SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN...Projekt: NBI-4037-01 / 4037-01_E01.docx vom 29.05.2017 Seite 5 von 41...

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Urheberrecht: Jede Art der Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der hoock farny ingenieure gestattet! Das Gutachten wurde ausschließlich für den beschriebenen Zweck, das genannte Objekt und den Auftraggeber erstellt. Eine weitergehende Verwendung, oder Übertragung auf andere Objekte ist ausgeschlossen. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. hoock farny ingenieure sachverständige für immissionsschutz und akustik Fon: 0871 / 96 56 37 30 Am Alten Viehmarkt 5 Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Web: www.hoock-farny.de D-84028 Landshut Güteprüfstelle nach DIN 4109 Mail: [email protected] SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" der Gemeinde Neuburg am Inn Berechnung zulässiger Lärmemissionskontingente Lage: Gemeinde Neuburg am Inn Landkreis Passau Regierungsbezirk Niederbayern Auftraggeber: Herr Fabian Malaun Passauer Straße 80a 94127 Neuburg am Inn Projekt Nr.: NBI-4037-01 / 4037-01_E01.docx Umfang: 41 Seiten Datum: 29.05.2017 Dipl.-Ing. (FH) Judith Aigner Projektbearbeitung Dipl.-Ing. Univ. Heinz Hoock Projektleitung

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Urheberrecht: Jede Art der Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ausschließlich mitschriftlicher Zustimmung der hoock farny ingenieure gestattet! Das Gutachten wurde ausschließlich für den beschriebenenZweck, das genannte Objekt und den Auftraggeber erstellt. Eine weitergehende Verwendung, oder Übertragung auf andereObjekte ist ausgeschlossen. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. hoock farny ingenieure sachverständige für immissionsschutz und akustik Fon: 0871 / 96 56 37 30 Am Alten Viehmarkt 5 Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Web: www.hoock-farny.de D-84028 Landshut Güteprüfstelle nach DIN 4109 Mail: [email protected]

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN

Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" der Gemeinde Neuburg am Inn Berechnung zulässiger Lärmemissionskontingente

Lage: Gemeinde Neuburg am Inn Landkreis Passau Regierungsbezirk Niederbayern

Auftraggeber: Herr Fabian Malaun Passauer Straße 80a 94127 Neuburg am Inn

Projekt Nr.: NBI-4037-01 / 4037-01_E01.docx Umfang: 41 Seiten Datum: 29.05.2017

Dipl.-Ing. (FH) Judith Aigner Projektbearbeitung

Dipl.-Ing. Univ. Heinz Hoock Projektleitung

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Inhalt

1  Ausgangssituation ............................................................................... 4 1.1  Planungswille der Gemeinde Neuburg am Inn ......................................................... 4 1.2  Ortslage und Nachbarschaft ....................................................................................... 4 1.3  Schalltechnische Gliederung ....................................................................................... 5 1.4  Bauplanungsrechtliche Situation ................................................................................. 6 

2  Aufgabenstellung ................................................................................ 9 

3  Aufstellung eines digitalen Lärmprognosemodells ........................ 10 3.1  Vorgehensweise ........................................................................................................... 10 3.2  Betriebscharakteristik ................................................................................................... 10 3.3  Fotodokumentation ..................................................................................................... 10 3.4  Emissionsprognose ....................................................................................................... 13 3.4.1  Schallquellenübersicht und Vorbemerkungen ....................................................... 13 3.4.2  Emissionsansätze .......................................................................................................... 14 3.4.2.1  Schreinerei ..................................................................................................................... 14 3.4.2.2  Rundholzanlieferung .................................................................................................... 15 3.4.2.3  Lieferverkehr ................................................................................................................. 16 3.4.2.4  Fahrweg ......................................................................................................................... 17 3.5  Immissionsprognose ..................................................................................................... 17 

4  Anforderungen an den Schallschutz ............................................... 18 4.1  Anlagenbezogener Lärm im Bauplanungsrecht .................................................... 18 4.2  Anlagenbezogener Lärm in der Praxis ..................................................................... 18 4.3  Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit ............................... 19 4.4  Planwerte ...................................................................................................................... 22 4.4.1  Ermittlung der Lärmvorbelastung .............................................................................. 22 4.4.2  Herleitung der verfügbaren Planwerte ..................................................................... 24 

5  Geräuschkontingentierung .............................................................. 26 5.1  Kontingentierungsmethodik ....................................................................................... 26 5.1.1  Möglichkeit 1: Das "starre" Emissionsmodell ............................................................. 26 5.1.2  Möglichkeit 2: Das richtungsabhängige Emissionsmodell ..................................... 26 5.1.3  Wahl des Emissionsmodells ......................................................................................... 27 5.1.4  Wahl der Bezugsflächen für die Emissionskontingente .......................................... 27 5.2  Verfahren zur Berechnung der Emissionskontingente ............................................ 27 5.3  Errechnete Emissionskontingente LEK ......................................................................... 28 5.4  Aufsummierte Immissionskontingente ∑LIK ............................................................... 28 

6  Schalltechnische Beurteilung ........................................................... 29 6.1  Allgemeine Beurteilungshinweise zur Kontingentierung ........................................ 29 6.1.1  Die Kontingentierung als Instrument in der Bauleitplanung .................................. 29 6.1.2  Höhe der Flächenschallleistungspegel .................................................................... 29 6.1.3  Einfluss der Grundstücksgrößen ................................................................................. 30 6.1.4  Keine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen Lw'' und LEK ................................... 30 6.1.5  Installierbare Schallleistungen .................................................................................... 30 6.2  Beurteilung der schalltechnischen Qualität der Kontingente .............................. 31 

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6.2.1  Allgemeine Einleitung .................................................................................................. 31 6.2.2  Parzelle GE 2 (Schreinerei) .......................................................................................... 31 6.2.3  Parzelle GE 1 (Holzhandel) ......................................................................................... 32 

7  Schallschutz im Bebauungsplan ...................................................... 34 7.1  Musterformulierung für die textlichen Festsetzungen ............................................. 34 7.2  Musterformulierung für die textlichen Hinweise ....................................................... 34 7.3  Musterformulierung für die Begründung .................................................................. 35 

8  Zitierte Unterlagen ............................................................................. 36 8.1  Literatur zum Lärmimmissionsschutz .......................................................................... 36 8.2  Projektspezifische Unterlagen .................................................................................... 36 

9  Anhang ............................................................................................... 38 9.1  Aufteilung der Immissionskontingente auf die Bauquartiere ................................ 39 9.2  Planunterlagen ............................................................................................................. 40 

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1 Ausgangssituation

1.1 Planungswille der Gemeinde Neuburg am Inn

Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" der Gemeinde Neuburg am Inn /58/ weist das Grundstück Fl.Nr. 463/1 der Gemarkung Neukirchen am Inn nördlich der Kreis-straße PA 11 als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO aus. Mit der Änderung durch das Deckblatt Nr. 1 /63/ beabsichtigt die Gemeinde Neuburg am Inn nunmehr die Erweite-rung des Gewerbegebietes nach Norden um die Grundstücke Fl.Nrn. 483 und 483/1 der Gemarkung Neukirchen am Inn. Mit dieser städtebaulichen Planung sollen auf der Ebe-ne der Bauleitplanung die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung eines Holzhan-delsbetriebes um zusätzliche Lagerhallen sowie Freilagerflächen geschaffen werden. In den Geltungsbereich aufgenommen wird weiterhin eine Schreinerei, die im Südwesten des Holzhandelsbetriebes ansässig ist. Die Erschließung erfolgt aus Osten über die Kreis-straße PA 7. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuburg am Inn wird im Parallel-verfahren durch das Deckblatt Nr. 39 /60/ geändert. 1.2 Ortslage und Nachbarschaft

Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Fürstdobl ca. 3 km westlich von Neuburg am Inn. Es wird im Osten von der Kreisstraße PA 7 begrenzt, die sich weiter südlich mit der Kreisstra-ße PA 11 kreuzt. Während im Westen, Süden und Osten landwirtschaftliche Nutzflächen angrenzen, sind im Norden Wohnnutzungen zu finden. Weiter östlich sowie im Südosten sind dorfgebietstypische Nutzungen mit landwirtschaftlichen Hofstellen sowie Wohnnut-zungen vorhanden. Im Westen in etwa 260 m Entfernung, südlich der Kreisstraße PA 11 und im Nordosten in rund 430 m Entfernung sind bereits verschiedene Betriebe ansässig (z.B. Hirsch Lackierzentrum, Auto Völkl GmbH, Brummer Thermo-Logistik GmbH).

