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Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘ in Braunschweig Bericht-Nr.: P 84/18 Umfang: 25 Seiten plus 2 Anlagen (2 Seiten DIN A 4) Datum: 15.05.2018 Auftraggeber: Volkswagen AG 38436 Wolfsburg Bearbeiter: Dipl.-Geoökol. H. Arps Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Quelle: Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, 2019 Lageplan Variante 1 a BS-Parkplatz Ohefeld (Vorabzug)

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Schalltechnisches Gutachten

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘

in Braunschweig

Bericht-Nr.: P 84/18

Umfang: 25 Seiten

plus 2 Anlagen (2 Seiten DIN A 4)

Datum: 15.05.2018

Auftraggeber: Volkswagen AG

38436 Wolfsburg

Bearbeiter: Dipl.-Geoökol. H. Arps

Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Quelle: Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, 2019

Lageplan Variante 1 a BS-Parkplatz Ohefeld (Vorabzug)

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Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘

Bericht Nr. P 84/18 Seite 2

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung ................................................................................................ 3

2 Allgemeine Angaben ........................................................................................... 4

2.1 Planungsgrundlagen .................................................................................. 4

2.2 Vorgehensweise ........................................................................................ 5

3 Untersuchungsraum ........................................................................................... 6

4 Ermittlung der Geräuschemissionen ................................................................. 7

4.1 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets ............................................. 7

4.2 Geräuschquellen im Plangebiet................................................................ 14

5 Bewertung der Geräuschimmissionen ............................................................ 15

5.1 Berechnungsmodell ................................................................................. 15

5.2 Berechnungsgröße................................................................................... 16

5.3 Beurteilungsgrundlagen ........................................................................... 16

5.4 Beurteilungspegel im Plangebiet .............................................................. 18

5.5 Sonstige Prüfschritte ................................................................................ 20

5.6 Qualität der Prognose .............................................................................. 21

6 Schallschutzmaßnahmen .................................................................................. 21

6.1 Hinweise und weitergehende Empfehlungen............................................ 22

7 Zusammenfassung ............................................................................................ 23

8 Quellen ............................................................................................................... 24

9 Anlagen .............................................................................................................. 25

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Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘

Bericht Nr. P 84/18 Seite 3

1 Aufgabenstellung

Die Stadt Braunschweig beabsichtigt in der Gemarkung Rühme die Aufstellung des vorhaben-

bezogenen Bebauungsplans RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘. Der Planbereich umfasst die nördliche

Teilfläche des bisherigen Mitarbeiterparkplatzes der Volkswagen AG an der Straße Ohefeld bzw.

eine früher als Lagerplatz genutzte Fläche sowie eine Zufahrt und eine Grünfläche. Das Plan-

gebiet ist rund 2,0 ha groß (siehe Abbildung 1). Innerhalb des Plangebiets sieht die Volkswagen

AG als Vorhabenträgerin die Errichtung und den Betrieb einer Betriebs-Kindertagesstätte vor,

wobei im ersten Schritt eine Kindertagesstätte (KiTa) mit fünf Gruppen eröffnet werden soll. Eine

mögliche Erweiterung findet im Bebauungsplan ebenfalls bereits Berücksichtigung.

Nachdem die Volkswagen AG im Jahr 2011 einen Antrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)

[5] auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Parkpalette an gleicher

Stelle stellte, hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig am 21.06.2011 den

zugehörigen Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung der Planung wurde vom Verwaltungs-

ausschuss am 08.03.2016 beschlossen, nachdem seitens der Volkswagen AG die Errichtung

einer Betriebs-Kindertagesstätte vorgesehen wird. Weil sich das Vorhaben im Außenbereich

nach § 35 BauGB befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Abbildung 1 Übersicht Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Abbildung ohne Maßstab)

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und zur Vorbeugung vor schädlichen Umweltein-

wirkungen durch Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] ist

eine schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet zu erstellen. Hierzu werden die

Geräuscheinwirkungen der umliegenden Emissionsquellen auf das Plangebiet bzw. das geplante

Vorhaben geprüft sowie bei Bedarf Empfehlungen zum Schallschutz erarbeitet. Außerdem wird

ein Nachweis zur immissionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der geplanten Nutzung gegen-

über den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft geführt.

Für die Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Emissionen werden als Geräuschquellen

der Landverkehr (Straßen- und Schienenverkehr) und

Plangebiet

Quelle: www.umweltkarten-niedersachsen.de, 2018

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 4

die gewerblichen / industriellen Betriebe (v. a. Volkswagen AG)

im Untersuchungsraum berücksichtigt. Im Gutachten erfolgen die Ermittlung und Bewertung

dieser aus der Nachbarschaft auf das Plangebiet einwirkenden Emittenten auf Grundlage der

DIN 18005 Schallschutz im Städtebau [8] in Verbindung mit den zugehörigen Regelwerken zur

Berechnung der Quellen. Abschließend werden bei Bedarf Empfehlungen für Festsetzungen

zum Immissionsschutz erarbeitet, die die angestrebte Nutzung sicherstellen.

2 Allgemeine Angaben

2.1 Planungsgrundlagen

Für die Erstellung des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wurden die folgenden

Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und vom Auftragnehmer

recherchiert:

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan RH 61 Ohefeld-Nord, Stadt

Braunschweig, Stand vom 28.07.2017, Maßstab 1:1.250

Lageplan Variante 1 a BS – Parkplatz Ohefeld, Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, Hamburg;

Maßstab 1:500, Stand vom 08.04.2019

Zeichnerische Festsetzungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord, RH 61,

Entwurf zu § 3 (2) BauGB, Carsten Meier Architekten Stadtplaner BDA, Braunschweig;

Maßstab 1:1.000, Stand 11.04.2019

Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord,

RH 61, Entwurf zu § 3 (2) BauGB, Carsten Meier Architekten Stadtplaner BDA,

Braunschweig; Maßstab 1:1.000, Stand 11.04.2019 (siehe Anlage A)

Ansichten (Süd-/Ost-/West und Nord-Fassade) Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhaben-

bezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord, RH 61, Entwurf zu § 3 (2) BauGB, Carsten Meier

Architekten Stadtplaner BDA, Braunschweig; Maßstab 1:200, Stand 26.04.2019

Beschlussvorlage Stadt Braunschweig, vorhabenbezogener Bebauungsplan RH 61 Ohefeld-

Nord, RH 61, Änderung des Aufstellungsbeschlusses; Stadt Braunschweig, Dezernat III,

Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, 16-01424, Stand vom 03.02.2016 (2 Seiten

DIN A 4)

Erste Einschätzung zur Planung und Umweltbericht, vorhabenbezogener Bebauungsplan

RH 61 Ohefeld-Nord, RH 61; c. meier architekten stadtplaner, Braunschweig, Stand vom

28.07.2017 (7 Seiten DIN A 4)

Stadt Braunschweig Flächennutzungsplan Fortschreibung Neufassung (2005), Stand der

Fortschreibung 03/2019, Maßstab 1:15.000, Quelle: Link, Zugriff 05/2019

geltende Bebauungspläne der Stadt Braunschweig im Untersuchungsraum (z. B. Bebau-

ungsplan RH 20 ‘Guntherstraße Nord‘, Planzeichnung und textliche Festsetzungen vom

14.04.1980; Bebauungsplan RH 42, Planzeichnung vom 02.03.1968), Quelle: Bebauungs-

plan-Kataster im Geoportal FRISBI der Stadt Braunschweig, Link, Zugriff 04/2018

Lärmkartierung Ballungsraum Braunschweig, Quelle: Umweltinformationssystem im Geo-

portal FRISBI der Stadt Braunschweig, Link, Zugriff 05/2019

Simulationsmodell zur Lärmkartierung im Ballungsraum Braunschweig (Auszug), Stadt

Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz (cna-Datei)

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 5

Gebietsausweisung der unmittelbaren Umgebung, Stadt Braunschweig, Fachbereich

Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz (pdf-Datei)

Schallplan Braunschweig 2013 - Volkswagenwerk Braunschweig: Beurteilung der Geräusch-

situation; K-SG-A Arbeitsschutz, Lärmschutz, Strahlenschutz, Wolfsburg; Stand 21.11.2013

(19 Seiten DIN A 4 plus Anhänge)

Ortstermin zur Sichtung des Untersuchungsraum am 01.02.2018

2.2 Vorgehensweise

Im Rahmen des vorliegenden Schallgutachtens werden sowohl die zukünftig zu erwartenden

Geräuscheinwirkungen innerhalb des Plangebiets als auch die Auswirkungen aufgrund der

geplanten Nutzung auf die Nachbarschaft untersucht. Eine entsprechende Prognose ist

notwendig, wenn nicht aufgrund von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Anlagen bzw.

Nutzungen im Voraus absehbar ist, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Geräusche sichergestellt ist.

Bei dem Gutachten handelt es sich um eine detaillierte Prognose in Anlehnung an die Vorgaben

aus A.2.3 TA Lärm [4], die unter anderem ein Verfahren zur Schallausbreitungsberechnung

vorgibt. Hierzu wird im ersten Schritt auf Grundlage der Planungsunterlagen ein digitales

Simulationsmodell (DSM) erstellt, indem die Quellen und Ausbreitungsbedingungen nachgebildet

werden. Dabei ist diejenige Nutzung bzw. bestimmungsgemäße Betriebsart der Quellen zu

erfassen, die in ihrem Einwirkungsbereich die höchsten Beurteilungspegel an den kritischen

Immissionsorten in der Nachbarschaft bzw. im Bereich des Plangebiets verursachen.

Innerhalb des Plangebiets wird aufgrund der Verkehrslärmquellen die Einhaltung der schall-

technischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 überprüft. Weiterhin wird

aufgrund des Gewerbelärms (Betrieb Volkswagen AG) die Einhaltung der Immissionsrichtwerte

der TA Lärm untersucht. Der TA Lärm kommt für die Bauleitplanung eine weitergehende

Bedeutung zu, weil sie Anforderungen an gewerbliche Anlagen anhand von Immissionsricht-

werten festlegt, die im Rahmen einer Genehmigung nach BImSchG [1] überprüft werden.

