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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales S T R A T E G I E K O N Z E P T zur Einführung des BOS-Digitalfunks in den Kommunen

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

S T R A T E G I E K O N Z E P T

zur

Einführung des BOS-Digitalfunks

in den Kommunen

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Version Datum Autor Änderungsgrund / Bemerkungen 0.1 20.08.2014 Scheler Ersterstellung 0.2 30.10.2014 Scheler, Lorek Überarbeitung 0.3 15.11.2014 Scheler Einarbeitung Änderungsvorschläge 44.1 0.4 30.11.2014 Scheler, Emrich Einarbeitung Bearbeitungshinweise 44.27 0.5 01.12.2014 Scheler, Stielow Einarbeitung Bearbeitungshinweise 44.3 0.6 15.01.2015 Scheler Einarbeitung Bearbeitungshinweise TIM,

Ref. 47, TLVwA und TLFKS 0.7 23.01.2014 Scheler Einarbeitung Bearbeitungshinweise nach

Besprechung mit Vertretern TIM, Ref. 47 und 44, TLVwA und TLFKS

0.8 30.06.2015 Schniedermeier, Scheler, Kienast

Fortschreibung

0.9 27.07.2015 Scheler Einarbeitung interner Hinweise

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Inhalt

1 ALLGEMEINER TEIL .................................... ................................................................................................ 4

1.1 AUSGANGSSITUATION ......................................................................................................................... 4

1.2 ANWENDUNGSBEREICH ...................................................................................................................... 4

1.3 ZIELSTELLUNG ................................................................................................................................... 4

1.4 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN .................................................................................................. 5

1.5 ORGANISATORISCH-BETRIEBLICHE RAHMENBEDINGUNGEN .................................................................. 5

1.6 KONZEPTIONELLE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................... 7

1.7 FORMELLE UND TECHNISCHE TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN .............................................................. 8

1.8 KOMMUNIKATIONSSTRUKTUREN .......................................................................................................... 8

1.9 VERFÜGBARKEIT VON DIENSTEN ......................................................................................................... 9

2 PROJEKTORGANISATION – ROLLEN............................ .......................................................................... 10

2.1 THÜRINGER MINISTERIUM FÜR INNERES UND KOMMUNALES ............................................................... 10

2.2 THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT ............................................................................................ 10

2.3 LANDKREISE UND KREISFREIE STÄDTE .............................................................................................. 11

2.4 AUFGABENTRÄGER .......................................................................................................................... 11

2.5 PROJEKTMEILENSTEINE .................................................................................................................... 11

3 MIGRATIONSSTRATEGIE ................................ .......................................................................................... 12

3.1 VORBEMERKUNG.............................................................................................................................. 12

3.2 PHASE 0 – PLANUNGSPHASE ............................................................................................................ 13

3.3 PHASE 1 - AUSSTATTUNG DER TUNNELBASISEINHEITEN ..................................................................... 14

3.4 PHASE 2.1 - ERTÜCHTIGUNG DER ZENTRALEN LEITSTELLEN............................................................... 15

3.5 PHASE 2.2 - VOLLSTÄNDIGE MIGRATION DES DIGITALFUNKS .............................................................. 15

3.6 MIGRATIONSPLANUNG ...................................................................................................................... 15

4 RETTUNGSDIENST .................................................................................................................................... 16

4.1 VORBEMERKUNG.............................................................................................................................. 16

4.2 AUSSTATTUNG ................................................................................................................................. 16

4.3 UMSETZUNG .................................................................................................................................... 17

5 AUSSTATTUNGSKONZEPT ZENTRALE LEITSTELLEN ................ ......................................................... 17

5.1 VORBEMERKUNG.............................................................................................................................. 17

5.2 DRAHTGEBUNDENE LEITSTELLENMIGRATION ..................................................................................... 17

5.3 LUFTGEBUNDENE LEITSTELLENMIGRATION (ORTSFESTE FUNKANLAGEN) ............................................. 18

5.4 MOBILE BEFEHLSSTELLEN ................................................................................................................ 18

5.5 VERANTWORTUNGSÜBERGANGE ZWISCHEN LSK UND ZENTRALER LEITSTELLE ................................... 18

5.6 LEITSTELLENVERFÜGBARKEIT ........................................................................................................... 20

5.7 ANTRAGSTELLUNG ........................................................................................................................... 20

6 KFZ-MIGRATION....................................... .................................................................................................. 20

6.1 VORBEMERKUNG.............................................................................................................................. 20

6.2 MIGRATIONSSTRATEGIE KFZ-EINBAUTEN........................................................................................... 21

6.3 UMRÜSTORT .................................................................................................................................... 21

7 DEZENTRALE TECHNISCHE SERVICESTELLEN....................... ............................................................. 22

7.1 VORBEMERKUNG.............................................................................................................................. 22

7.2 AUFGABEN/ZUSTÄNDIGKEITEN .......................................................................................................... 22

7.3 SOFTWARE-VERTEILKONZEPT ........................................................................................................... 23

8 ALARMIERUNG VON EINSATZKRÄFTEN UND SIRENENANSTEUERUNG ............... ........................... 23

8.1 VORBEMERKUNG.............................................................................................................................. 23

8.2 SIRENENANSTEUERUNG ................................................................................................................... 23

8.3 ALARMIERUNG MITTELS FUNKMELDEEMPFÄNGER ............................................................................... 24

9 OBJEKTFUNKVERSORGUNG ..................................... .............................................................................. 24

10 INFORMATIONSSICHERHEIT, DATENSCHUTZ, SPEZIELLE DIGITALFUNK-DIENST E ....................... 25

10.1 INFORMATIONSSICHERHEIT ............................................................................................................... 25

10.2 DATENSCHUTZ ................................................................................................................................. 25

10.3 NUTZUNG SPEZIELLER DIGITALFUNK-DIENSTE ................................................................................... 26

11 KOSTEN- UND FÖRDERREGELUNGEN ............................... .................................................................... 26

11.1 TUNNELBASISEINHEITEN (REALISIERUNGSPHASE 1) ........................................................................... 27

11.2 LANDESWEITE DIGITALFUNKMIGRATION ............................................................................................. 27

11.3 FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN ZUR UMRÜSTUNG VON ZENTRALEN LEITSTELLEN ............................. 28

11.4 BETRIEBSKOSTEN ............................................................................................................................ 28

12 SCHLUSSBEMERKUNG........................................... .................................................................................. 28

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1 Allgemeiner Teil 1

1.1 Ausgangssituation 2

Bund und Länder verfolgen das gemeinsame Ziel, ein bundeseinheitliches digitales Sprech- 3 und Datenfunksystem für die BOS (kurz Digitalfunk) einzuführen und im Wesentlichen als 4 Gesamtnetz für alle BOS in Betrieb zu nehmen. In Thüringen ist der Netzaufbau abgeschlos-5 sen, alle Funkanlagen befinden sich im sog. technischen Wirkbetrieb. Die Thüringer Polizei 6 nutzt den Digitalfunk flächendeckend. 7

Aktuell wird das ICE-Bahnprojekt Berlin-Nürnberg realisiert. Die dazu in Betrieb zu nehmen-8 den Tunnelanlagen im Thüringer Wald werden ausschließlich eine digitale Objektfunkversor-9 gung erhalten. Gleiches gilt für den Finne-Tunnel an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. 10 Dort hat der Testbetrieb bereits begonnen. Auf der Teilstrecke VDE 8.1 ist diese Maßnahme 11 ab Herbst 2016 geplant. Die bereits auf Digitalfunk umgerüstete Zentrale Leitstelle Erfurt 12 wünscht die vollständige Digitalfunkmigration in ihrem Betreuungsbereich. Überörtlich han-13 delnde BKR begehren ebenfalls zunehmend eine Digitalfunkausstattung, z.B. die Feuerwehr-14 facheinheit Rettungshunde / Ortungstechnik Thüringen. 15

Die Übergangsphase von der bisherigen Analogfunktechnik hin zur künftigen Digitalfunk-16 technik wird in diesem Konzept konzeptionell beschrieben. Bis zur vollständigen Verfügbar-17 keit des Digitalfunks bei allen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des 18 Rettungsdienstes (BKR) ist die Verfügbarkeit des bisherigen 4-m-Gleichwellenfunknetzes als 19 Rückfallebene sicherzustellen. 20

1.2 Anwendungsbereich 21

Dieses Konzept richtet sich an alle BKR des Freistaats Thüringen. 22

Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf die Landesgrenzen Thüringens. Die 23 strukturelle Ansiedlung der Organisationseinheiten, z.B. anderer Bundesländer, ist hierbei 24 unerheblich. 25

Grundsätzliche Regelungen zur taktischen und organisatorischen Verfahrensweise bei der 26 Nutzung des Digitalfunks sind dem Rahmenkonzept für den BOS-Digitalfunk in Thüringen1 27 und der PDV/DV 810.3 zu entnehmen und finden in der Migrationsphase entsprechende An-28 wendung. 29

1.3 Zielstellung 30

Das Ziel dieses Konzeptes besteht in der Vermittlung eines einheitlichen Handlungsstan-31 dards, um die Erfüllung der institutionsspezifischen, gesetzlich normierten Aufgaben sicher-32 zustellen. Das Konzept 33

• transportiert die grundlegende Landesstrategie; 34 • stellt die grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dar; 35

• legt die Zuständigkeiten innerhalb der BKR fest; 36

• beschreibt Lösungsansätze zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation 37 während der Migrationsphase und 38

1 siehe Pkt. 1.5

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• regelt entscheidende Handlungs- und Verhaltensweisen. 39

1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 40

Bund und Länder einigten sich mit Verwaltungsabkommen zur Zusammenarbeit beim Aufbau 41 und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle 42 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Der Freistaat Thüringen trat diesem 43 Verwaltungsabkommen am 01.06.2007 bei. Die Grundsätze der Zusammenarbeit von Bund 44 und Ländern sind in § 7 des Abkommens geregelt. 45

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den 46 Digitalfunk der Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz). Die 47 BDBOS hat insbesondere die Aufgabe, den Digitalfunk aufzubauen, zu betreiben und seine 48 Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Gemäß § 5 BDBOSG ist hierzu ein Verwaltungsrat zu bil-49 den. Der Verwaltungsrat besteht aus den Innenstaatssekretären von Bund und Ländern und 50 überwacht die Geschäftsführung des Präsidenten der Bundesanstalt. Zudem regelt der Ver-51 waltungsrat grundsätzliche Angelegenheiten des Digitalfunks. 52

Im Zuge der Einführung des Digitalfunks in den BKR ist noch zu klären, wie die Beteiligung 53 der Kommunen rechtlich organisiert und auf welche Weise die Bindungswirkung der bisheri-54 gen landesinternen Richtlinien, Rahmenkonzepte o.ä. auf die zu beteiligenden Kommunen 55 erstreckt werden soll. Bis zu einer abschließenden Regelung sind die bestehenden Grund-56 satzdokumente durch die BKR mit Teilnahme am Digitalfunk anzuerkennen. 57

1.5 Organisatorisch-betriebliche Rahmenbedingungen 58

Zur Errichtung und zum Betrieb des Digitalfunknetzes ist die Schaffung bzw. Umstrukturie-59 rung verschiedener Linienorganisationen erforderlich. Als gesamtdeutsches Projekt haben 60 sich Bund und Länder auf die Umsetzung nachfolgend beschriebener Rollen und Funktionen 61 der Betriebsorganisation verständigt: 62

