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Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg Tagungsband zum 32. Oldenburger Rohrleitungsforum ROHRLEITUNGEN INNOVATIVE BAU- UND SANIERUNGSTECHNIKEN Band 45

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Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg

Tagungsband zum 32. Oldenburger Rohrleitungsforum

ROHRLEITUNGENINNOVATIVE BAU- UND SANIERUNGSTECHNIKEN

Band 45

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32. Oldenburger Rohrleitungsforum 2018

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32. Oldenburger Rohrleitungsforum 2018

„Rohrleitungen – innovative Bau- und Sanierungstechniken“

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32. Oldenburger Rohrleitungsforum 2018 Tagungsband

978-3-8027-2877-8 (Print) 978-3-8027-2878-5 (eBook)

© 2018 Vulkan-Verlag GmbH Friedrich-Ebert-Straße 55, 45127 Essen, Deutschland Telefon: 0201 82002-0, Internet: www.vulkan-verlag.de Kontakt: Nico Hülsdau, [email protected]

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Inhaltsverzeichnis 5

Inhaltsverzeichnis

I Rohrleitungen – innovative Bau- und Sanierungs-techniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Datenbankgesteuerte Projektentwicklung in der Kanalsanierung – Ein Praxisbeispiel aus Auftragnehmer-Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Dipl.-Ing. (FH) Guido Heidbrink

Strategische Sanierungsplanung als Ausgangspunkt zur Kanalnetzsanierung oder „Alle an einen Tisch“ sichert den Kanalnetzerhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Dr.-Ing. Martin Wolf, Dipl.-Ing. Ulrich Lichtenberg

Sanierung von Kanälen – nicht nur eine Frage der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Rechtsanwältin Beate Kramer, Rechtsanwältin Sascha Köhler

2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Inspektions- und Sanierungsbedarfe für Abwassernetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Dipl.-Ing. Swen Pfister

Angewandte Inspektions- und Sanierungsverfahren für Druckleitungen in Bremen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Dipl.-Ing. Detlef Hylla

Aktuelle Projektvorstellungen aus dem Kanalnetzsanierungsprogramm in Bremen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70Dipl.-Ing. Arne Schmüser

3 Praxiserfahrungen aus der Vielfalt der Sanierungstechniken . . . . . . . . . 79

Großprofilsanierungen in Frankfurt am Main – ein Erfahrungsbericht . . . . . . . . . 80Dipl.-Ing. Michael Brinkmann, Dipl.-Ing. Amel Kurtović

Sichere Umsetzung innovativer Bauweisen am Beispiel der GELSENWASSER-Schutzrohrverfahren – Schutzrohr-Berstlining mit anschließendem Einzug von PE-Rohren in Leitungsnetzen der Wasserversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90Dipl.-Ing. Uwe Trockels

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6 Inhaltsverzeichnis

Erfahrungen mit Schlauchliner-Sanierungen in den Niederlanden *Sebastiaan Luimes, B.Sc.

4 Qualität in der Sanierung von Kanälen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

Falten im Schlauchliner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98Dipl.-Ing. (FH) Markus Maletz

Qualitätssicherung von Sanierungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108Dipl.-Ing. Dieter Homann

Fehler in der Kanalsanierung (1. Auflage 1998, 2. Auflage 2006, 3. Auflage 2017) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115Dipl.-Volkswirt Horst Zech

5 Innovative Renovationsverfahren in der Rohr- und Schachtsanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123

Moderne innerhäusliche Sanierung von Entwässerungsrohren – am Beispiel der Sanierung eines 5-Sterne-Hotels im Herzen Berlins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124Dipl.-Wirtschaftsingenieur Alexander Eysert

Neuentwicklung PA-Schachtliner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136Dipl.-Ing. Albert Kappauf

Sanierung von Trinkwassertransportleitungen innerhalb des Brückenkörpers im DynTec-Verfahren – 4,8 km DN 500 in der Ponte Punta Penna Pizzone di Taranto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144Dipl.-Ing. (FH) Jens Wahr, Karl-Heinz Robatscher

6 Best practice in der Sanierung – Erfolg wird sichtbar . . . . . . . . . . . . . . . 155

Erneuerung von Rohrleitungen im PE-Closefit-Reduktionsverfahren bis DN 1600 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156Franz Schaffarczyk

Flexible Druckleitung zur grabenlosen Rohrsanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164Dipl.-Ing. (FH) Andreas Lieber

Komplexe Sanierungslösungen im Lining-Verfahren mit GFK-Rohren – Neues Innenleben für alten Beton-Hauptsammler Prisdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172Dipl.-Ing. Wolf Schrader

* Der Beitrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

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8 Inhaltsverzeichnis

7 Sicherung der Infrastruktur in einer Großstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177

Sanierung von Großprofilen – Erprobung von Instandsetzungsmaterialien . . . . . 178Dipl.-Ing. Wolfgang Buchner

Vorbereitung auf den Ernstfall – Krisenmanagement bei HAMBURG WASSER . . 182Christopher Herzog, B.Eng.

Kabel im Kanal – Umsetzung des DigiNetzG – Erarbeitung des DWA Merkblattes M 137 Teil 1: Einbauten Dritter in Abwasseranlagen . . . . . . . . . . . . 189Dipl.-Ing. Joachim Zinnecker

8 Aus der Welt der Bau- und Verfahrenstechnik des Rohrleitungsbaus . . 195

Nordstream II – ein anspruchsvolles Projekt im regulativen deutschen Umfeld . . 196Dipl.-Ing. Florian Dinauer, Dr.-Ing. Kay Rüssel

Umwelt- und versorgungstechnisch optimierte Molcheinsätze mit mobilen Fackeln und Gasnotversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207Dipl.-Ing. Florian Edeling

Innovative Verfahrenstechnik zur Verlegung von Erdkabeln und Pipelines mit kleinen Durchmessern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213Dipl.-Ing. Marc Peters, Tobias Engel

II Aktuelles vom Rohrleitungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

A Rohrmaterialien und Zubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

1 Kunststoff – Der vielseitige Werkstoff für moderne Rohrsysteme in der Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

PP-Systeme in der drucklosen Entwässerung! – Zukunftsorientierte Abwassersysteme vom Waschbecken bis zur Kläranlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222Dipl.-Wirtschaftsingenieur Günter Brümmer

Wirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Rohrverbindungstechnik unter Einhaltung einer hohen Qualität und Zuverlässigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 229Dipl.-Ing. Robert Eckert

Zerstörungsfreies Prüfen (NDT) von Elektro- und Stumpfschweißungen aus Polyethylen oder Polypropylen durch Ultraschall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241Anne-Marie Hof, B.Eng.

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Inhaltsverzeichnis 9

2 Betonrohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

Mit Sicherheit in die Kurve! Innovative Druckübertragungssysteme zwischen Stahlbeton-Vortriebsrohren bei Kurvenfahrten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246Dipl.-Ing. Johannes Müller

Selbstreinigende Entwässerungsrinnen aus Stahlbeton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256Dr.-Ing. Wolfgang Berger, Clemens John, M.Sc.

Spezielle Rahmenprofile gegen Hochwasser in Bergisch-Gladbach . . . . . . . . . . 260Dipl.-Ing. Martin Großkopff

3 Stahlrohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267

Umwelt-Produkt-Deklarationen für Stahlrohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268Simon Kroop, M. Sc., Dr. rer. nat. Hans-Jürgen Kocks

Verfahren zum Erkennen von externen Einflüssen auf Rohrleitungen durch kontinuierliches Monitoring auf Basis des KKS und in Kombination mit zusätzlicher Sensorik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280Dipl.-Ing. Daniel Steller, Raimund Tietz, Dr.-Ing. Holger Brauer

HFI-geschweißte Rohre für Anwendungen im Tiefsttemperaturbereich . . . . . . . . 290Dipl.-Berging. Michael Bick, Dr.-Ing. Holger Brauer, Frank Meyer

4 Gussrohre: Bau- und Überwachung von Rohrsystemen . . . . . . . . . . . . . 301

„Online-Korrelation in Best-Time“ – Leckortung schnell und sicher – ohne Repeater-Netzwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302Martin Wedler

Innovative Rohrleitungsbau-Techniken mit duktilen Gussrohren – Grabenlose Neuverlegung im Horizontalspülbohrverfahren (HDD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310Maximilian Rudolph

Das Schwammstadt-Prinzip: Vom Rohr-Boden- zum Boden-Rohr-System – Lösungen mit duktilen Guss-Rohrsystemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319Dipl.-Ing. Christoph Bennerscheidt

5 Steinzeug: Neue Wege bei Verfüllbaustoffen für den Kanalbau und innovative Lösungen in der Abwassertechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329

Bodenmanagement im Kanalbau in Eigenregie – Gründe, Genehmigung, Handling, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330Dipl.-Ing. Claus-Michael Schmidt

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10 Inhaltsverzeichnis

Zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe – welche Auswirkungen hat die Anwendung von Flüssigboden aus Sicht der Regelwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334Dr.-Ing. Ulrich Bohle

Abwasserreaktor – Port of Kiel: Planung und Bau der Nachbehandlungsanlage für Kreuzfahrtschiffsabwässer *Dipl.-Ing. Michael Syttkus

Abwasserreaktor – Port of Kiel: Nachbehandlung von Kreuzfahrtschiff-abwässern in Häfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341Dipl.-Ing. (Univ.), Dipl.-Umweltwissen. Andreas Obermayer

B Grabenloses Bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351

1 Grabenlose Verlegetechniken I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351

Welche Tiefenlage beim HDD ist erforderlich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352Dipl.-Ing. (FH) Philipp Dick

Geotechnical research for long horizontal directional drilling – The first step towards the realisation of the Marsdiep crossing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359Dr. Henk Kruse

Kreuzung des Marsdiep zwischen Den Helder und Texel – Eine HDD Bohrung mit über 4600 m Länge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367Dipl.-Ing. (FH) Thomas Winkler

2 Grabenlose Verlegetechniken II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377

DB-Richtlinien – Anforderungen und Qualitätsansprüche an das HDD-Verfahren – Erfahrungsberichte aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378Dipl.-Ing. Edgar Mrotzek

Der Strom muss an Land – Anbindung der Ostseewindparkanlagen (OWP) Cluster Westlich Adlergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388Dipl.-Ing. (FH) Timo Mücke, Dipl.-Ing./EWE Hermann Lübbers

Erfahrungen mit dem Einsatz der Spüllanzenanlage „Easy2Jet“ im FTTH Breitbandausbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403Dipl.-Ing. Michael Bijok

* Der Beitrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

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12 Inhaltsverzeichnis

3 GSTT-Bauweisen – sicher und wirtschaftlich – aktuelle Informationen pro NO DIG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409

Druckliner – die andere statische Welt – Stand der Arbeit der AG20-2 der GSTT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410Dipl.-Ing. Markus Maletz

Der mineralische Liner – Forschungsergebnisse zur Innenauskleidung von Rohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416Dipl.-Ing. Franz Fernau, Dipl.-Ing. (FH) Christoph Förster

Bauüberwachung mittels Pipe Jacking Monitoring System . . . . . . . . . . . . . . . . 419Edda Bockelmann, B.Eng.

4 Ingenieurbaukunst im Pipelinebau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423

Neue geschlossene Kreuzungsverfahren im Pipelinebau in Abhängigkeit von geologischen Untergründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424Dipl.-Geol. Gerhard von Zezschwitz

Aktiver baubegleitender Bodenschutz während des Pipelinebaus . . . . . . . . . . . 432Dipl.-Ing. agr. Klaus Sanzenbacher

Querungen mittels Rohrvortrieb / HDD unter DB-Bahngleisen . . . . . . . . . . . . . . 440Dipl.-Ing. Dennis Edelhoff

5 Innovative Ansätze zur Berücksichtigung der Boden verhältnisse im Rohrleitungsbau und Kanalbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453

3D-Untergrundmodelle als Unterstützung für die Auswahl des Bauverfahrens . . 454Dipl.-Ing. Reinhard Hövel, Malko Bischke, M.Sc. Geow.

Erfahrungsbericht HDD – Bohrverfahren in Oldenburg unter besonderer Berücksichtigung der Bodenverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461Dominik Bachner

Machbarkeit und Nutzen einer Implementierung des Modells zur Beurteilung der Umweltrelevanz nach Merkblatt DWA-M 149-7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Rüdiger Jathe

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Inhaltsverzeichnis 13

C Digitalisierung und Planen, Bauen, Betreiben in der Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479

1 Digitalisierung und Industrie 4.0: Risiken und Chancen im Alltagsbetrieb bei der Betriebsführung und Anlagenüberwachung . . . 479

Intelligente Nutzung von Prozess- und Zustandsdaten zur Generierung betriebsspezifischer Verfügbarkeits- und Ausfallprognosen als zentraler Baustein für eine optimale Betriebsüberwachung und Instandhaltungsstrategie . 480Moritz von Plate, M.Sc.

Instandhaltung und Betriebsführung: Cyber-Risiken und Datensicherheit aus versicherungstechnischer Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486Dr. Michael Härig

Digitale Bestandsdaten – wem gehören diese? Auswirkungen auf die betriebliche Überwachung und Instandhaltung im Alltagsbetrieb unter Berücksichtigung einer kompetenten Bewertungs- und Verantwortungsbe-reitschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert

2 Instandhaltung in der digitalen Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497

Digitalisierte Grundlagen zur Sanierung von Druckleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . 498Dipl.-Ing. Thomas Koop

Zustands- und risikoorientierte Rehabilitation von Versorgungsnetzen – Eine softwaretechnische Umsetzung im Stanet-Programmsystem . . . . . . . . . . . . . . . 504Dr.-Ing. Tobias Busse

Spielräume bei regelwerksseitigen Anforderungen in der digitalisierten Welt nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512Dipl.-Ing. Hans Christian Schröder, Dipl.-Ing. (FH), IWE Jörg Schenkel

3 BIM – in der Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533

Planen – Konstruieren – Bauen – Betreiben: BIM als Ordnungssystem im Hochbau / Lehrangebote und Projekte an der Jade Hochschule in Oldenburg . . 534Christian Heins, M.Eng.

BIM – technische Infrastruktur bei Erneuerung und Neuerschließung kommunaler Straßen, Smart City Herausforderungen bei der Konversion eines aufgelassenen Militärflughafengeländes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540Prof. Dipl.-Ing. Bernd Müller

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14 Inhaltsverzeichnis

Durchgängiger Datenfluss Planung – Abrechnung – Bestandsdokumentation im Leitungsbau – BIM wird zum Erfolgsfaktor über alle Projektphasen hinweg . . 545Dipl.-Ing. (FH) Volker Eisfelder, Dipl.-Ing. (TH) Frank Kocher

4 Baustellensteuerung, Logistik und Nachhaltiges Bauen . . . . . . . . . . . . . 549

Webbasiertes Agieren von der Baustellenkoordination bis zur Genehmigung . . . 550Jan Tischer

RFID gestützte Bauhof- und Baustellenlogistik = Bau(hof)logistik 4.0 *Dipl.-Wirtschaftsingenieur Rolf Scharmann

Nachhaltiges Bauen im Rohrleitungsbau – und in der Rohrleitungssanierung . . . 555Dipl.-Ing. (TU) Ludger Wehr

D Arbeitsvorbereitung und Risikovorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567

1 Planung und Vorbereitung als Schlüssel zum Erfolg im Pipelinebau . . . 567

Pipeline Security – Schutz der kritischen Infrastruktur Gas vor Fremd einwirkungen durch Dritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schmidt

Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung – neues Instrument zur Beschleunigung der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577Henning Benz

Pipelinebau in einem besonderen Bundesland – Schwandorf – Forchheim – Finsing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584Rainer Lueb

2 Das ewige Leid: Schäden, Haftung, Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593

Besonderheiten der Gefahrtragung und Versicherung in Arbeits- gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594Burkhard Brämer

Haftung für Werksverträge ohne Limit? *Rechtsanwältin Marion Ellerkamp

Barrierenmanagement und Vorfalluntersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 601Dipl.-Ing. Carsten Weid, Dipl.-Ing. Christoph Schmidt

* Der Beitrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

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Inhaltsverzeichnis 15

E Technische Anwendungen, Fernwärme, Schweißtechnik, Korrosionsschutz, Wasserverluste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605

1 Fernwärme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605

Alterung von Wärmenetzen – Einflussgrößen und Modelle . . . . . . . . . . . . . . . . . 606Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ingo Weidlich

Aktueller Stand der Schäumloch-Abdichtung in der HDPE-Ummantelung von Muffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613Dipl.-Ing. Michael Haushahn

Potenziale von Absorptionswärmepumpen zur Absenkung der Rücklauf-temperatur in urbanen Fernwärmesystemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619Dr.-Ing. Georg K. Schuchardt

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16 Inhaltsverzeichnis

2 Schweißtechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 625

Neue Dokumentationsmöglichkeiten beim Heizwendelschweißen: Einfach, flexibel und komfortabel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 626Robin Rosenau

Untersuchung von Schadensfällen im allgemeinen und Fernwärme-Rohrleitungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629Dipl.-Ing. Elke Epperlein

Laserstrahlschweißen einer Pipeline im Raum Greifswald . . . . . . . . . . . . . . . . . 634Prof. Dr.-Ing. Steffen Keitel, Hendrik Neef, Dr. rer. nat. Hans-Jürgen Kocks, Andreas Raschke

3 Neuigkeiten auf dem Fachgebiet des kathodischen Korrosions-schutzes für erdverlegte Rohrleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 645

Hochspannungsbeeinflussung unter den Gesichtspunkten Freileitungs-Temperatur-Monitoring, AWE, HGÜ sowie ergänzende Hinweise zum Trennen von Rohrleitungen gem. DVGW GW 309 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646Dipl.-Ing. (FH) Marc Lemkemeyer

Planung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung des KKS von erdverlegten Rohrleitungen gem. neuer DIN EN ISO 15589-1 und neuer DVGW GW 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 652Dipl.-Ing. Jürgen Barthel, Dipl.-Phys. Rainer Deiss, Dipl.-Ing. Hilmar Jansen

Erhöhung der Sicherheit von Gashochdruckleitungen durch KKS-Online-Überwachungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661Dipl.-Phys. Rainer Deiss, Dipl.-Ing. Matthias Müller

4 Bedeutung und Bewertung von Wasserverlusten in Trinkwassernetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671

Berücksichtigung von Wasserverlusten im Asset-basierten Risiko- management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672Dipl.-Ing. (FH) Mike Beck

Entwicklungen in der Wasserverlustberechnung *Dipl.-Ing. (FH) Matthias Geib

KoWave – Ein Tool zur technisch-wirtschaftlichen Bewertung von Wasserverlust- und Instandhaltungsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679Dipl.-Ing. Bernd Heyen, Martin Offermann, M.Sc.

