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VDSI 22.05.2006 Folie 1/102 Schadstoffe in Gebäuden – Überblick über die wichtigsten Problemfelder Sven Bünger, Dipl.-Chem. BZR – Institut, Siebenmorgenweg 2 - 4, 53229 Bonn Tel.: 0228 – 46 95 89 Fax: 0228 – 47 14 97 www.bzr-institut.de 31. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen, 22. - 24. Mai 2006, TU Hamburg

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Schadstoffe in Gebäuden –

Überblick über die wichtigsten

Problemfelder

Sven Bünger, Dipl.-Chem.BZR – Institut, Siebenmorgenweg 2 - 4, 53229 Bonn

Tel.: 0228 – 46 95 89 Fax: 0228 – 47 14 97www.bzr-institut.de

31. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen undwissenschaftliche Institutionen, 22. - 24. Mai 2006, TU Hamburg

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Asbest

Flüchtige organische Verbindungen

Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Künstliche Mineralfasern (KMF)

Schimmelpilze/Bakterien

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Pentachlorphenol Formaldehyd

„Alte“ Problemfelder

„Neue“ Problemfelder

Schadstoffe in Gebäuden - Übersicht

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Schadstoffe in Gebäuden - Definition

Schadstoffe (§ 325 StGB)

In bedeutendem Umfang in die Luft frei-gesetzte Stoffe, die geeignet sind

die Gesundheit eines anderen, Tiere,Pflanzen oder anderer Sachen vonbedeutendem Wert zu schädigen oder

nachhaltig ein Gewässer, die Luft oderden Boden zu verunreinigen oder sonstnachteilig zu verändern.

Schadstoffe sind in der Umwelt vorhandene Stoffe oder Stoffgemische, dieschädlich für Menschen, Tiere, Pflanzen und oder andere Organismensowie ganze Ökosysteme sein können.

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Schadstoffe in Gebäuden - Schadstoffgruppen

gasförmige Stoffe CO2, CO, NOx

Partikel, Faserstäube Asbest, KMF Schwermetalle Pb, Hg, Cr Radioaktive Stoffe Radon

Organische Stoffe leichtflüchtige organische Formaldehyd Verbindungen (VVOC) flüchtige organische Verbindungen (VOC) schwerflüchtige organische PCP, PCB, PAK Verbindungen (SVOC)

Anorganische Stoffe

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Schadstoffe in Gebäuden - Schadstoffgruppen

Biologische Stoffe

Schimmelpilze Aspergillus fumigatus,Stachybotrys

chartarum Bakterien

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Schadstoffe in Gebäuden - Schadstoffquellen

Einflüsse aus der äußerenUmgebung

Menschliche Aktivitäten

Baustoffe und -materialien(Bauprodukte), Einrichtungs-gegenstände

Bauprodukte sind Baustoffe, Bauteile und Anlagen, diehergestellt werden um dauerhaft in baulichen Anlagendes Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden (BauPG).

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Holzwerkstoffe Formaldehyd, Terpene, Aldehyde

Holzschutzmittel PCP, Lindan, Pyrethroide, Chlornapthtaline

Fugenmassen PCB

Estriche Asbest

Wärmedämmstoffe KMF

Bodenbeläge Asbest, Naphthalin, Styrol, Nitrosamine

Farben, Lacke Glykole, Glykolether

Klebstoffe Ethylhexanol, Phenole, PAK

Bodenbeschichtungen Benzylalkohol

.......

Schadstoffe in Gebäuden - Baustoffe und -materialien

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Schadstoffe in Gebäuden - Baustoffe und -materialien

Primäre Schadstoffbelastung

Sekundäre Schadstoffbelastung

Nutzungsbedingte Schadstoffbelastung

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Schadstoffe in Gebäuden - Schutzziele

Bauordnungsrecht

Bauproduktengesetz

Arbeitsschutzrecht

Gefahrstoffrecht

Gesundheitsgefahren für Nutzer

Gesundheitsgefahren für Arbeitnehmer mit Tätigkeiten

an Gefahrstoffen (Schadstoffen)

Umwelt

Immissionsschutzrecht

Abfallrecht

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Schadstoffe in Gebäuden - Innenräume

sind gemäß der Definition des Rates vonSachverständigen für Umweltfragen folgendeRäume:

Innenräume

Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern;

Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze in Gebäuden, die nichtim Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsschutzrechtlichenKontrollen unterliegen (z.B. Büros, Verkaufsräume),

öffentliche Gebäude (z.B. Gaststätten, Theater, Kinos undandere Veranstaltungsräume)

sowie die Fahrgasträume von Kraftfahrzeugen und allenöffentlichen Verkehrsmitteln.

