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IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH ZITTAU DRESDEN Schalltechnisches Gutachten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung PENNY–Markt Niesky“ der Stadt Niesky Bericht-Nr. S0849-1 Zittau, 16. Oktober 2017

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I D U I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t

f ü r D a t e n v e r a r b e i t u n g

u n d U m w e l t s c h u t z m b H

Z I T T A U ▪ D R E S D E N

Schalltechnisches Gutachten

f ü r d e n v o r h a b e n b e z o g e n e n B e b au u n g s p l a n

„E rwe i t e r u n g P ENNY –Ma r k t N i e s k y “

d e r S t a d t N i e s k y

B e r i c h t - N r . S 0 8 4 9 - 1

Z i t t a u , 1 6 . O k t o b e r 2 0 1 7

Schalltechnisches Gutachten: Seite 2 vorhabenbezogener B-Plan „Erweiterung PENNY–Markt Niesky“

IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH Bericht-Nr. S0849-1 ZITTAU - DRESDEN 16.10.2017

Projektdaten

Projektbezeichnung: Schallimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung PENNY–Markt Niesky“ der Stadt Niesky Projektnummer: S08849-1 Erstellt am: 16.10.2017 Seitenzahl des Erläuterungsberichtes mit Anhang: 38

Auftraggeber/Bauherr: Ziegler - Dr. Leiber GmbH Ansprechpartner: Herr Mittenzwei Grunewaldstraße 44 Telefon: 03021 018822 10825 Berlin Telefax: 03021 016302 E-Mail: [email protected]

Planungsbüro (B-Plan): IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Ansprechpartner: Frau Solenta Wasserwirtschaft und Umweltfragen Telefon: 03581 47370 Kleine Konsulstraße 3-5 Telefax: 03581 473712 02826 Görlitz E-Mail: [email protected]

Große Kreisstadt Niesky: Muskauer Straße 20/22 Telefon: 03588 28 26 0 02926 Niesky Telefax: 03588 28 26 81

Bearbeitung: IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung Telefon (ZI) 03583 540 9499 und Umweltschutz mbH Telefon (DD) 0351 8838 3531 Goethestraße 31 Telefax 03583 540 9498 02763 Zittau E-Mail [email protected] Dr.-Ing. Dietmar Bothmer Dipl.-Ing. (FH) Roswitha Thalheim Geschäftsführer fachlich verantwortliche Bearbeiterin

Zusammenfassung: In diesem schalltechnischen Gutachten wurden die in der Umgebung einwirkenden Schallimmissionen durch den PENNY-Markt in Niesky Rothenburger Straße 23 nach einer geplanten Erweiterung prognostiziert. Signifikante Schallemittenten des Vorhabens sind der Kundenverkehr durch Kfz auf der Parkplatzfläche, das Bewegen von Ein-kaufswagen auf dem Parkplatz, der Lieferverkehr einschließlich der Ladetätigkeiten und die haustechnischen An-lagen. Die Berechnungen der Schallimmissionen außerhalb von Gebäuden an den schutzbedürftigen Räumen (maßgeb-liche Immissionsorte) gemäß der TA Lärm ergaben bei dem geplanten Vorhaben, dass der Beurteilungspegel der Immissionszusatzbelastung den Immissionsrichtwert tags und nachts an allen maßgeblichen Immissionsorten ein-hält. Voraussetzung für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm ist die Umsetzung der im Punkt 5.2.6 an-gegebenen Lärmminderungsmaßnahmen. Der Immissionsrichtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen wird in der Tagzeit eingehalten. Voraussetzung für die Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums in der Nachtzeit ist der Verzicht auf nächtliche Liefervorgänge (siehe Punkt 5.2.6). Organisatorische Maßnahmen im Sinne des Punktes 7.4 der TA Lärm sind aus Gutachtersicht nicht erforderlich.

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Inhaltsverzeichnis

Seite Projektdaten 2 Zusammenfassung 2 Inhaltsverzeichnis 3

1 Sachverhalt und Gegenstand der Untersuchung 4

2 Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen 4 2.1 Gesetze, Vorschriften und Richtlinien 4 2.2 Kartenmaterial und Planungsunterlagen zum Bauvorhaben 5 2.3 Sonstige Beurteilungsgrundlagen 5 2.4 Literatur- und Quellenverzeichnis 5

3 Beschreibung des Untersuchungsraumes 5 3.1 Standortbeschreibung 5 3.2 Anlagen- und Nutzungsbeschreibung des PENNY-Marktes 6

4 Schallemissionen 7 4.1 Grundlegende Berechnungsgleichungen zur Ermittlung der Schallemissionen 7 4.1.1 Ermittlung eines Schallleistungspegels, Mittelwertbildung, Pegeladdition 7 4.1.2 Bestimmung der Schallemissionen diskontinuierlicher Schallquellen 8 4.1.3 Berechnung der Schallemissionen auf einem ebenerdigen Parkplatz 8 4.1.4 Bestimmung der Schallemissionen des Pkw-Fahrverkehrs von/zu dem Parkplatz 8 4.1.5 Berechnung der Schallemissionen durch die Fahrbewegungen mit Einkaufswagen 9 4.1.6 Berechnung der Schallemissionen des Lkw-Fahrverkehrs auf dem Betriebsgrundstück 10 4.1.7 Bestimmung der Schallemissionen durch Ladevorgänge 10 4.2 Geräusche durch den Kundenverkehr auf der Parkplatzanlage 10 4.3 Geräusche durch die Fahrbewegungen mit Einkaufswagen 12 4.4 Geräusche durch den Lieferverkehr 12 4.5 Geräusche durch Ladevorgänge 13 4.6 Geräusche durch die haustechnischen Anlagen des Geschäftsgebäudes 14 4.7 Kurzzeitige Geräuschspitzen 15 4.8 Vorbelastung durch benachbarte gewerbliche Anlagen 15 4.9 Emissionen durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr auf den umliegenden öffentlichen Straßen 15

5 Schallimmissionen außerhalb von Gebäuden 16 5.1 Immissionsrichtwerte, maßgebliche Immissionsorte 16 5.1.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 16 5.1.2 Maßgebliche Immissionsorte 16 5.2 Berechnung des Beurteilungspegels 17 5.2.1 Berechnungsgrundlage 17 5.2.2 Betriebszeiten der Anlage 18 5.2.3 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit KR 18 5.2.4 Zuschlag für Impulshaltigkeit KI bzw. Ton- und Informationshaltigkeit KT 18 5.2.5 Geräuschvorbelastung durch andere gewerbliche Emittenten 18 5.2.6 Lärmminderungsmaßnahmen 18 5.2.7 Beurteilungspegel (Zusatzbelastung) 19 5.2.8 Darstellung der Immissionspegel in Rasterlärmkarten 20 5.3 Beurteilungspegel der kurzzeitigen Geräuschspitzen 20 5.4 Verkehrslärm im öffentlichen Verkehrsraum 21 5.5 Bewertung der Ergebnisse 21 5.5.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Zusatzbelastung) 21 5.5.2 Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen 21 5.5.3 Bewertung nach Punkt 7.4 der TA Lärm 21

6 Qualität des schalltechnischen Gutachtens 22 Anhang 24

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1 Sachverhalt und Gegenstand der Untersuchung

Die Ziegler - Dr. Leiber GmbH beabsichtigt als Eigentümer die Erweiterung des Verbrauchermarktes in Niesky Rothenburger Straße 23. Dabei soll das bestehende Marktgebäude in südwestlicher Richtung verlängert werden. Im Zuge des Vorhabens ergibt sich eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von der-zeit 585 m² auf zukünftig 740,4 m². Um die Planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben zu schaffen, plant die Stadt Niesky die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Er-weiterung PENNY-Markt Niesky“. Im Rahmen des Vorhabens ist eine schalltechnische Nachweisführung erforderlich. Dabei sind die Be-lange des Immissionsschutzes (Lärm) hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte an schutzbedürftigen Bebauungen in der Umgebung zu prüfen. Durch die Anlage, vornehmlich aber durch die Kraftfahrzeugbewegungen und Umschlagtätigkeiten auf dem Grundstück, sind Geräusche, welche auf die Umgebung wirken, zu erwarten. Es werden in dieser Prognose die Schallimmissionen, die auf die schutzbedürftige Umgebung durch das Geschäftshaus und die Parkplatzanlage wirken, bestimmt. Dabei wird der Zustand nach der geplan-ten Erweiterung betrachtet. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine gewerbliche Anlage. Somit er-folgt die Beurteilung der Lärmbelastung des Gewerbelärms nach der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm).

2 Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen

2.1 Gesetze, Vorschriften und Richtlinien

Die Grundlage für diese Schallimmissionsprognose bilden nachfolgend aufgeführte Gesetze, Vorschrif-ten und Richtlinien: - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,

Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fas-sung vom 17.05.2013 (letzte Änderung vom 30. November 2016), BGBI. I S. 2749),

- Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (zuletzt geändert am 18.12.2014) BGBl. I S. 2269,

- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anlei-tung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), Gemeinsames Ministerialblatt der Bundesregierung (GMBl Heft Nr. 25/1998 S. 503), August 1998,

- DIN 1333, Zahlenangaben, Februar 1992, - DIN 4109-1, Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016, - DIN 18005 Teil 2, Ausgabe 1991-09, Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten - kartenmäßige Dar-

stellung von Schallimmissionen, - Beiblatt 1 zu DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren, Schalltechnische

Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987, - DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006, - DIN 45682, Schallimmissionspläne, September 2002, - DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Allgemeine Berechnungsver-

fahren, Oktober 1999, - Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-

kehrswesen, Ausgabe 1990, berichtigter Nachdruck Februar 1992, - Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Auto-

höfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg 2007,

- BauGB - Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (letzte Änderung vom 20.10.2015), Gl.-Nr.: 213-1,

- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO - Baunutzungsverordnung) vom 23. Januar 1990 (letzte Änderung vom 11.6.2013),

- SächsBO - Sächsische Bauordnung - Sachsen - vom 11.05.2016, (SächsGVBI. Nr. 6 vom 29.06.2016).