Koordinierende Stelle 63

Die Koordinierende Stelle als letzte fachliche Entscheidungsinstanz des Freistaats Thüringen 64 ist im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales angesiedelt. Sie ist zentrale Stelle 65 für alle strategischen Fragen, bildet die Schnittstelle zur BDBOS und koordiniert die Zusam-66 menarbeit zwischen den polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS. 67

Autorisierte Stelle 68

Die Autorisierte Stelle gewährleistet den Betrieb des Digitalfunknetzes aller BOS und fungiert 69 als technische Betriebsstelle im Rahmen eines 7/24 Dienstes. Sie organisiert und koordiniert 70 die operativ-taktische Nutzung des Digitalfunks in Thüringen und berücksichtigt dabei die Be-71 lange aller BOS. Die Hauptaufgaben sind im Betriebskonzept der Autorisierten Stelle sowie 72 im Rahmenkonzept für den BOS-Digitalfunk in Thüringen bestimmt. Die Autorisierte Stelle ist 73 im Landeskriminalamt Thüringen angesiedelt. 74

Vorhaltende Stelle 75

Die Vorhaltende Stelle verwaltet spezielle Einsatzmittel für den Digitalfunk von landesweiter 76 Bedeutung, z.B. mobile Basisstationen und Messmittel zur Netzüberwachung bzw. Störungs-77 suche, und bildet einen Reservepool. In Thüringen ist sie Teil der Autorisierten Stelle. 78

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Unter Berücksichtigung der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen im Freistaat Thürin-81 gen sind nachstehende, weitere landesspezifische Rollen und Funktionen definiert: 82

Dezentrale Technische Servicestellen 83

Unterhalb der Autorisierten und Vorhaltenden Stelle bilden die Dezentralen Technischen 84 Servicestellen die nachgeordneten Organisationen mit Administrations- und Serviceaufgaben 85 auf Ebene der Landespolizeiinspektionen bzw. der Landkreise und kreisfreien Städte. Dort 86 kann in eigener Zuständigkeit spezifische Technik für den nachgeordneten Bereich vorgehal-87 ten werden. Technik, die von überregionaler Bedeutung sein könnte, ist der Autorisierten 88 Stelle anzuzeigen. Alle Servicestellen bündeln zentral die Aufgaben für ihren zugeordneten 89 Bereich und stehen als unmittelbare Ansprechpartner der Benutzer zur Verfügung. Weitere 90 Einzelheiten sind unter Punkt 7 dieses Konzepts geregelt. 91

Die Dezentralen Technischen Servicestellen sind direkter Ansprechpartner der Autorisierten 92 Stelle und gewährleisten die Erreichbarkeit im Rahmen der allgemeinen Regeldienstzeiten. 93

Leitstellen 94

In den Leitstellen werden alle Informationen zur institutionsspezifischen Lagebewältigung 95 gebündelt, bewertet und daraus resultierend entsprechende Entscheidungen getroffen. Zu 96 diesen Organisationseinheiten gehören im Rahmen der allgemeinen Organisationsstruktur 97 die Zentralen Leitstellen sowie die Feuerwehreinsatzzentralen. Die BKR statten die Leitstel-98 len entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben differenziert mit Digitalfunktechnik aus. 99 Weitere Einzelheiten sind unter Punkt 4.1 dieses Konzepts geregelt. 100

Benutzer 101

Der Benutzer beschreibt jede Person, welche die zur Verfügung gestellte digitale Kommuni-102 kationstechnik als operativ taktisches Einsatzmittel zur Erfüllung seines Auftrages verwendet. 103 Er stellt den untersten Detailierungsgrad in Bezug auf die fachspezifische Wissenstiefe im 104 Digitalfunk dar. Die Gruppe der Benutzer bildet mit ca. 48.200 aktiven BKR-Angehörigen den 105 quantitativ umfangreichsten Personenkreis. 106

Gremien 107

Für die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen zur Nutzung des gemeinsamen Di-108 gitalfunknetzes wird in Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommuna-109 les ein Lenkungskreis etabliert. Der Kreis besteht aus Vertretern des TMIK, des TFM, des 110 TLKT, des GStB, der AGBF, der AG KBI, des ThFV, der LAG HiO sowie dem TLVwA und 111 der LFKS. Bei Entscheidungen der Koordinierenden oder Autorisierten Stelle, die erhebliche 112 Auswirkungen auf die Nutzungsberechtigung der Kommunen haben, ist der Lenkungskreis 113 im Vorfeld zu beteiligen. Erhebliche Auswirkungen liegen insbesondere dann vor, wenn mehr 114 als die Hälfte der Kommunen betroffen sind. Der Lenkungskreis wird durch das TMIK einbe-115 rufen. 116

Zudem ist die zeitweise Etablierung von überörtlichen Arbeitskreisen zur Bearbeitung fach-117 spezifischer Themen, z.B. zur Vorbereitung gemeinsamer Vergabeverfahren möglich (Nutz-118 erbeirat). Der Nutzerbeirat setzt sich im Wesentlichen aus den Kreisbrandinspektoren bzw. 119

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den Leitern der Ämter für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der kreis-120 freien Städte zusammen. 121

1.6 Konzeptionelle Rahmenbedingungen 122

Die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen bildet einen wichtigen Aspekt zur Umset-123 zung einer gemeinsamen, BOS-übergreifenden Zusammenarbeit. Die allgemeinen Rollen-124 prozesse wurden bereits mit Errichtung der Digitalfunk-Infrastruktur außerhalb dieses Kon-125 zeptes erarbeitet, stehen jedoch in unmittelbarer Wechselwirkung. Nachstehende Erlasse 126 und Konzeptionen beschreiben weitere relevante Regelungen und sind als mitgeltende Un-127 terlagen zu betrachten: 128

• Rahmenkonzept für den BOS-Digitalfunk in Thüringen 129

Das Rahmenkonzept beschreibt einheitliche Handlungsstandards für alle Digitalfunk-130 nutzer zur Gewährleistung einer ökonomischen und effizienten Zusammenarbeit zwi-131 schen den BOS. Im Konzept werden Aussagen getroffen über: 132

o Regelungen der Zusammenarbeit aller BOS auf Bundes- und Landesebene 133 o Zuständigkeiten innerhalb der Thüringer BOS 134 o Schnittstellen 135 o Lösungsansätze zur Optimierung von Kommunikationsprozessen innerhalb 136

der Aufbau- und Ablauforganisation 137 o Anordnungskompetenzen und Berechtigungsverfahren 138 o grundlegende Handlungs- und Verhaltensweisen 139

• Sicherheitsrichtlinie BOS-Digitalfunk Thüringen 140

Die Sicherheitsrichtlinie bestimmt grundsätzliche Anforderungen für die Gesamtsi-141 cherheit des Digitalfunks im Freistaat Thüringen. Zweck der Richtlinie ist die Definiti-142 on der Schutzziele, des Schutzbedarfs, der Maßnahmen zu deren Umsetzung sowie 143 das Festlegen von Zuständigkeiten. Darüber hinaus werden dort Regelungen zur 144 Gewährleistung des Datenschutzes sowie des Geheim- und Sabotageschutzes auf-145 gezeigt und normative Verantwortlichkeiten ins Bewusstsein gerufen. Das in der Si-146 cherheitsrichtlinie beschriebene Sicherheitsniveau darf nicht unterschritten werden. 147

• Konzept zur Zuweisung und Nutzung von DMO-Rufgruppen 148

Das Konzept beschreibt die Grundsätze zur Zuweisung und Nutzung von DMO-149 Rufgruppen im BOS-Digitalfunk und soll eine effiziente und störungsfreie Kommuni-150 kation zwischen den BOS gewährleisten. 151

• Verwaltungsverfahren zur Zuteilung von BOS-Sicherheitskarten 152

Mit den Festlegungen in diesem Dokument soll die Umsetzung eines geregelten Ver-153 waltungsverfahrens bei Beantragung, Bestellung, Registrierung und Gebrauch von 154 BOS-Sicherheitskarten sichergestellt werden. 155

• Anmelde- und Genehmigungsverfahren von ortsfesten Funkanlagen 156

Die BDBOS regelte in Abstimmung mit den Ländern den Anmelde- und Genehmi-157 gungsprozess von ortsfesten Funkanlagen. Hierauf aufbauend wurde das TLKA 158 durch das TMIK mittels Erlass gebeten, die Koordinierungsfunktion für alle polizeili-159

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chen und nichtpolizeilichen BOS innerhalb des Anmeldeverfahrens gegenüber der 160 BDBOS und der BNetzA zu übernehmen. 161

162

• Betriebskonzept Autorisierte Stelle Thüringen 163

Das Betriebskonzept beschreibt alle betrieblichen Prozesse zur Aufrechterhaltung ei-164 nes hochverfügbaren Digitalfunknetzes auf Basis des international anerkannten ITIL-165 Standards. 166

Die Bindungswirkung der unter Pkt. 1.6 genannten Konzepte auf die nichtpolizeilichen BOS 167 ist noch rechtlich zu bewerten und mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Benehmen 168 herzustellen. Gegebenenfalls erforderlicher Änderungsbedarf ist durch den Lenkungskreis2 169 zu erörtern und mit konkreten Änderungsaufträgen zu belegen. 170

Zusätzlich ist die Erarbeitung von Konzepten mit ausschließlicher Bindungswirkung für die 171 nichtpolizeilichen BOS notwendig. Diese Dokumente werden aktuell in Federführung des 172 TMIK erarbeitet und zeitnah zur Verfügung gestellt (siehe Pkt. 3.2). 173

Die PDV/DV 810.3 wird aktuell auf Bund-Länderebene überarbeitet. 174

1.7 Formelle und technische Teilnahmevoraussetzunge n 175

Der Wirkbetrieb des Digitalfunks innerhalb einer BKR-Organisation kann erst beginnen, 176 wenn: 177

• zertifizierte Endgeräte und Programmiereinrichtungen zur Verfügung stehen; 178

• die Einsatzfahrzeuge und -kräfte innerhalb eines klar definierten Bereichs, z.B. Land-179 kreis, vollständig mittels Digitalfunk erreichbar sind; 180

• ein Funkrufgruppenprofil auf den Funkgeräten programmiert ist3; 181

• geeignete Vorkehrungen zur regelmäßigen Software-Aktualisierung der Funkgeräte 182 getroffen sind; 183

• in den Zentralen Leitstellen jeweils mindestens drei unabhängig besprechbare Funk-184 rufgruppen vorgehalten werden sowie 185

• nachweislich durch die BOS eine Nutzer-Schulung durchgeführt wurde. 186

Durch die Autorisierte Stelle erfolgen die Einrichtung der Funkrufgruppen sowie die Pro-187 grammierung der Endgeräte. Die Beantragung der in jedem Funkgerät zu implementierenden 188 BOS-Sicherheitskarten ist im Konzept „Verwaltungsverfahren zur Beschaffung und Verwen-189 dung von BOS-Sicherheitskarten“4 geregelt. 190