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Schadstoffe in Gebäuden - Innenräume/Arbeitsplätze

Innenräume Arbeitsplätze

tägliche Exposition von ca. 8Stunden bei 5 Arbeitstagen jeWoche

ganztägige Exposition biszu 24 Stunden bei 7 Tagenje Woche

komplexe Stoffgemischein der Innenraumluft

im Regelfalle ein isolierterSchadstoff

inhalative Aufnahme inhalative, „orale“ und „dermale“ Aufnahme

Aufenthalt empfindlicherPersonengruppen

gesunde Arbeitnehmer

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

Die Bauordnung und das Bauproduktengesetz

als Grundlage zum Schutz der Gebäudenutzer

§ 3 der MBO

Bauliche Anlagen sind so zu errichten und instand zu halten, dassinsbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen

Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

§ 16 der MBO

Bauprodukte, mit denen Gebäude errichtet oder die in solcheeingebaut werden, haben diese Anforderungen insbesondere in der

Weise zu erfüllen, dass durch chemische, physikalische oderbiologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen

nicht entstehen.

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

Bauproduktengesetz (BauPG 1992, Novellierung 1998)

Richtlinie 89/109/EWG Bauproduktenrichtlinie (BPR)

Die Bauordnung und das Bauproduktengesetz

als Grundlage zum Schutz der Gebäudenutzer

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

Beurteilungsgrundlagen für Schadstoffe

bei Gefahrenverdacht

Technische Baubestimmungen (Asbest, PCB, PCB)

Grenz-, Richt- und Orientierungswerte ....

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

Richtwerte

Orientierungswerte,Referenzwerte

VorsorgewerteEingriffs- oder Interventionswerte

Sanierungszielwerte

Leiten sich aus umfangreichen Studien ab.Der Vergleich von Innenraummesswerten mitOrientierungswerten ist lediglich einestatistische Größe. Orientierungswerte sagennicht über das Gesundheitsrisiko aus.

Grenzwerte Im Allgemeinen ein nach hygienisch-toxikologischen Kriterien abgeleiteter fixerWert, bei dessen Überschreitung eineGesundheitsgefahr nicht auszuschließen ist.

Dienen als Maßstab zur Beurteilung dergesundheitlichen Relevanz von spezifischenInnenraumsituationen.

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

Richtwertkonzept der ad – hoc Arbeitsgruppe ausMitgliedern der Innenraumlufthygiene–Kommission(IRK) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsge-meinschaft der obersten Gesundheitsbehörden derLänder (AOLG)

Richtwert I (RW I) ...

Richtwert II (RW II) ...

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der imRahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigemErkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keinegesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. EineÜberschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maßhinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.

Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereichzwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RWII durch Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 )abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I )kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ausgeschöpft“sondern nach Möglichkeit unterschritten werden.

Richtwert I (RW I) ...

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf diegegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnissezur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung vonSicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffesdar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten ein unverzüglicherHandlungsbedarf besteht, da diese Konzentration geeignet ist,insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in denRäumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen.

Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwertals Kurzzeitwert ( RW II K ) oder Langzeitwert ( RW II L ) definiertsein.

Das Unterschreiten des RW II ist die Voraussetzung für dieNutzbarkeit eines Raumes als Aufenthaltsraum und damit auch fürdie Bewohnbarkeit.

Richtwert II (RW II) ...

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

RW I RW II

InterventionswertSanierungszielwert

Schadstoff-konzentration

Aus Vorsorgegründen

Handlungsbedarf

Richtwertkonzept

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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung

Richtwerte für Innenraumverunreinigungen der Ad-hoc Arbeitsgruppe derIRK/AOLG beim Umweltbundesamt

1999Siehe Erläuterungen im folgenden TextTVOC

2000Siehe Erläuterungen im folgenden TextDiisocyanate

20050,2mg/m³2 mg/m³Aromatenarme Kohlenwasserstoff-gemische (C9-C14)

20040,002 mg/m³0,02 mg/m³Naphthalin

20030,2 mg/m³2 mg/m³Bicyclischen Terpene

20020,005 mg/m³0,05 mg/m³Tris(2-chlorethyl)-phosphat

19990,035 µg/m³0,35 µg/m³Quecksilber (als metallischer Dampf)

19980,030,3Styrol

1998-0,35 mg/m³ (1/2 h)0,06 mg/m³ (1 Woche)

Stickstoffdioxid

19970,1µg/m³1 µg/m³Pentachlorphenol

19976 mg/m³ (1/2 h)1,5 mg/m³ (8 h)

60 mg/m³ (1/2 h)15 mg/m³ (8 h)