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2.2 Kartenmaterial und Planungsunterlagen zum Bauvorhaben

Für die Bearbeitung des schalltechnischen Gutachtens lagen folgende Unterlagen einschließlich des Kartenmaterials vor: - Luftbild, Fotodokumentation, - Topografische Karte im Maßstab 1:10 000, - Vorhaben- und Erschließungsplan im Maßstab 1:250 (Bearbeitungsstand 30.6.2017), - Grundriss und Ansichten des Bestandsgebäudes im Maßstab 1:100, - Grundriss des geplanten Marktes im Maßstab 1:100 (Bearbeitungsstand 28.11.2016. 2.3 Sonstige Beurteilungsgrundlagen

Mit den Projektbeteiligten - Ingenieurbüro IBOS (Frau Solenta; Planung des B-Plans), - Ziegler Dr. Leiber GmbH (Herr Mittenzwei; Eigentümer), - PENNY-Markt GmbH (Herr Krause; Betreiber) erfolgten Gespräche zum Vorhaben. Es fand eine Ortsbesichtigung statt. Gleichzeitig wurde die Umge-bung des Vorhabenstandortes in Augenschein genommen. Für die Gebietseinstufung nach Baunut-zungsverordnung wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Niesky [5] in Verbindung mit einer Einschät-zung der tatsächlichen Nutzung als Grundlage genommen. 2.4 Literatur- und Quellenverzeichnis

Folgende Literaturquellen und sonstige fachbezogene Quellen wurden verwendet: [1] Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Ge-

räuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungs-lagern-gern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbeson-dere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005

[2] GPC.EU Professional: technisches Datenblatt für einen Verflüssiger S-GVH 050. 1b/3-ED.E,

29.01.2013 [3] Mitsubishi Heavy Industries: Datenblatt für ein Klimagerät (Außengerät) FDC 200 VS bzw. FDC

250 VS [4] IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH: Schallimmissionsprog-

nose für das Spreequellkaufhaus in Neugersdorf, Projekt-Nr.: S0788, Schallpegelmessungen am 8.9.2016

[5] Stadt Niesky: Flächennutzungsplan der Stadt Niesky, 20.04.2006 [6] SoundPlan GmbH: SoundPLAN Version 8.0 (letztes Update 09.10.2017) Backnang, 2017 [7] Deutscher Wetterdienst: Windrichtungsverteilung der Wetterstation Görlitz (2002-2011), Potsdam,

2012

3 Beschreibung des Untersuchungsraumes

3.1 Standortbeschreibung

Der Vorhabenstandort befindet sich - im Freistaat Sachsen, - im Landkreis Görlitz, - in der Stadt Niesky, - in der Gemarkung Niesky, Flur 3, - auf dem Flurstückes 180/2.

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Die mittlere Lage des Grundstückes kann durch folgende Koordinaten (UTM Zone 33N) beschrieben werden: - Ostwert 488553 - 488621, - Nordwert 5682242 - 5682329. Die Geländehöhe des Vorhabengebietes liegt zwischen 170 und 172 m über NN, die Geländestruktur ist weitestgehend eben. Der Vorhabenstandort liegt im Osten der Stadt Niesky. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Lud-wig-Ey-Straße, südlich durch die Rothenburger Straße und östlich durch eine Verbindungsstraße zwi-schen der Ludwig-Ey-Straße und der Rothenburger Straße begrenzt. Unmittelbar westlich grenzen Wohngrundstücke an das Plangebiet. Die Umgebung des Vorhabenstandortes ist durch Wohnbebauungen (vorrangig Mehrfamilienhäuser) geprägt. Die nächstliegenden Bebauungen mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 befinden sich dabei in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet. Es handelt sich dabei um Wohngebäude entlang der Rothenburger Straße, der Ludwig-Ey-Straße und dem Hans-Sachs-Weg. Das Gelände des Untersuchungsgebiets kann als eben bezeichnet werden. Größere Geländesprünge (Böschungen etc.) sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Die verkehrstechnische Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Verbindungsstraße zwischen der Rothenburger-Straße und der Ludwig-Ey-Straße. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf das Plangebiet sowie die in der unmittelbaren Umgebung befindlichen schutzbedürftigen Bebauungen, die im akustischen Einwirkungsbereich des geplanten Vor-habens liegen. In der Abbildung 1 sind der Vorhabenstandort und seine Umgebung dargestellt. 3.2 Anlagen- und Nutzungsbeschreibung des PENNY-Marktes

Das Plangebiet umfasst das Betriebsgrundstück des Verbrauchermarktes PENNY mit dem Marktge-bäude (derzeitige Verkaufsfläche 585 m²) und dem zugehörigen Kundenparkplatz. Neben dem Disco-unter PENNY sind in dem Gebäude ein Bäcker und ein Fleischer angesiedelt. Das Geschäftsgebäude gliedert sich in die Bereiche Lager/Anlieferung und Personalräume (nordöstlicher Gebäudeteil), Ver-kaufsraum PENNY (mittlerer Gebäudeteil) und Mietbereich mit separatem Zugang für Bäcker und Flei-scher (südwestlicher Gebäudeteil). Im Zuge der geplanten Erweiterung ist eine Vergrößerung des bestehenden Marktgebäudes in Richtung Südwesten vorgesehen. Dabei verschiebt sich der Mietbereich um eine Vergrößerung der Verkaufsflä-che des PENNY-Marktes zu ermöglichen. Die Verkaufsfläche des Gebäudes soll auf 740,4 m² steigen. Der Zugang zum Mietbereich (Bäcker, Fleischer) wird zukünftig über den Haupteingang erfolgen. Auf dem Kundenparkplatz fallen bei Umsetzung des Vorhabens einige Stellplätze weg. Es ergeben sich Änderungen in der Stellplatzanordnung sowie der Anordnung der Einkaufswagensammelstelle. Der Betreiber wünscht eine Beibehaltung der derzeitigen Öffnungszeiten an Werktagen von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind für den Bäcker Öffnungszeiten zwischen 7 und 11 Uhr vorgese-hen. Der Lieferverkehr wird vom Betreiber wie folgt gewünscht (Zustand nach der Erweiterung): - Belieferung PENNY: werktags mit 2 Lkw (40-Tonner) davon 1 Lieferfahrzeug in der Nachtzeit

(6-22 Uhr; Achtung! aus schallschutztechnischen Gründen sind Nachtanlieferungen nicht möglich siehe Punkte 5.2.6) und ein Lieferfahrzeug tags außerhalb von Ruhezeiten (7-20 Uhr),

- Belieferung Bäcker/Fleischer: je ein Lieferfahrzeug in der morgendlichen Ruhezeit (6-7 Uhr), Die Anlieferung für PENNY erfolgt derzeit und zukünftig über eine Laderampe an der Nordostseite des Geschäftsgebäudes. Die Lieferzone für Bäcker und Fleischer wird sich im südöstlichen Gebäudebereich (Haupteingang) befinden. Die Zu-/Abfahrt des Lieferverkehrs erfolgt über den Kundenparkplatz von/zur Verbindungsstraße zwischen Rothenburger- und Ludwig-Ey-Straße aus.

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Die bestehenden haustechnischen Anlagen des Geschäftshauses werden Ertüchtigt und teilweise er-setzt. Folgende haustechnischen Anlagen mit den zugehörigen Außenschallquellen (nach der Erweite-rung) sind zu benennen: - Erneuerung der Kälteanlage PENNY im Kältemaschinenraum mit zwei Lüftungsöffnungen und Au-

ßenkondensator, - zwei neu zu errichtende Klimageräte für den Erweiterungsbereich, - bestehenden Lüftungsanlage PENNY mit je zwei Zu- und Abluftkaminen über Dach, - Abgaskamin der Heizungsanlage. Die Anordnung der Außenschallquellen der haustechnischen Anlagen ist weitestgehend bekannt. Le-diglich für die neu zu errichtenden Klimageräte liegen noch keine konkreten Planungen vor. Diesbezüg-lich werden unter Berücksichtigung schallschutztechnischer Gesichtspunkte Vorschläge gemacht. Der Kundenparkplatz, der östlich des Geschäftsgebäudes angeordnet ist, wird zukünftig 37 Stellplätze umfassen. Die Stellplätze selbst sind mit Betonsteinpflaster befestigt. Die Fahrgassen sind asphaltiert. Die Einkaufswagensammelstelle befindet sich derzeit an der Nordostfassade des Eingangsbereiches (Anbau). Diese wird im Zuge der Baumaßnahmen an die Südostfassade des Haupteingangs verlagert. Die Abbildung 2 gibt einen Überblick über das Plangebiet und stellt die Lage der Schallquellen dar.

