Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen ... · Volkswagen AG sowie dem an- und...
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Schalltechnisches Gutachten
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘
in Braunschweig
Bericht-Nr.: P 84/18
Umfang: 25 Seiten
plus 2 Anlagen (2 Seiten DIN A 4)
Datum: 15.05.2018
Auftraggeber: Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Bearbeiter: Dipl.-Geoökol. H. Arps
Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Quelle: Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, 2019
Lageplan Variante 1 a BS-Parkplatz Ohefeld (Vorabzug)
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Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘
Bericht Nr. P 84/18 Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung ................................................................................................ 3
2 Allgemeine Angaben ........................................................................................... 4
2.1 Planungsgrundlagen .................................................................................. 4
2.2 Vorgehensweise ........................................................................................ 5
3 Untersuchungsraum ........................................................................................... 6
4 Ermittlung der Geräuschemissionen ................................................................. 7
4.1 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets ............................................. 7
4.2 Geräuschquellen im Plangebiet................................................................ 14
5 Bewertung der Geräuschimmissionen ............................................................ 15
5.1 Berechnungsmodell ................................................................................. 15
5.2 Berechnungsgröße................................................................................... 16
5.3 Beurteilungsgrundlagen ........................................................................... 16
5.4 Beurteilungspegel im Plangebiet .............................................................. 18
5.5 Sonstige Prüfschritte ................................................................................ 20
5.6 Qualität der Prognose .............................................................................. 21
6 Schallschutzmaßnahmen .................................................................................. 21
6.1 Hinweise und weitergehende Empfehlungen............................................ 22
7 Zusammenfassung ............................................................................................ 23
8 Quellen ............................................................................................................... 24
9 Anlagen .............................................................................................................. 25
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1 Aufgabenstellung
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt in der Gemarkung Rühme die Aufstellung des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘. Der Planbereich umfasst die nördliche
Teilfläche des bisherigen Mitarbeiterparkplatzes der Volkswagen AG an der Straße Ohefeld bzw.
eine früher als Lagerplatz genutzte Fläche sowie eine Zufahrt und eine Grünfläche. Das Plan-
gebiet ist rund 2,0 ha groß (siehe Abbildung 1). Innerhalb des Plangebiets sieht die Volkswagen
AG als Vorhabenträgerin die Errichtung und den Betrieb einer Betriebs-Kindertagesstätte vor,
wobei im ersten Schritt eine Kindertagesstätte (KiTa) mit fünf Gruppen eröffnet werden soll. Eine
mögliche Erweiterung findet im Bebauungsplan ebenfalls bereits Berücksichtigung.
Nachdem die Volkswagen AG im Jahr 2011 einen Antrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
[5] auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Parkpalette an gleicher
Stelle stellte, hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig am 21.06.2011 den
zugehörigen Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung der Planung wurde vom Verwaltungs-
ausschuss am 08.03.2016 beschlossen, nachdem seitens der Volkswagen AG die Errichtung
einer Betriebs-Kindertagesstätte vorgesehen wird. Weil sich das Vorhaben im Außenbereich
nach § 35 BauGB befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Abbildung 1 Übersicht Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Abbildung ohne Maßstab)
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und zur Vorbeugung vor schädlichen Umweltein-
wirkungen durch Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] ist
eine schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet zu erstellen. Hierzu werden die
Geräuscheinwirkungen der umliegenden Emissionsquellen auf das Plangebiet bzw. das geplante
Vorhaben geprüft sowie bei Bedarf Empfehlungen zum Schallschutz erarbeitet. Außerdem wird
ein Nachweis zur immissionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der geplanten Nutzung gegen-
über den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft geführt.
Für die Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Emissionen werden als Geräuschquellen
der Landverkehr (Straßen- und Schienenverkehr) und
Plangebiet
Quelle: www.umweltkarten-niedersachsen.de, 2018
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Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘
Bericht Nr. P 84/18 Seite 4
die gewerblichen / industriellen Betriebe (v. a. Volkswagen AG)
im Untersuchungsraum berücksichtigt. Im Gutachten erfolgen die Ermittlung und Bewertung
dieser aus der Nachbarschaft auf das Plangebiet einwirkenden Emittenten auf Grundlage der
DIN 18005 Schallschutz im Städtebau [8] in Verbindung mit den zugehörigen Regelwerken zur
Berechnung der Quellen. Abschließend werden bei Bedarf Empfehlungen für Festsetzungen
zum Immissionsschutz erarbeitet, die die angestrebte Nutzung sicherstellen.
2 Allgemeine Angaben
2.1 Planungsgrundlagen
Für die Erstellung des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wurden die folgenden
Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und vom Auftragnehmer
recherchiert:
Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan RH 61 Ohefeld-Nord, Stadt
Braunschweig, Stand vom 28.07.2017, Maßstab 1:1.250
Lageplan Variante 1 a BS – Parkplatz Ohefeld, Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, Hamburg;
Maßstab 1:500, Stand vom 08.04.2019
Zeichnerische Festsetzungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord, RH 61,
Entwurf zu § 3 (2) BauGB, Carsten Meier Architekten Stadtplaner BDA, Braunschweig;
Maßstab 1:1.000, Stand 11.04.2019
Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord,
RH 61, Entwurf zu § 3 (2) BauGB, Carsten Meier Architekten Stadtplaner BDA,
Braunschweig; Maßstab 1:1.000, Stand 11.04.2019 (siehe Anlage A)
Ansichten (Süd-/Ost-/West und Nord-Fassade) Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhaben-
bezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord, RH 61, Entwurf zu § 3 (2) BauGB, Carsten Meier
Architekten Stadtplaner BDA, Braunschweig; Maßstab 1:200, Stand 26.04.2019
Beschlussvorlage Stadt Braunschweig, vorhabenbezogener Bebauungsplan RH 61 Ohefeld-
Nord, RH 61, Änderung des Aufstellungsbeschlusses; Stadt Braunschweig, Dezernat III,
Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, 16-01424, Stand vom 03.02.2016 (2 Seiten
DIN A 4)
Erste Einschätzung zur Planung und Umweltbericht, vorhabenbezogener Bebauungsplan
RH 61 Ohefeld-Nord, RH 61; c. meier architekten stadtplaner, Braunschweig, Stand vom
28.07.2017 (7 Seiten DIN A 4)
Stadt Braunschweig Flächennutzungsplan Fortschreibung Neufassung (2005), Stand der
Fortschreibung 03/2019, Maßstab 1:15.000, Quelle: Link, Zugriff 05/2019
geltende Bebauungspläne der Stadt Braunschweig im Untersuchungsraum (z. B. Bebau-
ungsplan RH 20 ‘Guntherstraße Nord‘, Planzeichnung und textliche Festsetzungen vom
14.04.1980; Bebauungsplan RH 42, Planzeichnung vom 02.03.1968), Quelle: Bebauungs-
plan-Kataster im Geoportal FRISBI der Stadt Braunschweig, Link, Zugriff 04/2018
Lärmkartierung Ballungsraum Braunschweig, Quelle: Umweltinformationssystem im Geo-
portal FRISBI der Stadt Braunschweig, Link, Zugriff 05/2019
Simulationsmodell zur Lärmkartierung im Ballungsraum Braunschweig (Auszug), Stadt
Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz (cna-Datei)
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Gebietsausweisung der unmittelbaren Umgebung, Stadt Braunschweig, Fachbereich
Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz (pdf-Datei)
Schallplan Braunschweig 2013 - Volkswagenwerk Braunschweig: Beurteilung der Geräusch-
situation; K-SG-A Arbeitsschutz, Lärmschutz, Strahlenschutz, Wolfsburg; Stand 21.11.2013
(19 Seiten DIN A 4 plus Anhänge)
Ortstermin zur Sichtung des Untersuchungsraum am 01.02.2018
2.2 Vorgehensweise
Im Rahmen des vorliegenden Schallgutachtens werden sowohl die zukünftig zu erwartenden
Geräuscheinwirkungen innerhalb des Plangebiets als auch die Auswirkungen aufgrund der
geplanten Nutzung auf die Nachbarschaft untersucht. Eine entsprechende Prognose ist
notwendig, wenn nicht aufgrund von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Anlagen bzw.
Nutzungen im Voraus absehbar ist, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sichergestellt ist.
Bei dem Gutachten handelt es sich um eine detaillierte Prognose in Anlehnung an die Vorgaben
aus A.2.3 TA Lärm [4], die unter anderem ein Verfahren zur Schallausbreitungsberechnung
vorgibt. Hierzu wird im ersten Schritt auf Grundlage der Planungsunterlagen ein digitales
Simulationsmodell (DSM) erstellt, indem die Quellen und Ausbreitungsbedingungen nachgebildet
werden. Dabei ist diejenige Nutzung bzw. bestimmungsgemäße Betriebsart der Quellen zu
erfassen, die in ihrem Einwirkungsbereich die höchsten Beurteilungspegel an den kritischen
Immissionsorten in der Nachbarschaft bzw. im Bereich des Plangebiets verursachen.
Innerhalb des Plangebiets wird aufgrund der Verkehrslärmquellen die Einhaltung der schall-
technischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 überprüft. Weiterhin wird
aufgrund des Gewerbelärms (Betrieb Volkswagen AG) die Einhaltung der Immissionsrichtwerte
der TA Lärm untersucht. Der TA Lärm kommt für die Bauleitplanung eine weitergehende
Bedeutung zu, weil sie Anforderungen an gewerbliche Anlagen anhand von Immissionsricht-
werten festlegt, die im Rahmen einer Genehmigung nach BImSchG [1] überprüft werden.