Kohlenmonoxid

19970,2 mg/m³2 mg/m³ (24 h)Dichlormethan

19960,3 mg/m³3 mg/m³Toluol

Jahr derFestlegung

RW IRW IIVerbindung

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Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen

Schutz der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten

an Gefahrstoffen (Schadstoffen)

zum Schutz der Beschäftigten und andererPersonen vor Gefährdungen ihrer Gesundheitund Sicherheit durch Gefahrstoffe

zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingtenSchädigungen

für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zu-bereitungen und Erzeugnissen

Die Gefahrstoffverordnung gilt:

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Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen

Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erstaufnehmen lassen, wenn eine Gefährdungsbeurteilungvorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaß-nahmen getroffen wurden.

Informationsermittlung und

Gefährdungsbeurteilung (§7 GefStoffV)

Gefahrstoffe

Schutzmaßnahmen

(Schutzstufenkonzept)

Tätigkeiten

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Schutzstufe 1 Grundsätze § 8

Schutzstufe 2 Grundmaßnahmen § 9

Schutzstufe 3 hohe Gefährdung § 10

Schutzstufe 4 KEF Stoffe § 11

Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen

Das Schutzstufenkonzept nach der neuen GefStoffV

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Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen

BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen

TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminiertenBereichen

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Asbest

Flüchtige organische Verbindungen

Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Künstliche Mineralfasern (KMF)

Schimmelpilze

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Pentachlorphenol

„Alte“ Problemfelder

„Neue“ Problemfelder

Schadstoffe in Gebäuden - Beispiele

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OH

Cl

Cl

Cl

Cl

Cl

Pentachlorphenol (PCP)

Krebserzeugend gem. Kategorie 2,Stoffe die als krebserzeugend für denMenschen angesehen werden sollten(TRGS 905)

erbgutverändernde Wirkung

fruchtschädigend

desinfizierende und fungizide Eigenschaften

lipophil Cl

Cl

Cl

Cl

Cl

Cl

Lindan

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Pentachlorphenol (PCP)

Holzschutzmittel

Textil-, Lederimprägnierung

Konservierungsmittel in der Zellstoff-,Papier- und Pappeproduktion

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Pentachlorphenol (PCP)

1978 Verbot der Anwendung von PCP in Aufenthaltsräumendurch das DIBt

1986 Verbot der Anwendung von PCP in Innenräumen (Gefahrstoffverordnung)

1989 Pentachlorphenol-Verbotsverordnung (Produktion, Einfuhr und Verwendung)(1996 Chemikalienverbotsverordnung)

1996 PCP-Richtlinie des DIBt für die Sanierung von belasteten Gebäuden

Herstellungs- und Verwendungsverbot gem. GefStoffV

Inverkehrverbringungsverbot gem. ChemVerbotsV

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Richtlinie für die Bewertungund Sanierung

Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und

Bauteile in Gebäuden(PCP-Richtlinie)

Pentachlorphenol (PCP)

Abbruch oder Sanierung

Bei der Sanierung gilt die PCP-Richtlinie:

Ziel: Raumluftbelastung durch PCPdauerhaft senken und eine PCP-Aufnahme durch Hautkontakt ver-

hindern.

Sowohl die Sanierung als auch derAbbruch bedeuten: Tätigkeiten an

Gefahrstoffen und demzufolge:

Gefahrstoffverordnung

Schutz der ArbeitnehmerSchutz der Nutzer

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Handelt es sich um Aufenthaltsräume? Aktion beendet

Anwendung von Holzschutzmittel?

PCP-Konzentration im Frischstaub > 1 mg/kg oder im Altstaub > 5 mg/kg?

JA

PCP-Konzentration in Holzproben aus 0-2 mm Tiefe > 50 mg/kg und

behandelte Holzfläche zu Raumvolumen > 0,2 m²/m³?

Im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung > 1 µg PCP/m³? Wohnungen oder andere Räume gemäß Kap. 3 b)?

Im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung > 0,1 µg PCP/m³?

Ist die PCP-Belastung der nutzenden Personen im Blut (Serum) > 70 µg PCP/l oder im Urin > 40 µg PCP/l und

stammen diese Belastungen aus der baulichen Anlage?

Sanierung erforderlich

Pentachlorphenol (PCP) - PCP-Richtlinie

JA

JA

JANEIN

JA

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

JA

JA

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Kategorie 1Stoffe, die beim Menschenbekanntermaßen krebser-zeugend wirken. Es sindhinreichende Anhaltspunktefür einen Kausalzusammen-hang zwischen der Expositioneines Menschen gegenüberdem Stoff und der Entstehungvon Krebs vorhanden.