4 Schallemissionen

Durch die verschiedenen Vorgänge und Anlagen, welche mit dem PENNY-Markt und den Mietgeschäf-ten (Bäcker, Fleischer) in Verbindung stehen, können Geräusche in die Umgebung abgegeben werden. Lärmrelevant bei dem bestimmungsgemäßen Betrieb sind: - der Parkplatzverkehr durch die Kundschaft auf dem Grundstück einschließlich der Zu- und Abfahrten, - das Bewegen von Einkaufswagen einschließlich der Entnahme und des Stapelns dieser Wagen, - der Lieferverkehr, - die Ladetätigkeiten bei den Anlieferungen sowie - verschiedene haustechnische Anlagen (Lüftungs- und Kältetechnik). Die einzelnen Schallemissionen werden nachfolgend als Einzahlwerte angegeben. Die verwendeten Frequenzspektren sind dem Anhang zu entnehmen. 4.1 Grundlegende Berechnungsgleichungen zur Ermittlung der Schallemissionen

4.1.1 Ermittlung eines Schallleistungspegels, Mittelwertbildung, Pegeladdition

Die Berechnung des Schallleistungspegels einer Quelle aus dem Schalldruckpegel in einem definierten Abstand bei freier Schallausbreitung wird über die Gleichung:

LW = LP + 10∙log(∙2∙sm2) [dB]

mit: LW… Schallleistungspegel der Schallquelle LP… Schalldruckpegel der Schallquelle in einem definierten Abstand sm sm… Abstand zwischen Schallquelle und Messpunkt des Schalldruckpegels

ermittelt. Der energetische Mittelwert aus mehreren Pegelwerten errechnet sich über die Gleichung: Lm = 10∙log [1/n ∑ 10(0,1∙Li)] [dB] mit:

Lm… Mittelungspegel (energetischer Mittelwert) Li… einzelner Pegelwert für die Mittelung n… Anzahl der zu mittelnden einzelnen Pegelwerte.

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Die folgende Gleichung zeigt die energetische Addition mehrerer Pegelwerte: Lres = 10∙log [∑10(0,1∙Li)] [dB] mit:

Lres… energetischer Summenwert der zu addierenden Einzelpegel Li… einzelner Pegelwert für die Summation.

4.1.2 Bestimmung der Schallemissionen diskontinuierlicher Schallquellen

Wird ein zeitbezogener Schallleistungspegel LWA, zeitbez. über eine Beurteilungszeit T ermittelt und die Schallquelle mit dem Schallleistungspegel LWA ist nur über eine bestimmte Zeit t in der Beurteilungszeit wirksam, so ist der zeitbezogene Schallleistungspegel nach folgender Gleichung zu berechnen:

)1,0(

., 10log10 WAL

zeitbezW AT

tL .

4.1.3 Berechnung der Schallemissionen auf einem ebenerdigen Parkplatz

Die Schallemissionsberechnung eines ebenerdigen Parkplatzes erfolgt nach der Bayerischen Park-platzlärmstudie in der aktuellen Fassung. Das Berechnungsverfahren wird in einen Normalfall (sogenanntes zusammengefasstes Verfahren) und in einen Sonderfall (sogenanntes getrenntes Verfahren) unterschieden. Die Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels LW’’ des Parkplatzes erfolgt über die empi-rische Gleichung LW’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10·log (B·N) - 10 log (S/1 m2) [dB(A)] mit:

LW’’… flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) [dB(A)]

LW0… Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz [63 dB(A)] KPA… Zuschlag für die Parkplatzart [dB(A)] KI… Zuschlag für die Impulshaltigkeit [dB(A)] KD… Schallanteil der durchfahrenden Kfz (Durchfahranteil) KD = 2,5·lg (f ∙ B - 9) [dB(A)] für (f ∙ B) > 10 Stellplätze f… 0,11 Stellplätze pro Bezugsgröße [m2 Netto-Verkaufsfläche] bei Discounter f… 1 Stellplatz pro Bezugsgröße [Stellplätze] bei sonst. Parkplätzen KStrO… Zuschlag für verschiedene Fahrbahnoberflächen [dB(A)] B… Bezugsgröße (Stellplätze und Netto-Verkaufsfläche) n… Zahl der Stellplätze des gesamten Parkplatzes N… Bewegungshäufigkeit [Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde] B·N… alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche S… Gesamtfläche des Parkplatzes [m2].

Beim getrennten Berechnungsverfahren wird die oben angegebene Gleichung ohne die Summanden KD und KStrO angewendet. 4.1.4 Bestimmung der Schallemissionen des Pkw-Fahrverkehrs von/zu dem Parkplatz

Sind Zu- und Abfahrtswege von/zu Parkplatzflächen separat zu berücksichtigen, so wird die Schalle-mission gemäß den Hinweisen in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie nach der RLS-90 bestimmt und in einen linienbezogenen bzw. fahrstreckenbezogenen (anlagenbezogenen) Schallleistungspegel um-gerechnet.

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Die Geräusche durch den Verkehr auf den Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen werden als Schalle-mission von Verkehr auf einem Fahrstreifen betrachtet. Diese werden durch den Emissionspegel Lm,E gekennzeichnet, welcher unter Berücksichtigung der Parameter Verkehrsstärke, Lkw-Anteil, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Art der Straßenoberfläche und Steigung des Verkehrsweges berechnet wird. Der Mittelungspegel Lm

(25) gilt bei freier Schallabstrahlung in 25 m Abstand von der Fahrbahnachse, für eine Straßenoberfläche aus nicht geriffeltem Gussasphalt, für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sowie einer Steigung und Gefälle kleiner 5 %. Der Mittelungspegel Lm

(25) wird, getrennt für die Beurtei-lungszeiträume Tag und Nacht, nach der Gleichung:

Lm(25) = 37,3 + log [M (1 + 0,082 p)] in dB(A)

mit:

- M... mittlere stündliche Verkehrsdichte in Kfz/h, - p... mittlerer Lkw-Anteil in % des Gesamtverkehrs

berechnet. Der Emissionspegel Lm,E ergibt sich zu: Lm,E = Lm

(25) + DStrO + DV + DStg + DE in dB(A) mit:

- DStrO... Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, - DV... Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten,

- DStg... Zuschlag für Steigungen (DStg = 0,6 |g| -3), - DE... Korrektur für Spiegelschallquellen.

Die Betrachtung der Zu- und Abfahrten bezieht sich ausschließlich auf die nicht öffentlichen Verkehrs-flächen. Für ein Rechenverfahren auf der „sicheren Seite“ wird der längenbezogene Schallleistungspegel LW’, 1 h aus dem Zu-/Abfahrtsverkehr anhand des Schallemissionspegels Lm, E nach der RLS-90 mittels folgendem Zusammenhang berechnet: LW’, 1 h = Lm, E + 19 dB(A). Der fahrstreckenbezogene (anlagenbezogene) Schallleistungspegel LW, 1 h ergibt sich über die Glei-chung LW, 1 h = LW’, 1 h + 10 · log (l/l0) wobei l0 1 m gesetzt wird. Die Variable l ist die Streckenlänge der Zu-/Abfahrtsstrecke. 4.1.5 Berechnung der Schallemissionen durch die Fahrbewegungen mit Einkaufswagen

Bei der Prognose von Geräuschen von Einkaufswagensammelboxen auf den Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten kann auf einen vereinfachten Emissionsansatz zurückgegriffen werden [1]. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel LWAr für eine Einkaufswagensammelbox errechnet sich nach der Gleichung:

hTnLL rhWAWAr 1/log10log101,

mit LWAr… auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LWA, 1h… zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde [dB(A)] n… Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr Tr… Beurteilungszeit [h].

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4.1.6 Berechnung der Schallemissionen des Lkw-Fahrverkehrs auf dem Betriebsgrundstück

Der Pegelanteil aus dem Fahrtanteil durch Anlieferverkehr wird als Schallemission von Verkehr auf ei-nem Fahrstreifen betrachtet. Im Normalfall wird der Emissionspegel nach der Richtlinie für den Lärm-schutz an Straßen (RLS-90) bestimmt. Dieses Verfahren kann aber nicht ohne weiteres auf den inner-betrieblichen Fahrzeugverkehr angewendet werden. Auf dem Grundstück findet nicht nur ein frei flie-ßender Straßenverkehr statt. Der Anteil von Abbrems- und Beschleunigungsvorgängen sowie Rangier-vorgängen der Fahrzeuge muss ebenfalls berücksichtigt werden. Der Emissionsansatz für den Lkw-Lieferverkehr wird nach folgender Gleichung vorgenommen [1]:

h

T

m

lnLL r

hWAWAr1

log101

log10log101,'

mit: LWAr… auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel eines Streckenabschnitts LWA’,1h… zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Lkw pro Stunde auf einer Strecke

von 1 m, LWA’,1h = 63 dB(A) für Lkw mit einer Leistung ≥ 105 kW, n… Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit Tr l… Länge eines Streckenabschnittes Tr… Beurteilungszeit. Für die Rangiervorgänge des Lkw wird ein mittlerer Schallleistungspegel angesetzt, der 3 dB(A) über dem Schallleistungspegel LWAr eines Streckenabschnittes liegt. Bei Fahrstrecken mit einer Steigung von mehr als 7 % sollten die erhöhten Geräuschemissionen beim Beschleunigen und bei gleichförmiger Geschwindigkeit durch einen Zuschlag von 3 dB(A) berücksichtigt werden. 4.1.7 Bestimmung der Schallemissionen durch Ladevorgänge

Zur Quantifizierung der Geräusche bei den Ladevorgängen wird folgender Emissionsansatz aus [1] ab-geleitet (Geräusche bei Fahrbewegungen mittels beladenen/unbeladenen Palettenhubwagen über län-gere Fahrwege):

3600/log101, EWAThWAT TLL

mit:

LWAT, 1h… flächenbezogener Schallleistungspegel auf eine Stunde bezogen [dB(A)] LWAT… Schallleistungspegel (Taktmaximalpegelverfahren) bei einem bestimmten Vorgang

[dB(A)] TE… Einwirkzeit [h].