* Der Beitrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

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Inhaltsverzeichnis 17

F Boden als Systemkomponente für Rohr und Kabel . . . . . . . 691

1 Innovative Bettungsverfahren für Höchstspannungs-Erdkabel- trassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691

Sieblinienoptimiertes Bettungsmaterial – Erdkabel-Trassen effizient und wirtschaftlich bauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 692Dr.-Ing. Jan Schröder

Wärmeleitfähigkeit verschiedener Bettungsmaterialien erdverlegter Stromtrassen und ihre Wirkung auf den Nennstrom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 699Prof. Dr.-Ing. Ralf-Dieter Rogler

Qualitätssicherung von sieblinienoptimierten Bettungsmaterialien – Worauf muss bei Produktion und Einbau geachtet werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713Dipl.-Ing. Matthias Kockx

2 Flüssigboden – optimale Gründungsverhältnisse für Leitungen und Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723

Der Einsatz von Flüssigboden aus der Sicht des planenden Ingenieurs . . . . . . . 724Dipl.-Ing. Albert Großmann, M.Eng.

Der Einsatz von Flüssigboden auf einer Leitungsbaustelle . . . . . . . . . . . . . . . . . 730Dipl.-Ing. (FH) Ansgar Kortbus

Vorteile und Eingrenzungen des Flüssigbodens aus der Sicht des Lieferanten . . 733René Radmacher

Autorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 745

Moderatorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 753

Inserentenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 758

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Vorwort 19

Liebe Freunde des Oldenburger Rohrleitungsforums,

nach den sehr innovativen Fragestellungen der vergangenen zwei Jahre, in denen wir uns mit der Digitalisierung der Rohrleitungswelt beschäftigt hatten, schien es uns in Oldenburg an der Zeit, einmal wieder näher an die Praxis heranzurücken. Es sollen die Leistungen, die Entwicklungen der Sanierungsbranche gewürdigt werden, die Sa-nierung soll endlich einmal in den Vordergrund geschoben werden. Erhalt und Steigerung der Werte der Betriebssysteme ist eine Voraus-setzung für eine kundenorientierte, ökonomische Bewirtschaftung in der Ver- und Entsorgungswirtschaft. Da Sanierungstechniken in der Konkurrenz zum Neubau zukünftig eher noch mehr Marktanteile gewinnen werden, ist dies allein Grund genug, dass in Oldenburg darüber diskutiert werden wird.

Das 32. Oldenburger Rohrleitungsforum kommt somit zu seinem Leitthema

„Rohrleitungen – innovative Bau- und Sanierungstechniken“

und rückt damit sehr nahe an die alltägliche Praxis in den Ver- und Entsorgungsbetrieben. Insbe-sondere Sanierungstechniken sind in den letzten drei Jahrzehnten derart dynamisch weiter ent-wickelt worden, dass sie qualitativ an die Lebensdauern von neuen, herkömmlichen, im Neubau entstandenen Systemen heranreichen. Es ist also an der Zeit, diese Entwicklung der Dinge zu würdigen und den Status Quo vorzustellen.

Natürlich wird sich darüber hinaus auch dieses Rohrleitungsforum weiterhin mit digitalen Themen beschäftigen, zudem werden – wie in jedem Jahr – auch die klassischen Themen rund um die Rohrleitung ihren Platz finden. Sie werden in diesem Tagungsband (nahezu) alle Fachbeiträge dieses 32. Oldenburger Rohrleitungsforums finden, schon für den Fall, dass Sie sich nicht zwi-schen zwei gleich interessant, aber gleichzeitig laufenden Vorträgen entscheiden können. So ist es auch im Nachgang möglich, nachzulesen und über die im Band enthaltenen Kontaktdaten zu den entsprechenden Referenten und Moderatoren noch Informationen zu beschaffen.

Wie in jedem Jahr ist dem Vulkan-Verlag für die Kooperation bei der Erstellung und für die gelun-gene Gestaltung dieses hochwertigen Tagungsbandes zu danken.

Prof. Dipl.-Ing. Thomas Wegener

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IRohrleitungen – innovative

Bau- und Sanierungstechniken

1Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Datenbankgesteuerte Projektabwicklung in der Kanalsanierung Ein Praxisbeispiel aus Auftragnehmer-Sicht

Von Guido Heidbrink

In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung wird eine datenbankgesteuerte Projektabwick-lung auch in der Kanalsanierung immer sinnvoller und mit Bezug auf Fehlervermeidung und Effizienz geradezu zwingend notwendig. Die hierbei benötigten Prozesse beginnen mit der Bestandsaufnahme der Leitungsnetze durch entsprechende TV-Untersuchungen nach aktuellen Richtlinien. Hierbei werden für sämtliche „Haltungen“ (=Abwasserkanalabschnitte i. d. R. von Schacht zu Schacht) sogenannte Stamm-daten erstellt und in einzelnen Datensätzen verwaltet. Für jede einzelne Haltung werden auch Inspektionsdaten (auf die Befahrung bezogen) und vor allem Zustandsdaten erstellt. Hierbei werden sämtliche Zustände hinsichtlich des geometrischen Querschnittes des jeweiligen Roh-res, sowie insbesondere vorhandene Schäden mit Hilfe von Kürzelsystemen beschrieben und deren Ausprägung über nummerische Zusätze dargestellt:

Abb.1 Arbeitsfenster der Datenbank „ibe“

Dieses Vorgehen ermöglicht –wiederum nach geltenden Richtlinien- eine darauffolgende Klassifizierung der Schäden, die richtlinienabhängig entweder in jeweiligen Schadens- oder Zustandsklassen endet. Hierdurch wird je nach Schwere des Schadens eine quasi „Prioritä-tenliste“ von „Sofortmaßnahmen bis kein Handlungsbedarf“ erstellt. Die Grundlage dieser Klassifikation befähigt nun den Planer mit der Erstellung von Sanierungskonzepten, die je nach Anforderungen und Zwängen des AGs (Auftraggebers) und seines zur Verfügung ste-henden Budges bestenfalls in entsprechenden Ausschreibungen enden.

22 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Das systemgesteuerte Umsetzen der vorgenannten Prozesse liegt im Verantwortungsbereich des AGs bzw. etwaiger Ingenieurbüros und wird in einer gesonderten Thematik behandelt, im Folgenden werden die weiteren Abläufe aus Sicht des AN (Auftragnehmers) nach Auftragser-teilung dargestellt. Hier ein Beispiel der „Datenbankgesteuerten Projektabwicklung“ aus der Sicht eines Auftrag-nehmers, in dem nach Auftragserteilung folgende Zwischenschritte des Projektes über ein und dasselbe System abgewickelt werden: Sammeln sämtlicher Projektinformationen, Aufnahme und Aktualisierung des Bestandes, Übernahme der Ausführungsplanung, Darstellung und Freigabe der Ausführungsplanung, Erstellen der Unterlagen für die Baustelle, Einpflegen der Rückläufer von der Baustelle, Erstellen von Rechnungen, Dokumentation zur Rechnungsle-gung, Übernahme von Rechnungsprüfungen, Abnahme, Schlussrechnung und Gewährleis-tung. Übernahme Projektinformationen Zu Beginn erfolgt das Anlegen des Projektes. Hier wird zunächst ein Platz auf dem Firmen-rechner zugeteilt, der zu jeder Zeit und von jeder Person gezielt gefunden werden kann. Beim Editieren des Projektes werden relevante Daten, wie Auftraggeber, LV-Nr., Projektbezeich-nung usw. eingetragen, wobei die LV-Nr. und die Projektbezeichnung später die Kopfzeile auf allen Berichten bildet Bestandsaufnahme Im Idealfall wird hier die TV-Befahrung, die Grundlage der Planung gewesen ist, über entspre-chende Schnittstellen und Formate eingelesen und in der folgenden Maske dargestellt: Hierbei werden im oberen Teil die Stammdaten der einzelnen Haltungen verwaltet und im unteren Teil die Stationen der jeweils ausgewählten Haltungen angezeigt. Bestandsaktualisierung Sollte eine aktuelle TV-Befahrung vor der Sanierung Bestandteil des Auftrags sein, werden deren Ergebnisse (Änderungen oder Ergänzungen) über die Maskenfunktion „Inspektionen bearbeiten“ im Hauptmenü in den zuvor aufgenommenen Bestand eingearbeitet. Zur Aktualisierung des Bestandes können sowohl Datensätze (Stammdaten von Haltungen) als auch Zustandsdaten (Stationen der jeweiligen Haltung) gelöscht, hinzugefügt und editiert werden. Über die Auswahl von Berichten => „Aufmaß TV-Untersuchung“ gelangt man zur ers-ten Liste „SANKO - zu sanierende Haltungen im Bestand“. Die Abkürzung SANKO steht hier-bei für „Sanierungskonzept zur Arbeitsvorbereitung“. Auf diesem Bericht werden auf der letzten Seite die Anzahl der Haltungen sowie die Summe der Inspektionslängen zusammengefasst. Damit hat man eine erste Vergleichsmöglichkeit mit der Planung: Passen die Mengen und Längen des Auftrags? Ist der zu sanierende Bestand vollständig? Ist dies der Fall, wird nun vom zuständigen Bauleiter die Ausführungsplanung von Auftraggeber bzw. Planer übernommen.

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 23

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Übernahme der Ausführungsplanung Über das „Hauptmenü“ gelangt man zur Sanierung der Inspektionen,

Abb. 2: Arbeitsfenster Hauptmenü „ibe“

wobei nun im Unterschied zur Erfassung und Bearbeitung der Inspektionen ein dreigeteiltes Sanierungsfenster zur Verfügung steht. In dem weiteren Drittel werden Ergebnisse von Ver-knüpfungen zwischen Stationen und LV-Positionen dargestellt (noch ohne LV-Positionen). Dazu muss erst einmal das LV z. B. über Gaeb-Schnittstellen (-83, -84) eingelesen und über „eingelesenes LV“ angezeigt werden. Änderungen des LVs können an dieser Stelle durch Lö-schen, Hinzufügen und Editieren der LV-Positionen eingearbeitet werden. Ist nun auch das LV vollständig, so werden zuerst Pauschalen und projektbezogene Leistungen durch das Anlegen einer „Pauschalhaltung“ und die Verknüpfung von Pauschalpositionen mit Bezug auf das ge-samte Projekt (z. B. Baustelleneinrichtung, -räumung, Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, Wasserhaltung usw.) eingebunden. Im Anschluss daran werden sämtliche Streckensanierungen (z. B. Reinigung, TV-Untersuchung, Kalibrierungen, Linermaßnahmen) bzw. haltungsrelevante Leistungen (Umset-zen der Fahrzeuge, haltungsbezogene Verkehrssicherung, haltungsbezogene Wasserhaltun-gen usw.) auf den Anfang der jeweiligen Haltungen bezogen und verknüpft. Zum Schluss müssen noch die Verknüpfungen von partiellen, stationären Sanierungen, jeweils auf die ent-sprechenden Stationen der einzelnen Haltungen vorgenommen werden. Somit sind die kom-pletten geplanten Leistungen in das System integriert und der zuständige Bauleiter hat den Projektablauf quasi ein erstes Mal für sich simuliert.

24 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Darstellung der Ausführungsplanung (SANKO-Struktur) Der Weg über die Auswahl „Berichte Rechnungsblatt“ führt in Verbindung mit der Auswahl sämtlicher Daten zum „Bericht SANKO voraussichtliche Kosten“. Wie bei einer Mengenzusammenstellung werden Positionsmengen, EPs und die voraussichtli-che Schlussrechnungssumme zusammengefasst. Nun können Vergleiche von Vordersätzen mit der Planung sowie der Auftragssumme angestellt werden und in der Konsequenz ggf. An-kündigung von Mehr- oder Mindermengen ggf. Auftragserweiterungen bzw. Nachträge mit dem Auftraggeber diskutiert werden. Stellt man hier „im Groben“ erhebliche Unterschiede in den Positionsmengen fest, so kann man die betreffenden Haltungen gezielt über die Auswahl „Berichte Mengenermittlung“ in dem Bericht „SANKO voraussichtliche Mengen“ anzeigen las-sen. Die Basis dafür findet sich über die Auswahl „Arbeitsliste“ in dem Bericht „SANKO voraussicht-liche Haltungsübersicht“. Inhalt dieser Übersicht ist die komplette detaillierte Ausführungsplanung, dargestellt als „Sa-nierungsliste“. Hier findet sich der Planer wieder. Nun findet die finale Abstimmung mit Auf-traggeber und Ingenieurbüro sowie die Freigabe vor Beginn der Ausführung statt. Ausführungsunterlagen aus der Datenbank Neben Auftrag, Angebot, Langtext-LV, Baubeschreibung, ZTV, Plänen, Genehmigungen usw. werden zusätzlich folgende Berichte aus der Datenbank generiert und zu den Baustellenunter-lagen hinzugefügt: Der Gesamtzustand der Haltung wird über die „Auswahl Haltungsbericht“ wie üblich als Haltungsbericht, dargestellt. Zusätzlich wird die vorab beschriebene Sanierungsliste mit der kompletten Planung als „Ar-beitsliste gesamt“ zur Haltungsübersicht hinzugefügt. Doch als Arbeitsanweisung für den Vorarbeiter werden lediglich die passenden Gewerke für die entsprechende Kolonne über die Auswahl spezieller LV-Positionen in die Arbeitsliste als „Gewerkeweise Ausführungsliste“ wie beispielsweise „Roboterarbeiten“ aufbereitet. Für die Dokumentation der ausgeführten Leistung müssen dann noch über die Berichtsaus-wahl „Aufmaßliste“ die Lieferscheine erstellt werden, die nach Ausführung ausgefüllt als Aus-maß zur Abrechnung dienen. Übernahme der Rückläufer von der Baustelle Die nach der Ausführung erstellten Eintragungen auf den Lieferscheinen werden in die Felder zur Übernahme von Ausführungsdaten der Datenbank übernommen. Es folgt dann die Über-nahme der Doku nach den Vorarbeiten sowie die Übernahme Doku nach der Sanierung in Form von Fotos und Tracks in die Datenbank.

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 25

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Abb. 3: Foto aus Dokumentationsfilm nach den Vorarbeiten

Abb. 4: Foto aus Dokumentationsfilm nach vollendeter Sanierung

Abrechnung ARs und SR Als Berichte für die Abrechnung wird über die Auswahl „Rechnungsblatt“ eine Mengenzusam-menstellung und über die Auswahl Mengenermittlung 3 zur AR eine Mengenermittlung zur jeweiligen Rechnung erstellt. Dokumentation zur Abrechnung Für die Dokumentation zur Abrechnung kann die komplette Datenbank inklusive Fotos und Tracks über eine Exportauswahl Navigator ausgelesen werden. Hierbei hat der Rechnungsprüfer lesenden Zugriff auf das gesamte Projekt, speziell auf die Dokumentation nach den Vorarbeiten und auf die Dokumentation nach der Sanierung. In die-ser Form werden sämtliche Arbeiten bereits begleitend zu den Abschlagsrechnungen schluss-rechnungsreif dokumentiert.

26 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Abb. 5: Gegenüberstellung „erfolgte Vorarbeiten“ „ursprünglicher Schaden“

Abb. 6: Gegenüberstellung „erfolgte Sanierung“ „ursprünglicher Schaden“

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 27

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Fügen Sie hier

Ihr Foto im Format 2,8 cm

breit und 4,2 cm hoch ein (Bildauflösung mind. 215 dpi).