Asbest ist auf europäischer Ebene im Anhang 1 derRichtlinie 67/548/EWG als krebserzeugender Stoff derKategorie 1 eingestuft (Carc. Cat. 1; R 45, T; R 48 / 23,15. Anpassung der Richtlinie 66/548/EWG vom 28.Oktober 1991)

Asbest

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Asbest

Asbestzementprodukte / Fest gebundene Asbestprodukte

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Asbest

Schwach gebundene Asbestprodukte

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Asbestrichtlinie – Richtliniezur Bewertung undSanierung schwach

gebundenerAsbestprodukte

Gefahrstoffverordnung /Technische Regel für

Gefahrstoffe 519 –Abbruch- Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten

Schutz der ArbeitnehmerSchutz der Nutzer

Asbest

Herstellungs- und Verwendungsverbot gem. GefStoffV

Inverkehrverbringungsverbot gem. ChemVerbotsV

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Schwach gebundene Asbestprodukte?

Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbestrichtlinie

Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte) Neubewertung langfristig erforderlich

Dringlichkeitsstufe II (70 - 79 Punkte) Neubewertung mittelfristig erforderlich

Dringlichkeitsstufe I (> 80 Punkte) Sanierung unverzüglich erforderlich

JA

NEIN „Kein Handlungsbedarf“

Neubewertung nach2 Jahren

Neubewertung nach5 Jahren

Sanierung (Entfernen, Beschichten, Räumliche Trennung)

Sanierung nichtVorläufige Maßnahmen

sofort möglich

Endgültige Sanierung nach

spätestens 3 Jahren

Asbest - Asbestrichtlinie

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EG-Richtlinie 98/24/EGSchutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungendurch chemische Arbeitsstoffe

RL 90/394/EG 2004/37/EG „Krebsrichtlinie“

RL 83/477/EG 2003/18/EG „Asbestrichtlinie“

Neue Gefahrstoff-

verordnung

Chemikalien-

gesetz

UmsetzungeuropäischerRichtlinien

Anpassung an das Arbeitsschutzsystem

Arbeitsschutz-

gesetz

GefStoffV neu ab 01.01.2005

Asbest

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keine Übergangsbestimmungen für das technische Regelwerk (TRGS)

Der AGS hat die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigenTRGS - ggf. nach redaktioneller Anpassung weiter gelten könnenund welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen.

Bekanntmachung des BMWA zur Anwendung der TRGSvor dem Hintergrund der neuen Gefahrstoffverordnung

Die bisherigen technischen Regeln können jedochauch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfefür die neue Verordnung herangezogen werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeitetenTechnischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen

Verordnung stehen dürfen. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als

gegenstandslos zu betrachten.

Asbest

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Die TRGS 519 wird zur Zeit an

die neue

Gefahrstoff-Verordnung angepasst!

Asbest

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Missachtung der gesetz-lichen Vorgaben

Asbest

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Asbest

Veröffentlichungen:In dem BGI - Merkblatt 664 sind Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbestaufgeführt. Wesentlicher Bestandteil für die Einstufung und Bewertung dieserVerfahren im v. g. Sinne ist dabei die messtechnische Überprüfung, ob bei derAnwendung dieser Verfahren weniger als 15 000 Fasern pro m³ freigesetzt werden.Dieser Grenzwert stammt nach der letzten Aktualisierung aus dem Jahre 2000. ImJahre 2004 wurde die neue Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Diese kennt alsGrenzwerte nur den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Für Asbest gibt es zur Zeit keinenAGW. Für die Übergangszeit ist es möglich, bei gefährlichen Stoffen, die über dieAtemluft in den menschlichen Organismus gelangen und dort Schäden verursachenkönnen hilfsweise den entsprechenden MAK-Wert als AGW anzunehmen, umwenigstens größenordnungsmäßig Gefährdungen beurteilen zu können. Dies giltaber nur für Stoffe mit MAK-Werten. Für Asbest gibt es keinen MAK-Wert, sondernnur einen TRK-Wert. Genau dieser Wert soll aber vorrangig durch den AGW ersetztwerden. Insofern müssen also alle TRK-Werte – auch der Wert 15 000 Fasern prom³ - überprüft werden. Inwieweit die im Merkblatt 664 aufgeführten Verfahren vordiesem Hintergrund weiter so eingestuft werden, bleibt abzuwarten. Von daher gibtes zur Zeit bei Asbest keine Tätigkeiten mit geringer Gefährdung. Insofern greifenhier also auch die Ausnahmetatbestände nicht. Daher muss zur Zeit jede Tätigkeitmit Asbest der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.Stand: November 2005

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Polychlorierte Biphenyle (PCB)