Für die Bewertung werden die rechnerisch ermittelten Beurteilungspegel Lr mit den schall-
technischen Orientierungswerten (aus Beiblatt 1 zur DIN 18005) bzw. Immissionsrichtwerten
(siehe TA Lärm) abgeglichen. Dabei ist zur Identifizierung der lautesten Situation eine
Differenzierung zwischen Tag und Nacht sowie die einzelnen Geschossebenen notwendig. Falls
Überschreitungen identifiziert werden, sind im Folgeschritt Schallschutzmaßnahmen zu prüfen,
die helfen sicherzustellen, dass zukünftig keine Überschreitungen zu erwarten sind.
Dabei werden die Geräuschimmissionen im Planbereich sowie an den Fassaden der geplanten
Gebäude berücksichtigt. Damit werden auch mögliche Beeinträchtigungen von Außenwohn-
bereichen abgebildet. Für die beabsichtigte Errichtung der KiTa wird auch die Geräuschsituation
im Außenbereich betrachtet, der als Spielfläche genutzt wird. Die abschließenden Empfehlungen
für Festsetzungen und deren Begründungen stellen Empfehlungen für die spätere Aufstellung
des Bebauungsplans dar, die einen angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen sicherstellen.
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3 Untersuchungsraum
Das Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ befindet sich im Norden der Stadt Braunschweig und besitzt eine
Fläche von ca. 2,0 ha innerhalb der Gemarkung Rühme (Flur: 2). Es liegt nordöstlich des Werks-
bereiches der Volkswagen AG an der Hamburger Straße. Im Westen schließen sich Kleingärten
sowie die ‘Vorwerksiedlung‘ und im Norden sowie Osten Grünflächen der Schunterauen an.
Südlich direkt anschließend befindet sich eine Pkw-Stellplatzanlage für die Mitarbeiter der
Volkswagen AG, wobei die nördliche Teilfläche des Parkplatzes im zukünftigen Plangebiet
RH 61 aufgeht (siehe Abbildung 2). Weiterhin befand sich innerhalb des Planbereichs früher eine
Logistikstellfläche bzw. ein Lagerplatz.
Abbildung 2 Vorhaben- und Erschließungsplan ‘Ohefeld-Nord‘ (Ausschnitt ohne Maßstab)
Der Untersuchungsraum ist geprägt durch die bestehende großflächige Stellplatzanlage der
Volkswagen AG, die den Planbereich derzeit vollständig versiegelt, sowie die nördlich und östlich
anschließenden Grünflächen der Schunterauen (siehe Abbildung 3). Die Erschließung des Plan-
gebiets erfolgt vom Süden her über die Straße Ohefeld und die angrenzende Stellplatzanlage.
Eine weitere Anbindung für den Fuß- und Radverkehr an die westlich gelegene ‘Vorwerk-
siedlung‘ befindet sich im Nordwesten. Genutzt wird die Stellplatzanlage bislang aufgrund einer
befristeten Genehmigung für 1.200 Pkw-Stellplätze, wobei derzeit ca. 1.000 (750 im Winter)
Pkw-Stellplätze genutzt werden.
Abbildung 3 Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Fotos: GeräuscheRechner 04/2016)
Blickrichtung Norden Blickrichtung Osten Blickrichtung Süden
Quelle: Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, 2019
, 2018
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Der Planbereich wird durch Geräuschimmissionen des südwestlich gelegenen Werks der
Volkswagen AG sowie dem an- und abfahrenden Verkehr auf der Stellplatzanlage beeinträchtigt.
Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass in der Regel keine nennenswerten Umweltein-
wirkungen durch Geräusche aus dem Landverkehr auftreten können (siehe Kapitel 4.1).
Außerdem sind weder durch die benachbarte Kleingartenanlage noch durch das Wohngebiet
entlang Innsbrucker Straße, Wiener Straße etc. nennenswerte Geräuschemissionen zu erwarten.
Das Plangebiet befindet sich Außenbereich nach § 35 BauGB, so dass die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich ist. In den im Untersuchungsraum geltenden Bebauungsplänen
sind keine Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz (z. B. Lärmschutzanlagen, Emissions-
kontingente) enthalten, die für die Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind. Im
Flächennutzungsplan der Stadt Braunschweig sind für den betroffenen Bereich Flächen für
Landwirtschaft oder Wald dargestellt (siehe Abbildung 4). Für die Nutzung im Plangebiet wird in
Rücksprache mit der Stadt Braunschweig das Schutzniveau Mischgebiet (MI) unterstellt.
Abbildung 4 Flächennutzungsplan Stadt Braunschweig (Ausschnitt ohne Maßstab)
4 Ermittlung der Geräuschemissionen
Für die Ermittlung der Geräuschquellen im Untersuchungsraum erfolgt im Weiteren eine
Differenzierung in die Emittenten, die sich außerhalb und innerhalb des Plangebiets befinden.
Von außerhalb wirken als Quellen die Gewerbeanlagen sowie der Landverkehr ein (siehe
Kapitel 4.1). Innerhalb des Plangebiets ist der geplante Betrieb der KiTa zu berücksichtigen
(siehe Kapitel 4.2). Die bisherige Nutzung innerhalb des Plangebiets, das derzeit als Bestandteil
des Mitarbeiterparkplatzes genutzt wird sowie in einem Teilbereich als Logistikstellfläche bzw.
Lagerplatz genutzt wurde, entfallen zukünftig.
4.1 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets
Als immissionsrelevante Geräuschquellen, die auf das Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ einwirken
können, werden die angrenzende industrielle Nutzung der Volkswagen AG sowie der Land-
verkehr untersucht. Weitere potenzielle Geräuschquellen werden als nicht relevant für den Plan-
bereich eingestuft. Hierzu zählen vor allem der Gewerbepark Braunschweig Steinriedendamm
Stand der Fortschreibung 03/2019 Quelle: Stadt Braunschweig, 2019
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(ehemals DIBAG Gewerbepark), der sich nordöstlich des Plangebiets in > 400 m Entfernung
befindet. Hier sind die einzelnen Gebäude und Teilflächen an unterschiedliche Betriebe
(Spediteure, Dienstleister etc.) vermietet.
4.1.1 Landverkehr
Als nächstgelegene öffentliche Straßenabschnitte sind südlich des Plangebiets die Straßen
Ohefeld (Entfernung ≥ 150 m), Riesebergstraße (≥ 160 m) und Guntherstraße (≥. 120 m) zu
betrachten. Weiterhin befinden sich westlich in ≥. 160 m Entfernung diverse Neben- bzw. Wohn-
straßen im Bereich der ‘Vorwerksiedlung‘ (Innsbrucker Straße, Wiener Straße etc.). Sowohl auf-
grund der genannten Mindestabstände sowie der Abschirmung durch die Bestandsbebauung
kann man davon ausgehen, dass sich der Straßenverkehr unter Maßgabe der aktuell bzw.
absehbaren Verkehrsmengen nicht immissionsrelevant auf das Plangebiet auswirkt.1
Die vorliegenden Ergebnisse zur Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG [15] für das Prognosejahr 2025 im Ballungsraum Braun-
schweig bestätigen diese Annahme (siehe Abbildung 5). Der Straßenverkehrslärm liegt im
Bereich der geplanten Nutzung im Plangebiet für den Lärmindex LNIGHT (8 Stunden) bei
≤ 45 dB(A) und für den Lärmindex LDEN (24 Stunden) bei ≤ 55 dB(A)2. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Lärmindizes auf Grundlage einer Rechenvorschrift ermittelt wurden,
die üblicherweise nicht für die Bauleitplanung bzw. Genehmigungsplanung angewandt wird.
Abbildung 5 Lärmkartierung Straßenverkehr 2025 (Ausschnitte ohne Maßstab)
1 Für die nächstgelegenen Straßenabschnitte zum Plangebiet kann man laut Verkehrsmengenkarte der Stadt Braunschweig für
den Analysefall 2016 [14] ein Verkehrsaufkommen (WTV) in Höhe von bis zu 8.200 Kfz/24h (Ohefeld) erwarten. 2 Es ist zu beachten, dass für diese Berechnungen der VW-Parkplatz als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs betrachtet wird
und somit die Berechnungsergebnisse höher ausfallen. Es handelt sich eigentlich um Gewerbelärm, der dem Anlagenbetrieb zuzuordnen ist.
Lärmindex LDEN Lärmindex LNight
Quelle: http://geoportal.braunschweig.de, 05/2019
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Die Geräuschsituation im kritischen Beurteilungszeitraum Nacht bietet aber einen guten Anhalt
zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms. Der schalltechnische Orientierungswert aus dem
Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 [9] beträgt beim Verkehrslärm für ein Mischgebiet (MI) nachts
50 dB(A), so dass die Belastung aus dem Straßenverkehr im Planbereich mindestens ≥ 5 dB(A)
niedriger ausfällt.
Südlich des Plangebiets verläuft die DB Strecke 1722 (BS-Gliesmarode ↔ BS-Watenbüttel), die
ausschließlich für den Güterverkehr genutzt wird. In Bezug auf den Schienenverkehrslärm kann
man davon ausgehen, dass er sich nicht immissionswirksam auf die geplante Nutzung auswirkt.
Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Mindestabstand von rund 200 m zwischen
Gleisanlage und der geplanten KiTa sowie den vorliegenden Ergebnissen zur Lärmkartierung
des Schienenverkehrs nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG [15] im Ballungsraum
Braunschweig (siehe Abbildung 6). Der Schienenverkehrslärm beträgt demnach im Plangebiet
für den Lärmindex LNIGHT (8 Stunden) deutlich < 45 dB(A) und für den Lärmindex LDEN (24
Stunden) deutlich < 55 dB(A), so dass auch hier die Bewertung in Anlehnung an die DIN 18005
zeigt, dass die schalltechnischen Orientierungswerte sicher eingehalten werden.
