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W EIHNACHTSMARKT Preisliste Nr. 23 gültig ab 02. November 2019 www.weihnachtsmarkt-magazin.de DEUTSCHLAND D7,90 · SCHWEIZ CHF 14,00 · ÖSTERREICH D8,70 · LUXEMBURG D8,70 · AUSGABE 2019 SCHLOSS GÖDENS Die schönsten Weihnachtsmärkte Über 900 Märkte Rezepte · Geschenkideen · Deko Das wegweisende Magazin für Weihnachtsliebhaber Großzügige Reportagen mit stimmungsvollen Bildern Übersichtliche Präsentation nach Regionen MEDIADATEN 2020

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Weihnachtsmarkt

Preisliste Nr. 23gültig ab 02. November 2019

www.weihnachtsmarkt-magazin.de

DEUTSCHLAND D 7,90 · SCHWEIZ CHF 14,00 · ÖSTERREICH D 8,70 · LUXEMBURG D 8,70 · AUSGABE 2019

SCHLOSS GÖDENS

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Die schönsten Weihnachtsmärkte

22. JAHRG

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ARKT® 2019

Über 900 MärkteRezepte · Geschenkideen · Deko

Das wegweisende Magazin für WeihnachtsliebhaberGroßzügige Reportagen mit stimmungsvollen Bildern

Übersichtliche Präsentation nach Regionen

MEDIADATEN 2020

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Verlagsangaben Verlag ella Verlag und Medien GmbH · Emil-Hoffmann-Str. 55-59 · 50996 Köln

Telefon/Fax +49 (0) 2236 84 88 0 / +49 (0) 2236 84 88 24

Internet www.weihnachtsmarkt-magazin.de

Erscheinungsweise jährlich

Jahrgang 23. Jahrgang

Heftpreis € 7,90

Druckauflage 53.810 Exemplare

Zahlungsbedingungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug 2 % Skonto bei Vorkasse

Bankverbindung Sparkasse KölnBonn · BIC/Swift: COLSDE33XXX · IBAN: DE64 3705 0198 1934 7109 20

Anzeigenleitung Elke Latuperisa Tel. +49 (0) 2236 84 88 11 [email protected]

Anzeigen Susanne Gorny Tel. +49 (0) 2236 84 88 17 [email protected]

Andrea Vogel Tel. +49 (0) 2236 84 88 22 [email protected]

Marketing, Margot Cremer Tel. +49 (0) 2236 84 88 29 [email protected] Kooperationen

Weihnachtsmarkt

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Themen 2020

Weihnachtsmarkt 2019 81

OSTEN

Dresdner Striezelmarkt

Seit drei Jahrzehnten grenzenlose Weihnachten.

Über die besondere Bedeutung der Vorweihnachtszeit 1989,

vor genau 30 Jahren, kurz nach dem historischen Mauerfall, berichten

wir ausführlich in diesem Heft. Dabei haben Weihnachtsmärkte eine sehr

viel längere und ganz besondere Tradition im Osten. Da ist der älteste

Markt Deutschlands, der Striezelmarkt in Dresden, der zum jetzt schon

585. Mal stattfindet. Der schönste des Ostens in Erfurt, der Längst-

schon-nicht-mehr-Geheimtipp-Markt in Quedlinburg und natürlich der

Leipziger Weihnachtsmarkt, auf dem vor allem die Feuerzangenbowle

wärmstens ans Herz und an den Gaumen gelegt sei. Und das ist längst

noch nicht alles. Sehen Sie selbst!

Weihnachtsmarkt 2019

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Weihnachtsmarkt 2019

30 JAHRE GEMEINSAME WEIHNACHT

Weihnachten vor 30 Jahren war für Deutschland ein besonderes Fest, ein geeintes Fest, das viele Facetten auftat,

die weder der Westen noch der Osten erahnen oder gar erhoffen konnten. Menschen, die jahrelang durch eine Mauer getrennt waren, durften nun wieder im Kreise der Familie ein Weihnachtsfest feiern und lang gepflegte Traditionen hegen.