Übernahme der Rechnungsprüfung Sollten bei der Rechnungsprüfung abgerechnete Leistungen (im Einzelfall) nicht anerkannt werden, findet eine Übernahme der Korrektur nach RG-Prüfung auf die entsprechende Ab-schlagsrechnung statt. Ist der Grund für die Kürzung behoben, wird die Leistung mit der da-rauffolgenden Abschlagsrechnung erneut in Rechnung gestellt. Dieses Vorgehen hat zufolge, dass die mit der Rechnungsprüfung beschäftigte Person immer nur die zusätzlichen Leistun-gen nach der letzten AR prüfen muss. Auch die Rechnungsprüfung von Abschlagsrechnungen kann somit schlussrechnungsreif erfolgen. Dieses Vorgehen wird über alle Phasen der Abschlagsrechnungen bis hin zur Schlussrech-nung konsequent betrieben. Projektende Nach der Abnahme der Baustelle beginnt die Gewährleistungsfrist. Alle planungs-, ausfüh-rungs-, dokumentations- und abrechnungsrelevanten Informationen stehen über den Zeitraum der Abwicklung hinaus zu jeder Zeit vollständig zur ggf. weiteren Verwendung in einer Daten-bank zur Verfügung.

Autor:

Dipl.-Ing. (FH) Guido Heidbrink Kuchem; Neunkirchen-Seelscheid Tel.: 02247919130 E-Mail: [email protected] Internet: www.kuchem.de

28 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Strategische Sanierungsplanung als Ausgangspunkt zur Kanalnetzsanierung oder „Alle an einen Tisch“ sichert den Kanalnetzerhalt Von Ulrich Lichtenberg, Martin Wolf

Im bundesdeutschen Durchschnitt liegt der Anteil der beiden schlechtesten Zustandsklassen der Kanalisation bei rd. 20 bis 25 % (lt. DWA-Umfrage 2015). Die betroffenen Kanalabschnitte sind zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht kurz- bis mittelfristig zu sanieren bzw. zu erneuern. Die daraus generierten Baumaßnahmen werden im Normalfall im kommunalen Ab-wasserbeseitigungskonzept eingestellt. In Nordrhein-Westfalen wird der Vollzug des ABK von den Wasserbehörden (Kreis und Bezirksregierung) überwacht, Rechtsgrundlage ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser von 2013.

1 Die Fragen: Bei einer Kanalnetzlänge von rd. 800 km entsprechen 20 % schlechter Kanalzustand 160 km zu sanierende Kanäle in einem Sanierungszeitrahmen von 10 Jahren. Angesichts dieser gro-ßen Länge ergeben sich (viele) Fragen zur praktischen Umsetzung: Wie soll mit den großen Datenmengen umgegangen werden und wie können diese zielge-

richtet ausgewertet werden? Die Einteilung in Zustandsklassen hat sich als Planungsgrundlage als ungeeignet erwie-sen.

Mit welchem Verfahren kann eine Priorisierung erfolgen? In welcher Reihenfolge müssen die Maßnahmen in Angriff genommen werden?

Wie können Sonderabschreibungen beim Wirtschaftsgut „Kanalnetz“ möglichst gering ge-halten werden, weil sie zu Lasten des allgemeinen kommunalen Haushaltes gehen?

Wie kann der Werterhalt des Wirtschaftsgutes „Kanalnetz“ gesichert werden? Welche Restnutzungsdauern sind vorhanden? Welches jährliche Sanierungsbudget ist erforderlich, um die vorgenannten Ziele zu errei-

chen? Welche (sozialverträgliche) Gebührensteigerung wird politisch akzeptiert? Welche verwaltungsinterne und politische Überzeugungsarbeit muss geleistet werden, um

eine systematische strategische Kanalsanierung umzusetzen?

2 Ausschreibung und Vergabe der Ingenieurleistungen Verwaltungsintern wurde das Problem durch eine intensive Beschäftigung und Diskussion verschiedener Möglichkeiten angegangen. Dabei kristallisierte sich der Vorschlag eines „Alte-rungsmodells“ als das Verfahren heraus, was am vorteilhaftesten erschien und die besten Lö-sungsaussichten bot. Hierbei wurde auf den DWA-Leitfaden zur strategischen Sanierungspla-nung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden zurückgegriffen. Ein mehrseiti-ger Ausschreibungstext für die zu erbringenden Leistungen wurde in Eigenregie aufgestellt.

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 29

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Nach einer Markterkundung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung unter mehreren Ingeni-eurbüros.

3 Landesförderung Das Land NRW hat das Projekt „Strategische Kanalsanierung“ als besonderes Vorhaben ge-fördert, allerdings verbunden mit 2 Bedingungen:

Erarbeitung der Substanzklasse für jede Haltung und die Modellierung der Zustands-verschlechterung des Kanalnetzes. Danach haltungsscharfe Ermittlung der technischen Restnutzungsdauern.

Übertragbarkeit des Projekts auf andere Kommunen.

Die Höhe der Zuwendung betrug 80 %.

4 Lösungsansatz Das Kanalnetz soll in maßgeblichen, für das Gesamtnetz repräsentativen Bereichen befahren sein und der Zustand gemäß den einschlägigen DWA-Merkblättern dokumentiert werden. Eine flächendeckende Zustandserfassung ist wünschenswert und erhöht die Prognosesicherheit, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Bei Bedarf können differenzierte Hochrechnungen durch-geführt werden. Für die inspizierten Bereiche werden, neben den Prognoseberechnungen, zusätzlich haltungsscharf Sanierungsart und Kosten ermittelt und damit eine wichtige und pra-xisnahe Grundlage für die operative Sanierungsplanung (Sanierungskonzept, Abwasserbesei-tigungskonzept) gelegt. In Gütersloh konnte auf eine nahezu flächendeckende Zustandserfas-sung aufgebaut werden. Um die Prognosen zur Zustandsverschlechterung zu überprüfen und zu verfeinern, sind zumindest in Teilnetzen, Zweitbefahrungen angebracht, wobei die verän-derten technischen Randbedingungen zwischen Erst- und Zweitinspektion (technischer Fort-schritt, Anforderungen an die Kanalinspektionen) berücksichtigt werden müssen. Durch Prognoseberechnungen werden mögliche Handlungsoptionen des Kanalnetzbetreibers auf deren kurz- bis langfristige Auswirkungen hin untersucht. Hierbei spielt die zu erwartende Zustandsverschlechterung eine Rolle. Der Alterungsverlauf des Netzes unterliegt mathema-tisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten und kann für das konkrete Netz für charak-teristische Grundgesamtheiten analysiert und in einem digitalen „Alterungsmodell“ abgebildet werden. Nicht jeder Netzteil unterliegt dabei demselben Zustandsverlauf. Je nach Randbedin-gungen und Teilnetzeigenschaften (oft auch Baujahresdekaden mit erkennbarer schlechter Bauqualität) können einmalig verursachte Einbau- und Lagerungsschäden überwiegen oder eine „schleichende“ Verschlechterung vorhanden sein. Durch statistische Analysen wird das „Alterungsverhalten“, differenziert für charakteristische Cluster, analysiert und ins Modell inte-griert. Anschließend werden unterschiedliche Strategieoptionen definiert und mit dem Prognosemo-dell deren Auswirkungen bestimmt. Zielführende und praxisnahe Parameter zur Variation sind:

30 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Interventionsklasse (Zustandsklasse, bei deren Erreichen die Sanierung ausgelöst wird)

Sanierungsumfang (z. B. alle Schäden, nur dringendste Schäden, nur Fremdwasser-relevante Schäden usw.)

Sanierungszeitplan, differenziert nach Betriebskosten und Investitionen Art der Wahl der Sanierungsart (z. B. wirtschaftlichste Sanierungsart vs. „billigste“ Lö-

sung, ggf. Berücksichtigung von Restbuchwerten oder weiteren Randbedingungen)

Die Strategieoptionen werden anschließend im Hinblick auf ihre kurz- bis langfristigen Auswir-kungen bewertet. Bewährt haben sich die Kriterien

Betriebssicherheit Höhe der Abwassergebühr Verteilung der Sanierungsarten (Reparatur, Renovierung, Erneuerung) Jahres-Budgetentwicklung für Betriebskosten und Investitionskosten Erneuerungsrate (Erneuerungslänge / Bestandskanallänge oder Erneuerungskosten /

Wiederbeschaffungswert) Substanzwert

Ggf. sind auch Variantenberechnungen erforderlich, um z. B. einen gegebenen Budgetrahmen optimal umzusetzen und die dafür erforderlichen strategischen Randbedingungen zu ermitteln (z. B. welchen Sanierungsumfang in welcher Zeit kann sich der Netzbetreiber leisten). Aus den Analysen der Strategieoptionen wird anschließend eine Vorzugsstrategie ausgewählt. Eine interdisziplinäre Abstimmung (technischer Bereich, kaufmännischer Bereich, Aufsichts-behörden) hat sich bewährt und trägt zur allg. Akzeptanz und Transparenz bei. Von wesentlichem Interesse ist die Kenntnis der für ein konkretes Netz zutreffenden Nut-zungsdauern. Verlässliche Angaben für das konkrete Netz liegen meist nicht vor. Sie stellen zudem das Bindeglied zwischen technischer und kaufmännischer „Welt“ dar. Durch entspre-chende Prognoseberechnungen können diese abgeschätzt bzw. die bisher angewandten Nut-zungsdauern überprüft werden (s. Bild 1). Wesentliches Ziel in Gütersloh war, zusätzlich zu den Strategieprognosen, auch praxistaugli-che Ergebnisse für die operative Arbeit zu erhalten. Bei der Modellauswahl wurde deshalb darauf geachtet, dass das eingesetzte Modell in der Lage ist, aufbauend auf den gewählten Strategieparametern und Strategieprognosen, für die inspizierten Haltungen zusätzlich hal-tungsscharf Sanierungsart und –kosten zu bestimmen und damit eine wichtige Grundlage für das Abwasserbeseitigungskonzept zu legen.

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 31

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Bild 1: Zusammenhang zwischen kalkulatorischer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sowie konkretem Kanalzustand (in Anlehnung an DWA-A 143-14)

5 Allgemeine Beschreibung des verwendeten Prognosemodells

5.1 Modellüberblick Die Auswertungen wurden mit dem Prognosemodell stratIS-Kanal (Dr. Wolf, SiwaPlan Ingeni-eurgesellschaft mbH) durchgeführt. Aufbauend auf dem Schadensbild jeder Haltung werden technisch mögliche Sanierungsalternativen und deren Kosten bestimmt und die wirtschaft-lichste Sanierungsart sowie die optimale Nutzungsdauer der Haltung ermittelt. Die Entschei-dungsmatrix sowie die verwendeten Einheitspreise wurden intensiv mit der Stadt Gütersloh abgestimmt. Vorgesehene Sanierungsverfahren sind Robotersanierung, quicklock-Edelstahlmanschette, Reparatur lokaler Schäden sowie Schlauchliner (Renovation) und Er-neuerung in offener Bauweise. Das von stratIS-Kanal erzeugte automatische Sanierungskon-zept wurde anhand von zahlreichen Musterhaltungen gemeinsam mit der Stadt Gütersloh überprüft (s. Bild 2 und Bild 3).

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Bild 2: Schematische Darstellung der Haupt-Module von stratIS-Kanal

Abbildung 3: Ergebnis der automatischen Sanierungskonzeption als Lageplan

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5.2 Zustandsverschlechterung und Prognoseberechnung Einfluss auf die Sanierungsbudgets sowie die Nutzungsdauer hat die zu erwartende Zu-standsverschlechterung durch Alterung, die u. a. ggf. steigende Instandhaltungskosten zur Folge hat. Aus diesem Grund wurde auf der Basis von statistischen Analysen sowie durch Auswertung von Doppelbefahrungen für die vorherrschenden Steinzeug und Betonkanäle, differenziert nach Dimension- und Altersklasse, die Zunahme der Instandhaltungskosten durch Zustandsverschlechterung ermittelt. Die Kostensteigerungsrate wurde zu rd. 2,8 bis 4 % pro Jahr bestimmt. Neben der Zunahme des Sanierungsaufwandes wird im Modell eine Verschlechterung der Zustandsklassen (DWA-Zustandskassen als Maß für die Sanierungsdringlichkeit) berücksich-tigt. Hierfür wurden die Alterungspfade zur Modellierung der Verschlechterung der Zustands-klassen auf Basis von statistischen Analysen bestimmt und ins Modell integriert.

5.3 Sonstige Randbedingungen

Geplante hydraulische Kanalerweiterungen sowie bereits durchgeführte Kanalsanierungs-maßnahmen haben Einfluss auf die Nutzungsdauern und die erforderlichen Sanierungsbud-gets, sie wurden haltungsscharf übernommen und in den Prognoseberechnungen berücksich-tigt. Neben den optisch sichtbaren Schäden besitzt die zu erwartende Muffendichtheit eine wichtige Rolle bei der Wahl der optimalen Sanierungsart. Diese wurde ebenfalls bei den Be-rechnungen berücksichtigt.

6 Strategie und Sanierungskonzept

6.1 Strategieoptionen Um die endgültige Sanierungsstrategie zu entwickeln, wurden zunächst verschiedene

Strategieoptionen aufgestellt: „Beobachten“: Wie entwickeln sich die Zustandsklassen, wenn nichts gemacht wird? (Nur zum Vergleich aufgestellt) „Feuerwehrstrategie“: Reparatur bei Bedarf, Neubau oft in Verbindung mit Straßenbau „Technische Minimal-Strategie“ Entspricht dem Status Quo (Qualifizierte Feuerwehrstrategie) „Zustandsstrategien I, II, III“ Erhöhte Investitionskosten, aber unterschiedlich stark verkürzte Investitionszeiträume

bzw. Interventionspunkte (d. h. schnelle, vorbeugende Sanierung vs. verzögerte, ereig-nisorientierte Sanierung)

Die Strategieoptionen wurden in ihrer Wirkungsweise im Hinblick auf Betriebssicherheit, Budgetbedarf, Gebührenhöhe und Werterhalt analysiert und verglichen und daraus, unter Be-rücksichtigung der Ziele sowie technischen, kaufmännischen und behördlichen Anforderungen in Gütersloh, interdisziplinär die Verzugsstrategie entwickelt und definiert.

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Ziele in Gütersloh im Hinblick auf betrachtete Strategieoptionen und Vorzugsstrategie waren:

Erhöhung der Betriebssicherheit Sicherstellen des Anlagevermögens (Werterhalt) Einhalten der Anforderungen der Wasserbehörden Steigerung der erforderlichen Sanierungstätigkeit unter Abgleich der kurz- bis mittelfris-

tig vorhandenen bzw. zu entwickelnden Ressourcen (personell und finanziell). Schaffung einer Akzeptanz bei den Entscheidungsträgern für die Notwendigkeit und Art

und Umfang der Sanierungstätigkeiten und erforderlichen Budgets

Abbildung 4 zeigt die Zustandsklassenverteilung im Ausgangszustand sowie im Jahr 2030 für unterschiedliche Strategieoptionen.

Bild 4: Zustandsklassenverteilung im Jahr 2030 für die betrachteten Strategieoptionen.

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6.2 Vorzugsstrategie und Sanierungskonzept Operative Eingangsgrößen der gewählten Vorzugsstrategie sind:

Sanierungszeitpunkt: Es wird eine vorbeugende Sanierung durchgeführt. Interventionsklasse ist ZK 4 oder schlechter (Bewertung nach ISYBAU)

Sanierungsumfang: Es werden jeweils alle Schäden innerhalb einer Haltung behoben. Eine nur partielle Sanierung wird nicht durchgeführt.

Sanierungszeitplan: Reparaturmaßnahmen werden innerhalb von 10 Jahren umgesetzt, investive Maßnah-men werden, unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen, innerhalb von 20 Jahren umgesetzt. Keine Unterscheidung zwischen Schmutz- und Regenwasserkanä-len im Hinblick auf die Priorisierung von Maßnahmen

Wahl der Sanierungsart: Erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Berücksichtigung einer Zu-standsverschlechterung bei Reparaturverfahren gemäß der Alterungsprognose. Hal-tungsweise Sanierungen werden bis zu 20 % Abweichung der Kostenbarwerte gegen-über einer Reparatur zugelassen.

Berücksichtigung Kalk. Abschreibung Ab 2035 wird zusätzlich der Restbuchwert berücksichtigt. Haltungen, deren Restbuch-wert niedrig ist und erhebliche San.-Kosten in ZK 4 oder 5 vorhanden sind, werden, abweichend vom Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung, erneuert. Dies trägt zur Erhöhung der Erneuerungsrate / zum Werterhalt bei.

Insgesamt wurde ein Gesamtsanierungsbedarf in Höhe von rd. 116 Mio. € (brutto) ermittelt. Dies entspricht rd. 13 % des berechneten Neubauwertes des Kanalnetzes. Unter Berücksich-tigung der vorhandenen und entwickelbaren Ressourcen ist eine Erhöhung der jährlichen In-vestitionskosten von 3,0 Mio. Euro in 2016 auf 5,9 Mio. Euro in 2021 erforderlich. Ebenso sol-len die Kosten der baulichen Kanalnetzunterhaltung von z. Zt. rd. 300.000,00 Euro bis auf 600.000,00 Euro jährlich steigen. Als weitere Konsequenz wird die Stellenzahl in der Stadt-entwässerung ab 2018 erhöht (Plan 2 Stellen). Der berechnete Budgetverlauf einschl. vorgesehenen Budgetkorridor ist in Bild 5 dargestellt.

