13. - 14.12.

Fachbegutachterschulung Münster Frau Höhne, Herr Schulz Frau Tammen-Meyran

15.12. Unterarbeitsgruppe „Normabweichungen bei Kochschinken“ des ALTS

Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

8. Betriebskontrollen

Wie schon in den Vorjahren haben die lebensmittelchemischen Sachverständigen in den unterschied-

lichsten Betrieben Kontrollen durchgeführt. Es handelte sich um kleinere wie auch größere Hersteller.

Schwerpunkte lagen wie schon seit Jahren bei den Bäckereien/Konditoreien, Herstellern oder Impor-

teuren von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Mit-

teln.

Page 32: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

27

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Betriebsarten

Anzahl der durchgeführten

Betriebskontrollen Hersteller

a) – Bäckereien, Konditoreien

b) – Fleischwarenfabriken, Metzgereien + Fischhändler

c) – Milch, Käse

d) - Bedarfsgegenstände

7

6

3

2

1. Großhandel

2

2. Einzelhandel, LM-Ketten u. Supermärkte

3

3. Olivenöl-Abfüller

4

4. Brauerei

2

INSGESAMT (Hagen und Hamm)

29

Page 33: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

22

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

7. Teilnahme an Veranstaltungen 7.1 CUA Hagen Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 18.01. Vortrag über Olivenöl bei der Deutsch-

Italienischen Gesellschaft in Würzburg Würzburg Dr. Gertz

26.01. Gerätedemonstration GC/MS Mülheim Röllecke Rümenapp

31.01. 21.04.

Sitzung „Neuorganisation der Untersuchungs-ämter“

Düsseldorf Essen

Dr. Hild Dr. Hild

02.02. Seminar „Automatisierung in der GC/MS“ Sprockhövel Rümenapp 09.02. Fachbesprechung in Hamm Hamm Dr. Hild 15.02. 29.03. 04.04. 25.10.

Arbeitsgruppensitzung „Kosmetische Mittel“ Berlin Frankfurt/Main Düsseldorf Essen

Dr. Hild Münstedt Dr. Hild Münstedt Dr. Hild

16.02. Informationsveranstaltung über das neue EU-Lebensmittelrecht

Düsseldorf Walter

20.02. Vortrag bei der EU-Kommission Experten-gruppe „Olivenöl“

Brüssel, Belgien Dr. Gertz

08.03. Arbeitstagung Regionalverband Nordrhein-Westfalen

Bonn Dr. Hild Röllecke Walter

16.03.-17.03.

Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden Dr. Hild

20.03. Info zum Pilotprojekt OWL Bielefeld Dr. Hild Kalms

21.03. LC-MS Seminar Bonn Biermann 22.03.-24.03.

Forum Cosmeticum 2006 Würzburg Dr. Hild

24.03.-25.03.

Teilnahme am Training des Deutschen Oli-venöl-Panels

Aachen Dr. Gertz

29.03. Arbeitsgruppensitzung „Milcherzeugnisse, Fette, Speiseeis, Imitate“

Leverkusen Walter

29.03.-31.03.

Teilnahme am 5. Int. Olivenöl-Congress Zürich/Schweiz Dr. Gertz

24.04.-25.04. 15.11.

Unterarbeitsgruppensitzung „Analytik der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (BLAPS)

Berlin Röllecke Röllecke Röllecke

26.04. Arbeitsgruppensitzung „QS NW“ Essen Dr. Bischoff 28.04. 20.10.

Probenplanbesprechung Hamm Dr. Hild Walter

02.05.-05.05.

Arbeits- und Fortbildungstagung der Wein-sachverständigen

Köln Richter

03.05. Basistraining HPLC Kompakt Köln Svoboda 04.05.-05.05.

Sitzung des Gemeinschaftsausschusses Fett (DIN, BmELV, DGF)

Stuttgart Dr. Gertz

09.05. Gemeinsame Sitzung der CMA und DGF Fachgruppe Analytik und QS

Münster Dr. Gertz

10.05. Enzymatik-Seminar Darmstadt Köhler Mironowicz

Page 34: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

23

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 10.05.-11.05.

Sitzung der Kosmetik-Kommission beim Bun-desinstitut für Risikobewertung (BfR)

Berlin Dr. Hild

11.05.-12.05.

GDCh-Arbeitsgruppensitzung „Fisch und Fischwaren“

Rostock Walter

17.05. ALS-Arbeitsgruppensitzung „Kosmetische Mit-tel“

Kassel Dr. Hild

18.05. Besprechung von Probenahmeplänen Arnsberg Walter 24.05. Amtsleiterkonferenz beim Städtetag Köln Dr. Hild 07.06. 08.06. 27.06.

Informationen „Neuorganisation der Chemi-schen Untersuchungsämter“

Lüdenscheid Schwelm Olpe u. Siegen

Dr. Hild Dr. Hild Dr. Hild

13.06. 14.12.

Teilnahme an der Sitzung der Beigeordneten zur Neuorganisation der Untersuchungsämter

Düsseldorf Dr. Hild Dr. Hild

14.06. Teilnahme an der Sitzung Risikoorientierte Probenahme beim MUNLV

Düsseldorf Dr. Gertz

19.06. Arbeitsgruppensitzung „AG NW Backwaren“ Detmold Neumann 20.06. Lebensmittelrechtstag, Backwaren Detmold Neumann 02.08. Teilnahme an einer Besprechung betr. LM-

überwachung/-untersuchung – EDV-Konzept Düsseldorf Dr. Hild

16.08. Teilnahme am Treffen des Deutschen Olive-nölpanels

Frankfurt Dr. Gertz

29.08. Arbeitsgruppensitzung „Obst, Gemüse, Pilze und deren Produkte, Hülsenfrüchte, Würzmit-tel und Gewürze“

Hamm Röllecke

04.09. Arbeitsgruppensitzung „ZBU-AG“ Düsseldorf Dr. Hild 18.09.-20.09.

35. Deutscher Lebensmittelchemikertag Dresden Dr. Hild

25.09.-26.09.

Fortbildung „Neue analytische Methoden und rechtliche Vorgaben in der Pestizidanalytik“

Frankfurt/Main Röllecke

26.09.-27.09.

Fortbildung „Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR)“

Herne Dr. Hild

30.09.-05.10.

Vortrag und Teilnahme am EUROFEDLIPID Congress, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates

Madrid, Spanien Dr. Gertz

05.10. Fortbildung „Problemlösungen und Tipps in der GC/MS“

Köln Berge

18.10. Arbeitsgruppensitzung „§64 LFGB“ Berlin Dr. Hild Münstedt

19.10. Gemeinsame Fachtagung für die in der Le-bensmittelüberwachung tätigen Berufsgrup-pen

Düsseldorf Walter Röllecke

24.10. Arbeitsgruppensitzung „Getränke“ Paderborn Richter 25.10. Sachverständige bei der DLG-

Qualitätsprüfung Berlin Richter

29.10. Teilnahme, Organisation und Durchführung des DGF-Workshops „Frittieren, Backen, Bra-ten“

Wien/Österreich Dr. Gertz

31.10. Teilnahme am IKW/ALB-Workshop Frankfurt am Main Dr. Hild 02.11. Fortbildung „Führen einer Behörde/eines Lan-

desbetriebes unter betriebswirtschaftl. Aspek-ten“

Herne Dr. Hild

14.11. Besprechung „Anstalt d. öffentl. Rechts Wuppertal Dr. Hild Dr. Gertz

16.11.-19.11.

Teilnahme an dem jährl. Training des Deut-schen Olivenölpanels beim Griechischen Mi-nisterium

Athen/Griechenland Dr. Gertz

21.11. Arbeitskreissitzung „Qualitätssicherung Nord“ Hannover Dr. Bischoff

Page 35: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

24

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 22.11.-23.11.

Teilnahme und Vortrag bei den Kaufmannta-gen der DGF

Heidelberg Dr. Gertz

22.11. Teilnahme an der Konferenz der Leiter der Chemischen und Lebensmitteluntersu-chungsämter

Bonn Dr. Hild

23.11. Lebensmittel-Monitoring Düsseldorf Röllecke 29.11. Arbeitskreissitzung (AK CVUA) Essen Dr. Hild 29.11. Sitzungsteilnahme an der vorläufigen Kom-

mission für Kosmetische Mittel Berlin Dr. Hild

29.11. Workshop zur DIN EN/IEC 17025:2005 Krefeld Dr. Bischoff 07.12. Arbeitsgruppensitzung „Pestizide NRW“ Leverkusen Röllecke

7.2 CUA Hamm Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 10.01. Betriebsbesichtigung der Fa. van Netten (Süß-

waren, Schokolade) Dortmund Heitkämper,

Meierkord-Stumpf, Schul-te, Beer, Dr. Littmann-Nienstedt

19.01. Arbeitsgruppe „Mykotoxine“ Hamm Dr. Höhne 25.01. Enzymatik Workshop der Fa. R-Biopharm Darmstadt Schulte 08.02. 20.09. 22.11.

Arbeitskreis „Analytische Qualitätssicherung NRW“

Herne Schulz

09.02. Unterarbeitsgruppe „Kochschinken“ des ALTS Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

15.02. Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hamm Heitkämper, Schulte

16.02. 10.08.

Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachver-ständiger der Länder und des BVL (ALS) Arbeitsgruppe ”Diätetische Lebensmittel und Ernährungs- und Abgrenzungsfragen”

Mainz Dr. Höhne

20.-21.02. Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. SB-Verpackungsprüfung beim Internationalen DLG-Qualitätswettbewerb für Schinken und Wurst

Kassel Dr. Littmann-Nienstedt

23.02. Tagung Trinkwasserringversuche, LÖGD, NLGA

Osnabrück Bierkämper, Schulz

08.03. Regionalverband Nordrhein-Westfalen der LChemG in der GDCh

Bonn Brockmann

08.-09.03. NKF-Rechnungswesen Hamm Schulz 29.-31.03. 14. Wasserhygienetage Bad Elster, Verein für

Wasser-, Boden- und Lufthygiene Bad Elster Erning

16.-17.03. 19. Deutscher Lebensmittelrechtstag Wiesbaden Brockmann 08.03. Regionalverbandstagung NRW der LChG Bonn Brockmann,

Dr. Höhne 31.03. 39. Detmolder Gespräch, CVUA OWL Detmold Brockmann 06.04. Agilent World Tour 2006 Münster Mannshoven,

Schulte, Dr. Höhne

20.04. 17.10.

Arbeitsgruppe „Analytik der Vitamine und vitaminähnlichen Substanzen“

Berlin Dr. Höhne

Page 36: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

25

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 24.04. Arbeitsgruppe „Fleisch, Fisch Feinkost, Tier-

arzneimittel“ Essen Dr. Littmann-

Nienstedt 26.04. 29.11.

Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung“ Essen Krefeld

Tammen-Meyran, Höhne, I.

26.04. Arbeitsgruppe „Lebensmittelüberwachung“ Frankfurt Brockmann 03.05. Fortbildungsveranstaltung Lebensmittelüber-

wachung, Bezirksregierung Arnsberg Frau Höhne,

Schulz 04.05. Arbeitsgruppe „Süßwaren“ Münster Scherer 08.05. 7. Münster‘sches Lebensmittelrechts-

Kolloquium Münster Dr. Höhne

10.05. Arbeitsgruppe „Mikrobiologie, Hygiene“ Dortmund Erning 12.05. Fa. BGS, Bestrahlungstechnik Wiehl Dr. Littmann-

Nienstedt, Frau Höhne

18.05. Arbeitsgruppe „Diätetische Lebensmittel, Nah-rungsergänzungsmittel, Fertiggerichte“

Münster Dr. Höhne

23.05. 29.11.

Arbeitsgruppe „Bedarfsgegenstände“ Hamm Düsseldorf

Rönnefahrt

24.05. 22.11.

Konferenz der Amtsleiter der Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter Nordrhein-Westfalen beim Städtetag

Köln Dr. Höhne

12.-14.06. Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmit-telhygiene und der vom Tier stammenden Le-bensmittel tätigen Sachverständigen und des BVL (ALTS)

Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

20.06. 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide

Detmold Brockmann

21.06. Büchi-Seminar für Lebensmittelanalytik Oberhausen Heitkämper, Kirchhoff, Pietrasz

21.06. 57. Tagung für Getreidechemie Detmold Brockmann 21.-22.06 Arbeitskreis der Mineralwassersachverständi-

gen Karlsruhe Schulz

23.-24.08. Arbeitsgruppe „Backwaren“ Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

29.08. Arbeitsgruppe „Obst, Gemüse, Pilze und deren Produkte, Hülsenfrüchte, Gewürze, Mykotoxi-ne“

Hamm Dr. Höhne

05.09. Workshop zur schnellen Aminosäureanalytik mit EZ: Fast Analyse-Kit

Hamm Kaim, Hajdu-ga, Stalz, Pietrasz, Heit-kämper, Schul-te, Kirchhoff, Dr. Littmann-Nienstedt,

12.-13.09. Enzymatik Workshop der Fa. R-Biopharm Darmstadt Kirchhoff 19.09. Fa. DreiMeister, Pralinen- und Schokoladen-

Hersteller Werl Heitkämper,

Schulte, Mei-erkord-Stumpf, Scherer

19.-20.09. Deutscher Lebensmittelchemikertag Dresden Rönnefahrt 19.-20.09. Akademie f. öffentl. Gesundheitswesen: Hygie-

ne in Trinkwasserinstallationen - Planung, Aus-führung, Betrieb und Instandhaltung - Schulung nach VDI 6023 Kategorie A

Wiesbaden Erning

26.,27.09. u. 02.11.

Führen einer Behörde/eines Landesbetriebes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten

Herne Tiggemann, Dr. Höhne

Page 37: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

26

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Datum Veranstaltung Ort Teilnehmer 27.- 28.09.

BEW-Forum „Altlasten / Bodenschutz“ Duisburg Schulz

19.10. Fachtagung des MUNLV für die in der Le-bensmittelüberwachung tätigen Berufsgruppen

Düsseldorf Frau Höhne, Dr. Littmann-Nienstedt

25.10. Arbeitsgruppe „Fleischerzeugnisse“ Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

06.11. Arbeitsgruppe „Fleischwaren“ Kulmbach Dr. Littmann-Nienstedt

07.11. Workshop „Technologische Aspekte zu Zusatz-stoffen in Fleischerzeugnissen“

Kulmbach Dr. Littmann-Nienstedt

08.11. 2. Informationstreffen „Lebensmittelbestrah-lung“

Karlsruhe Frau Höhne

15.11. Aktuelle Entwicklungen in der Lebensmittel-überwachung

Bad Sassendorf Dr. Höhne

20.11. Symposium Separatorenfleisch und Kochpö-kelwaren

Münster Dr. Littmann-Nienstedt

23.11. Lebensmittel-Monitoring 2007 Düsseldorf Dr. Höhne 29.11. Workshop „Ausgewählte Aspekte der DIN EN

ISO/IEC 17025:2005“ Krefeld Tammen-

Meyran, Frau Höhne

05.-06.12. Chromeleon-Grundlagenkurs, Fa. Dionex Idstein Herr Bednarek 08.12. Fachbereichstag FH Lippe u. Höxter Lemgo Brockmann 13. - 14.12.

Fachbegutachterschulung Münster Frau Höhne, Herr Schulz Frau Tammen-Meyran

15.12. Unterarbeitsgruppe „Normabweichungen bei Kochschinken“ des ALTS

Berlin Dr. Littmann-Nienstedt

8. Betriebskontrollen

Wie schon in den Vorjahren haben die lebensmittelchemischen Sachverständigen in den unterschied-

lichsten Betrieben Kontrollen durchgeführt. Es handelte sich um kleinere wie auch größere Hersteller.

Schwerpunkte lagen wie schon seit Jahren bei den Bäckereien/Konditoreien, Herstellern oder Impor-

teuren von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Mit-

teln.

Page 38: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

27

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Betriebsarten

Anzahl der durchgeführten

Betriebskontrollen Hersteller

a) – Bäckereien, Konditoreien

b) – Fleischwarenfabriken, Metzgereien + Fischhändler

c) – Milch, Käse

d) - Bedarfsgegenstände

7

6

3

2

1. Großhandel

2

2. Einzelhandel, LM-Ketten u. Supermärkte

3

3. Olivenöl-Abfüller

4

4. Brauerei

2

INSGESAMT (Hagen und Hamm)

29

Page 39: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Teil II 1. Probenbilanz

Übersicht der Probeneingänge insgesamt Proben nach § 43 LFGB

aus dem Einzugsbereich des CUA Hamm Hamm Hagen

Stadt Hamm 341 361 Hochsauerlandkreis 505 611 Kreis Soest 559 670 Kreis Unna 700 932

Gesamt 2.105 2.574

aus dem Einzugsbereich des CUA Hagen Hamm Hagen

Ennepe-Ruhr Kreis 534 679 Märkischer Kreis 503 667 Stadt Hagen 351 462 Kreis Olpe 236 332 Kreis Siegen-Wittgenstein 538 637

Gesamt 2.162 2.777

Gesamtzahl der Proben nach § 43 LFGB

4.267

5.351

Sonstige Proben

Hamm Hagen Trink- und Brauchwasser 857 Bäderwasser 205 Grundwasserbeobachtungsbrunnen 260 Oberflächenwasser 67 Abwasser 134 Bodenluft u.a. Materialien 34 Boden, Schlamm, Abfall 57 Export-Bescheinigungen 21 Proben f. andere Untersuchungsstellen 247 101 LVU-, RV-Proben 56 114 Sonstige Aufträge 89 92 Blutalkohol 2.750 Toxikologische Untersuchungen 411

Gesamtzahl sonstiger Proben 5.167 328

Gesamtzahl der untersuchten Proben 9.434

5.679

Gesamtzahl aller Proben

15.113

Page 40: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

2. Tabellarische Gesamtübersicht der Proben nach § 43 LFGB in der Kooperation Hamm - Hagen

Lebensmittel

Bedarfsgegenstände

Kosmetika

Tabak

Wein

Stadt/ Kreis

gesamt beanst. % gesamt beanst. % gesamt beanst. % gesamt beanst. % gesamt beanst. %

Gesamt-proben-zahl

Gesamt beanst.

Gesamt %

Stadt Hamm

564 95 16,8 69 15 21,7 48 4 8,3 0 0 0 21 1 4,8 702 115 16,4

Hochsauer-landkreis

899 153 17,0 97 22 22,7 85 3 3,5 0 0 0 35 0 0 1.116 178 15,9

Kreis Soest

998 186 18,6 101 26 25,7 100 15 15,0 0 0 0 30 5 16,7 1.229 232 18,9

Kreis Unna

1321 249 18,8 130 44 33,8 122 5 4,1 0 0 0 59 8 13,6 1.632 306 18,8

Stadt Hagen

692 164 23,6 62 20 32,3 35 2 5,7 0 0 0 24 4 16,7 813 190 23,4

Ennepe-Ruhr-Kreis

1009 203 20,1 92 18 19,6 64 1 1,6 0 0 0 48 15 31,3 1.213 237 19,5

Märkischer Kreis

978 130 13,3 97 15 15,5 70 5 7,1 0 0 0 25 1 4,0 1.170 151 12,9

Kreis Olpe

468 58 12,4 44 7 15,9 37 0 0 0 0 0 19 1 5,3 568 66 11,6

Kreis Siegen-Wittgenstein

970 131 13,5 101 32 31,7 72 12 16,7 0 0 0 32 5 15,6 1.175 180 15,3

Gesamt-summe

7.899 1.369 17,3 793 199 25,1 633 47 7,4 0 0 0 293 40 13,7 9.618 1.655 17,2

Page 41: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Bedarfsgegen-stände

793 (199)Kosmetische

Mittel 633 (47)

Wein 293 (40)

Lebensmittel 7899 (1369)

Amtliche Proben nach LMBG / LFGB- CUÄ Hagen und Hamm -(Beanstandungen in Klammern)

Page 42: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

2.1 Probeneingänge CUA Hagen

Lebensmittel

Kosmetika

Tabak

Wein

Stadt/ Kreis

gesamt beanst. % gesamt beanst. % gesamt beanst. % gesamt beanst. %

Gesamt-proben-zahl

Gesamt beanst.

Gesamt %

Stadt Hamm

292 38 13,0 48 4 8,3 0 0 0 21 1 4,8 361 43 11,9

Hochsauer-landkreis

491 62 12,6 85 3 3,5 0 0 0 35 0 0 611 65 10,6

Kreis Soest

558 65 11,6 82 15 12,2 0 0 0 30 5 16,7 670 85 13,0

Kreis Unna

751 84 11,2 122 5 4,1 0 0 0 59 8 13,6 932 97 10,4

Stadt Hagen

403 68 16,9 35 2 5,7 0 0 0 24 4 16,7 462 74 16,0

Ennepe-Ruhr-Kreis

567 81 14,3 64 1 1,6 0 0 0 48 15 31,3 679 97 14,3

Märkischer Kreis

572 38 6,6 70 5 7,1 0 0 0 25 1 4,0 667 44 6,6

Kreis Olpe

276 23 8,3 37 0 0 0 0 0 19 1 5,3 332 24 7,2

Kreis Siegen-Wittgenstein

538 61 11,3 67 12 17,6 0 0 0 32 5 15,6 637 78 12,2

Gesamt-summe

4.448 520 11,7 610 46 7,7 0 0 0 293 40 13,7 5.351 607 11,3

Page 43: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

2.2 Probeneingänge CUA Hamm

Lebensmittel

Bedarfsgegenstände

Kosmetika

Stadt/ Kreis gesamt beanst. % gesamt beanst. % gesamt beanst. %

Gesamt-probenzahl

Gesamt beanst.

Gesamt %

Stadt Hamm

272 57 21,0 69 15 21,7 0 0 0 341 72 21,1

Hochsauer-landkreis

408 91 22,3 97 22 22,7 0 0 0 505 113 22,4

Kreis Soest

440 121 27,5 101 26 25,7 18 0 0 559 147 26,3

Kreis Unna

570 165 28,9 130 44 33,8 0 0 0 700 209 29,9

Stadt Hagen

289 96 33.2 62 20 32,3 0 0 0 351 116 33,1

Ennepe-Ruhr-Kreis

442 122 28,9 92 18 19,6 0 0 0 534 140 26,2

Märkischer Kreis

406 92 22,7 97 15 15,5 0 0 0 503 107 21,3

Kreis Olpe

192 35 18,2 44 7 15,9 0 0 0 236 42 17,8

Kreis Siegen-Wittgenstein

432 70 16,2 101 32 31,7 5 0 0 538 102 19,0

Gesamtsumme

3.451 849 24,7 793 199 25,1 23 0 0 4.267 1.048 24,7

Page 44: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Berichterstattung nach Artikel 14 der RL 89/397 EWG

Proben mit Verstößen (*) Ergebnis der im Labor untersuchten Planproben 2006 im CUA Hagen

Produktgruppe

Mikrobiologische Verunreinigung

Andere Verun- reinigungen

Zusammen-setzung

Kennzeichnung/Aufmachung

Andere

Zahl der bean-

standeten Proben

Zahl der Proben mit Verstößen

Gesamt- zahl der Proben

Anteil der bean-

standeten Proben

Prozentualer Anteil der Proben mit

Verstößen 1 Milch und Milchprodukte 0 5 3 42 2 43 609 7,1 2 Eier und Eiprodukte 0 0 0 0 0 0 0 0 3 Fleisch, Wild, Geflügel und

Erzeugnisse daraus 2 0 0 0 0 2 2 100,0

4 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere

0 11 4 17 0 27 183 14,8

5 Fette und Öle 0 104 5 35 30 137 579 23,7 6 Brühen, Suppen, Saucen 0 0 4 24 0 32 214 14,9 7 Getreide und Backwaren 1 59 5 88 1 138 904 15,3 8 Obst und Gemüse 1 15 1 56 3 72 1132 6,4 9 Kräuter und Gewürze 0 0 0 1 0 1 8 12,5

10 Alkoholfreie Getränke 5 4 3 10 0 22 315 7,0 11 Wein 0 1 6 31 3 40 299 13,4 12 Alkoholische Getränke

(außer Wein) 1 2 1 24 3 26 142 18,3

13 Eis und Desserts 0 0 0 0 0 0 0 0 14 Schokolade, Kakao und kakao-

haltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee 0 0 0 0 0 0 14 0

15 Zuckerwaren 0 0 0 24 16 28 271 10,3 16 Nüsse, Nußerzeugnisse,

Knabberwaren 0 0 0 0 0 0 0 0

17 Fertiggerichte 0 1 0 0 0 1 3 33,3 18 Lebensmittel für besondere

Ernährungsformen 0 0 0 0 0 0 60 0

19 Zusatzstoffe 0 0 0 1 0 1 15 6,7 20 Gegenstände und Materialien mit

Lebensmittelkontakt 0 0 0 0 0 0 0 0

21 Andere, Tabak 0 0 0 0 0 0 2 0 22 Kosmetische Mittel 0 0 0 56 0 42 109 6,9

(*) Nur diejenigen Verstöße, die zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörden im Sinne der Leitlinien geführt haben

Page 45: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Berichterstattung nach Art. 14 (2) d. RL 89/398/EWG, Chem. U-Amt Hamm

Gruppen MikrobiologischeAndere Verun- Zusammen- Kennzeichnung ProbenanzahlNr. ProduktgruppeVerunreinigung Reinigungen setzung und Aufmachung Andere Beanstandet Gesamtzahl Beanst. in %2 Eier und Eiprodukte 0 0 0 6 20 24 72 33,3

3 Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse7 5 57 392 10 371 1091 346 Brühen, Suppen und Saucen0 0 0 1 0 1 1 1007 Getreide und Backwaren0 0 0 3 0 3 119 2,58 Obst und Gemüse 0 2 0 23 0 24 162 14,89 Kräuter und Gewürze0 5 5 48 12 59 181 32,610 Alkoholfreie Getränke1 16 5 5 0 27 205 13,2

12 Alkoholische Getränke außer Wein0 0 0 0 0 0 3 013 Eis und Desserts 0 0 7 123 0 124 441 28,1

14 Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee0 2 1 20 0 22 304 7,215 Zuckerwaren 0 10 3 28 1 32 99 32,316 Nüsse, -Erzeugnisse, Snacks0 3 0 19 0 17 239 7,117 Fertiggerichte 2 1 7 27 1 27 153 17,6

18 Lebensmittel für besondere Ernährungsformen1 2 0 1 0 6 123 4,919 Zusatzstoffe 0 0 4 1 0 5 61 8,2

20 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt0 0 43 25 0 66 255 25,921 Andere 32 2 8 49 2 95 152 62,5

Page 46: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

46

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

5. Erläuterungen zu den Beanstandungen

020000 Milchprodukte (ausgen. 030000 und 040000)

Anzahl der Proben : 196 Beanstandungen : 4 Pulver für Kurmolkegetränk war irreführend als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet. Darüber hinaus waren unzulässige Nährwertangaben vorhan-den. Bei Ananas- und Orangenjoghurt fehlte die Mengenkennzeichnung (QUID-Kennzeichnung) für die ausgelobten Fruchtzubereitungen.

Irreführung

030000 Käse

Anzahl der Proben : 370 Beanstandungen : 35 Halbfeste Schnittkäse mit Knoblauch bzw. Pfeffer waren durch eine unsach-gemäße, wochenlange ungekühlte Lagerung verflüssigt und damit völlig verdor-ben. Schafskäse in Salzlake war durch Überlagerung um 4 Monate stark mit Hefen befallen und daher verdorben. Hartkäse gerieben war durch einen stark ranzigen Geruch und Geschmack nicht mehr zum Verzehr geeignet.

Genußuntauglich-keit

Als Schafskäse bezeichnete Salzlakenkäse waren nach dem Ergebnis der chemischen Untersuchung aus Kuhmilch hergestellt worden. Bei einem als Quark bezeichneten Erzeugnis handelte es sich tatsächlich ledig-lich um einen Frischkäse, da der für Speisequark erforderliche Eiweißgehalt zu niedrig war. Mehrere Proben geriebener Hartkäse in Streudosen waren irreführend als Hartkäse bezeichnet, da eine unzulässige Verwendung von getrocknetem Schmelzkäse nachgewiesen wurde.

Irreführung

In Gaststätten und bei Verkaufsständen wurden auch in diesem Jahr wieder Schafskäse in Lake angeboten, bei denen es sich um ein Käseimitat auf Pflan-zenfettbasis handelte.

Imitate auf Pflan-zenfettbasis als Käse bezeichnet

Bei zahlreichen Nussschmelzkäsezubereitungen und anderen Frischkäsezu-bereitungen wurde die Verwendung von Konservierungsstoffen nicht kenntlich gemacht.

Kennzeich-nungsmängel

040000 Butter

Anzahl der Proben : 35 Beanstandungen : 4 Kräuterbutter, vorwiegend entnommen in Restaurants, war mit zuviel pflanzli-chem Fett hergestellt; in 6 Fällen war es reines Pflanzenfett statt Milchfett.

Irreführung

Bei Landbutter fehlte die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums. Kennzeich-

nungsmängel

Page 47: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

47

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

050000 Eier, Eiprodukte

Anzahl der Proben : 72 Beanstandungen : 24 = 33,3 % Bei zwei Proben war auf der Packungsinnenseite darauf hingewiesen, dass das Futter keine Dotterfarbstoffe enthält bzw. das sich um Eier mit einem natürlichen gelben Dotter ohne Farbstoffe handele, obwohl in den Dottern das Fütterungs-carotinoid Canthaxanthin nachweisbar war. Eine Probe gekochte, gefärbte Ostereier mit einer Inhaltsangabe von 644 g wog nur 499 g. Bei zwei Proben mit Hinweis auf erhöhten Gehalt an Omega-3-Fettsäuren fehlte die Nährwerttabelle. Bei einer Probe mit Hinweis auf erhöhten Gehalt an Omega-3-Fettsäuren unter-schied sich das Fettsäurespektrum nicht von normalen Eiern.

Irreführung

Bei 6 Proben waren die Schalen so stark mit Kot verschmutzt, dass die Eier als Eier der Güteklasse B eingestuft werden mussten. Eier der Güteklasse B dürfen nicht an Verbraucher, denen auch Weiterverarbeiter gleichgestellt sind, abgege-ben werden, sondern nur an Vorbehandlungsbetriebe zur Herstellung von Eipro-dukten. In zwei Fällen wurden für lose Eier in der Verkaufsstelle alte Eiverpackungen be-reitgestellt. In vielen Fällen fehlten bei loser Abgabe eine oder mehrere der vorgeschriebe-nen Kennzeichnungselemente: Mindesthaltbarkeitsdatum, Gewichtsklasse, Packstellennummer und Haltungsform, Erzeugercode, der Hinweis „Eier ver-schiedener Größe“ bei unsortierten Eiern.

Verstöße gegen Produktverord-nungen

060000 Fleisch warmblütiger Tiere, auch tiefgefroren

Anzahl der Proben : 119 Beanstandungen : 5 = 4,2 % Stielkotelett roch faulig.

Genußuntauglich-keit

Tiefgefrorenes Suppenhuhn wies starken Gefrierbrand auf.

Wertminderung

Erzeugnis war als „Hähnchenbrust mit 1 % Salz“ (ohne Zutatenliste) bezeichnet, obwohl der Fleischanteil nur 86 % betrug und der Gehalt an fleischfremdem Wasser bei 14 % lag.

Irreführung

070000 Fleischerzeugnisse warmblütiger Tiere (ausg. 080000 )

Anzahl der Proben : 314 Beanstandungen : 127 = 40,4 Kasseler, Hinterschinken, rohes, paniertes Schnitzel wiesen einen hefigmilch-sauren Geruch und Geschmack auf. Die beim mikrobiellen Verderb charakteris-tisch erhöhten D-Milchsäuregehalte lagen zwischen 1965 und 8590 mg/kg.

Genußuntauglich-keit

Page 48: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

48

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

In einer Frikadelle befand sich eine undefinierbare dunkelbraune Masse. Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms „Kochschinken“ wur-den Kochpökelwaren darauf untersucht, ob sie in ihrer Grundzusammensetzung der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen. Weiterhin wurde geprüft, ob sie Zutaten enthalten, die zwar für diese Produktgruppe verwendet werden dür-fen, aber nicht gekennzeichnet waren wie z.B. Stärke oder Pflanzeneiweiß. Dar-über hinaus wurden die Proben auf nicht zugelassene Zutaten überprüft wie z. B. Proteine anderer Tierarten als vom Schwein, Casein, Gelatine, Kollagenab-bauprodukte, Aminosäuren.

Bundesweites Überwachungs-programm Kochschinken

Beurteilung der Grundzusammensetzung:

Bei einer Reihe von Kochpökelwaren, die zwar die geweblichen Anforderungen der allgemeinen deutschen Verkehrsauffassung an Kochschinken erfüllten, lag der Gehalt an Fleischeiweiß im fettfreien Anteil unter der deutschen Ver-kehrsauffassung von 19 %, jedoch noch über dem nach weltweiter Verkehrsauf-fassung zulässigen Mindestwert von 16,5 % für Kochschinken aus dem Hinter-viertel und von 16 % für Kochschinken aus dem Vorderviertel. Sie sind in ihrem Nähr- und Genusswert nicht unerheblich gemindert. Solche Erzeugnisse sind verkehrsfähig, wenn die Abweichung in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung kenntlich gemacht wird, z. B.:

„Kochschinken mit x %Trinkwasser bzw. mit x % Gewürzlake“ oder „Erzeugnis aus Kochschinken mit x %Trinkwasser bzw. mit x % Gewürzlake“

Dies gilt entsprechend für Vorderschinken sowie für die Formfleischerzeugnisse aus Vorder- und Hinterschinkenteilen. Außerdem muss bei Erzeugnissen in Fertigpackungen zusätzlich eine men-genmäßige Angabe des Fleischanteils nach LMKV erfolgen (kein Monopro-dukt) und im Zutatenverzeichnis die Zutat „Trinkwasser“ aufgeführt sein.