Nun feiert dieses besondere Weihnachten Jubiläum. Grund genug, uns einmal zu erinnern. Vielleicht hilft uns das auch, das diesjährige Weihnachtsfest noch dankbarer zu erleben und noch einmal das Wir-Gefühl hervorzurufen, das damals wie eine Woge des Glücks durch alle deutschen Bundeslän-der schwappte.

Ich war 14 Jahre alt, als die Mauer fiel, und die Euphorie hing in der Luft, sie war überall spürbar, aber für mich nicht zu be-greifen. Ich bin ein West-Kind, und zwar aus dem tiefen Wes-ten, dem Ruhrgebiet. Ich hatte die Mauer noch nie gesehen, aber ich hatte viele Brieffreunde in der DDR. Sie schrieben mir jede Woche, und ich machte täglich voller Vorfreude unseren Briefkasten auf, um mich auf rosarotem Briefpapier mit den

Mädels aus der DDR auszutauschen. Dass unsere Leben sehr unterschiedlich verliefen, war aus ihren Zeilen nicht zu er-kennen. Ich, die sich gern in alles mit vollem Herzen stürzt, habe schmerzlich feststellen müssen, dass ich von einem Tag auf den nächsten keinen einzigen Brief mehr bekam. Mei-ne Freundinnen hatten sich in Luft aufgelöst. Während ich Weihnachten 1988 noch Räuchermännchen und gepolster-te Holzhocker im Omi-Schick als Geschenkpakete bekam und eifrig Schokoladen oder andere Süßigkeiten gen Osten schickte, hatte es für mich an Weihnachten 1989 nicht einmal für eine Karte gereicht. Damals habe ich nicht recht verstan-den, warum. Aber wenn ich mir die Erzählungen meiner heu-tigen Freunde anhöre, dann weiß ich es: Alles, einfach alles, war plötzlich unheimlich spannend und erreichbar.

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FEST,

FESTLICH, FESTLICHER

Egal ob im Kreis der Familie, zu zweit mit dem

Partner oder an einer festlichen Tafel mit vielen

Freunden – am Heiligen Abend sollte es schmecken.

Mit diesen Köstlichkeiten wollen wir Ihnen die

Suche erleichtern. Vielleicht besser: So gelingt der

Weihnachtsschmaus.

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Ein Hauch von Orient SCHOKOLADENKUCHEN

MIT KARDAMOM

❶ Kardamomkapseln öffnen, Fruchtschalen entfernen und die Samen vorsichtig mahlen oder mörsern. Es kann aber auch bereits gemahlener Kardamom gekauft werden.

❷ Zusammen mit der Schokolade und der Butter in einen Topf geben und unter Umrühren schmelzen lassen.

❸ Eier dazugeben, danach den Zucker und zuletzt das Mehl. Den gut verrührten Teig anschließend in eine gut eingefettete Kuchenform geben.

Backzeit: 20 Minuten bei 150 Grad im vorgeheizten Backofen

Wahlweise kann der Kuchen noch mit feinem Puderzucker bestäubt oder natürlich mit Schlagsahne und Vanilleeis serviert werden.

Zutaten

♦ 200 g Zartbitterschokolade♦ 200 g Butter♦ 200 g Vollrohrzucker oder brauner Zucker♦ 100 g Mehl♦ 4 Eier ♦ 3 Kardamomkapseln oder ½ TL Kardamom gemahlen

Weihnachtsmarkt 2019Weihnachtsmarkt 201946 47

Weihnachtsmarkt 2019 41

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Der kleine Prinz zu Gast in Gengenbach

Bereits seit Jahrzehnten erweist sich das Rathaus in Gengen-bach im Schwarzwald in der Adventszeit als magischer Anzie-hungspunkt: Es verwandelt sich mit seinen 24 Fenstern in das weltgrößte Adventskalenderhaus für große Kunst. International renommierte Künstler wie Marc Chagall und Andy Warhol ver-wandelten das Rathaus mit ihren Werken zu einem einmaligen Wintermärchen. Derzeit wird mit dem „kleinen Prinzen“ von Antoine de Saint-Exupéry ein weiterer Weltstar präsentiert.