Abbildung 1: Luftbild mit Eintragung des Geltungsbereichs der Planung

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1.3 Schalltechnische Gliederung

Der Geltungsbereich des Deckblatts wird schalltechnisch in zwei Parzellen für gewerbli-che Nutzung (GE 1 und GE 2) untergliedert, für die unterschiedliche Emissionskontingen-te festgelegt werden. Das nördliche Bauquartier GE 1 ist als Standort für den Holzhan-delsbetrieb vorgesehen, wohingegen auf der Parzelle GE 2 im Süden des Geltungsbe-reichs eine Schreinerei ansässig ist (vgl. Abbildung 2):

Abbildung 2: Vorgeschlagene schalltechnische Gliederung des Deckblatts

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1.4 Bauplanungsrechtliche Situation

Für die Nutzungen im Umfeld der Planung existieren verschiedene rechtskräftige Bebau-ungspläne der Gemeinde Neuburg am Inn. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Über-blick über die Bebauungspläne und die jeweils festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Lage bzw. der Umgriff der einzelnen Bebauungspläne ist aus Abbildung 3 ersichtlich. Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsbereich Nr. Titel des Bebauungsplans Bauliche Nutzung In Kraft seit 1 GE Fürstdobl II /55/ GE 07.12.1999 2 Gewerbegebiet Fürstdobl 3 /56/ GE 06.06.2002 3 Gewerbegebiet Fürstdobl 4 /57/ GE 11.04.2005 4 Gewerbegebiet Fürstdobl 6 /58/ GE 26.06.2007 5 GE Schmelzing, Deckblatt Nr. 2 GE nicht bekannt 6 GE Schmelzing, Deckblatt Nr. 3 GE nicht bekannt 7 Abrundungssatzung für den Ortsteil Fürstdobl /54/ MD 28.05.1999

Abbildung 3: Rechtskräftige Bebauungspläne im Umfeld der Planung Für die Nutzungen im Osten und Südosten der Planung gilt die Abrundungssatzung für den Ortsteil Fürstdobl der Gemeinde Neuburg am Inn /54/, die hier ein Dorfgebiet nach § 5 MD festsetzt (vgl. Abbildung 4). Hingegen existieren für die dem Plangebiet nächst-gelegenen Wohngebäude im Norden an der Kreisstraße PA 7 gemäß /61/ keine Bebau-ungspläne oder Satzungen, die deren Gebietseinstufungen verbindlich regeln würden. Gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuburg am Inn liegen diese Nutzungen im unbeplanten Außenbereich. Abbildung 5 zeigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 39 /60/.

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Abbildung 4: Abrundungssatzung für den Ortsteil Fürstdobl der Gemeinde Neuburg am Inn /54/

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Abbildung 5: 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuburg am Inn /60/

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2 Aufgabenstellung

Zur bauleitplanerischen Vorbeugung vor Konflikten zwischen der anlagenbezogenen Geräuschentwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplans und dem Anspruch der bestehenden sowie zukünftig möglichen schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbar-schaft auf Schutz vor schädlichen anlagenbezogenen Lärmimmissionen werden Lärm-kontingentierungsberechnungen durchgeführt, deren Ergebnisse in die Festsetzungen des Deckblatts einfließen sollen. Zu beachten sind insbesondere die folgenden Zielvorgaben: o Einhaltung der anzustrebenden Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu Teil 1 der

DIN 18005 /6/ bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /41/ an allen für die Pla-nung maßgeblichen Immissionsorten unter Rücksichtnahme auf die Summenwirkung der Geräusche sämtlicher anlagenbezogener Lärmemittenten

o Berücksichtigung der Lärmvorbelastung durch die bereits ausgewiesenen Gewerbe-gebiete im Umfeld der Planung ("GE Fürstdobl 2 – 4, 6", "GE Schmelzing")

o Vorhaltung von ausreichenden/sinnvollen Emissionskontingenten für die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan langfristig zusätzlich vorgesehenen Gewerbe-gebietsausweisungen zwischen den Gewerbegebieten Fürstdobl 2 und Fürstdobl 6 nördlich der Kreisstraße PA 11

o Berechnung verfügbarer Emissionskontingente LEK gemäß der DIN 45691 /53/ für die Bauquartiere des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung durch die bereits ausgewiesenen Gewerbegebiete, unter Freihaltung von Pegelre-serven für die langfristig zusätzlich vorgesehene Ausweisung von Gewerbegebieten nördlich der Kreisstraße PA 11 sowie unter Beachtung der örtlichen Randbedingun-gen (z.B. Entfernung und Schutzbedürftigkeit der Nachbarschaft, bestehende und geplante Nutzungsstrukturen)

o Ermittlung der anlagenbedingten Lärmimmissionen durch den Betrieb der Schreine-rei, um die Emissionskontingente der Parzelle GE 2 konkret auf deren betriebliche Er-fordernisse abstimmen zu können

o überschlägige Prüfung der schalltechnischen Eignung der Parzelle GE 1 als Standort für den geplanten Holzhandelsbetrieb

o grundsätzliche Bewertung der als verfügbar ermittelten Emissionskontingente hin-sichtlich ihrer Qualität im Kontext gewerblicher Nutzungen

o Entwicklung eines Vorschlags zur Fixierung der Belange des Lärmimmissionsschutzes im Bebauungsplan

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3 Aufstellung eines digitalen Lärmprognosemodells

3.1 Vorgehensweise

Um Aufschluss über das Emissionspotential der innerhalb des Geltungsbereiches der Pla-nung bereits ansässigen Schreinerei zu erhalten und dieses dann bei der Vergabe der maximal möglichen Emissionskontingente im Rahmen der durchzuführenden Lärmkon-tingentierung angemessen berücksichtigen zu können, wurde am 04.04.2017 eine Be-triebsbesichtigung mit Befragung des Betreibers zu den stattfindenden Betriebsabläufen durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Informationen werden nachfol-gend vorgestellt und dienen als Grundlage für die schalltechnische Begutachtung. 3.2 Betriebscharakteristik

o Betriebstyp: Schreinerei

o Betriebsgröße: 1-Mann-Betrieb (Inhaber), bei Montagearbeiten 1 Helfer

o Fertigung von Holzprodukten für "kleinere" Kunden, alles, was für "größere" Kunden gefertigt wird, läuft über die Schreinerei Wagner als "Hauptfirma"

o Maschinenausstattung: Kreissäge, Fräsmaschine, Bandschleifmaschine, Bandsäge und Hobelmaschine

o Betriebszeiten: Montag bis Freitag von 7:30 bis maximal 18:00 Uhr, gelegentlich bzw. bei Bedarf auch samstags

o Fuhrpark: 1 Kombi, 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht

o teilweise eine ganze Woche nur in der Schreinerei oder nur auf Montage, im Durch-schnitt verteilen sich die Arbeiten Hälfte zu Hälfte

o Lieferverkehr: einmal, maximal zweimal im Monat eine Anlieferung, ansonsten wird direkt bei der Schreinerei Wagner angeliefert

o Stämme oder Rundholz wird mit dem Traktor (Heckstapler) entladen

o kein Dieselstapler, stattdessen Plattenwagen als Eigenkonstruktion zum Transport von Holz bzw. Möbeln

o Bauweise des Betriebsgebäudes: Außenwände massiv, Zwischendecke massiv, Fen-ster Dreifachverglasung isoliert

o Späneabsaugung: schallgedämmte Ausführung wurde im Bescheid beauflagt, in einem eigenen Raum im Dachstuhl untergebracht (ebenfalls massiv), Späne fallen nach unten in einen Lagerraum, Luft wird durch Filter gesaugt und anschließend in den Betriebsraum zurückgeblasen (d.h. keine stationären Anlagen im Freien)

o Gebäude südlich der Schreinerei dient als Betriebsleiterwohnhaus

3.3 Fotodokumentation

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Abbildung 6: Blick aus Norden auf das Betriebsgebäude

Abbildung 7: Blick auf die Südfassade des Betriebsgebäudes

Abbildung 8: Lager im Anschluss an die Schreinerei

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Abbildung 9: Blick in den Werkraum der Schreinerei

Abbildung 10: Blick in das Lager "hinter" der Schreinerei

Abbildung 11: Firmenfahrzeug der Schreinerei Zöls

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Abbildung 12: Tür in den Spänelagerraum Abbildung 13: Blick in den Spänelagerraum 3.4 Emissionsprognose

3.4.1 Schallquellenübersicht und Vorbemerkungen

Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik in Kapitel 3.2 sowie den Erkenntnissen der Ortseinsicht vom 04.04.2017 /64/ lassen sich für das digitale Lärmprognosemodell die folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 14 zu entneh-men sind: Relevante Schallquellen - Schreinerei Kürzel Beschreibung Quelle hE