Wertminderung

Bei Kochpökelwaren wird die Bezeichnung „Kochschinken“ bzw. „Vorder-schinken“ und „Formfleisch-Vorderschinken“ als irreführend beurteilt, wenn der Gehalt an Eiweiß im fettfreien Anteil unterhalb des Gehaltes liegt, den diese Produkte nach weltweit geltender Verkehrsauffassung mindestens aufweisen. Für Kochhinterschinken liegt dieser Wert bei 16,5 %, für Vorderschinken bei 16 %. Produkte, die diese Anforderung nicht erfüllen, können nicht mit Bezeich-nungen, in denen das Wort „Schinken“ (auch in Wortverbindungen) vorkommt, bezeichnet werden (s. Codex Stan 96-1981 bzw. 97-1981, s. Codex Alimentarius Band 2, BL-4 bzw. BI-5, Stand 01.02.02). Eine als „belgischer Kochschinken“ bezeichnete Probe entsprach nicht diesen absoluten Mindestanforderungen. Der Gehalt an Eiweiß im fettfreien Anteil lag bei nur 15,7 %, der Wasser-Fleischeiweiß-Quotient bei 4,8. In diesem Zusam-menhang sei erwähnt, dass sich die deutsche und belgische Verkehrsauffas-sung für Kochschinken nicht unterscheiden, denn nach dem Koninklijk Besluit vom 8. Juni 1983 (Stbl. 20.VII.1983) darf in Belgien bei Kochschinken der Was-ser-Fleischeiweiß-Quotient ebenfalls nicht über 4,0 liegen. Bei einer Vielzahl von Produkten, die als „Spalla Cotta, Vorderschinken oder Formfleischvorderschinken italienischer Art“ bezeichnet waren, handelte es sich um völlig andere Produkte, die nicht mehr der Kategorie Vorderschinken oder Formfleischschinken zugerechnet werden konnten. Es handelte sich vielmehr um Stärkegele, in die nur wenige kleine Fleischstücke eingelagert waren. Die Stärkegehalten lagen bei ca. 10 %, die Fleischanteile um 60 %, z. T. unter 50 %, die Anteile an Fleischeiweiß im fettfreien Anteil zum Teil unter 10 %. Bei mehreren Proben handelte es sich um Formfleischprodukte, ohne dass dies aus der Verkehrsbezeichnung hervorging.

Irreführende Verkehrs- bezeichnung

Page 49: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

49

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Unzulässige Verwendung von Zusätzen In zwei Proben Kochschinken und zwei Proben „Spalla Cotta Vorderschinken nach italienischer Art aus Vorderschinkenteilen geformt ohne Speck und Schwarte“ (jeweils von unterschiedlichen Herstellern) wurde Puten-DNA nach-gewiesen. Eine Probe „Delikatess Putenbrust“ enthielt Schweinefleischprotein. In insgesamt 18 Proben Kochpökelwaren und küchenfertig zubereiteten Geflü-gelfleischerzeugnissen wurden Kollagenabbauprodukte und Molkenprotein nachgewiesen. In 10 Proben Kochpökelwaren und 3 Proben küchenfertig zubereiteten Geflügel-fleischerzeugnissen wurden Gehalte an Glycin und Lysin bis 8000 mg/kg fest-gestellt. Die Gehalte lagen damit sehr weit über den natürlichen Gehalten im Fleisch. Da alle anderen in tierischem und pflanzlichem Material vorkommenden Aminosäuren (außer Glutaminsäure) nicht erhöht waren und kein Substrat be-kennt ist, bei dessen Hydrolyse so herausragende Anteile an diesen beiden A-minosäuren anfallen, liegt nahe, dass sie als Reinsubstanzen zugesetzt worden sind. Nach § 2 (3) Nr. 3 LFGB sind Aminosäuren den Zusatzstoffen gleichgestellt. Ihre Verwendung bedarf also der Zulassung. Glycin ist als E 640 allgemein als Zusatzstoff zur Herstellung von Lebensmitteln zugelassen. Bei Zusatz in direkter Form oder über eine zusammengesetzte Zu-tat muss er jedoch in der Zutatenliste aufgeführt werden. Das war nicht erfolgt. Lysin darf nach Zusatzstoffzulassungs-VO nicht direkt zur Herstellung von Le-bensmitteln verwendet werden. Zugelassen ist diese Aminosäure nur als ge-schmacksgebender Zusatzstoff zur Herstellung von Reaktionsaromen. Jedoch darf nach § 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 5 Aromenverordnung der Gehalt im ver-zehrsfertigen Lebensmittel nicht über 300 mg/kg liegen.

Eiweißliefernde Zusätze

Sonstige Beobachtungen zu Kochpökelwaren und anderen Fleischerzeug-nissen

Döner aus Fleischscheiben und Hackfleischdöner enthielten Cellulosefasern. Cellulosefasern sind als Zusatzstoffe einzustufen, denn es handelt sich um iso-lierte Pflanzeninhaltsstoffe, für die es keine Verkehrsauffassung als Lebensmittel gibt (vgl. Urteil des Bay. VG vom 08. April 2003). Für die Herstellung gibt es kein haushaltsübliches Verfahren, sie werden nicht direkt an den Verbraucher abge-geben, sie sind nur Fachleuten bekannt). Falls die verwendeten Cellulosefasern den Zusatzstoff-Reinheitskriterien nicht entsprechen, sondern größere Mengen Hemicellulosen enthalten wie z.B. Wei-zenhalmfasern oder Haferspelzenfasern, liegt in der Zusatzstoffzulassungs-VO keine Zulassung vor. Es gibt auch keine Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB zur Verwendung in Fleischerzeugnissen. Kasseler war mit E 120 gefärbt. Bei Rohschinken war die zulässige Restmenge an Nitrit und Nitrat überhöht.

Unzulässige Zu-sätze

Bei panierter Ware vom Schwein oder Hähnchen war Formfleisch nicht kenntlich gemacht. Bei Kochpökelwaren und panierten Fleischerzeugnissen war die Angabe des Fleischanteils irreführend. Bei tafelfertig zubereiteten Geflügelfleischerzeugnissen entsprach die Angabe „mit 8 % Flüssigwürze“ nicht der Zusammensetzung.

Irreführende Angaben

Page 50: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

50

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Bei marinertem Nackensteak entsprach die Angabe „90 % Fleisch“ zwar der Zu-gabe von 10 % emulgierter Marinade; die in das Fleisch eingespritzte Flüssig-würze war bei der Angabe des Fleischanteils jedoch nicht berücksichtigt. Bei panierten Schweineschnitzeln enthält die Probe 21 % nicht vom Fleisch stammendes Wasser. In der Zutatenliste war die Zutat Wasser nur als Bestand-teil der zusammengesetzten Zutat Panade angegeben. Es ist jedoch unwahr-scheinlich, das das Trinkwasser nur aus der Nasspanade stammt, sondern es ist wahrscheinlicher, dass das Fleisch mit Flüssigwürze behandelt war. Eine ent-sprechende Angabe fehlte in den Zutatenlisten dieser Proben. Acetate und Citrate waren in Zutatenlisten nicht aufgeführt. Phosphate, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker und Nitritpökelsalz, Konservierungsstoffe Benzoesäure, Sorbinsäure in Marinade waren im losen Verkauf nicht angegeben.

Fehlende Kenntlich-machung

080000 Wurstwaren

Anzahl der Proben: 661 Beanstandungen : 241 = 36,5 % Brühwürste waren milchsauer (der D-Milchsäuregehalt lag bei 3160 mg/kg) bzw. wiesen starken Schimmelbefall an der Oberfläche auf oder enthielten Fremdkör-per oder größere Knochensplitter. Cervelatwurst war für den Verzehr nicht akzeptabel, da Farbstoffe aus dem Lei-nendarm (schwarz, rot, gelb) auf die Wurstoberfläche diffundiert waren. Bei den Farbstoffen handelte es sich nicht um Lebensmittelfarbstoffe.

Genußuntauglich-keit

„Mailänder Salami“ war von einem inländischen Hersteller hergestellt worden. Dies ist nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungs-bezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen von 23. Juli 1963 unzulässig: Die Bezeichnung „Salame di Milano“ sowie seine Übersetzung ist geschützt und ausschließlich Produkten italienischer Herkunft vorbehalten.

Irreführung

Page 51: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

51

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Auch Hinweise wie ...“Art“, .... „Fasson“, ....“Nachahmung“ sind nicht zulässig. Das Abkommen hat auch heute noch Gültigkeit. „Zwiebling, Kräuterwürzige Zwiebelleberwurst eigene Herstellung“

Die Probe ist in einem bedruckten Darm abgefüllt, auf dem nicht nur die Ver-kehrsbezeichnung des Produktes genannt ist, sondern auch die Angabe „eigene Herstellung“ gemacht wurde. Der Name des Hersteller selber jedoch ist nicht genannt. Die Probe wurde jedoch nicht bei dem Hersteller selbst entnommen, sondern bei einem Großhändler. Bei der Abgabe dieses Produktes im Darm in Metzgereien oder auch im Einzelhandel, liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor, denn dieser muss davon ausgehen, dass die Ware vom Endverkäufer her-gestellt ist. Irreführende werbliche Angaben über reduzierten Cholesterin- und Fettgehalt. Nach den Nährwertangaben soll die Probe 100 mg Cholesterin/100 g enthalten. Dies ist ein ganz normaler Cholesteringehalt für ein Produkt, dass pro 100 g Endprodukt 135 % Schweinefleisch enthält. Daher ist die Werbung "minus Cho-lesterin" als zur Irreführung des Verbrauchers geeignet zu beurteilen, denn es hat keinerlei Cholesterinreduktion stattgefunden. Darüber hinaus lag mit 22,6 % der Fettgehalt der Probe um absolut 5,6 % höher als in der Nährwerttabelle an-gegeben. Die Angabe „Spitzenqualität“ bei Brühwurst und Leberwurst bzw. „Hausmacher“ bei Leberwurst war bei einer erstaunlich hohen Probenanzahl (21 Proben) irre-führend. Die Gehalte an BEFFE bzw. BEFFE im Fleischeiweiß erreichten nicht den nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Wert. Leberwurst einfach war als „Leberwurst“ bezeichnet. Bei Mehlleberwurst und Blutwurst mit Grütze fehlte der Hinweis auf die stärke-haltigen Bindemittel in der Verkehrsbezeichnung. Die Angabe „40 % fettreduziert“ bei Cervelatwurst war irreführend. Die mengenmäßige Angabe des Fleischanteils war bei mehreren Brühwurst- und Rohwurstproben irreführend, zuweilen fehlte auch die Zutat Speck oder Bin-degewebe bzw. Haut in der Zutatenliste. Bei einer Probe „Fleischwurst mit Rindfleisch“ handelte es sich um eine Geflü-gelfleischwurst mit einem Anteil an Rindfleisch.

„Weinviertler Winzerwurst“ war in Polen hergestellt. Cervelatwurst und Salami fiel durch schlechte Abtrocknung auf (Wasser-Eiweiß-Quotient = 3,2) auf. Brühwürste und Kochwürste wiesen überhöhte Fremdwasseranteile auf. Leberwürste und Brühwürste waren lt. Zutatenliste mit Pflanzenöl hergestellt. Da mit Pflanzenöl hergestellte Leberwürste nicht der allgemeinen Verkehrsauf-fassung entsprechen, muss m. E. die Abweichung durch eine mengenmäßige Angabe dieser Zutat kenntlich gemacht werden, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Fehlt die Mengenangabe, ist der Verbraucher nicht in der Lage, sich über den Grad der Abweichung von der Verkehrsauffassung ein Bild zu machen. Ähnlich beurteilt wurde eine Probe, die unter Zusatz von Milch hergestellt wor-den war, bei der jedoch der Milchanteil nicht mengenmäßig angegeben war.

Wertminderung

Cervelatwurst war offensichtlich mit einer eisenhaltigen färbenden Substanz gefärbt.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen und

Page 52: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

52

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Schinkenwurst und Blutwurst war mit Gelatine hergestellt. Die Wurstmassen von mehreren Rohwurst-Proben und Kollagendärme bei Brühwürsten, die mitverzehrt werden, enthielten Cellulosefasern. Zur Beurteilung s. Erläuterungen zu ZEBS 07.

Zusätzen

Nicht kenntlich gemacht waren: Konservierungsstoffe (Pökelstoffe, Sorbinsäure, Natamycin), Citrat, Acetat, Dickungsmittel, Phosphate, Farbstoffe (Rohwurst, auch auf Speisekarten), Geschmacksverstärker, Antioxidationsmittel, Emulgator, Glucono-delta-Lacton, Essig bei Sülze, Molkeneiweiß.

Fehlende Kennt-lichmachung von Zusatzstoffen und Zutaten im losen Verkauf und auf Fertigpackungen

Mengenmäßige Angaben des Fleischanteils fehlten. Deutschsprachige Kennzeichnung fehlte oder war unvollständig.

Sonstige Kennzeich-nungsmängel

100000 Fische, Fischzuschnitte

Anzahl der Proben : 35 Beanstandungen : 8 In als Verbraucherbeschwerden eingelieferten Steinbeißerfilets befanden sich jeweils eine lebende bzw. eine tote Nematodenlarve. Eine Beschwerdeprobe Rotbarschfilet war nicht mehr frisch, da deutliche sen-sorische Mängel und ein überhöhter TVB-N-Gehalt vorlagen.

Genußuntauglich-keit

110000 Fischerzeugnisse

Anzahl der Proben : 90 Beanstandungen : 11 In mehreren tiefgefrorenen Wildlachsfilets wurde ein hochgradiger Befall mit to-ten Nematodenlarven nachgewiesen. Der Endverbraucher würde bei Kenntnis dieses Umstandes starken Widerwillen empfinden. Daher wurden die Proben als ekelerregend und als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt.

Genußuntauglich-keit

Bei Heringshappen in einer Fertigpackung wurde der Süßstoff nicht in Verbin-dung mit der Verkehrsbezeichnung kenntlich gemacht. Der Zusatz von Zucker wurde bei Räucherlachs in Scheiben nicht im Zutatenverzeichnis angegeben.

Kennzeich-nungsmängel

Die zulässige Höchstmenge für den Zusatz von synthetischen Farbstoffen wurde bei mehreren Proben Deutscher Kaviar deutlich überschritten.

Höchstmengen-überschreitung

120000 Krusten-, Schalen-, Weichtiere und -erzeugnisse

Anzahl der Proben : 58 Beanstandungen : 8

Page 53: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

53

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Die Verwendung des Antioxidationsmittels Schwefeldioxid, das auch allergene Eigenschaften besitzt, wurde bei tiefgefrorenen Garnelenschwänzen nicht kenntlich gemacht. Außerdem wurde bei tiefgefrorenen Shrimps der Stabilisa-tor Polyphosphat nicht in der Zutatenliste angegeben. Süßstoffe und Konservie-rungsstoffe wurden bei Flusskrebsfleisch nicht kenntlich gemacht.

Kennzeich-nungsmängel

130000 Fette, Öle (ausgen. 040000 )

Anzahl der Proben : 579 Beanstandungen : 137 Ca. 35 % der untersuchten Olivenöle mussten wegen stark sensorischer Fehler (ranzig, stichig) als irreführend bezeichnet bzw. als nicht mehr zum Verzehr ge-eignet beurteilt werden. Der sensorische Befund wurde durch einen geringen Gehalt an 1,2-Diglyceriden (< 40 %,) und/oder zu hohe K-Werte bestätigt. Viel-fach waren Olivenöle in Zubereitungen mit Kräutern stark ranzig. Olivenöle in Tischspendern waren offensichtlich aufgrund unsachgemäßer Lage-rung (Licht) ranzig. Insgesamt wurden 245 Frittierenfett aus Imbissstuben und Bäckereien wegen zu starker thermischer Belastung beanstandet. Bei Siedefetten, entnommen aus Bäckereien war festzustellen, dass diese weniger thermisch aber stark oxidativ belastet waren, was durch die Anisidinzahl und die sensorische Prüfung bestä-tigt wurde. Die offiziellen Kriterien für Frittierfette können hier nicht herangezo-gen werden. Die in dem gleichen Fett gebackenen Berliner schmeckten jedoch stark ranzig und hatten Anisidinzahlen von oft mehr als 40. Ein Streichfett war an der Oberfläche angeschimmelt.

Genußuntauglich-keit

Olivenöle der Kategorie „nativ extra“ wurden hinsichtlich Qualität (Sensorik, Abbauprodukte), möglicher Behandlungsverfahren (K-Werte, dimere Triglyceri-de, Stigmastadien, Pyropheophytin), Identität und Ursprung (Triglycerid-Fettsäurespektrum) untersucht. Dabei wurden auch Olivenöle einbezogen, die Bezeichnungen oder zusätzliche Angaben in italienischer Sprache oder eine entsprechende Aufmachung aufwiesen, die beim Verbraucher den Eindruck er-wecken können, dass es sich um italienisches Olivenöl handelt. In 10 Fällen wurden dabei Proben beanstandet, die Olivenöl überwiegend anderer Herkunft (Spanien, Tunesien und Griechenland statt Italien) enthielten. Ein Mischung von 30 % Sonnenblumenöl mit Olivenöl wurde als „Olivenöl nativ extra“ in den Verkehr gebracht. Einige kaltgepresste Olivenöle waren ther-misch stark behandelt oder enthielten höhere Anteile an raffiniertem Olivenöl. Bei Sonnenblumenöl oder anderen linolsäurereichen Ölen wie Traubenkernöl wurde der Hinweis „extrem hitzestabil“ als irreführend beurteilt, nachdem dies auch durch einen Hitzestabilitätstest( 16 h bei 190 °C) bestätigt wurde.

Irreführung

Bei einigen Proben Olivenöl und anderen Pflanzenölen war keine (vollständi-ge) deutsche Kennzeichnung vorhanden.

Kennzeich-nungsmängel

140000 Suppen, Saucen (ausgen. 200000 und 520100)

Anzahl der Proben : 57 Beanstandungen : 8 Erneut wurden bei aus asiatischen Restaurants stammenden Pekingsuppen und Peking-Gulaschsuppen der Zusatz des Geschmackverstärkers Glutamin-

Kennzeich-nungsmängel

Page 54: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

54

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

säure in der Speisekarte nicht kenntlich gemacht. Ein ausländisches Soßenpulver war nicht in deutscher oder einer anderen leicht verständlichen Sprache gekennzeichnet.

Bei mehreren Pekingsuppen und Peking-Gulaschsuppen wurde der zulässige Glutaminsäuregehalt von 10 g/kg deutlich überschritten.

Höchstmengen-überschreitung

Ein ausländisches Soßenpulver war nicht in deutscher oder einer anderen leicht verständlichen Sprache gekennzeichnet.

Kennzeich-nungsmängel

150000 Getreide

Anzahl der Proben : Beanstandungen : Maiskörner waren ölgeröstet, ein Zutatenverzeichnis war nicht vorhanden.. Kennzeich-

nungsmängel

160000 Getreideprodukte, Backvormischungen, Brotteige, Massen und Teige für Backwaren

Anzahl der Proben : 152 Beanstandungen : 8 In Roggenschrot wurde der für Mutterkornbesatz vorgeschlagene Richtwert ü-berschritten. Ein Maisgrieß zeigte deutliche sensorische Mängel (gärig, silage-artig). Ein als Verbraucherbeschwerde eingereichter Müsliriegel war mit Ge-spinsten verunreinigt.

Genußuntauglich-keit

In einer Weizenmehl- sowie Maisgrieß-Probe wurden die in der Mykotoxin-höchstmengen-VO vorgegebenen Grenzwerte für OTA bzw. Fumonisine nicht eingehalten.

Höchstmengen-überschreitungen

Ein Maismehl- und Maisgrießerzeugnis wiesen Kennzeichnungsmängel auf (Anschrift des Herstelles, keine deutsche Kennzeichnung).

Kennzeich-nungsmängel

170000 Brote, Kleingebäcke

Anzahl der Proben : 268 Beanstandungen : 38 Ein Baumwollsamenbrot, das als Verbraucherbeschwerde eingereicht wurde, enthielt trotz Auslobung „glutenfrei“ sehr hohe Gehalte an Gluten. Wegen ge-sundheitlicher Probleme nach dem Genuss des Brotes wäre eine gesundheitli-che Beeinträchtigung nicht auszuschließen gewesen. Bei weiteren Verbraucher-beschwerden Weizenmischbrot sowie die Verfolgsprobe waren Reismehlkäfer, in einem Rosinenbrot Fremdkörper, im Weizentoastbrot alte Teigreste, in ei-nem Pizzabrötchen Mäusekot und in einem Weizenbrötchen eine Larve ein-gebacken. Baguette-Brötchen zum Aufbacken wiesen einen starken Fremdge-ruch (lösungsmittelartig) auf. Mit Goldfarbe besprühte Mehrkornbrötchen ohne weitere Bezeichnung sollten lediglich zu Dekozwecken benutzt werden.

Genußuntauglich-keit

Verschiedene Proben Toastbrot waren nach Lagerversuchen vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verschimmelt. Damit war die Angabe des MHD irre-

Kennzeich-nungsmängel

Page 55: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

55

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

führend gekennzeichnet. Bei Mischbroten wurden die Zusatzstoffe in den zu-sammengesetzten Zutaten nicht kenntlich gemacht. Außerdem gab es Kenn-zeichnungsmängel bei der Verkehrsbezeichnung, Nährwertangabe, der Los-kennzeichnung sowie Angabe von Konservierungsstoffen.

180000 Feine Backwaren

Anzahl der Proben : 480 Beanstandungen : 92 Wieder wurden in diesem Jahr eine sehr hohe Anzahl an Siedegebäcken (Berli-ner, Quarkbällchen u.ä.) auf Grund eines schlechten sensorischen Befundes (stark ranzig, fettig, alt) in Verbindung mit stark erhöhten Anisidinzahlen in den aus den Gebäcken extrahierten Fetten beanstandet. Eine Probe Zimtsterne wurde wegen eines erhöhten Cumeringehaltes, der weit über dem vom BfR vorgeschlagenen Richtwert lag, beanstandet. Mürbekekse schmeckten nach altem, ranzigem Fett.

Genußuntauglich-keit

Bei ausländischen Gebäcken (Kekse, Waffeln) fehlten Farbstoffangaben, Hinweise auf die Verwendung von gehärteten Fetten und auch ausreichende Verkehrsbezeichnungen. Außerdem war bei Biskuittorten die Angabe des Min-desthaltbarkeitsdatums irreführend . Eine Sahnetorte wurde mit irreführenden Angaben zu den Brennwerten in den Verkehr gebracht. Bei verschiedenen Stol-len waren hervorgehobene Zutaten nicht mit der entsprechenden Mengenkenn-zeichnung (Quid) kenntlich gemacht. Bei vereinzelten ausländischen Kleinge-bäcken waren die verwendeten Konservierungsstoffe nicht angegeben.

Kennzeich-nungsmängel

Bei Mandelhörnchen und Spritzringen wurde eine kakaohaltige Fettglasur verwendet, die nicht ausreichend kenntlich gemacht wurde. Ein Marmorkuchen erreichte nicht den in den Leitsätzen für Feine Backwaren vorgeschriebenen Ka-kaopulvergehalt. Mandelhörnchen wurden mit Persipan ohne entsprechende Kenntlichmachung hergestellt.

Wertminderung

Bei einer Mürbekeksprobe sowie einem Lebkuchen wurde der Signalwert für Acrylamid deutlich überschritten.

Höchstmengen-überschreitungen

200000 Mayonnaisen, emulgierte Saucen, kalte Fertigsaucen, Feinkostsalate

Anzahl der Proben : 157 Beanstandungen : 14 Ein Meeresfrüchtesalat war irreführend bezeichnet, da er anstatt aus Weichtie-ren und Krebstieren lediglich aus Surimi-Krebsfleischimitat hergestellt wurde. Delikatess-Fleischsalat war irreführend mit der Angabe „ohne Zusatz von Farb-stoffen“ ausgelobt, da der Farbstoff Cochenille verwendet wurde.

Irreführung

Bei Kartoffelsalat, gefüllten Peperoni mit Schafskäse und bei in Fertigpa-ckungen abgegebenen Mischsalaten mit Dressing fehlte die Kenntlichma-chung der verwendeten Konservierungsstoffe.

Kennzeich-nungsmängel

210000 Puddinge, Kremspeisen, Desserts, süße Saucen

Anzahl der Proben : 69 Beanstandungen : 8 = 11,6 %

Page 56: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

56

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Mehrere Vanille-Soßen und Vanille-Puddinge enthielten neben natürlichem Va-nillearoma noch eine erhebliche Menge an zugesetztem Vanillin.

Irreführung

Bei mehreren lose abgegebenen Erzeugnissen fehlte die Kenntlichmachung der enthaltenen Süßstoffe, Konservierungsstoffe und / oder Farbstoffe.

Kennzeich-nungsmängel bei verwendeten Zu-satzstoffen

220000 Teigwaren

Anzahl der Proben : 61 Beanstandungen : 2 = 3,3 % Bei einer verpackten Teigware war das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht korrekt angegeben, da es teilweise verwischt war. Im Zutatenverzeichnis von „Frischen Eiernudeln“ waren die Zutaten in einer fal-schen Reihenfolge angegeben: „Speisesalz“ war vor „Hühnerei 29 %“ angege-ben. Analytisch wurde nur ein sehr geringer Kochsalz-Gehalt nachgewiesen; zu-dem ist nach den Leitsätzen für Teigwaren nur max. 1 % Kochsalz erlaubt. Wei-terhin wurde die Angabe „Frische“ beanstandet, da es sich um getrocknete Nu-deln handelte, die in einer Fertigpackung in den Verkehr gebracht wurden.

Kennzeich-nungsmängel

230000 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst

Anzahl der Proben : 388 Beanstandungen : 40 = 10,3 % Von Maronen der Handelsklasse I waren mehr als 28 Stück% vertrocknet und verschimmelt und zwei Pistazienproben wiesen Ungezieferbefall mit toten Lar-ven, Gespinsten und Kotresten auf.

Genußuntaug- lichkeit

Ausländische geröstete und gesalzene Sonnenblumenkerne aus Drittländern waren bereits lange vor Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums ranzig, alt und muffig. Hier war offenbar das Datum zu weit vordatiert oder aber überlagerte Rohware verwendet worden. Nach der Quid-Angabe waren in einer Mischung aus Trockenfrüchten, Nüssen und Schoko-Crispies 10 % Crispies zu erwarten. Stattdessen lag der Crispies-Gehalt in allen 5 eingegangenen Packungen im Mittel bei lediglich 5 %, wobei in keiner Probe auch nur annähernd 10 % erreicht wurden. Goldgelber Leinsamen mit Milchzucker, Feigen- und Pflaumenextrakt wurde als Nahrungsergänzungsmittel zur Regulierung der Verdauung beworben. Die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels trifft aber auf Leinsamen nicht zu. Leinsamen ist ein Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und wird auch nicht durch die Anreicherung mit o.a. Extrakten zu einem Nahrungsergänzungs-mittel. Red Kidney Bohnen waren als Wachtelbohnen gekennzeichnet.

Irreführung

Zahlreiche Proben, insbesondere aus Drittländern, wiesen z.T. auch mehrfache Kennzeichnungsmängel auf, die vor allem die Anschrift der Hersteller, die Ver-kehrsbezeichnungen, die Angabe der Zutaten (Reihenfolge, fehlende Zutaten bzw. auch fehlendes Zutatenverzeichnis), den Wortlaut des Mindesthaltbarkeits-datums, fehlende Losnummern, Angabe von Füllmengenbereichen („± % x“),

Kennzeich-nungsmängel

Page 57: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

57

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Schriftgrößen der Füllmengen und Nährwertangaben (häufig nur in ausländi-scher Sprache und nicht sinnig) betrafen. Einige Proben waren vollständig fremdsprachig gekennzeichnet. Pistazien wurden damit beworben, dass sie von Natur aus reich an Magnesium, Vitamin B1 und Vitamin E seien. Bei derartigen Hinweisen erwartet der Verbrau-cher, dass die Lebensmittel mindestens die empfohlene tägliche Zufuhr an Vita-minen und Mineralstoffen enthalten. Dies ist aber hier nicht der Fall. So werden durch 100 g Pistazien (essbarer Anteil) lediglich etwa die Hälfte der empfohlenen Tagesdosen an Magnesium, Vitamin B1 und Vitamin E aufgenommen. Bei einer Mischung aus Trockenfrüchten, Nüssen und Schoko-Crispies war le-diglich der Schoko-Crispies-Gehalt mit einer Quid-Angabe versehen, nicht je-doch die Gehalte der ebenfalls in der Verkehrsbezeichnung aufgeführten Tro-ckenfrüchte und Nüsse.

240000 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile

Anzahl der Proben : 122 Beanstandungen : 8 Fehlende Angabe des Keimhemmungsmittels Chlorprophan bei Kartoffeln; feh-lende Loskennzeichnung bei Fertigpackungen; Kartoffeln als Bio-Ware ausge-lobt trotz Anwendung von Chlorprophan; Kartoffeln in Folie verpackt ohne jegli-che Kennzeichnungselemente der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln und der Losverordnung, lediglich ein Hinweis auf die Zube-reitung in der Mikrowelle war angebracht; eine, aufgrund einer Verbraucherbe-schwerde entnommene Probe Kartoffeln, war überwiegend faulig, eingetrocknet und mit zahlreichen Keimen behaftet.

Kennzeich-nungsmängel

250000 Frischgemüse, ausgen. Rhabarber

Anzahl der Proben : 255 Beanstandungen : 11 Kennzeichnungsmängel: fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum bei Suppengrün in einer Fertigpackung und einer abgepackten Salatmischung; Höchstmengen-überschreitung von Nitrat mit 2773 mg/kg Nitrat bei Kopfsalat; Höchstmengen-überschreitungen an Pflanzenschutzmitteln: Boscalid Kopfsalat (Niederland) Dimethoat, Pirimicarb Endiviensalat (Deutschland) Fluazifop Grünkohl (Deutschland) Trimethacarb Staudensellerie (Spanien) 2,4-D Petersilie (Deutschland) Dicloran Rucola (Italien) Bromid Rispentomaten (Italien)

260000 Gemüseerzeugnisse, -zubereitungen, ausgen. Rhabarber

Anzahl der Proben : 188 Beanstandungen : 21

Page 58: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

58

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Im Rahmen des koordinierten Überwachungsprogrammes wurden 26 Gemüse-konserven aus osteuropäischer Herkunft auf Zusatzstoffe untersucht, bei 6 Pro-ben (23%) ergab sich eine Beanstandung: Gurken ohne Angabe des Abtropf-gewichtes, eingelegte Kürbisse ohne Angabe von der Konservierungsstoffe Benzoe- und Sorbinsäure im Zutatenverzeichnis, fehlende Angabe von Benzoe-säure bei kleingehacktem Sauerampfer, fehlender Hinweis auf das Mindesthalt-barkeitsdatum bei Essiggurken, Mischgemüse ohne Angabe des Mindesthalt-barkeitsdatums, alleinige Angabe des Klassennamens „Säureregulator“ und feh-lende Loskennzeichnung; zahlreiche lose Ware, wie Peperoni, Oliven und ge-grillter Zucchini ohne Kenntlichmachung der Konservierungsstoffe Benzoesäure und Sorbinsäure und des Süßstoffes Saccharin; Verbraucherbeschwerden: Pfeffergurken mit einem modrig, abweichenden Ge-ruch wurden als zum Verzehr für den Menschen ungeeignet angesehen; eine Konservendose mit Erbsen und Möhren wurde mit dem Hinweis auf einen chemischen Geschmack eingereicht: der Beschwerdegrund konnte nicht bestä-tigt werden, hingegen wurde eine Beanstandung wegen fehlender deutscher Kennzeichnungselemente ausgesprochen. 5 Weinblattkonserven mit Höchst-mengenüberschreitungen an Pflanzenschutzmitteln.

Eine von 17 Proben getrockneter Meeresalgen besaß einen Gehalt an anorgani-schem Arsen von 75 mg/kg. Die auffällige Probe entstammt der Seealgenspe-zies Hizikia fusiforme (Hijiki-Algen). Algen dieser Art sind bekannt für ihre Eigen-schaft, anorganisches Arsen zu akkumulieren, während die meisten anderen Al-genarten der asiatischen Küche, z. B. die für Sushi unentbehrlichen Nori-Algen, diese negative Eigenart nicht zeigen. Näheres siehe Sonderbericht.

Genußuntauglich-keit

280000 Pilzerzeugnisse

Anzahl der Proben : 42 Beanstandungen : 2 Fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum und fehlende Loskennzeichnung bei Pilz-konserven.