Abbildung 6 Lärmkartierung Schienenverkehr – Stand 06/2017 (Ausschnitte ohne Maßstab)
Damit kann die Annahme bestätigt werden, dass sich der öffentliche Schienen- und Straßen-
verkehrslärm nicht erheblich auf das Plangebiet auswirkt bzw. vor Ort schädliche Umweltein-
wirkungen durch Verkehrsgeräusche ausgeschlossen werden können. Die Nutzung des
Mitarbeiterparkplatzes ist als Bestandteil der Volkswagen AG zu betrachten (siehe Kapitel 4.1.1).
Weitere immissionsrelevante Schallquellen, die auf das Plangebiet einwirken, können aus-
geschlossen werden.
4.1.2 Gewerbe- und Industrieanlagen
In der Nachbarschaft zum Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ befindet sich das Werk Braunschweig der
Volkswagen AG. Aufgrund eines Abstands > 200 m zu den nächstgelegenen Werkhallen kann
man davon ausgehen, dass das Plangebiet einer Lärmvorbelastung ausgesetzt ist (siehe
Abbildung 7). Dies gilt umso mehr, weil auch der unmittelbar angrenzende Mitarbeiterparkplatz
Quelle: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de, 2019
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als Bestandteil des VW-Werks anzusehen ist und das Plangebiet beeinträchtigt. Beim Werk
Braunschweig handelt sich um eine genehmigungspflichtige Anlage nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1], die als Gewerbegebiet (GE) bzw. eingeschränktes
Industriegebiet (GIe) festgesetzt ist und dessen schalltechnische Ermittlung und Bewertung
anhand der TA Lärm [4] erfolgt.
Zur Berücksichtigung der Geräuschemissionen aus dem Betrieb des Automobilwerks werden die
Ergebnisse aus dem aktuellen ‘Schallplan‘ herangezogen, in dem die akustische Situation am
Standort ermittelt und bewertet wird. Das Gutachten wurde mit Stand vom 11/2013 erstellt und
bildet den Status-quo 2013 und das Erweiterungskontingent (Prognose 20XX) ab. Der Schallplan
wird alle sechs Jahre fortgeschrieben, wobei die aktuelle Fortschreibung nicht vorliegt.3
Für die einzelnen Teilflächen des VW-Werks werden die zugehörigen Schallleistungspegel (ohne
die Erweiterungsflächen) übernommen, die den Status-quo abbilden und für die schalltechnsiche
Beurteilung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans maßgeblich sind. Die
Erweiterungsflächen de Volkswagen AG werden nicht berücksichtigt, weil für die schall-
technische Beurteilung der derzeit planungsrechtlich genehmigte Betrieb maßgeblich ist. Für die
Teilflächen werden Schallleistungspegl LWA von 91 bis 110 dB(A) zu Grunde gelegt, so dass sich
ein Gesamtschallleistungspegel LWA in Höhe von 115 dB(A) für den Beurteilungszeitraum Nacht
ergibt (siehe Tabelle 1).
Abbildung 7 Lage Plangebiet RH 61 zum Volkswagen Werk (Abbildung ohne Maßstab)
3 Nachdem die zu Grunde liegenden schalltechnischen Messungen bereits durchgeführt wurden, sind laut Aussage der
Volkswagen AG keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.
Quelle: https://www.bing.com, 2018
VW-Werk
ca. 210 m ca. 200 m
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Tabelle 1 Annahmen Schallleistungspegel Flächenquellen Automobilwerk Braunschweig (Status-quo)
Werksbereich Hauptgeräuschquelle
Schallleistungs-
pegel LWA
Quellpunkthöhe
[dB(A)/m2] [m]
A Halle 1-2, Verwaltung Kühltürme 108 0,5 – 2,5 (ᴓ 2,0)
B Halle 3 Absaugungen, Kamine 101 0,1 – 12,5 (ᴓ 10,0)
C DKTL technische Abluftanlagen 100 1,0 – 31,5 (ᴓ 20,0)
D Halle 4 technische Abluftanlagen 101 0,5 – 14,0 (ᴓ 8,0)
E Halle 5, Bürorandbau technische Abluftanlagen 109 0,1 – 20,0 (ᴓ 15,0)
F Halle 7 Werkzeugbau technische Abluftanlagen 91 1,0 – 3,0 (ᴓ 2,0)
G Hall 8 DLP technische Abluftanlagen 99 0,5 – 2,0 (ᴓ 2,0)
H Halle 10 technische Abluftanlagen 102 0,2 – 20,0 (ᴓ 15,0)
I Heizhaus Fassade 85 1,0 – 37,0 (ᴓ 20,0)
L Logistik Verkehr, Verladung 110 1,0 – 2,0 (ᴓ 2,0)
P Parkplätze Fahrzeugverkehr 99 0,5 (ᴓ 0,5)
Z Erweiterungen Geplante Abluftanlagen 98 -
Hinweise: Die Verortung der Werksbereiche erfolgte aus den Angaben im ‘Schallplan‘ (siehe dort Bild 2, Seite 9); die
Quellpunkthöhen wurden den Angaben im ‘Schallplan‘ entnommen (siehe dort Anhang B).
Es wird ein Dauerbetrieb über 24 h pro Tag und sieben Tage die Woche angenommen. Für kurz-
zeitige Geräuschspitzen sind im ‘Schallplan‘ keine Angaben enthalten. Man geht davon aus,
dass die Anlagengeräusche mit einen gleichmäßigen Geräuschcharakter an den Immissions-
orten auftreten. Diese Annahme wird als plausibel bewertet und übernommen. Die Emissions-
punktehöhen sind den Angaben im vorliegenden ‘Schallplan‘ entnommen; sie betragen 0,5 m
GOK (Bsp. Pkw-Parkplatz) bis 37,0 m GOK (Bsp. Kamin Heizhaus), wobei für die einzelnen
Werksbereiche rechnerisch eine mittlere Quellpunkthöhe unterstellt wird.
Die Berechnung des Anlagenlärms wird anhand der Angaben aus dem ‘Schallplan‘ nachgebildet,
indem die Berechnungen der Beurteilungspegel Lr an den kritischen Immissionsorten mit-
einander abgeglichen werden. Das Ausbreitungsmodell kann nicht vollständig übernommen
werden, weil einzelne Angaben im vorliegenden Gutachten nicht dokumentiert sind (z. B.
meteorologische Korrektur, Bodendämpfung). Es erfolgt zur Vereinfachung eine Betrachtung der
einzelnen Werksbereiche, indem auf eine Differenzierung in die einzelnen Geräuschquellen
entsprechend der Darstellung im ‘Schallplan‘ verzichtet wird. Ebenso wird auf eine
Berücksichtigung des innerbetrieblichen Verkehrs (Lkw-Fahrwege, Verladung mit Gabelstaplern
etc.) verzichtet.
Aufgrund des nahezu kontinuierlichen Betriebs wird für die Bewertung im ‘Schallplan‘ allein der
kritische Beurteilungszeitraum Nacht (lauteste Stunde) herangezogen. Deswegen werden
einzelne Geräuschquellen, die ausschließlich im Beurteilungszeitraum Tag (6-22) stattfinden,
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vernachlässigt. Hierzu zählen laut Aussage der Volkswagen AG im nordöstlichen Teilbereich des
Werksgeländes unter anderem ein Schrottplatz und eine Leergutverladung.
Um diesen Sachverhalt zu würdigen, werden zur Berücksichtigung des Beurteilungszeitraums
Tag (6-22) die folgenden Annahmen ‘auf der sicheren Seite‘ getroffen, die in Summe einer
Pegelerhöhung um rund 10 dB(A) vom Beurteilungszeitraum Nacht auf Tag entsprechen:
Aufgrund der pauschalen Annahmen ergeben sich im Vergleich zum ‘Schallplan‘ um ca.
5 dB(A) höhere Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld des VW
Werks, die im Weiteren nicht korrigiert werden.
Es wird für den Beurteilungszeitraum Tag (6-22) emissionsseitig eine Pegelerhöhung um
5 dB(A) unterstellt.
Weil bereits im Vorhinein absehbar ist, dass der Parkplatzlärm des angrenzenden Mitarbeiter-
parkplatzes pegelbestimmend im Bereich des Plangebiets ist, wird diese Geräuschquelle
detailliert ermittelt. Für die Ermittlung dieser Geräuschemissionen wird auf die aktuelle Parkplatz-
lärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt [16] zurückgegriffen, die sich als allgemein
anerkanntes Verfahren etabliert hat. Die Parkplatzlärmstudie [16] stellt sicher, dass alle
Geräuschquellen aus dem Betrieb eines Parkplatzes (Parksuch- und Durchfahrtsverkehr etc.)
berücksichtigt werden und im Vergleich zu Messungen ein Ergebnis auf der sicheren Seite erzielt
wird.
Es werden im Folgenden für die Mitarbeiterstellplätze sowie die Stellplätze an der KiTa die
Anhaltswerte zur Bewegungshäufigkeit entsprechend der Parkplatzart ‘P+R-Platz‘, die der
Nutzung eines Mitarbeiterparkplatzes entspricht, zu Grunde gelegt. Hierbei wird für die
Mitarbeiter-Stellplätze das so genannte zusammengefasste Verfahren verwendet, in dem die
Teilschallquellen aus dem Ein- und Ausparken sowie aus dem Verkehr auf den Fahrgassen
gemeinsam betrachtet werden. Hier werden insgesamt 1.000 Pkw-Stellplätze berücksichtigt.
Dagegen wird für die Pkw-Stellplätze an der KiTa das getrennte Verfahren angewandt, indem die
Zufahrt separat betrachtet wird. Für alle Stellplätze und Fahrgassen wird unterstellt, dass sie
asphaltiert sind.