1.8 Kommunikationsstrukturen 191

Der BOS-Digitalfunk wird gemeinsam durch polizeiliche und nichtpolizeiliche BOS genutzt. 192 Im Interesse einer weitgehend homogenen Zusammenarbeit sind entsprechend eindeutige 193

2 siehe Pkt. 1.5 - Gremien 3 siehe Anlagen 7 und 9 „Adressierungs- und Rufgruppenkonzept“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpolizeilichen BOS 4 siehe Anlage 8 „Verwaltungsverfahren BOS-Sicherheitskarten“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpolizeilichen BOS

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Kommunikationsstrukturen zu definieren, wobei zwischen betrieblicher und strategischer 194 Ebene zu unterscheiden ist: 195

Strategische Zusammenarbeit 196

Die Koordinierende Stelle ist zuständig für sämtliche Grundsatzangelegenheiten des Digital-197 funks. Sie koordiniert die Informationssteuerung zwischen den polizeilichen und nichtpolizei-198 lichen BOS und ist für die Umsetzung der auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Neuerun-199 gen innerhalb des Freistaats Thüringen verantwortlich. 200

In der Außenwirkung zu den Gebietskörperschaften bedient sie sich dabei dem zuständigen 201 Fachreferat innerhalb des TMIK. Grundsätzliche und strategische Anfragen der Kommunen 202 sind entsprechend zunächst dorthin zu richten. Das Fachreferat bewertet die Anfrage, ent-203 scheidet über eine Thematisierung im Lenkungskreis oder Nutzerbeirat und beantwortet die 204 Anfrage im Benehmen mit der Koordinierenden Stelle. 205

Betriebliche Zusammenarbeit 206

Die Autorisierte Stelle Thüringen ist für den Gesamtbetrieb des Digitalfunks innerhalb des 207 Landes zuständig. Bei der Aufgabenrealisierung im Verhältnis zu den BKR-Organisationen 208 sind folgende Grundsätze zu beachten: 209

• Technische und administrative Aufgaben bzw. Aufträge werden nur von den An-210 sprechpartnern aus den Dezentralen Technischen Servicestellen entgegengenom-211 men. Hierzu zählen insbesondere die Beantragung und Zuweisung von BOS-212 Sicherheitskarten sowie die Programmierung/Software-Aktualisierung von Funkgerä-213 ten. 214

• Taktische bzw. operative Angelegenheiten können grundsätzlich nur über die Zentra-215 len Leitstellen beauftragt werden. Hierzu zählen insbesondere die Zuweisung von 216 sog. taktischen Zusammenarbeitsgruppen im TMO-Bereich und nicht exklusiv zuge-217 ordneter DMO-Funkrufgruppen. In Eilangelegenheiten nimmt die Zentrale Leitstelle 218 zudem die Rolle der Dezentralen Technischen Servicestelle wahr. Hierzu sind Rege-219 lungen in Zuständigkeit der Aufgabenträger zu treffen. 220

• Störungen und technische Probleme können durch jeden Nutzer ggü. der Autorisier-221 ten Stelle kommuniziert werden. 222

1.9 Verfügbarkeit von Diensten 223

Unabhängig vom Funktionsumfang der Standard- und Rollenprofile der Funkgeräte haben 224 sich Bund und Länder zunächst auf die Einführung nachstehender Primär-Dienste verstän-225 digt: 226

• Gruppenkommunikation – gleichzeitige Kommunikation zwischen mehr als zwei 227 Funkgeräten 228

• Notruf – priorisierter Gesprächswunsch an zuvor festgelegte Einsatz- bzw. Leitstelle 229 zum Absetzen eines Funkrufs von in Not geratenen Einsatzkräften 230

• Einzelruf – Einzelkommunikation zwischen zwei Funkgeräten durch Anwählen der 231 individuellen Gerätenummer des Gesprächspartners (interne Telefonie ohne Nutzung 232 öffentlicher Netze) 233

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• SDS-Übertragung (Statusmeldungen) – Übertragung von Kurzmitteilungen an ein 234 oder mehrere Funkgeräte, ähnlich SMS im Mobilfunk 235

• GPS – Übertragung von Standortdaten des Funkgeräts an eine zuvor definierte Ein-236 satz- bzw. Leitstelle 237

• Alarmierung 5 - durch berechtigtes Personal automatisiert abgesetzte Benachrichti-238 gung von Einsatzkräften 239

Das Aktivieren weiterer technisch realisierbarer Dienste und Funktionalitäten wie Telefonie, 240 Datenverbindungen, Einsatz dynamischer Gruppen, räumliche Beschränkungen von Grup-241 pen erfolgt nach Festlegung der Koordinierenden Stelle, wenn sich der Umgang mit den pri-242 mär zur Verfügung stehenden Diensten gefestigt und bewährt hat. 243

2 Projektorganisation – Rollen 244

Bei der Einführung des Digitalfunks in den Kommunen wird aus Ressourcengründen die ar-245 beitsteilige Aufgabenbewältigung zwischen den verschiedenen Aufgabenträgern favorisiert, 246 wobei die Fachkompetenz der bestehenden Organisations- bzw. Linienstrukturen priorisiert 247 zu nutzen ist. 248

Entsprechend ergeben sich folgende Zuständigkeiten: 249

2.1 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunale s 250

Das TMIK nimmt eine zentrale Koordinierungsrolle ein und entscheidet im Zuge ihrer Richtli-251 nienkompetenz über alle strategischen Grundsatzfragen. Zudem nimmt es zentrale Aufgaben 252 mit großer Breitenwirkung wahr. Hierzu zählen insbesondere 253

• die Erarbeitung und ressortübergreifende Abstimmung von Grundsatz- und Strategie-254 dokumenten, 255

• die Abstimmung mit kommunalen Spitzenverbänden und Fachgremien, 256

• die Realisierung zentraler Vergabeverfahren innerhalb der Projektphasen 1 bis 2, 257

• die Erarbeitung und Abstimmung eines Kostenverteilmodells für Betriebs- und Investi-258 tionsaufwände sowie 259

• die Schnittstellenkoordination zur Implementierung der Zentralen Leitstellen über das 260 Landesdatennetz an den Leitstellen-Konzentrator (LSK). 261

2.2 Thüringer Landesverwaltungsamt 262

Das TLVwA veranlasst unter Bildung einer geeigneten Projektstruktur (DIN 69901) alle zent-263 ralen Aufgaben innerhalb der Realisierungsphase. Hierzu zählen hauptsächlich 264

• die Öffentlichkeitsarbeit, 265

• die Planung und regelmäßige Fortschreibung des Landes-Rolloutplans, 266

• die Koordination der Kfz-Migration, 267

• die Bearbeitung und Bescheidung von Förderanträgen, 268

5 die für Thüringen festgelegten GAN-Kategorien erlauben nur eine eingeschränkte Alarmierung, Sirenenansteuerung ist jedoch generell möglich

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• die Etablierung eines geeigneten Projekt-Controllings sowie 269

• die Realisierung eines geeigneten Berichtswesens. 270

2.3 Landkreise und kreisfreie Städte 271

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen eine Koordinierungsfunktion gegenüber den 272 Aufgabenträgen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ein und realisieren Aufgaben, deren 273 Erledigung auf Ebene der Aufgabenträger ineffizient erscheint. Hierzu zählen insbesondere 274

• die Einrichtung und der Betrieb von Dezentralen Technischen Servicestellen, 275

• die Planung der Rollouts in Abstimmung mit dem TLVwA, 276

• die Bereitstellung von geeigneten Umrüstplätzen für die Kfz-Migration, 277

• die Erarbeitung und Bündelung von Informationen und übergeordneten Berichtspflich-278 ten 279

• der Abruf und die Verwaltung der BOS-Sicherheitskarten sowie 280

• die Beratung und Unterstützung der Aufgabenträger. 281

2.4 Aufgabenträger 282

Die Aufgabenträger realisieren alle erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Einführung 283 des Digitalfunks innerhalb ihres Bereiches. Hierzu zählen hauptsächlich 284

• die Haushaltsplanung für nicht förderfähige Investitionen und ggf. anfallende Neben-285 kosten, 286

• der Technikabruf aus dem Rahmenvertrag des Landes, 287

• die Beantragung von Fördermitteln, 288

• die zeitgerechte Bereitstellung der Kfz an den Umrüstplätzen, 289

• die fristgerechte Zuarbeit von übergeordneten Berichtspflichten sowie 290

• die Verfügbarkeit eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners während der Kfz-291 Umrüstung. 292

2.5 Projektmeilensteine 293

Basierend auf den Bindungswirkungen 294

• Zeitplan zur Aufnahme des Probebetriebs auf der ICE-Neubaustrecke, 295

• vergaberechtliche Begrenzung der Laufzeit eines Rahmenvertrags auf 4 Jahre sowie 296

• Begründung des Landesbedarfs ab dem 1.Quartal 2017 für befristet an TBE bereit-297 gestellte Funktechnik, 298

ergeben sich Projektmeilensteine, die im Interesse einer effizienten Digitalfunkmigration 299 zwingend einzuhalten sind. Im Folgenden sind die wesentlichen Termine dargestellt: 300

Termin Aufgabe Verantwortung

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Nov. 2015 Inkraftsetzung der Grundsatzdokumente TMIK

Mai 2016 Eckpunktepapier zur Implementierung der Dezentra-len Technischen Servicestellen

Landkreise, kreisfreie Städte

Juni 2016 Etablierung einer arbeitsfähigen Organisationsstruk-tur für das Realisierungsprojekt

TLVwA

Juni 2016 Leistungsbeginn Liefervertrag Funktechnik für Lan-desreserve, Deutsche Bahn AG und TLVwA

TMIK

Juli 2016 Arbeitsaufnahme in den Dezentralen Technischen Servicestellen und Mitarbeiterschulung

Landkreise, kreisfreie Städte, Aufgabenträ-ger mit TBE

Dez. 2017 Erarbeitung und Abstimmung von Zeit- und Rollout-Plänen

TLVwA, Landkreise, kreisfreie Städte, Auf-gabenträger

Jan. 2017 Leistungsbeginn Rahmenvertrag TMIK

Feb. 2017 Beginn landesweite Migration alle

März 2017 Rückgabe der Landestechnik Aufgabenträger

3 Migrationsstrategie 301

3.1 Vorbemerkung 302

Die Minimierung von Arbeitsbeeinträchtigungen während der Migration des Digitalfunks setzt 303 ein langfristig ausgerichtetes und planvolles Vorgehen voraus. Hierbei gilt es, folgenden An-304 forderungen gerecht zu werden: 305

• Sicherstellung einer ununterbrochenen, sicheren und zuverlässigen Möglichkeit des 306 Informationsaustauschs während der gesamten Migrationsphase, 307

• so viele Änderungen vornehmen wie nötig – so wenig Änderungen wie möglich, um 308 die Komplexität der Migration beherrschbar zu gestalten und die Fehlergefahr zu re-309 duzieren, 310

• Gewährleistung einer größtmöglichen Flexibilität als Reaktionsgrundlage für unvor-311 hersehbare Konflikt- und Risikofelder sowie 312

• Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (Ökonomie, Effizienz). 313

Die Umstellung des BKR auf Digitalfunk wird in vier Phasen strukturiert, die sich an nachste-314 henden temporären Abschnitten orientieren:6 315