290000 Frischobst einschl. Rhabarber

Anzahl der Proben : 326 Beanstandungen : 25 Fertigpackung mit Erdbeeren ohne Losangabe; Höchstmengenüberschreitung des Fungizids Imidacloprid bei chilenischen Tafeltrauben, die schwerpunkt-mäßige Untersuchung von Zitrusfrüchten ergab zahlreiche Beanstandungen: fehlende Angabe der zur Konservierung eingesetzten Konservierungsstoffe Ima-zalil, Orthophenylphenol und Thiabendazol, oft wurden die Früchte auch mit den irreführenden Hinweisen „ohne Konservierungsstoffe“, „unbehandelt“ oder „öko“ in den Verkehr gebracht. Eine Verbraucherbeschwerde Tafelweintrauben wur-de wegen artfremden Geruches und Geschmackes eingereicht, der Beschwer-degrund bestand zu Recht, zudem war schwefelige Säure (466 mg/kg) als nicht zugelassener Zusatzstoff nachweisbar.

300000 Obstprodukte einschl. Rhabarber

Anzahl der Proben : 159 Beanstandungen : 5

Page 59: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

59

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Getrocknete Aprikosen und Feigen ohne Loskennzeichnung; bei getrockne-ten Aprikosen fehlende Kenntlichmachung der schwefeligen Säure; fehlende Angabe des Farbstoffes E 124 bei Cocktail-Kirschen; getrocknete Datteln mit muffigem Geruch und artfremdem Geschmack wurden als zum Verzehr unge-eignet angesehen.

310000 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtsirupe, Fruchtsäfte, getrocknet

Anzahl der Proben : 111 Beanstandungen : 6 In zwei unabhängigen Fällen, die im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde zur Untersuchung eingeliefert wurden war in einem Apfelsaft bzw. an der Innenseite des Verschlusses eines Apfelsaft-Tetrapacks Pilzmycel nachweisbar. Ein Ananassaft, dessen Verfallsdatum deutlich überschritten war, wies senso-risch deutliche Abweichungen auf.

Genußuntauglich-keit

Eine als Verbraucherbeschwerde eingereichte geleerte Packung Ananas-Saft enthielt ein loses, großes Schimmelpilzmycel sowie Schimmelanhaftungen unter dem Schraubverschluss und an den Kartoninnenseiten. Da die Verpackung au-ßer der von der Verbraucherin angebrachten Schnittöffnung keine erkennbaren Beschädigungen aufwies, wird vermutet, dass der Verschluss durch äußere Einwirkung geöffnet worden war, so dass Luftkeime eindringen konnten und so den Verderb des Saftes hervorrufen konnten. Die zugehörigen Nachproben wie-sen keinerlei Schimmelbefall auf.

Genußuntaug- lichkeit

Gemäß analytischen Befund wurden in einem Aloe vera - Saft die Konservie-rungsstoffe Sorbinsäure und Benzoesäure entsprechend der Kennzeichnung nachgewiesen. Der Saft wurde als Nahrungsergänzungsmittel mit dem Zusatz von Eisen, Zink, Molybdän und Selen gekennzeichnet. Gemäß Artikel 1 § 1 Abs. 1 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittel-verordnung – NemV) gilt als Nahrungsergänzungsmittel im Sinne dieser Verord-nung nur ein Lebensmittel, das ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemes-senen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht wird. Demzufolge handelte es sich bei dem vorliegenden Erzeugnis keinesfalls um ein Nahrungsergänzungsmittel. Die Absicht war eindeutig erkennbar, dass der Aloe vera - Saft nur deshalb als sogenanntes "Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnet wurde, um Konservie- rungsstoffe zusetzen zu können. Ein Lebensmittel war als Noni-Fruchtsaft gekennzeichnet. Laut weiterer Kenn- zeichnung enthielt es 15 % Fruchtanteil (Pulpe) und Wasser. Da der Fruchtanteil nicht wie bei Fruchtsäften üblich 100 %, sondern nur 15 % betrug, durfte die Be-zeichnung Fruchtsaft nicht verwendet werden.

Irreführung

Der überwiegende Teil der Beanstandungen bezog sich auf ausländische Er-zeugnisse, die ganz oder teilweise ohne die erforderliche deutsche Kennzeich-nung in den Verkehr gebracht wurden bzw. auf Produkte von so genannten Ei-genvermarktern, die unter Phantasiebezeichnungen und ganz oder teilweise ohne die erforderliche Kennzeichnung in den Handel kamen. Bei einem Apfel-sinen-Nektar fehlten MHD und Loskennzeichnung.

Kennzeich-nungsmängel

Häufig waren Verbraucherbeschwerden wegen Geschmacksabweichung zu Wertminderung

Page 60: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

60

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

verzeichnen. Nur in einem Fall konnte dies durch sensorische Überprüfung bes-tätigt werden.

320000 Alkoholfreie Getränke, Getränkeansätze, Getränkepulver, auch brennwertreduziert

Anzahl der Proben : 204 Beanstandungen : 16 Eine Zitronenlimonade war wegen eines deutlichen Schwefelwasserstoffgeru-ches zu beanstanden. Ein Wassereis und eine Apfelschorle enthielten gut sichtbare Pilzmycelien. In einer Verbraucherbeschwerde „Powerdrink-Getränk“ war Styrolmonomer durch GC-MS eindeutig nachweisbar.

Genußuntauglich-keit

Der überwiegende Teil der Beanstandungen bezog sich auf ausländische Er-zeugnisse, die ganz oder teilweise ohne die erforderliche deutsche Kennzeich-nung in den Verkehr gebracht wurden bzw. auf Produkte von so genannten Ei-genvermarktern, die unter Phantasiebezeichnungen und ganz oder teilweise ohne die erforderliche Kennzeichnung in den Handel kamen. Bei zwei Erfri-schungsgetränken fehlte die Kennzeichnung der zugesetzten Konservierungs-stoffe. Bei einer Traubenschorle fehlten MHD und Loskennzeichnung.

Kennzeich-nungsmängel

Eine Probe wurde als "Rote Limonade mit Kohlensäure" bezeichnet in den Verkehr gebracht. Sie war mit synthetischem Farbstoff gefärbt und lt. Zutatenlis-te mit Aroma hergestellt. Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke werden für Limonaden andere Farbstoffe als ß-Carotin, Riboflavin, ggf. Zuckerkulör und färbende Lebensmittel nicht verwendet. Als Aromakomponenten werden aus-schließlich Aromaextrakte und/oder natürliche Aromen eingesetzt. Im Unter-schied dazu sind Brausen kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die natur-identische und/oder künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthalten.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen oder Zusätzen

Eine Probe wurde als "Feigen-Konfitüre extra" bezeichnet in den Verkehr ge-bracht. Konfitüre ist gemäß § 1 i.V.m. Anlage 1 Abschnitt I KonfitürenV definiert als streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, nicht konzentrierter Pülpe aus ei-ner oder mehreren Fruchtarten und Wasser. Aufgrund der äußeren Beschaffen-heit und des sensorischen Eindrucks handelte es sich bei dem Produkt nicht um eine Konfitüre i.S. der KonfitürenV sondern vielmehr um kandierte Früchte in Si-rup.

Irreführung

Der überwiegende Teil der Beanstandungen bezog sich auf ausländische Er-zeugnisse, die ganz oder teilweise ohne die erforderliche deutsche Kennzeich-nung in den Verkehr gebracht wurden bzw. auf Produkte von so genannten Ei-genvermarktern, die unter Phantasiebezeichnungen und ganz oder teilweise ohne die erforderliche Kennzeichnung in den Handel kamen. Bei einem Er-zeugnis handelte es sich um eine Aprikosen- Konfitüre, die als Fertigpackung in den Verkehr gebracht wurde. Der ermittelte Gesamtzuckergehalt betrug 39 g je 100 g (+/- 3 g) Es fehlte ein Hinweis auf den verminderten Brennwert außer-dem waren keine Nährwertangaben vorhanden. In einigen Fällen waren die zu-gesetzten Konservierungsstoffe nicht gekennzeichnet.

Kennzeich-nungsmängel

Ein erheblicher Teil der Produkte von Eigenvermarktern aus der Warengrup-

pe 410000 enthielten entgegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften bzw. ohne entsprechende Kennzeichnung den Konservierungsstoff Sorbinsäure. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass bei der Herstellung Gelierzucker 2 : 1 oder 3 : 1 verwendet wurde, ohne dass der deklarierte Gehalt an Konservierungsstoff Beachtung fand.

Unzulässige Ver- wendung von Zu-satzstoffen oder Zusätzen

Page 61: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

61

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

330000 Wein

Anzahl der Proben : 185 Beanstandungen : 26 Bei verschiedenen, meist als Verbraucherbeschwerde abgegebenen Rotweinen und einigen Weißweinen war sensorisch ein deutlicher Esterton und analytisch erhöhte Mengen Ethylacetat feststellbar. Ebenso fielen einige Rotweine senso-risch durch einen deutlichen Esterton in Kombination mit einem Essigstich auf. Diese Weine enthielten neben dem erhöhten Gehalt an Ethylacetat auch einen deutlich zu hohen Gehalt an flüchtiger Säure. Solche Weine sind als nicht ge-sund und handelsüblich i.S. des Art. 45 der VO (EG) 1493/1999 zu bewerten.

Genußuntauglich-keit

Zwei spanische Qualitätsweine „Gran Reserva 1999“ wurden irreführend als solche bezeichnet: die Kostgutachten verschiedener Weinkontrolleure ergab, dass es sich um frische, junge Weine handelte und die für Gran-Reserva-Weine typischen Alterungs- und Lagernoten fehlten.

Irreführung

Diverse Rot-, Weiß- und Roséweine wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Dies betrifft insbesondere die fehlende Angabe bzw. die fehlende deutschsprachige Angabe der Allergenkennzeichnung im Hinblick auf Schwefeldioxid. Seit dem 25.11.2005 muss die Schwefelung von Wein mit der Angabe „enthält Sulfite“ kenntlich gemacht werden. Bei wenigen Weinen fehlte die Loskennzeichnung.

Kennzeich-nungsmängel

340000 Erzeugnisse aus Wein

Anzahl der Proben : 65 Beanstandungen : 11

Bei Likörweinen aus Drittländern fehlte die korrekte Verkehrsbezeichnung „Li-körwein“, die gewählten, mangelhaft übersetzten Bezeichnungen konnten nicht toleriert werden. Bei lose angebotenen Glühweinen von Weihnachtsmärkten wurden die erforderlichen Mindestalkoholgehalte nicht mehr erreicht.

Irreführung

Bei verschiedenen Wermutweinen und weinhaltigen Getränken fehlte die Al-lergenkennzeichnung hinsichtlich Schwefeldioxid bzw. diese Angabe wurde nicht in deutscher Sprache gemacht. Bei einem aromatisierten weinhaltigen Cock-tail fehlte darüber hinaus die Allergenkennzeichnung hinsichtlich der Zutat Sah-ne.

Kennzeich-nungsmängel

350000 Weinhaltige und weinähnliche Getränke

Anzahl der Proben : 49 Beanstandungen : 3 Ein Erdbeerwein musste wegen eines deutlichen Estertones als nicht zum Ver-zehr geeignet bewertet werden.

Genußuntauglich-keit

Bei Apfelwein fehlte die Allergenkennzeichnung hinsichtlich der Schwefelung bzw. die Zutat Schwefeldioxid wurde nur mit dem Klassenname Antioxidations-mittel und der E-Nummer in einer freiwillig angegebenen Zutatenliste aufgelistet. Dies reicht im Hinblick auf die seit Nov. 2005 erforderliche Allergenkennzeich-nung nicht mehr aus: die Zutat muss mit ihrer Bezeichnung „Sulfite“ oder

Kennzeich-nungsmängel

Page 62: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

62

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

„Schwefeldioxid“ angegeben werden.

360000 Bier, bierähnliche Getränke

Anzahl der Proben : 100 Beanstandungen : 19 Ein in einer PET-Flasche abgefülltes Bier wurde wegen des stark abweichenden Geruchs nach Kunststoff als nicht zum Verzehr geeignet i.S. des § 11 (2) Nr. 1 LFGB beurteilt. Bei einem Biermischgetränk war eine starke Nachgärung festzustellen. Dies zeigte sich an der deutlichen Trübung und dem gegenüber des deklarierten Wer-tes erhöhten Alkoholgehalt. Die Flasche stand unter erheblichem Überdruck. Ein Bersten der Flasche war nur dem Umstand zu verdanken, dass es sich um eine PET-Flasche gehandelt hat.

Genußuntauglich-keit

In der Zutatenliste vieler Biere wurde das Gerstenmalz noch als „Malz“ bezeich-net. Dies ist seit November 2005 im Hinblick auf die Allergenkennzeichnung nicht mehr ausreichend, die Getreideart muss genannt werden. Bei vielen Bie-ren waren einfache oder eine Summe von Kennzeichnungsfehlern festzustellen: fehlende oder unkorrekte Verkehrsbezeichnung, Hinweis auf das Mindesthalt-barkeitsdatum bzw. das Datum selbst nicht korrekt, abgekürzt oder nicht deutlich sichtbar und leicht lesbar angegeben, erforderliche Angaben nicht im gleichen Sichtfeld angebracht, Alkoholangabe in Volumenprozent nicht korrekt angege-ben (Fehlen des Kürzels „vol“), die Zutaten in der Zutatenliste nicht in absteigen-der Reihenfolge angegeben, fehlende Losangabe. Bei Biermischgetränken mit Cola-Limonade fehlte in der Zutatenliste die Auflistung der Zutat „Aroma Kof-fein“. Bei einem Biermischgetränk mit Limonade fehlte die Quidangabe für Bier und Limonade.

Kennzeich-nungsmängel

37000 Spirituosen

Anzahl der Proben: 42 Beanstandungen : 7 In einem Kirschwasser wurde ein Gehalt an Ethylcarbamat von 1,63 mg/L fest-gestellt. Ethylcarbamat hat erbgutschädigende und krebserregende Eigenschaften. Der Richtwert des ehemaligen BgVV (jetzt BfR) und zugleich kanadischer Richtwert zum tolerierbaren Gehalt von Ethylcarbamat liegt bei 0,4 mg/L. Eine rechtsver-bindliche Höchstmenge für diesen Stoff gibt es derzeit weder in Deutschland noch in der Europäischen Union. In der augenblicklichen Beurteilungspraxis ist es üblich, Spirituosen mit einem Gehalt an Ethylcarbamat von mehr als 0,8 mg/L als nicht verkehrsfähig zu beurteilen. Demnach muss das Erzeugnis als nicht si-cher i.S. des Art. 14 (2) Buchstabe b) VO (EG) 178/2002 (nicht sicher weil für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet) angesehen werden. Gemäß Art. 14 (1) VO (EG) 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Genußuntauglich-keit

Ein Absinth wurde mit wissenschaftlich nicht gesicherten Aussagen beworben: der (tatsächlich nicht vorhandene) Thujongehalt wurde in seiner physiologischen Wirkung in die Nähe von Cannabis gestellt. Die Verharmlosung des sehr hohen Alkoholgehaltes von über 70 % vol in der Gesamtaufmachung war sehr fragwür-dig aber mit lebensmittelrechtlichen Mitteln nicht greifbar.

Irreführung

Bei Absinth und Likör fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Farbstoffe. Die zulässige Toleranz hinsichtlich der Angabe des vorhandenen Alkoholgehal-

Kennzeich-nungsmängel

Page 63: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

63

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

tes wurde bei Obstbränden und Likör überschritten, die tatsächlichen Alkohol-gehalte lagen sowohl über als auch unter dem deklarierten Gehalt. Bei einem Kirschbrand wurde die Füllmenge in zu kleinen Ziffern angegeben. Bei einem Mirabellenbrand fehlte die deutsche Verkehrsbezeichnung.

400000 Honige, Blütenpollen, -zubereitungen

Anzahl der Proben : 174 Beanstandungen : 13 Bei einem Honig war die Höchstmenge für Hydroxymethylfurfural überschritten. Bei einem als „Heidehonig“ bezeichneten Honig konnte anhand des Pollen-spektrums, der niedrigen elektrischen Leitfähigkeit und des negativen Thixotro-pie-Testes eindeutig nachgewiesen werden, dass es sich nicht um Heidehonig handelt. Darüber hinaus wurde dieser Honig als „ohne Konservierungsstoffe“ ausgelobt. Da Honig weder etwas entzogen noch hinzugefügt werden darf, musste diese Auslobung als Werbung mit Selbstverständlichkeiten beurteilt wer-den. Der Honig wurde außerdem in einem Einheitsglas des Deutschen Imker-bundes ohne die entsprechenden Etiketten angeboten. Da es sich um Aus-landshonig handelte, stellt die Verwendung des Glases des Deutschen Imker-bundes die Verletzung von Markenrechten dar. Bei einem als „Obsthonig“ be-zeichneten Honig handelte es sich aufgrund des Pollenbildes eindeutig um Rapshonig und die Bezeichnung war damit unzulässig. Bei einem als „Honig“ bezeichnetem Produkt handelte es sich um eine Mischung aus Zuckersirup und Honig, also einen Brotaufstrich eigener Art. Ein solches Produkt darf nicht als Honig bezeichnet werden.

Irreführung

Weiterhin waren verschiedene Honige am Markt anzutreffen, deren Kennzeich-nung noch nicht auf die Vorschriften der Honigverordnung vom Jan. 2004 umge-stellt waren. So fehlten bei diesen Honigen die Angabe der Herkunft und/oder die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums oder des Hinweises auf das Min-desthaltbarkeitsdatum. Vereinzelt wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht deutlich sichtbar und leicht lesbar angebracht. Bei einigen Honigen türkischer Herkunft wurde das Bruttogewicht angegeben, was gemäß § 6 (2) FPV unzu-lässig ist. Bei Honig fehlte die Angabe des Herstellers, die Füllmenge wurde in zu kleinen Ziffern angegeben.

Kennzeich-nungsmängel

410000 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen

Anzahl der Proben : 96 Beanstandungen : 15 Kandierte Früchte in Sirup (Quitten und Feigen) wurden als „Konfitüre extra“ bezeichnet in den Verkehr gebracht. Die gewählte Bezeichnung ist gemäß Konfi-türenverordnung den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten. Konfitüre wur-de als „ohne Konservierungsstoffe“ ausgelobt. Da Konfitüren nicht konserviert werden dürfen, solange sie nicht als brennwertverminderte Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden, ist die genannte Auslobung als Werbung mit Selbst-verständlichkeiten als irreführend zu bewerten. Bei diversen Konfitüren und Ge-lees lag der Gehalt der löslichen Trockenmasse deutlich unter dem durch Konfi-türenverordnung vorgeschriebenen Mindestgehalt.

Irreführung

Bei Fruchtaufstrichen fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Konser-vierungsstoffe. Bei vielen Erzeugnissen gemäß Konfitürenverordnung fehlte die Angabe des

Kennzeich-nungsmängel

Page 64: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

64

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Gesamtzuckergehaltes und/oder des Fruchtgehaltes bzw. der vorgeschriebene Wortlaut war nicht korrekt angegeben oder fehlte. Bei einigen Produkten wurde die Toleranz für die Angabe des Gesamtzuckers überschritten, d.h. der dekla-rierte Gehalt stimmte nicht mit dem tatsächlichen Gehalt überein. Bei vielen Konfitüren und Gelees insbesondere von Kleinherstellern, Direktvermarktern und ausländischen Herstellern waren Fehler in der Kennzeichnung gemäß Le-bensmittelkennzeichnungsverordnung festzustellen. Dies betrifft insbesondere die Angabe eines Bruttogewichtes, Angabe der Füllmenge in zu kleinen Ziffern, fehlende oder unvollständige Mindesthaltbarkeitsdaten bzw. des entsprechen-den Hinweises darauf, fehlende Angabe von Klassennamen bei der Auflistung von Zusatzstoffen in der Zutatenliste, fehlende Quidangaben hinsichtlich der Fruchtanteile bei Mehrfruchtkonfitüren und Fruchtaufstrichen, erforderliche An-gaben wurden nicht im gleichen Sichtfeld angegeben. Bei zwei Konfitüren wur-de in der Zutatenliste die Zutat „Vitamin C“ aufgeführt. Als technologischer Zu-satz fehlte die Angabe des Klassennamens, im Falle einer Vitaminisierung fehl-ten die Angaben gemäß Nährwertkennzeichnungsverordnung. Bei Konfitüren ist die Verwendung von Konservierungsstoffen nicht zugelassen, es sei denn es handelt sich um brennwertverminderte, zuckerreduzierte Produk-te. Einige Konfitüren wurden mit Konservierungsstoffen hergestellt, ohne dass aus ihrer Aufmachung hervorgegangen wäre, dass es sich um brennwertvermin-derte, zuckerreduzierte Produkte handelt.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen oder Zusätzen:

420000 Speiseeis, -halberzeugnisse

Anzahl der Proben : 372 Beanstandungen : 116 = 31,2 %

Bei allen Milcheis- und Eiskrem-Proben wurde das bei der Fett- und Milchfettbe-stimmung nach Caviezel erhaltene Fettsäurechromatogramm auch quantitativ auf Laurinsäure ausgewertet, um Rückschlüsse auf die Verwendung von Laurin-säurereichem Fremdfett (Kokosfett, Palmkernfett) zu ziehen. Milcheis und Eis-krem enthalten nach allgemeiner Verkehrsauffassung außer dem Fett aus den geschmacksgebenden Zutaten kein anderes Fett als Milchfett. Dabei wurde festgestellt, dass bei zahlreichen untersuchten Milcheis-Proben ne-ben ausreichend Milchfett jedoch auch Laurinsäurereiches Fremdfett verarbeitet worden war.

Bei einigen Proben Milcheis und Eiskrem, bei denen ein zu geringer Milchfettge-halt festgestellt wurde, war ebenfalls Laurinsäurereiches Fremdfett verarbeitet worden. Einigen Proben wiesen einen Milchfettgehalt weit unter 2,45 % auf und wurden daher als irreführend bezeichnet beurteilt. Bei „Erdbeer Milcheis“ handelte es sich offensichtlich nicht um Milcheis, sondern um die entsprechenden Fruchteissorte. Mehrere Grundmassen, die in den Eisdielen entnommen wurden, enthielten e-benfalls Laurinsäurereiches Fett, das hierdurch in die damit hergestellten Er-zeugnis gelangte. Ein derart hergestelltes Erzeugnis darf jedoch nicht als „Mil-cheis“ bezeichnet werden. Mehrere als „Vanille“-Eis oder „Vanille“–Milcheis o.ä. bezeichnete Proben ent-hielten, anstelle von Vanille, nur naturidentisches Vanillin oder Mischungen aus natürlichem und naturidentischem Aroma.

Irreführung

Page 65: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

65

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Bei zahlreichen als „Fruchteis...“ bezeichneten Proben war die Bezeichnung „Fruchteis“ irreführend, da der Gehalt an Äpfelsäure so niedrig lag, dass ein Fruchtanteil unter 20 % (bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten unter 10 %) vermutet werden musste. Bei einigen Proben Pistazieneis und einer Pistazienpaste waren immunologisch weder Pistazienprotein noch andere Nussproteine nachweisbar. Bei zwei ande-ren Pistazieneisproben waren immunologisch neben Pistazienprotein auch Man-deleiweiß nachweisbar. Bei einem Milcheis Nuss waren neben Nussprotein auch Mandeleiweiß immuno-logisch nachweisbar; bei einem anderen waren keinerlei Nüsse, Walnüsse oder Mandeln enthalten. Fettglasur, auch in Vermischung mit Kuvertüre, war bei mehreren Proben nicht kenntlich gemacht.

Wertminderung

Einige Eisproben in Fertigpackungen wiesen Kennzeichnungsmängel auf, wie z.B. eine fehlende Verkehrsbezeichnung oder ein nicht korrekt angegebe-nes/fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), ein fehlendes Zutatenverzeich-nis und/oder eine fehlende Gewichtsangabe. Bei zwei Eisproben waren das MHD und die Loskennzeichnung nur noch schlecht oder gar nicht mehr zu erkennen bzw. der Text war ausschließlich in italienischer Sprache angegeben. Einige Zutaten waren im Zutatenverzeichnis ohne den jeweils zugehörigen Klas-sennamen angegeben oder es war nur der Klassenname ohne die zugehörige Verkehrsbezeichnung/E-Nr. angegeben.

Kennzeich-nungsmängel

Bei vielen losen Proben aus Eisdielen fehlte die Kenntlichmachung der enthalte-nen künstlichen Farbstoffe oder diese waren in den ggf. ausliegenden Zusatz-stofflisten nicht ordnungsgemäß angegeben.

Fehlende Kennt-lichmachung im losen Verkauf

430000 Süßwaren, ausgen. 440000

Anzahl der Proben : 99 Beanstandungen : 32 = 32,3 % Fünf Süßwaren, die in Kiosken entnommen wurden, wiesen einen ekelerregen-den und für das Produkt untypischen Geruch nach abgestandenem, kaltem Ta-bakrauch auf; der Verzehr der Produkte durch den Menschen wurde daher als inakzeptabel beurteilt. Drei Süßwaren „Lokum“, Erdnussdragees und ein Geleeerzeugnis wiesen Schädlingsbefall auf und waren somit genussuntauglich.

Genußuntaug- lichkeit

Die Zutatenverzeichnisse diverser Produkte, die in Fertigpackungen angeboten wurden, waren unvollständig oder einige der enthaltenen Zusatzstoffe waren nicht mit ihrer Verkehrsbezeichnung aufgeführt. Es waren auch Zusatzstoffe oh-ne die Angabe des zugehörigen Klassennamens, aber auch Klassennamen oh-ne den betreffenden Zusatzstoff angegeben.

Mehrere Kennzeichnungselemente waren aufgrund eines verwischten oder zu kleinen Schriftbildes nicht „deutlich lesbar und unverwischbar“ angebracht, in ei-nem Fall traf dies auch für die Loskennzeichnung zu.

Bei diversen Produkten waren nicht alle erforderlichen Kennzeichnungselemente

Kennzeich-nungsmängel

Page 66: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

66

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

aufgeführt.

Einige Erzeugnisse, die in Fertigpackungen angeboten wurden, waren nicht in deutscher oder einer anderen leicht verständlichen Sprache gekennzeichnet.

Die jeweiligen Verkehrsbezeichnungen einiger Erzeugnisse waren nicht korrekt angegeben oder fehlten vollständig, bei einigen Produkten war das Mindesthalt-barkeitsdatum nicht oder nicht korrekt angegeben.

Einige Produkte wiesen eine unvollständige Hersteller-/Importeurangabe auf bzw. diese Angabe fehlte vollständig. Sechs Süßwaren enthielten nicht die im Zutatenverzeichnis angegebenen Farb-stoffe, sondern andere (für das Erzeugnis zugelassene) Farbstoffe oder diese Farbstoffe waren zusätzlich zu den deklarierten Farbstoffen enthalten. Bei einige Lakritzerzeugnissen fehlte aufgrund eines erhöhten Ammoniumchlo-ridgehaltes die Angabe „Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ bzw. bei einem Glycyrrhizingehalt über 0,01% ein Hinweis auf „Süßholz“.

Mandeln mit farbigem Zuckerüberzug enthielten den Farbstoff E 127, der jedoch für dieses Erzeugnis nicht zugelassen ist, sondern ausschließlich für Cocktailkir-schen und kandierte Kirschen, Bigarreaux-Kirschen (Kaiserkirschen) in Sirup und in Obstcocktails. Ethylvanillin war in einer Probe Sandwichkeks mit Marshmallow- und Schokola-denüberzug unzulässigerweise (lt. Deklaration ausschließlich) im Schokoladen-anteil enthalten. Halva enthielt lt. Zutatenverzeichnis den in Deutschland nicht zugelassenen Zu-satzstoff „Seifenkraut“.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen

440000 Schokoladen und Schokoladenwaren

Anzahl der Proben : 126 Beanstandungen : 14 = 11,1 % Eine weiße Schokolade mit ganzen Nüssen und Reis-Crisp wies Schädlingsbe-fall auf.

Genußuntaug- lichkeit

Bei einer Mischung mehrerer Schokoladensorten waren nicht alle angegebenen Sorten tatsächlich enthalten. Bei einigen ausländischen Schokoladen stimmten die angegebenen Mindest-Kakaogehalte nicht. Bei einem deutschen Erzeugnis wurden statt des deklarierten Kakaogehaltes von 85% nur 75% ermittelt. Bei einem „Schokoladenapfel“ war der Apfel nicht mit Schokolade, sondern aus-schließlich mit Fettglasur überzogen.

Irreführung

Bei einer Schokolade war ein Zusatzstoff nur mit dem Klassennamen angege-ben. Einige Proben wiesen überhaupt keine der gemäß LMKV erforderlichen Kenn-zeichnungselemente auf. Weitere Kennzeichnungsmängel:

Kennzeich-nungsmängel

Page 67: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

67

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

- falsche oder fehlende Verkehrsbezeichnung, - die Reihenfolge innerhalb des Zutatenverzeichnisses stimmte nicht, - fehlende oder nicht korrekte Angabe von MHD und Los, - nicht korrekte Nährwertangaben bei einigen Produkten mit Nährwertkenn- zeichnung, - unleserliche Herstellerangabe, - die Kennzeichnung war nicht in deutscher oder einer anderen leicht verständli-chen Sprache angegeben, - unvollständiges Zutatenverzeichnis oder falsche Reihenfolge einiger Zutaten. Eine Milchschokolade wies eine nicht erlaubte gesundheitsbezogene Angabe auf.

Unzulässige ge-sundheitsbezoge-ne Angaben

Bei einem lose abgegebenen „Streusel-Schokoapfel“ waren die in den gefärbten Streuseln enthaltenen Farbstoffe nicht kenntlich gemacht.

Fehlende Kennt-lichmachung im losen Verkauf

450000 Kakao

Anzahl der Proben : 50 Beanstandungen : 1 = 2,0 % Ein kakaohaltiges Getränkepulver wies Ungezieferbefall auf (eine lebende Larve, Gespinste und Kotreste).

Genußuntaug- lichkeit

460000 Kaffee, -ersatzstoffe, -zusätze

Anzahl der Proben : 64 Beanstandungen : 1 = 1,6 % Eine Fertigpackung mit Espressobohnen war vollständig in ausländischer Spra-che gekennzeichnet. Zusätzlich war die Schriftgröße der Füllmengenangabe zu klein.

Kennzeich-nungsmängel

470000 Tee, -ähnliche Erzeugnisse

Anzahl der Proben : 78 Beanstandungen : 6= 7,7 % Mehrere Teeproben aus Drittländern, aber auch eine aus der Bundesrepublik Deutschland, wiesen eine nicht korrekte Verkehrsbezeichnung, ein fehlendes Zutatenverzeichnis, eine fehlende Anschrift, einen nicht korrekten Wortlaut des Mindesthaltbarkeitsdatums, eine unbestimmte Füllmengenangabe („± % X“) und/oder eine zu geringe Schriftgröße der Füllmenge auf.

Kennzeich-nungsmängel

In einem Teekonzentrat war die Höchstmenge für Sorbinsäure um fast das 3fache überschritten. Außerdem fehlte in der Zutatenliste der Klassenname des verwendeten Konservierungsstoffs.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen

Eine Kräuterteemischung mit Sennesblättern, Birken- und Faulbaumblättern wurde als Arzneimittel beurteilt.

Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel

Page 68: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

68

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

480000 Säuglings- und Kleinkindernahrung

Anzahl der Proben : 0 Beanstandungen : 0

490000 Diätetische Lebensmittel

Anzahl der Proben : 49 Beanstandungen : 7 = 14,3 % Eine als Verbraucherbeschwerde überbrachte Probe Diät-Konfitüre enthielt nur noch eine geringe Menge an Konfitüre. Sie wies neben einer geringen Blasen-bildung einen deutlich abweichenden gärigen Geruch nach Alkohol und Essiges-ter auf und war zum Verzehr nicht mehr geeignet. Wann und wo der Verderb er-folgte, konnte nicht mehr festgestellt werden. Diätetische Konfitüren, die nur geringe Mengen Zucker enthalten, sind beson-ders empfindlich, wenn sie keine Konservierungsstoffe enthalten. Der auf der Verpackung angebrachte Hinweis: Ohne Konservierungsstoffe, daher nach dem Öffnen unbedingt kühl aufbewahren, nach Gebrauch schließen und nur mit sau-berem Löffel entnehmen ist daher unbedingt zu befolgen. Wenn ein Glas in Gebrauch ist, können beim wiederholten Öffnen und Entneh-men Luftkeime in die Konfitüre gelangen und durch Gärung zum Verderb führen. Die amtlich entnommenen Nachproben mit demselben Haltbarkeitsdatum waren einwandfrei.

Genußuntaug- lichkeit

In glutenfreier, maishaltiger Teigware (Spaghetti und Penne) waren Fumonisin-B-Gesamtgehalte zwischen 700 – 1000 µg/kg nachweisbar.

