Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum...

65
Lortzingstraße 1 30177 Hannover [email protected] GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH Tel.: 0511/220688-0 Fax: 0511/220688-99 www.gta-akustik.de Messstelle nach § 29b BImSchG Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. Vbg 041 „Im Rabickfelde“ im Ortsteil Vienenburg der Stadt Goslar Hannover, 04.10.2018 Auftraggeber: SeiCon Projektentwicklungs GmbH Kuhstraße 25 38100 Braunschweig Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Tel.: (0511) 220688-0 [email protected] Projekt-Nr.: B211801 Umfang: 44 Seiten Text, 21 Seiten Anlagen

Transcript of Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum...

Page 1: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Lortzingstraße 1 30177 Hannover [email protected]

GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH

Tel.: 0511/220688-0 Fax: 0511/220688-99 www.gta-akustik.de

Messstelle nach § 29b BImSchG

Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplan Nr. Vbg 041 „Im Rabickfelde“ im Ortsteil Vienenburg

der Stadt Goslar

Hannover, 04.10.2018

Auftraggeber: SeiCon Projektentwicklungs GmbH

Kuhstraße 25

38100 Braunschweig

Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer von der IHK Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Tel.: (0511) 220688-0

[email protected]

Projekt-Nr.: B211801

Umfang: 44 Seiten Text, 21 Seiten Anlagen

Page 2: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 2 von 44

Inhaltsverzeichnis

Textteil Seite

1 Allgemeines und Aufgabenstellung 5

2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 6

2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur 6

2.2 Verwendete Unterlagen 8

2.3 Beurteilungsgrundlagen 8

2.4 Untersuchte Immissionsorte Schutzbedürftige Bauflächen 14

3 Ermittlung von Geräuschemissionen 15

3.1 Plangegebene Vorbelastung 15

3.1.1 Allgemeines zur Beschreibung der plangegebenen Vorbelastung 15

3.2 Analyse der zu erwartenden Emissionen des Plangebiets bei

gebietstypischer Nutzung 16

3.3 Beschreibung der geräuschrelevanten Tätigkeiten und

Betriebsabläufe des geplanten Autohofs 19

3.4 Allgemeines zur Bildung von Beurteilungspegeln 20

3.5 Emissionen von Parkplätzen / Stellplätzen 20

3.6 Pkw-Fahrgassen 24

3.7 Lkw-Fahrverkehr 25

4 Tankstelle 26

4.1 Straßenverkehrslärm 28

5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 31

5.1 Allgemeines zum Verfahren – Anlagengeräusche des geplanten

Autohofs 31

5.2 Allgemeines zum Verfahren – typisierende Betrachtung von

Gewerbegebieten 33

5.3 Ergebnisse 33

5.4 Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen 34

5.5 Beurteilung des Verkehrslärms im Plangebiet 36

5.6 Geräuschimmissionen des planinduzierten Fahrverkehrs auf

öffentlichen Straßen 40

5.6.1 Allgemeines 40

5.6.2 Planinduzierter Verkehrslärm des Bebauungsplans Nr. Vbg. 041 41

5.7 Wirkung der planinduzierten Verkehre auf den Nachbarflächen 43

6 Zusammenfassung 43

Page 3: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 3 von 44

Anlagenverzeichnis

Anlage 1.1 Übersichtsplan mit Lage des Plangebiets

Anlage 1.2 Lage und Bezeichnung der Immissionsorte

Anlage 2.1 Lage der Flächen der plangegebenen Vorbelastung

Anlage 2.2 Ergebnisse zu Anlage 2.1

Anlage 3.1 Darstellung des schalltechnischen Modells des Autohofs und der

Gewerbegebiete des Plangebiets

Anlage 3.2 Ergebnisse zu Anlage 3.1

Anlage 4.1 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Tag – Vergleich mit Orientierungswerten

Anlage 4.2 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Nacht – Vergleich mit Orientierungswerten

Anlage 4.3 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Tag – Vergleich mit Immissionsrichtwerten

Anlage 4.4 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Nacht – Vergleich mit Immissionsrichtwerten

Anlage 4.5 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Tag – Vergleich mit der Schwelle zur Gesundheits-

gefahr

Anlage 4.6 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Nacht – Vergleich mit der Schwelle zur Gesund-

heitsgefahr

Anlage 4.7 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Tag –Vergleich mit Schwellwerten der Lärmaktions-

planung

Anlage 4.8 Lageplan zur Erhöhung des Verkehrslärms durch planinduzierte

Verkehre – Nacht – Vergleich mit Schwellwerten der Lärmakti-

onsplanung

Anlage 5.1 Verkehrslärmimmissionen Tag, 2 m über GOK

Anlage 5.2 Verkehrslärmimmissionen Nacht, 8,6 m über GOK

Anlage 5.3 maßgeblicher Außengeräuschpegel gem. DIN 4109-2:2018-01

Anlage 6.1 Verkehrslärmerhöhung Nachbarflächen, Tag

Anlage 6.2 Verkehrslärmerhöhung Nachbarflächen, Nacht

Anlage 6.3 Verkehrslärmimmissionen Nachbarflächen Tag, 2 m über GOK

Anlage 6.4 Verkehrslärmimmissionen Nachbarflächen Nacht, 8,6 m über

GOK

Page 4: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 4 von 44

Liste der verwendeten Abkürzungen und Bezeichnungen

Zeichen Einheit Bedeutung

lg Dekadischer Logarithmus

dB - Dezibel, bezeichnet Linear-Pegel und Pegeldifferenzen

dB(A) - A-bewertete Schall-Pegel

′′ Pegel der flächenbezogenen Schallleistung

′ Pegel der längenbezogenen Schallleistung

Schallleistungspegel

Mittelungspegel

Nach dem Taktmaximalpegelverfahren ermittelter Mitte-

lungspegel

Beurteilungspegel

Zuschlag bei der Bildung des Beurteilungspegels

zGG t zulässiges Gesamtgewicht

DTV Kfz / 24 h Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

M Kfz / h Maßgebende Verkehrsstärke

p % Lkw-Anteil an der DTV

dB Fahrbahnzuschlag

dB Kurvenzuschlag

Lm,E dB(A) Emissionskennwert von Verkehrswegen

L*m,E dB(A) Emissionskennwert von öffentlichen Parkplätzen

hQ m Quellhöhe

Page 5: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 5 von 44

1 Allgemeines und Aufgabenstellung

Die Stadt Goslar beabsichtigt, im Ortsteil Vienenburg an der Wiedelaher Straße (B 241)

Sondergebiete sowie zwei Gewerbegebiete (GE gemäß § 8 BauNVO [3]) auszuweisen. In

den Flächen der Sondergebiete sollen Nutzungen eines Autohofs, bestehend aus einer

Tankstelle, einem Schnellrestaurant, einem Hotel, einer Spielhalle und einer Lkw-

Stellplatzanlage errichtet werden. Für diese konkreten Nutzungen in den Sondergebieten

besteht bereits eine Vorplanung.

Das Plangebiet befindet sich in direkter Nachbarschaft zu weiteren Gewerbegebieten. Die-

se sind durch rechtskräftige Bebauungspläne ausgewiesen. In der Nachbarschaft zu diesen

Gewerbegebieten liegen schutzbedürftige Bauflächen, die als allgemeine Wohngebiete (WA

gemäß § 4 BauNVO [3]) oder Mischgebiete (MI gemäß § 6 BauNVO [3]) einzustufen sind.

Im Norden befindet sich in einiger Entfernung ein durch einen Bebauungsplan ausgewie-

sener Jugendzeltplatz.

Im Bauleitplanverfahren sind die möglichen Auswirkungen der geplanten Gebietsauswei-

sungen und der zu erwartenden Nutzungen im Sinne des BImSchG [1] zu berücksichtigen.

In dieser schalltechnischen Untersuchung werden die Geräuschimmissionen durch den mit

dem Vorhaben in Verbindung stehenden Verkehrs- und den Gewerbelärm rechnerisch er-

mittelt und schalltechnisch beurteilt.

In Abschnitt 2 dieser Untersuchung werden zunächst die für die Beurteilung der Geräusch-

immissionen des Projekts relevanten Verordnungen, Vorschriften und Normen aufgeführt

und auszugsweise zitiert.

In Abschnitt 3 werden Erläuterungen zur schalltechnischen Analyse städtebaulicher Pla-

nungen von Gewerbegebieten sowie Maßnahmen der Emissionsbegrenzung erläutert. Da-

ran anschließend werden in Abschnitt 3 die verwendeten Emissionsansätze einzelner Ge-

räuschquellen sowie die relevanten Häufigkeiten und Einwirkzeiten von den Anlagen im

Sinne der TA Lärm hinzuzurechnenden Geräuschquellen aufgeführt.

Abschnitt 4 erläutert die Berechnungsverfahren der Geräuschimmissionen, d. h. die Ver-

knüpfung der in Abschnitt 3 dargestellten quellseitigen Emissions-Kennwerte mit den im-

missionsseitigen Beurteilungspegeln an den jeweils zu betrachtenden Immissionsorten.

Abschnitt 4 schließt mit der Beurteilung der ermittelten Beurteilungspegel und diskutiert

gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen.

Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage der DIN 18005

[6], Abschnitt 7, d. h. in Verbindung mit den für jede Lärmart einschlägigen Vorschriften,

der TA Lärm [4] und den RLS-90 [5].

Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgt auf der Grundlage des

Beiblatts 1 zur DIN 18005 und unter Beachtung der TA Lärm. Dabei wird im Zusammen-

hang mit einer Beurteilung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 [7] der Begriff des Orientie-

rungswerts, bei einer Bezugnahme auf potenziell mögliche Anlagengeräusche im Sinne der

TA Lärm der Begriff des Immissionsrichtwerts verwendet.

Page 6: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 6 von 44

2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen

2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur

Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterla-

gen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung

und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt:

[1] BImSchG ”Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u.

ä. Vorgänge”

(Bundes-Immissionsschutzgesetz)

in der derzeit gültigen Fassung

[2] Baugesetzbuch ”Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils gülti-

gen Fassung”

[3] BauNVO ”Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke”

(Baunutzungsverordnung - BauNVO)

[4] TA Lärm ”Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechs-

ten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

gegen Lärm – TA Lärm)” vom 01.06.2017

BAnz AT 08.06.2017 B5

[5] RLS-90 ”Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen”

Ausgabe 1990

[6] DIN 18005-1 ”Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hin-

weise für die Planung”

Ausgabe Juli 2002

[7] Beiblatt 1 ”Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren –

zu DIN 18005-1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche

Planung”

Ausgabe Mai 1987

[8] DIN ISO 9613-2 ”Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im

Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren”

Ausgabe Oktober 1999

[9] DIN 4109-1:2018-01 ”Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen”

Ausgabe Januar 2018

Page 7: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 7 von 44

[10] DIN 4109-2:2018-01 ”Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise

der Erfüllung der Anforderungen”

Ausgabe Januar 2018

[11] DIN 4109:1989-11 ”Schallschutz im Hochbau;

Anforderungen und Nachweise”

Ausgabe November 1989

[12] VDI 2719 ”Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtun-

gen”

Ausgabe August 1987

[13] Lkw-Geräusche ”Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern

und Speditionen”

Technischer Bericht

Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, 1995

[14] Lkw-Geräusche II ”Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und

Entladung von Lkw”

Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen

Essen, 2000

[15] Parkplatzlärmstudie ”Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus

Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von

Parkhäusern und Tiefgaragen”

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.]

6. Auflage, Augsburg, 2007

[16] Tankstellenlärmstudie ”Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen”

Technischer Bericht

Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 275, 1999

[17] VLärmSchR 97 ”Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfern-

straßen in der Baulast des Bundes”

Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997

Bundesminister für Verkehr

[18] 16. BImSch ”Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur

Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes”

(Verkehrslärmschutzverordnung)

18. Dezember 2014

Page 8: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 8 von 44

[19] 24. BImSchV ”Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bun-

des- Immissionsschutzgesetzes”

(Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung)

vom 04. Februar 1997

[20] Kötter „Flächenbezogene Schallleistungspegel und Bauleitplanung”,

Dr. Jürgen Kötter, Niedersächsisches Landesamt für Ökolo-

gie

Stand 7/2000

[21] Feldhaus/Tegeder Kommentar TA Lärm, Nr. 7 Rdnr. 41, S. 256

[22] Fickert/Fieseler Fickert/Fieseler, „Baunutzungsverordnung“, 11. Auflage,

Verlag W. Kohlhammer, ISBN 978-3-17-020174-3

[23] LAI „Beratungsunterlage für die 101. Sitzung des Länderaus-

schusses für Immissionsschutz vom 09. bis 11. Mai 2001 in

Mainz ”

[24] PGT ”Verkehrsuntersuchung Autohof Goslar in Goslar OT

Vienenburg”

PGT vom 07.03.2018

2.2 Verwendete Unterlagen

• ALK-Daten im Format dxf,

• Vorentwurf zum Bebauungsplan,

• Verkehrsuntersuchung [24],

• Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur DTV der BAB A 395,

• Bebauungsplanübersicht der Stadt Bad Goslar,

• Entwurfsplanung der Ansiedlungsvorhaben.

2.3 Beurteilungsgrundlagen

Bauleitplanung

Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im

Allgemeinen die DIN 18005. Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissi-

onspegel unterschiedlicher Lärmarten in den Abschnitten 2 bis 6 der Norm enthält Bei-

blatt 1 Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die

richtliniengerecht und je nach Lärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissions-

Page 9: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 9 von 44

pegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten verglichen.