S Schreinerei – Schallabstrahlung der Gebäudehülle (z.B. Wände) GQ -- R Rundholzanlieferung – Abladen von Rundholz FQ 1,0 L Lieferverkehr – fahrspezifische Geräusche der Lkw FQ 1,0 F Fahrweg Lieferverkehr – beschleunigte Abfahrt der Fahrzeuge LQ 1,0

GQ: .................. Gebäudeschallquelle FQ: .................... Flächenschallquelle LQ: .................... Linienschallquelle hE: ..................... Emissionshöhe über Gelände [m]

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Abbildung 14: Lageplan mit Darstellung der relevanten Schallquellen 3.4.2 Emissionsansätze

3.4.2.1 Schreinerei

• Vorgehensweise

Die von den beurteilungsrelevanten Außenhautelementen der Schreinerei abgestrahl-ten Geräuschemissionen werden nach der VDI 25711 /2/ berechnet, d.h. die Fassaden-bereiche werden durch Gebäudeschallquellen simuliert, deren Schallleistung von den im Inneren herrschenden Schalldruckpegeln und von den Bau-Schalldämm-Maßen der verwendeten Baustoffe abhängig ist. • Innenpegel

In der Untersuchung "Handwerk und Wohnen" /22/ ist für Maschinenräume in Tischlerei-en als typischer Innenpegel ein Mittelungspegel LAFm = 83 dB(A) angegeben. Da es sich im vorliegenden Fall um einen 1-Mann-Betrieb handelt und somit stets nur eine Maschi-ne bedient werden kann, wird mit 80 dB(A) ein Innenpegel in Ansatz gebracht, der ge-genüber dem o.g. Wert um 3 dB(A) reduziert ist. Unter Berücksichtigung des Einwirkzei-tenabschlags KTE, der sich für die maximal zehnstündige Betriebszeit auf KTE = -2,0 dB(A) beläuft, resultiert daraus ein zeitbezogener Innenpegel LI,t = 78,0 dB(A).

1 Auch wenn die VDI 2571 mittlerweile zurückgezogen wurde, so haben deren Inhalte im vorliegenden Kon-text weiterhin Gültigkeit, weil die VDI 2571 explizit in der TA Lärm als anzuwendendes Regelwerk genannt ist.

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• Schalldämmungen

Für die schalltechnisch bedeutsamen Außenbauteile des Betriebsgebäudes werden die folgenden Bau-Schalldämm-Maße R'W aus den Erkenntnissen der Ortseinsicht konserva-tiv abgeschätzt: Außenwände (massiv): ................................................................................................. R'w ≥ 35 dB Fenster (Dreifachverglasung, isoliert): ........................................................................ R'w ≥ 32 dB Türen: ............................................................................................................................... R'w ≥ 25 dB Tore: ................................................................................................................................. R'w ≥ 15 dB • Öffnungszustände

Zur Erhöhung der Prognosesicherheit wird unterstellt, dass beide Tore in der Südfassade und die Tür in der Nordfassade dauerhaft und vollständig geöffnet sind (R'W = 0 dB). Au-ßerdem werden sämtliche Fenster als gekippt betrachtet (R'W ~ 10 dB). 3.4.2.2 Rundholzanlieferung

Die Flächenschallquelle beinhaltet die Geräuschentwicklungen, die beim Abladen von Rundholz zwischen der Schreinerei und dem Lager auftreten. Hierfür wird ein Schallleis-tungspegel Lw = 105 dB(A) über eine Geräuscheinwirkzeit von 30 Minuten veranschlagt, wie er in /44/ angegeben ist: Flächenschallquelle Rundholzanlieferung Kürzel R

Fläche 141,5 m²

LW LW'' n TE,i TE,g KTE KR LW,t LW,t'' Tagzeit (6-22 Uhr) 105,0 83,5 1 1800 1800 -15,1 89,9 68,4 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]

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3.4.2.3 Lieferverkehr

Die Flächenschallquelle beinhaltet sämtliche Geräuschentwicklungen der Lieferfahrzeu-ge. Im vorliegenden Fall wird ein Lkw betrachtet, der Holz anliefert, und der firmeneige-ne Transporter, wobei letzterem zwei Abfahrten am Tag unterstellt werden: Flächenschallquelle Lieferverkehr

Kürzel L Fläche 119,6 m²

Tagzeit (6-22 Uhr) LW LW'' n TE,i TE,g KTE KR LW,t LW,t'' Lkw-Betriebsbremse /1/ 108,0 87,2 1 5 5 -40,6 67,4 46,6 Lkw-Türenschlagen /2/ 98,5 77,7 2 5 10 -37,6 60,9 40,1 Lkw-Motoranlassen /1/ 100,0 79,2 1 5 5 -40,6 59,4 38,6 Lkw-beschl. Abfahrt /2/ 104,5 83,7 1 5 5 -40,6 63,9 43,1 Lkw-Motorleerlauf /1/ 94,0 73,2 1 60 60 -29,8 64,2 43,4 Lkw-Rangieren /3/ 99,0 78,2 1 120 120 -26,8 72,2 51,4 Transporter-Türenschlag /2/ 97,5 76,7 4 5 20 -34,6 62,9 42,1 Transporter-Heckklappe /2/ 99,5 78,7 4 5 20 -34,6 64,9 44,1 Transporter-beschl. Abf /4/ 96,5 75,7 2 5 10 -37,6 58,9 38,1 Gesamtsituation -- -- -- -- -- -- -- 75,4 54,7 Quellenangabe /1/ Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lkw auf Betriebs- geländen, Hessisches Landesamt f. Umwelt und Geologie, 2005

/2/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2007 /3/ Geräusche von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungs- lagern, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 1995 /4/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage und "Vorbeifahrtpegel verschiedener Fahrzeuge", Bayerisches LfU 2007

LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Einzelgeräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]

Page 17: SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN...Projekt: NBI-4037-01 / 4037-01_E01.docx vom 29.05.2017 Seite 5 von 41 1.3 Schalltechnische Gliederung Der Geltungsbereich des Deckblatts wird schalltechnisch

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3.4.2.4 Fahrweg

Der Fahrweg des Lkw und des Transporters wird jeweils durch eine Linienschallquelle si-muliert, auf der sich die Fahrzeuge mit dem Schallleistungspegel einer beschleunigten Abfahrt nach /52/ bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit v = 25 km/h bewegen: Linienschallquelle Fahrweg (Transporter) Kürzel F Fahrweg 78,2 m Geschwindigkeit 25,0 km/h LW LW' n TE KTE KR LW,t LW,t' Tagzeit (6-22 Uhr) 96,5 77,6 4 45 -31,1 65,4 46,5

Linienschallquelle Fahrweg (Lkw) Kürzel F

Fahrweg 78,2 m Geschwindigkeit 25,0 km/h LW LW' n TE KTE KR LW,t LW,t' Tagzeit (6-22 Uhr) 104,5 85,6 2 23 -34,1 70,4 51,5 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW': Linienschallleistungspegel [dB(A) je m] n: Anzahl der Fahrzeugbewegungen [-] TE: Geräuscheinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t': Zeitbezogener Linienschallleistungspegel [dB(A) je m]

3.5 Immissionsprognose

Unter den geschilderten Voraussetzungen lassen sich für die im Süden des Plangebietes ansässige Schreinerei gemäß den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 /39/ unter Berücksichti-gung der örtlichen Geländeverhältnisse und der Hinderniswirkung der bestehenden und geplanten Gebäude im Untersuchungsbereich nach /59, 65/ an den maßgeblichen Im-missionsorten in der Nachbarschaft (vgl. Kapitel 4.3) ungünstigstenfalls folgende Beurtei-lungspegel prognostizieren: Prognostizierte Beurteilungspegel für den betrieblichen Bestand [dB(A)] Bezugszeitraun IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) 36,6 37,4 30,2 26,6 Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) -- -- -- --

IO 1 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 4", Fl.Nr. 489/2, hI = 5,2 m IO 2 (MD): ........ Maßgeblicher Immisionsort auf Fl.Nr. 488/2, hI = 5,2 m IO 3 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 11a", Fl.Nr. 485/3, hI = 5,2 m IO 4 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 13a", Fl.Nr. 506/2, hI = 2,7 m

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4 Anforderungen an den Schallschutz

4.1 Anlagenbezogener Lärm im Bauplanungsrecht

Für städtebauliche Planungen empfiehlt das Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 /6/ schall-technische Orientierungswerte, deren Einhaltung im Bereich schutzbedürftiger Nutzun-gen als "sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städte-bau" aufzufassen sind. Diese Orientierungswerte sollen nach geltendem und praktizier-tem Bauplanungsrecht an den maßgeblichen Immissionsorten im Freien eingehalten oder besser unterschritten werden, um schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm vorzubeugen und die mit der Eigenart des Baugebietes verbundene Erwartung auf an-gemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen: Orientierungswerte OW der DIN 18005 [dB(A)] Bezugszeitraum MD GE Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) 60 65 Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 45 50