Fumonisine B

Ein „Antikataboler Nährstoffkomplex“ mit Phosphatidylserin wurde als Arzneimit-tel eingestuft. Die Bezeichnung „Antikataboler ...“ macht schon in der Verkehrs-bezeichnung deutlich, dass das Präparat speziell in den Stoffwechsel eingreifen, also pharmakologisch/metabolisch wirken soll und nicht der Zufuhr von Nährstof-fen dient. Auch die weiteren Angaben auf dem Etikett (u.a. „… ausgeprägte cortisonunter-drückende Eigenschaften“, „verhindert einen Cortisonanstieg bei körperlichen Stresssituationen“, „Das körpereigene Testosteron:Cortison-Verhältnis ver-schiebt sich durch Phosphatidylserin deutlich zu Gunsten von Testosteron.“ be-legen, dass das Präparat der pharmakologischen Beeinflussung der Hormon-spiegel von Cortison und Testosteron dienen soll.

Arzneimittel

Ein chitosanhaltiger Fettblocker wurde als Medizinprodukt i.S. § 3 Nr. 1.c Medi-zinproduktegesetz beurteilt. Chitosan quillt im Verdauungstrakt lediglich auf, wo-bei ein Teil des Nahrungsfettes und andere fettlösliche Stoffe absor-biert/gebunden und unverdaut ausgeschieden werden. Diese Fettabsorption im menschlichen Körper beruht weder auf einer pharmakologischen oder immuno-logischen Wirkung noch wird sie durch Metabolismus erreicht. Auch wird das Chitosan nicht verändert. Die Begriffsbestimmung für Medizinprodukte trifft damit in vollem Umfang zu.

Medizinprodukt

Ein Grünlipp-Muschel-Extrakt war nicht entsprechend der Diät-Verordnung ge-kennzeichnet.

Kennzeich-nungsmängel

Page 69: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

69

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

500000 Fertiggerichte, zubereitete Speisen, ausgen. 480000

Anzahl der Proben : 156 Beanstandungen : 28 = 17,9 % Bei Pizzabaguette und Cheeseburger befanden sich Schimmelpilzkolonien auf den Fleischeinlagen. In einem Hacksteak befanden sich hellblaue Fremdkörper, die wie geschredder-tes Hartplastikrohr aussahen.

Genußuntaug- lichkeit

Bei Fertiggerichten mit Hühnerfleisch bzw. Schweinefleisch waren so niedrige Cholesteringehalte ausgelobt, wie schon allein aufgrund des Fleischanteils nicht zutreffen kann. So war z.B. bei einem chinesischen Gericht ein Cholesteringe-halt von nur 2,4 mg/100 g ausgelobt, obwohl lt. Zutatenliste 11,8 % Hühnchen-fleisch enthalten sein sollte. Mit ca. 50 mg Cholesterin/100 g Muskelfleisch brin-gen 11,8 % Hühnerfleisch allein 6 mg Cholesterin in100 g Endprodukt ein. Ähnliches galt für Gerichte mit Schweinefleisch, denn der Cholesteringehalt von Schweinefleisch liegt in allen Tierkörperteilen unabhängig vom Fettgehalt bei nur ca. 65 mg/100 g Bei einigen Herstellern handelt es sich bei den unter der Bezeichnung „Cheese-burger“ in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen um Frikadellen aus Schweine-fleisch oder Rindfleisch mit einer Scheibe Käse in einem Softbrötchen. Nur auf der Unterseite der Packung und in sehr viel kleinerer Schrift als das Wort „Chee-seburger“ ist darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fleischanteil um Frika-dellen handelt. Diese Kennzeichnung wird als irreführend beurteilt, denn im Ge-gensatz zur Auffassung der Hersteller stellt u. E. der Begriff „Cheeseburger“ kei-ne Phantasiebezeichnung dar, sondern eine Verkehrsbezeichnung, mit der beim Verbraucher eine ganz bestimmte Erwartung verknüpft ist. Eine Verbrauchererwartung bildet sich aus der Erfahrung, die der Verbraucher beim Konsum der Erzeugnisse zieht. Der größte Umschlagplatz für Cheeseburger sind zweifelsfrei die großen Imbiss-ketten mit nordamerikanischem Ursprung wie McDonald´s und Burger King. Die-se Ketten haben nach dem 2. Weltkrieg neben dem Hamburger auch den Chee-seburger in Deutschland eingeführt und für eine flächendeckende Verbreitung gesorgt. Damit haben sie m. E. zweifelsfrei die Verbrauchererwartung geprägt, denn etwas Vergleichbares gab es vorher hier nicht. Die Verbrauchererwartung ist im übrigen weltweit die gleiche, denn diese Ketten haben dem Produkt zu ei-ner weltweiten Verbreitung verholfen. Der Cheeseburger wurde in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts von Lionel Sternberger in Pasadena, Kalifornien, USA erfunden, als ein mit einer Scheibe Käse variierter Hamburger. Dabei war ein Hamburger ein aufgeschnit-tenes Softbrötchen, gefüllt mit einer flachen Scheibe aus gewürztem Rinder-hackfleisch ohne Zusatz von stärkehaltigen Bindemitteln sowie mit Gurken-scheiben und/oder Tomatenscheiben, Salatblatt und Sauce. Da der Cheesebur-ger eine Weiterentwicklung des Hamburgers ist, sind die beiden Bezeichnungen also eng miteinander verknüpft. 1935 wurde die trademark "Cheeseburger" von Louis Ballast erworben, der ein Drive-in-Restaurant besaß. In Deutschland wurden erstmals 1947 Cheeseburger verkauft. Auch außerhalb von Fast-Food-Ketten mit amerikanischem Hintergrund werden meiner Erfah-rung nach in Deutschland seit vielen Jahren in Imbissbetrieben Cheeseburger angeboten, die ebenfalls als Fleischanteil eine Scheibe aus gewürztem Rinder-hackfleisch ohne Zusatz von stärkehaltigen Bindemitteln enthalten. Weiterhin bildet sich eine Verbrauchererwartung aus den Informationen, die der Verbraucher aus den ihm zur Verfügung stehenden Quellen in Erfahrung brin-

Irreführung Cholesteringe-haltsangaben Cheeseburger

Page 70: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

70

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

gen kann. So findet sich z.B. im Brockhaus (20. Auflage, Studienausgabe von 2001) den Hinweis, dass sich der Begriff Cheeseburger aus dem englischen Begriff für Kä-se und dem Begriff Hamburger zusammensetzt. In dem allgemein als Institution für die Beschreibung von Verkehrsauffassungen anerkannten Dr. Oetker-Lebensmittellexikon (4. Auflage) wird der Cheeseburger als Hamburger mit Käsescheibe beschrieben. In den neuen elektronischen Informationsquellen wie z.B. der freien Enzyklopä-die Wikipedia findet man ebenfalls ausschließlich diese Produktbeschreibung. Die Konsumerfahrungen, die der Verbraucher in der bedeutensten gastronomi-schen Sparte, den Fast-Food-Betrieben, macht, und die Informationen, die der Verbraucher aus allgemein zugänglichen Quellen ziehen kann, unterscheiden sich für die Bezeichnungen „Hamburger“ und „Cheeseburger“ in keinster Weise. In den Gastronomiebetrieben werden sie parallel angeboten, die Beschreibung von Cheeseburger in den Informationsquellen verweist immer auf den Hambur-ger. Es finden sich keine Hinweise darauf, dass anders als die Bezeichnung „Ham-burger“ die Bezeichnung „Cheeseburger“ auch für Erzeugnisse mit anderer Zu-sammensetzung verwendet wird. Allein die Tatsache, dass anders als der „Hamburger“ der „Cheeseburger“ in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittel-buches nicht aufgeführt ist, macht den Begriff noch nicht zu einer Phantasiebe-zeichnung, denn es gibt auch andere Produktbezeichnungen, die in den Leitsät-zen nicht aufgeführt sind und trotzdem unstrittig Verkehrsbezeichnungen sind. Beispiele für eine irreführende Kennzeichnung und Aufmachung: Produkt mit einer Frikadelle aus Schweinefleisch – Stärkegehalt in der Fleisch-scheibe 15 % Vorderseite der Packung: Rückseite der Packung:

Produkt mit einer Frikadelle aus Rindfleisch - Stärkegehalt in der Fleischscheibe 13 %

Page 71: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

71

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Bei Schinkenbrötchen wurden nur 14,4 % Schinkenbelag festgestellt, obwohl in der Zutatenliste ein Schinkenanteil von 21 % angegeben war. Bei Curry-Huhn mit Reis wurde ein Reisanteil von 44,6 % festgestellt, obwohl lt. Kennzeichnung nur 24 % enthalten gewesen sein sollten. Bei „Cordon-bleu“ handelte es sich um ein Produkt aus Hähnchenformfleisch, ohne dass auf das Formfleisch und die Tierart hingewiesen worden war. "Cordon-bleu mit 8 % Gewürzlake" enthielt im Fleischanteil einen errechenbaren Wasserzusatz von 13 % (berechnet mit 3,4 - da als Zutat Hähnchenbrustfleisch angegeben war). Außerdem enthielt die Putenformfleischschinkenfüllung nur 16,6 % Eiweiß im fettfreien Anteil und mindestens 14 % nicht vom Fleisch stammendes Wasser (hier berechnet mit 4,0 - da als Zutat Putenfleischstücke angegeben waren, bei denen es sich vermutlich um Beinfleischstücke handelte).

Weitere irreführende Angaben

Vier Gerichte aus Chinarestaurants enthielten Glutaminsäuregehalte oberhalb der zulässigen Höchstzusatzmenge der Zusatzstoffzulassungs-VO vom 10 g/kg. Der höchste festgestellt Wert lag bei 19,9 g/kg. Die Füllungen von Tortellini mit Käse bzw. Tortellini con ricotta & spinaci enthiel-ten Cellulosefasern. (zur Einstufung von Cellulosefasern als Zusatzstoffe siehe auch unter ZEBS 56.)

Unzulässige Ver-wendung von Zusatzstoffen oder Zusätzen

In diversen Produkten fehlte bei der losen Abgabe die Kenntlichmachung von Glutamat. Bei Cheeseburger (lose in Imbissbetreiben und in Fertigpackungen) fehlte die Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Propionsäure im Softbrötchen.

Fehlende Kenntlichma-chung von Zusatzstoffen

Bei einem Grünkohleintopf war in der Zutatenliste die Zutat „Mettwurst“ ohne die Angabe der für die Wurst verwendeten Zutaten aufgeführt.

Sonstige Kenn-zeichnungsmän-gel

Page 72: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

72

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

510000 Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung

Anzahl der Proben : 106 Beanstandungen : 63 = 59,4 % Zwei Proben mit nicht näher definierten Gehalten an „Omega-3-Fettsäure“ und „Omega-6-Fettsäure“ waren aufgrund starker sensorischer Veränderungen (ste-chender und ranziger Geruch) nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet.

Genußuntaug- lichkeit

Mehrere Präparate mit pflanzlichen Ölen (Schwarzkümmelöl, Nachtkerzenöl) wurden zu Unrecht mit der Angabe „kaltgepresst“ ausgelobt. Erzeugnisse, die zu über 90 % bzw. 99 % aus Aloe Vera Saft bestanden, wur-den unzulässigerweise als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht. Aloe Vera Saft ist kein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Auch der Zusatz von Vitaminen oder Mineralstoffen macht aus Aloe Vera Saft kein Nahrungsergänzungsmittel. Erzeugnisse aus Aloe Vera Saft werden unsererseits als alkoholfreie Getränke eingestuft (s. ZEBS-Code 324200). Ein als „Kur-Molke sprühgetrocknet“ bezeichnetes Produkt unterschied sich in seiner Zusammensetzung in keiner Weise von einem herkömmlichen Molken-pulver. Die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ wurde daher als irrefüh-rend beurteilt. Ein weiteres Präparat, ein pulverförmiges „Nährstoff-Konzentrat aus Grundstof-fen natürlicher Herkunft zur Nahrungsergänzung“, setzte sich zu 92 % aus ener-gieliefernden Inhaltsstoffen zusammen. Zusätzlich machten die folgenden Anga-ben die eigentliche Zweckbestimmung des Produktes deutlich: „Spendet Kraft“, Der tägliche Löffel Energie“, „ein Aufbau- und Kräftigungsmittel für Menschen al-ler Altersstufen.“, „die schnelle Zwischenmahlzeit am Arbeitsplatz.“, „ein wohl-schmeckender Energiespender für den älteren Menschen“, „eine…nicht belas-tende Aufbaukost für den Freizeit- und Leistungssportler.“, „Zur Kräftigung und als Aufbaukost nimmt man täglich 3 Esslöffel“. Eiweiß, Kohlenhydrate und Fett bzw. hier: entrahmte Milch, pflanzliches Öl und Dattelsirup sind keine Nährstoffe im Sinne von § 1 Abs. 2 NemV. Auch der Ar-beitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bun-desamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat sich auf seiner 86. Sitzung am 4. und 5. Oktober 2005 in einer Stellungnahme unter dem Titel „Nahrungsergänzungsmittel- Definition und Abgrenzung zu anderen Le-bensmitteln und Arzneimitteln“ in diesem Sinne zur Definition von Nahrungser-gänzungsmitteln geäußert (Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-cherheit 1, 2006, S. 167): „Sie dienen in der Regel nicht der Zufuhr von Energie und enthalten daher auch keine oder nur geringfügige Mengen Energie liefernde Makronährstoffe wie Proteine, Kohlenhydrate oder Fette, z. B. als Trägerstoffe.“ Die Bezeichnung als Nahrungsergänzungsmittel wurde daher als irreführend be-urteilt. Des Weiteren wurden dem Präparat wissenschaftlich nicht belegte Wirkungen wie „unterstützt die Leistungsfähigkeit von Nerven und Gehirn bei hohen nervli-chen Anforderungen in Schule, Haushalt und Beruf“ zugesprochen. Mehrere Proben wiesen irreführende Angaben bezüglich ihres Vitamin-E-Gehaltes auf. Die gefundenen Gehalte waren deutlich niedriger als angegeben. Ein Präparat enthielt alpha-Tocopherolacetat statt des deklarierten alpha-Tocopherols. In Algen-Tabletten konnte das laut Zutatenverzeichnis zugesetzte Vitamin C nicht nachgewiesen werden.

Irreführung

Page 73: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

73

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Der Calcium- und Magnesiumgehalt eines Produktes lagen deutlich unter den gekennzeichneten Mengen. Bei einigen Präparaten waren die Prozentangaben für einzelne Vitamine und Mineralstoffe, die auf den in Anlage 1 der Nährwert- Kennzeichnungsverordnung (NKV) angegebenen Referenzwerten basieren, falsch berechnet. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Angabe der empfohlenen täglichen Ver-zehrsmenge vorgeschrieben. Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungs-spezifischer Wirkung sind bezogen auf diese empfohlene Tagesdosis an-zugeben. Zudem muss der Warnhinweis auf dem Erzeugnis vorhanden sein, dass die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge nicht überschritten werden darf. Mehrere Produkte enthielten zusätzlich weitere Dosierungsangaben, meistens in den Beipackzetteln, in denen darauf hingewiesen wurde, dass bei Bedarf auch höhere Dosen des Erzeugnisses genommen werden sollten. In der Regel han-delte es sich um die Produkte, die unzulässigerweise als Nahrungsergänzungs-mittel in den Verkehr gebracht wurden. Eine Probe, bei der laut Angabe die enthaltenen Vitamine und Mineralien „orga-nisch in Hefe gebunden und gut bioverfügbar“ sein sollten, enthielt Kupfer- und Zinkgluconat. Ein anderes Produkt fiel durch völlig falsche Gewichtsangaben sowohl beim Kapselgewicht als auch beim Gesamtgewicht auf. Einige Präparate wiesen in der Kennzeichnung widersprüchliche bzw. irrefüh-rende Angaben hinsichtlich der zugesetzten Zutaten auf. Ein Erzeugnis sollte laut Zutatenverzeichnis „Spargelpulver“ enthalten, in der weiteren Deklaration war von „Spargelextraktpulver“ die Rede. Lachsölkapseln sollten nach Angabe im Zutatenverzeichnis neben „gereinigtem Lachsöl“ auch noch „Omega-3-Fettsäuren, DHA, EPA“ zugesetzt worden sein. Im Folgenden wurde auf das im Erzeugnis enthaltene „wertvolle, gereinigte Lachsöl mit natürlichen Omega-3-Fettsäuren, EPA = 18 % DHA = 12 %“ hinge-wiesen. Die Fettsäureverteilung des Öles schloss ein Zusatz von Omega-3-Fettsäuren aus. Ein pulverförmiges Nahrungsergänzungsmittel sollte als Zutat „Vanillepulver“ enthalten. Nach den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten sind unter „Vanille“ die in unreifem Zustand fermentierten und angetrockneten Früch-te von Vanilla planifolia Andr. zu verstehen. Durch die Fermentation erhalten die Vanillefrüchte ihre typische braunschwarze Färbung. In dem hellbeigen, einheit-lich gefärbten Erzeugnis waren keine dunklen oder braunschwarzen Partikel vorhanden, so dass nicht von einem Zusatz von Vanillepulver ausgegangen werden konnte. Für mehrere Produkte wurde mit wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben geworben. L-Carnitinhaltige „Muskel-Vital Tabletten“ sollten eine „verstärkte Energiegewin-nung durch Lipolyse statt Glykolyse“ bewirken. Durch die Einnahme des Produk-tes sollte somit eine Ankurbelung der Energiebereitstellung aus Fettsäuren (d. h. Abbau der Triglyceride) erfolgen, durch die eine Glykogeneinsparung (d. h. kein Abbau des Reservestoffs Glykogen) erzielt würde. Natrium- und Kaliumhydrogenhaltige Kapseln mit würzenden Zutaten wie Fen-chel, Thymian, Schwarzkümmel und Salbei sollten „den Säureabbau im Darm, Bindegewebe und in der Lunge“ unterstützen. Ein Präparat mit probiotischen Milchsäurebakterien enthielt auf dem Beipackzet-tel folgenden Satz: „Das gesunde Milieu der Darmflora kann sich durch Fehler-nährung (z. B. durch Lebensmittel mit vielen Konservierungsstoffen und anderen Lebensmittelzusätzen) aber auch durch Streß und andere einseitige Belastun-

Page 74: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

74

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

gen verändern, so daß die natürliche Darmflora sich verändert.“ Sogenannte „Nano-Know-How-Kapseln“ sollten „Schutz vor schädlichen Einflüs-sen des täglichen Lebens durch Nano-Technologie“ geben. Aufgrund der Vielfalt von Nanopartikeln hinsichtlich ihrer chemischen Natur, Größe und Oberflächen-beschaffenheit sind Verallgemeinerungen über die Wirkungen von Nanotechno-logie nur sehr bedingt möglich.

Ein Erzeugnis mit „Lactobakterien Pulver“ und Lactase wurde mit dem unzuläs-sigen krankheitsbezogenen Hinweis „für den präventiven Einsatz“ bei „Lacto-seintoleranz“ in den Verkehr gebracht. Lactoseintoleranz ist eine ererbte oder im fortgeschrittenen Lebensalter erworbene Verdauungsstörung, die auf das Fehlen bzw. einen Mangel an Aktivität der in der Darmmucosa lokalisierten Lactase zu-rückzuführen ist.

Krankheitsbezo-gene Werbung

„Aufbau-Kapseln“ eines österreichischen Herstellers enthielten verschiedene Aminosäuren bzw. deren Derivate, die gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) den Lebensmittel-Zusatzstoffen gleich stehen. Als weiterer nicht zugelassener Zusatzstoff war „Alpha-Ketoglutarsäure“ zuge-setzt. Produkte mit dem zulassungspflichtigen Lebensmittel-Zusatzstoff Taurin sowie in einem Fall auch L-Carnitintartrat wurden ohne entsprechende Allgemeinverfü-gung nach § 54 LFGB in den Verkehr gebracht. „Anti-Stress-Kapseln“ enthielten die für Nahrungsergänzungsmittel nicht zuge-lassene Vitaminverbindung Magnesiumascorbat. Sogenannte „Q10-Kapseln“, die über eine Apotheke in den Verkehr gebracht wurden, sollten in der empfohlenen täglichen Verzehrsmenge 140 mg Bambus-fasern enthalten. Kapseln mit speziellen Nährstoffen für „Haarwuchs und Haarstruktur“ war Zink-hefe zugesetzt. Der Zinkgehalt pro Tagesdosis betrug 0,9 mg. „Zinkhefe“ ist ge-mäß Anlage 2 NemV nicht als Zusatzstoff zu ernährungsphysiologischen Zwe-cken zugelassen. Ein Getränk aus Aloe Vera Saft enthielt die nur für Nahrungsergänzungsmittel zugelassenen Mineralstoffverbindungen Natriumselenit, Eisengluconat, Zinksul-fat und Natriummolybdat. Ein Pulver mit probiotischen Milchsäurebakterien bestand laut Angaben auf der Verpackung zu 20 % aus Kieselerde. Bei Kieselerde handelt es sich um ein lockeres, kalkähnliches Sediment, das in Abhängigkeit von Herkunft und Gewinnung bis zu 94 % amorphes Siliciumdioxid enthält. Kieselerde ist ein Mineralstoff und somit als zulassungspflichtiger Le-bensmittel-Zusatzstoff im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 LFGB einzustufen. Siliciumverbindungen sind nicht in den Anlagen der europäischen Nahrungser-gänzungsmittel-Richtlinie (RL 2002/46/EG) sowie der darauf basierenden natio-nalen NemV aufgeführt, so dass der Zusatz des Mineralstoffes Kieselerde (Sili-ciumdioxid) zu einem Nahrungsergänzungsmittel gemäß § 3 Abs. 1 NemV nicht zugelassen ist. Mineralstoffkapseln sollten in der empfohlenen Tagesdosis 550 mg „Nano-Naturzeolith“ und 50 mg „Siliziumsol“ enthalten. „Zeolithe“ ist die Bezeichnung für eine weitverbreitete Gruppe von kristallinen Si-licaten (Salze der Kieselsäure), und zwar von wasserhaltigen Alkali- und Erdal-kali-Alumosilicaten, die eine gewisse Ähnlichkeit mit den Feldspäten besitzen. Man kennt heute mehr als 150 natürliche und synthetische Zeolithe. Die natür-lich vorkommenden Zeolithe haben eine niedrige Dichte und zerfallen beim Ko-chen mit Salzsäure unter Abscheidung gallertiger Kieselsäure.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen oder Zusätzen

Page 75: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

75

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

„Kieselsol“, auch als „Kieselsäure-Sol“ oder „Silica-Sol“ bezeichnet, ist laut Römpp-Chemie-Lexikon eine wässrige Lösung von annähernd kugelförmigen, kolloidal gelösten Polykieselsäure-Molekülen mit einem Siliciumdioxidgehalt von 30% bis max. 60 %. Der durchschnittliche Partikeldurchmesser beträgt 5 – 150 nm und liegt damit im Nanobereich. Bestimmte Alkali- und Erdalkali- Alumosilicate und Siliciumdioxid sind nur zu technologischen, nicht aber zu ernährungsphysiologischen Zwecken für Nah-rungsergänzungsmittel zugelassen. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Nanopartikeln in Lebensmitteln. Diskussionen in Expertengremien haben zu dem Ergebnis geführt, dass eine abschließende Risikobewertung zur Zeit noch nicht möglich ist. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz (BMELV) prüft derzeit, ob die Voraussetzungen für ein neuartiges Lebensmittel vorliegen. Zahlreiche Produkte fielen durch erhebliche Kennzeichnungsmängel auf. Dabei handelte es sich überwiegend um Präparate, die für Apotheken hergestellt und in diesen in den Verkehr gebracht wurden. Es fehlten oftmals die Verkehrsbezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“, die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 NemV vorgeschriebenen Hinweise teils gänzlich sowie eine Angabe der Kategorie von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend waren. Auch waren häufig die Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer Wirkung nicht bezogen auf die auf dem Etikett angegeben empfohlene tägliche Verzehrsmenge angegeben. Bei den Mineralstoffen und Vitaminen fehlten zudem oft die Angaben als Prozent-satz der in der Anlage 1 der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung angegebe-nen Referenzwerte. Weiterhin waren im Zutatenverzeichnis nicht immer alle Zutaten mit einer ein-deutigen Verkehrsbezeichnung sowie Zusatzstoffe mit ihren vorgeschriebenen Klassennamen aufgeführt. Die Zutaten der Kapselhülle wurden häufig ganz ver-gessen. In einigen Fällen fehlte das Zutatenverzeichnis gänzlich. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums war oftmals unvollständig, z. T. war der Hersteller nicht angegeben, und die Kennzeichnung der Nennfüllmenge war in sehr vielen Fällen nicht erfolgt. Kautabletten mit Gehalten bis über 40 % an dem Zuckeraustauschstoff Sorbit wiesen keinen Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auf. Bei einer Probe fehlte zudem die Kenntlichmachung des Süßungsmittels. Ein anderes Erzeugnis enthielt neben zwei Süßstoffen als weitere Zutat noch Fructose. Diese war nicht mit der vorgeschriebenen Angabe „mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln“ kenntlich gemacht. Ein überwiegend aus Eiweißhydrolysat bestehendes Nahrungsergänzungsmittel wurde mit dem für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs nicht zulässigen Hin-weis „Für Diabetiker geeignet“ in den Verkehr gebracht.

Kennzeich-nungsmängel

Ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Omega-3 Fettsäure DHA bestand zu 70 % aus dem DHA (Docosahexaensäure)- reichen Öl der Mikroalge Ulkenia sp., welches als neuartiges Lebensmittel im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buch-stabe d der EG-Novel-Food-Verordnung Nr. 258/97 einzustufen ist. Mit ihrer Entscheidung vom 5. Juni 2003, (2003/427/EG), hat die Kommission das Inver-kehrbringen von DHA (Docosahexaensäure)- reichem Öl aus der Mikroalge Schizochytrium sp. als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Nach hiesiger Kenntnis wurde für das DHA- reiche Öl aus der Mikroalge Ulkenia sp. dieses Produktes weder die wesentliche Gleichwertigkeit festgestellt noch das erste In-verkehrbringen der Kommission angezeigt. Ein anderes Präparat enthielt den getrockneten Extrakt aus „Noni Morinda citrifo-lia“, abgefüllt in Kapseln. Das Inverkehrbringen von „Noni-Saft“, Saft aus der Frucht der Spezies Morinda citrifolia L., als neuartige Lebensmittelzutat zur Ver-

Novel Food

Page 76: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

76

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

wendung in pasteurisierten Fruchtsaftgetränken hat die Kommission mit ihrer Entscheidung vom 5. Juni 2003, (2003/426/EG) genehmigt. Getrocknete „Noni-Extrakte“ zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln sind als neuartige Le-bensmittelzutat nicht zugelassen. Deutlich mehr Proben als im Vorjahr wurden aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Werbeaussagen als Arzneimittel eingestuft. In den meisten Fällen han-delte es sich um Erzeugnisse, die über Apotheken in den Verkehr gebracht wur-den. In einem als „energiespendendes Nahrungsergänzungsmittel“ bezeichneten Produkt waren u. a. Propolis und Ginseng-Trockenextrakt zugesetzt, die auf-grund ihrer „vielfältigen natürlichen Bestandteile“ „zur Förderung von geistiger und körperlicher Vitalität“ beitragen sollten. Laut Stellungnahme des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) vom September 2001 handelt es sich bei Propolis um einen Stoff, der wegen seiner arzneilichen Wirkungen verwendet wird. Dem-nach soll Propolis antivirale, antibakterielle und antiparasitäre Wirkungen haben und die körpereigene Abwehr stärken. Es unterliegt in Deutschland hinsichtlich Herstellung, Vertrieb und Verkauf dem Arzneimittelgesetz. Ginsengwurzel wird aufgrund ihrer pharmakologischen Eigenschaften als Toni-kum bei Müdigkeits- und Schwächegefühl, bei Nachlassen der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sowie in der Rekonvaleszenz eingesetzt. Mehrere Präparate enthielten „Ginkgo biloba Pulver“ bzw. „Ginkgo biloba Ex-trakt“, wobei die Gehalte in der empfohlenen täglichen Verzehrsmenge bis zu 2400 mg betrugen. Die Erzeugnisse wurden mit den Aussagen „für den präven-tiven Einsatz“ und „mit Ginkgo-Extrakt für mehr geistige Fitness“ beworben. In einem Fall war der Hinweis gegeben, dass bereits erkrankte Personen die Dosis verdoppeln sollten. Für Ginkgo biloba existiert keine Verkehrsauffassung als Lebensmittel, sondern ausschließlich als Arzneimittel. Er wird wegen seiner nachgewiesenen pharma-kologischen Wirkung zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch be-dingten Leistungsstörungen, bei peripheren, arteriellen Verschlusskrankheiten sowie Schwindel und Tinnitus eingesetzt. Ein Produkt bestand hauptsächlich aus der Zutat Griffonia Simplicifolia sowie 5-Hydroxytryptophan (5-HTP). Laut Internet enthält der Samen der afrikanischen Pflanze Griffonia Simplicifo-lia, deutsche Bezeichnung: Afrikanische Schwarzbohne, in größeren Mengen 5-Hydroxytryptophan (5-HTP). 5-Hydroxytryptophan wird im menschlichen Körper als Zwischenprodukt bei der Umwandlung von der Aminosäure L-Tryptophan zu Serotonin gebildet. Serotonin ist ein vom Gehirn produziertes Hormon, das an der Steuerung von Stimmung, Schlaf und Appetit beteiligt ist. Die Hauptwirkung von 5-HTP beruht hauptsäch-lich auf der Anhebung des Serotoninspiegels im Zentralnervensystem. Deshalb wird 5-Hydroxytryptophan aus dem Samen von Griffonia Simplicifolia im Internet als „natürliches Antidepressivum“ bei depressiven Verstimmungen, Depressio-nen und Schlafstörungen angeboten. In ausländischen Fertigarzneimitteln wird 5-Hydroxytryptophan, auch als Oxitrip-tan bezeichnet, als Antidepressivum, Hypnotikum oder Sedativum eingesetzt. „Weihrauch-Kapseln“ mit bis zu 800 mg Weihrauch in der empfohlenen Tages-dosis wurden als Nahrungsergänzung in den Verkehr gebracht. Das Oberverwal-tungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 3. Februar 2006, Az.: 3 R 7/05, Weihrauchtabletten mit einem Gehalt von 400 mg Weihrauch pro Kapsel und Tagesdosis als zulassungspflichtiges Funktionsarzneimittel zur Beeinflussung von Entzündungsprozessen eingestuft. Ein als „Phytohormone“ bezeichnetes Präparat mit Soja- und Yamswurzel-

Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel

Page 77: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

77

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Extrakt enthielt als Hauptbestandteil „Black Cohosh Extrakt“. Für Black Cohosh Extrakt, deutsche Bezeichnung: Traubensilberkerzenwur-zelstock oder Cimicifugawurzelstock, existiert keine Verkehrsauffassung als Le-bensmittel, sondern ausschließlich als Arzneimittel. Pflanzliche Fertigarzneimittel mit standardisierten Extrakten werden zur Besserung der durch die Wechseljah-re bedingten psychischen und neurovegetativen Beschwerden wie Hitzewallun-gen, Schweißausbrüche und Schlafstörungen angewendet. Ein Erzeugnis mit einem Gehalt von 940 mg „Ling Zhi, japanisch: Reishi“ pro empfohlener Tagesdosis wies die Angabe „Pilz der Unsterblichkeit“ auf. Ling Zhi, japanisch: Reishi, ist die chinesische Bezeichnung für Ganoderma lu-cidum, den Glänzenden Lackporling. Der Glänzende Lackporling ist ein auf Holz wachsender Pilz, der nicht als Speisepilz verzehrt wird. Er wird in der Traditionel-len Chinesischen Medizin als Heilpilz und somit als Arzneimittel verwendet. Als Anwendungsfälle werden u. a. Schlaflosigkeit, Angstzustände, Asthma, chroni-sche Bronchitis, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und infektiöse Hepatitis genannt. Ein anderer gebräuchlicher chinesischer Name ist u. a. „Pflanze der Unsterblichkeit“. Kapseln mit Süßlupinenhydrolysat, Vitaminen und Mineralstoffen enthielt als wei-tere Zutat u. a. „Agaricus blazii murill“ sowie in kleineren Mengen „Ling Zhi“. Der ursprünglich aus dem brasilianischen Regenwald stammende Agaricus blazii murill, auch Mandelpilz genannt, wird ebenso wie der Glänzende Lack-porling als Heilpilz verwendet. Aufgrund seines Gehaltes an Polysacchariden soll er besonders bei der Stimulierung des Immunsystems wirken. Laut Internetan-gaben wird er in Japan begleitend bei Krebserkrankungen eingesetzt. Zudem waren dem Produkt laut Deklaration hohe Vitamin-D-Mengen sowie sehr hohe Mengen an Chrom (300 µg/ Tagesdosis) und Selen (100 µg/ Tagesdosis) zugesetzt. Ein anderes Produkt desselben Herstellers, das „zur Versorgung mit sekundären Pflanzenstoffen“ und „zur aktiven Gesundheitsvorsorge“ dienen sollte, wies ne-ben „Agaricus blazii murill“ als weitere Hauptbestandteile „Eichenrindenpulver“ und „Curcuma-Extrakt“ auf. Eichenrinde wird zu therapeutischen Zwecken bei unspezifischer Diarrhöe ein-gesetzt. Fertigarzneimittel mit standardisierten Extrakten des Curcumawur-zelstocks werden zur Behandlung bei dyspeptischen Beschwerden, besonders bei Völlegefühl verwendet. Laut Kennzeichnung enthielt das Produkt außerdem einen sehr hohen Gehalt an Molybdän (298 µg/ Tagesdosis). Ein flüssiges Erzeugnis sollte ein „rechtsfermentiertes Konzentrat aus Kräutern, Früchten und Samen“ enthalten. Bestandteile dieses Konzentrates waren u. a. „Amalaki-Beeren“, „Bibhitaki“, „Haritaki“ und „Angelika-Wurzeln“. Die Myrobalanfrüchte (Amalaki, Bibhitaki und Haritaki) sind die „drei Königs-früchte des Ayurveda“. Die Früchte des Amalaki (Amla, Emblica officinalis, aschfarbene Myrobalane) gelten in der ayurvedischen Medizin als ein wichtiges Verjüngungsmittel und Aphrodisiakum. Den Früchten des Bibhitaki (Terminalia bellirica, grüne belerische Myrobalane) werden entzündungshemmende Wirkun-gen zugeschrieben. Sie sollen daher besonders bei Allergien helfen. Als ein gu-tes Stärkungsmittel und stimulierend für die Verdauung gelten im Ayurveda die Früchte des Haritaki (Terminalia chebula, schwarzbraune Myrobalane). Die Angelikawurzel (Angelica archangelica L., Engelwurz) wird zu therapeuti-schen Zwecken bei Appetitlosigkeit, Völlegefühl, Blähungen und leichten Magen-Darm-Beschwerden eingesetzt. Mehrere Vitaminpräparate wiesen Gehalte an Vitaminen in der empfohlenen täg-lichen Verzehrsmenge auf, die erheblich über den Dosierungsmengen von Fer-tigarzneimitteln bei Vitaminmangelzuständen lagen. Zudem enthielt ein Produkt mit B-Vitaminen p-Aminobenzoesäure (PABA), das

Page 78: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

78

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

als Dermatikum u. a. zur Behandlung von Sklerodermie eingesetzt wird. Einem Multivitaminpräparat war Selenomethionin zugesetzt. Der berechnet Ge-halt an Selen in der empfohlenen Tagesdosis betrug 8,2 mg Selen. Als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnete Erzeugnisse mit probiotischen Bak-terienkulturen mit mind. 109 Keimen pro Gramm Pulver „zur gezielten Versor-gung mit Bakterienkulturen“ wurden vorbehaltlich des Urteils des Oberverwal-tungsgerichts NRW als Arzneimittel eingestuft. Ein Antrag für das Präparat auf Erteilung einer Allgemeinverfügung nach § 47 a LMGB wurde mit dem Bescheid vom 02. Juni 1997 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Verweis auf die Stellungnahmen des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt. Die Ab-lehnung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass ein Produkt mit probioti-schen Bakterienkulturen, die in isolierter und konzentrierter Pulverform zum un-mittelbaren Verzehr in den Verkehr gebracht werden, kein Lebensmittel ist, son-dern als Arzneimittel einzustufen sei. Die verwendeten Bakterienkulturen würden als Einzelstoffe oder in Kombinationen in Magen-Darm-Mitteln verwendet. Mit Urteil vom 17. März 2006 (Az.: 13 A 1977/02) hat nun das OVG NRW ent-schieden, dass das als „Lactobact omni FOS“ bezeichnete Produkt nach § 54 Abs. 1 Satz 1 LFGB nach Deutschland verbracht und hier als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da beim BVerwG Leipzig die Sache in der Revision anhängig ist (Az.: BVerwG 3 C 23.06).