ClClxy

2 3

4

56

11`

2`3`

4`

5` 6`

Mehrfach chlorierte Biphenyle(209 Kongenere)

Gesundheitliche Risiken basieren zumeist auf eine chronische Toxizität(rel. geringe akute Toxizität, aber Anreicherung im Körper)

Koplanare PCB = dioxinähnliche Struktur und Wirkung

Krebserzeugend gem. Kategorie 3, Stoffe die wegen möglicher krebs-erzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben (TRGS 905)

fruchtschädigend

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Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Hauptanwendungen:

Offene Quellen:Dauerelastische DichtungsmassenBuntsteinputzAnstriche und Farben

Geschlossene Quellen:Kondensatoren und Transformatoren

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Polychlorierte Biphenyle (PCB)

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Polychlorierte Biphenyle (PCB)

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Polychlorierte Biphenyle (PCB)

1978 Verbot der Verwendung von PCB in offenen Systemen

1983 Produktionsstopp in Deutschland

1989 PCB-Verbotsverordnung(1993 Chemikalienverbotsverordnung)

1996 PCB-Richtlinie (NRW)

Herstellungs- und Verwendungsverbot gem. GefStoffV

Inverkehrverbringungsverbot gem. ChemVerbotsV

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Richtlinie für die Bewertungund Sanierung PCB-

belasteter Baustoffe undBauteile in Gebäuden (PCB-

Richtlinie NRW)

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Abbruch oder Sanierung

Bei der Sanierung gilt die PCB-Richtlinie:

Ziel: Raumluftbelastung durch PCBdauerhaft senken.

Sowohl die Sanierung als auch derAbbruch bedeuten: Tätigkeiten an

Gefahrstoffen und demzufolge:

Gefahrstoffverordnung

Schutz der ArbeitnehmerSchutz der Nutzer

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PCB-haltige Produkte?

Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß PCB-Richtlinie

Raumluftkonzentrationen < 300 ng PCB/m³

(Vorsorgewert)

JA

NEIN „Kein Handlungsbedarf“

Dauerhaft genutzte Räume?NEIN „Kein Handlungsbedarf“

JA

Raumluftkonzentrationen 300 - 3000 ng PCB/m³

Raumluftkonzentrationen > 3000 ng PCB/m³

(Interventionswert für Sofortmaßnahmen)

Sanierung

Quellensuche, zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie

gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben.

mittelfristige

Sanierungsdringlichkeit gem. PCB-Richtlinie (NRW)

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Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Benzo[a]pyren

Naphthalin

PAK entstehen beim Erhitzen oder Verbrennenvon organischem Material unter Sauerstoff-mangel. Sie kommen sowohl in der Luft (vorallem flüchtige PAK mit bis zu 4 kondensiertenaromatischen Ringen und Siedepunkten bis ca.400°C) als auch an Staubteilchen oderRußpartikel gebunden (vor allem schwer-flüchtige PAK mit 4 bis 6 kondensiertenaromatischen Ringen und Siedepunkten von ca.400 bis 550°C) vor und sind überall in derUmwelt anzutreffen.

Eine Reihe dieser PAK´s (z.B. Benzo(a)pyren)sind krebserzeugend!

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Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Anwendungen:

Bodenbelagsklebstoffe (Parkett- und Holzpflaster) Teergebundene Korkmaterialien, Dämmplatten Dach- und Wandabdichtungen Korrosionsschutzbeschichtungen Betonbeschichtungen abwassertechnischer Anlagen teerölimpägnierte Holzbauteile (Carbolineum) teergetränkte Trennlagen

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Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

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Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden

mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise)

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Handelt es sich um Aufenthaltsräume?

Anwendung teer- oder bitumenhaltiger Parkettklebstoffs (Farbprüfung)?

NEIN Aktion beendet

Klebstoffkonzentration > 10 mg BaP/kg?

Parkett lose oder Fugen > 2 mm oder Unterboden nicht intakt?

Hausstaubkonzentration > 100 mg BaP/kg Frischstaub?

Expositionsmindernde Maßnahmen empfohlen

Wohnungen oder anderer Räume, z.B. Kindertagesstätten,

Heime gemäß Abschnitt 3 b?

Hausstaubkonzentration > 10 mg BaP/kg Frischstaub?

NEIN

Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

NEIN Aktion beendet

NEIN Aktion beendet

Kontrolle bei Hinweisen auf Verschlechterungdes Parkettzustands

NEIN

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Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Diese Handlungsanleitung gilt fürdas Entfernen von Holzfußböden,die mit Steinkohlenteerpech-Klebstoffen, auf steinkohlenteer-haltige Pappenunterlagsbahnen(Teerpappe) oder steinkohlenteer-pechhaltige Ausgleichsschichtenverlegt wurden.

