SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis...

30
SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration Mitmachen und Mitgestalten 1 Wählen und gewählt werden

Transcript of SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis...

Page 1: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Prävention, Rehabilitation und Integration

Mitmachen und Mitgestalten

1

Wählen und gewählt werden

Page 2: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Inhalte

2

0 Einstieg

01 Inhaltsübersicht

1. Wo wird gewählt?

2. Wann wird gewählt?

3. Wer darf wählen und gewählt werden?

4. Wie wird gewählt? Welches Wahlverfahren

5. Kosten und Schutz der Wahl

6. Wahl bei Justiz und Bundeswehr

7. Wahl von Stufenvertretungen

8. Nichtigkeit und Anfechtung der Wahl

9. Ende

Folie 1

Folie 2

Folie 3 bis 5

Folie 6 bis 7

Folie 8 bis 9

Folie 10 bis 19

Folie 20 bis 21

Folie 22 bis 23

Folie 24 bis 26

Folie 27 bis 29

Folie 30

Page 3: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

1. Wo wird gewählt (1/3) ?

Rechtliche Grundlage

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwer behinderte Menschen beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt -

§ 94 Abs.1 Satz 1 SGB IX.

Wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen gleichgestellte Menschen Menschen mit einer offensichtlichen Schwerbehinderung

Zählen mit unter 18 Jahre Auszubildende geringfügige Beschäftigung ruhende Arbeitsverhältnisse andere Staatsangehörigkeit Leitende Angestellte Beauftragte des Arbeitgebers

Zählen nicht mit Antragsverfahren Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung Heimarbeit Leiharbeit (unter drei Monaten) Altersteilzeit Nicht nur vorübergehend (länger als sechs Wochen) beschäftigt

In Betrieben und Dienststellen

3

Page 4: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

1. Wo wird gewählt (2/3) ?

Zusammenfassen

Bei weniger als fünf schwerbehinderten Beschäftigten können Betriebe oder gleichstufige Dienststellen des gleichen Arbeitgebers zusammengefasst werden, wenn sie räumlich nahe liegen -

§ 94 Abs.1 Satz 4 SGB IX.VoraussetzungenFür die Wahl einer gemeinsamen SBV müssen nicht unbedingt in allen Betrieben bzw. Dienstellen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein. Es können teilweise fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen dort arbeiten.

Entscheidung über die ZusammenfassungÜber die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber in Absprache mit dem Integrationsamt.

Betrieb/Dienststelle7

schwerbehinderte Menschen

Betrieb/Dienststelle2

schwerbehinderte Menschen

Beispiel

4

Wenn es nicht reicht?

Page 5: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

1. Wo wird gewählt (3/3)?

Rechtliche Grundlage

Filialen (z.B. Banken, Einzelhandel oder eigenständige Abteilungen (z.B. Produktion, Versand) sind oft nur Betriebsteile eines einheitlichen Betriebs -

§ 4 Abs. 1 BetrVG.

Eigene SBV Für einen Betriebsteil ist nur dann eine eigene SBV zu wählen, wenn er als eigenständiger Betrieb gilt, d.h. Betriebsratsfähig ist und räumlich weit entfernt vom Hauptbetrieb liegt oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist.

Wie bei Betriebs- und PersonalratDie Strukturen der Betriebe und Dienststellen für die Betriebs- und Personalratswahlen gelten auch für die Wahl der SBV.

Betriebsteil oder Betrieb?

5

Page 6: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

2. Wann wird gewählt (1/2)?

Rechtliche Grundlage

Die regelmäßigen SBV Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01.10. bis zum 30.11. statt

§ 94 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

Ausnahmen

Außerhalb der regulären Wahlperiode wird gewählt, wenn z.B.

das Amt der SBV vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt, die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde, es bisher noch keine SBV gibt und die SBV im Betrieb neu eingerichtet werden soll Wenn die Amtszeit einer SBV zu Beginn des regulären Wahlzeitraumes (1.10.) kürzer als ein Jahr ist, dann verlängert sie sich bis zum 30.11. des übernächsten Wahltermins und es wird erst bei der übernächsten regulären Wahl in vier Jahren gewählt.

Alle vier Jahre

6

Page 7: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

2. Wann wird gewählt (2/2) ?

Beginn und Dauer

Die Amtszeit der SBV beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen SBV.