Es werden laut Parkplatzlärmstudie folgende Zuschläge für die Pkw-Stellplätze angesetzt:4
Zuschlag KStro für die Fahrgassen (Asphalt) KStro = 0,0 dB(A)
Zuschlag KPA für die Parkplatzart KPA = 0 dB(A)
Zuschlag KI für impulshaltige Geräusche KI = 4,0 dB(A)
Tabelle 2 Berechnungsansätze Pkw-Stellplatzanlagen Planbereich Ohefeld
Bezeichnung Bezugsgröße Umfang
Bezugsgröße
Anzahl der Bewegungen pro h und Bezugsgröße
Tag Nacht Nacht, lauteste
Stunde
Mitarbeiterparkplatz Anzahl Stellplätze 1.000 0,30 0,06 0,16
KiTa-Stellplätze (inkl. Erweiterung) Anzahl Stellplätze 18 0,30 0,06 0,16
4 Im Unterschied zur Vorgehensweise im ‘Schallplan‘ wird der Schallleistungspegel LWA mit einem Impulszuschlag KI gemäß
Parkplatzlärmstudie in Höhe von 4 dB(A) beaufschlagt.
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Unter Berücksichtigung dieser Zuschläge (siehe oben), der Berechnungsansätze der Parkplatz-
art (siehe Tabelle 2) sowie der Anzahl an Stellplätzen ergeben sich die in der Tabelle 3
dargestellten Schallleistungspegel LWA für diese Stellplatzanlagen. Für die kurzzeitigen
Geräuschspitzen sind im Bereich von Pkw-Stellplätzen das Türenschließen sowie das Heck-
klappenschließen zu berücksichtigen. Laut Parkplatzlärmstudie sind hierbei mittlere Maximal-
pegel LWAmax in 7,5 m Entfernung von bis zu 74 dB(A) nicht auszuschließen.
Tabelle 3 Schallleistungspegel Pkw-Stellplatzanlagen Planbereich Ohefeld
Nr. Bezeichnung Anzahl Stellplätze
Schallleistungspegel LWA
Tag Nacht, lauteste Stunde
[dB(A)] [dB(A)]
1 Mitarbeiterstellplatz 1.000 99,3 96,5
2 KiTa-Stellplatz 18 76,7 69,7
Die Zufahrt zum Stellplatz an der KiTa wird separat betrachtet, indem die Fahrzeugbewegungen
als Linienschallquelle berücksichtigt werden. Für die Fahrbewegungen werden die Emissions-
pegel Lm,E unter Maßgabe der erwarteten Fahrzeugbewegungen auf Grundlage der RLS-90 [3]
nach folgender Gleichung berechnet:
EStgStrovmEm DDDDLL )25(
, in dB(A)
mit Lm(25)
Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand
Dv Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit (hier: 30 km/h)
DStro Korrektur Straßenoberfläche (hier: Asphalt, KStro = 0 dB)
DStg Zuschlag für Steigungen (hier: DStg = 0)
DE Korrektur bei Spiegelschallquellen (wird in Software berücksichtigt)
Der Emissionspegel Lm,E werden für die beiden Beurteilungszeiträume Tag und Nacht berechnet.
Die Anzahl der Fahrbewegungen beträgt aufgrund der unterstellten Wechselrate 87 bzw. 9
Tag / Nacht pro Tag (lauteste Nachtstunde: 3 Bewegungen). Die Emissionspunktehöhe wird mit
0,5 m GOK angenommen. Dabei wird eine Höchstgeschwindigkeit v von 30 km/h sowie aufgrund
der unterstellten Asphaltdecke kein Zuschlag KStro angenommen.
Tabelle 4 Emissionspegel Lm,E Zufahrt Pkw-Stellplatzanlage KiTa
Pkw-Stellplatz Fahrzeugbewegungen Schallemission Lm,E
Nr. Teilfläche Tag (6-22) Nacht (22-6,
lauteste Stunde) Tag (6-22)
Nacht (22-6, lauteste Stunde)
3 Zufahrt KiTa-Stellplatz 87 3 35,9 33,3
Es ergeben sich auf Grundlage der unterstellten Wechselraten für die Zufahrt zu den Stellplätzen
an der geplanten KiTa Emissionspegel Lm,E in Höhe von 35,9 dB(A) bzw. 33,3 dB(A) Tag/Nacht.
Daraus lassen sich längenbezogene Schallleistungspegel LW‘,1h in Höhe von 54,9 dB(A)/m bzw.
52,3 dB(A)/m (Tag/Nacht) ableiten, wobei die Zufahrt rund 210 m lang ist.
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4.2 Geräuschquellen im Plangebiet
Durch die vorgesehene Nutzung des Plangebiets ‘Ohefeld-Nord‘ können schädliche Umweltein-
wirkungen durch Geräusche gegenüber den benachbarten schutzwürdigen Nutzungen im
Vorhinein ausgeschlossen werden. Das Plangebiet soll als Standort für eine KiTa bzw. Krippe
mit fünf Gruppen genutzt werden. Hierzu ist ein 1-geschossiger Neubau (siehe Abbildung 8) mit
einer Gebäudefläche von ca. 1.274 m² BGF sowie eine Außenbereich von bis zu 1.494 m²
vorgesehen (Details siehe Anlage A). Die Betriebs- bzw. Öffnungszeiten sind für eine ganztätige
Betreuung von 07.00 bis 23.00 Uhr (16 h) geplant.
Abbildung 8 Ansicht West-Fassade KiTa – Vorentwurf (Abbildung ohne Maßstab)
Allein aufgrund der notwendigen Erschließung des Plangebiets sowie der Stellplatznutzung sind
Geräuschemissionen zu erwarten. Die straßenseitige Erschließung des Plangebiets soll
zukünftig über die Straße Ohefeld erfolgen. Die Beurteilung des Fahrzeugverkehrs hat nach 7.4
TA Lärm zu erfolgen. Die Ermittlung des Parkplatzlärms erfolgt als Bestandteil des
Anlagenbetriebs im Untersuchungsraum. Dabei wird die Zufahrt separat von der eigentlichen
Stellplatzfläche betrachtet (siehe Kapitel 4.1.2).
Weiterhin kann man unterstellen, dass im Vergleich zur regulären Stellplatznutzung in der
unmittelbaren Nachbarschaft keine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens auftritt.
Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass der an- und abfahrende Verkehr zu den
Alltagserscheinungen zählt. Die Nutzung von Stellplätzen und die im Zusammenhang damit
entstehenden Geräuschemissionen stellen keine erheblichen oder unzumutbaren Störungen dar
und entsprechen in der Regel der Eigenart der Nutzung vor Ort.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinder-
spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich unter die Privilegierung nach § 22 (1a)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] fällt, wonach bei der Beurteilung vergleichbarer
Geräuscheinwirkungen in der Regel keine Immissionsrichtwerte herangezogen werden dürfen.
Diese Regelung bezieht sich zum Beispiel auf mögliche Kommunikationsgeräusche der Kinder
auf den Spielflächen im Außenbereich.
Quelle: Planungsgruppe Benes + Partner GmbH, 2019
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5 Bewertung der Geräuschimmissionen
Im Folgenden werden anhand von Ausbreitungsberechnungen die zukünftig zu erwartenden
Geräuschimmissionen im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ berechnet und anhand der schall-
technischen Orientierungswerte im Beiblatt 1 der DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau [8]
bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [4] bewertet (siehe Kapitel 5.4). Hierzu werden zu-
nächst die Grundlagen wie das Berechnungsmodell, die Berechnungsgröße und die
Beurteilungsgrundlagen erläutert (siehe Kapitel 5.1 – 5.3). Abschließend werden sonstige Prüf-
schritte gemäß Anforderung der TA Lärm bearbeitet (siehe Kapitel 5.5) sowie die Qualität der
Prognoseberechnungen analysiert (siehe Kapitel 5.6).
5.1 Berechnungsmodell
Zur Durchführung der schalltechnischen Ausbreitungsrechnungen werden alle für die Schall-
ausbreitung maßgeblichen baulichen Parameter digitalisiert, um ein digitales Simulationsmodell
(DSM) zu entwickeln. Dabei werden die derzeit vorhandene sowie die geplante Bebauungs-
struktur berücksichtigt. Für die Fassaden wird ein Reflexionsverlust in Höhe von 1 dB(A) zu
Grunde gelegt. Die Reflexionen werden im Simulationsmodell nach den Vorgaben der DIN 9613-
2 [12] bis zur ersten Reflexion berechnet. Die Quellen werden anhand der zur Verfügung
gestellten Planunterlagen (hier: ‘Schallplan‘ Braunschweig 2013, Volkswagen AG) verortet,
indem die einzelnen Teilschallquellen als Flächenschallquellen (Werksbereiche A – P) im
Ausbreitungsmodell berücksichtigt werden.
Zur Berücksichtigung der Höhendifferenzen im Untersuchungsraum werden Höhenlinien aus
dem Simulationsmodell der Stadt Braunschweig übernommen sowie ergänzt um Angaben aus
frei verfügbaren topographischen Karten. Im Plangebiet ’Ohefeld - Nord‘ selbst ergibt sich eine
Höhendifferenz von ca. 3 m (70 m bis 73 m über NN), im Untersuchungsraum von ca. 5 m (69 m
bis 74 m über NN). Für die Immissionsaufpunkte wird eine Immissionspunktehöhe von 2,5 m
über Gelände für den Erdgeschossbereich sowie eine Höhe von jeweils 2,8 m für die weiteren
Obergeschosse berücksichtigt. Im Außenbereich der KiTa wird zur Berücksichtigung der sich
dort mehrheitlich aufhaltenden Kinder eine mittlere Höhe von 1,5 m GOK angenommen.
Es wird bei der Berechnung des Anlagenlärms zur Berücksichtigung der Bodenabsorption nach
DIN ISO 9613-2 im Untersuchungsraum rechnerisch ein überwiegend reflektierender Boden zu
Grunde gelegt (Bodenabsorption G = 0,2). Die meteorologische Korrektur Cmet nach DIN ISO
9613-2 wird bei der Berechnung der äquivalenten Dauerschallpegel mit C0 = 2 dB
berücksichtigt.5
Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm CadnaA (Version
2019) der DataKustik GmbH durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung zur
Berechnung, Bewertung und Präsentation von Geräuschemissionen und -immissionen.