520000 Würzmittel

Anzahl der Proben : 120 Beanstandungen : 41 = 34,2 % An der Innenseite des Twist-off-Deckels einer Ketchupflasche (Beschwerdepro-be) befand sich eine braune, leere Puppenhülle; im Ketchup selbst waren jedoch keine Schädlinge enthalten. Die amtlichen Nachproben wiesen keinerlei Schäd-lingsbefall auf.

Genußuntauglich-keit

Bei drei Erzeugnissen wurden Höchstwertüberschreitungen des jeweils enthal-tenen Konservierungsstoffes festgestellt.

Unzulässige Ver-wendung von Zu-satzstoffen

2 Paprikagewürzzubereitungen aus Drittländern wiesen Ochratoxin-A-Gehalte um 47 µg/kg auf und in einer Paprikazubereitung war ein Aflatoxin-B1-Gehalt von 5 µg/kg nachweisbar.

Ochratoxin A und Aflatoxin B in Paprikapulver

In einem Paprikagewürzpräparaten war der nicht zugelassenen Azo-Farbstoff Sudan I in einer geringen Konzentrationen von knapp 3 mg/kg nachweisbar. Die Sudan-Farbstoffe kommen in Lebensmitteln natürlicherweise nicht vor. Sie stehen im Verdacht, genotoxische Kanzerogene zu sein. Duldbare tägliche Auf-nahmemengen sind nicht festgelegt. Nach der Entscheidung der Kommission 2004/92/EG vom 23. Mai 2005 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Chi-lis, Chilierzeugnissen, Kurkuma und Palmöl sind Erzeugnisse, in denen Sudan-Farbstoffe festgestellt werden, zu vernichten.

Unzulässige Ver-wendung von Su-dan-Farbstoffen

Zahlreiche Gewürzzubereitungen und Würzsalze, insbesondere aus Drittländern, wiesen z.T. auch mehrfache Kennzeichnungsmängel auf, die vor allem die Ver-kehrsbezeichnungen, die unvollständige bzw. auch nicht vorhandene Angabe der Zutaten, insbesondere auch bei der Verwendung des Geschmackverstärkers Glutamat, den Wortlaut des Mindesthaltbarkeitsdatums, fehlende Losnummern, Angabe von Füllmengenbereichen („± % x“) und Schriftgrößen der Füllmengen betrafen.

Kennzeich-nungsmängel, verpackte Ware, aber auch bei lo-ser Abgabe, z.B. in der Gastrono-mie

Page 79: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

79

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Mehrere Proben waren vollständig fremdsprachlich gekennzeichnet, u.a. auch ausschließlich in kyrillischer Schrift. Mehreren Würzsoßen enthielten einen Konservierungsstoff, der jedoch nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt war. Weiterhin wiesen mehrere Würzsoßen keine korrekte MHD-Angabe auf. Andere Proben wurden ohne Verkehrsbezeichnung bzw. ohne QUID-Angabe der entsprechend beworbenen Zutat in den Verkehr gebracht. Weiterhin wurden bei ausländischen Erzeugnissen häufig Zutaten falsch in die deutsche Sprache übersetzt. In zahlreichen losen Proben aus Imbissbetrieben waren die enthaltenen Süßstof-fe und /oder Konservierungsstoffe nicht kenntlich gemacht.

530000 Gewürze

Anzahl der Proben : 69 Beanstandungen : 19 = 27,5 % Zwei ausländische Paprikapulver wiesen z.T. erheblichen Ungezieferbefall auf (lebende Larven und Gespinste bzw. tote schwarze Brotkäfer mit toten Larven und Verpuppungsresten).

Genußuntaug- lichkeit

Auch bei Paprikagewürzpräparaten wurden in 2 Proben die nicht zugelassenen Azo-Farbstoffe Sudan I und Sudan IV nachgewiesen. Die ermittelten Konzentra-tionen betrugen für Sudan I 17 mg/kg bzw. 138 mg/kg und für Sudan IV jeweils 9 mg/kg.

Unzulässige Ver-wendung von Su-dan-Farbstoffen

In 10 Paprikaproben aus Drittländern waren Ochratoxin-A-Gehalte zwischen 11 – 68 µg/kg und in einem Paprikapulver zusätzlich ein Gesamtaflatoxin-B, G-Gehalt von 9 µg/kg nachweisbar.

Ochratoxin A und Aflatoxin B in Paprikapulver

Zahlreiche Paprikapräparate, insbesondere aus Drittländern, aber auch (auslän-dische) Gewürzmischungen wiesen z.T. auch mehrfache Kennzeichnungsmän-gel auf, die vor allem die Verkehrsbezeichnungen, die (unvollständige) Angabe der Zutaten, die Angabe von Füllmengenbereichen („± % x“) und Schriftgrößen der Füllmengen betrafen. Eine Probe war vollständig in französischer Sprache gekennzeichnet.

Kennzeich-nungsmängel

Geriebene Zitronenschale bestand überwiegend aus Flavedoanteilen und wies kaum Albedoanteile auf. Das Produkt entsprach daher nicht der Verbraucherer-wartung und war zur Irreführung geeignet.

Irreführung

560000 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen und/oder Lebensmitteln, Convenienceprodukte

Anzahl der Proben : 74 Beanstandungen : 6 = 8,1 % Farbstoffe: Spritzpökellake für Kasseler enthielt den Farbstoff E 120, obwohl Kasseler nach

Unzulässige Ver-wendung von Zu-

Page 80: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

80

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

den Bestimmungen der Zusatzstoffzulassungs-VO nicht gefärbt werden darf. Cellulosefasern: Mehrere Zusatzstoffmischungen, die bei Döner-Herstellern entnommen wurden enthielten Weizenhalmfasern. Cellulosefasern aus Pflanzenteilen, die nicht als solche auch als Lebensmittel verzehrt werden, sind als Zusatzstoffe einzustufen. Es handelt sich um isolierte Pflanzeninhaltsstoffe, für die es keine Verkehrsauffassung als Lebensmittel gibt (vgl. Urteil des Bay. VG vom 08. April 2003): Für die Herstellung gibt es kein haushaltsübliches Verfahren, sie werden nicht direkt an den Verbraucher abge-geben, sie sind nur Fachleuten bekannt). Zusatzstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Zu-gelassen ist mikrokristalline Cellulose bzw. Cellulosepulver (E 460) mit einem Reinheitsgrad von mindestens 97 % (s. Zusatzstoff-Reinheitskriterien RL 96/77/EG). Falls die verwendeten Cellulosefasern den Zusatzstoff-Reinheitskriterien nicht entsprechen, sondern größere Mengen Hemicellulosen enthalten wie z.B. Wei-zenhalmfasern oder Haferspelzenfasern, liegt in der Zusatzstoffzulassungs-VO keine Zulassung vor. Auch gibt es bislang für die Verwendung in Fleischerzeug-nissen keine Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB.

satzstoffen

570000 Zusatzstoffe

Anzahl der Proben : 2 Beanstandungen : 0

590000 Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, Brauchwasser

Anzahl der Proben : 271 Beanstandungen : 70 = 28,5 % 28 von 38 Proben Stoßeis und Würfeleis für die Lebensmittelkühlung in Le-bensmittelbetrieben sowie für die Getränkekühlung aus Gastronomiebetrieben wiesen eine unzureichende mikrobiologische Qualität auf. Sie erfüllten nicht die Voraussetzungen nach § 4 TrinkwV sowie Art. 4 (2) VO EG Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. VII Nr. 4. Eine als Anbruch eingereichte Beschwerdeprobe Mineralwasser enthielt das Lö-semittel Ethylacetat und den Aromastoff Decalacton. Offensichtlich wurde das Mineralwasser bei der Lagerung im Haushalt des Beschwerdeführers durch das Einbringen von Nagellackentferner mutwillig verunreinigt. Bei einer Mineralwasserprobe lagen schmierfettartige Anhaftungen an der In-nenwandung der PET-Mehrwegflasche vor. Eine besondere Art der Verunreinigung waren Farbreste an der Flascheninnen-wandung einer originalverschlossenen PET-Mehrwegflasche und eine Verunrei-nigung des Mineralwassers durch Terpene. Die Untersuchung einer weiteren Beschwerdeprobe Mineralwasser ergab den Nachweis einer Verunreinigung durch Di- und Trimethyldisulfid. Diese Verbin-dungen entstehen aus der mikrobiellen Zersetzung schwefelhaltiger Aromastoffe u. a. des Shiitake Pilzes. Erneut ein Beleg für eine missbräuchliche Verwendung von PET-Mehrwegflaschen. In einer originalverschlossenen Mehrwegglasflasche, die als Beschwerdeprobe zur Untersuchung gelangte, wurden Reste von Insektenflügeln nachgewiesen,

Genußuntaug- lichkeit

Page 81: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

81

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

die teilweise noch fest an der Glasinnenwandung anhafteten. Eine Beschwerdeprobe wies beim Öffnen der Flasche einen deutlich abnormen Geruch, der dem Mineralwasser eine abwasserartigen Note verlieh. Die weiteren Untersuchungen ergaben, dass die geruchsgebenden Stoffe aus der PET-Mehrwegflasche austraten und das Mineralwasser nur leicht geruchlich belastet war. Durch die Zweckentfremdung von PET-Mehrwegflaschen zur Aufbewah-rung von Haushaltschemikalien und anderen Flüssigkeiten wird das PET-Material derart verunreinigt, dass die darin eingedrungenen mineralwasserfrem-den Stoffe, auch im Rahmen einer sorgfältigen maschinellen Reinigung, nicht vollständig entfernt werden. Nach der Neubefüllung erfolgt dann eine teilweise Migration dieser Stoffe aus dem PET-Material in das Füllgut. Zudem können An-haftungen nicht immer vollständig entfernt werden, zumal da eine Reinigung der PET-Flaschen mit tensidhaltiger Lauge nur bei etwa 60°C durchgeführt wird, während Glasflaschen bei Temperaturen bis 80°C gereinigt werden. Wie bereits im Vorjahr wurden mehrfach Beschwerdeproben von Mineralwäs-sern eingereicht, die, bedingt durch die Umstellung der Enteisenungs- bzw. Entmanganungsanlagen auf ein Oxidationsverfahren ohne ozonangereichte Luft (Kennzeichnungserfordernis) deutliche Eisen- und Manganausflockungen auf-wiesen. In den Wintermonaten wurden wiederholt Beschwerdeproben von Mineralwäs-sern eingereicht, die einen hohen überwiegend aus Calciumsulfat bestehenden Mineralstoffgehalt aufwiesen. In diesen Proben lag ein weißer, im feuchten Zu-stand feinklumpig-seifenrestartig erscheinender Bodensatz vor, der nach dem Abtrocknen eine kristalline Beschaffenheit zeigte. Dieser Bodensatz wurde je-weils als Calciumsulfat-Ausfällung identifiziert. Die Ursache hierfür war ein Frostschaden, der beim Transport oder während der Lagerung des Mineralwas-sers erfolgte. Durch eine starke Temperaturabsenkung wurde die Löslichkeit von Calciumsulfat reduziert und diese Mineralverbindung ausgefällt. Das dann als Bodensatz vorgelegene schwerlösliche Calciumsulfat (Gips) wurde auch bei der anschließenden Temperaturerhöhung nicht wieder aufgelöst. Mineralwasser in PET-Flaschen, das sensorisch leicht verändert war, enthielt Spuren von Hexanal, Heptanal und Octanal. Eine unsachgemäße längere Lage-rung der PET-Flaschen unter UV-Licht wurde als Ursache hierfür angesehen.

Wertminderung

Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften wurden lediglich in fünf Fällen festgestellt. Bei drei ausländischen Produkten wurde das Fehlen der Hersteller- und Quellortangabe festgestellt. Zwei inländische Mineralwässer waren als „Na-türliches Mineralwasser mit wenig Kohlensäure versetzt“ gekennzeichnet.

Kennzeich-nungsmängel

Zehn von 15 Proben Trinkwasser an Bord von Verkaufswagen oder Verkaufs-ständen auf Märkten und Volksfesten (ortsveränderliche Verkaufsstätten nach VO EG Nr. 852/2004) wiesen eine z.T. völlig unzureichende mikrobiologische Qualität auf. Sie erfüllten nicht die Voraussetzungen nach § 4 TrinkwV und ver-stießen damit gegen die Hygieneanforderungen gemäß Art. 4 (2) VO EG Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. VII Nr. 1, 3, Kap. IX Nr. 3. Ebenfalls auffällig waren zwei Trinkwasserproben aus Standrohren auf Wochenmärkten, weil die Standrohre vor der Nutzung nicht hinreichend gespült wurden. Vier von sechs Proben Trinkwasser aus ortsfesten Lebensmittelbetrieben erfüll-ten ebenfalls nicht die mikrobiologischen Anforderungen nach § 4 TrinkwV und die Hygienevorschriften für die Trinkwasserversorgung von Lebensmittelbetrie-ben nach VO EG Nr. 852/2004.

Hygienemängel

Page 82: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

82

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

820000 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege

Anzahl der Proben : 230 Beanstandungen : 72 = 31,3 % Verbotene Azofarbstoffe werden in üblichen Bekleidungstextilien nur noch in Einzelfällen nachgewiesen. In anderen textilen Körperkontaktgegenständen wa-ren jedoch etliche Positivbefunde zu verzeichnen. So wurde in einem Kinder-Karnevals-Kostüm, 2 Piratenkopftüchern als Beilagen von Kinderzeitschriften, in Kinderarbeitshandschuhen und 2 anderen Arbeitshandschuhen die Ver-wendung eines verbotenen Azofarbstoffes festgestellt. Der Nachweis erfolgte in fünf Fällen über Benzidin (57 / 85 / 180 / 268 / 1420 mg/kg) und in einem Fall über 3,2’-Dimethoxybenzidin (456 mg/kg). Insgesamt wurden 129 Untersuchun-gen auf verbotene Azofarben durchgeführt, und zwar 55 in Naturfasern, 39 in Polyester und 35 in Leder.

In drei Proben (T-Shirt bzw. Karnevalskostüme aus Polyester) von insgesamt 53 untersuchten Proben waren allergisierende Dispersionsfarbstoffe aus der Liste des BfR der Farbstoffe, die nicht mehr für Bekleidungstextilien verwendet werden sollen, nachweisbar. Nachgewiesen wurden die Farbstoffe Dispersions-orange 37/76 und Dispersionsrot 1.

Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen, dürfen von den Teilen, die mit der Haut in Berührung kom-men, nicht mehr als 0,5 µg/cm2/Woche an Nickel abgeben. Bei einem Finger-ring und einer Kette mit Metallanhänger wurde eine Überschreitung dieses Grenzwertes festgestellt.

Im Leder einer Geldbörse wurde ein Pentachlorphenolgehalt von 6,6 mg/kg nachgewiesen (Höchstmenge 5 mg/kg). Insgesamt ist die Zahl positiver PCP-Befunde aber deutlich rückläufig. Bei 47 untersuchten Proben (Portemonnaies, Uhrarmbänder, Arbeitshandschuhe) war die genannte Geldbörse die einzige mit einer Höchstmengenüberschreitung.

Die Untersuchung von 18 Arbeitshandschuhen auf Chrom-VI führte nur noch in einem Fall zu einer Beanstandung (Kinderarbeitshandschuh mit 25,2 mg/kg Cr-VI).

Als Verbraucherbeschwerde eingereichte rote Lederstrümpfe zeigten bei der Prüfung nach DIN EN ISO 11641 ein extremes Ausbluten des roten Farbstof-fes.

Stoffliche Mängel

Bei einem Paar Stiefeln fehlte die nach der Bedarfsgegenstände-VO vorge-schriebene Kennzeichnung der für die einzelnen Schuhbestandteile verwende-ten Materialien.

Mittlerweile seit Januar 2004 ist das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (GPSG) in Kraft, wonach auch bei z.B. Bekleidungstextilien, Arbeitshandschuhen, Schmuck und Por-temonnaies die Kennzeichnung eines Verantwortlichen mit Angabe der Anschrift erforderlich ist. Noch immer tun sich viele Hersteller bzw. Importeure schwer mit dieser Kennzeichnung bzw. weigern sich, eine solche vorzunehmen. Bei 35 Proben der o.g. Artikel war das vollständige Fehlen einer solchen Anga-be, in 17 Fällen das Fehlen der Anschrift zu beanstanden.

Bei einem Paar Latexhandschuhen fehlte der Warnhinweis „Das Erzeugnis ist unter Verwendung von Naturkautschuklatex hergestellt, der Allergien verursa-chen kann“. Außerdem fehlte das Baumwollfutter, womit die Handschuhe laut Kennzeichnung gefüttert sein sollten.

Zahlreiche Beanstandungen betrafen wiederum die Kennzeichnungsverpflich-tung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. In insgesamt 3 Fällen fehlte die Angabe des Rohstoffgehaltes. In insgesamt 8 Fällen entsprach die deklarierte

Kennzeich-nungsmängel

Page 83: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

83

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Zusammensetzung nicht der tatsächlichen.

830000 Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien

Anzahl der Proben : 114 Beanstandungen : 25 = 21,9 %

Zwei Bleichmittel auf der Basis von Hypochlorit wiesen eine unzureichende Gefahrstoffkennzeichnung (fehlende Angabe der Anschrift und der Telefonnum-mer des Verantwortlichen, fehlende Gefahrenbezeichnung).

Ein „Bio Rohrreiniger Granulat“ (russisches Produkt mit notdürftigem deutsch-sprachigen Zusatzetikett) war alles andere als „Bio“. Die auf dem separaten Eti-kett aufgedruckte deutschsprachige Kennzeichnung (BIO Rohrreiniger Granulat, enthält biologisch wirkende organische Substanz) stand im krassen Gegensatz zu der tatsächlichen Zusammensetzung und der daraus resultierenden erforder-lichen Kennzeichnung. Die irreführende Aufmachung konnte allerdings mangels entsprechender Rechtsvorschrift nicht beanstandet werden. So konnte lediglich die Kennzeichnung (fehlender R-Satz 35 (Verursacht schwere Verätzungen), fehlende erforderliche S-Sätze, fehlende Gefahrenbezeichnung „ätzend“) bean-standet werden. Darüber hinaus fehlte das ertastbare Warnzeichen nach An-hang IV Teil B der Richtlinie 1999/45/EG.

Bei einem „Reiniger gegen hartnäckige Fettrückstände“ war die Tensidart falsch deklariert; statt des angegebenen anionischen Tensids war ein nichtionisches Tensid enthalten.

Bei einem Kupfer- und Alureiniger war die Angabe der Inhaltsstoffe nach der EU-Detergentien-VO unvollständig.

Wasch- und Reinigungsmittel

Auch Etherische Öle unterliegen dem Kennzeichnungsrecht nach der Gefahr-stoffverordnung, wenn sie bestimmte physikalische Eigenschaften aufweisen bzw. wenn sie bestimmte Inhaltsstoffe über bestimmte Mengen hinaus enthalten. 1) Produkte, die aufgrund ihrer Gehalte an Kohlenwasserstoffen (>10 %) in Ver-bindung mit einer bestimmten Viskosität und Oberflächenspannung beim Ver-schlucken und beim anschließenden Erbrechen aspiriert werden und dabei die Lunge schädigen können, müssen auf der Verpackung mit einem Andreaskreuz mit dem Kennbuchstaben Xn und dem R-Satz 65 „Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“ versehen sein. Außerdem müssen sie einen kindergesicherten Verschluss aufweisen.

2) Zubereitungen, die Stoffe wie z.B. Limonen und Citral enthalten, die in der EU-Liste der gefährlichen Stoffe als „reizend“ (R38) und „sensibilisierend“ (R43) eingestuft sind, müssen je nach Gehalt an diesen Stoffen eingestuft und ge-kennzeichnet werden:

a) Zubereitungen, die einen R38-Stoff in einer Konzentration von ≥ 20 % enthalten, sind als „reizend“ einzustufen.

b) Zubereitungen mit einem R 43-Stoff ≥ 1 % sind als sensibilisierend einzustufen und müssen mit dem R-Satz 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“ versehen sein. Ein Andreaskreuz mit Xi sowie die Nennung des sensibilisierenden Stoffes sind notwendig.

c) Eine Zubereitung, die einen als sensibilisierend eingestuften Stoff in einer Konzentration von mindestens 0,1 % enthält, muss nach Anhang V B Nr. 9 der RL 1999/45 mit der Aufschrift:„Enthält ‘Name des sensibilisierenden Stoffes‘. Kann allergische Reaktion hervorrufen.“ versehen sein.

Duftöle, etherische Öle

Page 84: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

84

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Unter den untersuchten Proben waren ein Duftöl Lavendel und ein Duftöl Grape-fruit als geeignet, beim Verschlucken Lungenschäden zu verursachen, einzustu-fen. Bei diesen fehlte die entsprechende Kennzeichnung.

Die Kennzeichnung bei Vorliegen der sensibilisierender Stoffe Limonen und/oder Citral war wie schon in den vergangenen Jahren in vielen Fällen man-gelhaft. Sowohl in ätherischen Ölen bzw. Duftölen mit Zitrusnoten wie Zitrone, Lemongras, Orange und Grapefruit, aber auch in einem Duftöl Pfefferminz wur-den diese Stoffe in kennzeichnungsrelevanten Konzentrationen nachgewiesen. Von insgesamt 43 Proben waren 14 nicht korrekt gekennzeichnet. Bei diesen fehlten – in unterschiedlichem Maße – wesentliche aus der Einstufung resultie-rende und in der Gefahrstoff-VO vorgeschriebene Kennzeichnungselemente, z.B. die chemische Bezeichnung des gefährlichen Stoffes, das Gefahrensymbol mit zugehöriger Gefahrenbezeichnung, die R-und S-Sätze bzw. der Hinweis auf den sensibilisierenden Stoff sowie die Telefonnummer des Herstellers bzw. Ein-führers. Zwei Raumsprays war nur auf englisch, türkisch und russisch gekennzeichnet. Es fehlte hier die Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht aufgrund der leichtent-zündlichen und sensibilisierenden Eigenschaften der Produkte.

Raumsprays

In den Minen von schwarzen Textmarkern wurden Methanolgehalte von 17 bis 22 g/100 g bestimmt. Da Zubereitungen mit Methanol in Konzentrationen > 10 % als gesundheitsschädlich bzw. ab 20 % als giftig einzustufen sind, erfüllten die Proben die Kriterien für eine gefährliche Zubereitung und waren entsprechend kennzeichnungspflichtig (Angabe des Stoffnamens, Gefahrensymbol, Gefahren-bezeichnung, R- und S-Sätze usw.), was hier jedoch nicht angegeben war. Es muss aber bezweifelt werden, ob sich ein solches Produkt unter diesen Bedin-gungen überhaupt noch vermarkten lässt.

Haushaltsprodukt mit gefahrstoff-rechtlichem Be-zug

840000 Kosmetische Mittel

Anzahl der Proben : 610 Beanstandungen : 42 Ein Styling Gel aus der Türkei sowie ein Bräunungsprodukt aus den USA tru-gen keine Angaben eines Importeurs im Bereich der EU. Herstellerangaben, die ausschließlich eine Internetadresse beinhalten, wurden beanstandet.

Herstelleranga-ben, fehlende An-gabe zum Impor-teur

Bei einer Schönheitsemulsion fehlte der Warnhinweis zu dem UV-Filter Oxy-benzon. Einige Produkte aus dem englischsprachigen Bereich trugen die Warn-hinweise nur in englischer Sprache. Ebenso fehlte bei einem in Deutschland pro-duzierten Mundpflegemittel der Warnhinweis. Ein Parfüm aus Russland trug alle Kennzeichnungselemente in russischer Spra-che.

Warnhinweise

Zahlreiche Produkte (Shampoo, Schönheitswasser, Bräunungsmittel) hatten keine Angabe zum Herstellungsposten, der nach § 4 Kosmetik-Verordnung vorgeschrieben ist. Daneben gab es zahlreiche Produkte, bei denen derartige Angaben unleserlich bzw. verwischt waren, was den Firmen zur Information mitgeteilt wurde.

Herstellungs-posten

Bei vielen Produkten fehlte die Angabe des PaO-Symbols, obwohl dieses be-reits seit 1 ½ Jahre verpflichtend auf die Produkte aufgebracht werden muß. Da nicht in allen Fällen bekannt ist, wann die Ware hergestellt wurde, kann mögli-cherweise die Übergangszeit als Entschuldigung gelten.

PaO

Page 85: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

85

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Die Kennzeichnung des MHD ist seit mehr als 10 Jahren für die Proben vorge-schrieben, deren Haltbarkeit kleiner 30 Monate beträgt. Hierzu hat der nationale Gesetzgeber eine deutsche Formulierung vorgeschrie-ben. In einigen Proben war die Angabe zum MHD nicht mehr lesbar, in anderen Produkten war die Angabe falsch bzw. auch in englischer Sprache formuliert. Bei anderen Produkten war zwar ein Hinweis auf das MHD gegeben, allein es fehlt das Datum; dies betraf deutsche und EU-Produkte.

MHD

Es wurden Produkte (Schönheitswasser, Bio-Sonnenöle) beanstandet, bei de-nen die Liste der Bestandteile weder auf Verpackung noch Behältnis angebracht waren bzw. die voller Kennzeichnungsfehler waren.

weitere Kenn- zeichnungsfehler

In der Liste der Bestandteile ist der Bestandteil Wasser mit der INCI-Bezeichnung Aqua anzugeben. Die häufig gefundene Angabe „water“ ist nach EU-Richtlinie nicht richtig.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Bestandteile in der Ingredientsliste in der falschen Reihenfolge angegeben wurden. Andere als gelistete Bestandteile wurden analytisch ermittelt. Die Liste der Ingredients wurde als INCI-Deklarationsliste bezeichnet. Besonders eindrucksvoll war die Angabe auf einem US-Produkt, die nach 5 aufgezählten Bestandteilen dann weiter fortfährt mit der Angabe „other ingredients ...“.

Liste der Bestand-teile

Die Angabe der Farbstoffe in der Liste der Bestandteile musste bei 11 unter-suchten Produkten beanstandet werden. In 2 Produkten (Shampoo und Co-lorglanz) wurden unerlaubte Farbstoffe gelistet. In Bräunungsgelen und ähnli-chen Zubereitungen wurden die Farbstoffe mit Namen und nicht mit ihrer CI-Nummer angegeben. In einem weiteren Sonnenöl wurden die Farbstoffe in der falschen Reihenfolge inmitten der Ingredientsliste aufgeführt. In 2 anderen Pro-dukten unerlaubte Farbstoffe lt. Ingredientsliste eingesetzt. In einem Produkt, was aus den Niederlanden stammte, wohl aber in China produziert war, waren die Farbstoffe mit +/--Regelung falsch angegeben. Bei 2 dekorativen Kosmetika wurden die may-contain-Regelung falsch verwendet. Sie stand mitten zwischen den anderen Bestandteilen des Produktes. Es ist unverständlich, dass eine so klare gesetzliche Regelung zur Angabe der Farbstoffe soviel Probleme bereiten kann. Die may-contain-Regelung wurde fälschlich auch bei Oxidationshaarfarben ver-wendet. Sie gilt nur für Farbstoff in dekorativen Kosmetika.

Farbstoffe

In einem Mundpflegeprodukt mit dem Hinweis auf Fluor wurde kein Fluor nachgewiesen. Ein Aloe vera Balsam wurde als feuchtigkeitsspendend ausge-lobt, er bestand im Wesentlichen aus Fettkomponenten. In einem weiteren Aloe vera Gel war die Information zu Aleo vera irreführend. Besonders einfallsreich war die Angabe der Bestandteile bei einem Bio-Schwefelprodukt: hier hat der Hersteller zwischen inaktiven und aktiven Be-standteilen unterschieden. Immer wieder bereitet Pferdebalsam als Fluid Probleme mit der Einstufung. Das vorliegende Produkt musste beanstandet werden, da es keinerlei Hinweis für die Verwendung am Menschen angegeben hatte. Darüber hinaus wurde mit dem Hinweis ohne Parfüm geworben. Bei einem Biosun Produkt wurde mit der Angabe „ohne LSF“ geworben, obwohl UV-Filter vorhanden waren. In einer Bodymilk konnten die werbend ausgelobten Bestandteile Panthenol und Tocopherol analytisch nicht nachgewiesen werden, obwohl die Nachweis-grenze bei kleiner als 0,01 % liegt.

weitere Beanstan-dungsgründe

Page 86: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

86

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

850000 Spielwaren, Scherzartikel

Anzahl der Proben : 194 Beanstandungen : 36 = 18,6 % Insgesamt 6 Proben von sogenannten Knicklichtern, die als Spielzeug aufge-macht waren, lagen zur Untersuchung vor. Bei solchen Knicklichtern handelt es sich um Leuchtstäbe aus flexiblem Kunststoff, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind und außerdem eine Glasampulle enthalten, die ihrerseits mit einer leicht fluoreszierenden, meist eingefärbten Flüssigkeit gefüllt sind. Das Zerbrechen der Ampulle mit anschließender Vermischung der Flüssigkeiten führt zu einem in-tensiven fluoreszenzartigen Leuchten der Stäbe. Nach den durchgeführten Un-tersuchungen bestanden die Flüssigkeiten in den Glasampullen zu ca. 95 % aus Phthalsäuredibutylester, bei den in den Zwischenräumen zwischen Kunst-stoffmantel und Glasampulle vorhandenen Flüssigkeiten handelte es sich zu ca. 90 % um Phthalsäuredimethylester. Gefahrstoffrechtlich ist der Stoff Phthalsäu-redibutylester bereits in einer Konzentration von 0,5 % als reproduktionstoxisch einzustufen. Es lag hier also ein Stoff vor, der nach der Gefahrstoff-Verordnung als gefährlich einzustufen ist. Die Leuchtstäbe waren deshalb nach § 1 (1) der Chemikalien-Verbotsverordnung in Verbindung mit deren Anhang I Abschnitt 5 zu beurteilen, wonach Stoffe und Zubereitungen, die als gefährlich einzustufen sind, in Dekorationsgegenständen und Spielen nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Fortgesetzt wurde die Untersuchung von vorwiegend spielzeugartig aufgemach-ten Fasermalern, Markern, Gelstiften usw.. Hauptaugenmerk der Untersu-chungen war Benzol, es wurde aber auch auf weitere Lösemittel geprüft. In 2 der untersuchten Proben waren Maler mit Grenzwert überschreitenden Gehalten an Benzol festzustellen (Höchstmenge für Spielwaren nach Bedarfsgegenstände-VO: 5 mg/kg). Die festgestellten Gehalte betrugen von 11,4 bis 17,6 mg/kg. Die Untersuchungsergebnisse weiterer Textmarker, die nicht als Spielzeug einzu-ordnen waren, werden unter der ZEBS-Gruppe 830000 erläutert.