Gemäß dem Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 sowie der gängigen lärmimmissionsschutz-fachlichen Beurteilungspraxis werden "die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen ... wegen der un-terschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen je-weils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert." Somit erfolgt keine Pegelüberlagerung der gewerblich bedingten Geräuschentwicklun-gen mit denjenigen des öffentlichen Straßenverkehrs. 4.2 Anlagenbezogener Lärm in der Praxis

Die Orientierungswerte der DIN 18005 stellen in der Bauleitplanung ein zweckmäßiges Äquivalent zu den in der Regel gleich lautenden Immissionsrichtwerten der Sechsten All-gemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anlei-tung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm) /41/ dar, die als normkonkretisierende Verwal-tungsvorschrift zur Beurteilung von Geräuschen gewerblicher Anlagen in Genehmi-gungsverfahren und bei Beschwerdefällen herangezogen wird. Nach den Regelungen der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dann sichergestellt, wenn sämtliche Betriebe auf gewerblichen Grundstücken im Einwirkungs-bereich schutzbedürftiger Nutzungen dort in der Summenwirkung keine Beurteilungspe-gel bewirken, die die in Nr. 6.1 der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte überschrei-ten. Die Beurteilungszeiten sind identisch mit denen der DIN 18005, allerdings greift die TA Lärm zur Bewertung nächtlicher Geräuschimmissionen die ungünstigste volle Stunde aus der gesamten Nachtzeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr heraus.

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4.3 Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit

Maßgebliche Immissionsorte im Sinne von Nr. A.1.3 der TA Lärm liegen entweder: o "bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Ge-

räusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109 ..." /13/

oder o "bei unbebauten Flächen, oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen

Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen."

Als schutzbedürftig benennt die DIN 4109 insbesondere Aufenthaltsräume wie Wohnräu-me einschließlich Wohndielen, Schlafräume, Unterrichtsräume und Büroräume. Als nicht schutzbedürftig werden üblicherweise Küchen, Bäder, Abstellräume und Treppenhäuser angesehen, weil diese Räume nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorge-sehen sind. Im vorliegenden Fall fungieren alle bestehenden sowie künftig möglichen Wohnnutzun-gen im Norden, Osten und Südosten des Plangebietes als maßgebliche Immissionsorte (IO). Beispielhaft werden dabei die folgenden Einzelpunkte ausgewählt (vgl. Abbildung 15 bis Abbildung 18):2 IO 1: ....................... Wohnhaus "Fürstdobl 4", Fl.Nr. 489/2, hI ~ 5,2 m3 IO 2: ....................... Maßgeblicher Immisionsort auf Fl.Nr. 488/2, hI ~ 5,2 m IO 3: ....................... Wohnhaus "Fürstdobl 11a", Fl.Nr. 485/3, hI ~ 5,2 m IO 4: ....................... Wohnhaus "Fürstdobl 13a", Fl.Nr. 506/2, hI ~ 2,7 m Die Zuordnung der Immissionsorte zu einem Gebiet nach Nr. 6.1 der TA Lärm und damit auch ihres Anspruchs auf Schutz vor unzulässigen Lärmimmissionen erfolgt – wie bei Wohnnutzungen im Außenbereich üblich - entsprechend einem Misch-/Dorfgebiet.

2 Das Anwesen "Fürstdobl 11" auf dem Grundstück Fl.Nr. 485 der Gemarkung Neukirchen am Inn wird nach den Erkenntnissen der Ortseinsicht /64/ nicht bewohnt. Gemäß den Angaben des Landratsamtes Passau /67/ ist auf diesem Grundstück auch künftig keine Wohnnutzung mehr zulässig, da auf dem südlich angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 485/3 bereits ein Ersatzwohnhaus errichtet worden ist (hier: IO 3). Deshalb ist auf der Fl.Nr. 485 kein maßgeblicher Immissionsort zu berücksichtigen.

3 Die Höhe der Immissionsorte (hI) wird aus den Erkenntnissen der Ortseinsicht /64/ konservativ abgeschätzt.

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Abbildung 15: Lageplan mit Darstellung der maßgeblichen Immissionsorte IO

Abbildung 16: Wohnhaus "Fürstdobl 4" (hier: IO 1)

Abbildung 17: Wohnhaus "Fürstdobl 11a" (hier: IO 3)

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Abbildung 18: Wohnhaus "Fürstdobl 13a" (hier: IO 4) Dem ursprünglichen Sinn einer Geräuschkontingentierung folgend (Einhaltung der anzu-strebenden Orientierungswerte für Nutzungen in der Nachbarschaft von Gewerbe-, In-dustrie- oder Sondergebieten, die eine höhere Schutzbedürftigkeit aufweisen, als die emittierenden Gebiete) wird die Berechnung der zulässigen Emissionskontingente auch hier ausschließlich auf die zuvor genannten Immissionsorte im Planungsumfeld mit dem Schutzanspruch eines Dorfgebiets (MD) bezogen. Inner- und außerhalb des Geltungs-bereichs der Planung gelegene Immissionsorte mit dem Schutzanspruch eines Gewer-begebiets, wie es u.a. auf das bestehende Betriebsleiterwohnhaus auf der Parzelle GE 2 zutrifft, werden hingegen nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise lässt sich weiterhin wie folgt begründen: Während Gewerbegebiete nach § 8 Abs. 1 BauNVO "vorwiegend für die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben" vorgesehen sind, dienen Industriege-biete nach § 9 Abs. 1 BauNVO "ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind." Schutzbe-dürftige Nutzungen, z.B. in Form von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftsperso-nen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, können hingegen sowohl in Gewerbe- als auch in Industriegebieten nur "ausnahmsweise zugelassen werden". Dies ist deshalb sinnvoll, da das Entstehen von Wohnnutzungen stets die Emissionsqualität eines Gewer-be- bzw. Industriegebiets schmälert und somit dem eigentlichen Gebietscharakter ent-gegensteht. Außerdem ist zum Zeitpunkt der Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Regel nicht bekannt, ob bzw. wo zukünftig tatsächlich schutzbedürftige Nutzungen entstehen wer-den. Die theoretisch notwendige Berücksichtigung von Immissionsorten an jedem Punkt innerhalb der Baugrenzen führt vielfach zu einer enormen und überflüssigen Beschrän-kung von Emissionskontingenten, da die schutzbedürftigen Nutzungen in der Praxis nicht in diesem Umfang realisiert werden (können).

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4.4 Planwerte

4.4.1 Ermittlung der Lärmvorbelastung

• Bereits bestehende sowie langfristig zusätzlich geplante Gewerbegebiete

Die in Kapitel 4.3 vorgestellte schutzbedürftige Nachbarschaft erfährt anlagenbezoge-ne Lärmvorbelastungen durch die auf den umliegenden Gewerbegebieten tatsächlich entstehenden oder aufgrund der ausgewiesenen Nutzungsarten theoretisch möglichen Geräuschentwicklungen. In diesem Kontext ist weiterhin zu beachten, dass die Grund-stücke zwischen den Gewerbegebieten Fürstdobl 2 sowie Fürstdobl 6 nördlich der Kreis-straße PA 11 entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan langfristig ebenfalls einer Nutzung als Gewerbegebiet zugeführt werden sollen. Abbildung 19 zeigt alle Flä-chen im Überblick.

Abbildung 19: Lageplan mit Darstellung der emittierenden Gewerbeflächen Während für das "GE Schmelzing" sowie das "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" richtungsab-hängige Emissionskontingente nach DIN 45691 /53/ festgesetzt wurden, wurden für die übrigen Gewerbegebiete flächenbezogene Schallleistungspegel definiert. Aus den ent-sprechenden Festsetzungen geht jedoch nicht hervor, auf welcher Berechnungsgrund-lage die zulässigen Pegel beruhen, noch auf welche Emissionsbezugsfläche sie sich be-ziehen. Es wird deshalb hilfsweise die Annahme getroffen, dass die flächenbezogenen Schallleistungspegel in den Bebauungsplänen "Gewerbegebiet Fürstdobl 2 – 4" für die gesamten Grundstücksflächen gelten und nach den Vorgaben der DIN 18005 /47/ an-zusetzen sind /66/.