Für die Bewertung werden die rechnerisch ermittelten Beurteilungspegel Lr mit den schall-

technischen Orientierungswerten (aus Beiblatt 1 zur DIN 18005) bzw. Immissionsrichtwerten

(siehe TA Lärm) abgeglichen. Dabei ist zur Identifizierung der lautesten Situation eine

Differenzierung zwischen Tag und Nacht sowie die einzelnen Geschossebenen notwendig. Falls

Überschreitungen identifiziert werden, sind im Folgeschritt Schallschutzmaßnahmen zu prüfen,

die helfen sicherzustellen, dass zukünftig keine Überschreitungen zu erwarten sind.

Dabei werden die Geräuschimmissionen im Planbereich sowie an den Fassaden der geplanten

Gebäude berücksichtigt. Damit werden auch mögliche Beeinträchtigungen von Außenwohn-

bereichen abgebildet. Für die beabsichtigte Errichtung der KiTa wird auch die Geräuschsituation

im Außenbereich betrachtet, der als Spielfläche genutzt wird. Die abschließenden Empfehlungen

für Festsetzungen und deren Begründungen stellen Empfehlungen für die spätere Aufstellung

des Bebauungsplans dar, die einen angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen sicherstellen.

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 6

3 Untersuchungsraum

Das Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ befindet sich im Norden der Stadt Braunschweig und besitzt eine

Fläche von ca. 2,0 ha innerhalb der Gemarkung Rühme (Flur: 2). Es liegt nordöstlich des Werks-

bereiches der Volkswagen AG an der Hamburger Straße. Im Westen schließen sich Kleingärten

sowie die ‘Vorwerksiedlung‘ und im Norden sowie Osten Grünflächen der Schunterauen an.

Südlich direkt anschließend befindet sich eine Pkw-Stellplatzanlage für die Mitarbeiter der

Volkswagen AG, wobei die nördliche Teilfläche des Parkplatzes im zukünftigen Plangebiet

RH 61 aufgeht (siehe Abbildung 2). Weiterhin befand sich innerhalb des Planbereichs früher eine

Logistikstellfläche bzw. ein Lagerplatz.

Abbildung 2 Vorhaben- und Erschließungsplan ‘Ohefeld-Nord‘ (Ausschnitt ohne Maßstab)

Der Untersuchungsraum ist geprägt durch die bestehende großflächige Stellplatzanlage der

Volkswagen AG, die den Planbereich derzeit vollständig versiegelt, sowie die nördlich und östlich

anschließenden Grünflächen der Schunterauen (siehe Abbildung 3). Die Erschließung des Plan-

gebiets erfolgt vom Süden her über die Straße Ohefeld und die angrenzende Stellplatzanlage.

Eine weitere Anbindung für den Fuß- und Radverkehr an die westlich gelegene ‘Vorwerk-

siedlung‘ befindet sich im Nordwesten. Genutzt wird die Stellplatzanlage bislang aufgrund einer

befristeten Genehmigung für 1.200 Pkw-Stellplätze, wobei derzeit ca. 1.000 (750 im Winter)

Pkw-Stellplätze genutzt werden.

Abbildung 3 Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Fotos: GeräuscheRechner 04/2016)

Blickrichtung Norden Blickrichtung Osten Blickrichtung Süden

Quelle: Sellhorn Ing.-gesellschaft mbH, 2019

, 2018

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 7

Der Planbereich wird durch Geräuschimmissionen des südwestlich gelegenen Werks der

Volkswagen AG sowie dem an- und abfahrenden Verkehr auf der Stellplatzanlage beeinträchtigt.

Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass in der Regel keine nennenswerten Umweltein-

wirkungen durch Geräusche aus dem Landverkehr auftreten können (siehe Kapitel 4.1).

Außerdem sind weder durch die benachbarte Kleingartenanlage noch durch das Wohngebiet

entlang Innsbrucker Straße, Wiener Straße etc. nennenswerte Geräuschemissionen zu erwarten.

Das Plangebiet befindet sich Außenbereich nach § 35 BauGB, so dass die Aufstellung eines

Bebauungsplanes erforderlich ist. In den im Untersuchungsraum geltenden Bebauungsplänen

sind keine Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz (z. B. Lärmschutzanlagen, Emissions-

kontingente) enthalten, die für die Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind. Im

Flächennutzungsplan der Stadt Braunschweig sind für den betroffenen Bereich Flächen für

Landwirtschaft oder Wald dargestellt (siehe Abbildung 4). Für die Nutzung im Plangebiet wird in

Rücksprache mit der Stadt Braunschweig das Schutzniveau Mischgebiet (MI) unterstellt.

Abbildung 4 Flächennutzungsplan Stadt Braunschweig (Ausschnitt ohne Maßstab)

4 Ermittlung der Geräuschemissionen

Für die Ermittlung der Geräuschquellen im Untersuchungsraum erfolgt im Weiteren eine

Differenzierung in die Emittenten, die sich außerhalb und innerhalb des Plangebiets befinden.

Von außerhalb wirken als Quellen die Gewerbeanlagen sowie der Landverkehr ein (siehe

Kapitel 4.1). Innerhalb des Plangebiets ist der geplante Betrieb der KiTa zu berücksichtigen

(siehe Kapitel 4.2). Die bisherige Nutzung innerhalb des Plangebiets, das derzeit als Bestandteil

des Mitarbeiterparkplatzes genutzt wird sowie in einem Teilbereich als Logistikstellfläche bzw.

Lagerplatz genutzt wurde, entfallen zukünftig.

4.1 Geräuschquellen außerhalb des Plangebiets

Als immissionsrelevante Geräuschquellen, die auf das Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ einwirken

können, werden die angrenzende industrielle Nutzung der Volkswagen AG sowie der Land-

verkehr untersucht. Weitere potenzielle Geräuschquellen werden als nicht relevant für den Plan-

bereich eingestuft. Hierzu zählen vor allem der Gewerbepark Braunschweig Steinriedendamm

Stand der Fortschreibung 03/2019 Quelle: Stadt Braunschweig, 2019

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 8

(ehemals DIBAG Gewerbepark), der sich nordöstlich des Plangebiets in > 400 m Entfernung

befindet. Hier sind die einzelnen Gebäude und Teilflächen an unterschiedliche Betriebe

(Spediteure, Dienstleister etc.) vermietet.

4.1.1 Landverkehr

Als nächstgelegene öffentliche Straßenabschnitte sind südlich des Plangebiets die Straßen

Ohefeld (Entfernung ≥ 150 m), Riesebergstraße (≥ 160 m) und Guntherstraße (≥. 120 m) zu

betrachten. Weiterhin befinden sich westlich in ≥. 160 m Entfernung diverse Neben- bzw. Wohn-

straßen im Bereich der ‘Vorwerksiedlung‘ (Innsbrucker Straße, Wiener Straße etc.). Sowohl auf-

grund der genannten Mindestabstände sowie der Abschirmung durch die Bestandsbebauung

kann man davon ausgehen, dass sich der Straßenverkehr unter Maßgabe der aktuell bzw.

absehbaren Verkehrsmengen nicht immissionsrelevant auf das Plangebiet auswirkt.1

Die vorliegenden Ergebnisse zur Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen nach EU-

Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG [15] für das Prognosejahr 2025 im Ballungsraum Braun-

schweig bestätigen diese Annahme (siehe Abbildung 5). Der Straßenverkehrslärm liegt im

Bereich der geplanten Nutzung im Plangebiet für den Lärmindex LNIGHT (8 Stunden) bei

≤ 45 dB(A) und für den Lärmindex LDEN (24 Stunden) bei ≤ 55 dB(A)2. Dabei ist zu

berücksichtigen, dass die Lärmindizes auf Grundlage einer Rechenvorschrift ermittelt wurden,

die üblicherweise nicht für die Bauleitplanung bzw. Genehmigungsplanung angewandt wird.

Abbildung 5 Lärmkartierung Straßenverkehr 2025 (Ausschnitte ohne Maßstab)

1 Für die nächstgelegenen Straßenabschnitte zum Plangebiet kann man laut Verkehrsmengenkarte der Stadt Braunschweig für

den Analysefall 2016 [14] ein Verkehrsaufkommen (WTV) in Höhe von bis zu 8.200 Kfz/24h (Ohefeld) erwarten. 2 Es ist zu beachten, dass für diese Berechnungen der VW-Parkplatz als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs betrachtet wird

und somit die Berechnungsergebnisse höher ausfallen. Es handelt sich eigentlich um Gewerbelärm, der dem Anlagenbetrieb zuzuordnen ist.

Lärmindex LDEN Lärmindex LNight

Quelle: http://geoportal.braunschweig.de, 05/2019

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 9

Die Geräuschsituation im kritischen Beurteilungszeitraum Nacht bietet aber einen guten Anhalt

zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms. Der schalltechnische Orientierungswert aus dem

Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 [9] beträgt beim Verkehrslärm für ein Mischgebiet (MI) nachts

50 dB(A), so dass die Belastung aus dem Straßenverkehr im Planbereich mindestens ≥ 5 dB(A)

niedriger ausfällt.

Südlich des Plangebiets verläuft die DB Strecke 1722 (BS-Gliesmarode ↔ BS-Watenbüttel), die

ausschließlich für den Güterverkehr genutzt wird. In Bezug auf den Schienenverkehrslärm kann

man davon ausgehen, dass er sich nicht immissionswirksam auf die geplante Nutzung auswirkt.

Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus dem Mindestabstand von rund 200 m zwischen

Gleisanlage und der geplanten KiTa sowie den vorliegenden Ergebnissen zur Lärmkartierung

des Schienenverkehrs nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG [15] im Ballungsraum

Braunschweig (siehe Abbildung 6). Der Schienenverkehrslärm beträgt demnach im Plangebiet

für den Lärmindex LNIGHT (8 Stunden) deutlich < 45 dB(A) und für den Lärmindex LDEN (24

Stunden) deutlich < 55 dB(A), so dass auch hier die Bewertung in Anlehnung an die DIN 18005

zeigt, dass die schalltechnischen Orientierungswerte sicher eingehalten werden.