5 Diese Vorgehensweise entspricht z. B. der Empfehlung vom LANUV NRW (siehe Empfehlungen zur Bestimmung der
meteorologischen Dämpfung cmet gemäß DIN ISO 9613-2 mit Stand vom 26.09.2012).
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5.2 Berechnungsgröße
Es werden jeweils Beurteilungspegel Lr rechnerisch ermittelt, die eine Größe zur Kennzeichnung
der Stärke der Schallimmissionen während der Beurteilungszeit unter Berücksichtigung von Zu-
oder Abschlägen für bestimmte Geräusche, Zeiten oder Situationen darstellen. Die Beurteilungs-
pegel werden für die beiden Beurteilungszeiträume Tag (06.00 – 22.00 Uhr) und Nacht (22.00 –
06.00 Uhr) mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 [9] bzw. den
Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen (siehe Kapitel 5.3).
Der Beurteilungspegel Lr ist beispielsweise nach DIN 45645-1 [11] definiert als:
SRTI
dBLN
i
ir KKKKTT
L Aeqj
/1,0
1
101
lg10 dB
mit
Beurteilungszeitraum T Mittelungsdauer (Tag/Nacht)
Teilzeit Ti Teilzeit i
Mittelungspegel LAeq,i Mittelungspegel während der Teilzeit i
Impulshaltigkeit KI Zuschlag für Impulshaltigkeit während der Teilzeit i
Tonhaltigkeit KT Zuschlag für Tonhaltigkeit während der Teilzeit i
Ruhezeit KR Zuschlag für Ruhezeit
Sonstiger Zuschlag KS Zuschlag für bestimmte Geräusche und Situationen
Ein Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitenzuschlag) ist nach
6.5 TA Lärm beim Gewerbelärm u. a. für die Gebietsart Allgemeines Wohngebiet (WA) zu
berücksichtigen. Der Ruhezeitenzuschlag gilt an Werktagen von 06.00 – 07.00 Uhr und 20.00 –
22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 06.00 – 09.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 –
22.00 Uhr. Zuschläge zur Berücksichtigung der Impulshaltigkeit und/oder Ton- und Informations-
haltigkeit werden beim Gewerbelärm gegebenenfalls emissionsseitig berücksichtigt und
beaufschlagt (siehe Kapitel 4.1).
5.3 Beurteilungsgrundlagen
Als Beurteilungsgrundlage im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ werden die schalltechnischen Orien-
tierungswerte aus dem Beiblatt 1 der DIN 18005 Teil 1 [9] herangezogen, die im Allgemeinen für
die städtebauliche Planung verwendet werden (siehe Tabelle 5). Es handelt sich um
Empfehlungen deren Einhaltung wünschenswert ist, damit die mit der Eigenart des betreffenden
Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt wird.
Es sind bei der Bewertung die je nach Regelwerk geltenden Beurteilungszeiträume zu Grunde zu
legen. Laut DIN 18005 sind in der Regel zur Ermittlung der Beurteilungspegel die Zeiträume Tag
(06.00 – 22.00 Uhr) und Nacht (22.00 – 06.00 Uhr) anzugeben.
Die berechneten Geräuschimmissionen werden dabei wegen der unterschiedlichen Einstellung
der Betroffenen zu verschiedenen Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten
verglichen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1 [9] besitzen dabei keine bindende
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Wirkung. Überschreitungen lassen sich erfahrungsgemäß vor allem in vorbelasteten Bereichen
gar nicht vermeiden. Im Rahmen der Abwägung kann mit plausibler Begründung von den
Orientierungswerten abgewichen werden. Es ist aber grundsätzlich laut Baugesetzbuch (BauGB)
[5] eine sachgerechte städtebauliche Abwägung erforderlich.
Im Regelfall wird eine Überschreitung der Orientierungswerte aufgrund des Verkehrslärms um
bis zu 5 dB(A) akzeptiert und man bewegt sich damit im Bereich der aktuellen Rechtsprechung.
Dagegen ist eine Überschreitung aufgrund des Anlagenlärms nur in engen Grenzen möglich.
Laut der aktuell gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind
beim Heranrücken einer schutzbedürftigen Nutzung an eine Gewerbenutzung die Immissions-
richtwerte der TA Lärm (siehe Tabelle 6) heranzuziehen, die weitgehend den schalltechnischen
Orientierungswerten der DIN 18005-1 [9] entsprechen.
Tabelle 5 Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1
Gebietsart
Schalltechnische Orientierungswerte
Tag (06.00 – 22.00 Uhr) Nacht (22.00 – 06.00 Uhr)
- Industrie-, Gewerbe-
und Freizeitlärm Verkehrslärm
- [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]
Reine Wohngebiete (WR),
Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete 50 35 40
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungs-
gebiete (WS), Campingplatzgebiete 55 40 45
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 55
Besondere Wohngebiete (WB) 60 40 45
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 45 50
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 50 55
sonstige Sondergebiete je nach Nutzungsart 45 bis 65 35 bis 65
Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer nicht genehmigungspflichtigen Anlage
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] ist zu erteilen, wenn sichergestellt
ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen
hervorrufen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und nach dem Stand der Technik
unvermeidbare Störungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken (siehe Kapitel 2.1).
Damit ist beim Gewerbelärm sichergestellt, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen
des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden. Eine Konfliktlösung mit
Hilfe passiver Lärmschutzmaßnahmen ist dabei in der Regel nicht möglich (siehe BVerwG 4 C
8.11 vom 29.11.2012). Überschreitungen sind nur in ausdrücklich geregelten Fällen möglich
(z. B. ergänzende Prüfung im Sonderfall nach 3.2.2 TA Lärm).
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Tabelle 6 Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Gebietsart
Immissionsrichtwerte
Tag (06.00 – 22.00 Uhr) Nacht (22.00 – 06.00 Uhr)
[dB(A)] [dB(A)]
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35
Reine Wohngebiete (WR) 50 35
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) 55 40
Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 45
Urbane Gebiete (MU) 63 45
Gewerbegebiete (GE) 65 50
Industriegebiete (GI) 70 70
Es sind bei der Bewertung die geltenden Beurteilungszeiträume zu berücksichtigen. Laut
TA Lärm sind zur Ermittlung der Beurteilungspegel die Zeiträume Tag (06.00 – 22.00 Uhr) und
Nacht (22.00 – 06.00 Uhr) anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass ‘für die Beurteilung der Nacht
[..] die volle Nachtstunde (z. B. 1.00 bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem
die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt‘ maßgebend ist. Für kurzzeitige Geräuschspitzen
(Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der
Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden.
5.4 Beurteilungspegel im Plangebiet
Nachfolgend werden auf Grundlage der dargestellten Annahmen die Berechnungsergebnisse für
den Gewerbelärm im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ dargestellt. Zur Beurteilung der Geräusch-
belastung aus dem Anlagenbetrieb der Volkswagen AG auf das Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘
erfolgen die Berechnungen frequenzunabhängig auf Grundlage des allgemeinen Verfahrens
nach 7.3.1 der DIN ISO 9613–2 [11].
Aufgrund des Anlagenbetriebs ergeben sich innerhalb des bebaubaren Bereichs im Plangebiet
‘Ohefeld-Nord‘ tagsüber Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) bzw. während der Nacht von bis
zu 48 dB(A) (siehe Tabelle 7). Es werden also unter den konservativ getroffenen Annahmen im
Beurteilungszeitraum Tag keine Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswerts
bzw. Immissionsrichtwerts prognostiziert (siehe Abbildung 10 bzw. Anlage B). Dagegen ergeben
sich rechnerisch im Beurteilungszeitraum Nacht Überschreitungen von bis zu 3 dB(A). Unter
Berücksichtigung der geplanten Bebauung liegen die höchsten Fassadenpegel bei 53 bzw.
45 dB(A) Tag/Nacht, so dass auch nachts keine Richtwertüberschreitungen verbleiben (siehe
Abbildung 9).
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Tabelle 7: Prognose Geräuschimmissionen durch Anlagenbetrieb im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘
Höhe Beurteilungspegel Orientierungswert MI Überschreitung bezogen auf
[m] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht -
EG 42 dB(A) bis
57 dB(A) 36 dB(A) bis
48 dB(A) 60 dB(A) 45 dB(A) keine 0 dB bis 3 dB
Fläche für Gemeinbedarf
Wegen der vorgesehenen 1-geschossigen Bauweise kann auf die Betrachtung weiterer
Geschossebenen verzichtet werden. Weiterhin kann man unterstellen, dass die Kriterien für
kurzzeitige Geräuschspitzen unter Maßgabe der bisherigen Planung sicher eingehalten werden.
Rechnerisch sind unter Berücksichtigung typischer Geräuschspitzen auf Pkw-Stellplätzen
Maximalpegel von bis zu 77 dB(A) am südlichen Rand des geplanten Außenbereichs nicht aus-
zuschließen, so dass Richtwertüberschreitungen im Beurteilungszeitraum Tag (6-22) sicher aus-
geschlossen werden können. Laut Parkplatzlärmstudie wird zum Schutz vor kurzzeitigen
Geräuschspitzen bei einer Nachtnutzung in einem Mischgebiet (MI) ein Mindestabstand
zwischen kritischem Immissionsort und nächstgelegenem Stellplatz von 15 m gefordert. Dieser
Mindestabstand ist gemäß der aktuellen Planung gewährleistet.