Vorzeitiges Ende

Die Amtszeit der SBV endet vorzeitig bei

Niederlegung Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis grober Pflichtverletzung Verlust der Wählbarkeit Tod Auflösung, Eingliederung oder Zusammenfassung des Betriebs

Amtzeit

7

Page 8: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

3. Wer darf wählen und gewählt werden (1/2) ?

Wahlberechtigt sind

alle im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

- § 94 Abs. 2 SGB IX

Voraussetzungen für Wählbarkeit über 18 Jahre nicht nur vorübergehende Beschäftigung sechsmonatige Betriebszugehörigkeit keine leitenden Angestellten

Wählbar sind

alle Beschäftigten, die auch in den Betriebs- bzw. Personalrat gewählt werden können

- § 94 Abs. 3 SGB IX Die SBV muss nicht schwerbehindert sein

Wie geregelt?

8

Page 9: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

3. Wer darf wählen und gewählt werden (2/2) ?

Wählen können

Zum Beispiel:

17-jährige gleichgestellte

Auszubildende, die erst vor 3 Monaten ihre Ausbildung begonnen hat

Leitender Angestellter, der nach seinen Unfall im Rollstuhl sitzt

Schwerbehinderte Sachbearbeiterin, die sich zur Zeit in der Elternzeit befindet

Gewählt werden können

Zum Beispiel:

Nicht behinderter langjähriger technischer Angestellter

Gleichgestellte Verwaltungsfachkraft, die erst seit acht Monaten in dieser Dienststelle beschäftigt ist

Schwerbehinderte Auszubildende, die das 18. Lebensjahr gerade vollendet hat

Beispiele

9

Page 10: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

4. Wie wird gewählt (1/10) ?

Mehrheitswahl

Es gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Es gibt zwei Wahlverfahren

das vereinfachte Wahlverfahren (§§ 18 bis 21 SchwbVWO)

das förmliche Wahlverfahren (§§ 1 bis 17 SchwbVWO)

Zwischen diesen beiden Verfahren besteht kein Wahlrecht

Vereinfachtes WahlverfahrenEs wird angewendet in Betrieben oder Dienststellen, die weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigten und die nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen bestehen - § 94 Abs. 6 SGB IX. Z. B. Ministerium, 48 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in mehreren Dienststellen in Berlin

Welches Wahlverfahren?

10

Förmliches WahlverfahrenEs wird angewendet in Betrieben oder Dienststellen, die mehr als 50 Wahlberechtigte beschäftigten und aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen bestehen. Z. B. Pharmaunternehmen, 76 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Vertriebsunternehmen, 15 Wahlberechtigte in drei Standorten (Berlin, Leipzig, Halle)

Page 11: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

4. Wie wird gewählt (2/10) ?

4

Einladung zur Wahlversammlung durch die amtierende SBV (spätestens 3 Wochen vor Ende der Amtszeit der SBV)

Vereinfachtes Wahlverfahren

11

3 2 1 Wahltermin 1 2

Wahl der SBV in der

Wahl-versammlun

g

Aushang Wahlergebnis (2 Wochen)

Page 12: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

4. Wie wird gewählt (3/10) ?

Vor der Wahl

Ort, Datum und Zeit der Wahlversammlung bekannt geben

Wahllokal besichtigen und reservieren

Ausschilderung vorbereiten

Wahlumschläge und Papier für Stimmzettel(gleiche Größe, Farbe und Beschaffenheit) sowie Stifte besorgen

Wahlurne sowie Stellwand / Wahlkabine besorgen

Vervielfältigung von Stimmzettel gewährleisten

Barrierefreiheit beachten

12

Vereinfachtes Wahlverfahren

Page 13: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 13

Vereinfachtes Wahlverfahren

Wahlversammlung

Wahlberechtigte

Per Handzeichen mit einfacher Stimmenmehrheit einen Wahlleiter wählen

Bei Bedarf Wahlhelfer bestellen

Zahl der Stellvertreter mit einfacher Stimmenmehrheit festlegen

Kandidaten vorschlagen

Unbeobachtet Stimmzettel ausfüllen

Wahlumschlag an den Wahlleiter geben

Wahlleiter

Stimmzettel mit Kandidatenliste (alphabetisch) erstellen

Stimmzettel vervielfältigen lassen

Stimmzettel und Wahlumschläge an die Wahlberechtigten austeilen

Namen des Wählers in einer Liste festhalten

Wahlumschläge entgegennehmen und in der Wahlurne sammeln

Stimmen öffentlich auszählen

Ergebnis feststellen

4. Wie wird gewählt (4/10) ?

Page 14: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 14

Vereinfachtes Wahlverfahren

Nach der Wahl

Wahlleiter

Gewählte benachrichtigen (Frist für Annahme der Wahl: 3 Arbeitstage)