Phase Aufgabe Zeit

0 konzeptionelle Planung und Vorbereitung sofort

1 befristete, unentgeltliche Ausstattung der TBE mit HRT aus Beständen der Landesreserve

Juni 2016 bis März 20177

2.1 stufenweise Ertüchtigung der Zentralen Leitstellen8 Februar 2017 bis Anfang

6 bestehende Pilotprojekte sind hier nicht berücksichtigt 7 voraussichtlicher Rückgabetermin der Technik an das Land

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2021

2.2 vollständige Migration in den BKR auf Basis des abgestimmten Rollout-Plans

Februar 2017 bis Mitte 2021

316

Das Land plant die zentrale Ausschreibung von Funktechnik und Kfz-Migrationsleistungen 317 mittels Rahmenvertrag als Dienstleistung für die BKR. Damit soll die Gefahr einer späteren 318 Gerätevielfalt und damit verbundener Mehraufwände für Programmierung und Schulung in 319 den einzelnen Organisationseinheiten minimiert werden. Zudem wird die technische Kompa-320 tibilität zwischen den Geräteeinheiten gewährleistet und Doppelinvestitionen für Batterielade- 321 und Programmiertechnik sowie Software-Aktualisierungssysteme verhindert. Ferner werden 322 der Aufwand der Kommunen für eigene Vergabeverfahren minimiert und günstigere Preise 323 erzielt. 324

Der Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren wird voraussichtlich ab Januar 2017 325 verfügbar sein, so dass alle BKR bis Ende 2020 Einzelverträge mit dem vertraglich gebun-326 denen Vertragspartner abschließen können. Die Ausschreibung von Produktkatalogen und 327 modularen Bausteinen sollen dabei den unterschiedlichen Anforderungen einzelner BKR ge-328 recht werden. 329

3.2 Phase 0 – Planungsphase 330

Die Phase 0 ist geprägt von Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen im Interesse eines 331 weitgehend reibungslosen Projektrealisierungsprozesses. Innerhalb dieser Etappe sind die 332 Finanzierungsanteile und -zuständigkeiten zu regeln, die Strategie und Zeitpläne mit den 333 Kommunen abzustimmen und die Grundlagen für die Durchführung der zentralen Vergabe-334 verfahren zu erarbeiten. Zudem sind Grundsatz- und Strategiedokumente zu erstellen. Hier-335 zu zählen besonders; 336

• Strategiekonzept „Einführung des Digitalfunks in den Kommunen“ 337

Das Strategiekonzept beschreibt die wesentlichen Eckpunkte für eine erfolgreiche 338 Einführung des Digitalfunks und ist Grundlagendokument für die nichtpolizeilichen 339 Aufgabenträger.9 340

• Fortschreibung „Funktechnische und funkbetriebliche Richtlinie für die nichtpolizeili-341 chen BOS im Freistaat Thüringen“ 342

Die für den Analogfunk geltende Funkrichtlinie vom 20.10.1994 wird fortgeschrieben 343 und mit einem Teil „Digitalfunk“ ergänzt. Ferner wird sie u.a. mit den Anlagen „Ruf-344 gruppenkonzept“, „OPTA-Konzept“ und „Ausstattungskonzept“ vervollständigt. 345

• „Konzept über die Zuweisung und Nutzung der Rufgruppen in den Einheiten und Ein-346 richtungen des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes 347 – Rufgruppenkonzept“ 348

8 zunächst Realisierung von funkgebundenen Dispatcher-Funkarbeitsplätzen, parallel Start der Planungen für die drahtgebun- dene Integration der Leitstellen an die Leitstellen-Konzentratoren des Landes 9 vgl. Pkt. 1.3 - Zielstellung

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Das Rufgruppenkonzept legt die Nutzung der verschiedenen Digitalfunk-349 Betriebsarten sowie Sprechgruppen in den BKR-Einheiten fest. Ziel ist die Sicherstel-350 lung einer effizienten und störungsfreien Funkkommunikation. 351

• „Konzept über die Umsetzung der OPTA-Richtlinie für die BOS des Brand- und Kata-352 strophenschutzes sowie des Rettungsdienstes im Freistaat Thüringen – Adressie-353 rungskonzept“ 354

Das Adressierungskonzept ergänzt die bundesweit einheitlichen Regelungen zum 355 Aufbau der operativ-taktischen Adressen (Funkrufnamen) mit einem Landesteil Thü-356 ringen. 357

• Ausstattungskonzept 358

Das Ausstattungskonzept definiert organisationsspezifische Mindestanforderungen 359 für die Ausstattung der BOS-Einheiten mit digitaler Funktechnik. Die Festlegung der 360 Mindestanforderungen basiert im Wesentlichen auf aktuell geltenden DIN-361 Vorschriften, dem bisherigen Ausstattungsgrad mit Analogfunktechnik sowie landes-362 internen Festlegungen. 363

• „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen 364 der kommunalen Gebietskörperschaften zur Einführung des BOS-Digitalfunks“ 365

Durch das TMIK ist die Erarbeitung einer speziellen Zuwendungsrichtlinie zur Förde-366 rung von Investitionen der kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Ein-367 führung des Digitalfunks vorgesehen. Die Richtlinie ist zeitlich an das Projektvorha-368 ben gebunden. Zuwendungen werden nur für Leistungsabrufe aus dem Landes-369 Rahmenvertrag und auf Basis der Mindestanforderungen des Ausstattungskonzepts 370 gewährt. 371

• „Konzept über die Ausbildung der Beteiligten am Digitalfunk in den Einheiten und Ein-372 richtungen des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes 373 – Ausbildungskonzept“ 374

Mit dem Ausbildungskonzept soll die Vermittlung eines einheitlichen Ausbildungs-375 standards sichergestellt werden. Die Ausbildung soll in Abhängigkeit des Verwen-376 dungsbereichs adressaten- und nutzergerecht erfolgen. 377

• Prozess- und Rollenbeschreibung Kfz-Migration 378

Das Dokument beschreibt die Ablaufprozesse, die regelmäßig bei der Umstellung ei-379 nes Einsatzfahrzeugs auf Digitalfunk anzuwenden sind und soll zugleich der Quali-380 tätssicherung dienen. Ferner sind die Rollen und Verantwortungsträger zur Gewähr-381 leistung einer abgestimmten Zusammenarbeit festgelegt. 382

Parallel werden alle Maßnahmen zur Ausschreibung eines Rahmenvertrags veranlasst, auf 383 dessen Basis die Kommunen Funktechnik mittels Abschluss von Einzelverträgen abrufen 384 können. Der Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Rahmenvertrags ist zugleich Startpunkt für die 385 Realisierungsphasen 2.1 und 2.2. 386

3.3 Phase 1 - Ausstattung der Tunnelbasiseinheiten 387

Die Ausstattung der TBE erfolgt zunächst durch befristete und kostenfreie Bereitstellung von 388 betriebsbereiten Handsprechfunkgeräten aus dem Bestand der Landesreserve. Mit Beginn 389

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der Realisierungsphasen 2.1 und 2.2 sind die Kommunen mit TBE primär auf Digitalfunk um-390 zurüsten. Ziel ist die unverzügliche Rückführung der Landesbestände an die Polizeieinheiten. 391

Die Beschaffung der digitalen Funktechnik, die auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen 392 mit der Deutschen Bahn AG zur Verfügung zu stellen ist, wird zentral durch das TMIK be-393 schafft und entsprechend des Verteiler-Schlüssels den Landkreisen bzw. der Stadt Erfurt im 394 Auslieferungszustand zur Verfügung gestellt. Die Kommunen mit TBE tragen dafür Sorge, 395 dass diese Technik mit Aufnahme des Probebetriebs auf der ICE-Neubaustrecke betriebsbe-396 reit zur Verfügung steht10. 397

3.4 Phase 2.1 - Ertüchtigung der Zentralen Leitstel len 398

Die Festlegung des Zeitpunkts für die Umrüstung der Zentralen Leitstellen liegt bei den Auf-399 gabenträgern. Aus Führungs-, Dokumentations- und Informationsgründen ist zwingend erfor-400 derlich, dass vor Ausstattung der Kräfte und der Einsatzfahrzeuge mit Digitalfunk die jeweili-401 ge Zentrale Leitstelle über betriebsfähige Funkarbeitsplätze mit der Möglichkeit des gleich-402 zeitigen Betriebs von mindestens drei unterschiedlichen Gesprächsgruppen verfügt. Unter-403 schiedliche Ausstattungsmöglichkeiten der Leitstellen sind unter Punkt 4.1 beschrieben. 404

3.5 Phase 2.2 - Vollständige Migration des Digitalf unks 405

Die Verantwortung für die Festlegung des Zeitpunkts der Digitalfunkmigration liegt auch hier 406 grundsätzlich bei den einzelnen Organisationseinheiten. Durch die Kommunen ist jedoch 407 Sorge zu tragen, dass die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, Feuerwehr und Kata-408 strophenschutz jederzeit reibungslos sichergestellt ist. Deshalb wird eine koordinierte Ge-409 samtmigration innerhalb dieser Zuständigkeitsbereiche dringend empfohlen. 410

Die Festlegung des Migrationszeitpunkts durch die Gebietskörperschaften ist insbesondere 411 von folgenden Rahmenbedingungen abhängig: 412

• Laufzeitbeginn und -ende des Landes-Rahmenvertrags11; eine zweite Ausschreibung 413 durch das Land ist derzeit nicht vorgesehen, spätere Migrationsvorhaben werden 414 durch das Land nur in absoluten Ausnahmefällen gefördert 415

• Sicherstellung einer ununterbrochenen, sicheren und zuverlässigen Möglichkeit des 416 Informationsaustauschs während der gesamten Migrationsphase 417

• vollständige Umsetzung der unter Punkt 1.7 genannten formellen und technischen 418 Teilnahmevoraussetzungen 419

• Migrationsfortschritt benachbarter örtlicher und überörtlicher BOS-Organisationen 420 • Haushalts- und Finanzlage sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte (Ökonomie, Effizi-421

enz), z.B. Aufwand-Nutzenschätzung bezüglich Kosten einer Fahrzeugumrüstung 422 und der kalkulierten Restlebensdauer von Einsatzfahrzeugen 423

3.6 Migrationsplanung 424

Die Organisationseinheiten von Feuerwehr und Katastrophenschutz kommunizieren ihren 425 Umrüstwunsch über den Dienstweg mindestens sechs Monate vor beabsichtigtem Migrati-426 onsbeginn an das im TLVwA zu etablierende Realisierungsprojekt und legen im Einzelnen 427

10 BOS-Sicherheitskarte beantragen, Geräteprogrammierung veranlassen etc. 11 vergaberechtlich kann ein Rahmenvertrag höchstens auf vier Jahre befristet werden

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die Erfüllung der Voraussetzungen für die Beteiligung am Digitalfunk gemäß Pkt. 1.7 dar. Im 428 TLVwA werden die Termine in einem Migrations- bzw. Rollout-Plan aufgenommen und deren 429 Umsetzung unter Berücksichtigung bereits angemeldeter Migrationsvorhaben und verfügba-430 rer Bearbeitungsressourcen der beteiligten Organisationseinheiten, z.B. Autorisierte Stelle, 431 abgestimmt. 432

Nach Abstimmung erfolgen die Terminbestätigung gegenüber der BKR-Organisationseinheit 433 sowie die Festlegung des Migrationskorridors. 434