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Bild 5: Berechneter Budgetverlauf und empfohlener Budgetkorridor der Vorzugsstrategie

Dafür werden die Funktions- und Betriebssicherheit deutlich verbessert sowie der Werterhalt der Kanalisation dauerhaft sichergestellt. Die Vorzugsstrategie wurde mit den Wasserbehör-den (Kreis Gütersloh und Bezirksregierung) intensiv abgestimmt. Das mit dem Modell stratIS-kanal ermittelte flächendeckende haltungsscharfe automatische Sanierungskonzept stellte anschließend die wesentliche und praxisnahe Grundlage für die Ausarbeitung des von den Aufsichtsbehörden geforderten Abwasserbeseitigungskonzeptes dar. Dieses wurde inzwischen bereits genehmigt. Auf Basis der konkreten haltungsbezogenen Angaben wird inzwischen die Sanierungsplanung vorbereitet.

6.3 Nutzungsdauern Für die Kanalnetzbetreiber ist die Kenntnis der tatsächlich im Netz vorhandenen betriebsge-wöhnlichen Nutzungsdauern von erheblicher Bedeutung (s. auch DWA-A 143-14). Die be-triebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Nutzungsdauer, die in einem konkreten Kanalnetz unter Berücksichtigung des vorhandenen Zustandes und der örtlichen Randbedingungen, mit hoher Sicherheit erreicht wird. Sie stellt das Bindeglied zwischen technischer und kaufmänni-scher Welt dar. Für das Kanalnetz in Gütersloh wurden, unter Berücksichtigung von außerplanmäßigen Aus-fällen sowie einer hohen Sicherheit, tatsächlich zu erwartende, betriebsgewöhnliche Nut-

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zungsdauern für Beton und Steinzeug zwischen 30 und 45a (alte Betonkanäle) bis 110 Jahren (neue Steinzeug und Betonkanäle) errechnet. Mitte der 90er Jahre wurde in Gütersloh ent-schieden, Regenwasserkanäle zukünftig nur noch mit Stahlbetonrohren zu bauen, was u.a. die deutliche Änderung der berechneten Nutzungsdauer begründet. Die Auswertungen zeigen, dass die zu erwartenden Nutzungsdauern in Gütersloh eher im oberen Bereich der üblichen Literaturangaben liegen.

6.4 Gebührenentwicklung Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Festlegung der jährlichen Investitionssumme war, dass die Gebühren eine sozialverträgliche Entwicklung aufweisen, d. h. der Gebührenan-stieg soll in moderatem Rahmen bleiben und einen stetigen Verlauf nehmen. Gebührensprün-ge sollen vermieden werden. Für die Vorzugsstrategie wird bis 2029 folgende Gebührenentwicklung prognostiziert:

jährliche Steigerung der Schmutzwassergebühr 1 bis 3 Cent/ m³ jährliche Steigerung Regenwassergebühr 2 bis 4 Cent/ m²

Die Gebührensätze 2017 betragen: Schmutzwasser 2,27 €/ m³ Niederschlagswasser 0,64 €/m² Die Abschätzung zeigt, dass eine maßgebliche (erforderliche) Steigerung der Sanierungstätig-keit nicht zum Nulltarif zu haben ist. Für die Finanzierung ist jedoch in Gütersloh lediglich eine moderate zukünftige Gebührenanpassung erforderlich, die insgesamt im Bereich der allg. zu erwartenden Preissteigerung liegt.

6.5 Der Substanzwert und der relative Substanzwert eines Kanalnetzes Die Kanalnetze stellen regelmäßig einen der größten Vermögenswerte einer Stadt / Gemeinde dar. Ziel einer nachhaltigen Kanalsanierungsstrategie muss deshalb u. a. der Werterhalt sein (s. DWA-A 143-14). Der Substanzwert stellt dabei den Wert einer Haltung unter Berücksichti-gung des konkreten Zustandes / Sanierungsbedarfes sowie der tatsächlich zu erwartenden Nutzungsdauer dar. Der Substanzwert ist zum Zeitpunkt der Herstellung einer Haltung gleich dem Wiederbeschaffungszeitwert, zum Zeitpunkt der Erneuerung beträgt er 0. Über das ge-samte Kanalnetz betrachtet ergibt sich damit ein Maß für den vorhandenen Wert des Netzes bzw. ggf. darin vorhandene Substanzwertdefizite. Zur Beurteilung wird üblicherweise der relative Substanzwert als Verhältnis des Substanzwer-tes zum Wiederbeschaffungsneuwert herangezogen. Langfristig ist ein relativer Substanzwert von 0,5 anzustreben, bei dem sich Ausfälle und Netzverschleiß auf der einen Seite sowie Re-investitionen auf der anderen Seite die Waage halten. Liegt der relative Substanzwert unter 0,5, liegt ein Investitionsstau vor, der in der Zukunft ausgeglichen werden muss. Ein zeitwei-

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ses Absinken, insbesondere unter 0,5, ist dabei unbedenklich, sofern die notwendigen Investi-tionen in der Zukunft vorgesehen werden und dann zum geeigneten Zeitpunkt die benötigten Mittel zur Verfügung stehen. Andernfalls liegt ein Kanalnetzverschleiß vor. Bei jungen Kanal-netzen soll darüber hinaus berücksichtigt werden, dass auch bei einem relativen Substanzwert größer 0,5 bereits ein dem (jungen) Alter unangemessener niedriger relativer Substanzwert vorhanden sein kann und damit ein Substanzwertdefizit vorhanden ist. Für das Kanalnetz in Gütersloh wurden entsprechende Substanzwertanalysen durchgeführt. Der Substanzwert be-trägt zum Ausgangszustand rd. 67 % des Wiederbeschaffungswertes. Im Jahr 2035 wäre bei der Feuerwehrstrategie ein relativer Substanzwert von nur noch 53 % des Wiederbeschaf-fungswertes zu erwarten (d. h. ein Wertverlust von 20 %). Mit der gewählten Vorzugsstrategie wird 2035 ein relativer Substanzwert von rd. 61 % sichergestellt und der damit (einschl. der vorausschauenden Budgetplanung) ein deutlicher Beitrag zum Werterhalt geleistet.

7 Schlussfolgerungen Die dargestellte strategische Sanierungsplanung stellt eine wesentliche Grundlage dar, um eine intensive und sachgerechte Diskussion über Ziele, Möglichkeiten sowie deren Auswir-kungen mit allen Beteiligten zu führen. Durch das transparente Aufzeigen der unterschiedli-chen Optionen und deren zukünftigen Auswirkungen konnte eine Sensibilisierung bewirkt wer-den sowie letztlich die Entscheidungsträger von der Notwendigkeit der erforderlichen Budgets überzeugt werden. Die Funktion des Kanalnetzes kann ggf. bereits mit geringem Finanzauf-wand (auch nur reaktiv) gewährleistet werden. Betriebssicherheit, die Möglichkeit zu vorbeu-genden, aktiven Handeln und das Sicherstellen des Vermögenswertes unter Berücksichtigung der dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sind jedoch weitere Aspekte, die mittel- und langfristig für den Kanalnetzbetreiber von entscheidender Bedeutung sind. Auf Basis der transparenten Ergebnisse wurden die maßgeblichen Gremien in den Entschei-dungsprozess eingebunden. Die vorgeschlagene Strategie einschl. der benötigten Budgets wurde inzwischen genehmigt. Besonderes Augenmerk wurde in Gütersloh auf die enge Verknüpfung zwischen strategischer und operativer Planung gelegt. U.a. durch den praxisnah an der ingenieurmäßigen Planung orientierten haltungsscharfen Ansatz des eingesetzten Prognosemodells (z. B. automatisches Sanierungskonzept) konnten die im Rahmen der Strategieprognose erarbeiteten Grundlagen für die weiteren operativen Planungen (Abwasserbeseitigungskonzept, gebietsweise flächen-deckende Sanierungskonzepte, Maßnahmenplanung) sowie Haushaltsplanungen direkt weiter verwendet und entsprechend schrittweise verfeinert werden. Auf Basis der Ergebnisse der strategischen Planung konnte somit in Gütersloh das Abwasserbeseitigungskonzept zeitnah erarbeitet werden. Die transparente Verbindung von strategischer Planung mit der operativen Planung hat sich dabei als vorteilhaft und praxistauglich herausgestellt und trug zur Akzeptanz bei allen Beteiligten bei. Das Projekt wurde 2016 im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) vorgestellt. Die erarbei-teten Vorgehensweisen (und Ergebnisse) fanden auch dort Zustimmung. Insgesamt konnte das Projekt zur Zufriedenheit aller Beteiligten als Musterprojekt abgeschlossen werden.

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Autoren:

Dipl.-Ing. Ulrich LichtenbergStadt Gütersloh, Gütersloh

Tel.: +49 (0)5241 82-2419E-Mail:[email protected]:www.guetersloh.de

Dr.-Ing. Martin WolfSiwaPlan Ing.-Ges. mbH, München - Hamburg

Tel.: +49 (0)89 45 21 86-70E-Mail:[email protected]:www.siwaplan.de

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Sanierung von Kanälen – nicht nur eine Frage der Technik Von Beate Kramer und Sascha Köhler

1 Einleitung Thema der folgenden Zusammenfassung ist die Frage, wer für die zum Transport von Abwas-ser notwendigen Abwasseranlagen verantwortlich ist und welche Konsequenzen undichte Ka-näle für die Verantwortlichen nach sich ziehen können. Hierzu wird zunächst die Verantwort-lichkeit für Abwasseranlagen aus rechtlicher Sicht dargestellt und anschließend erläutert, wel-che Rechtsfolgen diese Verantwortlichkeit nach sich zieht bzw. nach sich ziehen kann. Hierauf aufbauend wird sodann eine rechtliche Darstellung der Problematik der haftungs- und um-welt(straf)rechtlichen Konsequenzen bei undichten Abwasseranlagen erfolgen.

2 Die Verantwortlichkeit für Kanäle Die rechtlichen Vorgaben für die Verantwortlichkeit für Abwasserkanäle und sonstige Abwas-seranlagen richten sich meist danach, in wessen Eigentum diese stehen. Die im öffentlichen Straßenraum befindlichen Kanäle befinden sich grundsätzlich im Eigentum des Abwasserbe-seitigers. Die das private Grundstück entwässernden Anlagen stehen meist im Eigentum des Grundstückseigentümers. Wo sich die Grenze zwischen den öffentlichen und den privaten Abwasseranlagen befindet, hängt von den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und damit von der Ausgestaltung des Abwasserbeseitigungsverhältnisses ab.

2.1 Regelungen in Abwassersatzungen Im Bereich von öffentlich-rechtlich ausgestalteten Abwasserbeseitigungsverhältnissen be-stimmt der Abwasserbeseitiger über seine Satzung und entsprechende Widmung, welche Ab-wasserbeseitigungsanlagen Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen sind. Die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (also Kanal und Kläranlage) steht im Normalfall im Eigentum des Abwasserbeseitigers, also der Kommune, des Zweck- bzw. Wasserverban-des oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts. In der Abwassersatzung wird regelmäßig zwi-schen „Grundstücksentwässerungsanlage“, „Grundstücksanschlüssen“ und „öffentlichen Ab-wasserbeseitigungseinrichtungen“ unterschieden. Die Grundstücksanschlüsse (beginnend von der letzten Abzweigstelle der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung bis zum Überga-beschacht bzw. zur Grundstücksgrenze) werden hierbei regelmäßig der öffentlichen Abwas-serbeseitigungseinrichtung zugeordnet. Demgegenüber werden die Grundstücksentwässe-rungsanlagen den jeweiligen Grundstücken bzw. deren Eigentümern zugeordnet und stehen in deren Eigentum. Die Kostentragung für die Unterhaltung, Sanierung und Instandhaltung ist Regelungsgegenstand der jeweiligen Satzung. Die Kostentragungspflicht folgt hierbei jedoch nicht zwingend dem Eigentum. So regelt beispielsweise § 8 Niedersächsisches KAG, dass die Kommunen bestimmen können, dass ihnen die Aufwendungen für die Herstellung, Erneue-rung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines (in ihrem Ei-gentum stehenden) Grundstücksanschlusses in der tatsächlich entstandenen Höhe oder nach

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Einheitssätzen erstattet werden, unabhängig davon, ob der Grundstücksanschluss durch Sat-zung zum Bestandteil der öffentlichen Einrichtung bestimmt wurde oder nicht.

2.2 Regelungen in Entsorgungsbedingungen Bei privatrechtlich ausgestalteten Abwasserbeseitigungsverhältnissen wird das Vertragsver-hältnis in der Regel durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) in Gestalt der (allgemeinen) Entsorgungsbedingungen des Abwasserbeseitigers ausgestaltet. Im Unter-schied zur privatrechtlichen Wasserversorgung, deren Rahmenbedingungen durch die AVB-WasserV vorgegeben werden, existiert für Abwasser keine vergleichbare „Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser“ oder ähnliches. Dennoch sind viele Entsorgungsbedingungen an die Regelungen der AVBWasserV angelehnt. Im Übri-gen orientieren sich derartige Entsorgungsbedingungen regelmäßig an den für Satzungen üb-lichen Inhalten. Wie weit genau die öffentlichen Abwaserbeseitigungseinrichtungen reichen und wo das Eigentum des Kunden beginnt kann mangels gesetzlicher Vorgaben vom jeweili-gen Abwasserbeseitiger jedoch relativ frei bestimmt werden.

3 Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Kanälen Ganz allgemein formuliert, ist der jeweilige Eigentümer für seine Anlagen verantwortlich. Auf-bauend hierauf stellt sich immer wieder die Frage, ob überhaupt eine Pflicht zur Dichtheitsprü-fung der Abwasseranlagen besteht. Aus rechtlicher Sicht finden sich die Vorgaben sowohl im einschlägigen Bundes- und Landesrecht als teilweise auch in den betreffenden Satzungen bzw. Entsorgungsbedingungen der Abwasserbeseitiger.

3.1 Vorgaben des Bundesrechts Auf bundesrechtlicher Ebene findet sich der gesetzliche Rahmen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen im WHG. Das WHG bezieht sich hierbei auf „Abwasseranlagen“. Der Be-griff der Abwasseranlagen im Sinne des WHG umfasst alle öffentlichen und privaten Einrich-tungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einlei-ten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser1, mithin also auch die Kanäle. Anknüpfungspunkt für eine Dichtheitsprüfung nach dem WHG ist zunächst § 60 Abs. 1 WHG. Dieser regelt, dass Abwasseranlagen so zu errichten, betreiben und unterhalten sind, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Zudem müssen Abwasser-behandlungsanlagen nach dem Stand der Technik (§ 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG), und ande-re Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 60 Abs. 1 Satz 2 WHG) errichtet, betrieben und unterhalten werden. Die Anforderungen an die Abwasserbesei-tigung ergeben sich hierbei aus § 57 Abs. 1 WHG.2 Hiernach ist insbesondere die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering zu halten, wie dies nach dem Stand der Technik mög-lich ist.

1 Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Auflage 2014, § 60 Rn. 9. 2 Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Auflage 2014, § 60 Rn. 4.

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Ergänzend hierzu enthält § 61 WHG Regelungen zur Selbstüberwachungspflicht der Einleiter von Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage. So regelt § 61 Abs. 1 WHG Vorgaben für die Untersuchung von eingeleitetem Abwasser in Gewässer oder andere Ab-wasseranlagen und § 61 Abs. 2 WHG Pflichten der Anlagenbetreiber zur Überwachung des Zustandes, der Funktionsfähigkeit, der Unterhaltung und des Betriebes der Abwasseranlagen. Da zur Kontrolle des Zustandes der privaten und öffentlichen Abwasseranlage auch deren Dichtheit zählt, wird durch § 61 WHG eine Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen privater und öffentlichen Abwasseranlagen statuiert.3 Eine Regelung der Ausgestaltung sowie zeitliche Vorgaben für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind im WHG hingegen nicht vorgesehen.

3.2 Vorgaben des Landesrechts Ergänzend zu den Vorgaben des Bunderechts ergeben sich auch teilweise aus dem Landes-recht Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen. Diesbezüglich sind ins-besondere die Landeswassergesetze sowie eventuell erlassenen Verordnungen heranzuzie-hen. Eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen wurde in wenigen Bundes-ländern ausdrücklich geregelt. § 51 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg beispielsweise enthält die Vorgabe, dass Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks auf eigene Kosten Abwasseranlagen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser durch fachkundiges Personal zu überprüfen oder durch geeignete Stellen überprüfen zu lassen haben.

3.3 Vorgaben in Satzung und Entsorgungsbedingungen Abwasserbeseitiger können zudem eine Pflicht der Eigentümer zur Durchführung von Dicht-heitsprüfungen für die privaten Abwasseranlagen im Rahmen der jeweiligen Satzung bzw. den jeweiligen Entsorgungsbedingungen regeln.

3.4 Zwischenergebnis Aus den Regelungen des WHG ergeben sich Pflichten der Abwasseranlagenbetreiber zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen. Dies betrifft sowohl private als auch öffentlichen Ab-wasseranlagen und damit auch Kanäle. Die konkrete Umsetzung dieser Pflicht ist jedoch nicht geregelt und obliegt dem jeweiligen Anlagenbetreiber. Darüber hinaus können sich Vorgaben für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen aus dem einschlägigen Landesrecht und den jeweiligen Satzungen bzw. Entsorgungsbedingungen der Abwasserbeseitiger ergeben.

4 Privatrechtliche Haftung bei undichten Kanälen Die Undichtigkeit von Abwasserkanälen kann zu einer Haftung des Anlagenbetreibers für die hierdurch entstehenden Schäden führen.