Namen der SBV und der Stellvertreter durch Aushang bekannt machen

Betriebs- und Personalrat informieren

Arbeitgeber informieren

Arbeitgeber

Zuständigem Integrationsamt und Agentur für Arbeit den Namen der neuen SBV Mitteilen

4. Wie wird gewählt (5/10) ?

Page 15: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 15

Förmliches Wahlverfahren

9 8 7 6 5 4 3 2 1SBV

Wahl 1 2

Bestellung des Wahl-vorstandes

durch die amtierende SBV (mindestens 8 Wochen vor dem Wahltermin)

WV legt Wähler-liste aus (unverzüg-lich)

Wahlaus-schreiben durch WV (unverzüg-lich)

Einspruch-frist gegen Wählerlist (2 Wochen)Abgabe von Wahl-vorschlägen (2 Wochen)Einspruch-frist gegen Wahlaus-schreiben (2 Wochen)

Nachfrist (1 Woche)

WV sagt Wahl ab, wenn keine Vorschläge vorliegenAushang Wahlausschreiben - Aushang Wählerliste

Bekannt-gabe der Wahlvor-schläge (spätestens 1 Woche vor der Wahl)

Wahl der SBV (Wahl-tag zwischen 1.10. Und 30.11.06 (alle 4 Jahre)

Aushang (2 Wochen)

4. Wie wird gewählt (6/10) ?

Page 16: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 16

Vor der Wahl

Wahlvorstand bestellen - Aufgaben des Wahlvorstandes:

Ggf. Wahlhelfer bestellen (Stimmabgabe und Stimmzählung)

Anzahl der zu wählenden Stellvertreter festlegen

Wählerliste erstellen und bis zum Wahltag auslegen (ggf. Einsprüche prüfen)

Ggf. schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschließen

Ort, Datum und Zeit der Stimmabgabe bestimmen

Wahlausschreiben erlassen und aushängen

Förmliches Wahlverfahren

4. Wie wird gewählt (7/10) ?

Page 17: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 17

Vor der Wahl

Wahlvorschläge prüfen

Wahlvorschläge bekannt geben

Wahllokal besichtigen und reservieren

Ausschilderung vorbereiten

Wahlumschläge und Papier für die Stimmzettel (gleiche Größe, Farbe und Beschaffenheit) sowie Stifte besorgen

Stimmzettel mit der Kandidatenliste (alphabetisch) erstellen und in benötigter Menge ausdrucken

Briefwahlunterlagen versenden

Wahlurne sowie Stellwand oder Wahlkabine besorgen

Förmliches Wahlverfahren

4. Wie wird gewählt (8/10) ?

Page 18: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 18

Förmliches Wahlverfahren

Wahltag

Wahlberechtigte

Unbeobachtet Stimmzettel ausfüllen

Wahlumschlag an den Wahlvorstand geben

Bei Briefwahl die Wahlunterlagen dem Wahlvorstand zuleiten

Wahlvorstand

Anwesenheit während der Wahl von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlvorstandes oder einem Mitglied und einem Wahlhelfer im Wahlraum gewährleisten

Jede Stimmabgabe in der Wählerliste vermerken

Wahlumschlag in die Wahlurne werfen (auch bei Briefwahl)

Stimmen öffentlich auszählen

Wahlergebnis feststellen

Die Stellvertreter werden auf gleiche Weise in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt

4. Wie wird gewählt (9/10) ?

Page 19: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH 19

Förmliches Wahlverfahren

Nach der Wahl

Wahlvorstand

Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen sammeln

Niederschrift des Wahlergebnisses anfertigen

Name der neuen SBV und der Stellvertreter durch einen Aushang bekannt machen

Betriebs- oder Personalrat informieren

Arbeitgeber informieren

Arbeitgeber

Zuständigem Integrationsamt und Agentur für Arbeit den Namen der neuen SBV Mitteilen

4. Wie wird gewählt (10/10) ?

Page 20: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

5. Kosten und Schutz der Wahl (1/2)

Rechtliche Grundlage

Der Arbeitgeber hat den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen -

§ 2 Abs. 6 Satz 1 SchwbVWO

KostenSie werden vom Arbeitgeber getragen:alle Kosten, die erforderlich sind, um die Wahl vorzubereiten und durchzuführen (§ 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG bzw. § 24 BPersVG)

Zum Beispiel:

Kosten, die der Geschäftsführung des Wahlvorstandes entstehen, z.B. für Schreibmaterial, Briefmarken, Fahrten, Druckerzeugnisse Fahrkosten für Fahrten der Wahlberechtigten zur Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes oder zur Wahlversammlung Lohn- und Gehaltskosten

Wie unterstützen? Z. B.

alle zur Erstellung der Liste der Wahlberechtigten erforderlichen Auskünfte erteilen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen

für ausreichend Raum für die Wahlaushänge sorgen

ein geeignetes Wahllokal organisieren

Aufgaben des Arbeitgebers

20

Page 21: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Rechtliche Grundlage

Die Wahl darf von niemanden behindert oder in unerlaubter Weise beeinflusst werden

- § 20 Abs. 1 BetrVG / § 24 Abs. 1 BPersVG.