Soweit durch fehlende Bearbeitungsressourcen oder durch eine enge zeitliche Konzentrie-435 rung von Migrationswünschen Kollisionen entstehen, gelten folgende Regelungen: 436

• Einsatztaktische Aspekte – Maßnahmen zur Schließung von problematischen 437 Schnittstellen in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit zwi-438 schen überörtlich agierenden Kräften erhalten Vorrang; Maßnahmen zur Einbindung 439 einer hohen Nutzerzahl in den Digitalfunk werden gegenüber kleineren Vorhaben pri-440 orisiert 441

• Führungstechnische Aspekte – Migrationsvorhaben innerhalb eines Verbundes mit 442 bereits an den LSK integrierter Zentraler Leitstelle erhalten Vorrang 443

Der Migrationsplan ist regelmäßig durch das TLVwA fortzuschreiben und in geeigneter Wei-444 se transparent für alle BKR zu gestalten. 445

4 Rettungsdienst 446

4.1 Vorbemerkung 447

Die Kommunikation zwischen Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes und der Zentralen 448 Leitstelle erfolgt derzeit häufig mit intensiver Nutzung des FMS-Systems im Analogfunk. Wei-449 terhin werden zunehmend Alarmierungs-, Navigations- und Einsatzdaten über andere Netz-450 dienste aus dem Einsatzleitsystem der Zentralen Leitstelle zu den Rettungsfahrzeugen 451 übermittelt. Aufgrund der im Vergleich zum Feuerwehr- und Katastrophenschutzbereich ho-452 hen Einsatzzahlen, ist die weitere Nutzung derartiger Dienste und Funktionalitäten auch wäh-453 rend und nach Einführung des Digitalfunks im bodengebundenen Rettungsdienst von erheb-454 licher Bedeutung. Welches Funksystem während der Migrationsphase federführend im jewei-455 ligen Rettungsdienstbereich Verwendung findet, ist vom Status der Umrüstung der zuständi-456 gen Zentralen Leistelle abhängig (Implementierung des Digitalfunks im Einsatzleitsystem, 457 Möglichkeiten zum Empfang von FMS bzw. SDS etc.) und muss lokal abgestimmt werden. 458 Für überörtliche Einsätze ist die Vorhaltung beider Funksysteme für die Zeit bis zum landes-459 weiten Übergang in den technischen Wirkbetrieb jedoch unentbehrlich. 460

4.2 Ausstattung 461

Die Mindestausstattung der Fahrzeuge des bodengebundenen Rettungsdienstes mit Kom-462 munikationsmitteln richtet sich nach den gültigen Normen DIN EN 1789:2014-12, 463 DIN 75076:2012-05 sowie DIN 75079:2009-11. Im landeseinheitlichen Ausstattungskonzept 464 (Anlage 4 der funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie) ist diese Mindestausstattung 465 dargelegt. 466

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4.3 Umsetzung 467

Die Einführung des Digitalfunks im bodengebundenen Rettungsdienst (RTW, KTW, NEF, 468 NAW, ITW) wird im Zuge der landesweiten Digitalfunkmigration erfolgen. Mit Beginn der 469 Phase 3 werden neubeschaffte Rettungsfahrzeuge mit jeweils einem HRT in Aktiv-470 Ladehalterung sowie einem analogen Fahrzeugfunkgerät ausgerüstet. Eine Kommunikation 471 der Rettungsfahrzeuge zur Zentralen Leitstelle und zu anderen am Einsatz Beteiligten kann 472 somit, auch beim Einsatz im Zuständigkeitsbereich einer anderen Zentralen Leitstelle, über 473 beide Funksysteme erfolgen. Bei einsatztaktischer Notwendigkeit ist ein weiteres analoges 474 Handsprechfunkgerät aus Restbeständen der Aufgabenträger auf den Fahrzeugen mitzufüh-475 ren. Mit Übergang aller Zentralen Leitstellen des Landes in den technischen Wirkbetreib er-476 folgt dann ausschließlich der Einbau von digitaler Funktechnik (HRT in Passiv-Ladehalterung 477 und MRT) in die Rettungsfahrzeuge. 478

5 Ausstattungskonzept Zentrale Leitstellen 479

5.1 Vorbemerkung 480

Die Landkreise und kreisfreien Städte bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei der 481 Alarmierung und Führungsunterstützung Zentraler Leitstellen nach §14 (1) ThürRettG.12 Dar-482 aus resultierend ist die Zentrale Leitstelle u.a. zuständig für die Notrufabfrage, die Einsatz-483 Koordination und die Dokumentation des Funkverkehrs. 484

Im Sinne dieses Konzepts wird zwischen der drahtgebundenen Integration des Digitalfunks 485 in das Einsatzleit- und Dokumentationssystem der Zentralen Leitstelle, der luftgebundenen 486 Implementierung von Funkarbeitsplätzen (ortsfeste Funkanlagen13) sowie mobilen Befehls-487 stellen unterschieden. 488

5.2 Drahtgebundene Leitstellenmigration 489

Aus verschiedenen technischen Gründen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, 490 dass grundsätzlich alle Leitstellen mittels drahtgebundener Datenanbindung an die Digital-491 funkvermittlungsstellen anzuschließen sind. Damit werden in erster Linie die Kapazität der in 492 Standortnähe der Leitstelle befindlichen Sende- und Empfangsanlagen nicht überbelastet 493 und Defizite in der Funkqualität beseitigt. 494

Zudem können die Leistungsmerkmale des Digitalfunks nur vollständig mittels Anschluss an 495 eine Datenleitung in das Einsatzleitsystem der Leitstelle integriert werden. Eine verlässliche 496 Dokumentation im größeren Umfang ist ebenfalls nur mit diesem System möglich. Weiterhin 497 entfallen ggf. personelle Zusatzaufwände für den parallelen bzw. separaten Betrieb von spe-498 ziellen Funkarbeitsplätzen. Entsprechend ist durch die Träger der Zentralen Leitstellen die 499 drahtgebundene Leitstellenmigration als Ziel zu betrachten. 500

Die drahtgebundene Leitstellenmigration ist jedoch bezüglich des technischen Planungsvor-501 laufs sehr zeitintensiv. Zudem sind sehr hohe Investitionsaufwände für die Integration des 502 Digitalfunks in das ELS und die Dokumentationssysteme sowie für systembegleitende Inves-503 titionen, z.B. Technikräume, Lüftungstechnik, Ersatzstromversorgung, Arbeitsplatzausstat-504

12 § 6 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 ThürBKG 13 auch ortsfeste Landfunkstellen genannt

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tung und IT-Sicherheit, notwendig. Die Beauftragung eines speziellen Leitstellenplaners mit 505 Erfahrungen im TETRA-Digitalfunk wird dringend empfohlen. 506

5.3 Luftgebundene Leitstellenmigration (ortsfeste F unkanlagen) 507

Als Übergangslösung ist die Einrichtung von separaten Dispatcher-Funk-arbeitsplätzen in 508 den Zentralen Leitstellen zu erwägen, sog. ortsfeste Funkanlagen. Das TMIK wird die hierfür 509 erforderliche Technik bei der Ausschreibung des Rahmenvertrags berücksichtigen. Aus ar-510 beitsschutzrechtlichen Gründen sind diese Funkarbeitsplätze mit abgesetzten Antennen zu 511 betreiben. Hierfür sind zusätzlich Bau- und Investitionsmaßnahmen erforderlich, die durch 512 die jeweiligen Bedarfsträger eigenständig zu planen sind. 513

Im Weiteren können ortsfeste Funkanlagen auch als Rückfallebene bei technischen Störun-514 gen oder zur Bewältigung kurzzeitig erhöhter Kommunikationsaufwände dienen. 515

Ortsfeste Funkanlagen außerhalb der Zentralen Leitstelle, z.B. in Feuerwehr-Einsatz-516 zentralen können mit separaten Fahrzeugfunkgeräten (FRT) und abgesetzten „Clip-517 Antennen“ betrieben werden, sofern der Arbeitsplatz nicht dauerhaft besetzt ist. Zur Ausstat-518 tung einer Feuerwehreinsatzzentrale gem. § 3 (1) ThürFwOrgVO gelten die „Funktechni-519 schen und funkbetrieblichen Richtlinien für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisatio-520 nen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Freistaat Thüringen“ entsprechend. Luftgebundene 521 ortsfeste Funkanlagen sind über die Autorisierte Stelle Thüringen bei der BNetzA und der 522 BDBOS zu genehmigen14. 523

5.4 Mobile Befehlsstellen 524

In den Einsatzleitfahrzeugen, insbesondere ELW und FüKw sind grundsätzlich mehrere 525 Funkgeräte mit abgesetzten Sprech- und Mithörstellen integriert. Die Ausstattungsgrundsät-526 ze der DIN SPEC 14507-2 sind hier zu beachten. 527

5.5 Verantwortungsübergange zwischen LSK und Zentra ler Leitstelle 528

Da der Digitalfunk als bundesweit einheitliches Sprech- und Datenfunksystem für alle BOS in 529 der Bundesrepublik Deutschland konzipiert ist, müssen im Interesse der Gewährleistung der 530 Hochverfügbarkeit und Betriebssicherheit des Gesamtnetzes weitestgehend einheitliche 531 technische Anforderungen und Betriebsprozesse definiert und umgesetzt werden. 532

Der Freistaat Thüringen stellt deshalb den Leitstellen-Trägern alle zentralen Investitionsleis-533 tungen zur Schließung der Schnittstelle „Digitalfunkvermittlungsstelle - Zentrale Leitstelle“ zur 534 Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Aufbereitung und IP-Umwandlung der durch den 535 Bund in den Vermittlungsstellen zur Verfügung gestellten Digitalfunkdaten (Leitstellen-536 Konzentrator15), sog. Mehrkanal-Kryptokarten zur Gewährleistung der BOS-spezifischen Da-537 tenverschlüsselung sowie zentrale Verschlüsselungstechnik für die Datenübertragung vom 538 LSK in die Zentralen Leitstellen. Zudem zeichnet sich das Land für die Ausschreibung eines 539 Rahmenvertrags zuständig, aus dem die Leitstellenträger speziell konfigurierte Datenleitun-540 gen kostenpflichtig (Betriebs- und Bereitstellungskosten) abrufen müssen16. 541

14 siehe Anlage 6 „Anmelde- und Genehmigungsverfahren“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpo- lizeilichen BOS 15 die LSK werden durch die Thüringer Polizei betrieben 16 Rahmenvertrag des TFM mit Abrufmöglichkeit durch die Kommunen (CNNG-Netz)

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Eine sachgerechte und zuverlässige Administration der Anbindungsinfrastrukturen für Leit-542 stellen setzt jedoch eine möglichst homogene und konsistente Technik-, Dienstleistungs- und 543 Vertragslandschaft voraus. 544

Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sind folgendermaßen definiert17: 545

• Das TLKA gewährleistet eine zentrale Betreuung und Administration der Anbindungs-546 infrastrukturen für Zentrale Leitstellen einschließlich der Verschlüsselungstechnik. Die 547 Schnittstelle für den betrieblich-technischen Verantwortungsübergang ist deshalb hin-548 ter der Entschlüsselungstechnik (Genuscreen) in den Zentralen Leitstellen angesie-549 delt. 550