4.2 Geräusche durch den Kundenverkehr auf der Parkplatzanlage

Die Stellplätze der Parkplatzanlage sollen als Kundenparkplätze für den PENNY-Markt bzw. den Bäcker und Fleischer genutzt werden. Der Parkplatz befindet sich östlich des geplanten Geschäftshauses. Der Parkplatz einschließlich der Zu-/Ausfahrt ist in der Abbildung 2 dargestellt. Die Fahrgassen des Parkplatzes sind asphaltiert. Die zukünftige Nettoverkaufsfläche des Geschäftshauses wird mit 740,4 m2 angegeben. Die Abschät-zung der Fahrzeugfrequentierung erfolgt nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie. PENNY ist ein klassischer Discounter, demnach wird die in der Studie angegebene Frequentierung von 0,17 Bewe-gungen je m² Nettoverkaufsfläche und Stunde angenommen.

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Die in der Parkplatzlärmstudie angegebenen Parkplatzfrequentierungen beziehen sich auf die Beurtei-lungszeit von 16 Stunden. Bei kürzeren Öffnungszeiten ist die Frequentierung auf den entsprechenden Zeitraum umzurechnen. Für die derzeitigen und geplanten Öffnungszeiten an Werktagen von 7 bis 20 Uhr ist demnach eine Frequentierung von 0,201 Fahrbewegungen je m² Nettoverkaufsfläche und Stunde anzusetzen. An Sonn- und Feiertagen wird lediglich der Bäcker im Zeitraum 7 - 11 Uhr geöffnet sein. Für den Bäcker wird innerhalb dieser Öffnungszeiten von 15 Kunden pro h ausgegangen (eigene Abschätzung). Daraus ergeben sich 30 Fahrbewegungen pro Stunde und 120 Fahrbewegungen pro Tag. Für die Zuschläge KPA und KI werden die Werte der Parkplatzlärmstudie verwendet. Es wird der Wert von Parkplätzen an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) für Werktage entnommen. Dabei sind die Geräusche der Fahrbewegungen der Einkaufswagen im Bereich der Parkplätze in dem Emissionspegel des Parkplatzes enthalten. Die sonntäglichen Kunden des Bäckers nutzen keine Ein-kaufswagen. Hier werden die Zuschläge KPA und KI eines P + R Parkplatzes angesetzt. Der Zuschlag KStrO entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit Asphaltdecke oder mit fugenlosen Betonsteinen gepflasterter Oberfläche (gilt werktags). Für asphaltierte Fahrgassen ist auch bei P + R Parkplätzen kein Zuschlag KStrO zu vergeben (gilt sonntags). Die Tabelle 1 weist die Ausgangsdaten und den Emissionspegel der Parkplatzanlage aus. Für die Be-rechnung wird das zusammengefasste Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie verwendet. Tabelle 1: Ausgangsdaten und Emissionspegel des Kundenparkplatzes

Schallquelle Bezugszeitraum

LW0

[dB(A)] KPA [dB]

KI

[dB] KStrO

[dB] f

[SP/B] KD

[dB]

N [Bew./m²∙NVF] bzw.

[Bew./SP∙h]

B [m²∙NVF] bzw.

[SP]

LW

[dB(A)]

werktags

Parkplatz werktags 7-20 Uhr

63 3 4 0 0,11 4,7 0,209 740,4 96,5

sonn- und feiertags

Parkplatz werktags 7-11 Uhr

63 0 4 0 1 3,6 0,405 37 82,4

Berechnungsgleichungen siehe Punkt 4.1.3

Der Pegelanteil aus dem Fahrtanteil durch die Parkplatzzufahrt wird, wie im Punkt 4.1.4 aufgeführt, ge-mäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie und der RLS-90 bestimmt. Die Anzahl der Fahrbewegungen ergibt sich aus der Frequentierung des Parkplatzes. Die Ausgangs- und Emissionsdaten der Parkplatzzufahrt sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Bei den Korrekturwerten wird von Asphalt ausgegangen. Tabelle 2: Ausgangs- und Emissionsdaten der Fahrstrecke von/zum Parkplatz

Fahrstrecke M

[Kfz/h] p

[%] DV

[dB(A)] DStrO

[dB(A)] DStg

[dB(A)] Lm

(25)

[dB(A)] Lm,E

[dB(A)] Lw’

[dB(A)]

werktags

Parkplatzzufahrt werktags 6-22 Uhr

145 0 -8,75 0 0 59,2 50,4 68,6

sonn- und feiertags

Parkplatzzufahrt werktags 22-23 Uhr

15 0 -8,75 0 0 49,1 40,3 59,3

Berechnungsgleichungen und Parameterbezeichnung siehe Punkt 4.1.4

Die Lage der Zufahrtsstrecke zum Parkplatz ist in der Abbildung 2 dargestellt. Die Fahrstrecke weist keine Steigung/Gefälle > 5 % auf.

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4.3 Geräusche durch die Fahrbewegungen mit Einkaufswagen

Auf dem Anlagengrundstück treten an Werktagen neben dem Parkplatzverkehr Geräusche durch das Fahren mit Einkaufswagen auf. Die sonntäglichen Kunden des Bäckers nutzen üblicherweise keine Ein-kaufswagen. Diese Geräusche können, abhängig von der Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche, ei-nen wesentlichen Anteil am Immissionspegel in der Umgebung ausmachen. Ebenso spielen die beim Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen in die Sammelbox auftretenden Geräusche eine Rolle. Der Geräuschanteil, der durch das Fahren der Einkaufswagen auf dem Parkplatz auftritt, ist bereits beim Parkplatzverkehr berücksichtigt (siehe Punkt 4.2). Im Zuschlag für die Parkplatzart werden diese Ge-räusche zahlenmäßig ausgedrückt. Der Schallleistungs-Mittelungspegel LWA, 1h für ein Ereignis (Ein- oder Ausstapeln von Einkaufswagen in die Sammelbox) wird mit 72 dB(A) (übliche Metallkorbwagen) angegeben [1]. Die Einkaufswagensammelbox wird neben dem Eingang des Geschäftsgebäudes angeordnet (siehe Abbildung 2). Aus schallschutztechnischen Gründen sollte die Einkaufswagensammelstelle nach Nord-osten und Südwesten hin mit einer Wand abgeschirmt werden. Diese Wände sollten mit dem Vordach und dem Boden abschließen (siehe Punkt 5.2.6 Lärmminderungsmaßnahmen). Aus der Parkplatzfre-quentierung kann die Anzahl der Ereignisse an der Sammelbox abgeleitet werden. Es wird aus konser-vativer Sicht davon ausgegangen, dass eine Kfz-Bewegung (Ankunft oder Abfahrt) auf dem Parkplatz einem Ereignis an der Sammelbox entspricht. Innerhalb der 13-stündigen Ladenöffnungszeiten (7-20 Uhr) an Werktagen werden 1.635 solcher Ereignisse prognos-tiziert. In der Tabelle 3 sind die weiteren Ausgangs- und Emissionsdaten zusammengefasst. Die frequenzse-lektiven Daten sind dem Anhang zu entnehmen. Tabelle 3: Ausgangs- und Emissionsdaten für das Ein-/Ausstapeln von Einkaufswagen

LWA, 1h [dB(A)]

Ereignisse n in der Beurtei-

lungszeit

Tr [h]

LWAr [dB(A)]

Ein-/Ausstapeln von Einkaufwagen werktags 6-22 Uhr

72 1.635 13 93

Berechnungsgleichungen und Parameterbezeichnungen siehe Punkt 4.1.5

Die Lage der Einkaufswagensammelbox ist in der Abbildung 2 dargestellt. 4.4 Geräusche durch den Lieferverkehr

Die Belieferung des Geschäftshauses erfolgt durch Lastkraftwagen. Dabei kommen bei dem PENNY-Markt Lkw mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zum Einsatz. Für den Bäcker und den Flei-scher sind unterschiedliche Fahrzeugtypen möglich. Konservativ wird für alle Lieferfahrzeuge von der größten/lautesten Fahrzeugklasse ausgegangen. An einem ungünstigsten (lauten) Werktag werden vier Lkw, zwei für den PENNY-Markt und je einer für den Bäcker und den Fleischer erwartet. Aus schallschutztechnischen Gründen sollten nachts keine Lie-fervorgänge stattfinden (siehe auch Punkt 5.2.6). Die Lieferzeiten beschränken sich damit auf den Tag-zeitraum. An einem Sonn- bzw. Feiertag ist lediglich ein Liefervorgang für den Bäcker im Zeitraum 6 bis 7 Uhr zu erwarten. Die Lieferfahrzeuge erreichen und verlassen das Anlagengrundstück über den Kundenparkplatz von der Verbindungsstraße zwischen der Rothenburger und der Ludwig-Ey-Straße aus und fahren die jeweilige Ladestelle an. Die Fahrstrecken sind in der Abbildung 2 markiert. Die Ausgangs- und Emissionsdaten des Fahrzeugverkehrs sind in der Tabelle 4 zusammengefasst. Die Untersuchung erfolgt frequenzselektiv. Das verwendete Frequenzspektrum ist im Anhang dargestellt.