Eine mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das Vorliegen

„schädlicher Umwelteinwirkungen“ im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff Orientierungs-

wert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die Beurteilungs-

pegel der jeweiligen Lärmart existieren soll, sondern das Vorliegen „schädlicher Umwelt-

einwirkungen“ im Zusammenhang mit den nach § 1 BauGB [2] geforderten „gesunden

Wohn- und Arbeitsverhältnissen“ von weitaus mehr Faktoren abhängig sein kann. Dieser

Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B. die Urteile

BVerwG 4CN 2.06 v. 22.03.2007 oder OVG NRW, 7D89/06.NE v. 28.06.2007).

Beiblatt 1 zu DIN 18005 enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den

einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:

»…

b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Camping-

platzgebieten

tags 55 dB(A) nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A)

e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)

tags 60 dB(A) nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A)

f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)

tags 65 dB(A) nachts 55 dB(A) bzw. 50 dB(A)

g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart

tags 45 dB(A) bis 65 dB(A)

nachts 35 dB(A) bis 65 dB(A).

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und

Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.«

Bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN

18005 Folgendes zu beachten:

»Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr,

Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der

Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den

Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«

Die Möglichkeiten der Emission von Geräuschen auf gewerblich oder industriell genutzten

Flächen sind durch die zu berücksichtigenden Schutzbedürftigkeiten der umliegenden Bau-

flächen gegebenenfalls begrenzt. Diese Begrenzung kann sich zunächst aus den in Beiblatt

1 der DIN 18005 angegebenen Orientierungswerten ergeben. Darüber hinaus muss eine

Angebotsplanung die dort planungsrechtlich zulässige Nutzung im Fall des konkreten Ein-

Page 10: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 10 von 44

zelvorhabens tatsächlich auch ermöglichen. Für das gewerbliche oder industrielle Einzel-

vorhaben sind bei der Genehmigung die Regelungen der TA Lärm bindend. Dies bedeutet,

dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung diese späteren gegebenenfalls erforderli-

chen Anforderungen an den Schallimmissionsschutz untersucht werden müssen. Neben

den Orientierungswerten sind demzufolge auch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu

beachten.

Anlagengeräusche

Grundlage der Beurteilung von Anlagengeräuschen ist die TA Lärm. Diese nennt in Ab-

schnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der

sich der betreffende Immissionsort befindet:

»Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte au-

ßerhalb von Gebäuden

b) in Gewerbegebieten

tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A)

d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A)

e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 2 am

Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) über-

schreiten.«

Nachfolgend sind die Teile der TA Lärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von

Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten definiert:

6.4 Beurteilungszeiten

»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende

Zeiten:

1. tags 06.00 – 22.00 Uhr

2. nachts 22.00 – 06.00 Uhr

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages für

eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die

Page 11: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 11 von 44

volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu

dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.«

6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

»Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben e bis g bei der Er-

mittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen

Zuschlag zu berücksichtigen:

1. an Werktagen 06.00 – 07.00 Uhr, 20.00 – 22.00 Uhr,

2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 – 09.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr,

20.00 – 22.00 Uhr.

Der Zuschlag beträgt 6 dB.

Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen

der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädli-

chen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.«

In den nachfolgend zitierten Abschnitten der TA Lärm werden einzelne Begriffe festgelegt.

2.2 Einwirkungsbereich einer Anlage

»Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausge-

henden Geräusche

a) einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für die-

se Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt,

oder

b) Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Im-

missionsrichtwert erreichen.«

2.3 Maßgeblicher Immissionsort

»Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde

Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissions-

richtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeur-

teilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Wenn im Einwirkungs-

bereich der Anlage aufgrund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissions-

richtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschrit-

ten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Im-

missionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgebli-

cher Immissionsort festzulegen.«

Page 12: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 12 von 44

2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche

»Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anla-

gen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Beitrag der zu beurteilenden An-

lage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die

zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei be-

stehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung im Sinne dieser Technischen

Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen

wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die

nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.«

2.5 Stand der Technik zur Lärmminderung

»Stand der Technik zur Lärmminderung im Sinne dieser Technischen Anleitung ist der

auf die Lärmminderung bezogene Stand der Technik nach § 3 Abs. 6 BImSchG. Er

schließt sowohl Maßnahmen an der Schallquelle als auch solche auf dem Ausbreitungs-

weg ein, soweit diese in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der

Schallquelle stehen. Seine Anwendung dient dem Zweck, Geräuschimmissionen zu min-

dern.«

Die folgenden Abschnitte definieren die relevanten Schallpegel:

2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen

»Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Einzel-

ereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungs-

gemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Ma-

ximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) beschrieben.«

2.9 Taktmaximalpegel LAFT(t), Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq

»Der Taktmaximalpegel LAFT(t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels LAF(t) wäh-

rend der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt 5 Sekunden. Der Taktmaximal-

Mittelungspegel LAFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus den Taktmaxi-

malpegeln gebildete Mittelungspegel. Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche

verwendet. Zu diesem Zweck wird die Differenz LAFTeq- LAeq als Zuschlag für Impuls-

haltigkeit definiert.«

Unter Prüfung bei Einhaltung der Schutzpflicht heißt es:

3.2.1 Prüfung im Regelfall

»Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung

der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes

nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hin-

blick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der

Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Im-

Page 13: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 13 von 44

missionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6

dB(A) unterschreitet.«a

»Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 soll für die zu beurteilende Anlage die Geneh-

migung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 auf-

grund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt

ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt. Dies kann auch durch ei-

nen öffentlich-rechtlichen Vertrag der beteiligten Anlagenbetreiber mit der Überwa-

chungsbehörde erreicht werden.«

7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen

»Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die

in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden

Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagenge-

räuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonsti-

ge Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbe-

lastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Ver-

kehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öf-

fentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebs-

grundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis g sollen durch Maßnahmen

organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht

rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu

berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-

90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr

der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die

Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-

wesen, Alfred- Schütte-Allee 10, 50679 Köln.«

Im Anhang der TA Lärm werden die technischen Rahmenbedingungen zur Ermittlung des

Beurteilungspegels genauer beschrieben:

A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort

»Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen

a Gem. der energet. Pegeladdition erhält man dann eine Pegelerhöhung um rd. 1 dB(A), d. h. bei Ausschöpfen

des Immissionsrichtwerts durch die Vorbelastung ergibt sich eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts durch die Gesamtbelastung von 1 dB(A):

Lr ⊕ (Lr – 6 dB(A)) = Lr + 1 dB(A), ⊕:= 10lg(10(0,1L1)+10(0,1L2))

Page 14: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 14 von 44

a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des

vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN

4109, Ausgabe November 1989;

b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbe-

dürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche,

wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen er-

stellt werden dürfen;

...«

Für schalltechnische Prognosen werden folgende Sachverhalte genauer spezifiziert:

A.2.5.2 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT

»Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder

mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für

den Zuschlag KT je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, de-

ren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist KT = 0 dB. Falls Erfahrungs-

werte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszuge-

hen.«

A.2.5.3 Zuschlag für Impulshaltigkeit KI

»Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den

Zuschlag KI je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen, deren

Geräusche keine Impulse enthalten, ist KI = 0 dB. Falls Erfahrungswerte von vergleich-

baren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen.«

Für den Fall von Messungen gelten die folgenden Bestimmungen zur Bildung des Beurtei-

lungspegels:

A.3.3.6 Zuschlag für Impulshaltigkeit

»Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten Tj Impulse, so

beträgt der Zuschlag KI,j für Impulshaltigkeit für diese Teilzeiten:

KI,j = LAFTeq,j - LAeq,j (G 6)

LAFTeq,j ist der Taktmaximal-Mittelungspegel.«

2.4 Untersuchte Immissionsorte, schutzbedürftige Bauflächen

Gemäß der Definition des Immissionsorts im Anhang der TA Lärm unter Punkt A 1.3 a)

sind die folgenden Immissionsorte 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines möglichen

Aufenthaltsraumes im Sinne der DIN 4109 gewählt worden. Dieser ist nicht zwingend mit

einem Aufenthaltsraum im Sinne der NBauO identisch, schutzbedürftige Aufenthaltsräume

Page 15: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 15 von 44

in Sinne der TA Lärm werden über die „alte“ DIN 4109:1989-11 [11], Abschnitt 4.1 defi-

niert). Bei der Geräuschkontingentierung werden statt konkreter Aufenthaltsräume

schutzbedürftige Bauflächen durch Immissionsorte repräsentiert. In diesem Verfahren

bleiben tatsächlich vorhandene Geschossigkeiten und Immissionsorthöhen über Gelände

unberücksichtigtb.

Im Sinne der oben genannten Festlegungen hinsichtlich der Immissionsorte wurden diese

zur Beschreibung der schutzbedürftigen Bauflächen in Vienenburg im Bereich der

Osterwieker Straße, des Jugendzeltplatzes sowie des Ortsrandes von Wiedelah an der

Straße An der Ecker und an der Siedlerstraße verwendet.

Die Lage kann der Anlage 1 zu dieser schalltechnischen Untersuchung entnommen wer-

den.

3 Ermittlung von Geräuschemissionen

3.1 Plangegebene Vorbelastung

Ziel der anstehenden Planung (Autohof, Gewerbegebiete Bebauungsplan Nr. Vbg 041) ist

die Ausweisung potenziell geräuschemittierender Flächen (Sondergebiete, Gewerbegebie-

te). Die Geräusche der in nachfolgenden Verfahren zuzulassenden Vorhaben sind auf

Grundlage der in Abschnitt 2.3 auszugsweise zitierten TA Lärm zu beurteilen. Die TA Lärm

gibt mit ihren Immissionsrichtwerten eine Obergrenze für die Summe aller Geräusche

durch gewerbliche Anlagen vor. Im Kontext der TA Lärm sind die Geräusche dieser zu-

künftigen Vorhaben im Plangebiet als Zusatzbelastung anzusprechen. Geräusche beste-

hender Anlagen (z. B. in den benachbarten Gewerbegebieten) oder potenziell aufgrund der

Gebietsausweisung als Gewerbegebiet mögliche zukünftige Geräuschentwicklungen in die-

sen Flächen werden in diesem Sinne als Vorbelastung bezeichnet. Im vorliegenden Fall

weisen die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. Vbg 022, 032 sowie

„Quantec“ Gewerbegebiete aus. Die Geräuschemissionen der in diesen Bebauungsplänen

vorhandenen gewerblichen Nutzungen sind als tatsächliche Vorbelastung im Sinne der TA

Lärm anzusehen. Die planungsrechtlich zulässigen (gegebenenfalls höheren) Geräusch-

emissionen sind als plangegebene Vorbelastung zu berücksichtigen.

3.1.1 Allgemeines zur Beschreibung der plangegebenen Vorbelastung

Die von vorhandenen gewerblichen Nutzungen ausgehenden Geräusche können mit Blick

auf das Plangebiet als tatsächliche Vorbelastung bezeichnet werden. Diese tatsächliche

Vorbelastung kann sich im Verlauf der Zeit ändern.

b Vgl. Abschnitt 4.5 der DIN 45691, Definition des horizontalen Abstandes von Immissionsorten

Page 16: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 16 von 44

Die derzeitige Geräuschsituation stellt nur eine mehr oder weniger repräsentative Stich-

probe aus der Grundgesamtheit aller in den Gewerbegebieten planungsrechtlich zulässigen

Geräuschemissionen dar. Die Geräuschemissionen in Gewerbegebieten hängen von der

jeweiligen Art des Betriebes ab, sind jedoch nicht nach oben unbeschränkt. Diese Be-

schränkung ergibt sich z. B. bei Gewerbegebieten aus der Formulierung der BauNVO zur

Zulässigkeit von „nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“. Weiterhin können die

zulässigen Emissionen von Betrieben von vornherein planerisch beschränkt werden. Die

der BauNVO entnommene Formulierung „nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe“

stellt beispielsweise auf Betriebe ab, die mit ihrem Störpotenzial auch in Mischgebieten

zulässig wären. Weiterhin können Geräuschemissionen durch Festsetzung von immissi-

onswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln (IFSP) oder Emissionskontingenten

(LEK) planerisch begrenzt sein. Dieses durch das Planungsrecht festgelegte und die Ge-

bietsart kennzeichnende typische bzw. jedem Betrieb zustehende Emissionsverhalten wird

als plangegebene Vorbelastung bezeichnet.

Diese plangegebene Vorbelastung ist im Folgenden zu berücksichtigen. Nachfolgend wird

erläutert, wie im vorliegenden Fall die plangegebene Vorbelastung quantifiziert wird. Diese

Beschreibung muss nicht schematisch erfolgen. Sie kann Bezug auf die speziellen örtlichen

Gegebenheiten nehmen.

3.2 Analyse der zu erwartenden Emissionen des Plangebiets bei gebietsty-pischer Nutzung

Nach dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG (vgl. Abschnitt 5.2.1 der DIN 18005) ist

grundsätzlich eine Verträglichkeit benachbarter konkurrierender Nutzungen herzustellen.

Eine Analyse der zu erwartenden zukünftigen Geräuschsituation im Umfeld des Plangebiets

kann im Rahmen der Betrachtung des abstrakten Planfalls erfolgen. Dabei werden poten-

ziell geräuschemittierende Flächen mit Hilfe des Pegels der flächenbezogenen Schallleis-

tung beschrieben. Der flächenbezogene Schallleistungspegel kann als vereinfachtes Quel-

lenmodell einer Vielzahl von stationären oder beweglichen Einzelquellen angesehen wer-

den. Aus diesem pauschalen flächenhaften Emissionsmodell erhält man mit Hilfe der Aus-

breitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 [8] Immissionspegel, welche sich aufgrund der

groben Modellabstraktion von Einzelquellen durch eine Flächenquelle von den Immissions-

berechnungen mit einem detaillierten Einzelquellenmodell unterscheiden können. Der Un-

terschied wird jedoch mit zunehmendem Abstand des Immissionsortes von der Quelle ge-

ringer werden.