• Die Beschaffung und Finanzierung der in den LSK zu integrierenden Verschlüsse-551 lungstechnik erfolgt durch das TLKA aus dem CNNG-Rahmenvertrag des TFM. 552

• Die Datenleitungen zwischen LSK und Landesdatennetz werden durch das TLKA aus 553 dem CNNG-Rahmenvertrag des TFM beschafft. 554

• Die Standorte der Zentralen Leitstellen müssen an das Landesdatennetz angebunden 555 werden. Der Abruf der Datenleitungen erfolgt durch das TLKA im Auftrag des jeweili-556 gen Leitstellenträgers, wobei eine Kostenübernahme zu erklären ist. Das durch den 557 Leitstellenträger beauftragte technische Planungsbüro erarbeitet in Zusammenarbeit 558 mit dem TLKA ein logisches Anbindungskonzept, in dem insbesondere die Bandbrei-559 ten, die Leitungswege und die Verfügbarkeitsanforderungen zu definieren sind. 560

• Die am jeweiligen Leitstellenstandort zu installierende Entschlüsselungstechnik wird 561 ebenfalls im Auftrag des Leitstellenträgers durch das TLKA beschafft. Die Beschaf-562 fung erfolgt aus o.g. Gründen ebenfalls zwingend durch Abruf aus dem CNNG-563 Rahmenvertrag. 564

• Im Hinblick auf die Verteilung der Finanzierungslast für Erstbeschaffung, Ersatzbe-565 schaffung und laufende Bereitstellung von Anbindungsinfrastrukturen (ohne zentrale 566 Administrationsleistungen des TLKA) wird die Schnittstelle auf Ebene der Anbin-567 dungskonten der Leitstellen an das Landesdatennetz festgelegt. Demgemäß werden 568

o die Kosten der Beschaffung der Verschlüsselungstechnik in den Technikzen-569 tren der Thüringer Polizei sowie die Kosten der Bereitstellung von Anbin-570 dungsleitungen vom LSK in das Landesdatennetz aus Landesmitteln finan-571 ziert und 572

o die Kosten für die Beschaffung von Entschlüsselungstechnik in den Zentralen 573 Leitstellen sowie für Datenleitungen zur Anbindung der Leitstellen an das 574 Landesdatennetz vom jeweiligen kommunalen Leitstellenträger getragen. Der 575 Finanzierungsaufwand hierfür ist beim TFM, Referat 16 (Informations- und 576 Kommunikationstechnik) zu erfragen. 577

Den Aufgabenträgern werden zusätzlich eine Beschreibung der Datenschnittstelle am LSK 578 sowie ein Rollen- und Berechtigungskonzept durch das TMIK zur Verfügung gestellt. 579

17 siehe auch Anlage 5 „Prinzip-Skizze Verantwortungsübergänge“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpolizeilichen BOS

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5.6 Leitstellenverfügbarkeit 580

Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Erreichbarkeit der Zentralen Leitstelle mittels 581 BOS-Digitalfunk ständig gewährleistet ist. Hierzu ist durch den zuständigen Aufgabenträger 582 ein technisches Redundanzkonzept18 sowie ein Notfallkonzept zu erarbeiten. 583

Im Freistaat Thüringen existieren je zwei unabhängig betriebene Digitalfunk-Vermittlungs-584 stellen und Technikzentren mit integriertem LSK. Damit wird die Hochverfügbarkeit der 585 Funkdaten in Höhe von 99,99 % gewährleistet. Um diese Verfügbarkeit auch im Einsatzleit-586 system der Zentralen Leitstelle zu garantieren, müssen durch den Leitstellenträger unabhän-587 gige Datenverbindungen zu den zwei Technikzentren mit den entsprechenden Verfügbar-588 keitsklassen aus dem CNNG-Rahmenvertrag des TFM abgerufen werden. 589

5.7 Antragstellung 590

Der Leitstellenträger beantragt den Integrationswunsch beim TMIK und benennt insbesonde-591 re den vorgesehenen Integrationstermin sowie die im Leitstellenverbund beteiligten bzw. 592 vorgesehenen Gebietskörperschaften. Dort wird der Antrag fachlich geprüft und im Beneh-593 men mit dem TLVwA über mögliche Zuwendungsmaßnahmen im Einzelfall entschieden. 594

Zudem wird der Antrag der Koordinierenden Stelle zur Stellungnahme, zur Definition der 595 durch den Leitstellenträger zu erfüllenden technischen und konzeptionellen Rahmenbedin-596 gungen sowie zur Bestimmung des Migrationskorridors vorgelegt. Weiterhin stimmt die Ko-597 ordinierende Stelle die Maßnahme bezüglich der dortigen Ressourcen mit der Autorisierten 598 Stelle ab. 599

6 Kfz-Migration 600

6.1 Vorbemerkung 601

Grundsätzlich sind bis zum Abschluss der Gesamtmigration in Thüringen alle Einsatzfahr-602 zeuge des BKR doppelt, d.h. mit Analog- und Digitalfunk auszustatten. Die durch den Nor-603 menausschuss Feuerwehrwesen erarbeitete E DIN 14502-2 sowie die im Bereich des Ret-604 tungsdienstes geltende DIN EN 1789:2007+A1:2010 sind dabei zu berücksichtigen. Aus-605 nahmen sollten nur bei Platzproblemen oder vertraglichen oder normativen Bindungen, z.B. 606 bei Leasingfahrzeugen zugelassen werden. In diesen Fällen ist die ständige Mitführung eines 607 analogen oder digitalen Handsprechfunkgerätes19 als Kompensationsmaßnahme bindend. 608 Die jeweils geltenden „Funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinien für die nichtpolizei-609 lichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Freistaat Thüringen“ 610 sind zu beachten. 611

Zudem wird empfohlen, dass die jeweiligen Aufgabenträger die Wirtschaftlichkeit einer Ein-612 bau- bzw. Umbaumaßnahme an jedem einzelnen Einsatzfahrzeug bewerten. Zur Aussonde-613 rung oder Rückgabe anstehende Fahrzeuge sollten nicht mehr auf Digitalfunk umgerüstet 614 werden. Bei Verzicht auf Umrüstung gilt auch hier die Mitführpflicht von Handsprechfunkge-615 räten. 616

18 Redundanz ist das zusätzliche Vorhandensein funktional vergleichbarer Technik-Komponenten 19 in Abhängigkeit, ob das Kfz mit einem digitalen oder analogen Fahrzeugfunkgerät ausgestattet ist

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6.2 Migrationsstrategie Kfz-Einbauten 617

In Verantwortung des TMIK wird ein Rahmenvertrag geschlossen, auf dessen Basis die Auf-618 gabenträger Einzelverträge für Kfz-Einbauleistungen beauftragen können. In der Projekt-619 gruppe des TLVwA wird die Funktion eines Landeseinbau-Koordinators als Bindeglied und 620 Ansprechpartner zwischen den BKR und dem Auftragnehmer des Rahmenvertrags etabliert. 621 Dieser Koordinator leistet fachliche Unterstützung und vereinbart mit den BKR die jeweiligen 622 Realisierungszeiträume auf Basis einsatztaktischer, organisatorischer und technischer Rah-623 menbedingungen. Weitere Einzelheiten zur Kfz-Migration sind aus der Anlage „Prozess- und 624 Rollenbeschreibung für den Einbau und die Inbetriebnahme von Digitalfunkgeräten in Ein-625 satzfahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes“ zu ent-626 nehmen. 627

Bei der Festlegung der Migrations-Reihenfolge sind folgende Grundsätze anzuwenden: 628

• überörtlich eingesetzte Fahrzeuge vor örtlich agierenden 629

• regelmäßig häufig genutzte Fahrzeuge vor weniger genutzten 630

• Fahrzeuge mit überwiegendem Aktionsradius in GAN-Grundversorgungsgebieten20 631 vor Fahrzeugen in besser versorgten Funkbereichen 632

Mindestens 10 Wochen vor geplanter Umrüstung ist eine fahrzeugbezogene Einbaubespre-633 chung durchzuführen. An dieser Besprechung nehmen der Auftragnehmer, der Landesein-634 bau-Koordinator sowie ein autorisierter Nutzervertreter teil. Dabei werden gemeinsam die 635 konkret zu veranlassenden Einbauleistungen abgesprochen und nachweislich dokumentiert. 636 Hierzu zählen insbesondere die Platzierung der einzelnen Technikkomponenten, die Festle-637 gung des Ausstattungsbedarfs und der Ausstattungsform sowie der Einbau zusätzlicher 638 Technik, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und durch das Land nicht förder-639 fähig sind, z.B. zusätzliche Funktechnik oder die Ausführung von Nebenleistungen. Zudem 640 wird der konkrete Einbautermin unter Berücksichtigung einsatztaktischer Belange sowie der 641 Umrüstungsort verbindlich vereinbart. Das Protokoll ist zugleich Beiblatt des Auftragsscheins 642 für den Auftragnehmer. 643

6.3 Umrüstort 644

Die Aufgabenträger/Nutzer stellen dem Auftragnehmer Räumlichkeiten als Umrüstort zur 645 Verfügung. Im Interesse einer schnellen und wirtschaftlichen Kfz-Migration sind die Umrüs-646 torte durch Absprachen zwischen den BKR weitgehend zu reduzieren. Der jeweilige Fahr-647 zeugnutzer trägt Sorge für die rechtzeitige Fahrzeugbereitstellung. 648

Folgende Mindestvoraussetzungen gelten für die Bestimmung des Einbauorts: 649

• in der kälteren Jahreszeit beheizbar 650

• die gleichzeitige Umrüstung von mindestens 2 Fahrzeugen ist zu gewährleisten, bes-651 ser drei 652

• Sitzgelegenheit oder Aufenthaltsraum für das Umrüstpersonal 653

20 vgl. Rahmenkonzept – GAN 0 = flächendeckende Fahrzeugfunkversorgung, GAN 1 = Funkversorgung der Handsprechfunk- geräte außerhalb von Gebäuden - „Trageweise in Kopfhöhe“ – ausgenommen Siedlungsflächen kleiner als 200 m x 200 m

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• Waschgelegenheit und Toilette 654

7 Dezentrale Technische Servicestellen 655

7.1 Vorbemerkung 656

Gemäß „Rahmenkonzept für den BOS-Digitalfunk in Thüringen“ ist die Dezentrale Techni-657 sche Servicestelle organisatorisch unterhalb der Autorisierten Stelle des TLKA angesiedelt 658 und koordiniert alle technischen, organisatorischen sowie nutzerspezifischen Angelegenhei-659 ten des Digitalfunks auf Ebene des eigenen Zuständigkeitsbereiches. Im Interesse des Ge-660 samtsystems Digitalfunk BOS ist das TLKA weisungsbefugt, grundsätzlich soll jedoch das 661 Prinzip der gleichberechtigten Partnerschaft Anwendung finden. 662

7.2 Aufgaben/Zuständigkeiten 663

In Verantwortung der Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind eigenverantwortlich mindes-664 tens je eine Dezentrale Technische Servicestelle einzurichten. Hierzu sind die Festlegung 665 der Örtlichkeit, die Bestimmung der Zuständigkeit der zu betreuenden BKR-Organisationen 666 sowie die Herstellung der Betriebsfähigkeit, einschließlich der personellen Sicherstellung, er-667 forderlich. 668