3 Kramer/Köhler, Zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen, SächsVBl. 2016, 52 (53).

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4.1 Haftung nach allgemeinen Deliktsrecht Sowohl bei öffentlichen als auch von privaten Abwasseranlagen kommt zunächst eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB4 für durch undichte Kanäle entstehende Schäden in Betracht, da dies-bezüglich eine Verkehrssicherungspflicht besteht.5 Inhaber der Verkehrssicherungspflicht ist derjenige, wer für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.6 Geht die Gefahr, wie im Falle von Abwasseranlagen, von einer Sache aus, so ist der Inhaber der Sachherrschaft auch Inhaber der Verkehrssicherungspflicht, da er in der Lage ist, über die Sache zu verfügen und drohende Gefahren durch geeignete Maßnahmen abzuwenden.7 Eine Verkehrssicherungspflicht ist mit der Verantwortlichkeit für die Gefahrenquelle verbun-den. Dementsprechend geht die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich dann über, wenn die betreffende Gefahrenquelle in den Verantwortungsbereich anderer Personen gelangt oder eine andere Person nunmehr die Möglichkeit hat, die Gefahrenquelle zu beherrschen.8 Auch die Übertragung einer Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten, beispielsweise mittels eines Vertrages, ist zulässig, wenn hierfür eine Regelung zwischen dem Inhaber der Verkehrssiche-rungspflicht als Übertragenden und dem Dritten getroffen wurde, welche die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantiert.9 Der Übertragende ist von seinen Verkehrspflichten und der daraus resultierenden Haftung aber nicht gänzlich befreit. Vielmehr haftet der Übertragen-de weiterhin für Fehler bei der Übertragung und bei der Überwachung der Erfüllung Verkehrs-sicherungspflicht.10 Allerdings darf der Übertragende im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der Übernehmer seinen Verpflichtungen nachkommt, solange nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Dritte unzuverlässig ist.11 Eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB besteht zudem nur dann, wenn der Verkehrssiche-rungspflichtige schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig entsprechend § 276 BGB, gehan-delt hat. Rechtsfolge einer Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB ist, dass zum einen das Unterlas-sen der Schädigung und die Beseitigung des eingetretenen Schadens verlangt werden kann.12 Zum anderen kann auch Schadensersatz bei Beeinträchtigung vermögenswerter Interessen vom Schädiger verlangt werden.13 Gelangt beispielsweise austretendes Abwasser in einen Keller, so haftet grundsätzlich der Inhaber der Verkehrssicherungspflicht für den hierdurch entstehenden Schaden. Eine Begrenzung der Haftung der Höhe nach besteht nicht.

4 Nach § 823 Abs. 1 BGB ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesund-heit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 5 Förster, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK BGB, 43. Edition Stand 15.06.2017, § 823 Rn. 414. 6 Wilhelmi in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 823, Rn. 89. 7 Sprau, in: Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 823 Rn. 48. 8 Sprau, in: Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 823 Rn. 50. 9 Sprau, in: Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 823 Rn. 50. 10 Wilhelmi in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 823, Rn. 85. 11 Wilhelmi in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 823, Rn. 85. 12 Sprau, in: Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 823 Rn. 79. 13 Sprau, in: Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 823 Rn. 79.

44 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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4.2 Haftung nach dem Haftpflichtgesetz Darüber hinaus kann auch eine verschuldensunabhängige Haftung des Anlageninhabers nach § 2 Abs. 1 HaftPflG bestehen. Hiernach haftet der Anlageninhaber, wenn durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohr-leitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der bezeichneten Energien oder Stoffe ausge-hen, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Das gleiche gilt, wenn der Schaden, ohne auf den Wirkungen der Elektrizität, der Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten zu beruhen, auf das Vorhandensein einer solchen Anlage zurückzuführen ist, es sei denn, dass sich diese zur Zeit der Schadensverur-sachung in ordnungsmäßigem Zustand befand. Ordnungsmäßig ist eine Anlage, solange sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht und unversehrt ist. § 2 Abs. 1 HaftPflG um-fasst unter dem Begriff der „Flüssigkeiten“ auch Abwasser.14 Grundsätzlich ist der Inhaber der Anlage ersatzpflichtig, also derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt in Form der eigenverantwortlichen und wirtschaftlichen Herrschaft über die Anlage und ihr Zubehör sowie die zur Herrschaftsausübung erforderliche Anweisungsbefugnis innehat.15 Dem Eigentum an der Anlage kommt regelmäßig eine Indizwirkung dahingehend zu, dass der Eigentümer auch Anlageninhaber ist.16 Allerdings kann eine vertragliche Ver-pflichtung zur umfassenden Verwaltung eines Grundstückes und die daraus resultierende tat-sächliche, rechtliche und wirtschaftliche Herrschaftsgewalt über das Grundstück auch die In-haberschaft des Verwalters bezüglich einer zum Grundstück gehörenden Abwasseranlage begründen.17 Auch die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks unter Übertragung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung der gefährdenden Anlage kann die Inhaberfunk-tion des Eigentümers entfallen lassen.18 Bei juristischen Personen ist diese stets selbst Anla-geninhaber und nicht deren Organ(e).19 Nach § 2 Abs. 3 HaftPflG ist eine Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 HaftPflG ausgeschlossen, wenn der Schaden innerhalb eines Gebäudes entstanden und auf eine darin befindliche Anla-ge zurückzuführen oder innerhalb eines im Besitz des Inhabers der Anlage stehenden befrie-deten Grundstücks entstanden ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 HaftPflG), oder wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht worden ist (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftPflG). Zudem ist die Haftung für Sachschäden nach § 10 Abs. 1 HaftPflG auf € 300.000 beschränkt. Im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen ist die Haftung für jede Person bis zu einem Kapitalbetrag von € 600.000 oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich € 36.000 begrenzt, § 9 HaftPflG.

5 Umweltstrafrechtliche Konsequenzen bei undichten Kanälen Zudem kann die Undichtigkeit von Abwasseranlagen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So können durch austretendes Abwasser die Straftatbestände der Gewässerver- 15 Kohler, in: Staudinger, BGB, Stand 2010, § 2 HaftPflG Rn. 15. 16 Kohler, in: Staudinger, BGB, Stand 2010, § 2 HaftPflG Rn. 15. 17 OLG Naumburg VersR 1994, 1432 (1433). 18 BGH, NJW 1999, 3633 (3634). 19 Kohler, in: Staudinger, BGB, Stand 2010, § 2 HaftPflG Rn. 15.

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 45

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unreinigung (§ 324 StGB) und der Bodenverunreinigung (§ 324a StGB) erfüllt werden, wenn durch austretendes Abwasser Gewässer oder Boden verunreinigt wird. Der Begriff des Ge-wässers umfasst insbesondere auch das Grundwasser.20 Im Rahmen des Straftatbestandes der Bodenverunreinigung ist zu beachten, dass dieser nur erfüllt ist, wenn entgegen verwal-tungsrechtlichen Vorschriften Stoffe in den Boden eingebracht werden, eindringen oder freige-setzt werden und hierdurch der Boden in bedeutendem Umfang oder in einer Weise verunrei-nigt oder nachteilig verändert wird, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen. So-wohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Gewässer- oder Bodenverunreinigung ist straf-bar, § 324 Abs. 3, § 324a Abs. 3 StGB. Bei vorsätzlichen Handeln kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden, §§ 324 Abs. 1, 324a Abs. 1 StGB, bei fahrlässigen Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstra-fe §§ 324 Abs. 3, 324a Abs. 3 StGB. Täter im Sinne des StGB ist derjenige, wer die Straftat selbst – also in eigener Person – oder durch einen anderen begeht, § 25 Abs. 1 StGB. Täter und damit strafrechtlich Verantwortlicher einer Gewässerverunreinigung ist primär derjenige, der die Sachherrschaft über den gefährli-chen Bereich innehat. Dies ist regelmäßig der Betreiber der potentiell gewässerschädlichen Anlage selbst.21 Betreiber einer Anlage ist derjenige, welcher die tatsächliche Verfügungsbe-fugnis über die Anlage besitzt. Darüber hinaus kann die Pflichtendelegation im Rahmen der unternehmensinternen Arbeitsteilung eine Garantenstellung derjenigen Person begründen, welcher innerhalb eines Unternehmens für den Gewässerschutz letztlich verantwortlich ist, was zu einer Strafbarkeit aufgrund von Unterlassen führen kann.22 Im Unterschied hierzu han-delt es sich bei der Bodenverunreinigung nach § 324a StGB um ein Sonderdelikt, dessen Ad-ressat nur der Adressat der verwaltungsrechtlichen Pflicht, gegen die verstoßen wurde, sein kann.23

6 Zusammenfassung Die Verantwortlichkeit für Abwasseranlagen hängt oftmals vom Eigentum an diesen ab. Hier-bei ist regelmäßig der Grundstückseigentümer auch Eigentümer der Grundstücksentwässe-rungsanlage, während der Abwasserbeseitiger Eigentümer des Grundstücksanschlusses und der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen ist. Nach den Vorgaben des WHG auf bundes-rechtlicher Ebene sind die Betreiber privater und öffentlicher Abwasserkanäle zur Durchfüh-rung von Dichtheitsprüfungen verpflichtet. Konkrete Vorgaben zur Durchführung von Dicht-heitsprüfungen können sich aus dem jeweiligen Landesrecht oder der Satzung bzw. den Ent-wässerungsbedingungen des Abwasserbeseitigers ergeben. Für den Fall der Undichtigkeit von Abwasserkanälen haften die Anlagentreiber privatrechtlich für hierdurch entstehende Schäden. Zudem können durch austretendes Abwasser die Straftatbestände der Gewässer-verunreinigung und der Bodenverunreinigung erfüllt werden.

20 Heine/Hecker, in: Schönke/Schröder, StGB, 29.Auflage 2014, § 324 Rn. 3, 5. 21 Szesny in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Auflage 2015, § 324 Rn. 21. 22 Szesny in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Auflage 2015, § 324 Rn. 22. 23 Szesny in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 2. Auflage 2015, § 324a Rn. 12.

46 I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor?

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Autorinnen:

Beate Kramer Rechtsanwältin Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartGmbB, Berlin Tel.: 030 6112840-868 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbh-online.de

Sascha Köhler Rechtsanwältin Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartGmbB, Berlin Tel.: 030 6112840-35 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbh-online.de

I.1 Kanalsanierung – Wie gehe ich vor? 47

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Taschenbuch der Stadtentwässerung

Autoren: K. Imhoff, K. R. Imhoff, N. Jardin 32. Auflage 2018Seiten: 644ISBN Buch: 978-3-8356-7314-4 ISBN eBook: 978-3-8356-7315-1 Preis: € 69,-

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Taschenbuch der Stadtentwässerung

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2Moderne Verfahren zur Inspektion und

Sanierung von Abwassernetzen

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Inspektions- und Sanierungsbedarfe für Abwassernetze Von Swen Pfister, Bremen

1 Einleitung In Deutschland beträgt die Gesamtlänge öffentlicher Abwassernetze 576.000 km [1]. Die Ei-gentümer dieser Abwassernetze sind gefordert, die Anlagen in einem solchen Zustand zu hal-ten, damit die jeweils relevanten Anforderungen gewährleistet sind. Neben den funktionalen Aspekten, wie hydraulische Leistungsfähigkeit, sind hier insbesondere die baulichen Anforde-rungen maßgeblich. Die Einhaltung dieser Anforderungen sind entsprechend nachzuweisen. Hierfür liegen in Deutschland länderspezifisch differenzierte Anforderungen vor. Die Nachwei-se erfolgen auf der Basis von Kanal-TV-Inspektionen und den daraus abgeleiteten Zustands-klassifizierungen. Können die Nachweise für einzelne Kanalabschnitte nicht erbracht werden, sind entsprechende weitergehende Maßnahmen erforderlich um den Bedarf bzw. den Umfang von Sanierungserfordernissen zu ermitteln. Gemäß einer Hochrechnung auf der Basis der Umfrage der DWA 2015, beträgt der Anteil der bewerteten Kanalnetzlänge an der Gesamtnetzlänge in Deutschland lediglich ca. 65%, d.h. ca. 35% der Netzlänge ist bisher nicht inspiziert bzw. zustandsbewertet. Der Inspektionsgrad, d.h. die anteilige, inspizierte Netzlänge pro Netzbetreiber ist hierbei, be-dingt durch die unterschiedlichen bundeslandspezifischen Anforderungen, sehr unterschied-lich. Der Anteil der zustandsbewerteten Haltungen mit einem kurz- bzw. mittelfristigen Sanierungs-bedarf beträgt nach DWA [1] bezogen auf die Gesamtnetzlänge in Deutschland 19,4%. Ein qualitativer Vergleich mit vorherigen Umfragen zeigt zudem, dass der Anteil geschädigter Haltungen zunehmende Tendenz aufweist.

2 Inspektion von Abwassernetzen Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 143 T14 [2] sind die maßgeblichen Anforderungen für Abwasser-netze die Gewährleistung die Dichtheit, der baulichen Standsicherheit, sowie die betriebliche Sicherheit. Grundsätzlich müssen Abwasserleitungen und -kanäle dicht sein. In vielen Fällen sind hierfür optische Kontrollen durchzuführen. Diese liefern keinen Nachweis der Dichtheit. Soweit jedoch keine Hinweise auf Undichtigkeiten bestehen, kann eine ausreichende Dichtheit unterstellt werden. Der Nachweis der Dichtheit für neu erstellte Abwasserleitungen und -kanäle bzw. im Fall von besonderen Anforderungen, ist über direkte Nachweismethoden zu erbringen. Abwassernetze sind regelmäßig und bedarfsgerecht auf ihre Standsicherheit zu untersuchen. Im Regelfall dient hierzu die optische Inspektion. Im Fall von Befunden ohne erkennbare me-chanische Schäden, kann von einer gegebenen Standsicherheit ausgegangen werden. Fest-gestellte mechanischen Schäden sind als Indiz für die Beeinträchtigung der Standsicherheit zu bewerten. Hier sind zur Nachweisführung weitere Betrachtungen erforderlich. Dies ist insbe-sondere ebenfalls im begehbaren Nennweitenbereich zu empfehlen. Zur Gewährleistung der

50 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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generellen und ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit und vor allem aber der uneingeschränk-ten Verkehrssicherheit an der Geländeoberkante, müssen Abwasserleitungen und -kanäle grundsätzlich standsicher sein. Der bauliche Zustand muss jederzeit die volle Übernahme aller einwirkenden äußeren und inneren Lasten sichern. Die betriebliche Sicherheit von Abwasserleitungen und -kanäle umfasst die ausreichende und sichere Funktionsfähigkeit zur schadlosen Abwasserableitung als auch die Vorhaltung eines konstruktiven Zustands - unabhängig vom baulichen Zustand. Gebräuchliche Inspektionsver-fahren zur Erfassung der betrieblichen Zustände sind beispielsweise die Kanalspiegelung, die Bestimmung von Ablagerungshöhen oder Durchflussmessungen. Ferner erfolgt der Einsatz von indirekten Verfahren beispielsweise bei der Identifikation von Geruchsemissionen. Die gezielte - nicht ereignisabhängige - Sanierung von baulichen Schäden erfolgt in der Regel auf Basis von Kanalinspektionen bzw. daraus abgeleiteten Zustandsinformationen.

2.1 Verfahren zur Erfassung des baulichen Zustands Ziel der baulichen Untersuchung ist die Erfassung des baulichen Zustands der Objekte eines Entwässerungssystems. Die regelmäßige Inspektion im Rahmen der Betriebsführung von Entwässerungssystemen ist wesentliche Voraussetzung zur Vermeidung haftungsrechtliche, ordnungsrechtlich und strafrechtlich relevanter Störungen, sowie zum wirtschaftlichen Betrieb bei der Abwasserableitung. Gemäß Merkblatt DWA-M 143-5 [3] kommt die Inspektion in fol-genden Fällen zum Einsatz:

- Planmäßige Überwachung im Rahmen der Selbstüberwachung - Inspektion als Teil der Bauabnahme - Inspektion vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsab-

nahme) - Feststellung von Betriebsstörungen - Vorbereitung bzw. Ausführung von Sanierungsmaßnahmen - Durchführung von Sonderuntersuchungen (z.B. Beweissicherung, Fremdwasserunter-

suchungen, etc.) Die planmäßige Inspektion im Rahmen der Selbstüberwachung stellt den Standardfall dar. Hierdurch wird es möglich, Schäden frühzeitig zu erkennen und durch geeignete bauliche Sa-nierungsmaßnahmen zu beseitigen. Von den bekannten Verfahren zur Untersuchung des bau-lichen Zustands von Entwässerungssystemen sind vor allem Verfahren, die vom Innenraum heraus durchgeführt werden (Inneninspektion). Gebräuchliches Basisverfahren der baulichen Untersuchung ist die optische Inspektion. Diese kann bei Bedarf um weitere Untersuchungen ergänzt werden. Ein Überblick über übliche Verfahren zur optischen Inspektion gibt das Merk-blatt DWA-M 149-5 [3].

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 51

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Bild 1: Verfahren zur Untersuchung des baulichen und betrieblichen Zustands von Entwässerungssystemen nach DWA-M 149-5 [3].