Nach Abschnitt 5.2.3 der DIN 18005 soll für Gewerbegebiete im Sinne einer typisierenden

Betrachtung ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von 60 dB(A) je Quadratmeter

und für Industriegebiete ein Pegelwert von 65 dB(A) je Quadratmeter berücksichtigt wer-

den.

Page 17: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 17 von 44

Tabelle 1: Allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell Geräusche emittierenden

Flächen in der DIN 18005

Gebietsart , [dB(A) je m²] , [dB(A) je m²]

GE 60 60

Es ist festzustellen, dass die DIN 18005 die Geräuschsituation tagsüber und nachts offen-

bar nicht differenziert. Bei dieser hinsichtlich der Beurteilungszeiten undifferenzierten typi-

sierenden Betrachtung wird nicht berücksichtigt, dass die für die Genehmigung und beim

Betrieb von Anlagen zulässigen Immissionen, welche durch die Immissionsrichtwerte der

TA Lärm begrenzt werden, zur Nachtzeit ein um 15 dB höheres Schutzniveau festlegen.

Der ebenfalls im BImSchG benutzte Begriff der Nachbarschaft beschreibt im Zusammen-

hang mit Gewerbegebieten oder Industriegebieten zum einen schutzbedürftige Bauflächen

außerhalb der genannten Gebiete, zum anderen schutzbedürftige Nutzungen innerhalb der

angesprochenen Gebiete (z. B. ausnahmsweise zulässige Betriebsleiterwohnungen). Nun

kann aus der 15-dB-Differenz der zulässigen Immissionen zwischen Tages– bzw. Nachtzeit

hinsichtlich des Emissionspotenzials eines Gewerbegebiets bei freier Schallausbreitung

eine Tag-Nacht-Differenz von 15 dB des höchstzulässigen Schallleistungspegels abgeleitet

werden. Bei Industriegebieten gilt dies nur, wenn z. B. Gewerbegebiete direkt angrenzen.

Da sich diese abstrakten Überlegungen direkt auf reale emittierende Betriebe übertragen

lassen, kann im Allgemeinen bei einer vollständigen Ausnutzung des Emissionspotenzials

von einem zur Tages- bzw. zur Nachtzeit unterschiedlichen Emissionsverhalten von Betrie-

ben ausgegangen werden. Insofern kann die Verwendung hinsichtlich Tages- und Nacht-

zeit differenzierender gebietstypischer Emissionsansätze im Sinne einer typisierenden Be-

trachtung in Ergänzung der DIN 18005 als sachgerecht angesehen werden:

Tabelle 2: Allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell Geräusche emittierenden

Flächen in Anlehnung an DIN 18005

Gebietsart , [dB(A) je m²] , [dB(A) je m²]

GE 60 45

Der Betrag gebietstypischer Emissionsansätze kann zum einen aus Erfahrungswerten ab-

geleitet werden, zum anderen lässt sich eine grobe Orientierung auch aus abstrakten

Überlegungen ableiten. Generell ist geboten, im Rahmen der Bauleitplanung Gebietsaus-

weisungen in einer hinsichtlich ihres Schutzanspruchs resp. Gebietscharakters abgestuften

Anordnung vorzunehmen, um eine Verträglichkeit der Nutzungen sicherzustellen. In Bezug

auf Immissionen sollten nach dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG die unter-

schiedlichen Gebietskategorien nicht unmittelbar aneinander grenzen. Entwickelt man ein

abstraktes Emissionsmodell zur typisierenden Betrachtung potenziell emittierender Flä-

chen, so ergeben sich unter der Voraussetzung jeweils um eine Gebietskategorie abgestuf-

ter Flächenanordnungen und allgemein üblicher Flächengrößen auf den Quadratmeter be-

Page 18: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 18 von 44

zogene Schallleistungspegel potenziell emittierender Flächen, welche dem Betrag nach den

Immissionsrichtwerten der jeweiligen Gebietskategorie (z. B. GI, GE) tags und nachts ent-

sprechen. Eine Ausbreitungsrechnung mit diesen Emissionskennwerten führt für allgemein

übliche Flächengrößen der emittierenden Flächen, allgemein übliche Abstände zu benach-

barten schutzbedürftigen Bauflächen und gestufte Gebietsausweisungen (z. B. GE, MI) zu

Immissionspegeln, welche dem Betrag nach den Immissionsrichtwerten der schutzbedürf-

tigen Bauflächen entsprechen. Einschränkungen im Emissionsverhalten potenziell emittie-

render Flächen können im Sinne einer typisierenden Betrachtung durch Abschläge bei den

so ermittelten Kennwerten Berücksichtigung finden. Auf dieser Grundlage erhält man die

ebenfalls nach Einschätzung des ehemaligen Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie

als sachgerecht anzusehenden für die entsprechende Gebietsart „typischen“ Pegel der flä-

chenbezogenen Schallleistung:

Tabelle 3: Allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell Geräusche emittierenden

Flächen nach [20]

Gebietsart , [dB(A) je m²] , [dB(A) je m²]

GE 62,5 – 67,5 47,5 – 52,5

Gewerbegebiet „einge-schränkt“

57,5 – 62,5 42,5 – 47,5

Aus diesen pauschalen Ansätzen werden zur Beschreibung der geplanten Flächenauswei-

sungen die folgenden Ansätze im Sinne von Mittelwerten der genannten Spannen gewählt:

Tabelle 4: In dieser Untersuchung zur typisierenden Beschreibung verwendete flächen-

hafte Emissionsansätze

Gebietsart , [dB(A) je m²] , [dB(A) je m²]

nicht erheblich belästigen-den Gewerbebetriebe

65 50

nicht wesentlich störenden Gewerbebetriebe

60 45

Allerdings ist zu beachten, dass diese typisierende Beschreibung genauso wie die Typisie-

rung einzelner Betriebsarten nicht schematisch anzuwenden ist (vgl. [22], Kommentar zu

§ 6 Abs 2, RdNr. 9, S.643), da dies einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit bedeuten

würde. Insbesondere können somit „typische“ flächenbezogene Emissionen regional unter-

schiedlich sein.

Mit diesen groben Klassifizierungen kann darüber hinaus eine schalltechnische Analyse von

Gebietsausweisungen unter der Annahme gebietstypischer Nutzung im obigen Sinne erfol-

gen. Diese typisierende Betrachtung ist wesentlich für die Entscheidung, ob aus den Er-

Page 19: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 19 von 44

gebnissen eine Beschränkung des Schallemissionsverhaltens von gewerblich genutzten

Bauflächen abgeleitet werden muss.

Zur Veranschaulichung des obigen gewählten Ansatzes soll das folgende Beispiel dienen.

Für ein beispielhaftes Gewerbegrundstück /Gewerbegebiet mit den Abmessungen 100 m x

100 m errechnet sich eine Fläche von 10.000 m². Aus einem flächenbezogenen Ansatz für

die Geräuschemissionen von 65 dB(A) bezogen auf einen Quadratmeter und dem Flä-

chenmaß von 40 dB errechnet sich ein Gesamt-Schallleistungspegel von 105 dB(A). Kon-

zentriert man die Schalleistung im Mittelpunkt der Fläche, so ergibt sich im Abstand von

20 m zum Rand der Fläche (70 m Abstand zum Mittelpunkt der Fläche) ein Schallpegel

von 105-8-20log(70) = 60 dB(A). Bei der gewählten Flächengröße beschreibt der pau-

schale Emissionsansatz somit ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbegebiet und

Mischgebiet bei einem „Schutzabstand“ von 20 m.

Zunächst erfolgt in dieser Untersuchung die typisierende Betrachtung der Gewerbegebiete

mit den „gebietstypischen“ Pegeln der flächenbezogenen Schallleistung für Gewerbegebie-

te im obigen Sinne.

3.3 Beschreibung der geräuschrelevanten Tätigkeiten und Betriebsabläufe des geplanten Autohofs

Die einzelnen Nutzungen des geplanten Autohofs sind

• Schnellrestaurant,

o Geräuschquellen: Parkplatz, Fahrwege (Drive In),

• Hotel,

o Geräuschquellen: Parkplatz, Fahrwege,

• Tankstelle,

o Geräuschquellen: Zapfsäulen, Kunden-Pkw und -Lkw, Luftstation,

Kraftstoffanlieferung,

• Lkw-Stellplatzanlage,

o Geräuschquellen: Parkplatz, Fahrwege,

• Spielhalle,

o Geräuschquellen: Parkplatz, Fahrwege.

Für diese Nutzungen wurden in der Untersuchung [24] in Abbildung 3.5 Angaben zu den

Häufigkeiten an Kfz-Bewegungen für die jeweiligen Tagesstunden gemacht. Die dort dar-

gestellten Angaben wurden vom Verkehrsgutachter zusätzlich getrennt in Pkw und Lkw

geliefert.

Page 20: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 20 von 44

Nachfolgend wird detailliert auf die einzelnen Emissionen der unterschiedlichen Quellen

und die zu berücksichtigenden Häufigkeiten eingegangen.

3.4 Allgemeines zur Bildung von Beurteilungspegeln

Grundlage der in Abschnitt 4 erläuterten schalltechnischen Beurteilung eines Geräuschs ist

der Beurteilungspegel Lr. Dieser wird u. a. aus dem über die jeweilige Beurteilungszeit

gemittelten Mittelungspegel gebildet. Für die Bildung des Mittelungspegels ist somit

die Dauer einer Geräuscheinwirkung wesentlich. Als Maß zur Beschreibung der Schallab-

strahlung einer Geräuschquelle wird der (abstandsunabhängige) Schallleistungspegel ver-

wendet. Somit führt eine länger andauernde Einwirkung eines Geräuschs mit konstantem

Schallleistungspegel zu einem höheren Mittelungspegel als ein Geräusch mit einer kürze-

ren Einwirkzeit.

Ein weiteres, zusätzliches Beurteilungskriterium bezieht sich auf den Maximalpegel kurz-

zeitiger Einzelereignisse.

Im Folgenden werden die verwendeten Ansätze für die Schallleistungspegel, die Schallleis-

tungsmaximalpegel und für die Einwirkzeiten (Dauer der Geräusche) bzw. für die verwen-

deten Häufigkeiten von Geräuscheinwirkungen beschrieben.

3.5 Emissionen von Parkplätzen / Stellplätzen

Die Berechnung der Geräuschemissionen von Parkplätzen erfolgt nach dem Verfahren der

etablierten Parkplatzlärmstudie [15]. Diese Studie beschreibt mit dem zusammengefass-

ten Verfahren die Emissionen von Parkplätzen wie folgt:

= + + + + + 10 ∙ B ∙ N

Dabei sind:

= Emissionskennwert des Parkplatzes;

= 63 dB(A) = Schallleistungspegel für einen Pkw-Parkvorgang je Stunde;

= Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie);

= Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie);

= 2,5 lg (f B - 9); KD beschreibt den sog. Durchfahrtanteil, d. h. den Anteil an den

Gesamtemissionen des Parkplatzes, welcher von den die Fahrgassen durch-

fahrenden Pkw erzeugt wird. Bei Omnibushaltestellen und Parkplätzen mit

weniger als 10 Stellplätzen kann KD entfallen.

= Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße;

= Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche...);

Page 21: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 21 von 44

= Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde);

∙ = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche;

= Zuschlag für die Oberfläche der Fahrgassen;

Der Zuschlag beträgt im Folgenden für die Fahrgassen:

• 0 dB(A) für asphaltierte Oberflächen

Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie zu Zuschlägen für verschiedene Parkplatzty-

pen wird hier jeweils von der Parkplatzart

• Besucher- und Mitarbeiterparkplätze mit den Zuschlägen = 0 dB und = 4 dB

• Parkplätze an Schnellgaststätten mit den Zuschlägen K = 4 dB und K = 4 dB

• Abstellplätze bzw. Autohöfe für Lastkraftwagen mit den Zuschlägen K = 14 dB und

K = 3 dB

ausgegangen.

Unter den genannten Randbedingungen ergibt sich in Abhängigkeit von der Stellplatzan-

zahl und vom Parkplatztyp ein auf einen Vorgang je Stunde bezogener Emissionskennwert

des jeweiligen Parkplatzes mit asphaltierten Fahrgassen von

Schnellrestaurant: , = 75,6 ,

Hotel: , = 67,0 ,

Lkw-Stellplatzanlage: , = 84,3 ,

Spielhalle: , = 71,4 .