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsprogramms (BÜP) wurden Puzz-les aus Holz hinsichtlich ihrer Formaldehydabgabe überprüft. Nur bei einem von 34 untersuchten Puzzles ergab sich ein über dem Grenzwert der DIN EN 71-9 (80 mg/kg, 3-Stunden-WKI-Wert) liegender Formaldehydgehalt. Dieses Puzzle erfüllte daher nicht die Anforderungen des § 2 der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in Verbindung mit Anhang II der RL 88/378/EWG bzgl. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.

Eine Kleinkinderholzfigur, die mit einer Metallschelle und einem Metallclip zum Befestigen versehen war, ergab bei einer Migrationsuntersuchung mit Schweiß-simulans an der Schelle eine Nickelabgabe von 2,9 µg/cm2/Woche, an dem Clip eine solche von 6,3 µg/cm2/Woche. Damit wurde die Höchstmenge von 0,5 µg/cm2/Woche überschritten.

Kleine Plüschteddybären, die mit Duftölen imprägniert waren, wurden als Luf-terfrischer in den Verkehr gebracht. Nach der Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG sind „Spielzeug im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes .... gleichermaßen Er-zeugnisse, die zum Spielen gestaltet sind wie solche, die zu diesem Zweck of-fensichtlich bestimmt sind.“ Da das vorliegende Produkt zum Spielen gestaltet war, war es also wie ein Spielzeug zu beurteilen, auch wenn die vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung eine andere war. Da in den Bären kennzeich-nungsrelevante Mengen an allergisierenden Duftstoffen enthalten waren, war das Produkt als nicht gesundheitlich unbedenklich im Sinne der Spielzeugrichtli-nie zu beurteilen.

Gesundheitlich bedenklich

Page 87: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

87

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Die Kennzeichnung eines Nachziehtieres aus Holz wies Widersprüchlichkeiten auf: Das Spielzeug wurde ausdrücklich als geeignet für Kinder ab 12 Monaten ausgewiesen (Aufdruck „+12m“). Weiterhin wurde angeführt „Fördert die Motorik und motiviert bei den ersten Gehversuchen“, was bedeutet, dass das Spielzeug für Kinder bestimmt ist, die sich gerade im Lauflernalter befinden, also ca. 1 Jahr alt sind. Im Gegensatz dazu befand sich der Hinweis auf der Verpackung, dass das Spielzeug wegen verschluckbarer Kleinteile nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet sei. Verschluckbare Kleinteile waren an dem Spielzeug gar nicht ent-halten und die Altersangabe stand im Widerspruch zu der anderen genannten Altersangabe bzw. der angesprochenen Altersgruppe. Es war in der Vergangen-heit schon öfters aufgefallen, dass die Altersbeschränkung „nicht für Kinder unter 3 Jahren“ auf ausgesprochenem Kleinkinderspielzeug aufgedruckt war. Eltern werden durch solche widersprüchlichen Angaben nur verunsichert und irrege-führt. Bei dem vorliegenden Nachziehtier fiel außerdem auf, dass die Ziehschnur nur 19 cm lang war. Es stellte sich die Frage, wie es einem Kind, das gerade dabei ist Laufen zu lernen, gelingen sollte, die Figur mit einer so kurzen Schnur hinter sich herzuziehen. Derartige „Blüten“ werden durch immer detailliertere Regelun-gen produziert, denn der Grund für die geringe Länge der Schnur war sicherlich die DIN EN 71, nach der Schnüre an Spielzeug grundsätzlich nicht länger als 22 cm sein dürfen.

Irreführende Kennzeichnung

Bei zahlreichen Spielzeugproben fehlte die Angabe des Verantwortlichen und/oder des CE-Zeichens bzw. es fehlte die erforderliche Angabe der Anschrift. In einem Fall waren in Spielzeug verschluckbare Kleinteile enthalten, es fehlte aber der entsprechende Hinweis auf die Nichteignung für Kinder unter 36 Mona-ten. In einem anderen Fall waren verschluckbare Tierfiguren zwar auf der Tüte, in der sie verpackt waren, mit einer entsprechenden Altersbeschränkung verse-hen. Widersprüchlich war aber, dass es sich bei dem Spielzeug um eine Beilage zu einer Zeitschrift handelte, die ausdrücklich für Kinder ab 1 Jahr ausgelobt wurde. Bei einer weiteren Probe war eine Nichteignung für Kinder unter 3 Jahren dadurch gegeben, dass das Produkt nicht speichel- und schweißecht war. Hier fehlte ebenfalls die entsprechende Altersbeschränkung.

Unzureichende Kennzeichnung

860000 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (BgLm)

Anzahl der Proben : 255 Beanstandungen : 66 = 25,9 % 1. Gegenstände aus Kunststoff Die Untersuchung von Folien aus Weich-PVC wurden fortgesetzt, wobei das Augenmerk diesmal mehr auf Folien zur Verpackung von Fleisch und –erzeugnissen gerichtet wurde. Insgesamt 18 Folien wurden entnommen, von denen allerdings nur 4 Folien als weichgemachtes PVC identifiziert wurden, die überwiegende Zahl der Proben bestand aus Polyethylen. Der in den PVC-Folien verwendete Weichmacher war ausschließlich Di-2-ethyl-hexyladipat (DEHA). Die Migrationsprüfungen an den Folien wurden mit Isooktan als Ersatzprüfmittel vor-genommen. Zur Beurteilung steht mittlerweile in der Bedarfsgegenstände-VO ein Migrationsgrenzwert für Bis(2-Ethylhexyl)adipat zur Verfügung. Dieser beträgt 18 mg/kg, woraus sich für Folien ein Grenzwert von 3 mg/Quadratdezimeter er-rechnet. Die durchgeführten Migrationstests führten zu dem Ergebnis, dass die-ser Wert bei 3 der Folien bei Berücksichtigung des sogenannten Verringerungs-koeffizienten von 4 (nach der entsprechenden EWG-Richtlinie anzuwenden bei z.B. Fleisch und Fleischerzeugnissen) überschritten wurde. Diese Folien durften also nicht für Fleisch und Fleischerzeugnisse verwendet werden. Die geprüfte Folie, die in der Käsetheke zum Einsatz kam, blieb unterhalb des Migrati-

Übergang von Stoffen

Page 88: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

88

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

onsgrenzwertes. Für Rohwurst in einem Handwerksbetrieb verwendeter Textildarm war in Längs-richtung mit den Farben der deutschen Nationalflagge bedruckt. Die Farben wa-ren auf die Wurstoberfläche diffundiert. Es handelte sich dabei nicht um für Le-bensmittel zulässige Farbstoffe. Fortgesetzt wurde die Überprüfung von Einmalhandschuhen, die in der Le-bensmittelverarbeitung oder an der Fleisch-, Wurst- und Käsetheke aus hy-gienischen Gründen vom Personal getragen werden. Die 24 eingelieferten Pro-ben bestanden aus folgenden Materialien:

8 Handschuhe bestanden aus Nitrilkautschuk, 7 aus Latex, 7 aus PVC, das mit Phthalsäureestern weichgemacht war, 2 aus Polyethylen.

Die Untersuchung der Handschuhe führte zu folgendem:

Die aus Weich-PVC bestehenden Handschuhe waren ausnahmslos mit Phthal-säureestern weichgemacht, und zwar in 4 Fällen mit Di-2-Ethylhexylphthalat (DEHP) in drei Fällen mit Di-isononylphthalat (DINOP). Für die Bewertung der Verwendung der Handschuhe im Lebensmittelkontakt entscheidend sind die von den Handschuhen erwartungsgemäß auf Lebensmittel übergehenden Mengen an diesen Stoffen. Um die beim Kontakt von solchen Handschuhen mit Lebens-mitteln stattfindenden Stoffübergänge einigermaßen realistisch zu simulieren, wurden die Proben 60 Sekunden mit dem Ersatzprüfmittel Ethanol (95 %) ge-prüft. Die festgestellten spezifischen Migrationen lagen dabei unter Berücksichti-gung des Verringerungskoeffizienten von 4 für Fleisch und Fleischerzeugnisse zwischen 6,1 und 14,2 mg/dm2, womit die sich aus den TDI-Werten von 0,05 mg/kg Körpergewicht bei DEHP bzw. 0,03 mg/kg bei DINOP des Synoptic Do-cument des SCF ergebenden Grenzen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von 0,5 mg/dm2 DEHP bzw. 0,3 mg/dm2 DINOP in allen Fällen erheblich über-schritten waren. Zur Stützung der Beurteilung wurde jeweils auch das Fazit der Stellungnahme des BfR zu Vinyl-Einmalhandschuhen zitiert, das wie folgt lautet:

„Handschuhe aus Weich-PVC sollten wegen der zu erwartenden hohen Weich-macherübergänge nicht im Kontakt mit fetten Lebensmitteln verwendet werden, geeignete Ersatzprodukte auf der Grundlage von Polyethylen, Nitrilkautschuk oder Latex stehen zur Verfügung.“

Es war allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob dem für den Einsatz der Handschu-he Verantwortlichen die missbräuchliche Verwendung auch angelastet werden konnte. In 3 Fällen hatten die Hersteller nämlich durch den Aufdruck des Glas- Gabel-Symbols schließlich deren allgemeine Eignung für Lebensmittel beschei-nigt. Es fehlte eine Kenntlichmachung der bei der Verwendung des Gegenstan-des zu beachtenden besonderen Bedingungen, nämlich die Nichteignung für bestimmte fetthaltige Lebensmittel.

Die Untersuchung von Pfannenwendern und diversen „Küchenhelfern“ aus Polyamid wurde in einem Schwerpunkt erneut aufgegriffen. Die darin festge-stellten primären aromatischen Amine (PAA) hatten in der Vergangenheit bei diesen Produkten – insbesondere bei Billigimporten aus Asien – schon des öfte-ren Anlass zur Beanstandung gegeben. Nach der Bedarfsgegenstände-VO dür-fen bestimmte Bedarfsgegenstände aus Kunststoff keine primären aromatischen Amine (ausgedrückt als Anilin) in einer nachweisbaren Menge abgeben (Nach-weisgrenze: 20 µg/kg Lebensmittelsimulans). Bei der Untersuchung wird zu-nächst die Summenmethode ASU L00.00-6 angewandt. Falls sich dabei erhöhte Abgaben von PAA ergeben, erfolgt eine spezifische Aminbestimmung mittels HPLC. In 3 von insgesamt 16 solcher Gegenstände wurden überhöhte Abgaben von PAA festgestellt. Die spezifischen Aminbestimmungen ergaben, dass die PAA-Abgaben teils durch Anilin, teils durch 4,4‘-Diaminodiphenylmethan ver-

Page 89: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

89

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

ursacht wurden. Die Abgaben von 4,4'-Diamino-diphenylmethan lagen in der Größenordnung von 200 µg/dm2. Da die Substanz im Synoptic Document der EU als genotoxisches Karzinogen bewertet ist und gefordert wird, dass eine Migration in Lebensmittel oder Lebensmittelsimulans nicht nachweisbar ist, wa-ren die hier festgestellten Stoffübergänge als sehr hoch einzustufen.

Konstanter Beliebtheit erfreuen sich aufgrund ihrer praktischen Handhabbarkeit Gegenstände aus Silicongummi. Nach der entsprechenden Empfehlung der Kunststoff-Kommission des BfR darf die Abgabe flüchtiger organischer Stoffe aus Siliconelastomeren nicht mehr als 0,5 % betragen. Bei einem Tellerbesen und einem Backpinsel aus Silikon, die beide für den Gebrauch bei hohen Tem-peraturen ausgelobt war, wurde eine Abgabe von 1,6 bzw. 0,9 % gemessen. Sie entsprachen somit nicht der Empfehlung des BfR.

Der Schwerpunkt der Überprüfung der sensorischen Eigenschaften von Ge-genständen aus Kunststoff für den Lebensmittelkontakt lag in diesem Jahr bei Eiswürfelformen. 7 von 25 untersuchten Produkten führten zu deutlichen bis ganz massiven sensorischen Beeinträchtigungen der damit hergestellten Eiswür-fel, wobei sich die Formen aus flexiblen Materialien durch eklatante geruchli-che und geschmackliche Abweichungen auszeichneten, die mit phenolisch bzw. verbranntem Gummi charakterisiert wurden. Auffällig waren auch wieder Gegenstände, die zur Erwärmung in der Mikrowelle vorgesehen sind wie Mikro-wellengeschirr oder Vorratsdosen mit deklarierter Mikrowelleneignung, bei de-nen ebenfalls geschmackliche Beeinträchtigungen (≥ Note 3 im Sinne der 61. Empfehlung der Kunststoff-Kommission des BfR) des verwendeten Prüflebens-mittels Trinkwasser festgestellt wurden. Bei einem als Verbraucherbeschwerde eingereichten Wasserkocher mit Edelstahlbehälter wurde ebenfalls eine senso-rische Beeinträchtigung des damit gekochten Wassers festgestellt, die hierbei von dem Deckel aus Kunststoff verursacht wurde. Letztlich ist an dieser Stelle eine Kaffeemaschine für Kaffeepads (Verbraucherbeschwerde + amtl. Ver-folgsprobe) zu erwähnen, von deren Wasservorratstank ebenfalls eine deutliche sensorische Beeinträchtigung mit der Geschmackscharakterisierung „pheno-lisch“ ausging. In dem Prüfwasser war tatsächlich ein Phenol, nämlich das 2,4-Di-tert-butylphenol in einer Konzentration von 30 µg/l nachweisbar. Eine gleiche Kaffeemaschine wurde bereits im Vorjahr wegen desselben Mangels be-anstandet. Offensichtlich ist diese Beanstandung nicht entsprechend umgesetzt worden. 2. Gegenstände aus Papier

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden 21 Pizzakartons auf das aus Durchschreibpapieren stammende Diisopropylnaphthalin (DIPN) geprüft. In den Vorjahren waren gerade in diesen Verpackungsmaterialien häufig hohe Be-lastungen mit DIPN festgestellt worden. Die nun durchgeführten Messungen zeigten, dass sich die Situation deutlich verbessert hat. Ein überhöhter Gehalt, also über der vom ALS definierten Obergrenze des Minimierungsgebotes von 50 mg/kg liegender Wert war nur noch in einem Fall mit 99 mg/kg feststellbar. Es war aber auffällig, dass etwa die Hälfte der geprüften Kartons auf der dem Le-bensmittel zugewandten Seite unter UV-Licht eine starke Fluoreszenz zeigten, woraufhin bei diesen Positivbefunden eine Prüfung auf des Ausbluten opti-scher Aufheller nach DIN EN 648 durchgeführt wurde. Dabei zeigte sich, dass bei fast allen fluoreszierenden Proben keine ausreichende Ausblutbeständigkeit gegeben war.

Foodtainer aus schwarzem Styropor wurden als Unterlage für vorverpackten Schnittkäse verwendet. Sie erwiesen sich für diesen Zweck als ungeeignet, da sie schwarze Partikel an die zuunterst liegende Käsescheibe abgaben.

3. Gegenstände allgemein Kennzeich-

Page 90: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

90

_____________________________________________________________________________________________________

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Nach wie vor ein häufiger Beanstandungsgrund bei den verschiedensten Ge-genständen für den Lebensmittelkontakt war die fehlende oder unvollständige Angabe des Herstellers bzw. Verkäufers bzw. der Markenname. Lebensmittel-bedarfsgegenstände sind nach Artikel 15 (1) c) der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 bezüglich des Verantwortlichen wie folgt zu kennzeichnen:

„mit dem Namen oder der Firma sowie in jedem Fall der Anschrift oder dem Sitz des Herstellers, des Verarbeiters oder eines in der Gemein-schaft niedergelassenen und für das Inverkehrbringen verantwortlichen Verkäufers.“

Die Kennzeichnung eines Verantwortlichen fehlte in 6 Fällen, in 19 Fällen war zwar eine Firma angegeben, es fehlte aber die Adresse.

nungsmängel

Page 91: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Teil III

1. Zeitlich begrenzte, regionale Untersuchungsschwerpunkte

1.1 ZBU – 27. Durchgang

27.105 Untersuchung von Müsli (nicht in Riegelform) und Getreideflocken auf Mykoto-xine Aflatoxine B und G, Ochratoxin A, Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumo-nisine B

hier: Kurzbericht des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Hamm

Problemstellung:

Das Auftreten von Mykotoxinen in Lebensmitteln ist trotz moderner Anbaumethoden in der Landwirt-schaft nicht vollständig zu verhindern. Mykotoxine sind sekundäre Stoffwechselprodukte von Schim-melpilzen, die in Abhängigkeit von verschiedenen Umweltfaktoren zum Ende der exponentiellen Wachstumsphase der Schimmelpilze gebildet werden. Sie können in einer Vielzahl von Lebensmitteln vorkommen, besonders betroffen sind Schalenfrüchte und Getreide. Nicht nur die Qualität pflanzlicher Nahrungsmittel wird gemindert, Mykotoxine können sich auch negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken, insbesondere werden die genotoxischen, karcinogenen Eigenschaften hervorgehoben. Aus Sicht des Gesetzgebers ist aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes eine Minimie-rung der Mykotoxinkontamination von Nahrungsmitteln anzustreben. In der Bundesrepublik Deutsch-land und in der EU wurden deshalb in den beiden sich ergänzenden Regelungen, der nationalen Myo-toxin-Höchstmengen-Verordnung und der EG (VO) 466/2001 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln, Höchstmengen für Mykotoxine festge-legt. Die ZBU-Untersuchung sollte Aufschluss über eine potentiell mögliche Kontaminationen von Müsli und Getreideflocken mit den o.a. Mykotoxinen geben.

Es wurden insgesamt 49 Proben Getreideflocken und Grütze, Müsli und Getreideerzeugnisse mit Zu-sätzen (keine Riegel) auf folgende Parameter hin untersucht:

• Aflatoxine B und G • Ochratoxin A • Deoxynivalenol • Zearalenon • Fumonisine B1 und B2

Eine Kontamination mit den Mykotoxinen Aflatoxine B und G, Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumo-nisinen B1 und B2 war erfreulicherweise in keiner der untersuchten Proben nachweisbar. Lediglich in 3 Proben Müsli und 2 Proben Haferflocken wurde Ochratoxin A nachgewiesen. Die fest-gestellten Ochratoxin-A-Konzentrationen lagen bei einer Müsli-Probe über der Höchstmenge (aller-dings keine gesicherte Überschreitung) und bei den anderen 4 Proben unter der Ochratoxin-A-Höchstmenge. Müsli und Getreideflocken scheinen demnach für die gesundheitliche Exposition des Verbrauchers mit den o.a. Mykotoxinen zum Zeitpunkt der Untersuchung keine relevante Rolle gespielt zu haben. Weitere Untersuchungen zu diesem Schwerpunkt sind im Rahmen der Routineüberwachung ausei-chend.

Page 92: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

1.2 ZBU – 27. Durchgang

27.107 Untersuchung von Frischkäsezubereitungen, die unter Verwendung von Gemü-se-, Kräuter- und Fruchtzubereitungen hergestellt wurden, auf Schwefeldioxid

hier: Kurzbericht des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Hagen

Problemstellung:

Bei der Herstellung von Frischkäsezubereitungen werden u.a. Meerrettich-, Zwiebel- und Fruchtzube-reitungen verwendet, die teilweise geschwefelte Zutaten enthalten. Da im Rahmen der Allergenkennzeichnung auch Schweflige Säure ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg gekennzeichnet werden muss, soll die Untersuchung zur Statuserhebung dienen.

Es wurden 50 Frischkäsezubereitungen untersucht. Der Gehalt an Schwefliger Säure, berechnet als SO2 (E 220), wurde enzymatisch bestimmt.

Ergebnis:

Im Rahmen der vorliegenden Schwerpunktuntersuchung wurden keine Gehalte an Schwefliger Säure ermittelt, die den Wert von 10 mg/kg SO2 überschritten. Somit hätte nach der ZZulV keine Verpflich-tung bestanden, das Vorhandensein von Schwefeldioxid anzugeben. Bei einer Probe „Meerrettich-Frischkäsezubereitung“, die als Zusatzstoff das Antioxidationsmittel Natriumsulfit enthielt, wurden le-diglich 4 mg/kg SO2 ermittelt.

Die festgestellten Daten sind zu einem großen Teil mit den entsprechenden im Rahmen des Bundes-weiten Überwachungsplans 2005 im Chemischen Untersuchungsamt Hagen durchgeführten Untersu-chungen vergleichbar.

1.3 ZBU – 27. Durchgang

27.108 Untersuchung von Olivenöl, nativ, extra auf Diglyceride und Pyropheophytine hier: Kurzbericht des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Hagen

Problemstellung: Die in der VO(EG) 2568/91 zum Nachweis einer thermischen Behandlung bzw. des Zusatzes von Raf-finaten in Olivenöl aufgeführten analytischen Kriterien (Transfettsäure, K270, Stigmastadien) erlauben nur dann eine thermische Behandlung, wenn Temperaturen von mehr als 150 °C angewandt werden. Bei einer Zumischung von weniger als 10-20 % ist die Gegenwart von raffiniertem Olivenöl nicht zu erkennen. Aus diesem Grunde wurde die Anwendbarkeit der neuen DGF-Einheitsmethoden C-VI 16(06) und C-VI 15(06) geprüft.

Es wurden 56 Proben „natives Olivenöl, extra“ untersucht und der Gehalt an 1,2-Diglyceriden (DGF C-VI 16(06) und Pyropheophytinen (DGF-CVI 15(06) bestimmt. Parallel wurden die Proben sensorisch geprüft und die K-Werte gem VO(EG) 2568/91 bestimmt.

Ergebnis:

Der 1,2-Diglyceridanteil der Gesamt-Diglyceride fällt in sensorisch negativ auffälligen Ölen signifikant unter 40 % ab, so dass diese nicht mehr den Anforderungen der VO(EG) 2568/91 an natives Olivenöl, extra entsprechen. Ein Vergleich der K232-Werte mit dem ermittelten 1,2-Diglyceridgehalt bestätigt diese Beobachtung. Dieser Vergleich bietet sich an, da die K232-Werte mit anderen Parametern der

Page 93: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Fettoxidation wie Peroxidzahl und einem zunehmenden Fettverderb in etwa korrelieren. Die Lipolyse während der Lagerung vor der Pressung und auch die Oxidation nach der Abfüllung führen offensicht-lich zu der beobachteten Abnahme der 1,2-Isomeren und stehen damit im Einklang mit den Ergebnis-sen in der Literatur (F.Caponio et al „Influence of the exposure to light on extra virgin olive oil quality during storing storge“ Eur Food Res.Technol. (2005) 221:92-98.)

1.4 ZBU – 27. Durchgang

27.109 Untersuchung von Obstwein, Fruchtwein, Apfelwein und Birnenwein auf Schwe-feldioxid und Konservierungsstoffe

hier: Kurzbericht des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Hagen

Problemstellung:

Der zeitlich begrenzte Untersuchungsschwerpunkt dient der Marktübersicht über die Produktgruppe der Obst- und Fruchtweine und anderen weinähnlichen Getränken, auch unter Berücksichtigung der Kenntlichmachung des Allergens Schwefeldioxid.

Es wurden 38 Proben auf die Konservierungsstoffe Sorbinsäure und Benzoesäure und Schwefeldioxid untersucht:

Konservierungsstoffe: ASU § 64 LFGB L 00.00-9, mod. (HPLC/UV), UGA je 20 mg/L,

Schwefeldioxid: ASU § 64 LFGB L 00.00-46/2, mod. (enzymatisch), UGA 2,0 mg/L.

Durch die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken vom 29.01.1998 (BGBl. I, S. 230) zuletzt geändert durch § 3 (16) LMFR-ÜbergangsG vom 01.09.2005 (BGBl. I, S. 2618) sind für die genannten Erzeugnisse Höchstmengen für Sorbinsäure und Schwefeldioxid von je 200 mg/L zugelassen. Die Verwendung von Benzoesäure ist nicht erlaubt.

Ergebnis:

Die untersuchten Proben verteilen sich auf insgesamt 9 Obstarten, ein Fruchtweinmischgetränk mit Joghurt und weinähnliche Getränke auf der Basis von Honig. Insgesamt sind im Einzugsbereich des Chemischen Untersuchungsamtes Hagen relativ wenig unterschiedliche Erzeugnisse entnommen worden. Die Auswahl beschränkt sich auf wenige Hersteller. Die zulässigen Höchstmengen von Sor-binsäure und Schwefeldioxid werden in keiner Probe überschritten, sondern im Durchschnitt lediglich zu ca. 50 % bzw. zu ca. 30 % ausgenutzt. Der nicht zugelassene Konservierungsstoff Benzoesäure wird in keinem Produkt verwendet.

Bei zwei Produkten fehlte die Angabe des Allergens Schwefeldioxid. Von einigen Herstellern wurden die gleichen Proben mit alter (ohne Allergenkennzeichnung) und neuer (mit Allergenkennzeichnung) Etikettierung eingeliefert. Da hier deutlich ersichtlich war, dass die entsprechenden Firmen die Etiket-tierung umgestellt hatten, wurde auf Beanstandungen wegen fehlender Allergenkennzeichnung ver-zichtet und diese Produkte der Übergangsregelung für vor dem 25.11.2005 gekennzeichnete Le-bensmittel zugeordnet.

Page 94: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

1.5 ZBU – 27. Durchgang

27.113 Kasseler, bevorzugt vom Hersteller hier: Kurzbericht des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Hamm

Problemstellung:

Es sollte geprüft werden, ob in Anlehnung an die Beurteilungsgrundlagen der EU für Geflügelbrust-fleisch der absolute Gehalt an Hydroxyprolin Hinweise darauf geben kann, ob bei der Herstellung von Kasseler unzulässigerweise bindegewebsreiche Fleischpulver oder Fleischemulsionen verarbeitet wurden. Die Verwendung von teilhydrolysierten Präparaten ist über den Parameter Kollagenabbauprodukte (Standardmethode L 07.00-57 der Amtlichen Sammlung) nachweisbar; hochmolekulare bindegewebs-reiche Präparate sind so nicht nachweisbar. Sie erhöhen jedoch in Geflügelbrustfleisch (ohne Haut) schon bei relativ geringen Zusätzen durchaus signifikant die Gesamthydroxyprolingehalte, da die na-türlichen Gehalte in Geflügelbrustfleisch nur in relativ geringen Grenzen schwanken und von einem maximalen Gehalt von 0,08 % ausgegangen werden kann. Daher hat die EU vorgeschlagen, bei Hydroxyprolingehalten in Geflügelbrustfleischerzeugnissen ohne Haut über 0,08 % von einem Zusatz an Bindegewebseiweiß-haltigen Präparaten auszugehen (s. KÜP Wasserbinder 2005). Anders als in Geflügelbrustfleisch ist im Kotelettstrang und in Erzeugnissen daraus wie z.B. Kasseler im Gewebeverbund zum Teil reichlich aufliegendes Bindegewebe vorhanden. Durch die Untersuchung der optisch bindegewebsarmen Mittelpartien, also des Longissimus dorsi, sollte die Frage geklärt wer-den, ob für diese Bereiche ebenfalls ein natürlicher Maximalgehalt festgelegt werden kann. Dazu wurden sowohl unbehandelte Rohfleischproben als auch Kasseler-Proben aus Handwerksbetrieben untersucht, bei denen durch Überprüfung der verwendeten Zusatzmittel und Spritzpökellaken sicher-gestellt war, dass außer Glutamat keine Eiweiß-liefernden Substanzen eingesetzt worden waren. Es wurden 33 Proben Rohkasseler und 29 Proben unbehandeltes Fleisch aus unterschiedlichen Teil-bereichen des Kotelettstranges (25 Proben aus dem Stielbereich, 4 Proben aus dem Lummerbereich) auf folgende Parameter untersucht:

• Hydroxyprolin nach Standardmethode L06.00-8 der Amtlichen Sammlung • Rohprotein nach Standardmethode L06.00-7 der Amtlichen Sammlung

Ergebnis: In den bindegewebsarmen Partien von Rohfleisch aus dem Stielbereich lagen die Hydroxyprolingehal-te zwischen 0,04 und 0,10 %. Der Mittelwert betrug 0,06 %, die Standardabweichung 0,015 %. Setzt man eine Grenze bei m+ 2 s (=0,09 %), so lag nur bei einer von 29 Proben mit 0,10 % der Hydroxyprolingehalt darüber. Die Gehalte an BEFFE im Fleischeiweiß lagen zwischen 98,8 und 96,7 %, der Mittelwert betrug 98,12 %, die Standardabweichung 0,56 %. Nur bei der einen Probe, bei der auch der Hydroxyprolingehalt über der Grenze von m + 2 s lag, lag auch der Gehalt an BEFFE im Fleischeiweiß unter der entspre-chende Grenze von 97,0 % (s. Tabelle 1). Die Werte in den vier Proben aus dem Lummerbereich lagen zwischen 0,05-0,09 % Hydroxyprolin, und 97,0 – 98,3 % BEFFE im Fleischeiweiß.

Page 95: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Tabelle 1: bindegewebsarme Partien von Rohfleisch aus dem Stielbereich

Hydroxyprolin (%) BEFFE im FE (%) Schwankungsbreite 0,04 – 0,10 96,7 - 98,80 Mittelwert (n = 29) 0,06 98,12

s 0,015 0,562 2 s 0,030 1,124 Mittelwert + 2 s = 0,09 Mittelwert - 2 s = 97,0 über 0,09 % Hydroxyprolin 1 Probe (0,10 %) unter 97,0 % BEFFE im FE 1 Probe (96,7 %)

Gehalte an BEFFE im FE (%) in bindegewebsarmen Bereichen von

Rohfleisch aus dem Stielbereich (Mittelwert = 98,1 %)

96,5

97,0

97,5

98,0

98,5

99,0

0 10 20 30Nummern der einzelnen Proben

BE

FF

E i

m F

E-

Geh

alte

(%

)

Bei 13 Proben Kasseler wurden parallel die Gesamtprobe (ohne Knochen) und der innere, bindege-websarme Teil der Probe, der longissimus dorsi, untersucht. Dabei ergaben sich für die Gesamtpro-ben Schwankungen im Hydroxyprolingehalt von 0,07 bis 0,17 %, für die bindegewebsarmen Teile von nur 0,03 bis 0,06. Die Anteile an BEFFE im Fleischeiweiß schwankten in den Gesamtproben von 94,0 bis 97,4 %, in den bindegewebsarmen Teilen von 98,1 bis 99,0 %. In keiner dieser Proben lag der An-teil an BEFFE im Fleischeiweiß unter dem niedrigsten im Rohfleisch festgestellten Wert (s. Tabelle 2).

Bei den übrigen 20 Proben Rohkasseler wurden keine Paralleluntersuchungen mehr durchgeführt, sondern ausschließlich die bindegewebsarmen Teile untersucht. Hierbei lagen die Hydroxyprolinge-halte bei maximal 0,09 % und nur bei einer Probe lag der Anteil an BEFFE im Fleischeiweiß unter dem niedrigsten im Rohfleisch festgestellten Wert, jedoch mit 96,6 % nur sehr knapp darunter (s. Ta-belle 3).