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Für die Parzellen 1 und 2 des Gewerbegebietes "Fürstdobl 4" wurden keine flächenbezo-genen Schallleistungspegel festgesetzt. Laut den Erkenntnissen der Ortseinsicht /64/ wird die Parzelle 1 als Lagerfläche genutzt, wohingegen die Parzelle 2 noch unbebaut ist. Zur Berücksichtigung künftig möglicher Geräuschentwicklungen auf den relevanten Grund-stücken wird – konform zu den Planungsempfehlungen der DIN 18005-1 für unbebaute Gewerbeflächen – während der Tagzeit ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² zugrunde gelegt. Nachts wird ein um 15 dB(A) niedrigerer Flächenschallleis-tungspegel in Ansatz gebracht. Die folgende Tabelle zeigt die Flächenschallleistungspegel im Überblick: Festgesetzte zulässige Flächenschallleistungspegel bzw. Emissionskontingente [dB(A)/m²] Gewerbegebiet Fürstdobl II Lw'',Tag Lw'',Nacht Parzelle GE 60 454 Gewerbegebiet Fürstdobl 3 Lw'',Tag Lw'',Nacht Parzelle 1 60 45 Parzelle 2 60 45 Parzelle 3 63 45 Parzelle 4 63 45 Gewerbegebiet Fürstdobl 4 Lw'',Tag Lw'',Nacht Parzelle 1 (60) (45) Parzelle 2 (60) (45) Parzelle 7 65 55 Gewerbegebiet Fürstdobl 6 LEK,Tag LEK,Nacht Parzelle GE 56 41 Gewerbegebiet Schmelzing LEK,Tag LEK,Nacht Parzelle GE 1 71 61 Parzelle GE 2 71 61 Parzelle GE 3 60 -- Parzelle GE 4 67 57 Parzelle GE 5 70 60 Parzelle GE 6 72 51 Parzelle GE 7 70 49

Analog zur Vorgehensweise bei den Parzellen 1 und 2 des Gewerbegebiets "Fürstdobl 4" werden auf den Vorhalteflächen zwischen den bereits ausgewiesenen Gewerbegebie-ten "Fürstdobl 2" und "Fürstdobl 6" nördlich der Kreisstraße PA 11 Emissionskontingente LEK von 60 dB(A)/m² während der Tagzeit und 45 dB(A)/m² nachts zugrunde gelegt.

4 Aus der Festsetzung geht nicht hervor, für welchen Bezugszeitraum der zulässige Flächenschallleistungspegel von 60 dB(A)/m² gilt. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wert nur während der Tagzeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zulässig ist. In der Nachtzeit wird – um gegebenenfalls stattfindende Betriebsabläufe und Ge-räuschentwicklungen (z.B. Pkw-Zu- oder Abfahrten der Mitarbeiter, Betrieb stationärer Anlagen) nicht zu ver-nachlässigen - ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 45 dB(A)/m² veranschlagt.

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• Berechnungsergebnisse

Unter den geschilderten Voraussetzungen errechnen sich an den maßgeblichen Immis-sionsorten (vgl. Kapitel 4.3) die folgenden Lärmvorbelastungspegel Lvor: Lärmvorbelastungspegel Lvor [dB(A)] Bezugszeitraum IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) 57,9 55,8 55,3 54,6 Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 44,9 43,4 42,8 41,9

IO 1 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 4", Fl.Nr. 489/2, hI = 5,2 m IO 2 (MD): ........ Maßgeblicher Immisionsort auf Fl.Nr. 488/2, hI = 5,2 m IO 3 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 11a", Fl.Nr. 485/3, hI = 5,2 m IO 4 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 13a", Fl.Nr. 506/2, hI = 2,7 m 4.4.2 Herleitung der verfügbaren Planwerte

Die Berechnungsergebnisse in Kapitel 4.4.1 zeigen, dass am Immissionsort IO 1 (Wohn-haus "Fürstdobl 4") nachts eine Ausschöpfung des in einem Dorfgebiet anzustrebenden Orientierungswerts OWMD,Nacht = 45 dB(A) durch die gewerblich bedingte Lärmvorbelas-tung nicht ausgeschlossen werden kann. Während der Tagzeit hingegen liegen sowohl an dieser schutzbedürftigen Nutzung als auch an allen anderen Immissionsorten zum Teil deutliche Unterschreitungen der Orientierungswerte um bis zu 5 dB(A) vor. Um die Summenwirkung der Geräusche sämtlicher anlagenbezogener Lärmemittenten zu berücksichtigen, die inner- oder außerhalb des Geltungsbereiches der Planung ent-weder bereits bestehen, oder dort künftig entstehen dürfen, werden der zu begutach-tenden Planung (hier: Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" der Gemeinde Neuburg am Inn) Planwerte LPL zugeteilt, die sich aus der energetischen Subtraktion der in Kapitel 4.4.1 ermittelten Lärmvorbelastungspegel von den anzustre-benden Orientierungswerten ergeben. Diese Planwerte stellen im Ergebnis die maximal mögliche Zusatzbelastung dar, die zukünftig durch das neue Gewerbegebiet hervorge-rufen werden darf. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse dieser Planwertberechnung im Überblick. Am Immissionsort IO 1, der möglicherweise bereits durch die Vorbelastung eine Richtwert-ausschöpfung in der Nachtzeit erfährt, wird dem Deckblatt Nr. 1 nachts ein Planwert zu-gewiesen, der gegenüber dem zulässigen Orientierungswert pauschal um 6 dB(A) ab-gesenkt wird5:

5 Diese Vorgehensweise lehnt sich an die unter Nr. 4.2c und Nr. 3.2.1, Abs. 2 der TA Lärm /41/ getroffene Aus-sage an, dass die von einer geplanten Anlage ausgehende Zusatzbelastung im Regelfall "im Hinblick auf den Gesetzestext als nicht relevant anzusehen ist.", wenn die in Kapitel 4.2 genannten Immissionsrichtwerte um min-destens 6 dB(A) unterschritten werden. Eine explizite Betrachtung der Vorbelastung kann unter diesen Um-ständen entfallen.

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Verfügbare Planwerte LPl für den Bebauungsplan [dB(A)] Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 Anzustrebender Orientierungswert 60,0 60,0 60,0 60,0 Ermittelte Lärmvorbelastung Lvor 57,9 55,8 55,3 54,6 Verfügbarer Planwert LPl 55,8 57,9 58,2 58,5 Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 Anzustrebender Orientierungswert 45,0 45,0 45,0 45,0 Ermittelte Lärmvorbelastung Lvor 44,9 43,4 42,8 41,9 Verfügbarer Planwert LPl 39,0 39,8 40,9 42,1

IO 1 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 4", Fl.Nr. 489/2, hI = 5,2 m IO 2 (MD): ........ Maßgeblicher Immisionsort auf Fl.Nr. 488/2, hI = 5,2 m IO 3 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 11a", Fl.Nr. 485/3, hI = 5,2 m IO 4 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 13a", Fl.Nr. 506/2, hI = 2,7 m

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5 Geräuschkontingentierung

5.1 Kontingentierungsmethodik

5.1.1 Möglichkeit 1: Das "starre" Emissionsmodell

Mit dem konventionellen ("starren") Emissionsmodell der DIN 45691 werden an Gebiete nach § 8, 9 und 11 BauNVO maximal zulässige Lärmemissionskontingente LEK vergeben, die unabhängig von der Abstrahlrichtung als Konstante für alle Immissionsorte Gültigkeit haben. Somit ist eine Ausschöpfung der zulässigen Planwerte LPl meist nur an einem - dem ungünstigsten - Immissionsort möglich. An allen anderen Immissionsorten ergeben sich zwangsläufig - je nach deren Schutzbedürftigkeit und Entfernung zur Emissionsflä-che - mehr oder minder deutliche Planwertunterschreitungen. • Vorteile

o einfache Handhabung bei der Berechnung und bei der Festsetzung im Bebauungs-plan

o unter Umständen bessere Erweiterungsmöglichkeiten für die Gewerbegebiete

• Nachteile

o unnötig strenge betriebliche Schallschutzanforderungen, schlimmstenfalls Betriebs-ansiedlungen nicht möglich

5.1.2 Möglichkeit 2: Das richtungsabhängige Emissionsmodell

Differenzierter und anspruchsvoller sind die im Anhang A der DIN 45691 beschriebenen Methoden richtungsabhängiger Emissionsmodelle, die entweder den emittierenden Gebieten in verschiedenen Abstrahlrichtungen gesonderte maximal zulässige Emissions-kontingente LEK zuteilen, oder in Bezug auf bestimmte Immissionsorte entsprechende Überschreitungen der pauschalen LEK zulassen. So kann bei Bedarf eine vollständige Ausreizung aller vakanten Lärmemissionsmöglichkeiten erreicht werden, ohne die maxi-mal zulässigen Planwerte LPl in der Nachbarschaft zu verletzen. • Vorteile

o optimaler Wirkungsgrad der Kontingentierung

• Nachteile

o kompliziertere Handhabung bei der Berechnung und bei der Festsetzung im Bebau-ungsplan

o künftige Gewerbegebietserweiterungen sind sorgfältiger vorzuplanen

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5.1.3 Wahl des Emissionsmodells