Gemäß den Angaben des Verkehrsgutachters ist von folgenden Häufigkeiten an Pkw-

Bewegungen auszugehen:

Tabelle 5: Zu berücksichtigende Häufigkeiten (B·N) auf den Parkplätzen

Bezeichnung Zielverkehre Zielverkehre Quellverkehre Quellverkehre

Pkw Lkw Pkw Lkw

Schnellrestaurant

00:00-01:00 9 0 9 0

01:00-02:00 5 0 7 0

02:00-03:00 2 0 3 0

03:00-04:00 2 0 2 0

04:00-05:00 2 0 2 0

05:00-06:00 2 0 2 0

Page 22: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 22 von 44

Bezeichnung Zielverkehre Zielverkehre Quellverkehre Quellverkehre

Pkw Lkw Pkw Lkw

6:00-7:00 9 0 9 0

7:00-8:00 7 0 5 0

8:00-9:00 7 0 7 0

9:00-10:00 9 1 8 1

10:00-11:00 16 0 14 0

11:00-12:00 29 0 28 0

12:00-13:00 36 1 36 1

13:00-14:00 34 0 35 0

14:00-15:00 29 0 29 0

15:00-16:00 43 0 41 0

16:00-17:00 41 0 41 0

17:00-18:00 45 0 43 0

18:00-19:00 41 0 41 0

19:00-20:00 38 0 38 0

20:00-21:00 21 0 23 0

21:00-22:00 19 0 20 0

22:00-23:00 14 0 15 0

23:00-24:00 9 0 10 0

Lkw-Stellplatzanlage

00:00-01:00 0 0 0 0

01:00-02:00 0 0 0 0

02:00-03:00 0 0 0 4

03:00-04:00 0 0 0 7

04:00-05:00 0 0 0 5

05:00-06:00 0 3 0 10

6:00-7:00 1 3 1 20

7:00-8:00 0 4 0 20

8:00-9:00 0 4 0 10

9:00-10:00 0 4 0 8

10:00-11:00 0 7 0 7

11:00-12:00 1 7 1 4

12:00-13:00 0 7 0 4

13:00-14:00 0 4 0 4

Page 23: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 23 von 44

Bezeichnung Zielverkehre Zielverkehre Quellverkehre Quellverkehre

Pkw Lkw Pkw Lkw

14:00-15:00 0 7 0 4

15:00-16:00 1 9 1 4

16:00-17:00 0 9 0 4

17:00-18:00 0 10 0 4

18:00-19:00 0 16 0 4

19:00-20:00 0 16 0 4

20:00-21:00 0 12 0 4

21:00-22:00 1 7 1 1

22:00-23:00 0 3 0 0

23:00-24:00 0 3 0 0

Spielhalle

00:00-01:00 2 0 2 0

01:00-02:00 1 0 1 0

02:00-03:00 0 0 1 0

03:00-04:00 0 0 0 0

04:00-05:00 0 0 0 0

05:00-06:00 0 0 0 0

6:00-7:00 1 0 1 0

7:00-8:00 1 0 1 0

8:00-9:00 1 0 1 0

9:00-10:00 2 1 1 1

10:00-11:00 3 0 3 0

11:00-12:00 5 0 5 0

12:00-13:00 7 1 7 1

13:00-14:00 7 0 7 0

14:00-15:00 6 0 6 0

15:00-16:00 8 0 8 0

16:00-17:00 8 0 8 0

17:00-18:00 9 0 8 0

18:00-19:00 8 0 8 0

19:00-20:00 7 0 7 0

20:00-21:00 4 0 5 0

21:00-22:00 3 0 4 0

Page 24: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 24 von 44

Bezeichnung Zielverkehre Zielverkehre Quellverkehre Quellverkehre

Pkw Lkw Pkw Lkw

22:00-23:00 3 0 3 0

23:00-24:00 2 0 2 0

Dabei gilt: 1 Bewegung = 1 Parkvorgang = 1 Einparkvorgang oder 1 Ausparkvorgang, 1

Pkw = 2 Parkvorgänge.

3.6 Pkw-Fahrgassen

Die Emissionen der Fahrwege werden aus dem Kennwert Lm,E der RLS-90 und dem in der

Parkplatzlärmstudie angegebenen Zusammenhang

, = , + 19

ermittelt. Dabei bezeichnet LW‘,1h den auf 1 m Fahrweg bezogenen Schallleistungspegel für

einen Fahrvorgang je Stunde.

Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu:

, = + + + + .

Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels Lm(25) für

unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche

Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für

Spiegelschallquellen.

Gemäß Abschnitt 7.1.3, Formel (4) der Parkplatzlärmstudie geht man auf Betriebsgrund-

stücken von einer Geschwindigkeit von 30 km / h aus. Man erhält somit auf ebener As-

phaltstrecke für 1 Pkw je Stunde

, = 28,5

und gemäß Abschnitt 7.1.3 der Parkplatzlärmstudie

, = 47,5

je Meter Fahrweg.

Für den Zuschlag für die Fahrbahnart gilt gemäß Parkplatzlärmstudie anstatt

• * = 0 dB für asphaltierte Fahrgassen

Die Häufigkeiten an Pkw-Bewegungen entsprechen denen an Parkvorgängen aus dem vo-

rangegangenen Abschnitt. Dabei gilt: 1 Bewegung = 1 Abfahrt oder 1 Ankunft.

Page 25: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 25 von 44

Der Parkplatzlärmstudie sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln

kurzzeitiger Einzelereignisse zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind dort für einen Abstand

von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben:

beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt

Türenschließen Heck- bzw. Kofferraum-

klappenschließen

Druckluft-geräusch

Pkw 67 72 74

Lkw 79 73 78

alle Pegelwerte in dB(A)

Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das

Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25 dB über

den angegebenen Werten:

beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt

Türenschließen Heck- bzw. Kofferraum-

klappenschließen

Druckluft-geräusch

Pkw 92 97 99

Lkw 105 98 103

alle Pegelwerte in dB(A)

3.7 Lkw-Fahrverkehr

Der in einer Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie zu Lkw-

und Ladegeräuschen [14] auf ein Wegelement von einem Meter bezogene Schallleistungs-

pegel Lw‘ einer Lkw-Bewegung je Stunde wird zu

großer Lkw (Antriebsleistung > 105 KW): = 63,0

je 1 m Fahrweg angesetzt.

Für die Standheizung eines Lkw wird ein aus eigenen Messungen gewonnener Schallleis-

tungspegel von

= 67,0

in Ansatz gebracht

Für Kühlaggregate eines Lkw sind in eigenen Messungen Schallleistungspegel von bis zu

= 85,0

ermittelt worden. Es wird davon ausgegangen, dass 10 % der Lkw Kühl-Lkw sind.

Page 26: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 26 von 44

Für den Parkvorgang eines Lkw wird gem. o.g. Parkplatzlärmstudie [15] ein Schallleis-

tungspegel von:

, = 77,0

für eine Bewegung pro Stunde (zzgl. Impulszuschlag von 3 dB(A)) angesetzt.

Die Häufigkeiten an Lkw-Bewegungen entsprechen denen bei Parkvorgängen aus dem

vorangegangenen Abschnitt

Für eine richtlinienkonforme Ermittlung der Geräusche sind ebenfalls regelmäßig auftre-

tende Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse zu betrachten.

In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw- und

Ladegeräusche [14] werden Maximalpegel verschiedener Vorgänge angegeben:

Betriebsbremse = 108,0

angegeben.

Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Abfahrten auf Parkplätzen

Der Parkplatzlärmstudie [15] sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpe-

geln kurzzeitiger Einzelereignisse von Lkw zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen

Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben:

beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt

Türenschließen Heck- bzw. Kofferraum-

klappenschließen

Druckluft-geräusch

Lkw 79 73 78

alle Pegelwerte in dB(A)

Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das

Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 dB über

den angegeben Werten. Für die „beschleunigte Abfahrt“ erhält man rd.

, = 105,0

4 Tankstelle

Die Geräuschemissionen von Tankstellen werden in einer Studie der hessischen Landesan-

stalt für Umwelt [16] beschrieben. Für die einzelnen, Geräusche emittierenden Bereiche

von Tankstellen werden dort die folgenden Emissionsansätze für schalltechnische Progno-

sen genannt:

Page 27: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 27 von 44

Quelle Schallleistungspegel , Zeit

Bereich Zapfsäule 74,7 + 10lg werktags

74,0 + 10lg ungünstigste Nachtstunde

Parken (Shopkunden) 72,1 + 10lg werktags

74,1 + 10lg ungünstigste Nachtstunde

Bereich Luftstation 66,3 + 10lg werktags

59,6 + 10lg ungünstigste Nachtstunde

Ein-/Ausfahrt 70,3 + 10lg werktags

69,9 + 10lg ungünstigste Nachtstunde

Kraftstoffanlieferung durch Tankwagen

94,6 werktags

Die genannten Emissionsansätze enthalten bereits gegebenenfalls erforderliche Tonzu-

schläge. Die unterschiedlichen Emissionsansätze für die Tages- und Nachtzeit bilden die

jeweils unterschiedlichen im Rahmen der Studie erhobenen relativen Häufigkeiten der Ein-

zelvorgänge in den entsprechenden Zeiten ab.

Tabelle 6: Zu berücksichtigende Häufigkeiten (N) an Kfz-Bewegungen an der Tankstelle

(aus [24])

Bezeichnung Zielverkehre Zielverkehre Quellverkehre Quellverkehre

Pkw Lkw Pkw Lkw

Tankstelle

00:00-01:00 6 1 6 1

01:00-02:00 4 0 4 0

02:00-03:00 2 0 2 0

03:00-04:00 2 0 2 0

04:00-05:00 2 0 2 0

05:00-06:00 2 0 2 0

6:00-7:00 12 1 12 1

7:00-8:00 11 1 11 1

8:00-9:00 11 1 11 1

9:00-10:00 11 1 11 1

10:00-11:00 15 1 15 1

Page 28: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 28 von 44

Bezeichnung Zielverkehre Zielverkehre Quellverkehre Quellverkehre

Pkw Lkw Pkw Lkw

11:00-12:00 25 2 25 2

12:00-13:00 35 3 35 3

13:00-14:00 32 3 32 3

14:00-15:00 28 2 28 2

15:00-16:00 38 3 38 3

16:00-17:00 39 3 39 3

17:00-18:00 43 4 43 4

18:00-19:00 39 3 39 3

19:00-20:00 36 3 36 3

20:00-21:00 11 1 11 1

21:00-22:00 12 1 12 1

22:00-23:00 11 1 11 1

23:00-24:00 9 1 9 1

4.1 Straßenverkehrslärm

Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu:

, = + + + + .

Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels für

unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche

Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für

Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel wird aus der maßgebenden stündlichen

Verkehrsstärke M in Kfz/h und dem mittleren Lkw-Anteil p in % für Lkw mit einem zulässi-

gen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t errechnet. Je nach Eingangsdaten kann der ge-

nannte Kennwert auch aus der DTV und der daraus abgeleiteten maßgebenden stündli-

chen Verkehrsstärke und dem maßgebenden Lkw-Anteil nach Tabelle 3 der RLS-90 be-

rechnet werden. Die genannten Verkehrsstärken sind Jahresmittelwerte.

Gemäß den Angaben in [24] ist von folgenden Verkehrsmengen auszugehen:

Page 29: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 29 von 44

Tabelle 7: Gesamtverkehr und Lkw-Anteile (M und p gem. RLS-90) für das Jahr 2030

ohne Realisierung des Planvorhabens

Bezeichnung MT (Tag) pT (Tag) MN (Nacht) pN (Nacht)

Wiedelaher Straße (West – Am Güterbahnhof)

486 5,57 % 64 7,95 %

Am Güterbahnhof* 22 25,98 % 2 83,27 %

Wiedelaher Straße (Am Güterbahnhof – Rampe West

483 6,04 % 63 8,78 %

Rampe A 359 (West) 159 7,85 % 22 11,17 %

Wiedelaher Straße (Rampe West – Bahn)

422 5,38 % 44 7,67 %

Rampe A 359 (Süd) 50 8,02 % 7 12,91 %

Wiedelaher Straße (Bahn – Wiedelah)

352 4,73 % 39 4,68 %

Rampe A 359 (Nord) 89 6,42 % 23 9,99 % *

Zur Berücksichtigung des ungünstigsten Falls wurden die Verkehre für die gesamte Straße angesetzt

und nicht nur auf den Abschnitt bis zur Zufahrt des Autohofs.

Tabelle 8: Gesamtverkehr und Lkw-Anteile (M und p gem. RLS-90) für das Jahr 2030

mit Realisierung des Planvorhabens

Bezeichnung MT (Tag) pT (Tag) MN (Nacht) pN (Nacht)

Wiedelaher Straße 509 5,66 % 68 7,90 %

Am Güterbahnhof 157 20,15 % 29 23,05 %

Wiedelaher Straße 594 8,99 % 85 11,86 %

Rampe A 359 (West) 208 11,46 % 32 14,46 %

Wiedelaher Straße 484 7,34 % 57 10,28 %

Rampe A 359 (Süd) 57 13,05 % 11 16,85 %

Wiedelaher Straße 364 4,98 % 41 5,08 %

Rampe A 359 (Nord) 114 10,06 % 28 12,13 %

Gemäß den Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 ist für die BAB A 395 von folgenden

Verkehrsmengen auszugehen:

Page 30: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 30 von 44

Tabelle 9: Gesamtverkehr aus dem Jahr 2015

Bezeichnung Verkehr Kfz in 24 h Lkw in 24 h

BAB A 395 18.500 2.200* * > 3,5 t

Zur Bestimmung der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und gegebenenfalls nicht

bekannter Lkw-Anteile kann auf Tabelle 3 der RLS-90 zurückgegriffen werden.

Tabelle 10: Tabelle 3 der RLS-90

Straßengattung tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)

M [Kfz/h] p [%] M [Kfz/h] p [%]

Bundesautobahnen 0,06*DTV 25 0,014*DTV 45

Verteilt man die ermittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Lkw gemäß Ta-

belle 3 der RLS-90 auf die Zeiten Tag und Nacht, so erhält man als neue Lkw-Anteile:

Für Bundesautobahnen:

, = 10,2 %

, = 18,4 %

Mit diesen mittleren stündlichen Verkehrsstärken erhält man die folgenden Emissionspe-

gel:

Tabelle 11: Emissionspegel 2030 – Prognose-Null

Bezeichnung zul. Höchstgeschw.