Abbildung 6 Lärmkartierung Schienenverkehr – Stand 06/2017 (Ausschnitte ohne Maßstab)

Damit kann die Annahme bestätigt werden, dass sich der öffentliche Schienen- und Straßen-

verkehrslärm nicht erheblich auf das Plangebiet auswirkt bzw. vor Ort schädliche Umweltein-

wirkungen durch Verkehrsgeräusche ausgeschlossen werden können. Die Nutzung des

Mitarbeiterparkplatzes ist als Bestandteil der Volkswagen AG zu betrachten (siehe Kapitel 4.1.1).

Weitere immissionsrelevante Schallquellen, die auf das Plangebiet einwirken, können aus-

geschlossen werden.

4.1.2 Gewerbe- und Industrieanlagen

In der Nachbarschaft zum Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ befindet sich das Werk Braunschweig der

Volkswagen AG. Aufgrund eines Abstands > 200 m zu den nächstgelegenen Werkhallen kann

man davon ausgehen, dass das Plangebiet einer Lärmvorbelastung ausgesetzt ist (siehe

Abbildung 7). Dies gilt umso mehr, weil auch der unmittelbar angrenzende Mitarbeiterparkplatz

Quelle: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de, 2019

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 10

als Bestandteil des VW-Werks anzusehen ist und das Plangebiet beeinträchtigt. Beim Werk

Braunschweig handelt sich um eine genehmigungspflichtige Anlage nach dem Bundes-

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1], die als Gewerbegebiet (GE) bzw. eingeschränktes

Industriegebiet (GIe) festgesetzt ist und dessen schalltechnische Ermittlung und Bewertung

anhand der TA Lärm [4] erfolgt.

Zur Berücksichtigung der Geräuschemissionen aus dem Betrieb des Automobilwerks werden die

Ergebnisse aus dem aktuellen ‘Schallplan‘ herangezogen, in dem die akustische Situation am

Standort ermittelt und bewertet wird. Das Gutachten wurde mit Stand vom 11/2013 erstellt und

bildet den Status-quo 2013 und das Erweiterungskontingent (Prognose 20XX) ab. Der Schallplan

wird alle sechs Jahre fortgeschrieben, wobei die aktuelle Fortschreibung nicht vorliegt.3

Für die einzelnen Teilflächen des VW-Werks werden die zugehörigen Schallleistungspegel (ohne

die Erweiterungsflächen) übernommen, die den Status-quo abbilden und für die schalltechnsiche

Beurteilung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans maßgeblich sind. Die

Erweiterungsflächen de Volkswagen AG werden nicht berücksichtigt, weil für die schall-

technische Beurteilung der derzeit planungsrechtlich genehmigte Betrieb maßgeblich ist. Für die

Teilflächen werden Schallleistungspegl LWA von 91 bis 110 dB(A) zu Grunde gelegt, so dass sich

ein Gesamtschallleistungspegel LWA in Höhe von 115 dB(A) für den Beurteilungszeitraum Nacht

ergibt (siehe Tabelle 1).

Abbildung 7 Lage Plangebiet RH 61 zum Volkswagen Werk (Abbildung ohne Maßstab)

3 Nachdem die zu Grunde liegenden schalltechnischen Messungen bereits durchgeführt wurden, sind laut Aussage der

Volkswagen AG keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.

Quelle: https://www.bing.com, 2018

VW-Werk

ca. 210 m ca. 200 m

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 11

Tabelle 1 Annahmen Schallleistungspegel Flächenquellen Automobilwerk Braunschweig (Status-quo)

Werksbereich Hauptgeräuschquelle

Schallleistungs-

pegel LWA

Quellpunkthöhe

[dB(A)/m2] [m]

A Halle 1-2, Verwaltung Kühltürme 108 0,5 – 2,5 (ᴓ 2,0)

B Halle 3 Absaugungen, Kamine 101 0,1 – 12,5 (ᴓ 10,0)

C DKTL technische Abluftanlagen 100 1,0 – 31,5 (ᴓ 20,0)

D Halle 4 technische Abluftanlagen 101 0,5 – 14,0 (ᴓ 8,0)

E Halle 5, Bürorandbau technische Abluftanlagen 109 0,1 – 20,0 (ᴓ 15,0)

F Halle 7 Werkzeugbau technische Abluftanlagen 91 1,0 – 3,0 (ᴓ 2,0)

G Hall 8 DLP technische Abluftanlagen 99 0,5 – 2,0 (ᴓ 2,0)

H Halle 10 technische Abluftanlagen 102 0,2 – 20,0 (ᴓ 15,0)

I Heizhaus Fassade 85 1,0 – 37,0 (ᴓ 20,0)

L Logistik Verkehr, Verladung 110 1,0 – 2,0 (ᴓ 2,0)

P Parkplätze Fahrzeugverkehr 99 0,5 (ᴓ 0,5)

Z Erweiterungen Geplante Abluftanlagen 98 -

Hinweise: Die Verortung der Werksbereiche erfolgte aus den Angaben im ‘Schallplan‘ (siehe dort Bild 2, Seite 9); die

Quellpunkthöhen wurden den Angaben im ‘Schallplan‘ entnommen (siehe dort Anhang B).

Es wird ein Dauerbetrieb über 24 h pro Tag und sieben Tage die Woche angenommen. Für kurz-

zeitige Geräuschspitzen sind im ‘Schallplan‘ keine Angaben enthalten. Man geht davon aus,

dass die Anlagengeräusche mit einen gleichmäßigen Geräuschcharakter an den Immissions-

orten auftreten. Diese Annahme wird als plausibel bewertet und übernommen. Die Emissions-

punktehöhen sind den Angaben im vorliegenden ‘Schallplan‘ entnommen; sie betragen 0,5 m

GOK (Bsp. Pkw-Parkplatz) bis 37,0 m GOK (Bsp. Kamin Heizhaus), wobei für die einzelnen

Werksbereiche rechnerisch eine mittlere Quellpunkthöhe unterstellt wird.

Die Berechnung des Anlagenlärms wird anhand der Angaben aus dem ‘Schallplan‘ nachgebildet,

indem die Berechnungen der Beurteilungspegel Lr an den kritischen Immissionsorten mit-

einander abgeglichen werden. Das Ausbreitungsmodell kann nicht vollständig übernommen

werden, weil einzelne Angaben im vorliegenden Gutachten nicht dokumentiert sind (z. B.

meteorologische Korrektur, Bodendämpfung). Es erfolgt zur Vereinfachung eine Betrachtung der

einzelnen Werksbereiche, indem auf eine Differenzierung in die einzelnen Geräuschquellen

entsprechend der Darstellung im ‘Schallplan‘ verzichtet wird. Ebenso wird auf eine

Berücksichtigung des innerbetrieblichen Verkehrs (Lkw-Fahrwege, Verladung mit Gabelstaplern

etc.) verzichtet.

Aufgrund des nahezu kontinuierlichen Betriebs wird für die Bewertung im ‘Schallplan‘ allein der

kritische Beurteilungszeitraum Nacht (lauteste Stunde) herangezogen. Deswegen werden

einzelne Geräuschquellen, die ausschließlich im Beurteilungszeitraum Tag (6-22) stattfinden,

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 12

vernachlässigt. Hierzu zählen laut Aussage der Volkswagen AG im nordöstlichen Teilbereich des

Werksgeländes unter anderem ein Schrottplatz und eine Leergutverladung.

Um diesen Sachverhalt zu würdigen, werden zur Berücksichtigung des Beurteilungszeitraums

Tag (6-22) die folgenden Annahmen ‘auf der sicheren Seite‘ getroffen, die in Summe einer

Pegelerhöhung um rund 10 dB(A) vom Beurteilungszeitraum Nacht auf Tag entsprechen:

Aufgrund der pauschalen Annahmen ergeben sich im Vergleich zum ‘Schallplan‘ um ca.

5 dB(A) höhere Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld des VW

Werks, die im Weiteren nicht korrigiert werden.

Es wird für den Beurteilungszeitraum Tag (6-22) emissionsseitig eine Pegelerhöhung um

5 dB(A) unterstellt.

Weil bereits im Vorhinein absehbar ist, dass der Parkplatzlärm des angrenzenden Mitarbeiter-

parkplatzes pegelbestimmend im Bereich des Plangebiets ist, wird diese Geräuschquelle

detailliert ermittelt. Für die Ermittlung dieser Geräuschemissionen wird auf die aktuelle Parkplatz-

lärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt [16] zurückgegriffen, die sich als allgemein

anerkanntes Verfahren etabliert hat. Die Parkplatzlärmstudie [16] stellt sicher, dass alle

Geräuschquellen aus dem Betrieb eines Parkplatzes (Parksuch- und Durchfahrtsverkehr etc.)

berücksichtigt werden und im Vergleich zu Messungen ein Ergebnis auf der sicheren Seite erzielt

wird.

Es werden im Folgenden für die Mitarbeiterstellplätze sowie die Stellplätze an der KiTa die

Anhaltswerte zur Bewegungshäufigkeit entsprechend der Parkplatzart ‘P+R-Platz‘, die der

Nutzung eines Mitarbeiterparkplatzes entspricht, zu Grunde gelegt. Hierbei wird für die

Mitarbeiter-Stellplätze das so genannte zusammengefasste Verfahren verwendet, in dem die

Teilschallquellen aus dem Ein- und Ausparken sowie aus dem Verkehr auf den Fahrgassen

gemeinsam betrachtet werden. Hier werden insgesamt 1.000 Pkw-Stellplätze berücksichtigt.

Dagegen wird für die Pkw-Stellplätze an der KiTa das getrennte Verfahren angewandt, indem die

Zufahrt separat betrachtet wird. Für alle Stellplätze und Fahrgassen wird unterstellt, dass sie

asphaltiert sind.