Um 18 Uhr beginnt jeden Abend das Fensteröffnungs-Ritu-al. Ein überwältigendes Schauspiel bis auch das letzte der 24 Fenster geöffnet ist und das Rathaus in seiner ganzen Pracht erstrahlt. Das Rahmenprogramm auf der Bühne vor dem Rat-haus beginnt täglich ab 17 Uhr und an den Wochenenden ab 15 Uhr.

Herrliche weihnachtliche Düfte ziehen durch die Luft und la-den zum Bummel über den Gengenbacher Adventsmarkt ein.Korrespondierend zum Gengenbacher Adventskalender wer-den im Museum Haus Löwenberg neben den bekannten Illus-trationen von Saint-Exupéry, auch Zeichnungen und Skiz-

Weltgrößtes Adventskalenderhaus für große Kunst im Schwarzwald

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30.11. – 23.12.2019Montag–Freitag 14 bis 20 Uhr | Samstag–Sonntag 12 bis 20 UhrFensteröffnung ab 30.11. täglich um 18 Uhr Kalender ist bis zum 06.01.2020 zu besichtigen.Rahmenprogramm täglich ab 17 Uhr (Wochenende ab 15 Uhr)

Gengenbach Kultur- und Tourismus GmbHIm Winzerhof | 77723 Gengenbach | Tel. 0 78 03 / 93 01 43 [email protected] | www.gengenbach.info

zen des Kleinen Prinzen der Künstlerin Valeria Docampo zu sehen sein. Spannend ist auch der Blick in die weltweit erschienenen Ausgaben des Bestsellers, sei es auf tibetisch, somalisch, badisch-elsässisch oder auch in Blindenschrift.

Die weiteren Gengenbacher Museen präsentieren besonde-re Veranstaltungen, Ausstellungen und Rundum-Sicht von den Türmen. Ein Grund mehr in der historischen Altstadt Gengenbach mit seiner so stimmungsvollen Beleuchtung zu bummeln. .

Deutschlands schönste Weihnachtsmärkte

Köstliche Rezepte zum Fest

Erlesene Geschenkideen

Weihnachtsgeschichten weltweit

Weihnachtstraditionen

Burgen- & Schlösserweihnacht

Europäische Weihnachtsmärkte

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Weihnachtsmarkt

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Erscheinungstermine

Erscheinungstermin

30.09.2020

Advertorialschluss Anzeigenschluss

31.07.2020 14.08.2020

DV-Schluss DV-Schluss

07.08.2020 04.09.2020

Formatangaben Formate jeweils in mm, Breite x Höhe, Anschnittformate: Heftformat & 5 mm Beschnitt

460 x 300 Anschnitt444 x 286

2/1 Seite

Querformate:

230 x 300 Anschnitt210 x 260

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Weihnachtsmarkt

Prien29.11. - 22.12.2019Freitag – Sonntag

Marktplatzwww.priener-

christkindlmarkt.de

Regen07.12. – 15.12.2019Samstag - Sonntag

An der Freilichtbühne im Waldwww.waldweihnacht-

schweinhuett.de

Regensburg25.11. - 23.12.2019

Neupfarrplatzwww.regensburg.de/

christkindlmarkt

Rosenheim29.11. - 24.12.2019Max-Josefs-Platzwww.chiemsee-

alpenland.de

Roth21.11. - 08.12.2019

Donnerstag - SonntagMarktplatz

www.stadt-roth.de

ROTHENBURG29.11. - 23.12.2019

Rathaus und MarktplatzMo – Do 11 bis 19 UhrFr - So 11 bis 20 Uhr

www.rothenburg.de

Rottach-Egern30.11. - 22.12.2019Samstag - Sonntag

Rathaus und Marktplatzwww.tegernsee.com

Röttingen30.11. - 08.12.2019Samstag - Sonntag

Neupfarrplatzwww.roettinger- winterzauber.de

Selb29.11. - 22.12.2019

Donnerstag - SonntagMartin-Luther-Platz

www.selb.de

Straubing27.11. - 23.12.2019

Theresien- und Ludwigsplatzwww.straubinger-

christkindlmarkt.de

Sulzbach12. - 15.12.2019

Kirchplatzwww.sulzbach-main.de

TEGERNSEE30.11. - 22.12.2019

Samstag und SonntagSchlossplatz

www.tegernsee.com/advent

Türkenfeld06. - 15.12.2019

Freitag - SonntagSteingassenberg

www.bergfestival.de

VILSHOFEN29.11. - 23.12.2019

Freitag - SonntagDonaupromenadewww.vilshofen.de

WANGEN30.11., 7., 14. – 22.12.2019

Altstadt16 bis 20 Uhr

www.wangen.de

Würzburg29.11. - 23.12.2019

Oberer und Unterer Markt und in der Eichhornstraße

www.wuerzburg.de

Schwimmender Christkindlmarkt in Vilshofen an der Donau

Der „Schwimmende Christkindlmarkt“ überzeugt mit seinem besonderen Ambiente und unverwechselbaren Charme. Auch dieses Jahr wartet der Christkindlmarkt mit dem Zauberwald

auf - weihnachtlich illuminierte Gassen, adventlich dekorierte Fenster und eine zauberhafte Gestaltung als Verbindung der Donaupromenade mit dem historischen Stadtplatz. An der

Donaupromenade und auf dem Schiff, der „Stadt Linz“, zeigen Künstler und Fieranten in zahlreichen Marktständen und

Buden ihr Handwerk und ihre Produkte. Der Christkindlmarkt findet dieses Jahr vom 29.11.bis 01.12., vom 06. bis 08.12. und vom 13. bis 15.12. statt. Kostenlose Busparkplätze und freier

Eintritt sind selbstverständlich.

infowww.vilshofen.de

www.tegernsee.com/advent

Während sich die Berge vom Nachthimmel abheben, funkeln diegeschmückten Stände mit den Lichtspiegelungen des Tegernsees

um die Wette und der Duft von heißen Maronen und Glühweinliegt in der Luft. Tauchen Sie ein in den Tegernseer Adventszauber,lassen Sie sich mit den Pendelschiffen von Markt zu Markt bringen

und genießen Sie die einzigartige Stimmung.

Rottacher Advent | Seeadvent Bad Wiessee | Schlossmarkt Tegernsee An allen vier Adventswochenenden

Adventszauber Tegernsee 2019Alpenländisch. Genussvoll. Romantisch.

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Weihnachtsmarkt 2019 35 Weihnachtsmarkt 2018 Weihnachtsmarkt 201856 57