Für jede Dezentrale Technische Servicestelle sind ein haupt- oder nebenamtlicher Mitarbei-669 ter sowie ein Abwesenheitsvertreter gegenüber der Autorisierten Stelle zu benennen. Er ko-670 ordiniert als alle technisch-organisatorischen Angelegenheiten des Digitalfunks im Verhältnis 671 zwischen der Autorisierten Stelle und den zu vertretenden Gebietskörperschaften. 672

Durch die Dezentralen Technischen Servicestellen sind insbesondere folgende Leistungen 673 zu erbringen: 674

• Projektaufgaben (zeitlich befristet) 675

o Koordinierung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Kfz-Umrüstung ge-676 mäß Prozess- und Rollenbeschreibung für den Einbau und die Inbetriebnah-677 me von Digitalfunkgeräten in Einsatzfahrzeugen (Anlage) 678

o Bündelung der gemäß „Sicherheitsrichtlinie Digitalfunk BOS“, Version 1.2 679 festgelegten Sicherheitsverpflichtungen und Bereitstellung an die Autorisierte 680 Stelle 681

• Daueraufgaben 682

o Koordination und Durchführung der regelmäßigen Programmierung der Funk-683 geräte mit Software-Aktualisierungen21 684

o nachweisliche Herausgabe der BOS-Sicherheitskarten an die Endgerätenut-685 zer bzw. an einzelne Organisationseinheiten 686

o Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen bei der BDBOS und der BNetzA ge-687 genüber der Autorisierten Stelle 688

o Etablierung einer einheitlichen Verfahrensweise beim Umgang mit defekten 689 Funkgeräten oder Funkzubehör 690

21 mit den BKR sind entsprechende Absprachen zu treffen

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o Störungsmeldungen 691

7.3 Software-Verteilkonzept 692

Die Software der Digitalfunkgeräte ist regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierungen wer-693 den i.d.R. bei Änderungen der Leistungsmerkmale durch die BDBOS oder wegen Ände-694 rungswünschen der BOS bezüglich der Funkrufgruppenstruktur, der örtlichen Zuweisung von 695 Notruf- oder GPS-Signalen oder bei Änderungen der Teilnahme- und Mithörberechtigungen 696 einzelner Funkrufgruppen erforderlich. Nach gegenwärtigem Stand sind in der Migrations-697 phase bis zu zwei Aktualisierungen pro Jahr erforderlich, die perspektivisch auf eine Ände-698 rung pro Jahr reduziert werden soll. 699

Die Gerätesoftware wird ausschließlich durch die Autorisierte Stelle bereitgestellt. Sie bear-700 beitet auch die Programmieraufträge und informiert die Ansprechpartner in den Dezentralen 701 Technischen Servicestellen über die Verfügbarkeit. Die Übertragung der Software per UMTS 702 oder die persönliche Abholung mittels Laptop ist möglich. 703

Handsprechfunkgeräte können mittels kombinierter Batterielade- und Programmierschalen 704 aktualisiert werden. Hierzu wird die Software mittels Laptop an die Programmierschale über-705 tragen. Fahrzeugfunkgeräte sind einzeln am Fahrzeug über eine abgesetzte Datenschnitt-706 stelle zum S/E-Gerät des MRT zu aktualisieren. 707

Programmierschalen sind grundsätzlich nur in den Dezentralen Technischen Servicestellen 708 zu betreiben. 709

8 Alarmierung von Einsatzkräften und Sirenenansteue rung 710

8.1 Vorbemerkung 711

Aus Ressourcengründen können die Einführung des Digitalfunks und die Etablierung eines 712 digitalisierten Funkmeldesystems zur Alarmierung der Einsatzkräfte nicht gleichzeitig reali-713 siert werden. Entsprechend ist die Modernisierung der in Trägerschaft der Landkreise und 714 kreisfreien Städte befindlichen analogen Alarmierungssysteme nachrangig zu betrachten und 715 bis auf weiteres zurückzustellen. Die Betreiber dieser Systeme tragen dafür Sorge, dass die 716 Technik weiter betriebsbereit vorgehalten wird. 717

8.2 Sirenenansteuerung 718

Sirenen sind in besiedelten Flächen installiert. Entsprechend ist die Ansteuerung dieser 719 Technik mit der derzeit verfügbaren Digitalfunk-Infrastruktur ohne größere Investitionen mög-720 lich. Der technische Aufwand beschränkt sich dabei auf Empfängerseite der Sirene im We-721 sentlichen auf dem Austausch des Steuerelements. 722

Auf Alarmgeberseite sind ebenfalls verschiedene, auf Digitalfunk basierende Steuerungsmo-723 dule zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Umrüstung dieser Systeme parallel mit der 724 Drahtanbindung der Zentralen Leitstellen (vgl. Pkt. 5.2) zu realisieren. 725

Ob und in welcher Weise das Land in diesem Bereich fachlich unterstützt, z.B. durch zentrale 726 Ausschreibung der benötigten Technik und Umrüstleistungen, ist noch nicht entschieden. Die 727 Entscheidung hängt im Wesentlichen von den Planungen der Kommunen ab. Gebündelte 728 Leistungen sind nur bei einem engen Migrationskorridor mehrerer Leitstellenträger und ab-729 gestimmten fachlichen Anforderungen wirtschaftlich. 730

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8.3 Alarmierung mittels Funkmeldeempfänger 731

Die Alarmierung mittels Funkmeldeempfänger ist mit der bestehenden Digitalfunk-732 Infrastruktur nicht möglich, weil das Netz nicht auf eine Inhouse-Versorgung ausgelegt ist. 733 Folglich kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch den Alarmgeber ausgelöste In-734 formationen den Funkmeldeempfänger erreichen. 735

Dementsprechend sind für den Freistaat Thüringen zunächst Handlungsalternativen zu er-736 heben und zu bewerten. Anschließend ist die Entscheidung für die wirtschaftlichste Realisie-737 rungsoption zu treffen, wobei Investitionsaufwände und entstehende Betriebskosten im Laufe 738 der Nutzungsdauer zu berücksichtigen sind. Folgende Handlungsoptionen kommen in Be-739 tracht: 740

• Etablierung eines digitalen POCSAG-Netzes 741

• Systemnutzung von Drittanbietern 742

9 Objektfunkversorgung 743

Die Umstellung der zumeist privatwirtschaftlich betriebenen Objektfunkversorgungsanlagen 744 auf Digitalfunk wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Brandschutzdienststellen 745 können bezüglich des Umrüstzeitpunkts nur begrenzt Einfluss nehmen. 746

Seitens des Landes werden aktuell Möglichkeiten zur Änderung der Bauordnung geprüft. Ziel 747 ist die Verpflichtung der Objekteigentümer zu einer raschen Anpassung ihrer Anlagen an den 748 Stand der Technik. Zudem führt die BDBOS Gespräche mit der Versicherungswirtschaft. Ziel 749 ist hier die Erarbeitung eines Prämienmodells, welches digitale Objektfunkanlagen im Ver-750 hältnis zu analogen Anlagen bevorzugt. 751

Für den Übergangszeitraum werden folgende Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen 752 bzw. empfohlen: 753

• Kontaktaufnahme mit dem Objekteigentümer und Leistung von Überzeugungsarbeit 754 bzgl. einer vorgezogenen Umstellung der Anlage auf Digitalfunk 755

• Erhebung des Funklagebilds für jede einzelne Anlage mittels geeigneter Messverfah-756 ren zur Feststellung der Verfügbarkeit des Digitalfunk-Signals aus der Freifeldversor-757 gung 758

• Erarbeitung von Einsatzunterlagen zur Kompensierung bestehender Funk-Defizite in 759 den Objekten und entsprechende Einweisung der Einsatzkräfte 760

• Nutzung von technischen Kompensationsalternativen, z.B. Repeater, Gateway etc. 761

Das TLKA hält Messmittel zur Feststellung der Netzverfügbarkeit vor. Ansprechpartner ist die 762 Autorisierte Stelle Thüringen. 763

Aktuell wird in Federführung der Koordinierenden Stelle der „Leitfaden Objektfunkversorgung 764 Thüringen“ erarbeitet. 765

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10 Informationssicherheit, Datenschutz, spezielle D igitalfunk-Dienste 766

10.1 Informationssicherheit 767

Die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit im BOS-Digitalfunk obliegt der Ko-768 ordinierenden Stelle Thüringen. Hierzu wurde die „Sicherheitsrichtlinie BOS-Digitalfunk Thü-769 ringen“22 mit Bindungswirkung für alle am Digitalfunk teilnehmenden BOS erarbeitet. 770

Durch das Landeskriminalamt Thüringen ist der zentrale IT-Verbund des Digitalfunks mit al-771 len Schnittstellen definiert. Dieser Verbund beinhaltet die Gesamtheit der infrastrukturellen, 772 organisatorischen, personellen, technischen und datenschutzrechtlichen Komponenten, wel-773 ches die Grundlage für die BOS-Teilnehmer bildet, um den IT-Verbund für ihren Zuständig-774 keitsbereich zu beschreiben. 775

Die Träger der Zentralen Leitstellen müssen eine Sicherheitskonzeption für ihren jeweiligen 776 Bereich nach IT-Grundschutz erarbeiten, wobei sich der Verantwortungsübergang vom Ge-777 samtsystem Digitalfunk (zuständig ist hier die Autorisierte Stelle) zur Zentralen Leitstelle an 778 der Entschlüsselungstechnik der Zentralen Leitstelle befindet (siehe Pkt. 5.5). 779

Für die anderen BKR ist lediglich die Anlage 2 der „Sicherheitsrichtlinie BOS-Digitalfunk Thü-780 ringen“ auszufüllen und damit insbesondere die sichere Verwahrung der Funkgeräte und der 781 BOS-Sicherheitskarten zu erklären. 782

Bei Zugriffsmöglichkeit Dritter auf BOS-Sicherheitskarten, z.B. Werkstattfahrten, sind zur 783 Vermeidung unnötiger Ein- und Ausbauten diese im System durch die berechtigten An-784 sprechpartner der Dezentralen Technischen Servicestelle bei der Autorisierten Stelle Thürin-785 gen elektronisch zu sperren oder bei Vorhandensein eines externen Kartenlesers die Karten 786 zu entfernen. 787

10.2 Datenschutz 788

Das BOS Digitalfunknetz sowie die eingesetzte Gerätetechnik eignen sich auch dazu, perso-789 nenbezogene Daten im automatisierten Verfahren zu verarbeiten. Diese Verarbeitung findet 790 beispielsweise bei Datenbankzugriffen auf personenbezogene Daten mittels Spracherken-791 nungssystemen oder bei der automatisierten Verknüpfung von Teilnehmerdaten (Rufnum-792 mer) zu einem personalisierten Teilnehmerverzeichnis statt. Hierzu zählt auch die Verwen-793 dung von Kontaktbüchern in den Geräten bzw. angebundenen PC, bei welchen die Ruf-794 nummer des sendenden Gerätes durch den personalisierten Eintrag ersetzt wird. 795

Die Verwendung von Funktionen mit personalisierten Daten ist nur unter den Voraussetzun-796 gen des § 4 ThürDSG zulässig. Funktionsbezogene Kontaktbücher, bei denen einer Ruf-797 nummer eine Funktion wie „Einsatzleiter Feuerwehr“ zugeordnet wird, fallen nicht unter diese 798 Regelung. 799