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Tabelle 4: Ausgangsdaten und Emissionsdaten des Lieferverkehrs

Lkw-Fahrzeuge Anzahl LWA’,1h [dB(A)]

l [m]

Tr

[dB(A)] LWAr

[dB(A)]

werktags

Lkw-Lieferverkehr PENNY werktags 6-7 Uhr oder 20-22 Uhr

1 63 118 1 83,7

Lkw-Lieferverkehr PENNY werktags 7-20 Uhr

1 63 118 13 72,6

Lkw-Lieferverkehr Bäcker/Fleischer werktags 6-7 Uhr

2 63 120 1 86,8

sonn- und feiertags

Lkw-Lieferverkehr Bäcker werktags 6-7 Uhr

1 63 120 1 83,8

Berechnungsgleichungen und Parameterbezeichnungen siehe Punkt 4.1.6

Im Bereich der Ladestellen sind Rangiervorgänge der Lieferfahrzeuge zu erwarten. Für Streckenab-schnitte mit Rangiervorgängen ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu vergeben. Konservativ wird für die gesamte Fahrstrecke der Lieferfahrzeuge ein Rangierzuschlag von 3 dB vergeben. Nach Aussage des Betreibers weisen die Lieferfahrzeuge entweder keine fahrzeugeigenen Kühlaggre-gate auf, oder diese werden während der Liefervorgänge (An-/Abfahrt auf dem Betriebsgrundstück, La-devorgänge) nicht betrieben. 4.5 Geräusche durch Ladevorgänge

Das Be-/Entladen der Kraftahrzeuge erfolgt von Hand, meist mittels Hubwagen. Für die verschiedenen Ladevorgänge wurden repräsentative Werte aus [1] entnommen. Dort wurden Schallleistungspegel von - LWAT = 95 dB(A) Handhubwagen-Bewegung unbeladen, - LWAT = 89 dB(A) Handhubwagen-Bewegung beladen ermittelt. Die Impulshaltigkeit der auftretenden Geräusche bei den Ladetätigkeiten ist bereits in dem Schallleistungspegel LWAT berücksichtigt. Die Zahl solcher o.g. Ereignisse pro Kfz wird bei den Ladetätigkeiten an der Lieferzone wie folgt ange-geben: - PENNY (über Laderampe und dann über ebene Fläche, Fahrstrecke 15 m, Geschwindigkeit unbela-

dener Hubwagen 1,4 m/s, beladener Hubwagen 0,47 m/s):

Anlieferung von Obst/Gemüse etc. je 6 Ereignisse mit beladenem und unbeladenem Handhub-wagen je Fahrzeug,

Anlieferung Trockensortiment je 32 Ereignisse mit beladenem und unbeladenem Handhub-wagen je Fahrzeug,

- Bäcker/Fleischer (einfache Entladung/Beladung mittels Hubwagen auf ebener Fläche, Fahrstrecke 15 m, Geschwindigkeit unbeladener Hubwagen 1,4 m/s, beladener Hubwagen 0,47 m/s):

je 4 Ereignisse mit beladenem und unbeladenem Handhubwagen je Kfz. In der Tabelle 5 sind die Ausgangsdaten und die Schallleistungspegel angegeben. Die Abbildung 2 zeigt die Lage der Ladestellen.

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Tabelle 5: Schallleistungspegel der Ladevorgänge am Geschäftshaus

Zeitraum LWAT, 1h [dB(A)]

n Tr [h]

Zeit je Vorgang [s/n]

t [s/h]

LWATr [dB(A)]

Handhubwagen-Bewegungen unbeladen

Ladestelle PENNY (6 Ereignisse/Lkw)

werktags 6-7 Uhr

95,0 6 1 10,7 64,3 77,5

Ladestelle PENNY (32 Ereignisse/Lkw)

werktags 7-20 Uhr

95,0 32 13 10,7 26,4 62,5

Ladestelle Bäcker/Fleischer (4 Ereignisse/Lkw)

werktags 6-7 Uhr

95,0 8 1 10,7 85,7 78,8

Ladestelle Bäcker (4 Ereignisse/Lkw)

sonn-/feiertags 6-7 Uhr

95,0 4 1 10,7 42,9 75,8

Handhubwagen-Bewegungen beladen

Ladestelle PENNY (6 Ereignisse/Lkw)

werktags 6-7 Uhr

89,0 6 1 32,1 64,3 76,3

Ladestelle PENNY (32 Ereignisse/Lkw)

werktags 7-20 Uhr

89,0 32 13 32,1 26,4 61,3

Ladestelle Bäcker/Fleischer (4 Ereignisse/Lkw)

werktags 6-7 Uhr

89,0 8 1 32,1 85,7 77,5

Ladestelle Bäcker (4 Ereignisse/Lkw)

sonn-/feiertags 6-7 Uhr

89,0 4 1 32,1 42,9 74,5

Zeitraum LWAT

[dB(A)]

alle Vorgänge (Schallleistungspegel)

Ladestelle PENNY (6 Paletten/Lkw)

werktags 6-7 Uhr

80,0

Ladestelle PENNY (32 Paletten/Lkw)

werktags 7-20 Uhr

64,9

Ladestelle Bäcker/Fleischer (4 Ereignisse/Lkw)

werktags 6-7 Uhr

81,2

Ladestelle Bäcker (4 Ereignisse/Lkw)

sonn-/feiertags 6-7 Uhr

78,2

Berechnungsgleichungen und Parameter siehe Punkt 4.1.7

4.6 Geräusche durch die haustechnischen Anlagen des Geschäftsgebäudes

Weitere Geräuschquellen treten durch haustechnische Anlagen des Geschäftsgebäudes auf. Dazu ge-hören die Lüftungs-, Heizungs-, Klimatechnik sowie die Kühltechnik. Die Emissionskennwerte stammen aus technischen Datenblättern, aus repräsentativen Schallpegelmessungen vergleichbarer Anlagen bzw. stellen Vorgabewerte dar, die zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes in der schutzbedürftigen Umgebung des Marktes nicht überschritten werden dürfen (Lärmminderungsmaßnahmen siehe Punkt 5.2.6). Die Tabelle 6 fasst die Außenschallquellen der haustechnischen Anlagen und deren Emissions-parameter zusammen. Tabelle 6: Außenschallquellen der haustechnischen Anlagen und deren Emissionsparameter Schallquelle LWA

[dB(A)] Betriebszeit Datengrundlage

Abgaskamin Heizung (Bestand) 70,0

durchgehend

schallschutztechnische Vorgabe

Außenkondensator der Kälteanlage PENNY (Erneuerung geplant)

64,0 [2]

Zu-/Abluftöffnung des Kältemaschinenraumes je 72,0 schallschutztechnische Vorgabe

Klimaaggregate Erweiterung (neu) 77,01) tags 6-22 Uhr [3]

2 Zuluftöffnungen Lüftungsanlage (Bestand) je 76,0 tags 6-22 Uhr

schallschutztechnische Vorgabe

2 Abluftöffnungen Lüftungsanlage (Bestand) je 76,0

Außenkondensator Fleischer (Bestand) 83,0

tags (6-22 Uhr) eigene Messung an vergleichbarem Aggregat [4]

72,0 ungünstigste Nachtstunde

schallschutztechnische Vorgabe

1)… Einzahlwert einer Mittenfrequenz bei 500 Hz

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Die meisten der angegebenen Emissionswerte werden mit einem repräsentativen Frequenzspektrum hinterlegt (siehe Emissionstabellen im Anhang). Lediglich für die neu geplanten Klimageräte wird von einem Einzahlwert bei einer Mittenfrequenz von 500 Hz ausgegangen. Die Anordnung der Emissionsquellen ergibt sich teilweise aus dem Bestand. Dabei wird unterstellt, dass die bestehenden Außenschallquellen bei einer Erneuerung bzw. Instandsetzung, wieder an derselben Stelle angeordnet werden. Für die neuen Anlagen (Klimaaggregate) wird eine aus schallschutztechni-scher Sicht günstige Anordnung auf dem Dach über dem Lager des PENNY-Marktes vorgeschlagen. Die Lage der Emissionsquellen ist in der Abbildung 2 dargestellt. 4.7 Kurzzeitige Geräuschspitzen

Bei dem Betrieb des PENNY-Marktes mit Parkplatzanlage sind durch die Vorgänge auf dem Parkplatz und an den Ladestellen kurzzeitige Geräuschspitzen zu erwarten, die speziell durch folgende Vorgänge beschrieben werden: - Transport mittels Hubwagen [1]: LWAFmax = 102 dB(A), - Kofferraumschließen an Pkw [Parkplatzlärmstudie]: LWAFmax = 99,5 dB(A), - beschleunigte Abfahrt eines Lkw [1]: LWAFmax = 108 dB(A), - Stapeln von Einkaufswagen [1]: LWAFmax = 106 dB(A), - Bremssystem Lkw [1]: LWAFmax = 108 dB(A). 4.8 Vorbelastung durch benachbarte gewerbliche Anlagen

In der Umgebung des Vorhabenstandortes sind folgende dem Gewerbelärm zuzuordnende Anla-gen/Nutzungen existent: - Rettungswache mit Gargagenkomplex Rothenburger Straße 27 (ca. 80 m östlich des Plangebietes), - Einzelhandelsgeschäft Zweirad-Steffen Rothenburger Straße 28 (ca. 70 m westlich des Plangebie-

tes). Eine relevante Vorbelastung an den für das geplante Vorhaben maßgeblichen Immissionsorten ist durch die genannten Nutzungen nicht zu erwarten. Die Rettungswache und auch das Einzelhandelsgeschäft befinden sich jeweils hinter den Gebäuden der maßgeblichen Immissionsorte (vom Plangebiet aus ge-sehen). Demnach werden eventuelle Schallimmissionen der Vorbelastung durch das Gebäude des Im-missionsortes selbst abgeschirmt und treten allenfalls an der zum Vorhaben abgewandten Gebäu-deseite auf. Auf eine detaillierte Untersuchung der Vorbelastung wird verzichtet. 4.9 Emissionen durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr auf den umliegenden öffentlichen Stra-

ßen

Durch das Vorhaben sind die Rothenburger Straße, die Ludwig-Ey-Straße sowie die Verbindungsstraße zwischen den vorgenannten Straße betroffen. Der PENNY-Markt im Plangebiet ist bereits im Bestand und soll lediglich erweitert werden. Die geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche beläuft sich auf ca. ¼ der bestehenden Verkaufsfläche. Da die Fahrzeugfrequentierung entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Parkplatzlärmstudie eine Proportionalität zur Verkaufsfläche aufweist, ist eine Verdopplung des bestehenden Ziel- und Quellverkehrs des PENNY-Marktes nicht zu erwarten. Nach der geplanten Erweiterung wird der Ziel- und Quellverkehr wir folgt abgeschätzt: - ca. 1.640 Pkw-Fahrbewegungen, - Lkw-Fahrbewegungen.