Schutz des Wahlvorstandes und der gewählten und nicht gewählten WahlbewerberGewählte Bewerber erhalten den gleichen erweiterten Kündigungsschutz wie Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats - § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX.

Für die nicht gewählten und die Mitglieder des Wahlvorstandes gilt dieser Schutz befristet für sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Für Wahlbewerber und Wahlvorstände im öffentlichen Dienst besteht über den erweiterten Kündigungsschutz hinaus noch ein besonderer Versetzungs- und Abordnungsschutz, der mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet.

Was ist zu beachten?

Verboten ist insbesondere:

Wahlberechtigte bei der Ausübung ihres Stimmrechts einzuschränken, z.B. durch die Lage oder Gestaltung des Wahllokals

Wahlbewerber bei ihrer Kandidatur zu behindern

Besonderer Schutz

21

5. Kosten und Schutz der Wahl (2/2)

Page 22: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

6. Wahl bei Justiz und Bundeswehr (1/2)

Besondere Voraussetzungen

In Gerichten und Staatsanwaltschaften, die personalratsfähig sind, wird wie in anderen Dienststellen eine SBV gewählt.

Richter haben jedoch mit dem Richterrat eine eigene Personalvertretung. Deshalb wählen sich auch eine eigene SBV. Für Staatsanwälte gilt das Gleiche, wenn sie eine eigene Personalvertretung haben (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)

Wahlberechtigt sind schwerbehinderte Richter bzw. Staatsanwälte. Wählbar sind auch solche, die selbst nicht schwerbehindert sind.

Wenn es nicht reicht: ZusammenfassenDa bei vielen kleinen Gerichten die Zahl von fünf schwerbehinderten Richtern oder Staatsanwälten selten erreicht wird, können auch Gerichte unterschiedlicher Geschäftszweige und Stufen zusammengefasst werden - § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB IX.

Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber in Absprache mit dem Integrationsamt

Gerichte und Staatsanwaltschaft

22

Page 23: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

6. Wahl bei Justiz und Bundeswehr (2/2)

Besondere Voraussetzungen

Wenn eine Dienststelle der Bundeswehr personalratsfähig ist (nach dem BPersVG - Bundespersonalvertretungsgesetz) und Soldatenvertreter (nach § 49 Soldatenbeteiligungsgesetz) hinzu gewählt werden, kann neben dem Personalrat auch eine eigenständige SBV gewählt werden - § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.

Schwerbehinderte Soldaten und schwerbehinderte Zivilbedienstete sind gemeinsam wahlberechtigt.

Wählbar sind auch Soldaten oder Zivilbeschäftigte, die selbst nicht schwerbehindert sind

Bundeswehr

23

Page 24: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

7. Stufenvertretungen(1/3)

Rechtliche Grundlage

Wenn aufgrund des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts in den einzelnen Betrieben ein Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat und in Dienststellen ein Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat für die Beschäftigten gebildet ist, dann haben schwerbehinderte Arbeitnehmer ebenfalls eine entsprechende Interessenvertretung zu erhalten - § 97 SGB IX.

In der Privatwirtschaft gibt es

Gesamtschwerbehindertenvertretungen Konzernschwerbehindertenvertretungen

Wo gibt es das?

24

Im öffentlichen Dienst gibt es

Gesamtschwerbehindertenvertretungen

Und als Stufenvertretung

Bezirksschwerbehindertenvertretungen Hauptschwerbehindertenvertretungen

Page 25: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

7. Stufenvertretungen (2/3)

Gesamtschwerbehindertenvertretung

alle SBV der einzelnen Betriebe bzw. der einzelnen Dienststellen

Konzernschwerbehindertenvertretung

alle Gesamtschwerbehindertenvertretungen

Bezirksschwerbehindertenvertretung

alle SBV der Mittelbehörden und nachgeordneten Dienststellen

Hauptschwerbehindertenvertretung

alle Bezirksschwerbehindertenvertretungen

Ausnahme: wenn die Zahl der wahlberechtigten B-schwerbehindertenvertretungen niedriger als zehn ist, dann sind auch die örtlichen SBV wahlberechtigt

WahlverfahrenIn der Regel werden die Stufenvertretungen nach dem förmlichen Wahlverfahren gewählt - § 97 SGB IX i. V. m. § 22 Abs. 1 SchwbVWOAusnahmeVoraussetzung: die Wahl muss auf einer Versammlung der Wahlberechtigten stattfinden, die ausdrücklich zur Wahlversammlung erklärt wurde und es wurde kein Antrag auf das förmliche Wahlverfahren gestellt.