Abbildung 9 Gebäudelärmkarte Anlagenbetrieb Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Ausschnitt ohne
Maßstab)
Die konservativen Annahmen ergeben innerhalb des geplanten Außenbereichs der KiTa
Beurteilungspegel von ca. 49 dB(A) - 52 dB(A) in 1,5 m Geländehöhe. Damit wird der schall-
technische Orientierungswert bzw. Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet (MI) in Höhe von
60 dB(A) tagsüber überall sicher eingehalten. Darüber hinaus bleibt auch der Orientierungswert
für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) in Höhe von 55 dB(A) sicher unterschritten, der als anzu-
strebendes Schutzniveau für Spiel- bzw. Freiflächen herangezogen werden kann (siehe [17],
Seite 142).
Unter Berücksichtigung der pauschalen Annahmen zum Betrieb des Werks Braunschweig der
Volkswagen AG ergeben sich rechnerisch an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nach
barschaft zum Werksgelände deutlich höhere Beurteilungspegel als im ‘Schallplan‘ dokumentiert
(siehe Kapitel 4.1). Damit wird auch im Bereich des Plangebiets RH 61 die Geräuschbelastung
aus dem Anlagenbetrieb überschätzt.
Gebäudelärmkarte: Fassadenpegel: EG Beurteilungszeitraum: Tag
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Abbildung 10 Rasterlärmkarte Anlagenbetrieb Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Ausschnitt ohne Maßstab)
5.5 Sonstige Prüfschritte
Aufgrund der Beurteilung des Anlagenlärms anhand der TA Lärm sind zusätzlich folgende
Prüfschritte notwendig:
Fremdgeräusche (2.4 TA Lärm):
Fremdgeräusche sind laut TA Lärm [4] alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden
Anlage ausgehen. Fremdgeräusche können gegebenenfalls bei der Beurteilung der
Geräuschsituation eine Rolle spielen, wenn es sich um ständig vorherrschende Fremd-
geräusche handelt. Dies ist der Fall, wenn der Schalldruckpegel LAF(t) der Fremdgeräusche in
mehr als 95 % der Betriebszeit der Anlage in der jeweiligen Beurteilungszeit höher als der
Mittelungspegel LAeq der Anlage ist.
Man kann davon ausgehen, dass der Straßen- und Schienenverkehr nicht als ständig
vorherrschende Fremdgeräusche einzustufen sind (siehe Kapitel 4.1). Sonstige Emittenten
im Untersuchungsraum sind nicht bekannt, so dass eine weitergehende Betrachtung der
Fremdgeräusche entfallen kann.
tieffrequente Geräusche (7.3 TA Lärm):
Es liegen keine Anhaltspunkte für umweltschädliche tieffrequente Geräusche vor, die im
Untersuchungsraum auftreten können. Ebenso ergeben sich aus dem für die Ermittlung der
des Gewerbelärms verwendeten ‘Schallplan‘ keine Hinweise auf zu erwartende tieffrequente
Störungen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen im Regelbetrieb erwarten lassen, so
dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entbehrlich sind.
Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen (7.4 TA Lärm):
Der Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist bis zu einem Umkreis von 500 m
von einem Betriebsgrundstück zu betrachten, soweit dieser den Anlagen zuzuordnen ist. Die
Prüfung hat für alle Nutzungsarten, außer Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI), zu
erfolgen. Aufgrund des zu erwartenden Fahrzeugverkehrs im Zusammenhang mit dem
Rasterlärmkarte: Rastergröße 2m x 2m Immissionspunktehöhe: EG Beurteilungszeitraum: Tag
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Betrieb der KiTa kann im Voraus ausgeschlossen werden, dass die Kriterien der TA Lärm
zutreffen (z. B. Überschreitung Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2]) und somit kann
auf die Prüfung organisatorischer Maßnahmen verzichtet werden.
5.6 Qualität der Prognose
Bei der Durchführung schalltechnischer Prognosen, die sich auf Messungen, Literaturangaben
etc. beziehen, ergeben sich Unsicherheiten. Die Qualität einer Immissionsprognose ergibt sich
dabei aus der Unsicherheit der zu Grunde liegenden Emissionspegel sowie der Unsicherheit der
Ausbreitungsrechnung selbst und sie ist laut A.2.6 TA Lärm zu dokumentieren. Die Unsicherheit
der Ausbreitungsrechnung wird entsprechend DIN ISO 9613-2 [12] für eine Entfernung d >
100 m zwischen den Geräuschquellen und den Immissionsorten mit +/- 3 dB für eine mittlere
Höhe von 5 bis 30 m der Quellen und Empfänger angegeben.
Die Unsicherheiten der Schallausbreitungsberechnungen ergeben sich z. B. durch die Ansätze
zur Berücksichtigung der Meteorologiedämpfung. Die Dämpfung von Schall auf dem Aus-
breitungsweg ändert sich aufgrund von Schwankungen der Witterungsbedingungen, die lokal
kurzfristig wechseln können. Die meteorologische Dämpfung wirkt sich insbesondere auf weiter
entfernte Immissionspunkte senkend aus.
Aufgrund der konservativ gewählten Emissionsansätze ist gewährleistet, dass zukünftig tat-
sächlich niedrigere Geräuschemissionen zu erwarten sind und somit die Ergebnisse der
Prognoseberechnung eine höhere Geräuschbelastung, als sie im Regelfall zu erwarten ist, ab-
bilden. Die ermittelten Beurteilungspegel stellen somit einen ungünstigen Fall mit den höchsten
zu erwartenden Geräuschbelastungen dar, solange nicht deutlich vom dargestellten Betriebs-
konzept abgewichen wird. Somit ist aufgrund der getroffenen Annahmen eine hohe Planungs-
sicherheit gewährleistet.
6 Schallschutzmaßnahmen
Weil im Bereich der geplanten Nutzung im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ keine Überschreitungen
der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte aufgrund des Gewerbe-
lärms prognostiziert werden, sind im Zuge der anstehenden Aufstellung des Bebauungsplans
keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig.6 Im Beurteilungszeitraum Tag sind im
Außenbereich keine Richtwertüberschreitungen zu erwarten. Während der Betrieb der KiTa bis
maximal 23.00 Uhr stattfinden soll, kann eine Nutzung des Außenbereichs während der Nacht
ausgeschlossen werden und am geplanten Neubau sind tags und nachts keine Richtwert-
überschreitungen zu erwarten.
Für die Erarbeitung eines Schallschutzkonzepts stehen zum Schutz vor dem Gewerbelärm im
Allgemeinen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
aktiver Schallschutz mit Schallschutzwand und/oder -wall,
6 Der Gewerbelärm wird im Vergleich zum ‘Schallplan‘ aufgrund der pauschalen Annahmen überschätzt (siehe Kapitel 4.1).
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Planerische Maßnahmen z. B. durch Einhalten von Mindestabständen, Grundrissorientierung
der schutzwürdigen Nutzungen,
Bauliche Schallschutzmaßnahmen zur Verbesserung Schalldämmung der Außenbauteile.
Weil die geplante Nutzung als schutzbedürftige Einrichtung an bestehende gewerbliche/-
industrielle Nutzungen heranrückt, sind bei Bedarf geeignete aktive und planerische Schall-
schutzmaßnahmen im Plangebiet vorzusehen. Es werden am geplanten Neubau keine
Beurteilungspegel oberhalb der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte
prognostiziert, so dass keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, um einen
ausreichenden Schallimmissionsschutz sicherzustellen. Ebenso ist tagsüber im Außenbereich
die Einhaltung des Immissionsrichtwerts gewährleistet. Weiterhin sind aufgrund des Straßen-
und Schienenverkehrs keine Schallschutzmaßnahmen notwendig (siehe Kapitel 4.1).
Durch die vorgesehene Anordnung des Geltungsbereichs, des geplanten KiTa-Neubaus sowie
der Außenflächen ist bereits das Trennungsgebot nach § 50 BImSchG [1] durch die Abstände zu
den benachbarten Geräuschquellen planerisch hinreichend berücksichtigt. Mit Ausnahme zum
Mitarbeiterparkplatz besteht ein Mindestabstand zwischen den nächstgelegenen Werkhallen und
dem südlich im Plangebiet gelegenen Außenbereich von > 220 m. Auch durch den Mitarbeiter-
parkplatz sind keine Störungen im Sinn der TA Lärm im Plangebiet zu erwarten (siehe Kapitel
5.4).
6.1 Hinweise und weitergehende Empfehlungen
Um die Geräuschbelastung aufgrund des Anlagenbetriebs weiter zu minimieren, wird zusätzlich
empfohlen, mit Hilfe einer Grundrissorientierung als Maßnahme der ‘architektonischen
Selbsthilfe‘ die Räume innerhalb der KiTa anzuordnen. Wenn man die als sensibel einzu-
stufenden Schlafräume an der lärmabgewandten Seite anordnet, wird die Eigenabschirmung des
Gebäudes ausgenutzt und im Schallschatten kann man laut DIN 4109 (1989) [10] bei offener
Bebauung überschlägig eine Pegelabnahme in Höhe von ≥ 5 dB(A) unterstellen.
Außerdem wird zum Schutz des Außen-/Freibereichs eine Geländemodellierung empfohlen, die
eine Abschirmung gegenüber der Hautlärmquelle (hier: Gewerbelärm) ermöglicht. Man kann
davon ausgehen, dass bereits mit Hilfe einer Erhöhung bzw. Absenkung um jeweils ≤ 1,0 m im
Außenbereich eine nennenswerte Pegelminderung erzielt werden kann. Zusätzlich kann somit
eine visuelle Barriere gegenüber der Stellplatzanlage geschaffen werden. Alternativ sollte der
Außen-/Freibereich im Schallschatten des geplanten Neubaus eingerichtet werden.
Bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form geeigneter Schalldämmungen der Außenbauteile
dienen zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse innerhalb von Gebäuden. Dabei wird der
Schallschutz eines Gebäudes in der Regel maßgeblich durch die Schalldämmung der Fenster
und Türen bestimmt, weil sie nach schalltechnischen Gesichtspunkten das schwächste Bauteil in
einer Außenfassade darstellen. Anhand der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (1989) [10]
können allgemeine Anforderungen an den baulichen Schallschutz abgeleitet werden.