Die Fahrverkehre finden ausschließlich in der Tagzeit (6-22 Uhr) statt. Bereits auf der Verbindungsstraße zwischen der Rothenburger Straße und der Ludwig-Ey-Straße teilt sich der Verkehr auf beide Fahrtrichtungen auf. An den Kreuzungspunkten zur Ludwig-Ey-Straße und zur Rothenburger Straße kommt es erneut zu einer Aufteilung des Verkehrsstromes. Auf eine detaillierte Untersuchung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs im öffentlichen Verkehrsraum wird verzichtet (siehe auch Punkt 5.4).

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5 Schallimmissionen außerhalb von Gebäuden

5.1 Immissionsrichtwerte, maßgebliche Immissionsorte

5.1.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

In der Tabelle 7 sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm angegebenen. Sie werden nach Baugebie-ten gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) und nach Einwirkungen tags und nachts gegliedert. Die Immissionsrichtwerte sowie die im B-Plan festgesetzten Emissionskontingente beziehen sich auf fol-gende Zeiten: - tags 06.00 bis 22.00 Uhr, - nachts lauteste Stunde innerhalb 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Tabelle 7: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

Gebietseinstufung Richtwert tags

[dB(A)] Richtwert nachts

[dB(A)]

Industriegebiete (GI) 70 70

Gewerbegebiete (GE) 65 50

urbane Gebiete (MU) 63 45

Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete (MI/MK) 60 45

allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA/WS) 55 40

reine Wohngebiete (WR) 50 35

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten (SOK) 45 35

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßge-bend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. 5.1.2 Maßgebliche Immissionsorte

Die betrachteten maßgeblichen Immissionsorte befinden sich in der unmittelbaren Umgebung des Vor-habenstandortes. Dabei werden die nächstliegenden Fenster von schutzwürdigen Räumen gemäß DIN 4109 (z.B. Wohn- und Schlafräume, Büroräume und gleichwertig schutzbedürftige Räume) betrach-tet. Es handelt sich dabei um Wohngebäude entlang des Hans-Sachs-Weges, der Ludwig-Ey-Straße und der Rothenburger Straße. Die für das Vorhaben maßgeblichen Immissionsorte sind in der Tabelle 8 zusammengestellt. Für das Untersuchungsgebiet existiert kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Ein Flächennutzungsplan [5] liegt für das Untersuchungsgebiet vor. Die TA-Lärm besagt, dass Flächen, für die keine Baugebiete entsprechend der BauNVO festgelegt sind, die Immissionsrichtwerte entsprechend der tatsächlichen Nutzung zuzuordnen sind. Die entsprechende Gebietseinstufung der Umgebung resultiert aus der tat-sächlichen Nutzung gemäß BauNVO in Anlehnung an den vorliegenden Flächennutzungsplan. Die Umgebung des Plangebietes ist (ausgenommen das Gelände der Rettungswache) im Flächennut-zungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Gelände der Rettungswache ist als Gemeinbedarfs-fläche eingestuft. Für die weiteren Betrachtungen werden die maßgeblichen Immissionsorte entspre-chend ihrer tatsächlichen Nutzung einem allgemeinen Wohngebiet zugeordnet.

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Tabelle 8: Maßgebliche Immissionsorte

Bezeichnung Ost-/Nordwert Gebietsein-

stufung Geschosszahl Anordnung von schutzbe-

dürftigen Räumen / Nutzung

IO 1a: Hans-Sachs-Weg 2 488625 / 5682303 WA 2 Nordwestfassade / Wohnen

IO 1b: Hans-Sachs-Weg 2 488627 / 5682300 WA 2 Südwestfassade / Wohnen

IO 2: Ludwig-Ey-Straße 26 488590 / 5682325 WA 2 Südostfassade / Wohnen

IO 3: Ludwig-Ey-Straße 35 488636 / 5682283 WA 2 Nordwestfassade / Wohnen

IO 4: Rothenburger Straße 21 488552 / 5682276 WA 2 Südostfassade / Wohnen

IO 5: Rothenburger Straße 25 488622 / 5682250 WA 2 Nordwestfassade / Wohnen

IO 6: Rothenburger Straße 32 488537 / 5682252 WA 2 Südostfassade / Wohnen

IO 7a: Rothenburger Straße 34 488559 / 5682240 WA 2 Ostfassade / Wohnen

IO 7b: Rothenburger Straße 34 488557 / 5682242 WA 1 Nordfassade / Wohnen

IO 8: Rothenburger Straße 36 488576 / 5682231 WA 2 Nordfassade / Wohnen

IO 9: Rothenburger Straße 38 488598 / 5682217 WA 2 Nordostfassade / Wohnen WA… allgemeines Wohngebiet

An den Außenfassaden der bestehenden schutzbedürftigen Gebäude (nächstliegendes Fenster zur An-lage) befinden sich die Immissionsorte IO 1 bis IO 7, an denen der Beurteilungspegel in den einzelnen Stockwerken ermittelt wurde. In der Abbildung 1 ist die Lage der betrachteten Immissionsorte darge-stellt. 5.2 Berechnung des Beurteilungspegels

5.2.1 Berechnungsgrundlage

Die Schallimmissionsberechnungen wurden mit dem Schallimmissions-Programm „SoundPLAN“ [6] durchgeführt. Die Ausbreitungsberechnung wird gemäß der TA Lärm nach der Richtlinie DIN ISO 9613-2 vorgenommen. Für die Modellierung werden die Schallquellen und die Ausbreitungs-geometrie definiert.

Für diese Emissionsquellen wird bei der Berechnung des Bodeneffektes (Agr) die entsprechende Bo-denstruktur berücksichtigt. Die Beschaffenheit der Bodenoberfläche wird wie folgt beschrieben: - G = 0 (harter Boden, Asphalt, Beton, Pflaster) - das betrifft alle Verkehrswege außerhalb und inner-

halb des Plangebietes (Straßenflächen, Parkplätze, Fußwege etc.), - G = 1 (Böden auf denen auch Bewuchs existiert oder möglich ist) - das betrifft alle umliegenden Be-

reiche (Porosität durch Grünanteil). Die Dämpfungswirkungen von Abschirmungen (z.B. Gebäude) Abar werden gemäß Punkt 7.4 der DIN ISO 9613-2 vorgenommen. Der Effekt der Beugung der Schallwellen über eine Beugungskante ergibt sich aus Gleichung 12 der DIN ISO 9613-2. Eine seitliche Beugung wird gemäß der Gleichung 13 ermittelt. Die betrachteten Fassaden der Immissionsorte sind den Emissionsquellen zugewandt. Zusätzliche Dämpfungsarten Amisc, wie z.B. der Dämpfungseffekt des Bewuchses (Afol), sind nicht vor-handen. Vereinzeltes Busch- und Baumwerk zeigt generell keine schallseitigen Dämpfungswirkungen. Die meteorologische Korrektur beschreibt die Dämpfung des Schalls durch meteorologische Einflüsse, wie Wind und Temperatur, über ein Jahr. Diese zusätzliche Dämpfung wird aber erst in größeren Ent-fernungen wirksam. Die meteorologische Korrektur findet nur Anwendung, wenn die Entfernung zwi-schen Quelle und Immissionsort mindestens das Zehnfache der Summe der Quellenhöhe und Immissi-onsorthöhe beträgt. Für den Anlagenstandort liegen keine meteorologischen Daten vor. Ersatzweise werden Daten der Wetterstation Görlitz [7] hinsichtlich der zu erwartenden Windrichtungen und -geschwindigkeiten berücksichtigt. Der Faktor C0, der von den örtlichen Wetterstatistiken abhängt, wird in diesem Fall durch die entsprechenden Windverteilungen ermittelt. Die Berechnung des A-bewerteten Mittelungspegels LAFm erfolgt durch Addition der Schalldruckpegel LAFm,i, welche an den maßgeblichen Immissionsorten von den einzelnen Schallquellen i verursacht wer-den. Als abgestrahlte Schallleistung der Schallquellen wurden die in dem Punkt 4 angegebenen Schall-emissionen angesetzt.