Hydroxyprolinghalte (%) in bindegewebsarmen Bereichen von

Rohfleisch aus dem Stielbereich (Mittelwert = 0,06 %)

0,00 0,02 0,04 0,06 0,08 0,10 0,12

0 10 20 30 Nummern der einzelnen Proben

Hydroxyprolin- gehalte (%)

Page 96: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Tabelle 2: Paralleluntersuchung Gesamtprobe / bindegewebsarme Bereiche in Rohkasseler aus dem Lummer und Stielbereich, das nachweislich ohne eiweißliefernde Zusätze (ausgenommen

Glutamat) hergestellt wurde

Hydroxyprolin (%)

BEFFE im FE (%)

Gesamtprobe Bindegewebsfreier

Anteil Gesamtprobe Bindegewebs-

freier Anteil Schwankungsbrei-te (n= 13) 0,07- 0,17 0,03 - 0,06 94,0 - 97,4 98,1 - 99,0

Tabelle 3:

Untersuchung der bindegewebsarmen Bereiche in Rohkasseler, das nachweislich ohne eiweißliefernde Zusätze (ausgenommen Glutamat) hergestellt wurde

Hydroxyprolin (%) BEFFE im FE (%)

Kasseler Stiel Schwankung(n= 29) 0,02 - 0,09 96,6 -99,1

Mittelwert 0,05 98,2

s 0,02 0,6 M + 2s = 0,09 M - 2s = 97,0 Kasseler Lummer Schwankung (n=4) 0,03 - 0,04 98,4 - 99,0

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Gehalte an Hydroxyprolin und Anteile an BEFFE im Fleischeiweiß in den optisch bindegewebsarmen Teilen (longissimus dorsi) von Rohkasseler (und entsprechend auch von gekochtem Kasseler) wertvolle Hinweise auf unzulässige Bindegewebsei-weiß-liefernde Zusätze liefern können. Die absoluten Hydroxyprolingehalte werden jedoch durch den Zusatz anderer Lebensmittel wie z.B. der Spritzpökellake verdünnt und können daher auch trotz ein-schlägiger Zusätze u. U. noch im unauffälligen Bereich liegen. Im Gegensatz dazu werden die Anteile an BEFFE im Fleischeiweiß nicht durch den Zusatz anderer, eiweißfreier Lebensmittel beeinflusst und sind somit besser geeignet. Als Grenze für unauffällige Proben wird ein Wert von 95 % BEFFE im Fleischeiweiß in den von sicht-barem Bindegewebe befreiten Probenteilen vorgeschlagen. Wenn gleichzeitig in Proben mit Anteilen an BEFFE im Fleischeiweiß unter 95 % Kollagenabbauprodukte nicht nachweisbar sind, liegt der Ver-dacht nahe, dass hochmolekulare Bindegewebspräparate verwendet wurden. 1.6 ZBU – 27. Durchgang

27.114 Fleischerzeugnisse, besonders Kochpökelwaren aus industrieller Produktion vom Hersteller

hier: Kurzbericht des Chemischen Untersuchungsamtes der Stadt Hamm

Problemstellung:

Es sollte in einer orientierenden Untersuchung geprüft werden, ob Proteinhydrolysate zur Kaschierung eines hohes Wassergehaltes verarbeitet wurden. Es wurden 48 Proben Kochschinken, teils verpackt, teils in Anbrüchen untersucht auf folgende Para-meter hin untersucht:

Page 97: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

• Wasser nach Standardmethode L06.00-3 der Amtlichen Sammlung • Rohprotein nach Standardmethode L06.00-7 der Amtlichen Sammlung • Hydroxyprolin nach Standardmethode L06.00-8 der Amtlichen Sammlung • Kollagenabbauprodukte nach Standardmethode L 07.00-57 der Amtlichen Sammlung

Ergebnis: Nur in einer der untersuchten Kochschinkenproben waren Kollagenabbauprodukte nachweisbar, also ein Proteinhydrolysat, das zu auffälligen Werten bei den Grundparametern Bindegewebe und BEFFE im Fleischeiweiß führte. In drei weiteren Probe waren andere hochmolekulare Eiweiße nachweisbar, auf die die Ergebnisse der Grundparameter keinen Hinweis lieferten:

• 2 x immunologisch nach Ouchterlony Molkeneiweiß (unzulässiger Zusatz nach § 4 Fleisch-VO), • 1 x Putenprotein, über PCR-durchgeführt im Staatl. Veterinäruntersuchungsamt in Arnsberg

(Zusatz nach allgemeiner Verkehrsauffassung in Kochschinken nicht üblich). Tabelle1: Untersuchungsergebnisse der Proben, in denen Kollagenabbauprodukte nicht nachweisbar waren

Hydroxy-prolin (g/100

g)

Binde-gewebs- eiweiß (g/100

g)

BEFFE- im FE (g/100

g)

Fleisch- eiweiß im fettfreien

Anteil (g/100 g)

Wasser- Eiweiß-

Quotient

Fremd- Wasser

(g/100 g)

Schwankungsbreite 0,06 – 0,12 0,4 – 0,9

95,3-97,8 15,7-23,8 3,1 – 4,8 2 - 13

Mittelwert (n = 48) 0,09 0,69 96,55

s 0,02 0,13 0,65 2 s 0,040 0,26 1,3 Mittelwert +/- 2 s 0,13 0,86 95,25

Über

m+2 s

0 Proben

Über

m+2 s

2 Pro-ben

Über

m+2 s

1 Pro-be

Unter

Grenzwert

von 19,0

(*)

5 Proben

Über

Grenzwert

von 4,0

(*)

5 Proben

Über

Grenzwert

von 0

(*)

5 Proben Probe mit 0,5 g/100 g Kollagenabbauprodukte 0,21 1,1 94,3 19,9 3,8 0

(*) allgemeine Verkehrsauffassung

Page 98: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

2. Sonderbericht

2.1 Untersuchung von Olivenöl, nativ, extra auf Diglyceride und Pyropheophytine Aufgrund der technologischen Entwicklung bei der Herstellung von pflanzlichen Ölen ist es heute mög-lich, sensorisch abträgliche Aromakomponenten (Off-Flavor) schon bei Temperaturen von 100 –120 °C zu entfernen. Für die Untersuchung von nativem Olivenöl auf eine mögliche thermische Belastung oder Zugabe von Raffinat wird in der VO(EG) 2568 1 neben den Trans-Fettsäuren die Analytik der Steradiene vorgeschlagen. Natives Olivenöl darf in der Summe der trans-Ölsäure-Isomere höchstens 0,05 % und in der Summe der trans-Linolsäuren- und trans-Linolensäureisomere höchstens einen Wert von 0,05 % aufweisen. Wie gaschromatographische Untersuchungen zeigen, ist eine statistisch gesicherte Unterscheidung von kaltgepresstem Öl (0,012-0,035 % Trans-Fettsäuren ) und dampfgewaschenem Öl (0,019-0,053 % Trans-Fettsäuren) im Gegensatz zu Raffinaten (0,14-1,47 % Trans-Fettsäuren) aufgrund der Trans-Fettsäure-Gehalte mittels Gaschromatographie z.Z. nicht möglich 2. Die Vermischung von nativen Ö-len mit Raffinaten oder die Dampfwäsche von nativen Ölen lassen sich mit diesen Verfahren nicht feststellen. Analytisch erkennbare nennenswerte Mengen Trans-Fettsäuren werden bei der Dämpfung erst bei mehr als 190 °C gebildet 3 4. Die Dehydratisierungsprodukte der Sterine wie Steradiene und Sterylether werden erst bei Tempera-turen von mehr als 150 °C bei der Dämpfung 5gebildet . Erst in Gegenwart von sauren Bleicherden wird die Reaktionstemperatur für diese Verbindungen auf unter 100 °C 6 herabgesetzt.

Neuere Kriterien zum Nachweis einer thermischen Behandlung oder eines Zusatzes von Raffinat bei nativem Olivenöl wie die Bestimmung der Pyropheophytine und der isomeren Diglyceride werden seit den DGF-Olivenöl-Workshops in Hagen im Mai und Oktober 2005 international diskutiert.

Bei der Untersuchung von Olivenölen des Handels (s.a. Bericht zur ZBU) wurden die im Chemischen Untersuchungsamt entwickelten Analysenverfahren zur Bestimmung isomerer Diglyceride (DGF-Einheitsmethode C-VI 16 (06) und die Methode zur Bestimmung des Pyropheopheophytins (DGF C-VI 15 (06) angewandt.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass der 1,2- Diglyceridgehalt bei sensorisch negativ auffälli-gen Ölen unter 40 % abfällt, so dass diese sensorisch nicht mehr den Anforderungen der VO(EG) 2568/91 an natives Olivenöl, extra entsprechen. Ein Vergleich der K232-Werte bzw. des sensorischen Befundes mit dem ermittelten 1,2 Diglyceridgehalt erhärtete in vielen Fällen diesen Befund. Dieser Vergleich bot sich an, da die K232-Werte mit anderen Parametern der Fettoxidation wie Peroxidzahl und einem zunehmendem Fettverderb oft korrelieren. Die Lipolyse während der Lagerung vor der Pressung und auch die Oxidation nach der Abfüllung führen offensichtlich zu der festgestellten Ab-nahme der 1,2-Diglyceridgehalte. Diese Beobachtung steht damit in Einklang mit Ergebnissen der Li-teratur (F.Caponio et al „Influence of the exposure to light on extra virgin olive oil quality during storing storge“ Eur Food Res.Technol. (2005) 221:92-98.)

1 VO(EG) Nr. 2472/97 v.11.12.1997 Ambl. EG L341 v.12.12.1997 40:25

2 Brühl, L. Fett/Lipid 98, 380 (1996)

3 Wolff, R.L. und J.L.Sebedio Heated Induced geometrical Iosmerization of alpha-Linolenic Acid: Effect of

Temperature and Heating Time on the Appearance of Individual Isomers , J.Am. Oil Chem. Soc 70, 73-78

(1993) 4 Wolff,R.L. Analysis of Alpha-Linolenic Acid Geometrical Iosmers in Borage Oil Subject to Heat Treatments

(Deodorization) J. Am.Oil Chem. Soc. 71 , 117 (1994) 5 Kim,S.K., Nawar,W.W. J Am.Oil Chem Soc 68:931(1991)

6 Grob,K.,Biedermann, M., Bronz,M., Mariani,C.; La Riv.Ital. del Sost.Gras. (1995) LXXII, 49

Page 99: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Der Pyropheophytin-Gehalt nimmt nach den vorliegenden Daten offensichtlich mit der Lagerung mit etwa 4 -6 % pro Jahr zu. Diese Zunahme wurde durch weitere Versuche im Chemischen Untersu-chungsamt Hagen und auch durch wissenschaftliche Veröffentlichungen bestätigt. (L.Gallardo-Guerrero et al „Effect of Storage on the Original Pigment Profile of Spanish Virgin Olive Oil“, JAOCS (2005) 82: 33-39) Demzufolge ist davon auszugehen, dass sich auf dem deutschen Markt häufig Olivenöle befinden, die z.T. mehr als 2 Jahre alt sind und damit oft auch sensorische Mängel aufweisen. Pyropheophytin-Gehalte von mehr als 15 % sind ein möglicher Nachweis für die Verwendung von Raf-finat bzw. für eine thermische Nachbehandlung. In vielen Fällen kann dieser Verdacht durch einen er-höhten K270-Wert (Bildung von Konjuenfettsäuren) gestützt werden. Die Ergebnisse wurden durch weitere Untersuchungen an mehr als 300 Olivenölen zwischenzeitlich erhärtet.

2.2 Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs-mitteln

Im Berichtsjahr 2006 wurden insgesamt 610 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schäd-lingsbekämpfungsmittel untersucht. Höchstmengenüberschreitungen ergaben sich bei folgende Produkten: 3 x Aprikosen Fenbuconazol* 1 x Endiviensalat Dimethoat, Omethoat und Pirimicarb 1 x Birnen Ethoxyquin 1 x Grünkohl Fluazifop 1 x Kopfsalat Boscalid 1 x Möhren Epoxyconazol* und Fluazifop* 1 x Rote Bete Fluazifop* 1 x Petersilie 2,4-D 2 x Pfirsiche Carbendazim* 1 x Pfirsiche Carbendazim* und Imazalil* 1 x Rucola Dicloran 1 x Rucola Dicloran und Azoxystrobin 1 x Staudensellerie 3,4,5-Trimethacarb 2 x Tomaten Bromid 1 x Weinblattkonserve Azoxystrobin und Carbendazim* 1 x Weinblattkonserve Azoxystrobin, Carbendazim*, Cyprodinil*, Penconazol und Qui-

nalphos 1 x Weinblattkonserve Azoxystrobin, Carbendazim* und Quinalphos 1 x Weinblattkonserve Azoxystrobin und Quinalphos 1 x Weinblattkonserve Azoxystrobin, Carbendazim*, Penconazol und Quinalphos 1 x Weintrauben Fenvalerat* 1 x Weintrauben Imidacloprid * bei diesen Befunden wurde keine Beanstandung ausgesprochen, da nach Abzug eines Streuberei-ches von 50 % eine Höchstmengenüberschreitung nicht mehr vorlag. Schwerpunktmäßig wurden in diesem Jahr Erdbeeren aus dem eigenen Einzugsbereich untersucht. Von den 43 eingereichten Proben ließen sich in 42 Proben (= 98 %) Rückstände von Pflanzenschutz-mitten nachweisen, davon wiesen 35 Proben mehr als 1 Pflanzenschutzmittel auf. Dies kann aller-dings auch daran liegen, dass diese Proben gegen Ende der Erntezeit gezogen wurden und eventuell ein Abbau der anderen Wirkstoffe stattfand und somit deren Nachweis nicht mehr gegeben war. Eine Höchstmengenüberschreitung lag hingegen nicht vor, ebenso waren sämtliche Wirkstoffe für die An-wendung der Kultur Erdbeere zugelassen.

Page 100: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Eine unter Umständen unzulässige Anwendung war bei folgenden Lebensmitteln mit der Herkunft Deutschland gegeben:

- Dimethoat bei Endiviensalat - Vinclozolin bei Bohnen - 2,4-D bei Petersilie - Tolclofos-methyl bei Kopfsalat - Epoxyconazol bei Möhren - Fluazifop bei Grünkohl

In diesen Fällen war eine Anwendung des Wirkstoffes für die jeweilige Kultur in der Online-Datenbank der zugelassenen Pflanzenschutzmittel des BVL nicht vorgesehen. Diese Proben wurden mit einem entsprechenden Hinweis an die Überwachungsämter weitergeleitet, diese wiederum informieren den zuständigen Pflanzenschutzdienst. Dieser überprüft dann, ob eine Ausnahmegemehmigung vorliegt, oder ob der Erzeuger eine unzuläs-sige Anwendung vorgenommen hat. Übersicht über die bei den einzelnen Lebensmittelgruppen nachgewiesenen Pflanzenschutz-mittel: Warenobergruppen Lebensmittel Gesamtzahl Anzahl

pos. Be-funde

nachgewiesene Wirkstoffe

Käse Feta Camembert

11 0

Butter Butter 12 0 Kartoffeln Kartoffeln 36 7 Chlorpropham

Fluazifop Kohlgemüse: Chinakohl Grünkohl Rosenkohl Rotkohl Weißkohl

8 0

Kräuter: Kerbel Dill Petersilie Schnittlauch

10 8 2,4-D Metobromuron Phendimethalin Prosulfocarb

Wurzel- und Knol-lengemüse: Möhren Petersilienwurzeln Rote Bete Steckrüben Sellerieknollen Radieschen

44 5 Azoxystrobin Difenoconazol Epoxyconazol Fluazifop Linuron Tebuconazol

Zwiebelgemüse: Zwiebeln

1 0

Frischgemüse

Fruchtgemüse: Paprika Tomaten Gurken Zucchini

87 31 Azoxistrobin Bromid Cyprodinil Imidacloprid Methiocarb Procymidon Pyrimethanil Tolylfluanid

Page 101: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Warenobergruppen Lebensmittel Gesamtzahl Anzahl pos. Be-

funde

nachgewiesene Wirkstoffe

Blattgemüse: Kopfsalat Endiviensalat Eichblattsalat Eisbergsalat Rucola

31 10 Azoxystrobin Boscalid Dicloran Dimethoat Fenitrothion Imidacloprid Iprodion Metalaxyl Omethoat Pirimicarb Procymidon Tolclofos-methyl

Zwiebelgemüse: Zwiebel

1 0

Hülsenfrüchte frisch): Bohnen

14 5 Fluazifop Vinclozolin

Sprossgemüse: Porree Stangensellerie

10 1 3,4,5-Trimethacarb

Gemüseerzeugnisse Weinblätter 6 5 Azoxostrobin Carbendazim Cyprodinil Penconazol Quinalphos

Frische Pilze Champignons 29 0 Zitrusfrüche: Clementinen Grapefruit Limetten Orangen Zitronen

59 37 Carbendazim Imazalil

Frischobst

Kernobst: Birnen Äpfel

64 22 Brompropylat Carbaryl Carbendazim Cyprodinil Dicloran Diphenylamin Ethofenprox Fenitrothion Imazalil Pirimicarb Procymidon Pyrimethanil Tolylfuanid

Page 102: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Warenobergruppen Lebensmittel Gesamtzahl Anzahl pos. Be-

funde

nachgewiesene Wirkstoffe

Steinobst: Aprikosen Nektarinen Pflaumen

69 32 Bifenthrin Captan Carbendazim Chlorpyrifos Chlorpyrifos-methyl Cyprodinil Ethofenprox Fenbuconazol Fenitrothion Fenthion Fludioxonil Imazalil Malathion Methomyl Pirimicarb Procymidon Tebuconazol

Beeren und Klein-obst Erdbeeren Tafeltrauben

75 66 Azoxystrobin Bupirimat Captan Chlorpyrifos Cyprodinil Fenhexamid Fenvalerart Fludioxonil Imidacloprid Iprodion Mepanipyrim Myclobuthanil Procymidion Pyrimathanil Tolylfluanid Trifloxystrobin

Sonstige Früchte: Kiwi Rhabarber

25

0

Säuglings- und Kindernahrung

Fruchtsäfte 12 0

Tee Schwarzer Tee 6 0 Summe 610 229

Page 103: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Untersuchte Lebensmittelgruppen

0 50 100 150 200 250 300

Käse

Butter

Kartoffeln

Frischgemüse

Gemüseerzeugnisse

Frischobst

Frische Pilze

Säuglings- undKleinkindernahrung

Tee

Anzahl an Proben

Proben ohne Rückstände Proben mit Rückständen unter der Höchstmenge

Proben mit Rückständen über der Höchstmenge

Page 104: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

2.3 Mykotoxinuntersuchungen

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 1075 Untersuchungen auf die Mykotoxine Aflatoxine B, G und M1, Ochratoxin A, Deoxynivalenol, Zearalenon, Patulin und Fumonisine durchgeführt. Die Auflistung be-zieht auch die Proben des Kooperationspartners CUA Hagen mit ein.

Aflatoxin B1, B2, G1 und G2

Aflatoxine werden von Schimmelpilzen aus der Gruppe Aspergillus flavus gebildet. Insbesondere Afla-toxin B1 gilt als eines der stärksten Carcinogene unter den Naturstoffen. Zielorgan ist vor allem die Le-ber.

Aflatoxin M1

Aflatoxin M1 wird im Stoffwechsel von Tieren aus dem mit dem Futter aufgenommenen Aflatoxin B1 gebildet. Betroffen sind tierische Lebensmittel wie Milch, Milcherzeugnisse und Fleisch.

Ochratoxin A

Ochratoxin A findet sich in landwirtschaftlichen Erzeugnissen unserer Klimaregion, aber auch z.B. in Kaffee, Tee und Bier. Es hat nephrotoxische, hepatotoxische, teratogene, cancerogene und immun-suppressive Eigenschaften.

Deoxynivalenol

Deoxynivalenol (DON) wird von den Pilzen der Gattung Fusarium, insbesondere F. graminearum ge-bildet. Vertreter dieser Gattung entwickeln sich häufig auf abreifenden Nutzpflanzen bzw. deren Sa-men und werden deshalb auch Feldpilze genannt. DON ist von den mehr als 150 bekannten Tri-chothecenen das vorherrschende Toxin im Getreideanbau in Europa und Nordamerika. Die Trichothe-cene sind starke Hemmstoffe der Proteinsynthese und wirken daher allgemein zellschädigend.

Zearalenon

Zearalenon wird durch die gleichen Fusarien gebildet, die auch für die Produktion von DON verant-wortlich sind. Infolge seiner hormonähnlichen Wirkung bei weiblichen Nutztieren, insesondere Schweinen, kann Zearalenon eine krankhafte Vergrößerung von Vulva und Uterus sowie Fruchtbar-keitsstörungen der unterschiedlichsten Art verursachen. Das Toxin hat zusätzlich anabole Wirkung. Es fördert das Muskelwachstum und führt in hohen Dosen zu Unfruchtbarkeit.

Patulin

Patulin ist ein Stoffwechselprodukt von einer Vielzahl von Schimmelpilzen der Gattungen Penicillium, Aspergillus u.a.. Es hat cytotoxische und hämorrhagische Wirkung und beinflusst damit Zell- und Blut-funktionen nachteilig. Patulin findet sich vorwiegend in Obst, vor allem in Kernobst wie Äpfeln und Bir-nen. Daraus hergestellte Erzeugnisse können immer dann erhöhte Patulingehalte aufweisen, wenn Fallobst oder angefaultes Obst mitverwendet wurden.

Fumonisine

Fumonisine, insbesondere Fumonisin B1 und B2, werden von speziellen Fusarien-Arten (z.B. F. monili-forme u.a.) gebildet und zeigen bei Ratten und Mäusen hepatotoxische, nephrotoxische und cancero-gene Wirkungen. Bei Schweinen können sie eine Nekrose des Hirngewebes bewirken. Mögliche Aus-wirkungen auf den Menschen sind in der Überprüfung. Vorwiegend ist Mais befallen, es können aber auch Getreidearten wie Weizen, Gerste, Hafer, Roggen und daraus verarbeitete Produkte betroffen sein.

Page 105: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Tabelle: Aflatoxin B1

Aflatoxin B1 (µg/kg) Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon positiv

<2 2 - <10 10 – 50 >50

Mischnüsse 4 - - - - -

Erdnüsse 32 10 10 - - -

Mandeln 21 1 - - - -

Pistazien 22 2 1 1 - -

Macadamianüsse 1 - - - - -

Cashewkerne 3 1 1 - - -

Walnüsse, Haselnüsse 51 1 - 1 - -

Studentenfutter, Nuss-Fruchtmischungen

63 13 13 - - -

Sonnenblumenkerne 42 15 15 - - -

Kürbiskerne 21 5 5 - - -

Leinsamen, Pinienkerne, Mohn 23 5 5 - - -

Paprikapulver (aus Drittländern) 44 28 25 3 - -

Chili 1 - - - - -

Sumak, Pfeffer 1 - - - - -

Paprikagewürzpräparate (aus Drittländern)

38 26 21 5 - -

Fleisch-, Hähnchengewürzpräpa-rate (aus Drittländern)

5 3 3 - - -

Curry, Kurkuma, Coriander 3 - - - - -

Hirse, Mais, Raps, Sesam 11 4 4 - - -

Nuss-Nougatcreme 4 - - - - -

Müsli 26 - - - - -

Getreideflocken 23 - - - - -

Sojaerzeugnisse, Wellness-Riegel

3 1 1 - - -

Schokolade mit Nüssen 2 - - - - -

Getrocknete Lotusnusssamen 1 - - - - -

Summe 446 115 104 10 - -

Tabelle: Aflatoxin M1

Aflatoxin M1 (µg/kg) Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon

positiv <0,05

Milchpulverhaltige Erzeugnisse 45 - -

Käseproben 11 - -

Gesamt 56 - -

Tabelle: Deoxynivalenol

Page 106: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Deoxynivalenol (µg/kg) Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon

positiv <50 >50

Müsli 26 - - -

Getreideflocken 23 - - -

Gesamt 49 - - -

Tabelle: Ochratoxin A

Ochratoxin A (µg/kg) Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon

positiv <1 1 - <5 >5

Kakao 9 1 1 - -

Kakaohaltige Getränkepulver 39 1 - 1 -

Kaffee 40 - - - -

Löslicher Kaffee 7 - - - -

Kaffeehaltige Getränkepulver 9 - - - -

Kornkaffee, Malzkaffee 6 - - - -

Tee (schwarz und grün) 38 - - - -

Teegetränke 7 - - - -

Früchtetee-, Kräuterteemischun-gen

15 - - - -

Fleisch-, Hähnchengewürzpräpa-rate, Gewürzzubereitungen

44 14 3 5 6

Currypulver, Sumak 2 - - - -

Paprikapulver 42 28 1 7 20

Chili, Coriander, Kurkuma 4 - - - -

Müsli 28 4 2 2 -

Soja, Sojaerzeugnisse 9 - - - -

Raps 1 - - - -

Roggenmehl 5 - - - -

Weizenmehl 9 3 2 1 -

Milchpulverhaltige Kindernahrung 10 - - - -

Getreideflocken 24 3 1 2 -

Körnermischung, Knäckerbrot 3 - - - -

Gesamt 351 54 10 28 26

Tabelle: Zearalenon

Zearalenon (µg/kg) Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon

positiv 10 - 25 >25

Maiserzeugnisse 20 7 6 1

Getreideflocken 31 - - -

Müsli 26 - - -

Gesamt 77 7 6 1

Page 107: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Tabelle: Patulin

Patulin (µg/kg) Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon

positiv <20

Apfelschorle 1 - -

Gesamt 1 - -

Tabelle: Fumonisine B1 und B2

Summe Fumonisine B1 und B2

(µg/kg)

Probenart Anzahl der unter-suchten Proben

davon positiv

<100 100 - 500 >500 - 2000

Milchpulverhaltige Kindernah-rung

22 - - - -

Müsli 26 - - - -

Maiserzeugnisse 6 4 1 2 1

Glutenfreie Teigware, Brot-mischungen

18 9 1 4 4

Getreideflocken 23 - - - -

Gesamt 95 13 2 6 5

2.4 Untersuchung zum Nachweis einer Behandlung mit ionisierenden Strahlen

Im Jahr 2006 (6 Berichtszeitraum gemäß §7 Abs.3 Nr.2 der Lebensmittelbestrahlungsverordnung) wurden insgesamt 9 Proben mittels ESR-Spektroskopie auf eine Behandlung mit ionisierenden Strah-len untersucht. Es handelte sich dabei um 2 Gewürze und 7 Proben Garnelenpanzer.

Eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen konnte in keinem Fall nachgewiesen werden.

2.5 Untersuchungen zum Nachweis der Sudan-Farbstoffe

Auch in diesem Berichtsjahr wurde auf die nicht zugelassenen Sudan-Farbstoffe in insgesamt 132 Lebensmitteln, vorwiegend in Chili- und Paprikapulvern, Curry sowie daraus zubereiteten Ge-würzpräparaten/Gewürzsalzen, in Würzmitteln wie Zigeunersoßen, Sambal Olek u.a. sowie in gefärb-ten Teig- und Wurstwaren geprüft.

Sudan-Farbstoffe gehören zu den Azo-Farbstoffen und werden üblicherweise zum Färben von Mine-ralölprodukten und Wachserzeugnissen wie Bohnerwachs etc. industriell eingesetzt. In Lebensmitteln kommen sie natürlicherweise nicht vor, ihre Verwendung zum Färben von Lebensmitteln ist EU-weit nicht zulässig. Die Farbstoffe stehen im Verdacht, genotoxische Kanzerogene zu sein. Duldbare tägli-che Aufnahmemengen sind nicht festgelegt. Nach der Entscheidung der Kommission 2005/402/EG vom 23. Mai 2005 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Chilis, Chilierzeugnissen, Kurkuma und Palmöl sind Erzeugnisse, in denen Sudan-Farbstoffe festgestellt werden, zu vernichten.

Positive Proben lagen nur bei Gewürzzubereitungen und Gewürzmischungen vor.

Sudan II und Sudan III waren nicht nachweisbar, auch die weiteren Sudanfarbstoffe Sudanorange G, Sudanrot 7 B, Buttergelb, Sudan schwarz B, Sudanrot B, Sudanrot G, Pararot und Toluolirot wurden nicht festgestellt.

Die Befunde sind nachstehend tabellarisch aufgeführt. Insgesamt ist die Belastung mit Sudan-Farbstoffen rückläufig.

Page 108: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Tabelle: Sudan-Farbstoffe

Probenart Anzahl untersuchter Proben

davon positiv

Sudan I

(mg/kg)

Sudan IV

(mg/kg)

Chili (ganz, gemahlen) 1 - nn* nn*

Geflügelgewürzmischung 2 - nn nn

Paprikapulver 42 - nn nn

Gewürzzubereitungen 37 1 2,7 nn

Gewürzmischungen 5 2 17,2

138,7

9,2

9,2

Sumak 1 1 1,1 nn

Currypulver 2 - nn nn

Würzsoßen, Sambal Olek u.a. 30 - nn nn

Teigwaren 4 - nn nn

Gefärbte Wurstmassen 4 - nn nn

Coriander, Kurkuma 3 - nn nn

Erdnüsse mit Würzkruste 1 - nn nn

Gesamt 132 4 4 2 *nn: <1 mg/kg

2.6 Anorganisches Arsen in Meeresalgen

Bei der Untersuchung einer Algenprobe im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2006 Programm 1.9 "Anorganisches Arsen in Algen und Algenerzeugnissen" wurde ein hoher Gehalt von 75,0 mg/kg an anorganischem Arsen gefunden. Arsen ist in Lebensmitteln sowohl in organisch gebundener Form als auch in anorganischen Verbin-dungen zu finden. Als organische Arsenverbindungen treten verschiedenwertige Methylarsensäuren, die im Stoffwechsel zahlreicher Organismen einschließlich des Menschen gebildet werden, außerdem Arsenbetain, Arsencholin und Arsenzucker auf. Arsenbetain und Arsencholin kommen vor allem in Fi-schen vor und werden im menschlichen Körper nicht metabolisiert sondern unverändert ausgeschie-den. Die vor allem in Algen vorkommenden Arsenzucker sind toxokologisch bislang kaum untersucht. Das hochtoxische und leichtflüchtige Gas Arsin (AsH3) spielt bei der Betrachtung der Aufnahme durch Lebensmittel keine Rolle. Erst kürzlich erschien der Endbericht eines Forschungsvorhabens im Auf-trag des Bundesinstituts für Risikobewertung, in dem " Verfahren zur Ableitung von Höchstgehalten für krebserzeugende Umweltkontaminanten in Lebensmitteln" unter anderem auch für Arsen bewertet wurden (Schuhmacher-Wolz et al. 2005). Toxikologisch von Bedeutung sind die anorganischen Verbindungen des Arsens, die im Körper auf un-terschiedliche Weise verstoffwechselt werden und dann krebserregende und nicht-krebserregende, aber sehr wohl toxische Wirkungen haben. Vor diesem Hintergrund wurde 1983 von JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) für oral aufgenommenes anorganisches Arsen eine vorläufige maximal duldbare tägliche Aufnahme von 0,002 mg/kg Körpergewicht und Tag (PMTDI = Provisional Maximum Tolerable Daily Intake) abgeleitet (JECFA 1983). Für organisches Arsen, das als deutlich weniger toxisch eingeschätzt wurde, wurde mangels ausreichender Daten keine Bewertung vorgenommen. Der PMTDI wurde von JECFA 1988 bestätigt und in einen PTWI-Wert (Provisional To-lerable Weekly Intake) in Höhe von 0,015 mg/kg Körpergewicht und Woche für anorganisches Arsen umgewandelt (JECFA 1988, JECFA 2001). In verschiedenen Studien wurden noch deutlich niedrigere

Page 109: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

duldbare Aufnahmemengen abgeleitet, die jedoch ebenfalls bislang nicht in hier geltendes Recht um-gesetzt wurden. Aus dem PTWI-Wert und zusätzlichen anderen Studien lässt sich jedoch unter Berücksichtigung einer täglichen Verzehrsmenge von zwei Litern Wasser der derzeit gültige Trinkwassergrenzwert von 10 µg/l Arsen (allerdings als Gesamtarsen) herleiten. Für die Situation bei Lebensmitteln hat man sich bislang aber noch nicht auf einen einheitlichen Be-wertungsmaßstab geeinigt, da die meisten Gehaltsdaten sich auf den Gesamtgehalt an Arsen bezo-gen und in Ermangelung einer routinetauglichen Analysenmethode nicht zwischen anorganischem und organischem Arsen differenzierten. Aus diesem Grunde hat sich auch das Codex Komitee für Le-bensmittelzusatzstoffe und Kontaminanten der Codex Alimentarius Commission der FAO/WHO nicht imstande gesehen, die bereits in einigen Codex-Standards vor allem für Fette und Öle festgelegten Grenzwerte von 0,1 mg/kg Arsen zu überarbeiten. Dieses analytische Manko ist jetzt aber durch die im Dezember 2004 in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB veröf-fentlichten Methode zur Bestimmung von anorganischem Arsen behoben. Diese Methode wurde auch zur Analyse der im Berichtszeitraum analysierten Algenproben eingesetzt. Für Futtermittel wurden interessanterweise im Rahmen der Richtlinie 2003/100/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung verschiedene Höchstgehalte für Arsen in zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen festgelegt, z. B.:

• Arsen in Futtermittelausgangserzeugnissen 2 mg/kg Gesamtarsen • Arsen in Alleinfuttermitteln 2 mg/kg Gesamtarsen • Arsen in Ergänzungsfuttermitteln 4 mg/kg Gesamtarsen

jeweils bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %. Es gibt dort auch Aus-nahmen mit höheren zulässigen Gesamtarsengehalten. Z. B. wurde für Futtermittel aus der Verarbei-tung von Fischen oder anderen Meerestieren ein zulässiger Gehalt an Gesamtarsen von 15 mg/kg und für Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Futtermittel-Ausgangserzeugnisse ein zulässi-ger Gehalt an Gesamtarsen von 40 mg/kg festgelegt, wobei aber insbesondere mit Blick auf die See-algenspezies Hizikia fusiforme (Hijiki-Algen) Untersuchungen gefordert werden können, die sicherstel-len, dass der Gehalt an anorganischem Arsen unter 2 mg/kg liegt (Fußnote im Anhang der Richtlinie 2003/100/EG). Die Richtlinie wurde durch die Futtermittelverordnung 2004 in nationales Recht umge-setzt, wobei diese Fußnote aber nicht übernommen wurde. Somit liegen im deutschen Lebens- und Futtermittelrecht nur Höchstgehalte für Gesamtarsen, aber nicht für anorganisches Arsen vor. In einigen anderen Ländern wurden folgende Höchstgehalte für Arsen in Lebensmitteln festgelegt: Australien/Neuseeland (Australia New Zealand Food Standards Code) Der "Australia New Zealand Food Standards Code (Standard 1.4.1)" legt fest: Höchstgehalt für Arsen (gesamt):