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Durch die heute übliche Bauweise und der im Allgemeinen einzuhaltenden Baubestimmungen
(vgl. Energieeinsparverordnung – EnEV [7]) ergeben sich mindestens bis Lärmpegelbereich II
keine weitergehenden Auflagen an die Außenbauteile, weil mit den bestehenden baulichen
Standards diese Anforderungen sicher eingehalten werden. Überschlägig kann man davon
ausgehen, dass im Plangebiet maßgebliche Außenlärmpegel < 65 dB(A) auftreten, also bis
Lärmpegelbereich III zu erwarten ist. Es ist zu beachten, dass Maßnahmen des baulichen bzw.
passiven Schallschutzes zum Schutz gegenüber dem Gewerbelärm grundsätzlich nicht möglich
sind (siehe Kapitel 5.3).
7 Zusammenfassung
Für den Geltungsbereich des Plangebiets RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘ hat die Stadt Braunschweig
einen Aufstellungsbeschluss im 06/2011 (plus Änderung 03/2016) gefasst, nachdem die
Volkswagen AG einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gemäß § 12 BauGB gestellt hat. Im Planbereich beabsichtigt die Volkswagen AG als Vorhaben-
trägerin den Bau und Betrieb einer Betriebskindertagesstätte, wobei in der ersten Ausbaustufe
eine KiTa und Krippe für fünf Gruppen errichtet werden soll.
Im Rahmen des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wird die prognostizierte Geräusch-
situation im Plangebiet anhand der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau in Verbindung mit der
TA Lärm sowie die Geräuschsituation in der Nachbarschaft zum Plangebiet ermittelt und
bewertet. Bei Umsetzung der Planung ist die KiTa insbesondere vor dem Gewerbelärm zu
schützen, während die weiteren potenziellen Geräuschquellen (öffentlicher Straßen- und
Schienenverkehr) als nicht störend eingestuft werden.
Unter Maßgabe der einschlägigen schalltechnischen Kriterien wird nachgewiesen, dass die
geplante Nutzung im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ zulässig ist, indem das Schutzniveau
entsprechend dem eines Mischgebiets (MI) sicher eingehalten wird. Die Prognose der
Geräuschsituation im geplanten Außen-/Freibereich ergibt Beurteilungspegel < 55 dB(A). Damit
wird die Empfehlung zur Einhaltung des Orientierungswerts für ein Allgemeines Wohngebiet
(WA) für eine Kita-Spiel- bzw. Freifläche als anzustrebendes Schutzniveau erfüllt. Diese Schluss-
folgerungen gelten auch bei einer möglichen Erweiterung der KiTa.
Aufgrund der prognostizierten Beeinträchtigungen aus dem benachbarten Betrieb der
Volkswagen AG, sind also keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig. Es wird
darüber hinaus empfohlen, eine Grundrissorientierung für die Schlafräume zu prüfen, ob sie an
den lärmabgewandten Seiten (hier: Norden) angeordnet werden können. Ebenso sollte der
Außenbereich nach Möglichkeit im Schallschatten des geplanten Gebäudes angeordnet oder mit
Hilfe einer Geländemodellierung (+/- 1 m) eine optische und akustische Trennung zur
Hauptgeräuschquelle vorgesehen werden.
In der Nachbarschaft zu geplanten KiTa treten zukünftig keine Beeinträchtigungen im Sinne des
BImSchG [1] auf. Es gilt zu beachten, dass der Betrieb einer KiTa unter die Privilegierung nach
§ 22 (1a) BImSchG [1] fällt, indem bei einer Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissions-
richtwerte nicht herangezogen werden dürfen.
GeräuscheRechner │ Sachverständiger für Schallimmissionsschutz │www.geraeusche-rechner.de
Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘
Bericht Nr. P 84/18 Seite 24
8 Quellen
[1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
08.04.2019 (BGBl. I S. 432)
[2] Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt
geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2269)
[3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesminister für Verkehr, Ausgabe
1990
[4] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungs-
vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl. 1998 S. 503),
zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
[5] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634)
[6] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786)
[7] Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert
durch Artikel 3 der Verordnung vom 24.10.2015 (BGBl. I S. 1789)
[8] DIN 18005-1 Norm, 2002-07 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise
für die Planung, Beuth Verlag
[9] DIN 18005-1 Beiblatt 1 Norm, 1987-05 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren,
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag
[10] DIN 4109 Norm 1989-11 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Beuth
Verlag
[11] DIN 45645-1 Norm 1996-07 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 1:
Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Beuth Verlag
[12] DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996), Beuth Verlag
[13] VDI 2719 Technische Regel 1987-08, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatz-
einrichtungen, Beuth Verlag
[14] Verkehrsmengenkarte Braunschweig, Verkehrsmengen im Werktagsverkehr Mo – Fr in
[Kfz/24h] – Querschnittswerte, Verkehrsmodell Braunschweig - Analysefall 2016, Prof. Dr.
Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (WVI), Braunschweig, Stand
12.03.2018
[15] Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 v. 18.7.2002, S. 12.
[16] Parkplatzlärmstudie - 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt,
Augsburg 2007
[17] Berliner Leitfaden - Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen und Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima-
schutz, Stand 05/2017
GeräuscheRechner │ Sachverständiger für Schallimmissionsschutz │www.geraeusche-rechner.de
Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘
Bericht Nr. P 84/18 Seite 25
9 Anlagen
A. Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord,
RH 61 (1 Seite DIN A 4)
B. Gewerbelärm im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘, Rasterlärmkarte, Beurteilungszeitraum Tag,
Immissionspunktehöhe EG (1 Seite DIN A 4)
GeräuscheRechner Hildesheim, den 15.05.2019
Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Dipl.-Geoökol. Henning Arps
GSPublisherVersion 332.6.60.72
10 30 40 5020 1000
Vorhabenbezogener BebauungsplanOhefeld - Nord, RH 61Entwurf zu § 3(2) BauGB
M 1:1.000
Stand 11.04.2019
8
Vor der Klosterwiese
Straße
Weg
43/66
39/9
43/69
43/20
43/78
43/30
43/59
43/75
43/70
43/33
43/29
43/43
43/37
43/74
43/82162/7
761/43
43/6438/67
39/8
43/51
161/10
39/10
43/17
43/67
43/49
43/58
216/43
763/43
43/86
43/68
43/77
43/2
150/43
43/73
43/6243/61
219/43
43/47
223/43
43/81
221/43
776/43
43/45
43/27
39/743/85
43/83
43/36
43/19
43/71
43/84
43/80
162/3
43/76
43/60
256/43
42/3
43/65
218/43
43/7243/26
46/5
43/63
2,95
5,73
5
6,516,
175
5,00
5,19
5
5,24
5
6,25 5
2,84
OK79.06
OK78.81
OK78.78 OK79.21
OK79.22
OK79.34
70.83
71.36
OKLampe 84.99
Ø0,2
Ø0,3
Ø0,2
Ø0,2
Ø0,2
(entspricht ~ Baumhöheim Böschungsbereich)
71.6571.62
79.13
71.40
78.86
71.44
71.41
71.29
71.23
71.04
70.88
77.78
21
71.03
22
22
18
19
70.98
21
71.73
71.43
79.08
78.45
78.18
5
U71.27
Ø0,3
Ø0,15
Ø0,3
Ø0,3
Ø0,3
Ø0,2
Ø0,2
Ø0,3
Ø0,2
Ø0,4
Ø0,2
Ø0,2
Ø0,3
Ø0,3
Ø0,2
Ø0,2
Ø0,15
Ø0,15
Ø0,6
Ø0,1
Ø0,7
Ø0,7
Ø0,2
Ø0,2
Ø0,7
Ø0,7
Ø0,1
Ø0,1
Ø0,2
Ø0,6Ø0,6
Ø0,3
Ø0,3
O71.51
71.62
71.49
71.51
71.46
71.59
Asphalt
S-Pflaster grau
Kleinpfl.
S-Pflasterrot
0,1
EndeTiefbord
O71.74
71.1671.19
Kleinpfl.