Unter den vorliegenden Randbedingungen kommt das starre Emissionsmodell mit Blick auf die in Kapitel 5.1.1 genannten Vorteile zum Einsatz, wobei am Immissionsort IO 4 im Norden der Planung zur Vermeidung unnötiger "Pegelverluste" Zusatzkontingente verge-ben werden. 5.1.4 Wahl der Bezugsflächen für die Emissionskontingente

Bezogen wird die Berechnung der zulässigen Emissionskontingente LEK auf die in Plan 1 in Kapitel 9.2 abgebildeten Emissionsbezugsflächen SEK, welche im vorliegenden Fall den Grundstücksflächen abzüglich der Ausgleichsflächen gemäß /63/ entsprechen. 5.2 Verfahren zur Berechnung der Emissionskontingente

Kernpunkt für die Ermittlung und Festsetzung maximal zulässiger anlagenbezogener Ge-räuschemissionen im Rahmen der Bauleitplanung und diesbezüglich Stand der Technik sind entsprechend der DIN 45691 Emissionskontingente LEK, die - in der Regel getrennt für verschiedene Teilflächen i innerhalb des Planungsgebietes - nach dem unter Nr. 4.5 der DIN 45691 genannten Berechnungsverfahren ermittelt werden. Dabei werden die Emis-sionskontingente LEK,i der Teilflächen i im Planungsgebiet so eingestellt, dass in Summen-wirkung aller daraus resultierenden Immissionskontingente LIK,i, die verfügbaren Planwer-te LPL an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten werden. Die Differenz zwischen dem Emissionskontingent LEK,i und dem Immissionskontingent LIK,i

einer Teilfläche, das sogenannte Abstandsmaß, errechnet sich in Abhängigkeit des Ab-stands des Schwerpunkts der Teilfläche zum jeweiligen Immissionsort unter ausschließli-cher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (vgl. hierzu Nr. 4.5 der DIN 45691). Zusatzdämpfungen aus Luftabsorption, Boden- und Meteorologieverhältnissen, Abschir-mungen und Reflexionsflächen bleiben bei der Ermittlung der LEK definitionsgemäß au-ßer Betracht! Diese Faktoren werden erst dann berücksichtigt, wenn im Einzelgenehmi-gungsverfahren der Nachweis der Einhaltung des jeweils zulässigen Emissionskontingen-tes erbracht wird.

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5.3 Errechnete Emissionskontingente LEK

Zulässige Emissionskontingente LEK [dB(A) je m²] Bauquartier mit Emissionsbezugsfläche SEK LEK,Tag LEK,Nacht GE 1: SEK ~ 2.230 m² 70 -- GE 2: SEK ~ 4.965 m² 64 --

SEK: .................... Emissionsbezugsfläche = Grundstücksfläche abzüglich der Ausgleichsfläche Am Wohnhaus "Fürstdobl 13a" auf dem Grundstück Fl.Nr. 506/2 gilt während der Tagzeit ein um 6 dB(A) erhöhtes Zusatzkontingent. 5.4 Aufsummierte Immissionskontingente ∑LIK

Bei einer vollständigen Ausschöpfung der in Kapitel 5.3 genannten Emissionskontingente errechnen sich für das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" an den maßgeblichen Immissionsorten (vgl. Kapitel 4.3) die folgenden aufsummierten Immissionskontingente ∑LIK: Aufsummierte Immissionskontingente ∑LIK [dB(A)] Bezugszeitraum IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) 51,6 54,1 56,0 55,8 Nachtzeit (22:00 bis 22:00 Uhr) -- -- -- --

IO 1 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 4", Fl.Nr. 489/2, hI = 5,2 m IO 2 (MD): ........ Maßgeblicher Immisionsort auf Fl.Nr. 488/2, hI = 5,2 m IO 3 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 11a", Fl.Nr. 485/3, hI = 5,2 m IO 4 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 13a", Fl.Nr. 506/2, hI = 2,7 m Die Aufteilung der Immissionskontingente auf die einzelnen Bauquartiere kann dem Ka-pitel 9.1 entnommen werden. Eine flächendeckende Darstellung der aufsummierten Im-missionskontingente ∑LIK liefert die Lärmbelastungskarte auf Plan 1 in Kapitel 9.2.

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6 Schalltechnische Beurteilung

6.1 Allgemeine Beurteilungshinweise zur Kontingentierung

6.1.1 Die Kontingentierung als Instrument in der Bauleitplanung

Mit der Festsetzung von Emissionskontingenten LEK nach DIN 45691 auf gewerblich oder industriell nutzbaren Grundstücken kann bauleitplanerisch darauf hingewirkt werden, dass nicht einige wenige Betriebe oder Anlagenteile die in der Nachbarschaft gelten-den Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte frühzeitig ausschöpfen, und dadurch eine Nutzung der bis dahin noch unbebauten Flächen bzw. eine Erweiterung bereits bestehender Betriebe erschweren, oder gar verhindern. Lärmkontingentierungen liefern weiterhin ein gutes Hilfsmittel zur schalltechnischen Beur-teilung ansiedlungswilliger Betriebe und geplanter Anlagenerweiterungen sowie zur Ent-wicklung diesbezüglich eventuell notwendiger Lärmschutzmaßnahmen. Da derartige Festsetzungen die Genehmigungsinhalte bereits bestehender Anlagen/ Betriebe nicht berühren und bei der Behandlung immissionsschutzrechtlicher Frage/ Problemstellungen unabhängig von nachträglichen bauleitplanerischen Festlegungen immer vorrangig die Regelungen der TA Lärm heranzuziehen sind, geht von einer Kon-tingentierung keine Gefährdung genehmigter Betriebsabläufe oder gar des Bestands-schutzes genehmigter Anlagen aus. Die bauleitplanerischen Festsetzungen kommen erst dann zum Tragen, wenn in einem kontingentierten Gebiet Neugenehmigungen oder Nutzungsänderungen beantragt werden. Auf diesem Weg können beispielsweise schalltechnische Missstände auf langfristige Sicht beseitigt und Gebiete städtebaulich saniert werden, die im Bestand durch unverträgliche Nutzungen und hohes lärmimmissi-onsschutzfachliches Konfliktpotenzial geprägt sind. 6.1.2 Höhe der Flächenschallleistungspegel

Die leider auch in der Neufassung der DIN 18005-1 aus dem Jahr 2002 /47/ unverändert genannten flächenbezogenen Schallleistungspegel Lw'' von tagsüber wie auch nachts pauschal 60 dB(A) je m² für unbebaute Gewerbegebiete bzw. 65 dB(A) je m² für unbe-baute Industriegebiete können - entsprechend dem Anwendungsbereich dieser Norm – unter Vorbehalt zwar von Städteplanern als grobe Anhaltswerte zur Feststellung der eventuellen Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen oder zur überschlägigen Prüfung von Abständen zwischen Emissionsquellen und Immissionsorten herangezogen werden. Für eine zuverlässige fachtechnische Begutachtung sind sie allerdings unbrauchbar! Nach den einschlägigen Erfahrungen der Verfasser reichen die Pauschalansätze der DIN 18005 in verschiedenen Situationen nicht aus, um Firmen mit relevanten Geräusch-entwicklungen im Freien tagsüber die notwendigen Betriebsabläufe ohne allzu strenge Schallschutzauflagen zu ermöglichen. Je nach Grundstücksgröße und Position der maß-geblichen Schallquellen sind hier unter Umständen höhere Flächenschallleistungen wünschenswert oder sogar unerlässlich.