Wer wählt?

25

Page 26: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Beginn und Dauer

Die Amtszeit der Stufenvertretung beträgt vier Jahre: Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der bisherigen Amtszeit.

Wie bei der SBV

Für die Stufenvertretung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die SBV, wenn eine Wahl außerhalb der regulären Wahlperiode stattfinden muss, die Amtszeit vorzeitig endet.

Alle vier Jahre

Die Wahlen zur Stufenvertretung finden alle vier Jahre im Anschluss an die SBV-Wahlen statt - § 97 Abs. 7 SGB IX.

Gesamt - und Bezirkschwerbehindertenvertretungen vom 01.12 bis. 31.01.

Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen vom 01.02. bis 31.03.

Amtszeit

26

7. Stufenvertretungen (3/3)

Page 27: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Was bedeutet das?

Eine Wahl ist nur in Ausnahmefällen nichtig. Es muss ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegen. Die Nichtigkeit kann rückwirkend von jedermann, zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.

Mögliche Verstöße

Eine Wahl kann für nichtig erklärt werden, wenn z. B. die Amtszeit der SBV noch nicht abläuft der Rücktritt der SBV noch nicht vollzogen ist wegen fehlender Abstimmung sich mehr als drei Personen um das Amt als Wahlvorstand bewarben bestimmte Gruppen (z. B. gleichgestellte Beschäftigte) bewusst ausgeschlossen wurden die Wahl nicht geheim und nicht per Stimmzettel erfolgte die Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums stattfand, ohne dass ein Ausnahmefall vorlag

Nichtigkeit

27

8. Nichtigkeit und Anfechtung der Wahl (1/3)

Page 28: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Was bedeutet das?

Die Wahl der SBV kann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts, der Wählbarkeit oder des Wahlverfahrens verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgte. Es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst wurde. Ein Anfechtung ist fristgebunden und kann nicht von jedermann erfolgen

- § 19 BetrVG und § 25 BPersVG.

Anfechtungsgründe

Eine Wahl kann angefochten werden, wenn mehrere SBV für einzelne Betriebsteile gewählt wurden, obwohl es sich um einen einheitlichen Betrieb handelt, die Liste der Wahlberechtigten nicht entsprechend ausgelegt wurde, der Wahlvorstand am Wahltag unvollständig besetzt war, auf der Jahresversammlung gewählt wurde, ohne dass das angekündigt wurde, ausländische Wahlberechtigte nicht in geeigneter Weise über das Wahlverfahren informiert wurden Stammzettel ohne die Namen der Bewerber verwendet wurden bei den Stufenvertretungen das vereinfachte Wahlverfahren angewandt wurde, obwohl ein Wahlberechtigter das förmliche beantragt hat.

Anfechtung

28

8. Nichtigkeit und Anfechtung der Wahl (2/3)

Page 29: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Welches Gericht ist zuständig?

Für Klagen zur Feststellung der Nichtigkeit der Wahl und für Wahlanfechtungsklagen ist sowohl für die Privatwirtschaft wie auch für den öffentlichen Dienst ausschließlich das Arbeitsgericht zuständig

- § 2a Abs. 1 Ziffer 3a ArbGG.

Wer kann Klage einreichen?

Zur Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl Jedermann, z.B.

der unterlegene Wahlbewerber der Arbeitgeber der Betriebs- bzw. Personalrat

zu jeder Zeit

Zur Anfechtung einer Wahl: mindestens drei Wahlberechtigte sowie der Arbeitgeber binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Gewerkschaften und Betriebs- und Personalräte haben kein Recht, die Wahl anzufechten.

Arbeitsgericht

29

8. Nichtigkeit und Anfechtung der Wahl (3/3)

Page 30: SBV Wahlen 2006 SBV. wähle deine starke Seite Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH Prävention, Rehabilitation und Integration.

SBV Wahlen 2006

SBV. wähle deine starke Seite

Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Quelle: BIH

Aufmerksamkeit

Vielen Dank

30

für Ihre