• Getreide 1 mg/kg Höchstgehalt für Arsen (anorganisch):

• Krustentiere 2 mg/kg • Fische 2 mg/kg • Weichtiere 1 mg/kg • Meeresalgen (essbarer Seetang) 1 mg/kg

China (National Standard of the People's Republic of China) Höchstgehalt für Arsen (anorganisch):

• Meeresalgen, Algenprodukte 1,5 mg/kg • Fische 0,1 mg/kg • Andere aquatische Produkte tierischen Ursprungs 0,5 mg/kg

Spanien (Spanien, Real Decreto 2420/1978) Höchstgehalt für Arsen (gesamt):

• Gemüse 1 mg/kg • Meeresalgen 1 mg/kg

Vereinigtes Königreich (MAFF UK 1998)

Page 110: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

"Arsenic in Food Regulations" (S.I.[1959] No. 831) Höchstgehalt für Arsen (gesamt):

• Lebensmittel 1 mg/kg All diesen ausländischen Grenzwerten ist jedoch gemein, dass sie entweder schon alt und/oder keine nachvollziehbaren toxikologischen Begründungen für ihre Höhe verfügbar sind. Oft scheinen es Vor-sorgewerte zu sein, die sich an der analytischen Nachweisbarkeit des Arsens im Lebensmittel und der Forderung, im Lebensmittel möglichst nicht vorzukommen, orientieren. Aufgrund hoher Funde an anorganischem Arsen in Hijiki-Algen warnen die Lebensmittelüberwa-chungsbehörden in Kanada (CFIA 2001), Großbritannien (Food Standards Agency 2004; COT 2004), Neuseeland (NZFSA 2004) und Hongkong (FEHD Hongkong 2005) vor dem Verzehr dieser speziellen Algenart. In Hongkong sind auch Import und Verkehr von Hijiki-Algen für den menschlichen Verzehr verboten. In Neuseeland sind sämtliche Importe von Hijiki-Algen auf anorganisches Arsen zu untersu-chen und bei Gehalten von mehr als 1 mg/kg vom Zoll zurückzuweisen (NZFSA 2005). Rechnet man den in der hier untersuchten Hijiki-Probe gefundenen Gehalt an anorganischem Arsen unter Berücksichtigung der Maximal-Verzehrsempfehlung auf dem Etikett (1 g Alge/Tag) auf eine Aus-schöpfung des PTWI durch eine 70 kg schwere Person um, so erhält man folgende Relation: PTWI = 15 µg/kg Körpergewicht (KG) * Woche (w) (JECFA 1988) Tagesverzehrhöchstmenge lt. Etikett: ca. 1 g = 1 Alge bzw. 1 EL Algen (getrocknet, wie in der Pa-ckung angeboten) 1 kg Hijiki-Alge (vorliegende Probe) enthält 75 mg anorganisches Arsen 1 g Hijiki-Alge (vorliegende Probe) enthält 75 µg anorganisches Arsen 75 µg anorg. Arsen pro 70 kg Körpergewicht und Tag = 1,1 µg anorg. Arsen/kg KG*Tag 5 * 75 =525 µg anorg. Arsen pro 70 kg KG *w = 7,5 µg anorg. Arsen/kg KG*Woche = 50 % des PTWI Es wurden also im vorliegenden Fall bereits 50 % des PTWI durch eine tägliche Mahlzeit von 1 g (!) Hijiki-Algen ausgeschöpft. Unterstellt man, dass der Verzehr von nur einem Gramm eines Gemüses bei einer Mahlzeit wenig realistisch ist, wird der PTWI für anorganisches Arsen bereits bei einer Mahl-zeit überschritten, ohne dass andere Arsen-Quellen in die Zufuhr mit eingerechnet werden. In diesem Fall war die Probe aufgrund des hohen Gehalts an anorganischem Arsen als nicht sicher im Sinne des Artikels 14 (1) i. V. m. (2) b) der VO (EG) 178/2002 zu beurteilen. Nach Artikel 14 (1) der VO (EG) 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden. Nach Absatz 2 b der VO gelten Lebensmittel als nicht sicher, wenn sie für den Verzehr durch Men-schen ungeeignet sind. Dies ist nach Absatz 5 der VO dann der Fall, wenn ein Lebensmittel infolge einer durch Fremdstoffe oder auf andere Weise bewirkten Kontamination, auf Grund von Fäulnis, Ver-derb oder Zersetzung für den Verzehr durch Menschen inakzeptabel geworden ist. Ggf. ist aus toxikologischer Sicht, auch im Lichte der Verzehrwarnungen vor Hijiki-Algen in Großbri-tannien, Kanada, Neuseeland und Hongkong, auch eine Beurteilung dermaßen hoch mit anorgani-schem Arsen belasteter Proben als gesundheitsschädlich im Sinne des Artikels 14 (1) i. V. m. (2) a) der VO (EG) 178/2002 möglich. Literatur: Schuhmacher-Wolz, U., Hassauer, M., Oltmanns, J., Schneider, K., 2005: Verfahren zur Ableitung von Höchstgehalten für krebserzeugende Umweltkontaminanten in Lebensmitteln. Endbericht des Projek-tes Förderkennzeichen (UFOPLAN) 704 61 358 im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Freiburg, Mai 2005; http://www.bfr.bund.de/cm/208/verfahren_zur_ableitung_von_hoechstgehalten_fuer_krebserzeugende_umweltkontaminanten_in%20_lebensmitteln.pdf

Page 111: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

JECFA 1983: Monograph Nr. 570 Arsenic (WHO Food Additives Series 18); http://www.inchem.org/documents/jecfa/jecmono/v18je17.htm JECFA 1988: Monograph Nr. 658 Arsenic (WHO Food Additives Series 24); http://www.inchem.org/documents/jecfa/jecmono/v024je08.htm JECFA 2001: Evaluation Arsenic; http://www.inchem.org/documents/jecfa/jeceval/jec_159.htm Richtlinie 2003/100/EG: Richtlinie 2003/100/EG der Kommission vom 31. Oktober 2003 zur Änderung von Anhang I zur Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über uner-wünschte Stoffe in der Tierernährung; http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2003/l_285/l_28520031101de00330037.pdf Australia New Zealand Food Standards Code, Standard 1.4.1 Contaminants and Natural Toxicants; http://www.foodstandards.gov.au/thecode/foodstandardscode.cfm National Standard of the People's Republic of China, Hygienic Standard for Marine Algae & Algae Products; http://www.fas.usda.gov/ffpd/WTO_SPS_TBT_Notifications/Fishery_Products/CH47%20Algae%20Products.pdf National Standard of the People's Republic of China, Hygienic Standard for Fresh and Frozen Marine Products of Animal Origin; http://www.fas.usda.gov/ffpd/WTO_SPS_TBT_Notifications/Fishery_Products/CH54%20Fresh%20Frozen%20Fish.pdf Spanien, Real Decreto 2420/1978; http://www.aesa.msc.es/aesa/web/AesaPageServer?idcontent=5664&idpage61 MAFF UK 1998: MAFF Press Release (429/98), 3 November 1998, Food Law News - UK - 1998, 3 November 1998 Survey Results for Contaminants in Dietary Supplements and Licensed Medicinal Products; Foodlaw Reading, Dr David Jukes, The University of Reading; http://www.foodlaw.rdg.ac.uk/news/uk-98-54.htm CFIA 2001: Canadian Food Inspection Agency, October 2, 2001, Consumer Advisory - Inorganic ar-senic and Hijiki seaweed consumption; http://www.inspection.gc.ca/english/fssa/concen/specif/arsenice.pdf Food Standards Agency 2004: Seaweed warning 28 July 2004; http://www.food.gov.uk/news/newsarchive/2004/jul/hijiki Arsenic in seaweed 28 July 2004; http://www.food.gov.uk/science/surveillance/fsis2004branch/fsis6104 full food survey information sheet FSIS 61/04 Arsenic in seaweed; http://www.food.gov.uk/multimedia/pdfs/arsenicseaweed.pdf COT 2004: Committee on Toxicity of Chemicals in Food, Consumer Products and the Environment, TOX/2004/35 Urgent COT opinion on arsenic in seaweed; http://www.food.gov.uk/multimedia/pdfs/TOX-2004-35.pdf NZFSA 2004: New Zealand Food Safety Authority, 21 October 2004, Hijiki seaweed high in arsenic; http://www.nzfsa.govt.nz/publications/media-releases/2004-10-21.htm New Zealand Food Safety Authority, October 2004, Inorganic arsenic in hijiki seaweed; http://www.nzfsa.govt.nz/consumers/food-safety-topics/chemicals-in-food/hijiki-arsenic/index.htm?print

Page 112: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

_____________________________________________________________________________________________________ Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

NZFSA 2005: New Zealand Food Safety Authority, Standard Management Rule 23: Hijiki seaweed, 5 April 2005; http://www.nzfsa.govt.nz/imported-food/high-risk/23smrhijikiseaweed.htm FEHD Hongkong 2005: Food and Environmental Hygiene Department, Risk In Brief: Issue No. 17: Hi-jiki and Arsenic; http://www.fehd.gov.hk/safefood/report/hijiki/ Zitierte Rechtsnormen: • Richtlinie 2003/100/EG der Kommission vom 31. Oktober 2003 zur Änderung von Anhang I zur

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung

• Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über uner-wünschte Stoffe in der Tierernährung zul. geänd. d. Richtlinie 2006/13/EG der Kommission vom 3. Februar 2006

• Futtermittelverordnung vom 08.04.1981, Neugefasst durch Bek. v. 07.03.2005 I 522; zuletzt geän-dert durch Art. 1 u. 2 V v. 06.07.2006 I 1444

• Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit v. 28.01.2002 (VO EG 178/2002)

• Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch v. 01.09.2005 (LFGB)

Page 113: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel 2006Butter

12

Frische Pilze29

Kartoffeln36

Säuglings- undKleinkindernahrung

12

Tee6

Käse11

Gemüseerzeugnisse6

Frischobst292

Frischgemüse206

Anzahl der untersuchten Proben

Page 114: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Teil IV

1. Toxikologische und forensische Untersuchungen

1.1 Biologische Flüssigkeiten / Asservate

Wie auch in den Vorjahren wurden zur Untersuchung auf Drogen/Medikamente/andere berauschende Mittel vor allem Blutproben eingesendet und nur relativ wenige Urinproben. Die Aufträge zur Blutuntersuchung lagen mit 296 unter dem Niveau des Vorjahres (367), die Harnuntersuchungen nahmen auf 13 Aufträge gegenüber dem Vorjahr (36) deutlich ab und spielen nur noch eine untergeordnete Rolle. Aus Kostengründen erteilen bzw. bestätigen die Polizeibehörden Untersuchungsaufträge nur noch, wenn das Blutalkoholergebnis die Ausfallserscheinungen des Probanden nicht erklärt oder ein von den Polizeibeamten durchgeführter Drogen-Vortest positiv verlaufen ist. Im letzteren Fall soll dann meistens auch nur dieser positive Vortest bestätigt werden. Weitere mögliche Drogen-/Medikamenteneinnahmen bleiben dabei allerdings gewollt unberücksichtigt. Mitunter kommt es durch dieses Auftragsbestätigungsverfahren aber auch zu sehr kurzfristigen Eilaufträgen von der Staatsanwaltschaft, die für das anstehende Gerichtsverfahren dann doch noch eine, von der Polizei vorher nicht für notwendig befundene, toxikologische Untersuchung benötigt. In den Blut- und Urinproben wurden vor allem Betäubungsmittel, meist Cannabis (Haschisch), z.T. auch in Kombination mit Trinkalkohol und/oder anderen Drogen wie Cocain, Amphetamin und Opiaten bzw. Arzneiinhaltsstoffen nachgewiesen. Die gegenüber dem Vorjahr auf 102 gestiegenen Aufträge (Vorjahr: 86) zur Untersuchung von Asservaten bestanden überwiegend aus einer Vielzahl von teilweise sehr unterschiedlichen Proben (häufig 20 Einzelasservate und mehr), die z.B. im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens direkt beim Beschuldigten und/oder in dessem Umfeld sichergestellt wurden. Es dominieren weiterhin Cannabisproben (Pressmassen und insbesondere Blütenstände von Hanfpflanzen, auch aus Eigenanbau im Haus) neben Drogenpulvern. In den Blütenständen von Hanfpflanzen wurden hohe Tetrahydrocannabinol(THC)-Gehalte von bis zu 19 % festgestellt, während Pressmassen im Mittel „nur“ um 9 - 14 % THC, vereinzelt aber sogar bis zu 28 % THC aufwiesen. In sichergestellten „Swiss Cannabis Pastillen“ waren in einer homogenisierten Durchschnittsprobe 0,001 % THC (entsprechend 1 mg/100g bzw. 10 mg/kg) nachweisbar. Dieser für Lebensmittel hohe THC-Gehalt übersteigt damit um mehr als das 66fache den vom bgvv vorgeschlagenen Richtwert für „andere Lebensmittel“ von 0,150 mg/kg. Die Richtwerte wurden von der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln (SKLM) bestätigt. Die höchsten hier festgestellten Heroingehalte in Pulvern lagen bei knapp 64 %, der übliche Gehalt zwischen 10 - 30 %. Cocainpulver wiesen durchweg gute Qualitäten zwischen 24 – 77 % auf. Amphetaminpulver besaß dagegen nur bis zu 21 % Amphetaminbase, z.T. auch in Kombination mit Ecstasy. In einem weißen Pulver war das starke Analgetikum Buprenorphin nachweisbar. Es ist Wirkstoff in Präparaten wie z.B. Subutex® o.ä., das zur Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen angewendet wird. Subutex® darf nur durch zur Substitution ermächtigte Ärzte angewendet werden, da die in der Substitutionsbehandlung üblichen Dosen bei Patienten ohne Opiattoleranz zu schweren Intoxikationen bis hin zum tödlichen Ausgang führen können. In einigen Pulvern wurden die Schmerzmittel Phenacetin, Ibuprofen oder Paracetamol, bzw. auch Paracetamol mit Coffein, Coffein, Ascorbinsäure oder Lactose nachgewiesen. In Tabletten war Ecstasy (Methylendioxy-methylamphetamin (MDMA) nachweisbar. 5-eckige, rosafarbene Tabletten wiesen Methyltestosteron auf. Das Steroid Methyltestosteron ist ein oral wirksames Androgen. Es leitet sich vom Testosteron ab, dem wichtigsten männlichen Sexualhormon. Androgene bewirken die Ausbildung der primären und sekundären männlichen Geschlechtsorgane und fördern die Spermiogenese. Sie sind außerdem anabol wirksam. Aufgrund

Page 115: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

ihrer missbräuchlichen Verwendung im Leistungssport stehen sie als verbotene Wirkstoffe in der Dopingliste. In anderen rosafarbenen Tabletten wurde das anabol wirksame Androgen Metandienon nachgewiesen, das missbräuchlich als Dopingmittel eingesetzt wird. Es leitet sich ebenfalls vom Testosteron ab. LSD-Trips wiesen bis zu 46 µg LSD/Trip auf. In einer farblosen, stechend/dumpf riechenden Flüssigkeit wurden Isobutylnitrit und Isobutanol nachgewiesen. Der leicht flüchtige, Stickstoffmonoxid(NO)-freisetzende Schnüffelstoff Isobutylnitrit wirkt aufgrund der Abspaltung von NO im Körper kurzfristig stark gefäßerweiternd (vasodilatatorisch), blutdrucksenkend und muskelrelaxierend. Eine angebliche aphrodisierende Wirkung ist umstritten. Tiefe Inhalationen können zusätzlich Schwindel, eine Hautrötung des Gesichts (Flush) und euphorische Gefühle verursachen. Die Wirkung lässt innerhalb weniger Minuten nach, daher wird Isobutylnitrit meist mehrmals tief inhaliert. Ein Trinken der Flüssigkeit kann durch Reduzierung des Sauerstoffs im Blut zu lebensbedrohenden Zuständen führen. In der Szene wird Isobutylnitrit unter der Bezeichnung „Rush“ oder „Poppers“ gehandelt. Isobutylnitrit wird innerhalb kürzester Zeit (Halbwertszeit nur etwa 1,4 Minuten) fast vollständig zum leichtflüchtigen Alkohol Isobutanol verstoffwechselt, der ebenfalls eine Halbwertszeit von nur etwa 1,5 Minuten aufweist. Bei einer Verkehrskontrolle eines wegen Benzinmangels liegengebliebenen PKWs wurden 10 Jutesäcke mit insgesamt 990 Pflanzenbündeln entdeckt. Es handelte sich um Khat. Khat ist ein Strauchgewächs, das vor allem in ostafrikanischen Ländern wie Jemen und Äthiopien wächst. Die Blätter des Strauches enthalten u.a. das Alkaloid Cathinon, das das zentrale Nervensystem anregt und in seiner Wirkung Amphetamin ähnelt. Nach dem Konsum von Khat stellt sich ein Zustand leichter Euphorie ein, der durch Rededrang und Hyperaktivität gekennzeichnet ist. Dieser Erregungsphase schließt sich eine etwa zweistündige Phase abgeklärter, selbst zufriedener Gelassenheit an. Die abschließende Phase ist durch aufkommende Geistesabwesenheit, Niedergeschlagenheit und Depression gekennzeichnet. Nach wiederholtem Konsum kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln. Ursprünglich wird Khat als Teil des religiösen und gesellschaftlichen Lebens konsumiert. Der Konsum findet in Gruppen statt, in deren Verlauf pro Person etwa 1 - 2 Khat-Bündel (ca. 100 – 400 g frische Blätter) verbraucht werden. Die Einheimischen nehmen die jungen Triebe in die eine Hand und zupfen mit der anderen die Blätter und Zweigspitzen ab. Diese kauen sie und behalten sie als eingespeichelte „Klumpen“ im Mund bzw. in der Backe („Khat-Beule“). Die Blätter selbst werden nicht geschluckt, sondern lediglich der ausgesaugte Saft. Der Cathinon-Gehalt schwankt je nach Herkunft erheblich. Auch durch das Welken der Blätter, Trocknen und Lagern der Triebe wird Cathinon schnell abgebaut. Frisch vermarktete, junge Triebe enthalten nach Literaturangaben etwa 0,01 – 0,33 % Cathinon. Tiefgekühlt ist Cathinon längere Zeit haltbar. Die Cathinon-Gehalte in den vorliegenden Khatpflanzen betrugen 0,085 % bis 0,118 %. Sie liegen damit zwar eher im unteren Qualitätsdurchschnitt der Literaturangaben, angesichts des langen Transportweges und des bereits beim Welken der Blätter beginnenden Cathinonabbaues müsste es sich aber ursprünglich um eine gute bis sehr gute Khatqualität gehandelt haben. Bei insgesamt 147 unterschiedlich großen, selbst gezogenen Kakteen handelt es sich offensichtlich um den meskalinhaltigen, halluzinogenen Kaktus Peyote, botanisch Lophophora williamsii. Er gehört zu den meistverwendeten mexikanischen Kultdrogen. In der Volksheilkunde ist er auch als Allheilmittel bekannt. Die knollenförmigen Köpfe werden abgeschnitten, frisch konsumiert oder in Scheiben geteilt und getrocknet. Diese peyote buttons oder mescal buttons sind praktisch unbegrenzt haltbar und werden zerkleinert oder pulverisiert eingenommen. Sie schmecken extrem bitter und rufen häufig Erbrechen hervor. Meskalin ist ein Halluzinogen wie LSD, wirkt aber erst in viel höherer Dosierung als LSD (etwa 10.000mal höhere Dosis). Die Meskalinwirkung der Kakteen wird durch die Nebenalkaloide modifiziert. Die Gehalte an Meskalin in dem hier untersuchten getrockneten Kakteenmaterial betrugen 0,08 % bis 0,25 % und liegen damit unterhalb der in der Literatur angegeben Meskalinkonzentrationen von etwa 1 %. In einem Wasserglas war das Psychopharmakon Oxazepam und in Wattepads das früher als Narkosemittel gebräuchliche Chloroform nachweisbar. Diese Wirkstoffe hatte der Ex-Freund seiner früheren Lebensgefährtin offensichtlich verabreicht. In der Blutprobe der Frau war Oxazepam ebenfalls nachweisbar. Bei einer Zellenkontrolle in einer JVA wurde eine hellbräunliche, säuerlich-gärige, trübe Flüssigkeit entdeckt. Sie wies allerdings nur einen Alkoholgehalt von 0,04 %vol auf.

Page 116: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Ebenfalls in einer JVA-Zelle sichergestellt wurde eine klare, stark nach Chlor riechende Flüssigkeit. In diesem Fall handelte es sich um Chlorbleichlauge. 1.2 Blutalkohol

Auch in 2006 ist wiederum ein Rückgang an Blutalkoholproben zu verzeichnen. Der starke Abfall im Jahr 2000 ist dabei eindeutig auf die Einführung und verstärkte Überprüfung des Atemalkoholgehaltes zurückzuführen. Der Abwärtstrend ab 2000 hält jedoch an. Das Verhältnis von Blutproben im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten zu den Blutproben bei anderen Delikten und Straftaten liegt mit 68,0 % unter den Zahlen der Vorjahre. Insgesamt gesehen ist hier in den letzten Jahren eine deutliche Verschiebung zugunsten anderer Delikte wie z. B. Eigentumsdelikte oder Tätlichkeiten festzustellen.

Der Spitzenreiter unter den Probanden wies einen BAK-Wert von 3,69 ‰ auf, der Höchstwert bei den weiblichen Probanden lag bei 4,08 ‰.

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Blutproben insgesamt

4091 4527 4272 3455 3391 3336 3219 3034 2908 2750

davon Ver-kehrsdelikte

3588 3871 3588 2795 2674 2545 2364 2165 2038 1871

%-Anteil Verkehrsde-likte

87,7 85,5 84,0 80,9 78,9 76,3 73,4 71,4 70,1 68,0

Höchster Wert m ‰ 4,93 4,45 4,34 4,12 4,03 4,74 3,91 3,69 3,67 3,69 Höchster Wert w ‰ 3,70 3,60 3,73 3,63 3,95 3,61 3,82 4,66 3,32 4,08

m = männlich / w = weiblich

2. Umwelt- und Wasseruntersuchungen

Im Berichtsjahr wurden 1614 Proben analysiert. Für die genannten Bereiche sind die Probenzahlen ab 2000 in tabellarischer Form als Anlage dargestellt.

Im Bereich der Umweltuntersuchungen führte der Ende 1999 erfolgte Personalabbau zur Einstellung der in den Vorjahren von hier durchgeführten Deponieüberwachungen im Hochsauerlandkreis. Die Zahl der Umweltuntersuchungen sank daher in 2000 erheblich, konnte aber bis 2005 auf einem reduzierten Niveau gehalten werden. Im Berichtsjahr führte der Verlust eines Dauerauftrages für Abwasserproben aus Kleinkläranlagen zu einem weiteren Rückgang der Probenzahlen.

Tabelle: Übersicht der Umwelt- und Wasseruntersuchungen seit 2000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Trink- und Brauchwasser 442 435 496 579 656 722 857

Bäderwasser incl. Badegewässer 303 301

286

293

265

271

205

Zwischensumme 745

736

782

872

921

993

1062

Grundwasser-Beobachtungsbrunnen 255 254 316 276 265 245

260

Oberflächenwasser 81 81 64 64 63 81 67

Abwasser 151 189 200 221 244 276 134

Bodenluft u.a. Materialien 20 74 50 31 27 46 34

Boden, Schlamm, Abfall 133 50 55 40 57 70 57

Page 117: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

Zwischensumme 640 648 685 632 656 718 552

Gesamtprobenzahl

1385

1384

1467

1504

1577

1711

1614

2.1 Wasseruntersuchungen

2.1.1 Trinkwasseruntersuchungen

Im Berichtsjahr 2006 wurden, wie auch in den vorangegangenen Jahren, schwerpunktmäßig Auftragsuntersuchungen für Betreiber von Kleinanlagen durchgeführt. Es kam im Berichtsjahr jedoch eine erhebliche Anzahl an Untersuchungen von Wässern aus neuen Trinkwasserleitungsabschnitten, sowie von Trinkwässern aus öffentlichen Gebäuden mit Abgabe an Dritte hinzu. Bei letzteren wurden Kaltwasserproben in der Regel mikrobiologisch und auf Blei (bei entsprechendem Alter der Gebäude), Warmwasserproben auf Legionella spec. untersucht.

Das Chemische Untersuchungsamt Hamm besitzt hierfür die notwendige Akkreditierung sowie die Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz.

Die Untersuchungsumfänge der durchgeführten Analysen sowie deren Häufigkeit richteten sich dabei nach den jeweiligen Auflagen und Festsetzungsbescheiden der zuständigen Gesundheitsämter.

Den höchsten Anteil der Grenzwertüberschreitungen nach TrinkwV bei den physikalisch-chemischen Untersuchungen an Kleinanlagen haben auch in diesem Jahr wieder die Gehalte an Eisen und Mangan. Stark rückläufig sind seit Jahren überhöhte Nitrat-Gehalte in, da die Betreiber von Kleinanlagen mittlerweile in der Regel tiefere Bohrlöcher verwenden.

Die erhöhten Konzentrationen für Eisen, Mangan und Ammonium sind dabei in den meisten Fällen geogen bedingt und gesundheitlich unbedenklich. Es gibt jedoch hinsichtlich der Brauchwassereigenschaften solcher Wässer erhebliche Einschränkungen, da es im Laufe der Zeit zu Ablagerungen in den Rohrleitungen und Geräten der Hausinstallation kommen kann. Dass es trotz der an viele Kleinanlagen angeschlossenen Enteisenungs- und Entmanganungsanlagen zu Grenzwertüberschreitungen kommt, deutet auf Fehlbedienungen und Wartungsmängel hin.

Erwartungsgemäß lagen die Beanstandungsquoten bei Brunnen mit geringer Tiefe und Oberflächenkontakt wie Schachtbrunnen und Schacht-/Bohrbrunnen (=Schachtbrunnen, in dem ein Bohrbrunnen niedergebracht wurde und das Brunnenrohr unterhalb der Wasseroberfläche des Schachtbrunnens endet), erheblich höher als bei den in der Regel deutlich tieferen und vor Oberflächenwassereintritt geschützten Bohrbrunnen. Die Anzahl von Schacht-, Schacht-/Bohrbrunnen und Bohrlöchern geringer Tiefe und damit nur kurzer Bodenpassage des geförderten Wassers ist seit Jahren rückläufig. Quellen wurden nur noch höchst selten für die Trinkwassergewinnung genutzt, da ihre Schüttung vielfach zu gering und wenig konstant ist und/oder ihre Wasserqualität häufig stark zu wünschen übrig ließ.

Gesundheitlich bedenklich ist die Belastung des Grundwassers und damit in vielen Fällen auch des Trinkwassers mit Nitrat. Proben aus Schachtbrunnen überschritten den Grenzwert der TrinkwV für Nitrat deutlich häufiger als Wässer anderer Herkunft. Dies ist durch den Einfluß von Kunstdünger und/oder Gülle aus der Landwirtschaft vor allem auf das erste Grundwasserstockwerk, aus dem Schachtbrunnenanlagen im wesentlichen gespeist werden, erklärlich. Die anderen Brunnentypen werden zumeist von Grundwässern aus größerer Tiefe (mit)gespeist. Insgesamt gesehen ist die Belastung der Trinkwässer aus Eigenversorgungsanlagen mit Nitrat im Einzugsgebiet aber stark rückläufig.

Bei den mikrobiologischen Untersuchungen zeigte sich erneut, daß Schachtbrunnen, Schacht-/Bohrbrunnen und Quellen wesentlich öfter aufgrund einer schlechten mikrobiologischen Beschaffenheit beanstandet wurden als Bohrbrunnen. Insbesondere coliforme Keime und/oder Escherichia coli, waren für die bakteriologische Verunreinigung des Trinkwassers verantwortlich. Dies läßt sich, wie bei Nitrat, auf das Eindringen und Zumischen von meist fäkal verunreinigtem Oberflächenwasser zum Grundwasser zurückführen. Die von Brunnenbesitzern durchgeführten Sanierungsmaßnahmen zeigten bei Schachtbrunnen häufig keinen dauerhaften Erfolg; bei Schacht-/Bohrbrunnen wurde hingegen meist eine deutliche Verbesserung der Wasserbeschaffenheit erzielt, wenn das Bohrbrunnenwasser direkt in das Hauswassernetz eingespeist und somit das Vermischen mit Oberflächenwasser umgangen wurde. Bohrbrunnen besitzen diese Kontaminationsquellen dann

Page 118: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

Gemeinsamer Jahresbericht der Chemischen Untersuchungsämter Hagen und Hamm 2006

nicht, wenn sie das erste Grundwasserstockwerk durch ein vollwandiges Rohr umgehen und das Trinkwasser erst aus größerer Tiefe fördern.

Die nach den Einzelparametern aufgeschlüsselten Befunde decken sich weitgehend mit den Ergebnissen vergangener Jahre, so dass man sagen kann, daß ein Bohrbrunnen hinsichtlich einer einwandfreien mikrobiologischen Beschaffenheit des Trinkwassers als günstigster Brunnentyp anzusehen ist.

Die Wässer aus zentraler öffentlicher Versorgung zeigten im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen keine Grenzwertüberschreitungen. Einige Beschwerdeproben von Verbrauchern aus Mietwohnungen zeigten überhöhte Eisengehalte. Diese ließen sich jedoch in der Regel auf Korrosionen innerhalb der jeweiligen Hausinstallationen zurückführen. Problematisch sind die in einigen Regionen noch vorhandenen Hausanschlußleitungen aus Blei, deren Austausch anzustreben ist.

2.1.2 Bäderwasseruntersuchungen nach DIN 19643

Die untersuchten Bäderwasserproben stammen aus öffentlichen und privaten Bädern, die in regelmäßigen Abständen unangekündigt beprobt werden. Es handelt sich dabei um Lehrschwimmbecken, Hallenbäder, Freibäder, Krankenhausbäder und sonstige Bäder in privater Trägerschaft.

Die Bäderprobe nach DIN 19643 setzt sich aus den drei Einzelproben Füll-, Rein- und Beckenwasserprobe zusammen. Die Gehalte an Nitrat sowie Oxidierbarkeit und pH im Füllwasser (= Trinkwasser) sind nur als Vergleichswerte für die Einordnung der jeweiligen Parameter in den Rein- und Beckenwasserproben von Bedeutung.

Mikrobielle Belastungen waren selten, dann aber meist auf zu geringe Gehalte an freiem Chlor im Beckenwasser bei gleichzeitig zu hoher Belegung zurückzuführen. Im Regelfall lag dann auch das Redoxpotenial, das ein Maß für eine ausreichend schnelle Keimabtötung darstellt, viel zu niedrig.

Hierbei ist zu bemerken, dass auf die öffentlichen Hallen- und Freibäder nur wenige Bemängelungen bzw. Beanstandungen fielen. Alle weiteren Bemängelungen und Beanstandungen betrafen die Lehrschwimmbecken und die Bäder in privater Trägerschaft. Bei den Lehrschwimmbecken ist der Grund hierfür in dem häufig deutlich höheren Alter, vor allem aber in dem geringen Automatisierungsgrad Mess- und Regeltechnik der Anlagen zu suchen.

Insgesamt gesehen ist jedoch durch die bereits jahrelange Kontroll- und Untersuchungstätigkeit ein sehr niedriges Beanstandungs- bzw. Bemängelungsniveau erreicht worden.

Page 119: S t a d t H a g e n E n n e p e - R u h r - K r e i s 2 0 0 6 · Vorwort zum Jahresbericht 2006 Mit dem Jahresbericht 2006 informieren die Chemischen Untersuchungsämter Hagen und

► L

agep

lan

Ch

emisch

es Un

tersuch

un

gsam

t Hag

en

Pap

pelstraß

e 1

AbfahrtHagen-Boele

A45

A1

AbfahrtHagen-Nord

KreuzHagen

Bremen

Do

rtm

un

d

Köln

Schwerter S

tr.

Kapellenstr.

Hagener S

tr.

Pa

ppel

str.

Feldmühlenstr.

Feithstr.

Anfahrt über die A1 (Köln-Bremen)Abfahrt Hagen-Nord. von hier ca. 2,4 km Richtung Hagen-Mitte, bis zur Kreuzung Pappelstraße (Helfe), dort links abbiegen nach 100 m links: Einfahrt Parkplatz Chemisches Untersuchungsamt

Anfahrt mit der BahnAb Hauptbahnhof Hagen mit den Buslinien 512 (Bathey), 524 (Gosmann) oder (Kabel) bis zur Haltestelle Kapellenstr.

Anfahrt über die A45 (Sauerlandlinie)Am Kreuz Hagen auf die A46 Richtung Hagen, bis Abfahrt Feithstraße (Hagen-Boele). Von hier rechts ca. 2 km bis zur Aral-Tankstelle, dort rechts abbiegen, nach 100 m links: Einfahrt Parkplatz Chemisches Untersuchungsamt