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Nachts hingegen herrscht bei vielen Firmen kein, oder nur ein deutlich reduzierter Be-trieb. Das heißt, die in der DIN 18005 getroffene Gleichsetzung der Lärmemissionen für die Tag- und Nachtzeit geht – abgesehen von wenigen Ausnahmen – sehr oft an der Wirklichkeit vorbei. Auf eine Nennung alternativer Flächenschallleistungspegel wird auf-grund der großen Bandbreite an unterschiedlichen Nachtbetriebsformen bewusst ver-zichtet. 6.1.3 Einfluss der Grundstücksgrößen

Die zulässigen Lärmemissionen eines Betriebes stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen Grundstücksgröße bzw. Emissionsbezugsfläche. Mit einer Verdopplung der Grundstücksfläche verzweifacht sich auch die mögliche Einwirkzeit einer Lärmquelle. Oder anders ausgedrückt: Bei gleicher Geräuschdauer steigt die mögliche immissions-wirksame Schallleistung um 3 dB(A). Die - bei kleinen Flächen ganz besonders ausgeprägte - Abhängigkeit der erreichbaren betrieblichen Geräuschabstrahlung von den Grundstücksgrößen bzw. von den Emissi-onsbezugsflächen ist deutlich herauszustellen, weil sie zeigt, dass die schalltechnische Taxierung einzelner Gewerbegrundstücke nach dem Pauschalkriterium Lw'' = 60 dB(A) je m² der DIN 18005 unzureichend ist bzw. zu verfälschten Ergebnissen führt. 6.1.4 Keine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen Lw'' und LEK

Die in der DIN 18005 genannten flächenbezogenen Schallleistungspegel Lw'' können aufgrund ihrer prinzipiell unterschiedlichen Definition bezüglich der Schallausbreitungs-bedingungen nicht unmittelbar mit den in der DIN 45691 definierten LEK verglichen wer-den. Lediglich bei sehr geringen Entfernungen zwischen einem Gewerbe- oder Indu-striegebiet und den Immissionsorten weichen Lw'' und LEK kaum voneinander ab. 6.1.5 Installierbare Schallleistungen

Die auf einem Grundstück tatsächlich installierbaren Schallleistungspegel können unter Umständen spürbar höher liegen, als die Emissionskontingente LEK. Voraussetzung hierfür ist eine Planung, die beispielsweise mittels optimierter Gebäudestellung und Positionie-rung relevanter betrieblicher Schallquellen möglichst sorgfältig auf die Anforderungen des Schallschutzes Rücksicht nimmt.

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6.2 Beurteilung der schalltechnischen Qualität der Kontingente

6.2.1 Allgemeine Einleitung

Ziel der durchgeführten Geräuschkontingentierung war zunächst, die verfügbaren Kon-tingente auf der Parzelle GE 2 im Süden des Plangebiets weitestgehend an die tatsäch-lichen schalltechnischen Erfordernisse der hier ansässigen Schreinerei anzupassen, wo-bei nach Möglichkeit Rücksicht auf angemessene betriebliche Erweiterungsmöglichkei-ten genommen werden sollte. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Festsetzung der Emissionskontingente den Bestandsschutz gefährden oder gar nachträgliche betriebli-che Einschränkungen zur Folge haben könnte. Im nächsten Schritt wurden der Parzelle GE 1, die als Standort für die geplante Erweite-rung eines Holzhandelsbetriebs vorgesehen ist, jeweils so hohe Emissionskontingente zu-geteilt, dass die für das Deckblatt Nr. 1 verfügbaren Planwerte an allen Immissionsorten in der schutzbedürftigen Nachbarschaft eingehalten werden. Um die schalltechnische Qualität des geplanten Gewerbegebiets zu erhöhen, wurden schließlich am Immissionsort IO 4 im Norden der Planung (Wohnhaus "Fürstdobl 13a") Zu-satzkontingente vergeben (vgl. Kapitel 5.1.3 und 0). 6.2.2 Parzelle GE 2 (Schreinerei)

Der Betrieb der Schreinerei verursacht in der schutzbedürftigen Nachbarschaft lediglich Beurteilungspegel, welche den tagsüber in einem Dorfgebiet anzustrebenden Orientie-rungswert OWMD,Tag = 60 dB(A) bei weitem um mindestens 20 dB(A) unterschreiten. Dies lässt sich insbesondere damit begründen, dass die Schallabstrahlung der Außenwände durch die massive Bauweise des Betriebsgebäudes keine beurteilungsrelevanten Pegel-beiträge liefert, der Lieferverkehr mit Blick auf die Betriebsgröße (hier: 1-Mann-Betrieb) vernachlässigbar ist und außerdem keine stationären Anlagen im Freien betrieben wer-den. Zur Abdeckung der betrieblichen Erfordernisse wäre somit im Grunde ein um etwa 10 dB(A) niedrigeres Tagkontingent ausreichend, als es mit 64 dB(A)/m² zur Festsetzung empfohlen wird. Um künftig Erweiterungen oder die Ansiedlung eventuell lärmintensive-rer Nachfolgenutzungen zu ermöglichen, wurde dieser Parzelle gezielt ein höheres Emis-sionskontingent zugewiesen. Da nachts kein Betrieb stattfindet, wurde in diesem Bezugs-zeitraum kein Kontingent vergeben. Beurteilungsübersicht für die Parzelle GE 2 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 Prognostizierter Beurteilungspegel Lr [dB(A)] 36,6 37,4 30,2 26,6 Zulässiges Immissionskontingent LIK [dB(A)] 48,7 51,2 48,5 49,5 Einhaltung / Überschreitung -12,1 -13,8 -18,3 -22,9

IO 1 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 4", Fl.Nr. 489/2, hI = 5,2 m IO 2 (MD): ........ Maßgeblicher Immisionsort auf Fl.Nr. 488/2, hI = 5,2 m IO 3 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 11a", Fl.Nr. 485/3, hI = 5,2 m IO 4 (MD): ........ Wohnhaus "Fürstdobl 13a", Fl.Nr. 506/2, hI = 2,7 m

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6.2.3 Parzelle GE 1 (Holzhandel)

Der Parzelle GE 1 wurde tagsüber ein so hohes Kontingent zugestanden, dass die insge-samt für das Deckblatt verfügbaren Planwerte eingehalten werden. Der zulässige Wert von 70 dB(A)/m² ist dabei für die vorgesehene Nutzungsart als relativ hoch einzustufen. Analog zur Parzelle GE 2 wurde auch hier auf die Vergabe eines Nachtkontingents ver-zichtet, nachdem sich die Betriebszeiten des geplanten Holzhandels (vgl. Abbildung 21) auf die Tagzeit beschränken werden.

Abbildung 21: Lageplan mit Eintragung der Verkehrswege und der Betriebsgebäude /59/ Um die schalltechnische Eignung der Parzelle als Standort für die geplante Erweiterung des Holzhandelsbetriebs zu prüfen, wurden zunächst lediglich überschlägige Lärmprog-noseberechnungen auf Grundlage der erhaltenen Betreiberangaben zur Betriebscha-rakteristik /62/ und der vorliegenden Planunterlagen /59/ durchgeführt. Im Ergebnis war festzustellen, dass die aus dem o.g. Emissionskontingent resultierenden Immissionskontin-gente nur dann zur Abdeckung der anlagenbedingten Geräuschentwicklungen ausrei-chen werden, wenn verschiedene betriebliche und bauliche Randbedingungen einge-halten werden. So muss beispielsweise der ursprünglich auf den Holzlagerplätzen ange-dachte Betrieb einer Kreissäge zwingend in eine der beiden Lagerhallen verlegt wer-den. Außerdem müssen die Außenwände und das Dach der Halle eine Luftschalldäm-mung von mindestens 20 - 25 dB aufweisen, d.h. eine Errichtung in offener Holzständer-bauweise – konform zur bestehenden Halle (vgl. Abbildung 22) – scheidet aus. Die für eine Einhaltung der Schallschutzanforderungen im Detail notwendigen Maßnahmen werden im – noch zu erstellenden - schalltechnischen Gutachten zum Genehmigungs-verfahren untersucht und festgelegt.

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Abbildung 22: Bestehende Lager- bzw. Unterstellhalle in offener Holzständerbauweise Bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Planwerte wäre grundsätzlich ein um 2 dB(A) hö-heres Tagkontingent auf der Parzelle GE 1 zulässig. Weil jedoch die für einen lärmimmis-sionsschutzfachlich konfliktfreien Betrieb genannten Bedingungen auch im Fall von ent-sprechend höheren Immissionskontingenten gelten würden, wurde von einer Erhöhung des Kontingents auf 72 dB(A)/m² abgesehen. Ein derart hohes Kontingent wäre darüber hinaus vielmehr für ein emissionsträchtigeres Industriegebiet typisch bzw. angemessen.

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7 Schallschutz im Bebauungsplan

7.1 Musterformulierung für die textlichen Festsetzungen

• Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß der DIN 45691:2006-12

Das Plangebiet ist nach § 1 BauNVO hinsichtlich der maximal zulässigen Geräuschemis-sionen gegliedert. Zulässig sind nur Betriebe und Anlagen, deren Geräusche in ihrer Wir-kung auf maßgebliche Immissionsorte im Sinne von Nr. A.1.3 der TA Lärm die in der fol-genden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691:2006-12 weder während der Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten: Zulässige Emissionskontingente LEK [dB(A) je m²] Bauquartier mit Emissionsbezugsfläche SEK LEK,Tag LEK,Nacht GE 1: SEK ~ 2.230 m² 70 -- GE 2: SEK ~ 4.965 m² 64 --

SEK: .................... Emissionsbezugsfläche = Grundstücksfläche abzüglich der Ausgleichsfläche Am Wohnhaus "Fürstdobl 13a" auf dem Grundstück Fl.Nr. 506/2 der Gemarkung Neukir-chen gelten tagsüber um 6 dB(A) erhöhte Zusatzkontingente.