Es werden laut Parkplatzlärmstudie folgende Zuschläge für die Pkw-Stellplätze angesetzt:4

Zuschlag KStro für die Fahrgassen (Asphalt) KStro = 0,0 dB(A)

Zuschlag KPA für die Parkplatzart KPA = 0 dB(A)

Zuschlag KI für impulshaltige Geräusche KI = 4,0 dB(A)

Tabelle 2 Berechnungsansätze Pkw-Stellplatzanlagen Planbereich Ohefeld

Bezeichnung Bezugsgröße Umfang

Bezugsgröße

Anzahl der Bewegungen pro h und Bezugsgröße

Tag Nacht Nacht, lauteste

Stunde

Mitarbeiterparkplatz Anzahl Stellplätze 1.000 0,30 0,06 0,16

KiTa-Stellplätze (inkl. Erweiterung) Anzahl Stellplätze 18 0,30 0,06 0,16

4 Im Unterschied zur Vorgehensweise im ‘Schallplan‘ wird der Schallleistungspegel LWA mit einem Impulszuschlag KI gemäß

Parkplatzlärmstudie in Höhe von 4 dB(A) beaufschlagt.

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 13

Unter Berücksichtigung dieser Zuschläge (siehe oben), der Berechnungsansätze der Parkplatz-

art (siehe Tabelle 2) sowie der Anzahl an Stellplätzen ergeben sich die in der Tabelle 3

dargestellten Schallleistungspegel LWA für diese Stellplatzanlagen. Für die kurzzeitigen

Geräuschspitzen sind im Bereich von Pkw-Stellplätzen das Türenschließen sowie das Heck-

klappenschließen zu berücksichtigen. Laut Parkplatzlärmstudie sind hierbei mittlere Maximal-

pegel LWAmax in 7,5 m Entfernung von bis zu 74 dB(A) nicht auszuschließen.

Tabelle 3 Schallleistungspegel Pkw-Stellplatzanlagen Planbereich Ohefeld

Nr. Bezeichnung Anzahl Stellplätze

Schallleistungspegel LWA

Tag Nacht, lauteste Stunde

[dB(A)] [dB(A)]

1 Mitarbeiterstellplatz 1.000 99,3 96,5

2 KiTa-Stellplatz 18 76,7 69,7

Die Zufahrt zum Stellplatz an der KiTa wird separat betrachtet, indem die Fahrzeugbewegungen

als Linienschallquelle berücksichtigt werden. Für die Fahrbewegungen werden die Emissions-

pegel Lm,E unter Maßgabe der erwarteten Fahrzeugbewegungen auf Grundlage der RLS-90 [3]

nach folgender Gleichung berechnet:

EStgStrovmEm DDDDLL )25(

, in dB(A)

mit Lm(25)

Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand

Dv Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit (hier: 30 km/h)

DStro Korrektur Straßenoberfläche (hier: Asphalt, KStro = 0 dB)

DStg Zuschlag für Steigungen (hier: DStg = 0)

DE Korrektur bei Spiegelschallquellen (wird in Software berücksichtigt)

Der Emissionspegel Lm,E werden für die beiden Beurteilungszeiträume Tag und Nacht berechnet.

Die Anzahl der Fahrbewegungen beträgt aufgrund der unterstellten Wechselrate 87 bzw. 9

Tag / Nacht pro Tag (lauteste Nachtstunde: 3 Bewegungen). Die Emissionspunktehöhe wird mit

0,5 m GOK angenommen. Dabei wird eine Höchstgeschwindigkeit v von 30 km/h sowie aufgrund

der unterstellten Asphaltdecke kein Zuschlag KStro angenommen.

Tabelle 4 Emissionspegel Lm,E Zufahrt Pkw-Stellplatzanlage KiTa

Pkw-Stellplatz Fahrzeugbewegungen Schallemission Lm,E

Nr. Teilfläche Tag (6-22) Nacht (22-6,

lauteste Stunde) Tag (6-22)

Nacht (22-6, lauteste Stunde)

3 Zufahrt KiTa-Stellplatz 87 3 35,9 33,3

Es ergeben sich auf Grundlage der unterstellten Wechselraten für die Zufahrt zu den Stellplätzen

an der geplanten KiTa Emissionspegel Lm,E in Höhe von 35,9 dB(A) bzw. 33,3 dB(A) Tag/Nacht.

Daraus lassen sich längenbezogene Schallleistungspegel LW‘,1h in Höhe von 54,9 dB(A)/m bzw.

52,3 dB(A)/m (Tag/Nacht) ableiten, wobei die Zufahrt rund 210 m lang ist.

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 14

4.2 Geräuschquellen im Plangebiet

Durch die vorgesehene Nutzung des Plangebiets ‘Ohefeld-Nord‘ können schädliche Umweltein-

wirkungen durch Geräusche gegenüber den benachbarten schutzwürdigen Nutzungen im

Vorhinein ausgeschlossen werden. Das Plangebiet soll als Standort für eine KiTa bzw. Krippe

mit fünf Gruppen genutzt werden. Hierzu ist ein 1-geschossiger Neubau (siehe Abbildung 8) mit

einer Gebäudefläche von ca. 1.274 m² BGF sowie eine Außenbereich von bis zu 1.494 m²

vorgesehen (Details siehe Anlage A). Die Betriebs- bzw. Öffnungszeiten sind für eine ganztätige

Betreuung von 07.00 bis 23.00 Uhr (16 h) geplant.

Abbildung 8 Ansicht West-Fassade KiTa – Vorentwurf (Abbildung ohne Maßstab)

Allein aufgrund der notwendigen Erschließung des Plangebiets sowie der Stellplatznutzung sind

Geräuschemissionen zu erwarten. Die straßenseitige Erschließung des Plangebiets soll

zukünftig über die Straße Ohefeld erfolgen. Die Beurteilung des Fahrzeugverkehrs hat nach 7.4

TA Lärm zu erfolgen. Die Ermittlung des Parkplatzlärms erfolgt als Bestandteil des

Anlagenbetriebs im Untersuchungsraum. Dabei wird die Zufahrt separat von der eigentlichen

Stellplatzfläche betrachtet (siehe Kapitel 4.1.2).

Weiterhin kann man unterstellen, dass im Vergleich zur regulären Stellplatznutzung in der

unmittelbaren Nachbarschaft keine nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens auftritt.

Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass der an- und abfahrende Verkehr zu den

Alltagserscheinungen zählt. Die Nutzung von Stellplätzen und die im Zusammenhang damit

entstehenden Geräuschemissionen stellen keine erheblichen oder unzumutbaren Störungen dar

und entsprechen in der Regel der Eigenart der Nutzung vor Ort.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinder-

spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich unter die Privilegierung nach § 22 (1a)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] fällt, wonach bei der Beurteilung vergleichbarer

Geräuscheinwirkungen in der Regel keine Immissionsrichtwerte herangezogen werden dürfen.

Diese Regelung bezieht sich zum Beispiel auf mögliche Kommunikationsgeräusche der Kinder

auf den Spielflächen im Außenbereich.

Quelle: Planungsgruppe Benes + Partner GmbH, 2019

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 15

5 Bewertung der Geräuschimmissionen

Im Folgenden werden anhand von Ausbreitungsberechnungen die zukünftig zu erwartenden

Geräuschimmissionen im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ berechnet und anhand der schall-

technischen Orientierungswerte im Beiblatt 1 der DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau [8]

bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [4] bewertet (siehe Kapitel 5.4). Hierzu werden zu-

nächst die Grundlagen wie das Berechnungsmodell, die Berechnungsgröße und die

Beurteilungsgrundlagen erläutert (siehe Kapitel 5.1 – 5.3). Abschließend werden sonstige Prüf-

schritte gemäß Anforderung der TA Lärm bearbeitet (siehe Kapitel 5.5) sowie die Qualität der

Prognoseberechnungen analysiert (siehe Kapitel 5.6).

5.1 Berechnungsmodell

Zur Durchführung der schalltechnischen Ausbreitungsrechnungen werden alle für die Schall-

ausbreitung maßgeblichen baulichen Parameter digitalisiert, um ein digitales Simulationsmodell

(DSM) zu entwickeln. Dabei werden die derzeit vorhandene sowie die geplante Bebauungs-

struktur berücksichtigt. Für die Fassaden wird ein Reflexionsverlust in Höhe von 1 dB(A) zu

Grunde gelegt. Die Reflexionen werden im Simulationsmodell nach den Vorgaben der DIN 9613-

2 [12] bis zur ersten Reflexion berechnet. Die Quellen werden anhand der zur Verfügung

gestellten Planunterlagen (hier: ‘Schallplan‘ Braunschweig 2013, Volkswagen AG) verortet,

indem die einzelnen Teilschallquellen als Flächenschallquellen (Werksbereiche A – P) im

Ausbreitungsmodell berücksichtigt werden.

Zur Berücksichtigung der Höhendifferenzen im Untersuchungsraum werden Höhenlinien aus

dem Simulationsmodell der Stadt Braunschweig übernommen sowie ergänzt um Angaben aus

frei verfügbaren topographischen Karten. Im Plangebiet ’Ohefeld - Nord‘ selbst ergibt sich eine

Höhendifferenz von ca. 3 m (70 m bis 73 m über NN), im Untersuchungsraum von ca. 5 m (69 m

bis 74 m über NN). Für die Immissionsaufpunkte wird eine Immissionspunktehöhe von 2,5 m

über Gelände für den Erdgeschossbereich sowie eine Höhe von jeweils 2,8 m für die weiteren

Obergeschosse berücksichtigt. Im Außenbereich der KiTa wird zur Berücksichtigung der sich

dort mehrheitlich aufhaltenden Kinder eine mittlere Höhe von 1,5 m GOK angenommen.

Es wird bei der Berechnung des Anlagenlärms zur Berücksichtigung der Bodenabsorption nach

DIN ISO 9613-2 im Untersuchungsraum rechnerisch ein überwiegend reflektierender Boden zu

Grunde gelegt (Bodenabsorption G = 0,2). Die meteorologische Korrektur Cmet nach DIN ISO

9613-2 wird bei der Berechnung der äquivalenten Dauerschallpegel mit C0 = 2 dB

berücksichtigt.5

Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm CadnaA (Version

2019) der DataKustik GmbH durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung zur

Berechnung, Bewertung und Präsentation von Geräuschemissionen und -immissionen.