Aalen27.11. - 23.12.2018Spritzenhausplatz

www.aalen.de

Achern30.11. - 16.12.2018

Rathausplatz www.achern.de

Adelsheim14.12. - 16.12.2018

Schlosshof und Rossparkplatz www.adelsheim.de

Altensteig30.11. - 02.12.2018

Altstadt www.altensteig.de

BADEN-BADEN29.11.2018 - 06.01.2019

Kurhaus-Kolonnaden vor dem Kurhaus Baden-Baden

täglich 11 bis 21 Uhr24.12.und 31.12. 11 bis 16 Uhr

www.baden-baden.de

Bad Krotzingen13.12. - 23.12.2018

Lammplatz www.bad-krozingen.de

Bad Säckingen07.12. - 09.12.2018

Altstadt www.bad-saeckingen-tourismus.de

Bad Schussenried30.11. - 02.12.2018

Brauereihof www.schussenried.de

Bad Urach07.12. - 09.12.2018

Marktplatz www.bad-urach.de

Bad Wildbad07.12. - 09.12.2018

Kurpark www.bad-wildbad.de

Badenweiler01.12. - 02.12.2018

Kurhaus Badenweiler und von der Kaiserstraße

bis zum Zöllinplatz www.badenweiler.de

Balingen01.12. - 02.12.2018

Friedrichstraße ab Kreissparkasse

bis Torbrücke, Schlossstraße und Alter Markt

www.balingen.de

Bühl30.11. - 20.12.2018

Innenstadt www.buehl.de

Biberach01.12. - 16.12.2018

Marktplatz www.biberacher-

christkindlesmarkt.de

Bopfi ngen07.12. - 09.12.2018

Marktplatz www.bopfi ngen.de

BIETIGHEIM29.11. – 23.12.2018

AltstadtDo-So 11.30 bis 21 Uhr

www.bietigheim-bissingen.de

Breisach30.11. - 23.12.2018

Neutorplatz www.breisach.de

Breitnau/Ravennaschlucht30.11. - 23.12.2018

Unter dem Viadukt Breitnau Freitag bis Sonntag

www.hochschwarzwald.de

Bretten30.11. - 16.12.2018

Marktplatz und Weißenhofer Str. www.bretten.de

Bruchsal26.11. - 22.12.2018

Otto-Oppenheimer-Platz und Kübelmarkt

www.bruchsal-erleben.de

Buchen30.11. - 02.12.2018

Innenstadt www.buchen.de

Calw29.11. - 02.12.2018

Marktplatz www.calw.de

Crailsheim30.11. - 02.12.2018

Marktplatz www.crailsheim.de

Creglingen30.11. - 02.12.2018

Schul- und Schlosshof wie auch um die Stadtkirche

www.creglingen.de

Donaueschingen14.12. - 16.12.2018

Innenstadt, Karlstraße www.donaueschingen.de

Eberbach30.11. - 02.12.2018

Altstadtwww.eberbach.de

Emmerdingen29.11. - 23.12.2018

Marktplatz, Lammstraße www.emmendingen.de

Esslingen29.11. - 23.12.2018

Marktplatz, Lammstraße www.emmendingen.de

Fellbach01.12. - 19.12.2018

Rund um das Fellbacher Rathaus www.fellbach.de

Freiburg22.11. - 23.12.2018

Innenstadtwww.weihnachtsmarkt.freiburg.de

Freudenstadt07.12. - 16.12.2018Oberer Marktplatz

www.freudenstadtmarketing.de

Friedrichshafen30.11. - 21.12.2018

Auf dem Buchhornplatz www.bodensee-weihnacht.de

BADEN-WÜRTTEMBERG

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BAD WIMPFEN30.11. – 02.12. 07.12. – 09.12.,

14.12. – 16.12.2018

Freitag 12 bis 21.30 UhrSamstag 11 bis 21.30 Uhr Sonntag 11.30 bis 20 Uhrwww.weihnachtsmarkt-

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Weihnachtsmarkt 201856

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Text wird geliefert, die Bilder werden vorgegeben. Anlieferung bis 31.07.2020

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Mit einem ganz besonderen Flair verzaubert die Bietigheimer Altstadt an allen vier Adventswochenenden, jeweils von Don-nerstag bis Sonntag, ihre Besucher und lädt zum Bummeln und Verweilen ein.

Weihnachtsbuden mit Süßigkeiten, Weihnachtsschmuck, An- tiquitäten, Kunsthandwerk und jeder Menge Weihnachtsge-schenke erwarten die Besucher in der schönen Altstadt mit reicher Fachwerkkulisse. Ein großes gastronomisches Ange- bot rundet die gemütliche Atmosphäre ab. Für zusätzliche Unterhaltung sorgt ein vielseitiges Rahmenprogramm. Nähe- re Information zum Bietigheimer Sternlesmarkt erhalten Sie unter www.bietigheim-bissingen.de oder in der Tourist Infor- mationen in den Marktplatz Arkaden.