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Der Beurteilungspegel Lr resultiert aus dem Mittelungspegel der Geräuschquellen und bestimmten Zu-schlägen (siehe nächstfolgende Punkte). Die an den Immissionsorten einzuhaltenden Immissionskon-tingente und Immissionsrichtwerte beziehen sich auf den Beurteilungspegel. 5.2.2 Betriebszeiten der Anlage

Die derzeitigen und zukünftigen Öffnungszeiten des PENNY-Marktes wurden vom Betreiber mit 7-20 Uhr angegeben. Liefervorgänge sollen nach Betreiberangaben ganztägig möglich sein. Aus schall-schutztechnischen Gründen muss auf nächtliche Anlieferungen verzichtet werden (Lärmminderungs-maßnahme siehe Punkt 5.2.6). An Sonn- und Feiertagen sind Öffnungszeiten des Bäckers von 7-11 Uhr vorgesehen. Die haustechnischen Anlagen werden mit Ausnahme der neu geplanten Klimageräte und der Lüftungs-anlagen (Zu- und Abluftöffnungen der Raumlüftung) sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Fei-ertagen als durchgängig betrieben betrachtet. Für die Raumlüftung und die Klimaanlagen wird von ei-nem Betrieb ausschließlich in der Tagzeit (6-22 Uhr) ausgegangen. 5.2.3 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit KR

Die Umgebung des Plangebietes wird als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Für allgemeine Wohngebiete ist gemäß der TA Lärm der Zuschlag KR in der Höhe von 6 dB(A) für fol-gende Tageszeiten zu berücksichtigen: - werktags von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr, - sonntags von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr. 5.2.4 Zuschlag für Impulshaltigkeit KI bzw. Ton- und Informationshaltigkeit KT

Bei der Bestimmung der Emissionen soll bei impulshaltigen Geräuschen der mittlere Taktmaximalpegel im 5-Sekunden-Takt zur Anwendung gebracht werden oder es ist ein Zuschlag KI für die Impulshaltig-keiten der Geräusche zu vergeben. Bei den im Punkt 4 genannten Emissionsdaten sind die Impulshal-tigkeiten der prognostizierten Geräusche bereits berücksichtigt. Die haustechnischen Anlagen weisen keine impulshaltigen Geräusche auf. Es werden keine ton- oder informationshaltigen Geräusche erwar-tet (KT = 0). 5.2.5 Geräuschvorbelastung durch andere gewerbliche Emittenten

Eine Vorbelastung durch andere dem Gewerbelärm zuzuordnende Nutzungen/Anlagen besteht an den maßgeblichen Immissionsorten nicht. Die im Punkt 4.8 benannten, bestehenden gewerblichen Nutzun-gen befinden sich auf der von den Immissionsorten abgewandten Gebäudeseite, sodass das Wohnge-bäude selbst als Abschirmung fungiert und allenfalls rückseitig (vom Plangebiet abgewandt) von einer Vorbelastung betroffen ist. 5.2.6 Lärmminderungsmaßnahmen

Aufgrund der Nähe der schutzbedürftigen Wohnbebauung zum Vorhabenstandort sind für eine Einhal-tung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. Folgende Maß-nahmen werden vorgeschlagen und bei der Berechnung des Beurteilungspegels (siehe Punkt 5.2.7) berücksichtigt: - Verzicht auf nächtliche Liefervorgänge, - maximal ein Lkw-Liefervorgang für den PENNY-Markt innerhalb von Ruhezeiten (6-7 Uhr und 20-22

Uhr), - nicht mehr als je ein Liefervorgang für den Bäcker und den Fleischer innerhalb der morgendlichen

Ruhezeiten,

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- Einhaltung eines maximalen Schallleistungspegels für folgende Außenschallquellen der haustechni-schen Anlagen: Heizungskamin: maximal 70 dB(A) bei einem durchgängigen Betrieb, Zu-/Abluftöffnung des Kältemaschinenraumes jeweils maximal 72 dB(A) bei einem durchgängigen

Betrieb, zwei Zuluftöffnungen der Raumlüftung über Dach jeweils maximal 76 dB(A) bei einem durchgängi-

gen Betrieb in der Tagzeit (6-22 Uhr), zwei Abluftöffnungen der Raumentlüftung über Dach jeweils maximal 77 dB(A) bei einem durch-

gängigen Betrieb in der Tagzeit (6-22 Uhr), Außenkondensator der Kälteanlage (PENNY) maximal 64 dB(A) bei einem durchgängigen Betrieb, zwei Klimageräte für den Erweiterungsbereich mit insgesamt maximal 77 dB(A) (bei einer Anord-

nung auf dem Dach (siehe Abbildung 2) und einem durchgängigen Betrieb in der Tagzeit (6-22 Uhr),

Kühlaggregat für den Fleischer mitmaximal 83 dB(A) bei einem ausschließlichen Betrieb in der Tagzeit bzw. 72 dB(A) für einen Nachtbetrieb (ungünstigsten Nachtstunde innerhalb 22-6 Uhr),

- Einhausung der Einkaufswagensammelstelle (mit dem Boden und dem Dach abschließende Wand-konstruktion an der Nordost- und Südostseite der Sammelstelle).

5.2.7 Beurteilungspegel (Zusatzbelastung)

Bei der Berechnung des Beurteilungspegels der Immissionszusatzbelastung wurden die in den Punk-ten 4.2-4.6 genannten Emissionsansätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung des Beurteilungspegels wurden die im Punkt 5.2.6 aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen berücksichtigt. Er wird der Beurteilungspegel für die Tagzeit an einem Werktag und an einem Sonn-/Feiertag sowie für die Nachtzeit angegeben. Die Ergebnisse der Berechnung sind für die einzelnen Immissionsorte in der Tabelle 9 für das ungüns-tigste Stockwerk zusammengestellt. Der Beurteilungspegel wird entsprechend der DIN 1333 auf eine ganze Zahl gerundet. Der Anhang enthält die Ergebnislisten der Berechnungen für alle Stockwerke (un-gerundete Werte) einschließlich der Schallpegelanteile der einzelnen Schallquellen. Tabelle 9: Beurteilungspegel für die einzelnen Immissionsorte am ungünstigsten Stockwerk

Immissionsort Immissionsrichtwertnach TA-Lärm Beurteilungspegel Lr [dB(A)]

IRWtags dB(A)

IRWnachts dB(A)

werktags tags

sonntags tags

nachts

IO 1a: Hans-Sachs-Weg 2 55 40 55 48 38

IO 1b: Hans-Sachs-Weg 2 55 40 55 50 39

IO 2: Ludwig-Ey-Straße 26 55 40 49 50 39

IO 3: Ludwig-Ey-Straße 35 55 40 55 46 33

IO 4: Rothenburger Straße 21 55 40 51 52 37

IO 5: Rothenburger Straße 25 55 40 54 43 23

IO 6: Rothenburger Straße 32 55 40 46 43 28

IO 7a: Rothenburger Straße 34 55 40 51 41 19

IO 7b: Rothenburger Straße 34 55 40 49 40 16

IO 8: Rothenburger Straße 36 55 40 55 44 22

IO 9: Rothenburger Straße 38 55 40 52 40 19 IRW... Immissionsrichtwert Lr… Beurteilungspegel

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5.2.8 Darstellung der Immissionspegel in Rasterlärmkarten

Schallimmissionspläne stellen die Verteilung der Geräuschimmissionen in einem Untersuchungsgebiet dar. Es werden die Schallimmissionen des Gewerbelärms durch das geplante Vorhaben flächenhaft in Rasterlärmkarten dargestellt. Dabei wird der bestimmungsgemäße Betriebszustand betrachtet (Immis-sionszusatzbelastung). Die Rasterlärmkarten stellen separat die Summe der Immissionen tags (6 - 22 Uhr) an Werktagen und an Sonntagen sowie nachts (ungünstigste Stunde im Zeitraum 22-6 Uhr) dar. Die dargestellten Pegel-klassierungen in 5 dB(A)-Abstufungen werden in den Farbskalen nach DIN 18005 Teil 2 vorgenommen. Die Schallimmissionen werden in einer Höhe von 4 m über der Geländeoberkante berechnet. Das äqui-distante Raster der Berechnungspunkte beträgt 4 m x 4 m. Folgende Immissionspegel werden dargestellt: - Abbildung 3: Beurteilungspegel der Zusatzbelastung in der Tagzeit an Werktagen, - Abbildung 4: Beurteilungspegel der Zusatzbelastung in der Tagzeit an Sonntagen, - Abbildung 5: Beurteilungspegel der Zusatzbelastung in der Nachtzeit. Aus den Rasterlärmkarten in den Abbildungen 3 und 4 sind teilweise höhere Immissionspegel an den bestehenden Gebäuden zu entnehmen als die bei der Berechnung an den einzelnen Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegel. Es ist zu beachten, dass bei der Rasterberechnung die Reflexionsanteile der Gebäude selbst in die Beurteilungspegel einfließen. Dabei treten örtlich um 3 dB(A) höhere Werte gegenüber den Summenwerten der Immissionen der einzelnen ausgewiesenen Immissionsorte an der Gebäudewand (keine Reflexion durch das Gebäude selbst) auf. Für eine Bewertung der Immissionen am Gebäude ist der Reflexionsanteil jedoch nicht relevant. 5.3 Beurteilungspegel der kurzzeitigen Geräuschspitzen

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) dürfen die Immissionsricht-werte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die Emissionswerte der kurzzeitigen Geräuschspitzen sind im Punkt 4.7 aufgeführt und werden für die Ermittlung des Spitzenpegels verwendet (höchste anzunehmende Werte im Bereich der Immissions-orte). Bei der Ermittlung der Spitzenpegel an den maßgeblichen Immissionsorten werden die möglichen kurzzeitig hohen Geräusche durch das Entlüften des Bremssystems der Lkw, durch das Kofferraum-schließen der Pkw, durch das Einstapeln von Einkaufswagen in die Einkaufswagensammelbox und durch die Ladetätigkeiten untersucht. Die Tabelle 10 zeigt die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen sowie die maximal zu erwartenden Spitzenschalldruckpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) an den Immissionsorten. Da-bei wird zwischen einem Werktag und einem Sonn-/Feiertag unterschieden. Nachts treten durch den PENNY-Markt keine kurzzeitigen Geräuschspitzen auf. Tabelle 10: Spitzenschalldruckpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t)