5 Diese Vorgehensweise entspricht z. B. der Empfehlung vom LANUV NRW (siehe Empfehlungen zur Bestimmung der

meteorologischen Dämpfung cmet gemäß DIN ISO 9613-2 mit Stand vom 26.09.2012).

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 16

5.2 Berechnungsgröße

Es werden jeweils Beurteilungspegel Lr rechnerisch ermittelt, die eine Größe zur Kennzeichnung

der Stärke der Schallimmissionen während der Beurteilungszeit unter Berücksichtigung von Zu-

oder Abschlägen für bestimmte Geräusche, Zeiten oder Situationen darstellen. Die Beurteilungs-

pegel werden für die beiden Beurteilungszeiträume Tag (06.00 – 22.00 Uhr) und Nacht (22.00 –

06.00 Uhr) mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 [9] bzw. den

Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen (siehe Kapitel 5.3).

Der Beurteilungspegel Lr ist beispielsweise nach DIN 45645-1 [11] definiert als:

SRTI

dBLN

i

ir KKKKTT

L Aeqj

/1,0

1

101

lg10 dB

mit

Beurteilungszeitraum T Mittelungsdauer (Tag/Nacht)

Teilzeit Ti Teilzeit i

Mittelungspegel LAeq,i Mittelungspegel während der Teilzeit i

Impulshaltigkeit KI Zuschlag für Impulshaltigkeit während der Teilzeit i

Tonhaltigkeit KT Zuschlag für Tonhaltigkeit während der Teilzeit i

Ruhezeit KR Zuschlag für Ruhezeit

Sonstiger Zuschlag KS Zuschlag für bestimmte Geräusche und Situationen

Ein Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitenzuschlag) ist nach

6.5 TA Lärm beim Gewerbelärm u. a. für die Gebietsart Allgemeines Wohngebiet (WA) zu

berücksichtigen. Der Ruhezeitenzuschlag gilt an Werktagen von 06.00 – 07.00 Uhr und 20.00 –

22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 06.00 – 09.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 –

22.00 Uhr. Zuschläge zur Berücksichtigung der Impulshaltigkeit und/oder Ton- und Informations-

haltigkeit werden beim Gewerbelärm gegebenenfalls emissionsseitig berücksichtigt und

beaufschlagt (siehe Kapitel 4.1).

5.3 Beurteilungsgrundlagen

Als Beurteilungsgrundlage im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ werden die schalltechnischen Orien-

tierungswerte aus dem Beiblatt 1 der DIN 18005 Teil 1 [9] herangezogen, die im Allgemeinen für

die städtebauliche Planung verwendet werden (siehe Tabelle 5). Es handelt sich um

Empfehlungen deren Einhaltung wünschenswert ist, damit die mit der Eigenart des betreffenden

Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt wird.

Es sind bei der Bewertung die je nach Regelwerk geltenden Beurteilungszeiträume zu Grunde zu

legen. Laut DIN 18005 sind in der Regel zur Ermittlung der Beurteilungspegel die Zeiträume Tag

(06.00 – 22.00 Uhr) und Nacht (22.00 – 06.00 Uhr) anzugeben.

Die berechneten Geräuschimmissionen werden dabei wegen der unterschiedlichen Einstellung

der Betroffenen zu verschiedenen Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten

verglichen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1 [9] besitzen dabei keine bindende

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 17

Wirkung. Überschreitungen lassen sich erfahrungsgemäß vor allem in vorbelasteten Bereichen

gar nicht vermeiden. Im Rahmen der Abwägung kann mit plausibler Begründung von den

Orientierungswerten abgewichen werden. Es ist aber grundsätzlich laut Baugesetzbuch (BauGB)

[5] eine sachgerechte städtebauliche Abwägung erforderlich.

Im Regelfall wird eine Überschreitung der Orientierungswerte aufgrund des Verkehrslärms um

bis zu 5 dB(A) akzeptiert und man bewegt sich damit im Bereich der aktuellen Rechtsprechung.

Dagegen ist eine Überschreitung aufgrund des Anlagenlärms nur in engen Grenzen möglich.

Laut der aktuell gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind

beim Heranrücken einer schutzbedürftigen Nutzung an eine Gewerbenutzung die Immissions-

richtwerte der TA Lärm (siehe Tabelle 6) heranzuziehen, die weitgehend den schalltechnischen

Orientierungswerten der DIN 18005-1 [9] entsprechen.

Tabelle 5 Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1

Gebietsart

Schalltechnische Orientierungswerte

Tag (06.00 – 22.00 Uhr) Nacht (22.00 – 06.00 Uhr)

- Industrie-, Gewerbe-

und Freizeitlärm Verkehrslärm

- [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]

Reine Wohngebiete (WR),

Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete 50 35 40

Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungs-

gebiete (WS), Campingplatzgebiete 55 40 45

Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 55

Besondere Wohngebiete (WB) 60 40 45

Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 45 50

Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 50 55

sonstige Sondergebiete je nach Nutzungsart 45 bis 65 35 bis 65

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer nicht genehmigungspflichtigen Anlage

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [1] ist zu erteilen, wenn sichergestellt

ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen

hervorrufen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und nach dem Stand der Technik

unvermeidbare Störungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken (siehe Kapitel 2.1).

Damit ist beim Gewerbelärm sichergestellt, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen

des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden. Eine Konfliktlösung mit

Hilfe passiver Lärmschutzmaßnahmen ist dabei in der Regel nicht möglich (siehe BVerwG 4 C

8.11 vom 29.11.2012). Überschreitungen sind nur in ausdrücklich geregelten Fällen möglich

(z. B. ergänzende Prüfung im Sonderfall nach 3.2.2 TA Lärm).

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 18

Tabelle 6 Immissionsrichtwerte der TA Lärm

Gebietsart

Immissionsrichtwerte

Tag (06.00 – 22.00 Uhr) Nacht (22.00 – 06.00 Uhr)

[dB(A)] [dB(A)]

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35

Reine Wohngebiete (WR) 50 35

Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) 55 40

Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 45

Urbane Gebiete (MU) 63 45

Gewerbegebiete (GE) 65 50

Industriegebiete (GI) 70 70

Es sind bei der Bewertung die geltenden Beurteilungszeiträume zu berücksichtigen. Laut

TA Lärm sind zur Ermittlung der Beurteilungspegel die Zeiträume Tag (06.00 – 22.00 Uhr) und

Nacht (22.00 – 06.00 Uhr) anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass ‘für die Beurteilung der Nacht

[..] die volle Nachtstunde (z. B. 1.00 bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem

die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt‘ maßgebend ist. Für kurzzeitige Geräuschspitzen

(Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der

Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden.

5.4 Beurteilungspegel im Plangebiet

Nachfolgend werden auf Grundlage der dargestellten Annahmen die Berechnungsergebnisse für

den Gewerbelärm im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ dargestellt. Zur Beurteilung der Geräusch-

belastung aus dem Anlagenbetrieb der Volkswagen AG auf das Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘

erfolgen die Berechnungen frequenzunabhängig auf Grundlage des allgemeinen Verfahrens

nach 7.3.1 der DIN ISO 9613–2 [11].

Aufgrund des Anlagenbetriebs ergeben sich innerhalb des bebaubaren Bereichs im Plangebiet

‘Ohefeld-Nord‘ tagsüber Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) bzw. während der Nacht von bis

zu 48 dB(A) (siehe Tabelle 7). Es werden also unter den konservativ getroffenen Annahmen im

Beurteilungszeitraum Tag keine Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswerts

bzw. Immissionsrichtwerts prognostiziert (siehe Abbildung 10 bzw. Anlage B). Dagegen ergeben

sich rechnerisch im Beurteilungszeitraum Nacht Überschreitungen von bis zu 3 dB(A). Unter

Berücksichtigung der geplanten Bebauung liegen die höchsten Fassadenpegel bei 53 bzw.

45 dB(A) Tag/Nacht, so dass auch nachts keine Richtwertüberschreitungen verbleiben (siehe

Abbildung 9).

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 19

Tabelle 7: Prognose Geräuschimmissionen durch Anlagenbetrieb im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘

Höhe Beurteilungspegel Orientierungswert MI Überschreitung bezogen auf

[m] Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht -

EG 42 dB(A) bis

57 dB(A) 36 dB(A) bis

48 dB(A) 60 dB(A) 45 dB(A) keine 0 dB bis 3 dB

Fläche für Gemeinbedarf

Wegen der vorgesehenen 1-geschossigen Bauweise kann auf die Betrachtung weiterer

Geschossebenen verzichtet werden. Weiterhin kann man unterstellen, dass die Kriterien für

kurzzeitige Geräuschspitzen unter Maßgabe der bisherigen Planung sicher eingehalten werden.

Rechnerisch sind unter Berücksichtigung typischer Geräuschspitzen auf Pkw-Stellplätzen

Maximalpegel von bis zu 77 dB(A) am südlichen Rand des geplanten Außenbereichs nicht aus-

zuschließen, so dass Richtwertüberschreitungen im Beurteilungszeitraum Tag (6-22) sicher aus-

geschlossen werden können. Laut Parkplatzlärmstudie wird zum Schutz vor kurzzeitigen

Geräuschspitzen bei einer Nachtnutzung in einem Mischgebiet (MI) ein Mindestabstand

zwischen kritischem Immissionsort und nächstgelegenem Stellplatz von 15 m gefordert. Dieser

Mindestabstand ist gemäß der aktuellen Planung gewährleistet.

Abbildung 9 Gebäudelärmkarte Anlagenbetrieb Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Ausschnitt ohne

Maßstab)

Die konservativen Annahmen ergeben innerhalb des geplanten Außenbereichs der KiTa

Beurteilungspegel von ca. 49 dB(A) - 52 dB(A) in 1,5 m Geländehöhe. Damit wird der schall-

technische Orientierungswert bzw. Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet (MI) in Höhe von

60 dB(A) tagsüber überall sicher eingehalten. Darüber hinaus bleibt auch der Orientierungswert

für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) in Höhe von 55 dB(A) sicher unterschritten, der als anzu-

strebendes Schutzniveau für Spiel- bzw. Freiflächen herangezogen werden kann (siehe [17],

Seite 142).