Prächtige Fachwerkhäuser und romantische Gassen bieten die stimmungsvolle Kulisse für einen der schönsten und vielfach prämierten Weihnachtsmärkte in ganz Deutschland.Über 1 Mio. in- und ausländische Besucher treten mit dem Marktvolk eine Zeitreise an und erleben den rustikalen Charme des Mittelalters. Auf vier Bühnen sowie in den Gassen sor-gen renommierte europäische Künstler für ein fulminantes Kultur- und Unterhaltungsprogramm. Vorführende Hand- werker wie Zinngießer, Filzer, Schmied, Steinmetz, Besen-binder, Glasbläser oder Scherenschleifer zeigen traditionelle Handwerkskunst aus längst vergessener Zeit.Der Esslinger Mittelaltermarkt & Weihnachtsmarkt bietet für Groß & Klein viele mittelalterliche Spiele und Workshops. Tauchen Sie ein in die Fechtkunst, Parfümherstellung, den Bau eines Fachwerkhauses oder erlenen Sie historische Kreistänze beim Tanzfest. Im Zwergenland locken Katapultschießen, Axtwerfen, Eier-knacken und viele andere lustige Spiele, bei denen jeder seine Geschicklichkeit unter Beweis stellen kann. Und das kleinste handbetriebene Riesenrad der Welt dreht sich hier in luftigen Höhen. Eine Portion Glück benötigen Sie beim Mäuseroulette,

„Lassen Sie sich in den liebevoll geschmückten und beleuchteten Gassen der Bietigheimer Altstadt auf die Advents- und Weihnachtszeit einstimmen.“

Mit über 200 Marktständen und 500 kulturellen Programmpunkten wird das mittelalterliche Leben erweckt.

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28.11. – 01.12.2019 | 05. – 08.12.201912. – 15.12.2019 | 19. – 22.12.2019jeweils Donnerstag–Sonntag 11.30 bis 21 Uhr

Ab Bahnhof Bietigheim-Bissingen mit den Buslinien 551-554 bis Haltestelle „Kronenzentrum“. Ab Bahnhaltestelle „Ellental“ Fußweg 10 Minuten

Tourist Information Bietigheim-Bissingen (Marktplatz Arkaden)Marktamt und Werbegemeinschaft Marktplatz 9 | Tel. 0 71 42 / 74-227 www.bietigheim-bissingen.de

wenn es darum geht, auf das Haus zu tippen, in welches die Maus läuft. Für Stärkung ist an den Tavernen mit leckerem Met und Beerenwein sowie herzhaften Speisen aus der Zeit des Mittelalters bestens gesorgt. Aber auch Freunde des traditionellen Weihnachtsmarktes kommen in Esslingen nicht zu kurz. Die Stände auf dem Marktplatz und am Postmichelbrunnen locken mit jeder Menge kulinarischer Köstlichkeiten von Glühwein, Punsch und Süßwaren bis zu deftigen oder schwäbischen Leckereien.

HIGHLIGHTSKrless-Konzert, Münster St. Paul Donnerstag 05.12. – 21 UhrGroßer Fackelumzug auf die Esslinger Burg mit Feuerspektakel Donnerstag 19.12. – 20.30 Uhr

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26.11. – 22.12.2019 Esslinger Altstadt: Markt- und Rathausplatz, Hafenmarkt, PostmichelbrunnenSonntag–Donnerstag täglich 11 bis 20.30 Uhr Freitag–Samstag täglich 11 bis 21.30 UhrLetzter Markttag 11 bis 18 Uhr

Esslinger Stadtmarketing & Tourismus GmbHMarktplatz 16 | 73728 Esslingen a. N. [email protected] | www.esslingen-marketing.de

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Bietigheimer Sternlesmarkt

Esslinger Mittelaltermarkt & Weihnachtsmarkt

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Technische Daten & Vertrieb

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WeihnachtsmarktTechnische Daten

Formate Heftformat: 230 Breite x 300 Höhe mm Satzspiegel: 210 Breite x 260 Höhe mm

Druckverfahren Rollen Offset – Farben nach Euroskala

Papier Umschlag 250 g/m2 holzfrei weiß – glänzend gestrichen

Papier Innenteil 115 g/m2 holzfrei weiß – matt gestrichen

Datenanlieferung [email protected]

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Vertrieb und Bewerbungszeitraum