2.2 Optische Inspektion als Bestandteil der Betriebsführung von Entwässerungssystemen

Der Betrieb von Entwässerungssystemen beinhaltet vielfältige Aufgaben und Verantwortlich-keiten. Mit Hilfe eines Prozessmodells können diese Aufgaben in Haupt- und Nebenprozesse differenziert werden. Ein wesentlicher Hauptprozess beim Betrieb von Entwässerungssyste-men stellt neben der Reinigung, der baulichen Unterhaltung, dem Betrieb von Pumpwerken und Regenbecken, die Kanalinspektion dar. Den betrieblichen Aufwand für diese Prozesse wird beispielsweise im Rahmen von Bench-marking-Projekten regelmäßig erfasst und bewertet. Auf der Basis eines Benchmarking „Ka-nalnetz betreiben“ [4] kann der zum Betrieb von Entwässerungssystemen erforderliche be-triebliche Aufwand im Mittel aller teilnehmenden Unternehmen für das Erhebungsjahr 2016 mit ca. 5.210 € pro Netzkilometer angegeben werden. Für die Teilgruppe der großstädtischen Be-treiber ist dieser Wert mit 5.395 €/ Netzkilometer noch etwas höher. Der für die Inspektion der Entwässerungssysteme erforderliche betriebliche Aufwand liegt hierbei bei 270 € /Netzkilometer, bzw. bei 275 € / Netzkilometer bei den großstädtischen Betreibern.

52 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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Zum Vergleich hierzu beträgt der betriebliche Aufwand für die bauliche Unterhaltung (ohne investive Sanierungen) 1.408 € /Netzkilometer, bzw. 1.610 €/Netzkilometer bei den großstädti-schen Betreibern. Deutlich wird hierbei auch der hohe Anteil an Inspektionen zur Erfassung des baulichen Zu-stands, er beträgt bei allen Teilnehmergruppen mehr als 90%. Hierbei variiert der jährliche Anteil der inspizierten Netzlänge an der Gesamtnetzlänge bei den Betreibern zwischen 4% und über 20% recht stark. Die Gründe für diesen großen Schwankungsbereich liegen in den bundeslandspezifisch unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Eigenkontrolle, bzw. den daraus abgeleiteten betrieblichen Strategien. Der betriebliche Aufwand für die optische Inspektion im nicht begehbaren Nennweitenbereich (in der Regel Profilgrößen kleiner als 1.200 Millimeter) beträgt durchschnittlich zwischen 2,40 – 2,60 €/inspizierte Netzlänge. Dieser Wert ist ein statistischer Jahresdurchschnittswert, der sich aus der Summe aller Inspektionsaufträge eines Jahres ergibt, unabhängig von der Art der Durchführung (Eigenleistung oder Fremdleistung). Die für die optische Inspektion erforderliche vorherige Reinigung ist in diesen Werten nicht enthalten.

2.3 Eingesetzte Techniken zur optischen Inspektion von Entwässerungssystemen Die indirekte optische Inspektion erfolgt in der Regel mittels ferngesteuerter Kanalinspektions-techniken, die entweder auf Basis von Videokamera- bzw. digitaler Fototechnik sowie Hybrid-systeme als Kombination aus beiden basieren [5]. Inspektionssysteme auf der Basis von Vi-deotechniken sind charakterisiert durch die individuelle Steuerung der Bildaufzeichnung und die simultane Zustandsbeschreibung. Für diese Techniken stehen unterschiedliche Kameraty-pen mit analoger und/oder digitaler Signalausgabe zur Verfügung. Es existieren hierbei Aus-führungen mit Axialsicht- und Dreh/Schwenkkopfkameras In Abhängigkeit des jeweiligen Einsatzbereiches und der Art der Fortbewegung bzw. Art der Antriebseinheit werden folgende Systeme unterschieden:

- Inspektionssysteme für Kanäle (Haltungen, Anschlussleitungen) - Inspektionssysteme für die kombinierte Inspektion von Haltungen und deren An-

schlussleitungen - Inspektionssysteme für Grundstücksentwässerungsanlagen

Inspektionssysteme auf der Basis von digitaler Fototechnik mit vorgegebener Steuerung der Bildaufzeichnung und anschließender Zustandsbeschreibung werden allgemein als Inspekti-onssysteme mit nachgeschalteter Bildauswertung bezeichnet. Hier werden anstelle der TV-Farbkamera, hochauflösende vollsphärisch, halbsphärisch oder zylindrisch aufgenommenen Weitwinkelkameras mit Fischaugenobjektiv (Scanner) eingesetzt. Mit Hilfe von Bildverarbei-tungsprogrammen werden die Einzelbilder zusammengesetzt und anschließend digital zu ei-ner nahtlosen Mediendatei zusammengesetzt. Eine Schadenserkennung bzw. Zustandserfas-sung vor Ort durch den Inspekteur ist hierbei nicht mehr notwendig. Eine Ausführung dieser Technik ist beispielsweise das Inspektionssystem PANORAMO der Firma IBAK.

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 53

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Die Notwendigkeit der optischen Inspektion von Entwässerungssystemen umfasst nicht nur die Objekte „Haltung“ oder „Anschlussleitung“, sondern ebenfalls die Objektart „Schächte“. Neben der direkten Inspektion durch Sichtprüfungen oder durch Begehungen wurden bis zur Entwicklung von TV-Schachtkamerasystemen Schachtinspektionen häufig im Zuge der Zu-standserfassung der Kanalhaltungen mit den herkömmlichen Inspektionssystemen gleichzeitig durchgeführt. Mit diesen Verfahren sind jedoch potenzielle Schäden im oberen Bereich des Schachtkörpers und im Bereich der Schachtabdeckungen nur eingeschränkt oder gar nicht erfassbar. Der Anteil der Betreiber, die separate Schachtinspektionen durchführen ist in den letzten Jah-ren kontinuierlich gestiegen und beträgt innerhalb des Benchmarking-Projektes „Kanalnetz betreiben [4] im großstädtischen Bereich bereits ca. 50%. Die hierfür erforderlichen jährlichen Betriebsaufwendungen betragen zwischen 40-60 €/Netzkilometer, wobei für die einzelne Schachtinspektion ein Aufwand von 40- 80 €/Schachtinspektion zu verzeichnen ist. Insgesamt beträgt der jährliche Umfang aller separaten Schachtinspektionen ca. 4% aller Schächte und liegt demnach noch deutlich unter dem jährlichen Umfang von Kanalhaltungsin-spektionen (ca. 11%).

2.4 Inspektionsverfahren für biegeweiche Rohre In vielen Bereichen werden gegenwärtig vermehrt und mit steigender Tendenz, biegeweiche Rohr verbaut. Biegeweiche Rohre weisen die Eigenschaft auf, dass deren Tragfähigkeit dadurch begrenzt ist, dass sie sich unter Belastung bis zur konstruktiv vorgesehenen Höchst-last ohne Bruch oder Überbeanspruchung verformten. Hierdurch kommen typische Schadens-bilder nicht mehr zum Tragen, so dass sich die Frage stellt, inwieweit die derzeit angewandten Techniken zur Zustandseschreibung weiterhin geeignet sind. Verformungen biegeweicher Rohre, Deformationen gerissener biegesteifer Rohre, Quer-schnittsmessungen und damit auch indirekt Innenkorrosion und mechanischer Verschleiß von Kanälen lassen sich bei der optischen Inspektion mittels TV-Kamera oder bei der Begehung zwar erkennen, eine quantitative Aussage ist jedoch nur mit Hilfe entsprechender Messverfah-ren möglich. Die allgemeinen Anforderungen sehen eine Bestimmung der Rohrverformung und ein Abgleich mit der statischen Auslegung vor. Weicht das Verformungsverhalten in Ge-stalt und Größe von den aus der Bemessung zu erwartenden Verhältnissen ab, muss davon ausgegangen werden, dass ein nicht bemessungsgerechtes Verhalten des Rohr-Boden-Systems vorliegt. Hieraus kann allerdings weder auf eine ungenügende, noch auf eine ausrei-chende Standsicherheit geschlossen werden. Es liegt vielmehr ein Informationsmangel vor, der durch weitere Messungen ausgeglichen werden muss. Entsprechende Vorschläge zur Bewertung verformter biegeweicher Abwasserleitungen und -kanäle liegen bereits vor [5], sind jedoch in der Praxis noch nicht weit verbreitet. Die Messung von Deformationen kann mittels Rohrkalibern, Kalibriermessgeräte oder Laser-Verfahren erfolgen. Mittlerweile existieren auch kombinierte TV-Kamera-systeme mit integrierten Laser zur Deformationsmessungen.

54 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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2.5 Inspektionszeiträume und -intervalle Entwässerungssysteme müssen in Anlehnung nach DIN EN 752 [6] dauerhaft, funktionssicher und dicht sein. Zur Realisierung dieser Forderung schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 60) [7] vor, Entwässerungsanlagen nur nach den allgemein gültigen Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Ergänzend zu den allgemein gültigen Regeln sind auf gesetzlicher Ebene der Bundesländer, Bestimmungen zur Selbstüberwachung definiert. Daraus ergibt sich für die Netzbetreiber die Pflicht, nicht nur neu errichtete Abwasserleitungen und -kanäle im Rahmen der Bauabnahme und Gewährleistungsabnahme auf Wasserdichtheit zu untersuchen, sondern diese auch an bestehenden, in Betrieb befindlichen Entwässerungs-systemen in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Eigenkontrolle nachzuweisen. Die Zeiträume für diese regelmäßig durchzuführenden Eigenkontrollen sind länderspezifisch sehr unterschiedlich und weisen für den Bereich der TV-Wiederholungsinspektionen (Fokus baulicher Zustand) Zeiträume von „nicht explizit definiert“ als untere Qualitätsgrenze und „alle 5 Jahre“ als obere Qualitätsgrenze auf. Im Mittel werden Fristen in Abhängigkeit des Entwäs-serungsverfahrens, bzw. der Funktion von 10- 20 Jahren definiert. In besonderen Fällen (bei-spielsweise im Bereich von Wasserschutzzonen) können verschärfte Anforderungen definiert sein [5]. Das Arbeitsblatt DWA-A 147 [8] nennt bezüglich der Größenordnungen für Wiederholungsin-spektionen ebenfalls Zeiträume zwischen 10 und 20 Jahren, jedoch in Abhängigkeit des letz-ten Inspektionsergebnisses, d.h. vom jeweils zu erwartenden baulichen Zustand. Dies ermöglicht den Betreibern die Entwicklung von selektiven Inspektionsstrategien und re-duziert den Umfang von notwendigen Inspektionsprogrammen im Fall von guten baulichen Zuständen. Diese im Rahmen des technischen Regelwerks möglichen Gestaltungsspielräume stehen derzeit noch vielfach die bestehenden Wiederholungsfristen der jeweiligen länderspezi-fischen Anforderungen zur Eigenüberwachung entgegen. Gleichfalls bieten diese Anforderungen keinen Anreiz durch die zügige Umsetzung von Sanie-rungsmaßnahmen zu profitieren, indem der Inspektionsumfang gesenkt bzw. extensiviert wer-den könnte.

3 Sanierung von Abwassernetzen Voraussetzung für die Sanierung von Abwassernetzen ist eine umfassende Kenntnis über das Gesamtsystem und dessen Zustand. Hierbei sind neben den Zustandsdaten, Stammdaten, Betriebsdaten sowie Kostendaten notwendig. An die Planung und Durchführung von Kanalsa-nierungsmaßnahmen werden heute hohe und detaillierte Anforderungen gestellt. Neben tech-nischen Aspekten treten rechtliche, betriebliche und wirtschaftliche Belange in den Vorder-grund. Im Zeitraum zwischen 1998 und 2014 wurden bundesweit jährlich 3,4 - 6,9 Mrd. Euro in die Abwasserinfrastruktur bzw. große Anteile davon zur Sanierung in die Kanalnetze inves-tiert [9]. Angesichts dieses hohen Bedarfs an Finanzmittel zur Sanierung der Kanalnetze ist es emp-fehlenswert, entsprechende Sanierungsstrategie zu entwickeln, die einerseits die systemati-

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 55

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sche und präventive Ausrichtung der Vorgehensweise zur Gewährleistung der formulierten Zielstellung gewährleistet und anderseits den Einsatz der der eingesetzten Finanzmittel opti-miert. Die Anforderungen und Hinweise zur Formulierung von Sanierungszielen zur Sanierung von Kanalnetzen sowie die Ableitung von Sanierungsstrategien sind durch die DWA [2] beschrie-ben. Die daraus resultierende Aufgabenstellung von Kanalnetzbetreibern ist es demnach eine Vorgehensweise (Strategie) zu formulieren die das Erreichen der gewählten Zielstellungen gewährleistet und darauf aufbauend geeignete Sanierungsmaßnahmen zu definieren und um-zusetzen.

3.1 Ansätze für Sanierungsstrategien Die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der formulierbaren Sanierungsziele führt zu unterschiedli-chen Ansätzen zur Erarbeitung einer daraus abgeleiteten Sanierungsstrategie zur Erreichen dieses Zieles. In DWA-A 143 T14 [2] sind verschiedene Ansätze für Sanierungsstrategien be-schrieben, die oftmals in der Praxis miteinander kombiniert angewandt werden.

3.1.1 Substanzwertansatz

Zur Erzielung oder Erhaltung eines definierten Substanzwerts, sowie zur Verstetigung der Sa-nierungsausgaben ist der Substanzwertansatz geeignet. Hier ist es möglich, zeitlich gestaffelte Sanierungsbudgets zu ermitteln, sowie zusätzliche Kriterien für Entscheidungen auf der Maß-nahmenebene zu treffen. Er ist ferner ein wichtiges Element zur Überprüfung geplanter Ansät-ze auf ihre Auswirkung auf den Substanzwert des Netzes.

3.1.2 Zustandsbasierter Ansatz

In Verfolgung des zustandsorientierten Ansatzes wird der im Rahmen der Kanalinspektion festgestellte Zustand von Kanalhaltungen innerhalb festgelegter Fristen durch bauliche Sanie-rung in einen definierten Zustand überführt. Dieser Zielzustand wird durch die Netzbetreiber unter Berücksichtigung der von einzelnen Schadensbildern ausgehenden Risiken und vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten festgelegt. Der definierte Zielzustand kann hierbei in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen (Inspektionszyklen) erreicht werden. Üblicherweise wird hierbei meist über die Schwere der sanierungsrelevanten Schäden eine Priorisierung vorgenommen.

3.1.3 Weitere Ansätze

Ferner können Strategien auch auf den folgenden Ansätzen basieren: Gebietsbezogener Ansatz (teilnetzbezogene Sanierung) Mehrspartenansatz (Einbindung weitere Infrastrukturträger) Funktionsbezogener Ansatz (Grundsätzliche Änderung des Aufbaus des Entwässerungssys-tems)

56 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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3.2 Umsetzung von Sanierungsstrategien (Sanierungsmanagement) Sanierungsstrategien definieren zukünftige Sanierungsmaßnahmen von Netzbetreibern zur Erreichung der definierten strategischen Ziele. Diese Sanierungsmaßnahmen umfassen die Sanierungsarten „Reparatur“, „Renovierung“ und „Erneuerung“. Die Verteilung der angewendeten Sanierungsarten bzw. Verfahren ist betreiberspezifisch sehr unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig. Eine Übersicht über Verteilung der Sa-nierungsverfahren gibt Bild 3 wieder.

Bild 2: Verteilung der Sanierungsarten und –Verfahren ausgewählter Betreiber für ausgewählte Jahre [1]

Ein Vergleich mit früheren Vergleichen zeigt hierbei einen zunehmenden Trend zur Anwen-dung von Reparaturverfahren. Grundsätzlich lässt sich die Sanierung von Kanalnetzen als ein geschlossener Wirkungskreis darstellen. Hierbei besteht insbesondere die Notwendigkeit die Erreichung der formulierten Zielstellung zu verifizieren. Im Hinblick auf diese Verifikation erge-ben sich nach DWA-A 143 T14 [2] zwei Ansatzpunkte, die WIRKUNGSANALYSE und das MONITORING. Die Wirkungsanalyse umfasst die Erfassung und Untersuchung aller aus einem Mitteleinsatz resultierenden Wirkungen. In Bezug auf die Kanalnetz-Sanierungsstrategie ist hierbei insbe-sondere die langfristige Perspektive relevant (Strategievalidierung). Das Monitoring umfasst die regelmäßige Erfassung von Informationen mit denen die Zielerrei-chung der umgesetzten Sanierungsstrategie gemessen werden kann (Umsetzungscontrolling).

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 57

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Bild 3: Regelkreis Kanalnetzsanierung nach DWA [10]

3.3 Wirkungsanalysen und Monitoring von Sanierungsstrategien Für Sanierungsstrategien charakteristisch ist die mittel- bis langfristige Perspektive und die Tatsache, dass Sanierungsmaßnahmen, bedingt durch die technischen Nutzungsdauern, langfristige Wirkungen (Nutzen) entfalten. Diese sollten schon in der Phase der Strategieent-wicklung in Bandbreiten, beispielsweise durch Einsatz der sogenannten Szenario-Technik, abgeschätzt und den Investitionskosten (Aufwand) gegenübergestellt werden. Im Hinblick auf eine zeitnahe Erfolgskontrolle der umgesetzten Sanierungsstrategie, ist ein begleitendes Mo-nitoring zielführend. Bewertungsparameter für Wirkungsanalysen und Monitoring-Kenngrößen sind [2] ausführlich beschrieben.