Unter Berücksichtigung der pauschalen Annahmen zum Betrieb des Werks Braunschweig der

Volkswagen AG ergeben sich rechnerisch an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nach

barschaft zum Werksgelände deutlich höhere Beurteilungspegel als im ‘Schallplan‘ dokumentiert

(siehe Kapitel 4.1). Damit wird auch im Bereich des Plangebiets RH 61 die Geräuschbelastung

aus dem Anlagenbetrieb überschätzt.

Gebäudelärmkarte: Fassadenpegel: EG Beurteilungszeitraum: Tag

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Abbildung 10 Rasterlärmkarte Anlagenbetrieb Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ (Ausschnitt ohne Maßstab)

5.5 Sonstige Prüfschritte

Aufgrund der Beurteilung des Anlagenlärms anhand der TA Lärm sind zusätzlich folgende

Prüfschritte notwendig:

Fremdgeräusche (2.4 TA Lärm):

Fremdgeräusche sind laut TA Lärm [4] alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden

Anlage ausgehen. Fremdgeräusche können gegebenenfalls bei der Beurteilung der

Geräuschsituation eine Rolle spielen, wenn es sich um ständig vorherrschende Fremd-

geräusche handelt. Dies ist der Fall, wenn der Schalldruckpegel LAF(t) der Fremdgeräusche in

mehr als 95 % der Betriebszeit der Anlage in der jeweiligen Beurteilungszeit höher als der

Mittelungspegel LAeq der Anlage ist.

Man kann davon ausgehen, dass der Straßen- und Schienenverkehr nicht als ständig

vorherrschende Fremdgeräusche einzustufen sind (siehe Kapitel 4.1). Sonstige Emittenten

im Untersuchungsraum sind nicht bekannt, so dass eine weitergehende Betrachtung der

Fremdgeräusche entfallen kann.

tieffrequente Geräusche (7.3 TA Lärm):

Es liegen keine Anhaltspunkte für umweltschädliche tieffrequente Geräusche vor, die im

Untersuchungsraum auftreten können. Ebenso ergeben sich aus dem für die Ermittlung der

des Gewerbelärms verwendeten ‘Schallplan‘ keine Hinweise auf zu erwartende tieffrequente

Störungen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen im Regelbetrieb erwarten lassen, so

dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entbehrlich sind.

Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen (7.4 TA Lärm):

Der Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist bis zu einem Umkreis von 500 m

von einem Betriebsgrundstück zu betrachten, soweit dieser den Anlagen zuzuordnen ist. Die

Prüfung hat für alle Nutzungsarten, außer Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI), zu

erfolgen. Aufgrund des zu erwartenden Fahrzeugverkehrs im Zusammenhang mit dem

Rasterlärmkarte: Rastergröße 2m x 2m Immissionspunktehöhe: EG Beurteilungszeitraum: Tag

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Betrieb der KiTa kann im Voraus ausgeschlossen werden, dass die Kriterien der TA Lärm

zutreffen (z. B. Überschreitung Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2]) und somit kann

auf die Prüfung organisatorischer Maßnahmen verzichtet werden.

5.6 Qualität der Prognose

Bei der Durchführung schalltechnischer Prognosen, die sich auf Messungen, Literaturangaben

etc. beziehen, ergeben sich Unsicherheiten. Die Qualität einer Immissionsprognose ergibt sich

dabei aus der Unsicherheit der zu Grunde liegenden Emissionspegel sowie der Unsicherheit der

Ausbreitungsrechnung selbst und sie ist laut A.2.6 TA Lärm zu dokumentieren. Die Unsicherheit

der Ausbreitungsrechnung wird entsprechend DIN ISO 9613-2 [12] für eine Entfernung d >

100 m zwischen den Geräuschquellen und den Immissionsorten mit +/- 3 dB für eine mittlere

Höhe von 5 bis 30 m der Quellen und Empfänger angegeben.

Die Unsicherheiten der Schallausbreitungsberechnungen ergeben sich z. B. durch die Ansätze

zur Berücksichtigung der Meteorologiedämpfung. Die Dämpfung von Schall auf dem Aus-

breitungsweg ändert sich aufgrund von Schwankungen der Witterungsbedingungen, die lokal

kurzfristig wechseln können. Die meteorologische Dämpfung wirkt sich insbesondere auf weiter

entfernte Immissionspunkte senkend aus.

Aufgrund der konservativ gewählten Emissionsansätze ist gewährleistet, dass zukünftig tat-

sächlich niedrigere Geräuschemissionen zu erwarten sind und somit die Ergebnisse der

Prognoseberechnung eine höhere Geräuschbelastung, als sie im Regelfall zu erwarten ist, ab-

bilden. Die ermittelten Beurteilungspegel stellen somit einen ungünstigen Fall mit den höchsten

zu erwartenden Geräuschbelastungen dar, solange nicht deutlich vom dargestellten Betriebs-

konzept abgewichen wird. Somit ist aufgrund der getroffenen Annahmen eine hohe Planungs-

sicherheit gewährleistet.

6 Schallschutzmaßnahmen

Weil im Bereich der geplanten Nutzung im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ keine Überschreitungen

der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte aufgrund des Gewerbe-

lärms prognostiziert werden, sind im Zuge der anstehenden Aufstellung des Bebauungsplans

keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig.6 Im Beurteilungszeitraum Tag sind im

Außenbereich keine Richtwertüberschreitungen zu erwarten. Während der Betrieb der KiTa bis

maximal 23.00 Uhr stattfinden soll, kann eine Nutzung des Außenbereichs während der Nacht

ausgeschlossen werden und am geplanten Neubau sind tags und nachts keine Richtwert-

überschreitungen zu erwarten.

Für die Erarbeitung eines Schallschutzkonzepts stehen zum Schutz vor dem Gewerbelärm im

Allgemeinen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

aktiver Schallschutz mit Schallschutzwand und/oder -wall,

6 Der Gewerbelärm wird im Vergleich zum ‘Schallplan‘ aufgrund der pauschalen Annahmen überschätzt (siehe Kapitel 4.1).

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Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen B-Plan RH 61 ‘Ohefeld - Nord‘

Bericht Nr. P 84/18 Seite 22

Planerische Maßnahmen z. B. durch Einhalten von Mindestabständen, Grundrissorientierung

der schutzwürdigen Nutzungen,

Bauliche Schallschutzmaßnahmen zur Verbesserung Schalldämmung der Außenbauteile.

Weil die geplante Nutzung als schutzbedürftige Einrichtung an bestehende gewerbliche/-

industrielle Nutzungen heranrückt, sind bei Bedarf geeignete aktive und planerische Schall-

schutzmaßnahmen im Plangebiet vorzusehen. Es werden am geplanten Neubau keine

Beurteilungspegel oberhalb der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte

prognostiziert, so dass keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, um einen

ausreichenden Schallimmissionsschutz sicherzustellen. Ebenso ist tagsüber im Außenbereich

die Einhaltung des Immissionsrichtwerts gewährleistet. Weiterhin sind aufgrund des Straßen-

und Schienenverkehrs keine Schallschutzmaßnahmen notwendig (siehe Kapitel 4.1).

Durch die vorgesehene Anordnung des Geltungsbereichs, des geplanten KiTa-Neubaus sowie

der Außenflächen ist bereits das Trennungsgebot nach § 50 BImSchG [1] durch die Abstände zu

den benachbarten Geräuschquellen planerisch hinreichend berücksichtigt. Mit Ausnahme zum

Mitarbeiterparkplatz besteht ein Mindestabstand zwischen den nächstgelegenen Werkhallen und

dem südlich im Plangebiet gelegenen Außenbereich von > 220 m. Auch durch den Mitarbeiter-

parkplatz sind keine Störungen im Sinn der TA Lärm im Plangebiet zu erwarten (siehe Kapitel

5.4).

6.1 Hinweise und weitergehende Empfehlungen

Um die Geräuschbelastung aufgrund des Anlagenbetriebs weiter zu minimieren, wird zusätzlich

empfohlen, mit Hilfe einer Grundrissorientierung als Maßnahme der ‘architektonischen

Selbsthilfe‘ die Räume innerhalb der KiTa anzuordnen. Wenn man die als sensibel einzu-

stufenden Schlafräume an der lärmabgewandten Seite anordnet, wird die Eigenabschirmung des

Gebäudes ausgenutzt und im Schallschatten kann man laut DIN 4109 (1989) [10] bei offener

Bebauung überschlägig eine Pegelabnahme in Höhe von ≥ 5 dB(A) unterstellen.

Außerdem wird zum Schutz des Außen-/Freibereichs eine Geländemodellierung empfohlen, die

eine Abschirmung gegenüber der Hautlärmquelle (hier: Gewerbelärm) ermöglicht. Man kann

davon ausgehen, dass bereits mit Hilfe einer Erhöhung bzw. Absenkung um jeweils ≤ 1,0 m im

Außenbereich eine nennenswerte Pegelminderung erzielt werden kann. Zusätzlich kann somit

eine visuelle Barriere gegenüber der Stellplatzanlage geschaffen werden. Alternativ sollte der

Außen-/Freibereich im Schallschatten des geplanten Neubaus eingerichtet werden.

Bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form geeigneter Schalldämmungen der Außenbauteile

dienen zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse innerhalb von Gebäuden. Dabei wird der

Schallschutz eines Gebäudes in der Regel maßgeblich durch die Schalldämmung der Fenster

und Türen bestimmt, weil sie nach schalltechnischen Gesichtspunkten das schwächste Bauteil in

einer Außenfassade darstellen. Anhand der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (1989) [10]

können allgemeine Anforderungen an den baulichen Schallschutz abgeleitet werden.