Immissionsort Bezeichnung des Vorgangs IRWtags

[dB(A)]

LAFmax, tags [dB(A)]

werktags sonntags

IO 1a: Hans-Sachs-Weg 2

Lieferverkehr mit Bremsentlüftung der Lkw und Be-/Entladung der Fahrzeuge

85 72 68

IO 1b: Hans-Sachs-Weg 2 85 72 59

IO 2: Ludwig-Ey-Straße 26 85 63 71

IO 3: Ludwig-Ey-Straße 35 85 73 53

IO 4: Rothenburger Straße 21 Parkplatz mit Kofferraumklappe schließen an Pkw 85 53 70

IO 5: Rothenburger Straße 25

Lieferverkehr mit Bremsentlüftung der Lkw und Be-/Entladung der Fahrzeuge

85 72 65

IO 6: Rothenburger Straße 32 85 65 70

IO 7a: Rothenburger Straße 34 85 70 71

IO 7b: Rothenburger Straße 34 85 69 72

IO 8: Rothenburger Straße 36 85 72 66

IO 9: Rothenburger Straße 38 85 66 66 IRW… Immissionsrichtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen, LAFmax… Spitzenschalldruckpegel

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5.4 Verkehrslärm im öffentlichen Verkehrsraum

Die Auswirkungen des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen unterliegen nach TA Lärm einer zusätzlichen Beurteilung. Dieser Verkehr wird dem Anlagenbetrieb nicht direkt zugeord-net. Nach Punkt 7.4 der TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs soweit wie möglich vermindert werden, wenn: - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um min-

destens 3 dB(A) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weiter-

gehend überschritten werden. Die Beurteilungszeiträume bei der Verkehrslärmschutzverordnung liegen gegenüber der TA Lärm tags bei 16 Stunden und nachts bei 8 Stunden. Es wird nicht die ungünstigste Nachtstunde beurteilt. Durch das Vorhaben unmittelbar betroffen sind die Rothenburger Straße, die Ludwig-Ey-Straße sowie die Verbindungsstraße zwischen diesen beiden Straßen. Der Ziel- und Quellverkehr des geplanten Ge-schäftshauses im öffentlichen Verkehrsraum wurde im Punkt 4.9 abgeschätzt. Eine Verdopplung des Ziel- und Quellverkehrs des PENNY-Marktes durch die geplante Erweiterung ist nicht zu erwarten. Somit kann eine Erhöhung des Beurteilungspegels der Verkehrsgeräusche um 3 dB oder mehr ausgeschlossen werden. 5.5 Bewertung der Ergebnisse

5.5.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Zusatzbelastung)

Der Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch den im Plangebiet angesiedelten PENNY-Markt hält den Immissionsrichtwert an allen maßgeblichen Immissionsorten sowohl in der Tag- als auch in der Nachtzeit ein. Voraussetzung für die Einhaltung des Immissionsrichtwertes ist die Umsetzung der im Punkt … beschriebenen Lärmminderungsmaßnahmen. An einigen Immissionsorten schöpft der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert aus. Das betrifft in der Tagzeit die Immissionsorte Hans-Sachs-Weg 2 (IO 1), Ludwig-Ey-Straße 35 (IO 3) und Rothenbur-ger Straße 36 (IO 8) und in der Nachtzeit den Immissionsort Hans-Sachs-Weg 2 (IO 1). Während tags-über an den genannten Immissionsorten die Geräusche durch den Kundenparkplatz des Marktes domi-nieren, sind nachts die haustechnischen Anlagen (Kühlaggregate) pegelbestimmend. 5.5.2 Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen

Der Spitzenpegel LAFmax unterschreitet an den maßgeblichen Immissionsorten den dafür geltenden Im-missionsrichtwert in den Beurteilungszeiten tags und nachts. Voraussetzung für die Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums ist der Verzicht auf nächtliche Liefervor-gänge (siehe Punkt 5.2.6). 5.5.3 Bewertung nach Punkt 7.4 der TA Lärm

Aus Sicht des Gutachters sind keine verkehrsorganisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Rege-lungen gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm notwendig.

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6 Qualität des schalltechnischen Gutachtens

Nach Punkt A.2.6 der TA Lärm ist auf die Qualität des schalltechnischen Gutachtens einzugehen. Die Prognoseunsicherheit ergibt sich aus den Eingangsparametern, hauptsächlich durch die Prognose der Emissionsdaten. Die Emissionsdaten sind von Literaturangaben und Herstellerangaben abgeleitet. Für einige Emissionsquellen werden Vorgaben hinsichtlich des maximal zulässigen Schallleistungspe-gels gemacht. Insgesamt handelt es sich bei der Prognose um eine konservative Auslegung. Das betrifft die Anzahl der zu erwartenden Kunden (Fahrverkehr und Parkvorgänge auf der Parkplatzanlage) und die Anzahl der Lieferfahrzeuge. Bei der Festlegung der Parkplatzwechselzahlen wurden die Werte der Parkplatz-lärmstudie angesetzt. Erfahrungsgemäß sind diese Werte deutlich zu hoch gegriffen. Weitere, die Qualität der Prognose beeinflussende Faktoren sind: a) Luftabsorption für Frequenzbänder/500 Hz-Mittenpegel Die Schallprognose nach DIN ISO 9613-2 erlaubt unterschiedliche Berechnungsverfahren bezüglich der Luftabsorption. Die Luftabsorption kann für die einzelnen Frequenzbänder eines breitbandigen Geräu-sches ermittelt werden oder sie kann für den 500-Hz-Mittenpegel berechnet werden. Die Berechnung für Frequenzbänder liefert exaktere Berechnungsergebnisse. b) Verwendung des alternativen Verfahrens zur Bodendämpfung Die DIN ISO 9613-2 erlaubt zwei verschiedene Verfahren zur Ermittlung der Bodendämpfung, das Stan-dardverfahren und das alternative Verfahren, wobei letztgenanntes als konservative Annahme zu wer-ten ist. Bei den Emissionsquellen mit einem bekannten Frequenzverlauf wurde auf das Standardverfah-ren zurückgegriffen. c) Berechnung des Faktors c0 für die meteorologische Korrektur Für den Faktor c0 zur Ermittlung des meteorologischen Korrekturfaktors cmet werden Windrichtungsver-teilungen und -geschwindigkeiten Wetterstation Görlitz verwendet. Insgesamt ergibt sich dadurch eine präzisere Berechnung der Beurteilungspegel als mit vorgegebenen Standardwerten für C0 nach DIN ISO 9613-2.

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Anhang

Abbildungen

Abbildung 1 Lage des Vorhabenstandortes einschließlich der unmittelbaren Umge-bung, Lage der maßgeblichen Immissionsorte

Seite 24

Abbildung 2 Übersicht über das Vorhabengrundstück mit Emissionsquellenplan Seite 25

Abbildung 3 Darstellung der Berechnungsergebnisse: Beurteilungspegelkarte der Zusatzbelastung tags für einen Werktag

Seite 26

Abbildung 4 Darstellung der Berechnungsergebnisse: Beurteilungspegelkarte der Zusatzbelastung tags für einen Sonntag

Seite 27

Abbildung 5 Darstellung der Berechnungsergebnisse: Beurteilungspegelkarte der Zusatzbelastung nachts

Seite 28

Protokolldateien der Ausbreitungsberechnung

Emissionsdatenbank Darstellung der geometrischen Daten und Emissionsparameter, fre-quenzselektive Emissionsdaten aller Schallquellen für einen Werktag

Seite 29

Emissionsdatenbank Darstellung der zeitbezogenen Emissionsparameter aller Schallquellen für einen Werktag

Seite 30

Emissionsdatenbank Darstellung der geometrischen Daten und Emissionsparameter, fre-quenzselektive Emissionsdaten aller Schallquellen für einen Sonntag

Seite 31

Emissionsdatenbank Darstellung der zeitbezogenen Emissionsparameter aller Schallquellen für einen Sonntag

Seite 32

Ergebnisliste Beurteilungspegel und Spitzenpegel an allen Stockwerken der Immis-sionsorte an einem Werktag

Seite 33

Ergebnisliste Beurteilungspegel und Spitzenpegel an allen Stockwerken der Immis-sionsorte an einem Sonntag

Seite 34

Ergebnisliste Schallpegelanteile einzelner Schallquellengruppen an den ungünstigen Stockwerken der Immissionsorte an einem Werktag

Seite 35-36

Ergebnisliste Schallpegelanteile einzelner Schallquellengruppen an den ungünstigen Stockwerken der Immissionsorte an einem Sonntag

Seite 37-38

LEGENDE: X... Lagekoordinate der Schallquelle (Ostwert) Y... Lagekoordinate der Schallquelle (Nordwert) Z... Lagekoordinate der Schallquelle (Höhe über NN) N… Norden S… Süden W… Westen O… Osten l oder S... Längenmaß oder Flächenmaß der Schallquelle TG... Tagesgangbezeichnung Lw... Schallleistungspegel L‘w... linien-/flächenbezogener Schallleistungspegel KI… Impulszuschlag/Zuschlag für Rangiertätigkeiten KO-Wand… Zuschlag für gerichtete Abstrahlung durch Wände RW… Immissionsrichtwert RW, max… Immissionsrichtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen LrT... Beurteilungspegel tags LrT,max… Spitzenpegel tags LrN... Beurteilungspegel nachts LrN,max… Spitzenpegel nachts

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