3.3.1 Praxisbeispiel

In dem dargestellten Fallbeispiel ist erkennbar, dass die vorhandene schadensorientierte Sa-nierungsstrategie dazu führte, sanierungsrelevante Schadenbilder innerhalb eines Inspekti-onsintervalls komplett zu beseitigen. Somit konnte das Sanierungsziel der Fristenkongruenz und Budgeteinhaltung gewährleistet werden.

58 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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Bild 4: Monitoring einer Sanierungsstrategie mit Hilfe der Kenngrößen „Anzahl, Status und Inspektionsjahr zu sanierender Schadensbilder“ [11].

Der Verlauf des korrespondierenden mittleren durchschnittlichen Alters der Kanalhaltungen zeigte jedoch für diesen Zeitraum von 1999 bis 2014 eine deutliche Zunahme von 27 auf 45 Jahre bzw. eine entsprechend starke Abnahme des mittleren Restnutzungsdauervorrates. In diesem Fall ist die Notwendigkeit geboten, die langfriste Wirkung der angewandten Sanie-rungsstrategie aufzuzeigen. Die Wirkungsanalyse auf der Basis einer Alterungsmodellierung nach „Status Kanal“ zeigt die zeitlichen Verläufe der Substanz des Kanalnetzes für verschie-dene Strategieansätze. In Verbindung mit der Ermittlung der hierzu notwendigen Finanzmittel zur Sanierung auf der Basis von Modellkosten wird eine objektive Bewertung von Aufwand und Nutzen der einzelnen Varianten möglich.

Bild 5: Wirkungsanalyse verschiedener Sanierungsstrategien auf der Basis des Alterungsmodells „Status Kanal“, zeitliche Verläufe der relativen Substanz als Kenngröße für den Abnutzungsvorrat und resultierende Finanzbedarfe [12].

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 59

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Die modellierten Verläufe der relativen Substanz für verschiedene Szenarien sind in Bild 5 abgebildet. Es ist erkennbar, dass die derzeit angewandte „Weiter so“ Strategie auf Basis der bisherigen Verteilung der Sanierungsarten „Reparatur“, „Renovierung“ und „Erneuerung“ (rote Linie) eine Verringerung des Abnutzungsvorrats von 69% auf 54% im Jahr 2040 bewirkt. Eine Verringerung des Substanzverzehrs kann durch eine Erhöhung des Anteils von Renovie-rungsmaßnahmen erzielt werden. Bei gleichem Gesamtinvestitionsvolumen kann hierbei, be-dingt durch die geringeren Modellkosten von Renovierungsverfahren im Vergleich zu Erneue-rungen der Abnutzungsvorrat auf 60% gesteigert werden. (gelbe Linie). Der zusätzliche Investitionsbedarf für eine Sanierungsstrategie ohne weiteren Substanzver-zehr im Vergleich zur angewandten Strategie würde bei ca. 55% liegen (gestrichelte Linie).

4 Zusammenfassung Die Betreiber von Abwassernetzen orientieren sich bei der Ableitung von Inspektionsbedarfen derzeit überwiegend an festen Intervallen, gemäß den Bestimmungen der Eigenkontrollver-ordnungen. Die derzeit geltenden Eigenkontrollverordnungen nutzen vorhandene Gestal-tungsspielräume, die sich aus dem aktualisierten technischen Regelwerk ergeben, im Hinblick auf selektive Inspektionsstrategien bzw. -Intervalle noch nicht in vollem Umfang aus. Anderseits ist es im nicht unerheblichen Umfang üblich, im Falle von fehlenden Bestimmungen zur Eigenüberwachung, auf regelmäßige und flächendeckende Inspektionen zu verzichten. Perspektivisch ist im Hinblick wäre es im zunehmenden Maße sinnvoll, die eingesetzten In-spektionsverfahren und -techniken an den vorhandenen Werkstoffen und den jeweiligen In-spektionszweck anzupassen. Für die Sanierung von Kanalnetzen ist infolge der Entwicklung des technischen Regelwerks die Notwendigkeit zur expliziten Formulierung von Sanierungszielen und Ableitung von Sanie-rungsstrategien gegeben. In diesem Zusammenhang ist mit einem zunehmenden Bedarf an Instrumenten für Monitoring und Wirkungsanalysen zur Bewertung von strategischen Ansät-zen zu rechnen. Diesbezüglich besteht seitens der Betreiber, insbesondere von kleineren und mittleren Kanal-netzen, eine entsprechende Erwartungshaltung an die Hersteller und Dienstleister, Instrumen-te zur Entwicklung und Validierung von Sanierungsstrategien wirtschaftlich einsetzen zu kön-nen. Auf der Basis von Kanalnetzalterungsmodellen sind langfristige Wirkungsanalysen und Fi-nanzbedarfsermittlungen möglich und ermöglichen somit den Betreibern die Validierung bzw. Optimierung von Sanierungsstrategien.

60 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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5 Literatur und Quellen[1] Zustand der Kanalisation in Deutschland, Ergebnisse der DWA-Umfrage 2015, KA

06/2016, S. 498- 508[2] DWA-A 143-14, Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden,

Teil 14 Sanierungsstrategien, 07/2017 [3] DWA-M 149-5 Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen au-

ßerhalb von Gebäuden Teil 5: Optische Inspektion, 12/2016 [4] aquabench GmbH, Abschlussdokumentation Prozess-Benchmarking Kanalnetz betrei-

ben, Erhebungsjahr 2015, 2016, unveröffentlicht [5] Stein, D., Stein R., Instandhaltung von Kanalisationen, 4. Auflage Band 1, Prof. Stein

und Partner GmbH, 2014 [6] DIN EN 752, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, 04/2008 [7] Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaltsgesetz WHG), 07/2009 [8] DWA-A 147, Betriebsaufwand für die Kanalisation, Betriebsaufgaben und Häufigkeiten,

03/2017 [9] BDEW, DWA, u.a., Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft, 2015 [10] DWA, Leitfaden zur strategischen Sanierungsplanung von Entwässerungssystemen

außerhalb von Gebäuden, 09/2012 [11] Pfister, S., Nachhaltige Substanzerhaltung des bremischen Kanalnetzes, 3R Vulkan

Verlag, 04-05/2017, S. 56-64[12] Pfister, S., Bewertung von Kanalsanierungsstrategien auf der Basis von Wirkungsana-

lysen, DWA Landeverbandstagung Nord 2017

Autor:

Dipl.-Ing. Swen PfisterhanseWasser Bremen GmbH,Bremen

Tel.: 0421-988-1199E-Mail:[email protected]:www.hansewasser.de

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 61

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Angewandte Inspektions- und Sanierungsverfahren für Druckleitungen in Bremen Von Detlef Hylla

1 Vorwort Druckleitungen und Abwasserpumpstationen bilden eine betriebliche Einheit, die nur im Zu-sammenwirken die Aufgabe des Abwassertransports erfüllen kann. Während Pumpstationen im Allgemeinen intensiv überwacht werden, beschränkt sich der Aufwand und die Aufmerk-samkeit für die zugehörigen Druckleitungen oft auf ein Minimum. Betriebsstörungen in Pump-stationen können durch moderne Fernüberwachungssysteme schnell erkannt und behoben bzw. durch Vorhalten von Reserveaggregaten überbrückt werden. Schäden an Druckleitungen hingegen sind oft nur schwer zu erkennen und häufig nur mit erheblichem Aufwand und über einen längeren Zeitraum zu beheben. Daher kommt der Inspektion von Druckleitungen im Hinblick auf die Betriebssicherheit eine oft unterschätzte Bedeutung zu. Ziel der Inspektion von Druckleitungen muss daher eine Minimierung der Störungs- und Aus-fallhäufigkeit sein. Sie dient dem Gewässer- und Grundwasserschutz sowie der Verkehrs- und Gebäudesicherheit. Dazu ist es notwendig, die durchzuführenden Arbeiten den örtlichen Ver-hältnissen und dem spezifischen Schadenspotential angemessen festzulegen. Da sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch das technische Regelwerk wenig konkre-te Vorgaben enthalten, eröffnet sich für die Betreiber an dieser Stelle ein Gestaltungsspiel-raum, den sie verantwortlich ausfüllen müssen.

2 Einleitung Die hanseWasser Bremen GmbH betreibt u. a. zwei Großkläranlagen, mehrere tausend Kilo-meter Straßenkanäle, über 300 Pumpwerke und sonstige Anlagen sowie ca. 140 km Drucklei-tungen und mehr als 40 km Druckentwässerungsnetze. 1995 führte ein größerer Schaden auf einer Länge von ca. 230m an einer Druckleitung (Bau-jahr 1964, 6,2 km lang, 2xDN1000 Beton, Förderung von ca. 14 Mio. m³/a Abwasser) zu ei-nem Umdenken in der Instandhaltung von abwassertechnischen Anlagen: Die Instandhal-tungsstrategie von Druckleitungen wurde entwickelt.

62 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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Bild1: Spundwände, Grundwasserabsenkung

Bild 2: Spülfeld, Schadenstrasse

3 Aufbau einer Instandhaltungsstrategie für Druckleitungen

3.1 Zusammenstellung der Daten Von sämtlichen Druckleitungen wurden Angaben über Material, Alter, Durchmesser, Länge, Anzahl, Fördermenge, Lagepläne, Grunddienstbarkeiten etc. in einer Datei erfasst.

Bild 3: Auszug aus der DL-Datei

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 63

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Bild 4: Materialzusammenstellung

3.2 Festlegung der Instandhaltungstätigkeiten Die Druckleitungen wurden in unterschiedliche Prioritäten eingeteilt, um die Inspektionsinter-valle mit den jeweils erforderlichen Maßnahmen zu kombinieren. Berücksichtigt wurden bei dieser Kategorisierung insbesondere Material und Alter, das Vorhandensein von einer bzw. zwei Druckleitung(en) sowie die Fördermenge des Pumpwerks. Aus dieser Kategorisierung wurde ein Maßnahmenkatalog für die Trassenbegehung und die Dichtigkeitsprüfung entwi-ckelt.

Bild 5: Konzept Trassenbegehung

64 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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Bild 6: Konzept Dichtigkeitsprüfung

3.3 Trassenbegehung Bei der Begehung der Druckleitungstrassen sind u. a. auf Unregelmäßigkeiten, wie unzulässi-ger Bewuchs, unzugängliche Schächte, defekte Absperrorgane, fehlende Beschilderungen etc., zu achten. Für die Nachweisdokumentation wurde ein entsprechendes Protokoll entworfen.

Bild 7: Begehungsprotokoll

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 65

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3.4 Dichtigkeitsprüfung Für die Dichtigkeitsprüfungen wurde in Eigenleistung eine transportable Geräteeinheit mit fre-quenzgeregelter Pumpe und Aufzeichnungsgeräten für den kontrollierten Druckaufbau und die Messung der Leckraten konstruiert. Die Beurteilung der Dichtigkeit erfolgt mittels der zulässigen Leckraten in Anlehnung an die DIN 4279 für die verschiedenen Materialien, Durchmesser und Längen der Prüfabschnitte. Vor Durchführung der Dichtigkeitsprüfung wird das jeweilige Einzugsgebiet der Pumpstation nach den Einstauzeiten, möglichen Zeitpunkten der Prüfungen, örtlichen Gegebenheiten (Zu-gang zum Endschacht bzw. Übergabeschacht) mit dem Betreiber der Anlagen untersucht und abgestimmt.

Bild 8 und 9: Geräteeinheit für die Druckprüfung

Die Geräteanordnung zur Druckprüfung ist im nachfolgenden Bild dargestellt. Mit der in den Pumpensumpf eingebrachten Pumpe wird die Druckleitung gefüllt; während der Befüllung wird die Druckleitung entlüftet. Anschließend wird der Prüfdruck (derzeit 1,5-facher Betriebsdruck) aufgebaut und mit dem Druckaufnehmer überwacht. Ist der Prüfdruck erreicht, drosselt der Frequenzumrichter die Drehzahl der Pumpe bis keine Nachförderung mehr erfolgt und nur noch der Druck gehalten wird. Leckagen in der Druckleitung bewirken eine Nachförderung, welche am Durchflussmesser ablesbar ist. Druckverlauf und Leckrate werden dokumentiert.

66 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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Bild 10 und 11: Prozessbild und Protokoll einer Dichtigkeitsprüfung

3.5 Protokollierung und Arbeiten mit SAP-PM In der technischen Instandhaltung werden alle Tätigkeiten sowie Kosten im Betriebsführungs-system SAP-PM festgehalten. Alle Anlagen sind in einer technischen Platzstruktur angeord-net. Jeder Instandhaltungsauftrag (nach DIN 31051) wird in SAP erfasst und auch ausgelöst. Je nach Dringlichkeit werden den Aufträgen Prioritäten (Erledigungszeitfenster) zugeordnet. Alle Instandhaltungsaufträge werden „digital“ an die Instandhaltungscrew übergeben. Ursa-chencode und durchgeführte Instandhaltungstätigkeiten werden vor Ort „digital“ erfasst und in das System PM zurückgeführt Instandhaltung 4.0. Auswertungen von verschiedenen Kennzahlen helfen Optimierungsmaßnahmen anzuschie-ben. Die Zusammenstellung von Kostenanalysen sowie Reparaturhäufigkeiten unterstützen die Einleitung von Erneuerungsmaßnahmen. Alle Druckleitungen sind in SAP-PM in einer technischen Platzstruktur erfasst. Besteht eine Druckleitung aus mehreren Materialien und/oder sind mehrere Schächte verbaut, sind diese als Abschnitte in SAP-PM hinterlegt. Hierdurch sind Sanierungsmaßnahmen auch in Abschnit-ten möglich.

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 67

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Bild 12: technische Platzstruktur in SAP-PM inkl. Abschnitte

4 Sanierungsverfahren Seit der Einführung der Druckleitungsinstandhaltungsstrategie in Bremen wurden mehr als 100 verschiedene Schadensfälle in Leitungen und Einbauteilen entdeckt und auch behoben. Ein Großteil der Druckleitungsschäden wurde an Asbestzementleitungen festgestellt. Ein Ma-terial, das in Bremen bis in die 70er Jahre Verwendung fand. Diese Leitungen und deren zu-gehörigen Pumpwerke wurden in verschiedene Sanierungscluster aufgeteilt. In Bremen werden hauptsächlich die nachfolgenden Sanierungsverfahren für Druckleitungen angewendet: – Erneuerung der Druckleitung in offener Bauweise, gleiche Trasse, gleiche Tiefenlage – Berstlining, Verdrängung des Altrohres und Einzug der neuen Leitung – Horizontalbohrverfahren, neue Leitung wird in neuer Trasse verlegt – Einzug eines kleineren Querschnittes in die vorhandene Druckleitung – Langrohrverfahren, Einzug einer neuen kleinen Leitung – Auskleidung des vorhandenen Rohres mit einer Zementmörtelbeschichtung

Bild 13: Sanierungsmaßnahme Berstlining

68 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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5 Zusammenfassung In der Abwasserableitung werden Pumpstationen intensiv überwacht, der Aufwand und die Aufmerksamkeit für die zugehörigen Druckleitungen beschränken sich jedoch oft nur auf ein Minimum. Schäden an Druckleitungen sind meistens schwer zu erkennen und deshalb auch nur mit erheblichen Aufwand zu beseitigen. Das Gefährdungspotential durch eine defekte Druckleitung kann dabei ein höheres sein als das eines schadhaften Freispiegelkanals. Durch die Einführung der Instandhaltungsstrategie von Druckleitungen in Bremen bekommt die Be-triebssicherheit und Umweltbeeinträchtigung einen noch höheren Stellenwert.

6 Literatur [1] DWA-Arbeitsbericht „Inspektion und Wartung von Abwasserdruckleitungen“ [2] Auszüge aus SAP-PM der hanseWasser Bremen [3] Bilder von hanseWasser Bremen Baustellen und Equipment [4] interne hanseWasserberichte

Autor:

Dipl. Ing. Detlef Hylla hanseWasser Bremen GmbH Tel.: 0421/988-1503 E-Mail: [email protected] Internet: www.hansewasser.de

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 69

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Aktuelle Projektvorstellungen aus dem Kanalnetzsanierungsprogramm in Bremen Von Arne Schmüser

1 Einleitung In Bremen bestimmt sich Planung und Bau von investiven Kanalsanierungen nach einem Leis-tungsvertrag zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der hanseWasser Bremen GmbH (hanseWasser). Bei der einleitenden Übersicht über die investiven Kanalsanierungsumfänge im Bereich der Sammler (begehbar mit einer lichten Höhe >1000 mm) und der kleineren Rohr-kanäle ist der Blick auf die letzten rd. 10 Jahre fokussiert. Im Vortrag werden nur aktuelle Maßnahmen der vergangenen 5 Jahre vorgestellt. Hierbei sind Beispiele gewählt worden, bei denen die Sanierung in der offenen Bauweise oder geschlosse-ner Bauweise erfolgte. Bei den Sanierungen im Freigefällenetz in geschlossener Bauweise handelt es sich immer um Linermaßnahmen.