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern sind aus anorganischenRohstoffen (Glasrohstoffe und Gesteine) hergestellte glasige (amorphe)oder kristalline Fasern.

Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten mind. 90% KMF, bis zu 7%Kunstharz , ca. 1 % Öle und weitere Zusätze

Verwendung

Wärme- und Schallisolierung vonGebäuden

Isolierungen von Rohrleitungen Hochtemperaturbereich (Ofen,

Brenner)

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

„krebsverdächtig“(Kategorie 2 oder 3)

nicht krebsverdächtig („frei vonKrebsverdacht“)

Geringe Biolöslichkeit Hohe Biolöslichkeit

„neue“Mineralwolle-

Produkte

„alte“Mineralwolle-

Produkte

1996

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

„neue“Mineralwolle-

Produkte

„alte“Mineralwolle-

Produkte

1996

Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland einVerbot des Herstellen, des Inverkehr-bringens und des Verwendens vonMineralwolle-Dämmstoffen, die nicht denFreizeichnungskriterien des Anhangs Nr. IV Nr.22 der Gefahrstoffverordnung erfüllen.

Das Verwendungsverbot beinhaltet keinSanierungsgebot!

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Freizeichnungskriterien:

Kanzerogenitätsversuch

Bestimmung der in-vivo-Biobeständigkeit

Kanzerogenitätsindex KI

ein geeigneter Intraperitonealtest hat keine Anzeichen von übermäßiger Kanzerogenität zum Ausdruck gebracht,

die Halbwertszeit nach intratrachealer Instillation von 2 mg einer Faser-suspension für Fasern mit einer Länge größer 5 Mikrometer, einemDurchmesser kleiner 3 Mikrometer und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von größer 3 zu 1 (WHO-Fasern) beträgt höchstens 40

Tage,

der Kanzerogenitätsindex KI, der sich aus der Differenz zwischen derSumme der Massengehalte (in %) der Oxide von Natrium,

Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt (in %) von Aluminiumoxid ergibt, ist bei künstlichen Mineralfasern mindestens 40

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

( Na2O + K2O + B2O3 + MgO + CaO + BaO ) – 2 x Al2O3

K I < 30 Kategorie 2, d.h. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit krebserzeugend

30 < K I < 40 Kategorie 3, d.h. Anlass zur Besorgnisweil krebsverdächtig

K I > 40 nicht krebsverdächtig resp. nicht krebserzeugend

Kanzerogenitätsindex KI

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Gefahrstoffverordnung /Technische Regel für

Gefahrstoffe 521 –Faserstäube

Schutz der Nutzer Schutz der Arbeitnehmer

§ 3 der MBO

Bauliche Anlagen sind so zuerrichten und instand zu halten,

dass insbesondere Leben,Gesundheit und die natürlichen

Lebensgrundlagen nichtgefährdet werden.

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

T R G S 521 FaserstäubeTeil 1: Anorganische Faserstäube

Dieser Teil enthält Schutzmaßnahmenfür den Umgang mit Stoffen, Zube-reitungen und Erzeugnissen, dieanorganische Faserstäube freisetzenkönnen oder zu einer faserbedingtenEinwirkung auf die Haut, die Augen unddie oberen Atemwege führen können.

Er beschreibt die generell anzu-wendenden Grundsätze der Arbeits-hygiene (Mindeststandards) sowiebesondere Schutzmaßnahmen fürkrebsverdächtige (Kategorie 3) oderkrebserzeugende (Kategorie 2) Faser-stäube.

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Die Konzentration kritischer Produktfasern ist…

i.d.R. nicht erhöht, wenn ordnungsgemäß durchgeführte Wärmedämmungen vorliegen.

i.d.R. mäßig erhöht, wenn die Mineralwolle-Erzeugnisse so eingebaut sind, dass sie im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen

im Einzelfall deutlich erhöht bei bautechnischen Mängeln bzw.Konstruktionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen,oder vorübergehend bei baulichen Eingriffen Bauteilen, die

Mineralwolle-Produkte enthalten.

Empfehlung zur Prüfung und ggfls.Beseitigung der bautechnischen Mängel

Keine Maßnahmen erforderlich

Empfehlung zur Prüfung und ggfls.Beseitigung der bautechnischen Mängel

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Vorübergehende baulicheEingriffe

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Künstliche Mineralfasern (KMF)

Asbestfasern spleißen der Länge nachauf, d.h. l/d wird immer größer in

Richtung Lanze.

Der Faserbruch bei KMF erfolgt 90°

quer zur Faserachse, d.h. l/d wirdimmer kleiner in Richtung Staubkorn.