Die Einhaltung der jeweils zulässigen Emissionskontingente ist nach den Vorgaben der DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 zu prüfen. Die Ermittlung der Immissionskontingente er-folgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 4.5 unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. Überschreitungen der Emissionskontingente auf Teilflächen sind nur dann möglich, wenn diese nachweislich durch Unterschreitungen anderer Teilflächen des gleichen Be-triebes/Vorhabens so kompensiert werden, dass die für die untersuchten Teilflächen in der Summe verfügbaren Immissionskontingente eingehalten werden. Die Festsetzung von Emissionskontingenten gilt nicht für Immissionsorte mit der Schutzbe-dürftigkeit eines Gewerbegebiets. 7.2 Musterformulierung für die textlichen Hinweise

In den Einzelgenehmigungsverfahren soll durch die Bauaufsichtsbehörde nach § 1 Ab-satz 4 BauVorlV die Vorlage schalltechnischer Gutachten angeordnet werden. Qualifi-ziert nachzuweisen ist darin für alle maßgeblichen Immissionsorte im Sinne von Nr. A.1.3 der TA Lärm, dass die zu erwartende anlagenbezogene Geräuschentwicklung durch das jeweils geplante Vorhaben mit den als zulässig festgesetzten Emissionskontingenten LEK respektive mit den damit an den maßgeblichen Immissionsorten einhergehenden Immissionskontingenten LIK übereinstimmt. Dazu sind die Beurteilungspegel unter den zum Zeitpunkt der Genehmigung tatsächlich anzusetzenden Schallausbreitungsverhält-nissen (Einrechnung aller Zusatzdämpfungen aus Luftabsorption, Boden- und Meteoro-logieverhältnissen und Abschirmungen sowie Reflexionseinflüsse) entsprechend den geltenden Berechnungs- und Beurteilungsrichtlinien (in der Regel nach der TA Lärm) zu ermitteln und vergleichend mit den Immissionskontingenten zu bewerten, die sich aus

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der vom jeweiligen Vorhaben in Anspruch genommenen Teilfläche der Emissionsbe-zugsfläche nach der festgesetzten Berechnungsmethodik der DIN 45691:2006-12 errech-nen. 7.3 Musterformulierung für die Begründung

Zur Absicherung der Verträglichkeit der Bauleitplanung mit der Schutzbedürftigkeit der Nachbarschaft vor unzulässigen anlagenbezogenen Lärmimmissionen wurde durch das Sachverständigenbüro "hoock farny ingenieure", Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut, mit Datum vom 29.05.2017 ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse in der Form maximal zulässiger Emissionskontingente LEK nach DIN 45691:2006-12 auf den Grundstücksflächen abzüglich der Ausgleichsflächen festgesetzt werden. Die Festsetzung zulässiger Emissionskontingente regelt die Aufteilung der möglichen Ge-räuschemissionen innerhalb des Geltungsbereichs der Planung (Gliederung). Sie soll si-cherstellen, dass unter Berücksichtigung der Summenwirkung mit der Lärmvorbelastung durch die bereits ausgewiesenen Gewerbegebiete im Planungsumfeld sowie unter Frei-haltung von Pegelreserven für die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan lang-fristig zusätzlich vorgesehene Ausweisung von Gewerbegebieten nördlich der Kreisstra-ße PA 11 an allen bestehenden und künftig möglichen Immissionsorten in der Nachbar-schaft eine Einhaltung respektive eine Unterschreitung der Orientierungswerte gewähr-leistet ist, die gemäß Teil 1 zu Beiblatt 1 der DIN 18005 jeweils anzustreben sind. Besonderes Augenmerk wurde bei der Verteilung der zulässigen Emissionskontingente darauf gelegt, dass die Kontingente auf der Parzelle GE 2 zur Abdeckung der betriebli-chen Erfordernisse der hier ansässigen Schreinerei ausreichen. Somit sind alle auf der Ebene der Bauleitplanung sinnvollen Vorkehrungen getroffen, um die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärmimmissio-nen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schützen.

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8 Zitierte Unterlagen

8.1 Literatur zum Lärmimmissionsschutz

2. VDI-Richtlinie 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976

6. Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987

13. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989

22. Handwerk und Wohnen – Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Ver-gleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/2005, TÜV Rheinland Group, 2005

39. DIN ISO 9613-2 Entwurf, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997

41. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm) vom 26.08.1998

44. Taschenbuch der Technischen Akustik, 2. Auflage, M. Heckl, H. A. Müller, 1995

47. DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau – Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002

52. Parkplatzlärmstudie, 6.Auflage 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Vorbeifahrt-pegel verschiedener Fahrzeuge

53. DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006

8.2 Projektspezifische Unterlagen

54. Abrundungssatzung für den Ortsteil Neukirchen/Inn Fürstdobl der Gemeinde Neu-burg am Inn, 28.05.1999

55. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 2" der Gemeinde Neuburg am Inn, 07.12.1999

56. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 3" der Gemeinde Neuburg am Inn, 06.06.2002

57. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 4" der Gemeinde Neuburg am Inn, Deckblatt Nr. 1, 11.04.2005

58. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" der Gemeinde Neuburg am Inn, 26.06.2007

59. Vorentwurf Verkehrsanlage vom 23.01.2017, Planungsbüro Kosa, Fürstenzell

60. Deckblatt Nr. 39 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuburg am Inn, Entwurf vom 15.03.2017, Planungsbüro Kosa, Fürstenzell

61. Informationen zur bauplanungsrechtlichen Situation im Untersuchungsbereich, E-Mail vom 28.03.2017, Gemeinde Neuburg am Inn

62. Informationen zur Betriebscharakteristik des geplanten Holzhandels, E-Mail vom 30.03.2017, Teilnehmer: Hr. Malaun (Betreiber); Fr. Aigner (hoock farny ingenieure)

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63. Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Fürstdobl 6" der Gemeinde Neuburg am Inn, Entwurf vom 03.04.2017, Planungsbüro Kosa, Fürstenzell

64. Ortstermin am 04.04.2017 in Fürstdobl mit Besichtigung der Betriebe, Teilnehmer: Hr. Zöls (Schreinerei Zöls), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure)

65. Digitales Gelände- und Gebäudemodell für den Untersuchungsbereich, Stand: 12.05.2017, Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, München

66. Abstimmung der Vorgehensweise bei der Kontingentierung bzw. bei der Vergabe der Emissionskontingente, Telefonat vom 17.05.2017, Teilnehmer: Hr. Mauser (LRA Passasu), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure)

67. Informationen zur zulässigen Nutzung des Gebäudes "Fürstdobl 11", Telefonat vom 18.05.2017, Teilnehmer: Hr. Kellndorfer (LRA Passasu), Fr. Aigner (hoock farny ingeni-eure)

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9 Anhang

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9.1 Aufteilung der Immissionskontingente auf die Bauquartiere

IO1 7 Konti gesamt Einstellung: Letzte direkte Eingabe x = 4603881,75 m y = 5376599,61 m z = 5,20 m

Tag Nacht

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

GE2 (Schreinerei) 48,732 48,732

GE1 (Malaun) 48,385 51,572

Summe 51,572

IO2 7 Konti gesamt Einstellung: Letzte direkte Eingabe x = 4603872,96 m y = 5376657,48 m z = 5,20 m

Tag Nacht

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

GE2 (Schreinerei) 51,175 51,175

GE1 (Malaun) 51,040 54,118

Summe 54,118

IO3 7 Konti gesamt Einstellung: Letzte direkte Eingabe x = 4603808,27 m y = 5376775,50 m z = 5,20 m

Tag Nacht

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

GE1 (Malaun) 55,099 55,099

GE2 (Schreinerei) 48,448 55,949

Summe 55,949

IO4 8 Zusatzkontingent Einstellung: Letzte direkte Eingabe x = 4603701,40 m y = 5376856,71 m z = 2,70 m

Tag Nacht

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

GE1 (Malaun)* 54,582 54,582

GE2 (Schreinerei)* 49,523 55,761

Summe 55,761

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9.2 Planunterlagen

Page 41: SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN...Projekt: NBI-4037-01 / 4037-01_E01.docx vom 29.05.2017 Seite 5 von 41 1.3 Schalltechnische Gliederung Der Geltungsbereich des Deckblatts wird schalltechnisch

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Plan 1 Aufsummierte Immissionskontingente ∑LIK, Tagzeit in 5,2 m über GOK