2 Umfänge von Sanierungen

2.1 Jahresinvestitionsvolumen Die jährlich geplanten Investitionen in die Anlagen des öffentlichen Kanalnetzes in Bremen sind abzuleiten aus den alle 5 Jahre erfolgenden Festlegungen zwischen dem Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes, hanseWasser, und der Stadtgemeinde Bremen als dem Eigentümer des Kanalnetzes. Das Prozedere und die Zielsetzung für das Abstimmungsverfahren zwischen Betreiber und Eigentümer legt in Bremen ein Leistungsvertrag fest. Ergebnis der Abstimmung ist ein sich in verschiedene Netzkategorien (Sammler, Rohrkanäle, Druckleitungen, etc.) gliederndes Finanzvolumen zur investiven Beseitigung vorhandener, ver-traglich definierter Schadensbilder. Im aktuell geltenden Investitionsrahmenplan (4. Periode für die Jahre 2014-2018) beträgt diese Summe 84,5 Mio.€. Daraus leitet sich ein mittleres jährli-ches Investitionsvolumen von 16,9 Mio.€ ab.

2.2 Entwicklung der angewandten Sanierungstechniken sowie der Anzahl von Investitionsprojekten und der Investitionslängen in den letzten 10 Jahren

In Bremen setzte vor ca. 10 Jahren mehr und mehr die Renovierung über Schlauchliner spür-bar ein. Dies wird deutlich, wenn man die jahresbezogen entstandenen finanziellen Sanie-rungsumfänge für die offene Bauweise einerseits und die geschlossene Bauweise (Schlauch-liner) andererseits betrachtet. Die Summe der Kosten für alle Schlauchlinerprojekte stiegen mit jedem Jahr kontinuierlich an und haben heute in Bremen das gleiche Niveau erreicht wie der jährliche Sanierungsumfang aller Maßnahmen in offener Bauweise. Betrachtet man die Investitionen noch getrennt nach Rohrkanälen und Sammlern, so lässt sich darstellen, dass bei Sammlern über die letzten Jahre immer etwas mehr und auch gleichför-mig durch Renovierung mittels Schlauchlinern als durch die Erneuerung in offener Bauweise

70 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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investiert wurde. Bei den Rohrkanälen steigerte sich der Anteil von Schlauchlinerjahreskosten allmählich; hier überwiegt der Anteil, der jährlich in offener Bauweise in Netz investiert wird, noch heute. Dadurch werden im Bereich der Rohrkanäle in Bremen seit etwa 5 Jahren deut-lich mehr Rohrkanäle mittels Schlauchverfahren renoviert als in offener Bauweise erneuert.

2.3 Hintergrund für gute Bauausführung Bei innerstädtischen Infrastrukturmaßnahmen stört eine Sanierungsmaßnahme immer den Zustand, nicht nur den Bauzustand, vor allem den Nutzungszustand vorhandener Infrastruktu-ren. Um als Zustandsstörer in der Öffentlichkeit akzeptiert oder auch gut angenommen zu werden, rückt für hanseWasser neben der fachlich-richtigen Auswahl des besten Sanierungs-verfahrens immer mehr die gute Berücksichtigung von alltagswirksamen Aspekten der Infra-strukturnutzer in den Vordergrund. Hierbei ist ein Interessenausgleich unter Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgedankens für die Sanierung notwendig.

2.3.1 Fachliche Randbedingungen für eine zu wählende Sanierungstechnik

In Bremen wird in der grundsätzlichen Entscheidung zur Sanierung von Kanalanlagen schon die Frage der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Daneben spielt natürlich auch Schadensausprägung, -häufigkeit und -dichte eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl der Sanierungstechnik. Ergebnis ist die grundsätzliche Wahl der Bautechnik zur Sa-nierung der betroffenen Kanalanlagen, also die Wahl zum Neubau in offener Bauweise oder die Möglichkeit zur Renovierung durch Linermaßnahmen.

2.3.2 Aspekte aus der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur

Jede geplante Baumaßnahme greift vor Ort in die vorhandene Infrastruktur ein. Im Vorder-grund steht dabei die temporäre Änderung bei der Nutzung der langjährig stabil erlebten Strukturen für Anlieger der Baustelle (Anliegernutzen von Infrastrukturen). Immer interessanter wird es, die Interessen der mittelbaren Nutzer (Durchgangs-und Umleitungsverkehre) in der Planungsphase gut abzubilden, um die Bauabwicklung abzusichern. Aber auch die Interessen der Infrastrukturträger (Straßenbaulastträger, ÖPNV-Unternehmen, Ver- und Entsorgungsun-ternehmen) sind zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier Aspekte wie Information politischer Entscheidungsträger, Einbeziehung der fachlich Beteiligten, Information und Beteiligung betroffener Nutzer, Anlieger und Bürger.

3 Wesentliche Planungs- und Bauaspekte der vorgestellten Projekte Im Folgenden werden nur die wesentlichsten Randbedingungen der vorgestellten Maßnahmen schlaglichthaft dargestellt. Der Autor freut sich über Fragen, die beim Leser dieses Artikels aufkommen; Fragen lassen sich am Telefon oder auch per Email stellen bzw. beantworten.

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 71

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3.1 Rhododendronpark

3.1.1 Ausgangslage

Ein Transportsammler für Mischwasser quert im Bremern Stadtteil Horn den Rhododendron-park mit altem Baumbestand und einer weltbekannten Sammlung alter Rhododendronbüsche. Der Park wird ganzjährig als großer Naherholungsort genutzt. Nach der Querung des Parks verläuft der Sammler weiter über das Gelände der Sportvereine Hockeyclub Bremen und TV Eiche-Horn mit Tennis- und Fußballplätzen. Der eiförmige Sammler aus Mauerwerk ist 985 m lang und weist Abmessungen von 1000 mm (Breite) bzw. 1500 mm (Höhe) auf. Alle Schächte des Sammlers sind nur mit kleinen Fahrzeu-gen zu erreichen.

3.1.2 Vorflut

Zur Sicherung der Vorflut wurde durch den Park eine teilweise aufgeständerte Leitung (Stahl- sowie PEHD-Druckrohre) für eine Maximalleistung von 1.000 l/s aufgebaut. Die reibungslose Funktion der Pumpenanlage wurde fortwährend durch eine Pumpenwache vor Ort gewährleis-tet, die auch die Pumpen regelmäßig reinigte und den ruhigen Lauf der Pumpen im Auge hat-te. Im Durchschnitt musste ein Förderstrom von 400 l/s erreicht werden.

3.1.3 Baustellenabwicklung und -Logistik

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu Sportvereinen und Parkbetreiber ermöglichte zunächst, dass ein Bauablauf für die Linermaßnahme für die Bieter vorgegeben werden konnte, der drei Abschnitte vorsah: Es war geplant, von beiden Enden der gesamten Sanierungsstrecke aus jeweils einen ca. 300 m langen Abschnitt bzw. einen 200 m langen Abschnitt durch Inversion eines wärmehär-tenden Nadelfilzliners zu renovieren. Das fehlende Mittelstück, in dem der Sammler in großen Bögen verläuft sollte durch Einziehen von vorgefertigten eiförmigen GfK-Rohren saniert wer-den. Die beiden Enden der Sanierungsstrecke waren über öffentliche Straßen anfahrbar. Der mitti-ge Sanierungsabschnitt verläuft über den kleinen Betriebshof des Parkes, der über Parkwege anfahrbar gewesen wäre. Die mit GfK-Platten händisch zu sanierenden Schächte im Park (24 Stk.) sind mit Kleinfahrzeugen anfahrbar. Im öffentlichen Vergabeverfahren gab ein Bieter (Fa. Aarsleff) ein wertbares Nebenangebot ab, das vorsah den Sammler in zwei Abschnitten zu renovieren. Das kurvige Mittelstück wurde dabei als nahezu faltenfrei inversierbar eingeschätzt, so dass zwei sehr lange Inversionsab-schnitte abzuarbeiten waren. Für die sichere Erstellung des Nebenangebotes war es förder-lich, dass in der Planungsphase der gesamte Sammler mit einem 3d-Laserscanverfahren hochgenau aufgemessen wurde. Damit wird in Bremen nicht nur der genaue Verlauf, der sich über die Sammlerstrecke ändernden Querschnitte und Verformungen von zu sanierenden Sammlerstrecken sehr genau nachgewiesen. Auch werden so zu sanierende Bauwerke auf-genommen, um die Leistungsbeschreibung soweit wie möglich zu detaillieren. Letztlich wurde

72 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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so neben einer Kalkulationssicherheit für die Bieter auch eine hohe Kostensicherheit für den Auftraggeber und der Bauablauf für die betroffenen Anlieger und Öffentlichkeit abgesichert. Herausfordernd war für die beauftragte Firma Aarsleff bzw. deren Spediteur die Anlieferung über die Berckstraße, auf der der 40 m lange Schwertransporter mit einem Gesamtgewicht von rd. 300 to (120 to für den Inliner) rückwärts über ca. 800 m bis zum Inversionsturm fahren musste. Parkende Fahrzeuge waren daher in der Straße nicht erlaubt. Erschwert wurde der An- und Abtransport des Schwertransporters durch die zeitweise ins Stocken geratene Ge-nehmigungsverfahren für den Schwertransport.

3.2 Baumschulenweg / Emmastraße

3.2.1 Ausgangslage

Der Mischwassersammler im Bremer Stadtteil Schwachhausen quert einen kleinen Park mit altem Baumbestand und danach noch eine Hauptverkehrsstraße mit Straßenbahngleisen. Wegen des hohen Betriebswasserstandes und hoher Kosten für eine Vorfluthaltung (bis zu 1.700 l/s) wurde in der Planungsphase ein 3d-Laserscan nicht durchgeführt. Die Vorfluthaltung wurde erst in der Bauphase aufgebaut. Der zu sanierende Sammlerabschnitt weist eine Gesamtlänge von 240 m auf; es war seit einer Begehung des Sammlers klar, dass hiervon 40 m nicht mit einem Liner zu renovieren waren. Dieser durch Verformungen infolge des Baumbestandes stark in seiner Statik beeinträchtigte Abschnitt sollte durch Kurzrohre saniert werden. Die Wurzeln der Bäume hatten zusammen mit hier wirkenden Windlasten langjährig zu starken Verformungen an den Schächten geführt.

3.2.2 Bauablauf

Die Druckrohrleitung für die Vorfluthaltung wurde durch den nicht befahrbaren Park gezogen und aufgeständert über die Oberleitung der Gleise hinweg geführt. Erst nach Installation der Vorfluthaltung konnte der Sammler vollständig inspiziert werden. Es wurden jetzt auch noch starke Risse im Scheitel festgestellt, die zusammen mit der schon vorher erkannten Verfor-mung (die planmäßige Höhe im Sammler war um bis zu 13 cm reduziert) eine vertiefte stati-sche Begutachtung erforderlich machte. Ergebnis war, dass die Kurzrohre statisch neu be-messen wurden, aber ihr Einbau bestätigt werden konnte. Die nach öffentlichem Vergabeverfahren beauftragte Baufirma Tubus hat von sich aus einen in dieser Größe nicht alltäglichen lichthärtenden Liner angeboten. Beim Einzug, Aufstellen und Aushärten hat sich Fa. Tubus der Unterstützung einer erfahrenen Mannschaft des Linerher-stellers gesichert, da man mit der hier geforderten Liner-Dimension noch keine Erfahrungen gesammelt hatte. Dies hat aus Sicht von Auftragnehmer und Auftraggeber wesentlich gehol-fen, den Liner reibungslos einzubauen und die geforderte Qualität zu erreichen.

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 73

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3.3 Weserparallelkanal

3.3.1 Ausgangslage

Der Weserparallel verläuft in Bremen-Farge parallel zur Weser und erhielt durch die Lage sei-nen Namen. Der vorhandene Abwassersammler, der aus Stahlbetonrohren besteht, wurde auf einer Länge von rund 550 m mittels Schlauchliner saniert. Er transportiert den Großteil des Zuflusses zur Kläranlage in Bremen-Farge. Das Schadensbild des Sammlers war in der Hauptsache durch starke Betonkorrosion im Scheitel und klaffende Fugen in den Verbindun-gen geprägt. Die Sanierung des Ei-Profils war auch erforderlich, da im Bereich der Kanaltrasse der vorhan-dene Weserdeich um ca. 3,00 bis 4,00 m erhöht werden musste. Bevor die Erdarbeiten aus-geführt werden konnten, erfolgte die Sanierung, damit dieser Bereich mit schweren Baugerä-ten befahrbar war.

3.3.2 Vorfluthaltung und Bauabwicklung

Das Abwasser aus dem Sammler wurde durch einen „Hamburger Heber“ während der Sanie-rungsarbeiten umgeleitet, damit der Sammler saniert werden und die Anbindung von zulau-fenden Leitungen händisch aus dem Sammler heraus erfolgen konnte. Die vorhandenen Sammlerschächte wurden mit GFK-Elementen ausgekleidet und die über-lappenden Stöße wurden laminiert. Die Schächte wurden bis zum Schachtdeckel ausgeklei-det. Es wurden 250 m mit einem Ei-Profil 900/1350 und 300 m mit dem Durchmesser von 1200 mm mit einem Nadelfilzliner saniert. In beiden Abschnitten wurde der Liner in einem Zu-ge eingebaut. Die Wanddicke des fertigen Liners beträgt für das Ei-Profil 29 mm und 25mm für den Kreisquerschnitt DN 1200 im ausgehärteten Zustand. Zusätzlich wurde auch ein neuer, ca. 5 m tiefer Schacht mit einem Schieber zum Absperren des eiförmigen Sammlers gebaut. Dies war im Bereich einer Deichquerung für den Hochwas-serschutz notwendig.

3.4 Findorffstraße

3.4.1 Ausgangslage

Der schlechte Zustand des vorhandenen Mischwassersammlers mit Abmessungen von 1800 mm (Höhe) bzw. 2500 mm (Breite) war ursächlich für die notwendige Sanierung. Der Projektansatz sah zunächst eine Renovierung mittels Schlauchliner vor. Die erforderliche Vor-flutsicherung (bis 3.100 l/s) durch Pumpen hätte einen großen technischen als auch finanziel-len Aufwand nötig gemacht. Auch durch den Umstand, dass an dieser Stelle langfristig eine wesentliche größere hydrauli-sche Kapazität notwendig wird, wurde eine andere Planungsvariante entwickelt. Sie sah vor, neben dem vorhandenen Maulprofil zuerst einen neuen Sammler (DN 1600 und DN 1800)

74 I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen

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über eine Länge von 560 m zu verlegen. Der neue Sammler wird während der späteren Reno-vierungsarbeiten des vorhandenen maulförmigen Sammlers als Vorflutstrecke dienen. Zu-sammen bilden beide parallel liegende Sammlerstränge die langfristig an dieser Stelle not-wendige hydraulische Kapazität ab. Nach Diskussion mit dem Umweltbetrieb Bremen, in seiner Rolle als Netzeigentümer, wurde diese Variante als die sinnvollste und zugleich langfristig wirtschaftlichste Variante angesehen, sie wird derzeit umgesetzt.

3.4.2 Bauabwicklung

Die Arbeiten konnten erst nach Ende des Freimarktes im November 2016 beginnen. Während der Maßnahme musste aufgrund von zuvor unbekannten Hindernissen im Boden die Kanalt-rasse für den neuen Sammler geändert werden. Zusätzlich musste aufgrund der neuen Kanal-trasse das Verbauverfahren umgestellt werden (von Spundbohlenverbau auf Gleitschienen-verbau), auch um die Lage eine parallel verlaufenden Wasserleitung DN 400 im locker gela-gerten Boden nicht zu gefährden. Die Maßnahme ist in 4 Bauabschnitte unterteilt und wird im Regenwurmprinzip (teilweise 2 Bauabschnitte zeitgleich) umgesetzt. Derzeit ist die Maßnahme zur Neuverlegung des Samm-lers noch nicht abgeschlossen; erst im Jahr 2018 wird anschließend der maulförmige Sammler mit einem Schlauchliner renoviert.

3.5 Waller Heerstraße

3.5.1 Veranlassung

In der Waller Heerstraße war der Mischwassersammler auf einer Länge von ca. 905 m vor einer Gleissanierung der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) und einem geplanten Neubau der seitlichen gelegenen Fahrbahnen zu sanieren. In der Strecke lag ein gemauertes Ei-Profil 800/1200 bis 1160/1496 aus dem Baujahr 1928 und eiförmige Betonrohre mit einem Querschnitt von 800/1200. Der Sammler liegt in rd. 6m Tiefe und er liegt teilweise unter der vorhandenen Gleistrasse der BSAG und sollte mittels Schlauchliner saniert werden. Teilweise lagen Schächte im Gleiskörper der BSAG und waren wegen des ständig aufrechtzuerhaltenden Straßenbahnverkehrs bzw. des in einer Fahrtrich-tung auch aufrechtzuerhaltenden MIV’s für Sanierungsarbeiten nicht zugänglich. Andere Schächte waren nach früheren Arbeiten soweit seitlich verzogen worden, dass auch sie nur schwer oder gar nicht durchgängig waren. Es waren an vorhandenen Schachtstandorten große Einzieh-/Ziel- und Vorflutbaugruben (ca. 2,50 x 3,5 m bzw. 2,20 x 2,20 m) herzustellen, sodass der Schlauchliner eingebaut wer-den konnte. Teilweise konnten auch Schächte mit dem Liner durchfahren werden, der Teil oberhalb des Liners wurde anschließend rückgebaut.

I.2 Moderne Verfahren zur Inspektion und Sanierung von Abwassernetzen 75