Gosse
Tor
71.13
71.11
71.72
71.25
71.37
71.4171.75
O71.65O71.59
O71.46
O71.37
71.37
Kette
71.84
71.76
71.6571.72
71.2971.31
71.27
S-Pflastergrau
71.70
71.00
71.69
71.62
71.74
S-Pflastergrau
6
12
13
17
18
S-Pflaster
16
14
15
11
10
7
19
20
23
20
23
24
71.00
70.84
71.17
70.81
70.72
70.84
70.78
71.01
71.02
71.48
71.50 71.46
71.34
71.33
71.06
71.24
71.22
71.15
71.14
71.17
71.13
71.14
70.94
70.96
70.97
70.99
70.93
70.90
70.81
70.85
70.87
70.83
70.82
70.85
70.88
70.89
70.89
70.92
70.81
70.84
70.83
70.78
70.75
70.80
70.77
70.7770.73
70.79
70.7970.78
70.69
70.74
70.80
70.73
70.72 70.71
70.70
70.56
70.42
70.43
70.24
70.30
70.26
70.20
70.24
70.35
70.28
70.23
70.39
70.5270.61
71.65
70.66
70.61
70.3670.36
70.32
70.3670.28
70.28
70.38
70.38
70.34
70.46
70.41
70.44
70.46
70.47
70.46
70.46
70.48
70.35
70.4870.47
70.56
70.79
70.71
70.61
70.55
70.54
70.62
70.68
70.76
70.79
70.72
70.65
70.72
70.61
70.73
70.76
70.7570.68
70.65
70.79
70.82
70.76
70.81
70.73
70.86
70.98
70.9170.81
70.76
71.02
71.01
70.85
71.03
70.75
70.36
70.45
70.35
70.52
70.3070.31
70.28
70.28
70.25
70.24
70.20
70.20
70.24
70.22
70.23
70.31
70.26
70.13
70.14
70.11
70.08
70.04
70.08
70.08
70.1670.17
70.14
70.12
70.08
70.9171.28
71.20
70.87
71.05
71.28
71.18
71.27
71.00
70.97
70.8570.76
70.89
70.9170.72
70.86
70.65
70.64
70.5470.43
70.4270.53
70.42
70.90
71.07
71.01
71.02
71.11
71.15
70.32
70.2170.12
70.12
69.80
70.00
70.81
70.84
71.00
70.81
71.00
70.74
69.73
69.66
69.87
69.94
69.83
69.84
69.78
69.79
69.85
69.94
69.73
69.61
69.54
69.64
69.73
69.74
69.68
69.91
69.96
69.99
69.97
69.97
70.00
69.92
70.02
70.06
70.07
70.06
70.93
71.06
71.00
70.96
71.0071.00
71.1171.13
71.03
70.98
69.97
70.00
70.06
70.06
70.08
70.02
70.00
69.97
69.94
69.61
69.74
69.69
69.7469.69
69.52
69.60
69.73
69.70
69.64
69.62
69.97
69.92
69.98
69.91
69.8669.87
69.89
69.94
69.91
69.91
70.85
71.01
70.99
70.78
70.47
70.3770.48
70.36
70.36
70.29
70.22
70.18
70.26
70.22
70.21
70.18
70.16
70.16
70.09
70.08
70.15
70.16
70.16
70.14
70.13
70.12
70.05
70.01
70.06
70.02
70.00
69.63
69.65
69.8169.78
69.8269.98
70.01
70.03
70.03
69.99
69.96
69.98
70.00
70.10
70.18
70.19
70.19
70.20
70.22
70.28
70.3170.29
70.41
70.37
70.33
70.39
70.37
70.46
70.06
70.08
70.01
69.93
69.94
69.90
69.91
69.91
69.98
69.98
70.06
70.02
70.0170.05
69.95
69.93
70.03
69.8669.86
69.90
69.95
69.91
69.92
69.94
69.96
69.99
69.97
69.98
69.95
69.98
69.97
69.57
69.48
69.52
69.5469.52
69.52
69.49
69.50
69.50
69.44
69.47
69.53
69.55
69.5869.55
70.42
70.65
70.58
70.3470.28
70.49
70.51
70.58
70.92
71.00
71.06
71.06
71.00
70.91
70.82
70.96
70.94
70.82
70.96
71.04
70.96
70.90
70.94
70.78
70.84
70.90
71.06
71.08
71.04
71.11
71.16
71.07
71.11
71.10
O71.31
O70.94
O70.94O70.90
O70.92
O70.58
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O70.54
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O70.00
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U70.42
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U70.41
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U70.81
U70.79
U70.78U70.80U70.82
U70.83U70.84
U71.21
69.89
71.07
71.13Schiebetor
Asphalt
Wald
Kette
27
26
25
U71.33U71.46
U71.61
Frauenparkplätze
Frauenparkplätze
Frauenparkplätze
Frauenparkplätze
OK79.06
OK78.81
OK78.78 OK79.21
OK79.22
OK79.34
OKLampe 84.99(entspricht ~ Baumhöheim Böschungsbereich)
71.6571.62
79.13
71.40
78.86
71.44
71.41
71.29
71.23
71.04
70.88
77.78
71.73
71.43
79.08
78.45
78.18
U71.27
O71.51
71.62
71.49
71.51
71.46
71.59
Asphalt
S-Pflaster grau
Kleinpfl.
S-Pflasterrot
EndeTiefbord
O71.74
71.1671.19
Kleinpfl.
Gosse
71.25
71.37
71.4171.75
O71.65O71.59
O71.46
O71.37
71.37
71.84
71.76
71.6571.72
71.2971.31
71.27
S-Pflastergrau
71.70
71.69
71.62
71.74
S-Pflastergrau
71.65
O71.31
O70.94
O70.94O70.90
O70.92
O70.58
O70.51O70.51
O70.54
O70.20
O70.17O70.15
O70.00
O69.93U69.85
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U70.04
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U70.43
U70.42
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U70.41
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U71.21
71.07
U71.33U71.46
U71.61
23.5 Zufahrt
Trafo
mööglicher Bereich für
Serviceleistungen:
Real Abholcontainer
Packstation etc.
Trafo
ZufahrtKita
148
166
19 Pkw-Stellplätze
167
176
10 Pkw-Stellplätze
205
196
19510 Pkw
-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
177
206
224
225
231
7 Pkw-Stellplätze
260
251
10 Pkw-Stellplätze
250
232
261
19 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
9 Pkw-Stellplätze
9 Pkw-Stellplätze
279
280
288
316
308
307
289
317
335
336
244
372
364
9 Pkw-Stellplätze
9 Pkw-Stellplätze
363
345
19 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
373
391
392
400
19 Pkw-Stellplätze
9 Pkw-Stellplätze
428
420
9 Pkw-Stellplätze
419
401
19 Pkw-Stellplätze
429
447
448
456
484
9 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
476
475
457
9 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
485
532
533
580
20 Pkw-Stellplätze Stufe 1
28 Pkw-Stellplätze Stufe 2
28 Pkw-Stellplätze Stufe 2
20 Pkw-Stellplätze Stufe 1
581
604
605
624
20 Pkw-Stellplätze Stufe 1
24 Pkw-Stellplätze Stufe 2
625
626
630
627
631
632
633
2 Pkw-Stellplätze Service
4 Pkw-Stellplätze Service2 Pkw-Stellplätze
21 Pkw-Stellplätze
653
654
662
687
9 Pkw-Stellplätze
679
9 Pkw-Stellplätze
678
663
688
10 Behindertenparkp
lätze
6 Pkw-Stellplätze
702
15 Pkw-Stellplätze
703
710
8 Pkw-Stellplätze
731
724
8 Pkw-Stellplätze
723
711
732
13 Pkw-Stellplätze
741
748
763
756
755
749
764
766
76777
4773
821
9 Pkw-Stellplätze
8 Pkw-Stellplätze
8 Pkw-Stellplätze
7 Pkw-Stellplätze
3 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
2 Pkw-Stellplätze31 Frauenparkplätze
12 Pkw-Stellplätze Kita
Parkplatzerweiterung Kita
24
30
31
36
37
41
42
46
47
50
51
53
54
55
5660
61
6263
68
69
74
75
80
81
82
83
113
114
119
120
138
139
147
9 Pkw-Stellplätze6 Pkw
-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
19 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
2 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
5 Pkw-Stellplätze
2 Pkw-Stellplätze
6 Pkw-Stellplätze
5 Pkw-Stellplätze
5 Pkw-Stellplätze
4 Pkw-Stellplätze
3 Pkw-Stellplätze
2 Pkw-Stellplätze
7 Pkw-Stellplätze
8 Pkw-Stellplätze
5 Pkw-Stellplätze
2 Pkw-Stellplätze
1
2
3
7
8
15
16
Poller
23
8 Pkw-Stellplätze
88
89
94
95
740
2.715,39 m2
8
Weg
43/
43/78
43/30
43/75
43/70
43/29
43/74
43/17
216/43
763/43
43/2
43/73
219/43
223/43
221/43
43/27
43/19
43/
256/43
218/43
43/7243/26
StWald
EinfriedungTor
Tor
Einfriedung
Technikfläche
Überdachung
RWA
RWA
RWA
RWA
RWA
RWA
BGF ca. 1274qm
Terrasse
Terrasse
Terrasse
Terrasse
Terrasse
TerrasseKinder-
wagen
Outdoor
Spielzeug
Müll
Außengelände
Kita874qm(600 notw.)
Außengelände
Krippe620qm (540 notw.)
Fußweg
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Planung:© Planungsgruppe Benes & Partner GmbH, Wolfsburg© Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg
Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 3.1
© Kartengrundlage
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 838300 Wolfenbüttel
Plangebiet
Guntherstraße
VW MA-Parkplatz
Kleingartenanlage
Zufahrt KiTa
KiTa Stellplaetze
Neubau KiTa
32604000
32604000
32604050
32604050
32604100
32604100
32604150
32604150
32604200
32604200
32604250
32604250
32604300
32604300
32604350
32604350
579
5050
579
5050
579
5100
579
5100
579
5150
579
5150
579
5200
579
5200
579
5250
579
5250
579
5300
579
5300
579
5350
579
5350
GeräuscheRechner Henning Arps Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Richthofenstraße 29 31137 Hildesheim Tel. 05121 - 708 380
Internet: www.geraeusche-rechner.de E-Mail: [email protected]
Anlage B
Auftraggeber:
Volkswagen AG 38436 Wolfsburg
Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘ in Braunschweig
Gewerbelärm
Rasterlärmkarte
Immissionspunktehöhe: 2,5 m (EG)
Rasterauflösung: 2,0 m x 2,0 m
Beurteilungszeitraum Tag (06.00 - 22.00Uhr)
> 35.0 dB dB(A) > 40.0 dB dB(A) > 45.0 dB dB(A) > 50.0 dB dB(A) > 55.0 dB dB(A) > 60.0 dB dB(A) > 65.0 dB dB(A) > 70.0 dB dB(A) > 75.0 dB dB(A) > 80.0 dB dB(A) > 85.0 dB dB(A)
Linienquelle Flächenquelle Straße Parkplatz Schiene Haus Brücke Bodenabsorption Immissionspunkt Rechengebiet
Datei: BS Ohlefeld-Nord RLK EG 14-05-2019.cna
Datum: 14.05.19 Massstab 1 : 1250
Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, Gilching