BiobeständigkeitenGlaswolle 0,4 Jahre

Asbest KMF

Chrysotil > 100 Jahre

Krokydolith > 100 Jahre

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Schimmelpilze

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Schimmelpilze

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Schimmelpilze

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Schimmelpilze

Schutz der Nutzer Schutz der Arbeitnehmer

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Schimmelpilze

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Aliphatische Kohlenwasserstoffe Aromatische Kohlenwasserstoffe Alkohole Ketone Ester Glykole/Glykolether

Ungesättigte Kohlenwasserstoffe Terpene Aldehyde Organische Säuren

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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VVOC VOC SVOC POM 0 ... 50 -100 °C 50 -100 .... 240 - 260 °C 240 - 260 ... > 380 °C

380 - 400 °C

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Klassifikation organischer Innenraumschadstoffe [WHO 1989]

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Die häufigsten Inhaltsstoffe von Produkten, die beim Bauen, Renovieren und Reinigen eingesetzt werden.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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hochsiedende Komponenten(Glykole, Glykolether)

Farben und Lacke, Kleber

Ethylhexanol, PhenoleKlebstoffe

4-Phenylcylcohexen,4-Vinylcylcohexen

Textile Bodenbeläge

Aldehyde, CarbonsäurenLinoleumbeläge

Terpene, AldehydeOSB-Platten

BenzylalkoholEpoxydharzeEmissionenQuelle

Emissionsbeispiele

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Baumaterialien, die keineoder nur sehr geringeMengen an emittierbarenSubstanzen enthalten.

Dieses Emissionsverhaltenwird häufig bei mineral-ischen Baustoffen (z.B.Gips, Mörtel, Beton, Glasetc.) beobachtet.

Baustoffe mit geringen VOC-Emissionen

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren

Dieses Emissionsverhaltenwird häufig bei "nassen"Materialien beobachtet (z.B.Anstrichstoffe, Grundier-ungen).

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren

Lösemittel

Aromatische Lösemittel (Toluol, Ethylbenzol oder Xylole)

Aliphatische Lösemittel (Hexan,Oktan, Dekan, Dodekan)

Iso-Aliphaten

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren

Seit Beginn der 90er Jahre werden zunehmend lösemittelfreieProdukte eingesetzt, zunehmender Einsatz von hochsiedendenProdukten (z.B. Glykole).

TRGS 610, Lösemittel sind dabei definiert als"... flüchtige organische Stoffe sowie deren Mischungen mit einem Siedepunkt< 200°C, die bei Normalbedingungen (20°C und 1013 hPa) flüssig sind und dazuverwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemischzu verändern."

Diese Verbindungen verdampfen nur langsam, so dassdie Raumluftkonzentrationen beim Gebrauch zwar

niedriger liegen, nach dem Verarbeiten gelangen diese aber über einen längeren Zeitraum in die Raumluft.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Einzelne Baumaterialiengeben über längere Zeitflüchtige organische Subs-tanzen ab. Bei denSubstanzen handelt es sichvorwiegend um relativschwerflüchtige Kompo-nenten, die über einenlängeren Zeitraum emittiertwerden können.

Baustoffe mit über längere Zeit anhaltendenkonstanten Emissionen

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Unterschiedliche Emissionscharakteristika von Baustoffen

Baustoffe mit geringen VOC-Emissionen

Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren

Baustoffe mit über längere Zeitanhaltenden konstanten Emissionen

Primäre Emission

Sekundäre Emission

Entstehung neuer Substanzen, ein über längere Zeit konstantes Emissionsverhalten

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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„Wegen akuter Luftbelast-ung sind die Räume ...zur Zeit nicht besetzt.“

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Praxisbeispiel

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286 µg/m³Terpene

323 µg/m³Aldehyde/Ketone

1117 µg/m³TVOC

159 µg/m³Glykole/Glykolether

22,3 %

25,2 %

12,4 %

20 µg/m³20 µg/m³

EthylhexanolBenzothiazol

Raumluftuntersuchung

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Terpene

*Scholz H: “Vorkommen ausgewählter VOC in Innenräumen und deren Bewertung“,in: AGÖF (Hrsg.): Gebäudestandard 2000: Energie & Raumluftqualität (Springe-Eldagsen 1998) 205-15

95%*µg/m³

Messwertµg/m³

Substanz

Zielwert 20Richtwert 200

28695 9,86Limonen

50 52,1delta-3-Caren

18,5 14,3beta-Pinen

4,7 4,71Camphen

118 181alpha-Pinen

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Richtwerte für die Innenraumluft:

Bicyclische Terpene (Leitsubstanz alpha-Pinen) 4/2003

Richtwert II 2,0 mg/m³ (2000 µg/m³)

Richtwert I 0,2 mg/m³ (200 µg/m³)

Terpene

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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OSB-Platten

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Vergleich Muster Raumluftmit Muster Emissions-kammer/-zelle der OSB-Platten

Aldehyde n-Pentanal, n-Hexanal, n-Heptanal,n-Octanal, n-Nonanal

Terpene Alpha-Pinen, Beta-Pinen, delta-3-Caren,Limonen

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Aldehyde

n-Nonanal (Perlagonaldehyd)

n-Octanal (Caprylaldehyd)

n-Heptanal (Oenanthaldehyd)

n-Hexanal (Capronaldehyd)

n-Pentanal (Valeraldehyd)

9,7613,848,811242,5

Zielwert 20Richtwert 50

24,0

13,4

6,9

64

33

Scholz H: “Vorkommen ausgewählter VOC in Innenräumen und deren Bewertung“, in:AGÖF (Hrsg.): Gebäudestandard 2000: Energie & Raumluftqualität (Springe-Eldagsen1998) 205-15

95%*µg/m³

Messwertµg/m³

Substanz

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Prüfkammeruntersuchungen zur Bestimmung derEmissionsraten der OSB-Platten

Bei vorliegenden Prüfkammerergebnissen lassen sich näherungsweise bei Kenntnis der Raumbeladung und des Luftwechsels eintretende Raumluftkonzentrationen berechnen.

C = sich einstellende Konzentration im Raum [µg/m³]E = Emissionsrate (flächenspezifische) des Bauproduktes in der

Prüfkammer [mg/m²*h]L = Beladung im Raum, Fläche/Volumen [m²/m³]n = Luftwechsel [h-1]

n

LEC

!=

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Verwendung emissionsarmer Baustoffe

Aber auch bei emissionsgeprüften Produkten kann eingroßflächiger Einsatz zu relevanten Emissionen führen.

Raumbelüftung

n

LEC

!=

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Glykole

2-Butoxyethanol (Butylglycol)

DEG-monobutylether-acetat

DEG-monobutyl-ether

1-Methoxy-2-propanol(PG-monomethylether)

8948,836,1

8,27

110

21

35

21

Scholz H: “Vorkommen ausgewählter VOC in Innenräumen und deren Bewertung“, in:AGÖF (Hrsg.): Gebäudestandard 2000: Energie & Raumluftqualität (Springe-Eldagsen1998) 205-15

95%*µg/m³

Messwertµg/m³

Substanz

Farben, Lacke, Kleber

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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20 µg/m³ 2-Ethylhexanol

HO

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Erhöhte Konzentrationen des geruchsintensiven 2-Ethylhexanolkorrelieren in der Regel mit Feuchteschäden, wobei der

Weichmacher von Bodenbelagsklebern Diethylhexylphthalat(DEHP) unter alkalischen Bedingungen (z.B. auf Estrich)

hydrolisiert.

O

O

O

O

HO

H2O

pH > 7

Diethylhexylphthalat 2-Ethylhexanol

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Emissionen von Bestandteilen des Bodenbelages, Vulkanisationsbeschleuniger Benzothiazol

N

S

20 µg/m³Benzothiazol

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

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Flüchtige organische Verbindungen (VOC) - AgBB-Schema

In der Bauproduktenrichtlinie sind wesentliche Anforderungen hinsichtlichder Hygiene, der Gesundheit und des Umweltschutzes formuliert.

Die Hygiene und die Gesundheit der Bewohner und der Anwohner dürfeninsbesondere durch folgende Einwirkungen nicht gefährdet werden:

Freisetzung giftiger Gase

Vorhandensein gefährlicher Teilchen oder Gase in der Luft

Bauproduktenrichtlinie

Bauproduktengesetz Landesbauordnungen

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Flüchtige organische Verbindungen (VOC) - AgBB-Schema

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Flüchtige organische Verbindungen (VOC) - AgBB-Schema

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Flüchtige organische Verbindungen (VOC) - AgBB-Schema

Die Bewertung von Bodenbelägen und Klebstoffen imZulassungsverfahren erfolgt in Deutschland seit August2004 gemäß den Zulassungsgrundsätzen zur gesund-heitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen(AgBB-Schema).

VDSI 22.05.2006 Folie 102/102

Schadstoffe in Gebäuden

Dichlofluanid Fungizid

Pyrethroide Insektizide

Iso-Thiazolinone Konservierungsstoff

PBDE, PBB Flammschutzmittel

Phthalsäureester Weichmacher

.....

Chloranisole