Pkw / Lkw , , , ,

Wiedelaher Straße (West – Am Güter-bahnhof)

70 / 70 km/h 63,3 dB(A) 55,2 dB(A)

Am Güterbahnhof 130 / 80 km/h 52,4 dB(A) 46,6 dB(A)

Wiedelaher Straße (Am Güterbahnhof – Rampe West

70 / 70 km/h 63,4 dB(A) 55,5 dB(A)

Rampe A 359 (West) 130 / 80 km/h 63,4 dB(A) 55,2 dB(A)

Wiedelaher Straße (Rampe West – Bahn)

70 / 70 km/h 62,6 dB(A) 53,6 dB(A)

Wiedelaher Straße (Rampe West – Bahn)

50 / 50 km/h 60,4 dB(A) 51,5 dB(A)

Rampe A 359 (Süd) 130 / 80 km/h 58,4 dB(A) 50,4 dB(A)

Page 31: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 31 von 44

Bezeichnung zul. Höchstgeschw.

Pkw / Lkw , , , ,

Wiedelaher Straße (Bahn – Wiedelah) 50 / 50 km/h 59,3 dB(A) 49,7 dB(A)

Rampe A 359 (Nord) 130 / 80 km/h 60,8 dB(A) 55,3 dB(A)

BAB A 395 130 / 80 km/h 72,2 dB(A) 66,7 dB(A)

Tabelle 12: Emissionspegel 2030 - Prognose

Bezeichnung zul. Höchstgeschw.

Pkw / Lkw , , , ,

Wiedelaher Straße (West – Am Güter-bahnhof)

70 / 70 km/h 63,5 dB(A) 55,2 dB(A)

Am Güterbahnhof 130 / 80 km/h 60,0 dB(A) 53,2 dB(A)

Wiedelaher Straße (Am Güterbahnhof – Rampe West

70 / 70 km/h 65,3 dB(A) 57,7 dB(A)

Rampe A 359 (West) 130 / 80 km/h 65,0 dB(A) 57,2 dB(A)

Wiedelaher Straße (Rampe West – Bahn)

70 / 70 km/h 63,9 dB(A) 55,5 dB(A)

Wiedelaher Straße (Rampe West – Bahn)

50 / 50 km/h 61,7 dB(A) 53,4 dB(A)

Rampe A 359 (Süd) 130 / 80 km/h 60,8 dB(A) 52,8 dB(A)

Wiedelaher Straße (Bahn – Wiedelah) 50 / 50 km/h 59,5 dB(A) 50,1 dB(A)

Rampe A 359 (Nord) 130 / 80 km/h 62,3 dB(A) 56,4 dB(A)

BAB A 395 130 / 80 km/h 72,2 dB(A) 66,7 dB(A)

Dabei wurde im vorliegenden Fall keine Korrektur für die Fahrbahnoberfläche ( = 0 dB

für nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte gem. Tabelle 4

der RLS-90) sowie kein Steigungszuschlag ( = 0 dB) und keine Korrektur für Mehrfach-

reflexionen ( = 0 dB) in Ansatz gebracht. Die Angabe 130 / 80 km/h bezieht sich auf die

Regelungen der RLS-90 zu nicht begrenzten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen

5.1 Allgemeines zum Verfahren – Anlagengeräusche des geplanten Auto-hofs

Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtli-

chen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Gelände- und

Page 32: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 32 von 44

Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik frequenz-

abhängig in Oktaven durchgeführt, die durch die TA Lärm und durch die dort zitierte

DIN ISO 9613-2 [8] beschrieben wird (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3 TA Lärm).

Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen

verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftab-

sorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung

durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die Summe

aller dieser Dämpfungen wird mit bezeichnet. Berücksichtigt man noch die Richtwir-

kungskorrektur , die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punktschallquelle und

dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel von weniger als 4 sterad

(vgl. „Raumwinkelmaß“ K0 der VDI 2714) ergibt, so lässt sich die Ausbreitungsrechnung,

d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und quellseitigem Schallleis-

tungspegel, wie folgt darstellen:

= + – .

Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude) sind

in den Plänen der Anlage 3.1 dargestellt.

Im Bereich schallharter Flächen ist für den Bodeneffekt G = 0,1 (fast vollständig schallhar-

ter Boden) angesetzt worden.

Für die Ausbreitungsrechnung werden Reflexionen bis einschließlich der 3. Ordnung je

Ausbreitungsweg berücksichtigt. Mit Bezug zu aktuellen Richtlinien und Normen aus dem

Bereich Verkehrslärm kann dies derzeit als Stand der Technik angesehen werden. Die Ref-

lexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von

1 dB(A) (Gebäudewände mit Fenstern und kleinen Anbauten) charakterisiert. Dabei wird

die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel Lr berechnet werden soll, ent-

sprechend der Definition des Immissionsorts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht be-

rücksichtigt.

Die in Abschnitt 3 genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vor-

gang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen

Berechnungsmodell bei der zeitlichen Mittelung berücksichtigt.

Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt eine Mitwindsituation. Es wird davon aus-

gegangen, dass die Geräusche der Anlage keine ausgeprägten Einzeltöne enthalten, die an

den Immissionsorten wahrzunehmen sind. Daher ist der Zuschlag für die Berücksichtigung

der Tonhaltigkeit KT = 0 dB(A) zu setzen. Ein Zuschlag für eine ggf. vorhandene Impuls-

haltigkeit der Geräusche wird nicht separat angesetzt, sondern wird als im Emissionsan-

satz enthalten angesehen. Die ermittelten Immissionspegel an den Immissionsorten be-

schreiben damit die Beurteilungspegel Lr nach der TA Lärm.

Zur Ermittlung der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse wird programmintern für

jeden Immissionsort die jeweils für den Maximalpegel maßgebliche Schallquelle automati-

siert ermittelt und der jeweilige maximale Schallleistungspegel ausgewertet. Die Vergabe

von Ruhezeitenzuschlägen zur Beurteilung von Geräuschimmissionen in allgemeinen

Page 33: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 33 von 44

Wohngebieten und reinen Wohngebieten erfolgt ebenfalls programmintern und immissi-

onsortbezogen.

Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem SoundPlan 8.0.

5.2 Allgemeines zum Verfahren – typisierende Betrachtung von Gewerbe-gebieten

Für die immissionswirksamen Pegel der flächenbezogenen Schallleistung wird zur Berech-

nung der Immissionsanteile das alternative Verfahren der DIN ISO 9613-2 [8] verwendet.

Die Berechnung erfolgt dabei für eine Mittenfrequenz von 500 Hz. Als Quellhöhe der Flä-

chenquellen wird im vorliegenden Fall im Sinne einer Typisierung ℎ = 3,0 m über Gelände

berücksichtigt.

5.3 Ergebnisse

Tabelle 2.2 stellt die Geräuschimmissionen der plangegebenen Vorbelastung dar. In der

Tabelle der Anlage 3.2 sind die sich bei gewerbegebietstypischer Nutzung der Gewerbege-

biete des Plangebiets und der Flächen des Autohofs unter Berücksichtigung der gewerbli-

chen Vorbelastung ergebenden Geräuschimmissionen an der nächstgelegenen schutzbe-

dürftigen Bebauung dargestellt. Die Lage der Berechnungspunkte findet sich in der Anlage

1.2. Dabei sind zu allen in Anlage 1.2 dargestellten Immissionsorten das jeweilige Ge-

schoss, der maßgebliche Immissionsrichtwert (IRW), der Beurteilungspegel der Vorbelas-

tung (Lr,vor), der Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen des Plangebiets (Lr) sowie

die Summe aus Vorbelastung und Beurteilungspegel und die Überschreitung die Differenz

zum jeweiligen Richtwert (Diff. z. IRW) jeweils für den Tag (Index T, 6:00 bis 22:00 Uhr)

und die Nacht (Index N, 22:00 bis 6:00 Uhr) angegeben.

Die Anlagen 4.1 bis 4.8 stellen die sich durch die planinduzierten Verkehre auf öffentlichen

Straßen ergebenden Immissionspegel für den Prognose-Null-Fall und die Prognose gegen-

über. Sie weisen weiterhin Verkehrslärm-Pegelerhöhungen in Verbindung mit dem Über-

schreiten verschiedener Schwellenwerte aus. Dabei sind die Gesamt-Verkehrslärm-Pegel

als Summe aus Straßenverkehrslärm der Wiedelaher Straße, der BAB A 395 und der Stra-

ße am Güterbahnhof zu Grunde gelegt. Die Anlagen 5.1 bis 5.3 enthalten die Geräusch-

immissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet sowie die daraus abgeleiteten maßgebli-

chen Außengeräuschpegel zur Beschreibung des baulichen Schallschutzes des Hotels. Die

Anlagen 6.1 bis 6.4 stellen die Pegelerhöhungen sowie die ermittelten Verkehrslärmpegel

in den benachbarten Gewerbegebieten dar.

Page 34: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 34 von 44

5.4 Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen

Die Ausweisung von Sondergebieten, in denen Nutzungen eines Autohofs realisiert werden

sollen sowie die Ausweisung von weiteren Gewerbegebieten im Geltungsbereich des Be-

bauungsplans Vbg 041 kann die Einwirkung von Geräuschimmissionen auf den benachbar-

ten Bauflächen nach sich ziehen. Die konkret geplanten Nutzungen des Autohofs sowie die

zukünftig in den Gewerbegebieten planungsrechtlich zulässigen Betriebe verursachen Ge-

räuschimmissionen, die als Anlagengeräusche im Sinne der TA Lärm zu beurteilen sind.

Anhand der konkreten Planungen des Autohofs konnten diese Geräuschimmissionen de-

tailliert, für die unterschiedlich nutzbaren Gewerbegebiete jedoch nur pauschal ermittelt

werden.

Eine Umsetzung der Nutzungen eines Bebauungsplans muss möglich sein und darf in da-

rauffolgenden Einzelgenehmigungsverfahren nicht an anderen Belangen scheitern. Zu die-

sen Belangen zählt auch der anlagenbezogene Immissionsschutz. Von daher ist die TA

Lärm in der Bauleitplanung zwar nicht unmittelbar, jedoch mittelbar zu beachten. Dies

bedeutet, dass aufgrund der in der TA Lärm verankerten akzeptorbezogenen Sichtweise

die Einhaltung der in der TA Lärm für jede Gebietsart festgelegten Immissionsrichtwerte

auch nach Umsetzung der Planungen möglich sein muss. Diese erforderliche Einhaltung

von Immissionsrichtwerten gilt für die Gesamtbelastung, d. h. die Summe aller gewerbli-

chen Anlagengeräusche.

Im Falle von durch rechtskräftige Bebauungspläne ausgewiesenen Gewerbegebieten liegen

gegebenenfalls derzeit aufgrund noch ungenutzter Bauflächen noch nicht alle aufgrund des

Planungsrechts potenziell möglichen Geräuschemissionen vor. Um auch den späteren

Emissionszustand der bereits bestehenden Gewerbegebiete zu erfassen, wurden diese

Flächen mit pauschalen gebietstypischen Emissionsansätzen beschrieben und als plange-

gebene Geräuschvorbelastung mit berücksichtigt.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Anlage 2.2 ist festzustellen, dass diese plangegebene

Geräuschvorbelastung an zwei Immissionsorten (Nr. 01 und 02, Wohn- bzw. Mischgebiet

an der Osterwieker Straße) die jeweiligen Immissionsrichtwerte tags und nachts bereits

überschreitet.

Dies bedeutet nicht, dass an diesen Immissionsorten keine zusätzlichen Geräuschimmissi-

onen durch das Plangebiet des Bebauungsplans Vbg 041 zugelassen werden können. Als

Argumentationshilfe kann auch hier wieder die TA Lärm herangezogen werden. Nach

Punkt 3.2.1 der genannten Verwaltungsvorschrift kann eine zusätzliche Geräuschbelastung

zugelassen werden, wenn deren Beitrag „nicht relevant“ ist. Dies bedeutet, dass die Beur-

teilungspegel der Zusatzbelastung (hier die Geräuschimmissionen des Plangebiets) an den

Immissionsorten, an denen bereits eine Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte vorliegt,

den jeweiligen Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB unterschreiten müssen.

Anlage 3.2 zeigt nun in den Spalten „Analyse“, dass die Geräuschimmissionen des Auto-

hofs mit den in Abschnitt 3 angegebenen Häufigkeiten an Kfz-Bewegungen sowie den als

typisch anzusehenden Geräuschemissionen der beiden geplanten Gewerbegebiete an den

Page 35: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 35 von 44

beiden Immissionsorten 01 und 02 bei Beurteilungspegeln von bis zu rd. 46 dB(A) am Ta-

ge und rd. 31 dB(A) in der ungünstigste Nachtstunde die jeweiligen Immissionsrichtwerte

(60/45 dB(A) für Immissionsort 01 und 55/40 dB(A) für Immissionsort 02 ) um mehr als

6 dB unterschritten werden. Demnach wäre aus Sicht der TA Lärm (Punkt 3.2.1) der Bei-

trag des Plangebiets zu den Gesamtimmissionen „nicht relevant“. Würde es sich bei den

Nutzungen im Plangebiet (Autohof und unspezifizierte Nutzungen in den Gewerbegebie-

ten) um nur 1 Anlage im Sinne der TA Lärm handeln, wäre sie genehmigungsfähig.

Für den Immissionsort 08 an der Baugrenze in dem dem Plangebiet benachbarten Gewer-

begebiet kann aus abstrakten Überlegungen abgeleitet werden, dass für den Fall, dass

dort eine planungsrechtlich ausnahmsweise zulässige Betriebsleiterwohnung errichtet

wird, für diese eine plangegebene Geräuschvorbelastung durch die Nutzung der westlich

dieser Wohnung gelegenen bestehenden Gewerbeflächen anzunehmen ist. Diese kann im

schalltechnisch ungünstigsten Fall den Immissionsrichtwert für Gewerbegebiet tags und

nachts an der Westfassade eines potenziellen Gebäudes ausschöpfen. Aufgrund der Eigen-

abschirmung des Baukörpers eines potenziellen Wohngebäudes ergibt sich an der dem

Autohof zugewandten Ostfassade ein um rd. 5 dB geringerer Immissionspegel. Demnach

ist für diesen Immissionsort im schalltechnisch ungünstigsten Fall eine Geräuschvorbelas-

tung von 60 dB(A) am Tage und 45 dB(A) in der Nacht anzusetzen. In der Summe mit den

Geräuschimmissionen des Autohofs ergibt sich am Tage eine Unterschreitung des Immis-

sionsrichtwerts für Gewerbegebiete und nachts eine geringfügige (tolerierbare) Über-

schreitung von 0,1 dB.