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 23

Durch die heute übliche Bauweise und der im Allgemeinen einzuhaltenden Baubestimmungen

(vgl. Energieeinsparverordnung – EnEV [7]) ergeben sich mindestens bis Lärmpegelbereich II

keine weitergehenden Auflagen an die Außenbauteile, weil mit den bestehenden baulichen

Standards diese Anforderungen sicher eingehalten werden. Überschlägig kann man davon

ausgehen, dass im Plangebiet maßgebliche Außenlärmpegel < 65 dB(A) auftreten, also bis

Lärmpegelbereich III zu erwarten ist. Es ist zu beachten, dass Maßnahmen des baulichen bzw.

passiven Schallschutzes zum Schutz gegenüber dem Gewerbelärm grundsätzlich nicht möglich

sind (siehe Kapitel 5.3).

7 Zusammenfassung

Für den Geltungsbereich des Plangebiets RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘ hat die Stadt Braunschweig

einen Aufstellungsbeschluss im 06/2011 (plus Änderung 03/2016) gefasst, nachdem die

Volkswagen AG einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

gemäß § 12 BauGB gestellt hat. Im Planbereich beabsichtigt die Volkswagen AG als Vorhaben-

trägerin den Bau und Betrieb einer Betriebskindertagesstätte, wobei in der ersten Ausbaustufe

eine KiTa und Krippe für fünf Gruppen errichtet werden soll.

Im Rahmen des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens wird die prognostizierte Geräusch-

situation im Plangebiet anhand der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau in Verbindung mit der

TA Lärm sowie die Geräuschsituation in der Nachbarschaft zum Plangebiet ermittelt und

bewertet. Bei Umsetzung der Planung ist die KiTa insbesondere vor dem Gewerbelärm zu

schützen, während die weiteren potenziellen Geräuschquellen (öffentlicher Straßen- und

Schienenverkehr) als nicht störend eingestuft werden.

Unter Maßgabe der einschlägigen schalltechnischen Kriterien wird nachgewiesen, dass die

geplante Nutzung im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘ zulässig ist, indem das Schutzniveau

entsprechend dem eines Mischgebiets (MI) sicher eingehalten wird. Die Prognose der

Geräuschsituation im geplanten Außen-/Freibereich ergibt Beurteilungspegel < 55 dB(A). Damit

wird die Empfehlung zur Einhaltung des Orientierungswerts für ein Allgemeines Wohngebiet

(WA) für eine Kita-Spiel- bzw. Freifläche als anzustrebendes Schutzniveau erfüllt. Diese Schluss-

folgerungen gelten auch bei einer möglichen Erweiterung der KiTa.

Aufgrund der prognostizierten Beeinträchtigungen aus dem benachbarten Betrieb der

Volkswagen AG, sind also keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen notwendig. Es wird

darüber hinaus empfohlen, eine Grundrissorientierung für die Schlafräume zu prüfen, ob sie an

den lärmabgewandten Seiten (hier: Norden) angeordnet werden können. Ebenso sollte der

Außenbereich nach Möglichkeit im Schallschatten des geplanten Gebäudes angeordnet oder mit

Hilfe einer Geländemodellierung (+/- 1 m) eine optische und akustische Trennung zur

Hauptgeräuschquelle vorgesehen werden.

In der Nachbarschaft zu geplanten KiTa treten zukünftig keine Beeinträchtigungen im Sinne des

BImSchG [1] auf. Es gilt zu beachten, dass der Betrieb einer KiTa unter die Privilegierung nach

§ 22 (1a) BImSchG [1] fällt, indem bei einer Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissions-

richtwerte nicht herangezogen werden dürfen.

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 24

8 Quellen

[1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

08.04.2019 (BGBl. I S. 432)

[2] Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt

geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2269)

[3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesminister für Verkehr, Ausgabe

1990

[4] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungs-

vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl. 1998 S. 503),

zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)

[5] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.

3634)

[6] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017

(BGBl. I S. 3786)

[7] Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert

durch Artikel 3 der Verordnung vom 24.10.2015 (BGBl. I S. 1789)

[8] DIN 18005-1 Norm, 2002-07 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise

für die Planung, Beuth Verlag

[9] DIN 18005-1 Beiblatt 1 Norm, 1987-05 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren,

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag

[10] DIN 4109 Norm 1989-11 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Beuth

Verlag

[11] DIN 45645-1 Norm 1996-07 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 1:

Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Beuth Verlag

[12] DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2:

Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996), Beuth Verlag

[13] VDI 2719 Technische Regel 1987-08, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatz-

einrichtungen, Beuth Verlag

[14] Verkehrsmengenkarte Braunschweig, Verkehrsmengen im Werktagsverkehr Mo – Fr in

[Kfz/24h] – Querschnittswerte, Verkehrsmodell Braunschweig - Analysefall 2016, Prof. Dr.

Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (WVI), Braunschweig, Stand

12.03.2018

[15] Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über

die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. L 189 v. 18.7.2002, S. 12.

[16] Parkplatzlärmstudie - 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt,

Augsburg 2007

[17] Berliner Leitfaden - Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Senatsverwaltung

für Stadtentwicklung und Wohnen und Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima-

schutz, Stand 05/2017

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Bericht Nr. P 84/18 Seite 25

9 Anlagen

A. Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ohefeld-Nord,

RH 61 (1 Seite DIN A 4)

B. Gewerbelärm im Plangebiet ‘Ohefeld-Nord‘, Rasterlärmkarte, Beurteilungszeitraum Tag,

Immissionspunktehöhe EG (1 Seite DIN A 4)

GeräuscheRechner Hildesheim, den 15.05.2019

Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Dipl.-Geoökol. Henning Arps

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GSPublisherVersion 332.6.60.72

10 30 40 5020 1000

Vorhabenbezogener BebauungsplanOhefeld - Nord, RH 61Entwurf zu § 3(2) BauGB

M 1:1.000

Stand 11.04.2019

8

Vor der Klosterwiese

Straße

Weg

43/66

39/9

43/69

43/20

43/78

43/30

43/59

43/75

43/70

43/33

43/29

43/43

43/37

43/74

43/82162/7

761/43

43/6438/67

39/8

43/51

161/10

39/10

43/17

43/67

43/49

43/58

216/43

763/43

43/86

43/68

43/77

43/2

150/43

43/73

43/6243/61

219/43

43/47

223/43

43/81

221/43

776/43

43/45

43/27

39/743/85

43/83

43/36

43/19

43/71

43/84

43/80

162/3

43/76

43/60

256/43

42/3

43/65

218/43

43/7243/26

46/5

43/63

2,95

5,73

5

6,516,

175

5,00

5,19

5

5,24

5

6,25 5

2,84

OK79.06

OK78.81

OK78.78 OK79.21

OK79.22

OK79.34

70.83

71.36

OKLampe 84.99

Ø0,2

Ø0,3

Ø0,2

Ø0,2

Ø0,2

(entspricht ~ Baumhöheim Böschungsbereich)

71.6571.62

79.13

71.40

78.86

71.44

71.41

71.29

71.23

71.04

70.88

77.78

21

71.03

22

22

18

19

70.98

21

71.73

71.43

79.08

78.45

78.18

5

U71.27

Ø0,3

Ø0,15

Ø0,3

Ø0,3

Ø0,3

Ø0,2

Ø0,2

Ø0,3

Ø0,2

Ø0,4

Ø0,2

Ø0,2

Ø0,3

Ø0,3

Ø0,2

Ø0,2

Ø0,15

Ø0,15

Ø0,6

Ø0,1

Ø0,7

Ø0,7

Ø0,2

Ø0,2

Ø0,7

Ø0,7

Ø0,1

Ø0,1

Ø0,2

Ø0,6Ø0,6

Ø0,3

Ø0,3

O71.51

71.62

71.49

71.51

71.46

71.59

Asphalt

S-Pflaster grau

Kleinpfl.

S-Pflasterrot

0,1

EndeTiefbord

O71.74

71.1671.19

Kleinpfl.