Gemäß § 10a ThürDSG sind öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert 800 erheben, verarbeiten oder nutzen, verpflichtet, einen Beauftragten für Datenschutz schriftlich 801 zu bestellen. Grundsätzlich ist ausreichend, wenn der Datenschutzbeauftragte der Behörde 802 für die jeweilige technische Einrichtung (Zentrale Leitstelle, Autorisierte Stelle) mit zuständig 803 ist, wobei auch ein behördenübergreifender Datenschutzbeauftragter bestellt werden kann. 804

22 siehe Anlage 3 „Sicherheitsrichtlinie“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpolizeilichen BOS

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Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sind durch die zuständige Behörde auf den Digi-805 talfunk BOS zu erweitern. Gemäß § 10 ThürDSG führen alle Stellen ein Verzeichnis der au-806 tomatisierten Verfahren mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Betrei-807 ber sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten zulässig erhoben, verarbeitet 808 und genutzt werden. 809

10.3 Nutzung spezieller Digitalfunk-Dienste 810

Unbemerktes Mithören (Ambience Listening) 811

Das unbemerkte Mithören von Umgebungsgeräuschen eines Funkgerätes durch einen be-812 rechtigten Disponenten innerhalb der Zentralen Leitstelle23 dient dem Schutz der persönli-813 chen Unversehrtheit der Teilnehmer. Ziel ist es, z.B. bei Gefahrenlagen oder bei schwer ver-814 letzten Einsatzkräften Informationen über die gegenwärtige Situation am Einsatzort zu erhal-815 ten. Das unbemerkte Mithören ist nicht mit dem Leistungsmerkmal „Notruftaste“ zu verwech-816 seln. 817

Beim Einsatz sowie dem Umgang mit diesem Netzdienst durch die jeweilige BOS sind stren-818 ge Maßstäbe anzusetzen und die einschlägigen Rechtsnormen, z.B. ThürDSG, PersVG zu 819 beachten. Die In Kraft Setzung einer speziellen Dienstanweisung für den jeweils nachgeord-820 neten Bereich wird empfohlen. Vor Einrichtung dieses Dienstes sind die datenschutzrechtli-821 che Vorsorge sowie Abstimmungen mit der Koordinierenden Stelle zu treffen. Die Personal-822 vertretung24 ist vor Einrichtung dieses Dienstes zu beteiligen. Eine turnusmäßige Belehrung 823 zur Dienstanweisung hat zu erfolgen. Die Daten können unter Berücksichtigung des 824 ThürDSG aufgezeichnet werden, sind jedoch nach Wegfall der Gründe unverzüglich zu lö-825 schen. 826

GPS-Standortbestimmung 827

Geeignete Endgeräte können geografische Daten zur Positionsbestimmung von Funkgeräten 828 mittels GPS-Modul an die Zentrale Leitstelle senden. Die Standortdaten dienen einer besse-829 ren Einsatzdisponierung und können für ein Lagebild weiter verarbeitet und temporär gespei-830 chert werden. 831

Der Einsatz sowie der Umgang mit diesem Netzdienst sind innerhalb der teilnehmenden 832 BOS mittels Dienstanweisung für ihren nachgeordneten Bereich zu regeln. Bis zur Fort-833 schreibung können zunächst die geltenden Bestimmungen zur Aufzeichnung des analogen 834 Funkverkehrs angewendet werden. Datenschutzrechtliche und personalrechtliche Rahmen-835 bedingungen sind strikt zu beachten. 836

11 Kosten- und Förderregelungen 837

Es besteht großes Landesinteresse an einer flächendeckenden Einführung des Digitalfunks 838 innerhalb klar definierter Zeiträume. Nur so ist die Einsatzfähigkeit der BOS in gewohnt hoher 839 Qualität zu gewährleisten. Das Ausscheren einzelner Kommunen bei der Umstellung auf Di-840 gitalfunk erschwert die Einsatzplanung sowie die überörtliche Zusammenarbeit. 841

Um auch Gemeinden mit prekärer Haushaltslage unkompliziert in die Umstellung auf Digital-842 funk einzubeziehen, ist die Finanzierung der Erstausstattung für alle BKR durch Landesför-843

23 die Funktion „Ambience Listening“ kann nur in drahtgebundenen Leitstellen abgebildet werden 24 für die Freiwilligen Feuerwehren nimmt diese Funktion die jeweils zuständige Gemeinde wahr

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derung und „solidarischen“ Vorwegabzug aus dem KFA vorgesehen. Zudem ist mit dieser 844 Verfahrensweise der geringste Verwaltungsaufwand verbunden. 845

Die nachstehend beschriebenen Kostenregelungen stellen den aktuellen Sachstand dar. So-846 fern in den ressortübergreifenden Gesprächen oder auf politischer Ebene davon abweichen-847 de Regelungen erzielt werden, wird in geeigneter Weise nachberichtet. 848

11.1 Tunnelbasiseinheiten (Realisierungsphase 1) 849

Die Bereitstellung der Digitalfunktechnik aus der Landesreserve erfolgt kostenfrei (vgl. Pkt. 850 3.3). Nutzungsentgelte werden nicht erhoben. 851

Die durch die Deutsche Bahn AG bereit gestellten Funkgeräte benötigen eine BOS-852 Sicherheitskarte. Hierfür entstehen den BKR Sachkosten. Die Karten sind auf Basis des 853 „Verwaltungsverfahren zur Zuweisung von BOS-Sicherheitskarten“ kostenpflichtig zu bestel-854 len25. 855

11.2 Landesweite Digitalfunkmigration 856

Die Finanzierung der förderfähigen Funktechnik sowie der Kfz-Migrationsleistungen erfolgen 857 zu 70% aus dem Titel für Zuwendungen an Kommunen für Brandschutzinvestitionen und zu 858 30% aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs (Vorwegabzug). 859

Die gleichen Förderregelungen gelten auch für ortsfeste Funkanlagen in den Feuerwehrein-860 satzzentralen und Zentralen Leitstellen. Hiervon ausgenommen sind jedoch bauliche Maß-861 nahmen zum Anschluss abgesetzter Antennentechnik und die Drahtanbindung der Zentralen 862 Leitstelle. 863

Funktechnik ist förderfähig, sofern die Ausstattung dem Ausstattungskonzept entspricht26. 864 Ausnahmen hiervon bedürfen einer Einzelfallentscheidung auf Basis einsatztaktischer As-865 pekte, z.B. zusätzlicher Funktechnik für Kfz mit außerordentlichem Nutzungszweck. 866

Funktechnik darüber hinaus ist durch den Bedarfsträger zu 100% selbst zu finanzieren. 867

Die Kommunen schließen auf Basis des Rahmenvertrags Einzelverträge mit dem Auftrag-868 nehmer zur Lieferung von Funktechnik bzw. zur Realisierung von Kfz-Einbauleistungen ab. 869 Sie werden Eigentümer der Technik und sind zahlungspflichtiger Empfänger der Rechnung. 870

Das Zuwendungsverfahren wird separat mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-871 dungen des Freistaats Thüringen zur Förderung von Investitionen der kommunalen Gebiets-872 körperschaften zur Einführung des Digitalfunks bei den Behörden und Organisationen mit 873 Sicherheitsaufgaben“ geregelt. 874

Die vorstehenden Festlegungen gelten nur für den Bereich der Feuerwehren und des Kata-875 strophenschutzes. Bei der in Abschnitt 5 beschriebenen Vorgehensweise zur Einführung des 876 Digitalfunks im bodengebundenen Rettungsdienst wird die erforderliche Funktechnik bei 877 Fahrzeugneubeschaffungen durch die Aufgabenträger beschafft. Die entstandenen Kosten 878 für die weit überwiegende Zahl der Rettungsdienstfahrzeuge werden über die Nutzungsent-879 gelte durch die Kostenträger refinanziert. 880

25 siehe Anlage 8 „Verwaltungsverfahren BOS-Sicherheitskarten“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpolizeilichen BOS 26 siehe Anlage 4 „Ausstattungskonzept“ zur funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinie für die nichtpolizeilichen BOS

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11.3 Förderung von Investitionen zur Umrüstung von Zentralen Leitstellen 881

Zuwendungen zur Ertüchtigung von Zentralen Leitstellen erfolgen auf Antrag einzelfallbezo-882 gen. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens werden der wirtschaftliche Betrieb der Leitstel-883 le, die Größe des Betreuungsbereiches sowie die objektiven Möglichkeiten für eine qualitäts-884 gerechte Aufgabenerfüllung mit berücksichtigt. 885

11.4 Betriebskosten 886

Die Betriebskosten für die Netzinfrastruktur betragen jährlich ca. 6 Mio. EUR. Mit Beteiligung 887 der Kommunen am Digitalfunk sind diese Kosten anteilig zwischen Land und Kommunen zu 888 tragen. 889

Nach Realisierung der flächendeckenden Migration des Digitalfunks in den Kommunen ist 890 eine pauschale 40%ige Beteiligung vorgesehen. Die Pauschale berücksichtigt sowohl die 891 Anzahl der Endgerätenutzer, die weit überwiegend im BRK-Bereich liegt, als auch den stär-892 keren Nutzungsgrad durch die Thüringer Polizei und den Rettungsdienst. 893

Der Betriebskostenanteil der Kommunen wird lückenlos aus dem KFA finanziert. Wobei je-894 weils zum 01.12. des Jahres die tatsächlichen Betriebskosten zu erheben und vom entspre-895 chenden Titel des KFA einzuziehen sind. 896

In den Betriebskosten sind folgende Einzelpositionen enthalten: 897

• Dienstleistungen der Bundesanstalt Digitalfunk BOS für Systemtechnik an den Funk-898 standorten, 899

• Leitungsmiete für Übertragungsstrecken zu den Funkanlagen, 900

• Stromkosten für die Funkstandorte, 901

• Mietkosten für die Nutzung von Standorten Dritter, z.B. Deutsche Telekom, 902

• Aufwände von ThüLiMa und TLKA für das Facility- und Störungsmanagement (FStM), 903

• Personalkosten des TLKA im Bereich FStM, 904

• Instandhaltung und Bauunterhalt für die Funkstandorte sowie 905

• Datenstrecken zur landesseitigen Anbindung des LSK. 906

Innerhalb der Rollout-Phase erfolgt die gerätebezogene Abrechnung der Betriebskosten in 907 Abhängigkeit des Projektfortschritts auf Basis des tatsächlichen Gerätebestands im Verhält-908 nis zum Gesamtgerätebestand in der Endausbaustufe. Die Kenngröße für den Gesamtgerä-909 tebestand in der Endausbaustufe ist identisch mit dem Analogfunkbestand der BKR gemäß 910 Jahresstatistik 2014. 911

12 Schlussbemerkung 912

Die zuständigen Aufgabenträger setzen die betroffenen Mitarbeiter über die Inhalte dieses 913 Papiers durch geeignete Maßnahmen in Kenntnis und gewährleisten die Umsetzung dieser 914 Konzeption bei der institutionsspezifischen Aufgabenwahrnahme. 915

Anlage: Prozess- und Rollenbeschreibung Kfz-Migration 916