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einem „nicht relevanten“ Zusatzbeitrag die Gesamt-

immissionen an Immissionsorten mit hoher Geräuschvorbelastung (Bauflächen an der

Osterwieker Straße) nur rechnerisch in geringem Umfang steigen. Im vorliegenden Fall

sind dies am Tage 0,1 dB und nachts bis zu 0,3 dB. Wahrnehmbar ist eine derartige Pe-

gelerhöhung, insbesondere bei dem in der Bauleitplanung verwendeten hohen Abstrakti-

onsgrad bei der pauschalen Beschreibung von Gewerbegebieten, nicht.

Die sich durch Parkvorgänge von Lkw oder Pkw ergebenden Maximalpegel kurzzeitiger

Einzelereignisse unterschreiten bei den vorliegenden Abständen von mehr als 300 m zur

nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung mit rd. 50 dB(A) den jeweiligen Bezugspe-

gel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse (am Tage um 30 dB(A) und

nachts um 20 dB(A) erhöhter Immissionsrichtwert) tags und nachts deutlich.

Daher bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Umsetzung der Pla-

nung. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass, wenn das gesamte Plangebiet einen

„nicht relevanten“ Beitrag zu den Gesamtimmissionen leistet, jeder einzelne Beitrag eines

Betriebs innerhalb des Plangebiets ebenfalls „nicht relevant“ im Sinne der TA Lärm ist.

Insofern ist die angestrebte Bauleitplanung bei Anwendung der vorgeschlagenen Vorge-

hensweise bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen später auch umsetzbar. Eine Ein-

schränkung des Emissionsverhaltens der Gewerbegebiete ist nicht erforderlich.

Page 36: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 36 von 44

5.5 Beurteilung des Verkehrslärms im Plangebiet

Im vorliegenden Fall sollen ausnahmsweise zulässige Betriebsleiterwohnungen im Plange-

biet nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist konkret die Errichtung eines Hotels

geplant. Somit sind vor den Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm schutzbedürftige

Nutzungen im Plangebiet zu berücksichtigen.

Auf Grundlage der Berechnungsergebnisse der Anlage 5.1 ist festzustellen, dass der bei

städtebaulichen Planungen zur Beurteilung von Verkehrslärm maßgebliche Orientierungs-

wert des Beiblatts 1 zu DIN 18005 für Gewerbegebiete (65 dB(A)) am Tage in einem ca.

40 m breiten Streifen (bezogen auf die Straßenachse) parallel zur B 241 und einem ca.

20 m breiten Streifen parallel zur Straße am Güterbahnhof überschritten wird. Im Nahbe-

reich der B 241 kann die Überschreitung bei rd. 70 dB(A) am Tage etwas mehr als 5 dB(A)

betragen. Damit wird im Nahbereich zur B 241 die Schwelle zur Gesundheitsgefahr, die für

Wohnnutzungen bei einem Mittelungspegel von 70 dB(A) am Tage beginnt, geringfügig

überschritten. Dies ist jedoch für Bauvorhaben in ausreichendem Abstand zum Rand der

Straße (mehr als 5 m) ohne Belang.

Nachts ergeben sich ebenfalls Überschreitungen des entsprechenden Orientierungswerts

von 55 dB(A). Die Überschreitungskorridore verbreitern sich auf rd. 60 m entlang der

B 241 und rd. 40 m entlang der Straße am Bahnhof.

Demnach wäre ein Schutz der vorgesehenen Stellplätze für Lkw fast flächendeckend ge-

geben.

Als erste Maßnahme zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm

soll gemäß § 50 BImSchG geprüft werden, ob Schutzabstände zu den Verkehrslärmquellen

eingehalten werden können.

Diese Abstände können verringert werden, wenn aktive Schallschutzmaßnahmen vorgese-

hen werden. Deren Wirkung hängt von der wirksamen Höhe der Schirmkante und der zu

schützenden Immissionshöhe ab.

Aktive Schallschutzmaßnahmen (Vollschutzvariante)

Um einer fehlerhaften Abwägung vorzubeugen, wäre bei einer ermittelten Überschreitung

von Orientierungswerten zunächst die Frage zu beantworten, welche aktiven Schall-

schutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden oder -wällen erforderlich wären, um

den gebietsbezogenen Immissionsschutz zu gewährleisten (vgl. hierzu z. B. HessVGHUrteil

4C694 10N vom 29.03.2012).

Ohne einer Abwägung vorgreifen zu wollen, erscheinen Lärmschutzwälle entlang der B 241

und der Straße am Güterbahnhof städtebaulich nicht sinnvoll. Zum Schutz der Oberge-

schosse müssten diese Bauwerke in etwa die Höhe der zu schützenden Geschosse über

dem Geländeniveau besitzen, also mehr als 5 m.

Ohne Schallschutzbauwerke ergäben sich Anforderungen an die Anordnung von Aufent-

haltsräumen und an den baulichen Schallschutz als Mittel der Lösung von Immissionskon-

Page 37: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 37 von 44

flikten auf den Flächen des Plangebiets für den Bereich zwischen 55-dB(A)-Nacht-

Isophone und B 241 bzw. der Straße am Güterbahnhof. Dabei ist herauszustellen, dass die

nachfolgend detailliert erläuterten Maßnahmen zum baulichen Schallschutz im Sinne des

Beiblatts 1 zur DIN 18005 als planerische Maßnahme zum Schutz vor schädlichen Umwelt-

einwirkungen zu verstehen sind und demzufolge nur in Bereichen mit Überschreitungen

von Orientierungswerten im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Unabhängig von

Überschreitungen von Orientierungswerten gelten die Anforderungen der DIN

4109-1:2018-01 an den baulichen Schallschutz von Gebäuden generell, brauchen aber

nicht im Sinne planerischer Konfliktbewältigung festgesetzt zu werden.

Umgang mit verbleibenden Überschreitungen von Orientierungswerten

Aufenthaltsräume - Passive Schallschutzmaßnahmen

Auf Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005 kann nach

Abwägung von Möglichkeiten zur aktiven Reduzierung der Immissionen durch Verkehrs-

lärm im Plangebiet bei Aufenthaltsräumen auch durch Festsetzung passiver Schallschutz-

maßnahmen reagiert werden. Mit dem Begriff „passive Schallschutzmaßnahmen“ sind da-

bei nicht pauschal Maßnahmen am Empfänger (Gebäude) gemeint, sondern auf Außenge-

räuschpegel abgestimmte erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße. Dabei

wird durch Festlegung der schalltechnischen Anforderungen an die Außenbauteile von Ge-

bäuden auf einen ausreichenden Schutz von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen Fens-

tern abgestellt.

Im vorliegenden Fall ergibt sich das passive Schallschutzmaßnahmen auslösende Kriterium

aus den Geräuschimmissionen zur Nachtzeit.

Allerdings ist hier primär auf die sog. architektonische Selbsthilfe abzustellen. Setzt sich

ein Vorhaben Lärmimmissionen aus, muss es sich in zumutbarer Weise selbst schützen.

Dabei werden passive Schallschutzmaßnahmen nicht als architektonische Selbsthilfe ange-

sehen. Primär wäre als erste geeignete Maßnahme zum Schutz von Aufenthaltsräumen

deren Anordnung (insbesondere der Fenster) an der lärmabgewandten Gebäudeseite zu

nennen. Bei offener Bauweise ergibt sich hier ein um rd. 5 dB geringerer, bei geschlosse-

ner Bauweise ein um 10 dB geringerer Geräuschpegel. Bei geeigneter Anordnung von Auf-

enthaltsräumen auf der der B 241 abgewandten Gebäudeseite kann bei offener Bebauung

somit im vorliegenden Fall von einer Einhaltung des Orientierungswerts für Gewerbegebie-

te an den straßenabgewandten Fassaden von straßenparallelen Gebäuden auf den Flächen

bis zur 70-dB(A)-Isophone am Tage und der 60-dB(A)-Nacht-Isophone ausgegangen wer-

den. Für seitlich gelegene Fassaden kann von ca. 3 dB Pegelminderung ausgegangen wer-

den. Hier ergeben sich zwar fassadenseitige Überschreitungen, die aber noch abgewogen

werden können. Sollte eine geeignete Anordnung nicht möglich sein, kann der Immissi-

onsschutz im Fall von Verkehrslärm auch durch Festsetzung von Maßnahmen zum bauli-

chen Schallschutz (Näheres hierzu weiter unten im Text), also Vorgaben für die erforderli-

chen Schalldämm-Maße der Außenbauteile, sichergestellt werden.

Page 38: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 38 von 44

Baulicher Schallschutz

Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden in der DIN 4109-1:2018-07 [10],

der VDI 2719 [12] und der 24. BImSchV [19] beschrieben. Die VDI 2719 und die 24.

BImSchV geben dabei Rechenverfahren an, mit deren Hilfe bei vorgegebenem Immissi-

onspegel vor dem Fenster und einem angestrebten Innenpegel das erforderliche bewertete

Bau-Schalldämm-Maß der Außenbauteile abgeschätzt werden kann. Die 24. BImSchV ent-

hält dabei zusätzlich Informationen über den für unterschiedliche Raumnutzungen einzu-

haltenden Innenpegel. Die beiden Richtlinien erlauben eine differenzierte Betrachtung der

Tages- und Nachtzeit.

Ausgangswert für die Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen im Fall von Verkehrs-

lärm ist der zur Berücksichtigung des gerichteten Schalleintrags einer Linienquelle und der

Winkelabhängigkeit des Schalldämm-Maßes um 3 dB erhöhte Beurteilungspegel vor dem

Fenster. In der DIN 4109-1:2018-01 wird dieser Wert maßgeblicher Außengeräuschpegel

genannt:

= , + 3

Gemäß DIN 4109-2:2018-01 ist bei einer Tag-Nacht-Differenz der Beurteilungspegel von

weniger als 10 dB der maßgebliche Außengeräuschpegel aus dem Beurteilungspegel

nachts zuzüglich 13 dB zu errechnen:

= , + 13 (Anlage 5.3).

Diese Anwendung soll jedoch nur bei Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt

werden können, erfolgen.

Die DIN 4109 enthält ebenfalls Angaben zu erforderlichen Bau-Schalldämm-Maßen von

Außenbauteilen. Die Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen R’w,ges

werden gemäß DIN 4109-1:2018-01, Gleichung 6 je nach Raumart in Abhängigkeit vom

maßgeblichen Außenlärmpegel La bestimmt:

R’w,ges = La - KRaumart

Dabei ist

KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in

Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;

KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches;

La der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01,

4.5.5

Mit der Einführung der genannten Norm entfällt die bisherige grobe Unterteilung der An-

forderung in 5-dB-Schritten in Abhängigkeit vom sog. Lärmpegelbereich. Mit Anwendung

der neuen Norm wird auf den maßgeblichen Außengeräuschpegel abgestellt, der im Grun-

Page 39: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 39 von 44

de in 1-dB-Schritten angegeben werden kann. Damit entfällt auch die bisherige grobe Ras-

terung des erforderlichen Bau-Schalldämm-Maßes in 5-dB-Schritten, es kann nun über

den maßgeblichen Außengeräuschpegel in 1-dB-Schritten festgesetzt werden. Dies führt

insbesondere bei hohen maßgeblichen Außengeräuschpegeln zu einer Erleichterung bei der

späteren baulichen Umsetzung.

Bei den ausgewiesenen Bau-Schalldämm-Maßen ist zu beachten, dass sich diese auf den

eingebauten Zustand beziehen. Bei einem lt. Gleichung (32) der DIN 4109-2:2018-01 an-

zusetzenden Sicherheitsbeiwert von 2 dB wird die Anforderung an die Schalldämmung der

Fassade zunächst um 2 dB erhöht c. Der Sicherheitsbeiwert soll dabei die durch den Einbau

eines Fensters entstehenden Toleranzen abdecken. Die entstehenden Fugen werden zwar

luftdicht verschlossen, aus akustischer Sicht verringern Dichtstoffe allerdings die Schall-

transmission wesentlich schlechter als die Fensterkonstruktion. In der Summe reduziert

sich das mittlere Schalldämm-Maß der Fensterkonstruktion. Diese Verringerung der

Schalldämmwirkung des Fensters im eingebauten Zustand wird in der DIN

4109-2:2018-01 mit 2 dB angegeben.

Ergebnisse zum passiven Schallschutz

Bei der Angabe von maßgeblichen Außengeräuschpegel zur Beschreibung des Umfangs

passiver Schallschutzmaßnahmen für schützenswerte Nutzungen innerhalb von Gewerbe-

gebieten ist gem. DIN 4109-2:2018-01 der erhöhte Tag-Immissionsrichtwert als maßgeb-

licher Außenlärmpegel anzusetzen. Dieser ist den maßgeblichen Außenlärmpegeln durch

Verkehrslärm energetisch zu überlagern. Diese Vorgehensweise erscheint mit Blick auf die

Hotelnutzung im vorliegenden Fall sinnvoll.