Gosse

Tor

71.13

71.11

71.72

71.25

71.37

71.4171.75

O71.65O71.59

O71.46

O71.37

71.37

Kette

71.84

71.76

71.6571.72

71.2971.31

71.27

S-Pflastergrau

71.70

71.00

71.69

71.62

71.74

S-Pflastergrau

6

12

13

17

18

S-Pflaster

16

14

15

11

10

7

19

20

23

20

23

24

71.00

70.84

71.17

70.81

70.72

70.84

70.78

71.01

71.02

71.48

71.50 71.46

71.34

71.33

71.06

71.24

71.22

71.15

71.14

71.17

71.13

71.14

70.94

70.96

70.97

70.99

70.93

70.90

70.81

70.85

70.87

70.83

70.82

70.85

70.88

70.89

70.89

70.92

70.81

70.84

70.83

70.78

70.75

70.80

70.77

70.7770.73

70.79

70.7970.78

70.69

70.74

70.80

70.73

70.72 70.71

70.70

70.56

70.42

70.43

70.24

70.30

70.26

70.20

70.24

70.35

70.28

70.23

70.39

70.5270.61

71.65

70.66

70.61

70.3670.36

70.32

70.3670.28

70.28

70.38

70.38

70.34

70.46

70.41

70.44

70.46

70.47

70.46

70.46

70.48

70.35

70.4870.47

70.56

70.79

70.71

70.61

70.55

70.54

70.62

70.68

70.76

70.79

70.72

70.65

70.72

70.61

70.73

70.76

70.7570.68

70.65

70.79

70.82

70.76

70.81

70.73

70.86

70.98

70.9170.81

70.76

71.02

71.01

70.85

71.03

70.75

70.36

70.45

70.35

70.52

70.3070.31

70.28

70.28

70.25

70.24

70.20

70.20

70.24

70.22

70.23

70.31

70.26

70.13

70.14

70.11

70.08

70.04

70.08

70.08

70.1670.17

70.14

70.12

70.08

70.9171.28

71.20

70.87

71.05

71.28

71.18

71.27

71.00

70.97

70.8570.76

70.89

70.9170.72

70.86

70.65

70.64

70.5470.43

70.4270.53

70.42

70.90

71.07

71.01

71.02

71.11

71.15

70.32

70.2170.12

70.12

69.80

70.00

70.81

70.84

71.00

70.81

71.00

70.74

69.73

69.66

69.87

69.94

69.83

69.84

69.78

69.79

69.85

69.94

69.73

69.61

69.54

69.64

69.73

69.74

69.68

69.91

69.96

69.99

69.97

69.97

70.00

69.92

70.02

70.06

70.07

70.06

70.93

71.06

71.00

70.96

71.0071.00

71.1171.13

71.03

70.98

69.97

70.00

70.06

70.06

70.08

70.02

70.00

69.97

69.94

69.61

69.74

69.69

69.7469.69

69.52

69.60

69.73

69.70

69.64

69.62

69.97

69.92

69.98

69.91

69.8669.87

69.89

69.94

69.91

69.91

70.85

71.01

70.99

70.78

70.47

70.3770.48

70.36

70.36

70.29

70.22

70.18

70.26

70.22

70.21

70.18

70.16

70.16

70.09

70.08

70.15

70.16

70.16

70.14

70.13

70.12

70.05

70.01

70.06

70.02

70.00

69.63

69.65

69.8169.78

69.8269.98

70.01

70.03

70.03

69.99

69.96

69.98

70.00

70.10

70.18

70.19

70.19

70.20

70.22

70.28

70.3170.29

70.41

70.37

70.33

70.39

70.37

70.46

70.06

70.08

70.01

69.93

69.94

69.90

69.91

69.91

69.98

69.98

70.06

70.02

70.0170.05

69.95

69.93

70.03

69.8669.86

69.90

69.95

69.91

69.92

69.94

69.96

69.99

69.97

69.98

69.95

69.98

69.97

69.57

69.48

69.52

69.5469.52

69.52

69.49

69.50

69.50

69.44

69.47

69.53

69.55

69.5869.55

70.42

70.65

70.58

70.3470.28

70.49

70.51

70.58

70.92

71.00

71.06

71.06

71.00

70.91

70.82

70.96

70.94

70.82

70.96

71.04

70.96

70.90

70.94

70.78

70.84

70.90

71.06

71.08

71.04

71.11

71.16

71.07

71.11

71.10

O71.31

O70.94

O70.94O70.90

O70.92

O70.58

O70.51O70.51

O70.54

O70.20

O70.17O70.15

O70.00

O69.93U69.85

U69.81U69.83U69.83

U70.08

U70.10

U70.04

U70.02U70.03U70.08

U70.08U70.10

U70.41

U70.43

U70.42

U70.39U70.43

U70.41

U70.46

U70.48

U70.81

U70.81

U70.79

U70.78U70.80U70.82

U70.83U70.84

U71.21

69.89

71.07

71.13Schiebetor

Asphalt

Wald

Kette

27

26

25

U71.33U71.46

U71.61

Frauenparkplätze

Frauenparkplätze

Frauenparkplätze

Frauenparkplätze

OK79.06

OK78.81

OK78.78 OK79.21

OK79.22

OK79.34

OKLampe 84.99(entspricht ~ Baumhöheim Böschungsbereich)

71.6571.62

79.13

71.40

78.86

71.44

71.41

71.29

71.23

71.04

70.88

77.78

71.73

71.43

79.08

78.45

78.18

U71.27

O71.51

71.62

71.49

71.51

71.46

71.59

Asphalt

S-Pflaster grau

Kleinpfl.

S-Pflasterrot

EndeTiefbord

O71.74

71.1671.19

Kleinpfl.

Gosse

71.25

71.37

71.4171.75

O71.65O71.59

O71.46

O71.37

71.37

71.84

71.76

71.6571.72

71.2971.31

71.27

S-Pflastergrau

71.70

71.69

71.62

71.74

S-Pflastergrau

71.65

O71.31

O70.94

O70.94O70.90

O70.92

O70.58

O70.51O70.51

O70.54

O70.20

O70.17O70.15

O70.00

O69.93U69.85

U69.81U69.83U69.83

U70.08

U70.10

U70.04

U70.02U70.03U70.08

U70.08U70.10

U70.41

U70.43

U70.42

U70.39U70.43

U70.41

U70.46

U70.48

U70.81

U70.81

U70.79

U70.78U70.80U70.82

U70.83U70.84

U71.21

71.07

U71.33U71.46

U71.61

23.5 Zufahrt

Trafo

mööglicher Bereich für

Serviceleistungen:

Real Abholcontainer

Packstation etc.

Trafo

ZufahrtKita

148

166

19 Pkw-Stellplätze

167

176

10 Pkw-Stellplätze

205

196

19510 Pkw

-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

177

206

224

225

231

7 Pkw-Stellplätze

260

251

10 Pkw-Stellplätze

250

232

261

19 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

9 Pkw-Stellplätze

9 Pkw-Stellplätze

279

280

288

316

308

307

289

317

335

336

244

372

364

9 Pkw-Stellplätze

9 Pkw-Stellplätze

363

345

19 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

373

391

392

400

19 Pkw-Stellplätze

9 Pkw-Stellplätze

428

420

9 Pkw-Stellplätze

419

401

19 Pkw-Stellplätze

429

447

448

456

484

9 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

476

475

457

9 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

485

532

533

580

20 Pkw-Stellplätze Stufe 1

28 Pkw-Stellplätze Stufe 2

28 Pkw-Stellplätze Stufe 2

20 Pkw-Stellplätze Stufe 1

581

604

605

624

20 Pkw-Stellplätze Stufe 1

24 Pkw-Stellplätze Stufe 2

625

626

630

627

631

632

633

2 Pkw-Stellplätze Service

4 Pkw-Stellplätze Service2 Pkw-Stellplätze

21 Pkw-Stellplätze

653

654

662

687

9 Pkw-Stellplätze

679

9 Pkw-Stellplätze

678

663

688

10 Behindertenparkp

lätze

6 Pkw-Stellplätze

702

15 Pkw-Stellplätze

703

710

8 Pkw-Stellplätze

731

724

8 Pkw-Stellplätze

723

711

732

13 Pkw-Stellplätze

741

748

763

756

755

749

764

766

76777

4773

821

9 Pkw-Stellplätze

8 Pkw-Stellplätze

8 Pkw-Stellplätze

7 Pkw-Stellplätze

3 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

2 Pkw-Stellplätze31 Frauenparkplätze

12 Pkw-Stellplätze Kita

Parkplatzerweiterung Kita

24

30

31

36

37

41

42

46

47

50

51

53

54

55

5660

61

6263

68

69

74

75

80

81

82

83

113

114

119

120

138

139

147

9 Pkw-Stellplätze6 Pkw

-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

19 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

2 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

5 Pkw-Stellplätze

2 Pkw-Stellplätze

6 Pkw-Stellplätze

5 Pkw-Stellplätze

5 Pkw-Stellplätze

4 Pkw-Stellplätze

3 Pkw-Stellplätze

2 Pkw-Stellplätze

7 Pkw-Stellplätze

8 Pkw-Stellplätze

5 Pkw-Stellplätze

2 Pkw-Stellplätze

1

2

3

7

8

15

16

Poller

23

8 Pkw-Stellplätze

88

89

94

95

740

2.715,39 m2

8

Weg

43/

43/78

43/30

43/75

43/70

43/29

43/74

43/17

216/43

763/43

43/2

43/73

219/43

223/43

221/43

43/27

43/19

43/

256/43

218/43

43/7243/26

StWald

EinfriedungTor

Tor

Einfriedung

Technikfläche

Überdachung

RWA

RWA

RWA

RWA

RWA

RWA

BGF ca. 1274qm

Terrasse

Terrasse

Terrasse

Terrasse

Terrasse

TerrasseKinder-

wagen

Outdoor

Spielzeug

Müll

Außengelände

Kita874qm(600 notw.)

Außengelände

Krippe620qm (540 notw.)

Fußweg

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Planung:© Planungsgruppe Benes & Partner GmbH, Wolfsburg© Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg

Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 3.1

© Kartengrundlage

Dietrich-Bonhoeffer-Str. 838300 Wolfenbüttel

Page 27: Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen ... · Volkswagen AG sowie dem an- und abfahrenden Verkehr auf der Stellplatzanlage beeinträchtigt. Darüber hinaus kann man davon

Plangebiet

Guntherstraße

VW MA-Parkplatz

Kleingartenanlage

Zufahrt KiTa

KiTa Stellplaetze

Neubau KiTa

32604000

32604000

32604050

32604050

32604100

32604100

32604150

32604150

32604200

32604200

32604250

32604250

32604300

32604300

32604350

32604350

579

5050

579

5050

579

5100

579

5100

579

5150

579

5150

579

5200

579

5200

579

5250

579

5250

579

5300

579

5300

579

5350

579

5350

GeräuscheRechner Henning Arps Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Richthofenstraße 29 31137 Hildesheim Tel. 05121 - 708 380

Internet: www.geraeusche-rechner.de E-Mail: [email protected]

Anlage B

Auftraggeber:

Volkswagen AG 38436 Wolfsburg

Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan RH 61 ‘Ohefeld-Nord‘ in Braunschweig

Gewerbelärm

Rasterlärmkarte

Immissionspunktehöhe: 2,5 m (EG)

Rasterauflösung: 2,0 m x 2,0 m

Beurteilungszeitraum Tag (06.00 - 22.00Uhr)

> 35.0 dB dB(A) > 40.0 dB dB(A) > 45.0 dB dB(A) > 50.0 dB dB(A) > 55.0 dB dB(A) > 60.0 dB dB(A) > 65.0 dB dB(A) > 70.0 dB dB(A) > 75.0 dB dB(A) > 80.0 dB dB(A) > 85.0 dB dB(A)

Linienquelle Flächenquelle Straße Parkplatz Schiene Haus Brücke Bodenabsorption Immissionspunkt Rechengebiet

Datei: BS Ohlefeld-Nord RLK EG 14-05-2019.cna

Datum: 14.05.19 Massstab 1 : 1250

Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, Gilching