Druckauflage 53.810 Exemplare

Verbreitete Auflage 53.450 Exemplare davon Frei-Exemplare für 1.500 Bus-Unternehmen Online Online-Verkauf über amazon.de und weihnachtsmarkt-magazin.de Online-Ausgabe auf Zeitschriften-Streaming- Portal readly.de

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8

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weihnachtsmarkt1. Es gelten – auch für zukünftige Anzeigenaufträge – ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen des Verlages. Entgegenstehende oder abwei-chende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und/oder Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestim-mungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

5. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

6. Die Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen, für die Ausbesserung beschädigt ein-gegangener Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Bei Abnahme von weniger als der vorgesehenen Anzeigenmenge innerhalb der Jahresfrist erfolgt Rabatt nach Belastung. Bei Abnahme von mehr als der vorgesehenen Anzeigenmenge inner-halb Jahresfrist wird der in Frage kommende höhere Rabatt rückwirkend gut geschrieben.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvoll- ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand- freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträch- tigt wurde.Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Reklamationen müssen un- verzüglich, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rech-nung geltend gemacht werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsan-sprüchen ausgeschlossen.

9. Schadensersatzansprüche sind – egal aus welchem Rechtsgrund – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt – ausgeschlossen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Umfang des Schadens-ersatzanspruches darüber hinaus auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffen-den Anzeigen- und/oder Beilagenentgelts beschränkt. Die Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

10. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

11. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter – egal aus welchem Rechtsgrund – einschließlich eventuell entstehender Gerichts- und/oder Anwaltskosten freizustellen. Durch die Erteilung eines An-zeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige be-zieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes. Dies gilt auch für Beilagenaufträge.

12. Erfüllungsort ist Köln. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffent-lichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Köln. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, be-stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts-stand Köln vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:

1. Abbestellung von Anzeigen-, Beihefter- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigen-schluss erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auf-traggeber in Rechnung stellen.

2. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Postweg.

3. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag.

4. Platzierungsbestätigungen – außer bei fest bestätigten Vorzugsplätzen – gelten nur unter Vor-behalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

5. Der Verlag ist berechtigt, die erteilten Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ergänzend auch in Online-Diensten zu veröffentlichen. Der Ver-lag behält sich dabei vor, die für Print vorliegenden Druckunterlagen an die Erfordernisse des Internets anzupassen. Die Online-Darstellung kann vom Druckergebnis in der Printausgabe abweichen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Weihnachtsmarkt

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1. Werbeauftrag

1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ver-trag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Werbemittel

1. Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

• aus einem Bild und/oder Text, ausTonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), • oaus einer sensitiven Fläche, die beiAnklicken die Verbindung mittels einer vom Auftragge-

ber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Wer-bung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluß

1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätz-lich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen zugrunde.

2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagen-tur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muß er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

3. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluß abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlaßerstattung

1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Anbieter zu erstatten.

2. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlaß, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt.

Der Anspruch auf den Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder techni-schen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

2. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

3. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Weihnachtsmarkt

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8. Ablehnungsbefugnis

1. Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge -auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlus-ses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni-

schen Form unzumutbar ist.2. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn

der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hier-durch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

9. Rechtegewährleistung

1. Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen kön-nen. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leis-tungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar- zeitlich und in-haltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

10. Gewährleistung des Anbieters

1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbe-sondere vor, wenn er hervorgerufen wird

• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder

• durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall auf-grund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierteAngebote auf so-genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder

• durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Bei ungenügender Wiedergabequalität desWerbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma-chung des Auftrags.

3. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederhol-ten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgen-den Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechner-ausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Ver-antwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbie-tern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

12. Haftung

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigen-schaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Weihnachtsmarkt

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2. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unter-nehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

13. Preisliste

1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.

Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rück-trittsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

2. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

14. Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der An-bieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den An-bieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

16. Informationspflichten des Anbieters

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:• die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel• die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine• zusammenhängende Stunde überschreitet.

17. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestim-mungen abgewickelt.

18. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öf-fentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.