In Anlage 5.3 werden die maßgeblichen Außengeräuschpegel gemäß DIN 4109-2:2018-01

bei freier Schallausbreitung angegeben. Diese sind aus dem Beurteilungspegel zur Nacht-

zeit zuzüglich 13 dB sowie dem um 3 dB erhöhten Immissionsrichtwert für Gewerbegebie-

te als energetische Summe ermittelt.

Abweichungen von Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen können aus-

nahmsweise zugelassen werden, wenn im Einzelfall der Nachweis geführt wird, dass durch

anderweitige bauliche Maßnahmen am Gebäude (Abschirmungen, Gebäudeform) eine Ein-

haltung des jeweiligen Orientierungswerts oder eine Reduzierung des maßgeblichen Au-

ßengeräuschpegels in dem betreffenden Fassadenabschnitt des Gebäudes erreicht wird.

Dabei dürfen beim Nachweis Abschirmungen durch andere Gebäude nicht berücksichtigt

werden.

c Gleichung 6 der DIN 4109-1:2018-01 bezieht sich auf das Bauschalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils.

Erforderliche Bauschalldämm-Maße z. B. von Fenstern können gegebenenfalls auch bei Berücksichtigung des Sicherheitsbeiwertes nicht direkt mit den Angaben in Prüfzeugnissen verglichen werden, da noch weitere kon-struktiv bedingte und akustisch wirksame Besonderheiten mit Abschlägen berücksichtigt werden müssen.

Page 40: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 40 von 44

Empfehlung für die textliche Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen

Folgende Empfehlung für die textliche Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen im Be-

bauungsplan kann gegeben werden:

„Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005

für Gewerbegebiete durch den Verkehrslärm der B 241 und der Straße Am Güter-

bahnhof am Tage in einem ca. 40 m breiten Streifen (bezogen auf die Straßenachse)

parallel zur B 241 und einem ca. 20 m breiten Streifen parallel zur Straße am Güter-

bahnhof und nachts in einem ca. 60 m und 40 m breiten Streifen sind Maßnahmen

zum passiven Schallschutz vorzusehen.

Schutzbedürftige Aufenthaltsräume sind in dem von Überschreitungen betroffenen Be-

reich vorzugsweise auf der der B 241 abgewandten Gebäudeseite anzuordnen.

Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die sich aus den festgesetzten maßgeb-

lichen Außengeräuschpegeln nach DIN 4109 ergebenden Anforderungen an den bauli-

chen Schallschutz beachtet werden.“

5.6 Geräuschimmissionen des planinduzierten Fahrverkehrs auf öffentli-chen Straßen

5.6.1 Allgemeines

Eine planbedingte Lärmzunahme von Verkehrslärm ist mit Bezugnahme auf die aktuelle

Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG NRW 7 aD 76/02.NE v. 07.10.2004 und OVG NRW

7 D 89/06.NE v. 28.06.2007) in ihren Auswirkungen auf die schutzbedürftige Bebauung

außerhalb des Plangebiets gesondert zu untersuchen. Bei der Beurteilung kann zunächst

auf die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005 abgestellt werden. Eine Über-

schreitung hat allerdings nicht zwangsläufig das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen

zur Folge (vgl. OVG NRW 7 D 89/06.NE v. 28.06.2007). Als obere Grenze der Zumutbar-

keit wird nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4N6.88 BRS

50 Nr. 25 v. 18.12.1990 und BVerwG, 25.06.1982, 8C 15/80) und des OVG NRW (7a D

91/01 NE v. 08.04.2002) der Bereich der ehemaligen Lärmsanierungsgrenzwerte

(70/60 dB(A) Tag/Nacht für Wohngebiete, bis 75/65 dB(A) für Gewerbegebiete) angese-

hen. Eine Überschreitung dieser Werte ist demnach städtebaulich besonders zu würdigen.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Punkt 7.4 der für Einzelgenehmigungsverfahren

gewerblicher Anlagen anzuwendenden TA Lärm. Voraussetzung ist eine Nichtvermischung

der anlagenbezogenen Verkehre mit dem Straßenverkehr. Demnach ist zunächst die rech-

nerische Prüfung der Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch anlagenbezogene

Verkehre auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Hierzu werden die zu erwartenden Ver-

kehrslärmpegel ohne das Vorhaben mit denen einschließlich des Vorhabens verglichen.

Der Verweis in Punkt 7.4 auf die RLS-90 bedeutet, dass das auslösende Kriterium bereits

bei einer Pegelerhöhung von 2,1 dB(A) (gem. RLS-90 aufgerundet 3 dB(A)) gegeben ist.

Page 41: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 41 von 44

Gemäß Punkt 7.4 ist somit bei einer Steigerung um mehr als 2,1 dB(A) zu überprüfen, ob

der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten wird. Ist dies der Fall, sollen so-

weit möglich organisatorische Maßnahmen zur Verringerung der Geräuschbelastung ergrif-

fen werden. Dies gilt nicht in Gewerbe- und Industriegebieten.

Die hilfsweise Berücksichtigung der (hier nicht unmittelbar anzuwendenden) TA Lärm ist

auch durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes anerkannt. Im BVerwG

13.12.2007, 4 BN 41.07 (Beschluss) wurde im Rahmen der Bauleitplanung die TA Lärm

zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen des Zu- und Abfahrtsver-

kehrs herangezogen, der einem geplanten Vorhaben (in diesem Urteil: großflächiger Ein-

zelhandelsbetrieb) zuzurechnen ist. Demnach haben die Lärmgrenzwerte der Verkehrs-

lärmschutzverordnung (16. BImSchV), auf die Nr. 7.4 Abs. 2 der TA-Lärm verweist, in der

bauleitplanerischen Abwägung die Funktion von Orientierungswerten, von denen je nach

den Umständen der konkreten Planungssituation abgewichen werden darf. Generell gilt: Je

höher eine (abwägbare) Überschreitung, desto gewichtiger müssen die Gründe sein. Eine

strikte Grenze stellen auch die bereits angesprochenen Immissionsgrenzwerte nur im di-

rekten Anwendungsfall der 16. BImSchV, d. h. dem Bau oder der wesentlichen Änderung

von Verkehrswegen, dar.

Pegelerhöhungen von 3 dB(A) ergeben sich rechnerisch bei einer Verdopplung der zugrun-

deliegenden Häufigkeit an Fahrbewegungen. Unter Berücksichtigung des Rundungsverfah-

rens der RLS-90 liegt der genannten Pegelsteigerung eine Erhöhung der Häufigkeiten um

den Faktor 1,6 zugrunde. Eine subjektiv wahrgenommene Verdopplung der Lärmintensität

entspricht einer Pegelerhöhung von rd. 10 dB(A).

5.6.2 Planinduzierter Verkehrslärm des Bebauungsplans Nr. Vbg. 041

In den Anlagen 4.1 bis 4.8 sind den Geräuschimmissionen des Verkehrslärms ohne die

durch die geplanten Sonder- und Gewerbegebiete erzeugten Verkehre (Prognose 0) die

entsprechenden Geräuschimmissionen mit den zusätzlich erzeugten Verkehren (Prognose)

flächenhaft in Form farbig dargestellter Pegeldifferenzen gegenübergestellt. Darüber hin-

aus sind erstmalige (rot) und weitergehende (blau) Überschreitungen unterschiedlicher

Immissionswerte gebäudescharf angegeben. Es ist deutlich zu erkennen, dass eine

verkehrliche Mehrbelastung auf der Straße am Güterbahnhof, dem Abschnitt der B 241 bis

zur BAB A 395 und der Westrampe erwartet wird.

Im Bereich der Ortslage Vienenburg sind Pegelsteigerungen von 0,1 bis 0,7 dB durch den

Verkehrslärm der Mehrverkehre auf der Straße am Güterbahnhof zu erwarten. Im Bereich

von Wiedelah ergeben sich durch eine geringfügige Verkehrssteigerung auf der Nord- und

der Südrampe der BAB A 395 Pegelsteigerungen von 0,1 bis 0,2 dB.

Page 42: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 42 von 44

Überschreitung von Orientierungswerten der DIN 18005

Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die BAB A 395 muss davon ausgegangen

werden, dass nach Umsetzung der Planung die großflächige in Wiedelah bestehende Über-

schreitung des jeweiligen Orientierungswerts am Tage um 0,1 bis 0,2 dB steigt (in Anlage

4.1 blau dargestellte Gebäude). Vereinzelt kann auch eine erstmalige Überschreitung nicht

ausgeschlossen werden (in Anlage 4.1 rot dargestellte Gebäude). In Vienenburg ergibt

sich keine erstmalige und keine weitergehende Überschreitung von Orientierungswerten.

Diese bleiben somit auch zukünftig unterschritten.

Auch nachts können weitergehende Überschreitungen des jeweiligen Orientierungswerts

an den Wohngebäuden der Ortslage Wiedelah (Anlage 4.2) und in Vienenburg im Bereich

der Osterwieker Straße nicht ausgeschlossen werden. An 2 Gebäuden ist eine erstmalige

Überschreitung des jeweiligen Orientierungswerts für allgemeine Wohngebiete nicht aus-

zuschließen.

Überschreitung von Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, welche die Schwelle schädlicher Umweltein-

wirkungen im Zusammenhang mit Straßenneu-, -um- oder -ausbaumaßnahmen markie-

ren, werden am Tage in Teilbereichen entlang der Wiedelaher Straße und nachts an zahl-

reichen Gebäuden in Wiedelah weitergehend überschritten. Eine erstmalige Überschrei-

tung errechnete sich am Tage nur für 3 Gebäude (Anlage 4.3) und nachts für 1 Gebäude

(Anlage 4.4).

Aus den beschriebenen Sachverhalten kann kein Erfordernis zur Umsetzung von Schall-

schutzmaßnahmen aus derzeit bestehenden Regelwerken abgeleitet werden. Allerdings ist

abwägend im Rahmen des Bauleitplanverfahrens auf die weitergehenden Überschreitun-

gen einzugehen. Insbesondere das Verhältnis der geringen und insbesondere nicht wahr-

nehmbaren Pegelsteigerung von 0,1 bis 0,7 dB zu den Kosten gegebenenfalls umzuset-

zender passiver Schallschutzmaßnahmen kann in die Abwägung eingestellt werden.

Diese Aussagen gelten auch für die in den Anlagen 4.7 und 4.8 dargestellten Ergebnisse

der Analyse der Pegelsteigerungen hinsichtlich relevanter Schwellen im Rahmen der Lärm-

aktionsplanung. Die Schwellenwerte von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht

können im straßennahen Bereich tags und nachts an der Wiedelaher Straße in der Ortsla-

ge Wiedelah weitergehend und an 1 Gebäude erstmalig überschritten werden. Diese Erhö-

hung der Anzahl an betroffenen Gebäuden im Sinne der Umgebungslärmkartierung tags

und nachts um 1 Gebäude muss bei lärmstrategischen Überlegungen zukünftiger Lärmak-

tionspläne nicht zwingend eine Berücksichtigung finden.

Zuletzt muss ein Vergleich mit den Werten der Schwelle zur Gesundheitsgefahr, hier pau-

schal mit 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht berücksichtigt, erfolgen. Demnach

ist für kein Gebäude eine erstmalige Überschreitung des Schwellenwerts am Tage und in

der Nacht und auch keine weitergehende Überschreitungen des Tag- oder Nachtwerts er-

mittelt worden (Anlagen 4.5 und 4.6).

Page 43: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 43 von 44

5.7 Wirkung der planinduzierten Verkehre auf den Nachbarflächen

In der Anlagen 6.1 und 6.2 sind die Pegelerhöhungen auf den Nachbarflächen des Be-

bauungsplans Vbg 041 dargestellt. Die Pegeldifferenzen sind hier in 0,3-dB–Schritten an-

gegeben, um ein größeres Intervall abdecken zu können. Im Nahbereich der Straße am

Güterbahnhof können demnach im benachbarten Gewerbegebiet Pegelerhöhungen von

über 4 dB nicht tags und nachts ausgeschlossen werden. Die bereits im vorangegangenen

Abschnitt erläuterte Schwelle der Pegelerhöhung von (gerundeten) 3 dB ergibt sich tags

und nachts im Abstand von rd. 45 m zur Achse der Straße am Güterbahnhof. Damit erge-

ben sich neue Bereiche mit Überschreitungen von Orientierungswerten auf den untersuch-

ten Flächen. Zur Verdeutlichung sind in Anlage 6.3 und 6.4 die Orientierungswert-

Isophonen des Prognose-Null-Falls ohne die Verkehre der Flächen des Bebauungsplans Nr.

Vbg 041 (hellbau) zusätzlich dargestellt. Man kann hieraus die planinduzierte Veränderung

auf den benachbarten Flächen ableiten. Demnach ist auf Flächen parallel zur Straße Am

Güterbahnhof erstmals mit Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbegebiete

tags und nachts zu rechnen. Die Korridorbreiten mit Überschreitungen entsprechen denen

aus Abschnitt 5.5.

6 Zusammenfassung

Für die Flächen des Bebauungsplans Nr. Vbg 041 (Sondergebiete, Gewerbegebiete) ist

untersucht worden, ob im Rahmen der Bauleitplanung eine Beschränkung des Emissions-

verhaltens zukünftiger Betriebe in diesen Flächen unter dem Gesichtspunkt des Geräusch-

immissionsschutzes der Nachbarschaft, insbesondere der Wohnbebauung in den Ortslagen

Vienenburg und Wiedelah, erfolgen muss.

Es zeigte sich, dass eine im schalltechnischen Sinne typische Nutzung der geplanten Flä-

chen möglich ist und sich bei einer entsprechenden schalltechnischen Analyse im Bereich

des Jugendcampingplatzes nur modellbedingte geringfügige rechnerische Überschreitun-

gen des das Maß der Zulässigkeit beschreibenden Immissionsrichtwerts der TA Lärm für

allgemeine Wohngebiete nachts durch die Gesamtbelastung ergeben. Auf den anderen

umliegenden Bauflächen ist die von der Nutzung des Plangebiets verursachte Zusatzbelas-

tung „nicht relevant“. Eine Emissionsbegrenzung der Gewerbegebiete als planerische Maß-

nahme ist aus schalltechnischer Sicht nicht erforderlich.

Weiterhin wurden die schalltechnischen Auswirkungen der durch die Planungen verursach-

ten Verkehrssteigerung flächenhaft für die Ränder der Ortslagen Vienenburg und Wiedelah

ermittelt. Es ergaben sich Pegelsteigerungen von 0,1 bis 0,7 dB die an einer Vielzahl von

Gebäuden zu weitergehenden Überschreitungen von Orientierungs- bzw. Immissions-

grenzwerten führen. Erstmalige durch die Planungen ausgelöste Überschreitungen können

aber nur vereinzelt nicht ausgeschlossen werden. Die Schwelle zur Gesundheitsgefahr wird

an keinem bestehenden Gebäude überschritten. Neue Betroffenheiten im Sinne der Um-

Page 44: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt-Nr.: B211801, Seite 44 von 44

gebungslärmrichtlinie entstehen nur in sehr untergeordnetem Umfang. Die festgestellten

Sachverhalte können in die Abwägung eingestellt werden, zwingend zu beachtende Kon-

sequenzen sind hieraus nicht abzuleiten.

Für benachbarte Gewerbegebiete ergeben sich zukünftig entlang der Straße am Güter-

bahnhof durch die Verkehrssteigerungen verursachte Korridore mit Überschreitungen der

Orientierungswerte für Verkehrslärm für Gewerbegebiete. Inwieweit hier die Grundzüge

der Planung dieser Bebauungspläne berührt werden, liegt im Ermessen der planenden

Kommune.

GTA mbH im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen:

Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Dipl.-Geogr. Stefan Trojek

(stellvertr. Leiter der Prüfstelle)

© 2018 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH

Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden.

Page 45: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Lageplan mit

Lage des Plangebiets

und Schutzbedürftigkeiten

B211801

04.10.2018

1.1

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:10000

0 50 100 200 300 400m

Plangebiet

Zeichenerklärung

Plangebiet

Gewerbegebiete

"eingeschr." Gewerbegeb.

Sondergebiete

Mischgebiete

Dorfgebiete

Allgemeine Wohngebiete

Page 46: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

01

02

03

04

05

06

07

08

Maßstab 1:60000 30 60 120 180 240

m

BAB A 395

B 241

Osterwieker Straße

Am Güterbahnhof

Jugendcampingplatz

Wiedelah

Vienenburg

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Lage und

Bezeichnung der

Immissionsorte

B211801

04.10.2018

1.2

Zeichenerklärung

Immissionsort

Allgemeine Wohngebiete

Mischgebiete

Dorfgebiete

eingeschr. Gewerbegebiete

Gewerbegebiete

Sondergebiete

Page 47: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

01

02

03

04

05

06

07

08

GE 65 / 50 dB(A)/m²

GE 65 / 50 dB(A)/m²

GE 60 / 45 dB(A)/m²

GE 65 / 50 dB(A)/m²

GE 65 / 50 dB(A)/m²

GE 65 / 50 dB(A)/m²

Maßstab 1:60000 30 60 120 180 240

m

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Plangegebene Vorbelastung,

B-Plan Nr. Vbg 022, 032

und B-Plan Quantec

B211801

04.10.2018

2.1

Zeichenerklärung

Vorbelastung

Immissionsort

Page 48: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Orientierungswert Vorbelastung Differenz

Name Nutzung OW,T OW,N LrT LrN T N

[dB(A)] [dB(A)] dB

01 MI 60 45 60,7 45,7 0,7 0,7

02 WA 55 40 62,1 45,1 7,1 5,1

03 MI 60 45 58,1 43,1 -1,9 -1,904 MI 60 45 58,3 43,3 -1,7 -1,705 EC 55 40 53,6 38,6 -1,4 -1,406 WA 55 40 48,1 31,2 -6,9 -8,807 MD 60 45 48,2 33,2 -11,8 -11,8

Projekt-Nr.: B211801B-Plan Nr. Vbg 041

Vorbelastung Gewerbelärm Anlage 2.2, Seite 1SoundPLAN 8.0

Page 49: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

GE 65 / 50 dB(A)/m²GE 65 / 50 dB(A)/m²

Parkplatz Fastfood ZV

Lkw-Stellplätze QV

Standheizung

Kühlaggragate

Hotel Parken QV

Parkplatz Spielhalle QV

Luftstation

Kraftstoffanlieferung

Shopkunden parken

Ein/Ausfahrt

Bereich Zapfsäulen

Fahrweg Fastfood

Fahrweg Spielhalle ZV

Fahrweg Lkw QV

Fahrweg Hotel ZV

Pkw

Lkw Tanken

Maßstab 1:25000 12,5 25 50 75 100

m

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Zusatzbelastung

Autohof

Gewerbegebiete

B211801

04.10.2018

3.1

Zeichenerklärung

Immissionsort

Fläche

Flächenquelle

Linienquelle

Schwebender Schirm

Nebengebäude

Hauptgebäude

Page 50: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Orientierungswert Vorbelastung Analyse Summe Differenz IRW,T+30 IRW,N+20

Name Nutz. OW,T OW,N LrT LrN LrT LrN LrT LrN T N RW,T,max LT,max RW,N,max LN,max

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] dB [dB(A)]

01 MI 60 45 60,7 45,7 43,2 30,7 60,8 45,8 0,8 0,8 90 44,3 65 44,302 WA 55 40 62,1 45,1 45,4 31,0 62,1 45,3 7,1 5,3 85 45,2 60 45,203 MI 60 45 58,1 43,1 41,8 29,0 58,2 43,3 -1,8 -1,7 90 40,9 65 40,904 MI 60 45 58,3 43,3 42,6 30,9 58,4 43,6 -1,6 -1,4 90 45,8 65 45,805 EC 55 40 53,6 38,6 42,1 34,6 53,9 40,1 -1,1 0,1 85 50,2 60 50,206 WA 55 40 48,1 31,2 39,1 25,8 48,6 32,3 -6,4 -7,7 85 39,2 60 39,207 MD 60 45 48,2 33,2 40,2 30,3 48,8 35,0 -11,2 -10,0 90 41,6 65 41,608 GE 65 50 60,0 45,0 53,4 48,5 60,9 50,1 -4,1 0,1 95 66,3 70 66,3

Projekt-Nr.: B211801B-Plan Nr. Vbg 041

Analyse Gewerbelärm Anlage 3.2, Seite 1SoundPLAN 8.0

Page 51: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage der Überschreitungen von

Orientierungswerten, - Tag -

B211801

04.10.2018

4.1

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 52: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage der Überschreitungen von

Orientierungswerten, - Nacht -

B211801

04.10.2018

4.2

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 53: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage der Überschreitungen von

Immissionsgrenzwerten, - Tag -

B211801

04.10.2018

4.3

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 54: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage der Überschreitungen von

Immissionsgrenzwerten, - Nacht -

B211801

04.10.2018

4.4

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 55: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage der Überschreitungen der

Schwelle z. Ges.gef., - Tag -

B211801

04.10.2018

4.5

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 56: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage der Überschreitungen der

Schwelle z. Ges.-gef., - Nacht -

B211801

04.10.2018

4.6

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 57: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage von Betroffenheiten i. S.

des Umgebungslärms, - Tag -

B211801

04.10.2018

4.7

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 58: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Lage von Betroffenheiten i. S.

des Umgebungslärms, - Nacht -

B211801

04.10.2018

4.8

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:6000

0 30 60 120 180 240m

B 241

BAB A 395

Pegeldifferenz P - P0 in dB

<= 0,00,0 < <= 0,10,1 < <= 0,20,2 < <= 0,30,3 < <= 0,40,4 < <= 0,50,5 < <= 0,60,6 < <= 0,70,7 < <= 0,80,8 < <= 0,90,9 < <= 1,01,0 < <= 1,11,1 < <= 1,21,2 < <= 1,31,3 < <= 1,41,4 <

Zeichenerklärung

Straße

Überschreitungen

= erstmalig = weitergehend

Page 59: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

55

55

55

60

6060

60

60

60

6060

6060

60

6060

60

60

60

6060

60

65

6565

6565

65

65 65 65 65

6565656565

656 5

6565

6 5

65

7070

7070

70

70

70 70 70 70

707070707070

7070

7075

75 7575

75 75 75 7575

2

1

1

4

HsNr. 9

HsNr. 11

12

10

Im Rabickfelde

Rieselwiese

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

2/6

Maßstab 1:20000 510 20 30 40

m

<= 35 35 - 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 > 80

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Verkehrslärm

Immissionsbelastung, 2,0 m ü GOK

- Tag -

B211801

04.10.2018

5.1

Zeichenerklärung

Plangebiet

Straßenachse

Orientierungswert

Page 60: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

50

50

55

5555

55

55

55

55

55

5555

55

55 5555

55

55

5555

5555

60

60

6060

6060 60 60

60606060

6060

60

2

1

1

4

HsNr. 9

HsNr. 11

12

10

Im Rabickfelde

Rieselwiese

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

2/6

Maßstab 1:20000 510 20 30 40

m

<= 35 35 - 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 > 80

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Verkehrslärm

Immissionsbelastung, 8,6 m ü GOK

- Nacht -

B211801

04.10.2018

5.2

Zeichenerklärung

Plangebiet

Straßenachse

Orientierungswert

Page 61: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

2

1

1

4

HsNr. 9

HsNr. 11

12

10

Im Rabickfelde

Rieselwiese

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

2/6

Maßstab 1:20000 510 20 30 40

m

VI

V

II

II

maßgeblicherAußengeräuschpegelin dB(A)

< 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 > 80

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Maßgebliche Außengeräuschpegel

gem. DIN 4109-2:2018-01,

Klassifizierung in Anlehung an DIN 4109-1:2018-01

B211801

04.10.2018

5.3

Page 62: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Pegelerhöhung auf Nachbarflächen

- Tag -

B211801

04.10.2018

6.1

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:4000

0 20 40 80 120 160m

B 241

Pegeldifferenz P - P0

in dB

<= 0,0

0,0 < <= 0,3

0,3 < <= 0,6

0,6 < <= 0,9

0,9 < <= 1,2

1,2 < <= 1,5

1,5 < <= 1,8

1,8 < <= 2,1

2,1 < <= 2,4

2,4 < <= 2,7

2,7 < <= 3,0

3,0 < <= 3,3

3,3 < <= 3,6

3,6 < <= 3,9

3,9 < <= 4,2

4,2 <

Zeichenerklärung

Straße

Page 63: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Planinduzierter Verkehrslärm

Pegelerhöhung auf Nachbarflächen

- Nacht -

B211801

04.10.2018

6.2

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

Maßstab 1:4000

0 20 40 80 120 160m

B 241

Pegeldifferenz P - P0

in dB

<= 0,0

0,0 < <= 0,3

0,3 < <= 0,6

0,6 < <= 0,9

0,9 < <= 1,2

1,2 < <= 1,5

1,5 < <= 1,8

1,8 < <= 2,1

2,1 < <= 2,4

2,4 < <= 2,7

2,7 < <= 3,0

3,0 < <= 3,3

3,3 < <= 3,6

3,6 < <= 3,9

3,9 < <= 4,2

4,2 <

Zeichenerklärung

Straße

Page 64: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

50

50

55

55

55

55

55

55

55

55

55

55

60

60

60

60

60

6060

6 0

60

60

60

6 0

6060

60

65

6565

6 565

65

65

6565

656565

65

65

6565 65

65

65

6565

65

6 5

70

7070

70

70

70

70 70 70

70

70

7070

707070

70

70

7070

70

75

75

75

75

7575

50

47

7

2

1

6

14

4

47A

HsNr. 9

HsNr. 8

HsNr. 3

HsNr. 5

HsNr. 11

12

10

Tunnel

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Maßstab 1:20000 510 20 30 40

m

<= 35 35 - 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 > 80

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Verkehrslärm

Immissionsbelastung, 2,0 m ü GOK

- Tag -

B211801

04.10.2018

6.3

Zeichenerklärung

Plangebiet

Straßenachse

Orientierungswert

65 dB(A) P0

Page 65: Schalltechnische Untersuchung - Goslar · • ALK-Daten im Format dxf, • Vorentwurf zum Bebauungsplan, • Verkehrsuntersuchung [24], • Angaben der Verkehrsmengenkarte 2015 zur

Projekt:

Darstellung:

Projekt-Nr.:

Datum:

Anlage:

B-Plan Nr. Vbg 041Schalltechnische Untersuchung

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

55

55

5555

55

5 555

55

5 5

55

55

55

55

55

55

55

60

60

6060

60

60

60

60

6060

60

60

606060

60

60

60

50

47

7

2

1

6

14

4

47A

HsNr. 9

HsNr. 8

HsNr. 3

HsNr. 5

HsNr. 11

12

10

Tunnel

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Am Güterbahnhof

Maßstab 1:20000 510 20 30 40

m

<= 35 35 - 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 - 70 70 - 75 75 - 80 > 80

B-Plan Nr. Vbg 041

Im Rabickfelde

Stadt Goslar

Verkehrslärm

Immissionsbelastung, 8,6 m ü GOK

- Nacht -

B211801

04.10.2018

6.4

Zeichenerklärung

Plangebiet

Straßenachse

Orientierungswert

55 dB(A) P0